hoersturz therapie tinnitus akut rehabilitation
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VITAbene Neue Leistungsinformation Hörsturz / Tinnitus – Symptome und Ursachen Satzungsänderungen ab 01.01.2014 Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Ausgabe 4 – Dezember 2013 Inhalt Gratulation Impressum.............................................................................................................................................................. 2 Editorial.................................................................................................................................................................... 3 Dienstjubiläum Susanne Dollhäubl und Susanne Fleischhans zum 25-jährigen Dienstjubiläum Neue Form der Leistungsinformation............................................................................. 4 Wir bedanken uns sehr herzlich für die verantwortungsvolle und jahrelange Tätigkeit in der OÖ. LKUF. Satzungsänderungen der OÖ. LKUF ab 01.01.2014...................... 5 Mag. Barbara Pilsz-Köfler Wir wünschen viel Glück auf dem gemeinsamen Lebensweg. Zur erfolgreichen Weiterbildung Thomas Mittermeier, MSc MBA zum Master of Science Wir gratulieren sehr herzlich zum erfolgreichen Abschluss. Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien In der Zeit von 23. Dezember bis einschließlich 31. Dezember ist die OÖ. LKUF geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Jänner 2014 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger: Impressum: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, Medieninhaber, Herausgeber & Verleger: Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, OÖ. (0732) Lehrer-KrankenTel.: 66 82 21-0 und Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, www.lkuf.at, [email protected]; www.lkuf.at, [email protected]; Für den Inhalt verantwortlich: Für den Inhalt Direktor Albertverantwortlich: Arzt Dir. Wolfgang Haider, MSc Redaktion: Regina Schinkinger, BA, Redaktion:Getzinger Regina Schinkinger, BA, Johannes JohannesMAGIC Getzinger Layout: Werbeagentur, Traun Layout: Moserbauer MAGIC Werbeagentur, Druck: Druck & Traun Druck: Druckerei Haider, Verlags-GmbH & Co KG, Schönau Ried/I. i. M. Offenlegung (§ 25 Mediengesetz): Zeitschrift mit gesundheitsorientierter Berichterstattung und Information zur OÖ. LKUF. VITAbene Dezember 2013 Internationale Qualitätsnormen und -standards............................................ 4 LKUF INTERN Zur Hochzeit 2 Umstellung auf IBAN und BIC.................................................................................................. 4 Anhang zur Satzung der OÖ. LKUF – Änderungen ab 01.01.2014............................................................................................... 8 Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Sterbekasse ab 01.01.2014...................................................................................................................................... 8 Hörsturz und Tinnitus – Symptome und Ursachen...................................... 9 Immer bestens informiert!........................................................................................................... 12 Titelseite: Fotolia Weihnachtswünsche Direktion, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OÖ. LKUF wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2014. Goldenes Verdienstzeichen für Dir. i.R. Wolfgang Haider, MSc Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer überreichte das Goldene Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich an den ehemaligen Direktor der OÖ. LKUF Wolfgang Haider, MSc. Der Landeshauptmann würdigte ihn als große Persönlichkeit, die in der oberösterreichischen Bildungslandschaft Spuren hinterlassen hat. Diese Auszeichnung soll Dank und Anerkennung für seine jahrzehntelange berufliche, standespolitische und ehrenamtliche Arbeit sein. Durch sein Denken, Handeln und seine Bereitschaft, nicht nur Ideen zu haben, sondern diese auch umzusetzen, ist Wolfgang Haider, MSc ein Vorbild für viele. Herzliche Gratulation zu dieser Auszeichnung! ■ Amtsführender Präsident des LSR für OÖ. Fritz Enzenhofer, SR HOL Elisabeth Haider (Gattin), Dir. i.R. SR Wolfgang Haider, MSc, Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2013 neigt sich bereits dem Ende zu und wir möchten folgende Ereignisse nochmals in Erinnerung rufen: • Die Küche des Villa Seilern Vital Resorts in Bad Ischl wurde am 20.02.2013 mit der Grünen Haube ausgezeichnet. Dies war eine wichtige Bestätigung am Weg zu einem bedeutenden Gesundheitsresort in der Region. Direktor Albert Arzt • Die LKUF besteht erfolgreich seit 90 Jahren – Gründung am 12.04.1923. • Im Juni 2013 wurde eine Sonderregelung für Hochwasseropfer vereinbart, sodass Betroffenen geholfen werden konnte. • Mit 1. September 2013 erfolgte der Direktorwechsel in der LKUF und Dir. i.R. Wolfgang Haider, MSc ging nach über 10 Jahren in seiner Funktion in den Ruhestand. • Der Betrieb im Spa Hotel Bründl in Bad Leonfelden wird seit Anfang Oktober 2013 über eine LKUF-eigene Gesellschaft selbst geführt. • Im Oktober 2013 wurde das Qualitätsmanagement der LKUF neuerlich im Rahmen einer Rezertifizierung sehr erfolgreich bestätigt. Das Ergebnis ist eines der besten im deutschsprachigen Raum, worauf wir sehr stolz sind. An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen Mitarbeiter/-innen sehr herzlich für ihr hervorragendes Engagement bedanken. • Die LKUF überprüft seit Jahren laufend ihre Einnahmen und Ausgaben, um ihr hohes Leistungsniveau auch für die Zukunft sicherzustellen. Dabei geht es uns darum, ein zielgerichtetes Leistungsangebot zu stellen. Das wirtschaftliche Umfeld ist so wie für viele andere Bereiche auch für die LKUF eine große Herausforderung. Die Beitragsreduzierung seitens des Dienstgebers, verursacht durch das Sparpaket 2012 des Bundes, sowie die Nulllohnrunde des vergangenen Jahres sind auch an der LKUF nicht spurlos vorbei gegangen. Dennoch gehen wir nach den derzeitigen Zahlen davon aus, dass wir für 2013 eine passable wirtschaftliche Bilanz legen können. Wir - die zukunftssichere LKUF – freuen uns auf ein weiteres gemeinsames Jahr. Ich wünsche Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit sowie ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2014. Albert Arzt VITAbene Dezember 2013 3 Umstellung auf IBAN und BIC Der neue Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) sieht ab spätes tens 01.02.2014 vor, dass Überweisungen nur noch mit IBAN und BIC anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl durchgeführt werden. Die OÖ. LKUF passt ihren Zahlungsverkehr bereits vor diesem finalen Termin an, um eine rechtzeitige und sichere Umstellung zu ermöglichen. Alle bekannten Bankdaten werden in unserem System automatisch in IBAN und BIC umgerechnet und Sie müssen uns keine Daten übermitteln. Bitte melden Sie uns Änderungen der Kontoverbindungen (z.B. neues Konto) ab jetzt nur noch mit IBAN und BIC und nicht mehr mit Kontonummer und Bankleitzahl. Neue Form der Leistungsinformation Für Ihre eingereichten Belege und Rechnungen gibt es ab 2014 eine neue Form der Leistungsinformation. Aufgrund der IBAN- und BIC-Umstellung können aus technischen Gründen am Bankbeleg keine detaillierten Informationen mehr abgedruckt werden. Wir möchten Sie jedoch weiterhin über unsere Rückvergütung Ihrer eingereichten Belege und Rechnungen in gewohnter Weise informieren. Daher senden wir Ihnen ab 2014 quartalsweise eine Leistungsinformation zu, falls eine Rückvergütung in diesem Zeitraum durchgeführt wurde. Die ersten Schreiben werden im April 2014 versendet. Sollten Sie diese Information nicht benötigen, kann sie jederzeit schriftlich storniert werden. Falls Sie noch Auskünfte wünschen: Unser Kundenservice-Team betreut Sie gerne! © SP-PIC - Fotolia.com Internationale Qualitätsnormen und -standards: Auszeichnung für die OÖ. LKUF D as umfassende LKUF-Qualitätsmanagementsystem mit den international anerkannten Qualitätsnormen und -standards wurde im Herbst 2013 erfolgreich rezertifiziert. Das Audit wurde mit einem neuerlich ausgezeichneten Ergebnis abgeschlossen und bestärkt die OÖ. LKUF auf dem Weg zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der gesamten Organisation. Das Qualitätsmanagementsystem der OÖ. LKUF umfasst folgende Normen und Standards: • ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementnorm • ISO 14001:2004 Umweltmanagementnorm • OHSAS 18001:2007 Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement • NPO-Label für Management Excellence • Datenschutzgütesiegel Good Priv@cy VR-Vorsitzender HOL SR Dipl-Päd. Walter Wernhart, Dir. BOL SR Albert Arzt, Dir. i.R. SR Wolfgang Haider, MSc, AR-Vorsitzender HOL Dipl.-Päd. Paul Kimberger, Thomas Mittermeier, MSc MBA, leitender Auditor der SQS Roland Zürcher 4 VITAbene Dezember 2013 LKUFintern Ausgabe 4 – Dezember 2013 Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Bitte beachten Sie folgende Satzungsänderungen, die vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF beschlossen, von der Oö. Landesregierung genehmigt wurden und ab 01.01.2014 in Kraft treten. Die geänderten Abschnitte sind schattiert. Satzungsänderung – Gültigkeit ab 01.01.2014 Stichwort/ Anmerkungen 1.Abschnitt: Krankenfürsorge B Besonderer Teil VII Anstaltspflege 54. VERTRAGSKRANKENANSTALTEN (Auszug) Landeskrankenhaus Bad Ischl Zentrum für Innere Medizin und Psychosomatik Enns Landeskrankenhaus Freistadt Landeskrankenhaus Gmunden Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems Landeskrankenhaus Rohrbach Landeskrankenhaus Schärding Landeskrankenhaus Steyr Landeskrankenhaus Vöcklabruck Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz Konventhospital der Barmherzigen Brüder Linz Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried/I. Krankenhaus Kreuzschwestern Sierning GmbH Klinikum Wels/Grieskirchen GmbH Krankenhaus der Stadt Linz Unfallkrankenhaus Linz Landesklinikum Mostviertel Waidhofen/Ybbs Klinik Diakonissen Linz Privatklinik Wels St. Stephan EMCO Privatklinik GesmbH Bad Dürrnberg/Sbg. Landesklinikum Mostviertel Amstetten - Mauer PKS Privatklinik Salzburg GmbH & Co KG Vertragskrankenanstalten VITAbene Dezember 2013 5 Stichwort/ Anmerkungen 2. Abschnitt: Unfallfürsorge A Allgemeiner Teil 114. Der Anspruch auf Leistungen entsteht: a) bei einem Dienstunfall mit dem Unfallereignis b) bei einer Berufskrankheit mit dem Beginn der Krankheit oder, wenn dies für das Mitglied günstiger ist, mit dem Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v.H. Kein Anspruch auf Geldleistungen entsteht jedoch ab dem Zeitpunkt der Pensionierung des Anspruchsberechtigten, ausgenommen die Ruhestandsversetzung erfolgt wegen dauernder Dienstunfähigkeit (§ 12 LDG 1984) bzw. Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension bei Vertragslehrpersonen. Entstehen des Anspruches 129. Der Anspruch auf laufende Leistungen erlischt ohne weiteres Verfahren a) nach Ablauf der Dauer, für die eine Rente zuerkannt wurde; b) mit dem Tod des Anspruchsberechtigten; c) mit dem Wegfall der Voraussetzungen für die Annahme der Verschollenheit; d) mit der Verehelichung bzw. der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft der (des) rentenberechtigten Witwe (Witwers); e) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. mit dem sich aus § 6 Abs. 2 LKUFG ergebenden Zeitpunkt bei Waisenrenten und Kinderzuschüssen. f) Ein Anspruch auf Versehrtenrente von weniger als 50 v.H. der Vollrente erlischt ferner mit der Pensionierung des Anspruchsberechtigten, ausgenommen die Ruhestandsversetzung erfolgt wegen dauernder Dienstunfähigkeit (§ 12 LDG 1984) bzw. Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension bei Vertragslehrpersonen. Für den Kalendermonat, in dem der Grund des Wegfalles eingetreten ist, gebührt von einer Rente und einem Kinderzuschuss nur der verhältnismäßige Teil entsprechend der Zahl der Tage bis zum Eintritt des Wegfallgrundes, wobei der Kalendermonat einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist. Erlöschen von Leistungsansprüchen Letzte Zahlung B Besonderer Teil 130. Arten der Leistungen: a) Unfallheilbehandlung einschließlich medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation b) Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation c)Versehrtenrente d) Zusatzrente für Schwerversehrte e) Kinderzuschuss für Schwerversehrte f)entfällt g) Reise- (Fahrt-) und Transportkosten h) Teilersatz der Bestattungskosten i)Hinterbliebenenfürsorge Bestimmungen über die einzelnen Leistungen IUnfallheilbehandlung (einschließlich medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation) 135. Vorbeugende Schutzimpfungen werden vergütet gegen Frühsommermeningoencephalitis, Wundstarrkrampf, Hepatitis A und Hepatitis B, andere nur bei unmittelbarer Infektionsgefahr im Dienst. Über das Ausmaß der Vergütung und Erweiterung auf andere vorbeugende Impfungen entscheidet der Verwaltungsrat. 6 VITAbene Dezember 2013 Schutzimpfungen siehe Anhang Stichwort/ Anmerkungen 3. Abschnitt: Beiträge 189. Der Beitrag in der Krankenfürsorge beträgt von 1.7.2012 bis 31.12.2013 7,60 % von 1.1.2014 bis 31.12.2016 7,57 % ab 1.1.2017 7,90 % bzw. in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG und in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG, wenn Beitragsgrundlage ein Waisenversorgungsgenuss ist sowie für Mitglieder nach § 2 lit. b und d Oö. LKUFG von 1.7.2012 bis 31.12.2013 7,20 % von 1.1.2014 bis 31.12.2016 7,17 % ab 1.1.2017 7,50 % der Bemessungsgrundlage. Er ist zu leisten: a) in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG zur Gänze vom Land OÖ.; b) in den Fällen des § 4 Abs. 1a lit. a, c und d Oö. LKUFG (Ausnahmen von der Unterbrechung der Mitgliedschaft, besonders durch Verpflichtungserklärung bei Karenzurlaub) zur Gänze vom Mitglied; c) in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG, wenn Beitragsgrundlage ein Waisenversorgungsgenuss ist, zur Gänze vom Land OÖ.; d) im Übrigen: 4,4 % bzw. in den Fällen des § 2 lit. b und d Oö. LKUFG 4,0 % der Bemessungsgrundlage vom Mitglied und von 1.7.2012 bis 31.12.2013 3,20 % von 1.1.2014 bis 31.12.2016 3,17 % ab 1.1.2017 3,50 % der Bemessungsgrundlage vom Land OÖ. Krankenfürsorge 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen 195. Die vom Verwaltungsrat der LKUF am 17. September 2013 beschlossene und der Oö. Landesregierung genehmigte Satzungsänderung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Neue Leistungsinformation Es gibt ab 2014 eine neue Form der Leistungsinformation. Aus technischen Gründen können auf den Bankbelegen keine Informationen mehr abgedruckt werden. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 4. VITAbene Dezember 2013 7 Anhang zur Satzung der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Gültig ab 01.01.2014 zu Punkt Krankenfürsorge 98 und 99 KURAUFENTHALTE Taggeldsatz (für bewilligte Kuren im Lehrerheim Bad Schallerbach) Kurarztkosten Kurarztpauschale Kurmittelkosten Pauschale Höchstvergütung (100 %) EUR20,00 zu Punkt Unfallfürsorge 135 Vorbeugende Schutzimpfungen für aktive Lehrer gegen Frühsommermeningoencephalitis (Zeckenschutzimpfung) pro Teilimpfung EUR17,40 EUR43,43 plus VStA-Prozentsatz des Vertragsarztes tarifmäßig bis zu EUR 220,00 pro Woche (7 Tage) gegen Wundstarrkrampf Impfhonorar Pauschale Höchstvergütung (100 %) nach dem Arzttarif gem. Pkt. 22 Serum nach der Preisliste des Österr. Apothekerverlages Hepatitis-A Serum Hepatitis-B Serum nach der Preisliste des Österr. Apothekerverlages Impfhonorar nach dem Arzttarif gem. Pkt. 22 Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Sterbekasse gültig ab 01.01.2014 ABSCHNITT III Beiträge §5 Die Höhe des Beitrages bestimmt der Verwaltungsrat. Er beträgt derzeit für das Mitglied und jede anspruchsberechtigte Person monatlich je € 4,50. ABSCHNITT VII Schluss- und Übergangsbestimmungen § 17 Die geänderte Form dieser Satzung wurde vom Verwaltungsrat der LKUF am 17. September 2013 beschlossen, von der Oö. Landesregierung genehmigt und tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. 8 VITAbene Dezember 2013 Gesundheitsserie Teil 7 Hörsturz und Tinnitus – Symptome und Ursachen H örsturz und Tinnitus sind weit verbreitete Krankheitsbilder, die immer häufiger auch jüngere Menschen betreffen. Veranlagung, Lebenswandel und Umweltbedingungen sind Faktoren, die zu einer akuten Hörverschlechterung führen können. Begleitsymptome wie Ohrensausen, Pfeifen oder Rauschen treten dabei in unterschiedlicher Stärke auf. Doch was genau führt zu einem Hörsturz? Welche Hilfe gibt es bei Tinnitus? Information zur Anatomie des Gehörorgans Quelle: SUVA Luzern Hörsturz Als Hörsturz wird ein akuter Hörverlust unabhängig von der Ursache bezeichnet. Eine solche plötzlich auftretende Hörverminderung kann mit folgenden Symptomen einhergehen: • mit/ohne Ohrgeräusch Tinnitus • mit/ohne Schwindel Vertigo • mit/ohne Lärmempfindlichkeit Hyperakusis • mit/ohne Klangmissempfinden Dysakusis • mit/ohne Doppelton oder Echo Diplakusis • mit/ohne Schmerzempfinden Otalgie • mit/ohne Taubheitsgefühl Hypästhesie Die Diagnostik erfolgt aufgrund sehr vielfältiger Möglichkeiten hinsichtlich einer Ursache für einen aufgetretenen Hörabfall schrittweise und im Ausschlussverfahren. In der Praxis ist diese Ausschlussdiagnostik immer erforderlich, da oft eine unklare nicht sofort zuordenbare Genese vorliegt. Ein Hörsturz tritt meist einseitig und nur sehr selten beidseitig auf. Die Abklärung und Zuweisung zur Ausschlussdiagnostik sollte immer rasch erfolgen, man spricht von einer 24 bis 48 Stundengrenze, da die Prognose hinsichtlich der Rückbildung des Hörabfalles in diesem Zeitraum besser ist. Als Standard gilt eine klinische Untersuchung bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt mit folglicher Zuweisung zu einer Hals-Nasen-Ohren-Fachärztin bzw. Hals-Nasen-Ohren-Facharzt oder einer Fachklinik. Bei der HNO-Fachärztin bzw. beim HNO-Facharzt erfolgt eine klinische Untersuchung mit Ohrmikroskop oder Endoskop und einer Höraustestung. Die HNO-fachärztliche Untersuchung beinhaltet nach Feststellen des Lokalstatus mit einer mikroskopischen Inspektion von Gehörgang und Trommelfell/Mittelohr und Erhebung des gesamten HNO-Status und einer klinischen Gleichgewichtsprüfung folgende weitere Diagnostik-Schritte: • Trommelfell – Bewegung Tympanometrie • Bewegung Gehörknöchelchen Reflex/Impedanzaudiometrie • Hörschwellenbestimmung Reintonaudiometrie • Knochenleitungsschwelle Innenohrschwelle • Luftleitungsschwelle Mittelohr/Schallleitung • Wort/Sprachverstehen Sprachaudiometrie • Hörnerv/Hörbahn Hirnstammaudiometrie (BERA) Eventuell zusätzlich weitere erforderliche Untersuchungen sollen im Bedarfsfall von der HNO-Fachärztin bzw. dem HNO-Facharzt veranlasst werden: • Bildgebungen: Röntgen Felsenbein, Schädel CT, HWS Röntgen, Funktionsröntgen und CT/MR Carotis und Vertebralis Doppler Sonographie • Laboruntersuchungen • Abklärung Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Interne, Kinderheilkunde Die Therapie richtet sich grundsätzlich nach der festgestellten möglichen Ursache, z.B. Operation bei Fensterruptur, Unfall, Ohrenentzündung (mit Mittelohrdrainage). Leider sind 70 bis 80 % der Hörabfälle ohne klare Genese. Es sollte jedoch zu einer raschen Einleitung innerhalb der ersten 48 Stunden mit einer raschen Durchblutungsförderung kommen. Die Durchblutungsförderung besteht in einer sogenannten Hämodilution, d.h. es soll zu einer Verbesserung der VITAbene Dezember 2013 9 Informationen zur Lärmbelastung Lärmschäden sind immer von der Höhe des Schallpegels bei gleichzeitiger Dauer der Belastung abhängig. Eine Lärmschädigung tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Belastung von 85 dB und einer gleichzeitigen Einwirk-Dauer von 8 Stunden auf. • gefäßbedingt – vasomotorisch (Gefäßspasmen, Gefäßprozesse, Arteriosklerose, arterielle Gefäßembolien, venöse Gefäßthrombosen, Mikrothrombosen) • Durchblutungsstörungen durch verminderte Herzkraft (Herzinfarkt, Rhythmusstörungen) • Mikrozirkulationsstörungen (Verklumpung der roten Blutkörperchen) • Erhöhung der Blutviskosität • ungenügende Sauerstoffversorgung der Hörschnecke • Infekte (Virusinfekte, neurotrope Viren, bakterielle Infekte, Bakterientoxine) • Mittelohrentzündungen • Tubenkatarrh und Schnupfen • Hirnhautentzündungen • Multiple Sklerose Weitere Ursachen können von Veränderungen der Halswirbelsäule ausgehen: • Funktionsstörungen, Verspannungen • Degenerationen, Abnützung, Prolaps • Durchblutungsinsuffizienz der Wirbelarterie z.B. bei Traumen Auch im Rahmen von diversen Unfällen mit oder ohne Lärmeinwirkung treten Hörverminderungen auf: • Knochentrauma/Schädelbasisverletzung • Lärmtrauma/Knalltrauma (1–3 ms) • Lärmtrauma/Explosion (über 3 ms) • chronischer Lärmschaden • Drucktrauma/Tauchsport und Fliegen • Traumen – Schleudertrauma Quelle: OHROPAX GmbH Fließeigenschaft des Blutes in den kleinsten Gefäßen und somit zu einer Mehranreicherung von Sauerstoff und Nährstoffen in der Hörschnecke kommen. Durchblutungsfördernde und blutdruckregulierende Medikamente mit oder ohne hochdosierter Cortisontherapie am Beginn mit ausschleichender Dosierung können oral oder parenteral über Infusionen gegeben werden. Als Zusatztherapie wird häufig eine Therapie mit Polyvitaminen B1, B6, B12, Elektrolyten – Magnesium oder je nach Ursache zusätzlich mit Antibiotika (Bakterien) oder Virostatika (Virale Infekte – z.B. Herpes zoster) und Antiphlogistika (allgemeine Entzündungshemmer) gegeben. Als Hörsturz-Ursachen kommen häufig folgende Veränderungen in Frage: • Durchblutungsstörungen • Blutdruckveränderungen (hypoton – zu niedrig, hyperton – zu hoch, Blutdruckkrise) 10 VITAbene Dezember 2013 Weitere Ursachen, die in der Abklärung zu beachten sind: • psychisch emotionelle Stress-Situation • medikamentös/toxisch – Antibiotika, Pille, Narkose, Nikotin • Stoffwechsel – Diabetes mellitus, Hyperlipidämie Seltenere Ursachen sind: • immunologisch – Autoimmunerkrankungen • allergisch bedingt – allergischer Schock • tumorbedingt – Tumore im Gehörgang, Mittelohr, Gefäßgeschwulste, Hirnnerventumore, Akustikusneurinom, Meningeom, Schädelbasistumore, Zentrale Gehirntumore Tinnitus Bei Tinnitus handelt es sich um ein „Phantomgeräusch“, da es sich um ein ständiges oder intermittierendes Hören eines oder mehrerer Töne oder Geräusche ohne das Vorhandensein einer äußeren Schallquelle handelt. Häufigkeit in der Bevölkerung: 30 % haben Tinnitus erlebt 10 % haben dauerhaften Tinnitus 4 % haben störenden Tinnitus 1–2 % haben quälenden Tinnitus Es gibt unterschiedliche Einteilungsvarianten: • Ort der Entstehung: Der cochleäre Tinnitus kann bei einem Trauma, einem Lärmschaden, bei einer Durchblutungsstörung, bei Alterungsprozessen oder bei Infektionen auftreten. Es kommt dabei zu einer Schädigung äußerer Haarzellen. Dies führt zur Entstehung eines Tinnitus im geschädigten Frequenzbereich. Der zentrale Tinnitus kommt bei Depressionen, Angst- und Panikstörungen, Migräne, Stress oder auch bei Veränderungen im Gehirn, wie z.B. bei Tumoren vor. • Zeitdauer: akut: subakut: chronisch: ab Auftreten bis zu 3 Monate 3 bis 6 Monate über 6 Monate • Nach Symptomen und klinischem Schweregrad: Etwa 50 bis 80 % der Bevölkerung leiden durch den Tinnitus an einem geringen Leidensdruck und sind somit als kompensiert einzustufen, etwa 10 bis 20 % haben einen hohen Leidensdruck und gelten als dekompremiert. Die Empfindungen der Patient/-innen sind vielfach: -Antriebsschwäche - Unfähigkeit sich zu freuen -Energielosigkeit -Stimmungsschwankungen -Erschöpfung -Depressionen -Konzentrationsabfall -Geräuschempfindlichkeit - sinkende Merkfähigkeit -Hörminderung -Panikattacken - Angst vor Verschlechterung - Einschlaf- und - Angst vor Reisen Durchschlafstörung -Hoffnungslosigkeit -Sich-Zurückziehen - Verspannungen, etc. - sinkende Arbeitsfähigkeit In Österreich gibt es etwa eine Million Tinnituspatient/-innen und jährlich kommen ca. 30.000 neue Patient/-innen dazu. Personen mit Lärmschwerhörigkeit haben in 40 % der Fälle den Tinnitus als Symptom dabei, 5 % aller Jugendlichen geben subjektiv einen Tinnitus an. Die Therapie beim Tinnitus verläuft ähnlich wie bei einem Hörsturz, es werden rheologisch wirksame Infusionstherapien mit oder ohne Cortison gegeben. Eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) wird in seltenen Fällen bei dekompensierten Formen angewandt. Wichtig erscheint eine positive Beratung durch die Fachärztin bzw. den Facharzt. Stressabbau soll immer empfohlen werden, grundsätzlich gilt der Tinnitus weltweit als therapeutisch schwer beeinflussbar, er hat oft einen unangenehmen Frequenzcharakter und bleibt subjektiv ganztägig hörbar. Der Tinnitus wird sehr oft emotionalisiert, von der Patient/-in zentralisiert, codiert und abgespeichert und somit chronifiziert. Die Tinnitus-Retraining-Therapie nach Jastreboff (TRT) scheint sich teilweise als neue erfolgreiche Behandlungsmethode, jedoch nur beim chronisch komplexen Tinnitus durchzusetzen. Mit der TRT behandeln wir nicht mehr das Innenohr, sondern das Gehirn als die zentrale Schaltstelle unserer Hörwahrnehmung. Die TRT erfolgt in Zusammenarbeit von HNO-Fachärztin bzw. HNO-Facharzt mit Psychotherapeut/in und Akustiker/-in. Die 4 Säulen der TRT sind das Counselling (Beratung), die Rauschtherapie (Therapie des Tinnitusgeräusches durch Maskierung mit sogenannten Noisern), die Entspannung und die Psychotherapie. Der Anamnese kommt ein großer Stellenwert im Rahmen der Begutachtung zu (wann aufgetreten?, Geräuschcharakter?, wann hörbar?, wann nicht hörbar?, welche zusätzlichen Symptome?, welche Therapieversuche?). Bei der Rauschtherapie soll das Aktivieren der gesunden und das Hemmen der kranken Hörbahnanteile erreicht werden. Eine TRT dauert mindestens 18 Monate. Es gibt sehr unterschiedliche Erfolgsangaben und Statistiken und es werden bis zu 50 % Reduktion der Beschwerden angegeben. Es liegt immer eine sehr schwierige Beurteilung vor, da Tinnitus ein nicht objektivierbares Symptom darstellt. Bitte beachten Sie auch die Kosten der TRT. Aufgrund der wissenschaftlichen Sachlage muss die TRT von den Sozialversicherungen derzeit nicht übernommen werden. Die OÖ. LKUF übernimmt die üblichen Ordinationsleistungen tarifmäßig. Mit einem ausreichend fachärztlich begründeten Antrag ist auch für das TRT-Trainingsgerät (Noiser) ein freiwilliger Zuschuss möglich. Darüber hinaus ist jedoch auch mit Eigenkosten zu rechnen. Mit Hilfe einer Psychotherapie soll die Patientin bzw. der Patient lernen den Tinnitus besser zu akzeptieren. Die Psychotherapie besteht aus einer Verhaltenstherapie, hat auf Tinnitus keine direkte Wirkung, es erfolgt die Behandlung von Begleitstörungen wie Angststörungen, Panikattacken und Depressionen. Sie scheint nur bei 15 bis 20 % aller Patient/-innen notwendig. Prinzipiell treten Hörstürze und Tinnitus im Laufe eines Lebens sehr häufig und meist kurzfristig auf. Die Spontanheilungsrate liegt bei etwa 50 bis 60 %. Zusätzlich muss festgehalten werden, dass trotz rasch eingeleiteter Therapien, die Heilungsrate nach unterschiedlichen wissen■ schaftlichen Studien nicht über 60 bis 70 % beträgt. Verfasser: Dr. Klaus Mally HNO-Facharzt Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Konsiliararzt der OÖ. LKUF VITAbene Dezember 2013 11 Immer bestens informiert! Website Für Informationen steht Ihnen unsere Website www.lkuf.at zur Verfügung. Newsletter Der kostenlose Newsletter der OÖ. LKUF informiert Sie über neue Themen, Tipps und Trends im Gesundheitsbereich. Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter auf unserer Website www.lkuf.at > Publikationen > Newsletter an! Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für ihre Versicherten ständig zu erweitern. Gut zu Wissen! Röntgen und Labor – Rückersatz nur mit ärztlicher Zuweisung möglich! Bitte beachten Sie, dass jede Rechnung von Fachärztinnen bzw. Fachärzten für Radiologie und Labordiagnostik seit 01.01.2013 unbedingt mit einer ärztlichen Zuweisung inklusive Verdachtsdiagnose vorgelegt werden muss. Danke, dass Sie uns damit helfen, die Bearbeitungszeiten kurz zu halten! Weitere Fragen? • www.lkuf.at > Leistungen > Rückvergütung von Arzthilfe und Krankenkosten • Natürlich betreut Sie auch unser Kundenservice-Team sehr gerne! GZ 02Z032214 M, P.b.b., Verlagspostamt 4041 Linz, Erscheinungsort Linz Der schnellste Weg zu unserer Website – einfach QR-Code mit dem Smartphone einscannen und los geht’s!