Waldbiotopkartierung Baden-Württemberg

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Waldbiotopkartierung Baden-Württemberg
Waldbiotopkartierung
Baden-Württemberg
Kartierhandbuch
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
2
Impressum
Impressum:
Herausgeber
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt
Baden-Württemberg (FVA)
Wonnhaldestr. 4
79100 Freiburg i. Br.
Internet: http://www.fva-bw.de
E-Mail: [email protected]
Autoren
A. Kerner
M. Geisel
unter Mitarbeit von:
Dr. E. Aldinger, Dr. W. Bücking, G. Mühlhäußer,
Verein für Forstliche Standortskunde und Forstpflanzenzüchtung e.V.
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Referat 25
7. Auflage, überarbeitet von
C. Schirmer und A. Wedler
Freiburg, 30. August 2010
Inhalt
TEIL A
3
TECHNISCHE KARTIERANLEITUNG
8
0. VORBEMERKUNG .............................................................................................................8
1. AUFGABEN UND ZIELE DER WALDBIOTOPKARTIERUNG............................................8
2. GRUNDLAGEN ...................................................................................................................9
2.1 Biotopauswahlkriterien...............................................................................................10
2.2 Kartierbereich..............................................................................................................10
2.3 Kartierprojekt ..............................................................................................................11
2.4 Waldbiotope ................................................................................................................11
2.5 Karten und Kartenmaßstab ........................................................................................13
2.6 Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung .....................................................13
2.7 Aktualisierungsturnus und Forsteinrichtung ............................................................14
2.8 WBK- Verfahren in FFH- Gebieten .............................................................................14
3. KARTIERABLAUF UND VERFAHRENSBETEILIGTE .....................................................19
3.1 FVA...............................................................................................................................19
3.2 Datenhandling (GIS) ....................................................................................................20
3.3 Regierungspräsidien (Naturschutzreferate und Forstdirektionen)..........................22
3.4 Landratsämter (Untere Forstbehörden) .....................................................................22
3.5 Werkvertragnehmer WBK-Aktualisierung .................................................................23
3.6 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)...........................26
4. WBK-DATENTRANSFER .................................................................................................27
5. FACHLICHE UND TECHNISCHE ERFASSUNGSVORGABEN DER WBK SACH- UND
GEODATEN ...........................................................................................................................28
5.1 Vorbemerkung .............................................................................................................28
5.2 Datenbereitstellung.....................................................................................................28
5.3 Geodatenbearbeitung .................................................................................................31
5.4 Fachvorgaben zur Erfassung der Waldbiotop- Geometrien.....................................39
5.5 Sachdatenbearbeitung................................................................................................51
TEIL B
BIOTOPTYPENBESCHREIBUNG
62
I. BESCHREIBUNG DER LEITBIOTOPTYPEN ...................................................................62
Leitbiotoptyp 1: Seltene, naturnahe Waldgesellschaften ............................................................ 62
Leitbiotoptyp 2: Trockenbiotope .................................................................................................... 64
Leitbiotoptyp 3: Moorbereiche und Feuchtbiotope ...................................................................... 64
Leitbiotoptyp 4: Stillgewässer mit Verlandungsbereich .............................................................. 64
Leitbiotoptyp 5: Fließgewässer mit naturnaher Begleitvegetation ............................................. 65
Leitbiotoptyp 6: Strukturreiche Waldränder .................................................................................. 65
Leitbiotoptyp 7: Waldbestände mit schützenswerten Tierarten .................................................. 66
Leitbiotoptyp 8: Waldbestände mit schützenswerten Pflanzenarten ......................................... 66
Leitbiotoptyp 9: Strukturreiche Waldbestände ............................................................................. 68
Leitbiotoptyp 10: Reste historischer Bewirtschaftungsformen .................................................. 68
Leitbiotoptyp 11: Sukzessionsflächen ........................................................................................... 69
Leitbiotoptyp 12: Naturgebilde ....................................................................................................... 71
II. BESCHREIBUNG DER BIOTOPSTRUKTUREN ..............................................................72
1. SELTENE, NATURNAHE WALDGESELLSCHAFTEN .....................................................73
1.1 Eichenwälder ...............................................................................................................73
4
Technische Kartieranleitung
1.1.1 Eichen- und Hainbuchen-Eichen-Wälder trockenwarmer Standorte ................................. 73
02 Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald [53.13] [FFH 9170] ...................................................73
06 Hainsimsen-Traubeneichen-Wald mit Leimkraut [53.12] .......................................................................75
07 Steinsamen-Eichen-Wald [53.11] ..........................................................................................................76
1.1.2 Eichen-Linden-Wald trockenwarmer Standorte ................................................................... 78
08 Seggen-Eichen-Linden-Wald [53.30] .....................................................................................................78
1.1.3 Eichen-Wald trockensaurer Standorte .................................................................................. 80
05 Hainsimsen-Traubeneichen-Wald [56.30] ..............................................................................................80
1.1.4 Eichen-Birken-Wald auf wechselfeuchten Standorten........................................................ 81
04 Birken-Stieleichen-Wald mit Pfeifengras [56.20] [FFH 9190] ................................................................81
1.1.5 Hainbuchen-Eichen-Wald feuchter bis nasser Standorte ................................................... 83
01 Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald [52.23] [FFH 9160] ...............................................................83
1.1.6 Hainbuchen-Eichen-Wald mittlerer Standorte ..................................................................... 85
00 Hainbuchen-Stieleichen-Wald [56.12] [FFH 9160] ................................................................................85
09 Hainbuchen-Traubeneichen-Wald [56.11] [FFH 9170]..........................................................................87
1.2 Buchenwälder .............................................................................................................90
1.2.1 Buchenwald trockenwarmer Standorte ................................................................................ 90
11 Seggen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [53.21] [FFH 9150] ..................................................................90
1.2.2 Buchenwald saurer Standorte ............................................................................................... 92
03
13
14
15
Buchen- Traubeneichen- Wald [55.50] [FFH 9190] ..............................................................................92
Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [55.12] [FFH 9110] ............................................................94
Heidelbeer-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [53.22] [FFH 9110] .............................................................95
Drahtschmielen- Buchen- Wald [55.10] [FFH 9110] .............................................................................97
1.2.3 Buchenwald mittlerer Standorte ............................................................................................ 98
10 Waldgersten-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [55.21] [FFH 9130] ..........................................................98
12 Waldmeister-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [55.22] [FFH9130]..........................................................100
1.2.4 Buchenwald der Hochlagen ................................................................................................. 102
16 Hochstaudenreicher Ahorn-Buchen-Wald mit Tanne [55.40] [FFH 9140] ...........................................102
1.3 Fichten- und Tannenwälder ...................................................................................... 105
1.3.1 Fichtenwälder ........................................................................................................................ 105
20 Geißelmoos-Fichten-Wald, z. T. mit Kiefer [57.20] [FFH 9410] ..........................................................105
1.3.2 Tannenwälder ........................................................................................................................ 107
22
23
24
26
Hainsimsen-Fichten-Tannen-Wald [57.35] [FFH 9410] ......................................................................107
Labkraut-Tannen-Wald [57.31] ............................................................................................................109
Beerstrauch-Tannen-Wald [57.32] [FFH 9410] ...................................................................................110
Artenreicher Tannenmischwald [57.34]................................................................................................111
1.4 Kiefernwälder ............................................................................................................ 113
27 Kiefern-Steppenheidewald [53.41] [FFH 91U0] ..................................................................................113
77 Pfeifengras- oder Reitgras-Kiefern-Wald [53.43] .................................................................................114
78 Wintergrün- oder Weißmoos-Kiefern-Wald [53.42] [FFH 91U0]..........................................................115
1.5 Schlucht- und Blockwälder ...................................................................................... 117
1.5.1 Schlucht- und Blockwälder mäßig frischer bis feuchter Standorte................................. 117
51 Ahorn-Eschen-Schluchtwald [54.11] [FFH 9180] ................................................................................117
54 Ahorn-Eschen-Blockwald [54.13] [FFH 9180] .....................................................................................119
53 Drahtschmielen-Bergahorn-Blockwald [54.14] [FFH 9180] .................................................................121
1.5.2 Schlucht- und Blockwälder mäßig frischer bis mäßig trockener Standorte ................... 122
55 Fichten-Blockwald [54.40] [FFH 9410] ................................................................................................122
56 Birken-Blockwald [54.30] .....................................................................................................................123
57 Traubeneichen-Linden-Blockwald [54.22] [FFH 9180] ........................................................................125
1.5.3 Blockwald trockenwarmer Standorte .................................................................................. 126
58 Ahorn-Linden-Blockwald [54.21] [FFH 9180] ......................................................................................126
1.6 Moorwälder ................................................................................................................ 129
30 Rauschbeeren-Fichten-Wald [51.20] [FFH 91D0] ...............................................................................129
32 Rauschbeeren- Bergkiefern-Moorwald [51.11] [FFH 91D0] .................................................................131
33 Rauschbeeren- Waldkiefern-Moorwald [51.12] [FFH 91D0] ................................................................132
1.7 Bruchwälder .............................................................................................................. 135
35 Schwarzerlen-Bruchwald [52.11] .........................................................................................................135
37 Birken-Bruchwald [52.12] .....................................................................................................................136
1.8 Sumpfwälder (Feuchtwälder) ................................................................................... 138
01 Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald [52.23] [FFH 9160] .............................................................138
46/36
Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald [52.21] [z. T. FFH 91E0] ...............................................138
1.9 Auwälder .................................................................................................................... 141
40 Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald [52.31] [FFH 91E0].......................................................................141
41 Hartholzauwald mit Esche, Eiche und Ulme [52.50] [FFH 91F0] ........................................................142
Inhalt
5
42 Silberweiden-Auwald [52.40] [FFH 91E0] ...........................................................................................144
43 Grauerlen-Auwald [52.34] [FFH 91E0] ................................................................................................145
47 Schwarzerlen-Eschen-Wald [52.32] [FFH 91E0] ................................................................................147
2. MORPHOLOGISCHE STRUKTUREN............................................................................. 149
2.1 Quellen....................................................................................................................... 149
30 Quelle [11.12/11.13/11.14/11.15] [z. T. FFH 3140, 7220] ...................................................................149
31 Quelliger Bereich [11.11] [FFH 7220] .................................................................................................150
[*7220]
Kalktuffquellen ............................................................................................................................152
2.2 Fließgewässer ........................................................................................................... 154
35 Naturnaher Bergbach [12.11] [FFH 3240, 3260] .................................................................................154
36 Naturnaher Flachlandbach [12.12] [FFH 3260] ...................................................................................154
37 Naturnaher Flussabschnitt [12.30] [FFH 3240, 3260, 3270] ...............................................................156
38 Naturnaher Altarm [13.31] [FFH 3260] ................................................................................................157
32 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt [12.21] [FFH 3240, 3260] .............................................................158
33 Mäßig ausgebauter Flussabschnitt [12.41] [FFH 3240, 3260] ............................................................159
39 Verlandender Graben [12.60] ..............................................................................................................160
[3240]
Alpine Flüsse mit Lavendelweiden-Ufergehölzen .......................................................................161
[3260]
Fließgewässer mit flutender Wasservegetation..........................................................................162
[3270]
Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation .............................................................................164
34 Naturnaher regelmäßig überschwemmter Bereich [22.71]....................................................................165
2.3 Stillgewässer ............................................................................................................. 167
20
21
22
23
25
26
28
Stillgewässer im Moorbereich [13.10] [FFH 3160] ..............................................................................167
Tümpel und Hüle [13.20] [FFH 3130] ..................................................................................................169
Teich [13.72/13.50] [FFH 3130, 3150] ................................................................................................170
See [13.61/13.50] [FFH 3110, 3140, 3150] .........................................................................................171
Weiher [13.71/13.50] [FFH 3130, 3150] ..............................................................................................172
Baggersee [13.63/13.50] [FFH 3110, 3140, 3150] ..............................................................................172
Altwasser [13.32] [FFH 3130, 3150] ...................................................................................................173
2.4 Offene Felsbildungen, Steilwände, Block- und Geröllhalden ................................ 175
50 Felsformation [21.11] [FFH 6110, 8210, 8220, 8230] .........................................................................175
51 Felswand [21.11, 21.12] [FFH 6110, 8210, 8220, 8230] .....................................................................175
52 Fels einzeln [21.11] [FFH 6110, 8210, 8220, 8230] ............................................................................175
[8210]
Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation .........................................................................................177
[8220]
Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation.......................................................................................178
[8230]
Pionierrasen auf Silikatfelskuppen .............................................................................................180
53 / 54
Steilwand aus Lockergestein [21.20] ........................................................................................181
55 Offene natürliche Gesteinshalde [21.30] [FFH 8150, 8160] ................................................................183
[8110]
Hochmontane Silikatschutthalden ..............................................................................................184
[8150]
Silikatschutthalden .....................................................................................................................185
[*8160]
Kalkschutthalden ........................................................................................................................187
2.5 Geomorphologische Sonderformen ........................................................................ 189
10 Schlucht, Tobel, Klinge [22.60] ............................................................................................................189
11 Kar [22.40] ...........................................................................................................................................189
70 Toteisloch [22.50] ................................................................................................................................190
71 Doline [22.20] [FFH 3180] ...................................................................................................................190
72 Offene Binnendüne [22.30] [FFH 2310, 2330] ....................................................................................191
73 Binnendüne...........................................................................................................................................192
76 Höhle und Stollen [22.10] [FFH 8310] .................................................................................................192
[8310]
Höhlen und Balmen ....................................................................................................................193
80 Erdgeschichtlicher Aufschluß [21.11] ...................................................................................................194
89 Morphologische Sonderform anthropogenen Ursprungs [21.40 bis 60] ...............................................195
2.6 Hohlwege, Steinriegel, Lesesteinhaufen und Trockenmauern .............................. 197
77
75
78
79
Hohlweg [23.10] ...................................................................................................................................197
Lesesteinhaufen [23.30].......................................................................................................................198
Steinriegel [23.20] ................................................................................................................................198
Trockenmauer [23.40] ..........................................................................................................................199
2.7 Moore ......................................................................................................................... 201
40
41
44
42
Hochmoor [31.11] [FFH 7110] ............................................................................................................201
Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor [31.20] [FFH 3160, 7140, 7150] ...................................202
Regenerations- und Heidestadien von Hoch-, Zwischen- und Übergangsmoor [31.30] [FFH 7120]...204
Niedermoor [32.00] [FFH 7230] ..........................................................................................................205
Kleinseggen-Ried basenarmer Standorte [32.10] ................................................................................205
Kleinseggen-Ried basenreicher Standorte [32.20] [FFH 7230]............................................................207
43 Misse [927] ..........................................................................................................................................208
6
Technische Kartieranleitung
2.8 Biotopkomplexe ........................................................................................................ 210
46 Torfstichwald [58.00] ............................................................................................................................210
47 Weidfeld [511] ......................................................................................................................................211
3. VEGETATIONSSTRUKTUREN....................................................................................... 212
3.1 Wiesen und Weiden .................................................................................................. 212
40 Naßwiese [33.20] [6410] .....................................................................................................................212
41 Pfeifengras-Streuwiese [33.10] [FFH 6410, 6440] ..............................................................................213
42 Feuchtwiese..........................................................................................................................................215
3.2 Tauch- und Schwimmblattvegetation, Röhrichte und Großseggenriede .............. 216
50 Tauch- und Schwimmblattvegetation [34.10] [FFH 3140, 3150, 3260] ...............................................216
51 Röhricht [34.50] [FFH 7210]................................................................................................................217
Kleinröhricht [34.40] [FFH 3260] ..........................................................................................................219
52 Großseggen-Ried [34.60] ....................................................................................................................219
48 Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe [32.30] ...............................................................................221
3.3 Saumvegetation und Hochstauden.......................................................................... 222
20 Trockensaum [35.20] [FFH z. T. 9150, 9170, 9180, 91U0)] ................................................................222
53 Hochstaudenflur [35.41/35.42] [FFH 6430, Subtyp 6431] ...................................................................225
82 Montane Hochstaudenflur [35.40] [FFH 6430, Subtyp 6432] ...............................................................226
[6430]
Feuchte Hochstaudenfluren .......................................................................................................227
3.4 Heiden, Mager-, Sand- und Trockenrasen ............................................................... 229
10 Trockenrasen [36.70] [FFH 6110, 6210, 6170, 8210, , 8230] .............................................................229
[*6110]
Kalk-Pionierrasen .......................................................................................................................230
16/17
Sandrasen [36.60] .....................................................................................................................231
11 Magerrasen basenreicher Standorte [36.50] [FFH 6210] ....................................................................232
15 Magerrasen bodensaurer Standorte [36.40] [FFH 6230] ....................................................................233
25 Wacholderheide [36.30] [FFH 5130] ...................................................................................................235
45 Zwergstrauchheide [36.20] [FFH 2310, 4030].....................................................................................236
47 Feuchtheide [36.10] .............................................................................................................................237
3.5 Feldgehölze und Feldhecken ................................................................................... 238
86 Feldgehölz [41.10] ...............................................................................................................................238
85 Feldhecke [41.20] ................................................................................................................................240
3.6 Gebüsche................................................................................................................... 242
21
27
60
65
66
67
Trockengebüsch [42.12/42.13/42.14]...................................................................................................242
Felsengebüsch [42.11] [*FFH 40A0] ...................................................................................................243
Feuchtgebüsch [42.30] ........................................................................................................................244
Uferweiden-Gebüsch [42.40] [FFH 3240, 91E0] .................................................................................245
Gehölzstreifen bachbegleitend [52.33] [FFH 91E0] ............................................................................246
Gebüsch hochmontaner bis subalpiner Lagen [42.50] .........................................................................247
4. ARTEN............................................................................................................................. 249
[1902]
TEIL C
Frauenschuh (Cypripedium calceolus) .......................................................................................249
ANHANG
250
BIOTOPBELEG ................................................................................................................... 250
BIOTOPKARTE (AUSSCHNITT) ......................................................................................... 251
SCHLÜSSELLISTEN ........................................................................................................... 252
TABELLE 1: SCHLÜSSELZAHLENLISTE DER BIOTOPSTRUKTUREN WBK ................. 252
TABELLE 2: LEBENSRAUMTYPEN NACH ANHANG I DER FFH-RICHTLINIE ................ 258
TABELLE 3: SCHLÜSSELZAHLENLISTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN WBK...................... 260
TABELLE 4: SCHLÜSSELZAHLENLISTE MAßNAHMEN WBK ........................................ 261
BEWERTUNGSMATRIX FÜR WALD-LEBENSRAUMTYPEN ............................................ 262
Inhalt
7
HERLEITUNG DES GESAMTWERTS FÜR WBK-OFFENLANDLEBENSRAUMTYPEN ... 267
TABELLE 5: WBK-NUMMERNRAHMEN (FÜR FORSTBEZIRKE BIS 31.12.2004) ........... 268
ARTENGLOSSAR ............................................................................................................... 270
REGIONALE GLIEDERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG .................................................... 280
CHECKLISTE PRÜFHINWEISE .......................................................................................... 284
ANLEITUNG ACCESS-FRONTEND .................................................................................... 286
BEISPIEL PROJEKTAUFTRAG .......................................................................................... 288
>> BEISPIEL POTENTIALKARTE<< .................................................................................. 297
WBK- ERFASSUNGSBELEG ............................................................................................. 298
LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................................. 299
8
Technische Kartieranleitung
TEIL A
0.
TECHNISCHE KARTIERANLEITUNG
Vorbemerkung
Das vorliegende Kartierhandbuch regelt das Verfahren zur Erhebung, Aktualisierung und Pflege des Datenbestandes der Waldbiotopkartierung Baden-Württemberg. Die Kartierung und
Datenverwaltung erfolgen über externe Auftragnehmer.
Der Inhalt des Kartierhandbuches ist daher für die Vergabe und die Abwicklung der Kartieraufträge sowie das Datenhandling verbindlich.
1.
Aufgaben und Ziele der Waldbiotopkartierung
Aufgabe der baden-württembergischen Waldbiotopkartierung (WBK) ist es, auf der gesamten
Waldfläche des Landes in allen Waldbesitzarten die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope nach einheitlich vorgegebenen Kriterien zu erfassen und darzustellen. Die zu kartierenden
Biotope sind zum Großteil nach § 30a Landeswaldgesetz (LWaldG) und § 32 (bis 2005: § 24a)
Naturschutzgesetz (NatSchG) geschützt. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotopund Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, die zwar der Selbstbindung des Waldeigentümers,
jedoch keinem direkten gesetzlichen Schutz unterliegen. Die Biotopabgrenzung erfolgt nach
waldökologischen Gesichtspunkten. Zusätzlich werden Ziele für die Biotope entwickelt.
Wesentliches Ziel der Waldbiotopkartierung ist es, die fachlich fundierte Grundlage für die Abstimmung zwischen der Biotop- und Artenschutzfunktion der Wälder und den vielfältigen Zielen
und Aufgaben einer modernen, nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Im Rahmen der Kartierung werden die Dynamik der Wachstumsabläufe im Ökosystem Wald und die Folgen der
Waldpflege durch die Forstwirtschaft bei der Beurteilung der Biotopschutzfunktion der Wälder
berücksichtigt. Durch die Waldbiotopkartierung soll der Waldbesitzer Kenntnis, aber auch Vorschläge und Hilfen für die Pflege und Bewirtschaftung von Biotopflächen erhalten. Die Beratung
und Betreuung der Waldbesitzer nach erfolgter Waldbiotopkartierung ist Aufgabe der zuständigen Forstämter.
Im Staats- und Körperschaftswald werden die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung in die Forsteinrichtungswerke integriert. Dies sichert die langfristige Erhaltung und die zielorientierte Behandlung des Biotopschutzwaldes nach § 30a LWaldG, der nach § 32 NatSchG besonders
geschützten Biotope im Wald und der sonstigen besonderen Waldbiotope ohne gesetzlichen
Schutz, die im Rahmen der Waldbiotopkartierung erfasst werden.
Waldbiotope unterliegen Veränderungen, z. B. durch sukzessionale Prozesse, Pflegemaßnahmen oder Flächenzu- und -abgänge. Daneben erfordern geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. FFH- Richtlinie, Novelle Naturschutzgesetz, Umweltinformationsgesetz)
und die mit dem technischen Fortschritt gestiegenen Anforderungen an die Genauigkeit der
Kartierung eine permanente Anpassung der Waldbiotopkartierung.
Um der Forsteinrichtung stets aktuelle Daten zur Verfügung stellen zu können, findet ab dem
Jahr 2002 eine - an den 10-jährigen Turnus der Forsteinrichtungserneuerung angepasste periodische Aktualisierung (Fortschreibung) des Waldbiotopbestandes statt.
Neben der Integration in die Forsteinrichtung sind die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung
auch Bestandteile der Waldfunktionenkartierung. Sie dienen damit als Entscheidungshilfe für
die Forstbehörden bei allen Planungen, die den Wald berühren, und bei Waldumwandlungsverfahren. Die Ergebnisse sind außerdem Grundlage für die Abgrenzung der Lebensraumtypen
Technische Kartieranleitung
9
sowie der Vorkommen und Habitate geschützter Arten im Rahmen der Managementplanung
Natura2000. Außerdem liefern sie Hinweise für die Ausweisung von Waldschutzgebieten sowie allgemein für Biotop- und Artenschutzkonzepte.
2.
Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes vom 19.11.1991 (Biotopschutzgesetz)
wurde der § 20c des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht umgesetzt. Damit wurden
besonders erhaltenswerte und schutzbedürftige Biotope in Baden-Württemberg unmittelbar
unter den Schutz des Naturschutzgesetzes gestellt. Die vom Gesetzgeber geforderte Kartierung der nach §24a (seit 13.12.05: § 32) NatSchG geschützten Biotope wurde für den Waldbereich der Waldbiotopkartierung der Landesforstverwaltung übertragen.
Mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes im Jahre 1995 wurde die forstrechtliche Grundlage zum Schutz weiterer besonderer Waldbiotope geschaffen. Neben den bereits nach § 32
NatSchG besonders geschützten Biotopen wurden im Rahmen des neuen § 30a LWaldG naturnahe Schlucht- und Blockwälder sowie regional seltene, naturnahe Waldgesellschaften, Tobel, Klingen, Kare und Toteislöcher im Wald mit naturnaher Begleitvegetation, Wälder als Reste historischer Bewirtschaftungsformen und strukturreiche Waldränder als „Biotopschutzwald“
unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt.
Die in § 32 NatSchG und in § 30a LWaldG aufgeführten Biotope sind unmittelbar Kraft Gesetzes geschützt, ohne dass ein weiterer Umsetzungsakt erforderlich ist. Für den gesetzlichen
Schutz kommt es allein auf den tatsächlichen Zustand in der Natur an. Die Erfassung und Kartierung der Biotope im Rahmen der Waldbiotopkartierung hat deshalb deklaratorischen Charakter. Sie soll die gesetzlich geschützten Biotope konkretisieren, die Transparenz für den Bürger
erhöhen und den Verwaltungsvollzug vereinfachen. Der gesetzliche Auftrag zur Kartierung dieser Biotope basiert auf dem § 7 Abs. 4 und dem § 30a Abs. 6 LWaldG sowie auf dem § 32 Abs.
7 NatSchG.
Zusatzinformationen
Wichtige Grundlage für die Ersterfassung der Waldbiotope war das Ergebnis der in den 80er
Jahren landesweit durchgeführten Biotopkartierung der Landesanstalt für Umweltschutz
(LUBW). Diese Kartierungen sind mittlerweile eingearbeitet.
In die Aktualisierungskartierungen fließt neben den vorliegenden Ergebnissen der Forsteinrichtung und der Standortskartierung die ganze Breite vorhandener naturschutz- und forstfachlicher
Informationen ein (z. B. Vegetationskartierungen, faunistische und floristische Erhebungen aus
Natur- und Waldschutzgebieten).
Leitbiotoptypen und Biotopstrukturen
Die Waldbiotopkartierung erhebt
• vegetationskundlich definierte Waldbiotope
• morphologisch abgrenzbare und definierte Waldbiotope
• Waldbiotope mit Schwerpunkt Artenschutz
• strukturreiche und ökologisch hochwertige Waldbiotope
Waldbiotope werden grundsätzlich als definierte Einheiten kartiert und abgegrenzt. Die Vielzahl
der einzelnen Biotopstrukturen in einem flächig abgegrenzten Waldbiotop wird zu einem Leitbiotoptyp zusammengefasst (vgl. Teil B „Beschreibung der Leitbiotoptypen“).
10
2.1
Technische Kartieranleitung
Biotopauswahlkriterien
Bei der Waldbiotopkartierung müssen Biotopauswahlkriterien festgelegt werden. Grundlage für
die Auswahl der Biotope sind in erster Linie die Kriterien „Seltenheit“ und „Gefährdung“; ein
zusätzliches Kriterium für die vegetationskundlich und morphologisch definierten Biotope ist die
„Naturnähe“.
Die Beurteilung des Seltenen und Gefährdeten erstreckt sich auf zusammenhängende Lebensräume (Biotope) oder auf einzelne Tier- und Pflanzenarten. Wichtige Hilfsmittel stellen hier die
„Roten Listen“ der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten des Landes Baden-Württemberg dar.
Hinsichtlich des Artenschutzes bezweckt die Waldbiotopkartierung keine vollständige Inventarisierung aller seltenen und gefährdeten Arten. Überwiegend erfasst sie gehäufte Vorkommen
dieser Arten.
2.2
Kartierbereich
Die Waldbiotopkartierung erfolgt auf der gesamten Waldfläche des Landes in allen Waldbesitzarten. Für die Durchführung der Kartierung ist die Abgrenzung der Kartierbereiche zwischen
der Waldbiotopkartierung und der § 32-Kartierung der Kreise nötig. Es werden folgende Arbeitsbereiche unterschieden:
Geschlossener Wald
Im geschlossenen Wald erfasst die Waldbiotopkartierung abschließend sämtliche Waldbiotope:
Sowohl die besonders geschützten Biotope nach § 32 NatSchG und den Biotopschutzwald
nach § 30a LWaldG als auch weitere besondere Waldbiotope ohne gesetzlichen Schutz. Als
geschlossener Wald gilt der Bereich in der Landschaft, den die zum Kartierzeitpunkt aktuellen
topographischen Karten TK 25 als Wald (grüner Walddecker), oder darüber hinaus die forstlichen Betriebskarten als geschlossenen Wald bezeichnen. In kleineren Wäldern oder auf Flächen, die Wald im engeren Sinne (§ 2 Abs. 1 LWaldG) sind, erfolgt die Kartierung der Biotope
ebenfalls durch die Waldbiotopkartierung.
Übergangsbereich Wald/offene Landschaft
Im Übergangsbereich vom geschlossenen Wald zur offenen Landschaft kann die Erhebung der
§ 32-Biotope sowohl über die Waldbiotopkartierung als auch über die § 32-Kartierung der Kreise erfolgen. Zum Übergangsbereich zählen waldfreie Flächen wie Wacholderheiden, Sukzessionsflächen oder Nass- und Feuchtwiesen, die in forstlicher Betreuung stehen. Grundlage
ist die forstliche Betriebskarte bzw. das Privatwaldverzeichnis. Die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung werden von der § 32-Kartierung der Kreise in unveränderter Abgrenzung übernommen. Erfolgt die § 32-Kartierung der Kreise vor der Waldbiotopkartierung oder wird eine Nacherhebung im Übergangsbereich durchgeführt, werden die Waldbiotope in unveränderter Abgrenzung bzw. die Ergänzungen zu den Waldbiotopen von der Waldbiotopkartierung übernommen.
Offene Landschaft
§ 32-Biotope in der offenen Landschaft werden abschließend durch die § 32-Kartierung der
Kreise erhoben.
FFH- Gebiete
Innerhalb der FFH-Gebiete gilt nur für die Erfassung von FFH-Lebensraumtypen im Zuständigkeitsbereich WBK eine abweichende Definition des Arbeitsbereichs:
Der Arbeitsbereich WBK-N200 besteht aus
Technische Kartieranleitung
11
1. der Forstlichen-Betriebsfläche (Holzboden-, Nichtholzboden- und sonstige Flächen) im
eingerichteten Wald und
2. den im aktuellen ATKIS-Walddecker als Wald/Forst (4107) bezeichneten Flächen (vorwiegend Privatwald),
abzüglich
3. der Waldbiotope außerhalb geschlossenen Waldes, die die Kennung „FFH-Bearbeitung
Planersteller“ haben
In ihrem Arbeitsbereich erfasst die Waldbiotopkartierung alle Wald-LRT (außer den LRT 9110
und 9130) und diejenigen Offenland-LRT, für die sie nach Tab. 2 in Anhang zuständig ist.
(s. a. Kap. 2.8.3).
WBK- Wald- Lebensraumtypen sowie Offenland-Lebensraumtypen im Zuständigkeitsbereich
WBK, die geringfügig über die unter 1. und 2. definierten Bereiche hinausgehen können dem
Arbeitsbereich WBK zugeschlagen werden, sofern es aus kartiertechnischen Gründen sinnvoll
ist (z. B. ein am Waldrand verlaufender Bach).
2.3
Kartierprojekt
Die Auswahl der Kartierprojekte (=Kartiergebiete) durch die FVA richtet sich zunächst nach
dem jeweiligen Anlass für eine Aktualisierung:
• Aktualisierung im Rahmen der Managementplanung Natura2000 (MPa): 1 - 3 Jahre im
Vorlauf zur Forsteinrichtung bzw. 2 Jahre im Vorlauf zur MPa
• Aktualisierung von WBK Projekten, deren Bearbeitungstand mehr als 7 Jahre alt ist, im
Vorlauf zur Forsteinrichtungserneuerung
• Aktualisierung aus fachlichen Gründen (z.B. wenn WBK deutlich älter als 10 Jahre),
unabhängig von FE-/MPa-Planung
Die einzelnen Kartierprojekte sollen über längere Sicht nachvollziehbar und überschaubar sein.
Viele kleinflächige Kartiergebiete in Gemengelage würden dagegen aufwändige Vor- und Nacharbeiten mit sich bringen. Dies beträfe insbesondere die Einpflege der Geodaten in den landesweiten Datensatz, da es bei zersplitterten und in Gemengelage liegenden Projektgebieten
zu zahlreichen Überschneidungen und Fehlflächen in Grenzlage käme.
Die WBK-Kartiereinheiten (= Kartierprojekte) sind daher kompakte, in sich geschlossene Gebiete, deren Außengrenzen möglichst langfristig Bestand haben. Beispiele: Landkreis oder Teile davon (Mindesteinheit: Gemeinde), bzw. FFH-Gebiete. Die Kartiergebiete beinhalten neben
dem öffentlichen Waldbesitz auch Privatwald, der von der WBK mitbearbeitet wird. Inselkartierungen, z.B. waldbesitzweise, sind zu vermeiden.
Vor der Verwaltungsreform 2005 bildeten die Forstbezirksgrenzen die Grenzen des Kartierprojekts. Sofern mit den o. g. Grundsätzen vereinbar bleiben diese Grenzen auch weiterhin als
Kartiergebietsgrenzen bestehen, womit die Aktualisierungskartierung den Namen des alten
Forstbezirks erhält. Damit ist auch eine direkte inhaltliche Verbindung zu den umfangreichen
Ausführungen der Erläuterungsberichte zur Erstkartierung gegeben.
2.4
Waldbiotope
Mischbiotope
In einem Waldbiotop können häufig mehrere Biotopstrukturen, auch mit unterschiedlichem
Schutzstatus, enthalten sein. Die einzelnen Biotopstrukturen werden prozentual zur Gesamtbiotopfläche angegeben. Dabei sind Überlagerungen möglich.
Mischbiotope sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgewiesen werden:
12
Technische Kartieranleitung
•
•
•
•
Kleinsträumliche Verzahnung unterschiedlicher Biotopstrukturen, die bezogen auf den
Kartiermaßstab nicht zu trennen sind oder für die der gesetzliche Schutzstaus nur über
die Verbundregelung greift (z. B. Eichen- Trocken- Wälder im Bereich von Felsen; Auwaldfragmente an Fließgewässern; Trockenhänge mit Magerrasen, Steinriegeln, Hecken + Nullflächen)
Gemengelage kartiersystematisch ähnlicher Strukturen (z. B. Feucht- und Nasswiesen
mit anderen Feuchtgebietstrukturen, Hainbuchenwald- Stieleichen-Wald und WaldziestHainbuchen- Stieleichenwald)
Großflächige Biotope mit kaum darstellbaren Kleinststrukturen (z. B. kleiner überschirmter Fels in einem strukturreichen Waldbestand)
Sich mehr oder weniger überlagernde Strukturen (z. B. Tümpel mit Verlandungszonen)
Für die Erfassung von FFH- Lebensraumtypen in FFH- Gebieten gelten strengere Vorgaben
zur Erfassung als Mischbiotop (s. Kap. 2.8).
Die Flächenprozentsummen der Biotopstrukturen eines Waldbiotops sind kleiner 100 %, falls
nicht geschützte oder schützenswerte Biotopflächen integriert sind; die reale geschützte Biotopfläche (ohne Überlagerungen) muss jedoch mindestens 50 % betragen.
Verbund:
Bei direkt aneinander grenzenden Biotopflächen ist der Verbund auch ökologisch verschiedener Biotopstrukturen immer gegeben. Ansonsten soll im Regelfall ein Abstand von 30 m
zur nächsten Fläche eines ökologisch nahe stehenden Biotops oder einer Fläche der gleichen
Biotopstruktur nicht überschritten werden. Im zweiten Fall muss die Gesamtfläche über 500 m²
betragen.
Grenzbiotope
Waldbiotope werden in ihrer gesamten Geländeausdehnung erfasst, unabhängig von den ein
Biotop durchschneidenden Besitz- oder Verwaltungsgrenzen. Biotope, die über solche Grenzen
hinausreichen, werden als Grenzbiotope bezeichnet.
Biotopnummern und Nummernrahmen
Ursprünglich (bis 2005) wurde für jeden Forstbezirk ein vierstelliger Nummernrahmen vorgegeben. Die Biotopnummern (= Erfassungsnummer) wurden systematisch vergeben und stiegen
von Nordwesten nach Südosten hin an. Ab 2007 wird der Nummerrahmen für neu zu erhebende Biotope projektweise vom Datenhandling vorgegeben.
Sammelbiotope
Sammelbiotope fassen mehrere gleichartige und nur kleinflächig abgegrenzte Waldbiotope in
einem Datensatz zusammen. Sammelbiotope können nur auf einem Viertelblatt eines TK 25Blattes gebildet werden. Insbesondere bei in bestimmten Naturräumen vorkommenden Biotopen ähnlicher Ausprägung (Dolinen, Felsen) sollte von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht
werden, um den Eingabeaufwand zu reduzieren.
Naturschutzgebiete und Naturdenkmale
Biotopflächen in Naturschutzgebieten (NSG) und flächenhaften Naturdenkmalen (FND) wie
auch in Waldschutzgebieten (BW und SW) werden in der Regel gesondert erfasst. Die Schutzgebietsgrenze ist immer auch Biotopgrenze. Sofern Flächen, die außerhalb dieser Schutzgebiete liegen und zum Biotop gehören darstellbar sind, erhalten sie einen neuen Datensatz
und eine neue Biotopnummer.
Technische Kartieranleitung
2.5
13
Karten und Kartenmaßstab
Die Waldbiotopkartierung wird im forstüblichen Maßstab 1:10.000 durchgeführt. Kartengrundlage
der Waldbiotopkartierung im Öffentlichen Wald ist die auf dem Amtlichen Liegenschaftskataster
(ALK) basierende FOGIS-Geometrie. In Gemengelage zum Privatwald und im Privatwald dient
als Kartierbasis bei fehlender FOGIS-Geometrie ersatzweise das ALK1. Die kartographische
Darstellung der Biotope ist somit flächenscharf. Bei Kartierungen im kleinparzellierten Privatwald
oder im Waldübergangsbereich kann in Ausnahmefällen der Maßstab auf 1:5.000 vergrößert werden.
Die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung werden flächendeckend auf der Biotopkarte im Maßstab 1:10.000 dargestellt (Standardkarte 252). Kartenbasis ist die flächendeckende forstliche
Blankettkarte.
Zur Integration der Waldbiotopkartierung (Biotopumrisslinien, Punkt- und Sammelbiotope) in
die Waldfunktionenkartierung wird die Biotopinformation in generalisierter Form dargestellt. Die
Datenbereitstellung für die Waldfunktionenkarte erfolgt in digitaler Form.
2.6
Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung
Die Waldbiotopkartierung wird von der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA) durchgeführt. Sie
erfolgt in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung BadenWürttemberg, vertreten durch die LUBW Karlsruhe. Im Rahmen der WBK werden die nach § 32
NatSchG besonders geschützten Biotope im Wald abschließend erfasst. Das Ergebnis der
Waldbiotopkartierung, der gesamte Bestand an Waldbiotopen, wird von beiden Fachverwaltungen in gleicher Weise nach außen vertreten.
Die Zusammenarbeit zwischen der Forstverwaltung sowie der Naturschutzverwaltung erfolgt in
zwei Abschnitten der Kartierung:
•
Während der Vorbereitung der Geländekartierung kommt es im Rahmen der Informationsbeschaffung über das Kartiergebiet zu Kontakten mit den Behörden und Institutionen der Naturschutzverwaltung (Untere Naturschutzbehörden, Naturschutz-Referate
der Regierungspräsidien, Naturschutzbeauftragte).
•
Im Rahmen der Abstimmung der Geländeerhebungen der Waldbiotopkartierung mit den
Biologen der LUBW ergibt sich eine direkte Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung.
⇒ A 3.2.2 Abstimmung der Kartierergebnisse
Die Abstimmung ist erforderlich, da
•
•
1
die Waldbiotopkartierung die Biotopkartierung der Naturschutzverwaltung im Wald fortführt und diese ersetzt,
die Waldbiotopkartierung die nach § 32 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope im
Wald abschließend erfasst.
Bis einschließlich 2001 wurde auf Basis der Topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 kartiert und digitalisiert.
Ab Ende 2004 liegen für den gesamten Privatwald und für den Großteil des Öffentlichen Waldes an das ALK angepasste Abgrenzungen vor.
14
Technische Kartieranleitung
2.7
Aktualisierungsturnus und Forsteinrichtung
Die Integration der aktualisierten Waldbiotopkartierung in die Forsteinrichtung des öffentlichen
Waldbesitzes erfolgt durch Aufnahme der WBK-Ergebnisse in die Revierbücher (FE1-Belege)
sowie die Darstellung der Biotope in den Forstbetriebskarten.
Die Auswahl der zu aktualisierenden Forstbetriebe orientiert sich weitgehend an der Forsteinrichtungsplanung, um eine Bereitstellung möglichst aktueller WBK-Daten für die FEErneuerung zu gewährleisten. Die Aktualisierung findet daher 1 bis 3 Jahre vor den Planungsbegängen der Forsteinrichtung statt.
Die zeitliche Abfolge der WBK-Integration wird in nachstehender Tabelle verdeutlicht:
Tab. 1 Zeitliche Abfolge der kartographischen Integration der Waldbiotopkartierung in die Forsteinrichtung
im Rahmen des WBK-Standardverfahrens
Ablauf- Jahr
schritte
1
1
Arbeitsinhalt
Zeitraum
Wer
1
1.
Bereitstellung digitaler Blankettkarten
Bis Januar
FGeo
2
1.
Aktualisierung WBK
Veg. Periode
(Apr. – Nov)
FVA – WV WBK
3
1.
Digitale Bearbeitung auf Basis DGK/ALK
ab ca. Jahresmitte FVA – WV WBK
4
1./2.
Lieferung der aktuellen digitalen WBKDaten an die FGeo-Büros
31.12.
FVA – WV WBK
5
1./2.
Croquis vorbereiten und abgeben
Jan.-März
FGeo
6
2.
Planungsbegänge der Forsteinrichtung
April – November
Forsteinrichtung
7
2.
ab Juni
Forsteinrichtung/FGeo
8
2.
Ab Juli
FGeo (fakultativ)
9
2.
FOGIS-Schlußabgleich
bis spätestens Dez. FVA (fakultativ)
10
3.
Abgabe der endgültigen Waldorte am FA
1. Januar
Waldorte erhalten endgültigen digitalen
Status
Lieferung der Geometriegrundlagen an
die FVA
Forsteinrichtung
Aufgrund MaP-Basisdatenerhebung und entspr. terminlichen Vorgaben kann sich der Ablauf geringfügig ändern.
Vor der WBK-Aktualisierung werden von den FGeo-Büros die digitalen Blankettkarten bereitgestellt (1). Nach WBK-Aktualisierung und digitaler Bearbeitung (2/3) können die aktuellen Biotope in die Croquis für die Planungsbegänge der Forsteinrichtung (5) aufgenommen werden.
Damit stehen dem Einrichter zum Zeitpunkt der Planungsbegänge die aktualisierten Waldbiotope zur Verfügung. Nach Vorliegen der neuen Bestandesgrenzen (7) kann von der FVA rechtzeitig vor Erstellung der Forstbetriebskarten ein digitaler Schlussabgleich durchgeführt (9)
werden.
2.8
WBK- Verfahren in FFH- Gebieten
Das WBK-Standardverfahren mit Erfassung von §30a- (Biotopschutzwald) und § 32- Biotopen
sowie weiteren Biotopen mit besonderer Bedeutung für den Natur- und Artenschutz erstreckt
sich grundsätzlich auch auf die FFH-Gebiete. Im Rahmen der Managementplanung Natura2000 (MaP) ergeben sich jedoch innerhalb der aktuellen FFH-Gebiete Zusatzaufgaben für
Technische Kartieranleitung
15
die Arbeit der WBK, die insbesondere die Abgrenzung und Bewertung bestimmter Lebensraumtypen und Lebensstätten bestimmter Arten im Arbeitsbereich WBK umfassen. Im Folgenden werden diese Zusatzaufgaben näher erläutert.
Das im vorliegenden Kapitel beschriebene WBK-Verfahren gibt den aktuellen Stand vom Frühjahr 2009 wieder und bedarf in Teilen noch der Ergänzung. Nachträgliche Anpassungen sind
daher möglich.
2.8.1
Zuständigkeitsregelung für die Erfassung von Lebensraumtypen und Arten in
FFH-Gebieten
Nach der Schlüsselliste (s. Teil C, Anhang) ist die Waldbiotopkartierung für die Erhebung und
teilweise Bewertung von 23 Lebensraumtypen und einer Art im Wald zuständig.
Innerhalb von FFH- Gebieten bedeutet das für die Aktualisierung der Waldbiotopkartierung:
• Abgrenzung von 11 Wald-Lebensraumtypen mit Bewertung der Zustandsparameter
nach Vorgabe der Forsteinrichtung sowie gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge. Die
Abgrenzung der beiden großflächigen Buchenwald- Lebensraumtypen 9110 und 9130
erfolgt im Nachgang zur WBK durch die Forsteinrichtung (Kap. 2.8.2.).
• Abgrenzung und vollständige Bewertung einschließlich Vorschlägen zu Erhaltungs- und
Entwicklungszielen (Maßnahmenvorschläge) von 12 Offenland- Lebensraumtypen (s.
Kap. 2.8.3.), die im Arbeitsbereich der Waldbiotopkartierung liegen. Die innerhalb von
FFH- Gebieten vom WBK-Standardverfahren abweichende Definition des Arbeitsbereichs ist dabei zu berücksichtigen (s. Kap. 2.2)
• Erfassung, Bewertung und Maßnahmenvorschläge hinsichtlich der Artenvorkommen
bzw. der Habitatstrukturen des Frauenschuhs.
Gemäß naturschutzfachlicher Vorgaben müssen die Lebensraumtypen flächenscharf abgegrenzt und jeweils mit eigener Artenliste, Bewertung, Erhaltungs-/ Entwicklungsmaßnahmen für
die Managementplanung bereitgestellt werden. Daher ist es im Rahmen der Aktualisierung
erforderlich, WBK-Biotope bzw. Biotopstrukturen, die FFH- Lebensraumtypen zugeordnet werden, gegebenenfalls neu abzugrenzen bzw. Mischbiotope zu entflechten. Dieses bedeutet eine
intensive Nachbearbeitung bisher kartierter Flächen.
Lebensraumtypen wie Wachholderheiden, Trocken-, Sand- und Magerrasen, Stillgewässer
sowie offene Übergangs- und Hochmoore einschließlich deren Regenerationsstadien, werden
vom Planersteller erhoben. Ihre Flächen verbleiben aber als Waldbiotope im Datenbestand der
WBK und müssen gegebenenfalls aktualisiert werden. Ebenfalls von der WBK nicht erhoben
werden kleine Offenland-LRTs ihres Zuständigkeitsbereichs, wenn sie sich innerhalb dieser,
vom Planersteller zu bearbeitender Flächen befinden (z.B. kleine Einzelfelsen innerhalb einer
Wachholderheide).
Die Bearbeitung der Geo- und Sachdatensätze erfolgt standardmäßig nach den Vorgaben dieses Kartierhandbuches (Kapitel 5).
2.8.2 Wald- Lebensraumtypen
Erhebung der Buchenwald-Lebensraumtypen 9110 / 9130
Die Waldbiotopkartierung erfasst die 4 Buchen-Waldgesellschaften, die den Waldlebensraumtypen 9110 und 9130 zugeordnet werden, auch innerhalb der FFH-Gebiete wie bisher nach
den WBK-Kriterien bei regionaler oder landesweiter Seltenheit. Eine weitere FFH- konforme
Bearbeitung (z. B. Bewertung usw.) als Waldlebensraumtyp erfolgt jedoch ausschließlich durch
die Forsteinrichtung, unabhängig von der Kartierung als WBK-Waldgesellschaft. Dabei wird von
16
Technische Kartieranleitung
der Annahme ausgegangen, dass regional seltene WBK-Waldgesellschaften (saurer Flügel des
Hainsimsen- Buchen-Waldes, Waldmeister- bzw. Waldgersten-Buchen-Wald) sowie der landesweit durch die WBK erhobene Heidelbeer-Buchenwald innerhalb der von der FE erfassten,
pflanzensoziologisch abgegrenzten Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwald- Lebensraumtypen zum größten Teil „automatisch“ mit enthalten sind.
Erhebung der anderen Waldlebensraumtypen
Die 11 anderen, überwiegend kleinflächig vorkommenden Waldlebensraumtypen (9140 –
9410) entsprechen zu 100% den seltenen naturnahen Waldgesellschaften. Die Zuordnung eines Biotops zum FFH- Waldlebensraumtyp ergibt sich dabei immer automatisch aus der Zuordnung zur seltenen naturnahen Waldgesellschaft.
Die entsprechenden Abgrenzungen aus der WBK werden daher unverändert in der Bestandesabgrenzung der Forsteinrichtung übernommen.
Für die WBK gelten folgende erweiterte Erfassungsmodalitäten:
Erreichen Waldgesellschaften, die einem Waldlebensraumtyp zugeordnet werden, auf einer
zusammenhängenden Fläche die Kartierschwelle2 (s. Tab. 1), müssen diese flächenscharf als
Einzelbiotop dargestellt und die entsprechenden FFH- Angaben (Bewertung, Maßnahmen)
zusätzlich erhoben werden.
Tab. 1, Erfassungsschwelle für Wald-Lebensraumtypen 9140 - 9410
Code FFH- Lebensraumtyp
Kartierschwelle i.d.R. (ha)
9140 Subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Bergampfer
0,5
9150 Orchideen-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
0,3, Wuchsgeb. 6: 0,5
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum)
0,5
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
0,5
9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilia-Acerion)
0,5
9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen
0,5
91D0 Moorwälder
0,3
91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern
0,3
91F0 Hartholzauenwälder
0,5
91U0 Kiefern-Wälder der sarmatischen Steppe
--
9410 Bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
0,5
Sonderfall 91E0 Erlen-und Eschenwälder
Die Kartierschwelle von Waldflächen, die dem 91E0 zugeordnet werden, liegt i.d.R. bei 0,3 ha.
Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn
a) innerhalb Waldes eine unter der Kartierschwelle liegende Fläche eindeutig darstellbar
ist und keine Fragmentierung bestehender Biotopflächen erfolgen muss (z. B. wenn eine Nassgalle zu mindestens 70 % einem 91E0 zuzuordnen ist)
b) am Waldrand sich eine kleine Auwaldteilfläche offensichtlich außerhalb des Arbeitsbereichs WBK ins Offenland fortsetzt,
c) (Klein-)Flächen des 91E0 (nicht Einzelbäume oder Kleinstgruppen) im engen räumlichen Verbund mit anderen FFH-Lebensraumtypen (z.B. 3240/60, 7220, 9180 oder
91F0) liegen und eine getrennte Erfassung darstellungstechnisch nicht möglich ist.
2
Die aufgeführten Flächenschwellen sind für jede einzelne Teilfläche eines Biotopes maßgeblich.
Technische Kartieranleitung
17
In den Fällen a) und b) erfolgt immer eine Erfassung als Haupt-Lebensraumtyp, bei c) je nach
Flächenanteilen als Haupt- oder Neben-LRT.
Seltene naturnahe Waldgesellschaften, welche die in Tabelle 1 genannten FFH- Flächenschwellen nicht erreichen, werden nicht als FFH- Waldlebensraumtypen erhoben. Sie müssen
aber als Waldbiotope (sofern darstellbar als Einzelbiotope) in der üblichen Weise erfasst werden, da sie gesetzlich geschützt sind.
Erhebung der Bewertungsparameter und Biotopbeschreibung
Für die 11 Wald-Lebensraumtypen werden standardmäßig die entsprechenden Zustandsparameter auf Bestandesebene (= Biotopebene) gemäß Bewertungsmatrices im Anhang C erhoben.
Die Parameter werden i.d.R. von der WBK gutachtlich vor Ort erhoben und im Rahmen der
Bewertung in das Waldmodul übernommen.
Alle anderen Angaben in der Biotopbeschreibung (z. B. Arten, Strukturen, Gefährdungen,
Maßnahmen, Textfelder, usw.) erfolgen wie im WBK-Standardverfahren.
Weitere Biotopstrukturen, die mit dem Waldlebensraumtyp überlagert (Quellen, Tümpel) oder
untrennbar verbunden sind (z. B Klingen, Bäche), und die keinen FFH- Lebensraumtyp bilden,
werden wie bisher mit Prozentanteilen im Belegsatz festgehalten. (=> Mischbiotopregelung,
Kap. 2.4).
2.8.3 Offenland- Lebensraumtypen
Erhebung der Offenland-Lebensraumtypen
In FFH- Gebieten werden über die WBK 12 Offenland-Lebensraumtypen im Arbeitsbereich
WBK erhoben und bewertet. Hierzu zählen Fließgewässer, Hochstaudenfluren, Kalktuffquellen,
Höhlen, Felsen, Block- und Geröllhalden.
Gemäß naturschutzfachlicher Vorgaben müssen auch diese Lebensraumtypen flächenscharf
dargestellt werden. Daher ist auch hier die Differenzierung von Mischbiotopen in die einzelnen
Lebensraumtypen (nicht Strukturen) notwendig.
Erhebung der Bewertungsparameter und Biotopbeschreibung
Der Erhaltungszustand der Offenlandlebensraumtypen wird vollständig vom Waldbiotopkartierer bewertet.
Die Bewertung des Erhaltungszustandes unterteilt sich nach den drei Kriterien
• Lebensraumtypisches Arteninventar
• Lebensraumtypische Habitatstrukturen
• Beeinträchtigungen
Jedes Kriterium wird mit A, B oder C bewertet und abschließend ein Gesamtwert (nach Schema im Anhang C) ermittelt. Die Gesamtbewertung ist kurz zu begründen (1 – 3 Sätze). Abweichungen vom Schema der Gesamtbewertung sind zusätzlich zu begründen.
Weitere Biotopstrukturen, die mit dem LRT verbunden, aber nicht Lebensraumtyp sind, werden
wie bisher mit Prozentanteilen im Belegsatz festgehalten. (-> Mischbiotopregelung, Kap. 2.3).
Alle anderen Angaben (z. B. Arten, Gefährdungen, Textfelder, usw.) erfolgen wie im WBKStandardverfahren.
18
Technische Kartieranleitung
2.8.4 Maßnahmenvorschläge
Für die zu bearbeitenden Wald- und Offenland- Lebensraumtypen werden konkrete Maßnahmenvorschläge gemacht und in Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen differenziert. Die
einzelnen Maßnahmenvorschläge werden aus einer Liste ausgewählt (verschlüsselt) und gegebenenfalls textlich weiter erläutert.
•
•
Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die eine Verschlechterung der bisherigen
Qualität des Lebensraumtyps verhindern sollen.
Entwicklungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Lebensraum- oder Lebensstättenqualität beitragen sollen. Sie sind i. d. R. freiwillig oder auf
vertraglicher Basis umsetzbar. Hierzu zählen auch Maßnahmen die zu einer Vergrößerung der Lebensraumtypenflächen innerhalb eines FFH-Gebietes zählen.
Sofern die Gesamtbewertung eines Frauenschuhvorkommens oder eines Offenland- LRT mit
„C“ erfolgt, ist die Angabe eines Maßnahmenvorschlages zur Verbesserung des Erhaltungszustandes obligatorisch.
2.8.5 Abstimmung der Kartierergebnisse mit der LUBW
Innerhalb der FFH- Gebiete entfällt die Abstimmung in ihrer bisherigen Form, da die flächenbedeutsamen §32-OL-Strukturen vom Werkvertragnehmer Offenland im Rahmen der Management-Planung bearbeitet werden.
2.8.6 Kartierung von Arten
Frauenschuh
Vorkommen des Frauenschuhs werden wie bisher umfassend über die WBK erhoben (i.d.R.
als Leitbiotoptyp 8). Zusätzlich zum bisherigen Vorgehen müssen der Erhaltungszustand bewertet und die aktuellen Fundpunkte kartographisch festgehalten werden. Das genaue Vorgehen in FFH- Gebieten ist im Teil B, Kapitel 4 erläutert.
Innerhalb von FFH- Gebieten werden alle Vorkommen des Frauenschuhs durch die WBK bearbeitet.
Technische Kartieranleitung
3.
19
Kartierablauf und Verfahrensbeteiligte
Vom Verfahrensablauf her lässt sich die WBK-Aktualisierung grob in die 3 Abschnitte Vorbereitung, Geländearbeit und Datenbearbeitung gliedern.
Die Aktualisierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verfahrensbeteiligten
• FVA (mit Vertragnehmer „Stabstätigkeit/ Qualitätssicherung“)
• Vertragnehmer „Datenhandling“
• Regierungspräsidien (Forst- und Naturschutzreferate)
• Landratsämter (Forstabteilungen)
• Werkvertragnehmer „WBK- Aktualisierung“ (Waldbiotopkartierer)
• Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)
Den am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Unternehmen fallen im Zuge der Aktualisierung
jeweils spezielle Aufgaben zu. Diese werden als Bestandteile des Verfahrens einzelnen Ablaufphasen zugeordnet.
Die nachstehende differenzierte Darstellung des WBK-Aktualisierungsablaufs gliedert sich
nach den o.g. Verfahrensbeteiligten und deren speziellen Aufgaben innerhalb der Aktualisierungsphasen.
3.1
FVA
Die fachtechnische Leitung der Waldbiotopkartierung liegt bei der Forstlichen Versuchs- und
Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Sie erarbeitet auch die fachlichen Vorgaben.
Bei den im Folgenden beschriebenen Aufgaben wird die FVA durch den Vertragnehmer „Stabstätigkeit/ Qualitätssicherung“ unterstützt.
3.1.1 Planung und Auftragsvergabe
Die Planung der WBK-Kartierprojekte durch die FVA orientiert sich an den in Kapitel 2.3 genannten Grundsätzen.
Neben der Planung und Abgrenzung der Kartierprojekte und der Auswahl der zu bearbeitenden
Biotope hat die FVA noch weitere Aufgaben:
• Abstimmung der zu bearbeitenden Projekte mit den zuständigen Abteilungen der Regierungspräsidien
• Information der Forstämter
• Information der LUBW Karlsruhe über die Aktualisierungsprojekte (⇒ Abstimmung §32Strukturen)
• Information der Unteren Naturschutzbehörden über die Projekte sowie die Inhalte der
Aktualisierung
• Ausschreibung und Vergabe von Kartieraufträgen und Datenhandling
3.1.2 Bereitstellung von Daten und Arbeitsunterlagen
Im Vorlauf zur Aktualisierung erstellt die FVA Projektaufträge und Potentialkarten. Diese werden dem Werkvertragnehmer „WBK-Aktualisierung“ zu Beginn seiner Arbeiten zur Verfügung
gestellt und dienen als wichtiger projektbezogener Leitfaden.
Zu Beginn des Auftrages veranlasst die FVA den Vertragnehmer „Datenhandling“, dem Werkvertragnehmer „WBK-Aktualisierung“ weitere Arbeitsmaterialien sowie die benötigten Daten zu
übermitteln.
20
Technische Kartieranleitung
3.1.3 Koordination und Betreuung laufender Kartierungen
Wesentliche Aufgaben der FVA im Rahmen laufender Kartierprojekte zur WBK-Aktualisierung
liegen in der Beratung, fachlichen Anleitung und Kontrolle der Kartierer vor Ort. Die Steuerung
und Kontrolle der von den Kartierern erbrachten Arbeiten erfolgen durch regelmäßige Geländebegänge und Besprechungen (=> laufende Qualitätssicherung).
Die Betreuung der Sach- und Geodatenbearbeitung laufender Projekte wird im Auftrag der FVA
durch das Datenhandling durchgeführt.
3.1.4 Qualitätssicherung und Datenzusammenführung
Der FVA obliegt die Endkontrolle der Arbeitsergebnisse der Vertragsnehmer „Datenhandling“
und „WBK-Aktualisierung“.
Datenzusammenführung und formale QS erfolgen über den Vertragnehmer „Datenhandling“ (s.
Kap. 3.2)
3.1.5 Datenverwaltung
Daneben bestehen in Bezug auf die routinemäßige Bearbeitung des WBKDatenbestandes folgende weitere Daueraufgaben, bei denen die FVA vom Vertragnehmer „Datenhandling“ unterstützt wird:
1. Pflege des Datenbestandes
• Laufende Qualitätssicherung
• Stichprobenartige Überprüfung der erfolgten Aktualisierungskartierungen
• Erforderlichenfalls Nachkartierungen oder Fehlerbereinigung aufgrund externer
Hinweise
2. Koordination des Datenaustausches mit
• Naturschutzverwaltung (LUBW)
• Landesweitem Geodatenserver
3. Betreuung und Bearbeitung von Anfragen / Ausgabe von Unterlagen an
• Externe (z.B. UNI/ Behörden/ Planungsbüros)
• Erstellung standardisierter Unterlagen Forst- und Naturschutzverwaltung
• Lenkung der Archivierung von analogen und digitalen Kartierungsunterlagen
4. Fallweise Beratung der Forst- und Naturschutzbehörden
3.2
Datenhandling (GIS)
Zu den extern vergebenen Aufgaben des Datenhandlings gehören:
3.2.1 Vorbereitung
•
•
die Produktion von Übersichtskarten 1:25.000 ( 1:35.000) auf der Basis der Vorplanung
der FVA
die Bereitstellung der Geobasis- und Fachdaten sowie der WBK- Kartierdatenbank auf
der Basis der von der FVA festgelegten Kartierobjekte
Technische Kartieranleitung
21
3.2.2 Betreuung der laufenden Kartierung
•
•
Gis- und Datenbankbetreuung der laufenden externen Kartierung für alle Fragen im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung und –bereitstellung und den bereitgestellten
Softwaremodulen und Extensions
Gegebenenfalls Einspielen von Zwischenständen der Ergebnisse der externen Bearbeitung
3.2.3 Rücknahme, Konsolidierung und Einspielen in den landesweiten Datenbestand
•
•
•
•
•
Rücknahme der Daten und formale Qualitätssicherung der Sach- und Geodaten (bei
Mängeln s. Kap. 5)3
Unterstützung der FVA – Kartierleitung bei der fachlich-inhaltlichen Kontrolle
GIS-Konsolidierung (Randabgleich, Anpassung an zwischenzeitlich neue ALK-und FOGIS-Stände, Bearbeitung der Betexter)
Datenübernahme in den zentralen Datenbestand.
Aufhebung der Sach- und Geodaten-Sperrung
3.2.4 Routinearbeiten (Datenverwaltung)
1. Laufende Bearbeitung der Datensätze
• Qualitätssicherung
• Kontrolle des Abgleichs mit FoGIS, ALK u.a.
2. Verwaltung der Datenschnittstellen FVA / Landesverwaltung
• Zusammenstellung der Geo- und Sachdaten zur Weitergabe an die Naturschutzverwaltung (LUBW)
• Bereitstellung/ Bearbeitung der Daten für den landesweiten Geodatenserver
3. Folgeaktualisierungen
• Aktualisierung landesweiter Statistiken mit Bezug zur WBK
• Erstellung aktualisierter WBK-Karten
4. Bearbeitung von Anfragen / Ausgabe von Unterlagen im Auftrag der FVA
• Zusammenstellung und Versand WBK-bezogener Sach- und Geodaten entsprechend interner und externer Anfragen(z.B. UNI/ Behörden/ Planungsbüros)
• Erstellung und Ausgabe standardisierter Unterlagen (Biotopbelege und -karten)
an die Forst- und Naturschutzbehörden (-> Offenlegung)
• Archivierung von analogen und digitalen Kartierungsunterlagen
5. Pflege des Datenbestandes
• Nachbearbeitung der Geo- und Sachdaten bzw. Fehlerbereinigung nach Maßgabe FVA
3
Die einzuhaltenden Toleranzen bezüglich der inhaltlich-fachlichen Richtigkeit und der geometrischen
Genauigkeit der erstellten Daten und die Bedingungen zur Abnahme der Kartierergebnisse sind im Abschnitt 5 beschrieben.
22
3.3
Technische Kartieranleitung
Regierungspräsidien (Naturschutzreferate und Forstdirektionen)
Im Rahmen der WBK-Aktualisierung ergeben sich für die FD-Referate Forsteinrichtung und
Forstpolitik sowie die Naturschutzreferate folgende Aufgaben.4
3.3.1 Planung und Festlegung der FE- und der Natura2000 MaP-Gebiete
Die Forstdirektionen legen die einzurichtenden Forstbetriebe fest und stimmen die zu bearbeitenden FFH-Gebiete mit den Naturschutzreferaten ab. Dieses beinhaltet auch eine Festlegung
und Abstimmung der Arbeitsbereiche Wald – Offenland und der Außengrenzen in FFHGebieten.
3.3.2 Bereitstellung erforderlicher Geodaten
Die FE- Planung, die zu kartierenden FFH- Gebiete und die erforderlichen Geodaten werden
der FVA zeitnah zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht schon über den landesweiten Geodatenverbund vorliegen
3.3.3 Information der unteren Forstbehörden
Die zuständigen Forstabteilungen am Regierungspräsidium informieren zu Beginn des Kartierjahres die betroffenen unteren Forstbehörden auf dem Erlassweg. Der Erlass soll auch die Zusammenarbeit zwischen Waldbiotopkartierer und Forstamt skizzieren. Das Forstamt wird dabei
gebeten, den Kartierer hinsichtlich Arbeitsraum, Spezialisteninformation, Literatur, Kartenmaterial und Information über potentielle Waldbiotopflächen im Forstbezirk zu unterstützen.
3.3.4 Rückmeldungen durch Änderungen des WBK-Bestandes im Rahmen der
FE
Sollte sich im Zuge der Forsteinrichtungserneuerung (FEE) ein Änderungs- oder Anpassungsbedarf der Waldbiotopkartierung ergeben, findet eine zeitnahe Abstimmung mit der WBK noch
im Jahr der Forsteinrichtung statt
3.4
Landratsämter (Untere Forstbehörden)
Den unteren Forstbehörden fallen im Rahmen der WBK-Aktualisierung insbesondere folgende
Aufgaben zu:
3.4.1 Vorbereitung der Geländekartierung
Die Forstämter informieren den Kartierer über stattgefundene Biotoppflege- oder entwicklungsmaßnahmen, mögliche Biotopveränderungen (s. Checkliste im Anhang) sowie
4
Das weitere Vorgehen bzw. Verfahrensschritte im Zusammenhang mit der Managementplanung in
FFH-Gebieten werden hier nicht beschrieben; es wird auf das Natura2000- MP Handbuch der Naturschutzverwaltung sowie auf das Verfahrenshandbuch zur Forsteinrichtung in FFH- Gebieten verwiesen.
Technische Kartieranleitung
23
zusätzliche potentielle Biotopflächen. Die Informationen können z. B. in einer vom Forstamt
erstellten Vorschlagskarte veranschaulicht werden.
Des Weiteren vermitteln sie Kontakte zu örtlichen Artenschutzexperten bzw. stellen relevante
Informationen zum Artenschutz zusammen und informieren gegebenenfalls die Öffentlichkeit in
ortsüblicher Weise über die stattfindenden Geländearbeiten.
3.4.2 Arbeiten nach erfolgter Kartierung
Sollten sich durch die Überarbeitung Veränderungen im Biotopbestand (z. B. Änderung des
gesetzlichen Schutzstatus) ergeben, ist eine Information der Waldbesitzer über die Ergebnisse
der Aktualisierung notwendig.
Dabei können die kommunalen Waldbesitzer im Rahmen von Einzelgesprächen, Gemeinderatssitzungen oder Exkursionen über die Veränderungen im Biotopbestand ihres Waldes informiert werden. Im Privatwald müssen die Änderungen öffentlich bekannt gemacht werden (Auslegung der Ergebnisse). Hierzu stattet die FVA die unteren Forstbehörden mit den notwendigen
Unterlagen aus.
3.5
Werkvertragnehmer WBK-Aktualisierung
Der Ablauf der im Rahmen der eigentlichen Waldbiotopkartierung durchzuführenden Arbeiten
gliedert sich wie folgt:
3.5.1 Organisatorische Vorbereitung
•
•
•
•
Kontaktaufnahme und Informationsaustausch mit der Unteren Forstbehörde und den
zuständigen Revierleitern (s. Zusammenarbeit Forstbehörden vor Ort)
Erstellung von Arbeitsunterlagen als Grundlage der Geländearbeiten (Arbeitskarten, Belegsätze, Reinkonzeptkarten)
Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Werkvertragnehmer LUBW
Fallweise erforderliche Kontaktaufnahme zu weiteren Behörden (z.B. untere Naturschutzbehörde), Institutionen, Verbänden
3.5.2 Inhaltliche Vorbereitung
Grundlage der Kartierarbeiten sind der Arbeitsauftrag/Vorbericht und die Potentialkarten als
Ergebnis der FVA- Analyse sowie der von der FVA zur Verfügung gestellte Datensatz. Diese
können um weitere Informationen ergänzt werden, z. B.:
• Informationen durch Forstamt/ Revierleiter
• Ergebnisse der eigenen Auswertungen und Analysen von Datenbestand und Erläuterungsberichten
• Sonstige Hinweise (Gutachten, Vegetationskartierungen, Naturschutzinfos)
Es wird empfohlen, potentielle Biotope in einer Übersichtskarte einzutragen. (z. B. TK oder Potentialkarte der FVA)
Nach Abschluss der Vorbereitungen muss der Kartierer einen Überblick über die Inhalte des
Kartierauftrages haben und den Zeitbedarf für die Geländephase abschätzen können. Die zugrunde liegende Kalkulation der FVA sieht nur eine einmalige Begehung der Flächen vor.
24
Technische Kartieranleitung
3.5.3 Geländearbeiten
Die Geländearbeiten (ggfls. unter Beteiligung des zuständigen Revierleiters) beinhalten in erster Linie folgende Punkte:
• Erfassung der Veränderungen bestehender Biotope (inhaltlich, räumliche Abgrenzung),
gegebenenfalls Begutachtung vollzogener Pflegemaßnahmen
• Überprüfung bestehender Biotope auf Differenzierungsmöglichkeiten hinsichtlich der
Darstellung der FFH-Lebensraumtypen und entsprechende Anpassung
• Getrennte Erfassung von FFH- Lebensraumtypen in FFH-Gebieten
• Maßnahmenplanung und Bewertung von Offenlandlebensraumtypen in FFH-Gebieten
• Bearbeitung von Potentialflächen für seltene naturnahe Waldgesellschaften auf Basis
der Potentialkarte und gegebenenfalls Neukartierung
• Bearbeitung der in den Waldverband neu aufgenommenen Flächen und Überprüfung
von §32-Offenlandbiotopen und deren Einarbeitung, sofern erforderlich
• Biotopflächenanpassung an die FOGIS- und ALK-Geometrien.
Die Außenaufnahmen richten sich nach der Arbeitsplanung des Kartierers (s. Arbeitskarten).
Ein revierweises Vorgehen wird empfohlen.
3.5.4 Abstimmung der Kartierergebnisse
•
•
•
Regelmäßiger und zeitnaher Austausch von Kartierunterlagen mit den Werkvertragsnehmern der LUBW
Laufender Austausch mit der Kartierleitung zum Stand der Arbeiten und Klärung verfahrenstechnischer und kartiertechnischer Fragestellungen. Hierzu sind regelmäßig Begänge, gegebenenfalls mit Beteiligung der LUBW- Auftragnehmer, zur Klärung offener
Fragen in den Kartierobjekten durchzuführen. Zur Vermeidung von Nacharbeiten ist bereits während der Geländearbeiten die Kartierleitung über die Ergebnisse und Problemfälle der Aktualisierung in Kenntnis zu setzen bzw. sind Zwischenstände abzuliefern.
Einarbeitung der Abstimmungsergebnisse in die Kartierung.
3.5.5 Datenbearbeitung
•
•
•
•
Erstellung der Reinkonzeptkarten mit neuen Biotopabgrenzungen
Eingabe der Sachdaten in die WBK-Access-Datenbank (Überarbeitung Datensatz)
Digitalisierung der Geodaten und Feinanpassung an die vorhandenen FOGIS-/ ALKGeometrien nach Maßgabe der Digitalisierungsvorgaben der FVA (s. Kap. 5)
Interne Qualitätssicherung, Überprüfung der einzuhaltenden Standards und Fehlertoleranzen (s. Kap. 5)
3.5.6 Abschlussarbeiten
•
•
•
Information von unterer Forstbehörde, Revierleiter und Waldbesitzer über das Ergebnis
der Kartierung, insbesondere die Veränderungen gegenüber der Vorkartierung (s. Zusammenarbeit Forstbehörden vor Ort).
Gegebenenfalls nachträgliche Einarbeitung weiterer Veränderungen
Erstellung eines Abschlußberichtes mit den wichtigsten inhaltlichen Änderungen nach
Muster FVA (s.u. unter „Bericht zur Aktualisierung“)
Technische Kartieranleitung
25
3.5.7 Laufende Arbeiten
•
•
•
Einmal pro Kalendermonat Abgabe eines schriftlichen Statusberichts zum aktuellen
Stand der Kartierarbeiten mit Informationen zu den konkreten Inhalten der Aktualisierung, insbesondere den Abweichungen gegenüber den Vorkartierungen.
Mindestens einmal pro Jahr Besprechung mit der FVA-Kartierleitung in Freiburg, im Bedarfsfall auch häufiger.
Erforderlichenfalls Abgabe von Zwischenständen (Geo- und Sachdaten)
3.5.8 Bereitstellung der Daten
•
•
•
Sachdaten in der WBK-Access-Datenbank
Geodaten im vorgegebenen Format
Berichte in MS-Word
Zusammenarbeit mit den Forstbehörden vor Ort
Der Waldbiotopkartierer stellt im Rahmen einer Dienstbesprechung vor Beginn der Geländearbeiten den Inhalt und Ablauf der Waldbiotopkartierung am Forstamt vor. Neben der Informationsvermittlung dient die Besprechung auch dazu, die aktive Rolle des Forstamtes bzw. der
Großprivatwaldbesitzer bei der Mitarbeit an der Waldbiotopkartierung hervorzuheben. Die Revierleiter werden zur Begleitung des Waldbiotopkartierers eingeladen. Eine fallweise Teilnahme
der Revierleiter an den Geländebegängen kann v. a. aus Gründen lagegetreuer Biotopeinträge
erforderlich werden.
Nach Abschluss der Geländearbeiten sollen Forstamt und Großprivatwald über die Biotopausstattung ihres Waldes in kurzer Form - z. B. im Rahmen einer Dienstbesprechung - informiert
werden. Auf der Grundlage der Arbeitskarten und Erfassungsbelege lassen sich Aussagen
über Biotopschwerpunkte im Forstbezirk treffen. Auf Wunsch des Forstamtes bzw. der Großprivatwaldbesitzer wird Zug um Zug informiert.
Die Vorinformation ist keine Abstimmung der Waldbiotope mit dem Forstamt bzw. dem Waldbesitzer. Die erfassten Waldbiotope sind nach Kartierhandbuch, Biotopschutzgesetz und Landeswaldgesetz klar beschrieben und vorgegeben. Darüber hinaus können anlässlich der Vorinformation Maßnahmenvorschläge oder Vorstellungen der Waldbiotopkartierung über zukünftige
Waldschutzgebiete abgesprochen werden.
Bericht zur Aktualisierung
Auf Basis einer von der FVA erstellten Vorlage (Schimmel) verfasst der Waldbiotopkartierer
einen projektbezogenen Kurzbericht über die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung. Dieser
Kurzbericht soll eine Übersicht über die wesentlichen Veränderungen in der Biotopausstattung
des Untersuchungsgebietes liefern. Daneben dokumentiert er spezielle Vorgehensweisen (z. B.
bei der Festlegung bestimmter Kartierschwellen oder der Begründung des Erfassungskriteriums Regionale Seltenheit) und zeigt Biotoppotentiale auf. Außerdem enthält der Bericht eine
FFH- Gebietsbezogne Kurzbeschreibung der bearbeiteten Lebensraumtypen und des Frauenschuhs.
Der Kurzbericht wird der LUBW nachrichtlich übermittelt.
26
3.6
Technische Kartieranleitung
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)
Die Kartierung von Biotopen nach dem Naturschutzgesetz wird mit der LUBW abgestimmt.
Hierzu beauftragt die LUBW Werkvertragnehmer, die in der Regel an den Geländebegängen
teilnehmen.
Die Wervertragnehmer:
• Überprüfen stichprobenartig die Waldbiotope im Kartiergebiet,
• ergänzen Artenvorkommen oder sonstige inhaltliche Merkmale zu den Waldbiotopen
und führen gegebenenfalls zusätzliche Biotoperhebungen durch,
• dokumentieren mit der Abstimmung abschließend die Eigenschaft als besonders geschütztes Biotop nach § 32 NatSchG,
• gewährleisten den Datentransfer der Ergebnisse der Waldbiotopkartierung in die Datenbank der Naturschutzverwaltung.
Ergänzungen werden von der Waldbiotopkartierung übernommen. Änderungen bei Biotopabgrenzungen der LUBW-Kartierung werden den Werkvertragnehmern der LUBW mitgeteilt.
Für die Abstimmung wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Während der Kartierarbeiten werden i. d. R. im 14-tägigen Turnus Beleg- und Kartenkopien an
die Werkvertragnehmer der LUBW zur Abstimmung verschickt, damit die Abstimmung ohne
große Verzögerungen erfolgen kann. Geländearbeiten und Abstimmung sollen zeitnah abgeschlossen werden.
Die Auslieferung der Ergebnisse der Waldbiotopkartierung erfolgt nach der Endabstimmung mit
den Werkvertragnehmern der LUBW und der abschließenden Bearbeitung. Eine interne Verwendung oder vorzeitige Weitergabe auch von vorläufigen oder Teilergebnissen der Waldbiotopkartierung erfolgt allein durch die FVA. Umfangreiche Änderungen im Datenbestand der
Waldbiotopkartierung nach erfolgter Endabstimmung im Zuge einer Fortführung oder Aktualisierung der Daten werden der LUBW mitgeteilt. Bei grundsätzlichen Änderungen behält sich
die LUBW eine erneute Abstimmung vor.
Zur Dokumentation der Abstimmung werden die Belege gesammelt und nach Abschluss der
Arbeiten der FVA übergeben.
Technische Kartieranleitung
4.
27
WBK-Datentransfer
Das Ergebnis der Waldbiotopkartierung besteht aus:
•
•
•
•
•
•
Biotopbelegen
Biotopkarten
Biotopverzeichnis zur ortsüblichen Bekanntmachung
Einzelauswertungen
Erläuterungsbericht
Beitrag zur Waldfunktionenkartierung
Die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung sind eine Information für die Waldeigentümer und
fachliche Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. Sie werden den Waldeigentümern und den jeweiligen Fachverwaltungen zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte
regelt sich nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG). Die standardisierte
Weitergabe der Ergebnisse erfolgt in digitaler Form:
•
•
•
•
•
an die Unteren Forstbehörden an den Landratsämtern einschließlich der Reviere,
an die Forstabteilungen der Regierungspräsidien (Forstdirektionen),
an die Privatwaldeigentümer mit eigener Forstverwaltung,
an die größeren kommunalen Waldbesitzer,
an die Naturschutzverwaltung.
Für die Naturschutzverwaltung erhält die LUBW die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung zentral. Sie ist zuständig für die Weitergabe der Kartierergebnisse an die Naturschutzabteilungen
der Regierungspräsidien sowie die Unteren Naturschutzbehörden.
Die Waldeigentümer werden durch die Forstämter über das Ergebnis der Waldbiotopkartierung
informiert. Gegebenenfalls gibt das Forstamt die jeweiligen Kartierergebnisse kostenfrei weiter.
Eine Weitergabe der Ergebnisse der Waldbiotopkartierung an Dritte (Planungsbüros, etc.) erfolgt nur über oder mit Zustimmung der Forstverwaltung. Die Gebühren richten sich nach den
Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses. Ansprechpartner sind die Forstämter, in Fällen
überregionaler Bedeutung auch die Forstabteilungen der Regierungspräsidien.
28
Technische Kartieranleitung
5.
Fachliche und technische Erfassungsvorgaben der WBK Sachund Geodaten
5.1
Vorbemerkung
Im folgenden Kapitel werden die technischen Rahmenbedingungen für die externe Bearbeitung
digitaler Daten durch den Werkvertragnehmer erläutert. Das Verfahren zur Abwicklung der Datenbereitstellung, der Qualitätssicherung und Endabnahme befindet sich noch im Aufbau. Es
kann daher noch zu Abweichungen in den nachfolgend beschriebenen Verfahrensabläufen
kommen. Die sich derzeit abzeichnenden Übergangslösungen orientieren sich jedoch an der
hier vorgestellten Verfahrenskonzeption und werden fortschreitend in den Gesamtablauf eingegliedert. Insbesondere die Beschreibung der Fehlerprüfung wird einer fortlaufenden Anpassung unterliegen. Die für die Bearbeitung relevanten Informationen werden zusammen mit der
schrittweisen Implementierung zur Verfügung gestellt.
Verbindlich ist die Einhaltung der nachfolgenden Standards, Toleranzen und Schwellenwerte.
Sie sind Vorraussetzung zur Abnahme der vom Auftragnehmer erstellten Daten.
Die fachlich-inhaltliche Richtigkeit sowie die geometrische Qualität der Kartierung
durch den Auftraggeber stichprobenhaft geprüft.
werden
Im Rahmen der laufenden Kartierung ist das Datenhandling für alle Fragen im Zusammenhang
mit der Datenbearbeitung und –bereitstellung sowie den bereitgestellten Softwaremodulen und
Extensions zuständig.
5.2
Datenbereitstellung
Zu Beginn des Auftrages werden dem Werkvertragnehmer Waldbiotopkartierung über das kartierbegleitende Datenhandling im Auftrag der FVA folgende Arbeitsmaterialien und Daten zur
Verfügung gestellt:
Arbeitsmaterialien und Unterlagen FVA
• Übersichtskarten M 1:25.000
• Potentialkarten der FVA für seltene naturnahe Waldgesellschaften und andere Biotoptypen
• Projektauftrag auf Basis der Voranalyse der FVA
• Erläuterungsbericht der Erstkartierung/ Berichte zur Aktualisierung
• Gegebenenfalls Literaturhinweise, Hinweise auf Sonderuntersuchungen
• Arbeitsbereichskarten für FFH-Gebiete (falls erforderlich)
Software
• WBK- Datenbankmodul (ACCESS 2003)
• FVA-ArcGIS- tools (Version 9x)
Sachdaten
• Zu Aktualisierende WBK-Sachdaten (ACCESS- Datenbank)
• Projektbezogener Nummernrahmen (für vom alten Projektzuschnitt abweichende Projekte)
WBK- Geodaten
• Grenzen des WBK-Bearbeitungsgebietes (Kartierobjekt)
Technische Kartieranleitung
•
•
•
29
Fortzuführende WBK-Fachgeometrien (Basisgeometrien) mit angrenzenden Biotopen
Nichtfortzuführende WBK-Fachgeometrien aus benachbarten Kartierobjekten
WBK- Betexter (WESO_Anno / WESO_Text)
Forstliche Geobasisdaten:
FoGIS - Kataster (= Referenzgeometrie; vgl. 5.3.2) bzw. Waldorte im mit FoGIS eingerichteten
Wald (KFFL, WEFL), FoGIS-Wege und -Gewässer, , fallweise Forstgrundkarten (FGK5/FK25)
Forstliche Fachdaten:
Standortskundliche regionale Gliederung, Verwaltungs- und Organisationseinheiten
Externe Geobasisdaten:
ALK-Flurstücks- / Nutzungsartengrenzen (=Referenzgeometrien), - ATKIS-Wege/Gewässer
(=Referenzgeometrien), TK25, RK10, Orthobilder (ecw- komprimiert), gegebenenfalls LaserDGM-Daten (Hillshade / 1m- Höhenlinien)
Externe Fachdaten:
Offenlandkartierung (§32-Biotope), Natura2000-Gebietskulisse (FFH, SPA), Flurneuordnungsgebiete, fachtechnisch abgegrenzte und festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Zur Geodatenerfassung wird für jedes Kartierobjekt eine pGDB mit den notwendigen Geobasisund Fachdaten, sowie eine Kartiererdatenbank angelegt und entsprechend der Dateninfrastruktur der FVA bereitgestellt.
Nach Auswahl der Daten und des Kartiergebiets werden die Daten aus dem zentralen System
ausgecheckt.
Dazu werden die Objekte bzw. Bereiche, die zu bearbeiten sind, in einem Format exportiert,
das dem externen Bearbeiter eine Bearbeitung und nach Rücknahme des Werkes eine problemlose Bearbeitung und Übernahme in den FVA- Datenbestand ermöglicht. Das Abgabeformat muss Geo- und Sachdaten inkl. benötigter Schlüssellisten enthalten. Die zu bearbeitenden
Objekte werden in der zentralen Datenbank für eine weitere Bearbeitung gesperrt, um eine
parallele Bearbeitung zu vermeiden.
Die Hintergrund- und Referenzthemen werden so exportiert, dass die Daten entsprechend des
Verwendungszwecks vom externen Bearbeiter nutzbar sind.
Struktur und Ansicht der Daten sind beim externen Bearbeiter identisch zur internen Datensicht, damit auch während der Bearbeitung immer eine schnelle Kommunikation möglich ist.
Die Daten werden dem Auftragnehmer auf CD bzw. DVD, gegebenenfalls auch auf einem portablen Festplatten-Laufwerk mit USB- Schnittstelle bereitgestellt.
Alle Daten dürfen nur für die Bearbeitung des Erfassungsauftrags benutzt und nicht an Dritte
weitergegeben werden. Nach Beendigung des Auftrags sind sie inklusive aller eventuell davon
angefertigten Kopien zu löschen. Die Datenträger, auf denen die Daten bereitgestellt wurden,
sind an den Auftraggeber zurückzugeben ! Der Auftragnehmer ist mit der Weiterleitung dieser
Informationen an die Landesvermessung einverstanden.
Um auf aufgetretene Fragen bei der externen Bearbeitung unmittelbar zu reagieren, muss ein
schneller Zugriff auf Zwischenbearbeitungsstände möglich sein.
Zwischenergebnisse der externen Bearbeiter müssen in einen temporären Arbeitsbereich der
abgegebenen ArcGIS-Umgebung eingespielt und angezeigt werden können, um die gleiche
Datensicht beim Bearbeiter herzustellen.
30
Technische Kartieranleitung
Struktur des abgegebenen Gesamt-Datenpakets
Alle projektspezifischen Daten werden kartierobjektsweise in einem Projektverzeichnis abgegeben. Das Projektverzeichnis trägt die Bezeichnung Kt_f_<Kt_f-Nummer>. Die zu bearbeitenden Projektdaten sind in einer festgelegten Struktur im Projektverzeichnis abgelegt. Alle landesweiten, nicht zu bearbeitenden Daten befinden sich einem separaten Ordner PUB_DATA .
Im Projektverzeichnis sind abgelegt:
• Das ArcMap Dokument WBK_ERFASSUNG.MXD mit relativen Pfaden zu allen Daten
ausgehend von dieser Position,
• die Personal Geodatabase WBK_GIS.MDB zur Bearbeitung der Waldbiotop- Geodaten,
• eine Personal Geodatabase WBK_CHECK.MDB zur Durchführung topologischer Prüfungen,
• Shapefiles mit Referenzgeometrien und Hilfsgeometrien,
• die Kartiererdatenbank KARTIER_< Kt_f-Nummer >.mdb als Access2003-DatenbankFrontend zur Bearbeitung der Sachdaten.
Die Namen- und Verzeichnisstruktur darf nicht verändert werden, um ein sicheres Funktionieren der mitgelieferten ArcMap-Dokumente und Tools zu gewährleisten.
Im Ordner PUB_DATA sind enthalten:
• einige landesweite Referenzdaten als Shapefiles
• eine Access Datenbank WBK_LOOKUP.MDB mit Referenztabellen zu den in den WBKLayern und den Referenzgeometrien kodierten Fachbedeutungen von Flächen und
Kanten/Linien;
• die mitgelieferten MXDs erwarten dort auch ImageCataloge für topographische Karten,
Orthobilder, etc.
Der Auftragnehmer erhält ein ArcMap Template WBK_ERFASSUNG_TEMPLATE.MXT, das im
Ordner C:\TEMP abgelegt werden muss. Dieses Template enthält Tools und den Prüfcode.
Das Template wird auftraggeberseitig ständig weiterentwickelt. Die jeweils gültige TemplateVersion ersetzt die Vorgängerversion.
Für die Durchführung topologischer Prüfungen ist eine spezielle Personal Geodatabase
(pGDB) WBK_TopoCheck_template.mdb erforderlich, die als Vorlage für die projektspezifischen Prüfungen verwendet wird. Diese pGDB wird programmseitig ebenfalls in C:\TEMP erwartet.
Weiterführende Hinweise:
• Es wird nur ein ArcMap Dokument mit relativen Pfadverweisen ausgehend von einer
Speicherung in einem Projektordner ausgeliefert. Dieses muss jeweils in die übrigen
Projektordner kopiert werden.
• Die relativen Pfade werden von Image Katalogen nicht unterstützt. Bei anderen Ablageorten der Image Kataloge müssen diese interaktiv referenziert werden.
• Aus Laufzeitgründen sollten alle projektweise bereitgestellten Daten lokal gehalten werden!
• Auf alle Imagedaten wird über ImageKataloge zugegriffen. Nur diese Kataloge werden
im PUB_DATA Ordner erwartet. Die ImageDaten können also auch auf einem Fileserver abgelegt werden.
• Falls die Daten mit dem Windows Explorer von der CD/DVD auf eine Festplatte kopiert
werden, sind die Daten i.d.R. Read-Only. Um die Daten beschreibbar zu machen, entweder zum Kopieren den DOS-Befehl XCOPY verwenden oder mit ATTRIB *.* /S -R
den Löschschutz aufheben.
Technische Kartieranleitung
5.3
31
Geodatenbearbeitung
Vorbemerkung
Die im folgenden Kapitel wiedergegebene technische Detailinformation ist eine gekürzte Wiedergabe der auf die Waldfunktionenkartierung zugeschnittenen „WFK-Erfassungsvorgaben“
aus dem Jahre 2004, ergänzt um WBK-spezifische Angaben und eine Kurzbeschreibung des
DGM 2007.
Weitergehende Informationen zu den technischen Inhalten sind über die Abteilung BUI der FVA
erhältlich bzw. den technischen Erfassungsvorgaben zur ALK-Anpassung von Waldfunktionen,
Version 1.0, zu entnehmen.
5.3.1 Allgemeine Hinweise
Die Geodaten der Waldbiotopkartierung (Basisgeometrien) bestehen aus Polygonen mit planarer Topologie. Zwischen Flächen dürfen keine gegenseitigen Überlappungen vorkommen und
die Kanten der Polygone beinhalten die Information über die jeweilige Datenherkunft aus den
Referenzgeometrien.
Für die Durchführung der Prüfroutinen und der Betextung wird ArcGIS 9 mit der Lizenzstufe
ArcEditor (oder höher) benötigt.
Die Referenz und Basisgeometrien werden in Form einer „Personal- Geodatabase“ oder wahlweise als Covers bereit gestellt.
Grundsätzlich unterschieden werden:
• Themen (Layer), die bearbeitet werden (WBK-Basisgeometrie),
• Referenzthemen (Layer), die zur Übernahme von Informationen und Geometrien dienen,
• Themen (Layer), die nur der Information dienen (zu Letzteren zählen Hintergrundthemen z.B. TK, Luftbilder),
• Weitere Fachthemen (für Kartierunterstützung und Plausibilitätsprüfung),
• Bei den WBK-Geometrien werden neben den eigentlich zu bearbeitenden Biotopen
bzw. dem zu bearbeitenden Gebiet weitere benachbarte Biotope ausgewählt, die lediglich informativ mitgegeben werden.
5.3.2 Referenzgeometrien
Definition Referenzgeometrien:
Als Referenzgeometrie fungieren ALK (Automatisiertes Liegenschaftskataster), FoGIS Kataster- und Waldeinteilungsdaten sowie ATKIS. Fallen diese Geometrien mit Biotopgrenzen zusammen, können bzw. müssen sie als Biotopabgrenzung abgeschnitten und übernommen
werden. Der Verlauf übernommener Referenzgeometrien darf ansonsten jedoch nicht verändert werden (Ausnahme: AKTIS-Nutzungsgrenzen). Die Bedingungen zur Übernahme der Referenzgeometrien werden in Kapitel 5.4. erläutert.
Als Referenzgeometrien fungieren in der hier dargestellten Priorität von oben nach unten :
• ALK-Flurstücke und ALK-Nutzung
• FoGIS-Kataster (KFFL)
• FoGIS-Waldeinteilung Flächen (WEFL)
• Technisch angepasste FFH- Gebietsaußengrenze
• ATKIS-Wege und –Gewässer
Die Struktur und Inhalte dieser Coverages sind, soweit notwendig, im Anschluss an die Beschreibung der Struktur der zu bearbeitenden FeatureClasses aufgeführt. Zur Vereinfachung
32
Technische Kartieranleitung
werden manche Datenbestände sowohl als Cover als auch als Shapefile bzw. Personal GDB
bereitgestellt.
Alle Referenzgeometrien enthalten bereits die bei der Übernahme von Geometrien zu übergebenden Feldinformationen (Ursprung, Datum, etc.).
5.3.2.1 ALK (Automatisiertes Liegenschaftskataster)
Bereitgestellte Layer
• ALK Flurstücke Grenzen
• ALK NutzungGrenzen
• Topographie
• ALK_Texte
Beschreibung
Flurstücke und Tatsächliche Nutzung (soweit vorhanden) sind in einem integrierten Layer topologisch konsistent zusammengefasst. Diese stellen die maßgebliche Referenzgeometrie dar,
deren Verlauf nicht geändert werden darf.
ALK liegt nur für Teile des Landes vor. Bei Fehlen von ALK ist zunächst zu prüfen, ob hierzu
Flurkartenscans der Städte vorliegen, ansonsten ist auf die ebenfalls bereitgestellten Scans der
Forstgrundkarten (weitgehend verfügbar für FD Freiburg, sogenanntes „Alt-Badisches Gebiet“,
FA-Nummern 200 – 399) zurückzugreifen. Sofern es sich um geplante Flurneuordnungsgebiete
handelt können gegebenenfalls kurzfristig vorläufige Flurstücksgrenzen verfügbar sein, die anstelle der Flurstücksgrenzen Verwendung finden. In allen anderen Fällen ist sofortige Rücksprache mit dem Auftraggeber zu nehmen.
Die ALK-Daten werden vom Provider für den Zuständigkeitsbereich der Landesvermessung
landkreisweise bereitgestellt, ALK der Städte mit eigener Vermessungsverwaltung wird getrennt nach Städten bereitgestellt. Alle QS-Maßnahmen der geometrisch vielfach in mehrfacher
Hinsicht inkonsistenten BGrund-Ausgangsdaten laufen innerhalb dieser Umsetzungseinheiten.
Zwischen Landkreisen/Städten wird nur ein Check auf Überlappungen durchgeführt. Klaffungen
sind also möglich. Im Grenzbereich zwischen Kreisen/Städten kann es also zu Inkonsistenzen
zwischen den Daten kommen. Die Daten werden landesweit in ArcSDE mit einer Precision von
1000 (1 mm) gehalten und anschließend für die externe Nutzung entsprechend der jeweiligen
Ausdehnung des Bearbeitungsgebiets als Shapefiles exportiert und diese wiederum in Coverages umgewandelt. Hierbei wird ein CLEAN mit einer Fuzzy-Toleranz von 0.002 m ausgeführt.
Das gesamte Processing ist so gestaltet, dass sichergestellt ist, dass Flurstücksgrenzen durch
die Integration der Nutzungsarten in ihrem Verlauf innerhalb der gegebenen Toleranz von 2
mm nicht geändert werden.
Die integrierte Flurstücks-/Nutzungsgeometrie ist bereits an allen Kanten gesplittet.
Sofern innerhalb eines Flurstücks-/Nutzungscovers Dangles auftreten, sind diese hauptsächlich
bedingt durch nur teilweise exportierte Polygonkanten beim Export der Daten von SDE: Kantengeometrien und Polygongeometrien werden getrennt über räumliche Filter abgerufen. Die
Regenerierung der Flurstücks/Nutzungspolygone erfolgt aus den Kantengeometrien und den in
den
Polygonlayern
als
Attribut
abgelegten
Flächeninpunkten.
Der
Flurstücks/Nutzungsgeometrie liegt also kein u.U. geometrieverändernder Polygonexport von ArcSDE nach Coverages zugrunde.
Sofern Dangles deutlich innerhalb eines exportierten Bereichs liegen, beruhen diese entweder
auf geometrisch nicht automatisiert zu bereinigenden, geometrischen Inkonsistenzen bei Nutzungsartengrenzen oder auf Probleme im Randbereich von aneinander angrenzenden Umsetzungseinheiten.
Technische Kartieranleitung
33
Spezielle Hinweise zu einzelnen Attributen:
Flurstücks-/Nutzungsartengrenzen
Bei dem Flurstücks-/Nutzungs- Layer sind Flurstücksgrenzen mit POL = 8, Nutzungsartengrenzen mit POL = 67 codiert. Alle Daten mit Quelle ALK haben den Eintrag URSPRUNG = 1.
ALK der staatlichen Vermessungsverwaltung geht ALK der Städte vor.
Die Herkunft von ALK kann aus dem Feld SRC sowie aus dem Feld VORL_SPEZ entnommen
werden.
In SCR ist bei staatlichem ALK die KFZ- Kennung des jeweiligen Landkreises eingetragen; bei
städtischem ALK ist der erste Buchstabe grundsätzlich ein „Z“, gefolgt von KFZ- Kennzeichen
oder einem anderen Buchstabenkürzel für die Stadt.
SRC = OG: Herkunft Staatliche Vermessungsverwaltung, Landkreis Offenburg.
SRC = ZLA: Herkunft städtisches Vermessungsamt Lahr.
Im Feld VORL_SPEZ der Herkunftslayer und der Lieferant codiert. Die Namenskonventionen
orientieren sich an den BGrund Inhalten (dem proprietären Abgabeformat des Landesvermessung).
Behandlung von Wegeflurstücken, Abgleich mit Wald nach FoGIS Kataster
Besonders im (alt)württembergischen Landesteil kommt das Problem der Vicinalwege hinzu.
Dies sind als Flurstück ausgewiesene Waldwege, deren aktuelle Lage mit der heutigen Ausdehnung nicht mehr übereinstimmt. Im badischen Landesteil wurden solche Wege in den meisten Fällen mit den angrenzenden Flurstücken verschmolzen, dort kommt das Problem also nur
ausnahmsweise vor.
Die Lage von „Altwürttemberg“ kann näherungsweise aus den Gebieten, die NICHT durch die
Forstgrundkarten abgedeckt sind, abgeleitet werden. Diese konzentriert sich auf die heutige FD
Tübingen (FA-Nummern 100 – 199 bzw. 400 – 499), erreicht jedoch auch einige Forstämter der
FD Freiburg.
Im öffentlichen (eingerichteten) Wald soll sich die Wald-Feld-Abgrenzung an der Abgrenzung in
den FoGIS Einrichtungsdaten (FoGIS Kataster, FoGIS Waldeinteilung) orientieren.
5.3.2.2 FoGIS Forsteinrichtung
Bereitgestellte Layer
• Kataster (KFFL_LIN)
• Waldeinteilung (WEFL_LIN)
• Waldeinteilung Sonstiges WESO_LIN, WESO (Texte)
Die FoGIS-Ebene Kataster ist inhaltlich weitgehend identisch mit ALK-Flurstücken. Der Bearbeitungsstand kann jedoch bis in das Jahr 1995 zurückreichen. Flurstücksgrenzen wurden vor
allem in der Anfangsphase häufig mangels ALK selbst digitalisiert bzw. weichen auch bei
übernommenem ALK vom aktuellen ALK-Stand ab.
5.3.2.3 ATKIS
Bereitgestellte Layer
ATKIS Referenzgeometrien stellen primär lineare Elemente dar:
• Gewässer
• Wege
• Wald/Gehölze (Linien)
dazu
• Landnutzung
Die Identifizierung der ATKIS- Kategorien kann über das Feld KLASSE erfolgen.
34
Technische Kartieranleitung
Hinweis:
Der derzeit als Vektordaten zur Verfügung stehende ATKIS-Bestand stammt aus einer Umsetzung des Jahres 2002.
Die RK10 –Rasterkarten (s.u.) stammen dagegen aus dem aktuellen Bestand der Landesvermessung (Stand Sommer/Herbst 2003).
ATKIS Referenzgeometrien
Wege und Gewässer wurden zusätzlich in die FoGIS-Kategorien für Gewässer bzw. Wege
(Fahr-/Maschinenwege, Fußwege, Öffentliche Wege) eingeteilt (Feld LIN bzw. WEGE). Die
betreffenden Layer enthalten bereits die bei der Übernahme erforderlichen Attribute.
ATKIS Gewässer und Wege sind Referenzgeometrien, deren Verlauf nicht geändert werden darf.
ATKIS Landnutzungsgrenzen und Wald-Feldabgrenzung
Die Landnutzungsklassifikation und –abgrenzung von ATKIS ist bezüglich der Wald-Feld Abgrenzung teilweise aktueller/genauer als die Abgrenzung im ALK. Falls die ALK- Nutzung fehlt,
wenig aktuell oder bezüglich ihrer Geometrie zu ungenau ist, kann daher alternativ die ATKIS
Wald-Feld Abgrenzung herangezogen werden.
Zur Erleichterung werden dazu die ATKIS- Kategorien zu Wald/Gehölz auch als PolyLine bzw.
Coverage angeboten. Im Coverage sind die Kanten durch CLEAN bereits korrekt an den Knoten gesplittet. ATKIS Nutzungsgrenzen werden mit POL = 67 als „Nutzungsartengrenze“ codiert.
Im Gegensatz zu den sonstigen Referenzgeometrien können die ATKIS Nutzungsgrenzen in
ihrem Verlauf geändert werden, wenn die vom Orthobild abdigitalisierten Grenzen aktueller
sind.
5.3.2.4 Georeferenzierte Karten, Orthobilder
Für die Bearbeitung werden eine Reihe von Images (TK25, RK10, FGK5, FK25) bereitgestellt.
Diese werden nach Ablauf der Testphase landesweit abgegeben.
Die Speicherorte sind im Prinzip freigestellt, das mitgelieferte ArcGIS Dokument (*.mxd) erwartet die zugehörigen ImageCataloge in C:\wfk\pub_data.
Rasterkarte 1:10.000 (ATKIS Darstellung, RK10)
Ein neues Produkt der Landesvermessung. Stellt eine Rasterrepräsentation hauptsächlich von
ATKIS Daten dar. Dient zur Orientierung und zur Hintergrunddarstellung in den Arbeitskarten.
Orthobilder der Landesvermessung
Werden im ECW Format in 5*5 km Kacheln abgegeben. Sind
Autotonwert-korrigiert. Erfordern bei den meisten Programmen PlugIns, die von ER-MAPPER für die meisten Produkte
kostenlos heruntergeladen werden können. Soll-Genauigkeit
ist 3 m, in der Praxis v.a. in stark reliefiertem Gelände und
auch häufig in Terrassenlagen jedoch erheblich höhere lokale
Verzüge!
Das Alter der Orthobilder kann der beiliegenden Übersicht
entnommen werden. Die Daten stehen für die Nutzung meist
erst im Frühsommer des folgenden Jahres zur Verfügung. Mit
Stand März 2004 stammen die Orthobilder aus Block B
(2002), die Orthobilder aus Block E stammen noch aus 1998,
die Orthobilder aus 2003 dürften bis zum Mai 2004 zur Verfügung stehen.
2001,2006
Technische Kartieranleitung
35
Die derzeitig eingeladene Aktualität der Orthobilder kann
LV_ORTHOBLOCK.SHP entnommen werden (Feld LVA_JAHRG)
dem
Shapefile
Hinweis: Mit ArcGIS können bei geladenem ECW-PlugIn die ECW komprimierten Orthobilder
auch in TIFF oder wenige andere Formate umgewandelt werden. Ein VBA-Script zur BatchKonvertierung kann auf Anfrage bereitgestellt werden.
Digitales Geländemodell (DGM)5
Das Digitale Geländemodell wird in einer Auflösung von 1 m als Ableitung im Isohypsenmodell
und als Hillshade (schattierte Reliefdarstellung im ESRI GRID Format) zur Verfügung gestellt.
Zwei verschiedene Bearbeitungszustände können dabei auftreten: Transformierte Last-PulseRohdaten oder Bereinigte Rohdaten. Die zur Verfügung gestellten Daten sind immer auf dem
aktuellen Stand der letzten Lieferung, siehe Grafik Befliegungsblöcke weiter unten.
Als Derivat aus einem leicht kantenerhaltend geglättetem DGM werden Isohypsen ( 1 m Äquidistanz ) von der FVA aufbereitet und als Grundlage der Reliefanalyse für die Kartierung zur
Verfügung gestellt. Die Aufbereitung umfasst u.a. die Glättung der DGM-Höhen mit einem 3*3
Bildelemente umfassenden Mittelwertfilter (3*3 Focal-Mean Moving-Window), um ein konsistenteres Höhenlinienbild zu erzeugen.
!
Zur Verwendung des Hillshade siehe Kapitel 5.4.
!
Flurkarten der Städte ohne ALK (FK_STAEDTE)
Von den Städten mit eigener Vermessungsverwaltung, die kein ALK zur Verfügung stellen können, wurden in den meisten Fällen Scans der Flurkarten bereitgestellt.
Forstgrundkarten
FGK5: Nur für die FD Freiburg (FA-Nr. 200 – 399). Forstgrundkarten 1:5000 basieren auf der
Deutschen Grundkarte (z.T. aber sehr alte Stände!) und wurden 1999 für die (altbadischen)
Landesteile der FD FR vollständig gescannt. Blattschnittübersichten in FGK5.SHP
FK25: Für den Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe (FA-Nr 200-299) wurden in den dort
häufigeren Altwürttembergischen Landesteilen teilweise auf Flurkarten basierende Forstgrundkarten gescannt. Blattschnittübersichten in FK25.SHP.
Rangfolge bei fehlendem ALK: Wenn in einem Gebiet ALK fehlt, jedoch Forstgrundkarten
UND Flurkartenscans der Städte zur Verfügung stehen, sind die Flurkartenscans der Städte
vorrangig.
Topographische Karten 1:25.000 / 1:10.000 (Tk25/ TK10)
Die auf 1:10.000 hochkopierte TK25 (TKv10) war bis 2002 Grundlage für die Kartierung und
Digitalisierung der jetzt zu aktualisierenden Waldbiotope6 und wird daher als Interpretationshilfe
mitgeliefert. Das Einblenden der TK25 erlaubt häufig das Nachvollziehen der ehemals gemeinten Kartenobjekte und Grenzen.
! Zu Beachten: Die TK25 wird regelmäßig weitergeführt. Der Gründecker der TK ist maßgeblich für die Definition des Arbeitsbereichs WBK außerhalb von FFH-Gebieten.!
Isolinien der TK25 (TK25ISO)
Isolinien der TK25 werden nur als Interpretationshilfe im oben genannten Kontext mitgeliefert
und sind keine verlässliche Repräsentanz der Reliefsituation auf der Kartiermaßstabsebene.
Zur Abgrenzung bestimmter morphologischer Biotopstrukturen sind die aus dem Geländemodell abgeleiteten Höhenlinien und das Hillshade maßgeblich (s. 5.4.).
Wichtig: Die Isolinien der TK25 sind in Altwürttemberg meist aus der Höhenflurkarte abgeleitet
und dort relativ grob, aber meist näherungsweise richtig.
5
Weitere Informationen zum bereitgestellten DGM (s. FVA- Abt. BUI)
Allerdings wurden die auf TK- Basis kartierten Biotope mittlerweile (2003-2005) auf ALK- Basis (im
Privatwald landesweit vollständig) bzw. FoGIS im öffentlichen Wald (nur teilweise) angepasst.
6
36
Technische Kartieranleitung
In Altbaden sind die TK25 Höhenlinien teilweise erheblich fehlerhaft. Dies betrifft insbesondere
den Bereich des Schwarzwaldes und der Baar etwa ab der Höhe von Waldkirch bis zur südlichen Landesgrenze. In Teilen der altbadischen Gebiete im Bodenseeraum kann dies ebenso
zutreffen.
5.3.2.5 Weitere Fach-/Referenzdaten
Diese sind zumeist im Ordner PUB_DATA abgelegt.
Lediglich eine aktuelle Fassung der Forstbezirksgrenzen (FA98) und ein Auszug der Reorganisationsdaten (KRFL_POL) ist im Projektordner abgelegt, um ggfls. im Overview-Window geladen zu werden.
Übersichtsdaten
Blattschnitt Flurkarten 1:2.500 (Altwürttemberg)
Blattschnitt Deutsche Grundkarte 1:5000 (Alt-Baden)
Angabe zur Waldbesitzstruktur (nur Projektordner)
Forstbezirke 1998
Blattschnitt TK 25
Blattschnitt TKv10
Flurneuordnungsgebiete
Kreise
Gemeinde
Gemarkung
Reviere 2005
Orthobildblattschnitt
Natura2000
§32-Biotope
Regionale Gliederung
FK25
DGK5
KRFL_POL
FA98
TKV10
Krei10
Gmd10
Gmk10
WRFL
Ortho_BW
ffh/spa
b24a
Storeg95
5.3.3 Technische Standards der digitalen Erfassung von WBK - Biotopabgrenzungen
Die Einhaltung der nachfolgenden Standards, Toleranzen und Schwellenwerte ist Voraussetzung zur Abnahme der vom Auftragnehmer erstellten Daten.
Allgemeine Editierstandards für die Bearbeitung der Personal Geodatabases
Die im nachfolgenden Abschnitt definierten Standards für Coverages gelten auch für die Bearbeitung innerhalb der Geodatabase-Umgebung.
Allgemeine ClusterToleranz, innerhalb der ggfls. Abweichungen zu Referenzgeometrien zulässig sind, beträgt analog zur Fuzzy Toleranz bei Coverages 2 mm.
Bezüglich der WBK FeatureClasses müssen die Konsistenzkriterien für planare Topologie erfüllt sein.
Die Polygon-FeatureClasses und die zugehörigen Kantengeometrien in den LineFeatureClasses müssen bei Überführung in Arc/Info Coverages ohne Geometrieveränderung
zu topologisch fehlerfreien Polygon-Liniencoverages führen. Nur bei fachlich korrekten NODATA-Inselpolygonen (von einer Funktion vollständig umschlossene NODATA Fläche) sind Labelerrors im generierten Polygoncover zulässig. Eine Bearbeitung im Streammodus sowie partielles Smoothing ist nicht gestattet.
Die einzuhaltenden, grundlegenden topologischen Konstraints sind in der Prüf-Geodatabase
WBK_TOPOCHECK_TEMPLATE.MDB für die Funktionspolygone und deren Grenzen sowie
für übernommene Referenzgeometrien definiert. Deren Einhaltung wird über die topologischen
Prüfroutinen validiert.
Technische Kartieranleitung
37
Die Produktions Personal Geodatabase muss im Jet 4.0/Access 2003 Format erhalten bleiben.
Die Geodatabase Version ist 9.0 (Interne Version GDB_RELEASE_INFO 1.4).
Allgemeine Editierstandards für die Bearbeitung mit Coverages
Die hier beschriebenen Vorgaben stammen aus den Vorgaben für FoGIS 3.x und gelten für die
Bearbeitung der Waldbiotope in Arc/Info Coverages.
Jede Nichteinhaltung dieser Vorgaben führt zur Nichtannahme des Werkes.
Coverages sind grundsätzlich in ”double precision” zu bearbeiten.
Die Verwendung von Systemen, die mit Single Precision arbeiten, ist nicht zulässig.
Die Lage und Genauigkeit übernommener Basisgeometrien darf nicht verändert werden.
Die den enthaltenen Editierelementen entsprechende Topologie ist aufzubauen.
Nicht zulässig sind:
• ”Dangle nodes” in Polygoncoverages
• Doppelte oder fehlende ”Label” in Polygonen
• ”Label” im Außenpolygon
• Intersections in den Polygon-Covern
Toleranzen:
fuzzy 0.002
dangle 0.000
weed 0.3
grain 0.3
Basisgeometrien dürfen beim Einkopieren in die Waldbiotopcoverages bei allen Intersect/Snapping-Aktionen nicht verändert werden. Um ein unzulässiges Snapping von Segmentpunkten der Basisgeometrie auf u.U. vorhandene Segmentpunkte etwa von bereits digitalisierten Waldbiotopen zu verhindern, sind während des Kopiervorgangs entsprechend reduzierte
Toleranzen zu verwenden oder es ist jedes geometrieverändernde Snapping auszuschalten.
Für das Einkopieren von Basisgeometrien gilt daher:
Arcsnap
0.001
Nodesnap
0.001
Für das Bearbeiten von selbst digitalisierten Grenzen bzw. für die Übernahme von AKTIS Nutzungsgrenzen als Wald-Feld Grenze können Werte verwendet werden, die ein möglichst gutes
Snapping innerhalb der angestrebten Fachgenauigkeit ermöglichen. Bei guter Digitalisierung
können als Rahmenwerte gelten:
Arcsnap
2.0
Nodesnap
3.0
Beim Einkopieren von Basisgeometrien:
Snapping auf minimale Toleranzen setzen bzw. ausschalten.
NODESNAP CLOSEST 0.001
ARCSNAP OFF (schnelleres Einkopieren mit GET) oder ARCSNAP ON 0.001
INTERSECTARCS OFF
GET <Cover mit einzukopierenden Features>
Wiederherstellen geeigneter Toleranzen für das interaktive Editieren
NODESNAP CLOSEST 1.5
ARCSNAP 1.0
Bei allen Snapping- und Intersect-Aktionen im Editor ist sicherzustellen, dass diese immer von
der „niedrigrangigeren“ zu der „höherrangigen“ Geometrie erfolgt. Also z.B.:
SELECT DANGLES
RESELECT URSPRUNG <> 1 and …. <Passenden Filter, der sicherstellt, dass nur die neu
erfassten Features einbezogen sind>
38
Technische Kartieranleitung
dann z.B.
EXTEND
Oder
INTERSECTARCS ALL
FLIP (bewirkt Auslösen der Intersection)
Hinweis: Vorsichtshalber ist bei den ausgelieferten Covers die Arc- und Nodesnap Tolerance
auf 0.001 eingestellt.
!
Eine Digitalisierung im SPLINE-Modus ist nicht zulässig.
!
Projektion:
Projection
Units
METERS
Parameters:
scale factor at central meridian
longitude of central meridian
latitude of origin
false easting (meters)
false northing (meters)
Spheroid
TRANSVERSE
BESSEL
1.00000000
9
0
0.000
0 0 0.000
3500000.00000
0.00000
Codepage/Zeichensatz:
Texte dürfen nur in folgendem Zeichensatz erstellt werden:
bei UNIX auf iso88591
bei Windows NT auf 1252 (entspricht iso88591)
Für die Füllung der Tabellen-Spalten (Items) gilt generell, dass keine anderen, als die in den
Verweistabellen vorkommenden bzw. die in den Abschnitten ”Spezielle Regelungen” aufgeführten Codierungen verwendet werden dürfen.
Die Spalte ”DATUM” ist jeweils mit dem Erfassungsdatum in der Form JJJJMMDD zu füllen
(z.B. am 23.10.2004 ->”20041023”)
Die Spalte ”WER” ist jeweils mit ”1” zu füllen
Felder X_COORD, Y_COORD (bzw. X-Coord, Y-COORD bei Coverages): sind mit dem Befehl ADDXY zu füllen
Bündigkeit des Eintrags bei Character-Feldern = linksbündig
Leerzeichen in Iteminhalten sind generell unzulässig !
Führende Nullen sind nicht zulässig
Geometriedaten-Überhang hier nicht relevant
NO DATA Polygone müssen mit dem Wert 4 gefüllt werden.
Die Flächenbedeutung ”Geometrieinsel” darf nicht vergeben werden
Die im weiteren Verlauf des Dokuments beschriebene Struktur der Coverages und deren Bestandteile ist einzuhalten.
Kommen mehrere Bedeutungs-Items vor (AATs), muss mindestens eine gefüllt sein.
Ist ein Bedeutungs-Item gefüllt, d.h. mit einem anderen Inhalt als ”leer” oder ”0” codiert, sind die
Items ”DATUM”, ”WER” und ”URSPRUNG” bestimmungsgemäß zu füllen.
Die Codierungs-Regelungen für die Items der FATs gelten nicht für das Außenpolygon.
Knoten enthalten keine Bedeutungszuweisungen
Nicht gefüllt werden dürfen folgende FAT-Items:
cover_fat_ID
cover-ID
cover_ID
Technische Kartieranleitung
5.4
39
Fachvorgaben zur Erfassung der Waldbiotop- Geometrien
Die im folgenden Kapitel aufgeführten Hinweise und Standards sind gleichermaßen für die Geländekartierung als auch für die Digitalisierung der Geodaten als verbindlich zu betrachten
5.4.1 Arbeitskarten
Übersichtskarten (Erstellung durch Vertragnehmer „Datenhandling“)
Anhand der vorläufigen Planung werden im Laufe des Januars Übersichtskarten 1:25.000
(1:35.000) erzeugt, in denen die nach dem Wissenstand der FVA zu kartierenden Flächen abgegrenzt sind. Diese Karten werden dem mit der Kartierung beauftragten Unternehmen zur
Verfügung gestellt. Sie stellen die Grundlage für die Feinplanung der Kartierung dar.
Die Übersichtskarte deckt die Gesamtfläche des Kartierobjekts ab und enthält die Forstbezirksgrenzen, die Waldbesitzarten (Kataster-/ Reorg98-Walddecker), forstliche Verwaltungseinheiten (RP-, Kreis- Reviergrenzen), politische Verwaltungseinheiten (Kreis-, Gemeinde-, Gemarkungsgrenzen), die Regionale Gliederung, Waldeinteilungsbezeichner und den Arbeitskarten-Blattschnitt. Der Hintergrund wird durch die TK25 gebildet.
Reinkonzept und Arbeitskarten (Vom Werkvertragnehmer „WBK-Aktualisierung“ erstellt)
Die im Vorlauf zur Kartierung nach den unten genannten Vorgaben zu erstellenden Arbeitskarten (vgl. „vorbereitende Tätigkeiten“) dienen als:
• Basis der Geländearbeiten
• Information bzw. der Rückkoppelung mit der FVA (Auftraggeber)
• Grundlage der Abstimmung mit dem LUBW- Werkvertragnehmer
• Dokumentation der Kartierung
• Vorlage für die digitale Bearbeitung der Geodaten (= Reinkonzeptkarte).
Im Einzelnen werden für die Kartierung folgende Karten im A1- Format erstellt:
1. Arbeitskarten
1 Satz Orthobildkarten im Maßstab 1:10.000
1 Satz TK-Karten im Maßstab 1:10.000
(Fallweise bei schwieriger Gemengelage auch Basis DGK im Maßstab 1:5.000)
2. Reinkonzeptkarte 1 Satz Orthobildkarten im Maßstab 1:10.000
Farbschemata und Themen:.
Orthobild:
Waldbiotope mit Nummer
(§32-) Biotope mit Nummer
Viertelblattschnitt
ALK
FoGIS- Waldeinteilung
FoGIS- Gewässer
ATKIS- Gewässer
ATKIS- Wege
Projektgebietsgrenze
Höhenschichtlinien (DGM)
Überschwemmungsgebiete
Vorläufige FFH- Gebietsgrenzen
grün
leuchtendviolett
schwarz
weiß
hellbraun
dunkelblau
hellblau
hellgrün
gelb
hellviolett
nn
nn
40
DGK/TK:
Waldbiotope mit Nummer
(§32-) Biotope mit Nummer
Viertelblattschnitt
ALK
FoGIS- Waldeinteilung
FoGIS- Gewässer
ATKIS- Gewässer
ATKIS- Wege
Projektgebietsgrenze
Höhenschichtlinien (DGM)
Überschwemmungsgebiete
Vorläufige FFH- Gebietsgrenzen
Technische Kartieranleitung
grün
leuchtendviolett
schwarz
rot
dunkelviolett
dunkelblau
hellblau
braun
gelb
hellviolett
nn
nn
Als weitere Karten zur Groborientierung und Abgrenzung der Zuständigkeit Wald- Offenland
dienen TK 1: 25000 Blätter in der farbigen Normalausgabe.
Die Arbeitskarten werden vom Werkvertragnehmer Kartierung gesammelt und spätestens nach
Abschluss des Auftrages der FVA übergeben.
Potentialkarten (Durch die FVA-Kartierleitung erstellt)
Da mittlerweile für weite Teile der Waldflächen des Landes digitale forstliche Standortsdaten,
vorliegen, ist ein Vergleich mit den WBK- Kartierergebnissen sowie die systematische Suche
nach bisher nicht erfassten geschützten Waldgesellschaften (z. B in während der Erstkartierung noch nicht standortskartierten Waldflächen) projektbezogen möglich.
Hierfür werden die potentiell für seltene naturnahe Waldgesellschaften geeigneten Standortseinheiten ausgewählt und anschließend mit anderen Kartierungen verschnitten, deren Ergebnisse analysiert und gegebenenfalls weiterbearbeitet.
Anschließend werden diese Ergebnisse als Karte für die Kartierungen vor Ort zur Verfügung
gestellt. Durch diese vorgezogene Flächenauswahl kann eine zeitaufwändige flächendeckende
Suche im Gelände vermieden werden.
Auf den Potentialkarten sind i. d. R. folgende Flächen dargestellt:
1. (Flächig farbig) BWI- Waldgesellschaften auf Basis der standortskartierten und digitalisierten Fläche. Die Einstufung der BWI- Waldgesellschaften der Standortskartierung kann gegebenenfalls durch die FVA ergänzt bzw. verfeinert werden. Zugrunde
gelegt werden nur Standortseinheiten, auf denen seltene naturnahe Waldgesellschaften erwartet werden können.
2. (Flächen schraffiert) Ergebnisse der Auswertungen an der FVA. Diese Flächen
kommen grundsätzlich als seltene naturnahe Waldgesellschaften oder andere Biotoptypen in Frage und sollten daher durch den Kartierer vor Ort überprüft werden.
Arbeitsbereichskarten (Durch die FVA-Kartierleitung erstellt)
Sofern erforderlich kann für FFH- Gebiete eine vorläufige Arbeitsbereichskarte gemäß Definition in Kapitel 2.2. bereitgestellt werden.
5.4.2 Abgrenzung Kartiergebiet
Kartiergebiet
Die von der FVA bereitgestellte Kulisse der Kartiergebiete dient der Auswahl der erforderlichen
Projektdaten durch Werkvertragnehmer „Datenhandling“ und stellt für die Geländearbeiten das
verbindlich einzuhaltende Kartiergebiet dar. Innerhalb dieses Gebietes ist im Grundsatz der
Technische Kartieranleitung
41
Gesamtwald (Wald i. S. LWaldG) in die Nachsuche bislang nicht erfasster Biotope einzubeziehen.
Biotope mit Schwerpunkt innerhalb der bereitgestellten Kulisse können über die Grenze hinausgehen, dürfen aber Biotope angrenzender Projektgebiete nicht überlagern. Dieses ist im
Rahmen des erteilten Auftrages vom Werkvertragnehmer (Qualitätssicherung) sicherzustellen.
Bei der Bearbeitung grenzübergreifender Biotope müssen sich gegebenenfalls die Kartierer
des Werkvertragnehmers abstimmen.
Maßgeblich für die zu bearbeitenden Daten bestehender Biotope ist der bereitgestellte Datensatz. Bestehende Biotope, die im Datensatz nicht enthalten sind, dürfen nur nach Rücksprache
mit der Kartierleitung bearbeitet werden. Umgekehrt müssen alle Biotope innerhalb eines zur
Verfügung gestellten Datensatzes umfassend gemäß Kartierauftrag bearbeitet werden, also
auch Teilflächen, die außerhalb des eigentlichen Kartiergebietes liegen. Abweichungen hiervon
sind nur nach Rücksprache mit Kartierleitung möglich
Die Abgrenzung der Kartiergebiete seitens des Auftraggebers FVA erfolgt meistens in kleinmaßstäblichen Karten (z. B. auf Basis TK) und dient zur Auswahl der Projektdaten. Eine digitale Anpassung der Biotope auf diese Grenzen darf daher nicht erfolgen.
5.4.3 Abgrenzung der Waldbiotope
Grundsätzliches zur Abgrenzung der Waldbiotope
• Grundlage der Abgrenzung von Biotopflächen ist die horizontale Projektion.
•
Die Abgrenzung von Waldbiotopen erfolgt in einer dem Kartiermaßstab entsprechenden
Genauigkeit. Dies bedeutet eine Ungenauigkeit von bis zu 10 m im Wald entsprechend
des Bearbeitungsmaßstabes 1:10.000 und erfordert damit bei der Abgrenzung der Biotopflächen ein angemessenes Maß an Generalisierung.
•
Die Abgrenzung der Biotope im Gelände durch den Kartierer ist rein fachlich und ist
damit zunächst unabhängig von den amtlichen Geometrien (Flurstücke, Waldeinteilung,
Bestandesgrenzen, Schutzgebietsgrenzen). Insbesondere morphologische Strukturen,
Vegetationsstrukturen oder Waldgesellschaften orientieren sich an Standortsgrenzen,
Vegetationsgrenzen, dem Geländerelief oder anderen morphologischen Strukturen
(Freie Fachabgrenzungen).
•
Bei den Leitbiotoptypen „Strukturreiche Althölzer“ (nicht Feldgehölze), „Historische Bewirtschaftungsformen“ und „Wälder mit schützenswerten Tier- / Pflanzenarten“, die
überwiegend im geschlossenen Wald liegen und sich weitgehend an Bestandesgrenzen, Waldeinteilung oder Besitzerzuordnung (z.B. bei spezifischer Eigentümerzielsetzung) orientieren, sind vorhandene FoGIS- Waldeinteilungs- Geometrien) 1:1 zu übernehmen (Bestandesorientierte Abgrenzung)
•
Generalisierte Abgrenzungen: Die Verwendung von Standardkreisen oder -bändern,
die mittels “Buffern“ erzeugt werden, ist bei in der horizontalen Projektion kleinflächiger
oder linearer Strukturen möglich. Der Standarddurchmesser beträgt hier jeweils 5 m
(Mindestgröße), kann aber gegebenenfalls entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse
im Gelände vergrößert werden. Dort, wo für morphologische Strukturen wie Bäche oder
Gräben nutzbare Geometrien (z.B. ALK) vorliegen, können diese gebuffert werden. Diese Vorgehensweise kommt insbesondere bei der Abgrenzung sehr kleinflächiger FFHLebensraumtypen zur Anwendung (s. 5.4.4.).
•
Topologische Genauigkeit in Bezug auf Referenzgeometrien: Unabhängig von der Art
der Abgrenzung (frei-, bestandesorientiert oder generalisiert) sind die unter Kapitel 5.4.5
genannten Regeln zur Digitalisierung flächiger oder linearer bzw. kleinflächiger Biotope
zwingend zu befolgen.
Hinweis:
42
Technische Kartieranleitung
Die Abgrenzungen kleinflächiger oder linearer Strukturen aus den WBK- Altkartierungen sind
häufig überzeichnet, da sie auf nachgezeichneten Elementen der Topographischen Karte7
(Höhenlinien oder Felssignaturen) basieren.
Allgemeine Hinweise zur Abgrenzung und Digitalisierung nach Leitbiotoptypen
LBT 1 Seltene naturnahe Waldgesellschaften
Je nach Waldgesellschaft sehr unterschiedliche Flächengrößen und -formen. Die Abgrenzung
des Kartierers orientiert sich an vegetationskundlichen und standörtlichen Verhältnissen. Während sich die Digitalisierung von Kleinflächen und linearen Beständen nach den vom Kartierer
vorgegebenen Linien richtet (freie Abgrenzung), sollen größere und flächige Bestände (ab 0,5
ha) stark an den vorgegebenen Basis-Geometrien ausgerichtet werden (insbesondere bei
Wald- Lebensraumtypen), d.h.: Liegt eine Biotopgrenze <10m von der Referenzgeometrie entfernt, dann muss diese übernommen werden.
LBT 2 Trockenbiotope
Nahezu ausschließlich Offenlandstrukturen, oft sehr kleinflächig, häufig Mischbiotope, aber
auch Gebüsch- und Sukzessionsbereiche, keine oder nur spärliche Baumbestockung und daher gut über Orthobild identifizierbar.
Im Abgleich mit dem Luftbild können Nutzungs- und Flurstücksgrenzen identifizierbar sein.
LBT 3 Moorbereiche und Feuchtbiotope
Häufig Offenlandstrukturen, aber auch meist kleinflächige Quell- und Sumpfbereiche im geschlossenen Wald. Bei letzteren kann eine Orientierung anhand der Signaturen der FGK oder
TK möglich sein.
LBT 4 Stillgewässer mit Verlandungsbereich
Wenn kleinflächig, dann innerhalb Waldes nicht über Luftbild zu identifizieren, allenfalls hilfsweise über DGM, FGK, ATKIS oder TK selbst zu digitalisieren (freie Abgrenzung). Größere
Stillgewässer können z.T. via Luftbild und DGM existierenden Basis-Geometrien zugeordnet
werden.
LBT 5 Fließgewässer mit naturnaher Begleitvegetation
Naturgemäß lineare morphologische Strukturen; meist existieren zur Ausformung verwendbare
Geometrien (ALK, ATKIS) oder, sie müssen selbst digitalisiert werden (DGM/Hillshade, FGK).
-> generalisierte Abgrenzung, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
• Ein Fließgewässer wird näherungsweise in seiner tatsächlichen Breite gemäß Definition
(„gesamte geomorphologische Form des Bachlaufs einschließlich der Ufer und der gewässerbegleitenden
naturnahen Ufervegetation “) dargestellt, d. h. ein Bach mit durchschnittlich 4 bis 5 m Breite
(Oberkante Ufer- Ufer) sollte auch entsprechend breit digitalisiert werden.
• Die Mindestbreite von 3 m darf nicht unterschritten werden.
• Eine hiervon abweichende fachliche Abgrenzung ist zu berücksichtigen (z.B. bei Einbeziehung von Auwaldfragmenten, flächigen Quellbereichen, Felsen und Klingen, die jeweils über das definierte Gewässerbett hinausgehen). Diese müssen vom Kartierer jedoch deutlich kenntlich gemacht werden.
• Die Breite des Gewässers wird in die Biotopbeschreibung eingetragen und sollte gegebenfalls auch auf der Reinkonzeptkarte oder einer beigefügten Liste vermerkt werden.
• Sofern der Bach durch ein Flurstück repräsentiert ist, was v. a im östlichen Landesteil
häufig der Fall ist, kann dieses zur Abgrenzung des Fließgewässers verwendet werden,
wenn Breite und Verlauf mit dem tatsächlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen.
7
bzw. FGK5 für den sog. „alt-badischen“ Landesteil = weite Bereiche der Regierungsbezirke Karlsruhe
und Freiburg.
Technische Kartieranleitung
43
LBT 6 Strukturreiche Waldränder
Überwiegend lineare Biotope im Waldübergangsbereich, wobei der Waldrand definitionsgemäß
über den geschlossenen Wald hinausgeht, i.d.R. also auch über das Waldflurstück. Zur digitalen Anpassung muss das Orthophoto verwendet werden.
Im Regelfall fachliche Abgrenzung durch den Kartierer. Eine generalisierte Abgrenzung ist
möglich, wenn dieses vom Kartierer vorgegeben ist (Orientierung am Luftbild, Aufteilung Wald
und Gebüsch zu Offenland 3:1).
Waldränder werden ca. 20 bis 30 m breit abgegrenzt (s. Def. LBT 6), d. h. die erste Baumreihe
des dahinter liegenden Bestandes wird noch in die Abgrenzung mit einbezogen. Ausnahme:
Wenn Waldränder direkt an ein weiteres Biotop im dahinter liegenden Wald angrenzen, können
sie auch schmaler dargestellt werden.
LBT 7 Waldbestände mit schützenswerten Tierarten
Meistens Waldbestände (Althölzer), daher bestandesorientierte Abgrenzung.
LBT 8 Waldbestände mit schützenswerten Pflanzenarten
Sehr heterogene Flächengrößen (Einzelbaum bis Großfläche von mehreren Hektar). Weniger
starke Verknüpfung mit Beständen wie bei LBT 7, daher bestandesorientierte Abgrenzung
oder freie Abgrenzung.
LBT 9 Strukturreiche Waldbestände
Althölzer innerhalb Wald, Waldinseln oder Feldgehölze im Offenland, daher bestandesorientierte Abgrenzung. Ausnahme: Feldgehölze, freie Abgrenzung nach Orthophoto.
LBT 10 Reste historischer Bewirtschaftungsformen
Flächige Bestände, oftmals Schutzgebiete (Schonwald), daher bestandesorientierte Abgrenzung.
LBT 11 Sukzessionsflächen
Gebüsche oder Initialstadien von Wald oftmals außerhalb des geschlossenen Waldes, i.d.R.
gut über Luftbild erkennbar, daher freie Abgrenzung.
Feldhecken sind lineare Gehölzbestände außerhalb Waldes und können auch gebuffert werden
(generalisierte Abgrenzung).
LBT 12 Naturgebilde
Ansammlung oftmals sehr kleinflächiger Biotopstrukturen oder vertikal ausgeprägter Strukturen, die in der horizontalen Projektion eine sehr geringe Fläche ausbilden. Diese müssen gegebenenfalls generalisiert (s.u.) dargestellt werden. Die Digitalisierung bestimmter Strukturen
wie Felsen, Klingen, Dolinen soll sich an den 1m- Höhenlinien des DGM bzw. dem Hillshade
verbindlich orientieren.
Andere Strukturen wie Steinriegel oder Trockenmauern werden zwar im DGM sicher erkannt,
können aber auch gebuffert werden (-> generalisierte Abgrenzung).
5.4.4 Abgrenzung von FFH- Lebensraumtypen im Wald
1. Grundsatz
Im Regelfall wird jeder Lebensraumtyp (LRT) in einem eigenen Geo- und Sachdatensatz abgebildet und flächengenau dargestellt.
Wald- und Offenland-Lebensraumtypen müssen bis auf definierte Ausnahmen getrennt erfasst
werden.
44
Technische Kartieranleitung
2. Aneinandergrenzende Lebensraumtypen
Diese werden i.d.R. in einem jeweils eigenen Datensatz erhoben, kartographisch getrennt und
flächengenau dargestellt.
Wo jedoch kleinflächige Offenland-Lebensraumtypen im Wald aufgrund des Kartiermaßstabes
von 1:10.000 nicht flächengenau wiedergegeben werden können, muss eine generalisierte
Darstellung in Form von Standardkreisen oder -bändern (s. u.) erfolgen.
3. Enge räumliche Verzahnung verschiedener Lebensraumtypen
Folgende Vorgehensweisen sind zu unterscheiden:
a)
Darstellung in Mischbiotopen
Ist eine getrennte Darstellung nicht möglich, so werden mehrere Lebensraumtypen in einem
gemeinsamen Sach-Datensatz erfasst; hierbei ist jedoch stets für jeden LRT eine spezifische
Artenliste zu erstellen sowie eine getrennte Bewertung und Planung von Erhaltungs-/ Entwicklungsmaßnahmen vorzunehmen. Eine Überlagerung zwischen den Lebensraumtypen ist nicht
zulässig, d. h.: Die Flächensumme aller FFH- Lebensraumtypen innerhalb eines Biotopdatensatzes darf 100% nicht überschreiten, wobei der Anteil des dominierenden LRT mindestens 50
% betragen muss.
In der Darstellung entspricht die Gesamtfläche des Biotops dem dominierenden LRT. Die Lage
des untergeordneten Lebensraumtyps wird mittels Aufsignatur(en) (ohne eigenen Sachdatensatz) mit hinreichender Genauigkeit als Punkt oder Linie jeweils mit LRT- Kennung auf der
Reinkonzeptkarte eingetragen und in einem zusätzlichen Layer digitalisiert (s.u.).
b)
Eigener Geo- und Sachdatensatz je Lebensraumtyp
Kleinflächige Offenland-Lebensraumtypen, die innerhalb von Waldlebensraumtypen liegen,
müssen getrennt und generalisiert dargestellt werden (vgl. Ziff. 2), da ihre Fläche i. d. R. unter
1% der WLRT-Fläche liegt. Nur der Lebensraumtyp 3260 kann als Nebenbogen zu einem
Wald-Lebensraumtyp erfasst werden.
c)
Gemengelage 3260/ 91E0
Ab einer Gesamtbreite größer als 15m sind die beiden Lebensraumtypen in getrennten Sachund Geodatensätzen zu erfassen. Es dürfen dabei jedoch beim 91E0 keine Teilflächen unterhalb der Erfassungsschwelle entstehen.
d)
Bannwaldgrenzen
FFH-Lebensraumtypen werden grundsätzlich an der bestehenden Bannwaldgrenze getrennt
und in zwei Sach- und Geodatensätzen abgelegt. Innerhalb der Bannwaldgrenzen können
dann Sammelbiotope mit beliebiger Teilflächenanzahl gebildet werden.
4. Sonderfälle
a)
Vermeiden unzulässiger Zerschneidung
Die oben unter Ziff. 2. beschriebene Vorgehensweise darf nicht dazu führen, dass ein flächiger
Waldlebensraumtyp durch einen Offenland-Lebensraumtyp so zerschnitten wird, dass für ein-
Technische Kartieranleitung
45
zelne oder alle Teilflächen die Erfassungsschwelle unterschritten wird, obwohl im Gelände ein
räumlicher Zusammenhang zwischen diesen Teilflächen besteht.
Fallbeispiel: Fließgewässersystem (LRT 3260) innerhalb eines Au- oder Schluchtwaldes
(91E0/9180) der schmaler als 15 m ist. Hier ist eine flächige Differenzierung nach verschiedenen Biotopen bzw. Lebensraumtypen nicht möglich, sondern alle Lebensraumtypen sind mit
anteiliger prozentualer Verschlüsselung wie unter 3. a) beschrieben in einen Biotopdatensatz
einzugeben.
Auch hier entspricht in der Darstellung die Gesamtfläche des Biotops dem dominierenden LRT.
b)
Biotopfläche < 100% LRT
I.d.R. entspricht die Fläche des Waldbiotops zu 100 % einer oder mehreren LRT-Flächen. In
Ausnahmefällen allerdings können auch Biotope als LRT ausgewiesen werden, in denen der
Lebensraumtyp zwar den Hauptanteil ausmacht, aber aufgrund untrennbar mit ihm verbundener, doch nicht als Lebensraumtyp definierter Bereiche weniger als 100% der Biotopfläche einnimmt (z.B. nach §30a und §32 gesetzlich geschützte morphologische oder Vegetationsstrukturen, fragmentarisch eingesprengte Waldgesellschaften <0,5 ha, sonstige Nicht-LRT-Flächen).
Diese Generalisierung darf aber nur dann erfolgen, wenn eine Auftrennung der Biotoptypen
kartiertechnisch nicht möglich ist und der Umfang der nicht als Lebensraumtyp beschriebenen
Bereiche unter 30 % der Fläche einnimmt.
Für Waldlebensraumtypen gilt zusätzlich:
Innerhalb des Biotops dürfen nicht zum Lebensraumtyp gehörende Bereiche auf zusammenhängender Fläche nicht größer als 0,5 ha sein. Außerdem darf der durch die Generalisierung
teilweise erhöhte Fremdbaumartenanteil nicht zu einem Überschreiten der Kartierschwelle zur
Identifizierung eines LRT (30% Fremdbaumartenanteil) führen.
Eine Unterschreitung der Gesamt-Lebensraumtypenfläche von 100 % im Biotop ist immer im
Text zu erläutern.
Vorgehen an der Außengrenze der FFH- Gebiete
Die endgültige Außengrenze des Natura 2000-Gebietes wird durch Interpretation des an die
EU gemeldeten Grenzverlaufs im Maßstab 1:25.000 und sinngemäße Übernahme im Flurkartenmaßstab (im Offenland 1:5.000, im Wald 1:10.000) im Nachgang zur Waldbiotopkartierung
festgelegt. Dabei werden aber die aktuellen Abgrenzungen der Lebensraumtypen und Lebensstätten, die auch im Rahmen der Waldbiotopkartierung erhoben wurden, berücksichtigt. (s.
MAP- Handbuch Natura2000, LUBW 2009).
Zur Orientierung bei der Abgrenzung/ Aufteilung von Waldbiotopen im Bereich der vorläufigen
(=konsultierte) Außengrenze FFH dient für den Waldbiotopkartierer daher folgende Leitlinie:
Biotope mit FFH- Lebensraumtypen oder -Lebensstätten sollten möglichst an dauerhaften
Strukturen (Distrikt-/ Abteilungsgrenzen, Wege, Waldaußengrenzen) im Bereich der vorläufigen
FFH- Grenze ausgerichtet werden. Sie dürfen dabei jedoch maximal 50 m über die Grenze
hinausgehen. Erforderlichenfalls müssen Biotope, die mehr als 50 m von der FFH- Grenze abweichen, in zwei oder mehr Datensätze aufgeteilt werden (z. B. ausgedehnte Fließgewässersysteme). Sofern aus wichtigen Gründen mehr als 50 m von der Außengrenze abgewichen
werden muss, ist eine Rücksprache mit der FVA-Kartierleitung notwendig und dies entsprechend im Biotopdatensatz zu begründen.
46
Technische Kartieranleitung
Grenzen zwei FFH- Gebiete aneinander, müssen gebietsübergreifende Biotope, die einem
FFH-Lebensraumtyp zuzuordnen sind, in jedem Fall getrennt werden.
Fledermausquartiere (kreisförmige Abgrenzung) außerhalb von FFH-Gebieten sind wie Punkte
zu behandeln, d. h. es findet keine LRT-Kartierung im Inneren der Punke statt.
Spezielle Hinweise zur Abgrenzung von kleinflächigen FFH- Lebensraumtypen
Abgrenzung von Fließgewässern mit dem FFH- Lebensraumtyp 3260
Die Abgrenzung von Fließgewässerabschnitten innerhalb von FFH- Gebieten, die dem LRT
3260 zugeordnet werden, unterscheidet sich nicht von der Abgrenzungsweise der übrigen
Fließgewässerbiotope (s. LBT 5).
Abgrenzung von Felsbildungen als FFH-LRT (8210/8220)
Die Abgrenzung von in der horizontalen Projektion sehr kleinflächigen, auf dem Luftbild nicht
sichtbaren Felsen im Wald erfolgt in generalisierter Form.
•
•
•
Einzelfelsen werden mit einem Standardkreis (Durchmesser 5 m ≈ 20m²) dargestellt.
Auf den Reinkonzeptkarten reicht daher eine Darstellung als (deutlich erkennbarer)
Punkt. Flächenmäßig größere Einzelfelsen können auch mit einem größeren Kreis abgebildet werden. Dieses muss aber dann zusätzlich auf der Reinkonzeptkarte gekennzeichnet werden. Bei fehlender entsprechender Angabe wird der Standardkreis digitalisiert.
Gemengelagen mehrerer kleinerer Einzelfelsen in engem räumlichen Verbund(Abstände < 30m) sollen zu einem Standardkreis zusammengefasst werden. Erstreckt sich die Anhäufung dieser Einzelfelsen über eine größere Fläche, so werden entsprechend mehr Kreise abgegrenzt.
Bei Felsformationen/Felswänden ist in etwa der Verlauf der zu erfassenden Felspartien
als Linie auf der Reinkonzeptkarte abzubilden. Hierfür dient das Hillshade als wichtige
Interpretationshilfe. Die zu digitalisierende Standardbreite beträgt hierbei 5 m. Flächenmäßig größere Fels-LRT können auch breiter dargestellt werden. Die entsprechende
Breite muss ebenfalls auf der Reinkonzeptkarte dargestellt werden.
Markante Felsbildungen, die den Kronenschluß durchbrechen und daher auf dem Luftbild erkennbar sind, werden anhand des Orthophotos abgegrenzt.
Abgrenzung weiterer kleinflächiger Offenland- Lebensraumtypen
•
•
•
Blockhalden (8110/8150/8160) werden anhand des Luftbildes abgegrenzt.
Höhlen (8310): Darstellung als Standardkreis (Durchmesser 5m)
Hochstaudenfluren/Kalktuffquellen (6430/7220): Werden in ihrer ungefähren Lage abgegrenzt. Sehr kleinflächige Biotope (<25 m²) werden mit dem Standardkreis abgebildet.
Verwendung von Aufsignaturen bei Biotopen mit mehr als einem Lebensraumtyp
Die Aufsignatur repräsentiert stets einen untergeordneten Lebensraumtyp und markiert dessen
ungefähre Lage innerhalb des Gesamtbiotops; sie darf dabei die Biotopgrenze nicht überschreiten.
Ein Punkt weist auf ein Einzelvorkommen oder eine maximal 0,1 ha große Fläche dieses untergeordneten Lebensraumtyps hin. Liegt ein solcher Lebensraumtyp an mehreren Stellen in-
Technische Kartieranleitung
47
nerhalb des Biotops, so müssen entsprechend mehr Punkte platziert werden; dabei werden
Einzelvorkommen, die nicht mehr als 30 m auseinander liegen, immer zu einem Punkt zusammengefasst.
Linien geben in etwa die Länge und Lage des untergeordneten Lebensraumtyps wieder (z. B.
Felswände, Fließgewässer, Auwaldstreifen).
5.4.5 Allgemeine Hinweise zur Digitalisierung
Grundlage der digitalen Bearbeitung der Geodaten sind die vom Kartierer gelieferten Reinkonzeptkarten. Da die Abgrenzung stark vom Biotoptyp abhängig ist, empfiehlt es sich bei der digitalen Bearbeitung am Bildschirm, die Biotope nach Leitbiotoptypen differenziert farbig darzustellen
Es wird empfohlen, bei der Digitalisierung eine Fehler- und Mängelliste zu erstellen, die im Zuge der internen Qualitätssicherung abgearbeitet wird.
Das Umsetzen der Biotopabgrenzung auf die ALK- (bzw. Grundkarten-) Geometrie erfolgt unter
Hinzuziehen aller (je nach LBT) tauglichen Hintergrundgeometrien in ArcView.
Die digitalen Referenz-Geometrien (insbesondere die ALK-Flurstücke und FoGIS-Geometrien)
sind dort zwingend zu kopieren / zu übernehmen, wo sie der gewollten Abgrenzung entsprechen oder in deren Nähe (<10m, s. u.) liegen. Dieses gilt auch im Bereich der FFHGebietsgrenze, wenn ein von FGeo vorläufig technisch angepasster Stand vorliegt.
Liegen bestehende Biotope im Bereich eines größeren Waldflurstücks, so ist gegebenenfalls
lediglich eine Lagekorrektur notwendig (z.B. Anpassung an vorhandene Wege, Waldaußengrenzen oder an Bestände bei bestandesorientierten Biotopen).
Verwendete digitale Geometrien sind (in absteigender Hierarchie) die Referenzgeometrien:
• ALK- Flurstücksgrenzen der Vermessungsämter
• FoGIS- Geometrien (KFFL, WEFL). Waldeinteilung und Bestände im öffentlichen
Waldbesitz (und dort als Basis-Geometrie bindend).
• FFH-Außengrenze (FFHf_pol). Ein technisch angepasster Stand muss vorliegen
• ATKIS Daten (Wege und Gewässer). Im Bereich der Regierungsbezirke Stuttgart und
Tübingen sind diese auch für FoGIS verbindlich.
Beim Fehlen von nach fachlichen Kriterien übernehmbaren Referenzgeometrien können sonstige Geometrien verwendet werden:
• Sonstige Geometrien (z.B. Offenlandbiotope, Landnutzung, Waldaußengrenze, freie
Kartiererabgrenzungen etc.)
In ihrem Ursprung als SDE - Themen sind die Referenzgeometrien mit einer Lagegenauigkeit
von 1mm definiert, können beim Zurückladen als Biotopabgrenzung aber um bis zu 0,5 mm
„wandern“. Dieser Versatz liegt im Bereich der sog. „double precision“ und kann als systemeigen nicht beeinflusst werden; er ist nur bei entsprechend extremer Vergrößerung am Bildschirm sichtbar.
Lagegenauigkeit bezüglich Refernzgeometrien
Abgrenzung flächiger Biotope
Da die Abgrenzung bestimmter Biotoptypen ohne Weiterbearbeitung direkt in externe Planungen (Forsteinrichtung, N2000-Managementplanung) übernommen werden, sind die entsprechenden technischen Anforderungen zu erfüllen (z. B. Fachdatenrichtlinie Naturschutz). Bei der
Abgrenzung
flächiger
Biotope
sind
daher
die
Referenzgeometrien
(FoGISKataster/Waldeinteilung, ALK, ATKIS; technisch angepasste FFH- Außengrenze) in ihrem Ver-
48
Technische Kartieranleitung
lauf original zu übernehmen, sofern eine dieser genannten Referenzgeometriegrenzen in geringer Entfernung (<10 m) zur Biotopgrenze liegt.
Abgrenzung linearer und kleinflächiger Biotope
Bei kleinflächigen und linienförmigen Biotopen hat jedoch die Lagegenauigkeit und Bestandesgröße im besonderen Maße Priorität vor der topologischen Genauigkeit.
Es ist aber darauf zu achten, dass Polygonstützpunkte kleinflächiger Biotope oder die Referenzgeometrien querende Linien von Biotoppolygonen exact auf der Referenzgeometrie oder
mindestens 0,5 m von dieser entfernt liegen.
Lagegenauigkeit bezüglich selbst digitalisierter Fachabgrenzungen
Wege oder Waldaußengrenzen 3 m bei selbst digitalisierten Grenzen, auf einzelnen Abschnitten 5 m, einzelne Ausreißer 10 m.
Hinweis: Bei Übernahme von Geometrien sind bis zu 10 m Abweichung zum Orthobild zulässig.
Vorgaben zur Genauigkeit der Erfassung von Flurstücksgrenzen auf Grundlage bereitgestellter gescannter DGK5, FK25, Flurkarten Städte
Bei vorliegender Forstgrundkarte wird der Verlauf von Biotopgrenzen an Wegen (sofern deckungsgleich = <10m) und Gewässerbiotopen verbindlich an dieser orientiert (entsprechend dem Standard der Forstverwaltung) (-> frei digitalisierte Fachabgrenzungen).
Sie werden möglichst exakt als abdigitalisierte Linien erfasst. Das eingeblendete Orthobild
ist wichtige Orientierungshilfe.
Als zulässige Fehlertoleranz werden dabei 3 m für Digitalisierungen von der FGK5 bzw. 1,5
m für Digitalisierungen von der FK25 zugelassen, jeweils bezogen auf die Scangeometrie.
Dabei ist zu beachten, dass bei Flurstücksgrenzen Segmentpunkte i.d.R. nur an Grenzsteinen zu setzen sind (Ausnahme: z.B. Gewässergrenzen, die zugleich Parzellengrenzen
sind).
Wird eine Biotopabgrenzung aus digitalen Elementen verschiedener Kategorien und Hierarchien gebildet, können diese Elemente durch verschiedene Funktionen verbunden werden:
• Mit „Intersect/Clean“ wird ein globaler Verschnitt erstellt. Die Elemente werden ungeachtet ihrer Herkunft mit einer Toleranz von 2mm verschnitten. Die entstehenden
Verzüge werden in diesem Rahmen toleriert.
• Mit „Snap“ wird ein offenes Ende (sog. „Dangle“) einer Linie aktiv an eine andere gebunden. Es ist sicherzustellen, dass immer die hierarchieniedrigere Linie auf die „bessere“ gesnappt wird (ALK muss also immer passiv bleiben und die freien Abgrenzungen
werden immer aktiv gesnappt). Die Verzüge entstehen so bewusst bei der „schlechteren“ Geometrie.
• Bei der Benutzung von automatischen Snap-Funktionen, welche räumlich definiert und
global wirken, ist deshalb sicherzustellen, dass Dangles, die nicht snappen dürfen, einen Abstand von > 0,5m zum nächstmöglichen Objekt einhalten.
Die Herkunft der Geometrien wird automatisch dokumentiert. Segmente (Elemente der Abgrenzung) verschiedener Herkunft dürfen nicht zusammengefasst werden.
5.4.6 Plausibilitätsprüfung und Qualitätssicherung
Allgemeine Standards
•
Abgabe der Daten als Cover (wird empfohlen) oder Shape - Dateien, Attribute intern
gespeichert als .dbf-File.
Technische Kartieranleitung
•
•
•
•
49
Generell sind beim Digitalisieren von Biotopabgrenzungen die allgemeinen Qualitätskriterien einzuhalten, d.h. z.B. keine Überlappungen, Überstände, Zwischenräume oder
Sliverpolygone (Bruchstückpolygone).
Bei Digitalisierung mit den genannten Programmen dürften bei korrekter Handhabung
(Snapping und Toleranzen) keine Inkonsistenzen wie Überlappungen und Sliverpolygone entstehen.
Die Vorgaben hinsichtlich Verwendung der Referenzgeometrien sind verbindlich einzuhalten.
Die Datenqualität ist von den Digitalisierern sicherzustellen. Die Konsistenz wird bei Lieferung überprüft. Inkonsistente Datensätze werden zur weiteren Bearbeitung nicht angenommen.
Formale Prüfungen durch den Werkvertragnehmer „WBK-Aktualisierung“
Bei der formalen Topologieprüfung werden folgende Sachverhalte geprüft:
• Vollständigkeit der Übereinstimmung von Sach- und Geodatensätzen
• Abweichungen der Teilflächenanzahl zwischen Geo- und Sachdatensatz
• Flächenveränderung (Anzahl/ bei Veränderung >10%)
Qualitätssicherung bei Rücknahme der Daten durch Vertragnehmer „Datenhandling“
Grundsätzliche Anmerkung
Bei entsprechenden technischen Vorraussetzungen wird folgendermaßen verfahren:
Die zu bearbeitenden Daten sind an den Vertragnehmer „Aktualisierun“ in einer vom Auftraggeber (FVA) bereitgestellten „Personal Geodatabase“ in vordefinierten Feature-Klassen abzugeben; deren Definition darf nicht verändert werden.
Jede Abweichung des Datenformats führt zur Ablehnung der Werks-Abnahme. Gleiches gilt für
formale Attributierungsfehler.
Formale Prüfungen
Bei der Rücknahme der Geodaten erfolgt ebenfalls die o.g. formale Qualitätssicherung (Topologieprüfung). Nur formal korrekte Daten werden übernommen.
Der formale Check der Geodaten beinhaltet außerdem:
• Fehlerfreiheit bezüglich planarer Topologie der Daten (s.o.). Die Daten müssen fehlerfrei
in ein Arc/Info Coverage zu überführen sein, ohne dass dabei Dangles, Sliverpolygone
oder Labelfehler entstehen (Ausnahme: fachlich korrekte NODATA Polygone)
• Topologische Konsistenz zu den zu verwendenden Referenzdaten innerhalb der zulässigen Toleranzen
• Datenstruktur-Check (sind alle erwarteten Felder enthalten und im richtigen Format?)
• Tabellenspalten-Inhalts-Check (welche Einträge liegen für welche Spalte vor? enthalten
die Spalten nur die vorgeschriebenen Einträge, die verwendet werden dürfen? Abgleich
mit Kartiererdatenbank)
Die zu bearbeitenden Daten sind in einer vom Auftraggeber (FVA) bereitgestellten „Personal
Geodatabase“ in vordefinierten Feature-Klassen abzugeben. Deren Definition darf nicht verändert werden.
Jede Abweichung des Datenformats führt zur Ablehnung der Werks-Abnahme. Gleiches gilt für
formale Attributierungsfehler.
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Technische Kartieranleitung
Geometrische Prüfungen
•
•
Stichprobenhafte Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben zur Übernahme von Referenzgeometrien. Bei Nichteinhaltung der geforderten Standards Rückgabe an Auftragnehmer „Aktualisierung“.
Stichprobenhafte Überprüfung der geometrischen Qualität der Digitalisierung. Bei Nichteinhaltung der geforderten Standards Rückgabe an Auftragnehmer „Aktualisierung“.
Die einzuhaltenden Toleranzen bezüglich der inhaltlich-fachlichen Richtigkeit und der geometrischen Genauigkeit der erstellten Daten sind im Abschnitt 5.4.4 beschrieben.
Abschließende Prüfung und Nachbearbeitung der Daten durch den Auftraggeber FVA
(mit Vertragnehmer Stabstätigkeit/ Qualitätssicherung)
• Stichprobenhafte Überprüfung der inhaltlichen und fachlichen Qualität.
• Klärung der bei der externen Erfassung nicht zu lösenden Problemfälle intern bzw. mit
den Verfahrensbeteiligten
• Vorgaben zu Abgleich/Konfliktauflösung bei Überlappungen mit Nachbarkartierungen
!
Treten gravierende Fehler auf, die nicht zentral an der FVA bereinigt werden können oder deren Bearbeitungsaufwand mehr als 2 Stunden erfordert, sind Nacharbeiten
durch den Auftragnehmer erforderlich. !
5.4.6 Konsolidierung der Geodaten
Im Anschluss an die Rücknahme mit QS erfolgt die Datenübernahme in den zentralen Datenbestand durch den Vertragnehmer „Datenhandling“.
Es werden nur die Daten übernommen (thematisch und räumlich), die für eine Bearbeitung
vorgesehen waren. Folgende Arbeitsschritte sind erforderlich:
GIS-Konsolidierung
Anpassung der Daten an vorhandenen Bestand, insbesondere
• Anpassung an zwischenzeitlich neu angrenzende neue ALK-/ FOGIS- Sach- und Fachdaten-Stände.
• Anpassung an zwischenzeitlich neue ALK- und FoGIS- Stände innerhalb des WBKProjektgebietes (ALK-Austausch).
• Randabgleich
Fachliche Bereinigung
Bereinigen von zu überschreibenden und angrenzenden Flächen an der FVA. Grenzbiotope
werden über die FA98 Covergrenze einem Cover zugeordnet.
Kartografische Aufbereitung – Betextung
Die Betexter (Vierstellige, "innere" Biotopnummern) werden nach Abschluss der Digitalisierung
und Plausibilitätsprüfung des Access Moduls "Flachneu" bei Aktualisierungskartierungen komplett neu platziert.
Bei Einzelbiotopänderungen oder Veränderungen ohne neue Biotop-ID können die vorhandenen Betexter übernommen werden, müssen aber auf ihre Position hin überprüft werden.
Technische Kartieranleitung
51
Die Betexter sollen optisch klar zuzuordnen sein und die Zuordnungsstriche sich möglichst
nicht überschneiden. Im Randbereich zu anderen Kartierobjekten bzw. Forstämtern ist darauf
zu achten, dass deren Betexter nicht überdeckt werden.
Bei Biotopen mit mehreren Teilflächen, die nah beieinander liegen wird angestrebt, diese durch
einen Betexter mit mehreren Zuordnungsstrichen zu kennzeichnen (Beispiel Dolinen) und damit eine Überfrachtung der Ausgabekarte mit Betextern zu verhindern.
Die Betexter sollten wichtige Signaturen der später bei der Ausgabe verwendeter Kartengrundlage nicht überdecken.
Bei das Kartenblatt überschreitenden Biotopen werden auf jedem betroffenen Kartenblatt Betexter erzeugt und positioniert.
Nach Abschluss der Neupositionierung der Betexter wird mit einer Prüfroutine geprüft, ob alle
Biotope einen neu positionierten Betexter besitzen, ob die Zuordnungsstriche die Biotope treffen und ob für jedes Biotop auch ein Datensatz vorhanden ist. Danach werden die Daten abgespeichert, die Betexter in die landesweiten Tabellen gespeichert und das Projekt als abgeschlossen markiert.
Aufhebung der Geodaten-Sperrung
Die Sperrung der Daten wird aufgehoben.
Datenübernahme (Check-in)
Rückspielen, SDE_Load in den landesweiten Datenbestand. Aufgabe des kartierbegleitenden
IUK ist es, eine technische Lösung für die Rückspielung der in den abgenommenen pGDBs
stehen den Geodaten der Waldbiotopkartierung in den landesweiten Datenbestand zu finden.
5.5
Sachdatenbearbeitung
5.5.1 Allgemeines
Aktuelle Datenbankstruktur FVA
Alle Sachdaten der erfassten Waldbiotope werden an Der FVA zentral auf einem SQL- Server
gehalten. Die Dateneingabe und Pflege erfolgen über eine Eingabemaske in ACCESS2000.
Die Verknüpfung mit den Geodaten erfolgt über eine Schlüsselnummer (PROJEKTNR/WBK_ID).
WBK- Datenbankmodul – Kartiererversion
Das (Eingabemaske) Programm besteht aus zwei ACCESS-Bausteinen: Das Frontend und das
Backend, in dem die eigentlichen WBK-Daten gehalten werden, die projektbezogen aus dem
SQL- Server zur Bearbeitung exportiert wurden. Für die Bearbeitung eines Projektes sind beide
Dateien notwendig. Die Datenbearbeitung erfolgt jedoch ausschließlich über das Frontend. Das
Backend darf nicht geöffnet oder verändert werden. Im Anhang ist die Installierung und Handhabung des Datenbankmoduls kurz erläutert.
Das WBK-Erfassungsprogramm ist auf der Grundlage des Waldbiotoperhebungsbogens aufgebaut. Die Biotopdaten können menügesteuert eingegeben werden. Dazu stehen sowohl Ver-
52
Technische Kartieranleitung
schlüsselungs- als auch Textfelder zur Verfügung. I. d. R. ist jedem Verschlüsselungsfeld ein
Textfeld zugeordnet, in dem die verschlüsselte Biotopinformation näher erläutert werden kann.
Alle Schlüsselzahlen sind im Erfassungsprogramm integriert.
5.5.2 Beschreibung der Felder
1. Allgemeine Hinweise
• Biotopbeschreibung in knapper, präziser Form !
Gesamtbild mit Angabe von Einzelstrukturen, nach Ausprägung und Lage differenziert.
Alle verschlüsselten Strukturen sind hierbei kurz zu begründen
• Biotop-Informationen, die nicht zu verschlüsseln sind, werden im entsprechenden Textfeld erläutert!
z. B.: Zuordnung von Einzelstrukturen zu Besitzern oder Verwaltungseinheiten
2. Schlüsselfelder
Biotopnummer
Die Biotopnummer hat 10 Ziffern und setzt sich aus drei Teilen zusammen (Beispiel: 7422 4095
95):
• Nr. des TK-Blattes
• Nr. des Biotops (Erfassungsnummer)
• Jahreszahl Kartierzeitpunkt der Ersterfassung
Waldbiotope, welche die Abgrenzung eines TK 25 Blattes überschreiten, werden unter einer
Biotopnummer und in einem einzigen Datensatz beschrieben. Erstreckt sich die Biotopfläche
über zwei oder mehrere TK 25 Blätter, so erhält der Waldbiotop die Nummer des Kartenblattes
mit dem größten Flächenanteil.
Die vierstellige Nummer eines Biotops (Erfassungsnummer) kann nur einmal vergeben werden.
Hierbei ist der vorgegebene Nummernrahmen zwingend zu beachten. Ab 2007 wird der Nummerrahmen für neu zu erhebende Biotope projektweise vom Datenhandling vorgegeben.
Quadrant
Es werden die Quadranten der vergrößerten TK 25 Blätter eingetragen (NW, NO, SW, SO).
Biotopname
Hier wird ein gebräuchlicher Name oder eine örtlich bekannte Bezeichnung des Biotops gewählt. Es stehen 45 Stellen zur Verfügung. Nach Möglichkeit soll die Himmelsrichtung zusätzlich angegeben werden.
Es sind folgende Namenskonventionen getroffen, die es zu beachten gilt:
Angaben zur Himmelsrichtung:
O
W
S
N
Osten,
Westen,
Süden,
Norden,
auch östlich
auch westlich
auch südlich
auch nördlich
Eine Angabe bezüglich der Himmelsrichtung muss grundsätzlich, mit den o.a. Abkürzungen erfolgen.
Bsp.: Magerrasen S Kohlhau.
Ausnahme: Wenn eine Bezeichnung der Himmelsrichtung zu einem Eigennamen gehört, muss sie ausgeschrieben werden.
Technische Kartieranleitung
53
Gibt es mehrere gleiche Biotopnamen, so werden sie nummeriert. Die Nummer erscheint am
Ende des Namens in Klammern.
Bsp.: Toteisloch N Reinstetten (1)
Toteisloch N Reinstetten (2)
Anführungszeichen („ “) dürfen im Biotopnamen nur bei Namen von NSG und FND verwendet
werden.
Geht aus dem Namen des NSG oder FND die Biotopstruktur nicht hervor, wird sie durch Gedankenstriche eingeschlossen hinter dem Namen vermerkt.
Bsp.: NSG „Teufelsgrund“ - Niedermoor !Gefährdete sowie hochgefährdete Arten dürfen im Biotopnamen nicht genannt werden!
Teile
Bei mehrteiligen Biotopen (Sammelbiotope) muss die Anzahl der Teile angegeben werden.
Erhebungsdatum
Hier wird der Aufnahmezeitpunkt im Gelände nach Tag, Monat und Jahr festgehalten.
Erfasser
Hier wird der Name des aktuellen Kartierers aus der Liste eingegeben. Bei Übernahmen von
§32- Biotopen wird §24a- Kartierung angegeben.
Wald-LRT
Hier ist die Zuordnung zum Wald-LRT angegeben. Die Zuordnung erfolgt durch die FVA.
Heimatforstamt
In diesem Feld ist das ehemalige Forstamt und die dreistellige EDV-Nummer eingegeben (keine Eingabe durch den Kartierer).
Forstamt/ Besitzer/ Flurstücke
Die Zuordnung des Biotops zu Verwaltungseinheiten, Besitz und Flurstücken erfolgt nur noch
über GIS- Verschnitt.
Im Feld Bemerkungen kann der Kartierer jedoch Anmerkungen zur Besitzzuordnung eingeben,
falls dieses erforderlich ist.
Bemerkung/ Schutzstatus derzeit/ -Vorschlag
Beim Vorschlag eines neuen Schutzstatus durch die WBK soll im Textfeld eine entsprechende
schriftliche Äußerung erfolgen. Bei Vorschlägen im öffentlichen Waldbesitz wird nach vorheriger Absprache mit dem Forstamt das Einverständnis des Waldeigentümers unterstellt.
Leitbiotoptyp
Zuordnung des Biotops zum entsprechenden Leitbiotoptyp, der eine übergeordnete Zusammenfassung von Biotopstrukturen darstellt.
Im Textfeld wird der Leitbiotoptyp in Kurzform beschrieben.
Folgendes ist bei den einzelnen Leitbiotoptypen (LBT) zu beachten:
LBT 1
LBT 2
muss auf mindestens 50 % der Fläche eine Waldgesellschaft aufweisen
muss zu mindestens 50 % aus trockenen Strukturen bestehen
54
LBT 3
LBT 4/5
LBT 6
LBT 10
LBT 9
LBT 7, 8
LBT 12
Technische Kartieranleitung
muss zu mindestens 50 % aus feuchten Biotopstrukturen bestehen
muss zu mindestens 50% aus Still-/Fließgewässern bestehen
erfordert die Angabe einer Waldrandlänge
erfordert die Angabe einer historischen Nutzungsform
erfordert die Angabe der entsprechenden Bestandesform
erfordern eine entsprechende Ausstattung der Artenlisten
erfordert die Angabe der jeweiligen Morphologischen Strukturen
Falls ein Biotop gleichzeitig mehreren Leitbiotoptypen zugeordnet werden kann, wird nach dem
flächenmäßig vorherrschenden Leitbiotoptyp entschieden. Bei entsprechender Flächengröße
(Darstellbarkeit) sollte der Biotopkomplex getrennt erfasst werden (-> s. Mischbiotopregelung s.
Kap. 2.4). Waldränder oder historische Nutzungsformen können jedoch nur einem Leitbiotoptyp
zugeordnet werden.
Musterbiotop
Besonders gut ausgeprägte Biotopstrukturen werden als „Musterbiotop“ vermerkt. Es empfiehlt
sich, die Auswahl der Musterbiotope nach Abschluss der Geländekartierung vorzunehmen.
Kartierbereich
Je nach Lage des Biotops (s. a. Definition Kartierbereich s. Kap. 2.4) erfolgt eine Zuordnung
zum
1 = geschlossenen Wald
2 = Übergangsbereich Wald/offene Landschaft, Waldrand
3 = offene Landschaft
4 = Siedlungsgebiet
Waldtyp
Das Verhältnis Laub-/Nadelholz wird grob angegeben; bzw. Eichenbeständen oder Waldrändern mit Eichenanteilen:. „Eichenwald (m. Laubb)“ bzw. „Eichenwald (m. Nadelb)“
Waldgesellschaften/Flächenanteil/Überlagerung/Altersstufe/Ökologische Artengruppen
Verschlüsselung von seltenen, naturnahen Waldgesellschaften mit Angabe der jeweiligen Flächenprozentanteile. Überlagerungen mit ausgewiesenen morphologischen Strukturen müssen
angegeben werden. Überlagerungen mit anderen Waldgesellschaften oder Vegetationsstrukturen sind nicht möglich. Aus dem Forsteinrichtungswerk wird die Altersstufe des Bestandes
übernommen. Spiegeln sich in der Bodenvegetation die Zeigerpflanzen der ökologischen Artengruppen wider, können diese von der Standortskarte übernommen werden.
Standortseinheit
Werden Waldgesellschaften kartiert, müssen, soweit vorhanden, aus der Standortskarte bzw.
dem Standortsatlas die Standortseinheiten und das Druckjahr angegeben werden. Die Bezeichnung der Standortseinheit muss wörtlich aus der Legende der Standortskarte/ des Atlasses übernommen werden.
Artenlisten
Schlüsselfeld für Pflanzen und Tiere. Arten aus anderen Kartierungen werden nach kritischer
Prüfung – Bestätigung durch Revierleiter oder Experten – in die Artenliste WBK übernommen.
Im Textfeld sind weitere Erläuterungen möglich.
Für jede Pflanzen- bzw. Tierart wird das Kartierjahr automatisch als Erfassungsjahr angegeben
(WBK-Erfassungsprogramm). Arten von anderen Quellen (Experten) werden mit den Jahreszahlen, in denen die Beobachtungen gemacht wurden, ergänzt.
Technische Kartieranleitung
55
Frauenschuh
In der Schlüsselliste Pflanzen müssen bei Bearbeitung eines Frauenschuhvorkommens in FFHGebieten die entsprechenden Bewertungskriterien eingegeben werden. Bei „Arthäufigkeit“ ist
die Schlüsseliste ba der Naturschutzverwaltung hinterlegt.
LRT 3260, 8210 oder 8220
Die Bestimmung der LRT- typischen Moose ist nicht zwingend erforderlich. In der Artenliste
wird daher der Begriff „Moose (bzw.“Flechten“) nicht spezifiziert“ verschlüsselt.
Autochthone Baumarten/Pflanzenartengruppen
Verschlüsselung von seltenen, autochthonen Baumarten. In der Artenliste werden die Baumarten zusätzlich angegeben. Der Eintrag von Pflanzenartengruppen ist optional. Sie sollen die
Artenliste ergänzen.
Tierartengruppen
Die Verschlüsselung von Tierartengruppen kann sowohl das Vorkommen einzelner Arten anzeigen als auch einen groben Überblick über die Fauna des Biotops geben.
Historische Bewirtschaftungsform
Es können folgende Bewirtschaftungsformen verschlüsselt werden:
1 = Niederwald (§30a)
2 = Mittelwald (§30a)
3 = Hutewald (§30a)
4 = Parkwald
5 = Harznutzung (§30a)
9 = Streunutzung (§30a)
Historische Nutzungsformen dürfen nur unter dem Leitbiotoptyp 10 verschlüsselt werden. Flächenprozente werden nicht verschlüsselt. Da Historische Nutzungsformen grundsätzlich auch
andere z.T. gesetzlich geschützte Strukturen beinhalten bzw. überlagern können, sind gegebenenfalls weitere Strukturen zu verschlüsseln (z. B. seltene naturnahe Waldgesellschaften).
Strukturreiche Waldbestände
Unter „Strukturreiche Bestände“ werden zusammengefasst:
1 = Feldgehölz
2 = Altholzinsel
3 = Waldinsel
In dem entsprechenden Textfeld wird der Bestand beschrieben und sein Strukturreichtum begründet.
Beim Feldgehölz (§ 32 NatSchG) ist die angrenzende Nutzungsart im Textfeld anzugeben (z.
B. extensive Viehweide, Maisacker etc.). Feldgehölze werden i.d.R. unter LBT 9 erhoben und
dürfen dann nicht mit der Vegetationsstruktur 86 verschlüsselt werden. Letztere Schlüsselnummer ist nur für die Erfassung von Anteilen unter anderem LBT zu verwenden.
Waldrandlänge
Die Waldrandlänge wird in Metern angegeben (10 m – Stufen). Eine Beschreibung des Waldrandes erfolgt in dem dazugehörigen Textfeld. Die Verschlüsselung erfolgt nur unter Leitbiotoptyp 6. Flächenprozente werden nicht verschlüsselt. Da Strukturreiche Waldränder grundsätzlich
auch andere z.T. gesetzlich geschützte Strukturen beinhalten bzw. überlagern können, sind
gegebenenfalls weitere Strukturen zu verschlüsseln.
56
Technische Kartieranleitung
Vegetationsstrukturen/Flächenanteil/Überlagerung
Es werden die einzelnen Vegetationsstrukturen verschlüsselt. Zusätzlich wird ihr Flächenanteil
an der Gesamtbiotopfläche angegeben und gegebenenfalls die Überlagerung mit morphologischen Strukturen. Überlagerungen mit anderen Vegetationsstrukturen oder Waldgesellschaften
sind nicht möglich.
Bei folgenden Strukturen muss nach geologischem Ausgangssubstrat (basenreich oder basenarm) differenziert werden∗:
•
•
Nasswiese (40)
Großseggenried (52)
Beim Groß-Seggenried (52) erfolgt die Eingabe „basenarm“ nur beim Schnabelseggenried
Morphologische Strukturen/Flächenanteil
Es werden die morphologischen Einzelstrukturen und die jeweiligen Flächen-Prozentangaben
verschlüsselt.
Bei folgenden Strukturen muss nach geologischem Ausgangssubstrat (basenreich oder basenarm differenziert werden:
• Stillgewässer im Moorbereich (20)
• Niedermoor (42)
• Felsformation (50)
• Felswand (51)
• Fels einzeln (52)
• offene natürliche Gesteinshalde (55)
Nur bei den morphologischen Strukturen 30 und 31 (Quelle bzw. Quelliger Bereich) wird nach
basenarm, kalk/basenreich mit Kalksinterbildung und basenreich ohne Kalksinterbildung unterschieden.
Verschlüsselung von Prozentanteilen
Anteile von morphologischen Strukturen oder Vegetationsstrukturen unter 1 % an der Biotopfläche werden auf 1 % gerundet. Letzteres gilt jedoch nicht für FFH- Lebensraumtypen in FFHGebieten. FFH- Lebensraumtypen unter 1% Flächenanteil müssen in einem eigenen Sach- und
Geodatensatz abgebildet werden (Ausnahme Höhlen im Bereich von kleinflächigen FelsLebensraumtypen können mit 1 % verschlüsselt werden).
Grundlage der Flächenschätzung ist immer die horizontale Projektion
•
•
•
•
•
∗
Die Summe der Flächenprozentangaben von Vegetationsstrukturen und/oder Waldgesellschaften darf 100 % nicht überschreiten.
Die Summe der Prozentanteile morphologischer Strukturen darf 100 % nicht überschreiten.
Die Summe der Überlagerungen von Vegetationsstrukturen und/oder Waldgesellschaften darf 100 % nicht überschreiten.
Die Summe der Vegetationsstrukturen und/oder Waldgesellschaften plus Summe der
Prozentanteile morphologische Strukturen abzüglich der Summe der Überlagerungen
von Vegetationsstrukturen und/oder Waldgesellschaften darf 100 % nicht übersteigen.
Hiervon abweichend darf die Summe der FFH- Lebensraumtypen in FFH- Gebieten die
100% nicht übersteigen.
Diese Angaben sind zur Einstufung der KalkungseMPfindlichkeit von den aufgeführten Biotopstrukturen in Verbindung mit der Bodenschutzkalkung notwendig.
Technische Kartieranleitung
57
Textfelder Waldgesellschaften/Morphologische Strukturen/Vegetationsstrukturen
Im zugehörigen Textfeld werden die wesentlichen Eigenschaften aller verschlüsselten Strukturen kurz beschrieben (z. B. durchschnittliche Breite von Fließgewässern, Höhe, Struktur und
Gestein von Felsen).
Gefährdung/ Beeinträchtigungen
Es können mehrere Gefährdungsarten angegeben werden, wobei die Gefährdung konkret und
aktuell sein muss. Die Angabe der Gefährdungsarten ist vom Kartierer zu begründen. Die unspezifische Angabe von Gefährdungsgruppen ist nicht erlaubt.
Bei FFH- Lebensraumtypen fließen mögliche Beeinträchtigungen in die Bewertung mit ein. Auf
entsprechende Übereinstimmung ist zu achten.
In der Regel wird bei einer Beeinträchtigung auch ein entsprechender Maßnahmenvorschlag
angegeben.
Grad der Beeinträchtigung
Hier wird zwischen schwacher, mittlerer oder starker Beeinträchtigung unterschieden.
Ziele/Maßnahmen
Hier ist nach Erhaltungsmaßnahmen „erforderlich“ / Pflichteingabe bei einer erheblichen Beeinträchtigung und Entwicklungsmaßnahmen „wünschenswert“ / auf freiwilliger oder vertraglicher Basis zu trennen.
Die einzelnen Maßnahmenvorschläge werden aus einer Liste ausgewählt (verschlüsselt) und
gegebenenfalls textlich weiter erläutert.
Im Textfeld können weitere Zielvorstellungen formuliert werden. Spezielle Maßnahmen sind mit
dem Forstamt abzustimmen. Bei Maßnahmen und Pflegehinweisen von NSG- oder PEPL- Kartierungen oder des Artenschutzprogramms der LUBW wird auf den betreffenden Plan bzw. den
Artenschutzbogen verwiesen.
Art-/Lebensraumtypen bearbeiten
Hier können mittels des Schaltfeldes „Lebensraum- und Arttypen auffüllen“ aus der Datenbank
die LRTs eingelesen werden oder es können aus einer vorgegebenen Liste hier FFHLebensraumtypen mit entsprechender Schlüsselnummer ausgewählt werden.
Ansonsten erfolgen die Eingabe der Lebensraumtypen, der Flächenprozente und der Bewertungskriterien nach den Vorgaben dieses Handbuches.
Die Gesamtbewertung wird unter „Bemerkung“ in 1 – 3 Sätzen entsprechend kommentiert.
Wald-Lebensraumtypen (9140- 9190, 9410, 91D0, 91E0, 91F0)
Liegt in FFH- Gebieten die Fläche eines Wald-LRT’s über der Erfassungsschwelle, müssen
durch den Kartierer die Parameter Baumarten- Verteilung, Verjüngung, Totholz, Habitatbäume,
Wasserhaushalt und Bodenvegetation mit den entsprechenden Werten gefüllt werden (Pflichtangabe). Im beigefügten Textfeld ist die Bewertung gegebenenfalls kurz zu begründen. Angaben zu den Bewertungskriterien Arteninventar, Habitatstrukturen, Beeinträchtigungen und Gesamtbewertung werden nicht gemacht (Ausnahme 91U0, s. u.).
Die Eingabe 9000 erfolgt nur, wenn eine Waldgesellschaft innerhalb des Biotopes auf zusammenhängender Fläche nicht die Kartierschwelle als FFH- LRT erreicht und kein anderer LRT
(z.B. 3260) verschlüsselt wird.
FE- Parameter (s. a. Aufstellung im Anhang)
Baumarten- Verteilung
Baumartenanteile werden in 5 %- Stufen angegeben (Summe = 100 %).
58
Technische Kartieranleitung
Verjüngung
Bei den Wald-Lebensraumtypen ist die Verjüngungssituation für den Fortbestand bedeutsam.
Es wird daher die gesamte Verjüngung unter Schirm einschließlich künstlich eingebrachter Verjüngung (Vorbau, Unterbau, Voraussaat) ab einer Höhe von 20 cm in die Betrachtung mit einbezogen. Die Verjüngungssituation wird nur in den Altersphasen Reifephase*, Verjüngungsphase* und Dauerwaldphase * beurteilt. Für die Ansprache als Verjüngung unter Schirm ist der
Überschirmungsgrad des Hauptbestandes entscheidend. Abgedeckte Verjüngung in einem
Altholz fällt nicht mehr unter diese Rubrik. Sie stellt einen eigenen Bestand dar und wird daher
der Jungwaldphase zugeordnet. Ab einem Brusthöhendurchmesser von 10 cm wird die Verjüngung unter Schirm als Unterstand angesprochen.
* d.h.
• Eichen-LRT 9160/9170/9190 und 91F0 ab Alter >100 oder Dauerwald
(=Dauerbestockung, Bannwald oder außerregelmäßiger Betrieb)
• Alle anderen LRT ab Alter >80 oder Dauerwald (wie oben)
Der so beschriebene Verjüngungsvorrat eines WLRT‘s innerhalb eines Biotops wird insgesamt
geschätzt und auf die verschiedenen Baumarten verteilt ebenfalls in 5%-Stufen (Summe ≤
100) aufgenommen.
Habitatbäume/ Totholz
• Totholz wird in Vorratsfestmeter pro Hektar angegeben
• Habitatbäume werden in Anzahl pro Hektar angegeben
Es erfolgen außerdem Angaben zum Waldentwicklungstyp (WET) gemäß Liste und zum Altersmittel:
Unterschieden wird zwischen Altersklassenwald und Dauerwald, letzterer mit den drei Phasen8
Jungwuchsphase (J), Wachstumsphase (W) und Verjüngungsphase (V), einschließlich Sonderfall der Verjüngungsphase: Plenterwald/ Plenterüberführungswald (P/PLÜ).
Im eingerichteten Wald werden diese Angaben aus dem Altersindex aus der Arbeitskarte entnommen, z. B. „a4“, „b11“ für den Altersklassenwald und „aV“ oder „fW“ für den Dauerwald.
Im nicht eingerichteten Wald oder bei Fehlen entsprechender Angaben wird das Bestandesalter geschätzt. Dabei sind im Regelfall bei „normal“ bewirtschaftetem Wald Altersstufen und auf
Sonderstandorten (extensiv oder nicht genutzter Wald) arB (außer regelmäßiger Betrieb) anzugeben. Bei Galeriewäldern am Waldrand und im Offenland ist in der Regel von arB auszugehen.
In Bannwäldern erfolgt immer und ausnahmslos die Angabe „BW“
Liegen im Altersklassenwald innerhalb eines Biotopdatensatzes mehr als eine Alterstufe, so ist
das Alter der flächenmäßig vorherrschenden Stufe zu verwenden. Die anderen Alterstufen
werden im Textfeld mit Angabe ihres Flächenanteils eingefügt.
WBK- Offenland- Lebensraumtypen und 91U0
Abweichend vom Vorgehen bei den Waldlebensraumtypen erfolgt hier die Angabe der 3 Bewertungskriterien „Lebensraumtypisches Arteninventar“, „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ und „Beeinträchtigungen“, sowie die Gesamtbewertung für jeden LRT. Im beigefügten
Textfeld ist die Bewertung kurz zu begründen.
Beim LRT 91U0 erfolgt ebenfalls nur die Angabe aller drei Bewertungskriterien und der Gesamtbewertung. Die FE- Parameter werden hier nicht erhoben.
Innerhalb von FFH- Gebieten müssen Fließgewässer (Morphologische Strukturen 32, 33 und
35- 38) und offene Felsenbildungen (50 –52), die keinem FFH- Lebensraumtyp (3240, 3260,
3270 oder 8210-8230) zugeodnet werden können, mit der Schlüsselnummer „1000“ im Datensatz eingegeben werden. Diese Eingabe erfolgt jedoch nur, wenn kein anderer LRT verschlüsselt wird.
8
nicht zu verwechseln mit der teilweise begriffsgleichen Zusammenfassung der Altersklassen im Bewertungsschema zu den
Waldlebensraumtypen (s. Anhang)
Technische Kartieranleitung
59
Pflanzen / Tiere
Bei Betätigung dieser Schaltfelder müssen, nachdem alle anderen Felder ausgefüllt wurden,
vorkommende Pflanzen- und Tierarten angegeben werden, die weiter oben in der Eingabemaske unter Pflanzen bzw. Tiere bereits eingegeben worden sind.
Jedem eingegeben LRT müssen nur die Lebensraumspezifischen spezifischen Arten zugewiesen werden. Zu bestimmten Arten können textliche Erläuterungen ergänzt werden (z.B. wertgebende Art; Störzeiger).
Maßnahmen-LRT/ Gefährdungen-LRT
Sofern die Felder FFH-Lebensraumtyp ausgefüllt wurden und Maßnahmen und/oder Gefahren
für das Gesamtbiotop eingegeben wurden, müssen durch Betätigung dieses Schaltfeldes die
Angaben zu den Maßnahmen / Gefahren den betroffenen LRTs zugeordnet werden.
Im Feld Bemerkung LRT können zusätzliche Eintragungen bzw. Erläuterungen eingegeben
werden.
FFH- Gebiet
Bei neu kartierten Biotopen muss vom WBK- Erfasser das FFH- Gebiet bestätigt werden (Häkchen). Er kann auch die entsprechende Gebietsnummer eintragen (Feld wird auch von FVA
gepflegt).
Bemerkungen
Dieses Feld bietet dem Kartierer die Möglichkeit, zusätzliche Besonderheiten des Biotops zu
vermerken.
Überarbeitung
Hier sind entsprechende Hinweise im Datensatz durch die FVA eingetragen. Nach Bearbeitung
durch den Kartierer ist der Eintrag wieder auf „nicht erforderlich“ zu setzen und der Text zu löschen bzw. zu kommentieren.
Biotope löschen
Soll ein Biotop aus dem Datenbestand entfernt werden, wird
• im Feld „Biotop löschen“ ein Häkchen gesetzt,
• im Schlüsselfeld „Veränderungsschlüssel“ der Löschgrund eingetragen und
• im Textfeld der Grund kurz beschrieben.
Alle anderen Schlüssel- und Textfelder bleiben unverändert.
Das Biotop verschwindet damit nicht sofort, sondern wird später nach Rückimport in die FVAGesamtdatenbank aus dem aktuellen Datenbestand entfernt.
Begutachtung
Hier wird angegeben, ob das Biotop im Gelände aufgesucht bzw. begangen wurde oder nur
eine Bearbeitung vom grünen Tisch erfolgte.
Schlüsselliste Veränderungen (Veränderungsschlüssel)
Hier wird zunächst angegeben, ob der Biotop ganz, teilweise oder nicht im Gelände besichtigt
wurde.
Außerdem erfolgt anschließend die Angabe des konkreten Veränderungsgrundes.
Hierbei ist Folgendes besonders zu beachten:
1.
Um eine Vergleichbarkeit verschiedener Projekte zu gewährleisten, wird innerhalb
einer Kartierung und innerhalb eines Biotops nur eine Schlüsselzahl vergeben, auch
wenn der Beleg mehrmals bearbeitet wird.
2.
Für die Verwendung der Schlüsselgruppen (1. bis 6.) gilt grundsätzlich:
60
3.
Technische Kartieranleitung
a) Die Eingabe der Gruppen 2 bis 5 und 8 erfolgt vorrangig. Es werden zuerst Veränderungen durch Biotopentwicklung (21-28) Sukzession (31-38), Datenabgleich OLK (41-48), genehmigte Veränderungen (51-58) oder Veränderungen i.
Z. m. FFH- konformer Überarbeitung (81-88) eintragen, wobei die letzten beiden
gegenüber den ersten beiden nachrangig zu verschlüsseln sind. Nur wenn keine
von diesen 4 Gruppen zutrifft kann die Schlüsselgruppe „1" oder Schlüssel „61“
verwendet werden.
b) Die Eingabe der Gruppe 1 (11-18) erfolgt im Verhältnis zu „21 bis 58“ immer
nachrangig.
Der letzte Veränderungsgrund in der „Hierarchie“ ist die Schlüsselnummer 61 „redaktionelle Änderungen“. Sie erfolgt nur dann, wenn keine der o. g. Änderungsgründe zutreffen. Hierunter fallen z. B Änderungen in den Textfeldern (Neuer Name, Ergänzungen
der Bemerkungen) oder auch Flurstücksergänzungen. Korrekturen von Rechtschreibfehlern brauchen jedoch nicht verschlüsselt zu werden.
Weitere Bemerkungen
In einem weiteren Fenster können einzelne Schlüsselfelder textlich kommentiert werden
Quellen
Hier werden die für die Beurteilung des Biotops wesentlichen Informationsquellen aufgeführt:
z. B. Spezialliteratur, Karten, Experten für die örtliche Fauna und Flora. Bei Experten ist gegebenenfalls die schriftliche Einverständnis-Erklärung zur Weitergabe von Artenangaben einzuholen.
Die forstlichen Standardunterlagen (z. B. FE-Werk, Standortskarte) müssen nicht erwähnt werden.
Die folgenden Daten werden über einen GIS- Verschnitt zentral an der FVA ermittelt und können daher nicht über die Eingabemaske eingegeben werden:
• Rechts- und Hochwert
• Waldfunktionen
• Naturraum
• Regionale Einheit
• Geologie
• Höhenlage über NN
• Verwaltungszuordnung (Landkreis/ Gemeinde)
• Besitzzuordnung/ Flurstücke
Die Angaben zur Kalkung und zur Offenlegung werden durch die FVA eingetragen.
5.5.3 Interne Qualitätssicherung
Plausibilitätsprüfung
Die Prüfung der Plausibilität innerhalb eines Biotops ist während der Eingabe und zum Abschluss der Eingabe durch die Verwendung der Schaltfläche „Plausibilitätsprüfung“ im Biotopbearbeitungsformular möglich.
Der gesamte Datenbestand kann am Main Switchboard über „Kartierung bearbeiten“, dann in
der oberen Taskleiste unter „Ansicht“ „Formularansicht“ (In diesem Fenster erscheint dann
auch die Gesamtübersicht aller Biotope) abgeprüft werden (Liste der Plausibilitätsabfragen
siehe Anhang)
In der Gesamt- Plausibilitätsprüfung erscheinen „Fehler“ und „Hinweise“. Innerhalb dieser Liste
kann direkt das betroffene Biotop in einem neuen Fenster geöffnet und entsprechend bearbeitet werden.
Technische Kartieranleitung
61
Nach Abschluss der Arbeiten dürfen keine Fehlermeldungen mehr auftreten. Nicht bereinigte
Datensätze werden nicht angenommen. Ausgenommen hiervon sind Hinweise auf fehlende
Flurstücke und Standortseinheiten im nicht kartierten Privatwald.
Weitere Fehler, die zur Ablehnung des Werkes durch den Auftraggeber führen:
• Schadhafte oder veränderte Datenbanken (Backend)
• Veränderte Wertebereichs- oder Sachdatentabellen
• Der Name „wbk_d_<Projektnr>“ darf nicht geändert werden
• Fehlende Erhebung von FFH- Parametern für Lebensraumtypen in FFH- Gebieten
Formale sowie inhaltliche Prüfung und Qualitätssicherung nach Rückgabe des Werkes
Bei der Rücknahme der Sachdaten erfolgt eine formale Qualitätssicherung durch den Werkverragnehmer „Datenhandling“. Nur formal korrekte Daten werden übernommen. Zusätzlich erfolgt eine fachlich-inhaltliche Kontrolle durch die Kartierleitung der FVA.
Inhaltliche Fehler und Qualitätssicherung
Folgende Fehler führen zur Ablehnung des Werkes und müssen nachgebessert werden
• Verlassen des vorgegebenen Nummernrahmens (Erfassungsnummer)
• Nicht Berücksichtigung der im Projektauftrag ausdrücklich bezeichneten Biotope und
Potentialflächen.
• Nichteinhaltung des vorgegebenen Projektgebietes (Fehlfläche/ Überschneidungen mit
angrenzenden Projekten)
Folgende Änderungen an den WBK- Daten sind rechtzeitig der Kartierleitung zur Kenntnis zu
geben und gegebenenfalls fernmündlich oder durch Begänge abzusichern:
• Gravierende Änderungen am Datensatz
• Löschung oder Abänderung besonders seltener Biotope
• Zu- und Abgänge über 20 % der Fläche gegenüber der Vorkartierung, insbesondere bei
Waldgesellschaften, strukturreichen Waldrändern oder historischen Nutzungsformen
• Löschung von zum Arbeitsbereich Wald gehörenden Biotopen bei Überlagerung mit
§32- Offenlandbiotopen
Werden diese Änderungen erst nach Abgabe der Daten bekannt, so sind gegebenenfalls Nacharbeiten durch den Werkvertragnehmer erforderlich bzw. das Werk kann durch den Auftraggeber abgelehnt werden.
Treten gravierende Fehler auf, die nicht zentral an der FVA bereinigt werden können oder deren Bearbeitungsaufwand mehr als 2 Stunden erfordert, sind Nacharbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich.
Nach Abschluss der Qualitätssicherung werden die Sachdaten vom Werkvertragnehmer Datenhandling in den Datenpool FVA eingespeist.
5.5.4 Verschneidungen mit landesweiten Geodaten
Nach Abschluss der digitalen Erfassung eines Projektes und der Qualitätssicherung werden die
Daten (zentral an der FVA) mit landesweiten Geodaten verschnitten (s.o.) und die Sachdaten
der WBK-Datenbank entsprechend aktualisiert.
Der ursprüngliche Datenbestand wird dann auf „historisch“ gesetzt.
62
Biotoptypenbeschreibung
TEIL B
I.
BIOTOPTYPENBESCHREIBUNG
Beschreibung der Leitbiotoptypen
Die Einordnung und Zusammenfassung von Biotopstrukturen ähnlicher Ausprägung in 12 Leitbiotoptypen (LBT) dient einer übersichtlichen Gliederung der Vielzahl vorkommender Einzelstrukturen. Die Zuordnung eines flächig abgegrenzten Biotops zu einem Leitbiotoptyp erfolgt
anhand des vorherrschenden Biotopcharakters (i. d. R. Anteil > 50 % der Biotopfläche).
Leitbiotoptyp 1: Seltene, naturnahe Waldgesellschaften
Unter diesem Leitbiotoptyp werden Waldbestände erfasst, die v. a. in ihrer Baumartenzusammensetzung seltenen und selten gewordenen, naturnahen Waldgesellschaften entsprechen und dabei die jeweils typischen Mischbaumarten aufweisen.
Wichtige Voraussetzung für die Ausweisung einer seltenen, naturnahen Waldgesellschaft ist
die Übereinstimmung von Standort, Waldbestand und Bodenvegetation (natürliche Standortsverhältnisse, anthropogen veränderte Standorte, die der natürlichen Entwicklung überlassen
werden oder Extremstandorte anthropogenen Ursprungs natürliche bzw. naturnahe Bestockung).
Mögliches Suchraster für seltene, naturnahe Waldgesellschaften:
•
•
Vergleich forstliche Bestandeskarte Standortskarte (v. a. Extrembereiche des Wasserhaushaltsspektrums).
Vergleich Standortsgesellschaft bzw. Standortswald seltene, naturnahe Waldgesellschaft. Der Standortswald und die tatsächlich vorhandene Waldgesellschaft müssen nicht immer übereinstimmen. Seltene, naturnahe Waldgesellschaften können auch
auf Standortseinheiten, die nach anderen Standortswäldern benannt sind, vorkommen.
Man unterscheidet landesweit seltene, naturnahe Waldgesellschaften und regionalspezifisch
seltene, naturnahe Waldgesellschaften. Eine regionalspezifisch seltene, naturnahe Waldgesellschaft ist nur in einem bestimmten Untersuchungsgebiet selten. Sie kann jedoch in landesweiter Sicht stärker verbreitet sein (z. B. Buchenwaldgesellschaften auf der Altmoräne als
regionale Seltenheit im Wuchsgebiet „Südwestdeutsches Alpenvorland“).
Eine wichtige Grundlage bei der Ausweisung dieser Waldgesellschaften bildet die „grobschematische Übersicht über die Waldgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland in
standortsökologischer Anordnung“ nach JAHN (siehe „Forstliche Standortsaufnahme“, Arbeitskreis Standortskartierung). Im dortigen Schema werden neben einer Reihe nicht klimazonal
zuzuordnender Waldgesellschaften auch solche aufgeführt, die klimatisch, d. h. in ein für jede
Höhenstufe gesondert erstelltes „Koordinatensystem“ aus Nährstoffgehalt und Gesamtwasserhaushalt eingehängt sind. Allerdings ist das Schema des JAHN’schen Systems für eine Reihe
besonderer, v. a. in Südwestdeutschland typischer Gesellschaften bzw. Ausprägungen zu
weitmaschig. Die Listen dieser Waldgesellschaften wurden daher ergänzt.
Aus der Kenntnis der südwestdeutschen Waldverhältnisse heraus ergeben sich eine Reihe
regional bedeutsamer, seltener und naturnaher Waldgesellschaften (Beispiel: SteinsamenEichen-Wald am Isteiner Klotz). Teilweise werden Waldgesellschaften unter vegetations- und
standortskundlichen Gesichtspunkten zu Gesellschaftskomplexen zusammengefasst. I. d. R.
handelt es sich dabei um ökologisch benachbarte Waldgesellschaften. Daher treten Unterschiede in der Bezeichnung der Waldgesellschaften mit Begriffen der Vegetationskunde auf.
Biotoptypenbeschreibung
63
Eine differenzierte Beschreibung der einzelnen Waldgesellschaften nach ihren Baumartenanteilen, die landesweit Gültigkeit besitzt, ist nicht möglich. So wird z. B. die Baumartenzusammensetzung eines Ahorn-Eschen-Schluchtwaldes in den verschiedenen Naturräumen des
Landes z. T. erheblich variieren. Deshalb wurde für die Kartierung eine regionalspezifische Beschreibung der seltenen, naturnahen Waldgesellschaften vorgenommen. Sie berücksichtigt neben
den einzelnen Wuchsgebieten auch die Ebene der Wuchsbezirksgruppen und Einzelwuchsbezirke. Für die regionalen Einheiten ist eine umfangreiche Baumartenliste und der dazugehörige
Standortskomplex angegeben. Eine regionalisierte Liste der seltenen, naturnahen Waldgesellschaften ist auch als Suchraster im Kartiergebiet bzw. Naturraum geeignet.
Eine Übersicht der für die Waldgesellschaften typischen ökologischen Artengruppen kann die
Ansprache der Waldgesellschaften im Gelände erleichtern. Durch Erhebung einzelner Arten der
Bodenvegetation wird die kartierte naturnahe Waldgesellschaft zusätzlich besser begründet.
Treten innerhalb eines Biotops mehrere seltene, naturnahe Waldgesellschaften auf, sind deren
ideelle Flächenanteile einzuschätzen. Die Altersstufen der ausgewiesenen Waldgesellschaften
werden vermerkt.
Um als Biotop erfasst zu werden muss die Mindestgröße einer seltenen naturnahen Waldgesellschaft i. d. R. 0,5 ha betragen. Ist die Gesamtfläche aus einer oder mehreren seltenen,
naturnahen Waldgesellschaften kleiner als 0,5 ha, wird sie nur dann als Biotop erfasst, wenn
sie im engen räumlichen Verbund mit anderen Biotopstrukturen vorkommt (z. B. bachbegleitender Erlen-Eschen-Wald), oder wenn es sich um eine von Natur aus seltene, meist kleinflächig auf Extremstandorten vorkommende Waldgesellschaft handelt (z. B. Bruchwald).
Bei den erfassten Waldgesellschaften darf der Anteil gesellschaftsfremder Baumarten maximal
30 % betragen.
Hauptbaumarten sollten in der herrschenden Bestandesschicht dominieren (Ausnahmen sind
Hainbuchen-Eichenwälder, bei denen auch der Hainbuchen-Zwischenstand berücksichtigt
wird). Nebenbaumarten können kleinflächig zur Dominanz gelangen, ab ca. 0,5 ha müssen
diese Bereiche jedoch ausgegrenzt werden.
Grundsätzlich kann ein Bestand nur dann als seltene, naturnahe Waldgesellschaft kartiert werden, wenn die typischen Merkmale deutlich erkennbar sind. Dies ist im Allgemeinen erst im
(jüngeren) Baumholzalter der Fall. Auf extremen Standorten mit lichter Bestockung dagegen
lässt sich die charakteristische Ausprägung einer Gesellschaft auch häufig bereits in jüngeren
Altersphasen feststellen und damit der Bestand als seltene, naturnahe Waldgesellschaft erfassen.
Jungbestände, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft einer Waldgesellschaft mit typisch ausgeprägter Bodenvegetation befinden und die standörtlichen Verhältnisse dieser benachbarten
Waldgesellschaft und des Jungbestandes zweifelsfrei übereinstimmen, werden als Waldgesellschaft erfasst. Aus diesem Grund verbleiben auch durch Vorkartierungen erfasste Waldgesellschaften, die sich mittlerweile ganz oder teilweise durch Bewirtschaftung oder natürliche Vorgänge in Verjüngung befinden, im Datenbestand der Waldbiotopkartierung. Entscheidend hierbei ist die Verjüngung mit gesellschaftstypischen Baumarten einschließlich der gesellschaftstypischen Sukzessionsarten.
Bei einer Aktualisierung wird die alte Beschreibung im Klartextfeld übernommen.
64
Biotoptypenbeschreibung
Leitbiotoptyp 2: Trockenbiotope
Unter dem Leitbiotoptyp Trockenbiotope werden Biotopstrukturen der Trocken- und Magerrasen, der Trocken- und Felsengebüsche, der Trockensäume sowie die Wacholderheiden zusammengefasst.
•
Trockenrasen/Sandrasen: Die Vorkommen sind auf extrem flachgründige, trockene Standorte beschränkt (Trockenrasen im Waldverband i. d. R. nur kleinflächig).
•
Magerrasen:
Magerrasen basenreicher Standorte:
Mit Ausnahme kleinflächiger Standorte auf Felsköpfen und Steilhängen sind die Magerrasen auf Kalkgrund anthropogene Schöpfungen. Zu ihrer Erhaltung bedarf es einer Extensivnutzung.
Magerrasen bodensaurer Standorte:
(als Besonderheit in Mittelgebirgslagen, d. h. auch bei hohen Niederschlägen!)
Niederwüchsige Rasen mit vielen Säure- und Magerkeitszeigern. Bei traditioneller Nutzung
extensiv beweidet. Auf trockenen bis wechselfeuchten, oligotrophen und basenarmen,
flachgründigen Böden, meist mit Rohhumus.
Beispiele: Borstgrasrasen, Flügelginsterweide und Besenginsterweide.
•
Trockengebüsche, Felsengebüsche, Trockensäume: Die Vegetationstypen treten z. T.
gemeinsam auf; oft auch in kleinflächigem Wechsel mit lichten „Trockenwäldern“ auf forstlichen Grenzertragsstandorten. Es kommen hier Gebüscharten v. a. des Verbandes Berberidion und des Unterverbandes Sarothamnion vor.
•
Wacholderheiden: Flächen, die möglichst noch einer Schafbeweidung unterliegen sollten,
oder bei denen durch eine entsprechende Pflege der typische Wacholderheidencharakter
erhalten bleibt.
Leitbiotoptyp 3: Moorbereiche und Feuchtbiotope
Folgende Biotopstrukturen werden diesem LBT zugeordnet:
Hoch-, Nieder- und Übergangsmoore, z. T. mit Röhrichten und Seggenried-Bereichen, Feuchtgebüschen und kleinen Bruchwaldparzellen. Wenn Bruchwald flächig darstellbar ist, wird er
allerdings dem LBT 1 „seltene, naturnahe Waldgesellschaft“ zugeordnet.
Zum LBT 3 gehören u.a. auch Nass-, Pfeifengras- und Feuchtwiesen, Röhrichte, Seggenriede,
Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe, feuchte Hochstaudenfluren, quellige Bereiche, Missen.
Leitbiotoptyp 4: Stillgewässer mit Verlandungsbereich
•
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•
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•
Tümpel / Hüle (Karstlandschaften)
Weiher, Teich
See
Moorsee
Baggersee
Altwasser
Stillgewässer sind oft mit Tauch- und Schwimmblattvegetation, Röhrichten, Seggenrieden, ggf.
Feucht-, Pfeifengras- oder Nasswiesen sowie Feuchtgebüschen vergesellschaftet.
Biotoptypenbeschreibung
65
Die Kartierung beschränkt sich bei nicht nach §32 NatSchG geschützten Stillgewässern auf die
Verlandungs- bzw. Flachwasserbereiche.
Leitbiotoptyp 5: Fließgewässer mit naturnaher Begleitvegetation
Dazu gehören folgende Biotopstrukturen:
•
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•
•
Quelle (Quelliger Bereich-> LBT 3)
Bach
Fluss
Altarm
Naturnaher regelmäßig überschwemmter Bereich
Mäßig ausgebaute Bach- und Flussabschnitte (i.d.R. nur in FFH- Gebieten)
Unter diesen LBT fallen alle Bach- und Flusstäler mit kleinflächig wechselnden Feuchtbiotopen.
Lassen sich jedoch Teilbereiche, wie z. B. ein Auwald, deutlich und flächig abgrenzen, wird ein
neues Biotop kartiert und dem entsprechenden LBT zugewiesen. Zum LBT 5 zählen u. a. auch
Hochstaudenfluren, Feucht- und Uferweidengebüsche, ggf. Feucht-, Nasswiesen sowie galeriewaldartige Bestockungen außerhalb des geschlossenen Waldes.
Naturnaher regelmäßig überschwemmter Bereich
Als Suchräume für die naturnahen regelmäßig überschwemmter Bereiche dienen die fachtechnisch abgegrenzten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Innerhalb dieser Suchräume müssen die naturnahen Bereiche kartiert werden.
Entsprechende Flächen werden jedoch unter dem Leitbiotoptyp Fließgewässer nur dann erfasst, wenn sie nicht anderen Leitbiotoptypen zugeordnet werden können.
Hinweis:
Im geschlossenen Wald sind naturnah bestockte Bereiche an Fließgewässern unter der morphologischen Struktur Bergbach bzw. Flachlandbach (...mit naturnaher Begleitvegetation) verschlüsselt. Eine Auwaldgesellschaft wird nur dann als eigene Biotopstruktur verschlüsselt,
wenn ein räumlich zusammenhängender Gehölzstreifen gesellschaftstypischer Baumarten vorhanden ist, der auch langfristig nicht vom angrenzenden Bestand (zonaler Wald) überschirmt
werden kann. Dieses wird in der Regel nur bei flächig ausgeprägten Auebereichen oder Quellbereichen der Fall sein. Bei entsprechender Größe werden sie als eigener Leitbiotoptyp verschlüsselt (s. o.). Auenwälder, die nur kleinflächig in Teilbereichen eines Fliessgewässers vorhanden sind (Auwaldfragmente), werden entsprechend ihres Flächenanteiles am Gesamtbiotop
verschlüsselt. Gewässerbegleitende Gehölzstreifen werden nur außerhalb des Waldes und am
Waldrand als Vegetationsstruktur beschrieben.
Leitbiotoptyp 6: Strukturreiche Waldränder
(geschützt nach § 30a LWaldG gem. Ziff. 3.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Ein strukturreicher Waldrand besteht aus fließend ineinander übergehenden Zonen von Kräutern (Saum), Sträuchern (Mantel) und überwiegend standortsheimischen Bäumen 2. und 1.
Ordnung (Trauf) des dahinter liegenden Bestandes. Der Aufbau ist locker und stufig bei einer
Mindesttiefe von 20-30 Metern.
In Abhängigkeit von den naturräumlichen Gegebenheiten sind strukturreiche Waldränder differenziert zu betrachten. Waldränder in kollinen kalkbeeinflussten Gebieten sind für ihren besonderen Arten- und Strukturreichtum bekannt. In klimatisch und pedologisch weniger günsti-
66
Biotoptypenbeschreibung
gen Bereichen (Höhenlage, Geologie) sind die Ansprüche der WBK an Tiefe und Stufigkeit der
Waldränder dementsprechend geringer. Die Kartierschwelle ist dort bereits erreicht, wenn dem
naturnah aufgebauten Trauf eine mehr oder weniger gut entwickelte Strauch- und Krautschicht
vorgelagert ist.
Die ausgewiesenen Waldränder müssen eine Mindestlänge von ca. 50 m besitzen. Sie werden
unter vollständiger Einbeziehung der vorderen Baumreihe des dahinterliegenden Bestandes
(Bäume 1. Ordnung) abgegrenzt und kurz beschrieben, mit Nennung der wesentlichen Charakterarten, der Waldrandlänge und der Strukturmerkmale (z. B. Totholz). Biotopstrukturen wie z.
B. Trockensäume und -gebüsche werden gegebenenfalls anteilig verschlüsselt.
Strukturreiche Waldränder werden gemäß der Kartiersystematik nur als Leitbiotoptypen erfasst.
Eine Verschlüsselung als Biotopstruktur ist nicht möglich. Gegebenenfalls sind weitere geschützte Strukturen prozentual zu verschlüsseln (z. B Trockengebüsche, Trockensäume)
Leitbiotoptyp 7: Waldbestände mit schützenswerten Tierarten
Um Waldflächen als Biotope für schützenswerte Tierarten erfassen zu können, müssen neben
den eigenen Beobachtungen des Kartierers zum überwiegenden Teil die Ergebnisse faunistischer Sonderuntersuchungen herangezogen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit örtlichen
Spezialisten (z. B. Ornithologen) ist erforderlich. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass für
die als Biotop in Frage kommenden Waldflächen aktuelle Vorkommen gefährdeter Tierarten
über längere Zeiträume nachgewiesen sind. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Arten, die nach
der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Baden-Württemberg den Gefährdungsstufen 0 bis 3
zugeordnet werden (Ausnahme Säugetiere: nur Stufe 0 bis 2).
Waldbestände mit schützenswerten Tierarten werden gemäß der Kartiersystematik nur als
Leitbiotoptypen erfasst. Eine Verschlüsselung als Biotopstruktur ist nicht möglich. Arten der
Gefährdungsstufen 0 bis 2 dürfen im Klartext nur im Textfeld „Tiere“ genannt werden.
Leitbiotoptyp 8: Waldbestände mit schützenswerten Pflanzenarten
Bei der Erfassung von Beständen dieses Leitbiotoptyps müssen größere aktuelle Vorkommen
seltener, geschützter Pflanzenarten oder aktuelle Vorkommen einzelner bis mehrerer seltener,
autochthoner Baumarten nachgewiesen sein.
Seltene autochthone Baumarten:
I. d. R. handelt es sich hier um Bestände mit einer insgesamt gesehen naturnahen Baumartenzusammensetzung. Häufig finden sich die seltenen autochthonen Baumarten in ehemaligen,
durchgewachsenen Mittelwäldern, teilweise auch in früheren Niederwäldern. Die Ausweisung
eines Vorkommens der nachstehend genannten Baumarten als Biotop erfolgt dabei unabhängig von deren aktuellem regionalen oder landesweiten Rote-Liste-Status.
Bei folgenden Baumarten kann bereits das Vorhandensein einzelner, besonders markanter
Exemplare (mindestens „Kraftsche Klasse 2“) oder gehäufte Anpflanzungen (Kulturflächen) zu
einer Ausweisung des Waldbestandes als Biotop führen:
Wildapfel
Speierling
Wildbirne
Frühlingsahorn
Heimische Schwarzpappel
Biotoptypenbeschreibung
67
Im Gegensatz dazu ist bei den nachstehenden Baumarten ein gehäuftes Auftreten innerhalb
eines Bestandes Voraussetzung für die Biotopausweisung. Die Bäume sollten vital und mindestens mittelständig sein (Ausnahme: Eibe); außerdem werden auch Kulturflächen erfasst:
Elsbeere
Mehlbeere
Flaumeiche
Flatterulme
Eibe
Ein genereller Richtwert kann nicht gegeben werden, da regionale Aspekte wie z. B. das Mehlbeeren- oder Eibenvorkommen auf der Schwäbischen Alb berücksichtigt werden müssen. Der
Kartierer setzt zusammen mit der FVA und dem Forstamt die Maßstäbe. Das Vorgehen ist im
Erläuterungsbericht zu begründen.
Der Waldbiotopkartierer sollte dem Vorhandensein seltener autochthoner Baumarten weniger
mit dem Blick der Forsteinrichtung nachspüren, die vorwiegend die herrschende Baumschicht
im Auge hat. Im Rahmen der WBK wird der Gesamtbestand auf seine Baumartenanteile hin
überprüft.
Bei seltenen krautigen Pflanzen sowie bei seltenen Moosen, Farnen, Pilzen und Flechten
erfolgt die Erfassung im Anhalt an die gültige Rote Liste der bedrohten Pflanzenarten BadenWürttembergs; eine Ausnahme bilden die in der anschließenden Tabelle aufgeführten Arten.
Die Gefährdungsstufe sollte mindestens 4 (Sonderstatus) sein. Bei RL 3 und RL 5 -Arten werden die Gefährdungsstufen regional bzw. lokal beurteilt. Zur Beurteilung der regionalen Seltenheit ist auf die entsprechende Fachliteratur zurückzugreifen. Die Erfassung unter LBT 8 unterliegt hier der Entscheidung des Kartierers; im Hinblick auf die Vielzahl von häufig unscheinbaren und schwer zu bestimmenden Arten kann die Kartierung dabei keinen absoluten Vollständigkeitsanspruch erheben. Der Kartierer ist hier in besonderem Maße auf Informationen und
Kenntnisse von örtlichen Spezialisten angewiesen, um das Vorhandensein und die Standorte
der seltenen Arten zu erfahren.
Folgende krautige Pflanzenarten werden unabhängig vom aktuellen Rote-Liste-Status nach
folgenden Kriterien durch die Waldbiotopkartierung erfasst.
Artname
Buxus sempervirens
Campanula latifolia
Cardamine heptaphylla
Cephalanthera spec.
Epipactis spec. (außer E. helleborine)
Epipogium aphyllum
Gentiana lutea
Galanthus nivalis
Leucojum vernum
Lilium martagon
Orchis mascula
Orchis purpurea
Orthilia secunda
Polystichum braunii
Polystichum setiferum
Scilla bifolia
Erfasst werden:
autochthone Vorkommen
alle Vorkommen
gehäufte Vorkommen
gehäufte Vorkommen/regional seltene Vorkommen
gehäufte Vorkommen/regional seltene Vorkommen
alle Vorkommen
alle Vorkommen
autochthone Vorkommen
autochthone Vorkommen
regional seltene Vorkommen
gehäufte Vorkommen/regional seltene Vorkommen
gehäufte Vorkommen/regional seltene Vorkommen
regional seltene Vorkommen
alle Vorkommen
alle Vorkommen
gehäufte Vorkommen
Bei der Kartierung spielt es keine Rolle, ob die Baumartenzusammensetzung des Bestandes
standortsgerecht bzw. naturnah ist (z. B.: verlichteter Fichtenbestand mit Frauenschuh auf der
Schwäbischen Alb). Einziger Maßstab ist das Kriterium Seltenheit.
68
Biotoptypenbeschreibung
Waldbestände mit schützenswerten Pflanzenarten werden gemäß der Kartiersystematik nur als
Leitbiotoptypen erfasst. Eine Verschlüsselung als Biotopstruktur ist nicht möglich. Arten der
Gefährdungsstufen 0 bis 2 dürfen im Klartext nur im Textfeld „Pflanzen“ genannt werden.
Leitbiotoptyp 9: Strukturreiche Waldbestände
Dieser Leitbiotoptyp tritt in 3 Varianten auf:
1. +/- außerhalb des Waldverbandes liegende Feldgehölze.
2. im Waldverband liegende Altbestände.
3. +/- außerhalb des Waldverbandes liegende Altbestände (Waldinseln).
Der Strukturreichtum eines Waldbestandes, der unter diesen Leitbiotoptyp fällt, ist nicht gleichzusetzen mit dem Strukturreichtum, wie er in der Forsteinrichtung im Sinne von vertikaler Bestandesstruktur verstanden wird. Strukturreichtum im Sinne der WBK geht über die bloße Vertikalstruktur hinaus. Es müssen noch weitere Elemente wie Artenvielfalt, Höhlenreichtum, Totholzreichtum oder besonders bizarre Stamm- und Kronenformen vorhanden sein, also Merkmale und begründete Hinweise, die auf ein Vorkommen seltener Tier- oder Pflanzenarten
schließen lassen („Habitatpotentiale“). Beim Totholzreichtum spielen auch quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Die Erfassung als strukturreicher Waldbestand richtet sich nach dem
überdurchschnittlichen Vorkommen stärkerer Totäste an Altbäumen sowie stehendem und liegendem Totholz.
Bei der Kartierung von strukturreichen Waldbeständen werden ähnlich wie bei den Waldrändern naturraumspezifische Unterschiede berücksichtigt. Deshalb müssen die Erfassungskriterien beispielsweise im kollinen, meist eichenreichen Klimabereich enger gefasst werden.
Ausnahme:
Feldgehölze werden auch erfasst, wenn die Kriterien des „Strukturreichtums“ nicht erfüllt sind.
Es sind Gehölzbestände ohne Waldinnenklima (kein Wald i. S. des LWaldG), die i. d. R. nicht
breiter als 50 m sind oder eine Größe von 0,5 ha nicht erreichen. Kleinflächige Aufforstungen
mit gebietsfremden Baumarten in der freien Landschaft gelten nicht als Feldgehölze. Die Struktur Schlucht/Tobel/Klinge bzw. seltene naturnahe Waldgesellschaften können nicht gleichzeitig
Feldgehölz sein (Ausschluss per Definition).
Strukturreiche Waldbestände werden gemäß der Kartiersystematik nur als Leitbiotoptypen erfasst. Eine Verschlüsselung als Biotopstruktur ist nicht möglich. Feldgehölze sind nach § 32
NatSchG geschützt.
Leitbiotoptyp 10: Reste historischer Bewirtschaftungsformen
(geschützt nach § 30a LWaldG gem. Ziff. 3.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Zu diesem LBT gehören Nieder-, Schäl-, Mittel-, Hute- und Harznutzungswälder, und Streunutzungsflächen sowie die nicht nach § 30a LWaldG geschützten Parkwälder.
Bei der Erfassung von Nieder-, Schäl- und Mittelwäldern werden nur intakte, d. h. auch weiterhin in einer dieser beiden Betriebsarten bewirtschaftete bzw. bewirtschaftungsfähige Wälder als
Biotope kartiert. Unter weiterhin bewirtschaftungsfähig ist zu verstehen, dass die alte Bewirtschaftungsform mit einer Hiebsmaßnahme wieder hergestellt werden kann. Nicht erfasst werden die zahlreichen durchgewachsenen Nieder- und Mittelwälder, in denen die typische Bewirtschaftungsform seit Jahrzehnten ruht und daher heute i. d. R. nicht wieder aufgenommen werden kann.
Biotoptypenbeschreibung
69
Maßgebend für die Ausweisung als Biotop ist eine durch die Schonwaldtauglichkeit der Bestände dokumentierte „museale“ Zielsetzung des Waldbesitzers (z. B. Brennholz, Gerbrinde,
Harz, Rebpfähle etc.). Die Flächen sind bereits Schonwald oder erfüllen die Ausweisungskriterien dafür.
Niederwälder:
Ganz oder größtenteils durch Stockausschlag entstandene junge Laubwälder (v. a. Eiche,
Hainbuche, Hasel, Linde), die nach dem Hieb wieder austreiben. Die Nutzung als Brenn- oder
Kohlholz erfolgt in kurzen Umtrieben (wenige Jahre bis Jahrzehnte). Regionale oder lokale Abwandlungen der Niederwaldwirtschaft, wie sie beispielsweise die in der Ortenau verbreiteten
Esskastanien-Energiewälder darstellen, erfüllen nur teilweise die Erfassungskriterien als historische Bewirtschaftungsform.
Mittelwälder:
Zweischichtige Wälder aus locker bis räumig stehendem Oberholz und Unterholz aus Stockausschlag. Neben Brenn- oder Kohlholz (Unterholz) wird auch Stammholz genutzt.
Beispiele für verschiedene Ausprägungen der Nieder- und Mittelwälder:
•
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•
•
Faschinenwälder
Kopfweidenbestände
Eichenschälwälder
Reutewälder
Kastanien-Niederwälder
Eichen-Mittelwälder
Hutewälder:
Beweidete oder ehemals beweidete, masttragende Laubwälder mit lichter Struktur und großkronigen, tiefbeasteten Bäumen. Hutewälder zeichnen sich neben dieser typischen Struktur (Solitäre) auch durch ihre besondere Bedeutung für die Waldfauna aus (Mindestgröße 0,5 ha).
Harznutzungswälder:
Alt- Bestände zur ehemaligen Harzgewinnung an Fichte oder Kiefer. Sofern noch eine aktuelle
Harzgewinnung stattfindet, unterscheidet man zwischen Lebendharzung (Gewinnung von
Fluss- oder Fließharz) und Scharrharzgewinnung.
Streunutzungsflächen:
Bestände, in denen noch regelmäßig Nadel- oder Laubstreu genutzt wird.
Parkwälder:
Strukturreicher Wald mit alten Bäumen; z. T. mit gärtnerischen Anlagen, Ziersträuchern und stauden. Keine Bewirtschaftung zur Nutzholzerzeugung.
Reste historischer Bewirtschaftungsformen werden gemäß der Kartiersystematik nur als Leitbiotoptypen erfasst. Eine Verschlüsselung als Biotopstruktur ist nicht möglich. Gegebenenfalls
sind weitere geschützte Strukturen prozentual zu verschlüsseln (z. B. seltene naturnahe Waldgesellschaften).
Leitbiotoptyp 11: Sukzessionsflächen
Als Sukzessionsflächen werden Flächen kartiert, die häufig ehemals Wald waren, meist durch
menschliche Einflüsse bestockungsfrei geworden sind, und sich nach dem Ende der menschlichen Eingriffe wieder in Richtung Wald entwickeln. Es lassen sich trockene und feuchte/nasse
Sukzessionen unterscheiden. Auch ein Waldrand stellt i. d. R. eine Sukzession dar. Der Waldrand wird jedoch i. d. R. als eigener LBT ausgewiesen (s. u.).
70
Biotoptypenbeschreibung
Es muss berücksichtigt werden, dass bei Waldsukzessionen, wie bei allen Sukzessionen, eine
ständige Entwicklung mit einer Abfolge von eventuell ganz unterschiedlichen Artenzusammensetzungen im Gange ist, deren Beschreibung sehr schwierig ist. Man kann immer nur ein bestimmtes Stadium, den Status quo, zum Kartierzeitpunkt beschreiben.
Die Erfassungsgrenzen als Sukzession lassen sich deshalb nicht zeitlich bestimmen, sondern
werden nach dem tatsächlichen Bild der Fläche beurteilt. Entscheidend ist die Artenzusammensetzung, der Deckungsgrad und die Struktur der Fläche. Ist die zwischenartliche von der innerartlichen Konkurrenz abgelöst worden, so ist die Erfassungsgrenze bereits überschritten. Haben sich bereits vermehrt Klimaxbaumarten durchgesetzt bzw. sind typische Elemente einer
Waldgesellschaft erkennbar, wird die Fläche nicht mehr als Sukzession neu kartiert.
Beispiele von Sukzessionen, die von der WBK kartiert werden:
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•
•
Torfstiche (v. a. Oberland).
Riedflächen.
zuwachsende Wacholderheiden und Magerrasen.
zugewachsene Weidfelder.
zugewachsene Steinbrüche, die durch völlige Überwachsung keine offenen Felsen oder
Schutthalden mehr aufweisen.
stillgelegte Kiesgruben, soweit diese sich in Sukzession befinden.
Darüber hinaus werden diesem Leitbiotoptyp auch Feldhecken in der freien Landschaft zugeordnet.
Auch Gehölzstreifen entlang von Waldrändern, die nicht einem strukturreichen Waldrand i. S.
des §30a LWaldG entsprechen, können als Sukzession erfasst werden.
Mehr oder weniger bestockungsfreie Flächen im Wald, die mittel- oder langfristig wieder planmäßig bewirtschaftet werden (z. B. Sturmflächen), sind keine Sukzessionsflächen im Sinne der
WBK.
Der Leitbiotoptyp beinhaltet auch Sukzessionsflächen, die aus Gründen des Artenschutzes
partiell offen gehalten werden oder deren Initialstadium durch Entnahme älterer Stämme künstlich erhalten wird. Hierzu können auch gelenkte Sukzessionen zählen.
Im Zuge einer Aktualisierung der Waldbiotopausstattung verbleiben Sukzessionen grundsätzlich
im Datenbestand der Waldbiotopkartierung, sofern sie sich vom Klimaxwald der potentiell natürlichen Vegetation des entsprechenden Standorts unterscheiden. Bestände, die wieder in die Bewirtschaftung übernommen wurden, werden als Biotoptyp „Sukzessionsfläche“ gestrichen.
Bei Zutreffen spezifischer Kartierkriterien ist die Überführung in einen anderen Leitbiotoptyp
möglich (z. B. seltene naturnahe Waldgesellschaft, strukturreiche Waldbestände).
Die Waldbiotopkartierung differenziert nach folgenden Einheiten:
a) Sukzessionswald aus Laubbäumen.
Auf mittleren Standorten Bestände meist mit Sal-Weide (Salix caprea), Hänge-Birke (Betula
pendula) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), auf feuchten bis nassen Standorten meist
mit Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior) und Baumweiden (Salix rubens, Salix alba, seltener Salix fragilis). Auf Brachflächen des besiedelten Bereichs und der
Industrie- und Gewerbegebiete häufig auch Sukzessionswälder aus Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Götterbaum (Ailanthus altissima) und anderen neu eingebürgerten Baumarten.
b) Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen.
c) Sukzessionswald aus Nadelbäumen.
Biotoptypenbeschreibung
71
Auf mäßig trockenen bis trockenen Standorten meist Bestände aus Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), auf frischen bis nassen Standorten Bestände aus Wald-Kiefer oder Fichte (Picea
abies).
d) Gebüsch mittlerer Standorte.
Leitbiotoptyp 12: Naturgebilde
Unter dem LBT Naturgebilde werden folgende Biotopstrukturen zusammengefasst:
Felsformation
Felswand
Fels einzeln
Block- und Schutthalden
Schlucht/Tobel/Klinge
Sanddüne
Binnendüne
Trockenmauer
Lesesteinhaufen
Steinriegel
Hohlweg
Doline
Höhle
Kar
Toteisloch
Morphologische Sonderform anthropogenen Ursprungs (z. B. aufgelassener Steinbruch)
Erdgeschichtlicher Aufschluss.
In den Sonderformen werden die besonders geschützten morphologischen Strukturen wie z. B.
Felswände, Höhlen/Stollen oder Tümpel prozentual angegeben.
72
Biotopstrukturen
II.
Beschreibung der Biotopstrukturen
Die Waldbiotopkartierung gliedert die Vielzahl der Biotopstrukturen in 3 Gruppen (Seltene, naturnahe Waldgesellschaften, Morphologische Strukturen, Vegetationsstrukturen). Während bei
den Morphologischen Strukturen die abiotischen Faktoren im Vordergrund stehen, sind bei den
Vegetationsstrukturen v. a. botanische Aspekte von Bedeutung. Die Waldgesellschaften, die
eigentlich den Vegetationsstrukturen zuzuordnen sind, werden als eigene Gruppe beschrieben.
Erfassung und Erhaltung von seltenen, naturnahen Waldgesellschaften sind Schwerpunktbereiche der WBK.
Die Beschreibung der Biotopstrukturen ist weitgehend standardisiert. Jeder Biotopstruktur wird
eine zweistellige Schlüsselzahl zugeordnet, die Schlüsselzahlen der LUBW (soweit vorhanden)
werden in Klammern angeben (mindestens dreistellig).
Anschließend sind die Schlüsselzahlen der FFH-Typen, der die jeweilige Biotopstruktur zugeordnet werden kann, in eckiger Klammer angehängt. Auf die exakte Relation zwischen Biotoptyp und FFH- Typ wird hierbei aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht eingegangen.
Beispiel:
51
Felswand [21.11, 21.12] [FFH 6110, 8210, 8220, 8230]
Zur Biotopbeschreibung gehören:
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•
Verbreitungsschwerpunkte der Biotopstrukturen
Pflanzensoziologische Zuordnung/Typisch begleitende Biotopstruktur
Kennzeichnende bzw. typische Vegetation/Pflanzenarten (typische Arten der Krautschicht sind bei den seltenen, naturnahen Waldgesellschaften unterstrichen).
Typische Struktur/Typische Standorte/Typische Relieflage
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen, die ähnlich strukturiert sind.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop (Biotopschutzwald)
Bedingungen zur Erfassung als sonstiges Waldbiotop ohne gesetzlichen Schutz
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
Kartierhinweise für die Geländekartierung (inklusive Suchraster für landesweit seltene,
naturnahe Waldgesellschaften)
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Die Beschreibung der Offenland-Lebensraumtypen, die über die WBK erhoben werden, sind
immer im Anschluss an die ihnen zuzuordnenden Biotopstrukturen eingefügt. Die Beschreibung
ist aus dem MaP- Handbuchentwurf der Naturschutzverwaltung (Stand Februar 2008) übernommen.
Um Doppelnennungen zu vermeiden, sind z. T. die Artenlisten der FFH- Typen in die Artenlisten der zugehörigen Biotopstrukturen integriert.
Eine Kurzbeschreibung der übrigen Offenland- Lebensraumtypen, für die die WBK außerhalb
der FFH- Gebiete eine Zuordnung vornimmt, wird noch erstellt.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
1.
73
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften
Vorbemerkung:
Wälder, deren Baumschicht weitgehend aus standortsheimischen Baumarten besteht und die
eine weitgehende Übereinstimmung von Standort, Waldbestand und Bodenvegetation aufweisen, werden als naturnah bezeichnet.
Als landesweit oder regional selten werden naturnahe Waldgesellschaften bezeichnet, die von
Natur aus selten oder ursprünglich regionaltypisch weit verbreitet waren, infolge menschlicher
Tätigkeit jedoch selten geworden sind. Die regionale Seltenheit ergibt sich aus der vorhandenen Waldzusammensetzung auf der Grundlage der standortskundlichen regionalen Gliederung Baden-Württembergs.
Zu den seltenen, naturnahen Waldgesellschaften gehören:
1.1
Eichenwälder
Eichen- und Hainbuchen-Eichen-Wälder kommen in Baden-Württemberg von Natur aus dort
vor, wo in der planaren bis submontanen Stufe die Standorte für die Buche (Fagus sylvatica)
zumindest zeitweise zu nass oder zu trocken sind. Dies ist v. a. auf grundwassernahen und
tonreichen Standorten der Fall.
1.1.1 Eichen- und Hainbuchen-Eichen-Wälder trockenwarmer Standorte
Laubwälder trockenwarmer Standorte, in denen Eichen (Quercus petraea, Qu. robur, Qu. pubescens) und/oder Hainbuche (Carpinus betulus) dominieren. In der Regel schwachwüchsige
Bäume von geringer Höhe, neben den dominanten Arten auch mit Elsbeere (Sorbus torminalis), Mehlbeere (Sorbus aria), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer campestre),
Hängebirke (Betula pendula) und anderen Nebenbaumarten.
Auf basenreichen Standorten meist mit artenreicher Krautschicht aus thermophilen Wald- und
Saumarten, auf basenarmen Böden dagegen meist mit zahlreichen Flechten oder Moosen und
artenarmer Krautschicht. Sowohl auf basenreichen wie basenarmen, trockenen oder wechseltrockenen Standorten. Auf sehr flachgründige, skelettreichen Böden in der Umgebung von Felsen, auf Steilhängen oder auf wechseltrockenen, zeitweise schlecht durchlüfteten Tonböden.
Besonders in Gebieten mit kontinental oder submediterran getöntem Klima.
02
Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald [53.13] [FFH 9170]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Eichenwald auf wechseltrockenen Ton- und Mergeltonböden, dem Hainbuche (Carpinus betulus) beigemischt ist.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Neckarland (Stromberg, Tauberland), Schwäbische Alb (Traufzone der Mittleren Alb)
Höhenstufe:
Planar bis montan.
74
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald gehört zum Galio sylvatici-Carpinetum
betuli.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Carpinus betulus, Quercus petraea, Quercus robur, Sorbus torminalis Tilia platyphyllos.
Sträucher: Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus laevigata, Euonymus europaeus, Ligustrum vulgare, Rosa gallica, Viburnum lantana.
Arten der Krautschicht: Carex flacca, Carex montana, Convallaria majalis, Festuca heterophylla, Galium sylvaticum, Lathyrus linifolius, Lathyrus niger, Lithospermum purpurocaeruleum, Potentilla sterilis, Primula veris, Rosa arvensis.
Typische Standorte:
Auf tonigen, wechseltrockenen, zeitweise schlecht durchlüfteten Standorten. Nicht auf durchlässigen, gut belüfteten Lehmböden. Auf sehr trockenen Kalkstandorten (flachgründigen Rendzinen) geht die natürliche Waldgesellschaft, der Seggen-Buchenwald in den WaldlabkrautEichen-Hainbuchenwald über. Auf trockenen Hangkanten im Jura und Muschelkalk kann daher
das Galio-Carpinetum als kleinflächiger Bestand ausgebildet sein.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Eichenwäldern trockenwarmer Standorte (06, 07):
Vorkommen auf tonreichen Standorten. Stärkere Beteiligung der Hainbuche am Bestandesaufbau.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9170 „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Galio-Carpinetum)“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden i. d. R. alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst.
Kleinere Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation
wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Trockensäume (20) im engen räumlichen Verbund werden in die Abgrenzung als Waldlebensraumtyp mit einbezogen.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1
TEi, SEi, HBu, WiLi, SoLi, Els, Kir, (FAh), (SAh), (Bu), (Spei).
Auf tonigen, wechseltrockenen Standorten.
Wuchsgebiet 4
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
75
TEi, SEi, HBu, WiLi, Els, Kir, (FAh), (SAh), (Bu), (Spei).
Auf wechseltrockenen bzw. trockenen Standorten.
4/10 bis 4/26 (submontan und paenemontan)
TEi, SEi, Bu, HBu, Els, Kir, (WLi), (FAh), (Spei), (Ta), Dornsträucher.
Mäßig trockene bis wechseltrockene Tonstandorte.
Wuchsgebiet 5:
5/02 bis 5/04 (submontan und montan)
TEi, SEi, Bu, FAh, (WLi), (HBu), (Els), (Kir), (Ta), Dornsträucher (in der montanen Höhenstufe ohne HBu).
Mäßig trockene bis wechseltrockene Tonstandorte.
Wuchsgebiet 6
TEI, HBu, FAh, Es, Meb, Bu, Kir, WLi, (Elsb, SAh, SLi, FlEi)
Auf wechseltrockenen Standorten der Jura-Hangkante (6/04 alpha und 6/06 alpha).
Wuchsgebiet 7
TEi, HBu, WLi, Els, Kir, (FAh), (SAh), (Bu), (Spei).
Auf wechseltrockenen Standorten.
7/05, 7/06, 7/09 und 7/11 (submontan)
TEi, SEi, HBu, Bu, Els, Kir, (WLi), (FAh), (Spei), (Ta), Dornsträucher.
Mäßig trockene bis wechseltrockene Tonstandorte.
06
Hainsimsen-Traubeneichen-Wald mit Leimkraut [53.12]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Auf trockenen, basenarmen, skelettreichen Standorten, besonders in der Umgebung von ausstreichenden Felsrippen. Nicht so sehr an Wärmegebiete gebunden wie der SteinsamenEichen-Wald. Viele Bestände ohne oder mit nur geringem Anteil der Hängebirke (Betula pendula), dagegen häufig mit Mehl- und Vogelbeere (Sorbus aria, S. aucuparia).
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Hauptsächlich West- und Südschwarzwald (Hotzenwald); kleinere Vorkommen existieren in der
angrenzenden Baar (Untere Wutach) sowie zerstreut auf Sandsteinböden des Neckarlandes (z.
B. Stromberg, Schönbuch).
Höhenstufe:
Kollin bis montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hainsimsen-Traubeneichen-Wald mit Leimkraut gehört in seiner subatlantischen Ausprägung zum Betulo-Quercetum petraeae und in seiner subkontinentalen Ausprägung zum
Genisto tinctoriae-Quercetum.
76
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pendula, Quercus petraea, Quercus robur, Sorbus aria, Sorbus aucuparia.
Arten der Krautschicht: Anthericum liliago, Calluna vulgaris, Hieracium glaucinum, Hieracium murorum, Hieracium sabaudum, Hieracium umbellatum, Lychnis viscaria, Melampyrum pratense, Polypodium vulgare, Silene nutans, verschiedene Moose und Erdflechten.
Typische Standorte:
Auf trockenen, flachgründigen, meist skelettreichen Standorten, z. T. auf trocken-saurem
Steinschutt und an Felsstandorten.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Steinsamen-Eichen-Wald (07):
Vorkommen auf kalkarmen Standorten. Weniger enge Bindung an besonders warme Lagen.
Unterschiede zum Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald (02):
Vorkommen auf tonarmen Standorten mit gut durchlüfteten Böden. Hainbuche höchstens als
Nebenbaumart auftretend.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 2
TEi, Bi, (Bu), (Kie), (Meb), (Vb).
Auf trockenem, z. T. trocken-saurem Steinschutt und Felsstandorten, Bestockung natürlicher Extremstandorte.
Wuchsgebiet 3
TEi, Bi, Kie, (Bu), (Meb), (Vb).
Auf trockenem, z. T. trocken-saurem Steinschutt und Felsstandorten. Auch die lückigen,
artenarmen Traubeneichen-Bestände auf sehr flachgründigen Standorten am NW-Rand
des Schwarzwaldes werden zum Leimkraut-Hainsimsen-Traubeneichen-Wald gestellt.
Wuchsgebiet 4
Tei, Elsb, Hbu, Bu, Kie (Fah), (Kir),
Auf trockenen, sandigen Standorten, meist in südexponierter Waldrandlage oder an
Steilhängen
07
Steinsamen-Eichen-Wald [53.11]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Auf basenreichen, sehr trockenen Waldstandorten und daher überwiegend nur sehr kleinflächig
ausgebildet. Selten in sommerwarmen Gebieten Baden-Württembergs und am Trauf der
Schwäbischen
Alb.
Waldbestände
mit
vielen
Arten
der
Blutstorchschnabel-
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
77
Saumgesellschaften. Zur Kartiereinheit gehören auch der nur bei Grenzach vorkommende
Buchsbaum-Eichen-Wald (Buxo-Quercetum) und die Flaumeichen-Feldulmen-Wälder.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Traufzone Schwäbische Alb, Südlicher Oberrhein und Klettgau.
Ausprägung als
Steinsamen-Eichen-Wald: Hauptsächlich im Bereich der Schwäbischen Alb (Traufzonen) und
des südlichen Oberrheingebietes (Markgräfler Land, Kaiserstuhl)
Fingerkraut- Eichen- Trockenwald: zerstreut im Neckarland
Geißklee-Stieleichen-Trockenwald: kleinflächig in der Lone und Egaualb.
Höhenstufe:
Kollin bis montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören alle Gesellschaften der Ordnung Quercetalia-pubescenti-petraeae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Pyrus pyraster, Quercus petraea, Quercus pubescens, Quercus
robur, Sorbus aria, Sorbus torminalis, Tilia cordata, Tilia platyphyllos, Ulmus minor.
Sträucher: Berberis vulgaris, Cornus sanguinea, Crataegus spec., Ligustrum vulgare, Viburnum lantana.
Arten der Krautschicht: Anthericum ramosum, Betonica officinalis, Coronilla coronata,
Dictamnus albus, Lithospermum purpurocaeruleum, Campanula persicifolia, Carex alba,
Carex humilis, Carex montana, Geranium sanguineum, Lathyrus niger, Polygonatum odoratum, Potentilla alba, Primula veris, Serratula tinctoria, Tanacetum corymbosum, Teucrium
chamaedrys, Trifolium alpestre, Vincetoxicum hirundinaria, Viola hirta.
Typische Standorte:
Auf den trockensten Waldstandorten im Umfeld von Felsen, Felsbändern, -rippen und an Steilhängen.
Typische Struktur:
Meist lichte, reich strukturierte Bestände mit schwachwüchsigen, niedrigen Bäumen. Bäume
häufig aus Stockausschlägen oder mehrstämmig. Bestandesoberhöhe bis 15m, häufig jedoch
darunter. Krautschicht meist artenreich, aber mit geringer Deckung.
Typische Relieflage:
Meist auf süd- bis südwestexponierten Hängen, an Hangkanten, Felsspornen, auf Kuppen,
zwischen Felsbändern und am Rand von Felsen. In Tieflagen auch in anderer Exposition.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Hainsimsen-Traubeneichen-Wald mit Leimkraut (06):
Vorkommen auf basen- und zumeist auch kalkreichen Standorten. Nur in den wärmsten Lagen
Baden-Württembergs.
78
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
Unterschiede zum Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald (02):
Vorkommen auf besonders trockenen, meist skelettreichen, flachgründigen Standorten mit gut
durchlüfteten Böden. Hainbuche nur in geringen Anteilen, Bestandesschlussgrad lichter.
Unterschiede zum Seggen-Eichen-Linden-Wald (08):
Von Eichen dominierter lichter und mattwüchsiger Wald mit thermophilen Saumarten.
Unterschiede zum Seggen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (11):
Häufig eng verzahnt, deutliche Dominanz der Eiche, im Übergangsbereichen beider Waldgesellschaften kann die Buche beigemischt sein.
Unterschiede zum Ahorn-Linden-Blockwald (58):
Dominanz der Eichenarten.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1
TEi, FlEi, FeUl, FAh, (Sei), (Els), (Meb), (WLi).
Trockene, relativ nährstoffreiche, kalkige Standorte, z. T. Felsen.
Wuchsgebiete 4, 5, 6, 7
TEi, FlEi, FeUl, FAh, SLi, (SEi), (Els), (Meb).
Trockene, relativ nährstoffreiche, kalkige Standorte, z. T. Felsen.
1.1.2 Eichen-Linden-Wald trockenwarmer Standorte
08
Seggen-Eichen-Linden-Wald [53.30]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Schwachwüchsiger Laubwald trockenwarmer Standorte aus Winterlinde (Tilia cordata) und
Traubeneiche (Quercus petraea). Regional tritt die Winterlinde zurück.
In der Regel auf kalkhaltigen, trockenen, gut durchlüfteten Böden (Pararendzina und Rendzina).
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Südliches Oberrheingebiet (Trockengebiet im Bereich der ehemaligen Rheinaue südlich von
Breisach, Dinkelberg).
Höhenstufe:
Planar bis submontan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
79
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören alle Ausbildungen des Carici-Tilietums.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Carpinus betulus, Quercus petraea, Quercus pubescens, Sorbus
aria, Sorbus torminalis, Tilia cordata, Ulmus minor.
Sträucher: Buxus sempervirens, Cornus sanguinea, Hippocrepis emerus, Corylus avellana, Daphne mezereum, Ligustrum vulgare, Lonicera xylosteum, Staphylea pinnata, Tamus communis, Viburnum lantana.
Arten der Krautschicht: Campanula trachelium, Carex alba (oft mit hoher Deckung),
Carex ornithopoda, Convallaria majalis, Euphorbia amygdaloides, Hedera helix, Helleborus
foetidus, Melica nutans, Melittis melissophyllum, Viola hirta.
Typische Struktur:
Niedrigwüchsiger, lichter, strauchreicher Wald.
Typische Standorte:
Trockene, kiesige, sandige Standorte; auch auf Schotter und Kalkschutt. Der Seggen-EichenLinden-Wald besiedelt in der südlichen Oberrheinebene die steilen Hänge süd- und südwestlicher Exposition. Auf Extremstandorten des Kaiserstuhls, am Isteiner Klotz und Grenzacher Horn, auch in den trockengefallenen Auen des Oberrhein- und Argentals.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Trockenwäldern (02, 06, 07):
Nennenswerte Beteiligung der Winterlinde.
Unterschiede zum Steinsamen-Eichen-Wald (07)
Der Seggen-Eichen-Linden-Wald kommt auf weniger extremen Standorten vor (Kalkschutt- und
Schotterstandorte). Bestandesstruktur i. d. R. geschlossener. In Beständen mit dichtem BuchsUnterwuchs (Grenzacher Horn) fehlt die Bodenvegetation weitgehend.
Unterschiede zu lindenreichen Schlucht- und Blockschuttwäldern (58, 57):
Nicht auf blockreichen Standorten. Keine Beimischung von Sommerlinde, Esche, Spitz- und
Bergahorn.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiete 1, 7
WiLi, TEi, FAh, FeUl, HBu, (SEi), (ELs), (Meb).
Trockene Schotterterrassen und sonnseitig exponierte Kalkschutthänge.
80
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
1.1.3 Eichen-Wald trockensaurer Standorte
05
Hainsimsen-Traubeneichen-Wald [56.30]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Eichenwald auf mäßig trockenen, sauren Sanden und Steinschuttböden, dem Buche (Fagus
sylvatica) und Birke (Betula pendula) beigemischt sind. Vielfach auch mit Beimischung der
Waldkiefer (Pinus sylvestris). In der Krautschicht Trocken- und Säurezeiger.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Hauptsächlich im gesamten westlichen Schwarzwald sowie im Südschwarzwald und Hotzenwald; kleinere Vorkommen existieren in der angrenzenden Baar (Untere Wutach) sowie im
Grundgebirgsodenwald und zerstreut auf Sandsteinböden des Neckarlandes (z. B. Stromberg,
Schönbuch).
Höhenstufe:
Kollin bis montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hainsimsen-Traubeneichen-Wald wird dem Betulo-Quercetum petraea zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pendula, Fagus sylvatica, Pinus sylvestris, Quercus petraea, Quercus robur, Sorbus aucuparia.
Arten der Krautschicht: Calluna vulgaris, Hieracium murorum, Hieracium sabaudum, Hieracium umbellatum, Luzula luzuloides, Melampyrum pratense, Teucrium scorodonia, Vaccinium myrtillus.
Dicranum scoparium, Hypnum cupressiforme, Polytrichum formosum.
Typische Struktur:
Schwachwüchsige, lichte Eichenwälder.
Typische Standorte:
Mäßig trockene, saure, sandige oder skelettreiche Standorte, auch verhagerte Standorte.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Traubeneichen-Buchen-Wald (03):
Standorte trockener und stärker versauert. Nicht auf Sand-Standorten im Tiefland.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
81
Wuchsgebiet 4:
4/10
TEI, Bu, Hbu, (Elsb), (Vb)
Auf sauren Sand- Standorten (Schilfsandstein). Auf Tonstandorten mit versauerter Sandauflage im WG 4
Wuchsgebiet 2:
2/01 und 2/02
TEi, Bi, Bu, Hbu, (Elsb), (Vb), (Meb), (Kie), (As)
Auf mäßig trockenen, sauren Sanden und Steinschutt.
Wuchsgebiet 3:
3/01, 3/03, 3/05, 3/07, 3/09 bis 3/14
TEi, Bi, Bu, Kie, (Vb), (Meb), (As).
Auf mäßig trockenen, sauren Sanden und Steinschutt, auf trockensauren Felshängen.
Hainsimsen-Traubeneichen-Wald i. d. R. auf ehemaligen, durch Streunutzung stark degradierten Luzulo-Fagetum-Standorten.
Im Kaiserstuhl (1/07) wird der Hainsimsen-Traubeneichen-Wald als regionale Besonderheit kartiert.
Der Kiefern-Anteil darf maximal 30 % betragen.
1.1.4 Eichen-Birken-Wald auf wechselfeuchten Standorten
04
Birken-Stieleichen-Wald mit Pfeifengras [56.20] [FFH 9190]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Von Eichen (Quercus robur, Qu. petraea) und Birken (Betula pendula, B. pubescens) aufgebauter Wald auf sauren, nährstoffarmen, wechselfeuchten oder grundfeuchten, oberflächennah oft trockenen Standorten. Häufig auch Bestände ohne oder nur mit einem geringen Anteil
an Birken.
Auf wechselfeuchten Standorten meist die Stieleiche (Quercus robur), auf wechseltrockenen
Standorten dagegen meist Traubeneiche (Quercus petraea) vorherrschend. In der Strauchschicht häufig Faulbaum (Frangula alnus), in der Krautschicht neben Pfeifengras (Molinia caerulea, M. arundinacea) häufig Adlerfarn (Pteridium aquilinum). Birkenreiche Bestände z. T.
auch auf stark degradierten Standorten.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur sehr selten auf den Sandsteinböden des Neckarlandes und des östlichen Odenwaldrandes. Die Fläche potentieller Standorte ist insbesondere im Wuchsbezirk Odenwaldrand (2/05)
wesentlich größer.
Höhenstufe:
Submontan und montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
82
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Birken-Stieleichen-Wald mit Pfeifengras gehört zum Unterverband Quercenion roboripetraeae der west- und mitteleuropäischen Eichen-Birken-Wälder.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pendula, Betula pubescens, Pinus sylvestris, Quercus petraea, Quercus
robur.
Sträucher: Frangula alnus, seltener auch Sorbus aucuparia.
Arten der Krautschicht: Calluna vulgaris, Carex pilulifera, Deschampsia cespitosa, Deschampsia flexuosa, Holcus mollis, Melampyrum pratense, Molinia arundinacea, Molinia
caerulea, Pteridium aquilinum, Vaccinium myrtillus.
Dicranum scoparium, Hypnum cupressiforme, Polytrichum formosum.
Typische Standorte:
Auf stark sauren, wechseltrockenen oder wechselfeuchten bis nassen Standorten. Meist in
flachen Mulden.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Hainbuchen-Stieleichen-Wald (00):
Vorkommen auf sauren, nährstoffarmen Standorten. Fehlen anspruchsvoller Arten hinsichtlich
der Basen- und Nährstoffversorgung. Beteiligung von Birken am Bestandesaufbau.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Birken-Stieleichen-Wald mit Pfeifengras wird dem FFH-Lebensraumtyp 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ zugeordnet..
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 2:
2/03 bis 2/05
SEi, Bi, (Vb), (Bu), (Faulbaum), (Wei).
Auf stark sauren, wechselfeuchten bis vernässenden, nährstoffarmen Standorten, teilweise anthropogen versauert.
Wuchsgebiet 4:
4/02, 4/11, 4/13, 4/17
SEi, Bi, (Faulbaum), (Wei).
Auf sauren, wechselfeuchten bis vernässenden, nährstoffarmen Standorten, teilweise
anthropogen versauert.
Wuchsgebiet 7:
7/01
Auf sauren, wechselfeuchten bis vernässenden, nährstoffarmen Standorten, teilweise
anthropogen versauert.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
83
1.1.5 Hainbuchen-Eichen-Wald feuchter bis nasser Standorte
Baumschicht aus Stieleiche (Quercus robur), begleitet von Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Feld- und Flatterulme (Ulmus minor, U. laevis), selten auch von
Schwarzerle (Alnus glutinosa). In der Krautschicht feuchtigkeitsliebende Arten oder Nässezeiger wie Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Hexenkraut (Circaea lutetiana), Rührmich-nicht-an (Impatiens noli-tangere), Wald-Ziest (Stachys sylvatica), Riesen-Schwingel (Festuca gigantea), Sumpf-Segge (Carex acutiformis) und Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus).
01
Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald [52.23] [FFH 9160]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Baumschicht meist von Stieleiche (Quercus robur) aufgebaut. Esche (Fraxinus excelsior),
Hainbuche (Carpinus betulus), Ulmen (Ulmus minor, U. laevis), z. T. auch Schwarzerle (Alnus
glutinosa) beigemischt. In der submontanen Höhenstufe kann die Tanne (Abies alba) hinzutreten. Im Unterschied zu Hainbuchen-Eichen-Wäldern mittlerer Standorte in der Krautschicht
Feuchte- und Nässezeiger.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Oberrheinische Tiefebene, mit Schwerpunkten in der Freiburger Bucht und der nicht mehr
überfluteten Altaue; Nennenswerte Vorkommen existieren noch im Neckarland (Weinbaugebiet
von Stuttgart, Maulbronn und Heilbronn).
Höhenstufe:
Planar bis montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald wird dem Stellario holostea-Carpinetum betuli
zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Acer pseudoplatanus, Alnus glutinosa, Carpinus betulus, Fraxinus excelsior, Prunus avium, Prunus padus, Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor; regional Abies alba.
Sträucher: Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus spec., Euonymus europaeus,
Viburnum opulus.
Arten der Krautschicht: Adoxa moschatellina, Allium ursinum, Arum maculatum, Carex
acutiformis, Carex sylvatica, Circaea lutetiana, Filipendula ulmaria, Geum urbanum, Hedera
helix, Lamium montanum, Potentilla sterilis, Primula elatior, Ranunculus auricomus agg.,
Ranunculus ficaria, Rubus caesius, Stachys sylvatica, Stellaria holostea, Viola reichenbachiana.
84
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
Typische Struktur:
Trotz gutwüchsiger Baumschicht meist recht üppige Strauch- und Krautschicht. Artenreiche
Krautschicht mit hoher Deckung, oft zahlreiche Geophyten.
Typische Standorte:
Wasserzügige, feuchte bis nasse Böden, z. T. gelegentlich überstaut (Gley, Anmoorgley, entwässertes Niedermoor).
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Schwarzerlen-Bruchwald (35):
Nicht auf Niedermoortorf und insgesamt trockener stehend. Neben Feuchtigkeitszeigern auch
Arten der mesophytischen Laubwälder.
Unterschiede zum Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald (46):
Dominanz der Stieleiche. Auf Standorten mit weniger hohem Grundwasserstand.
Unterschiede zum Schwarzerlen-Eschen-Wald (47):
Dominanz der Stieleiche und Beteiligung der Hainbuche. Auf weniger feuchten Standorten.
Unterschiede zu Auwäldern:
Lage außerhalb der aktuellen Aue. Standorte durch hohen Grundwasserstand, nicht durch
Überflutung durch Fließgewässer geprägt. Floristisch z. T. nicht von Auwäldern zu trennen.
Unterschiede zum Hainbuchen-Stieleichen-Wald (00):
Eine Abgrenzung zum Hainbuchen-Stieleichen-Wald erfolgt nach der Wasserhaushaltsstufe
der Standortseinheiten der Standortskartierung. Bei den Wasserhaushaltsstufen wechselfeucht
- vernässend wird der Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald kartiert. Bis einschließlich Wasserhaushaltsstufe frisch wird der Hainbuchen-Stieleichen-Wald kartiert.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9160 „Subatlantische oder mitteleuropäische Stieleichenwälder oder Eichen-Hainbuchenwälder (Carpinion
betuli)“ zugeordnet..
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1
SEi, HBu, WiLi, FUl, FlUl, TrKir, (Er), (Es).
Grundwasserbeeinflusste, sowie grundfeuchte bis vernässende Standorte.
Wuchsgebiet 2:
2/03 bis 2/05 (submontan und montan)
SEi, Es, WiLi, (Kir), (BUl), (BAh), (HBu).
Frische bis wechselfeuchte/vernässende Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich nährstoffreich.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
85
Wuchsgebiet 3
SEi, HBu, Es, Kir, TrKir, WiLi, FUl, FlUl, (Er), (BAh).
Mehr oder weniger nährstoffreiche, vernässende bis nasse Standorte.
3/01 bis 3/03, 3/04 alpha, 3/06 alpha, 3/08, 3/12 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, Ta, WiLi, BUl, (BAh), (HBu).
Frische bis wechselfeuchte/vernässende Standorte. Häufig stark tonige Substrate,
unterschiedlich nährstoffreich.
Wuchsgebiet 4
SEi, Es, TrKir, WiLi, (Erl), (HBu), (Bu), (FUl), (FlUl).
Vernässende Standorte.
4/10 bis 4/26 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, BUl, HBu, (Ta), (BAh).
Frische bis wechselfeuchte/vernässende Standorte. Häufig stark tonige Substrate,
unterschiedlich nährstoffreich.
Wuchsgebiet 5:
5/02 bis 5/04 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, (Ta), (BUl), (BAh), (HBu).
Frische bis wechselfeuchte/vernässende Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich nährstoffreich. In der montanen Höhenstufe ohne Hainbuche.
Wuchsgebiet 6
(submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, HBu, Kir, (Ta), (BUl), (BAh).
Frische bis wechselfeuchte/vernässende Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich nährstoffreich.
Wuchsgebiet 7
SEi, HBu, Es, Kir, TrKir, WiLi, SoLi, (Er), (Bu), (FUl), (FlUl).
Vernässende Standorte.
7/01 bis 7/06, 7/10 und 7/11 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, HBu, (Ta), (BUl).
Frische bis wechselfeuchte/vernässende Standorte. Häufig stark tonige Substrate,
unterschiedlich nährstoffreich.
1.1.6 Hainbuchen-Eichen-Wald mittlerer Standorte
Laubwald mittlerer Standorte, in dem Eichen (Quercus petraea, Q. robur) und/oder Hainbuche
(Carpinus betulus) dominieren. Krautschicht aufgrund des relativ hohen Lichteinfalls mit vielen
kennzeichnenden Arten der Hainbuchen-Eichen-Wälder (Verband Carpinion betuli), Feuchteoder Trockenheitszeiger jedoch höchstens gering vertreten.
00
Hainbuchen-Stieleichen-Wald [56.12] [FFH 9160]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Hainbuchen-Eichen-Wald mit Edellaubbäumen auf mäßig frischen bis wechselfeuchten Stan-
86
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
dorten, meist in ebener Lage. In Teilbereichen kann die Esche dominierende Baumart sein.
Nässezeiger fehlen, Feuchtezeiger höchstens in geringem Umfang vorhanden.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Oberrheinische Tiefebene und Neckarland, im geringen Umfang auch im Bodenseebecken,
Baar und in anderen Wuchsbezirken; fehlt im Odenwald und im Schwarzwald weitgehend.
Höhenstufe:
Planar bis montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hainbuchen-Stieleichen-Wald gehört zum Stellario holosteae-Carpinetum betuli.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Carpinus betulus, Fraxinus excelsior, Prunus avium, Quercus robur, Tilia cordata, Ulmus minor.
Sträucher: Cornus sanguinea, Corylus avellana, Euonymus europaeus.
Arten der Krautschicht: Allium ursinum, Carex sylvatica, Carex umbrosa, Deschampsia
cespitosa, Hedera helix, Potentilla sterilis, Ranunculus auricomus agg., Stellaria holostea,
Viola reichenbachiana.
Typische Struktur:
Gutwüchsige Bestände, häufig mehrschichtig.
Typische Standorte:
Wechselfeuchte bis vernässende Standorte, z. T. auch grundwasserbeeinflusst. Mäßig frische
Bereiche können kleinflächig mit einbezogen werden. Häufig schwere Tonböden. Nicht auf
durchlässigen, gut belüfteten Lehmböden.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald (01):
Weitgehendes Fehlen von Nässe- und Feuchtezeigern.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Hainbuchen-Stieleichen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9160 „Subatlantische oder
mitteleuropäische Stieleichenwälder oder Eichen-Hainbuchenwälder (Carpinion betuli)“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
87
Wuchsgebiet 1:
1/01 bis 1/09 (planar und kollin)
SEi, HBu, Es, BAh, SAh, Kir, FUl, FlUl, (Bu), (WiLi), (SoLi), (Er).
Grundwasserbeeinflusste, selten überflutete, sowie wechselfeuchte Standorte.
Wuchsgebiet 2:
2/03 bis 2/05 (submontan und montan)
SEi, Es, WiLi, Bu, (Kir), (BUl), (BAh), (HBu).
Mäßig frische bis frische Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich nährstoffreich.
Wuchsgebiet 3:
3/03 und 3/11 (planar und kollin)
SEi, HBu, Es, BAh, Kir, (Bu), (FUl), (FlUl), (WiLi), (SoLi).
Mehr oder weniger nährstoffreiche, mäßig frische bis wechselfeuchte Standorte.
3/01 bis 3/03, 3/04 alpha, 3/06 alpha, 3/08, 3/12 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, Ta, WiLi, BUl, (BAh), (HBu).
Mäßig frische bis frische Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich
nährstoffreich.
Wuchsgebiet 4:
4/01 bis 4/07 (planar und kollin)
SEi, HBu, Bu, (Es), (BAh), (Kir), (WiLi), (SoLi).
Mäßig frische bis wechselfeuchte Standorte. Häufig schwere Tonböden.
4/10 bis 4/26 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, BUl, HBu, Bu, (Ta), (BAh).
Mäßig frische bis frische Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich
nährstoffreich.
Wuchsgebiet 5:
5/02 bis 5/04 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, (Ta), (Bu), (BUl), (BAh), (HBu).
Mäßig frische bis frische Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich nährstoffreich.
Wuchsgebiet 6:
6/01 bis 6/09 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, HBu, Bu, Kir, (Ta), (BUl), (BAh).
Mäßig frische bis frische Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich nährstoffreich.
Wuchsgebiet 7:
7/04 und 7/09 (planar und kollin)
SEi, HBu, WiLi, SoLi, (Bu), (Es), (BAh), (Kir).
Mäßig frische bis wechselfeuchte Standorte. Häufig schwere Tonböden.
7/01 bis 7/06, 7/10 und 7/11 (submontan und montan)
SEi, Es, TrKir, WiLi, HBu, Bu, (Ta), (BUl).
Mäßig frische bis frische Standorte. Häufig stark tonige Substrate, unterschiedlich
nährstoffreich.
09
Hainbuchen-Traubeneichen-Wald [56.11] [FFH 9170]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Hainbuchen-Eichen-Wald auf mäßig trockenen, tonigen Standorten. Meist mit Beimischung von
Edellaubbäumen. Buche (Fagus sylvatica) stark zurücktretend.
88
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Neckarland sowie im Trockengebiet der ehemaligen Rheinaue südlich Breisach.
Höhenstufe:
Kollin bis submontan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hainbuchen-Traubeneichen-Wald wird dem Galio sylvatici-Carpinetum betuli zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Carpinus betulus, Fagus sylvatica, Prunus avium, Quercus petraea, Quercus robur, Sorbus domestica, Sorbus torminalis, Tilia cordata.
Sträucher: Corylus avellana, Crataegus spec., Prunus spinosa, Rosa arvensis, Rosa gallica.
Arten der Krautschicht: Betonica officinalis, Carex flacca, Carex montana, Carex umbrosa,
Convallaria majalis, Dactylis polygama, Festuca heterophylla, Galium sylvaticum, Hedera helix,
Melica nutans, Potentilla sterilis, Ranunculus auricomus agg., Stellaria holostea.
Typische Struktur:
Bestände häufig mehrschichtig.
Typische Standorte:
Auf mäßig trockenen oder wechseltrockenen Ton- und Mergeltonstandorten, in Hanglage auch
auf sandigen Böden über Ton. Nicht auf durchlässigen, gut belüfteten Lehmböden.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald (02):
Weitgehendes Fehlen von Trockenheitszeigern.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Hainbuchen-Traubeneichen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9170 „Labkraut-EichenHainbuchenwälder (Galio-Carpinetum)“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden i. d. R. alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst.
Kleinere Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation
wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/08 und 1/09 (kollin)
TEi, SEi, HBu, WiLi, SoLi, Els, Kir, (FAh), (SAh), (Bu).
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Eichenwälder
89
Auf mäßig trockenen Tonstandorten.
1/05alpha (planar)
Sei, Es, FUl, FAh, SAH, WLi, (Has, SiPa)
Auf (mäßig trockenen) Schlickstandorten der Trockenaue.
1/05 (planar)
auf mäßig trockenen lehmigen Kiesböden.
Wuchsgebiet 2:
2/01
Tei, Hbu, Fah, Elsb, Kas, Bu
Wuchsgebiet 4:
4/01 bis 4/07 (kollin)
TEi, SEi, HBu, WiLi, Els, Kir, Bu, (FAh), (SAh), (Spei).
Auf mäßig trockenen Ton- und Mergeltonstandorten bzw. Sandhängen mit Ton im oberflächennahen Unterboden.
4/10 bis 4/13 (submontan)
TEi, SEi, WiLi, Kir, Bu, HBu, (Els), (FAh), (SAh), (Spei).
Auf mäßig trockenen Tonstandorten bzw. Sandhängen mit Ton im oberflächennahen Unterboden.
90
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
1.2
Buchenwälder
Wälder, in denen die Buche (Fagus sylvatica) die dominante Baumart ist und denen andere
Baumarten meist nur in geringem Umfang beigemischt sind oder fehlen. In der kollinen und
submontanen Stufe Beimischung von Eichen möglich; in der montanen Stufe Beimischung von
Tanne (Abies alba), die in der hochmontanen Stufe weitgehend von Bergahorn (Acer pseudoplatanus) abgelöst wird.
Meist einstufige, wenig strukturierte Wälder mit dichtem Kronenschluss und deshalb nur spärlich entwickelter Strauchschicht. Krautschicht in Abhängigkeit vom Feuchte- und Basengehalt
des Bodens, Höhenlage und geographischer Lage des Waldes sehr unterschiedlich, häufig
auch sehr lückig, in „Hallenbuchenwäldern“ auch völlig fehlend.
1.2.1 Buchenwald trockenwarmer Standorte
11
Seggen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [53.21] [FFH 9150]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Laubwald trockener Standorte, in dem die Buche (Fagus sylvatica) dominiert, aber nur eine
geringe Wuchsleistung hat. Meist mit Beimischung anderer Baumarten, charakteristisch sind
Traubeneiche (Quercus petraea), Feldahorn (Acer campestre), Esche (Fraxinus excelsior), Elsbeere (Sorbus torminalis) und Mehlbeere (Sorbus aria). Häufig mit artenreicher Strauchschicht
aus Arten der Berberidion-Gebüsche. Artenreiche Krautschicht mit Waldorchideen, Seggen und
zahlreichen Wald- und Saumarten trockenwarmer, basenreicher Standorte. Bei Trockenmoder
(Hagerhumus) auch mit Säurezeigern. Teilweise in enger Verzahnung mit anderen Trockenwaldgesellschaften.
In der Regel auf kalkhaltigen, flachgründigen, skelettreichen und gut durchlüfteten Böden
(Rendzina). Oberboden örtlich entkalkt, mit Trockenmoder (Hagerhumus) oder wegen Laubauswehung ausgehagert. Bevorzugt auf süd- bis südwestexponierten Hängen, in Tieflagen
auch in anderer Exposition.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwäbische Alb; in den anderen Wuchsgebieten nur zerstreut und kleinflächig.
Höhenlage:
Kollin bis montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören die Ausbildungen des Seggen-Buchen-Waldes (Carici-Fagetum)
und des Blaugras-Buchen-Waldes (Seslerio-Fagetum).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Fraxinus excelsior, Quercus petraea, Sorbus aria, Sorbus torminalis, Tilia cordata, Tilia platyphyllos; regional Abies
alba.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
91
Sträucher: Berberis vulgaris, Cornus sanguinea, Cornus sanguinea, Crataegus spec.,
Daphne mezereum, Euonymus europaeus, Ligustrum vulgare, Lonicera xylosteum, Prunus
spinosa, Viburnum lantana.
Arten der Krautschicht: Campanula persicifolia, Carex alba, Carex flacca, Carex montana, Carex ornithopoda, Cephalanthera damasonium, Cephalanthera longifolia, Cephalanthera rubra, Convallaria majalis, Galium sylvaticum, Helleborus foetidus, Hieracium murorum, Melica nutans, Mercurialis perennis, Neottia nidus-avis, Primula veris, Rosa arvensis,
Sesleria albicans, Solidago virgaurea, Tanacetum corymbosum.
In geringem Umfang treten bei Trockenmoder (Hagerhumus) auch Arten basenarmer Standorte
auf, beispielsweise Luzula albida und Veronica officinalis.
Typische Struktur:
Im Gegensatz zu anderen Buchenwäldern reich strukturierte Bestände mit relativ lichtem Bestandesinneren.
Typische Standorte:
Flachgründige, mäßig trockene bis trockene, kalkhaltige und meist skelettreiche Standorte, oft
ausgehagert mit Trockenmoder (Hagerhumus).
Typische Relieflage:
Meist auf süd- bis südwestexponierten Hängen, gern auf Spornen, an Hangkanten, am Rand
von Felsen und Felsbändern, häufig in Waldrandnähe. In Tieflagen auch in anderer Exposition,
nur selten in ebener Lage.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Buchenwäldern mittlerer Standorte (10, 12):
Schwachwüchsigkeit der Buche. Lichtes Bestandesinnere. Vorkommen thermophiler Wald- und
Saumarten. Strukturreichtum.
Unterschiede zu anderen Trockenwäldern (02, 06, 07, 08):
Dominanz der Buche. In Einzelfällen können in anthropogen überformten oder sukzessionalen
Wäldern auch hohe Anteile anderer spezifischer Baumarten auftreten.
Unterschiede zum Trockengebüsch (21):
Zusammenhängende Baumschicht mit über 30 % Deckung.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Seggen-Buchen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9150 „Mitteleuropäische OrchideenKalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion)“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden im Wuchsgebiet 6 alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp
erfasst. Kleinere Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. In allen anderen
Wuchsgebieten liegt die Kartierschwelle bei 0,3 ha. Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle
im Anhang bewertet.
Trockensäume (20) im engen räumlichen Verbund werden in die Abgrenzung als Waldlebensraumtyp mit einbezogen.
92
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1, 2, 7
Bu, TEi, WiLi, SoLi, Meb, Els, FAh, BAh, Es, (HBu), (SEi), (SAh), (Kir).
Mäßig trockene (bis trockene) Kalkstandorte.
Wuchsgebiet 3, 4
Bu, TEi, WiLi, SoLi, Meb, Els, FAh, BAh, Es, (HBu), (SEi), (SAh), (Kir), in Tannengebieten
mit Tanne.
Mäßig trockene (bis trockene) Kalkstandorte.
Wuchsgebiete 5, 6
Bu, TEi, WiLi, SoLi, Meb, Els, FAh, BAh, Es, (HBu), (SEi), (SAh), (Kir), (Eibe) in Tannengebieten mit Tanne.
Mäßig trockene bis trockene Kalkstandorte.
Die mäßig frischen Ausbildungen des Carici-Fagetum (mit Carex sylvatica) werden bei der Kartierung nicht erfasst.
Zur Kartiereinheit des Seggen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne gehört auch der BlaugrasBuchen-Wald (Seslerio-Fagetum) der Schwäbischen Alb, der in seiner trockenen bzw. warmen Ausprägung erfasst wird.
Sekundäre Seggen- Buchen- Wälder, die allein aufgrund der Bestandesgeschichte vereinzelt
Wärme und Trockenheitszeiger in der Strauch- und Krautschicht aufweisen, z. B. aufgelichtete
Privatwälder im Tauberland, Kaiserstuhl und Dinkelberg, werden nicht als Seggen- BuchenWald erfasst. Sie können aber, bei regionaler Seltenheit, als Waldgersten- Buchen- Wald (10)
erhoben werden.
1.2.2 Buchenwald saurer Standorte
Artenarmer und häufig auch strukturarmer Wald, Baumschicht häufig nur von Buche (Fagus
sylvatica) aufgebaut. Auf den sandigen Böden der warmen Tieflagen stärkere Beimischung von
Eichen (Quercus petraea, Qu. Robur) und Hainbuche (Carpinus betulus), in höheren Lagen
auch von Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Innerhalb des natürlichen Areals der Tanne (Abies
alba) meist auch mit Beimischung dieser Baumart. Buche nur mäßig wüchsig. Artenarme
Krautschicht aus säuretoleranten Arten, häufig in geringer Deckung. In niederschlagsarmen
Tieflagen dagegen Krautschicht häufig grasreich und mit hoher Deckung.
03
Buchen- Traubeneichen- Wald [55.50] [FFH 9190]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Buchenwald auf sandigen Böden der Tieflagen, dem reichlich Stiel- und/oder Traubeneiche
(Quercus robur, Qu. petraea) und meist auch Hainbuche (Carpinus betulus) beigemischt sind.
Auf mäßig trockenen, basenarmen Standorten in niederschlagsarmen Gebieten. Eichenanteile
stark wechselnd, vielfach auch mit Beimischung der Waldkiefer (Pinus sylvestris). Hainbuche
meist nur im Unterstand.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
93
In der Krautschicht zahlreiche Sand- und/oder Säurezeiger, wegen des höheren Lichteinfalls
mit höherer Deckung als in reinen Buchenwäldern.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur auf der Niederterrasse der nördlichen Oberrheinebene.
Höhenstufe:
Planar.
Regionale Differenzierung:
keine.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Traubeneichen-Buchen-Wald gehört zum Unterverband Quercenion robori-petraeae und
innerhalb dessen zum Holco mollis-Quercetum (bodensaurer Honiggras-Eichen-Wald); [Synonym: Fago-Quercetum].
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Carpinus betulus, Fagus sylvatica, Pinus sylvestris, Quercus petraea, Quercus robur, Tilia cordata.
Sträucher: Cytisus scoparius subsp. scoparius.
Arten der Krautschicht: Carex pilulifera, Deschampsia flexuosa, Holcus mollis, Lonicera
periclymenum, Melampyrum pratense, Teucrium scorodonia, Viola riviniana.
Pleurozium schreberi, Polytrichum formosum; auf grundfrischen Standorten auch Pteridium
aquilinum.
Typische Struktur:
Relativ lichter Wald mit nur spärlicher Strauchschicht und wenig Unterstand. Krautschicht häufig grasreich und mit hoher Deckung.
Typische Standorte:
Auf mäßig trockenen, sauren, sandigen oder sandig-kiesigen Standorten der pleistozänen Niederterrasse und der Flugsandgebiete.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (13):
Fehlen von Weißer Hainsimse (Luzula luzuloides). Häufig stärkere Beteiligung von Eichen oder
Hainbuche am Bestandesaufbau und daher lichterer Waldbestand. Vorkommen nur in niederschlagsarmen Tieflagen.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der -Buchen- Traubeneichen- Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
94
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
nur 1/02
Bu, TEi, SEi, (HBu), (Bi), (Kie), (Vb), (WLi).
Auf sauren Substraten und auf oberflächlich entkalkten Dünensanden.
13
Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [55.12] [FFH 9110]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Mittel- bis mäßig wüchsiger Buchenwald auf nährstoffarmen, sauren Standorten mit Moder,
meist nur mit spärlicher Krautschicht.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
In fast allen Landesteilen vertreten, die Ausprägung auf verarmten bodensauren Standorten ist
jedoch regional selten. Nur im Wuchsgebiet Schwäbische Alb und der nördlichen oberrheinischen Tiefebene sind potentielle Standorte von Natur aus selten bzw. fehlen ganz.
Höhenstufe:
Kollin bis hochmontan.
Regionale Differenzierung:
Nur Kartierung in
Wuchsgebiet 1:
1/02 b + c, 1/06 bis 1/09
Wuchsgebiet 2:
2/01 bis 2/05
Wuchsgebiet 6:
6/02 bis 6/09
Bu, TEi, (HBu), (SEi), (BAh), (EbEs), (Bi).
Mäßig frische bis mäßig trockene, häufig im Oberboden versauerte Standorte.
Wuchsgebiet 3:
3/04, 3/05 (montan und hochmontan), 3/06 (ohne
3/06 alpha); 3/07 (montan und hochmontan); 3/08, 3/13, 3/14
Wuchsgebiet 5:
5/01 bis 5/04
Bu, Ta, TEi, (HBu), (SEi), (BAh), (EbEs), (Bi).
Mäßig frische bis mäßig trockene, häufig im Oberboden versauerte Standorte.
Wuchsgebiet 4
Bu, TEi, Ta, (HBu), (SEi), (BAh), (EbEs), (Bi).
Mäßig frische bis mäßig trockene, saure bis stark saure Standorte.
Wuchsgebiet 7:
7/01 bis 7/03, 7/05 alpha
Bu, TEi, Ta, (HBu), (SEi), (BAh), (EbEs), (Bi).
Mäßig frische bis mäßig trockene, häufig im Oberboden versauerte Standorte.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
95
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne wird dem Luzulo-Fagetum zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Carpinus betulus, Fagus sylvatica, Quercus petraea; in geringer Beimischung auch Quercus robur, Sorbus aucuparia; regional Abies alba.
Arten der Krautschicht: Carex pilulifera, Deschampsia flexuosa, Luzula luzuloides, Melampyrum pratense, Vaccinium myrtillus, Veronica officinalis.
Dicranella heteromalla, Dicranum scoparium, Polytrichum formosum.
Typische Struktur:
Einstufige, hallenartige Wälder mit spärlicher Strauch- und Krautschicht, bei hinzutretender
Tanne stärker strukturiert.
Typische Standorte:
Mäßig frische bis mäßig trockene, zumindest im Oberboden saure (verhagerte) Standorte.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Heidelbeer-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (14):
Besserwüchsige Buche. Standorte mäßig frisch bis mäßig trocken.
Unterschiede zu Buchenwäldern mittlerer Standorte :
Gekennzeichnet durch das Vorkommen säuretoleranter Arten und Moderhumusformen.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Hainsimsen-Buchen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9110 „Hainsimsen-Buchenwälder
(Luzulo-Fagetum)“ zugeordnet. Der FFH-Typ wird landesweit in den FFH-Gebieten durch die
Forsteinrichtung kartiert, die WBK-Waldgesellschaft bei regionaler Seltenheit durch die Waldbiotopkartierung.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände bei regionaler Seltenheit.
Kartierhinweise:
Buchen-Bestände, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Virngrund mit hohen Anteilen von
Festuca altissima und weitgehend ohne die genannten Säurezeiger lassen sich nicht eindeutig
dem Luzulo-Fagetum zuordnen und werden daher nicht erfasst.
Buchen-Folgebestände auf Kiefer oder Eiche im Rheintal, die sich anhand der Bodenvegetation nicht eindeutig dem Hainsimsen-Buchen-Wald zuordnen lassen, werden nicht erfasst.
14
Heidelbeer-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [53.22] [FFH 9110]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Schwachwüchsiger Buchenwald auf nährstoffarmen, sauren, mäßig trockenen bis trockenen
96
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
Standorten. Häufig gekennzeichnet durch hohe Deckungsanteile der Heidelbeere (Vaccinium
myrtillus) und/oder von säureliebenden Moosen.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwarzwald
Höhenlage:
Kollin bis hochmontan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Heidelbeer-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne wird der Subassoziation mit Vaccinium myrtillus
des Luzulo-Fagetum zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pendula, Fagus sylvatica, Pinus sylvestris, Quercus petraea, Sorbus aucuparia; regional Abies alba.
Arten der Krautschicht: Calluna vulgaris, Deschampsia flexuosa, Leucobryum glaucum,
Luzula luzuloides, Vaccinium myrtillus.
Dicranum scoparium, Pleurozium schreberi, Polytrichum formosum, Rhytidiadelphus loreus.
Typische Struktur:
Lichte, stärker strukturierte Wälder mit schwachwüchsiger Buche.
Typische Standorte:
Mäßig trockene bis trockene, saure, nährstoffarme, flachgründige Standorte, beispielsweise auf
Feuersteinschutt der Schwäbischen Alb.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotoptypen
Unterschiede zum Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (13):
Standorte mäßig trocken bis trocken. Buche schwachwüchsig.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Heidelbeer-Buchen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9110 „Hainsimsen-Buchenwälder
(Luzulo-Fagetum)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 2, 4, 6
Bu, TEi, Bi, (Ki), (Vb).
Mäßig trockene bis trockene, flachgründige, nährstoffarme Standorte.
Wuchsgebiet 3
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
97
Bu, TEi, Bi, (Ta), (Ki), (Vb).
Mäßig trockene bis trockene, flachgründige, nährstoffarme Standorte.
Vaccinium myrtillus kann sowohl als natürliches Vegetationselement als auch anthropogen
bedingt (Degradation) vorkommen. Beide Varianten werden kartiert. Die Heidelbeere kann
auch im Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (13) flächig auftreten.
Der Kiefern-Anteil darf maximal 30 % betragen.
15
Drahtschmielen- Buchen- Wald [55.10] [FFH 9110]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Mäßig wüchsiger, artenarmer Buchenwald auf mäßig frischen bis mäßig trockenen, basenarmen Standorten im nördlichen Oberrheintal. In der Krautschicht Säurezeiger, wegen des geringen Lichteinfalls meist mit geringer Deckung.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur auf der Niederterrasse der nördlichen Oberrheinebene.
Höhenstufe:
Planar.
Regionale Differenzierung:
keine.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Drahtschmielen-Buchen-Wald gehört zum Deschampsio-Fagetum (Deschampsia flexuosaFagus-Gesellschaft).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Fagus sylvatica, in geringer Beimischung auch: Carpinus betulus, Pinus sylvestris,
Quercus petraea, Quercus robur.
Arten der Krautschicht: Carex pilulifera, Deschampsia flexuosa, Dryopteris carthusiana,
Holcus mollis, Impatiens parviflora, Luzula pilosa, Teucrium scorodonia, Veronica officinalis,
Viola riviniana.
Pleurozium schreberi, Polytrichum formosum
Typische Struktur:
Häufig einstufige Wälder mit nur spärlicher Strauchschicht und wenig Unterstand. Krautschicht
mit geringer Deckung.
Typische Standorte:
Auf mäßig trockenen bis mäßig frischen, lehmvergüteten Sanden oder sandigen Lehmen sowie
grundfrischen Kiesen der pleistozänen Niederterrasse und der Flugsandgebiete.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
98
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
Unterschiede zum Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (13):
Fehlen von Weißer Hainsimse (Luzula luzuloides). Vorkommen nur in der niederschlagsarmen
nördlichen Oberrheinebene.
Unterschiede zum Buchen-Traubeneichen-Wald (03):
Bestände geschlossener und besser wüchsig. Eichen und Hainbuchen allenfalls in geringer
Beimischung (<10 %). Nicht auf mäßig trockenen, basenarmen Dünensanden oder Sand- und
Kiesstandorten
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Drahtschmielen-Buchen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9110 „Hainsimsen- BuchenWald“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
nur 1/02
Bu, (TEi, SEi, HBu, Kie)
I. d. R. Buchen-Folgebestände auf Kiefer; Buchenreinbestände auf Standorten des Buchen- Traubeneichen-Waldes werden nicht erfasst.
1.2.3 Buchenwald mittlerer Standorte
Bestände aus gut bis hervorragend wüchsiger Buche (Fagus sylvatica), denen höchstens in
geringem Umfang Edellaubbäume (Acer pseudoplatanus, A. platanoides, Fraxinus excelsior,
Ulmus glabra), in Tieflagen auch Eichen (Quercus robur, Qu. petraea) beigemischt sind. Innerhalb des natürlichen Areals der Tanne (Abies alba) meist auch mit Beimischung dieser Baumart. Auf mäßig frischen bis frischen, basenreichen Standorten mit Mull oder mullartigem Moder. In der Regel einschichtige Wälder.
10
Waldgersten-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [55.21] [FFH 9130]
geschützt nach § 30a LWaldG
(entspricht dem Platterbsen-Kalkbuchen-Wald
gem. Ziff. 1.2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Wald mit gut bis sehr gut wüchsiger Buche (Fagus sylvatica), meist mit spärlicher Strauch- und
artenreicher Krautschicht. Bestände auf sehr basenreichen, häufig kalkhaltigen oder nur oberflächlich entkalkten Standorten.
In der Baumschicht neben der Buche häufig einzelne Edellaubbäume, in Tieflagen meist auch
Traubeneiche (Quercus petraea) beigemischt. Sträucher vereinzelt bis zerstreut. Krautschicht
artenreich und gekennzeichnet durch Basenzeiger.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
99
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwäbische Alb und Neckarland, hier nicht regional selten. In einzelnen Wuchsbezirken der
übrigen Wuchsgebiete jedoch selten.
Höhenlage:
Kollin bis montan.
Regionale Differenzierung:
Nur Kartierung in
Wuchsgebiet 1:
1/06 bis 1/09
Bu, Es, BAh, BUl, HBu, WiLi, (SoLi).
Nährstoffreiche, (mäßig trockene), mäßig frische bis frische Kalkstandorte.
Wuchsgebiet 2:
2/01, 2/03 und 2/05
Bu, Es, BAh, WiLi, HBu, (SoLi), (BUl).
Nährstoffreiche, (mäßig trockene), mäßig frische bis frische Kalkstandorte.
Wuchsgebiet 3:
3/01 bis 3/03, 3/04 alpha, 3/06, 3/06 alpha, 3/08, 3/10 – 3/12
Wuchsgebiet 7:
7/01 bis 7/07, 7/10 und 7/11
Bu, Ta, Es, BAh, BUl, (WiLi).
Nährstoffreiche, (mäßig trockene), mäßig frische bis frische Kalkstandorte; im Schwarzwald auf Muschelkalk.
Wuchsgebiet 5:
5/02 und 5/03
Bu, Ta, Es, BAh, BUl, (WiLi), (Eibe).
Nährstoffreiche,(mäßig trockene), mäßig frische bis frische Kalkstandorte.
Wuchsgebiet 4:
4/22, mäßig frische bis frische Standorte
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Waldgersten-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne wird überwiegend dem Hordelymo-Fagetum
zugeordnet. Im Dealpinen gehören Bestände mit Fiederzahnwurz (Cardamine heptaphylla)
zum Dentario heptaphylli-Fagetum, mit Lonicera alpigena zum Lonicero alpigenae-Fagetum.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Fraxinus excelsior,
Quercus petraea, Quercus robur, Ulmus glabra; regional Abies alba.
Sträucher: Crataegus laevigata, Daphne mezereum, Lonicera alpigena, Lonicera xylosteum.
Arten der Krautschicht: Actaea spicata, Asarum europaeum, Brachypodium sylvaticum,
Bromus benekenii, Campanula trachelium, Carex digitata, Carex pilosa, Carex sylvatica,
Circaea lutetiana, Cardamine heptaphylla, Epipactis helleborine, Euphorbia amygdaloides,
Festuca altissima, Galium odoratum, Helleborus foetidus, Hordelymus europaeus, Lamium
montanum, Lathyrus vernus, Melica uniflora, Mercurialis perennis, Neottia nidus-avis,
Phyteuma spicatum, Polygonatum multiflorum, Pulmonaria obscura, Sanicula europaea,
Scrophularia nodosa, Viola reichenbachiana.
Typische Struktur:
Einschichtige Wälder mit vorherrschender Buche, bei Hinzutreten der Tanne stärker
strukturiert. Artenreiche Krautschicht.
100
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
Typische Standorte:
Mäßig trockene bis frische, kalkreiche oder sehr basenreiche Standorte.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Waldmeister-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (12):
Besser ausgeprägte Strauchschicht, Krautschicht artenreicher.
Unterschiede zum Hainsimsen-Buchen-Wald:
In der Krautschicht anspruchsvolle Arten hinsichtlich der Basenversorgung; Mull oder mullartiger Moder.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Waldgersten-Buchen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9130 „Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum)“ zugeordnet. Der FFH-Typ wird landesweit in den FFH-Gebieten
durch die Forsteinrichtung kartiert, die WBK-Waldgesellschaft bei regionaler Seltenheit durch
die Waldbiotopkartierung.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Zur Biotopstruktur gehören auch die in Baden-Württemberg auf den südbadischen Raum beschränkten Buchenwaldbestände mit Fiederzahnwurz (Cardamine heptaphylla), wobei diese
Art sowohl im Waldgersten-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne wie auch im Waldmeister-BuchenWald, z. T. mit Tanne vorkommen kann.
Auch die geschlossenen, hochwüchsigen Bestände mit Carex alba in der Krautschicht im WB
1/08 und 1/09 werden dem Waldgersten-Buchen-Wald zugeordnet.
12
Waldmeister-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne [55.22] [FFH9130]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Wald mit sehr gut bis hervorragend wüchsiger Buche (Fagus sylvatica), dem von Natur aus
andere Baumarten höchstens in geringem Umfang beigemischt sind. Auf mäßig basenreichen,
kalkfreien Standorten mit mullartigem Moder oder Mull. Regional tritt die Tanne (Abies alba) mit
wechselnden Anteilen auf.
Krautschicht nur mäßig artenreich, aber zumindest in alten Beständen häufig mit hohen Deckungsanteilen von Waldmeister (Galium odoratum), Einblütigem Perlgras (Melica uniflora),
Berg-Goldnessel (Lamiastrum montanum) oder Wald-Schwingel (Festuca altissima). Kalkzeiger
fehlen.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Landesweit die Waldgesellschaft mit der größten aktuellen Verbreitung. In einzelnen Wuchsbezirken der Oberrheinischen Tiefebene, des Schwarzwaldes und des Südwestdeutschen Alpenvorlandes jedoch selten.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
101
Höhenlage:
Kollin bis montan.
Regionale Differenzierung:
Nur Kartierung in
Wuchsgebiet 1:
1/02 bis 1/05
Bu, BAh, (Es), (HBu), (TEi), (SEi).
Frische bis mäßig frische Standorte, Vorkommen nur auf Sonderstandorten. Entwicklung
zu buchenreichen Gesellschaften nach Grundwasserabsenkung unsicher.
Wuchsgebiet 2:
2/04
Bu, TEi, BAh, Ta, (Es), (BUl), (HBu), (SEi).
Frische bis mäßig frische Standorte, silikatische oder entkalkte Substrate mit mittlerer (bis
guter) Nährstoffversorgung.
Wuchsgebiet 3:
3/04 bis 3/08, 3/10 (hochmontan), 3/11 (montan)
3/13 und 3/14
Bu, TEi, BAh, Ta, (Es), (BUl), (HBu), (SEi).
Frische bis mäßig frische Standorte, silikatische oder entkalkte Substrate mit mittlerer (bis
guter) Nährstoffversorgung.
Wuchsgebiet 4:
4/22, mäßig frische bis frische Standorte
Wuchsgebiet 5:
5/01 bis 5/03
Bu, BAh, Ta, (Es), (BUl), (HBu), (SEi).
Frische bis mäßig frische Standorte, silikatische oder entkalkte Substrate mit mittlerer (bis
guter) Nährstoffversorgung.
Wuchsgebiet 7:
7/01 bis 7/03, 7/10
Bu, TEi, BAh, Ta, (Es), (BUl), (HBu), (SEi).
Frische bis mäßig frische Standorte, silikatische Substrate mit mittlerer (bis guter) Nährstoffversorgung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Waldmeister-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne wird überwiegend dem Galio odorati-Fagetum
zugeordnet. Bestände mit Fiederzahnwurz (Cardamine heptaphylla) gehören zum Dentario
heptaphylli-Fagetum.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Fraxinus excelsior,
Quercus petraea, Quercus robur, Ulmus glabra; regional Abies alba.
Arten der Krautschicht: Brachypodium sylvaticum, Carex pilosa, Carex sylvatica, Circaea
lutetiana, Cardamine heptaphylla, Festuca altissima, Galium odoratum, Lamium montanum,
Melica uniflora, Milium effusum, Phyteuma spicatum, Polygonatum multiflorum, Scrophularia nodosa, Viola reichenbachiana.
Typische Struktur:
In Buchengebieten einschichtige Wälder, bei hinzutretender Tanne stärker strukturiert.
102
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
Typische Standorte:
Basenreiche, zumindest oberflächlich entkalkte Standorte mit ausgeglichenem Wasserhaushalt
(mäßig frisch bis frisch). Mull oder mullartiger Moder.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Hainsimsen-Buchen-Wald:
In der Krautschicht anspruchsvolle Arten hinsichtlich der Basenversorgung; Mull oder mullartiger Moder.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Waldmeister-Buchen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9130 „Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum)“ zugeordnet. Der FFH-Typ wird landesweit in den FFH-Gebieten
durch die Forsteinrichtung kartiert, die WBK-Waldgesellschaft bei regionaler Seltenheit durch
die Waldbiotopkartierung.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Buchen-Folgebestände auf Kiefer oder Eiche im Rheintal, die sich anhand der Bodenvegetation nicht eindeutig dem Waldmeister-Buchen-Wald zuordnen lassen, werden nicht erfasst.
1.2.4 Buchenwald der Hochlagen
16
Hochstaudenreicher Ahorn-Buchen-Wald mit Tanne [55.40] [FFH 9140]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Hochlagen-Buchenwald in Gebieten mit ozeanischem Klima auf nährstoffreichen, frischen
Standorten. Neben der Buche (Fagus sylvatica) v. a. Bergahorn (Acer pseudoplatanus), und
Tanne (Abies alba) am Bestandesaufbau beteiligt, seltener und in geringem Umfang auch
Bergulme (Ulmus glabra) und Esche (Fraxinus excelsior).
Bestände in montaner bis hochmontaner Lage. Wegen des luftfeuchten Klimas in hochmontaner Lage häufig mit starkem Flechtenbewuchs. In den höchsten Lagen krummwüchsige,
niedrigere Bäume. Krautschicht neben typischen Buchenwald-Arten gekennzeichnet durch
montan verbreitete Hochstauden.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Westlicher und Östlicher Südschwarzwald.
Höhenlage:
Hochmontan.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
103
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hochstaudenreiche Ahorn-Buchen-Wald mit Tanne ist dem Unterverband Aceri-Fagenion
(Bergahornreiche Hochlagen-Buchenwälder) zuzurechnen.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Abies alba, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Sorbus aucuparia; seltener
Fraxinus excelsior, Ulmus glabra; vereinzelt Picea abies.
Sträucher: Lonicera nigra, Ribes petraeum, Rosa pendulina, Salix appendiculata.
Arten der Krautschicht: Adenostyles alliariae, Athyrium distentifolium, Athyrium filixfemina, Cicerbita alpina, Dryopteris filix-mas, Galium odoratum, Geranium sylvaticum,
Lysimachia nummularia, Paris quadrifolia, Polygonatum verticillatum, Prenanthes purpurea,
Ranunculus aconitifolius, Ranunculus platanifolius, Rumex alpestris, Senecio nemorensis
agg., Stellaria nemorum.
Typische Struktur:
Wüchsige, reich strukturierte Bestände mit hochstaudenreicher, häufig auch farnreicher Krautschicht.
Typische Standorte:
Nährstoffreiche, frische Standorte sowie in mäßig feuchten, durchsickerten Mulden und Rinnen
in montaner bis hochmontaner Lage.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Buchenwäldern:
Beteiligung von Bergahorn und/oder Bergulme am Bestandesaufbau. Vorkommen auf montane
und hochmontane Lagen beschränkt. Hochstauden am Aufbau der Krautschicht beteiligt. Strukturreich aufgebaute Bestände.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Hochstaudenreiche Ahorn-Buchen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9140 „Mitteleuropäische, subalpine Buchenwälder mit Ahorn und Rumex alpestris“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 3:
3/09 bis 3/10, 3/13 und 3/14
BAh, Bu, Ta, Vb, Fi, (Es), (BUl).
104
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Buchenwälder
Nährstoffreiche, frische Hochlagenstandorte im Kristallin, in Rinnen bis in die montane
Höhenstufe herabreichend.
Wuchsgebiet 5:
5/01 und 5/03
BAh, Bu, Ta, Vb, (Fi), (Es), (BUl).
Frische Winterhänge.
Wuchsgebiet 7:
nur 7/08
BAh, Bu, Ta, Vb, (Fi), (Es), (BUl).
Nährstoffreiche, frische Hochlagenstandorte.
Der Fichtenanteil im Hochschwarzwald darf maximal 30 % betragen.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
1.3
105
Fichten- und Tannenwälder
Naturnahe oder natürliche nadelholzreiche Wälder der montanen und hochmontanen Höhenstufen, im Ostschwarzwald teilweise auch ins Submontane herabreichend (3/06). Baumschicht
beherrscht von Fichte (Picea abies) und/oder Tanne (Abies alba), als Nebenbaumarten Waldkiefer (Pinus sylvestris), Buche (Fagus sylvatica) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Nur im
natürlichen Verbreitungsgebiet von Fichte und Tanne; im Hochmontanen verbreitet; in der montanen und submontanen Stufe meist auf Sonderstandorten; an Steilhängen und in Kaltluftsenken.
1.3.1 Fichtenwälder
20
Geißelmoos-Fichten-Wald, z. T. mit Kiefer [57.20] [FFH 9410]
geschützt nach § 30a LWaldG
(entspricht dem Peitschenmoos-Fichten-Wald
gem. Ziff. 1.2.3 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Von der Fichte (Picea abies) aufgebauter Wald der montanen und hochmontanen Stufen, insbesondere der Silikatgebirge mit kühl-ozeanischem Klima, hohen Niederschlägen und hoher
Luftfeuchte. Vor allem in Kaltluftsenken (Becken- und Muldenlagen), an feucht-schattigen Felsabstürzen und anderen blockreichen Standorten. Fichte mit mäßiger Wuchsleistung, starke
Durchmesserspreitung bei meist gleicher Baumhöhe.
Als Nebenbaumarten kommen Tanne (Abies alba) und Waldkiefer (Pinus sylvestris) vor.
Strauchschicht lückig aus Vogelbeere (Sorbus aucuparia) oder Faulbaum (Frangula alnus)
oder ganz fehlend. Krautschicht artenarm, meist mit Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) oder
Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea). Moosschicht gut ausgebildet und artenreich.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
In den höheren Lagen des Schwarzwaldes (Enzhöhen, Hornigsrinde-Murg-Schwarzwald, Hotzenwald, Östlicher Südschwarzwald).
Höhenlage:
Montan und hochmontan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Die Biotopstruktur gehört zum Bazzanio-Piceetum (ausgenommen dessen Subassoziation mit
Rauschbeere auf nassen Torfböden, die der Biotopstruktur Rauschbeeren-Fichten-Wald (30)
zugeordnet wird).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Picea abies; in geringen Anteilen Abies alba, Betula pendula, Betula pubescens,
Pinus sylvestris.
Sträucher: Frangula alnus, Sorbus aucuparia.
106
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
Arten der Krautschicht: Blechnum spicant, Deschampsia flexuosa, Dryopteris dilatata,
Listeria cordata, Lycopodium annotinum, Melampyrum pratense, Oxalis acetosella, Vaccinium myrtillus, Vaccinium vitis-idaea.
Bazzania trilobata, Plagiothecium undulatum, Polytrichum commune, Polytrichum formosum, Rhytidiadelphus loreus, Sphagnum (nemoreum, palustre, spec.) und andere Moosarten.
Typische Struktur:
Baumschicht von der Fichte dominiert, mit wenigen Nebenbaumarten, Strauchschicht sehr lückig oder fehlend. Krautschicht meist mit Zwergsträuchern, Moosschicht gut ausgebildet, artenreich.
Typische Standorte:
Auf nährstoff- und basenarmen, feuchten mineralischen Böden mit Rohhumusauflage, über
Buntsandstein und Granit, seltener über Gneisen, oft in Becken- und Muldenlagen, in Karen
und auf Blockstandorten (extreme Kaltluftsenken). Auf organischen Böden (Torfe) mit Mineralbodenwasseranschluss im Unterboden.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Rauschbeeren-Fichten-Wald (30):
Arten der Moorwälder wie Rauschbeere (Vaccinium uliginosum) und Scheidiges Wollgras
(Eriophorum vaginatum) fehlen.
Unterschiede zu den Tannenwäldern:
Tanne (Abies alba) nur spärlich vertreten oder fehlend. Außerhalb von Moorstandorten beschränkt auf Standorte mit extremer Kaltluftlage.
Unterschiede zum Fichten-Blockwald (55):
Nicht auf basenreichen Standorten mit Rohhumusauflage vorkommend.
Unterschiede zu Erlenwäldern (43 und 47)
Nicht auf besser durchsickerten, nährstoffreicheren Standorten; Arten der Fichtenwälder fehlen.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Geißelmoos-Fichten-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9410 „Montane bis alpine, bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 3:
3/04 bis 3/11, 3/13 und 3/14
Fi, (Ta), (Vb), (Bi).
In Karmulden, Moorrändern, Blockhängen in feuchtkalten Lagen der montanen und
hochmontanen Höhenstufe.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
107
Wuchsgebiet 5:
5/01 und 5/03
Fi, (Ta), (Ki), (Vb), (Bi).
Kalte, nährstoffarme, vernässende Standorte (nasse Missen).
Wuchsgebiet 7:
7/01-7/03, 7/06, 7/10, 7/11
Vermoorte Lagen (20 – 60 cm Torf) mit intaktem Wasserhaushalt in der montanen
(submontanen) Höhenstufe
Typische Ausprägungen im Zastlertal, Belchen-Nordwand.
Fichtenwälder auf staunassen Böden im Randbereich von Hochmooren oder auf Missen mit
den Kennarten Vaccinium uliginosum, Vaccinium oxycoccos, Eriophorum vaginatum, Sphagnum spec. werden als Rauschbeeren-Fichten-Wald (30) kartiert.
1.3.2 Tannenwälder
Von der Tanne (Abies alba) beherrschte Waldgesellschaften mit Buche (Fagus sylvatica) und
Fichte (Picea abies) als wichtigsten Nebenbaumarten. Tannenreiche Waldgesellschaften vermitteln zwischen Buchen- (Fagion sylvaticae) und Fichtenwäldern (Vaccinio-Piceion) und treten
im natürlichen Verbreitungsgebiet der Buche dort auf, wo deren Konkurrenzkraft edaphisch
oder klimatisch bedingt (Kaltluft) vermindert ist.
Auf basenarmem Ausgangsgestein auf trockenen und wechselfeuchten bis vernässenden
Standorten sowie blockreichen Standorten. Auf basenreichem Ausgangsgestein auf Tonen und
Tonmergeln oder zur Vernässung neigenden Böden. Außerdem auf wasserbeeinflussten Standorten an Hängen und in Senken sowohl über basenarmen als auch basenreichem Gestein.
Baumartenzusammensetzung in der submontanen Stufe des Westschwarzwaldes und im Virngrund mit Stiel- und Traubeneiche (Quercus robur, Q. petraea), im Bereich der SchwarzwaldOstabdachung auch mit Waldkiefer (Pinus sylvestris). Strauchschicht schwach ausgebildet
oder fehlend, in der Krautschicht sowohl typische Nadelwald- als auch Laubwaldarten, moosreich.
22
Hainsimsen-Fichten-Tannen-Wald [57.35] [FFH 9410]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.4 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Fichtenreicher Tannenmischwald auf basen- und nährstoffarmen, frischen Standorten, den
Hainsimsen-Buchen-Wald (13) in den Schwarzwald-Hochlagen als zonale Waldgesellschaft
ablösend. Im subatlantischen Schwarzwald Kontaktgesellschaft zwischen Luzulo-Fagetum und
Vaccinio-Abietetum. Neben typischen Nadelwaldarten auch Arten des Buchenwaldes saurer
Standorte.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwarzwald, v.a. Enzhöhen, Westlicher und Östlicher Südschwarzwald.
Höhenlage:
Hochmontan, auf Sonderstandorten bis in das Submontan hinabreichend.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
108
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hainsimsen-Fichten-Tannen-Wald entspricht dem Luzulo-Abietetum. Die Gesellschaft
vermittelt zwischen dem Hainsimsen-Buchen-Wald und den echten Fichtenwäldern.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Abies alba, Fagus sylvatica, Picea abies, Pinus sylvestris, Sorbus aucuparia.
Arten der Krautschicht: Athyrium filix-femina, Deschampsia flexuosa, Blechnum spicant,
Dryopteris dilatata, Galium saxatile, Luzula luzuloides, Melampyrum pratense, Oxalis acetosella, Prenanthes purpurea, Vaccinium myrtillus.
Bazzania trilobata, Polytrichum formosum, Rhytidiadelphus loreus.
Typische Standorte:
Auf basenarmen, frischen Standorten der hochmontanen Höhenstufe. Im Montan und Submontan nur auf Blockstandorten, wasserzügigen Standorten und Karmulden.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Geißelmoos-Fichten-Wald, z. T. mit Kiefer (20):
Beteiligung der Buche, höherer Anteil an Tanne. Bessere Wuchsleistung.
Unterschiede zum Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (13):
Zusätzliches Auftreten von Arten der Fichtenwälder. Der Nadelholzanteil (insbesondere von
Fichte) ist wesentlich höher.
Unterschiede zu den Beerstrauch-Tannen-Wäldern (24, 25)
Nicht auf nasssauren und nicht auf trockensauren Standorten.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Hainsimsen-Fichten-Tannen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9410 „Montane bis alpine, bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 3:
3/05, 3/07, 3/09, 3/10, 3/13 und 3/14
Ta, Fi, Bu, Vb, (BAh).
Auf basenarmen, frischen Standorten der hochmontanen Höhenstufe (auf Kaltluftgeprägten Standorten bis in das Submontan hinabreichend).
Wuchsgebiet 5:
Der Fichtenanteil darf 35 % nicht überschreiten.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
23
109
Labkraut-Tannen-Wald [57.31]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.4 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Tannenwald mit Laubholzbeteiligung auf basenreichen Böden. Mit vielen typischen Begleitarten
der Buchenwälder sowie der kennzeichnenden Tannenwald-Art Rundblättriges Labkraut (Galium rotundifolium).
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Baar, Schwarzwald (Ostabdachung), Virngrund.
Höhenlage:
Submontan bis hochmontan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Labkraut-Tannen-Wald gehört zum Galio rotundifolii-Abietetum (Verband Fagion sylvaticae).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Abies alba, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Fraxinus excelsior, Picea abies,
Quercus robur, Sorbus aucuparia.
Sträucher: Lonicera nigra (gebietsweise).
Arten der Krautschicht: Deschampsia flexuosa, Equisetum sylvaticum, Galium odoratum,
Galium rotundifolium, Hylocomium splendens, Luzula luzuloides, Melampyrum sylvaticum,
Mercurialis perennis, Polygonatum verticillatum, Prenanthes purpurea, Sanicula europaea,
Senecio ovatus, Vaccinium myrtillus, Viola reichenbachiana.
Polytrichum formosum, Rhytidiadelphus loreus.
Typische Standorte:
Tonreiche Substrate; frische bis feuchte oder vernässende Standorte, wasserzügige Hangstandorte und Senken, i. d. R. kaltluftgeprägt.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Hainsimsen-Fichten-Tannen-Wald (22):
Auftreten von Basenzeigern. Überwiegend auf tonreichen Substraten.
Unterschiede zum Artenreichen Tannenmischwald (26):
Bessere Wuchsleistung von Tanne und Fichte. Fehlen von Wintergrün-Arten und Kalkzeigern.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
110
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
Wuchsgebiet 3:
3/04, 3/06 + alpha, 3/07, 3/08, 3/09, 3/13 und 3/14
Wechselfeuchte bis vernässende Tone und Lehme (montan)
Wuchsgebiet 4:
4/22 bis 4/25
Wechselfeuchte bis vernässende Standorte, feucht-saure Senken, Mulden und Bachtäler
Wuchsgebiet 7:
7/03, 7/07, 7/08 und 7/10
Ta, Bu, Fi, (SEi), (BAh), (Es).
Wechselfeuchte bis vernässende Standorte, wasserzügige Lagen.
Wuchsgebiet 5:
5/01 bis 5/03
Ta, Bu, Fi, (Ki), (SEi), (BAh), (Es).
Wechselfeuchter bis vernässender Ton Frische bis feuchte Standorte.
24
Beerstrauch-Tannen-Wald [57.32] [FFH 9410]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.4 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Zwergstrauchreicher Tannenwald auf sauren bis stark sauren, basen- und nährstoffarmen,
feuchten, nassen oder zur Vernässung neigenden sowie trockenen Standorten. Regional Eiche
hinzutretend. Auf stark sauren, nährstoffarmen Standorten nennenswerte Beteiligung der
Waldkiefer am Bestandesaufbau (Pinus sylvestris).
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwarzwald (Enzhöhen), Neckarland (Virngrund) und Baar-Wutach.
Höhenlage:
Submontan bis hochmontan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Beerstrauch-Tannen-Wald, wird dem Vaccinio-Abietetum (Preiselbeer-Fichten-TannenWald) zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Abies alba, Betula pendula, Fagus sylvatica, Frangula alnus, Picea abies, Pinus
sylvestris, Quercus petraea (Schwarzwald), Quercus robur (Virngrund), Sorbus aucuparia.
Arten der Krautschicht: Blechnum spicant, Calluna vulgaris, Carex pilulifera, Deschampsia flexuosa, Dryopteris carthusiana, Galium saxatile, Melampyrum pratense, Molinia caerulea, Potentilla erecta, Pteridium aquilinum, Vaccinium myrtillus, Vaccinium vitis-idaea.
Dicranum scoparium, Hylocomium splendens, Leucobryum glaucum, Pleurozium schreberi,
Polytrichum formosum, Ptilium crista-castrensis, Rhytidiadelphus loreus, Sphagnum spec.
Typische Standorte:
Basen- und nährstoffarme, saure bis stark saure Standorte. Trockene Standorte (auch Blockstandorte) oder auch mehr oder weniger wechselfeuchte Lagen, Grinden und nasse Missen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
111
Unterschiede zum Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne (13):
Stärkeres Hervortreten der Nadelbäume, zwergstrauch- und moosreiche Krautschicht.
Weitgehendes Fehlen von Arten mittlerer Standorte wie Prenanthes purpurea, Athyrium filix
femina und Luzula sylvatica (Nordschwarzwald).
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Beerstrauch-Tannen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9410 „Montane bis alpine, bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 3:
3/02 bis 3/04, 3/06, 3/08
Ta, Bu, SEi, (Fi), (Ki), (Bi), (As), (Vb), (Faulbaum).
Nährstoffarme Standorte, z. T. vernässend.
3/04 bis 3/07, 3/13 und 3/14
Ta, Ki, Fi, Vb, (Bu), (TEi), (Meb).
Grinden und nasse Missen. Trockensaure Buntsandsteinsommerhänge, Blockstandorte
und sonstige, mäßig trockene Lagen.
Wuchsgebiet 4:
4/24 (vorwiegend 4/24c) und 4/25
Ta, Bu, TEi, Fi, (Ki), (Bi), (As), (Vb), (Faulbaum).
Nährstoffarme Standorte, z. T. vernässend.
Wuchsgebiet 5:
5/01 und 5/03
Ta, Ki, Fi, (Vb), (Bi), (Bu).
Nasse Missen und stark saure, z. T. wechselfeuchte Standorte.
26
Artenreicher Tannenmischwald [57.34]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.2.4 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Tannen-Mischwald auf basen- und nährstoffreichen, meist oberflächlich verhagerten Ton- und
Mergelböden. Bodenvegetation mit Kalk- und Verhagerungszeigern. Wälder mit lockerer Struktur, strauch- und artenreich.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur sehr selten im Bereich der Baar-Wutach, des Schwarzwaldes (Ostabdachung) und der
Zollern-/Hegaualb,
Höhenlage:
Submontan und montan.
112
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Fichten- und Tannenwälder
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Artenreiche Tannenmischwald wird dem Pyrolo-Abietetum (Wintergrün-Tannen-Wald) zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Abies alba, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Picea abies, Pinus sylvestris,
Quercus robur.
Sträucher: Corylus avellana, Crataegus spec., Daphne mezereum, Lonicera alpigena, Lonicera nigra, Lonicera xylosteum, Sambucus nigra.
Arten der Krautschicht: Asarum europaeum, Brachypodium sylvaticum, Carex flacca,
Carex montana, Cephalanthera damasonium, Cephalanthera rubra, Corallorhiza trifida,
Epipactis atrorubens, Galium odoratum, Galium rotundifolium, Lathyrus vernus, Melampyrum sylvaticum, Melica nutans, Mercurialis perennis, Moneses uniflora, Orthilia secunda,
Prenanthes purpurea, Pyrola chlorantha, Pyrola minor, Rubus saxatilis.
Hylocomium splendens.
Typische Standorte:
Tonig-mergelige, wechselfeuchte oder mäßig trockene bis mäßig frische, basenreiche Standorte mit Kalk im Unterboden (Moderhumus). Im Bereich der Traufzone der Zollern-/Hegaualb
auch im Bereich kalkreicher Blockstandorte.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Labkraut-Tannen-Wald (23):
Vorkommen von Wintergrün-Arten, Orchideen und anderen Kalkzeigern. Wuchsleistung der
Tanne und Fichte geringer.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 3:
3/06, 3/06 alpha, 3/07 bis 3/09
Ta, Fi, Bu, (SEi), (BAh), (Ki), (Vb).
Tonig-mergelige, nährstoffreiche Standorte, im Unterboden Kalk.
Wuchsgebiet 4:
4/22, 4/23
Wechselfeuchter Mergelton
Wuchsgebiet 5:
5/02 und 5/03
Ta, Fi, (Bu), (BAh), (SEi), (Ki), (Vb).
Tonig-mergelige, nährstoffreiche Standorte, im Unterboden Kalk.
Wuchsgebiet 6: 6/06 alpha
Ta, Fi, (Bu), (BAh),(SEi),(Ki)
Block- und Felssturzmassen mit Kalkmoderauflage
Äußerst heterogene Artenzusammensetzung in der Krautschicht (Elemente der Buchen- und
Tannenwaldgesellschaften). Degenerationsstadien von Buchenwaldstandorten.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Kiefernwälder
1.4
113
Kiefernwälder
Trockenwälder, in deren lichter Baumschicht die Waldkiefer (Pinus sylvestris) dominiert, aber
nur schlechte Wuchsleistung zeigt und zum Krüppelwuchs neigt. Meist mit artenreicher
Strauch- und Krautschicht, diese nach Standortsverhältnissen sehr unterschiedlich zusammengesetzt. In Südbaden und der Schwäbischen Alb meist mit alpinen Arten.
Auf flachgründigen, von Felsen durchsetzten Hängen, auf wechseltrockenen Mergelrutschhängen, auf wechseltrockenen, wasserstauenden Mergeln, auf Flugsanden unterschiedlichen
Basengehalts, selten auch auf Kalkschotter.
In den meisten Fällen handelt es sich um reliktische oder sukzessionale Wälder, die unter heutigen Umweltbedingungen keine Schlusswaldgesellschaften mehr darstellen.
Kiefernwald auf Kalkstandorten
27
Kiefern-Steppenheidewald [53.41] [FFH 91U0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Von Waldkiefer (Pinus sylvestris) aufgebaute, i. d. R. sehr kleinflächige Bestände auf Felsköpfen und an Steilhängen.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur sehr selten in der südwestlichen Schwäbischen Alb (Baaralb/ Südwestliche Donaualb) und
im Bodenseebecken.
Höhenlage:
Submontan und montan.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Steppenheide-Kiefernwald wird dem Cytiso nigricantis-Pinetum (submontane Ausprägung
mit Cytisus nigricans) und dem Coronillo-Pinetum (montane Ausprägung mit Coronilla vaginalis) zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Pinus sylvestris, Sorbus aria.
Sträucher: Berberis vulgaris, Cytisus nigricans, Ligustrum vulgare, Viburnum lantana.
Arten der Krautschicht: Carex humilis, Coronilla coronata, Coronilla vaginalis, Galium
anisophyllon, Melittis melissophyllum, Polygala amarella, Polygala chamaebuxus, Sesleria
albicans, Thymus praecox.
Typische Struktur:
Schwachwüchsige Kiefern-Bestände mit lichter Baumschicht.
114
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Kiefernwälder
Typische Standorte:
Felsige Extremstandorte.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschied zu anderen Kiefernwäldern trockenwarmer Standorte (53.42, 53.43):
Vorkommen auf die Umgebung von Felsen und auf sehr flachgründige, skelettreiche Standorte
beschränkt.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Steppenheide-Kiefernwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91U0 „Kiefern-Wälder der sarmatischen Steppe“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere Bestände
können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle
im Anhang bewertet.
Trockensäume (20) im engen räumlichen Verbund werden in die Abgrenzung als Waldlebensraumtyp mit einbezogen.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 5:
5/03 und 5/04
Wuchsgebiet 6:
6/04 bis 6/08
Wuchsgebiet 7:
7/05
Ki, (TEi), (Els), (Meb), (FAh).
Relikte auf felsigen Extremstandorten.
Kiefernwald auf Mergelstandorten
77
Pfeifengras- oder Reitgras-Kiefern-Wald [53.43]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Schwachwüchsige Bestände der Waldkiefer (Pinus sylvestris) auf Mergelrutschhängen und
verdichteten Mergelstandorten mit initialer Bodenbildung.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur sehr selten in der Schwäbischen Alb (Südliche Baaralb-Randen).
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Kiefernwälder
115
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Pfeifengras-/Reitgras-Kiefern-Wald umfasst das Molinio-Pinetum und das Calamagrostio
variae-Pinetum.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Pinus sylvestris, Quercus robur, Sorbus aria, Sorbus aucuparia.
Sträucher: Berberis vulgaris, Cytisus nigricans, Frangula alnus, Ligustrum vulgare, Viburnum lantana.
Arten der Krautschicht: Calamagrostis varia, Carex flacca, Carex humilis, Tanacetum corymbosum, Coronilla coronata, Epipactis palustris, Gymnadenia conopsea, Molinia arundinacea, Polygala chamaebuxus, Sesleria albicans.
Typische Struktur:
Schwachwüchsige Kiefern-Bestände mit lichter Baumschicht.
Typische Standorte:
Auf wechseltrockenen und trockenen Mergelstandorten und bewegten Mergelhängen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Kiefernwäldern trockenwarmer Standorte (53.41, 53.42):
Vorkommen auf verdichteten Mergelstandorten, an Rutschhängen und auf Schotterfeldern der
Alpenflüsse.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 4:
4/11, 4/12, 4/24
Wuchsgebiet 7:
7/01 alpha, 7/03, 7/05, 7/09 und 7/10 alpha
Ki, SEi, BAh, Es, (Bu), (Vb), (Meb), (Bi).
Auf wechseltrockenen und trockenen Mergelstandorten.
Wuchsgebiet 6:
6/01, 6/04, 6/06, 6/07
Ki, SEi, BAh, Es, (Bu), (Vb), (Meb), (Bi).
Auf wechseltrockenen und trockenen Mergelstandorten, z. T. Mergelrutschhängen.
Der Reitgras-Kiefern-Wald ist auf rutschgefährdeten Hangstandorten (Mergelhänge), der Pfeifengras-Kiefern-Wald auch auf ebenen Standorten verbreitet.
Kiefernwald auf Flugsand
78
Wintergrün- oder Weißmoos-Kiefern-Wald [53.42] [FFH 91U0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Wintergrün-Kiefern-Wald auf kalkhaltigem, holozänem Flugsand und Weißmoos-Kiefern-Wald
auf basenarmen, durch ehemalige Streunutzung stark degradierten Flugsand-Standorten.
116
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Kiefernwälder
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur noch sehr kleinflächig in der Schwetzinger Hardt.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Wintergrün-Kiefern-Wald wird dem Pyrolo-Pinetum sylvestris, der Weißmoos-Kiefern-Wald
dem Leucobryo-Pinetum zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Fagus sylvatica, Pinus sylvestris, Quercus robur.
Sträucher: Berberis vulgaris, Ligustrum vulgare, Prunus spinosa.
Arten der Krautschicht: Asperula cynanchica, Carex ericetorum, Carex ornithopoda, Cephalanthera rubra, Chimphila umbellata, Gentiana cruciata, Goodyera repens, Helichrysum
arenarium, Leucobryum glaucum, Orthilia secunda, Pyrola chlorantha, Peucedanum oreoselium, Scabiosa canescens, Thymus serpyllum, Viola rupestris.
Dicranum rugosum, Dicranum spurium, Cladonia furcata, Cladonia spec.
Typische Struktur:
Schwachwüchsige Kiefern-Bestände mit lichter Baumschicht.
Typische Standorte:
Auf Flugsanden in niederschlagsarmen Gebieten.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschied zum Waldkiefern-Bestand:
Auf trockene, humusarme Flugsand-Standorte beschränkt.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Wintergrün-Kiefernwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91U0 „Kiefern-Wälder der sarmatischen Steppe“ zugeordnet. Der Weißmoos- Kiefernwald ist nicht als FFH- Lebensraumtyp zu
erheben.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände, die dem Pyrolo- Pinetum zuzuordnen sind, als
Waldlebensraumtyp erfasst. Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/02
Ki, (SEi), (Bu).
Kalkreiche oder versauerte Dünensande.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
1.5
117
Schlucht- und Blockwälder
Edellaubbaumreiche Wälder an Steilhängen, in Schluchten und auf Stein- und Blockhalden.
Meist auf stein- oder blockreichen, jedoch weitgehend konsolidierten Standorten, selten auf
noch rutschenden Mergelsteilhängen. Standörtlich bedingt oft nur sehr kleinflächige Vorkommen. Häufig enge Verzahnung und fließende Übergänge zu anderen Waldgesellschaften.
Mit dem regional in Südwestdeutschland verwendeten Begriff „Kleebwald“ ist nicht grundsätzlich ein Schlucht- oder Blockwald gemeint. „Kleebwälder“ sind gekennzeichnet durch Geophytenreichtum und biologisch hochaktive Böden.
1.5.1 Schlucht- und Blockwälder mäßig frischer bis feuchter Standorte
Edellaubbaumreiche Wälder in Schluchten, auf Schatthängen oder an Hangfüßen auf Standorten mit luftfeuchtem Klima. Gekennzeichnet durch die Baumarten Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Bergulme (Ulmus glabra) und Spitzahorn (Acer platanoides), in Blockwäldern auch mit Beteiligung der Sommerlinde (Tilia platyphyllos). Buche (Fagus
sylvatica) dagegen fehlend oder nur in geringem Umfang am Bestandesaufbau beteiligt.
Häufig Strauchschicht aus Rotem oder Schwarzem Holunder und Stachelbeere (Sambucus
racemosa, S. nigra, Ribes uva-crispa). Besonders auf feinerdereichen Standorten üppig entwickelte Krautschicht mit Geophyten, auf blockreichen Standorten dagegen farnreiche Krautschicht oder lückige Krautschicht mit Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa).
51
Ahorn-Eschen-Schluchtwald [54.11] [FFH 9180]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Wald auf frischen bis feuchten, wasserzügigen Standorten mit biologisch hochaktiven Böden in
luftfeuchter Lage. Nicht nur in Schluchten, sondern auch an Hangfüßen oder auf Schatthängen.
An Steilhängen und in Schluchten meist mit Farnen und anderen großblättrigen Arten, an flacheren Hängen dagegen meist mit Frische- und Nährstoffzeigern (Adoxo moschatellinaeAceretum). Für Tieflagen sind Bestände mit Ahorn und Esche charakteristisch, für Hochlagen
dagegen solche mit Ahorn und Bergulme. Insbesondere auf basenreichen Standorten häufig
fließende Übergänge zu Buchen-Wäldern mittlerer Standorte.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwäbische Alb, Baar- Wutach, Schwarzwald, Alpenvorland, Keuperbergland; im Odenwald
sehr selten; im Oberrheinischen Tiefland nur in den Randzonen (z. B. Dinkelberg)
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Ahorn-Eschen-Schluchtwald entspricht dem Adoxo moschatellinae-Aceretum, dem Fraxino-Aceretum (Corydalo-Aceretosum) bzw. dem Ulmo glabrae-Aceretum im Unterverband Lunario-Acerenion pseudoplatani.
118
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Fraxinus excelsior, Tilia
cordata, Tilia platyphyllos, Ulmus glabra; regional Abies alba.
Sträucher: Daphne mezereum, Ribes alpinum, Ribes uva-crispa, Sambucus nigra, Sambucus racemosa.
Arten der Krautschicht: Aconitum lycoctonum, Actaea spicata, Aegopodium podagraria,
Aruncus dioicus, Campanula latifolia, Cystopteris fragilis, Geranium robertianum, Impatiens
noli-tangere, Lunaria rediviva, Asplenium scolopendrium, Polystichum aculeatum, Senecio
ovatus; in geophytenreichen Beständen auch Adoxa moschatellina, Anemone ranunculoides, Corydalis cava, Corydalis solida, Gagea lutea, Scilla bifolia.
Typische Standorte:
Frische, nährstoff- bzw. stickstoffreiche Standorte in Schluchten, Hangfußlagen und Mulden.
Feinerdereich und luftfeucht.
Typische Struktur:
Sehr struktur- und artenreiche Wälder.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Blockwäldern:
Vorkommen auf biologisch hochaktiven Böden in luft- und/oder bodenfeuchter Lage. Vegetation weitgehend aus anspruchsvollen Arten hinsichtlich der Basen-, Nährstoff- und Wasserversorgung.
Unterschiede zu Wäldern mittlerer Standorte:
Waldaufbau aus Ahorn, Eschen, Ulmen oder Linden; regionalspezifisch kann die Buche am
Bestandesaufbau beteiligt sein ohne jedoch zur Dominanz zu gelangen. Standorte frischer,
nährstoffreicher und luftfeucht.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Ahorn-Eschen-Schluchtwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9180 „Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird
gemäß Tabelle im Anhang bewertet. Bei Vorkommen dieses LRTs in Schluchten/ Klingen
kann die Grenze der morphologischen Struktur als LRT-Grenze übernommen werden, sofern
deutlich mehr als 50 % der Fläche dem Lebensraumtyp zuzuordnen sind. Der
Fremdbaumartenanteil darf jedoch auch auf der Gesamtfläche nicht mehr als 30 % betragen.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/06, 1/08, 1/09
BAh, Es, Bu, SAh, SoLi, BUl, (WiLi).
Wuchsgebiet 2
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
119
BAh, Es, WiLi, SAh, BUl, (Bu).
Wuchsgebiet 3
(nicht im Hochmontanen)
BAh, Es, SAh, WiLi, BUl, (Bu), (Ta), (Fi).
Wuchsgebiet 4
BAh, Es, Bu, SAh, BUl, (Ta).
Wuchsgebiet 5
BAh, Es, BUl, SAh, SoLi, (Bu), (Ta), (Fi).
Wuchsgebiet 6
BAh, Es, Bu, SAh, SoLi, BUl, (Ta).
Wuchsgebiet 7
BAh, Es, Bu, SAh, SoLi, BUl, (Ta), (Fi).
Frische, nährstoff- (stickstoff)reiche Hangfußlagen, Mulden und Schluchten. Luftfeucht
und feinerdereich.
54
Ahorn-Eschen-Blockwald [54.13] [FFH 9180]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Wald auf blockreichen oder felsigen Standorten in luftfeuchter Lage oder auf im Untergrund
feuchten Böden, auch Wald auf quelligen Mergelrutschhängen kann dieser Kategorie zugeordnet werden. Meist farn- und/oder moosreiche Bestände.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwäbische Alb, Baar- Wutach, Schwarzwald, Alpenvorland, Keuperbergland; im Odenwald
sehr selten; fehlt im Oberrheinischen Tiefland.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Ahorn-Eschen-Blockwald gehört zum Fraxino-Aceretum pseudoplatani bzw. zum Ulmo
glabrae-Aceretum.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Fagus sylvatica, Fraxinus excelsior, Tilia
cordata, Tilia platyphyllos, Ulmus glabra; regional Abies alba.
Sträucher: Corylus avellana, Lonicera xylosteum, Ribes uva-crispa, Sambucus nigra,
Sambucus racemosa.
Arten der Krautschicht: Aconitum lycoctonum, Asplenium scolopendrium, Athyrium filixfemina, Chrysosplenium alternifolium, Dryopteris dilatata, Dryopteris filix-mas, Epilobium
120
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
montanum, Festuca altissima, Galium odoratum, Geranium robertianum, Impatiens nolitangere, Lamium montanum, Lunaria rediviva, Milium effusum, Polystichum aculeatum, Senecio ovatus.
Ctenidium molluscum, Isothecium alopecuroides, Plagiomnium affine, Rhizomnium punctatum, Rhytidiadelphus loreus, Rhytidiadelphus triquetrus, Thuidium tamariscinum.
Typische Standorte:
Frische, mäßig nährstoffreiche bis nährstoffreiche Standorte blocküberlagerter Hänge; z. B.
Felssturzgebiete des Albtraufs, quellige Rutschhänge in Bewegung. Meist luftfeucht.
Typische Struktur:
Struktur- und artenreiche Wälder.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschied zu anderen Blockwäldern:
Vorkommen anspruchsvoller Arten hinsichtlich der Basen- und Nährstoffversorgung.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Ahorn-Eschen-Blockwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9180 „Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet. Bei Vorkommen dieses LRTs in Schluchten/ Klingen kann die
Grenze der morphologischen Struktur als LRT-Grenze übernommen werden, sofern deutlich
mehr als 50 % der Fläche dem Lebensraumtyp zuzuordnen sind. Der Fremdbaumartenanteil
darf jedoch auch auf der Gesamtfläche nicht mehr als 30 % betragen.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/08 und 1/09
BAh, Es, Li, (SAh) (Bu).
Wuchsgebiet 2:
BAh, Es, Li, Bul (Bu).
2/01 bis 2/03
Wuchsgebiet 3
(nicht im Hochmontanen)
BAh, Es, Li, BUl, Vb, (SAh), (Ta), (Fi) (Bu).
Wuchsgebiet 4
BAh, Es, BUl, (Li), (SAh) (Bu).
Wuchsgebiet 5:
5/02 bis 5/04
BAh, Es, BUl, Li, (SAh) (Bu).
Wuchsgebiet 6
Wuchsgebiet 7:
7/05 bis 7/11
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
121
BAh, Es, SoLi, BUl (in höheren Lagen), (SAh) (Bu).
Frische, nährstoffreiche bis mäßig nährstoffreiche Standorte blocküberlagerter Hänge, auch
quellige Hänge im Knollenmergel oder Braunjura (4/22).
53
Drahtschmielen-Bergahorn-Blockwald [54.14] [FFH 9180]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Durch Bergahorn (Acer pseudoplatanus) gekennzeichneter Wald auf Blockhalden basenarmer
Gesteine, dem Eberesche (Sorbus aucuparia) und regional Tanne (Abies alba) beigemischt
sind. Wuchsleistung der Bäume verhältnismäßig gering, meist fehlende Strauchschicht, Krautschicht von Säurezeigern geprägt, z. T. nur spärlich ausgebildet.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Sehr selten und kleinflächig im Odenwald und im Schwarzwald
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Drahtschmielen-Bergahorn-Blockwald gehört zur Deschampsia flexuosa-Acer pseudoplatanus-Gesellschaft.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Betula pendula, Fagus sylvatica, Pinus sylvestris, Sorbus
aucuparia; regional Abies alba.
Sträucher: Corylus avellana, Sambucus racemosa.
Arten der Krautschicht: Deschampsia flexuosa, Dryopteris carthusiana, Galium saxatile,
Luzula luzuloides, Polypodium vulgare, Teucrium scorodonia, Vaccinium myrtillus, azidophile Moose.
Typische Struktur:
Relativ Niedrige, häufig lichte Bestände mit Stockausschlägen.
Typische Standorte:
Mäßig frische, nährstoffarme, blocküberlagerte Standorte im Kristallin und auf silikatischen
Sandsteinen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Blockwäldern:
Fehlen anspruchsvoller Arten hinsichtlich der Basen- und Nährstoffversorgung. Vorherrschen
des Bergahorns.
122
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
Unterschiede zu Wäldern mittlerer Standorte:
Waldaufbau aus Bergahorn und höchstens geringe Beimischung der Buche. Vorkommen auf
Block- oder Feinschutt und auf Steilhängen oder Hangfüßen mit luftfeuchtem Klima.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Drahtschmielen-Bergahorn-Blockwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9180 „Schlucht- und
Hangmischwälder (Tilio-Acerion)“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 2
BAh, (Bu), (Vb), (Bi), (Ki).
Mäßig frische, nährstoffarme, blocküberlagerte Standorte im Kristallin und auf silikatischem Sandstein.
Wuchsgebiet 3
BAh, Bi (Bu), (Vb), (Ki), (Ta).
Mäßig frische, nährstoffarme, blocküberlagerte Standorte im Kristallin und auf silikatischem Sandstein.
Luzulo-Fagetum bzw. Luzulo-Abietetum sind Kontaktgesellschaften zum DrahtschmielenBergahorn-Wald.
1.5.2 Schlucht- und Blockwälder mäßig frischer bis mäßig trockener Standorte
55
Fichten-Blockwald [54.40] [FFH 9410]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Von Fichte (Picea abies) aufgebaute Wälder in hochmontaner, seltener montaner Lage auf
blockreichen Standorten der Südwest-Alb. Bäume teils in Rohhumus auf den Kalkblöcken, teils
in der Feinerde wurzelnd und teilweise auch Gesteinsblöcke ohne Mineralboden besiedelnd.
Mit Basen- und Säurezeigern, an den Blöcken meist Ruprechtsfarn (Gymnocarpium robertianum), Zerbrechlicher Blasenfarn (Cystopteris fragilis) und Grüner Strichfarn (Asplenium viride).
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur in der Traufzone der Zollern- und Heubergalb.
Regionale Differenzierung:
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
123
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Fichten-Blockwald wird dem Asplenio-Piceetum zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Picea abies, Sorbus aucuparia; in geringen Anteilen Abies alba, Betula pendula,
Fagus sylvatica, Pinus sylvestris.
Arten der Krautschicht: Asplenium ruta-muraria, Asplenium trichomanes, Asplenium viride, Cystopteris fragilis, Gymnocarpium robertianum, Vaccinium myrtillus; azidophile Moose.
Typische Struktur:
Reich strukturierte Wälder, mit Bäumen mit starker Durchmesserspreitung, mäßig wüchsig.
Typische Standorte:
Auf Blockhalden in Mulden schattseitiger Hänge und auf Felssturzhalden (hohlraumbildenden
Blocksturzmassen).
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Blockwäldern:
Überwiegend von Fichte aufgebaute Bestände; auf die Schwäbische Alb beschränkt.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Fichten-Blockwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9410 „Montane bis alpine, bodensaure
Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände als Waldlebensraumtyp erfasst. Die Bodenvegetation
wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 6:
6/06 alpha
Fi, Vb, (Bi), (Ta), (Bu).
Kühle, schattseitige Lagen mit Kalkblockschutt.
56
Birken-Blockwald [54.30]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Aus Birken (Betula pubescens s.l., B. pendula) und/oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) aufgebaute Waldbestände auf Blockhalden, v. a. der Buntsandsteingebiete. Niedrigwüchsige,
meist sehr lichte Wälder auf basenarmen Standorten unterschiedlicher Boden- und Luftfeuchte.
124
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
Meist moos- und flechtenreiche Bestände. Häufig Beimischung von Fichte (Picea abies) oder
Waldkiefer (Pinus sylvestris) durch Samenanflug aus angrenzenden Beständen.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Nur im Odenwald und im Schwarzwald
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Birken-Blockwald wird als Betula pubescens-Sorbus aucuparia-Gesellschaft dem Verband
Dicrano-Pinion (Moos-Kiefernwälder) zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pendula, Betula pubescens, Betula pubescens subsp. carpatica, Sorbus
aucuparia, in geringeren Anteilen auch Acer pseudoplatanus, Picea abies, Pinus sylvestris.
Arten der Krautschicht: Deschampsia flexuosa, Dryopteris carthusiana, Luzula luzuloides,
Oxalis acetosella, Poa nemoralis, Polypodium vulgare, Vaccinium myrtillus.
Cladonia spec., Dicranum scoparium, Pleurozium schreberi, Polytrichum formosum, Rhytidiadelphus spec.
Typische Struktur:
Niedrigwüchsige, oft lichte Bestände ohne deutliche Gliederung in Baum- und Strauchschicht.
Typische Standorte:
An Hängen und in Hangmulden auf Blockhalden aus basenarmen Gesteinen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Blockwäldern:
Baumschicht aus Birken und/oder Vogelbeere, Krautschicht aus anspruchslosen Arten hinsichtlich Basenversorgung. Auf besonders nährstoffarmen und blockreichen Standorten.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 2:
2/01 bis 2/03
Bi, Vb, (Ki), (BAh), (Faulbaum).
Stark blocküberlagerte, mäßig trockene, saure und feinerdearme Standorte.
Wuchsgebiet 3
(montane und hochmontane Höhenstufe)
Bi, Vb, Fi, (Ki).
Stark blocküberlagerte, mäßig trockene, saure und feinerdearme Standorte.
Der Fichten- Anteil darf maximal 30 % betragen.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
57
125
Traubeneichen-Linden-Blockwald [54.22] [FFH 9180]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 1.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Durch Linden (Tilia cordata, T. platyphyllos) und Traubeneiche (Quercus petraea) gekennzeichneter Blockwald auf basenarmen Standorten der Steillagen und Blockhalden.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Odenwald, Schwarzwald und kleinflächig auch im Wuchsgebiet Baar-Wutach
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Traubeneichen-Linden-Blockwald gehört noch zu den Schluchtwäldern (Verband Tilio platyphylli-Acerion pseudoplatani), vermittelt aber durch das Hinzutreten der Eiche bereits zur Assoziation Betulo-Quercetum petraeae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Fraxinus excelsior, Quercus petraea, Sorbus aria, Tilia cordata, Tilia platyphyllos.
Sträucher: Corylus avellana, Sambucus nigra, Sambucus racemosa.
Arten der Krautschicht: Deschampsia flexuosa, Luzula luzuloides, Poa nemoralis, Polypodium vulgare, Teucrium scorodonia, Vaccinium myrtillus; azidophile Moose.
Typische Standorte:
Blockreiche, weitgehend konsolidierte Steilhänge in sonnseitiger Lage. Feinerde- und nährstoffarme, mäßig frische bis trockene Standorte.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Schluchtwäldern mäßig frischer bis feuchter Standorte (51 – 53):
Hohe Deckungsanteile von Linden, Bergulme dagegen nur gering am Bestandesaufbau beteiligt oder fehlend. Fehlen von zartblättrigen, gegen hohe Verdunstung empfindlichen Arten;
wenige Farne und Geophyten.
Unterschiede zu Wäldern mittlerer Standorte:
Vorkommen an blockreichen Steilhängen oder in Schluchten, nur auf nährstoffarmen Standorten. Starke Beteiligung von Linden am Bestandsaufbau, Buche höchstens vereinzelt beigemischt. In der Krautschicht weitgehendes Fehlen von Arten, die eng an frische, stets gut wasserversorgte Standorte gebunden sind wie Carex sylvatica, Primula elatior oder Veronica montana.
Unterschiede zum Ahorn-Linden-Blockwald (58):
Vorkommen auf basenarmen Standorten. Beteiligung von Traubeneiche am Bestandesaufbau.
Unterschiede zu den Hainsimsen- Eichen- Wäldern (05/06)
Vorkommen auf Blockstandorten, Beteiligung der Linde am Bestandesaufbau.
126
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Traubeneichen-Linden-Blockwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9180 „Schlucht- und
Hangmischwälder (Tilio-Acerion)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet. Bei Vorkommen dieses LRTs in Schluchten/ Klingen kann die
Grenze der morphologischen Struktur als LRT-Grenze übernommen werden, sofern deutlich
mehr als 50 % der Fläche dem Lebensraumtyp zuzuordnen sind. Der Fremdbaumartenanteil
darf jedoch auch auf der Gesamtfläche nicht mehr als 30 % betragen.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 2:
2/01 bis 2/03
Wuchsgebiet 3:
3/01, 3/03, 3/06 alpha, 3/10 bis 3/12
TEi, SoLi, WiLi, SAh, BAh, Meb, (HBu), (Es).
Stark blocküberlagerte, feinerdearme Standorte der kollinen und submontanen Höhenstufe, nährstoffarm und mäßig trocken.
In der Krautschicht vereinzelt mit Stickstoffzeigern.
Im Taubertal (4/01) ist der Traubeneichen-Linden-Blockwald kleinflächig verbreitet.
1.5.3 Blockwald trockenwarmer Standorte
Edellaubbaumreiche Wälder auf süd- bis westexponierten, sonnseitigen Hängen. Baumschicht
gekennzeichnet durch starke Beteiligung oder Dominanz von Sommer- oder Winterlinde (Tilia
platyphyllos, T. cordata) und Vorkommen weiterer licht- und wärmebedürftiger Baumarten wie
Traubeneiche (Quercus petraea), Feldahorn (Acer campestre) und Mehlbeere (Sorbus aria).
Reich strukturierte, mehrschichtige Bestände. Wegen rascher Stickstoffmineralisation Vorkommen von nitrophilen Arten wie Alliaria petiolata, Geranium robertianum, Galium aparine und
Chaerophyllum temulum.
Auf trockenwarmen Standorten, meist weitgehend konsolidierten Feinschutt-, Stein- oder
Blockhalden. Hohlräume zwischen Steinen und Blöcken weitgehend mit sehr humusreicher
Feinerde gefüllt.
58
Ahorn-Linden-Blockwald [54.21] [FFH 9180]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Durch Sommerlinde (Tilia platyphyllos) gekennzeichneter Wald mit weiteren Edellaubbäumen,
auf basenreichen Standorten blockreicher Steilhänge.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
127
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwäbische Alb, in den anderen Wuchsbezirken nur sehr selten; im Odenwald fehlend.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Ahorn-Linden-Blockwald entspricht dem Aceri platanoidis-Tilietum platyphylli bzw. dem
Sorbo ariae-Aceretum pseudoplatani.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Carpinus betulus, Fraxinus excelsior, Quercus petraea, Sorbus aria, Tilia cordata, Tilia platyphyllos.
Sträucher: Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus monogyna, Daphne mezereum, Lonicera xylosteum, Ribes alpinum, Ribes uva-crispa, Sambucus nigra, Sambucus
racemosa, Viburnum lantana.
Arten der Krautschicht: Alliaria petiolata, Campanula rapunculoides, Campanula trachelium, Chaerophyllum temulum, Clematis vitalba, Convallaria majalis, Dryopteris filix-mas,
Galium odoratum, Geranium robertianum, Helleborus foetidus, Lamium galeobdolon, Lamium montanum, Melica nutans, Melica uniflora, Mercurialis perennis, Poa nemoralis, Tanacetum corymbosum, Viola hirta, Viola mirabilis.
Typische Struktur:
Reich gegliederte, mehrschichtige Wälder.
Typische Standorte:
Blockreiche, jedoch weitgehend konsolidierte Steilhänge (häufig unterhalb von Felsen) in sonnseitiger Lage.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Schluchtwäldern mäßig frischer bis feuchter Standorte (51, 54):
Hohe Deckungsanteile von Linden oder Spitzahorn, Bergulme dagegen nur gering am Bestandesaufbau beteiligt oder fehlend. Fehlen von zartblättrigen, gegen hohe Verdunstung empfindlichen Arten; wenige Farne und Geophyten.
Unterschiede zu anderen Wäldern trockenwarmer Standorte:
Starke Beteiligung von Linden am Bestandesaufbau; Lage an blockreichen Steilhängen oder in
Schluchten; Vorkommen von nitrophilen Arten in der Krautschicht.
Unterschiede zu Wäldern mittlerer Standorte:
Vorkommen an blockreichen Steilhängen oder in Schluchten. Starke Beteiligung von Linden
am Bestandsaufbau, Buche höchstens vereinzelt beigemischt. In der Krautschicht weitgehendes Fehlen von Arten, die eng an frische, stets gut wasserversorgte Standorte gebunden
sind wie Carex sylvatica, Primula elatior oder Veronica montana.
Unterschiede zum Traubeneichen-Linden-Blockwald (57):
Vorkommen auf basenreichen Standorten. Höchstens geringe Beteiligung von Traubeneiche.
128
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Schlucht- und Blockwälder
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Ahorn-Linden-Blockwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 9180 „Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32- Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere Bestände
können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle
im Anhang bewertet. Bei Vorkommen dieses LRTs in Schluchten/ Klingen kann die Grenze der
morphologischen Struktur als LRT-Grenze übernommen werden, sofern deutlich mehr als 50 %
der Fläche dem Lebensraumtyp zuzuordnen sind. Der Fremdbaumartenanteil darf jedoch auch
auf der Gesamtfläche nicht mehr als 30 % betragen.
Trockensäume (20) im engen räumlichen Verbund werden in die Abgrenzung als Waldlebensraumtyp mit einbezogen.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 2:
2/01 bis 2/03
SAh, SoLi, WiLi, BAh, BUl, (TEi), (Es), (Kir).
Wuchsgebiet 3:
3/03, 3/10 bis 3/12
SAh, SoLi, WiLi, BAh, BUl, (TEi), (Es), (Ta), (Kir).
Wuchsgebiet 5:
5/03 und 5/04
SAh, WiLi, SoLi, BAh, Es, BUl, (Bu), (TEi), (Ta), (Meb), (FAh), (Kir).
Wuchsgebiet 6
SAh, WiLi, SoLi, BAh, Es, BUl, (Bu), (TEi), (Meb), (FAh), (Kir).
Wuchsgebiet 7:
7/04 und 7/09
SAh, WiLi, SoLi, BAh, Es, BUl, (Bu), (HBu), (TEi), (Meb), (FAh), (Kir).
Stark blocküberlagerte, feinerdearme Standorte der kollinen bis montanen Höhenstufe. Mäßig
nährstoffreich und mäßig trocken bis trocken. Gebüsche der Vincetoxicum hirundinaria-Corylus
avellana-Gesellschaft des Unterverbandes Clamatido vitalbae-Corylenion avellanae im engen
räumlichen Verbund werden als Sukzessionsstadium dem Ahorn-Linden-Blockwald zugeordnet.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Moorwälder
1.6
129
Moorwälder
In Wäldern auf nassen und nährstoffarmen Torfen spielen zumeist die Nadelbäume Moor-Bergkiefer (Pinus rotundata), Waldkiefer (Pinus sylvestris), Fichte (Picea abies) die dominierende
Rolle; auf besonders nassen, weniger nährstoffarmen Standorten kann die Moorbirke (Betula
pubescens s.l.) zeitweise zur Vorherrschaft gelangen. Der typische Moorwald wird in der
Baumschicht von einer der genannten Arten geprägt. In der Krautschicht spielen v. a. in den
Mooren der niederschlagsreichen Mittelgebirge Zwergsträucher wie Heidelbeere (Vaccinium
myrtillus), Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea), Rauschbeere (Vaccinium uliginosum) und Heidekraut (Calluna vulgaris) eine wichtige Rolle. Zusätzlich finden sich auch ausgesprochene
Moorarten wie Scheidiges Wollgras (Eriophorum vaginatum), Rosmarinheide (Andromeda polifolia), Moosbeere (Vaccinium oxycoccos) und Torfmoosarten.
Moorwälder sind oft ausgesprochen licht und weisen nur eine geringe Deckung der niedrigen
und schwachwüchsigen Baumschicht auf. Es kann eine kniehohe, fast geschlossene Zwergstrauchschicht ausgebildet sein, oder es dominieren Torfmoose und kleinwüchsige Moorarten.
Hochwüchsigere Moorwälder mit geschlossenem Kronendach finden sich an Moorrändern oder
auf im Wasserhaushalt beeinflussten Mooren.
30
Rauschbeeren-Fichten-Wald [51.20] [FFH 91D0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
In der Baumschicht Dominanz von schwachwüchsiger Fichte (Picea abies), daneben auch
Moorbirke (Betula pubescens) und Vogelbeere (Sorbus aucuparia). Gelegentlich auch Tanne
(Abies alba) eingemischt. Strauchschicht fehlend oder kaum ausgebildet. In der Krautschicht
Arten der Hochmoore, meist jedoch vorherrschend Zwergstraucharten. Torfmoos-Polster z. T.
geschlossene Teppiche bildend. Oft auch andere Moose, u.a. typische Fichtenwald-Moose mit
hoher Deckung. Auf Torf, Torferde und Anmoor(stagno)gley in Kaltluftlage im Randbereich von
Mooren.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Südwestliches Alpenvorland (Westallgäuer Hügelland) und Nord- und Südschwarzwald
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Rauschbeeren-Fichten-Wald entspricht dem Bazzanio-Piceetum in der Ausbildung mit
Rauschbeere (Vaccinium uliginosum), seltener dem Vaccinio-Abietetum mit Moorwaldcharakter.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pubescens, Picea abies.
Arten der Krautschicht: Calluna vulgaris, Eriophorum vaginatum, Molinia caerulea, Vaccinium myrtillus, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium uliginosum, Vaccinium vitis-idaea.
Bazzania trilobata, Polytrichum commune, Rhytidiadelphus loreus, Sphagnum angustifolium, Sphagnum capillifolium, Sphagnum girgensohnii, Sphagnum magellanicum.
130
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Moorwälder
Typische Struktur:
Fichten (und Tannen) schwachwüchsig, relativ lückig stehend. Kaum hochwüchsige Straucharten, stattdessen mehr oder weniger geschlossene Zwergstrauchbestände. Torfmoos-Bulte, z.
T. auch -teppiche.
Typische Standorte:
Mäßig nasser bis nasser Torf, z. T. vererdet, auch Anmoor-Gley. Am Rand von Hochmooren,
auch flächig auf Missen.
Typische Relieflage:
Am Rande aufgewölbter Hochmoore oft in glazigenen Hohlformen. Auf Plateaus des Nordschwarzwaldes.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Moorwäldern:
Dominanz der Fichte (selten der Tanne) in der Baumschicht. Stärkeres Hervortreten der Fichtenwald-Moose.
Unterschiede zum Hoch- (40) und Übergangsmoor (41):
Mehr oder weniger geschlossene Baumschicht (Kriterium: nicht nur einzelne Individuen an
Sonderstandorten).
Unterschiede zu den Bruchwäldern:
Vorkommen von Zwergstraucharten und Arten der Hochmoore. Fehlen von Nährstoffzeigern
und Nasswiesenarten.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Rauschbeeren-Fichten-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91D0 „Moorwälder“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,3 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Die
Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet. Bestockte Flächen innerhalb von
7110 (lebende Hochmoore) zugeordneten Bereichen werden als Wald-LRT 91D0 erfasst, wenn
sie eindeutig der Formation Wald zugeordnet werden können.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 3:
3/04 bis 3/06, 3/11
Wuchsgebiet 5:
5/01 und 5/03
Wuchsgebiet 7:
7/01 bis 7/03, 7/05 bis 7/07, 7/10 und 7/11
Fi, Bi (Moorbirke), Vb, (Ki), (BergKi), (Ta).
Hochmoorränder, z. T. auch nasse Missen.
Der Übergang zum Kiefern-Moorwald ist fließend und wird nach der Baumartendominanz eingeordnet. Als Sonderformen gehören zu dieser Biotopstruktur lichte, von schwachwüchsiger
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Moorwälder
131
Moorbirke beherrschte Wälder, v. a. in teilabgetorften Mooren. Sie werden als Sukzessionsstadium der Moorwälder betrachtet und je nach vorherrschender Mischbaumart dem Rauschbeeren-Fichten-Wald bzw. dem Rauschbeeren-Kiefern-Moorwald zugeordnet.
(31)
Rauschbeeren-Kiefern-Moorwald [51.10] [FFH 91D0]
geschützt nach § 32 NatSchG
32
Rauschbeeren- Bergkiefern-Moorwald [51.11] [FFH 91D0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Typische Moorwald-Gesellschaft des Hochschwarzwaldes und des Alpenvorlands. MoorBergkiefer (Pinus rotundata) im südlichen und mittleren Schwarzwald fast nur in einer aufrechten Wuchsform (var. arborea), im Nordschwarzwald ebenso häufig auch latschenartige Formen
(var. pseudopumilio), daher ganz unterschiedliche Waldaspekte ausbildend. Pinus rotundata ist
die Baumart, die bei uns am besten mit hochmoorartigen Bedingungen zurechtkommt, dringt
daher auch am weitesten in Richtung der Zentren von Hochmooren vor, dort also ohne Nebenbaumarten.
Baumschicht meist sehr lückig. Keine eigentliche Strauchschicht. Krautschicht oft sehr zwergstrauchreich, mit einer Reihe von Arten der Hochmoore, ohne typische Waldarten. Meist geschlossene Torfmoosschicht ausgebildet. Zum Teil natürlich auch in den Zentren nicht mehr
wachsender Moore, dort aber meist sekundär nach Entwässerung.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Südwestliches Alpenvorland (Hochgeländ und Rissmoräne von Bellamont, Westliche Jungmoräne, Westallgäuer Hügelland) und Schwarzwald (Enzhöhen).
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Die offenen, an Arten der Hochmoore reichen Bestände werden der Klasse OxycoccoSphagnetea (Zwergstrauchreiche Hochmoor-Torfmoosgesellschaften) zugeordnet, die an
Bergkiefer reichen Bestände dem Vaccinio uliginosi-Pinetum rotundatae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Pinus rotundata var. arborea, Pinus rotundata var. pseudopumilio.
Arten der Krautschicht: Andromeda polifolia, Calluna vulgaris, Carex pauciflora, Drosera
rotundifolia, Empetrum nigrum, Eriophorum vaginatum, Melampyrum pratense, Vaccinium
myrtillus, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium uliginosum, Vaccinium vitis-idaea.
Typische Struktur:
Niederwüchsige und sehr lichte Wälder mit dichter Zwergstrauchschicht, oft Torfmoosbulte
ausgebildet. Strukturreich durch offene Hochmoorbereiche. Bergkiefer teils aufrecht (Spirke),
teils niederliegend (Latsche).
132
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Moorwälder
Typische Standorte:
Mäßig nasser bis nasser Torf, auf Missen Stagnogley mit Torf- oder Rohhumusauflage. An
Rändern von Hochmooren (Randgehänge) und im Zentrum nicht wachsender Hochmoore
(Stillstand natürlich oder anthropogen), Missen.
Typische Relieflage:
Meist in Senken, größeren Becken oder auf Plateaus, seltener auf Satteln oder in leicht hängigem Gelände.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Moorwäldern:
Dominantes oder alleiniges Vorkommen von Bergkiefer (Pinus rotundata). Stärkeres Hervortreten von Arten der Hochmoore und weitgehendes Fehlen typischer Waldarten.
Unterschiede zum Hoch- (40) und Übergangsmoor (41):
Zumindest gruppenweises Vorkommen von Bergkiefer. Der Abstand zwischen den Bäumen ist
geringer als ihre Höhe.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,3 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Die
Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet. Bestockte Flächen innerhalb von
7110 (lebende Hochmoore) zugeordneten Bereichen werden als Wald-LRT 91D0 erfasst, wenn
sie eindeutig der Formation Wald zugeordnet werden können.
33
Rauschbeeren- Waldkiefern-Moorwald [51.12] [FFH 91D0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
In der Baumschicht Dominanz von Waldkiefer (Pinus sylvestris), daneben z. T. auch Fichte
(Picea abies), Moorbirke (Betula pubescens) und Vogelbeere (Sorbus aucuparia). Zum Teil
Strauchschicht mit Faulbaum (Frangula alnus) und Grau- oder Ohrweide (Salix cinerea, S. aurita). In der Krautschicht Arten der Hochmoore, vorherrschend aber Zwergstraucharten.
Kontinental verbreiteter Moorwald, der in sommertrockenen Gebieten den Bergkiefern-Moorwald ablöst. Im Zentrum kaum beeinflusster Moore, oft auch anthropogen nach Torfstich oder
Entwässerung.
Verbreitungsschwerpunkte:
Ostschwarzwald, Baar-Schwarzwald, Alpenvorland.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Moorwälder
133
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Waldkiefern-Moorwald wird dem Vaccinio uliginosi-Pinetum sylvestris zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pubescens, Pinus sylvestris.
Sträucher: Frangula alnus, Salix aurita, Salix cinerea.
Arten der Krautschicht: Andromeda polifolia, Calluna vulgaris, Eriophorum vaginatum,
Molinia caerulea, Vaccinium myrtillus, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium uliginosum, Vaccinium vitis-idaea.
Polytrichum commune, Sphagnum angustifolium, Sphagnum magellanicum, Sphagnum
capillifolium.
Typische Struktur:
Niedrige bis mäßig hochwüchsige Baumschicht, lichte Strauchschicht, oft dichte ZwergstrauchTeppiche. Mehr oder weniger geschlossene Torfmoos-Decken, z. T. bultig. Oft strukturreich
durch Lichtungen.
Typische Standorte:
Mäßig nasser bis nasser Torf, z. T. vererdet, auch auf Anmoor-Gley.
Typische Relieflage:
Meist in Senken, größeren Becken oder auf Plateaus (Ostschwarzwald), seltener auf Satteln
oder in leicht hängigem Gelände.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Moorwäldern:
Dominanz oder alleiniges Vorkommen von Waldkiefer.
Unterschiede zum Hoch- (40) und Übergangsmoor (41):
Zumindest gruppenweises Vorkommen der Waldkiefer. Der Abstand zwischen den Bäumen ist
geringer als ihre Höhe.
Unterschiede zu den Bruchwäldern:
Vorherrschen der Waldkiefer, Vorkommen von Zwergsträuchern und Arten der Hochmoore.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Rauschbeeren-Kiefern-Wald und der Waldkiefern-Moorwald werden dem FFH- Lebensraumtyp 91D0 „Moorwälder“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,3 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Die
Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet. Bestockte Flächen innerhalb von
7110 (lebende Hochmoore) zugeordneten Bereichen werden als Wald-LRT 91D0 erfasst, wenn
sie eindeutig der Formation Wald zugeordnet werden können.
Kartierhinweise:
134
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Moorwälder
Wuchsgebiet 3:
3/04 bis 3/06, 3/11
Wuchsgebiet 5:
5/01 und 5/03
Wuchsgebiet 7:
7/01 bis 7/03, 7/05 bis 7/07, 7/10 und 7/11
BergKi, Ki, Bi (Moorbirke), Vb, (Fi).
Nasse Hochmoore.
Der Bergkiefern-Moorwald und der Waldkiefern-Moorwald wurden bisher unter dem
Rauschbeeren-Kiefern-Moorwald zusammengefasst und werden in Zukunft (ab 2007)
getrennt verschlüsselt. Bei Gemengelage beider Waldgesellschaften ist eine anteilige
prozentuale Verschlüsselung jedoch ausreichend. Eine getrennte Erfassung in verschiedenen
Biotopen ist nicht erforderlich.
Im Südschwarzwald wird der Bergkiefern-Moorwald ab 1000 m N.N. vom Waldkiefern-Moorwald ersetzt und ist dann i. d. R. fichtenreich. Der Übergang zum Rauschbeeren-FichtenWald ist fließend und wird nach der Baumartendominanz eingeordnet.
Als Sonderformen gehören zu dieser Biotopstruktur lichte, von schwachwüchsiger Moorbirke
beherrschte Wälder, v. a. in teilabgetorften Mooren. Sie werden als Sukzessionsstadium der
Moorwälder betrachtet und je nach vorherrschender Mischbaumart dem Rauschbeeren-FichtenWald bzw. dem jeweiligen Rauschbeeren-Kiefern-Moorwald zugeordnet. Die RauschbeerenKiefern- Moorwälder (32,33) werden zur genauen Unterscheidung der Standorte grundsätzlich
zusammen mit der morphologischen Struktur Hoch- oder Übergangsmoor (40, 41, 44) verschlüsselt.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Bruchwälder
1.7
135
Bruchwälder
Lichte Wälder mit schwachwüchsiger, artenarmer Baumschicht, in der Schwarzerle (Alnus glutinosa) oder Moorbirke (Betula pubescens) vorherrschen. In Sonderfällen kann Fichte (Picea
abies) hinzutreten. Oft stark ausgeprägte Strauchschicht mit Weiden (v. a. Salix aurita und S.
cinerea) und Faulbaum (Frangula alnus). Artenreiche und oft dichte Krautschicht mit Niedermoor-, Röhricht- und Großseggen-Arten, auch viele Arten mit Verbreitungsschwerpunkten in
Feuchtwiesen. Typische Arten mesophytischer Wälder weitgehend fehlend.
In Mulden, Rinnen, Talrandsenken mit hochanstehendem (leicht bewegtem) Grundwasser und
zeitweiligem Grundwasseraustritt. Auf mehr oder weniger mächtigem, stark zersetztem Niedermoortorf.
35
Schwarzerlen-Bruchwald [52.11]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Von schwachwüchsiger Schwarzerle aufgebaute Bestände auf relativ basen- und nährstoffreichen Böden an nicht zu kaltluftgefährdeten Wuchsorten. Verbreitet in Verlandungsbereichen
und in Senken mit hochanstehendem Grundwasser.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Oberrheinebene, Südwestdeutsches Alpenvorland, Neckarland, in den übrigen Wuchsgebieten
nur vereinzelt.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Schwarzerlen-Bruchwald gehört zur Klasse Alnetea glutinosae und umfasst insbesondere
das Carici elongatae-Alnetum glutinosae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Alnus glutinosa.
Sträucher: Frangula alnus.
Arten der Krautschicht: Angelica sylvestris, Calamagrostis canescens, Caltha palustris,
Carex acutiformis, Carex elata, Carex elongata, Cirsium palustre, Crepis paludosa, Dryopteris cristata, Filipendula ulmaria, Iris pseudacorus, Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria,
Osmunda regalis, Solanum dulcamara, Thelypteris palustris.
Typische Standorte:
Nasse, meso- bis eutrophe Standorte mit Niedermoortorf.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Birken-Bruchwald (37):
Dominanz der Schwarzerle. Relativ basen- und nährstoffreiche Standorte.
136
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Bruchwälder
Unterschiede zu Moorwäldern:
Fehlen von Zwergsträuchern und Arten der Hochmoore.
Unterschiede zu Sumpfwäldern (Feuchtwälder):
Schwachwüchsigkeit der Bäume. Fehlen von Arten mesophytischer Laubwälder wie Rubus
fruticosus, Circaea lutetiana, Oxalis acetosella, Milium effusum. Im Jahresmittel höherer
Grundwasserstand, daher auf Niedermoortorf oder Anmoor.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/01 bis 1/04
Wuchsgebiet 4
Wuchsgebiet 5:
5/02
Wuchsgebiet 6:
6/01 bis 6/03, 6/05, 6/08
Wuchsgebiet 7:
7/01 bis 7/07, 7/10 und 7/11
SEr, Wei, Faulbaum, (Es).
Nährstoffreiche, nasse, meist moorige Standorte. Teilweise Niedermoor.
37
Birken-Bruchwald [52.12]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Von Moorbirke (Betula pubescens) aufgebaute, häufig an Strauchweiden reiche Bestände auf
nassen, mäßig nährstoffarmen Böden, auch in Kaltluftlage. Oft im Kontakt zu Übergangs- und
Hochmooren. In extremer Kaltluftlage Fichten-Bruchwald als Sonderform.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Südwestdeutsches Alpenvorland, in den übrigen Wuchsgebieten sehr selten bis fehlend.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Birken-Bruchwald wird der Assoziation Salicetum auritae zugeordnet. Er enthält aber bereits Elemente des Birken-Moorwaldes (Piceetalia abietis, Vaccinio-Abietetum), insbesondere
des Rippenfarn-Birken-Bruchwaldes (Blechnum-Betula pubescens-Gesellschaft).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Betula pubescens, Picea abies, Pinus sylvestris, Populus tremula.
Sträucher: Frangula alnus, Salix aurita, Salix cinerea, Sorbus aucuparia.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Bruchwälder
137
Arten der Krautschicht: Angelica sylvestris, Calamagrostis canescens, Cirsium palustre,
Deschampsia cespitosa, Dryopteris carthusiana, Galium palustre, Molinia caerulea, Peucedanum palustre, Potentilla erecta.
Sphagnum palustre, Sphagnum squarrosum.
Typische Standorte:
Nasse, oligo- bis mesotrophe Standorte mit Niedermoortorf.
Typische Struktur:
Lichte Wälder aus schwachwüchsigen Bäumen, oft mit ausgeprägter Strauchschicht und meist
hochwüchsiger, dichter Krautschicht. Zum Teil ausgeprägte Gliederung in Großseggen-Bulte
(auf denen die Gehölzarten stehen) und dazwischenliegende ganzjährig nasse Bereiche. Oft
ausgedehnte Torfmoos-Teppiche.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Schwarzerlen-Bruchwald (35):
Dominanz der Moorbirke. Relativ basen- und nährstoffarmer Standort.
Unterschiede zu Moorwäldern:
Fehlen von Zwergsträuchern und Arten der Hochmoore.
Unterschiede zu Sumpfwäldern (Feuchtwälder):
Schwachwüchsigkeit der Bäume. Fehlen von Arten mesophytischer Laubwälder wie Rubus
fruticosus, Circaea lutetiana, Oxalis acetosella, Milium effusum. Im Jahresmittel höherer
Grundwasserstand, daher auf Niedermoortorf oder Anmoor.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 7:
7/01 bis 7/07, 7/10 und 7/11
Bir, Wei, Faulbaum, (Ki).
Nährstoffarme, nasse, vermoorte Lagen.
138
1.8
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Sumpfwälder
Sumpfwälder (Feuchtwälder)
Wälder auf unterschiedlich basenreichen Böden, die durch zeitweilig oder ständig hoch anstehendes Grundwasser oder durch Sickerwasser geprägt sind. Keine Überflutung, aber gelegentliche Überstauung durch Grundwasseraustritt möglich.
Auf nassen Standorten Baumschicht aus Schwarzerle (Alnus glutinosa) und/oder Esche (Fraxinus excelsior), beide Arten im Unterschied zum Bruchwald mit gutem bis optimalem Wachstum. Unter der lichten Baumschicht häufig Strauchschicht mit Traubenkirsche (Prunus padus),
Gemeinem Schneeball (Viburnum opulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) und Kreuzdorn (Rhamnus cathartica). Auf feuchten Standorten Baumschicht aus Stieleiche (Quercus
robur), begleitet von Esche, Hainbuche (Carpinus betulus), Feld- und Flatterulme (Ulmus minor, U. laevis), selten auch von Schwarzerle. In der Krautschicht feuchtigkeitsliebende Arten
oder Nässezeiger wie Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Hexenkraut (Circaea lutetiana), Rühr-mich-nicht-an (Impatiens noli-tangere), Wald-Ziest (Stachys sylvatica), RiesenSchwingel (Festuca gigantea), Sumpf-Segge (Carex acutiformis) und Gelbe Schwertlilie (Iris
pseudacorus).
01
Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald [52.23] [FFH 9160]
geschützt nach § 32 NatSchG
Diese Eichenwaldgesellschaft wird bei den Eichenwäldern feuchter bis nasser Standorte beschrieben.
46/36 Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald [52.21] [z. T. FFH 91E0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Von gutwüchsiger Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Esche (Fraxinus excelsior), seltener von
Ulmen (Ulmus minor, U. laevis), aufgebaute Bestände auf grundwassernahen, zeitweise überstauten, nährstoffreichen Standorten. In der Strauchschicht v. a. nach Grundwasserabsenkung
Traubenkirsche (Prunus padus) hervortretend. Häufig relativ großflächige Bestände in ebener
Lage der Flussniederungen, teilweise ohne direkten räumlichen Kontakt zu größeren Fließgewässern.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Oberrheinisches Tiefland, Südwestdeutsches Alpenvorland, Neckarland
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald entspricht dem Pruno-Fraxinetum (Verband AlnoUlmion).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Ulmus laevis.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Sumpfwälder
139
Sträucher: Euonymus europaeus, Prunus padus, Viburnum opulus.
Arten der Krautschicht: Adoxa moschatellina, Carex acutiformis, Circaea lutetiana, Deschampsia cespitosa, Equisetum telmateia, Eupatorium cannabinum, Festuca gigantea, Filipendula ulmaria, Impatiens noli-tangere, Ranunculus auricomus agg., Rubus caesius, Stachys sylvatica.
Typische Standorte:
Wasserzügige, feuchte bis nasse Böden, z. T. gelegentlich überstaut, in ebener oder hängiger
Lage.
Die Waldbiotopkartierung unterscheidet zwei Typen
36 Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald – Sumpf
Großflächige Sumpfwälder in ebenen Lagen auf Standorten mit häufig ganzjährig hohem
Grundwasserstand und ohne direkten Kontakt zu Fließgewässern und Quellen. Häufig im engen Verbund zu Erlen- Bruchwäldern (35).
Vorkommen überwiegend auf die Wuchsgebiete Oberrheinisches Tiefland (1) und Alpenvorland
(7) beschränkt; nur ausnahmsweise in anderen Wuchsgebieten.
46 Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald – Aue [FFH 91E0]
Meist kleinflächige Bestände im Bereich von träge fließenden Bächen oder auf quelligen Standorten mit teilweise stagnierender Nässe. Hierzu gehören auch Bestände im Druckwasseroder Überflutungsbereich von Fließgewässern. Häufig in enger räumlicher Verzahnung zu
Schwarzerlen- Eschen-Wäldern (47).
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald (01):
Auf feuchteren Standorten mit höher anstehendem Grundwasser. Dominanz von Schwarzerle
und Esche.
Unterschiede zum Schwarzerlen-Eschen-Wald (47):
Auf Standorten mit stärkeren Schwankungen des Grundwasserspiegels und gelegentlicher
Überstauung.
Unterschiede zum Schwarzerlen-Bruch-Wald (35):
Mittlerer Grundwasserstand i. d. R. zwischen 20 und 70 cm unter Flur.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald – Aue (46) wird dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion
albae)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände der Waldgesellschaft 46 i. d. R. ab 0,3 ha als
Waldlebensraumtyp erfasst. Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
140
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Sumpfwälder
Wuchsgebiet 1
Er, Es, TrKir, SEi, (HBu), (FIUI).
Feuchte bis nasse, grundwassernahe, nährstoffreiche Standorte, meist in Senken.
Keine regelmäßige Überflutung.
Wuchsgebiet 2
Er, Es, TrKir, (SEi), (HBu), (FIUI).
Feuchte bis nasse, grundwassernahe, nährstoffreiche Standorte, meist in Senken.
Wuchsgebiet 3, 7
(nur bis zur submontanen Höhenstufe)
Wuchsgebiet 5, 6
Er, Es, TrKir, (SEi), (FIUI).
Feuchte bis nasse, grundwassernahe, nährstoffreiche Standorte, meist in Senken.
Wuchsgebiet 4
Er, Es, FlUl, TrKir, (SEi), , (HBu).
Feuchte bis nasse, grundwassernahe, nährstoffreiche Standorte, meist in Senken.
Durch die irreversiblen Veränderungen der Flußauen (Dammbauten, Entwässerungen) können
heute dort Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wälder angetroffen werden, wo früher Auwälder
waren.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
1.9
141
Auwälder
Wälder in Auen von Bächen und Flüssen mit Erlen, Baumweiden, Esche, Ulmen oder Stieleiche als dominanten Baumarten. Die Standorte sind geprägt durch episodische bis häufige,
unterschiedlich lange andauernde Überflutungen, z. T. auch durch starke, vom Fließgewässer
abhängige Schwankungen des Grundwasserstandes. Die Baumartenzusammensetzung ist
abhängig von Häufigkeit und Dauer der Überflutungen sowie vom Basengehalt des Standorts.
An großen Flüssen besteht eine Gliederung Weichholz-Auwald und in Hartholz-Auwald. Letzterer wird durch die höhere Lage seltener überflutet. Durch den Ausbau der Flüsse und Bäche
sind die Auwälder häufig auf Restflächen beschränkt. An kleineren Fließgewässern werden i. d.
R. nur schmale Streifen mit Auwald ohne Untergliederung angetroffen.
40
Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald [52.31] [FFH 91E0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Auf selten bis häufig, aber immer nur kurzzeitig überfluteten Standorten vorwiegend der Silikatgebirge. Meist an rasch fließenden Mittelgebirgsbächen und kleinen Flüssen. Neben der dominanten Schwarzerle (Alnus glutinosa) auf basenreichen Standorten auch hohe Anteile von
Esche (Fraxinus excelsior), in Beständen außerhalb des geschlossenen Waldes oft Beimischung von Baumweiden. Auf basenarmen Standorten Zurücktreten der Schwarzerle und
stärkere Beteiligung des Bergahorns (Acer pseudoplatanus).
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Schwarzwald, Odenwald, Neckarland (Schwäbisch-Fränkischer Wald, Welzheimer Wald),
Baar-Wutach
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald wird dem Stellario-nemorum-Alnetum-glutinosae zugeordnet.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Salix rubens.
Sträucher: Corylus avellana, Prunus padus, Viburnum opulus.
Arten der Krautschicht: Athyrium filix-femina, Chaerophyllum hirsutum (Hochlagen), Festuca gigantea, Stellaria nemorum.
Typische Standorte:
Auf nur kurzzeitig überfluteten Standorten an Bächen und kleinen Flüssen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Schwarzerlen-Eschen-Wald (47):
Stärkere Wasserstandsschwankungen, keine Vorkommen in Quellbereichen.
Unterschiede zu Sumpfwäldern (Feuchtwälder):
Lage an einem Fließgewässer auf Standorten mit kurzzeitiger Überflutung.
142
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Auenwälder mit
Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände. Nicht erfasst werden Bestände, die
durch Dammbauten vor Überflutungen geschützt sind
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden i. d. R. alle Bestände ab 0,3 ha als Waldlebensraumtyp erfasst, Die
Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/06 bis 1/08
SEr, BAh, Es, TrKir, BUl, (Bu), (Wei), (SAh).
Zeitweise überflutete, nährstoffreiche Standorte der Bachauen.
Wuchsgebiet 2, 3,
5/01 bis 5/03
SEr, BAh, Es, TrKir, BUl, (Bu), (Wei), (SAh).
Schmale Bacheinschnitte im submontanen und montanen Bereich der Silikatgebiete.
Zeitweise überflutete, nährstoffreiche Standorte.
41
Hartholzauwald mit Esche, Eiche und Ulme [52.50] [FFH 91F0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Aus Esche, Stieleiche, Feld- und Flatterulme und autochthonen Pappelarten aufgebauter, meist
reich strukturierter Wald; meist mit mehreren Baum- und Strauchschichten. Standörtlich und
lokal mit wechselnder Baumartenzusammensetzung. In der meist geophytenreichen Krautschicht überwiegend Arten der mesophilen Laubwälder. Von diesen, namentlich von Hainbuchen-Eichen-Wäldern, floristisch kaum zu trennen.
Auf regelmäßig überfluteten Auenstandorten oberhalb der Weichholzaue, meist mit starken
Grundwasserschwankungen (Hartholzaue).
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Oberrheinisches Tiefland (Rheinaue), Südwestdeutsches Alpenvorland (Donau- und Illerauen)
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Hartholzauwald gehört zum Querco-Ulmetum minoris (Verband Alno-Ulmion); Neu: Fraxino- Ulmetum.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
143
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer campestre, Fraxinus excelsior, Malus sylvestris, Populus alba, Populus canescens, Populus nigra, Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, lokal auch Acer pseudoplatanus, Alnus incana, Carpinus betulus, Tilia cordata.
Sträucher: Cornus sanguinea, Clematis vitalba, Corylus avellana, Crataegus monogyna,
Euonymus europaeus, Ligustrum vulgare, Prunus padus, Prunus spinosa, Sambucus nigra,
Viburnum lantana, Viburnum opulus.
Arten der Krautschicht: Aegopodium podagraria, Allium ursinum, Brachypodium sylvaticum, Carex acutiformis, Carex sylvatica, Circaea lutetiana, Deschampsia caespitosa, Dipsacus pilosus, Equisetum hyemale, Festuca gigantea, Galium aparine, Primula elatior, Ranunculus auricomus agg., Ranunculus ficaria, Rubus caesius, Scilla bifolia, Stachys sylvatica.
Plagiomium undulatum
Typische Struktur:
Reich strukturierte, mehrschichtige Wälder; Strauchschicht wüchsig und mit hoher Deckung.
Typische Standorte:
Regelmäßig überflutete Standorte oberhalb der Weichholzaue. Zum Teil zusätzlich starker
Druckwassereinfluss. Standorte wechseltrocken bis feucht, nährstoff- und basenreich, mit breiter Substratspanne.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Auwäldern:
Hoher Anteil an mesophilen Laubwaldarten, Überflutungen meist nur wenige Tage, zeitweise
tiefstehendes Grundwasser.
Unterschiede zu Laubwäldern mittlerer Standorte:
Lage im Auenbereich, durch das Fließgewässer geprägte Schwankungen des Grundwasserspiegels.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Hartholzauwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91F0 „Hartholzauenwälder mit Quercus
robur, Ulmus laevis, U. minor, Fraxinus excelsior oder F. angustifolia (Ulmenion minoris)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände rezenter Auenbereiche.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden alle Bestände ab 0,5 ha als Waldlebensraumtyp erfasst. Kleinere
Bestände können erfasst werden, sofern sie darstellbar sind. Die Bodenvegetation wird gemäß
Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/01 bis 1/05
Es, SEi, FeUl, FlUl, TrKir, FAh, SPA, SiPa, GrPa, (BAh, GrEr, WiLi, HBu), (Wildobst).
Regelmäßig überflutete, der typischen Grundwasserdynamik unterliegende, kalkreiche
Standorte der Rheinaue mit weiter Substratspanne (Hartholzaue).
144
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
Wuchsgebiet 4:
4/01 bis 4/21
Wuchsgebiet 7:
7/01, 7/02, 7/06 und 7/11
SEi, Es, FeUl, FlUl, TrKir, FAh, (WiLi), (Wildobst).
Regelmäßig überflutete, der typischen Grundwasserdynamik unterliegende, kalkreiche
Standorte mit weiter Substratspanne (Hartholzaue).
Auf den Standorten der hohen Hartholzaue tritt (insbes. in der Verjüngung) regelmäßig der
Bergahorn hinzu. Bestände mit Anteilen des Bergahorns unter 50 % können daher in die Abgrenzung mit einbezogen werden.
Nicht erfasst werden jedoch von Bergahorn oder von gebietsfremden Baumarten (Pappeln,
Schwarznuss) dominierte Bestände.
Die Zuordnung zur Biotopstruktur Hartholzauwalddarf nur bei entsprechenden
Standortsverhältnissen erfolgen. Ausgedeichte Bestände werden daher nicht erfasst, außer sie
sind über Nebengewässer oder Einlassbauwerke (ökologische Flutungen) an das Flusssystem
angeschlossen.
Reliktische Auwälder, die durch Dammbauten etc. von der Überflutungsdynamik abgeschnitten
worden sind, können als Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald (01) bzw. als HainbuchenStieleichen-Wald (00) erfasst werden.
Regelmäßig überflutete Standorte werden im jährlichen Mittel während der Vegetationsperiode
(April – September) mindestens 1 Tag/ Jahr überflutet
42
Silberweiden-Auwald [52.40] [FFH 91E0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Von Baumweiden (Salix alba, S. x rubens, S. fragilis) aufgebauter Auwald an großen Flüssen
und ihren Altarmen (Weichholzaue). Im Unterwuchs der Bäume keine typischen Laubwaldarten, sondern nitrophile Arten und Arten der Röhrichte und Schlammfluren.
Auf sehr jungen, sandigen bis schlickigen Auenböden, häufig und gelegentlich langanhaltend
überflutet.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Oberrheinisches Tiefland (Rheinaue), An anderen Flüssen (z. B. Donau, Iller) und am Bodensee nur noch fragmentarisch.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Die Biotopstruktur ist identisch mit dem Salicetum albae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Salix alba, Salix fragilis, Salix rubens.
Sträucher: Salix purpurea, Salix triandra, Salix viminalis.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
145
Arten der Krautschicht: Agrostis stolonifera, Carex acutiformis, Iris pseudacorus,
Limosella aquatica, Phalaris arundinacea, Phragmites australis, Poa trivialis, Rorippa amphibia, Rubus caesius, Symphytum officinale, Veronica peregrina.
Typische Standorte:
Häufig und gelegentlich langandauernd überflutete Auenbereiche.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Auwäldern:
Dominanz von Baumweiden und häufige, meist langandauernde Überflutungen.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Silberweiden-Auwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa
und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände. Ausgedeichte Bestände werden
nicht erfasst, außer sie sind über Nebengewässer oder Einlassbauwerke (ökologische
Flutungen) an das Flusssystem angeschlossen.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden i. d. R. alle Bestände ab 0,3 ha als Waldlebensraumtyp erfasst, Die
Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet. (Ausnahmen s. Teil A Kap. 2.8.2)
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
1/01 bis 1/05
Wei, SPa, TrKir, (SEr), (WEr).
Regelmäßig überflutete, kalkreiche Standorte der Rheinaue mit weiter Substratspanne
und Grundwasseranschluß (Weichholzaue).
Wuchsgebiet 4:
4/01 bis 4/21
Wuchsgebiet 7:
7/01, 7/02, 7/06 und 7/11
Wei, SPa, TrKir, (SEr), (WEr).
Regelmäßig überflutete, meist kalkreiche Standorte der weiten Auen mit weiter Substratspanne und Grundwasseranschluß (Weichholzaue).
Salix alba kann als Pioniergehölz auch außerhalb der Weichholzaue auf Rohböden waldartige
Bestände aufbauen. Diese werden nicht als Silberweiden-Auwald, sondern als Sukzessionsfläche kartiert, sofern der Bestandesaufbau mittel- oder langfristig durch forstliche Maßnahmen
nicht beeinflußt wird.
43
Grauerlen-Auwald [52.34] [FFH 91E0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Von Grauerle (Alnus incana) aufgebauter Wald auf Kies- und Sandbänken der Alpenflüsse und
der Gebirgsbäche des Südschwarzwaldes, auf sehr unterschiedlich bodenfeuchten Standorten.
146
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
Südschwarzwald, in den Wuchsgebieten Baar-Wutach und Südwestdeutsches Alpenvorland
nur vereinzelt
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Der Grauerlen-Auwald entspricht dem Alnetum incanae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Alnus incana, Fraxinus excelsior, Salix eleaegnos, Salix x
meyeriana.
Sträucher: Cornus sanguinea, Euonymus europaeus, Ligustrum vulgare, Lonicera xylosteum, Sambucus nigra.
Arten der Krautschicht: Aconitum napellus, Aegopodium podagraria, Brachypodium sylvaticum, Deschampsia cespitosa, Festuca gigantea, Impatiens noli-tangere, Lamium montanum, Rubus caesius, Stachys sylvatica, Thalictrum aquilegiifolium, Urtica dioica.
Typische Standorte:
Auf grobkiesigen Standorten entlang größerer Gebirgsbäche und der Alpenflüsse.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Auwäldern:
Dominanz der Grauerle. Vorkommen nur an größeren Gebirgsbächen und an Alpenflüssen.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Grauerlen-Auwald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa
und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände. Nicht erfasst werden Bestände, die
durch Dammbauten vor Überflutungen geschützt sind
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden i. d. R. alle Bestände ab 0,3 ha als Waldlebensraumtyp erfasst
(Ausnahmen s. Teil A Kap. 2.8.2). Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 3:
3/10 und 3/11
GrEr, Es, BAh, TrKir, (BUl), (Wei).
Frische, nährstoffreiche Schotterfluren in montanen - hochmontanen Auenbereichen.
Wuchsgebiet 5:
5/03 und 5/04
GrEr, Es, BAh, TrKir, (BUl), (Wei).
Frische, nährstoffreiche, z. T. sommerlich stark austrocknende Schotterfluren in submontanen/montanen Auenbereichen.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
147
Wuchsgebiet 7:
7/01 alpha, 7/06, 7/07, 7/07 alpha 7/10 alpha und 7/11
GrEr, Es, BAh, TrKir, (BUl), (Wei), (Fi).
Frische, nährstoffreiche, z. T. sommerlich stark austrocknende Schotterfluren in submontanen/montanen Auenbereichen.
In den Hochlagen (Südschwarzwald) ist die Esche i. d. R. nicht mehr vorhanden.
47
Schwarzerlen-Eschen-Wald [52.32] [FFH 91E0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Wald auf quelligen, sickerfeuchten Standorten sowie entlang von Rinnsalen und Bächen. Auf
basenarmen Standorten meist nur von Schwarzerle (Alnus glutinosa) aufgebaut, auf basenreichen Standorten meist Schwarzerlen-Eschen-Mischbestände, seltener reine Eschenwälder.
Aktuelle Verbreitungsschwerpunkte
In fast allen Wuchsbezirken vertreten.
Regionale Differenzierung:
Landesweite Kartierung.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur gehören Bestände des Carici remotae-Fraxinetum, des Equiseto telmateiaeFraxinetum und des Ribeso sylvestris-Fraxinetum.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior.
Sträucher: Euonymus europaeus, Ribes nigrum, Ribes rubrum, Sambucus nigra, Viburnum
opulus.
Arten der Krautschicht: Caltha palustris, Cardamine amara, Carex pendula, Carex remota,
Carex strigosa, Chrysosplenium alternifolium, Chrysosplenium oppositifolium, Equisetum
sylvaticum, Equisetum telmateia, Festuca gigantea, Filipendula ulmaria, Lysimachia nemorum.
Typische Standorte:
Quellige Standorte sowie entlang von Rinnsalen und Bächen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu anderen Auwäldern:
Nur auf ständig feuchten bis nassen Standorten. Nicht in Auen mit starker Akkumulation oder
Erosion und starken mechanischen Belastungen durch Hochwasser.
Unterschiede zum Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald (46):
Wasserhaushalt ausgeglichener, höchstens kurzfristig überstaut.
148
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften/Auwälder
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der Schwarzerlen-Eschen-Wald wird dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Auenwälder mit Alnus
glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ zugeordnet. .
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Bestände. Nicht erfasst werden Bestände, die
durch Dammbauten vor Überflutungen geschützt sind
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden i. d. R. alle Bestände ab 0,3 ha als Waldlebensraumtyp erfasst
(Ausnahmen s. Teil A Kap. 2.8.2). Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Wuchsgebiet 1:
nicht in 1/01, 1/02, 1/05
Wuchsgebiet 2, 4, 6
Wuchsgebiet 3, 7
(nicht im Hochmontanen)
Wuchsgebiet 5:
nicht in 5/01
Es, Er, BAh, (Bu), (SEi), (BUl).
Frische bis feuchte, wasserzügige Standorte; Durchsickerung, kurzfristige Überflutung
bachnaher Bereiche. Nährstoffreich bis mäßig nährstoffreich, häufig humos.
Floristisch nicht immer vom Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald zu trennen und oft eng mit diesem verzahnt.
Morphologische Strukturen
2.
Morphologische Strukturen
2.1
Quellen
149
Quellen sind zeitweilige oder ständige Grundwasseraustritte. Nach geologischem Bau des Untergrunds und Art des Wasseraustritts werden verschiedene Quelltypen unterschieden. An
Sturz- und Fließquellen tritt das Wasser punktuell mit einer deutlich wahrnehmbaren Fließgeschwindigkeit aus, während sich bei Sickerquellen ein flächiger Quellsumpf bildet. Tümpelquellen sind meist starke Wasseraustritte in Quelltöpfen, wie sie beispielsweise in Karstgebieten
vorkommen. Eine Besonderheit sind Quellaustritte unter Wasser in Altarmen und sonstigen
Fließgewässern der Flußauen, sie werden als Grundquellen oder Gießen bezeichnet.
30
Quelle [11.12/11.13/11.14/11.15] [z. T. FFH 3140, 7220]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Nicht gefaßte Grundwasseraustritte jeglicher Art, i. d. R. Ursprünge von Fließgewässern. Häufig an geologischen Schichtgrenzen und hier Quellhorizonte bildend, am Rand von Talniederungen und in Talauen, in Mulden, an Hangfüßen und an Verwerfungen. Meist sehr kleinflächige Biotopstruktur.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Odenwald, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Vorland der Schwäbischen Alb und
Albtrauf, Alpenvorland.
Kennzeichnende Vegetation:
Niedermoor (42), Naßwiese (40), Röhricht (51), Großseggen-Ried (52), Hochstaudenflur (53).
Typische Struktur:
Sturz- oder Fließquelle, Tümpelquelle, Karstquelltopf oder Gießen
Typische Relieflage:
Am Rand von Talniederungen, in Mulden, an Hangfüßen, an geologischen Schichtgrenzen.
Untergliederung:
11.12
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum quelligen Bereich (31):
Mehr oder weniger punktueller Grundwasseraustritt.
Unterschiede zur gefaßten Quelle:
Weitgehend den natürlichen Gegebenheiten entsprechender Austritt des Grundwassers; keine
Fassung des Quellwassers in künstlichen Ableitungen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Quellen sowie die naturnahen, durch Quellwasser beeinflußten Bereiche in der Umgebung gefaßter Quellen.
150
Morphologische Strukturen
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Die Waldbiotopkartierung erfasst die Quellen nach den gleichen Kriterien wie die § 32Kartierung der Kreise. Es wird jedoch keine differenzierte Kartierung der Quellen nach Quelltypen vorgenommen. Bei der Dateneingabe wird nach dem geologischem Ausgangssubstrat
(basisch bzw. silikatisch) unterschieden.
Quellen in dichten Nadelholzdickungen, werden nicht kartiert. Es erfolgt im Erläuterungsbericht
der Hinweis, daß alle Quellen den Schutzstatus nach § 32 NatSchG genießen, unabhängig, ob
sie von der Waldbiotopkartierung kartiert wurden oder nicht.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
31
Quelliger Bereich [11.11] [FFH 7220]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Das Grundwasser tritt flächig aus (Quellsumpf). Dazu gehören auch Naßgallen. Häufig an geologischen Schichtgrenzen und hier Quellhorizonte bildend, am Rand von Talniederungen und in
Talauen, in Mulden, an Hangfüßen und an Verwerfungen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Odenwald, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Vorland der Schwäbischen Alb und
Albtrauf, Alpenvorland.
Kennzeichnende Vegetation:
Von Quellwasser überrieselte Flächen mit häufig moosreicher Vegetation (Quellflur), Naßwiese
(40), Röhricht (51), Großseggen-Ried (52), Bruch-, Feucht- und Auwälder (35-47).
Typische Relieflage:
Am Rand von Talniederungen, in Mulden, am Hangfuß, an geologischen Schichtgrenzen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Quelle (30):
Flächiger Grundwasseraustritt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle natürlichen und naturnahen Quellen sowie die naturnahen, durch Quellwasser beeinflußten Bereiche in der Umgebung gefaßter Quellen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Die Waldbiotopkartierung erfasst quellige Bereiche nach den gleichen Kriterien wie die § 32Kartierung der Kreise (Sickerquelle). Bei der Dateneingabe wird nach dem geologischem
Ausgangssubstrat (basisch bzw. silikatisch) unterschieden.
Quellige Bereiche in dichten Nadelholzdickungen, werden nicht kartiert. Es erfolgt im Erläuterungsbericht der Hinweis, daß quellige Bereiche den Schutzstatus nach § 32 NatSchG
genießen, unabhängig, ob sie von der Waldbiotopkartierung kartiert wurden oder nicht.
Morphologische Strukturen
151
Quellflur [34.30] geschützt nach § 32 NatSchG
Die Quellflur wird von der LUBW als eigene verschlüsselbare Biotopstruktur geführt. Bei der
Waldbiotopkartierung ist die Quellflur nicht mit einem eigenen Schlüssel versehen. Es erfolgt
jedoch eine Beschreibung im Textteil. Bei der Abgrenzung der Quellenbiotope werden die
Quellfluren mit einbezogen.
Beschreibung
Pflanzenbestände auf von Quellwasser überrieselten Standorten. Wasser sauerstoffreich und
mit nur geringen Temperaturschwankungen im Jahresverlauf. Artenzusammensetzung abhängig vom Chemismus des austretenden Wassers, meist mit sehr charakteristischen, an
Quellen gebundenen Arten.
An ganzjährigen oder periodischen Grundwasseraustritten und oft auf kurzen Strecke an den
anschließenden Bachläufen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Odenwald, Vorland der Schwäbischen Alb und
Albtrauf, Alpenvorland.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Quellflur kalkarmer Standorte
Pflanzengesellschaften des Verbandes Cardamino-Montion mit den auf die Hochlagen des
Südschwarzwalds beschränkten, subalpinen Quellmoos-Gesellschaften des Scapanietum paludosae und des Bryo-Philonotidetum seriatae, der montanen Quellmoos-Gesellschaft des
Montio-Philonotidetum fontanae und der moosarmen Milzkraut-Quellflur (Chrysosplenietum
oppositifolii).
Quellflur kalkreicher Standorte
Pflanzengesellschaften des Verbandes Cratoneurion commutati. Überwiegend von Moosen
aufgebaute, artenarme Bestände, meist auf Flächen mit Kalksinterbildung.
Kennzeichnende Pflanzenarten der Quellfluren (31) und des FFH-Typs 7220:
Aster bellidiastrum, Cardamine amara, Cochlearia pyrenaica, Pinguicula vulgaris, Saxifraga
aizoides.
Bryum pseudotriquetrum, Cratoneuron commutatum(!), Cratoneuron filicinum, Eucladium verticillatum, Fissidens adianthoides, Hymenostylium recurvirostre, Philonotis calcarea.
Weitere kennzeichnende Planzenarten von Quellfluren (31):
Brachythecium rivulare, Cardamine flexuosa, Chrysosplenium alternifolium, Chrysosplenium
oppositifolium, Montia fontana, Nasturtium officinale, Stellaria alsine.
Chara aspera, Chara hispida, Nitella syncarpa, Nitella tenuissima, Tolypella glomerata.
Typische Struktur:
Niedrige, häufig moosreiche Bestände.
Typische Standorte:
Von Quellwasser überrieselte Flächen und Quelltöpfe.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Kleinröhricht (34.40):
Vorkommen charakteristischer Quellflur-Arten. Seggen fehlend oder nur mit geringer Deckung
auftretend. Standort durch Quellwasser geprägt.
152
Morphologische Strukturen
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop
Erfasst werden alle Quellfluren an natürlichen und naturnahen Quellen und an deren Abflüssen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Die Waldbiotopkartierung erfasst quellige Bereiche als quelliger Bereich (31) nach den gleichen
Kriterien wie die § 32-Kartierung der Kreise. Bei der Dateneingabe wird nach dem
geologischem Ausgangssubstrat (basisch bzw. silikatisch) unterschieden.
Kartierhinweise:
Quellfluren sind immer an die morphologisch und standörtlich definierte Biotopstruktur quelliger
Bereich gebunden. Sie werden im Textteil beschrieben und unter quelliger Bereich verschlüsselt (31).
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
[*7220]
Kalktuffquellen
FFH-Lebensraumtyp;: Kalktuffquellen (Cratoneurion)
Beschreibung
Sicker-, Sturz- oder Tümpelquellen mit kalk- und sauerstoffreichem Wasser, KalksinterAusfällungen und Beständen des Verbandes Cratoneurion in unmittelbarer Nähe des Quellwasseraustritts. Cratoneurion-Vorkommen zeichnen sich typischerweise durch Kalkverkrustungen und eine Deckung der Moosschicht von über 70 % bei gleichzeitiger Seltenheit von Gefäßpflanzen aus.
Kennzeichnende Biotoptypen
Sickerquelle (11.11 ) [§ 32], Sturz- oder Fließquelle (11.12 ) [§ 32], Tümpelquelle (11.13 )
[§ 32], Quellflur kalkreicher Standorte (34.32 ) [§ 32].
Kennzeichende WBK- Biotoptypen
Quelle (30)
Quelliger Bereich (31)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Verband Cratoneurion commutati .
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. Quelliger Bereich, Quellfluren (31)
Erfassungskriterien
Der Lebensraumtyp ist an der Kalktuffbildung zu erkennen. Dazu gehören in der Regel die direkte Umgebung der Quelle sowie der Quellabschnitt von Fließgewässern, sofern Bestände
des Verbandes Cratoneurion vorkommen. Treten diese nur vereinzelt auf, so wird der gesamte
Bereich erfasst, in dem sie vorhanden sind.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
153
Morphologische Strukturen
Unterschiede zu Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen [3140]
Kalktuffbildung und Vorkommen des Verbands Cratoneurion, fließendes Wasser.
Unterschiede zu Kalkreiche Niedermoore [7230]
Kalktuffbildung und Vorkommen des Verbands Cratoneurion im überwiegenden Teil der Fläche, nicht nur punktuell und fragmentarisch in feuchten Senken.
Verbreitungsschwerpunkte in Baden-Württemberg
Schwäbische Alb, Neckar- und Taubergäuplatten, Voralpines Hügel- und Moorland.
Regionale Differenzierung
Vorkommen der genannten Gefäßpflanzen sind mit Ausnahme von Cardamine amara selten
und auf den Süden des Landes beschränkt.
Naturraum
Naturraumtypische Arten
Voralpines Hügel- und Moorland
Aster bellidiastrum, Cochlearia pyrenaica, Saxifraga aizoides
Cochlearia pyrenaica
Aster bellidiastrum
–
Cochlearia pyrenaica
Donau-Iller-Lech-Platte
Schwäbische Alb
Schwäbisches Keuper-Lias-Land
Neckar- und Tauber-Gäuplatten
Schwarzwald
Hochrheingebiet
Oberrhein-Tiefland
–
–
–
Naturraumtypische Ausprägungen
–
–
–
–
Kalktuffrinnen der Eyach-Gäuplatten
(Engerstal u. a.)
–
–
–
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
L
L
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. Zeigerarten für Entwässerung oder Eutrophierung
A
B
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
Ausprägung der lebensraumtypischen Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit von Bestandsgröße und
natürlichem Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen künstlich
eingeschränkt;
weitgehend natürlich
Quellwasserschüttung
anthropogen verringert
Relief
nahezu natürlich
verändert
natürliche Dynamik
nicht oder nur unwesentlich künstlich
eingeschränkt, Kalktufbildung
künstlich eingeschränkt, nur noch
örtlich Bildung von
Kalktuff
1
Beeinträchtigungen
C
A (gering)
B
B (mittel)
C
durch künstliche
Veränderungen deutlich an Strukturen
verarmt
Quellwaserschüttung
anthropgen stark verringert, Teilfassung der
Quelle, Eutrophierung
stark verändert, Tuffabbau
weitgehend unterbunden, keine Neubildung
von Kalktuff
C (stark)
1 Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern "Lebensraumtypisches Arteninventar" oder "Lebensraumtypische Habitatstrukturen" Berücksichtigung finden.
154
2.2
Morphologische Strukturen
Fließgewässer
Naturnaher Bachabschnitt
Fließgewässer bis etwa 10 m Breite bei Mittelwasser mit naturnahem, weitgehend unbegradigtem Lauf, naturnaher Struktur der Gewässersohle und des Uferbereichs (kein Normprofil) sowie gewässerbegleitender naturnaher Ufervegetation.
Bachabschnitt mit Bereichen unterschiedlicher Tiefe und Strömungsgeschwindigkeit, Bachsohle aus vom Fließgewässer abgelagerten Sedimenten oder im Anstehenden. Wechsel zwischen
Prall- und Gleitufern, Pendeln des Stromstrichs (Linie der größten Fließgeschwindigkeit). Mittelgebirgsbäche mit blockreichem Bachbett und Kiesbänken, Bäche des Flachlands mit Kies,
Sand und Schlamm als Sohlensubstrat.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Odenwald, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Alpenvorland, Vorland der Schwäbischen Alb, Schönbuch, Stromberg.
35
Naturnaher Bergbach [12.11] [FFH 3240, 3260]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Meist gestreckter Bachlauf in Kerb- und Kerbsohlentälern mit blockreicher Bachsohle und kleinen Kiesbänken. Häufig unausgeglichenes Gefälle, streckenweise Schnellen oder kleine Wasserfälle. Hohe Fließgeschwindigkeit und vegetationsarmes Bachbett, Wasservegetation i. d. R.
nur aus Moosen oder Algen bestehend. Bachbegleitend häufig Hainmieren-SchwarzerlenAuwald oder Hochstauden, kleinere Bäche auch ohne gewässerspezifische Ufervegetation.
36
Naturnaher Flachlandbach [12.12] [FFH 3260]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Bachlauf der Ebene oder des Hügellandes mit kiesig-sandiger oder schlammiger Bachsohle,
häufig mäandrierend. Vorkommen von Prall- und Gleitufern mit Kies-, Sand- und Schlammbänken. Meist sehr ausgeglichenes Gefälle und geringe Fließgeschwindigkeit. Wechsel zwischen flachen und tiefen Gewässerabschnitten; Kolkbildung und Uferabbrüche. Bei relativ sauberem Wasser Wasservegetation aus Laichkraut-, Wasserhahnenfuß- und Wasserstern-Arten.
Typische Ufervegetation: Röhricht, Großseggen-Ried, Hochstaudenflur und bachbegleitender
Auwald.
Kennzeichnende Pflanzenarten des Gewässers:
Callitriche hamulata, Callitriche obtusangula, Groenlandia densa, Potamogeton pectinatus,
Ranunculus fluitans, Ranunculus penicillatus, Ranunculus trichophyllus, Sparganium emersum.
Moose: Fontinalis antipyretica, Scapania undulata.
Typische Vegetation an naturnahen Bachabschnitten:
Waldsimsen- und Schachtelhalmsümpfe (48)
Röhricht (51)
Großseggen-Ried (52)
Nitrophytische Saumvegetation
Gewässerbegleitende Hochstaudenflur (53)
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte
Uferweiden-Gebüsch (65)
Bachbegleitende Waldgesellschaften (40, 47, 43)
Morphologische Strukturen
155
Typische Strukturen und Reliefformen:
Blockreiches Bachbett oder kiesige, sandige oder schlammige Bachsohle, Kolk, Uferabbruch,
Prall- und Gleitufer, Kies-, Sand- und Schlammbänke.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum ausgebauten Bachabschnitt:
Bachlauf nicht völlig durch Ufersicherungen festgelegt, Ufer ohne Normböschungsprofil, Bachsohle aus natürlichem Substrat. Gewässerverlauf der Talform, dem Gefälle und der Wasserführung entsprechend.
Unterschiede zum naturnahen Flußabschnitt:
Breite des Fließgewässers unter 10 m, Beschattung des gesamten Gewässers durch Auwald
möglich.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Die Länge des naturnahen Bachabschnitts muß mindestens 20 m betragen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Neben dem naturnahen Bachbett muß auch die entsprechende naturnahe Begleitvegetation
vorhanden sein. Ein Bachlauf, der durch eine dichte Nadelholzdickung fließt, wird nicht kartiert.
Es erfolgt im Erläuterungsbericht der Hinweis, daß jedes nicht verbaute Bachbett den
Schutzstatus nach § 32 NatSchG genießt, unabhängig, ob es von der Waldbiotopkartierung
kartiert wurde oder nicht.
Kartierhinweise:
Die Biotopstruktur umfaßt die geomorphologische Form des Bachlaufs einschließlich der Ufer
und der gewässerbegleitenden naturnahen Ufervegetation. Letztere werden in die Abgrenzung
des Biotopes mit einbezogen. Die Vegetation dieser Fläche wird zusätzlich über die
entsprechenden Biotopstrukturen verschlüsselt. Einzelne gewässerbegleitende Gehölze
werden nicht als Vegetationsstruktur verschlüsselt, sondern gelten als naturnahe
Begleitvegetation des Baches. Erfasst werden alle naturnahen Bachläufe, die ein deutlich
ausgeprägtes Bachbett besitzen, auch temporäre Gewässer (z. B. im Muschelkalkgebiet).
Grabensysteme bzw. Rinnen, die nur kurzzeitig im Jahr wasserführend sind (rein episodisch),
werden nicht als Fließgewässer erfasst.
Bei tief eingeschnittenen Bachläufen (Schluchten) zählen die Hänge der Schlucht nicht zur
geomorphologischen Form.
Nicht als naturnah eingestuft werden Bachabschnitte mit dauernd aufgestautem Wasser, zum
Beispiel oberhalb eines Wehrs.
Die Breite des Gewässers wird in die Biotopbeschreibung eingetragen.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
156
37
Morphologische Strukturen
Naturnaher Flussabschnitt [12.30] [FFH 3240, 3260, 3270]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Fließgewässer von über 10 m Breite bei Mittelwasser mit naturnahem, nicht begradigtem Lauf,
naturnaher Struktur der Gewässersohle und des Uferbereichs einschließlich der gewässerbegleitenden naturnahen Ufervegetation.
Flußabschnitt mit weitgehend unbegradigtem Lauf, nicht oder nur unwesentlich befestigten
Ufern oder mit durch Erosion zerstörten Uferbefestigungen, Flußsohle aus vom Fließgewässer
abgelagerten Sedimenten oder im Anstehenden. Wechsel zwischen Prall- und Gleitufern, Pendeln des Stromstrichs (Linie der größten Fließgeschwindigkeit). Am Prallufer Uferabbrüche,
Unterspülungen und Kolke, am Gleitufer Kies-, Sand- oder Schlammbänke. Wechsel zwischen
flachen Furten und tiefen Gewässerabschnitten.
Verbreitungsschwerpunkte:
Tieflagen des Oberrheingebiets, Neckar-Tauber-Gäulandschaften, Donautal, Alpenvorland.
Kennzeichnende Pflanzenarten des Gewässers:
Nuphar lutea, Potamogeton pectinatus, Ranunculus fluitans, Sagittaria sagittifolia, Sparganium
emersum.
Typische Vegetation an naturnahen Flußabschnitten:
Röhricht (51)
Großseggen-Ried (52)
Nitrophytische Saumvegetation
Gewässerbegleitende Hochstaudenflur (53)
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte
Uferweiden-Gebüsch (65)
Silberweiden-Auwald (42)
Hartholzauwald(41)
Grauerlen-Auwald (43)
Typische Strukturen und Reliefformen:
Kiesige, sandige oder schlammige Flußsohlen, Furt und Kolk, Uferabbruch, Prall- und Gleitufer,
Kies-, Sand- und Schlammbänke.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum ausgebauten Flußabschnitt:
Flußlauf durch Ufersicherungen nicht völlig festgelegt, Ufer ohne Normböschungsprofil, Flußsohle aus natürlichem Substrat. Gewässerverlauf der Talform, dem Gefälle und der Wasserführung entsprechend.
Unterschiede zum naturnahen Bachabschnitt:
Breite des Fließgewässers über 10 m, gewässerbegleitender Auwald beschattet nicht das gesamte Gewässer.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Die Länge des naturnahen Flußabschnitts muß mindestens 20 m betragen. Erfasst werden
auch naturnahe, zeitweise trockenfallende Flußabschnitte.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Morphologische Strukturen
157
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Die Biotopstruktur umfaßt die geomorphologische Form des Flußlaufs einschließlich der Ufer
und der gewässerbegleitenden naturnahen Ufervegetation. Die Vegetation dieser Fläche wird
zusätzlich
über
die
entsprechenden
Biotopstrukturen
verschlüsselt.
Einzelne
gewässerbegleitende Gehölze werden nicht als Vegetationsstruktur verschlüsselt, sondern
gelten als naturnahe Begleitvegetation des Flusses.
Naturnahe Flussabschnitte einschließlich ihrer Ufervegetation sind als eigener Biotop zu
erfassen, getrennt von eventuell angrenzenden weiteren geschützten Biotoptypen wie etwa
Nasswiese, Auwald oder Hochstaudenflur. Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn die
angrenzenden Biotptypen eine Breite von nur wenigen Metern besitzen.
Nicht als naturnah eingestuft werden Flussabschnitte mit dauernd aufgestautem Wasser, zum
Beispiel oberhalb eines Wehrs oder einer Schleuse.
Die Breite des Gewässers wird in die Biotopbeschreibung eingetragen
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
38
Naturnaher Altarm [13.31] [FFH 3260]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Schwach durchströmtes, noch mit dem zugehörigen Hauptgewässer in Verbindung stehendes
ehemaliges Haupt- oder Nebengerinne. Wasserzufluß vom Hauptgewässer oder einem Nebenfluß. Zum Teil mit Auwald(resten) als begleitende Vegetation. Als Gewässerverbindung zählt
nicht ein im Verhältnis zum Altlauf kleiner, künstlich zur Entwässerung angelegter Graben.
Verbreitungsschwerpunkte:
Oberrheinebene, Donautal.
Typische Vegetation:
Sumpfwälder/Feuchtwälder (46, 01)
Silberweiden-Auwald (42)
Hartholzauwald(41)
Uferweiden-Gebüsch (65)
Schwarzerlen-Bruchwald (35)
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Hauptgewässer:
Nur geringer Durchfluß, z. T. mit Vegetation der Stillgewässer.
Unterschiede zum Altwasser (28):
Keine fortgeschrittene Verlandung mit entsprechender Vegetation, durchströmt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Altarme, die zumindest zeitweise Wasser führen, einschließlich der Ufervegetation. Nicht erfasst werden Altarme, deren Ufer oder Sohle über längere Strecken künstlich verändert wurde.
158
Morphologische Strukturen
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Die Biotopstruktur umfaßt die geomorphologische Form des Altarms einschließlich der Ufervegetation. Zusätzlich wird die Ufervegetation über die entsprechenden Biotopstrukturen
erfasst und verschlüsselt.
Abgeschnittene Altarme werden unter dem Leitbiotoptyp Stillgewässer als Altwasser kartiert.
Sie werden nicht mehr durchströmt und zeigen meist typische Verlandungsbereiche.
Gewässer, die durch Biotoppflegemaßnahmen wiederhergestellt wurden, können ebenfalls
erfasst werden.
Die Breite des Gewässers wird in die Biotopbeschreibung eingetragen
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
Ausgebauter Bach- bzw. Flussabschnitt
Wenig strukturierter, meist begradigter Abschnitt eines Baches bzw. Flusses mit einem nach
wasserbautechnischen Gesichtspunkten gestalteten regelmäßigen Querprofil. Gewässerverlauf
durch Ufersicherung festgelegt. Keine oder nur geringe Erosion und Akkumulation an Prall- und
Gleithängen, daher Steilwände, Kies-, Sand- und Schlammbänke weitgehend fehlend.
Verbreitungsschwerpunkte:
Oberrheinebene, Alpenvorland.
32
Mäßig ausgebauter Bachabschnitt [12.21] [FFH 3240, 3260]
Beschreibung
Bachabschnitt mit einem nach technischen Gesichtspunkten ausgebauten Regelprofil, aber
ohne durchgehende Sohlenverbauung. Innerhalb des durch Ufersicherung festgelegten Bachlaufs in geringem Umfang natürliche Gewässerdynamik mit Ausbildung eines pendelnden
Stromstrichs und kleinen Kies-, Sand- oder Schlammbänken.
Gewässertiefe und -breite, Strömungsgeschwindigkeit und Substrat der Bachsohle auf längerer
Strecke einheitlich.
Kennzeichnende Pflanzenarten des Gewässers:
In schnell fließenden Bächen meist nur Moose und Algen, sonst bei ausreichender Wasserqualität Vorkommen der gleichen Arten wie in naturnahen Bachabschnitten (siehe 12.10)
möglich.
Typische Vegetation:
Rohrglanzgras-Röhricht (34.56)
Dominanzbestand (35.30)
Gewässerbegleitende Hochstaudenflur (35.42)
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (35.63)
Typische Struktur:
Bachlauf mit regelmäßigem Quer- und Längsprofil.
Morphologische Strukturen
159
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu einem naturnahen Bachabschnitt (12.10):
Bachlauf durch Ufersicherung festgelegt und mit regelmäßigem Querprofil. Gewässerverlauf
häufig nicht dem natürlichen Talgefälle, der Talform und dem Abflussregime des Gewässers
entsprechend.
Unterschiede zu einem Fluss (12.30, 12.40):
Fließgewässer von unter 10 m Breite. Kronenschluss über dem Gewässer durch randlich stehende Bäume möglich.
Unterschiede zu einem Graben (12.60):
Kein vollständig neu geschaffenes Fließgewässer; sondern durch Ausbau eines von Natur aus
vorhandenen Bachlaufs entstanden. Einzugsgebiet überwiegend durch das natürliche Relief,
weniger durch den Gewässerausbau bestimmt.
Bedingung zur Erfassung als Waldbiotop
Erfasst werden nur Bachabschnitte, die dem FFH- Lebensraumtyp 3240 oder 3260 in FFHGebieten zuzurechnen sind oder die andere schützenswerte Biotopstrukturen bzw.
Artenvorkommen enthalten.
33
Mäßig ausgebauter Flussabschnitt [12.41] [FFH 3240, 3260]
Beschreibung
Flussabschnitt mit einem nach technischen Gesichtspunkten ausgebauten Regelprofil.
Innerhalb des durch Ufersicherung festgelegten Flusslaufs in geringem Umfang natürliche Gewässerdynamik mit Ausbildung eines pendelnden Stromstrichs und kleinen Kies-, Sand- oder
Schlammbänken.
Fließgeschwindigkeit häufig durch Stauhaltungen verringert.
Kennzeichnende Pflanzenarten des Gewässers:
Bei ausreichender Wasserqualität Vorkommen der gleichen Arten wie in naturnahen Flussabschnitten (siehe 12.30) möglich.
Typische Vegetation an ausgebauten Flussabschnitten:
Tauch- oder Schwimmblattvegetation (34.10)
Rohrglanzgras-Röhricht (34.56)
Nitrophytische Saumvegetation (35.11)
Dominanzbestand (35.30)
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (35.63)
Typische Struktur:
Flusslauf mit regelmäßigem Querprofil, befestigten Ufern und Stauhaltungen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotoptypen
Unterschiede zu einem naturnahen Flussabschnitt (12.30):
Flusslauf durch Ufersicherung festgelegt und mit regelmäßigem Querprofil. Gewässerverlauf
häufig nicht dem natürlichen Talgefälle, der Talform und dem Abflussregime des Gewässers
entsprechend. Strömungsgeschwindigkeit häufig durch Stauhaltung vermindert.
160
Morphologische Strukturen
Unterschiede zu einem Bach (12.10, 12.20):
Fließgewässer von über 10 m Breite. Kronenschluss über dem Gewässer durch randlich stehende Bäume nicht möglich.
Bedingung zur Erfassung als Waldbiotop
Erfasst werden nur Flussabschnitte, die dem FFH- Lebensraumtyp 3240 oder 3260 in FFHGebieten zuzurechnen sind oder die andere schützenswerte Biotopstrukturen bzw.
Artenvorkommen enthalten.
39
Verlandender Graben [12.60]
Beschreibung
Natürlich oder anthropogen entstandene Rinnen bzw. Gräben, die durch Ablagerung von anorganischen Sedimenten und organischem Material allmählich auflanden; bei Hochwasser z. T.
auch durchströmt (Schluten). Rinnen und Gräben mit typischer Feucht- bzw. Verlandungsvegetation.
Verbreitungsschwerpunkte:
Oberrheinebene, Südwestdeutsches Alpenvorland.
Typische Vegetation:
Röhricht (51)
Naßwiese (40)
Feuchtwiese (42)
Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe (48)
Großseggenried (52)
Hochstaudenflur (53)
Feuchtgebüsch (60)
Tauch- und Schwimmblattvegetation (50)
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Fließgewässer:
Nur noch selten durchflossen; z. B. bei Hochwasser.
Unterschiede zum Stillgewässer:
Als Rinne bzw. Graben ausgeformt; meist ohne stehendem Wasser.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Erfasst werden natürliche oder künstliche, unverbaute Rinnen und Grabensysteme einschließlich ihrer Verlandungsvegetation.
Kartierhinweise:
Die Biotopstruktur umfaßt die morphologische Form der Rinne bzw. des Grabens einschließlich
der Feucht- bzw. Verlandungsvegetation.
Morphologische Strukturen
161
[3240] Alpine Flüsse mit Lavendelweiden-Ufergehölzen
FFH-Lebensraumtyp: Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Natürliche und naturnahe sowie mäßig ausgebaute Fließgewässer des Alpenvorlands samt
ihrer Auwaldstreifen, die vornehmlich aus Lavendel-Weide (Salix elaeagnos) aufgebaut werden. Charakteristisch sind vegetationsarme oder -freie Kies- und Schotterbänke, die einer starken Dynamik unterliegen sowie rasch strömendes, sauerstoff- und basenreiches Wasser. Makrophytenbestände können häufig fehlen. Die Lavendel-Weide ist als Pionierpflanze besonders
an solchen Uferstandorten konkurrenzfähig, vermag jedoch auch auf anthropogene Ersatzstandorte, zum Beispiel in Kiesgruben, auszuweichen.
Kennzeichnende Biotoptypen
Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs (12.11 O) [§ 32, ab einer Mindestlänge von 20
m], Mäßig ausgebauter Bachabschnitt (12.21 O), Naturnaher Flussabschnitt (12.30 O) [§ 32, ab
einer Mindestlänge von 20 m], Uferweiden-Gebüsch (Auen-Gebüsch) (42.40 O) [§ 32], Mäßig
ausgebauter Flussabschnitt (12.41 O), Auwald der Bäche und kleinen Flüsse (52.30 O) [§ 32,
nur natürliche und naturnaheBestände, die noch überflutet werden].
Kennzeichnende WBK-Biotoptypen
Mäßig ausgebauter Bachabschnitt (32);
Mäßig ausgebauter Flussabschnitt (33);
Bergbach (35);
Fluss (37)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaft
Assoziation Salicetum elaeagni .
Kennzeichnende Arten
Alnus incana, Hippophae rhamnoides, Salix elaeagnos, Salix purpurea
Erfassungskriterien
Erfasst werden natürliche und naturnahe oder höchstens mäßig ausgebaute Bach- und Flussabschnitte des Alpenvorlandes, deren Ufervegetation zu nennenswerten Anteilen aus einem
Lavendelweiden-Auwald besteht. Nicht zu erfassen sind Vorkommen der Lavendel-Weide in
Kiesgruben.
Anmerkungen zur Erfassung:
Die methodischen Vorgaben zur Erfassung von Fließgewässern sind bei Lebensraumtyp 3260
dargestellt.
Sofern ein Lavendelweiden-Auwaldstreifen vorhanden ist, werden die entsprechenden Fließgewässerabschnitte stets als Lebensraumtyp 3240 erfasst, auch wenn sie eine dem Lebensraumtyp 3260 entsprechende Wasserpflanzenvegetation haben.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Abgrenzungsprobleme unwahrscheinlich.
Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Voralpines Hügel- und Moorland.
Regionale Differenzierung
Keine.
162
Morphologische Strukturen
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
L
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. nitrophile Hochstauden
Natürlichkeit der Artenzusammensetzung
L
L
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
natürlich
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
gering anthropogen
verändert, z. B Anpflanzung von Pappelund Weiden-Arten
mäßig anthropogen
verändert, z. B Anpflanzung von Pappelund Weiden-Arten
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
B
C
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Gewässergüte
Vegetationszonierung
nicht eingeschränkt
Vegetationszonierung
aufgrund künstlicher
Veränderungen eingeschränkt
Gewässergüteklasse II
Vegetationszonierung
aufgrund künstlicher
Veränderungen stark
eingeschränkt
Gewässergüteklasse
II-III und schlechter
stark verändert
Gewässermorphologie (Ufer, Gewässerbett, Gewässerverlauf, Längs- und
Querprofil) und Gewässerdynamik
(Abflussregime, Sedimentfracht,
Erosion, Sedimentation)
Altersstruktur/Verjüngung
Relief
Beeinträchtigungen1
Gewässergüteklasse
I und I-II
weitgehend natürlich
reichlich Verjüngung
der Lavendel-Weide
nahezu natürlich
A (gering)
verändert
Bestand noch überwiegend vital, aber nur
noch punktuell Verjüngung
verändert
B (mittel)
Bestand überaltert,
keine Verjüngung der
Lavendel-Weide
stark verändert
C (stark)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern "Lebensraumtypisches Arteninventar" oder "Lebensraumtypische Habitatstrukturen" Berücksichtigung finden.
[3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
FFH-Lebensraumtyp: Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Natürliche, naturnahe und mäßig ausgebaute Bach- und Flussabschnitte mit flutenden Wasserpflanzen-Beständen und/oder Wassermoosen; der Oberlauf der Gewässer (Rhithral) zumeist mit hoher Fließgeschwindigkeit, geringer Wassertemperatur und gröberem Substrat und
somit geringer Wassertrübung; der Unter- und Mittellauf (Potamal) mit verringerter Fließgeschwindigkeit, höherer Wassertemperatur und feineren Substraten und daher stärkerer Wassertrübung.
Sondertypen sind Seeausflüsse und Wasserfälle. Der Lebensraumtyp kommt vor allem in
gering beschatteten Gewässerabschnitten vor.
Kennzeichnende Biotoptypen
Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs (12.11 ) [§ 32 ab einer Mindestlänge von
20 m], Naturnaher Abschnitt eines Flachlandbachs (12.12 ) [§ 32 ab einer Mindestlänge von
20 m], Mäßig ausgebauter Bachabschnitt (12.21 ), Naturnaher Flussabschnitt (12.30 ) [§ 32
ab einer Mindestlänge von 20 m], Mäßig ausgebauter Flussabschnitt (12.41 ), Altarm
(13.31 ) [§°32 ausgenommen künstlich veränderte Altarme], Tauch- oder Schwimmblattvegetation der Fließgewässer (34.11 ) [§ 32, an nach § 32 geschützten Gewässern].
Kennzeichnende WBK-Biotoptypen
Mäßig ausgebauter Bachabschnitt (32);
Morphologische Strukturen
163
Mäßig ausgebauter Flussabschnitt (33);
Bergbach (35);
Flachlandbach (38);
Fluss (37)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Verbände Ranunculion fluitantis und Callitricho-Batrachion einschließlich Wassermoose
Kennzeichnende Arten
Im Rhithral: Berula erecta, Callitriche-Arten, Groenlandia densa, Nasturtium microphyllum, Nasturtium officinale, Potamogeton alpinus (!), Ranunculus aquatilis agg., Ranunculus fluitans,
Sparganium emersum, Veronica beccabunga; Moose: Arten der Gattungen Amblystegium,
Cinclidotus, Hygrohypnum und Fontinalis; Fissidens crassipes, Octodiceras fontanum, Scapania undulata, Rhynchostegium riparioides.
Im Potamal: zusätzlich auch Ceratophyllum demersum, Elodea canadensis, Myriophyllum spicatum, Nuphar lutea, Potamogeton nodosus, Potamogeton perfoliatus, Sagittaria sagittifolia (!).
Erfassungskriterien
Erfasst werden Abschnitte von Bächen und Flüssen, die höchstens mäßig ausgebaut sind, eine
Mindestbreite von 1 m (Gewässerbett) haben und Vorkommen der genannten WasserpflanzenSyntaxa besitzen. Die Vegetation (Gefäßpflanzen und/oder Moose) muss einen Deckungsgrad
von mindestens 1 % erreichen. Zu erfassen ist das gesamte Fließgewässer bis zur Uferlinie,
also auch zeitweise trocken fallende Bereiche des Gewässerbetts. Optimaler Zeitraum für die
Erfassung dieses Lebensraumtyps ist der Sommer.
Altarme können dem Lebensraumtyp 3260 zugeordnet werden, wenn
- die vorkommenden Wasserpflanzen-Syntaxa dies nahelegen (s. Liste bei 3260)
- eine Durchströmung feststellbar ist bzw. bei ökologischen Flutungen häufiger vorkommt
Anmerkungen zur Erfassung
Vorkommenslücken des LRT > 500m werden ausgespart, d. h. kleinere Lücken verbleiben innerhalb der LRT-Abgrenzung, sofern es sich nicht um klar abgrenzbare stark ausgebaute Gewässerabschnitte von über 20 m Länge, zum Beispiel unter Brücken handelt, denn diese werden in jedem Falle ausgegrenzt. Bei der Abgrenzung einer Erfassungseinheit in einem Fließgewässer ist darauf zu achten, dass sich der Gewässercharakter innerhalb der Erfassungseinheit nicht deutlich ändert, z.B. durch Zuflüsse oder durch eine andere landschaftliche Situation.
Pflanzengruppen, die nur mit größerem Aufwand auf Artniveau zu erfassen sind (Moose; Callitriche- und Ranunculus-Arten), müssen nicht bestimmt werden.
Sofern in einem Fließgewässerabschnitt ein Komplex (Mischbiotop) aus den Lebensraumtypen
3260 und 3270 vorkommt, erfolgt eine Zuordnung zur flächenmäßig dominierenden Einheit
(i.d.R. LRT 3260), wobei die untergeordnete Einheit ( i.d.R. 3270) mittels eines Nebenbogens
erfasst wird.
Eine Zuordnung durchflossener Altarme (Biotoptyp 13.31) zu LRT 3260 ist möglich, wenn
die vorkommenden Wasserpflanzen-Syntaxa dies nahe legen (s. kennzeichnende
Pflanzengesellschaften)
eine Durchströmung feststellbar ist bzw. bei ökologischen Flutungen häufiger vorkommt.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Abgrenzungsprobleme unwahrscheinlich.
Verbreitungsschwerpunkte in Baden-Württemberg
Landesweit verbreitet, in allen Naturräumen nachgewiesen.
164
Morphologische Strukturen
Regionale Differenzierung
An den größeren Fließgewässern gibt es eine standörtlich und von der Artenzusammensetzung
her wechselnde Differenzierung in Ober- und Unterläufe. Besonders das Ranunculion fluitantis
(mit fünf Assoziationen in Baden-Württemberg) zeigt in Abhängigkeit vom jeweiligen Flusssystem starke Schwankungen.
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
L
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. Eutrophierungszeiger
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
A
B
C
Gewässergüteklasse
zumindest abschnittsweise II-III und
schlechter (Rhitral),
überwiegend II-III und
schlechter (Potamal)
stark verändert
L
Gewässergüte
Gewässergüteklasse
I und I-II (Rhitral),
I bis II (Potamal)
Gewässergüteklasse II
(Rhitral), zumindest
abschnittsweise II-III
(Potamal)
L
Gewässermorphologie (Ufer, Gewässerbett, Gewässerverlauf, Längs- und
Querprofil) und Gewässerdynamik
(Abflussregime, Sedimentfracht,
Erosion, Sedimentation)
Beeinträchtigungen1
weitgehend natürlich
verändert
A (gering)
B (mittel)
C (stark)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern "Lebensraumtypisches Arteninventar" oder "Lebensraumtypische Habitatstrukturen" Berücksichtigung finden.
[3270] Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation
FFH-Lebensraumtyp: Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p. p.
und des Bidention p. p.
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Schlammige Ufer und Schlammbänke naturnaher Fließgewässer, an denen nach dem sommerlichen Trockenfallen teils niedrigwüchsige, teils üppige, rasch aufwachsende Pflanzenbestände aus einjährigen, nährstoffliebenden Arten auftreten. Charakteristische Bestände stellen
sich zwischen Niedrigund Mittelwasserlinie ein, sofern keine Beschattung stattfindet. Nicht zum
Lebensraumtyp gehören Schlammbänke, die als Folge künstlicher Veränderungen des Gewässers entstanden sind.
Kennzeichnender Biotoptyp
Naturnaher Flussabschnitt (12.30 O [§32]), Vegetation einer Schlammbank oder eines Teichbodens (34.22 O) [§ 32].
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Verbände Bidention tripartitae O und Chenopodion rubri O.
Kennzeichnende Pflanzenarten
Alopecurus aequalis, Atriplex prostrata, Bidens frondosus, Bidens radiatus, Bidens tripartitus,
Brassica nigra, Chenopodium ficifolium, Chenopodium glaucum (!), Chenopodium rubrum, Persicaria dubia, Persicaria hydropiper, Persicaria lapathifolia subsp. brittingeri, Persicaria maculosa, Potentilla supina (!), Ranunculus sceleratus (!), Rorippa amphibia, Rorippa palustris, Rorippa sylvestris, Rumex maritimus (!), Rumex palustris (!), Veronica anagallis-aquatica.
Erfassungskriterien
165
Morphologische Strukturen
Wegen der in Abhängigkeit vom Wasserstand stark schwankenden Verteilung von Schlammbänken an Flussufern wird der gesamte Bereich potenzieller Vorkommen kartiert, wenn dort mit
hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten der erwähnten Syntaxa und Arten zu rechnen ist.
Bestände an Stillgewässern gehören nicht zum Lebensraumtyp. Erfasst werden jedoch Bestände an durchströmten Altarmen mit beidseitigem Anschluss an das Flusssystem. Komplexe
und Durchdringungen mit eutraphenten Zwergbinsenfluren sind in den Lebensraumtyp eingeschlossen.
Anmerkungen zur Erfassung
Die methodischen Vorgaben zur Erfassung von Fließgewässern sind bei LRT 3260 ausführlich
dargestellt.
Sofern in einem Fließgewässerabschnitt ein Komplex aus den Lebensraumtypen 3260 und
3270 vorkommt, erfolgt eine Zuordnung zur flachenmäßig dominierenden Einheit (in der Regel
Lebensraumtyp 3260), wobei die untergeordnete Einheit (in der Regel 3270) mit einem Nebenbogen erfasst wird.
Der Lebensraumtyp sollte nicht vor dem Hochsommer erfasst werden. Nachkartierungen können bis in den Oktober erforderlich werden.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Abgrenzungsprobleme unwahrscheinlich.
Bewertungsparameter
Arteninventar
L
Lebensraumtypisches Artenspektrum (in
Abhängigkeit von Bestandsgröße und
natürlichem Standortpotenzial)
Den LRT abbauende Arten, z. B. StrauchWeiden, konkurrenzstarke, herdenbildende
Neophyten, Arten der nitrophytischen
Saumvegetation und Ruderalarten
Habitatstrukturen
L
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationstruktur (in Abhängigkeit von
Bestandsgröße und natürlichem Standortpotenzial)
Standort, Boden, Wasserhaushalt
Gewässergüte
Gewässermorphologie (Ufer, Gewässerbett,
Gewässerverlauf, Längs- und Querprofil)
Gewässerdynamik (Abflussregime, Sedimentfracht, Erosion, Sedimentation)
1
Beeinträchtigungen
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender
Menge
A
B
Vegetationszonierung/
-mosaik nicht eingeschränkt
Vegetationszonierung/ mosaik aufgrund anthropogener Veränderungen
eingeschränkt
Verändert, für den LRT
noch günstig
Gewässergüteklasse II - III
weitgehend natürlich,
für den LRT günstig
Gewässergüteklasse I
bis II
weitgehend natürlich
nicht eingeschränkt
A (gering)
C
verändert
Vegetationszonierung/ mosaik aufgrund anthropogener Veränderungen stark
eingeschränkt
Verändert, für den LRT
ungünstig
Gewässergüteklasse III und
schlechter
stark verändert
eingeschränkt
weitgehende eingeschränkt
B (mittel)
C (Stark)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
34
Naturnaher regelmäßig überschwemmter Bereich [22.71]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Regelmäßig überschwemmte Bereich sind Auenbereiche von Fließgewässern, die zumindest
abschnittsweise regelmäßig überflutet werden. Diese entsprechen den durch Rechtsverordnung sowie den fachlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten des Landes.
Naturnahe regelmäßig überschwemmter Bereich sind nicht oder nur extensiv genutzte Bereiche der regelmäßig überschwemmten Auen, gekennzeichnet durch einen der folgenden Biotoptypen:
166
Morphologische Strukturen
Morphologische Strukturen
Hochmoor (40), Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor (41), Niedermoor (42), Misse (43),
Regenartionsfläche (44), Torfstichwald (46)
Vegetationsstrukturen
Nasswiese (40), Pfeifengras-Streuwiese (41), Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe (48),
Tauch- und Schwimmblattvegetation, Quellfluren, Röhrichte und Großseggen-Riede (50),
Feuchtheiden (47), Zwergstrauchheiden (45), Wachholderheiden (25), Magerrasen bodensaurer Standorte (15), Magerrasen basenreicher Standorte (11),
Sandrasen (16/17), Trockenrasen (10), Feldgehölze (85), Feldhecken (86),
sowie
Flutrasen, Magerwiese mittlerer Standorte, Montane Magerwiese mittlerer Standorte, Magerweide mittlerer Standorte, Saumvegetation, Dominanzbestände, Hochstauden- und Schlagfluren, Ruderalvegetation, Gebüsche, Gestrüpp, Lianen- und Kletterpflanzenbestände und Naturnahe Wälder
Verbreitungsschwerpunkt:
Neckar-Tauber-Gäulandschaften, Oberrheinebene, Donau- und Neckartal.
Bedingungen zur Erfassung als §-32-Biotop
Erfasst werden alle naturnahen regelmäßig überschwemmten Bereiche. Nicht erfasst werden
Intensiv genutzte Bereiche der regelmäßig überschwemmten Auen, insbesondere gekennzeichnet durch Ackerflächen, Intensivgrünland, Sonderkulturen, naturferne Waldbestände,
Siedlungs- und Infrastrukturflächen.
Kartierhinweise:
Zusätzlich zu diesem geomorphologisch definierten Biotoptyp müssen gegebenenfalls weitere
durch § 32 geschützte, über die Vegetation definierte Biotoptypen erfasst werden, zum Beispiel
eine im regelmäßig überschwemmten Bereich gelegene Nasswiese.
Nicht zum regelmäßig überschwemmten Bereich gehören die darin gelegenen Gewässer. Die
durch § 32 geschützten Gewässer werden als eigene Biotoptypen kartiert.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Still- und Fließgewässer, Hoch- und Übergangs- und Niedermoore innerhalb der naturnahen
regelmäßig überschwemmten Bereiche werden als eigene Biotoptypen erfasst. Eine
Verschlüsselung des regelmäßig überschwemmten Bereichs erfolgt dann nicht. Alle anderen
Biotopstrukturen innerhalb der regelmäßig überschwemmten Bereiche werden wie bisher als
eigener Biotop erfasst. Im Datensatz muss jedoch der regelmäßig überschwemmte Bereich
unter morphologische Strukturen verschlüsselt werden (i. R. 100%).
Kartierhinweise:
Als Suchräume für naturnahe regelmäßig überschwemmte Bereiche gelten:
- durch Verordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete,
- ergänzt durch die fachlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete
Regelmäßig überschwemmte Bereiche in naturfernen Waldbeständen werden nicht erfasst.
Hierzu zählen Bestände (>0,5 ha) in denen gebietsfremde Baumarten wie z. B. Douglasie,
Lärche, Schwarzkiefer, Hybrid- Pappel oder die Fichte außerhalb der montanen Höhenstufe
dominieren. Der Anteil dieser Baumarten am Bestand ist dabei größer als 50 %. Kleinflächig
naturferne Bestände unter 0,5 ha können jedoch in die Abgrenzung des naturnahen
regelmäßig überschwemmten Bereichs einbezogen werden.
Morphologische Strukturen
2.3
167
Stillgewässer
Natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der
dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche sind nach § 32 NatSchG geschützt. Zu den größeren Stillgewässern zählen z.B. Seen, Teiche (nicht oder nur extensiv bewirtschaftet), Weiher
sowie naturnah entwickelte Abbaugewässer oder Teilbereiche derselben. An den Ufern laufen
natürliche Verlandunsprozesse ab oder sind zu erwarten. Es sind Bereiche stehender Gewässer (Teich, Weiher, See, Baggersee), in denen es durch Ablagerung von anorganischen Sedimenten und organischem Material (Mudde, Torf) zu einer allmählichen Aufhöhung des Gewässerbodens kommt. Eine vollständige Vegetationsabfolge eines Verlandungsbereichs vom Wasser zum Land eines eutrophen Gewässers besteht aus Tauch- und Schwimmblattvegetation,
Röhricht, Großseggenried und/oder Niedermoor, Gebüsch feuchter Standorte und Bruchwald.
Im Bereich zwischen Röhricht und Bruchwald eutropher Seen erfolgt meist Torfbildung (Seggen- und Schilftorf) über der Mudde.
Nicht erfasst werden Bereiche, die nicht natürlich oder naturnah entwickelt sind oder Stillgewässer bzw. Teile davon, in denen ein Abbau von Rohstoffen noch direkt im Gewässer stattfindet. Ebenfalls ausgeschlossen sind intensiv bewirtschaftete Stillgewässer oder Teile derselben.
20
Stillgewässer im Moorbereich [13.10] [FFH 3160]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Stillgewässertypen im Hochmoor sind genetisch verschieden. Im Zentrum größere Schlenken
und Kolke als natürliche Stillgewässer ohne Anschluß an den Mineralboden, im Gegensatz
dazu Restseen mit Anschluß an den Mineralboden. Auch Randsumpf (Lagg) gelegentlich mit
Stillgewässer-Charakter.
Außer natürlichen häufig auch künstliche Stillgewässer:
wassergefüllte Torfstiche und Gräben mit stehendem bis langsam ziehendem Wasser.
Gewässer in sehr nährstoffarmen und sauren Mooren häufig frei von höheren Pflanzen. Teilweise flutende Torfmoose, Braun- oder Lebermoose (Drepanocladus, Cladopodiella fluitans,
Gymnocolea inflata), selten Bestände der Kleinen Teichrose (Nuphar pumila).
In weniger nährstoffarmen Moorgewässern außerdem Wasserschlauch-Arten (Utricularia minor, Utricularia intermedia), Zwerg-Igelkolben (Sparganium natans), Weiße Seerose (Nymphaea alba), Schwimmendes Laichkraut (Potamogeton natans), Kleine Wasserlinse (Lemna
minor), weitere Schwimmpflanzen, untergetaucht wachsende Höhere Pflanzen und Armleuchter-Algen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Alpenvorland, Schwarzwald.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Natürliches Stillgewässer im Moor
Als Kolke, Restseen im Zentrum von Mooren, sehr nasse Laggbereiche, große Schlenken ausgebildet; Natürliche Entstehung i. d. R. an allmählichen Übergängen, unscharfen Grenzen und
dem Fehlen sonstiger Eingriffe in der Umgebung zu erkennen.
Anthropogenes Stillgewässer im Moor
Torfstiche und größere Gräben mit stehendem oder kaum bewegtem Wasser, auch angelegte
Tüpmpel und Teiche. Künstliche Entstehung meist an geraden Kanten, abrupten Abbrüchen
und abgelagertem Abraum zu erkennen. I. d. R. weitere Eingriffe in der Umgebung.
168
Morphologische Strukturen
Moorseen, bei denen Aufstauung zur Ablösung des Torfkörpers vom Untergrund und damit zu
schwimmenden Mooren geführt hat, gehören als Sonderfall ebenfalls hierher (z. B. aufgestaute
Karseen im Nordschwarzwald).
Die Wasserpflanzen-Gesellschaften der Stillgewässer der Moore gehören zu den Klassen Utricularietea und Lemnetea und zum Verband Nymphaeion. In Baden-Württemberg kommen vor:
•
•
•
•
•
•
•
Gesellschaft des Kleinen Wasserschlauchs (Scorpidio-Utricularietum minoris), besiedelt
v. a. basenreiche Schlenken und kleinere Moorgewässer im Alpenvorland.
Gesellschaft des Blaßgelben Wasserschlauchs (Sphagno-Utricularietum ochroleucae),
selten in sauren und nährstoffarmen Schlenken in Hochmooren des Südschwarzwaldes
und Oberschwabens anzutreffen.
Gesellschaft des Kleinen Igelkolbens (Sparganietum minimi), in basenreichen, mäßig
nährstoffreichen, natürlichen oder künstlichen Moorgewässern v. a. im Alpenvorland.
Gesellschaft des Südlichen Wasserschlauchs (Utricularietum australis), v. a. für Torfstiche und Moorgräben charakteristisch, kennzeichnet basenreiche, mäßig nährstoffreiche Gewässer.
Gesellschaft der Kleinen Teichrose (Nupharetum pumili), eine seltene Schwimmblattgesellschaft kalter, saurer und nährstoffarmer Moorseen im Südschwarzwald und in
Oberschwaben.
Gesellschaft der Weißen Seerose (Nymphaeetum albae), häufig in basenreichen und
mäßig sauren Moorseen und Torfstichen anzutreffen.
Gesellschaft des Schwimmenden Laichkrauts (Potamogeton natans-Gesellschaft),
ebenfalls eine weitverbreitete Schwimmblattgesellschaft in tieferen, natürlichen oder
künstlichen, basenreichen und recht nährstoffreichen Moorgewässern.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Nuphar pumila, Nymphaea alba, Potamogeton natans, Sparganium natans, Utricularia australis, Utricularia intermedia, Utricularia minor, Utricularia vulgaris.
Zusätzlich eine Reihe von Moosen:
Flutende Torfmoose (z. B. Sphagnum cuspidatum , Sphagnum denticulatum), Drepanocladus
fluitans und andere Arten der Gattung, Cladopodiella fluitans, in Schlenken von Kalkniedermooren Scorpidium scorpioides.
Typische Struktur:
Sehr unterschiedlich; z. T. nur Unterwasservegetation, z. T. Schwimmblattdecken und zusätzlich Unterwasservegetation. In Schlenken oft enge Verzahnung mit Übergangsmoorgesellschaften.
Typische Standorte:
Tiefere, ganzjährig vernäßte Schlenken in sauren Übergangs- und Hochmooren oder basenreichen Nieder- bis Übergangsmooren; sehr saure und nährstoffarme Hochmoorkolke; Gräben
und wassergefüllte Torfstiche; Restseen, die von Verlandungsmoorgürteln umgeben sind.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Hoch- und Übergangsmooren:
Nicht oder nur selten austrocknend und im zentralen Bereich die charakteristischen Arten der
Hoch- und Übergangsmoore fehlend, dagegen gelegentlich Wasserpflanzen vorhanden.
Unterschiede zu Tümpel und Hüle (21):
Umgeben von Torfkörper oder zumindest daran angrenzend.
Morphologische Strukturen
169
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle natürlichen und anthropogenen Stillgewässer im Moor, unabhängig von der
Entstehung und der vorhandenen Vegetation.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
21
Tümpel und Hüle [13.20] [FFH 3130]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Künstliche oder natürliche, meist seichte Kleingewässer in Geländevertiefungen außerhalb von
Hochmooren. Häufig über wasserstauendem Untergrund ausgebildet. Wasserführung oft nur
temporär, aber doch so lange, dass eine Uferlinie zumindest andeutungsweise ausgebildet ist.
Verbreitungsschwerpunkte:
In fast allen Naturräumen vorkommend.
Untergliederung:
•
Tümpel
Natürliche oder naturnahe Kleingewässer ohne naturferne Abdichtung oder Uferbefestigung, die an bestimmter Stelle über lange Zeit hinweg existieren. Tümpel werden
von Schmelz-, Regen- oder Grundwasser gespeist oder entstehen als Folge von Überschwemmungen und sind i. d. R. ohne Zu- und Abfluß. Viele Tümpel sind temporär, das
heißt sie trocknen jährlich über eine bestimmte Zeit aus, es fehlt ihnen dann weitgehend eine Tauch- und Schwimmblattvegetation.
•
Hüle
In der Regel künstliche, ältere Kleingewässer der Schwäbischen Alb, die einem bestimmten
Zweck dienen (Viehtränke, Löschwassertümpel), sonst den Tümpeln ähnlich.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Arten der Röhrichte und Riede, bei perennierenden Kleingewässern auch Wasserpflanzen. Auf
trockengefallenem Grund temporärer Tümpel Arten der Zwergbinsen-Gesellschaften (IsoetoNanojuncetea) und der Zweizahn-Melden-Ufersäume (Bidentetea):
Alisma plantago-aquatica, Alopecurus aequalis, Alopecurus geniculatus, Bidens tripartitus,
Chenopodium rubrum, Cyperus fuscus, Gnaphalium uliginosum, Juncus articulatus, Juncus
bufonius, Lythrum portula, Persicaria amphibia, Persicaria hydropiper, Ranunculus sceleratus,
Rorippa amphibia, Rorippa palustris, Veronica catenata.
Typische Struktur:
Oft temporäre oder gelegentlich dauernd wasserführende Kleingewässer geringer Tiefe.
Typische Standorte:
In natürlichen oder künstlichen Geländevertiefungen mit wasserundurchlässigem Untergrund.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Teich und Weiher:
170
Morphologische Strukturen
Episodisch oder periodisch austrocknendes Kleingewässer (selten ständig wasserführend),
aufgrund der geringen Tiefe ohne ausgeprägte Zonierung. Bei temporären Tümpeln und Hülen
häufig ohne Tauch- und Schwimmblattvegetation.
Unterschiede zu Pfützen:
Über mindestens mehrere Monate hinweg wasserführend. Mit typischer Vegetation, die sich
von der umgebenden Vegetation deutlich unterscheidet.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Hülen und Tümpel einschließlich ihrer Ufervegetation.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Zusätzlich zur Biotopstruktur „Tümpel und Hülen“ wird die entsprechende Vegetation erfasst
und verschlüsselt.
22
Teich [13.72/13.50] [FFH 3130, 3150]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Künstliche, ganzjährig wasserführende Gewässer mittlerer Größe und geringer Tiefe, meist mit
einer Tauch- und Schwimmblattvegetation und Verlandungszonen. Teiche haben eine Ablaßmöglichkeit (Mönch).
Verbreitungsschwerpunkte:
In fast allen Naturräumen vorkommend.
Typische Vegetation an Teichen:
Wasserpflanzen, z. T. mit Tauch- und Schwimmblattvegetation (50)
Röhricht (51)
Typische Standorte:
In natürlichen oder künstlichen Geländevertiefungen mit wasserundurchlässigem Untergrund.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Tümpel und Hüle (21):
Nicht episodisch oder periodisch austrocknend, Ablaßmöglichkeit (Mönch) vorhanden, d. h.
regulierbarer Wasserstand.
Unterschiede zum Weiher (25):
Ablaßmöglichkeit vorhanden.
Bedingung zur Erfassung als §32 Biotop:
Erfasst werden alle naturnahen Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation. Teiche oder Teile
davon, die nicht naturnahe entwickelt sind und intensiv bewirtschaftete Teichanlagen (Fischerei) werden nicht kartiert.
Morphologische Strukturen
171
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Verlandungsbereiche und Schwimmblattzonen, sofern vorhanden, werden als Vegetationsstruktur (§32) verschlüsselt und ggf. mit der morphologischen Struktur Teich überlagert.
23
See [13.61/13.50] [FFH 3110, 3140, 3150]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Großflächige, meist tiefere, natürliche Gewässer mit mehr oder weniger gut ausgeprägten Verlandungsbereichen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Alpenvorland, Hochschwarzwald (Karseen).
Kennzeichnende Vegetation:
Tauch- und Schwimmblattvegetation (50)
Röhricht (51)
Großseggen-Ried (52)
Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor (41)
Niedermoor (42)
Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe (48)
Feuchtgebüsch (60)
Bruchwald (35, 37)
Typische Struktur:
Typische Vegetationszonierung bei eutrophen Gewässern mit Tauch- und Schwimmblattvegetation, Röhricht, Großseggen-Ried, Niedermoor, Gebüsch feuchter Standorte, Bruchwald;
bei oligo- und dystrophen Gewässern mit Hochmoor, Übergangsmoor, Niedermoor und Moorwald.
Bedingung zur Erfassung als §32 Biotop:
Erfasst werden alle natürlichen oder naturnahen Seen einschließlich ihrer Ufervegetation. Seen
oder Teile davon, die nicht naturnahe entwickelt sind, werden nicht kartiert.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Verlandungsbereiche der Flachwasserzonen werden als Vegetationsstruktur (§32) verschlüsselt. Baggerseen und Stauseen werden nicht als See erfasst.
172
25
Morphologische Strukturen
Weiher [13.71/13.50] [FFH 3130, 3150]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Natürliche oder künstliche, ganzjährig wasserführende Gewässer mittlerer Größe und geringer
Tiefe, meist mit einer Tauch- und Schwimmblattvegetation und Verlandungszonen.
Verbreitungsschwerpunkte:
In fast allen Naturräumen vorkommend.
Kennzeichnende Vegetation:
Tauch- und Schwimmblattvegetation (50)
Röhricht (51)
Großseggen-Ried (52)
Feuchtgebüsch (60)
Typische Struktur:
In natürlichen oder künstlichen Geländevertiefungen mit wasserundurchlässigem Untergrund.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Tümpel und Hüle (21):
Nicht episodisch oder periodisch austrocknend.
Unterschiede zum Teich (22):
Weiher haben keine Ablaßmöglichkeit (Mönch).
Unterschiede zum See (23):
Geringe Wassertiefe.
Unterschiede zum Baggersee (26):
Nicht durch Kies- und Sandabbau entstanden.
Bedingung zur Erfassung als §32 Biotop:
Erfasst werden alle natürlichen oder naturnahen Weiher einschließlich ihrer Ufervegetation.
Weiher oder Teile davon, die nicht naturnahe entwickelt sind und intensiv bewirtschaftete Weiher (z.B. Fischerei) werden nicht kartiert.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Verlandungsbereiche der Ufer (§32) werden als Vegetationsstruktur verschlüsselt.
26
Baggersee [13.63/13.50] [FFH 3110, 3140, 3150]
Beschreibung
Durch Naßbaggerung entstandener Grundwassersee mit mehr oder weniger gut ausgeprägten
Verlandungsbereichen.
Morphologische Strukturen
173
Verbreitungsschwerpunkte:
Oberrheinebene, Alpenvorland.
Kennzeichnende Vegetation:
Tauch- und Schwimmblattvegetation (50)
Röhricht (51)
Feuchtgebüsch (60)
Schwarzerlen-Bruchwald (35)
Typische Struktur:
Typische Vegetationszonierung mit Tauch- und Schwimmblattvegetation, Röhricht, Gebüsch
feuchter Standorte und Bruchwald.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Weiher (25):
Tiefer, durch Naßbaggerung entstandener Grundwassersee.
Unterschiede zum See (23):
Künstlich durch Kies-/Sandabbau entstanden.
Bedingung zur Erfassung als §32 Biotop:
Erfasst werden naturnahe entwickelte Baggerseen oder Teilbereiche davon. Der Abbaubetrieb
muss eingestellt sein.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Verlandungsbereiche der Ufer (§32) werden als Vegetationsstruktur verschlüsselt.
28
Altwasser [13.32] [FFH 3130, 3150]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Durch natürliche oder künstliche Vorgänge vom Hauptgewässer abgetrennter, nicht oder nur
bei starkem Hochwasser durchströmter Altlauf. Nach Abtrennung vom Fließgewässer Einsetzen des Verlandungsprozesses mit entsprechender Verlandungsvegetation. Zum Teil mit
Auwald(resten) als begleitende Vegetation.
Verbreitungsschwerpunkte:
Oberrheinebene, Donautal.
Typische Vegetation des Verlandungsbereichs:
Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe (48)
Tauch- und Schwimmblattvegetation (50)
Röhricht (51)
Großseggen-Ried (52)
Schwarzerlen-Bruchwald (35)
174
Morphologische Strukturen
Typische Vegetation:
Sumpfwälder/Feuchtwälder (46, 01)
Hartholzauwald(41)
Schwarzerlen-Bruchwald (35)
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Altarm:
Ohne Durchfluß, mit stehendem Wasser und der typischen Vegetation der Stillgewässer. Über
dem alten Bach- oder Flußsediment Ablagerung von Feinsedimenten und organischem Material.
Unterschiede zu Tümpel und Hüle, Teich, Weiher, See (21, 22, 25, 23):
Bei fortgeschrittener Verlandung mit entsprechender Vegetation nur durch Lage (in Fluß- oder
Bachaue meist in Nachbarschaft zum jetzigen Gewässerlauf) und Reliefform zu unterscheiden.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Altwasser, die zumindest zeitweise Wasser führen, einschließlich der Ufervegetation. Nicht erfasst werden Altwasser, deren Ufer oder Sohle über längere Strecken künstlich verändert wurde.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Die Biotopstruktur umfaßt die geomorphologische Form des Altwassers einschließlich der Ufervegetation. Zusätzlich wird die Verlandungs- und Ufervegetation über die entsprechenden
Biotopstrukturen erfasst und verschlüsselt. Ehemalige Haupt- oder Nebengerinne von
Fließgewässern, die noch durchströmt werden, sind unter dem Leitbiotoptyp Fließgewässer als
naturnaher Altarm zu verschlüsseln.
Gewässer, die durch Biotoppflegemaßnahmen wiederhergestellt wurden, können ebenfalls
erfasst werden.
175
Morphologische Strukturen
2.4
Offene Felsbildungen, Steilwände, Block- und Geröllhalden
Offene Felsbildungen
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Zutage tretende Festgesteine ohne oder mit sehr geringer, kleinflächiger Bodenbildung (in
Felsspalten, auf Felsbändern). Größere Felsbildungen häufig gegliedert in Felswände, Felsköpfe, -bänder, -spalten und -überhänge. Vegetation meist sehr lückig, bestehend aus Moosund Flechtenrasen, niederwüchsigem, lückigem Trockenrasen, sowie in Spalten siedelnden
Farnen und Sträuchern.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Schwäbische Alb.
Untergliederung:
•
Natürliche offene Felsbildung (einschließlich Felsbänder)
Durch natürliche Erosionsvorgänge entstandene Felsbildungen, meist aus morphologisch
harten Gesteinen.
•
Anthropogen freigelegte Felsbildung (Steinbrüche, Felsanschnitte)
Durch menschliche Tätigkeiten freigelegte Felsbildungen, beispielsweise in Steinbrüchen,
an Straßen- und Bahnböschungen.
50
Felsformation [21.11] [FFH 6110, 8210, 8220, 8230]
Große breite Felsbänder einer geologischen Formation; Bsp.: Schwammkalkstotzen
entlang des Albtraufes im Weißjura delta.
51
Felswand [21.11, 21.12] [FFH 6110, 8210, 8220, 8230]
Schroffer, mindestens 5 m hoher und 10 m breiter, natürlicher oder anthropogener
Steilabfall im Gelände mit offenem Fels.
52
Fels einzeln [21.11] [FFH 6110, 8210, 8220, 8230]
Einzelne Felsen meist als große Blöcke abgesprengt oder als einzelne Stotzen aus oder
über den Boden hinausragend.
Typische Vegetation:
Offene Felsbildungen mit Moos- und Flechtengesellschaften oder Felsflur- und Felsspaltengesellschaften aus Phanerogamen, an Kalkfelsen der Ordnung Potentilletalia caulescentis, an
Silikatfelsen der Ordnung Androsacetalia vandelii. Auf Felsköpfen Gesellschaften der Ordnung
Sedo-Scleranthetalia, auf besonnten Felsbändern auch Arten der Trockenrasen. An Felsfüßen
unter Überhängen vereinzelt die Scharfkraut-Balmengesellschaft (Sisymbrio-Asperuginetum).
Kennzeichnende Pflanzenarten der offenen Felsbildungen (50- 52) und des LRT 8210:
Alyssum montanum subsp. montanum, Androsace lactea, Asplenium ruta-muraria, Asplenium
trichomanes, Asplenium viride, Athamanta cretensis, Biscutella laevigata (!), Campanula cochleariifolia, Cystopteris fragilis, Dianthus gratianopolitanus, Draba aizoides(!), Galium anisophyllon, Hieracium bifidum, Hieracium bupleuroides, Hieracium franconicum, Hieracium humile,
Hieracium wiesbaurianum, Kernera saxatilis(!), Saxifraga paniculata, Saxifraga rosacea, Sedum dasyphyllum, Sesleria albicans, Valeriana tripteris; zahlreiche Moos- und Flechtenarten.
Kennzeichnende Pflanzenarten der offenen Felsbildungen (50- 52) und des LRT 8220:
Asplenum adiantum-nigrum, Asplenium septentrionale(!), Epilobium collinum, Epilobium lanceolatum, Hieracium schmidtii, Polypodium vulgare, Saxifraga paniculata, Sedum dasyphyllum,
Sedum telephium, Silene rupestris, Woodsia ilvensis; zahlreiche Moos- und Flechtenarten.
176
Morphologische Strukturen
Kennzeichnende Pflanzenarten der offenen Felsbildungen (50- 52) und des LRT 8230:
Aira caryophyllea, Allium senescens, Erophila praecox, Filago minima, Montia fontana subsp.
chondrosperma, Myosotis stricta, Petrorhagia prolifera, Rumex acetosella, Scleranthus perennis (!), Sedum acre, Sedum album, Sedum annuum(!), Sedum rupestre, Sedum sexangulare,
Silene rupestris, Trifolium arvense, Veronica fruticans, Veronica verna.
Weitere kennzeichnende Pflanzenarten der offenen Felsbildungen (50- 52):
Amelanchier ovalis, Festuca pallens, Sempervivum tectorum.
Balmengesellschaft: Asperugo procumbens, Bromus sterilis, Bromus tectorum, Chenopodium
hybridum, Sisymbrium austriacum.
Typische Standorte:
Nackter Fels ohne Bodenbildung oder sehr flachgründiger Boden auf Bändern, in Spalten. Sehr
schlechte Wasserversorgung und extreme Wuchsbedingungen.
Typische Relieflage:
An Steilhängen, in Schluchten, an Kämmen und auf Kuppen; außerdem überall dort, wo Festgesteine oberflächennah anstehen.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Felsengebüsch:
Weitgehend gehölzfrei, typische Sträucher der Felsengebüsche wie Amelanchier ovalis und
Cotoneaster integerrimus treten höchstens vereinzelt auf.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle offenen Felsbildungen, die höher als 1,5 m sind oder die bei senkrechter
Projektion eine Fläche von mehr als 10 m2 einnehmen. Kleinere Flächen können, müssen aber
nicht kartiert werden. Sind kleinere Flächen in andere § 32-Biotope eingebettet, müssen sie
miterfasst werden.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der §32-Kartierung der Kreise. Abweichend
davon werden in der Waldbiotopkartierung nur Felsen aufgenommen, die eine Höhe von
mindestens drei Metern und ein Volumen von mindestens 50 m³ Inhalt haben, wenn sie nicht
den FFH-LRT 8210-30 zugeteilt werden können. Im Erläuterungsbericht wird darauf
hingewiesen, daß alle offenen Felsbildungen nach § 32 NatSchG geschützt sind. Sind kleinere
Flächen in andere Biotope eingebettet, müssen sie miterfasst werden.
In der Biotopbeschreibung erfolgen Angaben zu Höhe, Struktur und Gesteinsart.
Kartierhinweise:
Anthropogen freigelegte Felsbildungen an Straßen oder sonstigen Verkehrswegen werden nur
erfasst, wenn sie nicht technisch gesichert sind (Draht, Netze, etc.). Felswände in Steinbruchanlagen werden nur bei eingestelltem Abbaubetrieb kartiert. Ist der Betrieb trotz Abbaugenehmigung nur vorläufig eingestellt, können Biotopstrukturen erfasst werden. Gebüsche am
Rande von Felsen werden als Felsengebüsch (27) kartiert. Vereinzelte Sträucher in größeren
Felsspalten gehören noch zur Vegetation offener Felsbildungen. Neben der geomorphologisch
definierten Biotopstruktur „Offene Felsbildungen“ werden, falls vorhanden, die Trockenrasen
auf den Felsköpfen und -bändern erfasst und verschlüsselt. Zum Biotoptyp gehören auch die
weichen Molassefelsen des Alpenvorlandes, deren Gestein leicht abreibbar ist.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
Morphologische Strukturen
177
[8210] Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
FFH-Lebensraumtyp: Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Geklüftete oder gebankte Kalk- oder Basaltfelsen mit Vorkommen von Felsspaltenvegetation
oder mit Moos- und Flechtenbewuchs. Zumeist natürliche Felsen, die aufgrund ihrer Größe und
wegen höchstens spärlicher Bodenbildung in Felsspalten in der Regel nicht von Gehölzen bewachsen werden. Die Standorte unterliegen aufgrund ihrer Exposition und fehlender Bodenbildung oft extremen Temperaturschwankungen.
Kennzeichnende Biotoptypen
Offene Felsbildung (einschließlich Felsbänder) (21.10 ) [§ 32], Trockenrasen (36.70 )
[§ 32].
Kennzeichnende WBK-Biotoptypen
Felsformation (50), Felswand (51), Fels einzeln (52), Trockenrasen (10)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Ordnung Potentilletalia caulescentis , zahlreiche Moos- und Flechtengesellschaften.
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. Fels einzeln (52)
Erfassungskriterien
Erfasst werden markante Felsen ab einer Felsfläche von 10 m² (in horizontaler Projektion), an
denen in Felsspalten eine lebensraumtypische Gefäßpflanzenvegetation vorkommt oder die
von Moosen und Flechten besiedelt sind. Zum Lebensraumtyp gehören auch entsprechende
künstliche Felsen, z.B. Steinbrüche. Nicht zum Lebensraumtyp gehört dagegen Felsspaltenvegetation an Mauern und Ruinen.
Anmerkungen zur Erfassung
• Sofern sie von naturschutzfachlicher Bedeutung sind, können auch kleine Felsen (< 10
m²) erfasst werden
• Moose und Flechten müssen nicht bestimmt werden.
• In der Beschreibung der Erfassungseinheiten im Managementplan sollen Aussagen zur
ungefähren Höhe des Felsen gemacht werden.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Unterschiede zu Kalk-Pionierrasen [*6110]
Die Arten siedeln überwiegend in Felsspalten oder direkt auf dem Fels, nicht in einer zum Teil
nur sehr geringmächtigen Rohbodenauflage.
Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Schwäbische Alb.
Regionale Differenzierung
Die Bestände der Schwäbischen Alb sind besonders gut ausgeprägt, unter anderem durch die
räumliche Nähe zu den Alpen, welche die Einwanderung verschiedener Arten ehemals begünstigte. Im Norden des Landes sind die Bestände zumeist artenarm ausgebildet.
178
Morphologische Strukturen
Naturraum
Naturraumtypische Arten
Voralpines Hügel- und Moorland
Campanula cochleariifolia, Hieracium
bifidum, Hieracium bupleuroides,
Saxifraga paniculata
–
Alyssum montanum subsp. montanum, Androsace lactea, Athamanta
cretensis, Biscutella laevigata, Campanula cochleariifolia, Dianthus gratianopolitanus, Draba aizoides, Galium
anisophyllon, Hieracium bifidum,
Hieracium bupleuroides, Hieracium
franconicum, Hieracium humile, Hieracium wiesbaurianum, Kernera saxatilis, Saxifraga paniculata, Saxifraga
rosacea, Sedum dasyphyllum
–
–
–
–
Alyssum montanum subsp. Montanum
Donau-Iller-Lech-Platte
Schwäbische Alb
Schwäbisches Keuper-Lias-Land
Neckar- und Tauber-Gäuplatten
Odenwald
Hochrheingebiet
Oberrhein-Tiefland
Naturraumtypische Ausprägungen
–
–
exponierte Felsköpfe in Durchbruchstälern sowie am NW-Trauf der Alb,
Vorkommen des Drabo-Hieracietum
humilis
–
–
–
–
–
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
A
Lebensraumtypisches Artenspektrum (in
Abhängigkeit von Bestandsgröße und
natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt
vorhanden
B
deutlich verarmt
C
keine oder nur in
nicht beeinträchtigender Menge
in beeinträchtigender Menge
in stark beeinträchtigender Menge
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
B
C
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt vorhanden
deutlich an Strukturen
verarmt
weitgehend natürlich, für den Lebensraumtyp
günstig
leichte Beschattung
durch benachbarte
Gehölze oder
Gebäude, im Wald
durch standortsfremde Nadelhölzer,
geringer Tritteinfluss
starke Beschattung
durch benachbarte
Gehölze oder Gebäude, , im Wald durch
standortsfremde
Nadelhölzer, starker
Tritteinfluss
B (mittel)
C (stark)
Beeinträchtigungen1
A (gering)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
[8220] Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
FFH-Lebensraumtyp: Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Geklüftete oder gebankte Silikatfelsen mit Vorkommen von Felsspaltenvegetation oder mit
Moos- und Flechtenbewuchs. Zumeist natürliche Felsen, die aufgrund ihrer Größe und wegen
höchstens spärlicher Bodenbildung in Felsspalten in der Regel nicht von Gehölzen bewachsen
werden. Die Standorte sind aufgrund ihrer Exposition und fehlender Bodenbildung extremen
Temperaturschwankungen ausgesetzt.
Kennzeichnende Biotoptypen
Offene Felsbildung (einschließlich Felsbänder) (21.11 ) [§ 32], Trockenrasen (36.70 )
[§ 32].
Kennzeichnende WBK-Biotoptypen
Felsformation (50)
179
Morphologische Strukturen
Felswand (51)
Fels einzeln (52)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Ordnung Androsacetalia vandellii , zahlreiche Moos- und Flechtengesellschaften.
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. Fels einzeln (52)
Erfassungskriterien
Erfasst werden markante Felsen ab einer Felsfläche von 10 m² (in horizontaler Projektion), an
denen in Felsspalten eine lebensraumtypische Gefäßpflanzenvegetation vorkommt oder die
von Moosen und Flechten besiedelt sind. Zum Lebensraumtyp gehören auch entsprechende
künstliche Felsen, z.B. Steinbrüche. Nicht zum Lebensraumtyp gehört dagegen Felsspaltenvegetation an Mauern und Ruinen.
Anmerkungen zur Erfassung
• Sofern sie von naturschutzfachlicher Bedeutung sind, können auch kleine Felsen (< 10
m²) erfasst werden
• Moose und Flechten müssen nicht bestimmt werden.
• In der Beschreibung der Erfassungseinheiten im Managementplan sollen Aussagen zur
ungefähren Höhe des Felsen gemacht werden.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Unterschiede zu Pionierrasen auf Silikatfelskuppen [8230]
Die Arten siedeln überwiegend in Felsspalten oder direkt auf dem Fels, nicht in einer zum Teil
nur sehr geringmächtigen Rohbodenauflage.
Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Schwarzwald (Naturräume 152 und 155).
Regionale Differenzierung
Die wenig diversen Syntaxa dieses Lebensraumtyps sind in den atlantisch getönten Naturräumen im Westen des Landes charakteristisch ausgeprägt, besonders in den Naturräumen 152
und 155.
Naturraum
Naturraumtypische Arten
Voralpines Hügel- und Moorland
Schwäbisches Keuper-Lias-Land
Neckar- und Tauber-Gäuplatten
Odenwald
–
–
–
Asplenium septentrionale, Epilobium
collinum
Asplenium septentrionale, Epilobium
collinum, Hieracium schmidtii, Saxifraga paniculata, Sedum dasyphyllum,
Silene rupestris, Woodsia ilvensis.
Schwarzwald
Naturraumtypische Ausprägungen
–
–
–
–
Vorkommen des Woodsio-Asplenietum septentrionalis im Südschwarzwald
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
180
Morphologische Strukturen
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt vorhanden
deutlich an Strukturen
verarmt
weitgehend natürlich,
für den Lebensraumtyp günstig
leichte Beschattung
durch benachbarte
Gehölze oder Gebäude, im Wald durch
standortsfremde
Nadelhölzer, geringer
Tritteinfluss
B (mittel)
starke Beschattung
durch benachbarte
Gehölze oder Gebäude, im Wald durch
standortsfremde
Nadelhölzer, starker
Tritteinfluss
C (stark)
Beeinträchtigungen1
A (gering)
B
C
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
[8230] Pionierrasen auf Silikatfelskuppen
FFH-Lebensraumtyp: Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
Beschreibung
Niedrigwüchsige, schüttere, annuellen- und kryptogamenreiche Pioniervegetation im Bereich
von Felsköpfen, -simsen und -bändern sowie auf Felsgrus silikatischer Gesteine. Die extrem
flachgründigen Standorte trocknen bereits im Frühsommer stark aus.
Kennzeichnende Biotoptypen
Offene Felsbildung (einschließlich Felsbänder) (21.10 ) [§ 32], Trockenrasen (36.70 )
[§ 32].
Kennzeichnende WBK-Biotoptypen
Felsformation (50)
Felswand (51)
Fels einzeln (52)
Trockenrasen (10)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Verbände Sedo-Scleranthion , Sedo albi-Veronicion dillenii .
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. Fels einzeln (52)
Erfassungskriterien
Erfasst wird die gesamte Fläche mit Vegetation der genannten Einheiten, sowohl mit im Bereich natürlicher Felsen als auch auf sekundären Standorten wie zum Beispiel an Steinbruchwänden. Nicht erfasst werden dagegen Vorkommen der Syntaxa an Mauern und Ruinen.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Unterschiede zu Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220]
Die Arten siedeln in einer zum Teil nur sehr geringmächtigen Rohbodenauflage. Die Vegetation
erreicht höhere Deckungsgrade und ist reicher an Annuellen.
181
Morphologische Strukturen
Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Schwarzwald, insbesondere im Naturraum Hochschwarzwald.
Regionale Differenzierung
Naturraum
Naturraumtypische Arten
Naturraumtypische Ausprägungen
Odenwald
Schwarzwald
–
Scleranthus perennis, Sedum annuum, Silene rupestris, Veronica
fruticans
–
Bestände im Südschwarzwald, Vorkommen des Sileno rupestrisSedetum annui
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
L
L
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. Ruderalarten und
Trittpflanzen
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt vorhanden
deutlich an Strukturen
verarmt
weitgehend natürlich,
für den Lebensraumtyp günstig
leichte Beschattung
durch benachbarte
Gehölze oder Gebäude, im Wald durch
standortsfremde
Nadelhölzer, geringer
Tritteinfluss
teilweise verändert
B (mittel)
starke Beschattung
durch benachbarte
Gehölze oder Gebäude, im Wald durch
standortsfremde
Nadelhölzer, starker
Tritteinfluss
stark verändert
C (stark)
Relief
Beeinträchtigungen1
nahezu natürlich
A (gering)
B
C
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
53 / 54
Steilwand aus Lockergestein [21.20]
z. T. geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Durch natürliche Erosion, häufig jedoch anthropogen entstandene Steilwände aus Lockergestein an Prallhängen, in Kies-, Sand-, Lehm- und Tongruben. In Lößgebieten häufig auch
entlang von Feldwegen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Lößgebiete, Niederterrassen der großen Flußtäler, Moränengebiete (z. B. Kraichgau, Kaiserstuhl, Rheinebene, Bergstraße, Schwarzwaldrand, Alpenvorland).
Untergliederung:
53 Lößwand (einschließlich Steilwände aus Lehm oder Ton) geschützt nach § 32 NatSchG
Steile, oft fast senkrechte Wand aus anstehendem Löß, Lehm oder Ton (bzw. Mergel),
nicht oder nur spärlich bewachsen und häufig mit Höhleneingängen zahlreicher Tierarten.
54 Sandsteilwand
Durch Kies- oder Sandabbau entstandene Steilwand, aufgrund der geringen Standfestigkeit
meist nur von geringem Alter.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
182
Morphologische Strukturen
Lößwände ohne oder nur mit spärlicher Vegetation aus Moosen und Flechten, seltener mit
Farnen (v. a. Asplenium trichomanes).
Sandsteilwände aufgrund ihres geringen Alters und des extremen Standorts meist frei von
Pflanzen.
Typische Struktur:
Sehr steile bis senkrechte Geländeabbrüche.
Typische Standorte:
Humusfreie, trockene, magere Standorte.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur offenen Felsbildung (50, 51, 52):
Steilwand aus lockerem, leicht abbaubarem Material (Kies, Sand, Schluff, Ton, Tuff).
Unterschiede zu Halden:
Erosionsform; Lockergestein in natürlicher, anthropogen unbeeinflußter Lagerung.
Unterschiede zum erdgeschichtlichen Aufschluß (80):
Steilwand nicht nur natürlich entstanden, sehr steile bis senkrechte Abbrüche.
Bedingung zur Erfassung als §32 Biotop:
Durch §32 sind alle Lösswände (einschließlich Steilwände aus Lehm oder Ton) geschützt, die
mindestens 1,5 m hoch sind und deren Böschungsneigung mindestens 45° beträgt. Nicht geschützt sind Vorkommen in aktuellen Abbaugebieten.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Steilwände aus Lockergestein in Hohlwegen werden nicht erfasst, sondern als Element der
Biotopstruktur „Hohlweg“ zugeordnet.
Morphologische Strukturen
55
183
Offene natürliche Gesteinshalde [21.30] [FFH 8150, 8160]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Natürlich entstandene waldfreie Halden aus Mergel, Feinschutt (Grus), Steinen oder Steinblöcken, häufig unterhalb von Felsen und an Steilhängen. Feinschuttreiche Halden durch Hangrutschungen häufig in Bewegung, Halden aus gröberem Material meist ruhend und vielfach
pleistozänen Ursprungs wie die aus großen Blöcken bestehenden Felsen- und Blockmeere des
Odenwaldes und Schwarzwaldes.
Vegetationsfrei oder mit einer lückigen Krautschicht aus tief wurzelnden Stauden und Gräsern
und mit Farnen (Schuttstauer), seltener mit Gehölzen. Auf konsolidierten Halden häufig artenreiche Moos- und Flechtenrasen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwäbische Alb, Schwarzwald, Odenwald, Tauberland.
Typische Vegetation:
Auf kalkhaltigen Standorten Pflanzengesellschaften der Klasse Thlaspietea rotundifolium mit
den Verbänden Petasition paradoxi und Stipion calamagrostis und der Klasse Seslerietea variae mit den Assoziationen Laserpitio-Seslerietum und Laserpitio-Calamagrostietum variae. Auf
kalkfreien Standorten Pflanzengesellschaften der Klasse Thlaspietea rotundifolii mit den Verbänden Galeopsion segetum und Androsacion alpinae.
Untergliederung:
•
Mergel- und Feinschutthalde
Halden aus Feinmaterial unterschiedlichen Basengehalts. I. d. R. junge, durch Hangrutschungen oder Überschüttungen in Bewegung befindliche Halden, daher meist ohne
Moose und Flechten.
•
Geröll- und Blockhalde
Halden aus grobem Material (Steine, Steinblöcke) unterschiedlichen Basengehalts. Meist
weitgehend ruhende Halden mit Moos- und Flechtenbewuchs.
Kennzeichnende Pflanzenarten der offenen natürlichen Gesteinshalden (55) und des
LRT 8110:
Cryptogramma crispa(!), Silene rupestris, Athyrium distentifolium
Kennzeichnende Pflanzenarten der offenen natürlichen Gesteinshalden (55) und des
LRT 8150:
Epilobium collinum, Galeopsis angustifolia, Galeopsis segetum(!), Silene rupestris, Teucrium scorodonia, zahlreiche Moos- und Flechtenarten
Kennzeichnende Pflanzenarten der offenen natürlichen Gesteinshalden (55) und des
LRT 8160:
Anthriscus sylvestris subsp. stenophyllus, Anthyllis vulneraria subsp. alpestris,
Calamagrostis varia, Campanula cochleariifolia, Cardaminopsis arenosa subsp. borbasii, Carduus defloratus, Chaenorhinum minus, Cystopteris fragilis, Galeopsis angustifolia, Gymnocarpium robertianum, Leontodon hispidus subsp. Hyoseroides, Leucanthemum adustum, Rumex
scutatus, Sesleria albicans, Stipa calamagrostis, Teucrium botrys, Vincetoxicum hirundinaria,
zahlreiche Moose und Flechten.
Weitere Kennzeichnende Pflanzenarten der offenen natürlichen Gesteinshalden (55):
Tussilago farfara, sowie Arten der Trockenrasen.
Typische Standorte und Relieflage:
Hänge mit rezenter Erosion ohne Bodenbildung oder mit sehr flachgründigen, skelettreichen
Rohböden. Häufig unterhalb von Felsen oder an Prallhängen von Fließgewässern.
184
Morphologische Strukturen
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Trockenrasen (10):
Kein Rasen, sondern wesentlich lückigere Vegetation aus Arten der Klassen Thlaspietalia rotundifolii oder Seslerietea variae oder weitgehend vegetationsfreie Flächen.
Unterschiede zur offenen Felsbildung (50, 51, 52):
Kein gewachsener Fels, sondern Ansammlung von Gesteinsbruchstücken oder Lockermaterial.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle auf weitgehend natürliche Weise entstandenen Gesteinshalden mit bis zu
50 % Gehölzbewuchs.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Offene natürliche Gesteinshalden werden von der Waldbiotopkartierung nur dann erfasst, wenn
sie weitgehend bestockungsfrei sind (Überschirmungsgrad < 50 %).
Kartierhinweise:
Offene Blockhalden können als morphologische Struktur nicht von einer Waldgesellschaft überlagert werden.
Beispiel: Eine Blockhalde ist zu 20 % mit einem Birkenblockwald bestockt; d. h. 80 % werden
als offene Blockhalde, die restlichen 20 % als Birkenblockwald verschlüsselt.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
[8110] Hochmontane Silikatschutthalden
FFH- Lebensraumtyp: Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe (Androsacetalia
alpinae und Galeopsietalia ladani)
Beschreibung
Silikatschutthalden der hochmontanen bis subalpinen Stufe, die zumindest auf Teilbereichen
von einer Vegetation des Cryptogrammetum crispae bewachsen sind.
Kennzeichnender Biotoptyp
Offene natürliche Gesteinshalde (21.30 ).
Kennzeichnender WBK-Biotoptyp
Offene natürliche Gesteinshalde (Blockhalde, Blockmeer, Mergel-Schutthalde) (55)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaft
Cryptogrammetum crispae .
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. offene natürliche Gesteinshalde (55)
Erfassungskriterien
185
Morphologische Strukturen
Erfasst werden Halden mit Vorkommen von Cryptogramma crispa, die von Natur aus zumindest mittelfristig offen bleiben und auf denen Gehölze einen Deckungsgrad von unter 50 %
haben. Nicht erfasst werden Bestände von Cryptogramma crispa an Trockenmauern.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Unterschiede zu Silikatschutthalden [8150]
Vorkommen einer Vegetation des Cryptogammetum crispae zumindest in Teilbereichen der
Blockhalde.
Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Beschränkt auf (hoch-)montane Lagen des Schwarzwaldes im Feldbergmassiv, früher auch am
Belchen.
Regionale Differenzierung
Keine.
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. Ruderalarten
den Lebensraumtyp abbauende
Arten, z. B. Gehölzanflug, Schlagflurarten
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt vorhanden
deutlich an Strukturen
verarmt
weitgehend natürlich;
für den Lebensraumtyp günstig
für den Lebensraumtyp noch günstig (z.B.
örtliche Eutrophierung,
Ablagerungen oder
Streuauflagen, Beschattung)
Relief
nahezu natürlich
Einschnitte durch
Wegebau
Natürliche Dynamik
Nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt
Halde z. T. anthropogen festgelegt
stark verändert, für
den Lebensraumtyp
ungünstig (z.B. großflächige Eutrophierung, Ablagerungen
oder Streuauflagen,
starke Beschattung)
stark verändert,
flächige Abgrabung
oder Überschüttung
Halde anthropogen
vollständig festgelegt
1
Beeinträchtigungen
A (gering)
B
B (mittel)
C
C (stark)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
[8150] Silikatschutthalden
FFH- Lebensraumtyp: Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
Beschreibung
Natürliche oder naturnahe offene Silikatschutthalden (Hangschutt mit unterschiedlichem Festigungsgrad) mit einer für Schutthalden typischen Gefäßpflanzen-Vegetation, insbesondere mit
Vorkommen von Galeopsietalia-segetum-Gesellschaften. Viele Flächen sind kryptogamenreich.
Aufgrund der extremen Standortverhältnisse können höhere Pflanzen zum Teil völlig fehlen.
Kennzeichnender Biotoptyp
186
Morphologische Strukturen
Offene natürliche Gesteinshalde (21.30 ) [§ 32].
Kennzeichnender WBK-Biotoptyp
Offene natürliche Gesteinshalde (Blockhalde, Blockmeer, Mergel-Schutthalde) (55)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Ordnung Galeopsietalia segetum ; zahlreiche Moos- und Flechtengesellschaften.
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. offene natürliche Gesteinshalde (55)
Erfassungskriterien
Erfasst werden alle Silikatschutthalden mit Gefäßpflanzen und/oder Moos- und Flechtenbewuchs, bei denen der Deckungsgrad der Gehölze unter 50 % liegt und für die angenommen
werden kann, dass sie zumindest mittelfristig von Natur aus waldfrei bleiben. Unter diesen Voraussetzungen werden auch Schutthalden in Steinbrüchen erfasst, wenn dort der Abbau eingestellt ist und die Schutthalde einer natürlichen Entwicklung unterliegt.
Anmerkung zur Erfassung
Bei der Abgrenzung ist der gesamte offene Bereich der Schutthalde einzubeziehen, gegebenenfalls einschließlich einzelner Bäume oder Sträucher und kleinerer Felspartien. Moose und
Flechten müssen nicht bestimmt werden.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Unterschiede zu LRT 8110
Vegetation des Cryptogrammetum crispae fehlt.
Verbreitungsschwerpunkte in Baden-Württemberg
Schwarzwald, hier insbesondere im Naturraum Hochschwarzwald (155), sowie Odenwald.
Regionale Differenzierung
Der Lebensraumtyp beherbergt reichlich (sub)atlantische Arten. Besonders gut ausgeprägte
Bestände finden sich daher im Schwarzwald, nach Osten zu werden sie seltener.
Naturraum
Naturraumtypische Arten
Voralpines Hügel- und Moorland
Odenwald
Schwarzwald
–
Epilobium collinum
Epilobium collinum, Galeopsis
segetum, Silene rupestris
Naturraumtypische Ausprägungen
Phololith-Schutthalden an HegauVulkanen
–
–
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. Ruderalarten, Arten
mesotraphenter Standorte
den Lebensraumtyp abbauende Arten
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegtationsstruktur (in Abhängigkeit von
Bestandsgröße und natürlichem Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in
nicht beeinträchtigender Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
A
B
C
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt
vorhanden
deutlich an Strukturen verarmt
weitgehend natürlich; für den Lebensraumtyp günstig
verändert; für den
Lebensraumtyp noch
günstig (z.B. örtliche
Eutrophierung, Ablage-
stark verändert, für
den Lebensraumtyp
ungünstig (z.B.
großflächige Eutro-
187
Morphologische Strukturen
rungen oder Streuauflagen durch angrenzende
Aufforstungen, Beschattung)
Relief
nahezu natürlich
Einschnitte durch Wegebau
natürliche Dynamik
nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt
A (gering)
Halde z. T. anthropogen
festgeglegt
Beeinträchtigungen1
B (mittel)
phierung, Ablagerungen oder Streuauflagen durch
angrenzende
Aufforstungen,
starke Beschattung)
stark verändert,
flächige Abgrabung
oder Überschüttung
Halde anthropogen
vollständig festgelegt
C (stark)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
[*8160]
Kalkschutthalden
FFH- Lebensraumtyp: Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Natürliche oder naturnahe Schutthalden aus Kalk- oder Mergelgestein; oftmals an wärmebegünstigten Stellen mit hoher Sonneneinstrahlung. Der Festigungsgrad des Kalkschutts kann
variieren und bisweilen treten auch höhere Feinerdebeimischungen auf. Die Schutthalden werden bisweilen nur von Moosen und Flechten besiedelt und können aufgrund der extremen
Standortverhältnisse zum Teil auch völlig ohne Bewuchs sein.
Kennzeichnender Biotoptyp
Offene natürliche Gesteinshalde (21.30 ) [§ 32].
Kennzeichnender WBK-Biotoptyp
Offene natürliche Gesteinshalde (Blockhalde, Blockmeer, Mergel-Schutthalde) (55)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Ordnung Stipetalia calamagrostis , Verband Petasition paradoxi ; zahlreiche Moos- und
Flechtengesellschaften.
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. offene natürliche Gesteinshalde (55)
Erfassungskriterien
Erfasst werden alle Kalkschutthalden mit Gefäßpflanzen und/oder Moos- und Flechtenbewuchs, bei denen der Deckungsgrad der Gehölze unter 50 % liegt und für die angenommen
werden kann, dass sie zumindest mittelfristig von Natur aus waldfrei bleiben. Unter diesen Voraussetzungen werden auch Schutthalden in Steinbrüchen erfasst, wenn dort der Abbau eingestellt ist und die Schutthalde einer natürlichen Entwicklung unterliegt.
Anmerkung zur Erfassung
Bei der Abgrenzung ist der gesamte offene Bereich der Kalkschutthalde einzubeziehen, gegebenenfalls einschließlich einzelner Bäume oder Sträucher und kleinerer Felspartien. Moose
und Flechten müssen nicht bestimmt werden.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Abgrenzungsprobleme unwahrscheinlich.
Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
188
Morphologische Strukturen
Schwäbische Alb.
Regionale Differenzierung
Die Bestände der Schwäbischen Alb sind besonders gut ausgeprägt, unter anderem durch die
räumliche Nähe zu den Alpen, welche die Einwanderung verschiedener Arten begünstigte. Die
dort sehr kleinflächig vertretenen Bestände des Lebensraumtyps 8120 Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii) sind in Baden-Württemberg kaum vom Lebensraumtyp 8160 zu trennen und werden diesem hier zugerechnet.
Naturraum
Naturraumtypische Arten
Naturraumtypische Ausprägungen
Voralpines Hügel- und Moorland
Campanula cochleariifolia
Donau-Iller-Lech-Platte
Schwäbische Alb
–
Anthriscus sylvestris subsp. stenophyllus, Calamagrostis varia, Campanula cochleariifolia, Carduus defloratus, Leontodon hispidus subsp. hyoseroides, Leucanthemum adustum,
Rumex scutatus, Stipa calamagrostis
–
–
Basalt-Schutthalden an HegauVulkanen
–
Vorkommen des Rumicetum scutati
Schwäbisches Keuper-Lias-Land
Neckar- und Tauber-Gäuplatten
–
–
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. Ruderalarten, Arten
mesotraphenter Standorte
den Lebensraumtyp abbauende Arten
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt vorhanden
deutlich an Strukturen
verarmt
weitgehend natürlich;
für den Lebensraumtyp günstig
verändert; für den
Lebensraumtyp noch
günstig (z.B. örtliche
Eutrophierung, Ablagerungen oder Streuauflagen durch angrenzende Aufforstungen, Beschattung)
Relief
nahezu natürlich
Einschnitte durch
Wegebau
natürliche Dynamik
nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt
A (gering)
Halde z. T. anthropogen festgeglegt
B (mittel)
stark verändert, für
den Lebensraumtyp
ungünstig (z.B. großflächige Eutrophierung, Ablagerungen
oder Streuauflagen
durch angrenzende
Aufforstungen, starke
Beschattung)
stark verändert,
flächige Abgrabung
oder Überschüttung
Halde anthropogen
vollständig festgelegt
C (stark)
Beeinträchtigungen1
B
C
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
Morphologische Strukturen
2.5
Geomorphologische Sonderformen
10
Schlucht, Tobel, Klinge [22.60]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
189
Beschreibung
Durch Wassererosion entstandene, talförmige Geländeeinschnitte mit steilen bis sehr steilen
(felsigen) Hängen. Talboden nur aus Gewässerbett und höchstens geringfügigen Anlandungen
(Sand-, Kies- und Schotterbänke) bestehend.
Tobel und Klinge im Gegensatz zur Schlucht kleiner und mit größerem Längsgefälle. Tobel i. d.
R. von einem Wildbach durchflossen, Klingen häufig mit geringer oder nur zeitweiliger Wasserführung, stark verzweigt und bis zu den Quellen reichend.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Schwäbisch-Fränkischer-Wald, Albtrauf, Jungmoränengebiet des Alpenvorlandes, Odenwald, Stromberg, Schönbuch.
Typische Vegetation:
Schlucht- und Blockwälder (51-58).
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden Schlucht/Tobel/Klinge mit naturnaher Begleitvegetation einschließlich ihrer oft
starken Verzweigungen im Gelände. Nicht erfasst werden Schlucht/Tobel/Klinge mit naturferner
Baumartenzusammensetzung.
Kartierhinweise:
Schlucht/Tobel/Klinge werden nur dann erfasst, wenn sie von der Umgebung deutlich abgrenzbare Geländeeinschnitte darstellen. Die Biotopabgrenzung erfolgt an der (ersten) Hangkante.
11
Kar [22.40]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Durch glaziale Erosion entstandene oder überformte Hohlform an Gebirgshängen, dort meist
im Bereich von Talschlüssen, Quelltrichtern und -nischen. Gegliedert in steile bis sehr steile
(felsige) Karwände und einen flachen, häufig auch übertiefen und dann mit Torf oder Wasser
(Karsee) gefüllten Karboden. Im talwärts gelegenen, offenen Teil der Hohlform häufig eine Karschwelle (Karriegel) aus anstehendem Fels und/oder Moränenmaterial.
In Baden-Württemberg keine rezente Karbildung, sondern nur eiszeitlich entstandene Kare.
Verbreitungsschwerpunkte:
Nur im Schwarzwald und hier besonders im Südschwarzwald und den höheren Buntsandsteingebieten des Nordschwarzwaldes.
Typische Relieflage:
An nordostexponierten Hängen in Hangmulden und in Talschlüssen.
Typische Reliefform:
Talseits offene Hohlform mit steilen Rück- und Seitenwänden und einem flachen Karboden.
190
Morphologische Strukturen
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden Kare mit naturnaher Begleitvegetation.
Kartierhinweise:
Kare, die größer als 100 ha sind, werden nicht kartiert.
70
Toteisloch [22.50]
geschützt nach § 30a LWaldG (gem. Ziff. 2.2 der Anlage zu § 30a Abs. 2)
Beschreibung
Kleine, häufig kreisrunde und mit Wasser oder Torf gefüllte, meist abflußlose Hohlform auf Moränenflächen ehemals vergletscherter Gebiete. Entstanden durch Abschmelzen von sedimentüberdeckten Gletschereisresten (= Toteis) und dadurch bedingtem Einsinken des Geländes.
Toteislöcher werden auch als „Sölle“ bezeichnet.
Verbreitungsschwerpunkte:
Jungmoränengebiet des Alpengebietes.
Bedingungen zur Erfassung als § 30a-Waldbiotop:
Erfasst werden Toteislöcher mit naturnaher Begleitvegetation.
Kartierhinweise:
Toteislöcher mit Nadelbaumaufforstungen werden nicht kartiert.
71
Doline [22.20] [FFH 3180]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Schacht-, trichter- oder schüsselförmige Vertiefungen der Erdoberfläche, durch Auslaugung
salz- oder kalkhaltiger Gesteine entstanden, meist im Kreuzungsbereich von Gesteinsklüften.
Entstehung entweder direkt an der Erdoberfläche oder unterirdisch, dann entstehen Dolinen
durch den Einsturz von Deckschichten über Hohlräumen. Dolinen können nach ihrer Reliefform
gegliedert werden in Schachtdolinen mit steilen bis senkrechten Wandeinfassungen, in Trichterdolinen mit einem Verhältnis des Durchmessers zur Dolinentiefe von 2:1 bis 3:1 und in flachere Schüssel- oder Muldendolinen. Schacht- und Trichterdolinen haben keinen oder nur einen sehr kleinen Dolinenboden, während bei Schüssel- oder Muldendolinen ein flacher Dolinenboden ausgebildet ist.
Am Dolinenboden gibt es häufig offene Klüfte, die das Niederschlagswasser unterirdisch fortleiten. Andererseits kann der Dolinenboden durch eingeschwemmtes Erdmaterial auch abgedichtet sein, es kann dann zur Moorbildung oder zur Entstehung von Tümpeln kommen. Häufig
treten mehrere Dolinen als Dolinenfeld oder als Dolinenreihe entlang von Klüften auf.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwäbische Alb, Hohenloher Ebene, Neckarbecken, Kraichgau, Taubertal, Dinkelberg, Obere
Gäu.
Morphologische Strukturen
191
Typische Standorte:
Nur in Gebieten, in denen Carbonatgesteine oder salzhaltige Ablagerungen die Erdoberfläche
bilden oder nur von einem geringmächtigen Decksediment überlagert sind.
Typische Reliefform:
Allseits geschlossene, durch Auslaugung oder Einsturz (Erdfall) entstandene schacht-, trichteroder muldenförmige Hohlform.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Durch § 32 NatSchG sind alle Dolinen geschützt, mit Ausnahme der intensiv landwirtschaftlich
genutzten oder aufgefüllten Dolinen. Bei teilweise intensiv genutzten oder teilweise aufgefüllten
Dolinen werden die entsprechende Bereiche nicht erfasst, die übrigen Bereiche der Dolinen
werden kartiert.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es werden Dolinen mit naturnaher Begleitvegetation erfasst. Im Erläuterungsbericht wird darauf
hingewiesen, daß alle Dolinen nach § 32 NatSchG geschützt sind.
Kartierhinweise:
Einsturzdolinen über unterirdischen Hohlräumen werden häufig auch als Erdfälle bezeichnet.
Diese sind ebenfalls zu kartieren. Nicht eindeutig als Doline ansprechbare Geländevertiefungen
sowie naturfern bestockte Dolinen werden nicht erfasst.
72
Offene Binnendüne [22.30] [FFH 2310, 2330]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Unbewaldete Sandhügel ab etwa 2 m Höhe aus pleistozänem oder holozänem Flugsand mit
typischem Bewuchs aus Sand- oder Magerrasen, Zwergstrauchheiden oder Ruderalvegetation.
Oft asymetrische Hügel mit steilen ostexponierten und flachen westexponierten Hängen. Neben Einzeldünen auch langgestreckte Dünenketten und Dünenfelder aus zahlreichen, unregelmäßig angeordneten Dünen. Übergang zu Flugsanddecken oft fließend. Offene Rohböden aus
Flugsand, ohne oder nur örtlich mit Humusauflage, Vegetation meist sehr lückig und häufig
moos- und flechtenreich; einzelne Gehölze können eingestreut sein.
Verbreitungsschwerpunkte:
Nur in der nördlichen Oberrheinebene.
Typische Vegetation:
Sandrasen, Magerrasen bodensaurer Standorte (15), Magerrasen basenreicher Standorte (11),
Zwergstrauchheiden (45), Ruderalvegetation.
Typische Standorte:
Humusarme, trockene und nur lückig bewachsene Sandböden unterschiedlichen Basengehalts.
Typische Reliefform:
Asymetrische, über 2 m hohe Sandhügel mit steilem Lee- und flachem Luvhang, oft sichelförmig oder zu mehreren als Dünenkette oder Dünenfeld.
192
Morphologische Strukturen
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle offenen, gehölzarmen Binnendünen, ausgenommen intensiv genutzte Binnendünen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Die Biotopstruktur „Offene Binnendüne“ ist geomorphologisch und standortskundlich definiert.
Zusätzlich muß die Vegetation der offenen Binnendünen über die entsprechenden Biotopstrukturen erfasst werden.
73
Binnendüne
Beschreibung
Weitgehend naturnah bestockte Dünen aus pleistozänen oder holozänen Flugsanden. Übergang zu offenen Binnendünen bzw. Flugsanddecken oft fließend.
Verbreitungsschwerpunkt:
Nördliche Oberrheinebene.
Typische Struktur:
Relativ schwachwüchsige, lichte Bestände; häufig Althölzer.
Typische Standorte:
Auf kalkhaltigen und entkalkten bzw. durch ehemalige Streunutzung degradierten Flugsandstandorten.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur offenen Binnendüne (72):
Weitgehend mit Baumvegetation bestockt.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Erfasst werden alle markanten, weitgehend naturnah bestockten Binnendünen.
Kartierhinweise:
Binnendünenkartierung, BNL Karlsruhe.
76
Höhle und Stollen [22.10] [FFH 8310]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Natürlich entstandene oder seit längerer Zeit nicht genutzte, künstliche, unterirdische Hohlräume.
Morphologische Strukturen
193
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwäbische Alb (Höhlen), Schwarzwald und Odenwald (Stollen), Kaiserstuhl, Hegau (Stollen).
Untergliederung:
76 Höhle [22.11] [FFH 8310]
Natürlich entstandene unterirdische Hohlräume, in Baden-Württemberg weitgehend auf
Kalkgebiete beschränkt und in Folge Auslaugung und Erosion durch Höhlengewässer entstanden. Zur Biotopstruktur Höhle gehören auch die Höhleneingänge mit der speziellen
Balmenvegetation
88 Stollen [22.12]
Künstlich entstandene, nicht gemauerte, unterirdische Hohlräume, z. B. die Erzstollen des
Schwarzwaldes.
Typische Pflanzengesellschaft:
Scharfkraut-Balmengesellschaft (Sisymbrio-Asperuginetum) an Höhleneingängen mit den
kennzeichnenden Pflanzenarten: Sisymbrium austriacum, Asperugo procumbens, Bromus sterilis, Bromus tectorum, Chenopodium hybridum.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden nicht touristisch erschlossene oder nicht intensiv genutzte Höhlenbereiche.
Künstliche Hohlräume werden nur erfasst, wenn sie nicht ausgemauert sowie seit längerer Zeit
nicht genutzt sind.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Ausgemauerte bzw. erschlossene Höhlen können als Sonderform anthropogenen Ursprungs
(89) erfasst werden, wenn sie eine besondere Bedeutung für den Artenschutz haben
(Fledermausquartier).
Kartierhinweise:
Kartiert werden nur die Höhlen- und Stolleneingänge.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp in FFH-Gebieten
s.u.
[8310] Höhlen und Balmen
FFH-Lebensraumtyp: Nicht touristisch erschlossene Höhlen
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Natürliche Höhlen (einschließlich darin befindlicher Gewässer), die weder touristisch erschlossen sind noch wirtschaftlich genutzt werden (insbesondere ohne Eingangsverschlüsse, Wegeführung, Beleuchtung). Der Lebensraumtyp wird in erster Linie als geomorphologische Form
definiert und ist gekennzeichnet durch fehlenden oder reduzierten Tageslichteinfall sowie durch
ein Innenklima mit weitgehend konstanter Temperatur und gleich bleibend hoher Luftfeuchtigkeit.
Balmen sind Halbhöhlen, die für ein Pflanzenwachstum noch ausreichend mit Licht versorgt
werden. Sie dienen vielfach als Lagerplatz von Wild und Vieh, wodurch es zu einer Nährstoffanreicherung der trockenen Standorte kommt.
194
Morphologische Strukturen
Kennzeichnender Biotoptyp
Höhle (22.11 ) [§ 32, soweit nicht touristisch erschlossen oder mit intensiv genutzten Höhlenbereichen].
Kennzeichnende WBK-Biotoptypen
Höhle (76)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Assoziation Sisymbrio-Asperuginetum Kennzeichnende Arten
Lediglich in Balmen bestehen von der Lichtversorgung her noch Existenzmöglichkeiten für Gefäßpflanzen. Typische Arten dieser Halbhöhlen sind Asperugo procumbens, Chenopodium hybridum, Lappula deflexa, Lappula squarrosa, Sisymbrium austriacum und Sisymbrium strictissimum.
Erfassungskriterien
Erfasst wird nur die Lage der Höhleneingänge und der Balmen. Felsen werden nur im Nahbereich (bis maximal 25 m Entfernung) der Höhleneingänge und Balmen als deren Umrahmung
mit erfasst, angrenzende Felspartien gehören in der Regel zum Lebensraumtyp 8210.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Unterschiede zwischen Balmen und Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation [8210] beziehungsweise Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220]:
Typische Arten der Balmenvegetation vorhanden.
Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Schwäbische Alb.
Regionale Differenzierung
Die Balmenvegetation mit ihrer spezifischen Flora ist auf die Schwäbische Alb beschränkt.
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger, z. B. höhlenuntypische
Algen- und Moosarten
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
L
A
B
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
A
B
C
stark verändert:
streckenweise Befestigung des Höhlenbodens, Beseitigung
von Tropfsteinen auf
größerer Fläche
Höhlenerosion oder
Kalksinterbildung weitgehend unterbunden
C (stark)
Relief
nahezu natürlich
punktuell verändert:
Befestigung des
Höhlenbodens, Beseitigung von Tropfsteinen
Natürliche Dynamik
nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt
Höhlenerosion oder
Kalksinterbildung eingeschränkt
B (mittel)
1
Beeinträchtigungen
C
A (gering)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
80
Erdgeschichtlicher Aufschluß [21.11]
Morphologische Strukturen
195
Beschreibung
Mehr oder weniger bestockungsfreie, natürlich entstandene Geländeanschnitte.
Verbreitungsschwerpunkte:
Neckarland (Keupergebiete, Braunjura), Oberschwaben (Jungmoräne).
Typische Standorte:
Auf rutschgefährdeten Substraten.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Steilwand aus Lockergestein (53):
Nicht anthropogen entstanden (Abbau), i. d. R. keine steilen Geländeeinschnitte.
Unterschiede zur offenen Felsbildung (50, 51, 52):
Substrat mehr oder weniger locker, natürlich entstanden.
Unterschiede zur morphologischen Sonderform anthropogenen Ursprungs (89):
Natürlichen Ursprungs.
Unterschiede zu Halden:
Erosionsform; Anschnitt und Freilegung von geologischen Schichten.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Erfasst werden nur erdgeschichtliche Aufschlüsse mit einer Anschnittsfläche von mindestens
100 m².
Kartierhinweise:
Geländeanschnitte durch Wege (Böschungen) werden nicht als erdgeschichtlicher Aufschluß
erfasst.
89
Morphologische Sonderform anthropogenen Ursprungs [21.40 bis 60]
Beschreibung
Mehr oder weniger bestockte, künstliche, im Rahmen von Abbaumaßnahmen oder sonstigen
oberirdischen Eingriffen entstandene Strukturen, die nicht als offene Felsbildung oder Steilwand aus Lockergestein zu bezeichnen sind.
Verbreitungsschwerpunkte:
In fast allen Naturräumen vorkommend, hauptsächlich aber im Schwarzwald, Odenwald,
Schwäbische Alb.
Typisch begleitende Biotopstruktur:
Offene Felsbildungen (50, 51, 52)
Felsengebüsch (27)
Trockengebüsch (21)
Magerrasenbasenreicher (11) oder bodensaurer Standorte (15)
Steilwand aus Lockergestein (53)
Höhle und Stollen (76)
Tümpel (21)
196
Morphologische Strukturen
Typische Standorte:
Meist in Gebieten, in denen wirtschaftlich interessante oder interessant gewesene Gesteinsarten bzw. Substrate die Erdoberfläche bilden oder nur von einem geringmächtigen Decksediment überlagert sind.
Typische Reliefform:
Meist Hohlformen (Abbau).
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur offenen Felsbildung (50, 51, 52):
Kein offener Fels, weitgehend mit Vegetation (Pioniere) bewachsen.
Unterschiede zur Steilwand aus Lockergestein (53):
Strukturen werden nicht von lockerem, leicht abbaubarem Material (Kies, Sand, Schluff, Ton,
Tuff) gebildet.
Unterschiede zum erdgeschichtlichen Aufschluß (80):
Anthropogenen Ursprungs.
Unterschiede zu Höhle und Stollen (76):
Kein unterirdischer Hohlraum.
Unterschiede zur Sukzessionsfläche:
Vegetationskundliche Gesichtspunkte von untergeordneter Bedeutung. Morphologische Struktur steht im Vordergrund.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Die Waldbiotopkartierung erfasst nur markante, anthropogene Sonderformen.
Kartierhinweise:
In den Sonderformen anthropogenen Ursprungs (aufgelassene Steinbrüche, Tongruben etc.)
sind meist noch andere Biotopstrukturen integriert. Sie müssen entsprechend verschlüsselt
werden (induktive Vorgehensweise).
Zu dieser Biotopstruktur zählen auch die v. a. im Wuchsbezirk 4/02 vorkommenden, durch die
Flurbereinigung entstandenen Böschungen bzw. Abbruchkanten an Waldrändern oberhalb von
Weinbergen, in denen andere Biotopstrukturen (z. B. Felsaufschlüsse, Trockengebüsche)
kleinflächig integriert sind.
Morphologische Strukturen
2.6
Hohlwege, Steinriegel, Lesesteinhaufen und Trockenmauern
77
Hohlweg [23.10]
geschützt nach § 32 NatSchG
197
Beschreibung
Durch nutzungsbedingt erhöhte Erosion auf der verdichteten Wegsohle in das umgebende Gelände eingeschnittene Wege einschließlich der Wegsohle, der Steilböschungen und eventuell
nicht genutzter Streifen an den Böschungsoberkanten.
Hohlwege treten v. a. in Gebieten auf, in denen schluffreiche, leicht erodierbare Sedimente und
Böden verbreitet sind. Sie sind deshalb v. a. in Lößgebieten häufig und erreichen hier Tiefen
von über 10 Meter.
Verbreitungsschwerpunkte:
Kraichgau, Kaiserstuhl, Bergstraße, Schwarzwaldvorhügel.
Typische Vegetation:
Feldgehölz (86)
Feldhecke (85)
Trockengebüsch (21)
Saumvegetation
Magerrasen (11, 15)
spezielle Flechten-Gesellschaften an Lößsteilwänden
Typische Standorte:
Im Bereich schluffreicher Gesteine und Böden, v. a. in Lößgebieten.
Typische Reliefform:
Lineare Hohlform mit Steilböschungen im Verlauf heutiger oder ehemaliger Wege von mehreren Metern Tiefe.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Durch § 32 NatSchG sind alle Hohlwege geschützt, die mindestens 1 m tief sind und deren
Böschungen an der steilsten Stelle mindestens eine Neigung von 45° besitzen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es werden, wie bei der § 32-Kartierung der Kreise, nur die echten Hohlwege kartiert. Durch
Wegebaumaßnahmen entstandene Hohlformen sind keine Hohlwege im Sinne des Gesetzes
und werden nicht aufgenommen.
Kartierhinweise:
Der Hohlweg ist eine geomorphologisch definierte Biotopstruktur. Er kann überlagert werden
von durch die Vegetation definierten Biotopstrukturen. Falls diese durch § 32 NatSchG geschützt sind, sind sie ebenfalls zu kartieren.
198
75
Morphologische Strukturen
Lesesteinhaufen [23.30]
Beschreibung
Punktuelle, anthropogene Steinanhäufungen. Sie sind wie die Steinriegel durch Ablagerung
aufgelesener Steine von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Weinberg) entstanden. Vor
allem dort verbreitet, wo flachgründige, skelettreiche Böden landwirtschaftlich genutzt wurden
oder werden.
Verbreitungsschwerpunkte:
Neckarbecken, Tauber-, Jagst- und Kochertal, Obere Gäue.
Typische Vegetation:
Feldgehölz (86)
Feldhecke (85)
Trockengebüsch (21)
Trockensaum (20)
Typische Standorte:
Hauptsächlich in Muschelkalkgebieten im Bereich flachgründiger, skelettreicher Böden.
Typische Relieflage:
Meist an Steilhängen mit einer Häufung in (ehemaligen) Weinberglagen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Steinriegel (78):
Kürzer als 5 m.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es werden nur Lesesteinhaufen erfasst, die eine Mindestfläche von 10 m² einnehmen und
kulturhistorisch, floristisch oder als Habitatstruktur für die Fauna qualitativ von besonderer
Bedeutung sind.
Kartierhinweise:
Lesesteinhaufen kommen oft zusammen mit Steinriegeln und Trockenmauern vor. Lesesteinhaufen, die eine Länge von 5 m überschreiten, werden als Steinriegel (78) kartiert. Sie können
bestockt oder völlig vegetationsfrei sein.
78
Steinriegel [23.20]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Linienförmige, anthropogene Steinanhäufung, entstanden im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung: Bei der Bewirtschaftung hinderliche Steine wurden von der Nutzfläche
abgesammelt (Lesesteine) und zumeist an deren Rand abgelagert. Steinriegel sind v. a. dort
verbreitet, wo flachgründige, skelettreiche Böden beackert wurden.
Morphologische Strukturen
199
Verbreitungsschwerpunkte:
Neckarbecken, Tauber-, Jagst- und Kochertal, Obere Gäue, Schwäbische Alb, Alb-WutachGebiet.
Typische Vegetation:
Feldgehölz (86)
Feldhecke (85)
Trockengebüsch (21)
Trockensaum (20)
Große Steinriegel von mehreren Metern Mächtigkeit sind meist gehölzfrei und tragen eine ähnliche Vegetation wie natürliche offene Block- und Geröllhalden.
Typische Standorte:
Hauptsächlich in Muschelkalkgebieten im Bereich flachgründiger, skelettreicher Böden.
Typische Relieflage:
Meist an Steilhängen mit einer Häufung in (ehemaligen) Weinberglagen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Durch § 32 NatSchG sind alle Steinriegel geschützt, die mindestens eine Länge von 5 m besitzen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise. Im Wald
werden Steinriegel nur erfasst, wenn sie kulturhistorisch, floristisch oder faunistisch von
besonderer Bedeutung sind.
Kartierhinweise:
Steinriegel mit einer Länge unter 5 m werden als Lesesteinhaufen (75) bezeichnet. Sie kommen oft zusammen mit Lesesteinhaufen und Trockenmauern vor.
79
Trockenmauer [23.40]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Mauern aus Natursteinen, die ohne Verwendung von Mörtel oder sonstigen Bindemitteln aufgeschichtet sind, meist aus behauenen, naturraumtypischen Steinen.
Mauerfugen und Steine sind für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedeutsame Sonderstandorte. Besonders häufig sind Trockenmauern an Steilhängen in (ehemaligen) Weinbaugegenden.
Verbreitungsschwerpunkte:
Neckarbecken, Schwarzwald, Bergstraße, Tauber-, Jagst- und Kochertal, Stuttgarter Bucht.
Typische Vegetation:
Viele Trockenmauern tragen nur eine spärliche Vegetation aus Arten der Mauer- und Felsspalten-Gesellschaften, der Trocken- und Magerrasen sowie der Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte; eine Zuordnung der Vegetation zu bestimmten Pflanzengesellschaften ist in
vielen Fällen nicht oder nur mit speziellen Moos- und Flechtenkenntnissen möglich.
200
Morphologische Strukturen
Verbreitet ist die Mauerrauten-Gesellschaft (Asplenietum-trichomano-rutae-murariae) in basenreichen, trockenen Mauerfugen; wesentlich seltener dagegen die Blasenfarn-Gesellschaft (Cystopteris-fragilis-Gesellschaft) in basenreichen, feuchten Mauerfugen. Eine Besonderheit von
Schwarzwald und Odenwald ist die subatlantisch verbreitete Gesellschaft des Schwarzen Streifenfarns (Asplenium-adiantum-nigrum-Gesellschaft) in kalkfreien Mauerfugen. Auf warme Lagen des unteren Neckartals beschränkt ist die Mauerglaskraut-Gesellschaft (Parietarietum judaicae), die besonders stickstoffreiche Mauerfugen besiedelt. Außerdem treten spezielle Moosund Flechten-Gesellschaften auf.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Asplenium adiantum-nigrum, Asplenium ruta-muraria, Asplenium septentrionale, Asplenium
trichomanes, Asplenium ceterach, Cymbalaria muralis, Cystopteris fragilis, Parietaria judaica,
Sedum acre, Sedum album, Sedum rupestre, Sempervivum tectorum, spezielle Moos- und
Flechtenarten.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur verfugten Mauer:
Kein Bindemittel in den Mauerfugen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Durch § 32 NatSchG sind alle Trockenmauern geschützt, die mindestens 0,5 m hoch sind und
zugleich mindestens eine Mauerfläche von 2 m2 besitzen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Trockenmauern im Wald werden erst ab einer Länge von 20 m kartiert. Eingestürzte oder völlig
überwucherte Trockenmauern werden nicht erfasst. Im Erläuterungsbericht wird darauf hingewiesen, daß alle Trockenmauern, die die Mindestgröße besitzen, gesetzlich geschützt sind.
Kartierhinweise:
Meist kommen an einem Hang mehrere Trockenmauern oder Lesesteinhaufen vor. Aus
kartiertechnischen Gründen können sie zu einem Biotop zusammengefaßt werden (Sammelbiotop). Die Bereiche zwischen den Trockenmauern etc. können in den Biotop mit einbezogen
werden, sofern es sich um kartierwürdige Biotopstrukturen handelt. Historische Holzladerampen und Stützmauern an Wegeböschungen aus behauenen Natursteinen werden nicht als
Trockenmauern kartiert.
Morphologische Strukturen
2.7
201
Moore
Bei der Waldbiotopkartierung steht die bodenkundliche bzw. standortskundliche Betrachtungsweise der Moore im Vordergrund. Sie werden daher bei den Morphologischen Strukturen beschrieben.
Die Biotopbeschreibungen der Moore stützen sich in erster Linie auf pflanzensoziologische
Grundlagen und spiegeln die vegetationskundliche Betrachtungsweise der LUBW.
Hoch- und Übergangsmoore
Weitgehend baumfreie Vegetation auf mäßig nassen bis nassen, nährstoffarmen Torfböden mit
geringem oder fehlendem Mineralbodenwassereinfluß. Krautschicht meist artenarm, Dominanz
von Ericaceen und Cyperaceen. Moosschicht fast geschlossen, aufgebaut aus hochmoorbildenden Torfmoosarten, seltener aus Braunmoosen.
40
Hochmoor [31.11] [FFH 7110]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Moorbereich mit vom Grundwasser unabhängigem Wasserhaushalt, ausschließlich von Niederschlagswasser gespeist, daher fehlender Einfluß von Mineralbodenwasser. Zumeist gegliedert in ein Mosaik aus Bulten und Schlenken mit jeweils charakteristischen Pflanzengesellschaften.
Charakteristische Arten der Bulte: Scheidiges Wollgras (Eriophorum vaginatum), Rosmarinheide (Andromeda polifolia), Moosbeere (Vaccinium oxycoccos), Besenheide (Calluna vulgaris), Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia), Wenigblütige Segge (Carex pauciflora),
einige Sphagnumarten und das Haarmützenmoos (Polytrichum strictum)
Charakteristische Arten der Schlenken: Schlamm-Segge (Carex limosa), Blasenbinse
(Scheuchzeria palustris) und Weiße Schnabelbinse (Rhynchospora alba). Mineralbodenwasserzeiger fehlen; dies sind für Südwestdeutschland u.a. Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium), Pfeifengras (Molinia caerulea), Aufrechte Blutwurz (Potentilla erecta),
Schnabel-Segge (Carex rostrata). Auf Hochmoore beschränkte Arten (Hochmoorzeigerarten)
gibt es nicht.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Alpenvorland.
Natürliches Hochmoor
Gräben, Torfstiche, und andere Zeichen menschlicher Eingriffe fehlen zumindest weitgehend.
Die Hochmoorvegetation gehört zur Klasse der Oxycocco-Sphagnetea mit folgenden Gesellschaften, die bei der Kartierung nicht getrennt erfasst werden.
•
•
Bunte Torfmoos-Gesellschaft (Sphagnetum magellanici): Meist verbreitete HochmoorGesellschaft. Aspektbestimmend v. a. rote Sphagnen (Sphagnum magellanicum, Sphagnum rubellum), Scheidiges Wollgras (Eriophorum vaginatum) und Zwergstraucharten.
Rasenbinsen-Hochmoor (Eriophoro-Trichophoretum cespitosi): Vorkommen der kennzeichnenden Rasenbinse (Trichophorum cespitosum ssp. cespitosum). Geringe Reliefunterschiede ohne ausgeprägte Bulte und Schlenken. Ersetzt das Sphagnetum magellanici
oberhalb von ca. 1000 m, damit weitgehend auf die höchsten Lagen von Süd- und Nordschwarzwald beschränkt.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
202
Morphologische Strukturen
Andromeda polifolia, Calluna vulgaris, Carex pauciflora, Drosera rotundifolia, Eriophorum vaginatum, Trichophorum cespitosum ssp. cespitosum, Vaccinium oxycoccos, Sphagnum magellanicum, Sphagnum rubellum, Polytrichum strictum.
Typische Struktur:
Gliederung in erhabene Bulte und dazwischenliegende Schlenken oder mehr oder weniger
teppichartig. Auf Bulten z. T. einzelne, krüppelige Gehölze. Oft auch kleinräumiges Mosaik mit
den Moorwäldern (vgl. 1.6).
Typische Standorte:
Saure, nährstoffarme Hochmoortorfe mit ständig hohem Wasserstand.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Moorwäldern (30, 31):
Gehölze höchstens einzeln auf Bulten, nicht fruchtend.
Unterschiede zum natürlichen Übergangs- oder Zwischenmoor (41):
Fehlen von Arten, die auf den Einfluß von Mineralbodenwasser hinweisen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle natürlichen Hochmoore.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise. Neben dem
natürlichen Hochmoor werden unter der Einzelstruktur Hochmoor auch Regenerationsstadien
von Hochmooren kartiert, die eine Entwicklung hin zum Ausgangszustand erkennen lassen.
Kartierhinweise:
Die Waldbiotopkartierung stützt sich bei der Kartierung von Hochmooren nicht nur auf
pflanzensoziologische Grundlagen. Ein wichtiges Kriterium stellt auch der weitgehend intakte
„Standortskomplex Hochmoor“ dar. Hochmoore, die naturfern bestockt sind, werden nicht kartiert.
41
Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor [31.20] [FFH 3160, 7140, 7150]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Standörtlicher Übergangsbereich zwischen Hochmoor und Niedermoor mit Mineralbodeneinfluß. Vegetation aufgebaut aus einem Nebeneinander von kennzeichnenden Arten des
Hochmoors und des Niedermoors. Daneben einige Arten mit schwerpunktmäßigem Vorkommen im Übergangsmoor, z. T. in bestandesbildenden Populationen: Faden-Segge (Carex lasiocarpa), Draht-Segge (Carex diandra), Strickwurzel-Segge (Carex chordorrhiza) und Schnabel-Segge (Carex rostrata). Sowohl im Übergangsmoor, als auch in Hochmoorschlenken bestandesbildendes Auftreten von Schlamm-Segge (Carex limosa), Blasenbinse (Scheuchzeria
palustris) und Weiße Schnabelbinse (Rhynchospora alba). In den Schlenken der Übergangsmoore finden sich oft Wasserschlaucharten (Utricularia minor, selten auch Utricularia intermedia). Gehölze aufgrund dauerhaft nassem Standort oder durch ehemalige Streunutzung ursprünglich bewaldeter Flächen fehlend (Ersatzgesellschaften von Moorwäldern oder Gebüsch
feuchter Standorte).
Morphologische Strukturen
203
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Alpenvorland.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören die Gesellschaften der Ordnung Scheuchzerietalia sowie Ausbildungen von Oxycocco-Sphagnetea mit Mineralbodenwasserzeigern. Die einzelnen Gesellschaften werden bei der Kartierung nicht erfasst.
•
•
•
•
•
•
Schlammseggen-Ried (Caricetum limosae): Neben der namensgebenden Art auch das
Vorkommen der Blasenbinse (Scheuchzeria palustris) kennzeichnend, entweder in kleinen Schlenken oder flächige Schwingrasen bildend. Auf nährstoffarmen, sehr nassen,
höchstens kurzzeitig oberflächlich abtrocknenden Standorten.
Schnabelbinsen-Ried (Rhynchosporetum albae): In weniger nassen, nährstoffarmen
Schlenken; weitgehend auf den Südschwarzwald (unterhalb 1000 m) und das Alpenvorland beschränkt.
Fadenseggenried (Caricetum lasiocarpae): Großflächige, rasige Bestände an nassen,
basenreichen, mäßig nährstoffarmen Standorten. Schwerpunktmäßig im Alpenvorland,
daneben auch im südöstlichen Schwarzwald.
Drahtseggenried (Caricetum diandrae): Selten und eher kleinflächig im Alpenvorland;
besiedelt basenreiche Torfe und geht auch auf Sekundärstandorte über.
Strickwurzelseggenried (Caricetum chordorrhizae): Selten auf mäßig nassen, basenreichen Moorböden im Alpenvorland.
Schnabelseggenried (Caricetum rostratae): Häufige Gesellschaft, die auch Sekundärstandorte (z. B. Torfstiche) rasch besiedelt. Die Schnabel-Segge (Carex rostrata) kann
aber auch an Seeufern nahezu einartige Verlandungsbestände bilden, die zu den Großseggen-Rieden gehören.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Carex chordorrhiza, Carex diandra, Carex lasiocarpa, Carex limosa, Potentilla palustris, Eriophorum angustifolium, Menyanthes trifoliata, Rhynchospora alba, Scheuchzeria palustris, Utricularia intermedia, Utricularia minor.
Typische Struktur:
Niedrigwüchsige Bestände des Caricetum limosae, Rhynchosporetum albae und Caricetum
chordorrhizae, Krautschicht lückig mit Dominanz der namensgebenden Art. Die übrigen Gesellschaften deutlich hochwüchsiger. Moosschicht geschlossen, Torf- und Braunmoose überwiegen.
Typische Standorte:
Auf nassen bis sehr nassen, nährstoffarmen, basenarmen bis basenreichen Standorten mit
Mineralbodenwassereinfluß. Kleinflächig in Schlenken, großflächig im Lagg von Hochmooren,
auf Schwingrasen am Rande von Kolken oder Seen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Hochmoor (40):
Vereinzeltes Vorkommen oder Vorherrschen von Mineralbodenwasserzeigern.
Unterschiede zum Niedermoor (42):
Hochmoorarten zumindest vereinzelt vorhanden. Naßwiesenarten und wuchskräftige Stauden
von geringerer Bedeutung.
Unterschiede zu Moorwäldern und zum Gebüsch feuchter Standorte:
204
Morphologische Strukturen
Bäume und Sträucher fehlend oder nur einzeln eingestreut; Abstand zwischen ihnen übersteigt
im Mittel deutlich ihre Höhe.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle natürlichen Übergangs- oder Zwischenmoore.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise. Neben dem
natürlichen Übergangs- oder Zwischenmoor werden unter der Einzelstruktur Übergangs- oder
Zwischenmoor auch Regenerationsstadien von Übergangs- oder Zwischenmooren kartiert, die
eine Entwicklung hin zum Ausgangszustand erkennen lassen.
Kartierhinweise:
Die Waldbiotopkartierung stützt sich bei der Kartierung von Übergangs- oder Zwischenmooren
nicht allein auf pflanzensoziologische Grundlagen. Ein wichtiges Kriterium stellt auch der
weitgehend intakte „Standortskomplex Übergangs- oder Zwischenmoor“ dar. Übergangs- oder
Zwischenmoore, die naturfern bestockt sind, werden nicht kartiert.
44
Regenerations- und Heidestadien von Hoch-, Zwischen- und Übergangsmoor
[31.30] [FFH 7120]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Durch Eingriffe (Gräben, Torfstiche, Grundwasserabsenkung) stark verändertes, ehemaliges
Hoch- oder Übergangsmoor.
Verbreitungsschwerpunkte:
Südschwarzwald, Alpenvorland.
Moor-Regenerationsfläche
Abgetorfte, ehemalige Hoch- oder Übergangsmoorfläche mit noch weitgehend dem Hoch- oder
Übergangsmoor entsprechendem Wasser- oder Nährstoffhaushalt. Vegetation von kennzeichnenden Arten der Hoch- oder Übergangsmoore aufgebaut, meist jedoch artenärmer; insbesondere ausbreitungsschwache Arten fehlend; vereinzeltes Vorkommen moorfremder Arten. Junge
Entwicklungsstadien oft nicht den Pflanzengesellschaften der Hoch- oder Übergangsmoore
zuzurechnen, sondern aus artenarmen Dominanzbeständen aufgebaut, z. B. Eriophorumvaginatum-Sphagnum-cuspidatum-Stadium, Eriophorum angustifolium-Stadium. Ohne Störungen erfolgt eine Entwicklung in Richtung Ausgangszustand.
Heidestadium eines Moors
Entwässertes oder durch Grundwasserabsenkung stark verändertes ehemaliges Hoch- oder
Übergangsmoor. Dominanz relativ trockenheitsliebender Arten wie Heidekraut (Calluna vulgaris), Pfeifengras (Molinia caerulea) oder Polytrichum strictum, verstärktes Aufkommen von Gehölzen. Ehemalige moortypische Vegetation nur noch in Resten vorhanden, oft keine geschlossene Moosschicht. Strukturveränderung des anstehenden Torfes. Eine Moorregeneration kann
jedoch langfristig erwartet werden.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Calluna vulgaris, Molinia caerulea, Polytrichum strictum, außerdem alle charakteristischen Arten des Hochmoors oder des Übergangsmoors.
Typische Standorte:
Morphologische Strukturen
205
Durch Eingriffe mehr oder weniger stark veränderte Moorstandorte. Bei teilweiser Abtorfung
oder weitgehend unverändertem Wasserhaushalt noch intakter Torfkörper, bei Entwässerung
Austrocknung und anschließende Zersetzung (Mineralisation) des Torfkörpers.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu natürlichen Hoch- und Übergangsmooren:
Vorhandensein von Gräben und Torfstichkanten. Im Vegetationsaufbau keine prinzipiellen Unterschiede, jedoch oft deutlich artenärmer, Heidestadien trockener und oft zwergstrauchreicher.
Zum Teil Vorkommen moorfremder Arten.
Unterschiede zur Feuchtheide (47):
Trichophorum cespitosum ssp. germanicum und Sphagnum compactum, die typischen Arten
der Feuchtheide, fehlen, ebenso typische Arten der Magerrasen bodensaurer Standorte (15).
Unterschiede zu Moorwäldern und zum Gebüsch feuchter Standorte:
Bäume oder Büsche nur einzeln eingestreut; Abstand zwischen ihnen übersteigt im Mittel deutlich ihre Höhe.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop
Erfasst werden alle Bestände, in denen typische Arten der Hoch- und Übergangsmoore noch
vorkommen. Erfasst sind auch extensiv als Grünland oder Torfstich genutzte sowie teilabgetorfte Moorflächen.
Kartierhinweise:
Regenerationsstadien sind häufige Einzelstrukturen in Torfstichwäldern, insbesondere an Stellen, wo keine Abtorfung stattgefunden hat..
42
Niedermoor [32.00] [FFH 7230]
geschützt nach § 32 NatSchG
Die Waldbiotopkartierung verschlüsselt die verschiedenen Kleinseggenriede nicht; sie werden
unter der Biotopstruktur „Niedermoor“ zusammengefaßt. Soweit die einzelnen Kleinseggenriede angesprochen werden können, sollen sie im Textfeld angegeben werden.
Kleinseggen-Ried basenarmer Standorte [32.10]
Beschreibung
Kleinseggenreiche, häufig auch moosreiche Bestände mit vielen Magerkeits-, Feuchte- und
Säurezeigern. Hochwüchsige Gräser und Stauden fehlend oder nur spärlich vorkommend. Bei
traditioneller Nutzung meist einschürig ohne Düngung genutzt, oft zusätzlich beweidet. Auf
feuchten bis nassen, durch Grund-, Stau- oder Sickerwasser beeinflußten Standorten, sowohl
auf mineralischen Naßböden als auch auf Anmoor und Niedermoortorf. Standorte basenarm
bis mäßig basenreich und kalkfrei.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Alpenvorland, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Odenwald. Vorkommen in Tieflagen selten.
206
Morphologische Strukturen
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören die Gesellschaften des Verbands Caricion fuscae mit dem Braunseggen-Sumpf (Caricetum fuscae) auf basenarmen Böden und dem Herzblatt-BraunseggenSumpf (Parnassio-Caricetum fuscae) auf etwas basenreicheren Böden.
Braunseggen-Ried
Durch bodensaure Standorte anzeigende Kleinseggen charakterisierte Bestände, denen Basenzeiger fehlen. Entspricht pflanzensoziologisch dem Caricetum fuscae.
Herzblatt-Braunseggen-Ried
Durch bodensaure Standorte anzeigende Kleinseggen charakterisierte Bestände, in denene
zusätzlich Arten relativ basenreicher Standorte auftreten. Entspricht pflanzensoziologisch dem
Parnassio-Caricetum fuscae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Agrostis canina, Carex canescens, Carex echinata, Carex nigra, Carex panicea, Eriophorum
angustifolium, Menyanthes trifoliata, Pedicularis sylvatica, Polygala serpyllifolia, Valeriana dioica, Viola palustris.
Zusätzlich auf etwas basenreicheren Böden:
Carex demissa, Carex pulicaris, Eriophorum latifolium, Parnassia palustris, Pinguicula vulgaris.
Typische Struktur:
Niederwüchsige Rasen mit meist hoher Deckung der Moosschicht.
Typische Standorte:
Auf feuchten bis nassen, oligotrophen, sauren, oft humusreichen Böden.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Naßwiese (40):
Dominanz von Kleinseggen. Fehlen hochwüchsiger, hinsichtlich der Nährstoffversorgung anspruchsvoller Arten.
Unterschiede zum Übergangs- oder Zwischenmoor (41):
Fehlen von typischen Arten der Übergangsmoore. Standort stärker durch den mineralischen
Untergrund geprägt.
Unterschiede zum Borstgrasrasen (15):
Dominanz von Kleinseggen und Fehlen von Arten trockener Standorte.
Unterschiede zur Feuchtheide (47):
Dominanz von Kleinseggen, Zurücktreten oder Fehlen von Pfeifengras und Zwergsträuchern.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Bestände erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Morphologische Strukturen
207
Kleinseggen-Ried basenreicher Standorte [32.20] [FFH 7230]
Beschreibung
Kleinseggenreiche, häufig auch moosreiche Bestände mit vielen Magerkeits-, Feuchte- und
Kalkzeigern. Hochwüchsige Gräser und Stauden fehlend oder nur spärlich vorkommend. Bei
traditioneller Nutzung meist einschürig ohne Düngung genutzt, oft zusätzlich beweidet. Auf
feuchten bis nassen, im Sommer z. T. trockenen, mageren, kalkreichen Standorten. Oft im Bereich von Sickerquellen und auf Kalktuff.
Verbreitungsschwerpunkte:
Alpenvorland, Baar, Schwäbische Alb. Hauptsächlich in der submontanen bis montanen Stufe.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur gehören die Gesellschaften des Verbandes Caricion davallianae. Folgende
Einheiten werden unterschieden:
Kopfbinsen-Ried
Orchideen-Kopfbinsen-Ried (Orchio-Schoenetum nigricantis) und Mehlprimel-Kopfbinsen-Ried
(Primulo-Schoenetum ferruginei) in den tieferen Lagen.
Davallseggen-Ried
Kleinseggen-Ried basenreicher Standorte mit Schwerpunkt in höheren Lagen (Caricetum davallianae). In tieferen Lagen nicht eindeutig von den Kopfbinsen-Rieden zu unterscheiden.
Kopfbinsen-Arten fehlen weitgehend.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Carex davalliana, Carex flava, Carex hostiana, Carex lepidocarpa, Epipactis palustris, Eriophorum latifolium, Gentiana utriculosa, Pinguicula vulgaris, Schoenus ferrugineus, Schoenus nigricans, Schoenus x intermedius, Swertia perennis, Tofieldia calyculata.
Außerdem im Kopfbinsen-Ried: Liparis loeselii, Primula farinosa, Spiranthes aestivalis.
Typische Struktur:
Niedriger, moosreicher, oft lückiger Rasen, dominiert von Kleinseggen und/oder KopfbinsenArten.
Typische Standorte:
Sickerquellen und Bereiche mit hochanstehendem, kalkhaltigem Grundwasser.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Kleinseggen-Ried auf basenarmen Standorten:
Vorkommen von Basen- und Kalkzeigern und weitgehendes Fehlen von Säurezeigern.
Unterschiede zur Pfeifengras-Streuwiese (41):
Niedriger Rasen mit Dominanz von Kleinseggen und Kopfbinsen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Bestände erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
208
Morphologische Strukturen
Kartierhinweise:
Die Waldbiotopkartierung stützt sich bei der Kartierung von Niedermooren nicht allein auf
pflanzensoziologische Grundlagen. Ein wichtiges Kriterium stellt auch der weitgehend intakte
„Standortskomplex Niedermoor“ dar. Der Schwarzerlen-Bruchwald (35) ist nicht auf die Biotopstruktur „Niedermoor“ beschränkt.
43
Misse [927]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Staunässegeprägte, basenarme Böden mit mächtiger feuchter Rohhumusauflage. Die Bestände sind nach Höhe und Durchmesser stark differenziert, was auf ein gehemmtes, ungleichmäßiges Baumwachstum zurückzuführen ist.
Verbreitungsschwerpunkte:
Nordschwarzwald, Baarschwarzwald, Nördliches Oberschwaben.
Es werden verschiedene Missenformen unterschieden:
•
Abflußträge (auch abzugsträge oder nasse) Misse, oft hochmoornah.
Meist Stagnogleye mit mächtiger Feuchtrohhumusauflage und schwellenden TorfmoosPolstern. Schwach wüchsige Bestände mit starker Höhen- und Durchmesserspreitung.
•
Wasserzügige Misse
Hauptsächlich Pseudogley, z. T. in Tälchen mit Übergängen zu Grundwasserböden. Bestandeswachstum günstiger, Torfmoospolster zurücktretend bei noch mächtiger Feuchtrohhumusauflage.
•
Gipfelmissen
Stark vernäßte Bändchenstaupodsole. Extreme Basenarmut, perhumides Klima, zeitweilige
oder dauernde Entwaldung im Grindenbereich sind typisch für die Standorte, die oft Hochmoorkerne umschließen und besondere Bestockungs- und Bodenvegetationsformen tragen.
•
Klebsandmisse (lokale Sonderform im Calwer Raum)
In Sattellagen der Buntsandsteinhochfläche sind örtlich feine, sehr gleichgekörnte Sande
angehäuft und wirken wegen natürlicher Dichtlagerung wie verklebt. Die Unterböden dieses
dichten Materials wirken stauend. Bei starker Basenarmut ergaben sich podsolierte und
staunässegeprägte Böden.
Typische Vegetation:
Missen sind natürliche Standorte des Beerstrauch-Tannenwaldes mit Kiefer bzw. des Geißelmoos-Fichten-Waldes, z. T. mit Kiefer (vgl. 3.3. Nadelwälder kühl-feuchter Lagen). In Randbereichen von Mooren stockt der Rauschbeeren-Fichten-Wald.
Typische Relieflage:
Weite Verebnungen mit abzugsträgen Flachmulden.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu den Mooren:
Geringere organische Auflage. Grenze zwischen Misse und Moor bei 30-40 cm Auflage.
Morphologische Strukturen
209
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Erfasst werden die nassen Bereiche der Missen.
Kartierhinweise:
Die Waldbiotopkartierung definiert die Misse in erster Linie standortskundlich. Eine
Differenzierung nach natürlicher und anthropogener Misse („Streumisse“) unterbleibt. Die
abflußträge Misse wird grundsätzlich kartiert. Bei wasserzügigen Missen und auf der Standortseinheit (STE) „vernässender lehmiger Sand“ werden nur die nassen Kernbereiche mit
entsprechender Bodenvegetation als Misse erfasst.
Seltene, naturnahe Waldgesellschaften, die auf nassen Bereichen der Missen stocken, werden
mit der morphologischen Struktur Misse überlagert.
210
2.8
Morphologische Strukturen
Biotopkomplexe
Künstliche oder anthropogene, meist großflächige Biotope, in denen mehrere, meist kleinflächige Biotopstrukturen integriert sein können.
46
Torfstichwald [58.00]
Beschreibung
Moore, die durch Torfabbau stark verändert worden sind und nur noch ein klein- bis kleinstflächiges Mosaik natürlicher Strukturen aufweisen. Eine Entwicklung in Richtung des Ausgangszustandes ist nicht mehr zu erwarten.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Alpenvorland, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Odenwald, Schwäbische Alb.
Typisch begleitende Biotopstruktur:
Stillgewässer im Moorbereich (20)
Moore (40, 41, 42)
Typische Struktur:
Kleinflächiges Mosaik aus abgetorften und nicht abgetorften Moorbereichen mit mehr oder weniger lichtem Gehölzbewuchs.
Typische Standorte:
Anthropogen stark veränderte Moore, aufgrund der Wasserstands- bzw. Nährstoffverhältnisse
keine Moorregeneration mehr möglich. Torfzersetzung und Vererdung überwiegen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu natürlichen Mooren (40, 41, 42):
Vorhandensein von Gräben und Torfstichkanten. Prinzipielle Unterschiede im Vegetationsaufbau, meist deutlich artenärmer und Vorherrschen moorfremder Arten.
Unterschiede zur Feuchtheide (47):
Die bezeichnenden Arten der Feuchtheiden fehlen, ebenso Borstgrasrasenarten.
Unterschiede zu Moorwäldern und zum Gebüsch feuchter Standorte:
Mehr oder weniger naturferne Bestände. Büsche nur einzeln eingestreut.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Erfasst werden alle Torfstichwälder.
Kartierhinweise:
Im Torfstichwald werden natürlich gebliebene Moorkomplexe sowie Regenerationsstadien
entsprechend verschlüsselt.
Morphologische Strukturen
47
211
Weidfeld [511]
Beschreibung
Extensiv beweidete Flächen in den Hochlagen des Schwarzwaldes. Weidfelder sind meist mit
Solitären oder Baumtrupps bzw. -gruppen aus Buche/Fichte bestockt.
Verbreitungsschwerpunkte:
Hochlagen des Südschwarzwalds.
Typisch begleitende Biotopstruktur:
Quelliger Bereich (31)
Quelle (30)
Bergbach (35)
Magerrasen bodensaurer Standorte (15)
Naßwiese (40)
Zwergstrauchheide (45)
Hochstaudenflur (53)
Typische Struktur:
Weitgehend offene Weiden mit Solitären oder inselartig eingesprengten Baumgruppen.
Typische Standorte:
Steillagen oder Gipfelbereiche mit flachgründigen, trittempfindlichen Standorten.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es werden nur Weidfelder erfasst, die extensiv bewirtschaftet bzw. beweidet werden.
212
Vegetationsstrukturen
3.
Vegetationsstrukturen
3.1
Wiesen und Weiden
40
Naßwiese [33.20] [6410]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Relativ dichte, hochwüchsige Wiese aus feuchte- und nässetoleranten Arten. Meist mit hohen
Anteilen an Seggen und Binsen, besonders die brachliegenden Bestände auch staudenreich.
Bei traditioneller Nutzung ein- bis zweischürige Mahd, häufig zusätzlich beweidet. In besonders
nassen Jahren gelegentlich auch ohne Mahd.
Auf feuchten bis nassen, meso- bis eutrophen Böden unterschiedlichen Basengehalts. Meist in
niederschlagsreichen Mittelgebirgslagen, in Fluß- und Bachauen, oft fleckenweise innerhalb
von Grünland trockener Standorte, im Bereich von Sickerquellen und Naßgallen, auch auf entwässerten und gedüngten ehemaligen Niedermoor-Standorten.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Odenwald, Alpenvorland, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Mittlere Oberrheinebene.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Die Naßwiesen gehören überwiegend zu den Verbänden Calthion und Juncion acutiflori. Es
werden unterschieden:
Naßwiese basenreicher Standorte der Tieflagen
Unter anderem Kohlkratzdistel-Wiese (Angelico-Cirsietum) auf feuchten bis nassen, eutrophen
Standorten, Silgen-Wiese (Sanguisorbo-Silaetum) auf wechselfeuchten bis nassen, mesotrophen, weniger basenreichen Standorten und Knotenbinsen-Wiese (Juncetum subnodulosi) auf
eutrophen, quelligen oder sehr grundwassernahen Standorten.
Naßwiese basenreicher Standorte der montanen Lagen
Bachkratzdistel-Wiese (Cirsietum rivularis). Verbreitungsschwerpunkte: Südschwarzwald, Baar,
Schwäbische Alb, Alpenvorland.
Naßwiese basenarmer Standorte
Waldbinsen-Wiese (Juncetum acutiflori), Wassergreiskraut-Wiese (Senecioni-Brometum racemosi) und Bestände mit Juncus filiformis auf oligo- bis mesotrophen, basenarmen Böden, v. a.
in niederschlagsreichen Mittelgebirgslagen.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Angelica sylvestris, Bromus racemosus, Caltha palustris, Carex acutiformis, Carex disticha,
Carex acuta, Crepis paludosa, Dactylorhiza incarnata, Dactylorhiza majalis, Filipendula ulmaria, Hypericum tetrapterum, Juncus conglomeratus, Juncus inflexus, Lotus uliginosus, Lychnis
flos-cuculi, Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria, Myosotis palustris agg., Persicaria bistorta,
Sanguisorba officinalis, Stachys palustris, Viola palustris.
Typische Pflanzenarten der Untertypen:
Zusätzlich zur Naßwiese basenreicher Standorte der Tieflagen:
Carex flacca, Cirsium oleraceum, Dactylorhiza incarnata, Geranium palustre, Juncus alpinoarticulatus, Juncus effusus, Juncus subnodulosus.
Vegetationsstrukturen
213
Zusätzlich zur Naßwiese basenreicher Standorte der montanen Lagen:
Chaerophyllum hirsutum, Cirsium rivulare, Ranunculus aconitifolius, Scorzonera humilis, Trollius europaeus.
Zusätzlich zur Naßwiese basenarmer Standorte:
Agrostis canina, Juncus acutiflorus, Juncus filiformis, Senecio aquaticus.
Typische Struktur:
Hochwüchsige Wiese mit dichter Krautschicht, Moosschicht meist mit geringer Deckung.
Typische Standorte:
Auf wechselfeuchten bis nassen Standorten im Bereich von Sickerquellen, Fluß- und Bachniederungen.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Kleinseggen-Rieden:
Dominanz hochwüchsiger Arten. Arten meist mit höheren Ansprüchen an die Nährstoffversorgung.
Unterschiede zur Pfeifengras-Streuwiese (41):
Dichtere Vegetation, besonders in der Schicht der Obergräser. Arten der Pfeifengras-Streuwiese fehlen oder treten gegenüber den typischen Pflanzenarten der Naßwiese zurück.
Unterschiede zu Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfen (48):
Bewirtschaftetes Grünland mit einheitlicher Struktur und meist höherer Artenzahl.
Unterschiede zur Wirtschaftswiese und Weide mittlerer Standorte:
Feuchte- oder nässetolerante Arten überwiegen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
1. Die Bestände müssen mindestens 500 m2 groß sein. Kleinere Flächen werden dann erfasst, wenn sie in engem räumlichen Verbund zueinander oder zu anderen besonders geschützten Biotoptypen liegen.
2. Die Bedingung Flächengröße gilt nicht für Nasswiesen, die als Quellbereiche (Biotoptypendziffer 19) oder als Moore (Biotoptypendziffer 11) erfasst werden. Bestände in Mooren
und auf Quellbereichen sind demnach grundsätzlich als §32-Biotop zu kartieren.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der §32-Kartierung der Kreise.
41
Pfeifengras-Streuwiese [33.10] [FFH 6410, 6440]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Meist einschürige, ungedüngte, hochwüchsige, aber lückige und artenreiche Wiese. Hauptblütezeit der meisten Arten im Hoch- und Spätsommer. Meist in ebener Lage in Fluß- und
Bachniederungen, an Moorrändern oder im Bereich von Sickerquellen. Bei traditioneller Nutzung sehr späte Mahd und Nutzung des Mähgutes als Stalleinstreu. Auf oligo- bis mesotro-
214
Vegetationsstrukturen
phen, basenreichen, meist kalkhaltigen, wechselfrischen bis nassen, kiesig-sandigen, tonigen
oder anmoorigen Böden. Häufig auf Standorten mit starken Schwankungen des Grundwasserstandes (unausgeglichener Wasserhaushalt).
Verbreitungsschwerpunkte:
Alpenvorland, Hegau, Oberrheinebene, Hotzenwald.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Pfeifengras-Streuwiese gehören Gesellschaften des Verbandes Molinion. In BadenWürttemberg kommen vor:
• „Reine“ Pfeifengraswiese (Molinietum caeruleae) der submontanen bis montanen Stufe,
selten in Tieflagen, oft auf anmoorigen Böden.
• Knollendistel-Pfeifengraswiese (Cirsio-tuberosi-Molinietum) der Tieflagen.
• Fenchel-Pfeifengraswiese (Oenanthe-lachenalii-Molinietum) der Oberrheinebene.
• Duftlauch-Pfeifengraswiese (Allio-suaveolentis-Molinietum) im Alpenvorland.
Außerdem gehören zur Pfeifengras-Streuwiese die wenigen in der Oberrheinebene vorkommenden Bestände des Verbandes Cnidion dubii.
Weitere typische Pflanzenarten:
Allium angulosum, Allium suaveolens, Betonica officinalis, Carex acutiformis, Carex elata, Carex acuta, Carex panicea, Carex tomentosa, Cirsium tuberosum, Dactylorhiza incarnata, Dianthus superbus, Epipactis palustris, Equisetum palustre, Galium boreale, Galium uliginosum,
Gentiana asclepiadea, Gentiana pneumonanthe, Inula salicina, Iris sibirica, Lotus maritimus,
Molinia caerulea agg. (= M. arundinacea, M. caerulea), Oenanthe lachenalii, Peucedanum officinale, Schoenus spec., Scorzonera humilis, Selinum carvifolia, Serratula tinctoria, Succisa
pratensis, Thalictrum flavum, Thalictrum simplex, Viola pumila.
Typische Struktur:
Hochwüchsige, blütenreiche Wiese mit einer lückigen Schicht aus Obergräsern.
Typische Standorte:
Wechselfrische bis nasse, basenreiche, magere Standorte.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Naßwiese (40) und zur Wiese mittlerer Standorte:
Lückigere Schicht der Obergräser, weitgehendes Fehlen von Arten eutropher Standorte.
Unterschiede zum Kleinseggen-Ried:
Hochwüchsige Bestände mit meist spärlicher Moosschicht. Kleinseggen fehlen oder treten zurück.
Unterschiede zum Großseggen-Ried (52):
Artenreiche Bestände mit Kennarten der Pfeifengraswiesen. Großseggen können mit beträchtlicher Deckung auftreten, dominieren aber nicht.
Unterschiede zu Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfen (48):
Artenreiche Bestände, in denen Binsen, Simsen und Schachtelhalm-Arten zurücktreten oder
fehlen.
Unterschiede zu Dominanzbeständen aus Pfeifengras:
Artenreichere Bestände mit Vorkommen von Kennarten der Pfeifengras-Steuwiese.
Vegetationsstrukturen
215
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Bestände, auch Brachestadien. Die Erfassung erfolgt unabhängig davon,
ob die Bestände noch traditionell genutzt werden.
Das Vorkommen von mindestens zwei der Kenn- und Trennarten gilt nicht als Bedingung für
Pfeifengras-Steuwiesen, die als Moore erfasst werden. Bestände in Mooren sind demnach
grundsätzlich als § 32- Biotop zu kartieren.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Streugenutzte Großseggenriede, waldfreie Niedermoore, Waldsimsen- und SchachtelhalmSümpfe werden als Großseggenried, Niedermoor, Kleinseggenried basenarmer Standorte,
Kleinseggenried basenreicher Standorte oder Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe verschlüsselt. Die Streunutzung wird als Nutzungsart im Textfeld angegeben.
42
Feuchtwiese
Beschreibung
Meist zweischürige, ungedüngte, hochwüchsige und artenreiche Wiese. Oft zusätzlich beweidet. Auf feuchten meso- bis eutrophen Böden unterschiedlichen Basengehalts. Meist in niederschlagsreichen Mittelgebirgslagen und in Fluß- und Bachauen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Odenwald, Alpenvorland, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Oberrheinebene.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Angelica sylvestris, Carex acutiformis, Carex disticha, Carex acuta, Chaerophyllum hirsutum,
Cirsium oleraceum, Crepis paludosa, Dactylorhiza majalis, Juncus conglomeratus, Juncus effusus, Juncus filiformis, Juncus inflexus, Lychnis flos-cuculi, Persicaria bistorta, Ranunculus
aconitifolius, Sanguisorba officinalis, Scorzonera humilis, Trollius europaeus.
Typische Struktur:
Hochwüchsige Wiese mit dichter Krautschicht.
Typische Standorte:
Auf wechselfeuchten bis nassen, meist eutrophen Böden; in Fluß- oder Bachauen.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Naßwiese (40):
Weitgehendes Fehlen der besonders gekennzeichneten (fettgedruckten) Arten.
Unterschiede zur Pfeifengras-Streuwiese (41):
Dichter schließende Krautschicht, besonders in der Schicht der Obergräser. Arten der Pfeifengras-Streuwiesen fehlen.
Unterschiede zur Wirtschaftswiese und Weide mittlerer Standorte:
Neben Arten der Wiesen und Weiden mittlerer Standorte auch feuchtigkeitsliebende Arten vertreten.
216
Vegetationsstrukturen
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Erfasst werden alle extensiven (extensiv bewirtschafteten) Feuchtwiesen. Die Bestände müssen
mindestens 500 m2 groß sein. Kleinere Flächen werden dann erfasst, wenn sie in engem räumlichen Verbund zueinander oder zu anderen Biotopstrukturen liegen.
Kartierhinweise:
Extensiv genutztes Feuchtgrünland (Wiesen/Weiden) ohne besonders gekennzeichnete (fettgedruckte) Arten (vgl. Naßwiese 40/Pfeifengraswiese 41) werden als Feuchtwiese kartiert.
3.2
Tauch- und Schwimmblattvegetation,
Röhrichte und Großseggenriede
50
Tauch- und Schwimmblattvegetation [34.10] [FFH 3140, 3150, 3260]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Bestände von Wasserpflanzen in fließenden und stehenden Gewässern.
Verbreitungsschwerpunkte:
Oberrheinebene, Alpenvorland, Virngrund.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zu dieser Biotopstruktur gehören folgende Gesellschaften:
•
•
•
Schwimmblatt- und Wasserschweber-Gesellschaften der Klasse Lemnetea. Mit wasserwurzelnden Arten, meist auf ruhigen, windgeschützten, eutrophen Gewässern. Pflanzen
können durch Wind und Wellenschlag verdriftet werden.
Armleuchteralgen-Gesellschaften der Klasse Charetea fragilis. Meist in jungen oder temporären, oligo- bis mesotrophen Gewässern. Armleuchteralgen bauen allein die Vegetation
auf oder dominieren.
Tauch- und Schwimmblatt-Gesellschaften der Klasse Potamogetonetea. Pflanzen wurzeln
im Gewässerboden. Vorkommen in Gewässern aller Trophiestufen möglich.
Folgende Einheiten werden unterschieden:
Tauch- und Schwimmblattvegetation der Fließgewässer [34.11] [FFH 3260]
Tauch- oder Schwimmblattvegetation in langsam bis mäßig schnell durchströmten Gewässern.
Überwiegend Bestände der Verbände Ranunculion fluitantis und Potamogetonion
Tauch- und Schwimmblattvegetation der Stillgewässer [34.12] [FFH 3140, 3150]
Tauch- oder Schwimmblattvegetation in stehenden Gewässern. Überwiegend Bestände des
Verbands Nymphaeion und der Klassen Lemnetea und Charetea fragilis
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Arten der Gattungen Callitriche, Chara, Lemna, Najas, Potamogeton und Utricularia sowie Ceratophyllum demersum, Ceratophyllum submersum, Hottonia palustris, Hydrocharis morsusranae, Isoetes echinospora, Isoetes lacustris, Littorella uniflora, Myriophyllum spec., Nuphar
lutea, Nymphaea alba, Nymphoides peltata, Ranunculus aquatilis, Ranunculus aquatilis agg.,
Ranunculus circinatus, Ranunculus fluitans, Ranunculus peltatus, Ranunculus trichophyllus,
Salvinia natans, Spirodela polyrhiza, Trapa natans, Zannichellia palustris.
Vegetationsstrukturen
217
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Die Biotopstruktur ist nur geschützt, wenn sie in einem nach § 32 NatSchG geschützten Gewässer vorkommt oder im Verlandungsbereich eines stehenden Gewässers liegt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Zusätzlich zur Biotopstruktur „Tauch- und Schwimmblattvegetation“ muß die entsprechende
Gewässer-Biotopstruktur erfasst und verschlüsselt werden (Überlagerung).
51
Röhricht [34.50] [FFH 7210]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Artenarme Bestände aus hochwüchsigen Gräsern und grasartigen Pflanzen auf feuchten bis
nassen, meso- bis eutrophen Standorten und in bis etwa 1 Meter tiefem Wasser. Im Verlandungsbereich von Gewässern, an Ufern, in Überflutungsbereichen, auf grundwassernahen
Standorten. Häufig auf anthropogenen Standorten in Ton- und Kiesgruben, Steinbrüchen und
Gräben. Als Landröhricht auch auf brachliegenden ehemaligen Acker- und Grünlandflächen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Oberrheinebene, Alpenvorland.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur gehören Pflanzengesellschaften des Verbandes Phragmition (Großröhrichte).
Folgende Einheiten werden unterschieden:
Ufer-Schilfröhricht
Schilf-Bestände im Verlandungsbereich von Gewässern und an Ufern.
Land-Schilfröhricht
Schilf-Bestände abseits von Gewässern, häufig auf brachliegenden ehemaligen Acker- und
Grünlandflächen, auf Brachen von Naßwiesen, Pfeifengras-Streuwiesen und Äckern, oft in
Kontakt oder verzahnt mit Weidengebüschen, Bruch- und Sumpfwäldern (Feuchtwälder), Naßwiesen und Pfeifengras-Streuwiesen und deren Brachestadien.
Rohrkolben-Röhricht
Bestände aus Rohrkolben-Arten im Flachwasserbereich von Teichen, Weihern, Seen, Altarmen
und Altwasser, sehr häufig auch an Sekundärstandorten in Ton- und Kiesgruben und an Baggerseen.
Teichbinsen-Röhricht
Meist lichte Bestände aus hochwüchsigen Arten der Gattung Schoenoplectus.
Röhricht des Großen Wasserschwadens
Bestände des Großen Wasserschwadens (Glyceria maxima). Entlang von Bächen, Flüssen
und Gräben mit langsam fließendem, eutrophem Wasser; auch in Flutmulden.
218
Vegetationsstrukturen
Rohrglanzgras-Röhricht
Bestände des Rohr-Glanzgrases (Phalaris arundinacea). Weit verbreitet an Ufern von Gräben,
Bächen und Flüssen mit eutrophem Wasser. Seltener an stehenden Gewässern und in Wiesenmulden.
Schneiden-Ried
Bestände der Schneide (Cladium mariscus) im Verlandungsbereich basenreicher, oligo- bis
mesotropher Gewässer, besonders an Sickerquellen mit sauerstoffhaltigem Wasser, nur im
Alpenvorland und in der Oberrheinebene (hier sehr selten).
Teichschachtelhalm-Röhricht
Bestände des Teich-Schachtelhalms (Equisetum fluviatile). Meist auf mesotrophem Standort in
flachem Wasser.
Sonstiges Röhricht
Bestände anderer als der oben genannten Röhricht-Arten, z. B. von Acorus calamus, Bolboschoenus maritimus, Butomus umbellatus, Cicuta virosa, Eleocharis palustris, Sparganium
erectum s.l.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Acorus calamus, Bolboschoenus maritimus, Cladium mariscus, Equisetum fluviatile, Glyceria
maxima, Iris pseudacorus, Mentha aquatica, Phalaris arundinacea, Phragmites australis,
Schoenoplectus lacustris, Schoenoplectus tabernaemontani, Senecio paludosus, Sparganium
emersum, Sparganium erectum, Typha angustifolia, Typha latifolia.
Typische Struktur:
Hohe und meist dichte, artenarme Bestände.
Typische Standorte:
Flache Gewässer, Verlandungsbereiche, Ufer, Flutmulden, Abgrabungsflächen.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfen (48):
Dominanz von hochwüchsigen Röhricht-Arten.
Unterschiede zur Pfeifengras-Streuwiese (41):
Artenarme Bestände aus hochwüchsigen Röhricht-Arten, typische Arten der Pfeifengras-Streuwiese selten oder fehlend.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Röhrichte an und in Gewässern, Röhrichte auf sumpfigen und quelligen
Standorten sowie grundsätzlich die Schilf-Röhrichte.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Röhrichte auf intensiv genutzten Flächen (z. B. regelmäßig gemähte Böschungsflächen) werden nicht erfasst.
Kartierhinweise:
Uferröhrichte werden mit den entsprechenden Gewässern, an denen sie vorkommen erfasst
und verschlüsselt (Überlagerung).
Vegetationsstrukturen
219
Kleinröhricht [34.40] [FFH 3260]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Röhricht aus niedrigwüchsigen Arten an oder in Bächen, wasserführenden Gräben, Altarmen,
Altwasser und im Verlandungsbereich von stehenden Gewässern. Hochwüchsige Röhrichtarten fehlend oder mit geringer Deckung auftretend. Auf meso- bis eutrophen, sehr feuchten
bis nassen Standorten, quelligen oder sumpfigen Standorten, sowie in flachem Wasser.
Verbreitungsschwerpunkte:
In fast allen Naturräumen vorkommend.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören die Gesellschaften des Verbandes Sparganio-Glycerion-fluitantis.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Apium nodiflorum, Berula erecta, Glyceria fluitans, Leersia oryzoides, Nasturtium officinale,
Veronica anagallis-aquatica, Veronica beccabunga.
Typische Struktur:
Meist linienförmige, niedrige- bis mittelhohe Bestände.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Röhricht (51):
Fehlen von hochwüchsigen Röhricht-Arten.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Kleinröhrichte werden nur erfasst, wenn sie an einem nach § 32 NatSchG geschützten Gewässer oder auf sumpfigem oder quelligem Standort vorkommen.
Kartierhinweise:
Die Waldbiotopkartierung unterscheidet bei der Verschlüsselung nicht zwischen Kleinröhricht
und Röhricht. Das Kleinröhricht wird als Röhricht (51) kartiert. Im Textteil wird das Röhricht
näher beschrieben werden und ggf. die Unterscheidung Röhricht/Kleinröhricht getroffen.
Zusätzlich zum Kleinröhricht muss auch das durch § 32 geschützte Gewässer mit erfasst und
verschlüsselt werden.
52
Großseggen-Ried [34.60]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Mittelhochwüchsige, meist dichte und artenarme Bestände aus einer oder wenigen, hochwüchsigen Seggen-Arten. Meist Brachestadium von Streu- oder Naßwiesen, seltener an natürlichen Standorten im Verlandungsbereich von Stillgewässern. Früher in größerem Umfang,
heute nur noch selten, durch Mahd genutzt und bei traditioneller Nutzung Verwendung des
Mähguts zur Stalleinstreu. Übergänge zu Streu- und Naßwiesen sowie Röhrichten fließend. Auf
wechselfeuchten bis nassen, meso- und eutrophen Standorten.
220
Vegetationsstrukturen
Verbreitungsschwerpunkte:
Mittlere und Nördliche Oberrheinebene, Alpenvorland, Baar.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Großseggen-Riede gehören zum Verband Magnocaricion.
Folgende Einheiten werden unterschieden:
Steifseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Steife Segge (Carex elata) dominiert. Natürliche Vorkommen im
Verlandungsbereich von Stillgewässern, auf eutrophen, basenreichen Schlickböden nahe der
Mittelwasserlinie. Etwas höher und trockener stehend als das Ufer-Schilfröhricht. Auch an Baggerseen, in Ton- oder Kiesgruben. Stark schwankender Wasserstand ist charakteristisch.
Sumpfseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Sumpfsegge (Carex acutiformis) dominiert. Auf eutrophen,
feuchten bis nassen Böden. Weitverbreitete Biotopstruktur, v. a. als Brachestadium von Streuund Naßwiesen.
Schlankseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Schlanksegge (Carex acuta) dominiert. Meist Brachestadium
ehemaliger Wiesen. Auf weniger nährstoffreichen Standorten als das Sumpfseggen-Ried. Bestände ertragen Mahd.
Wunderseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Wundersegge (Carex appropinquata) dominiert. Auf nassen,
humosen, mesotrophen, meist kalkhaltigen Standorten. Oft in Kontakt mit Uferröhrichten, Steifseggen-Ried und Rispenseggen-Ried. Verbreitungsschwerpunkte: Alpenvorland, Baar, Schwäbische Alb.
Schnabelseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Schnabelsegge (Carex rostrata) dominiert. Auf oligo- bis mesotrophen und basenarmen Böden. Im Verlandungsbereich mesotropher Gewässer. Auch als
Übergangsmoor im Randbereich von Hochmooren.
Blasenseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Blasensegge (Carex vesicaria) dominiert. Auf eutrophen, basenreichen, wechselnassen, lehmig-tonigen oder anmoorigen Böden. Oft als Brachestadium ehemaliger Naßwiesen.
Rispenseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Rispensegge (Carex paniculata) dominiert. Auf lehmigen oder
anmoorigen, meist basenreichen und wasserzügigen Böden.
Kammseggen-Ried
Großseggen-Ried, in dem die Kammsegge (Carex disticha) dominiert. Meist Brachestadium
von Feucht- und Naßwiesen. Bei geringem Alter der Brache häufig noch mit vielen GrünlandArten.
Sonstiges Großseggen-Ried
Dominanzbestände anderer Großseggen und Mischbestände, die keinem der oben genannten
Großseggen-Riede zugeordnet werden können.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Carex acutiformis, Carex appropinquata, Carex cespitosa, Carex disticha, Carex elata, Carex
acuta, Carex otrubae, Carex paniculata, Carex riparia, Carex rostrata, Carex vesicaria, Carex
vulpina.
Vegetationsstrukturen
221
Typische Struktur:
Mittelhochwüchsige und meist artenarme, dichte Bestände aus Großseggen, niedrigwüchsige
Arten selten oder fehlend.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Röhricht (51):
Großseggen dominieren, Röhricht-Arten sind höchstens in geringerer Menge beigemischt.
Unterschiede zur Pfeifengras-Streu- und Naßwiese:
Artenarme Bestände aus Großseggen, typische Arten der Streu- und Naßwiesen in geringer
Menge oder fehlend.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Bestände erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise. Eine
Unterscheidung in die aufgeführten einzelnen verschiedenen Seggenriede erfolgt im Textteil.
Kartierhinweise:
Ein Großseggen-Ried kann mit morphologischen Strukturen (z. B. Quellen, Fließ-, Stillgewässer) überlagert sein.
48
Waldsimsen- und Schachtelhalm-Sümpfe [32.30]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Dichte, hochwüchsige, meist artenarme Bestände aus feuchte- oder nässeliebenden Stauden.
Meist aus brachliegendem Grünland hervorgegangen, selten auf von Natur aus waldfreien,
quelligen Standorten. Auf feuchten bis nassen, meso- bis eutrophen Standorten, häufig im Bereich von Sickerquellen und in Mulden mit hoch anstehendem Grundwasser. Oft in engem Kontakt mit Röhricht, Großseggen-Ried, Gebüsch feuchter Standorte, Feucht- und Bruchwäldern.
In bewirtschafteten Grünflächen die besonders nassen, nur sporadisch oder nicht genutzten
Bereiche einnehmend.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Odenwald, Alpenvorland, Schwäbisch-Fränkischer Wald.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
I. d. R. Bestände der Ordnung Molinietalia, Zuordnung jedoch z. T. schwierig.
Folgende Einheiten werden unterschieden:
Waldsimsen-Sumpf
Dominanzbestand von Waldsimse (Scirpus sylvaticus). Oft in Mulden auf sickerfeuchtem bis
nassem Standort, häufig in engem Kontakt zu Feucht- und Naßwiesen. Wird bei Wiesennutzung gelegentlich mitgemäht, bei Beweidung vom Vieh meist gemieden.
222
Vegetationsstrukturen
Schachtelhalm-Sumpf
Bestände des Riesen-Schachtelhalms (Equisetum telmateia) auf lebhaft durchsickerten, nährstoff- und basenreichen Böden. Im Bereich von Sickerquellen und Naßgallen. Meist im Kontakt
zu erlen- und eschenreichen Au- oder Sumpfwäldern (Feuchtwälder).
Sonstiger Sumpf
Bestände anderer Stauden auf sumpfigen Standorten, z. B. Bestand aus Roß-Minze (Mentha
longifolia) und Blaugrüner Binse (Juncus inflexus).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Angelica sylvestris, Caltha palustris, Carex pendula, Chaerophyllum hirsutum, Equisetum telmateia, Filipendula ulmaria, Geranium palustre, Geranium sylvaticum, Juncus effusus, Juncus
inflexus, Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria, Scirpus sylvaticus, Valeriana officinalis s.l.
Typische Struktur:
Über 1 m hohe, artenarme aber strukturreiche Bestände.
Typische Standorte:
Sickerfeuchte bis nasse, meso- bis eutrophe Standorte.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Röhricht und Großseggen-Ried und Hochstaudenflur:
Großseggen, Arten der Röhrichte und Hochstauden treten nicht dominant auf.
Unterschiede zur Naßwiese (40):
Nicht genutzte, meist artenarme Bestände mit Dominanz höherwüchsiger Arten.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Bestände erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
3.3
Saumvegetation und Hochstauden
20
Trockensaum [35.20] [FFH z. T. 9150, 9170, 9180, 91U0)]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Überwiegend von Stauden aufgebaute Bestände, meist als schmaler Saum an Rändern von
Trockenwäldern und Trockengebüschen. Flächige Bestände ohne angrenzende Gehölze, meist
als Sukzessionsstadium nach Nutzungsaufgabe auf Trockenstandorten. Reich strukturierte und
v. a. im Spätsommer sehr blütenreiche Vegetation aus wärmebedürftigen und Trockenheit ertragenden Arten. Als natürliche Vegetation auf trockenen, flachgründigen Standorten, beispielsweise am Rand von Felsen und in Lichtungen von Trockenwäldern. Sekundär an weniger
trockenen, durch sporadische Mahd oder Beweidung gehölzfrei gehaltenen Standorten, meist
Vegetationsstrukturen
223
den Übergang zu Gebüsch oder Wald bildend. Häufig einzelne, sich überwiegend vegetativ
vermehrende Arten, faziesbildend.
Meist auf süd- bis westexponierten Hängen auf mageren, trockenen, häufig flachgründigen
Standorten, seltener in ebener Lage und anderen Expositionen. Besonders gut ausgebildet in
Kalkgebieten auf Rendzina und Pararendzina. Auch auf Rohböden, beispielsweise in aufgelassenen Steinbrüchen, an Eisenbahn- und Straßenböschungen und häufig in der Umgebung von
Felsen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwäbische Alb, Oberrheingebiet, Tauberland, Stromberg, Schönbuch, Kraichgau.
Pflanzengesellschaften und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur gehören alle Blutstorchschnabel-Saumgesellschaften (Verband Geranion
sanguinei) sowie einige Bestände bodensaurer Standorte, die im weitesten Sinne zu den KleeSaumgesellschaften (Verband Trifolion medii) gehören, in denen aber noch in nennenswertem
Umfang Kennarten des Verbandes Geranion sanguinei auftreten. Im einzelnen werden folgende Pflanzengesellschaften zur Biotopstruktur gerechnet:
•
•
•
•
•
•
•
•
Hirschwurz-Gesellschaft (Geranio-Peucedanetum cervariae), relativ weit verbreitet, v. a.
auf basenreichen Standorten der Tieflagen.
Hasenohr-Laserkraut-Gesellschaft (Bupleuro-longifolii-Laserpitietum latifolii) in Hochlagen der Schwäbischen Alb.
Diptam-Gesellschaft (Geranio-Dictamnetum), in besonders niederschlagsarmen und
warmen Lagen des Oberrheingebietes und des Taubergrundes.
Anemonen-Berghaarstrang-Gesellschaft (Geranio-Anemonetum sylvestris), in Gebieten
mit hoher Sommerwärme auf nicht ausgesprochen trockenen Standorten aus Lockergestein (Löß, Flugsand).
Feinblattwicken-Gesellschaft (Campanulo-Vicietum tenuifoliae), auf mäßig trockenen
Standorten als Saum von Schlehen-Liguster-Gebüschen.
Hügelklee-Gesellschaft (Geranio-Trifolietum alpestris), auf basenreichen aber kalkfreien, lehmigen oder tonigen Standorten.
Pechnelken-Graslilien-Gesellschaft (Teucrio-scorodoniae-Polygonatetum odorati), auf
flach-gründigen, bodensauren Silikatfelsböden.
Salbeigamander-Flockenblumen-Gesellschaft (Teucrio-scorodoniae-Centaureetum nemoralis) und ähnliche Gesellschaften des Verbandes Trifolion medii auf mäßig trockenen, bodensauren Standorten.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Anemone sylvestris, Anthericum liliago, Anthericum ramosum, Aster amellus, Bupleurum falcatum, Centaurea nigra subsp. nigra, Coronilla coronata, Dianthus carthusianorum, Dictamnus
albus, Genista tinctoria, Geranium sanguineum, Hieracium laevigatum, Hieracium racemosum,
Hieracium sabaudum, Inula hirta, Laserpitium latifolium, Lathyrus niger, Lychnis viscaria, Peucedanum cervaria, Peucedanum oreoselinum, Phleum phleoides, Potentilla alba, Pulsatilla vulgaris, Teucrium chamaedrys, Teucrium scorodonia, Thesium bavarum, Trifolium alpestre, Trifolium rubens, Vicia tenuifolia, Vincetoxicum hirundinaria.
Typische Struktur:
Reich strukturierte, bis zu 1,5 Meter hohe, überwiegend aus Stauden aufgebaute Bestände,
örtlich auch Faziesbildungen einzelner Arten. Häufig mit einigen Gehölzen.
Typische Standorte und Relieflage:
Meist in süd- bis westexponierter Lage auf mäßig trockenen bis trockenen, mageren Standorten unterschiedlichen Basengehalts.
224
Vegetationsstrukturen
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Mager- und Trockenrasen (10,11,15):
Hohe Deckungsanteile der Stauden und geringe Anteile grasartiger Pflanzen. Mehrschichtig
aufgebaute, reich strukturierte, nicht oder nur sehr sporadisch gemähte oder beweidete, bis 1,5
Meter hohe Bestände.
Unterschiede zur Saumvegetation mittlerer Standorte:
Vorkommen von Kenn- und Trennarten des Verbandes Geranion sanguinei; mäßig trockene
bis trockene Standorte.
Unterschiede zu Dominanzbeständen:
Struktur- und Artenreichtum.
Unterschiede zum Gebüsch oder Wälder trockenwarmer Standorte (21):
Deckung der Gehölze unter 30%.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Säume trockenwarmer Standorte und Bestände, die an folgenden §32 Biotopstrukturen angrenzen:
• Offene Binnendünen einschließlich ihrer Staudensäume
• Zwergstrauch- und Ginsterheiden einschließlich ihrer Staudensäume
• Wacholderheiden einschließlich ihrer Staudensäume
• Trockenrasen einschließlich ihrer Staudensäume
• Magerrasen einschließlich ihrer Staudensäume
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Hochstaudenfluren
Beschreibung
Meist dichte Bestände aus hochwüchsigen, hinsichtlich Wasser- und Nährstoffversorgung anspruchsvollen Stauden. An Ufern, auf sumpfigen und quelligen Standorten, auf überrieselten
Flächen, auf Anmoor und Niedermoortorf. In Hochlagen verbreitet auch an Wald- und Gebüschrändern und auf Lawinenbahnen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Alpenvorland, Schwäbisch-Fränkischer-Wald, Odenwald.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur zählen Gesellschaften der Verbände Filipendulion, Calthion (ChaerophylloRanunculetum aconitifolii) und Adenostylion alliariae.
Vegetationsstrukturen
53
225
Hochstaudenflur [35.41/35.42] [FFH 6430, Subtyp 6431]
geschützt nach § 32 NatSchG
•
Hochstaudenflur quelliger oder sumpfiger Standorte
Hochstauden-Bestand auf sumpfigem, quelligem oder moorigem Standort. Beispielsweise
Bestände der Sumpfstorchschnabel-Mädesüß-Flur (Filipendulo-Geranietum palustris) und
der Baldrian-Mädesüß-Flur (Valeriano-Filipenduletum).
•
Gewässerbegleitende Hochstaudenflur
Hochstauden-Bestand am Ufer eines Gewässers.
Kennzeichnende Pflanzenarten der Hochstaudenflur (53) und des FFH- Subtyps 6431:
Achillea ptarmica, Angelica archangelica, Angelica sylvestris, Anthriscus nitida, Calystegia sepium, Carduus crispus, Campanula latifolia, Chaerophyllum aureum(!), Chaerophyllum bulbosum(!), Chaerophyllum hirsutum(!), Cirsium oleraceum, Cuscuta europaea(!), Dipsacus pilosus(!), Epilobium hirsutum, Epilobium parviflorum, Eupatorium cannabinum, Euphorbia palustris(!), Euphorbia stricta(!), Filipendula ulmaria, Geranium palustre(!), Knautia maxima(!), Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria, Mentha longifolia, Petasites hybridus(!), Poa palustris, Polemonium caeruleum, Pseudolysimachion longifolium(!), Scrophularia umbrosa, Senecio sarracenicus(!), Sisymbrium strictissimum, Stachys palustris, Stellaria aquatica, Symphytum officinale, Thalictrum aquilegiifolium(!), Thalictrum flavum, Valeriana officinalis s. l.
Weitere kennzeichnende Pflanzenarten der Hochstaudenflur (53):
Sambucus ebulus, Saxifraga rotundifolia
Typische Struktur:
Dichte Bestände hochwüchsiger und meist großblättriger Arten.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Quellflur:
Fehlen von typischen Arten der Quellfluren. Meist nicht auf ganzjährig von Quellwasser überrieselten Standorten.
Unterschiede zum Kleinröhricht:
Bestände hochwüchsiger, meist großblättriger Arten. Arten des Kleinröhrichts fehlend oder mit
geringer Deckung.
Unterschiede zum Röhricht (51):
Arten der Röhrichte fehlend oder nur mit geringer Deckung.
Unterschiede zum Dominanzbestand:
Artenreichere und meist auch reicher strukturierte Bestände. Nur auf Standorten mit guter
Wasser- und Nährstoffversorgung.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden Bestände auf sumpfigen, quelligen und moorigen Standorten, entlang naturnaher Fließgewässer und anderer durch § 32 NatSchG geschützter Gewässer(teile).
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Bei Hochstaudenfluren gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der
226
Vegetationsstrukturen
Kreise.
Nicht erfasst werden artenarme Dominanzbestände und flächige Brachestadien von ehemals
genutztem Feuchtgrünland mit Hochstauden. Letztere werden als Feucht- oder Naßwiesen
erfasst.
Bedingung zur Erfassung als FFH-Lebensraumtyp in FFH- Gebieten
s.u.
82
Montane Hochstaudenflur [35.40] [FFH 6430, Subtyp 6432]
Bestände von Hochstaudenarten auf frischen bis feuchten, meist nährstoffreichen Standorten,
meist an Wald- und Gebüschrändern, in Lawinenbahnen.
Kennzeichnende Pflanzenarten der montanen Hochstaudenflur (82) und des FFH- Subtyps 6432:
Aconitum lycoctonum subsp. vulparia(!), Aconitum napellus(!), Adenostyles alliariae(!), Athyrium distentifolium, Calamagrostis arundinacea, Calamagrostis phragmitoides, Carduus personata, Cicerbita alpina, Digitalis grandiflora, Petasites albus(!), Ranunculus aconitifolius(!), Rumex alpestris, Salix appendiculata, Senecio cacaliaster subsp. hercynicus(!), Senecio cordatus,
Streptopus amplexicaulis, Thelypteris limbosperma, Valeriana montana.
Typische Struktur:
Dichte Bestände hochwüchsiger und meist großblättriger Arten.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Hochstaudenflur (53):
Nicht auf quelligem oder sumpfigem Standort.
Unterschiede zur Quellflur:
Fehlen von typischen Arten der Quellfluren. Meist nicht auf ganzjährig von Quellwasser überrieselten Standorten
Unterschiede zum Dominanzbestand:
Artenreichere und meist auch reicher strukturierte Bestände. Nur auf Standorten mit guter
Wasser- und Nährstoffversorgung.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Alle naturnahen montanen Hochstaudenfluren werden erfasst. Nicht erfasst werden die Dominanzbestände auf Schlagflächen.
Kartierhinweise:
Im hochstaudenreichen Ahorn-Buchen-Wald mit Tanne (vgl. 3.2.4, Buchenwald der Hochlagen)
werden keine montanen Hochstaudenfluren kartiert. Die Hochstauden sind dort natürliche
Bestandteile der seltenen, naturnahen Waldgesellschaft.
Bedingung zur Erfassung als FFH-Lebensraumtyp in FFH- Gebieten
s.u.
Vegetationsstrukturen
227
[6430] Feuchte Hochstaudenfluren
FFH- Lebensraumtyp: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen
Stufe
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Dichte Bestände hochwüchsiger, großblättriger und hinsichtlich Wasser- und Nährstoffversorgung anspruchsvoller Stauden. Der Lebensraumtyp kommt bevorzugt auf nährstoffreichen,
frischen bis feuchten Böden in Gewässernähe oder in niederschlagsreichen Gebieten vor. Im
hochmontan-subalpinen Bereich auch auf Lawinenbahnen auftretend. Oft in lokalklimatischen
Sondersituationen, die konstant hohe Luftfeuchtigkeit aufweisen. Eine Nutzung findet in der
Regel nicht statt, allenfalls eine gelegentliche Mahd im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen
entlang von Fließgewässern oder Verkehrswegen.
Es werden zwei Subtypen unterschieden:
Subtyp 6431: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis montanen Höhenstufen. Der Subtyp
tritt überwiegend an Ufern und auf sumpfigen oder quelligen Standorten an Wald- Außengrenzen auf.
Subtyp 6432: Subalpine bis alpine Hochstaudenfluren. Der Subtyp ist auf die Hochlagen der
Mittelgebirge beschränkt und dort vorzugsweise an Wald- und Gebüschrändern sowie auf Lawinenbahnen anzutreffen.
Kennzeichnende Biotoptypen
Hochstaudenflur quelliger, sumpfiger oder mooriger Standorte (35.41 ) [§ 32], Gewässerbegleitende Hochstaudenflur (35.42 ) [§ 32, nur an nach § 32 geschützten Gewässern],
Hochstaudenflur hochmontaner Lagen (35.43 ) [§ 32].
Kennzeichnende WBK-Biotoptypen
Hochstaudenflur (53)
Montane Hochstaudenflur (82)
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Verbände Filipendulion , Aegopodion podagrariae , Galio-Alliarion , Senecion fluviatilis ,
Convolvulion sepium sowie Adenostylion alliariae .
Kennzeichnende Pflanzenarten
s. Hochstaudenflur (53), Montane Hochstaudenflur (82)
Erfassungskriterien
Zum Subtyp 6431 gehören Hochstaudenfluren an Fließgewässern und auf quellig-sumpfigen
Standorten an Wald-Außenrändern. Artenarme Dominanzbestände von Nitrophyten, die für die
Verbände Filipendulion, Aegopodion und Galio-Alliarion bisweilen charakteristisch sind, gehören nicht zum Lebensraumtyp. Bestände aus diesen Verbänden werden nur erfasst, wenn sie
mehrere kennzeichnende Arten enthalten. Nicht erfasst werden weiterhin artenarme Dominanzbestände von Neophyten, Hochstaudenfluren an Wegen, Acker- und Grabenrändern sowie flächige Brachen ehemaligen Feuchtgrünlands. Die beiden Subtypen des Lebensraumtyps
sind zu unterscheiden.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Abgrenzungsprobleme unwahrscheinlich.
Verbreitungsschwerpunkte in Baden-Württemberg
228
Vegetationsstrukturen
In allen Naturräumen nachgewiesen, Hauptvorkommen im Schwarzwald.
Regionale Differenzierung
Subtyp 6432 ist auf die höchsten Lagen Mittelgebirge beschränkt (Schwarzwald, Schwäbische
Alb, Adelegg). Subtyp 6431 ist von der Artenausstattung her besonders artenreich entlang größerer Flüsse. Eine Reihe der Kennarten verschiedener Assoziationen innerhalb der genannten
Syntaxa wie Euphorbia palustris, Senecio sarracenicus und Thalictrum flavum treten nur lokal
entlang einzelner Flüsse auf.
Naturraum
Naturraumtypische Arten
Voralpines Hügel- und Moorland
Aconitum variegatum, Adenostyles
alliariae, Calamagrostis phragmitoides, Cicerbita alpina, Polemonium caeruleum, Ranunculus aconitifolius, Saxifraga rotundifolia, Senecio
cacaliaster subsp. hercynicus, Senecio cordatus, Streptopus amplexicaulis, Thalictrum aquilegiifolium, Valeriana montana.
Polemonium caeruleum, Ranunculus
aconitifolius, Senecio sarracenicus,
Thalictrum aquilegiifolium
Aconitum variegatum, Anthriscus
nitida, Cicerbita alpina, Polemonium
caeruleum, Senecio sarracenicus,
Thalictrum aquilegiifolium
Sisymbrium strictissimum
Angelica archangelica, Anthriscus
nitida, Senecio sarracenicus, Sisymbrium strictissimum
Donau-Iller-Lech-Platte
Schwäbische Alb
Schwäbisches Keuper-Lias-Land
Neckar- und Tauber-Gäuplatten
Naturraumtypische Ausprägungen
Odenwald
Senecio sarracenicus
Schwarzwald
Adenostyles alliariae, Athyrium
distentifolium, Cicerbita alpina, Peucedanum ostruthium, Ranunculus
aconitifolius, Rumex alpestris, Salix
appendiculata, Senecio cacaliaster
subsp. hercynicus, Streptopus amplexicaulis
–
Euphorbia palustris
Hochrheingebiet
Oberrhein-Tiefland
–
–
–
–
Uferbereiche am Main mit Beständen
des Convolvulo-Angelicetum archangelicae litoralis und des Chaerophylletum bulbosi
Uferbereiche am Neckar mit Beständen des Chaerophylletum bulbosi
Bestände an Karwänden im Grindenschwarzwald, an Lawinenbahnen im
Feldberggebiet, Vorkommen des
Cicerbitetum alpinae
–
Bestände an Altrheinarmen, Vorkommen des Veronico longifoliae-Euphorbietum palustris und der Euphorbiapalustris-Gesellschaft
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
L
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger (z. B. Eutrophierungszeiger)
den Lebensraumtyp abbauende
Arten, z. B. herdenbildende, hochwüchsige Neophyten, Gehölze
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt vorhanden
deutlich an Strukturen
verarmt
für den Lebensraumtyp günstig
für den Lebensraumtyp noch günstig, verändert durch Entwässerung, Eutrophierung,
Düngung, Ablagerungen
verändert, Aufschüttungen, künstliche
(Ufer-)Böschungen
für den Lebensraumtyp ungünstig verändert durch Entwässerung, Eutrophierung,
Düngung, Ablagerungen
stark verändert, Aufschüttungen, künstliche (Ufer-)Böschungen
weitgehend unterbun-
Relief
nahezu natürlich
natürliche Dynamik
nicht oder nur unwe-
B
eingeschränkt (Über-
C
229
Vegetationsstrukturen
Nutzung/Pflege
Auswirkung auf den Lebensraumtyp
Beeinträchtigungen1
sentlich eingeschränkt
flutungen, Lawinen)
nahezu optimal, sporadische Mahd oder
Beweidung bei anthropogenen Beständen
noch günstig, gelegentliche Mahd oder
Beweidung bei anthropogenen Beständen
A (gering)
B (mittel)
den (Überflutungen,
Lawinen)
ungünstig, zu häufige
Mahd oder Beweidung, völlige Nutzungsaufgabe bei
anthropogenen Beständen
C (stark)
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
3.4
Heiden, Mager-, Sand- und Trockenrasen
10
Trockenrasen [36.70] [FFH 6110, 6210, 6170, 8210, , 8230]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Lückige Rasen aus Magerkeits- und Trockenheitszeigern. Auf trockenen, meist flachgründigen
und skelettreichen Standorten, seltener auf Löß, Flugsand oder Kies. Am Rand von Felsen, auf
Felsbändern und -köpfen natürliche Vegetation, sonst durch extensive Beweidung oder einschürige Mahd entstanden.
Verbreitungsschwerpunkte:
Südliches Oberrheingebiet, Schwäbische Alb, Taubergebiet.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören Bestände der Ordnung Festucetalia valesiacae und SedoScleranthetalia sowie der Verbände Koeleria-Phleion-phleoidis und Xerobromion. Ebenfalls
zum Biotoptyp gehört die Felsbandvegetation der Ordnungen Potentilletalia caulescentis und
Androsacetalia vandellii.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Allium sphaerocephalon, Alyssum alyssoides, Alyssum montanum, Aster linosyris, Carex humilis, Cerastium pumilum, Fumana procumbens, Galium glaucum, Globularia punctata, Linum
tenuifolium, Melica ciliata, Minuartia hybrida, Phleum phleoides, Potentilla incana, Sedum acre,
Stipa spec., Teucrium montanum, Thesium linophyllon.
Typische Standorte:
Magere, trockene, meist skelettreiche, sehr flachgründige Böden.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Magerrasen basenreicher oder bodensaurer Standorte (11, 15):
Nur auf trockenen Standorten, Bestände i. d. R. lückiger und nur von Trockenheitszeigern aufgebaut.
Unterschiede zum Sandrasen:
Fehlen der typischen Arten der Sandrasen, einjährige Arten weniger zahlreich. Standort ohne
Bodenstörungen. Trockenrasen auf Sand nur bei humosem Oberboden.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
230
Vegetationsstrukturen
Es werden alle Bestände erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
[*6110]
Kalk-Pionierrasen
FFH-Lebensraumtyp: Lückige, basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
Beschreibung und kennzeichnende Standorte
Von einjährigen oder sukkulenten Arten dominierte, sehr lückige Vegetation der Verbände
Alysso-Sedion albi oder Festucion pallentis.
Standorte sind feinerdearme Rohböden auf Felskuppen, Felsschutt und Felsbändern aus kalkoder zumindest basenreichen Gesteinen (Kalk, Gips oder Vulkanit). Ansätze zur Bodenbildung
finden sich oftmals nur sehr kleinflächig an geschützten Stellen.
Kennzeichnende Biotoptypen
Offene Felsbildung (21.10 ) [§ 32], Trockenrasen (36.70 )
[§ 32].
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
Verbände Alysso alyssoidis-Sedion albi , Festucion pallentis .
Kennzeichnende Pflanzenarten
Acinos arvensis, Allium senescens, Alyssum alyssoides (!), Alyssum montanum s. str., Arabis
auriculata, Cerastium brachypetalum, Cerastium glutinosum, Cerastium pumilum, Dianthus
gratianopolitanus, Erophila praecox, Holosteum umbellatum, Melica ciliata, Minuartia rubra,
Minuartia hybrida (!), Poa bulbosa, Saxifraga tridactylites, Sedum acre, Sedum album, Sedum
sexangulare, Teucrium botrys (!), Teucrium montanum, Thlaspi perfoliatum, Veronica praecox
(!).
Erfassungskriterien
Entscheidend ist das Vorkommen der genannten Syntaxa, wobei vegetationsfreie Felspartien
einbezogen werden. Die Vorkommen werden meist in einem Nebenbogen erfasst, da der Lebensraumtyp fast immer im Komplex mit anderen Lebensraumtypen auftritt (siehe unten). Gehölzreiche Flächen mit vereinzeltem Vorkommen der genannten Arten in Bestandslücken gehören nicht zu diesem Lebensraumtyp, ebenso wenig Bestände auf Sekundärstandorten, etwa
auf Mauerkronen, Lesesteinriegeln oder Schuttablagerungen.
Bestände auf anthropogenen Felsbildungen wie beispielsweise in aufgelassenen Steinbrüchen
werden jedoch erfasst.
Abgrenzung gegenüber anderen Lebensraumtypen
Unterschiede zu LRT [6210]:
Fehlen der typischen Trockenrasen-Vegetation, die höhere Deckungsgrade und weniger Annuelle aufweist; oft aber innerhalb dieses Lebensraumtyps zu finden.
Unterschiede zu LRT [8160]:
Fehlen von Schutthalden mit der entsprechenden Vegetation; beide Lebensraumtypen treten
jedoch oft eng benachbart auf.
231
Vegetationsstrukturen
Unterschiede zu LRT [8210]:
Zumindest Ansätze von Rohböden auf kleineren Flächen vorhanden, die reichlich von Annuellen besiedelt werden; zumeist in mehr oder weniger horizontaler Lage vorkommend; beide Lebensraumtypen treten sehr häufig miteinander vergesellschaftet auf.
Bewertungsparameter
Lebensraumtypisches Arteninventar
L
Lebensraumtypisches Artenspektrum
(in Abhängigkeit von Bestandsgröße
und natürlichem Standortpotenzial)
Störzeiger (z. B. Ruderalarten, Trittpflanzen)
Den Lebensraumtyp abbauende
Arten, z. B. beschattende Gehölze
L
A
B
C
nahezu vollständig
vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
keine oder nur in nicht
beeinträchtigender
Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
in beeinträchtigender
Menge
in stark beeinträchtigender Menge
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
A
Ausprägung der lebensraumtypischen
Vegetationsstruktur (in Abhängigkeit
von Bestandsgröße und natürlichem
Standortpotenzial)
Standort und Boden, Wasserhaushalt
Strukturen nahezu
vollständig vorhanden
Strukturen eingeschränkt vorhanden
deutlich an Strukturen
verarmt
Weitgehend natürlich,
für den Lebensraumtyp günstig
nahezu natürlich
A (gering)
verändert, für den
Lebensraumtyp noch
günstig
verändert
B (mittel)
Stark verändert, für
den Lebensraumtyp
ungünstig
stark verändert
C (stark)
Relief
Beeinträchtigungen1
B
C
1
Es werden nur diejenigen Beeinträchtigungen berücksichtigt, die nicht schon unter den Parametern „Lebensraumtypisches Arteninventar“ oder „Lebensraumtypische Habitatstrukturen“ Berücksichtigung finden.
Bedingung zur Erfassung als FFH-Lebensraumtyp in FFH- Gebieten
Innerhalb WBK wird der FFH-Lebensraumtyp 6110 nur in Verbindung mit dem FFH- Lebensraumtyp 8210 (Kalk- Felsen mit Felsspaltenvegetation) erfasst.
16/17 Sandrasen [36.60]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Niedrigwüchsige, sehr lückige, z. T. moos- und flechtenreiche Rasen mit einjährigen Arten auf
Sandböden. Auf offenen Binnendünen, an Wald-, Acker- und Wegrändern sowie in Kies- und
Sandgruben. Flächen früher z. T. beweidet, heute meist nicht mehr genutzt. Standorte häufig
gestört durch Sandverwehung und -umlagerung, Sand- und Kiesabbau, Tritt und Befahren.
Böden mit unterschiedlichem Basengehalt, geringem Wasserhaltevermögen, humusfrei bis
humusarm. Häufig auf Rohböden.
Verbreitungsschwerpunkte:
Nördliche Oberrheinebene bis etwa Baden- Baden.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören Gesellschaften der Ordnungen Thero-Airetalia (KleinschmielenRasen) und Corynephoretalia canescentis (silbergras-reiche Sandrasen und Pioniergesellschaften).
232
Vegetationsstrukturen
Folgende Einheiten werden unterschieden:
16 Sandrasen kalkhaltiger Standorte
[FFH 6120]
Seltener Sandrasen auf kalkhaltigen Sand- und Kiesböden, in Baden-Württemberg weitgehend auf die Flugsandgebiete nördlich der Linie Hockenheim-Walldorf beschränkt. Vor allem Bestände der Verbände Koelerion glaucae und Sileno-Cerastion-semidecandri.
17 Sandrasen kalkfreier Standorte
[FFH 2330]
Etwas weiter verbreiteter Sandrasen auf kalkfreien Sand- und Kiesböden. Vor allem Bestände der Verbände Thero-Airion und Corynephorion.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Agrostis vienalis (17), Aira caryophyllea (17), Aira praecox (17), Alyssum montanum subsp.
gmelinii (16), Armeria vulgaris (16), Cerastium semidecandrum (16/17), Cladonia spec. (17),
Corynephorus canescens (17), Euphorbia seguieriana (16), Filago arvensis (17), Filago minima
(17), Filago vulgaris (17), Helichrysum arenarium (16/17), Jurinea cyanoides (16), Koeleria
glauca (16), Koeleria macrantha (16), Myosotis stricta (16), Ornithopus perpusillus (17), Potentilla incana (16/17), Silene conica (16), Silene otites (16), Spergula morisonii (16/17), Teesdalia
nudicaulis (16/17), Thymus serpyllum (16/17), Veronica praecox (16), Vulpia bromoides (17),
Vulpia myuros (17).
Typische Standorte:
Humusarme oder -freie Sandböden, auf Binnendünen, Flugsandflächen und in Sandgruben.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Trockenrasen (10):
Vorkommen der typischen Arten auf humusarmen Sandböden.
Unterschiede zur Zwergstrauchheide (45):
Weitgehendes Fehlen von Zwergsträuchern.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Bestände erfasst.
11
Magerrasen basenreicher Standorte [36.50] [FFH 6210]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Grünlandbestände mit geringer Produktivität auf basenreichen, meist mäßig trockenen Standorten, die durch Nährstoffarmut oder geringe Nährstoffverfügbarkeit gekennzeichnet sind. Bei
traditioneller Nutzung beweidet oder einschürig gemäht, heute vielfach brachliegend und von
einzelnen Sträuchern bestanden oder durch Pflegemaßnahmen offen gehalten.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwäbische Alb, Oberrheingebiet, Taubergebiet, Kraichgau, Bauland, Obere Gäue, AlbWutach-Gebiet.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Vegetationsstrukturen
233
Zur Biotopstruktur gehören Bestände der Ordnung Brometalia erecti (Trespenrasen), insbesondere des Verbandes Mesobromion erecti sowie durch geringe Produktivität gekennzeichnete Ausbildungen des Wirtschaftgrünlandes (Klasse Molinio-Arrhenatheretea).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Anacamptis pyramidalis, Anthyllis vulneraria, Asperula cynanchica, Brachypodium pinnatum,
Bromus erectus, Buphthalmum salicifolium, Carex caryophyllea, Centaurea scabiosa, Dianthus
carthusianorum, Euphorbia cyparissias, Euphorbia seguieriana, Filipendula vulgaris, Galium
verum, Gentiana verna, Gentianella ciliata, Gentianella germanica, Gymnadenia conopsea,
Helianthemum nummularium, Hippocrepis comosa, Koeleria pyramidata, Onobrychis viciifolia,
Ophrys div. spec., Orchis militaris, Orchis simia, Orchis ustulata, Pimpinella saxifraga, Polygala
amarella, Polygala comosa, Potentilla heptaphylla, Potentilla incana, Potentilla verna agg.,
Pulsatilla vulgaris, Ranunculus bulbosus, Salvia pratensis, Scabiosa columbaria, Seseli annuum, Sesleria albicans, Stachys recta, Teucrium chamaedrys, Trifolium montanum.
Typische Standorte:
Magere, basenreiche, mäßig trockene bis wechselfrische Böden.
Typische Relieflage:
Süd- und südwestexponierte Hänge, Kuppen, Böschungen.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Trockenrasen (10):
Höhere Vegetationsbedeckung, Vorkommen von mesophilen Pflanzenarten.
Unterschiede zum Magerrasen bodensaurer Standorte (15):
Dominanz von Basenzeigern.
Unterschiede zu Wiesen und Weiden mittlerer Standorte:
Obergräser fehlend oder nur eine lückige Schicht aufbauend. Nährstoffzeiger wie Arrhenatherum elatius, Dactylis glomerata, Crepis biennis, Heracleum sphondylium spärlich oder
fehlend.
Unterschiede zur Pfeifengras-Streuwiese (41):
Typische Arten der Pfeifengras-Streuwiese fehlend oder nur in geringer Menge vorhanden.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Die Bestände müssen mindestens 500 m² groß sein. Kleinere Flächen werden nur dann erfasst, wenn sie in engem räumlichen Verbund zueinander oder zu anderen besonders geschützten Biotopen liegen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Fortgeschrittene Brachestadien mit dichtem Gehölzbestand können als Trockengebüsch (21)
kartiert werden.
15
Magerrasen bodensaurer Standorte [36.40] [FFH 6230]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
234
Vegetationsstrukturen
Grünlandbestände mit geringer Produktivität auf bodensauren Standorten, die durch Nährstoffarmut oder geringe Nährstoffverfügbarkeit gekennzeichnet sind. Bei traditioneller Nutzung beweidet oder einschürig gemäht, heute vielfach brachliegend und von einzelnen Sträuchern bestanden oder durch Pflegemaßnahmen offen gehalten.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Odenwald, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Ostalb.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur gehören Bestände der Verbände Nardion, Violion caninae und Juncion
squarrosi sowie durch geringe Produktivität gekennzeichnete Ausbildungen des Wirtschaftsgrünlandes (Klasse Molinion-Arrhenatheretea).
Folgende Einheiten werden unterschieden:
Borstgrasrasen [FFH 6230]
Leontodonto-helvetici-Nardetum, Violo-Nardetum, Polygalo-Nardetum, Thymo-Festucetum,
Juncetum squarrosi auf basenarmen, sauren Böden.
Flügelginsterweide [FFH 6230]
Festuco-Genistetum sagittalis, Aveno-Genistetum sagittalis, Polygono-vivipari-Genistetum sagittalis auf etwas basenreicheren Böden mit Genista sagittalis, Avena pratensis und Poa chaixii
als Trennarten.
Besenginsterweide
Gesellschaften mit Cytisus scoparius subsp. scoparius als dominierendem Strauch. Vor allem
im Schwarzwald und Odenwald auf Flächen mit ehemaliger Reutweide-Bewirtschaftung.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Antennaria dioica, Arnica montana, Helictotrichon pratense, Carex pilulifera, Cytisus scoparius
subsp. scoparius, Deschampsia flexuosa, Danthonia decumbens, Dianthus deltoides, Galium
saxatile, Genista sagittalis, Hieracium pilosella, Jasione laevis, Juncus squarrosus, Nardus
stricta, Pedicularis sylvatica, Poa chaixii, Polygala serpyllifolia, Polygala vulgaris, Thymus pulegioides, Veronica officinalis, Viola canina.
Typische Standorte:
Mäßig trockene bis feuchte, saure, rohhumusreiche Böden.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Zwergstrauchheide (45):
Zwergsträucher fehlend oder mit geringer Deckung (bis 40%). Bestände meist artenreicher.
Unterschiede zum Kleinseggen-Ried:
Kleinseggen und Nässezeiger wie Carex canescens, Carex echinata, Carex nigra, Eriophorum
angustifolium, Menyanthes trifoliata, Viola palustris nicht dominierend.
Unterschiede zum Magerrasen basenreicher Standorte (11):
Dominanz von Säurezeigern.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Die Bestände müssen mindestens 500 m2 groß sein. Kleinere Flächen werden nur dann erfasst, wenn sie in engem räumlichen Verbund zueinander oder zu anderen besonders geschützten Biotopen liegen.
Vegetationsstrukturen
235
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der §32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Eine Untergliederung in pflanzensoziologische Einheiten unterbleibt. Im Textteil kann der
Magerrasen bodensaurer Standorte näher beschrieben und ggf. den jeweiligen Einheiten zugeordnet werden.
Brachestadien, z. B. mit Adlerfarn-Beständen (Pteridium aquilinum), werden erfasst, wenn die
typische Vegetationsstruktur überwiegend vorhanden ist.
25
Wacholderheide [36.30] [FFH 5130]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Magerrasen einschließlich deren Brachestadien mit locker stehenden Wacholderbüschen und
meist auch anderen Sträuchern und Bäumen. Bei traditioneller Nutzung mit Schafen beweidet,
heute vielfach brachliegend oder durch Pflegemaßnahmen offen gehalten. Meist auf kalkreichen, flachgründigen, mageren Standorten.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwäbische Alb, Obere Gäue, Bauland, Taubergebiet.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Die Bestände basenreicher Standorte gehören überwiegend zum Verband Mesobromion, die
Bestände basenarmer Standorte zu den Verbänden Nardion und Violion caninae.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Juniperus communis, sowie Arten der Magerrasen (11, 15).
Typische Struktur:
Magerrasen mit hochwüchsigen, landschaftsprägenden Wacholderbüschen.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Magerrasen bodensaurer und basenreicher Standorte (15, 11):
Landschaftsprägendes Vorkommen des Wacholders.
Unterschiede zu Sukzessionen:
Vorkommen von Arten der Magerrasen und lückiger Stand von Wacholder und anderen Gehölzen. Wachholderheiden werden i. d. R. beweidet bzw. gepflegt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Bestände ab 1000 m2 Größe. Bestände zwischen 500 und 1000 m2 Größe
oder kleinere Bestände in engem räumlichen Verbund werden dann erfasst, wenn mindestens
zwei der Kenn- und Trennarten der Magerrasen vorkommen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
236
Vegetationsstrukturen
Kartierhinweise:
Flächen mit sehr vereinzelten Wacholderbüschen werden als Magerrasen kartiert. Lange
brachliegende Wacholderheiden mit sehr dicht stehenden Gehölzen (Juniperus communis,
Pinus sylvestris, Prunus spinosa u.a.) und ohne Kennarten der Magerrasen werden als Sukzessionfläche kartiert.
Wacholderheiden werden entweder dem LBT 2 (Trockenbiotope) oder dem LBT 11 (Sukzessionsflächen) zugeordnet. Entscheidend ist die Flächenausdehnung der jeweiligen Biotopstrukturen. Die Abgrenzung der einzelnen Biotopstrukturen sollte über das Luftbild erfolgen.
LBT 2: Wacholderheide > 50 % der Biotopfläche, Beweidung bzw. Pflege (planmäßig).
LBT 11: Wacholderheide < 50 % der Biotopfläche, Sukzessionscharakter überwiegt, Pflege
bzw. Beweidung der Wacholderheide nicht gesichert.
45
Zwergstrauchheide [36.20] [FFH 2310, 4030]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Niedrige bis mittelhohe Bestände aus Zwergsträuchern, insbesondere aus Ginsterarten und
Heidekraut. Kleinflächig am Rand von Felsen und auf Felsbändern. Größere Bestände meist
Brachestadium von Borstgras-Rasen oder Sukzessionsstadium von Sandrasen. Auf basenarmen, trockenen bis feuchten Standorten. Vorwiegend auf podsoliger Braunerde, Podsol und
Ranker, meist auf Böden mit Rohhumusauflage.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwarzwald, Nördliches Oberrheingebiet, Odenwald.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören Gesellschaften des Verbandes Genistion.
In Baden-Württemberg kommen vor:
•
•
•
Subatlantische Sandginster-Heide (Genisto-pilosae-Callunetum) mit Genista pilosa als
Kennart. Auf trockenen, sandigen Standorten im Schwarzwald, Odenwald und Oberrheingebiet.
Preiselbeer-Heidekraut-Heide (Vaccinio-Callunetum) mit Vaccinium vitis-idaea und Vaccinium uliginosum als Kennarten. Genista pilosa ist seltener und fehlt bei den östlichen Vorkommen ganz. Auf mäßig feuchten bis feuchten Sandorten der höheren Lagen.
Deutschginster-Heide (Genisto-germanicae-Callunetum) mit Genista germanica als Kennart. Löst die Sandginster-Heide in den mittleren und östlichen Bereichen BadenWürttembergs ab.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Calluna vulgaris, Genista germanica, Genista pilosa, Lycopodium clavatum, Vaccinium myrtillus, Vaccinium uliginosum, Vaccinium vitis-idaea.
Typische Standorte:
Auf trockenen bis feuchten, mageren, sauren Böden.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Vegetationsstrukturen
237
Unterschiede zum zwergstrauchreichen Borstgrasrasen:
Dominanz von Zwergsträuchern.
Unterschiede zu Gehölzbeständen und Gebüschen:
Fehlen hochwüchsiger Sträucher, Dominanz von Zwergsträuchern.
Unterschiede zur Sukzessionsfläche:
Zwergsträucher zurücktretend, Dominanz von Sträuchern und (Pionier-)Bäumen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle Bestände mit Ausnahme von zwergstrauchreichen Schlagflächen im Wald.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Zwergstrauchreiche Bestände am Rande von Felsen (natürliche, unbestockte Extremstandorte)
werden zusammen mit den Felsstrukturen erfasst bzw. verschlüsselt. Als Zwergstrauchheiden
werden auch sekundär, durch Entwaldung entstandene Flächen (z. B. Hornisgrinde, Feldberg)
erfasst. Dazu gehören auch Brachestadien mit Adlerfarn-Beständen oder lockerem Gehölzbestand, wenn sie noch kennzeichnende Arten enthalten.
Nicht erfasst werden dagegen zwergstrauchreiche Flächen ehemals degradierter Wälder. Beerstrauchbestände in Tannenwaldgesellschaften werden nicht als Vegetationsstruktur verschlüsselt, sie sind Bestandteil der seltenen, naturnahen Waldgesellschaft.
47
Feuchtheide [36.10]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Mittelhohe, artenarme Bestände von Molinia caerulea, Trichophorum germanicum, Nardus
stricta, Calluna vulgaris, Vaccinium spec., sowie je nach Bodenfeuchte Arten der Borstgrasrasen oder der Kleinseggen-Riede basenarmer Standorte. Bei traditioneller Nutzung einmal im
Jahr gemäht und Mähgut als Heu oder Stalleinstreu verwendet oder Flächen beweidet. Heute
viele Flächen brachliegend, mit dichter Grasstreuauflage und fehlender Moosschicht. Auf basenarmen, meist wechselfeuchten Torfböden und humusreichen Mineralböden.
Verbreitungsschwerpunkte:
Hochlagen des Nordschwarzwaldes, hier auch als „Bockser“ bezeichnet.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zur Biotopstruktur gehören Bestände der Rasenbinsen-Feuchtheide- (Sphagno-compactiTrichophoretum-germanici) und die ranglose Pfeifengras-Borstgras-Gesellschaft.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Juncus squarrosus, Molinia caerulea, Nardus stricta, Trichophorum cespitosum, Vaccinium
uliginosum und die Moose Leucobryum glaucum, Sphagnum capillifolium, Sphagnum compactum, Sphagnum tenellum.
Typische Struktur:
Mittelhohe, oft bultige, artenarme Bestände.
238
Vegetationsstrukturen
Typische Standorte:
Wechselfeuchte bis nasse, anmoorige, saure, z. T. kurzfristig überstaute Böden, im Sommer
oberflächlich austrocknend.
Abgrenzung gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu Hoch- und Übergangsmooren (40, 41):
Weitgehendes Fehlen von Hochmoorarten Andromeda polifolia, Vaccinium oxycoccos, Eriophorum vaginatum und hochmoortypischer Torfmoos-Arten. Vorkommen von Mineralbodenwasserzeigern. Standort mit unausgeglichenem Wasserhaushalt.
Unterschiede zum Borstgrasrasen/Magerrasen (15):
Vorkommen von Molinia caerulea und Nässezeigern wie Trichophorum cespitosum oder Vaccinium uliginosum.
Unterschiede zum Kleinseggen-Ried basenarmer Standorte:
Mittelhohe Bestände, in denen Kleinseggen fehlen oder nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Bestände erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
3.5
Feldgehölze und Feldhecken
86
Feldgehölz [41.10]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Kleine flächige Gehölzbestände in der freien Landschaft aus naturraum- und zugleich standorttypischen Arten von i. d. R. nicht mehr als 50 m Breite oder von weniger als 0,5 ha Fläche in
der freien Landschaft. Aus Bäumen und Sträuchern oder nur aus Bäumen, einschließlich kleiner randlicher Gebüsche bestehend. In Abhängigkeit von den Standortsverhältnissen und der
Nutzungsgeschichte sehr unterschiedliche Artenzusammensetzung, meist mit Pioniergehölzen
oder ausschlagfähigen Baumarten. Zuordnung zu Waldgesellschaften i. d. R. nicht möglich, da
ohne Waldinnenklima und entsprechend meist ohne waldtypische Krautschicht.
Auf unterschiedlichen Standorten, meist jedoch auf Flächen ungünstiger Standortseignung für
die landwirtschaftliche Nutzung (Böschungen, Steinbrüche, flachgründige Kuppen, Feuchtgebiete, Deponien).
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Vegetationsstrukturen
239
Fragmente von Wald- und Gebüschgesellschaften mit einer meist durch die randlichen Einflüsse (Lichteinfall, Düngung) geprägten Krautschicht. Häufig kleinflächige Saum- und Ruderalvegetation, Dominanzbestände und Magerrasen.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Standortsgerechte und naturraumtypische Gehölze, beispielsweise Acer pseudoplatanus, Betula pendula, Carpinus betulus, Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus laevigata, Crataegus monogyna, Fraxinus excelsior, Ligustrum vulgare, Populus tremula, Prunus avium,
Quercus robur, Salix alba, Salix fragilis, Salix rubens, Sambucus nigra, Ulmus minor.
Typische Struktur:
Mehrschichtiger Aufbau aus Bäumen und Sträuchern, Baum- und Strauchschicht häufig nicht
klar getrennt.
Typische Relieflage:
In unterschiedlicher Relieflage, meist jedoch an Böschungen, auf flachgründigen Kuppen, in
Mulden sowie auf Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zur Feldhecke (85):
Flächiger Gehölzbestand.
Unterschiede zu den Gebüschen:
Bäume sind in nennenswertem Umfang am Bestandesaufbau beteiligt und bilden eine Baumschicht; i. d. R. direkt angrenzend landwirtschaftliche Nutzung.
Unterschiede zu den Wäldern:
Lage in der Feldflur; kein Waldinnenklima und daher i. d. R. keine Zuordnung zu Waldgesellschaften möglich.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Nicht erfasst sind Feldgehölze von weniger als 250 m2 Fläche und gebietsfremde Gehölzanpflanzungen.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Strukturreiche, hecken- oder gebüschreiche Gehölze im Gründecker können als Feldgehölze
erfasst werden, wenn sie nicht flächig am Wald Anbindung haben und die quantitativen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Kartierung als Feldgehölz ist der qualitative Unterschied (Aufbau)
zum räumlich verbunden Waldbestand entscheidend.
Ein durch einen Weg oder Bach geteiltes Feldgehölz kann zu einer Fläche zusammengefaßt
werden, wenn Kronenschluß und ein einheitliches Landschaftsbild gegeben sind, die Größenkriterien müssen für die Gesamtfläche erfüllt sein. Die angrenzende Nutzungsart ist im Textfeld
anzugeben (z. B. extensive Viehweide, Maisacker etc.). Kleinflächige Nadelholzaufforstungen
in der freien Landschaft gelten nicht als Feldgehölze. Gehölze gebietsfremder Baumarten in
der Feldflur werden nur dann als Feldgehölze kartiert, wenn sie nicht künstlich entstanden sind.
Feldgehölze werden unter LBT 9 in Verbindung mit der Nr. 1 im Datenfeld „strukturreicher
Waldbestand“ erfasst. Als Vegetationsstruktur (86) können Feldgehölze ausnahmsweise
dann verschlüsselt werden, wenn sie unter einem anderen LBT kartiert werden.
240
85
Vegetationsstrukturen
Feldhecke [41.20]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Linienhafte, schmale Gehölzbestände in der freien Landschaft aus Bäumen und Sträuchern
oder nur aus Sträuchern. In Abhängigkeit von den Standortsverhältnissen sehr unterschiedliche
Artenzusammensetzung, meist mit Straucharten der Gebüsche mittlerer oder trockenwarmer
Standorte. Auch mit ausschlagfähigen Baumarten und gelegentlich mit eingewachsenen Obstbäumen; randlich meist mit Arten der Saumvegetation.
I. d. R. spontan entstandene Gehölzbestände an Feldwegrändern, Hohlwegen, Parzellengrenzen, Gräben, auf Steinriegeln und Böschungen, die durch menschliche Bewirtschaftung
oder Pflege (gelegentliches Auf-den-Stock-setzen, Schnitt) geprägt sind. Daneben auch gepflanzte Bestände, sofern diese überwiegend aus naturraum- und zugleich standorttypischen
Gehölzarten bestehen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Obere Gäue, Neckarbecken, Kocher-Jagst-Ebenen, Tauberland, Bauland, Kraichgau, Baar,
Schwäbische Alb, Alb-Wutach-Gebiet.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur gehören Bestände der Ordnung Prunetalia spinosae.
Folgende Einheiten werden unterschieden:
•
Feldhecke trockenwarmer Standorte
Feldhecke mit typischen Arten der Gebüsche trockenwarmer Standorte.
•
Feldhecke mittlerer Standorte
Gehölzartenreiche Feldhecken mit typischen Arten der Gebüsche mittlerer Standorte, meist
mit Frischezeigern in der Krautschicht.
•
Schlehenfeldhecke
Von Schlehe aufgebaute Hecke, in denen andere Sträucher weitgehend fehlen.
•
Hasel-Feldhecke
Von Hasel aufgebaute Hecke, in denen andere Sträucher weitgehend fehlen. Auf frischen
Standorten unterschiedlichen Basengehalts.
•
Holunder-Feldhecke
Von Holunder aufgebaute Hecke, in denen andere Sträucher weitgehend fehlen. Auf eutrophen, meist durch die angrenzende Nutzung beeinflußten Standorten.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Acer campestre, Carpinus betulus, Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus laevigata,
Crataegus monogyna, Euonymus europaeus, Ligustrum vulgare, Lonicera xylosteum, Prunus
spinosa, Quercus robur, Rosa canina, Rosa corymbifera, Salix caprea, Sambucus nigra, Ulmus
minor, Viburnum lantana.
Typische Struktur:
Geschlossener, linearer, meist schwer durchdringbarer Strauchbestand, teilweise auch mit
Bäumen (Baumhecken).
Typische Standorte:
Vegetationsstrukturen
241
Auf unterschiedlichen Standorten, auf Feuchtstandorten jedoch selten.
Typische Relieflage:
In unterschiedlicher Relieflage, häufig an Hängen, auf Böschungen und an Hohlwegen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Feldgehölz (86):
Linearer, schmaler Gehölzbestand.
Unterschiede zu den Gebüschen:
Linearer Gehölzbestand, der durch menschliche Nutzung oder Pflege (Auf-den-Stock-setzen,
Schnitt) geprägt ist, i. d. R. direkt angrenzende landwirtschaftliche Nutzung.
Unterschiede zu den Wäldern:
Lage in der Feldflur; kein Waldinnenklima und keine Zuordnung zu Waldgesellschaften möglich; im wesentlichen von Sträuchern aufgebaut.
Bedingungen zur Erfassung als § 32 Biotop:
Nicht erfasst sind gebietsfremde und standortsfremde Anpflanzungen und Heckenzäune sowie
Feldhecken von unter 20 m Länge. Unbestockte Zwischenräume von mehr als 1 m Länge sind
nicht zu erfassen. Feldhecken trockenwarmer Standorte von weniger als 20 m Länge sind jedoch als Gebüsch trockenwarmer Standorte geschützt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Feldhecken werden nur auf der forstlichen Betriebsfläche und auf sonstigen Flächen, die der
Forstverwaltung unterstehen, erfasst. Es gelten dabei die gleichen Aufnahmekriterien wie bei
der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Feldhecken haben häufig eine ähnliche Artenzusammensetzung wie Gebüsche trockenwarmer
oder mittlerer Standorte. Sie sind von diesen floristisch nicht zu trennen, sondern lediglich
durch ihre lineare Form (max. 10 m Breite) sowie durch die anthropogene Nutzung oder Pflege.
Häufig geschnittene Hecken, die in einer bestimmten Höhe und Form gehalten werden, stellen
Heckenzäune dar und werden nicht erfasst.
Feldhecken werden unter LBT 11 („Sukzessionsflächen“) verschlüsselt.
242
3.6
Vegetationsstrukturen
Gebüsche
Flächige, überwiegend aus Sträuchern aufgebaute Gehölzbestände sowie strauchreiche Waldmäntel.
21
Trockengebüsch [42.12/42.13/42.14]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Überwiegend aus Sträuchern aufgebaute Gehölzbestände auf trockenwarmen Standorten.
Anthropogene Vorkommen auf brachliegenden Flächen (Böschungen, Steinbrüche, aufgelassene Weinberge) mit trockenwarmen Standorten und an nutzungsbedingten Waldrändern.
Häufig auf süd- bis westexponierten Hängen, besonders in Tieflagen und auf basenreichen
Standorten. Aufgebaut aus Trockenheit ertragenden Straucharten und i. d. R. vergesellschaftet
mit Saumvegetation trockenwarmer Standorte. Weitgehendes Fehlen einer meso- oder nitrophytischen Krautschicht.
Verbreitungsschwerpunkte:
Schwäbische Alb, Tauberland, Kaiserstuhl, Obere Gäue.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Zur Biotopstruktur gehören Bestände der Verbände Berberidion und Pruno-Rubion-fruticosi.
Folgende Einheiten werden unterschieden:
Gebüsch trockenwarmer, basenreicher Standorte
Gebüsch trockenwarmer, basenreicher, von Natur aus waldfähiger Standorte. Verbreitet v. a. in
Muschelkalk- und Jura-Gebieten. Meist auf Böschungen, auf Steinriegeln oder an Waldrändern
(Pruno-Ligustretum, Rhamno-Cornetum-sanguinei, Rosa-Ulmus-minor-Gesellschaft, CoryloRosetum-vosagiacae).
Gebüsch trockenwarmer, basenarmer Standorte
Gebüsch trockenwarmer, basenarmer von Natur aus waldfähiger Standorte. Meist brombeerreiche Bestände auf sandigen oder grusigen Standorten (Rubo-fruticosi-Prunetum-spinosae,
Unterverband Sarothamnion).
Sanddorn-Gebüsch
Im wesentlichen von Sanddorn (Hippophae rhamnoides) aufgebautes Gebüsch auf Kies- und
Sandrohböden der Alpenflüsse und auf steilen Mergelhalden.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Acer campestre, Amelanchier ovalis, Berberis vulgaris, Hippocrepis emerus, Cotoneaster integerrimus, Cytisus scoparius subsp. scoparius, Hippophae rhamnoides, Ligustrum vulgare, Prunus mahaleb, Prunus spinosa, Rhamnus cathartica, Rosa agrestis, Rosa corymbifera, Rosa
micrantha, Rosa pimpinellifolia, Rosa rubiginosa, Rosa tomentosa, Rosa villosa, Rosa vosagiaca, Viburnum lantana.
Typische Struktur:
Lichte bis undurchdringliche, häufig dornenreiche, bis zu mehreren Metern hohe Gebüsche.
Typische Standorte:
Vegetationsstrukturen
243
Auf mäßig trockenen bis trockenen, i. d. R. mageren Standorten unterschiedlichen Basengehalts, bevorzugt an süd- bis westexponierten Hängen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Gebüsch mittlerer Standorte:
Frischeanzeigende Pflanzenarten fehlen weitgehend.
Unterschiede zum Feldgehölz:
Ohne oder nur mit einzelnen Bäumen, oft brachliegende Flächen oder Wald angrenzend.
Unterschiede zur Feldhecke (85):
Kein schmaler Gehölzbestand mit geradliniger Begrenzung (außer am Waldrand), weniger eng
an lineare Strukturen der Feldflur (Wegränder, Böschungen, Lesesteinriegel) gebunden. Nicht
durch Nutzung oder Pflege (Auf-den-Stock-setzen, Schnitt) geprägt.
Unterschiede zu den Wäldern:
Lage in der Feldflur oder am Waldrand, im wesentlichen von Sträuchern aufgebaut.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Gebüsche trockenwarmer Standorte erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Trockengebüsche haben häufig eine ähnliche Artenzusammensetzung wie Feldhecken. Sie
sind von diesen floristisch nicht immer zu trennen, unterscheiden sich aber durch ihre nicht
lineare Form (Ausnahme: an Waldrändern) sowie durch das Fehlen anthropogener Nutzung
oder Pflege. Mesophytische Schlehengebüsche zählen nicht zum Trockengebüsch.
Bedingung zur Erfassung als FFH-Lebensraumtyp in FFH- Gebieten
s.u.
27
Felsengebüsch [42.11] [*FFH 40A0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Gebüsch auf Felsbändern, Felsköpfen und am Rand von Felsen, i. d. R. auf von Natur aus
waldfreien Standorten (Cotoneastro-Amelanchieretum, Prunetum mahaleb).
Pflanzensoziologische Zuordnung
Cotoneastro-Amelanchieretum, Prunetum mahaleb.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Amelanchier ovalis, Hippocrepis emerus, Cotoneaster integerrimus, Cytisus scoparius subsp.
scoparius, Prunus mahaleb, Rhamnus cathartica, Rosa villosa, Rosa vosagiaca.
244
Vegetationsstrukturen
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Gebüsch mittlerer Standorte:
Frischeanzeigende Pflanzenarten fehlen weitgehend.
Unterschiede zum Trockengebüsch (21):
Auf Felsen oder felsige Bereiche beschränkt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Felsengebüsche trockenwarmer Standorte erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
60
Feuchtgebüsch [42.30]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Meist von breitblättrigen Strauchweiden oder Faulbaum aufgebaute Gebüsche an ständig
feuchten bis nassen, durch Grund- oder Stauwasser beeinflußten Standorten. Natürlich vorkommend am Rand von Moor- und Bruchwäldern, auf Quellsümpfen sowie an Seeufern, sekundär auf brachgefallenem Feuchtgrünland und auf Abbauflächen.
Verbreitungsschwerpunkte:
Alpenvorland, Bodenseegebiet, Baar, Schwarzwald, Oberrheinebene.
Pflanzensoziologische Zuordnung und Untergliederung:
Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch
Weit verbreitetes Gebüsch auf brachliegenden oder von Natur aus waldfreien Feuchtstandorten
unterschiedlichen Basengehalts. Im Verlandungsbereich von Seen, auf brachgefallenen Naßwiesen, auf Niedermoorstandorten und am Rand von Hochmooren.
Strauchbirken-Kriechweiden-Feuchtgebüsch
Seltenes, niedrigwüchsiges Feuchtgebüsch auf Nieder- und Übergangsmooren, nur in Oberschwaben und der Baar (Betulo-humilis-Salicetum-repentis).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Betula humilis, Frangula alnus, Salix aurita, Salix cinerea, Salix nigricans agg., Salix pentandra,
Salix repens, Salix multinervis, Viburnum opulus.
Typische Struktur:
Lichte bis undurchdringliche, häufig aus auffälligen, kugelförmigen, bis mehrere Meter hohen
Sträuchern zusammengesetzte Gebüsche ohne Dornensträucher.
Typische Standorte:
Feuchtstandorte unterschiedlichen Basengehalts, sowohl auf torfigen wie mineralischen Böden.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Vegetationsstrukturen
245
Unterschiede zum Gebüsch mittlerer Standorte:
Vorkommen von breitblättrigen Strauchweiden (Salix caprea ist jedoch ohne diagnostische Bedeutung!), Fehlen von Dornensträuchern, feuchte bis nasse Standorte.
Unterschiede zum Bruch- und Feuchtwald:
Dominanz von Strauchweiden oder Faulbaum, höchstens einzelne Bäume.
Unterschiede zum Uferweiden-Gebüsch (65):
Nicht an Ufern größerer oder schnell fließender Bäche und Flüsse. Keiner starken mechanischen Belastung durch Hochwasser ausgesetzt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Bestände der Biotopstruktur „Feuchtgebüsch“ erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
65
Uferweiden-Gebüsch [42.40] [FFH 3240, 91E0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Überwiegend aus schmalblättrigen Weiden aufgebaute Gebüsche an Ufern von Fließgewässern. Charakteristisch auf Sand- und Kiesbänken rasch fließender Bäche und Flüsse,
seltener an langsam fließenden Gewässern. Nur auf Standorten, die bei Hochwasser einer
starken mechanischen Belastung ausgesetzt sind. Infolge des Gewässerausbaus meist nur
noch fragmentarische Bestände.
Verbreitungsschwerpunkte:
Alpenvorland, Hoch- und Oberrhein.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Strauchreiche Gesellschaften der Ordnung Salicetalia purpurea: Mandel- und PurpurweidenUfergebüsche (Salicetum triandrae, Salix-purpurea-Gesellschaft), verbreitet aber meist nur
sehr kleinflächig an Unter- und Mittelläufen der Flüsse; Lavendelweiden-Ufergebüsch (Salicion
eleagni) nur im Alpenvorland, Südschwarzwald, an Hoch- und Oberrhein auf kiesigen oder
sandigen Sedimenten.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Alnus incana, Salix daphnoides, Salix eleaegnos, Salix fragilis, Salix purpurea, Salix rubens,
Salix triandra, Salix viminalis.
Typische Standorte:
Auf Kies- und Sandbänken an Ufern von Fließgewässern.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zum Feuchtgebüsch (60):
246
Vegetationsstrukturen
Lage am Ufer von Fließgewässern, auf Standorten, die bei Hochwasser einer starken mechanischen Belastung ausgesetzt sind. Dominanz von schmalblättrigen Strauchweiden.
Unterschiede zu den Auwäldern:
Dominanz strauchförmiger Weiden, Baumweiden höchstens in geringem Umfang am Bestandesaufbau beteiligt.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Es werden alle Uferweiden-Gebüsche erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Kartierhinweise:
Uferweiden-Gebüsche treten häufig so kleinflächig auf, daß sie nicht als eigener Biotop kartiert
werden können. I. d. R. sind sie an naturnahe Bach- und Flußabschnitte gebunden. Gebüsche
aus schmalblättrigen Weiden abseits der Ufer von Fließgewässern gehören nicht zur Biotopstruktur, u. U. aber zur Biotopstruktur Feuchtgebüsch (60).
66
Gehölzstreifen bachbegleitend [52.33] [FFH 91E0]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Galeriewaldartiger Gehölzstreifen meist aus Schwarzerle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus
excelsior) und verschiedenen Baumweiden (S. alba, S. fragilis, Salix rubens). Meist schmale,
pflanzensoziologisch nicht genau faßbare Bestände, oft fragmentarische Ausbildungen des
Hainmieren-Schwarzerlen-Auwaldes (40) und des Schwarzerlen-Eschen-Waldes (47). In der
Krautschicht häufig lichtliebende Hochstauden; an Bächen mit eutrophiertem Wasser häufig
dominierende Bestände von Brennessel (Urtica dioica), Giersch (Aegopodium podagraria) oder
anderer Ruderalarten.
Verbreitungsschwerpunkte:
In fast allen Naturräumen vorkommend.
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Bäume: Acer pseudoplatanus, Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Salix alba, Salix fragilis,
Salix rubens.
Sträucher: Euonymus europaeus, Prunus spinosa, Viburnum opulus.
Arten der Krautschicht: Aegopodium podagraria, Festuca gigantea, Filipendula ulmaria,
Hesperis matronalis, Impatiens noli-tangere, Ranunculus ficaria, Urtica dioica.
Typische Standorte:
Auenbereiche von Bächen und kleinen Flüssen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotopstrukturen
Unterschiede zu den Auwäldern:
Galeriewaldartiger Gehölzstreifen ohne typisches Waldinnenklima.
Vegetationsstrukturen
247
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Biotop:
Erfasst werden alle naturnahen Bestände.
Relation zum FFH-Waldlebensraumtyp
Der bachbegleitende Gehölzstreifen im Offenland wird dem FFH-Lebensraumtyp 91E0 „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)“ zugeordnet.
Bedingungen zur Erfassung als § 32-Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
Bedingung zur Erfassung als FFH- Lebensraumtyp
In FFH- Gebieten werden i. d. R. alle Bestände im Zuständigkeitsbereich Wald ab 0,3 ha als
Waldlebensraumtyp erfasst. Die Bodenvegetation wird gemäß Tabelle im Anhang bewertet.
Kartierhinweise:
Im geschlossenen Wald werden naturnah bestockte Bereiche an Fließgewässern unter der
morphologischen Struktur Bergbach bzw. Flachlandbach verschlüsselt. Gewässerbegleitende
Gehölzstreifen werden nur im Freiland und am Waldrand als Vegetationsstruktur kartiert. Sie
werden nicht als eigener Biotop erfasst, sondern zusammen mit dem Fließgewässer verschlüsselt.
67
Gebüsch hochmontaner bis subalpiner Lagen [42.50]
geschützt nach § 32 NatSchG
Beschreibung
Von Großblättriger Weide (Salix appendiculata) und/oder Grün-Erle (Alnus incana) aufgebautes, hochstaudenreiches Gebüsch der hochmontanen bis subalpinen Lagen. Vor allem in
Schluchten, Tobeln, Rinnen, an Rutschhängen oder unter Wächten.
Verbreitungsschwerpunkt:
Hochlagen des Südschwarzwaldes.
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Zum Biotoptyp gehören die Bestände des Verbands Adenostylion alliariae (Hochmontansubalpine Hochstaudenfluren) mit den Assoziationen Salicetum appendiculatae (Schluchtweiden-Gebüsch) und Alnetum viridis (Grünerlen-Gebüsch).
Kennzeichnende Pflanzenarten:
Adenostyles alliariae, Alnus alnobetula, Cicerbita alpina, Rosa pendulina, Salix appendiculata.
Typische Relieflage:
Lawinenbahnen, Schneerunsen, schluchtartige Hangeinschnitte, Rutschhänge, entlang von
Wildbächen.
Abgrenzungskriterien gegenüber anderen Biotoptypen:
Unterschiede zu anderen Gebüschen
248
Vegetationsstrukturen
Vorkommen von hochmontan bis subalpin verbreiteten Hochstauden und Sträuchern.
Unterschiede zur montanen Hochstaudenflur
Nennenswertes Auftreten von Großblättriger Weide und/oder Grün-Erle.
Bedingung zur Erfassung als §32 Biotop:
Alle naturnahen Gebüsche hochmontaner bis subalpiner Lagen werden erfasst.
Bedingungen zur Erfassung als Waldbiotop:
Es gelten die gleichen Aufnahmekriterien wie bei der § 32-Kartierung der Kreise.
249
Arten
4. Arten
[1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus)
Bearbeitungsebene (Regelfall)
Aktueller Nachweis Gebietsebene
Rasterfeldkartierung/ Stichprobenverfahren
Detaillierte Art-/ Populationserfassung
*
* Umfangreiche Daten aus vorhandenen Kartierungen vorliegend, diese sind auszuwerten (AHO). Besonders hier Prüfung, ob
zusätzliche Erfassungen notwendig sind
Art-/Populationserfassung
Der Frauenschuh blüht Mitte Mai bis Mitte Juni. Die Fruchtkapseln entlassen erst ab
Anfang Oktober die staubfeinen Samen, mit sichtbarem Fruchtansatz ist nicht vor Anfang August zu rechnen.
Die Zahl der blühenden und der nicht blühenden Sprosse wird geschätzt: bis insgesamt
100 Sprosse in 10er, bis 1.000 Sprosse in 100er und ab 1.000 Sprosse in 1.000erSchritten. Die Vitalität einer Population muss über die Schätzung von gebildeten Blüten
ermittelt werden.
Die Anzahl ist im Erhebungsbogen unter Häufigkeit als numerische Anzahl (Schlüsselliste ba in Anhang IV des MaP-Handbuchs) anzugeben. Der Status wird bei dieser Art
nicht verschlüsselt; sondern im Erläuterungsfeld eingetragen.
Erfassungszeitraum
Begehungszahl 1
J
F
M
A
M
J
J
A
S
O
N
D
1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3
Abgrenzung und Darstellung von Lebensstätten
Wuchsorte werden punktscharf kartografisch dargestellt; auf dieser Basis sowie standörtlicher Kriterien erfolgt eine Flächenabgrenzung der Lebensstätte in Form von Erfassungseinheiten.
Der Standort ist durch die Erfassung der Deckung von Baum- und Strauchschicht
(Lichtgenuss) sowie der Krautschicht (Umfang der Verfilzung) zu charakterisieren, wobei das Umfeld (seitliche Abschattung) mit einzubeziehen ist. Die Nährstoffversorgung
am Standort ist über die Begleitflora zu ermitteln. Erkennbare Auswirkungen von Nutzung und Pflegemaßnahmen sind ebenfalls zu notieren; ggf. sind erkennbare Trittschäden/Bodenverdichtung festzuhalten. Wegen der Attraktivität der Blüten ist zudem
das Gefährdungsausmaß durch vorbeiführende Spazier- und Wanderwege einzuschätzen.
Bewertung
Habitatqualität
Qualität des Standortes
Konkurrenz durch andere Arten
Nutzung/Pflege
Auswirkung auf den Wuchsort
Zustand der Population
Größe der Population
Altersstruktur und Fertilität der
Population
Isolation der Population
Beeinträchtigungen
A
B
für die Art dauerhaft günstig (z.B.
in Buchenwald auf flachgründigen,
kalkhaltigen Standorten über Jura
oder Muschelkalk)
keine oder in nicht beeinträchtigendem Umfang
nahezu optimal
für die Art mittelfristig günstig
(z.B. in Fichtenforsten auf
kalkhaltigen Standorten mit
Moderhumus)
in beeinträchtigendem Umfang
noch günstig
A
groß; > 300 Sprosse
nahezu optimal; > 50 % der
Pflanzen blühend
gering; nächste Vorkommen im
Umkreis von < 5 km
A (gering)
B
mittel; 30-300 Sprosse
noch günstig; 10-50 % der
Pflanzen blühend
mittel; nächste Vorkommen 510 km entfernt
B ( mittel)
C
nicht oder nur kurzfristig günstig (z.B. bei
Abbau der Moderhumus-Auflage in
Fichtenforsten und damit einhergehender
Eutrophierung der Standorte)
in stark beeinträchtigendem Umfang
ungünstig
C
klein; < 30 Sprosse
ungünstig; < 10 % der Pflanzen blühend
hoch; keine weiteren Vorkommen im
Naturraum (auch außerhalb BadenWürttembergs) und nächste Vorkommen
> 10 km entfernt
C (stark)
250
TEIL C
Anhang
Anhang
Biotopbeleg
Anhang
Biotopkarte (Ausschnitt)
Legende (Auszug)
251
252
Anhang
Schlüssellisten
Tabelle 1: Schlüsselzahlenliste der Biotopstrukturen WBK
Stand: 30. 08. 2010
LUBW- Schlüssel
Schutzstatus
NatSchG FFH-LRT
u.
LWaldG
Waldgesellschaften
Eichenwälder
00 Hainbuchen-Stieleichen-Wald
56.12
30a
9160
01 Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald
52.23
32
9160
02 Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichen-Wald
53.13
32
9170
04 Birken-Stieleichen-Wald mit Pfeifengras
56.20
30a
9190
05 Hainsimsen-Traubeneichen-Wald
56.30
30a
06 Hainsimsen-Traubeneichen-Wald mit Leimkraut
53.12
32
07 Steinsamen-Eichen-Wald
53.11
32
08 Seggen-Eichen-Linden-Wald
53.30
32
09 Hainbuchen-Traubeneichen-Wald
56.11
30a
9170
03 Traubeneichen-Buchen-Wald
55.50
30a
9190
10 Waldgersten-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne
55.21
30a
9130
11 Seggen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne
53.21
32
9150
12 Waldmeister-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne
55.22
30a
9130
13 Hainsimsen-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne
55.12
30a
9110
14 Heidelbeer-Buchen-Wald, z. T. mit Tanne
53.22
30a
9110
15 Drahtschmielen-Buchen-Wald
55.10
30a
9110
16 Hochstaudenreicher Ahorn-Buchen-Wald mit Tanne
55.40
30a
9140
57.20
30a
9410
22 Hainsimsen-Fichten-Tannen-Wald
57.35
30a
9410
23 Labkraut-Tannen-Wald
57.31
30a
24 Beerstrauch-Tannen-Wald
57.32
30a
Buchenwälder
Fichtenwälder
20 Geißelmoos-Fichten-Wald, z. T. mit Kiefer
Tannenwälder
9410
253
Anhang
LUBW- Schlüssel
Schutzstatus
NatSchG FFH-LRT
u.
LWaldG
25 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer
57.33
30a
9410
26 Artenreicher Tannenmischwald
57.34
30a
27 Kiefern-Steppenheidewald
53.41
32
77 Pfeifengras-/Reitgras-Kiefern-Wald
53.43
32
78 Wintergrün-/Weißmoos-Kiefern-Wald
53.42
32
z.T. 91U0
30 Rauschbeeren-Fichten-Wald
51.20
32
91D0
32 Rauschbeeren-Bergkiefern-Moorwald
51.11
32
91D0
33 Rauschbeeren-Waldkiefern-Moorwald
51.12
32
91D0
35 Schwarzerlen-Bruchwald
52.11
32
37 Birken-Bruchwald
52.12
32
40 Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald
52.31
32
91E0
41 Hartholzauwald
52.50
32
91F0
42 Silberweiden-Auwald
52.40
32
91E0
43 Grauerlen-Auwald
52.34
32
91E0
46 Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald
52.21
32
91E0
47 Schwarzerlen-Eschen-Wald
52.32
32
91E0
51 Ahorn-Eschen-Schluchtwald
54.11
30a
9180
53 Drahtschmielen-Bergahorn-Blockwald
54.14
30a
9180
54 Ahorn-Eschen-Blockwald
54.13
30a
9180
55 Fichten-Blockwald
54.40
30a
9410
56 Birken-Blockwald
54.30
30a
57 Traubeneichen-Linden-Blockwald
54.22
30a
9180
58 Ahorn-Linden-Blockwald
54.21
32
9180
50.00, Nutzung
1010, 1072
30a
Kiefernwälder
91U0
Moor- und Bruchwälder
Feucht- und Auwälder
Block- und Schluchtwälder
Waldbestände mit historischer Bewirtschaftungsform
1
Niederwald
254
Anhang
LUBW- Schlüssel
Schutzstatus
NatSchG FFH-LRT
u.
LWaldG
2
Mittelwald
50.00, Nutzung 1020
30a
3
Hutewald
50.00, Biotopelement
302/ Nutzung 1040
30a
4
Parkwald
59.50
5
Harznutzung
59.42, Nutzung 1073
30a
9
Streunutzungsflächen
50.00, Nutzung 1060
30a
Strukturreiche Waldränder
50.00, Biotopeigensch. 473
30a
Waldbestände mit schützenswerten Tieren
50.00, Wertbest.103
/seltene Tierart
Waldbestände mit schützenswerten Pflanzen
50.00, Wertbest.103
/seltene Pflanze
Strukturreiche Waldbestände
01 Feldgehölz
41.10
02 Altholzinsel
50.00, Biotopeigensch. 467, 469
03 Waldinsel
50.00, Biotopeigensch. 467, 469
Sukzession
32
58.00
Sukzessionswald aus Laubbäumen
58.10
Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen
58.20
Sukzessionswald aus Nadelbäumen
58.40
Gebüsch mittlerer Standorte
42.20
Morphologische Strukturen
Quellen
30 Quelle
31 quelliger Bereich
11.12-15, 34.30
32
3140
7220
11.11, 34.30
32
7220
Fließgewässer
32 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt
12.21
3240
3260
33 Mäßig ausgebauter Flussabschnitt
12.41
3240
3260
255
Anhang
LUBW- Schlüssel
Schutzstatus
NatSchG FFH-LRT
u.
LWaldG
34 Regelmäßig überschwemmter Bereich
22.71
32
35 Bergbach
12.11
32
3240
3260
36 Flachlandbach
12.12
32
3260
37 Fluss
12.30
32
3240
3260
3270
38 Altarm
13.31
32
3130
3140
3150
39 Verlandender Graben
12.60
Stillgewässer
20 Stillgewässer im Moorbereich
13.10
32
3160
21 Tümpel/Hüle (Hüle in WG 6)
13.20
32
3130
22 Teich
13.72, 13.50
32
3130
3150
23 See
13.61, 13.50
32
3110
3140
3150
25 Weiher
13.71, 13.50
32
3130
3150
26 Baggersee
13.63, 13.50
28 Altwasser
13.32
3110
3140
3150
32
3130
3150
32
6110
8210
8220
8230
32
6110
8210
8220
8230
6110
8210
8220
8230
Offene Felsbildungen, Blockhalden
50 Felsformation
51 Felswand
21.11
21.11, 21.12
52 Fels einzeln
21.11
32
53 Steilwand aus Lockergestein
21.20
(32)
21.30
32
55
Offene natürliche Gesteinshalde
(Blockhalde, Blockmeer, Mergel-Schutthalde)
8110
8150
256
Anhang
LUBW- Schlüssel
Schutzstatus
NatSchG FFH-LRT
u.
LWaldG
8160
Geomorphologische Sonderformen
10 Schlucht, Tobel, Klinge
22.60
30a
11 Kar
22.40
30a
70 Toteisloch
22.50
30a
71 Doline
22.20
32
3180
72 Offene Binnendüne
22.30
32
2310
2330
8310
73 Binnendüne
22.00, Biotopeigensch. 931
76 Höhle
22.11
32
88 Stollen
22.12
32
80 Erdgeschichtlicher Aufschluss
21.20
89 Sonderform anthropogenen Ursprungs
21.40 - 60
Hohlwege, Steinriegel, Lesesteinhaufen und Mauern
75 Lesesteinhaufen
23.30
77 Hohlweg
23.10
32
78 Steinriegel
23.20
32
79 Trockenmauer
23.40
32
40 Hochmoor
31.11
32
7110
7150
41 Übergangsmoor
31.20
32
7140
7150
32.10/32.20
32
7230
31.00, Biotopeigensch. 927
32
44 Regenerations- und Heidestadien von Mooren
31.30
32
46 Torfstichwald
58.00
Moore
42 Niedermoor
43 Misse
47 Weidfeld (bei der LUBW als Nutzung Weide 511 verschlüsselt)
Vegetationsstrukturen
trocken
50.00, Biotopeigensch. 928
7120
257
Anhang
LUBW- Schlüssel
Schutzstatus
NatSchG FFH-LRT
u.
LWaldG
10 Trockenrasen
36.70
32
6110
6170
6210
8210
8230
11 Magerrasen basenreicher Standorte
36.50
32
6210
15 Magerrasen bodensaurer Standorte
36.40
32
6230
16 Sandrasen kalkhaltiger Standorte
36.61
32
6120
17 Sandrasen kalkfreier Standorte
36.62
32
2330
20 Trockensaum
35.20
32
21 Trockengebüsch
42.12-14
32
25 Wacholderheide
36.30
32
5130
27 Felsengebüsch
42.11
32
40A0
45 Zwergstrauchheide
36.20
32
2310
4030
40 Nasswiese
33.20
32
6410
41 Pfeifengras-Streuwiese
33.10
32
6410
6440
42 Feuchtwiese
33.00
47 Feuchtheide
36.10
32
48 Waldsimsen-/Schachtelhalm-Sumpf
32.30
32
50 Tauch-/Schwimmblattvegetation
34.10
32
3140
3150
3260
34.40, 34.50
32
7210
34.60
32
53 Hochstaudenflur
35.41,35.42
32
60 Feuchtgebüsch
42.30
32
65 Uferweidengebüsch
42.40
32
3240
66 Gehölzstreifen bachbegleitend
52.33
32
91E0
82 Montane Hochstaudenflur
35.43
67 Gebüsch hochmontaner bis subalpiner Lagen
42.50
32
85 Feldhecke
41.20
32
86 Feldgehölz
41.10
32
feucht bis nass
51 Röhricht
52 Großseggen-Ried
6431
6432
Feldgehölze und Feldhecken
258
Anhang
Tabelle 2: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
(einschl. Zuständikeit der Bearbeitung)
2310
Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
2330
Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
3110
Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae)
3130
Oligo- bis mesotrophe, stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder
der Isoëto-Nanojuncetea
3140
Oligo- bis mesotrophe, kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
3150
Natürliche, eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition
3160
Dystrophe Seen und Teiche
3180
*
Turloughs
3240
Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und
des Callitricho-Batrachion
3270
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p. p. und des
Bidention p. p.
40A4
Subkontinentale peripannonische Gebüsche
4030
Trockene europäische Heiden
5110
Stabile, xerothermophile Formationen von Buxus sempervirens an Felsabhängen (Berberidion
p. p.)
5130
Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
9
*
Lückige, basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
6120
*
Trockene, kalkreiche Sandrasen
6110
9
6150
Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten
6170
Subalpine und alpine Kalkrasen
6210
(*)
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
(* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
6230
*
Artenreiche, montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf
Silikatböden
6240
*
Subpannonische Steppen-Trockenrasen [Festucetalia vallesiacae]
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion
caeruleae)
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6440
Brenndolden- Auenwiesen (Cnidion dubii)
Nur innerhalb Waldes im engen räumlichen Verbund mit LRT 8210
259
Anhang
6510
Magere Flachland- Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
6520
Berg-Mähwiesen
7110
*
Lebende Hochmoore
7120
Noch renaturierungsfähige, degradierte Hochmoore
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
7150
Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion)
7210
*
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae
7220
*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
7230
Kalkreiche Niedermoore
8110
Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe (Androsacetalia alpinae und Galeopsietalia ladani)
8150
Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
8160
*
Kalkhaltige Schutthalden der kollinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
8210
Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
8220
Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
8230
Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albiVeronicion dillenii
8310
Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9110
Hainsimsen-Buchen-Wald (Luzulo-Fagetum)
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
9140
Mitteleuropäische, subalpine Buchenwälder mit Ahorn und Rumex alpestris
9150
Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk- Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
9160
Subatlantischer oder mitteleuropäische Stieleichenwälder oder EichenHainbuchenwälder (Carpinion betuli)
9170
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum
9180
*
9190
Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion
Alte, bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
91D0
*
Moorwälder
91E0
*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae,
Salicion albae)
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior
oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
9410
Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
91U0
Kiefernwälder der sarmatischen Steppe
*
prioritärer Lebensraum
Fett gekennzeichnete LRT werden im Arbeitsbereich Wald (s. Kap. 2.2) über WBK erfasst
(9110/9130 über FE).
260
Tabelle 3: Schlüsselzahlenliste Beeinträchtigungen WBK
Anhang
Anhang
Tabelle 4: Schlüsselzahlenliste Maßnahmen WBK
261
262
Anhang
Bewertungsmatrix für Wald-Lebensraumtypen
Bei der Anwendung der Bewertungsmatrices ist zu beachten:
• Die drei Kriterien Arteninventar, Habitatstruktur und Beeinträchtigung gehen jeweils mit
einem Drittel in die Bewertung ein
• Bei den Buchen-LRT 9110 und 9130 wird der Parameter Altersphasen bei Erfassungseinheiten < 20 ha pauschal mindestens mit B bewertet.
• Altersphasen werden erst ab einem Flächenanteil von 5 % an der gesamten LRTFläche gewertet.
• Bei >=35% der Fläche im Dauerwald ist die Altersphasenausstattung mit „A“ zu bewerten
• Kriterien zur Ausweisung von Habitatbäumen
•
•
•
•
Das Merkmal Habitatbaum wird an allen erfassten Bäumen > 30cm erhoben, sofern folgende
Kriterien zutreffen:
• Faulstellen- und Konsolenbäume
- mit erkennbaren Stammfäulen (z.B. erkennbar durch offene Stammwunden, Mulmhöhlen, Pilzkonsolen, Blitzschäden, ausgebrochene Zwiesel, o.ä.). Faulstellen werden ab
ca. „fünffacher Handtellergröße“ (Größe von ca. 500 qcm) erfasst, wenn die Stammverletzung bis in das Holz reicht;
- mit sich lösender Rinde oder Rindentaschen;
- mit Rückeschäden, wo die Entwertung so stark fortgeschritten ist, dass die Nutzung unterbleiben wird;
- mit Mulmhöhlen und/oder Pilzkonsolen (werden grundsätzlich erfasst);
- mehr als ein Drittel der Krone abgestorben (Kronentotholz);
- ein- bzw. ausgefaulte linearen Stammverletzungen, die vom Volumen her groß genug
sind, darin den Unterarm zu versenken (grobe Richtgröße).
• Höhlenbäume
alle Bäume mit von Spechten angelegten oder durch das Ausfaulen von Ästen entstandenen Höhlen.
• Uraltbäume („Methusaleme“)
Bäume, die aufgrund ihres hohen Alters (oder ihrer großen Dimensionen ) mit hoher
Wahrscheinlichkeit bereits holzentwertende Fäulen oder Falschkerne aufweisen. Das
spätestmögliche Nutzungsalter ist in jedem Fall bereits überschritten.
• Horstbäume
Bäume mit Mittel- oder Großhorst (Greifvogel, Schwarzstorch o.ä.), d.h. einem Horst, der
oft über viele Jahre besiedelt wird und daher eine Nutzung des Baumes auch mittelfristig
ausschließt.
Totholz
Liegendes Totholz -unabhängig von der Baumart- wird ab einem Mindestdurchmesser
von 20 cm am stärkeren Ende bzw. 20 cm Stockdurchmesser bei stehendem Totholz
und einer Mindestlänge von 50 cm erfasst.
Eine geringe Flächenausstattung mit Naturverjüngungsvorräten, die für den Fortbestand
des WLRT nicht ausreicht, bzw. großflächige nicht-lebensraumtypische Verjüngung wird
als Beeinträchtigung erfasst.
Gewichtung der Parameter beim Kriterium Arteninventar:
Baumartenzusammensetzung:
Verjüngungssituation:
Bodenvegetation:
•
Alle LRT
60%
20%
20%
für LRT 91D0:
80%
20%
Bodenvegetation (alle Wald- LRT)
o A, nahezu vollständig vorhanden (50 –100 % des Artenspektrums vorhanden)
o B, eingeschränkt vorhanden (25- 50 %)
o C, deutlich verarmt (1 bis 25%)
263
Anhang
•
Wasserhaushalt (nur LRT 91D0+91E0)
o A, weitgehend natürlich, für den Waldlebensraumtyp günstig
o B, verändert, für den Waldlebensraumtyp noch günstig
o C, verändert, für den Waldlebensraumtyp ungünstig
Bewertungsmatrix für die LRT 9110, 9130, 9140, 9150
Bewertungsstufe
A
B
C
Lebensraumtypisches Arteninventar
Baumartenzusammensetzung (Anteil
> 90%
76-90 %
75-70 %
gesellschafts-typische
Verjüngungssituation
(Anteil gesellschafts> 90%
50-90%
< 50%
typischer Baumarten an der
Vorausverjüngung)
Bodenvegetation
nahezu vollständig vorhanden eingeschränkt vorhanden deutlich verarmt
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
Altersphasen
3 bis 4
5
1-2
Totholzvorrat
Habitatbäume
Beeinträchtigungen
> 10 fm/ha
3 -10 fm/ha
< 3 fm/ha
> 5 Bäume/ha
keine/gering
2 bis 5 Bäume/ha
mittel
< 2 Bäume/ha
stark
B
C
Definition Altersphasen:
Jungwuchsphase
1 – 40 Jahre
Wachstumsphase
41 – 80 Jahre
Reifephase
81 – 100 Jahre
Verjüngungsphase
>100 Jahre
Dauerwaldphase
DB, J, W, V (P), arB, oder BW
Bewertungsmatrix für LRT 9180*
Bewertungsstufe
A
Lebensraumtypisches Arteninventar
Baumartenzusammensetzung (Anteil gesellschafts>95%
80-95%
70-79%
typische Baumarten)
Verjüngungssituation
(Anteil gesellschafts-typischer
Baumarten an der Vorausver> 90%
50-90%
< 50%
jüngung)
Bodenvegetation
nahezu vollständig vorhanden eingeschränkt vorhanden deutlich verarmt
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
Altersphasen
3 bis 4
5
1-2
Totholzvorrat
Habitatbäume
Beeinträchtigungen
Definition Altersphasen:
Siehe oben
> 10 fm/ha
> 5 Bäume/ha
keine/gering
3 -10 fm/ha
2 bis 5 Bäume/ha
mittel
< 3 fm/ha
< 2 Bäume/ha
stark
264
Anhang
Bewertungsmatrix für die LRT 9170, 9190
Bewertungsstufe
A
B
C
Lebensraumtypisches Arteninventar
Baumartenzusammen-setzung
(Anteil gesellschafts-typische
> 90%
76-90 %
75-70 %
Baumarten)
Verjüngungssituation
(Anteil gesellschafts-typischer
Baumarten an der Vorausver> 90%
50-90%
<50%
jüngung)
Bodenvegetation
nahezu vollständig vorhanden eingeschränkt vorhanden deutlich verarmt
Lebensraumtypische
Habitatstrukturen
Altersphasen
3 bis 4
5
1-2
Totholzvorrat
Habitatbäume
Beeinträchtigungen
> 10 fm/ha
> 5 Bäume/ha
Keine/gering
3 -10 fm/ha
2 bis 5 Bäume/ha
mittel
< 3 fm/ha
< 2 Bäume/ha
stark
Definition Altersphasen:
Jungwuchsphase
1 – 40 Jahre
Wachstumsphase
41 – 100 Jahre
Reifephase
101 – 140 Jahre
Verjüngungsphase
>140 Jahre
Dauerwaldphase
DB, J, W, V (P), arB, oder BW
Bewertungsmatrix für die LRT 9160, 91F0
Bewertungsstufe
A
B
C
Lebensraumtypisches Arteninventar
Baumartenzusammensetzung
> 90%
76-90 %
75-70 %
(Anteil gesellschafts-typische
Baumarten)
Verjüngungssituation
(Anteil gesellschafts> 90%
50-90%
<50%
typischer Baumarten an der
Vorausverjüngung)
Bodenvegetation
nahezu vollständig vorhanden eingeschränkt vorhanden deutlich verarmt
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
Altersphasen
5
3 bis 4
1-2
Totholzvorrat
> 10 fm/ha
Habitatbäume
> 5 Bäume/ha
2)
Beeinträchtigungen
keine/gering
Definition Altersphasen:
Jungwuchsphase
1 – 40 Jahre
Wachstumsphase
41 – 100 Jahre
Reifephase
101 – 140 Jahre
Verjüngungsphase
>140 Jahre
Dauerwaldphase
DB, J, W, V (P), arB, oder BW
2)
3 -10 fm/ha
2 bis 5 Bäume/ha
mittel
Veränderter Wasserhaushalt wird als Beeinträchtigung erfasst.
< 3 fm/ha
< 2 Bäume/ha
stark
265
Anhang
Bewertungsmatrix für den LRT 91D0*
Bewertungsstufe
A
B
C
Lebensraumtypisches
Arteninventar
Baumartenzusammensetzung
(Anteil
>95%
80-95%
70-79%
gesellschafts-typische
Baumarten)
Bodenvegetation
nahezu vollständig vorhan- eingeschränkt vorhandeutlich verarmt
den
den
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
Wasserhaushalt
Weitgehend natürlich, für Verändert, für den
Verändert, für den
den Waldlebensraumtyp Waldlebensraumtyp
Waldlebensraumtyp
günstig
noch günstig
ungünstig
2)
gering
stark
mittel
Beeinträchtigungen
2)
Nicht-lebensraumtypische Verjüngung wird als Beeinträchtigung erfasst
Bewertungsmatrix für die LRT 91E0*
Bewertungsstufe
A
Lebensraumtypisches
Arteninventar
Baumartenzusammensetzung
(Anteil
>95%
gesellschafts-typische
Baumarten)
Verjüngungssituation
(Anteil
gesellschafts> 90%
typischer Baumarten an der
Vorausverjüngung)
Bodenvegetation
nahezu vollständig vorhanden
Lebensraumtypische Habitatstrukturen
Altersphasen
5
Totholzvorrat
Habitatbäume
Wasserhaushalt
Beeinträchtigungen
> 10 fm/ha
> 5 Bäume/ha
Weitgehend natürlich, für
den Waldlebensraumtyp
günstig
gering
Definition Altersphasen:
Jungwuchsphase
1 – 40 Jahre
Wachstumsphase
41 – 80 Jahre
Reifephase
81 – 100 Jahre
Verjüngungsphase
>100 Jahre
Dauerwaldphase
DB, J, W, V (P), arB, oder BW
B
C
80-95%
70-79%
50-90%
<50%
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
3 bis 4
1-2
3 -10 fm/ha
2 bis 5 Bäume/ha
Verändert, für den
Waldlebensraum-typ
noch günstig
mittel
< 3 fm/ha
< 2 Bäume/ha
Verändert, für den
Waldlebensraumtyp
ungünstig
stark
266
Anhang
Neue Bewertungsmatrix für den LRT 91U0
Bewertungsstufe
Lebensraumtypisches
Arteninventar
Baumartenzusammensetzung(Anteil gesellschaftstypische Baumarten)
Verjüngungssituation
(Anteil gesellschaftstypischer Baumarten an der
Vorausverjüngung)
Bodenvegetation
Lebensraumtypische
bitatstrukturen
Totholzvorrat
Habitatbäume
Beeinträchtigungen
A
B
C
> 90%
76-90 %
75-70 %
> 90%
50-90%
< 50%
nahezu vollständig vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
> 5 fm/ha
> 3 Bäume/ha
gering
2-5 fm/ha
1 bis 3 Bäume/ha
mittel
< 2 fm/ha
< 1 Baum/ha
stark
A
B
C
> 90%
76-90 %
75-70 %
> 90%
50-90%
< 50%
nahezu vollständig vorhanden
eingeschränkt vorhanden
deutlich verarmt
5
3 bis 4
1-2
> 10 fm/ha
> 3 Bäume/ha
gering
3 -10 fm/ha
1 bis 3 Bäume/ha
mittel
< 3 fm/ha
< 1 Baum/ha
stark
Ha-
Neue Bewertungsmatrix für den LRT 9410
Bewertungsstufe
Lebensraumtypisches
Arteninventar
Baumartenzusammensetzung (Anteil gesellschafts-typische Baumarten)
Verjüngungssituation
(Anteil gesellschaftstypischer Baumarten an der
Vorausverjüngung)
Bodenvegetation
Lebensraumtypische
bitatstrukturen
Altersphasen
Totholzvorrat
Habitatbäume
Beeinträchtigungen
Definition Altersphasen:
Siehe Seitenanfang
Ha-
Anhang
267
Herleitung des Gesamtwerts für WBK-Offenlandlebensraumtypen
Arteninventar/Habitatstrukturen Beeinträchtigungen Gesamtbewertung
A
A/A
A
A
A/A
B
B
A/A
C
A/B od. B/A
A
A
A/B od. B/A
B
B
A/B od. B/A
B
C
A/C od C/A
B
A
A/C od. C/A
B
B
A/C od. C/A
C
C
B
B/B
A
B
B/B
B
B
B/B
C
B/C od.C/B
B
A
B/C od. C/B
B
B
B/C od. C/B
C
C
C
C/C
A
C
C/C
B
C
C/C
C
Verrechnungsvorgabe zur Einstufung des Erhaltungszustandes
Die drei Kriterien werden wie folgt verrechnet: Die Vergabe von 1 x A, 1 x B und 1 x C ergibt
Erhaltungszustand B; im Übrigen entscheidet Doppelnennung über die Bewertung des Erhaltungszustandes der Erfassungseinheit.
Ausnahmen: Bei Vorhandensein einer C-Einstufung ist keine Bewertung mit A möglich. Zu beachten ist weiterhin, dass eine Einstufung der Beeinträchtigung in Kategorie A nicht zu einer
Aufwertung des Erhaltungszustands führt, sondern lediglich zu keiner Abwertung.
Das Ergebnis der Einstufung des Erhaltungszustandes muss in jedem Fall im Erhebungsbogen
kurz (ca. 1-3 Sätze) begründet werden. In begründeten Fällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden. Dieses ist zusätzlich zu begründen.
268
Anhang
Tabelle 5: WBK-Nummernrahmen (für Forstbezirke bis 31.12.2004)
Vierstelliger, endgültiger Biotop-Nummernrahmen (0000-6000) der Forstämter (z.
B. FA Aalen 6000 – 6999), Stand 30. 09. 1998
FA-NR.
170
150
280
423
240
241
131
254
262
121
320
275
335
459
272
440
450
243
442
411
451
452
421
420
370
371
172
310
281
293
210
220
245
422
256
151
152
372
221
424
153
154
321
311
390
429
248
113
133
322
249
250
323
325
252
326
FORSTAMT
Aalen
Abtsgmünd
Adelsheim
Albstadt
Alpirsbach
Altensteig
Backnang
Bad Herrenalb
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
Bad Rippoldsau-Schapbach
Bad Säckingen
Bad Schussenried
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Urach
Bad Waldsee
Baden-Baden Stadt
Balingen
Bebenhausen
Biberach-Staat
Biberach-Stadt
Blaubeuren
Blaustein
Blumberg
Bonndorf
Bopfingen
Breisach
Bretten
Bruchsal Ost
Bruchsal West
Buchen
Bühl
Burladingen
Calw-Hirsau
Comburg
Crailsheim
Donaueschingen
Eberbach
Ehingen
Ellwangen Ost
Ellwangen West
Elzach
Emmendingen
Engen
Engstingen
Enzklösterle
Eppingen
Esslingen
Ettenheim
Ettlingen
Forbach
Freiburg-Staat
Freiburg-Stadt
Freudenstadt
Furtwangen
NR.-RAHMEN
6000
2000
3000
4000
6000
6000
3000
6000
1000
0000
0000
1000
3000
2000
3000
3000
3000
6000
6000
2000
1000
6000
1000
2000
0000
2000
1000
3000
1000
5000
4000
1000
0000
3000
4000
0000
1000
5000
4000
3000
0000
3000
6000
5000
2000
1000
0000
6000
0000
3000
0000
2000
0000
6000
2000
3000
FA-NR.
155
425
173
327
253
174
134
115
156
116
117
222
328
412
223
178
118
135
257
258
381
391
259
329
261
212
213
317
313
137
330
260
177
392
120
331
428
114
138
453
427
373
158
314
139
285
454
430
224
413
332
433
251
160
264
FORSTAMT
Gaildorf
Gammertingen
Geislingen
Gengenbach
Gernsbach
Giengen
Göppingen
Grossbottwar
Gschwend
Güglingen
Gundelsheim
Hardheim
Hausach
Hechingen
Heidelberg
Heidenheim/Nattheim
Heilbronn
Herrenberg
Horb
Huchenfeld
Immendingen
Jestetten
Kaltenbronn
Kandern
Karlsbad
Karlsruhe
Karlsruhe Hardt
Kehl in Rheinau
Kenzingen
Kirchheim
Kirchzarten
Klosterreichenbach
Königsbronn
Konstanz
Künzelsau
Lahr
Langenau
Lauda-Königshofen
Leonberg
Leutkirch
Lichtenstein
Löffingen
Lorch
Lörrach
Löwenstein
Maulbronn
Mengen
Messkirch
Mosbach
Mössingen
Müllheim/Baden
Münsingen
Murgschifferschaft
Murrhardt
Nagold
NR.-RAHMEN
4000
5000
4000
5000
1000
0000
1000
4000
5000
2000
0000
5000
2000
5000
4000
2000
1000
1000
3000
0000
4000
1000
4000
5000
4000
6000
3000
1000
2000
2000
4000
5500
5000
2000
4000
0000
1000
2000
6000
0000
0000
6000
3000
4000
2000
4000
1000
3000
5000
2000
3000
2000
3000
0000
2000
269
Anhang
FA-NR.
225
265
122
140
353
179
360
266
455
354
123
334
267
268
456
214
393
215
457
436
458
157
414
269
415
361
426
338
227
339
270
124
340
136
341
162
180
163
226
216
443
142
290
383
336
337
342
181
394
374
144
362
126
461
377
333
345
346
347
416
384
462
FORSTAMT
Neckargemünd
Neuenbürg
Neuenstadt
Nürtingen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf
Obertal
Ochsenhausen
Offenburg
Öhringen
Ottenhöfen
Pfalzgrafenweiler
Pforzheim
Pfullendorf
Philippsburg
Radolfzell
Rastatt
Ravensburg
Reutlingen
Riedlingen
Rosenberg
Rosenfeld
Rotenfels
Rottenburg
Rottweil
Schelklingen
Schluchsee
Schönau/Neckargemünd
Schönau/Schwarzwald
Schönmünzach
Schöntal
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schrozberg
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwarzach
Schwetzingen
Sigmaringen
Sindelfingen
Sinsheim
Spaichingen
St. Blasien
St. Märgen
Staufen
Steinheim
Stockach
Stühlingen
Stuttgart
Sulz
Tauberbischofsheim
Tettnang
Tiengen
Titisee-Neustadt
Todtmoos
Todtnau
Triberg
Tübingen
Tuttlingen
Überlingen
NR.-RAHMEN
1000
2000
4000
4000
6000
4000
2000
5000
2000
2000
5000
4000
0000
5000
0000
0000
0000
5000
2000
5000
4000
6000
1000
3000
0000
3000
4000
5000
3000
0000
1000
1000
6000
4000
0000
3000
0000
6000
2000
1000
2000
5000
3000
5000
6000
2000
2000
3000
1000
3000
1000
4000
3000
0000
0000
1000
1000
3000
5000
6000
6000
4000
FA-NR.
465
119
375
376
349
350
228
463
385
146
182
229
165
127
288
289
273
147
351
352
441
FORSTAMT
Ulm
Vaihingen/Enz
Villingen-Schwenningen Staat
Villingen-Schwenningen Stadt
Waldkirch
Waldshut
Walldürn
Wangen
Wehingen
Weil im Schönbuch
Weilheim
Weinheim
Welzheim
Wertheim
Wiernsheim
Wiesloch
Wildbad
Winnenden
Wolfach
Zell am Harmersbach
Zwiefalten
NR.-RAHMEN
0000
0000
1000
4000
1000
4000
0000
1000
0000
3000
0000
0000
1000
1000
3000
2000
5000
2000
3000
4000
0000
270
Anhang
Artenglossar
(Stand 31.12.2005)
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Abies alba
Acer campestre
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Aconitum lycoctonum subsp. vulparia
Aconitum napellus
Acorus calamus
Actaea spicata
Adenostyles alliariae
Adoxa moschatellina
Aegopodium podagraria
Agrostis canina
Agrostis stolonifera
Aira caryophyllea
Aira praecox
Alisma plantago-aquatica
Alliaria petiolata
Allium angulosum
Allium sphaerocephalon
Allium suaveolens
Allium ursinum
Alnus alnobetula
Alnus glutinosa
Alnus incana
Alopecurus aequalis
Alopecurus geniculatus
Alyssum alyssoides
Alyssum montanum
Alyssum montanum subsp. gmelinii
Amelanchier ovalis
Anacamptis pyramidalis
Andromeda polifolia
Anemone ranunculoides
Anemone sylvestris
Angelica archangelica
Angelica sylvestris
Antennaria dioica
Anthericum liliago
Anthericum ramosum
Anthriscus nitida
Anthyllis vulneraria
Anthyrium distentifolium
Apium nodiflorum
Armeria vulgaris
Arnica montana
Arum maculatum
Aruncus dioicus
Asarum europaeum
Asperugo procumbens
Asperula cynanchica
Asplenium adiantum-nigrum
Asplenium ceterach
Asplenium ruta-muraria
Asplenium scolopendrium
Asplenium septentrionale
Asplenium trichomanes
Asplenium viride
Aster amellus
Aster linosyris
Athyrium distentifolium
Athyrium filix-femina
Bazzania trilobata
Berberis vulgaris
Berula erecta
Betonica officinalis
Betula humilis
Betula pendula
Betula pubescens
Betula pubescens subsp. glutinosa
Bidens tripartitus
Blechnum spicant
Bolboschoenus maritimus
Brachypodium pinnatum
Brachypodium sylvaticum
Brachythecium rivulare
Bromus benekenii
Bromus erectus
W01, W10, W11, W12, W13, W14, W16, W20, W22, W23, W24, W26, W51, W53, W54, W55
W01, W02, W07, W08, W09, W11, W41, W58
W10, W12, W51, W54, W58
V66, V86, W00, W01, W10, W11, W12, W13, W16, W23, W24, W26, W40, W43, W47, W51, W53, W54, W56, W57, W58
V82, W51, W54
V53, V82, W43
V51
W10, W51
V53, V67, V82, W16
W01, W46, W51
V66, W43, W51
M42, V40
W42
V17
V17
M21
W58
V41
V10
V41
W00, W01
V67
V66, W01, W35, W40, W46, W47
V65, W43
M21
M21
V10
V10
V16, V17
M50, M51, M52, V21, V27
V11, V15
M40, W31
W51
V20
V82
V40, V42, V48, V82, W35, W37
V11, V15
V20, W06
V20
V82
V11, V15
V82
V51
V16
V11, V15
W01
W51
W10, W24, W26
M50, M51, M52, M76
V11, V15, W78
M50, M51, M52, M79
M79
M50, M51, M52, M79, W55
W51, W54
M50, M51, M52, M79
M50, M51, M52, M53, M79, W55
M50, M51, M52, W55
V20
V10
W16
W16, W22, W40, W54
W20, W22, W30
V21, W07, W11, W27, W77, W78
V51
V41
V60
V86, W04, W05, W06, W14, W20, W24, W53, W55, W56
W04, W20, W30, W31, W37, W56
W56
M21
W20, W22, W24
V51
V11
W10, W12, W24, W26, W41, W43
M31
W10
V11
271
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Bromus racemosus
Bromus sterilis
Bromus tectorum
Buphthalmum salicifolium
Bupleurum falcatum
Buxus sempervirens
Calamagrostis arundinacea
Calamagrostis canescens
Calamagrostis phragmitoides
Calamagrostis varia
Callitriche hamulata
Callitriche obtusangula
Callitriche spec.
Calluna vulgaris
Caltha palustris
Calystegia sepium
Campanula cochleariifolia
Campanula latifolia
Campanula persicifolia
Campanula rapunculoides
Campanula trachelium
Cardamine amara
Cardamine flexuosa
Cardamine heptaphylla
Cardaminopsis arenosa
Carduus personata
Carex acuta
Carex acutiformis
Carex alba
Carex appropinquata
Carex canescens
Carex caryophyllea
Carex cespitosa
Carex chordorrhiza
Carex davalliana
Carex demissa
Carex diandra
Carex digitata
Carex disticha
Carex echinata
Carex elata
Carex elongata
Carex ericetorum
Carex flacca
Carex flava
Carex hostiana
Carex humilis
Carex lasiocarpa
Carex lepidocarpa
Carex limosa
Carex montana
Carex nigra
Carex ornithopoda
Carex otrubae
Carex panicea
Carex paniculata
Carex pauciflora
Carex pendula
Carex pilosa
Carex pilulifera
Carex pulicaris
Carex remota
Carex riparia
Carex rostrata
Carex strigosa
Carex sylvatica
Carex tomentosa
Carex umbrosa
Carex vesicaria
Carex vulpina
Carpinus betulus
Centaurea nigra subsp. nigra
Centaurea scabiosa
Cephalanthera damasonium
Cephalanthera longifolia
Cephalanthera rubra
Cerastium pumilum
Cerastium semidecandrum
Ceratophyllum demersum
Ceratophyllum submersum
Chaerophyllum aureum
Chaerophyllum bulbosum
V40
M50, M51, M52, M76
M50, M51, M52, M76
V11
V20
W08
V82
W35, W37
V82
M55, W77
M35, M36
M35, M36
V50
M40, M41, V45, W04, W05, W06, W14, W24, W30, W31
V40, V48, W35, W47
V82
M50, M51, M52
V82, W51
W07, W11
W58
W08, W10, W58
M31, W47
M31
W10, W12
M55
V53, V82
V40, V41, V42, V52
V40, V41, V42, V52, W01, W35, W42, W46
W07, W08, W10, W11
V52
M42, V40
V11, V15
V52
M41
M42, V40
M42
M41
W10
V40, V42, V52
M42, V40
V41, V52, W35
W35
W78
W11, W24, W26, W77
M42
M42, V40
V10, W07, W27, W77
M41
M42
M40, M41
W02, W07, W11, W24, W26
M42
W08, W11
V52
M42, V41
V52
M40, W31
V48, W47
W10, W12
V11, V15, W03, W04, W13, W24
M42, V40
W47
V52
V52
W47
W00, W01, W10, W12, W41
V41
W00, W09
V52
V52
V85, V86, W00, W01, W02, W03, W08, W09, W13, W58
V20
V11
W11, W24, W26
W11
W11, W24, W26, W78
V10
V16, V17
V50
V50
V82
V82
272
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Chaerophyllum hirsutum
Chaerophyllum temulum
Chara aspera
Chara hispida
Chara spec.
Chenopodium hybridum
Chenopodium rubrum
Chrysosplenium alternifolium
Chrysosplenium oppositifolium
Cicerbita alpina
Circaea lutetiana
Cirsium oleraceum
Cirsium palustre
Cirsium rivulare
Cirsium tuberosum
Cladium mariscus
Cladonia spec.
Cladopodiella fluitans
Clematis vitalba
Cochlearia pyrenaica
Convallaria majalis
Corallorhiza trifida
Cornus sanguinea
Coronilla coronata
Coronilla vaginalis
Corydalis cava
Corydalis solida
Corylus avellana
Corynephorus canescens
Cotoneaster integerrimus
Crataegus laevigata
Crataegus monogyna
Crataegus spec.
Cratoneuron commutatum
Cratoneuron filicinum
Crepis paludosa
Cryptogramma crispa
Ctenidium molluscum
Cuscuta europaea
Cymbalaria muralis
Cyperus fuscus
Cystopteris fragilis
Cytisus nigricans
Cytisus scoparius subsp. scoparius
Dactylis polygama
Dactylorhiza incarnata
Dactylorhiza majalis
Danthonia decumbens
Daphne mezereum
Deschampsia cespitosa
Deschampsia flexuosa
Dianthus carthusianorum
Dianthus deltoides
Dianthus gratianopolitanus
Dianthus superbus
Dicranella heteromalla
Dicranum scoparium
Dictamnus albus
Digitalis grandiflora
Dipsacus pilosus
Draba aizoides
Drepanocladus fluitans
Drepanocladus spec.
Drosera rotundifolia
Dryopteris carthusiana
Dryopteris cristata
Dryopteris dilatata
Dryopteris filix-mas
Empetrum nigrum
Epilobium hirsutum
Epilobium montanum
Epilobium parviflorum
Epipactis atrorubens
Epipactis helleborine
Epipactis palustris
Equisetum fluviatile
Equisetum hyemale
Equisetum palustre
Equisetum sylvaticum
Equisetum telmateia
Eriophorum angustifolium
Eriophorum latifolium
V40, V42, V48, V53, V82, W40
W58
M31
M31
V50
M50, M51, M52, M76
M21
M31, W47, W54
M31, W47
V53, V67, V82, W16
W01, W10, W12, W41, W46
V40, V42, V53
W35, W37
V40
V41
V51
V10, W56
M20
W58
M31
W02, W08, W09, W11, W58
W24, W26
V85, V86, W00, W01, W02, W07, W08, W11, W41, W43, W58
V20, W27, W77
W27
W51
W51
V85, V86, W00, W01, W02, W08, W09, W24, W26, W40, W41, W53, W54, W57, W58
V10
V21, V27
V85, V86, W02, W10
V85, V86, W41, W58
W01, W07, W09, W11, W24, W26
M31
M31
V40, V42, W35
M55
W54
V82
M79
M21
M79, W51, W55
W27, W77
V15, V21, V27, W03
W09
V40, V41
V40, V42
V11, V15
W08, W10, W11, W24, W26, W51, W58
W00, W04, W37, W43, W46, W47
V11, V15, W03, W04, W13, W14, W20, W22, W23, W24, W53, W56, W57
V11, V15, V20
V11, V15
M50, M51, M52
V41
W13
W04, W05, W13, W14, W24, W56
V20
V82
V82
M50, M51, M52
M20
M20
M40, W31
W24, W37, W53, W56
W35
W20, W22, W54
W16, W54, W58
W31
V82
W54
V82
W24, W26
W10
M42, V40, V41, W77
V51
W41
V41
W47
V48, W46, W47
M41, M42
M42, V40
273
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Eriophorum vaginatum
Euonymus europaeus
Eupatorium cannabinum
Euphorbia amygdaloides
Euphorbia cyparissias
Euphorbia palustris
Euphorbia seguieriana
Euphorbia stricta
Fagus sylvatica
Festuca altissima
Festuca gigantea
Festuca heterophylla
Festuca pallens
Filago arvensis
Filago minima
Filago vulgaris
Filipendula ulmaria
Filipendula vulgaris
Frangula alnus
Fraxinus excelsior
Fumana procumbens
Gagea lutea
Galeopsis angustifolia
Galeopsis segetum
Galium anisophyllon
Galium boreale
Galium glaucum
Galium odoratum
Galium palustre
Galium rotundifolium
Galium saxatile
Galium sylvaticum
Galium uliginosum
Galium verum
Genista germanica
Genista pilosa
Genista sagittalis
Genista tinctoria
Gentiana asclepiadea
Gentiana cruciata
Gentiana lutea
Gentiana pneumonanthe
Gentiana utriculosa
Gentiana verna
Gentianella ciliata
Gentianella germanica
Geranium palustre
Geranium robertianum
Geranium sanguineum
Geranium sylvaticum
Geum urbanum
Globularia punctata
Glyceria fluitans
Glyceria maxima
Gnaphalium uliginosum
Groenlandia densa
Gymnadenia conopsea
Gymnocarpium robertianum
Hedera helix
Helianthemum nummularium
Helichrysum arenarium
Helictotrichon pratense
Helleborus foetidus
Hesperis matronalis
Hieracium glaucinum
Hieracium humile
Hieracium laevigatum
Hieracium murorum
Hieracium pilosella
Hieracium racemosum
Hieracium sabaudum
Hieracium umbellatum
Hippocrepis comosa
Hippocrepis emerus
Hippophae rhamnoides
Holcus mollis
Hordelymus europaeus
Hottonia palustris
Hydrocharis morsus-ranae
Hylocomium splendens
Hypericum tetrapterum
Hypnum cupressiforme
M40, W30, W31
V66, V85, W00, W01, W02, W11, W41, W43, W46, W47
V82, W46
W10, W08
V11, V15
V53, V82
V16, V11, V15
V82
W03, W05, W09, W10, W11, W12, W13, W14, W16, W22, W23, W24, W26, W51, W53, W54, W55, W78
W10, W12, W54
V66, W40, W41, W43, W46, W47
W02
M50, M51, M52
V17
V17
V17
V40, V48, V53, V66, V82, W01, W35, W46, W47
V11, V15
V60, W04, W20, W24, W31, W35, W37, W77
V66, V86, W00, W01, W10, W11, W12, W16, W23, W40, W41, W43, W46, W47, W51, W54, W57, W58
V10
W51
M55
M55
W27
V41
V10
W10, W12, W16, W23, W24, W26, W54, W58
W37
W23, W24, W26
V11, V15, W22, W24, W53
W02, W09, W11
V41
V11
V45
V45
V11, V15
V20
V41
W78
V11, V15
V41
M42, V40
V11
V11
V11
V40, V48, V53, V82
W51, W54, W58
V20, W07
V48, V53, W16
W01
V10
V51
V51
M21
M35, M36
V11, W77
M55, W55
W00, W01, W08, W09
V11, V15
V16, V17
V11, V15
W08, W10, W11, W58
V66
W06
M50, M51, M52
V20
W05, W06, W11
V11, V15
V20
V20, W05, W06
W05, W06
V11, V15
V21, V27, W08
V21
W03, W04
W10
V50
V50
W23, W24, W26
V40
W04, W05
274
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Impatiens glandulifera
Impatiens noli-tangere
Inula hirta
Inula salicina
Iris pseudacorus
Iris sibirica
Isoetes echinospora
Isoetes lacustris
Isothecium alopecuroides
Jasione laevis
Juncus acutiflorus
Juncus alpinoarticulatus
Juncus articulatus
Juncus bufonius
Juncus conglomeratus
Juncus effusus
Juncus filiformis
Juncus inflexus
Juncus squarrosus
Juncus subnodulosus
Juniperus communis
Jurinea cyanoides
Kernera saxatilis
Knautia maxima
Koeleria glauca
Koeleria macrantha
Koeleria pyramidata
Lamium galeobdolon
Lamium montanum
Laserpitium latifolium
Lathyrus niger
Lathyrus vernus
Leersia oryzoides
Lemna spec.
Leontodon helveticus
Leontodon hispidus subsp. hyoseroides
Leucobryum glaucum
Ligustrum vulgare
Limosella aquatica
Linum tenuifolium
Liparis loeselii
Lithospermum purpurocaeruleum
Littorella uniflora
Lonicera alpigena
Lonicera nigra
Lonicera periclymenum
Lonicera xylosteum
Lotus maritimus
Lotus uliginosus
Lunaria rediviva
Luzula luzuloides
Lychnis flos-cuculi
Lychnis viscaria
Lycopodium annotinum
Lycopodium clavatum
Lysimachia nemorum
Lysimachia nummularia
Lysimachia vulgaris
Lythrum portula
Lythrum salicaria
Melampyrum pratense
Melampyrum pratense
Melampyrum sylvaticum
Melica ciliata
Melica nutans
Melica uniflora
Melittis melissophyllum
Mentha aquatica
Mentha longifolia
Menyanthes trifoliata
Mercurialis perennis
Milium effusum
Minuartia hybrida
Molinia arundinacea
Molinia caerulea
Moneses uniflora
Montia fontana
Myosotis palustris agg.
Myosotis stricta
Myriophyllum spec.
Najas spec.
Nardus stricta
V66
W43, W46, W47, W54
V20
V41
V51, W35, W42
V41
V50
V50
W54
V11, V15
V40
V40
M21
M21
V40, V42
V40, V42, V48
V40, V42
V40, V42, V48
V11, V15, V47
V40
V25
V16
M50, M51, M52
V82
V16
V16
V11, V15
W58
W01, W10, W12, W43, W54, W58
V20
V20, W07
W10, W24, W26
V51
V50
V11
M55
V47, W14, W24, W78
V21, V85, V86, W02, W07, W08, W11, W27, W41, W43, W77, W78
W42
V10
M42
W07
V50
W10, W24, W26
W16, W23, W24, W26
W03
W08, W10, W11, W24, W26, W43, W54, W58
V41
V40
W51, W54
W05, W13, W14, W22, W23, W53, W56, W57
V40, V42
V20, W06
W20, W30
V45
W47
W16
V40, V48, V82, W35
M21
V40, V48, V82, W35
W03, W04, W05, W06, W13, W20, W22, W24
W31
W23, W24, W26
V10
W08, W11, W24, W26, W58
W10, W12, W58
W08, W27
V51
V53, V82
M41, M42
W10, W11, W23, W24, W26, W58
W12, W54
V10
W04, W77
M41, V41, V47, W04, W24, W30, W31, W37
W24, W26
M31
V40
V16
V50
V50
V15, V47
275
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Nasturtium officinale
Neottia nidus-avis
Nitella syncarpa
Nitella tenuissima
Nuphar lutea
Nuphar pumila
Nymphaea alba
Nymphoides peltata
Oenanthe lachenalii
Onobrychis viciifolia
Ophrys spec.
Orchis militaris
Orchis simia
Orchis ustulata
Ornithopus perpusillus
Orthilia secunda
Osmunda regalis
Oxalis acetosella
Parietaria judaica
Paris quadrifolia
Parnassia palustris
Pedicularis sylvatica
Persicaria amphibia
Persicaria bistorta
Persicaria hydropiper
Persicaria vivipara
Petasites albus
Petasites hybridus
Peucedanum cervaria
Peucedanum officinale
Peucedanum oreoselinum
Peucedanum palustre
Phalaris arundinacea
Philonotis spec.
Phleum phleoides
Phragmites australis
Phyteuma spicatum
Picea abies
Pimpinella saxifraga
Pinguicula vulgaris
Pinus mugo subsp. mugo
Pinus mugo subsp. rotundata
Pinus mugo subsp. uncinata
Pinus sylvestris
Plagiomnium affine
Plagiothecium undulatum
Pleurozium schreberi
Poa chaixii
Poa nemoralis
Poa palustris
Poa trivialis
Polemonium caeruleum
Polygala amarella
Polygala chamaebuxus
Polygala comosa
Polygala serpyllifolia
Polygala vulgaris
Polygonatum multiflorum
Polygonatum odoratum
Polygonatum verticillatum
Polypodium vulgare
Polystichum aculeatum
Polytrichum commune
Polytrichum formosum
Polytrichum strictum
Populus alba
Populus nigra
Populus tremula
Potamogeton natans
Potamogeton pectinatus
Potamogeton spec.
Potentilla alba
Potentilla erecta
Potentilla heptaphylla
Potentilla incana
Potentilla palustris
Potentilla sterilis
Potentilla verna agg.
Prenanthes purpurea
Primula elatior
Primula farinosa
Primula veris
M31, V51
W10, W11
M31
M31
M37, V50
M20
M20, V50
V50
V41
V11
V11, V15
V11, V15
V11, V15
V11, V15
V17
W24, W26
W35
W20, W22, W56
M79
W16
M42
M42, V11, V15
M21
V40, V42
M21
V11
V82
V82
V20
V41
V20
W37
V51, W42
M31
V10, V20
V51, W42
W10, W12
W16, W20, W22, W23, W24, W26, W30, W37, W55, W56
V11, V15
M42
W31
W31
W31
W03, W04, W05, W14, W20, W22, W24, W26, W27, W31, W37, W53, W55, W56, W77, W78
W54
W20
W03, W14, W24, W56
V15
W56, W57, W58
V82
W42
V82
V11, V15, W27
W27, W77
V11, V15
M42, V11, V15
V15
W10, W12
W07
W16, W23
M50, M51, M52, W06, W53, W56, W57
W51, W54
W20, W30, W31
W03, W04, W05, W13, W14, W20, W22, W23, W24, W56
M40, M41
W41, W42
W41
V86, W37
M20
M35, M36, M37
V50
V20
W24, W37
V11, V15
V16, V17, V11, V15
M41
W00, W01, W02, W09
V11, V15
W16, W22, W23, W24, W26
W01
M42, V40
W07, W11
276
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Prunus avium
Prunus mahaleb
Prunus padus
Prunus spinosa
Pseudolysimachion longifoilium
Pseudorchis albida
Pteridium aquilinum
Ptilium crista-castrensis
Pulmonaria obscura
Pulsatilla vulgaris
Pyrola chlorantha
Pyrola minor
Pyrus pyraster
Quercus petraea
Quercus pubescens
Quercus robur
Ranunculus aconitifolius
Ranunculus aquatilis
Ranunculus aquatilis agg.
Ranunculus auricomus agg.
Ranunculus bulbosus
Ranunculus circinatus
Ranunculus ficaria
Ranunculus fluitans
Ranunculus peltatus
Ranunculus penicillatus
Ranunculus platanifolius
Ranunculus sceleratus
Ranunculus trichophyllus
Reynoutria japonica
Rhamnus cathartica
Rhizomnium punctatum
Rhynchospora alba
Rhytidiadelphus loreus
Rhytidiadelphus spec.
Rhytidiadelphus triquetrus
Ribes alpinum
Ribes nigrum
Ribes petraeum
Ribes rubrum
Ribes uva-crispa
Rorippa amphibia
Rorippa palustris
Rosa agrestis
Rosa arvensis
Rosa canina
Rosa corymbifera
Rosa micrantha
Rosa pendulina
Rosa pimpinellifolia
Rosa rubiginosa
Rosa tomentosa
Rosa villosa
Rosa vosagiaca
Rubus caesius
Rubus saxatilis
Rumex alpestris
Rumex scutatus
Sagittaria sagittifolia
Salix alba
Salix appendiculata
Salix aurita
Salix cinerea
Salix daphnoides
Salix elaeagnos
Salix fragilis
Salix nigricans agg.
Salix pentandra
Salix purpurea
Salix repens
Salix rubens
Salix triandra
Salix viminalis
Salix x meyeriana
Salix x multinervis
Salvia pratensis
Salvinia natans
Sambucus ebulus
Sambucus nigra
Sambucus racemosa
Sanguisorba officinalis
Sanicula europaea
V86, W00, W01, W09
V21, V27
W40, W41, W42, W46
V21, V66, V85, W11, W41, W78
V82
V11
W03, W04, W24
W24
W10
V11, V15, V20
W24, W26
W24, W26
W07
W02, W03, W04, W05, W06, W07, W08, W09, W10, W11, W12, W13, W14, W24, W57, W58
W07, W08
V85, V86, W00, W01, W02, W03, W04, W05, W06, W07, W09, W10, W12, W13, W23, W24, W26, W41, W77, W78
V40, V42, V53, V82, W16
V50
V50
W00, W01, W09, W41, W46
V11
V50
V66, W01, W41
M35, M36, V50
V50
M35, M36
W16
M21
M35, M36, V50
V66
V21, V27
W54
M40, M41
W14, W20, W22, W23, W24, W30, W54
W56
W54
W51, W58
W47
W16
W47
W51, W54, W58
M21, W42
M21
V21
W02, W11
V85
V21, V85
V21
V67, W16
V21
V21
V21
V21, V27
V21, V27
W01, W42, W43, W46
W24, W26
V53, V82, W16
M55
M37
V66, V86, W42
V67, V82, W16
V60, W31, W37
V60, W31, W37
V65
V65, W43
V65, V66, V86, W42
V60
V60
V65, W42
V60
V65, V66, V86, W40, W42
V65, W42
V65, W42
W43
V60
V11
V50
V82
V85, V86, W24, W26, W42, W43, W47, W51, W54, W57, W58
W51, W53, W54, W57, W58
V40, V42
W10
277
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Saxifraga panicolata
Saxifraga rotundifolia
Scabiosa canescens
Scabiosa columbaria
Scheuchzeria palustris
Schoenoplectus lacustris
Schoenoplectus tabernaemontani
Schoenus ferrugineus
Schoenus nigricans
Schoenus spec.
Schoenus x intermedius
Schoenus x intermedius
Scilla bifolia
Scirpus sylvaticus
Scorpidium scorpioides
Scorzonera humilis
Scrophularia nodosa
Scrophularia umbrosa
Sedum acre
Sedum album
Sedum annuum
Sedum rupestre
Selinum carvifolia
Sempervivum tectorum
Senecio aquaticus
Senecio cacaliaster subsp. hercynicus
Senecio cordatus
Senecio nemorensis agg.
Senecio ovatus
Senecio paludosus
Senecio sarracenicus
Serratula tintoria
Seseli annuum
Sesleria albicans
Sesleria albicans
Silene conica
Silene nutans
Silene otites
Silene rupestris
Sisymbrium austriacum
Sisymbrium strictissimum
Solanum dulcamara
Solidago virgaurea
Sorbus aria
Sorbus aucuparia
Sorbus domestica
Sorbus torminalis
Sparganium emersum
Sparganium emersum
Sparganium erectum
Sparganium natans
Spergula morisonii
Sphagnum angustifolium
Sphagnum capillifolium
Sphagnum compactum
Sphagnum cuspidatum
Sphagnum denticulatum
Sphagnum girgensohnii
Sphagnum magellanicum
Sphagnum palustre
Sphagnum rubellum
Sphagnum spec.
Sphagnum squarrosum
Sphagnum tenellum
Spiranthes aestivalis
Spirodela polyrhiza
Stachys palustris
Stachys recta
Stachys sylvatica
Staphylea pinnata
Stellaria acquatica
Stellaria alsine
Stellaria holostea
Stellaria nemorum
Stipa spec.
Streptopus amplexicaulis
Succisa pratensis
Swertia perennis
Symphytum officinale
Tamus communis
Tanacetum corymbosum
Tanacetum corymbosum
M50, M51, M52
V53
W78
V11
M40, M41
V51
V51
M42, V40
M42, V40
V41
V40
M42
W41, W51
V48
M20
V40, V41, V42
W10, W12
V82
M79, V10
M50, M51, M52, M79
M50, M51, M52
M79
V41
M50, M51, M52, M79
V40
V82
V82
W16
W23, W54
V51
V82
V41
V11
W11, W27, W77
M55, V11, V15
V16
W06
V16
M50, M51, M52
M50, M51, M52, M76
V82
W35
W11
W06, W07, W08, W11, W27, W57, W58, W77
W04, W05, W06, W13, W14, W16, W20, W22, W23, W24, W37, W53, W55, W56, W77
W09
W02, W07, W08, W09, W11
V51
M35, M36, M37
V51
M20
V16, V17
W30, W31
V47, W30, W31
V47
M20
M20
W30
M40, W30, W31
W37
M40
M40, W20
W37
V47
M42
V50
V40, V82
V11, V15
W01, W41, W43, W46
W08
V82
M31
W00, W01
W16, W40
V10
V82
V41
M42
V82, W42
W08
W07, W11, W58
W77
278
Anhang
wissenschaftlicher Artname
WBK – Schlüssel
(M = morphologische Struktur, V = Vegetationsstruktur, W = Waldgesellschaft)
Teesdalia nudicaulis
Teucrium chamaedrys
Teucrium montanum
Teucrium scorodonia
Thalictrum aquilegiifolium
Thalictrum flavum
Thalictrum simplex
Thelypteris limbosperma
Thelypteris palustris
Thesium bavarum
Thesium linophyllon
Thuidium tamariscinum
Thymus praecox
Thymus pulegioides
Thymus serpyllum
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
Tofieldia calyculata
Trapa natans
Trichophorum cespitosum
Trichophorum cespitosum agg.
Trichophorum germanicum
Trifolium alpestre
Trifolium montanum
Trifolium rubens
Trollius europaeus
Tussilago fanfara
Typha angustifolia
Typha latifoglia
Ulmus glabra
Ulmus laevis
Ulmus minor
Urtica dioica
Utricularia australis
Utricularia intermedia
Utricularia minor
Utricularia spec.
Utricularia vulgaris
Vaccinium myrtillus
Vaccinium oxycoccos
Vaccinium uliginosum
Vaccinium vitis-idaea
Valeriana dioica
Valeriana montana
Valeriana officinalis
Valeriana tripteris
Veronica anagallis-aquatica
Veronica beccabunga
Veronica catenata
Veronica officinalis
Veronica peregrina
Veronica praecox
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Vicia tenuifolia
Vincetoxicum hirundinaria
Viola canina
Viola hirta
Viola mirabilis
Viola palustris
Viola pupila
Viola reichenbachiana
Viola riviniana
Viola rupestris
Vulpia bromoides
Vulpia myuros
Zannichellia palustris
V16, V17
V11, V15, V20
V10
V20, W03, W05, W53, W57
V82, W43
V40, V41, V82
V40, V41
V82
W35
V20
V10
W54
W27
V15
V16, V17
W00, W07, W08, W09, W11, W51, W54, W57, W58
W11, W51, W54, W57, W58
M42, V40
V50
V47
M40
V47
V20
V11, V15
V20
V40, V42
M55
V51
V51
W10, W12, W16, W51, W54
W01, W41
V85, V86, W00, W01, W07, W08, W41
V66, W43
M20
M20, M41
M20, M41
V50
M20
V45, W04, W05, W13, W14, W20, W22, W23, W24, W30, W31, W53, W55, W56, W57
M40, W30, W31
V45, V47, W30, W31
V45, W20, W24, W30, W31
M42
V82
V48, V53,V82
M50, M51, M52
V51
V51
M21
V11, V15, W13
W42
V16
V21, W02, W07, W08, W11, W27, W41, W58, W77
V60, V66, W01, W40, W41, W46, W47
V20
M55, V20, W07
V15
W07, W08, W58
W58
M42, V40
V41
W00, W01, W10, W12, W23
W03
W78
V17
V17
V50
279
Anhang
Regionale Gliederung
Baden-Württemberg
Neufassung, Stand 17.03.2004
Hinweis:
Die Ordnungsnummern 4/08 und 4/09 sind
nicht mit regionalen Einheiten belegt.
Abkürzungen:
EWB:
WBgr:
WB:
TB:
Einzelwuchsbezirk
Wuchsbezirksgruppe
Wuchsbezirk
Teilbezirk
280
Anhang
Regionale Gliederung Baden-Württemberg
1
Wuchsgebiet Oberrheinisches Tiefland
1/01
EWB Rheinaue zwischen Mannheim und Rastatt
Planarer Stromauwald und Hainbuchen-EschenMischwald mit Stieleiche
1/02
WBgr Hardtwaldungen
1/02a WB Schwetzinger Hardt
1/02b WB Hardtwald zwischen Walldorf und Karlsruhe
1/02c WB Hardtwald zwischen Karlsruhe und Stollhofen
Planarer Eichen-Buchen-Wald und Flussauwald
Planarer Eichen-Buchen-Wald und Flussauwald
Planarer Eichen-Buchen-Wald und Flussauwald
Planarer Eichen-Buchen-Wald und Flussauwald
1/03
WBgr Rheinebene von Rastatt bis Breisach
1/03a WB Niederterrasse und Flussaue zwischen Rastatt und
Kehl
1/03b WB Niederterrasse und Flussaue zwischen Kehl und
Breisach
Planarer Stieleichen-Mischwald und Flussauwald
Planarer Stieleichen-Mischwald und Flussauwald
Planarer Stieleichen-Mischwald und Flussauwald
1/03α TB Staubereiche der ehemaligen Rheinaue
Planarer eschenreicher Übergangswald und EschenStieleichen-Mischwald
1/04
EWB Freiburger Bucht
Planarer Stieleichen-Mischwald und Flussauwald
1/05
EWB Rheinebene von Breisach bis Basel (Niederterrasse)
Planarer Eichen-Mischwald
1/05α TB Trockengebiet im Bereich der ehemaligen Rheinaue
Planarer Eichen-Mischwald mit Flaumeiche
1/05β TB Ehemaliger Ostrhein
Planarer Erlen-Eschen-Wald
1/06
EWB Rheinhügelland zwischen Baden-Baden und Emmendingen
Atlantisch-kolliner Buchenwald
1/07
EWB Kaiserstuhl
Kolliner Buchen-Traubeneichen-Wald, örtlich mit Flaumeiche
1/08
EWB Markgräflerland mit Schönberg und Tuniberg
Atlantisch-kolliner Buchenwald
1/09
EWB Dinkelberg
Atlantisch-kolliner Buchen-Eichen-Wald
2
Wuchsgebiet Odenwald
2/01
EWB Grundgebirgs-Odenwald
Atlantisch-kolliner Buchen-Traubeneichen-Wald
Atlantisch-submontaner Buchenwald mit Traubeneiche
2/02
EWB Südwestlicher Buntsandstein-Odenwald
Atlantisch-kolliner Buchen-Traubeneichen-Wald
Atlantisch-submontaner Buchenwald mit Traubeneiche
2/03
EWB Kleiner Odenwald
Atlantisch-submontaner Buchenwald mit Traubeneiche
2/03α TB Westlicher Kleiner Odenwald
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchenwald
2/04
EWB Winterhauch
Submontaner Buchenwald mit Eiche
Montaner Buchenwald mit Eiche
2/05
WBgr Odenwaldrand zwischen Neckar und Main
2/05a WB Odenwaldrand zwischen Mosbach und Hardheim
2/05b WB Odenwaldrand zwischen Hardheim und Wertheim
Submontaner Buchenwald mit Eiche
Submontaner Buchenwald mit Eiche
Submontaner Buchenwald mit Eiche
2/05α TB Schattseitige Taubertaleinhänge
Submontaner Buchenwald
3
Wuchsgebiet Schwarzwald
3/01
EWB Nördliches Schwarzwaldvorland
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchen-Eichen-Tannen-Wald
3/02
EWB Hagenschieß
Submontaner Buchen-Eichen-Tannen-Wald
3/03
WBgr Vorgebirg zwischen Murg und Elz
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchen-Eichen-Tannen-Wald
Montaner Buchen-Tannen-Wald
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchen-Eichen-Tannen-Wald
Montaner Buchen-Tannen-Wald
3/03a WB Baden-Badener Vorgebirg
281
Anhang
3/04
3/03b WB Vorgebirg zwischen Bühl und Offenburg
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchen-Eichen-Tannen-Wald
Montaner Buchen-Tannen-Wald
3/03c WB Schwarzwaldvorland zwischen Kinzig und Elz
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchen-Eichen-Tannen-Wald
Montaner Buchen-Tannen-Wald
EWB Enzhöhen
Submontaner Buchen-Tannen-Wald mit Eiche
Montaner Buchen-Tannen-Wald mit Kiefer
Hochmontaner Tannen-Fichten-Kiefern-Wald mit Buche
3/04α TB Schwarzwaldrand bei Neuenbürg
Submontaner Buchen-Tannen-Wald mit Eiche
3/05
EWB Hornisgrinde-Murg-Schwarzwald
Atlantisch-kolliner Buchen-Traubeneichen-Wald
Atlantisch-submontaner Buchen-Tannen-TraubeneichenWald
Atlantisch-montaner Buchen-Tannen-Wald mit Kiefer
Hochmontaner Tannen-Fichten-Kiefern-Wald mit Buche
3/06
EWB Flächenschwarzwald
Montaner Buchen-Tannen-Wald
3/06α TB Ostrand des Flächenschwarzwald
Submontaner Buchen-Tannen-Wald mit Eiche
3/07
Atlantisch-kolliner Buchen-Traubeneichen-Wald
EWB Mittlerer Schwarzwald zwischen Kinzig und
Schwarzwaldhochstraße
Atlantisch-submontaner Buchen-Tannen-TraubeneichenWald
Montaner Buchen-Tannen-Wald
Hochmontaner Tannen-Fichten-Kiefern-Wald mit Buche
3/08
EWB Schwarzwaldrand bei Winzeln
Kontinental-montaner Tannen-Buchen-Wald, örtlich mit
Fichte
3/09
EWB Mittlerer Schwarzwald zwischen Kinzig und Dreisam
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchenwald mit Tanne und
Traubeneiche
Montaner Buchen-Tannen-Wald
Hochmontaner Buchen-Tannen-Wald mit Bergahorn,
örtlich mit Fichte
3/10
EWB Westlicher Südschwarzwald
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-submontaner Buchen-Traubeneichen-Wald mit
Tanne
Atlantisch-montaner Buchen-Tannen-Wald
Hochmontaner Buchen-Bergahorn-Tannen-Wald, örtlich
mit Fichte
3/11
EWB Hotzenwald
Atlantisch-kolliner Buchen-Traubeneichen-Wald
Atlantisch-submontaner Buchen-Traubeneichen-Wald mit
Tanne
Montaner Buchen-Tannen-Wald, örtlich mit Fichte
3/12
EWB Schopfheimer Bergland
Atlantisch-submontaner Buchen-Traubeneichen-Wald mit
Tanne
3/13
EWB Östlicher Südschwarzwald
Montaner Tannen-Buchen-Wald mit Fichte
Hochmontaner Tannen-Fichten-Buchen-Wald, örtlich mit
Bergahorn
3/14
EWB Südöstlicher Mittlerer Schwarzwald
Montaner Tannen-Buchen-Wald, örtlich mit Fichte
Hochmontaner Tannen-Buchen-Wald mit Fichte und
Bergahorn
4
Wuchsgebiet Neckarland (mit Kraichgau, Bauland und Taubergrund)
4/01
EWB Taubergrund (mit Westrand der Fränkischen Platte)
Kontinental-kolliner Buchen-Traubeneichen-Wald
4/02
EWB Weinbaugebiet von Stuttgart, Maulbronn u. Heilbronn
Kolliner Buchen-Eichen-Wald
4/03
EWB Kocher-Jagst-Landschaft und Südrand des Baulands
Kolliner Buchenwald mit Eiche
4/04
EWB Pfinzgau
Atlantisch-kolliner Buchenwald
4/05
WBgr Kraichgau
Atlantisch-kolliner Buchenwald
282
Anhang
4/05a WB Vorderer Kraichgau
4/05b WB Hinterer Kraichgau und Elsenzgau
Atlantisch-kolliner Buchenwald
Atlantisch-kolliner Buchenwald
4/05α TB Langenbrücker Senke
Atlantisch-kolliner Buchen-Eichen-Wald
4/06
EWB Nürtinger Bucht
Kolliner Buchenwald mit Eiche
4/07
EWB Backnanger Bucht
Kolliner Buchenwald mit Eiche
4/10
EWB Stromberg
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
4/11
EWB Löwensteiner und Waldenburger Berge mit Nordteil der
Limpurger Berge
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
4/12
WBgr Berglen und Vorderer Schurwald
4/12a WB Berglen
4/12b WB Vorderer Schurwald
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
4/13
WBgr Schönbuch und Rammert
4/13a WB Schönbuch und Keuperhöhen um Stuttgart
4/13b WB Rammert
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
4/14
EWB Albvorland östlich der Eyach
Submontaner Buchen-Eichen-Wald mit Tanne
4/15
WBgr Vorland der Mittleren Alb
4/15a WB Vorland der Reutlinger Alb
4/15b WB Vorland der Geislinger Alb
Submontaner Buchenwald mit Eiche
Submontaner Buchenwald mit Eiche
Submontaner Buchenwald mit Eiche
4/16
EWB Ries und nordwestlicher Riesrand
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
4/17
EWB Hohenloher Ebene
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
4/18
EWB Vorderes Bauland
Submontaner Buchenwald mit Eiche
4/19
EWB Hinteres Bauland
Submontaner Buchen-Eichen-Wald
4/20
EWB Oberes Gäu und Heckengäu
Submontaner Buchen-Eichen-Wald mit Tanne
4/21
EWB Vorland der Ostalb
Submontaner Buchen-Eichen-Wald mit Tanne
4/22
EWB Albvorland südwestlich der Eyach
Submontaner Buchen-Eichen-Tannen-Wald
4/23
EWB Oberer Neckar
Submontaner Buchen-Tannen-Wald mit Eiche
4/24
WBgr Innerer Schwäbisch-Fränkischer Wald
4/32 WB Mainhardter u. Murrhardter Wald
4/24b WB Welzheimer Wald
4/24c WB Limpurger Berge
Paenemontaner Buchen-Tannen-Wald
Paenemontaner Buchen-Tannen-Wald
Paenemontaner Buchen-Tannen-Wald
Paenemontaner Buchen-Tannen-Wald
4/25
EWB Virngrund
Subboreal-submontaner Tannen-Buchen-Fichten-Wald
mit Kiefer
4/25α TB Burgberg und nordwestlicher Virngrund
Submontaner Buchenwald mit Tanne und Eiche
4/26
EWB Bergland bei Schwäbisch Gmünd
Submontaner Buchenwald mit Tanne und Eiche
5
Wuchsgebiet Baar-Wutach
5/01
EWB Baar-Schwarzwald
Boreal-montaner Tannen-Fichten-Kiefern-Wald mit Buche
5/02
EWB Baar
Subboreal-montaner Tannen-Buchen-Wald, örtlich mit
Fichte
5/03
EWB Obere Wutach und Bonndorfer Platte
Subboreal-montaner Tannen-Buchen-Wald, örtlich mit
Fichte
5/04
EWB Untere Wutach und südöstlicher Hotzenwald
Kolliner Buchen-Eichen-Wald
Submontaner Buchen-Eichen-Wald mit Tanne
6
Wuchsgebiet Schwäbische Alb
6/01
WBgr Nördliche Ostalb
6/01a WB Albuch
6/01b WB Nördliches Härdtsfeld
Kontinental-montaner Buchenwald
Kontinental-montaner Buchenwald
Kontinental-montaner Buchenwald
6/02
EWB Mittlere Ostalb
Kontinental-submontaner Buchenwald
6/03
EWB Lone- und Egaualb
Kontinental-submontaner Buchenwald mit Eiche
283
Anhang
6/04
WBgr Nordteil der Mittleren Alb
6/04a WB Mittlere Kuppenalb
6/04b WB Geislinger Alb
Kontinental-montaner Buchenwald
Kontinental-montaner Buchenwald
Kontinental-montaner Buchenwald
6/04α TB Traufzone der Mittleren Alb
Montaner Buchenwald, örtlich mit Flaumeiche
6/05
WBgr Mittlere Donaualb
6/05a WB Mittlere Flächenalb
6/05b WB Teutschbuch und Landgericht
6/05c WB Hochsträß
Kontinental-submontaner Buchenwald
Kontinental-submontaner Buchenwald
Kontinental-submontaner Buchenwald
Kontinental-submontaner Buchenwald
6/06
EWB Zollern- und Heubergalb
Montaner Buchenwald
6/06α TB Traufzone der Zollern- und Heubergalb
Montaner Buchen-Tannen-Wald
6/07
Kontinental-montaner Buchenwald, örtlich mit Tanne
EWB Baaralb und Randen
6/07α TB Südliche Baaralb-Randen
Kontinental-montaner Buchen-Tannen-Wald
6/08
EWB Südwestliche Donaualb
Kontinental-submontaner Buchenwald
6/09
EWB Hegaualb
Kontinental-submontaner Buchenwald
7
Wuchsgebiet Südwestdeutsches Alpenvorland
7/01
WBgr Nördliches Oberschwaben
7/01a WB Donaulandschaft bei Riedlingen, Ehingen, Ulm
7/01b WB Deckenschotterlandschaft zwischen Ulm und
Ochsenhausen
7/01c WB Rißmoräne von Biberach-Saulgau
Kontinental-submontaner Buchen-Stieleichen-Wald
Kontinental-submontaner Buchen-Stieleichen-Wald
Kontinental-submontaner Buchen-Stieleichen-Wald
Kontinental-submontaner Buchen-Stieleichen-Wald
7/01α TB Donau- und Illerauen
Submontaner Flussauwald
7/01β TB Donauried bei Langenau
Submontaner Erlen-Eschen-Wald
7/02
EWB Westliche Altmoräne
Kontinental-submontaner Buchen-Stieleichen-Wald
7/03
EWB Hochgeländ und Rißmoräne von Bellamont
Montaner Buchenwald mit Stieleiche und Tanne
7/04
EWB Hegauniederung
Kontinental-kolliner Buchen-Eichen-Wald
7/05
WBgr Westliches Bodenseegebiet
7/05a WB Westliche Jungmoräne
7/05b WB Bodensee-Umrandung
Submontaner Buchenwald, örtlich mit Tanne
Submontaner Buchenwald, örtlich mit Tanne
Submontaner Buchenwald, örtlich mit Tanne
7/05α TB Weißjura-Moräne bei Engen
Kontinental-submontaner Buchenwald
7/05β TB Hegaubergland
Submontaner Buchenwald
7/06
EWB Südwestliches Oberschwaben
Submontaner Buchen-Tannen-Wald mit Eiche
7/06α TB Bodensee- und Schussenbecken
Submontaner Buchen-Eichen-Wald mit Tanne
7/07
Montaner Buchen-Tannen-Wald, örtlich mit Fichte
EWB Westallgäuer Hügelland
7/07α TB Drumlinlandschaft am Mittellauf der Argen
Submontaner Buchen-Tannen-Wald mit Stieleiche
7/08
Montaner Buchen-Tannen-Wald, örtlich mit Fichte
Hochmontaner Buchen-Tannen-Fichten-Wald mit Bergahorn
EWB Adelegg
7/08α TB Friesenhofener Wald
Montaner Tannen-Buchen-Wald mit Fichte
7/09
EWB Klettgau
Kolliner Buchen-Eichen-Wald
Submontaner Buchenwald mit Eiche, örtlich mit Tanne
7/10
EWB Rißmoräne und Schotterlandschaft von Wurzach-Zeil
Montaner Buchen-Tannen-Wald
7/10α TB Iller- und Aitrachauen
Montaner Flussauwald
7/11
Submontaner Buchenwald mit Stieleiche, örtlich mit
Tanne
EWB Würmmoräne von Altshausen-Waldsee
284
Anhang
Checkliste Prüfhinweise
Die folgende Auflistung enthält eine nach Leitbiotoptypen gegliederte Auswahl von Maßnahmen oder Prozessen, die eine Veränderung im Waldbiotopbestand bewirken können. Zu überprüfen sind hierbei sowohl die bereits erfassten Waldbiotope als auch bisher nicht erfasste,
biotopverdächtige Waldbereiche (Biotoppotentiale). Biotopveränderungen im Zuge von Flächenveränderungen (Umwandlungen, Flächenkauf) oder Neufunde seltener Arten (Rote-ListeArten) sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Seltene Naturnahe Waldgesellschaften
• Wesentliche Veränderung von Baumartenanteilen durch Hiebsmaßnahmen oder natürliche
Prozesse, insbesondere auf Extremstandorten und am Rande bestehender Waldbiotope.
Beispiele sind der Auszug/Ausfall von Fichte oder Pappel im Bereich von Feuchtgebieten
und Gewässern oder Auszug/Ausfall von Robinie, Schwarzkiefer, Douglasie im Bereich trockener Standorte
Trockenbiotope im Waldverband
• Alle Maßnahmen, die der Offenhaltung dienen (Ausbuschen, Mahd, Beweidung, Mulchen)
• Aufgabe der Nutzung (Mahd, Beweidung), sukzessionale Veränderungen
Moorbereich/Feuchtbiotop
• Moore/ Quellsümpfe:
o
Schließung/ Anlage von Entwässerungsgräben
o
Pflanzung oder Förderung standortstypischer/Entnahme standortsfremder Gehölze
•
Nass-, Feucht- und Pfeifengraswiesen
o
Alle Maßnahmen, die der Offenhaltung dienen (Ausbuschen, Mahd, Beweidung,
Mulchen, usw.)
o
Aufgabe der Nutzung, Sukzession
o
Schließung/ Anlage von Entwässerungsgräben
o
Pflanzung oder Förderung standortstypischer/Entnahme standortsfremder Gehölze
Stillgewässer
• Auflichtung von Uferbereichen und Kleingewässern im Bestand
• Pflanzung oder Förderung standortstypischer/Entnahme standortsfremder Gehölze
• Neuanlage/Neugestaltung
• Verlandung/Zerstörung
Fließgewässer
• Pflanzung oder Förderung standortstypischer/Entnahme standortsfremder Gehölze
• Auflichtung
• Wegebau
• Uferbaumaßnahmen
Strukturreiche Waldränder
• Pflegemaßnahmen (z. B. Zurücknahme des Waldtraufs)
• Förderung seltener Baumarten
• Mahd der Saumzone
Anhang
285
Waldbestände mit schützenswerten Tierarten
• Artspezifische Maßnahmen (Belege/Experten)
• Verlust/Neuentdeckung von Arten (Experten)
• Flächenveränderungen aufgrund von Verjüngungsmaßnahmen
Waldbestände mit schützenswerten Pflanzenarten
• Artspezifische Maßnahmen (Belege/Experten)
• Verlust/Neuentdeckung von Arten (Experten)
• Flächenveränderungen aufgrund von Verjüngungsmaßnahmen
• Gezielte Einzelbaumförderung seltener Baumarten wie SPa, Spei, Elsb, FlEi, Ul (auch Verjüngung)
Strukturreiche Waldbestände
• Flächenveränderungen aufgrund von Verjüngungsmaßnahmen
• Veränderung der Totholz-, Bruthöhlen- oder Artenausstattung
Reste historischer Bewirtschaftungsformen
• Wiederaufnahme oder Aufgabe der spezifischen Bewirtschaftungsform
• Spezielle Maßnahmen
Sukzessionsflächen
• Maßnahmen der Sukzessionslenkung aus Artenschutzgründen
• Verbuschung auf forstlicher Betriebsfläche
• Aufnahme der Bewirtschaftung in vorhandenen Sukzessionsbiotopen
Naturgebilde
• Verbesserung der Belichtungsverhältnisse (Felsstrukturen, Steinriegel, Trockenmauern)
• Förderung der standortsheimischen Baumarten (Klingen, Kare, Toteislöcher)
• Entwicklung zu standortstypischen Waldgesellschaften (z. B. Klingen, Kare)
• Neuentstandene oder -entdeckte Dolinen, Höhlen
• Mittlerweile aufgegebene oder wieder in Betrieb genommene Steinbrüche
286
Anhang
Anleitung ACCESS-Frontend
Technische Anleitung WBK- Datenbankmodul
1. Die zwei auf CD oder Anhang ans Mail vorhandenen Dateien auf die Festplatte in ein
eigens, vorher angelegtes Verzeichnis kopieren und den Schreibschutz ggf. entfernen.
2. Gegebenenfalls Sicherungskopie auf der Festplatte anlegen und die Datenbank zunächst testen, die Echtdaten dann erst später verwenden.
3. wbk.mdb ist das Frontend, wbk_dxxx.mdb die eigentlichen Daten (Backend). xxx ist
die jeweilige Projektnummer.
4. Programmstart: ACCESS 2003 starten und über Datei öffnen wbk.mdb starten, nicht
wbk_dxxx.mdb. Alternativ mit Doppelklick im Windows- Explorer direkt auf wbk.mdb
starten. Das Backend sollte nicht geöffnet oder verändert werden, da hierdurch Datenverlust entstehen kann (wbk_dxxx.mdb)..
5. Es öffnet sich das Main- Switchboard. Dort auf das Kästchen Daten austauschen, es
erscheint das Fenster Datenaustausch. Dort auf Daten einbinden. Dort entweder
händisch den entsprechenden Pfad der Datei wbk_xxx.mdb eingeben oder den Pfad
aus dem Adressenfenster des Explorers hinein kopieren. Ok Daten einbinden anklicken und warten, bis die Meldung Fertig eingebunden erscheint. Fenster schließen, es
erscheint wieder das Main- Switchboard.
6. Oben bei Vorgabe Kartierung rechts auf den Pfeil klicken, es erscheint eine Zeile mit
dem Kartierprojekt(en) . Anklicken, erscheint schwarz unterlegt im Fenster. Jetzt kann
die eigentliche Arbeit an den Daten beginnen.
7. Nach Bedarf entweder Biotope bearbeiten (Formularansicht) oder zur Neueingabe
Biotope erfassen anklicken.
Weitere Hinweise zur Bearbeitung
Neu eingegebene Biotope werden nach Verlassen des Eingabemodus an die vorhandenen
angehängt.
Blättern im Datenbestand durch Anklicken der Pfeile am unteren Rand des Eingabekastens nach dem Wort Datensatz entweder einzeln oder bis zum Anfang oder Ende.
Eine Gesamtliste aller Biotope kann im Bearbeiten-Modus unter „Datenblattansicht“ eingeblendet werden. Hier kann auch nach best. Merkmalen gefiltert werden.
Suchen nach einzelnen Datensätzen: Mit dem Cursor auf die innere Biotopnummer, dann
in der oberen Taskleiste auf das Fernglas (Suchen) Biotopnummer eingeben und auf Weitersuchen drücken.
1. Die Nutzung der Maus ist möglich und nötig um andere Felder zu aktivieren. Springen
von Feld zu Feld über Tabulator oder F2.
2. Die unterschiedlichen Belegungen der Felder kann durch Anklicken der Pfeile rechts
abgerufen werden und wenn gewünscht direkt angeklickt und damit übernommen werden.
3. Die wichtigsten Klartext- Leerfelder sind in das Formular direkt integriert. Weitere können über den Kasten weitere Bemerkungen (unten) editiert werden. Schließen des Fensters durch „x“ oben rechts, nicht mit esc, da sonst eingegebene Texte wieder verschwinden
können.
4. Zur Kontrolle kann Belegweise (in der Formularansicht) die Plausi abgeprüft werden
(unten links „Plausibilitätsprüfung“ mit der Maus anklicken). Alternativ kann durch das
Anhang
287
anklicken des Kastens Beleg (unten) der fertige Belegausdruck erstellt oder auch direkt
ausgedruckt werden.
Der gesamte Datenbestand kann zentral an der FVA am Main Switchboard über „Kartierung bearbeiten“, dann in der oberen Taskleiste unter „Ansicht“ „Formularansicht“ (In
diesem Fenster erscheint dann auch die Gesamtübersicht aller Biotope) abgeprüft werden..
5. GIS-gestützt erhobene Daten (Reg-Einheit, Naturraum, Waldfunktion und Gemeinde)
erscheinen zwar, können nicht mehr eingegeben oder verändert werden, da sie mittlerweile
durch GIS- Verschnitt ermittelt werden.
6. Das Anklicken des Pfeils am Besitzerfelds zeigt alle bisher im bearbeiteten Forstamt
vorkommenden Besitzer an. Sollte der gewünschte nicht dabei sei, so kann über neuer Besitzer eine neue Kombination erstellt werden. Handelt es sich um einen noch gar nicht vorhandenen Besitznamen, bitte im Feld nicht vorhandener die Besitzart eingeben und in dem
danebenstehen Bemerkungsfeld den neuen Namen eingeben, so dass dieser später zentral der Besitzerliste hinzugefügt werden kann.
7. Bei zu löschenden Biotopen muss zusätzlich zum schon vorhandenen Veränderungsschlüssel das recht daneben liegende Feld „Biotop löschen“ angeklickt werden. Das Biotop
verschwindet damit nicht sofort sondern wird später nach Rückimport in die Gesamtdatenbank und nach Digitalisierung aus dem aktuellen Datenbestand entfernt.
Mögliche Probleme / Fehler:
Löschen vorhandener Schlüsselzahleneingaben: Pfeil links des Datenfeldes mit der Maus anklicken (Feld wechselt Farbe von Grau auf Schwarz), dann die Entfernen Taste drücken und
Warnmeldung entsprechend bestätigen.
Oder Feld wie beschrieben markieren und auf oberen Taskleiste, Symbolfeld „>x“ (Datensatz
löschen) anklicken.
Verlassen eines Schlüsselzahleneingabefeldes ohne Eingabe (Man wählt was aus, stellt aber
dann fest dass es doch nicht richtig ist). Ist so nicht möglich (Fehlermeldung folgen). Entweder
mit Bearbeiten und Rückgängig auf der oberen Taskleiste verlassen oder etwas Fehlerhaftes
eingeben und danach wie im vorherigen Absatz beschrieben löschen.
Sicherung und Datentransfer
Gesichert werden muss die Datei WBK_dxxx.mdb. Eine Tagessicherung auf CD /DVD oder,
externe Datenträger wird empfohlen (USB-Stick, externes Laufwerk).
Als Tagessicherung die Datenbank am besten immer in ein neu angelegtes Verzeichnis mit
Angabe Datum kopieren. Diese Datei dann nicht überschreiben sondern mit den bearbeiteten
Datenbank weitermachen.
Es empfiehl sich während einer Eingabephase alle 2 bis 3 Tage eine CD zu brennen.
Versand der Datei entweder auf CD gebrannt oder per E-Mail als Zip-file.
Achtung: Bisher ist ein Versand als .mdb im MS- Outlook problematisch
Statistik, Auswertungen
Eine Statistik- Kartierer- Version ist in Arbeit.
288
Anhang
Beispiel Projektauftrag
Einzelplanung für das Kartierprojekt 1921 Mühlacker FFH Enzkreis
Kartierungsart
Aktualisierung Standard:
Aktualisierung FFH
Grundlage der Kartierung ist das Kartierhandbuch in seiner aktuellen Fassung (4/2009).
Organisatorisches
• Kalkulierter Zeitbedarf Kartierung: 109 Tage
o Vorbereitung: 7 Tage
o Geländearbeiten: 79 Tage
o Dateneingabe, Karten, Berichte, Abstimmung FVA: 23 Tage
• Anzahl Biotope/ Schwierigkeitsgrad: mittel
• Anzahl Potentialflächen: ca. 210
• Vor-Kartierungen: Vaihingen 2001, Maulbronn/ Neuenbürg 2002; Mühlacker 1995
• Abstimmung LUBW (LfU): nur außerhalb der FFH- Gebiete.
• Nummernrahmen für neu kartierte Biotope: 5000- 5800
Schwerpunkt der Kartierung 2008:
1. die Überprüfung von Potentialflächen auf Grundlage Auswertung Standortskartierung
und gegebenenfalls Nachkartierung von – Waldgesellschaften. Dieses schließt auch
Flächen ein, die bereits von der WBK unter anderen Leitbiotoptypen erfasst sind.
2. Differenzierung und Neuaufnahme von Biotopen, die FFH- Lebensraumtypen zuzuordnen sind.
3. Erfassung der Veränderungen auf Grundlage Information Revierleiter, Forstamt und
nach eigenem Suchraster
4. Integration von Ergebnissen der FFH- PEPL- Kartierungen
5. Lagekorrektur der TK- Biotope mit stichprobenartiger Überprüfung im Gelände (s.o.).
Projektgebiet
Die Abgrenzung des Projektgebietes ist in der Potentialkarte und der Übersichtskarte dargestellt.
Es umfasst den Bereich des ehemaligen Forstbezirks Mühlacker sowie weitere bislang nicht
bearbeitete FFH- Gebiete im Enzkreis. Auch FFH- Gebiete, die sich in den Kreis Böblingen und
Ludwigsburg fortsetzen werden im Rahmen dieses Projektes bearbeitet.
Maßgeblich für die Bearbeitung bestehender Biotope ist die Biotopliste. Alle darin enthaltenden
Biotope müssen komplett bearbeitet werden, auch wenn Biotopteile z. B. über die Kreis-/ FFHGrenze hinausgehen, ansonsten ist die vorgegeben Projektgebietsgrenze Grenze des Projektgebietes. Abweichungen hiervon sind nur nach Rücksprache mit Kartierleitung möglich.
Umgekehrt müssen Biotope, die im ausgelieferten Belegsatz enthalten sind aber nicht in der
Liste aufgeführt sind nicht bearbeitet werden.
Die Projektgebietsgrenze entspricht im Bereich der FFH-Grenzen den FFH- Abgrenzungen
zum Zeitpunkt der Planung (12/2008).
Die im Kartierhandbuch vorgegeben Vorgehensweise an der FFH- Außengrenze und die abweichende Definition des Arbeitsbereiches für die Kartierung von Lebensraumtypen innerhalb
der FFH- Gebiete ist zu berücksichtigen.
Anhang
289
Regionale Einheiten
Tab. 1. Biotopverteilung auf die regionalen Einheiten
NR N_REGION
Anzahl ha
301 Nördliches Schwarzwaldvorland
3
1,60
302 Hagenschieß
13
35,27
402 Weinbaugebiet von Stuttgart, Maulbronn u. Heilbronn 179
426,70
404 Pfinzgau
46
128,10
410 Stromberg
78
282,30
420 Oberes Gäu und Heckengäu
84
92,93
Das Projektgebiet liegt im Übergang Nordschwarzwald Neckarland im Bereich der Gäu- Landschaften. Die Niederschläge liegen etwa zwischen 800 und 1100 mm/Jahr. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei ca. 9 °C. Die Höhenstufe ist k ollin bis submontan. Die geologische Schichtenfolge reicht vom Oberen Buntsandstein (im Südwesten und Westen des ehem. Fbz. Mühlacker) bis zum mittleren Keuper.
LBT- Verteilung
Tab 2. Verteilung der Biotope nach Leitbiotoptypen im Projektgebiet
NR-LBT Name
Anzahl Fläche(ha)
1 Seltene naturnahe Waldgesellschaft
86
397,2
2 Trockenbiotop
26
76,6
3 Moorbereich+Feuchtbiotop
11
3,1
4 Stillgewässer
40
24,5
5 Fließgewässer
34
44,2
6 Waldrand
29
14,5
7 Wald mit schützenswerten Tieren
10
67,7
8 Wald mit schützenswerten Pflanzen
31
75,9
9 Strukturreiche Waldbestände
52
167,5
10 Reste hist. Bewirtschaftung
3
35,2
11 Sukzessionsfläche
22
19,6
12 Naturgebilde
57
40,9
Summe
401
966,9
Nach Leitbiotoptypen dominieren seltene naturnahe Waldgesellschaften. Im Kernbereich
(ehem. Fbz. Mühlacker) ist die Kartierung 14 Jahre alt. In den angrenzenden FFH- Gebieten
wurde die Kartierung zwischen 2001 und 2002 aktualisiert
Seltene Naturnahe Waldgesellschaften
Tab. 3. seltene naturnahe Waldgesellschaften im Projektgebiet
WBK-Nr Name
Anzahl Fläche(ha) FFH_CODE §
0 Hainbuchen-Stieleichen-Wald
38
141,94 9160
30
1 Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald
3
6,32 9160
32
2 Waldlabkraut-Hainbuchen-Traubeneichenwald
15
12,96 9170
32
7 Steinsamen-Eichen-Wald
3
3,99 0
32
9 Hainbuchen-Traubeneichen-Wald
45
196,07 9170
30
13 Hainsimsen-Buchen-Wald, z.T. mit Tanne
5
12,80 9110
30
23 Labkraut-Tannen-Wald
1
0,90 0
30
42 Silberweiden-Auwald
2
0,75 91E0
32
290
Anhang
46 Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Wald
47 Schwarzerlen-Eschen-Wald
51 Ahorn-Eschen-Schluchtwald
7
10
9
11,23 91E0
7,79 91E0
18,44 9180
32
32
30
Übersicht Regional seltene Waldgesellschaften
Tab. 4. Im Projektgebiet mögliche und bislang erfasste regional seltene Waldgesellschaften
NR N_WALDGES
$REGION_NR N_REGION
Anzahl_kartiert
Waldgersten-Buchen-Wald,
10 z.T. mit Tanne
301
Nördliches Schwarzwaldvorland
0
Waldgersten-Buchen-Wald,
302
Hagenschieß
0
10 z.T. mit Tanne
Hainsimsen-Buchen-Wald,
Weinbaugebiet von Stuttgart, Maulb13 z.T. mit Tanne
402
ronn u. Heilbronn
4
Hainsimsen-Buchen-Wald,
13 z.T. mit Tanne
404
Pfinzgau
0
Hainsimsen-Buchen-Wald,
13 z.T. mit Tanne
410
Stromberg
1
Hainsimsen-Buchen-Wald,
420
Oberes Gäu und Heckengäu
0
13 z.T. mit Tanne
Im Wuchsgebiet Neckarland wird der Hainsimsen- Buchen- Wald als regional seltene naturnahe Waldgesellschaft erfasst, jedoch nur auf mäßig frischen bis mäßig trockenen Standorten.
Hainsimsen- Buchenwälder der mäßig frischen- frischen bzw. schwach wechselfeuchten Standorte werden nicht erfasst.
Bislang sind 5 Flächen aufgenommen.
Im Wuchsgebiet Schwarzwald wird der Waldgersten- Buchen-Wald als seltene naturnahe
Waldgesellschaft erfasst.
Bislang sind keine Flächen aufgenommen.
Potentialkarten
Auf den Potentialkarten sind folgende Flächen dargestellt:
1. (Flächig farbig) HPNV mit BWI- Waldgesellschaften auf Basis der standortskartierten und
digitalisierten Fläche. Dargestellt werden nur Standortseinheiten auf denen seltenen naturnahe
Waldgesellschaften erwartet werden können (s. u.). Diese Angaben dienen als Hintergrundinformation für:
• die Überprüfung bestehender Biotope und Waldgesellschaften
• Überprüfung neuer Waldgesellschaften aufgrund von RL- Information oder eigenen Beobachtung
2. (schraffiert) Ergebnisse der Auswertungen an der FVA: Verschnitt der potentiellen Standorte
mit FOGIS- FE- Beständen, Privatwaldkartierungen oder Landsat- Laubwaldflächen Diese Potentialflächen sollten i. d. R. vor Ort überprüft werden. Über diese Potentialflächen hinaus gibt
es noch weitere potentielle Standorte, für die allerdings keine FE Bestandesdaten und digitale
Standortskarten vorliegen (Privatwald).
Waldlabkraut- Eichen-Hainbuchenwald
ca. 35 Potentialflächen, z.T. auch Jungbestände auf mäßig trockenen/ wechseltrockenen Ton
(und deren Hangeinheiten) sowie Tonmergelhang.
Anhang
291
Aus der §32 Offenlandkartierung ist ein Steinbruchgebiet mit einem Hainbuchen- Traubeneichen- Wald eingetragen, der gegebenenfalls in die WBK übernommen werden muss (Gmd.
Maulbronn, W Schmieh).
Sternmieren- Eichen- Hainbuchen- Wald
43 Potentialflächen auf wechselfeuchten bis vernässenden Lehm- und Tonstandorten.
Ahorn-Eschen-Wälder
36 Potentialflächen in frischen bis feuchten Senken, Mulden und Tallagen. Viele Potentialflächen sind als Klingen (LBT 12) erfasst.
Seggen- Buchenwälder
25 Kleinflächige Potentialflächen auf mäßig trockenen bis trockenen Standorten, hier Kalk- und
Mergelböden.
Im Wuchsgebiet 3 können Potentialflächen auch als Waldgersten- Buchenwald erfasst werden,
wenn sie für Seggen- Buchen-Wälder zu gutwüchsig sind.
Waldgersten- Buchen-Wälder
4 Potentialflächen auf mäßig frischen bis mäßig trockenen Mergelböden
Hainsimsen- Buchen-Wald
17 Potentialflächen auf mäßig trockenen Sandstandorten der Schilfsandstein- Formation bzw.
des Sandsteinkeupers. Der Schwerpunkt des Vorkommens liegt nördlich und nordöstlich
Maulbronn.
Traubenkirschen- Erlen- Eschen-Wälder/Sumpf- und Bruchwälder
3 Potentialflächen auf vernässenden Senken im Wuchsgebiet 3/02
Außerdem weitere 4 Potentialflächen auf Sumpf- und Bruchwaldstandorten im Hagenschieß
und im Stromberg
Bach-Eschen-Wälder
9 Potentialflächen auf feuchten Lagen oder quelligen Standorten
91E0- Flächen aus der §32- Offenlandkartierung in FFH- Gebieten
17 weitere Potentiale von Gewässern (3260) und begleitenden Auewaldstreifen (91E0) kommen aus der
Auswertung der §32- Kartierung. Die Flächen liegen alle im Arbeitsbereich der WBK und sollten daher
bearbeitet werden.
Andere Leitbiotoptypen / Hinweise zu Sachdaten
Tab. 5 Hinweise zu den Sachdaten
TK
NR Qu BIOTOPNAME
Teile BT_Ueberarbeitung_Bem
ND "Pfl.StO Geist" Vord.
7020 197 SW Talh. Berg S Unterr.
1 zu wenige Kennarten der Magerrasen!
7017 2012 SO Feldgehölz O Ellmendingen
1 teilweise im Offenland; Biotop anpassen
Bach am Einsiedlerbrunnen
7017 2018 SO N Dietlingen
1 Einstufung als Sinterquelle prüfen
7117 2062 NO Sukzession N Römerberg
1 teilweise im Offenland; Biotop anpassen
Felswand im Rannwald O
Flächenanteil Felswand zu hoch, hor. Projektion
7017 2302 SO Keltern
1 beachten
Dolinen im Bühlwald N Eu7018 5021 SW tingen
19 Lagekorrektur (s. Hillshade)
Strukturreicher Waldbestand
6918 4061 SO W Buchwald
1 Als Hainsimsen- Buchen-Wald erfassen
292
Anhang
6919 4089 SW
6919 4136 SW
6919 4137 SW
7018 3006 NO
7018 3016 NO
7018 3041 SO
7018 3046 SO
7018 3047 SO
7018 3055 SO
7018 3057 SO
7019 3074 NW
7019 3121 SW
7019 3122 SW
7019 3125 SW
Artenreicher Eichenbestand
am Altkellerkopf
Reutsee NW Zaisersweiher
Hecke NW Füllmenbacher
Hof
Gampelsee im NSG NW
Ötisheim
Teich
"Eckhausee"
NW
Ötisheim
Tümpel W Enzberg
Felswand im NSG S Enzberg
Feuchtgebiet im NSG S
Enzberg
Magerrasen am Galgenberg
NO Niefern
Feldhecke N Öschelbronn
Naturn.Bachabschnitt
N
Lienzingen
Felsform. Ruine Löffelstelz S
Mühlacker
Trockengebüsch O Lomersheim
Trockenhang O Lomersheim
7019 3141 SO Waldrand im NSG W Aurich
7118 3152 NO Weiher N Neubärental
Bach im Renntal N Neubä7118 3156 NO rental
7118 3163 NO Bachlauf W Wimsheim
7119 3194 NW Waldrand SO Mönsheim
7119 3204 NW Teich W Mönsheim (2)
7119 3205 NW Teich W Mönsheim (1)
7119
7119
7119
7119
3206
3207
3224
3228
NW
NW
SW
SW
Waldrand N Mönsheim
Weiher SW Wiernsheim
Tümpel O Friolzheim
Feldhecke SO Friolzheim
7119 3238 SW Felswand NW Heimsheim
NSG "Büchelberg" - Wa7218 5192 NO cholderheide
NSG "Büchelberg" - Mager7218 5195 NO rasen
NSG "Roßwager Enzaue"
7019 113 SO Hangwald/Sukz. S Roßwag
Aue- und Hangwald im Enz7019 120 SO tal S Vaihingen
ND "Wald u. Hecken im
7019 121 SO Gewann Weiler" W Aurich
Feuerbacher
Heide
N
7119 312 SW Heimsheim
NSG "Hartmannsberg" SO
7119 319 SW Flacht
Überschwemmungsgebiete
Abgrenzung prüfen, Fläche im Westen z. T.
Hainsimsen- Buchenwald (Sand), im Norden
1 Hang unterhalb der Kuppe nicht erfasst.
1 Feuchtgebüsch: kennzeichnende Arten fehlen
1 Feldhecke: kennzeichnende Arten fehlen
1 Feuchtgebüsch: kennzeichnende Arten fehlen
Tauch-/Schwimmblattvegetation: kennzeichnen1 de Arten fehlen
1 Feuchtgebüsch: kennzeichnende Arten fehlen
Flächenanteil Felswand zu hoch, hor. Projektion
1 beachten
1 teilweise im Offenland; Biotop anpassen
2 teilweise im Offenland; Biotop anpassen
1 vollständig im Offenland: Biotop löschen
2 Großseggen-Ried: kennzeichnende Arten fehlen
Flächenanteil Felswand zu hoch, hor. Projektion
2 beachten
1 LBT?!/ komplett überarbeiten
Überarbeiten/ Abgrenzung
Waldrand zu schmal abgegrenzt oder Länge
1 überprüfen
1 Feuchtgebüsch: kennzeichnende Arten fehlen
1 Großseggen-Ried: kennzeichnende Arten fehlen
1 Flächenanteile Quelle zu hoch?
Waldrand zu schmal abgegrenzt oder Länge
1 überprüfen
1 vollständig im Offenland: Biotop löschen
Tauch-/Schwimmblattvegetation: kennzeichnen1 de Arten fehlen
Waldrand zu schmal abgegrenzt oder Länge
1 überprüfen
1 Feuchtgebüsch: kennzeichnende Arten fehlen
1 Großseggen-Ried: kennzeichnende Arten fehlen
1 vollständig im Offenland: Biotop löschen
Flächenanteil Felswand zu hoch, hor. Projektion
1 beachten
2 Abgrenzung prüfen
6 teilweise im Offenland; Biotop anpassen
1 Trockengebüsch: kennzeichnende Arten fehlen
2 Feuchtgebüsch: kennzeichnende Arten fehlen
1 LBT?!
Trockenstrukturen getrennt erheben (LBT 2)
Neu Abgrenzen/ offene Bereiche und Wald
2 differenzieren
293
Anhang
Liegen auf etwa 16 ha im Wald; an Glems, Metter und Enz.
Sofern die Vegetation naturnahe ausgebildet ist, müssen dies Flächen als Naturnaher regelmäßig überschwemmter Bereich unter dem Leitbiotoptyp 5 erhoben werden. In bestehenden
Biotopen wird der regelmäßig überschwemmte Bereich verschlüsselt. Gegebenenfalls sind die
Flächen auch als Auewälder nach §32 zu kartieren.
Sonstige Leitbiotoptypen
Historische Nutzungsformen
Es sind drei Schonwälder als Mittelwald ausgewiesen. Bei gravierenden Veränderungen (z. B.
Löschung) ist Rücksprache mit FVA erforderlich.
Hinweise zur §32- Kartierung (Offenland)
Durch einen Gis Verschnitt ergeben sich ca. 120 Überschneidungen, davon jedoch nur wenige
Doppelkartierungen (s. Tabelle 6). Die hier aufgeführten Biotope liegen ganz oder teilweise im
Offenland und müssen entsprechend angepasst werden.
Unabhängig davon sollte bei den übrigen Überschneidungen, wo möglich, seitens WBK ein
Randabgleich erfolgen, um technische Überschneidungen zu beseitigen.
Gegebenfalls muss nach Abschluss der Arbeiten eine Liste an das Landratsamt verschickt
werden mit dem Hinweis auf eine notwendige Anpassung bzw. Löschung der Offenlandbiotope
seitens des Landratsamtes.
Allgemeiner Hinweis
Waldbiotope, die inhaltlich in jedem Fall zum Arbeitsbereich WBK gehören (z. B. LBT 1, 6 oder
10) dürfen bei Doppelkartierung mit der Offenlandkartierung nicht gelöscht oder verkleinert
werden!
Auch kann ein bereits vorhandenes §32 Offenlandbiotop die Neukartierung eines entsprechenden Waldbiotops nicht verhindern. Die WBK- Biotoptypen des LBT 6 oder 10 können § 32- Offenlandbiotope (z. B. Magerrasen, Trockengebüsche und –säume) überlagern, da es sich um
inhaltlich unterschiedliche Strukturen (§32 und §30a) handelt.
Für FFH- Gebiete gilt außerdem: Erreicht eine Waldgesellschaft, die einem FFH- Waldlebensraumtyp zuzuordnen ist, die Kartierschwelle (s. Handbuch Kap. 2.8), wird er in die WBK aufgenommen, auch wenn er ganz oder teilweise durch die §32- Kartierung erhoben wurde (Einzige
Ausnahme: Galeriewaldstreifen 91E0 außerhalb AB WBK).
Tab. 6 Liste gravierender Überschneidungen zur Offenlandkartierung
TK
NR
BIOTOPNAME
LBT NAME
Feldhecke
SO
Wacholderheide im Gewann
7119 3228 Friolzheim
11
Zwischen den Bergen
Feuchtgebiet im NSG Enztal
Feuchtgebiet
im
zwischen
Niefern
und
7018 3047 NSG S Enzberg
3
M³hlacker
Feldhecke
N
Feldgeh÷lz
im
Gewann
7018 3057 Íschelbronn
11
Neuenõcker
Geb³schu.
FeldSukzession
N
geh÷lzkomplexe
O
7117 2062 R÷merberg
11
R÷merberg
NSG "B³chelberg" 7218 5195 Magerrasen
2
Feldgeh÷lz N M³nklingen
Magerrasen
am
Galgenberg
NO
Feldhecke im Gewann Oben
7018 3055 Niefern
2
am Rotenberg I
BIOTOP_NR BEMERKUNG
7119-236vollständig
im
0513
Offenland
7018-2360212
7018-2360283
teilweise
Offenland
vollständig
Offenland
im
7117-2360040
7218-1155201
teilweise
Offenland
teilweise
Offenland
im
7018-2360235
teilweise
Offenland
im
im
im
294
Anhang
Teich W M÷nsheim
7119 3204 (2)
4
Feldgeh÷lz O Ell7017 2012 mendingen
9
Sukzession
N
7117 2062 R÷merberg
11
Feuchtgebiet im Gewann
Untere Lochwiesen
Hecken im Gew. Neuberg (O
Ellmendingen)
Feldgeh÷lz
und
Materialentnahmestelle
O
7119-2360301
7017-2360068
7117-2360042
vollständig
Offenland
teilweise
Offenland
teilweise
Offenland
im
im
im
FFH- Potentialflächen
Tab. 7 Liste der FFH- Gebiete im Projektgebiet und aktueller Bearbeitungsstatus der FFH- relevanten
Flächen einschließlich der im Standarddatenbogen (SDB) gemeldeten LRT mit ha- Angaben.
BFN_NR
NAME
7017-341
Pfinzgau Ost
7018-341
Stromberg
7117-341
Enztal bei Mühlacker
Bocksbach und
obere Pfinz
7119-341
Strohgäu
und
unteres Enztal
7218-341
Calwer Heckengäu
7018-342
LRT_Code (ha)
6210(36,5);6430(6,1);6510(172);7220(0,03);9110(102,9);9
130(583,6);91E0(5,5)
3130(12);3150(37);3260(0,1);6210(43,5);6410(0,4);6430(1
5);6510(309);7140(0,03);7220(0,1);8210(1);9110(317,9);9
130(939,7);9150(0,1);9160(68,2)9160(68,2);9170(251,1);9
180(1,6);91E0(48)
3260(0,3);5130(5);6210(38,5);6410(3);6430(5,35);6510(37
2);7220(0,2);8210(1);8310(0,001);9110(147);9130(413,6);
9160(80,4);9170(11,1);9180(1,1);91E0(32,3);
3260(0,4);6230(0,1);6410(0,1);6430(4,3);6510(218,5);911
0(14,6);9130(2,5);91E0(5,7)
3260(1,75);6110(0,01);6210(33,7);6430(2);6510(83);7220(
0,01);8210(0,007);8310(0,001);9110(50,8)9130(966,4);917
0(1,7);9180(10,9);91E0(38,7)
3260(2);5130(70,7);6210(64,4);6410(0,7);6430(3,5);6510(
28537);7220(0,01);7230(0,001);8310(0,001);9110(6,8);913
0(61,3);91E0(3,5)
Frauenschuh
Vorhanden
(ohne
Einschätzung)
Vorgehen in den FFH- Gebieten mit bereits abgeschlossenen PEPL
Im Projektgebiet liegen 6 FFH- Gebiete. Für das FFH- Gebiet Stromberg (7018-341) wird derzeit ein externer FFH- Pflege- und Entwicklungsplan erstellt.
Aufgabe der WBK ist es hier die Wald- und Offenland-Lebensraumtypen (sofern vorhanden),
die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, aus den PEPL- Kartierungen in die Waldbiotopkartierung zu übernehmen. Abweichungen zum PEPL sind in gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Lebensraumtypen im Arbeitsbereich der WBK sind in der Potentialkarte eingetragen.
Wald- Lebensraumtypen
Aktuell liegen Abgrenzungen der Wald- Lebensraumtypen (9160, 9170, 91E0) vor.
Hier müssen gegebenenfalls die Abgrenzungen der WBK angepasst bzw. Waldbiotope differenziert werden. Die Flächen bislang nicht erfasster Wald-Lebensraumtypen sind zu übernehmen, sofern sie im Arbeitsbereich der WBK liegen (91E0).
Die FE- und Bewertungsparameter der Lebensraumtypen sind ebenfalls gutächtlich einzuschätzen und in die Datenbank einzugeben.
Offenland- Lebensraumtypen
Es liegen Abgrenzungen von Offenland- Lebensraumtypen vor.
Offenland- Lebensraumtypen im Zuständigkeitsbereich WBK werden nach dem üblichen Verfahren gemäß Kartierhandbuch WBK erhoben (FFH- Aktualisierung) bzw. in die WBK übernommen, sofern sie im Arbeitsbereich WBK liegen.
Anhang
295
Sofern weitere Wald- und Offenland-Lebensraumtypen vorgefunden werden, die bislang nicht
erfasst sind, können diese ffh- konform nach erhoben werden; z. B.
Waldlebensraumtypen in den übrigen FFH- Gebieten im Kartiergebiet (s. Tabelle im Anhang)
Es sind im Anhang alle bestehenden Biotope aufgelistet, die Anteil an Waldlebensraumtypen
aufweisen. Die Zuordnung zum entsprechenden FFH- Waldlebensraumtyp ergibt sich immer
aus der Zuordnung zur WBK- Waldgesellschaft.
Es sind auch die Waldlebensraumtypen angegeben, die unter der Erfassungsschwelle liegen.
Da es sich um eine Altkartierung handelt, sollten diese jedoch noch mal begutachtet werden. In
Einzelfällen können auch Biotope in dieser Liste fehlen, wenn ihr Anteil am FFH- Gebiet sehr
gering ist.
In der im Anhang beigefügten Biotopliste ist außerdem ein Vorschlag für die Bewertung der
Bodenvegetation (BVG) aufgeführt.
Die Waldlebensraumtypen (aktuelle sowie neu aufgenommene) werden wie folgt bearbeitet
• Differenzierung von Mischbiotopen, falls erforderlich
• Erhebung der FFH- relevanten Zustands- und Bewertungs- Parameter: Die Erhebung
der FFH relevanten Bewertungsparameter für die Waldlebensraumtypen erfolgt auf allen Waldflächen in den zu bearbeitenden FFH- Gebieten durch die WBK. Die FE- Parameter müssen auch für aus den PEPL- Gebieten übernommenen Wald- LRT erhoben
werden (nicht 9110/9130!). Die erhobenen Parameter für WLRT- Biotope werden in das
WBK- Programm (Frontend) eingegeben.
• Lassen sich Mischbiotope wegen Nicht- Erreichens der Erfassungsschwelle nicht in
Wald-Lebensraumtypen differenzieren, so wird das Biotop als seltene naturnahe Waldgesellschaft erhoben. Eine ffh- konforme Bearbeitung findet nicht statt.
Erwartet wird die Kartierung folgender Wald- Lebensraumtypen
Orchideen-Buchenwald
9150
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald
9160
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9170
Schlucht- und Hangmischwälder 9180
Erlen- und Eschenwälder 91E0
(Fett: prioritärer Lebensraumtyp)
Offenlandlebensraumtypen im Kartiergebiet (s. Tabelle im Anhang)
In der Liste WBK_LRT (s. Anhang) sind alle aktuellen Biotope innerhalb der FFH-Gebiete aufgeführt, die potentiell einem entsprechenden Offenland- Lebensraumtyp im Wald zuzuordnen
sind. In Einzelfällen können auch Biotope in dieser Liste fehlen, wenn ihr Anteil am FFH- Gebiet sehr gering ist.
Diese Biotope sollten daher entsprechend bearbeitet bzw. auf Vorkommen von Offenland- Lebensraumtypen überprüft werden.
Bachläufe und Felsen lassen sich aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht immer eindeutig
zuordnen. Es ist daher mit weiteren Lebensraumtypen zu rechnen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind.
In der Liste OLRT sind alle Biotope aufgeführt, für die die WBK im Rahmen der FFH- Kartierung nicht mehr zuständig ist. Sie werden als Lebensraumtypen einschließlich der innerhalb
dieser Flächen liegenden Felsen, Blockhalden, Hochstaudenfluren vom Planersteller Offenland
bearbeitet. Die als Waldbiotope ausgewiesenen Flächen verbleiben aber im Datenbestand der
WBK. Sofern die Abgrenzung von diesen Offenlandbiotopen (vorw. LBT 2/11) nicht mehr aktuell ist (s. Luftbilder), muss sie aber vom Waldbiotopkartierer entsprechend überarbeitet werden.
296
Anhang
Spezielle Hinweise
Bei der Differenzierung der Offenland- LRT wird die Verwendung der Hillshade-Karte empfohlen.
7220 Kalktuffquellen
erfasst als LRT 7220 werden Quellbereiche einschließlich Quellbäche, die Kalktuffbildung aufweisen; jeweils unter der Struktur „31“, Quelliger Bereich.
Höhlen/8310
17 Einträge aus der Höhlenkartierung; davon liegen 9 in FFH- Gebieten; auf getrennte Darstellung im Bereich von Wald- Lebensraumtypen ist zu achten.
Felsen 8210
-Fließgewässer (3260/70)
Ergänzt wurden –wo vorhanden- die Angaben aus der Gewässergütekartierung von 2004 als
Hilfestellung für die Bewertung von Fließgewässerlebensraumtypen 3260 (s. Tabellenblatt
„WBKLRT“).
Der LRT 3270 „Schlammig Flussufer“ ist in keinem SDB gemeldet. Eine Kartierung ist nur bei
Niedrigwasser möglich (i.d.R. nicht vor August/ September). Eine Kartierung erfolgt in Flüssen
und in durchströmten Altarmen (Enz/Metter/Glems).
Lebensstätten Frauenschuh
In der Waldbiotopkartierung ist eine Fläche mit dem Frauenschuh erfasst, im FFH-Gebiet 7218
341
Die Frauenschuh- Kartierung der AHO weist direkt angrenzend einen Fundpunkt auf (s. Sonderkarte).
Eine Befragung der zuständigen Revierleitern zu den Frauenschuhvorkommen wird dringend
empfohlen.
Lebensstätten des Frauenschuhs müssen nach den Vorgaben des Kartierhandbuches bearbeitet werden. Fundpunkte sind auf den Reinkonzeptkarten entsprechend kenntlich zu machen.
Alle bekannten Frauenschuh- Standorte müssen geprüft werden.
Anlagen
Potentialkarte
Projektbezogene EXCEL- Liste
Auswertung Höhlenkartierung
Karte Frauenschuhbiotop
A. Wedler
Anhang
>> Beispiel Potentialkarte<<
297
298
WBK- Erfassungsbeleg
Anhang
Anhang
299
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Anhang
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