BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

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BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost",
Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 21.06.2012 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost", Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung
Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow und dessen Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt
Stand: November 1993
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne
Stand: 1992 - 2007
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
Orientierende Luftschadstoffmessungen an
vier verkehrsexponierten Standorten
Stand: 2005
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt
Stand: 2007
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Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten
Stand: 2000
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt
Stand: 12/2007
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
inkl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
Schalltechnische Untersuchung
Stand: 2011
Grünplanerischer Fachbeitrag
Stand: 2012
Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzfachliche Betrachtung
Stand: 2010
Gutachten zu Altlasten/ Altstandorten
Stand: 1993-2011
liegen in der Zeit
vom 03.12.2012 bis 11.01.2013
im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Team Stadtplanung, II. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dienststunden sind auch Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten
während deren im Team Stadtplanung ebenfalls ein Ansprechpartner für sachkundige Auskünfte zur Verfügung steht.
Der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung sind zusätzlich im
Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Entwicklung eines Gewerbegebietes·
Sicherung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße·
Schaffung eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünzuges.
Norderstedt, den 15.11.2012
STADT NORDERSTEDT
- Der Oberbürgermeister gez. Hans-Joachim Grote
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