RA-000354-C0-015 Anlage-Nr.

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RA-000354-C0-015 Anlage-Nr.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373
Nr. :
RA-000354-C0-015
Anlage-Nr. :
15c
Seite :
1/6
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
XL75735
Mobilität
Raddaten
Radtyp
:
XL75735
Radausführung
:
Lk 100
Radgröße nach Norm
:
7½ J x 17 H2
Einpreßtiefe in mm
:
35
zulässige Radlast in kg
:
620
zul. Abrollumfang in mm
:
2100
Lochkreisdurchmesser in mm
:
100
Lochzahl
:
5
Mittenlochdurchmesser in mm
:
64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0/∅57,1
Zentrierart
:
Mittenzentrierung
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigungsteile
: mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradschrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment
: 110 Nm
Spurverbreiterung
: bis zu 19 mm
RA-000354-C0-015-15c.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373
Nr. :
RA-000354-C0-015
Anlage-Nr. :
15c
Seite :
2/6
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
XL75735
Typ:
8L
ABE / EG-Genehmigung:
e1*95/54*0042*.. / e1*98/14*0042*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 132
Audi A3,
205/45R17
Audi A3 quattro
215/45R17
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
225/45R17
A01)K35)
235/40R17
A01)K03)K04)K35)M07)
zulässige Reifengrößen
vorne
hinten
215/45R17
225/45R17
215/45R17
154 bis 180
Audi S3
235/40R17
225/45R17
Auflagen und
Hinweise
A01) bis A10)
K35)V04)
A01) bis A10)
K04)K35)M07)V05)
A02) bis A10)
235/40R17
M07)
225/45R17 M+S
e1*98/14*0042*19E
1040/1050(AudiS3)
5/100/57
Typ:
8N
ABE / EG-Genehmigung:
e1*97/27*0089*.. / e1*98/14*0089.. / e1*2001/116*0089*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
Auflagen und Hinweise
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180
Audi TT,
205/50R17
A02) bis A10)
Audi TT quattro
E48)
(Coupe + Roadster)
215/45R17
E48)
225/45R17
235/40R17
M07)
zulässige Reifengrößen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
184
e1*2001/116*0089*16E
Audi TT quattro
(Coupe + Roadster)
1100/920 –184 kW
RA-000354-C0-015-15c.doc
215/45R17
225/45R17
215/45R17
235/40R17
205/50R17 M+S
E48)
Auflagen und
Hinweise
A02) bis A10)
E48)V01)
A02) bis A10)
E48)V04)
A02) bis A10)
E48)V05)
A02) bis A10)
5/100/57
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373
Nr. :
RA-000354-C0-015
Anlage-Nr. :
15c
Seite :
3/6
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
XL75735
Typ:
8N
ABE / EG-Genehmigung:
e1*2001/116*0247*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 176
Audi TT quattro
205/50R17
E48)
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/45R17
E48)
225/45R17
235/40R17
M07)
zulässige Reifengrößen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e1*2001/116*0247*01
1040/870 4WD
215/45R17
225/45R17
215/45R17
235/40R17
Auflagen und
Hinweise
A02) bis A10)
E48)V01)
A02) bis A10)
E48)V04)
A02) bis A10)
E48)V05)
5/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000354-C0-015-15c.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373
Nr. :
RA-000354-C0-015
Anlage-Nr. :
15c
Seite :
4/6
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
XL75735
Mobilität
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
E48)
E56)
Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur
mit Reifengröße 225/45R17 ausgerüstet sind.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L), bei
denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 145/80R14 eingetragen ist.
K03)
Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04)
Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers durch Tieferlegung oder durch
Anbau von Karosserieteilen ). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K35)
An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter
der Radmitte , ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K48)
An Achse 2 sind die Kunststoffradhauskanten sind im Bereich vom Schweller bis ca. 200
mm hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
RA-000354-C0-015-15c.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373
Nr. :
RA-000354-C0-015
Anlage-Nr. :
15c
Seite :
5/6
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
XL75735
Mobilität
M07) Die Verwendung der Bereifungsgröße 235/40R17 auf der Felgengröße 7½Jx17H2 ist
von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller:
Typ:
Continental
CZ91, ContiSportContact
Dunlop
SP8000
Goodyear
Eagle F1 / GSD+
Michelin
MXX3
Pirelli
P700-Z, P Zero Asymmetrico, P7000
Goodyear
Eagle F1, Eagle GSD+
Uniroyal
Rallye 440, RTT-2
Bridgestone
S-01, S-02
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens
auf der Felgengröße 7½Jx17H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V01)
Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 205/50R17 und hinten: 225/45R17
Hersteller:
Typ:
Bridgestone
Expedia S-01
Continental
CZ91
Dunlop
SP8000, SP8080, SP9000, SP9090
Pirelli
P700-Z, P Zero Direzionale N2,P7000, W210 Asimmetrico
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch
eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V04)
Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 215/45R17 und hinten: 225/45R17
Hersteller:
Typ:
Pirelli
P Zero Asymmetrico, P Zero Direzionale , P7000 ,
P 6000
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch
eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-000354-C0-015-15c.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373
Nr. :
RA-000354-C0-015
Anlage-Nr. :
15c
Seite :
6/6
Auftraggeber :
BORBET
Teiletyp :
XL75735
V05)
Mobilität
Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 215/45R17 und hinten: 235/40R17
Hersteller:
Typ:
Bridgestone
Expedia S-01
Continental
CZ91, ContiSportContact
Dunlop
SP Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 9090
Goodyear
Eagle F1, Eagle GS-D
Pirelli
P 700-Z
OHTSU
Falken FK-04 GR(beta)
Semperit
Direction M 800
Uniroyal
rallye 440, RTT2
Yokohama
S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch
eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage 15c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die
Sonderräder Typ XL75735 des Antragstellers Borbet.
Essen, 05. Oktober 2007
RA-000354-C0-015
RA-000354-C0-015-15c.doc