Heizölverbraucheranlagen Alle unterirdischen Heizöl
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Heizölverbraucheranlagen Alle unterirdischen Heizöl
Heizölverbraucheranlagen Alle unterirdischen Heizöl-Erdtanks sind prüfpflichtig. Heizöl-Kellertanks gelten als oberirdische Lagerung. Ein Kellertank mit über 10.000 Liter Inhalt ist prüfpflichtig. Alle unterirdischen Rohrleitungen sind ebenfalls prüfpflichtig. Prüfpflichtige Anlagen sind vom Betreiber von einem anerkannten Sachverständigen bzw. einer Sachverständigen-Organisation prüfen zu lassen: - vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung alle 5 Jahre nach der letzten Prüfung vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage oder wenn die Anlage stillgelegt werden soll. Der Prüfauftrag ist vom Anlagenbetreiber rechtzeitig zu erteilen. Adressen der derzeitig anerkannten Sachverständigen bzw. SachverständigenOrganisation finden Sie im Internet unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/sachverstaendige_wasserrecht/va ws/index.htm