Heizölverbraucheranlagen Alle unterirdischen Heizöl

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Heizölverbraucheranlagen Alle unterirdischen Heizöl
Heizölverbraucheranlagen
Alle unterirdischen Heizöl-Erdtanks sind prüfpflichtig.
Heizöl-Kellertanks gelten als oberirdische Lagerung. Ein Kellertank mit über 10.000
Liter Inhalt ist prüfpflichtig.
Alle unterirdischen Rohrleitungen sind ebenfalls prüfpflichtig.
Prüfpflichtige Anlagen sind vom Betreiber von einem anerkannten Sachverständigen
bzw. einer Sachverständigen-Organisation prüfen zu lassen:
-
vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung
alle 5 Jahre nach der letzten Prüfung
vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage
oder wenn die Anlage stillgelegt werden soll.
Der Prüfauftrag ist vom Anlagenbetreiber rechtzeitig zu erteilen.
Adressen der derzeitig anerkannten Sachverständigen bzw. SachverständigenOrganisation finden Sie im Internet unter
http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/sachverstaendige_wasserrecht/va
ws/index.htm