preisliste 2015

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preisliste 2015
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MORGENP Gültig ab 01. Januar 2
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11 Verlag
Mehr MOPO. Mehr Erfolg. Mehr Reichweite. Mehr Hamburg geht nicht.
 Die erste gute Nachricht:
Die MOPO hat sich zu einer der
führenden multimedialen Marken
Norddeutschlands entwickelt. Die
aktuelle Reichweite der Print-Ausgabe
liegt bei 341.000 Lesern.
MOPO.de steigert sich kontinuierlich,
die Reichweite von MOPO-Mobil hat
sich mehr als verdoppelt. Sie liegt bei
4.230.937 Visits und die Anzahl der
Twitter-Follower steigt weiter auf nun
schon über 78.000.
Wir arbeiten daran, noch mehr
Menschen zu inspirieren: mit Themen,
die Hamburg bewegen, mit aktuellen
Storys, Fakten und Hintergründen und
mit publikumsstarken Aktionen abseits
des Tagesjournalismus wie „Hamburg
Lautstark!“ oder der „Players Night“.
 Die zweite gute Nachricht:
Die MOPO ist auf allen Kanälen aktiv
und beliebt: neue Medien, Techniken
und Ideen. Dabei entscheidet der Leser,
Verkaufte Auflage
Montag–Freitag
91.204 Exemplare
Das Verbreitungsgebiet der HAMBURGER MORGENPOST
wie und wo er die MOPO nutzen will.
Der Erfolg unserer digitalen Reichweite
bestätigt das. Nutzen auch Sie die
modernen Werbemöglichkeiten, die
sich jetzt bieten.
Hauptverbreitungsgebiet Hamburger Mor
Hauptverbreitungsgebiet
Kernverbreitungsgebiet
Hamburger Morg
Kernverbreitungsgebiet
Nordfriesland
Schleswig -
 Die dritte gute Nachricht:
Die MOPO-Leser sind gebildet, modern,
kreativ, konsumfreudig und immer
erreichbar. Ein paar Fakten: wir haben
durch 59 % Leserschaftsanteil bei den
14–49-jährigen die jüngste Leserschaft
aller Hamburger Tageszeitungen.
Der mit 68 % höchste Anteil an
berufstätigen Lesern ergänzt dies.
37 % unserer Leser verfügen über
ein monatliches HaushaltsnettoEinkommen von über 3.000 €.
 Die vierte gute Nachricht:
MOPO-Leser sind Ihre Kunden.
Ein Anruf genügt.
Flensburg
RendsburgEckernförde
Plön
Dithmarschen
Ostholstein
Bad
Neumünster
Rostock
Doberan
Steinburg
Grevesmühlen
Segeberg
Wismar
Bützow
Stormarn
Cuxhaven
Güstrow
Gadebusch
Pinneberg
Herzogtum
Lauenburg
Stade
Sternberg
Schwerin
Lübz
HAMBURG
Parchim
Hagenow
Wesermarsch
Rotenburg
Osterholz
Harburg
Perleberg
Bremen
Lüchow Soltau-
Oldenburg
Ludwigslust
Lüneburg
(Wümme)
Verden
Uelzen
Dannenberg
Fallingbostel
Diepholz
Celle
Quellen: MA-TZ 2014, IVW Online
(IVW / 3. Quartal 2014)
Sonnabend / Sonntag
109.831 Exemplare
Mehr Hamburg geht nicht
Pritzwalk
Die Medienmarke Hamburger Morgenpost
Tageszeitung/
ePaper
Apps für Kunden
Specials
MOPO.de
Mobilportal
Bücher &
eBooks
Tablet-/Smartphone-Apps
Magazine
Social Media
Shop,
Leserreisen &
Merchandising
Events
Workshops, Führungen & Vorträge
Verkaufte Auflage und Reichweite
Gesamt-Reichweite MOPO.de
Reichweite MOPO-Mobil
Facebook und Twitter
91.204 Exemplare (Mo.–Fr.) *
341.000 Leser **
9.140.845 Visits *
31.412.814 Page-Impressions *
4.230.937 Visits *
13.924.248 Pageviews *
über 63.000 Facebook-Fans
über 78.000 Twitter-Follower
* IVW III-2014 / ** MA Tageszeitungen 2014
* IVW Nov. 2014
* IVW Nov. 2014
Januar 2015, Verlagsangaben
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
1
Allgemeine Verlagsangaben
Telefon:
Anzeigenabteilung
(040) 80 90 57-257
Überregionaler Handel / Markenartikel
(040) 80 90 57-264
Morgenpost Verlag GmbH
Postanschrift: 22751 Hamburg
Besucher: Griegstraße 75, 22763 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mopo.de
Bankverbindung:
Deutsche Bank AG Hmb (BLZ 200 700 00)
Konto-Nr. 0 529 529
BIC: DEUT DE HHXXX
IBAN: DE 91 2007 0000 0052 9529 00
Sonderveröffentlichungen
Termine und Themen auf Anfrage
(040) 80 90 57-202 / -627
Reisemarkt
(040) 80 90 57-337
Hamburger Jobmarkt
(040) 80 90 57-354
Immobilienmarkt
(040) 80 90 57-336
Telefonische Anzeigenannahme
(040) 80 90 57-336
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto
Kasse. Bei Vorauszahlung oder Bankabbuchung 2 % Skonto auf Gesamtbeträge
von über 100,– 7, sofern ältere Rechnungen
nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden die üblichen Bank-
zinsen für Dispositionskredite berechnet.
Bei neuen Geschäftsverbindungen oder bei
Zahlungsverzug behält sich der Verlag das
Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen von der Vorauszahlung
der Insertionskosten abhängig zu machen.
Anzeigenschluss
Dienstags- bis Freitagsausgaben: am Vortag, 11 Uhr
Sonnabend- und Sonntagsausgabe: am Freitag, 11 Uhr
Montagsausgabe: am Freitag, 14 Uhr
plan7: am Montag, 11 Uhr
Rubrikenmärkte: Reise, Hamburger Jobmarkt, Automarkt und Immobilien:
zwei Werktage vor Erscheinen, 14 Uhr
Für redaktionell gestaltete Anzeigen: zwei Werktage vor Erscheinen bis 11 Uhr
Nachlässe
Telefax: (040) 80 90 57-275 / -384
Unabhängige Tageszeitung
Erscheinungsort
Erscheinungsweise
Hamburg
Täglich
Agenturnachlass
ZMG/ZIS-Nr.
15 %
101 954
Chiffregebühren
Geschäftsbedingungen
12,– 7 inkl. MwSt.
(pro Auftrag bei Zusendung der Offerten)
Für die Abwicklung von Aufträgen gelten die
Geschäftsbedingungen des Verlages (siehe 10 )
Malstaffel (für mehrmalige Veröffentlichungen)
6-mal
5%
12-mal
10 %
26-mal
15 %
52-mal
20 %
Mengenstaffel (für Millimeterabschlüsse von mind.)
2.000 mm
5%
4.000 mm
10 %
7.000 mm
15 %
15.000 mm
20 %
ab 20.000 mm ist Einzelkalkulation möglich
Die wichtigsten Märkte und ihre Erscheinungstage:
Reisemarkt: Mittwoch, Sonnabend, Sonntag
Hamburger Jobmarkt: Mittwoch, Sonnabend, Sonntag
Automarkt: Freitag, Sonnabend, Sonntag
Bekanntschaften: Sonnabend, Sonntag
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
2
Mediaanalyse Print+Online
MA-Daten Print auf einen Blick
AGOF-Daten Internet auf einen Blick
Wirtschaftsraum HH
Zielgruppe
Gesamt
Geschlecht
Männer
Frauen
Gesamtleserschaft
Deutschland
Reichweite
Struktur
Reichweite
292.000
100 %
341.000
100 %
156.000
136.000
53 %
47 %
188.000
153.000
55 %
45 %
Gesamtbevölkerung (ab 14 Jahren)
Gesamt
Geschlecht
Männer
Frauen
6.000
45.000
55.000
67.000
51.000
37.000
31.000
2%
15 %
19 %
23 %
17 %
13 %
11 %
8.000
52.000
64.000
78.000
58.000
46.000
35.000
2%
15 %
19 %
23 %
17 %
14 %
10 %
Berufstätigkeit
in Ausbildung: Lehrling, Schüler, Student
berufstätig inkl. vorübergehend arbeitslos
Rentner, Pensionäre
nicht berufstätig, keine Angaben
22.000
199.000
52.000
19.000
8%
68 %
18 %
7%
26.000
233.000
59.000
22.000
Haushaltsnettoeinkommen
bis unter 1000,– 7
1000,– 7 bis unter 1500,– 7
1500,– 7 bis unter 2000,– 7
2000,– 7 bis unter 2500,– 7
2500,– 7 bis unter 3000,– 7
3000,– 7 und mehr
21.000
37.000
48.000
50.000
33.000
103.000
7%
13 %
16 %
17 %
11 %
35 %
26.000
42.000
53.000
58.000
36.000
126.000
Alter des Befragten
14–19 Jahre
20–29 Jahre
30–39 Jahre
40–49 Jahre
50–59 Jahre
60–69 Jahre
70 Jahre und älter
Quelle: ma TZ 2014
Struktur
Unique User in Mio.
Struktur
MOPO.de
Unique User in Mio.
Struktur
70,33
100 %
0,92
100 %
34,47
35,86
49 %
51 %
0,54
0,37
59 %
41 %
Alter des Befragten
14–19 Jahre
20–29 Jahre
30–39 Jahre
40–49 Jahre
50–59 Jahre
60–69 Jahre
70 Jahre und älter
4,89
9,81
9,56
13,21
11,81
8,80
12,24
7%
14 %
14 %
19 %
17 %
13 %
17 %
0,09
0,24
0,18
0,22
0,10
0,06
0,02
10 %
26 %
19 %
24 %
11 %
7%
3%
8%
68 %
17 %
7%
Berufstätigkeit
in Ausbildung: Lehrling, Schüler, Student
berufstätig
Rentner, Pensionäre
nicht berufstätig, keine Angaben
7,42
39,05
16,84
7,01
11 %
56 %
24 %
10 %
0,18
0,62
0,05
0,07
20 %
67 %
5%
8%
8%
12 %
16 %
17 %
11 %
37 %
Haushaltsnettoeinkommen
bis unter 1000,– 7
1000,– 7 bis unter 1500,– 7
1500,– 7 bis unter 2000,– 7
2000,– 7 bis unter 2500,– 7
2500,– 7 bis unter 3000,– 7
3000,– 7 und mehr
10,24
10,29
11,31
9,07
7,83
21,58
15 %
15 %
16 %
13 %
11 %
31 %
0,12
0,10
0,11
0,12
0,10
0,37
13 %
11 %
12 %
13 %
11 %
40 %
Quelle: AGOF Internet facts 2014-06
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
Anzeigentarife
3
Grundpreise
4c
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Mindestgröße
Montag–Freitag
Kombi Sa./So.
356 mm
7,60
9,65
Abweichende Preise
4c
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Montag–Freitag
1 ZF
SW
1 ZF
100 mm
5,75
7,20
Mindestgröße
356 mm
100 mm
sw
bis 30 mm 1) 2)
ab 31 mm
3,85
4,80
4,80
6,00
Gastronomie /
Veranstaltungen
6,45
4,60
Private
Familienanzeigen 3) 4)
5,05
Amtliche
Bekanntmachungen 3) 4)
Reise 3) 5)
Standardformate
Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
1/4 Seite
1000er Format
120 mm hoch
124 mm breit
(3 Spalten)
= 360 mm
zur Berechnung
250 mm hoch
167 mm breit
(4 Spalten)
= 1.000 mm
zur Berechnung
1/2 Seite
Textteil
285 mm hoch
210 mm breit
(5 Spalten)
= 1.425 mm
zur Berechnung
Montag–Freitag
Panorama
285 mm hoch, 440 mm breit
(11 Spalten)
= 3.135 mm zur Berechnung
Kombi Sonnabend/Sonntag
SW
1.728,00
4c
3.474,00
356 mm
100 mm
3,65
8,35
5,90
4,70
3,20
2,25
6,50
4,05
2,85
6,80
4,95
4,00
8,65
6,20
5,00
6,35
4,50
3,55
8,20
5,75
4,55
7,60
5,75
4,80
9,65
7,20
6,00
18,50
16,65
15,70
23,25
20,80
19,60
Weitere Sonderplatzierungen (Horoskop / Wetter u. a.) oder Sonderwerbeformen (Sponsoring,
Tunnelanzeigen) und Treffpunktanzeigen – Preise auf Anfrage
1/1 Seite
142 mm hoch
210 mm breit
(5 Spalten)
= 710 mm
zur Berechnung
Festformate
Stellenmarkt
3)
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
1/4 Seite
4c
2.736,00
1 ZF
2.070,00
1 ZF
2.592,00
SW
2.160,00
1/2 Seite
5.396,00
4.082,50
3.408,00
6.851,50
5.112,00
4.260,00
1000er
7.600,00
5.750,00
4.800,00
9.650,00
7.200,00
6.000,00
1/1 Seite
10.830,00
8.193,75
6.840,00
13.751,25
10.260,00
8.550,00
Panorama
23.826,00
18.026,25
15.048,00
30.252,75
22.572,00
18.810,00
1) Trifft nicht auf Model-/Hostessenanzeigen zu. 2) Ohne Nachlässe, mit Agenturvergütung. 3) Diese Preise gelten nur, wenn die
Anzeigen in den dafür vorgesehenen Rubriken erscheinen. Ansonsten wird der Grundpreis berechnet. 4) Ohne Nachlässe oder
Agenturvergütung. 5) Gilt nur für lokale Kunden und Fremdenverkehrsanzeigen. Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
Sonstige Hinweise
Überbreite Anzeigen:
15 % Aufschlag auf den jeweiligen Preis
Verbindliche Platzierungsvorschriften:
10 % Aufschlag auf den jeweiligen Preis
Redaktionell gestaltete Anzeigen
müssen vorab mit dem Verlag abgestimmt
werden und unterliegen besonderen
Rahmenbedingungen, die Sie auf Anfrage
von uns erhalten.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
4
Sonderplatzierungen
Alle Preise in € je mm, zzgl. MwSt.
Titelseite
4c
18,20
Montag–Freitag
1 ZF
16,35
Seite 3
60–90 mm hoch
55 mm breit
75 mm hoch
55 mm breit
40 mm hoch
5 Spalten breit
SW
–
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
22,95
20,50
–
100 mm hoch
1 Spalte breit
(38 mm)
max. 100 mm hoch
5 Spalten breit
(210 mm)
min. 50 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm)
max. 80 mm hoch
5 Spalten breit
(210 mm)
Rückseite
Plan7 Titelseite
max. 100 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm)
50–100 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm)
max. 70 mm hoch
5 Spalten breit
(210 mm)
min. 100 mm hoch
1 Spalte breit
(38 mm)
Kreuzworträtsel
80 mm hoch
2 Spalten breit
(81 mm breit)
4c
8,90
Montag–Freitag
1 ZF
7,05
SW
6,10
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
11,30
8,85
7,65
4c
9,25
Montag–Freitag
1 ZF
7,40
SW
6,45
Kombi Sonnabend/Sonntag
4c
1 ZF
SW
11,75
9,30
8,10
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
5
Prospektbeilagen
Die Verteilungsgebiete der HAMBURGER MORGENPOST
 Gebiet B 1
Cranz, Neuenfelde, Francop,
Neugraben-Fischbek, Hausbruch,
Waltershof, Altenwerder, Moorburg,
Heimfeld, Eißendorf, Harburg,
Wilstorf, Marmstorf, Wilhelmsburg,
Neuland, Rönneburg, Seevetal
 Gebiet B 2
Wilhelmsburg, Steinwerder, Kleiner
Grasbrook, Veddel, Rothenburgsort,
Hafencity, Hammerbrook, St. Georg,
Hohenfelde
 Gebiet B 3
Hamm, Eilbek, Billbrook,
Horn, Marienthal, Billstedt
 Gebiet B 4
Moorfleet, Allermöhe, Bergedorf,
Curslack, Geesthacht, Escheburg,
Börnsen, Aumühle, Wohltorf, Reinbek,
Glinde, Oststeinbek, Lohbrügge
Nutzen Sie auch unsere Möglichkeiten, Ihre Beilagen digital abzubilden – z. B. auf MOPO.de.
Tolle Angebote und Konzepte erhalten Sie auf Nachfrage unter Tel. (040) 80 90 57-256.
 Gebiet B 5
Tonndorf, Jenfeld, Barsbüttel, Grande,
Trittau, Siek, Großhansdorf, Stapelfeld,
Rahlstedt, Ahrensburg, Volksdorf,
Bergstedt, Ammersbek, Bargteheide,
Jersbek, Wohldorf-Ohlstedt
 Gebiet B 6
Eimsbüttel, Altona, St. Pauli
 Gebiet B 7
Eppendorf, Winterhude, Hoheluft,
Rotherbaum
 Gebiet B 8
Alsterdorf, Winterhude-Ost,
Barmbek, Uhlenhorst, Steilshoop,
Ohlsdorf, Fuhlsbüttel
 Gebiet B 9
Bramfeld, Wandsbek, Farmsen,
Berne, Sasel, Wellingsbüttel
 Gebiet B 10
Schnelsen, Niendorf, Fuhlsbüttel,
Groß Borstel, Lokstedt, Stellingen,
Eidelstedt, Lurup, Schenefeld
 Gebiet B 11
Ottensen, Othmarschen, Bahrenfeld,
Groß Flottbek, Osdorf, Nienstedten,
Sülldorf, Blankenese, Rissen
 Gebiet B 12
Norderstedt, Duvenstedt,
Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel,
Hummelsbüttel, Langenhorn
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
Konditionen und technische Vorgaben
Preise
Alle Preise in €, zzgl. MwSt.
je angefangene 1.000 Exemplare
bis zu 10 g Einzelgewicht
bis zu 15 g Einzelgewicht
bis zu 20 g Einzelgewicht
bis zu 25 g Einzelgewicht
bis zu 30 g Einzelgewicht
bis zu 35 g Einzelgewicht
bis zu 40 g Einzelgewicht
über 40 g Einzelgewicht
In der belegten Ausgabe erfolgt auf Wunsch
ein kostenloser Beilagenhinweis, der jedoch
nicht Bestandteil des Auftrages ist.
73,00
80,00
88,00
96,00
104,00
112,00
120,00
130,00
Anlieferung
Spätestens drei Werktage vor Beilegung
bis 15 Uhr frei Haus.
Muster
Nachlässe
Malstaffel
6-mal
12-mal
26-mal
5%
7,5 %
10 %
Mengenstaffel
ab 1 Mio.
ab 2 Mio.
ab 3 Mio.
Beilagenhinweis
5%
7,5 %
10 %
Agenturprovision
Auftragserteilung, Rücktrittsrecht
15 %
Spätestens zehn Tage vor Beilegung
Belegungsmöglichkeiten
Formate
Täglich – Es können einzelne Stadtbezirke, Landgebiete, Kombinationen
daraus oder die Gesamtauflage belegt
werden. (Streuplan siehe oben)
Mindestauflage: 10.000 Exemplare
Sonntags sind nur bestimmte Kombinationen nach Streuplan belegbar.
Einzelheiten auf Anfrage.
Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm (DIN A6)
Höchstformat: 22,0 x 30,0 cm
Größere Formate müssen mindestens auf
das Höchstformat gefalzt werden.
Mehrseitige Prospektbeilagen müssen an
der Längsseite geschlossen sein. Diese
muss mindestens 14,8 cm betragen.
Die Muster werden grundsätzlich durch
den Verlag geprüft. Bitte senden Sie zehn
Muster der Prospektbeilage zehn Tage vor
dem gewünschten Termin der Beilegung an
den Verlag.
Versandanschrift Beilagen
Montag–Samstag
Kieler Zeitung GmbH & Co. Offsetdruck KG
Radewisch 2 (Abzweiger v. Steindamm),
24145 Kiel
Versandanschrift Beilagen
Sonntag
sh:z Schleswig-Holsteinischer
Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Warenannahme
Fehmarnstraße 1, 24782 Büdelsdorf
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Konkurrenzausschluss sowie Alleinbelegung
können nicht zugesichert werden.
b) Der Verlag behält sich die Ablehnung oder
Höherberechnung des Auftrages vor, wenn
Prospektbeilagen für zwei oder mehr Firmen
werben; dies gilt auch, wenn Prospektbeilagen
zeitungsähnliches Aussehen haben.
c) Prospektbeilagen müssen so beschaffen
sein, dass sie maschinell verarbeitet werden
können. Ist dies nicht der Fall, werden die
Mehrkosten als Erschwerniszuschlag zusätzlich in Rechnung gestellt. Maschinell nicht
verarbeitet werden können Formate unter DIN
A6 sowie DIN A6 unter 15 g.
d) Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines
für Satz, Text und Gestaltung verbindlichen
Musters sowie dessen Billigung durch den
Verlag ausgeführt; lehnt der Verlag die
Ausführung des Streuauftrages ab, so kann
dies auch noch nach dem Termin für das
Rücktrittsrecht erfolgen.
e) Bei Gewichts- oder Formatabweichungen
behält sich der Verlag ein Schieberecht vor.
f) Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Prospektbeilagen
zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden oder deren Sauberkeit
durch den Einlegevorgang leidet.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
6
Beispiele für regelmäßige Sonderveröffentlichungen
Extrabeilagen
Individuelle Beilagen
Sport
Plan7
Regelmäßig am
Montag erscheint
eine mindestens
12-seitige Sportbeilage. In der Fußball-Bundesliga-Saison berichtet die
MOPO über alle Spiele der ersten und zweiten Liga des vergangenen Wochenendes.
Plan7 ist das
Veranstaltungsmagazin der MOPO
und erscheint
immer donnerstags. Diese Beilage
informiert über
alle wichtigen kulturellen Themen und
Termine in und außerhalb Hamburgs.
Erscheinungstag: Sonnabend und Montag
Erscheinungstag: Donnerstag
KFZ
Hamburger Jobmarkt
Sonderbeilagen
Regelmäßig
erscheinen
kundenindividuelle
Sonderbeilagen
aus Bereichen
wie Sport, Kultur,
Touristik oder
Lifestyle.
Erscheinungstag: individuell
Reise
Jeden Freitag und
Sonntag erscheint
der Kfz-Markt in
der MOPO. Alles
Wissenswerte
zum Thema Motor
finden Sie auf mehreren Seiten. Am Freitag erscheint zusätzlich exklusiv der Hamburger Motormarkt.
Themen zur
Arbeitswelt und
Weiterbildung
stehen immer
sonnabends in der
MOPO. Darüber
hinaus finden Sie
weitere Themen zur Berufswelt auch
sonntags und mittwochs in der MOPO.
Erscheint jeden
Sonnabend und
informiert über
Reiseziele in und
außerhalb Deutschlands. Weitere
Reisethemen
finden Sie auch mittwochs und sonntags
in der MOPO.
Erscheinungstag: Freitag und Sonntag
Erscheinungstag: Mittwoch und Sonnabend
Erscheinungstag: Mittwoch und Sonnabend
MOPO individuell
Die ElbTheater-Beilage
ist ein Beispiel für eine
Beilage, die von der
MOPO in Zusammenarbeit mit dem Kunden
erstellt worden ist. Die Beilage umfasst
mindestens acht Seiten und liegt der
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erhalten Sie auch Fortdruckexemplare,
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HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
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Technische Angaben
8
Anforderungen
Digitaler
Druckunterlagenversand
System
Druckverfahren
Farben
FTP-Server
PC
Offset
ausschließlich in CMYK
ftp2.mopo.de
Zusatzfarben nach HKS Z-Farbfächer
Benutzer: mopoanzeigen
Passwort: transfer
(Coldset nach ISO 12647-3 Zeitungsdruck)
Software
Adobe Illustrator CS6
Adobe InDesign CS6
Adobe Photoshop CS6
Adobe Acrobat Pro
Adobe Flash CS6
Raster
40–48 Linien /cm
Für graduelle Abweichungen bei Zusatzfarben
(im Rahmen der üblichen Toleranzen), die aus
4c (Skalenfarben) zusammengedruckt werden
müssen, übernimmt der Verlag keine Haftung.
E-Mail
[email protected]
Satzspiegel
Farbprofil
PDF
Kontakt
285 mm hoch, 210 mm breit
(Panoramaseite: 440 mm breit)
Zurzeit gilt das aktuelle
Ifra-Standardprofil für Zeitungen:
PDF/X-3
Composite-Datei ohne Beschnitt
Mediengestaltung
Telefon (040) 80 90 57-367
Druckstandardisierung (ISO 12647-3)
Dateien werden zur Weiterverarbeitung
in EPS umgewandelt.
Herstellung / Druck
Telefon (040) 80 90 57-289
Spaltenbreite
38 mm
Spaltenzahl: 5
1/1 Seite = 1.425 mm
Spalten
1
2
3
4
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Breite
38 mm
81 mm
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167 mm
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Textspalten = Anzeigenspalten
Farbprofil: »ISOnewspaper26v4.icc«
Graustufenprofil: »ISOnewspaper26v4_gr.icc«
Wir stellen Ihnen gerne
das Ifra-Standardprofil für Zeitungen
per E-Mail zur Verfügung.
Summe der Farbdeckung: maximal 240 %
Schriften
Schriften sollten in die Datei
eingebunden oder in Zeichenwege/Pfade
umgewandelt sein.
Sonstiges
Bilder
Auflösung mindestens 250 dpi
Keine DCS-Formate!
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit
Ihrer Daten. Überdrucken-/AussparenEinstellungen bitte korrekt definieren.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
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und technisch, um die Useranzahl,
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noch weiter auszubauen.
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Handys gehören zum Alltag und es ist kaum vorstellbar keines zu besitzen.
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HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
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Allg. Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist
im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt,
innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens
drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden
Text-Millimeter dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass es dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch
bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem
Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden
Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere
Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn
eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich
verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn
sie bei einer Auflage von
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,
wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen,
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen
sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen
Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
bis zu
bis zu
bis zu
über
50.000 Exemplaren
100.000 Exemplaren
500.000 Exemplaren
500.000 Exemplaren
20
15
10
5
v. H.,
v. H.,
v. H.,
v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen
briefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf
dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge
auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag
zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann
darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit
der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen
Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format
DIN A4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie
Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht
entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den
Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei
entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
lungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz
noch teilweise weitergegeben werden.
der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
b) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder
bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des
öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung
eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der
schriftliche Nachweis einer 50 %-igen Anteil übersteigenden Kapitalbeteiligung erforderlich.
e) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen
Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten
sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen ist.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
c) Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber
die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit für die Insertion der zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Durch Erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die
Kosten einer Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Den
Auftraggeber trifft die Verpflichtung, den Verlag von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der
mangelfreien und vertragsgemäßen Ausführung des
Anzeigenauftrages – etwa wegen Verletzung von Rechten Dritter – treffen. Der Verlag ist nicht verpflichtet,
Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie
Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber
hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. Ist der Auftraggeber
abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter
Anzeigen (-inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Verlag unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese
Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus diesem
Grund jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch
eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten
Anzeigen (-inhalte) entstehenden Schaden verweigern.
a) Werbungmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste
des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mitt-
d) Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen nicht
sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei
Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz
des Verlages, wobei die sachliche Zuständigkeit des örtlich zuständigen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den
Streitwert vereinbart ist. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Verlages vereinbart.
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
f) Bei Betriebsstörungen, wie etwa dem unverschuldeten Ausfall der Druckmaschinen oder in Fällen höherer
Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung
und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als
auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeige. Bei einer verzögerten Auslieferung erwachsen
dem Auftraggeber gleichfalls keine Ersatzansprüche.
Im Übrigen ist der Verlag in den genannten Fällen bei
höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldeten
Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung auf
Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz entbunden.
g) Bei Wortanzeigen und bei privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt.
h) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Verlag
berechtigt, bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit dem kaufmännischen Auftraggeber die banküblichen Zinsen
für Dispositionskredite zu berechnen. Für den Fall des
Verzugseintrittes kann der Verlag weitergehende Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, geltend
machen. Im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen der §§ 284
bis 286 BGB. Für den Fall der Stundung behält sich der
Verlag das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf
deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch
hat, vom kaufmännischen oder nichtkaufmännischen
Auftraggeber die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite zu verlangen. Ohne dieses Recht würde eine
Stundung nicht gewährt werden. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
i) Beilagenaufträge und Separatverteilungen können
vom Verlag nur dann sachgerecht durchgeführt werden,
wenn das Verteilgut ordnungsgemäß verpackt, abgezählt und mit den Stückzahlen pro Gebinde beschriftet,
unbeschädigt und genau gefalzt ist, sowie rechtzeitig
an die betreffende Geschäftsstellenadresse angeliefert
wird. Bei Abnahme von angelieferten Prospekten kann
für deren Stückzahl im Voraus keine Garantie übernommen werden, weil ein sofortiges Auszählen unmöglich
ist. Lieferscheine werden deshalb unter Vorbehalt
unterschrieben. Fracht- und Zustellkosten, Rollgeld etc.
gehen bei allen Aufträgen grundsätzlich zu Lasten des
Auftraggebers.
j) Die telefonische Abnahme von Anzeigentexten
geschieht nur auf Wunsch und Gefahr des Bestellers. Für
Fehler durch schlecht geschriebene Manuskripte oder
telefonisch veranlasste Änderungen kann nicht gehaftet
werden, ebensowenig berechtigen Wiedergabefehler
bei zu spät (nach Anzeigenschluss) eingereichten (Korrektur-) Manuskripten den Auftraggeber zu Rechnungskürzungen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem Verhalten der Verlagsmitarbeiter.
k) Nach Beendigung der Pflicht zur Aufbewahrung der
Druckunterlagen werden diese vernichtet.
l) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt
gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet
und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen
als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26
Abs. 1 und § 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
m) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei
Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
n) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in
Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
o) Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die
unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung
ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommt.
HAMBURGER MORGENPOST • Anzeigen-Preisliste Nr. 58 • Gültig ab 01. Januar 2015
Diese Anzeigenpreisliste ist in Bezug auf die genannten Preise bereits verbindlich, weitere Änderungen behalten wir uns vor.
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