Das funktioniert nicht! Das kommt auf Sie zu

Transcrição

Das funktioniert nicht! Das kommt auf Sie zu
www.bdi.de
August/September 2 0 0 3
aktuell
BDI
Offizielles Mitglieder-Rundschreiben
Hessens FacharztInternisten am Ende?
Suchtmittel-Politik
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
Aufgelesen
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
EBM geändert
Was hat der
Diabetiker
Typ 2 vom
gesenkten
Blutdruck?
SEITE 8
○
BDI e.V.
Blutdruck und Diabetes
Fördert
unsere
Regierung
das
Rauchen?
Im letzten Jahr gab es noch einen
kleinen Überschuss, im ersten
Drittel dieses Jahres hat die Praxis
keinen Cent Gewinn abgeworfen,
SEITE 21
klagt ein Kollege.
○
Berufsverband Deutscher Internisten
○
○
Neues
gibt es bei
SubstitutionsTherapie und
Endoskopie.
SEITE 16
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
SEITE 22
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
○
„Der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“
Das funktioniert nicht!
Der Qualitätsfeind
„Viele glauben, mehr Geld
im Kreislauf des medizinischindustriellen Sektors erzeuge mehr Qualität. Ein Irrglaube – vielmehr zeigt die
Erfahrung: Der medizinische
Ehrgeiz wird nicht befeuert,
sondern erlahmt bei immer
sprudelnden Geldquellen.“
(Helga Kühn-Mengel, SPD-MdB
in: gpk, 2/03)
Unsere zarte Psyche
„In deutschen Rehabilitationskliniken werden – weltweit einmalig – rund 14.000
Betten für Psychosomatik
vorgehalten“.
(Prof. J. Fritze, Verband der
privaten Krankenversicherung e.V.
Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln
in: Versicherungsmedizin 55
(2003) Heft 2)
VerwechslungsGefahr
„Sozialdemokratische Politik darf (...) nie bedeuten,
dass wir die Instrumente,
die einmal zur Durchsetzung
unserer Werte entwickelt
worden sind, mit diesen
Werten selbst verwechseln.“
(Gerhard Schröder vor dem
SPD-Parteitag am 01.06.03)
Der Deutsche Ärztetag in Köln
hatte die Fusion von Innerer
Medizin und Allgemeinmedizin
empfohlen. Der BDI hat den
Beschluss und seine Konsequenzen in aller Ruhe und ohne Hektik
analysiert. Ergebnis: Das kann nicht
funktionieren! Die Umsetzung der
Empfehlung wäre mit erheblichen
Qualitätseinbußen verbunden, das
angedachte Weiterbildungskonstrukt passt nicht in die europäische Landschaft und für die zukünftigen Schwerpunktinternisten
entstünde eine gefährliche Grauzone im Haftungsrecht. Im Detail
entstehen geradezu kuriose Konstellationen, wie man sie sonst eigentlich nur aus Schilda kennt.
Allerdings kann der Deutsche Ärz-
Ein Hammer vom Bundesgerichtshof
tetag nur Empfehlungen beschließen, die rechtsgültigen Weiterbildungsordnungen werden von den
einzelnen Landesärztekammern
beschlossen. Deshalb heißt es nun:
Kämpfen wir auf Landesebene
dafür, dass es auch in Zukunft
einen qualifiziert weitergebildeten
Internisten gibt!
Seite 2, 3 und 4
Bundessozialgericht
Neuer Kollege haftet
für Altschulden!
Nr. 19 im Notfall nicht
abrechenbar
In eine gut gehende Gemeinschaftspraxis einzusteigen, erscheint auf den ersten Blick eine ausgesprochen attraktive und kostensparende Möglichkeit zu sein. Sie hat aber ihre Tücken: Der Neue
haftet nämlich mit seinem ganzen Privatvermögen
für die alten Schulden der Praxis – selbst wenn er
anfangs überhaupt nichts davon wusste. Seite 20
Die EBM-Nummer 19 – Fremdanamnese bei
kommunikationsgestörten Patienten – ist im Rettungsdienst nicht abrechenbar. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Manch ein Notarztvertreter hat mit dieser Ziffer offenbar im
Wesentlichen die Begrüßung der Angehörigen
des Notfallpatienten abgerechnet. Seite 10
Nächste Gesundheitsreform ist nun definitiv festgeklopft
Das kommt auf Sie zu
Monatelang fand jeder Reformpups aus dem
Gesundheitsministerium den Weg ins Fernsehen
– aber es hat sich kaum gelohnt, hinzuhören.
Jetzt ist das anders: Der Kompromiss zwischen
Regierung und Opposition hat die Reforminhal-
te greifbar gemacht. Wir dokumentieren und
kommentieren, was da nun definitiv auf die
Ärzte zukommt. Nur ein Beispiel vorab: Chronische Fortbildungsverweigerer sollen die Zulassung verlieren.
Seite 13
BDI aktuell im Volltext
BDI
Jetzt registrieren: www.BDI.de
BDI aktuell
Editorial
Widerstand für den
qualifizierten Internisten
Der Deutsche Ärztetag hat für
die zukünftige Weiterbildung
der Allgemeinmediziner und
der Internisten einen in sich
widersprüchlichen Beschluss
gefasst, was sich rein äußerlich
schon an dem Stimmenverhältnis zeigt, mit dem er zustande
gekommen ist: Von 234 Delegierten haben nur 134 dafür
und 100 dagegen gestimmt.
Worin liegt nun diese Widersprüchlichkeit?
Auf dem Tisch jedes Ärztetagsdelegierten lag ein 181 Seiten dickes Konvolut einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung, die einerseits die zu
erlernenden Inhalte jedes Gebietes detailliert auflistet und
andererseits Zeiten und Orte
vorgibt, in denen und an denen
diese Inhalte erlernt werden
sollen. Dies ist offensichtlich für
die meisten Gebiete problemlos, für das neu geschaffene Gebiet „Innere und Allgemeinmedizin“ aber so widersprüchlich,
dass es von einem qualifizierten
Facharzt für Innere und Allge-
meinmedizin (Hausarzt) durchgängig nicht erreicht werden
kann. In einer Mindestzeit von
zwei Jahren stationär-internistischer Weiterbildung, einem weiteren Jahr in einem anderen patientennahen Fach (z.B. Gynäkologie) und weiteren zwei Jahren obligat in einer hausärztlichen Praxis sind die in der
Ärztetagsbeschlussvorlage aufgelisteten Inhalte nicht zu erlernen (vollständig abgedruckt
nachzulesen in den Mitteilungen
des Berufsverbandes Deutscher
Internisten e.V. des Maiheftes des
„Internisten“). Eine seriöse Prüfung nach einem solchen Curriculum kann nicht bestanden werden und ist deshalb unserer nachfolgenden Generation nicht zuzumuten, für die ja diese zukünftige Weiterbildungsordnung
gemacht wird! Dass Inhalte eines „patientennahen“ Faches
außerhalb der Inneren Medizin
für die dreijährige grundlegende
stationäre Weiterbildungszeit
gar nicht vorkommen in der Ärztetagsbeschlussvorlage, sehr
wohl aber Zeiten einer Weiterbildungsordnung in diesem Fach
beispielhaft auf demselben Ärztetag vorgeschlagen wurden,
weist die ganze Widersprüchlichkeit dessen auf, was nun die
Landesärztekammern umsetzen
sollen.
Soviel Widersprüchlichkeit
muss Widerstand hervorrufen.
Wenn in Deutschland am qualifizierten Facharzt für Innere
Medizin, egal unter welcher
Facharztkompetenz, festgehalten werden soll – und auf einer
möglichst hohen Qualifikation
werden unsere Gesundheitspolitiker bestehen, wie alle Entwürfe zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz das ausweisen – dann steht es jetzt in
der Verantwortung der Landesärztekammern, diese Qualifikation auch zu gewährleisten
und sicherzustellen. Der Vorwurf von falschen Zeugnissen
muss unbedingt vermieden
werden, wenn wir unsere
ohnehin schon auf dem Prüfstand stehende Autonomie un-
serer ärztlichen Selbstverwaltung erhalten wollen.
Der Berufsverband Deutscher
Internisten e.V. ruft deshalb die
Landesärztekammern zum Widerstand gegen den dargestellten drohenden Qualitätsverlust
der ärztlichen Weiterbildung
auf. Deutsche Patienten müssen sich auch in Zukunft darauf
verlassen können, dass ein mit
dem Titel Facharzt für Innere
Medizin ausgewiesener Arzt
sein Gebiet auch beherrscht,
wenn er nach einer fünfjährigen
Weiterbildung sein Examen
bestanden und die Facharzturkunde erhalten hat.
Und selbstverständlich muss
jeder Internist, der aufbauend
auf dem allgemeinen Teil eine
Facharzturkunde für einen
Schwerpunkt zusätzlich erwirbt, diese Facharzturkunde
als Internist ebenfalls erhalten
und führen.
Nur so ist die Einheit der Inneren Medizin zu erhalten, wie sie
der Deutsche Ärztetag ja beschlossen hat.
Dr. med. Gerd Guido Hofmann, Präsident
IMPRESSUM
Berufsverband
Deutscher Internisten e.V.
Präsident:
Telefon
Telefax
Dr. med. Gerd Guido Hofmann
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
0611 / 181 33-0
0611 / 181 33-50
Redaktion: Dr. med. Ludger Beyerle (BY), Mülheim an der Ruhr (v. i. S. d. P.)
Hauptgeschäftsführer: Maximilian G. Broglie, Wiesbaden
Ärztlicher Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Peter Knuth, Wiesbaden
Anzeigen: Ingrid Schneider
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom Januar 2002
Druck: Druckhaus Diesbach GmbH, 69469 Weinheim
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
dieser Zeitung berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinn der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann von der Redaktion
keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender
im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.
2
BDI aktuell 08/09-2003
Kontakt mit dem BDI e.V.
Korrespondenzanschrift für Zuschriften
BDI e.V.
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
oder
Postfach 15 66, 65005 Wiesbaden
Telefonnummern
BDI e.V. Zentrale
0611 / 181 33-0
BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-19 od. 20
BDI e.V. Kongressabteilung
0611 / 181 33-22 od. 24
Telefax-Anschlüsse
BDI e.V. Zentrale
0611 / 181 33-50
BDI e.V. Mitgliederverwaltung 0611 / 181 33-23
BDI e.V. Kongressabteilung 0611 / 181 33-23
BDI im Internet
http://www.bdi.de
E-Mail
[email protected]
BDI aktuell
Standespolitilk
Medizin
„Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“
Das funktioniert nicht
Der empfehlende Beschluss
des Deutschen Ärztetages
(DÄT) 2003 zur Fusion von
Innerer und Allgemeinmedizin
im Hausarztsektor ist aus Sicht
des BDI in den Landesärztekammern nicht umsetzbar. Einem Facharzt-Hybrid „Innere
und Allgemeinmedizin“ stehen
gravierende
1. fachliche
2. berufsrechtliche
3. europarechtliche
Hindernisse entgegen.
Standespolitilk
Medizin
Zu 1.:
In den vorgeschlagenen 2 Jahren stationärer Mindest-Weiterbildung in Innerer Medizin
und restlichen „freien Praxisjahren“ ist kein Facharzt weiterzubilden, der beide Gebiete
– Innere und Allgemeinmedizin –
vertreten kann.
Zu 2.:
Der DÄT-Vorschlag bietet auf
der anderen Seite nur noch die
Weiterbildung zum Schwerpunktinternisten. Damit träten
unlösbare Haftungsfragen auf,
wenn internistische Krankheiten
außerhalb des Schwerpunktes zu
behandeln sind (z.B. in Krankenhäusern, die nicht alle internistischen Schwerpunkte personell
besetzen können). Die vorgesehene „Generalvollmacht“ des
Behandlers bietet keine rechtsfeste Fachgrundlage.
Zu 3.:
Europarechtlich hätte im DÄTModell jeder 3 Jahre weitergebildete EU-Allgemeinmediziner
Anspruch auf die deutsche doppelte Facharztbezeichnung für
Innere und Allgemeinmedizin,
für die bei uns 5 Jahre aufzuwenden wären. Außerdem entstünde ein Migrationshindernis, weil
ein neues Gebiet „Innere und
Allgemeinmedizin“ rechtssystematisch mit den europäischen
Facharztbezeichnungen nicht
kompatibel ist.
Die Forderungen des BDI bringen wir im folgenden Beitrag.
(BY)
Beschluss des BDI:
Internist muss bleiben.
Innere-Allgemein-Hybride muss weg.
Der diesjährige Deutsche Ärztetag hat gegen den massiven
Widerstand der großen Internistenorganisationen die Verschmelzung von Allgemeinmedizin und Innerer Medizin zu
einem Gebiet beschlossen.
Vom Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Internisten
e.V. wurden die Umstände,
die zu einer nachteiligen Sonderbehandlung der Inneren
Medizin in der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung
führten, gründlich analysiert.
Als entscheidungsbestimmendes Moment in der ärztli-
chen Selbstverwaltung ließ
sich der zum Teil missbräuchlich eingesetzte Lösungsdruck
des Nachwuchsproblemes im
Gebiet Allgemeinmedizin
identifizieren. Weder schlüssige Argumentationen noch
hohe berufspolitische Aktivitäten der vom Beschluss betroffenen Internisten hatten
dagegen Erfolg. Auch ohne
einzelne taktische Fehler, die
intern auszuwerten waren,
wäre kein anderes Endergebnis erreichbar gewesen. Das
Verhältnis von 100 Nein-Stimmen gegen 138 Ja-Stimmen
markiert immerhin die erheblichen Bedenken gegen die
neue (Muster-)Weiterbildungsordnung, auch in der
übrigen verfassten deutschen
Ärzteschaft.
Aus dem Abstand einiger
Wochen zu den Beschlüssen
des Kölner Ärztetages bekräftigte der Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. auf einer gemeinsamen Klausurtagung mit Vorstandsmitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Innere
Medizin, dass die neue Weiterbildungsordnung das Hausarztproblem in den Ärztekammern nicht lösen, aber neue
Probleme schaffen würde.
Gegen die geplante Verschmelzung von Innerer Me-
dizin und Allgemeinmedizin
sprechen sowohl gravierende
europarechtliche Bedenken
als auch die fehlende Kompatibilität von internistischen Inhalten und Mindestweiterbildungszeit im vorgegebenen
Curriculum. Die Landesärztekammern sind daher aufzufordern, an den derzeit gültigen, erst vor wenigen Jahren
novellierten Weiterbildungsordnungen dieser beiden Gebiete vorerst nichts zu ändern.
In umsetzungswilligen Kammerversammlungen sollten
sich Internisten für eine Modifikation der (Muster-)Weiterbildungsordnung unter den
Prämissen ihres Berufsverbandes (siehe Kasten) einsetzen.
BDI
Aus dem Beschlusstext
im Wortlaut:
1. Ein qualifizierter Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin kann über das vorgegebene Curriculum nicht erreicht
werden. Stattdessen soll der Allgemeinarzt der Zukunft
für seine spezifischen Aufgaben seine eigene, europakompatible Weiterbildung erhalten.
2. Der zukünftige Internist soll nach mindestens fünf Jahren
eine Prüfung mit Urkunde für die (allgemeine) Innere
Medizin und gegebenenfalls nach mindestens sechs Jahren
eine zweite Prüfung mit Urkunde für einen Schwerpunkt
erhalten.
BDI aktuell 08/09-2003
3
BDI aktuell
Standespolitik
Medizin
Berufsrechtliche Übersicht
Der Ärztetagsbeschluss zur
(Muster-)Weiterbildungsordnung
Innere/Allgemeinmedizin
ist rechtlich fragwürdig
Der gegen die Vertreter der Inneren Medizin gefasste Beschluss zur (Muster-)Weiterbildungsordnung „Innere und Allgemeinmedizin“ birgt zahlreiche berufsrechtliche Fallstricke, die längst nicht überwunden sind. Im Folgenden eine Analyse des BDI.
1.
Es wurde anstelle der bisherigen Gebiete Allgemeinmedizin
und Innere Medizin ein neues
Gebiet Innere und Allgemeinmedizin geschaffen.
2.
Innerhalb dieses neuen Gebietes Innere und Allgemeinmedizin gibt es zwei Facharzt-Kompetenzen:
mit der Ordnungs-Nr. 12.1:
Facharzt Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)
alle subsumiert unter der Ordnungs-Nr. 12.2:
Facharzt Innere Medizin und SP Angiologie
Facharzt Innere Medizin und SP Endokrinologie und Diabetologie
Facharzt Innere Medizin und SP Gastroenterologie
Facharzt Innere Medizin und SP Hämatologie
und Onkologie
Facharzt Innere Medizin und SP Kardiologie
Facharzt Innere Medizin und SP Nephrologie
Facharzt Innere Medizin und SP Pneumologie
Facharzt Innere Medizin und SP Rheumatologie.
3.
Nach § 2 – Struktur – des
Abschnitts A (Paragraphenteil)
der (Muster-)Weiterbildungsordnung führt der erfolgreiche Abschluss einer
Weiterbildung zur Facharztbezeichnung in einem Gebiet, zur Schwerpunktbe4
BDI aktuell 08/09-2003
zeichnung im Schwerpunkt
eines Gebietes oder zur Zusatzbezeichnung. Weiterhin
wird ein Gebiet als ein definierter Teil in einer Fachrichtung
der Medizin beschrieben. Die
Gebietsdefinition bestimmt die
Grenzen für die Ausübung der
fachärztlichen Tätigkeit. Wer
innerhalb eines Gebietes die
vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten abgeleistet und in einer Prüfung die
dafür erforderliche FacharztKompetenz nachgewiesen hat,
erhält eine Facharzt-Bezeichnung (korrekter wäre eine Facharzt-Kompetenz-Bezeichnung).
4.
Ein Schwerpunkt wird durch
eine auf der Facharzt-Weiterbildung aufbauende Spezialisierung im Gebiet beschrieben.
5.
Somit ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass die
Schwerpunkte der Inneren
Medizin
nicht auf
der Facharzt-Weiterbildung
Innere Medizin aufbauen, da
eine Facharzt-Bezeichnung
Innere Medizin nicht
erteilt wird,
sondern nur eine einheitliche
Urkunde Innere Medizin und
Schwerpunkt. Es muss offen
bleiben, ob das verbindende
„und“ zwischen Facharzt Innere Medizin und Schwerpunkt
ausdrückt, dass es sich um eine
einheitliche Bezeichnung handelt, oder aber ausdrückt, dass
es sich um zwei Bezeichnungen, nämlich Facharzt für Innere Medizin und additiv einen
Schwerpunkt, handelt.
Bei anderen Gebieten mit
Schwerpunkt ist regelungsunsystematisch unter dem Rubrum „Weiterbildungsziel“ im
Abschnitt B der (Muster-) Weiterbildungsordnung im jeweiligen Schwerpunkt ausgeführt,
dass Ziel der Weiterbildung,
aufbauend auf der FacharztWeiterbildung, die Erlangung
der Schwerpunkt-Kompetenz
ist. Auf jeden Fall passen aber
Paragraphenteil und die Ergänzungen in Abschnitt B
der (Muster-)Weiterbildungsordnung nicht zusammen.
6.
Nach den Bestimmungen der
Heilberufs-/Kammergesetze
(HBG) der Länder, die im Wesentlichen gleich sind (hier
beispielsweise zitiert das Heil-
gen bestimmen die Kammern
nach § 34 HBG-NW, wenn diese für die wissenschaftliche Entwicklung und eine angemessene
Versorgung der Bevölkerung
erforderlich sind. Dabei ist das
Recht der Europäischen Union zu beachten. Bezeichnungen sind aufzuheben, wenn die
vorstehend genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben
sind und das Recht der Europäischen Union der Aufhebung
nicht entgegensteht. Für die Innere Medizin ist belegt, dass
sowohl deren wissenschaftliche
Entwicklung als auch die angemessene Versorgung der Bevölkerung den Bestand der allgemeinen Inneren Medizin zwingend erforderlich machen und
eine Aufhebung nicht in Frage
kommt.
Da die Innere Medizin im
Anhang C der Richtlinie 2001/
19/EG vom 14.05.2001 enthalten ist, vertreten wir die
Meinung, dass aus dieser Liste der Arztbezeichnungen, die
alle Mitgliedstaaten führen,
ein Mitgliedstaat nicht einseitig eine Facharztbezeichnung streichen
kann, da dies die
Migrationsmöglichkeiten aus einem anderen Mitgliedstaat in die
Bundesrepublik
Deutschland beeinträchtigt.
Ein Internist mit
einer fünfjährigen
Mindestweiterbildungszeit aus einem
anderen EU-Mitgliedstaat wäre künftig in
Deutschland nicht unter der
Facharzt-Kompetenz Innere
und Allgemeinmedizin (Hausarzt) einzuordnen und auch
nicht als Internist mit ei-
Tagesaktuelle Berufspolitik
Jetzt registrieren: www.BDI.de
berufsgesetz NRW) können
Kammerangehörige neben ihrer
Berufsbezeichnung (Arzt/Ärztin
nach § 33 HBG-NW) weitere
Bezeichnungen führen. Diese
(Weiterbildungs-)Bezeichnun-
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Fortsetzung von Seite 4
nem der acht Schwerpunkte der
Inneren Medizin.
Daher steht auch das europäische Recht einer Aufhebung der (allgemeinen) Inneren Medizin entgegen.
§ 39 Abs. 8 HGB-NW verpflichtet die Landesärztekammern, ein von einem ärztlichen
Migranten nach Deutschland
vorgelegtes Facharzt-Diplom
gegen eine entsprechende Facharzt-Bezeichnung nach nationalem Recht auszutauschen,
was faktisch nicht mehr möglich wäre.
Beschlüssen ernsthaft und
wortgetreu aufnehmen, dass
der 106. Deutsche Ärztetag
in Köln gar nicht stattgefunden hat. Der Beschluss von
Rostock (IV-1) bezog sich auf
eine zweigliedrige Struktur für
die Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und zum Facharzt für
Innere Medizin/Schwerpunkt
XY auf der Basis des von der
Bundesärztekammer vorgestellten Modells. Dieses sollte
die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung in Vorbereitung der Novellierung der (Mus7.
ter-)Weiterbildungsordnung im
Jahr 2003 darstellen. Hiermit
Nach § 35 HBG-NW darf eine ist keine Aussage zur internen
Bezeichnung (Facharzt-Be- Gliederung der Inneren Medizeichnung) derjenige führen, zin und zum Erhalt oder zur
der eine Anerkennung erhalten Abschaffung der allgemeinen Inhat. Die Anerneren Medizin
kennung erfolgt
gemacht wornach erfolgreiden, so dass die
chem Abschluss
inhaltliche Ausder vorgeschriegestaltung des
Schwerwiegender W e i t e r b i l benen WeiterBruch
b i l d u n g .
dungs-Modells,
Schwerpunktwelches auch
zwischen
Bezeichnungen
die gliedernde
Berufs- und
dürfen nur zuOrdnung für die
Sozialrecht
sammen mit der
Innere Medizin
Bezeichnung des
umfasst, erneut
Gebietes geführt
zu leisten wäre.
werden, dem
Zusätzlich hat
die Schwerder Deutsche
punkte zugehören. Diese Be- Ärztetag an dieser Stelle einen
stimmung verbietet es aber schwerwiegenden Bruch der
nicht, die Schwerpunkt-Be- Trennung zwischen Berufsrecht
zeichnung gar nicht zu füh- und Sozialrecht herbeigeführt.
ren. Auch hier wird rechtlich
Eine zweigliedrige Struktur in
zu klären sein, ob eine Weiter- der ambulanten Versorgung ist
bildungsordnung, entgegen den auch unter Erhalt der Inneren
Regelungen des Heilberufsge- Medizin ohne weiteres mögsetzes, verhindern kann, dass lich. Die Gliederung besteht in
ein erworbener Schwerpunkt Allgemeinmedizin und Innerer
nicht geführt wird.
Medizin. Lediglich um § 73
Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 SGB V,
8.
wonach Internisten ohne
Schwerpunkt-Bezeichnung die
Weiter kompliziert wird der Teilnahme an der hausärztliSachverhalt durch die Beschlüs- chen Versorgung wählen könse des Deutschen Ärztetages. nen, auszuhebeln, soll ein inMit dem angenommenen An- taktes und versorgungsnotwentrag II – 85 hat der 106. Deut- diges Fachgebiet zerschlagen
sche Ärztetag beschlossen, dass werden. Gäbe es eine Regelung
er ausdrücklich die Rostocker im SGB V, wonach alle InterBeschlüsse zur Weiterbildungs- nisten, unabhängig davon, ob
ordnung bestätigt. Die Wir- sie mit oder ohne Schwerpunktkung dieses Antrages wäre Bezeichnung tätig werden, der
es, würde man den Deut- fachärztlichen Versorgung im
schen Ärztetag mit seinen sozialrechtlichen Sinne zuge-
ordnet wären, wäre die Weiterbildungsnovelle für die Innere Medizin nicht notwendig
gewesen.
Interpretiert man hingegen
den Beschluss II – 85 des 106.
Deutschen Ärztetages in Köln
als dahingehend zu verstehend,
dass das Strukturmodell von
Rostock beschlossen werden
soll, hätten sich der 106. Deutsche Ärztetag und der Vorstand
der Bundesärztekammer entweder über die Beschlusslage
der Anträge IV – 7 und IV – 1b
des 105. Deutschen Ärztetages
hinweggesetzt, oder aber durch
die Formulierung in der Beschlussvorlage der (Muster-)
Weiterbildungsordnung für den
106. Deutschen Ärztetag die
Einheit der Inneren Medizin
gewahrt, sich dann aber gleichzeitig durch die Beschlussfassung über die auszustellenden
Facharzt- und SchwerpunktUrkunden des 106. Deutschen
Ärztetages darüber hinweggesetzt.
Nach IV – 7 des 105. Deutschen
Ärztetages muss die Einheit der
Inneren Medizin bei der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 erhalten werden. IV – 1b des 105.
Deutschen Ärztetages, der an
den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen wurde, fordert einen Facharzt für Innere
Medizin und Schwerpunkt XY.
Die logische Konsequenz dieser
beiden Beschlüsse, der auch der
Vorstand der Bundesärztekammer entsprochen hat, indem er
die Bezeichnung im Abschnitt A
der (Muster-) Weiterbildungsordnung als Facharzt für Innere
Medizin und Schwerpunkt aufgenommen hat, ist, dass dies nicht
kompatibel ist mit dem angenommenen Beschluss II – 5a des
106. Deutschen Ärztetages, wonach nach der Prüfung zum Facharzt für Innere Medizin und
Schwerpunkt eine Urkunde mit
der ausschließlichen Bezeichnung
„Facharzt für Innere Medizin und
Schwerpunkt“ ausgestellt werden soll. Da der Facharzt für
Innere Medizin nicht mehr auf
einer abgeschlossenen FacharztWeiterbildung Innere Medizin
(dies würde Prüfung und Zeugnis
erfordern) aufbaut, ist der
Pflegen und Erben:
Heimpfleger nein,
ambulante Pfleger ja
Ambulante Pfleger können
im Gegensatz zu Pflegepersonal in Heimen von
den Betreuten als Erben
eingesetzt werden. Das
Heimgesetz, das die Annahme von Geld oder Sachwerten verbietet, gilt nicht
für den ambulanten Pflegebereich. Heimbewohner
sind abhängig, ambulant
Gepflegten steht es hingegen frei, den Pflegedienst
zu wechseln.
OLG Düsseldorf
Az.: 3 W 366/00
Reiseveranstalter
kam davon:
Wilder Ziegenbock
ist allgemeines
Lebensrisiko
Wenn Urlauber im Hotel
von einem wilden Ziegenbock angegriffen werden,
der durch eine Mauerlücke aufs Hotelgelände gelangt ist, können sie gegen
den Reiseveranstalter keine Schadensersatzansprüche geltend machen, weil
solche Situationen zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.
LG Frankfurt/M.
Az.: 2/21 O 60/99
Die Firma ist
klamm:
Kürzung der
Versorgungszusage
Rechtens
Die Teilkürzung einer Versorgungszusage aus triftigen
Gründen ist möglich. Ein
triftiger Grund liegt
beispielsweise in einem starken Anstieg der Finanzierungslasten.
BAG, Az.: 3 AZR 513/00
BDI aktuell 08/09-2003
5
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Viel zu schnell
gefahren:
Kaskoschutz weg
Ein Autofahrer, der grob
fahrlässig zu schnell fährt,
verliert seinen Kasko-Versicherungsschutz.
OLG Frankfurt/M.
Az.: 7 U 83/01
Private Termine
zählen nicht:
Überstunden
müssen geleistet
werden
Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu auffordert, Überstunden abzuleisten, kann der Arbeitnehmer nicht mit der Begründung ablehnen, er müsse
private Termine wahrnehmen. Erklärt sich der Arbeitnehmer nicht dazu bereit, die Überstunden zu leisten, kann ihm der Arbeitgeber kündigen.
LAG Hessen, Az.: 4 Sa 2998/98
Gibt’s das?
„Schleierzwang ist
kein Asylgrund“
Eine Ausländerin, die in ihrem Heimatland zwanghaft
einen Schleier tragen muss,
kann hieraus keinen Asylgrund in Deutschland ableiten. Das fremde Recht darf
nicht im Lichte des deutschen Grundgesetzes betrachtet werden.
OVG Rheinland-Pfalz
Az.: 6 A 10217/02
Holen Sie sich die
Rechtsberatung ins Haus!
Der Arzt
und sein Recht
6-mal jährlich / Euro 140,—
Probehefte kostenlos bei:
pmi Verlag AG
Oberfeldstraße 29
60439 Frankfurt
Tel.: 069/548000-17
Fax: 069/548000-66
E-Mail: [email protected]
6
BDI aktuell 08/09-2003
Fortsetzung von Seite 5
Schwerpunkt trotz irreführender
Titulatur ein eigenes Gebiet.
9.
Auch der 2. Teil des angenommenen Antrages II – 5a
ist rechtlich problematisch.
Hiernach soll neben der
bereits erwähnten Urkunde,
eine weitere Urkunde über
Facharzt und Schwerpunkt,
zum Zwecke der Migration
eine inhaltlich und rechtlich
(?) getrennte Bescheinigung
über die Qualifikation als
Facharzt für Innere Medizin
erteilt werden.
Da die Landesärztekammern
als Körperschaften des öffentlichen Rechts durch ihren Rechtscharakter öffentlich-rechtliche
Urkunden ausstellen, erscheint
es schwerlich plausibel, dass zum
Zwecke der Migration eine „Bescheinigung“ zur Verwendung
im Rechtsverkehr ausgestellt
wird, welche eine FacharztQualifikation „Arzt für Innere
Medizin“ bescheinigt, die im
Übrigen auch inhaltlich eine besondere Pikanterie darstellt.
Nach Artikel 4 und 5 der Richtlinie 2001/19/EG erkennt jeder
Mitgliedstaat die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen
Befähigungsnachweise des Fach-
arztes, die von anderen Mitgliedstaaten Staatsangehörigen der
Mitgliedstaaten ausgestellt werden und in den Anhängen B und
C der Richtlinie aufgeführt sind,
an und verleiht ihnen in seinem
Hoheitsgebiet die gleiche Wirkung wie den von ihm ausgestellten Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen. Artikel 5
der Richtlinie definiert nun, was
Diplome, Prüfungszeugnisse und
sonstige Befähigungsnachweise
im Sinne des Artikels 4 sind. Es
handelt sich um die von den
Landesärztekammern ausgestellten fachärztlichen Anerkennungen einer fachärztlichen Weiterbildung nach einer Mindestweiterbildungszeit. Für die Innere Medizin ist dies nach einer
Mindestdauer der fachärztlichen
Weiterbildung von fünf Jahren
der Befähigungsnachweis (Facharzt) Innere Medizin.
Wie wollen die Landesärztekammern in einem nationalen
und europäischen Rechtsstreit
argumentieren, dass sie ein –
wie sie es auch nennen mögen
– Diplom, Prüfungszeugnis
oder Befähigungsnachweis,
welche im europäischen Raum
die Rechtswirkung eines Facharzt-Zeugnisses Arzt für Innere Medizin mit einer Mindest-
weiterbildungszeit von fünf Jahren entfalten, ausstellen und
gleichzeitig dem Inhaber einer
Weiterbildung Innere Medizin
und Schwerpunkt XY die Urkunde Arzt für Innere Medizin
mit nationaler Geltungswirkung verweigern.
10.
Eine weitere, in den Auswirkungen auch noch nicht zu
überblickende Beschlusslage
hat der Deutsche Ärztetag mit
der Annahme der Drucksache
II – 06 von PD Dr. Raidt und
Dr. Mitrenga hergestellt. In § 2
Abs. 3 der neu beschlossenen
(Muster-)Weiterbildungsordnung ist folgender Satz eingefügt worden:
Die in der SchwerpunktKompetenz vorgeschriebenen Weiterbildungs-Inhalte
beschränken nicht die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit im Gebiet. Dieser Einschub steht in der Tat in Einklang mit § 41 Abs. 1 HBGNW, wonach der Arzt, der
eine Schwerpunkt-Bezeichnung führt, auch in dem
Schwerpunkt tätig sein muss,
dessen Bezeichnung er führt.
Das Gebiet heißt Innere und
Allgemeinmedizin und
BDI aktuell
Starke topische
Wirkung
Budenofalk
Budesonid
Das first-line-Kortikoid
für die besser
verträgliche Therapie
bei akutem
Morbus Crohn*
®
3mg
Weniger systemische
Nebenwirkungen
Budenofalk® 3mg. Wirkstoff: Budesonid. Zusammensetzung: Eine magensaftresistente Hartkapsel Budenofalk® 3mg (= Hartkapsel mit magensaftresistenten Pellets) enthält: Arzneil. wirks. Bestandt.: 3 mg Budesonid. Sonstige
Bestandteile: Povidon K25, Lactose-Monohydrat, Saccharose, Talkum, Maisstärke, Poly(ethylacrylat-co-methacrylsäure) (1:1), Poly(methacrylsäure-co-methylmethacrylat) (1:2), Poly[ethyl-acrylat-co-methylmethacrylat-co-(2-trimethylammonioethyl)methacrylatchlorid] (1:2:0,1), Poly[ethylacrylat-co-methylmethacrylat-co-(2-trimethylammonioethyl)methacrylatchlorid] (1:2:0,2) (= Eudragit L, S, RS und RL), Dibutylphthalat, Titandioxid (E171), Wasser, Gelatine, Erythrosin (E127),
Eisenoxide (E172), Natriumdodecylsulfat. Anwendungsgebiete: Akuter Morbus Crohn (chronisch entzündliche Darmerkrankung) leichten bis mittelschweren Grades mit Beteiligung des Krummdarms (Ileum) und/oder eines Teils des
Dickdarms (Colon ascendens). Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen Budesonid oder einen der sonstigen Bestandteile. Lokale Infekte des Darmes (Bakterien, Pilze, Amöben, Viren). In der Schwangerschaft nur auf
ausdrückliche Anweisung des Arztes verwenden. Da nicht bekannt ist, ob Budenofalk® 3mg in die Muttermilch übertritt, sollte während einer Behandlung nicht gestillt werden. Nicht bei Kindern anwenden. Bei schweren Leberfunktionsstörungen kommt es, ähnlich wie unter der Behandlung mit anderen Glucocorticoiden, zu einer reduzierten Eliminationsrate und zu einer Zunahme der systemischen Verfügbarkeit. Die Ansprechbarkeit der Hypothalamus-HypophysenNebennierenrindenachse kann bei Stress herabgesetzt sein, deshalb z.B. bei Operationen o. ähnl. Stresssituationen gleichzeitig ein systemisch wirksames Glucocorticoid geben. Vorsicht ist geboten bei folg. Erkrankungen: Tuberkulose, Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, Knochenerweichung, Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür, grünem Star, grauem Star oder bei familiär gehäuft aufgetretener Zuckerkrankheit oder grünem Star. Windpocken und Masern können einen
schwereren Verlauf nehmen. Sollte der Patient diese Erkrankungen noch nicht durchgemacht und sich angesteckt haben, kann eine Behandlung mit entspr. Immunglobulinen angezeigt sein.
DR. FALK PHARMA GmbH
Falls Windpocken ausbrechen, sollte eine Behandlung mit einem Virostatikum in Betracht gezogen werden. Nebenwirkungen: Gelegentlich können Nebenwirkungen auftreten, die typisch
sind für systemisch wirksame Glucocorticoide, wobei die Frequenz niedriger ist (ca. um die Hälfte) als bei der oralen Gabe äquivalenter Dosen von Prednisolon: Hautausschlag (allergisches
Leinenweberstr. 5
Postfach 65 29
Exanthem), Streifenbildungen und Blutungen in der Haut, Akne, verzögerte Wundheilung, Kontaktdermatitis. Muskelschwäche, Knochenbrüchigkeit, Knochen- und Knorpelschwund. Erhöhung
79041 Freiburg
des Augeninnendrucks, Linsentrübung. Depressionen, Gereiztheit, Euphorie. Magenbeschwerden, Magengeschwür, Entz. der Bauchspeicheldrüse. Cushing-Syndrom: Vollmondgesicht, StammGermany
fettsucht, Zuckerkrankheit, Blutzuckeranstieg, Wasseransammlung im Gewebe, vermehrte Kaliumausscheidung, Inaktivität bzw. Schwund der Nebennierenrinde, Wachstumsverzögerung bei
Kompetent in Sachen Darm.
Kindern, Störung der Sexualhormonsekretion. Bluthochdruck. Erhöhung des Thromboserisikos, Blutgefäßerkrankungen. Abschwächung der körpereigenen Abwehr. Bei Jugendlichen (Einzelfälle)
Papillenödem und/oder Pseudotumor cerebri. Bei Umstellung von systemisch wirksamen Glucocorticoiden auf Budesonid kann es zu einer Verstärkung bzw. Wiederauftreten von Krankheitssymptomen kommen, die sich außerhalb des Darmes, vor allem an Haut und Gelenken, zeigen. Wechselwirkungen: siehe Gebrauchsinformation. Dosierung: Soweit nicht anders verordnet
3 x 1 Hartkps. tägl. ca. 1/2 Stunde vor den Mahlzeiten einnehmen. Packungsgrößen: 20 Hartkapseln (N1); 50 Hartkapseln (N2); 100 Hartkapseln (N3). Verschreibungspflichtig. Stand: 1/2003
*im terminalen Ileum und/oder Colon ascendens
BDI aktuell 08/09-2003
7
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 6
wird in der Definition des Gebietes u.a. auch dadurch beschrieben, dass die hausärztliche Betreuung Weiterbildungsinhalt des Gebietes ist. Von den
zwei in diesem Gebiet enthaltenen Facharzt-Kompetenzen,
nämlich Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin (Hausarzt)
und Facharzt für Innere Medizin
und Schwerpunkt XY, ist nur
die internistische FacharztKompetenz mit Schwerpunkten
versehen. Da diesem Arzttyp
die ärztliche Tätigkeit in seinem
gesamten Gebiet nach der
Rechtslage der Heilberufsgesetze und auch der (Muster-)Weiterbildungsordnung ermöglicht
ist, kann er konsequenterweise
auch hausärztlich tätig sein.
Da in der Wechselwirkung des
Berufsrechtes mit dem SozialMedizin
Politik
recht vorgesehen ist, dass Internisten ohne SchwerpunktBezeichnung nach ihrer Wahlentscheidung die hausärztliche
Versorgung wählen können, ist
auch unter sozialrechtlichen Aspekten die Frage zu klären, ob
a) argumentiert werden kann,
dass nur in der FacharztKompetenz Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)
die hausärztliche Befähigung weiterbildungssystematisch vorgegeben wäre
b) das Berufsrecht eine sozialrechtliche Wahlentscheidung, welche zumindest
nach derzeitiger Gesetzeslage vorhanden ist, aushebeln
kann
c) auch aus diesem Grund die
Verweigerung der Facharzt-Urkunde Arzt für In-
nere Medizin als isolierte
Urkunde rechtlich gehalten
werden kann.
Nach dem Truncus-communis-Modell und der Idee unterschiedlicher FacharztKompetenzen in einem Gebiet ist gerade bei der angeblich einheitlichen internistischen Weiterbildung in den
beiden im Gebiet Innere und
Allgemeinmedizin enthaltenen Facharzt-Kompetenzen
völlig unklar, was denn die
„hausärztliche Kompetenz“
eines Grundversorgungs-Arzttypes ausmacht.
nung wird deutlich, dass eine
Diskrepanz besteht zwischen
der Erlaubnis, im Gebiet tätig
zu sein, und den tatsächlich
nachgewiesenen Weiterbildungsinhalten. Es besteht
nämlich eine Erlaubnis, im
Gebiet tätig zu sein, während
sich die Prüfung nur auf vorgeschriebene Weiterbildungsinhalte erstreckt. Somit
ist klargestellt, dass es eine
Berufsausübungsgenehmigung
geben soll für Inhalte, welche
nicht durch eine Weiterbildungsprüfung als erworben
nachgewiesen gelten.
(Kn)
11.
Bei einem Vergleich von § 2
Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der
(Muster-)Weiterbildungsord-
Ärzte zur Tabak- und Suchtmittelpolitik
Schröder & Co einfach unglaubwürdig
Anlässlich des Weltnichtrauchertages 2003 haben Ärzte der
Bundesregierung Unterstützung der Zigarettenindustrie
vorgeworfen. Der Ärztliche
Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit (ÄARG) erklärte am
30. Mai, trotz der erschreckenden Krankheits- und Todeszahlen durch den Zigarettenkonsum verhalte sich die Bundesregierung wie „ein stiller Teilhaber der Zigarettenkonzerne“.
Jährlich sterben nach Angaben des Vorsitzenden Friedrich
Medizin
Medizin
Wiebel 140.000 Menschen in
Deutschland an den Folgen des
Tabakkonsums. Ebenso viele
litten an schweren Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten
durch das Rauchen. Seit 1993
habe sich die Zahl der 12- bis
15-jährigen Raucherinnen verdoppelt. Trotz dieser „erschreckenden Zahlen“ ergreife die
Bundesregierung keine wirksamen Gegenmaßnahmen, erklärte Wiebel weiter.
Er warf der Regierung unter
anderem vor, die vorgesehene Tabaksteuererhöhung so
zu staffeln und zu strecken,
dass der Tabakkonsum
möglichst hoch bleibe. Die
Bundesregierung lasse zudem
nichts unversucht, um die
allseits geforderten Tabakwerbeverbote zu verhindern.
So habe sie angekündigt, die
von den übrigen EU-Ländern
gewünschten moderaten Einschränkungen der Tabakwerbung vor dem Europäischen
Gerichtshof anzufechten.
Zudem gefährde die Regierung
durch ihre Forderungen zum
Schutz der Tabakwerbung die
Ratifizierung des weltweiten
Rahmenabkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
zur Tabakkontrolle durch die
Europäische Gemeinschaft.
Die Ärzte des ÄARG riefen
die Bundesregierung auf, ihre
Zusammenarbeit mit den Tabakkonzernen zu beenden und
der Gesundheit Vorrang vor
dem Profit zu geben. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung unmittelbar aktiv wird“,
erklärte Wiebel.
(http://www.aerztlicher-arbeitskreis.de)
Hoppla!
Taugt Ciprofloxacin nicht mehr
als „First line“ bei Gonorrhoe?
Britische Kollegen fanden einen exponentiellen Anstieg der
Resistenz von Neisseria Gonorrhoe gegen Ciprofloxacin in den
letzten drei Jahren – von 2,1%
im Jahr 2000 auf 9,8% in 2002.
Sie folgern, dass Ciprofloxacin
aus der Reihe der First-lineAntibiotika gegen Neisseria zu
verschwinden hat. Das wäre
8
BDI aktuell 08/09-2003
ein erheblicher Rückschlag für
das wertvolle Antibiotikum, falls
die Befunde repräsentativ sein
sollten.
Hier ein Textauszug aus
dem Lancet:
“The Gonococcal Resistance
to Antimicrobials Surveillance
Programme (GRASP) monitors
trends in antimicrobial resistance in consecutive gonococcal
isolates from 26 genitourinary
medicine clinics in England and
Wales. In 2002, 2204 gonococcal isolates were tested, and
the overall prevalence of
ciprofloxacin
resistance
(minimum inhibitory concen-
tration ≥1 mg/L) was 9.8%,
compared with 3.1% in 2001
and 2.1% in 2000. Between
2001 and 2002, prevalence of
ciprofloxacin
resistance
increased two to three-fold,
irrespective of recent sexual
contact overseas, sex, or
residence within or outside of
London. These findings
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 8
suggest that national and local
treatment guidelines need to
be reviewed urgently.
UK national guidelines
recommend three first-line
options for gonorrhoea: ciprofloxacin, ofloxacin, and ampicillin/probenecid.2 About 74%
of clinics use ciprofloxacin as
first-line treatment; although in
London, amoxil/probenecid
Medizin
Medizin
was used in 39% of cases.5 It is
a general principle with
gonorrhoea that the chosen
treatment regimen should
eliminate infection in at least
95% of patients,2 and ciprofloxacin no longer meets this
criterion. Treatment with
alternative agents such as
cephalosporins or, if available,
spectinomycin, should be
considered. The data suggest
that national and local treatment
guidelines need to be reviewed
urgently.”
(Kevin A Fenton et al:
Ciprofloxacin resistance in Neisseria
gonorrhoeae in England
and Wales in 2002.
The Lancet 2003; 361: 1867-69)
2 Clinical Effectiveness Group (Association for Genitourinary Medicine and the Medical Society for
the Study of Venereal Diseases). 2001 national
guideline on the management of gonorrhoea in
adults.
5 Ross JD, Maw R; Bacterial Special Interest Group,
and the British Clinical Co-operative Group of
the MSSVD. How is gonorrhoea treated in genitourinary medicine clinics in the UK? Int J STD
AIDS 2002; 13: 499-500.
Internet
DIMDI eröffnet Virtuelle Videothek
für die Medizin
In Kooperation mit dem Marburger Unternehmen edit
works GbR hat das DIMDI eine
Virtuelle Videothek für die
Medizin (VVfM) eröffnet. Hochwertige Filme zu einer Vielzahl
medizinischer Themen sind ab
sofort über das Internet zugänglich. Das DIMDI präsen-
tiert die audiovisuellen Komponenten zusammen mit den
Suchfunktionen Medline Direct
und MedPilot sowie dem Roche-Lexikon der Medizin in der
neuen Rubrik Arzt + Patient
unter www.dimdi.de.
Zur Zeit werden ca. 80 Filme
angeboten, bis zum Jahresende
werden mindestens 300 Filme
digitalisiert vorliegen. Nach einer kostenlosen Testphase wird
der industrieunabhängige Teil
des Angebots kostenpflichtig.
Ansprechpartner:
DIMDI: Dr. Frank Warda
Tel.: 0221-4724-212
E-Mail: [email protected]
(DIMDI, Deutsches Institut
für Medizinische Dokumentation
und Information
im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für
Gesundheit und Soziale Sicherung
http://www.dimdi.de )
Anzeige
Testen Sie unseren Reparaturservice . . .
■ schnell ■ zuverlässig ■ genau
BDI aktuell 08/09-2003
9
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Antirheumatika nach Ulkusblutung
COX-2-Hemmer doch nicht besser
als Diclofenac plus Omeprazol?
R
Chan FK, Hung LC, Sven BY
et al. Celecoxib versus diclofenac
and omeprazole in reducing the
risk of recurrent ulcer bleeding in
patients with arthritis. N Engl J
Med 2002 (26. Dezember); 347:
2104-10
Studienziele
Nach einer Blutung aus einem
gastro-duodenalen Ulkus haben
Personen, die mit einem nichtsteroidalen Antirheumatikum
behandelt werden müssen, ein
hohes Risiko eines Blutungsrezidivs. Bei solchen Kranken
wurde in der vorliegenden Dop-
Medizin
Honorar
pelblindstudie Celecoxib (Celebrex®), ein COX-2-spezifisches Antirheumatikum, mit der
Kombination von Diclofenac
und Omeprazol verglichen.
Schlussfolgerungen
I . Bei Personen mit der
Anamnese einer Ulkusblutung
sind Blutungsrezidive unter
Celecoxib ähnlich häufig wie
unter Diclofenac/Omeprazol,
Antirheumatika – auch COX2-Hemmer – wirken sich häufig
ungünstig auf Blutdruck und
Niere aus.
(Thomas Weissenbach,CH-Wil)
I I . Die Resultate der Studie sind ernüchternd: Bei Personen, welche bereits eine Ulkusblutung erlitten haben, führen sowohl Diclofenac plus
Omeprazol als auch Celecoxib
während einer Behandlungsdauer von 6 Monaten zu einer
inakzeptabel hohen Rate von
Rezidivblutungen von ungefähr
5%. Die Resultate der vorliegenden Studie müssen in Folgestudien bestätigt werden. Bis
dahin gilt die klinische Bilanz:
Sowohl Celecoxib als auch traditionelle nicht steroidale Antirheumatika plus Omeprazol
sollen bei Kranken mit stattge-
habter Ulkulsblutung vermieden werden. Als Alternativen
bieten sich Paracetamol (z.B.
Dafalgan®), eventuell in Kombination mit Morphinderivaten
(z.B. Co-Dafalgan®) an.
(Dr. Peter Jüni,
Klinik für Rheumatologie,
Inselspital Bern
und Institut für Sozial- und
Präventivmedizin, Universität Bern)
(Aus: infomed-screen, 04/2003,
Infomed-Verlags-AG
Blumenaustr. 7, CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877
E-Mail: [email protected])
R
= randomisierte Studie
Bundessozialgericht
Die Nr. 19 EBM ist im Notfalldienst
nicht berechnungsfähig
Die Nr. 19 ist bei der Tätigkeit im organisierten Notfalldienst nicht berechnungsfähig. Ihre Legende lautet:
„Erhebung der Fremdanamnese ... über einen psychisch,
hirnorganisch oder krankheitsbedingt erheblich kommunikationsgestörten Kranken (z.B. Taubheit, Sprachverlust) … 500 Punkte.“
Aus den dem Vertragsarzt im
organisierten Rettungsdienst
bzw. im Notarztwageneinsatz
obliegenden Aufgaben ergebe
Medizin
Medizin
sich eine Beschränkung der gegenüber der KV abrechenbaren Leistungen. Der Einsatz im
organisierten Rettungsdienst
und speziell im Notarztwagen
dient nach Meinung des BSG in
erster Linie der Notfallversorgung des Patienten und umfasst typischerweise dessen
Erstversorgung nach einem
Notfallereignis. Dazu gehöre
die Klärung, wo der Patient
weiter zu behandeln ist, wie er
den Ort der Weiterbehandlung erreicht und ggf. die Be-
gleitung des Patienten dorthin,
typischerweise also ins Krankenhaus. Diese gegenüber dem
generellen vertragsärztlichen
Behandlungsauftrag eingeschränkte ärztliche Aufgabenstellung schließt die Möglichkeit aus, die mit 500 Punkten
bewertete Leistung nach Nr.
19 EBM Ä im organisierten
Rettungsdienst bzw. Notarztwageneinsatz zu berechnen
(Urteil vom 5. Februar 2003
Az.: B 6 KA 11/02).
Kommentar
Aus Sicht mancher KV wurde es höchste Zeit für diesen
Richterspruch, da die Nummer 19 EBM von vielen Notarztvertretungen wohl als Ziffer für die Begrüßung der Angehörigen missverstanden
worden war. Andererseits ist
die gummiartige Legende in
vielerlei Richtungen auslegungsfähig.
(BY)
(GfB)
Internet Corner
Eigener Guide erforderlich:
Medizinische Guidelines im Internet
Viele medizinische Guidelines
werden im Internet publiziert,
um eine möglichst große Verbreitung zu erreichen. Entsprechend umfangreich sind gewisse Guidelines-Sammlungen im
Internet. So umfasst beispielsweise die Sammlung der „Ar10
BDI aktuell 08/09-2003
beitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften“ über 1.000
Leitlinien von deutschen Fachgesellschaften (http://www.uniduesseldorf.de/AWMF/ll/
index.html [ll = 2 x kleines
L]). Es handelt sich dabei zum
größten Teil um Statements von
Expertengruppen. Nur 19 Arbeiten werden als „Leitlinien
mit allen Elementen systematischer Entwicklung“ bezeichnet.
Die Internet-Site der deutschen „Ärztlichen Zentralstelle
Qualitätssicherung“ (http://
www.leitlinien.de/) bietet
einerseits Links zu Sammlungen von deutsch- und anderssprachigen Guidelines. Andererseits können mit einer einzigen Suche Guidelines verschiedenen Ursprungs zu einem bestimmten
Thema
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 10
angezeigt werden (http://www.
leitlinien.de/leitlinienthemen/
index/view). Auf dieser Internet-Site findet sich auch das
wahrscheinlich umfangreichste
Hilfsmaterial in deutscher Sprache für Arbeitsgruppen, die
selbst eine Guideline entwickeln
wollen. Demgegenüber muten
die Angaben auf der FMH-Site
eher bescheiden an (http://
www.fmh.ch/index.cfm?|
=d&m=5&a=3 [| = <AltGr>
+<|>]).
Im englischsprachigen Bereich
gibt es erwartungsgemäß ein
noch viel breiteres Angebot an
medizinischen Guidelines. Als
gute Beispiele für relativ praxisnahe Guidelines-Sammlungen
seien hier die Sammlungen der
„New Zealand Guidelines
Group“ (http://www.nzgg.org.
nz/library.cfm), des „Scottish
Intercollegiate Guidelines Network“ (http://www.sign.ac.uk/)
und der „Canadian Medical
Association“ (http://mdm.ca/
cpgsnew/cpgs/index.asp) angeführt. Zu empfehlen ist auch die
Sammlung von Guidelines von
Medscape, z.B. zu hausärztlichen und anderen Themen
(http://www.medscape.com/
pages/editorial/public/pguidelines/
index-familymedicine).
Den größten Markt für Guidelines unterschiedlicher Provenienz (und Qualität) stellen die
USA dar. Gesammelt werden
sie in der Datenbank des „National Guideline Clearinghouse“, was ihr Auffinden ungemein erleichtert (http://
www.guideline.gov/index.asp).
Wie gut sich die amerikanischen Empfehlungen auf europäische Verhältnisse übertragen
lassen, hängt vor allem vom jeweiligen Fachgebiet ab. Die
meisten amerikanischen Fach-
gesellschaften und ein Teil der
europäischen publizieren Guidelines auf ihren eigenen Internet-Sites. Eine Auswahl mit
Links zu fachspezifischen Sammlungen findet sich z.B. auf der
deutschen Leitlinien-Site
(http://www.leitlinien.de/
leitlinienanbieter/index/
fachspezifisch/view).
(Peter Ritzman, CH-Will, in:
infomed-screen, 04/2003,
Infomed-Verlags-AG
Blumenaustr. 7, CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877
E-Mail: [email protected])
Höchste Zeit für Änderungen – Berliner Gericht macht den Anfang
Medizin
Recht
Zweckentfremdungsverbot muss weg!
Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum für eine
gewerbliche Nutzung wurde
wegen der Wohnraumknappheit in den 1970er Jahren eingeführt. In der Folge durften
z.B. Arztpraxen nicht in bisher
als Wohnraum genutzten Gebäudeteilen eingerichtet werden.
Neubauten waren in der Regel ausgenommen und der Gesetzgeber erlaubte auch einen
Kuhhandel: Wer am Ort Wohn-
raum gleicher Größe neu schuf
und vermietete, durfte anderen, bestehenden Wohnraum
zu gewerblichem umwandeln.
Die meist genutzte Möglichkeit war für die Städte wesentlich lukrativer: Sie ließen sich
die Genehmigung zur Zweckentfremdung über teilweise astronomische Preise abkaufen.
Üblich waren und sind Beträge
zwischen 100 und 400 Euro
pro Quadratmeter. Die Einnahmequelle kultivieren die meis-
ten Gemeinden bis heute, obwohl sie überwiegend große
Wohnungsleerstände aufweisen. Bei der Zweckentfremdungsabgabe zeigt sich einmal
mehr, dass Einnahmeposten
eine Eigendynamik entwickeln,
sich mühelos von ihrer Zweckbestimmung lösen und – in seltenen Fällen – nur durch Gerichte beseitigt werden können.
Einen hoffnungsvollen Anfang macht das Oberverwal-
tungsgericht Berlin. Die Stadt
weist genügend Leerstände
auf, um das Zweckentfremdungsverbot entfallen zu lassen. Das Gericht hält es wegen Wegfallens der sachlichen
Grundlage für verfassungswidrig. Für andere Gemeinden
liegt hier ein Präzedenzfall vor.
(OVG Berlin 5 B 22/01
in: Das Grundeigentum (GE) 2002,
S. 1128)
(Red.)
Anzeige
&KG 7PVGTPGJOGP KO 5QPQTKPI &GWVUEJNCPF
FGOPkEJUV CWEJ KP
)TGKHUYCNF
5QPQVJGM
$GTNKP
(QP YYYOVLGPFTG[MQFG
5QPQVJGMGP
7PPC
(QP 4CVKPIGP
(QP 0QTF $WEJJQN\
(QP 5VWVVICTV
.GKPHGNFGP'
(QP YYYFQTOGFFG
5QPQVJGMGP
&TGUFGP
(QP 'TNCPIGP
(QP /GOOKPIGP
(QP &GIIGPFQTH
(QP 5KEJGTJGKV
YYYUQPQTKPIFG
KO 7NVTCUEJCNN H€T
\WMWPHVUUKEJGTG
+PXGUVKVKQPGP OKV
HPJTGPFGP /CTMGP
DGUVGO 9GTVGTJCNV
5QPQTKPI $GTCVWPI
5QPQTKPI #WUYCJN
5QPQTKPI 2TGKU
5QPQTKPI )CTCPVKG
0GW
0GW
0GOKQ .QIKS .QIKS <GPVTCNG
2GP\DGTI/EJP
(QP YYYUEJOKVVJCXGTMCORFG
5QPQVJGMGP
$CF *CT\DWTI
-CUUGN
4QPPGPDGTI
<GPVTCNTWH (QP YYYGYJGTKPIFG
5QPQVJGMGP
$COOGPVCN
(QP /CJNDGTI
(QP YYYOVITGJTOCPPFG
5QPQVJGMGP
/{THGNFGP 6TKGT
-{NP 'UVGPHGNF
<GPVTCNG /{THGNFGP
(QP /KP
+PHQNKPG \W +JTGT 5QPQVJGM
(QP (CZ 8KGNHCNV 3WCNKVkV
YYYGEOGFK\KPVGEJPKMFG
BDI aktuell 08/09-2003
11
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Zwischenergebnis
„Koronarangioplastie besser als
Thrombolyse“
M
Keeley EC., Boura JA.,
Grines CL. Primary angioplasty
versus intravenous thrombolytic
therapy for acute myocardial
infarction: a quantitative review
of 23 randomised trials. Lancet
2003 (4. Januar); 361: 13-20
Studienziele
Zwei systematische Übersichten, Mitte der 1990er Jahre
publiziert, haben gezeigt, dass
beim akuten Herzinfarkt die
Koronarangioplastie (PCI) die
bessere Maßnahme zur Reperfusion ist als die Thrombolyse.
Bei der vorliegenden Arbeit
handelt es sich um ein «Update», bei dem die seither erschienenen Studienresultate berücksichtigt sind.
lektiv von 7.739 Personen zusammengefasst. In diesen Studien war bei Personen, die Zeichen eines akuten Herzinfarktes aufwiesen (Brustschmerzen; ST-Hebung über 0,1 mV
im EKG) und deren Symptome
in der Regel nicht länger als 12
Stunden vorhanden waren,
entweder eine intravenöse
Thrombolyse oder eine PCI
durchgeführt worden. In 8 Studien hatte man für die Thrombolyse Streptokinase (Streptase®), in 15 Studien Alteplase
(rt-PA, Actilyse®) oder eine
verwandte Substanz eingesetzt. In 12 Studien waren
Stents verwendet worden, in
8 Studien Glykoprotein-IIb/IIIaHemmer.
Schlussfolgerungen
Methoden
Es wurden 23 kontrollierte
Studien mit einem GesamtkolMedizin
Politik
I : Bei akutem Herzinfarkt
ist die primäre Koronarangioplastie mit einer besseren Kurz-
und Langzeitprognose verbunden als die intravenöse Thrombolyse.
(Urspeter Masche, CH-Wil)
II. In einer beeindruckenden Zahl von Studien ist die
primäre PCI der Lyse überlegen gewesen und hat sich damit als wichtiges Glied in der
Behandlungskette des Herzinfarktes etabliert.
Der Vorteil der PCI gegenüber der Lyse ergibt sich aus
der zuverlässigeren Wiedereröffnung des Infarktgefäßes
(in 96% gegen ungefähr 65%).
Der Nachteil der PCI ist aber
die benötigte große Infrastruktur und die Zeitverzögerung,
bis sie durchgeführt werden
kann. Eine Verbesserung der
Herzinfarkttherapie muss daher über eine Kombination
beider Reperfusionsstrategien
erfolgen. Vorstellbar wäre
eine Reperfusionsstrategie,
bei der eine frühe medika-
mentöse Reperfusion – bei
einigen Kranken («lysis responders») – mit einer hohen
definitiven Revaskularisation
mittels PCI – bei allen Patientinnen und Patienten – verbunden wird. In mehreren Studien wird diese vielversprechende Strategie gegenwärtig
evaluiert.
(Prof. Dr. Franz Eberli, Kardiologie,
Universitätsspital Zürich)
(Aus: infomed-screen, 04/2003,
Infomed-Verlags-AG
Blumenaustr. 7, CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877
E-Mail: [email protected])
Das bedeuten das
Symbol:
M
= Metaanalyse
Keine schlechte Sache
Erst Ministererlaubnis geben
und dann Vorstand werden
Ex-Bundeswirtschaftsminister
Werner Müller hat seit dem 1.
Juni 2003 einen neuen Job. Er
wurde Vorstandsvorsitzender
– ausgerechnet des Bergbauund Technologieunternehmens RAG Essen, einer Tochter des Energiekonzerns Eon.
Hier wird man stutzig, denn
diese Unternehmen hatten
von Müllers Kabinetts-Aktivitäten enorm profitiert.
Seine politisch und rechtlich höchst umstrittene „Ministererlaubnis“ bahnte den
Weg für die Fusion der Giganten Eon und Ruhrgas, deren überaus lukrative Oligo-
BDA-Kossow
Wir brauchen den Arzt in der
hausärztlichen Dienststelle
„Was im Großen für die Strukturierung des Systems unverzichtbar ist, brauchen wir im Kleinen für die patientenbezogene Gesundheitsberichterstattung und die Patientenführung. Dies bekommen wir nur mit einer verantwortlichen
hausärztlichen Dienststelle, die dafür dann auch die Dokumentation führt, damit eine epidemiologische Auswertung
möglich ist.“
(Prof. D. Kossow, Vorsitzender des Hausarztverbandes, vor dem
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung am 23. 06. 2003)
12
BDI aktuell 08/09-2003
pol-Strukturen so nicht gerade geschwächt wurden.
Der „totale Zufall“ machte
den Eon-Aufsichtsrats-Vorsitzenden
Hartmann
(ehemals erfolgreicher Bittsteller bei Minister Müller)
auch zum Aufsichtsratsvorsitzenden der RAG und somit zu Müllers Chef.
3.718 Euro Staatspension
pro Monat zusätzlich zum
neuen Salär.
Auch finanziell wirkt seine
Ministertätigkeit nachhaltig.
Aufgrund seiner vierjährigen
Amtszeit hat der 57-jährige
einen Anspruch auf 3.718 Euro
Staatspension. Diese kommt
neben dem Vorstandsgehalt
der RAG zur Auszahlung. Anrechnung oder Kürzung – Fehlanzeige. Laut Bundesministergesetz werden auf die Pension nur Einkünfte aus einer Ver-
wendung im öffentlichen
Dienst angerechnet.
Ein echtes Privileg gegenüber Sozialrentnern und
ebenso Beamtenpensionären, denn Ex-Regierungsmitglieder können vor Erreichen
der allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren privatwirtschaftliche Erwerbseinkünfte in unbegrenzter Höhe erzielen, ohne dadurch eine
Pensionskürzung in Kauf
nehmen zu müssen.
Der Fall Müller zeigt erneut:
Die Verschärfung der Anrechnungsvorschriften von Privateinkünften auf die Pensionen
ehemaliger Minister vor dem
65. Lebensjahr ist dringend erforderlich.
(Quelle: Der Steuerzahler,
S.118 – 2003)
BDI aktuell
Gesundheitspolitik
Medizin
Referat und Anmerkungen
Konsenspapier der 5 Parteien zum
Gesundheitsreformgesetz
Das zwischen den 5 Regierungs- und Oppositionsparteien ausgehandelte sog. Konsenspapier zur Gesundheitsreform umfasst in der publizierten Form 20 Seiten. Verglichen mit
den fast 400 Seiten des zuvor präsentierten Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes
(GMG) handelt es sich um eine Skizze, die noch vielerlei kontroverse Auslegungen
erfahren wird. Die folgende Dokumentation ist eine Momentaufnahme. Vor Redaktionsschluss und bis zum Erscheinen dieser Ausgabe haben sich gewiss Änderungen ergeben.
Dennoch ist die Grundlinie einer Reform aus den folgenden – stichwortartig als Redakti(Red.)
onsreferat wiedergegebenen – Konsenspunkten ersichtlich.
Eine Patientenquittung
„in verständlicher Form“
wird eingeführt.
Ab 2006 soll die intelligente Gesundheitskarte die
bisherige Krankenversicherungskarte ablösen.
Kostenerstattung: Alle
Versicherten dürfen jeweils
für den gesamten ambulanten Bereich die Kostenerstattung auf der Grundlage der Vergütungsregelung
der Gesetzlichen (!) Krankenkassen wählen.
An die Wahl ist der Versicherte 1 Jahr gebunden.
Zahlungseinbehalte sind für
Kassen-Verwaltungskosten,
fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Zuzahlungen vorgesehen.
Nicht-Vertragsärzte u.a.:
In Ausnahmefällen können
Krankenkassen die Behandlung auch bei nicht zugelassenen Leistungserbringern (nicht nur Ärzten) genehmigen.
Versichertenbonus: Als
Kann-Bestimmung ist für
die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, dem
Hausarztsystem u.a. ein finanzieller Bonus anzubieten.
Wichtig: Die Aufwendungen
hier müssen „mittelfristig“
aus Einsparungen und Effizienzsteigerung dieser Programme resultieren.
(Anmerkung: Mit der Durchsetzung dieser Kompensationsforderung würden Bonusmodelle weitgehend entfallen. Man
wird sich hinter dem Wort
„mittelfristig“ verstecken müssen, wenn Bonusmodelle dieser Art laufen sollen.)
Patienten- und Behindertenverbände einschließlich
der Selbsthilfe erhalten ein
qualifiziertes Antrags- und
Mitberatungsrecht in den
Gremien wie z.B. dem Bundesausschuss.
(Anmerkung: Hier ist für die
Zukunft ein äußerst lebhafter
Geschäftsgang zu erwarten).
Stiftung und Institut für
Qualität und Wirtschaft im
Gesundheitswesen: Dieses
wird nicht mehr beim Ministerium angesiedelt, sondern
soll als unabhängige Stiftung
von Kassen und Ärzten
gezahlt und geführt werden.
Seine Konklusionen haben
empfehlenden Charakter.
Qualitätsmanagement in
Arztpraxen: Einführung
erfolgt mit Hilfe der KVen,
die regelmäßig über die Aktivitäten berichten sollen.
Fortbildungsverpflichtung für Ärzte: Es wird
eine kontinuierliche interessenunabhängige Fortbildung verlangt. Die KVen
haben eine Überprüfungspflicht. Wer keinen Fortbildungsnachweis erbringt,
muss Vergütungsabschläge
hinnehmen, wer Fortbildung generell verweigert,
mit dem Entzug der Kassenzulassung rechnen.
Regelleistungsvolumina
(RLV): Die bisherige Gesamtvergütung samt Budgets soll durch arztgruppenspezifische Regelleistungsvolumina, bei deren
Überschreitung eine starke Abstaffelung des Honorars erfolgt, ersetzt
werden. Die Ausschilderung
der Leistungen erfolgt in
Euro. Bis 2007 sollen Honorarverteilungsmaßstäbe einvernehmlich (statt bisher „im
Benehmen“) mit den Kassen geschlossen werden, ab
2007 sollen sie entfallen
(Anmerkung: Es handelt sich
um einen mustergültigen Etikettenschwindel. Die Gratisarbeit der Vertragsärzte wird
nicht mehr durch verfallende
Punktwerte im Budget, sondern
durch Abstaffelung nach Überschreitung des RLV bewirkt.
Materiell ändert sich voraussichtlich nichts.)
Ärztliche Vergütung: Sie
soll grundsätzlich stärker
auf Leistungskomplexe
und Vollpauschalen ausgerichtet sein.
(Anmerkung: Der feinziselierte neue EBM hat damit
keine gesicherte Zukunft).
Notdienstversorgung:
Erfüllt eine Kassenärztliche
Vereinigung ihren Sicherstellungsauftrag nicht ausreichend, so werden die Vergütungsansprüche gekürzt.
(Anmerkung: Hier scheinen die Kommunen die Auslastung ihrer RTW sicherstellen zu wollen).
Neue Länder: Bis 2006
sollen die Einkommen aus
vertragsärztlicher Tätigkeit
an das Westniveau angeglichen sein.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Sie sollen
BDI aktuell 08/09-2003
13
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 13
künftig durch „darauf spezialisierte Personen“ durchgeführt werden, die regelmäßig Rechenschaftsberichte ablegen. Stichproben- und
Auffälligkeitsprüfungen bleiben daneben bestehen. Die
Vorstände der Krankenkassenverbände und der
Kassenärztlichen Vereinigungen haften für die
ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung dieser Regelungen.
(Anmerkung: Bei den bewegten 8- bis 10-stelligen Summen
dürfte das gesamte Privatvermögen eines haftenden Vorstandsmitglieds schon bei
Bruchteilen eines Prozentes der
Gesamtvergütung seiner KV in
Absorptionsgefahr geraten.)
Medizinische Versorgungszentren: Wie in den
DDR-Dispensaires sollen
künftig angestellte Ärzte
ohne das ökonomische Risiko einer Niederlassung in
frei geführten Ambulanzen
arbeiten können.
Integrierte Versorgung:
Dieses bislang totgeborene
Kind soll durch einen eigenen Fond wieder belebt
werden: Ein Prozent der
Vergütung der Krankenhäuser und Vertragsärzte soll
eingebracht werden.
Hausarztsystem: Die
Krankenkassen werden verpflichtet, flächendeckend
hausarztzentrierte Versorgungsformen anzubieten.
Für Versicherte bleibt
dieses Angebot freiwillig.
„Qualitätswettbewerb“:
Über Versorgungsaufträge
für die Versicherten soll
künftig ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, an dem
sich die Vertragsärzte beteiligen können. Eingebunden
werden z.B. Disease-Management-Programme.
Teilöffnung der Krankenhäuser: Für hochspezialisierte Leistungen sollen Institutsermächtigungen
(statt der bisherigen persönlichen) erfolgen können.
Auch für DMP ist eine
Öffnung möglich. Bei Unterversorgung wird das entsprechende Fachgebiet des
14
BDI aktuell 08/09-2003
Krankenhauses institutionell
solange geöffnet, bis die KV
den Sicherungsauftrag erfüllt.
Arbeitszeitproblematik
in Krankenhäusern: Hier
ist ein Maßnahmebündel
beschlossen. In ihm soll zwischen Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Ruhezeiten unterschieden werden.
(Anmerkung: Man scheint
sich mit der Rechtstendenz,
dass Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist, nicht anfreunden zu
können).
Verordnungsverhalten:
Künftig sind Bonuszahlungen
an die Ärzte für Einsparungen bei veranlassten Leistungen (Arznei-, Heilmittel)
möglich. Regresse können
mit nachfolgend besonders
wirtschaftlichem Verhalten
verrechnet werden. Wiederum haften die Vorstände von Kassen und
KVen.
Pharmaindustrie: Patentgeschütze Arzneimittel mit
erkennbarer therapeutischer Verbesserung bleiben
auch künftig festbetragsfrei.
Patentgeschützte Arzneimittel ohne oder mit vergleichsweise geringfügigem zusätzlichem Nutzen werden wieder in die
Festbetragsregelung einbezogen. Sobald drei
beisammen sind, können sie
eine eigene Gruppe bilden.
Der Herstellerabschlag wird
von 6 auf 16 Prozent für
verschreibungspflichtige
Nichtfestbetragsarzneimittel erhöht.
(Anmerkung: Wie seit Jahrzehnten geht diese Regelung
gezielt am Problem vorbei. Es
ist unsinnig, mit ständig neuen
Rabatten und Festbetragsdrohungen zu kommen. Die Kassen zahlen seit 54 Jahren für
patentgeschützte „Innovationen“ nach wie vor jeden geforderten Phantasiepreis. Solange
an diesem nach oben offenen
Ende nicht angesetzt wird, handelt es sich um Politkosmetik.)
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel:
Sie sollen grundsätzlich
nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Ein großer Ausnahmekatalog wurde selbstverständlich etabliert: Kinder
bis zum 12. Lebensjahr und
Jugendliche mit Entwicklungsstörungen werden ausgenommen. Außerdem soll
der Bundesausschuss 10 bis
12 Ausnahmeindikationen
erarbeiten. Hier werden
von den Parteien ausdrück-
lich Mistelpräparate bei
Krebs und die „therapeutische Vielfalt“ vorgegeben
(Ziffer 4.3).
(Anmerkung: Mit dem geplanten Ausnahmebündel läuft der –
grundsätzlich vernünftige – Gedanke weitgehend ins Leere).
Positiv- und neue Negativlisten entfallen. Die
bisher bestehende Negativliste bleibt offenbar bestehen.
Apotheken: Bis zu 3 Nebenstellen darf eine Apotheke behalten. Das Fremdbesitzverbot bleibt aber bestehen.
Hilfsmittel: Hier soll ein
Festbetragskonzept weiterentwickelt werden, das
Festbeträge auf Bundesebene festsetzt und Ausschreibungen auf Landesebene
ermöglicht.
(Anmerkung: Der auf dem
Hilfsmittelsektor florierende
Goldgräbermarkt scheint randständig in das Gesichtsfeld der
Politik geraten zu sein).
Kassenärztliche Vereinigungen: Es werden ein
hauptamtlicher Vorstand
eingerichtet und die Vertreterversammlung verkleinert. Ärzte in dem Vorstand
können eine ärztliche Nebentätigkeit in begrenztem
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 14
Umfang ausüben. KVen von
weniger als 10.000 Mitgliedern in einem Land werden
fusioniert.
(Anmerkung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
hatte vorab eine „Unterwerfungserklärung“ abgegeben.
Ihre Satzungsreform nahm das
Polit-Dekret vorweg).
Konzertierte Aktion: Sie
wird abgeschafft.
Korruption: Krankenkassen und KVen müssen auf
Landes- und Bundesebene
Prüf- und Ermittlungseinheiten einrichten.
Transparenz: Kassen und
KVen müssen künftig Vorstandsvergütungen einschließlich etwaiger Nebenleistungen und wesentlicher
Versorgungsregelungen publizieren.
Zahnersatz: Ab 2005 er-
folgt Ausgliederung aus dem
GKV-Leistungskatalog. Obligatorische(!) Absicherung
über gesetzliche oder private Krankenkassen-Zusatzpolice.
Versicherungsfremde
Leistungen: Sterbe-, Entbindungsgeld und Sterilisation aus nicht-medizinischem Grund sind keine Kassenleistungen mehr.
Sehhilfen: Werden bis zum
18. Lebensjahr sowie für
schwer Sehbehinderte bezahlt.
Die künstliche Befruchtung wird von 4 auf 3 Versuche und eine 50 Prozentzahlung durch die Krankenkassen heruntergestuft.
Fahrtkosten für Taxi- und
Mietwagenfahrten werden künftig in der ambulanten Versorgung grundsätz-
Videofortbildung im Internet
Jetzt registrieren: www.BDI.de
Medizin
Medizin
lich nicht mehr erstattet.
Ausnahmen nur nach Genehmigung durch die Krankenkasse (z.B. für Dialysepatienten).
Zuzahlungen: Grundsätzlich
wird eine prozentuale Zuzahlung bei allen Leistungen von 10 Prozent, jedoch
mindestens 5 Euro und
höchstens 10 Euro erhoben.
Die Zuzahlung bei ambulanten Leistungen und zahnärztlicher Behandlung beträgt
10 Euro je Quartal und
Behandlungsfall. Erfolgte
die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung. Damit beschränkt
sich die Zuzahlung beim Arzt
im Regelfall auf 10 Euro je
Quartal. Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich 10 Euro für maximal
28 Tage pro Jahr an. Für alle
Versicherten gilt künftig für
alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Bruttoeinkommens.
Bei der Höhe des zugrunde
gelegten Einkommens werden Kinderfreibeträge zusätzlich berücksichtigt. Den besonderen Bedürfnissen chronisch Kranker wird durch eine
Überforderungsklausel von 1
Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr Rechnung ge-
tragen. Die Definition des
Status „Chronisch-Kranker“ wird präzisiert und
auf dauerhafte Erkrankungen beschränkt. Kinder und
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
(Anmerkung: Zuzahlungen in
den Praxen der Psychologen
werden nicht erwähnt. Ob es
sich hier um ein redaktionelles
Versehen oder um die bekannte Schlagseite in dem Ministerium handelt, bleibt zu prüfen.
Auch der Terminus „ChronischKranker“ scheint der Politik betrachtungswürdig. Bei der letzten Befreiung „Chronisch-Kranker“ von Zuzahlungen verdoppelte sich deren Zahl innerhalb
von wenigen Jahren.
Minister, Abgeordnete
und Beamte: Die Be- und
Entlastungen, die gesetzlich
Krankenversicherte mit dieser Reform treffen, müssen
entsprechend in den Beihilfe- und Versorgungsregelungen für Minister, Abgeordnete und Beamte bewirkt
werden.
(Anmerkung: Hier handelt
es sich um die erste echte Innovation des Entwurfes).
(Referat des Konsenspapieres der
Parteien und Anmerkungen: BY)
Check
Trendelenburg-Zeichen nach
Totalendoprothesen des Hüftgelenks
Frage
Nach Totalendoprothesen des
Hüftgelenkes sehe ich immer
wieder Patienten, die ein deutliches Trendelenburg-Zeichen*
haben. (…) Welche Möglichkeiten der Rehabilitation gibt
es? Oder ist eine erneute Operation sinnvoll?
Antwort
Das Trendelenburg-Zeichen
zeigt funktionell eine Schwäche
der Glutealmuskulatur, hierdurch kommt es zum Absinken
des Beckens auf der nicht betroffenen Seite.
Bei Implantation von Hüftgelenkstotalendoprothesen
wird heute eine Osteotomie
des Trochanter major in aller
Regel nicht mehr durchgeführt. Je nach Zugangsart erfolgt eine zumindestens
teilweise Ablösung der Ansätze der Glutealmuskulatur.
Diese werden zum Schluss der
Operation normalerweise refixiert.
Je nach Art der Refixation ist
es denkbar, dass im Zuge der
Belastungsaufnahme oder
auch der Bewegungsübungen
diese Refixation den Beanspruchungen nicht standhält
und es zu einer Insuffizienz
der Refixation in den ersten
postoperativen Wochen
kommt.
Eine gewisse muskuläre Schädigung der Glutealmuskulatur
ist durch den operativen Zugang zum Hüftgelenk jedoch
unvermeidlich.
Eine Reoperation wegen eines bestehenden Trendelenburg-Zeichens ist nicht Erfolg
versprechend. Sinnvoll und
wichtig ist ein Auftrainieren der
verbliebenen suffizienten Glutealmuskulatur.
* Beim Anheben eines Beins sinkt
das Becken auf dieser Seite nach
unten. (Red. BDI aktuell)
Prof. Dr. W. Jani und Priv.-Doz. Dr. G. Scheller
Orthopädische Universitätsklinik
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim
(Aus: internist prax 43, 325 (2003)
Hans Marseille Verlag GmbH München
Telefax: 089 / 2904643
E-Mail: [email protected]
www.marseille-verlag.com)
BDI aktuell 08/09-2003
15
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Aktuelle Übersicht
Behandlung des Bluthochdrucks
bei Diabetes mellitus Typ 2
Frank P. Meyer, Magdeburg / Groß Rodensleben
In einem Review zu dieser Fragestellung formulierten Vijan
und Hayward (2003) folgende
Schlussfolgerungen: „Treatment
of hypertension in type 2 diabetes, with blood pressure goals of
135/80 mm Hg, provides dramatic benefits. Thiazide diuretics, angiotensin II receptor blockers, and ACE inhibitors may be
the best first-line treatments,
although other agents are usually
necessary and goals may not be
achieved even three or four
agents. Aggressive blood pressure control may be the most important factor in preventing adverse outcomes in patients with
type 2 diabetes.”
Auf Anforderung der Schriftleitung von BDI aktuell habe
ich eine kritische Sichtung der
vorgelegten Daten vorgenommen. Um eine rasche Kontrolle meiner Aussagen mit
den Daten von Vijan und Hayward zu ermöglichen, wurden von mir dieselben Studien und dieselben Einteilungsprinzipien verwendet wie im
Original-Review.
1. Datenlage
In die Auswertung wurden
17 randomisierte Studien einbezogen, die zwischen 1996
und 2002 publiziert wurden
(Tabelle 1).
Aus dem Glossar wird deutlich, dass die Blutdruckkontrolle nur in 7 bzw. 3 Studien primäres oder sekundäres Ziel der
Autoren war. In weiteren 7 Studien wurden nachträglich Subgruppenanalysen vorgenommen, was aus verschiedenen
Gründen außerordentlich problematisch sein kann.
Nachfolgend werden die Basisdaten der ausgewerteten Studien aufgelistet (Tabelle 2).
Im Folgenden wurden zwei
Gruppen gebildet. In die erste
Gruppe werden Placebo-kontrollierte Studien und Studien
mit a priori festgelegten Target-Blutdruckwerten einbezogen. In der zweiten Gruppe
werden Studien abgehandelt,
in denen verschiedene Antihypertensiva vergleichend bewertet werden.
2. Studien mit PlaceboKontrollen und TargetBlutdruckwerten
2.1. Placebo-Kontrollen
Die Placebo-kontrollierten
Studien reichen von SHEP bis
IDNT, die Target-Blutdruckstudien von HOT bis ABCD
(Tabelle 3).
Erwartungsgemäß reduzieren
verschiedene Antihypertensiva,
z.B. Chlortalidon plus Atenolol
in SHEP, Nitrendipin in SYSTEur, Ramipril in MICRO-HOPE,
Irbesartan in IRMA 2 oder Irbesartan in IDNT, im Vergleich
zu Placebo kardiovaskuläre Ereignisse, die Mortalität und mikrovaskuläre Endpunkte.
Beispielhaft sei die MICROHOPE-Studie erläutert. Ramipril (10 mg/d) über 4.5 Jahre
appliziert, senkt die kardiovaskulären Ereignisse um 4.5%,
die Gesamtmortalität um 3.2%
und die mikrovaskulären Endpunkte um 2.5%. Die daraus
resultierenden NNT-Werte
von 22, 31 bzw. 40 lassen den
klinischen Nutzen erkennen:
Wenn 22 Patienten über 4.5
Jahre mit Ramipril behandelt
werden, kann ein kardiovaskuläres Ereignis vermieden werden. Dieses Ergebnis ist sicher
akzeptabel, aber überragend ist
es nicht.
In SYST-Eur und SHEP sind
die Ergebnisse etwas besser,
allerdings war eine Kombinationstherapie erlaubt, in SYSTEur Nitrendipin plus Enalapril
und/oder Hydrochlorthiazid
und in SHEP Chlortalidon plus
Atenolol oder Reserpin. Über
mikrovaskuläre Endpunkte wa-
ren keine Aussagen möglich, da
beide Studien die Diabetiker
nur als nachträgliche Subgruppe analysierten.
Die Studien, in denen Diabetiker primäre Hauptzielgruppen
waren, sind weniger überzeugend. In RENAAL sind unter
Losartan sogar einige Patienten
mehr verstorben als unter Placebo, erkennbar am NNKWert. In IRMA 2 gibt es nur
Angaben zu den mikrovaskulären Endpunkten und in IDNT
(1) war Irbesartan im Vergleich
zu Placebo nur relativ schwach
wirksam. Die NNT-Werte von
67 und 77 zeigen, dass kardiovaskuläre Ereignisse und Mortalität praktisch nicht gesenkt
werden. Allerdings traten deutlich weniger mikrovaskuläre
Endpunkte auf (NNT = 16).
Amlodipin wirkt im Vergleich
zu Placebo eher negativ, was
am NNH-Wert abzulesen ist
[IDNT (2)].
2.2. Target-Blutdruckwerte
Von größerem Interesse sind
die Studien, in denen bestimmte Target-Blutdruckwerte erzielt werden mussten.
UKPDS 38 brachte eindrucksvolle Ergebnisse. Die
Diabetiker wurden in zwei
Gruppen randomisiert, in denen entweder Blut-
Tabelle 1: Glossar der Studien
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
ABCD (Appropriate Blood Pressure Control in Diabetes, Estacio et al. 1998, 2000): Primär
ALLHAT (Antihypertensive and Lipid-Lowering Treatment to Prevent Heart Attack Trial, 2002): Sekundär
CAPPP (Captopril Prevention Project, Hansson et al. 1999): Subgruppe
FACET (Fosinopril Amlodipine Cardiovascular EventsTrial, Tatti et al. 1998): Primär
HOT (Hypertension Optimal Treatment, Hansson et al. 1998): Subgruppe
IDNT (Irbesartan Diabetic Nephropathy Trial, Lewis et al. 2001): Primär
INSIGHT (Intervention as a Goal in Hypertension Treatment, Brown et al. 2000): Subgruppe
IPDM = IRMA 2 (Irbesartan in Patients with Type 2 Diabetes and Microalbuminuria, Parving et al. 2001): Primär
LIFE (Losartan Intervention For Endpoint reduction in hypertension, Lindholm et al. 2002): Sekundär
MICRO-HOPE (Heart Outcomes Prevention Evaluation, 2000): Sekundär
NORDIL (Nordic Diltiazem, Hansson et al. 2000): Subgruppe
RENAAL (Reduction of Endpoints in NIDDM with the Angiotensin II Antagonist Losartan, Brenner et al. 2001): Primär
SHEP (Systolic Hypertension in the Elderly Program, Curb et al. 1996): Subgruppe
STOP-2 (Swedish Trial in Old Patients with Hypertension-2, Lindholm et al. 2000): Subgruppe
SYST-Eur (Systolic Hypertension in Europe, Tuomilehto et al. 1999): Subgruppe
UKPDS 38 (UK Prospective Diabetes Study, 1998 a): Primär
UKPDS 39 (UK Prospective Diabetes Study, 1998 b): Primär
Primär: Diabetiker waren primäres Ziel der Studie. Sekundär: Diabetiker waren sekundäres Ziel der Studie.
Subgruppe: Die Ergebnisse für Diabetiker wurden aus nachträglichen Subgruppenanalysen extrahiert.
16
BDI aktuell 08/09-2003
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 16
druckwerte von <180/105
mm Hg oder <150/85
mm Hg angestrebt wurden.
Nach mehr als 8 Jahren konnte gezeigt werden, dass eine
straffe Blutdruckkontrolle mit
niedrigen Werten für Diabetiker vorteilhaft ist. Kardiovaskuläre Ereignisse wurden um
8.3% (NNT = 12), die Mortalität um 3.0% (NNT = 33)
und mikrovaskuläre Endpunkte um 5.0% (NNT = 20) reduziert. Trotz der deutlichen
Blutdrucksenkung konnte je-
doch hinsichtlich kardiovaskulärer Ereignisse nur jedem 12.
Patienten geholfen werden.
Man sollte nicht vergessen,
dass 11 von 12 Patienten intensiv therapiert wurden,
ohne einen Benefit zu erzielen!
In HOT und ABCD wurden
lediglich bestimmte diastolische
Targetwerte angestrebt: HOT
<90 mm Hg versus <80
mm Hg, ABCD 80-89 mm Hg
versus 75 mm Hg. Bei HOT
handelt es sich um eine nach-
trägliche Subgruppenanalyse
mit NNT-Werten von 28 und
33. Über mikrovaskuläre Endpunkte sind keine Aussagen
möglich.
In ABCD wurde durch die
intensivere Blutdruckkontrolle mit Nisoldipin oder Enalapril zwar die Mortalität gesenkt (p = 0.037), es gab aber
keine Differenzen bei kardiovaskulären Ereignissen und
mikrovaskulären Endpunkten
(Verlauf von Mikroalbuminu-
Tabelle 2: Basisdaten der Studien
ABCD: Diastolischer Target-Blutdruck 80 – 90 mm Hg versus 75 mm Hg und Nisoldipin (10 mg/d →
60 mg/d) versus Enalapril (5 mg/d → 40 mg/d). 470 Patienten (40 - 74 Jahre, diastolischer RR ≥90 mm Hg).
ALLHAT: Chlortalidon (12.5 mg/d →25 mg /d) versus Amlodipin (2.5 mg/d → 5 mg/d →10 mg/d)
versus Lisinopril (10 mg/d → 20 mg/d → 40 mg/d) plus Atenolol, Clonidin oder Reserpin bei Bedarf. 12.063
Patienten (≥55 Jahre, RR im Mittel 146/84 mm Hg).
CAPPP: Captopril (initial 50 mg/d) versus konventionelle Therapie (Atenolol 50-100 mg/d, Metoprolol
50-100 mg/d, Hydrochlorothiazid 25 mg/d oder Bendrofluazid 2.5 mg/d). 572 Patienten (25-66 Jahre,
diastolischer RR ≥100 mm Hg).
FACET: Fosinopril (20 mg/d) versus Amlodipin (10 mg/d). 380 Patienten (63 ± 0.5 Jahre, RR >140/>90
mm Hg).
H O T : Diastolischer Target-Blutdruck ≤90 mm Hg versus ≤80 mm Hg. Felodipin (5 mg/d → 10 mg/d),
bei Bedarf zusätzlich ACE-Hemmer oder Beta-Blocker und Diuretikum. 1.501 Patienten (50-80 Jahre,
diastolischer RR 100-115 mm Hg).
IDNT: Irbesartan (300 mg/d) versus Amlodipin (10 mg/d) versus Placebo. 1.715 Patienten (30-70 Jahre,
RR >135/>85 mm Hg oder antihypertensive Behandlung).
INSIGHT: Nifedipin (30 mg/d → 60 mg/d, GITS = long-acting gastrointestinal-transport system) versus
Co-Amilozid (Hydrochlorothiazid 25 mg/d → 50 mg/d plus Amilorid 2.5 mg/d → 5 mg/d). Bei Bedarf
zusätzlich Atenolol oder Enalapril. 1.302 Patienten (55-80 Jahre, RR≥150/≥95 mm Hg oder RR ≥160/<95
mm Hg).
IPDM = IRMA 2: Irbesartan (300 mg/d) versus Irbesartan (150 mg/d) versus Placebo. 590 Patienten (3070 Jahre, RR >135/>85 mm Hg)
LIFE: Losartan (50 mg/d → 100 mg/d) versus Atenolol (50 mg/d → 100 mg/d) und bei Bedarf
Hydrochlorothiazid oder andere Antihypertensiva. 1.195 Patienten(55-80 Jahre, RR 160-200/95-115 mm
Hg, linksventrikuläre Hypertrophie)
MICRO-HOPE: Ramipril (10 mg/d) versus Placebo. 3.577 Patienten (≥55 Jahre, hohes koronares
Risiko: koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke, periphere Gefäßkrankheit, Hypertonie).
NORDIL: Diltiazem (180-360 mg/d) plus andere Antihypertensiva bei Bedarf versus Diuretika oder
Beta-Blocker plus andere Antihypertensiva bei Bedarf. 727 Patienten (50-74 Jahre, diastolischer RR ≥100
mm Hg).
RENAAL: Losartan (50-100 mg/d) versus Placebo. Bei Bedarf erhielten beide Gruppen alle möglichen
anderen Antihypertensiva, außer ACE-Hemmer. 1.513 Patienten (31-70 Jahre, RR im Mittel 152/ 82 mm
Hg, Nephropathie).
SHEP: Chlortalidon (12.5-25 mg/d) plus Atenolol (25-50 mg/d) oder bei Bedarf Reserpin (0.05-0.10 mg/
d) versus Placebo (plus Antihypertensivum bei Bedarf). 583 Patienten (≥60 Jahre, RR ≥160/<90 mm Hg).
STOP-2: »konventionelle« Therapie (Atenolol 50 mg/d, Metoprolol 100 mg/d, Pindolol 5 mg/d oder
Hydrochlorothiazid 25 mg/d plus Amilorid 2.5 mg/d) versus Calcium-Antagonisten (Felodipin 2.5 mg/d
oder Isradipin 2-5 mg/d) versus ACE-Hemmer (Enalapril 10 mg/d oder Lisinopril 10 mg/d). 719 Patienten
(70-84 Jahre, mittlerer RR 195/96 mm Hg).
SYST-Eur: Nitrendipin (10-40 mg/d) versus Placebo. Bei Bedarf zusätzlich Enalapril (5-20 mg/d) und/
oder Hydrochlorothiazid (12.5-25 mg/d). 492 Patienten (≥60 Jahre, RR 160-219/<95 mm Hg).
UKPDS 38: Target-Blutdruck <180/105 mm Hg versus <150/85 mm Hg. 1.148 Patienten (25-65
Jahre, mittlerer RR 160/94 mm Hg).
UKPDS 39: Captopril (50 mg/d → 100 mg/d) versus Atenolol (50-100 mg/d). 1.148 Patienten (25-65
Jahre, mittlerer RR 160/94 mm Hg).
rie, Retinopathie und Neuropathie).
3. Vergleich
verschiedener
Antihypertensiva
Aus verständlichen Gründen
fallen alle Vergleiche nur sehr
punktuell aus und erlauben
kaum Verallgemeinerungen (Tabelle 4). Zur Reduktion mikrovaskulärer Ereignisse liegen
praktisch keine Ergebnisse vor.
ACE-Hemmer, Enalapril in
ABCD und Fosinopril in FACET, sind etwas wirksamer als
die Calcium-Antagonisten Nisoldipin bzw. Amlodipin. In
STOP 2 sind keine Unterschiede zwischen ACE-Hemmern
und Calcium-Antagonisten zu
erkennen.
In UKPDS 39 sind Beta-Blocker (Atenolol) wirksamer als
ACE-Hemmer (Captopril). In
STOP 2 sind dagegen die ACEHemmer etwas effektiver als
die Beta-Blocker. In NORDIL
sind Diuretika und Beta-Blocker geringfügig wirksamer als
der Calcium-Antagonist Diltiazem. In LIFE war Losartan dem
Beta-Blocker Atenolol mäßig
überlegen, was aber daran liegen kann, dass Atenolol bei vielen rekrutierten Patienten nicht
indiziert war.
Der notwendige Vergleich
zwischen ACE-Hemmern und
Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten fehlt bislang.
Man muss konstatieren, dass
trotz vieler aufwändiger Studien die Datenlage recht unbefriedigend ist.
4. Gibt es bei Diabetikern
einen optimalen
Blutdruckwert?
Aus der HOT-Studie für
Nicht-Diabetiker (Hansson et
al. 1998) geht eindeutig hervor,
dass bei 50- bis 80-jährigen Frauen und Männern eine Senkung
des systolischen Blutdrucks
<160 mm Hg und eine Senkung des diastolischen Blutdrucks <90 mm Hg keinen
zusätzlichen Benefit hinsichtlich
kardiovaskulärer Ereignisse
(Herzinfarkt, Schlaganfall, kardiovaskuläre Mortalität)
BDI aktuell 08/09-2003
17
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 17
bringt. Bei Blutdruckwerten
≤120/75 mm Hg nehmen in
dieser Altersgruppe die Risiken
sogar wieder zu.
Port et al. (2000) haben die
Daten der Framingham-Studie
reevaluiert, indem sie ein
horizontal-logistisches SplineModell benutzten. Damit
konnten sie alters- und
geschlechtsabhängige Schwellenwerte des systolischen
Blutdrucks identifizieren,
deren Unterschreitung für den
Patienten hinsichtlich der
Prognose quoad vitam keinen
Benefit mehr bringt. Für
Männer
beträgt
der
Schwellenwert 120 + 2/3 des
Alters, für Frauen 114 + 5/6
des Alters. Mit anderen
Worten: ein 60-jähriger Mann
ohne besondere Komorbidität
kann einen systolischen
Blutdruck von 160 mm Hg
haben, ohne dass sofort pharmako-therapeutisch interveniert werden muss.
Für Diabetiker Typ 2 fehlen
uns bisher derartige Informationen. Eine Studie von Schrier
et al. (2002) aus der ABCDArbeitsgruppe konnte zeigen,
dass bei primär normotensiven Diabetikern (136/84 mm
Hg) eine intensive Therapie
(mit Nisoldipin oder Enalapril)
mit einem konsekutiven Blutdruck von 128/75 mm Hg zu
einem minimal günstigeren
Verlauf von Nephro- und Retinopathie führen kann. Die klinisch-relevanten Endpunkte
mit weniger Schlaganfällen,
dafür aber mehr Herzinfarkten und kardiovaskulären Todesfällen durch eine intensive
Therapie mahnen jedoch zur
Vorsicht (Tabelle 5).
Eine sorgfältige Beobachtung
der Patienten ist sicher günstiger als eine aggressive Blutdrucksenkung. Vorsicht ist auch
deshalb angezeigt, da bei Schrier et al. (2002) keine Differenzen zwischen Nisoldipin und
Enalapril auftraten, während in
der ABCD-Hypertonie-Studie
durch Enalapril deutlich mehr
kardiovaskuläre Ereignisse ver-
hindert wurden als durch Nisoldipin.
5. Zusammenfassung
1.
Der einleitend zitierte
Satz: „Treatment of hypertension in type 2 diabetes, with
blood pressure goals of 135/80
mm Hg, provides dramatic benefits“ ist so apodiktisch nicht
haltbar. Zum einen gibt es
keine veröffentlichten Studien, die vergleichend diesen
Zielblutdruck gemessen hätten: In UKPDS 38 waren die
Targetwerte
<180/105
mm Hg und <150/85
mm Hg. In HOT und ABCD
wurden nur diastolische
Tabelle 3: Benefit einer Blutdrucksenkung bei Diabetikern.
Placebokontrollierte Studien und Studien mit Target-Blutdruckwerten
Studie
SHEP
SYST-Eur
MICRO-HOPE
RENAAL
IPDM/IRMA 2
IDNT (1)
IDNT (2)
HOT
UKPDS 38
ABCD
Kardiovaskuläre
Ereignisse
ARR (%)
NNT (n)
Gesamtmortalität
ARR (%)
7.6
13
7.7
13
4.5
22
2.3
43
keine Angaben
1.5
67
2.7
37
3.6
28
8.3
12
keine Differenzen
2.2
45
4.5
22
3.2
31
-0.7
143 (NNK)
keine Angaben
1.3
77
1.7
59
3.0
33
3.0
33
5.2
19
NNT (n)
Mikrovaskuläre
Endpunkte
ARR (%)
NNT (n)
Beobachtung
(Jahre)
keine Angaben
keine Angaben
2.5
40
4.4
23
9.7
10
6.4
16
-2.1
48 (NNH)
keine Angaben
5.0
20
keine Differenzen
5.0
2.0
4.5
3.4
2.0
2.6
2.6
3.8
8.4
5.0
ARR: Absolute Risikoreduktion (= Ereignisreduktion): % Placebo minus % Verum oder % hoher Target-Blutdruck minus % niedriger TargetBlutdruck
NNT: Number needed to treat (100 dividiert durch ARR) für die Beobachtungszeit
Negative ARR-Werte bedeuten, dass unter Verum mehr Ereignisse auftreten als unter Placebo (= Ereigniserhöhung), daraus leiten sich dann
NNK-(Number needed to kill) oder NNH- (Number needed to harm) Werte ab.
Mikrovaskuläre Endpunkte sind in den Studien nicht konsistent beschrieben.
IDNT (1): Placebo minus Irbesartan, IDNT (2): Placebo minus Amlodipin
Tabelle 4: Benefit verschiedener Antihypertensiva bei der Hypertoniebehandlung
bei Diabetikern
Studie
ABCD
FACET
CAPPP
UKPDS 39
NORDIL
INSIGHT
STOP-2
IDNT
LIFE
ALLHAT
Arzneistoffe
Nisoldipin minus Enalapril
Amlodipin minus Fosinopril
Beta-Blocker/Diuretika minus Captopril
Captopril minus Atenolol
Diltiazem minus Diuretika/Beta-Blocker
Co-Amilozid minus Nifedipin
Beta-Blocker/Diuretika minus ACE-Hemmer
Beta-Blocker/Diuretika minus Ca-Antagonisten
ACE-Hemmer minus Ca-Antagonisten
Amlodipin minus Irbesartan
Atenolol minus Losartan
Chlortalidon minus Amlodipin
Lisinopril minus Chlortalidon
Kardiovaskuläre
Ereignisse
ARR (%)
Gesamtmortalität
ARR (%)
Mikrovaskuläre
Ereignisse
ARR (%)
Beobachtung
10.6
6.7
keine Angaben
5.0
0.8
0.1
3.9
2.5
-1.4
-1.2
5.0
keine Angaben
keine Angaben
1.7
0.5
keine Angaben
3.0
1.1
keine Angaben
2.6
4.8
2.2
-0.4
6.0
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
2.0
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
8.5
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
5.0
3.5
6.1
8.4
4.5
4.0
4.0
4.0
4.0
2.6
4.7
4.9
4.9
ARR: Absolute Risikoreduktion ( = Ereignisreduktion): % Arzneistoff 1 minus % Arzneistoff 2.
Der »bessere« Arzneistoff ist immer fett ausgedruckt.
18
BDI aktuell 08/09-2003
(Jahre)
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 18
Grenzwerte gefordert: <90
mm Hg versus <80 mm Hg
bzw. 80-89 mm Hg versus 75
mm Hg. Zum anderen beträgt
der beste NNT-Wert 12; in
UKPDS 38 konnten nach einer Behandlungsdauer von
mehr als 8 Jahren die kardiovaskulären Ereignisse um
8.3% gesenkt werden. Das ist
sicher ein gutes Ergebnis, von
einem dramatischen Benefit
sollte man aber besser nicht
sprechen, weil dadurch die
Perspektive verzerrt wird.
Alle anderen Teilergebnisse
sind schlechter. Dieser relativ
geringe Nutzen, der in HOT
teilweise nur mit einer massiven Kombinationstherapie
(Felodipin plus ACE-Hemmer
oder Beta-Blocker und Diuretikum) erreicht wurde, ermöglicht es, bei multipel erkrankten Patienten differentialtherapeutische Erwägungen
anzustellen und eine Übertherapie mit allen bekannten Risiken (Nebenwirkungen,
Wechselwirkungen, Compliance-Probleme) zu vermeiden. Trotzdem ist die Blutdrucksenkung bei Diabetikern
immer noch effektiver als die
Senkung des Blutzuckers!
2.
Im Vergleich zu Placebo sind ACE-Hemmer, z.B.
Ramipril in MICRO-HOPE,
Calcium-Antagonisten, z.B.
Nitrendipin bei Bedarf in
Kombination mit Enalapril
und/oder Hydrochlorthiazid in
SYST-Eur; Diuretika plus
Beta-Blocker, z.B. Chlortalidon and Atenolol in SHEP,
erwartungsgemäß etwas wirksamer. Das betrifft auch Irbesartan in IRMA 2 und IDNT.
Der Effekt von Losartan in
RENAAL ist dagegen nur sehr
marginal bis negativ (NNK!).
3.
Beim Vergleich verschiedener Antihypertensiva
sind ACE-Hemmer (ABCD,
FACET, STOP 2) und BetaBlocker (UKPDS 39) offenbar
zu bevorzugen. Thiazid-Diuretika bieten eine Alternative
(NORDIL), wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden
oder kontraindiziert sind. Der
Stellenwert der Sartane ist
noch unklar, da Vergleiche mit
ACE-Hemmern fehlen. Die
LIFE-Studie ist wenig hilfreich,
da Atenolol a priori bei vielen
Patienten kontraindiziert war.
Andererseits wurden Patienten mit Herzinfarkt, Schlaganfall, Angina pectoris und
Herzinsuffizienz nicht in die
Studie einbezogen, da die Gefahr bestand, dass Losartan zu
einer Übermortalität führen
könnte. Die einleitend zitierte Formulierung „...angiotensin II receptor blockers
....may be the best first-line
treatments, ...“ ist folglich nicht
nachvollziehbar.
4 . Während bei Nicht-Diabetikern alters- und geschlechtsspezifische Grenzwerte für den systolischen
Suchen Sie aktuelle
Musterverträge?
Jetzt registrieren: www.BDI.de
Blutdruck definiert werden
können, deren Unterschreitung keinen Benefit mehr
bringt, ist die Situation bei
Diabetikern weniger eindeutig. Eine aggressive Blutdrucksenkung bei normotensiven
Patienten scheint aber nicht
angezeigt zu sein.
Literatur
The ALLHAT Officers and Coordinators for the ALLHAT
Collaborative Research Group. Major outcomes
in high-risk hypertensive patients randomized
to angiotensin-converting enzyme inhibitor or
calcium channel blocker vs diuretic. The Antihypertensive and Lipid-Lowering Treatment to Prevent Heart Attack Trial (ALLHAT). JAMA 2002;
288: 2981-2997
Brenner BM, Cooper ME, de Zeeuw D et al., for the
RENAAL study Investigators. Effects of losartan
on renal and cardiovascular outcomes in patients with type 2 diabetes and nephropathy. N
Engl J Med 2001; 345: 861-869
Brown MJ, Palmer CR, Castaigne A et al. Morbidity and
mortality in patients randomised to doubleblind treatment with a long-acting calciumchannel blocker or diuretic in the International
Nifedipine GITS study: Intervention as a Goal in
Hypertension Treatment (INSIGHT). Lancet 2000;
356: 366-372
Curb JD, Pressel SL, Cutler JA et al. for the Systolic
Hypertension in the Elderly Program Cooperative Research Group. Effect of diuretic-based antihypertensive treatment on cardiovascular disease risk in older diabetic patients with isolated
systolic hypertension. JAMA 1996; 276: 18861892
Estacio RO, Jeffers BW, Gifford N, Schrier RW. Effect of
blood pressure control on diabetic microvascular complications in patients with hypertension
and type 2 diabetes. Diabetes Care 2000; 23
(Suppl. 2): B 54-64
Estacio RO, Jeffers BW, Hiatt WR. et al. The effect of
nisoldipine as compared with enalapril on cardiovascular outcomes in patients with non-insulin-dependent diabetes and hypertension. N Engl
J Med 1998; 338: 645-652
Hansson L, Hedner T, Lund-Johansen P et al., for the
NORDIL Study Group. Randomised trial of effects
of calcium antagonists compared with diuretics
and â-blockers on cardiovascular morbidity and
mortality in hypertension: the Nordic Diltiazem
(NORDIL) study. Lancet 2000; 356: 359-365
Hansson L, Lindholm LH, Nikanen L et al., for the
Captopril Prevention Project (CAPPP) study
group. Effect of angiotensin-converting-enzyme
inhibition compared with conventional therapy
on cardiovascular morbidity and mortality in
hypertension: the Captopril Prevention Project
(CAPPP) randomised trial. Lancet 1999; 353:
611-616
Hansson L, Zanchetti A, Carruthers SG et al., for
the HOT Study Group. Effects of intensive
blood-pressure lowering and low-dose aspirin in patients with hypertension: principal
results of the Hypertension Optimal
Tabelle 5: Blutdruckkontrolle bei normotensiven Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2
(Schrier et al. 2002)
480 normotensive Typ 2 Diabetiker (40-74 Jahre, 54% Männer) mit einem mittleren Blutdruck von 136.4 ± 0.8 / 84.4 ± 0.2 mm
Hg wurden randomisiert zwei Studiengruppen zugeordnet: Patienten mit normaler Blutdruckführung (80-89 mm Hg diastolisch
als Kontrolle) versus Patienten mit intensiver Blutdruckführung (10 mm Hg unter dem individuellen Wert zu Studienbeginn).
Beobachtungszeit: 5.3 Jahre
Ereignisse
Mittlerer Blutdruck (mm Hg)
Herzinfarkt (%)
Schlaganfall (%)
Herzinsuffizienz (%)
Kardiovaskulärer Tod (%)
Gesamtmortalität (%)
Moderate Therapie *
(n = 243)
Intensive Therapie **
(n = 237)
ARR
%
NNT
n
NNH/NNK
n
137/81
6.2
5.4
4.5
3.7
8.2
128/75
8.0
1.7
5.1
5.4
7.6
-1.8
3.7
-0.6
-1.7
0.6
–
27
–
–
167
56 / –
–/ –
167 / –
– / 59
–/ –
* zunächst Placebo, erst bei einem Blutdruckanstieg >160 mm Hg systolisch oder >90 mm Hg diastolisch Enalapril oder Nisoldipin
** sofort Enalapril oder Nisoldipin entsprechend ABCD-Studie
Durch die intensive Therapie wurde die Progression von Normo- zu Mikroalbuminurie und von Mikroalbuminurie zu Makroalbuminurie geringfügig verzögert. Auch die Progression der diabetischen Retinopathie wurde geringfügig gebremst
BDI aktuell 08/09-2003
19
BDI aktuell
Medizin
Recht
Ein BGH-Hammer für Gemeinschaftspraxen
Neuer Kollege haftet für alle
Altschulden der Partner!
Steigende Betriebskosten und
das Absinken von Gesamtvergütung und Punktwerten
zwingen die Vertragsärzte zur
Kooperation. Eine radikale
Lösung für Einzelkämpfer ist
die Begründung oder Erweiterung von Gemeinschaftspraxen. Alle Beteiligten bilden
hier eine Einheit und rechnen
bei der KV unter einer Arztnummer ab.
Trat bisher ein Arzt in eine
bestehende Gemeinschafts-
praxis ein, so war per Beitrittsvertrag die Haftung für
so genannte Altschulden (Verbindlichkeiten der Gemeinschaftspraxis vor Eintritt des
neuen Partners) ausschließbar.
Der neue Partner brauchte
dann auch nicht für Honorarrückforderungen der KV gegenüber der Gemeinschaft aus
Zeiten vor seinem Eintritt „gerade zu stehen“.
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) war diese
Diskutieren Sie mit – in
unseren Foren!
Jetzt registrieren: www.BDI.de
Fortsetzung von Seite 19
Treatment (HOT) randomised trial. Lancet
1998; 351: 1755-1762
Heart Outcomes Prevention Evaluation (HOPE)
Study Investigators. Effects of ramipril on
cardiovascular and microvascular outcomes
in people with diabetes mellitus: results of the
HOPE study and MICRO-HOPE substudy.
Lancet 2000; 355: 253-259
Lewis EJ, Hunsicker LG, Clarke WR. et al., for the
Collaborative Study Group. Renoprotective effects of the angiotensin-receptor antagonist irbesartan in patients with nephropathy due to
type 2 diabetes. N Engl J Med 2001, 345: 851-860
Lindholm LH, Hansson L, Ekbom T. et al., for the STOP
Hypertension-2 Study Group. Comparison of
antihypertensive treatments in preventing cardiovascular events in elderly diabetic patients:
results from Swedish Trial in Old Patients with
Hypertension-2. J Hypertens 2000; 18: 16711675
Lindholm LH, Ibsen H, Dahlöf B et al., for the LIFE study
group. Cardiovascular morbidity and mortality
in patients with diabetes in the Losartan Intervention For Endpoint reduction in hypertension
study (LIFE): a randomised trial against atenolol. Lancet 2002; 359: 1004-1010
Parving HH, Lehnert H, Bröchner-Mortensen J et al.,
for the Irbesartan in Patients with Type 2 Diabetes and Microalbuminuria Study Group. The
effect of irbesartan on the development of diabetic nephropathy in patients with type 2 diabetes.
N Engl J Med 2001; 345: 870-878
Port S, Demer L, Jennrich R et al. Systolic blood
pressure and mortality. Lancet 2000; 355: 175180
20
BDI aktuell 08/09-2003
Schrier RW, Estacio RO, Esler A, Mehler P. Effects of
aggressive blood pressare control in normotensive type 2 diabetic patients on albuminuria,
retinopathy and strokes. Kidney International
2002; 61: 1086-1097
Tatti P, Pahor M, Byington RP et al. Outcome results
of the fosinopril versus amlodipine cardiovascular events randomized trial (FACET) in patients
with hypertension and NIDDM. Diabetes Care
1998; 21: 597-603
Tuomilehto J, Rastenyte D, Birkenhäger WH et al.,
for the Systolic Hypertension in Europe Trial
Investigators. Effects of calcium-channel blockade in older patients with diabetes and systolic hypertension. N Engl J Med 1999; 340:
677-684
UK Prospective Diabetes Study Group. Tight blood
pressure control and risk of macrovascular and
microvascular complications in type 2 diabetes:
UKPDS 38. BMJ 1998 a; 317: 703-713
UK Prospective Diabetes Study group. Efficasy of
atenolol and captopril in reducing risk of macrovascular and microvascular complications
in type 2 diabetes: UKPDS 39. BMJ 1998 b; 317:
713-720
Vijan S, Hayward RA. Treatment of hypertension in
type 2 diabetes mellitus: Blood pressure goals,
choice of agents, and setting priorities in
diabetes care. Ann Intern Med. 2003; 138:
593-602
Anschrift des Verfassers:
Prof. em. Dr. Frank P. Meyer
Magdeburger Str. 29
39167 Groß Rodensleben
Rechtslage bisher
weitgehend anerkannt.
Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat seine Meinung
inzwischen jedoch geändert.
Aus Gründen der sog. Rechtsklarheit weitet er die Haftung
bei Gemeinschaftspraxen aus
und stellt sie damit der offenen
Handelsgesellschaft (OHG)
weitgehend gleich (Urteil vom
7. April 2003 – II ZR 56/02).
Die neue – in ihren
Folgen unübersehbare –
Rechtslage:
Wer als Vertragsarzt
nach dem April 2003
(Zeitpunkt der Entscheidung des BGH) neu in
eine Gemeinschaftspraxis eintritt, haftet den
Gläubigern dieser Praxis
auch für frühere Verbindlichkeiten der Gemeinschaft, selbst wenn ihm
diese Schulden in der
Höhe und in ihrem Entstehungsgrund beim Eintritt in die Gemeinschaftspraxis nicht bekannt waren.
Der neue Partner der
Gemeinschaftspraxis haftet für diese Altschulden
auch noch als alleiniger
Gesamtschuldner neben
den anderen Partnern der
Gemeinschaftspraxis. Die
Altgläubiger haben mit
seinem Eintritt in die Praxis einen zusätzlichen
„vollwertigen“ Schuldner
bekommen.
Die Haftung des neu eintretenden Vertragsarztes beschränkt sich bei
Altschulden nicht nur auf
die Höhe der Einlage des
Arztes zum Zeitpunkt
eines Eintritts in die Gemeinschaftspraxis; der
neue Partner haftet vielmehr mit seinem gesam-
ten Privatvermögen für
die Altschulden.
Der BGH hat dem Wandel
seiner Auffassung durch eine
Vertrauensschutzregelung
Rechnung zu tragen versucht:
Wer vor April 2003 in eine
Gemeinschaftspraxis eingetreten ist, haftet bei entsprechender interner Vertragsgestaltung für evtl. Altschulden
dieser Gemeinschaftspraxis
nicht mit seinem Privatvermögen, sondern allenfalls in
der Höhe seiner Einlage beim
Eintritt in die Gesellschaft.
Dennoch sollte in Gesellschaftsverträgen weiterhin die
Formulierung aufgenommen
werden, dass ein neu eintretender Partner nicht für Verbindlichkeiten der anderen Partner
vor seinem Eintritt haftet. Dieser Haftungsausschluss betrifft
nur das Innenverhältnis.
Nimmt ein Gläubiger den zahlungskräftigen neuen Partner in
Anspruch, so kann er dann im
Innenverhältnis zumindest versuchen, von den übrigen Partnern Ausgleich zu erhalten.
Nota:
Schließen sich zwei Ärzte aus
Einzelpraxen zu einer Gemeinschaft zusammen, so haftet jeder Partner – auch im
Außenverhältnis – allein für
die Verbindlichkeiten seiner
alten Praxis. Die Rechtsprechung des BGH betrifft nur
Verbindlichkeiten einer schon
bestehenden Gemeinschaftspraxis.
(Quelle: Die KV-Abrechnung 7/2003,
APO-Bank/Der Kassenarzt)
BDI aktuell
Leserbriefe
Fachärztliche Internisten in Hessen
sitzen auf Grund
Ich bin seit 1981 niedergelassener Internist in einer nordhessischen Kleinstadt, die Praxis wurde immer als Überweisungspraxis geführt. Bis
zum dritten Quartal rechnete
ich entsprechend einer KVEmpfehlung als Hausarzt, seit
dem vierten Quartal 2001 als
Facharzt ab. Die Wochenarbeitszeit liegt bei ca. 65 h, ich
mache ca. vier Wochen Urlaub im Jahr.
So haben sich Kassenumsatz
und -einkommen unter Berücksichtung der Praxiskosten
entwickelt, wobei ein angemessener Kostenanteil für Pri-
vateinnahmen von den Gesamtkosten abgezogen worden sind (siehe unten stehende Tabelle).
Bei der Kostensituation sind
nur die steuerrelevanten Kosten berücksichtigt. Ein kalkulatorisches Arztgehalt und das unternehmerische Risiko oder ein
angemessenes Gehalt für die
mitarbeitende Ehefrau sind
nicht berücksichtigt.
Nur die Privateinnahmen halten die Praxis noch eben „über
Wasser“. Unvorhergesehene
Kosten wie Großreparaturen
an Endoskopen oder die überfällige Renovierung von PraxisKassenumsatz
249.000 €
179.000 €
46.000 €
2001:
2002:
2003 bis April:
räumen werden zu Schreckensversionen.
Unter diesen Umständen bedarf es keines GMG mit Krankenhausambulanzzulassungen
und Gesundheitszentren, Facharztpraxiseintrittsgebühr, Gewerbesteuer und nicht einmal
der Abschaffung des Internisten
ohne Schwerpunkt als Generalisten, um ins Horn zu stoßen:
„Sau tot“.
Vier Fragen ergeben sich an
Juristen und Kollegen:
1. Darf die KV Hessen über
den HVM innerhalb der
Fachärzte einseitig die
Fachinternisten benachtei-
ligen oder besteht eine
Rechtspflicht, das zur Verfügung stehende Honorar
gerechter zu verteilen?
2. Wie sieht es in den anderen
Bundesländern aus? Wie bei
jüngeren hoch verschuldeten Praxen und solchen mit
geringem Privatanteil?
3. Welche wirtschaftlichen
Gestaltungsmöglichkeiten
können die Situation verbessern?
4. Was unternimmt der BDI?
Hat er die Facharztinternisten vergessen? „
(Der Name des Kollegen ist der
Redaktion bekannt)
Überschuss vor Kranken-/Rentenversicherung u. Steuer
86.000 €
23.800 €
0€
Die neuesten Daten vom Bundesverband der Steuerzahler
So wächst unser aller Schuldenberg
Stand: Juli 2001
Stand: Oktober 1998
Staatsverschuldung
in Deutschland:
1.165.372.831.790 Euro
Bill.
Mrd.
Mio.
Staatsverschuldung
in Deutschland:
1.193.671.856.405 Euro
Bill.
Tsd.
Mrd.
Mio.
Tsd.
(BdSt, 10/1998)
1.294.611.568.138 Euro
Mrd.
Mio.
Tsd.
Schuldenzuwachs
pro Sekunde:
2.241 Euro
1.297 Euro
1.264 Euro
Staatsverschuldung
in Deutschland:
Bill.
Schuldenzuwachs
pro Sekunde:
Schuldenzuwachs
pro Sekunde:
Stand: Juli 2003
(BdSt, 03/2001)
(www.steuerzahler.de, Juli 2003)
Verschuldung pro Kopf am 22. Juli 2003: 15.739 Euro
Aktuell abzufragen im Internet: www.steuerzahler.de
BDI aktuell 08/09-2003
21
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Änderungen des EBM zum 01.07.2003, Teil 1
Laborleistungen bei der
Substitutionstherapie
Die Leistungslegende zum Labor-Ausnahmetatbestand nach
der Kennziffer 3490 EBM wurde geändert und lautet ab dem
01.07.2003 wie folgt:
3490 S u b s t i t u t i o n s g e stützte Behandlung
Opiatabhängiger
gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen.
Der bisherige zusätzliche Leistungsinhalt „Laboratoriumsdiagnostik vor Beginn der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger gemäß den Leitlinien der
Bundesärztekammer ...“ wurde gestrichen, da die frühere
Empfehlung, bestimmte Laboruntersuchungen regelhaft vor
Beginn der Substitutionsbehandlung durchzuführen, nicht
mehr in den neuen Richtlinien
Medizin
Medizin
der Bundesärztekammer enthalten ist.
Die Substitutionsbehandlung
nach den Richtlinien des Bundesausschusses allein gilt als
hinreichender Grund, dass alle
in dem entsprechenden Behandlungsfall erbrachten Laborleistungen nicht gegen den
Wirtschaftlichkeitsbonus gerechnet werden.
Ab dem 01.07.2003 lautet die
Überschrift zum Abschnitt
3850 bis 3874: Immunologische Untersuchungen und Untersuchungen auf Drogen.
Zum 01.07.2003 wird die Alkohol-Bestimmung in der
Atemluft im Rahmen der Substitutionsbehandlung neu in den
EBM aufgenommen:
3869 Quantitative Alkohol-Bestimmung in
der Atemluft mit ap-
parativer Messung,
z.B. elektrochemisch, im Rahmen
der substitutionsgestützten Behandlung
Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien
des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen.
Bewertung: 1 EUR.
Alkoholabhängigkeit ist ein Ausschlussgrund für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger und Alkoholgenuss
während der Substitution ist kontradiziert (Wechselwirkungen mit
dem Substitutionsmittel).
Zum 01.07.2003 ändert sich die
Höchstwertregelung hinter der
neuen Nr. 3869 EBM wie folgt:
Höchstwert im Behandlungsfall
für die Untersuchungen nach den Nrn.
Dotierung: 15 EUR, außerhalb Budget.
3860 bis 3869 im ersten und zweiten
Quartal der substitutionsgestützten
Behandlung Opiatabhängiger gemäß
den Richtlinien des
Bundesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen
125 EUR
Höchstwert im Behandlungsfall
für die Untersuchungen nach den Nrn.
3860 bis 3869 ab dem
dritten Quartal oder
außerhalb der substitutionsgestützten
Behandlung Opiatabhängiger gemäß
den Richtlinien des
Bundesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen
64 EUR
Bisher konnten im Behandlungsfall 40 Drogensuchteste (1.
Höchstwert) bzw. 20 (2.
Höchstwert) nach den Nrn.
3860 bis 3868 EBM durchgeführt werden. Ab dem
01.07.2003 sind drei Alkoholteste zusätzlich dotiert.
(Quelle: Die KV-Abrechnung 7/2003,
APO-Bank/Der Kassenarzt)
(Quelle: Die KV-Abrechnung
7/2003, APO-Bank/Der Kassenarzt)
Änderungen des EBM zum 01.07.2003, Teil 2
Verbrauchsmaterial für Endoskopien
Zum 01.07.2003 wird die Ziffer 7153 neu in den EBM aufgenommen.
Sie beinhaltet die Pauschalerstattung für eine oder mehrere
Medizin
Medizin
Einmalsklerosierungsnadel(n)
zur interventionellen endoskopischen Untersuchung des Gastrointestinaltraktes nach den
Nrn. 163, 746 oder 765.
Metastasen vom Prostata-Ca
Mit neuem Kernspin-Kontrastmittel ab
2 Millimetern erfassbar?
Mit einem neuen Kontrastmittel
wollen Mukesh G. Harisinghani
et al. sehr kleine, bisher nicht
darstellbare Metastasen von Prostatakarzinomen sichtbar gemacht haben. In Einzelfällen soll
der histologisch bestätigte Nachweis bis unter 2 mm Durchmesser gelungen sein. Dazu
waren zwei Untersuchungen pro
Patient in 24 Stunden Abstand
erforderlich, vor und nach Gabe
des Kontrastmittels. Dieses besteht aus Kristallen, die nur we22
BDI aktuell 08/09-2003
nige Nanometer groß sind. Sie
enthalten einen „superparamagnetischen“ Kern, der sich im
Magnetfeld des Kernspintomographen (MRI) ausrichten lässt.
Hier das Abstract der Publikation im New England Journal of
Medicine, das unter http://
content.nejm.org/cgi/content/
abstract/348/25/2491 aus dem
Netz geladen werden kann.
(Red.)
“Background: Accurate
detection of lymph-node
metastases in prostate cancer is
an essential component of the
approach to treatment. We
investigated whether highly
lymphotropic superparamagnetic
nanoparticles, which gain access
to lymph nodes by means of
interstitial-lymphatic
fluid
transport, could be used in
conjunction with high-resolution
magnetic resonance imaging (MRI)
to reveal small nodal metastases.
Methods: Eighty patients
with presurgical clinical stage
T1, T2, or T3 prostate cancer
who underwent surgical lymphnode resection or biopsy were
enrolled. All patients were
examined by MRI before and
24 hours after the intravenous
administration of lymphotropic
superparamagnetic nanoparticles (2.6 mg of iron per
kilogram of body weight). The
imaging results were correlated
with histopathological findings.
Results: Of the 334 lymph
nodes that underwent
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 22
resection or biopsy, 63 (18.9
percent) from 33 patients (41
percent) had histopathologically
detected metastases. Of these
63 nodes, 45 (71.4 percent) did
not fulfill the usual imaging
Medizin
Medizin
criteria for malignancy. MRI with
lymphotropic superparamagnetic nanoparticles correctly identified all patients with
nodal metastases, and a nodeby-node analysis had a
significantly higher sensitivity
than conventional MRI (90.5
percent vs. 35.4 percent,
P<0.001) or nomograms.
C o n c l u s i o n s : Highresolution MRI with magnetic
nanoparticles allows the
detection of small and otherwise undetectable lymph node
metastases in patients with
prostate cancer.“
(NEJM 2003; 348: 2491-2499)
Chemotherapie des fortgeschrittenen Morbus Hodgkin IIb bis IV
Viel hilft viel
und Bestrahlung hilft wenig
Heilt die Chemotherapie
mittlerweile 90 Prozent Patienten mit Morbus Hodgkin in
fortgeschritteneren Stadien?
Die Deutsche Hodgkin Lymphom Studiengruppe glaubt das
herausgefunden zu haben. Fünf
Jahre nach Beendigung des so
genannten eskalierten BEACOPP-Schemas sollen 9 von
10 Patienten tumorfrei gewesen sein. Einen entsprechenden Artikel und eine Laudatio
des legendären Vincent de Vita
landeten die Autoren im New
England Journal of Medicine
(NEJM 2003; 348: 2386-2395).
Ergebnis einer anderen Studie: Eine zusätzliche Radiotherapie nach durch MOPP-ABV
erreichter Remission scheint
nichts zu nützen und könnte
wegen des carcinogenen Risikos wieder verlassen werden
(EORTC-Studie , NEJM 2003;
348: 2396-406).
Im Folgenden die beiden Abstracts aus dem New England
Journal of Medicine:
1.Studie
Background Faced with
unsatisfactory results of
treatment for advanced
Hodgkin’s disease, we investigated three combinations of
chemotherapy.
Methods From 1993 to
1998, 1201 eligible patients 15
to 65 years of age who had
newly diagnosed Hodgkin’s
disease in unfavorable stage IIB
or IIIA or stage IIIB or IV were
randomly assigned to receive
eight cycles of cyclophosphamide, vincristine,
procarbazine, and prednisone
alternating with doxorubicin,
bleomycin, vinblastine, and
dacarbazine (COPP-ABVD);
bleomycin, etoposide, doxorubicin, cyclophosphamide,
vincristine, procarbazine, and
prednisone (BEACOPP); or
increased-dose BEACOPP,
each followed by local
radiotherapy when indicated.
Enrollment in the COPP-ABVD
group was stopped in 1996
owing to inferior results.
R e s u l t s For the final
analysis, 1195 of 1201 patients
could be evaluated: 260 in the
COPP-ABVD group, 469 in the
BEACOPP group, and 466 in
the increased-dose BEACOPP
group; the median follow-up
was 72, 54, and 51 months,
respectively. The rate of
freedom from treatment failure
at five years was 69 percent in
the COPP-ABVD group, 76
percent in the BEACOPP
group, and 87 percent in the
increased-dose BEACOPP
group (P=0.04 for the
comparison of the COPPABVD group with the
BEACOPP group and P<0.001
for the comparison of the
increased-dose BEACOPP
group with the COPP-ABVD
group and with the BEACOPP
group), and the five-year rates
of overall survival were 83
percent, 88 percent, and 91
percent, respectively (P=0.16
for the comparison of the
COPP-ABVD group with the
BEACOPP group, P=0.06 for
the comparison of the
BEACOPP group with the
increased-dose BEACOPP
group, and P=0.002 for the
comparison of the COPPABVD group with the
increased-dose BEACOPP
group). Rates of early
progression were significantly
lower with increased-dose
BEACOPP than with COPPABVD or standard BEACOPP.
Conclusions
Increased-dose BEACOPP
resulted in better tumor
control and overall survival
than did COPP-ABVD.
(Volker Diehl et al., Deutsche
Hodgkin Lymphom Studiengruppe,
NEJM Volume 348: 2386-2395; 2003
Nr 24. http://content.nejm.org/cgi/
content/abstract/348/24/2386)
2. Studie
Background The use of
involved-field radiotherapy
after chemotherapy for
advanced Hodgkin’s lymphoma
is controversial.
M e t h o d s We randomly
assigned patients with
previously untreated stage III
or IV Hodgkin’s lymphoma
who were in complete
remission after hybrid
chemotherapy with mechlorethamine,
vincristine,
procarbazine, prednisone,
doxorubicin, bleomycin, and
vinblastine (MOPP-ABV) to
receive either no further
treatment or involved-field
radiotherapy. Radiotherapy
consisted of 24 Gy to all
initially involved nodal areas
and 16 to 24 Gy to all initially
involved extranodal sites.
Patients in partial remission
were treated with 30 Gy to
nodal areas and 18 to 24 Gy to
extranodal sites.
Results Of 739 patients,
421 had a complete remission;
161 of these patients were
assigned to no further
treatment, and 172 to involvedfield radiotherapy. The median
follow-up was 79 months. The
five-year event-free survival rate
was 84 percent in the group
that did not receive
radiotherapy and 79 percent in
the group that received
involved-field radiotherapy
(P=0.35). The five-year overall
survival rates were 91 and 85
percent, respectively (P=0.07).
Among the 250 patients in
partial remission after
chemotherapy, the five-year
event-free and overall survival
rates were 79 and 87 percent,
respectively.
Conclusions
Involved-field radiotherapy
did not improve the outcome
in patients with advancedstage Hodgkin’s lymphoma
who had a complete remission
after MOPP-ABV chemotherapy. Radiotherapy may
benefit patients with a partial
response after chemotherapy”.
(Berthe M.P. Aleman et al, European
Organization for Research and
Treatment of Cancer Lymphoma
Group,
NEJM Volume 348: 2396-2406, 2003
Nr 24. http://content.nejm.org/cgi/
content/abstract/348/24/2396)
Kommentar:
Kaum eine maligne Erkrankung hat eine so enthusiastischrhetorische Therapiebegleitung
erhalten wie die Lymphogranulomatose Hodgkin. Und das seit
über 40 Jahren. Die Verfasser
der oben genannten ersten Studie werden dennoch verBDI aktuell 08/09-2003
23
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 23
stehen, dass ihr Eingangsresümee „Faced with unsatisfactory results of treatment for advanced Hodgkin’s disease, we
investigated three combinations of chemotherapy“ ähnlich
zeitlos ist wie ein Mies-van-derRohe-Bauwerk. Trotz der beispiellosen Kongress- und Printmedien-Erfolgslegende der
Chemotherapie des Morbus
Medizin
Honorar
Hodgkin könnte das Statement
der Autoren an jedem Tag und
allerorten – beginnend ab 1960
– gefallen sein.
Man wird die Verfasser um
Nachsicht dafür ersuchen,
dass die geneigte Leserschaft
auf die Präsentation der 100
und x-ten Kombination alter
Bekannter aus dem chemotherapeutischen Morsealpha-
bet eher abgebrüht reagiert,
nachdem die bisherigen 99
und x Erfolgsmeldungen zu
dem genannten Resümee geführt haben.
Das Bemühen um die optimale Therapie soll nicht geschmälert werden. Die Lektüre des
zweiten oben genannten Artikels bestärkt aber eine gewisse
Skepsis: Warum erkennt man
erst nach über 3 Jahrzehnten,
dass die Post-Remissionsbestrahlung des M. Hodgkin nichts
bringt? Zu dieser Erkenntnis
wären maximal 10 Jahre erforderlich gewesen.
Wie dem auch sei: Die beiden Publikationen treffen auf
eine merkbare reservatio
mentalis.
(BY)
Neuer EBM 2004?
Keine Entwarnung für fachärztliche
Internisten ohne Schwerpunkt
Die mit Spannung erwartete Sitzung des Erweiterten
Bewertungsausschusses am
30.7.2003, in der über den
EBM 2000 plus entschieden
werden sollte, endete mit
einer Vertagung auf den 10.
Dezember. Das verschiebt
die Einführung der neuen
Gebührenordnung um ein
oder mehrere Quartale,
aber: sie wird kommen. Deshalb bringen wir an dieser
Stelle eine Übersicht zum
aktuellen Stand der für niedergelassene Internisten
wichtigsten Details.
In der „konsentierten Fassung“
der KBV für den EBM 2000 plus
vom 27.5.2003 hatten sich erhebliche Änderungen gegenüber den mit BDI-Vertretern
abgestimmten Vorentwürfen
erkennen lassen, die für Facharzt-Internisten ohne Schwerpunkt existentiell bedrohlich
erschienen (siehe Juli 2003-Ausgabe von BDI aktuell). Nach
der deshalb erfolgten Intervention des BDI bei der KBV ergibt
sich kein optimales, aber ein
weniger dramatisches Bild für
diese Gruppe.
Alle fachärztlich tätigen Internisten können den Ordinationskomplex (285 Punkte, ab
60. Lebensjahr 300 Punkte)
analog zur bisherigen Ziffer 1
abrechnen, allerdings sind
hierbei in Zukunft alle RuheEKG’s und die ersten 10 Minuten Beratungszeit schon eingeschlossen. Jeder weitere
Arzt-Patienten-Kontakt ist wie
bisher mit 50 Punkten bewertet, für ein zusätzliches Gespräch von mindestens 10 Minuten Dauer kommen 250
Punkte zum Ansatz.
Nur 435 Punkte für
Untersuchungskomplex
Für die weitergehende Basisdiagnostik, vom Ganzkörperstatus über die klinisch-neurologi-
Bequem CME-Punkte
von zu Hause aus sammeln
Jetzt registrieren: www.BDI.de
24
BDI aktuell 08/09-2003
sche Untersuchung bis zu einer
Reihe von apparativen Grundleistungen haben die Facharztinternisten eine Komplexgebühr
bekommen, die nur 435 Punkte
wert ist. In diesem Basiskomplex sind folgende Leistungen
inkludiert, die für Facharztinternisten nur bei Definitionsauftrag
(mit Wegfall des Ordinationskomplexes), von Hausärzten
dagegen jeweils als Einzelleistungen (additiv zum Ordinationskomplex) abrechenbar sind:
Belastungs-Ekg 575 Punkte,
Langzeit-Ekg-Aufzeichnung 180
Punkte, Langzeit-Ekg-Auswertung 460 Punkte, Langzeit-Blutdruckmessung 205 Punkte, Spirografie 165 Punkte, Säure-Basen-Status 220 Punkte, Prokto-/
Rektoskopie 225 Punkte, PrickTestung 215 Punkte. Somit kann
bereits bei Notwendigkeit von
zwei der aufgezählten apparativen Leistungen im fachärztlichen
Behandlungsfall eine Unterfinanzierung eintreten, während
bei Beschränkung auf einen der
obligaten Inhalte des Komplexes Mitnahmeeffekte zu realisieren sind.
Das EBM-Kapitel für FacharztInternisten enthält 8 Abschnitte mit Diagnostik- und Therapiekomplexen für die schwerpunktorientierte Innere Medizin, die nur von den im Schwerpunkt zugelassenen Kolleginnen
und Kollegen abgerechnet werden können. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind die Ösophagogastroduodenoskopie,
die hohe Koloskopie bis zum
Zökum und die Teilkoloskopie
bis zum Kolon transversum bei
Erfüllung von Qualitätssicherungsvereinbarungen nach §
135 Abs. 2 SGB V.
Internisten ohne Schwerpunkt
können auf die meisten für sie
relevanten Leistungen aus den
Schwerpunktkomplexen als Einzelleistungen zugreifen, sofern
die Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Schnittstellen werden durch folgende
spezielle Diagnostik definiert, die
zukünftig allein Schwerpunktinternisten vorbehalten sein soll:
Laufbandergometrie (nur Angiologen und Kardiologen), Verschlussplethysmografie, Fotoplethysmografie, Kapillarmikroskopie, blutige Venendruckmessung (nur Angiologen), Langzeitph-Metrie und Durchzugsmanometrie des Ösophagus,
ERCP (nur Gastroeneterologen), Einschwemmkatheter, blutige Druckmessungen, Herzschrittmacherkontrolle (nur Kardiologen), Bodyplethysmografie,
Ergospirometrie, Bronchoskopie, Thorakoskopie (nur Pneumologen). Leistungen der Sonografie, Labor- und Röntgendiagnostik sind in fachgruppenübergreifenden qualifikationsgebundenen Kapiteln des neuen
EBM ohne Zugangsbeschränkungen für Internisten im fachärztlichen Sektor aufgeführt.
Beschränkung bei
Hausarzt-Internisten
Hausarzt-Internisten bleiben
durch die fortbestehende Trennung der Leistungen nach Ver-
BDI aktuell
Fortsetzung von Seite 24
sorgungsbereichen auch zukünftig ohne Abrechnungsmöglichkeiten bei der Endoskopie,
beim Röntgen, bei der spezialisierten Sonografie (DuplexTechnik) und im Speziallabor.
Doppelte hausärztliche
Grundvergütung
Gute Nachrichten für diese
Gruppe bestehen in der Verdopplung der hausärztlichen
Grundvergütung auf 180 Punkte, in der Neueinführung einer
Bereitschaftspauschale mit 320
Punkten und von Betreuungskomplexen für Patienten mit
chronisch-internistischer
Grunderkrankung (590 Punkte) sowie mit chronisch-degenerativer Erkrankung des Bewegungsapparates (490 Punkte). Dazu stehen ein Ordinationskomplex (altersabh. 180/
270 Punkte), Konsultationskomplexe (je 35 Punkte), Ge-
spräche von mindestens 10
Minuten Dauer (170 Punkte),
der Ganzkörperstatus (315
Punkte), das Ruhe-Ekg (225
Punkte), orientierende Untersuchungen auf neurologische
und psychopathologische Störungen (je 185 Punkte), die bei
den Facharzt-Internisten oben
aufgeführten (und dort im
Komplex versenkten) Einzelleistungen und Zuschläge bei
perioperativer oder Heimbetreuung sowie besonders aufwändigen Diagnosegruppen für
die Leistungsabrechnung zur
Verfügung.
Die vorstehend angegebenen
Strukturen und Bewertungen
sind zwischen KBV und Krankenkassen abschließend konsentiert worden, einzelne Änderungen gegenüber dem im
Mai veröffentlichten Stand des
EBM betreffen vor allem die
Abschnitte Angiologie und Kardiologie. Die von der Ärztesei-
Zur Abwechslung...
Ohne mich!
Du führst – gesund, schier neiderregend –
Den Hund spazieren in der Gegend
Und liest, am nächsten Straßeneck,
Ein Schild, dass zu der Heilkunst Zweck
Sich kürzlich nieder hat gelassen
Ein Arzt, vertretend alle Kassen.
Drei Häuser weiter – und schon wieder
Ließ praktisch sich ein Arzt hier nieder.
Du wanderst friedlich hundert Schritte:
Sieh an! Da ist ja schon der dritte!
Gleich nebenan schwingt ein Professer
Als vierter sein Chirurgenmesser.
Ein fünfter treibts hals-nasen-öhrlich,
Und noch ein sechster Röntgen-röhrlich.
Ein siebter operiert nur plastisch,
Ein achter machts mehr heilgymnastisch. –
Wobei wir die gar nicht erwähnen,
Die helfen möchten Deinen Zähnen. –
Du gehst – wie schon bemerkt, gesund –
Nach Hause still mit Deinem Hund
Und schließt, im Bett noch abends spät,
Sie alle in Dein Nachtgebet:
Sie möchten – Dich nur ausgenommen! –
Zu Patienten reichlich kommen.
Eugen Roth
te eingebrachte Innovation der
Umstellung einiger EBM-Kapitel auf indikationsbezogene Fallpauschalen, wie zum Beispiel
der auf Basis des QUELL-Konzeptes kalkulierte Abschnitt
Pneumologie, wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss verworfen. Auch in der
Ablehnung der bundesvertraglichen Regelung der Leistungsmengensteuerung im EBM unterlag die KBV, somit ist von
zukünftig einheitlichen Regelleistungsvolumina in allen KVBereichen auszugehen.
Für die Akzeptanz des
EBM an der ärztlichen Ba-
sis wird die Bewertung der
Arztminute in Eurocent den
wichtigsten Aspekt bilden.
Die Krankenkassen boten
zuletzt 67 Cent, die Ärzteseite verlangte 87 Cent, der
unparteiische Ausschussvorsitzende hat die Entscheidung vertagt. Interessantes Faktum am Rande:
Für Pflegekräfte im Krankenhaus bezahlen die Kassen nach Mitteilung der
KBV heute bereits 90 Cent
pro Minute.
Stand 4.8.2003
Dr. med. Thomas Schröter (Weimar)
Abhilfeversuch gegen Junk-Mail
Postwendend an den
Provider zurücksenden!
Eine Geißel der modernen Kommunikationsgesellschaft sind die
Junk-Mail genannten Werbesendungen an E-Postempfänger. Die
Absender können ihre „Message“ per Knopfdruck an Millionen
von Empfängern senden. Jeder E-Postkasteninhaber im Internet
kann darüber klagen.
Die Provider sind durchaus in der Lage, Junk-Mails abzufangen,
da die Sendungen an viele Kunden gleichzeitig gehen und daher
auffällig sind.
Wie kann der Kunde sich wehren? Ein Mittel sollte versucht
werden: Die eingegangene Junk-Mail sollte über die Funktion „Weiterleiten“ an den eigenen Provider geschickt werden mit der Bitte, so etwas künftig nicht mehr passieren zu
lassen.
Wenn die Provider täglich Hunderttausende von Junk-Mails
zurückbekämen, würden sie möglicherweise aktiv.
(Red.)
Wohngeld nicht gezahlt
Wasser kann gesperrt werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, einem Eigentümer, der mit seinen Wohngeldzahlungen in erheblichem
Rückstand ist, das Wasser zu sperren. Auch der (nicht zahlungspflichtige) Mieter der Eigentumswohnung kann sich dagegen nicht
sperren. (Kammergericht Berlin, 24 W 7/01).
(D. Manger, in: Haus & Grund, 10/2002)
Notiz
Mehr als 40 Millionen US-Amerikaner
ohne Krankenversicherung
In den USA haben 41,2 Millionen Menschen keinen Krankenversicherungsschutz. Darauf hat die National Academy of Science
hingewiesen. Diese Menschen seien gänzlich auf die ohnehin
lückenhaften und überlasteten staatlichen Hilfsprogramme wie
Medicaid angewiesen.
(Quelle: DÄ online)
BDI aktuell 08/09-2003
25
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Aromatasehemmer und Mammacarcinom
Die dritte Generation scheint
etwas besser
Ian E. Smith und Mitch Dowsett
publizieren im New England Journal of Medicine (http://
content.nejm.org/cgi/content/
full/348/24/2431) einen Übersichtsartikel zur Aromatasetherapie Hormonrezeptor-positiver Frauen mit Mamma-Carcinom. Der dritten Generation
Tamoxifen-Derivate schreiben
sie Vorteile zu. Für die Autoren
ist der Gedanke an die präventive Anwendung der Substanz-
gruppe noch immer nicht vom
Tisch. Im Folgenden ein kurzer
Auszug aus dem Artikel, der
über die angegebenen Adresse
– für Nichtabonnenten gegen
Gebühr – geladen werden kann.
(Red.)
Conclusions
“The third-generation aromatase inhibitors are a new development in the endocrine
treatment of estrogen-receptor-positive breast cancer in
postmenopausal women. In the
treatment of advanced disease,
letrozole is convincingly better
than tamoxifen, and anastrozole
is at least as good. In early breast
cancer, adjuvant therapy with
anastrozole already appears to
be superior to adjuvant therapy
with tamoxifen in reducing the
risk of relapse, and letrozole
appears to be more effective
than tamoxifen as preoperative
therapy. It is possible that third-
generation aromatase inhibitors
will have a future role in
chemoprevention, but the longterm effects of profound
estrogen suppression in
postmenopausal women are
unknown, and careful monitoring for bone demineralization and other potential
problems is essential as their
role evolves.”
(NEJM 348: 2431-2442, 2003, Nr. 24)
Steuerchinesisch, das die Entschlüsselung lohnt
Aufwendungen für Studium auch neben Berufstätigkeit voll absetzbar
Leitsatz:
Die Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer
über einen längeren Zeitraum auf einen Abschluss
zielenden erstmaligen, anderen oder qualifizierteren Berufsausbildung ist
unabhängig davon zu er-
mitteln, ob daneben einer
Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.
Aus dem Urteil des
Bundesfinanzhofs:
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges
Hochschulstudium sind gemäß
§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als
Werbungskosten zu berück-
sichtigen, sofern sie beruflich
veranlasst sind. Zur Begründung im Einzelnen wird auf
die insoweit geänderte Rechtsprechung im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.
Dezember 2002 VI R 137/01
(BFH/NV 2003, 259, Deutsches Steuerrecht –DStR–
2003, 150) verwiesen. Im
Streitfall ergibt sich aus dem
vom FG festgestellten Sach-
Rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche
Handzettel gegen eine Arztpraxis sind rechtswidrig
Die auf Handzetteln öffentlich verbreitete Äußerung, in
einer – namentlich genannten
– gynäkologischen Praxis würden „rechtswidrige Abtreibungen“ durchgeführt, kann
gegen den betroffenen Arzt
eine nicht hinnehmbare Prangerwirkung entfalten. Auch
wenn Schwangerschaftsabbrüche, die nach der Beratungsregelung des § 218 a
Abs. 1 StGB vorgenommen
werden – nach der Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts jedoch rechtswidrig
sind –, kann die Verteilung
solcher Handzettel gerichtlich
untersagt werden.
verhalt offenkundig, dass der
Kläger das Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre aus beruflichen Gründen betrieben hat, nämlich um
den bereits bestehenden beruflichen Anforderungen noch
besser zu entsprechen und um
Aufstiegsmöglichkeiten nutzen zu können. Daher kommen im Zusammenhang mit
dem Studium dem Grunde
nach Werbungskosten in Betracht. Diese sind bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als vorab entstandene Aufwendungen abzuziehen, da sie getätigt wurden,
um als Arbeitnehmer mittels
der erworbenen Qualifizierung weitere bzw. höhere Einnahmen zu erzielen.
BGH-Beschluss,VI ZR 366/02
vom 01.04.2003
(RAB)
(BFH-Urteil vom 29. April 2003
VI R 86/99)
Union von einer Vertragsfreiheit zwischen Ärzten und Krankenkassen ebenfalls nichts wissen will, kam es, wie es kommen
musste: Eine gute Gesundheitsreform wurde vereitelt. Unter
Mithilfe der Liberalen. Immer,
wenn es an die eigene Klientel
geht, verlieren die Liberalen den
Schneid. Und den Glauben an
den Liberalismus. Der Protektionismus für die Kassenärztlichen
Vereinigungen ist nicht der erste
Fall. Gut in Erinnerung ist, mit
wie viel Zähnen und Klauen die
FDP den Meisterbrief bis heute
verteidigt.“
KVen bleiben wichtig
War es Dieter Thomae?
„Dieter Thomae war dabei. Als
sie wieder bis spät in die Nacht
getagt haben, um den großen
Konsens für die Gesundheitsreform zu finden, saß der liberale Gesundheitsexperte mit am
Tisch.
Und immer dann, wenn Sozialministerin Ulla Schmidt
ihren Vorschlag auf den Tisch
26
BDI aktuell 08/09-2003
legte, die Vertragsmonopole
der Kassenärztlichen Vereinigungen zu schleifen, verkündete Thomae kategorisch sein
Nein.
‚Wie eine Monstranz’ habe
Thomae die Unantastbarkeit der
Freiberufler vor sich her getragen, sagt spöttisch einer, der
auch dabei war. Und weil die
(Carsten Germis und Rainer Hank
in: FASZ Nr. 30/2003)
BDI aktuell
Medizin
Medizin
Tora besser als Furo?
Begünstigt lausige Datenlage den Verkauf?
Frage:
Mir wurde kürzlich von einem
Kardiologen empfohlen, einen
Patienten mit koronarer Herzkrankheit und schwer eingeschränkter linksventrikulärer
Pumpfunktion nach zwei Infarkten von Furosemid (Lasix u.a.)
auf Torasemid (Torem, Unat)
umzustellen, da neuere Studien einen signifikanten Überlebensvorteil des Torasemid
nachgewiesen hätten. Um welche Studien handelt es sich und
wie valide sind sie?
Antwort:
Kronzeuge für die angebliche
lebensverlängernde Wirksamkeit des Schleifendiuretikums
Torasemid (Toem, Unat) im
Vergleich mit Furosemid (Lasix
u.a.) bei Herzinsuffizienz dürfte die TORIC*-Studie sein.
Dabei handelt es sich um eine
nicht randomisierte Beobachtungsstudie, an der ursprünglich 2.303 Herzinsuffizienz-Patienten teilgenommen haben
und die nicht primär auf Prüfung der Mortalität angelegt
war. Veröffentlicht sind nur die
Ergebnisse einer post hoc eingeführten Analyse, die ausschließlich 1.377 Patienten mit
„ausreichender klinischer Dokumentation“ in der Nachuntersuchung berücksichtigt. In
diesem nachträglich ausgewählten Patientenkollektiv beträgt
die Sterblichkeit unter Torasemid 2,2% unter Furosemid und
anderen Diuretika 4,5%. Der
Unterschied ist zwar signifikant
(p<0,05).1 Die Verzerrungsmöglichkeiten in dieser Studie
– vor allem durch nicht randomisierte Zuteilung zu den Vergleichsgruppen und nachträgli-
Journal Watch Online
chen Ausschluss von 40% der
Patienten mit „schlechtem“
Follow-up – sind jedoch so groß,
dass sie allein die Differenz erklären können. Eine Aussage
über den Einfluss der Diuretika
auf die Sterblichkeit erlaubt diese Untersuchung nicht.
Furosemid wurde zudem –
nach der mittleren Tagesdosis
von unter 40 mg zu urteilen –
nur einmal am Tag eingenommen. Wegen der „ReboundPhänomene“ unter dem kurz
wirkenden Furosemid gilt aber
die zweimal tägliche Einnahme
als Standard.
Eine der Fragestellung angemessene Studie – eine ausreichend große randomisierte
kontrollierte Doppelblindstudie mit dem primären Endpunkt
Gesamtsterblichkeit – finden
wir nicht. Der Torasemid-Anbieter Roche überlässt uns neben der TORIC-Studie zwei
kleine offene randomisierte
Vergleichsstudien mit Furosemid, in denen primär die Be-
handlungskosten bzw. Krankenhauseinweisungen wegen
Herzinsuffizienz untersucht
werden und in denen sich die
Sterblichkeit nicht signifikant
unterscheidet.2,3
Fazit:
Ein lebensverlängernder Vorteil von Torasemid (Torem,
Unat) gegenüber Furosemid
(Lasix u.a.) bei Herzinsuffizienz ist nicht nachgewiesen.
Wenn diese Patienten ein
Schleifendiuretikum benötigen, ist das besser erprobte
und preiswerte Furosemid
Mittel der Wahl
*
TORIC = TORasemid In
Congestive Heart Failure
1 COSIN, J. et al.: Eur. J. Heart Failure 2002; 4; 507-13
2 NOB, L.L. et al.: Clin. Therap. 1999; 21: 854-66
3 MURRAY, M.D. et al.: Am. J. Med. 2001; 111: 513-20
(Aus: arznei-telegramm, Berlin, 6/2003
Fax: 030/794902-20
http//:www.arznei-telegramm.de )
Dr. Jacobs, AOK-Bundesverband
Der Hausarztsektor ist überholt!
Jetzt registrieren: www.BDI.de
Preisausschreibung
Die Hans und Gertie Fischer-Stiftung schreibt erstmals
einen Förderpreis aus, mit dem innovative Forschungsergebnisse zur Ursache, Behandlung und Prävention der
Arteriosklerose ausgezeichnet werden sollen. Der Preis
ist mit 5.000 € dotiert und soll alle zwei Jahre an jüngere
Forscher / Forschergruppen des Landes Nordrhein Westfalen im Rahmen der Jahrestagung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin (diesjährige Tagung 07./08. November 2003 in Leverkusen) vergeben
werden.
Einschlägige Arbeiten können in vierfacher Ausfertigung
bis zum 15. September 2003 zu Händen des Vorsitzenden der Stiftung,
Herrn Prof. Dr. Kort
Alfredstr. 277
45133 Essen,
eingereicht werden. (Die Jury besteht aus 4 Mitgliedern,
die Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.)
„Zur Trennung von Haus- und
Fachärzten: Vorausgeschickt,
dass ich eigentlich in der Überwindung der Sektoren den wesentlichen Schritt zu mehr Qualität und vor allem mehr Produktivität bei der Leistungserstellung sehe, sehe ich die Trennung von Haus- und Fachärzten
im ambulanten Bereich eher als
kontraproduktiv an; denn damit wird eine neue Art Subsektor geschaffen. Ich frage mich,
ob es wirklich der richtige Weg
ist, einen neuen Subsektor zu
schaffen, wenn die Sektoren
doch eigentlich überwunden
werden sollen.
Zweitens. Wenn dem Hausarzt eine besondere Rolle zugewiesen werden soll, stellt sich
mir die Frage, ob nicht die Krankenkassen ein besonderes Interesse haben müssten, die Hausärzte nach Qualitätskriterien
auszuwählen. Wenn der Haus-
arzt wirklich eine größere Verantwortung in der Versorgung
tragen soll – das ist ja im Gesetzentwurf vorgesehen –, besteht doch gerade die Notwendigkeit, bei der Auswahl des
Hausarztes darauf zu achten,
dass besondere Qualitätsbedingungen eingehalten werden.
Wenn ich es richtig verstanden
habe, ist es – ohne jetzt einem
Hausarzt zu nahe treten zu
wollen – auch in der Ärzteschaft unstrittig, dass in Bezug
auf die hausärztliche Tätigkeit,
die Qualifikation von Hausärzten durchaus noch ein gewisser
Handlungsbedarf besteht. Insofern ist für mich auf den ersten
Blick nicht nachvollziehbar,
warum eine solche Trennung
notwendig ist.“
(Dr. Klaus Jacobs, AOK Bundesverband, vor dem Ausschusses für
Gesundheit und Soziale Sicherung
am 23.06. 2003)
BDI aktuell 08/09-2003
27
BDI aktuell
BDI intern
Dr. med. Ulrich Herborn gestorben
Der ehemalige langjährige
Vorsitzende der Landesgruppe Hessen im BDI e.V., Dr.
med. Ulrich Herborn (Kassel), ist im Alter von 65 Jahren
einer geduldig ertragenen
schweren Krankheit erlegen.
Der seit 1973 in Kassel niedergelassene Internist hat
sich seit 1976 leidenschaftlich für uns eingesetzt und
war bis 1999 Obmann der
Bezirksgruppe Kassel.
Für die ärztliche Fortbildung
hat er sich als Organisator
vielfältiger regionaler Veranstaltungen und besonders
auch in der Landesärztekammer Hessen engagiert, die ihn
immer besonders schätzte.
So wurden ihm 1988 die Dr.Richard-Hammer-Medaille,
2001 die Ernst-von-Bergmann-Plakette und am
07.05.2003 die Ehrenplakette in Silber für besondere
Verdienste um die hessische
Ärzteschaft verliehen.
Seine Familie, auf die er mit
Recht stolz sein konnte, und
seine Freunde schätzten die
menschliche Größe, den feinsinnigen Humor, seine Güte und
stete Hilfsbereitschaft. Seiner
Landesgruppe Hessen im BDI
e.V. fehlen sein berufspolitischer Rat und sein weitsichtiges Engagement schon jetzt.
Dr. med. Wolfgang Grebe
1. Vorsitzender der
Landesgruppe Hessen im BDI e.V.
Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
trauert um sein langjähriges Mitglied, den
ehemaligen Vorsitzenden der Landesgruppe Hessen und
Obmann der Bezirksgruppe Kassel
Herrn Dr. med. Ulrich Herborn,
der am 16. Juni 2003 im Alter von 65 Jahren verstarb.
Geburtstag
Prof. Dr. med. Jürgen F. Riemann wurde 60
Am 21. Juli 2003 wurde Prof.
Dr. med. Jürgen F. Riemann,
Ludwigshafen, 60 Jahre alt. Jürgen F. Riemann ist langjähriges
Mitglied unseres Verbandes und
gehört in dieser Wahlperiode
zum engeren Vorstand. Der
großen Bedeutung unseres Jubilars wegen stellen wir die ausführliche Würdigung seines Lebensweges international zugänglich auf unsere Internetseite. Bitte rufen Sie auf:
www.bdi.de, dann <Der
BDI>, <Wir über uns>, <Ehrungen>.
200er Folien. Konica-Densitometer PDA
85, Hofmann Sensicontrol, Mavic Röntgen
Schürze Pb 0,05 mm blau, „Bleihandschuhe“, Wellhöfer-Prüfkörper mit Dosimeter,
Dunkelkammerfilm-Magazin und ScriboBelichtung.
Tel.: 089/1503646
Rufen Sie uns an.
RMS Endoskopie-Technik
Ramskamp 41, 25337 Elmshorn
Tel.: 04121/6493-90, Fax -83
Oberbauchsonographie sowie Echokardiographie. Neupreis DM 34.000,- für
EUR 2.000,-.
Fax: 089/6914230 (Tel.: 089/62001296)
Wir verkaufen:
Werkstattüberholte Gastro- u. Koloskope,
Sigmoidoskope + Bronchoskope von Olympus – Pentax – Fujinon. Kostenfreie Anlieferung der Endoskope in Ihre Praxis zwecks
Begutachtung, Erprobung der Geräte nach
Abstimmung. Prüfen Sie uns! Rufen Sie
uns an.
RMS Endoskopie-Technik
Ramskamp 41, 25337 Elmshorn
Tel.: 04121/6493-90, Fax -83
PRAXISABGABE
(Red.)
Wir gratulieren dem Jubilar
herzlich und wünschen noch
viele segensreiche Jahre.
Kleinanzeigen
GERÄTE
Fujinon-Glasfaser-Endoskope zu verkaufen wegen Anbieterwechsel:
2 x Gastroskop UGI FP7, 105 cm lang, 9,8
mm Durchmesser, ca 50 Pkt. je 2.300,—
VB (Listenpreis für gebrauchte Geräte
3.300,-); Coloskop Col-M2, 140 cm, 13
mm Durchmesser, ca. 50 Pkt., 1.800,-;
Sigmoidoskop Sig-ET, 70 cm, 13 mm
Durchmesser, 0 Pkt. (!), 1.200,-; FujinonLichtquelle, 450,Tel.: 02242/203121
Stressechokardiographieeinheit Tomtec
(Stand alone) Jahr 2000 abzugeben. VB
2.500 EUR.
Tel.: 08122/1761
Wir verkaufen: gebrauchten Reinigungswagen für Endoskopie; Manual Disinfector TD 20 von Olympus (Anschaffungsjahr
1994) nebst Olympus CLK 3-Lichtquelle
und diverses Zubehör, z.B. Öl, Zange,
Reinigungsbürste und Spülflasche. Preis:
VB.
Tel.: 02162/93890-0
Röntgen-Film-Kassetten mit 400er Verstärkerfolie Rego 35x43, 35x35, 24x30, 18x24,
13x18 sowie verschiedene Formate mit
28
BDI aktuell 08/09-2003
Dunkelkammerfilm-Magazin mit Einlegetisch und Scribor. Maße: 60Bx60Tx95H cm.
15W-Speziallampe. € 80,—.
Standort: Ruhrgebiet.
“Geräte 09036”
Wir reparieren:
Gastroskope, Koloskope, Sigmoidoskope
und andere Gerätegruppen von Olympus,
Pentax und Fujinon, auch die 10er-Serie
von Olympus. Wir gewährleisten die kostenfreie Abholung Ihrer Endoskope und bieten Ihnen Leihgeräte.
Prüfen Sie uns! Rufen Sie uns an.
RMS Endoskopie-Technik
Ramskamp 41, 25337 Elmshorn
Tel.: 04121/6493-90, Fax -83
Wir kaufen:
Gebr. Gastro- und Koloskope, Sigmoidoskope + Bronchoskope v. Olympus – Pentax
– Fujinon. Wir bieten Ihnen die kostenfreie
Abholung + Beurteilung Ihrer Endoskope in
unserer Fachwerkstatt. Prüfen Sie uns!
Verkaufe Röntgenanlage Phillips Müller,
neuwertigen Generator Standard 50 mit
Belichtungsautomatik, 2 Röhrenbetrieb,
Diagnost, Buckytisch, Wandstativ und Zubehör, Fuji Entwicklungsmaschine.
Tel.(ab 19.00 Uhr): 09661/7780
Verkaufe Kontron Ultraschallgerät, Bj.
1986, voll funktionsfähig, 2 Sonden (3,5
und 5 MHz).
Tel.(ab 19.00 Uhr): 09661/7780
Ultraschallgerät Kontron Sigma 1 AC,
Bj. 1990, 2 Sektorschallköpfe 3.5/5.0
MHz, geeignet für Schilddrüsen- und
Internistisch-hausärztliche Praxis, direkt
im Zentrum einer Allgäu-Metropole und im
März 2002 vollkommen neu eingerichtet,
wegen Altersgründen im Laufe 2004 oder
später abzugeben.
„Praxisabgabe 06185“
Gastroenterolog. Praxis, zertifiziert, Raum
18/Ostsee, Großstadt (Sperrgebiet), hoher
technischer Standard, außerordentlich Umsatz- und Ertragsstark, Praxisgr. 200 m2,
Erweiterung bis 300 m2 möglich, aus Altersgründen abzugeben.
„Praxisabgabe 19185“
Fachinternistische Kassenzulassung
(Intern. Gemeinschaftspraxis HausarztFacharztpraxis) zum 31.12.2003 abzugeben. Mindestvoraussetzung Fachkunde Vorsorge-Koloskopie, im Übrigen
Teilgebiet Gastroenterologie. Wünschenswert ist auch spezielle Diabetologie (diabetologische Schwerpunktpraxis und gastroenterologischer Schwer-
BDI aktuell
Kleinanzeigen
punkt) im PLZ-Gebiet 59. U.a. Rö. vorhanden, Farbduplex, prozessorgestützte Video-Endoskopie (PENTAX) in getrennten Räumen).
„Praxisabgabe 01429“
Anteil des Seniorpartners in hausärztlich-internistischer Praxis Anfang
2004 abzugeben. Praxis ohne „Alterserscheinungen“ in großzügigen Räumen
mit in jeder Hinsicht aktueller Ausstattung. Günstige Kosten- und Personalstruktur. Partnerin Anfang 40 möchte
wie bisher in Teilzeit weiterarbeiten.
Kleinstadt Nähe Stuttgart – geregelter
Wochentagsdienst, zentraler Notdienst
an Wochenenden.
„Praxisabgabe 07749“
Gastroenterologische Fachpraxis in
Südwestdeutschland (seit 25 Jahren bestehend, umsatzstark, in Ärztehaus, gesperrter Bezirk, hoher Anteil an Privatpatienten) aus Altersgründen abzugeben. Gute
Möglichkeiten durch KO-Katalog und Vorsorge-Koloskopie.
„Praxisabgabe 05697“
Engagierte(r) Internist(in) mit breitgefächerter Ausbildung zur Übernahme einer fachärztlich internistischen Praxis im gesperrten Planungsbereich Mittelfranken gesucht.
Sehr gute Existenzgrundlage.
„Praxisabgabe 07130“
Fachärztlicher internistischer KV-Sitz in
einer Universitätsstadt in Hessen (Sperrbereich) sehr günstig an eine(n) jüngere(n)
Internistin(en) mit Schwerpunkt Rheumatologie (wenn möglich!) zum 01.09.2003
oder später abzugeben. Möglichkeiten zur
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis mit interessierten Kollegen in der
Stadt sind gegeben.
„Praxisabgabe 27728“
Hausärztlich-internistische Praxis in
einer Praxisgemeinschaft (2 Ärztinnen)
in mittelgroßer Stadt Ostbrandenburgs,
eingebettet in reizvolle Wald- und Seenlandschaft, aus Altersgründen im Jan.
bis Feb. 2004 zu günstigen Konditionen
abzugeben. Die PG befindet sich in einem Ärztehaus mit behindertengerechtem Zugang, sehr guter Verkehrsanbindung mit Bus, Bahn und PKW, reichlich
Parkplätze und Apothekennähe. Sehr
günstige stabile betriebswirtschaftliche
Situation.
„Praxisabgabe 19517“
Internist. Privatpraxis, naturheilkundlich
orientiert, hoher Umsatz, Topausstattung,
zum 01.01.2004 abzugeben. Übergangsgemeinschaft ab sofort möglich. Raum
Rhein-Main.
„Praxisabgabe 24176“
Hausärztlich-internistische Praxis im
KV-Bereich Braunschweig zeitlich flexibel 2003 aus Altersgründen abzugeben.
Etablierte moderne Praxis in sehr guter
Lage mit überdurchschnittlichem Umsatz.
Eignung auch für AllgemeinmedizinerHausarzt und/oder als Gemeinschaftspraxis. Geregelter zentraler Notdienst.
Übergabegemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis möglich.
“Praxisabgabe 00562”
Verkaufe seit 1975 gut eingeführte Internisten-Praxis, ab 2003 hausärztlich mit
vielen Sonderbudgets, Übergangsgemeinschaft auf Wunsch. Einstieg auch ohne
Eigenkapital möglich.
Tel.(ab 19.00 Uhr): 09661/7780
Gut eingeführte internistische Praxis im
Vordertaunus mit günstiger Verkehrsanbindung nach Frankfurt/Main an Kollegen mit
Teilgebiet Kardiologie / Gastroenterologie oder Pulmonologie abzugeben.
„Praxisabgabe 57014“
Die KV Schleswig-Holstein schreibt folgende Vertragsarztsitze aus:
– Stadt Lübeck, Praxis eines prakt. Arztes /
einer prakt. Ärztin, Übernahme durch einen
Nachfolger, gesperrtes Gebiet
Bewerbungsfrist: 15.10.2003
Auskünfte: KV Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1-3
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/883-327, -259, -303, -346, -378
PRAXISPARTNER
Facharzt für Sportmedizin sucht
(vornehmlich) einen praktischen Arzt
oder Internisten, der Interesse an einer
Praxiskooperation hat. Der Praxisstandort
soll in einem wunderbar renovierten Jugendstilhaus in Berlin-Wilmersdorf sein, in
dem im Parterre repräsentative mit Stuck
ausgestattete Praxisräume fei sind. Es handelt sich um ca. 170 m2 zu äußerst fairen
Mietkonditionen (ca. 1.700,— Euro warm).
Im gleichen Haus wird eine gut eingeführte
Physiotherapiepraxis mit hohem Qualitätsanspruch, entsprechender Ausstattung und
Klientel betrieben. Der Praxisstandort ist
seit mehr als 10 Jahren als Arztpraxis registriert. Bei Interesse bitte bei Richtig bewegt
melden:
Tel.: 030/85963227, Herr Martin oder
Frau Bort, Fax: 030/85963228
Pneumologin(e) zur Kooperation oder
zur flexiblen Mitarbeit im Raum München
gesucht. Teilzeit möglich.
„Praxispartner 10246“
Gut eingeführte, mittelgroße, ausbaufähige internistische Hausarztpraxis in Kleinstadt in der Region Hannover (mit S-Bahnund Autobahn-Anschluss) aus Altersgründen flexibel bis Anfang 2004 abzugeben.
Geeignet auch für Allgemeinmediziner.
Vorangehende Vertretung oder anderes
Übergabemodell möglich.
„Praxisabgabe 61521“
Internist – Rheumatologie und Fachimmunologe DGfI sucht Partnerschaft/
Assoziation in einer bestehenden Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft/
Klinik (bevorzugt mit O III-Labor) mit gutem Umsatz in einer mittelgroßen oder
großen Stadt in Deutschland mit der
Möglichkeit zum Erwerb eines KV-Sitzes
(oder zur Gründung einer solchen GP/
PG!) zum Ende 2003 o. spätestens Anfang 2004.
„Praxispartner 77228“
Wirtschaftlich stabile internistische
Facharzt-Praxis mit großem Anteil von
Privatpatienten und KV-Sitz im Rhein-MainGebiet an Nachfolger abzugeben.
„Praxisabgabe 05714“
Große gastroenterologische Gemeinschaftspraxis mit Schwerpunkt Endoskopien sucht
1) weiteren gastroenterologischen Partner,
2) WB-Assistenten mit 1 Jahr Gastro-WB,
das zweite Jahr kann hier abgeleistet werden und wird anerkannt, dann ist eine Aufnahme als weiterer Partner gewünscht. Teilzeit ist möglich.
Gemeinschaftspraxis Dr. Friedrichs/Krolls
Emscherstr. 215
47166 Duisburg
E-Mail: [email protected]
Internist, naturheilkundl./homöopathisch orientiert, ab sofort in Privatpraxis,
Topausstattung, gesucht. Spätere Übernahme möglich. Rhein-Main.
„Praxispartner 76241“
Internist/Psychotherapie sucht Jobsharingpartner im Raum Frankfurt am Main.
“Praxispartner 11228”
PRAXISRÄUME
Internistische Praxisräume (ca. 200 qm)
mit Inventar in NRW – zur Zeit nur Privatpatienten – aus Altersgründen abzugeben.
„Praxisräume 14859“
STELLENANGEBOT
Suche Internistin/Internist gastroenterologisch/proktologisch weitergebildet zur
Mitarbeit in Speyer, kurz- oder langfristig,
alle Optionen möglich, auch halbtags.
www.gastroentrologie-speyer.de
„Stellenangebot 07915“
Arbeitsamtsärztin/Arbeitsamtsarzt:
Im Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes
Kassel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position einer Ärztin/eines Arztes in Teilzeit (19,25 Stunden/Woche,
unbefristet) zu besetzen.
Schwerpunkt der (große Selbständigkeit
gewährenden) Tätigkeit sind sozialmedizinische Begutachtungen der Versicherten hinsichtlich des beruflichen Leistungsvermögens; daneben beraten Sie
die Fachabteilungen des Arbeitsamtes
in sozial- und arbeitsmedizinischen Fragen. Von besonderer Bedeutung ist auch
eine enge Zusammenarbeit mit sonstigen regionalen Dienststellen des Gesundheits- und Sozialwesens; Kontakte
zu den ortsansässigen Betrieben sind
u.a. durch Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen gegeben.
Eine abgeschlossene Facharztweiterbildung ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Von Vorteil sind ferner Erfahrungen in der Sozial- und Arbeitsmedizin,
die aber ggf. auch nachträglich erworben
werden können.
Die Vergütung erfolgt tarifgerecht nach
dem MTA (entspricht BAT), je nach Erfüllung der Voraussetzungen bis Verg.-Gr.
Ia. Geboten werden ferner eine intensive
Einarbeitung, wissenschaftliche Fortbildung einschließlich Förderung der arbeits- und sozialmedizinischen Weiterbildung und alle im öffentlichen Dienst
üblichen Leistungen.
Bewerbungen richten Sie bitte an:
Dr. med. Heinrich Wilken
Leitender Arzt des
Landesarbeitsamtes Hessen
Saonestr. 2-4
60528 Frankfurt a.M.
Tel. 069/6670-223
Weiterbildungsassistent(in) für kardiologisch-angiologische Schwerpunktpraxis in Karlsruhe ab 01.11.03 gesucht.
Gesamtes nicht-invasives Spektrum der
Kardiologie und Angiologie. Modernste
Ausstattung, hervorragendes Arbeitsklima.
WB-Ermächtigung für 1 Jahr Innere Medizin und 1 Jahr Kardiologie, WB Phlebologie möglich.
Dr. med. Sabine Raulin
Ärztin für Innere Medizin, Kardiologie
Angiologie und Phlebologie
Kaiserstraße 104, 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/29999, Fax; 0721/29910,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.raulin.de
Angiologie: WB-Assistent(in) für
Schwerpunktpraxis ab sofort gesucht.
WB-Ermächtigung für 1 Jahr (bei TZ 2
Jahre) liegt vor. Duplexkenntnisse erwünscht. Bezahlung nach BAT. Spätere
Assoziation denkbar
Tel.: 05331/1771 od. 05331/978297
Praxisvertretung gesucht. Fachübergreifende internistische Gemeinschaftspraxis (haus- und fachärztlich) in Delmenhorst sucht Schwangerschaftsvertretung für halbtags ab Ende 2003. Spätere
Assoziation möglich, KV-Sitze (hausärztlich) frei.
Tel.: 04221/17020
STELLENSUCHE
Internistin sucht OA-Stelle im Raum
PLZ 0, 1 und 2 zum 01.11.2003 oder
später. Erfahrung in der Echokardiographie, Sonographie vom Abdomen und
Gastroskopie. Fachliche Schwerpunkte:
Kardiologie, Pulmologie, Onkologie und
Diabetologie.
Tel.: 04761/2946
VERTRETERANGEBOT
Dialyse: Internist – Nephrologie, lange
Erfahrung in Klinik und Praxis, übernimmt
gelegentlich nach Absprache Vertretungen.
Nur Dialysepraxen.
Vertreterangebot 11626“
VERTRETERSUCHE
Suche erf. Praxis-Vertreter/in für intern.rheumatolog. Schwerpunktpraxis zum
häufigeren Einsatz in Urlaubs- und Kongress-Zeiten.
Tel.: (Saarbrücken) 0681/3905075
Korrespondenzadresse zu Kleinanzeigen:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Hauptgeschäftsstelle
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Fax: 0611/18133-50, E-Mail: [email protected]
Annahmeschluss für BDI aktuell Oktober 2003: 01. 09. 2003
(voraussichtlicher Erscheinungstermin: 25. 09. 2003);
für BDI aktuell November 2003: 29.09.2003
(voraussichtlicher Erscheinungstermin: 23.10. 2003).
BDI aktuell 08/09-2003
29
BDI aktuell – Seite 30
Kongresse und Fortbildung
Auf einen Blick: BDI-Termine 2003
August 2003
24.08.-30.08.
52. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Pörtschach
am Wörthersee
September 2003
20.09.-21.09.
Farbdoppler-Echokardiographie-Abschlusskurs, München
Oktober 2003
04.10.-11.10.
1. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung, Venedig,
Isola di San Servolo
Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ – Kurs A, Bad Wildungen
Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ – Kurs B, Bad Wildungen
24.10.-28.10.
29.10.-02.11.
November 2003
08.11.
08.11.-11.11.
10.11.-15.11.
27.11.-29.11.
27.11.-06.12.
Dezember 2003
13.12.
AK Tropen-/Reisemedizin und Impfwesen, LG Bayern
Malariamikroskopierkurs, Würzburg
Echokardiographie-Aufbaukurs, Wiesbaden
Vorbereitungskurs zur Facharztprüfung, Krefeld
Nürnberger Bronchoskopieseminar, Nürnberg
26. Internationaler interdisz. Seminarkongress f. ärztl. Fortbildung,
Puerto de la Cruz/Teneriffa
Ultraschall-Echokardiographie-Refresherkurs Teil 1, Wiesbaden
Beachten Sie bitte auch die detaillierten Veranstaltungsankündigungen
auf den folgenden Seiten!
Terminübersicht Fort- und Weiterbildung 2003
Kurse
Farbdoppler Echokardiographie Abschlusskurs
Termin
20.09. - 21.09.2003
Kursleiter:
PD Dr. Werner Zwehl
Ort:
München
340,— / 420,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Echokardiographie Aufbaukurs
Termin
08.11. -11.11.2003
Kursleiter:
OA Dr. med. F.-J. Beck
Ort:
Wiesbaden
340,— / 420,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Vorbereitungskurs zur Facharztprüfung
Termin
10.11. - 15.11.2003
Kursleiter:
Profs. Dr. med. Bach/Frieling/Klues
Ort:
Krefeld
410,— /460,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Information und Anmeldung:
(einen Coupon finden Sie auf der letzten Seite)
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Kongressabteilung, Postfach 1566
65005 Wiesbaden, Tel. 0611 / 18133-22, o. – 24;
Fax: 0611 / 18133-23
Mail: [email protected]
Internet: www.bdi.de
BDI-Veranstaltungen
Arbeitskreis Tropen-/Reisemedizin und Impfwesen
Landesgruppe Bayern. Malariamikroskopierkurs für Ärzte
Datum:
08.11.2003,
10:00 s.t. bis 17:00 Uhr
Ort:
Missionsärztliches Institut
AG Tropenmedizin
Würzburg
Kursinhalt: Ausstrichtechnik, Dicker Tropfen, Färbetechnicken,
Mikroskopische Differenzierung, Theoriefragen
Kursleitung: Dr. med. A. Stich, Tropmed. Klinik Prof. Fleischer,
Würzburg; Frau Hanne Fleischmann, MTA,
Missionsärztl. Institut Würzburg
Begrenzte Teilnehmerzahl: Maximal 15 Personen
Kursgebühr: 100 €
Nürnberger Bronchoskopie-Seminar
Termin
27.11. - 29.11.2003
Kursleiter:
Dr. med. P. Bölcskei / Dr. med. M. Wagner
Ort:
Nürnberg
210,— / 260,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie Teil I
Termin
13.12.2003
Kursleiter:
OA Dr. med. F.-J. Beck
Ort:
Wiesbaden
130,— / 180,— (BDI-Mitglieder/Nichtmitgl.)
Gebühr:
Kongresse
24.08. - 30.08.2003
52. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für
ärztliche Fortbildung in Pörtschach am Wörthersee
05.10. - 11.10.2003
1. internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für
ärztliche Fortbildung in Venedig / Isola di San Servolo
24.10. - 28.10.2003
Kurs A – Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren
Bad Wildungen
Kurs B – Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren
Bad Wildungen
29.10. - 02.11.2003
27.11. - 06.12.2003
26. internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für
ärztliche Fortbildung in Puerto de la Cruz / Teneriffa
Anmeldung: Missionsärztliches Institut, Abt. Tropenmedizin,
Frau Rogers,
Tel.: 0931/8048523
Fax: 0931/8048530
Hermann Schell-Str. 7
97074 Würzburg
E-Mail: [email protected]
Es sind auch BDI-Mitglieder anderer Bundesländer herzlich eingeladen.
Sonstige Veranstaltungen
Cuxhavener Internisten: Internistentreffen
Datum:
immer am ersten Donnerstag (werktags) des letzten
Quartalsmonats, regelmäßig um 19.00 Uhr
Ort:
Hochrestaurant Donners Hotel, Am Seedeich 2,
27472 Cuxhaven
Kongresse und Fortbildung
Kontakt:
Tel.: 04721/5090
Bemerkung: Die Treffen finden statt in Kombination mit einem
Qualitätszirkel für hausärztliche Internisten.
Landesärztekammer Hessen
24-stündiges Fortbildungsseminar „Assistenz bei endoskopischen
Untersuchungen in der Praxis“
Datum:
Block I
Fr, 05.09.2003, 15:00-18:30 Uhr
Sa, 06.09.2003, 09:00-ca. 16:00 Uhr
Block II
Fr, 12.09.2003, 15:00-19:15 Uhr
Sa, 13.09.2003, 09:00-15:30 Uhr
Ort:
Carl-Oelemann-Schule
Carl-Oelemann-Weg 5, 61231 Bad Nauheim
Ziel des Fortbildungsseminars: Der/die ArzthelferIn und ArztfachhelferIn soll
durch das Seminar befähigt werden, den Arzt/die Ärztin bei der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung von endoskopischen Untersuchungen bestmöglichst zu entlasten sowie Patienten angemessen zu begleiten.
Anmeldeschluss: 14.08.2003
Auskünfte und Informationsmaterial zu den o.g. Kursen können
kostenlos angefordert werden bei der Carl-Oelemann-Schule;
Adresse siehe oben.
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Frau Elvira Keller, Tel.: 06032/782-185
Telefonsprechzeiten: Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr; Mo.-Do. 13:00-15:30 Uhr.
Änderungen vorbehalten! Stand: April 2003
32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Angiologie / Gesellschaft
für Gefäßmedizin e.V.
Datum:
10.-13.09.2003
Ort:
Baden-Baden
Schwerpunktthemen: Interventionen und operative Gefäßrekonstruktionen bei AVK / Kostendiskussion in der
Gefäßmedizin / Moderne interventionelle Gefäßmedizin /
Komplementäre Methoden in der Gefäßmedizin /
Update Schlaganfall 2003 / Diabetische Angiopathie
Ultraschallkurse (zertifiziert): Interdisziplinärer Grundkurs:
Doppler-Duplex-Sonographie der
versorgenden, peripheren und abdominellen Gefäße /
Refresherkurse: Duplex: Venen, hirnversorgende
Arterien, transcraniell, Abdomen sowie
Echokardiographie
Es finden u.a. Satellitensymposien, freie Vorträge,
Postervorträge, ein Patientenseminar,
Internetseminare sowie Kurse für Pflegeberufe statt.
Kongresspräsident: Prof. Dr. med. Curt Diehm
Kontakt und Anmeldung: Tel.: 07272 / 61-3511
Internet: www.vaskulaere-medizin.de
1. Kongress Ernährungsteams
Universität Hohenheim
Datum:
08.10.-10.10.2003
Ort:
Universität Hohenheim, 70593 Stuttgart
Vortragsthemen: Definition, Aufbau, Qualitätsmanagement und
Finanzierung von Ernährungsteams. / Ernährungsteams
im europäischen Vergleich. / Mangelernährung
Assessment. / Parenterale und enterale Ernährung.
Satellitensymposien
Workshops: Parenterale versus enterale Ernährung. / Onkologie und
Palliativmedizin. / Intensive Care Unit, Pädiatrie,
Geriatrie. Sowie: Dinner Talk; Podiumsdiskussion;
Posterausstellung; Toolbasar
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. H. K. Biesalski, Universität Hohenheim, Stuttgart;
Prof. Dr. Dr. J. Stein, J.W. von Goethe Universität, Frankfurt;
Prof. Dr. A. Weimann, DGEM, Leipzig
Anmeldung/Information/Kontakt:
Kongressorganisation FEP SCIENCE "Kongress PKE",
Schelztorstr. 54-56,
73728 Esslingen
Tel.: 0711/3513828,
Fax: 0711/3513829
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pke-online.com
14-tägige Intensivpraktika für Naturheilverfahren
Datum:
ab 13.11.2003
Ort:
Kurklinik Sebastianeum, Bad Wörishofen
Inhalt:
Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren
Seite 31 – BDI aktuell
mit Erleben der Kneippkur und praktischem Erlernen aller
naturheilkundlichen Therapien.
Teilnahmegebühr: € 200,—
Anmeldung: Dr. med. Anton Meier, Leitender Arzt,
86825 Bad Wörishofen
Kneippstr. 8
Tel.: 08247/355-104,
Fax: 08247/355-259
E-Mail: [email protected]
MEDICA – 35. Weltforum der Medizin
Internationale Fachmesse mit Kongress
Datum:
19.-22.11.2003
Ort:
Messegelände CCD.Süd, CCD.Pavillon, Halle 1, CCD.Ost
Düsseldorf
Gastroskopiekurs des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) e.V.
Datum:
19.+20.11.2003, 10:00-17:30 Uhr
Ort:
Messegelände CCD.Süd, Raum 12
Düsseldorf
Leitung:
Prof. Dr. J. Freise, Mülheim; Prof. Dr. B. May, Bochum
Kursgebühr: €100,—.
Mitglieder des BDI e.V. zahlen eine ermäßigte Gebühr. Die ermäßigten Karten
können nur an den Kongresskassen gekauft werden.
MEDICA-Juristica
Datum:
19.11.2003, 10:00-17:30 Uhr
Ort:
Messegelände, CCD.Süd, Raum 5
Düsseldorf
Leitung:
RA M. G. Broglie, Wiesbaden; RA H. Wartensleben, Stolberg
Themen:
Gründung ärztlicher Kooperationen / Auflösung ärztlicher
Kooperationen / Off-label-use
Veranstalter/Auskunft/Programmanforderung: MEDICA Deutsche
Gesellschaft zur Förderung der Medizinischen Diagnostik e.V.,
Postfach 70 01 49, 70571 Stuttgart
Tel.:0711/720712-0, Fax: 0711/720712-29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.medicacongress.de
Anmeldung: Messe Düsseldorf GmbH – Kongressbüro MEDICA,
Postfach 10 10 06, 40001 Düsseldorf
Tel.: 0211/4560-983, -984
Fax: 0211/4560-8544
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mcn-nuernberg.de
2. Gastro-Forum München
Datum:
12. und 13.12.2003
Ort:
12.12.2003, 09:00-18:00 Uhr:
Auditorium Maximum der technischen Universität München,
Arcisstr. 21,80333 München
13.12.2003:
Münchener Kliniken:
Krankenhaus Bogenhausen, W. Schepp
Klinikum Großhadern, B. Göke, J. Schirra
Klinikum Innenstadt, W. Heldwein
Krankenhaus Neuperlach, W. Schmitt
Klinikum rechts der Isar, R.M. Schmid, T. Rösch
Hauptthemen: Komplikationen der Leberzirrhose / Live-Demonstration
aus Endoskopie und OP / State-of-the-Art-Vorträge: Reizdarm Reizthema? Kapsel-Endoskopie: Wissenschaft und Marketing /
Der fistelnde Morbus Crohn / Submusköse Tumoren: Unschuldige
Mitbewohner oder gefährliche GIST-Neoplasien?
Kurse:
Kurs Funktionsdiagnostik oder pH-Metrie/Manometrie /
Koloskopie für Fortgeschrittene / Sonographie: Kontrastmittel
und Punktionen / Moderne diagnostische Gastroskopie:
Färben, Zoom & Co.
Organisation: T. Rösch, W. Schmitt
Veranstalter: GATE München e.V.
(Eine Industrieausstellung findet während der Tagung statt.)
Information und Anmeldung:
Medconnect GmbH, Petra Schindler
Brünnsteinstr. 10, 81541 München
Tel.: 089/41419250,
Fax: 089/41419245
E-Mail: [email protected]
http://www.medc.de/deutsch/kongress.htm
BDI aktuell – Seite 32
Kongresse und Fortbildung
DGIM Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Terminübersicht: Intensivkurse Innere Medizin – Vorbereitung auf die Facharztprüfung und Refreshing 2003
Datum:
Ort:
08.09.-12.09.2003
Med. Hochschule Hannover, Zentrum Innere Medizin,
Abt. Nephrologie
Carl-Neuberg-Str. 1, 30625 Hannover
Tel.: 0511/532-5950, 532-6319, 532-2429
Fax: 0511/532-8951
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. H. Haller
Organisation: PD Dr. J. Radermacher, PD Dr. W. Gwinner
Datum:
Ort:
22.09.-26.09.2003 – Teil II
Klinik u. Poliklinik für Innere Med. I, Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle
Tel.: 0345/557-2661, Fax: 0345/557-2253
Leitung:
Prof. Dr. W. Fleig, Prof. Dr. B. Osten, Prof. Dr. K. Werdan,
Prof. Dr. H.J. Schmoll
Organisation:Prof. Dr. W. Fleig, Dr. G. Hübner
Datum:
Ort:
22.09.-26.09.2003
Helios Klinikum Erfurt GmbH, Zentrum für Innere Medizin,
2. Medizinische Klinik
Postfach 10 12 68, 99012 Erfurt
Tel.: 03611/781-2470, Fax: 03611/781-2472
Leitung:
Prof. Dr. U. Schmidt, PD Dr. G. Laier-Groeneveld,
Fr. Prof. Dr. I. Aßmann
Organisation: Prof. Dr. Schmidt
Datum:
06.10. - 10.10.2003
Ort:
Medizinische Klinik III der Universität, Abt. Rheumatologie
Postfach 35 60, 91023 Erlangen
Tel.: 09131/853-2075
Fax: 09131/853-6448
Leitung und Organisation: Prof. Dr. B. Manger, Prof. Dr. H. Nüßlein
Datum:
Ort:
13.10.-17.10.2003
Klinikum rechts der Isar, II. Medizinische Klinik der TUM,
Ismaninger Str. 22, 81675 München
Tel.: 089/4140-4074, Fax: 089/4140-4932
E-Mail: [email protected]
Leitung:
Prof. Dr. R. Schmid, Prof. Dr. A. Schömig, Prof. Dr. Ch. Peschel,
Prof. Dr. D. Schlöndorff
Organisation: Prof. Dr. H.-D. Allescher, PD Dr. M. Kurjak, Fr. S. Zaun
Datum:
Ort:
– steht noch nicht fest –
Klinik III für Innere Medizin der Universität zu Köln,
Joseph-Stelzmann-Str. 91, 50924 Köln
Tel.: 0221/478-5059, Fax: 0221/478-3163
Leitung:
Prof. Dr. E. Erdmann, Prof. Dr. B. Lüderitz,
Prof. Dr. T. Sauerbruch, Prof. Dr. H. Vetter
Organisation: Prof. Dr. J. Beukelmann, Sekr. Fr. Blömer, Dr. Grohe,
Dr. P. Walger
Fortbildung direkt online buchen
Jetzt registrieren: www.BDI.de
42. Bayerischer Internisten-Kongress
14. bis 16. November 2003 – München, Universitätshauptgebäude Ludwig-Maximilians-Universität
Leitung: Prof. Dr. med. Manfred Schattenkirchner
Schwerpunktthemen:
Freitag, 14. November 2003, 15:15 bis 18:45 Uhr
KARDIOLOGIE AKTUELL
Vorsitz: Prof. Dr. med. A. Schömig
(Ärztl. Dir. Med. Klinik I Klinikum rechts der Isar TUM und Herzzentrum)
Samstag, 15. November 2003, 09:15 bis 12:45 Uhr
PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DER
GASTROENTEROLOGIE, BEI LEBER- UND
Vorsitz: Prof. Dr. med. R. Schmid
(Ärztl. Dir. Med. Klinik II Klinikum rechts der Isar TUM)
PANKREASERKRANKUNGEN
Samstag, 15. November 2003, 14:30 bis 18:00 Uhr
AKTUELLE THEMEN DER ENDOKRINOLOGIE,
PNEUMOLOGIE UND NEPHROLOGIE
Vorsitz: Prof. Dr. med. D. Schlöndorff
(Komm. Dir. Med. Klinik Innenstadt LMU)
Sonntag, 16. November 2003, 09:00 bis 12:30 Uhr
1. NOTFALLBEHANDLUNG IN DER INNEREN MEDIZIN
Vorsitz: Prof. Dr. med. D. Schlöndorff
(Ärztl. Dir. Med. Poliklinik Innenstadt LMU)
2. FORTSCHRITTE IN DER ONKOLOGIE UND
HÄMATOLOGIE
Auskunft:
MCN Medizinische Congress-Organisation Nürnberg AG
Zerzabelshofstr. 29, 90478 Nürnberg
Tel.: 0911 / 3931613, Fax: 0911 / 8209430
Vorsitz: Prof. Dr. med. Ch. Peschel
(Ärztl. Dir. Med. Klinik III Klinikum rechts der Isar TM)
Kongresse und Fortbildung
Seite 33 – BDI aktuell
Jahrestagung Thüringer Internisten
Gesellschaft für Innere Medizin Thüringens e.V.
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Landesgruppe Thüringen im BDI e.V.
am 13. September 2003 in Saalfeld
„Geriatrische Erkrankungen“
„Aktuelle Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen“
Wissenschaftliches Programm:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Pathogenetische Aspekte der Arteriosklerose
Die senile Demenz
Kardiologische Erkrankungen im hohen Lebensalter
Anti-Aging – möglich? – sinnvoll?
Grundlagen, Klassifikation und Therapie der Lungenfibrosen
Diagnostik der Lungenarterienembolie
Ambulant erworbene Pneumonien
Differentialdiagnostik und -therapie obstruktiver Atemwegserkrankungen
Freie Vorträge und Posterausstellung zum Thema:
„Der interessante Fall und seine Konsequenzen für die Praxis“
Mitgliederversammlung der Gesellschaft für Innere Medizin Thüringens e.V. mit Wahl des neuen Vorstandes.
Tagungsort:
ver.di-Bildungsstätte, Auf den Rödern 94, 07318 Saalfeld
Anmeldungen bis zum 31.08.2003:
Thüringen-Klinik gGmbH Georgius Agricola, Innere Abteilung, Rainweg 68, 07318 Saalfeld
Sekretariat Chefarzt Dr. Häßler: Frau Walter, Tel.: 03671/541400, Fax: 03671/541403
Die Tagung „Thüringer Internisten“ ist als Weiterbildungsveranstaltung durch die
Landesärztekammer Thüringens anerkannt (Kategorie A, 6 Punkte).
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V.
in Zusammenarbeit mit Bayerische Landesärztekammer / Akademie für Ärztliche Fortbildung
und Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München
Datum:
Thema:
Ort:
Datum:
Thema:
Ort:
Datum:
Thema:
Ort:
Datum:
Thema:
Ort:
Datum:
Thema:
Ort:
Donnerstag, 2. Oktober 2003, 19.30 Uhr
KARDIOLOGIE AKTUELL 2003/1 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND Therapie
Statine und Nicht-Statine bei KHK
Stammzelltherapie in der Kardiologie – Traum oder Zukunft?
Sport bei Herzinsuffizienz – wann, was und wie viel?
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Donnerstag, 9. Oktober 2003, 19.30 Uhr
HEPATOLOGIE AKTUELL 2003
Erhöhte Lebenswerte – was tun, welche Konsequenzen?
Nicht alkoholische Steatohepatitis (NASH) – neue Therapiestrategien
Leberzirrhose und ihre Komplikationen – aktueller Stand der Therapiemöglichkeiten
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Donnerstag, 23. Oktober 2003, 19.30 Uhr
KARDIOLOGIE AKTUELL 2003/2 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND Therapie
Lungenembolie und Cor pulmonale
Myokarditis-Verdacht: was ist wann zu tun?
Langzeitbehandlung nach akutem Koronarsyndrom
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Donnerstag, 20. November 2003, 19.30 Uhr
KARDIOLOGIE AKTUELL 2003/3 – UPDATE HERZINSUFFIZIENZ 2003 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND THERAPIE
Bewährte und neue Therapiestrategien
Herzinsuffizienz und Arrhytmie
Neue chirurgische Therapiemöglichkeiten
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Donnerstag, 4. Dezember 2003, 19.30 Uhr
ANGIOLOGIE AKTUELL 2003 – PRAXISRELEVANTE FORTSCHRITTE IN DIAGNOSTIK UND Therapie
Aortendissektion – häufig zu spät gestellte Diagnose
Periphere arterielle Embolien
Arterielle Verschlusskrankheit beim jungen Patienten
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Alle Veranstaltungen – Leitung, Auskunft und Anmeldung:
Dr. med. Hartmut Stöckle (Vorsitzender Akademie für Ärztliche Fortbildung / Bayerische Landesärztekammer)
Bahnhofstraße 98a, 82166 Gräfelfing, Telefon: 089 / 8 54 52 55 / 8 54 21 01, Fax: 089 / 85 33 42 / 89 86 09 70
BDI aktuell – Seite 34
Kongresse und Fortbildung
Europäischer Internistenkongress in Berlin
4th Congress of European Federation of Internal Medicine
10. bis 13. September 2003
bcc Berliner Congress Center, Am Köllnischen Park, 10179 Berlin, Tel.: 030 / 23806631
Main Topics:
Cardiovascular medicine
Gastroenterology/Hepatology
Infectious disease
Pneumology
Die Europäische Föderation für
Innere Medizin (EFIM) wird ihren alle zwei Jahre stattfindenden Kongress im September
2003 erstmals in Deutschland
abhalten.
Die Deutsche Gesellschaft für
Innere Medizin e.V. (DGIM) und
der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) unterstützen
diesen Kongress, der Internisten
aus allen europäischen Ländern
zusammenführen wird, auf vielfältige Weise. Ein großer Teil der
nationalen Referenten entstammt
diesen Gesellschaften. Insgesamt
erwarten wir über 80 eingeladene Redner aus 22 Ländern.
Ähnlich wie auf dem Wiesbadener Internistenkongress werden auch bei dem Berliner EFIMKongress Plenarvorträge, Symposien, Podiumsdiskussionen,
Updates aus den Schwerpunkten und „Meet the Expert“-Sit-
Diabetology
Haematology/Oncology
Intensive care medicine
Rheumatology
zungen abgehalten werden.
Themen entstammen aus allen
Bereichen der Inneren Medizin
und ihren Schwerpunkten. Neben den fachbezogenen Themen werden auch Veranstaltungen zur evidenzbasierten Medizin, zur Qualitätssicherung in der
Medizin, zur medizinischen Ethik
und ähnlichen übergreifenden
Aspekten stattfinden. Mitglieder
des BDI werden das neue Europäische Manual zur Inneren Medizin vorstellen. Bei der Eröffnungsveranstaltung, zu der sich
auch Bundespräsident Johannes
Rau als Grußredner angesagt hat,
wird J. Schölmerich, Regensburg, eine Key-lecture zum Thema „The Art and Science of Internal Medicine“ halten.
Am Mittwochnachmittag
(10.09.2003) wird auf Initiative des Berufsverbandes
Deutscher Internisten e.V.
Endocrinology and metabolic bone disease
Hypertension
Nephrology
Miscellaneous
(BDI) ein Vorkongress in
deutscher Sprache (siehe
unten) abgehandelt werden,
auf dem sechs renommierte
Fachvertreter unserer Gesellschaft Referate aus ihren
Schwerpunkten halten. Von der
pharmazeutischen Industrie unterstützte Satellitensymposien
werden den Kongress abrunden.
Alle Informationen zum Kongress
finden Sie im Internet unter
www.efim2003.de.
Das ausführliche Vorprogramm
kann auch in gedruckter Form angefordert werden, entweder über
die
Kongressorganisation C & P
Frau Nicola Bock-Schildbach
Amselweg 7
61462 Königstein/Taunus
Tel.: 06174/933595
Fax: 06174/933596
oder das
Wissenschaftliche Sekretariat
Prof. Dr. med. J. Köbberling
Zentrum für Innere Medizin
Kliniken St. Antonius
Carnaper Str. 48
42283 Wuppertal
Tel.: 0202/2992510
Fax: 0202/2992518.
DGIM und BDI als gastgebende Gesellschaften begrüßen es
sehr, wenn sich möglichst viele
Kollegen aus Deutschland an diesem europäischen Kongress beteiligen, der nicht nur durch seine Inhalte, sondern auch über
die damit verbundenen internationalen Kontakte zweifellos bereichern wird.
Johannes Köbberling, Wuppertal
Vorsymposium in deutscher Sprache
zum Europäischen Internistenkongress Berlin
organisiert vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) e.V. am 10.09.2003, 14.00-17.30 Uhr, im bcc, Raum 2
Gebühr für die Teilnahme nur an diesem Symposium: € 50,— pro Person.
Vorsitz:
G. G. Hofmann, München – O.A. Müller, München
COPD – Neue therapeutische Aspekte / K. Rasche, Wuppertal
Moderne Therapie mit oralen Antidiabetika / W. Scherbaum, Düsseldorf
Hypertonie – Kombinationstherapie, wann und welche? / T. Philipp, Essen
Akute und chronische Therapie der Herzinsuffizienz / E. Erdmann, Köln
Gastrointestinale Blutung – was ist zu tun? / T. Sauerbruch, Bonn
Differentialtherapie der Hyperthyreose / P. Schumm-Draeger, München
anschließend Eröffnung des Europäischen Internistenkongresses
18.00-20.00 Uhr, Main lecture hall
Opening remarks
J. Merino (President of the European Federation of Internal Medicine)
U.R. Fölsch (President of the German Society of Internal Medicine)
Address
J. Rau (President of the Federal Republic of Germany)
Key Lecture: The art and science of Internal Medicine
J. Schölmerich, Regensburg
Official opening of the congress
J. Köbberling (President of the congress)
20.00 Uhr: Welcome reception: Cocktails, finger food and entertainment in all foyers of the bcc.
Kongresse und Fortbildung
Seite 35 – BDI aktuell
40. Kongress der
Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
22. Ludwigsburger Tagung für praktische Gastroenterologie und Hepatologie
Forum am Schlosspark Ludwigsburg am 26. und 27. September 2003
Kongresspräsident: Prof. Dr. med. L. Kanz (Tübingen),
Kongresssekretär: Priv.-Doz. Dr. med. J. T. Hartmann (Tübingen)
WISSENSCHAFTLICHES PROGRAMM
Freitag, 26.9.2003
Samstag, 27.9.2003
Rheumatologie
Ansichten und Einsichten in der Rheumatologie
J. Meier, Baden-Baden
Zytokininhibitoren: Nutzen und Risiken in der Behandlung
entzündlich-rheumatischer Erkrankungen
C. Fiehn, Heidelberg
22. Ludwigsburger Tagung für praktische Gastroenterologie und
Hepatologie
Gefahr oder Mythen von Schadstoffen in der Nahrung – essen wir uns
krank?
H. W. Vetter, Stuttgart
Endoskopische Antirefluxtherapie
B. Schumacher, Düsseldorf
Die Haut als Spiegel gastroenterologischer Erkrankungen
P. Altmeyer, Bochum
Pulsinversionssonographie bei Verdacht auf Lebermetastasen – eine
neue diagnostische Dimension?
H. Weiler, Ludwigsburg
Pegylierte Interferone in der Therapie der chronischen Hepatitis – wo
liegt der Fortschritt?
K.-P. Maier, Esslingen
Cholestatische Lebererkrankungen: medikamentöse, endoskopische
oder chirurgische Therapie?
A. Stiehl, Heidelberg
Nephrologie
Frühzeitige Therapie zur Prävention der diabet. Nephropatie
F. van der Woude, Mannheim
Bildgebende Verfahren bei Nierenerkrankungen
M. Zeier, Heidelberg
Begleitmedikation bei Niereninsuffizienz
J. Kult, Bad Mergentheim
Onkologie
Systemische Behandlung des metastasierten Mammakarzinoms
W.-E. Aulitzky, Stuttgart
Diagnostik und Therapie bei Karzinom mit unbekanntem
Primärtumor (CUP-Syndrom)
W. Vogel, Tübingen
Stellenwert neuer systemischer Therapieverfahren
H. Goldschmidt, Heidelberg
Krebs im Alter
C. Bokemeyer, Tübingen
Endokrinologie
Diabetes mellitus Typ II
S. Matthaei, Tübingen
Therapie von Fettstoffwechselstörung
A. Hamann, Heidelberg
Schilddrüse imAlter
R. Klein, Tübingen
Kardiologie
Myocarditis – Diagnostik und Therapie
W. Schoels, Heidelberg
Therapie des Vorhofflimmern
V. Kühlkamp, Tübingen
Stand der Behandlung der Herzinsuffizienz
A. Elsässer, Freiburg
Reisemedizin
Neue Entwicklungen bei der Reiseimpfung
J. Knobloch, Tübingen
Aktuelle Malariaprophylaxe
P. Kern, Ulm
Hauptvorträge
Aktuelle Entscheidungen in der Gesundheitspolitik
R. Strehl, Tübingen, W. Brech, Reutlingen
Wieviel Aufklärung ist nötig? Aufklärungspflicht im Spannungsfeld
ethischer Anforderung und juristischer Notwendigkeit
U. Wiesing, Tübingen, H. Kamps, Reutlingen
Mittagsgespräch: Adjuvante Therapieverfahren bei soliden
Tumoren: Was ist gesichert?
Mammakarzinom
K. Possinger, Berlin
Kolonkarzinom
G. Adler, Ulm
Weichteilsarkom
J. T. Hartmann, Tübingen
Ultraschall-Seminar (Refresher-Kurs)
H. Weiler, Ludwigsburg
Arzt-Patient-Seminar
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
M. Gregor, Tübingen
Diabetologie
A. Fritsche, Tübingen
Posterbegehung
W. G. Zoller, Stuttgart, H.-G. Mergenthaler, Stuttgart
Praxisorientierte Seminare für Ärzte
Endokarditis
H.-D. Bundschu, Bad Mergentheim
Management des akuten Koronarsyndroms
W. Schöbel, Tübingen
Sinnvoller Einsatz von Tumormakern in der Onkologie
H.-G. Mergenthaler, Stuttgart
Behandlungsstrategie bei Diabetes mellitus Typ II
A. Fritsche, Tübingen
Schilddrüsenerkrankungen
M. Kellerer, Stuttgart
Angiologie/Doppler-Sono venös/arteriell
B. Balletshofer, Tübingen
Antithrombotische Therapie
C. Faul, Tübingen
Schmerztherapie
H.-G. Kopp/T. Schlunk, Tübingen
Gelenkbeschwerden
I. Kötter, Tübingen
Elektrolytstörung und Säure-Basen-Haushalt
T. Risler, Tübingen
Herzrhythmusstörung/Vorhofflimmern/Cardiac pacing
C. Mewis, Tübingen
Differentialdiagnose von Hepatitiden
F. v. Weizsäcker, Freiburg
Auskunft und Anmeldung: MedCongress GmbH, Postfach 70 01 49, 70571 Stuttgart, Tel.: 0711 / 7 65 14 54, Fax: 0711 / 76 69 92
BDI aktuell – Seite 36
Kongresse und Fortbildung
52. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress
in Pörtschach/Wörthersee
Sonntag, 24. August bis Freitag, 29. August 2003
Eröffnung: Sonntag, 24. August 2003 17.00 Uhr
Uhrzeit
09.00 - 10.00
10.00 - 11.45
Montag, 25.08.03
Kardiologie
Herzkreislauferkrankungen
und Sexualität
E.-W. Kupper/Bevensen
Rheumatologie
Häufige Krankheitsbilder
Dienstag,26.08.03
Kardiologie
Neue Therapiestandards u. Leitlinien in d. Präv.kardiovask.
Ereignisse
E.-W. Kupper/Bad Bevensen
Rheumatologie
Rationelle Stufendiagnostik
Diagnostik u. Therapie
11.45 - 12.00
12.00 - 13.00
14.15 - 15.45
16.00 - 17.00
17.00 - 18.00
18.00 - 19.00
20.30 - 22.00
W. Bolten/Wiesbaden
Pause
Gastroenterologie
Von NERD zu ERD
Facetten d. Refluxkrankheit
Ch. Specker/Essen
Pause
Thoraxchirurgie
Stadiengerechte Therapie
des Bronchialkarzinoms
R. Büchsel/Berlin
Meet the Expert
Hochdruck
Arterielle Hypertonie
Mittwoch,27.08.03
Kardiologie
Akutes Koronarsyndrom
Herzinfarkt-LeitlinienStrategie-Therapie
D. Jäger/Friedrichshafen
Infektionskrankheiten
Durch Zecken übertragbare
Erkrankungen
W. Heizmann/Berlin
Pause
Klinische Pharmakologie
Hochdruck
Medikamenteninteraktionen
b. antihypertensiver Therapie
K. Hayduk/Düsseldorf
Meet the Expert
EKG-Fragen
(bitte eigene Fälle mitbringen)
Donnerstag,28.08.03
Kardiologie
Schrittmacher
Therapie
Freitag,29.08.03
Kardiologie
Regime der
Herzinsuffizienz
D. Jäger/Friedrichshafen
Klinische Pharmakologie
Arzneimittelinteraktionen i.d.
kardiov. Therapie
Unterschiede i.d. kl. Pharmakologie der COX-1 u. COX-2-Hemmer
R. Böger/Hamburg
Pause
Pneumologie
Management d. akuten
Lungenembolie
D. Jäger/Friedrichshafen
Rheumatologie
1) Spondylarthritiden
2) DD und Therapie
des Kreuzschmerzes
Transplantat.m.Lebendspenden
H. Worth/Fürth
Meet the Expert
Phytotherapie i.d.Praxis
Diabetische Nephropathie
B.Grabensee/Düsseldorf
Meet the Expert
Rheuma und Niere
D. Loew/Wiesbaden
Diabetologie
Aktuelle Diabetestherapie
B.Grabensee/Düsseldorf
Diabetologie
Diabetische Folgeschäden
H.Mehnert/München
Schmerztherapie
Bedeutung der invasiven
Schmerztherapie
H. Strumpf/Bochum
Onkologie/Hämatologie
Neue u. bewährte Therapiemaßnahmen. Teil II
N. Niederle/Leverkusen
Phytotherapie
Phytotherapie in der
täglichen Anwendung
H.Mehnert/München
Schmerztherapie
Was gibt es Neues in der
medikament.Schmerztherapie?
M. Strumpf/Bochum
Schilddrüsenkrankheiten
Karzinome der Schilddrüse
m. Fallbeispielen
O.-A. Müller/München
W. Richter/Traunstein
Meet the Expert
Gastroenterologie
Funktionelle Dyspepsie
Neue Gesichtpunkte m. TED-Fragen
Fallbeispiele mit TED-Fragen
K. Hayduk/Düsseldorf
W. Rösch/Frankfurt
E.-W. Kupper/Bevensen
Thoraxchirurgie
Gastroenterologie
Pneumologie
Minimal invasive Thorxchirurgie Pilze im Stuhl - Pilze im Darm Aktuelle Aspekte im ManageMöglichkeiten u. Grenzen
ment der COPD
W. Richter/Traunstein
W. Rösch/Frankfurt
H. Worth/Fürth
Gastroenterologie
Gastroenterologie
Schilddrüsenkrankheiten
Protonenpumpenhemmer in Säureassoziierte Erkrankungen
Jodmangel - noch immer
der Rheumatologie
des Magen-Darm-Traktes
aktuell?
M. Groß/München
M. Groß/München
O.-A. Müller/München
Radiologie
Radiologie
Onkologie/Hämatologie
Sinnvolle radiol.Diagnostik
Ostitis deformans Paget-ein
Neue u. bewährte Therapieseronegativer Spondarthritiden internistisches Krankheitsbild
maßnahmen. Teil I
J. Freyschmidt/Bremen
J. Freyschmidt/Bremen
N. Niederle/Leverkusen
Berufspolitik
Arzt und KunstFestvortrag
Aktuelle Fragen
bzw. Behandlungsfehler
Der Mann im Eis unter
Aktuelle Probleme
besond. Berücksichtigung
G.G.Hofmann/Wiesbaden
endoskop.u.paläopatholog.
M. Broglie/Wiesbaden
Befunde
J.Paquet/Bad Kissingen
K. Spindler/Innsbruck
Congress Center Wörthersee
Echokardiographie-Grundkurs *+
*gem. KBV-Richtl.
Sonographie-Refresherkurs
M.Ausserwinkler/Klagenfurt
Pause
Nephrologie
Niere u. Hypertonie
Ende des
Kongresses
D. Loew/Wiesbaden
Datum
Uhrzeit
Mitgl.
Nichtmitgl.
Kursleiter
25.-29.08.03
10.00-13.00
und 16.00-19.00
10.00-13.00
und 16.00-19.00
340,—
420,—
Dr. F.-J. Beck et al./Wiesbaden
80,—
110,—
Dr. O. Gehmacher/Hohenems
140,—
80,—
200,—
110,—
PD Dr. A.Tromm/Hattingen
80,—
110,—
110,—
50,—
160,—
80,—
29.08.03
Seehotel Werzer Astoria
Endoskopie-Refresherkurse (kompl. 2 Kurse), Einzelanmeld. möglich
Teil I 25.08.2003
10.00-13.00
Terminologie und Befunde
und 16.00-19.00
Teil II 26.08.2003
10.00-13.00
Interventionelle Endoskopie
und 16.00-19.00
Diabetologie-Workshop
27.-29.08.03 10.00-13.00
Internistische Notfälle
27.-28.08.03 16.00-18.00
PD Dr. Kornelia Konz/Wiesbaden
Dr. Petra Heizmann/Berlin
Tageskarte
40,—
60,—
Ermäßigte Kongresskarte (gilt nur in Verbindung mit + gekennz. Kursen/Paketen)
50,—
80,—
Kongresskarte
100,—
150,—
Med. Assistenzpersonal
70,—
70,—
Ärzte im Praktikum (AiP), Turnusärzte (bis 3. Ausbildungsjahr), Ärztinnen und Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei
Belegung der Seminarkongresse u.Sonderkurse 30% auf d.Rechnungsendbetrag.
(Bitte unbedingt Bescheinigung beifügen)
Ich bin:
Mitglied im BDI
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an.
Nichtmitglied
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V.
Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Name, Vorname__________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________________
__________________________________
Anschrift/Stempel
________________________
Datum und Unterschrift
Änderungen vorbehalten
Kongresse und Fortbildung
Seite 37 – BDI aktuell
1. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress
Venedig / Isola di San Servolo
Samstag, 04. Oktober bis Samstag, 11. Oktober 2003
10.00 - 11.00
11.00 - 12.00
Montag, 06.10.03
Kardiologie
Therapiestrategie bei Vorhofflattern/-flimmern
G. Bönner/Bad Krozingen
Dienstag, 07.10.03
Kardiologie
Hypertonie und Begleiterkrankungen im Alter
G. Bönner/Bad Krozingen
Mittwoch, 08.10.03
Kardiologie
Metabolisches Syndrom und
Sport
K. Völker/Münster
Donnerstag, 09.10.03
Kardiologie
Diabetes und Sport
K. Völker/Münster
Freitag, 10.10.03
Kardiologie
P. Baumgart/Münster
Stoffwechselkrankheiten
Symposium
Hypertonie-Diabetes
Das gefährliche Duo
Hypophysenerkrankungen
Hyperprolaktinämie
Diagnosen und Therapie der
Akromegalie
Gonadenfunktionsstörungen
K. von Werder/Berlin
Stoffwechselkrankheiten
Osteoporose
R. Gärtner/München
Stoffwechselkrankheiten
Hyperlipidämien
Diagnosen und
Therapiemöglichkeiten
H. Müller-Wieland/Düsseldorf
kardiovaskulärer Risikopatient
Stoffwechselkrankheiten
Häufige Schilddrüsenkrankheiten
Diagnostik u. Therapie von
Schilddrüsenerkrankungen
Ein Update
b) Die diabetol.Betreuung
O.-A. Müller/München
a) Der hypertone Diabetiker als
12.00 - 13.00
c) Die kardiologische Betreuung
Podiumsdiskussion:Die interdisziplinäre Betreuung
Leitung: H. Mehnert
Dres. Hahn, Ruhnau, Steinhard
14.15 - 15.45
Meet the Expert
Stoffwechselkrankheiten
Hypertonie-Diabetes
Das gefährliche Duo
16.00 - 17.00
Rheumatologie
Rheumatologie
Arthritis
Spondylarthritiden
R. Alten/Berlin
17.00 - 18.00
Angiologie
Evidenzbas.Therapie der
pAVK 2003. Was ist gesich.?
H. Heidrich/Berlin
18.00 - 19.00
Dermatologie
Komplikationen bei dermatol. Viruserkrankungen
S. Wassilew/Krefeld
Meet the Expert
Nebenniere-Hypophyse
Krankheiten-DiagnosenTherapie
Fallbeispiele
O.-A.Müller/München
Rheumatologie
Kollagenosen
Vaskulitiden
R. Alten/Berlin
Dermatologie
Ekzemreaktionen-DD
und Therapie
S. Wassilew/Krefeld
Angiologie
DD-Therapie d. pAVK an
praktischen Beispielen
H. Heidrich/Berlin
Kursübersicht / Anmeldung
Doppler-/Duplex-Sonographie Refresherkurs (periphere Arterien u. Venen)
Meet the Expert
Meet the Expert
Fallkonferenz, ein interaktiver
Gerontologie-Psychiatrie
gastroenterologisch-radiolog.
Krankheitsbilder
Potpourri m. Fällen aus d. Praxis
Diagnose u. TherapieRadiologie/Freyschmidt
möglichkeiten
Gastroenterologie/Arnold
L. Blaha/Deggendorf
Symposium
Radiologie
Pharmakologie
Radiol. Diagn. u. DD von
Medizin zum kl. Preis?
Osteroporose, HyperparathyreoWie austauschbar sind Analogdismus u. Osteomalazie
präparate? M.Wehling/Mannheim
J. Freyschmidt/Bremen
Warum ACE-Hemmer nicht gleich
Pneumologie
ACE-Hemmer ist.
Asthma-neue therapeut. Aspekte
H.Konermann/Kassel
i. d. Therapie d. Asthma bronch.
ACE-Hemmer und AT1-Blocker:
W. Petro/Bad Reichenhall
Welcher Patient braucht was?
Kardiologie
H.Kreuzer/Heidelberg
P. Baumgart/Münster
Podiumsdiskussion: Ärztliches
Handeln zwischen Ethik u. Budget
Datum Uhrzeit
Mitglieder Nichtmitglieder
Meet the Expert
Nephrologie
1. Niere und Hypertonie
2. Transpl. m. Lebendspenden
3. Diabetische Nephropathie
B. Grabensee/Düsseldorf
Gastroenterologie
Von NERD zu GERD
R. Büchsel
Gastroenterologie
Primäre u. sekundäre Gallenwegserkrankungen
W. Arnold/Bremen
Pneumologie
COPD-neue therap. Aspekte
i. d. Therapie d. COPD
W. Petro/Bad Reichenhall
Kursleiter
06.10.2003 10.00-13.00
und 16.00-19.00
80,—
110,—
Prof. Dr. J. Dörrler / Erding
Diabetologie - Workshop
07.10.03 10.00-13.00
und 16.00-19.00
08.10.03 10.00-13.00
110,—
160,—
PD Dr. Kornelia Konz / Wiesbaden
Sonographie - Refresherkurs
08.10.03 16.00-19.00
09.10.03 10.00-13.00
und 16.00-19.00
110,—
160,—
PD Dr. W.-D. Strohm / Heilbronn
10.10.2003 10.00-13.00
und 16.00-19.00
80,—
110,—
Dr. F.-J. Beck / Wiesbaden
Echokardiographie-Refresherkurs
Tageskarte
Datum____________
40,00
60,00
Kongresskarte
100,00
150,00
Medizinisches Assistenzpersonal
70,00
70,00
Ärzte im Praktikum (AiP),Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei
Belegung der Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag.
Bitte Bescheinigung beifügen.
Ich bin:
Mitglied im BDI e.V.
Nichtmitglied
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V.
Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Name, Vorname__________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________
________________________
Datum und Unterschrift
Änderungen vorbehalten
BDI aktuell – Seite 38
Kongresse und Fortbildung
26. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für
ärztliche Fortbildung in Puerto de la Cruz / Teneriffa
Donnerstag, 27. November bis Samstag, 06.Dezember 2003
Schwerpunktthemen: Krankheiten des Blutes, des Gerinnungssystems, Internistische Onkologie
Uhrzeit
Freitag, 28.11.2003
09.00 - 10.00 Kardiologie
Akutes Koronarsyndr.2003:
neue Erkenntnisse - neue
Definitionen - neue Leitlinien
H.-J. Engel/Bremen
10.00 - 11.45 Intern. Onkologie
R. Fuchs/Eschweiler
12.00 - 13.00 Gastroenterologie
Samstag, 29.11.2003
Montag, 01.12.2003
Dienstag, 02.12.2003
Freitag, 05.12.2003
Kardiologie
Kardiologie
Kardiologie
Andrologie
Sportmedizin
Sportmedizin
Therapie d. koron. Herzerkrankung heute:
Bakterielle Endokarditis:
Diagnose, Therapie und
Prophylaxe
C. Mehmel/Karlsruhe
Zu alt - was tun? Was ist
möglich?
Cornelia Jaursch-Hancke/
Wiesbaden
Blut und Sport
K. Völker/Münster
Krebs und Sport
K. Völker/Münster
Gynäkologie/Intern. Onkol.
Können wir d. "Spagat" zw. Richtgrößen
u. Richtlinien Aushalten?
C. Mehmel/Karlsruhe
Intern. Onkologie/Nuklearm. Intern. Onkologie/Schilddr.
Intern. Onkologie/Schmerz
Intern. Onkologie
1. PET-CT in der Onkologie:
Luxus oder optimale Diagnostik?
2. Palliative Nuklearmedizin alte und neue Aspekte zum Einsatz von Radioisotopen i.d.
onkologischen Therapie
H.-J. Biersack/Bonn
und endokrine Tumore
Aktuelle konservative Therapie
O.-A. Müller/München
1. Tumorschmerztherpie
2. Fälle aus der Gutachterpraxis
1. Geriatrische Onkologie
2. Anämie
J. Nadstawek/Bonn
E.Späth-Schwalbe/Berlin
Nierenkrankheiten
Gastroenterologie
Divertikulose-Divertikulitis
B.May/Bochum
Endokrinologie
Hormonsubstitution bei HVLInsuffizienz
O.-A. Müller/München
Meet the Experts
Pneumologie
Interaktive Falldiskussion
D. Kirsten/Großhansdorf
Orthopädie
Proktologie
Osteoporose
Knieschmerz. Konservativ oder
operativ behandeln?
E. Schmitt/Wiesbaden
Meet the Expert
Rechtsanwalt u. Psychiater
Th. Hermans/Euskirchen
L. Blaha/Deggendorf
Defäkationsstörungen
W. Brühl/Vlotho
Nicht pharmakologische
Therapie
H. Minne/Bad Pyrmont
Meet the Expert
Pathologie
Pathologie
Chirurgie-Adipositas
Rheumatologie
Rheumatologie
Barett-CA als neue Epidemie: Wie kann
Neoplasien bei Colitis ulcerosa:
man intraephitheliale Neoplasien (Dyspla-
Wann radikale Proctocolektomie und
sien)u.Frühkarzinome endosk. Erkennen?
wann nur endoskopische Therapie
M. Stolte/Bayreuth
Akute rheumatolog. Krankheitsbilder, Notfälle u. therapeutische
Ansätze
H. Müller-Faßbender/Bad Abbach
Fibromyaligie Syndrom, differentialdiagnostisches Spektrum u.
therapeutische Optionen
M. Stolte/Bayreuth
Die chirurgische Behandlung des
extrem adipösen Patienten.
Probleme-DRGS-Möglichkeiten
B. Husemann/Ludwigshafen
Gastroenterologie
Gastroenterologie
Gastroenterologie
Osteoporose
Kolorektales Karzinom
J. Riemann/Ludwigshafen
Endoskopische Tumortherapie
J. Riemann/Ludwigshafen
Pneumologie
Dermatologie
Lungenfibrose - ein Dilemma?
D. Kirsten/Großhansdorf
Komplikationen bei
Viruserkrankungen
S. Wassilew/Krefeld
Geriatrie
Diabetologie
Thromboembolie-Prophylaxe bei Therapie des Typ-2-Diabetes
Hochrisikopatienten: Gerinnungs- Aktuelle Strategie i. Rahmen d.
aktivierung u. Risikostratifizierung Disease Managements
G. Kolb/Lingen
K. Rett/Wiesbaden
Psychiatrie
neurol. u. psychatr. Problemfälle
Hepatologie aktuell
Th. Berg/Berlin
17.00 - 18.00 Nierenkrankheiten
Diagnostikstrategien bei
Nierenerkrankungen
R. Fünfstück/Weimar
Hautveränderungen bei
system. Erkrankungen
S. Wassilew/Krefeld
Meet the Expert
Hepatologie/Fallbeispiele
Th. Berg/Berlin
Berufspolitik
G.G. Hofmann/Wiesbaden
Proktologie/Gastroent.
Einsatz v.Wachstumsfaktoren 2.Tumor-
Fallbeispiele
W. Brühl/Vlotho
screening sinvoll?
G. Kolb/Lingen
Arzt und Recht
Diskussionsabend
Th. Hermans/Euskirchen
Naturheilkunde versus
"Schulmedizin" bei
1)rheumatolog.Erkrankungen
2)gastroenterol. Erkrankungen
B. Uehleke/Berlin
2. Gen-Food? Vorteile und Risiken
für den alltäglichen Gebrauch
Zeit
Gebühr
Mitglied
H. Müller-Faßbender/Bad Abbach
Psychiatrie
Evidenzbasierte Pharmakotherapie Phobien-Tumorphobien
L. Blaha/Deggendorf
H. Minne/Bad Pyrmont
Ernährung
Osteoporose u. Arthrose
Datum
Meet the Expert Geriatrie
Chemotherapie u.Myelosuppression i.Alter
1. Ernährungsprophylaxe u.Therapie bei
H. Kasper/Würzburg
Kurse
U.Borchard/Düsseld.
Der chirurgische Part
B. Husemann/Düsseldorf
Marie-Luise Hermans/Euskirchen
G. Mathis/Hohenems
18.00 - 19.00 Dermatologie
Pharmakologie
1. Neue Arzneimittel
2. Arzneimittelinteraktionen
Marion Kiechle/München
L. Blaha/Deggendorf
16.00 - 17.00 Hepatologie
100 Jahre Buchinger Klinik
A. Buchinger/Bad Pyrmont
Donnerstag, 04.12.2003
Vorhofflimmern:
Rhythmisierung oder
Frequenzkontrolle?
H.-J. Engel/Bremen
Von NERD zu ERD
Möglichkeiten der NierenFacetten d. Refluxkrankheit ersatztherapie
R. Büchsel/Berlin
R. Fünfstück/Weimar
14.30 - 15.45 Meet the Expert
20.30 - 22.00 Ernährung
Mittwoch, 03.12.2003
Gebühr
Nichtmitglied
Diabetologie
Neues zum Thema Diabetesprävention: Umfassender
Paradigmenwechsel
K. Rett/Wiesbaden
Änderungen vorbehalten
Leitung
Alle Kurse im Rahmen von Workshops/Refresherkurse können auch einzeln gebucht werden.
Workshop - Stoffwechselkrankheiten (2 Kurse)
Diabetologie
Ernährungs-Kurs
01.12.-03.12.03 10.00-13.00
01.12.-03.12.03 16.00-19.00
180,—
110,00
110,00
280,—
160,00
160,00
Akupunktur und
Chinesische Medizin
(mit praktischen Übungen)
04.12.-05.12.03
110,—
04.12.03 10.00-13.00 und 16.00-19.00
05.12.2003
10.00-13.00
160,—
Cornelia Jaursch-Hancke/Wiesbad.
H. Kasper/Würzburg
H. Liebermeister/Neunkirch.
U. Rabast / Hattingen
Xiaoya Li / Augsburg
220,—
80,00
110,00
80,00
320,—
110,00
160,00
110,00
G.Mathis/Hohenems
D.Strohm/Heilbronn
Ch.Jakobeit/Radevormwald
50,00
80,00
Annette Jänsch/Berlin
B. Uehleke/Berlin
01.12.-02.12.03 10.00-12.00
50,00
80,00
S. Wassilew / Krefeld
01.12.-02.12.03 16.00-18.00
03.12.-04.12.03 16.00-18.00
50,00
50,00
80,00
80,00
E. Schmitt / Wiesbaden
G. Hess / Mannheim
Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (3 Kurse/Einzelanm. mögl.)
Lungen- u. Pleura-Sonographie/
01.12.-02.12.03 10.00-13.00
Sonographie-Abdomen
01.12.-03.12.03 16.00-19.00
Farbduplexsonographie
03.12.-04.12.03 10.00-13.00
(Abdominelle Gefäße u. Organe inkl. Niere - Tipps und Tricks bei Beinvenenthrombose)
Phytopharmaka - Workshop
04.12.-05.12.03
* täglicher Einsatz und Begleit04.12.2003
16.00-18.00
therapie i.d. Onkolog. Praxis
05.12.2003
10.00-12.00
Dermatologie
Fälle in der tägl. Praxis
Orthopädie HWS-Rücken-Füße
Reisemedizin
geeignet auch f. Praxispersonal
Tageskarte
Datum___________
40,00
60,00
Kongresskarte
100,00
150,00
Medizinisches Assistenzpersonal
70,00
70,00
Ärzte im Praktikum (AiP), Turnusärzte, Ärztinnen u. Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der
Seminarkongresse und Kurse 30% auf den Rechnungsendbetrag (Bescheinigung erforderlich).
Ich bin:
Mitglied im BDI
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an.
Nichtmitglied
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e. V.
Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Stempel, Name, Anschrift, Telefon
Unterschrift, Datum
Kongresse und Fortbildung
Seite 39 – BDI aktuell
! " #$%& #'%&#&&( &'%* + &'(&:; < = :! > ) >
" #$%&#&&(
@ ! #*%&#&&(
@ #C%&#&&(
Q V
=W +X!+X V
=W +X!+X V
* + + ;
<';&# =
$';&# =
$Y Y &#![ \]# # Y* Q_ ' %LWWHJHHLJQHWH.OHLGXQJZLH%DGHKRVH
$';&# =
X7UDLQLQJVDQ]XJPLWEULQJHQ
Y &#![ QY
{ < {@{ ! YQ
]; '
$Y QY
|
Q\ &'
@{{ < {~ ! YQ
{{@{ $Y Q|
;
$' ;&# # {@{~ 
#;;
# € ' Q;
~~@{ < ~@{{ ! YQ
j&## € ' Q;
< =W +X!+X V
<';&# =
Y;&#
*!;; $';&# =
$Y } < =W +X!+X V
= ; $';&# =
$Y } < =W +X!+X V
Y&' <&'
$';&# =
€&# ]QY
J #L%&#&&(
<W V
!#
$% &#' * > ' @
# #>^ Y';' = ;&#; ' ` #;;
j QY ;
#'%&#&&(
! YQ
Q < Q V
; #
\&#; $Y QY
< <W V
+ ; '
;' '# j QY ;
< X VV V
Z[
$&# $ >
_ > Q\ < Q V
$;; # < <W V\%@ + ; '
;' '# j QY ;
X VV V
* ;&#&#  # } #
Q < $
;'
€ ' Q;
< Q V
+ # <#];';&# # € ' Q;
{ Q V
$;; # € ' Q;
JQ #]%&#&&(
 # $Y QY
(&%&#&&(
;>&# * ;&#
Y\ Q! > ;
" (%%&#&&(
*] ' ;&# <#]# $_ Q> { 3DXVH
{@{  # % †&# Q;; 3DXVH
ƒ# ' !#
† # ;# Y\ Q! > ;
3DXVH
<#]# ;&# # ;;
&#;%
$_ Q> @{{ 3DXVH
{~ X VV V
‡
;# * ; # ;
* ; # ; †&# Q;; 3DXVH
;
;} #
j%;
;} #
+&#! &# Q
_ ' `*] ;' 3DXVH
'# '
=
$Y QY
3DXVH
# >
ƒ„ + # +&#! &# Q_ '
3DXVH
'# '=
€&# ]QY
$Y QY
{

< ;
'# €&# ]QY
$Y QY
{{@{
Q V
_ > Q\ {@{~
~@{‚{|#
; ;&#
< X VV V
ƒ„ Q + JQ #]%&+@
~~@{ 3DXVH
~@{{ ;&#  # ' †&# Q;; ) ;+
&#%%#&&(
@ ! &%%%#&&(
\] \] | # ' Q 3DXVH
+ ; ' '
| # ' Q * ;&#&#  # } #
| # ' Q 3DXVH
{{@{|#
;# \ #QY
{@{~|#
#
;#]; ;&#
* ; > #
; $ 'Q_ ' 3DXVH
* #
* ; #
$ 'Q_ ' < ;
; + ^
&## ;_;
;+;;# #
;; ;
\ #Q_ ' $
@ &#%%#&&(
€#'; ;&# ;
;
*; '#  $ 'Q_ ' 3DXVH
ƒ„ \ #QY
3DXVH
!" # $" %
; ;&#
;
3DXVH
BDI aktuell
Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI)
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des BDI. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d.h. sie sind als verbindliche Angebote im Rahmen der
verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Anmeldungen zu BDI-Fortbildungsveranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich. Die
Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Bei Überbuchung erfolgt eine Benachrichtigung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Kurs- bzw. Kongressgebühren wird mit Rechnungsstellung fällig.
4. Rücktritt
4.1.
Rücktritte von bereits gebuchten Kursen/Kongressen müssen per Einschreiben erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an.
4.2.
Bei Zugang der Rücktrittsmeldung mindestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25
erhoben.
4.3.
Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 27. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 zu zahlen.
4.4.
Bei Zugang der Rücktrittsmeldung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Kurs- bzw. Kongressgebühr zu zahlen.
5. Änderungen und Absage eines Kurses durch den Veranstalter
5.1.
Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der BDI behält sich vor, Referenten auszutauschen,
Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Wird eine Veranstaltung
abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.2.
Sollten innerhalb der Fortbildungen „Qualitätssicherung“, Workshops oder in Paket-Angeboten vertretbare Änderungen der Veranstaltung
erforderlich sein, so besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung.
6. Kongresse
6.1.
Kongresskarten werden nur zu Kongressen herausgegeben und berechtigen zum Besuch der Seminarvorträge.
6.2.
Ärzte im praktischen Jahr (AiP), österreichische Turnusärzte bis zum 3. Ausbildungsjahr, Ärzte im Ruhestand, arbeitslose Mediziner sowie Ärzte
im Erziehungsurlaub erhalten bis auf Widerruf gegen Nachweis 30 % Ermäßigung auf den Rechnungsendbetrag.
6.3.
Nur Kongressteilnehmer können an den Sonderkursen teilnehmen, d.h. der Erwerb einer Kongresskarte ist obligatorisch. Die
Kongresskarten sind im Kongressbüro des BDI vor Ort abzuholen. Diese werden nur abgegeben, wenn die Kongressgebühren vorher
bezahlt worden sind. Die Kongresskarten sind nicht übertragbar.
Der Veranstalter
Meine Anschrift:
Herr
Frau
Akad. Titel:______________
Name:_________________________________________________________Vorname:___________________________________________
Anschrift privat*:____________________________________________________________________________________________________
mit Tel./Fax-Nr.
Anschrift dienstl.:____________________________________________________________________________________________________
(*Wird im Fall einer Anmeldung für die Teilnahmebescheinigung benötigt.)
Ich hätte gerne weitere Informationen zu folgenden Veranstaltungen:
Kongress Pörtschach 24. bis 29.08.03
Echokardiographie-Aufbaukurs 08. bis 11.11.03, Wiesbaden
Farbdoppler Echokardiographie Abschlusskurs 20. bis 21.09.03, München
Nürnberger Bronchoskopie-Seminar 27. bis 29.11.03, Nürnberg
Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Kurs A
und B 24.10. - 02.11. 2003, Bad Wildungen
Kongress Teneriffa 27.11. bis 06.12.03
Kongress Venedig 04. bis 11.10.03
Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil I,
13.12.03, Wiesbaden
Vorbereitungskurs zur Facharztprüfung 10.11. bis 15.11.03, Krefeld
Informationen zu anderen
Kursen:____________________________________________________________________________________________________________
Ich möchte mich gleich zu folgenden Veranstaltungen anmelden:
Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________
Termin/Ort:____________________________________
Kurs:________________________________Kursgebühr:___________________
Termin/Ort:____________________________________
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V., die ich mit meiner Unterschrift anerkenne (Änderungen vorbehalten).
Ich bin
Mitglied des BDI e.V.
Ort/Datum____________________________
Nichtmitglied
Unterschrift______________________________
Hinweis: Ein optimaler Nutzen von einer Kursteilnahme ist dann zu erwarten, wenn bereits eine dreijährige klinische Weiterbildungszeit vorliegt.
Bitte ausschneiden und einsenden oder faxen an:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566, 65005 Wiesbaden –
Fax: 0611/ 18133-23
Telefon: 0611/18133-22, -24
–
E-Mail: [email protected]
–
Internet: http://www.bdi.de
40
BDI aktuell 08/09-2003

Documentos relacionados