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Vitalisierung der Altstadt
Informationen
Zu diesen Förderprogrammen berät Sie Frau Adler vom
Stadtbauamt, Tel. (0 56 21) 7 01-410.
Die Richtlinien „Altstadtförderung“ und „Junge Familien“
mit Förderantrag finden Sie unter www.bad-wildungen.de,
im Bereich Bürger und Verwaltung unter der Rubrik Förderprogramme.
Wichtig: Zu allen Maßnahmen, für die Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist vor Bau- bzw.
Planungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der
Stadt Bad Wildungen abzuschließen.
Neben der Stadt Bad Wildungen gewähren noch weitere
Institutionen Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für
die unterschiedlichsten Maßnahmen. Bitte lassen Sie sich
hierzu von Ihrer Hausbank beraten.
Damit sich Gebäudeeigentümer bzw. Kaufinteressenten
von Altstadthäusern ein Bild von den Entwicklungs-,
Umbau- und Sanierungsmöglichkeiten eines Gebäudes
machen können, fördert die Stadt Bad Wildungen
Beratungs- und Vorplanungsleistungen von geeigneten
Architekten / Planungsbüros. In den zu erstellenden
Konzepten werden unter Beachtung der Vorstellungen
der Bauherrschaft Visualisierungen, Kostenschätzungen
und Handlungsempfehlungen dargestellt. Hierbei kann
auch ein behindertengerechter Umbau ein Baustein einer nachhaltigen Nutzungskonzeption sein. Die Stadt
Bad Wildungen trägt die Gesamtkosten dieser Beratungs- und Planungsleistungen.
Im Weiteren können auch Investitionen an den Altstadthäusern gefördert werden. Zu nennen sind z. B. Modernisierungsmaßnahmen (auch energetische Maßnahmen),
wie der Anbau von Balkonen, die Umsetzung barrierefreier Bau- und Wohnkonzepte sowie die Erneuerung
bzw. Sanierung von Fassaden, Fenstern, Türen und
Außenanlagen.
Die Förderung beträgt 10 % der förderfähigen Kosten
(einschl. Planungskosten und Baunebenkosten), höchstens jedoch 10.000 € für das Gesamtobjekt.
Ein Zuschlag von jeweils 2 % wird auf den Förderbetrag
gewährt wenn:
• Minderjährige Kinder, Haushaltsangehörige ab dem
60. Lebensjahr und Bewohnerinnen und Bewohner mit
Behinderungen im Sanierungsobjekt leben.
• Das zu fördernde Objekt ein hochwertiges Einzeldenkmal darstellt.
Gerne können Sie sich auch im Internet informieren u. a.
bei:
• www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
• www.bafa.de
(Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle)
• www.ewf.de
(Energie Waldeck-Frankenberg / Rubrik Service)
• www.baufoerderer.de
(Bundesverband Verbraucherzentrale)
Darüber hinaus, wird im Rathaus monatlich eine Energieeinsparberatung von der Verbraucherzentrale Hessen
angeboten!!!
Dieses Angebot bietet den Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit, sich ausführlich und individuell in einem
Beratungsgespräch zu verschiedenen Themenbereichen
der Energieeinsparung, wie z. B. Heiztechnik, Wärmeschutz in Alt- und Neubauten, Warmwasserbereitung
und Schimmelbildung in Wohngebäuden durch unabhängige Fachleute beraten zu lassen.
wann:
jeweils mittwochs alle vier Wochen
Kosten:
7,50 €
Berater:
Frau Dipl.-Ing. Rita Träbing
Anmeldung: Bürgerbüro im Rathaus Tel. (0 56 21) 7 01-319
Impressum:
Herausgegeben vom Magistrat der Stadt Bad Wildungen,
Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen, Tel. (05621) 701-0
Fotos: K. Jaeger, M. Griesel, R. Pfeil, R. Bockhorn
Informationen zu den Förderprogrammen: Stadtbauamt Bad Wildungen · Tel.: (0 56 21) 70 14 10
Barrierefreies Bauen
Junge Familien
Förderung des barrierefreien Umbaus
von selbstgenutztem Wohneigentum
Die Richtlinien sehen vor, dass 20 % des Anschaffungswertes für Baustoffe und Baumaterial bei Eigenleistungen und 30 % der Unternehmerleistungen übernommen
werden. Die Förderung erhöht sich um 5 % für jedes im
Haushalt lebende Kind bis zum 16. Lebensjahr. Insgesamt
ist die Fördersumme auf 10.000 € begrenzt.
Das Land Hessen gewährt im Rahmen eines Landesprogramms Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, damit seh- und mobilitätseingeschränkte Mitmenschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig
und unabhängig leben können. Auch die barrierefreie
Erreichbarkeit der Wohnungen wird gefördert.
Zudem stellt die Kfw-Bank zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbauten bereit.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Bad Wildungen ist
Frau Lambertz, Tel. (0 56 21) 7 01-3 52.
Barrierefreie Umgestaltung
von Geschäften und Gaststätten
Bad Wildungen als Kur- und Gesundheitsstadt möchte
der Bewohnerschaft sowie den Gästen ein möglichst
barrierefreies Umfeld bieten. Unter anderem sollen Einzelhandelsgeschäfte und die gastronomischen Betriebe
ungehindert, z. B. mit dem Rollator, dem Kinderwagen
und dem Rollstuhl, erreichbar sein.
Daher stellt die Stadt Bad Wildungen Baukostenzuschüsse zum barrierefreien Umbau von Geschäften und Gaststätten zur Verfügung.
Die Zuschusshöhe der Bau- und Baunebenkosten (Kosten
u. a. für Bauantrag, Statik, Baugenehmigung, Vermessungsarbeiten etc.) beträgt 15 % der Gesamtkosten.
Maximal werden pro barrierefreier Umgestaltung 4.000 €
ausgezahlt.
Barrierefreies
Junge Familien
Förderprogramm für junge Familien
Die demografische Entwicklung zeigt gerade in den
Dörfern erste negative Auswirkungen. Zunehmend sind
Gebäude, oft auch historische und aus denkmalpflegerischer Sicht wertvolle Fachwerkgebäude mit ortsprägendem Charakter, vom Leerstand bedroht, die Bevölkerung
überaltert und junge Familien mit Kindern fehlen mehr
und mehr. In den kleineren Ortsteilen trifft es besonders
die alten, historischen Ortskerne.
Dieser Tendenz möchte die Stadt Bad Wildungen mit
dem neu aufgelegten Förderprogramm entgegenwirken,
um nachhaltig Lebensqualitäten zu sichern.
Unbewohnte und sanierungsbedürftige Gebäude sollen
möglichst schnell wieder belebt bzw. umgenutzt werden.
Daher unterstützt das Förderprogramm junge Familien,
die sich entscheiden, in den Ortskernen der ländlichen
Stadt- und Ortsteile von Bad Wildungen Gebäude für die
eigene Wohnnutzung zu sanieren.
Für alle Bad Wildunger Stadt- und Ortsteile sind
Geltungsbereiche kartografisch festgelegt worden.
Innerhalb dieser Kerne wird die Sanierung von eigen
genutzten Bereichen eines Wohnhauses gefördert.
Die wesentlichen Anforderungen für eine Förderung
sind:
• Objekt muss im vorgegebenen gekennzeichneten
Geltungsbereich liegen.
• Gefördert werden grundlegende Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen.
• Bei Antragstellung darf das 40. Lebensjahr eines der
Antragsteller noch nicht vollendet sein.
Vitalisierung der Altstadt
Altstadtförderung
Die Altstadt von Bad Wildungen bietet ein umfassendes
Infrastrukturangebot. In dem liebens- und lebenswerten
historischen Stadtquartier sind vielfältige Dienstleistungseinrichtungen, Geschäfte, Gastronomiebetriebe sowie unterschiedlichste Wohnangebote vorhanden. Die
kurzen Entfernungen zur Erledigung der täglichen Wege
stellen eine einmalige Qualität der Altstadt dar. So kann
man z. B. den Kindergarten, die Schulen, die Stadtbücherei, das Rathaus oder die Lebensmittelmärkte bequem zu
Fuß erreichen.
Diese Qualitäten der Altstadt möchte die Stadt Bad
Wildungen zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen sichern und hat daher ein „Vitalisierungsprogramm“ aufgelegt. Was bietet das Förderprogramm?
Informationen zu den Förderprogrammen: Stadtbauamt Bad Wildungen · Tel.: (0 56 21) 70 14 10 · www.bad-wildungen.de
Barrierefreies Bauen
Junge Familien
Förderung des barrierefreien Umbaus
von selbstgenutztem Wohneigentum
Die Richtlinien sehen vor, dass 20 % des Anschaffungswertes für Baustoffe und Baumaterial bei Eigenleistungen und 30 % der Unternehmerleistungen übernommen
werden. Die Förderung erhöht sich um 5 % für jedes im
Haushalt lebende Kind bis zum 16. Lebensjahr. Insgesamt
ist die Fördersumme auf 10.000 € begrenzt.
Das Land Hessen gewährt im Rahmen eines Landesprogramms Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, damit seh- und mobilitätseingeschränkte Mitmenschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig
und unabhängig leben können. Auch die barrierefreie
Erreichbarkeit der Wohnungen wird gefördert.
Zudem stellt die Kfw-Bank zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbauten bereit.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Bad Wildungen ist
Frau Lambertz, Tel. (0 56 21) 7 01-3 52.
Barrierefreie Umgestaltung
von Geschäften und Gaststätten
Bad Wildungen als Kur- und Gesundheitsstadt möchte
der Bewohnerschaft sowie den Gästen ein möglichst
barrierefreies Umfeld bieten. Unter anderem sollen Einzelhandelsgeschäfte und die gastronomischen Betriebe
ungehindert, z. B. mit dem Rollator, dem Kinderwagen
und dem Rollstuhl, erreichbar sein.
Daher stellt die Stadt Bad Wildungen Baukostenzuschüsse zum barrierefreien Umbau von Geschäften und Gaststätten zur Verfügung.
Die Zuschusshöhe der Bau- und Baunebenkosten (Kosten
u. a. für Bauantrag, Statik, Baugenehmigung, Vermessungsarbeiten etc.) beträgt 15 % der Gesamtkosten.
Maximal werden pro barrierefreier Umgestaltung 4.000 €
ausgezahlt.
Barrierefreies
Junge Familien
Förderprogramm für junge Familien
Die demografische Entwicklung zeigt gerade in den
Dörfern erste negative Auswirkungen. Zunehmend sind
Gebäude, oft auch historische und aus denkmalpflegerischer Sicht wertvolle Fachwerkgebäude mit ortsprägendem Charakter, vom Leerstand bedroht, die Bevölkerung
überaltert und junge Familien mit Kindern fehlen mehr
und mehr. In den kleineren Ortsteilen trifft es besonders
die alten, historischen Ortskerne.
Dieser Tendenz möchte die Stadt Bad Wildungen mit
dem neu aufgelegten Förderprogramm entgegenwirken,
um nachhaltig Lebensqualitäten zu sichern.
Unbewohnte und sanierungsbedürftige Gebäude sollen
möglichst schnell wieder belebt bzw. umgenutzt werden.
Daher unterstützt das Förderprogramm junge Familien,
die sich entscheiden, in den Ortskernen der ländlichen
Stadt- und Ortsteile von Bad Wildungen Gebäude für die
eigene Wohnnutzung zu sanieren.
Für alle Bad Wildunger Stadt- und Ortsteile sind
Geltungsbereiche kartografisch festgelegt worden.
Innerhalb dieser Kerne wird die Sanierung von eigen
genutzten Bereichen eines Wohnhauses gefördert.
Die wesentlichen Anforderungen für eine Förderung
sind:
• Objekt muss im vorgegebenen gekennzeichneten
Geltungsbereich liegen.
• Gefördert werden grundlegende Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen.
• Bei Antragstellung darf das 40. Lebensjahr eines der
Antragsteller noch nicht vollendet sein.
Vitalisierung der Altstadt
Altstadtförderung
Die Altstadt von Bad Wildungen bietet ein umfassendes
Infrastrukturangebot. In dem liebens- und lebenswerten
historischen Stadtquartier sind vielfältige Dienstleistungseinrichtungen, Geschäfte, Gastronomiebetriebe sowie unterschiedlichste Wohnangebote vorhanden. Die
kurzen Entfernungen zur Erledigung der täglichen Wege
stellen eine einmalige Qualität der Altstadt dar. So kann
man z. B. den Kindergarten, die Schulen, die Stadtbücherei, das Rathaus oder die Lebensmittelmärkte bequem zu
Fuß erreichen.
Diese Qualitäten der Altstadt möchte die Stadt Bad
Wildungen zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen sichern und hat daher ein „Vitalisierungsprogramm“ aufgelegt. Was bietet das Förderprogramm?
Informationen zu den Förderprogrammen: Stadtbauamt Bad Wildungen · Tel.: (0 56 21) 70 14 10 · www.bad-wildungen.de
Barrierefreies Bauen
Junge Familien
Förderung des barrierefreien Umbaus
von selbstgenutztem Wohneigentum
Die Richtlinien sehen vor, dass 20 % des Anschaffungswertes für Baustoffe und Baumaterial bei Eigenleistungen und 30 % der Unternehmerleistungen übernommen
werden. Die Förderung erhöht sich um 5 % für jedes im
Haushalt lebende Kind bis zum 16. Lebensjahr. Insgesamt
ist die Fördersumme auf 10.000 € begrenzt.
Das Land Hessen gewährt im Rahmen eines Landesprogramms Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, damit seh- und mobilitätseingeschränkte Mitmenschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig
und unabhängig leben können. Auch die barrierefreie
Erreichbarkeit der Wohnungen wird gefördert.
Zudem stellt die Kfw-Bank zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbauten bereit.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Bad Wildungen ist
Frau Lambertz, Tel. (0 56 21) 7 01-3 52.
Barrierefreie Umgestaltung
von Geschäften und Gaststätten
Bad Wildungen als Kur- und Gesundheitsstadt möchte
der Bewohnerschaft sowie den Gästen ein möglichst
barrierefreies Umfeld bieten. Unter anderem sollen Einzelhandelsgeschäfte und die gastronomischen Betriebe
ungehindert, z. B. mit dem Rollator, dem Kinderwagen
und dem Rollstuhl, erreichbar sein.
Daher stellt die Stadt Bad Wildungen Baukostenzuschüsse zum barrierefreien Umbau von Geschäften und Gaststätten zur Verfügung.
Die Zuschusshöhe der Bau- und Baunebenkosten (Kosten
u. a. für Bauantrag, Statik, Baugenehmigung, Vermessungsarbeiten etc.) beträgt 15 % der Gesamtkosten.
Maximal werden pro barrierefreier Umgestaltung 4.000 €
ausgezahlt.
Barrierefreies
Junge Familien
Förderprogramm für junge Familien
Die demografische Entwicklung zeigt gerade in den
Dörfern erste negative Auswirkungen. Zunehmend sind
Gebäude, oft auch historische und aus denkmalpflegerischer Sicht wertvolle Fachwerkgebäude mit ortsprägendem Charakter, vom Leerstand bedroht, die Bevölkerung
überaltert und junge Familien mit Kindern fehlen mehr
und mehr. In den kleineren Ortsteilen trifft es besonders
die alten, historischen Ortskerne.
Dieser Tendenz möchte die Stadt Bad Wildungen mit
dem neu aufgelegten Förderprogramm entgegenwirken,
um nachhaltig Lebensqualitäten zu sichern.
Unbewohnte und sanierungsbedürftige Gebäude sollen
möglichst schnell wieder belebt bzw. umgenutzt werden.
Daher unterstützt das Förderprogramm junge Familien,
die sich entscheiden, in den Ortskernen der ländlichen
Stadt- und Ortsteile von Bad Wildungen Gebäude für die
eigene Wohnnutzung zu sanieren.
Für alle Bad Wildunger Stadt- und Ortsteile sind
Geltungsbereiche kartografisch festgelegt worden.
Innerhalb dieser Kerne wird die Sanierung von eigen
genutzten Bereichen eines Wohnhauses gefördert.
Die wesentlichen Anforderungen für eine Förderung
sind:
• Objekt muss im vorgegebenen gekennzeichneten
Geltungsbereich liegen.
• Gefördert werden grundlegende Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen.
• Bei Antragstellung darf das 40. Lebensjahr eines der
Antragsteller noch nicht vollendet sein.
Vitalisierung der Altstadt
Altstadtförderung
Die Altstadt von Bad Wildungen bietet ein umfassendes
Infrastrukturangebot. In dem liebens- und lebenswerten
historischen Stadtquartier sind vielfältige Dienstleistungseinrichtungen, Geschäfte, Gastronomiebetriebe sowie unterschiedlichste Wohnangebote vorhanden. Die
kurzen Entfernungen zur Erledigung der täglichen Wege
stellen eine einmalige Qualität der Altstadt dar. So kann
man z. B. den Kindergarten, die Schulen, die Stadtbücherei, das Rathaus oder die Lebensmittelmärkte bequem zu
Fuß erreichen.
Diese Qualitäten der Altstadt möchte die Stadt Bad
Wildungen zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen sichern und hat daher ein „Vitalisierungsprogramm“ aufgelegt. Was bietet das Förderprogramm?
Informationen zu den Förderprogrammen: Stadtbauamt Bad Wildungen · Tel.: (0 56 21) 70 14 10 · www.bad-wildungen.de
Vitalisierung der Altstadt
Informationen
Zu diesen Förderprogrammen berät Sie Frau Adler vom
Stadtbauamt, Tel. (0 56 21) 7 01-410.
Die Richtlinien „Altstadtförderung“ und „Junge Familien“
mit Förderantrag finden Sie unter www.bad-wildungen.de,
im Bereich Bürger und Verwaltung unter der Rubrik Förderprogramme.
Wichtig: Zu allen Maßnahmen, für die Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist vor Bau- bzw.
Planungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der
Stadt Bad Wildungen abzuschließen.
Neben der Stadt Bad Wildungen gewähren noch weitere
Institutionen Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für
die unterschiedlichsten Maßnahmen. Bitte lassen Sie sich
hierzu von Ihrer Hausbank beraten.
Damit sich Gebäudeeigentümer bzw. Kaufinteressenten
von Altstadthäusern ein Bild von den Entwicklungs-,
Umbau- und Sanierungsmöglichkeiten eines Gebäudes
machen können, fördert die Stadt Bad Wildungen
Beratungs- und Vorplanungsleistungen von geeigneten
Architekten / Planungsbüros. In den zu erstellenden
Konzepten werden unter Beachtung der Vorstellungen
der Bauherrschaft Visualisierungen, Kostenschätzungen
und Handlungsempfehlungen dargestellt. Hierbei kann
auch ein behindertengerechter Umbau ein Baustein einer nachhaltigen Nutzungskonzeption sein. Die Stadt
Bad Wildungen trägt die Gesamtkosten dieser Beratungs- und Planungsleistungen.
Im Weiteren können auch Investitionen an den Altstadthäusern gefördert werden. Zu nennen sind z. B. Modernisierungsmaßnahmen (auch energetische Maßnahmen),
wie der Anbau von Balkonen, die Umsetzung barrierefreier Bau- und Wohnkonzepte sowie die Erneuerung
bzw. Sanierung von Fassaden, Fenstern, Türen und
Außenanlagen.
Die Förderung beträgt 10 % der förderfähigen Kosten
(einschl. Planungskosten und Baunebenkosten), höchstens jedoch 10.000 € für das Gesamtobjekt.
Ein Zuschlag von jeweils 2 % wird auf den Förderbetrag
gewährt wenn:
• Minderjährige Kinder, Haushaltsangehörige ab dem
60. Lebensjahr und Bewohnerinnen und Bewohner mit
Behinderungen im Sanierungsobjekt leben.
• Das zu fördernde Objekt ein hochwertiges Einzeldenkmal darstellt.
Gerne können Sie sich auch im Internet informieren u. a.
bei:
• www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
• www.bafa.de
(Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle)
• www.ewf.de
(Energie Waldeck-Frankenberg / Rubrik Service)
• www.baufoerderer.de
(Bundesverband Verbraucherzentrale)
Darüber hinaus, wird im Rathaus monatlich eine Energieeinsparberatung von der Verbraucherzentrale Hessen
angeboten!!!
Dieses Angebot bietet den Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit, sich ausführlich und individuell in einem
Beratungsgespräch zu verschiedenen Themenbereichen
der Energieeinsparung, wie z. B. Heiztechnik, Wärmeschutz in Alt- und Neubauten, Warmwasserbereitung
und Schimmelbildung in Wohngebäuden durch unabhängige Fachleute beraten zu lassen.
wann:
jeweils mittwochs alle vier Wochen
Kosten:
7,50 €
Berater:
Frau Dipl.-Ing. Rita Träbing
Anmeldung: Bürgerbüro im Rathaus Tel. (0 56 21) 7 01-319
Impressum:
Herausgegeben vom Magistrat der Stadt Bad Wildungen,
Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen, Tel. (05621) 701-0
Fotos: K. Jaeger, M. Griesel, R. Pfeil, R. Bockhorn
Informationen zu den Förderprogrammen: Stadtbauamt Bad Wildungen · Tel.: (0 56 21) 70 14 10
Vitalisierung der Altstadt
Informationen
Zu diesen Förderprogrammen berät Sie Frau Adler vom
Stadtbauamt, Tel. (0 56 21) 7 01-410.
Die Richtlinien „Altstadtförderung“ und „Junge Familien“
mit Förderantrag finden Sie unter www.bad-wildungen.de,
im Bereich Bürger und Verwaltung unter der Rubrik Förderprogramme.
Wichtig: Zu allen Maßnahmen, für die Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist vor Bau- bzw.
Planungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der
Stadt Bad Wildungen abzuschließen.
Neben der Stadt Bad Wildungen gewähren noch weitere
Institutionen Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für
die unterschiedlichsten Maßnahmen. Bitte lassen Sie sich
hierzu von Ihrer Hausbank beraten.
Damit sich Gebäudeeigentümer bzw. Kaufinteressenten
von Altstadthäusern ein Bild von den Entwicklungs-,
Umbau- und Sanierungsmöglichkeiten eines Gebäudes
machen können, fördert die Stadt Bad Wildungen
Beratungs- und Vorplanungsleistungen von geeigneten
Architekten / Planungsbüros. In den zu erstellenden
Konzepten werden unter Beachtung der Vorstellungen
der Bauherrschaft Visualisierungen, Kostenschätzungen
und Handlungsempfehlungen dargestellt. Hierbei kann
auch ein behindertengerechter Umbau ein Baustein einer nachhaltigen Nutzungskonzeption sein. Die Stadt
Bad Wildungen trägt die Gesamtkosten dieser Beratungs- und Planungsleistungen.
Im Weiteren können auch Investitionen an den Altstadthäusern gefördert werden. Zu nennen sind z. B. Modernisierungsmaßnahmen (auch energetische Maßnahmen),
wie der Anbau von Balkonen, die Umsetzung barrierefreier Bau- und Wohnkonzepte sowie die Erneuerung
bzw. Sanierung von Fassaden, Fenstern, Türen und
Außenanlagen.
Die Förderung beträgt 10 % der förderfähigen Kosten
(einschl. Planungskosten und Baunebenkosten), höchstens jedoch 10.000 € für das Gesamtobjekt.
Ein Zuschlag von jeweils 2 % wird auf den Förderbetrag
gewährt wenn:
• Minderjährige Kinder, Haushaltsangehörige ab dem
60. Lebensjahr und Bewohnerinnen und Bewohner mit
Behinderungen im Sanierungsobjekt leben.
• Das zu fördernde Objekt ein hochwertiges Einzeldenkmal darstellt.
Gerne können Sie sich auch im Internet informieren u. a.
bei:
• www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
• www.bafa.de
(Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle)
• www.ewf.de
(Energie Waldeck-Frankenberg / Rubrik Service)
• www.baufoerderer.de
(Bundesverband Verbraucherzentrale)
Darüber hinaus, wird im Rathaus monatlich eine Energieeinsparberatung von der Verbraucherzentrale Hessen
angeboten!!!
Dieses Angebot bietet den Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit, sich ausführlich und individuell in einem
Beratungsgespräch zu verschiedenen Themenbereichen
der Energieeinsparung, wie z. B. Heiztechnik, Wärmeschutz in Alt- und Neubauten, Warmwasserbereitung
und Schimmelbildung in Wohngebäuden durch unabhängige Fachleute beraten zu lassen.
wann:
jeweils mittwochs alle vier Wochen
Kosten:
7,50 €
Berater:
Frau Dipl.-Ing. Rita Träbing
Anmeldung: Bürgerbüro im Rathaus Tel. (0 56 21) 7 01-319
Impressum:
Herausgegeben vom Magistrat der Stadt Bad Wildungen,
Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen, Tel. (05621) 701-0
Fotos: K. Jaeger, M. Griesel, R. Pfeil, R. Bockhorn
Informationen zu den Förderprogrammen: Stadtbauamt Bad Wildungen · Tel.: (0 56 21) 70 14 10