Ausgabe vom 27. August 2015 - Stadt Lauter

Transcrição

Ausgabe vom 27. August 2015 - Stadt Lauter
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Ausgabe vom 27. August 2015
Danke
Sommerfest 2016, 25. Juni
2
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
der Satzung der Stadt Lauter-Bernsbach
zur Aufhebung der Satzung über die städtebauliche
Sanierungsmaßnahme
"KERNBEBAUUNG LAUTER"
Auf Grundlage des § 4 Sächsische Gemeindeordnung
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
März 2014 (SächsGVBl. S. 146), rechtsbereinigt mit Stand
vom 09. Mai 2015, und des § 162 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), hat der Stadtrat der
Stadt Lauter- Bernsbach folgende Aufhebungssatzung
beschlossen:
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4
Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Lauter-Bernsbach, den 23.07.2015
§1
Aufhebung Sanierungssatzung
Die Satzung über die städtebauliche
Sanierungsmaßnahme „Kernbebauung Lauter“ nach §
141 Abs. 1 und 3 BauGB (Sanierungssatzung) vom
12.11.1997 in der geänderten Fassung vom 24.05.2005
wird aufgehoben.
§2
Inkrafttreten
Gemäß § 162 Abs.2 BauGB wird diese Aufhebungssatzung
mit ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt
Lauter-Bernsbach rechtsverbindlich.
Lauter-Bernsbach, den 23.07.2015
Kunzmann
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 5 Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen und
andere ortsrechtliche Vorschriften, die unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung oder des anderen
Ortsrechts nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
oder des anderen Ortsrechts verletzt worden sind,
Kunzmann
Bürgermeister
Satzung
über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum
Straßenreinigen und Winterdienst auf öffentlichen
Verkehrsflächen (Straßenreinigungs- und
Winterdienstsatzung – StrRWiS)
der Stadt Lauter-Bernsbach
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),
zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29.
April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 358) in Verbindung mit §§ 51
Abs. 5 und 52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Straßengesetzes
für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993
(SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), hat
der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach in seiner Sitzung
am 16.07.2015 (Beschluss-Nr.: SR-2015/131) folgende
Satzung beschlossen:
Teil I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1
Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen
Straßen nach § 51 Abs. 1 – 3 SächsStrG wird nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die
Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche
Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten
Grundstücke (Verpflichtete) übertragen.
(2) Der Stadt Lauter-Bernsbach verbleibt die Verpflich3
tung zur Reinigung der öffentlichen Straßen, soweit
sie nicht nach Abs. 1 auf die Eigentümer und Besitzer
übertragen worden ist. Sie kann sich zur
Durchführung der Reinigung Dritter bedienen.
(3) Soweit die Stadt Lauter-Bernsbach nach Abs. 2
verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als
öffentlich-rechtliche Aufgabe aus.
(4) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege
und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet
sind oder die als öffentliche Straßen im Sinne des
SächsStrG gelten.
§2
Gegenstand der Reinigungspflicht
(1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen
Ortslage alle öffentlichen Straßen sowie außerhalb
der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen
der Gemarkung Lauter-Bernsbach, an die bebaute
Grundstücke angrenzen.
(2) Die Verpflichtung zur Reinigung erstreckt sich auf:
(a) die Fahrbahnen, Radwege, Trenn-, Seiten-, Rand
und Sicherheitsstreifen,
(b) die Parkplätze,
(c) die Straßenrinnen, Schnittgerinne und
Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
(d) die Gehwege,
(e) die Überwege,
(f) Böschungen, Stützmauern und ähnliches.
(3) Für die nachfolgend bezeichneten Straßenabschnitte
erstreckt sich die Verpflichtung nur auf die Reinigung
der Gehwege:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
(g)
Bundesstraße 101
Alte Auer Straße
Schwarzenberger Straße
Staatsstraße 222
Kreisstraße 9111
Kreisstraße 9112
Bockauer Straße
(4) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für
Fußgänger ausdrücklich bestimmten,
befestigten und abgegrenzten Teile der Straße, ohne
Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite
der Straße sowie räumlich von einer Fahrbahn
getrennte selbständige Fußwege. Als Gehwege
gelten auch gemeinsame Geh- und Radwege nach §
41 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in
verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO)
Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein
Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
(5) Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Überwege für den Fußgängerverkehr so4
wie die Überwege an Straßenkreuzungen und
Einmündungen in der Verlängerung der Gehwege.
§3
Verpflichtete
(1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1
bezeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher
nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach
§ 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des
Grundstücks dinglich Berechtigte, denen – abgesehen
von der Wohnungsberechtigung – nicht nur eine
Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche
Dienstbarkeit zusteht.
Die Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer
Pflichten auch geeigneter Dritter bedienen, bleiben
jedoch der Stadt Lauter-Bernsbach gegenüber
verantwortlich.
(2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der
sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße
angrenzende Grundstück (Kopfgrundstück) und die
dahinterliegenden Grundstücke
( H i n t e r l i e g e r g r u n d s t ü c ke ) e i n e S t r a ß e n reinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind nur
solche Grundstücke, die nicht selbst an eine
öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg
angrenzen. Diese Grundstücke bilden auch dann eine
Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere
Straßen erschlossen werden.
(3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen
Grundstücke, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer
dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem
Kopfgrundstück liegen. Die Eigentümer und Besitzer
der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden
Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig.
Die Reinigungspflicht wechselt monatlich jeweils mit
dem 1. Tag im Monat. Sie beginnt jährlich neu bei dem
Verpflichteten des Kopfgrundstückes, fortfahrend in
der Reihenfolge der dahinterliegenden Grundstücke.
§4
Umfang der Reinigungspflicht
Die Reinigungspflicht umfasst
(1) die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 7),
(2) den Winterdienst (§§ 8 und 9).
Teil II
ALLGEMEINE STRAßENREINIGUNG
§5
Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung
(1) Die Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile im Sinne
des § 6 Abs. 1) sind in Verantwortung und auf Kosten
des Verpflichteten regelmäßig im Sinne des § 7 Abs. 1
und so zu reinigen, dass eine Störung der
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere
eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung
der Straße durch Benutzung oder durch
Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.
Die Reinigung umfasst insbesondere das Beseitigen
von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und
Unkraut.
(2) Ü b e r m ä ß i g e r S t a u b e n t w i c k l u n g b e i m
Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser
vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände
entgegenstehen (z. B. ausgerufener Wassernotstand, Frostgefahr).
(3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden,
welche die Straßen nicht beschädigen. Entstandene
Schäden sind gem. § 17 SächsStrG dem Träger der
Straßenbaulast zu ersetzen.
(4) Oberirdische, der Entwässerung oder der
Brandbekämpfung dienende Einrichtungen auf der
Straße müssen jederzeit von allem Unrat oder den
Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von
Schnee und Eis, freigehalten werden.
(5) Der Straßenkehricht ist zeitnah zu beseitigen. Er darf
weder Nachbarn zugeführt, noch Straßensinkkästen,
sonstigen Entwässerungsanlagen, Straßenoder Abwassergräben, öffentlich ausgestellten
Einrichtungen (z.B. Papierkörben, Glas- und
Papiersammelcontainern) oder öffentlich
unterhaltenen Anlagen (z.B. Brunnen, Gewässer)
zugeführt werden.
§6
Reinigungsfläche
(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom
Grundstück aus -in der Breite, in der es zu einer oder
mehreren Straßen hin liegt, ausschließlich auf den
Bereich des Gehweges und des Schnittgerinnes.
§7
Reinigungszeiten
(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder
den normalen Rahmen übersteigende
Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen
notwendig machen, sind die Straßen regelmäßig
monatlich, und zwar
(a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September am
Reinigungstag bis spätestens 20.00 Uhr,
(b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März am
Reinigungstag bis spätestens 18.00 Uhr
zu reinigen.
(2) Darüber hinaus kann die Stadt Lauter-Bernsbach
bestimmen, dass in besonderen Fällen (z. B. Veran-
staltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzuge u. ä.)
einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen.
Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu
machen.
Teil III
WINTERDIENST
§8
Schneeräumung
(1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§
5 bis 7) haben die Verpflichteten bei Schneefall die
Gehwege vor ihren Grundstücken in einer solchen
Breite von Schnee zu räumen, dass die Sicherheit des
Verkehrs gewährleistet, insbesondere ein
Begegnungsverkehr möglich ist und Gefahren nach
allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.
Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in
verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO)
Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein
S t r e i fe n v o n 1 , 5 m B r e i t e e n t l a n g d e r
Grundstücksgrenze.
(2) Die in Frage kommende Gehwegfläche erstreckt sich
vom Grundstück aus - in der Breite, in der es zu einer
oder mehreren Straßen hin liegt.
(3) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den
Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt
sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche
gewährleistet ist.
(4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist
ebenfalls, soweit möglich und zumutbar, zu lösen und
abzulagern.
(5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu
beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen
außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet
werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen
nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst
wenig beeinträchtigt wird.
(6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee
freigehalten werden.
(7) Die Zugänge zu Über- und Unterflurhydranten sind
ständig von Schnee und Eis freizuhalten.
(8) Zur Schnee- und Eisberäumung gehört auch, sofern
erforderlich, dass Entfernen von Eisbildungen an
Dächern und Dachrinnen. Schneemassen, die von
Dächern gefallen oder herabgeworfen sind, müssen
durch den Verpflichteten unverzüglich beseitigt
werden.
(9) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten
Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis
20.00 Uhr werktags, an Sonn- und Feiertagen von
9:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils
5
unverzüglich zu erfüllen. Die Verpflichtungen sind bis
20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es die jeweilige
Verkehrslage erfordert.
§9
Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten
die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum
Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu
bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner
Erfahrung nicht entstehen können. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet § 8
Abs. 1 Satz 2 Anwendung.
(2) Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und
Tiefe abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute
Gehwege müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m,
höchstens 2 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 8 Abs. 3
gilt entsprechend.
(3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 8 zu
räumende Fläche abgestumpft zu werden.
(4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und
ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden.
Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung
festgetretener Eis-und Schneerückstände verwendet
werden. Die Rückstände sind spätestens nach der
Frostperiode von dem jeweils Verpflichteten zu
beseitigen.
(5) Auftauendes Eis auf den in den Absätzen 1 bis 3
bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und
entsprechend der Vorschrift des § 8 Abs. 5 zu
beseitigen. Hierbei dürfen nur solche Hilfsmittel
verwendet werden, welche die Straßen nicht
beschädigen.
(6) § 8 Abs. 9 gilt entsprechend.
Teil IV
SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 10
Ausnahmen
(1) Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der
Straße können ganz oder teilweise nur dann auf
Antrag erteilt werden, wenn auch unter
Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, die
Durchführung der Reinigung dem Verpflichteten
nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Entscheidung über die Zulassung von
Ausnahmen trifft die Stadt Lauter-Bernsbach. Ein
Rechtsanspruch auf Erteilung von Ausnahmen
besteht nicht.
6
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 12
SächsStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 5 Abs. 1 die Straßen nicht oder nicht
regelmäßig reinigt,
2. entgegen § 5 Abs. 4 die dort genannten Einrichtungen nicht jederzeit von allem Unrat oder den
Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch
von Schnee und Eis, freihält,
3. entgegen § 5 Abs. 5 den Straßenkehricht nicht
ordnungsgemäß beseitigt,
4. entgegen § 8 Abs. 1 bei Schneefall die Gehwege
innerhalb der in § 8 Abs. 9 genannten Zeiten nicht
unverzüglich vom Schnee räumt,
6. entgegen § 8 Abs. 6 die Abflussrinnen bei
Tauwetter nicht vom Schnee freihält,
7. entgegen § 9 Abs. 1 bei Schnee-und Eisglätte die
Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum
Grundstückseingang nicht innerhalb der in § 8
Abs. 9 genannten Zeiten derart und so rechtzeitig
bestreut, dass Gefahren nach allgemeiner
Erfahrung nicht entstehen können,
8. entgegen § 9 Abs. 2 bei Eisglätte die Gehwege
nicht in der dort genannten Breite und Tiefe
abstumpft,
9. entgegen § 9 Abs. 5 auftauendes Eis nicht
ordnungsgemäß beseitigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 52 Abs. 2
SächsStrG mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR
geahndet werden.
(3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils
gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in
Verbindung mit § 52 Abs. 3 Nr. 1 SächsStrG ist die
Stadt Lauter-Bernsbach.
§ 12
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) D i e s e S a t z u n g t r i t t a m Ta g n a c h i h r e r
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit dem gleichen Tage tritt die Satzung über die
Ve r p f l i c h t u n g d e r S t r a ß e n a n l i e g e r z u m
Straßenreinigen und Winterdienst auf öffentlichen
Straßen der Stadt Lauter-Bernsbach
(Straßenreinigungssatzung – StrReinigungsS) vom
15.03.2013 außer Kraft.
Lauter-Bernsbach, den 17.07.2015
Kunzmann
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen,
d i e u n t e r Ve r l e t z u n g v o n Ve r f a h r e n s - u n d
Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach
ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Beschluss SR-2015/128
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die
Annahme und Verwendung der in der Anlage zur
Beschlussvorlage BV-15/160 aufgeführten Geld- und
Sachspenden.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzungen, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) d i e Ve r l e t z u n g d e r Ve r f a h r e n s - o d e r
Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Beschluss SR-2015/129
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem
Festkomitee für das 325jährige Jubiläum des Ortsteiles
Oberpfannenstiel einen Zuschuss in Höhe des
Fehlbetrages des Festes, jedoch maximal 15.000,00 EUR,
bereitzustellen. Die Mittel sind in entsprechender Höhe in
den Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufzunehmen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
Beschluss SR-2015/130
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die
vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Lauter-Bernsbach
für das Haushaltsjahr 2015. Die Haushaltssatzung ist durch
Veröffentlichung im Amtsblatt vom 23.07.2015 bekannt zu
machen. Die Haushaltssatzung einschließlich
Haushaltsplan ist für eine Woche im Verwaltungsgebäude
II, Abteilung Finanzverwaltung, Straße der Einheit 5, 08315
Lauter-Bernsbach, während der Sprechzeiten
niederzulegen. Die Niederlegungsfrist beginnt am
27.07.2015 und endet am 05.08.2015. Auf die
Niederlegung ist in der öffentlichen Bekanntmachung
hinzuweisen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Lauter-Bernsbach, 17.07.2015
Kunzmann
Bürgermeister
Die Stadtverwaltung teilt mit
Im öffentlichen Teil der 12. Sitzung des Stadtrates der
Stadt Lauter-Bernsbach am 16.07.2015 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
Beschluss SR-2015/131
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die
Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum
Straßenreinigen und Winterdienst auf öffentlichen
Verkehrsflächen (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung - StrRWiS) in der Fassung des Entwurfes vom
06.07.2015 einschließlich der in der Sitzung abgestimmten
Änderungen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 14/1/2
Beschluss SR-2015/126
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach stimmt dem
Wahlergebnis zur Wahl der Funktionsträger der
Freiwilligen Feuerwehr Lauter-Bernsbach, Ortswehr
Lauter, entsprechend der Wahlniederschrift vom
26.06.2015 zu.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/132
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die
Satzung der Stadt Lauter-Bernsbach zur Aufhebung der
Satzung über die städtebauliche Sanierungsmaßnahme
„Kernbebauung Lauter“ in der der Beschlussvorlage BV15/163 beigefügten Fassung vom 30.06.2015. Die Satzung
ist öffentlich bekannt zu machen und das Grundbuchamt
ist nach Inkrafttreten der Satzung mit der Löschung der
Sanierungsvermerke zu beauftragen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/127
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem
Mietvertrag zwischen der Stadt Lauter-Bernsbach und
dem Volkssolidarität Aue-Schwarzenberg e.V. über die
Doppelnutzung der Räumlichkeiten der Hugo-AmentGrundschule sowie der Turnhalle und des Außengeländes
zuzustimmen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/133
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zur
Voranfrage „Bau eines Wochenend- bzw. Ferienhauses“
auf dem Flurstück 614/1 der Gemarkung Lauter,
Grundstück Anton-Günther-Straße 16, vorbehaltlich der
Klärung der Abwasserproblematik das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
7
Beschluss SR-2015/134
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, der
Übernahme einer Brandbaulast auf das kommunale
Flurstück 209/10 zugunsten eines geplanten
Bauvorhabens auf dem Nachbarflurstück 209/7
(Kirchstraße 1) zuzustimmen. Der Übernahme der
geplanten Abstandsflächenbaulast wird zugestimmt. Für
die entstehende Wertminderung des kommunalen
Flurstückes ist eine entsprechende Entschädigung vom
Begünstigten zu zahlen. Dieser Beschluss erfolgt
vorbehaltlich der noch vorzulegenden Planzeichnungen
zum Gebäudeanbau.
Ja/Nein/Enthaltungen: 13/2/2
Beschluss SR-2015/135
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das
Flurstück 141/6 der Gemarkung Lauter, Grundstück an der
Staatsstraße, gemäß Gebot des Antragstellers für
5.000,00 EUR zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt unter der
Maßgabe, dass das Grundstück ausschließlich als
Stellfläche genutzt wird. Wird die Fläche innerhalb von 10
Jahren mit einem Gebäude bebaut, so wird die Differenz
zum vollen Kaufpreis von 14.300,00 EUR gemäß
Wertermittlungsgutachten fällig.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/136
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für
das Los 3 (Tischlerarbeiten) im Rahmen der
Baumaßnahme „Krippenanbau KiTa ‚Kinderparadies' im
OT Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma
Tischlerei René Jungnickel aus Schwarzenberg zu erteilen.
Die Vergabesumme beträgt 38.731,17 EUR (brutto).
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/137
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für
das Los 5 (Fassadenarbeiten) im Rahmen der
Baumaßnahme „Krippenanbau KiTa ‚Kinderparadies' im
OT Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma
Helmar Kunzmann aus Lauter-Bernsbach zu erteilen. Die
Vergabesumme beträgt 24.896,86 EUR (brutto).
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/138
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für
das Los 8 (Außenanlagen) im Rahmen der Baumaßnahme
„Krippenanbau KiTa ‚Kinderparadies' im OT Bernsbach“
den Zuschlag auf das Angebot der Firma Zettl GmbH aus
Aue zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 44.746,42
EUR (brutto).
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/139
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den
Technischen Ausschuss mit der Zuschlagserteilung für das
Los 8 (Außenanlagen) im Zusammenhang mit der
Baumaßnahme „Errichtung Anbau/Sanierung Turnhalle
an der Heinrich-Heine-Oberschule im OT Lauter“ zu
bevollmächtigen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
8
Beschluss SR-2015/140
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das
Los 1 (Straßenbau) im Rahmen der Baumaßnahme
„Straßen- und Stützmauerbau Lindenring im OT
Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Pöhla
Bau GmbH aus Schwarzenberg zu erteilen. Die
Vergabesumme beträgt 85.219,25 EUR (brutto).
Ja/Nein/Enthaltungen: 16/0/1
Beschluss SR-2015/141
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das
Los 2 (Stützmauerbau) im Rahmen der Baumaßnahme
„Straßen- und Stützmauerbau Lindenring im OT
Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Pöhla
Bau GmbH aus Schwarzenberg zu erteilen. Die
Vergabesumme beträgt 70.316,90 EUR (brutto).
Ja/Nein/Enthaltungen: 16/0/1
Beschluss SR-2015/142
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den
Zuschlag zum „Grundhaften Ausbau der Lößnitzer Straße
im OT Bernsbach“ auf das Angebot der Firma GSG
Baugesellschaft mbH mit Sitz in Lauter-Bernsbach zu
erteilen. Die Vergabesumme beträgt 153.484,70 EUR
(brutto). Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der
Ergebnisse des noch durchzuführenden Verfahrens nach §
8 des Sächsischen Vergabegesetzes.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Beschluss SR-2015/143
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die
vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
vorgeschlagene Vorzugsvariante zum Umbau der B 101 im
Bereich der Alten Auer Straße / Anton-Günther-Straße in
der Ortsdurchfahrt zu bestätigen. Es erfolgt ein Umbau der
spitzwinkligen Einmündung der Alten Auer Straße mit der
zusätzlichen Einrichtung eines Linksabbiegestreifens auf
der B 101 und die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich
der Einmündung Anton-Günther-Straße. Die Breite des
Gehweges wird auf 2,5 m festgelegt (zuzüglich eines 0,5 m
breiten Sicherheitsstreifens).
Ja/Nein/Enthaltungen: 16/0/1
Beschluss SR-2015/144
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die
vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
vorgeschlagene Vorzugsvariante zum Umbau der B 101 im
Bereich der K 9112 in der Ortsdurchfahrt zu bestätigen. Es
erfolgt der Einbau einer Linksabbiegespur in der südlichen
Zufahrt (aus Richtung Schwarzenberg) zur Steigerung der
Verkehrsqualität. Die Kreuzung wird als vierarmige
Kreuzung beibehalten. Die Breite des Gehweges wird auf
2,5 m festgelegt (zuzüglich eines 0,5 m breiten
Sicherheitsstreifens).
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Erläuterungen zu den Beschlüssen SR-2015/143 bis 145
Infolge der Streichung einer Ortsumgehung der B 101 im OT
Lauter versucht das Landesamt für Straßenbau und
Verkehr (LASuV) durch punktuelle Änderungen an der
Ortsdurchfahrt Unfallschwerpunkte zu beseitigen und
damit Verbesserungen in der Ortslage Lauter zu erreichen.
Ein Objekt dieser Maßnahmenreihe, der Umbau der
Einmündung Antonthaler Straße, ist bereits realisiert.
Jetzt wurden der Stadt Variantenuntersuchungen für den
Umbau weiterer Kreuzungen vorgelegt. Die Stadt musste
sich positionieren, ob sie die sich aus dieser
Variantenuntersuchung ergebenden Vorzugsvarianten
unterstützt. Der Stadtrat bestätigt mit den Beschlüssen zur
Kreuzung Staatstraße/Bockauer Straße/ Sachsenstraße/Kirchstraße und Alte Auer Straße/Sachsenstraße/
Anton-Günther-Straße die Vorschläge des LASuVs. An
diesen Stellen kann jetzt die Planung an der
entsprechenden Vorzugsvariante weitergeführt werden.
Nach Aussage des LaSuVs werden auch die
entsprechenden Planfeststellungsverfahren begonnen.
Damit ist aus heutiger Sicht 2017 zu rechnen. Der
Baubeginn für einen ersten Abschnitt könnte 2018
erfolgen. Für die Einmündung Schwarzenberger Straße
soll mit dem Beschluss SR-2015/145 die Bereitschaft der
Stadt signalisiert werden, auch hier Veränderungen an der
Einmündung und dem innerstädtischen Verkehrsfluss
durchzuführen. Hier werden kurzfristig die Aufträge zur
Bestandsvermessung durch das LASuV ausgelöst.
Beschluss SR-2015/145
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zu
bevollmächtigen, mit den Voruntersuchungen am Knoten
Schwarzenberger Straße zu beginnen. Dazu werden
kurzfristig die entsprechenden Vermessungsarbeiten
durch das LASuV beauftragt. Die Stadt Lauter-Bernsbach
verpflichtet sich unter dem Vorbehalt, dass die Stadt
Baulastträger der neuen Entlastungsstraße wird, die
anteiligen Planungskosten in Höhe von 10 v.H. der
Baukosten zu übernehmen.
Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0
Entsorgungskalender September OT Bernsbach
Bioabfall: - wöchentlich Montag
Gelbe Tonne: - am Dienstag, dem 08. und 22.
Restabfälle: - am Donnerstag, dem 03. und 17.
Papiertonne: - am Dienstag, dem 15.
Entsorgungskalender September OT Lauter
Bioabfall: - wöchentlich Montag
Gelbe Tonne: - am Montag, dem 07. und 21.
Restabfälle: - am Freitag, dem 04. und 18.
Papiertonne: - am Mittwoch, dem 23.
Sondertour: - am Dienstag, dem 22.
Begrüßung unserer Jüngsten
Dreizehn von zwanzig neugeborenen Lauter-Bernsbachern
und ihre Eltern sowie Geschwisterkinder konnte der
Bürgermeister zu Kaffee und Kuchen im Rathaus begrüßen.
Das gemütliche Zusammensein am 24. Juni und 2. Juli 2015
wurde von den Eltern genutzt, um Kontakte zu knüpfen
und Fragen zur Kinderbetreuung in Lauter-Bernsbach zu
stellen.
Der Bürgermeister gratulierte den Müttern und Vätern und
wünschte den Neugeborenen alles Gute.
Hinweis:
Sachverhalte, Begründungen sowie Anlagen zu den
jeweiligen Beschlüssen können in der Stadtverwaltung
Lauter-Bernsbach, VG I – Rathausstraße 11, Zi. 09,
eingesehen werden.
Informationen aus dem Rathaus
Voraussichtliche Sitzungstermine
·
des Stadtrates: Donnerstag, 10.09.2015,
Aula Heinrich-Heine-Oberschule
·
des Technischen Ausschusses:
Montag, 21.09.2015, Ratssaal
Hermann-Uhlig-Platz 1
·
des Verwaltungsausschusses:
Mittwoch, 23.09.2015, Ratssaal
Hermann-Uhlig-Platz 1
Als jüngste Lauter-Bernsbacher begrüßen wir:
Paula Leonhardt, Hendrik Himmel, Oskar Johannes Opitz,
Lucas Feig, Oliver Albert, Leni Dietrich, Nathaly Kastner,
Philipp Kehrer, Sinja Seliger, Marleen Friedrich, Falk Philipp,
Leon Paul Melich, Veit Gläser, Nadja Sarai Hellmich,
Fabienne Lang, Stella Becker, Enny Zellmer, Iven Sven
9
Posern, Pauline Siegel, Konstantin Großer
beabsichtigt noch in 2015 in folgenden Straßen Arbeiten an
der Trinkwasserleitung bzw. am Abwassersystem
durchzuführen: Am Brauhausberg, Schulstraße (zwischen
der Ernst-Schneller-Straße und der Straße Am Sportplatz),
Bahnhofstraße und Bockauer Straße (Kirchberg bis
Jägerhäuser-Flügel). Der Bauanfang für die vorgenannten
Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
benannt werden.
Kirmes in Bernsbach
Das Ordnungsamt informiert:
In der Zeit zwischen 19.06. und 17.07.2015 wurden
folgende Fundgegenstände abgegeben:
- 1 Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln und Armband
(gefunden Straße des Friedens) und
- 1 Fahrzeugschlüssel Typ Seat (D.-Bonhöffer-Str.)
Die Fundsachen können im Rathaus in Lauter Zi. 04
abgeholt werden.
Weiterhin wurde am 17.07.2015 gegen Abend an der
Albert-Schweitzer-Str. 1 eine braun-schwarz getigerte
Katze gefunden. Die Pfötchen und der Latz sind weiß.
Die Kirmes im OT Bernsbach findet am 26. und 27.
September auf dem Dorfplatz statt.
Beginn ist Samstag 14.00 Uhr.
Am Nachmittag führt eine Kindergruppe aus dem
Kinderparadies ein kleines Programm auf, die Karodancers
aus Bad Schlema gestalten ein buntes Showprogramm und
die Band „Einklang“ (ehemals „Die Jungen“ Bernsbacher
Musikanten) unterhalten uns mit ihrer Musik. Weiterhin
gibt es eine Kinderanimation der Spielshow Kinderland mit
„Atze & Biene“, Kinderbasteln, Kinderschminken, Spiele.
Ab 20.00 Uhr spielt „Migma“ im Festzelt.
Der Sonntag beginnt ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen.
Ab 12:30 Uhr ist eine musikalische Unterhaltung im
Festzelt, es spielt der Posaunenchor, ein Märchenspiel der
Kirchgemeinde wird aufgeführt und die Bernsbacher
Musikanten spielen auf. Auf und um den Dorfplatz gibt es
buntes Kinderprogramm.
Das genaue Programm entnehmen Sie bitte den üblichen
Bekanntmachungen.
Wer seinen Stubentiger vermisst, kann sich im
Ordnungsamt (Tel.: 03771 703120) oder im Tierheim des
Tierschutzvereines Aue/Schwarzenberg in Bockau
melden. Dies gilt auch für Interessenten, die der kleinen
Fellnase evtl. ein neues Zuhause geben möchten.
Das Bau- und Liegenschaftsamt informiert
Ende August beginnt die Deutsche Bahn mit dem Umbau
des Bahnübergangs am Brethaus. Das vorhandene
Sicherungssystem entspricht nicht mehr den
Anforderungen, so dass eine Erneuerung notwendig ist.
Diese Arbeiten werden planmäßig bis in den November
andauern und führen zu Beeinträchtigungen im
Straßenverkehr am Bahnübergang.
Der Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge
10
Vugelbeerprinzessin Heike Siegel, Vugelbeermannel
Siegfried Bergk und Vugelbeerkönigin Katrin
Gundermann freuen sich auf viele Bewerbungen junger
Erzgebirgerinnen ab 18 Jahren aus der Stadt LauterBernsbach. Foto: Dr. Schwochow)
Allen jungen und junggebliebenen Erzgebirgerinnen aus
Lauter-Bernsbach ein herzliches Hallo,
die Anrede verrät es fast: Das 20. Lauterer Vugelbeerfast
vom 2. bis 4. Oktober naht mit Riesenschritten und damit
rückt die Wahl der 9. Lauterer Vugelbeerprinzessin in
greifbare Nähe. Wie in jedem Jahr bereitet diese Wahl der
Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach und dem das Volksfest
präsentierenden WochenSpiegel für das Erzgebirge
einiges Kopfzerbrechen. Warum? Ein Blick in die Chronik
dieses Festes zeigt, dass sich seit der Festpremiere im
Jahre 1996 aus den Altlandkreisen Aue-Schwarzenberg,
Stollberg, Annaberg-Buchholz und Marienberg 98
Erzgebirgerinnen - 18 von ihnen kamen aus Lauter und
Bernsbach - für das Ehrenamt einer Vugelbeerkönigin und
ab 2007 einer Vugelbeerprinzessin bewarben. Diana
Schulz, Regina Barth, Katrin Lang, Andrea Kreisel, Claudia
Lenk, Theresa Müller und Katrin Gundermann trugen
bisher als Vertreterinnen der Gastgeberstadt die
„Ebereschenkrone“ einer Vugelbeerkönigin. Wie wird die
Wahl zur 9. Lauterer Vugelbeerprinzessin 2015 ausgehen?
Nur eines steht fest: Katrin Gundermann als die
amtierende „Hoheit“ übergibt Krone und Amtsschärpe an
die Bernsbacherin Heike Siegel. Für sie wird nun eine
Prinzessin gesucht. Dafür sind Bewerbungen bis zum 21.
September 2015 unter folgender Anschrift möglich:
WochenSpiegel für das Erzgebirge, 08280 Aue,
Wettinerstraße 54, z.Hd. Dr. H.-J. Schwochow.
Die schriftliche Bewerbung sollte neben persönlichen
Angaben (Name, Vorname, Alter, Beruf, Hobby,
Wohnanschrift, Telefon/Handy-Nummer, E-MailAnschrift, aktuelles Passbild (auch digital) eine kurze
Begründung der Bewerbung enthalten. Die
Bewerberinnen werden zu einer ausführlichen
Information über den Ablauf der Vugelbeerfast-Tage und
ihren Aufgaben gesondert eingeladen.
Ob sich zum Jubiläumsfest auch 20 Bewerberinnen der
Wahl stellen werden, bleibt abzuwarten. Aber mit einem
bisschen Mut, einer tüchtigen Portion Heimatliebe und
einem gesunden Selbstvertrauen müsste schon bald die
Bewerbungsflut einsetzen. Schön wäre es!
In diesem Sinne wünschen sich die Stadtverwaltung
Lauter-Bernsbach und der WochenSpiegel für das
Erzgebirge viele Bewerbungen.
Das Ordnungsamt informiert!
Satzung
Mit Erlass der neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (abgedruckt in dieser Ausgabe) werden für
das Stadtgebiet verbindlich die Anliegerpflichten geregelt.
Hierzu möchten wir nachfolgende Hinweise geben:
Die Anlieger sämtlicher Grundstücke, an welche eine
öffentliche Straße mit einem Gehweg angrenzt, haben
den Gehweg und das Schnittgerinne entlang dieser
Grundstücke regelmäßig zu reinige (§§ 5-7).
Ausgenommen hiervon sind lediglich die Grundstücke,
welche an den in § 2 Abs. 3 genannten Straßen liegen, hier
erstreckt sich die Reinigungspflicht ausschließlich auf den
Bereich des Gehweges. Zur Reinigung zählen insbesondere
das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub
und das Entfernen von Unkraut.
Weiterhin wurde ein regelmäßiger Reinigungsturnus
vorgegeben. Diese Empfehlung erhielten wir aus Gründen
der Rechtssicherheit seitens unserer Aufsichtsbehörde.
Demnach ist die Reinigungspflicht regelmäßig, d. h.
monatlich zu den festgelegten Zeiten nachzukommen. Wir
verstehen, dass dies in der Praxis oftmals nicht bzw. nur
schwer umsetzbar ist. Aus diesem Grunde wird die
Stadtverwaltung mit dem entsprechenden Weitblick diese
Regelung handhaben.
Besonderer Bedeutung kommen die Regelungen der §§ 8
und 9 zu. Hier ist festgelegt, dass in den Wintermonaten
der Gehweg entlang des Grundstückes zu räumen ist. Dies
gilt ausnahmslos für alle Grundstücke im Stadtgebiet.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der
Satzungsregelungen. Sollten Sie Fragen haben, stehen
Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Frau Kreisl, Tel.Nr.: 03771/7031 20 und Herr Bauer, Tel.-Nr.: 03771/7031
23) gern zur Verfügung.
Geschwindigkeitskontrollen
Im 1. Halbjahr 2015 wurden im Stadtgebiet insgesamt 27
G e s c h w i n d i g ke i t s ko n t r o l l e n d e s L a n d k r e i s e s
durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 631 Verwarnungsund Bußgelder festgestellt und geahndet. Die höchste
gemessene Geschwindigkeit lag bei 105 km/h, festgestellt
im Bereich der B 101.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um unbedingte
Einhaltung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeiten,
um die Sicherheit und das Leben der Verkehrsteilnehmer
und unbeteiligter Dritter zu schützen!
Tourismus-Zweckverband Spiegelwald
Spiegelwald begrüßt Gipfelstürmer
Von insgesamt sieben verschiedenen Startpunkten
machten sich am 11. Juli 2015 Wanderer auf dem Weg zum
Spiegelwald. Damit folgten sie der Einladung des
Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald zur Teilnahme am
8. König-Albert-Wandertag. Die Veranstaltung existiert in
dieser Form seit 2008 und jährlich werden es mehr
Teilnehmer, die den Weg zum 728 m hohen Gipfelplateau
in Angriff nehmen. Über 250 Wanderer waren es allein in
diesem Jahr. Sie alle hatten das Ziel erreicht, als gegen 11
Uhr die begehrten Wanderwimpel ausgegeben wurden.
Für einige Wanderfreunde war es bereits die achte
Teilnahme am König-Albert-Wandertag.
11
Jessica Gnüchtel
aus Lauter wurde
als schnellste
Läuferin geehrt.
Auch 2015 wurden wieder die begehrten Wanderwimpel
übergeben.
Neben Wanderfreunden hatten sich auch Läufer und
Radfahrer diesen Termin fest vorgemerkt. Parallel zum
König-Albert-Wandertag erlebte die vom Läuferbund
Schwarzenberg organisierte Veranstaltung „Run vs. Bike“
Premiere. Bei schweißtreibenden Temperaturen galt es
d i e S t re c ke vo m B a h n ü b e rga n g L a u te r z u m
Spiegelwaldplateau zu meistern; 2,9 km bergauf. Dabei
galt es 304 m Höhenunterschied zu überwinden. Gestartet
wurde in 8 Altersgruppen; 36 Radfahrer und 31 Läufer
hatten sich in die Starterlisten eingetragen. Am Ende
waren die Bikes auf der anspruchsvollen Bergstrecke vorn.
Der schnellste Radfahrer brauchte für die Strecke knapp
12 min. Bereits im kommenden Jahr soll es eine
Fortsetzung der gelungenen Veranstaltung geben.
Teilnehmer jeden Alters stellten sich beim 1. „Run vs. Bike“
der sportlichen Herausforderung.
Wir gratulieren ganz herzlich im Monat
September
Leider wurden im letzten Mitteilungsblatt einige Jubilare
in Lauter vergessen.
Wir möchten uns auf diesem Wege entschuldigen und
Ihnen allen nachträglich gratulieren.
24.08.
26.08.
26.08.
28.08.
28.08.
28.08.
29.08.
29.08.
30.08.
31.08.
So sehen Sieger aus – die besten Biker!
Lothar Hübner
Renate Altmann
Alfred Hattwig
Marga Ott
Christa Schützer
Gottfried Weißflog
Ursula Blechschmidt
Adolf Eska
Joachim Riemer
Käthe Schmiedel
80 Jahre
85 Jahre
81 Jahre
96 Jahre
81 Jahre
92 Jahre
80 Jahre
83 Jahre
83 Jahre
85 Jahre
Ehejubiläum
06.08. Günter und Hella Espig
60 Jahre
14.08. Walter und Ursula Kaufmann 50 Jahre
12
19.08. Bernd und Christine Vodel
26.08. Gottfried und Isa Weißflog
50 Jahre
65 Jahre
OT Bernsbach
02.09
03.09.
03.09.
04.09.
06.09.
07.09.
08.09.
09.09.
10.09.
12.09.
14.09.
15.09.
16.09.
18.09.
18.09.
20.09.
20.09.
21.09.
23.09.
23.09.
26.09.
27.09.
27.09.
28.09.
29.09.
30.09.
30.09.
Lisa König
Käte Bausch
Alfred Künzel
Hanna Kownatzki
Anneliese Pursche
Günther Albrecht
Annemarie Ullmann
Gerda Heymann
Jutta Weißflog
Rolf Vieweg
Brigitte Ficker
Hilde Mehlhorn
Hildegard Gehlert
Helga Barthel
Erhard Seidel
Irmgard Lang
Egon Schönland
Ruth Bachmann
Magdalena Hauber
Käthe Riedel
Dr. Wolfgang Kirschner
Christa Keil
Hildegard Möckel
Reinhard Ficker
Christa Bruske
Elfriede Siegel
Manfred Tummler
82 Jahre
94 Jahre
85 Jahre
83 Jahre
81 Jahre
90 Jahre
84 Jahre
85 Jahre
87 Jahre
89 Jahre
87 Jahre
93 Jahre
92 Jahre
84 Jahre
85 Jahre
83 Jahre
85 Jahre
81 Jahre
88 Jahre
84 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
86 Jahre
84 Jahre
80 Jahre
86 Jahre
82 Jahre
Ehejubiläum
17.09. Werner und Ester Beck
60 Jahre
18.09. Dieter und Brigitte Tenelsen 50 Jahre
OT Lauter
01.09.
01.09.
02.09.
02.09.
02.09.
04.09.
04.09.
07.09.
07.09.
08.09.
08.09.
09.09.
12.09.
12.09.
12.09.
13.09.
18.09.
19.09.
19.09.
19.09.
Maria Espig
Annl Schneider
Rudi Melzer
Erich Rudolph
Waltraud Wagner
Charlotte Schmidt
Gottfried Weber
Hanna Hartmann
Elfriede Rau
Martin Domasch
Manfred Ullmann
Lotte Kern
Lothar Ebersbach
Ingeburg Götze
Ursula Wendler
Anna Fleckstein
Helene Kintscher
Siegfried Nestler
Werner Sauer
Käte Weiß
81 Jahre
91 Jahre
87 Jahre
80 Jahre
80 Jahre
85 Jahre
81 Jahre
94 Jahre
82 Jahre
84 Jahre
83 Jahre
101 Jahre
81 Jahre
85 Jahre
83 Jahre
95 Jahre
87 Jahre
86 Jahre
84 Jahre
82 Jahre
20.09.
21.09.
22.09.
22.09.
23.09.
24.09.
24.09.
25.09.
26.09.
28.09.
29.09.
29.09.
Rudolf Lang
Gerlinde Fritzsch
Rolf Hänel
Jutta Schauer
Elisabeth Teubner
Käthe Blach
Marianne Hänel
Erika Köhler
Marga Seidel
Käthe Förster
Siegfried Pecher
Ruth Süß
91 Jahre
93 Jahre
80 Jahre
86 Jahre
96 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
89 Jahre
80 Jahre
93 Jahre
82 Jahre
81 Jahre
Ehejubiläum
11.09. Klaus und Gisela Pohlheim 50 Jahre
16.09. Hans und Waltraut Kutter 65 Jahre
18.09. Günter und Brigitta Espig 50 Jahre
Schulnachrichten
Mittelalterprojekt Klasse 6a
Geschichte muss nicht immer angestaubt und langweilig
sein. Geschichte kann sogar Spaß machen! Das erlebte die
Klasse 6a der Heinrich-Heine-Oberschule am Montag, dem
6.7.2015, hautnah.
Die Johanniter-Unfallhilfe und „Junker Jörg" (alias Jörg
Baumann, seines Zeichens Sozialpädagoge) brachten den
Jungen und Mädchen theoretisch, aber auch sehr praktisch
bei, wie man im Mittelalter so lebte.
Dazu wurde von den Schülern und Schülerinnen Feuer
gemacht, natürlich ohne moderne Hilfsmittel, ein Lager
mit Zelt, Bänken, Stühlen und Tisch aufgebaut und ein
s c h m a c k h a f t e r G e m ü s e e i n t o p f g e ko c h t , m i t
einheimischen Zutaten vom Markt selbstverständlich.
Am Ende waren alle zufrieden, erschöpft, gesättigt und um
einige Erfahrungen reicher.
Vielen Dank allen Beteiligten.
Die Schüler und Schülerinnen der Klasse 6a
Sozialer Tag in Sachsen
Am 7.7.2015 war es wieder soweit. Die Schüler der
Heinrich-Heine-Oberschule beteiligten sich auch in diesem
Jahr am sozialen Tag.
Das hieß auch für die Klassen 6 „Wir machen was
Gemeinnütziges, was für alle".
13
Der Bauhof freute sich sehr über das Engagement der
Schüler und leistete gute Unterstützung mit allerhand
nützlichem Werkzeug.
So ging es also um 8.00 Uhr los auf den Spielplätzen an der
Bonhoeffer und der Mühlenstraße sowie an der
Feuerwehr und am Jugendclub. Pflasterflächen wurden
gereinigt, Sandkästen umgegraben, gekehrt, geharkt,
geschnitten was das Zeug hält.
Trotz stetig steigender Temperaturen wurde viel
geschafft.
Aber es bleibt auch weiter genug zu tun —für den
nächsten sozialen Tag?!
Vielleicht setzen die nächsten „Sechser" ja diese Arbeit
fort.
Die Klassen 6a/b
Wir danken Frau Wenzel und Frau Ranger, die den Tag
wieder prima organisierten und allen Eltern, die für uns
Fahrgemeinschaften bildeten.
Die Klasse 5b und die KL Frau Ficker
Sozialer Projekttag, gegen Drogen und Gewalt
Am 24.6.2015 fand an der Heinrich-Heine-Oberschule für
die 7. Klassen ein sozialer Tag, gegen Gewalt und Drogen
statt. Als erstes ging unsere Klasse zusammen mit Herrn
Triebel in die Turnhalle, wo wir von ihm erfuhren, wie man
sich richtig verhält, wenn jemand von einem aggressiven
Menschen angegriffen oder bedrängt wird. Dazu führten
wir auch einige Übungen durch, welche uns zeigten, wie
man sich verteidigt. Viele der Kampfübungen hatten mit
Konzentration zu tun. Es machte uns allen viel Spaß, und
wir arbeiteten angespannt mit.
Eine Exkursion nach Schneeberg
Am 8.7.2015 besuchten wir, die Klasse 5b der HeinrichHeine-Oberschule in Lauter- Bernsbach, das
Siebenschlehener Pochwerk (Technisches Museum) in
Schneeberg/ Neustädtel - OT Lindenau. Wir lernten den
weltgrößten Fundort für Kobalterze (vom 16.-19. Jh.)
kennen.
Mit einem herzlichen „Glück Auf" begrüßte uns Herr
Tabel, der uns durch die Räumlichkeiten des Pochwerks
führte und uns alles ganz genau erklärte. So erfuhren wir
zum Beispiel, dass man meist keine reinen Erze fand und
die geförderten Erze meist nur 1% bis max. 20% an
nutzbaren Mineralien besaßen. Im Pochwerk wurde Erz
vom sog. tauben Gestein getrennt. Wir lauschten nicht
schlecht, als wir erfuhren, dass v.a. Kinder im Pochwerk
arbeiteten.
Nach so vielen Informationen mussten wir uns erst einmal
abkühlen. Das taten wir bei einem Eis auf dem
Schneeberger Markt.
Anschließend ging es noch ins Schneeberger Planetarium.
Nach einem interessanten Vortrag durften wir auch in die
Sternwarte. Natürlich sahen wir keinen Sternenhimmel schließlich war es Mittagszeit. Aber die Sonne sahen wir
durchs Fernrohr und uns sind sogar gute Fotos mit
unseren Handys gelungen.
Das war ein toller letzter Wander- und Exkursionstag in
der letzten Schulwoche.
14
In den nächsten zwei Stunden sollte es darum gehen, wie
man sich richtig verhält, wenn einem jemand Drogen, oder
anderes Rauschgift anbieten sollte. Außerdem erfuhren
wir, was für abscheuliche Zutaten in Drogen enthalten sind
(wie zum Beispiel: Rohrreiniger, Rattengift, und
Glassplitter). Dies besprachen wir alles mit Herr Englert,
einem Kriminalpolizisten aus Aue. In diesen Stunden
füllten wir unter anderem auch einen anonymen
Fragebogen über eigene Erfahrungswerte mit Drogen aus.
Und zum Schluss besuchten uns drei superfreundliche
Studenten von der medizinischen Uni in Dresden, sie
hießen Thomas, Richard und Moritz. Mit ihnen redeten wir
darüber, was eine Zigarette am menschlichen Körper
anrichten kann. Wir führten dazu sogar einen Test durch,
der darin bestand, erst auf der Stelle zu rennen und dann
schnell einen Strohhalm in den Mund zu nehmen. Daran
merkten wir, dass es sehr schwer ist, nach körperlicher
Anstrengung durch den Strohhalm zu atmen. Sie erklärten
uns, dass es Kettenrauchern ständig so geht. Dass
schockte uns sehr.
Insgesamt, war es ein sehr aufregendes und vor allem
lehrreiches Projekt, bei dem jeder etwas für sich dazu
gelernt hat.
Die aufregende Abschlussfeier der 4. Klassen
Paul Ruprecht, Alec-Valentin Nestler Klasse 7b
Heinrich Heine Oberschule Lauter-Bernsbach
Schulabschluss der 10. Klassen
Am 3. Juli 2015 erhielten die Klassen 10a und 10b der
Heinrich-Heine-Oberschule unserer Stadt ihre
Abschlusszeugnisse. Dazu hatte die Schule in das
Kulturhaus im OT Lauter eingeladen. Einige sehr gute
kulturelle Aufführungen aus dem aktuellen Sommerprogramm der Oberschule haben alle Anwesenden mit
viel Beifall bedacht. Die Klassenlehrerinnen Frau
Ambrosius und Frau Krolczik ließen in ihrem
multimedialen Vortrag die 6 Jahre Schulzeit noch einmal
Revue passieren. Wenn der Schulalltag sicher auch nicht
immer lustig war, so sorgten doch einige Anekdoten aus
den vergangenen Schuljahren für Belustigung.
Die Elternsprecher der Klassen 10 möchten sich an dieser
Stelle noch einmal herzlich bei Frau Ambrosius und Frau
Krolczik für die vertrauensvolle und konstruktive
Zusammenarbeit im Interesse unserer Kinder bedanken.
Am Abend fand dann, ebenfalls im Kulturhaus, die von den
Elternsprechern organisierte gemütliche Feier statt.
Zahlreich war auch die Lehrerschaft vertreten und es war
ein gelungener Abend. Den Restbetrag des für die
Abschlussfeier eingesammelten Geldes in Höhe von
275,69 € spenden die Eltern der Schulabgänger dem
Förderverein der Oberschule Heinrich Heine LauterBernsbach.
Pünktlich 14.00 Uhr trafen wir uns im großen Garten der
Kindereinrichtung „Kinderparadies“ Bernsbach. Zu Beginn
versammelten wir uns zur Begrüßung und durften den
großen Garten für Spiel und Spaß nutzen. Wir stärkten uns
mit Eis, Erdbeeren, Muffins und Melone und gingen
fröhlich, gemeinsam mit unserem Rettungsschwimmer
Tobias, ins Bernsbacher Freibad, wo wir mit Wasserspielen
unseren Nachmittag verlebten.
Am Meisten staunten wir über Heike, die mit einem
Kopfsprung ins Schwimmerbecken sprang und auch über
Brigitte, die mit uns langsam und gechillt ins Wasserstieg.
20.00 Uhr gingen wir in die Kindereinrichtung zurück, wo
wir ein Feuerchen anrichteten und darüber Stockbrot
zubereiteten. Das war ganz schön heiß an den Beinen. Wir
wurden von der Sängerin Sarah der Band „Einklang“
überrascht, mit der wir viel Schlagermusik sangen.
Zwischendurch trauten sich auch einige Mädels solo zu
singen, z.B. von Mark Forster „Flash mich“.
Das Org.-Team der ehemaligen 10. Klassen, Frau
Baumann, Frau Blechschmidt, Frau Göckeritz, Frau Wüst
und Frau Zimmer
Kinderparadies Bernsbach
Eingewöhnung Kinderparadies Lauter-Bernsbach
Der nächste Spiel- und Krabbelnachmittag findet am
Dienstag, den 02.09.2015, zwischen 15:00 und 16:00 Uhr
statt. Danach immer am ersten Dienstag im Monat,
ebenfalls zwischen 15:00 und 16:00 Uhr.
Beste Grüße
das Kita-Team
22.00 Uhr gingen wir mit Taschenlampen in der Hand und
total kaputt in die Schule, um dort gemeinsam zu schlafen.
Am nächsten Tag erwartete uns dort ein großes tolles
Frühstücksbüffet. Dieses wurde von den Muttis Daniela,
Anett, Eva, Cornelia und Katja angerichtet, wofür wir uns
15
recht herzlich bedanken möchten. Vor dem Frühstück
begrüßten wir einige Eltern mit dem Grußkanon und
einem Tanz.
Diese Abschlussfeier werden wir soooooooo schnell nicht
vergessen. Wir danken noch einmal allen, die mit geholfen
haben, dass es so schön wurde.
Im Namen der 4. Klassen
Julina Lenk und Cheyenne Blechschmidt
Trotz Hitzewelle – Coole Zeit im Hort
Pünktlich zum Schuljahresabschlussfest im Hort
Bernsbach ehrte Petrus unser Fest mit herrlichen 30 Grad
und Sonnenschein. Da war die Cocktailbar und eine eigens
konzipierte Nonsens-Olympiade genau das passende
zum Feiern. Höhepunkt des Festes waren jedoch die
beiden Konzerte der Hortband und der Gruppe Einklang
aus Bernsbach. Zuerst durften die Hortkinder mit ihrem
Programm alle Gäste beeindrucken, um gleich danach den
Profis die Bühne zu überlassen. Es wurde ausgiebig
getanzt, gesungen und bis zum Sonnenuntergang gefeiert.
Vielen Dank an alle Helfer und Unterstützer
(Elternvertreter Hort, Manuel Ullmann, Bauhof LauterBernsbach).
In „Bernsbacher-meteorologischer-Erwartung“ genossen
alle diesen scheinbar seltenen sommerlich milden Abend.
Es konnte sich niemand so richtig vorstellen, welches
himmlische Sommerwetter für die Schulkinder in den nun
beginnenden Ferien vorgesehen war.
Die Ferienaktivitäten auf`s Wesentliche zusammengefasst: Baden, Wald und Schwitzen.
Unsere Hauptwirkungsstätte in den Ferien war das
wunderschöne Bernsbacher Freibad. Fast täglich öffnete
uns Schwimmmeister Herr Hirsch die Pforten seines
Bades, um den Kindern Wasserfreude pur zu garantieren.
Zwischen den unzähligen Badbesuchen bekamen die
Kinder die Möglichkeit an zwei mehrtägigen Workshops
teilzunehmen. Beate Förster aus Zschorlau lud unsere
Hortkinder zum Fotografieren ein und machte sich drei
Tage mit Kamera und Laptop auf die Suche nach Motiven
in Wald und Flur. Eine Ausstellung der besten Foto`s
können ab September im Rahmen einer Ausstellung im
Treppenhaus des Hortes bewundert werden.
stimmung absolvierten alle Teilnehmer erfolgreich den
„Schwammetest“. Viele Pilze fanden die Kinder aufgrund
der Trockenheit allerdings nicht – machten jedoch aus
dieser Not eine Tugend. Während einer Wanderaktion am
alten Bahndamm in Bernsbach sammelte der Hort 10
große Beutel voller Müll und Unrat und entsorgten diesen
ordnungsgemäß im Container.
Für entgangene Tiersichtungen während der
Waldspaziergänge entschädigte uns Opa (Siegfried) Halfter
mit einer Kleintierschau in den Räumen des Hortes. Vielen
Dank für diesen Besuch und die spannende Einführung in
die Hasenzucht.
Danke an Beate, Katja und Siegfried für Euer Engagement.
Erholsame Ferien gehen nun zu Ende, viele kehren von den
Urlaubsreisen aus aller Welt unbehelligt zurück ins Dorf
und der Schulbeginn rückt näher. Wir bedanken uns bei
Petrus und allen anderen Verantwortlichen, dass das
Einzige, wovor wir „Flüchten“ mussten, die große Hitze war
und wir mit dem Freibad einen Ort vorfanden, wo wir
herzlich willkommen waren.
In diesem Sinne wünschen wir allen Kindern und
Kolleg(en)innen einen gelungenen Schulstart
Das Hortteam
Kirchliche Nachrichten
Die Evangelisch Freikirchliche
Gemeinde Aue-Lauter informiert
Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein:
sonntags:
donnerstags:
von 9.30 bis ca.11.00 Uhr Gottesdienst
(Kindergottesdienst und
Kleinkindbetreuung während des
Gottesdienstes)
- 6.9. und 27.9.15 in Aue, E.-Bauch-Str. 10,
- 13.9. und 20.9.15 in Lauter,
Antonsthaler Str. 2
16.30 Uhr Bibelgespräch in Lauter
Die Landeskirchliche Gemeinschaft
Lauter informiert
Wir laden zu folgenden Veranstaltungen in die DietrichBonhoeffer-Str.13 ein:
Gemeinschaftsstunde und parallel dazu Kinderstunde
sonntags, 17.00 Uhr
Bibelstunde
Dienstag, 08.+22.09.15, 19.00 Uhr
Frauenstunde
Dienstag, 15.09.15, 18.30 Uhr
Jugendstunde
freitags, 19.00 Uhr
Während des zweiten Workshops besuchte uns Katja
Fritzsch aus Lauter, um alle Kinder auf eine Prüfung zum
„Schwammeführerschein“ vorzubereiten. Nach einer
Woche Waldexkursion nebst Pilz-, Baum-, und Tierbe16
Am 06.09.15 feiern wir unser Kinder- und Gemeindefest ab
14.30 Uhr.
Groß und Klein sind herzlich dazu eingeladen.
Am 20.09.15 fällt die Gemeinschaftsstunde aus, da in
Breitenbrunn Saitenspielgottesdienst ist.
weitere Veranstaltungen:
26. September 2015, 17 Uhr,
Kirchweihmusik - für Jung und Alt -selbstgemacht und
buntgemischt in der Bernsbacher Kirche „Zur Ehre Gottes“
Evangelisch-methodistische
Friedenskirche Lauter
Sonntag, 30.08.2015
10.30 Uhr Gemeindegartenfest im
Kirchgarten Lauter unter dem Motto „Zurück ins
Paradies“ mit Familiengottesdienst, Brunch, Spielen,
Pflanzenbasar und Kaffeetrinken.
Wir laden am 27.09.15, um 17.00 Uhr, herzlich zu einer
Missionsstunde mit der Karmelmission ein. Ein
Mitarbeiter aus Jordanien wird uns zu aktuellen Themen
berichten.
Weitere Info's: www.lkg-lauter.de
Senioren der Stadt Lauter-Bernsbach / OT Lauter
Im Monat September unternehmen wir eine Ausfahrt am
16.09.2015 nach Freiberg mit Besichtigung des Freiberger
Doms und Orgelkonzert.
Der Bus fährt 12.00 Uhr ab Wartehalle und Markt.
Kontaktadresse: Anneliese Scholz, Kirchberg 9, Tel.
03771/257128
Kirchliche Nachrichten der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Bernsbach
Gottesdienste
Kirche "Zur Ehre Gottes", Bernsbach
30. August 2015
10.00 Uhr Gottesdienst mit
Abendmahl und Kindergottesdienst
6. September 2015 9.30Uhr Bläsergottesdienst mit
Kindergottesdienst
13. September 2015 10.00 Uhr Familiengottesdienst,
anschließend Brunch und
Märchenspiel
20. September 2015 10.00 Uhr Gottesdienst mit
Kindergottesdienst
27. September 2015 (334. Kirchweihfest)
9.30 Uhr Festgottesdienst mit
Abendmahl und Kindergottesdienst
Martin-Luther-Kirche, Oberpfannenstiel
30. August 2015
9.00 Uhr
Gottesdienst mit
Abendmahl
20. September 2015 9.00 Uhr Gottesdienst
10.00 Uhr Kindergottesdienst
Dienstag, 01.09.2015
14.30 Uhr Seniorensommerfest
Sonntag, 06.09.2015
09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Sonntag, 13.09.2015
09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Dienstag, 15.09.2015
14.30 Uhr Seniorenkreis
Mittwoch, 16.09.2015
19.30 Uhr Bibelgespräch
Sonntag, 20.09.2015
09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Sonntag, 27.09.2015
10.00 Uhr Bezirkserntedankgottesdienst mit Einführung
von Pastorin Stephanie Hallmann und Kindergottesdienst
Dienstag, den 29.09.2015
15.00 Uhr Nachmittag in der Seniorenresidenz
Freitag, 02.10.2015
20.00 Uhr Kino in der Kirche
Dass Liebe durch den Magen geht, beweist der
märchenhafte Film aus Indien. Das von Ila gekochte Essen
wird, wie unzählige andere, von Lunchbox-Kurieren
weitergeleitet. Ein erstaunliches System, das prächtig
funktioniert. Nur diesmal nicht. Es landet nicht bei ihrem
Mann, sondern bei einem Witwer. Bald tauschen sie sich
mit dem Essen Briefe aus. Eine Freundschaft, von der man
nicht weiß, wohin sie führt.
Getränke und Knabbereien können mitgebracht werden.
Sonntag, 04.10.2015
09.30 Uhr Allianzgottesdienst zum Vogelbeerfest im Zelt
mit Wolfgang Tost und Ronny Neumann und
Kindergottesdienst
montags
mittwochs
19.30 Uhr Chor
19.00 Uhr Jugend
17
freitags
18.15 Uhr Männerchor
(14-tägig)
20.00 Uhr Posaunenchor
Evangelisch-methodistische Kreuzkapelle
Bernsbach
Sonntag, 30.08.2015
10.30 Uhr Gemeindegartenfest im
Kirchgarten Lauter unter dem Motto „Zurück ins
Paradies“ mit Familiengottesdienst, Brunch, Spielen,
Pflanzenbasar und Kaffeetrinken.
Sonntag, 06.09.2015
10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Dienstag, 08.09.2015
14.30 Uhr Frauenkreis
Mittwoch, 09.09.2015
16.00 Uhr Kinderkreis
Sonntag, 13.09.2015
10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Mittwoch, 16.09.2015
16.00 Uhr Kinderkreis und kirchlicher Unterricht
Sonntag, 20.09.2015
10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Sonntag, 27.09.2015
10.00 Uhr Bezirkserntedankgottesdienst mit Einführung
von Pastorin Stephanie Hallmann und
Kindergottesdienst
Mittwoch, 30.09.2015
16.00 Uhr Kinderkreis und kirchlicher Unterricht
Sonntag, 04.10.2015
10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
dienstags
27. September 9.30 Uhr Gottesdienst zum Kirchweihfest
mit Taufe und Abendmahlsfeier,
Kindergottesdienst
dienstags 18.30 Uhr – Junge Gemeinde
Herzliche Einladung zum Konzert am Samstag, den 26.
September 2015, 17.00 Uhr in der Ev.-Luth. Kirche Lauter.
Michael Schütz gibt ein Piano-Konzert, bei dem alle
Freunde grooviger Tastenklänge mit Sicherheit auf ihre
Kosten kommen.
SOLA 2015 „Olympia – Bist du dabei?“
Das nun schon 6. SOLA in Lauter liegt hinter uns und wir
können dankbar zurückblicken auf eine besondere Woche
voller guter Erfahrungen! Insgesamt 5 Gruppen - die 5
Kontinente - traten gegeneinander an, um ihre Kräfte zu
messen und sportliche Höchstleitungen zu vollbringen.
Dieses Jahr zum ersten Mal dabei, waren Jugendliche im
Alter von 14-15 Jahren, die als „Sola 2go!“ und Team
Australien an den Start gingen.
Spannende Wettkämpfe, Jubelschreie, Fangesänge, das
„Aktuelle-Sola-Sport-Studio“ und Medaillenvergaben
standen auf der Tagesordnung. Wie jedes Jahr wurden
auch kreative Bauideen umgesetzt, mit denen das
olympische Dorf verschönert wurde. Alles Trainieren,
Anfeuern, Klatschen, Rufen, Tröten und auch das
Hämmern und der Klang der Kreissäge machten unseren
Lagerplatz zu einem ziemlich lauten Ort.
Aber gerade auch die ruhigen Momente, die wir in den
Gottesdiensten, beim Singen im Zelt und am Lagerfeuer
und in den stillen Zeiten erleben konnten, waren für alle
sehr wertvoll. Denn das waren die Momente, in denen wir
für das Leben außerhalb des Sola trainierten.
„Bist du dabei?“ - im TEAM JESUS? Diese Frage muss
letzendlich jeder Teilnehmer für sich selbst beantworten...
19.30 Uhr Posaunenchor
Die Ev.- Luth. Kirchgemeinde Lauter lädt
zu folgenden Gottesdiensten und
Veranstaltungen ein:
6. September
10.00 Uhr
Familiengottesdienst mit
Taufgedächtnis und SOLA-Nachtreffen,
SOLA-Band, anschl. Kirchenkaffee im
Kirchgemeindehaus
12. September 16.00 Uhr Posaunenblasen zum
90 jährigen Posaunenchorjubiläum am
Hotel Danelchristelgut
13. September 10.00 Uhr
Bläserfestgottesdienst mit
Landesposaunenpfarrer
Christian Kollmar, Kindergottesdienst
20. September 9.30 Uhr Familiengottesdienst zum
Erntedankfest
18
Und doch durften wir als Mitarbeiter erleben, dass ER
selbst dabei war: Er bewahrte vor Krankheit und Unfällen,
schenkte das richtige Wetter zur richtigen Zeit, ließ uns
neue Kraft tanken und wir durften immer wieder seine
Gegenwart spüren.
Wir Mitarbeiter hoffen und beten, dass das Sola 2015
einen großen Zuwachs für das TEAM JESUS gebracht hat,
dass wir Kinder und Jugendliche für IHN begeistern
konnten und dass das, was in dieser einen Woche in sie
hineingelegt wurde, irgendwann aufbricht! Und wir
vertrauen darauf, dass das gelingt... denn Jesus ist Sieger!!
Dass ein SOLA gelingt, liegt in erster Hinsicht in Gottes
Hand, doch es sind auch all die Menschen unverzichtbar,
die sich in irgendeiner Art und Weise eingebracht und
mitgewirkt haben! Danke für alles Beten, Unterstützen,
Helfen, Bauen, Fahren, Kochen, Backen, Kreativsein, Zeit
investieren, Planen, Koordinieren, Mitdenken und
Spenden! Danke an das beste Küchenteam der Welt unter
der Leitung von Claudia Gläser!
Ein ganz großer Dank gilt Familie Fischer vom Hotel
„Danelchristelgut“ in
Lauter, die uns wieder einmal den Platz
zur Verfügung stellten, unseren Lärm
duldeten und uns mit
leckerem Mittagessen
versorgten!
Und bei allem
Danken sollte
natürlich der Dank
an Gott nicht fehlen:
ER befähigt uns,
ER lenkt und leitet!
Ohne IHN wäre ein
SOLA in Lauter nicht
möglich!
Sabine Scholz
Einen „SOLA – Nachschlag“ gibt es am 6. September 2015
um 10.00 Uhr in der Ev. - Luth. Kirche in Lauter mit dem
SOLA - Nachtreffen. Herzliche Einladung!
Vereinsmitteilungen
Der Förderverein der Oberschule Heinrich Heine
- Informationen über die Neuformierung und
Aktivierung des Vereins
- S t a n d p u n k t b i l d u n g z u r f r e i e n Wa h l d e r
Bildungseinrichtung durch die Eltern der Fünftklässler
unserer Stadt
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern der Schüler der
beiden Bildungseinrichtungen unserer Stadt,
am 24. Juni 2015 fand die planmäßig anberaumte
Mitgliederversammlung des 65 Mitglieder umfassenden
Vereins in der Aula der Oberschule statt. Die besondere
Bedeutung dieser Zusammenkunft ergab sich aus der
Tatsache, dass die sächsische Bildungsagentur sich der
Zulassung einer zweiten fünften Klasse an der Schule für
das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Nichterfüllung der
Bedingungen verweigerte.
Das Sächsische Kultusministerium verfügte bekanntlich als
Folge der demografischen Entwicklung im Freistaat nur die
Zulassung zweizügiger öffentlicher Schulen mit
mindestens 40 Schülern pro Klassenstufe im ländlichen
Raum. Mit 39 Anmeldungen fiel unsere Oberschule unter
das Raster dieser Anforderungen.
Auf unserer Mitgliederversammlung wurden die
Konsequenzen erörtert, die sich aus dieser Entwicklung
ergeben. Gleichzeitig wurde durch eine Wahl der
Vereinsvorstand komplettiert.
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Mike Schneising, Vorsitzender des Vereins,
- Jacqueline Porkert, stellv. Vorsitzende und
Vertrauensperson des Vereins für die Kommunikation mit
Schülern, Eltern und Lehrern an der Oberschule,
- Sandra Eismann-Uhlir, Kassenwart,
- Kathrin Dörffel, zuständig für Organisation und Sonstiges,
- Kersten Petzold, Schulleiterin und damit wichtigste
Kommunikationspartnerin der Schule und
Bindegliedzwischen Verein und Schule,
- Herbert Kragl, Schriftführer und Protokollant.
Standpunktbildung zur freien Wahl der
Bildungseinrichtungen
Wie steht der Vereinsvorstand zur freien Entscheidung der
Eltern der Viertklässler, entgegen der Festlegungen der
Schulzweckvereinbarung zwischen Lauter und Bernsbach,
ihre Kinder dort beschulen zu lassen, wo sie glauben, dafür
die besten Bedingungen vorzufinden?
Grundlage unserer Überlegungen bilden kritische
Bemerkungen von Eltern zum Artikel im Amts- und
Mitteilungsblatt der Stadt von J. Porkert und H. Kragl zum
Thema: „Bedeutung unserer städtischen Oberschule und
ihr Problem“. Die Kritiker behaupten, es sei unzulässig, mit
solch einem Beitrag Druck auf eine freie Entscheidung
auszuüben.
Wir (Mike Schneising und Herbert Kragl) halten es in
diesem Falle mit unserem Nationaldichter Johann
Wolfgang von Goethe:
„Freiheit ist nichts als die Möglichkeit, unter allen
Bedingungen das Vernünftige zu tun“.
Da wir alle nicht im luftleeren Raum existieren und nur in
Kooperation mit unserer Umwelt unsere Entscheidungen
und Handlungen treffen und vollziehen können, sollte ich
die Interessen und Bedürfnisse meiner Freunde, der
Familie, der Kommune und der Gesellschaft in meine
Entscheidungsfindung einbeziehen. Ich sollte auch nach
den Folgen fragen, die meine Entscheidung für die mit mir
Existierenden haben könnten. So eine Haltung zu
beweisen, wäre in unserem Sinne vernünftig.
19
Um im Klartext zu sprechen: Der Schüler oder die
Schülerin, der oder die die Bildungsempfehlung zum
Besuch eines Gymnasiums erhielt und später einen
höheren Bildungsweg einschlagen möchte, sollte diese
Bildungseinrichtung unbedingt besuchen. Allerdings
besteht auch nach dem Abschluss der 10. Klasse die reale
Möglichkeit, die mittlere Reife zu erwerben. Viele
Absolventen dieser Einrichtung waren später (mit
wachsender Reife und Erfahrung) sehr erfolgreich. Die
Fünftklässler, die den oben aufgezeigten Bildungsweg
nicht beschreiten, sollten grundsätzlich die heimische –
die städtische Bildungseinrichtung – die Oberschule
Heinrich Heine besuchen.
Für das Schuljahr 2015/16, das nach den diesjährigen
Sommerferien beginnt, meldete eine große Anzahl von
Eltern ihre Kinder an einer stadtfremden Einrichtung an.
Da stellt sich die Frage, ob man in diesem Falle diese
Entscheidung unter dem Adjektiv „vernünftig“ einstufen
kann, wenn dadurch eine zweite fünfte Klasse mit 39
angemeldeten Schülern nicht zugelassen wird. Die nun zu
bildende Klasse hat 30 Schüler 9 Schülermüssen nun eine
Einrichtung besuchen, in die sie nicht wollten. Im
Gegenzug müssen ca. 45 Lauterer Grundschüler die
Grundschule Bernsbach wegen der Einteilung in
Schulbezirke besuchen.
Alternativ und im kommunalen Interesse wäre es
gewesen, unsere städtische Oberschule zu besuchen. Dort
wird gemeinsam gelernt, entstehen Freundschaften. In
dieser Einrichtung wird der Grundstock gelegt für den
neuen Stadtbürger – den Lauter-Bernsbacher.
Unbedingt erforderlich wäre auch, erkannte
Unzulänglichkeiten – die sich im Lernprozess an der Schule
herausstellen sollten – gemeinsam auszuräumen. Der
Schulförderverein bietet sich dafür für Sie als ein
verlässlicher Partner. Es ändert sich nichts an unserer
Erkenntnis, dass die Oberschule trotz mancher Unkenrufe
optimale Bedingungen als Lern- und Lebensort für unsere
Kinder aus beiden Ortsteilen bietet (hochqualifizierte und
pädagogisch engagierte Lehrer, ein sachliches und
vertrauenswürdiges Lehrer-Schüler-Verhältnis). Die
Verantwortungsträger der Stadt beschlossen in der
jüngsten Vergangenheit eine ganze Reihe von
Investitionen für unsere beiden städtischen Schulen. So
wird die Turnhalle der Oberschule gegenwärtig
allumfassend saniert und mit einem Neubau versehen.
Der Sportplatz an der Ludwig-Jahn-Straße erhält ein
Sozialgebäude, womit sich die Bedingungen für den
Sportunterricht in den Sommermonaten wesentlich
verbessern werden.
Die Mitglieder unseres Vereins sind nicht blind und
gehörlos, wenn Kritik über einzelne Erscheinungen an der
Schule geübt wird. So stellte der Vereinsvorstand auf
seiner ersten Sitzung im Juni fest, dass es an der
Bereitschaft zur Kommunikation zwischen Schulleitung,
Eltern und Verwaltung und an Informationswillen über
Entwicklungen, Ereignisse, über Stimmungen und
Meinungen an der Schule mangelt. Uns kam zu Ohren,
dass Schüler und Eltern am „Tag der offenen Tür“ an der
Oberschule durch eine Tür schritten, die nicht einladend
wirkte und an der Farbreste abblätterten. Die Tür –
wieauch das gesamte Schulgebäude stehen unter
Denkmalschutz. Ihre Grundsubstanz wird als sehr wertvoll
20
eingeschätzt. Wir werden dafür sorgen, dass diese schöne
und wertvolle Tür bis Februar 2016 mit einem neuen
Farbanstrich versehen wird. Wir freuen uns auf Ihre
Bereitschaft, liebe Eltern, zur Kooperation auch mit uns
und auf Euren Besuch, liebe Schüler, an unserer
Oberschule.
Der Schulförderverein wird im Verein mit allen Freunden
und Förderern unserer Oberschule, mit den Stadträten,
den Lehrern und Eltern die Anstrengungen verstärken,
damit unsere Oberschule als ein kommunales Zentrum und
Standortvorteil für künftige Generationen unserer
gemeinsamem Stadt erhalten wird und für Schüler und
Eltern attraktiv erscheint.
Die Vereinsmitglieder verweisen nochmals darauf, dass die
Schulzweckvereinbarung – einstmals abgeschlossen
zwischen Lauter und Bernsbach – kein totes und wertloses
Dokument darstellt. Es verpflichtet die Verantwortungsträger aller Ortsteile unserer Stadt (Verwaltungsangestellte, Stadträte, Erzieher/innen der beiden Kitas, die
Lehrer/innen beider Schulen, die Kirchen unserer Stadt,
die Elternvertretungen) für den Besuch unserer
städtischen Oberschule durch unsere Kinder zu werben.
Weitere Informationen zum Verein finden Sie auch unter:
www.Sfv-Lauter.de
Mike Schneising, Vorsitzender des Schulfördervereins und
Herbert Kragl, Gründungsmitglied des Vereins
Der EZV Lauter informiert
10 Jahre "De Spakörble"
Liebe Einwohner von Lauter-Bernsbach,
Der EZV sagt „Danke“
am 5. September 2005 hatten wir in Lauter, in der
Berggaststätte "Morgenleither Turm", bei´m EZV Lauter
unseren ersten Auftritt als Heimatgruppe "Lauterer
Spakörble".
Deshalb planen wir zum 10-jährigen Bestehen der
Gruppe am 5. September 2015 eine "Geburtstagsfeier".
Wir möchten aus diesem Anlass eine
Benefizveranstaltung organisieren und laden dazu
herzlich ein.
Der Eintritt ist frei!
Der Einlass wäre ab 14 Uhr, dabei besteht die
Möglichkeit zum Erwerb von Imbiss und Getränken.
Gegen 15 Uhr wollen wir dann mit unserem lockeren,
bunt gemischten Programm beginnen. Wir haben uns
auch musikalische Gäste eingeladen.
Der Einsiedel, ein beliebter Aussichtspunkt zwischen
Bernsbach und Grünhain, wurde über viele Jahre vom EZV
Bernsbach gestaltet und gepflegt. Mehrere Einsiedelfeste
mit tausenden Gästen waren ein Treffpunkt für Jung und
Alt. Leider gab es auch immer wieder Zerstörungen durch
hirnlose Vandalen. Besonders Heimatfreund Christoph
Englert hat sich um die Pflege sehr verdient gemacht.
Obwohl es eine eintrittsfreie Veranstaltung ist, möchten
wir in diesem Zusammenhang um eine freiwillige Spende
bitten, denn wir wollen zwei Vereine unterstützen, die
selbst kurz zu Wort kommen und sich über jede
Z u w e n d u n g
f r e u e n
w ü r d e n .
Zum einen ist es der Verein "Selbsthilfegruppe Frauen
nach Krebs Grünhain-Beierfeld" (die wir als unsere
"Hebammen" bezeichnen) und zum anderen der
Christliche Hilfsverein Hoffnungsfunken e.V. Lößnitz.
Also wann und wo?: 5. September 2015 ab 14 Uhr im
Kulturhaus der Stadt Lauter-Bernsbach OT Lauter,
Hauptstraße (kurz gesaat "In dr Ax").
Obwohl wir im Juni unsere Gruppe kurzfristig "umbauen"
mußten, haben wir gesagt: Wer zu "De Spakörble"
dazugehören will, feiert auch Geburtstag! Jetzt erst recht!
Natürlich gibt`s auch zur Feier des Tages unseren neuesten
Titel "Bluus ka Heggdigg" zu hören.
"Drim lost uns zesamm feiern un a ewos Gutes tu!“
Ein herzliches Glück Auf!
De Spakörble
Nachholtermin für das Fußballturnier um den Pokal des
Rassegeflügelzuchtvereins Bernsbach
Da das geplante Fußballturnier im Juni durch schlechtes
Wetter buchstäblich ins Wasser fiel, holen wir dieses nun
im September nach.
Am Sonnabend, den 12.09.2015 findet das 9.
Fußballturnier für Hobbymannschaften um den Pokal des
Rassegeflügelzuchtvereins Bernsbach auf dem Waldsportplatz in Oberpfannenstiel statt.
Das Turnier wird auf Kleinfeld mit den üblichen Spielregeln
ausgetragen, Spielstärke 5:1.
Die Staffeln werden am Freitag, 11.09.15 an gleicher Stelle
ausgelost.
Interessierte Mannschaften können sich bis zum 09.09.15
bei Fam. Andre Schieck, Tel.- Nr. 03771 554033 melden.
Für das leibliche Wohl sorgt wie immer in bewährter
Weise der Rassegeflügelzuchtverein Bernsbach.
Die Organisatoren
In der letzten Zeit hat ein Bernsbacher Heimatfreund das
Hinweisschild zum Einsiedel und die „Panoramablickorientierungs-einrichtungstafel“ neu gestaltet und
montiert, wofür der EZV Bernsbach ein ganz herzliches
„Dankeschön“ sagt. Leider gibt es solche Heimatfreunde
viel zu wenig, die ohne viel Rederei einfach eine Sache in
Angriff nehmen. Hoffentlich bleibt die Tafel recht lange
erhalten.
EZV Bernsbach
i.A. M. Herrmann
Seniorenclub Bernsbach e.V. - Grillparty
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bernsbach
hatten sich am Donnerstag, dem 16. Juli, auf einen ganz
besonderen Einsatz vorbereitet. Heute galt es, keinen
Brand zu löschen, sondern dafür zu sorgen, dass über 200
Bratwürste eine appetitliche Bräune erhielten.
21
ERSTES SOMMER- & FAMILIENFEST der Bernsbacher
Musikanten
An diesem Tag war das alljährliche Grillfest für die
Seniorinnen und Senioren geplant. Diese waren in großer
Anzahl „angerückt“ und freuten sich auf ein paar
gemeinsame Stunden. Die Mitglieder des Vorstandes
gaben in bewährter Weise ihr Bestes: Bier, Sekt oder
Wasser - an alles war gedacht.
Alleinunterhalter
Michael brachte
mit seiner Musik
– zum Mitsingen,
Schunkeln oder
Tanzen – alle in
Schwung. Das
Gefühl des Umsorgtseins
lud zum Verweilen ein, die
schön geschmückten Tische
taten das Übrige.
Auch an die
Geburtstagskinder wurde wie immer gedacht.
Der Dank der Teilnehmer gilt denen, die diesen schönen
Tag möglich gemacht haben.
Unser Sommer- &
Familienfest findet
am 29. August 2015
auf der Schulstraße
direkt vor der
Mehrzweckhalle
statt.
Wir wünschen uns
gutes Wetter!!
Sollte es die
Witterung
dennoch nicht
erlauben im
Freien zu feiern,
wird unser Fest
- IN - der Mehrzweckhalle stattfinden.
ALLES RUND UM MUSIK .... unter diesem Thema steht der
Nachmittag von 15.00 - 18.00 Uhr.
W ir h a b en to lle Sp iele, Kin d ers c h m in ken ,
Bastelmöglichkeiten und Aktionen, rund um Musik, für die
Kids vorbereitet. Für jeden ist etwas dabei.
Natürlich gibt es dabei eine Menge Spaß sowie zahlreiche
kleine und große Preise zu gewinnen.
Selbstverständlich ist für Verpflegung bestens gesorgt.
Für alle Blechbläser haben wir einen
Instrumentenbaumeister vor Ort der Eure Instrumente in
einem PROFICHECK- UP genau unters Auge nimmt und
prüft. Dieser "Instrumenten-TÜV" ist natürlich kostenlos
für Euch!
Also bringt Eure "Kanneln" einfach mit.
Wer Lust und Laune hat ist herzlich eingeladen mit uns
gemeinsam zu musizieren.
Das kann ein echtes Gaudi werden!!
(Für alle tiefen Stimmen und 2. Stimmen stehen Noten "in
C" / Klavierschreibweise zur Verfügung - Für alle 1.+ 2.
Stimmen "in B" / Militärschreibweise - für Klarinetten "in
B" und Querflöten "in C").
Unsere eigenen Instrumente, aus dem Blasorchester,
könnt Ihr selbstverständlich anschauen und selbst einmal
probieren. Von der Klarinette bis zu Tuba und Schlagzeug
ist alles dabei.
BÜHNE FÜR "JUNGE KÜNSTLER" Erstmalig wollen wir in
unserer Stadt eine Bühne für "Junge Künstler"
veranstalten. Es gibt viele Talente unter uns und es ist
wirklich schade, würden sie nur im stillen Kämmerlein für
sich selbst musizieren.
Es geht uns dabei nicht um eine hoch angebundene
“Superstar-Suche" a la DSDS oder ERZISTAR. Jeder darf bei
uns auf die Bühne und sein "Ständchen" vortragen, allein
oder in Gruppe, ganz egal. Uns geht es vielmehr um die
Förderung und Aktivierung des musikalischen Nachwuchs
hier in unserer Stadt und unserer unmittelbaren
Umgebung.
22
Eurer Lust, Laune und Kreativität sind dabei keine Grenzen
gesetzt. Es ist egal mit welchem Instrument Ihr auftreten
möchtet und es spielt keine Rolle welches Genre Ihr
mitbringt. Von Kinderliedern über Schlager und Klassik bis
hin zu HeavyMetal ist bei uns alles erlaubt und
ausdrücklich erwünscht.
Wir stellen für Euch eine Bühne, Mikrofon,
Stromanschluß, Notenständer und ein Keyboard bereit.
Eine Anmeldung ist nicht zwingend nötig. Gerne könnt Ihr
Euch und Euren Beitrag aber zur besseren Planung bereits
vorher an uns melden. Nutzt dazu einfach unser
Kontaktformular auf der Internetseite
(www.bernsbachermusikanten.
de), schreibt uns oder ruft uns an, oder meldet Euch über
Facebook bei uns.
Auf jeden Fall warten tolle Überraschungen auf alle, die
sich trauen!! Also - Zeig's uns!
"EINKLANG" heißt die Gruppe, die sich aus den Kreisen
unseres Blasorchesters im Sinne von "jungem Musizieren"
und "musikalischem Nachwuchs" formiert hat. Für viele
Hortkinder ist sie ja schon ein Begriff.
Sie wird natürlich auch zu unserem Sommer- &
Familienfest auftreten.
Kommt vorbei - wir freuen uns auf Euch!
Eure Bernsbacher Musikanten.
Sturmlaterne aus Beierfeld sei bekannt in dr ganzen Walt.
Se bringe Licht unn gaam, a Wärm in unner Labn.
Unter diesem Motto lädt der EZV Bernsbach zusammen
mit den Bergbrüdern vom IG Historischer Erzbergbau
Lößnitz e.V. unter der Leitung von Jens Hahn zu einer
großen Sturmlaternenausstellung in die Heimatstube
Bernsbach recht herzlich ein.
Über 300 Laternen, Bilder und Filme zur Geschichte der
Herstellung werden gezeigt.Die Eröffnung findet am
19.09.2015, 14 Uhr statt. Gleichzeitig wird das von dem
Bernsbacher Künstler Christian Friedrich Hecker, einen
der bekanntesten deutschen Gemmenschneider in Rom,
geschaffene Portrait des römischen Kaisers Caracalla an
die Heimatstube als Dauerleihgabe übergeben.
Die Ausstellung ist am 19. Und 20.9.15 von 14-20 Uhr, am
22.9 und 24.9.15 von 17-20 Uhr und am 26.09.15 von 1420 Uhr geöffnet.
Es besteht die Möglichkeit eines Imbisses.
Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Dorfplatz oder am
Pflegeheim. Die Heimatstube befindet sich im
Gewerbepark Bernsbach, Beierfelder Starße 14 (bitte der
Ausschilderung folgen).
Auf ein recht zahlreiches Kommen freut sich der EZV
Bernsbach.
Glück auf!
i.A. M. Herrmann
Spielplan Lauterer SV Viktoria
16.08.
23.08.
25.08.
29.08.
29.08.
29.08.
29.08.
30.08.
02.09.
02.09.
05.09.
05.09.
05.09.
05.09.
05.09.
08.09.
12.09.
12.09.
12.09.
12.09.
12.09.
13.09.
16.09.
16.09.
19.09.
19.09.
19.09.
19.09.
20.09.
22.09.
23.09.
D
F
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D
C
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D
Lauter - Grünhain/Beierfeld
Sosa - Lauter
Bermsgrün - Lauter
Mittweidatal - Lauter
Lauter - Aue Mädchen
Neustädtel - Lauter
Eibenstock - Bermsgrün/Lauter
Lauter - Auerhammer
Zwönitz - Lauter
Schlema - Bermsgrün/Lauter
Lauter - Stützengrün
Zwönitz - Lauter
Lauter - Schneeberg
Bermsgrün/Lauter - Schwarzenberg
Erla/Grünstädtel Lauter/Auerhammer
Neustädtel - Lauter
Breitenbrunn - Lauter
Grünhain/Beierfeld - Lauter
Schlema - Lauter
Bermsgrün/Lauter - Bernsbach
Lauter/Auerhammer - Crottendorf
Affalter - Lauter
Lauter - Bernsbach
Breitenbrunn - Bermsgrün/Lauter
Lauter - Schwarzenberg
Lauter - Bernsbach
Lauter - Lößnitz 2
Bermsgrün/Lauter - Sosa/Bockau
Mittweidatal - Lauter
Bermsgrün - Lauter
Lauter - Stützengrün
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17.00
Orientierungsmeisterschaft in Lauter-Bernsbach
Am 30.08.2015 findet in Lauter-Bernsbach und Umgebung
ein Lauf zur Orientierungsmeisterschaft des ADAC BerlinBrandenburg statt. Ausrichter der Veranstaltung ist der
MSC Stollberg e.V..
Die Teilnehmer müssen auf einer Fahrstrecke von ca. 120
km verschiedene Aufgabenstellungen mit Hilfe von Karte,
Lineal und Kompass bewältigen. Dabei haben die Fahrer bis
zu fünf Stunden Zeit. Es geht also eher gemütlich zu. Da die
Fahrstrecke nicht bekannt ist, halten die Fahrzeuge auch
öfter und kontrollieren ihre Lösungen, um genau die
richtige Fahrstrecke zu finden. Die Strecke wird mittels
Kontrollpunkten überprüft. Sieger ist, wer die wenigsten
oder bestenfalls keinen Fehler macht.
Aber nicht nur die Profis sind am Sonntag zu beobachten.
Es gibt eine Einsteiger- bzw. Anfängerklasse, in der Jeder
mitfahren kann. Als Hilfsmittel benötigt man nur 1-2 Stifte
und eine Unterlage für die Karte bzw. zum Schreiben. Alles
Weitere wird vom Veranstalter gestellt. Es wird um eine
Voranmeldung gebeten. Interessenten können sich unter
www.orie.de beim Termin direkt anmelden. Auch eine
telefonische Meldung ist beim Fahrleiter Reinhard
Weidauer unter 01772344567 möglich.
23
Der Start erfolgt im Lokal „Zum Bären“ im Ortsteil
Bernsbach ab 12.11 Uhr. Kurzentschlossene sollten ca.
10.30 Uhr bis 11.00 Uhr da sein. Die Nenngebühr beträgt
für Anfänger 10 EUR (Kosten für Unterlagen, Karten und
Siegerehrung).
Wir wünschen Allen Teilnehmern eine gute Anreise und
viel Spaß bei der Veranstaltung.
Reinhard Weidauer
Fahrleiter 11. Erzgebirgsori 2015
MSC Stollberg e.V.
Mit einer Blutspende beim DRK auch in den
Sommermonaten Leben retten – Dankeschön-Aktion
„Armbanduhr“
Eine Blutspende beim DRK hat immer Saison - auch
während der Sommermonate ist die Behandlung mit
Präparaten aus Spenderblut für kranke Patienten
unverzichtbar. Gerade in den Sommerferien waren viele
Spender verreist oder setzen auch jetzt noch andere
Prioritäten in der Freizeitgestaltung. Jede einzelne Spende
wird aber dringend benötigt, um die Versorgung der
regionalen Kliniken sicherzustellen und die Bestände an
Blutkonserven aufrechtzuerhalten, denn Blut ist nicht
künstlich herstellbar und auch nur begrenzt haltbar.
Deshalb bedankt sich der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
in Sachsen noch bis zu den Herbstferien für jede
Blutspende mit einer modischen Armbanduhr.
Für den Spender ist das regelmäßige Blutspenden eine
Kontrolle der eigenen Gesundheit, da vor jeder Spende
der Arzt Blutdruck und Temperatur sowie HämoglobinWert des Blutes ermittelt und das Blut auf
Infektionskrankheiten untersucht wird.
Tipps für das Blutspenden bei sommerlichem Wetter:
- Blutspendetermin in den Abendstunden wahrnehmen
- reichlich Flüssigkeit zu sich nehmen (Wasser und
ungesüßten Tee)
- n a c h d e r B l u t s p e n d e g r o ß e kö r p e r l i c h e
Anstrengungen vermeiden
- keine Blutspende bei Kreislaufproblemen am
Spendetag
Ihr DRK-Blutspendedienst
Der nächste Blutspendetermin findet statt am:
Mittwoch, den 23. September 2015 in der Zeit von 15:00
Uhr bis 19:00 Uhr in der Oberschule, H.-Uhlig-Platz in
Lauter.
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Ich möchte mich ganz herzlich bei meinen
Patienten und Kunden für das entgegengebrachte
Vertrauen bedanken und würde mich freuen,
Sie weiterhin in meiner Praxis begrüßen zu dürfen.
Anlässlich meines 10jährigen Bestehens findet ein
Tag der offenen Tür am 01. September 2015
von 10 bis 17 Uhr
in der Rathausstraße 1, im OT Lauter statt.
Tel.: 03771 /5655857 oder 01727046876
Wir möchten uns für all die schönen
Geschenke und Glückwünsche anlässlich
unserer Hochzeit
am 15.08.2015 bedanken.
Ein besonderer Dank gilt unseren Eltern
& Familien und unseren Trauzeugen,
die uns sehr in den Vorbereitungen
unterstützt haben.
Marcus, Stefanie & Sunny Lou
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Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Stadt Lauter-Bernsbach,
vertreten durch den Bürgermeister,
Herrn Thomas Kunzmann
Verantwortlich für den übrigen Text- und Anzeigenteil:
Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Frau Mikolajetz
Druck: Druckerei Hans Müller, Inh. Reinhard Müller,
Rathausstr. 9, 08315 Lauter-Bernsbach
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 24.09.2015
Redaktionsschluss: 10.09.2015
Anzeigenschluss: 11.09.2015

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