Mediadaten Schwäbische Post und Wochenpost Aalen

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Mediadaten Schwäbische Post und Wochenpost Aalen
M EDIA- DATEN
2 016
Textteilanzeige
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 1
Mindestgröße
Maximalgröße
20 mm hoch
80 mm hoch
Anzeigenspalten
Blatthohe Anzeige
Streifenanzeige
blattbreit
Eckfeldanzeige
70 mm hoch
140 mm hoch
Tunnelanzeige
100 mm hoch
Anmerkungen
zur Berechnung
1–2
Preise und Farbzuschläge
siehe Seite »Anzeigenpreise«
1–4
Platzierung im Lokalteil (auf Textseiten)
ab 390 mm Höhe Berechnung
der vollen Satzspiegelhöhe (430 mm)
Bis 70 mm
30% Aufpreis
6
TATJANA DRABEK
Team-Assistenz 175 mm hoch
Panorama
Textspalten
FRANZ WENZL
Mediaberater
3
RANDOLF
PUDELLEK
Platzierung
auf Textseiten.
Mediaberater
Beispiel:
175 mm x 3 sp. x 1,2 = 630 mm
TANJA PINKOW
Team-Assistenz
Beispiel:
140 mm x 13 sp. = 1.820 mm
13
9
Auf Textseiten.
Beispiel:
100 mm x 9 sp. x 1,2 = 1.080 mm
M AR KTFÜHR ER I M OSTALBKREIS *
* IVW-Verbreitungsanalyse der Tageszeitungen 2014
Verlagsangaben
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 2
Rücktrittstermine
Verkauf, Kundenservice, Auftragsbearbeitung
wie Anzeigenschlusstermine, bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt.
Media Service Ostalb GmbH
Schwäbische Post, Wochenpost
Media Service Ostalb GmbH
Gmünder Tagespost, Gmünder Anzeiger
73430 Aalen/Württemberg
Bahnhofstraße 65
73430 Aalen/Württemberg
Postfach 16 80
Telefon (0 73 61) 5 94-2 39
Fax
(0 73 61) 5 94-2 42
E-Mailservicecenter-aalen
@schwaebische-post.de
73525 Schwäbisch Gmünd
Vordere Schmiedgasse 18
73525 Schwäbisch Gmünd
Postfach 10 01 13
Telefon (0 71 71) 60 01-7 80
Fax (0 71 71) 60 01-7 63
E-Mailservicecenter-gmuend
@gmuender-tagespost.de
Verlag
SDZ Druck und Medien GmbH & Co.KG Mitglied der SÜDWESTPRESSE
73430 Aalen/Württemberg,
Bahnhofstraße 65
Telefon (0 73 61) 5 94-2 00
Termine und Schlussbedingungen
Schlusstermine für s/w- und Farbanzeigen sowie Druckunterlagen
Schlusstermine
für s/w- und Farbanzeigen
sowie Druckunterlagen
für mini-Markt
für Sonderveröffentlichungen
Schwäbische Post
Gmünder Tagespost
Wochenpost
Gmünder Anzeiger
am Vortag, 12 Uhr
Dienstag, 12 Uhr
Montagsausgabe:
Freitag, 17 Uhr
Ausgabe nach Feiertag:
voriger Werktag, 12 Uhr
Freitag, 12 Uhr
2 Tage vor Erscheinen,
12 Uhr
Dienstag, 13 Uhr
Montag, 12 Uhr
Erscheinungsweise
Schwäbische Post/Gmünder Tagespost: Wochenpost/Gmünder Anzeiger: Format: werktags, morgens
mittwochs
Berliner Format
Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in
Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Bankverbindungen
Kreissparkasse Ostalb: VR Bank Aalen: Volksbank Schwäbisch Gmünd: IBAN DE35 6145 0050 0110 0302 38
BIC OASPDE6A
IBAN DE98 6149 0150 0101 3130 04
BIC GENODES1AAV
IBAN DE77 6139 0140 0106 3000 08
BIC GENODES1VGD
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Abschlusskunden erhalten bei Bankabbuchung je
Anzeige 3 % Skonto. Kleinanzeigen bar bei Aufgabe der Anzeigen bzw. Bankeinzug. Die Zahlung hat
für den Verlag kosten- und spesenfrei zu erfolgen.
Chiffregebühr
6,24 zzgl. MwSt.
Rabatte
Malstaffel
für mehrmalige,
unveränderte
Veröffentlichungen
Mengenstaffel
für MillimeterAbschlüsse
von mindestens
bei 3 x bei 6 x bei 12 x
bei 24 x bei 52 x
500 mm
1000 mm
2000 mm
5000 mm
8000 mm
3%
5%
10 %
15 %
20 %
Bonusstaffel
ab
3%
5%
10 %
15 %
20 %
20 000 mm 40 000 mm 60 000 mm 80 000 mm
100 000 mm
125 000 mm
150 000 mm
1%
2%
3%
4%
5%
6%
7%
Verlagsangaben der Gesamtausgabe
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 3
307.694 EINWOHNER
42 GEMEINDEN IM OSTALBKREIS
Baden-Württemberg, Nielsen IIIb
Quelle: www.ostalbkreis.de
Stand: Juni 2014
Schwäbische Post
Wochenpost
Schwäbische Post
Verkaufte Auflage
Verbreitete Auflage
Druckauflage
Gmünder Tagespost
Verkaufte Auflage
Verbreitete Auflage
Druckauflage
Gmünder Tagespost
Gmünder Anzeiger
Schwäbische Post
und Gmünder Tagespost
Verkaufte Auflage
Verbreitete Auflage
Druckauflage
Quelle: IVW 1/2015
3.000
DIGITALABONNENTEN
Geprüfte Medialeistung:
23.945
24.538
25.291
ZIS-Nr. 101051
9.768
10.083
10.892
ZIS-Nr. 100668
33.713
34.621
36.183
ZIS-Nr. 101597
Wochenpost
Verbreitete Auflage
Druckauflage
74.498
75.103
Gmünder Anzeiger
Verbreitete Auflage
Druckauflage
59.534
61.470
Wochenpost und Gmünder Anzeiger
Verbreitete Auflage
134.032
Druckauflage
136.573
Quelle: ADA 1/2015
(Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter)
Platzierungsbedingungen und Sonderformen
Textteilanzeige
Mindestgröße
Maximalgröße
20 mm hoch
80 mm hoch
Anzeigenspalten
Blatthohe Anzeige
Streifenanzeige
blattbreit
70 mm hoch
Eckfeldanzeige
175 mm hoch
Panorama
140 mm hoch
Tunnelanzeige
100 mm hoch
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 4
Textspalten
Anmerkungen
zur Berechnung
1–2
Preise und Farbzuschläge
siehe Seite »Anzeigenpreise«
1–4
Platzierung im Lokalteil (auf Textseiten)
ab 390 mm Höhe Berechnung
der vollen Satzspiegelhöhe (430 mm)
Bis 70 mm
30% Aufpreis
6
3
Platzierung auf Textseiten.
Beispiel:
175 mm x 3 sp. x 1,2 = 630 mm
Beispiel:
140 mm x 13 sp. = 1.820 mm
13
9
Auf Textseiten.
Beispiel:
100 mm x 9 sp. x 1,2 = 1.080 mm
Platzierungsbedingungen und Sonderformen
Mindestgröße
Maximalgröße
L-Anzeige
6 sp./70 mm +
1 Textsp./350 mm
6 sp./100 mm +
2 Textsp./320 mm
Satellitenanzeige
3 x 1 sp./50 mm
5 x 1 sp./50 mm
Inselanzeige
3 sp. x 175 mm
Anzeigenspalten
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 5
Textspalten
Anmerkungen
zur Berechnung
Beispiel:
(100 mm x 6 sp.) +
(320 mm x 1,2) = 984 mm
2–6
Nur im Anzeigenteil
Umrechnungsfaktor 1,2
Beispiel:
3 sp. x 1,2 = 630 mm
3
Titelkopfanzeige
Platzierung
Titelseite, oben rechts
Format
55 x 80 mm (Breite x Höhe)
Besonderheiten
Angebot nur vierfarbig,
Nachlässe für Mehrfachschaltung
Platzierungsbedingungen und
Sonderformen
Weitere
Sonderwerbeformen
• Anzeigenstrecke
• Shadowanzeige
• Flexformanzeige
• Silent-Ad
• Superpanorama
N SIE
SPRECHE !
UNS AN
Flying Page
Plakatanzeige
• Juniorplakat
• PR-Anzeige
• Kollektivkopfanzeige
•
•
nen ganz
keln mit Ih
Wir entwic uell auf Sie
individ
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ittene Anze
zugeschn
n
fo
le
Te
94-2 23
(0 73 61) 5
Grundpreise
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 6
Lokalausgaben
Schwarz/Weiß
2 + 3 Zusatzfarben
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
2,36
8,00
6.088,80
3,17
8.177,12
2
1,57
6,06
4.050,60
2,23
5.761,15
3
1,91
4.927,80
2,69
6.938,16
4
1,76
4.540,80
2,52
6.504,53
Kombinationen
20
SP + GT
3,47
21
SP + WP
3,53
12,00
8.952,60
4,79
12.358,60
9.106,34
4,92
12.699,31
22
GT + GA
2,70
6.969,13
4,07
10.500,16
23
WP + GA
3,10
7.991,27
4,49
11.584,25
24
SP + GA
3,60
9.292,18
4,95
12.761,26
25
GT + WP
3,03
7.805,43
4,27
11.026,72
30
SP + GT + WP
4,74
12.234,70
6,93
17.871,96
31
SP + GT + GA
4,63
11.955,94
6,80
17.531,25
32
SP + WP + GA
4,73
12.203,73
6,95
17.933,91
33
GT + WP + GA
4,12
10.624,06
6,19
15.970,20
40
SP + GT + WP + GA
5,87
15.152,93
8,67
22.380,18
SP: Schwäbische Post
GT: Gmünder Tagespost
WP: Wochenpost
GA: Gmünder Anzeiger
Alle Preise in € zzgl. MwSt.
Ortspreise
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 7
Lokalausgaben
Schwarz/Weiß
2 + 3 Zusatzfarben
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
2,01
6,80
5.185,80
2,69
6.947,42
2
1,33
5,15
3.431,40
1,90
4.894,78
3
1,62
4.184,24
2,28
5.894,78
4
1,49
3.842,14
2,14
5.526,36
Kombinationen
20
SP + GT
2,95
21
SP + WP
3,00
10,20
7.605,32
4,07
10.500,08
7.736,90
4,18
10.789,56
22
GT + GA
2,30
5.921,10
3,46
8.921,12
23
WP + GA
2,63
6.789,53
3,81
9.842,18
10.842,19
24
SP + GA
3,06
7.894,80
4,20
25
GT + WP
2,57
6.631,63
3,63
9.368,50
30
SP + GT + WP
4,03
10.394,82
5,89
15.184,33
31
SP + GT + GA
3,94
10.157,98
5,77
14.894,86
32
SP + WP + GA
4,02
10.368,50
5,91
15.236,96
33
GT + WP + GA
3,50
9.026,39
5,26
13.579,06
40
SP + GT + WP + GA
4,99
12.874,20
7,37
19.014,60
Ortspreise: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Dienstleistungen aus dem Verbreitungsgebiet.
Anzeigenpreise
Alle Preise in € zzgl. MwSt.
Grundpreise Stellenanzeigen*
Lokalausgaben
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 8
Schwarz/Weiß
Stellenanzeigen Online
2 + 3 Zusatzfarben
jobs.schwaepo.de/jobs.tagespost.de
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
2,52
8,25
6.498,45
3,33
8.593,75
2
1,64
6,25
4.220,96
2,40
6.194,79
3
2,00
5.162,32
2,80
7.227,25
4
1,85
4.767,56
2,66
6.862,85
Anzeigengröße Laufzeit
Kombinationen
20
SP + GT
Alle Print-Anzeigen im Stellenmarkt
werden automatisch bis zu 30 Tage
online auf jobs.schwaepo.de und jobs.
tagespost.de als HTML veröffentlicht.
Die Stellenangebote sind am PC,
Laptop, Tablet oder Smartphone
bequem lesbar.
bis 20 mm
3,67
12,37
9.474,38
5,00
Preis
7 Tage
9,00
24,00
12.905,81
21 – 100 mm
14 Tage
21
SP + WP
3,68
9.504,75
5,21
13.452,40
101 – 180 mm
14 Tage
35,00
22
GT + GA
2,85
7.348,72
4,31
11.114,18
ab 181 mm
30 Tage
142,00
23
WP + GA
3,18
8.198,98
4,74
12.237,74
24
SP + GA
3,77
9.717,31
5,17
13.330,94
25
GT + WP
3,21
8.290,08
4,58
11.812,61
30
SP + GT + WP
4,99
12.875,44
7,11
18.341,43
31
SP + GT + GA
4,91
12.662,87
7,00
18.068,13
32
SP + WP + GA
4,92
12.693,24
7,10
18.311,06
33
GT + WP + GA
4,28
11.053,44
6,39
16.489,06
40
SP + GT + WP + GA
6,09
15.699,53
8,70
22.440,92
SP: Schwäbische Post
Stellenanzeigen Online:
Das große Online-Stellenportal
Mehr Infos auf Seite 19
GT: Gmünder Tagespost
WP: Wochenpost
GA: Gmünder Anzeiger
* Print-Anzeige nur in Kombination mit Online
möglich. Die Onlinepreise sind nicht rabattfähig.
Print-Anzeigen größer als 181 mm werden auto­
matisch als individuelle HTML (entsprechend
dem Layout der Print-Anzeige) veröffentlicht.
Alle Preise in € zzgl. MwSt.
Ortspreise Stellenanzeigen*
Lokalausgaben
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 9
Schwarz/Weiß
Stellenanzeigen Online
2 + 3 Zusatzfarben
jobs.schwaepo.de/jobs.tagespost.de
Anzeigenteil
mm-Preis
Textteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
Anzeigenteil
mm-Preis
1/1 Seite
2.580 mm
1
2,14
7,01
5.521,20
2,83
7.301,40
2
1,39
5,31
3.586,20
2,04
5.263,20
3
1,70
4.386,00
2,38
6.140,40
4
1,57
4.050,60
2,26
5.830,80
Anzeigengröße Laufzeit
Kombinationen
20
Alle Print-Anzeigen im Stellenmarkt
werden automatisch bis zu 30 Tage
online auf jobs.schwaepo.de und jobs.
tagespost.de als HTML veröffentlicht.
Die Stellenangebote sind am PC,
Laptop, Tablet oder Smartphone
bequem lesbar.
bis 20 mm
SP + GT
3,12
10,51
8.049,60
10.965,00
21 – 100 mm
14 Tage
101 – 180 mm
14 Tage
35,00
ab 181 mm
30 Tage
142,00
21
SP + WP
3,13
8.075,40
4,43
11.429,40
GT + GA
2,42
6.243,60
3,66
9.442,80
23
WP + GA
2,70
6.966,00
4,03
10.397,40
24
SP + GA
3,20
8.256,00
4,39
11.326,20
25
GT + WP
2,73
7.043,40
3,89
10.036,20
30
SP + GT + WP
4,24
10.939,20
6,04
14.628,60
31
SP + GT + GA
4,17
10.758,60
5,95
15.351,00
32
SP + WP + GA
4,18
10.784,40
6,03
15.557,40
33
GT + WP + GA
3,64
9.391,20
5,43
14.009,40
40
SP + GT + WP + GA
5,17
13.338,60
7,39
19.066,20
Anzeigenpreise
9,00
24,00
4,25
22
Ortspreise: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Dienstleistungen aus dem Verbreitungsgebiet.
Preis
7 Tage
* Print-Anzeige nur in Kombination mit Online
möglich. Die Onlinepreise sind nicht rabattfähig.
Print-Anzeigen größer als 181 mm werden auto­
matisch als individuelle HTML (entsprechend
dem Layout der Print-Anzeige) veröffentlicht.
Alle Preise in € zzgl. MwSt.
Abweichende Anzeigenpreise
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 10
Titelkopfanzeige Tageszeitung *
1x
6x
25 x
48 x
1 Schwäbische Post
641,00
609,00
583,00
525,00
2 Gmünder Tagespost
468,00
441,00
420,00
399,00
972,00
914,00
856,00
809,00
20
Kombi Schwäbische Post +
Gmünder Tagespost
Abweichende Anzeigenpreise (mm-Preis)
Lokalausgabe und Kombinationen
Private Familienanzeigen, außer Grußpost, Traueranzeigen und Firmennachrufe
Private Vereinsnachrichten, außer Veranstaltungsanzeigen und Stellenanzeigen
Gemeinnützige Unternehmen, außer Stellenanzeigen
Amtliche Anzeigen, die nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind
und nicht an Dritte weiterverrechnet werden
•
•
•
•
Ohne weitere Nachlässe. Farbzuschlag: 50,– € zzgl. MwSt.
Titelkopfanzeige Anzeigenzeitung *
mm-Preis
1x
6x
25 x
48 x
1 Schwäbische Post
1,47
mm-Preis Privat
(inkl. MwSt.)
1,75
4 Schwarz/Weiß
578,00
552,00
515,00
489,00
2 Gmünder Tagespost
1,02
1,21
4 2c
715,00
673,00
630,00
599,00
3 Wochenpost
1,61
1,92
4 4c
930,00
883,00
830,00
788,00
4 Gmünder Anzeiger
1,49
1,77
20 Schwäbische Post + Gmünder Tagespost
2,30
2,74
21 Schwäbische Post + Wochenpost
2,80
3,33
22 Gmünder Tagespost + Gmünder Anzeiger
2,24
2,67
Plakatanzeigen * nicht rabatt-, provisions- und abschlussfähig
1/1 Seite, ET Dienstags, 1 Angebot – 1 Preis o. Imageanzeige
1 Schwäbische Post
3.069,00
2 Gmünder Tagespost
2.196,00
3 Wochenpost
2.598,00
4 Gmünder Anzeiger
2.466,00
Junior-Plakat * nicht rabatt-, provisions- und abschlussfähig
4sp., 230 mm, mittig im Minimarkt, 1 Angebot – 1 Preis o. Imageanzeige
1 Schwäbische Post
1.457,00
2 Gmünder Tagespost
1.046,00
•
Traueranzeigen, außer Firmennachrufe und Gedenkanzeigen**
Farbzuschlag
1 Schwäbische Post
mm-Preis Privat
(inkl. MwSt.)
1,57
2 Gmünder Tagespost
1,12
59,50
20 Schwäbische Post + Gmünder Tagespost
2,40
** Für jeden Trauerfall wird auf www.ostalbtrauer.de eine persönliche Gedenkseite eingerichtet.
Diese kann über einen Code, den die Angehörigen bei der Anzeigenbuchung erhalten, freigeschaltet werden.
*Die Preise sind Ortspreise. Für Agenturen verstehen sich die Preise zuzüglich 15 % AE-Provision.
Alle Preise in € zzgl. MwSt. bis auf Privat-mm-Preis. Alle Preise je Schaltung.
Partner-Kombi
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 11
Schrozberg
Ostalb-Kombi
Aalen +
Schwäbisch Gmünd
✓ mit einem Partner über die
Kreisgrenze hinaus
A7 Würzburg
Schwäbisch Hall
Schwäbisch
Hall
Nordwürttemberg-Kombi
Aalen/Schwäbisch Gmünd +
Schwäbisch Hall
✓ mit maßgeschneiderte
Crailsheim
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Aalen +
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Donau-Ries-Kreis
Abtsgmünd
Aalen
Rieser
Extra
Schwäbische Post
Ellwangen
(Jagst)
Alfdorf
Bopfingen
Neresheim
Belegungs­möglichkeiten
und trotzdem
mit Kombi-Nachlässen
Sie haben einen
Ansprechpartner für:
✓ 4 Landkreise
✓ 6 Belegungsmöglichkeiten
Nördlingen
Bayern
✓ 6 Anzeigenzeitungen
✓ 7 Tageszeitungen
Gmünder Tagespost
Gmünder Anzeiger
Kochertal-Kombi
Aalen/Schwäbisch Gmünd +
Gaildorf
✓ in Wirtschaftsräumen,
die zusammengehören
Hohenloher
Wochenpost
Gerabronn
Ostwürttemberg-Kombi
Aalen/Schwäbisch Gmünd +
Heidenheim
Ries-Kombi
Aalen +
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Hohenloher
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a. d. Brenz
Heidenheim
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Heidenheimer
Zeitung
Heidenheimer
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Brenztal-Bote
Neue Woche
A7 Ulm
Abweichende
Anzeigenpreise
Partner-Kombi
Kontakt
Sprechen Sie uns an, wir schicken
Ihnen unsere Kombi-Preisliste:
Telefon (0 73 61) 5 94-2 23
E-Mail [email protected]
Technische Angaben
Druckverfahren: Grundschrift: Offsetdruck
Anzeigenteil
Helvetica 8 Punkt = 3 mm
Anzeigengrößen:
Satzspiegel:
1/1-Seite:
Panoramaseite:
Berliner Format
430 x 283 mm
2.580 mm
430 x 601 mm
Umrechnungsfaktor:
(von Text- in Anzeigenspalten): 1,2
Anzeigenteil
Textteil
Spaltenanzahl
6
5
1sp
45 mm
52 mm
2 sp
92 mm
110 mm
3 sp
140 mm
167 mm
4 sp
187 mm
224 mm
5 sp
234 mm
282 mm
6 sp
282 mm
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 12
Schwarzweiß-Anzeigen und Anzeigen
mit Zusatzfarbe als Daten:
• seitenteilige Anzeigen
• ganzseitige Anzeigen
Platzierbare EPS-/PDF-Dateien. In diesen Dateien müssen
alle Elemente wie Schriften, Logos und Bilder eingebunden
sein. Bei Farbanzeigen mit Zusatzfarben benötigen wir das
EPS/PDF als Prozessfarbe. Bezüglich der genauen Farb­be­
zeichnung bei Schmuckfarben (HKS Z) und der genauen
Farbzusam­mensetzung bei Prozessfarben erhalten Sie von
unseren Außendienstmitarbeitern detaillierte Informationen.
Rasterweite:
Rasterform: Tonwertumfang:
Strichbreite:
Druck:
48 L/cm
mögl. runder Punkt
Lichter Ton 3 %
Zeichnende Tiefe 97 %
• positiv mind. 0,10 mm
• negativ mind. 0,15 mm
• gerastert mind. 0,30 mm
Nach PSO
(Prozess Standard Offset)
SDZ. Druck und Medien ist bereits zum 10. Mal Mitglied im ifra International Newspaper Color Quality Club.
4-farbige Anzeigen und Druckunterlagen
(Art und Anzahl):
• seitenteilige Anzeigen
• ganzseitige Anzeigen
Platzierbare EPS-/PDF-Dateien. In diesen Dateien müssen
alle Elemente wie Schriften, Logos und Bilder eingebunden sein. Die Daten müssen als Prozess­farben aufgebaut
werden. Bezüglich der Farbenzusam­mensetzung bei
Prozessfarben erhalten Sie von unseren Außendienstmitarbeitern detaillierte Informa­tionen.
Rasterweite:
Rasterform:
Tonwertumfang:
Strichbreite:
Max. Farbdeckung:
Druck:
48 L/cm
mögl. runder Punkt
Lichter Ton 3 %
Zeichnende Tiefe 97 %
• positiv 0,10 mm
• negativ 0,15 mm
• gerastert 0,30 mm
240 %
Nach PSO
(Prozess Standard Offset)
Diese Angaben erfüllen mindestens die
Anforderungen des Bundesverbandes Druck.
Farben: Bei Hausfarben ist die Angabe der
Farbnummer und Lieferfirma notwendig.
Geringfügige Abweichungen im Farbton berechtigen
nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.
Technische Angaben
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 13
Informationen zur Datenübertragung
Anzeigenauftrag
Dokumentangaben
Anlieferung
Zusätzlich zu den digitalen Druckunterlagen: schriftliche Auftragserteilung, mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben.
E-Mail: [email protected], Fax: (0 73 61) 5 94-2 42 oder
E-Mail: [email protected], Fax: (0 71 71) 60 01-7 63
Dateiname, Programm mit Versionsangabe, verwendete Schriften/
Grafiken/Bilder, Erscheinungstermin, Ausgabe,
Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer
Apple Macintosh
Digitaldrucksysteme
Betriebssystem
PDF-Daten
Xeikon 5000, Xerox iGen 4, Océ 6160, Epson Stylus Pro 4880,
Konica Minolta C6500
Apple Macintosh OS bis 10.3
Wir verarbeiten ausschließlich High End Composite PDF,
mit komplett eingebundenen Schriften
In abgestimmten Ausnahmefällen:
offene Programmdateien QuarkXPress bis 8.01, Freehand bis 11, Adobe Illustrator bis 13.02,
InDesign bis CS 5
Druckdateien
PDF/PS-/PRN mit dem entsprechenden Belichtertreiber erzeugt.
Einstellungen: 48er-Raster, Farbauszüge in CMYK
Platzierbare PDF-/
In diesen Dateien müssen alle Elemente wie Schriften, Logos
EPS-Dateien und Bilder eingebunden sein.
Schriftzeichenkatalog
Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden
Datenträger
CD ROM: Iso 9660, Mac-HFS-Format, DVD.
Ausdrucke des zu belichtenden Dokumentes, Zusammen­­druck und
Farbaus­züge, wahlweise PDF-Dokument, Erscheinungstermin, Ausgabe,
Anzeigengröße, Ansprech­partner mit Telefonnr. auch nach
Geschäftsschluss
[email protected]
Telefon(0 73 61) 5 94-2 18
Technische
Angaben
entsprechend Anzeigenschlusszeiten
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anlieferung:
Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen
des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu
keinem Preisminderungsanspruch.
PC/MS-Windows
Digitaldrucksysteme Betriebssystem PDF-Daten
Xeikon 5000, Xerox iGen 4, Océ 6160, Epson Stylus Pro 4880,
Konica Minolta C6500
Windows 2000, Windows NT, Windows XP, Windows 2003,
Windows Vista, Windows 7
Wir verarbeiten ausschließlich High End Composite PDF,
mit komplett eingebundenen Schriften
In abgestimmten Ausnahmefällen:
offene Programmdateien QuarkXPress bis 7.1, Freehand bis 11, InDesign bis CS 5
Druckdateien PDF/PS-/PRN mit dem entsprechenden Belichtertreiber erzeugt.
Einstellungen: 48er-Raster, Farbauszüge in CMYK
Platzierbare PDF-/
In diesen Dateien müssen alle Elemente wie Schriften, Logos und Bilder
EPS-Dateien eingebunden sein.
Schriftzeichenkatalog
Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden
Datenträger
CD ROM: Iso 9660, Mac-HFS-Format, DVD.
Ausdrucke des zu belichtenden Dokumentes, Zusammen­­druck
und Farbaus­züge, wahlweise PDF-Dokument, Erscheinungstermin,
Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprech­partner mit Telefonnr.
auch nach Geschäftsschluss
[email protected]
Telefon(0 73 61) 5 94-2 18
FTP-Upload
Übertragung nach Absprache
Anlieferung
entsprechend Anzeigenschlusszeiten
Prospektbeilagen
Grund- und Ortspreise in V zzgl. MwSt.
MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 14
Ortspreise pro ‰
Grundpreise pro ‰
Stückzahlen
bis
20 g
je weitere
angefangene
5g
bis
20 g
je weitere
angefangene
5g
Mo. – Fr.
Zahl der erforderl.
Beilagen
Sa.
Zahl der erforderl.
Beilagen
1
95,00
2,85
112,00
3,35
26.200
26.300
2
95,00
2,85
112,00
3,35
11.000
11.300
3
59,00
2,85
69,00
3,35
75.200
4
59,00
2,85
69,00
3,35
61.800
Resthaushaltsabdeckung
69,00
2,85
81,00
3,35
auf Anfrage
auf Anfrage
Aufschlag Mindestlohn: 5,00 €/1.000 Exempl.
Anlieferungstermin
Versandanschrift
4 Tage vor Erscheinen (frei Haus)
DHO Druckzentrum Hohenlohe-Ostalb GmbH & Co. KG
Ludwig-Erhard-Str. 109, 74564 Crailsheim
Verbreitungsgebiet
Ostalbkreis
Zahlungsbedingungen
zahlbar sofort, nach Rechnungserhalt netto.
Bei Bankabbuchungen oder Vorauszahlung 3 % Skonto.
Exemplare
Nachlass
Exemplare
Nachlass
Nachlässe bei
500.000
5,0 %
2.000.000
12,5 %
Abnahme innerhalb
1.000.000
7,5 %
2.500.000
15,0 %
eines Kalenderjahres
1.500.000
10,5 %
Beilagen, durch SDZ. Druck und Medien hergestellt
10 % Nachlass
Teilbelegungen
möglich, auf Anfrage
Höchstformat
230 x 320 mm
Mindestformat
105 x 148 mm
Beilegetermine
Montag bis Samstag
Rücktrittstermin
14 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 %
auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden. Zusätzliche Geschäfts- sowie technische Bedingungen für Prospektbeilagen s. Seite
»Allgemeine Geschäftsbedingungen«.
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MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 15
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Direktverteilung
Verteiltag Mittwoch
Ortspreis**
pro ‰
Grundpreis**
pro ‰
bis 20 g
je weitere
angefangene
5g
20 g
je weitere
angefangene
5g
46,00
2,85
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Aufschlag Mindestlohn: 5,00 €/1.000 Exempl.
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Telefon (0 73 61) 5 94-2 15
Fax
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Vorlaufzeit vor Erscheinungstermin: 14 bis 25 Arbeitstage je nach Format.
Prospektbeilagen
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MEDIA-DATEN NR. 61, GÜLTIG AB 1. JANUAR 2016 · Seite 16
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Amtsblätter
Bopfinger
Bopfinger
Stadt-Anzeiger
Stadt-Anzeiger
Dienstleistungen
Werbeverkauf
Konzeption & Grafikdesign
Daten und Fakten
Grundungsjahr:
1948
Mitarbeiter (fest):
ca. 320, davon 36 Auszubildende,
DHBW-Studenten und Volontäre
(inkl. Tochterfirmen)
Standorte:
Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen
www.sdz-medien.de
Corporate Publishing
&
IT-Service
Product-InformationManagement
SDZ. Messen und Events
Druckereien
Verteilung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen
in Zeitungen und Zeitschriften
1.  »Anzeigen-Auftrag« im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. n Geschäftsbedingungen für Beilagen verwiesen. Für
Digital-Anzeigen gelten die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für digitale Werbung. Für jeden Anzeigenauftrag
gelten diese AGB sowie die aktuelle Preisliste des Verlages.
Aufträge für Werbung bzw. Anzeigen und Beilagen können
persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder
per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht
für Übermittlungsfehler. Der Auftraggeber gibt mit der Buchung der Anzeige ein Angebot ab. Dieses Angebot wird
durch den Verlag in Textform oder durch die Veröffentlichung des Werbemittels (Annahme) bestätigt.   2.  Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Abnahme mehrerer Anzeigen zu gesonderten Konditionen, die der Preisliste zu
entnehmen sind. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlussvertrages das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der
in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.   3.  Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt,
innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
hinaus weitere Anzeigen abzurufen.   4.  Wird ein Auftrag
aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.   5.  Bei der Errechnung
der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem
Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.   
6.  Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf
diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen
werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass
dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.   7.  TextteilAnzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an
den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag
mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.  
8.  Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Siehe auch Ziffer 4
der zusätzlichen Bedingungen für Prospektbeilagen.  
9.  Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für offensichtlich ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
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den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.  
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,
so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
– auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen
Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des
Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht
für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach
Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.   11.  Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge:
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist, spätestens bis zum Anzeigenschluss, mitgeteilt werden.  12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.  13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die StandardVersandart von Rechnungen ist per E-Mail. Bei Bedarf können Rechnungen auf dem Postweg zugestellt werden. Die
Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.  
14. Gemäß den Regelungen zur SEPA Basislastschrift ist
der Auftraggeber vor Ausführung der Lastschrift vorab
über den Zeitpunkt der Belastung des Kontos zu informieren. Der Verlag informiert den Auftraggeber mindestens 1
Tag vor Belastung des Kontos. Die Lastschrift wird als solche gesonderte gekennzeichnet. Die Vorabinformation zur
Belastung an den Auftraggeber erfolgt über die Rechnung
oder in einer gesonderten Information per Email unter
Nennung des Abbuchungstermins.   15. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem
Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank ver­öffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt – auch
während der Laufzeit eines Anzeigen-Abschlusses – das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen, sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen
Rechnungen, zu verlangen.  16. Je nach Art und Umfang
des Anzeigenauftrages werden Belege oder Nachweise
Medienhaus
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung
des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der
Anzeige.   17.  Kosten für die Anfertigung erforderlicher
Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.  
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein
zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis
gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag zurücktreten konnte.  19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Ziffern­­anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist
nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu
sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das
Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten,
sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen
sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
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nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Wei- dem 15.02.2016) unter http://ec.europa.eu/consumers/
terleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall ver- odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeieinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstan- legung (sog. OS-Plattform) bereit.
denen Kosten übernimmt.  20. Druckunterlagen werden
nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zu- Zusätzliche Geschäftsbedingungen
rückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Mo- a.  Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten
nate nach Ablauf des Auftrages.  21. Im Rahmen der Ge- die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge
schäftsbeziehung speichert der Verlag Auftragsdaten und sofort in Kraft.   b.  Der Verlag wendet bei Entgegennahme
Daten der Kunden mithilfe elektronischer Datenverarbei- und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgtungsprogramme. Die freiwilligen Angaben werden zusam- falt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern
men mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls er- irregeführt oder getäuscht wird.   c.  Bei fernmündlich bzw.
forderlichen Angaben gespeichert und genutzt um interne per Telefax aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich
Marktforschung zu betreiben, um den Kunden über Pro- bzw. per Telefax veranlassten Änderungen sowie für Fehler
dukte und Dienstleistungen zu informieren, die für ihn von infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag
Interesse sein können. Sollte der Kunde dies nicht wün- keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.   d.  Bei
schen, kann er der Nutzung der freiwillig zur Verfügung der Übersendung von digitalen Druckunterlagen muss
gestellten Daten jederzeit schriftlich bei den in den Media- getrennt eine schriftliche Auftragserteilung mit allen Andaten genannten Ansprechpartnern widersprechen.  gaben, die für die Abwicklung erforderlich sind, erfolgen.
22. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbe- Hierzu gehört insbesondere ein Ausdruck des zu belichauftrages, dieser AGB oder der Preisliste unwirksam sein tenden Dokuments, Zusammendruck und Farbauszüge,
oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße
Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung und Ansprechpartner mit Telefonnummer.  e.  Der Aufwird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich traggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die
gewollten wirtschaftlichen Zweck der Regelung am nächs- rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung
ten kommt. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Ge- gestellten Text- und Bild unterlagen. Dem Auftraggeber
schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen,
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonder- die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn
vermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verla- er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erges. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfah- wachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und
ren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sisIst der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftrag- tierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus
gebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klage- keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber
erhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Ver- hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen
tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen gegen das Urheberrecht frei.   f.  Der Auftraggeber überAufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, nimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus evenist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. tueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich
23. Die Europäische Kommission stellt (voraussichtlich ab ergebenden Rechtsstreit entstehen.  g.  Im Falle höherer
Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede
Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung
von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig
veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet.  h.  Bei
Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen,
rechtzeitig zum Anzeigen-Annahmeschluss.   i.  Der Verlag
behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen,
Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise
festzulegen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenkollektive,
Sonderseiten, Anzeigenteilbelegungen u. ä. aus technischen Gründen zusammen mit anderen Ausgaben/ Verlagsobjekten zu veröffentlichen. Die Anzeigenberechnung
erfolgt entsprechend der Disposition des Auftraggebers.  
j.  Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet,
die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.   k.  Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt
den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom
Werbungstreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an
die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagen
aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen
zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nicht provisioniert.   l.  Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der
Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten
gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.   m.  Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung
erscheinende Anzeigen in den Onlinedienst des Verlages
und in Portalen von Kooperationspartnern einzustellen.
Widerrufsrecht
Wenn Sie den Anzeigenvertrag in Ihrer Eigenschaft als
Verbraucher abschließen, haben Sie das Recht binnen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns, die SDZ. Druck und Medien GmbH & Co.
KG, Anzeigenabteilung, Bahnhofstr. 65, 73430 Aalen, Telefon: 07361/59 4-2 00, Telefax: 07361/5 94-2 35, E-Mail:
[email protected], mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefon, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden (anzeigenaufgabe.schwaebische-post.de oder Telefon: 07361/59 4-2
00), das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
für Prospektbeilagen
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Technische Bedingungen
für Prospekt­beilagen
elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten
1.  Beim Beilagentermin kann im Falle höherer Gewalt
1.  Mindestformat für den Prospekt: 105 hoch x 148 mm oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht
oder technischer Störungen keine Gewähr für die Ausfüh- breit. Maximalformat: 230 hoch x 310 mm breit  2.  Ein- verarbeitbar. Es gilt Ziffer 2 der zusätzlichen Bedingungen
rung am gebuchten Beilagentermin übernommen werden. Blatt-Beilagen werden unter dem Vorbehalt angenom- für Beilagen.  10. 
Die unverschränkten, kantengeraden
In diesen Fällen ist auch die Haftung ausgeschlossen. Für men, dass die Beilagen weiter verarbeitet werden können. Lagen sollen eine Höhe von 100 bis 120 mm aufweisen,
mögliche Einsteckfehler im technischen Bereich wird im Einzelblätter im Format A6 dürfen ein Papiergewicht von damit sie von Hand greifbar sind. Ein Vorsortieren wegen
Rahmen einer Toleranzgrenze von 2 % im Verhältnis zum 170 g/m² nicht unterschreiten. Größere Formate müssen zu dünner bzw. verschnürter Lagen darf nicht notwenGesamtauftrag ebenfalls keine Haftung übernommen.   ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen, dig sein.   11.  Die Beilagen müssen sauber auf stabilen
2.  Die Prospekte müssen spätestens 4 Tage vor geplan- 4- bis 6-seitige Beilagen mindestens 60 g/m2, mehr als Paletten gestapelt sein, sie sollten gegen Eindringen von
ten Erscheinungstermin bei der Druckerei – frei Haus - mit 8-seitige Beilagen mindestens 50 g/m2 Flächengewicht.   Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette muss analog zum
Lieferschein angeliefert werden. Bei Terminunterschreitung 3.  Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen können nur ab Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte
kann der Beilagenauftrag nicht zugesichert werden. Ent- einem Mindestumfang von 8 Seiten verarbeitet werden. Bei gekennzeichnet sein.  12. Die Verpackung ist auf das notsprechen die angelieferten Beilagen nicht den technischen geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht wendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. EinBedingungen oder sind die Beilagen nicht ohne Zusatz- von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen satz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial, Paletten
aufwand technisch zu verarbeiten, behält sich der Verlag sind nochmals zu falzen.  4.  Das Gewicht einer Beilage und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
vor, die Mehrkosten für die Aufbereitung der Beilagen dem soll 70 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist Palettenbänder sollen aus PE sein, Kunststoffmaterialien
Auftraggeber in Rechnung zu stellen.   3.  Gemäß Ziffer 8 eine Rückfrage beim Verlag erforderlich.   5.  Der Falz oder müssen auch aus PE sein. Die Kartonagen müssen recycder allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Beilagen die Heftung der Beilage muss immer an der Längsseite lingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundkeine Fremdanzeigen enthalten und nicht zeitungsähnlich erfolgen. Leporello- und Altarfalz kann nicht verarbeitet material eingesetzt werden.  13. Besonderer Hinweis für
sein. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen zur werden.   6.  Bei mehr als einer Heftklammer sollte wenigs- Direktverteilung: Bei DIREKT-Verteilungs-Aufträgen müssen
deutlichen Unterscheidung zum normalen Anzeigenteil tens eine möglichst weit am Rand – ca. 40 mm entfernt umreifte Pakete (Einfach- oder Kreuzumreifung) gebildet
auf Seite 1 den Hinweis tragen: » … seitiger Prospekt der von der Anlage-Ecke – sein.  7.  Alle Beilagen müssen werden. Ein Paket sollte aus mehreren Lagen bestehen.
Firma … « Beilagen im Zeitungsformat müssen zweimal rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen Die einzelnen Lagen müssen verschränkt abgesetzt und die
Verbundbeilagen, bei denen mehrere dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer Menge je Lage gleich sein. Pakete dürfen nicht höher als
gefalzt sein.   4.  
Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich er- aufweisen.   8.  Innen geklebte Postkarten sind vorzuziehen. 15 – 20 cm und nicht schwerer als 15 kg sein. Maximale Exgänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum Diese müssen innen a) in der vorlaufenden Kante und b) emplare je Paket: 250 Stück. Soweit Prospekte bei Anliefegültigen Beilagenpreis, zuzüglich eines Aufschlages von in der Anlage-Ecke befestigt sein. Bei allen Beilagen mit rung nicht den vorgenannten Vereinbarungen entsprechen,
25 % je beteiligter Firma berechnet.  5.  Ein Muster des außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit werden die erforderlichen Kommissionierarbeiten zum
zu streuenden Prospektes ist bis 10 Tage vor Erscheinen dem Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.  14. Die Beilagen
beim Verlag anzuliefern. Die Annahme des Auftrags erfolgt Beilagen wie Sonderformaten, Warenmustern oder -proben sind mit einem Lieferschein anzuliefern, der das zu belegenvorbehaltlich der Prüfung des Prospektes nach Ziffer 8 der ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag de Objekt, den Beilagentermin, den Beilagen-Auftraggeber,
AGB.   6.  Konkurrenzausschlüsse oder eine Alleinbelegung nicht möglich. Verklebte Stapel sind nicht zu verarbeiten.   Motiv, Absender und Empfänger, Anzahl der Paletten, La9.  Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine gengröße und Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
werden dem Kunden nicht eingeräumt.
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne beinhaltet. Die Inhalte der Palettenzettel müssen denen der
dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig Lieferscheine entsprechen und sind möglichst an den zwei
wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark gegenüberliegenden kurzen Seiten der Palette anzubringen.
AGB
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