BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
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BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost", Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 21.06.2012 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost", Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow und dessen Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen: bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993 Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007 Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand: 2005 Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005 Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007 1/2 2 Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000 Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007 Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht Stand: 12/2007 Schalltechnische Untersuchung Stand: 2011 Grünplanerischer Fachbeitrag Stand: 2012 Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzfachliche Betrachtung Stand: 2010 Gutachten zu Altlasten/ Altstandorten Stand: 1993-2011 liegen in der Zeit vom 03.12.2012 bis 11.01.2013 im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Team Stadtplanung, II. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dienststunden sind auch Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten während deren im Team Stadtplanung ebenfalls ein Ansprechpartner für sachkundige Auskünfte zur Verfügung steht. Der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung sind zusätzlich im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt: Entwicklung eines Gewerbegebietes· Sicherung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße· Schaffung eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünzuges. Norderstedt, den 15.11.2012 STADT NORDERSTEDT - Der Oberbürgermeister gez. Hans-Joachim Grote 2/2