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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Sammlung Brücken und Ingenieurbau Entwurf Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Stand: 2016/12 Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING) Übersicht über den Stand der RAB-ING Ausgabe Dezember 2016 Teil: 1 Allgemeines Abschnitt: Stand: 1 Grundsätzliches 04/2016 Seite 1 – 3 2 Bauwerksentwurf 04/2016 Seite 1 – 5 3 Form der Entwurfsunterlagen 04/2016 Seite 1 – 29 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes 1 Neubaumaßnahmen von Brücken 12/2016 Seite 1 – 5 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken 12/2016 Seite 1 – 5 3 Ersatzneubau von Brücken 12/2016 Seite 1 – 7 4 Neu- und Umbaubaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise 04/2016 Seite 1 – 6 5 Neu- und Umbaubaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise 04/2016 Seite 1 – 7 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände Seite 1 – 4 04/2016 7 Verkehrszeichenbrücken 04/2016 Seite 1 – 4 3 Aufstellen der Kostenberechnung 1 Form der Kostenberechnung 04/2016 Seite 1 – 3 2 Mengenermittlung 04/2016 Seite 1 – 3 4 Aufstellen des Bauwerksplanes 1 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken 04/2016 Seite 1 – 6 2 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken 04/2016 Seite 1 – 4 Stand 12/2016 Seite 1 von 2 Teil: Abschnitt: 3 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken Stand: 04/2016 Seite 1 – 4 4 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise 04/2016 Seite 1 – 6 5 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise 04/2016 Seite 1 – 6 6 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände Seite 1 – 4 04/2016 7 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken 04/2016 Seite 1 – 4 5 Entwurfsstatik 1 Grundsätzliches 04/2016 Seite 1 – 3 6 Musterbeispiele 1 Unterführungsbauwerk 1) Wirtschaftsweg-Unterführung 2) Einbahnige Bundesstraße 2 Überführungsbauwerke 1) 2-Feld-Brücke 2) Integrales Bauwerk (Massivbau) 3) Integrales Bauwerk (Stahl-Verbund) 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise 2) Instandsetzung mit Verstärkung 3) Ersatzneubau in Verbundbauweise Stand 12/2016 i. V. 12/2016 In Vorbereitung 12/2016 12/2016 i. V. 4 Tunnel in offener Bauweise In Vorbereitung 5 Tunnel in geschlossener Bauweise In Vorbereitung 6 Lärmschutzwand In Vorbereitung 7 Verkehrszeichenbrücke 1) Geschlossener Rahmen 2) Kragarm In Vorbereitung Seite 2 von 2 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 1 Allgemeines Abschnitt 1 Grundsätzliches Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 1 Grundsätzliches Inhalt 1 2 Seite Geltungsbereich ..................................... 3 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 1 Grundsätzliches 1 Geltungsbereich (1) Die Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten, Ausgabe 2016 (RAB-ING) regeln Form und Inhalt von Entwurfsunterlagen für (Ersatz-) Neubau, Umbau, Verstärkung und Instandsetzung von Ingenieurbauten der Bundesfernstraßen. (2) Die Bauwerksentwürfe sind Grundlage für die Beurteilung der geplanten Baumaßnahme in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht sowie der vorgesehenen Baudurchführung. Sie müssen alle wesentlichen Gesichtspunkte zur Beschreibung der Baumaßnahme enthalten und werden aus den in Teil 1, Abschnitt 2 genannten Entwurfsunterlagen zusammengestellt. (3) Die in den Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) enthaltenen Hinweise zur Behandlung von Ingenieurbauten im Rahmen von Streckenvorentwürfen bleiben von den vorliegenden Richtlinien unberührt. Stand: 2016/04 3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 1 Allgemeines Abschnitt 2 Bauwerksentwurf Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf Inhalt Seite 1 Erläuterungsbericht ............................... 3 2 Übersichtskarte ...................................... 3 3 Kostenberechnung ................................. 3 4 Straßenquerschnitt................................. 3 5 Lageplan .................................................. 3 6 Höhenplan ............................................... 4 7 Geotechnische Untersuchungen, Gutachten, Berichte, Dokumentationen, Bauablaufplan ........ 4 8 Bauwerksplan ......................................... 5 9 Entwurfsstatik ......................................... 5 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf 1 4 Erläuterungsbericht (1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme und muss alle wesentlichen Angaben zur Beurteilung der gewählten Lösung in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht beinhalten. Die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung für Neubauund Umbaumaßnahmen bzw. die Festlegung des technischen Konzeptes für Instandsetzungsoder Verstärkungsmaßnahmen sind zu beschreiben. Der Erläuterungsbericht muss auch Angaben über Bauverfahren, Bauzustände, Verkehrsführungen usw. sowie die Bauzeit und die Baukosten enthalten. (2) Hinsichtlich Form und Inhalt von Erläuterungsberichten sind die in Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes angegebene Gliederung und der Inhalt des Erläuterungsberichtes zu beachten. (3) Erläuterungsberichte für andere Ingenieurbauten wie z. B. Stützwände, Trogbauwerke und Einhausungen sind sinngemäß aufzustellen. 2 Übersichtskarte (1) Dem Bauwerksentwurf ist eine Übersichtskarte beizufügen, die einen Überblick über die Lage des Bauwerks im Straßennetz und über die topografischen Verhältnisse gibt. Der Maßstab beträgt zwischen M. 1:25.000 und M. 1:100.000. Als Kartengrundlage sind in der Regel die amtlichen topografischen Karten zu verwenden. (2) Die Lage des im Bauwerksentwurf beschriebenen Bauwerks ist in der Übersichtskarte durch rote Einkreisung besonders zu kennzeichnen. 3 Kostenberechnung Straßenquerschnitt (1) Die Regelausbildung der Straße außerhalb des Bauwerksbereiches ist in einem gesonderten Plan als Straßenquerschnitt im Maßstab M. 1:50 darzustellen. Anzugeben sind alle wesentlichen Abmessungen des Straßenkörpers, die Aufteilung der Verkehrsflächen sowie die Entwässerungs- und ggf. erforderlichen Lärmschutzeinrichtungen. (2) Werden z. B. bei Instandsetzungs- oder Verstärkungsmaßnahmen keine Veränderungen des Querschnitts vorgenommen, kann auf das Beifügen eines Straßenquerschnittes verzichtet werden. 5 Lageplan (1) Der Lageplan zeigt die Baumaßnahme im Grundriss. In der Regel ist ein größerer Straßenabschnitt darzustellen, aus dem die Lage des Bauwerks in Bezug auf das umgebende Umfeld eindeutig zu entnehmen ist. Für Straßen außerhalb von Ortsdurchfahrten kann ein Maßstab zwischen M. 1:1.000 und M. 1:5.000 gewählt werden. Wenn detailliertere Aussagen notwendig werden, z. B. innerhalb von Ortsdurchfahrten, in stark besiedelten Gebieten oder in besonders schwierigem Gelände, können Maßstäbe bis zu M. 1:250 angewendet werden. (2) Für Neubaumaßnahmen ist hierfür der Lageplan der aktuellen genehmigten Streckenplanung (Vorentwurf, Feststellungsentwurf, Ausführungsplanung) zu verwenden. Der Inhalt des Lageplanes hat den Angaben der RE zu entsprechen. (3) Bei anderen Maßnahmen ist ein Lageplan nach Maßgabe der RE im geeigneten Maßstab zu erstellen. (1) Die Kostenberechnung enthält alle Kosten und Mengen der im Bauwerksentwurf beschriebenen Baumaßnahme. Sie dient der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauwerks. In der Regel wird hierfür eine Mengenermittlung benötigt, die in Unterlage 3 hinter der Kostenberechnung eingeordnet wird. (4) Bei Plänen im Maßstab M. 1:250 bis M. 1:2.000 werden zusätzlich alle maßgebenden Begrenzungslinien der Verkehrsflächen, die Vermaßung des Straßenkörpers, die maßgebenden Querschnitte der betroffenen Straßen und Wege in vereinfachter Form, die Querneigung in der Straßenachse und die Straßenentwässerungseinrichtungen dargestellt. (2) Das Aufstellen der Kostenberechnung erfolgt nach den Anweisungen zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Die entsprechenden Formblätter der AKVS (s. Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung) sind beizulegen. (5) Bauwerke im Zuge der Straße werden durch Angabe der Art des Bauwerks, der Bau-km und der Bauwerks-Nummer nach den Anweisungen Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) gekennzeichnet. (6) Werden z. B. bei Instandsetzungs- oder Verstärkungsmaßnahmen keine Veränderungen der Lage und nur geringfügige Veränderungen am Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf Bauwerk vorgenommen, kann auf das Beifügen eines Lageplanes verzichtet werden. 6 Höhenplan (1) Der Höhenplan zeigt die Baumaßnahme im Aufriss. Er wird in der Regel im gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan aufgestellt; die Höhen werden gegenüber den Längen zehnfach überhöht dargestellt. Die Teilpläne des Höhenplanes umfassen die gleichen Straßenabschnitte wie die Teilpläne des Lageplanes. (2) Für Neubaumaßnahmen ist der Höhenplan der aktuellen genehmigten Streckenplanung (Vorentwurf, Feststellungsentwurf, Ausführungsplanung) zu verwenden. Der Inhalt des Höhenplans hat den Angaben der RE zu entsprechen. (3) Bei Um- und Ausbaumaßnahmen an Straßen in bebauten Gebieten kann anstelle des Höhenplanes auch ein Deckenhöhenplan treten. (4) Werden z. B. bei Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen keine Veränderungen der Gradienten vorgenommen, kann auf das Beifügen eines Höhenplanes verzichtet werden. 7 Geotechnische Untersuchungen, Gutachten, Berichte, Dokumentationen, Bauablaufplan (1) Dem Bauwerksentwurf ist ein Bericht über die anstehenden Bodenverhältnisse und die Gründungssituation beizufügen (Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 als Teil des geotechnischen Entwurfsberichts nach DIN EN 1997-1). Geotechnischer Entwurfsbericht nach DIN EN 1997-1 Geotechnischer Untersuchungsbericht nach DIN EN 1997 Charakteristische Werte und Gründungsempfehlungen Standsicherheitsund Gebrauchstauglichkeitsnachweise Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 Bild 1.2.1: Aufteilung geotechnischer Entwurfsbericht [siehe Handbuch Eurocode 7, Band 2, Bild A.7.1] Die ebenfalls als Teil des geotechnischen Entwurfsberichtes nach DIN EN 1997-1 geforderten Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise sind Bestandteil der Unterlage 9 (Entwurfsstatik). 4 Bei Baumaßnahmen, die nicht in die Gründung eines Bauwerks eingreifen, kann diese Unterlage in der Regel entfallen (z. B. bei Instandsetzungsund Verstärkungsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen). (2) Ingenieurbauten sind in eine geotechnische Kategorie (GK) nach DIN EN 1997-1 und DIN 1054, Ziffer A 2.1.2, einzustufen. (3) Der geotechnische Bericht gliedert sich nach DIN 4020, Ziffer A 7.2, in folgende Abschnitte: — Abschnitt 1: Geotechnischer Untersuchungsbericht — Abschnitt 2: Auswertung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse — Abschnitt 3: Folgerungen, und Hinweise Empfehlungen (4) Der Bericht soll Hinweise auf die verwendeten Planunterlagen, die vorhandenen Baugrundaufschlüsse und die durchgeführten Laboruntersuchungen enthalten. Zur Beschreibung der Bodenverhältnisse im Bauwerksbereich sind Angaben zur Morphologie, Geologie und Hydrologie zu machen. Schichtenverlauf und -folge sind anzugeben. Die einzelnen Bodenschichten sind entsprechend den gültigen Normen und ATV’en nach Bodenklassen zu beschreiben und in Homogenbereichen zusammenzufassen. Die Kennwerte und Eigenschaften der Bodenschichten sind möglichst tabellarisch aufzutragen. Es sind die beschriebenen Bodenverhältnisse im Hinblick auf die geplante Baumaßnahme zusammenfassend zu bewerten und Möglichkeiten zur Gründung des Bauwerks zu erörtern. Für die zur Ausführung vorgeschlagenen Gründungsarten sind die zugelassenen Bodenkennwerte/ geotechnischen Bemessungswerte usw. anzugeben. (5) Gegebenenfalls sind dem Teil des Bauwerksentwurfes zusätzlich alle Gutachten, Berichte und Dokumentationen beizufügen, die für die Beurteilung der Baumaßnahme von wesentlicher Bedeutung sind und Grundlagen für die Erarbeitung der Entwurfslösung darstellen (z. B. Prüfbericht nach DIN 1076 und Schadensdokumentation bei Instandsetzungsmaßnahmen, Übersichtsblatt, Zustandsbericht, Bestandsübersichtszeichnungen und Dokumentation der Nachrechnung bei Maßnahmen der Brückenertüchtigung sowie Wind- und Schwingungsgutachten, hydraulische Bemessung des Entwässerungssystems, Wartungskonzepte, ggf. Gefährdungsbeurteilung für die Bauwerksprüfung, Protokoll der Entwurfsbesprechung mit dem BMVI und Maßnahmenblätter aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan). Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf (6) Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes (z. B. streckenbezogene Gestaltung, Gestaltungshandbuch) ist dieses auszugsweise beizufügen. 8 Bauwerksplan (1) Im Bauwerksplan ist die geplante Baumaßnahme in übersichtlicher Form zeichnerisch darzustellen. Er muss alle wesentlichen Maße und Angaben sowie konstruktiven Einzelheiten enthalten. Bei Bedarf ist der Bauwerksplan durch zusätzliche Pläne zu ergänzen (z. B. für Gestaltungsdetails, Brückenausrüstung, Bauzustände, Verkehrsführungen, Ausführungsanweisungen für Instandsetzungsmaßnahmen). (2) Hinsichtlich Form und Inhalt von Bauwerksplänen ist der Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes zu beachten. Für andere Baumaßnahmen des Ingenieurbaus ist sinngemäß zu verfahren. 9 Entwurfsstatik (1) Unter der Entwurfsstatik werden die statischen Berechnungen verstanden, die für den Entwurf, die Ausschreibung und die Vergabe notwendig sind. (2) Hinsichtlich Form und Inhalt der Entwurfsstatik ist der Teil 5 Entwurfsstatik zu beachten. Stand: 2016/04 5 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 1 Allgemeines Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Inhalt Seite 1 Zusammenstellung der Unterlagen ...... 3 2 Verwendung einheitlicher Formblätter. 3 3 Muster der Formblätter .......................... 3 Formblatt 1.3.1 – Deckblatt für den Bauwerksentwurf.................................... 4 Formblatt 1.3.2 – Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf.................................... 5 Formblatt 1.3.3 – Deckblatt für den Erläuterungsbericht ............................... 6 Formblatt 1.3.4 – Schriftfeld für Bauwerksplan ................................................................. 7 Formblatt 1.3.5 – Planstempel Brücken Neu/Umbau .................................................... 8 Formblatt 1.3.6 – Planstempel Brücken Instandsetzung/Ertüchtigung.............. 12 Formblatt 1.3.7 – Planstempel Brücken Ersatzneubau ........................................ 17 Formblatt 1.3.8 – Planstempel Tunnel offene Bauweise ............................................... 22 Formblatt 1.3.9 – Planstempel Tunnel geschlossene Bauweise ...................... 25 Formblatt 1.3.10 – Planstempel Lärmschutzwände (LSW) und ähnliche Schutzwände ......................... 27 Formblatt 1.3.11 – Planstempel Verkehrszeichenbrücken (VZB) .......... 29 Stand: 2016/04 2 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen 1 Genehmigt: Stempel und Unterschrift der genehmigenden Straßenbaubehörde: rot Zusammenstellung der Unterlagen Der Bauwerksentwurf wird aus den in Teil 1 Abschnitt 2 aufgeführten Entwurfsunterlagen zusammengestellt. Hierzu werden die Entwurfsunterlagen mit den in diesen Richtlinien festgelegten jeweiligen Nummern versehen, im DIN A 4Format zusammengefaltet und in Ordner bzw. Mappen in der Reihenfolge nach aufsteigenden Nummern eingeheftet bzw. eingelegt. 2 Verwendung einheitlicher Formblätter Gesehen: Stempel und Unterschrift des BMVI: grün Zum Anbringen des Gesehenvermerkes des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist das untere, linke Stempelfeld vorgesehen. Die einzelnen Stempel-/Unterschriftenfelder haben eine Höhe von 3,5 cm. Diese Vorgaben gelten analog für die Stempelfelder des Deckblatts der AKVS und der Schriftfelder des Bauwerksplans. (1) Zur einheitlichen Gestaltung der Bauwerksentwürfe sind für einzelne Teile der Entwurfsunterlagen die nachfolgend aufgeführten Formblätter zu verwenden. (2) Der Zusammenstellung der Entwurfsunterlagen ist zunächst ein einheitliches Deckblatt gemäß Formblatt 1.3.1 vorzuheften. Im oberen Teil des Deckblattes sind die zuständige Straßenbauverwaltung und der oder die Träger der Baumaßnahme anzugeben und Angaben zur geplanten Baumaßnahme einzutragen. Hierzu sind Straßenklasse und -nummer, Streckenbezeichnung, Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Verstärkung, Instandsetzung/Erneuerung), die genaue Bauwerksbezeichnung und die Bauwerks-Nummer nach der Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) anzugeben. (3) Weiterhin ist der Zusammenstellung der Entwurfsunterlagen ein Inhaltsverzeichnis gemäß Formblatt 1.3.2 vorzuheften. Werden den einzelnen Anlagen mehrere Pläne, Gutachten oder Berichte beigefügt, so sind diese im Inhaltsverzeichnis einzeln aufzuführen. (4) Dem Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf ist ein Deckblatt gemäß Formblatt 1.3.3 vorzuheften, auf dem neben den Angaben zur Baumaßnahme im unteren Teil des Blattes Stempelfelder für Aufstellungs-, Prüf-, Genehmigungs- und Gesehenvermerke angeordnet sind. Die farbliche Kennzeichnung erfolgt wie folgt: Aufgestellt: Stempel- und Unterschriften der aufstellenden Straßenbaubehörde: blau Geprüft: Stempel und Unterschrift der prüfenden Straßenbaubehörde: rot (5) Für die Kostenberechnung zum Bauwerksentwurf sind die Formblätter der AKVS zu verwenden. (6) Die geometrischen Angaben für die Formblätter 1.3.5 bis 1.3.11 sind gemäß ASB-ING zu ermitteln. 3 Muster der Formblätter Formblatt Deckblatt für den Bauwerksentwurf 1.3.1 Formblatt Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf 1.3.2 Formblatt Deckblatt für den Erläuterungsbericht 1.3.3 Formblatt Schriftfeld für Bauwerksplan 1.3.4 Formblatt Planstempel Brückenneubau 1.3.5 Formblatt Planstempel Brücken Instandsetzung/ Ertüchtigung 1.3.6 Formblatt Planstempel Brücken Ersatzneubau 1.3.7 Formblatt Planstempel Tunnel offene Bauweise 1.3.8 Formblatt Planstempel Tunnel geschlossene Bauweise 1.3.9 Formblatt 1.3.10 Planstempel Lärmschutzwände (LSW) und ähnliche Schutzwände Formblatt Planstempel Verkehrszeichenbrücken (VZB) 1.3.11 Hinweis: Die kursiv hinterlegten Inhalte der Formblätter sind nur als Beispiele zu sehen. Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.1 – Deckblatt für den Bauwerksentwurf Straßenbauverwaltung: Straßenklasse und Nr.: Streckenbezeichnung: Baumaßnahme/Bauwerk: Bauwerks-Nr. (ASB-ING): Träger der Baumaßnahme: Bauwerksentwurf Stand: 2016/04 4 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.2 – Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf 1. Erläuterungsbericht Unterlage 1 2. Übersichtskarte Unterlage 2 3. Kostenberechnung Unterlage 3 4. Straßenquerschnitt Unterlage 4 5. Lageplan Unterlage 5 6. Höhenplan Unterlage 6 7. Geotechnische Untersuchungen, Gutachten, Berichte, Dokumentationen, Bauablaufplan Unterlage 8. Bauwerksplan Unterlage 8 9. Entwurfsstatik Unterlage 9 7 Stand: 2016/04 5 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.3 – Deckblatt für den Erläuterungsbericht Straßenbauverwaltung: Straßenklasse und Nr.: Streckenbezeichnung: Baumaßnahme/Bauwerk: Bauwerks-Nr. (ASB-ING): Träger der Baumaßnahme: Bauwerksentwurf - Erläuterungsbericht - Geprüft: Gesehen: Genehmigt: Höhe=3,5cm Höhe=3,5cm Aufgestellt: Stand: 2016/04 6 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.4 – Schriftfeld für Bauwerksplan Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr. : Datum Zeichen Gez. Geprüft Bearb.: Gez.: Gepr.: Geändert Datum d c b a Straßenbauverwaltung: Unterlage: 8 Straßenklasse und Nr.: Blatt - Nr.: Streckenbezeichnung: Projekt - Nr.: Gemarkung: Datum Bauwerk / Baumaßahme: Zeichen Bearb.: Gez.: Gepr.: ASB - Nr.: Bauwerksplan Plandarstellung: Maßstab: Geprüft: Gesehen: Genehmigt: Höhe=3,5cm Höhe=3,5cm Aufgestellt: Stand: 2016/04 7 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.5 – Planstempel Brückenneubau Bauwerksdaten Bauart: Stahlbeton Spannbeton Stahl Einwirkung Verkehrslast DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1 Verkehrskategorie**) DIN EN 1991-2 1 oder 2 oder 3 oder 4**) Verkehrsart**) DIN EN 1992-2/NA große oder mittlere Entfernung oder Lokalverkehr**) Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme**) DIN EN 1991-2 A oder B oder C [oder D] **) Militärlastenklasse STANAG 50/50 – 100 Einzelstützweiten ( ∠ ) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) Kreuzungswinkel (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) *) Nichtzutreffendes streichen **) Zutreffendes auswählen Stand: 2016/04 8 Verbund *) RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Baustoffangaben Bauteil: Beton Expositionsklassen**) Feuchtigkeitsklasse Entwicklung der Betonfestigkeit***) Kappen, Gesims C25/30 XC4,XD3,XF4,WA r≤0,3/0,5 B500B Überbau C35/45 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Lagersockel C30/37 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Pfeiler C30/37 XC4,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Kammerwände C30/37 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Widerlager C30/37 XC4,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Fundamente C30/37 XC2,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Pfähle C30/37 XC2,XD2,XF2,WA Sauberkeitsschicht C12/15 X0 Vorspannung Kappen, Gesims Baustahl Beton- Spannstahl stahl St1570/ 1770 B500B längs / quer *) Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 *) Nichtzutreffendes streichen **) alle Expositionsklassen sind anzugeben ***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben: r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen Stand: 2016/04 9 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Bodenart γk / γk' ϕk' ck’ δk ES,k σR,d qs,k qb,k *) **) ***) ****) --- kN/m³ ° kN/m² ° MN/m² kN/m² MN/m² MN/m² --- --- --- --- Fundamente Achse… --- Pfahlgründung Achse… --- Widerlager - Hinterfüllung ----- --- ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul **) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand ***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung ****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck *) Setzung wahrscheinliche Setzung Gset (DIN EN 1990) dset,i,w = ….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990) dset,i,m = ….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) Stand: 2016/04 10 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Lagertabelle Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E Achse -> 10 20 Reihe 30 1 2 Symbol für Bewegungsrichtung, Lagerungsart/-typ nach DIN EN 1337-1 LagerTypen allseits fest längs fest quer fest allseits beweglich Lagerkräfte Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) 1 max. NSd 2 1 min. NSd 2 Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)*) max. I Vx,Sd I max. I Vy,Sd I charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) ständige Einwirkung max. NSk 1 2 Lagerbewegungen Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. I vx,d I max. I vy,d I Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. I αx,d I max. I αy,d I Bewegung am Fahrbahnübergang Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. Δ I vx,d I max. Δ I vy,d I Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt. Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen. *) Bei Verformungslagern: ohne Berücksichtigung von Rückstellkräften; bei Gleitlagern: ohne Berücksichtigung der Lagerreibung Stand: 2016/04 11 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.6 – Planstempel Brücken Instandsetzung/Ertüchtigung Bauwerksdaten Bestand Bauart: Stahlbeton Spannbeton Einwirkung Verkehrslast DIN 1072 Bkl. 60/30 Militärlastenklasse STANAG 50/50 – 100 Einzelstützweiten ( ∠ ) Stahl Verbund *) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) Kreuzungswinkel (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) *) Nichtzutreffendes streichen Bauwerksdaten Ertüchtigung Bauart: Stahlbeton Spannbeton Stahl Einwirkung Verkehrslast DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1 Verkehrskategorie**) DIN EN 1991-2 1 oder 2 oder 3 oder 4**) Verkehrsart**) DIN EN 1992-2/NA große oder mittlere Entfernung oder Lokalverkehr**) Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme**) DIN EN 1991-2 A oder B oder C [oder D] **) Militärlastenklasse STANAG 50/50 – 100 Einzelstützweiten ( ∠ ) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) Kreuzungswinkel (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) *) Nichtzutreffendes streichen **) Zutreffendes auswählen Stand: 2016/04 12 Verbund *) RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Baustoffangaben Bestand Bauteil: Beton Kappen, Gesims B25LP BSt500S Überbau B35 BSt500S Lagersockel B35 BSt500S Pfeiler B25 BSt500S Kammerwände B25 BSt500S Widerlager B25 BSt500S Fundamente B25 BSt500S Pfähle B25 BSt500S Sauberkeitsschicht B15 Vorspannung Baustahl Betonstahl Spannstahl St1570/1770 längs / quer *) *) Nichtzutreffendes streichen Stand: 2016/04 13 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Baustoffangaben Instandsetzung/Ertüchtigung Beton Expositionsklassen**) Feuchtigkeitsklasse Entwicklung der Betonfestigkeit***) Kappen, Gesims C25/30 XC4,XD3,XF4,WA r≤0,3/0,5 B500B Überbau C35/45 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B St1570/1770 Lagersockel C30/37 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Pfeiler C30/37 XC4,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Kammerwände C30/37 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Widerlager C30/37 XC4,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Fundamente C30/37 XC2,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Pfähle C30/37 XC2,XD2,XF2,WA Sauberkeitsschicht C12/15 X0 Bauteil: Vorspannung Kappen, Gesims Baustahl BetonSpannstahl stahl B500B längs / quer *) Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 *) Nichtzutreffendes streichen **) alle Expositionsklassen sind anzugeben ***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben: r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen Stand: 2016/04 14 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Bodenart γk / γk' ϕk' ck’ δk ES,k σR,d qs,k qb,k *) **) ***) ****) --- kN/m³ ° kN/m² ° MN/m² kN/m² MN/m² MN/m² --- --- --- --- Fundamente Achse… --- Pfahlgründung Achse… --- Widerlager - Hinterfüllung ----- --- ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul **) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand ***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung ****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck *) Setzung wahrscheinliche Setzung Gset (DIN EN 1990) dset,i,w = ….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990) dset,i,m = ….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) Stand: 2016/04 15 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Lagertabelle Ertüchtigung Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E Achse -> 10 20 Reihe 30 1 2 LagerTypen Symbol für Bewegungsrichtung, Lagerungsart/-typ nach DIN EN 1337-1 allseits fest längs fest quer fest allseits beweglich Lagerkräfte Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) 1 max. NSd 2 1 min. NSd 2 Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)*) max. I Vx,Sd I max. I Vy,Sd I charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) ständige Einwirkung max. NSk 1 2 Lagerbewegungen Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. I vx,d I max. I vy,d I Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. I αx,d I max. I αy,d I Bewegung am Fahrbahnübergang Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. Δ I vx,d I max. Δ I vy,d I Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt. Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen. *) Bei Verformungslagern: ohne Berücksichtigung von Rückstellkräften; bei Gleitlagern: ohne Berücksichtigung der Lagerreibung Stand: 2016/04 16 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.7 – Planstempel Brücken Ersatzneubau Bauwerksdaten Bestand Bauart: Stahlbeton Spannbeton Einwirkung Verkehrslast DIN 1072 Bkl. 60/30 Militärlastenklasse STANAG 50/50 – 100 Einzelstützweiten ( ∠ ) Stahl Verbund *) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) Kreuzungswinkel (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) *) Nichtzutreffendes streichen Bauwerksdaten Ersatzneubau Bauart: Stahlbeton Spannbeton Stahl Verbund *) Einwirkung Verkehrslast DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1 Verkehrskategorie**) DIN EN 1991-2 1 oder 2 oder 3 oder 4**) Verkehrsart**) DIN EN 1992-2/NA große oder mittlere Entfernung oder Lokalverkehr**) Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme**) DIN EN 1991-2 A oder B oder C [oder D] *) Militärlastenklasse STANAG 50/50 – 100 Einzelstützweiten ( ∠ ) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) Kreuzungswinkel (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) *) Nichtzutreffendes streichen **) Zutreffendes auswählen Stand: 2016/04 17 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Baustoffangaben Bestand Bauteil: Beton Kappen, Gesims B25LP BSt500S Überbau B35 BSt500S Lagersockel B35 BSt500S Pfeiler B25 BSt500S Kammerwände B25 BSt500S Widerlager B25 BSt500S Fundamente B25 BSt500S Pfähle B25 BSt500S Sauberkeitsschicht B15 Vorspannung Baustahl Betonstahl St1570/1770 längs / quer *) *) Nichtzutreffendes streichen Stand: 2016/04 18 Spannstahl RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Baustoffangaben Ersatzneubau Beton Expositionsklassen**) Feuchtigkeitsklasse Entwicklung der Betonfestigkeit***) Kappen, Gesims C25/30 XC4,XD3,XF4,WA r≤0,3/0,5 B500B Überbau C35/45 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B St1570/1770 Lagersockel C30/37 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Pfeiler C30/37 XC4,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Kammerwände C30/37 XC4,XD1,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Widerlager C30/37 XC4,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Fundamente C30/37 XC2,XD2,XF2,WA r≤0,3/0,5 B500B Pfähle C30/37 XC2,XD2,XF2,WA Sauberkeitsschicht C12/15 X0 Bauteil: Vorspannung Kappen, Gesims Baustahl BetonSpannstahl stahl B500B längs / quer *) Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 *) Nichtzutreffendes streichen **) alle Expositionsklassen sind anzugeben ***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben: r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen Stand: 2016/04 19 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Bodenart γk / γk' ϕk' ck’ δk ES,k σR,d qs,k qb,k *) **) ***) ****) --- kN/m³ ° kN/m² ° MN/m² kN/m² MN/m² MN/m² --- --- --- --- Fundamente Achse… --- Pfahlgründung Achse… --- Widerlager - Hinterfüllung ----- --- ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul **) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand ***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung ****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck *) Setzung wahrscheinliche Setzung Gset (DIN EN 1990) dset,i,w = ….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990) dset,i,m = ….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) Stand: 2016/04 20 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Lagertabelle Ersatzneubau Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E Achse -> 10 20 Reihe 30 1 2 LagerTypen Symbol für Bewegungsrichtung, Lagerungsart/-typ nach DIN EN 1337-1 allseits fest längs fest quer fest allseits beweglich Lagerkräfte Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) 1 max. NSd 2 1 min. NSd 2 Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)*) max. I Vx,Sd I max. I Vy,Sd I charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) ständige Einwirkung max. NSk 1 2 Lagerbewegungen Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. I vx,d I max. I vy,d I Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. I αx,d I max. I αy,d I Bewegung am Fahrbahnübergang Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. Δ I vx,d I max. Δ I vy,d I Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt. Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen. *) Bei Verformungslagern: ohne Berücksichtigung von Rückstellkräften; bei Gleitlagern: ohne Berücksichtigung der Lagerreibung Stand: 2016/04 21 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.8 – Planstempel Tunnel offene Bauweise Bauwerksdaten Rahmen / Gewölbe Offene Sohle / geschlossene Sohle *) Gesamtlänge Tunnel (m) Gesamtlänge Tröge (m) Blocklänge Tunnel (m) Blocklänge Tröge (m) Lichte Weite (m) Kleinste lichte Rohbauhöhe über der Fahrbahn (m) Querschnitt des Bauwerksumrisses (m²) Tunnelfläche (m²) Trogflächen (m²) Art der Abdichtung KDB Schirm / KDB rundum / WUB-KO *) Fugenausbildung Raumfugen / Pressfugen *) *) Zutreffendes auswählen Stand: 2016/04 22 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Baustoffangaben Entwicklung der Betonfestigkeit***) Zusätze (z.B. PPFasern) Betonstahl Bemerkungen WUBKO Bauteil: Hauptbaustoff Expositionsklassen**) Decke C25/30 XC3,XD1,XF2 r≤0,3/0,5 2 kg/m³ PP-Fasern B500B Zwischendecke C25/30 XC3,XD1,XF2 r≤0,3/0,5 2 kg/m³ PP-Fasern B500B Wände C30/37 XC3,XD2,XF3 r≤0,3/0,5 2 kg/m³ PP-Fasern B500B Sohle/Bankette C30/37 XC2,XD2,XF2, XA1 r≤0,3/0,5 B500B Notgehwege C25/30 XC4,XD3,XF4 r≤0,3/0,5 B500B Portalbauwerke C35/45 XC4,XD3,XF4 r≤0,3/0,5 Sauberkeitsschicht C8/10 X0 Gefällebeton C16/20 X0 Schutzbeton C20/25 X0 Abdichtung gesamt KDB 3 mm - Abdichtung Decke KDB 3 mm / Bitumenbeschichtung - Schlitzrinne C35/45 / Polymerbeton*) XF4, XD3 Notgehwege 2 kg/m³ PP-Fasern B500B WUBKO WUBKO B500B Kunstharz Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 *) Nichtzutreffendes streichen **) alle Expositionsklassen sind anzugeben ***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben: r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen Stand: 2016/04 23 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Bodenart γk / γk' ϕk' ck’ δk ES,k σR,d qs,k qb,k *) **) ***) ****) --- kN/m³ ° kN/m² ° MN/m² kN/m² MN/m² MN/m² Überschüttung Decke --- --- --- --- Hinterfüllung Wand --- --- --- --- --- --- Gründung Sohle Tiefgründung --- ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul **) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand ***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung ****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck *) Stand: 2016/04 24 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.9 – Planstempel Tunnel geschlossene Bauweise Bauwerksdaten Gewölbe Offene Sohle - flache Sohle - tiefliegende Sohle*) Gesamtlänge Tunnel (m) Länge bergmännischer Vortrieb (m) Blocklänge (m) Dicke der Innenschale (m) Lichte Weite (m) Kleinste lichte Rohbauhöhe über der Fahrbahn (m) Ausbruchquerschnitt bergmännisch (m²) Ausbruchvolumen bergmännisch (m³) Tunnelfläche (m²) Art der Abdichtung KDB Schirm / KDB rundum / WUB-KO*) Fugenausbildung Raumfugen / Pressfugen*) *) Zutreffendes auswählen Stand: 2016/04 25 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Baustoffangaben Expositionsklassen**) Spritzbeton C20/25 X0 Abdichtung KDB 3 mm - Innenschale C30/37 XC3,XD2,XF3 Zwischendecke C25/30 XC3,XD1,XF2 Sohle/Bankette C30/37 XC2,XD2,XF2, XA1 B500B Notgehwege C25/30 XC4,XD3,XF4 B500B Portalbauwerke C35/45 XC4,XD3,XF4 Sauberkeitsschicht C8/10 X0 Füllbeton C16/20 X0 Außenschale Schlitzrinne Notgehwege Beton C35/45 / Polymerbeton*) XF4, XD3 Betonstahl Bemerkungen B500B 2 kg/m³ PPFasern 2 kg/m³ PPFasern 2 kg/m³ PPFasern B500B WUB-KO B500B B500B WUB-KO Kunstharz Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 *) Nichtzutreffendes streichen **) alle Expositionsklassen sind anzugeben Stand: 2016/04 26 Zusätze (z.B. PPFasern) Hauptbaustoff Bauteil: RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.10 – Planstempel Lärmschutzwände (LSW) und ähnliche Schutzwände Bauwerksdaten Bauart: Stahl/ Stahlbeton/ Aluminium/ Gabione/ Holz/ Kunststoffe*) Einwirkung Windzone 2 nach DIN EN 1991-1-4 Differenzhöhe ze (bis OK LSW) (m) Segmenthöhe (m) Segmentanzahl (Stk) Gesamtlänge (m) Lärmschutzwand- Ansichtsfläche (m ) Absorptionsgruppe 2 Nicht absorbierend/ absorbierend/ hoch absorbierend*) *) Nicht zutreffendes streichen Baustoffangaben Bauteil: Lärmschutzelemente Beton Expositionsklassen**) Feuchtigkeitsklasse Betonstahl C35/45 XC4,XD2,XF2, WA B500B Baustahl Aluminium/ Holz/ Kunststoffe *) Vorsatzschale Pfosten S 235 Betonsockel C35/45 XC4,XD2,XF2, WA B500B Pfähle C25/30 XC2,XF1, WA B500B Sauberkeitsschicht C12/15 X0 *) Nicht zutreffendes streichen **) alle Expositionsklassen sind anzugeben Stand: 2016/04 27 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Bodenart γk / γk' ϕk' ck’ δk ES,k σR,d qs,k qb,k *) **) ***) ****) --- kN/m³ ° kN/m² ° MN/m² kN/m² MN/m² MN/m² --- --- --- --- --- --- Hinterfüllung Flachgründung --- Pfahlgründung --- --- ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul **) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand ***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung ****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck *) Stand: 2016/04 28 RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen Formblatt 1.3.11 – Planstempel Verkehrszeichenbrücken (VZB) Bauwerksdaten Bauart: Stahl/ Aluminium *) Einwirkung Windzone 2 nach DIN EN 1991-1-4 Höhe und Breite der Ersatzfläche (m) Fahrzeuganprall (kN) Kragarm- bzw. Riegellänge (m) Lichte Durchfahrtshöhe (m) *) Nicht zutreffendes streichen Baustoffangaben Bauteil: Beton Expositionsklassen*) Feuchtigkeitsklasse Betonstahl Tragkonstruktion Baustahl Aluminium S 235 Betonsockel C30/37 XC4,XD2,XF2,WA B500B Fundament C30/37 XC2,XD2,XF2,WA B500B Pfähle C30/37 XC2,XD2,XF2,WA B500B Sauberkeitsschicht C12/15 X0 *) alle Expositionsklassen sind anzugeben Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Bodenart γk / γk' ϕk' ck’ δk ES,k σR,d qs,k qb,k *) **) ***) ****) --- kN/m³ ° kN/m² ° MN/m² kN/m² MN/m² MN/m² --- --- Fundament --- Pfahlgründung --- --- ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul **) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand ***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung ****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck *) Stand: 2016/04 29 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................. 3 1 Allgemeines ............................................ 3 1.1 1.2 1.3 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3 Lastannahmen .......................................... 3 Bauwerksgestaltung ................................. 3 2 Bodenverhältnisse, Gründung .............. 3 2.1 2.2 2.3 2.4 Bodenverhältnisse .................................... 3 Grundwasser, Wasserhaltung .................. 3 Gründung .................................................. 3 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 3 3 Unterbauten ............................................ 3 3.1 3.2 3.3 Widerlager, Flügel .................................... 3 Pfeiler ....................................................... 3 Sichtflächen .............................................. 4 4 Überbau ................................................... 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Tragkonstruktion ....................................... 4 Lager, Gelenke ......................................... 4 Fahrbahnübergangskonstruktionen.......... 4 Abdichtung, Belag .................................... 4 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse ........................................ 4 5 Entwässerung ......................................... 4 5.1 5.2 Überbauten ............................................... 4 Widerlager ................................................ 4 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen .............................. 4 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile . 4 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen ......................................... 4 9 Herstellung, Bauzeit ............................... 5 9.1 9.2 Bauablauf, Bauzeit ................................... 5 Schutzmaßnahmen .................................. 5 10 Kosten ..................................................... 5 11 Baurechtsverfahren................................ 5 Stand: 2016/04 2 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken 2 Vorbemerkung (1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung sind zu erläutern und zu begründen, die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben. (2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern: 1 Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Neubaus bzw. Umbaus der Brücke, die Lage im Straßennetz, die wesentlichen Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege, der Kreuzungswinkel, die Aufteilung des überführten Straßenquerschnitts, die unter der Brücke einzuhaltenden Lichtraumprofile und die zu beachtenden Zwangspunkte sowie besondere örtliche Randbedingungen. Werden Geh- und/oder Radwege auf der Brücke angeordnet, sind deren Notwendigkeit und Querschnittsabmessungen anzugeben. 1.2 Lastannahmen Das vorgesehene Lastmodell und sonstige Lastannahmen sind mit Stand der Entwurfsplanung anzugeben. Abweichungen von den vorgegebenen Lastansätzen sind zu begründen. 1.3 Bauwerksgestaltung Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Stützweiten für verschiedene Bauarten (Stahlbeton, Spannbeton, Stahlverbund, Stahl) untersucht wurden, sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen kurz zu beschreiben. Die gewählte Lösung ist zu begründen, wobei auf die ästhetische Gestaltung und Einpassung der Brücke in die Umgebung besonders einzugehen ist. Wesentliche Gestaltungselemente sind zu beschreiben. Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf dieses Bezug zu nehmen. Bodenverhältnisse, Gründung 2.1 Bodenverhältnisse Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen. Für die vorgeschlagenen Gründungsarten sind die zulässigen Bodenpressungen bzw. die zulässige Belastung von Pfählen und die zu erwartenden Setzungen anzugeben. 2.2 Grundwasser, Wasserhaltung Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben. Eine während der Bauausführung geplante Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen Maßnahmen sind kurz zu beschreiben. 2.3 Gründung Die Wahl der Gründungsart (z. B. Flach-, Pfahl-, Brunnengründung) für Pfeiler und Widerlager ist zu begründen. Die jeweiligen Gründungstiefen sind anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu beschreiben. Ebenso sind erforderliche Maßnahmen hinsichtlich zu erwartender Setzungen oder Setzungsunterschiede kurz zu erläutern. 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf sind zu beschreiben. Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. -räumungen sind zu erläutern. 3 Unterbauten 3.1 Widerlager, Flügel Das gewählte System, die Baustoffgüten und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben. 3.2 Pfeiler Das gewählte System, die Form und Abmessungen, die Baustoffgüten, für die Bemessung evtl. zu berücksichtigende Anpralllasten und die Möglichkeit des Aufstellens von Hubpressen zum Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken Anheben der Überbauten sind anzugeben und zu beschreiben. Die vorgesehene Schalungsart und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen sind anzugeben. Bei Verwendung von Strukturschalungen oder bei Verkleidung mit Kunst- oder Naturstein sind Umfang und Art zu erläutern und die Notwendigkeit zu begründen. Das vorgesehene Entwässerungssystem der Überbauten ist zu erläutern. Anzahl und Lage der Abläufe, Art und Lage der Quer- und Längsleitungen sowie der Anschluss an die örtliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, sind anzugeben. Die bauzeitliche Entwässerung der Überbauten (wenn erforderlich) bis zur endgültigen Fertigstellung der Vorflut ist zu erläutern. Der Anschluss an bauzeitliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, ist anzugeben. Überbau 4.1 Tragkonstruktion Die Wahl und die Abmessungen des Querschnittes sind zu begründen und zu erläutern, wobei insbesondere das Verhältnis Stützweite zu Konstruktionshöhe l/h und die Baustoffgüten anzugeben sind. Bei vorgespannten Konstruktionen ist die Art der Vorspannung anzugeben. 4.2 Lager, Gelenke Zu beschreiben ist das Gesamtlagerungssystem und die Art der vorgesehenen Lager. Anzugeben ist außerdem, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Korrektur der Lager vorgesehen sind und wie eine Auswechslung der Lager oder von Lagerteilen möglich ist. 4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen Ort und Art der Fahrbahnübergangskonstruktionen sowie die aufzunehmenden Dehnwege sind anzugeben. Ob lärmgeminderte Fahrbahnübergangskonstruktionen vorgesehen sind, ist anzugeben. 4.4 Abdichtung, Belag Die gewählte Bauart für die Abdichtung und den Belag im Bereich der Fahrbahnen, der Geh- und Radwege und der Kappen ist anzugeben. 4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse Für stählerne Tragkonstruktionen und Bauteile ist das vorgesehene Korrosionsschutzsystem nach ZTV-ING 4-3 anzugeben. Auch ist anzugeben und zu begründen, ob und ggf. welche Betonbauteile (z. B. Kappen gegen Tausalzeinwirkungen bei früher Verkehrsfreigabe vor dem Einsatz von Tausalz) einen Oberflächenschutz erhalten sollen. 5.2 Widerlager Art und Aufbau der Hinterfüllung der Widerlager einschließlich evtl. erforderlicher Dränagen (inkl. deren Entwässerung) sind anzugeben. Die gewählten Baustoffe sind zu benennen und evtl. Sonderverfüllungen zu begründen. 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer, Fahrzeugrückhaltesysteme bzw. Schutzwände und sonstigen Schutzeinrichtungen (z. B. Berührungsschutz über elektrifizierten Bahnanlagen) ist anzugeben und ggf. zu begründen. 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Die Richtlinien für die bauliche Durchbildung und Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (RBA-Brü bzw. RE-ING 2-3), sind zu beachten und die erforderlichen Vorkehrungen, wie Zufahrts- und Zugangswege unter dem Bauwerk, Einstiege, Öffnungen, Türen, Leitern, Podeste, Stege und bauwerksgebundene feste und bewegliche Besichtigungs- und Wartungseinrichtungen anzugeben und ggf. zu begründen. 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen Anzugeben und zu begründen ist, ob und ggf. welche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen mit der Brücke überführt werden sollen, wie ihre Anordnung vorgesehen ist, ob geschlossene Überbauten, Hohlpfeiler und Widerlagerhohlräume mit einer Beleuchtung ausgestattet werden sollen, ob maschinelle Einrichtungen angeordnet werden oder Verkehrszeichenträger, Er- Stand: 2016/04 4 Entwässerung 5.1 Überbauten 3.3 Sichtflächen 4 5 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken dungskabel, Einrichtungen gegen Radarstörungen (bei schiffbaren Wasserstraßen) und anderes erforderlich sind. Werden Schutzwände oder Verkehrszeichenbrücken auf der Brücke angeordnet, sind deren Notwendigkeit zu begründen sowie Art und Höhe anzugeben. 9 Herstellung, Bauzeit Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen. 11 Baurechtsverfahren Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des Baurechtsverfahrens anzugeben. Anzugeben sind die Herstellungsart der Überbauten (z. B. bodengestützte Lehrgerüste, Traggerüste, Vorschubrüstungen, erhöhtes Herstellen und Absenken, Taktschiebeverfahren, Freivorbau), wichtige Bauzustände, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende Lichträume und sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume). Die Anmerkung gilt auch für entsprechende Abschnitte weiterer Bauwerkstypen. 9.1 Bauablauf, Bauzeit Der zeitliche Bauablauf der Maßnahme ist zu erläutern und bei hochbelasteten Strecken (≥ 16.000 Kfz/24h je Fahrstreifen) anhand eines Bauablaufplanes (z. B. als Weg-Zeit-Diagramm) darzustellen und der Unterlage 7 beizufügen. Auf besondere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung und auf wichtige Zwischentermine ist hinzuweisen. Der voraussichtliche Baubeginn ist anzugeben. 9.2 Schutzmaßnahmen Soweit besondere Schutzmaßnahmen für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind, ist auf diese hinzuweisen. Schutzmaßnahmen größeren Umfangs sind im Einzelnen zu beschreiben und die technischen Anforderungen anzugeben (z. B. Einhausung für Korrosionsschutzarbeiten, Schutzmaßnahmen an Eisenbahnanlagen oder freizuhaltenden Verkehrswegen, Schutzzelte für Belagsarbeiten). Laut dem Baurechtsverfahren notwendige Schutzmaßnahmen, freizuhaltende oder nicht für den Bauablauf nutzbare Bereiche sind anzugeben. 10 Kosten Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des Stand: 2016/04 5 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................. 3 1 Allgemeines ............................................ 3 1.1 1.2 1.3 Notwendigkeit der Maßnahme ................. 3 Lastannahmen .......................................... 3 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung .................................. 3 2 Bestand ................................................... 3 2.1 2.2 Technische Beschreibung ........................ 3 Baujahr, Brückenklasse bzw. Lastmodell und Baukosten.......................................... 3 Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten mit Angabe der Kosten und des Jahres der Durchführung ................... 3 Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage) ......... 3 2.3 2.4 3 Beschreibung.......................................... 3 3.1 3.2 Schadensbild, -ursache und -bewertung .. 3 Nachrechnung .......................................... 4 4 Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme ...................... 4 4.1 4.2 4.3 Varianten .................................................. 4 Bewertung der Varianten .......................... 4 Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme ............................................... 4 5 Baudurchführung, Bauzeit .................... 4 5.1 5.2 5.3 5.4 Bauablauf, Bauzeit ................................... 4 Schutzmaßnahmen, Abbruch ................... 4 Zugänglichkeit .......................................... 4 Verkehrsführung ....................................... 5 6 Kosten ..................................................... 5 7 Baurechtsverfahren, Beteiligte ............. 5 2 Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen Vorbemerkung (1) Im Erläuterungsbericht sind zunächst Anlass und Notwendigkeit der vorgesehenen Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme zu erläutern und die wesentlichen technischen Daten des bestehenden Bauwerks anzugeben. Das Schadensbild und festgestellte oder vermutete Schadensursachen sind in kurzer, übersichtlicher Form zu beschreiben, auf vorliegende Berichte, Nachrechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Gutachten ist hinzuweisen. Soweit verschiedene Varianten in Frage kommen, sind diese im Einzelnen kurz anzugeben. Die ausgewählte Lösung ist zu erläutern und zu begründen. Wenn von Regellösungen aufgrund des Bestandes abgewichen werden muss, ist dies zu erläutern und zu begründen. verkehrliche Maßnahmen (z. B. Gewichtsbeschränkungen, Geschwindigkeitsbegrenzung) bereits vorgenommen wurden oder erforderlich werden, sind diese zu erläutern und zu begründen. Auf Beschränkungen für Schwer- und Großraumtransporte ist besonders hinzuweisen. 2 Bestand Die wichtigsten technischen Daten zum bestehenden Bauwerk sind nach folgender Gliederung anzugeben: 2.1 Technische Beschreibung 2.2 Baujahr, Brückenklasse bzw. Lastmodell und Baukosten (2) Bei Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahmen mit geringem Umfang bleiben die nichtzutreffenden Abschnitte unausgefüllt. Der Erläuterungsbericht ist wie nachfolgend aufgeführt zu gliedern: 2.3 Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten mit Angabe der Kosten und des Jahres der Durchführung 1 Ggf. kann auf die zugehörige Unterlage verwiesen werden. Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme Anzugeben ist der Anlass und die Notwendigkeit der Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme. Zur Beurteilung der Dringlichkeit von Instandsetzungsmaßnahmen ist die aktuelle Zustandsnote gemäß Prüf- oder Zustandsbericht nach DIN 1076 und den Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) des Bauwerkes anzugeben. Bei Maßnahmen der Brückenertüchtigung ist dies um das Ergebnis der Nachrechnung sowie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ergänzen. 1.2 Lastannahmen Das vorgesehene Lastmodell und sonstige Lastannahmen sind mit Stand der Entwurfsplanung anzugeben. Abweichungen von den vorgegebenen Lastansätzen sind zu begründen. 1.3 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung Die Verkehrsbedeutung und Lage des Bauwerks im Straßennetz sind zu beschreiben. Soweit aufgrund des Erhaltungszustandes des Bauwerkes 2.4 Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage) 3 Beschreibung 3.1 Schadensbild, -ursache und -bewertung Die am Bauwerk festgestellten Schäden sind nach Art und Umfang kurz und vollständig zu beschreiben. Der Prüfbefund der letzten Hauptprüfung bzw. Zustandsbericht nach DIN 1076 und eine Fotodokumentation der festgestellten Schäden sind stets der Unterlage 7 beizufügen. Auf weitere beigefügte Unterlagen (z. B. Gutachten, Objektbezogene Schadensanalyse (OSA)) ist hinzuweisen. Die festgestellten oder vermuteten Schadensursachen sind bezogen auf das Schadensbild anzugeben. Auf Untersuchungen, die zur Klärung der Schadensursache durchgeführt wurden, ist hinzuweisen und die Ergebnisse sind kurz zu beschreiben (z. B. statische Untersuchungen, Beurteilung nach ZTV-ING 3-4, ZTV-ING 3-5, ZTV-ING 4-3 und ZTV-ING 4-5, Messungen am Bauwerk, Baustoffprüfungen). Stand: 2016/12 3 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen Als Grundlage für mögliche Instandsetzungsund/ oder Ertüchtigungskonzepte sind das Schadensbild und die Schadensursachen bzw. das Nachrechnungsergebnis hinsichtlich Verkehrssicherheit, Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit zu bewerten. Für die Beurteilung der Dringlichkeit sind bereits bestehende akute Gefährdungen und eine Schadensprognose anzugeben. 3.2 Nachrechnung Bei Maßnahmen der Brückenertüchtigung ist auf das Ergebnis der Nachrechnung einzugehen (u. a. Ziellastniveau, Restnutzungsdauer) und mögliche Kompensations- oder Sofortmaßnahmen sind anzugeben. Sind nach Abstimmung bzw. mit Zustimmung des BMVI weitergehende Untersuchungen bzw. wissenschaftliche Methoden für die Nachrechnung angewandt worden, so sind Art und Umfang kurz darzustellen und das Protokoll der Abbzw. Zustimmung beizufügen. 4 Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme 4.1 Varianten Die für die Beseitigung der vorhandenen Schäden in Frage kommenden Instandsetzungsmöglichkeiten sind aufzuzeigen und kurz zu beschreiben. Neben Varianten, die sich auf technische Möglichkeiten der Schadensbehebung beziehen, ist auch darzustellen, inwieweit das Bauwerk gleichzeitig an geänderte Anforderungen angepasst werden kann (z. B. Querschnittserweiterungen oder -umverteilungen, Nachrüstung passiver Schutzeinrichtungen, Anpassung an aktuelle technische Regelwerke, Nachrüstungen zur baulichen Durchbildung und Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (BDA-BRÜ bzw. RE-ING 23)). Sofern die bestehende Bausubstanz diese Möglichkeiten einschränkt, ist dies bei den vorgeschlagenen Lösungen zu erläutern. Dies gilt sinngemäß für Ertüchtigungsmaßnahmen. Hierunter fallen auch Varianten, die zeitlich getrennte Maßnahmen beinhalten. zur Bauzeitverkürzung beim Bauen unter Verkehr ist besonders einzugehen. 4.3 Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme Art und Umfang der Maßnahme sind ausführlich zu beschreiben, die vorgesehenen Verfahren, Baustoffe und Baustoffsysteme sind zu erläutern. Je nach Umfang der Instandsetzungsund/oder Ertüchtigungsmaßnahme soll die Beschreibung nach Bauteilen wie bei Neubaumaßnahmen gegliedert werden. 5 5.1 Bauablauf, Bauzeit Der zeitliche Bauablauf der Instandsetzungsund/oder Ertüchtigungsmaßnahme ist zu erläutern und bei hochbelasteten Strecken (≥ 16.000 Kfz/24h je Fahrstreifen) anhand eines Bauablaufplanes (z. B. als Weg-Zeit-Diagramm) darzustellen und der Unterlage 7 beizufügen. Auf besondere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung und auf wichtige Zwischentermine ist hinzuweisen. Der voraussichtliche Baubeginn ist anzugeben. Sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume) sind anzugeben. 5.2 Schutzmaßnahmen, Abbruch Soweit besondere Schutzmaßnahmen für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind, ist auf diese hinzuweisen. Schutzmaßnahmen größeren Umfangs sind im Einzelnen zu beschreiben und die technischen Anforderungen anzugeben (z. B. Einhausung für Korrosionsschutzarbeiten, Schutzzelte für Belagsarbeiten). Soweit erforderlich, ist auf besondere Maßnahmen zur Entsorgung von Abbruchmaterial, Abbruchkonzept, Strahlschutt u. ä. hinzuweisen. 5.3 Zugänglichkeit Die Zufahrten und Zugänge zum Bauwerk sind zu beschreiben. Auf die Notwendigkeit von zusätzlichen Rüstungen und Arbeitsbühnen sowie die Nutzung stationärer Besichtigungseinrichtungen ist hinzuweisen. 4.2 Bewertung der Varianten Die beschriebenen Varianten sind technisch und wirtschaftlich zu bewerten. Auf die Möglichkeiten 4 Baudurchführung, Bauzeit Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen 5.4 Verkehrsführung Anzugeben und zu begründen sind die Verkehrsführungen und Verkehrseinschränkungen während der Baudurchführung. Auf beigefügte Verkehrsführungspläne ist hinzuweisen. Bei Teiloder Vollsperrungen sind die vorgesehenen Umleitungsstrecken zu benennen. 6 Kosten Anzugeben sind die Gesamtkosten für die Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme sowie die Grundlage einer evtl. Kostenteilung und ihr Ergebnis. 7 Baurechtsverfahren, Beteiligte Anzugeben ist, ob für die Durchführung der Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme ein Baurechtsverfahren oder andere Rechtsverfahren durchzuführen sind und inwieweit Dritte an der Maßnahme zu beteiligen sind. Bereits vorliegende oder noch erforderliche Verwaltungsvereinbarungen, Genehmigungen u. ä. sind zu benennen. Stand: 2016/12 5 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................. 3 1 Allgemeines ............................................ 3 1.1 1.2 1.3 1.4 Notwendigkeit der Maßnahme ................. 3 Lastannahmen .......................................... 3 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung, örtliche Randbedingungen .................................... 3 Bauwerksgestaltung ................................. 3 2 Bestand ................................................... 4 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Technische Beschreibung ........................ 4 Schadensbild, -ursache und -bewertung .. 4 Nachrechnung .......................................... 4 Bereits durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen ............................ 4 Abbruch .................................................... 4 Bauzeitliche Verkehrsführung .................. 4 3 Bodenverhältnisse, Gründung .............. 4 3.1 3.2 3.3 3.4 Bodenverhältnisse .................................... 4 Grundwasser, Wasserhaltung .................. 5 Gründung .................................................. 5 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 5 4 Unterbauten ............................................ 5 4.1 4.2 4.3 4.4 Widerlager, Flügel .................................... 5 Pfeiler ....................................................... 5 Sichtflächen .............................................. 5 Bestehende Unterbauten ......................... 5 5 Überbau ................................................... 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Tragkonstruktion ....................................... 5 Lager, Gelenke ......................................... 5 Fahrbahnübergangskonstruktionen.......... 5 Abdichtung, Belag .................................... 5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse ....................................... 5 6 Entwässerung ......................................... 6 6.1 6.2 Überbauten ............................................... 6 Widerlager ................................................ 6 7 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen .............................. 6 8 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile .................................. 6 9 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen ......................................... 6 10 Baudurchführung, Bauzeit .................... 6 2 10.1 10.2 10.3 10.4 Bauablauf, Bauzeit .................................... 6 Schutzmaßnahmen ................................... 6 Zugänglichkeit ........................................... 7 Verkehrsführung........................................ 7 11 Kosten ...................................................... 7 12 Baurechtsverfahren, Beteiligte .............. 7 Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken 1.2 Lastannahmen Vorbemerkung (1) Im Erläuterungsbericht sind zunächst Anlass und Notwendigkeit des vorgesehenen Ersatzneubaus zu erläutern und die wesentlichen technischen Daten des bestehenden Bauwerks anzugeben. Das Schadensbild und festgestellte oder vermutete Schadensursachen sind in kurzer, übersichtlicher Form zu beschreiben, auf vorliegende Berichte, Nachrechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Gutachten ist hinzuweisen. Soweit verschiedene Erhaltungsvarianten im Vorfeld zur Entscheidung für den Ersatzneubau in Frage kamen, sind diese im Einzelnen kurz anzugeben (Variantenuntersuchung im Vorfeld). Die ausgewählte Lösung ist zu erläutern und in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben. Wenn von Regellösungen aufgrund des Bestandes abgewichen werden muss, ist dies zu erläutern und zu begründen. Auf erfolgte Abstimmungen mit dem BMVI ist mit Bezug auf das entsprechende Protokoll o. glw. hinzuweisen. Das vorgesehene Lastmodell und sonstige Lastannahmen sind mit Stand der Entwurfsplanung anzugeben. Abweichungen von den vorgegebenen Lastansätzen sind zu begründen. 1.3 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung, örtliche Randbedingungen Die maßgebenden Verkehrswege, die Verkehrsbedeutung und Lage des Bauwerks im Straßennetz und die wesentlichen Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege sind zu beschreiben. Anzugeben sind der Kreuzungswinkel, die Aufteilung des Straßenquerschnitts, die unter der Brücke einzuhaltenden Lichtraumprofile und die zu beachtenden Zwangspunkte sowie besondere örtliche Randbedingungen. Sofern im Zuge des Ersatzneubaus die vorhandene Trassierung des Verkehrsweges geändert wird, ist der zu berücksichtigende Einfluss auf die Bauwerksplanung zu beschreiben. (2) Bei Teilersatzneubau bleiben die nichtzutreffenden Abschnitte unausgefüllt. Der Erläuterungsbericht ist wie nachfolgend aufgeführt zu gliedern: Soweit aufgrund des Erhaltungszustandes des bestehenden Bauwerkes verkehrliche Maßnahmen (z. B. Gewichtsbeschränkungen, Geschwindigkeitsbegrenzung) bereits vorgenommen wurden, sind diese zu erläutern und zu begründen. 1 Werden Geh- und/ oder Radwege auf der neuen Brücke angeordnet, sind deren Notwendigkeit und Querschnittsabmessungen anzugeben und zu begründen. Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme Anzugeben ist der Anlass und die Notwendigkeit des Ersatzneubaus. Die Entscheidung für den Ersatzneubau gegenüber einer Instandsetzung und/ oder Ertüchtigung ist unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu begründen. Zur Beurteilung der Dringlichkeit ist die aktuelle Zustandsnote gemäß Prüfbericht nach DIN 1076 und den Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) des Bauwerkes anzugeben. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach der Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/ Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) sind zu erläutern. 1.4 Bauwerksgestaltung Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Stützweiten für verschiedene Bauarten (Stahlbeton, Spannbeton, Stahlverbund, Stahl) untersucht wurden, sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen kurz zu beschreiben. Die gewählte Lösung ist zu begründen, wobei auf die ästhetische Gestaltung und Einpassung der Brücke in die Umgebung besonders einzugehen ist. Wesentliche Gestaltungselemente sind zu beschreiben. Auf erfolgte Planungsabstimmungen mit dem BMVI ist unter Bezugnahme auf das Abstimmungsprotokoll hinzuweisen. Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf dieses Bezug zu nehmen. Stand: 2016/12 3 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken 2 Bestand 2.1 Technische Beschreibung Die wichtigsten technischen Daten zum bestehenden Bauwerk sind nach folgender Gliederung anzugeben: — Baujahr, Brückenklasse bzw. Lastmodell und Baukosten —- Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten mit Angabe der Kosten und des Jahres der Durchführung — Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage) 2.2 Schadensbild, -ursache und -bewertung Die am Bauwerk festgestellten Schäden sind nach Art und Umfang kurz und vollständig zu beschreiben. Der Prüfbefund der letzten Hauptprüfung bzw. Zustandsbericht nach DIN 1076 und eine Fotodokumentation der festgestellten Schäden sind stets der Unterlage 7 beizufügen. Auf weitere beigefügte Unterlagen (z. B. Gutachten, Objektbezogene Schadensanalyse (OSA)) ist hinzuweisen. Die festgestellten oder vermuteten Schadensursachen sind bezogen auf das Schadensbild anzugeben. Auf Untersuchungen, die zur Klärung der Schadensursache durchgeführt wurden, ist hinzuweisen und die Ergebnisse sind kurz zu beschreiben (z. B. statische Untersuchungen, Beurteilung nach ZTV-ING 3-4, ZTV-ING 3-5, ZTV-ING 4-3 und ZTV-ING 4-5, Messungen am Bauwerk, Baustoffprüfungen). Zur Begründung des Ersatzneubaus und ggf. zur Nutzung des Bestandsbauwerks für Bauzustände sind das Schadensbild und die Schadensursachen bzw. das Nachrechnungsergebnis hinsichtlich Verkehrssicherheit, Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit zu bewerten. Für die Beurteilung der Dringlichkeit sind bereits bestehende akute Gefährdungen und eine Schadensprognose anzugeben. 2.3 Nachrechnung Bei Maßnahmen der Brückenertüchtigung ist auf das Ergebnis der Nachrechnung einzugehen (u. a. Ziellastniveau, Restnutzungsdauer) und mögliche Kompensations- oder Sofortmaßnahmen sind anzugeben. 4 Sind nach Abstimmung bzw. mit Zustimmung des BMVI weitergehende Untersuchungen bzw. wissenschaftliche Methoden für die Nachrechnung angewandt worden, so sind Art und Umfang kurz darzustellen und das Protokoll der Abbzw. Zustimmung beizufügen. 2.4 Bereits durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen Die für die kurzfristige Beseitigung der vorhandenen Schäden durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen sind aufzuzeigen und kurz zu beschreiben. Neben der technischen Lösung der Schadensbehebung ist auch darzustellen, inwieweit das Bauwerk gleichzeitig an geänderte Anforderungen angepasst wurde (z. B. Querschnittserweiterungen oder -umverteilungen, Nachrüstung passiver Schutzeinrichtungen, Anpassung an aktuelle technische Regelwerke, Nachrüstungen zur baulichen Durchbildung und Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (BDA-BRÜ bzw. RE-ING 23)). Sofern die bestehende Bausubstanz diese Möglichkeit einschränkt, ist dies zu erläutern. Art und Umfang der Maßnahmen sind zu beschreiben, die vorgesehenen Verfahren, Baustoffe und Baustoffsysteme sind zu erläutern. 2.5 Abbruch Das geplante Abbruchkonzept und die Randbedingungen für den Abbruch (auch aus dem evtl. erforderlichen Baurechtsverfahren) sind zu beschreiben. Soweit erforderlich, ist auf besondere Maßnahmen zur Entsorgung von Abbruchmaterial, Strahlschutt u. ä. hinzuweisen. Die entsprechenden Gutachten sind beizufügen. 2.6 Bauzeitliche Verkehrsführung Auf bauzeitliche Verkehrsführungen auf dem Bestandsbauwerk (z. B. 4+0-Verkehr) während der Erstellung des Ersatzneubaus und Einschränkungen durch bauzeitliche Verkehrsführungen ist einzugehen. 3 Bodenverhältnisse, Gründung 3.1 Bodenverhältnisse Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen. Für die vorgeschlagenen Gründungsmaßnahmen sind die zulässigen Bodenpressungen bzw. die zulässige Belastung von Pfählen und die zu erwartenden Setzungen anzugeben. 4.3 Sichtflächen Die vorgesehene Schalungsart und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen sind anzugeben. Bei Verwendung von Strukturschalungen oder bei Verkleidung mit Kunst- oder Naturstein sind Umfang und Art zu erläutern und die Notwendigkeit zu begründen. 4.4 Bestehende Unterbauten 3.2 Grundwasser, Wasserhaltung Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben. Eine während der Bauausführung geplante Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen Maßnahmen sind kurz zu beschreiben. Sofern Unterbauten des bestehenden Bauwerks im Baugrund verbleiben, ist deren Abbruchebene, auch im Bauwerksplan, anzugeben. 5 Überbau 3.3 Gründung 5.1 Tragkonstruktion Die Wahl der Gründungsart (z. B. Flach- und Tiefgründung) für Pfeiler und Widerlager ist zu begründen und zu beschreiben. Die jeweiligen Gründungstiefen sind anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu beschreiben. Ebenso sind erforderliche Maßnahmen hinsichtlich zu erwartender Setzungen oder Setzungsunterschiede kurz zu erläutern. Die gegenseitige Beeinflussung alter und neuer Gründungselemente bzw. die Auswirkung des Abbruchs ist zu beschreiben. Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung von Bestandsbauten sind darzulegen. Die Wahl und die Abmessungen des Querschnittes sind zu begründen und zu erläutern, wobei insbesondere das Verhältnis Stützweite zu Konstruktionshöhe l/h und die Baustoffgüten anzugeben sind. Bei vorgespannten Konstruktionen ist die Art der Vorspannung anzugeben. 3.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf sind zu beschreiben. Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. -räumungen sind zu erläutern. 4 5.2 Lager, Gelenke Zu beschreiben ist das Gesamtlagerungssystem und die Art der vorgesehenen Lager. Anzugeben ist außerdem, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Korrektur der Lager vorgesehen sind und wie eine Auswechslung der Lager oder von Lagerteilen möglich ist. 5.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen Ort und Art der Fahrbahnübergangskonstruktionen sowie die aufzunehmenden Dehnwege sind anzugeben und zu begründen. Ob lärmgeminderte Fahrbahnübergangskonstruktionen vorgesehen sind, ist anzugeben. 5.4 Abdichtung, Belag Unterbauten 4.1 Widerlager, Flügel Das gewählte System, die Baustoffgüten und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben. 4.2 Pfeiler Das gewählte System, die Form und Abmessungen, die Baustoffgüten, für die Bemessung evtl. zu berücksichtigende Anpralllasten und die Möglichkeit des Aufstellens von Hubpressen zum Anheben der Überbauten sind anzugeben und zu beschreiben. Die gewählte Bauart für die Abdichtung und den Brückenbelag im Bereich der Fahrbahnen, der Geh- und Radwege und der Kappen ist anzugeben. 5.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse Für stählerne Tragkonstruktionen und Bauteile ist das vorgesehene Korrosionsschutzsystem nach ZTV-ING 4-3 anzugeben. Auch ist anzugeben und zu begründen, ob und ggf. welche Betonbauteile (z. B. Kappen gegen Tausalzeinwirkungen bei früher Verkehrsfreigabe vor dem Stand: 2016/12 5 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken Einsatz von Tausalz) einen Oberflächenschutz erhalten sollen. 6 Entwässerung 6.1 Überbauten Das vorgesehene Entwässerungssystem der Überbauten ist zu erläutern. Anzahl und Lage der Abläufe, Art und Lage der Quer- und Längsleitungen sowie der Anschluss an die örtliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, sind anzugeben. Die bauzeitliche Entwässerung der Überbauten (wenn erforderlich) bis zur endgültigen Fertigstellung der Vorflut ist zu erläutern. Der Anschluss an bauzeitliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, ist anzugeben. 6.2 Widerlager Art und Aufbau der Hinterfüllung der Widerlager einschließlich evtl. erforderlicher Drainagen (incl. deren Entwässerung) sind anzugeben. Die gewählten Baustoffe sind zu benennen und evtl. Sonderverfüllungen zu begründen. 7 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer, Fahrzeugrückhaltesysteme bzw. Schutzwände und sonstigen Schutzeinrichtungen (z. B. Berührungsschutz über elektrifizierten Bahnanlagen) ist anzugeben und zu begründen. 8 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Die bauliche Durchbildung und Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (BDA-BRÜ bzw. RE-ING 2-3) sind zu beachten und die erforderlichen Vorkehrungen, wie Zufahrts- und Zugangswege unter dem Bauwerk, Einstiege, Öffnungen, Türen, Leitern, Podeste, Stege und bauwerksgebundene feste und bewegliche Besichtigungs- und Wartungseinrichtungen anzugeben und ggf. zu begründen. 9 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen Anzugeben und zu begründen ist, ob und ggf. welche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen mit der Brücke überführt werden sollen, wie ihre Anordnung vorgesehen ist, wie geschlossene Überbauten, Hohlpfeiler und Widerlagerhohl6 räume mit einer elektrotechnischen Ausstattung gemäß BDA-BRÜ bzw. RE-ING 2-3 und 2-4 ausgestattet werden sollen, ob maschinelle Einrichtungen angeordnet werden oder Verkehrszeichenträger, Erdungskabel, Einrichtungen gegen Radarstörungen (bei schiffbaren Wasserstraßen) und anderes erforderlich sind. Werden Schutzwände oder Verkehrszeichenbrücken auf der Brücke angeordnet, ist deren Notwendigkeit zu begründen sowie Art und Höhe anzugeben. 10 Baudurchführung, Bauzeit Anzugeben sind die Herstellungsart der Überbauten (z. B. bodengestützte Lehrgerüste, Traggerüste, Vorschubrüstungen, erhöhtes Herstellen und Absenken, Taktschiebeverfahren, Freivorbau), wichtige Bauzustände, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, freizuhaltende Lichträume und sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume). Es ist auf das vorgesehene Abbruchverfahren einschl. zugehöriger Baubehelfe, Bauzustände für das bestehende Bauwerk, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende Lichträume und sonstige während des Abbruchs wichtige Umstände einzugehen. Auf die Möglichkeiten zur Bauzeitverkürzung beim Bauen unter Verkehr ist besonders einzugehen. 10.1 Bauablauf, Bauzeit Der zeitliche Bauablauf der Maßnahme ist zu erläutern und bei hochbelasteten Strecken (≥ 16.000 Kfz/24h je Fahrstreifen) anhand eines Bauablaufplanes (z. B. als Weg-Zeit-Diagramm) darzustellen und der Unterlage 7 beizufügen. Auf besondere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung und auf wichtige Zwischentermine ist hinzuweisen. Der voraussichtliche Baubeginn ist anzugeben. 10.2 Schutzmaßnahmen Soweit besondere Schutzmaßnahmen für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind, ist auf diese hinzuweisen. Schutzmaßnahmen größeren Umfangs sind im Einzelnen zu beschreiben und die technischen Anforderungen anzugeben (z. B. Einhausung für Korrosionsschutzarbeiten, Schutzmaßnahmen an Eisenbahnanlagen oder freizuhaltenden Verkehrswegen, Schutzzelte für Belagsarbeiten). Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken Laut dem Baurechtsverfahren notwendige Schutzmaßnahmen, freizuhaltende oder nicht für den Bauablauf nutzbare Bereiche sind anzugeben. 10.3 Zugänglichkeit Die Zufahrten und Zugänge zum Bauwerk und zur Baustelle sind zu beschreiben. Auf die Notwendigkeit von zusätzlichen Rüstungen und Arbeitsbühnen sowie die Nutzung stationärer Besichtigungseinrichtungen ist hinzuweisen. 10.4 Verkehrsführung Anzugeben und zu begründen sind die Verkehrsführungen und Verkehrseinschränkungen während der Baudurchführung. Auf beigefügte Verkehrsführungspläne ist hinzuweisen. Bei Teiloder Vollsperrungen sind die vorgesehenen Umleitungsstrecken zu benennen. 11 Kosten Anzugeben sind die Gesamtkosten (Neubau, Abbruch etc.) für das Bauwerk. Bei Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen 12 Baurechtsverfahren, Beteiligte Anzugeben ist, ob für die Durchführung der Maßnahme ein Baurechtsverfahren oder andere Rechtsverfahren durchzuführen sind und inwieweit Dritte an der Maßnahme zu beteiligen sind. Bereits vorliegende oder noch erforderliche Verwaltungsvereinbarungen, Genehmigungen u. ä. sind zu benennen. Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des Baurechtsverfahrens anzugeben. Stand: 2016/12 7 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................. 3 1 Allgemeines ............................................ 3 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3 Bauwerksgestaltung und Bauweise ......... 3 Bauwerksangaben .................................... 3 Variantenuntersuchungen ........................ 3 Gestaltung ................................................ 3 Portalbereiche .......................................... 3 2 Bodenverhältnisse, Grundwasser ........ 4 2.1 2.2 2.3 2.4 Baugrund, Schichtaufbau ......................... 4 Bodenklassen und bodenmechanische Kennwerte ................................................ 4 Grundwasser, Wasserhaltung .................. 4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ......... 4 3 Trog- und Tunnelbauwerk ..................... 4 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Konstruktion .............................................. 4 Bauverfahren ............................................ 4 Abdichtung ................................................ 4 Fugenausbildung ...................................... 4 Baulicher Brandschutz ............................. 4 Fahrbahnaufbau ....................................... 4 Rampen- und Portalbereich ..................... 4 4 Entwässerung ......................................... 4 4.1 Fahrbahnentwässerung und Sohldränage ............................................. 4 Bauwerkshinterfüllung und Dränage ........ 5 Gewässerschutzanlagen .......................... 5 4.2 4.3 5 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen .............................. 5 6 Betriebstechnische Ausstattung .......... 5 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Grundlagen ............................................... 5 Beleuchtung .............................................. 5 Lüftung ...................................................... 5 Verkehrstechnische Einrichtungen ........... 5 Sicherheitseinrichtungen .......................... 5 Stromversorgung ...................................... 5 Betriebsräume .......................................... 5 7 Herstellung, Bauzeit ............................... 5 8 Kosten ..................................................... 6 9 Baurechtsverfahren................................ 6 Stand: 2016/04 2 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise wählte Tunnel- bzw. Rampenquerschnitt anzugeben. Vorbemerkung (1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung sind zu erläutern und zu begründen. Die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben. (2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern: 1 Allgemeines 1.2.2 Variantenuntersuchungen Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Bauweisen untersucht wurden, sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen zusammengefasst zu erläutern. Die gewählte Lösung ist zu beschreiben. Die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente sind dabei zu berücksichtigen. 1.2.3 Gestaltung 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Tunnelbauwerkes, die Lage im Straßennetz unter besonderer Berücksichtigung nahegelegener oder im Bereich des Tunnels liegender Zu- oder Abfahrten, die Verkehrsart (Gegenverkehr/ Richtungsverkehr) und die wesentlichen Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege. Weiterhin aufzuführen sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Tunnel und die maßgebende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres (maßgebende DTV in Kfz/24h) mit Lkw-Anteil (in %). Durchgeführte Variantenuntersuchungen (Planungsentscheidung Einschnitt oder Tunnel, Optimierung der Tunnellänge) sind anzugeben. Weiterhin sind Angaben zur Topographie, zu evtl. notwendigen Maßnahmen zum Schallschutz und zum Umweltschutz, zur Flächenbeanspruchung sowie zu besonderen örtlichen Randbedingungen zu machen. Mögliche Umleitungsstrecken bei Tunnelsperrung bzw. das Fehlen von Umleitungsstrecken und deren mögliche Kompensation (z. B. Gegenverkehrsbetrieb in einer Röhre bei einem zweiröhrigen Tunnelbauwerk) sind anzugeben. Zusätzlich anzugeben ist die zuständige Verwaltungsbehörde, der zuständige Tunnelmanager und die Organisation der Tunnelüberwachung. 1.2 Bauwerksgestaltung und Bauweise Auf die Gestaltung und die Einpassung der Portale und Rampen in die Umgebung oder die Verbindung mit benachbarten Bauwerken (z. B. Brückenbauwerken) ist dabei besonders einzugehen. Die wesentlichen Gestaltungselemente sind zu beschreiben. Vorgesehene Wandbekleidungen, die z. B. aus Lärmschutzgründen in den Portalbereichen erforderlich werden, sind nach Art und Umfang anzugeben. Der Anstrich zur Aufhellung der Tunnelwände ist kurz zu beschreiben. Bei Landschaftstunneln ist die Gestaltung der Oberfläche (z. B. Bewuchs, Pflegestreifen) des Bauwerkes zu beschreiben. 1.2.4 Portalbereiche Die Gestaltung des Bereiches vor und hinter den Portalen bzw. im Bereich der Rampen und unmittelbar vor und hinter den Rampen im Zusammenhang mit diesen ist zu beschreiben. Dabei ist besonders auf die Anordnung von Flügel- oder Stützwänden, ggf. eines Betriebsgebäudes, von Betriebswegen und ggf. Mittelstreifenüberfahrten gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), der entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, den Übergang zwischen dem Querschnitt der freien Strecke und dem Tunnel- bzw. Rampenquerschnitt sowie den Anschluss der passiven Schutzeinrichtungen einzugehen. 1.2.1 Bauwerksangaben Es sind die Länge des Tunnels und der Rampen, die Lage der Portale sowie die Aufteilung des gewählten Straßenquerschnittes und der geStand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise 2 3.2 Bauverfahren Bodenverhältnisse, Grundwasser 2.1 Baugrund, Schichtaufbau Art und Umfang der durchgeführten geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte der vorliegenden Gutachten sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen. 2.2 Bodenklassen und bodenmechanische Kennwerte Die aus den geotechnischen Berichten resultierenden Bodenklassen und bodenmechanischen Kennwerte sind in tabellarischer Form darzustellen. 2.3 Grundwasser, Wasserhaltung Höhe, Art und evtl. chemische Aggressivität des Grundwassers bzw. des angrenzenden Bodens (chemischer Betonangriff, Versinterungsneigung etc.) sind anzugeben. Auf grundsätzliche Möglichkeiten zur Wasserhaltung während der Bauzeit ist hinzuweisen. Der Einfluss des Bauwerkes im Bau- und Endzustand auf den Wasserhaushalt und auf evtl. Grundwasserströmungen sowie Maßnahmen zur Minimierung des Einflusses (z. B. Düker) sind zu beschreiben. 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf sind zu beschreiben. Auf erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. -räumungen ist hinzuweisen. 3 Trog- und Tunnelbauwerk Das vorgesehene Bauverfahren, die verschiedenen Bauzustände und die konstruktiven Besonderheiten bei der Herstellung sind eingehend zu erläutern. Die für die Baudurchführung vorgesehene Wasserhaltung und die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind zu beschreiben. Hierbei sind die gewählten Baugrubensicherungen zu erläutern und auf mögliche Alternativen einzugehen. 3.3 Abdichtung Die gewählte Bauart für die Abdichtung des Bauwerks von außen (WUB-KO als Regelbauweise oder Abdichtung mit KDB) ist getrennt für die Wände, die Decke und die Sohle kurz zu beschreiben. Notwendige Schutzschichten, Abschlüsse und Verwahrungen sind anzugeben. Soweit Abdichtungen der Sohloberfläche vorgesehen sind, z. B. bei direkt befahrener Sohle, sind diese zu beschreiben. 3.4 Fugenausbildung Anzugeben sind die Art der Fugenausbildung und deren Abdichtung sowie die Ausbildung und Anordnung der Arbeitsfugen. 3.5 Baulicher Brandschutz Die Maßnahmen zum baulichen Brandschutz für die Konstruktion sowie für den Innenausbau sind zu beschreiben. 3.6 Fahrbahnaufbau Der vorgesehene Fahrbahnaufbau im Tunnel und in den Rampenbereichen sowie der Übergang zur freien Strecke sind zu beschreiben. Die Ausbildung der seitlichen Notgehwege und die Anordnung von Kabeln und Leitungen im Sohlbereich sind anzugeben. 3.7 Rampen- und Portalbereich 3.1 Konstruktion Das gewählte Bausystem, die Art der Gründung, die gewählten Blocklängen und Bauteilabmessungen, die Belastungsansätze (Einwirkungen), die Baustoffe und Baustoffkennwerte und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben. Die vorgesehene Schalungsart und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen sind anzugeben. Auf konstruktive Besonderheiten im Bereich von Querschnittsänderungen oder Abweichungen vom Regelquerschnitt (z. B. Nischen) ist besonders einzugehen. Die gewählte Ausbildung der Rampen und Portale in konstruktiver Hinsicht ist zu beschreiben. 4 Entwässerung 4.1 Fahrbahnentwässerung und Sohldränage Das vorgesehene Entwässerungssystem zur Ableitung von Wässern und Flüssigkeiten ist zu erläutern. Ausbildung und Anordnung der Schlitz- Stand: 2016/04 4 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise rinnen bzw. Anzahl und Lage der Abläufe im Rampenbereich, die Anschlüsse an die Hauptentwässerungsleitung, Schächte, Hebeanlagen sowie die Lage ggf. erforderlicher Rückhaltebecken und der Anschluss an die örtliche Vorflut sind anzugeben. Das gewählte System zur Ableitung des im Bauwerk anfallenden Sickerwassers im Sohlbereich ist kurz zu beschreiben. 4.2 Bauwerkshinterfüllung und Dränage Art und Aufbau der Baustoffe zum Hinterfüllen der Trog- und Tunnelwände bzw. zum Überschütten der Tunneldecke einschließlich evtl. erforderlicher Dränschichten und Dränageleitungen mit dem vorgesehenen Anschluss an die örtliche Vorflut sind anzugeben. 4.3 Gewässerschutzanlagen Die vorgesehenen Anlagen zur Vermeidung der Einleitung von Schadstoffen in die Vorflut sind zusammengefasst zu beschreiben. 6.3 Lüftung Das gewählte Lüftungssystem und die erforderlichen baulichen Vorkehrungen hierfür sind zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Lüftung im Brandfall sowie bei evtl. Gegenverkehrsnutzung im Sperrfall einzugehen. Die Lage und Ausbildung von Zu- und Abluftkanälen, Lüftergebäuden bzw. -räumen, Abluftkaminen u. ä. sind anzugeben. 6.4 Verkehrstechnische Einrichtungen Die vorgesehene Ausstattungsklasse und die vorgesehenen verkehrstechnischen Einrichtungen sind anzugeben und ggf. zu begründen. Besondere Stör- bzw. Notfälle mit den zugehörigen vorgesehenen Steuerungsmaßnahmen sind zu beschreiben. Auf eine evtl. im Tunnel erforderliche Beschilderung ist besonders hinzuweisen und die Sicherstellung ihrer Unterbringung nachzuweisen. 6.5 Sicherheitseinrichtungen 5 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer, Schutzwände und sonstigen Schutzeinrichtungen im Rampen- und Portalbereich sowie ggf. im Tunnelbereich sowie in den unmittelbaren Bereichen vor bzw. hinter den Rampen sind anzugeben und zu begründen. 6 Betriebstechnische Ausstattung Die Sicherheitseinrichtungen für den Verkehr wie Seitenstreifen, Pannenbuchten, ggf. Wendebuchten, Notausgänge mit Flucht- und Rettungswegen, Notgehwege, Höhenkontrolle, Leiteinrichtungen im Tunnel, Notrufstationen, Videoüberwachung, Funkanlagen mit Verkehrsfunk, Lautsprecheranlagen, Brandmeldeanlagen, Löscheinrichtungen, Orientierungsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung etc. sind kurz zu erläutern. Hierfür notwendige bauliche Maßnahmen sind anzugeben, insbesondere im Zuge der Barrierefreiheit. 6.6 Stromversorgung 6.1 Grundlagen Die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks nach den RABT ist zusammengefasst mit den wesentlichen Merkmalen anzugeben. Hierfür erforderliche bauliche Vorkehrungen im Tunnelrohbau sind zu beschreiben. Auswirkungen durch das Lüftungs- und das Flucht- und Rettungswegekonzept sind zu beachten. Detaillierte Angaben zur Ausstattung sind in der Regel in einem gesonderten Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks zusammenzustellen. Dies ist anzugeben. 6.2 Beleuchtung Die vorgesehene Beleuchtungsanlage ist mit den notwendigen Einrichtungen anzugeben. Die vorgesehene Stromversorgung ist kurz zu beschreiben. Die Unterbringung der Kabel und Leitungen im Tunnelquerschnitt ist anzugeben. 6.7 Betriebsräume Lage und Größe erforderlicher Betriebsräume bzw. -gebäude sind anzugeben. Bei im Tunnelbauwerk integrierten Betriebsräumen ist die hierfür erforderliche bauliche Ausbildung und Zugänglichkeit zu beschreiben. 7 Herstellung, Bauzeit Anzugeben sind der Bauablauf, wichtige verkehrliche Bauzustände, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, notwendige Beschilderungen, freizuhaltende Lichträume, Stand: 2016/04 5 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise evtl. erforderliche Leitungs- und Kanalumlegungsarbeiten, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sowie ggf. weitere Schutzmaßnahmen, die Zwischenlagerung und Verwendung der Aushubmassen, Lage der Baustelleneinrichtung und sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume). Anzugeben sind außerdem die erforderliche Bauzeit, evtl. einzuhaltende Zwischentermine, der voraussichtliche Baubeginn und ggf. Vorgaben für die Ausschreibung. Die Zufahrten und Zugänge zum Bauwerk und zur Baustelle sind zu beschreiben. 8 Kosten Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf veranschlagten Kosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen. Wird für die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks ein gesonderter Entwurfsteil aufgestellt, so sind die zugehörigen Kosten der Ausstattung dort anzugeben. 9 Baurechtsverfahren Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des Baurechtsverfahrens anzugeben. Stand: 2016/04 6 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise Stand: 2016/04 RE-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................. 3 1 Allgemeines ............................................ 3 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3 Bauwerksgestaltung und Bauweise ......... 3 Bauwerksangaben .................................... 3 Variantenuntersuchungen ........................ 3 Gestaltung ................................................ 3 Portalbereiche .......................................... 3 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 2 Geotechnische und felsmechanische Verhältnisse ............................................ 4 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Geologische Verhältnisse ......................... 4 Hydrogeologische Verhältnisse ................ 4 Folgerungen für das Bauwerk .................. 4 Felsmechanische Grunddaten ................. 4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ......... 4 3 Tunnelbauwerk und Rettungsstollen ... 4 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Konstruktion .............................................. 4 Bauverfahren ............................................ 4 Abdichtung ................................................ 5 Fugenausbildung ...................................... 5 Baulicher Brandschutz ............................. 5 Fahrbahnaufbau des Tunnels bzw. Aufbau der Sohle des Rettungsstollens ... 5 Portalbereich ............................................ 5 4 Entwässerung ......................................... 5 4.1 4.2 4.3 Fahrbahnentwässerung und Sohldränage 5 Bergwasserdränage ................................. 5 Gewässerschutzanlagen .......................... 5 5 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen .............................. 5 6 Betriebstechnische Ausstattung .......... 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Grundlagen ............................................... 6 Beleuchtung ............................................... 6 Lüftung ....................................................... 6 Verkehrstechnische Einrichtungen ............ 6 Sicherheitseinrichtungen ........................... 6 Stromversorgung ...................................... 6 Betriebsräume ........................................... 6 7 Herstellung, Bauzeit ............................... 6 8 Kosten ..................................................... 6 9 Baurechtsverfahren................................ 7 Stand: 2016/04 2 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise der gewählte Querschnitt für den/ die Flucht- und Rettungsstollen anzugeben. Vorbemerkung (1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung sind zu erläutern und zu begründen. Die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben. (2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern: 1 Allgemeines 1.2.2 Variantenuntersuchungen Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauverfahren und Bauwerkssysteme untersucht wurden, sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen zusammengefasst zu erläutern. Die gewählte Lösung ist zu beschreiben. Die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente sind dabei zu berücksichtigen. 1.2.3 Gestaltung 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Tunnelbauwerkes, die Lage im Straßennetz unter besonderer Berücksichtigung nahegelegener oder im Bereich des Tunnels liegender Zu- oder Abfahrten, die Verkehrsart (Gegenverkehr/ Richtungsverkehr), die wesentlichen Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Tunnel und die maßgebende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres (maßgebende DTV in Kfz/24h) mit Lkw-Anteil (in %). Durchgeführte Variantenuntersuchungen (Planungsentscheidung Einschnitt oder Tunnel, Optimierung der Tunnellänge) sind anzugeben. Weiterhin sind Angaben zur Topographie, zu evtl. notwendigen Maßnahmen zum Schallschutz und zum Umweltschutz, zur Flächenbeanspruchung sowie zu besonderen örtlichen Randbedingungen zu machen. Mögliche Umleitungsstrecken bei Tunnelsperrung bzw. das Fehlen von Umleitungsstrecken und deren mögliche Kompensation (z. B. Gegenverkehrsbetrieb in einer Röhre bei einem zweiröhrigen Tunnelbauwerk) sind anzugeben. Zusätzlich anzugeben ist die zuständige Verwaltungsbehörde, der zuständige Tunnelmanager und die Organisation der Tunnelüberwachung. 1.2 Bauwerksgestaltung und Bauweise Die wesentlichen Gestaltungselemente sind zu beschreiben. Auf die Gestaltung und die Einpassung der Portale in die Umgebung oder in Verbindung mit benachbarten Bauwerken (z. B. Brückenbauwerken) ist dabei besonders einzugehen. Vorgesehene Wandbekleidungen, die z. B. aus Lärmschutzgründen in den Portalbereichen des Tunnels erforderlich werden, sind nach Art und Umfang anzugeben. Der Anstrich zur Aufhellung der Tunnelwände ist kurz zu beschreiben. 1.2.4 Portalbereiche Die Gestaltung des Bereiches vor und hinter den Tunnelportalen im Zusammenhang mit diesen ist zu beschreiben. Dabei ist besonders auf die Anordnung von Flügel- oder Stützwänden, ggf. die Portale von Flucht- und Rettungsstollen, ggf. eines Betriebsgebäudes, von Betriebswegen und ggf. Mittelstreifenüberfahrten gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, den Übergang zwischen dem Querschnitt der freien Strecke und dem Tunnelquerschnitt sowie den Anschluss der passiven Schutzeinrichtungen einzugehen. Für die Beschreibung der Gestaltung des Bereiches vor Stollenportalen gelten die Anforderungen sinngemäß. 1.2.1 Bauwerksangaben Es sind die Längen des Tunnels sowie ggf. der Flucht- und Rettungsstollen, die Lage der Portale, die Aufteilung des gewählten Straßenquerschnittes, der gewählte Tunnelquerschnitt sowie Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise 2 2.5 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Geotechnische und felsmechanische Verhältnisse Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung sowie deren Berücksichtigung beim Tunnelvortrieb sind zu beschreiben. 2.1 Geologische Verhältnisse Art und Umfang der durchgeführten geologischen und tunnelbautechnischen Untersuchungen sind zu beschreiben und Hinweise auf die geotechnischen Berichte nach DIN 4020 und den tunnelbautechnischen Bericht (s. ZTV-ING 5-1) zu geben. Die wesentlichen Ergebnisse der vorliegenden Gutachten sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen. In einfachen Fällen können der geotechnische Bericht und der tunnelbautechnische Bericht identisch sein. 2.2 Hydrogeologische Verhältnisse Höhe, Art und evtl. chemische Aggressivität des Gebirgs- bzw. Grundwassers bzw. des angrenzenden Gebirges (chemischer Betonangriff, Versinterungsneigung etc.) sind anzugeben. Auf die statischen Auswirkungen (z. B. Wasserdruck) und den zu erwartenden Wasserzufluss während des Vortriebes und im Endzustand ist einzugehen. Auf grundsätzliche Möglichkeiten zur Wasserhaltung während der Bauzeit ist hinzuweisen. Eventuell zu erwartende Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Herstellung des Tunnels im Bau- und Endzustand sowie ggf. Maßnahmen zur Minimierung des Einflusses sind kurz zu beschreiben. 2.3 Folgerungen für das Bauwerk Aufgrund der vorhandenen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse sind die Folgerungen für mögliche Bauverfahren und Bauwerkssysteme zu beschreiben. Auf evtl. zu erwartende Besonderheiten aus Tektonik und Schichteinfallen sowie aus Druckhaftigkeit des Gebirges ist besonders einzugehen. Eine Einteilung des Gebirges nach Ausbruchklassen und der Bemessungswasserspiegel sind anzugeben. Auf erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. -räumungen ist hinzuweisen. 3 Tunnelbauwerk und Rettungsstollen 3.1 Konstruktion Das gewählte Bausystem, die Belastungsansätze (Einwirkungen), die gewählten Blocklängen und Bauteilabmessungen, die Baustoffe und Baustoffkennwerte und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben. Die vorgesehene Schalungsart und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen ist anzugeben. Auf konstruktive Besonderheiten im Bereich von Querschnittsänderungen oder Abweichungen vom Regelquerschnitt (z. B. Nischen, Querschläge) ist besonders einzugehen. Für die Beschreibung der Konstruktion von Flucht- und Rettungsstollen gelten die Anforderungen sinngemäß. 3.2 Bauverfahren Das vorgesehene Bauverfahren, die verschiedenen Bauzustände und die konstruktiven Besonderheiten bei der Herstellung sind eingehend zu erläutern. Unter anderem sind anzugeben: — Grundsätzlicher Ablauf, —- Ausbruchklassen mit Querschnittsaufteilung für den Ausbruch, — Vortrieb im Längsschnitt, — Baugrubenverkleidung, — Ausbruchverfahren, — Abschlagstiefen, — Art der Sicherung, 2.4 Felsmechanische Grunddaten — evtl. Zusatzmaßnahmen, Die im geotechnischen Bericht angegebenen felsmechanischen Grunddaten mit den zu erwartenden Festigkeits- bzw. Verformungsparametern sind in tabellarischer Form darzustellen. — Wasserableitung, — Art und Umfang der Messprogramme und baubegleitender Maßnahmen, — Herstellen der Innenschale und der Portale. Stand: 2016/04 4 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise Für die Beschreibung des Bauverfahrens von Flucht- und Rettungsstollen gelten die Anforderungen sinngemäß. 3.3 Abdichtung Die gewählte Bauart für die Abdichtung (Abdichtung mit KDB als Regelbauweise oder WUB-KO) ist kurz zu beschreiben. Notwendige Schutzschichten, Abschlüsse, Verwahrungen, Befestigungselemente und die Maßnahmen zu Einbau und Kontrolle der Dichtungsbahnen sind anzugeben. Für die Beschreibung der Abdichtung von Fluchtund Rettungsstollen gelten die Anforderungen sinngemäß. 3.4 Fugenausbildung Anzugeben sind die Art der Blockfugenausbildungen und deren Abdichtung sowie die Ausbildung und Anordnung der Arbeitsfugen. Für die Beschreibung der Fugenausbildung von Flucht- und Rettungsstollen gelten die Anforderungen sinngemäß. 3.5 Baulicher Brandschutz Die Maßnahmen zum baulichen Brandschutz für die Konstruktion sowie für den Innenausbau des Tunnels sind zu beschreiben. 4 Entwässerung 4.1 Fahrbahnentwässerung und Sohldränage Das vorgesehene Entwässerungssystem zur Ableitung von Wässern und Flüssigkeiten ist zu erläutern. Ausbildung und Anordnung der Schlitzrinnen, Anschlüsse an die Hauptentwässerungsleitung, Schächte, Hebeanlagen sowie die Lage ggf. erforderlicher Rückhaltebecken und der Anschluss an die örtliche Vorflut sind anzugeben. Das gewählte System zur Ableitung des im Bauwerk anfallenden Sickerwassers im Sohlbereich ist kurz zu beschreiben. Die Beschreibung des Entwässerungssystems umfasst auch die Entwässerung von Flucht- und Rettungsstollen sowie von Voreinschnittsbereichen. 4.2 Bergwasserdränage Das vorgesehene Entwässerungssystem zur Ableitung von anfallendem Berg- und Kluftwasser ist zu erläutern. Die Anzahl und Lage der Dränageleitungen, Reinigungs- und Spülschächte, Querleitungen, der Anschluss an die Bergwassersammelleitung sowie der Anschluss an die örtliche Vorflut ist anzugeben (Siehe auch Richtlinie für Bergwasserdränagesysteme von Straßentunneln (RI-BWD-TU)). Die Beschreibung des Bergwasserdränagesystems umfasst auch die Dränage von Fluchtund Rettungsstollen. 3.6 Fahrbahnaufbau des Tunnels bzw. Aufbau der Sohle des Rettungsstollens Der vorgesehene Fahrbahnaufbau im Tunnel sowie die Ausbildung der seitlichen Notgehwege und die Anordnung von Kabeln und Leitungen sind anzugeben. Für Flucht- und Rettungsstollen sind der vorgesehene Sohlaufbau und die Anordnung von Kabeln und Leitungen anzugeben. 3.7 Portalbereich Die gewählte Ausbildung der Portale des Tunnels und von Flucht- und Rettungsstollen in konstruktiver Hinsicht ist zu beschreiben. 4.3 Gewässerschutzanlagen Die vorgesehenen Anlagen zur Vermeidung der Einleitung von Schadstoffen in die Vorflut sind zusammengefasst zu beschreiben. 5 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer, Schutzwände und sonstigen Schutzeinrichtungen insbesondere in den Portalbereichen ist anzugeben und ggf. zu begründen. Erforderliche Schutzeinrichtungen im Tunnel sind zu beschreiben. Die passiven Schutzeinrichtungen werden unter Ziffer 1.2.4 behandelt. Stand: 2016/04 5 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise 6 und Fluchtwegkennzeichnung etc. sind kurz zu erläutern. Hierfür notwendige bauliche Maßnahmen sind anzugeben, insbesondere im Zuge der Barrierefreiheit. Betriebstechnische Ausstattung 6.1 Grundlagen Die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks nach den RABT ist zusammengefasst mit den wesentlichen Merkmalen anzugeben. Hierfür erforderliche bauliche Vorkehrungen im Tunnelrohbau sind zu beschreiben. Auswirkungen durch das Lüftungs- und das Flucht- und Rettungswegekonzept sind zu beachten. 6.6 Stromversorgung Detaillierte Angaben zur Ausstattung sind in der Regel in einem gesonderten Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks zusammenzustellen. Dies ist anzugeben. Lage und Größe erforderlicher Betriebsräume bzw. -gebäude sind anzugeben. Bei im Tunnelbauwerk integrierten Betriebsräumen ist die hierfür erforderliche bauliche Ausbildung und Zugänglichkeit zu beschreiben. Die vorgesehene Stromversorgung ist kurz zu beschreiben. Die Unterbringung der Kabel und Leitungen im Tunnelquerschnitt ist anzugeben. 6.7 Betriebsräume 6.2 Beleuchtung Die vorgesehene Beleuchtungsanlage ist mit den notwendigen Einrichtungen anzugeben. 6.3 Lüftung Das gewählte Lüftungssystem und die erforderlichen baulichen Vorkehrungen hierfür sind zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Lüftung im Brandfall sowie bei evtl. Gegenverkehrsnutzung im Sperrfall einzugehen. Die Lage sowie Ausbildung von Zu- und Abluftkanälen, Lüftergebäuden bzw. -räumen, Abluftkaminen u. ä. sind anzugeben. 6.4 Verkehrstechnische Einrichtungen Die vorgesehene Ausstattungsklasse und die vorgesehenen verkehrstechnischen Einrichtungen sind anzugeben und ggf. zu begründen. Besondere Stör- bzw. Notfälle mit den zugehörigen vorgesehenen Steuerungsmaßnahmen sind zu beschreiben. Auf eine evtl. im Tunnel erforderliche Beschilderung ist besonders hinzuweisen und die Sicherstellung ihrer Unterbringung nachzuweisen. 6.5 Sicherheitseinrichtungen Die Sicherheitseinrichtungen für den Verkehr wie Seitenstreifen, Pannenbuchten, ggf. Wendebuchten, Notausgänge mit Flucht- und Rettungswegen, Notgehwege, Höhenkontrolle, Leiteinrichtungen im Tunnel, Notrufstationen, Videoüberwachung, Funkanlagen mit Verkehrsfunk, Lautsprecheranlagen, Brandmeldeanlagen, Löscheinrichtungen, Orientierungsbeleuchtung 7 Herstellung, Bauzeit Anzugeben sind der Bauablauf, wichtige verkehrliche Bauzustände, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, notwendige Beschilderungen, freizuhaltende Lichträume, Vortriebsrichtung, voraussichtliche Vortriebsleistung, evtl. erforderliche Leitungs- und Kanalumlegungsarbeiten, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sowie ggf. weitere Schutzmaßnahmen, die Zwischenlagerung und Verwendung der Aushub- und Ausbruchmassen, die Lage der Baustelleneinrichtung und sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände sind zu beschreiben (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume). Anzugeben sind außerdem die erforderliche Bauzeit, evtl. einzuhaltende Zwischentermine, der voraussichtliche Baubeginn und ggf. Vorgaben für die Ausschreibung. 8 Kosten Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf veranschlagten Kosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen. Wird für die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks ein gesonderter Entwurf aufgestellt, so sind die zugehörigen Kosten der Ausstattung dort anzugeben. Stand: 2016/04 6 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise 9 Baurechtsverfahren Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des Baurechtsverfahrens anzugeben. Stand: 2016/04 7 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................. 3 1 Allgemeines ............................................ 3 1.1 1.2 1.3 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3 Lastannahmen .......................................... 3 Bauwerksgestaltung ................................. 3 2 Bodenverhältnisse, Gründung .............. 3 2.1 2.2 2.3 2.4 Bodenverhältnisse .................................... 3 Grundwasser, Wasserhaltung .................. 3 Gründung .................................................. 3 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 3 3 Aufgehende Wandteile ........................... 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Konstruktion .............................................. 3 Schalltechnische Eigenschaften................ 3 Sichtflächen .............................................. 4 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse ....................................... 4 4 Entwässerung ......................................... 4 5 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen .............................. 4 6 Zugänglichkeit der Bauwerksteile ........ 4 7 Herstellung, Bauzeit ............................... 4 8 Kosten ..................................................... 4 9 Baurechtsverfahren................................ 4 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände 2 Vorbemerkung (1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung sind zu erläutern und zu begründen, die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben. (2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern: 1 Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen Bodenverhältnisse, Gründung 2.1 Bodenverhältnisse Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen. Für die vorgeschlagenen Gründungsmaßnahmen sind die aufnehmbaren Bodenpressungen, die aufnehmbaren Pfahlkräfte und die zu erwartenden Setzungen anzugeben. 2.2 Grundwasser, Wasserhaltung Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit der Wandkonstruktion (z. B. Lärmvorsorge, -sanierung, Überflughilfe etc.), die Lage im Straßennetz, die wesentlichen Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege, die erforderlichen Abstände zur Straße und die zu beachtenden Zwangspunkte sowie besondere örtliche Randbedingungen. Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben. Eine während der Bauausführung geplante Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen Maßnahmen sind kurz zu beschreiben. 2.3 Gründung Anzugeben sind die Windzone, die Schneelastzone und die Lasten aus Fahrzeuganprall. Für besonders exponierte Lagen sind spezielle Windlasten anzugeben. Die Wahl der Gründungsart (z. B. Flach- oder Tiefgründung) für die Wandkonstruktionen ist zu begründen. Die jeweiligen Gründungstiefen sind anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu beschreiben. Ebenso sind erforderliche Maßnahmen hinsichtlich zu erwartender Setzungen oder Setzungsunterschiede kurz zu erläutern. 1.3 Bauwerksgestaltung 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung 1.2 Lastannahmen Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Pfostenabständen für verschiedene Bauarten (Stahlbeton, Stahl) untersucht wurden, sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen kurz zu beschreiben. Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf sind zu beschreiben. Die gewählte Lösung ist zu begründen, wobei auf die Gestaltung und Einpassung in die Umgebung besonders einzugehen ist. Wesentliche Gestaltungselemente sind zu beschreiben. 3 Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf dieses Bezug zu nehmen. Das gewählte System, die Baustoffgüten und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben. Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. räumungen sind zu erläutern. Aufgehende Wandteile 3.1 Konstruktion 3.2 Schalltechnische Eigenschaften Bei Lärmschutzwänden sind die schalltechnischen Eigenschaften anzugeben. Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände 3.3 Sichtflächen Die vorgesehene Art und Struktur für die Sichtflächen ist anzugeben. Bei Verwendung von Strukturschalungen oder bei Verkleidung mit Kunst- oder Naturstein sind Umfang und Art zu erläutern und deren Notwendigkeit zu begründen. 3.4 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse Für stählerne Tragkonstruktionen und Bauteile ist das vorgesehene Korrosionsschutzsystem anzugeben. Auch ist anzugeben und zu begründen, ob und ggf. welche Betonbauteile (z. B. Sockelelemente gegen Tausalzeinwirkungen) einen Oberflächenschutz erhalten sollen. 4 Entwässerung men zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende Lichträume und sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume). Anzugeben sind außerdem die erforderliche Bauzeit, evtl. einzuhaltende Zwischentermine und der voraussichtliche Baubeginn. 8 Kosten Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen. Das Entwässerungssystem ist zu erläutern. Anzahl und Lage der Abläufe, Art und Lage der Quer- und Längsleitungen sowie der Anschluss an die örtliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, sind anzugeben. Art und Aufbau der Baustoffe zum Hinterfüllen der Sockelelemente einschließlich evtl. erforderlicher Drainagen sind anzugeben. 5 9 Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des Baurechtsverfahrens anzugeben. Hinweise zu weiteren Genehmigungsverfahren (naturschutzrechtliche, wasserrechtliche Genehmigungen etc.) sind ebenfalls anzugeben. Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Die Art der Fahrzeugrückhaltesysteme und sonstigen Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzerdung im Bahnbereich, Fangvorrichtung) ist anzugeben und ggf. zu begründen. 6 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Die erforderlichen Vorkehrungen, wie Zufahrtsund Zugangswege zum Bauwerk, Einstiege, Öffnungen, Türen, Leitern, Podeste, Stege und bauwerksgebundene feste und bewegliche Besichtigungs- und Wartungseinrichtungen sind anzugeben und ggf. zu begründen. Die Zugänglichkeit der Bauwerksteile durch das Überwachungspersonal (Bauwerksprüfung nach DIN 1076) muss, ohne starke Behinderung des Straßenverkehrs, gewährleistet sein (z. B. Berme). 7 Herstellung, Bauzeit Anzugeben sind die Herstellungsart der Ingenieurbauwerke, wichtige Bauzustände, Maßnah- 4 Baurechtsverfahren Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 7 Verkehrszeichenbrücken Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 7 Verkehrszeichenbrücken Inhalt Seite Vorbemerkung .................................................. 3 1 Allgemeines ............................................ 3 1.1 1.2 1.3 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3 Lastannahmen .......................................... 3 Bauwerksgestaltung ................................. 3 2 Bodenverhältnisse, Gründung .............. 3 2.1 2.2 2.3 2.4 Bodenverhältnisse .................................... 3 Grundwasser, Wasserhaltung .................. 3 Gründung .................................................. 3 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 3 3 Unterbauten ............................................ 3 3.1 3.2 Betonsockel .............................................. 3 Fußpunktverankerung .............................. 3 4 Tragkonstruktion .................................... 3 4.1 4.2 4.3 Tragkonstruktion ....................................... 3 Verbindung zwischen Riegel und Stiel ..... 4 Korrosionsschutz ...................................... 4 5 Befestigungselemente für Schilder/ Zeichengeber .......................... 4 6 Rückhaltesysteme .................................. 4 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile . 4 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen ......................................... 4 9 Herstellung, Bauzeit ............................... 4 10 Kosten ..................................................... 4 11 Baurechtsverfahren................................ 4 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 7 Verkehrszeichenbrücken Vorbemerkung (1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung sind zu erläutern und zu begründen, die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben. (2) Sämtliche Verkehrszeichenbrücken einer Verkehrseinheit können auch in einem Sammelentwurf zusammengefasst werden. (3) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern: 1 auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen. Für die vorgeschlagene Gründungsart sind die zulässigen Bodenpressungen bzw. die zulässige Belastung von Pfählen anzugeben. 2.2 Grundwasser, Wasserhaltung Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben. Eine während der Bauausführung geplante Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen Maßnahmen sind kurz zu beschreiben. 2.3 Gründung Allgemeines Die Wahl der Gründungsart (Flach- oder Pfahlgründung) ist zu begründen. Die jeweiligen Gründungstiefen sind anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu beschreiben. 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Neubaus bzw. Umbaus der Verkehrszeichenbrücke, die Lage im Straßennetz, die einzuhaltenden Lichtraumprofile und die zu beachtenden Zwangspunkte sowie besondere örtliche Randbedingungen. 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf sind zu beschreiben. Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. räumungen sind zu erläutern. 1.2 Lastannahmen Anzugeben sind die Windzone, die Schneelastzone und die Lasten aus Fahrzeuganprall. Für besonders exponierte Lagen sind spezielle Windlasten anzugeben. 3 Unterbauten 3.1 Betonsockel Die Baustoffgüten und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben. 1.3 Bauwerksgestaltung Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme untersucht wurden, sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen kurz zu beschreiben. Die gewählte Lösung ist zu begründen. Wesentliche Gestaltungselemente sind zu beschreiben. 3.2 Fußpunktverankerung Das gewählte System ist anzugeben. Abweichungen von den Richtzeichnungen sind zu begründen. Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf dieses Bezug zu nehmen. 4 2 4.1 Tragkonstruktion Bodenverhältnisse, Gründung Tragkonstruktion Die Hauptabmessungen und die Werksstoffe sind anzugeben. 2.1 Bodenverhältnisse Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 7 Verkehrszeichenbrücken 4.2 Verbindung zwischen Riegel und Stiel rechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume). Die gewählte Riegel-Stiel-Verbindung ist anzugeben. Abweichungen von den Richtzeichnungen sind zu begründen. 10 Kosten 4.3 Korrosionsschutz Das vorgesehene Korrosionsschutzsystem ist anzugeben. 5 Befestigungselemente für Schilder/ Zeichengeber Anzugeben ist die Lage des Schildes bzw. der Zeichengeber und die Art der Befestigung sowie die vorgesehene Anzahl der Befestigungskonstruktionen. 6 Anzugeben sind außerdem die erforderliche Bauzeit und der voraussichtliche Baubeginn. Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen. 11 Baurechtsverfahren Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des Baurechtsverfahrens anzugeben. Rückhaltesysteme Die Art und Anordnung der vorgesehenen Fahrzeugrückhaltesysteme ist anzugeben. Bei Verkehrszeichenbrücken mit Besichtigungsstegen ist zusätzlich auf das Geländer und die Schutzeinrichtung bei Steigleitern einzugehen. 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Die Zugänglichkeit zu den Konstruktionsteilen ist zu beschreiben. Ist die Verkehrszeichenbrücke mit einem Besichtigungssteg ausgestattet, so ist dieser zu begründen und zu beschreiben. 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen Anzugeben und zu begründen ist, ob und ggf. welche Versorgungsleitungen in der Verkehrszeichenbrücke geführt werden. Auf die Erdung der Verkehrszeichenbrücke ist einzugehen. 9 Herstellung, Bauzeit Anzugeben sind wichtige Bauzustände, eventuelle Montagestöße, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende Lichträume und sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutz- 4 Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung Abschnitt 1 Form der Kostenberechnung Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 1 Form der Kostenberechnung Inhalt 1 2 Seite Allgemeines ............................................ 3 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 1 Form der Kostenberechnung 1 Allgemeines (1) Grundlage für das Aufstellen von Kostenberechnungen ist die Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Hierin wird Inhalt, Form und Umfang der Kostenberechnung für Ingenieurbauten geregelt. (2) Für Bauwerksentwürfe von Ingenieurbauten sind für die Kostenberechnung folgende Formblätter sowie das Leistungsverzeichnis gemäß Anlage 4.5 der AKVS zu verwenden und der Unterlage 3 des Inhaltsverzeichnisses (s. Formblatt 1.3.2) beizufügen: — Titelblatt — Formblatt A BW — Formblatt A — Formblatt B — Formblatt C — Formblatt D BWÜ — Formblatt E BW — Formblatt E Bei Kostenbeteiligung Dritter zusätzlich: K — Formblatt B KE — Formblatt B Stand: 2016/04 3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung Abschnitt 2 Mengenermittlung Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 2 Mengenermittlung Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Form und Inhalt ...................................... 3 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 2 Mengenermittlung 1 Allgemeines (1) Zur Erstellung der Kostenberechnung wird bei Ingenieurbauten in der Regel eine prüffähige Mengenermittlung benötigt. (2) Soweit für vergleichbare Bauwerke bereits Mengenermittlungen bzw. Abrechnungsmengen vorliegen, können die dort ermittelten Mengen, ggf. mit entsprechenden Korrekturfaktoren versehen, verwendet werden. 2 Form und Inhalt (1) Die Mengenermittlung ist in Anlehnung an die Regelungen für elektronische Bauabrechnung, Verfahrensbeschreibung 23.003 (REB-VB) aufzustellen. (2) Auf die jeweilige Position der Kostenberechnung ist Bezug zu nehmen. (3) Die Abrechnungsregelungen der jeweiligen STLK- bzw. RLK-Texte sind zu berücksichtigen. (4) Die Mengenermittlung sollte mit einem AVAProgramm erstellt und im Datenaustauschformat (DA) 11 des Gemeinsamen Ausschusses für Elektronik im Bauwesen (GAEB) übergeben werden. (5) Ein kombinierter Ausdruck der Datenaustauschformate 11 und 82 ist möglich. (6) Zur Erläuterung können der Mengenermittlung auch Skizzen bzw. Auszüge aus der Entwurfsplanung beigefügt werden. Dies ist sinnvoll für z. B. Betonpositionen und Baugruben. (7) Bei Bedarf sind zusätzliche Erläuterungen und Unterlagen beizufügen (z. B. Erdmengenkonzept, Materialverteilungsplan, Schnittstellenmatrix mit anderen Baumaßnahmen). Stand: 2016/04 3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes Abschnitt 1 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Blattaufteilung ........................................ 3 3 Schriftfeld ................................................ 3 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte..................................... 3 5 Ansicht des Bauwerks ........................... 3 6 Längsschnitt ........................................... 3 7 Grundriss ................................................ 4 8 Regelquerschnitt .................................... 5 9 Querschnitte ........................................... 5 10 Konstruktive Einzelheiten ..................... 5 11 Angaben zur Lagerung und zu Fahrbahnübergängen .................................... 5 12 Bodenprofile ........................................... 5 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken 1 Allgemeines (1) Im Bauwerksplan ist die gewählte Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Bei großen oder schwierigen Bauwerken kann es erforderlich werden, die Darstellungen auf mehrere Pläne aufzuteilen. Weiterhin kann es erforderlich sein, den Bauwerksplan durch Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Gestaltungsdetails, Brückenausrüstung, Bauzustände, Verkehrsführung, bei Stahl- und Verbundbrücken Korrosionsschutzund Massenverteilungsplan. (2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B. Lag 6). (3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach DIN EN ISO 5457 anzufertigen und nach DIN 824 zu falten. 2 Blattaufteilung (1) In der Regel ist die Blattaufteilung nach folgendem Schema vorzunehmen: Ansicht Regelquerschnitt Bodenkennwerte Längsschnitt Querschnitte Baustoffangaben Grundriss Angaben zur Lagerung und zu Fahrbahnübergängen Bauwerksdaten und Schriftfeld (2) Für große oder schwierige Bauwerke können andere Blattaufteilungen erforderlich sein, ebenso für kleine Bauwerke zur besseren Ausnutzung der Blattgröße. 3 Schriftfeld (1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt 1.3.4 entsprechen. (2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen für einen bestimmten Verwendungszweck als Unterlage beigefügt werden sollen, (z. B. für Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen) sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben. (3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum und Bearbeitungsvermerken eingetragen. 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte (1) Im Übersichtsplan bzw. im ersten Bauwerksplan sind über dem Schriftfeld die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten), die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben), die dem Entwurf zugrunde liegenden Angaben zum Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) und die Setzungen nach dem Formblatt 1.3.5 anzugeben. 5 Ansicht des Bauwerks (1) Die Ansicht ist in der Regel jeweils im Bauwerksplan oben links im Maßstab M. 1:100, bei Kleinbauwerken im Maßstab M. 1:50 und bei Großbauwerken im Maßstab M. 1:200 oder kleiner darzustellen. (2) Die Ansicht ist bei geraden und schiefen Brücken von einem Geländeschnitt parallel zur Brückenachse ausgehend in Parallelprojektion senkrecht zur Schnittführung darzustellen; bei gekrümmten Bauwerken ist ein gerader Geländeschnitt zu wählen, der die Brückenachse zweckmäßig tangiert. Die Parallelprojektion ist beizubehalten und die Blickrichtung vorteilhaft zu wählen. Die Schnittführung durch das Gelände ist jeweils anzugeben. (3) Bei starker Brückenschiefe oder um die Einpassung des Bauwerks in die Umgebung darzustellen, sind ggf. noch weitere Ansichten anzufertigen. Diese sind vorzugsweise in perspektivischer Darstellung aus der Blickrichtung des Straßenbenutzers oder von exponierten Standorten aus gesehen zu zeichnen. 6 Längsschnitt (1) Der Längsschnitt ist im Bauwerksplan unter der Ansicht im gleichen Maßstab wie die Ansicht darzustellen. Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken (2) Der Längsschnitt ist in der Bauwerksachse bzw. in der Gradiente bei zwei- oder mehrteiligen Überbauten zu führen und mindestens 5 m hinter Flügelende durch den Erdkörper fortzusetzen, wobei der hinter dem Erdkörper liegende Flügel gestrichelt einzuzeichnen ist. (3) Bei schiefen Brücken ist der Längsschnitt ebenfalls in der Gradiente zu führen. Die Projektionsrichtung bleibt dabei rechtwinklig zur Schnittachse. Abweichend hiervon werden die Widerlager und Pfeiler einschließlich Gründung rechtwinklig zur Widerlager- bzw. Pfeilerachse geschnitten, damit sie in unverzerrter Dicke erscheinen. Diese rechtwinkligen Unterbauabschnitte sind mit dem Längsschnitt in der Gradiente zeichnerisch zu überlagern. Die hinter dem Erdkörper liegenden Flügel sind auf den Längsschnitt zu projizieren und gestrichelt darzustellen. (4) Im Längsschnitt ist auch die Gründung mit folgenden Darstellungen einzutragen: — Gründungskörper, — Belüftung von Hohlräumen, — Hinterfüllung der Widerlager und Entwässerung, — Böschungsbefestigung im Bereich von Dammköpfen und Gestaltung von Flächen an und unter Brücken, — Betonschutzmaßnahmen, — Ver- und Entsorgungsleitungen, — Widerlager- und Pfeilerachsenbezeichnungen usw.. 7 Grundriss (1) Unter dem Längsschnitt ist das Bauwerk im Grundriss darzustellen, wobei im Allgemeinen der Maßstab wie bei der Ansicht beibehalten wird, jedoch so, dass die umgebende Geländeform noch auf dem Bauwerksplan dargestellt werden kann. (2) Anzugeben sind: — Nordpfeil, — Bohr- bzw. Schürfergebnisse mit Grundwasserstand, — Form des vorhandenen Geländes und der Baugrube, — Baugrubenverkleidung, — Koordinaten mit Angabe des Lage- und Höhensystems, — Angaben zur Topographie (Höhenlinien, Böschungsneigung usw.), — Kreuzungswinkel, — Art der Wasserhaltung, — Fahrbahnkrümmung, — Bermen, — Verkehrsraumbreiten, — bei Pfahlgründung Gesamtlänge der Pfähle. (5) Ferner sind darzustellen: — Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege, — Lagerungsart der Tragkonstruktion, — Gradiente im Bereich der Brücke und der Anschlussrampen mit Angaben der Längsneigungen und ggf. Wannen- und Kuppenausrundungen, — Bewegungsrichtung der Lager, — Pressenanordnung Pfeilern, auf — Höhenkoten, — Lage und Art der Fugen, — Lichtraumprofile, — Flügellängen, — Lichtweiten und Stützweiten (rechtwinklig und ggf. schräg), — Entwässerung, — Mittel- und Hochwasserstände, ggf. HSW und — anschließende Erdkörper mit Diensttreppen, — Begrenzungslinien für befestigte Flächen, — Entwässerung des Überbaus, — Material für die Befestigung der Flächen, — Lagerungsart der Tragkonstruktion, — Zugänglichkeit der Konstruktionsteile, — Lage und Art von Fahrbahnübergängen, — Möglichkeiten zum Anheben des Überbaus, — Zugänglichkeit der Konstruktionsteile, — bei externer Vorspannung die Spanngliedführung, 4 Widerlagern — Zugangs- und Zufahrtswege zu den Flächen unter der Brücke, — ggf. Fahrzeugrückhaltesysteme auf der anschließenden freien Strecke, — Lage der ungünstigsten Punkte des freizuhaltenden Lichtraumes sowie prüfbare An- Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken gabe der Höhendifferenzen zwischen Unterkante Konstruktion und Oberkante der untenliegenden Fahrbahnen, — Gleise, — Querschnitt durch den Erdkörper am Flügelende mit Blickrichtung auf das Widerlager — Wasserspiegel o. ä., — sonstige Zwangspunkte (z. B. Leitungen, Masten, von Einbauten freizuhaltende Flächen, Tabuzonen), — Bohrlöcher oder Schürfgruben usw.. (3) Darzustellen ist eine Brückenhälfte - in Brückenlängsrichtung gesehen - mit Draufsicht auf die Fahrbahn, die andere Hälfte mit Draufsicht auf die Unterbauten bei abgehobenem Überbau und nicht hinterfüllten Widerlagern, bei beiden Hälften auch die Gestalt des umgebenden Geländes. 8 (2) Die Querschnitte sind rechtwinklig zur Brückenachse zu führen. Darzustellen sind in der Regel einschließlich Unterbauten und Gründung: Regelquerschnitt (1) Der Regelquerschnitt des Überbaus ist im Maßstab M. 1:50 darzustellen, bei Stahlbrücken evtl. auch größer. (2) Der Schnitt ist rechtwinklig zur Brückenachse zu führen. (3) Darzustellen sind: — Breiten- und Querschnittsaufteilung, — Mindestkonstruktionshöhe, — Geländer, — Fahrzeugrückhaltesysteme mit Angabe der Aufhaltestufe und des Wirkungsbereichs, — Gehwegkappen, — Berührungs- und Erdungsschutz, — Lärmschutzwände, — Querschnitt durch den Überbau vor dem Widerlager mit Blickrichtung auf das Widerlager — Querschnitt durch den Überbau mit Blickrichtung auf die Pfeiler. (3) Darzustellen sind charakteristische horizontale Schnitte durch den Pfeiler. 10 Konstruktive Einzelheiten (1) Darzustellen sind die Pfeilerköpfe mit Pressenanordnung. Weiterhin sind, soweit für die Beschreibung des Bauwerks erforderlich, im Bauwerksplan konstruktive Einzelheiten darzustellen (z. B. Zugänglichkeit von Bauteilen, Fugenausbildungen, Brückenausrüstungen (Laufstege, Podeste, Leitern, Türen, Treppen, Durchstiege, Beleuchtung usw.)). (2) Bei Spannbetonkonstruktionen sind die Platzverhältnisse an den Spannköpfen, die Lage der Koppelstellen sowie die Spanngliedführung bei externer Vorspannung in geeigneter Form darzustellen. 11 Angaben zur Lagerung und zu Fahrbahnübergängen Bei Bauwerken mit Brückenlagern ist die Lagertabelle des Formblattes 1.3.5 zu verwenden und um eine Übersichtsskizze mit Symbolen nach DIN EN 1337-1 zu ergänzen. Angaben zu Bewegungen an den Fahrbahnübergängen sind ebenfalls in der Lagertabelle aufzuführen. — Mastbefestigungen, — Abdichtungen und Beläge, 12 Bodenprofile — Entwässerung, Im Längsschnitt sind neben den Gründungen des Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit Angabe der Grundwasserstände darzustellen. Die zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte sind entsprechend den Angaben im geotechnischen Bericht zu nummerieren und im Grundriss lagemäßig anzugeben. Bei großen Brücken kann es zweckmäßig sein, die Bohrprofile zur besseren Übersichtlichkeit auf einem gesonderten Plan darzustellen. — Leitungen, — Höhenkoten bezogen auf OK Fahrbahngradiente (dabei OK Fahrbahngradiente gleich +/- 0,00 m), — Besichtigungsstege, usw.. 9 Querschnitte (1) Außer dem Regelquerschnitt sind im Bauwerksplan weitere charakteristische Querschnitte zur eindeutigen Beschreibung des Bauwerks darzustellen. Stand: 2016/04 5 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes Abschnitt 2 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 2 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Blattaufteilung ........................................ 3 3 Schriftfeld ................................................ 3 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben ....... 3 5 Darstellung der Maßnahme ................... 3 6 Arbeitsanweisung, Bauphasen ............. 3 7 Verkehrsführung..................................... 4 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 2 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken 1 Allgemeines (1) Im Bauwerksplan ist die Instandsetzungsbzw. Ertüchtigungsmaßnahme einschließlich der ggf. vorgesehenen Umbauten in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Bei großen oder schwierigen Bauwerken kann es erforderlich werden, die Darstellungen auf mehrere Pläne aufzuteilen. Weiterhin kann es erforderlich sein, den Bauwerksplan durch Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Arbeitsgerüste, Schutzmaßnahmen, Bauzustände, Verkehrsführung. Zum Verständnis der vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich die wesentlichen Bestandspläne des Bauwerks als Anlage beizufügen bzw. der Bestand in den Entwurfsplänen darzustellen. (2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gem. Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B. Kap 1). (3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach DIN EN ISO 5457 anzufertigen und nach DIN 824 zu falten. 2 (3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum und Bearbeitungsvermerken eingetragen. 4 (2) Bei komplizierten Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen oder solchen an großen und langen Brücken kann eine andere Blattaufteilung sinnvoll sein. Das Gleiche gilt für auf einzelne Bauteile beschränkte oder einfache Maßnahmen. (3) Um eine Nutzung des Bauwerksplans für die Ausführungsplanung und als Bestandsübersichtszeichnung zu ermöglichen, ist der Platz am oberen Blattrand für Maßstabsleisten und DiaRahmen für die Mikroverfilmung zur Archivierung freizuhalten. (1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt 1.3.4 entsprechen. Darstellung der Maßnahme Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen können nach Art und Umfang sehr unterschiedlich sein. Beziehen sich die Maßnahmen auf nahezu alle Bauteile des Bauwerks, ist eine Darstellung wie bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen. Bei geometrischen Veränderungen am bestehenden Bauwerk sind Abbruchgrenzen und Bauteilergänzungen in geeigneter Form darzustellen und kenntlich zu machen. Unabhängig hiervon sind immer die wesentlichen Bestandspläne des Bauwerks als Anlage beizufügen. Beziehen sich die Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen nur auf einzelne Bauteile oder handelt es sich um eine relativ einfache Maßnahme, ist eine zweckmäßige Darstellung selbst zu wählen. 6 Schriftfeld Bauwerksdaten, Baustoffangaben Über dem Schriftfeld sind im Bauwerksplan die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) nach dem Formblatt 1.3.6 anzugeben. Hierauf kann verzichtet werden, wenn diese Daten bereits in den beigefügten Bestandsplänen eingetragen sind und sich durch die Maßnahme keine Änderungen ergeben. Arbeitsanweisungen zur Instandsetzung einzelner Schäden können gesondert auf dem Plan dargestellt werden. 5 Blattaufteilung (1) Die Blattaufteilung ist nach Möglichkeit nach dem gleichen Schema wie bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen. 3 (2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen für einen bestimmten Verwendungszweck als Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen), sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben. Arbeitsanweisung, Bauphasen (1) Bei schwierigen Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen, insbesondere wenn Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 2 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken diese mit Eingriffen in die Substanz des Bauwerks verbunden sind, kann es erforderlich werden, die einzelnen Arbeitsschritte des Instandsetzungskonzeptes in den Bauwerksplänen anzugeben. Die aus den Bestandsunterlagen und Standsicherheitsnachweisen des bestehenden Bauwerks dabei zu beachtenden Randbedingungen sind besonders zu vermerken. Wichtige Bauzwischenphasen sind zeichnerisch darzustellen. (2) Soweit der Abbruch oder Teilabbruch von einzelnen Bauteilen im Rahmen von Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen vorgesehen ist und hierzu besondere Randbedingungen zu beachten sind, ist dies ebenfalls in den Plänen anzugeben, z. B. Abbruchreihenfolge, Schutzmaßnahmen, temporär wirksame Hilfskonstruktionen. 7 Verkehrsführung Werden Maßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt, sind hierfür ggf. gesonderte Verkehrsführungspläne beizufügen. Hierbei sind auch alle Zwischenphasen darzustellen. 4 Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes Abschnitt 3 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 3 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Blattaufteilung ........................................ 3 3 Schriftfeld ................................................ 3 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben, Bodenkennwerte, Angaben zur Lagerung und zu Fahrbahnübergängen... 3 5 Darstellung der Maßnahme ................... 3 6 Arbeitsanweisung, Bauphasen ............. 4 7 Verkehrsführung..................................... 4 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 3 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken 1 3 Allgemeines (1) Im Bauwerksplan ist die Maßnahme Ersatzneubau einschließlich der ggf. vorgesehenen Umbauten am Bestandsbauwerk in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Bei großen oder schwierigen Bauwerken kann es erforderlich werden, die Darstellungen auf mehrere Pläne aufzuteilen. Weiterhin kann es erforderlich sein, den Bauwerksplan durch Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Arbeitsgerüste, Schutzmaßnahmen, Bauzustände, Verkehrsführung. Zum Verständnis der vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich die wesentlichen Bestandspläne des Bauwerks als Anlage beizufügen bzw. der Bestand in den Entwurfsplänen darzustellen. (2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B. Kap 1). (3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach DIN EN ISO 5457 anzufertigen und nach DIN 824 zu falten. (4) Bei komplizierten Bauwerken und schwierigen Randbedingungen sind auch der angedachte Abbruch des Bestandsbauwerks sowie der Bauablauf in übersichtlicher Form darzustellen. 2 Blattaufteilung (1) Die Blattaufteilung ist nach Möglichkeit nach dem gleichen Schema wie bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen. (2) Bei komplizierten Maßnahmen oder solchen an großen und langen Brücken kann eine andere Blattaufteilung sinnvoll sein. Das gleiche gilt für auf einzelne Bauteile beschränkte oder einfache Maßnahmen. (3) Um eine Nutzung des Bauwerksplans für die Ausführungsplanung und als Bestandsübersichtszeichnung zu ermöglichen, ist der Platz am oberen Blattrand für Maßstabsleisten und DiaRahmen für die Mikroverfilmung zur Archivierung freizuhalten. Schriftfeld (1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt 1.3.4 entsprechen. (2) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum und Bearbeitungsvermerken eingetragen. (3) Im Schriftfeld des Bauwerksplans ist die Bauwerksnummer nach der Anweisung Straßeninformationsbank für Ingenieurbauten, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) anzugeben. 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben, Bodenkennwerte, Angaben zur Lagerung und zu Fahrbahnübergängen (1) Über dem Schriftfeld sind im Bauwerksplan die wesentlichen Angaben zum Ersatzbauwerk (Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) sowie die Angaben zum Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem Formblatt 1.3.7 anzugeben. (2) Auch die Daten des Bestandsbauwerks sind entsprechend in den Plänen mit Darstellung des Bestandes anzugeben. Hierauf kann verzichtet werden, wenn diese Daten bereits in den beigefügten Bestandsplänen eingetragen sind und sich durch die Maßnahme keine Änderungen ergeben. (3) Bei Bauwerken mit Brückenlagern ist die Lagertabelle des Formblattes 1.3.7 zu verwenden und um eine Übersichtsskizze mit Symbolen nach DIN EN 1337-1 zu ergänzen. Angaben zu Bewegungen an den Fahrbahnübergängen sind ebenfalls in der Lagertabelle aufzuführen. (4) Die Anordnung dieser Planstempel erfolgt nur auf dem ersten Plan bzw. dem Übersichtsplan. Eine mehrfache Anordnung auf anderen Plänen ist nicht erforderlich. 5 Darstellung der Maßnahme (1) Maßnahmen des Ersatzneubaus können nach Art und Umfang sehr unterschiedlich sein. Beziehen sich die Maßnahmen auf nahezu alle Bauteile des Bauwerks, ist eine Darstellung wie bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen. Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 3 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken (2) Bei geometrischen Veränderungen am bestehenden Bauwerk sind Abbruchgrenzen und Bauteilergänzungen in geeigneter Form darzustellen und kenntlich zu machen. Unabhängig hiervon sind immer die wesentlichen Bestandspläne des Bestandsbauwerks als Anlage beizufügen. Bezieht sich der Ersatzneubau nur auf einzelne Bauteile (z. B. nur Überbauersatz) oder handelt es sich um eine einfache Maßnahme, ist eine zweckmäßige Darstellung zu wählen. chen Verkehrsführung in übersichtlicher Weise zeichnerisch zu berücksichtigen. (3) Verbleibt vorhandene Bausubstanz des Bestandsbauwerks im Baugrund bzw. im Bauwerk, ist diese Bausubstanz entsprechend anders darzustellen als der Neubauteil. (4) Werden die Bohrprofile und anderen Bodenaufschlüsse in einem separaten Plan dargestellt, ist ihr Bezug zum Bauwerk skizzenhaft herzustellen (z. B. Eintragung der Umrisse der Gründung inkl. Höhenkoten). 6 Arbeitsanweisung, Bauphasen (1) Bei schwierigen Maßnahmen des Ersatzneubaus, insbesondere wenn diese mit Eingriffen in die Substanz des Bauwerks verbunden sind, kann es erforderlich werden, die einzelnen Arbeitsschritte und Bauphasen in den Bauwerksplänen anzugeben. Die aus den Bestandsunterlagen und Standsicherheitsnachweisen des bestehenden Bauwerks dabei zu beachtenden Randbedingungen sind besonders zu vermerken. Wichtige Bauzwischenphasen sind zeichnerisch darzustellen. (2) Soweit der Abbruch oder Teilabbruch von einzelnen Bauteilen vorgesehen ist und hierzu besondere Randbedingungen zu beachten sind, ist dies ebenfalls in den Plänen anzugeben, z. B. Abbruchreihenfolge, Schutzmaßnahmen, temporär wirksame Hilfskonstruktionen. (3) Auf die Angaben im Erläuterungsbericht zum Bestand, Ersatzneubau, Baudurchführung und Randbedingungen ist in übersichtlicher Weise zeichnerisch einzugehen. 7 Verkehrsführung Werden Maßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt, sind hierfür ggf. gesonderte Verkehrsführungspläne beizufügen. Hierbei sind auch alle Zwischenphasen darzustellen. Der Bestand im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau, die Baudurchführung und die örtlichen Randbedingungen sind bei der bauzeitli- 4 Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 4 Aufstellen der Bauwerkspläne Abschnitt 4 Form und Inhalt der Bauwerkspläne für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Plandarstellung....................................... 3 3 Schriftfeld ................................................ 3 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte..................................... 3 5 Übersichtsplan........................................ 3 6 Längsschnitt ........................................... 4 7 Horizontalschnitt .................................... 4 8 Regelquerschnitte .................................. 4 9 Konstruktive Einzelheiten ..................... 5 10 Tunnelportale mit Vorportalbereichen . 5 11 Betriebsgebäude .................................... 5 12 Bodenprofile ........................................... 6 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise 1 Allgemeines (1) In den Bauwerksplänen ist die gewählte Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass die Bauwerkspläne als Grundlage für die Ausschreibungsplanung verwendet werden können. (2) Bei der Aufstellung der Bauwerkspläne ist der jeweils aktuelle Stand der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B. T Fug 1). (3) Die Bauwerkspläne sind in Formaten nach DIN EN ISO 5457 anzufertigen und nach DIN 824 zu falten. (4) Bei Umbaumaßnahmen oder Nachrüstungen sind der Bestand und die Maßnahme nach Art und Umfang unterscheidbar darzustellen. 2 Plandarstellung (1) Für Tunnel in offener Bauweise einschließlich der baulichen Anlagen zur Lüftung und der zugehörigen Rettungsstollen und -schächte ist in der Regel in den Bauwerksplänen folgendes darzustellen: — Übersichtsplan mit Gesamtübersicht, — Längsschnitt, — Horizontalschnitt, — Regelquerschnitte, (3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum und Bearbeitungsvermerken eingetragen. 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte Im Übersichtsplan sind über dem Schriftfeld die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten), die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) und die dem Entwurf zugrunde liegenden Angaben zum Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem Formblatt 1.3.8 einzutragen. 5 Übersichtsplan (1) Im Übersichtsplan ist in der Regel ein Lageplan im Maßstab M. 1:1.000 oder 1:2.000 und ein Höhenplan mit dem gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan und einem Höhenmaßstab von M. 1:100 oder 1:200 darzustellen. Der Übersichtsplan soll den Tunnel einschließlich der anschließenden Trogbauwerke bzw. Rampenstrecken darstellen. (2) Im Lageplan ist folgendes anzugeben: — Konstruktive Einzelheiten, — Nordpfeil, — Tunnelportale mit Vorportalbereichen, — Koordinaten mit Angabe des Lage- und Höhensystems, — Betriebsgebäude, — Bodenprofile. (2) Weiterhin kann es erforderlich sein, die Bauwerkspläne durch Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Gestaltungsdetails, Baubehelfe, Bauzustände, Verkehrsführung. 3 (2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen für einen bestimmten Verwendungszweck als Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen), sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben. Schriftfeld (1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt 1.3.4 entsprechen. — Angaben usw.), zur Topographie (Höhenlinien — Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen, — angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich des Tunnels, — Koordinaten mung, der Achse, Fahrbahnkrüm- — Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege, Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise — Aufteilung in Tunnel- und Trogbereiche mit Angabe der Lage der Portale und Troggrenzen, — Böschungsverlauf, — Entwässerungseinrichtungen usw.. — Blockeinteilung mit Vermaßung der einzelnen Blöcke, — Tunnelportal und Anschluss an den Trogbereich, — Entwässerungseinrichtungen mit Pumpenanlage und evtl. Rückhaltebecken, (3) Im Höhenplan ist folgendes anzugeben: — Betriebsgebäude, — Station, — die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der Fahrzeugrückhaltesysteme. — OK Gelände, — OK Gradiente, — Querneigungsband, 7 — Krümmungsband, — ggf. Haltesichtweitenband, — Grundwasserstände, — Gradientenverlauf mit Angabe der Längsneigungen, — kreuzende Verkehrswege, (1) Unter dem Längsschnitt ist ein Horizontalschnitt des Tunnel- und Trogbauwerkes darzustellen, wobei der Maßstab wie beim Längsschnitt beibehalten wird. (2) Anzugeben sind: — Nordpfeil, — Blockeinteilung, — Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen, — Betriebsgebäude, — Entwässerungseinrichtungen usw.. 6 Horizontalschnitt — angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich des Tunnels, Längsschnitt — Koordinaten mung, der Achse, (1) Der Längsschnitt ist auf einem gesonderten Plan zusammen mit dem Horizontalschnitt in der Regel im Maßstab M. 1:250 oder 1:500 darzustellen. Der Längsschnitt ist in der Bauwerksachse zu führen. — Querneigung der Fahrbahn, (2) Im Längsschnitt ist auch die Gründung mit folgenden Darstellungen einzutragen: — Betriebsgebäude, — Gründungskörper, — ausgewählte Bohr- bzw. Schürfergebnisse, — Bodenprofile mit Grundwasserstand, — Entwässerungseinrichtungen mit Pumpenanlage und evtl. Rückhaltebecken, — die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der Fahrzeugrückhaltesysteme. 8 — vorhandenes Gelände, Fahrbahnkrüm- Regelquerschnitte — Gradiente und Stationierung im Bereich des Tunnels und des dargestellten Trogbereiches mit Angabe der Längsneigungen und ggf. Wannenausrundungen, (1) Es ist jeweils ein Regelquerschnitt des Tunnels und der Trogbauwerke bzw. der anschließenden Rampenstrecken in der Regel im Maßstab M. 1:50 oder 1:100 darzustellen. Soweit Querschnittsaufweitungen oder -änderungen (auch Abweichungen vom Regelquerschnitt, z. B. in Form von Nischen) vorgesehen sind, werden hierfür gesonderte Schnitte dargestellt. Die Schnitte sind rechtwinklig zur Tunnelachse zu führen. — Höhenkoten für OK Gelände, (2) Darzustellen sind: — OK Tunneldecke und OK Gradiente der Fahrbahn, — Breiten- und Querschnittsaufteilung, — Baugrubenverbau, — Art der Wasserhaltung, Grundwasserüberleitungen, usw.. (3) Ferner ist darzustellen: — Mittel- und Hochwasserstände, 4 — Lichtraumprofil, — lichte Weite (Rohbaumaß), Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise — lichte Höhe (Rohbaumaß), — sonstige konstruktiv wichtige Einzelheiten, insbesondere solche zur Aufnahme betriebstechnischer Ausstattungsteile, — Bauteilabmessungen, — Abdichtung, — Einrichtungen oder Vorkehrungen zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung. — Fugenbandverlauf, — Arbeitsfugen, 10 — Ausbildung der Sichtflächen, — Fahrbahnaufbau, Tunnelportale mit Vorportalbereichen — Geländer, (1) Darzustellen sind die Ansichten, die Längsschnitte und die Grundrisse der Tunnelportale in der Regel im Maßstab M. 1:50, die Draufsichten der Vorportalbereiche in der Regel im Maßstab M. 1:50 und der Übergang Tunnel – Trog in der Regel im Maßstab M. 1:25 bzw. M. 1:10. — Fahrzeugrückhaltesysteme, (2) Einzutragen sind: — Lärmschutzanlagen, soweit vorhanden. — Gestaltung der Portale, (3) Ferner ist darzustellen: — Gelände- bzw. Böschungsverlauf, — Gewählte Baugrubensicherung mit evtl. Verankerungen, — Höhenangaben, — Entwässerungseinrichtungen mit Längsentwässerungsleitung, — Betriebs- und verkehrstechnische Ausstattung, — Maßnahmen zur Wasserhaltung, — Lärmschutzanlagen bzw. -bekleidungen, — Baugrubenverfüllung. — Übergang Tunnel – Trog, (4) Soweit dies für die eindeutige Beschreibung des Bauwerkes erforderlich ist, sind weitere charakteristische Querschnitte im Tunnel- und Trogbereich darzustellen. 9 Konstruktive Einzelheiten Anhand von Detailzeichnungen ist in der Regel im Maßstab von M. 1:25 bzw. M. 1:10 folgendes darzustellen: — Fugenausbildung und -abdichtung mit allen Einrichtungen und Maßnahmen zum Verpressen und Injizieren einschließlich der zugehörigen Kontrolleinrichtungen, — Kreuzungspunkte von Fugen, — Abdichtung, — Übergänge zwischen geschlossener und offener Bauweise, — Sohl- und Fahrbahnaufbau, — Fahrbahnentwässerung mit Brandschottung, Querableitung, Anschluss im Bereich der Revisionsschächte und Längsentwässerung, — ggf. Hebe- und Gewässerschutzanlagen, — Leitungstrassen und Kabelzugschächte, — ggf. Brandschutzmaßnahmen, — Absturzsicherungen, — Querschnitt mit den wesentlichen Angaben wie im Regelquerschnitt, — Ggf. Lüftungstrennwand. (3) In der Zeichnung des Übergangs Tunnel – Trog ist der Verlauf der Trogwände, der Rückhaltesysteme, der Lärmschutzeinrichtungen und der Fugenbänder darzustellen. (4) Die Darstellung der Vorportalbereiche (Bereiche vor und hinter den Tunnelportalen bzw. im Bereich der Tröge unmittelbar vor und hinter den Trögen) hat besonders Flügel- oder Stützwände, Lärmschutzeinrichtungen, ggf. Betriebsgebäude, Betriebswege und ggf. Mittelstreifenüberfahrten gemäß RABT, die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, der Übergang zwischen dem Querschnitt der freien Strecke und dem Tunnel- bzw. Trogquerschnitt sowie die Fahrzeugrückhaltesysteme mit deren Anschlüssen zu umfassen. Benachbarte Bauwerke (z. B. Brückenbauwerke) sind einzubeziehen. 11 Betriebsgebäude Das Betriebsgebäude ist mit den wesentlichen Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem Raumkonzept in der Regel im Maßstab M. 1:50 darzustellen, soweit es als baulich integrierter Bestandteil des Tunnelbauwerks konzipiert ist Stand: 2016/04 5 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise oder seine Integration in die bauliche Anlage des Tunnels trotz seiner Anordnung getrennt vom Tunnel zweckmäßig ist, z. B. bei seiner Lage in unmittelbarer Nähe zum Tunnel. Andernfalls erfolgt die Darstellung im Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung, der die detaillierten Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem Raumkonzept und alle wesentlichen Einbauteile enthält. 12 Bodenprofile Im Längsschnitt sind neben den Gründungen des Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit Angabe der Grundwasserstände darzustellen. Die zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte sind entsprechend den Angaben im geotechnischen Bericht zu nummerieren und im Grundriss lagemäßig anzugeben. Bei langen Tunneln und stark wechselnden Bodenverhältnissen bzw. größerer Zahl oder Verdichtung der Bodenaufschlüsse kann es zweckmäßig sein, die Bohrprofile zur besseren Übersichtlichkeit auf einem gesonderten Plan darzustellen. 6 Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 4 Aufstellen der Bauwerkspläne Abschnitt 5 Form und Inhalt der Bauwerkspläne für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Plandarstellung....................................... 3 3 Schriftfeld ................................................ 3 4 Bauwerksdaten und Baustoffangaben . 3 5 Übersichtsplan........................................ 3 6 Geotechnischer Längsschnitt ............... 4 7 Vortriebsklassen..................................... 4 8 Längsschnitt ........................................... 4 9 Horizontalschnitt .................................... 5 10 Regelquerschnitte .................................. 5 11 Konstruktive Einzelheiten ..................... 5 12 Tunnelportale mit Vorportalbereichen . 6 13 Bauliche Vorkehrungen für Entwässerung und Betriebseinrichtungen....... 6 14. Betriebsgebäude .................................... 6 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise 1 Allgemeines 3 (1) In den Bauwerksplänen ist die gewählte Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass die Bauwerkspläne als Grundlage für die Ausschreibungsplanung verwendet werden können. (2) Bei der Aufstellung der Bauwerkspläne ist der jeweils aktuelle Stand der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B. T Fug 12). (3) Die Bauwerkspläne sind in Formaten nach DIN EN ISO 5457 anzufertigen und nach DIN 824 zu falten. (4) Bei Umbaumaßnahmen oder Nachrüstungen sind der Bestand und die Maßnahme nach Art und Umfang unterscheidbar darzustellen. 2 Plandarstellung (1) Für Tunnel in geschlossener Bauweise einschließlich der baulichen Anlagen zur Lüftung und der zugehörigen Rettungsstollen und -schächte ist in der Regel in den Bauwerksplänen Folgendes darzustellen: — Übersichtsplan mit Gesamtübersicht, Schriftfeld (1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt 1.3.4 entsprechen. (2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen für einen bestimmten Verwendungszweck als Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen), sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben. (3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum und Bearbeitungsvermerken eingetragen. 4 Bauwerksdaten und Baustoffangaben Im Übersichtsplan sind über dem Schriftfeld die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) nach dem Formblatt 1.3.9 einzutragen. 5 Übersichtsplan (1) Im Übersichtsplan ist in der Regel ein Lageplan im Maßstab M. 1:1.000 oder 1:2.000 und ein Höhenplan mit dem gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan und einem Höhenmaßstab von M. 1:100 oder 1:200 darzustellen. Der Übersichtsplan soll den Tunnel einschließlich der anschließenden Vorportalbereiche bzw. Rampenstrecken darstellen. — Geotechnischer Längsschnitt, — Vortriebsklassen, — Längsschnitt, — Horizontalschnitt, — Regelquerschnitte, — Konstruktive Einzelheiten, (2) Im Lageplan ist folgendes anzugeben: — Tunnelportale mit Vorportalbereichen, — Nordpfeil, — Bauliche Vorkehrungen für Entwässerung und Betriebseinrichtungen, — Betriebsgebäude. (2) Weiterhin kann es erforderlich sein, die Bauwerkspläne durch Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Gestaltungsdetails, Baubehelfe, Bauzustände, Verkehrsführung. — Angaben usw.), zur Topographie (Höhenlinien — ggf. Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen, — angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich des Tunnels, — Koordinaten mung, der Achse, Fahrbahnkrüm- — Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege, Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise — Aufteilung in Tunnel- und Vorportalbereiche, — Blockeinteilung, — Lage des Betriebsgebäudes, — Böschungsverlauf, — Entwässerungseinrichtungen usw.. (3) Im Höhenplan ist folgendes anzugeben: — Station, — OK Gelände, (4) Ferner sind in dem Längsschnitt die wesentlichen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse darzustellen (z. B. Gebirgsansprache, voraussichtliche Bergwasserzutritte, hydrochemische Eigenschaften) und die geotechnischen Parameter anzugeben (Gebirgsarten, Wasserempfindlichkeit des Gebirges, Homogenbereiche, voraussichtliche Vortriebsklassen, geotechnische Messquerschnitte usw.). In tabellarischer Form ist eine Prognose der Vortriebsklassenverteilung anzugeben. — OK Gradiente, 7 — Querneigungsband, — Krümmungsband, — ggf. Haltesichtweitenband, — Gradientenverlauf mit Angabe der Längsneigungen, — ggf. kreuzende Verkehrswege, — Blockeinteilung, — Betriebsgebäude, — Entwässerungseinrichtungen usw.. 6 (1) Der geotechnische Längsschnitt ist auf einem gesonderten Plan in der Regel im Maßstab M. 1:1.000 oder 1:2.000 darzustellen. (2) Der Tunnellängsschnitt ist in der Bauwerksachse zu führen und mindestens bis zum Ende des Portalbereiches fortzusetzen. (3) Im geotechnischen Längsschnitt ist folgendes darzustellen: und (1) In dem Plan Vortriebsklassen sind ein Längsschnitt und ein Querschnitt im Maßstab M. 1:50 darzustellen. Zusätzlich sind Messquerschnitte im Maßstab M. 1:100 darzustellen. (2) Im Querschnitt sind der Ausbruchquerschnitt, die Spritzbetonschale mit evtl. Bewehrung, die Art der Sicherung, die Querschnittsaufteilung des Ausbruchs und die geometrischen Daten anzugeben. (3) Im Längsschnitt sind die Art der Sicherung, die Spritzbetonschale, die Bogenabstände, die Abschlagtiefen und das Sohlgewölbe darzustellen. Geotechnischer Längsschnitt — Höhenkoten für OK-Gelände Fahrbahngradiente, Vortriebsklassen OK- — Verlauf der Geländeoberkante entlang des Tunnels und in den Portalbereichen, (4) In den Messquerschnitten sind die vorgesehenen Messeinrichtungen und Messverfahren anzugeben. (5) Alle erforderlichen Angaben für Ausbruch und Sicherung sind gegliedert nach Vortriebsklassen in übersichtlicher Form tabellarisch zusammenzustellen. (6) Anzugeben sind: — Abschlagtiefe, — Spritzbetonstärke und -bewehrung, — Ortsbrustsicherung, — Gebirgsanker, — Stationierung, — Vorauseilende Sicherung, — Lage und Ergebnisse der Baugrundaufschlüsse einschließlich Lage der Bergwasserspiegel über Gradiente, — Abstände der Ausbaubögen und — Schichtenmodell, — Aufteilung in geschlossene und offene Bauweise, — Aufteilung der Querschnittsausbildung (z. B. Gewölbe- oder Rechteckquerschnitt, offene Sohle oder Sohlgewölbe), — Eventualmaßnahmen. 8 (1) Der Längsschnitt ist auf einem gesonderten Plan zusammen mit dem Horizontalschnitt in der Regel im Maßstab M. 1:250 oder 1:500 darzustellen. Der Längsschnitt ist in der Bauwerksachse zu führen. — Aufteilung des Abdichtungssystems. 4 Längsschnitt Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise (2) Im Längsschnitt sind darzustellen: darzustellen. Die Schnitte sind rechtwinklig zur Tunnelachse zu führen. — Gradiente und Stationierung im Bereich des Tunnels und der Vorportalbereiche mit Angaben der Längsneigungen und ggf. Wannen- und Kuppenausrundungen, — Breiten- und Querschnittsaufteilung, — Höhenkoten für OK Gelände, — Lichtraumprofil, — OK Tunneldecke und OK Gradiente, — lichte Weite (Rohbaumaß), — Blockeinteilung mit Vermaßung der einzelnen Blöcke, — lichte Höhe (Rohbaumaß), — Tunnelportal, — Entwässerungseinrichtungen mit Rückhaltebecken und ggf. mit Pumpenanlage, — Betriebsgebäude, (2) Darzustellen sind: — First- bzw. Sohlhöhe, — bei Gewölbe bzw. Kreisquerschnitten die Tunnelradien, — Bauteilabmessungen mit Innen- und Spritzbetonschale, — Abdichtung, — die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der passiven Schutzeinrichtungen. — Fugenbandverlauf, 9 — Ausbildung der Sichtflächen, Horizontalschnitt (1) Unter dem Längsschnitt ist ein Horizontalschnitt des Tunnelbauwerkes darzustellen, wobei der Maßstab wie beim Längsschnitt beibehalten wird. — Arbeitsfugen, — Fahrbahnaufbau, — Notgehwege, — betriebstechnische Ausstattung, — passive Schutzeinrichtungen, (2) Anzugeben sind: — ggf. Lärmschutzanlagen. — Nordpfeil, — ggf. Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen, — angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich des Tunnels, (3) Ferner sind darzustellen: — Entwässerungseinrichtungen mit Bergwasserdränage und — Längsentwässerungsleitung. — Querneigung der Fahrbahn, (4) Soweit dies für die eindeutige Beschreibung des Bauwerkes erforderlich ist, sind weitere charakteristische Querschnitte im Tunnelbereich darzustellen. — Entwässerungseinrichtungen mit Rückhaltebecken und ggf. mit Pumpenanlage, 11 Konstruktive Einzelheiten — Koordinaten mung, der Achse, Fahrbahnkrüm- — Betriebsgebäude, — die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der passiven Schutzeinrichtungen. 10 Regelquerschnitte (1) Die zur Ausführung vorgesehenen wesentlichen Tunnelquerschnitte sind als Regelquerschnitte in der Regel im Maßstab M. 1:50 oder 1:100 darzustellen. Soweit Querschnittsaufweitungen oder -änderungen (auch Abweichungen vom Regelquerschnitt, z. B. in Form von Nischen) vorgesehen sind, sind diese gesondert Anhand von Detailzeichnungen ist in der Regel im Maßstab von M. 1:25 bzw. M 1:10 folgendes darzustellen: — Fugenausbildung und -abdichtung mit allen Einrichtungen und Maßnahmen zum Verfüllen, Verpressen und Injizieren einschließlich der zugehörigen Kontrolleinrichtungen, — Kreuzungspunkte von Fugen, — Abdichtung mit ggf. vorhandenem Injektionssystem und einschließlich der zugehörigen Kontrolleinrichtungen, — Übergänge zwischen geschlossener und offener Bauweise, Stand: 2016/04 5 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise — Bergwasserdränage, — Sohl- und Fahrbahnaufbau, — Fahrbahnentwässerung mit Brandschottung, Querableitung, Anschluss im Bereich der Revisionsschächte und Längsentwässerung, — ggf. Hebe- und Gewässerschutzanlagen, — Leitungstrassen und Kabelzugschächte, — ggf. Brandschutzmaßnahmen, — sonstige konstruktiv wichtige Einzelheiten, insbesondere solche zur Aufnahme betriebstechnischer Ausstattungsteile, — Einrichtungen oder Vorkehrungen zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung. 12 Tunnelportale mit Vorportalbereichen (1) Darzustellen sind die Ansichten, die Längsschnitte und die Grundrisse der Tunnelportale in der Regel im Maßstab M. 1:50 mit den Draufsichten der Vorportalbereiche. (2) Einzutragen sind: — Gestaltung der Portale, 13 Bauliche Vorkehrungen für Entwässerung und Betriebseinrichtungen (1) Im Plan „Bauliche Vorkehrungen für Entwässerung und Betriebseinrichtungen" sind die baulichen Vorkehrungen für die wesentlichen Betriebseinrichtungen wie Lüftung, verkehrstechnische Einrichtungen, Flucht und Rettung, Notrufeinrichtungen, Bergwasserdränagesystem mit Reinigungsnischen und ggf. Revisionsschächten, Kabelzugschächte, Leerrohre, Löschwassereinrichtungen, Fahrbahnentwässerungssystem mit Revisionsschächten und betriebliche Einrichtungen schematisch darzustellen. (2) Hierzu ist der Tunnel einschließlich der Vorportalbereiche in einem Lageplan in der Regel im Maßstab M. 1:1.000 für die Länge und M. 1:100 für die Breite und einem Höhenplan mit dem gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan und einem Höhenmaßstab von M. 1:100 darzustellen. (3) Detaillierte Angaben zur betrieblichen Ausstattung sind in der Regel in einem gesonderten Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung zusammenzustellen. — Gelände- bzw. Böschungsverlauf, 14 Betriebsgebäude — Höhenangaben, — Absturzsicherungen, — Lärmschutzanlagen bzw. -bekleidungen, — Übergang Tunnel – freie Strecke, — Querschnitt mit den wesentlichen Angaben wie im Regelquerschnitt, — Ggf. Lüftungstrennwand. (3) Die Darstellung der Vorportalbereiche (Bereiche vor und hinter den Tunnelportalen) hat besonders Flügel- oder Stützwände, Lärmschutzeinrichtungen, ggf. Betriebsgebäude, Betriebswege und ggf. Mittelstreifenüberfahrten gemäß RABT, die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, den Übergang zwischen dem Querschnitt der freien Strecke und dem Tunnelquerschnitt sowie die passiven Schutzeinrichtungen mit deren Anschlüssen zu umfassen. Benachbarte Bauwerke (z. B. Brückenbauwerke) sind einzubeziehen. 6 Das Betriebsgebäude ist mit den wesentlichen Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem Raumkonzept in der Regel im Maßstab M. 1:50 darzustellen, soweit es als baulich integrierter Bestandteil des Tunnelbauwerks konzipiert ist oder seine Integration in die bauliche Anlage des Tunnels trotz seiner Anordnung getrennt vom Tunnel zweckmäßig ist, z. B. bei seiner Lage in unmittelbarer Nähe zum Tunnel. Andernfalls erfolgt die Darstellung im Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung, der die detaillierten Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem Raumkonzept und alle wesentlichen Einbauteile enthält. Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes Abschnitt 6 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 6 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Blattaufteilung ........................................ 3 3 Schriftfeld ................................................ 3 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte..................................... 3 5 Ansicht des Bauwerks ........................... 3 6 Grundriss ................................................ 4 7 Regelquerschnitte .................................. 4 8 Konstruktive Einzelheiten ..................... 4 9 Bodenprofile ........................................... 4 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 6 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände 1 Allgemeines (1) Im Bauwerksplan ist die gewählte Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Bei großen oder schwierigen Bauwerken kann es erforderlich werden, die Darstellungen auf mehrere Pläne aufzuteilen. Weiterhin kann es erforderlich sein, den Bauwerksplan durch Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Gestaltungsdetails, Schutzmaßnahmen, Bauzustände, Verkehrsführung. (2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gem. Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B. LS 1 Blatt 1). (3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach DIN EN ISO 5457 anzufertigen und nach DIN 824 zu falten. 2 Blattaufteilung (1) In der Regel ist die Blattaufteilung nach folgendem Schema vorzunehmen: Ansicht Regelquerschnitt Bodenkennwerte Grundriss Querschnitte Baustoffangaben Bauwerksdaten und Schriftfeld (2) Für große oder schwierige Bauwerke können andere Blatteinteilungen erforderlich sein, ebenso für kleine Bauwerke zur besseren Ausnutzung der Blattgröße. 3 Schriftfeld (1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplans verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt 1.3.4 entsprechen. (2) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum und Bearbeitungsvermerken eingetragen. (3) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen für einen bestimmten Verwendungszweck als Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen), sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan die Bauwerksnummer nach ASB-ING anzugeben. 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte Über dem Schriftfeld sind die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten), die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) und die dem Entwurf zugrunde liegenden Angaben zum Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem Formblatt 1.3.10 einzutragen. 5 Ansicht des Bauwerks (1) Die Ansicht ist in der Regel jeweils im Bauwerksplan oben links im Maßstab M. 1:100, bei Kleinbauwerken im Maßstab M. 1:50 und bei Großbauwerken im Maßstab M. 1:200 oder kleiner darzustellen. (2) Die Ansicht ist von einem Geländeschnitt parallel zur Bauwerksachse ausgehend in Parallelprojektion senkrecht zur Schnittführung darzustellen (Abwicklung). (3) Bei Einpassung des Bauwerks in die Umgebung sind ggf. noch weitere Ansichten anzufertigen. Diese sind vorzugsweise in perspektivischer Darstellung aus der Blickrichtung des Straßenbenutzers oder von exponierten Standorten aus gesehen zu zeichnen. (4) Die Wandhöhen sind bezogen auf das in der Lärmberechnung zugrunde gelegte Bezugssystem (z. B. OK Gradiente) anzugeben. (5) In der Ansicht ist auch die Gründung mit folgenden Darstellungen einzutragen: — Gründungskörper, — Bohr- bzw. Schürfergebnisse mit Grundwasserstand, — Form des vorhandenen Geländes und der Baugrube, — Baugrubenverkleidung, — Art der Wasserhaltung, — Bermen, Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 6 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände — bei Pfahlgründung Gesamtlänge der Pfähle. (3) Darzustellen sind: (6) Ferner sind darzustellen bzw. anzugeben: — Breiten- und Querschnittsaufteilung, — Gradiente im Bereich des Bauwerkes mit Angabe der Längsneigungen und ggf. Wannen- und Kuppenausrundungen, — Geländer, — passive Schutzeinrichtungen, — Gehwegkappen, — Höhenkoten, — Mastbefestigungen, — Entwässerung, — Entwässerung, — Zugänglichkeit der Konstruktionsteile, — Böschungsbefestigung im Bereich von Dammköpfen und Gestaltung von Flächen, — Betonfestigkeitsklassen, — Leitungen, — Höhenkoten usw.. (4) Außer dem Regelquerschnitt sind im Bauwerksplan weitere charakteristische Querschnitte zur eindeutigeren Beschreibung des Bauwerks darzustellen. — Betonschutzmaßnahmen, — bei Stahlbauten Stahlgüten, — Achsenbezeichnungen usw.. 8 6 Grundriss (1) Unter der Ansicht ist das Bauwerk im Grundriss darzustellen, wobei im Allgemeinen der Maßstab wie bei der Ansicht beibehalten wird, jedoch so, dass die umgebende Geländeform noch auf dem Bauwerksplan dargestellt werden kann. Soweit für die Beschreibung des Bauwerks erforderlich, sind im Bauwerksplan konstruktive Einzelheiten darzustellen, wie z. B. Zugänglichkeit von Bauteilen, Fugenausbildungen, Ausrüstungen (Laufstege, Podeste, Leitern, Türen, Treppen, Durchstiege usw.). 9 (2) Anzugeben sind: — Nordpfeil, — Verkehrsraumbreiten, — Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege, — Lage und Art der Fugen, — Entwässerung, — anschließende Erdkörper mit Diensttreppen, — Material für die Befestigung der Flächen, — Zugänglichkeit der Konstruktionsteile, — Zugangs- und Zufahrtswege zu den Flächen, — Schutzeinrichtungen, — sonstige Zwangspunkte (z. B. Leitungen, Masten, von Einbauten freizuhaltende Flächen), — Bohrlöcher oder Schürfgruben usw.. Regelquerschnitte (1) Der Regelquerschnitt ist im Maßstab M. 1:50 darzustellen, evtl. auch größer. (2) Der Schnitt ist rechtwinklig zur Bauwerksachse zu führen. 4 Bodenprofile In der Ansicht sind neben den Gründungen des Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit Angabe der Grundwasserstände darzustellen. Die zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte sind entsprechend den Angaben im geotechnischen Bericht zu nummerieren und im Grundriss lagemäßig anzugeben. — Begrenzungslinien für befestigte Flächen, 7 Konstruktive Einzelheiten Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes Abschnitt 7 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 7 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Blattaufteilung ........................................ 3 3 Schriftfeld ................................................ 3 4 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte..................................... 3 5 Ansicht des Bauwerks ........................... 3 6 Grundriss ................................................ 3 7 Querschnitte ........................................... 4 8 Konstruktive Einzelheiten ..................... 4 9 Bodenprofile ........................................... 4 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 7 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken 1 4 Allgemeines (1) Im Bauwerksplan ist die Maßnahme in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Falls erforderlich, sind Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Schutzmaßnahmen oder Verkehrsführung. Bei Ersatzmaßnahmen sind grundsätzlich die wesentlichen Bestandspläne des Bauwerks als Anlage beizufügen bzw. der Bestand in den Entwurfsplänen darzustellen. (2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gem. Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B. VZB 10). (3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach DIN EN ISO 5457 anzufertigen und nach DIN 824 zu falten. 2 (1) Über dem Schriftfeld sind im Bauwerksplan die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) sowie die dem Entwurf zugrunde liegenden Angaben zur Gründung und Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem Formblatt 1.3.11 einzutragen. (2) Im Bauwerksplan ist der vorgesehene Korrosionsschutz mit Farbgebung anzugeben. 5 Ansicht des Bauwerks (1) Die Ansicht ist in der Regel jeweils im Bauwerksplan oben links im Maßstab M. 1:100 darzustellen. Sie ist rechtwinklig zur Fahrbahnachse zu führen. (2) In der Ansicht sind u. a. folgende Darstellungen einzutragen: — Straßenquerschnitt mit Fahrbahneinteilung einschließlich Fahrbahnmarkierung und Höhenkoten, — Tragkonstruktion mit Hauptabmessungen, Blattaufteilung (1) Die Blattaufteilung ist in der Regel in Anlehnung an Teil 4, Abschnitt 1 vorzunehmen. (2) Bei auf einzelne Bauteile beschränkte oder einfache Maßnahmen kann eine andere Blattaufteilung sinnvoll sein. 3 Bauwerksdaten, Baustoffangaben und Bodenkennwerte Schriftfeld — Besichtigungseinrichtungen sofern vorhanden, — vorgesehene Fahrzeugrückhaltesysteme mit Angabe der Aufhaltestufe und des Wirkungsbereichs, — Schild bzw. Zeichengeber mit Schildersatzfläche (gestrichelt) und kleinste Lichte Höhe, — Vorhandene und geplante Leitungen, (1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplans verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt 1.3.4 entsprechen. (2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen für einen bestimmten Verwendungszweck als Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen), sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben. (3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum und Bearbeitungsvermerken eingetragen. — Gründung mit Darstellung des Gründungskörpers, der Bohr- bzw. Schürfergebnisse mit Grundwasserstand, — Form des vorhandenen Geländes und der Baugrube, — Verbauten, — bei Pfahlgründung Gesamtlänge der Pfähle, — Betongüten. 6 Grundriss (1) Unter der Ansicht ist das Bauwerk im Grundriss darzustellen, wobei im Allgemeinen der Maßstab wie bei der Ansicht beibehalten wird, jedoch so, dass die umgebende Geländeform noch auf dem Bauwerksplan dargestellt werden kann. Stand: 2016/04 3 RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 7 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken (2) Anzugeben sind: — Nordpfeil, — Bau- bzw. Betriebskilometer, — Verkehrsraumbreiten, — Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege, — anschließende Erdkörper, — Begrenzungslinien für befestigte Flächen, — Zugänglichkeit der Konstruktionsteile, — Fahrzeugrückhaltesysteme, — sonstige Zwangspunkte (z. B. Leitungen, Wände). 7 Querschnitte Darzustellen sind in der Regel einschließlich Unterbauten und Gründung: — Querschnitt durch den Stiel Blickrichtung auf den Betonsockel, — Querschnitt durch den Riegel mit Blickrichtung auf den Stiel, — Schnitte in der Stiel/Riegelverbindung und im Riegelstoß. 8 Konstruktive Einzelheiten Soweit für die Beschreibung des Bauwerks erforderlich, sind im Bauwerksplan konstruktive Einzelheiten darzustellen. 9 Bodenprofile In der Ansicht sind neben den Gründungen des Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit Angabe der Grundwasserstände darzustellen. Die zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte sind entsprechend den Angaben im Bodengutachten zu nummerieren und im Grundriss lagemäßig anzugeben. 4 Stand: 2016/04 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 5 Entwurfsstatik Abschnitt 1 Grundsätzliches Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 5 Entwurfsstatik - Abschnitt 1 Grundsätzliches Inhalt Seite 1 Allgemeines ............................................ 3 2 Form und Inhalt ...................................... 3 2 Stand: 2016/04 RAB-ING - Teil 5 Entwurfsstatik - Abschnitt 1 Grundsätzliches 1 Allgemeines (1) Zur Vordimensionierung wesentlicher Bauteile und zur Mengenermittlung wird bei Ingenieurbauwerken in der Regel eine Entwurfsstatik benötigt. — Ermittlung der an den Lagern und Fahrbahnübergängen zu erwartenden Bewegungen. (2) Soweit für vergleichbare Bauwerke bereits Vorberechnungen oder Ausführungsunterlagen vorliegen, können die dort ermittelten Ergebnisse verwendet werden, sofern vergleichbare Randbedingungen gegeben sind. (3) Bauzustände sind zu berücksichtigen. (4) Baubehelfe sind vorzudimensionieren. 2 Form und Inhalt (1) Die Entwurfsstatik ist in Anlehnung an ZTVING 1-2; Nr. 2.3 aufzustellen. Ziel der Entwurfsstatik ist, dass das Bauwerk in der geplanten Form umsetzbar ist. Dabei sind alle technischen Anforderungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit einzuhalten. (2) Unter Beachtung der wesentlichen Bauzustände ist bei allen Ingenieurbauwerken bei der Erstellung der Entwurfsstatik folgendes einzubeziehen: — Festlegung der erforderlichen Abmessungen auf Grund von Berechnungen oder Erfahrungswerten, — Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit in den für die Festlegung der äußeren Abmessungen und der Materialmenge maßgebenden Schnitten, — Wahl der geeigneten Gründungsart in Bezug auf die vorhandenen Bodenverhältnisse, — Nachweis der äußeren Standsicherheit, wie die Nachweise der Bodenpressungen sowie der Kipp-, Gleit- und Grundbruchsicherheiten und der Böschungsbruchnachweis, — Berechnung der wahrscheinlichen und möglichen Setzungen und Verschiebungen für sämtliche Gründungskörper, wenn das gewählte System verformungsempfindlich ist, — Ermittlung der insgesamt erforderlichen Baustahl-, Betonstahl-, Spannstahl- und Betonmengen oder anderer Hauptmaterialien (z. B. Holz), getrennt nach Material- und Festigkeitsgüten. Bei Brückenbauwerken darüber hinaus: — Bestimmung der ungünstigsten Auflagerkräfte und Dimensionierung der Lager. Stand: 2016/04 3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 6 Musterbeispiele Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße Stand: 2016/12 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße Straßenbauverwaltung: Straßenklasse und Nr.: B 001 Streckenbezeichnung: A-Stadt - B-Stadt Baumaßnahme/Bauwerk: Musterbeispiel Unterführungsbauwerk Bauwerks-Nr. (ASB-ING): Einbahnige Bundesstraße 1234 567 Träger der Baumaßnahme: Bundesrepublik Deutschland Bauwerksentwurf - Erläuterungsbericht - Aufgestellt: Geprüft: Gesehen: Genehmigt: Stand: 2016/12 2 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße Inhalt Seite 1 Allgemeines ..............................................4 1.1 1.2 1.3 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen4 Lastannahmen ............................................4 Bauwerksgestaltung ...................................4 2 Bodenverhältnisse, Gründung ................5 2.1 2.2 2.3 2.4 Bodenverhältnisse ......................................5 Grundwasser, Wasserhaltung ....................6 Gründung ...................................................6 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ...........7 3 Unterbauten ..............................................7 3.1 3.2 3.3 Widerlager, Flügel ......................................7 Pfeiler .........................................................7 Sichtflächen ................................................7 4 Überbau .....................................................8 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Tragkonstruktion .........................................8 Lager, Gelenke ...........................................8 Fahrbahnübergangskonstruktionen ...........8 Abdichtung, Belag ......................................8 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse ........................................9 5 Entwässerung ...........................................9 5.1 5.2 Überbauten .................................................9 Widerlager ..................................................9 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen ...............................9 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile.10 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen ........................................10 9 Herstellung, Bauzeit ...............................10 9.1 9.2 Bauablauf, Bauzeit ...................................10 Schutzmaßnahmen ..................................10 10 Kosten .....................................................10 11 Baurechtsverfahren ...............................10 Stand: 2016/12 3 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße 1 Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen Im Zuge des Neubaus der B 001 von A-Stadt nach B-Stadt (Ortsumgehung E-Stadt) wird in der Gemarkung E-Stadt die B 002 von C-Stadt nach D-Stadt unterführt, wodurch der Neubau des Brückenbauwerkes 1234 567 erforderlich wird. Der Kreuzungspunkt zwischen B 001 und B 002 liegt in Bau-km 0+244,034 der B 001 und in Bau-km 2+782,788 der B 002. Geplant ist ein einfeldriges Bauwerk, welches die B 001 in einer geraden Trassierung und mit einem gon Kreuzungswinkel von 76,922 überführt. Die Lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 20,35 m. Die senkrechte Stützweite beträgt 21,90 m und die schiefwinklige Stützweite 23,42 m. Im Bauwerksbereich ist die unterführte B 002 in einer Klothoide mit A = 750 m trassiert. Überführt wird die B 001 mit dem Regelquerschnitt RQ 11,5+ ohne Überholfahrstreifen mit Überholverbot nach RAL Bild 6 b2). Der Querschnitt der unterführten B 002 entspricht dem RQ 11,5+ mit Überholfahrstreifen nach RAL Bild 6 a). Für den als zweistegigen Plattenbalken in Spannbetonbauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 12,10 m vorgesehen, so dass sich eine Brückenfläche von ~ 284 m² ergibt. Die zwei Fahrbahnen des Überbaus sind mit je 3,50 m Breite geplant, wobei die Gesamtbreite zwischen den Schrammborden einschließlich Rand- und Mittelstreifen 8,50 m beträgt. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und OK B 002 beträgt 4,758 m und liegt damit über dem geforderten Mindestwert von 4,70 m. Der seitliche Sicherheitsraum beträgt 1,25 m Mit einer konstanten Konstruktionshöhe von 1,15 m ergibt sich für den Überbau eine Schlankheit L/h von 23,422 m / 1,15 m = ca. 20. 1.2 Lastannahmen Das Bauwerk wird für zivile Verkehrslasten mit dem Lastmodell LM1 nach DIN EN 1991-2 bemessen. Die Bemessung für die Militärlasten nach STANAG 2021 erfolgt für MLC 50/50-100. Die Parameter für Ermüdungsnachweise wurden mit der Verkehrskategorie 2 und der Verkehrsart große Entfernung festgelegt. Für die Anpralllast der Fahrzeugrückhaltesysteme nach DIN EN 1991-2 wird die Klasse C vorgesehen. Das Bauwerk befindet sich in der Erdbebenzone 0 und bedarf diesbezüglich keiner weiteren Nachweise. 1.3 Bauwerksgestaltung An das neue Brückenbauwerk werden keine besonderen Anforderungen im Sinne eines übergeordneten oder individuellen Gestaltungskonzeptes gestellt, so dass die Gestaltung der Brücke im Wesentlichen durch ihre Form und die Proportionen der einzelnen Bauteile bestimmt wird. Der Überbau wird mit einer Schlankheit von ca. 20 optisch als durchaus schlankes Tragwerk wahrgenommen. Durch den Abstand zwischen Außenkante Außensteg und Außenkante Gesims von 2,025 m ergibt sich darüber hinaus ein spürbarer Abschattungseffekt, der die Schlankheit des Überbaues noch unterstreicht. An den Brückenenden bilden schiefe kastenförmige Widerlager den Übergang zwischen der Brücke und den anschließenden Straßendämmen. Sie erhalten im Verhältnis zum Lichtraum unter der Brücke relativ geringe Ansichtsflächen, so dass sie die Gesamtansicht des Bauwerkes nicht dominieren. Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen stellt die gewählte Bauart im Hinblick auf Gestaltung und Baukosten die wirtschaftlichste Lösung dar. Stand: 2016/12 4 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße 2 Bodenverhältnisse, Gründung Im Folgenden sind die Ergebnisse des geotechnischen Berichtes des Baugrundinstitutes …………….., Bericht Nr. … vom ……………. zusammengefasst. 2.1 Bodenverhältnisse Für die Erkundung des im Bereich der Brücke vorhandenen Bodens sind die Kernbohrungen KB1 und KB2 mit Erkundungstiefen von jeweils 15,00 m unter GOK ausgeführt worden. Danach kann ausgehend vom Ansatzpunkt der Bohrprofile von folgenden Bodenverhältnissen ausgegangen werden. Die Einzelheiten können dem geotechnischen Bericht entnommen werden. Widerlager Nordwest (KB1) Tiefe 0,00 bis 0,40 m: Mutterboden, sandig dunkelbraun Tiefe 0,40 bis 2,65 m: Auffüllung Tiefe 2,65 bis 9,00 m: Röt-Aufwitterungszone, mitteldicht bis dicht Tiefe 9,00 m bis Erkundungstiefe von 15,00 m: Röt-Folge, sehr dicht Widerlager Südost (KB2) Tiefe 0,00 bis 0,40 m: Mutterboden, sandig dunkelbraun Tiefe 0,40 bis 1,30 m: Auffüllung Tiefe 1,30m bis 3,75 m: Auffüllung Tiefe 3,75 bis 9,00 m: Röt-Aufwitterungszone Tiefe 9,00 bis Erkundungstiefe 15,00 m: Röt-Folge Ab einem Niveau von etwa ~ 91,50 m NN (KB1) bzw. ~ 90,10 m NN (KB2) steht im Bereich des Bauwerks die Oberfläche der Röt-Aufwitterungszone an. Die Oberfläche der felsartigen Röt-Folge steht am Widerlager Südwest bei ~ 85,20 m NN (KB1) und am Widerlager Nordost bei ~ 84,90 m NN (KB2) an. Die anstehenden, unterschiedlich bindigen Böden sind generell sehr wasserempfindlich, weichen bei Wasserzutritt und / oder dynamischer Beanspruchung rasch auf und gehen dann in eine weiche bis breiige Zustandsform über. Die Ton- und Schluffsteine des Röt sind im Allgemeinen bei geringem Verwitterungsgrad nahezu felsartig ausgebildet. Werden sie jedoch freigelegt und sind den Witterungseinflüssen ausgesetzt, löst sich die stückig-feste Bodenstruktur rasch auf und zerfällt in ein schluffig-toniges, grusiges Krümelgefüge. Bei Wasserzutritt weichen diese Böden dann auf und verlieren ihre, in ungestörter Lagerung gute Tragfähigkeit. Stand: 2016/12 5 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße Für den erkundeten Bodenaufbau im Einflussbereich der Bauwerksgründung können die folgenden bodenmechanischen Kennwerte als Berechnungswerte angesetzt werden: Bodenart Wichte erdfeucht γk [kN/m³] Reibungswinkel φ´k [ °] Kohäsion c´k [kN/m²] Steifemodul Es,k [MN/m²] Auffüllung (bindig-kiesig), (N10 < 5) 18,5 30 0 20 – 40 Auffüllung (bindig-kiesig), vorwiegend mitteldicht 18,5 27,5 0 20 - 40 Röt-Aufwitterungszone 21,0 27,5 10 40 – 80 Röt-Folge (N10 ≥ 30) 22,5 30 20 100 - 200 2.2 Grundwasser, Wasserhaltung Während der Aufschlussarbeiten sind in den Kernbohrungen KB1 und KB2 keine freien Grundwasserführungen angetroffen worden. Im Hinblick auf die Lage des Bauwerks werden sich im Baubereich in Abhängigkeit der Niederschlagsverhältnisse Sicker-, Schicht- und Kluftwasserführungen einstellen, die im anstehenden Bodenaufbau in unterschiedlichen Tiefen abfließen bzw. versickern. Hinsichtlich der Wasserhaltung bestehen keine besonderen Anforderungen. Aus den Bohrungen wurde jeweils eine Wasserprobe für die laborchemische Wasseruntersuchung nach DIN 4030 zur Bestimmung der Betonaggressivität des Wassers entnommen. Die entnommenen Wasserproben sind demnach als nicht betonangreifend einzustufen. 2.3 Gründung Aufgrund der örtlichen Baugrundsituation und gemäß der Empfehlung des Baugrundgutachters kann eine Flachgründung zur Ausführung kommen, wobei folgende Absetztiefen einzuhalten sind: 92,20 m NN (Unterkante Fundament Widerlager Nordwest) 92,50 m NN (Unterkante Fundament Widerlager Südost). Unter dem nordwestlichen Widerlagerfundament kommt ein 1,20 m dicker und unter dem südöstlichen Widerlager ein 2,50 m dicker Bodenaustausch zur Ausführung. Hierbei ergibt sich für die Achse 10 unter dem Fundament ein Bodenaustausch bis zur Ordinate +90,90 m. Bei der vorgesehenen Gründungstiefe von +92,20 m ergibt sich abzüglich der 10 cm dicken Sauberkeitsschicht ein Gründungspolster von 1,20 m Dicke. Für die Achse 20 ist der notwendige Bodenaustausch umfangreicher. Die Ordinate liegt hier bei ca. +89,90 m. Da die Gründungstiefe bei 92,50 m vorgesehen ist, ist abzüglich der 10 cm dicken Sauberkeitsschicht in Achse 20 somit ein Gründungspolster von 2,50 m Dicke erforderlich. Als Austauschböden sind gut abgestufte Kiessande oder Schotter zu verwenden und Iagenweise auf 100 % der Proctordichte zu verdichten. Für die Dimensionierung der Fundamente kann unter diesen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der o. g. Bodenaustauschmaßnahmen mit einem Bemessungswert des Sohlwiderstandes von σR,d = 350 kN/m² gerechnet werden. Die Standsicherheit der Gründung gegen Grundbruch ist bei Einhaltung der geplanten Einbindetiefe und des angegebenen Bemessungswertes des Sohlwiderstandes gemäß dem geotechnischen Bericht ausreichend. Stand: 2016/12 6 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße Die Standsicherheit der Fundamente gegen Gleiten ist nachzuweisen. Bei dem vorgesehenen Bodenaustausch ist bei beiden Widerlagern ein charakteristischer Reibungsbeiwert von 0,70 zulässig, der in Unterkante der Betonsauberkeitsschicht zu berücksichtigen ist. Unter Zugrundelegung einer Fundamentbreite von 5,40 m und unter Beachtung des o. g. Bemessungswertes des Sohlwiderstands ist mit möglichen Setzungen in einer Größenordnung von etwa 0,4 cm bis 0,9 cm (Widerlager Nordwest) und 0,7 cm bis 1,4 cm (Widerlager Südost) zu rechnen. Folglich können mögliche Setzungsdifferenzen in einer Größenordnung von maximal 1,0 cm auftreten. Die wahrscheinlichen Setzungen liegen in einer Größenordnung von 70 % der möglichen Setzungen. Bei dem anstehenden Baugrund werden sich die Setzungen kurzfristig einstellen und bereits nach Fertigstellung des Brückenbauwerks nahezu vollständig abgeklungen sein. Besondere Maßnahmen zur Kompensation der Setzungen sind daher nicht erforderlich. Für die vertikale Bettung der Fundamente kann zur Schnittgrößenermittlung der untere und obere Grenzwert des Bettungsmoduls gemäß dem geotechnischen Bericht mit ksk,min = 20 MN/m³ und ksk,max = 60 MN/m³ angesetzt werden. 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Hinsichtlich des für den Neubau vorgesehenen Baufeldes sind keine Belastungen des Baugrundes aus Altlasten bekannt. Über den Bereich des geplanten Baufeldes lagen dem Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes „Bundesland 1“ aussagefähige Luftbilder vor. Eine Auswertung der Luftbilder des Baufeldes von Seiten des Kampfmittelräumdienstes hat gemäß Stellungnahme des KMRD vom …………… keinen begründeten Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine solche Belastung dieser Flächen nicht vorliegen, ist eine diesbezügliche systematische Flächenerkundung nicht erforderlich. 3 Unterbauten 3.1 Widerlager, Flügel Widerlager und Flügel der Seite Nordwest und Südost (Achse 10 + 20) werden jeweils mittels einer 1,10 bis 1,20 m dicken Fundamentplatte und einer Sauberkeitsschicht auf einem Bodenaustauschkörper flach gegründet. Die Widerlagerwände erhalten im unteren Bereich in Achse 10 und 20 eine konstante Dicke von je 1,20 m. Durch eine 60° geneigte erdseitige Voute erreicht die Widerlagerwand im Auflagerbereich eine Dicke von 2,10 m in Achse 10 und 1,95 m in Achse 20. Für die Widerlager, Flügel und Kammerwände ist ein Beton C 30/37 vorgesehen. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut. Die Flügel mit Längen von 12,00 m (Seite Nord-Ost), 11,75 m (Seite Süd-Ost), 11,35 m (Seite Nord-West) und 11,30 m (Seite Süd-West) werden gemäß RiZ Flü 1 (Bild 1) ausgebildet. Die geplante Wanddicke beträgt für die Flügelwände konstant 1,16 m. 3.2 Pfeiler – entfällt – 3.3 Sichtflächen Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm / 1,5 cm gebrochen. Die sichtbaren Betonflächen sind mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen herzustellen. Es wird die Sichtbetonklasse SB 2 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt. Stand: 2016/12 7 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße Widerlager/Flügel: Schalung der Sichtflächen mit vertikal ausgerichteter sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen. Kappen: Schalung der Sichtflächen mit sägerauher Brettschalung mit längs versetzten Stößen, Brettschalung parallel zur Gradiente ausgerichtet. Allgemein: Ankerlöcher sind mit vertieft eingeklebten Stopfen zu verschließen. In den Gesimskappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht zulässig. 4 Überbau 4.1 Tragkonstruktion Der Überbau wird als einfeldriger, zweistegiger Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise ausgeführt. Die Stützweite beträgt l ⊥ = 21,90 m bzw. l ∠ = 23,422 m bei einer konstanten Konstruktionshöhe von h = 1,15 m. Das Verhältnis von Stützweite zu Bauhöhe hat somit den Wert von l/h ca. 20,0, so dass sich der Überbau mit einer Längsvorspannung problemlos ausführen lässt. Die Plattendicken des Kragarms wurden mit 0,40 m an den Kragarmanschnitten sowie 0,45 m an den Plattenanschnitten der Platte zwischen den Stegen und 0,30 m in Feldmitte so gewählt, dass auf eine Quervorspannung verzichtet werden kann. Für den Überbau ist ein Beton C 35/45 und Betonstahl B 500 B sowie Spannstahl der Güte St 1570/1770 vorgesehen. 4.2 Lager, Gelenke In jeder Bauwerksachse werden 2 Verformungslager gemäß RiZ Lag 9 und Lag 10 angeordnet. Die Lagerung wird hierbei in Längsrichtung mit einem allseits festen Lager in Achse 10 in der Lagerreihe 2 ausgebildet. In Achse 20 wird eine Querfesthaltung in der Lagerreihe 2 vorgesehen. Die beiden anderen Lager in Lagerreihe 1 werden allseits beweglich ausgeführt. Besondere Maßnahmen zur Höhenkorrektur der Lager sind im Zuge des Brückenneubaus planmäßig nicht erforderlich. Für einen Lagerwechsel ist auf den Auflagerbänken neben den Lagersockeln ausreichend Platz für das Aufstellen von Hubpressen nach RiZ Lag 6 vorhanden. 4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen Wegen des in Achse 10 angeordneten Lager-Festpunktes ist nur in Achse 20 eine Übergangskonstruktion gemäß RiZ Übe 1 anzuordnen. Einzubauen ist ein einprofiliger Fahrbahnübergang nach RiZ Übe 1 mit einem zulässigen Gesamtdehnweg von ± 32,5 mm in Brückenlängsrichtung und ± 20 mm parallel zur Übergangskonstruktion. Ein lärmgeminderter Fahrbahnübergang ist wegen dem geringen Dehnweg und dem Entfall von Lärmschutzauflagen nicht erforderlich. 4.4 Abdichtung, Belag Der Überbau erhält eine Abdichtung und einen Belag gemäß ZTV-ING 7-1 und RiZ Dicht 3. Stand: 2016/12 8 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße 4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse Geländer, Übergangskonstruktionen, Lager, Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke sowie Schutzeinrichtungen erhalten folgende Beschichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A.4.3.2: Bauteil BauteilNr. Beschichtungssystem Nr. Geländer ÜKO‘s Lager 3.1 c) 3.4.2 3.2 Gusseiserne Abflussrohre (außen) Gusseiserne Abflussrohre (innen) Schutzeinrichtungen 3.3.3 3.3.3 3.5 1 1 1 1 4 Oberflächenvorbereitung Aufbau µm Blatt Stoff-Nr. Feuerverzinkung ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, blau (DB 510) GB EP-Zinkstaub, grau 1. ZB EP-EG, grau (DB 703) 2. ZB EP-EG, grau (DB 702) 3. ZB EP-EG, grau (DB 703) DB EP-EG, grau (DB 702) Spritzverzinkung ZB EP-EG, grau (DB 703) DB EP-EG, grau (DB 702) Spritzverzinkung (2 x) ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, grau (DB 704) DB EP-Kombi, schwarzrot ≈ RAL 3007 80 80 70 80 80 80 80 100 80 80 40 80 80 120 87 87 87 87 87 87 87 687.12 687.50 687.03 687.13 687.12 687.13 687.12 87 87 687.13 687.12 Sa 3 87 87 81 687.12 687.74 681.12 Sa 3 Feuerverzinkung SweepStrahlen Sa 2½ Sa 2½ Be Die Applikation sämtlicher Beschichtungsstoffe erfolgt mittels Airless-Spritzen. 5 Entwässerung 5.1 Überbauten Aufgrund der geringen Gradienten-Längsneigung von ca. 1,16% i.M. muss der Überbau mit einem Brückenablauf (300 x 500 mm) entwässert werden. Dieser führt vor Achse 10 in eine Widerlager-Fallleitung und leitet das Wasser in die parallel zur B 001 verlaufende Entwässerungs-Mulde. Das ankommende Wasser der Strecke wird vor dem Bauwerk gefasst und über einen Schacht zur Raubettmulde gemäß RiZ Was 8 Blatt 2 abgeleitet. Hinter dem Bauwerk erfolgt eine direkte Entwässerung ebenfalls über eine Raubettmulde gemäß RiZ Was 8 Blatt 2. 5.2 Widerlager Die Entwässerung der Widerlager-Auflagerbank erfolgt über das Längs- und Quergefälle ihrer Oberfläche, eine Rinne und eine die seitliche Kammerwand querende Stichleitung DN 100 analog RiZ Was 5 Blatt 1. Die Entwässerung der Widerlager-Hinterfüllung erfolgt gemäß RiZ Was 7 mit Grundrohr. 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Als Fahrzeugrückhaltesysteme werden auf beiden Kappen Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2 und des Wirkungsbereiches W4 mit Anpralllasten Klasse C angeordnet. Den seitlichen Abschluss des Überbaues bilden Holmgeländer mit Drahtseilen im Handlauf gemäß RiZ Gel 3, 9, 10, 11 und der Verankerung gemäß RiZ Gel 14. Die Geländerhöhe beträgt auf beiden Seiten mind. 1,00 m und ist entsprechend der Höhe der Schutzeinrichtung anzupassen (s. ZTV-ING 8-4). Die geplante Schrammbordhöhe zwischen Fahrbahn und Kappe ist mit 7,5 cm vorgesehen. Stand: 2016/12 9 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk 2) Einbahnige Bundesstraße 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind an den Flügelwänden Südwest und Nordwest seitliche Böschungstreppen gemäß RiZ Bösch 1 vorgesehen, die den Zugang zu den Widerlagern von der überführten B 001 aus ermöglichen. Alle übrigen Bauteile sind vom Gelände bzw. der unterführten B 002 aus zugänglich. 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen An dem Brückenbauwerk werden Messpunkte gemäß RiZ Mess 1 und Mess 2 vorgesehen. 9 Herstellung, Bauzeit 9.1 Bauablauf, Bauzeit Alle unter der Brücke verlaufenden Leitungen und Kabel müssen örtlich aufgesucht, kenntlich gemacht und vor Baubeginn neu verlegt werden. Bei Herstellung des Brückenbauwerkes steht die überführte B 001 noch nicht unter Verkehr. Die Bundesstraße B 002 von C-Stadt nach D-Stadt wird während der Brückenbauarbeiten im Bereich der B 001 voll gesperrt. Dafür ist eine bauzeitliche Umfahrung vorgesehen. Es entstehen somit keine Beeinträchtigungen aus öffentlichem Verkehr bei den Brückenbauarbeiten. Die Bauarbeiten beginnen mit der Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung für die unterführte B 002. Anschließend können die Bodenaustauschkörper in einer offenen Baugrube hergestellt werden, so dass Verbaumaßnahmen nicht erforderlich werden. Nach Einbau und Verdichtung der Bodenaustauschkörper erfolgt die Erstellung der Unterbauten in Ortbetonbauweise. Anschließend kann der Überbau hergestellt werden, der ebenfalls als Ortbetonkonstruktion vorgesehen ist. Da die unterführte B 002 während der gesamten Bauzeit voll gesperrt werden kann und somit keine Anforderungen bzgl. des einzuhaltenden Lichtraumprofiles bestehen, ist eine überhöhte Herstellung des Überbaues und ein Absenken des Überbaues nicht erforderlich. Die Betonage des Überbaues erfolgt auf einem bodengestützten Traggerüst, für das aufgrund der Vollsperrung der unterführten B 002 ein definiertes Lichtraumprofil ebenfalls nicht einzuhalten ist. Nach Durchführung aller Restarbeiten (Abdichtung, Kappen, Schutzeinrichtungen, Geländer, Belag, Übergangskonstruktion etc.) kann die Brücke für den Verkehr auf der B 001 freigegeben werden. Die Gesamtbauzeit zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks wird etwa 12 Monate betragen. 9.2 Schutzmaßnahmen Die Arbeiten zur Herstellung der Überbauabdichtung und des Fahrbahnaufbaues werden so vorgesehen, dass sie nicht in die kältere Jahreszeiten fallen. 10 Kosten Gemäß Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Brückenbauwerk auf …… Mio. € brutto. Die Baukosten je m² Brückenfläche ergeben sich somit zu ………….€/m² (brutto). Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. 11 Baurechtsverfahren Für die Gesamtbaumaßnahme Ortsumgehung E-Stadt wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss (Az.: …), als Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahme, erfolgte am …………… Alle Ergebnisse und Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses sind bei der Entwurfsbearbeitung des Brückenbauwerkes berücksichtigt worden. Stand: 2016/12 10 0m 10m 0m Ansicht von Süden M.1:100 10m 20m M 1:50 M 1:100 Regelquerschnitt M.1:50 Punkt 12.10 2.05 1.80 3.50 50 ≥ 75 ≥ 75 75 1.65 1.35 85 2.20 T 00 km 2 +702 .402 0 km 2 +782 .788 0 1.0 50 50 25 30 10 70 10 1.10 10 1.20 Kammerwand Abschluss mit Schräge Abs 5 25 50.0 var. T AF 80 55 Auflagerbankentwässerung mit seitlichem Austritt DN100 Was 5 Blatt 1 1.35 70 2.05 ----0 C25/30 C35/45 C35/45 C30/37 C30/37 C30/37 C12/15 Vorspannung tadt A= 7 D-S 50.0 nach UK Überbau = +98.997 N Vx Vy 10 B500B B500B St 1570/1770 B500B B500B B500B B500B Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 Stahlbeton Spannbeton Stahl DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1 Verkehrskategorie DIN EN 1991-2 Verkehrsart DIN EN 1992-2/NA Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme DIN EN 1991-2 Militärlastenklasse STANAG Einzelstützweiten ( ) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) Kreuzungswinkel (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) Verbund 2 große Entfernung C 50/50 - 100 23.422 23.422 20.35 4.758 76.922 12.10 ca. 284 Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: Datum Zeichen Gez. Geprüft b c d x x Lagerreihe 2 LagerTypen Straßenbauverwaltung: allseits fest längs fest quer fest allseits beweglich Lagerkräfte 1 2 1 min. NSd 2 Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. NSd 4,2 4,2 0,8 0,8 1 ---2 1,1 1 ---min. I V y,Sd I 2 0,5 charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) max. I V x,Sd I max. I x,d I max. I y,d I Datum a 20 4,2 4,2 0,8 0,8 ---------0,5 1 1,8 1,8 2 1,8 1,8 1 2 1 2 0 0 10 0 40 40 10 0 2,0 2,0 5,0 5,0 2,0 2,0 5,0 5,0 Bewegung am Fahrbahnübergang kleinste lichte Höhe = 4.758m > 4.70m Beton- Spannstahl stahl längs / quer Geändert Lagerreihe 1 Mx 1 2 1 max. I y,d I 2 Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) OK Fahrbahn = +94.239 Baustahl Gez.: Gepr.: max. I x,d I Kritischer Punkt: MN/m² kN/m² MN/m² MN/m² ----40-80 350 ----40-80 350 --------- Bearb.: Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) 4.0% P4 von T Bösch 1 Böschungstreppe und Pflaster 1.20 Lagerbewegungen Was 8 Blatt 2 e in Maß nachse ke Brüc 8 R,d q s,K q b,k E s,k Expositionsklassen Entwicklung Feuchtigkeitsklasse der Betonfestigkeit XC4, XD3, XF4, WA r < 0,3 XC4, XD1, XF2, WA r < 0,3 XC4, XD1, XF2, WA r < 0,3 XC4, XD1, XF2, WA r < 0,3 XC4, XD2, XF2, WA r < 0,3 XC4, XD2, XF2, WA r < 0,3 X0 Bauart: Einwirkung Verkehrslast wasserdichte Übergangskonstruktion Übe 1 50 T "Ansicht" 20 70 15 30 8 70 15 8 30 gemäß Was 5 Blatt 1 Fallrohr DN200 in Nische 35/45cm dk Bauwerksdaten 5% 35 ständige Einwirkung NSk Pflasterung analog 0 ≥1.0 Kappen, Gesims Überbau Lagersockel Kammerwände Widerlager / Flügel Fundamente Sauberkeitsschicht Sauberkeitsschicht 30 50 55 +92.20 Detail "E" M.1:50 50 35 Ck 9 kN/m³ 8 kN/m² 21/11 27,5 10 21/11 27,5 10 20/10 30 0 Beton Bauteil: vorh. Gelände 1.16 1.00 Bodenaustausch / Wasserhaltung gemäß Bodengutachten 1.20 30 25 70 10 Fundament Achse 10 Fundament Achse 20 Hinterfüllung WDL wk9 Baustoffangaben Flü 1 Bild 1 20 45 3 15 65 .5 --- Kappen, Gesims Symbol für Bewegungsrichtung, Lagerungsart/-typ nach DIN EN 1337-1 1:1.5 km 0+609.333 85 35 1:1 +90.90 y 11.30 2 54 Süd Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) .5 1.90 4.0% Bösch 1 y R= .5 1:1 1.50 1.50 75 3.50 ≥ 75 8.50 Gset (DIN EN 1990) Boden- g /g 9 k k art Bauteil / Achse / Bodenart 50 1.30 25 4.25 20 T nach B - Stadt 50 1.50 KB1 ..................... Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte 2.05 Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E 3.50 2.05 50 1.50 5 50 1.2 70 1:1 2.00 ..................... dset,i,m = 2,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) Lagertabelle / Lagerskizze P2 25 6.00 4.25 3.50 00 tadt D-S km 3 +171 .152 km 0+000.000 B 3.50 2 + 782,788 dset,i,w = 1,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990) ≥1.00 ≥1.00 55 1.00 10 1.20 1.10 10 92.20 25 2.5% 25 25 Was 8 Blatt 1, Bild 1 R= 1:1.5 Was 1 300/500mm 0 + 244,034 von B - Stadt A Lagerreihe 2 50 50 1. Flü 1 Bild 1 1.00 1.16 KP 0 ≥1.0 ..................... 90.90 70 T 3.50 Voute 1.50 ..................... 25 40 30 30 45 40 25 1.15 1.00 AF var. 1.0 Grundrohr 1:1 M.1:50 20 A= 7 1.50 50 Auflagerbankentwässerung mit seitlichem Austritt DN100 Was 5 Blatt 1 3 + 171,152 6.82 4.25 3.50 Lagerreihe 1 SF Voute 11.35 89 Grundrohr 5% SF C Achse Bundesstraße 001 75 ≥ 1.00 Überbauabschluss mit Kammerwand Abs 3 Blatt 1 2.05 1.50 50 Achse Bundesstraße 001 Was 8 Blatt 2, Bild 2c Achse Bundesstraße 001 15 15 1.20 1.10 10 2.5% 1:1.5 11.75 76.922gon von A -Stadt 1:1.5 1:1.5 km 0+244.034 B KB2 P4 Setzung Was 7 10 Überbauabschluss mit Schräge Abs 5 ..................... 54 vorh. Gelände Bodenaustausch und Wasserhaltung gemäß Bodengutachten Schluffstein, (z.T. zerbohrt), 6, mittelhart, rotviolettbraun ..................... Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 0 2.5% 35 1.16 10.82 Draufsicht Unterbauten 2 1:1.5 e 00 straß ndes e Bu Achs 12.00 1:1.5 A 1.00 2 + 702,402 Süd 4.25 .5 Detail "D" 20 Nord 5.41 Rauhbettrinne gem. LV tadt tadt C 5 1.17 Sollrissfuge (SF) Fug 2 Bild 2 SF 8.50 P3 Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse nach dem geotechnischen Bericht ... 89 T LH ≥ 4.70 C-S C-S 10 1.16 2.5% T 1.10 1.20 10 10 13.90 Bösch 1 Böschungstreppe und Pflaster Nord 50 50 nach von Draufsicht Überbau analog Was 5 Blatt 1 Wdl-und Brückenentwässerung Tonstein, Schluffstein, (zerbohrt), 6, wenig mittelhart bis mürbe, rotviolettbraun P3 P1 1 80 1 Schluffstein, wenig Tonstein, 6, mittelhart bis wenig mürbe, rotviolettbraun 15.00 8.47 45 T 11.60 12.00 Grundriss M.1:100 89 1.17 ..................... errechnete Koordinaten 20 Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein, halbfest bis fest, 5 -6, mürbe, rotviolettbraun Tonstein, Schluffstein, (z.T. zerbohrt), 6, mittelhart bis mürbe, rotviolettbraun Schluffstein, wenig Tonstein,6, mittelhart bis wenig mürbe, schichtig < 6 cm, rotbraun nach A -Stadt Bösch 1 5 ..................... wahrscheinliche Setzung 25 1.30 50 2.5% 50 Ton, Tonstein, Schluffstein, halbfest bis fest, 5- 6, wenig mittelhart bis mürbe, rotviolettbraun 4.25 T T 6.60 Tonstein, Schluffstein, (zerbohrt), 6, wenig mittelhart bis mürbe, schichtig 0-3 cm, hellgrau, rotbraun 5 1 0 + 609,333 Widerlager - Rückansicht Achse 10 25 1.80 10 :1.5 P2 Schnitt C - C M.1:100 10 Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein, halbfest bis fest, 5 -6, rotviolettbraun, partiell grüngrau 9.00 15.00 55 Süd Bodenaustausch und Wasserhaltung gemäß Bodengutachten 9.00 55 1.00 3.75 ..................... 10 T 85 30 8 1.15 GW 3.75m Pressen Lag 6 ..................... 35 T T 5.40 10 1.675 2.00 T 10 Auffüllung (Schluff, tonig, feinsandig, schwach steinig), steif bis halbfest, 4, braun 7.60 14.00 Auflagerbankentwässerung Was 5 Blatt 1 T 5.40 2.45 4.25 Mutterboden, sandig dunkelgraubraun Auffüllung (Steine, (Kalksteinmaterial), sandig, schwach schluffig bis schluffig), 3, hellbraun T +89.90 Bodenaustausch und Wasserhaltung gemäß Bodengutachten Schluffstein, wenig Tonstein, 6, mittelhart bis wenig mürbe, schichtig < 5 cm, rotbraun 1.95 85 11.90 T Sauberkeitsschicht +90.90 Mu 1.30 1.00 10 8.50 T 1.00 +93.90m 0.40 2.45 Widerlageransicht Achse 10 12.10 1.80 0 + 000,000 Was 1 Brückenablauf 300x500mm 4.15 T +92.20 AF DN150 Querschnitt B-B M.1:100 25 Hoch Anordnung der Messpunkte gemäß Mess 1 Blatt 1, Mess 2 2.00 T 2.10 Was 7 Grundrohr vorh. Gelände T +92.50 Sauberkeitsschicht 2.30 1 T Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein, halbfest bis fest, 5- 6, rotbraun 3.65 60.0° :1,5 1.675 10 KB 2 T AF Flü 1 Bild 1 1.20 85 Bundesstraße 002 +94.075 T T Mutterboden, sandig dunkelgraubraun Auffüllung (Steine, kiesig, schwach sandig bis sandig, schwach schluffig), 3, (u.a. Ziegelbruch), graubraun Was 5 Blatt 1 Auflagerbankentwässerung 35 T Rauhbettrinne gem. LV 1.00 1.20 2.5% T 5% ,5 Kappe Kap 1 , Blatt1 +6 4% -9.6 2.5% 85 1.25 2.5% Rechts Holmgeländer wie Nordseite Tiefpunkt Dicht 3 Dicht 9 ±0.00 +100.372 ~1.16% AF Auffüllung (Schluff, schwach steinig bis steinig, schwach kiesig, schwach sandig bis sandig, schwach tonig), steif, 4, (u.a. Ziegel), braun, dunkelbraun 2.65 Detail "E" H=-2950.000m T= 110.620m f= -2.073m +10.6 Station B 002 P1 KP 20 T Brückenablauf 300x500mm 10 20 50 70 30 25 T GW 2.65m T 1.15 21.925 T T Mu 20.35 Nord 4% +26.3 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2 Wirkungsbereich W4 Achse Bundesstraße 001 0.40 T 1:1 AF 60.0° 23.422 T +100.10 vorh. Gelände KB 1 +94.20m Was 1 1 T Detail "D" Flü 1 Bild 1 Was 7 Grundrohr 665 21.90 -4.00% 182.080m km 0+286.162 TS =102.522m Was 5 Blatt 1 Auflagerbankentwässerung 3.50% 234.375m Abdichtung und Fahrbahnbelag nach ZTV-ING 7-1 und Dicht 3 Holmgeländer mit Drahtseil im Handlauf Gel 3 Gel 9 Gel 10 Gel 11 Gel 14 Bundesstraße 001 km 0+256.387 km 0+232.965 10 35 55 70 50 20 25 1.30 50 50 T Längsschnitt A - A M.1:100 10 3.50 50 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2 Wirkungsbereich W4 Station B 001 2.05 ≥ 1.00 Jahreszahl Jahr 1 8.50 55 25 vorgegebene Koordinaten Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. Δ I x,d I max. Δ I y,d I Streckenbezeichnung : von A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : B 001 Gemarkung : E-Stadt Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 01 Projekt - Nr.: Datum Bauwerk/Baumaßnahme : Neubau einer Einfeld-Brücke im Zuge der B 001, Unterführung der B 002 Plandarstellung : Grundriss, Schnitte, Ansichten, Details Bearb.: Gez.: Gepr.: ASB-Nr: Geprüft : Gesehen : Genehmigt : ±29,0 ±20 Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt. Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen. H/B = 841 / 1350 (1.14m²) 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : Aufgestellt : Zeichen 1:100, 1:50 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 6 Musterbeispiele Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise Stand: 2016/12 1 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise Straßenbauverwaltung: Straßenklasse und Nr.: A 001 Streckenbezeichnung: A-Stadt - B-Stadt Baumaßnahme/Bauwerk: Musterbeispiel Talbrücke Bauwerks-Nr. (ASB-ING): Neubau in Spannbetonbauweise 1234 567 Träger der Baumaßnahme: Bundesrepublik Deutschland Bauwerksentwurf - Erläuterungsbericht - Aufgestellt: Geprüft: Gesehen: Genehmigt: Stand: 2016/12 2 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise Inhalt Seite 1 Allgemeines 4 1.1 1.2 1.3 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen4 Lastannahmen ...........................................4 Bauwerksgestaltung ..................................4 2. Bodenverhältnisse, Gründung 5 2.1 Bodenverhältnisse 6 2.2 2.3 2.4 Grundwasser, Wasserhaltung ...................6 Gründung ..................................................7 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ..........8 3 Unterbauten 3.1 3.2 3.3 Widerlager, Flügel .....................................8 Pfeiler ........................................................9 Sichtflächen ...............................................9 4 Überbau 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Tragkonstruktion ........................................9 Lager, Gelenke ........................................10 Fahrbahnübergangskonstruktionen ........10 Abdichtung, Belag ...................................10 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse ......................................10 5 Entwässerung 5.1 5.2 Überbauten ..............................................11 Widerlager ...............................................11 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen 8 9 10 11 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile11 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen 12 9 Herstellung, Bauzeit 12 9.1 Bauablauf, Bauzeit ..................................12 10 Kosten 13 11 Baurechtsverfahren 13 Stand: 2016/12 3 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise 1 Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen Im Zuge des Neubaus der A 001 zwischen A-Stadt und B-Stadt verläuft die Trassierung der Autobahn bei C-Stadt über ein langgestrecktes Tal, wodurch der Neubau eines Brückenbauwerkes erforderlich wird. Im Talgrund werden eine Landesstraße sowie im Bereich der östlichen Talflanke ein Wirtschaftsweg und ein Bach unterführt. Die Trasse der Autobahn verläuft im Brückenbereich in einer Geraden (R = ∞), die Gradiente fällt in Richtung B-Stadt mit einem variablen Gefälle von ca. 4,9% - 3,5%. Geplant ist eine 6-feldrige Brücke, wobei die Stützweiten sich zu 36,00 - 4 x 45,00 - 36,00 m ergeben. Die Gesamtlänge beträgt somit 252,00 m. Aus einer konstanten Konstruktionshöhe von 3,50 m resultiert für den Überbau in den Mittelfeldern eine Schlankheit L/h von 45,00/3,50 ≈ 13. Für die A 001 wurde der Regelquerschnitt RQ 36 nach Bild 3 der RAA 2008 festgelegt. Die insgesamt sechs Fahrspuren der Autobahn erhalten im Brückenbereich Breiten von 3,75 m für die beiden äußeren Fahrspuren und 3,50 m für die vier inneren Fahrspuren. Die Standstreifen der beiden Richtungsfahrbahnen sind mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Mit 0,75 m breiten Randstreifen vor den Innenkappen und 0,50 m breiten Randstreifen zwischen Standstreifen und äußerer Fahrspur resultiert daraus eine Breite zwischen den Schrammborden von 3,75 + 2 x 3,50 + 2,50 + 0,75 + 0,50 = 14,50 m. Aufgrund der Bauwerkslänge wurde die Breite der Mittelkappe im Bereich des Bauwerks von 4,00 m auf 3,50 m reduziert. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 36,10 m, die Brückenfläche ca. 9097 m². Die Brücke weist zwei durch eine 10 cm breite Mittel-Längsfuge getrennte Überbauten auf. Beide Überbauten sind als einzellige Hohlkästen in Spannbetonbauweise geplant. Die lichten Höhen über der unterführten Landesstraße und dem unterführten Wirtschaftsweg sind auf Grund der Tiefe des Taleinschnittes wesentlich größer als die jeweils geforderten Mindestwerte. 1.2 Lastannahmen Das Bauwerk wird für zivile Verkehrslasten mit dem Lastmodel LM 1 nach DIN EN 1991-2 bemessen. Die Bemessung mit Militärlasten nach STANAG 2021 erfolgt für MLC 50/50-100. Die Parameter für Ermüdungsnachweise wurden mit der Verkehrskategorie 1 und der Verkehrsart große Entfernung festgelegt. Für die Anpralllast auf die Fahrzeugrückhaltesysteme ist die Klasse C vorgesehen. Das Bauwerk befindet sich in der Erdbebenzone 0 und bedarf diesbezüglich keiner weiteren Nachweise. 1.3 Bauwerksgestaltung Im Rahmen der Variantenuntersuchung sind verschiedene Überlegungen zu den Bauverfahren und Bauweisen zur Herstellung der Überbauten angestellt worden. Die Herstellung auf bodengestützten Traggerüsten liegt aufgrund der Gradientenhöhe über Gelände von etwa 26 m > 20 m nicht mehr im Bereich eines wirtschaftlichen Bauverfahrens. Der wirtschaftliche Einsatz von Vorschubrüstungen ergibt sich im Allgemeinen erst bei Brückenlängen von etwa 300 m bis 400 m. Der wirtschaftliche Anwendungsbereich liegt mit einer Bauwerkslänge von 252 m im vorliegenden Fall außerhalb dieses Bereiches. Für das Taktschieben dagegen liegen günstige Randbedingungen vor. Da der wirtschaftliche Einsatzbereich bei einer Gesamtlänge von etwa 200 m beginnt, ist eine wirtschaftliche Anwendung dieses Bauverfahrens in vorliegendem Fall gegeben. Der Überbau sollte in diesem Fall als Hohlkasten-Querschnitt in Spannbetonweise ausgeführt werden. Die Ausführung von Stahlverbund-Überbauten mit vorgefertigten Gurtplatten wurde ebenfalls untersucht. Bei Spannweiten von 45 m, wie im vorliegenden Fall, ist diese Bauweise allerdings nicht mehr wirtschaft- Stand: 2016/12 4 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise lich. Darüber hinaus ergibt sich hierbei infolge eines mehrstegigen Plattenbalkenquerschnittes ein gesteigerter Unterhaltungsaufwand. Eine Entwurfsvariante mit Spannbeton-Fertigteilträgern ist hier wirtschaftlich, gestalterisch und im Hinblick auf den Unterhaltungsaufwand als ungünstig zu bewerten. Die möglichen Spannweiten von ≤ 35 m werden darüber hinaus mit 45 m deutlich überschritten. Zusammenfassend wurde aus den o. g. Gründen für die Überbauten ein Hohlkasten-Querschnitt in Spannbetonbauweise und eine Herstellung im Taktschiebeverfahren gewählt. Die Wahl der Pfeilerstellungen sollte sich aufgrund der wenig problematischen Zwangspunkte und Randbedingungen im Bereich des Geländes unter der Brücke an der kostengünstigsten Herstellung des Überbaues orientieren. Hieraus ergab sich eine Regelstützweite von 45 m, bei der der Überbau mit einer konstanten Konstruktionshöhe von 3,50 m als einzelliger Spannbeton-Hohlkasten im Taktschiebeverfahren hergestellt werden kann. An das neue Brückenbauwerk werden keine besonderen Anforderungen im Sinne eines übergeordneten oder individuellen Gestaltungskonzeptes gestellt, sodass die Gestaltung der Brücke im Wesentlichen durch ihre allgemeine Form und die Proportionen der einzelnen Bauteile bestimmt wird. Hierbei sind vor allem das Verhältnis der Konstruktionshöhe des Überbaues zur Tiefe des Tales, das Verhältnis der Konstruktionshöhe des Überbaues zur Pfeilerbreite und die Schlankheit L/h des Überbaues von Bedeutung. Der Überbau ist mit einem Verhältnis L/h von maximal ca. 13 eher mäßig schlank. Durch die Lage des Talgrundes etwa 20 m - 25 m unter Gradiente und die ausgeprägte Abschattungswirkung der einschl. Gesims 4,0 m langen Außenkragarme entsteht dennoch ein optisch günstiger Gesamteindruck, sodass der Überbau nicht schwerfällig wirkt. Die Pfeiler erhalten am Kopf eine Aufweitung zur Aufnahme der Lager und Hubpressen. Sie können somit unterhalb der Pfeilerköpfe schlanker ausgeführt werden als im Bereich der Pfeilerköpfe, womit sich durch den kapitellförmigen oberen Abschluss der Pfeiler einerseits eine gestalterisch günstige Form und anderseits eine größere Transparenz im Pfeilerbereich ergibt. Die abgeschrägten Ecken des Pfeilerquerschnittes tragen zur ansprechenden Gesamtform bei. Die Konstruktionshöhe von 3,50 m für den Überbau ist aus statisch-konstruktiven Gründen erforderlich, da auf Grund der Querschnittsausbildung als Kasten die Vorspannung in Mischbauweise auszuführen ist und ein angemessener Wirkungsgrad für die dabei erforderlichen externen Spanngliedführungen eine größere Bauhöhe erfordern. Weitere Randbedingungen für die Konstruktionshöhe des Überbaues sind die erforderliche Begehbarkeit der Kästen, wodurch ein unterer Grenzwert festgelegt wird, und die Anforderungen an das aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehene Bauverfahren „Taktschieben“ für den Überbau. Mit dem vorgesehenen Bauwerksentwurf liegen für die o. g. gestalterischen Merkmale günstige Verhältnisse vor, sodass sich für das Bauwerk insgesamt ansprechende Proportionen ergeben, wodurch ein optisch ausgewogener Gesamteindruck entsteht. Auf der nördlichen Randkappe wird eine 4,0 m hohe Lärmschutzwand gemäß RiZ LS 1 Blatt 1 + 2 angeordnet, die mit transparenten Elementen ausgestattet und somit optisch nicht als Bauteil wahrgenommen wird. Der Abstand der Lärmschutzwandpfosten beträgt 2,00 m. Die Posten stehen lotrecht. An den Brückenenden bilden kastenförmige Widerlager den Übergang zwischen der Brücke und den anschließenden Autobahndämmen. Die Flügel erhalten auf Grund der Talform im Verhältnis zum Lichtraum unter der Brücke relativ geringe Ansichtsflächen, sodass sie die Gesamtansicht des Bauwerkes nicht dominieren. Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der statisch-konstruktiven und wirtschaftlichen Anforderungen stellt die gewählte Bauart im Hinblick auf Gestaltung und Baukosten die günstigste Lösung dar. 2. Bodenverhältnisse, Gründung Im Folgendem sind die Ergebnisse des geotechnischen Berichtes des Baugrundinstitutes ………………., Bericht Nr. … vom ……………….zusammengefasst. Stand: 2016/12 5 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise 2.1 Bodenverhältnisse Für Erkundung der im Bauwerksbereich vorhandenen Bodenverhältnisse sind von der Bohrunternehmung…..….in der Zeit vom……bis zum……….insgesamt 7 Kernbohrungen (BK 01 bis BK 07) mit Erkundungstiefen von jeweils 25,00 m unter OK-Gelände ausgeführt worden. Hierbei wurde der folgende Bodenaufbau angetroffen. Tiefe 0,00 bis 0,40 m: Mutterboden Tiefe 0,40 bis 3,10 m: Lößlehm 3,10m bis zur Erkundungstiefe von 25,00 m: Röt-Folge Die Röt-Folge besitzt unterschiedliche Lagerungsdichten von überwiegend mitteldichter bis dichter Lagerung. Darunter weist sie eine sehr dichte Lagerung (N10 ≤ 30) auf. Für den erkundeten Bodenaufbau im Einflussbereich der Bauwerksgründung können die folgenden bodenmechanischen Kennwerte als Berechnungswerte angesetzt werden: Bodenschicht Lößlehm Wichte γr,k [kN/m³] 19,5 Reibungswinkel φ´k [ °] 25,0 Kohäsion c´k [kN/m²] 2,5 Steifemodul Es,k [MN/m²] 5-8 Röt-Folge 21,0 27,5 10,0 20 - 80 Röt-Folge (N10 ≥ 30) 22,5 30 12,5 120 - 250 Im Grundwasser ist die Wichte infolge Auftrieb mit γk´ = γr, k - 10 [kN/m³] anzusetzen. Die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Steifemodule Es,k kennzeichnen die unteren und oberen Grenzwerte für die jeweilige Bodenschicht. Die anstehenden bindigen Böden als Lößlehm und Röt-Folge sind generell sehr wasserempfindlich, weichen bei Wasserzutritt und/oder dynamischer Beanspruchung rasch auf und nehmen dann eine weiche Zustandsform ein. Darüber hinaus sind die oberhalb der Röt-Folge anstehenden Böden äußerst fließempfindlich beim Anschnitt in der Grundwasserführung sowie sehr erosionsempfindlich. Die Lößlehmböden sind sehr setzungsempfindlich. Dem gegenüber sind die ungleich bindig-steinigen Böden der Röt-Folge mit mindestens mitteldichter bis dichter Lagerung (N10 ≥ 10) weniger setzungsempfindlich. Darüber hinaus besitzt die Röt-Folge mit sehr dichter Lagerung (N10 ≥ 30) selbst für punktuelle Belastungen durch Pfähle eine ausreichende bis gute Tragfähigkeit für die standsichere Abtragung der Brückenlasten. 2.2 Grundwasser, Wasserhaltung Die Kernbohrungen haben die folgenden Grundwasserverhältnisse festgestellt: Kernbohrung BK 01 BK 02 BK 03 BK 04 BK 05 BK 06 BK 07 Grundwasserspiegelhöhe unter OK Gelände 6,20 m 5,80 m 2,10 m 2,00 m 1,50 m 4,90 m 5,10 m Stand: 2016/12 6 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise Während und nach niederschlagsreichen Zeiten muss mit einem Ansteigen des Grundwasserspiegels über die in den Kernbohrungen eingemessenen Wasserspiegelhöhen hinaus gerechnet werden. Aus dem Grundwasser der Kernbohrungen BK 01 bis BK 07sowie aus dem Bachwasser wurde jeweils eine Probe entnommen und gemäß DIN 4030 (Beurteilung betonangreifender Wässer) chemisch auf betonschädliche Stoffe untersucht. Nach den wasseranalytischen Laborergebnissen wurde das untersuchte Wasser anhand der Grenzwerte zur Beurteilung des Angriffsgrades als „nicht betonangreifend“ eingestuft. Die Baugruben für die Pfahl-Bohrarbeiten und die Pfahlkopfplatten können in den Hangbereichen durch die niederschlagsabhängigen Sicker- oder Schichtwässer und innerhalb der Bachniederung durch seitlich zufließende bzw. von unten aufsteigende Grundwässer beeinflusst werden. Die während der Bauzeit innerhalb der Baugruben anfallenden Bodenwässer oder Niederschlagswässer sind durch geeignete Wasserhaltungsmaßnahmen aufzunehmen und abzuleiten. Hierfür wird die Herstellung einer offenen Wasserhaltung aus Pumpensümpfen vorgesehen, zu denen das Wasser abfließen und von dort aus den Baugruben abgepumpt werden kann. 2.3 Gründung Die Gründung des Brückenbauwerkes erfolgt als Tiefgründung über Bohrpfähle in die sehr dicht gelagerte Röt-Folge des oberen Buntsandsteins. Die Einbindung der Pfähle in die Röt-Folge mit sehr dichter Baugrundlagerung (N10 ≥ 30) ist mit mindestens 2,50 m (Pfahlfußeinbindung) einzuhalten. Eine Pfahlfußverbreiterung wird nicht vorgesehen. Bei einer Einbindung der Pfähle von mindestens 2,50 m in die Röt-Folge mit sehr dichter Baugrundlagerung (N10 ≥ 30) kann für die Pfahlbemessung mit einem Pfahlspitzenwiderstand von qb,k = 2,5 MN/m² gerechnet werden. Da die als Baugrund für die Bohrpfähle anstehende sehr dicht gelagerte Röt-Folge unterhalb der Pfahlaufstandsflächen nur gering verformbar ist, ist für die Abtragung der Bauwerkslasten neben der Lasteinleitung über den Pfahlspitzenwiderstand eine Lastabtragung über Mantelreibung lediglich im Einbindebereich der Pfähle in die sehr dicht gelagerte Röt-Folge anzusetzen. Dabei wird eine Mantelreibung von qs,k = 0,20 MN/m² zugelassen. Bei den vorgenannten Werten für den Pfahlspitzenwiderstand und die Mantelreibung handelt es sich um Bruchwerte. Nach den Ergebnissen der Kernbohrungen steht die zur Abtragung der Pfahllasten ausreichend tragfähige Röt-Folge mit sehr dichter Lagerung ab folgenden Tiefen an: 189,00 m ü. NN Widerlager Achse 10 178,75 m ü. NN Pfeiler Achse 20 169,75 m ü. NN Pfeiler Achse 30 169,75 m ü. NN Pfeiler Achse 40 170,95 m ü. NN Pfeiler Achse 50 172,55 m ü. NN Pfeiler Achse 60 179,40 m ü. NN Widerlager Achse 70 Sollte ab den vorstehend genannten Horizonten noch kein ausreichend tragfähiger Baugrund angetroffen werden und demzufolge die erforderliche Einbindung der Pfähle in die tragfähige Röt-Folge noch nicht erzielt sein, sind die Pfähle bis zur ausreichenden Tiefe zu verlängern. Bei Zugrundelegung der vorgenannten Oberkanten der tragfähigen, sehr dicht gelagerten Röt-Folge sind bei Einbindung der Pfähle von mindestens 2,50 m in den tragfähigen Baugrund die Gründungstiefen der Bohrpfähle folgendermaßen einzuhalten: 186,50 m ü. NN Widerlager Achse 10 Stand: 2016/12 7 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise 176,00 m ü. NN Pfeiler Achse 20 167,00 m ü. NN Pfeiler Achse 30 167,00 m ü. NN Pfeiler Achse 40 168,00 m ü. NN Pfeiler Achse 50 170,00 m ü. NN Pfeiler Achse 60 176,50 m ü. NN Widerlager Achse 70. Die Ansätze für die horizontale Bettung sind im geotechnischen Bericht enthalten und in Unterlage 8, Blatt-Nr. 01 dargestellt. Die Baugruben für die Pfahlkopfplatten der Brückenpfeiler und die innerhalb der Dammschüttungen liegenden Baugruben für die Widerlager können unter Beachtung der DIN 4124 hergestellt werden. Bei den anstehenden, sehr wasser- und fließempfindlichen Böden innerhalb des Baubereiches und der vorhandenen Grundwasserführung sowie bei den aufgefüllten Böden der Dammschüttungen sollten die Baugrubenwände mit Neigungen von ≤ 45° gegen die Horizontale hergestellt werden. Bei den tieferen Baugruben kann es erforderlich werden, böschungsentlastende Zwischenbermen anzuordnen. Unter den o. g. Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung der Lage der unterführten Verkehrswege und des Baches kann auf Verbauten zur Sicherung der Baugruben verzichtet werden. 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Hinsichtlich des für den Neubau vorgesehenen Baufeldes sind keine Belastungen des Baugrundes aus Altlasten bekannt. Über den Bereich des geplanten Baufeldes lagen dem Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes „Bundesland 1“ aussagefähige Luftbilder vor. Eine Auswertung der Luftbilder des Baufeldes von Seiten des Kampfmittelräumdienstes hat gemäß der diesbezüglichen Stellungnahme des KMRD vom …………… keinen begründeten Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine solche Belastung dieser Flächen nicht vorliegen, ist eine diesbezügliche systematische Flächenerkundung nicht erforderlich. 3 Unterbauten 3.1 Widerlager, Flügel Die Widerlager und Flügel in den Achsen 10 und 70 werden jeweils mittels einer 1,80 m bis 2,00 m dicken Pfahlkopfplatte auf Großbohrpfählen ∅ 1,50 m tief gegründet. Die vordere Pfahlreihe wird jeweils mit einer Neigung von 10:1 in Brückenlängsrichtung hergestellt. Die Pfähle und Pfahlkopfplatten sowie die Widerlager- und Flügelwände werden aus Stahlbeton der Festigkeitsklasse C 30/37 hergestellt. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut. Die Widerlagerwände erhalten eine über die Höhe konstante Gesamtdicke von 4,15 m in Achse 10 und 4,55 m in Achse 70, die sich aus der Breite der Auflagerbank von 2,00 m in Achse 10 und 2,40 m in Achse 70, der Breite des Wartungs- und Besichtigungsganges von 1,40 m und der Dicke der Kammerwand von 0,75 m zusammensetzt. Für die Kammerwände ist ein Beton C 30/37 vorgesehen. Der Zugang zum Wartungs- und Besichtigungsgang hat eine Breite von 1,10 m und ist mittig zwischen den Überbauten angeordnet. Der Zugang erhält eine Einstiegstür aus Stahl gemäß RiZ Zug 3. Zur Steuerung der Rissbildung infolge Zwangsbeanspruchung erhalten die Widerlagerwände jeweils am Ende der vorderen Kammerwände eine Sollrissfuge analog RiZ Fug 2, Bild 2. Die Sollrissfugen in den Widerlagerwänden enden hierbei 0,50 m unter Oberkante Auflagerbank, während die Sollrissfugen in den hinteren Kammerwänden 1,00 m unter Oberkante Kammerwand verlaufen. Die Flügel des westlichen Widerlagers in Achse 10 erhalten Flügellängen von 16,00 m. Die Flügellängen des östlichen Widerlagers in Achse 70 betragen 14,50 m. Die Flügelwände erhalten eine über die Höhe konstante Dicke von 1,45 m und werden analog RiZ Flü1, Bild 1 ausgebildet. Stand: 2016/12 8 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise Die horizontale Arbeitsfuge zwischen den Pfahlkopfplatten und den aufgehenden Bauteilen wird 15 cm über Oberkante Pfahlkopfplatte angeordnet und mit einer edelstahlkaschierten Bitumenschweißbahn mit einer Breite von 30 cm abgeklebt. 3.2 Pfeiler Die unter den Überbaukästen jeder Richtungsfahrbahn angeordneten Stahlbeton-Einzelpfeiler in den Achsen 20 bis 60 werden auf Bohrpfählen ∅ 1,50 m tief gegründet. Die Pfeiler in den Achsen 20, 30, 50 und 60, auf denen der Überbau längs verschieblich gelagert ist, werden hierbei auf einer Pfahlkopfplatte mit 7,50 m Breite, 11,50 m Länge und einer Dicke von 2,40 m bis 2,60 m abgesetzt. Die Bohrpfähle in diesen Achsen werden senkrecht angeordnet. In der Brückenachse 40, wo die Überbauten längsfest aufgelagert werden, erhalten die Pfahlkopfplatten Abmessungen von 7,50 m Breite und 14,10 m Länge sowie einer Dicke von 2,40 m bis 2,60 m. Die beiden Pfahlreihen werden hier jeweils mit einer Neigung unter 10:1 in Brückenlängsrichtung hergestellt. Pfähle, Pfahlkopfplatten und Pfeiler werden aus Beton C 30/37 hergestellt. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut. Der Pfeilerquerschnitt wird über die Höhe weitestgehend konstant ausgebildet. Lediglich am Pfeilerkopf ist eine in Längs- und Querrichtung lineare Aufweitung des Pfeilerquerschnittes zur Aufnahme der Lager und Hubpressen vorgesehen. Die konstanten Pfeilerquerschnitte entwickeln sich aus der Grundform eines Rechteckquerschnittes mit Außenabmessungen von 2,20 m in Brückenlängsrichtung und 5,50 m in Brückenquerrichtung. Alle vier Ecken werden mit Abmessungen von 0,50 m/0,50 m abgeschrägt. Die Abschrägung der Pfeilerkanten wird auch im Bereich der linearveränderlichen Außenabmessungen des Pfeilerquerschnittes im Kopfbereich übernommen. 3.3 Sichtflächen Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm/1,5 cm gebrochen. Die Ansichtsflächen der Flügel- und Widerlagerwände werden aus sägerauer lotrechter Brettschalung mit versetzten Stößen hergestellt. Die Schalung der Sichtflächen des Überbaues und der Kappen erfolgt ebenfalls mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen, wobei die Brettschalung hier jedoch parallel zur Gradiente ausgerichtet wird. Auch die Pfeiler werden mit sägerauer lotrechter Brettschalung mit versetzten Stößen betoniert, wobei wie bei den Widerlagern eine vertikale Ausrichtung der Schalbretter vorgesehen ist. Ankerlöcher sind mit vertieft eingeklebten Stopfen zu verschließen. In den Gesimskappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht zulässig. Es wird die Sichtbetonklasse SB 2 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt. 4 Überbau 4.1 Tragkonstruktion Die beiden durch eine 10 cm breite Mittellängsfuge getrennten Überbauten beider Richtungsfahrbahnen werden jeweils als einzellige Hohlkästen in Spannbeton-Bauweise als Durchlaufträger über sechs Felder hergestellt. Die Spannweiten betragen hierbei 36,00 - 4 x 45,00 - 36,00 m, woraus sich eine Gesamtlänge von 252,00 m ergibt. Die Herstellung der Überbauten ist im Taktschiebeverfahren vorgesehen. Die Taktlänge und die Lage der Taktfugen werden im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung des eingesetzten Vorbauschnabels festgelegt. Da die Tragkonstruktion der Überbauten als Kastentragwerk vorgesehen ist, sind die Stege der Kästen von internen Spanngliedern freizuhalten. Die Vorspannung der Überbauten erfolgt somit in Mischbauweise. Die interne Vorspannung wird außerhalb des Stegbereiches in der Fahrbahn- und Bodenplatte angeordnet. Die externe Vorspannung wird zur Anpassung an die Schnittkraftverläufe umgelenkt geführt, wobei jeweils eine Umlenkung in den Stützbereichen und zwei Umlenkungen in den Feldbereichen vorgesehen sind. Die Abmessungen der Fahrbahnplatte wurden mit 60 cm am Anschnitt zu den Stegen, 35 cm in Feldmitte der Innenplatte und 25 cm an den Kragplattenenden so gewählt, dass in Verbindung mit den gewählten Stützweiten der Kragplatten und der Innenplatte auf eine Quervorspannung verzichtet werden kann. Die Stegbreiten sind über die Brückenlänge konstant mit einer Dicke von 50 cm vorgesehen. Die Abmessungen der Bodenplatte wurden mit 55 cm Dicke am Anschnitt zu den Stegen und 30 cm Dicke in Feldmitte so gewählt, das einerseits die zentrische Vorspannung problemlos verankert und gestoßen werden kann Stand: 2016/12 9 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise und andererseits ausreichende Abmessungen zur Aufnahme der Biegedruck-Beanspruchung im Stützbereich vorhanden sind. Im Stützbereich erhält die untere Kastenplatte zur Gewährleistung dieser Anforderungen eine lineare Anvoutung von 30 cm Stärke auf 55 cm Stärke. Für den Überbau kommt ein Beton der Festigkeitsklasse C 40/50 und Betonstahl der Sorte B 500 B zur Ausführung. Für den Spannstahl der internen und externen Vorspannung ist eine Spannstahl-Güte St 1570/1770 vorgesehen. Zur Einleitung der Vorspannung der externen Spannglieder sowie zur Aufnahme der symmetrischen und antimetrischen Beanspruchung der Kästen sind in den Endauflagerachsen Querträger vorgesehen. In den Stützenachsen erfolgt die Einleitung der symmetrischen und antimetrischen Kastenbeanspruchungen und der Umlenkkräfte aus den externen Spanngliedern in die Lager ebenfalls durch Querträger. 4.2 Lager, Gelenke In jeder Brückenachse werden unter dem einzelligen Kästen jeder Richtungsfahrbahn zwei Kalottenlager gemäß RiZ Lag 1 bis Lag 3 angeordnet. Die Lagerung wird hierbei so ausgebildet, dass in Brückenmitte (Achse 40) jeweils ein allseits festes und ein allseits bewegliches Lager vorgesehen ist, während in den übrigen Bauwerksachsen längs bewegliche und querfeste Lager angeordnet werden. An den Widerlagern werden jeweils ein querfestes und ein allseits bewegliches Lager angeordnet. Besondere Maßnahmen zur Höhenkorrektur sind im Zuge des Brückenneubaus aufgrund der geringen zu erwartenden Setzungen planmäßig nicht erforderlich. Für einen späteren Lagerwechsel ist auf den Auflagerbänken neben den Lagersockeln ausreichend Platz für das Aufstellen von Hubpressen vorhanden. 4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen Wegen des in Achse 40 angeordneten Lagerungs-Festpunktes ist in den Widerlagerachsen 10 und 70 eine Übergangskonstruktion in Anlehnung an RiZ Übe 1 anzuordnen. Einzubauen ist jeweils ein lärmgeminderter Fahrbahnübergang in Lamellenbauweise. Die in der Entwurfs-Statik ermittelten Gesamtdehnwege betragen in den Achsen 10 und 70 jeweils ±122 mm in Brückenlängsrichtung und ±22 mm parallel zur Übergangskonstruktion. Da somit Fahrbahnübergangskonstruktionen mit mehr als einem Dichtprofil erforderlich werden, erhalten die Widerlager in den Achsen 10 und 70 Wartungsgänge. 4.4 Abdichtung, Belag Der Überbau erhält eine Abdichtung und einen Belag gemäß ZTV-ING 7-1 und RiZ Dicht 3. 4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse Geländer, Übergangskonstruktionen, Lager, Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke sowie Schutzeinrichtungen erhalten folgende Beschichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A.4.3.2: Bauteil BauteilNr. Beschichtungssystem Nr. Geländer ÜKO‘s LSW-Pfosten 3.1 c) 3.4.2 3.6.2 1 1 1 Aufbau Feuerverzinkung ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, blau (DB 510) GB EP-Zinkstaub, grau 1. ZB EP-EG, grau (DB 703) 2. ZB EP-EG, grau (DB 702) 3. ZB EP-EG, grau (DB 703) DB EP-EG, grau (DB 702) Feuerverzinkung ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, blau (DB 510) Stand: 2016/12 10 Oberflächenvorbereitung µm Blatt Stoff-Nr. 80 80 70 80 80 80 80 87 87 87 87 87 87 87 687.12 687.50 687.03 687.13 687.12 687.13 687.12 80 80 87 87 687.12 687.50 SweepStrahlen Sa 2½ SweepStrahlen RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise Lager 3.2 Gusseiserne Abflussrohre (außen) Gusseiserne Abflussrohre (innen) Schutzeinrichtungen Besichtigungseinrichtungen 3.3.3 3.3.3 1 1 4 3.5 3.8.1 a) Spritzverzinkung ZB EP-EG, grau (DB 703) DB EP-EG, grau (DB 702) Spritzverzinkung (2 x) ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, grau (DB 704) DB EP-Kombi, schwarzrot ≈ RAL 3007 100 80 80 40 80 80 120 87 87 687.13 687.12 Sa 3 87 87 81 687.12 687.74 681.12 Sa 3 Feuerverzinkung 1 Sa 2½ Be Feuerverzinkung Be Die Applikation sämtlicher Beschichtungsstoffe erfolgt mittels Airless-Spritzen. 5 Entwässerung 5.1 Überbauten Aufgrund der ausgeprägten Gradienten-Längsneigung der Überbauten von variabel ca. 4,9% - 3,5%, kann eine gradientenparallele Führung der Längsleitungen vorgesehen werden. Beide Überbauten werden über jeweils 12 Brückenabläufe der Größe 300 x 500 mm entwässert, die über eine Längsleitung DN 200/DN 300 das Wasser bis zum Widerlager Achse 70 führen, wo es über eine Fallleitung und unter Zwischenschaltung eines Revisionsschachtes an den Vorfluter abgegeben wird. Vor dem Überbau (bei Achse 10) erfolgt die Entwässerung im Widerlagerbereich analog RiZ Was 8, Blatt 1, Bild 1 über Abläufe, die an eine die Autobahn querende Leitung DN 300 angeschlossen werden. Diese wiederum wird mit einer in der Böschung verlaufenden Stichleitung DN 400 verbunden, die das Wasser schließlich an den Vorfluter abgibt. Hinter dem Überbau (bei Achse 70) erfolgt die Entwässerung im Widerlagerbereich gemäß RiZ Was 8, Blatt 2, Bild 2c über Raubettmulden, die das Wasser an den Vorfluter abgeben. 5.2 Widerlager Die Entwässerung der Widerlager-Hinterfüllung erfolgt gemäß RiZ Was 7 mit einem Grundrohr. Die Entwässerung der Widerlagerauflagerbänke erfolgt über das Längs- und Quergefälle ihrer Oberfläche, in eine Rinne vor der hinteren Kammerwand zur seitlichen Entwässerungsleitung DN 100 gemäß RiZ Was 6, Blatt 1. 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Als Fahrzeugrückhaltesysteme werden auf beiden Außen- und Innenkappen Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2 und des Wirkungsbereiches W4 mit Anpralllasten der Klasse C angeordnet. Den seitlichen Abschluss des Überbaues bilden auf der Seite Nord eine 4,0 m hohe Lärmschutzwand gemäß RiZ LS 1, Blatt 1 und 2 und auf der Seite Süd ein mindestens 1,10 m hohes Holmgeländer mit Drahtseil in Handlauf gemäß RiZ Gel 3, 9, 10 und 11 sowie einer Verankerung mit Fußplatte gemäß RiZ Gel 14. Die geplante Schrammbordhöhe zwischen Fahrbahn und Kappe ist mit 7,50 cm vorgesehen. 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind an allen Flügelwänden sowie im Bereich der Brückenachse vor den Widerlagern Böschungstreppen gemäß RiZ Bösch 2 herzustellen, die den Zugang zu den Widerlagern von der überführten A 001 sowie von der unterführten Landesstraße sowie dem unterführten Wirtschaftsweg aus ermöglichen. Stand: 2016/12 11 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise Alle übrigen Bauteile sind von der Landesstraße aus durch ein Unterflurgerät erreichbar. Es sind somit keine weiteren Zufahrten bzw. Zuwegungen erforderlich. Neben der unterführten Landesstraße erhalten die Kästen beider Richtungsfahrbahnen Bodenöffnungen der Größe 1,20 m x 2,50 m, sowie Bodenöffnungen vor jedem Widerlager der Größe 1,00 m x 1,50 m gemäß RiZ Zug 1, Blatt 2 und RiZ Zug 7, Blatt 2. Diese Öffnungen ermöglichen das spätere Einziehen von Spanngliedern und den sonstigen Materialtransport in die Hohlkästen und somit auch in die Widerlager und an die Pfeilerköpfe (siehe RE-ING 2-3). Im Bereich der Stützquerträger erhalten die Bodenplatten der Hohlkästen eine Durchstiegsöffnung mit Haltegriff und Leiter anlog RiZ Zug 1. Der Zugang zum Hohlkasten von den Widerlagern aus erfolgt über eine Stahltür gemäß RiZ Zug 3, Blatt 1 in den Widerlagerwänden sowie eine Steigleiter gemäß RiZ Zug 6, einen Gitterrostdurchstieg und Wartungsgang gemäß RiZ Zug 1 und RiZ Was 6. Von hier aus sind der Besichtigungsgang in den Widerlagern und schließlich die in den Endquerträgern vorgesehene Eingangstür zum Kasteninnern zu erreichen. 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen Auf der nördlichen Außenkappe wird eine Lärmschutzwand aus Alu- sowie Acrylglas- Elementen angeordnet. Die Lärmschutzwand ist mit einer Höhe von 4,0m über der Gradiente Richtungsfahrbahn B-Stadt nach A-Stadt vorgesehen. Die Pfosten, HEA 160, werden gemäß RiZ LS 1 Blatt 1 + 2 verankert und sind mit einem Abstand von 2,00 m auf dem Bauwerk angeordnet. Auf der Westseite des Bauwerks mündet die Lärmschutzwand in einen Wall in gleicher Höhe. Auf der Ostseite schließt sie an die Lärmschutzwand der weiterführenden Strecke an. Um den Zugang zur Brücke bzw. zur Autobahn zu gewährleisten, werden an beiden Brückenenden Servicetüren gemäß RiZ LS 21 Blatt 1 + 2 vorgesehen. Am Brückenbauwerk werden Messpunkte gemäß RiZ Mess 1 Blatt 1 und Mess 2 vorgesehen. Die Beleuchtung im Innern des Hohlkastens erfolgt gemäß RE-ING 2-4. Leerrohre in den Kappen sind planmäßig nicht vorhanden. 9 Herstellung, Bauzeit 9.1 Bauablauf, Bauzeit Bei Herstellung des Brückenbauwerkes steht die überführte A 001 noch nicht unter Verkehr. Die unterführte Landesstraße muss während der gesamten Bauzeit unter Verkehr bleiben, wofür eine Einhausung vorgesehen ist. Der unterführte Wirtschaftsweg kann für die gesamte Bauzeit voll gesperrt werden, da entsprechende Umleitungsstrecken zur Verfügung stehen. Es entstehen somit keine Beeinträchtigungen aus öffentlichem Verkehr bei den Brückenbauarbeiten. Die Zuwegung zum Baufeld unter der Brücke erfolgt über den unterführten Wirtschaftsweg und die unterführte Landesstraße. Da alle Pfeiler und Widerlager in Verbindung mit einer in Brückenlängsrichtung im Talgrund verlaufenden Baustraße von diesen beiden Verkehrswegen aus erreicht werden können, ist die Errichtung einer Behelfsbrücke über dem zwischen Achse 50 und 60 unterführten Bach nicht zwingend erforderlich, wird zur schnellen Querung des Baches und der damit verringerten Bauzeit jedoch vorgesehen. Die Taktanlage zur Herstellung der Überbauten ist von der Trasse der neuen A 001 aus erreichbar, die im Bauzustand als Baustraße genutzt werden kann. Die Taktanlage wird hinter dem Widerlager Achse 70 errichtet, damit der Verschub bergauf erfolgen kann. Die Bauarbeiten beginnen mit der Herstellung der Bohrpfähle für die Widerlager und Pfeiler in offenen Baugruben. Anschließend können die Pfahlkopfplatten sowie die Widerlager, Flügel und Pfeiler als Ortbetonkonstruktionen hergestellt werden. Nach einem ausreichenden Vorlauf für die Herstellung der Widerlager und Pfeiler kann der abschnittsweise in der Taktanlage hergestellte Überbau auf Verschublagern eingeschoben werden. Nachdem der Überbau komplett eingeschoben ist, werden die Verschublager durch die endgültigen Lager ersetzt. Anschließend wird die externe Vorspannung aufgebracht. Nach Durchführung der Restarbeiten (Abdichtung, Kappen, Schutzeinrichtungen, Geländer, Belag, Übergangskonstruktionen etc.) kann die erste Brückenhälfte für den Baustellenverkehr genutzt werden. Für die Errichtung des zweiten Teilbauwerkes ist der gleiche Bauablauf vorgesehen. Die Gesamtbauzeit zur Herstellung des neuen Brückenbauwerkes wird etwa 28 Monate betragen. Stand: 2016/12 12 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke 1) Neubau in Spannbetonbauweise 10 Kosten Gemäß Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Brückenbauwerk auf ……… Mio. € brutto. Die Baukosten je m² Brückenfläche ergeben sich somit zu ………….€/m² (brutto). . 11 Baurechtsverfahren Für die Gesamtbaumaßnahme Neubau der A 001 von A-Stadt nach B-Stadt wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss als Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahme erfolgte am ……………und erlangte am .…..……. Rechtskraft. Alle Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens sind bei der Entwurfsbearbeitung des Brückenbauwerkes berücksichtigt worden. Stand: 2016/12 13 0m 100m M 1:500 Ansicht M.1:500 Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse nach dem geotechnischen Bericht ... Jahr 1 Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 0 und in Windzone 1 Längsschnitt A-A M.1:500 Anordnung der Messpunkte gemäß Mess 1 Blatt 1 und Mess 2 Maße u. Höhen bezogen auf RIFA A-Stadt - B-Stadt (Klammerwerte gelten für RIFA B-Stadt - A-Stadt) 20 10 30 40 50 70 60 +186.50 0.40 2.90 GW 6.20 7.50 14.00 25.00 2.65 Mutterboden, 1, braun Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm), 4, ockerbraun Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein, halbfest bis fest, 5-6, rötlichbraun 80 +196.00 +196.00 +186.50 +186.50 qs,k [ MN / m²] Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine, Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm, rötlichbraun GW 2.10 qb,k = 2,50 MN / m² 0.40 7.50 ks,k [ MN / m³ ] +181.15 +180.15 20 80 0,0 Schluff, steinig, (Tonsteine), schwach tonig schwach, feinsandig, (Auelehm), steif, 4, braun +177.95 Steine, (Sandsteine), 5- 6, mit vielen SchluffSchlufsteinlagen, rötlichbraun 0.40 2.60 GW 1.50 +177.95 2.20 2.65 +168.00 Flü 1 Bild 1 RS 20 H=15000m T=356.320m f=4.226m +167.00 Mutterboden, 1, braun Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm), steif bis halbfest , 4, ockerbraun Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen, rötlichbraun Steine, (Schluffsteine, Tonsteine), schwach schluffig, 3 - 6, rotbraun Bohrpfähle ø1.50m 14.20 +167.00 ks,k [ MN / m³ ] qs,k [ MN / m²] qb,k = 2,50 MN / m² Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine, Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm, rötlichbraun 25.00 +175.95 +168.00 20 0,0 7.80 60 +175.95 120 0,2 GW 5.10 +179.45 Steine, (Sandsteine), sandig bis stark sandig, schwach tonig bis tonig, 3 - 6, mürbe, rotbraun 14.30 +168.00 ks,k [ MN / m³ ] qb,k = 2,50 MN / m² +193.00 Mutterboden, 1, braun Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm), 0,0 steif bis halbfest , 4, ockerbraun Tonstein, Schluffstein, einzelne Sandsteine, +185.30 halbfest bis fest, 6, rotbraun +176.50 Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine, Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm, rötlichbraun qs,k [ MN / m²] 25.00 +190.60 20 80 +185.30 0,2 +194.50m Mutterboden, 1, braun Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm), steif bis halbfest , 4, ockerbraun Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen, rötlichbraun Steine, (Sandsteine), Schluff, Schluffstein, 5- 6, rötlichbraun 25.00 +190.65 +188.80 20 80 0,0 +186.30 +176.00 BK 04 120 0,2 GW 2.00 +186.30 0.40 2.80 +185.30m Mutterboden, 1, braun Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm), steif bis halbfest , 4, ockerbraun Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen, rötlichbraun Steine, (Schluffsteine, Tonsteine), schwach schluffig, 3 - 6, rotbraun 7.00 +176.00 12.00 ks,k [ MN / m³ ] qb,k = 2,50 MN / m² qs,k [ MN / m²] Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine, Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm, rötlichbraun 25.00 +181.15 20 0,0 +175.30 GW 4.90 +178.80 0.40 3.00 120 60 +175.30 13.50 Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine, Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm, rötlichbraun 120 0,2 +167.00 +167.00 qs,k [ MN / m²] ks,k [ MN / m³ ] qb,k = 2,50 MN / m² +185.15 20 0,0 +179.90 +170.00 80 +179.90 +170.00 Punkt ks,k [ MN / m³ ] qb,k = 2,50 MN / m² 50 Stromleitung Mittelspannung Stationierung bezogen auf Achse BAB h Bac analog Was 8 Blatt 1, Bild 1 16.00 DN4 00 Transportöffnung je Überbau 1.50x1.00m Zug 1 Blatt 2 Zug 7 Blatt 2 14.50 WW 2.50 1.75 75 1.75 BK 04 1:1.5 BK 07 BK 06 P2 Brückenachse 1.BA nach B-Stadt DN200 Transportöffnung je Überbau 2.50x1.20m Zug 1 Blatt 2 Zug 7 Blatt 2 DN300 Transportöffnung je Überbau 1.50x1.00m Zug 1 Blatt 2 Zug 7 Blatt 2 h R=00 km 14+199.753 R=50000.00 R=00 R=50007.75 DN300 Lagerreihe 1 BK 05 Ba c von A-Stadt Revisionsschächte (RS) 2.5% Lagerreihe 2 KP BK 03 14.50 BK 02 75 BK 01 100gon 2.BA von B-Stadt 50 Lagerreihe 2 50 2.50 3.75 3.50 3.50 3.50 3.50 3.50 3.75 1:1.5 DN300 Achse BAB 001 1:1.5 14.50 2.5% nach A-Stadt Was 8 , Blatt 1, Bild 2a km 14+713.654 R=2000 R=00 R=00 R=49992.25 P1 A Lagerreihe 1 14.50 P1 14 + 199,753 ..................... ..................... P2 14 + 713,654 ..................... ..................... 14 + 476,500 ..................... ..................... Was 8 , Blatt 2, Bild 2c N Vx y y A Vy Mx x x 20 B500B B500B B500B B500B B500B B500B interne Vorsp. St 1570/1770 externe Vorsp. St 1570/1770 längs / quer Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 Stahlbeton Spannbeton Fernmeldekabel 30 40 50 60 70 Lagerreihe 2 b c C 50/50 - 100 36.0 - 45.0 - 45.0 - 45.0 - 45.0 - 36.0 252,0 250,0 4.21 (am Widerlager Achse 10) 100.0 36.10 ca. 9097 Projekt-Nr.: LagerTypen allseits fest längs fest Lagerkräfte 1 8,5 2 8,5 1 3,0 min. NSd 2 3,0 Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) 20,0 20,0 8,0 8,0 quer fest allseits beweglich 20,0 20,0 8,0 8,0 20,0 20,0 8,0 8,0 20,0 20,0 8,0 8,0 20,0 20,0 8,0 8,0 8,5 8,5 3,0 3,0 1 ---------2 0,4 0,8 0,8 1 ---------min. I V y,Sd I 2 0,4 0,8 0,8 charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) ---2,0 ---2,0 ---0,8 ---0,8 ---0,8 ---0,8 ---0,4 ---0,4 max. I V x,Sd I ständige Einwirkung NSk 1 6,0 14,0 14,0 14,0 14,0 14,0 6,0 2 6,0 14,0 14,0 14,0 14,0 14,0 6,0 170 170 20 0 85 85 20 0 20 0 20 0 85 85 20 170 170 20 230 230 20 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 6,0 6,0 Streckenbezeichnung : A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : A 001 Gemarkung : C-Stadt 1 230 2 230 1 20 max. I y,d I 2 0 Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) y,d I Zeichen Gez. Geprüft 1,0 1,0 6,0 6,0 Bewegung am Fahrbahnübergang Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) max. Δ I x,d I ±122 max. Δ I y,d I ±22 Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 01 Projekt - Nr.: Datum Bauwerk/Baumaßnahme : Neubau einer Talbrücke im Zuge der Bundesautobahn 001 Plandarstellung : Grundriss, Längschnitt, Ansicht und Lagertabelle Aufgestellt : Geprüft : Gesehen : Genehmigt : ±122 ±22 Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt. Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen. H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Zeichen Bearb.: Gez.: Gepr.: ASB-Nr: Lagerbewegungen 1 2 1 2 Datum Straßenbauverwaltung: Lagerreihe 1 max. NSd max. I Datum d Lagerreihe 2 Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) x,d I Verbund DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1 1 große Entfernung Geändert a Symbol für Bewegungsrichtung, Lagerungsart/-typ nach DIN EN 1337-1 max. I Stahl Gez.: Gepr.: Lagerreihe 1 max. I x,d I Böschungstreppen Bösch 2 B500B B500B Spannstahl Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) Vorh. Leitungen im Bauwerksbereich neu verlegen Fernmeldekabel Hoch 10 DN300 Betonstahl Bearb.: 36.00 DN400 Baustahl r < 0,3 r < 0,3 r < 0,3 r < 0,3 r < 0,3 r < 0,3 XC4, XD1, XF2, WA XC4, XD1, XF2, WA XC4, XD1, XF2, WA XC4, XD1, XF2, WA XC2, XD2, XF2, WA XC2, XD2, XF2, WA X0 Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E 45.00 Bauzeitige Behelfsbrücke DN200 C35/45 C30/37 C30/37 C30/37 C30/37 C30/37 C12/15 Lagertabelle Trinkwasserleitung 16.00 Lagersockel Pfeiler Kammerwände Widerlager / Flügel Pfahlkopfplatten Pfähle Sauberkeitsschicht Entwurfsbearbeitung: 14+602.50 45.00 analog Was 8 Blatt 1, Bild 1 Rechts 70 Fernmeldekabel Fernmeldekabel 45.00 14+566.50 Landesstraße 60 14+521.50 45.00 Station KP 14+476.50 14+431.50 14+386.50 14+350.50 36.00 vorgegebene Koordinaten errechnete Koordinaten 40 30 20 Kappen Überbau Einwirkung Verkehrslast Verkehrskategorie DIN EN 1991-2 Verkehrsart DIN EN 1992-2/NA Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme DIN EN 1991-2 Militärlastenklasse STANAG Einzelstützweiten ( ) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) Kreuzungswinkel (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) +183.30 Grundriß M.1:500 10 kN/m² 8 MN/m³ kN/m² MN/m² MN/m² ----1) 1) 1) ------------0 0 35 1) = siehe Plan 01, Längsschnitt Bauwerksdaten qs,k [ MN / m²] 25.00 R,d q s,K q b,k k s,k Expositionsklassen Entwicklung Feuchtigkeitsklasse der Betonfestigkeit r < 0,3 C25/30 XC4, XD3, XF4, WA r < 0,3 C40/50 XC4, XD1, XF2, WA Kappen, Gesims ks,k [ MN / m³ ] qb,k = 2,50 MN / m² qs,k [ MN / m²] 120 0,2 dk Beton Bauart: Mutterboden, 1, braun Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm), steif bis halbfest , 4, ockerbraun Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen, rötlichbraun Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein, halbfest bis fest, 6, vereinzelte Schluffsteine, rötlichbraun Ck 9 8 Vorspannung +176.50 +189.36m 9.00 kN/m³ --20/10 wk Baustoffangaben +176.50 +193.82m 3.10 ------- Pfahlgründungen Hinterfüllung WDL BK 07 0.40 Boden- g /g 9 k k art Bauteil / Achse / Bodenart BK 06 Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine, Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm, rötlichbraun Lärmschutzwall Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Bauteil: +170.00 Bohrpfähle ø1.50m dset,i,m= 2,0 cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) Was 7 +193.00 Grundrohr 1.90 1.30 4.55 +185.15 neuer Geländeverlauf 7.75 7.50 7.50 BK 02 13.50 2.20 2.65 +185.60m 8.50 120 0,2 25.00 GW 5.80 8.00 2.65 Gradiente A-Stadt - B-Stadt (Süd) +204.615 (+204.589) vorh. Gelände in Gradiente Süd WW Bach analog Übe 1 +205.875 (+205.872) BK 05 Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine, Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm, rötlichbraun 0.40 2.80 Detail III siehe Blatt 02 variabel ca. 4,9% - 3,5% H=15000m T=356.230m f=4.224m 0.499% 54m L=956.6 -5.250% L=1290.958 m Gset (DIN EN 1990) dset,i,w= 1,0 cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990) Bohrpfähle ø1.50m Mutterboden, 1, braun 12.40 2.65 +167.00 +185.12m 6.00 +181.55 2.65 2.20 2.65 BK 03 120 0,2 Steine, (Sandsteine), Schluff, Schluffstein, 5- 6, rötlichbraun HHW = 186.8 Trinkwasserleitung 2.20 2.65 +167.00 Bohrpfähle ø1.50m +200.70 20 0,0 +186.95 12.00 2.20 +181.15 7.50 +204.70 +203.54m +181.15 +207.574 (+207.571) 10:1 BK 01 neuer Geländeverlauf 7.50 Bohrpfähle ø1.50m +176.00 12.00 DN300 2.20 1.256.001.25 Landesstraße 2.20 2.65 2.65 12.00 Gradiente B-Stadt - A-Stadt (Nord) 2.50 Brückenabläufe 300x500mm 8.00 21.50 wahrscheinliche Setzung 10:1 +190.65 +209.40 (+209.397) DN200 Schutzgerüst für Bauzustand 12.00 22.00 1.80 10:1 7.35 vorh. Gelände in Gradiente Süd 2.20 12.00 22.00 wasserdichte Übergangskonstr. Detail II siehe Blatt 02 +211.353 (+211.349) 22.00 2.40 20 1.90 Detail I siehe Blatt 02 12.00 22.50 2.40 20 4.15 1.30 +213.432 (+213.427) 12.00 20 +204.70 1.80 20 RS variabel ca. 4,9% - 3,5% 22.50 TS=198.122m km=14+671.603 Was 7 Grundrohr 12.00 22.50 20 +215.196 (+215.187) 12.00 2.40 Flü 1 Bild 1 12.00 23.00 36.00 45.00 2.40 8.00 23.00 10:1 23.00 45.00 4.50 23.00 45.00 2.40 20 2.50 analog Übe 1 45.00 TS=198.122m km=14+678.357 wasserdichte Übergangskonstr. 36.00 0.500% 87m L=954.9 -5.250% L=1291.037 m 252.00 Setzung 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : 1:500 0m 10m 0m 10m 20m M 1:50 Regelquerschnitt M.1:50 B 3.70 1.10 95 4.50 6.10 1.10 8.00 1.10 3.65 35 1.05 2.25 4.55 5.65 1.90 50 1.35 80 80 2.60 30 Lag 10 ca. 30 Lag 6 Pressenanordnung 193.00 1.05 50 7.75 3.60 10 45 40 Steg nur im Bereich der Durchgänge zu dem jeweiligen Kasten AF 15 1.30 3.50 2.25 Was 7 Grundrohr 20 2.00 Revisionsschacht Schnitt B - B M.1:50 Wartungsgangentwässerung analog Was 6 Blatt 1 2.35 2.25 1.40 75 15 AF Blockstufen Abkleben der Fuge mit Bitumenschweißbahn 7.35 3.70 C 50 1.05 3.50 95 ÜKO analog Übe 1 2.00 1.20 60 55 30 25 20 1.50 Revisionsschacht (RS) 1.80 5.25 1.40 75 2.40 10 1.05 1.30 4.15 50 65 60 15 2.00 Blockstufen 1.80 1.90 1.50 15 20 AF DN 300 parallel zur Gradiente 2.00 2.00 Voute 40 1.75 15 1.45 Elastische Rohrverbindung aus Elastomer mit Spiralverstärkung 10 75 1.40 B 35 2.35 3.50 3.50 25 30 30 25 2.35 ca. 4% ca. 4% 15 2.35 AF Elektrische Ausstattung gemäß RE-ING 2-3 bzw. 2-4 25 35 35 608 DN 200 parallel zur Gradiente 60 55 1.20 20 Brückenablauf analog Was 1 Belüftung und Entwässerung Was 17 C 35 60 8 Elektrische Ausstattung gemäß RE-ING 2-3 bzw. 2-4 Voute 2.00 Was 7 Grundrohr 204.70 1.60 40 80 2.00 10 40 2.00 75 1.40 2.10 Steg nur im Bereich der Durchgänge zu dem jeweiligen Kasten 2.00 50 45 ÜKO analog Übe 1 Wartungsgangentwässerung analog Was 6 Blatt 1 70 15 60 65 50 Was 13 5.50 2.00 80 50 Kappe Kap 1 , Blatt1 Detail III M.1:100 10 1.45 0.0% 40 Durchstiegsöffnung Haltegriffe u. Leiter gemäß Zug 1 Zug 1 Detail I M.1:100 1.5/1.5cm 4.50 8.00 0.0% -0.046 2.5% AF 40 4% Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 1.40 1.50 Schutzeinrichtung 1.811 55 30 25 1.10 40 35 5 35 5 25 1.50 15 1.75 2.5% 60 50 30 95 0.0% 3.725 ±0.00 AF Kappen Kap 3 Blatt 1 50 2.20 2.00 2.418 60 30 50 Belüftung und Entwässerung Was 17 45 25 30 2.20 95 Brückenablauf analog Was 1 Was 13 25 8 1.5/1.5cm 3.50 45 2.42 2.5% 2.5% AF 6 1.10 ±0.00 4% Schutzeinrichtung +0.22 +0.15 25 Holmgeländer mit Drahtseil gemäß Gel 3 , Gel 9 , Gel 10 , Gel 11 Verankerung mit Fußplatte Gel 14 55 75 60 4% Schutzeinrichtung 25 2.00 5 Süd Fahrbahnaufbau nach ZTV-ING 7-1 im Kappenbereich Dicht 3 Dicht 9 Tiefpunkt 8 -0.203 -0.12 20 60 +0.15 +0.22 80 30 AF 25 Kappe LS 1 , Blatt1 25 55 2.5% +0.292 5 25 75 2.50 60 30 2.00 50 50 2.5% 25 Fugenabdeckung Fug 6 +0.292 7.75 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 3.75 60 60 60 60 4% 75 -0.03 -0.128 -0.203 20 Schutzeinrichtung 80 35 Tiefpunkt 9 25 2.00 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 60 4.039 Gradiente Rifa B-Stadt - A-Stadt 7.75 3.50 30 Lärmschutzwand LS 1 Blatt 1 und 2 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 3.50 75 75 35 75 60 3.50 60 30 40 3.50 8 3.75 30 50 1.30 50 14.50 50 2.50 1.75 60 75 1.75 60 14.50 75 +4.00 50 25 Nord 1.30 Achse BAB 001 425 Regelquerschnitt im Stützbereich 36.10 Gradiente Rifa A-Stadt - B-Stadt Regelquerschnitt im Feldbereich M 1:100 7.00 Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen 50 8.00 Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: Datum Zeichen Gez. Geprüft Bearb.: Schnitt C - C M.1:50 Gez.: Gepr.: Achsen 20,30,50,60 Datum Geändert a b c 11.50 1.05 Detail II M.1:100 1.05 d 1.05 Straßenbauverwaltung: Haltegriffe Zug 1 2.80 DN150 4.70 3.75 35 50 3.50 Straßenklasse und Nr. : A 001 Gemarkung : C-Stadt Projekt - Nr.: Datum Neubau einer Talbrücke im Zuge der Bundesautobahn 001 5.40 7.50 2.20 1.20 25 Durchstiegsöffnung Zug 1 Blatt - Nr.: 02 Bauwerk/Baumaßnahme : Plandarstellung : 50 Leiter Zug 1 4.50 50 Regelquerschnitt, Schnitte und Detail I bis III Aufgestellt : Geprüft : Gesehen : Genehmigt : 30 1.50 3.20 1.50 3.20 1.50 30 H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Zeichen Bearb.: Gez.: Gepr.: ASB-Nr: 3.75 1.10 1.40 1.10 2.00 A-Stadt - B-Stadt 1.05 1.00 80 1.00 5.50 Streckenbezeichnung : Unterlage: 8 50 Zug 1 Gitterrost 2.00 DN 300 parallel zur Gradiente 30 Tiefpunktentwässerung PVC DN150 Was 17 ca. 4% 2.35 2.45 1.40 60 70 1.85 DN 200 parallel zur Gradiente 25 35 8 8 35 25 30 2.35 25 8 40 4.70 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : 1:100, 1:50 0m 0m 1m 5m 0m 10m M 1:25 M 1:5 0m 20m 40m 20m M 1:200 M 1:100 Schutzeinrichtung Bösch 2 Böschungstreppe und -pflaster Schutzeinrichtung Nord Gradiente Rifa B-Stadt - A-Stadt Gradiente Rifa A-Stadt - B-Stadt Süd Achse BAB 001 Rückansicht Widerlager Achse 70 M.1:100 Schutzeinrichtung Grundriss Pfosteneinteilung LSW M.1:200 Schutzeinrichtung 1:1. 5 :1.5 10 1 45 1.45 1.34 1.79 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.5% 2.5% Wartungsgangentwässerung Was 6 Blatt 1 2.5% 2.5% Fug 1 Bild 2 Bewegungsfuge Fug 2 Bild 2 Sollrissfuge 10% 5 Fortlaufend alle 2m 70 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.001.00 1.34 30 WL-Ecken brechen 30/30cm Wartungsgangentwässerung Was 6 Blatt 1 Fug 2 Bild 2 Sollrissfuge Fortlaufend alle 2m ca. 155 Stk. 1:1.5 5 10% HEA 160 Anzahl: OK Gelände Revisionsschacht WL-Ecken brechen 30/30cm Revisionsschacht (RS) 18.025 85 17.95 85 37.675 Grundrohr Bewegungsfuge Pfahlkopfplatte: In Anlehnung an Fug 1 Bild 2, jedoch ohne Fugenbänder Revisionsschacht DN300 Zug 3 Blatt 1 Stahltür 85 18.02 5 36 OK Gelände Blockstufen Revisionsschacht (RS) 4.55 50 50 240 Dichtung 50 1.90 5.30 60 120 Handlauf entspr. LS 4 60 2.00 10 45 40 50 50 60 3.96 Glaselement Acryl-Glas 193.00 1.05 Alu- Elemente hochabsorbierend LS - Element Was 7 Grundrohr AF LS - Element 1.00 1.30 DN300 17.95 feuerverzinkte Stahltreppe mit Gitterroststufen und Handlauf HEA 160 HEA 160 50 Blockstufen Revisionsschacht (RS) 2.25 15 Wartungsgangentwässerung Was 6 Blatt 1 Gitterrostdurchstieg und Wartungsgang analog Zug 1 und Was 6 30 2.00 Was 6 Blatt 1 WL-Ecken brechen 30/30cm 10% 5 1.50 15 Fug 1 Bild 2 Bewegungsfuge D AF 20 2.5% 1.80 2.5% 10 WL-Ecken brechen 30/30cm 0.0% 20 Wartungsgangentwässerung Was 6 Blatt 1 50 60 50 50 Drehgeländer selbstschließend analog Zug 6 feruerverzinkte Stahltreppe mit Gitterroststufen und Handlauf 75 Zug 3 Stahltür 2.00 Was 6 Blatt 1, DN 200 2.5% 2.5% 3.20 2.00 1.45 35 50 60 5 10% 60 2.35 Schutzeinrichtung 45 1.45 0.0% Nord 35 Süd 3.15 Holmgeländer mit Knieholm und Fußleiste Schutzeinrichtung 3.50 Schutzeinrichtung Gradiente Rifa A-Stadt - B-Stadt Bösch 2 Böschungstreppe und -pflaster Achse BAB 001 Gradiente Rifa B-Stadt - A-Stadt Schutzeinrichtung 1.60 15 85 50 65 60 60 60 1.45 Gitterrostdurchstieg und Wartungsgang analog Zug 1 u. Was 6 D Befestigung von LS-Elementen LS1 Blatt 1 und 2 70 Ansicht Widerlager Achse 70 M.1:100 Nord Detail Elementbefestigung M.1:5 Schnitt Lärmschutzwand M.1:25 Schnitt D-D M.1:100 40 4% 1.05 Verankerung gem. LS 1 7.40 240 40 320 2.5% 85 37.675 Bewegungsfuge Pfahlkopfplatte: In Anlehnung an Fug 1 Bild 2, jedoch ohne Fugenbänder Fug 2 Bild 2 Sollrissfuge Fug 2 Bild 2 Sollrissfuge Draufsicht Widerlager Achse 70 M.1:100 Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen Klammerwerte gelten für Achse 10 7.75 85 75 11.90 (12.60) 1.90 1.40 75 85 5.10 1.50 3.60 1.50 5.10 3.60 1.50 3.475 4.975 5.10 18.037 1.50 3.20 (2.80) 5.10 5.10 D A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : A 001 Gemarkung : C-Stadt Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 03 Projekt - Nr.: Datum 1.50 3.60 5.10 1.50 Neubau einer Talbrücke im Zuge der Bundesautobahn 001 20 2.40 3.20 1.50 3.20 1.50 1.50 30 11.50 30 +190.65 3.20 1.50 3.20 1.50 30 30 1.50 11.50 Plandarstellung : Ansichten und Schnitte Widerlager und Lärmschutzwand, Querschnitt Achse 20 Aufgestellt : Geprüft : Gesehen : Genehmigt : 1.05 84 +176.00 Bohrpfähle Ø 1.50 m +176.00 Bohrpfähle Ø 1.50 m H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Zeichen Bearb.: Gez.: Gepr.: ASB-Nr: 10 20 2.40 1.30 60 3.60 1.50 Streckenbezeichnung : OK Gelände 2.50 (2.10) 2.40 (2.00) 3.60 17.948 37.675 d Bauwerk/Baumaßnahme : 10 1.05 3.60 Geprüft 5.50 30 1.50 Gez. b c Süd 5.50 Zeichen a Wartungsgang 30 30 Datum Geändert +213.432 Nord Datum Gez.: Gepr.: Straßenbauverwaltung: 60 3.20 (2.80) 4.55 30 +213.427 Projekt-Nr.: Bearb.: Gradiente Rifa A-Stadt - B-Stadt 1.45 Achse BAB 001 Gradiente Rifa B-Stadt - A-Stadt 4.90 30 1.50 1.05 7.20 80 (30) 1.50 3.00 (3.80) 1.50 3.80 (3.40) 1.05 4.50 (5.30) 5.30 (4.90) 11.90 (12.60) (10) 70 D Maße Widerlager 3.35 (4.95) 4.90 Achse BAB 001 Gradiente RiFa B-Stadt - A-Stadt 1.45 1.05 30 (60) 85 5.10 Gradiente RiFa A-Stadt - B-Stadt 7.20 1.05 Entwurfsbearbeitung: Überbau einschließlich Pfeiler und Bohrpfähle 80 (30) 7.75 5.25 (6.85) Maße Bohrpfähle Querschnitt in Achse 20 M.1:200 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : 1:200, 1:100; 1:25, 1:5 0m 10m 0m 50m M 1:50 M 1:250 Längsschnitt Überbau Süd - Spangliedführung M.1:250 Verschubrichtung (Überbau Nord analog) 20 10 36.00 16.00 8.00 30 12.00 45.00 21.00 12.00 40 12.00 12.00 45.00 21.00 50 252.00 12.00 12.00 45.00 21.00 70 60 12.00 45.00 21.00 12.00 12.00 36.00 16.00 12.00 8.00 Spannglied 1 SA FA Detail IV FA SA Spannglied 2 SA FA FA SA Spannglied 3 SA Detail IV FA FA SA Vorsorge - Spannglieder 4 und 5 Verschubanlage Detail IV SA SA FA FA SA SA Detail IV SA FA FA SA FA FA SA SA FA FA SA SpA SpA FA FA FA interne Spannglieder M. 1:250 interne Spannglieder (50% in Taktfuge gekoppelt, 50% durchlaufend) (schematische Darstellung) Z1 - Z12 SA FA Die genaue Lage der Taktfugen bzw. Koppelstellen ist in Abhängigkeit vom gewählten Bauablauf und von der Länge des vorgesehenen Vorbauschnabels festzulegen. Querschnitt Überbau Süd vor Achse 30 M.1:50 Detail IV M.1:50 Schnitt E-E M. 1:50 interne Spannglieder nicht dargestellt interne Spannglieder nicht dargestellt 1. Spannanker sollen wegen des erforderlichen Platzbedarfs nach Möglichkeit an den Feld- und Stützquerträgern angeordnet werden! Schnitt Ankerstelle Endquerträger weitere Angaben siehe Detail I Blatt 02 Achse BAB Überbau Nord analog ausführen Schnitt G-G M. 1:50 E G 30 1.40 10 30 1.40 1.40 Der erforderliche Platzbedarf für die Spanneinrichtung ist beim Spannverfahren - Hersteller zu erfragen. 2. Die Breite (B) des Wartungsgangs ist auf den erforderlichen Platzbedarf der Spanneinrichtung abzustimmen! Die Dilatation des Fahrbahnübergangs ist zusätzlich zu beachten! 1.40 Achse Spannglied Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 E1 E1' Z7 Z7 E2 E3 V4 V4' V5 V5' V4' V4 V5' V5 E3 E2 Z6 Z5 Z4 E1' Z3 Z2 Z1 Achse Spannglied vorgebogenes Durchdringungsrohr Achse Spannglied FA FA E1 Gleitfolie bzw. Gleitfett Umlenkhüllrohr Achse Spannglied SA Hüllrohr Außenhüllrohr Ankerhaube Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: Z12 Z11 Z10 Z9 Z8 Z8 Z9 Z10 Z11 Z12 Datum Zeichen Gez. Geprüft Bearb.: Gez.: Gepr.: Datum Geändert G a E b c d Straßenbauverwaltung: Schnitt F-F M. 1:50 interne Spannglieder nicht dargestellt Überbau Nord analog ausführen Achse BAB Querschnitt Überbau Süd zwischen Achse 30 und 40 M.1:50 2.00 F Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 1.00 1.00 Z7 Z7 Z6 Z5 Z4 Z3 Z2 Z1 Umlenkhüllrohr Gleitfolie bzw. Gleitfett Achse Spannglied E1 Dargestelltes Spannverfahren ( EXTERN): Legende E2 E3 V4 Z8 Z9 Z10 Z11 Z12 V5 V5 V4 E3 E2 E1 Z12 Z11 Z10 Z9 Z8 vorgebogenes Durchdringungsrohr Entwässerung F SA FA E 1 bis 3 V 4 und 5 Z1 - Z12 Spannanker Festanker externe Spannglieder externe Vorsorgespannglieder interne Spannglieder Spannstahlgüte St 1570/1770 Spannstahlquerschnitt 21.6 cm zul. Spannkraft 2754kN < 3000kN Mindestumlenkradius R= 6.0 m zul. Achsabstand 47.0 cm zul. Randabstand 22.5 cm Wendeldurchmesser 41.0 cm Größe der Ankerplatten Ø 40.5 cm Angaben zur Spannpresse Presse Mindestrandabstand der Spannpresse Spannnischenlänge Streckenbezeichnung : A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : A 001 Gemarkung : C-Stadt Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 04 Projekt - Nr.: Datum Bauwerk/Baumaßnahme : Neubau einer Talbrücke im Zuge der Bundesautobahn 001 Bearb.: Gez.: Gepr.: ASB-Nr: Plandarstellung : Vorspannung, Detail IV Aufgestellt : Geprüft : Gesehen : Genehmigt : P = 300 21.0 cm 140.0 cm H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Zeichen 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : 1:250, 1:50 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING Teil 6 Musterbeispiele Abschnitt 3 Talbrücke 2 ) Instandsetzung mit Verstärkung Stand: 2016/12 1 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung Straßenbauverwaltung: Straßenklasse und Nr.: B 001 Streckenbezeichnung: A-Stadt - B-Stadt Baumaßnahme/Bauwerk: Musterbeispiel Talbrücke Bauwerks-Nr. (ASB-ING): Instandsetzung mit Verstärkung 1234 567 Träger der Baumaßnahme: Bundesrepublik Deutschland Bauwerksentwurf - Erläuterungsbericht - Aufgestellt: Geprüft: Gesehen: Genehmigt: Stand: 2016/12 2 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung Inhalt Seite 1 Allgemeines 1.1 1.2 1.3 Notwendigkeit der Maßnahme ...................4 Lastannahmen ............................................4 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung ....................................5 2 Bestand 2.1 2.2 2.3 Technische Beschreibung ..........................5 Baujahr, Brückenklasse und Baukosten ....6 Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten mit Angabe der Kostenund des Jahres der Durchführung............................6 Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage) ...........6 2.4 4 5 3 Beschreibung 6 3.1 3.2 Schadensbild, -ursache und -bewertung....6 Nachrechnung ............................................6 4 Instandsetzungs- und / oder Ertüchtigungsmaßnahmen 7 4.1 4.2 4.3 Varianten ....................................................7 Bewertung der Varianten............................7 Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme .................................................7 5 Baudurchführung, Bauzeit 5.1 5.2 5.3 5.4 Bauablauf, Bauzeit .....................................9 Schutzmaßnahmen, Abbruch ...................10 Zugänglichkeit ..........................................10 Verkehrsführung .......................................11 6 Kosten 11 7 Baurechtsverfahren, Beteiligte 11 9 Stand: 2016/12 3 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung 1 Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme Bei einer im Jahre ………. durchgeführten statischen Nachrechnung des Überbaues nach der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)“ wurden statische Defizite festgestellt, die eine Ertüchtigung des Überbaues erforderlich machen. Die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen umfassen - die Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit der Hauptträger die Reduzierung der Schwingbreite der Spannglied-Koppelanker der Längsvorspannung die Einhaltung des Dekompressionsnachweises für die Hauptträger die Gewährleistung einer normgemäßen Rissbreitenbegrenzung für die Hauptträger die Erhöhung der Biegetragfähigkeit des Endquerträgers in Achse 80 Der allgemeine Zustand des Bauwerks entspricht aufgrund der letzten Hauptprüfung nach DIN 1076 vom …… der Zustandsnote 2,7. Zusätzlich ist zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Erneuerung der Abdichtung und des Deckenaufbaues sowie der Kappen, Geländer und Schutzeinrichtungen erforderlich. Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung wurden 4 Varianten untersucht, die unter Ziffer 4.1 beschrieben sind. Die durchgeführte Untersuchung der Wirtschaftlichkeit nach der RI-WI-BRÜ für die Variante 4 (ErsatzNeubau) und die Variante 3 (Vorzugsvariante Instandsetzung und Verstärkung) hatte folgendes Ergebnis: Variante 4 (Ersatz-Neubau) Für diese Variante wurden Baukosten in Höhe von ……………… Mio. € brutto errechnet. Hinzu kommen noch ……………… Mio. € brutto für Abbrucharbeiten, Baubehelfe, Betriebserschwernisse, Verkehrsführungen im Bauzustand und ein 10%-iger Zuschlag für Verwaltungskosten. Die nicht monetären Auswirkungen spiegeln sich bei dieser Variante vor allem in der Verkehrsführung im Bauzustand wider. Die Umfahrung während der Bauausführung wäre für einen Ersatzneubau aufwendig, von langer Dauer und kostenintensiv. Variante 3 (Instandsetzung und Verstärkung) Die Baukosten für die Variante 3 belaufen sich auf ……………… Mio. € brutto. Hinzu kommen noch ……………… Mio. € für Abbrucharbeiten, Baubehelfe, Betriebserschwernisse, Verkehrsführungen im Bauzustand sowie ein 10%iger Zuschlag für Verwaltungskosten. Die nicht monetären Auswirkungen spiegeln sich auch bei dieser Variante vor allem in der Verkehrsführung im Bauzustand wider. Ein Großteil der Instandsetzungs- und Verstärkungsarbeiten kann jedoch im Gegensatz zur Variante 4 „Ersatz-Neubau“ unter halbseitiger Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der überführten Straße durchgeführt werden. Zusammenfassung/Empfehlung Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der RI-WI-BRÜ ergibt sich, dass eine Instandsetzung und Verstärkung des Brückenbauwerkes in verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht günstiger ist als ein Ersatzneubau. Die Variante 3 (Instandsetzung und Verstärkung) wird somit als Ausführungsvariante gewählt. 1.2 Lastannahmen Nach Durchführung der Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen kann das Bauwerk die Verkehrslasten des Lastmodell LM 1 nach DIN EN 1991-2 und die Militärlastenklasse MLC 50/50-100 nach STANAG aufnehmen. Die Anpralllasten auf die Fahrzeugrückhaltesysteme nach Klasse C gemäß DIN EN 1991-2 können ebenfalls vom Überbau des Bauwerkes aufgenommen werden. Stand: 2016/12 4 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung 1.3 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung Die Talbrücke überführt zwischen A-Stadt und B-Stadt bei C-Stadt die B 001 über einen Bach, eine Ortsstraße und einen Wirtschaftsweg. Die B 001 stellt im Bereich zwischen A-Stadt und B-Stadt eine wichtige Verkehrsverbindung mit einem relativ hohen Verkehrsaufkommen dar. Gemäß der Bedeutung der Strecke sollen die Verstärkungsmaßnahmen weitgehend unter Verkehr durchgeführt werden. 2 Bestand 2.1 Technische Beschreibung Bauart: .................................... 2-stegiger Plattenbalken mit interner beschränkter Längs- und Quervorspannung gemäß DIN 4227. Einzelstützweiten: .................. 23,50m - 6 x 27,60 m - 23,50 m Gesamtlänge: ........................ 212,60 m Breite zwischen den Geländern: ............................. 14,00 m Brückenfläche: ....................... ca. 2.976 m² Grundriss-Krümmung: ............ R = 500 m Überbau: ................................. Die Stege des 2-stegigen Plattenbalkenquerschnittes sind lediglich in den Endauflagerachsen mit Querträgern verbunden, die als Verstärkung der Fahrbahnplatte mit geringer Konstruktionshöhe ausgebildet wurden. Für die interne Längsvorspannung wurden BBRVSpannglieder SUSPA IV aus 32 Drähten Ø 7 mm der Güte St 150/170 verwendet. Die Quervorspannung besteht aus DYWIDAG-Spanngliedern Ø 32 mm mit Spannstahl der Güte St 80/105. Der Überbau wurde abschnittsweise auf einem bodengestützten Traggerüst hergestellt. Ein Bauabschnitt erstreckte sich dabei über ein Überbaufeld bis zur nächsten Koppelfuge, die jeweils etwa bei 23 % der Spannweite angeordnet ist. Lagerung: ................................ Der Längsfestpunkt der Lagerung wurde am Widerlager Süd in Achse 0 mit einem allseits festen und einem längs festen Lager ausgebildet. In den übrigen Achsen ist der Überbau längs verschieblich und querfest auf jeweils zwei Elastomerlagern aufgelagert. Übergangskonstruktionen: ...... Am Widerlager Süd (Festpunkt Achse 0) ist ein Fahrbahnabschluss nach RiZ Abs 3 vorhanden. Am Widerlager Nord (Achse 80) wurde eine 4-profilige Übergangskonstruktion der Fa. Maurer eingebaut. Abdichtung, Belag: .................. 1,0 cm Asphaltmastix auf Glasvlies 3,5 cm Gußasphalt als Schutzschicht 3,5 cm Gußasphalt als Deckschicht Entwässerung: ........................ Der Überbau liegt in einer Wannenlage und wird über 13 Brückenabläufe entwässert, die das Wasser über Querleitungen an eine innen am Hauptträgersteg verlaufende Längsleitung abgeben. Die Längsleitung führt das Wasser etwa in Brückenmitte zu zwei Fallleitungen, von wo aus es über Revisionsschächte in den Vorfluter eingeleitet wird. Stand: 2016/12 5 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung Absturzsicherung: ................... Auf den Kappen sind 90 cm hohe Holmgeländer und als Schutzeinrichtung einfache Distanzschutzplanken angeordnet. Sonstige Ausstattung: ............. In beiden Kappen sind jeweils zwei Leerrohre mit einem Durchmesser von 50 mm eingebaut. 2.2 Baujahr, Brückenklasse und Baukosten Die Brücke wurde im Jahre 1971 erstellt und war für die zivilen Verkehrslasten mit Brückenklasse 60 gemäß DIN 1072 und nach STANAG der Militärlastenklasse gemäß MLC 50/50-100 bemessen worden. Die Baukosten für das Bestandsbauwerk betrugen gemäß Bauwerksbuch ca. 2.800.000 DM brutto. 2.3 Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten mit Angabe der Kosten und des Jahres der Durchführung Bisher wurden folgende Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt: - Austausch aller Brückenlager im Jahr 1989 Ausbessern schadhafter Betonflächen der Kappen im Jahr 2002 Entrosten, Beschichten und Abdecken von freiliegender Betonstahlbewehrung im Jahr 2006 Verpressen der Spanngliedkoppelfugen der Längsvorspannung im Jahr 2012 Erneuerung des Fahrbahnüberganges in Achse 80 im Jahr 2012 Die Gesamtkosten für die o. g. Erhaltungsmaßnahmen betrugen ca. ……………… € brutto. 2.4 Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage) Bei der Talbrücke liegen keine Besonderheiten vor. 3 Beschreibung 3.1 Schadensbild, -ursache und -bewertung Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Überbaues sind Abdichtung, Fahrbahnbelagsaufbau und Brückenkappen einschl. der Geländer und Schutzeinrichtungen zu erneuern. Zur Gewährleistung der heutigen Sicherheitsanforderungen und gemäß ARS Nr. 28/2010 (Einführung der RPS 2009) sind hierbei auf den Kappen Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2 und des Wirkungsbereiches W4 mit Anprallklasse C zu errichten. Zusätzlich sind aus statischen Gründen die unter 4.3 beschriebenen Ertüchtigungsmaßnahmen auszuführen. 3.2 Nachrechnung Bei einer statischen Nachrechnung nach der Nachrechnungsrichtlinie wurden beim Überbau statische Defizite festgestellt, die Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich machen (siehe auch Nr. 1.1). Die Einzelergebnisse sind der Brückennachrechnung des Ingenieurbüros ………………. aus dem Jahre …………. zu entnehmen. Im Rahmen einer im Anschluss an die Brückennachrechnung erstellten Machbarkeitsstudie zur erforderlichen Ertüchtigung des Überbaus wurde als insgesamt günstigste Verstärkungsmaßnahme für die Hauptträger eine umgelenkt geführte externe Vorspannung, die beidseitig der Hauptträger angeordnet wird, empfohlen. Die Verstärkung des Endquerträgers in Achse 80 erfolgt mit einer bewehrten Spritzbetonschale. Nach Durchführung der Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen kann das Bauwerk hinsichtlich Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit in die Nachweisklasse B der Nachrechnungsrichtlinie eingestuft werden, wobei die Regelungen der Stufe 2 angewendet wurden. Stand: 2016/12 6 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung 4 Instandsetzungs- und / oder Ertüchtigungsmaßnahmen 4.1 Varianten Im Vorfeld der Entwurfsbearbeitung wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden die folgenden Varianten untersucht und bewertet. Variante 1: Verstärkung mit einer zentrischen externen Vorspannung Diese Variante hat ergeben, dass eine alleinige zentrische externe Zusatzvorspannung eine Reduktion der Schwingbreite in den Koppelfugen auf ein zulässiges Maß bewirkt, jedoch die Querkrafttragfähigkeit nicht in dem Maße erhöht wird, wie es erforderlich wäre. Somit scheidet diese Verstärkungsmöglichkeit aus. Variante 2: Verstärkung der Koppelfugen mit einer zentrischen externen Vorspannung, Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit mit vorgespannten Schubnadeln Bei dieser Variante ergibt sich im Hinblick auf die Verringerung der Schwingbreite in den Koppelankern eine statisch und wirtschaftlich günstige Lösung. Die Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit durch vorgespannte Schubnadeln ist jedoch unwirtschaftlich und erfordert darüber hinaus einen umfangreichen zerstörenden Eingriff in die Bausubstanz. Variante 3: Verstärkung mit einer umgelenkten externen Vorspannung Diese Verstärkung weist sowohl für die Reduzierung der Schwingbreite in den Koppelankern als auch die Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit der Hauptträger einen hohen statischen Wirkungsgrad auf und stellt somit auch eine wirtschaftliche Lösung dar. Darüber hinaus ist bei dieser Verstärkungs-Lösung der zerstörende Eingriff in die vorhandene Bausubstanz deutlich geringer als bei der Variante 2. Variante 4: Ersatzneubau Bei dieser Variante ist ein Ersatzneubau für die gesamte Brücke (Überbau und Unterbauten) mit den gleichen Abmessungen und an gleicher Stelle wie das Bestandsbauwerk vorgesehen. 4.2 Bewertung der Varianten Da die übrigen erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen (Belags-, Kappen-, Geländererneuerungen) sowie die Verstärkung der Endquerträger in Achse 80 bei allen drei Verstärkungsvarianten gleich sind und sich auch die Verkehrsführung im Bauzustand nicht unterscheidet, ergab die vergleichende Bewertung der Varianten, dass die Variante 3 in wirtschaftlicher, technischer und statischer Hinsicht die günstigste Variante darstellt und somit als Vorzugsvariante gewählt wurde. 4.3 Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme Vorgesehen ist nur die Instandsetzung und Ertüchtigung des Überbaues, während für die Unterbauten keine diesbezüglichen Maßnahmen erforderlich sind. 4.3.1 Tragkonstruktion Zur Behebung der statischen Defizite bei den Überbauhauptträgern wird gemäß der Vorzugsvariante eine umgelenkte externe Längsvorspannung der Hauptträger vorgesehen. Hierbei werden je Steg zwei externe Spannglieder mit Spannstahl der Güte St 1570/1770 angeordnet und über beidseitig der Stege angeordnete Betonkonsolen in den Stützenachsen sowie zwei Stahlquerträger in den Feldbereichen umgelenkt. Die Feldumlenkungen werden jeweils 8,00 m von den Stützenachsen entfernt unter den Hauptträgerstegen angeordnet, sodass die Lasteinleitung der Umlenkkräfte jeweils an der Unterkante Steg erfolgt. Die Einleitung der Längskräfte der externen Vorspannkräfte in die Hauptträgerstege erfolgt in den Endfeldern des Überbaues über beidseitig der Stege angeordnete Verankerungskonsolen aus Beton, die etwa 2,40 m vor den Endauflagerachsen angeordnet werden. Die Betonkonsolen in den Stützbereichen und an den Endverankerungen der externen Spannglieder werden über kurze Querspannglieder mit den Hauptträgerstegen verbunden, wobei Einstab-Spannglieder mit der Spannstahlgüte St 950/1050 zur Ausführung kommen. Stand: 2016/12 7 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung Besonderes Augenmerk ist der Anschlussflächenvorbereitung zwischen den Betonkonsolen und den Hauptträgerstegen zu widmen. Die Anschlussfugen sind hierbei generell nach ZTV-ING 3-7 vorzubereiten. Die rechnerische Annahme der Rauigkeit der Anschlussfuge muss mit der Ausführung vor Ort übereinstimmen. Die Erhöhung der Biegezugtragfähigkeit des Endquerträgers in Achse 80 erfolgt durch den Einbau einer 10 cm dicken bewehrten Spritzbetonschale, die mittels Verdübelung mit dem Querträger schubfest verbunden wird. Die Anschlussfläche zwischen der Spritzbetonschale und dem Altbeton des Querträgers muss hierbei ebenfalls gemäß ZTV-ING 3-7 erfolgen. 4.3.2 Entwässerung Da für die externe Vorspannung beidseitig der Hauptträgerstege die beschriebenen Umlenk- und Verankerungskonsolen angeordnet werden, muss die bisherige Längsleitung der Überbauentwässerung nach Durchführung der Verstärkungsmaßnahmen neu geführt werden. Da eine Führung der Längsleitung an den Steginnenseiten wegen der neuen Bauteile geometrisch nicht möglich ist, werden die neuen Längsleitungen an den Stegaußenseiten angeordnet. Lage und Anzahl der Brückenabläufe wurde beibehalten. Die Brückenabläufe selbst werden ebenfalls erneuert. Bei der Anordnung der vertikalen Fallleitungen zwischen Brückenablauf und Längsleitung direkt unter den Abläufen ergäbe sich eine geometrische Kollision mit den an den Außenseiten der Stege angeordneten Umlenk- und Verankerungskonsolen. Deshalb müssen die senkrechten Leitungen zwischen den Abläufen und der Längsleitung mit 90°-Krümmungen nach außen verschoben werden, damit die Längsleitung an den neuen Bauteilen vorbeigeführt werden kann. Die neuen Längsleitungen werden analog RiZ Was 13 am Überbau befestigt und münden in Achse 30 und 50 in Fallleitungen, die senkrecht an den Pfeilern nach unten geführt werden und das Wasser über Revisionsschächte an den bestehenden Vorfluter abgeben. Die alten Querleitungen werden zur Reduzierung des baulichen Eingriffs in den vorhandenen Überbau weitgehend nicht ausgebaut, sondern mit Beton verfüllt. Am Auslauf der Querleitungen erfolgt ein teilweiser Betonabbruch mittels Hochdruckwasserstrahlen mit anschließender Betoninstandsetzung, um die alten Leitungsstücke in den Endbereichen ausbauen zu können. Ein zusätzlicher Betonabbruch im Bereich der vorhandenen Abläufe mittels Hochdruckwasserstrahlen ist erforderlich, um die alten Abläufe ausbauen und die neuen Brückenabläufe einbauen zu können. 4.3.3 Abdichtung, Belag, Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen, Korrosionsschutz Zusätzlich zu den statisch erforderlichen Verstärkungsmaßnahmen an den Hauptträgern und dem Endquerträger in Ache 80 werden die Überbauabdichtung und der Fahrbahnbelag sowie die Kappen, Geländer und Schutzeinrichtungen erneuert. Zum Anschluss der neuen Kappen an die Kragarme des Überbaues zur Aufnahme der Lasten aus der Schutzeinrichtung ist eine eingebohrte Anschlussbewehrung nach statisch-konstruktiven Erfordernissen unter Verwendung eines zugelassenen Verfahrens vorgesehen. Geländer, Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke sowie Schutzeinrichtungen erhalten folgende Beschichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A.4.3.2: Bauteil BauteilNr. Beschichtungssystem Nr. Geländer Gusseiserne Abflussrohre (außen) Gusseiserne Abflussrohre (innen) Schutzeinrichtungen 3.1 c) 3.3.3 3.3.3 3.5 1 1 4 Aufbau µm Blatt Stoff-Nr. Feuerverzinkung ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, blau (DB 510) Spritzverzinkung (2 x) ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, grau (DB 704) DB EP-Kombi, schwarzrot ≈ RAL 3007 80 80 40 80 80 120 87 87 687.12 687.50 87 87 81 687.12 687.74 681.12 Feuerverzinkung Stand: 2016/12 8 Oberflächenvorbereitung SweepStrahlen Sa 3 Sa 2½ Be RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung Das Beschichtungssystem für die Stahlkonsolen der Spannglied-Umlenkung ist auf dem Plan 02 dargestellt. Die Applikation sämtlicher Beschichtungsstoffe erfolgt mittels Airless-Spritzen. 5 Baudurchführung, Bauzeit 5.1 Bauablauf, Bauzeit Der Bauablauf für die Verstärkung des Brückenbauwerkes gliedert sich in die folgenden Bauphasen: 1.) Einhausung des unterführten Baches und der unterführten Ortsstraße zwischen Achse 0 und 10 sowie Vollsperrung des unterführten Wirtschaftsweges neben dem Bach für die gesamte Bauzeit. 2.) Sperrung der Richtungsfahrbahn Ost der B 001 und halbseitige Verkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn West der B 001 mit Ampelregelung. 3.) Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich Ost (Kappenschalgerüst). 4.) Ausbau der bestehenden Brückenabläufe, Entwässerungslängsleitungen und -fallleitungen sowie Verfüllen der Querleitungen mit Beton. 5.) Ausbau der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages Seite Ost. 6.) Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite Ost. 7.) Abbrechen der Gesimskappen Seite Ost. 8.) Abtrag der vorhandenen Abdichtung Seite Ost. 9.) Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen Seite Ost. 10.) Einbau der neuen Abläufe 11.) Einbau der neuen Abdichtung Seite Ost. 12.) Einbau der neuen Längsleitungen und Fallleitungen Seite Ost. 13.) Herstellen der neuen Gesimskappen einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite Ost. 14.) Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht Seite Ost. 15.) Sperrung der Richtungsfahrbahn West der B 001 und halbseitige Verkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn Ost der B 001 mit Ampelregelung. 16.) Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich West (Kappenschalgerüst). 17.) Ausbau der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages Seite West. 18.) Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite West. 19.) Abbrechen der Gesimskappen Seite West. 20.) Abtrag der Abdichtung Seite West. 21.) Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen Seite West. 22.) Einbau der neuen Abdichtung Seite West. 23.) Herstellen der neuen Gesimskappe einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite West. 24.) Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht Seite West. 25.) Verkehrsfreigabe (2-spurig) auf der B 001. 26.) Gewährleistung der Zugänglichkeit zur Baustelle in allen Brückenfeldern für Baufahrzeuge (Autokräne, Betonmischfahrzeuge, Betonpumpen usw.) durch die Errichtung einer bauzeitigen Behelfsbrücke über den Bach. Stand: 2016/12 9 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung 27.) Montage der Stahlkonstruktion für die Feldumlenkungen. 28.) Aufstellen von bodengestützten Gerüsten mit Arbeitsbühnen unter den Umlenk- und Verankerungskonsolen sowie unter den Stahlquerträgern der Feldumlenkungen. 29.) Aufsuchen und Anzeichnen der vorhandenen Betonstahl- und Spannstahlbewehrungen in den von der Überbauertüchtigung betroffenen Bereichen. 30.) Herstellen der Kernbohrungen durch die Überbaustege zur Quervorspannung der Umlenk- und Verankerungskonsolen. 31.) Einschalen und Bewehren der ersten 16 (4 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 0 – 30. 32.) Vollsperrung der B 001 für 12 Tage zum Betonieren der ersten 16 (4 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 0 – 30. Die Betonage muss 4 Tage vor der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet sein. 33.) Verkehrsfreigabe auf der B 001. Entfernen der Schalungen und Wiederverwendung für die letzten 20 (5 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 40 – 80. 34.) Vorspannen der Querspannglieder Achse 0 – 30 und Restarbeiten (Betonieren der Spannnischen etc.). 35.) Einschalen und Bewehren der letzten 20 (5 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 40 – 80. 36.) Vollsperrung der B 001 für 16 Tage zum Betonieren der letzten 20 (5 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 40 – 80. Die Betonage muss 4 Tage vor der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet sein. 37.) Verkehrsfreigabe auf der B 001. 38.) Ausbau der Schalungen. 39.) Vorspannen der Querspannglieder Achse 40 – 80 und Restarbeiten (Betonieren der Spannnischen etc). 40.) Einbau der Umlenkhalbschalen, Einfädeln und Vorspannen der externen Spannglieder. 41.) Abbau der Gerüste, Rückbau der Einhausungen und der Behelfsbrücke. 42.) Renaturierung der Flächen unter der Brücke. Der Baubeginn sowie die Zwischentermine sind so zu wählen, dass die witterungsabhängigen Arbeiten in Bezug auf die Jahreszeiten ohne Behinderungen durchgeführt werden können. Für die Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen am Überbau ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 18 Monaten, ohne weitere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung, zu rechnen. Sonstige den Bauablauf und die Bauzeit betreffende Umstände sind nicht zu erwarten. 5.2 Schutzmaßnahmen, Abbruch Zum Schutz des unterführten Baches ist während der gesamten Bauzeit eine entsprechende Einhausung vorgesehen. Weitere Schutzmaßnahmen sind hinsichtlich der durchzuführenden Betonabbruchmaßnahmen mittels Hochdruckwasserstrahlen vorzusehen. Alle Abbruchmaterialien sind aufzufangen, geeignet zu lagern und zeitnah abzutransportieren. Abbruchmaterialien oder durch das Hochdruckwasserstrahlen belastetes Wasser dürfen nicht in das Gelände versickern oder in den unterführten Bach gelangen. Die Arbeiten zur Herstellung der neuen Abdichtung sollten so terminiert werden, dass sie nicht in kältere Jahreszeiten fallen. 5.3 Zugänglichkeit Die Baustelle ist von der überführten B 001 sowie von der unterführten Ortsstraße und dem unterführten Wirtschaftsweg aus erreichbar. Stand: 2016/12 10 RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke 2) Instandsetzung mit Verstärkung Der unterführte Wirtschaftsweg kann während der gesamten Bauzeit für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt werden. Sofern bodengestützte Gerüste verwendet werden, sind die bauzeitlichen Gründungen hierfür außerhalb der unterführten Ortsstraße und des unterführten Baches anzuordnen. Für die Verstärkungsmaßnahmen sind Arbeits- und Schutzgerüste bzw. sonstige Schutzeinrichtungen vorzusehen, die den Umweltauflagen gerecht werden. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Schutzvorkehrungen für die Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen des Endquerträgers in Achse 80 mit Spritzbeton sowie alle Arbeiten zum Betonabtrag mittels Hochdruckwasserstrahlen. 5.4 Verkehrsführung Die Zugänglichkeit zur Baustelle für Baufahrzeuge (Autokräne, Betonmischfahrzeuge, Betonpumpen etc.) ist in allen Brückenfeldern durch die Erstellung einer bauzeitigen Behelfsbrücke über dem unterführten Bach zu gewährleisten. Neben der generell wechselseitig erforderlichen halbseitigen Verkehrsführung mit einer Ampelregelung ist für das Betonieren der Verankerungs- und Umlenkkonsolen eine Vollsperrung der überführten B 001 von insgesamt etwa 28 Tagen erforderlich. Für den Zeitraum der Vollsperrungen steht eine Umleitungsstrecke über die Kreisstraße 001 zwischen D-Stadt und E-Stadt zur Verfügung. 6 Kosten Gemäß der durchgeführten Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für die Instandsetzung und Ertüchtigung des Überbaues auf ………………. Mio. € (brutto). Die Baukosten je m² Brückenfläche ergeben sich somit zu ca. …………….€/m² (brutto). Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. 7 Baurechtsverfahren, Beteiligte Da mit der geplanten Maßnahme nicht die Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) ausgelöst wird, keine Belange von Dritten betroffen sind und eine Fremdinanspruchnahme von Grundstücken nicht erforderlich ist, konnte auf die Durchführung eines Baurechtsverfahrens verzichtet werden. Stand: 2016/12 11 0m 0m 5m Längsschnitt Strang 1 M.1:200 10 0 20 23.714 27.857 27.857 M 1:200 M 1:25 Länge: 212,22m 30 40 50 27.857 60 27.857 70 27.857 80 23.714 27.857 2.723 8.075 8.07 8.07 8.075 8.075 2.00 11.90° 11.90° 8.075 11.90° 11.899° 11.895° 11.893° 398 6.70° 2.00 11.897° 8.07 8.075 5 6.50° 8.07 8.075 8.075 5 11.874° 5 11.883° 8.075 8.075 11.89° 8.075 5 11.887° 11.893° 11.889° 1.68 256.897 256.763 256.756 11.879° 256.85 259.348 258.702 258.06 257.546 257.158 2.40 95 365 Höhen auf Gradiente bezogen 2.73 95 2.40 40m 20m Hinweise zu den Stahlbeton-Konsolen für die externe Längsvorspannung 5 1.34 Die Kernbohrungen in den Längsstegen zur Vorspannung und Verankerung der StahlbetonKonsolen sind so auszuführen, dass keine vorhandene Betonstahl-Bewehrung und keine vorhandene Spannstahl-Bewehrung in den Stegen beschädigt wird. Vom AN ist hierzu vor Ausführung der Kernbohrungen die genaue Lage der Betonstähle und der Längsvorspannung im Bereich der Stahlbeton-Konsolen festzustellen und einzumessen. Längsschnitt Strang 2 M.1:200 10 0 20 23.649 Länge: 211,63m 30 27.779 27.779 40 50 27.779 60 27.779 70 27.779 80 3 2.40 95 2.72 8.05 8.05 8.052 8.05 8.052 2.00 8.052 359 11.937° 11.936° 11.934° 11.932° 11.926° 393 6.70° 2.00 11.929° 8.05 8.05 8.052 8.052 2 2 6.50° 8.05 8.05 2 2 11.903° 8.05 8.052 2 11.914° 2 2 11.918° 11.926° 2 11.922° 11.926° 1.72 7 256.897 256.763 256.756 11.909° 256.85 258.06 257.546 257.158 259.348 258.702 11.937° 2.73 95 2.40 Alle Bohrungen und Dübelanschlüsse am Überbau (Stege und Fahrbahnplatte) sind so auszuführen, dass keine vorhandene Betonstahl- und Spannstahl-Bewehrung beschädigt wird. 23.649 27.779 Höhen auf Gradiente bezogen Hinweise zu den Anschlüssen am Überbau 2 1.36 Baustoffangaben Bauteil: 10 20 23.351 27.421 27.421 40 50 27.421 60 27.421 70 27.421 7.948 7.94 7.948 7.948 8 7.94 2.00 9 1.42 7.94 Längsschnitt Strang 4 M.1:200 20 23.286 27.343 40 50 27.343 27.343 60 27.343 70 27.343 80 27.343 2.723 11.49 7.94 8 11.49 2 11.67 5 11.60 7.94 8 7.92 6 7.92 6 10.23 7 88 30 14 14 (m) Kleinste Lichte Höhe (m) (gon) Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) 2.00 Bunde sstraße Strang Strang 2.40 DIN 1072 Bkl. 60 50/50 - 100 (in Brückenachse) 23,50 - 6x27,60 - 23,50 (in Brückenachse) 212,60 (in Brückenachse) 211,60 ca. 8,00 100 14,00 ca. 2976 Stahlbeton Spannbeton DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1 Verkehrskategorie DIN EN 1991-2 2 große Entfernung C Einzelstützweiten ( Bogenmaß ) (m) Gesamtlänge zw. Endauflagern ( Bogenmaß ) (m) Lichte Weite zw. Widerlagern ( Bogenmaß ) (m) Kleinste Lichte Höhe (m) 001 Breite zw. Geländern (m) Brückenfläche (m²) (gon) 50/50 - 100 (in Brückenachse) 23,50 - 6x27,60 - 23,50 (in Brückenachse) 212,60 (in Brückenachse) 211,60 ca. 8,00 100 14,10 ca. 2998 4 Projekt-Nr.: 7 90° 50 50 50 2.00 6,50° 50 40 2.42 40 40 40 40 2.75 36 Längsspannglied 75 676 35 Zeichen Gez. Geprüft a b c d Streckenbezeichnung : A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : B 001 Gemarkung : C-Stadt Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 01 1 5 30 15 28 9 5 30 15 28 9 Längsspannglied 50 * Projekt - Nr.: Bauwerk/Baumaßnahme : 12 2.723 Datum Geändert Straßenbauverwaltung: 1 für Spannglied-Verankerung zwischen Achse 70 und 80 (dargestellt ist Strang 4) M.1:25 Querspannglied Datum Gez.: Gepr.: 71 Detail Stahlbeton-Konsole 48 35 Anschlussbewehrung für die neuen Kappen mittels eingebohrter Bewehrung nach statisch-konstruktiven Erfordernissen unter Verwendung eines zugelassenen Verfahrens herstellen. Vorhandene Querspannglieder berücksichtigen! siehe: Hinweis zu den Anschlüssen am Überbau Verbund Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen Längsspannglied 1.20 Kappe analog Kap 1 , Blatt1 Stahl Einwirkung Verkehrslast Kreuzungswinkel 3 Verbund Instandsetzung/Ertüchtigung 2 40 30 40 36 2.75 121 5 1.42 40 49 50 375 1.20 30 30 5 179 50 72 40 30 35 40 Stegunterkante 4 22 Querspannglied Längsspannglied 55 40 5 71 2.52 2.40 Strang R= 3800mm 14 14 71 4% 525 525 * 6,70° 75 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 88 55 35 72 2.40 1 Stegunterkante Querspannglied 30 Längsspannglied 2.72 3 Strang für Spannglied-Umlenkung in Achse 10 bis 70 (dargestellt ist Achse 10 Strang 4) M.1:25 HDPE-Rohr 280x15,9 Umlenkhalbschale 90.6 20 20 2 Leerrohre ø 50mm 77 23 * Lichte Weite zw. Widerlagern ( Bogenmaß ) Detail Stahlbeton-Konsole 40 Dicht 3 Dicht 9 375 332 332 28 28 32 * 35 Schutzeinrichtung 1.00 5 20 (m) Stahl Bearb.: 5 80 36 Gesamtlänge zw. Endauflagern ( Bogenmaß ) Spannbeton Entwurfsbearbeitung: Querspannglied 686 75 40 3,4% 36 Stegachse Abdichtung und Fahrbahnbelag nach ZTV-ING 7-1 und Dicht 3 32 8 40 5 Holmgeländer mit Drahtseil im Handlauf Gel 3 , Gel 9 , Gel 10 , Gel 11 Verankerung mit Fußplatte Gel 14 25 52 40 * 82 40 Gradiente (Brückenachse) 5 40 8 75 1.50 80 Stegachse Dicht 3 Dicht 9 3.50 50 80 36 1.30 50 874 Schutz20 20 einrichtung 36 2.72 3 2.40 B500B 40 3.00 1.20 82 5 874 10.28 11.49 2 Schnitt durch die Stahlbeton-Konsole für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 10 und 70 92 75 3.50 1.50 (m) Verkehrsart DIN EN 1992-2/NA 2.73 10.50 80 2.72 3 15.50 7.94 8 für Spannglied-Verankerung zwischen Achse 0 und 10 (dargestellt ist Strang 4) M.1:25 7.90 75 1.00 10.47 4 Detail Stahlbeton-Konsole Regelquerschnitt M.1:25 Einzelstützweiten ( Bogenmaß ) Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme DIN EN 1991-2 Militärlastenklasse STANAG 2.72 3 7.92 6 50 2 Leerrohre Anschlussbewehrung für die ø 50mm neuen Kappen mittels 35 eingebohrter Bewehrung nach statisch-konstruktiven Erfordernissen unter Verwendung Querspannglied eines zugelassenen Verfahrens herstellen. Vorhandene Querspannglieder berücksichtigen! siehe: Hinweis zu den Anschlüssen am Überbau 8.05 2 8.00 7.94 8 14.10 1.30 8.05 2 8.00 7.92 6 3.00 25 10.51 7 11.52 5 4 2.73 333 12.12° 12.119° 7.926 10.23 4 22 Kappe analog Kap 1 , Blatt1 11.52 5 80 23.50 8.07 5 8.05 2 8.00 7.92 47 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 7.926 7.948 8.07 5 8.05 2 8.00 6 Ansicht der Stahlbeton-Konsole für Spannglied-Verankerung zwischen den Achsen 0 und 10 Holmgeländer mit Drahtseil im Handlauf Gel 3 , Gel 9 , Gel 10 , Gel 11 Verankerung mit Fußplatte Gel 14 11.492 11.67 11.60 5 7.92 6 2.40 4 7.92 2 2.00 Strang 6 7.92 6 7.926 7.948 11.70 8 375 2.40 11.49 7.926 11.492 7.926 11.52 5 8.052 8.00 8.07 5 r < 0,3 Stahlbeton Bauart: 27.60 8.07 5 4 8 7.92 2 10.27 2.73 6 8 7.94 7.94 3 Strang 5 11.52 3 001 7.94 8 7.94 8.052 8.00 11.70 8 B500B Bestand Bauwerksdaten 70 375 15.50 8 11.67 11.60 8.075 121 2.73 11.52 1.68 straße Bundes 10.46 5 8.075 5 7.948 7.94 11.52 7.948 8 7.94 27.60 8 R=500.00m 8 5 11.70 60 Einhausung r < 0,3 Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1 max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1 Kreuzungswinkel 5 8.05 8.00 Achse Bundesstraße 001 (Brückenachse) 27.60 8.052 8.00 8.05 8.00 11.67 11.60 7.92 7.925 B500B längs / quer Militärlastenklasse STANAG 50 8.075 2 5 7.92 7.925 7.925 5 1.44 Spannstahl St 1570/1770 Einwirkung Verkehrslast 7 Betonstahl St 950/1050 Bauart: 8 5 11.67 11.60 8.05 8.00 8.05 8.00 2 8.05 8.00 Achse Wirtschaftsweg Achse Ortsstraße 5 8.07 2 11.67 11.60 2 2 8.05 8.00 5 11.70 8.052 8.00 2 5 10.51 2.73 2.40 2.40 2 Strang 8.07 8.07 23.50 7 1 Strang 8 11.70 5 8 8.07 8.075 8 8.075 5 5 40 27.60 27.60 8.07 7.92 Bach Grundriss M.1:200 20 11.70 0 Maße in achse n Brücke 27.60 7.92 7.92 30 10 12.118° 12.116° 12.111° 365 6.70° 2.00 12.114° 7.92 7.925 5 5 6.50° 7.92 7.92 7.92 5 5 5 259.348 12.091° 7.92 5 12.101° 5 5 12.105° 5 12.108° 12.111° 12.117° 1.96 2 257.546 257.158 256.897 256.763 256.756 258.06 12.096° 256.85 XC4, XD1, XF2, WA XC4, XD3, XF4, WA Bauwerksdaten 2.40 95 258.702 12.12° Höhen auf Gradiente bezogen 2.73 95 2.40 C35/45 C25/30 Kappen, Gesims 23.286 Baustahl S355JR Vorspannung Länge: 208,31m 30 C35/45 Entwicklung der Betonfestigkeit r < 0,3 XC4, XD1, XF2, WA Expositionsklassen Feuchtigkeitsklasse 1.20 10 0 Instandsetzung/Ertüchtigung Beton Spannbeton-Konsolen Stahl-Querrahmen Spritzbeton Kappen Querspannglieder zur Konsolverankerung Externe Längsspannglieder 8 7.94 7.948 339 12.081° 12.082° 12.081° 7.948 12.082° 12.079° 12.077° 37 6.70° 2.00 7.948 8 8 6.50° 7.948 12.069° 7.948 12.072° 7.948 12.075° 7.948 12.077° 12.082° 1.92 St 150/170 St 80/105 längs / quer Bauteil: 259.348 12.061° 256.763 256.756 3 256.897 12.065° 256.85 258.06 257.546 257.158 2.40 95 258.702 12.082° 2.73 längs quer St III Baustoffangaben 23.351 2.723 95 2.40 Spannstahl 80 27.421 Höhen auf Gradiente bezogen Betonstahl B 35 Vorspannung Länge: 208,90m 30 Baustahl Beton Überbau Längsschnitt Strang 3 M.1:200 0 Bestand Talbrücke Bearb.: Verstärkung mit externer Vorspannung Gez.: und bewehrter Spritzbetonschale, Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.: ASB-Nr: Plandarstellung : Externe Vorspannung: Grundriss, Längschnitte, RQ Endverankerung und Umlenkkonsole Stützbereich Aufgestellt : Geprüft : Gesehen : Genehmigt : Anschlussfuge zwischen Altbeton und den neuen Stahlbeton-Konsolen Die Anschlussfuge ist nach ZTV-ING 3-7 vorzubereiten. Die rechnerische angesetzte Güte der Anschlussfuge nach ZTV-ING 3-7 ist für die Ausführung zugrunde zu legen. Stegunterkante H/B = 841 / 1500 (1.26m²) Datum Zeichen 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : 1:25, 1:200 0m 5m M 1:25 Regelquerschnitt M.1:25 Regelquerschnitt M.1:25 Ansicht der Stahlkonstruktion für Spannglied-Umlenkung im Feldbereich zwischen den Achsen 0 und 10 bzw. 70 und 80 Gurte Bl. 30 x 300, S355 Steg Bl. 16 x 540, S355 auf Achse HEB 600 bezogen 35 62 36 50 50 50 50 6 19 10 30 30 55 50 40 UK Steg in der Rückansicht 29 2.75° 45 70 40 6 t= 30mm S355 25 UK Steg 8 65 65 t= 20mm S355 40 58 65 Gurte Bl. 30 x 300 45 65 Montagestoß IH 2B 60 24 40 2.10 25 Stege Bl. 16 x 540 20 15 10 10 8 Anschlussfuge zwischen Altbeton und den neuen Spritzbeton Die Anschlussfuge ist nach ZTV-ING 3-7 vorzubereiten. Die rechnerische angesetzte Güte der Anschlussfuge nach ZTV-ING 3-7 ist für die Ausführung zugrunde zu legen. 25 126 8 65 65 1.80 25 t= 20mm S355 51 6.00° 25 Gurte Bl. 30 x 300 5 354 1 28 66 70 389 t= 30mm S355 6.00° 51 311 565 56 13 2.289 28 UK Steg in der Rückansicht Rohr ø 219,1 x 12,5 306 5 UK Steg 1.73 Längsspannglied 5 65 Rohr ø 219,1 x 12,5 UK Steg 9 25 1 963 Verdübelung 70 ca. Längsspannglied 814 49 3 1.73 Umlenkhalbschale R= 5000mm 3 Umlenkhalbschale R= 5000mm 60 65 3 59 15 6 für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 10 und 70 (dargestellt ist die Konsole im Feldbereich zwischen den Achsen 60 und 70, Strang 3) M.1:25 15 963 Detail Stahlkonstruktion 534 für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 10 und 70 (dargestellt ist die Konsole im Feldbereich Achse 60 - 70, Strang 4) M.1:25 1.40 50 Detail Stahlkonstruktion 66 25 2.00 50 1.60 2.00 50 1.35 50 ca. 50 5 85 70 565 5 05 31 245 32 60 UK Steg in der Rückansicht 32 50 50 50 Verdübelung 65 65 1.80 Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: 25 UK Steg in der Rückansicht Zeichen Gez. Geprüft Gez.: Gepr.: Datum Geändert a b c d Straßenbauverwaltung: Streckenbezeichnung : A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : B 001 Gemarkung : C-Stadt Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 02 Projekt - Nr.: Bauwerk/Baumaßnahme : Talbrücke Bearb.: Verstärkung mit externer Vorspannung Gez.: und bewehrter Spritzbetonschale, Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.: Datum ASB-Nr: Plandarstellung : Spritzbeton-Ertüchtigung und Umlenkkonsole Feldbereich Aufgestellt : Geprüft : Gesehen : Genehmigt : Montagestoß IH 2B 60 24 Stege Bl. 16 x 540 Datum Bearb.: Rohr ø 273,0 x 12,5 2.75° 40 8 2.10 2.00 Längsspannglied 4 56 58 198 80 Rohr ø 273,0 x 12,5 5 UK Steg 70 7.093 Spritzbeton-Verstärkung M.1:25 1.45 2.00 Längsspannglied für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 0 und 10 bzw 70 und 80 (dargestellt ist die Konsole im Feldbreich zwischen den Achsen 0 und 10, Strang 3) M.1:25 Umlenkhalbschale R= 3800mm 5 50 Detail-Längsschnitt 36 gemäß ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 - Stahlbauten, Anhang A, Tabelle A 4.3.2 Bauteil-Nr. 1.3.1, b.) Beschichtungssystem Nr. 1 Beschichtungssystem Sollschichtdicke Oberflächenvorber. Stoffe n. TL/TP-KOR. 1 GB EP - Zinkstaub 70 µm Sa 2 ½ 87 1. ZB EP 80 µm Sa 2 ½ 87 2. ZB EP 80 µm Sa 2 ½ 87 DB PUR 80 µm Sa 2 ½ 87 Detail Stahlkonstruktion 193 Umlenkhalbschale R= 3800mm 5 50 für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 0 und 10 bzw 70 und 80 (dargestellt ist die Konsole im Feldbereich zwischen den Achsen 0 und 10, Strang 4) M.1:25 55 2.00 Korrosionsschutz 2.60 Detail Stahlkonstruktion bewehrter Spritzbeton nach statisch-konstruktiven Erfordernissen 30 66 50 28 50 107 19 18 3 50 40 32 45 295 05 Bindebleche t= 10mm 5 37 1 50 502 50 A 1 50 bewehrter Spritzbeton nach statisch-konstruktiven Erfordernissen 50 50 7.093 7.08 1.29 82 ca. 25 auf Achse HEB 600 bezogen 1.49 15 50 387 25 15 HEB-600 S355 2x U160 66 50 Oberfläche HDW-gestrahlt 2.25 72 132 M20 Gewindestange Bl. 20x150x150 S355 60 50 50 2.25 7.08 62 36 9 3,4% 1.60 M20 Gewindestange bezogen auf HDW-gestrahlte Oberfläche Brückenachse 35 36 Bl. 15 x 1600 x 300, S355 Konstruktive Halterung im Bauzustand Verdübelung 10 50 Stegachse 65 45 bezogen auf HDW-gestrahlte Oberfläche 60 50 35 20 20 213 Bl. t= 15mm S355 Bl. 20x250x250 S355 10 50 1.29 50 106 19 40 20 20 Gurte Bl. 30 x 300, S355 Steg Bl. 16 x 540, S355 3 814 Oberfläche HDW-gestrahlt 25 Unterstopfmörtel 4x Ankerbolzen 30 50 Konstruktive Halterung im Bauzustand Rohr ø 219,1 x 12,5 typisierter Anschluss IH 2B 60 24 auf Achse HEB 600 bezogen 1.49 Stegachse 50 Bl. 20x150x150 S355 ca. 4.30 Montageunterstützung Gradiente (Brückenachse) 7.09 19 107 25 2 Leerrohre ø 50mm Montageunterstützung 3 82 25 71 5 62 72 35 Spritzbeton-Verstärkung M.1:25 65 40 40 65 132 20 20 3 36 15 Detail-Querschnitt Stegachse 1.35 71 20 20 Schnitt A-A M.1:25 Spritzbeton-Verstärkung M.1:25 80 289 t= 20mm S355 ø 222mm 60 245 35 36 5 A Detail-Grundriss 2.00 Schutzeinrichtung Strang 4 Strang 1 05 315 70 70 85 213 HEB-600 S355 Gurte Bl. 30 x 300, S355 Steg Bl. 16 x 540, S355 Verstärkung Achse 80 ca. Bleche t= 20mm S355 Gewindestange M20 2x U160 auf Achse HEB 600 bezogen 1.49 ca. 4.30 Montageunterstützung 20 20 t= 20mm S355 HEB-600 S355 HEB-600 S355 132 15 72 565 25 47 297 268 60 36 Bl. t= 20mm S355 Bl. 20 x 250 x 300 S355 5 3 20 20 213 (3x) 2U-260 S355 Bl. t= 15mm S355 Gewindestange M20 60 1.49 5 71 Bl. 20 x 250 x 300 S355 40 Rohr ø 219,1 x 12,5 25 5 36 3 62 72 71 Bl. 20x250x250 S355 36 Unterstopfmörtel 4x Ankerbolzen 15 35 20 20 typisierter Anschluss IH 2B 60 24 565 Rohr ø 273,0 x 12,5 45 132 20 20 3 3,4% A 467 15 36 Bl. 20x150x150 S355 4x Ankerbolzen ø 222mm 5 36 5 HEB-600 S355 Gurte Bl. 30 x 300, S355 Steg Bl. 16 x 540, S355 5 10 10 10 213 Konstruktive Halterung im Bauzustand t= 30mm S355 Unterstopfmörtel 40 30 47 2x U160 5 36 Strang 3 71 Konstruktive Halterung im Bauzustand 1.30 50 82 295 0 71 2 Leerrohre ø 50mm 85 t= 20mm S355 HEB-600 S355 20 20 65 45 Gewindestange M20 t= 20mm S355 ø 275mm 7 30 4 35 8 20 20 20 20 32 Bleche t= 20mm S355 1.30 40 32 40 32 8 Stegachse Schutzeinrichtung 36 Schutzeinrichtung 2 Leerrohre ø 50mm Gewindestange M20 3.95 32 8 5 Bl. 20 x 250 x 300 S355 (3x) 2U-260 S355 65 5 36 60 7 25 4 297 268 5 565 Bl. t= 20mm S355 Bl. 20x250x250 S355 Bl. t= 15mm S355 Bl. 20 x 250 x 300 S355 5 70 32 8 40 71 3,4% 36 Unterstopfmörtel 4x Ankerbolzen 40 Rohr ø 273,0 x 12,5 3.95 82 Strang 4 t= 30mm S355 ø 275mm 71 4x Ankerbolzen A Strang 3 Konstruktive Halterung im Bauzustand Strang 2 Strang 1 2 Leerrohre ø 50mm 1.30 50 Stegachse 5 Stegachse Schutzeinrichtung 5 36 40 20 20 36 1.30 25 82 Gradiente (Brückenachse) 5 25 40 82 1.30 50 3 1.30 5 3.95 3.35 7.90 Gradiente (Brückenachse) 3.95 3.35 32 8 1.30 50 35 1.30 25 3.35 7.90 Strang 2 3.35 Ansicht der Stahlkonstruktion für Spannglied-Umlenkung im Feldbereich zwischen den Achsen 10 und 70 H/B = 841 / 1350 (1.14m²) Zeichen 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : 1:25 0m 0m 5m 40m 20m M 1:200 M 1:25 Grundriss Entwässerung M.1:200 30 20 40 50 60 27.60 27.60 27.60 27.60 10 70 27.60 27.60 0 23.50 Maße in achse n Brücke Fallrohr alt DN 200 abbauen DN 150 alt abbauen 15.50 01 traße 0 10.50 10.00 Längsleitung DN 200 neu 8.00 Fallrohr alt DN 200 abbauen 18.50 8.00 DN 150 alt verfüllen 11.60 8.00 DN 150 alt abbauen 8.00 15.50 18.00 18.50 Fallrohr neu DN 200 Strang Bunde 18.50 sstraße 18.00 Längsleitung DN 200 neu Strang 2 001 Strang 18.00 1 3 4 Längsansicht mit Entwässerung M.1:200 10.00 10.50 14.00 18.00 DN 200 Fallleitung Einhausung Betonersatz aus PCC II im Bereich der verfüllten Querleitungen Betonverfüllung schwindarm Betonabbruch mittels Hochdruckwasserstrahlen zur Herausnahme von Randstücken der alten Querleitungen Verfüllung der alten Querleitungen mit Beton 20 20 4% 3,4% Tiefpunkt 2 Leerrohre ø 50mm > 1% * 20 Schutzeinrichtung 18.00 * > 1% DN 200 * Längsleitung parallel zur UK Kragarm führen Bach Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen M. 1:25 Abzubrechende Bauteile (Bestand) 2 Leerrohre ø 50mm Kappen mit Schutzeinrichtungen abbrechen Fahrbahnbelag einschließlich Abdichtung entfernen 20 20 4% 3,4% Befestigung seitlich am Stahlbeton-Steg als Festpunkt a≤ 6.00m analog Was 13 Bild 1 1.235 50 75 einrichtung 47 4 22 Rohraufhängung analog Was 13 Bild 1 DN 200 O.K. Gelände DN 200 Elastische Rohrverbindung aus Elastomer mit Spiralverstärkung Anschlussbewehrung für die neuen Kappen mittels 35 eingebohrter Bewehrung nach statisch-konstruktiven Erfordernissen unter Verwendung eines zugelassenen Verfahrens herstellen Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 Geprüft 3,4% Abdichtung und Fahrbahnbelag nach ZTV-ING 7-1 und Dicht 3 20 2,5% d 25 Holmgeländer mit Drahtseil im Handlauf Gel 3 , Gel 9 , Gel 10 , Gel 11 Verankerung mit Fußplatte Gel 14 75 Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 Stegachse 2 Leerrohre ø 50mm Schutz- Kappe analog Kap 1 , Blatt1 50 1.30 50 20 20 Revisionsschacht mit Ausgang Richtung Vorfluter Gez. b c 2.05 40 ≤ 2.00 Detailansicht in Achse 30 bzw. 50 M.1:25 1.30 25 32 8 Befestigung seitlich an Stahlbeton-Konsole analog Was 5 Fallleitung DN 200 Zeichen a Kappen und Belag (Neu) 2.05 Gradiente (Brückenachse) Holmgeländer mit Drahtseil im Handlauf Gel 3 , Gel 9 , Gel 10 , Gel 11 Verankerung mit Fußplatte Gel 14 Befestigung seitlich an Stahlbeton-Konsole wie lotrecht an UK Kragarm, siehe Querschnitt analog Was 5 Datum Geändert Elastische Rohrverbindung aus Elastomer mit Spiralverstärkung 32 8 5 Datum Gez.: Gepr.: 40 72 Projekt-Nr.: Bearb.: Stegachse 5 Entwurfsbearbeitung: 40 21 2 Leerrohre ø 50mm 1.00 29 Kappen mit Schutzeinrichtungen abbrechen 32 Rohraufhängung analog Was 13 Bild 1 Befestigung seitlich an Stahlbeton-Konsole analog Was 5 72 2 Leerrohre ø 50mm 5 8 7 Rohraufhängung analog Was 13 Bild 1 Betonabbruch mittels Hochdruckwasserstrahlen zur Herausnahme der alten und Einbau der neuen Abläufe * Schutzeinrichtung 2 Leerrohre ø 50mm 1.00 2,5% 1% > 1% Brückenablauf analog Was 1 , Kennmaß 300 x 500, aus Gusseisen, Klasse D 400 nach DIN EN 124/DIN 1229 Stegachse 3,4% Schutzeinrichtung DN 200 DN 200 Fallleitung 5 20 DN 200 18.00 Straßenbauverwaltung: Streckenbezeichnung : A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : B 001 Gemarkung : C-Stadt 20 20 4% Kappe analog Kap 1 , Blatt1 50 35 9 Tiefpunkt 36 Stegachse 36 18.50 Querschnitt im Bereich der Abläufe M.1:25 1.70 80 18.50 80 Dicht 3 Dicht 9 4 22 82 18.00 70 5 92 7 1.30 60 Tiefpunkt Querschnitt in Achse 30 bzw. 50 M.1:25 18.50 1% 1% Achse Ortsstraße DN 200 14.00 50 40 14.50 40 Stegachse 11.50 30 Stegachse Entwässerungsabläufe ca. Maße bezogen auf i.K. Gesimskappe 20 Gradiente (Brückenachse) 10 0 ca. 7.80 (in Achse 30) ca. 8.48 (in Achse 50) Strang 11.50 fe sabläu g n u r e f s Entwäs e bezogen au ß ca. Ma imskappe s i.K. Ge 29 80 23.50 11.60 Die alten Entwässerungsabläufe werden ausgebaut und durch neue an gleicher Stelle ersetzt 14.50 5 8.00 R=500.00m Achse Bundesstraße 001 (Brückenachse) 18.00 Fallrohr neu DN 200 14.00 14.00 s 3 Strang 4 Strang 8.00 DN 150 alt verfüllen 8.00 Bundes 11.60 Achse Wirtschaftsweg 1 g n a r t S 2 Strang 11.60 8.00 8.00 8.00 8.00 11.60 8.00 8.00 11.60 8.00 Dicht 3 Dicht 9 35 Anschlussbewehrung für die neuen Kappen mittels eingebohrter Bewehrung nach statisch-konstruktiven Erfordernissen unter Verwendung eines zugelassenen Verfahrens herstellen Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 03 Projekt - Nr.: Bauwerk/Baumaßnahme : Talbrücke Bearb.: Verstärkung mit externer Vorspannung Gez.: und bewehrter Spritzbetonschale, Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.: ASB-Nr: Plandarstellung : Zu erneuernde Bauteile Entwässerung, Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Geprüft : Gesehen : Genehmigt : Fallleitung DN 200 H/B = 841 / 1500 (1.26m²) Zeichen 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : Aufgestellt : Datum 1:25, 1:200 0m 10m M 1:50 Regelquerschnitt M.1:50 Verkehrsführung Urzustand 50 3.50 3.50 50 50 2.50 Randstreifen 1.75 Gradiente (Brückenachse) 1.75 West Ost Regelquerschnitt M.1:50 Verkehrsführung Instandsetzung Seite Ost 5.19 5.81 1.75 Gradiente (Brückenachse) 1.75 Ampelregelung Bauablauf (halbseitige Fahrbahnplatte Ost) West Ost 1) Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich Ost 2) Ausbau der bestehenden Brückenabläufe,EntwässerungsLängsleitungen und Fallleitungen sowie Verfüllen der Querleitungen mit Beton 3) Abfräsen der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages 4) Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers 5) Abbrechen der Gesimskappen 6) Abfräsen der Abdichtung 7) Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen 8) Ggf. Aufbringen der Kratzspachtelung 9) Einbau der neuen Abläufe, Längsleitungen und Fallleitungen 10) Herstellen der neuen Gesimskappen einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers 11) Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht Regelquerschnitt M.1:50 Verkehrsführung Instandsetzung Seite West 5.80 4.95 Gradiente (Brückenachse) 1.75 2.05 Bauablauf (halbseitige Fahrbahnplatte West) Ampelregelung West Ost 1) Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich West 2) Abfräsen der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages 3) Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers 4) Abbrechen der Gesimskappen 5) Abfräsen der Abdichtung 6) Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen 7) Ggf. Aufbringen der Kratzspachtelung 8) Herstellen der neuen Gesimskappen einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers 9) Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht Entwurfsbearbeitung: Projekt-Nr.: Datum Zeichen Gez. Geprüft Bearb.: Gez.: Gepr.: Datum Geändert a b c d Regelquerschnitt M.1:50 Straßenbauverwaltung: Verkehrsführung Verstärkung 50 3.50 3.50 50 50 2.00 Randstreifen 2.05 Vollsperrung Gradiente (Brückenachse) 2.05 1) Vollsperrung der B 001 für 12 Tage zum Betonieren der ersten 16 (4 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 0 - 30. Die Betonage muss 4 Tage vor der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet sein. West Ost Schutzeinrichtung 2) Vollsperrung der B 001 für 16 Tage zum Betonieren der letzten 20 (5 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 40 - 80. Die Betonage muss 4 Tage vor der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet sein. Streckenbezeichnung : A-Stadt - B-Stadt Straßenklasse und Nr. : B 001 Gemarkung : C-Stadt Unterlage: 8 Blatt - Nr.: 04 Projekt - Nr.: Bauwerk/Baumaßnahme : Talbrücke Bearb.: Verstärkung mit externer Vorspannung Gez.: und bewehrter Spritzbetonschale, Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.: Datum ASB-Nr: Plandarstellung : Bauzeitliche Verkehrsführung Schutzeinrichtung Geprüft : Gesehen : Genehmigt : H/B = 841 / 841 (0.71m²) 1234 567 Bauwerksplan Maßstab : 1:50 Aufgestellt : Zeichen