Deutscher BundeswehrVerband Merkblatt zu Versicherungen in

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Deutscher BundeswehrVerband Merkblatt zu Versicherungen in
Deutscher BundeswehrVerband
Landesverband Süddeutschland
Bezirksvorsitzender VI
Donau– Neckar- Bodensee
Oberstleutnant Josef Rauch
Merkblatt zu Versicherungen
in Verbindung mit Dienst und Auslandseinsätzen
1. Pflegeversicherung
Jeder SaZ/ BS muss nach dem Sozialgesetzbuch V eine Pflegeversicherung haben. Eine
fehlende Pflegeversicherung kann mit einem Bußgeld bis 2.500 € geahndet werden; was aber
noch schlimmer ist: im Pflegefall gibt es keine Leistung ! Die Pflegeversicherung wird von
gesetzlichen und privaten Krankenkassen angeboten. Der Monatsbeitrag liegt bei etwa 13 €.
2. Anwartschaftsversicherung
Jedem SaZ/ BS ist eine Anwartschaftsversicherung bei einer Krankenversicherung anzuraten,
um bei DZE die Sicherheit zu haben, ungeachtet seines Gesundheitszustandes in eine
Krankenversicherung übernommen zu werden. Solche Anwartschaften gibt es sowohl bei
gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen. Die Beiträge bei den gesetzlichen sind deutlich
höher.
Anwartschaften bei privaten Krankenkassen werden als kleine oder große Anwartschaften
angeboten. Eine kleine Anwartschaft bietet die Gewähr, dass die Versicherung den Soldaten
bei DZE mit dem dann vorliegenden Gesundheitszustand ohne Risikoaufschläge versichern
muss. Für einen SaZ ist das ausreichend. Bei der großen Anwartschaft wird zusätzlich das
Eintrittsalter festgeschrieben.
Für BS empfiehlt es sich bei Auswahl oder Wechsel einer Anwartschaft zunächst zu prüfen, ob
die Krankenversicherungsbeiträge altersabhängig sind oder nicht. Ist dies nicht der Fall, reicht
i.d.R. eine kleine Anwartschaft aus. Bei altersabhängigen Krankenversicherungsbeiträgen wird
empfohlen, Beiträge zur Anwartschaft und zur Krankenversicherung zu erfragen und
hochzurechnen, welches die günstigere Variante ist.
Wichtig: Wenn Sie eine Anwartschaft abschließen oder wechseln, müssen Sie dort
Zusatztarife gleich mit integrieren, wenn Sie das später auch versichert haben wollen; z.B.
Zahnersatz, Brillen, Zweibettzimmer etc. Haben Sie eine Anwartschaft ohne Zusatztarife,
setzen Sie sich mit ihrer Versicherung in Verbindung und ergänzen Sie diese wenn Sie das
wollen. Wenn Sie später dort krankenversichert sind hängt es von der Kulanz der
Versicherung ab, ob diese Tarife noch ergänzt werden. Zusatzleistungen wie Zweibettzimmer
und Chefarztbehandlung werden zudem von der Beihilfe nur anerkannt, wenn das auch in der
Krankenversicherung beinhaltet ist. Eine kleine Anwartschaft gibt es einschl. der wichtigen
Zusatztarife und der Pflegeversicherung ab etwa 23 € Monatsbeitrag. Es ist aus
Kostengründen ratsam, Anwartschaft und Pflegeversicherung beim gleichen Anbieter
abzuschließen.
Erreichbarkeit:
dstl.: OTL Josef Rauch
Tel/ Bw.: 07573/ 504-3005
Fax/ Bw: 07573/ 504-3008
Zentrum für Kampfmittelbeseitigung der Bundeswehr
Albkaserne
72510 Stetten a.k.M.
LoNo:[email protected]
3. Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist insbesondere für SaZ und junge BS ratsam, da bei
vorzeitiger Entlassung wegen Dienstunfähigkeit die Versorgung gering ausfällt. Viele
Versicherungen versuchen diese Leistung in Verbindung mit kapitalbildenden
Lebensversicherungen anzubieten, womit hohe Beiträge verbunden sind. Man bekommt eine
solche Versicherung aber auch separat, wenn man darauf besteht.
Bei Abschluss einer solchen Versicherung ist es wichtig darauf zu achten, dass entweder die
Dienstunfähigkeit nach § 55 Abs. 2 SG beinhaltet ist oder die allgemeine
Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt ist. Versicherungen, die lediglich
Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit beinhalten sind für Soldaten bei Dienstunfähigkeit
i.d.R. nutzlos, wenn nicht eine 100prozentige Erwerbsminderung vorliegt.
4. Lebens- und Unfallversicherungen
Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er solche Versicherungen abschließt. Bei fast allen
Lebensversicherungen ist das aktive Kriegsrisiko ausgeschlossen. Das bedeutet, wenn Sie im
Auslandseinsatz in Gefechtssituationen an denen Sie aktiv teilgenommen haben, getötet oder
verstümmelt werden, ist das für die Versicherung ein Leistungsausschluss. Hierfür gibt es von
Amts wegen die Ausfallbürgschaft des Bundes, wonach der Bund ohne
Angemessenheitsprüfung in Höhe der Versicherungssumme bis zu 250.000 € haftet.
Es gibt aber auch Haftungsausschlüsse des Bundes wenn:
- die Versicherung die Leistung für Soldaten im Einsatz generell ausschließt,
- die Versicherung während des Auslandseinsatzes ruht
- der Soldat nicht selbst Versicherungsnehmer ist,
- der Begünstigte keine natürliche Person ist (z.B. Bank, Firma, Stiftung)
- eine Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers vorliegt (manche
Versicherungen verlangen, dass ein Auslandseinsatz schriftlich angezeigt wird)
- die Beiträge nicht bezahlt wurden
Es lohnt sich mehrere Angebote zu vergleichen. Eine Risikolebensversicherung mit 50.000 €
Versicherungssumme für einen 30 Jährigen gibt es ab etwa 3 € Monatsbeitrag. Für
Risikogruppen wie Kampfmittelbeseitiger können Gefahrenzuschläge dazu kommen.
5. Privat- und Diensthaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflicht sollte für jeden so selbstverständlich sein wie ein Handy !
Eine Diensthaftpflicht ist insbesondere für Kraftfahrer, Soldaten mit Materialverantwortung
und solche die eigenständig über Haushaltsmittel verfügen können, dringend zu empfehlen.
Eine Privathaftpflicht kommt für Schäden aus Arbeits- oder Dienstverhältnis i.d.R. nicht auf.
Verursacht ein Soldat dem Bund grob fahrlässig einen Schaden, kann er bis zum dreifachen
seines Monatsgrundbetrages nach Gehaltstabelle; bei Vorsatz bis zum sechsfachen zur
Haftung herangezogen werden. Bei Vorsatz zahlt allerdings die Diensthaftpflichtversicherung
auch nicht.
Bei Altversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist der Versicherungsschutz
für Fahrten mit Fahrzeugen von BwFPS meist nicht gegeben. Eine Überprüfung der
Unterlagen oder eine Nachfrage bei der Versicherung ist hier angeraten. Um diese Leistung
einzuschließen, muss bei der Versicherung eine Vertragsumstellung beantragt werden, was
Kostenaufschläge zur Folge hat.
Erreichbarkeit:
dstl.: OTL Josef Rauch
Tel/ Bw.: 07573/ 504-3005
Fax/ Bw: 07573/ 504-3008
Zentrum für Kampfmittelbeseitigung der Bundeswehr
Albkaserne
72510 Stetten a.k.M.
LoNo:[email protected]
6. Rechtsschutzversicherung
Der Rechtsschutz des Dienstherrn für Strafverfahren wegen dienstlicher Handlungen im
Auslandseinsatz ist grundsätzlich ausreichend. Jedoch ist bei Verurteilung wegen
vorsätzlichen Straftaten gegen Leben oder körperliche Unversehrtheit der Bund zur
Rückforderung
der
Kostenauslagen
berechtigt.
Disziplinarverfahren
oder
disziplinargerichtliche Verfahren sind vom Rechtsschutz des Bundes nicht gedeckt.
Eine zweckmäßige Ergänzung dazu ist die Mitgliedschaft im Deutschen Bundeswehrverband
(DBwV). Der verbandliche Rechtsschutz erfasst auch mögliche Disziplinarverfahren. Mit
Rückforderungen hat das Mitglied selbst im Falle einer Verurteilung regelmäßig nicht zu
rechnen. Eine sofortige und umfassende Beratung - auch hinsichtlich der Anwaltswahl und
unterhalb einer Verfahrenseröffnung erfolgt unbürokratisch, schnell und uneingeschränkt. Bei
bisherigen maßgeblichen Ermittlungsverfahren im Einsatz (Vorfälle August 2008 und
September 2009) wurde den betroffenen Mitgliedern durch den Bundeswehrverband ein
Fachanwalt beigestellt, der mit der Thematik Bundeswehr im Auslandseinsatz vertraut ist.
Jedes Mitglied hat Anspruch auf Rechtsberatung ab Beitritt, Rechtsschutz jedoch erst nach
einer Karenzzeit von drei Monaten.
Ein optimaler Schutz im Auslandseinsatz kann ergänzend über eine private
Rechtsschutzversicherung erreicht werden, denn diese erlaubt im Verfahrensfall auch die
Kostenübernahme bei Honorarvereinbarungen (der DBwV ist auf die Übernahme der
niedrigeren gesetzlichen Gebühren beschränkt) und ein Streiten bis zur letzten Instanz.
Disziplinarverfahren müssen in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich beinhaltet
sein. Voraussetzung für die Wirksamkeit der privaten Rechtsschutzversicherung im
Auslandseinsatz ist, dass diese keine Kriegsklausel vorsieht und auf den Vorsatz- und
Verbrechensvorbehalt verzichtet. Diese Konditionen bieten derzeit nur die
Versicherungspartner der Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehrverbandes.
Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung über die Förderungsgesellschaft des DBwV
abgeschlossen hat sollte wissen, dass der erweiterte Strafrechtschutz im Auslandseinsatz bei
diesen Partnerversicherungen erst in Verträgen beinhaltet ist, die nach dem 1. Januar 2010
abgeschlossen wurden. Wer den neuen Leistungsumfang möchte, muss seinen Vertrag
umstellen lassen. Eine automatische Vertragsumstellung erfolgt nicht. Die Beiträge
werden sich dadurch zwar geringfügig erhöhen, aber es gibt derzeit keine anderen
Rechtsschutzversicherungen mit integriertem Strafrechtsschutz am Markt.
7. Steuerliche Hinweise
Beiträge zu den genannten Versicherungen sind mit Ausnahme der Rechtschutzversicherung
steuerlich im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar.
Beiträge zur Diensthaftpflichtversicherung können steuerlich als Werbungskosten geltend
gemacht und somit voll abgesetzt werden.
Mitgliedsbeiträge an den DBwV sind als Beiträge zu Berufsorganisationen steuerlich voll
absetzbar.
Verfasser
Bearbeitungsstand: 23.06.2010
Josef Rauch
Oberstleutnant
keine Beratung und kein Vertrieb von
Versicherungen durch den Verfasser !
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Fax/ Bw: 07573/ 504-3008
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