Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix zur
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Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix zur
Dafür werden verschiedene Finanzderivate benötigt. Hybride sind ebenfalls fondsgebundene Produkte, die allerdings einen klassisch verzinsten Kern als Basis haben. Eine Umschichtung zwischen Fonds und klassischer Verzinsung erfolgt nach recht komplexen finanzmathematischen Modellen. Abschnittsgarantien wurden bereits benannt. Es handelt sich hierbei um klassische Produkte mit zeitlich begrenzter Garantiezusage. Zuletzt bilden Indexprodukte eine Wahlmöglichkeit zwischen Fonds und klassisch verzinster Anlage ab, die der Kunde während der Vertragslaufzeit z.B. jährlich neu fällen kann. Insbesondere die Vermittler werden in Zukunft eine noch wesentlichere Rolle für den Erfolg eines Lebensversicherers spielen als bisher. Die immer komplexer werdenden Produkte, die häufig mit reinem Versicherungswissen nicht mehr hinlänglich erklärt werden können, verlangen nach hochqualifizierten Beratern, die insbesondere auch dann aussagekräftige Antworten parat haben, wenn Kunden nach den Kosten spezieller Produkte fragen, denn eben jene können eine zunächst ansprechende Rendite im erheblichen Maße mindern. Es sei in diesem Kontext dahingestellt, ob ein Kundenberater in der Lage sein muss, die mathematischen Konstruktionen, die den neuen Lebensversicherungsprodukten unterliegen, bis ins Detail zu verstehen, um kundenorientiert beraten zu können. Aus Sicht des Autors können die entsprechenden Produkte aber nur dann erfolgreich und seriös vertrieben werden, wenn Vermittler wissen, was sich grundlegend hinter Begriffen wie Dynamisches Hybridprodukt, Variable Annuity oder Reduction in Yield (Kennziffer der Renditeminderung von Lebensversicherung durch verschiedene denkbare Kosten) verbirgt. Bereits in sehr naher Zukunft wird sichtbar sein, ob alternative Garantiemodelle durch die Vertriebe an Mann und Frau gebracht werden können oder ob vielmehr das klassische Modell weiterhin im Mittelpunkt stehen wird. Eine genaue Beobachtung des Marktes wird nötig und sinnvoll sein, um herauszufinden, ob die Evolution in der Lebensversicherung als zielführend angesehen werden kann. Autoren Verfasser Markus Hüttner, B.Sc. Absolvent des Studienganges Finanzwirtschaft - Versicherung Matrikel 2010 (Abschlussjahrgang 2013) Praxispartner: Allianz Deutschland AG Co-Autoren Betreuer Praxispartner: Dipl. Math., Aktuar DVA Justus Lücke Leiter Kompetenzteam Aktuariat Versicherungsforen Leipzig Betreuerin Studienakademie: Prof. Marion Eltzsch Studiengangleiterin Literaturverzeichnis 1. BADER, GUIDO (2011): Perspektiven des Geschäftsmodells der deutschen Lebensversicherer, in: Aktuelle Herausforderungen für die deutsche Lebensversicherung, 35. Mannheimer Versicherungswissenschaftliche Jahrestagung, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe. 2. GOECKE et al. (2012): Alternative Zinsgarantien in der Lebensversicherung, Proceedings zum 2. FaRis & DAV-Symposiums am 1. Juni 2012, Köln. 3. DEUTSCHE AKTUARVEREINIGUNG E.V. (Hrsg.) (2013): Kollektiv- versus Individualinteressen aus Sicht der Lebensversicherung, Präsentation zum DAV-Werkstattgespräch, 25. April 2013, Köln. Kontakt zum Studiengang Tel.: 0351 44722 - 620 Fax: 0351 44722 - 9620 E-Mail: [email protected] Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix zur Implementierung des Produktes Reverse Mortgage in das Altersvorsorgeproduktportfolio auf dem deutschen Versicherungsmarkt unter Berücksichtigung empirischer Potenzialanalysedaten In vielen Industrieländern kann derzeit eine Alterung der Bevölkerung beobachtet werden. Deutschland zählt ebenfalls zu diesen Ländern. Der demografische Wandel, aufgrund sinkender Geburtenraten und der langen Lebenserwartung, strapaziert das deutsche Rentensystem. Der sich immer weiter erhöhende Altenquotient1 in Deutschland bewirkt einen Rückgang der Anzahl an Erwerbstätigen, die eine steigende Anzahl an Renten zu finanzieren hat. Damit eine ausreichende Versorgung der Rentner in der Zukunft gewährleistet werden kann, ist eine zusätzliche Eigenvorsorge unausweichlich. Vor diesen Herausforderungen steht nicht nur der Staat, sondern auch Finanzintermediäre, die außerhalb des konventionellen Sparens innovative Altersvorsorge – bzw. Alterssicherungsprodukte auf den Markt bringen müssen, um die Bedürfnisse der Kunden zu befriedigen. In Deutschland wissen viele Leute, dass sie etwas für ihre Altersvorsorge unternehmen müssen. Einige Bürger kommen dieser Forderung nicht nach, weil sie entweder nicht wollen oder finanziell nicht in der Lage dazu sind. Das internationale Immobilienverzehrprodukt Reverse Mortgage (RM), stellt eine geeignete Option als alternative Vorsorge in der Ruhestandsfinanzierung dar. Dieses Produkt ermöglicht in der Immobilie > 02/13 Treffpunkt BA gebundenes Kapital zu liquidieren und in einen Zahlungsstrom zu konvertieren. Dadurch können ohne zusätzliche Sparanstrengungen Alterseinkünfte generiert werden. Als RM wird ein Kreditverhältnis zwischen dem Wohneigentümer als Kreditnehmer und einer Institution als Kreditgeber beschrieben. Es zählt zu den Kapital zuführenden Immobilienverzehrprodukten unter dem Oberbegriff „Home Equity Release“. Jenes beschreibt Produkte, die in der Immobilie gebundenes Kapital mobilisieren, ohne dass ein Wohnungswechsel notwendig wird.2 Bezeichnet wird das Finanzkonstrukt als umgekehrte Hypothek oder Umkehrhypothek, 33 Tabelle 1: Zurechtkommen mit Einkünften, differenziert nach Höhe Alterseinkommen Alterseinkommen entspricht Erwartungen am Monatsende blieb immer reichlich Geld übrig Alterseinkommen höher als Erwartung Alterseinkommen niedriger als Erwartung 52 (6,1%) 3 (0,4%) 15 (1,8%) am Monatsende blieb oft etwas Geld übrig 251 (29,7%) 17 (2%) 193 (22,8%) es blieb nur etwas übrig, wenn zusätzl. einmalige Einkünfte hinzukamen 60 (7,1%) 2 (0,2%) 89 (10,5%) am Monatsende hat es öfter nicht gereicht 25 (3,0%) 3 (0,4%) 99 (10,5%) am Monatsende hat das Geld nie gereicht 11 (1,3%) 0 (0%) 26 (3,1%) Gesamt 399 (47%) 25 (3%) 422 (50%) Gesamt in % 8,3 54,4 17,8 15,1 4,4 100 Quelle: SAVE-Studie (2011/12); N=418, eigene Berechnung und Darstellung weil die Zahlungen, im Gegensatz zu klassischen Krediten, nicht vom Immobilieneigentümer an den Kreditgeber fließen, sondern in umgekehrter Richtung. Während bei einem klassischen Kredit die Zins– und Tilgungszahlungen vom Eigentümer der Liegenschaft an den Kreditgeber zu entrichten sind und die Zinsschuld mit laufender Rückzahlung getilgt wird, fließen die Zahlungsströme bei einer RM, vom Gläubiger zum Schuldner. 3 Die Kreditschuld steigt während der vereinbarten Laufzeit mit den ausgezahlten Rentenleistungen zuzüglich Verzinsung und Gebühren an und kann zudem auf eine vereinbarte Obergrenze festgelegt werden. 4 Der Kredit muss nicht über die Vertragslaufzeit zurückbezahlt werden, so dass die anfallenden Kreditzinsen und Tilgungsleistungen erst zum Vertragsende aus dem Wert der Immobilie gestundet werden. Prinzipiell endet die Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Verkaufs oder Auszugs aus der Immobilie, spätestens aber mit dem Tod des Wohneigentümers. Die Stundung erfolgt entweder durch den Verkauf der Immobilie oder durch pekuniäre Rückzahlungen. Es stehen den Hinterbliebenen zusätzlich die Optionen frei, bei frühzeitigem Tod 1 2 3 4 5 34 Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT/DATENREPORT (2011), S. 14 Vgl. J. DAVEY (2005), S. 21 Vgl. A. MAIER (2009), S. 25 Vgl. M.D. WEINROBE (1983), S. 221 Vgl. O.S. MITCHELL/ J. PIGOTT (2004), S. 2 des Vertragspartners die restlichen Auszahlungen zu erhalten und die Immobilie nach der Vertragslaufzeit aufzukaufen. Die wesentlichen Vorteile des Kunden werden wie folgt zusammengefasst. Die Kunden sind weiterhin Besitzer und Eigentümer der Immobilie, die Auszahlungen bei frühzeitigem Tod können auf die Erben übertragen werden und den Erben steht das Sonderrecht zum Kauf der Immobilie zu. Die Besonderheit eines RM–Vertrages liegt in der sogenannten „Non – Recourse – Klausel“, welche impliziert, dass lediglich die Wohnimmobilie als Kreditsicherheit zugrunde liegt. Somit hat der Kreditgeber bei der Rückforderung des Kredits keinen Anspruch auf die weiteren Vermögenswerte des Immobilieneigentümers, sondern nur auf die Rückzahlungen des Kreditbetrages. Übersteigt die Kreditschuld bei Rückzahlung den Verkaufserlös der Immobilie, kommt der Kreditgeber für die Differenz auf. Unterschreitet hingegen der Kreditbetrag den Wert der Immobilie, z.B. aufgrund eines frühen Ablebens oder eines Umzugs des Schuldners, haben der Immobilieneigentümer bzw. dessen Erben einen Anspruch auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Kreditschuld.5 Autoren Literaturverzeichnis Betreuerin Studienakademie: Diplom-Kauffrau Steffi Krätzschmar Nebenberufliche Dozentin Wirtschaftsprüfer KS auditing GmbH 1. DAVEY, J. (2005): The Prospect and Potential of Home Equity Release in New Zealand, Wellington 2. MAIER, A. (2009): Home Reversion und Reverse Mortgage: Ein Beitrag zur Erklärung der Nachfrage nach Immobilienverzehrprodukten in Deutschland 3. MITCHELL, O.S. / PIGOTT, J. (2004): Unlocking Housing Equity in Japan, Working Paper Series 4. STATISTISCHES BUNDESAMT (2011): Datenreport 2011: Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, Band 1, Wiesbaden 5. WEINROBE, M.D. (1983): The Adjustable Reverse Mortgage, Economic Resources for the Elderly: Prospect for the Future > 02/13 Treffpunkt BA Verfasserin Trang Nguyen, B.Sc. Absolventin des Studienganges Finanzwirtschaft-Versicherung Matrikel 2010 (Abschlussjahrgang 2013) Praxispartner: Allianz Deutschland AG Co-Autoren Betreuer Praxispartner: Diplom-Pädagoge Stephan Schlothofer Leiter Vermögens- und Anlagespezialisten Allianz Deutschland AG Kontakt zum Studiengang Tel.: 0351 44722 - 620 Fax: 0351 44722 - 9620 E-Mail: [email protected]