Flyer - City Fahrschule Balingen
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Flyer - City Fahrschule Balingen
Jahnstraße 7, 72336 Frommern Freihofstraße 7, 72336 Balingen Unser Team Gefahrgutschulungen Berufskraftfahrerin Industriemeisterin Kraftverkehr Gefahrgut-Beauftragte Straße/Schiene/Luft Fachkraft für Arbeitssicherheit IHK- anerkannte Referentin für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte Sonja Reinacher Ausbildung als Landmaschinenmechaniker Kraftfahrzeugmeister und Beauftragter der SN-Leitung Betriebsleiter und Lehrlingsausbilder MAN Truck Center Balingen Hans Birkle Gabriel Ramsauer Kraftfahrer 7 Jahre Fahrpraxis Fahrlehrer der Klassen: M, L, S, T, A, BE, CE, C1E Fahrlehrerausbilder Fahrschulerlaubnis Ausbilder für Flurförderzeuge Industriekaufmann Unsere Leistungen Basiskurs Grundlehrgang (Stück- und Schüttgut) 20 Std., 2,5 Tage Aufbaukurs Tank 14 Std., 1,5 Tage Fortbildung für alle Gefahrgutfahrer 12 Std., 2 Samstage je 6 Std. Sonja Reinacher Gefahrgutbeauftragte IHK- anerkannte Gefahrgutausbildung langjährige Berufspraxis Tel: 0 75 72 / 71 20 45 Fax: 0 75 72 / 71 20 46 Mobil:01 52 / 28 65 65 40 Homepage: www.reinacher-ggvse.de E-Mail: [email protected] • Überwachung der Ablauffristen und Weiterbildungen sowie persönliche Betreuung • Fester Ansprechpartner Hans Birkle • Gabelstaplerfahrerausbildung • ADR-Ausbildung • LKW-Ausbildung • Kompetenz ist unsere Stärke Mobil Fahrschule 01 72 / 5 37 62 84 www.city-fahrschule-balingen.de Fax Fahrschule 0 74 33 / 38 57 67 Weiterbildungspflicht für Kraftfahrer im Güterund Personenverkehr Info Weiterbildung 01 60 / 91 31 72 37 w w w. c i t y - f a h r s c h u l e - b a l i n g e n . d e Weiterbildung wird zur Pflicht — laut BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz Gesetzliche Änderungen machen eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer zur Pflicht. Dies gilt für die Inhaber der Fahrerlaubnisklassen: D1, D und DE seit 10. September 2008 C1, C und CE ab 10. September 2009 Die neue Regelung gilt für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t Gesamtmasse im gewerblichen Verkehr. Diese Vorschriften gelten auch für Baubetriebshöfe und Lohnunternehmen, deren Fahrzeuge schneller als 45 km/h fahren. Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, müssen eine Weiterbildung besuchen, um weiterhin die Fahrerlaubnis gewerblich nutzen zu können. Die Weiterbildung muss innerhalb einer fünf Jahresfrist abgeschlossen sein, damit die Fahrerlaubnis verlängert werden kann. Vorgeschriebene Weiterbildung Ein gut durchdachtes Konzept Flexibel für Ihr Unternehmen 35 Stunden à 60 Minuten verteilt auf 5 Tage je 7 Stunden. Trotz einer Frist von fünf Jahren sollte man im eigenen Betrieb die Mobilität der Fahrer rechtzeitig sichern. D1, D und DE Modul 1 Eco-Training Modul 2 Markt und Image Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Modul 4 Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr Modul 5 Fahrgastsicherheit und Gesundheit C1, C und CE Modul 1 Eco-Training Modul 2 Sozial-Vorschriften für den Güterverkehr Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Modul 4 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi Modul 5 Ladungssicherung Wir haben ein Konzept in dem der flexible Einsatz Ihres Fahrpersonals weiterhin erhalten bleibt, obwohl der Fahrer eine Fortbildung besuchen muss. Für einzelne Module können Sie uns recht- zeitig Terminwünsche senden, die wir nach Möglichkeit für Sie zu realisieren versuchen. Alternativ bieten wir die 5 Module auch kompakt an. Diese Kurse stellen wir nach Ihrem Bedarf zusammen. Wenn Sie Interesse haben, sich für einen Kurs anzumelden, verwenden Sie bitte das auf unserer Homepage unter: Klassen/Leistungen, Weiterbildung für BKF vorhandene Anmeldeformular. Bei der Weiterbildung gibt es keine Abschlussprüfung! w w w. c i t y - f a h r s c h u l e - b a l i n g e n . d e