RA-000354-C0-015 Anlage-Nr.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373 Nr. : RA-000354-C0-015 Anlage-Nr. : 15c Seite : 1/6 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : XL75735 Mobilität Raddaten Radtyp : XL75735 Radausführung : Lk 100 Radgröße nach Norm : 7½ J x 17 H2 Einpreßtiefe in mm : 35 zulässige Radlast in kg : 620 zul. Abrollumfang in mm : 2100 Lochkreisdurchmesser in mm : 100 Lochzahl : 5 Mittenlochdurchmesser in mm : 64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0/∅57,1 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradschrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 28,5 mm Anzugsmoment : 110 Nm Spurverbreiterung : bis zu 19 mm RA-000354-C0-015-15c.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373 Nr. : RA-000354-C0-015 Anlage-Nr. : 15c Seite : 2/6 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : XL75735 Typ: 8L ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0042*.. / e1*98/14*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 132 Audi A3, 205/45R17 Audi A3 quattro 215/45R17 Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 225/45R17 A01)K35) 235/40R17 A01)K03)K04)K35)M07) zulässige Reifengrößen vorne hinten 215/45R17 225/45R17 215/45R17 154 bis 180 Audi S3 235/40R17 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K35)V04) A01) bis A10) K04)K35)M07)V05) A02) bis A10) 235/40R17 M07) 225/45R17 M+S e1*98/14*0042*19E 1040/1050(AudiS3) 5/100/57 Typ: 8N ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0089*.. / e1*98/14*0089.. / e1*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Audi TT, 205/50R17 A02) bis A10) Audi TT quattro E48) (Coupe + Roadster) 215/45R17 E48) 225/45R17 235/40R17 M07) zulässige Reifengrößen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 184 e1*2001/116*0089*16E Audi TT quattro (Coupe + Roadster) 1100/920 –184 kW RA-000354-C0-015-15c.doc 215/45R17 225/45R17 215/45R17 235/40R17 205/50R17 M+S E48) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) E48)V01) A02) bis A10) E48)V04) A02) bis A10) E48)V05) A02) bis A10) 5/100/57 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373 Nr. : RA-000354-C0-015 Anlage-Nr. : 15c Seite : 3/6 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : XL75735 Typ: 8N ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 176 Audi TT quattro 205/50R17 E48) Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/45R17 E48) 225/45R17 235/40R17 M07) zulässige Reifengrößen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e1*2001/116*0247*01 1040/870 4WD 215/45R17 225/45R17 215/45R17 235/40R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) E48)V01) A02) bis A10) E48)V04) A02) bis A10) E48)V05) 5/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000354-C0-015-15c.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373 Nr. : RA-000354-C0-015 Anlage-Nr. : 15c Seite : 4/6 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : XL75735 Mobilität A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E48) E56) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße 225/45R17 ausgerüstet sind. Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L), bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 145/80R14 eingetragen ist. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen ). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte , ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K48) An Achse 2 sind die Kunststoffradhauskanten sind im Bereich vom Schweller bis ca. 200 mm hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. RA-000354-C0-015-15c.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373 Nr. : RA-000354-C0-015 Anlage-Nr. : 15c Seite : 5/6 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : XL75735 Mobilität M07) Die Verwendung der Bereifungsgröße 235/40R17 auf der Felgengröße 7½Jx17H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Continental CZ91, ContiSportContact Dunlop SP8000 Goodyear Eagle F1 / GSD+ Michelin MXX3 Pirelli P700-Z, P Zero Asymmetrico, P7000 Goodyear Eagle F1, Eagle GSD+ Uniroyal Rallye 440, RTT-2 Bridgestone S-01, S-02 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 7½Jx17H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V01) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 205/50R17 und hinten: 225/45R17 Hersteller: Typ: Bridgestone Expedia S-01 Continental CZ91 Dunlop SP8000, SP8080, SP9000, SP9090 Pirelli P700-Z, P Zero Direzionale N2,P7000, W210 Asimmetrico Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V04) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 215/45R17 und hinten: 225/45R17 Hersteller: Typ: Pirelli P Zero Asymmetrico, P Zero Direzionale , P7000 , P 6000 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000354-C0-015-15c.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE Nr. 46373 Nr. : RA-000354-C0-015 Anlage-Nr. : 15c Seite : 6/6 Auftraggeber : BORBET Teiletyp : XL75735 V05) Mobilität Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABSEignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn: 215/45R17 und hinten: 235/40R17 Hersteller: Typ: Bridgestone Expedia S-01 Continental CZ91, ContiSportContact Dunlop SP Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 9090 Goodyear Eagle F1, Eagle GS-D Pirelli P 700-Z OHTSU Falken FK-04 GR(beta) Semperit Direction M 800 Uniroyal rallye 440, RTT2 Yokohama S1-z, AVS, A008P, A510, A520, A509 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage 15c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XL75735 des Antragstellers Borbet. Essen, 05. Oktober 2007 RA-000354-C0-015 RA-000354-C0-015-15c.doc