Infoblatt_Wehrpflicht 1

Transcrição

Infoblatt_Wehrpflicht 1
Wehrpflicht
Stellung, Grundwehrdienst, Zivildienst,
und Ersatzdienst
Online findest du diese Infos unter www.jugendinfowien.at/infos-a-z.
Wehrpflicht
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen: Grundwehrdienst,
Zivildienst oder Ersatzdienst.
Stellung (= Musterung)
Du bekommst zwischen dem 17. und 18. Geburtstag die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung.
Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind eine Strafanzeige und eine
Geldstrafe die Konsequenzen.
Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist.
Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen wie Seh-, Hör- und Bluttest, einen sportlichen
Belastungstest sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests
durchgeführt.
Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
Es gibt drei Möglichkeiten:
1. „Tauglich“: Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder
Zivildienst zu leisten.
2. „Vorübergehend untauglich“: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu
einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird.
3. „Untauglich“: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und
wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen.
Mehr Infos zur Stellung findest du hier:
www.stellung.bundesheer.at
1
Aufschub von der Wehrpflicht, befristete Befreiung und Befreiung
Ein Aufschub der Wehrpflicht ist möglich, wenn du durch den Wehr- oder Zivildienst nachweisbar einen
bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Diese Ausbildung muss vor
dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen haben und noch andauern. Für eine später begonnene
Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich. Der Wehr- oder Zivildienstantritt kann maximal bis
zum 28. Geburtstag des Ansuchenden aufgeschoben werden.
Den Antrag auf Aufschub bringst du schon bei der Stellung ein. Lass dir die Übernahme schriftlich
bestätigen.
Du kannst den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die
Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken oder dort persönlich vorsprechen.
Befristete Befreiung
Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaftliche oder
familiäre Ereignisse eintreten (z.B. Pflegefall in der Familie).
Befreiung
Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehramt,
Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten, sind von der
Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgemeinschaft angehören.
Die dazu passenden Formulare findest auf www.bundesheer.at/formular.
Grundwehrdienst (Bundesheer)
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.
Mehr dazu findest du auf www.grundwehrdienst.bundesheer.at
Ab deinem 18. Geburtstag kannst du einberufen werden. Ein bis sechs Monate nach Erhalt des
Einberufungsbefehls ist der Einrückungstermin.
Finanzielles
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt aktuell € 321,22 pro Monat.
Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Weiters kann die kostenlose ÖBB-Vorteilscard Österreichisches Bundesheer sowie eventuell
Wohnkostenbeihilfe beantragt werden.
Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.
Xtra-Tipp:
Du hast die Möglichkeit, bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos einen Wunsch nach
Einberufungsort, Einberufungstermin sowie Funktion zu äußern. Die Vorsprache muss mindestens sechs
Monate vor dem Einberufungstermin erfolgen. Du brauchst dafür keinen Termin – eine persönliche
Vorsprache während der Öffnungszeiten ist ausreichend.
Es kann allerdings sein, dass du ausschließlich nach dem militärischen Bedarf einberufen wirst.
2
Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Wenn du es aus Gewissensgründen ablehnst,
Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden, hast du das Recht, Zivildienst zu leisten.
Der Zivildienst dauert neun Monate.
Zivildiensterklärung
Die Zivildiensterklärung kann bereits bei der Stellung abgegeben werden.
Tust du das nicht, hast du sechs Monate Zeit dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. In dieser Zeit
kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat nach der Stellung kann der
Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen.
Die Zivildiensterklärung (= das ausgefüllte Antragsformular) kannst du bis zwei Tage vor Erhalt des
Einberufungsbefehls eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos
schicken. Nach Erhalt des Einberufungsbefehles ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung
abzugeben.
Das Antragsformular für die Zivildiensterklärung findest du hier: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst
Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung
Bewirb dich rechtzeitig bei deiner Wunscheinrichtung. Eine Übersicht über Zivildiensteinrichtungen findest
du im Platzangebot der Zivildienstserviceagentur: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/platzangebot
Die Einrichtung kann dich auch bei der Zivildienstserviceagentur anfordern. Eine Anforderung erhöht die
Chancen beträchtlich, dass du den Zivildienst bei der gewünschten Stelle ableisten kannst.
Den Zuweisungswunsch kannst du gleich in der Zivildiensterklärung oder nach Erhalt des
Feststellungsbescheides im Platzangebot der Zivildienstserviceagentur angeben.
Feststellung der Zivildienstpflicht
Ungefähr sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommst du den Bescheid über deine
Zivildienstpflicht.
Zuweisungsbescheid
Im Zuweisungsbescheid der Zivildienstserviceagentur steht, wo, wann und mit welcher Tätigkeit du deinen
Zivildienst leisten wirst. Ab der Zustellung des Zuweisungsbescheides gibt es keine Möglichkeit mehr,
eine andere Stelle zu bekommen.
Geldleistungen
Die Grundvergütung beträgt € 321,30 pro Monat.
Als Zivildiener ist man kranken- und unfallversichert, sowie rezeptgebührenbefreit. Weiters kann die ÖBBVorteilscard Zivildienst, sowie eventuell Wohnkostenbeihilfe beantragt werden.
Zivildienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.
3
Ersatzdienst
Hierbei handelt es sich um einen „Ersatz“ für den Zivildienst, welcher mindestens zehn Monate dauert.
Der Antrag dafür muss schriftlich und eingeschrieben an das BMI für Inneres, Abteilung III/7/b gerichtet
werden. Das Antragsformular findest du auf:
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare/zivildiener.aspx
Du kannst den Ersatzdienst nur bei Organisationen machen, die vom Innenministerium als
Trägerorganisationen für diesen anerkannt sind.
Die Liste findest du unter:
www.freiwilligenweb.at ( Service  Zugelassene Träger)
Es gibt verschiedene Arten des Ersatzdienstes:





Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland
Entwicklungshilfedienst
Freiwilliges Sozialjahr
Freiwilliges Umweltjahr
Freiwilligendienst im Ausland im Rahmen von Erasmus+
Beim Gedenkdienst arbeitest du in Einrichtungen zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.
Der Friedensdienst ist eine Tätigkeit in Einrichtungen, die der Sicherung oder dem Erreichen des Friedens
in Konfliktgebieten dienen.
Beim Sozialdienst arbeitest du in Einrichtungen, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines
Landes dienen.
Ein Entwicklungshilfedienst kann als Ersatz für den Zivildienst akzeptiert werden, wenn der Einsatz
mindestens zwei Jahre dauert und bei einer anerkannten Organisation absolviert wird.
Ein Entwicklungshilfeeinsatz ist dann eine Option, wenn die entsprechende Ausbildung und
Berufserfahrung mitgebracht werden.
Das freiwillige Sozialjahr (FSJ) bietet dir die Möglichkeit die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen.
Beim freiwilligen Umweltjahr (FUJ) arbeitest du bei einer gemeinnützigen Einrichtung im Umwelt-,
Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbereich mit.
Mehr Informationen zum freiwilligen Sozialjahr oder freiwilligen Umweltjahr findest du auf www.fsj-at.org
und www.jugendumwelt.at ( Programme  Freiwilliges Umweltjahr  Zivildienstersatz).
Seit dem 1.1.2016 kannst du dir auch einen Freiwilligendienst im Ausland (EFD) im Rahmen von Erasmus+
als Zivildienstersatz anrechnen lassen. Hierbei arbeitest du freiwillig an einem Projekt im Ausland mit.
Weitere Informationen dazu findest du auf www.jugendinaktion.at/europaeischer-freiwilligendienst
Finanzielles
Beim Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst bist du kranken- und unfallversichert, und leistest den
Dienst in der Regel unentgeltlich ab.
Reisekosten, Verpflegung, Unterbringung sind nicht einheitlich geregelt und hängen von der Organisation
ab, bei der du dich bewirbst. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Entwicklungshilfeeinsätze sind häufig bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag
unterschiedlich.
Beim freiwilligen Sozialjahr oder freiwilligen Umweltjahr erhältst du ein monatliches Taschengeld sowie
freie Unterkunft und Verpflegung.
Außerdem kannst du weiterhin Familienbeihilfe beziehen.
4
Grundwehrdienst
Bundesministerium für Landesverteidigung
9., Roßauer-Lände 1
Tel. 050/201-0
www.bundesheer.at
Bürgerservicestelle des BMLV
7., Mariahilfer Straße 24
Tel. 0810/20 01 06
[email protected]
Infos zu Stellung, Aufschub, Befreiung und
Einberufung sowie Vermittlung zur zuständigen
Dienststelle
Ergänzungsabteilung Militärkommando Wien
16., Panikengasse 2
Tel. 050/201-104 15 11
[email protected]
Abgabestelle für Zivildiensterklärung, Antrag auf
Aufschub des Wehrdienstes sowie Wünsche
bezüglich Einsatzbereich, Zeitpunkt und Ort der
Einberufung durch persönliche Vorsprache
Beschwerde- und Disziplinarabteilung
9., Roßauer-Lände 1
Tel. 050/201-0
[email protected]
Berufungsinstanz und Beschwerdestelle für
Grundwehrdiener
Zivildienst
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/7/b - Zivildienst
1., Minoritenplatz 9
Tel. 01/531 26-3436
[email protected]
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst
Sämtliche Angelegenheiten des Zivildienstes,
Beratung und Information rund um den
Auslandsdienst bzw. Ersatzdienste
Zivildienstserviceagentur
Infopoint für persönliche Vorsprache:
4., Paulanergasse 7 – 9
Tel. 01/585 47 09-0
[email protected]
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst
Informations- und Auskunftsstelle für alle Fragen
zum Zivildienst:
 Feststellung der Zivildienstpflicht
 Zuweisung zum Zivildienst
 Aufschub und befristete Befreiung
 Unterbrechung und Entlassung
 Ausstellung der Zivildienstbescheinigung
 Infos zu Ersatzdiensten zum Zivildienst
ARGE für Wehrdienstverweigerung und
Gewaltfreiheit
1., Schottengasse 3a/1/59
Tel. 01/535 91 09
[email protected]
www.verweigert.at
Zivildienstberatung jeden Montag ab 18 Uhr
(vorher anrufen!)
5
Ersatzdienst
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/7/b - Zivildienst
1., Minoritenplatz 9
Tel. 01/531 26-3436
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/zugang/freiwilligen
dienste.aspx
Beratung und Information zu rechtlichen Fragen
bzw. Vorausetzungen rund um die
Freiwilligendienste im In- und Ausland als
Zivildienstersatz
Verein Österreichischer Auslandsdienst
Hutterweg 6
6020 Innsbruck
Tel. 0664/100 83 61
[email protected]
www.auslandsdienst.at
Informationen und Beratung rund um den
Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst. Für
Wien gibt es Tutoren, die man über die Website
kontaktieren kann
Verein Gedenkdienst
5., Margaretenstraße 166
Tel. 01/581 04 90
[email protected]
www.gedenkdienst.at
Information und Beratung, Auswahlseminare,
Bewerbungen
Sozialministerium – Portal für freiwilliges
Engagement
www.freiwilligenweb.at
Liste der zugelassenen Träger für das Freiwillige
Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr, den
Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im
Ausland
Erasmus+: Jugend in Aktion
www.jugendinaktion.at
Informationen rund um den Europäischen
Freiwilligendienst
Du hast noch einen tollen Tipp, der auf unserem Infoblatt fehlt?
Sag einfach dem Team der wienXtra-jugendinfo Bescheid. Wir freuen uns auf deine Tipps & Infos!
wienXtra-jugendinfo
1., Babenbergerstraße 1/Ecke Burgring
Tel. 01/4000-84 100
[email protected]
www.jugendinfowien.at
www.facebook.com/jugendinfowien
Für dieses Infoblatt wurden vom Team der wienXtra-jugendinfo Informationen eingeholt.
Wir recherchieren möglichst genau und richten uns bei der Auswahl der Angebote nach den wienXtra-Leitsätzen.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der Angebote kann von uns keine Gewähr übernommen werden.
Für die Inhalte der Links kann keine Haftung übernommen werden. Bei Fragen nach Details kontaktiere bitte die
MitarbeiterInnen der wienXtra-jugendinfo.
Stand: Jänner 2017/MT
6