Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel

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Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel
Prüfung der nicht
ortsfesten elektrischen Betriebsmittel
Informationen zur Umsetzung der VDE0701 / 0702 an der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
1. Bisheriger Stand
Bis Anfang 2005 wurden den Instituten der Uni Freiburg von der Stabsstelle Sicherheit
einfache Prüfgeräte zur Verfügung gestellt, mit denen so genannte elektrotechnisch
unterwiesene Personen (EUP) die nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel prüfen konnten.
Die EUP dürfen nur ganz klar eingegrenzte elektrotechnische Tätigkeiten durchführen. Die
Ausbildung der EUP wird von der Stabsstelle Sicherheit organisiert. Bei Fragen und
Unklarheiten werden die EUP von einer Elektrofachkraft unterstützt. An der gesamten Uni
wurden in den vergangenen Jahren ca. 200 Personen zur EUP ausgebildet. Je nach Institut
wurden die Prüfungen mehr oder weniger gründlich im Intervall von 2 Jahren durchgeführt.
Diese Prüfintervalle für die nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel konnten aus Tabellen
der Unfallkassen entnommen werden.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie z.B. Schaltanlagen oder stationäre elektrische Geräte
dürfen nur von Elektrofachkräften geprüft werden. Die Prüfung dieser Anlagen war bisher alle
4 Jahre vorgeschrieben.
2. „Neuer“ rechtlicher Hintergrund
Das Arbeitsschutzgesetz (seit 08/1996) und die Betriebssicherheitsverordnung (seit 10/2002)
verpflichten den Unternehmer seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu
stellen. Bei verschiedenen Arbeitsmitteln z.B. elektrischen Geräten bedeutet das auch, dass
diese in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Bis vor 3 Jahren waren diese Prüfintervalle
durch Vorgaben der Unfallversicherungsträger fest vorgegeben. Durch das Inkrafttreten der
Betriebssicherheitsverordnung sind diese Vorgaben aufgeweicht worden. Der Unternehmer
muss, z.B. für die Prüfung der elektrischen Geräte, selbst Art und Umfang der Prüfung
festlegen und in welchen Zeitabständen die Geräte zu prüfen sind. Das heißt aber auch, dass
er damit die volle Verantwortung im Schadensfall übernimmt. Die zuständigen Behörden
prüfen nach einem Unfall, nach welchen Grundlagen der Unternehmer das Prüfintervall
festgelegt hat, wen er mit der Prüfung beauftragt hat und ob er auch die korrekte
Durchführung der Prüfung wenigstens in Stichproben kontrolliert. Unternehmer, die die
elektrotechnische Fachkunde nicht besitzen, sind verpflichtet, sich durch eine Elektrofachkraft
beraten zu lassen. Wenn die Rahmenbedingungen festgelegt sind, kann die Prüfung
beginnen. Solange die Prüfung durch Elektrofachkräfte durchgeführt wird, kann man
(normalerweise) davon ausgehen, dass durch das Fachwissen und die Erfahrung korrekt geprüft wird. Falls, wie an der Universität Freiburg, überwiegend von elektrotechnisch
unterwiesenen Personen (EUP) geprüft wird, müssen diese unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft stehen. Leitung heißt in diesem Fall nicht, dass die Elektrofachkraft ständig
bei den Prüfungen dabei sein muss. Die EUP muss aber jederzeit die Möglichkeit haben sich
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bei Fragen an die Elektrofachkraft zu wenden. Durch gelegentliche Stichproben muss sich die
Elektrofachkraft von der Qualität der Prüfungen überzeugen.
Gerade bei den neuen Prüfgeräten hat es sich gezeigt, dass eine gute fachliche Betreuung
der EUP wichtig ist, damit Messfehler und Fehlbedienungen vermieden werden.
3. Prüfgeräte
Bei der Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel sind die
maximalen Vorgaben für Art und Umfang in den VDE-Normen 0701
und 0702 genannt. Die von uns, im Jahr 2005 beschafften Prüfgeräte
SECUTEST SII von der Firma Gossen-Metrawatt, entsprechen diesen
Vorgaben. Die alten Prüfgeräte SECUTEST 0702 electronic 2
entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und dürfen nicht mehr
zur Prüfung genutzt werden.
Abbildung 1:
Prüfgerät Secutest SII
4. Welche Geräte werden geprüft?
Generell werden die nicht ortsfesten Elektrogeräte geprüft. Es gibt dazu die folgenden
einfachen Kriterien:
Die Geräte können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden (Typ. Beispiele: Bohrmaschine, Vortex, Akkuladegeräte,
Kaffeemaschine, Wasserkocher,…)
Geräte wie z.B. Kühlschränke, Kühltruhen oder Kopierer gelten als ortsfest und fallen nicht
unter die Prüfung. Allerdings kann es nicht schaden diese Geräte im z.B. jährlichem Abstand
einer kritische Sichtprüfung zu unterziehen, so hat im Mai 2006 ein Kühlschrank gebrannt, bei
dem sich die Jahrzehnte alte Staubschicht auf dem Kompressor entzündete.
5. Dokumentation
Im Arbeitsschutzgesetz und in der Betriebssicherheitsverordnung gibt es keine Vorgaben für
den Umfang der Dokumentation. Die VDE 0701/0702 empfiehlt die eindeutige,
gerätebezogene Dokumentation der Messwerte und des Prüfungsergebnisses. Eine maximale
Rechtssicherheit ist gegeben, wenn diese Werte in einer Datenbank abgelegt und z.B. auf
CD-ROM archiviert werden.
Für die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gilt, in Absprache mit der Gewerbeaufsicht
Freiburg und der Unfallkasse Baden-Württemberg, die Regelung, dass die EUP die
Dokumentation der Prüfung wie bisher handschriftlich in einen Formularbogen eintragen kann.
Die Aufzeichnung der Messwerte ist nicht vorgesehen. Allerdings ist es natürlich jedem Institut
möglich, die Dokumentation ausführlicher bzw. nach den Vorgaben der VDE zu gestalten. Im
Institut für Biologie I wurde z.B. für die Elektroprüfung eine Datenbank entwickelt, die es
ermöglicht die Messwerte des Prüfgerätes auf den PC zu übertragen und die geprüften
Geräte mittels eines Barcodes eindeutig zu codieren. Die Prüfung von ca. 2500 Geräten
wurde an der Biologie I von HiWis durchgeführt, die unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft
standen. Die Erfahrungen sind außerordentlich positiv. Falls in anderen Instituten Interesse an
dieser Software besteht: Ansprechpartner zum Thema Elektroprüfung am Institut für Biologie I
ist Herr Pakusa (Tel 2552).
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6. Reparatur/ Entsorgung von defekten Geräten
Falls ein Gerät bei der Prüfung durchfällt, kennzeichnet der Prüfer dieses Gerät mit einem
Aufkleber. Die Entscheidung, ob dieses Gerät wieder Instand gesetzt oder entsorgt wird
obliegt, je nach finanziellem Aufwand, dem
zuständigen Verantwortlichen. Reparierte
Geräte müssen von der Werkstatt
nach der Instandsetzung elektrisch geprüft werden.
Der Auftraggeber sollte
sich die Prüfung von der Werkstatt bestätigen lassen (z.B.
durch einen
Hinweis auf dem Reparaturschein).
7. Probleme bei der Umsetzung
Keine Elektrofachkraft im Institut
Falls keine Elektrofachkraft am Institut ist, muss, wenn möglich, eine Absprache mit einer
Fachkraft eines anderen Instituts getroffen werden, um die Prüfer anzuleiten und zu
kontrollieren. Es kann auch eine externe Elektrofachkraft hinzugezogen werden.
8. Empfehlungen der Stabsstelle Sicherheit
a. Prüfumfang
Eine gründliche Sichtprüfung ist bei allen elektrischen Betriebsmitteln notwendig. Je nach
Komplexität und/ oder Verwendungszweck des Geräts schließt sich daran die elektrische
Prüfung an (Prüfung des Schutzleiters, der Isolation, des Ableitstroms und der Funktion). Eine
reine Sichtprüfung ist z.B. bei Mehrfachsteckdosen denkbar,
wenn die Nutzung ausschließlich im Büro unter dem
Schreibtisch
erfolgt.
Verlängerungskabel
oder
Mehrfachsteckdosen, die unter Werkstatt-/ Laborbedingungen
eingesetzt werden, müssen die komplette Elektroprüfung
durchlaufen.
b.Prüfintervall
Da es darauf ankommt wo und wie ein Gerät genutzt wird,
macht eine pauschale Aussage über das Prüfintervall keinen
Sinn. Daher die folgende Unterteilung nach Einsatzort:
1. Labor
Laborgeräte sind oft erheblicher mechanischer und
chemischer Beanspruchung ausgesetzt. Es ist daher Abbildung 2: 19" Rack
nötig diese Geräte im jährlichen Turnus zu prüfen. Computer, die im Laborumfeld genutzt werden oder an denen oft technische Veränderungen
vorgenommen
werden,
sind
ebenfalls
mindestens
jährlich
zu
prüfen.
19“ Rack- oder Patchclamp-Plätze, bei denen eine Vielzahl von Geräten zu einer
dauerhaften Einheit zusammengefasst wurden, sind nach Einschätzung der Stabsstelle
Sicherheit ortsfeste Geräte. Eine Prüfung jedes einzelnen Gerätes in einem Rack ist
nicht sinnvoll. Wichtig bei diesen Geräten ist dennoch eine regelmäßige Sichtkontrolle
der Zuleitungen und ggf. der Messleitungen. Eine abschließende Bewertung ob und wie
ein Patchclamp-Platz geprüft wird, sollte von einer Elektrofachkraft durchgeführt
werden.
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2. Werkstatt
Geräte wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen,
Elektroschweißgeräte,
Lötstationen
und
Verlängerungskabel bzw. Kabeltrommeln sind durch die
Nutzung in oftmals rauer Umgebung erhöhtem Verschleiß
ausgesetzt. Angesägte oder angeschmorte Zuleitungen
und Gehäuse sind bei dieser Gerätegruppe am ehesten zu
erwarten. Wichtig ist eine Sensibilisierung der Nutzer Abbildung 3:
(Hausmeister, Handwerker), damit defekte Geräte schnell angeschmorte Zuleitung
ausgesondert
und
repariert
werden
können.
Eine kurze Sichtprüfung vor der Benutzung sollte
selbstverständlich sein. Es ist bei dieser Gerätegruppe
empfehlenswert die Prüffrist anfangs auf 6 Monate
festzulegen. Falls die Prüfungen eine geringe Fehlerquote
(weniger als 2%) ergeben, kann die Prüffrist auf maximal
12 Monate verlängert werden.
3. Büro
Abbildung 4:
Reine Bürocomputer können durchaus auf einen eingeschnittene Zuleitung
Prüfintervall von 4 Jahren gesetzt werden. Eine
Sichtprüfung der Zuleitungen und des Gehäuses sollte
mindestens alle 2 Jahre vorgenommen werden.
Die
sonstigen
Bürogeräte
(Schreibtischlampen,
Rechenmaschinen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen,
Radios,…) sind in einem Intervall von 2 Jahren zu prüfen.
4. Teeküchen/ Pausenräume
Die elektrischen Geräte in den Teeküchen und Abbildung 5: Kabel
gequetscht
Pausenräumen sind in einem Intervall von 2 Jahren zu
prüfen. Wasserkocher, die keinen Thermoschutz haben
(z.B. der altbekannte Tauchsieder), dürfen nicht verwendet
werden.
Abbildung 6: Tauchsieder
5. Private Geräte
Auf jeden Fall müssen die am Arbeitsplatz genutzten privaten elektrischen Geräte alle 2
Jahre (ggf. auch jährlich) mitgeprüft werden. Leider ist gerade die Qualität dieser Geräte
oft sehr mangelhaft. Die Geräte (z.B. Radios, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher)
werden zu Hause aufgrund ihres Alters aussortiert und dann mit zum Arbeitsplatz
gebracht. So findet man am Arbeitsplatz oft uralte Gerätegenerationen, deren
sicherheitstechnischer Stand nicht mehr den heutigen
Anforderungen genügt.
Abbildung 7: Röhrenradio
von anno dazumal
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Die Festlegung von Prüfumfang und Prüfintervall hängen von der vom Gerät ausgehenden
Gefährdung ab. Grundlage muss daher eine Gefährdungsermittlung sein, bei der die Bedingungen
der Nutzung betrachtet werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel sollten unbedingt durch eine erfahrene Elektrofachkraft überprüft und gegebenenfalls
an die Umgebungsbedingungen angepasst werden. Die Empfehlungen der SSI über Prüfumfang
und Prüfintervalle verstehen sich daher nur als grobe Richtwerte.
Falls Sie weitere Fragen, Kritik oder Anregungen zum Thema Elektroprüfung haben, wenden Sie
sich bitte an
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Stabsstelle Sicherheit
Dipl.-Ing. Roland Birmele,
Stefan-Meier-Str. 8, 79104 Freiburg
Tel.: 0761/ 203 4354, Fax.: 0761/ 203 8834
email: [email protected]
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