Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer München
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Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer München
Am 13.12.2006 begeht die Rechtsanwaltskammer München das 60-jährige Jubiläum der Wiederbegründung nach dem Zweiten Weltkrieg. Dies gibt Anlass, einen näheren Blick auf die Entwicklung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft zu werfen. Zu diesem Zweck wird ein Aufsatzwettbewerb zu dem Thema „Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft im Wandel“ durchgeführt. Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer München Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Wiederbegründung der Kammer „Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft im Wandel“ Rechtsanwaltskammer München • Tal 33 • 80331 München • Telefon: 089/53 29 44 0 • Fax: 089/53 29 44 28 • E-Mail: [email protected] Elemente der Selbstverwaltung der Anwaltschaft sind, neben den Rechtsanwaltskammern und der BRAK, auch die Satzungsversammlung, die Anwaltsgerichtsbarkeit und das Versorgungswerk. Die Entwicklung in den letzten 60 Jahren hat nicht nur das anwaltliche Berufsbild, sondern auch die Aufgaben und Anforderungen an die anwaltliche Selbstverwaltung verändert. Die Mitgliederzahl der Rechtsanwaltskammer München hat sich seit 1946 (459) bis heute (16.865) vervielfacht. In einer flächenmäßig großen Kammer wie München bietet die Anwaltschaft ein höchst heterogenes Bild. Dieses reicht vom Einzelanwalt über die große internationale Sozietät bis hin zur Aktiengesellschaft. Originäre Aufgabe der Kammern ist die Zulassung ihrer Mitglieder. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung, welches voraussichtlich zum Ende diesen Jahres in Kraft tritt, wird nun auch die Vereidigung der Anwälte auf die Rechtsanwaltskammern übertragen. Gleichzeitig haben die Rechtsanwaltskammern über die Erhaltung und Einhaltung der Grundwerte des Berufsstandes zu wachen: Diese sind die Unabhängigkeit und die Integrität der Rechtsanwälte sowie die Pflicht, im Interesse des Mandanten zu handeln und die Vertraulichkeit zu wahren. Darüber hinaus haben die Kammern die Ausbildung und die Fortbildung zu fördern, ihre Mitglieder zu beaufsichtigen und unter anderem über Beschwerden zu entscheiden. Zudem wirken sie inzwischen umfassend bei der Juristenausbildung mit. Änderungen im Berufsrecht, Zulassung von Zweitberufen, erweiterte Zulassung von Fachanwaltschaften, Zulassung von überörtlichen und auch internationalen Sozietäten haben die Aufgaben und Anforderungen an die Rechtsanwaltskammern verändert. Diese Aufgaben werden traditionell von zahlreichen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen übernommen. Zunehmend werden Forderungen nach einer Professionalisierung der Kammerarbeit laut, denen bereits durch die Einbindung hauptamtlicher Geschäftsführer Rechnung getragen wird. Darüber hinaus beeinflussen vor allem die in Großbritannien im Rahmen des Clementi-Reports anstehenden Veränderungen in der Aufsicht über die Anwaltschaft die Überlegungen zur Zukunft der Rechtsanwaltskammern. Damit einher geht die für die Wirtschaftsprüfer bereits teilweise eingeführte Fachaufsicht in Gestalt der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK), die zudem noch mit Fachfremden besetzt ist. Daneben besteht ein andauerndes Spannungsverhältnis zwischen Berufsrecht und Wettbewerbsrecht sowohl im Sinne des Kartellrechts (Urteile „Wouters“ und „Arduino“) als auch im Sinne des Unlauterkeitsrechts. Zudem steht die Deregulierung der freien Berufe und der Berufskammern durch die Europäische Wettbewerbskommission im Raum. Neben der Kammer stellt die eigene Anwaltsgerichtsbarkeit einen entscheidenden Bestandteil der Selbstverwaltung dar. Überdies besteht im Rahmen der Satzungsversammlung für die Anwaltschaft die Möglichkeit, an den maßgeblichen Regeln des Berufsrechts mitzuwirken. Die Rechtsanwaltskammer München nimmt das 60jährige Jubiläum der Wiederbegründung zum Anlass, die Vergangenheit und Zukunft der Selbstverwaltung zu beleuchten. Bringen Sie Ihre Gedanken, Vorstellungen und Ideen in diesen Aufsatzwettbewerb ein. Für die besten drei Arbeiten ist ein Preisgeld ausgelobt. Erster Preis: 3.000 € Zweiter Preis: 2.000 € Dritter Preis: 1.000 € Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury. Dieser gehören an: Dr. Jürgen Friedrich Ernst Rechtsanwalt, Ehrenpräsident München der RAK Ausschreibungskriterien für den Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer München 1) Zur Teilnahme berechtigt sind: − alle Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte mit Kanzleisitz im Kammerbezirk − alle Personen mit der Befähigung zum Richteramt und Wohnsitz oder Arbeitsstelle im Kammerbezirk − alle Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare aus dem OLG Bezirk München − alle Studentinnen/Studenten sowie Mitglieder der akademischen Lehrkörper aller Universitäten und Hochschulen im Kammerbezirk (ohne Beschränkung auf den Bereich der Rechtswissenschaft). Der Kammerbezirk entspricht dem Oberlandesgerichtsbezirk München. Dieter Fasel Rechtsanwalt, Vorsitzender der Abt. VIII für Öffentlichkeitsarbeit der RAK München Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des Vorstands und alle Angestellten der Rechtsanwaltskammer München. Dr. Ingrid Groß Rechtsanwältin, 1. Vorsitzende des Augsburger Anwaltvereins Der Text des Beitrags soll mind. 20 Seiten umfassen, jedoch 25 Seiten nicht überschreiten (max. 40.000 Zeichen – einschließlich Leerzeichen). Der Beitrag soll folgende Randbreiten haben: Dr. Christoph Knauer Rechtsanwalt, Vorsitzender des Fördervereins des Anwaltsinstituts der LMU München Prof. Dr. Stephan Lorenz Ludwig-Maximilians-Universität München Dr. Herbert Sernetz Rechtsanwalt, Präs. BayAGH a.D. links rechts oben (bis zum Textrand) unten 5,0 cm 1,5 cm 4,0 cm 2,0 cm Der Text ist in deutscher Sprache, in einheitlicher Schriftart, mit 1 ½-fachem Zeilenabstand in Schriftgröße 12 zu erstellen und mit fortlaufender Seitennummerierung zu versehen. Dem Text ist ein Inhaltsverzeichnis voranzustellen sowie ein Literaturverzeichnis anzuhängen. Beide Verzeichnisse zählen beim Seitenumfang des Textes nicht mit. 2.) Der Beitrag ist nach Möglichkeit per E-Mail und/oder schriftlich zu übersenden. Er muss den Aussteller klar erkennen lassen (Name/Adresse/Teilnehmerqualifikation Ziff. 1). 3.) Der Beitrag darf zuvor noch nicht ganz oder ausschnittsweise veröffentlicht worden sein. Stellt sich nachträglich heraus, dass der prämierte Beitrag nicht vom Verfasser stammt oder unter Verwendung nicht angegebener Literatur erstellt oder bereits veröffentlicht wurde, kann der Preis nachträglich aberkannt werden. Die Rechtsanwaltskammer übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen von Schutzrechten durch die Autorin/den Autor – gleich welcher Art. Der Einsender versichert, dass nach seiner Kenntnis derartige Rechte nicht betroffen sind. 4.) Für prämierte Beiträge sowie Beiträge, die die Plätze 4-10 belegt haben, steht der Rechtsanwaltskammer München das Erstveröffentlichungsrecht zu. Dieses wird mit Einreichen des Beitrages vom Autor der Rechtsanwaltskammer München erteilt. Die Kammer wird in kurzer Frist nach der Preisverleihung mitteilen, ob und in welchem Rahmen sie von diesem Recht Gebrauch machen wird. 5.) Die Jury trifft ihre Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird der Autorin/dem Autor schriftlich mitgeteilt. Die anderen Autoren werden ebenfalls benachrichtigt. Nicht prämierte Einsendungen werden nicht zurückgesandt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 6.) Der Beitrag ist bis 13.12.2006 einzusenden an die Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München. Es gilt das Datum des Poststempels. Einreichungen per E-Mail bitte an: [email protected]. Die Vorstellung der Preisträgerinnen/Preisträger soll im Rahmen der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer München im Jahr 2007 erfolgen, die voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2007 stattfinden wird.