erproben, erfahren, begreifen, können

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erproben, erfahren, begreifen, können
OSNABRÜCK
BILDUNGSZENTRUM DER HANDWERKSKAMMER
... erproben, erfahren, begreifen, können
[ Lehrgang zum Nachweis der Sachkunde im DVGW-TRGI-Regelwerk
zur Eintragung in das Installateurverzeichnis, TRGI Lehrgang ]
Ziel
Auf der Basis der technischen Regeln für Gasinstallationen
nach den Richtlinien DVGW-TRGI 2008 erweitern Sie Ihr
Qualifikationsprofil, um Gasanlagen in Gebäuden und auf
Grundstücken errichten zu dürfen. Mit diesem Lehrgang
erwerben Sie den erforderlichen Sachkundenachweis der
fachlichen Befähigung für die Eintragung in das
Installateurverzeichnis des Gasversorgungsunternehmens
gemäß § 13 Abs. 2 NDAV.
Inhalt
allgemeine Grundlagen
Erdgas, Kennwerte, Gasarten, Verbrennungsprodukte, AVB
GasV, Muster FeuVo, Haftungsfragen bei Unfällen,
Eintragung Installateurverzeichnis, Anmeldung einer
Gasanlage
Verantwortungsbereich des VIU,
Vertragsverhältnis zwischen GVU und VIU
Begriffe der TRGI
Leitungsanlage, Gasgeräte, Länder- und
Gerätekennzeichnung, Nennwärmebelastung, Wobbeindex,
DIN EN 437 Prüfgase, Prüfdrücke
Leitungsanlage
zugelassene Werkstoffe, Eignungsnachweis für nicht in der
TRGI aufgeführte Werkstoffe, Einschränkung der
Verwendung zugelassener Werkstoffe, Rohre oder
Verbindungen, ergänzende Bestimmungen,
Korrosionsschutz, Verlegen der Innenleitungen,
Verwahrung der Leitungsanlagen, Arbeiten an
gasführenden Leitungen, BGV D2, Regel- und
Sicherheitseinrichtungen, Ermittlung der
Rohrdurchmesser, Abgleich Strömungswächter,
Zähleraufstellung
Gasanschluss von Gasgerätenn Aufstellung von
Gasgeräten
Gerätearten, Geräteaufbau, Sicherheitseinrichtungen
(Zündüberwachungssysteme),
Abgasüberwachungseinrichtungen, Abgasführung,
Brennerarten, Prüfzeichenn Eignung der
Aufstellungsräume unzulässige Aufstellungsräume,
Mindestabstände und Schutzmaßnahmen bei brennbaren
Baustoffen und tragenden Bauteilenn zusätzliche
Seite: 1 von 3 - Stand: 20.01.2017 / TRGI Lehrgang - „Änderungen vorbehalten“
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Anforderungen, Grundlagen der
Verbrennungsluftversorgung, Aufstellung im Küchenbereich,
Verbrennungsluftverbundn raumluftunabhängige
Gasfeuerstätten, Gerätearten, Verbrennungsluft- und
Abgaseinrichtungen, Vorschriften für die Abgasführung,
Mündung über Dach, an Tankstellen, an Garagenbereichen,
an windgeschützten Positionen, Aufstellung in Heizräumen,
Notschalter und Ansperreinrichtungen, Richtlinien für
gewerblich genutzte Gasgeräte
Abgasführung bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten
Prüfung von Leitungsanlagen
Vorprüfung, Hauptprüfung, Leitungen, Anschlüsse,
Verbindungen mit Betriebsdrücken bis 1 bar,
Gebrauchsfähigkeitsprüfung, Gasspürgeräte, Sensorik,
Maßnahmen bei Gasgeruch
Inbetriebnahme, Einlassen von Gas in Leitungsanlagen
technische Regeln Flüssiggas
Fachpraxis: Umgang mit Gasgeräten
praktische Prüfung
theoretische Prüfung
Abschluss
Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der
schriftlichen Prüfung ein Zertifikat des
Landesinstallateurausschusses. Dies dient dem Nachweis
der fachlichen Befähigung für die Eintragung in das
Installateurverzeichnis des Gasversorgungsunternehmens.
Zielgruppe
Staatlich geprüfte Techniker der Versorgungstechnik, des
Bereiches Sanitär, Heizung, Klima oder eines
entsprechenden Sachgebietes sowie Elektromeister und
Kälteanlagenbaumeister.
In der Handwerksrolle gemäß § 7b eingetragene Gesellen/
Facharbeiter mit mindestens sechsjähriger praktischer
Tätigkeit in oben erwähnten Gebieten.
Inhaber einer Ausnahmeberechtigung nach § 8 HwO und § 9
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HwO, einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 HwO sowie die
Inhaber einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO mit
bestandener Gesellenprüfung und mindestens dreijähriger
praktischer Tätigkeit in diesen Gebieten.
Diplom-Ingenieure gemäß 5.1.2 der „Richtlinien für den
Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur
Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von
Gas- und Wasserinstallationen“, die nicht im Anhang
aufgeführt werden.
Termine
Kurs 20171: Freitag, 28.04.2017
Fr 17.30 - 20.45 Uhr; Sa 8.00 - 13.00 Uhr
Dauer
ca. 14 Wochen, 104 U-Std.
Ort
BTZ Berufsbildungs- und TechnologieZentrum der
Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
Investition
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter
der kostenlosen Hotline 0800 2623000.
WiN:
Mit dem Programm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
fördern die Europäische Union und das Land Niedersachsen
individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für niedersächsische
Unternehmen mit Zuschüssen bis zu 50 %, mindestens 1.000
€.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in
Niedersachsen oder Betriebsinhaber/-innen von
Unternehmen in Niedersachsen mit weniger als 50
Beschäftigten.
Was wird gefördert?
Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren) und Personalausgaben für die
Teilnehmer/-innen an der Maßnahme (Ausgaben für
Freistellungen).
Förderungsanforderung ohne Personalfreistellung:
Mindestdauer des Lehrgangs 106,7 Unterrichtsstunden
(80 Zeitstunden), Mindestlehrgangsgebühr 2.000,00 €.
Lehrgangsgebühr 1.400,00 €
Förderung
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrheinwestfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher
Weiterbildung.Informationen unter:
www.bildungsscheck.nrw.de
Prämiengutschein:
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte
der Veranstaltungsgebühr (bis maximal 1.000 €) Ihrer
Weiterbildungsmaßnahme. Sie erhalten den Gutschein im
Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der
zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 25 Jahre
alt sind, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein
jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 €
(bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle
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Förderungsanforderung mit Personalfreistellung:
Mindestdauer des Lehrgangs 78 Unterrichtsstunden
(58,5 Zeitstunden), Mindestlehrgangsgebühr 1.111,12 €.
Ihren Förderantrag stellen Sie vier Wochen vor Beginn der
Weiterbildung über das Online-Portal der NBank. Die
Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben!
Voraussetzungen:
Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen
allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen
vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.
Weitere Informationen und Zugang zum Förderportal auf der
Internetseite der NBank:
https://www.nbank.de/Unternehmen/AusbildungQualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/index.jsp
Ansprechpartner:
Beratungsstelle Hannover NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
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Telefon: 0511 30031 333
Telefax: 0511 30031 11333
[email protected]
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Ihr Kontakt zu uns
Marion Placke
Telefon: 0541 6929-701
Telefax: 0541 40913-20
E-Mail: [email protected]
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