Erläuterungsbericht Ergänzung Reiterhof

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Erläuterungsbericht Ergänzung Reiterhof
Flächennutzungsplan
mit Landschaftsplan Erlangen 2001
Erläuterungsbericht
Ergänzung Reiterhof
Herausgeber:
Stadt Erlangen
Referat für Stadtplanung und Bauwesen
Bearbeitung:
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Amt für Umweltschutz und Energiefragen
in Zusammenarbeit mit dem
Büro Prof. Reinhard Grebe,
Landschafts- und Ortsplanung, Nürnberg
Auskünfte:
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Gebbertstraße 1
91052 Erlangen
Tel.: 09131/86-1330
Fax: 09131/86-1304
E-Mail: [email protected]
Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Tel.: 09131/86-2174
Fax: 09131/86-2956
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.erlangen.de
Inhalt
Seite
0
Vorbemerkung ...........................................................................................
1
1
Verfahrensstand ........................................................................................
2
2
Ausnahmen ................................................................................................
2
3
Rechtsmittel ..............................................................................................
2
4
Nachträgliche Überprüfung des Genehmigungsbescheid
mit Ergebnis...............................................................................................
2
Einzelabwägung zu Ziffer:
2.4 Sonderbaufläche/Reiterhof am östlichen Ortsrand von Tennenlohe ..
2
Ergebnis der nachträglichen Überprüfung
A) Standortalternativen.............................................................................
3
B) Umfang der erforderlichen baulichen Anlagen.................................
5
C) Landschaftsschutzgebiet ....................................................................
5
D) Gebiete NATURA 2000 – Bayern.........................................................
5
E) Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie......................................
6
a) Verträglichkeitsabschätzung
b) SPA-Verträglichkeitsprüfung zur geplanten Reitanlage
(Reitwegenetz) bei Tennenlohe
c) Fachliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde
beim Landratsamt ERH
d) Feststellung der Verträglichkeit durch die Stadt Erlangen
5
F) Gesamtabwägung .................................................................................
7
Flächenbilanz.............................................................................................
8
Anhang
Anlage 1
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2001
- Genehmigung nach § 6 BauGB Anlage 2
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Ergänzung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001
- Genehmigung nach § 6 BauGB –
Anlage 3
Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie;
NATURA 2000 Bayern – Verträglichkeitsabschätzung
Anlage 4
Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geplanter Reiterhof bei Tennenlohe
Fachliche Stellungnahme
Anlage 5
SPA-Verträglichkeitsprüfung zur geplanten Reitanlage (Reitwegenetz)
bei Tennenlohe;
hier: Feststellung der Verträglichkeit
-10
Vorbemerkung
Die Regierung von Mittelfranken hat bei der Genehmigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 der Stadt Erlangen vom 18.06.2002 gem. § 6 Baugesetzbuch
(BauGB) eine Versagung im Ortsteil Hüttendorf bzw. drei Ausnahmen in den Ortsteilen Eltersdorf,
Kosbach und Tennenlohe ausgesprochen (vgl. Anhang, Anlage 1).
Dabei hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Erlangen aufgefordert, die Darstellungen für
die versagte bzw. die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen im Sinne ihrer Begründung/Empfehlung zu überarbeiten.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2002 beschlossen, der Versagung, den Ausnahmen
und den verschiedenen Auflagen der Regierung von Mittelfranken im Genehmigungsbescheid vom
18.06.2002 zu folgen und die Überarbeitung durchzuführen.
Die Genehmigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 ist gem.
§ 6 Abs. 5 BauGB am 17.10.2002 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit der Bekanntmachung
wurde er im genehmigten Umfang – d.h. ohne die Versagung bzw. die Ausnahmen – wirksam.
Als Folge des Genehmigungsbescheids der Regierung von Mittelfranken wurden Ergänzungen des
Gesamtplans notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB für die
Versagung und Ausnahmen erforderlich machten. Die erneute öffentliche Auslegung und die
gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Stadtrat ebenfalls in der Sitzung am 26.09.2002 beschlossen.
Die erneute öffentliche Auslegung des FNP-Ergänzungsentwurfs 2002 mit seinen vom Stadtrat
beschlossenen Änderungen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom
28.10. bis 29.11.2002 gleichzeitig durchgeführt. Die abschließende Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander geschah in den Sitzungen des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses (18.03.2003) sowie des Stadtrates (27.03.2003). Die Abwägungsergebnisse wurden vom Feststellungsbeschluss des Stadtrates am 27.03.2003 für die
Ortsteile Hüttendorf, Eltersdorf und Kosbach mit erfasst. Zum Feststellungsbeschluss gehört auch
die Billigung des Erläuterungsberichtes.
Die Ergänzung im Ortsteil Tennenlohe „Reiterhof“ machte noch eine Flora-Fauna-Habitat (FFH)Verträglichkeitsprüfung erforderlich (vgl. Anhang, Anlagen 3 und 5). Um das FNP-Verfahren für die
Ortsteile Hüttendorf, Eltersdorf und Kosbach jedoch ohne Verzögerung abschließen zu können,
hat der Stadtrat ebenfalls in der Sitzung am 27.03.2003 entschieden, das Vorhaben „Reiterhof“
aus Verfahren herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Einzelvorhaben zum Abschluss zu bringen.
Die Ergänzung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 hat die Regierung von Mittelfranken am 18.07.2003 genehmigt. Dabei wurde im Sinne des Erlanger Stadtratsbeschlusses die Sonderbaufläche „Reiterhof“ vom Verfahren getrennt (vgl. Anhang, Anlage 2).
-2-
1
Verfahrensstand
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2001 ist am 17.10.2002 wirksam geworden. Seine Ergänzung in den Ortsteilen Hüttendorf, Eltersdorf und Kosbach sind seit dem
21.08.2003 wirksam. Ausgenommen von der Wirksamkeit ist die Ergänzung östlich des Ortteils
von Tennenlohe für das Vorhaben „Reiterhof“.
Mit der noch ausstehenden Ergänzung in dem Ortsteil Tennenlohe wird das FNP-Verfahren für die
Gesamtstadt abgeschlossen.
2
Ausnahmen
Beschränken sich die Hindernisse für die Genehmigung auf räumliche oder auch sachliche Teile
des Flächennutzungsplans, kann die Genehmigung für diese Teile gem. § 6 Abs. 3 BauGB ausgenommen werden. Die Voraussetzung für das Ausnehmen von Teilen von der Genehmigung ist:
•
die Gründe können nicht durch Nebenbestimmungen – z.B. Auflagen – der Genehmigung ausgeräumt werden,
•
die von der Genehmigung ausgenommen Teile sind im Verhältnis zum gesamten Planwerk von
untergeordneter Bedeutung und betreffen nur Einzelprobleme und
•
die ausgenommen Teile dürfen sich inhaltlich nicht auf den genehmigungsfähigen Teil auswirken.
Bei Ausnahmen kann bei entsprechender Ergänzung des Abwägungsmaterials die Regierung von
Mittelfranken die von der Genehmigung ausgenommen Teile nach erneuter Prüfung nachgenehmigen.
3
Rechtsmittel
Die von der Regierung von Mittelfranken gestellten Anforderungen an die Flächennutzungsplanung sind aufgrund der erheblichen Tatsachen fachlich begründet, so dass seitens der Stadt davon abgesehen wurde, Rechtsmittel gegen den Bescheid der Regierung von Mittelfranken einzulegen.
4
Nachträgliche Überprüfung des Genehmigungsbescheids mit Ergebnis
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2002 beschlossen, der Versagung, den Ausnahmen
und den verschiedenen Auflagen der Regierung von Mittelfranken zu folgen und diese im Sinne
der Begründung/Empfehlung der Regierung von Mittelfranken zu überarbeiten.
Dementsprechend hat die Verwaltung u.a. die Ausnahme unter der Ziffer;
•
2.4 Sonderbaufläche/Reiterhof am östlichen Ortsrand von Tennenlohe;
fachlich nachträglich überprüft.
Aus dem Genehmigungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 18.06.2002:
„Die im Plan gekennzeichnete Sonderbaufläche „Reiterhof“ östlich von Tennenlohe (vgl. Anhang,
Anlage 1) wird von der Genehmigung ausgenommen.
Begründung:
Der Standort für den geplanten Reiterhof liegt ohne Bebauungszusammenhang, sehr exponiert in
der freien Landschaft. Dies führt zu Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes. Um diese Wirkung zu verringern, sollten Alternativstandorte untersucht und der Umfang der erforderlichen
baulichen Anlagen geklärt werden.
Außerdem ist zu klären, inwieweit diese Einrichtung mit den Schutzzielen des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes und Naturschutzgebietes vereinbar ist.
Erst nach Klärung dieser Fragen kann über die Eignung des Standortes entschieden werden.“
-3-
Ergebnis der nachträglichen Überprüfung:
A) Standortalternativen
Als Alternativen zu dem geplanten Reiterhof östlich von Tennenlohe wurden im Erlanger Stadtgebiet sechs mögliche Standorte für die Ansiedlung eines Reiterhofs hinsichtlich ihrer Lagegunst untersucht und einer Bewertung unterzogen (vgl. Anlagen 1 und 2).
Die untersuchten sechs Standortalternativen werden nach einem einfachen + / – Verfahren ( + =
positive Auswirkungen, 0 = keine Auswirkungen, – = negative Auswirkungen) gem. einem Kriterienkatalog überprüft. Dabei dienen als Beurteilungskriterien z.B. die Erreichbarkeit, die Landschafts- und Stadtbildverträglichkeit und die Ausrittsmöglichkeiten. Die Funktionsfähigkeit einer
Reitanlage wird insbesondere durch die Grundstücksgröße und die Ausrittmöglichkeiten bestimmt.
Aufgrund dieser Tatsache gehen sie als Ausschlusskriterien in die Endbewertung ein.
Die Auswertung der Standortuntersuchung stuft fünf Standorte lediglich als „grundsätzlich geeignet“ ein, da sie wegen sehr eingeschränkten Ausrittsmöglichkeiten (Ausschlusskriterium), Nutzungskonflikt bzw. Flächenkonkurrenz gewichtiges Konfliktpotenzial beinhalten. Insbesondere aufgrund dieses fehlenden Konfliktpotenzials schreibt die Auswertung dem Standort 4 Tennenlohe,
Äußere Nürnberger Straße, östlich des Ortsteils, als einzigem Standort die Klassifizierung „geeignet“ zu (vgl. Anlage 2). Demnach ist diesem Standort bei der Standortauswahl auch der Vorrang
einzuräumen.
Aus fachlicher Sicht des Umweltschutzes geht mit der Realisierung des Standortes 4 hinsichtlich
der dortigen offenen Waldrandsituation und den Funktionsräumen des Naturschutzgebietes „Tennenloher Forst“ eine landschaftsökologische Abwertung des Freiraumes einher.
Der Standort 4 liegt auf einer ökologisch wenig wertvollen Ackerfläche.
Die solitäre Lage des Standortes 4 schließt für die Tennenloher Bevölkerung eine Belästigung
durch Emissionen der Anlage aus.
Der Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird durch Eingrünungsmaßnahmen mit
Baumpflanzungen und einer den standortökologischen Anforderungen entsprechenden Bebauung,
z.B. Verzicht auf die Errichtung von Silos, Begrenzung der Flächenversiegelung, Regenwassernutzung, entgegengewirkt (vgl. Anlage 3 und 4).
Die genaue Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Nutzungskonflikts mit
den landschaftsökologischen Belangen bleibt der Konkretisierung im Bebauungsplan bzw. dem
Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Die naturschutzrechtlichen Ziele im Bereich des Sebalder Reichswaldes/Tennenloher Forst werden durch die Nutzung des mit den Forstämtern Erlangen und Nürnberg abgestimmten und umweltverträglichen Reitwegekonzeptes gewahrt.
-4-
Das Untersuchungsergebnis für sechs Alternativstandorte stellt sich wie folgt dar:
Standort 1:
Sieglitzhof, Spardorfer Straße
Standort nicht geeignet:
Der Standort scheidet wegen zu geringer Grundstücksgröße und fehlender Erweiterungsmöglichkeit aus.
Standort 2:
Bruck Süd, Rudolf-Steiner-Straße
Standort grundsätzlich geeignet:
Grundstücksgröße ist ausreichend. Der Standort
besitzt jedoch keine ausreichenden Ausrittsmöglichkeiten durch die angrenzende Bundesautobahn A 3 bzw. Hauptverkehrsstraßen (Weinstraße
und Äußere Tennenloher Straße) sowie dem Naturwaldreservat und Naturschutzgebiet „Brucker
Lache“.
Standort 3:
Tennenlohe, Weinstraße
wie Standort 2
Standort 4:
(östlich von Tennenlohe)
Tennenlohe, Äußere Nürnberger Straße
Standort geeignet:
Grundstücksgröße ist ausreichend. Der Standort
besitzt gesicherte Ausrittmöglichkeiten durch ein
neues Reitwegenetz im angrenzenden Sebalder
Reichswald zwischen dem Naturschutzgebiet
„Tennenloher Forst“ und der Bundesautobahn
A 3.
Die Maßnahme führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes in seinen
für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen.
Standort 5:
Steudach, Am Klosterwald
Standorte grundsätzlich geeignet:
Grundstücksgrößen sind ausreichend. Die Standorte haben jedoch Überschneidungen mit den
Einzugsgebieten der Reitanlage in Kosbach und
der Pferdehaltung in Büchenbach.
Standort 6:
Büchenbach, Steudacher Straße
wie Standort 5
Scheidet wegen der Flächenkonkurrenz mit der
geplanten Gemeinschaftssportanlage aus.
-5B)
Umfang der erforderlichen baulichen Anlagen
Die geplante Reitanlage benötigt eine Grundstücksfläche von 1,7 ha.
Der Umfang der erforderlichen baulichen Anlagen beträgt mit den Einrichtungen Pferdestall mit
40 Boxen, Zwischen-, Reit- und Bergehalle insgesamt vier Gebäude (vgl. Anlage 3).
Das geplante Raumprogramm der Reitanlage – einschl. der Reitplätze – entspricht den Richtlinien
der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bei einer Belegung mit 40 Pferden und der reitsportspezifischen Ausrichtung des Reit- und Fahrvereins Rathsberg-Erlangen e.V. als künftiger Hauptnutzer des Reiterhofes.
Das geplante Raumprogramm beinhaltet folgende einzelnen Einrichtungen:
•
Pferdestall mit 40 Boxen
=
864 m² (72,0 x 12,00) / 5,70 m Firsthöhe
•
mit Zwischenhalle
=
186 m² (20,00 x 9,30)
•
Reithalle
= 1.032 m² (48,00 x 21,50) / 8,30 m Firsthöhe
•
Bergehalle
=
•
Überbaute Fläche
(ohne Pkw-Stellplätze)
= 2.840 m²
•
Dressurplatz
=
800 m²
•
Springplatz
=
800 m²
•
Longierplatz
=
200 m²
C)
720 m² (40,00 x 18,00) / 7,20 m Firsthöhe
Landschaftsschutzgebiet
Die Realisierung des Reiterhofes wird eine landschaftsökologische Abwertung des dortigen Freiraumes hinsichtlich der offenen Waldrandsituation (Landschaftsschutzgebiet) mit sich bringen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Landschaftsraumes bzw. des Landschaftsschutzgebietes ist der gleichzeitige Ausgleich des durch das Vorhaben bedingten Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.
Die genaue Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Nutzungskonfliktes
mit den landschaftsökologischen Belangen bleibt der Konkretisierung im Bebauungsplan vorbehalten.
Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 30.11.2000 zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung wurden die Grundstücke Flst. Nrn. 139 und 154 – Gemarkung Tennenlohe – zu Gunsten
einer beantragten landwirtschaftlichen Teilaussiedlung (= Reiterhof) insgesamt aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Winkelfeld“ herausgenommen. Für den geplanten Reiterhof wird
jedoch nur eine Teilfläche der Flst. Nr. 139 beansprucht. Folglich sollten die Flst. Nr. 154 und die
Restfläche der Flst. Nr. 139 wieder in das Landschaftsschutzgebiet integriert werden.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind diese landwirtschaftlich genutzten
Flächen für den Naturhaushalt und insbesondere für das Landschaftsbild von großer Bedeutung,
da hier noch etwas freie Landschaft vor dem östlichen Reichswaldgebiet und dem westlichen Siedlungsgebiet erlebt werden kann.
D)
Gebiete NATURA 2000 - Bayern
Nach der Europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) bzw. der Europäischen
Vogelschutzrichtlinie (SPA-Richtlinie) zählt der Sebalder Reichswald mit dem Naturschutzgebiet
„Tennenloher Forst“ als Natura 2000-Gebiet.
Im § 1a Abs. 2 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird deutlich gemacht, dass auch im Rahmen der
Abwägung zur Bauleitplanung (hier Flächennutzungsplanung) die Erhaltungsziele oder der
Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Nr. 4 enthält – ebenso
wie § 29 Abs. 3 BauGB – einen Verweis auf die Umsetzungsregelungen der FFH-Richtlinie im
-6Bundesnaturschutzgesetz und damit auch auf die Anwendung der Verträglichkeitsprüfung nach
der FFH-Richtlinie.
Die Richtlinien begründen für diese Schutzgebiete zusätzliche Pflichten, die bei der Bauleitplanung
zu beachten sind. Soweit Erhaltungsziele oder Schutzzwecke dieser Gebiete durch Darstellungen
oder Festsetzungen von Bauleitplänen erheblich beeinträchtigt werden können, ist eine gesonderte Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Dies kann auch der Fall sein, wenn das Plangebiet außerhalb des Schutzgebietes liegt, die beabsichtigte Nutzung sich jedoch bis in das Schutzgebiet
hineinwirkt. Kommt die Verträglichkeitsprüfung zu einem negativen Ergebnis für die Flächennutzungsplanung – d.h. natur- und landschaftsbezogene Belange gehen dem überwiegenden öffentlichen Interesse vor – so führt dies zur Unzulässigkeit der Planung.
Auch eine unzureichende oder gar fehlende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Bauleitplanung kann dazu führen, dass die Planung unzulässig ist.
E)
Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie für den geplanten Reiterhof
(Reitwegenetz) bei Tennenlohe
Zur Verfahrensvereinfachung haben sich die beteiligten Behörden (untere Naturschutzbehörde
beim Landratsamt ERH und Stadt Erlangen) und der Vorhabensträger auf einen Sachverständigen
(Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, Hemhofen) und die Formulierung eines
Auftrages für ein Gutachten/SPA-Verträglichkeitsprüfung geeinigt.
Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH macht unter Berücksichtigung der SPAVerträglichkeitsprüfung einen Vorschlag für das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung.
Auf der Grundlage des Fachbeitrages der unteren Naturschutzbehörde stellt die Stadt Erlangen als
verfahrensführende Behörde abschließend die Verträglichkeit fest.
a)
Verträglichkeitsabschätzung
Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat ihre im Beteiligungsverfahren abgegebene erste Verträglichkeitsabschätzung insbesondere im Hinblick auf den zu erwartenden erhöhten Nutzungsdruck und der einhergehenden Beeinträchtigung der Naturgüter nochmals konkretisiert. Diese Konkretisierung beschreibt in Form einer Verträglichkeitsabschätzung
sehr nachvollziehbar die Auswirkungen des Vorhabens Reiterhof auf die angrenzenden Schutzgebiete mit dem Ergebnis: „Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden Verträglichkeitsprüfung erforderlich“ (vgl. Anhang, Anlage 3).
b)
SPA-Verträglichkeitsprüfung
Die Studie wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH auf
den Bereich des Vogelschutzgebietes und die dafür relevanten Arten beschränkt. Grund dafür war,
dass die noch bestehende Reitwegeverordnung aufgehoben werden soll und somit das Reiten im
angrenzenden Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Tennenloher Forst“ zwangsläufig verboten ist.
Die Prüfung der Verträglichkeit erfolgte in drei Schritten:
•
Welche relevanten Arten (in der Gebietsmeldung aufgelistet) wurden in den Waldabteilungen
nachgewiesen, die an die geplanten Reitwege angrenzen?
•
Welche Störungen und Beeinträchtigungen sind vom Reitbetrieb zu erwarten?
•
Wie wirken sich die Störungen auf den Bestand der nachgewiesenen relevanten Arten aus?
•
Eventuelle Auswirkungen auf weitere Arten und auf das Naturschutzgebiet.
Die Schlussfolgerungen der SPA-Verträglichkeitsprüfung für das mit den Forstämtern Erlangen
und Nürnberg abgestimmte Konzept eines Reitwegenetzes (Rundkurs; vgl. Anlage 5) beinhalten
im Wesentlichen, dass
- ein absolutes Wegegebot die unabdingbare Voraussetzung für eine Zulassung des Reitbetriebes
im Schutzgebiet ist, dabei sind administrative Auflagen zu formulieren (Wegegebot) und durch
geeignete Maßnahmen den Nutzern der Reitwege zu vermitteln,
-7- bei regulärem Reitbetrieb die Störungen unwesentlich bleiben und von den Arten ohne Weiteres
toleriert werden können,
- die Planung sich ausschließlich auf bereits bestehende Wegestrukturen bezieht, also keinen
neuen Flächenverbrauch verursacht,
- die aktuellen Störungen von den vorhandenen Wegen auf die angrenzenden Bereiche durch den
Reitbetrieb kaum wesentlich erhöht werden,
- eine erhebliche Beeinträchtigung nicht vorliegt und
- die Verträglichkeit der geplanten Maßnahme mit dem für das Schutzgebiet festgelegten Schutzzweck gegeben ist.
c)
Fachliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH
Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH hält in ihrer fachlichen Stellungnahme vom
24.11.2003 zur SPA-Verträglichkeitsprüfung administrative Auflagen in Form von Wegegeboten für
erforderlich. Dabei wird die Aussage getroffen, dass der Landkreis keine neue Reitwegeverordnung erlässt. Statt dessen soll der Betreiber der Reitanlage sicherstellen, dass die Reiter aus seinem Hof im Untersuchungsgebiet die geplanten Reitwege nicht verlassen. Darüber hinaus wird
lediglich in Verlängerung des Wurzelweges in Südosten bzw. Osten auch ein Ausreiten in den übrigen Sebalder Reichswald entsprechend den festgestellten Untersuchungsergebnissen für möglich gehalten, insbesondere auch, um ggf. die Situation auf den vorgelegten Rundkurs während
eines starken Reitbetriebes zu entspannen (vgl. Anlage 5).
Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH kann die angeschnittene Problematik des Miteinanders von Reitern und Spaziergängern sicher erst nach einer gewissen „Einlaufphase“ diskutiert werden. Dies wird ebenso im Hinblick auf die Befolgung des künftigen Reitverbotes im Naturschutzgebiet „Tennenloher Forst“ gesehen.
Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH sieht in ihrer fachlichen Stellungnahme in
der SPA-Verträglichkeitsprüfung die Auswirkungen von Reitern auf prioritäre Biotope und prioritäre
Arten in ausreichender Form berücksichtigt und kommt zu einem für den Vorhabenträger positiven
Ergebnis, das naturschutzfachlich in der Form mitgetragen wird (vgl. Anhang, Anlage 4).
d)
Feststellung der Verträglichkeit durch die Stadt Erlangen
Als verfahrensführende Behörde hat die Stadt Erlangen auf der Grundlage der SPA-Verträglichkeitsprüfung des Instituts für Vegetationskunde und Landschaftsökologie und der fachlichen Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Verträglichkeit der geplanten Reitanlage mit dem geprüften Reitwegenetz im Sinne des festgelegten
Schutzzweckes für das Gebiet nach der Vogelschutzrichtlinie festgestellt.
(vgl. Anhang, Anlage 5)
F)
Gesamtabwägung
Der Alternativstandort 4 Tennenlohe, Äußere Nürnberger Straße, östlich des Ortsteils, verfügt als
einziger der untersuchten Standorte über eine Ausrittmöglichkeit. Insbesondere aufgrund dieser
Tatsache erhält dieser Standort 4 als einziger Standort die Bewertung „geeignet“.
Die Bewältigung des Nutzungskonflikts mit den landschaftsökologischen Belangen im Landschaftsschutzgebiet geschieht durch Ausgleichsmaßnahmen und wird im folgenden Bebauungsplan geregelt.
Die Stadt Erlangen hat als verfahrensführende Behörde nach Prüfung des Vorhabens gem. FFHRichtlinie die Verträglichkeit des Vorhabens festgestellt. Danach führt die geplante Maßnahme zu
keiner erheblichen Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes in seinen für den Schutzzweck
maßgeblichen Bestandteilen.
Die nachträgliche Klärung der abwägungserheblichen privaten und öffentlichen Belange aus dem
Genehmigungsbescheid führt zu dem Endergebnis, dass das Vorhaben „Reiterhof“ am östlichen
Standort von Tennenlohe bei einem regulären Reiterbetrieb auf dem geplanten Reitwegenetz außerhalb des Naturschutzgebietes umweltverträglich und dem Standort gegenüber den übrigen geprüften Alternativstandorten der Vorrang einzuräumen ist.
-85
Flächenbilanz
Der Ergänzungsbereich des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 beträgt
insgesamt ca. 1,7 ha.
Die Sonderbaufläche „Reiterhof“ wurde von dem FNP-Gesamtverfahren getrennt. Es galt demnach
die vorhergegangene Darstellung „Ackerflächen“ (vgl. Anhang, Anlage 2).
Die Flächenbilanz stellt sich aufgrund der Nutzungsänderung innerhalb des Ergänzungsbereichs
wie folgt dar:
Nutzungsart
Flächen in ha – Stand......
27.03.2003
Ackerflächen
Sonderbauflächen
Stand: Januar 2004
Ergänzung
Zu- / Abnahme
29.01.2004
1.201,93
(-) 1,70
1.200,23
152,61
1,70
154,31
Bewertung von Standorten für die Ansiedlung einer Reitanlage in Erlangen
Beurteilungskriterien
+
o
-
positiv
neutral
negativ
Planungsrechtlicher Stand
- Flächennutzungsplan
- Schutzregelung
Lage im Stadtgebiet
Grundstücksgröße
Erschließung
Verkehrliche Erreichbarkeit
(ÖPNV und Rad)
Lärmimmissionsbelastung
(Einwirkung von Außen)
Orts- und Landschaftsbild
Umweltverträglichkeit
Ausrittmöglichkeiten
Bewertung
Standortempfehlung
Standort 1: Sieglitzhof
Spardorfer Straße
+
o
-
Standort 2: Bruck-Süd
Rudolf-Steiner-Str.
+
o
-
Standort 3: Tennenlohe
Weinstraße
Anlage 2
+
o
-
Standort 4: Tennenlohe
Äußere Nürnberger
Straße (B 4)
+
o
-
- FNP-Entwurf: 2000:
Ackerfläche
- Landschaftsschutzgebiet
o
o
- FNP 2001:
Ackerfläche
o
- FNP-2001:
Grünfläche (Dauerkleingärten)
+
- FNP 2001:
Ackerfläche
o
- Landschaftsschutzgebiet
o
- keine Schutzregelung
+
- keine Schutzregelung
+
Standort liegt im Nordosten
8 Schulen in der Nähe (2,5 km);
Überschneidungen mit Reitstall
Marloffstein und Reitclub in
Spardorf möglich
o
+
Standort liegt im Stadtsüden;
9 Schulen in der Nähe (2,5 km);
keine Überschneidungen mit
anderen Reitställen
o
+
Standort liegt im Stadtsüden;
7 Schulen in der Nähe (2,5 km);
keine Überschneidungen mit
anderen Reitställen
o
+
Grundstücksgröße mit ca. 2 ha
an der untersten Grenze;
ausreichende Erschließung
über Spardorfer Straße
Busanbindung (Spardorf)
vorhanden, Haltstelle Luzernenweg;
Radweg vorhanden
Keine wesentliche Belastung,
Schießsportanlage in ca. 1 km
Entfernung
Keine Beeinträchtigung des
Orts- und Landschaftsbildes
Standort ist umweltverträglich;
keine nachteilige Wirkung auf
die Umgebung
Zugang zu Reitwegen im
Erlanger Meilwald und in freies
Gelände der Gemeinde Spardorf
-
+
+
+
+
o
o
+
Standort nicht geeignet,
scheidet wegen zu geringer Grundstücksgröße (Ausschlusskriterium)
aus.
Grundstücksgröße von 4 – 6 ha
möglich;
Erschließung über B 4 und
Rudolf-Steiner-Straße
Buslinie vorhanden, Haltestelle
Max-Planck-Straße in Bruck;
Radwegenetz vorhanden
Dauerlärmpegel Autobahn A 3
(Entfernung: 100-300 m)
Keine negativen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes
Keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten.
Ausritt auf den vorhandenen
Feldwegen beschränkt
durch das Naturwaldreservat
und Naturschutzgebiet in der
Brucker Lache (keine Reitwege
und Nutzungskonflikt mit
Radfahrern und Fußgängern)
bzw. die B 4 und Weinstraße
(Überquerungsproblematik)
Standort grundsätzlich geeignet;
scheidet aber wegen sehr eingeschränkte Ausrittmöglichkeiten
(Ausschlusskriterium) aus.
C:\D\Internet - Amt 61\Bilder, Inhalte, Pdf\Flächennutzungsplan\Reiterhof\FNP-2001-Ergänz-Erläuter-Reiterh.doc
+
+
+
+
+
o
o
-
Grundstücksgröße von 4 – 6 ha
möglich;
Erschließung über Weinstraße
und B 4
Buslinie vorhanden, Haltstelle
Haselhofstraße in Tennenlohe;
Radweg abschnittsweise vorhanden und geplant
Dauerlärmpegel Autobahn A 3
(Entfernung: 200-300 m)
Keine negativen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes
Landschaftsökologie und Immissionsschutz werden nicht
beeinträchtigt.
Ausritt auf den vorhandenen
Feldwegen beschränkt
durch das Naturwaldreservat und
Naturschutzgebiet in der Brucker
Lache (keine Reitwege und
Nutzungskonflikt mit Radfahrern
und Fußgängern) bzw. die B 4
und Weinstraße (Überquerungsproblematik)
Standort grundsätzlich geeignet;
scheidet aber wegen sehr eingeschränkte Ausrittmöglichkeiten
(Ausschlusskriterium) aus.
+
+
+
+
o
o
o
-
- FNP-2001
Sonderbaufläche/Reiten
- keine Schutzregelung
(Änderung vom 12.12.2000)
Standort liegt im Südosten;
1 Schule in der Nähe, (1,0 km)
keine Überschneidungen mit
anderen Reitställen
Grundstücksgröße von 4 – 6 ha
möglich;
Erschließung über Wetterkreuz
und die B 4 in der Nähe der AS
Tennenlohe, StUB geplant
Buslinie vorhanden, Haltestelle
Wetterkreuz in Tennenlohe;
Radwege vorhanden
Dauerlärmpegel Bundesstraße
4 (Entfernung: 50-100 m);
Autobahn A 3 in ca. 1 km
Sensible Planung notwendig,
damit die Ortssilhoutte von
Tennenlohe nicht beeinträchtigt
wird;
Beeinträchtigung der offenen
Waldrandsituation und damit
Abwertung des Landschaftsbildes
Standort an der B 4 ist ökologisch weniger wertvoll als der
nördlichen Bereich mit den
Funktionsräumen des Naturschutzgebietes „Tennenloher
Forst“.
Zugang zu dem neuen Reitwegenetz im Sebalder Reichswald
zwischen dem Naturschutzgebiet „Tennenloher Forst“ und
der Bundesautobahn A 3.
o
o
+
+
+
+
+
-
o
+
Standort an der B 4 geeignet;
durch solitäre Lage,
keine Überschneidungen mit anderen Reitställen,
neues ausreichendes Reitwegenetz,
sehr gute Erschließung und Erreichbarkeit.
Die Maßnahme führt zu keiner
erheblichen Beeinträchtigung eines
Vogelschutzgebietes in seinen für
den Schutzzweck maßgeblichen
Bestandteilen.
Standort 5: Steudach
Am Klosterholz
+
o
-
Standort 6: Büchenbach
Steudacher Straße
+
o
-
- FNP-2001:
Grünfläche (Dauerkleingärten)
und Ackerfläche
+
- FNP-2001:
Grünfläche (Sportplatz)
+
- keine Schutzregelung
+
- keine Schutzregelung
+
Standorte liegen im Stadtwesten;
4 Schulen in Nähe (2,5 km);
Überschneidungen mit Reitclub
Erlangen in Kosbach und der
Pferdehaltung in Büchenbach
Grundstücksgröße von 4 – 6 ha
möglich;
Erschließung über Straße
Am Klosterholz, St. Michael
bzw. Karl-May-Straße
Buslinie vorhanden, Haltstelle
Westfriedhof in Steudach;
Radweg abschnittsweise
vorhanden (Steudacher Str.)
Autobahn A 3 in ca. 1 km
Entfernung
o
Standort liegt im Stadtwesten;
9 Schulen in der Nähe (2,5 km);
Überschneidungen mit Reitclub
Erlangen in Kosbach und der
Pferdehaltung Dittrich in
Büchenbach
Grundstücksgröße von 4 – 6 ha
möglich;
Erschließung über Steudacher
Straße und Adenauerring-Süd
(geplant), StUB geplant
Buslinie vorhanden, Haltstelle
Markt in Büchenbach;
Radweg abschnittsweise
vorhanden bzw. geplant
Keine Beeinträchtigungen
o
+
A) Kann sich bei zurückhaltender Architektur positiv in
dörfliche Umgebung einfügen;
Keine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes
B) Keine Beeinträchtigungen
des Orts- und Landschaftsbildes
Standorte sind eingeschränkt
umweltverträglich; eingeschränkt durch die querende
380 kV-Leitung und nachteilige
Wirkung auf die Umgebung
(Wohnen)
Ausritt im Klosterwald und in
freies Gelände sowie die
Entwicklung eines weiträumigen
Reitwegenetzes denkbar
o
+
+
o
o
+
o
Sensible Planung notwendig,
damit die Ortssilhouette Büchenbachs nicht beeinträchtigt
wird
-
+
o
+
o
+
o
Keine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes
o
-
Standort ist umweltverträglich;
keine nachteilige Wirkung auf
die Umgebung
o
+
Ausritt in freies Gelände und
Entwicklung eines weiträumigen
Reitwegenetzes denkbar
+
Standorte grundsätzlich geeignet;
jedoch Überschneidungen mit dem
Reitclub Erlangen in Kosbach und
der Pferdehaltung Dittrich in Büchenbach-Dorf,
ungünstiger ÖPNV-Anschluss,
Beeinträchtigung durch die 380 kVLeitung,
Nutzungskonflikt mit der benachbarten Wohnnutzung.
Standort grundsätzlich geeignet;
jedoch Überschneidungen mit dem
Reitclub Erlangen in Kosbach und
der Pferdehaltung Dittrich in Büchenbach,
scheidet wegen Flächenkonkurrenz
mit der geplanten Gemeinschaftssportanlage aus.

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