An die untere Bauaufsichtsbehörde - Ingenieurkammer
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An die untere Bauaufsichtsbehörde - Ingenieurkammer
Blatt 1 unverbindliches Muster der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW An die untere Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde PLZ, Ort Aktenzeichen Anzeige einer Anzeige nach Bürokratieabbaugesetz I beabsichtigten Nutzungsänderung ohne genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen Errichtung einer Kleingarage oder Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) Es gilt die BauO NRW vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) in der Fassung vom 12.12.2006 (GV. NRW. S. 615) mit der Maßgabe des § 2 Ziffer 4 c) Erstes Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I) vom 13.03.2007 (GV. NRW. S. 133) Bauherrin / Bauherr / Antragstellerin / Antragsteller Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser Name, Vorname, Firma Name, Vorname, Büro Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort vertreten durch: Name, Vorname (§ 69 Abs. 3 BauO NRW) bauvorlageberechtigt: Name, Vorname (§ 70 Abs. 3 BauO NRW) Mitgliedsnummer der Architekten- oder der Ingenieurkammer, des Landes Telefon mit Vorwahl Telefax Telefon mit Vorwahl E-Mail Telefax E-Mail Baugrundstück Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil Gemarkung(en) Flur(e) Flurstück(e) Bei Nutzungsänderung: Bezeichnung der beabsichtigten Nutzung Bestehende Nutzung Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens Bescheid vom erteilt von (Behörde) Aktenzeichen Baugenehmigung Vorbescheid Teilungsgenehmigung Befreiungs-/Abweichungsbescheid Baulast Nr. Fortsetzung Blatt 2 unverbindliches Muster der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW Blatt 2 Bei Errichtung einer Kleingarage – Angaben zum Nachbarn: (Angaben sind nur in bestimmten Fällen erforderlich - siehe dazu Hinweis d) ) Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil Gemarkung(en) Flur(e) Flurstück(e) Eigentümerin / Eigentümer (Bei mehreren Eigentümerinnen / Eigentümern bitte alle aufführen) Name, Vorname, Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Die erforderlichen Bauvorlagen sind beigefügt: 1. 2. 2-fach 2-fach Lageplan / amtlicher Lageplan (§ 3 BauPrüfVO; Anforderungen an Planersteller/in sind zu beachten) Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 3 Abs. 2 BauPrüfVO) (nur im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach BauGB) 3. 2-fach Beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (nicht älter als 6 Monate; nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches; Beglaubigung nicht erforderlich bei Beibringung eines amtlichen Lageplanes) 4. 2-fach 5. 2-fach Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1 : 5000 (nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches) Bauzeichnungen, d. h. Grundrisse, Schnitte (§ 4 BauPrüfVO) zusätzlich bei einer Nutzungsänderung: 6. 7. 2-fach 2-fach Beschreibung der beabsichtigten Nutzung Betriebsbeschreibung auf amtlichem Vordruck (§ 5 Abs. 2 oder 3 BauPrüfVO) - für Nutzungsänderung von anderer Nutzung zu Gewerbe oder Landwirtschaft, - für Nutzungsänderung zwischen verschiedenen Gewerbearten (z. B. Büro zu Fahrschule), - für Nutzungsänderung zwischen verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen (z. B. Scheune zu Rinderstall), - für Nutzungsänderung von Gewerbe oder Landwirtschaft zu anderer Nutzung (z. B. Freiberufler) 8. 2-fach Größe der von der Nutzungsänderung betroffenen Fläche zusätzlich bei der Errichtung einer Kleingarage: 9. 2-fach Baubeschreibung, insbesondere Beschreibung der Gestaltung des Gebäudes (entsprechend den Vorgaben der Gestaltungssatzung) 10. 2-fach 11. 2-fach Berechnung der mittleren Wandhöhe (Bezugshöhen über NN) bei Garagen im Grenzbereich (soweit nicht Bestandteil des Lageplanes ) 12. 13. Ansichten (§ 4 BauPrüfVO) nur in bestimmten Fällen Einverständniserklärung des Grenznachbarn (siehe dazu Hinweis d) ) Erhebungsbogen für die Baustatistik (bei Nutzungsänderung und bei Garage mit mehr als 300 m³ umbautem Raum) Hinweise: a) Die Bauaufsichtsbehörde kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen verlangen, dass für die beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere wegen ihrer Bedeutung oder der notwendigen Beteiligung anderer Behörden, ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. Äußert sich die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb dieses Zeitraums, darf die beabsichtigte Maßnahme durchgeführt werden. b) Die Anzeige einer beabsichtigten Nutzungsänderung ist nur möglich bei einer geplanten Nutzungsänderung ohne genehmigungsbedürftige bauliche Änderungen, wie z. B. Veränderungen im statischen System, Änderungen der Rettungswege etc. Für bereits ohne Anzeige oder Baugenehmigung realisierte Nutzungsänderungen ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. c) Insbesondere bei Nutzungsänderungen, die höhere Anforderungen hinsichtlich des Immissions- oder Brandschutzes oder Veränderungen des Gebietscharakters zur Folge haben, wird in der Regel seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Genehmigungsverfahren gefordert werden. d) Die Anzeige der Errichtung einer Garage an der Grenze oder im grenznahen Bereich (< 3 m) ist nur möglich, wenn der unmittelbare Grenznachbar sein Einverständnis erklärt hat. Dies kann z.B. auf dem Lageplan oder auf einer der Bauzeichnungen erfolgen. Liegt keine Einverständniserklärung vor, ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. e) Für die Prüfung der Bauvorlagen wird eine Anzeigegebühr erhoben. Erklärt die Bauaufsichtsbehörde, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, ist die Anzeigegebühr auf die Genehmigungsgebühr anzurechnen. Ort, Datum Ort, Datum Für den Bauherrn/die Bauherrin: Der/die Entwurfsverfasser/in: Unterschrift Unterschrift