Kurzinfo 4 - DBB Beamtenbund und Tarifunion
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Kurzinfo 4 - DBB Beamtenbund und Tarifunion
Kurzinfo 4: Privatisierung Privatisierung Die Betriebe und Unternehmen der öffentlichen Hand stehen – besonders im kommunalen Bereich – seit Jahren unter starkem Kostendruck und in einer schwierigen Konkurrenzsituation mit privaten Anbietern. Kaum ein Bereich des Öffentlichen Dienstes bleibt von der Privatisierungsdebatte verschont, ob Öffentlicher Nahverkehr, Städtische Krankenhäuser, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen oder Bildungswesen. Auf der Tagesordnung stehen Ausgliederungen von Betriebsteilen, Fremdvergabe und Outsourcing von Aufgaben, Betriebsübernahmen, Fusionen und ähnliche Maßnahmen, um den Kommunalhaushalt kurzfristig zu entlasten. Eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Einrichtungen, wie es sich die politisch Verantwortlichen erhoffen, bleibt in der Praxis allerdings oft aus. Was heißt eigentlich „Privatisierung“? Unter Privatisierung versteht man nicht nur den Verkauf öffentlichen Eigentums an private Dritte, sondern auch die Umwandlung eines öffentlichen Eigenbetriebs in eine GmbH oder die Fusion mehrerer Eigenbetriebe zu einer neuen, privaten Rechtsform. Die öffentliche Hand muss sich dabei nicht zwangsläufig aus dem Geschehen zurückziehen –in jüngster Zeit nehmen Städte und Gemeinden zunehmend selbst am wirtschaftlichen Marktgeschehen teil, um mit privaten Anbietern in Wettbewerb zu treten. Was ist ein Betriebsübergang? Ein Betriebsübergang ist grundsätzlich die Übertragung einer Organisationseinheit auf einen anderen Rechtsträger. Der neue Inhaber kann auch eine neu gegründete GmbH sein. Typischer Fall eines Betriebsübergangs ist die organisatorische Ausgliederung von Teilen der öffentlichen Verwaltung und deren Überführung in private Rechtsformen. Beispiel: Die Stadt X gliedert ihre Abfallentsorgung auf eine eigens dafür gegründete AbfallentsorgungsGmbH aus. Sie hält alle Anteile der GmbH. Welche Rolle spielt § 613 a BGB? § 613 a BGB bestimmt im Fall des rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz: Der neue Inhaber muss zunächst alle Arbeitsverträge übernehmen und die bisherigen Tarifverträge grundsätzlich für mindestens ein Jahr weiter anwenden. Wichtig ist, dass der Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft, also Vertrag, erfolgt. Ob dies ein privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, ist unerheblich. Eine Ausgliederung durch Hoheitsakt (Gesetz, Verordnung, Satzung) fällt nicht unter § 613 a BGB. Kann es darüber hinausgehenden Arbeitnehmerschutz geben? Ja! Der Schutz aus § 613 a BGB ist nicht abschließend und in vielerlei Hinsicht unzureichend, zum Beispiel in puncto Tarifbindung und Kündigungsschutz. Deshalb schließt die dbb tarifunion bei Privatisierungen Personalüberleitungstarifverträge ab, um für die Betroffenen besonders wichtige Themen wie Weitergeltung der Tarifverträge, Kündigungsschutz, Besitzstandswahrung, Anerkennung zurückgelegter Beschäftigungszeiten et cetera vertraglich abzusichern. Warum schützt ein Tarifvertrag zusätzlich ? Ein Tarifvertrag bindet die Parteien stärker. Während eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung jederzeit kündbar ist, vereinbaren die Parteien eines Tarifvertrags in der Regel eine bestimmte Laufzeit. Vor deren Ablauf kann sich der Arbeitgeber in der Regel nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen vom Vereinbarten lösen. Für die Zeit danach gilt außerdem die sogenannte Nachwirkung, das heißt ein Tarifvertrag gilt solange weiter, bis er durch eine andere Vereinbarung ersetzt wird. Was heißt „Outsourcing“? Outsourcing liegt vor, wenn Aufgaben an ein fremdes Unternehmen vergeben werden, die bisher im eigenen Unternehmen durchgeführt wurden. Beispiel: Ein kommunales Klinikum schließt seine hauseigene Wäscherei und vergibt diese Aufträge dann an ein fremdes Unternehmen. Ob dies als Betriebsübergang mit der Folge des § 613 a BGB zu werten ist, ist umstritten. Wenn der neue Auftragnehmer weder Personal noch Arbeitsmittel übernimmt, wird dies zu verneinen sein, weil es sich dann um ein bloße Fremdvergabe ohne Bezug zum bisherigen Personal handelt. Was bedeutet „Anstaltsgründung“? In einigen Bundesländern können die Kommunen und Zweckverbände rechtlich selbständige Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechts errichten. Auch bestehende Regie- und Eigenbetriebe können in Kommunalunternehmen umgewandelt werden. Dies betrifft die Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, und Schleswig-Holstein. Hat der neue TVöD Auswirkungen auf Privatisierungen? Die nach zweijähriger Vorarbeit beschlossene Reform des Tarifrechts eröffnet öffentlichen Unternehmen und Behörden die Chance, besser im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Mitarbeiter zu bestehen. Der TVöD wird dazu beitragen, dass Ämter, Entsorgungsbetriebe oder öffentliche Krankenhäuser ihre Leistungen besser und kostengünstiger anbieten können. Durch die neue Wettbewerbsstärke kann eine Privatisierung verhindert werden. Vom Erhalt der öffentlichen Unternehmen profitieren alle, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Bürger. Wie erhalte ich weitergehende Informationen? Die Broschüre „Privatisierung im Öffentlichen Dienst“ in der Reihe tarifunion schriften wendet sich an diejenigen, die von Ausgliederungen, Betriebsübernahmen, Umstrukturierungen/ Fusionen oder ähnlichen Maßnahmen betroffen sind. Sie beschreibt die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Privatisierungsvorgänge, erläutert Hintergründe, verdeutlicht europäische Rahmenbedingungen und beantwortet wichtige arbeits- und tarifrechtliche Fragen. Wie hilft mir die dbb tarifunion? Die dbb tarifunion ist anerkannter Verhandlungspartner des Bundes, der Länder, der Kommunen und vieler privatisierter Unternehmen der öffentlichen Hand. Als solcher setzt die dbb tarifunion auch in kommenden Tarifverhandlungen die Interessen der Mitgliedsgewerkschaften und vor allem deren über 360.000 Mitgliedern durch. Nur mehr Nähe und eine persönlich überzeugende Ansprache jedes Mitglieds schafft auch das nötige Vertrauen in die Durchsetzungskraft einer Solidargemeinschaft. Die 42 Mitgliedsgewerkschaften der dbb tarifunion bieten ständige Kontakte ohne bürokratische Umwege. Als Gewerkschaftsmitglied unter dem Dach der dbb tarifunion genießen Sie kostenlosen Rechtsschutz für alles, was in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis steht. Von der einfachen Rechtsberatung bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens. Wer bei tarif- und tagespolitischen Themen mitreden will, muss schnell und kompetent informiert werden. Die dbb tarifunion legt Wert darauf, von der Vorstellung ihrer Positionen über den Prozess der Ergebnisfindung während der Tarifverhandlungen bis zum Tarifabschluss umfassend zu informieren. Unter www.tarifunion.dbb.de sind Sie jederzeit genau im Bilde. Nähe zu den Mitgliedern ist eine Stärke der dbb tarifunion. Deshalb werden Sie zeitnah und vor Ort durch die Herausgabe des Flugblatts aktuell und das Monatsmagazin tacheles informiert. Grundsätzliche Tarifwerke und Kommentierungen erscheinen in der Reihe tarifunion schriften. Daneben profitieren Sie von vielen weiteren Serviceleistungen der dbb tarifunion. Dazu zählen Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der dbb akademie ebenso wie Leistungspakete von der Unfallversicherung bis zur Renten-Zusatzversicherung des dbb vorsorgewerkes. Mitglied werden und Mitglied bleiben in Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft von dbb beamtenbund und tarifunion – es lohnt sich! Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Telefon: 030/40 81-54 00 Fax: 030/40 81-43 99 Email: [email protected] www.tarifunion.dbb.de Bestellung weiterer Informationen Name: Vorname: Straße: Postleitzahl/Ort: Dienststelle/Betrieb: Beruf: Beschäftigt als: Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/Beamtin Rentner/in Ich möchte weitere Informationen über den dbb erhalten. Ich möchte mehr Informationen über die für mich zuständige Gewerkschaft erhalten. Bitte schicken Sie mir das Antragsformular zur Aufnahme in die für mich zuständige Gewerkschaft. Datum/Unterschrift: Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin