Stadt Bochum

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Stadt Bochum
Stadt Bochum
Die Oberbürgermeisterin
An die
Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten
von
Schulverwaltungsamt
Junggesellenstr. 8
44787 Bochum
Herr Fuß
Zimmer: 606
Telefon: (0234) 910-3880
Telefax: (0234) 910-3944
e-mail: [email protected]
www.bochum.de
Bochum, Datum d. Poststempels
Einschulung Ihres Kindes zum Schuljahr 2010/11
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Eltern,
Ihr Kind wird mit Beginn des Schuljahres 2010/11 - 01.08.2010 - schulpflichtig. Die
Schulpflicht umfasst alle Kinder, die in der Zeit vom 01.09.2003 bis zum 31.08.2004 geboren
wurden. Als Erziehungsberechtigte steht Ihnen die Wahl der Schulart (Gemeinschafts-,
Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule) frei.
Dies bedeutet, dass Sie jetzt die Möglichkeit haben, Ihr Kind grundsätzlich bei jeder Bochumer Gemeinschaftsgrundschule, Bekenntnisschule bzw. Weltanschauungsschule
anzumelden. Einen Rechtsanspruch hat Ihr Kind jedoch nur auf Besuch der wohnortnächsten Schule der gewünschten Schulart (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über den Bildungsgang in der Primarstufe - AO - GS vom 23.03.2005). Dies ist für Ihr Kind die
«Anspruchschule» «Teilstandort»
Die wohnortnächste katholische Grundschule ist die «Kath_Grundschule»
Die Entscheidung, ob Ihr Kind die wohnortnächste oder eine andere Grundschule besuchen soll, liegt nun in Ihren Händen. Mit anderen Worten: Der Hinweis auf die
nächstgelegene Schule ist ausdrücklich keine Empfehlung, sondern dient lediglich Ihrer
Information.
Der Rat der Stadt Bochum hat am 13.12.2007 die Errichtung von Grundschulverbünden ab
01.08.2008 beschlossen.
...
-2Es handelt sich um folgende Grundschulverbünde:
1.
Grundschule in der Vöde, Castroper Str. 235,
mit Nebenstandort Max-Greve-Str. 7
2.
Glückaufschule, Bochumer Str. 69/71,
mit Nebenstandort Roonstr,. 1
3.
Lina -Morgenstern-Schule, Bonhoefferstr. 50
mit Nebenstandort Havelstr. 12
4.
Gemeinschaftsgrundschule Von- Waldthausen-Str. 82
mit Nebenstandort Rüsingstr. 15-23
5.
Gemeinschaftsgrundschule Oberstr. 65,
mit Nebenstandort Somborner Str. 22
Sofern auf der Vorderseite dieses Schreibens neben dem Hauptstandort auch der Nebenstandort aufgeführt ist, wurde bei Ihrem Kind der Nebenstandort als wohnortnächste Schule
berücksichtigt.
Im Vergleich zu den Vorjahren musste das Anmeldeverfahren aus technischen Gründen geändert werden, da der bislang hierfür genutzte Großrechner abgeschaltet wird und
uns daher nicht mehr zur Verfügung steht. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Anmeldungen zu den Grundschulen der Stadt ab sofort dezentral durchzuführen. Deshalb bitte ich Sie, den
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beigefügten Vordruck auszufüllen und
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bis spätestens Montag, 31.08.2009, per Brief, Fax oder E-mail der von Ihnen gewünschten Grundschule zukommen zu lassen.
(Sollten Sie die elektronische Form wählen, besteht für Sie die Möglichkeit, den Anmeldevordruck im BoBiNet (www.bobi.net) unter “Download” herunterzuladen. Ein Verzeichnis der Bochumer Grundschulen mit Postanschrift, Tel.-Nr., Fax-Nr. und E-mailAdresse ist beigefügt.)
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Sollten Sie jedoch die persönliche Anmeldung bevorzugen, so besteht die Möglichkeit dazu ausschließlich in der letzten Augustwoche vom 24.08. bis 31.08.2009 .
(Im Interesse des laufenden Schulbetriebs bitten wir Sie, von persönlichen Vorsprachen
zu diesem Zweck außerhalb dieses Termins unbedingt abzusehen).
Sie erhalten anschließend von der Schule hierüber eine entsprechende Bestätigung. Allerdings weise ich ausdrücklich darauf hin, dass
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Ihr Kind mit dieser Anmeldung lediglich erfasst worden ist und die
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eigentliche verbindliche Aufnahme erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens
durch einen formellen Aufnahmebescheid der entsprechenden Grundschule an Sie
erfolgt. Dies wird voraussichtlich im Januar 2010 geschehen.
...
-3Unabhängig davon müssen Sie Ihr Kind in der Zeit von Montag, 21.09.2009 bis Freitag,
02.10.2009 noch persönlich bei der Grundschule Ihrer Wahl vorstellen. Hierzu erhalten
Sie noch eine gesonderte Einladung mit einem genauen Terminvorschlag der jeweiligen
Schule. Dieser dient nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen, sondern ermöglicht es der
Schulleitung auch, sich einen ersten Eindruck über Ihr Kind zu verschaffen. Gemeinsam mit
der später folgenden schulärztlichen Eingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes ist dies
ein unverzichtbarer Bestandteil des Aufnahmeverfahrens. Außerdem besteht während dieses Gesprächs die Möglichkeit, Sie über die bestehenden Betreuungsangebote (“Offene
Ganztagsschule” usw.) zu informieren. Informationen über die Betreuungsangebote finden
Sie ebenfalls im BoBiNet (www.bobi.net) unter “Betreuung an Schulen”.
Die Einladungen des Gesundheitsamtes zur Schuleingangsuntersuchung werden Ihnen unabhängig davon ab August 2009 automatisch zugestellt. Rechtsgrundlagen für die Schuleingangsuntersuchung sind § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst
(ÖGDG) und § 54 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG-NRW).
Für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf:
Wenn bei Ihrem Kind - vermutlich - eine Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit, Geistige Behinderung, Körperbehinderung, Hörschädigung oder eine Sehschädigung vorliegt, bitten wir Sie, das Kind ebenfalls an der Grundschule Ihrer Wahl anzumelden, damit von dort eventuell ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs an das Schulamt für die Stadt Bochum gestellt
werden kann.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen Ihnen nach den Sommerferien die zuständigen
Sachbearbeiterinnen beim Schulamt für die Stadt Bochum, Frau Drößlich (Tel.-Nr. 910-3868
vormittags) und Frau Potthast (Tel.-Nr. 910-1384 ganztägig) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
gez.
Ulrich Wicking
Anlage