An die untere Bauaufsichtsbehörde - Ingenieurkammer

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An die untere Bauaufsichtsbehörde - Ingenieurkammer
Blatt 1
unverbindliches Muster der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
An die untere Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
PLZ, Ort
Aktenzeichen
Anzeige einer
Anzeige nach
Bürokratieabbaugesetz I
beabsichtigten Nutzungsänderung ohne genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen
Errichtung einer Kleingarage oder
Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport)
Es gilt die BauO NRW vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) in der Fassung vom 12.12.2006 (GV. NRW. S. 615) mit der Maßgabe des § 2
Ziffer 4 c) Erstes Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I) vom 13.03.2007 (GV. NRW. S. 133)
Bauherrin / Bauherr / Antragstellerin / Antragsteller
Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser
Name, Vorname, Firma
Name, Vorname, Büro
Straße, Hausnummer
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
vertreten durch: Name, Vorname (§ 69 Abs. 3 BauO NRW)
bauvorlageberechtigt: Name, Vorname (§ 70 Abs. 3 BauO NRW)
Mitgliedsnummer der Architekten- oder der Ingenieurkammer, des Landes
Telefon mit Vorwahl
Telefax
Telefon mit Vorwahl
E-Mail
Telefax
E-Mail
Baugrundstück
Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil
Gemarkung(en)
Flur(e)
Flurstück(e)
Bei Nutzungsänderung:
Bezeichnung der beabsichtigten Nutzung
Bestehende Nutzung
Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens
Bescheid vom
erteilt von (Behörde)
Aktenzeichen
Baugenehmigung
Vorbescheid
Teilungsgenehmigung
Befreiungs-/Abweichungsbescheid
Baulast Nr.
Fortsetzung Blatt 2
unverbindliches Muster der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
Blatt 2
Bei Errichtung einer Kleingarage – Angaben zum Nachbarn:
(Angaben sind nur in bestimmten Fällen erforderlich - siehe dazu Hinweis d) )
Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil
Gemarkung(en)
Flur(e)
Flurstück(e)
Eigentümerin / Eigentümer (Bei mehreren Eigentümerinnen / Eigentümern bitte alle aufführen) Name, Vorname, Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Die erforderlichen Bauvorlagen sind beigefügt:
1.
2.
2-fach
2-fach
Lageplan / amtlicher Lageplan (§ 3 BauPrüfVO; Anforderungen an Planersteller/in sind zu beachten)
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 3 Abs. 2 BauPrüfVO)
(nur im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach BauGB)
3.
2-fach
Beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
(nicht älter als 6 Monate; nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches; Beglaubigung nicht
erforderlich bei Beibringung eines amtlichen Lageplanes)
4.
2-fach
5.
2-fach
Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1 : 5000
(nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches)
Bauzeichnungen, d. h. Grundrisse, Schnitte (§ 4 BauPrüfVO)
zusätzlich bei einer Nutzungsänderung:
6.
7.
2-fach
2-fach
Beschreibung der beabsichtigten Nutzung
Betriebsbeschreibung auf amtlichem Vordruck (§ 5 Abs. 2 oder 3 BauPrüfVO)
- für Nutzungsänderung von anderer Nutzung zu Gewerbe oder Landwirtschaft,
- für Nutzungsänderung zwischen verschiedenen Gewerbearten (z. B. Büro zu Fahrschule),
- für Nutzungsänderung zwischen verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen (z. B. Scheune zu Rinderstall),
- für Nutzungsänderung von Gewerbe oder Landwirtschaft zu anderer Nutzung (z. B. Freiberufler)
8.
2-fach
Größe der von der Nutzungsänderung betroffenen Fläche
zusätzlich bei der Errichtung einer Kleingarage:
9.
2-fach
Baubeschreibung, insbesondere Beschreibung der Gestaltung des Gebäudes (entsprechend den
Vorgaben der Gestaltungssatzung)
10.
2-fach
11.
2-fach
Berechnung der mittleren Wandhöhe (Bezugshöhen über NN) bei Garagen im Grenzbereich
(soweit nicht Bestandteil des Lageplanes )
12.
13.
Ansichten (§ 4 BauPrüfVO)
nur in bestimmten Fällen Einverständniserklärung des Grenznachbarn (siehe dazu Hinweis d) )
Erhebungsbogen für die Baustatistik (bei Nutzungsänderung und bei Garage mit mehr als 300 m³ umbautem Raum)
Hinweise:
a)
Die Bauaufsichtsbehörde kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen
verlangen, dass für die beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere wegen ihrer Bedeutung oder der notwendigen
Beteiligung anderer Behörden, ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. Äußert sich die Bauaufsichtsbehörde nicht
innerhalb dieses Zeitraums, darf die beabsichtigte Maßnahme durchgeführt werden.
b)
Die Anzeige einer beabsichtigten Nutzungsänderung ist nur möglich bei einer geplanten Nutzungsänderung ohne
genehmigungsbedürftige bauliche Änderungen, wie z. B. Veränderungen im statischen System, Änderungen der
Rettungswege etc. Für bereits ohne Anzeige oder Baugenehmigung realisierte Nutzungsänderungen ist ein
Genehmigungsverfahren durchzuführen.
c)
Insbesondere bei Nutzungsänderungen, die höhere Anforderungen hinsichtlich des Immissions- oder
Brandschutzes oder Veränderungen des Gebietscharakters zur Folge haben, wird in der Regel seitens der unteren
Bauaufsichtsbehörde ein Genehmigungsverfahren gefordert werden.
d)
Die Anzeige der Errichtung einer Garage an der Grenze oder im grenznahen Bereich (< 3 m) ist nur möglich, wenn
der unmittelbare Grenznachbar sein Einverständnis erklärt hat. Dies kann z.B. auf dem Lageplan oder auf einer der
Bauzeichnungen erfolgen. Liegt keine Einverständniserklärung vor, ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
e)
Für die Prüfung der Bauvorlagen wird eine Anzeigegebühr erhoben. Erklärt die Bauaufsichtsbehörde, dass ein
Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, ist die Anzeigegebühr auf die Genehmigungsgebühr anzurechnen.
Ort, Datum
Ort, Datum
Für den Bauherrn/die Bauherrin:
Der/die Entwurfsverfasser/in:
Unterschrift
Unterschrift