Kurzinfo 4 - DBB Beamtenbund und Tarifunion

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Kurzinfo 4 - DBB Beamtenbund und Tarifunion
Kurzinfo 4:
Privatisierung
Privatisierung
Die Betriebe und Unternehmen der öffentlichen Hand
stehen – besonders im kommunalen Bereich –
seit Jahren unter starkem Kostendruck und in einer
schwierigen Konkurrenzsituation mit privaten
Anbietern. Kaum ein Bereich des Öffentlichen Dienstes
bleibt von der Privatisierungsdebatte verschont, ob
Öffentlicher Nahverkehr, Städtische Krankenhäuser,
Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen oder
Bildungswesen. Auf der Tagesordnung stehen
Ausgliederungen von Betriebsteilen, Fremdvergabe
und Outsourcing von Aufgaben, Betriebsübernahmen,
Fusionen und ähnliche Maßnahmen, um den
Kommunalhaushalt kurzfristig zu entlasten. Eine
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe
und Einrichtungen, wie es sich die politisch
Verantwortlichen erhoffen, bleibt in der Praxis
allerdings oft aus.
Was heißt eigentlich „Privatisierung“?
Unter Privatisierung versteht man nicht nur den
Verkauf öffentlichen Eigentums an private Dritte,
sondern auch die Umwandlung eines öffentlichen
Eigenbetriebs in eine GmbH oder die Fusion mehrerer
Eigenbetriebe zu einer neuen, privaten Rechtsform.
Die öffentliche Hand muss sich dabei nicht
zwangsläufig aus dem Geschehen zurückziehen
–in jüngster Zeit nehmen Städte und Gemeinden
zunehmend selbst am wirtschaftlichen
Marktgeschehen teil, um mit privaten Anbietern in
Wettbewerb zu treten.
Was ist ein Betriebsübergang?
Ein Betriebsübergang ist grundsätzlich die
Übertragung einer Organisationseinheit auf einen
anderen Rechtsträger. Der neue Inhaber kann auch
eine neu gegründete GmbH sein. Typischer Fall
eines Betriebsübergangs ist die organisatorische
Ausgliederung von Teilen der öffentlichen Verwaltung
und deren Überführung in private Rechtsformen.
Beispiel: Die Stadt X gliedert ihre Abfallentsorgung
auf eine eigens dafür gegründete AbfallentsorgungsGmbH aus. Sie hält alle Anteile der GmbH.
Welche Rolle spielt § 613 a BGB?
§ 613 a BGB bestimmt im Fall des rechtsgeschäftlichen
Betriebsübergangs ein Mindestmaß an
Arbeitnehmerschutz: Der neue Inhaber muss
zunächst alle Arbeitsverträge übernehmen und
die bisherigen Tarifverträge grundsätzlich für
mindestens ein Jahr weiter anwenden. Wichtig ist,
dass der Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft, also
Vertrag, erfolgt. Ob dies ein privatrechtlicher oder
öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, ist unerheblich. Eine
Ausgliederung durch Hoheitsakt (Gesetz, Verordnung,
Satzung) fällt nicht unter § 613 a BGB.
Kann es darüber hinausgehenden
Arbeitnehmerschutz geben?
Ja! Der Schutz aus § 613 a BGB ist nicht abschließend
und in vielerlei Hinsicht unzureichend, zum Beispiel in
puncto Tarifbindung und Kündigungsschutz. Deshalb
schließt die dbb tarifunion bei Privatisierungen Personalüberleitungstarifverträge ab, um für die Betroffenen
besonders wichtige Themen wie Weitergeltung der
Tarifverträge, Kündigungsschutz, Besitzstandswahrung,
Anerkennung zurückgelegter Beschäftigungszeiten et
cetera vertraglich abzusichern.
Warum schützt ein Tarifvertrag
zusätzlich ?
Ein Tarifvertrag bindet die Parteien stärker.
Während eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung
jederzeit kündbar ist, vereinbaren die Parteien eines
Tarifvertrags in der Regel eine bestimmte Laufzeit.
Vor deren Ablauf kann sich der Arbeitgeber in der
Regel nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen
vom Vereinbarten lösen. Für die Zeit danach gilt
außerdem die sogenannte Nachwirkung, das heißt ein
Tarifvertrag gilt solange weiter, bis er durch eine andere
Vereinbarung ersetzt wird.
Was heißt „Outsourcing“?
Outsourcing liegt vor, wenn Aufgaben an ein fremdes
Unternehmen vergeben werden, die bisher im eigenen
Unternehmen durchgeführt wurden.
Beispiel: Ein kommunales Klinikum schließt seine
hauseigene Wäscherei und vergibt diese Aufträge
dann an ein fremdes Unternehmen. Ob dies als
Betriebsübergang mit der Folge des § 613 a BGB
zu werten ist, ist umstritten. Wenn der neue
Auftragnehmer weder Personal noch Arbeitsmittel
übernimmt, wird dies zu verneinen sein, weil es sich
dann um ein bloße Fremdvergabe ohne Bezug zum
bisherigen Personal handelt.
Was bedeutet „Anstaltsgründung“?
In einigen Bundesländern können die Kommunen
und Zweckverbände rechtlich selbständige
Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen
Rechts errichten. Auch bestehende Regie- und
Eigenbetriebe können in Kommunalunternehmen
umgewandelt werden. Dies betrifft die Länder Bayern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt, und Schleswig-Holstein.
Hat der neue TVöD Auswirkungen auf
Privatisierungen?
Die nach zweijähriger Vorarbeit beschlossene Reform
des Tarifrechts eröffnet öffentlichen Unternehmen
und Behörden die Chance, besser im Wettbewerb mit
der Privatwirtschaft um qualifizierte Mitarbeiter zu
bestehen. Der TVöD wird dazu beitragen, dass Ämter,
Entsorgungsbetriebe oder öffentliche Krankenhäuser
ihre Leistungen besser und kostengünstiger anbieten
können. Durch die neue Wettbewerbsstärke kann
eine Privatisierung verhindert werden. Vom Erhalt
der öffentlichen Unternehmen profitieren alle,
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Bürger.
Wie erhalte ich weitergehende
Informationen?
Die Broschüre „Privatisierung im Öffentlichen
Dienst“ in der Reihe tarifunion schriften wendet
sich an diejenigen, die von Ausgliederungen,
Betriebsübernahmen, Umstrukturierungen/
Fusionen oder ähnlichen Maßnahmen betroffen
sind. Sie beschreibt die verschiedenen tatsächlichen
und rechtlichen Privatisierungsvorgänge,
erläutert Hintergründe, verdeutlicht europäische
Rahmenbedingungen und beantwortet wichtige
arbeits- und tarifrechtliche Fragen.
Wie hilft mir die dbb tarifunion?
Die dbb tarifunion ist anerkannter
Verhandlungspartner des Bundes, der Länder, der
Kommunen und vieler privatisierter Unternehmen der
öffentlichen Hand. Als solcher setzt die dbb tarifunion
auch in kommenden Tarifverhandlungen die Interessen
der Mitgliedsgewerkschaften und vor allem deren über
360.000 Mitgliedern durch.
Nur mehr Nähe und eine persönlich überzeugende
Ansprache jedes Mitglieds schafft auch das
nötige Vertrauen in die Durchsetzungskraft einer
Solidargemeinschaft. Die 42 Mitgliedsgewerkschaften
der dbb tarifunion bieten ständige Kontakte ohne
bürokratische Umwege.
Als Gewerkschaftsmitglied unter dem Dach der dbb
tarifunion genießen Sie kostenlosen Rechtsschutz für
alles, was in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis
steht. Von der einfachen Rechtsberatung bis zum
Abschluss eines Gerichtsverfahrens.
Wer bei tarif- und tagespolitischen Themen mitreden
will, muss schnell und kompetent informiert
werden. Die dbb tarifunion legt Wert darauf, von der
Vorstellung ihrer Positionen über den Prozess der
Ergebnisfindung während der Tarifverhandlungen bis
zum Tarifabschluss umfassend zu informieren. Unter
www.tarifunion.dbb.de sind Sie jederzeit genau im
Bilde. Nähe zu den Mitgliedern ist eine Stärke der dbb
tarifunion. Deshalb werden Sie zeitnah und vor Ort
durch die Herausgabe des Flugblatts aktuell und das
Monatsmagazin tacheles informiert. Grundsätzliche
Tarifwerke und Kommentierungen erscheinen in der
Reihe tarifunion schriften.
Daneben profitieren Sie von vielen weiteren
Serviceleistungen der dbb tarifunion. Dazu zählen
Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit
der dbb akademie ebenso wie Leistungspakete von der
Unfallversicherung bis zur Renten-Zusatzversicherung
des dbb vorsorgewerkes.
Mitglied werden und Mitglied bleiben in
Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft von
dbb beamtenbund und tarifunion –
es lohnt sich!
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