Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten
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Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten
Feuerwehr-Einsatzkräfte-Info Ausgabe 24 - April 2011 Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten Bei vielen Feuerwehren ist es gängige Praxis, ein gebrauchtes Atemschutzgerät nach einem Einsatz oder einer Übung mit einer neuen Atemluftflasche zu bestücken und den Lungenautomaten auszutauschen, um so das Gerät wieder für den nächsten Einsatz herzurichten. Die Gebrauchsanleitungen der Gerätehersteller bzw. die bisherigen allgemeinen vfdb-Richtlinien (vfdb = Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) zum Thema Atemschutz standen bis dato in arger Diskrepanz zu der oben beschriebenen gängigen Praxis. Der vfdb hat dies erkannt und in Absprache mit den Geräteherstellern BartelsRieger Dräger Safety Interspiro MSA Auer und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine für die Praxis einvernehmliche Lösung zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten außerhalb einer Atemschutzwerkstatt erarbeitet. Im Folgenden wird diese Lösung beschrieben. Einsatz und Übung ohne besondere Belastung für das Gerät Pressluftatmer, die in Übungen oder Einsätzen keinen besonderen Belastungen ausgesetzt waren, können wieder für den Einsatz freigegeben werden, ohne das Grundgerät einer Atemschutzwerkstatt zuführen zu müssen. Hierzu müssen folgende Punkte erfüllt werden: Die Atemluftflaschen werden ersetzt. Die Lungenautomaten werden durch geprüfte Automaten (welche am besten zur Lagerung in Folienbeutel eingeschweißt sind) ersetzt. Es werden ausschließlich Lungenautomaten genutzt, die für den jeweiligen Pressluftatmer zugelassen sind und in einer Atemschutzwerkstatt vor der Verwendung entsprechend gereinigt, desinfiziert und geprüft wurden. Die Pressluftatmer werden gemäß Anlage 1 geprüft. Die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft erfolgt durch einen Atemschutzgerätewart. Alternativ kann diese Arbeiten auch ein verantwortungsbewusster Feuerwehrangehöriger durchführen, der über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt (Atemschutzgeräteträger mit entsprechender Übungs- und Einsatzerfahrung sowie ausreichenden technischen Kenntnissen und Fähigkeiten). Die Festlegung, welche Feuerwehrangehörigen hierfür in Frage kommen, trifft der Leiter der Feuerwehr im Vorfeld und dokumentiert diese Entscheidung. Die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und das Ergebnis der Einsatzkurzprüfung werden vor Ort dokumentiert und anschließend dem Gerätenachweis beigefügt. Anlage 2 Spätestens halbjährlich erfolgt eine Überprüfung der Pressluftatmer in einer Atemschutzwerkstatt nach Angaben der Hersteller. Bei Mehrfachnutzung eines Pressluftatmers während eines Einsatzes durch die gleiche Einsatzkraft, kann auf das Ersetzen des Lungenautomaten verzichtet werden. Herausgeber: Landratsamt Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Kreisfeuerwehrverband Ravensburg e.V. Im Internet: www.landkreis-ravensburg.de/bks www.kreisfeuerwehrverband-ravensburg.de Anlage 1: Prüfung zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Nach Flaschen und Lungenautomatenwechsel: Sichtprüfung Der Pressluftatmer ist auf Vollständigkeit und mögliche Schäden zu prüfen. Fülldruck prüfen Flaschenventil mit mindestens zwei Umdrehungen öffnen. Das Manometer muss bei 300 bar Geräten (6 bzw. 6,8 l Flaschen) einen Druck von 270 bar bis 300 bar bzw. bei 200 bar Geräten 180 bar bis 200 bar (4 l Flaschen) anzeigen. Hochdruck - Dichtprüfung Flaschenventil(e) wieder schließen und Druckanzeiger beobachten. Der angezeigte Druck darf innerhalb einer Minute nicht mehr als 10 bar abfallen. Warneinrichtung prüfen Normaldruckgeräte Die Spülfunktion des Lungenautomaten vorsichtig betätigen und dabei den Druckanzeiger beobachten, das Warnsignal muss zwischen 60 und 50 bar ertönen. Hochdruckgeräte Überdruckfunktion am Lungenautomaten deaktivieren, mit dem Handballen den Lungenautomaten am Anschluss dicht verschließen Spülfunktion betätigen und die Luft durch vorsichtiges Entlasten des Handballendruckes langsam abströmen lassen. Druckanzeiger beobachten, das Warnsignal muss zwischen 60 und 50 bar ertönen Geräte die die Anforderungen der Anlage 1 nicht vollständig erfüllen, dürfen nicht eingesetzt werden und sind einer Atemschutzwerkstatt zuzuführen. Die Prüfungen entsprechen den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 0804 bzw. der BG/GUV-I 8674. Einsatz und Übung mit besonderer Belastung für das Gerät In folgenden Fällen darf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden: Der Pressluftatmer wurde zum Innenangriff während eines Brandeinsatzes oder einer „heißen Übung“ oder bei großer Hitze eingesetzt. Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit aggressiven Medien oder anderen Gefahrstoffen. Der Pressluftatmer war starker mechanischer Beanspruchung (z. B. Sturz, Notfalltraining) ausgesetzt. Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatzkurzprüfung Auffälligkeiten (z. B. Undichtigkeit). Der Pressluftatmer wurde stark verschmutzt. Herausgeber: Landratsamt Ravensburg, Brand- und KatS gemeinsam mit dem Kreisfeuerwehrverband Ravensburg e.V. Im Internet: www.landkreis-ravensburg.de/bks www.kreisfeuerwehrverband-ravensburg.de Anlage 2: Prüf- bzw. Verwendungsnachweis Verwendungsnachweis Prüfnachweis Feuerwehr: ____________________________ Feuerwehr: ____________________________ Atemschutzgerät Atemschutzgerät Grundgerät Nr. ____ Lungenautomat Nr. ____ Grundgerät Nr. ____ Lungenautomat Nr. ____ Flasche Nr. ____ Maske Nr. ____ Flasche Nr. ____ Maske Nr. ____ Einsatz Nr. ________ Datum __________ Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft vor Ort Einsatzdauer ________ [min] Sichtprüfung Einsatzende __________ [Uhrzeit] OK nicht OK (Gerät AT-Werkstatt zuführen) [Zutreffendes ankreuzen] Einsatzort: _______________________________ Geräteträger: _______________________________ Fülldruck (der neuen AT-Flasche) ______ [bar] HD-Dichtprüfung (Druckabfall in einer Minute) ______ [bar] Warneinrichtung (angesprochen bei) ______ [bar] [Vorname, Name] Einsatzart O Übung O Außenangriff O Gefahrstoffe O „heiße“ Übung O Innenangriff O Vollschutz (CSA) O __________________________________ Datum __________ Uhrzeit __________ Prüfer __________________________________ Unterschrift __________________________________ Tätigkeiten / Besonderheiten / Bemerkungen ______________________________________________ ______________________________________________ Laut Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“ ist für alle Atemschutzgeräte ein lückenloser Verwendungsnacheis zu führen. Die jeweilige Feuerwehr entscheidet in Absprache mit Ihrer „Atemschutzwerkstatt“ wo und wie genau der Verwendungsnachweis bzw. Prüfnachweis geführt wird. Diese Einsatzkräfte-Info wurde in Absprache mit der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg erstellt. Der vorstehende Prüf- bzw. Verwendungsnachweis kann auf der Homepage www.landkreis-ravenbsurg.de/bks als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Beispiel eines einsatzbereiten eingeschweißten Lungenautomaten wie er im Fahrzeug am Atemschutzgerät angekuppelt sein kann. Als Ersatz gelagerte Lungenautomaten sollten aus hygienischen Gründen mit der Mitteldruckleitung eingeschweißt sein. gez. Dipl.-Ing. (FH) Oliver Surbeck Kreisbrandmeister Herausgeber: gez. Dipl.-Ing. (FH) Walter Kuon Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Landratsamt Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Kreisfeuerwehrverband Ravensburg e.V. Im Internet: www.landkreis-ravensburg.de/bks www.kreisfeuerwehrverband-ravensburg.de