03b. Diensbekleidungsrichtlinie Ber BRK Nbg
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03b. Diensbekleidungsrichtlinie Ber BRK Nbg
Dienstbekleidungsanweisung für die Bereitschaften im BRK KV Nürnberg-Stadt Um ein einheitliches Auftreten der Bereitschaften im BRK, KV Nürnberg-Stadt, zu gewährleisten wird folgende Dienstbekleidungsordnung festgelegt. Sie gilt für alle Dienste und Einsätze aller Mitglieder der Bereitschaften, sowie für Veranstaltungen der Bereitschaften mit öffentlichem Charakter. 1. Einsatzkleidung im Betreuungs- und Sanitätsdienst Es wird der Einsatzanzug DRK 2000 plus, bestehend aus der leuchtroten Einsatzjacke mit grauen Schultern und grauer Hose, getragen. Dazu ein weißes Hemd, Sweat-, Polo- oder T-Shirt mit RK-Logo. Als Kopfbedeckung sind der Schutzhelm, die Schirm-, die Wintermütze, das hellblaue Barett sowie das graue Basecap zulässig. Hierzu sind schwarze, geschlossene Sicherheitsschuhe zu tragen, die mindestens der Schutzklasse S2 entsprechen. Bei Stiefeln ist die Hose über dem Stiefelschaft zu tragen. Die Softshelljacke ist ebenfalls in leuchtrot mit grauen Schultern, passend zur Einsatzjacke zulässig. Daneben können schwarze Handschuhe und schwarzer Schal getragen werden. Der Schal ist so zu tragen, dass durch das Tragen, keine Gefährdung von ihm ausgeht. Dienststellungs- Fachkraft- oder Fachdienstabzeichen, sowie Rückenschild sind zu tragen. Das Tragen eines Namenschildes ist zulässig. 2. Dienstliche und offizielle Veranstaltungen ohne Einsatz (Uniform) Es wird der Dienstanzug, bestehend aus Dienstsakko und Diensthose (bei Damen auch Dienstrock) getragen. Dazu das weiße Diensthemd (bei Damen Dienstbluse, mit der roten DRK-Krawatte (bei Damen auch Halstuch). Als Kopfbedeckung sind die Schirmmütze, sowie das Barett zulässig. Das Tragen von Namensschild, Dienststellungsabzeichen und Auszeichnungen ist gem. Dienstordnung zulässig Hierzu sind schwarze geschlossene Halbschuhe zu tragen, eine Absatzhöhe von 6 cm ist nicht zu überschreiten. Bei den Schuhen ist auf Trittsicherheit zu achten. Zusätzlich können Pullunder mit V-Ausschnitt, bzw. Pullover in blau, mit DRKRundlogo, sowie die Wetterschutzjacke gem. Dienstordnung getragen werden. 3. Besprechungen und Veranstaltungen, die keine Uniform erfordern Hier ist eine graue Hose mit weißem Diensthemd zu tragen. Das tragen der DRK-Krawatte ist zulässig. Als Kopfbedeckung sind die Schirmmütze, sowie das Barett zulässig. Hierzu sind geschlossene, schwarze, bzw. dunkelgraue oder dunkelblaue Halbschuhe zu tragen. Zusätzlich können Pullunder mit V-Ausschnitt, Blouson, bzw. Pullover in blau, mit DRK-Rundlogo, sowie die Wetterschutzjacke gem. Dienstordnung getragen werden. 4. Führungskräfte, bei geplanten Einsätzen Ab der Führungsebene Zugführer oder im Stabsdienst können die unter 1. oder 3. beschriebenen Dienstbekleidungen getragen werden. 5. Kennzeichnungswesten Einsatzleiter haben gelbe, Abschnittsleiter grüne, Zugführer rote, die UG SanEL graue und SEG Führer blaue Kennzeichnungswesten zu tragen. 6. In Einsatz- bzw. Veranstaltungsplanungen können von dieser Bekleidungsordnung abweichende Regelungen, vorgegeben werden 7. Dienststellungsabzeichen Folgende Dienststellungsabzeichen werden im KV verwendet: Helfer mit Grundausbildung Helfer mit Fachausbildung Truppführer Gruppenführer ZugTruppführer Stv. Gruppenleiter Gruppenleiter Bereitschaftsfachdienstleiter 8. Ausnahmen: a) Verpflegungsdienst: Arzt in einer Bereitschaft Bereitschaftsarzt Arzt auf KV Ebene KBL-Arzt Stv. Bereitschaftsleiter Bereitschaftsleiter Kreisfachdienstleiter Stv. Kreisbereitschaftsleiter Kreisbereitschaftsleiter zum Kochen wird weiße, bei 90° C waschbare Kleidung getragen b) Motorradstreife: gem. Vorgabe des Fachdienstes c) Rettungsdienst: Schutzkleidung RD gem. Vorgabe der RD-Leitung d) Führungskräfte RD gem. Vorgabe der RD-Leitung e) technischer Dienst/IuK blaue T-Shirts, Sweatshirt, bzw. Hemden als Oberbekleidung, ggf. dunkelblaues Barett als Kopfbedeckung 28.07.2014 T. Bumiller KBL