Carbo Kohlensäure - BVL

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Carbo Kohlensäure - BVL
Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für
die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt.
Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider
und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die
Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es
möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw.
Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen.
PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)
Carbo Kohlensäure
033892-00/00
Wirkstoff(e):
Kohlendioxid
Stand: 2011-08-29
SVA am: 2011-09-14
Lfd.Nr.: 23
Kontaktanschrift:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dienststelle Braunschweig
Messeweg 11/12
D-38104 Braunschweig
Tel:
+49 (0)531 299-3454
Fax: +49 (0)531 299-3002
E-Mail: [email protected]
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
Inhaltsverzeichnis
1
Übersicht.................................................................................................................................. 3
2
Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen ............................................................... 6
3
Anwendungen ......................................................................................................................... 9
4
Dekodierung von Auflagen und Hinweisen ........................................................................ 23
5
Anhang [Abkürzungen] ........................................................................................................ 23
Antrag: 033892-00/00
-2-
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
1 Übersicht
1.1
Basisdaten
Pflanzenschutzmittel
Kenn-Nr.
Antragsart
Antragsteller
Wirkungsbereich
Formulierungstyp
Carbo Kohlensäure
033892-00/00
Zulassungsantrag gemäß § 15 PflSchG
CARBO-Kohlensäurewerke GmbH & Co. KG, Sprudelstrasse 1,
53557 Bad Hönningen
Akarizid, Insektizid
Gas (in Druckpackung)
Wirkstoff (Wirkstoffnummer)
Kohlendioxid (0785)
Gehalt
Enthalten in zugelassenen Mitteln
Status in der Wirkstoffprüfung
1.2
999 g/kg
ja
Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen
Beabsichtigte Entscheidung des BVL
1.2.1
Mittel
zulassen
1.2.2
Beantragte Anwendungen
Nummer
00-001
00-002
00-003
00-004
00-005
00-006
00-007
00-008
00-009
00-010
00-011
00-012
00-013
00-014
1.3
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/
Zweckbestimmung
Tabak
Insekten
Arzneipflanzen
Insekten
Tee
Insekten
Gewürze
Insekten
Fetthaltige Samen
Insekten
Trockenobst
Insekten
Getreideerzeugnisse
Insekten
Arzneipflanzen
Milben
Tee
Milben
Gewürze
Milben
Fetthaltige Samen
Milben
Trockenobst
Milben
Getreideerzeugnisse
Milben
Tabak
Milben
Entscheidung
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung
Bei Carbo Kohlensäure handelt es sich um ein Gas in einem Stahldruckbehälter zur Anwendung
im Vorratsschutz. Die technischen Daten weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer
Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten.
Zur Bestimmung von Kohlendioxid werden standardisierte Methoden der ISBT (International Society of Beverage Technologists) benutzt.
Kohlendioxid ist ein natürlich vorkommender Stoff und wird im Bereich Rückstandsanalytik als
nicht relevant angesehen. Für die Überwachung der berufsbedingten Exposition von Anwendern
und Arbeitern stehen kommerzielle Geräte zur Verfügung, so dass hierzu keine weiteren speziellen Methoden notwendig sind.
Antrag: 033892-00/00
-3-
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung unter Einhaltung der Auflagen zur Anwendungssicherheit sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten
nicht zu erwarten.
Kohlendioxid verflüchtigt sich selbständig und ohne Verbleib von Rückständen nach dem Belüften
von Vorratslagern. Es wird somit aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes als nicht
relevant angesehen.
Der als Folge der Anwendung des Pflanzenschutzmittels als Begasungsmittel nach der Belüftung
der Vorratslager freigesetzte Wirkstoff Kohlendioxid unterliegt in der Umgebungsluft einer raschen
Verdünnung. Es handelt sich bei dem Wirkstoff um einen ubiquitär vorhandenen Bestandteil der
Atmosphäre. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Kohlendioxidemissionen geringen freigesetzten Mengen ist der Beitrag zum anthropogenen Treibhauseffekt durch den Einsatz als Begasungsmittel im Vorratsschutz als äußerst gering einzuschätzen. Unvertretbare Auswirkungen auf
die Umwelt und Nichtzielorganismen sind nicht zu erwarten.
1.4
Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel
Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3).
Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß § 15 Abs. 4 PflSchG
Anwenderschutz
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF150
Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
VS004-2 Anwendung nur durch die Zulassungsinhaberin oder einer von ihr beauftragten Firma und nur gemäß Gebrauchsanleitung. Im übrigen sind die Verfahrensvorschriften
in Anlehnung an die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512 (Begasungen)
vom Januar 2007 (zuletzt geändert im November 2008) in der jeweils geltenden
Fassung in folgenden Punkten sinngemäß anzuwenden: 5.1 (1 und 2); 5.4.1 (3, erster Satz); 5.4.2 (3); 5.4.4 (7 und 9); 10 (1); 11(1); 13.1(1); 13.2 (1). Arbeitnehmer
dürfen in den in 5.4.1 (3, erster Satz) genannten Bereichen nur beschäftigt werden,
wenn die Sauerstoffkonzentration zu keiner Zeit unter 17 Vol.-% absinkt. Der Aufenthalt von Personen zu anderen Zwecken, wie z. B. Pause, Wohnen und Schlafen
ist hier unzulässig.
Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2
der Pflanzenschutzmittelverordnung
Keine
Hinweise
NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Antrag: 033892-00/00
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SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
1.5
Nachforderungen zum Mittel
Keine
1.6
Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden
vom
2011-02-09
2011-06-21
2011-02-14
JKI
BFR
UBA
1.7
Benehmen/Einvernehmen
erklärt
erklärt
erklärt
Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff
Pflanzenschutzmittel
Wirkstoff(e)
Carbo Kohlensäure
Zulassungsinhaber
Kenn-Nr.
CARBO-Kohlensäurewerke
GmbH & Co. KG
023892-00
Formulierungstyp
GA
- Kohlendioxid (0785)
Aligal 2
1000 g/kg
AIR LIQUIDE Deutschland
GmbH
033884-00
- Kohlendioxid (0785)
1.8
Wirkstoffgehalt
GA
999 g/kg
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung
Keine
1.9
Höchstmengen
Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar.
Antrag: 033892-00/00
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SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s
Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs
Produktanalytik
Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Toxikologie/Exposition des Anwenders
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Naturhaushalt
2.1
zulassungsfähig
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe
Kohlendioxid
Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1.
2.2
Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels
Identität
Hersteller des Mittels
Versuchsbezeichnung
CARBO-Kohlensäurewerke
CAK-10001-AI-0-GA
Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften:
Carbo Kohlensäure ist ein Gas in einem Stahldruckbehälter.
2.3
Produktanalytik
Zur Bestimmung von Kohlendioxid werden standardisierte Methoden der ISBT (International Society of Beverage Technologists) benutzt.
2.4
Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung
Kohlendioxid ist ein natürlich vorkommender Stoff und wird im Bereich Rückstandsanalytik als
nicht relevant angesehen. Für die Überwachung der berufsbedingten Exposition von Anwendern
und Arbeitern stehen kommerzielle Geräte zur Verfügung, so dass hierzu keine weiteren speziellen Methoden notwendig sind.
2.5
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Bei dem Mittel Carbo Kohlensäure handelt es sich um ein Vorratsschutzmittel auf Kohlendioxid
Basis. Kohlenstoffdioxid ist ein wichtiges Treibhausgas und ein natürlicher Bestandteil der Luft.
Das Gas ist schwerer als Luft. Seine direkte Schadwirkung auf Tiere beruht einerseits auf der Verdrängung von Sauerstoff aus der Luft. Reaktionsträge Gase wie Stickstoff, Argon oder eben Kohlendioxid bewirken eine Modifizierung der normalen Atmosphäre. Es wird in einer Konzentration
von mindestens 60 bis 70% unter Normaldruck in einem ausreichend dichten Behandlungsraum
eingesetzt. Andererseits hat Kohlendioxid als Inhalationsgift eine physiologische Wirkung. Aufgrund seiner guten Diffusion hat Kohlendioxid eine kurze Invasionszeit und bewirkt daher schnell
einen narkoseähnlichen Zustand. In höherer Konzentration führt es zur Verminderung oder Aufhebung des Atemreizes, danach zur Atemdepression und schließlich zum Atemstillstand. Eine hohe
Kohlenstoffdioxidkonzentration (ca. 5-10%) sind für die meisten Lebewesen giftig und führen innerhalb von 30 bis 60 Minuten zum Tod. Eine überhöhte Kohlenstoffdioxidkonzentration im Blut
führt zu einer metabolischen Acidose, also einer Störung des Säure-Basen-Haushaltes, die ein
Absinken des pH-Werts im Blut bewirkt. In Schadinsekten löst sich Kohlendioxid in Wasser unter
Bildung von Kohlensäure. Dadurch ergibt sich eine Übersäuerung im Organismus der Insekten
und letztlich die Blockierung von pH-Wert-abhängigen Stoffwechselvorgängen, die schließlich zur
Abtötung des Insektes führen. Zudem verlieren Insekten unter Kohlendioxidatmosphäre sehr viel
Wasser und trocknen aus.
Antrag: 033892-00/00
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SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
Kohlendioxid wird in flüssiger oder gasförmiger Form in Stahldruckflaschen gelagert. Das Gas verflüchtigt sich selbstständig und ohne Verbleib von Rückständen nach dem Belüften von Vorratslagern. Mit diesem Antrag auf erneute Zulassung werden die Indikationen Insekten und Milben in
Tabak, Arzneipflanzen, Tee, Gewürzen, fetthaltigen Samen, Trockenobst und Getreideerzeugnissen beantragt. In den vorgelegten Unterlagen mit Kohlendioxid gegen vorratsschädliche Insekten
und Milben sind CO2-Begasungen in Druckkammern und Druckgefäßen an Proben unbekannter
Größe mit Mehlmilben, Tabakkäfern, Dörrobstmotten, Brotkäfern und Amerikanischen Reismehlkäfern in einem Brutgemisch mit allen Entwicklungsstadien durchgeführt worden. Versuche zu den
beantragten Anwendungen in fetthaltigen Samen, Getreideerzeugnissen, Tabak und Tee wurden
nicht vorgelegt. Da das Mittel als Begasungsmittel im Vorratsschutz eingesetzt wird, sind physiologische Auswirkungen auf Kulturpflanzen sowie Folge- und Nachbarkulturen auszuschließen. Die
Anwendung erfolgt in geschlossenen Räumen, so dass Nutz- und andere Organismen nicht betroffen sind. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet. Daher wird die NB663 wird vorgesehen.
2.6
Toxikologie/Exposition des Anwenders
Der Wirkstoff Kohlendioxid ist ausreichend toxikologisch untersucht. Zur toxikologischen Beurteilung des Präparates Carbo Kohlensäure liegen ebenfalls ausreichende Informationen vor. Eine
Expositionsabschätzung ist nicht möglich, da für diese Art der Anwendung keine geeigneten Modelle vorhanden sind. Daher ist die Anwendung des Kohlendioxid-entwickelnden Pflanzenschutzmittels Carbo Kohlensäure in Anlehnung an die TRGS 512 (Begasungen) geregelt. Dies spiegelt
sich in den Kennzeichnungsauflagen VS004-2 und SF150 wider, mit denen dieses Pflanzenschutzmittel zu kennzeichnen ist. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind
auf dieser Grundlage schädliche Auswirkungen auf Anwender und unbeteiligte Dritte nicht zu erwarten.
2.7
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Nach dem Belüften von Vorratslagern verflüchtigt sich Kohlendioxid, ohne Rückstände in den Erntegütern zu hinterlassen. Somit ist Kohlendioxid aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant.
2.8
Naturhaushalt
Das Pflanzenschutzmittel Carbo Kohlensäure mit dem Wirkstoff Kohlendioxid ist vorgesehen
für Anwendungen zur Begasung im Vorratsschutz (Druckkammer).
Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist ein direkter Eintrag des Pflanzenschutzmittels in Boden, Wasser und Luft nicht gegeben. Der gasförmige Wirkstoff Kohlendioxid wird als Folge der vorgesehenen Anwendungen nach der Belüftung der begasten
Räume in begrenzten Mengen in die Atmosphäre austreten. Dort unterliegt er einer raschen
und weitgehenden Verdünnung. Es handelt sich um einen natürlichen Spurenbestandteil der
Atmosphäre. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Kohlendioxidemissionen wie Verbrennungsvorgängen von fossilen Brennstoffen geringen freigesetzten Mengen ist der Beitrag
zum anthropogenen Treibhauseffekt durch den Einsatz als Begasungsmittel im Vorratsschutz als äußerst gering einzuschätzen (Inlandsabgabe inerte Gase zum Vorratsschutz
2009: 8595 t; Treibhausgasemissionen 2008 in Deutschland ingesamt laut Statistischem
Bundesamt: 958,8 Mio t Kohlendioxidäquivalente, davon 833,1 Mio t Kohlendioxid).
Kohlendioxid ist das Endprodukt der vollständigen Mineralisierung organischer Substanzen,
ein weiterer Abbau findet daher nicht statt. Als Senken des troposphärischen Kohlendioxids
kommen die Lösung in (Meer-)Wasser (Wasserlöslichkeit etwa 1,6 g/L) und Festlegung als
Carbonat (z. B. in Foraminiferen, Korallen, Mollusken) sowie die Aufnahme durch Pflanzen
und Aufbau neuer organischer Substanzen durch Photosynthese in Frage.
Experimentelle Studien zu den Auswirkungen des Wirkstoffs Kohlendioxid auf Nichtzielorganismen wurden nicht vorgelegt und sind aufgrund der Natur des Wirkstoffs und des vorausAntrag: 033892-00/00
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SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
sichtlichen Expositionsmusters nicht erforderlich. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen
sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtziel-Arten nicht zu erwarten. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung hinsichtlich der Umweltgefährdung
ist für das Pflanzenschutzmittel Carbo Kohlensäure nicht erforderlich.
Antrag: 033892-00/00
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SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
3 Anwendungen
001
Tabak - Insekten
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Insekten
Tabak
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Tabak
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
zulassungsfähig
Ja
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Zu –00/00-001 bis –014:
Die beantragten Kohlendioxidbegasungen in Tee, Gewürzen, fetthaltigen Samen, verschiedenen
Getreidelagergütern, Trockenobst, Tabak und Arzneipflanzen führen nicht zu relevanten Rückständen in den Lagergütern.
Antrag.: 033892-00/00
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SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
002
Arzneipflanzen - Insekten
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Insekten
Arzneipflanzen
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Arzneipflanzen
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 10 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
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PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
003
Tee - Insekten
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Insekten
Tee
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Tee
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 11 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
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PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
004
Gewürze - Insekten
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Insekten
Gewürze
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Gewürze
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 12 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
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PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
005
Fetthaltige Samen - Insekten
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Insekten
Fetthaltige Samen
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Fetthaltige Samen
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 13 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
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PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
006
Trockenobst - Insekten
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Insekten
Trockenobst
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Trockenobst
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 14 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
007
Getreideerzeugnisse - Insekten
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Insekten
Getreideerzeugnisse
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Getreideerzeugnisse
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 15 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
008
Arzneipflanzen - Milben
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Milben
Arzneipflanzen
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Arzneipflanzen
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 16 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
009
Tee - Milben
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Milben
Tee
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Tee
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 17 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
010
Gewürze - Milben
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Milben
Gewürze
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Gewürze
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 18 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
011
Fetthaltige Samen - Milben
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Milben
Fetthaltige Samen
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Fetthaltige Samen
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 19 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
012
Trockenobst - Milben
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Milben
Trockenobst
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Trockenobst
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 20 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
013
Getreideerzeugnisse - Milben
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Milben
Getreideerzeugnisse
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Getreideerzeugnisse
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 21 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
014
Tabak - Milben
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich
Erläuterung zum Schadorganismus
Anwendungszeitpunkt
Maximale Zahl der Behandlungen
- in dieser Anwendung
Anwendungstechnik
Aufwand
- 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten)
- 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten)
Vorratsschutz
Milben
Tabak
Carvex-Druckkammer
als Vorratsschädling
Bei Bedarf
5
begasen
66 kg/m³
88 kg/m³
Kennzeichnungsauflagen
keine
Wartezeiten
(F)
Carvex-Druckkammer: Tabak
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
keine
Nachforderungen zur Anwendung
Keine
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Antrag.: 033892-00/00
- 22 -
zulassungsfähig
Ja
Ja
SVA am: 2011-09-14
PSM-Zulassungsbericht
Carbo Kohlensäure
4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen
NB663
SB001
SB010
SF150
SP001
VS004-2
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter
erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft
am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Anwendung nur durch die Zulassungsinhaberin oder einer von ihr beauftragten
Firma und nur gemäß Gebrauchsanleitung. Im übrigen sind die Verfahrensvorschriften in Anlehnung an die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512
(Begasungen) vom Januar 2007 (zuletzt geändert im November 2008) in der jeweils geltenden Fassung in folgenden Punkten sinngemäß anzuwenden: 5.1 (1
und 2); 5.4.1 (3, erster Satz); 5.4.2 (3); 5.4.4 (7 und 9); 10 (1); 11(1); 13.1(1);
13.2 (1). Arbeitnehmer dürfen in den in 5.4.1 (3, erster Satz) genannten Bereichen nur beschäftigt werden, wenn die Sauerstoffkonzentration zu keiner Zeit
unter 17 Vol.-% absinkt. Der Aufenthalt von Personen zu anderen Zwecken, wie
z. B. Pause, Wohnen und Schlafen ist hier unzulässig.
5 Anhang
[Abkürzungen]
noch nicht gefüllt
Antrag.: 033892-00/00
- 23 -
SVA am: 2011-09-14
BVL-Bewertungsbericht
ZA1 033892-00/00 Carbo Kohlensäure Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Wirkstoff(e):
999 g/kg Kohlendioxid (0785)
Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe
Wirkungsweise von Kohlendioxid:
Common name
CAS No.
124-38-9
EEC No.
204–696-9
Function
BVL No.
Carbon dioxide
O
C
0785
CIPAC No.
O
Insecticide,
acaricide
Molecular formula and molar mass
CO2
Chemical name (IUPAC)
Carbon dioxide
Chemical name (CA)
Carbon dioxide
FAO Specification
none
Minimum purity of the active substance 99.9% (Directive 2008/127/EC)
as manufactured
Identity of relevant impurities in the
active substance as manufactured
none
44.011 g/mol
–
Physical and chemical properties of carbon dioxide (List of endpoints, DAR)
Melting point (state purity) ‡
Boiling point (state purity) ‡
Temperature of decomposition (state
purity)
Appearance (state purity) ‡
-56.6 °C at a pressu re of 518500 Pa
(literature)
-78.5 °C sublimation (literature)
2000 °C (literature)
Colourless gas (literature)
Vapour pressure (state temperature, state
purity) ‡
Henry’s law constant ‡
3600 kPa at 275 K (literature)
6710 kPa at 300 K (literature)
Not applicable
Solubility in water (state temperature,
state purity and pH) ‡
1 L CO2 in 1 L water (literature)
Solubility in organic solvents ‡
(state temperature, state purity)
Surface tension ‡
(state concentration and temperature,
state purity)
Partition co-efficient ‡
(state temperature, pH and purity)
Not applicable
Dissociation constant (state purity) ‡
UV/VIS absorption (max.) incl. ε ‡
(state purity, pH)
Flammability ‡ (state purity)
Explosive properties ‡ (state purity)
Oxidising properties ‡ (state purity)
Not applicable
Not applicable
Weak acidic (literature)
Not applicable
Not highly flammable (material safety data
sheet)
No auto ignition temperature (material safety
data sheet)
None (material safety data sheet)
None (material safety data sheet)
Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels
Sektion
(Annex
Punk)
III2. 2.1
Explosionsfähigkeit
III2. 2.2
Brandfördernde Eigenschaften
III2. 4.2
pH-Wert
III2. 6.1
III2. 7.1
Dichte, relative
Lagerstabilität bei erhöhter
Temperatur
III2. 7.5
Haltbarkeit bei
Umgebungstemperatur
Verfahren zur Reinigung von
Pflanzenschutzgeräten
III4. 2
Eigenschaft
Methode
Ergebnis
Das Mittel ist nicht
explosiv.
Das Mittel ist nicht
brandfördernd.
CIPAC MT 75.1
3,7 ( Temperatur: 20
Determination of pH
°C; Konzentration: 1,72
values, general method g/l )
0,0019768
CIPAC MT 46.1
Das Mittel ist
Accelerated storage,
physikalisch und
general methods
chemisch stabil (
Lagerdauer: bei 54 °C /
14 d )
>2a
nicht erforderlich.
Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen
Eigenschaften des Mittels:
Bewertungen : Offen
For this type of formulation experimental testing is not considered necessary.
-5-

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