03b. Diensbekleidungsrichtlinie Ber BRK Nbg

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03b. Diensbekleidungsrichtlinie Ber BRK Nbg
Dienstbekleidungsanweisung
für die Bereitschaften
im BRK KV Nürnberg-Stadt
Um ein einheitliches Auftreten der Bereitschaften im BRK, KV Nürnberg-Stadt, zu
gewährleisten wird folgende Dienstbekleidungsordnung festgelegt.
Sie gilt für alle Dienste und Einsätze aller Mitglieder der Bereitschaften, sowie für
Veranstaltungen der Bereitschaften mit öffentlichem Charakter.
1.
Einsatzkleidung im Betreuungs- und Sanitätsdienst
Es wird der Einsatzanzug DRK 2000 plus, bestehend aus der leuchtroten
Einsatzjacke mit grauen Schultern und grauer Hose, getragen.
Dazu ein weißes Hemd, Sweat-, Polo- oder T-Shirt mit RK-Logo.
Als Kopfbedeckung sind der Schutzhelm, die Schirm-, die Wintermütze, das
hellblaue Barett sowie das graue Basecap zulässig.
Hierzu sind schwarze, geschlossene Sicherheitsschuhe zu tragen, die
mindestens der Schutzklasse S2 entsprechen.
Bei Stiefeln ist die Hose über dem Stiefelschaft zu tragen.
Die Softshelljacke ist ebenfalls in leuchtrot mit grauen Schultern, passend zur
Einsatzjacke zulässig. Daneben können schwarze Handschuhe und schwarzer
Schal getragen werden. Der Schal ist so zu tragen, dass durch das Tragen,
keine Gefährdung von ihm ausgeht.
Dienststellungs- Fachkraft- oder Fachdienstabzeichen, sowie Rückenschild
sind zu tragen. Das Tragen eines Namenschildes ist zulässig.
2.
Dienstliche und offizielle Veranstaltungen ohne Einsatz (Uniform)
Es wird der Dienstanzug, bestehend aus Dienstsakko und Diensthose (bei
Damen auch Dienstrock) getragen. Dazu das weiße Diensthemd (bei Damen
Dienstbluse, mit der roten DRK-Krawatte (bei Damen auch Halstuch).
Als Kopfbedeckung sind die Schirmmütze, sowie das Barett zulässig. Das
Tragen von Namensschild, Dienststellungsabzeichen und Auszeichnungen ist
gem. Dienstordnung zulässig
Hierzu sind schwarze geschlossene Halbschuhe zu tragen, eine Absatzhöhe
von 6 cm ist nicht zu überschreiten. Bei den Schuhen ist auf Trittsicherheit zu
achten.
Zusätzlich können Pullunder mit V-Ausschnitt, bzw. Pullover in blau, mit DRKRundlogo, sowie die Wetterschutzjacke gem. Dienstordnung getragen werden.
3.
Besprechungen und Veranstaltungen, die keine Uniform erfordern
Hier ist eine graue Hose mit weißem Diensthemd zu tragen. Das tragen der
DRK-Krawatte ist zulässig.
Als Kopfbedeckung sind die Schirmmütze, sowie das Barett zulässig.
Hierzu sind geschlossene, schwarze, bzw. dunkelgraue oder dunkelblaue
Halbschuhe zu tragen.
Zusätzlich können Pullunder mit V-Ausschnitt, Blouson, bzw. Pullover in blau,
mit DRK-Rundlogo, sowie die Wetterschutzjacke gem. Dienstordnung
getragen werden.
4.
Führungskräfte, bei geplanten Einsätzen
Ab der Führungsebene Zugführer oder im Stabsdienst können die unter 1.
oder 3. beschriebenen Dienstbekleidungen getragen werden.
5.
Kennzeichnungswesten
Einsatzleiter haben gelbe, Abschnittsleiter grüne, Zugführer rote, die UG
SanEL graue und SEG Führer blaue Kennzeichnungswesten zu tragen.
6.
In Einsatz- bzw. Veranstaltungsplanungen können von dieser
Bekleidungsordnung abweichende Regelungen, vorgegeben werden
7.
Dienststellungsabzeichen
Folgende Dienststellungsabzeichen werden im KV verwendet:
Helfer mit Grundausbildung
Helfer mit Fachausbildung
Truppführer
Gruppenführer
ZugTruppführer
Stv. Gruppenleiter
Gruppenleiter
Bereitschaftsfachdienstleiter
8.
Ausnahmen:
a) Verpflegungsdienst:
Arzt in einer Bereitschaft
Bereitschaftsarzt
Arzt auf KV Ebene
KBL-Arzt
Stv. Bereitschaftsleiter
Bereitschaftsleiter
Kreisfachdienstleiter
Stv. Kreisbereitschaftsleiter
Kreisbereitschaftsleiter
zum Kochen wird weiße, bei 90° C waschbare
Kleidung getragen
b) Motorradstreife:
gem. Vorgabe des Fachdienstes
c) Rettungsdienst:
Schutzkleidung RD gem. Vorgabe der RD-Leitung
d) Führungskräfte RD
gem. Vorgabe der RD-Leitung
e) technischer Dienst/IuK blaue T-Shirts, Sweatshirt, bzw. Hemden als
Oberbekleidung, ggf. dunkelblaues Barett als
Kopfbedeckung
28.07.2014
T. Bumiller
KBL