Erfahrungen mit dem neuen Tierschutzrecht aus der - GV
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Erfahrungen mit dem neuen Tierschutzrecht aus der - GV
Erfahrungen mit dem neuen Tierschutzrecht aus der Sicht eines Tierschutzbeauftragten einer aaalac – akkreditierten Einrichtung in der Industrie Rüdiger Hack 7. Fortbildungsveranstaltung der GV-SOLAS für Tierschutzbeauftragte und Behördenmitglieder, BfR, Berlin, 7. - 8. Mai 2014 R. Hack, 8.5.2014 1 Sanofi Gruppe ● ● Weltweit agierendes Gesundheitsunternehmen mit ca. 110.00 Mitarbeitern (ca. 7.000 in Deutschland) ● ● ● ● ● Sanofi Sanofi Pasteur Merial Genzyme Generics (Zentiva, Winthrop etc.) In Forschung & Entwicklung weltweit ca. 17.000 Mitarbeiter (ca. 1.100 in Deutschland) ● Weltweites Forschungsbudget: 4,9 Milliarden € (2012) ● Seit Jan-2014 Group Policy „Protection of Animals“ (Vorher nicht für die Gruppe) ● Ernennung eines Chief Veterinary Officer ● alle Einheiten, die intern Tiere verwenden (F&E, Produktion, Qualitätskontrolle), sollen von aaalac akkreditiert werden ● Erfassung/ Überwachung aller genutzten Auftragsinstitute und Kooperationspartner R. Hack, 8.5.2014 2 ● ● AAALAC International ist eine private gemeinnützige Organisation, die mithilfe freiwilliger Bewertungs- und Akkreditierungsprogramme die humane Behandlung von Tieren in der Wissenschaft fördert. Die drei wichtigsten Standards sind: The European Convention for the Protection of Vertebrate Animals Used for Experimental and Other Scientific Purposes Council of Europe ETS 123 ● Außerdem kommen supranationale (EU) und nationale Standards (D) zur Anwendung ● Wobei ETS, EU und D wenig zu Arbeitssicherheit, Abfallentsorgung und zum allgemeinen Betrieb eines Tierforschungsbereichs sagen R. Hack, 8.5.2014 3 Der Akkreditierungsprozess ● ● Einreichung eines Dossiers über das Animal Care & Use Program Review Process ● ● ● ● ● Prüfung des Dossiers durch die Inspektoren (mehrere Wochen) Site Visit (1-2 Tage) Post Site Visit Communication Beurteilung im aaalac Council (Re-) Akkreditierung ● ● Jährliche Updates über Veränderungen Re-Visit alle 3 Jahre ● ● Sanofi in Frankfurt ist seit 2004 akkreditiert Im Juli-2013 war der Site Visit für die 3. Re-Akkreditierung R. Hack, 8.5.2014 4 Diskussionspunkte bei/ nach bisherigen Site Visits I Forderung aus dem Guide ● Oversight Body/ Institutional Animal Care & Use Committee (IACUC) ● Unabhängige Einrichtung mit direkter Berichtslinie zum Institutional Official • Zuständig für Protocol Review aber auch für Tierhaltung; macht Begehungen der Tierhaltung „in the spirit of the Guide“ unsere Argumentation gegen ein IACUC ● Überwachung auch der Tierhaltung durch weisungsfreie Tierschutzbeauftragte in Verbindung mit Überwachungsbehörde Schwachpunkt der Argumentation ● Möglicher Interessenskonflikt bei Personalunion von Leiter der Tierhaltung (in der Hierarchie) und Tierschutzbeauftragter (weisungsfrei) ● ● Probleme in der Tierhaltung werden nicht weiter berichtet Zu wenige Kontrollen durch die überwachenden Behörden R. Hack, 8.5.2014 5 Diskussionspunkte bei/ nach bisherigen Site Visits II Forderung aus dem Guide ● Oversight Body/ Institutional Animal Care & Use Committee (IACUC) ● Unabhängige Einrichtung mit direkter Berichtslinie zum Institutional Official • Zuständig für Protocol Review aber auch für Tierhaltung; macht Begehungen „in the spirit of the Guide“ unsere Argumentation gegen ein IACUC ● Protocol Review durch weisungsfreie Tierschutzbeauftragte in Verbindung mit Genehmigungsbehörde und §15 Kommission Schwachpunkt ● Keine Beteiligung der §15 Kommission bei angezeigten Vorhaben und Organentnahmen ● ● Kein externer Sachverstand Die Qualifikation der Behörde bzw. der Mitglieder der §15 Kommission ist nicht bekannt R. Hack, 8.5.2014 6 Diskussionspunkte bei/ nach bisherigen Site Visits III Anforderung aus dem Guide ● Post-Approval Monitoring (PAM) ● ● ● ● Kontinuierliche Überprüfung aller tierbezogenen Aktivitäten durch Tierarzt, Tierpfleger, Forscher, Laborpersonal, IACUC Mitglieder, (GMP/GLP) Verbesserungsvorschläge, Zwischenauswertungen, Statistiken, Ausfallraten, IstSoll-Abgleiche etc. Regelmäßige (Jährliche) Überprüfung der Tierversuchsprotokolle Dokumentation! „in the spirit of the Guide“ unsere Argumentation gegen die Anforderung ● PAM erfolgt ad hoc durch Tierschutzbeauftragten & Tierhausleitung ● Kontrollen auch durch Behörden bzw. GLP/GMP ● (noch) keine rechtliche Basis Schwachpunkt ● Es gibt keinen strukturierten Prozess ● Klare Forderung der EU-Richtlinie nach einem Tierschutzbeirat ● Zu wenige Kontrollen durch die überwachenden Behörden R. Hack, 8.5.2014 7 Hilft die neue Gesetzgebung bei den Diskussionspunkten mit aaalac? I ● Möglicher Interessenskonflikt bei Personalunion von Leiter der Tierhaltung (in der Hierarchie) und Tierschutzbeauftragter (weisungsfrei) ● ● Trennung von Leitung der Tierhaltung und Tierschutzbeauftragten-Funktion (§5 Abs.1 TierSchVersV) Zu wenige Kontrollen durch die überwachenden Behörden ?● Minimum jährliche Inspektionen bei Primateneinrichtung, Minimum dreijährige Inspektion bei sonstigen Einrichtungen (§16 Abs. 1 Satz 3 TierSchG) ● Ersatz durch Post-Approval Monitoring durch Tierschutzausschuss ● Keine Beteiligung der §15 Kommission bei angezeigten Vorhaben und bei Organentnahmen ●● Organentnahmen sind jetzt in der §15 Kommission Bei Anzeigen: Diskrepanz zw. Richtlinie und nationaler Gesetzgebung (Anzeigeverfahren vs. Verkürztes Genehmigungsverfahren) R. Hack, 8.5.2014 8 Hilft die neue Gesetzgebung bei den Diskussionspunkten mit aaalac? II ● Qualifikation der Behörde bzw. der §15 Kommission ist nicht bekannt ● ● Qualifikation der Behörde ● Die Zusammensetzung der Kommission ist nicht veröffentlicht Post-Approval Monitoring ● Erfolgt durch den neuen Tierschutzausschuss (§5 Abs.1 TierSchVersV) R. Hack, 8.5.2014 9 Hilft die neue Gesetzgebung bei den Diskussionspunkten mit aaalac? III Zusammenfassung ● ● Einige Diskussionspunkte mit aaalac sind durch die neue deutsche Gesetzgebung beseitigt ● Conflict of interest ● IACUC (Oversight Body) ● Post-Approval Monitoring Einige Diskussionspunkte waren und bleiben offen ● Frage nach der Qualifikation der Behörde ● Frage nach der Qualifikation der Mitglieder der §15 Kommission ● Anzeigen Mein Fazit Ja - die neue Gesetzgebung ist für den aaalac-Prozess durchaus hilfreich! R. Hack, 8.5.2014 10 Allgemeine Beobachtungen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben ● Sanofi hat alle Zuchten an externe Partner abgegeben ● Der erhöhte Aufwand für die Zucht von genetisch veränderten Tieren betrifft uns nicht ● Die vorhandenen angezeigten Versuchsvorhaben wurden verlängert, deshalb bisher noch wenig eigene Erfahrung mit dem neuen Prozess. ● Die Anzeigenformulare sind besser strukturiert, aber der Umfang/ Aufwand hat sich kaum erhöht ● Retrospektive Schweregrad-Einstufung ist fehleranfällig ● Monatliche Plausibilitätsprüfung ist sinnvoll, da die Mitarbeiter SV1 mit geringer Belastung gleich setzen ● Anforderungen an Aus-, Fort- und Weiterbildung bzw. an Aufzeichnungen darüber (Datenschutz) sind unklar ● Keine Vorgaben möglich für Datenbanken R. Hack, 8.5.2014 11 Allgemeine Beobachtungen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben ● Der organisatorische Aufwand für den „Tierschutzausschuss“ wird unterschätzt ● ● ● ● ● Erstellung/ Autorisierung einer Satzung Training der Mitglieder des Ausschusses Info der Wissenschaftler und des techn. Personals Organisation der Inspektionen Dokumentation & Nachverfolgung der Aktivitäten R. Hack, 8.5.2014 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! R. Hack, 8.5.2014 13 BACK-UP R. Hack, 8.5.2014 14 Tierschutz-Ausschuss: rechtliche Grundlage R. Hack, 8.5.2014 15 Tierschutz-Ausschuss: Aufgaben (lt. Satzung) ● ● ● ● ● ● Festlegung und Überwachung aller internen Arbeitsabläufe, die mit Tierhaltung und Tierversuchen zu tun haben ● Begehungen der Labors und Tierhaltung durch Mitglieder des TSA • Vorher: Training der Mitglieder des TSA ● Verfolgung der Entwicklung von Tierversuchen und deren Ergebnisse (Ausfallraten, Narkosezwischenfälle etc.) ● Überprüfung der Übereinstimmung mit vorliegenden Protokollen Beratung aller mit Tierhaltung und Tierversuchen befassten Mitarbeiter Beratung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter Sitzung mindestens einmal pro Quartal Regelmäßige Updates des Managements Protokolle (!) zur Vorlage bei der Veterinärbehörde und bei aaalac ● Interne Veröffentlichung R. Hack, 8.5.2014 16 Tierschutz-Ausschuss: Zusammensetzung ● Vorsitz: Tierschutzbeauftragter (lt. TierSchG) ● ● ● ● ● ● ● Leiter der Tierhaltung Klinischer Tierarzt Leiter von Operations Ein Vertreter der Tierpfleger Je ein Vertreter der verschiedenen Tiernutzer (4) Ein Vertreter der Biologielaboranten Eine Person, die nicht an Tierversuchen beteiligt ist (Lay Person). ● Ad-hoc-Teilnehmer können eingeladen werden, wenn entsprechende Themen anstehen R. Hack, 8.5.2014 17