Ostergedicht
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Ostergedicht
5. Jahrgang/Nr. 04 Dienstag, den 07.04.2009 Ostergedicht von Christian Morgenstern Die Sonne geht im Osten auf, der Osterhas` beginnt den Lauf. Um seinen Korb voll Eier sitzen drei Häslein, die die Ohren spitzen. Der Osterhas` bringt just ein Ei da fliegt ein Schmetterling herbei. Dahinter strahlt das blaue Meer mit Sandstrand vorne und umher. Der Osterhas` ist eben fertig das Kurtchen auch schon gegenwärtig! Nesthäkchen findet - eins, zwei, drei, ein rot`, ein blau`, ein lila Ei. Ein Ei in jedem Blumenkelche! Seht, seht, selbst hier, selbst dort sind welche! Ermüdet leicht im Morgenschein schlief Kurtchen auf der Wiese ein. Die Glocken läuten bim, bam, baum und Kurtchen lächelt zart im Traum. Di di didl dum dei, wir tanzen mit unsern Hasen umfasst, zwei und zwei, auf schönem, grünen Rasen. Wir wünschen unseren Bürgerinnen und Bürgern frohe Ostern und erholsame Feiertage. Die Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Bekanntmachung der Verwaltung In der 26. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VG Annaburg-Prettin, am 16.03.2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: – öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 08/2009 Vereinbarung über archäologische Untersuchungen und Dokumentationen der Baumaßnahme "Schnutzwasserkanalbau Axien" Beschluss-Nr. 09/2009 Abwasserbeseitigungssatzung Axien Beschluss-Nr. 10/2009 Abgabensatzung Entsorgungsgebiet Axien Beschluss-Nr. 11/2009 Entsorgungssatzung Axien – nicht öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 12/2009 Vergabe Schmutzwasserentsorgung Axien Termine Beratungstermine für öffentliche Sitzungen der Stadträteversammlung/ des Hauptausschusses der Stadt Prettin Monat Mai 2009 1. Stadt Prettin – Stadtrat 04. Mai 2009, 19.30 Uhr Rathaussaal Prettin, Hohe Straße 18 2. Stadt Prettin – Hauptausschuss 18. Mai 2009, 19.30 Uhr Büro der Bürgermeisterin, Hohe Straße 18 Die Tagesordnungen zu den vorgenannten Beratungsterminen werden jeweils eine Woche vor dem Sitzungstermin durch Aushang an den örtlichen Anschlagtafeln bekannt gegeben. Änderungen vorbehalten. In der außerordentlichen Dringlichkeitssitzung des Stadtrates Annaburg, am 11.03.2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: Stadt Prettin – nicht öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 13/09 Aufhebung Vergabebeschluss 09/09 Beschluss-Nr. 14/09 Vergabe Los 1 – Rohbauarbeiten FF-Gerätehaus In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses der Stadträteversammlung Prettin, am 11. März 2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt. In der 51. Sitzung des Stadtrates Annaburg, am 18.03.2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: – öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 17/09 Außerplanmäßige Ausgaben – Instandsetzungen Vorderschloss In der 40. Sitzung des Gemeinderates Groß Naundorf, am 24.03.2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: – öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 06/09 Haushaltssatzung haltsplan 2009 und Haus- – nicht öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 07/09 Personalangelegenheiten In der 40. Sitzung des Gemeinderates Bethau, am 25.03.2009, wurden folgende Beschlüse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: – öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 10/2009 Überplanmäßige Ausgabe – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen – nicht öffentlicher Sitzungsteil – Beschluss-Nr. 11/2009 Vergabe Mauer- und Betonarbeiten – Teilsanierung Garagen, Bethau, Dorfstr. 22 Bekanntmachung Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgte in der Zeit vom 19. März bis 02. April 2009. In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg, Einsicht genommen werden. Nicht öffentlicher Sitzungsteil Vergabeangelegenheiten Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Hohndorf in generationsübergreifende Begegnungsstätte Beschluss-Nr. 01/03/09 – Leistung: Trockenbauarbeiten Beschluss-Nr. 02/03/09 – Leistung: Fliesenlegearbeiten Beschluss-Nr. 03/03/09 – Leistung: Malerarbeiten Beschluss-Nr. 04/03/09 – Leistung: Dachdeckerarbeiten Beschluss-Nr. 05/03/09 – Fassadendämmung und Dachranderweiterung Gemeinschaftshaus Prettin hier: 2. BA – Fassadendämmung Gaststätte und Abbruch Schornstein Hof Welz Bürgermeisterin Gemeinde Labrun Bekanntmachung In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Labrun, am 11. März 2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt. Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgte in der Zeit vom 19. März bis 02. April 2009. In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg, Einsicht genommen werden. Bereitschaftsdienst Nach Dienstschluss ist der Bereitschaftsdienst über Handy 01 72/7 95 03 25 erreichbar. Nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 01/2009 – Stundung und Ratenzahlung – Verlängerung Gawallek Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Termine Tagesordnung der 52. Sitzung des Stadtrates Annaburg am Mittwoch, dem 15.04.2009, um 19.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal – öffentlicher Sitzungsteil – 0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der außerordentl. Dringlichkeitssitzung vom 11.03.2009 und der 51. Sitzung vom 18.03.2009 5. Bürgeranfragen 6. Straßenbeleuchtung Premsendorf 7. Umbaukonzept Kita 8. Information zum Stand Essenversorgung Grundschule 9. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen – nicht öffentlicher Sitzungsteil – 10. Vergabeangelegenheiten 11. Grundstücksangelegenheiten 12. Informationen und Anfragen Tagesordnung der 41. Sitzung des Gemeinderates Groß Naundorf am Dienstag, dem 21.04.2009, um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus – öffentlicher Sitzungsteil – 0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Sitzungsbekanntmachung Die Sitzung des Gemeinsamen Wahlausschusses der Verwaltungsgemeinschaft AnnaburgPrettin findet statt am 20. April 2009, um 17.00 Uhr im Rathaus Annaburg, Torgauer Str. 52, Sitzungssaal, 06925 Annaburg. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu den Gemeinderatswahlen am 07.06.2009 Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem/der Vorsitzenden mindestens zwei Beisitzer/innen anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Annaburg, 07.04.2009 Schmidt Wahlleiter 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der 40. Sitzung vom 24.03.2009 5. Bürgeranfragen 6. Überplanmäßige Ausgaben – Straßenbeleuchtung 7. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen – nicht öffentlicher Sitzungsteil – 8. Vergabeangelegenheiten 9. Grundstücksangelegenheiten 10. Personalangelegenheiten 11. Gebietsreform Tagesordnung der 32. Sitzung des Hauptausschusses Annaburg am Mittwoch, dem 06.05.2009, um 19.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal – öffentlicher Sitzungsteil – 0. Begrüßung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der 31. Sitzung vom 01.04.2008 5. Bürgeranfragen 6. Informationen zum Stand der laufenden Baumaßnahmen 7. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen – nicht öffentlicher Sitzungsteil – 8. Vergabeangelegenheiten Amtsgericht Wittenberg Geschäfts-Nr. 13 K 74/07 Ausfertigung Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 12.06.2009, 11 Uhr, im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Prettin, Blatt 919 unter lfd. Nr. 4 des BestVerz. eingetragene Grundstück, Gemarkung Prettin, Flur 7, Flurstück 385, Wohnbaufläche, Grünfläche, Gehrenring 30, Größe: 1.317 m² (Grundstück mit eingeschossigem Einfamilienwohnhaus, eingeschossigem Hofgebäude [ehemaliger Schuppen], zweigeschossigem Hofgebäude, Garage und Nebengelass). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 28.08.2007. Verkehrswert: 87.500 €. Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am 28.08.2007. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen der §§ 74a, 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Näheres auch unter: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Ausgefertigt: 20.03.2009 Tschirschnitz Rechtspflegerin Grunert, Justizobersekretärin Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Amtsgericht Wittenberg – Vollstreckungsgericht – 13 K 116/06 Amtsgericht Wittenberg – Vollstreckungsgericht – 13 K 21/08 Termin zur Zwangsversteigerung Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 22.04.2009, 11 Uhr, im Amtsgericht, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Annaburg, Blatt 2079 unter lfd. Nr. 3 des BestVerz. eingetragene Grundstück, Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 520, Gebäude- und Freifläche, Torgauer Straße 32, Größe: 569 m² (Mehrfamilienwohnhaus mit Nebenanlagen). Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 24.06.2009, 11 Uhr, im Amtsgericht, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Annaburg, Blatt 819 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 2 des BestVerz., Gemarkung Annaburg Flur 14, Flurstück 93, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Ulmenstraße 13, Größe: 745 m² (bebautes Wohngrundstück, Ulmenstraße 13). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 11.09.2006. Verkehrswert: 102.000,00 €. Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 10.03.2008. Verkehrswert: 80.300,00 €. Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am 11.09.2006. Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am 10.03.2008. Näheres auch unter: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb Näheres auch unter: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Ausgefertigt: 02.03.2009 Reimann Rechtspflegerin Boy, Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Wittenberg – Vollstreckungsgericht – 13 K 17/08 Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am 17.06.2009, 10 Uhr, im Amtsgericht, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden a) das im Grundbuch von Prettin, Blatt 846 unter lfd. Nr. 1 des BestVerz. eingetragene Grundstück, Gemarkung Prettin, Flur 11, Flurstück 16, Größe: 495 m² (unbebautes Gartenland); b) das im Grundbuch von Prettin, Blatt 1425 unter laufender Nr. 3 des BestVerz. eingetragene Grundstück, Gemarkung Prettin, Flur 11, Flurstück 873, Wohnbaufläche, Grünfläche, Elbstr. 55, Größe: 705 m² (Grundstück, bebaut mit Einfamilienwohnhaus, Wohnhausanbau [mit Einliegerwohnung] und Nebengebäuden). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen zu a) am 11.07.2008 bzw. zu b) am 26.05.2008. Verkehrswert: a) 1.800,00 €; b) 79.500,00 €; a) und b) als wirtschaftliche Einheit: 81.000,00 €. Ausgefertigt: 10.03.2009 Reimann Rechtspflegerin Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Ausgefertigt: 19.03.2009 Als Zeitpunkt der 1. Beschlagnahme gilt der zu a) 11.07.2008 bzw. zu b) 23.05.2008. Näheres auch unter: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb Boy, Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Reimann Rechtspflegerin Boy, Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Axien - Abwasserbeseitigungssatzung Axien Auf der Grundlage der §§ 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GOLSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 40) und der §§ 150 und 151 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) vom 21.04.1998 (GVBl. LSA S. 186) in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetz LSA om 15. April 2005 (GVBl. LSA S.208), geändert durch Gesetz vom 7. November 2007 (GVBl. LSA S. 353), hat der Gemeinschaftsausschuss der VG Annaburg-Prettin in seiner Sitzung am 16.03.2009 folgende Satzung beschlossen: (5) (4) (3) (2) (1) Zur Erfüllung der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Axien bedient sich die VG der Kläranlage der Stadt Prettin. Die Mitbenutzung ist vertraglich geregelt. Zur öffentlichen zentralen Abwasseranlage gehören ferner die Anschlussstutzen, die Grundstücksanschlussleitungen und die Übergabeschächte, die in der Regel unmittelbar hinter der dem öffentlichen Verkehrsraum zugewandten Grundstücksgrenze liegen. Sollten dies die örtlichen Gegebenheiten nicht zulassen, kann ein anderer Standort gewählt werden. Die Grenze der öffentlichen Einrichtung ist der Übergabeschacht hinter der Grundstücksgrenze. Zur öffentlichen Anlage gehören nicht die Hausanschlussleitungen. Zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Axien gehört ein Unterdruckentwässerungssystem mit Pumpwerk und Druckleitung bis zum Einleitpunkt in die Druckleitung zur Kläranlage Prettin Die zentrale Schmutzwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Schmutzwasser. Die VG Annaburg-Prettin betreibt nach Maßgabe dieser Satzung im Gebiet der Gemeinde Axien -Anlagen zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung als rechtlich und wirtschaftlich selbständige öffentliche Einrichtung. §1 Allgemeines (6) §2 Anschluss- und Benutzungsrecht Art, Lage und Umfang der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung und Sanierung bestimmt die VG im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht. (1) Jeder Eigentümer eines im Entsorgungsgebiet nach § 1 Abs. 1 liegenden Grundstücks ist vorbehaltlich der Festlegungen im Abwasserbeseitigungskonzept und der Einschränkung dieser Satzung berechtigt, von der VG zu verlangen, dass sein Grundstück an die bestehende öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird (Anschlussrecht). 3 - Säuren und Laugen (zulässiger pH-Bereich 6,5-10),chlorierte Kohlenwasserstoffe, - Phosgen, Schwefelwasserstoff; Blausäure und Stickstoffwasserstoffsäure sowie deren Salze; Carbide, die Acetylen bilden; ausgesprochen toxische Stoffe. - Falls Stoffe dieser Art in stark verdünnter Form anfallen und dabei die in Abs. 2 genannten Einleitungswerte nicht überschritten werden, gilt das Einleitverbot nicht. (4) Abwasser darf - abgesehen von den übrigen Begrenzungen des Nutzungsrecht – grundsätzlich nur eingeleitet werden, wenn es den Anforderungen hinsichtlich Beschaffenheit und Inhaltsstoffen in den Stichproben folgende Einleitungswerte nicht überschreitet: Tabelle Grenzwerte: (1) Allgemeine Parameter 35 °C wenigstens 6,5, höchstens 10,0 Temperatur ph-Wert 1 ml/l, nach 0,5 Std. Absetzzeit 500 mg/l 50 mg/l 20 mg/l 0,5 mg/l 0,2 mg/l 0,05 mg/l 0,1 mg/l 10 mg/l 100 mg/l 1000 mg/l 15 mg/l 100 mg/l 50 mg/l 2,0 mg/l P, ges. N, ges. 20 mg/l SO4 S²- 300 mg/l 0,2 mg/l 60 mg/l 0,05 mg/l 5,0 mg/l 0,10 mg/l 2,0 mg/l 0,20 mg/l 0,10 mg/l 0,10 mg/l 0,20 mg/l 0,50 mg/l 5,0 mg/l 400 mg/l CL Chlor F CN 1 CN, ges. (As) Ba (Pb) (Cd) (Cr VI) (Cr) (Co) FE NH4-N NO2 ² Absetzbare Stoffe nur, soweit eine Schlammabscheidung aus Gründen der ordnungsgemäßen Funktionsweise der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich ist Abfiltrierbare Stoffe (ungelöst) (2) Organische Stoffe Verseifbare Öle, Fette und Fettsäuren Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) Adsorbierbare organisch gebundene Halogene AOX (berechnet als organisch gebundenes Chlor) Leichtflüchtige, halogenierte Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe Phenol, gesamt Tenside (mehtylenblauaktive Tenside- MBAS) (3) Anorganische Stoffe Gesamtsalz Phosphor, gesamt Stickstoff, gesamt Ammonium-Stickstoff Nitrit Sulfat Sulfid (berechnet als S mit Ausnahme d. Einleitung v. Abw. u. Fäkal-schlämmen aus dezentralen Anlagen Chlorid Chlorid, freies Fluorid Cyanid, leicht freisetzbar Cyanid, gesamt Arsen Barium Blei Cadmium Chrom, 6wertig Chrom Cobalt Eisen (Cu) Mn (Ni) (Hg) (Se) (Ag) (Zn) (Sn) 1.200 mg/l (6) CSB (chemischer Sauerstoffbedarf berechnet) (11) Die VG kann befristete, jederzeit widerrufliche Befreiungen von den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 erteilen, wenn sich anderenfalls eine nicht beabsichtigte Härte für den Verpflichteten ergäbe und Gründe des öffentlichen Wohls der Befreiung nicht entgegenstehen, insbesondere die technischen Voraussetzungen gegeben sind. (10) Die Benutzung ist ausgeschlossen, soweit die VG von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit ist. (9)Betriebe, in denen Benzin, Benzol, Öle oder Fette ins Abwasser gelangen können, haben Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser zu betreiben (Abscheider). Das Abscheidgut ist in Übereinstimmung mit den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen und darf an keiner anderen Stelle dem Abwassernetz zugeführt werden. (8)Die VG kann im Einzelfall Mengen und Frachtgrenzen festlegen. Sie kann das Benutzungsrecht davon abhängig machen, dass auf dem Grundstück eine Vorbehandlung oder eine Rückhaltung und dosierte Einleitung des Abwassers erfolgt. (7) Bei der Einleitung sind die vorstehend in Abs. 4 genannten Grenzwerte einzuhalten (6) Bei der Einleitung von Schmutzwasser von gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken oder von anderem nicht häuslichen Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage ist eine qualifizierte Stichprobe vorzunehmen. Sie umfasst mindestens fünf Stichproben, die – in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen – gemischt werden. Bei den Parametern Temperatur und pH-Wert gilt davon abweichend die einfache Stichprobe. (5) Die vorstehend genannten Grenzwerte beziehen sich auf das Abwasser unmittelbar im Ablauf der Abwasseranfallstelle. Sofern dort eine Messung aus technischen Gründen nicht erfolgen kann, muss die Probenahmemöglichkeit vom Grundstückseigentümer so geschaffen werden, dass eine Abwasserprobe vor einem Vermischen dieses Abwassers mit Abwässern aus anderen Bereichen ohne einen das übliche Maß übersteigenden Aufwand von der VG durchgeführt werden kann. 100 mg/l 0,20 mg/l 3,0 mg/l 0,10 mg/l 0,05 mg/l 1,00 mg/l 1,00 mg/l 0,50 mg/l 0,50 mg/l §3 Begrenzung des Anschlussrechts Nach der betriebsfertigen Herstellung der Grundstücksanschlussleitung und des Übergabeschachtes hat der Anschlussberechtigte vorbehaltlich der Einschränkung in dieser Satzung das Recht, die auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungsrecht). - Schutt, Asche, Glas, Sand, Müll, Küchenabfälle, Treber, Hefe, Borsten, Lederreste; - Fasern, Kunststoffe, Textilien, grobes Papier u. ä. (diese Stoffe dürfen auch in zerkleinertem Zustand nicht eingeleitet werden); - Kunstharz, Lacke, Latexreste, Zement, Kalkhydrat, Gips, Mörtel, flüssige und später erhärtende Abfälle sowie Bitumen und Teer und deren Emulsionen; - Jauche, Gülle, Mist, Silagesickersaft, Blut aus Schlachtungen und Molke; - Kaltreiniger, die chlorierte Kohlenwasserstoffe enthalten oder die die Ölabscheidung verhindern; - Benzin, Heizöl, Schmieröl, tierische und pflanzliche Öle und Fette einschließlich des durch diese Stoffe verunreinigten Waschwassers; Hierzu gehören insbesondere folgende Stoffe: - Stoffen, die die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen, - giftige, übelriechende, feuergefährliche, explosive oder radioaktive Stoffe, - Abwässer, das schädliche Ausdünstungen verbreitet, - Abwässer, das schädliche Gase wie Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid, Ammoniak u.ä. enthält - Abwässer, das die Baustoffe der öffentlichen Abwasseranlage angreift oder die biologischen Funktionen schädigt. (3) In die öffentliche Abwasseranlage dürfen nicht eingeleitet werden: - die Anlage oder mit ihrem Betrieb Beschäftigte gefährdet, - die Möglichkeit einer Verwertung des Klärschlamms beeinträchtigt, - der Betrieb der Abwasserbehandlung erheblich erschwert oder - die Funktion der Abwasseranlage so erheblich gestört werden kann, dass dadurch die Anforderungen an die Einleitungserlaubnis nicht eingehalten werden können. (2) In die öffentliche Abwasseranlage darf nur Abwasser eingeleitet werden, das so beschaffen ist, dass dadurch nicht (1) Alle Abwässer dürfen nur über die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden. §4 Begrenzung des Benutzungsrechts (3) Der Anschluss ist ausgeschlossen, soweit die VG entsprechend den Festlegungen im Abwasserbeseitigungskonzept von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit ist. (2) Das Anschlussrecht erstreckt sich nicht auf das Niederschlagswasser. (1) Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die unmittelbar an einer Straße angrenzen, in der eine betriebsfertige öffentliche Abwasserleitung vorhanden ist. Die VG kann den Anschluss auch in anderen Fällen zulassen, wenn hierdurch das öffentliche Wohl nicht beeinträchtigt wird. (2) 2 Satzung (5) Spontan sauerstoffverbrauchende Stoffe Natriumsulfid, Eisen-(II)-Sulfat, Thiosulfat, gemäß deutschem Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung "Bestimmung der spontanen Sauerstoffzehrung (G24)" (4) Farbstoffe nur in einer so niedrigen Konzentration, dass der Vorfluter nach Einleitung des Ablaufs einer mechanisch-biologischen Kläranlage visuell nicht mehr gefärbt erscheint, z.B. für roten Farbstoff: Extinktion 0,05 cm-1 (DIN EN ISO 7887 (C1) vom Dezember 1994) Kupfer Mangan Nickel Quecksilber Selen Silber Zink Zinn 4 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 5 (12) Die VG ist jederzeit berechtigt, Abwasseruntersuchungen vorzunehmen. Die Kosten für die Untersuchungen trägt der Anschlussnehmer, falls sich herausstellt, dass ein Verstoß gegen Abs. 1 - 6 vorliegt, andernfalls die VG. (13) Bei Änderungen der Zusammensetzung des Abwassers hat der Anschlussnehmer auf Verlangen die Einhaltung der Abs. 1 - 6 nachzuweisen. 7 (5) Die Verpflichteten haben die VG unverzüglich zu benachrichtigen, wenn a) b) c) (1) Jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkung in dieser Satzung verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Schmutzwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück auf Dauer anfällt (Anschlusszwang). §5 Anschluss- und Benutzungszwang (2) Der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der Einschränkungen dieser Satzung verpflichtet, das gesamte, auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang). (2) (1) Mehrere Verpflichtete sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die sich aus dieser Satzung für den Grundstückseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten gelten entsprechend für Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte. Die sich aus den Paragraphen 4, 5, 8 Abs. 2, und 9 ergebenden Pflichten gelten auch für jeden schuldrechtlich zur Nutzung Berechtigten sowie jeden tatsächlichen Benutzer. § 10 Berechtigte und Verpflichtete (5) Bei Nichtabnahme des Abwassers durch die öffentliche Abwasseranlage infolge von Betriebsstörungen u.ä. unvorhersehbaren Ereignissen kann ein Rückstau in der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Bei Folgeschäden hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Schadenersatz nur, soweit die eingetreten Schäden von der VG grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. (4) Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner. (1) Für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln entstehen, haftet der Verursacher. Dies gilt insbesondere, wenn entgegen dieser Satzung schädliche Abwässer oder sonstige Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Ferner hat der Verursacher die VG von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die Dritte in diesem Zusammenhang gegenüber der VG geltend machen. e) d) (3) Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor Benutzung der baulichen Anlage hergestellt sein. Ein Anzeige- und Abnahmeverfahren nach Paragraph 7 ist durchzuführen. (2) Wer unbefugt Einrichtungen von Abwasseranlagen betritt oder Eingriffe an ihnen vornimmt, haftet für entstehende Schäden. der Betrieb ihrer Grundstücksentwässerungseinrichtungen durch Umstände beeinträchtigt wird, die auf Mängel der öffentlichen Abwasseranlage zurückgehen können (z.B. Verstopfung von Abwasserleitungen) oder andere Betriebsstörungen festgestellt werden, gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentliche Abwasseranlage geraten sind oder zu geraten drohen, sich Art oder Menge des anfallenden Abwassers erheblich ändern (z.B. bei Produktionsumstellungen), für ein Grundstück die Voraussetzungen des Anschluss- oder Benutzungszwanges entfallen, das Eigentum an einem Grundstück wechselt. Der bisherige Eigentümer hat dies unverzüglich der VG anzuzeigen. In gleicher Weise ist auch der neue Eigentümer verpflichtet. (4) Wird die öffentliche Abwasserleitung erst nach der Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück binnen sechs Wochen anzuschließen, nachdem durch öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilung an den Anschlussberechtigten angezeigt ist, dass das Grundstück angeschlossen werden kann. Eine Abnahme nach Paragraph 7 Abs.4 ist durchzuführen. (3) Der Grundstückseigentümer haftet außerdem für alle Schäden und Nachteile, die der VG durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage, ihr vorschriftswidriges Benutzen und ihr nicht sachgemäßes Bedienen entstehen. (1) Jedes Grundstück soll mindestens einen unterirdischen Grundstücksanschluss (vom Hauptsammler bis einschließlich Übergabeschacht) und einen Übergabeschacht an die öffentliche Abwasserleitung haben. §9 Haftung (5) Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor Außerbetriebnahme des Anschlusses der VG mitzuteilen. Diese verschließt die Anschlussleitung auf Kosten des Anschlussnehmers. (2) Die VG lässt die Grundstücksanschlussleitungen vom Hauptkanal bis einschließlich Übergabeschacht herstellen. Die Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschlussleitungen bis zu den Übergabeschächten sowie die Lage und Ausführung der Übergabeschächte legt die VG in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer fest. Die Grenze der öffentlichen Einrichtung ist der Übergabeschacht hinter der Grundstücksgrenze. §6 Ausführung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen (3) Die VG kann ausnahmsweise den Anschluss mehrerer Grundstücke an einen gemeinsamen Anschlusskanal zulassen. Diese Ausnahme setzt voraus, dass die beteiligten Grundstückseigentümer die Verlegung, Unterhaltung und Benutzung der Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem jeweils fremden Grundstück durch Eintragung einer Baulast und einer Dienstbarkeit gesichert haben. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. (2) ……………………………………………………. Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses …………………………………………… Bürgermeister der Trägergemeinde Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin in Kraft. § 15 Inkrafttreten Für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage werden Beiträge und für die Benutzung der zentralen und der dezentralen öffentlichen Abwasseranlagen werden Benutzungsgebühren nach besonderen Rechtsvorschriften erhoben. § 14 Beiträge und Gebühren Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Regelungen dieser Satzung zuwider handelt (1) Der Grundstückseigentümer darf den Grundstücksanschluss nicht verändern oder verändern lassen. (5) (4) Die Beauftragten haben sich durch einen von der VG ausgestellten Dienstausweis auszuweisen. (3) Alle Teile der Grundstücksentwässerungsanlage, insbesondere Vorbehandlungsanlagen, Revisionsschächte, Rückstauverschlüsse sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen zugänglich sein. (2) Der VG oder deren Beauftragten ist zur Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage oder zur Beseitigung von Störungen sofort und ungehindert Zutritt zu dieser Anlage, zu den Abwasservorbehandlungsanlagen und zu den Abwasseranfallstellen zu gewähren. Sie sind berechtigt, notwendige Maßnahmen anzuordnen, insbesondere das eingeleitete oder einzuleitende Abwasser zu überprüfen und Proben zu entnehmen. (1) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, alle für die Prüfung der Grundstücksentwässerungseinrichtungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen. §8 Anzeige- und Auskunftspflicht, Zutritt und Überwachung (4) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme der Anschlussleitung durch die Mitarbeiter der VG in Betrieb genommen werden. Erst danach kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb einer zu stellenden Frist zu beseitigen. Der Abnahmeschein befreit den Grundstückseigentümer nicht von seiner Haftung für den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage und löst keinerlei Erstattungsansprüche gegenüber der VG aus, da die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage lediglich eine Sicherheitsmaßnahme im Interesse des Grundstückseigentümers ist. (3) Die Herstellung und Verfüllung von Rohrgräben hat nach DIN 18300 zu erfolgen. Die Herstellung von Rohrgräben, das Verlegen des Hausanschlusses bis zum Revisionsschacht sowie das Verfüllen der Rohrgräben sind fachgerecht auszuführen. Die Fertigstellung ist der VG anzuzeigen. Die Anzeige muss eine zeichnerische Darstellung enthalten, aus der Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschlussleitungen sowie die Lage der Kontrollschächte hervorgehen. Sie ist zu unterschreiben und bei der VG einzureichen. (2) Die Herstellung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Erneuerung der Grundstücksentwässerungsanlage sowie die Beseitigung von Abflussstörungen ist Sache des Grundstückseigentümers. (1) Die Entwässerungsanlage auf dem anzuschließenden Grundstück ist vom Grundstückseigentümer nach den jeweils geltenden Regeln der Technik, insbesondere gem. DIN 1986 und nach den Bestimmungen dieser Satzung auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben. §7 Grundstücksentwässerungsanlage Die VG hat den Grundstücksanschluss zu unterhalten und bei Verstopfung zu reinigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer, wenn die Reinigung und die Unterhaltung durch sein Verschulden erforderlich geworden sind. (4) 6 Satzung § 13 Ordnungswidrigkeiten (1)Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach § 71 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 (GVBl. LSA S. 710) in Verbindung mit den §§ 53 ff. des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2003 –jeweils in der z.Z. gültigen Fassung – ein Zwangsgeld bis zu 500.000,00 € angedroht und festgesetzt werden. (2)Die zu erzwingende Handlung kann auch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durchgesetzt werden. (3)Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. §12 Zwangsmittel Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, unabhängig von der Eintragung im Grundbuch. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von den Anschlussnehmern zusammenhängend genutzte Fläche (wirtschaftliche Einheit) als Grundstück. § 11 Begriff des Grundstücks 8 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin über die dezentrale Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Axien - Entsorgungssatzung Axien - In die Grundstücksentwässerungsanlage dürfen nicht eingeleitet werden §3 Begrenzung des Benutzungsrechts Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde Axien liegenden Grundstücks, auf dem sich eine Grundstücksentwässerungsanlage befindet, ist berechtigt, von der VG die Entsorgung seiner Anlage und die Übernahme ihres Inhaltes zu verlangen (Anschluss- und Benutzungsrecht). Von der gemeindlichen Entsorgung im Rahmen dieser Satzung sind Grundstücksentwässerungsanlagen auf Grundstücken ausgeschlossen, für die die VG von der Entsorgung freigestellt ist. §2 Anschluss- und Benutzungsrecht Die VG betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Axien nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als rechtlich und wirtschaftlich selbständige öffentliche Einrichtung. Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen für häusliches und ähnliches Schmutzwasser. Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Gruben und Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik. Zu ihrer Durchführung kann sich die VG Dritter bedienen. Die Entsorgung berührt nicht die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für den ordnungsgemäßen Zustand, Betrieb und die einwandfreie Unterhaltung seiner Grundstücksentwässerungsanlage sowie die Einhaltung der bau- und wasserrechtlichen Vorschriften. §1 Allgemeines Auf der Grundlage des § 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568),zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S.40), des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2008 (GVBl. LSA S.452), und dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1998 (GVBl. LSA S. 186), in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes LSA vom 15.April 2005 (GVBl. LSA S. 208), geändert durch Gesetz vom 7. November 2007 (GVBl. LSA S.353) hat der Gemeinschaftsausschuss der VG Annaburg-Prettin in seiner Sitzung am 16.03.2009 nachfolgende Satzung beschlossen: (1) (2) (3) (4) (1) (2) (1) a) b) c) Stoffe, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu beeinträchtigen, Stoffe, die geeignet sind, die bei der Entleerung und Abfuhr eingesetzten Geräte und Fahrzeuge in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu zerstören, Stoffe, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, das Personal bei der Entsorgung gesundheitlich geschädigt, die Abwasserbehandlungsanlagen nachteilig beeinflusst oder Vorfluter über das zulässige Maß hinaus verunreinigt werden. 3 (8) (7) (6) (5) (4) (3) (2) (1) Die Durchführung der Entsorgung erfolgt nach näherer Bestimmung durch die VG. Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach der Entleerung gemäß der Betriebsanleitung und unter Beachtung der insoweit geltenden DIN-Normen wieder in Betrieb zu nehmen. Die Zuwegung der Grundstücksentwässerungsanlage ist so auszubilden, dass die zur Entsorgung eingesetzten Spezialfahrzeuge an die Anlage so nah wie möglich heranfahren können. Auch ohne vorherigen Antrag kann die VG die Grundstücksentwässerungsanlagen entsorgen, wenn besondere Umstände eine Entleerung erfordern oder die Voraussetzung für die Entleerung vorliegen und ein Antrag auf Entleerung unterbleibt. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig mindestens eine Woche vorher beim zuständigen Entsorgungsunternehmen die Abfuhr anzuzeigen. Die Entsorgung einer Kleinkläranlage erfolgt bei Bedarf, in der Regel einmal jährlich. Die Entsorgung einer abflusslosen Sammelgrube hat bei Bedarf zu erfolgen. Von einer bedarfsgerechten Entsorgung wird ausgegangen, wenn nachweislich mindestens 80% des verbrauchten Frischwassers abgefahren werden. Die Entsorgungsintervalle der Grundstücksentwässerungsanlagen bestimmen sich nach Maßgabe der folgenden Absätze. Auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhende weitergehende Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt. §7 Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (9) Die Anlageninhalte gehen mit der Abfuhr in das Eigentum der VG über. Die VG ist verpflichtet, in diesen Stoffen nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Werden darin Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache zu behandeln. (3) (2) (1) Nach Aufforderung sind festgestellte Mängel durch die Grundstückseigentümer zu beseitigen und die Grundstücksentwässerungsanlagen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Grundstücksentwässerungsanlagen sind so zu bauen, dass sie durch eingesetzte Entsorgungsfahrzeuge mit vertretbarem Aufwand entsorgt werden können. Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Sammelgruben, Kleinkläranlagen) sind vom Grundstückseigentümer gemäß DIN 1986 und DIN 4261 Teil 1 ("Kleinkläranlagen, Anwendung, Bemessung, Ausführung und Betrieb") zu errichten und zu betreiben. §8 Ausführung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (4) §9 Haftung Werden Kleinkläranlagen nachgerüstet, saniert oder außer Betrieb genommen, ist eine Restentleerung der Anlage zwingend durchführen zu lassen. Gleiches gilt für abflusslose Sammelgruben. (1) Die Haftung des Grundstückseigentümers für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Grundstücksentwässerungsanlage wird durch diese Satzung und die nach ihr durchgeführte Entsorgung nicht berührt. Kann die in der Satzung vorgesehene Entsorgung wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Witterungseinflüssen, Hochwasser oder aus ähnlichen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Benutzungsgebühr. (3) Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet, die VG unverzüglich zu benachrichtigen. Der Grundstückseigentümer hat der VG die dauernde Außerbetriebsetzung der Grundstücksentwässerungsanlage anzuzeigen und die Schlussentleerung zu beantragen. (2) (3) Den Beauftragten der VG ist zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung befolgt werden, nach vorheriger Anmeldung ungehinderter Zutritt zu den in Frage kommenden Teilen des Grundstücks und der Grundstücksentwässerungsanlage zu gewähren. Die Beauftragten haben sich auf Verlangen durch einen von der VG gestellten Dienstausweis auszuweisen. Der Grundstückseigentümer hat das Betreten und Befahren seines Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung zu dulden. (2) (3) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage erhebt die VG Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG-LSA und den Bestimmungen dieser Satzung. Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die Menge des abgefahrenen Inhalts der Grundstücksentwässerungsanlage (Abfuhrmenge). Zur Abfuhrmenge zählt auch das zum Absaugen erforderliche Spülwasser. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Abfuhrmenge. Bei der Entleerung wird die Abfuhrmenge an der Messeinrichtung des Spezialabfuhrfahrzeuges ermittelt. Bei der Entleerung soll der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Beauftragter anwesend sein, der die gemessene Abfuhrmenge schriftlich zu bestätigen hat. Ist trotz vorheriger Vereinbarung weder der Eigentümer noch ein vom ihm Beauftragter anwesend, hat er die festgestellte Menge gegen sich gelten zu lassen. Falls der Grundstückseigentümer seinen Verpflichtungen gemäß § 8 nicht oder nicht ausreichend nachkommt und sich daraus Mehraufwendungen ergeben, ist er zum Ersatz der hierdurch bedingten Mehrkosten verpflichtet. (1) (2) (3) (4) § 12 Benutzungsgebühren Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, über § 11 hinaus der VG alle zur Durchführung dieser Satzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (1) Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs oder auf eine bestimmte Zeit ausgesprochen werden. Im Falle von Absatz 1 Buchstabe a) erlischt sie, sobald die VG hinsichtlich des freigestellten Grundstückes abwasserbeseitigungspflichtig wird. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang entbindet die VG nicht von der Verpflichtung, für die Beseitigung gesundheitsgefährdender Missstände zu sorgen. (3) Der Antrag soll innerhalb eines Monats nach der Aufforderung zum Anschluss bei der VG gestellt werden. Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann auf Antrag ausgesprochen werden, a) soweit die VG von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt ist, b) wenn der Anschluss eines Grundstückes an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage von dem Grundstückseigentümer unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls unzumutbar ist oder c) wenn eine vollbiologische Kleinkläranlage nach DIN 4261 TEIL 2 mit Kompostierung betrieben wird. (2) (1) Die sich aus dem Benutzungszwang ergebenden Verpflichtungen sind von allen Bewohnern der Grundstücke zu beachten. Auf Verlangen der VG haben die Grundstückseigentümer, die Haushaltsvorstände und die Leiter von Betrieben, die zur Erhaltung der Benutzungsverpflichtung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (2) §6 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Wenn und soweit ein Grundstück an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, sämtliche auf dem Grundstück anfallende Abwässer der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zuzuführen. (1) §5 Benutzungszwang Grundstücke, für die die VG ganz oder teilweise von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt ist, müssen angeschlossen werden, sobald die Befreiung widerrufen wird und die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. Der Grundstückseigentümer erhält eine entsprechende Mitteilung von der VG. Der Anschluss ist binnen drei Monaten nach Zugang der Mitteilung vorzunehmen. Alle für den Anschlusszwang in Frage kommenden Anschlussnehmer haben ihre Grundstücke mit den zur ordentlichen Abwasserbeseitigung erforderlichen Einrichtungen zu versehen. Werden Abwasserbeseitigungsanlagen nachträglich verändert und die Benutzungsmöglichkeit erweitert, so bestimmt die VG, bis zu welchem Zeitpunkt die erforderlichen Arbeiten auf dem angeschlossenen Grundstück durchgeführt sein müssen. (2) (3) Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen, sobald auf seinem Grundstück Abwasser auf Dauer anfällt. Dauernder Anfall von Abwasser ist anzunehmen, sobald das Grundstück mit Gebäuden für den dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen oder für gewerbliche, landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke bebaut ist oder mit der Bebauung des Grundstückes begonnen wurde. §4 Anschlusszwang Die Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung für das Entsorgungsgebiet Axien finden insoweit entsprechende Anwendung. (1) (2) 2 Satzung § 11 Auskunftspflicht, Betretungsrecht Der Grundstückseigentümer hat der VG das Vorhandensein von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben anzuzeigen. Die für die Genehmigung einer derartigen Anlage geltenden baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. (1) § 10 Anmeldepflicht Der Grundstückseigentümer haftet gegenüber der VG für Schäden infolge mangelhaften Zustandes und unsachgemäßer oder satzungswidriger Benutzung seiner Grundstücksentwässerungsanlage. Er hat die VG von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner. (2) 4 10 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 11 Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 (5) 5 Wenn durch Verschulden des Grundstückseigentümers ein Abfuhrfahrzeug das Grundstück anfährt, ohne eine Entleerung vornehmen zu können, hat der Eigentümer die der VG dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. § 13 Gebührensatz Der Gebührensatz je Kubikmeter ist der Anlage 1 zur Entsorgungssatzung zu entnehmen. § 14 Entstehung der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche dezentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist. (2) (1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entsorgung der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage Eigentümer eines angeschlossenen Grundstücks ist. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Einrichtung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. § 15 Gebührenpflicht, Veranlagung, Fälligkeit (3) Die Veranlagung zur Benutzungsgebühr wird dem Gebührenpflichtigen durch einen Gebührenbescheid bekannt gegeben. Die Benutzungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Ist ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. § 16 Andere Berechtigte und Verpflichtete Alle in dieser Satzung vorgesehenen Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer gelten entsprechend für Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher und alle sonstigen zum Besitz eines Grundstücks Berechtigten. Der Grundstückseigentümer wird von seinen Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass neben ihm andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. § 17 Begriff des Grundstückes Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, unabhängig von der Eintragung im Grundbuch. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von den Anschlussnehmern zusammenhängend genutzte Fläche (wirtschaftliche Einheit) als Grundstück. § 18 Zwangsmittel (1) Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach § 71 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 (GVBl. LSA S. 710) in Verbindung mit den §§ 53 ff. des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2003 –jeweils in der z.Z. gültigen Fassung – ein Zwangsgeld bis zu 500.000,00 € angedroht und festgesetzt werden. (2) Die zu erzwingende Handlung kann auch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durchgesetzt werden. Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Axien - Abgabensatzung Entsorgungsgebiet Axien - §1 Allgemeines Abschnitt I Auf der Grundlage der §§ 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568) in der jeweils geltenden Fassung und des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 1996, S. 405) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2008 (GVBl. LSA S.452) hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin in seiner Sitzung am 16.03.2009 nachfolgende Satzung beschlossen (1) Die Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin mit Sitz in Annaburg - im nachfolgenden VG genannt- betreibt die Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Axien nach Maßgabe der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die zentrale öffentliche Abwasseranlage im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Axien (Abwasserbeseitigungssatzung Axien) in der zur Zeit gültigen Fassung als rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung. b) a) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage (Schmutzwassergebühren zentral). Kostenersatz für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Übergabeschächte Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage (Schmutzwasserbeiträge) Die VG erhebt nach Maßgabe dieser Satzung c) Abschnitt II -Schmutzwasserbeitrag §2 Grundsatz (1) Die VG erhebt, zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Schmutzwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistung gebotenen Vorteile. eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung in den Mitgliedsgemeinden zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen. bereits eine bauliche oder gewerbliche Nutzung besteht b) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne. Mehrere selbständig baulich oder gewerblich nicht nutzbare Grundstücke gelten als ein Grundstück, wenn die Eigentümer identisch sind, die Grundstücke aneinander grenzen und sie nur in ihrer Gesamtheit baulich oder gewerblich nutzbar sind. Ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes bürgerlich-rechtliches Grundstück nicht vorhanden, gilt die von den Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgrößen nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Dokumente nachzuweisen. Auf Grundstücken, hinter der Tiefenbegrenzungslinie befindliche Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die gemeindliche Einrichtung auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen, bleiben beitragsfrei; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich angeschlossen sind. (3) (4) (5) (1) Der Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag berechnet. §4 Beitragsmaßstab Wird ein Grundstück an eine zentrale öffentliche Abwasseranlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. c) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald diese bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen, a) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die (2) (1) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000,00 € geahndet werden. Im Übrigen gelten für das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung. (2) (3) ……………………………………………… Bürgermeister der Trägergemeinde 33,91 € - für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen Dieser Gebührensatz gilt bis zur Neufestsetzung. 13,03 € - für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben Die Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Entsorgungsgebiet Axien betragen je Kubikmeter Abfuhrmenge Anlage 1 – Gebührensatz ……………………………………………………. Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses Diese Satzung tritt am 16.02.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mobilentsorgungssatzung der der Gemeinde Axien vom 18.12.2007 außer Kraft. § 20 Inkrafttreten Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Regelungen dieser Satzung zuwider handelt (1) § 19 Ordnungswidrigkeiten (3) Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. 6 Satzung §3 Gegenstand der Beitragspflicht (3) Für die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nach dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung angeschlossen werden, wird die Möglichkeit geboten sich freiwillig und unter Tragung der nicht durch Fördermittel finanzierten Anschlusskosten bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zur nächsten Anschlussmöglichkeit anzuschließen. Beiträge werden insoweit nicht erhoben. Die Anschlussbedingungen werden in einem Vertrag zwischen dem Abwasserentsorgungspflichtigen und dem anschlusswilligen Grundstückseigentümer geregelt. (2) Wird auf Wunsch des Grundstückseigentümers nach der Erstherstellung der Anlage die Lage eines bestehenden Hausanschlusses verändert, so hat er die tatsächlich für diese Maßnahme entstandenen Kosten selbst zu tragen. 2 12 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 13 Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 3 Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrages werden: - für das erste Vollgeschoss ein Nutzungsfaktor von 1,0 und - für das zweite und jedes weitere Vollgeschoss ein Nutzungsfaktor von 0,25 der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht, d.h. für ein zweigeschossiges Grundstück 1,25, für ein dreigeschossiges 1,50 usw. Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse, die nach den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei industriell und gewerblich genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 m Höhe des Bauwerkes als ein Vollgeschoss gerechnet. a) b) c) d) e) f) g) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 1 gilt bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte Fläche, wenn für das Grundstück im Bebauungsplan bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, bei Grundstücken, die über die Grenzen des Bebauungsplans hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans, wenn für diese darin bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, bei Grundstücke, die im Innenbereich (§34 BauGB) aber auch teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch bei Grundstücken, die an eine Straße angrenzen, die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und - einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Parallelen Grundstücken, die über die sich nach den Buchstaben a) bis c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze bzw. im Falle von Buchstabe c) der der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer Parallelen hierzu, die in einer Tiefe verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht, bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles tatsächlich so genutzt werden ( z.B. Schwimmbäder, Camping- oder Sportplätze, nicht aber Friedhöfe ), 50 % der Grundstücksfläche, bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles tatsächlich so genutzt werden, die Grundfläche der an die Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundstücksflächenzahl (GRZ) 0,2. bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche der an die Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl (GRZ) 0,2. Die so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils gleichen Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen. (2) Als Grundstücksfläche gilt (3) a) b) soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt, sondern nur eine Baumassenzahl oder nur die Höhe der baulichen Anlagen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl bzw. die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abgerundet, (2) 5 731,67 €. Der Aufwand für die Herstellung der Übergabeschächte wird nach einem Einheitssatz ermittelt; Der Kostenersatz beträgt: - für einen Übergabeschacht: Erhält ein Grundstück mehrere Übergabeschächte, wird der Ersatzanspruch für jeden Übergabeschacht fällig. Der Aufwand für die Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung einer Anschlussleitung ist in der tatsächlichen Höhe zu ersetzen. (1) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. 3) (2) Bei Rechtsnachfolge gehen alle Verpflichtungen auf den Rechtsnachfolger über. Die etwaige persönliche Haftung des Rechtsvorgängers bleibt hiervon unberührt. §6 Beitragspflichtige (3) (2) (1) Im Falle des § 3 Absatz 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. Beiträge können für einzelne Teile der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage selbständig erhoben werden, sobald diese Teile nutzbar sind. Die Beitragspflicht entsteht mit der betriebsfertigen Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage oder der Beendigung der sonstigen beitragsfähigen Maßnahme vor dem Grundstück. Der Kostenersatz für den Übergabeschacht wird bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken erst nach Setzen des Übergabeschachtes fällig. §7 Entstehung der Beitragspflicht (3) §8 Vorausleistung Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen. §9 Veranlagung, Fälligkeit c) b) die dem Grundstück im abgelaufenen zwölfmonatigen Ablesezeitraum vor dem Erhebungszeitraum aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge, die auf dem Grundstück im letzten Kalenderjahr vor dem Erhebungszeitraum aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte und durch Messeinrichtungen ermittelte Wassermenge, eine Mindestwassermenge von 15 cbm pro Person und Jahr, sofern sich der Hauptwohnsitz im Gebiet der VG befindet, die nach Abs.2 a) und b) ermittelten Mengen unter 15 m³ liegen oder wenn entgegen der Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangt gelten (2) a) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 (ein) Kubikmeter (cbm) Abwasser. (1) § 13 Gebührenmaßstab (1) Die Grundgebühr wird für die sich auf den Grundstücken befindlichen Wohn- und Gewerbeeinheiten, in denen Abwasser anfällt und die an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, erhoben. Bei der Berechnung der Grundgebühr wird für jeden Kalendermonat für den Gebührenpflicht besteht ein Zwölftel der Jahresgrundgebühr angesetzt. Entsteht die Gebührenpflicht Mitte des Monates, dann wird dieser Monat nicht angerechnet. Endet die Gebührenpflicht Mitte des Monates, dann wird dieser als voller Monat gerechnet. (2) Der für das Abrechnungsjahr geltende Gebührensatz wird in der Anlage 1 der Beitrags- und Gebührensatzung gesondert festgesetzt. § 12 Grundgebühr Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird eine Schmutzwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Schmutzwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. § 11 Grundsatz (1) Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Übergabeschächte ist der VG zu ersetzen. §5a Kostenersatz für Übergabeschächte - für die öffentliche Einrichtung Axien: 2,19 €/m² anrechenbare Beitragsfläche. (2) Der Beitragssatz für die Verbesserung (Verbesserungsbeitrag) wird gesondert festgelegt. (1) Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen Schmutzwasseranlage beträgt §5 Beitragssatz Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die höchste zulässige oder vorhandene Geschosszahl. (6) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. Unberührt von den vorstehenden Vorschriften bleiben Vereinbarungen, nach denen der Anschlussnehmer zusätzliche Aufwendungen der Verwaltungsgemeinschaft zu tragen hat, die durch die besondere Lage des Grundstücks oder durch Menge und Beschaffenheit der einzuleitenden Abwässer oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich werden. b) a) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch oder nach dem WohnungsbauErleichterungsgesetz liegen, sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss, die Zahl der tatsächlichen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse, wenn aufgrund von Ausnahmen oder Befreiungen die Zahl der Vollgeschosse nach Buchstabe a) oder die Baumassenzahl bzw. die Gebäudehöhe nach Buchstabe b) überschritten werden, soweit kein Bebauungsplan besteht: aa)bei bebauten Grundstücken – auch im Außenbereich - die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, bb)bei unbebauten Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, cc)bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, wird das Kirchengebäude als eingeschossiges Gebäude behandelt, soweit in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Baumassenzahl bzw. die Gebäudehöhen bestimmt sind, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und oder tatsächlich vorhandene Berechnungswert nach Buchstabe a) oder b), bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport- und Campingplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe), wird ein Vollgeschoss angesetzt. (5) (4) g) f) e) d) c) 4 Satzung Abschnitt III Schmutzwassergebühr In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in § 4 bestimmten Beitragsmaßstabes und des in den §§ 5 und 5a festgelegten Beitragssatzes zu ermitteln. Durch Zahlung des Ablösebetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 10 Ablösung Der Schmutzwasserbeitrag bzw. der Kostenersatz für Übergabeschächte werden durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das Gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung. 6 14 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 15 Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 7 (3) Die Berechnung des Wasserverbrauchs nach Abs. 2 a) erfolgt auf der Grundlage der Angaben der für den Wasserbezug zuständigen Stelle Bestimmung der Entwässerungssatzung der Anschluss nicht hergestellt wurde. (4) (6) Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Antrag ist nach Ablauf dieses Zeitraums innerhalb von zwei Monaten bei der VG einzureichen. Für den Nachweis gilt Absatz 4 Satz 2 bis 5 sinngemäß. Die VG kann von den Abgabepflichtigen zum Nachweis der eingeleiteten oder abzusetzenden Abwassermenge (sowie des Verschmutzungsgrades) amtliche Gutachten verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Gebührenpflichtige. (5) Die Wassermengen nach Absatz 2 b) hat der Gebührenpflichtige der VG für den abgelaufenen Bemessungszeitraum innerhalb des folgenden Monats schriftlich anzuzeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen muss. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Die VG kann verlangen, dass von ihr anerkannte Abwassermengenmessgeräte auf Kosten des Gebührenpflichtigen eingebaut werden. Wenn die VG auf solche Messeinrichtungen verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wassermenge prüfbare Unterlagen verlangen. Die VG ist berechtigt, die Wassermengen zu schätzen, wenn diese auf andere Weise nicht ermittelt werden können. Hat ein Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Wassermenge von der VG unter Zugrundelegung des Verbrauchs des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt. (7) (2) (1) Die für das betreffende Kalenderjahr geltenden Gebührensätze sind in der Anlage 1 der Beitrags- und Gebührensatzung festgesetzt. Der Gebührensatz für die Benutzung der zentralen Schmutzwasseranlage wird mit einer 3-jährigen Gebührenkalkulation festgesetzt. § 14 Gebührensatz (3) § 15 Gebührenpflichtige Eine Mindestgebühr als Mengengebühr wird erhoben, wenn die in § 13 Abs. 2 c) genannte Mindestmenge Schmutzwasser nicht eingeleitet wird. (1) Gebührenpflichtig ist, wer die mit der jeweiligen öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt (Benutzer). Gebührenpflichtig ist auch der Eigentümer. Wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, tritt an dessen Stelle der Erbbauberechtigte des angeschlossenen Grundstücks. Gebührenpflichtige sind außerdem Nießbraucher oder sonstige zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte. Mehrere 9 (2) (1) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen, so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich der VG schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der VG sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. § 20 Anzeigepflicht (3) a) b) c) d) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden. § 13 Absatz 4 Satz 1 die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge für den abgelaufenen Bemessungszeitraum nicht innerhalb des folgenden Monats anzeigt; § 12 Absatz 4 Satz 2 und 3 die erforderlichen Wasserzähler oder Abwassermengenmessgeräte nicht einbaut; § 19 Absatz 1 und 2 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt und die erforderliche Unterstützung nicht leistet; § 20 seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt. Ordnungswidrig im Sinne von § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 22 Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 13a Abs.1 des KAG LSA können Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach der Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder teilweise gestundet werden. Ausgehend von einer Durchschnittsgröße der nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstücke im Gebiet der öffentlichen Einrichtung Axien mit 889,39 m² gelten derartige Wohngrundstücke, die 30% oder mehr über der Durchschnittsgröße liegen als übergroß. Derartige in diesem Sinne übergroße Wohngrundstücke werden nur bis zu einer Fläche, welche die durchschnittliche Wohngrundstücksgröße um 30% überschreitet herangezogen. § 21 Billigkeitsregelungen Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalenderjahres die Abwassermenge um mehr als 50 % der Abwassermenge des Vorjahres erhöhen oder ermäßigen wird, so hat der Abgabenpflichtige hiervon der VG unverzüglich Mitteilung zu machen. (1) (1) (1) (2) § 23 ………………………………………… Bürgermeister der Trägergemeinde ………………………………………….. ………………………………………….. Dieser Gebührensatz gilt bis zur Neufestsetzung. für die Grundgebühr (§ 12) für die Mengengebühr (§ 13) Der Gebührensatz für die Benutzung der zentralen Schmutzwasseranlage für die öffentliche Einrichtung Axien beträgt Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührensatzung der VG Annaburg-Prettin ……………………………………………….. Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses Diese Abgabensatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin in Kraft. § 16 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht taggenau auf den neuen Verpflichteten über. Wenn der bisher Verpflichtete die Mitteilung über den Wechsel (§ 20 Absatz 1) versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der VG entfallen, neben dem neuen Verpflichteten. Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten Wassermengen erhoben wird (§ 13 Absatz 2 Buchstabe a), gilt die Ableseperiode für den Wasserverbrauch als Erhebungszeitraum. (2) Die Gebühren sind in zweimonatigen Teilbeträgen am 15. Februar, 15. April, 15. Juni, 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember zu entrichten, soweit im Gebührenbescheid kein anderer Fälligkeitstermin angegeben ist. Die VG ist berechtigt, andere Institutionen mit der Gebührenerhebung in ihrem Namen zu beauftragen. (2) (3) Die Abgabepflichtigen und ihre Vertreter haben der VG jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. Die VG kann an Ort und Stelle ermitteln. Sie kann sich hierfür auch der Mitgliedsgemeinden bedienen. Die zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen und in erforderlichem Umfang zu helfen. (1) (2) § 19 Auskunftspflicht Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften Der Gebührenanspruch wird durch Gebührenbescheid geltend gemacht. Die Gebühren können zusammen mit anderen Abgaben erhoben werden. (1) § 18 Veranlagung und Fälligkeit Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei Neuanschluss oder Aufgabe des Anschlusses im Laufe eines Kalenderjahres sind es die vollen Benutzermonate. Im Einzelfall kann die VG bei Abwassergroßeinleitern eine monatliche Abrechnung vornehmen. (1) § 17 Erhebungszeitraum Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen ist oder von dem Grundstück der zentralen öffentlichen Abwasseranlage Abwasser zugeführt wird. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird oder die Zuführung von Abwasser endet. (2) Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Mieter und Pächter haften für den Ihnen zurechenbaren Anteil der Gebühr, sofern sie nicht selbst Gebührenschuldner sind. 8 Satzung § 24 Inkrafttreten (1) Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach § 71 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 (GVBl. S. 710) i. V. m. §§ 53 – 59 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2000 (GVBl. LSA, S. 594) in der jeweils geltenden Fassung ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 5,00 € und höchstens 500.000,- € angedroht und festgesetzt werden. (2) Die zu erzwingende Handlung kann auch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen vorgenommen werden. (3) Das Zwangsgeld und die Kostenersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Zwangsmittel 10 16 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 17 Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bethau für das Haushaltsjahr 2009 1. Haushaltssatzung auf 130.400 € auf 130.400 € auf 119.800 € auf 119.800 € festgesetzt. Aufgrund der Übergangsvorschriften des Artikel I § 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land SachsenAnhalt vom 22.03.2006 (GVBl. LSA Nr. 10/2006 vom 28.03.2006) in Verbindung mit § 92 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA Nr. 43), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005, hat der Gemeinderat am 28.01.2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme in der Ausgabe im Vermögenshaushalt in der Einnahme in der Ausgabe § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 30.000 € festgesetzt. §5 Die für Gemeinschaftsaufgaben zu entrichtende Verwaltungsumlage je Einwohner beträgt 162,47 € zuzüglich einer investiven Umlage je EW in Höhe von 2,55 €. 200 v. H. 300 v. H. 300 v. H. §6 Die Steuerhebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer §7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 97 der GO LSA bis zu einem Betrag von 1.100 € im Einzelfall gelten als unerheblich. Die Bestätigung darüber liegt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder des Bürgermeisters der Trägergemeinde. Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den festgesetzten Betrag von 1.100 € überschreiten, bedürfen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Bethau, 16.03.2009 Bürgermeister II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Bethau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr. 03/2009 am 28.01.2009 vom Gemeinderat beschlossen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs. 3 Satz 1 GO LSA in der Zeit vom 08.04.2009 bis 20.04.2009 zur Einsichtnahme im Rathaus Annaburg, Kämmerei, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Bethau, 16.03.2009 Bürgermeister 18 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Herzlichen Glückwunsch den Jubilarinnen und Jubilaren der Verwaltungsgemeinschaft zum Geburtstag. Wir wünschen Gesundheit und Wohlergehen und noch viele schöne Jahre im Kreis ihrer Lieben. Unsere Gratulation gilt auch allen Nichtgenannten. Namentlich aufgeführt sind die 70. und 75. sowie ab dem 80. Lebensjahr jeder Geburtstag. Ihren Geburtstag in der Zeit vom 11. April bis 10. Mai 2009 begehen. LABRUN 70 Jahre 24.04. Roick, Frieda 75 Jahre ANNABURG 82 Jahre 13.04. Götze, Werner 86 Jahre Steinke, Paul 70 Jahre 15.04. Hanisch, Margot 82 Jahre Kübelstein, Ilse 75 Jahre 19.04. Schubert, Rudolf 70 Jahre 20.04. Pischel, Rudolf 81 Jahre 21.04. Lehmann, Heinz 87 Jahre Scheibe, Gerhard 86 Jahre 27.04. Hahn, Paula AXIEN 13.04. Michel, Erika 09.05. Plage, Edith Obst, Hans 88 Jahre 01.05. Lehmann, Erna 80 Jahre 10.05. Mezker, Sofia 81 Jahre 82 Jahre 80 Jahre 96 Jahre 70 Jahre 88 Jahre 90 Jahre 84 Jahre 80 Jahre 70 Jahre 89 Jahre 82 Jahre AXIEN OT GEHMEN 20.04. Kirchhof, Hetta ANNABURG 80 Jahre OT Löben/Meuselko 07.05. Schmager, Rudolf 75 Jahre PLOSSIG 19.04. Töpper, Erna 05.05. Meißner, Luise 89 Jahre 81 Jahre ANNABURG OT PURZIEN 75 Jahre 12.04. Naumann, Herta 89 Jahre 80 Jahre GROss NAUNDORF 20.04. Bujack, Lidy 75 Jahre 88 Jahre 30.04. Binder, Reinhilde 81 Jahre 90 Jahre 08.05. Kastner, Ruth 75 Jahre Mitteilung an alle Jubilarinnen und Jubilare Wenn Sie Ihren 70., 75., 80. und ab dem 80. Lebensjahr jeden Geburtstag begehen und nicht der Wunsch nach einer Veröffentlichung in der Presse besteht, melden Sie sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg–Prettin, 03 53 85/7 02 22, Frau Becker oder Frau Opitz und teilen Sie uns das mit. Opitz Dem Ehepaar zum Fest der Goldenen Hochzeit 50. Ehejubiläum Horst und Brigitte Herbrich 28. März 2009 in Prettin Ehrung zum PRETTIN 13.04. Ziehe, Harald 23.04. Schreier, Walter 26.04. Assmus, Ilse Schenk, Helene 28.04. Höcke, Eckhard 30.04. Zumpe, Erich 01.05. Granzow, Ruth 04.05. Wiegand, Ruth 06.05. Weiland, Anni 07.05. Saleschke, Ernst 08.05. Franz, Else LEBIEN 12.04. Hanke, Irmgard 28.04. Katens, Alfred 03.05. Döring, Joachim Ehrung zum Ehejubiläum im März 2009 Ehejubiläum im April 2009 Dem Ehepaar zum Fest der Goldenen Hochzeit 50. Ehejubiläum Otto und Ottilie Dietrich 4. April 2009 in Axien 50. Ehejubiläum Joachim und Elfried Schurig 23. April 2009 in Annaburg 50. Ehejubiläum Manfred und Ilse Duscha 25. April 2009 in Prettin herzliche Glückwünsche. Mögen Ihnen noch viele gemeinsame und glückliche Ehejahre beschieden sein. Standesamt VGem Annaburg-Prettin IMPRESSUM Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Redaktion: Redaktionskollegium Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Tel. (03 53 85) 7 02 22 Ansprechpartner: Frau Opitz E-Mail: [email protected] Gestaltung, Satz, Anzeigenannahme, Druck: Druckerei "Elbe-Elster-Anzeiger" GbR, Annaburger Str. 2, 06917 Jessen, Telefon: (0 35 37) 26 40 23 • Fax: 26 40 66 E-Mail: [email protected] Übernahme von Anzeigenentwürfen nur nach vorheriger Rücksprache. Für die Richtigkeit telefonischer, mündlicher oder handschriftlicher Aufträge übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die veröffentlichten Zuschriften von Privatpersonen und Vereinen geben die Meinung der Einsender wieder, nicht unbedingt die der Redaktion. Alle Einsendungen sollten sachlich richtig sein. Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtsblattes, welches am 12.05.2009 erscheint, ist Freitag, der 01.05.2009. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Verf.-Nr.: 611-11 WB 4019 Dessau-Roßlau, den 18.03.2009 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung BESCHLUSS Gemäß § 64 i. V. m. § 54 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), i. V. m. § 4 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) ergeht folgender Beschluss: 1. Der Freiwillige Landtausch Zusammenführung Düßnitz, Eigenheim Gemeinden Düßnitz, Annaburg Gemarkung Düßnitz, Annaburg Landkreis Wittenberg wird hiermit angeordnet. 2. Dem Freiwilligen Landtausch Flurstücke: Gemarkung Düßnitz Flur 1 Gemarkung Düßnitz Flur 1 Gemarkung Annaburg Flur 6 Gemarkung Annaburg Flur 9 unterliegen folgende 19 sichtlich, aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses – beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 3,3976 ha. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 3. Am Freiwilligen Landtausch sind beteiligt: Im Auftrag Flurstück 67/5 Flurstück 68/9 Flurstück 45 Flurstück 67/1 – als Teilnehmer die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke – als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben. BEGRÜNDUNG Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass dieser sich verwirklichen lässt. Die Antragsberechtigung liegt vor, es besteht selbstständiges Gebäudeeigentum. Das Eigentum am Grund und Boden soll dem Eigentum an den Gebäuden zugeordnet werden. Der freiwillige Landtausch dient den Zielen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und erweist sich im übrigen nach der Abwägung aller Umstände als zweckmäßig und notwendig. AUFFORDERUNG ZUR ANMELDUNG UNBEKANNTER RECHTE Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch er- Teichmann Der vorstehende Beschluss liegt in der Stadtverwaltung Jessen – Schloßstraße 11 – 06917 Jessen Verwaltungsgemeinschaft "Annaburg-Prettin" – Torgauer Straße 52 – 06925 Annaburg sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstraße 31 (zu erreichen über Hobuschgasse/Nantegasse), 06844 Dessau-Roßlau, zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Im Auftrag Krosch Nachruf Mit aufrichtiger Anteilnahme haben wir zur Kenntnis genommen, dass unser langjähriger und ehemaliger Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Annaburg Heinz Rühlicke im Alter von 72 Jahren verstorben ist. Wir trauern um einen geschätzten und engagierten Mitarbeiter, der als Vorstandsvorsitzender die Jagdgenossenschaft Annaburg aufgebaut hat. Unseren Dank für seine jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Jagdgenossenschaft Annaburg Wellness und Gesundheit in einer Hand! Farbmassage zum Verwöhnen, geführte Entspannung, Basenfasten zur Entschlackung, Ernährungsberatung, Gesundheitsberatung, Ursachenauslöschung mit Auditing. Terminvereinbarung unter 01 62/4 26 39 30 private Gesundheitspraxis Michaela Stahlberg Dipl. Gesundheitspraktikerin Baderhag 3, 06917 Jessen/Elster 20 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Verf.-Nr.: 611-12 WB 3029 Dessau-Roßlau, den 16.03.2009 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung BESCHLUSS Gemäß § 64 i. V. m. §§ 56 ff. des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der jeweils gültigen Fassung ergeht folgender Beschluss: 1. Der Bodenordnungsverfahren – Prettin, Kadaverhaus Gemeinde: Prettin Gemarkung: Prettin Landkreis: Wittenberg wird angeordnet. 2. Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstücke Prettin 7 257, 262, 266/2, 540 Das Bodenordnungsgebiet umfasst eine Fläche von 10,7303 ha. Die Fläche ist auf der zum Beschluss gehörigen Gebietskarte vom 09.03.2009 orangefarbig umrandet. 3. Am Bodenordnungsverfahren sind beteiligt: – als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten. Sowie die Inhaber von Nutzungs- und Besitzansprüchen an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken. – als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben. BEGRÜNDUNG Der Gebäudeeigentümer hat die Zusammenführung von Boden und Gebäudeeigentum in Prettin beantragt. Die Antragsberechtigung wurde festgestellt. Es besteht nach § 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) Regelungsbedarf, da getrenntes selbstständiges Eigentum an Grund und Boden sowie Gebäuden vorliegt. Die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens erweist sich nach Abwägung aller Umstände als zweckmäßig und notwendig, da noch keine Einigung zwischen den Beteiligten erreicht werden konnte. Das Verfahren wurde Finanzamt Wittenberg Bekanntmachung über die Offenlegung der Schätzungsergebnisse (§ 13 BodSchätzG) Die Schätzungsergebnisse (§ 11 BodSchätzG) in der (den) Gemarkung(en) Premsendorf werden in der Zeit vom 11.05.2009 bis 10.06.2009 in den Diensträumen der Bewertungsstelle des Finanzamtes Wittenberg offengelegt. Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist an folgenden Tagen zur Erteilung von Auskünften im Finanzamt anwesend: Dienstag, den 09.06.2009 sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (0 34 93/347-343) Offengelegt werden Schätzungsergebnisse, die in den Schätzungsurkarten und den Feldschätzungsbüchern niedergelegt worden sind. Sie umfassen die Feststellungen zu auf den erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung des Zusammenführungsauftrages abgegrenzt. Hierbei wurden Flurstücke einbezogen, welche für eine Regelung hinsichtlich vorhandener Wegeflurstücke und deren Anbindung unbedingt notwendig sind. AUFFORDERUNG ZUR ANMELDUNG UNBEKANNTER RECHTE Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung – beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosen Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag Mende Der vorstehende Einleitungsbeschluss mit Gebietskarte liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, 06844 Dessau-Roßlau, Kavalierstraße 31 (zu erreichen über Eingang Hobuschgasse) zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Im Auftrag Ahlers den landwirtschaftlichen Kulturarten (§ 2 BodSchätzG), Beschreibungen des Bodens durch Klassen (§ 3 BodSchätzG), Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) und Abgrenzungen der geschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen (§ 5 BodSchätzG). Die Bekanntgabe der Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung für Eigentümer und Nutzungsberechtigte wird durch "Öffentliche Bekanntgabe" (§ 122 Abs. 3 und 4 AO) bewirkt. Gegen die Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betroffenen Flächen als Rechtsbehelf der Einspruch (§ 347 bis 368 AO) gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung zu. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des 09.07.2009 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt wurde. Jahn Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Schießwarnungen Müllabfuhrtermine 2009 für den "Militärischen Sicherheitsbereich Annaburger Heide" (MSB AH) 1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet werden an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt. Schießwarnung Nr. 15/09 Tag Di Mi Do Fr Datum 07.04.09 08.04.09 09.04.09 10.04.09 Sperrzeit 08.30 – 15.00 Uhr 08.30 – 15.00 Uhr Keine Nutzung Keine Nutzung Sperrbereich A A A A Bemerkung Datum 13.04.09 14.04.09 15.04.09 16.04.09 17.04.09 Sperrzeit Keine Nutzung Keine Nutzung 08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr Sperrbereich A A A A A Bemerkung Datum 20.04.09 21.04.09 22.04.09 23.04.09 24.04.09 Tag Mo Di Mi Do Fr Datum 27.04.09 28.04.09 29.04.09 30.04.09 01.05.09 Sperrzeit Keine Nutzung Keine Nutzung 08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 16.00 Uhr Keine Nutzung Sperrbereich A A A A A Bemerkung 2) 3) 4) Sperrbereich A A A A A Restmüll: Papier: Grüner Punkt: Biomüll: Restmüll: Papier: Grüner Punkt: Biomüll: Restmüll: Papier: Grüner Punkt: Biomüll: Bemerkung Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot. Der Sperrbereich A (Scharfschießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet. Im weiteren ist es verboten. – den MSB AH unbefugt zu betreten; – widerrechtliches Aneignen von Munition und Munitionsteilen; – das Berühren von Blindgängern, Munition und Munitionsteilen. Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde/Holzdorf sofort zu melden. Übende Truppen und Inhaber von Berechtigungsausweisen/Sonderausweisen dürfen den MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung durch berechtigtes Personal betreten bzw. befahren. Der übenden Truppe ist jederzeit der Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden Truppen im MSB AH. Bochmann Leutnant u. OffzStOAngel 29.04. 22.04. 15.04./29.04./13.05. 08.04./22.04./06.05. 29.04. 22.04. 16.04./30.04./14.05. 08.04./22.04./06.05. 29.04. 22.04. 17.04./Do., 30.04./15.05. 08.04./22.04./06.05. Orte: Groß Naundorf, Kolonie Schießwarnung Nr. 18/09 Sperrzeit 08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 16.00 Uhr Keine Nutzung Restmüll: Papier: Grüner Punkt: Biomüll: Orte: Gertrudshof, Purzien Schießwarnung Nr. 17/09 Tag Mo Di Mi Do Fr Orte: Axien, Gehmen Orte: Hohndorf, Lebien, Plossig Schießwarnung Nr. 16/09 Tag Mo Di Mi Do Fr 21 30.04. 22.04. 16.04./30.04./14.05. 09.04./23.04./07.05. Ort: Annaburg Restmüll: Papier: Grüner Punkt: Biomüll: 30.04. 09.04. 17.04./Do., 30.04./15.05. 09.04./23.04./07.05. Orte: Löben, Meuselko, Premsendorf Restmüll: Papier: Grüner Punkt: Biomüll: Do., 30.04. 23.04. 17.04./Do., 30.04./15.05. Do., 09.04./24.04./08.05. Orte: Bethau, Labrun, Prettin Restmüll: Papier: Grüner Punkt: Biomüll: 30.04. Do., 09.04. 16.04./30.04./14.05. 09.04./23.04./07.05. 22 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Pressemitteilung Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten • SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, monatliche‚ Zuwendung „Opferrente“ • Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung • Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich) Mo., 27.04., 9.00 – 16.30 Uhr, Rathaus, Sitzungssaal, Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391 / 5 67-50 51, Fax: 0391/5 67-50 60. Hintergrundinformationen: Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994). Im August 2007 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2011 verlängert. Mit demselben Gesetz wurde auch die besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer eingeführt (Opferpension, 250 Euro monatlich). Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung Ärztlicher Bereitschaftsdienst April/Mai 2009 Dienstbereich Annaburg-Prettin 20.04.09 ab 19.00 Uhr Herr Wagner 21.04.09 ab 19.00 Uhr Herr Wagner 22.04.09 ab 13.00 Uhr Herr Wagner 23.04.09 ab 19.00 Uhr Herr Wagner 24.04.09 bis 27.04. ab 13.00 Uhr 07.00 Uhr Herr Wagner 27.04.09 ab 19.00 Uhr DM Weiß, Jessen 28.04.09 ab 19.00 Uhr DM Weiß, Jessen 29.04.09 ab 13.00 Uhr DM Weiß, Jessen 30.03.09 ab 19.00 Uhr DM Weiß, Jessen 30.04.09 ab 19.00 Uhr bis 04.05.09 07.00 Uhr DM Weiß, Jessen 04.05.09 05.0509 06.05.09 07.05.09 08.05.09 bis 11.05. 11.05.09 ab 19.00 Uhr ab 19.00 Uhr ab 13.00 Uhr ab 19.00 Uhr ab 13.00 Uhr 07.00 Uhr ab 19.00 Uhr 12.05.09 ab 19.00 Uhr 13.05.09 ab 13.00 Uhr 14.05.09 ab 19.00 Uhr 15.05.09 bis 18.05. ab 13.00 Uhr 07.00 Uhr Änderungen möglich DM Mett, Prettin DM Mett, Prettin DM Mett, Prettin DM Mett, Prettin Tel.: 01520/9 17 00 91 oder 0 35 37/2 03 99 49 Tel.: 01520/9 17 00 91 oder 0 35 37/2 03 99 49 Tel.: 01520/9 17 00 91 oder 0 35 37/2 03 99 49 Tel.: 01520/9 17 00 91 oder 0 35 37/2 03 99 49 Tel.: 01520/9 17 00 91 oder 0 35 37/2 03 99 49 Tel.: 0 35 37/21 22 00 oder 2 03 93 92 Tel.: 0 35 37/21 22 00 oder 2 03 93 92 Tel.: 0 35 37/21 22 00 oder 2 03 93 92 Tel.: 0 35 37/21 22 00 oder 2 03 93 92 Tel.: 0 35 37/21 22 00 oder 2 03 93 92 Tel.: 03 53 86/2 22 12 Tel.: 03 53 86/2 22 12 Tel.: 03 53 86/2 22 12 Tel.: 03 53 86/2 22 12 DM Mett, Prettin Tel.: 03 53 86/2 22 12 FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59 oder 0173/4 08 27 40 FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59 oder 0173/4 08 27 40 FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59 oder 0173/4 08 27 40 FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59 oder 0173/4 08 27 40 FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59 oder 0173/4 08 27 40 zur Freiheitsentziehung erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR) Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h. Kapitalentschädigung gewährt. Seit 1. Januar 2002 (Euro-Einführung) beträgt die Kapitalentschädigung 306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat. Die Nachzahlung zur bereits gewährten Kapitalentschädigung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (oder der Erben – nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung beantragt hatte). Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro). Die stattfindenden Veranstaltungen und Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SEDDiktatur. Zur Entgegennahme der Anträge auf Akteneinsicht sind Mitarbeiter der Außenstelle Halle der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR anwesend. Die Außenstelle Halle der BStU ermöglicht am Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und führt Beratungen zur Antragstellung durch. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 5. Frühlingsball in Annaburg Evangelische Kirchengemeinde Annaburg Gottesdienste Annaburg 10.04. Karfreitags-GD mit AM und Chor 12.04. Oster-Familiengottesdienst mit Singschule 19.04. GD 26.04. Regionalgottesdienst in Annaburg mit Dresdener Salonorchester 03.05. GD mit AM 10.05. GD Groß Naundorf 13.04. Ostermontags-Familiengottesdienst mit anschließendem Osterfrühstück Löben 10.04. 13.04. 10.05. Karfreitags-GD mit AM Ostermontags-GD GD 15.00 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr Premsendorf 12.04. Oster-GD mit Taufe 10.05. GD 14.30 Uhr 09.00 Uhr Purzien 13.04. Ostermontags-GD 09.00 Uhr Regelmäßige Veranstaltungen Frauenkreise: Annaburg: 16.04., 30.04., 14.05. (14.30 Uhr im Pfarrhaus) Löben: 29.04. (15.00 Uhr im Pfarrhaus) Chor: Do., 19.45 Uhr in der Klangwerkstatt, Annaburg, Torg. Str. Landeskirchl. Gemeinschaft: Mi., 19.30 Uhr Pfarrhaus Annaburg Christenlehre: Annaburg, jeden Dienstag (außer Ferien), 15.00 Uhr im Hort Kinderkirche: Groß Naundorf (Kirche): 25.04. (Sa., 9 – 11 Uhr) Väter und Söhne… Für Jungs ist es wichtig, eine gute Beziehung zu ihrem Vater zu haben, das stärkt das Selbstwertgefühl der Kinder, tut aber auch den Vätern und letztlich der ganzen Familie gut. Daher möchten wir Vätern und Söhnen zu einem guten Gemeinschaftserlebnis verhelfen und laden zu einer Paddeltour für Väter und Söhne ein. Wir, das sind E. Bechler und G. Beyer. Wir paddeln (vermutlich auf der Elbe) am WE 06. – 07. Juni. Anmeldungen und Informationen im Pfarramt (03 53 85/2 02 71). +++ Was? Wann? Wo? +++ Der Terminkalender für unsere Gemeinden Axien und Gehmen 09.04. 19.00 Uhr Agapemahl in Axien 11.04. 18.00 Uhr Taizégebet in Axien 13.04. 10.30 Uhr Gottesdienst in Axien 25.04. 17.00 Uhr Gottesdienst in Gehmen 18.00 Uhr Taizégebet in Axien 09.05. 18.00 Uhr Taizégebet in Axien 10.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Axien 16.05. Gemeindefahrt nach Leipzig 30.05. 17.00 Uhr Gottesdienst in Gehmen 18.00 Uhr Taizégebet in Axien Frauenkreis: in Axien am 14.04. / 28.04. / 12.05. / 26.05. – um 14 Uhr Christenlehre: in Axien, Pfarrhaus: Freitag: 17.00 –18.30 Uhr: am 24.04. / 15.05. / 05.06. Was es sonst noch gibt: "Lied-Gut" – jeweils 19.00 Uhr, Pfarrhaus Axien: 23.04. Im Mai fällt das Singen aus! "Lied-Gut" ist keine feste Gemeinschaft. Wer gern ein welt- 23 Am Samstag, dem 25. April, um 20 Uhr, gibt es ein kleines Jubiläum in Annaburg: Im Saal des Gasthauses „Goldener Ring“ findet der 5. Annaburger Frühlingsball statt. Die Musiker vom Dresdner Salon-Streichorchester freuen sich schon auf das Wiedersehen mit vielen Tänzern. Allen tanzfreudigen Mitmenschen unter uns gilt daher die herzliche Einladung zu diesem Abend! Wer die ersten Annaburger Frühlingsbälle miterlebte, wird nicht zögern und sich unter die vom Frühling aufgeweckten Tänzer im schön geschmückten Saal mischen. Zu Beginn steht – wie auch in Wien üblich! – eine Polonaise. Sie ist quasi der Begrüßungstanz des Abends, bei welchem alle Paare verschiedene Formationen bilden. Bei dem eleganten Schreiten über das Parkett kann jeder nicht nur seine Tanzbeine ein wenig „anwärmen“, sondern auch alle Mittänzer begrüßen. Anschließend wird der Saal von einem Wiener Walzer erfüllt. In lockerer Folge lädt uns das Salon-Streichorchester Dresden dann zu vielen Tänzen ein – mit dabei natürlich Walzer, Foxtrott und Tango, aber auch Cha-Cha-Cha, Rumba und Jive. In der Tanzpause gibt es diesmal etwas für das Auge: Tänze in anderer Formation von Annaburgern und Gästen vom Verein Line Dance Club! Für das leibliche Wohl sorgen Jürgen Lehmann und sein Team. Reservierungen sind zu empfehlen (03 53 85/2 04 09). Zur Deckung der Kosten des Abends wird um einen Unkostenbeitrag in Höhe von 12 €, für ALGII-Empfänger für 8 € gebeten. Einlass ist ab 19.30 Uhr. Susann Beyer, Tel. 03 53 85/3 14 32 liches oder auch mal ein geistliches Volkslied singt und Lust hat, dies in einer sangesfreudigen Runde zu tun, ist herzlich eingeladen. Keine Teilnahmegebühr! Taizé-Gebet in der Axiener Kirche. Die leicht zu singenden und eingängigen Taizé-Gesänge sowie die Zeit der Stille laden ein zum Beten, zur Meditation oder zur Ruhe zu kommen. Jede und jeder ist herzlich eingeladen. Weitere Infos bei Almuth Heinze (Tel.: 03 53 86/2 28 24) Termine für Taizé-Gebet – jeweils 18.00 Uhr, Kirche Axien: 11.04. / 25.04. / 09.05. / 30.05. Männerkreis: jeden letzten Mittwoch im Monat 19.30 Uhr in Plossig Männerstammtisch: jeden 2. Dienstag im Monat in Labrun – Beginn 19.30 Uhr in der Gaststätte "Erholung" Adresse: Pfr. Hans-Jörg Heinze Almuth Heinze c/o Pfarramt 06922 Axien • Dorfstraße 10 Tel: 035386/22824 • Fax 03 53 86/6 01 76 Email: [email protected] 24 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 „Stets einfach war dein Leben, treu und fleißig deine Hand, immer helfen war dein Streben, Ruhe hast du nie gekannt. Dein Herz hat aufgehört zu schlagen, du wolltest gern noch bei uns sein. Schwer ist es diesen Schmerz zu tragen, ohne dich wird vieles anders sein.“ In der schweren Stunde des Abschieds durften wir erfahren, wie viel Liebe, Freundschaft und Achtung meiner lieben Lebenspartnerin, unserer herzensguten Mutti, Oma, Uroma und Schwester Ilse Kühnast * 07.01.1925 † 22.02.2009 entgegengebracht wurde. Für die zahlreichen und liebevollen Beweise der aufrichtigen Anteilnahme durch stillen Händedruck, tröstende Worte, Schrift, Blumen und Geldzuwendungen sowie persönliches Geleit zur letzten Ruhestätte möchten wir uns herzlich bedanken. Unser besonderer Dank gilt Nadine Lehnert für die einfühlsamen Worte, ihrem Bestattungsinstitut Korschat für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier, dem Blumenpavillon Thalheim für den schönen Blumenschmuck sowie dem Gasthof Dietze für die Bewirtung im Anschluss. In stiller Trauer Lebenspartner Reginald Richter Tochter Marlies Zickora und Familie Tochter Gudrun Sasse und Familie im Namen aller Angehörigen Klossa/Cottbus/Annaburg, im März 2009 Gemeinde Bethau Sehr geehrte Einwohner, am Samstag, dem 11. April wollen wir wieder traditionsgemäß das Osterfeuer auf der Wiese am Dorfteich anzünden. Hoffentlich können wir endlich mit etwas wärmeren Temperatur rechnen als sie bisher waren. Der Termin unseres Dorffestes hat sich etwas verschoben. Es findet am 13. und 14. Juni wieder auf dem Spiel- und Sportplatz statt. Unser Gemeindeobjekt Dorfstr. 30 (ehemalige Schule) ist zurzeit nicht bewohnt. Es befinden sich dort auch die Räumlichkeiten der Feuerwehr. Neben der Nutzung durch die Feuerwehr können diese Räume auch für anderweitige Veranstaltungen genutzt werden. Dazu ist aber die Absprache bzw. die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. In der Sitzung des Gemeinderates am 28. Januar 2009 erfolgte die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bzw. der Haushaltssatzung für das Jahr 2009. Im Vermögenshaushalt wurden neben den Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr, die Instandsetzung des Spielplatzes, der Ausbau des ländlichen Weges "Herzberger Weg", von der Kreuzung bis zur Gemarkungsgrenze im Bereich des Waldes eingeplant. Der Ausbau soll mit 65 % Fördermitteln im Rahmen des "Ländlichen Wegebaues" erfolgen. Im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme ist der Straßenbau im Bereich der Lehmkeite vorgesehen. Der 170 m lange bisherige Betonweg wird 4,20 m breit mit einer 2-lagigen Asphaltschicht ausgebaut. Es erfolgt eine einseitige Muldenentwässerung. Wir hoffen auf eine Förderung von 65 %. Hiermit wünsche ich allen Einwohnern der Gemeinde ein recht schönes Osterfest mit hoffentlich sonnigen Temperaturen. S. Noack Bürgermeisterin Gemeinde Bethau vermietet ab sofort: Separate, ruhige Wohnung in der ehemaligen Schule Erdgeschoss: 3 Zimmer, Küche, Dusche, WC Obergeschoss: 1 Zimmer, Bad Wohnfläche: 96,8 m² Garage, Nebengelass und Garten Miete: 373,00 € + 100,00 € Abschlag Betriebskosten Tel.: 03 53 86/2 35 26 oder 03 53 86/7 02 30 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Veranstaltungsplan "Heidecker Frauen" e. V. Wer so gewirkt im Leben, wer so erfüllte seine Pflicht und stets sein Bestes hat gegeben, für immer bleibt er uns ein Licht. Tief bewegt von der herzlichen Anteilnahme und bezeugender Verbundenheit in der schweren Stunde des Abschiednehmens von meinem lieben Mann, herzensguten Vater, Schwiegervater, Opa, Onkel und Cousin Heinz Rühlicke * 21.10.1936 25 † 11.03.2009 möchten wir allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn für die vielfältigen Beweise der aufrichtigen Anteilnahme recht herzlich danken. Unser besonderer Dank gilt dem Hallenradsportverein Annaburg e. V., dem Forstlichen Gesangverein und der Jagdgenossenschaft Annaburg. In unseren Dank schließen wir ein die Gemeinschaftspraxis D. Müller/Ch. Wagner für die fürsorgliche ärztliche Betreuung, den Blumenpavillon Thalheim, die Gaststätte „Goldener Ring“ sowie Nadine Lehnert und ihr Bestattungsinstitut Korschat für die würdevolle Trauerbegleitung. In tiefem Schmerz Erika Rühlicke Bernd Rühlicke und Familie Annaburg, im März 2009 im Namen aller Angehörigen Und immer sind da die Spuren deines Lebens, Gedanken und Augenblicke. Sie werden uns immer an dich erinnern, uns glücklich und traurig machen und dich nie vergessen lassen. Uwe Quinque * 09.05.1963 † 27.02.2009 In der schweren Stunde des Abschieds durfte ich erfahren, wie viel Freundschaft und Achtung meinem lieben Ehemann entgegengebracht wurde. Für die vielfältigen Beweise der aufrichtigen Anteilnahme möchte ich mich auf diesem Wege bei allen Verwandten, Bekannten, lieben Nachbarn, den Siedlern, den ehemaligen Kollegen, lieben Freunden, Kumpeln, meinen Kolleginnen und Kunden recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank an meine liebe Schwägerin Carola für ihre Unterstützung. In meinen Dank einschließen möchte ich den Blumenpavillon Thalheim, den Gasthof Dietze sowie André und Nadine Lehnert vom Bestattungsinstitut Korschat für die herzliche Begleitung und die liebevoll, berührend gestaltete Trauerfeier. Ort: Prettin, Vereinshaus Hohe Straße 9 Tel.: 03 53 86/2 25 07 Jeden Montag 13.30 – 17.00 Uhr Kreativangebote für Kinder und Erwachsene Kinder machen sich vertraut mit dem Computer Jeden Donnerstag 13.30 – 17.00 Uhr Spiele-Nachmittag z. B. Skip-Bo, Mensch ärgere Dich nicht, Canasta, Scrabble und Würfelspiele Osterfeuer in Löben In der Ortschaft Löben findet am 11. April 2009, 18.30 Uhr, Gaststätte "Zum Ständer"/Sportplatz das traditionelle Osterfeuer statt. Der Sport- und Heimatverein und die Freiwillige Feuerwehr laden dazu recht herzlich ein. Klaus Pöllmann Ortsbürgermeister Einladung! Die Senioren unserer Gemeinde Groß Naundorf sind herzlichst zum nächsten Treffen eingeladen. Termin und Ort: Dienstag, der 21. April, 14.00 Uhr in unserem Rentnerraum Der Kindergarten unserer Gemeinde übt für uns ein Programm ein und die Kleinen sind schon eifrig beim Lernen, um den Opis und Omis ihr Können zu zeigen. Selbstverständlich ist Zeit für Kaffee trinken und auch zum Austauschen der Neuigkeiten im Ort. Also Termin frei halten und kommen! Edelgard Schmager In stiller Trauer Andrea Quinque Annaburg, im März 2009 Lasst Euch in die Welt des Yoga entführen Ich biete an: – Yoga für Erwachsene – Yoga für Kids (ab 3 Jahren) – Yoga für den Rücken – Yoga für Schwangere Yoga erleben und fühlen, hier und überall Katrin Katzer • 06925 Annaburg • Töpferstraße 2 • Telefon: (03 53 85) 3 17 15 Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Prettin-Hohndorf lädt zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, 28.04.2009, 19.00 Uhr in die Gaststätte "Zu den Drei Linden" Prettin ein. Für das leibliche Wohl ist an diesem Abend gesorgt. Teilnahmeberechtigt sind alle Grundeigentümer der Fluren Prettin und Hohndorf. Frodl Vorstand der Jagdgenossenschaft PrettinHohndorf 26 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Einladung zum Tag der offenen Tür Auch in diesem Jahr feiern wir wieder den Weltwassertag der Vereinten Nationen. Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" möchte diesen Weltwassertag traditionell zum Anlass nehmen, einen Tag der offenen Tür im Wasserwerk Groß Naundorf durchzuführen, welcher in diesem Jahr am 22.04.2009 stattfindet. An diesem Tage ist es möglich, das Wasserwerk in Groß Naundorf zu besichtigen. Sie können auch gern an Führungen teilnehmen, in denen Ihnen unsere Mitarbeiter den Weg des Wassers von der Quelle bis zum Wasserhahn erläutern. In der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr finden Führungen für Schulklassen statt. Die Mitarbeiter des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erwarten alle interessierten Bürger/innen und Gäste ab 13.00 Uhr. Die Tore des Wasserwerkes Groß Naundorf sind an diesem Tag bis 16.00 Uhr geöffnet. Kneist Geschäftsführer Fortführung der AG Sport und Spiel Wir bieten jeweils donnerstags von 16 – 17 Uhr eine Sport und Spiel AG für Grundschulkinder an. Für die ersten und zweiten Klassen wird diese in der Turnhalle der Schloßstraße in absehbarer Zeit aus privaten Gründen der Trainerin nicht mehr durchgeführt. Da das Interesse der Erst- und Zweitklässler jedoch sehr groß ist, wünschen wir uns eine Forführung dieser AG. Wir rufen somit alle Eltern oder auch engagierte Annaburger auf, sich mit einer gültigen Trainerlizenz C bei uns in der Grundschule Annaburg zu melden! Für eventuelle Rückfragen stehen wir gern täglich von 8 – 10 Uhr zur Verfügung. Grundschule Annaburg (03 53 85/2 03 12) Ausrangierte Computer bitte nicht entsorgen!!! Sollte es bei Ihnen zu Hause oder in einem bekannten Büro einen Computer geben, der nicht mehr benötigt wird, aber noch funktionstüchtig ist, denken Sie bitte an unsere Grundschulkinder! Schon jetzt bedanken wir uns ganz herzlich für die Bereitstellung eines funktionstüchtigen Computers bei der Familie Groschup. Wir hoffen auf weitere rege Meldungen im Sinne unserer Grundschulkinder Annaburg. Das Team der Grundschule Annaburg Die Sudetendeutschen feiern ihr Frühlingsfest am 3. Mai 2009 im Bergschlößchen in Jessen. Beginn: 14.30 Uhr Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Es laden ein Fr. Schöbel und E. Hohler Wir suchen zur Einstellung zum 01.06.2009 eine/n erfahrene/n Landmaschinenmechaniker/in mit Führerscheinklasse C, CE u. a. zum Führen von schweren Landmaschinen und Mobilbaggern und mit Schweißbefähigung. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. Die Einstellung erfolgt vorerst mit einer 3-jährigen Befristung. Wenn Sie teamfähig sind und selbstständige, engagierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise selbstverständlich für Sie sind, wenn Sie sich in der Lage fühlen, andere Mitarbeiter zu führen und anzuleiten, wenn Weiterbildung und flexible Arbeitszeiten kein Problem für Sie sind, dann richten Sie Ihre ausführliche Bewerbung bitte bis zum 30.04.2009 an den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ Jessen • Ahornstraße 38 • 06926 Kleinkorga Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 2. Elbaue-Wandertag In 4 Wochen ist es wieder so weit. Am Sonntag, dem 10. Mai 2009, gibt es eine Wiederholung unseres Wandertages in der Elbaue. Mit der von uns geplanten Aktion möchten wir auf die Schönheiten der Elbaue hinweisen und für einen Höhepunkt im ländlichen Leben und ein unvergessliches Erlebnis für die Wanderfreudigen sorgen. Unsere Heimat hat mehr zu bieten, als ihr auf den ersten Blick anzusehen ist. Und es gibt wohl keine andere sportliche Freizeitbeschäftigung, die so vielfältig wie das Wandern ist und gleichzeitig die Möglichkeit bietet, Menschen und Natur kennen zu lernen. 27 Die Kleine Radtour (26 km), betreut durch den Verein „Silvergirls“ aus Prettin, führt über die Hirschmühle, zum Gestüt „Am Weinberg“. Dort können Sie eine Erfrischung zu sich nehmen. Weiter geht es, vorbei am „Hohndorfer Wäldchen“ zur Axiener Kirche und, am Kiessee entlang, zurück zum Touristenzentrum. Die Große Wandertour (14 km) wird begleitet vom Wanderverein „Dübener Heide“ Ortsteil Prettin und dem Gesundheitsstudio „Family Gym“ Jessen, Bahnhofstr. 12 – 14. Diese Tour führt am Kiessee entlang über die Brücke, vorbei am Gestüt „Am Weinberg“, durch den Prettiner Wald, bis zur Hirschmühle und an der Elbe entlang zurück zum Touristenzentrum. Die Kleine Wandertour (6 km) führt einmal um den Kiessee. Herr Dr. Simon wird Ihnen viel über die heimische Tierund Pflanzenwelt erzählen und auch Ihre Fragen beantworten. Eine Inline-Skatertour haben wir auch bereits in Planung. Die Streckenführung wurde bereits festgelegt und worüber wir uns sehr freuen ist, dass die AOK Sachsen-Anhalt 10 Paar Inliner an diesem Tag zur Verfügung stellt. Der Startschuss fällt um 10.00 Uhr am Touristenzentrum in Prettin. Ab 9.00 Uhr können die Startkarten für 1,00 € (pro Nase) erworben werden. Gleichzeitig haben Sie die Chance, insofern Sie die Fragen auf den Karten richtig beantworten, einen von vielen tollen Preisen zu gewinnen. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Geschäftspartnern aus Prettin, Annaburg und Jessen bedanken, die uns freundlicherweise diese zur Verfügung gestellt haben. Die AOK Sachsen-Anhalt hat auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernommen und wird an dem Tag mit einem Info-Bus vor Ort sein, um Ihre Fragen zu beantworten und Auskunft zu geben. Die Mitarbeiter der „Löwenapotheke“ Prettin werden sich an diesem Tag für Ihren Blutzucker Zeit nehmen und diesen kostenlos bestimmen, sowie Ihre Fragen rund um die Gesundheit beantworten. Um Ihnen die Entscheidung für die Wahl Ihrer Wanderroute zu erleichtern, möchten wir Ihnen diese kurz vorstellen. Die Große Radtour (40 km), angeführt vom Gymnastikverein „Blau Weiß“ Prettin, wird zuerst auf Reisen gehen. Diese Tour führt über die Hirschmühle, Großtreben, Labrun. Die kleine Kirche in Labrun hat an diesem Tag Ihre Pforten zur Besichtigung geöffnet und die Gaststätte „Zur Erholung“ bietet Ihnen eine Erfrischung an. Weiter geht es nach Plossig, wo das Dorfmuseum für Interessenten geöffnet ist. Von Plossig führt der Weg nach Lebien zur Bockwindmühle, die ebenfalls für Besucher geöffnet ist und vom Jugendclub betreut wird, weiter nach Gehmen und auf dem Elbradweg, vorbei am Kiessee, zurück zum Touristenzentrum Prettin. Beauty Studio „Hautnah“ Ursula Groll Kosmetikerin Neueröffnung seit 03.04.2009 Hauptstraße 37 • 06922 Lebien Geschäft: 03 53 86/6 06 47 • Mobil: 0176/21 65 23 74 … finde den Weg zu natürlich schöner Haut Die Kremsertour ist für all diejenigen, die an diesem Tag die Schönheiten der Natur in unserer Region nicht zu Fuß genießen möchten. Anmeldungen dafür werden noch bis 25.04.2009 unter der Rufnummer: 03 53 86/2 23 51 entgegen genommen. Die Kinderbetreuung, mit vielen Spielideen im Gepäck, übernimmt der Verein „Heidecker Frauen“ e.V. Die Mitarbeiter des DRK Wittenberg werden auch in diesem Jahr die Absicherung aller Touren übernehmen. Ein Dankeschön an dieser Stelle für die bisherige Unterstützung bei der Vorbereitung des Wandertages, sowie auch an alle Vereine, Herrn Dr. Simon, dem Fitnessstudio „Family Gym“. Ohne die Unterstützung und Mitarbeit könnte dieser Tag nicht so organisiert ablaufen. Am Ziel angekommen, erwartet alle Teilnehmer und Gäste ein buntes Programm. Erleben Sie die Elbaue-Musikanten, informieren Sie sich an den Infoständen und nehmen Sie an unseren Wettbewerben teil. Der Sieger des „Froschweithüpfens“ kann sich über ein Essen im Wert von 25,00 € freuen. Beim „HasseröderAuto angeln“ gibt es einen Kasten Bier zu gewinnen, beides gesponsert von der Gaststätte „Zur Erholung“ Labrun. Die Speisen- und Getränkeversorgung übernehmen die Gaststätte „Zur Erholung“ aus Labrun und die Konditorei Pätzel aus Prettin. Lassen Sie sich einfach von der Vielfalt überraschen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 28 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 In diesem Jahr 2009 ist unsere Stadt ANNABURG 670 Jahre alt Anfang des Jahres 1999 waren meine Bemühungen bzw. Nachforschungen endlich von Erfolg gekrönt. Ich bekam von der Außenstelle des Dresdner Staatsarchivs in Wernigerode die schriftliche Mitteilung bzw. eine Kopie einer kirchlichen Urkunde in Latein und die dazu gehörige Übersetzung übersandt. Nach mehrmaligen Besuchen des Archivs war es mir nicht gelungen, eine Urkunde, die belegt wie alt unsere Stadt ist, dort zu finden. Nur durch die Mithilfe der Mitarbeiter des Archivs in Wernigerode wurde dies erst möglich. Nach Erhalt dieser für mich so bedeutsamen Mitteilung war der Fachlehrer für Latein Herr Karl Brünnich damals am Gymnasium Jessen wohnhaft in Holzdorf so freundlich, diese Urkunde auf ihre richtige Deutschübersetzung kostenlos zu prüfen. Er bestätigte mir die Richtigkeit der Übersetzung. Somit ist unser Ort, der damals noch Lochaw hieß neben weiteren 31 Orten unserer jetzigen Region, erwähnt. Deshalb möchte ich zum 670. Jahrestag dieser Urkunde und somit der Ersterwähnung unserer Stadt Annaburg (damals noch das Dorf Lochaw) und der anderen Ortschaften (diese können natürlich älter sein) den Bürgern zur Kenntnis geben: Urkunde über die bekannte Ersterwähnung des Ortes Lochau Im Namen des Herrn Amen, Wir Rudolf von Gottes Gnaden, Fürst von Sachsen, von ..., Westphalen, Graf von Bremen, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall, grüßen im Herrn alle jetzt lebenden und zukünftige Christgläubige, an die vorliegendes Schreiben gerichtet ist. Es ist eine Schilderung der Taten notwendig zum ..., damit nicht spätere Menschen aus Vergeßlichkeit im Stande sein könnten zu brechen die Gültigkeit des früher nach reiflicher Überlegung gefaßten Beschlusses. Das alles geschieht aus Verehrung für Gott, den Allmächtigen, für die heilige Jungfrau Maria die Gottesgebärerin und unser aller Stammväter ... ... und nicht auf das fromme Drängen unseres gläubigen Johannes Erz ... übereignen wir nach vorheriger reiflicher Überlegung der Pfarrkirche in Bretin (Prettin) zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria ..., eine Gemarkung mit Hälfte ... gelegen im Dorf Coswig, damit der göttliche Kult in derselben Kirche vollgültig und vollkommen abgehalten werden kann. Daher wird dem Verwalter der Kirchenkasse der vorher genannten Pfarrkirche von Bretin der zeitweilig einzelne Jahre an den aufgeschriebenen Kirchen tätig war, und zwar: in Zweth, Doberchau, Zulsdorff, Rosenfeld, Delen, Dautzschen, Treben, Labrun, Bethau, Neuendorff, Plossig, Lebin, Zwisicko, Lochaw, Purzin, Loeben, Schweiniz, Jessen, Grabo, Schoeneicho, Battin, Rade, Jorsdorf, Alte Elster, Cleden, Troeben, Jemen, Axien, Tüssnitz, Riddebruch, Hoendorff und Lichtenberg, das Recht zugestanden, daß ihm von den vorhergesagten Gütern für das Backen von Oblaten (Hostien) und für den Meßwein Getreide und Wein zum Aufbewahren und zum Anfertigen des Leibes und des Blutes unseres Herrn Jesus Christus ausreichend in den einzelnen Jahren zur Verfügung gestellt wird. Sooft und wann immer die göttliche Notwendigkeit besteht, ist durch Boten der besagten Kirchen das Benötigte zu allen Zeiten zu holen. Damit aber die Übereignung, die von uns und unseren Nachfolgern nicht gebrochen werden soll, haben wir die vorliegende Urkunde wie oben beschrieben, angefertigt und durch unser Siegel beglaubigen lassen. Zeugen dieser unserer echten Übereignung sind: Ritter Loserus von Refelt, Gerhardus von Welterten, der sich in Bretin aufhält, Johannes Vorsteher in Kemmerck, Ebolo von Rotz, Tixtio von Degenstedte, Otto von Susor unser Notar, und noch viele andere glaubwürdige Zeugen. Gegeben im Jahre des Herrn 1339 am Tag des Herrn, der Quasimodoqeniti (1. Sonntag nach Ostern), besungen wird. Edwin Kretzschmann Dankeschön! Die Mitarbeiter des Jugendclubs "Club House" bemühen sich in jedem Jahr, besonders in den Ferien, um attraktive Höhepunkte für Kinder und Jugendliche. Doch ohne die Unterstützung aus der Bevölkerung oder durch Annaburger Unternehmen wäre manches nicht möglich; fehlt es doch an finanziellen Mitteln. In den letzten Sommerferien stellte sich Friseurin Jana Mahler ohne Honorar zur Verfügung, um alle Mädchen in einer speziellen "Mädchenrunde" zu frisieren und zu schminken. Dazu gab es tolle Stylingtipps. Hocherfreut waren wir alle, als der "Hairsalon" uns dann spontan drei Glasvitrinen überließ, in denen unsere zahlreichen Pokale und Preise perfekt zur Geltung kommen. Dafür bedankten sich die Clubbesucher mit einer kleinen Bastelei. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle noch einmal, wenn auch durch Krankheit etwas verspätet, herzlichen Dank sagen! Für Gebrauchtmöbelangebote an unseren Club sind wir immer dankbar, besonders für strapazierfähige Sitzund Polstermöbel. Im Namen der Mitarbeiter: Rita Taeger Gemeindejugendpflegerin Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Labrun 1159 – 2009 Ein Dorf wird 850 Jahre und das ist für uns ein Anlass dieses Ereignis mit einer mehrtägigen Feier zu begehen. Unser Fest findet statt vom 18. – 21. Juni 2009 Die Festivitäten beginnen bereits am Donnerstag, dem 18. Juni, um 19.00 Uhr mit einer Ausstellung unter dem Motto „Kennen Sie Origami? – Kleine Kunstwerke aus Papier“ in der Kirche Labrun. Umrahmt wird diese von der Blechbläsergruppe des Kirchspiels Prettin unter Leitung von Herrn Bechler. Gleichzeitig wird an diesem Abend eine Bilderausstellung in der Gaststätte „Zur Erholung“ eröffnet. All diejenigen, die sich für die Geschichte Labruns interessieren, sind herzlich eingeladen. Erstmalig wird es am Freitag, dem 19. Juni, um 19.00 Uhr in der Gaststätte einen Heimatabend mit vielen kleinen und großen Überraschungen geben. Am Samstag, dem 20. Juni, um 14.00 Uhr beginnen die Feierlichkeiten mit dem 2. Gaudi-Seifenkistenrennen Aufgrund der großen Resonanz zum Familientag im letzten Jahr haben wir entschieden dieses Rennen nicht erst wieder in zwei Jahren durchzuführen. Der Aufruf geht an alle Bastler und Tüftler ihre Seifenkisten wieder aufzumöbeln bzw. neue aufzubauen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt, egal ob Badewanne, Sofa oder Raumschiff. Nicht nur Kinder und Jugendliche sind gefragt, sondern auch Erwachsene. Mitmachen lohnt sich – es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen. An diesem Wochenende hat Labrun vielfältige Aktivitäten geplant und freut sich auf viele Besucher. Achtung Geflügelhalter! Alle Geflügelhalter sind weiterhin verpflichtet, in ihren Geflügelbeständen die Trinkwasserschluckimpfung gegen die atypische Geflügelpest durchzuführen. Die Ausgabe des Impfstoffes erfolgt zu nachfolgenden Terminen: Wiederholungsimpfungen sind nach Absprache möglich. Bethau: Mittwoch, 15.04. Purzien: Mittwoch, 15.04. Groß Naundorf: Donnerstag, 16.04. Kolonie: Donnerstag, 16.04. Labrun: Freitag, 17.04. Plossig: Freitag, 17.04. Annaburg: Samstag, 18.04. 08.30 09.15 09.00 09.45 08.30 09.15 09.00 – 09.00 Uhr, Gemeindebüro – 10.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus – 09.45 Uhr, Schule – 10.00 Uhr, Gaststätte Strauch – 09.00 Uhr, Gemeindebüro – 10.00 Uhr, Gemeindebüro – 10.00 Uhr, Tierarztpraxis Dr. Barbara Ziegler, Torgauer Straße 120, 06925 Annaburg 29 Eine Woche, in der man uns von einer ganz anderen Seite kennenlernen durfte – das Medienprojekt in der Annaburger Grundschule Am 16. Februar bekam Annaburg Besuch der ganz anderen Art. Das Medienmobil der Medienanstalt Sachsen-Anhalt samt unserer zukünftigen Projektleiter fuhr für eine erlebnisreiche Woche an unserer Schule vor. Die Theorie bestimmte den Montag. So lernten wir, wie eine Kamera aufgebaut ist und funktioniert und was Medien überhaupt sind. Auch über das Fernsehen an sich – über die Öffentlich-Rechtlichen, die Privatsender und Werbung haben wir gesprochen. Wir wurden in vier Gruppen aufgeteilt und mit je einem der vier Medienpädagogen versorgt. So konnte es am Dienstag sofort ans Drehbuchschreiben gehen. Bald mussten unsere Ideen nur noch in Kameraperspektiven eingepasst werden und die Dreherei konnte losgehen. Besonders der gruselige Dachboden unserer schönen alten Schule und die neu eingerichtete Leseecke waren perfekte Hintergründe für unsere vier Filme. Wie man das Mikro hält, die Kamera richtig einstellt und überhaupt das Schauspielern lernten wir direkt beim Drehen. So blieben ein paar Pannen nicht aus – die es jeweils am Ende unserer Filme zu richtigen "Outtakes" gebracht haben. Die sorgten dann bei der Vorführung vor unseren Eltern am 20. Februar meist für das größte Gelächter. Um aber vorgeführt und auf einer echten Film-DVD verewigt werden zu können, mussten unsere Filme am Donnerstag noch geschnitten werden und wir lernten auch, wie man die passende Hintergrundmusik an die richtige Stelle im Film bringt. Allen, die nicht bei der Vorführung dabei sein konnten oder sich für unser Projekt interessieren, sei unsere DVD empfohlen. Für uns wird sie immer eine schöne Erinnerung sein an eine Woche, in der wir zeigen konnten, was wir alles auf dem – nein, besser: immer Kasten haben! (Link: http://www.medienkompetenzzentrum.de) Grundschule Annaburg ����������������������� ������������� ����������������������� ������������������ ������������������� ������������ ���������������������������� ���������������������������� ����������� ���������������������������������� ������������������� �������� ������������������ 30 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Verein für Handwerk, Gewerbe und freie Berufe der VGem. Annaburg e. V. www.gewerbeverein-annaburg.de Der Gewerbeverein Annaburg wünscht allen Kunden, Gewerbetreibenden und Mitbürgern der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin frohe Ostern! Ob Neu-, Jahres- oder Gebrauchtwagen, wir haben bestimmt das passende Schnäppchen für Sie. z.B. den Chevrolet Aveo 1.4 LT 5-türig mit Vollfinanzierung für nur 137,- €* monatlich * mit 2.500,- € Anzahlung = Umweltprämie Wo? Autozentrum Roedler in Annaburg mit M+S Kompletträder, Klimaautomatik, Leichtmetallicfelgen, ZV + FB, Servo, ABS, ele. FH, ele. Außenspiegel beheizbar … Chevrolet. Tel.: 03 53 85/2 14 44 E-Mail: [email protected] Homepage: www.autozentrum-roedler.de Mein großes Plus. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Ein sonniges Osterfest & einen fleißigen Osterhasen wünscht Stamm´s Bierstube 31 Auch in diesem Jahr organisiert der Gewerbeverein Annaburg, zusammen mit den Annaburger Vereinen, das Fest der Vereine am 1. Mai. Ab 10.00 Uhr reges Marktreiben mit vielen Überraschungen, ab 13.00 Uhr Livemusik mit Accord B. 32 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Informationen des SV Grün-Weiß Annaburg e.V. Der Vorstand gratuliert nachträglich Kerstin Kriening, unserer Sportplatzwartin, zum 40. Geburtstag verbunden mit herzlichem Dank für ihre hervorragende Arbeit und die gute Zusammenarbeit! und Drittplatzierter der Vorjahressieger FC Grün-Weiß Piesteritz. Zusätzlich wurde völlig zu Recht der beste Torschütze des Turniers Lars Lehmann prämiert. Am Ende konnten die Annaburger Jüngsten nicht nur wichtige Wettkampferfahrungen sammeln, sondern auch noch einen großen Siegerpokal mit nach Hause nehmen. Das Trainerteam und die mitgereiste Fan-Gemeinschaft bejubelten stolz die Sieger des Bambini -Cups, welcher gleichzeitig als Hallenkreismeisterschaft gewertet wurde. Für Annaburg spielten: Maximilian Müller, Max Griesa, Pepe und Justus Leder (aus Axien), Eric Langhammer (Gr. Naundorf), Philipp Ache, Laurin Liebig, Lars Lehmann (Dautzschen), Jimmy Noack, Jan Wagenknecht (Meuselko)und Moritz Schuschke. Achtung Fans! Die nächsten Heimspiele unserer Männermannschaften: sowie Bernd Müller – dem Coach der 1. Männermannschaft zum 60. Geburtstag am 18.04.2009 und wünscht vor allem viel Gesundheit und Erfolg mit dem Team! Herzliche Glückwünsche übermittelt der Vorstand auch Georg Oechel zum 60. Geburtstag! Annaburger G-Jugend wird Hallenkreismeister beim Bambini Cup 2009 Für die meisten der jüngsten Kicker des Grün-Weiß Annaburg e.V. war es das erste Kräftemessen unter Wettkampfbedingungen. Zur vierten Auflage des von der MZ und dem Jugendausschuss des KFV gesponserten Bambini Cups am 15.03.2009 in der Wittenberger Stadthalle traten acht Mannschaften an. Das Trainerteam (Klaus Klöpping, Mirco Müller und Alexander Griesa) motivierte die Bambinis mit dem Aufruf, vordergründig die Turnierbedinungen und das Umfeld kennenzulernen, Teamgeist zu üben und setzte die junge Mannschaft keinesfalls mit zu hohen Erwartungen unter Druck . Gespielt wurde in zwei Gruppen jeweils acht Minuten. Schon im ersten Gruppenspiel zeigte der Einsatz der Annaburger Kicker mit 5:0 Toren gegen Rot-Weiß Bad Schmiedeberg, dass kein Grund zum Tiefstapeln bestand. Alle Tore schoss Lars Lehmann aus Dautzschen, der schon seit April 2008 bei Grün-Weiß Annaburg trainiert. 18.04. SV GW Annaburg II – SG Dabrun/Rackith 12.00 Uhr 18.04. SV GW Annaburg I – SG Blau Weiß Klieken 14.00 Uhr 26.04. SV GW Abg. A-Jugend – ASG Vorwärts Dessau 11.30 Uhr 02.05. SV GW Annaburg II – Mühlanger SV 13.00 Uhr Alle Spieltermine, Tabellen, Altes und Neues gibt es unter www.sv-gruenweiss-annaburg.de Nachwuchs-Kicker gesucht ! Probetraining beim SV Grün-Weiß Annaburg Liebe Eltern! Sport macht Spaß, hält gesund und macht glückliche Menschen aus euren Kindern. In den weiteren Spielen innerhalb der Gruppe gegen Allemania 08 Jessen (2:0) und SV Seegrehna (2:1) konnten sich die Annaburger mit nur einem Gegentor durchsetzen, so dass dem Gruppensieger ein Einzug ins Halbfinale nichts im Wege stand. Auch hier zeigte sich Lars Lehmann für alle Tore . Der SV Grün-Weiß Annaburg, mit seinen ausgebildeten Trainern, ist eine ideale Anlaufstelle um im Verein Sport zu treiben, neue Freunde zu finden und Erfahrungen fürs Leben zu sammeln. Im Halbfinale traf unsere Mannschaft auf die Trebitzer Bambinis. Nach torlosem Spiel zeigten beim Neun-Meter-Schießen sowohl der Annaburger Torwart Maxi Müller und die Torschützen Lars Lehmann und Max Griesa starke Nerven und machten den Einzug ins Finale perfekt. Jeden Montag (außer in den Ferien), findet ab 16.30 Uhr ein Probetraining für alle fußballbegeisterten Jungen und Mädchen ab 4 Jahre statt. Nach langem Warten, denn es wurden alle Plätze ausgespielt, war es dann endlich soweit für das entscheidende Endspiel gegen den SV Seegrehna, welcher sich im Halbfinale durch die besseren Torleistungen beim Neun-Meter-Schießen durchsetzte. Die erste Chance der Annaburger ergab sich in der 2. Spielminute, die Lars Lehmann jedoch nicht zum Tor vollenden konnte. In der 5. Minute hatten dann erst die Seegrehnaer Kicker Gelegenheit zu einem gefährlichen Angriff aufs Tor, doch Annaburgs Keeper Max Müller hielt souverän. Dem Tor von Lars Lehmann in der 6. Spielminute folgte sofort ein Konter der Gegner, welcher jedoch wieder an der super Leistung von Maxi Müller scheiterte. In der vorletzten Spielminute konnte Lars Lehmann einen Schuss ins lange Eck leider nicht richtig platzieren, so dass es kurz vor Abpfiff noch mal vor dem Annaburger Tor gefährlich wurde. Aber auch hier war der sichere Sieg vor allem wieder dem super Einsatz von Abwehrspieler Eric Langhammer und Keeper Maxi Müller zu verdanken. Informationen zu den Trainingsabläufen und erste Versuche, in einer Gruppe Fußball spielen zu lernen, sind der Inhalt dieses Treffens, zu dem wir euch mit euren Kindern ganz herzlich einladen. Bei der Siegerehrung erhielt die Mannschaft einen neuen Spielball und alle Teilnehmer eine Urkunde und eine Medaille. Zweiter Sieger wurde der SV Seegrehna Auch ältere Kinder bis 14 Jahre können sich noch am runden Leder ausprobieren. Treffpunkt: jeden Montag, 16.30 Uhr, Annaburg Stadion Ansprechpartner: Marco Nohl, Tel.: 0170/8 68 38 79 Klaus Klöpping, Tel.: 03 53 85/2 04 24 Matthias Rohde, Tel.: 03 53 85/3 19 09 Wir freuen uns auf euch! Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Das Coachen ist des Müllers Lust Das Annaburger Trainer-Karussell drehte sich im Spieljahr 2008/09 besonders schnell. Seit der Rückrunde ist nun Bernd Müller tonangebend. Kürzlich führte D. Knape mit dem 59-jährigen Übungsleiter das nachfolgende Interview. Warum lösten Sie unlängst den Chef-Coach Uwe Rohlick ab? Auf Initiative von Uwe wurde das Trainerteam verstärkt, um eine bessere Aufgabenverteilung zu erreichen. Der Vereinsvorstand setzt offenbar auch auf meine Erfahrung, denn der Fußballsport umfasst nicht nur die Komponenten Athletik, Technik und Taktik, sondern auch die Psychologie. Wie auch immer: Wir lassen uns nicht auseinander dividieren! Die Chemie zwischen mit und den Co-Trainern U. Rohlik nebst Harald Hamann sowie dem Team stimmt allemal. Wo wirkte ein Bernd Müller bislang als Fußballspieler und Trainer? Im Nachwuchsbereich spielte ich für die Vereine von Chemie Coswig und Rodleben und bei den Männern verstärkte ich die Vertretungen von Chemie Coswig und der ASG Vorwärts Holzdorf. Bereits 1989 wurde mir bei Grün-Weiß Annaburg eine Trainerfunktion übertragen. Worauf legen Sie besonderen Wert bei der Trainingsarbeit? Obere Priorität haben: Disziplin, Teamgeist und die Freude am Fußballspiel. Ihre Mannschaft startete furios in die Frühjahrsrunde, drei Siege in den ersten drei Punktspielen. Dem Vernehmen nach hat aber das Altkreisderby Jessen-Annaburg (0:1; etwa 600 Zuschauer) noch ein Nachspiel am grünen Tisch. 33 Leider! Stein des Anstoßes war die Mitwirkung des 17-jährigen A-Juniorenspielers Philipp Grundmann aus Steinsdorf, der zuvor für den SV GrünWeiß Linda auf Torejagd ging. Dieser Kicker ist aber noch keine zwei Jahre in unserem Verein, um in der 1. Männermannschaft vom SV Grün-Weiß Annaburg bei Punkt- und Pokalspielen mitzuwirken. Für diesen Passus im DFB-Statut habe ich allerdings kein Verständnis. Welchen Tabellenplatz strebt das Annaburger Trainer-Trio bis zum Saisonende am 13. Juni an? Der Rang 5 liegt im Bereich unserer Möglichkeiten. Mit Sicherheit wird dies kein leichtes Unterfangen, zumal die Stammspieler Christian Korge, Chris Wolfsteller, Carsten Döring und Stefan Reichardt vorerst nicht zur Verfügung stehen. Was wünscht der Chef-Coach aus der Heidestadt Annaburg den Fußballvereinen Blau-Weiß Prettin und der LSG Lebien? Ohne die Spieler wie Wagner, Schulze, Richter, Götze, Thomas, die Gebrüder Pietzsch, C. Döring, Korge, Klose und Klar stehen die Elbestädter auf fast verlorenem Posten. Nun sind Willensqualitäten sowie Zuversicht gefragt. SV 90 Groß Naundorf Der SV 90 Groß Naundorf – Abteilung Volleyball bedankt sich bei allen Fans für die Unterstützung während der Punktspiele, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr Groß Naundorf für die Bereitstellung des Busses, Simone Bösigk für die Betreuung und Verpflegung während der Spiele, bei der Ergotherapie Cornelia Türk sowie beim Masseur Günther Vogel. Ihnen verdanken wir den Aufstieg in die Landesliga. SV 90 Groß Naundorf Der Vorsitzende Denn der Wille versetzt bekanntlich Berge, und die Hoffnung stirbt zuletzt. Den wackeren Lebienern möge der Wiederaufstieg in die Kreisoberliga gelingen, auch und gerade wegen der brisanten Derbys gegen die Prettiner im folgenden Spieljahr 2009/10. 34 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Storchennester hergerichtet Nachruf Der Annaburger Hallenradsportverein nimmt Abschied von Heinz Rühlicke, der als langjähriges und sehr engagiertes Vereinsmitglied die Entwicklung des Hallenradsports in Annaburg über Jahrzehnte mitbestimmt hat. Heinz Rühlicke ist im Jahr 1951 Mitglied in der damaligen BSG "Traktor" Annaburg geworden. Durch seine sportlichen Leistungen im 6-er Kunstradfahren und im Radball hat er es zu mehreren Meisterschaftsehren gebracht. Aus gesundheitlichen Gründen musste er seine sportlichen Aktivitäten jedoch immer weiter einschränken. Anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Annaburger Radsports im Jahr 2000 trat er letztmalig in einem 3-er Reigen öffentlich auf. Heinz Rühlicke leistete in all den Jahren eine vorbildliche Vereinsarbeit. Mehrfach war es seiner Initiative zu verdanken, dass der Hallenradsport in den 70-er und 80-er Jahren nicht aufgelöst wurde und somit heute noch besteht. Im Monat März trafen sich Naturschutzfreunde zu einem Einsatz in Annaburg. Unter Leitung von Klaus Nehring, der NABU – Fachgruppe Ornithologie Jessen, wurden die drei im Ort vorhandenen Nisthilfen für Störche hergerichtet. Diese erhielten eine Unterlage aus vorgeflochtenen Weidenringen. Voraussetzung zur Montage in luftiger Höhe war der Einsatz von Technik. Für die Unterstützung und Mithilfe möchten wir uns recht herzlich bei den Helfern der Freiwilligen Feuerwehr Annaburg und der Öko- Tour bedanken. Interessenten können die Nisthilfen in der Baderei, am Forstwiesenweg und am Mühlenende (Bauhof) entdecken. Jahrelang war er als Hauptkassierer und von 1995 bis 2007 als Vorsitzender des AHRSV tätig. Mit viel Fleiß und Engagement leistete er eine sehr gute Arbeit, die seitens des Deutschen Sportbundes mit Auszeichnungen mehrfach Anerkennung fand. Mit dem gesundheitsbedingten Rücktritt als Vorsitzender im Jahr 2007 blieb Heinz Rühlicke mit seinem Verein eng verbunden. Als Ehrenmitglied hat er bis zuletzt alle Aktivitäten des Vereins verfolgt und diese in einer Vereinschronik dokumentiert. Heinz Rühlicke war durch seine freundliche und aufgeschlossene Art bei seinen Mitmenschen allgemein beliebt. Im Verein wurde er stets geachtet und anerkannt. Der Annaburger Hallenradsportverein sagt nochmals Danke für all die geleistete Arbeit im Annaburger Hallenradsport. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Annaburger Hallenradsportverein e. V. – Vorstand – Danksagung Danke sagen wir all denen, die zum Abschied unseres Vaters Willi Hache * 22.06.1928 † 13.02.2009 ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. In stiller Trauer Deine Kinder Bringfriede, Olof und Corda Prettin, im März 2009 Wollen wir hoffen, dass auch die Störche unsere mühselige Arbeit erkennen und die Nester annehmen. In früheren Zeiten brüteten bereits schon einmal Störche auf dem Mühlengebäude. Aber auch im Juni 2000 war ein Storchenpaar in der Baderei zu beobachten. Die Freude über die Ankömmlinge währte nur kurz. Nachdem das Männchen die vorgeflochtenen Ruten aus dem Nest warf, flog das Paar aufgeschreckt durch das Feuerwerk anlässlich des Heimatfestes wieder weg. Detlef Schulze Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 35 Schloss Lichtenburg informiert: Die Gründung des Wahlpflichtkurses der Klasse 9a von der Sekundarschule Annaburg (Modellbau Elbfähre Prettin) Eines Tages kam unser Klassenlehrer M. Weiß zu uns und fragte, ob wir Lust hätten an dem Projekt teilzunehmen. 8 Schüler, das sind: Deborah Vogel/Brade, Mareike Brenner, Maria Tripke, Denis Richter, Philipp Ulrich, Patrick Reinhardt, Sebastian Andrä, und Martin Kreiter haben zugestimmt und am 3. September 2008 mit der Arbeit begonnen. Nachdem wir uns mit den Gegebenheiten im Schloss Lichtenburg und den Mitarbeitern der Caritas vertraut gemacht hatten, ging es zuerst in die Planungsphase. Wir machten uns Gedanken darüber, wie das Modell aussehen sollte. Bei einem vor Ort Termin wurde auch der alte Pythagoras herausgeholt, um die Höhenunterschiede von der Oberkante Elbe bis zum Stoppschild zu vermessen. Die ermittelten Ergeb- nisse wurden später auf das Modell übertragen. Danach arbeiteten wir direkt am Objekt weiter. Zuerst haben wir den Unterbau des Modells aufgebaut, danach folgte das Formen der Flusslandschaft aus Styropor. Weil das Landschaftsmodell naturgetreu aussehen und später auch mal Wasser fließen soll, brauchten wir einen wasserfesten Boden, der aus Eproxyd-Harz hergestellt wurde. Damit das Wasser fließen kann, brauchen wir eine Pumpenstation, die das Wasser in Bewegung hält. Für diese benötigten wir einen Wassersammelbehälter, welchen wir aus einem alten Waschmittelbehältnis zurechtschnitten. Alles schön und gut, aber unsere Fähre muss ja auch schwimmen können, deshalb wurde sie aus Balsamholz gebaut und wasserfest lackiert. Soweit so gut. Wie es weiter geht mit unserem Modell erfahren Sie in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes. Verfasst von Mareike Brenner und Deborah Vogel Wir suchen! Ende 2010 soll die neue Gedenkstätte im Schloss Lichtenburg eröffnet werden. Wir, die Mitarbeiter der Gedenkstätte Lichtenburg, suchen noch nach Materialien für die neue Dauerausstellung. Auch aus der heutigen Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin kamen zwischen 1933 bis 1937 Personen in das damalige Konzentrationslager. Bislang lassen sich für Annaburg 13 und für Prettin 4 Männer mit zum Teil nur sehr wenigen Informationen nachweisen. Wir benötigen für die neue Gedenkstätte auch Ihre Erinnerungsstücke und Informationen aus jener Zeit. Liebe MitbürgerInnen: haben Sie noch alte Dokumente, Fotografien u. ä. von damals in Ihrem Besitz und würden diese gern einem großen Publikum zeigen? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Die Jugendlichen bei der Vermessung Wir hoffen auf Ihre Mithilfe! Herr Langhammer und Herr Löwe Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt KZ-Gedenkstätte Lichtenburg Prettin Schloßstraße 1, 06922 Prettin Tel: 03 53 86/2 23 82 und 0170/5 66 92 22 KREISSÄGE GESUCHT! Wer benötigt seine alte aber noch funktionstüchtige Kreissäge nicht mehr? Der Caritasverband würde sich über diese gebrauchte Maschine freuen, da sie dringend für die Arbeit auf der Lichtenburg Prettin benötigt wird. Bitte melden Sie sich unter: 03 53 86/6 01 68 bzw. 2 21 82 Blick auf die ehemaligen Werkstätten (zukünftige Gedenkstätte) 36 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Handwerk und Gewerbe Prettin Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Osterfest! Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 37 Änderungsschneiderei All meinen Kunden wünsche ich ein frohes Osterfest. Gabriele Steinecke Hinterseer Str. 40 · 06922 Prettin Tel.: 0173/3 87 60 69 Für neue Schuhe und Rucksäcke Soldaten spenden für Waisenhaus in Afghanistan Holzdorf. Eine Spende von 200 EURO erhielt kürzlich das Waisenhaus in Sheberghan in der Provinz Dschuzdschan im Norden Afghanistans von den Soldaten der Einsatzführungskompanie 31 aus Holzdorf. Von den Spendengeldern erhalten 68 Waisenhausbewohner dringend benötigtes Schuhwerk und T-Shirts. „Wir wollen mit den Kindern auf unseren Basar gehen, damit sie sich ihre Schuhe oder Sandaletten selbst aussuchen können. Das Restgeld werden wir zum Nawrus-Fest, dem afghanischen Neujahr, welches im März begangen wird, für sinnvolle Geschenke, wie Rucksäcke, T-Shirts und Schreibmaterial für die Schule verwenden“, sagte Uwe Hermann von der Welthungerhilfe. Bereits im Januar übergab Sven Gückel aus Annaburg während seiner zweiwöchigen Afghanistan-Reise eine Spende in Höhe von 400 EURO an ein Waisenhaus in Mazar-e Sharif. Dieser Betrag stammte vom Tennisclub Jessen, dem Gewerbeverein Herzberg und von Schülern des Herzberger Gymnasiums. Sheberghan und Mazar-e Sharif bieten den derzeit dort lebenden 124 Waisen nicht nur täglich warmes Essen, ein Zuhause und schulische Ausbildung, sondern auch viel Zuneigung und Aufmerksamkeit. Torsten Schöne Für dieses afghanische Mädchen ist ein Basarbesuch in Sheberghan ein großes Ereignis und der Kauf eigener Schuhe ganz besonderes Vergnügen. Foto: Sven Gückel 38 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Fit im Team – der Gymnastikverein Blau-Weiß Prettin e.V. Immer mittwochs um halb acht treffen sie sich – die Frauen des Gymnastikvereins „Blau-Weiß“ Prettin. Und was machen sie da in der Prettiner Turnhalle ? Na sie haben Spaß und bleiben fit! Natürlich absolvieren Sie normalerweise ein einstündiges Trainingsprogramm mit Steppbrettern, Dynabändern, Gewichten oder Noppenbällen oder auch einfach nur auf der Matte am Boden – jedenfalls ist immer für alle Körperzonen etwas dabei und den Schwierigkeitsgrad kann dabei jede Sportlerin selbst bestimmen, denn nicht nur junge, durchtrainierte Frauen können hier mitmachen, die über vierzig Vereinsmitglieder sind sehr gemischt, was das Alter, den Fitnessgrad und die Figur angeht – und das ist auch gut so, denn sie haben alle gemeinsam Freude an der Bewegung in der Gemeinschaft. Im Moment sieht die wöchentliche Stunde etwas anders aus, den wie Prettiner wissen – auch vom Gymnastikverein gibt es immer einen tollen Showteil zum jährlichen Heimatabend. Und dafür haben jetzt die Vorbereitungen begonnen. Also wird zurzeit in der Turnhalle fleißig geprobt und manchmal heiß diskutiert, aber am Ende kommt sicher wieder ein flotter Tanz dabei heraus, der im Festzelt am 5. Juni die Stimmung anheizen wird! Nach dem großen Fest, wenn es dann meistens am Abend in der Turnhalle warm und etwas stickig ist, verlegen sie die Übungsstunde in die Natur. Sie machen Radtouren in die Umgebung oder baden auch mal im nahe gelegenen See. So vergehen die Wochen bis zur Sommerpause mit gesunder Bewegung an der frischen Luft, und nach den Ferien geht es wieder in der Halle weiter, bis kurz vor Weihnachten, dann wird eine schöne Weihnachtsfeier gemacht und eine kleine Pause bis zum Jahresanfang eingelegt. Im Januar findet dann die Jahreshauptversammlung statt und der Verein beschließt, was so alles im Jahr gemacht wird. In diesem Jahr unterstützen die Frauen am 10. Mai wieder den 2. Elbaue-Wandertag, dann kommt das Vereins- und Schlossgartenfest, wo sie natürlich auch am Samstag beim Umzug dabei sind. Im August wird wieder eine Mannschaft für das Drachenbootrennen beim Sommerfest der Kanuten aufgestellt – und so haben die Frauen immer etwas vor und sind mit Spaß dabei – und das nun schon eine ziemlich lange Zeit. Denn als Gymnastikverein haben sie sich im Juni 1990 gegründet, vorher bestanden sie aber bereits seit 1953 als Sektion in der damaligen BSG „Motor“ Prettin zusammen mit Fußballern, Kanuten, Turnern, Hundesportlern, Tischtennisspielern, Reitern, Anglern und einem Spielmannszug. Der Ursprung der Gruppe geht auf den Oktober 1949 zurück, wo von einigen Prettinerinnen eine Frauengymnastikgruppe gebildet wurde. Das Vereinsleben wurde in den vergangenen Jahren immer durch öffentliche Aktionen bereichert, so zum Beispiel im Frühjahr „Trimm Trab in´s Grüne“ von der AOK oder einem Volkswandertag im Herbst und auch weiterhin sind die Frauen für öffentliche Veranstaltungen offen und nehmen gern daran teil. Dafür werden in diesem Jahr neue Jacken angeschafft, die den Verein schon von weiten erkennen lassen. Für diese und andere Anschaffungen, wie zum Beispiel Kostüme für den Auftritt beim Heimatabend oder neue Sportgeräte freut der Verein sich immer über kleine Zuwendungen und Sponsoren. Interessenten können sich bitte telefonisch melden unter 03 53 86/2 27 07. Natürlich können hier auch Frauen anrufen, die gern mitmachen wollen, etwas für ihr Wohlbefinden und ihre Fitness tun möchten und Spaß im Team haben wollen. Diese sind auch herzlich zu einer Probeübungsstunde eingeladen, immer mittwochs um 19.30 Uhr in der Prettiner Turnhalle. Na dann SPORT FREI! Miteinander – Füreinander Volkssolidarität Regionalverband Elbe-Mulde Sozialstation Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an: Der Cowboy und Indianer Tanz 2008 – – – – – – – – Häusliche Krankenpflege Behandlungspflege Urlaubspflege Beratungsdienste Sterbebegleitung Haushaltshilfe Essen auf Rädern Hausnotrufdienst Wir sind ständig erreichbar unter: 0 34 91/40 27 16 oder Diensthandy 01 70/1 22 75 40 • Rooseveltstr. 15 06886 Wittenberg • Rosa-Luxemburg-Str. 108 06917 Jessen • Otto-Heintze-Str. 26 06925 Annaburg Tel.: (03 53 85) 2 02 75 Maschinenschreiben noch traditionell erlernen? Kurs der Volkshochschule in Prettin in Vorbereitung. Tel.: 03 53 86/2 26 12 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Der Deutsche Wetterdienst sucht ehrenamtliche Beobachter Der Deutsche Wetterdienst automatisiert in Rahmen des Projektes „Messnetz 2000“ seine nebenamtlichen Messnetze. Wenn Sie Interesse am Wetter und eine gute Beobachtungsgabe haben, persönliches Engagement sowie hohes Verantwortungsbewusstsein besitzen und außerdem Zeit sowie ein geeignetes Gelände zum Aufstellen der Messgeräte besitzen (Hindernisse: Bäume, Häuser, Sträucher etc. müssen mindestens doppelt so weit von den Messgeräten entfernt sein, wie sie selbst hoch sind. Z. B. ein Baum von H=5m muss 10m entfernt, ein Haus H=7m muss 14m entfernt sein.), dann könnten Sie für uns die / der Richtige sein. Was müssen Sie tun? Jede nebenamtliche automatisierte Niederschlagsstation wird mit einer „Automatischen Meteorologischen Datenerfassungsanlage (AMDA)“ und mit einem Hellmann-Niederschlagsmesser ausgerüstet. Als ehrenamtlicher Beobachter müssen Sie – möglichst um 06.50 Uhr (07.50 Uhr Sommerzeit), es kann aber auch bis zu ca. 1 Stunde früher oder später sein – die Niederschlagshöhe mit dem Hellmann-Niederschlagsmesser messen. Zum Termin 06.50 Uhr ist auch der Erdbodenzustand zu bestimmen und im Winter die Schneedeckenhöhe zu messen. Der Wetterverlauf sollte kontinuierlich mit Beginn und Ende eines Ereignisses festgehalten werden. 39 Alle vom ehrenamtlichen Beobachter erfassten Daten müssen täglich, spätestens in der Zeit zwischen 07.00 und 08.30 Uhr (08.00 und 09.30 Uhr Sommerzeit), über ein Handterminal eingegeben werden, um diese dann über ISDN zur Zentrale des Deutschen Wetterdienstes nach Offenbach zu übertragen. Die Kosten für die Aufstellung und die Datenübertragung trägt der DWD. Als ehrenamtlicher Beobachter erhalten Sie für die Aufstellung des Automaten ein jährliches Gestattungsentgelt und eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die Stromkosten werden pauschal erstattet. Wenn Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, dann wenden Sie sich bitte an: Deutscher Wetterdienst Regionale Messnetzgruppe Leipzig Kärrnerstr. 68 04288 Leipzig Ansprechpartner: Frau Petra Grubitzsch Tel: 03 42 97/98 91 63 Fax: 03 42 97/98 91 74 E-Mail: [email protected] Frau Annette Mieth Tel.: 03 42 97/98 91 65 E-Mail: [email protected] Hellmann-Niederschlagsmesser Niederschlagssensor Danksagung an alle Sponsoren Brandschädel GmbH, Schmidt Gerhard Holzhandel, Putenfarm Korb & Scherf, Landgut Elbeland Axien e.G., Dachdeckermeisterbetrieb Kurch GbR, Metall- und Maschinenbau Nenne, Landmaschinenhandel und Service GmbH Herr Sven Dargel Tel: 03 42 97/98 91 70 E-Mail: [email protected] zukünftigen ABC-Schützen eine anschauliche und gut verständliche Hilfe. Für mehr Spiel und Bewegung in den Pausen sorgen die ebenfalls angeschafften Spielutensilien, wie Moonhopper, Bälle, Softbälle, Springseile und Springbälle. Diese wurden natürlich gleich von unseren Schülern freudig in Empfang genommen. Für Ihr großes Engagement im Rahmen dieser Aktion danken Ihnen nochmals herzlich Die Schüler und Lehrer der GS Prettin Sponsorenaktion „Verkehrssicherer Heimweg“ Wir bedanken uns im Namen unserer Schüler für die Teilnahme an der Sponsorenaktion! Die kindgerecht gestalteten Bücher geben unseren Schülern wertvolle Informationen für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr und sind besonders für unsere 40 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 "Wir" e. V. – Landfrauen helfen sich selbst Frauentreff Annaburg mit Surfstation Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 07.30 – 17.00 Uhr Freitag 07.30 – 14.45 Uhr und nach Vereinbarung Ort: KITA Annaburg (linker Eingang, 2. Etage) Otto-Heintze-Str. 26 15.04. ab 18.00 Uhr Handarbeitsabend Jeder ist gern gesehen 07.05. ab 14.00 Uhr Kreativ für Badezimmer 14.05. ab 14.00 Uhr Wandschmuck für "Jedermann" 19.05. ab 18.00 Uhr Handarbeitsabend 28.05. ab 14.00 Uhr Küchendeko in verschiedenen Variationen stehen immer mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Schauen Sie einfach mal bei uns rein. Kindergeburtstag einmal anders! Auch Geburtstage können bei uns zum kreativen Gestalten genutzt werden. Die "Jessener Tafel" findet Mittwoch von 13.00 - 14.00 Uhr statt. Selbstverständlich können auch alle anderen Tage, je nach ihren Interessen, zum Basteln genutzt werden. Wir Kopierservice Sie können bei uns Ihre Bewerbungs- und behördlichen Unterlagen kopieren lassen! Wir bieten täglich Orientierungshilfe für alle Arbeitssuchenden, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und ermöglichen eine bundesweite Suche von Stellenangeboten im Internet. Zu den in den Monaten April/Mai 2009 geplanten Veranstaltungen laden wir alle arbeitssuchenden Frauen, Mädchen sowie alle interssierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Veranstaltungsplan April/Mai im Frauentreff 2009 07.04. ab 10.00 Uhr Internetfrühstück 15.04. ab 10.00 Uhr Fahrradausflug mit Besuch der Kerzenmanufaktur in Schweinitz 21.04. ab 10.00 Uhr Kaffeeklatsch 28.04. ab 10.00 Uhr Tupperparty 07.05. ab 13.00 Uhr Museumsbesuch Schloss Annaburg 14.05. ab 09.30 Uhr Radtour 20.05. ab 10.00 Uhr Rezepte für die Grillsaison 28.05. ab 10.00 Uhr Internetfrühstück Jeden Donnerstag von 9.30 – 10.30 Uhr AEROBIC! Bewegung und Tanz mit Gudrun Thieme findet 14-tägig dienstags von 17.00 – 18.30 Uhr statt! Angebote des „Kraetivstübchens“ (Markt 29) im April/Mai 2009 (Mo. - Do.: 09.00 – 17.00 Uhr, Fr.: 09.00 – 14 .45 Uhr) 16.04. ab 14.00 Uhr Deko's für den Frühling 23.04. ab 14.00 Uhr Lustige Waldwichtel gestalten 30.04. ab 14.00 Uhr Tischdeko für "Jedermann" Begegnungsstätte der Volkssolidarität Annaburg Veranstaltungsplan für die Monate April/Mai 2009 14.04. 15.04. 16.04. 17.04. 20.04. 21.04. 22.04. 23.04. 24.04. 28.04. 29.04. 30.04. 04.05. 05.05. 06.05. 07.05. 08.05. 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 15.15 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr 14.00 Uhr 08.30 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 12.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 15.15 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 15.15 Uhr 14.00 Uhr 08.45 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 15.15 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr Handarbeitszirkel Karten- und Würfelspiel Kaffeenachmittag Sport mit Frau Koch Sport mit Frau Koch Chorprobe mit Herrn Heß Kreativzirkel Sport mit Frau Koch Abfahrt zum Schwimmen nach Bad Düben Handarbeitszirkel Karten- und Würfelspiel Seniorenfrühstück Kaffeenachmittag Sport mit Frau Koch Sport mit Frau Koch Chorprobe mit Herrn Heß Sport mit Frau Koch Handarbeitszirkel Karten- und Würfelspiel Kaffeenachmittag Sport mit Frau Koch Sport mit Frau Koch Chorprobe Abfahrt zum Kegeln nach Holzdorf Handarbeitszirkel Karten- und Würfelspiel Kaffeenachmittag Sport mit Frau Koch Sport mit Frau Koch Chorprobe mit Herr Heß Sport mit Frau Koch Vorankündigung Anmeldungen: 03 53 85/2 02 75 18.04. Berlin mit der "Panorama-S-Bahn" erleben – Freizeit, Kurfürstendamm, nachmittags Stadtrundfahrt mit der S-Bahn inklusive Kaffee, Kuchen und Stadtführer 19.04. Tagesausflug in die Idylle nach Sittichenbach Mittagessen, musik. Unterhaltung beim "fahrenden Musikanten" bis zum Kaffee, Fahrt zum Süßen See nach Seeburg, Rundfahrt mit der Tschu Tschu Bahn, entlang des idyllischen Ufers des Süßen Sees 01.06. Jubiläumsfest der Volksmusik mit Stefan Mroos, Stefanie Hertel, Monika Martin, Siegfried und Marina u. v. a. in Farsleben bei Magdeburg Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 41 Frühlingskonzert Am Sonntag, dem 19.04.2009, um 15.30 Uhr veranstaltet der forstliche Gesangverein e. V. Annaburg im "Goldenen Ring" ein Frühlingskonzert. Es wirken mit: Herr Horst Baumann Herr Lothar Max Der Chor der Grundschule Annaburg, unter Leitung von Frau Marina Unger Der Forstliche Gesangverein, unter Leitung von Herrn Heinz Geisler Das Publikum wird gebeten fröhlich mitzusingen. Der Eintritt ist frei. Auf zahlreichen Besuch freuen sich alle Mitwirkenden. Es lädt herzlich ein Der Vorstand Pfingstfest an der Rieke in Premsendorf am Pfingstsonntag, dem 31.05.2009 Frühschoppen mit den Elbaue-Musikanten Kreisverband Wittenberg e. V. Außenstelle Jessen Ansprechpartner: Marion Richter, Telefon: 0 35 37/26 47 47 Suchen Sie ein Geschenk ? Wie wäre es mit einem Gutschein für unsere Reisen oder Veranstaltungen! 13.05.2009 14.05.2009 23.-27.05.2009 Beginn: 10.00 Uhr 10.06.2009 Am Himmelfahrtstag, dem 21.05.2009 laden wir alle Ausflugslustigen ab 9.00 Uhr zur Einkehr an die Rieke ein. 16.06.2009 21.06.2009 Für Musik und Getränke sorgen wir, die gute Laune bringen Sie mit. Vorschau: Es laden ein Kulturverein Premsendorf e. V. und Gastwirt Wir stellen Papier her Die Klassen 3a und 3b führten am 03.03.2009 in der Grundschule Annaburg ein Papierprojekt durch. Zur Vorbereitung sammelten wir fleißig unsere Milchtüten. Diese säuberten wir gründlich und ließen sie trocknen, denn wir benötigen sie wieder zur Papierherstellung. Zu Beginn unseres Projekttages erklärte uns Micha vom Joe Clever Team wie alles funktioniert. Alle Schüler hörten aufmerksam zu. Darüber freute sich Micha besonders. Zuerst mussten wir die Milchtüten zerkleinern. Die Teile kamen dann in eine Wanne voller Wasser. Es entstand ein Papierbrei. Mit einem Sieb schöpften wir den Brei heraus. Das nasse Papier wurde dann auf die schnellste Trocknermaschine der Welt gelegt. Sie brauchte nur drei Sekunden. Danach haben wir das Papier vom Sieb abgetrommelt. Am Ende mussten wir es in eine Zeitung legen und 24 Stunden trocknen lassen. Als Papierhersteller erhielten alle zum Schluss noch einen tollen Joe Clever Orden. Aus unserem gewonnenen Papier wollen wir ein Bild zum Muttertag herstellten. Jasmin Knop, Francesco Ryplewitz, Cäcilia Askar Klassen 3 der Grundschule Annaburg Halberstadt-Dom, Domschatz, Stadtrundfahrt mit historischer Straßenbahn ein Urlaubstag im „Wonnemar“ Bad Liebenwerda Besuch des 50. Narzissenfestes in der Steiermark (Auto- und Blumenkorso, Ausflüge ) Besuch in Rheinsberg – Schlossparkführung, Bus, Schifffahrt, Mittagessen auf in den Spreewald... (Kahnfahrt incl. Grillmenü) Operettenrevue „Im weißen Rössl“ in der Staatsoperette Dresden (Unbedingt bis 15.04.2009 anmelden!) 23. – 25.08.2009 3 Tage Mecklenburg und Me(e)hr incl. Besuch BUGA Schwerin, Ozeaneum Stralsund KOMM MIT – SPENDE BLUT 07.04.2009 14.04.2009 16.00 – 20.00 Uhr Schule Prettin Blutspendemobil in Axien Für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines 80. Geburtstages möchte ich mich ganz herzlich bei meinen Kindern, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten bedanken. Lucie Theilemann Annaburg, im Februar 2009 42 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009 Tolle Stimmung bei der Frauentagsfeier in Prettin Viele Frauen aus Prettin und Umgebung waren gekommen. Ein großer Teil davon, wie nun schon seit 20 Jahren, um bei Musik, Tanz und Unterhaltung den Frauentag zu feiern, einige sicher auch einfach aus Neugierde. War doch für diese 20. Feier etwas Besonderes versprochen worden und hatte sich doch bereits herum gesprochen, dass diesmal neue Organisatoren am Werk sind. Diese freuten sich dann auch sehr, dass der Saal des Prettiner Gemeinschaftshauses mit 150 Damen ziemlich voll war, dass die Informationsstände mit Angeboten speziell für Damen reges Interesse fanden und natürlich das zusammengestellte Programm prima ankam. Die Bürgermeisterin Frau Welz eröffnete den Abend und legte nun im zwanzigsten Jahr die Frauentagsfeier in neue Hände. DJ Opi immer wieder kleine Tanzrunden ein. So richtig gut kam auch die kleine Hitparade an, bei der sich manch Dame als inniger Fan von Howard Carpendale oder Wolfgang Petry zu erkennen gab. So manche Rose oder kleines Kuscheltier wurde schmachtend überreicht. Die Rommee-Frauen, denen sie angehört, hatten all die Jahre immer wieder eine schöne Feier organisiert, angefangen mit einer kleinen Runde in der Eisdiele wurde diese im Laufe der Zeit zu einem Höhepunkt für die Prettiner Frauen. In einem kleinen Rückblick erinnerte Frau Götz noch mal an die einzelnen Veranstaltungen. Nun sollte nach Ansicht der Frauen die Jugend mal weiter machen, und so sprach Frau Welz Anfang des Jahres die drei Freundinnen Daniela Friedrich, Aline Pankrath und Sandra Wagner an, die ja schon im Vorjahr mit einer kleinen Modenschau die Frauentagsfeier bereicherten und im Herbst mit der 1. Prettiner Fashion Night zeigten, dass es ihnen Spaß macht, solche Veranstaltungen zu organisieren. DAS Team übernahm diese Aufgabe freudig und hatte sich viel Mühe gegeben, ein buntes Programm zusammen zu stellen, bei dem für Jung und Alt etwas dabei sein sollte. Tolle Kunststücke auf Rädern gab es vom Hallenradsportverien aus Annaburg zu sehen und im Publikum wurde schon kräftig mitgeschunkelt und geklatscht. Die Stimmung stieg noch mehr, als die HWS Springer mit einem ABBA-Medley eine heiße Sohle aufs Parkett legten. Sie kamen nicht ohne Zugabe davon und bekamen einen Extra-Applaus, da sie ganz spontan und ohne Aussicht auf eine Gage zugesagt hatten. Sie meinten, ein wenig Werbung für den Elsteraner Karneval könne nicht schaden und hoffen natürlich, dass sie viele Prettiner in der nächsten Saison in Elster im Publikum begrüßen können. Eine Runde Freibier für die Jungs war dann Dank Steffen Zinsser vom Gemeinschaftshaus aber doch drin. Die Frauen im Saal hielt es zwischen den einzelnen Showeinlagen natürlich nicht auf ihren Plätzen und so legte "OTQSFDIQBSUOFS,BUIMFFO4DIVM[Fr)BVQUTUSr+FTTFO05.ÛHFMO 5FMr'BYr&.BJMLBUIMFFOTDIVM[F!WMIEF Ich bin am 14. März 2009 in der Stadtkirche Prettin auf den Namen Tanja getauft worden. Vielen Dank an meine Familie. Der Inhalt des Amtsblattes ist auch im Internet auf der Seite www.verwaltungsgemeinschaft-annaburg-prettin.de zu finden. Aber auch DJ Ötzi, Modern Talking und Buddy Holly heizten dem Publikum ein, welches am Schluss sogar per Applaus abstimmte und einen Sieger kürte, das waren Al Bano und Romina Power, nicht zuletzt sicher auch deswegen, weil die etwas abgewandelte Version von „Felicita“ live gesungen wurde und das Paar, den Prettiner gut bekannt, doch zu komisch aussah. Auf Wunsch einiger Damen, waren auch noch die Prettiner „Alten Herren“ dabei, denn die Nummer war einfach zu gut, um nur einmal beim Heimatabend im letzten Jahr gezeigt zu werden. Hoffentlich waren nicht zu viele Damen verärgert, dass der angekündigte Men Strip so lange auf sich warten ließ, irgendwann traf er wohl noch ein, anscheinend war die Elbe für ihn bei Nacht ein unüberwindbares Hindernis. Doch die meisten fanden das gar nicht so schlimm und konnten gut auf diesen „erotischen Leckerbissen“ verzichten. Vielleicht hat ja die eine oder andere bei ihrer Heimkehr leicht angeheitert geschaut, ob es bei ihrem Mann zu Hause auch etwas derartiges zu sehen gibt. Spaß und einen schönen Abend hatten wohl alle. Den feierlustigen Frauen sei gedankt für das zahlreiche Erscheinen und die gute Stimmung, der Stadt Prettin für die Unterstützung, den Ausstellern für die finanziellen Mittel und die interessanten Angebote, dem Team vom Gemeinschaftshaus für die gute Bewirtung, DJ Opi für die passende Musik und besonders herzlich allen „Unterhaltungskünstlern“ für die tollen Showeinlagen. Das Team wird sicher auch für die nächste Frauentagsfeier 2010 ein paar Ideen haben.