Februar 1,16 MB - Stadt Weißenfels
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Februar 1,16 MB - Stadt Weißenfels
Weißenfelser Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels, der Gemeinde Markwerben und der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land 17. Jahrgang Ausgegeben am 16. Februar 2007 Nummer 2 Besuch des Ministerpräsidenten, Prof. Dr. Böhmer, und der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke, am Messestand der Stadt Weißenfels auf der Internationalen Grünen Woche 2007 in Berlin. Inhalt Vorwort des Oberbürgermeisters Amtliche Bekanntmachungen Stadt Weißenfels - Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels - Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land - Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land - Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Erteilung von Gruppenauskünften - Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahres 1989 zur persönlichen Meldung Nichtamtlicher Teil Stadt Weißenfels - Aus dem Stadtrat - Aus der Verwaltung - Kulturelle Veranstaltungen - Neues aus der Stadtbibliothek - Von der Bundeswehr - Informationen, Gesundheit und Umwelt - Aus Vereinen, Gruppen und Verbänden Gemeinde Markwerben - Aus dem Gemeinderat - Bürgersprechstunde Anzeigenteil Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier! Vorwort Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Weißenfels und Markwerben, wie für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger beginnt mein Arbeitstag mit der ausführlichen Zeitungslektüre. Eine Spalte, über die ich mich immer besonders freue, erscheint donnerstags in der Mitteldeutschen Zeitung. Die Überschrift lautet: „Danke, lieber Storch“. In Zeiten, in denen alltäglich Horrormeldungen über eine alternde und schrumpfende Bevölkerung verbreitet werden, ist es wohltuend, von der Ankunft neuer Erdenbürger zu erfahren. Natürlich könnte die Aufzählung ruhig etwas länger sein, andererseits kann man den jungen Eltern nicht genug gratulieren, zu ihrer Entscheidung, sich Nachwuchs anzuschaffen. Wenngleich statistische Erhebungen eine Trendwende bei der Geburtenrate in SachsenAnhalt erkennen lassen, werden immer noch zu wenige Kinder geboren, um die Bevölkerungszahl auch nur annähernd stabil zu halten. Daher bedarf der Nachwuchs unserer besonderen Fürsorge. Erst kürzlich wurde dem in der Stadtverwaltung Weißenfels Rechnung getragen, indem im neu strukturierten Bürger- und Ordnungsamt eine extra Abteilung Kita-Schulen eingerichtet wurde. Diese Abteilung ist dafür zuständig, dass allen Kleinkindern und Schülern in den städtischen Einrichtungen optimale Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten geboten werden. Darüber hinaus bieten auch Kitas und Grundschulen in freier Trägerschaft der heranwachsenden Generation gute Entwicklungsmöglichkeiten. Das Gleiche gilt für die Sekundarschulen und das Goethe-Gymnasium, wo laufende Investitionen gute Lernbedingungen garantieren. Für Schulabgänger steht in Weißenfels eine hochmoderne Berufsbildende Schule bereit, die neben einer fundierten Berufsausbildung auch die Möglichkeit zur Erlangung des Fachabiturs bietet. Das seit November 2005 in Weißenfels ansässige Medizinische Bildungszentrum Mitteldeutschland (MBZ) bietet ebenfalls ein breites Bildungsspektrum an. Von der Berufsausbildung bis hin zur Fachhochschulreife und zukünftig sogar bis zur Erlangung eines Fachhochschulabschluss auf medizinischem Gebiet reicht das Angebot. Besonders interessierte Gymnasiasten können in der „WAS“ Wirtschaftsakademie für Schüler neben dem Schulwissen zusätzlich einen Abschluss auf wirtschaftlichem Gebiet erlangen und haben danach größere Chancen einen entsprechenden Studienplatz zu bekommen. Dies sind gute Voraussetzungen, um in das Erwachsenenleben eintreten zu können. Doch leider nutzen nicht alle Kinder und Jugendliche das vorhandene Bildungsangebot. Die Zahl der Schulabbrecher ist in Sachsen-Anhalt groß. Ebenso ist die Sozialhilfequote bei Kindern in Sachsen-Anhalt sehr hoch. Hier hat die Stadt nur indirekt Möglichkeiten auf die Entwicklung Einfluss zu nehmen. Indem die Stadt Vereine, wie zum Beispiel den Kinder- und Jugendhilfe e. V., das soziokulturelle Zentrum „Seume“ und den LiveClub finanziell und materiell unterstützt, sorgt sie mit dafür, dass Kinder und Jugendliche unabhängig vom Geldbeutel der Eltern am kulturellen Leben der Stadt teilnehmen können. 2 Einen weiteren wichtigen Faktor beim Bevölkerungsrückgang von Weißenfels spielt der Wegzug größerer Bevölkerungsteile aus unserer Stadt. Dieser wird durch die Zuzüge nicht ausgeglichen. Vor allem junge Leute verlassen unsere Stadt, um in anderen Bundesländern und im Ausland eine Ausbildung oder berufliche Perspektiven zu finden. Und solange hier in unserer Region nicht genügend Ausbildungs- und Arbeitsplätze entstehen, wird sich daran auch in nächster Zeit nichts ändern. Weißenfels hat nach wie vor eine Arbeitslosenquote, die über dem Landesdurchschnitt liegt. Die neu erstarkende Lebensmittelindustrie vermochte bisher noch nicht die Arbeitsplätze zu ersetzen, die durch das Wegbrechen der traditionellen Industrie verloren gingen. Aus diesem Grund unternimmt die Stadt alle Anstrengungen gemeinsam mit der ansässigen Wirtschaft, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und Schritt für Schritt auszubauen. Dabei sind neue Wege, wie die Zusammenarbeit gleich gelagerter Firmen in Netzwerken und Kooperation mit hiesigen Hochschulen ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wird Studenten die Möglichkeit geboten, sich in den Produktionsprozess einzubringen und eventuell später einmal in den betreffenden Betrieben einen Arbeitsplatz zu finden. Innenstadtsanierung und Wirtschaftsförderung haben deshalb auch weiterhin oberste Priorität. Aber bei aller Fürsorge um die nachfolgenden Generationen dürfen wir auch die älteren Mitbürger nicht vergessen. Einem Trend zufolge zieht es vor allem ältere Menschen vom Land zurück in die Städte. Vor allem im ländlichen Raum haben Ältere Probleme mit nichtvorhandenen Dienstleistungen. Auf dem Lande existieren kaum noch Geschäfte und nicht jeder hat die Möglichkeit, ein Einkaufszentrum auf der „Grünen Wiese“ zu erreichen. Da bietet das Leben in der Stadt mit altersgerechten Wohnungen und Seniorenheimen eine gewisse Bequemlichkeit. Diesen Umstand wollen wir uns zu Nutze machen und Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten anbieten, die auch von älteren Mitbewohnern gern genutzt werden. Die neu gestaltete Uferpromenade und die Freifläche neben dem gerade entstehenden Alten- und Pflegeheim des DRK in der Marienstraße sowie weitere Ruhezonen in der Innenstadt sorgen mit dafür, dass sich auch unseren älteren Mitbürger in Weißenfels wohl fühlen. Im Übrigen war der Spatenstich in der Marienstraße eine echte Wohltat. Endlich heraus aus der Theorie hin zur Tat. Dass es in unserem Weißenfels noch viel zu tun gibt, wissen wir doch alle, dass wir auf gutem Wege sind, die Probleme zu lösen aber auch. In diesem Sinne Ihr Manfred Rauner Amtliche Bekanntmachungen Stadt Weißenfels Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels Aufgrund der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 3. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 (GVBl. LSA S. 522) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 25. Januar 2007 folgende Satzung beschlossen: Aufgrund der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 03. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 (GVBl. LSA S. 522) und §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 700) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 25. Januar 2006 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung über die Benutzung des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels vom 24. September 1998 (Weißenfelser Amtsblatt, 8. Jahrgang, Ausgabe Nr. 9, vom 02.10.1998, S. 5) wird aufgehoben. §2 Diese Satzung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2007 in Kraft. Weißenfels, den 07.02.2007 §1 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels vom 24. September 1998 (Weißenfelser Amtsblatt, 8. Jahrgang, Ausgabe Nr. 9, vom 02.10.1998, S. 6), geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2003 (Weißenfelser Amtsblatt, 13. Jahrgang, Ausgabe Nr. 12, vom 19.12.2003, S. 4) wird aufgehoben. §2 Diese Satzung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2007 in Kraft. Weißenfels, den 07.02.2007 Rauner Oberbürgermeister Rauner Oberbürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land Aufgrund der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 03. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 (GVBl. LSA S. 522) und §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 700) hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land in seiner Sitzung am 06. Februar 2007 folgende Satzung beschlossen: I. Benutzungssatzung § 1 Rechtsform und Zweckbestimmung (1) Die Verwaltungsgemeinschaft betreibt in angemieteten Räumen im Grundbesitz Markwerbener Straße 27 in Weißenfels eine Wohnungslosenunterkunft als unselbstständige öffentliche Einrichtung. (2) Die Wohnungslosenunterkunft dient zur Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit für Personen, welche obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. (3) Die Wohnungslosenunterkunft dient weiterhin zur vorübergehenden Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit für nichtsesshafte Personen, soweit die Wohnungslosenunterkunft nicht zur Unterbringung Obdachloser nach Abs. 2 ausgelastet ist. (4) Für den in Absatz 2 und 3 genannten Personenkreis werden Übernachtungsmöglichkeiten in gemeinsamen Schlaf- und Gemeinschaftsräumen bereitgestellt. § 2 Benutzungsverhältnis/Nutzungsbeginn- und Ende (1) Voraussetzung für die Benutzung der Wohnungslosenunterkunft ist für Obdachlose eine Einweisungsverfügung und für Nichtsesshafte eine Aufnahmeverfügung der Verwaltungsgemeinschaft. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in bestimmten Räumen der Unterkunft besteht nicht. (2) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft bezieht. (3) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Verwaltungsgemeinschaft oder mit Ablauf der in der Aufnahmeverfügung festgelegten Aufnahmezeit. 3 § 3 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht Bekanntmachung (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Übernachtungszwecken benutzt werden. (2) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (3) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Unterkunft kann der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft eine Hausordnung erlassen. Nach § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) i. d. F. vom 11.08.2004 (GVBL LSA S.506) kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen. 1. an Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) aus Anlass von Wahlen (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften 2. an Antragstellende im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen Volksbegehren und Volksentscheiden (Daten: Vor- und Familienname Doktorgrad und Anschriften) 3. an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Tag und Art des Jubiläums) 4. an Adressbuchverlage (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie auf das Hausverzeichnis bezogen). Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Verwaltungsgemeinschaft „Weißenfelser Land“ Bürger- und Ordnungsamt Abt. Bürgerzentrum Saalstr. 05 06667 Weißenfels schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Oberbürgermeister § 4 Öffnungs- und Aufnahmezeiten (1) Die Wohnungslosenunterkunft ist täglich zu folgenden Zeiten (Öffnungszeiten) geöffnet: - 01.04. bis 30.09. eines Jahres von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr - 01.10. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres von 16.00 Uhr bis 9.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Aufenthalt in der Wohnungslosenunterkunft nicht gestattet. (2) Die Aufnahme der eingewiesenen Personen erfolgt mit Beginn der Öffnungszeit nach Absatz 1 und endet um 22.00 Uhr. (3) Die Öffnungs- und Aufnahmezeiten können durch den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft bei besonderen Witterungsverhältnissen und in dies rechtfertigenden Ausnahmesituationen vorübergehend und für deren Dauer geändert werden. II. Gebührensatzung § 5 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der Wohnungslosenunterkunft wird nach Maßgabe dieser Satzung eine Benutzungsgebühr erhoben. (2) Gebührenschuldner sind die Personen (Obdachlose und Nichtsesshafte), welche die Wohnungslosenunterkunft nutzen. Gehören die die Wohnungslosenunterkunft nutzenden Personen bei ihrer Unterbringung einer Gemeinschaft an (Familie, Lebenspartnerschaft), so haften sie für die Gebühr als Gesamtschuldner. § 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Die Gebühr für die Unterbringung in der Wohnungslosenunterkunft beträgt 13,36 € je Übernachtung und Person. § 7 Entstehen der Gebührenschuld/Fälligkeit der Gebühr (1) Erhebungszeitraum ist jede einzelne Übernachtung. Die Gebührenschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraumes mit Verlassen der Wohnungslosenunterkunft, spätestens mit Ende der Öffnungszeiten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1. (2) Die Gebühr für jede einzelne Übernachtung ist fällig und in bar zu zahlen mit Entstehung der Gebührenschuld gemäß Absatz 1 Satz 2. Abweichend davon ist für Gebührenschuldner, die Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten durch staatliche Unterkunftsleistungen haben, die Gebühr fällig mit Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Gebührenschuld entsteht.. § 8 Billigkeitsregelungen (1) Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. (2) Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01. März 2007 in Kraft. Weißenfels, den 07.02.2007 Rauner Oberbürgermeister der Trägergemeinde Weißenfels als Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes 4 Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1989 zur persönlichen Meldung Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes ( WPflG ) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig ( Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( § 15 Abs. 5 WPflG ). Alle Personen des Geburtsjahrganges 1989, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden. Verwaltungsgemeinschaft „Weißenfelser Land“ Bürger- und Ordnungsamt Abt. Bürgerzentrum Markt 1 06667 Weißenfels Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Erfassungsbehörde Nichtamtlicher Teil Aus dem Stadtrat Internet-Adresse: www.weissenfels.de Rubrik Bürger -> Rathaus -> Stadtrat E-mail: [email protected] Bekanntmachung der in der Stadtratssitzung der Stadt Weißenfels am 25.01.2007 gefassten Beschlüsse Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Weißenfels 2007 Beschluss-Nr. 287-29/2007 Haushaltskonsolidierungskonzept bis 2010 Beschluss-Nr. 288-29/2007 Gutachterverfahren Raumkantenschließung Klosterstraße Beschluss-Nr. 289-29/2007 Prüfung der Möglichkeiten zur Sanierung der Zeitzer Straße ohne Sanierung der Schlossmauer Beschluss-Nr. 290-29/2007 Wirtschaftspläne Haushaltsjahr 2007 für die Programme Städtebaulicher Denkmalschutz, Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt Weißenfels“ und Stadtumbau Ost Beschluss-Nr. 291-29/2007 Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Wohnungslosenhauses Beschluss-Nr. 292-29/2007 Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung des Wohnungslosenhauses Beschluss-Nr. 293-29/2007 Änderung der Betreiberform des Kulturhauses der Stadt Weißenfels Beschluss-Nr. 294-29/2007 Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur überörtlichen Prüfung der Stadt Weißenfels durch den Landesrechnungshof über die Gewährung und Verwendung von Fördermitteln Beschluss-Nr. 295-29/2007 Finanzierung der Verfassungsbeschwerde gegen das BurgenlandKreissitzgesetz Beschluss-Nr. 296-29/2007 Informationen aus der 29. Stadtratssitzung am 25.01.2007 Haushaltsplan 2007 Der Stadtrat der Stadt Weißenfels beschloss die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2007. Vorausgegangen war dem eine intensive Diskussion in einer Klausurberatung. Nach mehreren Umschichtungen, Streichungen und Korrekturen konnten sowohl der Verwaltungshaushalt als auch der Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Das erhöhte eigene Steueraufkommen an der Gewerbesteuer und Ausgabeminderungen im Verwaltungshaushalt konnten mit dazu beitragen, den strukturellen Ausgleich im Haushalt herbeizuführen. Der Oberbürgermeister bedankte sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Arbeit. Für den schrittweisen Abbau der aus den vergangenen Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge ist die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes unerlässlich. Kernpunkte des Konzeptes sind weiterhin die Senkung der Personalkosten durch eine Optimierung der Aufbau und Ablauforganisation, eine äußerst sparsame Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel und die Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Einnahme- und Ergebnisverbesserung. Der Stadtrat stimmte dem Haushaltsplan 2007 und dem Konsolidierungskonzept bis 2010 mehrheitlich zu. Raumkante Klosterstraße Seit geraumer Zeit diskutieren Vertreter der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz des Bundes, Stadträte, Investoren und Verwaltung die Entwicklung im Bereich der Klosterstraße und Marienstraße. Schwerpunkt war dabei die Raumkante der Klosterstraße. Im Ergebnis dieser ausgiebigen Beratungen wurde die Durchführung eines Gutachterverfahrens empfohlen. 3 Büros erhalten den Auftrag, eine dem Umfeld angemessene und auch bezahlbare Gestaltungsvariante zu erarbeiten. Die Präsentation der Ergebnisse soll bereits am 06.03.2007 erfolgen. Der Stadtrat beschloss mit lediglich 6 Gegenstimmen, das empfohlene Gutachterverfahren durchzuführen. Wirtschaftspläne Denkmalschutz Dem Stadtrat lagen für 4 Fördermittelprogramme die Wirtschaftspläne 2007 zur Beschlussfassung vor. Insgesamt ca. 5 Mio. Euro stehen der Stadt für die weitere Stadtsanierung zur Verfügung, davon allein 4 Mio. Euro für die Altstadt. Der Stadtrat stimmte den Wirtschaftsplänen und den darin enthaltenen Maßnahmen mit großer Mehrheit zu. Als einzige Maßnahme wurde die Sanierung der Schlossmauer in der Zeitzer Straße zurückgestellt. Hier soll erst geprüft werden, ob für die Sanierung der Zeitzer Straße in diesem Bereich unbedingt eine vorherige Rekonstruktion der Mauer mit einem Kostenumfang von ca. 550.000 Euro erforderlich ist. Aufhebung von Satzungen Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hatte der Stadtrat beschlossen, die Betreibung des Wohnungslosenhauses nicht mehr in eigener Regie durchzuführen, sondern diese Aufgabe einem geeigneten Betreiber zu übertragen. Infolge dessen waren die Satzungen für die Benutzung des Wohnungslosenhauses und die Gebührensatzung aufzuheben. Änderung der Betreiberform des Kulturhauses Die Stadt Weißenfels betreibt seit 1992 das Kulturhaus als öffentliche Einrichtung der Stadt. In Zeiten knapper werdender Mittel und fehlender Gelder selbst für dringende Investitionsvorhaben geraten kulturelle Einrichtungen zunehmend in das Blickfeld der Haushaltskonsolidierung. Eine Betreiberform zu finden, die sowohl eine Beibehaltung des derzeitigen kulturellen Angebotes als auch eine deutliche Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in sich vereint, ist das erklärte Ziel des Stadtrates. Dass dieses Ziel nicht einfach zu erreichen ist, lässt sich daran erkenn, dass bereits seit dem Jahr 2002 - also mittlerweile seit 5 Jahren - um eine Lösung des Problems gerungen wird. Eine Verpachtung scheiterte an geeigneten Bewerbern. Eine GmbHVariante wurde vom Stadtrat nicht mitgetragen. Der nunmehr gefasste Beschluss sieht vor, das Kulturhaus als Eigenbetrieb der Stadt zu betreiben. Man verspricht sich davon, dass mehr Selbstständigkeit und Flexibilität im Veranstaltungsmanagement erreicht und damit die Wirtschaftlichkeit erhöht wird. Derzeit wird noch geprüft, ob eine Eingliederung in den bereits bestehenden Sport- & Freizeitbetrieb erfolgt, oder ob ein neuer Eigenbetrieb gegründet werden muss. Diese Entscheidung soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Prüfung des Landesrechnungshofes Der Landesrechnungshof führte im Jahr 2005 eine überörtliche Prüfung über die Gewährung und Verwendung von Städtebaufördermitteln für die Haushaltsjahre 1993 bis 2003 durch. Dabei wurde das Zuwendungsverfahren - also Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung - geprüft. Schwerpunkt der Prüfung war die Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen und Vorhaben der verschiedenen Förderprogramme. Der Prüfbericht ging der Stadt im September 2006 zu. Die Feststellungen und Beanstandungen wurden durch den Oberbürgermeister mit den zuständigen Mitarbeitern ausgewertet. Gemäß Gemeindeordnung LSA ist die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfbericht durch den Stadtrat zu beschließen. Der Stadtrat stimmte dieser Stellungnahme mit großer Mehrheit zu. 5 Aus der Verwaltung Neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnungslosenunterkunft In diesem Amtsblatt ist die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnungslosenunterkunft veröffentlicht. Aufgrund rückläufiger Benutzungszahlen für das Wohnungslosenhaus in der Markwerbener Straße 27 in den letzten Jahren wurden durch die Verwaltung neue Wege für die Betreibung des Hauses gesucht. Künftig beschränkt sich die Nutzung für die Unterbringung von Obdachlosen und Nichtsesshaften auf Räume im Erdgeschoss des Hauses, weshalb auch der Name von Wohnungslosenhaus in Wohnungslosenunterkunft geändert wurde. Die Leistungen zur Betreibung des Hauses werden durch eine Firma erbracht. Träger der öffentlichen Einrichtung ist künftig die Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land. Die Einrichtung ist täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr geöffnet (im Zeitraum 01.10. bis 31.03. eines Jahres öffnet die Unterkunft bereits um 16.00 Uhr). 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Informationen zur Kommunalwahl am 22. April 2007 Im Rahmen der Kreisgebietsreform werden die beiden Landkreise Weißenfels und Naumburg fusionieren. Die Wahlen für einen gemeinsamen Kreistag und einen gemeinsamen Landrat werden am 22. April 2007 stattfinden. Eine evtl. Stichwahl zum Landrat findet am 06. Mai 2007 statt. Gegenüber vorangegangenen Wahlen werden einige Wahllokale verändert, Straßenzüge teilweise neu zugeordnet. Wir bitten die Wählerinnen und Wähler um Verständnis. Bitte beachten Sie die Einträge auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte! Wir weisen noch einmal darauf hin, dass nicht alle Wahllokale für Rollstuhlfahrer gut zu erreichen sind. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. in beigefügter Übersicht der Wahllokale. Man kann aber nicht einfach in diese Wahllokale gehen. Vorher muss man sich im Einwohnermeldeamt einen Wahlschein holen, um in einem anderen Wahllokal wählen zu können. Die einfachste Variante für Wähler, die schlecht zu Fuß sind, ist die Beantragung der Briefwahl. Einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen, ausreichend frankieren und an das Einwohnermeldeamt schicken. Die Wähler erhalten umgehend die Briefwahlunterlagen nach hause, können in aller Ruhe wählen und schicken die Unterlagen dann an den Gemeindewahlleiter. Ein Merkblatt, wie die Briefwahl durchgeführt wird, liegt bei. Es werden wieder viele fleißige Wahlhelfer gesucht. Wenn Sie mithelfen möchten, können Sie sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Frau Herger, Telefon 3 70 -2 14, melden. Haben Sie Fragen zur Wahl, können Sie sich ebenfalls an Frau Herger, oder an das Einwohnermeldeamt, Frau Burghardt, Telefon 3 70 -4 82 oder 3 70 -4 24, wenden. Die Wahllokale in der Übersicht - Veränderungen sind fett gedruckt: Wahlbereich III - Stadt Weißenfels 01 Bergschule Karl-Liebknecht-Straße 6 02 Bergschule Karl-Liebknecht-Straße 6 03 Caritas Altenpflegeheim Kugelberg * Otto-Schlag-Straße 32 04 Kindertagesstätte „Knirpsenland“ Otto-Schlag-Straße 30 6 14 15 16 17 Hotel „Güldene Berge“ * Langendorfer Straße 94 Seniorenwohnanlage Am Töpferdamm * Töpferdamm 21A Stadthalle Weißenfels * Beuditzstraße 69a Kindertagesstätte „Kunterbunt“ * Lindenweg 2 Kindertagesstätte „Kunterbunt“ * Lindenweg 2 Kindertagesstätte „Kunterbuntes Kinderhaus“ * Erich-Weinert-Straße 18a Kindertagesstätte „Kunterbuntes Kinderhaus“ * Erich-Weinert-Straße 18a Neustadtschule Novalisstraße 11 Herderschule Nordstraße 34 Berufsbildende Schulen Weißenfels * Tagewerbener Straße 75 Kindertagesstätte „Anne Frank“ Kükenthalstraße 4 DRK-Begegnungsstätte * Südring 118 Dorfgemeinschaftshaus Borau Hinter den Gärten 3 Wahlbereich VII - Gemeinde Markwerben 1 Gemeindesaal Winkel 1 Erläuterung: * für Rollstuhlfahrer gut zu erreichen Ausschreibung Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels schreibt die Bewirtschaftung Imbiss mit Freiterrasse im Freibad der Stadt Weißenfels für die Zeit vom 25. Mai 2007 bis 2. September 2007 zur Pacht aus. Bewerbungen sind bis zum 2. März 2007 zu senden an den: Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels Beuditzstraße 69a 06667 Weißenfels oder per e-Mail: [email protected] Auskünfte erteilt Frau Nürnberger, Tel.-Nr. 0 34 43/34 11 -0. Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels Bischoff Schikorr 1. Betriebsleiter 2. Betriebsleiterin Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land bittet die Bürger der Stadt Weißenfels und der Gemeinde Markwerben die Steuerfälligkeitstermine - bei vierteljährlicher Fälligkeit: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. - bei jährlicher Fälligkeit der 01.07. einzuhalten, da im Jahr 2007 keine Abgabenbescheide für Grundsteuer und Hundesteuer verschickt werden. Aufruf Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in SachsenAnhalt ihren Wohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages gratulieren und ihnen eine Ehrengabe überreichen. Da die Eheschließungsdaten bei den Meldebehörden nicht gespeichert und auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind, werden die Ehepaare gebeten, sich bei der Verwaltungsgemeinschaft „Weißenfelser Land“ Bürger- und Ordnungsamt Abt. Bürgerzentrum Saalstr. 05 06667 Weißenfels zu melden. Bei der Meldung ist der Tag der Eheschließung urkundlich nachzuweisen. Das Trau(m)datum Das Weißenfelser Standesamt hat sich deshalb diesen Tag dick im Kalender angestrichen. Das gesamte Team wird zum Einsatz kommen, um vielen Brautpaaren die Möglichkeit zu geben, an diesem besonderen Datum den Bund für’s Leben zu schließen. Neben dem Trauzimmer in den Räumen des Standesamtes und dem Novalispavillon bieten wir auch den erst neu restaurierten Festsaal im historischen barocken Fürstenhaus zum Heiraten an. Wer sich an diesem Tag das Ja-Wort geben will, sollte bald den Weg in das Rathaus zum Standesamt Weißenfels finden, denn die ersten Anmeldungen sind bereits erfolgt. Hochzeit am 07.07.2007 und am 20.07.2007 da geht noch was Schon immer haben außergewöhnliche Kalenderdaten zum Heiraten eingeladen. Der 04.04.04 war Sonntag, der 05.05.05 fiel auf Christi Himmelfahrt, der 06.06.06 war ein Dienstag. Übrigens, falls der 07.07.07 unpassend sein sollte, und Sie dennoch ein exquisites Datum haben möchten, bieten wir Ihnen in diesem Jahr noch eine zweite Chance! Wie wär’s mit dem 20.07.2007. Ein schönes Datum mit einer vielleicht schöneren Zahlenkombination!? (Das ist unser Geheimtipp.) Das Standesamt ist bereit und steht Ihnen für eine Reservierung des Termins und für die Anmeldung zur Eheschließung zur Verfügung. Die Standesbeamtinnen, Frau Knopp und Frau Gotthelf sowie Frau Gattinger, helfen Ihnen gerne, auch die bürokratischen Hürden zu meistern. Telefonisch erreichen Sie uns unter den Rufnummern 0 34 43/37 02 38 und -2 24. Also nur Mut und trauen Sie sich! Wir sind jedenfalls bereit und freuen uns auf Sie. Ihr Standesamt Weißenfels Baumaterialien zu verkaufen Besonders schön wird es in diesem Jahr, denn der 07.07.07 fällt auf einen Samstag. Gerade wenn es um den Bund der Ehe und um den Hochzeitstag geht, bieten sich einfache Zahlenkombinationen sehr gut an. Die Stadtverwaltung Weißenfels beabsichtigt, aus vorhandenen Beständen gebrauchte Bauteile wie Fenster, Türen und diverse weitere Bauteile zu veräußern. Eine Übersicht zu den angebotenen Bauteilen mit den dazu festgesetzten Entgelten können interessierte Bürger bei der Stadtverwaltung Weißenfels, Abteilung Liegenschaften, Zimmer 8, Leopold-Kell-Straße 14, 06667 Weißenfels, einsehen. Telefonische Voranfragen und Terminvereinbarungen können unter der Telefon-Nr. 0 34 43/3 70 14 54, Frau Andrae, erfolgen. Für die zur Veräußerung stehenden Bauteile übernimmt die Stadt Weißenfels keinerlei Gewährleistung oder Garantie. 7 Freie Mietgaragen in Weißenfels zurzeit stehen mehrere Mietgaragen der Stadt leer, welche wieder vermietet werden können. Standorte freier Mietgaragen: - Kornwestheimer Ring, Mühlweg - Hohe Straße - Kugelberg (Käthe Kollwitz Straße), Am Markt - Paul-Linke-Weg (hinter der Schwimmhalle) - Unteres Storchennest Es kann jederzeit auch ein formloser Antrag gestellt werden, der bei freiwerden einer Garage im gewünschten Umfeld berücksichtigt wird. Für Anfragen steht Frau Schneider Abt. Liegenschaften, Leopold-Kell-Straße 14, Tel: 0 34 43/3 70 14 55 zur Verfügung. Weißenfels in aller Munde Auf der, am vergangenen Sonntag zu Ende gegangenen, Internationalen Grünen Woche 2007 in Berlin waren auch wieder Aussteller aus Weißenfels vertreten. In Halle 23b, der Sachsen-AnhaltHalle, präsentierte sich die Saalestadt bereits das vierte Mal mit einem eigenen Messestand. Auf rund 20 m2, unmittelbar neben dem Stand der Argenta Schokoladenmanufaktur, stellte die Stadt Weißenfels sowohl ihr touristisches als auch wirtschaftliches Potenzial vor. Touristisch stand in diesem Jahr vor allem das 350-jährige Jubiläum Sekundogenituren - Herzogtum Sachsen-Weißenfels im Mittelpunkt der Präsentation. Ein barockes Esszimmer zog die Blicke der Besucher auf sich und lenkte sie gleichzeitig zum zweiten Thema, Weißenfels als größter Standort der Lebensmittelindustrie im Süden Sachsen-Anhalts und Gründungsort des Netzwerkes Ernährungsgewerbe Sachsen-Anhalt Süd. Eine Auswahl von Produkten lud nicht nur zum Anschauen, sondern auch zum Probieren ein. Filinchen und Zwieback der Weißenfelser HandelsGesellschaft, Kuchen der Kamps AG, Leckermäulchen von frischli, Getränke der MEG und Schokolade von Argenta schmeckten den Besuchern offensichtlich. Höhepunkt des Messegeschehens für Aussteller und Besucher der Sachsen-Anhalt-Halle war der traditionelle Sachsen-AnhaltTag, der stets am Messemontag begangen wird. Das Protokoll sah wie üblich den Besuch des Ministerpräsidenten, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, und der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke, an ausgewählten Messeständen vor. In diesem Jahr hatte Weißenfels besonderes Glück. Noch vor der offiziellen Eröffnungsrede besuchte die Delegation den Weißenfelser Stand. Dort wurde sie durch den Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Manfred Rauner, in Begleitung der Burgwerbener Weinprinzessin herzlich empfangen. Der Ministerpräsident nahm sich ungewöhnlich viel Zeit für Gespräche mit dem Oberbürgermeister und den zahlreichen Gästen aus der Wirtschaft. Als Vertreter des Netzwerkes überreichte Herr Dr. Heinemann dem Ministerpräsidenten eine neu gestaltete Informationsmappe. Zu den weiteren Gästen am Stand gehörten der Standortälteste des Standortes Weißenfels/Naumburg, Oberstarzt Dr. Max Hagel, der Stellvertretende Landrat des Landkreises Weißenfels, Bernd Grüneberger, und der Landrat des Burgenlandkreises, Harry Reiche. Stand zu Beginn der Gespräche die Erweiterung des Fleischwerkes im Mittelpunkt, so blieb am Ende noch Zeit, die Veranstaltungen zum historischen Ereignis „350 Jahre Sekundogenituren - barocke Herzogtümer Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg, Sachsen-Zeitz“ in unserer Region, vorzustellen. Im Anschluss daran überreichte Oberbürgermeister Manfred Rauner dem Ministerpräsidenten und der Ministerin für Landwirtschaft noch die ersten Flaschen eines eigens für das Jubiläum kreierten Weines, einen Müller-Thurgau von der Winzervereinigung Freyburg eG mit einem Sonderetikett. 8 Überraschend erschien am folgenden Tag auch der Wirtschaftsminister unseres Landes, Herr Dr. Reiner Haseloff, zu einem kurzen Arbeitsgespräch am Weißenfelser Stand. Nochmals informierte Frau Elke Simon-Kuch über die Aktivitäten des Netzwerkes des Ernährungsgewerbes Sachsen-Anhalt Süd. Bevor er sich den nächsten Gesprächspartnern zuwenden konnte, wurde auch er mit einer Flasche Wein verabschiedet. Um bei den Besuchern der Messe einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen, beteiligte sich Weißenfels wieder am Bühnenprogramm, einer Produktshow, deren Gewinner sich über einen prallgefüllten Rucksack mit Weißenfelser Spezialitäten freuen konnten. Darüber hinaus hatten der MBC und der Weißenfelser Jägerhof gemeinsam mit der Simon Werbung noch ein Quiz organisiert, dessen Gewinner zu einem Besuch der Stadt Weißenfels mit Übernachtung im Hotel „Jägerhof“ und Freikarten für ein Spiel der „Wölfe“ eingeladen wurde. Besonders dieses Quiz zog viele Besucher an und es kam zu vielen interessanten Gesprächen. Im Nachhinein lässt sich feststellen: Die nun bereits 4. Grüne Woche war für die Stadt Weißenfels die bisher Erfolgreichste. Und noch etwas war in diesem Jahr anders. Haben in den vergangenen Jahren viele ehemalige Weißenfelser am Stand vorbeigeschaut, konnten und mussten wir in diesem Jahr vielen Besuchern Rede und Antwort stehen, die in den vergangenen Monaten unsere Stadt bereits besuchten und weitere Aufenthalte in Weißenfels planen. Natürlich mussten wir auch viele Male den Begriff Sekundogenituren bezüglich des bevorstehenden Festes erklären und fanden dabei viel Interesse für die geplanten Feierlichkeiten. Alle Besucher lobten die Entwicklung der Stadt mit Schloss, Fürstenhaus usw. Aber auch das Netzwerk Ernährungsgewerbe fand ein unerwartetes großes Interesse bei Einkäufern für Handelsketten, bei Verpackungsindustrie sowie Unternehmensberatern. Auch die Frage, ob man sich aus dem Norden von Sachsen-Anhalt anschließen kann, wurde gestellt. Das Interesse war so groß, dass wir noch Informationsmaterial nachliefern mussten. Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Nachruf Die Nachricht vom Tod von Herrn Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters, Herrn Manfred Rauner, findet am Donnerstag, dem 15.03.2007 in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr statt. Um telefonische Voranmeldung unter 0 34 43/37 02 01 wird gebeten. Volker Reise hat uns tief berührt. Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren. Stadt Weißenfels Rauner Oberbürgermeister Topf Personalratsvorsitzende Kulturelle Veranstaltungen Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort ____________________________________________________________________________________________________________________________ 17.02. 18.02. 20.02. 20:11 14:00 19:00 21.02. 23.02. 28.02. 15:30 & 19:00 19:30 09:30 & 14:30 28.02. 18:00 04.03. 15:00 06.03. 19:30 08.03. 08.03. 09.03. 10.03. 10.03. 20:00 14.03.2007 19:00 Uhr 19:30 17:00 16:00 16.03. 17.03. 19:30 19:30 21.03. 09:00 24.03. 28.03. 09:00 29.03. 09:00 31.03. 17:00 31.03. - 01.04. Karneval mit dem 1. WKC in Weißenfels Karnevalsumzug Auf dem Yukon River - von der Quelle zum Meer Dia-Show mit Jo Bentfeld Mega Memory Day Referent: Gregor Staub 3. Reiter-Ball von Sachsen und Anhalt Süd König der Löwen - Musical mit dem Theater Karlshorst J. G. Gruber als Enzyklopädist und Biograf Traumland der Operette Musikalische Grüße zum Frauentag ! Island - Insel der Naturgewalten 3-D-Show mit Stephan Schulz Brunner & Brunner Dankeschön der Volkssolidarität Amadeus Menstrip-Show - Nur für Frauen! Farbklang - Klangfarbe Musik und Bild Gregorianika - Meilensteine der Musik Vortragsreihe „Geschichte aus der Herzogszeit“ Thema: „Reifrock und Absatzschuh - Modetrends am Fürstenhof A. Sengewald Noch Schmerzen - Comedy & Kabarett TOM PAULS als Ilse Bähnert in: Sächsische Variationen Klassik für Kinder - Konzert zum Anfassen und Mitmachen mit der Kreismusikschule Weißenfels Weißenfelser Benefiz-Gala des Fremdenverkehrsverein „ Weißenfelser Land „e. V. Faust - Der Tragödie erster Teil von J. W. von Goethe Schauspiel Meißen Faust - Der Tragödie zweiter Teil von J. W. von Goethe Schauspiel Meißen Wenn Pop auf Classic trifft musik art weissenfels e. V. 8. Weißenfelser Ostermarkt Kulturhaus Kulturhaus Sporthalle MBZ Kulturhaus Kulturhaus Novalis-Pavillon Kulturhaus Kulturhaus Stadthalle Kulturhaus Kulturhaus Schützhaus Kulturhaus Museum im Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Kulturhaus Kulturhaus Kulturhaus Kulturhaus Kulturhaus Kulturhaus Kulturhaus Marktplatz 9 Traumland der Operette Musikalische Grüße zum Frauentag! Sonntag, d. 4. März 2007 um 15:00 Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Eine musikalische Reise durch die Welt der Operette mit bekannten Melodien von: Strauß, Kálmán, Lehár, Millöcker, Kollo u. v. m. erwartet die Besucher und Gäste des Kulturhauses Weißenfels am Sonntag, d. 4. März 2007 um 15:00 Uhr. Sie werden dann den Wiener Charme, Ungarisches Temperament, Spanische Lebenslust, Berliner Witz und Humor in einer glanzvollen Musik-Show erleben. Bei einem Streifzug durch die Operettenlandschaft verbinden die Künstler des Ensembles PRIMAVERA charmante Moderation und erstklassigen Gesang zu einem Ereignis, welches sich Musikfreunde nicht entgehen lassen sollten. Der Zauber der Operette wird durch prachtvolle Kostüme und außergewöhnliche Interpretation lebendig. Spieldauer: ca. 2 x 45 Minuten Karten gibt es im Vorverkauf zu 16,50 €: Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 23 19 Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01 Touristinformation Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 30 70 (Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!) „Island - Insel der Naturgewalten“ Am Dienstag, d. 6. März 2007 um 19.30 Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels! Eine Dia-Show-Dokumentation der Naturgewalten von der wunderschönen Insel „Island“ erwartet die Besucher und Gäste des Kulturhauses der Stadt Weißenfels, welche am 6. März 2007 um 19.30 Uhr hier vorgeführt wird. Stephan Schulz, der diese Insel zu allen vier Jahreszeiten besuchte und auf dem Rücken von Islandpferden das Hochland auf einem historischen Reitweg zwischen Gletschern, Wäldern, Wiesen und Seen bereiste -dokumentiert und schildert, anhand von wunderschönen Bildern mittels 3-D-Projektionstechnik, seine Erlebnisse. Durch die Verwendung modernster 3-D-Projektionstechnik sehen Sie alles so, als wären Sie selbst mitten im Geschehen - ein plastisches Diaerlebnis von Seltenheitswert. Karten gibt es im Vorverkauf zu 9,50 € (inkl. 1,- € 3-D-Brille) im: Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel.: 0 34 43|30 23 19 Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01 Touristinformation Weißenfels, Tel.: 0 34 43|30 30 70 (Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!) Abendkasse: 12,50 € (inkl. 1,- € 3-D-Brille) 10 Amadeus Men-Strip-Show Nur für Frauen! Freitag, d. 9. März 2007 um 19:30 Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Die Men-Strip-Gruppe „AMADEUS“ kann seit ihrer Gründung im Jahre 1990 kontinuierlich große Erfolge vorweisen. In der aufwendigen, einstündigen Show, mit Gesang, Fackelshow, Offiziers-Show, Highlandershow, RockShow, u. v. m, überzeugen die 3 bis 6 sympathischen Jungs durch ihre Ausstrahlung, ihr Temperament und ihr natürliches Auftreten. Amadeus ist und war die erste Europäische Formation, die immer mit einer festen Besetzung und professionellen Programm auf Tour war und ist. Außer den „Chippendales“ kamen alle anderen Gruppen erst danach oder viele der bestehenden heutigen Gruppen bestehen aus von Amadeus ausgebildeten Tänzern! Dennoch schafft es das Original, sich immer wieder durch neue Akzente von den viele Kopien abzuheben und gehört gerade deshalb zur meistgebuchtesten „Men-Strip“Gruppe Deutschlands. „AMADEUS“ präsentieren eine ästhetische „Men-StripShow“ mit Niveau, welche auf die Wünsche des weiblichen Publikums abgestimmt ist. Selbstverständlich stehen die Boys den Ladys zu der sehr beliebten Fotosession im Anschluss der Show zur Verfügung. Showdauer: ca. 2 x 50 Minuten Karten gibt es im Vorverkauf von 15,50 € bis 19,50 € bei: Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 23 19 Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01 Touristinformation Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 30 70 (Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!) Gregorianika In Meditation Samstag, d. 10. März 2007, um 16:00 Uhr, im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Das Konzert Flackerndes Kerzenlicht beleuchtet den Raum und verbreitet eine mystische Stimmung. Vor dem Publikum stehen Männer in schlichter Mönchskleidung. In beruhigende Stille eingehüllt hört man nichts außer dem Rascheln ihrer Gewänder. Aus der Ruhe erheben sich auf einmal acht kraftvolle Stimmen und füllen den Saal aus. Ein feierlicher Choral erklingt, eindringlich und atemberaubend rein, so, wie er seit dem frühen Mittelalter in zahllosen Klöstern der Welt gesungen wird. Nachdem aber der Gregorianische Gesang verklingt, wird schnell klar, dass dieses Konzert nicht im Mittelalter stehen bleiben wird. Konzertdauer: ca. 2 x 45 Minuten & Pause Lustgewinn und Varianten der fast verloren gegangenen Kommunikation, kuschelbissige Fraulichkeiten und umärmelte „sonntagsfrühammorgen Brötchenhohlengeher“ werden von der Bach genau so geliebt wie „Die Männer mit bayrischem Akzent“. Lassen Sie sich also von ihr auf’s Beste mit neuer „Männerreklame“ zum Lachen bringen. Ein Tipp der Künstlerin: Benutzen Sie an diesem Tag einen wasserfesten Mascara. Spieldauer: ca. 90 Minuten Karten gibt es im Vorverkauf zu 12,50 €: (Veranstaltungskasse 15,50 €) Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel: 0 34 43/30 23 19 Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01 Touristinformation Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 30 70 (Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!) Klassik für Kinder Konzert zum Anfassen und Mitmachen! Mittwoch, d. 21. März 2007, um 9:00 Uhr & 11:00 Uhr, im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Sechs Lehrer der Kreismusikschule Weißenfels, unterstützt von zwei Schülern, wollen am Mittwoch, d. 21. März 2007, um 9:00 Uhr für Kindergartenkinder & 11:00 Uhr für Schüler der Grundschulen zu einem kindgerechtem Konzert im Kulturhaus der Stadt Weißenfels aufspielen. Der Konzerteinstieg beginnt mit bekannten klassischen Werken. So musikalisch eingestimmt, werden dann Tierlieder erklingen und die jungen Konzertbesucher haben die Gelegenheit hier kräftig singend mit einzustimmen. Abgerundet wird das Konzert mit der Vorstellung und dem Erraten der mitwirkenden Musikinstrumente und die Kinder haben Gelegenheit die Musikinstrumente selbst einmal auszuprobieren. Spiel- und Konzertdauer: ca. 60 Minuten mit: Männer, Midlife und Miseren Freitag, d. 16. März 2007, um 19:30 Uhr, im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Ein neues Programm speziell zum Frauentag schenkt Marga Bach den Damen und widmet es den Herren. Verwandelbar und dennoch wiederzuerkennen ist die Bach mit ihren Direktheiten über unser liebstes Gegenstück. Karten gibt es im Vorverkauf zu 3,- € für Kinder und für Erwachsene zu 5,- €: Erzieher & Lehrer haben freien Eintritt! Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 23 19 11 Nichtamtlicher Teil 12 13 14 Neues von der Bundeswehr Sein letztes Quartal Aufbauphase abgeschlossen Akademische Feierstunde zur Umgliederung der Leitsanitätszentren Generalarzt Dr. Lutz Bandekow, Kommandeur des Sanitätskommandos III, hatte die Leiter der Sanitätszentren und der ehemaligen Leitsanitätszentren zu einer akademischen Feierstunde am 24. Januar in die Sachsen-Anhalt-Kaserne geladen. In feierlichem Rahmen entband er die Leiter der Leitsanitätszentren von ihren Aufgaben und setzte den Kommandeur Regionale Sanitätseinrichtungen ein. Oberstarzt Dr. Max Hagel übernimmt als Kommandeur Regionale Sanitätseinrichtungen die Führung über die 13 Sanitätszentren, die die Bundeswehrangehörigen im Bereich des Sanitätskommando III truppenärztlich versorgen. Seine Funktion als Chef des Stabes wird der Leiter der Abteilung Gesundheitswesen, Oberstarzt Dr. Jürgen Brandenstein, einnehmen. Während der Aufbauphase der Sanitätskommandos waren die Leitsanitätszentren als Übergangslösung geschaffen worden, um die Belange der truppenärztlichen Versorgung zentral zu koordinieren und den ebenfalls im Aufbau befindlichen Stab zu entlasten. Nach der Konsolidierung der Kommandos wird diese Aufgabe nun durch den Stab und den neu eingesetzten Kommandeur Regionale Sanitätseinrichtungen übernommen. In seiner Ansprache dankte der Kommandeur des Sanitätskommandos III sowohl Oberstarzt Dr. Hagel für seine Verdienste beim Aufbau des Stabes und der Einnahme der neuen Struktur als auch den Leitern der Leitsanitätszentren für die geleistete Arbeit bei der Führung der Sanitätszentren. Die beiden ehemaligen Leitsanitätszentren 310 Berlin und 320 Weißenfels werden als Sanitätszentren weiter ihre Aufgaben als truppenärztliche Dienstleister für die Truppe erfüllen. Text: Susann Landgraf, Stabsarzt Fotos: Martin Bergner, Stabsunteroffizier Fazit aus 13 Jahren als Kompaniechef der allgemeinen Grundausbildung Hauptmann Bernd Gräwe meldet sich nach 13 Jahren als Kompaniechef der Allgemeinen Grundausbildung des Zentralen Sanitätsdienstes aus dieser Funktion ab. Rund 10.500 Soldaten hat er durch die dreimonatige Grundausbildung, zuerst im Sanitätsbataillon 6, dem späteren Sanitätsregiment 6, in Breitenburg in Schleswig-Holstein und zuletzt in der 7. Kompanie des Sanitätsregiments 32 in Weißenfels, geführt. Unzählige Freiwillige wurden als Rekruten von ihm und seinen hoch motivierten Ausbildern für die Ausbildung zum Unteroffizier, Feldwebel, Sanitäts- oder Truppenoffizier für den Zentralen Sanitätsdienst gewonnen. Sein besonderes Augenmerk richtete der altgediente Hauptmann auf die Abiturienten. Gut 200 junge Männer gewann er für die Laufbahn der Reserveoffiziere des Zentralen Sanitätsdienstes. Auf sie ist Hauptmann Gräwe besonders stolz, „sie wurden von mir aber auch kräftig gefordert!“ Seine Stammsoldaten - der Stolz des Hauptmanns Generalarzt Dr. Lutz Bandekow während seiner Ansprache Kommandeur OFA Dr. Höpner entbindet Hptm. Gräwe von der Führung der 7. Kompanie Oberstarzt Dr. Max Hagel (r.) übernimmt als Kommandeur Regionale Sanitätseinrichtungen die Führung über die 13 Sanitätszentren Neben der Pflicht als Kompaniechef hat sich Hauptmann Gräwe die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Patenschaften mit umliegenden Gemeinden zur Kür gewählt. Im Norden blickt er auf eine lebendige Patenschaft mit der Gemeinde Breitenburg zurück, im Bundesland Sachsen-Anhalt pflegt die 7. Kompanie des Sanitätsregiments 32 eine besonders herzliche Patenschaft mit der Nachbargemeinde Dehlitz. 15 Hier hat Hauptmann Gräwe mit seinen Stammsoldaten einen „festen Platz“ in dem 600-Seelen-Ort und Bürgermeisterin Christine Krößmann ihren Platz in der 7. Kompanie. Hauptmann Gräwe resümiert: „Grundausbildung ist anstrengend, und das nicht nur für die Rekruten. Junge Männer, die ihren Grundwehrdienst antreten, und die freiwilligen weiblichen und männlichen Soldaten sind im Sinne einer zeitgerechten Menschenführung in die Truppe durch ihre Grundausbildungskompanie aufzunehmen und gut und sicher auszubilden. Ihnen ist dabei der Wert eines guten Kameraden zu vermitteln und sie auch zu einem solchen zu erziehen. Ausbilder schauen dabei nicht auf die Uhr, gehen als Beispiel voran und teilen Entbehrlichkeiten. Das alles geht nur, wenn man mit Freude bei der Sache ist.“ Seine Rekruten wie auch seine Ausbilder motivierte Gräwe durch seine menschliche Art des militärischen Führens. Und wenn er nun für seine letzten zwei Dienstjahre als Inspektionschef an die Sanitätsakademie München versetzt wird, so geht er mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Text: Susann Landgraf, Stabsarzt Fotos: Johannes Lang, Gefreiter Informationen Gesundheit und Umwelt Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Neuer Service beim Bürgertelefon Gebärdentelefon gestartet Seit dem 15.01.2007 wird gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, über [email protected] mittels der Gebärdensprache und Videophonie (Video over IP, SIP) Informationen zu den Themenbereichen des BMAS zu erhalten. Auch Bestellungen von Publikationen oder Auskünfte zu Ansprechpartnern zuständiger Behörden und Institutionen sind möglich. Die gehörlosen Beraterinnen stehen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung, um online die Anfragen in Gebärdensprache entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Mitarbeiterinnen verfügen bereits über langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Anfragen gehörloser und hörgeschädigter Bürgerinnen und Bürger per Schreibtelefon, Mail und Fax im Rahmen des Bürgertelefons des BMAS. Der neue Service kann mit einem IP-Video-Telefon mit SIP/Internet-TelefonieServer oder über einen PC mit Softphone über DSL angewählt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMAS in der Rubrik „Bürgertelefon“ (s. weiterführende Informationen). Weiterführende Informationen: © Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.bund.de<br>[email protected] Beratung in Weißenfels Öffnungszeiten im Jahr 2007 Auch in diesem Jahr können, jeden 2. Montag im Monat in der Zeit von 10 – 13 Uhr, die Bürger von Weißenfels und Umland in der Volkshochschule Weißenfels, Promenade 37, die Verbraucherberatung in Anspruch nehmen. Terminvereinbarungen für Beratungen in Weißenfels sind über die Beratungsstelle Halle, Telefon (03 45) 2 98 03 11/2 98 03 12 erforderlich. Unsere Beratungsthemen umfassen: - Kaufrecht und Reklamation - Reiserecht und Ärger mit Reiseverträgen - Telefonrechnungen , Tarifänderungen - Nebenverdienstangebote - Handwerkerleistungen - Haustürgeschäfte, am Telefon abgeschlossene Verträge - Einkauf im Internet, Abofallen im Internet IMPRESSUM Betreff: Spams 16 Herausgeber: Stadt Weißenfels Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Stadt Weißenfels und Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Oberbürgermeister Manfred Rauner; Gemeinde Markwerben, Bürgermeister Günter Fabig Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Manfred Rauner Verantwortlich für den Anzeigenteil: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG; vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller Druck, Gestaltung: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 - 0 Fax: (0 35 35) 48 9 - 1 15; Fax Redaktion: (0 35 35) 48 9 - 1 55 Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna Frau Ilona Friedrich Telefon: 0 34 61/82 64 84, Telefax: 0 34 61/82 64 85, Funk: 01 71 /4 14 40 53 Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels und der Gemeinde Markwerben und damit zugleich in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfels Land verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck Linus Wittich KG. Erneute Welle von gefälschten Rechnungen im Umlauf Verbraucherzentrale rät : Vorsicht beim Öffnen von E-Mail-Anhängen Eine erneute Welle von gefälschten Rechnungen erreicht derzeit viele Internetnutzer. Nachdem massenhaft falsche GEZ-Rechnungen versandt wurden, berichten Verbraucher derzeit von E-Mail-Rechnungen, die angeblich vom Internetanbieter 1&1 stammen. In diesen falschen Rechnungen, die täuschend echt aussehen, heißt es, dass in Kürze ein Betrag von mehr als 100 Euro vom Konto des Empfängers abgebucht werde. Öffnet der Anwender die vermeintliche Rechnung im E-Mail-Anhang, so startet er eine als PDF-Dokument getarnte ausführbare Exe- Datei, welche nach dem Öffnen ein Trojanisches Pferd auf dem Rechner installieren kann. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt, sich nicht durch seriös klingende Absender dazu verleiten zu lassen verdächtige Datei-Anhänge voreilig zu öffnen, denn die schadhaften Programme können beim Nutzer erheblichen Ärger verursachen. Im Zweifelsfall hilft eine Rückfrage beim Absender. Zudem sollten Nutzer ihre Antiviren-Software stets auf dem aktuellen Stand halten. Ambulante Pflegeverträge auf dem Prüfstand Riester-Rente oder Rürup-Rente - Privat fürs Alter vorsorgen - Wie geht das? Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. bittet um Einsendung von Verträgen Immer mehr Menschen erhalten zuhause Pflege durch professionelle Dienste. Seit dem Jahre 2002 sind bestimmte Standards für ambulante Pflegeverträge gesetzlich vorgeschrieben. Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Vorgaben häufig nicht eingehalten werden. Beispielsweise fehlt Verträgen über ambulante Pflege oft die erforderliche Transparenz, häufig wird der genaue Umfang der vereinbarten Leistungen nicht angegeben oder die einzelnen Vergütungssätze fehlen. Auch sind immer wieder verbraucherunfreundliche Klauseln zu Fragen der Kündigung oder hinsichtlich der Haftung zu finden. Verbraucher wissen häufig nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und zahlreiche Verbraucherzentralen - so auch die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt - werden ambulante Pflegeverträge umfassend prüfen, unzulässige, vorgegebene Vertragsklauseln abmahnen und ggf. Klagen durchführen. Gesetzmäßigkeit und Verbraucherfreundlichkeit von Pflegeverträgen sollen so verbessert werden. Verbraucher werden gebeten, den Vertrag, den sie mit ihrem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen haben, an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V., Steinbockgasse 1, 06108 Halle zu übersenden oder in ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale - Adresse und Öffnungszeiten unter www.vzsa.de - abzugeben. Die Verträge werden geprüft und Verbraucher erhalten allgemeine schriftliche Informationen zu ambulanten Pflegeverträgen. In entsprechenden Fällen werden Unternehmen dahingehend abgemahnt werden, ihre unzulässigen Klauseln nicht weiter zu verwenden. Soweit erforderlich, werden Klagen gegen diese Unternehmen geführt werden. Sämtliche Daten von Verbrauchern werden vertraulich behandelt. Abmahnungen werden nur mit Einverständnis der betroffenen Verbraucher durchgeführt. Beratungsstelle Merseburg der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. bietet am 22.03.2007 Aktionstag an (Verbraucherzentrale/01.02.2007) Die ungünstige demografische Entwicklung mit der Verschiebung der Alterspyramide führt zu wachsenden Versorgungslücken. Damit nimmt der Bedarf an privater Vorsorge mit hochwertigen Produkten zu. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. betreiben viele Menschen keine oder nur unzureichend (Alters-)vorsorge. Die Gründe dafür sind vielfältig. So besteht zum Beispiel der Irrglaube, dass mit kleinen Beiträgen nichts erreicht werden kann oder dass der Staat später schon für einen sorgen wird. Aber auch die Vielzahl an unterschiedlichsten Angeboten schreckt manche Verbraucher vom aktiven Handeln ab. Tatsächlich ist es aber schwer, die einzelnen Produkte zu verstehen und richtig einzuschätzen. Die Verbraucherschützer wollen deshalb interessierten Verbrauchern bei der Entscheidungsfindung helfen und führen am 22.03.2007 in der Zeit von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in der Beratungsstelle Merseburg einen Aktionstag „Vorsorge“ durch. Die Vorsorgeberatung bietet je nach Bedarf eine Prüfung des individuellen und notwendigen Versicherungsbedarfs, der Vermögensverhältnisse und -anlagemöglichkeiten und zeigt auf, wie der Verbraucher mit verschiedenen Geldanlageformen mit und ohne staatlicher Förderung auch Altersvorsorge betreiben kann. Die Berater erläutern sowohl den Späteinsteigern als auch denjenigen, die schon beim Start in das Berufsleben einige Jahrzehnte weiter denken, Strategien für die finanzielle Altersvorsorge. Da die Nachfrage zu den Aktionstagen groß ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin für die persönliche Beratung unter der Tel.-Nr. 03 45/2 98 03 11 zu vereinbaren. Wer schon Angebote zur Altersvorsorge und/oder Versicherung hat, sollte diese Unterlagen zum Beratungstermin mitbringen. Der Berater prüft dann, ob das Angebot zum persönlichen Bedarf des Verbrauchers passt oder ob es sinnvollere Alternativen gibt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Aus Vereinen, Gruppen und Verbänden Mut zum Handeln? Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weißenfels! Das Jahr 2006 ist nun vorbei und einige von Ihnen haben sich für die Zukunft das eine oder andere vorgenommen. Wir hoffen natürlich für Sie nur das Beste - auf das Ihre Wünsche und Träume auch in Erfüllung gehen. Sollten diese etwas mit Mannschaftsgeist, Freundschaft und Verantwortung zu tun haben, geben wir - die Feuerwehr Weißenfels - Ihnen die Chance, es hautnah zu erleben. Alles, was Sie brauchen, ist Mut zum Handeln! Wir bieten Ihnen eine Chance, sich zu beweisen. Jeder, ob Mann oder Frau, ob Arbeitsloser oder Selbstständiger, ob Angestellter oder Arbeiter, ob Technikfreak oder Hobbybastler, ob Sportskanone oder Sinnsuchender, jeder kann bei uns neue Inhalte für das Leben in unserer Gemeinschaft entdecken. Kameradschaft und echte Bewährung neben erstaunlicher Selbsterkenntnis und wachsendem Selbstvertrauen bereichern Ihre Erfahrungswelt. Es bedarf lediglich Ihres Mutes zum Handeln. Deshalb hier die Fragen mit deren Antworten Sie einen Entschluss für den „Mut zum Handeln“ finden. Was ist eigentlich die Feuerwehr Weißenfels? Die Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Weißenfels, welche die Aufgabe hat, bei Unglücksfällen, Bränden und anderen Gefahren wirksame und schnelle Hilfe zu leisten. Wo befindet sich eigentlich die Feuerwehr Weißenfels? In der Leopold-Kell-Straße 14. Kommen Sie einfach an einem Dienstag um 18:30 Uhr zu uns und erkundigen sich über die Möglichkeiten, in der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels mitzuwirken. Natürlich können Sie auch in der Woche zwischen 8:00 und 15:00 Uhr bei uns unter 0 34 43 /30 25 33 anrufen! Wie werde ich Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann? Sie sind im Alter zwischen 16 und 55 Jahren. Sie fühlen sich körperlich und geistig fit. Sie absolvieren einen Grundausbildungslehrgang und schon dürfen Sie sich nach bestandener Prüfung Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann nennen. Ab dem 18. Lebensjahr und körperlicher Eignung dürfen Sie mit uns zur Hilfeleistung und Brandbekämpfung ausrücken. All die, die jünger sind und schon jetzt davon träumen Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau zu werden können ab dem 10. Lebensjahr in der Jugendfeuerwehr mitarbeiten. Infos gibt es dazu unter der gleichen Adresse und Telefonnummer. Na, haben wir ihn geweckt? Ihren Mut zum Handeln? Dann freuen wir uns auf die nächste Grundausbildung mit Ihnen. Ihr Team von der Feuerwehr Weißenfels. HFM Köhn Infos unter Feuerwehr Weißenfels Gruppe Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 34 43/30 25 33 17 Unsere Aufgabe ist es mit den modernsten „Waffen“ zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung gegen die vielen Gefahren die unsere Kleinstadt bedrohen anzukämpfen. Heinrich-Schütz-Haus Weißenfels Samstag, 10.03., 17.00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus Farbklang - Klangfarbe Musik und Bild Joachim Gassmann, Vihuela, Gitarre Musik von der spanischen Renaissance bis zum Impressionismus Ulrike Meier, Bildbetrachtung am Original zur Bedeutung der Farbe MUSEUM Ständige Ausstellungen „Heinrich Schütz - Leben und Werk“ „Musik am Weißenfelser Herzogshof“ Wanderausstellung „Heinrich Schütz unterwegs in Europa“ 4. - 17.6. Mendelssohnhaus Leipzig Beitrag zum Bachfest Leipzig „Von Monteverdi zu Bach“ 30.6. - 16.9. Zeitzer Dom Beitrag zum 350. Jubiläum des Herzogtums Zeitz MusikWerkStatt Ausstellung, Klanggeschichten, Historische Tänze, Kostüme und vieles mehr für Kinder und Jugendliche Klingendes Museum Historische Musikinstrumente - Führung für Schulklassen aller Altersgruppen Führungen nach Voranmeldung Thematische Führungen für alle Altersgruppen nach Absprache Das können wir aber nur mit der intelligentesten aller „Waffen“ den Mensch schaffen und das sind Sie. Um Sie Ausbilden zu können steht uns ein auf den neuesten Stand der Technik bestückter Schulungsraum und ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 zur Verfügung. 18 HEINRICH-SCHÜTZ-HAUS W E I S S E N F E L S Weißenfelser Musikverein „Heinrich Schütz“ e. V. Nicolaistr. 13/D - 06667 Weißenfels Tel.: 0 34 43 - 30 28 35, Fax: 0 34 43 - 33 70 63 E-Mail: [email protected] Internet: www.schuetzhaus-weissenfels.de 19 Die ständige Ausstellung zum Leben und Schaffen des Friedrich von Hardenberg/Novalis’, Garten und Pavillon sind für Besucher geöffnet: Dienstag bis Freitag 10.00 - 17.00 Uhr Samstag und Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Unsere Februar-Veranstaltung: Mittwoch, 28. Februar 2007 um 19.00 Uhr im Novalis-Pavillon Thema: J. G. Gruber als Enzyklopädist und Biograf Referent: Kai Agthe, Naumburg Vorschau auf die nächsten Veranstaltungen: Mittwoch, 28. März 2007 um 19.00 Uhr im Novalis-Pavillon Thema: Goethes Metamorphosengedanke und ein Blick auf die Lehrlinge zu Sais von Novalis Referentin: Ulrike Meier, Weimar Drachenbootkämpfer gesucht!!! Alle Vereine Interessengruppen und sportbegeisterte Weißenfelser sind hiermit aufgerufen, sich an diesem Wettkampf zu beteiligen. Gesucht werden immerhin noch ca. 100 Wassersportbegeisterte. Interessenten melden sich bitte bei Herrn Engeln im Café Saaleblick, Promenade 27, Tel. 0 34 43/30 61 10. Die Organisatoren des Wassersportfestes sind aber auch für weitere Vorschläge offen. Wer noch eine zündende Idee hat, kann sich gleichfalls an den o. g. Ansprechpartner wenden. Veranstaltungen der Volkssolidarität im Monat März 2007 01.03.07 14:00 Uhr 07.03.07 14:00 Uhr 08.03.07 14:00 Uhr 12.03.07 Die Vorbereitungen für das 5. Wassersportfest vom 8. bis 10. Juni 2007 sind schon in vollem Gange. Wieder sollen vielfältige Veranstaltungen an und auf der Saale Einheimische und Gäste zum Wasser locken. Neben Aktivitäten auf dem Wasser, wie Bootsfahrten, Wasserski usw. finden natürlich auch Veranstaltungen an Land statt. Modenschau, Musik, Tanz und natürlich auch gastronomische Angebote sorgen für gute Unterhaltung. Darüber hinaus soll in diesem Jahr auch ein Flohmarkt stattfinden. Hier kann jeder teilnehmen, kaufen und verkaufen. Höhepunkt soll aber das Drachenbootrennen am Sonntag, 10.06.07 um 10:00 Uhr werden. Zwei Drachenboote stehen für einen lustigen Wettkampf bereit. Insgesamt sollen 10 Mannschaften à 20 Personen gegeneinander antreten. Fünf Mannschaften stehen schon bereit. Für weitere fünf werden noch Teilnehmer gesucht. 15.03.07 14:00 Uhr 18.03.07 15:00 Uhr 21.03.07 14.00 Uhr 28.03.07 10.00 Uhr Spielnachmittag im Café Centa Karten und Brettspiele Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Frauentagsfeier im Kulturhaus der Stadt Weißenfels mit Programm und Tanz Tagesfahrt nach Berlin zur Frauentags-Veranstaltung im Friedrichstadtpalast Meldung, beim Reiseklub Fr. Böhm Tanznachmittag im Café Centra mit Alleinunterhalter Herrn Günter Theaterfahrt ins Opernhaus nach Halle zum Musical Cabaret Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Tagesfahrt nach Falkenhain, mit einer Fahrt durch den Tagebau Meuselwitz mit der Kohlebahn Anmeldungen bitte bei der Volkssolidarität unter Tel. 0 34 43/33 48 23 Dienstag und Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr oder im Büro Leopold-Kell-Straße 18 Aus dem Gemeinderat Markwerben Bekanntmachung der in der Gemeinderatssitzung am 22.01.2007 gefassten Beschlüsse Überplanmäßige Ausgabe zur 1125-Jahr-Feier Beschluss-Nr. 01/2007 Bürgersprechstunde Die nächsten Sprechstunden des Bürgermeisters der Gemeinde Markwerben, Herrn Fabig, finden an folgenden Tagen und Erlass von Nebenforderungen Beschluss-Nr. 02/2007 Ablehnung des Erlasses von Hauptforderungen Beschluss-Nr. 03/2007 06.03.2007 20.03.2007 in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindesaal in Markwerben statt. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 23. März 2007 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Mittwoch, der 14. März 2007 20