Förderantrag - Märchen

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Förderantrag - Märchen
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Antrag auf Förderung einer Veranstaltung
durch die Märchen-Stiftung Walter Kahn
Bitte beachten Sie:
1. Laut Satzung können Veranstaltungen unterstützt werden, die sich der Erhaltung, Förderung und Erforschung des europäischen Märchen- und Sagengutes annehmen.
2. Jeder Antrag wird sorgfältig geprüft. Die Märchen-Stiftung Walter Kahn behält sich vor, die Höhe der
Bezuschussung festzulegen. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholungen. Der Antrag muss für jede
Veranstaltung neu gestellt werden. Die Stiftung fördert Projekt nur anteilig; der Eigenanteil bzw. weitere
Drittmittel müssen aus dem Finanzierungsplan ersichtlich werden.
3. Der Antrag sollte bis Juli des Jahres vor der geplanten Veranstaltung bei der Märchen-Stiftung Walter Kahn eingegangen sein.
4. Die Zuschüsse können nur an Institutionen, nicht an Privatpersonen ausgezahlt werden. Bitte geben
Sie die vollständige Bankverbindung der Institution an, die den Zuschuss verwaltet. Als Veranstalter verpflichten Sie sich, die finanzielle Unterstützung durch die Märchen-Stiftung Walter Kahn bei Ihrem zuständigen Finanzamt als einkommensteuerpflichtig zu melden.
5. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
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den Namen eines Ansprechpartners
den Veranstaltungsort
den genauen Veranstaltungstermin
einen Stempel der beantragenden Institution (keine Privatpersonen)
eine ausführliche Beschreibung des Seminars
den Namen der Seminarleitung und des Märchenerzählers
die Anzahl der erwarteten Teilnehmer
die vollständige Adresse und Bankverbindung des verantwortlichen Veranstalters
den Förderbetrag, der beantragt wird
die eigenen Kosten der Veranstaltung und eine genaue Aufstellung der Kosten sowie der
Eigenleistungen
6. Ein ausführliches Profil des Veranstalters, eine genaue Beschreibung der geplanten Veranstaltung, eine
exakte Vorkalkulation der geplanten Veranstaltung sowie Nachweise über Qualifikationen von Seminarleitung und Märchenerzähler sind in einem gesonderten Anhang dem Antrag anzufügen.
7. In Werbe- und Programmblättern der jeweiligen Veranstalter ist auf die finanzielle Unterstützung durch
die Märchen-Stiftung Walter Kahn hinzuweisen. Gerne stellen wir hierfür unser Logo zur Verfügung. Bitte
verzichten Sie dabei auf das Wortfeld „Sponsor“.
8. Nach Ablauf der Veranstaltung müssen umgehend ein Seminarbericht, eine Teilnehmerliste und eine
Rechnung an die Märchen-Stiftung Walter Kahn gesandt werden. Erst dann kann der Zuschuss überwiesen werden.
Es können nur vollständig, korrekt und fristgerecht gestellte Anträge berücksichtigt werden!
Vorstand Roland Kahn (Karlsruhe), Prof. Dr. Kurt Franz (Regensburg), Prof. Dr. Sabine Wienker-Piepho (Münster)
Kuratorium Jürgen Janning, Vorsitzender (Senden), Prof. Dr. Siegfried Becker (Marburg), Christine Shojaei Kawan (Göttingen), Helga Zitzlsperger (Bermatingen),
Sabine Lutkat (Oldenburg), Dr. Susanne Hose (Bautzen), Prof. Dr. Heidrun Alzheimer (Bamberg)
Sitz München ▪ Postanschrift Postfach 11 30, 97326 Volkach
Kontakt [email protected] ▪ Fon +49(0)9381 5764490 ▪ Fax +49(0)9381 5764491
Bankverbindung Raiffeisenbank Volkach-Wiesentheid (BLZ 790 690 01) Konto 506 133 ▪ BIC GENODEF1WED IBAN DE87 7906 9001 0000 5061 33
Antragsnummer: ..................................................
Antrag auf Förderung einer Veranstaltung
durch die Märchen-Stiftung Walter Kahn
Adresse des Veranstalters
Ansprechpartner/-in
Bankverbindung (der Institution)
Thema der Veranstaltung (Überschrift)
Veranstaltungstyp (Seminar, Märchenabend etc.)
Veranstaltungsdatum und Ort
Eigene Kosten der Veranstaltung
Beantragter Förderbetrag
Seminarleiter/-in
Märchenerzähler/-in
Wir verpflichten uns, in Programm und Werbung auf die Förderung der Märchen-Stiftung Walter Kahn hinzuweisen und Belege darüber
an die Geschäftsstelle der Märchen-Stiftung Walter Kahn zu zusenden. Nach Ablauf der Veranstaltung senden wir einen Kurzbericht,
eine Teilnehmerliste und eine Rechnung über den zugesagten Betrag an die Geschäftsstelle der Märchen-Stiftung Walter Kahn.
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Ort, Datum
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Stempel, Unterschrift des/der Verantwortlichen

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