Februar 1,16 MB - Stadt Weißenfels

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Februar 1,16 MB - Stadt Weißenfels
Weißenfelser Amtsblatt
Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Weißenfels, der Gemeinde Markwerben
und der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land
17. Jahrgang
Ausgegeben am 16. Februar 2007
Nummer 2
Besuch des Ministerpräsidenten, Prof. Dr. Böhmer, und der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke, am Messestand der Stadt Weißenfels
auf der Internationalen Grünen Woche 2007 in Berlin.
Inhalt
Vorwort des Oberbürgermeisters
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Weißenfels
- Satzung über die Aufhebung
der Satzung über die Benutzung des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels
- Satzung über die Aufhebung
der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des
Wohnungslosenhauses der
Stadt Weißenfels
Amtliche Bekanntmachungen
Verwaltungsgemeinschaft
Weißenfelser Land
- Satzung über die Benutzung
und die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land
- Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Erteilung
von Gruppenauskünften
-
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahres 1989 zur persönlichen
Meldung
Nichtamtlicher Teil
Stadt Weißenfels
- Aus dem Stadtrat
- Aus der Verwaltung
- Kulturelle Veranstaltungen
- Neues aus der Stadtbibliothek
- Von der Bundeswehr
- Informationen, Gesundheit
und Umwelt
-
Aus Vereinen, Gruppen und
Verbänden
Gemeinde Markwerben
- Aus dem Gemeinderat
- Bürgersprechstunde
Anzeigenteil
Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier!
Vorwort
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
von Weißenfels und Markwerben,
wie für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger beginnt mein Arbeitstag mit der ausführlichen Zeitungslektüre. Eine Spalte, über die
ich mich immer besonders freue, erscheint donnerstags in der Mitteldeutschen Zeitung. Die Überschrift lautet: „Danke, lieber Storch“.
In Zeiten, in denen alltäglich Horrormeldungen über eine alternde und schrumpfende Bevölkerung verbreitet werden, ist es wohltuend, von der Ankunft neuer Erdenbürger zu erfahren. Natürlich
könnte die Aufzählung ruhig etwas länger sein, andererseits kann
man den jungen Eltern nicht genug gratulieren, zu ihrer Entscheidung, sich Nachwuchs anzuschaffen. Wenngleich statistische
Erhebungen eine Trendwende bei der Geburtenrate in SachsenAnhalt erkennen lassen, werden immer noch zu wenige Kinder
geboren, um die Bevölkerungszahl auch nur annähernd stabil zu
halten.
Daher bedarf der Nachwuchs unserer besonderen Fürsorge. Erst
kürzlich wurde dem in der Stadtverwaltung Weißenfels Rechnung
getragen, indem im neu strukturierten Bürger- und Ordnungsamt eine extra Abteilung Kita-Schulen eingerichtet wurde. Diese
Abteilung ist dafür zuständig, dass allen Kleinkindern und Schülern in den städtischen Einrichtungen optimale Betreuungs- und
Bildungsmöglichkeiten geboten werden. Darüber hinaus bieten
auch Kitas und Grundschulen in freier Trägerschaft der heranwachsenden Generation gute Entwicklungsmöglichkeiten. Das
Gleiche gilt für die Sekundarschulen und das Goethe-Gymnasium, wo laufende Investitionen gute Lernbedingungen garantieren.
Für Schulabgänger steht in Weißenfels eine hochmoderne Berufsbildende Schule bereit, die neben einer fundierten Berufsausbildung auch die Möglichkeit zur Erlangung des Fachabiturs bietet.
Das seit November 2005 in Weißenfels ansässige Medizinische Bildungszentrum Mitteldeutschland (MBZ) bietet ebenfalls ein breites Bildungsspektrum an. Von der Berufsausbildung bis hin zur
Fachhochschulreife und zukünftig sogar bis zur Erlangung eines
Fachhochschulabschluss auf medizinischem Gebiet reicht das Angebot.
Besonders interessierte Gymnasiasten können in der „WAS“ Wirtschaftsakademie für Schüler neben dem Schulwissen zusätzlich
einen Abschluss auf wirtschaftlichem Gebiet erlangen und haben
danach größere Chancen einen entsprechenden Studienplatz zu
bekommen.
Dies sind gute Voraussetzungen, um in das Erwachsenenleben eintreten zu können. Doch leider nutzen nicht alle Kinder und Jugendliche das vorhandene Bildungsangebot. Die Zahl der Schulabbrecher ist in Sachsen-Anhalt groß. Ebenso ist die Sozialhilfequote
bei Kindern in Sachsen-Anhalt sehr hoch. Hier hat die Stadt nur
indirekt Möglichkeiten auf die Entwicklung Einfluss zu nehmen.
Indem die Stadt Vereine, wie zum Beispiel den Kinder- und Jugendhilfe e. V., das soziokulturelle Zentrum „Seume“ und den LiveClub finanziell und materiell unterstützt, sorgt sie mit dafür, dass
Kinder und Jugendliche unabhängig vom Geldbeutel der Eltern
am kulturellen Leben der Stadt teilnehmen können.
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Einen weiteren wichtigen Faktor beim Bevölkerungsrückgang von
Weißenfels spielt der Wegzug größerer Bevölkerungsteile aus unserer Stadt. Dieser wird durch die Zuzüge nicht ausgeglichen. Vor
allem junge Leute verlassen unsere Stadt, um in anderen Bundesländern und im Ausland eine Ausbildung oder berufliche Perspektiven zu finden. Und solange hier in unserer Region nicht
genügend Ausbildungs- und Arbeitsplätze entstehen, wird sich
daran auch in nächster Zeit nichts ändern. Weißenfels hat nach
wie vor eine Arbeitslosenquote, die über dem Landesdurchschnitt
liegt. Die neu erstarkende Lebensmittelindustrie vermochte bisher noch nicht die Arbeitsplätze zu ersetzen, die durch das Wegbrechen der traditionellen Industrie verloren gingen. Aus diesem
Grund unternimmt die Stadt alle Anstrengungen gemeinsam mit
der ansässigen Wirtschaft, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern
und Schritt für Schritt auszubauen. Dabei sind neue Wege, wie die
Zusammenarbeit gleich gelagerter Firmen in Netzwerken und
Kooperation mit hiesigen Hochschulen ein Schritt in die richtige
Richtung. Damit wird Studenten die Möglichkeit geboten, sich in
den Produktionsprozess einzubringen und eventuell später einmal in den betreffenden Betrieben einen Arbeitsplatz zu finden.
Innenstadtsanierung und Wirtschaftsförderung haben deshalb
auch weiterhin oberste Priorität.
Aber bei aller Fürsorge um die nachfolgenden Generationen dürfen wir auch die älteren Mitbürger nicht vergessen. Einem Trend
zufolge zieht es vor allem ältere Menschen vom Land zurück in
die Städte. Vor allem im ländlichen Raum haben Ältere Probleme
mit nichtvorhandenen Dienstleistungen. Auf dem Lande existieren kaum noch Geschäfte und nicht jeder hat die Möglichkeit, ein
Einkaufszentrum auf der „Grünen Wiese“ zu erreichen. Da bietet
das Leben in der Stadt mit altersgerechten Wohnungen und Seniorenheimen eine gewisse Bequemlichkeit. Diesen Umstand wollen
wir uns zu Nutze machen und Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten anbieten, die auch von älteren Mitbewohnern gern genutzt
werden. Die neu gestaltete Uferpromenade und die Freifläche
neben dem gerade entstehenden Alten- und Pflegeheim des DRK
in der Marienstraße sowie weitere Ruhezonen in der Innenstadt
sorgen mit dafür, dass sich auch unseren älteren Mitbürger in Weißenfels wohl fühlen. Im Übrigen war der Spatenstich in der Marienstraße eine echte Wohltat. Endlich heraus aus der Theorie hin zur
Tat.
Dass es in unserem Weißenfels noch viel zu tun gibt, wissen wir
doch alle, dass wir auf gutem Wege sind, die Probleme zu lösen
aber auch.
In diesem Sinne
Ihr
Manfred Rauner
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Weißenfels
Satzung über die Aufhebung
der Satzung über die Benutzung
des Wohnungslosenhauses
der Stadt Weißenfels
Satzung über die Aufhebung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung des Wohnungslosenhauses
der Stadt Weißenfels
Aufgrund der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 3. Oktober 1993 (GVBl. LSA
S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 (GVBl. LSA S. 522) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 25. Januar 2007 folgende Satzung
beschlossen:
Aufgrund der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 03. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 (GVBl. LSA S. 522) und §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F.
der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405),
zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 700) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 25. Januar 2006 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Die Satzung über die Benutzung des Wohnungslosenhauses der
Stadt Weißenfels vom 24. September 1998 (Weißenfelser Amtsblatt, 8. Jahrgang, Ausgabe Nr. 9, vom 02.10.1998, S. 5) wird aufgehoben.
§2
Diese Satzung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2007 in Kraft.
Weißenfels, den 07.02.2007
§1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Wohnungslosenhauses der Stadt Weißenfels vom 24. September 1998 (Weißenfelser Amtsblatt, 8. Jahrgang, Ausgabe Nr. 9,
vom 02.10.1998, S. 6), geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2003 (Weißenfelser Amtsblatt, 13. Jahrgang, Ausgabe Nr. 12,
vom 19.12.2003, S. 4) wird aufgehoben.
§2
Diese Satzung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2007 in Kraft.
Weißenfels, den 07.02.2007
Rauner
Oberbürgermeister
Rauner
Oberbürgermeister
Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land
Satzung über die Benutzung und die
Erhebung von Gebühren für die
Wohnungslosenunterkunft der
Verwaltungsgemeinschaft
Weißenfelser Land
Aufgrund der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 03. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 (GVBl.
LSA S. 522) und §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F. der Bekanntmachung vom
13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 700)
hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land in seiner Sitzung am 06. Februar 2007 folgende Satzung beschlossen:
I. Benutzungssatzung
§ 1 Rechtsform und Zweckbestimmung
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft betreibt in angemieteten Räumen
im Grundbesitz Markwerbener Straße 27 in Weißenfels eine Wohnungslosenunterkunft als unselbstständige öffentliche Einrichtung.
(2) Die Wohnungslosenunterkunft dient zur Bereitstellung einer
Übernachtungsmöglichkeit für Personen, welche obdachlos sind
oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.
(3) Die Wohnungslosenunterkunft dient weiterhin zur vorübergehenden Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit für nichtsesshafte Personen, soweit die Wohnungslosenunterkunft nicht
zur Unterbringung Obdachloser nach Abs. 2 ausgelastet ist.
(4) Für den in Absatz 2 und 3 genannten Personenkreis werden
Übernachtungsmöglichkeiten in gemeinsamen Schlaf- und
Gemeinschaftsräumen bereitgestellt.
§ 2 Benutzungsverhältnis/Nutzungsbeginn- und Ende
(1) Voraussetzung für die Benutzung der Wohnungslosenunterkunft ist für Obdachlose eine Einweisungsverfügung und für Nichtsesshafte eine Aufnahmeverfügung der Verwaltungsgemeinschaft.
Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in bestimmten Räumen der Unterkunft besteht nicht.
(2) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
der Benutzer die Unterkunft bezieht.
(3) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch
schriftliche Verfügung der Verwaltungsgemeinschaft oder mit
Ablauf der in der Aufnahmeverfügung festgelegten Aufnahmezeit.
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§ 3 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht
Bekanntmachung
(1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Übernachtungszwecken benutzt werden.
(2) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
(3) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Unterkunft kann der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft eine Hausordnung erlassen.
Nach § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(MG LSA) i. d. F. vom 11.08.2004 (GVBL LSA S.506) kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft
über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen.
1. an Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und
Einzelbewerber) aus Anlass von Wahlen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften
2. an Antragstellende im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen Volksbegehren und Volksentscheiden
(Daten: Vor- und Familienname Doktorgrad und Anschriften)
3. an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und
kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie
zusätzlich Tag und Art des Jubiläums)
4. an Adressbuchverlage
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften aller
Einwohnerinnen und Einwohner die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, sowie auf das Hausverzeichnis bezogen).
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt
oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der
Verwaltungsgemeinschaft „Weißenfelser Land“
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Bürgerzentrum
Saalstr. 05
06667 Weißenfels
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen
und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser
Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.
Der Oberbürgermeister
§ 4 Öffnungs- und Aufnahmezeiten
(1) Die Wohnungslosenunterkunft ist täglich zu folgenden Zeiten
(Öffnungszeiten) geöffnet:
- 01.04. bis 30.09. eines Jahres von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr
- 01.10. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres von 16.00 Uhr
bis 9.00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Aufenthalt in der Wohnungslosenunterkunft nicht gestattet.
(2) Die Aufnahme der eingewiesenen Personen erfolgt mit Beginn der
Öffnungszeit nach Absatz 1 und endet um 22.00 Uhr.
(3) Die Öffnungs- und Aufnahmezeiten können durch den Leiter des
gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft bei besonderen Witterungsverhältnissen und in dies rechtfertigenden Ausnahmesituationen vorübergehend und für deren Dauer geändert werden.
II. Gebührensatzung
§ 5 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
(1) Für die Benutzung der Wohnungslosenunterkunft wird nach Maßgabe dieser Satzung eine Benutzungsgebühr erhoben.
(2) Gebührenschuldner sind die Personen (Obdachlose und Nichtsesshafte), welche die Wohnungslosenunterkunft nutzen. Gehören
die die Wohnungslosenunterkunft nutzenden Personen bei ihrer Unterbringung einer Gemeinschaft an (Familie, Lebenspartnerschaft), so
haften sie für die Gebühr als Gesamtschuldner.
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Die Gebühr für die Unterbringung in der Wohnungslosenunterkunft
beträgt 13,36 € je Übernachtung und Person.
§ 7 Entstehen der Gebührenschuld/Fälligkeit der Gebühr
(1) Erhebungszeitraum ist jede einzelne Übernachtung. Die Gebührenschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraumes mit Verlassen der Wohnungslosenunterkunft, spätestens mit Ende der Öffnungszeiten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1.
(2) Die Gebühr für jede einzelne Übernachtung ist fällig und in bar zu
zahlen mit Entstehung der Gebührenschuld gemäß Absatz 1 Satz 2.
Abweichend davon ist für Gebührenschuldner, die Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten durch staatliche Unterkunftsleistungen haben, die Gebühr fällig mit Ablauf des Monats, der auf den
Monat folgt, in dem die Gebührenschuld entsteht..
§ 8 Billigkeitsregelungen
(1) Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder
teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine
erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch
durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung
nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil
erlassen werden.
(2) Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aus dem
Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und
2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in
der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. März 2007 in Kraft.
Weißenfels, den 07.02.2007
Rauner
Oberbürgermeister der Trägergemeinde Weißenfels
als Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung der Wehrpflichtigen
des Geburtsjahrganges 1989
zur persönlichen Meldung
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes ( WPflG ) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig ( Wehrpflichtvoraussetzungen).
Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( § 15 Abs. 5 WPflG ).
Alle Personen des Geburtsjahrganges 1989, die wehrpflichtig sind und
denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG
aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden.
Verwaltungsgemeinschaft „Weißenfelser Land“
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Bürgerzentrum
Markt 1
06667 Weißenfels
Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste
Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der
Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern,
deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur
Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch
die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden
notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des
§ 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Erfassungsbehörde
Nichtamtlicher Teil
Aus dem Stadtrat
Internet-Adresse:
www.weissenfels.de Rubrik Bürger -> Rathaus -> Stadtrat
E-mail: [email protected]
Bekanntmachung der in der Stadtratssitzung der Stadt Weißenfels am 25.01.2007
gefassten Beschlüsse
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Weißenfels 2007
Beschluss-Nr. 287-29/2007
Haushaltskonsolidierungskonzept bis 2010
Beschluss-Nr. 288-29/2007
Gutachterverfahren Raumkantenschließung Klosterstraße
Beschluss-Nr. 289-29/2007
Prüfung der Möglichkeiten zur Sanierung der Zeitzer Straße ohne
Sanierung der Schlossmauer
Beschluss-Nr. 290-29/2007
Wirtschaftspläne Haushaltsjahr 2007 für die Programme Städtebaulicher Denkmalschutz, Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt Weißenfels“ und Stadtumbau Ost
Beschluss-Nr. 291-29/2007
Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Wohnungslosenhauses
Beschluss-Nr. 292-29/2007
Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung des Wohnungslosenhauses
Beschluss-Nr. 293-29/2007
Änderung der Betreiberform des Kulturhauses der Stadt Weißenfels
Beschluss-Nr. 294-29/2007
Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur überörtlichen Prüfung
der Stadt Weißenfels durch den Landesrechnungshof über die Gewährung und Verwendung von Fördermitteln
Beschluss-Nr. 295-29/2007
Finanzierung der Verfassungsbeschwerde gegen das BurgenlandKreissitzgesetz
Beschluss-Nr. 296-29/2007
Informationen
aus der 29. Stadtratssitzung am 25.01.2007
Haushaltsplan 2007
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels beschloss die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2007. Vorausgegangen war dem eine intensive
Diskussion in einer Klausurberatung. Nach mehreren Umschichtungen,
Streichungen und Korrekturen konnten sowohl der Verwaltungshaushalt
als auch der Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Das erhöhte eigene Steueraufkommen an der Gewerbesteuer und Ausgabeminderungen
im Verwaltungshaushalt konnten mit dazu beitragen, den strukturellen Ausgleich im Haushalt herbeizuführen. Der Oberbürgermeister bedankte sich
bei allen Beteiligten für die konstruktive Arbeit.
Für den schrittweisen Abbau der aus den vergangenen Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge ist die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes unerlässlich. Kernpunkte des Konzeptes sind weiterhin die Senkung der Personalkosten durch eine Optimierung der
Aufbau und Ablauforganisation, eine äußerst sparsame Verwendung
der zur Verfügung stehenden Mittel und die Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Einnahme- und Ergebnisverbesserung. Der Stadtrat
stimmte dem Haushaltsplan 2007 und dem Konsolidierungskonzept
bis 2010 mehrheitlich zu.
Raumkante Klosterstraße
Seit geraumer Zeit diskutieren Vertreter der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz des Bundes, Stadträte, Investoren und Verwaltung die Entwicklung im Bereich der Klosterstraße und Marienstraße. Schwerpunkt war dabei die Raumkante der Klosterstraße. Im
Ergebnis dieser ausgiebigen Beratungen wurde die Durchführung
eines Gutachterverfahrens empfohlen. 3 Büros erhalten den Auftrag,
eine dem Umfeld angemessene und auch bezahlbare Gestaltungsvariante zu erarbeiten. Die Präsentation der Ergebnisse soll bereits
am 06.03.2007 erfolgen. Der Stadtrat beschloss mit lediglich 6 Gegenstimmen, das empfohlene Gutachterverfahren durchzuführen.
Wirtschaftspläne Denkmalschutz
Dem Stadtrat lagen für 4 Fördermittelprogramme die Wirtschaftspläne
2007 zur Beschlussfassung vor. Insgesamt ca. 5 Mio. Euro stehen der
Stadt für die weitere Stadtsanierung zur Verfügung, davon allein 4 Mio.
Euro für die Altstadt. Der Stadtrat stimmte den Wirtschaftsplänen und den
darin enthaltenen Maßnahmen mit großer Mehrheit zu. Als einzige Maßnahme wurde die Sanierung der Schlossmauer in der Zeitzer Straße zurückgestellt. Hier soll erst geprüft werden, ob für die Sanierung der Zeitzer Straße in diesem Bereich unbedingt eine vorherige Rekonstruktion der Mauer
mit einem Kostenumfang von ca. 550.000 Euro erforderlich ist.
Aufhebung von Satzungen
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hatte der Stadtrat beschlossen, die Betreibung des Wohnungslosenhauses nicht mehr in eigener Regie durchzuführen, sondern diese Aufgabe einem geeigneten
Betreiber zu übertragen. Infolge dessen waren die Satzungen für die
Benutzung des Wohnungslosenhauses und die Gebührensatzung
aufzuheben.
Änderung der Betreiberform des Kulturhauses
Die Stadt Weißenfels betreibt seit 1992 das Kulturhaus als öffentliche Einrichtung der Stadt. In Zeiten knapper werdender Mittel und
fehlender Gelder selbst für dringende Investitionsvorhaben geraten
kulturelle Einrichtungen zunehmend in das Blickfeld der Haushaltskonsolidierung. Eine Betreiberform zu finden, die sowohl eine Beibehaltung des derzeitigen kulturellen Angebotes als auch eine deutliche Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in sich vereint, ist das erklärte
Ziel des Stadtrates. Dass dieses Ziel nicht einfach zu erreichen ist,
lässt sich daran erkenn, dass bereits seit dem Jahr 2002 - also mittlerweile seit 5 Jahren - um eine Lösung des Problems gerungen wird.
Eine Verpachtung scheiterte an geeigneten Bewerbern. Eine GmbHVariante wurde vom Stadtrat nicht mitgetragen. Der nunmehr gefasste Beschluss sieht vor, das Kulturhaus als Eigenbetrieb der Stadt zu
betreiben. Man verspricht sich davon, dass mehr Selbstständigkeit
und Flexibilität im Veranstaltungsmanagement erreicht und damit die
Wirtschaftlichkeit erhöht wird. Derzeit wird noch geprüft, ob eine Eingliederung in den bereits bestehenden Sport- & Freizeitbetrieb erfolgt,
oder ob ein neuer Eigenbetrieb gegründet werden muss. Diese Entscheidung soll noch vor der Sommerpause erfolgen.
Prüfung des Landesrechnungshofes
Der Landesrechnungshof führte im Jahr 2005 eine überörtliche Prüfung über die Gewährung und Verwendung von Städtebaufördermitteln für die Haushaltsjahre 1993 bis 2003 durch. Dabei wurde das
Zuwendungsverfahren - also Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung - geprüft. Schwerpunkt der Prüfung war die Umsetzung einer
Vielzahl von Maßnahmen und Vorhaben der verschiedenen Förderprogramme. Der Prüfbericht ging der Stadt im September 2006 zu.
Die Feststellungen und Beanstandungen wurden durch den Oberbürgermeister mit den zuständigen Mitarbeitern ausgewertet. Gemäß
Gemeindeordnung LSA ist die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfbericht durch den Stadtrat zu beschließen. Der Stadtrat stimmte dieser Stellungnahme mit großer Mehrheit zu.
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Aus der Verwaltung
Neue Benutzungs- und Gebührensatzung
für die Wohnungslosenunterkunft
In diesem Amtsblatt ist die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Wohnungslosenunterkunft veröffentlicht. Aufgrund
rückläufiger Benutzungszahlen für das Wohnungslosenhaus in
der Markwerbener Straße 27 in den letzten Jahren wurden durch
die Verwaltung neue Wege für die Betreibung des Hauses gesucht.
Künftig beschränkt sich die Nutzung für die Unterbringung von
Obdachlosen und Nichtsesshaften auf Räume im Erdgeschoss
des Hauses, weshalb auch der Name von Wohnungslosenhaus
in Wohnungslosenunterkunft geändert wurde.
Die Leistungen zur Betreibung des Hauses werden durch eine
Firma erbracht. Träger der öffentlichen Einrichtung ist künftig die
Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land.
Die Einrichtung ist täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr geöffnet (im Zeitraum 01.10. bis 31.03. eines Jahres öffnet die
Unterkunft bereits um 16.00 Uhr).
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Informationen zur Kommunalwahl
am 22. April 2007
Im Rahmen der Kreisgebietsreform werden die beiden Landkreise Weißenfels und Naumburg fusionieren. Die Wahlen für einen
gemeinsamen Kreistag und einen gemeinsamen Landrat werden
am 22. April 2007 stattfinden. Eine evtl. Stichwahl zum Landrat
findet am 06. Mai 2007 statt.
Gegenüber vorangegangenen Wahlen werden einige Wahllokale
verändert, Straßenzüge teilweise neu zugeordnet. Wir bitten die
Wählerinnen und Wähler um Verständnis.
Bitte beachten Sie die Einträge auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte!
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass nicht alle Wahllokale für
Rollstuhlfahrer gut zu erreichen sind. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. in beigefügter
Übersicht der Wahllokale.
Man kann aber nicht einfach in diese Wahllokale gehen. Vorher
muss man sich im Einwohnermeldeamt einen Wahlschein holen,
um in einem anderen Wahllokal wählen zu können.
Die einfachste Variante für Wähler, die schlecht zu Fuß sind, ist die
Beantragung der Briefwahl. Einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen, ausreichend frankieren und an das
Einwohnermeldeamt schicken. Die Wähler erhalten umgehend die
Briefwahlunterlagen nach hause, können in aller Ruhe wählen und
schicken die Unterlagen dann an den Gemeindewahlleiter. Ein Merkblatt, wie die Briefwahl durchgeführt wird, liegt bei.
Es werden wieder viele fleißige Wahlhelfer gesucht. Wenn Sie mithelfen möchten, können Sie sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Frau Herger,
Telefon 3 70 -2 14, melden.
Haben Sie Fragen zur Wahl, können Sie sich ebenfalls an Frau
Herger, oder an das Einwohnermeldeamt, Frau Burghardt, Telefon 3 70 -4 82 oder 3 70 -4 24, wenden.
Die Wahllokale in der Übersicht - Veränderungen sind fett
gedruckt:
Wahlbereich III - Stadt Weißenfels
01
Bergschule
Karl-Liebknecht-Straße 6
02
Bergschule
Karl-Liebknecht-Straße 6
03
Caritas Altenpflegeheim Kugelberg *
Otto-Schlag-Straße 32
04
Kindertagesstätte „Knirpsenland“
Otto-Schlag-Straße 30
6
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16
17
Hotel „Güldene Berge“ *
Langendorfer Straße 94
Seniorenwohnanlage Am Töpferdamm *
Töpferdamm 21A
Stadthalle Weißenfels *
Beuditzstraße 69a
Kindertagesstätte „Kunterbunt“ *
Lindenweg 2
Kindertagesstätte „Kunterbunt“ *
Lindenweg 2
Kindertagesstätte „Kunterbuntes Kinderhaus“ *
Erich-Weinert-Straße 18a
Kindertagesstätte „Kunterbuntes Kinderhaus“ *
Erich-Weinert-Straße 18a
Neustadtschule
Novalisstraße 11
Herderschule
Nordstraße 34
Berufsbildende Schulen Weißenfels *
Tagewerbener Straße 75
Kindertagesstätte „Anne Frank“
Kükenthalstraße 4
DRK-Begegnungsstätte *
Südring 118
Dorfgemeinschaftshaus Borau
Hinter den Gärten 3
Wahlbereich VII - Gemeinde Markwerben
1
Gemeindesaal
Winkel 1
Erläuterung: * für Rollstuhlfahrer gut zu erreichen
Ausschreibung
Der Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels schreibt die
Bewirtschaftung
Imbiss mit Freiterrasse im Freibad der Stadt Weißenfels
für die Zeit vom 25. Mai 2007 bis 2. September 2007 zur
Pacht aus.
Bewerbungen sind bis zum 2. März 2007 zu senden an den:
Sport- & Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels
Beuditzstraße 69a
06667 Weißenfels
oder per e-Mail: [email protected]
Auskünfte erteilt Frau Nürnberger, Tel.-Nr. 0 34 43/34 11 -0.
Sport- & Freizeitbetrieb
der Stadt Weißenfels
Bischoff
Schikorr
1. Betriebsleiter
2. Betriebsleiterin
Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land
bittet die Bürger der Stadt Weißenfels und der Gemeinde
Markwerben die Steuerfälligkeitstermine
- bei vierteljährlicher Fälligkeit:
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- bei jährlicher Fälligkeit der 01.07.
einzuhalten, da im Jahr 2007 keine Abgabenbescheide für
Grundsteuer und Hundesteuer verschickt werden.
Aufruf
Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in SachsenAnhalt ihren Wohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65.,
70. und 75. Hochzeitstages gratulieren und ihnen eine Ehrengabe überreichen.
Da die Eheschließungsdaten bei den Meldebehörden nicht
gespeichert und auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind,
werden die Ehepaare gebeten, sich bei der
Verwaltungsgemeinschaft „Weißenfelser Land“
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Bürgerzentrum
Saalstr. 05
06667 Weißenfels
zu melden.
Bei der Meldung ist der Tag der Eheschließung urkundlich
nachzuweisen.
Das Trau(m)datum
Das Weißenfelser Standesamt hat sich deshalb diesen Tag dick im Kalender angestrichen. Das gesamte Team wird zum Einsatz kommen, um
vielen Brautpaaren die Möglichkeit zu geben, an diesem besonderen
Datum den Bund für’s Leben zu schließen. Neben dem Trauzimmer in
den Räumen des Standesamtes und dem Novalispavillon bieten wir
auch den erst neu restaurierten Festsaal im historischen barocken Fürstenhaus zum Heiraten an. Wer sich an diesem Tag das Ja-Wort geben
will, sollte bald den Weg in das Rathaus zum Standesamt Weißenfels
finden, denn die ersten Anmeldungen sind bereits erfolgt.
Hochzeit am 07.07.2007 und am 20.07.2007 da geht
noch was
Schon immer haben außergewöhnliche Kalenderdaten zum Heiraten eingeladen.
Der 04.04.04 war Sonntag, der 05.05.05 fiel auf Christi Himmelfahrt, der 06.06.06 war ein Dienstag.
Übrigens, falls der 07.07.07 unpassend sein sollte, und Sie dennoch
ein exquisites Datum haben möchten, bieten wir Ihnen in diesem Jahr
noch eine zweite Chance! Wie wär’s mit dem 20.07.2007. Ein schönes Datum mit einer vielleicht schöneren Zahlenkombination!?
(Das ist unser Geheimtipp.)
Das Standesamt ist bereit und steht Ihnen für eine Reservierung des Termins und für die Anmeldung zur Eheschließung zur Verfügung. Die Standesbeamtinnen, Frau Knopp und Frau Gotthelf sowie Frau Gattinger, helfen Ihnen gerne, auch die bürokratischen Hürden zu meistern.
Telefonisch erreichen Sie uns unter den Rufnummern
0 34 43/37 02 38 und -2 24. Also nur Mut und trauen Sie sich!
Wir sind jedenfalls bereit und freuen uns auf Sie.
Ihr Standesamt Weißenfels
Baumaterialien zu verkaufen
Besonders schön wird es in diesem Jahr, denn der 07.07.07 fällt
auf einen Samstag.
Gerade wenn es um den Bund der Ehe und um den Hochzeitstag geht, bieten sich einfache Zahlenkombinationen sehr gut an.
Die Stadtverwaltung Weißenfels beabsichtigt, aus vorhandenen
Beständen gebrauchte Bauteile wie Fenster, Türen und diverse
weitere Bauteile zu veräußern. Eine Übersicht zu den angebotenen Bauteilen mit den dazu festgesetzten Entgelten können interessierte Bürger bei der Stadtverwaltung Weißenfels, Abteilung Liegenschaften, Zimmer 8, Leopold-Kell-Straße 14,
06667 Weißenfels, einsehen.
Telefonische Voranfragen und Terminvereinbarungen können
unter der Telefon-Nr. 0 34 43/3 70 14 54, Frau Andrae, erfolgen.
Für die zur Veräußerung stehenden Bauteile übernimmt die Stadt
Weißenfels keinerlei Gewährleistung oder Garantie.
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Freie Mietgaragen in Weißenfels
zurzeit stehen mehrere Mietgaragen der Stadt leer, welche
wieder vermietet werden können.
Standorte freier Mietgaragen:
- Kornwestheimer Ring, Mühlweg
- Hohe Straße
- Kugelberg (Käthe Kollwitz Straße), Am Markt
- Paul-Linke-Weg (hinter der Schwimmhalle)
- Unteres Storchennest
Es kann jederzeit auch ein formloser Antrag gestellt werden,
der bei freiwerden einer Garage im gewünschten Umfeld
berücksichtigt wird.
Für Anfragen steht Frau Schneider Abt. Liegenschaften,
Leopold-Kell-Straße 14, Tel: 0 34 43/3 70 14 55 zur Verfügung.
Weißenfels in aller Munde
Auf der, am vergangenen Sonntag zu Ende gegangenen, Internationalen Grünen Woche 2007 in Berlin waren auch wieder Aussteller aus Weißenfels vertreten. In Halle 23b, der Sachsen-AnhaltHalle, präsentierte sich die Saalestadt bereits das vierte Mal mit
einem eigenen Messestand. Auf rund 20 m2, unmittelbar neben
dem Stand der Argenta Schokoladenmanufaktur, stellte die Stadt
Weißenfels sowohl ihr touristisches als auch wirtschaftliches
Potenzial vor.
Touristisch stand in diesem Jahr vor allem das 350-jährige Jubiläum Sekundogenituren - Herzogtum Sachsen-Weißenfels im Mittelpunkt der Präsentation. Ein barockes Esszimmer zog die Blicke
der Besucher auf sich und lenkte sie gleichzeitig zum zweiten
Thema, Weißenfels als größter Standort der Lebensmittelindustrie im Süden Sachsen-Anhalts und Gründungsort des Netzwerkes Ernährungsgewerbe Sachsen-Anhalt Süd. Eine Auswahl von
Produkten lud nicht nur zum Anschauen, sondern auch zum Probieren ein. Filinchen und Zwieback der Weißenfelser HandelsGesellschaft, Kuchen der Kamps AG, Leckermäulchen von frischli, Getränke der MEG und Schokolade von Argenta schmeckten
den Besuchern offensichtlich.
Höhepunkt des Messegeschehens für Aussteller und Besucher
der Sachsen-Anhalt-Halle war der traditionelle Sachsen-AnhaltTag, der stets am Messemontag begangen wird. Das Protokoll
sah wie üblich den Besuch des Ministerpräsidenten, Prof. Dr.
Wolfgang Böhmer, und der Ministerin für Landwirtschaft und
Umwelt, Petra Wernicke, an ausgewählten Messeständen vor.
In diesem Jahr hatte Weißenfels besonderes Glück. Noch vor der
offiziellen Eröffnungsrede besuchte die Delegation den Weißenfelser Stand. Dort wurde sie durch den Oberbürgermeister der
Stadt Weißenfels, Manfred Rauner, in Begleitung der Burgwerbener Weinprinzessin herzlich empfangen. Der Ministerpräsident
nahm sich ungewöhnlich viel Zeit für Gespräche mit dem Oberbürgermeister und den zahlreichen Gästen aus der Wirtschaft.
Als Vertreter des Netzwerkes überreichte Herr Dr. Heinemann dem
Ministerpräsidenten eine neu gestaltete Informationsmappe. Zu
den weiteren Gästen am Stand gehörten der Standortälteste des
Standortes Weißenfels/Naumburg, Oberstarzt Dr. Max Hagel, der
Stellvertretende Landrat des Landkreises Weißenfels, Bernd Grüneberger, und der Landrat des Burgenlandkreises, Harry Reiche.
Stand zu Beginn der Gespräche die Erweiterung des Fleischwerkes im Mittelpunkt, so blieb am Ende noch Zeit, die Veranstaltungen zum historischen Ereignis „350 Jahre Sekundogenituren - barocke Herzogtümer Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg, Sachsen-Zeitz“ in unserer Region, vorzustellen. Im
Anschluss daran überreichte Oberbürgermeister Manfred Rauner
dem Ministerpräsidenten und der Ministerin für Landwirtschaft
noch die ersten Flaschen eines eigens für das Jubiläum kreierten Weines, einen Müller-Thurgau von der Winzervereinigung Freyburg eG mit einem Sonderetikett.
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Überraschend erschien am folgenden Tag auch der Wirtschaftsminister unseres Landes, Herr Dr. Reiner Haseloff, zu einem kurzen Arbeitsgespräch am Weißenfelser Stand. Nochmals informierte Frau Elke
Simon-Kuch über die Aktivitäten des Netzwerkes des Ernährungsgewerbes Sachsen-Anhalt Süd. Bevor er sich den nächsten
Gesprächspartnern zuwenden konnte, wurde auch er mit einer Flasche Wein verabschiedet.
Um bei den Besuchern der
Messe einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen, beteiligte sich Weißenfels wieder am
Bühnenprogramm, einer Produktshow, deren Gewinner sich
über einen prallgefüllten Rucksack mit Weißenfelser Spezialitäten freuen konnten.
Darüber hinaus hatten der MBC
und der Weißenfelser Jägerhof
gemeinsam mit der Simon Werbung noch ein Quiz organisiert,
dessen Gewinner zu einem
Besuch der Stadt Weißenfels mit
Übernachtung im Hotel „Jägerhof“ und Freikarten für ein Spiel
der „Wölfe“ eingeladen wurde.
Besonders dieses Quiz zog viele Besucher an und es kam zu vielen
interessanten Gesprächen.
Im Nachhinein lässt sich feststellen: Die nun bereits 4. Grüne Woche
war für die Stadt Weißenfels die bisher Erfolgreichste. Und noch etwas
war in diesem Jahr anders. Haben in den vergangenen Jahren viele
ehemalige Weißenfelser am Stand vorbeigeschaut, konnten und mussten wir in diesem Jahr vielen Besuchern Rede und Antwort stehen,
die in den vergangenen Monaten unsere Stadt bereits besuchten und
weitere Aufenthalte in Weißenfels planen.
Natürlich mussten wir auch viele
Male den Begriff Sekundogenituren bezüglich des bevorstehenden Festes erklären und fanden dabei viel Interesse für die
geplanten Feierlichkeiten.
Alle Besucher lobten die Entwicklung der Stadt mit Schloss,
Fürstenhaus usw.
Aber auch das Netzwerk Ernährungsgewerbe fand ein unerwartetes großes Interesse bei Einkäufern für Handelsketten, bei
Verpackungsindustrie sowie Unternehmensberatern.
Auch die Frage, ob man sich aus dem Norden von Sachsen-Anhalt
anschließen kann, wurde gestellt. Das Interesse war so groß, dass
wir noch Informationsmaterial nachliefern mussten.
Bürgersprechstunde
des Oberbürgermeisters
Nachruf
Die Nachricht vom Tod von Herrn
Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters, Herrn
Manfred Rauner, findet am Donnerstag, dem 15.03.2007 in
der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr statt.
Um telefonische Voranmeldung unter 0 34 43/37 02 01 wird
gebeten.
Volker Reise
hat uns tief berührt.
Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren.
Stadt Weißenfels
Rauner
Oberbürgermeister
Topf
Personalratsvorsitzende
Kulturelle Veranstaltungen
Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
Ort
____________________________________________________________________________________________________________________________
17.02.
18.02.
20.02.
20:11
14:00
19:00
21.02.
23.02.
28.02.
15:30 & 19:00
19:30
09:30 & 14:30
28.02.
18:00
04.03.
15:00
06.03.
19:30
08.03.
08.03.
09.03.
10.03.
10.03.
20:00
14.03.2007
19:00 Uhr
19:30
17:00
16:00
16.03.
17.03.
19:30
19:30
21.03.
09:00
24.03.
28.03.
09:00
29.03.
09:00
31.03.
17:00
31.03. - 01.04.
Karneval mit dem 1. WKC in Weißenfels
Karnevalsumzug
Auf dem Yukon River - von der Quelle zum Meer
Dia-Show mit Jo Bentfeld
Mega Memory Day Referent: Gregor Staub
3. Reiter-Ball von Sachsen und Anhalt Süd
König der Löwen - Musical mit dem Theater
Karlshorst
J. G. Gruber als Enzyklopädist und Biograf
Traumland der Operette
Musikalische Grüße zum Frauentag !
Island - Insel der Naturgewalten
3-D-Show mit Stephan Schulz
Brunner & Brunner
Dankeschön der Volkssolidarität
Amadeus Menstrip-Show - Nur für Frauen!
Farbklang - Klangfarbe Musik und Bild
Gregorianika - Meilensteine der Musik
Vortragsreihe
„Geschichte aus der Herzogszeit“
Thema: „Reifrock und Absatzschuh - Modetrends
am Fürstenhof
A. Sengewald
Noch Schmerzen - Comedy & Kabarett
TOM PAULS als Ilse Bähnert in:
Sächsische Variationen
Klassik für Kinder - Konzert zum Anfassen
und Mitmachen mit der Kreismusikschule
Weißenfels
Weißenfelser Benefiz-Gala des
Fremdenverkehrsverein „ Weißenfelser Land „e. V.
Faust - Der Tragödie erster Teil
von J. W. von Goethe Schauspiel Meißen
Faust - Der Tragödie zweiter Teil
von J. W. von Goethe Schauspiel Meißen
Wenn Pop auf Classic trifft musik art
weissenfels e. V.
8. Weißenfelser Ostermarkt
Kulturhaus
Kulturhaus
Sporthalle MBZ
Kulturhaus
Kulturhaus
Novalis-Pavillon
Kulturhaus
Kulturhaus
Stadthalle
Kulturhaus
Kulturhaus
Schützhaus
Kulturhaus
Museum im Schloss
Neu-Augustusburg
Weißenfels
Kulturhaus
Kulturhaus
Kulturhaus
Kulturhaus
Kulturhaus
Kulturhaus
Kulturhaus
Marktplatz
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Traumland der Operette
Musikalische Grüße zum Frauentag!
Sonntag, d. 4. März 2007 um 15:00 Uhr
im Kulturhaus der Stadt Weißenfels
Eine musikalische Reise durch die Welt der Operette mit bekannten Melodien von: Strauß, Kálmán, Lehár, Millöcker, Kollo u. v. m.
erwartet die Besucher und Gäste des Kulturhauses Weißenfels am
Sonntag, d. 4. März 2007 um 15:00 Uhr.
Sie werden dann den Wiener Charme, Ungarisches Temperament,
Spanische Lebenslust, Berliner Witz und Humor in einer glanzvollen Musik-Show erleben.
Bei einem Streifzug durch die Operettenlandschaft verbinden die
Künstler des Ensembles PRIMAVERA charmante Moderation und
erstklassigen Gesang zu einem Ereignis, welches sich Musikfreunde
nicht entgehen lassen sollten.
Der Zauber der Operette wird durch prachtvolle Kostüme und außergewöhnliche Interpretation lebendig.
Spieldauer: ca. 2 x 45 Minuten
Karten gibt es im Vorverkauf zu 16,50 €:
Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 23 19
Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01
Touristinformation Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 30 70
(Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!)
„Island - Insel der Naturgewalten“
Am Dienstag, d. 6. März 2007 um 19.30 Uhr
im Kulturhaus der Stadt Weißenfels!
Eine Dia-Show-Dokumentation der Naturgewalten von der wunderschönen Insel „Island“ erwartet die Besucher und Gäste des
Kulturhauses der Stadt Weißenfels, welche am 6. März 2007 um
19.30 Uhr hier vorgeführt wird.
Stephan Schulz, der diese Insel zu allen vier Jahreszeiten besuchte
und auf dem Rücken von Islandpferden das Hochland auf einem
historischen Reitweg zwischen Gletschern, Wäldern, Wiesen und
Seen bereiste -dokumentiert und schildert, anhand von wunderschönen Bildern mittels 3-D-Projektionstechnik, seine Erlebnisse.
Durch die Verwendung modernster 3-D-Projektionstechnik sehen
Sie alles so, als wären Sie selbst mitten im Geschehen - ein plastisches Diaerlebnis von Seltenheitswert.
Karten gibt es im Vorverkauf zu 9,50 € (inkl. 1,- € 3-D-Brille) im:
Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel.: 0 34 43|30 23 19
Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01
Touristinformation Weißenfels, Tel.: 0 34 43|30 30 70
(Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!)
Abendkasse: 12,50 € (inkl. 1,- € 3-D-Brille)
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Amadeus Men-Strip-Show
Nur für Frauen!
Freitag, d. 9. März 2007 um 19:30 Uhr im Kulturhaus
der Stadt Weißenfels
Die Men-Strip-Gruppe „AMADEUS“ kann seit ihrer Gründung im Jahre 1990 kontinuierlich große Erfolge vorweisen. In der aufwendigen, einstündigen Show, mit Gesang,
Fackelshow, Offiziers-Show, Highlandershow, RockShow, u. v. m, überzeugen die 3 bis 6 sympathischen
Jungs durch ihre Ausstrahlung, ihr Temperament und ihr
natürliches Auftreten.
Amadeus ist und war die erste Europäische Formation,
die immer mit einer festen Besetzung und professionellen
Programm auf Tour war und ist. Außer den „Chippendales“
kamen alle anderen Gruppen erst danach oder viele der
bestehenden heutigen Gruppen bestehen aus von Amadeus ausgebildeten Tänzern!
Dennoch schafft es das Original, sich immer wieder durch
neue Akzente von den viele Kopien abzuheben und gehört
gerade deshalb zur meistgebuchtesten „Men-Strip“Gruppe Deutschlands.
„AMADEUS“ präsentieren eine ästhetische „Men-StripShow“ mit Niveau, welche auf die Wünsche des weiblichen Publikums abgestimmt ist. Selbstverständlich stehen die Boys den Ladys zu der sehr beliebten Fotosession im Anschluss der Show zur Verfügung.
Showdauer: ca. 2 x 50 Minuten
Karten gibt es im Vorverkauf von 15,50 € bis 19,50 €
bei:
Kulturhaus der Stadt Weißenfels,
Tel.: 0 34 43/30 23 19
Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01
Touristinformation Weißenfels,
Tel.: 0 34 43/30 30 70
(Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!)
Gregorianika
In Meditation
Samstag, d. 10. März 2007, um 16:00 Uhr, im Kulturhaus der Stadt
Weißenfels
Das Konzert
Flackerndes Kerzenlicht beleuchtet den Raum und verbreitet eine mystische Stimmung. Vor dem Publikum stehen Männer in schlichter Mönchskleidung. In beruhigende Stille eingehüllt hört man nichts außer dem
Rascheln ihrer Gewänder. Aus der Ruhe erheben sich auf einmal acht
kraftvolle Stimmen und füllen den Saal aus. Ein feierlicher Choral erklingt,
eindringlich und atemberaubend rein, so, wie er seit dem frühen Mittelalter in zahllosen Klöstern der Welt gesungen wird.
Nachdem aber der Gregorianische Gesang verklingt, wird schnell klar,
dass dieses Konzert nicht im Mittelalter stehen bleiben wird.
Konzertdauer: ca. 2 x 45 Minuten & Pause
Lustgewinn und Varianten der fast verloren gegangenen Kommunikation, kuschelbissige Fraulichkeiten und umärmelte „sonntagsfrühammorgen Brötchenhohlengeher“ werden von der Bach
genau so geliebt wie „Die Männer mit bayrischem Akzent“.
Lassen Sie sich also von ihr auf’s Beste mit neuer „Männerreklame“ zum Lachen bringen.
Ein Tipp der Künstlerin:
Benutzen Sie an diesem Tag einen wasserfesten Mascara.
Spieldauer: ca. 90 Minuten
Karten gibt es im Vorverkauf zu 12,50 €:
(Veranstaltungskasse 15,50 €)
Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel: 0 34 43/30 23 19
Joton-Musik, Tel.: 0 34 43/33 43 01
Touristinformation Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 30 70
(Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!)
Klassik für Kinder
Konzert zum Anfassen
und Mitmachen!
Mittwoch, d. 21. März 2007, um 9:00 Uhr & 11:00 Uhr,
im Kulturhaus der Stadt Weißenfels
Sechs Lehrer der Kreismusikschule Weißenfels, unterstützt von
zwei Schülern, wollen am Mittwoch, d. 21. März 2007, um 9:00 Uhr
für Kindergartenkinder & 11:00 Uhr für Schüler der Grundschulen zu einem kindgerechtem Konzert im Kulturhaus der Stadt Weißenfels aufspielen.
Der Konzerteinstieg beginnt mit bekannten klassischen Werken.
So musikalisch eingestimmt, werden dann Tierlieder erklingen
und die jungen Konzertbesucher haben die Gelegenheit hier kräftig singend mit einzustimmen.
Abgerundet wird das Konzert mit der Vorstellung und dem Erraten der mitwirkenden Musikinstrumente und die Kinder haben
Gelegenheit die Musikinstrumente selbst einmal auszuprobieren.
Spiel- und Konzertdauer: ca. 60 Minuten
mit:
Männer, Midlife
und Miseren
Freitag, d. 16. März 2007,
um 19:30 Uhr, im Kulturhaus der Stadt Weißenfels
Ein neues Programm speziell zum Frauentag schenkt
Marga Bach den Damen
und widmet es den Herren.
Verwandelbar und dennoch
wiederzuerkennen ist die
Bach mit ihren Direktheiten
über unser liebstes Gegenstück.
Karten gibt es im Vorverkauf zu 3,- € für Kinder und für Erwachsene zu 5,- €:
Erzieher & Lehrer haben freien Eintritt!
Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Tel.: 0 34 43/30 23 19
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Nichtamtlicher Teil
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Neues von der Bundeswehr
Sein letztes Quartal
Aufbauphase abgeschlossen
Akademische Feierstunde zur
Umgliederung der Leitsanitätszentren
Generalarzt Dr. Lutz Bandekow, Kommandeur des Sanitätskommandos III, hatte die Leiter der Sanitätszentren und der ehemaligen
Leitsanitätszentren zu einer akademischen Feierstunde am 24. Januar in die Sachsen-Anhalt-Kaserne geladen. In feierlichem Rahmen
entband er die Leiter der Leitsanitätszentren von ihren Aufgaben und
setzte den Kommandeur Regionale Sanitätseinrichtungen ein.
Oberstarzt Dr. Max Hagel übernimmt als Kommandeur Regionale Sanitätseinrichtungen die Führung über die 13 Sanitätszentren, die die Bundeswehrangehörigen im Bereich des Sanitätskommando III truppenärztlich versorgen. Seine Funktion als Chef des Stabes wird der Leiter der Abteilung Gesundheitswesen, Oberstarzt Dr. Jürgen Brandenstein, einnehmen.
Während der Aufbauphase der Sanitätskommandos waren die Leitsanitätszentren als Übergangslösung geschaffen worden, um die Belange der
truppenärztlichen Versorgung zentral zu koordinieren und den ebenfalls im
Aufbau befindlichen Stab zu entlasten. Nach der Konsolidierung der Kommandos wird diese Aufgabe nun durch den Stab und den neu eingesetzten Kommandeur Regionale Sanitätseinrichtungen übernommen.
In seiner Ansprache dankte der Kommandeur des Sanitätskommandos III sowohl Oberstarzt Dr. Hagel für seine Verdienste beim Aufbau
des Stabes und der Einnahme der neuen Struktur als auch den Leitern der Leitsanitätszentren für die geleistete Arbeit bei der Führung
der Sanitätszentren. Die beiden ehemaligen Leitsanitätszentren 310
Berlin und 320 Weißenfels werden als Sanitätszentren weiter ihre Aufgaben als truppenärztliche Dienstleister für die Truppe erfüllen.
Text: Susann Landgraf, Stabsarzt
Fotos: Martin Bergner, Stabsunteroffizier
Fazit aus 13 Jahren als Kompaniechef
der allgemeinen Grundausbildung
Hauptmann Bernd Gräwe meldet sich nach 13 Jahren als Kompaniechef der Allgemeinen Grundausbildung des Zentralen Sanitätsdienstes aus dieser Funktion ab. Rund 10.500 Soldaten hat
er durch die dreimonatige Grundausbildung, zuerst im Sanitätsbataillon 6, dem späteren Sanitätsregiment 6, in Breitenburg in
Schleswig-Holstein und zuletzt in der 7. Kompanie des Sanitätsregiments 32 in Weißenfels, geführt. Unzählige Freiwillige wurden
als Rekruten von ihm und seinen hoch motivierten Ausbildern für
die Ausbildung zum Unteroffizier, Feldwebel, Sanitäts- oder Truppenoffizier für den Zentralen Sanitätsdienst gewonnen. Sein
besonderes Augenmerk richtete der altgediente Hauptmann auf
die Abiturienten. Gut 200 junge Männer gewann er für die Laufbahn der Reserveoffiziere des Zentralen Sanitätsdienstes. Auf sie
ist Hauptmann Gräwe besonders stolz, „sie wurden von mir aber
auch kräftig gefordert!“
Seine Stammsoldaten - der Stolz des Hauptmanns
Generalarzt Dr. Lutz Bandekow während seiner Ansprache
Kommandeur OFA Dr. Höpner entbindet Hptm. Gräwe von der
Führung der 7. Kompanie
Oberstarzt Dr. Max Hagel (r.) übernimmt als Kommandeur Regionale
Sanitätseinrichtungen die Führung über die 13 Sanitätszentren
Neben der Pflicht als Kompaniechef hat sich Hauptmann Gräwe
die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Patenschaften mit umliegenden Gemeinden zur Kür gewählt. Im Norden blickt er auf eine
lebendige Patenschaft mit der Gemeinde Breitenburg zurück, im
Bundesland Sachsen-Anhalt pflegt die 7. Kompanie des Sanitätsregiments 32 eine besonders herzliche Patenschaft mit der
Nachbargemeinde Dehlitz.
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Hier hat Hauptmann Gräwe mit seinen Stammsoldaten einen „festen Platz“ in dem 600-Seelen-Ort und Bürgermeisterin Christine
Krößmann ihren Platz in der 7. Kompanie.
Hauptmann Gräwe resümiert: „Grundausbildung ist anstrengend, und das nicht nur für die Rekruten. Junge Männer, die ihren Grundwehrdienst antreten, und die freiwilligen weiblichen und männlichen Soldaten sind im Sinne einer zeitgerechten Menschenführung in
die Truppe durch ihre Grundausbildungskompanie aufzunehmen und gut und sicher auszubilden. Ihnen ist dabei der Wert eines guten
Kameraden zu vermitteln und sie auch zu einem solchen zu erziehen. Ausbilder schauen dabei nicht auf die Uhr, gehen als Beispiel
voran und teilen Entbehrlichkeiten. Das alles geht nur, wenn man mit Freude bei der Sache ist.“ Seine Rekruten wie auch seine Ausbilder motivierte Gräwe durch seine menschliche Art des militärischen Führens. Und wenn er nun für seine letzten zwei Dienstjahre
als Inspektionschef an die Sanitätsakademie München versetzt wird, so geht er mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Text: Susann Landgraf, Stabsarzt
Fotos: Johannes Lang, Gefreiter
Informationen Gesundheit und Umwelt
Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
Neuer Service beim Bürgertelefon Gebärdentelefon gestartet
Seit dem 15.01.2007 wird gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, über [email protected] mittels der
Gebärdensprache und Videophonie (Video over IP, SIP) Informationen zu den Themenbereichen des BMAS zu erhalten. Auch
Bestellungen von Publikationen oder Auskünfte zu Ansprechpartnern zuständiger Behörden und Institutionen sind möglich.
Die gehörlosen Beraterinnen stehen von Montag bis Donnerstag
in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung, um online die
Anfragen in Gebärdensprache entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Mitarbeiterinnen verfügen bereits über langjährige
Erfahrung bei der Bearbeitung von Anfragen gehörloser und hörgeschädigter Bürgerinnen und Bürger per Schreibtelefon, Mail
und Fax im Rahmen des Bürgertelefons des BMAS. Der neue Service kann mit einem IP-Video-Telefon mit SIP/Internet-TelefonieServer oder über einen PC mit Softphone über DSL angewählt
werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
des BMAS in der Rubrik „Bürgertelefon“ (s. weiterführende Informationen).
Weiterführende Informationen:
© Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.bund.de<br>[email protected]
Beratung in Weißenfels
Öffnungszeiten im Jahr 2007
Auch in diesem Jahr können, jeden 2. Montag im Monat in der
Zeit von 10 – 13 Uhr, die Bürger von Weißenfels und Umland in
der Volkshochschule Weißenfels, Promenade 37, die Verbraucherberatung in Anspruch nehmen.
Terminvereinbarungen für Beratungen in Weißenfels sind über
die Beratungsstelle Halle, Telefon (03 45) 2 98 03 11/2 98 03 12
erforderlich.
Unsere Beratungsthemen umfassen:
- Kaufrecht und Reklamation
- Reiserecht und Ärger mit Reiseverträgen
- Telefonrechnungen , Tarifänderungen
- Nebenverdienstangebote
- Handwerkerleistungen
- Haustürgeschäfte, am Telefon abgeschlossene Verträge
- Einkauf im Internet, Abofallen im Internet
IMPRESSUM
Betreff: Spams
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Herausgeber: Stadt Weißenfels
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Stadt Weißenfels und Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Oberbürgermeister Manfred Rauner; Gemeinde Markwerben, Bürgermeister Günter
Fabig
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Manfred Rauner
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG;
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
Druck, Gestaltung:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon: (0 35 35) 4 89 - 0
Fax: (0 35 35) 48 9 - 1 15; Fax Redaktion: (0 35 35) 48 9 - 1 55
Anzeigenannahme/Beilagen:
Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna
Frau Ilona Friedrich
Telefon: 0 34 61/82 64 84, Telefax: 0 34 61/82 64 85, Funk: 01 71 /4 14 40 53
Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels und der Gemeinde
Markwerben und damit zugleich in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfels Land verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro pro Jahr (inklusive
MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige
Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck Linus Wittich KG.
Erneute Welle von gefälschten Rechnungen
im Umlauf
Verbraucherzentrale rät :
Vorsicht beim Öffnen von E-Mail-Anhängen
Eine erneute Welle von gefälschten Rechnungen erreicht derzeit
viele Internetnutzer. Nachdem massenhaft falsche GEZ-Rechnungen versandt wurden, berichten Verbraucher derzeit von
E-Mail-Rechnungen, die angeblich vom Internetanbieter 1&1
stammen. In diesen falschen Rechnungen, die täuschend echt
aussehen, heißt es, dass in Kürze ein Betrag von mehr als 100
Euro vom Konto des Empfängers abgebucht werde. Öffnet der
Anwender die vermeintliche Rechnung im E-Mail-Anhang, so startet er eine als PDF-Dokument getarnte ausführbare Exe- Datei,
welche nach dem Öffnen ein Trojanisches Pferd auf dem Rechner installieren kann.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt, sich nicht
durch seriös klingende Absender dazu verleiten zu lassen verdächtige Datei-Anhänge voreilig zu öffnen, denn die schadhaften
Programme können beim Nutzer erheblichen Ärger verursachen.
Im Zweifelsfall hilft eine Rückfrage beim Absender. Zudem sollten Nutzer ihre Antiviren-Software stets auf dem aktuellen Stand
halten.
Ambulante Pflegeverträge
auf dem Prüfstand
Riester-Rente oder Rürup-Rente - Privat
fürs Alter vorsorgen - Wie geht das?
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V.
bittet um Einsendung von Verträgen
Immer mehr Menschen erhalten zuhause Pflege durch professionelle Dienste. Seit dem Jahre 2002 sind bestimmte Standards
für ambulante Pflegeverträge gesetzlich vorgeschrieben. Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Vorgaben häufig nicht eingehalten werden. Beispielsweise fehlt Verträgen über ambulante
Pflege oft die erforderliche Transparenz, häufig wird der genaue
Umfang der vereinbarten Leistungen nicht angegeben oder die
einzelnen Vergütungssätze fehlen. Auch sind immer wieder verbraucherunfreundliche Klauseln zu Fragen der Kündigung oder
hinsichtlich der Haftung zu finden. Verbraucher wissen häufig
nicht, welche Rechte ihnen zustehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband und zahlreiche Verbraucherzentralen - so auch die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt - werden ambulante Pflegeverträge umfassend prüfen,
unzulässige, vorgegebene Vertragsklauseln abmahnen und ggf.
Klagen durchführen. Gesetzmäßigkeit und Verbraucherfreundlichkeit von Pflegeverträgen sollen so verbessert werden.
Verbraucher werden gebeten, den Vertrag, den sie mit ihrem
ambulanten Pflegedienst abgeschlossen haben, an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V., Steinbockgasse 1, 06108 Halle
zu übersenden oder in ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale - Adresse und Öffnungszeiten unter
www.vzsa.de - abzugeben.
Die Verträge werden geprüft und Verbraucher erhalten allgemeine schriftliche Informationen zu ambulanten Pflegeverträgen. In
entsprechenden Fällen werden Unternehmen dahingehend abgemahnt werden, ihre unzulässigen Klauseln nicht weiter zu verwenden. Soweit erforderlich, werden Klagen gegen diese Unternehmen geführt werden. Sämtliche Daten von Verbrauchern werden vertraulich behandelt. Abmahnungen werden nur mit Einverständnis der betroffenen Verbraucher durchgeführt.
Beratungsstelle Merseburg
der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. bietet
am 22.03.2007 Aktionstag an
(Verbraucherzentrale/01.02.2007)
Die ungünstige demografische Entwicklung mit der Verschiebung
der Alterspyramide führt zu wachsenden Versorgungslücken.
Damit nimmt der Bedarf an privater Vorsorge mit hochwertigen
Produkten zu. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale
Sachsen-Anhalt e. V. betreiben viele Menschen keine oder nur
unzureichend (Alters-)vorsorge.
Die Gründe dafür sind vielfältig.
So besteht zum Beispiel der Irrglaube, dass mit kleinen Beiträgen nichts erreicht werden kann oder dass der Staat später schon
für einen sorgen wird.
Aber auch die Vielzahl an unterschiedlichsten Angeboten schreckt
manche Verbraucher vom aktiven Handeln ab.
Tatsächlich ist es aber schwer, die einzelnen Produkte zu verstehen und richtig einzuschätzen.
Die Verbraucherschützer wollen deshalb interessierten Verbrauchern
bei der Entscheidungsfindung helfen und führen am 22.03.2007 in der
Zeit von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in der Beratungsstelle
Merseburg einen Aktionstag „Vorsorge“ durch.
Die Vorsorgeberatung bietet je nach Bedarf eine Prüfung des individuellen und notwendigen Versicherungsbedarfs, der Vermögensverhältnisse und -anlagemöglichkeiten und zeigt auf, wie der
Verbraucher mit verschiedenen Geldanlageformen mit und ohne
staatlicher Förderung auch Altersvorsorge betreiben kann.
Die Berater erläutern sowohl den Späteinsteigern als auch denjenigen, die schon beim Start in das Berufsleben einige Jahrzehnte weiter denken, Strategien für die finanzielle Altersvorsorge.
Da die Nachfrage zu den Aktionstagen groß ist, empfiehlt es sich,
rechtzeitig einen Termin für die persönliche Beratung unter der
Tel.-Nr. 03 45/2 98 03 11 zu vereinbaren.
Wer schon Angebote zur Altersvorsorge und/oder Versicherung
hat, sollte diese Unterlagen zum Beratungstermin mitbringen.
Der Berater prüft dann, ob das Angebot zum persönlichen Bedarf
des Verbrauchers passt oder ob es sinnvollere Alternativen gibt.
Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Aus Vereinen, Gruppen und Verbänden
Mut zum Handeln?
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weißenfels!
Das Jahr 2006 ist nun vorbei und einige von Ihnen haben sich für
die Zukunft das eine oder andere vorgenommen. Wir hoffen natürlich für Sie nur das Beste - auf das Ihre Wünsche und Träume
auch in Erfüllung gehen.
Sollten diese etwas mit Mannschaftsgeist, Freundschaft und Verantwortung zu tun haben, geben wir - die Feuerwehr Weißenfels
- Ihnen die Chance, es hautnah zu erleben. Alles, was Sie brauchen, ist Mut zum Handeln!
Wir bieten Ihnen eine Chance, sich zu beweisen. Jeder, ob Mann
oder Frau, ob Arbeitsloser oder Selbstständiger, ob Angestellter
oder Arbeiter, ob Technikfreak oder Hobbybastler, ob Sportskanone oder Sinnsuchender, jeder kann bei uns neue Inhalte für das
Leben in unserer Gemeinschaft entdecken. Kameradschaft und
echte Bewährung neben erstaunlicher Selbsterkenntnis und wachsendem Selbstvertrauen bereichern Ihre Erfahrungswelt. Es bedarf
lediglich Ihres Mutes zum Handeln.
Deshalb hier die Fragen mit deren Antworten Sie einen Entschluss
für den „Mut zum Handeln“ finden.
Was ist eigentlich die Feuerwehr Weißenfels?
Die Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Weißenfels, welche die Aufgabe hat, bei Unglücksfällen, Bränden und
anderen Gefahren wirksame und schnelle Hilfe zu leisten.
Wo befindet sich eigentlich die Feuerwehr Weißenfels?
In der Leopold-Kell-Straße 14. Kommen Sie einfach an einem
Dienstag um 18:30 Uhr zu uns und erkundigen sich über die Möglichkeiten, in der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels mitzuwirken.
Natürlich können Sie auch in der Woche zwischen 8:00 und 15:00
Uhr bei uns unter 0 34 43 /30 25 33 anrufen!
Wie werde ich Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann?
Sie sind im Alter zwischen 16 und 55 Jahren. Sie fühlen sich körperlich und geistig fit. Sie absolvieren einen Grundausbildungslehrgang und schon dürfen Sie sich nach bestandener Prüfung
Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann nennen. Ab dem 18. Lebensjahr
und körperlicher Eignung dürfen Sie mit uns zur Hilfeleistung und
Brandbekämpfung ausrücken.
All die, die jünger sind und schon jetzt davon träumen Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau zu werden können ab dem 10. Lebensjahr in der Jugendfeuerwehr mitarbeiten.
Infos gibt es dazu unter der gleichen Adresse und Telefonnummer.
Na, haben wir ihn geweckt? Ihren Mut zum Handeln?
Dann freuen wir uns auf die nächste Grundausbildung mit Ihnen.
Ihr Team von der Feuerwehr Weißenfels.
HFM Köhn
Infos unter Feuerwehr Weißenfels Gruppe Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0 34 43/30 25 33
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Unsere Aufgabe ist es mit den modernsten „Waffen“ zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung gegen die vielen Gefahren die
unsere Kleinstadt bedrohen anzukämpfen.
Heinrich-Schütz-Haus
Weißenfels
Samstag, 10.03., 17.00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
Farbklang - Klangfarbe
Musik und Bild
Joachim Gassmann, Vihuela, Gitarre
Musik von der spanischen Renaissance bis zum Impressionismus
Ulrike Meier, Bildbetrachtung am Original zur Bedeutung der Farbe
MUSEUM
Ständige Ausstellungen
„Heinrich Schütz - Leben und Werk“
„Musik am Weißenfelser Herzogshof“
Wanderausstellung
„Heinrich Schütz unterwegs in Europa“
4. - 17.6. Mendelssohnhaus Leipzig
Beitrag zum Bachfest Leipzig „Von Monteverdi zu Bach“
30.6. - 16.9. Zeitzer Dom
Beitrag zum 350. Jubiläum des Herzogtums Zeitz
MusikWerkStatt
Ausstellung, Klanggeschichten, Historische Tänze, Kostüme und vieles mehr für Kinder und Jugendliche
Klingendes Museum
Historische Musikinstrumente - Führung für Schulklassen aller Altersgruppen
Führungen
nach Voranmeldung
Thematische Führungen für alle Altersgruppen
nach Absprache
Das können wir aber nur mit der intelligentesten aller „Waffen“
den Mensch schaffen und das sind Sie. Um Sie Ausbilden zu können steht uns ein auf den neuesten Stand der Technik bestückter Schulungsraum und ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
zur Verfügung.
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HEINRICH-SCHÜTZ-HAUS W E I S S E N F E L S
Weißenfelser Musikverein „Heinrich Schütz“ e. V.
Nicolaistr. 13/D - 06667 Weißenfels
Tel.: 0 34 43 - 30 28 35, Fax: 0 34 43 - 33 70 63
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schuetzhaus-weissenfels.de
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Die ständige Ausstellung zum Leben und Schaffen des Friedrich von Hardenberg/Novalis’, Garten und Pavillon sind für Besucher geöffnet:
Dienstag bis Freitag
10.00 - 17.00 Uhr
Samstag und Sonntag
10.00 - 12.00 Uhr
und
13.00 - 17.00 Uhr
Unsere Februar-Veranstaltung:
Mittwoch, 28. Februar 2007 um 19.00 Uhr im Novalis-Pavillon
Thema:
J. G. Gruber als Enzyklopädist und Biograf
Referent:
Kai Agthe, Naumburg
Vorschau auf die nächsten Veranstaltungen:
Mittwoch, 28. März 2007 um 19.00 Uhr im Novalis-Pavillon
Thema:
Goethes Metamorphosengedanke und ein
Blick auf die Lehrlinge zu Sais von Novalis
Referentin:
Ulrike Meier, Weimar
Drachenbootkämpfer gesucht!!!
Alle Vereine Interessengruppen und sportbegeisterte Weißenfelser sind hiermit aufgerufen, sich an diesem Wettkampf zu beteiligen. Gesucht werden immerhin noch ca. 100 Wassersportbegeisterte. Interessenten melden sich bitte bei Herrn Engeln im
Café Saaleblick, Promenade 27, Tel. 0 34 43/30 61 10.
Die Organisatoren des Wassersportfestes sind aber auch für weitere Vorschläge offen. Wer noch eine zündende Idee hat, kann
sich gleichfalls an den o. g. Ansprechpartner wenden.
Veranstaltungen der Volkssolidarität
im Monat März 2007
01.03.07
14:00 Uhr
07.03.07
14:00 Uhr
08.03.07
14:00 Uhr
12.03.07
Die Vorbereitungen für das 5. Wassersportfest vom 8. bis 10. Juni
2007 sind schon in vollem Gange. Wieder sollen vielfältige Veranstaltungen an und auf der Saale Einheimische und Gäste zum
Wasser locken. Neben Aktivitäten auf dem Wasser, wie Bootsfahrten, Wasserski usw. finden natürlich auch Veranstaltungen an
Land statt. Modenschau, Musik, Tanz und natürlich auch gastronomische Angebote sorgen für gute Unterhaltung. Darüber hinaus soll in diesem Jahr auch ein Flohmarkt stattfinden. Hier kann
jeder teilnehmen, kaufen und verkaufen.
Höhepunkt soll aber das Drachenbootrennen am Sonntag,
10.06.07 um 10:00 Uhr werden. Zwei Drachenboote stehen für
einen lustigen Wettkampf bereit. Insgesamt sollen 10 Mannschaften à 20 Personen gegeneinander antreten. Fünf Mannschaften stehen schon bereit. Für weitere fünf werden noch Teilnehmer gesucht.
15.03.07
14:00 Uhr
18.03.07
15:00 Uhr
21.03.07
14.00 Uhr
28.03.07
10.00 Uhr
Spielnachmittag im Café Centa Karten und Brettspiele
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Frauentagsfeier im Kulturhaus der Stadt Weißenfels mit Programm und Tanz
Tagesfahrt nach Berlin zur Frauentags-Veranstaltung im Friedrichstadtpalast
Meldung, beim Reiseklub Fr. Böhm
Tanznachmittag im Café Centra mit Alleinunterhalter Herrn Günter
Theaterfahrt ins Opernhaus nach Halle zum Musical Cabaret
Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Tagesfahrt nach Falkenhain, mit einer Fahrt durch
den Tagebau Meuselwitz mit der Kohlebahn
Anmeldungen bitte bei der Volkssolidarität unter
Tel. 0 34 43/33 48 23 Dienstag und Donnerstag
von 9:00 - 16:00 Uhr oder im Büro Leopold-Kell-Straße 18
Aus dem Gemeinderat Markwerben
Bekanntmachung der in der Gemeinderatssitzung am 22.01.2007 gefassten Beschlüsse
Überplanmäßige Ausgabe zur 1125-Jahr-Feier
Beschluss-Nr. 01/2007
Bürgersprechstunde
Die nächsten Sprechstunden des Bürgermeisters der Gemeinde
Markwerben, Herrn Fabig, finden an folgenden Tagen
und
Erlass von Nebenforderungen
Beschluss-Nr. 02/2007
Ablehnung des Erlasses von Hauptforderungen
Beschluss-Nr. 03/2007
06.03.2007
20.03.2007
in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindesaal in Markwerben statt.
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Freitag, dem 23. März 2007
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Mittwoch, der 14. März 2007
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