Oberursel 237 v 2015
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Oberursel 237 v 2015
Kreisverband Hochtaunus, BUND Landesverband Hessen e.V. Cl. von Eisenhart Rothe (Vorsitzende) Peter Gwiasda und Georg Kraft (stellv. Vors.) Mechthild Gladisch (Kasse) Hilbert Baldt (Beisitzer), Martin Degen (Beis.) Marco Eschelwek (Beis.) Cordula Jacubowsky (Beis.) Michael Pyper (Beis.) Friederike Schulze (Beis.) Doris Warlich (Beis.) Stadt Oberursel Der Magistrat Stadtentwicklung Postfach 1280 61402 Oberursel Eckardtstr. 4 61440 Oberursel Tel.: 06171 – 91 600 56 Fax: 06171 – 91 600 57 Oberursel, den 14.1.2015 Stellungnahme B-Plan Nr. 237 „Ortseingang Oberstedten“ in Oberursel, REWE und Sporthalle, Flächenversiegelung und Verlust: etwa 6000 m2, Verlust Landwirtschaftliche Fläche 1200 m2 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit geben wir fristgerecht in Vollmacht und in Vertretung des BUND Landesverbandes Hessen e.v. folgende Stellungnahme zu o.g. B-Plan ab: 1. Die Ansiedlung eines weiteren großflächigen Einzelhandels am Ortseingang von Oberstedten wird das Stadtbild Oberursels weiter „Eschbornisieren“. 2. Der Verkehrszuwachs wird, wie aus der Verkehrsuntersuchung hervorgeht, zusätzliche Signalanlagen und Fußgängerüberwege notwendig machen. Der BUND fordert den Bau von Fahrradwegen, die im B-Plan nur kursorisch abgetan werden, in den Festsetzungen zum B-Plan zwingend aufzunehmen. 3. Der B-Plan führt zu einem Flächenverlust von etwa 6000 m2, darin enthalten ist der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen von 1200 m2. Damit wird erneut in Oberursel gegen das Gebot des sparsamen Umgangs mit Boden verstoßen. 4. Äußerst gravierend ist der Umgang mit dem von den Gutachtern nachgewiesenen Lebensraum vom Ameisenbläuling Maculinea nausithous. Es wird im B-Plan zwar eingeräumt, dass der Ameisenbläuling, seine Futterpflanze (Großer Wiesenknopf) und sein Lebensraum beeinträchtigt werden, die zur Vermeidung der Schädigung der Art vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch nicht hinnehmbar: Im B-Plan ist vorgesehen, vor Beginn der Erdbewegungen den Lebensraum des Ameisenbläulings vorbereitend zu zerstören! Zitat: „Flächen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs, die beansprucht werden, sind zur Vermeidung der Eiablage von Maculinea nausithous von 15. Juni bis 31. Juli wöchentlich zu mähen. Tiefbauarbeiten sind in diesen Bereichen ab 01.08.2015 möglich.“ Der BUND fordert hierzu eine FFH- BUND Kreisverband Hochtaunus Verträglichkeitsprüfung und die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs 7 BNatschG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL der EU. Der BUND sieht hier ZWINGEND die Notwendigkeit im VORGRIFF den geeigneten Lebensraum für den Ameisenbläuling herzustellen, eine Vegetationsperiode ein Monitoring durchzuführen in dem überprüft wird, ob die Fläche angenommen wird, und erst dann die Zerstörung des ursprünglichen Biotops durchzuführen. Dies wird somit erst frühestens Ende 2016 möglich sein. Der Vorschlag im Wochenrhythmus zu mähen, führt mit Sicherheit zum Verlust von Individuen, wenn nicht vorab das Extensivgrünland als Biotop funktional geworden ist. Hier wird somit ein Verbotstatbestand des §44 BNatschG erfüllt. Der Artenschutzfachbeitrag ist insofern falsch und ist zu korrigieren. 5. Überschwemmungsgebiet Im B-Plan wird die Entwicklung eines naturnahen Gewässerrandstreifens fest gesetzt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Sehr merkwürdig ist jedoch, dass hier eine Hochwasserschutzfestsetzung getroffen wird, die manchmal an großen Flüssen Sinn macht, nicht jedoch am Dornbach, wie hier: Zitat: „Das Entfernen aufkommender Gehölze ist aus Gründen des Hochwasserschutzes ausnahmsweise zulässig.“ Dieser Passus muss gestrichen werden. Das Entfernen der Gehölze würde im Gegenteil an dieser Stelle dazu führen, dass bei Hochwasserereignissen die dahinterliegenden Flächen vermehrt überschwemmt würden. Stehen gelassene Gehölze werden durch ihr Wurzelwerk viel mehr Wasser von den dahinter liegenden Flächen abhalten, als kahle Uferbereiche und sind zu erhalten und als wichtige Ufervergetation zu pflegen. Der BUND fordert die Verbreiterung der Gewässerrandzone im NW Bereich des Einkaufsmarktes, um die Entwicklung des naturnahen Gewässerrandstreifens zu fördern. 6. Die Eingriffsbilanzierung weist einige Fehler auf: Im Bestand wird eine sog „Intensiv genutzte Frischwiese“ um 5 BWP/qm aufgewertet und mit nur 32 BWP/qm bilanziert. Das Vorkommen des Großen Wiesenknopfs und des Ameisenbläulings weist jedoch darauf hin, dass diese Wiese als „extensiv genutze Frischwiese“ einzustufen ist und dementsprechend mit 44 BWP/qm zu Buche schlägt. Dies ist zu korrigieren. Zudem wird die Fläche der Feuerwehr, die unverändert in Bestand und Planung bleiben wird, nur in der Planung bilanziert, dies ist ein Fehler zu Ungunsten des Vorhabenträgers. Die massive negative Ökopunktebilanz (minus 146.000 Punkte) soll laut B-Plan finanziell kompensiert werden. Dies ist zwar zulässig, findet aber nicht die Zustimmung des BUND. 7. Im Landschaftsplan des Umlandverbandes (2000) wird die Fläche definiert als Fläche, die „aus klimatischen Gründen freizuhalten ist“. Darüber setzt sich dieser BPlan hinweg und sieht keine Auswirkung des Baus einer Sporthalle (Hochbau und Riegel!) und eines Verkaufsmarktes (Riegel!) samt der Bodenversiegelung für eine Vielzahl von Parkplätzen. Der BUND sieht hier einen gravierenden Eingriff in eine Kalt- und Frischluftschneise, mit Folgen für das Kleinklima der Region. 8. Auf Seite 9 des Umweltberichts wird befunden, dass bei Nichtdurchführung der Planung die Flächen sich nicht höherwertig ökologisch entwickeln würden. Der BUND widerspricht dieser Darstellung: Die heutigen unversiegelten Flächen werden, wie das Vorkommen des höchst sensiblen Ökosystems-Anzeigers Ameisenbläuling zeigt, bei richtiger Pflege (späte Mahd, keine Düngung) ein hohes ökologisches Potenzial besitzen. 9. Zum Thema Energie findet sich in den bindenden Festsetzungen nichts. Das Energiekonzept wird lediglich in der Begründung im Konjunktiv aufgegriffen: Zitat: S.9 der Begründung „Im Sinne des Energiekonzeptes wäre z.B. die Errichtung eines Marktes entsprechend des REWE Green Building Konzeptes“. Dies bleibt schwammig und wenig konkret. Erneut weisen wir die Stadt Oberursel auf erfolgreiche Energiekonzepte anderer Kommunen hin. Zu den energiesparenden BUND Kreisverband Hochtaunus Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sporthalle findet sich im B-Plan kein Wort. Hier wird eine große Chance vertan. Eine Sporthalle in Passivbauweise oder als Nullenergie-Sportstätte wäre ein Leuchtturmprojekt mit großer Außenwirkung und zusätzlicher Bildungskomponente. Die Stadt Frankfurt am Main ersetzt erfolgreich nach und nach marode Sporthallen durch modernste Sporthallen in Modulbauweise im Passivhausstandard. Infos sind bei der Stadt Frankfurt zu erfragen. Praktische Beispiele gelungener Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des Umweltschutzes können hier heruntergeladen werden: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4431.pdf 03/2013 Klimaschutz in der räumlichen Planung Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung Kurzdokumentation der Fallstudien Im Auftrag des Umweltbundesamtes 10. Lärm: Die schalltechnische Untersuchung zeigt, dass der Lärm, der vom Supermarkt und vom Sportplatz ausgehen wird, viele verschiedene Quellen haben wird. Am gravierendsten ist hier der Lieferverkehr einzustufen, hinzu kommt der Lärm, der von Fußball- und sonstigen Spielen ausgeht (Lwa 101 dBA). Die Anwohner werden hier mit einer exponentiellen Zunahme des Lärms rechnen müssen. Der BUND lehnt aus o.g. Gründen den B-Plan in dieser Form ab. Dr. Claudia von Eisenhart Rothe Bevollmächtigte des Landesverbandes des BUND Hessen e.V. Vorsitzende Kreisverband Hochtaunus