Oberursel 237 v 2015

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Oberursel 237 v 2015
Kreisverband Hochtaunus,
BUND Landesverband Hessen e.V.
Cl. von Eisenhart Rothe (Vorsitzende)
Peter Gwiasda und
Georg Kraft (stellv. Vors.)
Mechthild Gladisch (Kasse)
Hilbert Baldt (Beisitzer),
Martin Degen (Beis.)
Marco Eschelwek (Beis.)
Cordula Jacubowsky (Beis.)
Michael Pyper (Beis.)
Friederike Schulze (Beis.)
Doris Warlich (Beis.)
Stadt Oberursel
Der Magistrat
Stadtentwicklung
Postfach 1280
61402 Oberursel
Eckardtstr. 4
61440 Oberursel
Tel.: 06171 – 91 600 56
Fax: 06171 – 91 600 57
Oberursel, den 14.1.2015
Stellungnahme B-Plan Nr. 237 „Ortseingang Oberstedten“ in Oberursel, REWE und
Sporthalle, Flächenversiegelung und Verlust: etwa 6000 m2, Verlust
Landwirtschaftliche Fläche 1200 m2
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit geben wir fristgerecht in Vollmacht und in Vertretung des BUND Landesverbandes
Hessen e.v. folgende Stellungnahme zu o.g. B-Plan ab:
1. Die Ansiedlung eines weiteren großflächigen Einzelhandels am Ortseingang von
Oberstedten wird das Stadtbild Oberursels weiter „Eschbornisieren“.
2. Der Verkehrszuwachs wird, wie aus der Verkehrsuntersuchung hervorgeht,
zusätzliche Signalanlagen und Fußgängerüberwege notwendig machen. Der BUND
fordert den Bau von Fahrradwegen, die im B-Plan nur kursorisch abgetan werden, in
den Festsetzungen zum B-Plan zwingend aufzunehmen.
3. Der B-Plan führt zu einem Flächenverlust von etwa 6000 m2, darin enthalten ist der
Verlust an landwirtschaftlichen Flächen von 1200 m2. Damit wird erneut in Oberursel
gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit Boden verstoßen.
4. Äußerst gravierend ist der Umgang mit dem von den Gutachtern nachgewiesenen
Lebensraum vom Ameisenbläuling Maculinea nausithous. Es wird im B-Plan zwar
eingeräumt, dass der Ameisenbläuling, seine Futterpflanze (Großer Wiesenknopf)
und sein Lebensraum beeinträchtigt werden, die zur Vermeidung der Schädigung der
Art vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch nicht hinnehmbar: Im B-Plan ist
vorgesehen, vor Beginn der Erdbewegungen den Lebensraum des Ameisenbläulings
vorbereitend zu zerstören! Zitat: „Flächen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs,
die beansprucht werden, sind zur Vermeidung der Eiablage von Maculinea
nausithous von 15. Juni bis 31. Juli wöchentlich zu mähen. Tiefbauarbeiten sind in
diesen Bereichen ab 01.08.2015 möglich.“ Der BUND fordert hierzu eine FFH-
BUND Kreisverband Hochtaunus
Verträglichkeitsprüfung und die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach §
45 Abs 7 BNatschG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL der EU. Der BUND sieht hier
ZWINGEND die Notwendigkeit im VORGRIFF den geeigneten Lebensraum für den
Ameisenbläuling herzustellen, eine Vegetationsperiode ein Monitoring durchzuführen
in dem überprüft wird, ob die Fläche angenommen wird, und erst dann die Zerstörung
des ursprünglichen Biotops durchzuführen. Dies wird somit erst frühestens Ende
2016 möglich sein.
Der Vorschlag im Wochenrhythmus zu mähen, führt mit Sicherheit zum Verlust von
Individuen, wenn nicht vorab das Extensivgrünland als Biotop funktional geworden
ist. Hier wird somit ein Verbotstatbestand des §44 BNatschG erfüllt. Der
Artenschutzfachbeitrag ist insofern falsch und ist zu korrigieren.
5. Überschwemmungsgebiet
Im B-Plan wird die Entwicklung eines naturnahen Gewässerrandstreifens fest gesetzt.
Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Sehr merkwürdig ist jedoch, dass hier eine
Hochwasserschutzfestsetzung getroffen wird, die manchmal an großen Flüssen Sinn
macht, nicht jedoch am Dornbach, wie hier: Zitat: „Das Entfernen aufkommender
Gehölze ist aus Gründen des Hochwasserschutzes ausnahmsweise zulässig.“ Dieser
Passus muss gestrichen werden. Das Entfernen der Gehölze würde im Gegenteil an
dieser Stelle dazu führen, dass bei Hochwasserereignissen die dahinterliegenden
Flächen vermehrt überschwemmt würden. Stehen gelassene Gehölze werden durch
ihr Wurzelwerk viel mehr Wasser von den dahinter liegenden Flächen abhalten, als
kahle Uferbereiche und sind zu erhalten und als wichtige Ufervergetation zu pflegen.
Der BUND fordert die Verbreiterung der Gewässerrandzone im NW Bereich des
Einkaufsmarktes, um die Entwicklung des naturnahen Gewässerrandstreifens zu
fördern.
6. Die Eingriffsbilanzierung weist einige Fehler auf: Im Bestand wird eine sog „Intensiv
genutzte Frischwiese“ um 5 BWP/qm aufgewertet und mit nur 32 BWP/qm bilanziert.
Das Vorkommen des Großen Wiesenknopfs und des Ameisenbläulings weist jedoch
darauf hin, dass diese Wiese als „extensiv genutze Frischwiese“ einzustufen ist und
dementsprechend mit 44 BWP/qm zu Buche schlägt. Dies ist zu korrigieren.
Zudem wird die Fläche der Feuerwehr, die unverändert in Bestand und Planung
bleiben wird, nur in der Planung bilanziert, dies ist ein Fehler zu Ungunsten des
Vorhabenträgers. Die massive negative Ökopunktebilanz (minus 146.000 Punkte) soll
laut B-Plan finanziell kompensiert werden. Dies ist zwar zulässig, findet aber nicht die
Zustimmung des BUND.
7. Im Landschaftsplan des Umlandverbandes (2000) wird die Fläche definiert als
Fläche, die „aus klimatischen Gründen freizuhalten ist“. Darüber setzt sich dieser BPlan hinweg und sieht keine Auswirkung des Baus einer Sporthalle (Hochbau und
Riegel!) und eines Verkaufsmarktes (Riegel!) samt der Bodenversiegelung für eine
Vielzahl von Parkplätzen. Der BUND sieht hier einen gravierenden Eingriff in eine
Kalt- und Frischluftschneise, mit Folgen für das Kleinklima der Region.
8. Auf Seite 9 des Umweltberichts wird befunden, dass bei Nichtdurchführung der
Planung die Flächen sich nicht höherwertig ökologisch entwickeln würden. Der BUND
widerspricht dieser Darstellung: Die heutigen unversiegelten Flächen werden, wie
das Vorkommen des höchst sensiblen Ökosystems-Anzeigers Ameisenbläuling zeigt,
bei richtiger Pflege (späte Mahd, keine Düngung) ein hohes ökologisches Potenzial
besitzen.
9. Zum Thema Energie findet sich in den bindenden Festsetzungen nichts. Das
Energiekonzept wird lediglich in der Begründung im Konjunktiv aufgegriffen: Zitat: S.9
der Begründung „Im Sinne des Energiekonzeptes wäre z.B. die Errichtung eines
Marktes entsprechend des REWE Green Building Konzeptes“. Dies bleibt
schwammig und wenig konkret. Erneut weisen wir die Stadt Oberursel auf
erfolgreiche Energiekonzepte anderer Kommunen hin. Zu den energiesparenden
BUND Kreisverband Hochtaunus
Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sporthalle findet sich im B-Plan kein Wort. Hier
wird eine große Chance vertan. Eine Sporthalle in Passivbauweise oder als
Nullenergie-Sportstätte wäre ein Leuchtturmprojekt mit großer Außenwirkung und
zusätzlicher Bildungskomponente. Die Stadt Frankfurt am Main ersetzt erfolgreich
nach und nach marode Sporthallen durch modernste Sporthallen in Modulbauweise
im Passivhausstandard. Infos sind bei der Stadt Frankfurt zu erfragen.
Praktische Beispiele gelungener Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des
Umweltschutzes können hier heruntergeladen werden:
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4431.pdf
03/2013 Klimaschutz in der räumlichen Planung
Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung
Kurzdokumentation der Fallstudien Im Auftrag des Umweltbundesamtes
10. Lärm: Die schalltechnische Untersuchung zeigt, dass der Lärm, der vom Supermarkt
und vom Sportplatz ausgehen wird, viele verschiedene Quellen haben wird. Am
gravierendsten ist hier der Lieferverkehr einzustufen, hinzu kommt der Lärm, der von
Fußball- und sonstigen Spielen ausgeht (Lwa 101 dBA). Die Anwohner werden hier
mit einer exponentiellen Zunahme des Lärms rechnen müssen.
Der BUND lehnt aus o.g. Gründen den B-Plan in dieser Form ab.
Dr. Claudia von Eisenhart Rothe
Bevollmächtigte des Landesverbandes des BUND Hessen e.V.
Vorsitzende Kreisverband Hochtaunus

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