Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix zur

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Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix zur
Dafür werden verschiedene Finanzderivate benötigt.
Hybride sind ebenfalls fondsgebundene Produkte,
die allerdings einen klassisch verzinsten Kern als
Basis haben. Eine Umschichtung zwischen Fonds und
klassischer Verzinsung erfolgt nach recht komplexen
finanzmathematischen Modellen. Abschnittsgarantien
wurden bereits benannt. Es handelt sich hierbei um
klassische Produkte mit zeitlich begrenzter Garantiezusage. Zuletzt bilden Indexprodukte eine Wahlmöglichkeit zwischen Fonds und klassisch verzinster
Anlage ab, die der Kunde während der Vertragslaufzeit
z.B. jährlich neu fällen kann.
Insbesondere die Vermittler werden in Zukunft
eine noch wesentlichere Rolle für den Erfolg eines
Lebensversicherers spielen als bisher. Die immer
komplexer werdenden Produkte, die häufig mit reinem
Versicherungswissen nicht mehr hinlänglich erklärt
werden können, verlangen nach hochqualifizierten
Beratern, die insbesondere auch dann aussagekräftige
Antworten parat haben, wenn Kunden nach den Kosten
spezieller Produkte fragen, denn eben jene können
eine zunächst ansprechende Rendite im erheblichen
Maße mindern.
Es sei in diesem Kontext dahingestellt, ob ein Kundenberater in der Lage sein muss, die mathematischen
Konstruktionen, die den neuen Lebensversicherungsprodukten unterliegen, bis ins Detail zu verstehen, um
kundenorientiert beraten zu können. Aus Sicht des
Autors können die entsprechenden Produkte aber
nur dann erfolgreich und seriös vertrieben werden,
wenn Vermittler wissen, was sich grundlegend hinter
Begriffen wie Dynamisches Hybridprodukt, Variable
Annuity oder Reduction in Yield (Kennziffer der
Renditeminderung von Lebensversicherung durch
verschiedene denkbare Kosten) verbirgt.
Bereits in sehr naher Zukunft wird sichtbar sein,
ob alternative Garantiemodelle durch die Vertriebe
an Mann und Frau gebracht werden können oder ob
vielmehr das klassische Modell weiterhin im Mittelpunkt
stehen wird. Eine genaue Beobachtung des Marktes
wird nötig und sinnvoll sein, um herauszufinden, ob die
Evolution in der Lebensversicherung als zielführend
angesehen werden kann.
Autoren
Verfasser
Markus Hüttner, B.Sc.
Absolvent des Studienganges
Finanzwirtschaft - Versicherung
Matrikel 2010 (Abschlussjahrgang 2013)
Praxispartner:
Allianz Deutschland AG
Co-Autoren
Betreuer Praxispartner:
Dipl. Math., Aktuar DVA Justus Lücke
Leiter Kompetenzteam Aktuariat
Versicherungsforen Leipzig
Betreuerin Studienakademie:
Prof. Marion Eltzsch
Studiengangleiterin
Literaturverzeichnis
1.
BADER, GUIDO (2011): Perspektiven des Geschäftsmodells der deutschen Lebensversicherer, in: Aktuelle Herausforderungen für die deutsche
Lebensversicherung, 35. Mannheimer Versicherungswissenschaftliche Jahrestagung, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe.
2. GOECKE et al. (2012): Alternative Zinsgarantien in der Lebensversicherung, Proceedings zum 2. FaRis & DAV-Symposiums am 1. Juni 2012, Köln.
3. DEUTSCHE AKTUARVEREINIGUNG E.V. (Hrsg.) (2013): Kollektiv- versus Individualinteressen aus Sicht der Lebensversicherung, Präsentation zum
DAV-Werkstattgespräch, 25. April 2013, Köln.
Kontakt zum Studiengang
Tel.: 0351 44722 - 620
Fax: 0351 44722 - 9620
E-Mail: [email protected]
Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix zur
Implementierung des Produktes Reverse Mortgage in
das Altersvorsorgeproduktportfolio auf dem deutschen
Versicherungsmarkt unter Berücksichtigung
empirischer Potenzialanalysedaten
In vielen Industrieländern kann derzeit eine Alterung der Bevölkerung beobachtet werden. Deutschland
zählt ebenfalls zu diesen Ländern. Der demografische
Wandel, aufgrund sinkender Geburtenraten und der
langen Lebenserwartung, strapaziert das deutsche
Rentensystem. Der sich immer weiter erhöhende
Altenquotient1 in Deutschland bewirkt einen Rückgang der Anzahl an Erwerbstätigen, die eine steigende Anzahl an Renten zu finanzieren hat. Damit
eine ausreichende Versorgung der Rentner in
der Zukunft gewährleistet werden kann, ist eine
zusätzliche Eigenvorsorge unausweichlich. Vor
diesen Herausforderungen steht nicht nur der Staat,
sondern auch Finanzintermediäre, die außerhalb
des konventionellen Sparens innovative Altersvorsorge – bzw. Alterssicherungsprodukte auf den Markt
bringen müssen, um die Bedürfnisse der Kunden
zu befriedigen. In Deutschland wissen viele Leute,
dass sie etwas für ihre Altersvorsorge unternehmen
müssen. Einige Bürger kommen dieser Forderung
nicht nach, weil sie entweder nicht wollen oder
finanziell nicht in der Lage dazu sind.
Das internationale Immobilienverzehrprodukt
Reverse Mortgage (RM), stellt eine geeignete Option
als alternative Vorsorge in der Ruhestandsfinanzierung dar. Dieses Produkt ermöglicht in der Immobilie
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gebundenes Kapital zu liquidieren und in einen
Zahlungsstrom zu konvertieren. Dadurch können
ohne zusätzliche Sparanstrengungen Alterseinkünfte
generiert werden. Als RM wird ein Kreditverhältnis
zwischen dem Wohneigentümer als Kreditnehmer
und einer Institution als Kreditgeber beschrieben.
Es zählt zu den Kapital zuführenden Immobilienverzehrprodukten unter dem Oberbegriff „Home
Equity Release“. Jenes beschreibt Produkte, die
in der Immobilie gebundenes Kapital mobilisieren,
ohne dass ein Wohnungswechsel notwendig wird.2
Bezeichnet wird das Finanzkonstrukt als
umgekehrte Hypothek oder Umkehrhypothek,
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Tabelle 1: Zurechtkommen mit Einkünften, differenziert nach Höhe Alterseinkommen
Alterseinkommen
entspricht
Erwartungen
am Monatsende blieb
immer reichlich Geld
übrig
Alterseinkommen
höher als
Erwartung
Alterseinkommen
niedriger als
Erwartung
52 (6,1%)
3 (0,4%)
15 (1,8%)
am Monatsende blieb oft
etwas Geld übrig
251 (29,7%)
17 (2%)
193 (22,8%)
es blieb nur etwas übrig,
wenn zusätzl. einmalige
Einkünfte hinzukamen
60 (7,1%)
2 (0,2%)
89 (10,5%)
am Monatsende hat es
öfter nicht gereicht
25 (3,0%)
3 (0,4%)
99 (10,5%)
am Monatsende hat das
Geld nie gereicht
11 (1,3%)
0 (0%)
26 (3,1%)
Gesamt
399 (47%)
25 (3%)
422 (50%)
Gesamt in %
8,3
54,4
17,8
15,1
4,4
100
Quelle: SAVE-Studie (2011/12); N=418, eigene Berechnung und Darstellung
weil die Zahlungen, im Gegensatz zu klassischen
Krediten, nicht vom Immobilieneigentümer an
den Kreditgeber fließen, sondern in umgekehrter
Richtung. Während bei einem klassischen Kredit
die Zins– und Tilgungszahlungen vom Eigentümer
der Liegenschaft an den Kreditgeber zu entrichten
sind und die Zinsschuld mit laufender Rückzahlung
getilgt wird, fließen die Zahlungsströme bei einer
RM, vom Gläubiger zum Schuldner. 3 Die Kreditschuld steigt während der vereinbarten Laufzeit
mit den ausgezahlten Rentenleistungen zuzüglich
Verzinsung und Gebühren an und kann zudem auf
eine vereinbarte Obergrenze festgelegt werden. 4
Der Kredit muss nicht über die Vertragslaufzeit
zurückbezahlt werden, so dass die anfallenden
Kreditzinsen und Tilgungsleistungen erst zum
Vertragsende aus dem Wert der Immobilie gestundet werden. Prinzipiell endet die Vertragslaufzeit
zum Zeitpunkt des Verkaufs oder Auszugs aus der
Immobilie, spätestens aber mit dem Tod des Wohneigentümers. Die Stundung erfolgt entweder durch
den Verkauf der Immobilie oder durch pekuniäre
Rückzahlungen. Es stehen den Hinterbliebenen
zusätzlich die Optionen frei, bei frühzeitigem Tod
1
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Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT/DATENREPORT (2011), S. 14
Vgl. J. DAVEY (2005), S. 21
Vgl. A. MAIER (2009), S. 25
Vgl. M.D. WEINROBE (1983), S. 221
Vgl. O.S. MITCHELL/ J. PIGOTT (2004), S. 2
des Vertragspartners die restlichen Auszahlungen
zu erhalten und die Immobilie nach der Vertragslaufzeit aufzukaufen. Die wesentlichen Vorteile des
Kunden werden wie folgt zusammengefasst. Die
Kunden sind weiterhin Besitzer und Eigentümer
der Immobilie, die Auszahlungen bei frühzeitigem
Tod können auf die Erben übertragen werden und
den Erben steht das Sonderrecht zum Kauf der
Immobilie zu. Die Besonderheit eines RM–Vertrages
liegt in der sogenannten „Non – Recourse – Klausel“,
welche impliziert, dass lediglich die Wohnimmobilie
als Kreditsicherheit zugrunde liegt. Somit hat der
Kreditgeber bei der Rückforderung des Kredits
keinen Anspruch auf die weiteren Vermögenswerte
des Immobilieneigentümers, sondern nur auf die
Rückzahlungen des Kreditbetrages. Übersteigt die
Kreditschuld bei Rückzahlung den Verkaufserlös der
Immobilie, kommt der Kreditgeber für die Differenz
auf. Unterschreitet hingegen der Kreditbetrag den
Wert der Immobilie, z.B. aufgrund eines frühen
Ablebens oder eines Umzugs des Schuldners, haben
der Immobilieneigentümer bzw. dessen Erben einen
Anspruch auf die Differenz zwischen Verkaufserlös
und Kreditschuld.5
Autoren
Literaturverzeichnis
Betreuerin Studienakademie:
Diplom-Kauffrau Steffi Krätzschmar
Nebenberufliche Dozentin
Wirtschaftsprüfer
KS auditing GmbH
1. DAVEY, J. (2005): The Prospect and Potential of Home Equity
Release in New Zealand, Wellington
2. MAIER, A. (2009): Home Reversion und Reverse Mortgage: Ein
Beitrag zur Erklärung der Nachfrage nach Immobilienverzehrprodukten in Deutschland
3. MITCHELL, O.S. / PIGOTT, J. (2004): Unlocking Housing Equity
in Japan, Working Paper Series
4. STATISTISCHES BUNDESAMT (2011): Datenreport 2011: Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, Band 1, Wiesbaden
5. WEINROBE, M.D. (1983): The Adjustable Reverse Mortgage,
Economic Resources for the Elderly: Prospect for the Future
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Verfasserin
Trang Nguyen, B.Sc.
Absolventin des Studienganges
Finanzwirtschaft-Versicherung
Matrikel 2010 (Abschlussjahrgang 2013)
Praxispartner:
Allianz Deutschland AG
Co-Autoren
Betreuer Praxispartner:
Diplom-Pädagoge Stephan Schlothofer
Leiter Vermögens- und Anlagespezialisten
Allianz Deutschland AG
Kontakt zum Studiengang
Tel.: 0351 44722 - 620
Fax: 0351 44722 - 9620
E-Mail: [email protected]