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Fachkraft für Lebensmitteltechnik
In der Produktionshalle
Die Tätigkeit im Überblick
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik produzieren in Betrieben der Lebensmittelindustrie
Nahrungsmittelerzeugnisse wie Fertiggerichte, Konserven oder Backwaren nach festgelegten Rezepturen
und Prozessabläufen.
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten in Betrieben der Lebensmittelindustrie, zum Beispiel der Fisch,
Fleisch oder Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie. Dort sind sie meist in Werkhallen oder
Produktionsräumen tätig.
Die Ausbildung im Überblick
Fachkraft für Lebensmitteltechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie
angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Aufgaben und Tätigkeiten
Ob in der Erfrischungsgetränke-, Feinkost- oder Nährmittelindustrie: Fachkräfte für Lebensmitteltechnik
stellen mit Hilfe von Maschinen und Anlagen die verschiedensten Lebensmittel her. Sie kennen die
Produktionsabläufe vom Eingang der Rohwaren bis hin zum fertig verpackten Produkt. Zunächst nehmen sie
Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigprodukte entgegen und prüfen sie. Dann leiten sie sie weiter ans Lager oder
an die Produktion. Sie sorgen dafür, dass die für die jeweilige Produktion nötigen Zutaten bereitgestellt
werden, bereiten sie vor und richten die Maschinen und Anlagen ein. Nach festgelegten Rezepturen geben
sie die Zutaten dazu und fahren die Produktionsanlagen an. Sie überwachen die Produktionsvorgänge und
greifen bei Abweichungen oder Störungen sofort ein. Außerdem kontrollieren sie regelmäßig die Qualität ihrer
Produkte.
Tätigkeitsbezeichnungen
Vorläuferberufe, deren Ausbildungsregelungen aufgehoben wurden:
Obst- u. Gemüsekonservierer/in
(Ausbildungsberuf 1949-1984)
Fischwerker/in
(Ausbildungsberuf 1938-1984)
Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR:
Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Back- und Teigwaren)
Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Fischverarbeitung)
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Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Fleischindustrie)
Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Speisefettherstellung)
Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Tabak)
Facharbeiter/in - Be- und Verarbeitung pflanz. Prod.
Facharbeiter/in - Fleischerzeugnisse
Facharbeiter/in - Obst- und Gemüseverarbeitung (Konserven)
Facharbeiter/in - Lebensmitteltechnik
Berufsbezeichnung in englischer Sprache:
Specialist (m/f) in food technology
Berufsbezeichnung in französischer Sprache:
Employé spécialisé/Employée specialisée de la technique alimentaire
Bitte beachten Sie: Die oben genannten fremdsprachigen Berufsbezeichnungen dienen lediglich dem
Vergleich und der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei um Übersetzungen
der deutschen Berufsbezeichnung. Daher sind Inhalte und Abschlüsse nicht identisch oder miteinander
vergleichbar.
Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)
Worum geht es?
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik produzieren in Betrieben der Lebensmittelindustrie
Nahrungsmittelerzeugnisse wie Fertiggerichte, Konserven oder Backwaren nach festgelegten Rezepturen
und Prozessabläufen.
Multitalente fürs Essen und Trinken
Die meisten Lebensmittel werden heute in großer Menge industriell hergestellt. Fachkräfte für
Lebensmitteltechnik bedienen die entsprechenden Produktionsanlagen. Sie verarbeiten Fisch, Fleisch, Obst
oder Gemüse, produzieren Getränke, Backwaren oder Feinkost. In der
einen Firma stellen sie Tiefkühlpizza her, in der anderen füllen sie
Erfrischungsgetränke in Flaschen. Sie sind an vielen Maschinen
einsetzbar, egal, ob es um die Herstellung von Instant-Suppen,
Fischgerichten oder Obstkonserven geht. Doch bevor sie
in die Werkhalle gehen, legen Fachkräfte für Lebensmitteltechnik
Arbeitskleidung und eine Kopfhaube an und
desinfizieren ihre Hände. Sie beachten sorgfältig die
Hygienebestimmungen, damit ihre Produkte einwandfrei
sind und den Vorschriften entsprechen. Ansteckende Krankheiten darf man natürlich nicht
haben, wenn man mit Lebensmitteln arbeitet!
Haltbare Lebensmittel - es geht ans Eingemachte
Bis die Pizza in der Tiefkühltruhe liegt oder das Glas Honig auf dem Frühstückstisch steht, ist viel zu tun:
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik nehmen die Rohstoffe an und untersuchen sie auf Menge, Gewicht und
Qualität. Dazu entnehmen sie Proben. Nur erstklassige Rohstoffe dürfen in die Produktion gelangen! Dann
werden die Lebensmittel vorbehandelt. Fachkräfte für Lebensmitteltechnik reinigen Gemüse und trocknen es,
schälen und zerkleinern Nüsse oder messen Flüssigkeiten ab. Ob Obstkonserve,
Tiefkühltorte, Fleisch- oder Fischprodukt: Nach feststehenden Rezepten verarbeiten sie die
Rohstoffe mit unterschiedlichen Maschinen und Anlagen zu fertigen Produkten. Sie können
auch in der Aromenindustrie arbeiten und dort z.B. Halb- und
Fertigprodukte ausmischen, Rohstoffe extrahieren und destillieren. Sie
bedienen die automatischen Produktionsanlagen, überwachen den Ablauf
der Produktion und greifen bei Störungen korrigierend ein. Außerdem wissen sie, wie man
Lebensmittel mit verschiedenen Verfahren und Maschinen konserviert. Manche Speisen
und Getränke werden z.B. gedämpft, sterilisiert oder pasteurisiert, um sie haltbar zu
machen.
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Beste Qualität - aber sicher!
Neben der Produktion ist die Qualitätssicherung der wichtigste Arbeitsbereich der Fachkräfte für
Lebensmitteltechnik. Die Orangen für den Saft sind nicht immer gleich süß und das Fleisch für die Konserve
ist nicht immer gleich zart. Diese Unterschiede müssen in der Produktion möglichst ausgeglichen werden.
Deshalb prüfen die Fachkräfte ihre Produkte regelmäßig. Ist die Farbe der Limonade richtig? Wie riecht das
konservierte Obst? Schmeckt das Fertiggericht so, wie es schmecken soll? Die Kunden
sollen beim gleichen Produkt keinen Unterschied bemerken! Die Fachkräfte entnehmen
auch Proben für Labortests, um die Produkte auf ihre Zusammensetzung zu untersuchen.
Sie kalibrieren Laborgeräte, mit denen sie z.B. den Säuregehalt in den Lebensmitteln
messen. Moderne Geräte können vieles feststellen, was ein Mensch mit seinen lediglich
fünf Sinnen nicht bemerkt.
Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)
Rohwaren, Halbfertigprodukte und Fertigerzeugnisse annehmen
gelieferte Waren auf Menge und Qualität prüfen
Materialdispositionen durchführen
verschiedene Lebensmittel produzieren
Lebensmittel vorbehandeln (reinigen, trocknen, schälen, zerkleinern)
Roh- und Zusatzstoffe sowie Halbfabrikate nach vorgegebenen Verfahren und Rezepturen
bearbeiten
Speisen und Getränke konservieren
Produktionsanlagen bedienen und überwachen
Prozessabläufe steuern und kontrollieren
bei Störungen eingreifen
Fertigungskontrollen durchführen
Proben entnehmen
Labortests vornehmen
Geschmacks- und Geruchstests durchführen
Hygienevorschriften beachten
Waren lagern und verpacken
Maschinen und Anlagen warten und reinigen
einfache technische Wartungs- und Umrüstarbeiten ausführen
Maschinen, Anlagen, Behälter, Räume, Rohrleitungssysteme reinigen und desinfizieren
Arbeitsbedingungen
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten meist in Werkhallen oder Produktionsräumen. Dabei sind sie
durch den Wechsel von Arbeiten in Kühlräumen oder temperierten Räumen teilweise
Temperaturschwankungen ausgesetzt. Auch durch Maschinenlärm und die verschiedenen Gerüche der zu
verarbeitenden Produkte können Arbeitsbelastungen entstehen. Zum Schutz vor äußeren Einflüssen, zum
Beispiel durch Desinfektionsmittel, und auf Grund von Hygieneanforderungen tragen Fachkräfte für
Lebensmitteltechnik häufig spezielle Schutzkleidung.
Arbeitszeit
Zur Auslastung der Produktionsanlagen arbeiten Fachkräfte für Lebensmitteltechnik auch im Schichtdienst, im
Dreischichtbetrieb auch nachts.
Zusammenarbeit und Kontakte
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten je nach aktueller Aufgabenstellung in Einzel-, Gruppen- oder
Teamarbeit zusammen mit Hilfs- und Laborkräften.
Körperliche Aspekte
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Überwiegend mittelschwere Tätigkeit
Arbeit im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen
Zeitweise Zwangshaltungen wie Bücken, Knien oder Hocken
Arbeit in sauberen, zum Teil gefliesten, temperierten Arbeitsräumen und Maschinenhallen, teilweise in
klimatisierten Räumen
Zum Teil erhebliche Temperaturschwankungen durch Tätigkeiten in temperierten Räumen und
gekühlten Lagerräumen
Häufig Nassarbeit mit ganztägigem Tragen von Nässeschutzkleidung
Geruchsbelästigung bei der Verarbeitung einiger Rohstoffe (z.B. Fisch)
Lärmbelästigung, zum Teil Lärmarbeit an Gläserabfüllanlagen
Belastung der Haut und der Atemwege durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel und
Konservierungsstoffe
Persönlicher Arbeitsschutz (je nach Art der Tätigkeit): Gehörschutz, Gummischürzen, Handschuhe,
Atemschutz, Gummistiefel
Schichtdienst, auch Nachtdienst
Selbständige, allein verantwortliche Tätigkeit
Psychische Aspekte
Arbeit im Wechsel von manuellen, organisierenden und insbesondere überwachenden und regelnden
Tätigkeiten an Maschinen und Anlagen unter Verwendung von Rezepturen, Listen und Tabellen
Tätigkeit durch Produktionspläne und Anweisungen geregelt
Arbeit in der Gruppe und Einzelarbeit
Schichtarbeit; bei Dreischichtbetrieb auch Nachtarbeit
Weiterbildung im Überblick
Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten
Fortlaufende Weiterbildung ist für Fachkräfte für Lebensmitteltechnik Pflicht. Sie müssen stets aktuelle
Erkenntnisse in ihre Arbeitsabläufe einbeziehen, beispielsweise über Hygienevorschriften oder
Verfahrenstechniken. Fit sein müssen sie aber auch, was den einschlägigen Markt angeht.
In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie Nahrungs- und Genussmittelproduktionstechnik, Nahrungsund Genussmittelindustrie - Produktentwicklung, Fertiggerichte, Lebensmittelmikrobiologie, Nahrungs- und
Genussmittel - Qualitätssicherung, Nahrungs- und Genussmittel - Gewürz-, Aroma-, sonstige Zusatzstoffe
oder Hygiene im Lebensmittelbetrieb können Fachkräfte für Lebensmitteltechnik ihre Kenntnisse immer
aktuell halten.
Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
Bestimmte Weiterbildungsmöglichkeiten können auch den Weg zu einem beruflichen Aufstieg ebnen. In der
Regel sind dafür einige Jahre Berufserfahrung erforderlich. Hier bieten sich z.B. folgende aufstiegsorientierte
Weiterbildungsmöglichkeiten an:
Industriemeister/in - Lebensmittel
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Back-, Süßwarentechnik)
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Verarbeitungst.)
Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann (auch) ein Hochschulstudium
anstreben. Für Fachkräfte für Lebensmitteltechnik kommen z.B. folgende Studiengänge in Betracht:
Dipl.-Ing. (FH) - Lebensmitteltechnologie
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Dipl.-Ökotropholog(e/in) (FH/Uni)-Ernährungswissenschaften (HA 883-82)
In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung
und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium beginnen. Die
jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt.
Selbstständigkeit im Beruf
In diesem Beruf sind Möglichkeiten der Existenzgründung nicht bekannt.
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik müssen sich immer wieder den neuesten Entwicklungen der einschlägigen
Technik anpassen. Dazu kommen laufend weitere Veränderungen in der Lebensmittelherstellung und verarbeitung, zum Beispiel in der Qualitätssicherung und Hygiene. Auch die verschiedenen Trends im
Verbraucherverhalten müssen berücksichtigt werden.
In Seminaren und Lehrgängen können die Fachkräfte ihr berufliches Können und Wissen unter anderem in
folgenden Bereichen vertiefen oder Spezialkenntnisse erwerben:
Nahrungs- und Genussmittelproduktionstechnik (C 3102)
Nahrungs- und Genussmittelindustrie - Produktentwicklung, Fertiggerichte (C 3104)
Mikrobiologie (C 3663)
Lebensmittelmikrobiologie (C 3663-k2)
Bäckerei (C 3112)
Konditorei (C 3113)
Patisserie, Süßspeisen (C 7714)
Müllerei, Bäckerei und Konditorei - sonstige Lehrgänge (C 3119)
Getränke - allgemein (C 3160)
Nahrungs- und Genussmittel - Qualitätssicherung (C 3107)
Nahrungs- und Genussmittel - Gewürz-, Aroma-, sonstige Zusatzstoffe (C 3106)
Hygiene in Dienstleistungsbereichen (C 8041-2)
Hygiene im Lebensmittelbetrieb (C 8041-2-d2)
EDV in der Nahrungs- und Genussmittelerzeugung (C 2355-31)
Waren-, Produkt- und Verkaufskunde - Nahrungsmittel, Genussmittel, allgemein (C 1421)
Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung - Nahrungs- und Genussmittel (C 0660-31)
Qualitätsmanagement - Getränke- und Lebensmittelerzeugung (C 2730-31)
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Planung und Steuerung, Arbeitsvorbereitung - allgemein (C 2410)
Arbeitssicherheit - allgemein (C 0432)
Sonstige Rechtslehrgänge - Nahrungs- und Genussmittel (C 0188-31)
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Fachkräften für Lebensmitteltechnik bietet sich eine Reihe fachspezifischer Weiterbildungen, die gleichzeitig
als Grundlage für einen beruflichen Aufstieg anzusehen sind. Die Qualifizierungen setzen je nach Zielrichtung
voraus, dass neben dem erforderlichen Berufsabschluss und umfangreicher praktischer Berufserfahrung
gegebenenfalls auch die geforderten allgemein bildenden Voraussetzungen (Hochschulreife) erfüllt werden.
In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung
und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium beginnen. Die
jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt.
Meister/innen
Industriemeister/in - Lebensmittel
Industriemeister/in - Süßwaren
Industriemeister/in - Fruchtsaft und Getränke
Techniker/innen
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Back-, Süßwarentechnik)
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Verarbeitungst.)
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Bäckereitechnik)
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Systemgastronomie)
Lebensmitteltechniker(in) - Produktions- und Betriebsmanagement (CTS6271-08)
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Prozesstechnik)
Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Lebensmittelverpackung)
Techniker/in - Betriebswissenschaft
Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute
Technische/r Fachwirt/in
Sonstige Sonderfachkräfte
Produktionsleiter/in - Brauwesen, Getränketechnik
Hochschulbildungsgänge
Dipl.-Ing. (FH) - Lebensmitteltechnologie
Dipl.-Ökotrophologe/-Ökotrophologin (FH/Uni) - Ernährungswis
Dipl.-Ing. (FH) - Weinbau u. Getränketechnologie
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Dipl.-Ökotrophologe/-Ökotrophologin (FH/Uni) - Haushaltswiss
Dipl.-Ökotrophologe/-Ökotrophologin (FH/Uni)
Dipl.-Biochemiker/in (Uni)
Dipl.-Ing. (FH) - Ernährung und Versorgungsmanagement
Dipl.-Ing. (Uni) - Lebensmitteltechnologie
Lebensmittelchemiker/in (Uni)
Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung lernen Auszubildende im 1. und 2. Ausbildungsjahr im Ausbildungsbetrieb
beispielsweise:
wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte unter wirtschaftlichen und
fertigungstechnischen Gesichtspunkten bereitstellt und nach Rezepturen für die Fertigung vorbereitet
wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte auf Menge, Gewicht und
Beschaffenheit prüft
wie man Verpackungsmaterialien und Fertigprodukte nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen
Gesichtspunkten bereitstellt
wie man Lagerbestandskontrollen durchführt
wie man rechtliche und betriebsbezogene Vorgaben des Qualitätsmanagements anwendet
wie man den Materialbedarf ermittelt, bestellt und annimmt
wie man Produktionsmaschinen und -anlagen rüstet und umrüstet, in Betrieb nimmt und bedient
wie man Verpackungstechniken anwendet
wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte qualitätserhaltend nach
logistischen Gesichtspunkten lagert
wie man Geräte, Maschinen und Anlagen reinigt und pflegt
Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr:
wie man Produktionsprozesse unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer und betriebsbezogener
Vorschriften steuert und überwacht
wie man Störungen im Produktions- und Verpackungsprozess feststellt und nach rechtlichen und
betriebsbezogenen Vorgaben Maßnahmen ergreift
wie man Arbeitsergebnisse kontrolliert und bewertet
wie man betriebliche Informationssysteme nutzt
wie man den Arbeitsplatz technisch einrichtet und Personal anforderungsgerecht einsetzt
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule
erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel:
Untersuchen von Lebensmittelinhaltsstoffen
Vorbehandeln, Konservieren und Verpacken von Lebensmitteln
Herstellen von Getränken
Herstellen von kohlenhydrat- und fettreichen sowie eiweißreichen Lebensmitteln
Herstellen von vitamin- und mineralstoffreichen Lebensmitteln
Reinigen, Pflegen und Warten von Produktionsanlagen
Lagern von Lebensmitteln und Materialien
Prüfen und Sichern der Lebensmittelqualität
Steuern und Kontrollieren von Verpackungsprozessen
Planen und Präsentieren von Produktentwicklungen
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Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Beschluss der
Kultusministerkonferenz
Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
Ausbildung im Betrieb
Ausbildung in der Berufsschule
Während der
gesamten
Ausbildung
Berufsbildung, Arbeits- und
Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit
Tarifrecht
oder Blockunterricht), berufsbezogen in
Lernfeldern und allgemein bildend
Aufbau und Organisation des
Ausbildungsbetriebes
Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Im 1. und 2.
Ausbildungsjahr
Betriebliche und technische
Kommunikation
Qualitätsmanagement
Auftragsannahme,
Arbeitsplanung und -organisation
Bereitstellen und Vorbereiten von
Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und
Halbfabrikaten
Steuern von
Produktionsprozessen
Bereitstellen und Einsetzen von
Verpackungsmaterialien sowie
Verpacken von Produkten
Lagern von Materialien und
Produkten
Reinigen, Pflegen und Warten
von Geräten, Maschinen und
Anlagen
Lebensmittelinhaltsstoffe
untersuchen
Lebensmittel und Materialien lagern
Lebensmittel vorbehandeln
Lebensmittel verpacken
Produktionsanlagen reinigen, pflegen
und warten
Lebensmittelqualität prüfen und
sicherstellen
Verpackungsprozesse steuern und
kontrollieren
Lebensmittel konservieren
Getränke herstellen
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
Im 3.
Ausbildungsjahr
Vertiefen der Kenntnisse aus dem
1. und 2. Ausbildungsjahr
Kohlehydrat- und fettreiche
Lebensmittel herstellen
Eiweißreiche Lebensmittel herstellen
Vitamin- und mineralstoffreiche
Lebensmittel herstellen
Produktentwicklung planen und
präsentieren
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die
Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik durchgeführt.
Nachweise/Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und
Berufsschule sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen
Zwischenprüfungen.
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Zuzulassen ist auch,
wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist.
Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
entsprechen.
wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit
vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Prüfungen
Zwischenprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einer
praktischen und einer schriftlichen Prüfung.
Im praktischen Teil sind in vier Stunden drei der folgenden Arbeitsproben auszuführen:
Durchführen einer Qualitätskontrolle
Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten
Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen von Verpackungsmaschinen und -anlagen
Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen
Schriftlich sind beispielsweise Aufgaben aus den Bereichen Auftragsannahme und Bedarfsermittlung sowie
Verpackungsmaterialien und -techniken zu lösen.
Abschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.
In der praktischen Prüfung sollen in insgesamt höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchgeführt
werden. Dafür kommen vor allem folgende in Betracht:
das Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und
Überwachen des Produktionsprozesses
das Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage sowie Steuern
und Überwachen des Verpackungsprozesses
das Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und das Beurteilen von Roh-, Zusatz-,
Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten
Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt fünf Stunden in Anspruch nimmt, werden die Prüfungsbereiche
Technik, Qualitätsmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine ergänzende mündliche
Prüfung durchgeführt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der
schriftlichen Prüfung im Prüfungsbereich Technik mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachkraft für Lebensmitteltechnik.
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Ausbildungsform
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule
stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Monoberuf wird ohne
Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie ausgebildet.
Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit,
die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer
abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer
Ausbildung gewährleistet sein.
Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
Berufsfeldzuordnung
Der Ausbildungsberuf ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Verkürzungen/Verlängerungen
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die
Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit
erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei
berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen
Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen
oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer
Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer
Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Eine abgeschlossene Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und
Anlagenführerin im entsprechenden Schwerpunkt wird auf die Ausbildung zur Fachkraft für
Lebensmitteltechnik angerechnet.
Verlängerung der Ausbildungszeit
Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen
möglich:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der
Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu
erreichen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Interessen
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Förderlich:
Interesse an der Herstellung von Lebensmitteln
Interesse an Biologie
Interesse an Chemie
Interesse an Technik
Nachteilig:
Abneigung gegen das Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen
Abneigung gegen gleichförmige Arbeitssituation (bei Überwachungstätigkeit gleich bleibendes,
veränderungsarmes Wahrnehmungsfeld)
Abneigung gegen Lärm
Abneigung gegen Gerüche
Abneigung gegen Nassarbeit
Fähigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter
Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist
vorteilhaft.
Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss )
Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit
(für die Kontrolle von Rohwaren und Produkten, das Beobachten der Vorgänge in den
Produktionsanlagen, die Arbeit mit Tabellen und Listen)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
Durchschnittliches technisches Verständnis
(für das Bedienen, Steuern, Kontrollieren, Warten und Reinigen von technischen Anlagen und
Geräten)
Durchschnittliche Praktische Anstelligkeit
(Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten)
Handgeschicklichkeit
(Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten)
Förderlich:
Keine Angaben
Kenntnisse und Fertigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter
Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist
vorteilhaft.
Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der
Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung
(z.B. für Volumen- und Mischungsberechnungen)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss )
Förderlich:
Gute Kenntnisse in Chemie
Gute Kenntnisse in Biologe
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Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik
Arbeitsverhalten
Notwendig:
Gleich bleibende Aufmerksamkeit, ausreichende Aufmerksamkeitsverteilung, Reaktionsvermögen
(für das Überwachen von Maschinen und Anlagen, Beobachten von Instrumentenanzeigen und
Schalttafeln)
Persönliche Sauberkeit, Hygienebewusstsein
(Hygienebestimmungen)
Sorgfältige Arbeitsweise
(Verantwortung für die Qualität der Produkte)
Neurovegetative Belastbarkeit
(Überwachungstätigkeit, ggf. auch Schichtarbeit)
Nachteilig:
Keine Angaben
Ausschließend:
Keine Angaben
Körperliche Eignungsvoraussetzungen
Gute Körperkraft und Körpergewandtheit
(Tätigkeit im Stehen und Gehen, zum Teil vornüber gebeugt und über Kopf, gelegentliche
Trageleistungen)
Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit der Wirbelsäule, der Arme, Hände und Beine
(überwiegend stehende Tätigkeit, beidhändiges Arbeiten ist die Regel)
Normales (auch korrigiertes) Sehvermögen für die Nähe, normales Farbensehen
(z.B. für das Beobachten von Anzeigetafeln und EDV-Bildschirmen, das Erkennen von
Rohstoffqualitäten und für optische Qualitätskontrollen)
Normales (auch korrigiertes) Hörvermögen
(z.B. für die Verständigung mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und das Beurteilen von
Betriebsgeräuschen der Maschinen und Anlagen)
Normaler Geschmacks- und Geruchssinn
(für sensorische Prüfungen)
Gesunde Atemwege
(Luftfeuchtigkeit, erhebliche Temperaturunterschiede zwischen einzelnen Arbeitsräumen)
Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an Armen, Händen
(für den Umgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln, die Einwirkung von Nässe, Dampf)
Körperliche Eignungsrisiken
Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet
werden:
Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule, der Arme, Hände oder Beine
Fehlende Fähigkeit für beidhändiges Arbeiten
Stärkere Krampfaderbildung
Chronische Erkrankung der Atemwege
Chronische Magen- oder Darmerkrankungen
Chronische Erkrankungen der Haut, besonders an den Händen
Allergieneigung
Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe und Ferne
Farbsinnstörungen
Schwerhörigkeit
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Chronische Infektionskrankheiten
Erkrankungen des Zentralnervensystems, insbesondere Krampfanfälle
Alkohol- oder Drogensucht
Datenstand: 23.08.2005 - Datenbank: 2
Programmversion: 1_1_3
© Bundesagentur für Arbeit
- Alle Angaben ohne Gewähr -
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