0160-13-TermBest_zvg portal - Agentur StadtWohnen Chemnitz

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Aktenzeichen: 25 K 160/13
Amtsgericht
Datum:
13.01.2014
Tel.
0371 / 453 - 5208
Fax:
0371 / 453 - 5533
Chemnitz
Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
soll am Donnerstag, dem 27. März 2014 um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal 2.018 des
Amtsgerichts Chemnitz, Gerichtsstraße 2
das in dem Grundbuch des Amtsgerichtes Chemnitz -Grundbuchamt-, von Chemnitz, Blatt
761, eingetragene Grundstück der Gemarkung Chemnitz
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe
943 d
Johann-von-Zimmermann-Str. 27
230 m²
unverbindliche Angaben lt. Gutachten: bebaut mit 4-geschossigem Mehrfamilienhaus;
Baujahr: ca. 1875; Sanierung zu DDR-Zeiten begonnen, letztlich abgebrochen; derzeitige
Aufteilung; EG. 2 kl. Wohnungen (30 m² und 40 m²), 1., 2., 3. OG (je 80 m²) und DG je 1
Wohnung (75 m²); vollunterkellert; teilw. ausgebautes DG; Beheizung mit alter Ofenheizung;
ohne WW-Versorgung; erheblicher Instandsetzngsbedarf; OG durch Wassereintritt teilw.
eingebrochen; seit mehreren Jahren ungenutzt;
versteigert werden.
Der Verkehrswert nach § 74 a Abs. 5 ZVG wurde festgesetzt auf: 5.000,00 EUR
Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.04.2013 in das Grundbuch eingetragen.
Eig./ ZV 260 (12/12) Amtsgericht Chemnitz
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Belehrung zur Terminsbestimmung
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht
ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten anzumelden und, wenn ein Gläubiger oder Antragsteller widerspricht, glaubhaft
zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch der Gläubiger
und den übrigen Rechten nachgesetzt würden.
Es ist zweckmäßig, schon 3 Wochen vor dem Termin
a)
b)
die Ansprüche auf Entrichtung der öffentlichen Lasten des Grundstücks wegen der
laufenden und rückständigen Beträge anzumelden
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten; Kosten
der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes/grundstücksgleichen Rechtes
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor
Erteilung des Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens
herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des
versteigerten Gegenstandes tritt.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen damit rechnen, dass sie auf Antrag für ihre Gebote Sicherheit zu leisten haben.
Antragsberechtigt ist jeder Verfahrensbeteiligte, der aus dem Gebot eine Zuteilung erhalten
würde. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes.
Sicherheit kann nach § 69 ZVG geleistet werden durch Überweisung auf ein Konto der
Gerichtskasse (Nachweis über Gutschrift muss im Termin vorliegen), durch Bankbürgschaft,
durch Verrechnungsscheck, ausgestellt durch ein im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigtes Kreditinstitut, oder durch Scheck der Bundesbank. Schecks dürfen
frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Bankverbindung für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Kontonummer:
87001500
Bankleitzahl:
87000000
IBAN:
DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC:
MARKDEF1870
Kreditinstitut:
Deutsche Bundesbank, Filiale Chemnitz
Zahlungsgrund:
Sicherheitsleistung in dem Verfahren: (Aktenzeichen); AG
Chemnitz