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Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 01 Planung und Bauüberwachung bei Baumaßnahmen mit Hilfsbrücken 1. Arbeitsablauf............................................................................ 2 2. Anforderungen der Bauüberwachung beim Einbau von Zwillingsträgerhilfsbrücken....................................................... 7 Ausgabe 2008-06 Der allgemeine Arbeitsablauf mit Pflichten und wichtigen zu beachtenden Punkten für alle Beteiligten (Planer, Projektleiter, Bauüberwacher, AN usw.) wirft immer wieder Fragen auf und führt u. a. auch zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Hilfsbrücken. Außerdem kommt es speziell kurz vor dem Hilfsbrückeneinbau bzw. während des Hilfsbrückeneinbaus zu Problemen. Die vorliegende information Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 01 soll als Hilfestellung dienen. Verantwortlich: VDEI-Fachausschuss Konstruktiver Ingenieurbau – Tristan Mölter, Heiko Gregorski, Georg Junghanns Diese Information des VDEI-Fachausschusses Konstruktiver Ingenieurbau ist eine Empfehlung und hat keine rechtsverbindliche Wirkung, jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Die Anwendung ist immer im Einzelfall auf Plausibilität zu prüfen. Diese Information KIB ist zur kostenlosen Nutzung für die Mitglieder des VDEI bestimmt. Weitergabe nicht gestattet, Vervielfältigung und gewerblicher Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz verboten. information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Seite 1/8 1. Arbeitsablauf Um einen gezielten und geordneten Ablauf zu ermöglichen, wurden nachfolgend in sinnvollen Zeitabständen gegliedert die wichtigsten Arbeitsabläufe aufgezeigt. Zeitpunkt Regelwerksbezug Bei Beginn des Projektes - - - Zu Beginn des Projektes ist vom Projektleiter zu überprüfen, ob Anträge auf UiG bzw. ZiE gestellt werden müssen. Wenn dies der Fall ist, muss ein zusätzlicher Zeitraum für deren Bearbeitung einkalkuliert werden. Überprüfung, ob ein Messkonzept erforderlich ist. Beispiele für eine UiG: + Bauzustände L > 30 m + Geschwindigkeitsbereich v ≥ 120 km/h + Bohren, Schweißen oder Veränderungen an der Hilfsbrücke + Dauerbehelf + Bestimmte Lagerungssituationen + Hilfsbrückenketten + … Rücksprache bei der Projektleitung und beim FvBel, ob Schwerlastverkehr vorgesehen ist. Berücksichtigung der Schwerwagenklassen / der Betriebslastenzüge bei der Bemessung, insbesondere bei den Unterbauten durch den Ausführungsplaner. Ril 804.4110 und Ril 804.4111 Ril 804.4110 Abschnitt 14, Absatz 3 Mindestens 8 Wochen vor dem Einbautermin - - Vorgaben des AN für die Erstellung des Betra-Antrages durch den Bauüberwacher Bahn (BÜB) Rücksprache des BÜB mit Bauvorlageberechtigtem über die Randbedingungen des HB-Einbaus (Geschwindigkeit, Geländerabstand, Belastbarkeit etc.) Ril 406 Wurde die Verfügbarkeit der Hilfsbrücken durch den Projektleiter sichergestellt? Arbeitsanweisung Beistellung HB Seite 1 information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Seite 2/8 Zeitpunkt Regelwerksbezug Mindestens 6 Wochen vor dem Einbautermin - Rücksprache und Anmeldung beim Fachverantwortlichen für Schwerlastverkehr (FvBel) nach den Vorgaben der Ril 804.9050 Abschnitt 5.3, 11. Spiegelstrich Ril 804.9050 Abschnitt 5.3 Einbauüberwachung durch folgende Personen, wenn Bauüberwacher Bahn nicht die nötige Qualifikation nach Ril 804.8001, Abschnitt 7, Absatz 4 (Punkte 1-3) hat: - Nachfragen, ob Lagerhaltende Stelle für HB eine qualifizierte Person zur Verfügung stellt (ohne Einschränkung wenn SFI u. Fachbeauftragtenprüfung im Bereich des Ingenieurbaus vorliegt). - Fachbeauftragter Konstruktiver Ingenieurbau (ohne Einschränkung wenn Qualifikation zum SFI vorliegt).). - Güteprüfdienst anfragen (Hr. Voigtländer, 0160-97465837) (eingeschränkt auf schweißtechnische Begutachtung) - Dritte, bei Nachweis entsprechender Qualifikation gem. Ril 804.8001 Abschnitt 7, Absatz 4 (muss Erfahrung im Eisenbahnbrückenbau nachweißen) - Sollte keine weitere Person zur Verfügung stehen, ist der Fachautor der Ril 804.4110 (Hr. Mölter VEC 3) zu kontaktieren. Anmerkung: Es kann auch ein vom EBA anerkannter Sachverständiger, Sachgebiet schweißtechnische Prüfung im Eisenbahnbau, Tätigkeitsbereich Schweißtechnik hinzugezogen werden. Rücksprache mit EBA und dem Bauvorlageberechtigten erforderlich! Der mit der Einbauüberwachung Beauftragte erhält frühzeitig (ca. 6 Wochen vor Einbautermin) eine Ausführungsplanung bzw. mind. einen Vorabzug des Bauzustandszwischenberichtes HB-Einbau mit den Auflagerkonstruktionen. Bei allen Unterbauten, die nicht dem Bild 1 der Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2 entsprechen, gelten besondere Anforderungen, die mit dem Bauvorlageberechtigen der DB AG abzustimmen sind. information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Seite 3/8 Zeitpunkt Regelwerksbezug Mindestens 6 Wochen vor dem Einbautermin Bei Tiefgründung auf Stahlträger o. Spundbohlen sowie bei DIN EN 10204, Ril Schweißarbeiten 804.4110 Abschnitt - Vorlage Prüfbescheinigung für metallische Erzeugnisse - Abnah- 4, Absatz 2-4 und DBS 918 002-02 meprüfzeugnis - Anzeige durch AN „Wer ist die verantwortliche SchweißaufsichtsDIN 18800-7 person (vSAP)?“. Diese hat dem Unternehmen anzugehören! - Vorlage Herstellerqualifikation (mind. Klasse D) des Unternehmens DIN 18800-7 (AN) - Vorlage Prüfbescheinigung Schweißer (alle 2 Jahre verlängert); halbjährlich muss das Unternehmen, dem der Schweißer angehört, DIN EN 287-1 (neue schriftlich bestätigen, dass er in seinem Aufgabenbereich weiterhin tä- Norm in Vorbereitung) tig ist und die theoretischen sowie praktischen Fähigkeiten immer noch vorhanden sind (Bestätigung auf der Prüfbescheinigung). - Vorlage WPS (Schweißanweisung) wird durch die vSAP des AN erDIN 18800-7 stellt! - Feinabstimmung ca. 4 Wochen vor HB- Einbau mit Beteiligung des AN/ BVB/ PL/ vSAP des AN Anmerkung: Bei den Unterbauten (Flach- oder Tiefgründungen) ist eine Begleitung durch einen ausreichend im Eisenbahnbrückenbau erfahrenen Gutachter, Sachgebiet Geotechnik, erforderlich. information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Ril 804.4110, Abschnitt 4, Absatz 2 Seite 4/8 Zeitpunkt Regelwerksbezug Unmittelbar vor und während des Einbaus - Vor Hilfsbrückeneinbau prüfen, ob die richtige Hilfsbrücke vor Ort ist (siehe Ril 804.9050 bzw. 804.4110) Anmerkung: Achtung - die Hilfsbrücken des Altbestandes haben eine andere Bauhöhe und können im Auflagerbereich nicht variiert werden (Auflagerverschiebemaß "LA"). Der Neubestand (ZH) ist zu bevorzugen (siehe hierzu 804.4110 Abschnitt 7 (14)) - Rücksendung des Vordrucks an Lagerhaltende Stelle gemäß Ril 804.8001 Abschnitt 7 und Ril 804.8002 Abschnitte 4-7 (Erklärung über Zustand der HB). - Die Einbauhinweise in der Ril 804.4110 und 804.4111 sowie Ril 804.9050 sind zu beachten. - Für den Geschwindigkeitsbereich 90 km/h < v ≤ 120 km/h Meldung über das Befahren einer Hilfsbrücke an VEC 3, Herr Mölter, und Abdruck an EBA Sb2 Für Unterbauten - Eventuell Arbeitsproben erstellen lassen (durch Schweißer). - Überprüfung, ob die Stahlgüte den Anforderungen nach Ausführungsplanung entspricht. - Bei Temperaturen unter +5 °C Bauteile mit ca. 100 -150 °C vorwärmen (hier muss eventuell die Stahlgüte bezüglich der Kerbschlagzähigkeit neu gewählt werden (mind. „J2“)) Ril 804.8001 und 8002 Ril 804.4111 V01 Unmittelbar vor und während des Einbaus - Die Elektroden sind vor Verunreinigungen zu schützen und trocken aufzubewahren. Bei Einsatz von basischen Elektroden sind diese im beheizten Köcher aufzubewahren (gem. Herstellerangaben i.d.R. 3h bei ~300°C) information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Seite 5/8 Zeitpunkt Regelwerksbezug Inbetriebnahme und Überwachung während der Betriebszeit - Schriftliche Betriebsfreigabe des Bauüberwachers Bahn (BÜB) - Erste Messung (Nullmessung) der Lage der HB (auf, vor und hinter HB) - Protokollierte Messungen unter Betrieb weiterführen (kurze Intervalle) - Lage- u. Richtungskontrolle evtl. für Baubehelfe unter Radlast - Erklärung durch den BÜB gegenüber dem EBA + Erklärung über den Zustand Ril 804.8001 bis 804.8004 der + Erklärung über die Feststellung der Verkehrssicherheit gemäß Ril 804.8002 Abschnitt 7 vom 01.02.2008 + Abnahmeprüfzeugnisse des verbauten Stahls der Auflagerkonstruktion (mind. 3.1 nach DIN EN 10204:2005-01) + Protokoll über die schweißtechnische Abnahme der Auflagerkonstruktion (über die Abnahme des Hilfsbrückeneinbaus) durch die vSAP (AN) und durch Personen nach 1.2 (AG) + Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN 188007 (mindestens Klasse D) siehe Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2 information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Hilfsbrücken gemäß Ril 804.4110, Abschnitt 13, Absatz 2 Ril 804.4110 V01 Arbeitsanweisung Beistellung HB Seite 18 Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2; DIN EN 10204 Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2 Seite 6/8 2. Anforderungen der Bauüberwachung beim Einbau von Zwillingsträgerhilfsbrücken Anforderungen an den Bauüberwacher 804.4110, Abschnitt 13, Absatz 1 - Überwachung des ordnungsgemäßen Einbaus einschließlich der Auflagerung durch qualifizierten Mitarbeiter gemäß 804.8001, Abschnitt 7. Der Bauüberwacher soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen. Anforderungen an den Baugrundgutachter 804.4110, Abschnitt 12, Absatz 2, Erstellen für Gründung u. Hinterfüllung Der Baugrundgutachter soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen. Überwachung bei großen Verformungen 804.4110, Abschnitt 12, Absatz 3 - bei großer Verformung geben zusätzlich die Werte in 804.4111, Abschnitt 3, Absatz 4, Tabelle 1 Anhaltspunkte Der Baugrundgutachter soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen, insbesondere auch über mögliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb Abnahme der Hilfsbrücke 804.4110, Abschnitt 14, Absatz 1 - für Inspektionen und Abnahmen vor Inbetriebnahme sind 804.8001, Abschnitt 7 und 804.8002, Abschnitte 4 bzw. 7 zu beachten. Betriebsfreigabe 804.4110, Abschnitt 14, Absatz 2 - Betriebsfreigabe erfolgt nach Abnahme durch Bauüberwacher Bahn Fachliche Unterstützung für den Hilfsbrückeneinbau 804.4110, Abschnitt 14, Absatz 3 - Bei Erfordernis Hinzuziehen einer fachlichen Unterstützung nach 804.8001, Abschnitt 7, Absatz 4, Punkte 1-3 Ingenieur mit mind. folgenden Erfahrungen: + 3 Jahre Berufserfahrung im Brücken- bzw. konstruktiven Ingenieurbau + Tragwerksplanung + Standsicherheitsberechnung + Bauwerksinstandsetzung Fachliche Unterstützung für Schweißnähte Abnahme von Schweißnähten an den Unterkonstruktionen und Verbauten. Mitarbeiter muss Schweißfachingenieur sein und eine Zulassung zur Abnahme vorlegen können (Zulassung Gutachter beim EBA sowie Güteprüfdienst OE VQB22 der DB AG) information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Seite 7/8 Schienenschweißung & Spannungsausgleich Spannungsausgleich nach Modul 824.5010 Die Bauüberwachung wird durch einen qualifizierten Mitarbeiter gemäß Modul 824.5010 1(4) wahrgenommen. Nach 804.4110 muss zur Inbetriebnahme bei schwimmender Lagerung der Hilfsbrücke (Regelfall) das Gleis im Bereich der HB verschweißt sein. 824.5010V02 und Abnahmeniederschrift nach Ausbau HB für Oberbau (VOB-Abnahme) nach 824.8010 (Umbau) alt 824.8001 sind auszustellen. Oberbauabnahme Betriebsfreigabe beinhaltet Oberbauabnahme. Wenn GSM / USM - Einsatz notwendig, Beurteilung MKS erforderlich. (Nur mit Ausbildung MKS nach 046.2552). information Konstruktiver Ingenieurbau 01 [2008-06] Seite 8/8