Ausgabe vom 27. August 2015 - Stadt Lauter
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Ausgabe vom 27. August 2015 - Stadt Lauter
8 Ausgabe vom 27. August 2015 Danke Sommerfest 2016, 25. Juni 2 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Lauter-Bernsbach zur Aufhebung der Satzung über die städtebauliche Sanierungsmaßnahme "KERNBEBAUUNG LAUTER" Auf Grundlage des § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), rechtsbereinigt mit Stand vom 09. Mai 2015, und des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), hat der Stadtrat der Stadt Lauter- Bernsbach folgende Aufhebungssatzung beschlossen: 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Lauter-Bernsbach, den 23.07.2015 §1 Aufhebung Sanierungssatzung Die Satzung über die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Kernbebauung Lauter“ nach § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Sanierungssatzung) vom 12.11.1997 in der geänderten Fassung vom 24.05.2005 wird aufgehoben. §2 Inkrafttreten Gemäß § 162 Abs.2 BauGB wird diese Aufhebungssatzung mit ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach rechtsverbindlich. Lauter-Bernsbach, den 23.07.2015 Kunzmann Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 5 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen und andere ortsrechtliche Vorschriften, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung oder des anderen Ortsrechts nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des anderen Ortsrechts verletzt worden sind, Kunzmann Bürgermeister Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Straßenreinigen und Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung – StrRWiS) der Stadt Lauter-Bernsbach Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 358) in Verbindung mit §§ 51 Abs. 5 und 52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), hat der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach in seiner Sitzung am 16.07.2015 (Beschluss-Nr.: SR-2015/131) folgende Satzung beschlossen: Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN §1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 51 Abs. 1 – 3 SächsStrG wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke (Verpflichtete) übertragen. (2) Der Stadt Lauter-Bernsbach verbleibt die Verpflich3 tung zur Reinigung der öffentlichen Straßen, soweit sie nicht nach Abs. 1 auf die Eigentümer und Besitzer übertragen worden ist. Sie kann sich zur Durchführung der Reinigung Dritter bedienen. (3) Soweit die Stadt Lauter-Bernsbach nach Abs. 2 verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus. (4) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder die als öffentliche Straßen im Sinne des SächsStrG gelten. §2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen sowie außerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen der Gemarkung Lauter-Bernsbach, an die bebaute Grundstücke angrenzen. (2) Die Verpflichtung zur Reinigung erstreckt sich auf: (a) die Fahrbahnen, Radwege, Trenn-, Seiten-, Rand und Sicherheitsstreifen, (b) die Parkplätze, (c) die Straßenrinnen, Schnittgerinne und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, (d) die Gehwege, (e) die Überwege, (f) Böschungen, Stützmauern und ähnliches. (3) Für die nachfolgend bezeichneten Straßenabschnitte erstreckt sich die Verpflichtung nur auf die Reinigung der Gehwege: (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) Bundesstraße 101 Alte Auer Straße Schwarzenberger Straße Staatsstraße 222 Kreisstraße 9111 Kreisstraße 9112 Bockauer Straße (4) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für Fußgänger ausdrücklich bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Als Gehwege gelten auch gemeinsame Geh- und Radwege nach § 41 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. (5) Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Überwege für den Fußgängerverkehr so4 wie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in der Verlängerung der Gehwege. §3 Verpflichtete (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 bezeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte, denen – abgesehen von der Wohnungsberechtigung – nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht. Die Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigneter Dritter bedienen, bleiben jedoch der Stadt Lauter-Bernsbach gegenüber verantwortlich. (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke ( H i n t e r l i e g e r g r u n d s t ü c ke ) e i n e S t r a ß e n reinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind nur solche Grundstücke, die nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Diese Grundstücke bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere Straßen erschlossen werden. (3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem Kopfgrundstück liegen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt monatlich jeweils mit dem 1. Tag im Monat. Sie beginnt jährlich neu bei dem Verpflichteten des Kopfgrundstückes, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinterliegenden Grundstücke. §4 Umfang der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht umfasst (1) die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 7), (2) den Winterdienst (§§ 8 und 9). Teil II ALLGEMEINE STRAßENREINIGUNG §5 Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung (1) Die Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile im Sinne des § 6 Abs. 1) sind in Verantwortung und auf Kosten des Verpflichteten regelmäßig im Sinne des § 7 Abs. 1 und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Die Reinigung umfasst insbesondere das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut. (2) Ü b e r m ä ß i g e r S t a u b e n t w i c k l u n g b e i m Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen (z. B. ausgerufener Wassernotstand, Frostgefahr). (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, welche die Straßen nicht beschädigen. Entstandene Schäden sind gem. § 17 SächsStrG dem Träger der Straßenbaulast zu ersetzen. (4) Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freigehalten werden. (5) Der Straßenkehricht ist zeitnah zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn zugeführt, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, Straßenoder Abwassergräben, öffentlich ausgestellten Einrichtungen (z.B. Papierkörben, Glas- und Papiersammelcontainern) oder öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.B. Brunnen, Gewässer) zugeführt werden. §6 Reinigungsfläche (1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus -in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, ausschließlich auf den Bereich des Gehweges und des Schnittgerinnes. §7 Reinigungszeiten (1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die Straßen regelmäßig monatlich, und zwar (a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September am Reinigungstag bis spätestens 20.00 Uhr, (b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März am Reinigungstag bis spätestens 18.00 Uhr zu reinigen. (2) Darüber hinaus kann die Stadt Lauter-Bernsbach bestimmen, dass in besonderen Fällen (z. B. Veran- staltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzuge u. ä.) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu machen. Teil III WINTERDIENST §8 Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht (§§ 5 bis 7) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet, insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist und Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein S t r e i fe n v o n 1 , 5 m B r e i t e e n t l a n g d e r Grundstücksgrenze. (2) Die in Frage kommende Gehwegfläche erstreckt sich vom Grundstück aus - in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt. (3) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. (4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls, soweit möglich und zumutbar, zu lösen und abzulagern. (5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. (6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden. (7) Die Zugänge zu Über- und Unterflurhydranten sind ständig von Schnee und Eis freizuhalten. (8) Zur Schnee- und Eisberäumung gehört auch, sofern erforderlich, dass Entfernen von Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen. Schneemassen, die von Dächern gefallen oder herabgeworfen sind, müssen durch den Verpflichteten unverzüglich beseitigt werden. (9) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr werktags, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils 5 unverzüglich zu erfüllen. Die Verpflichtungen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es die jeweilige Verkehrslage erfordert. §9 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet § 8 Abs. 1 Satz 2 Anwendung. (2) Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und Tiefe abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 8 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 8 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden. (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis-und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Verpflichteten zu beseitigen. (5) Auftauendes Eis auf den in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 8 Abs. 5 zu beseitigen. Hierbei dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, welche die Straßen nicht beschädigen. (6) § 8 Abs. 9 gilt entsprechend. Teil IV SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 10 Ausnahmen (1) Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, die Durchführung der Reinigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden kann. (2) Die Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen trifft die Stadt Lauter-Bernsbach. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung von Ausnahmen besteht nicht. 6 § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 12 SächsStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Abs. 1 die Straßen nicht oder nicht regelmäßig reinigt, 2. entgegen § 5 Abs. 4 die dort genannten Einrichtungen nicht jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freihält, 3. entgegen § 5 Abs. 5 den Straßenkehricht nicht ordnungsgemäß beseitigt, 4. entgegen § 8 Abs. 1 bei Schneefall die Gehwege innerhalb der in § 8 Abs. 9 genannten Zeiten nicht unverzüglich vom Schnee räumt, 6. entgegen § 8 Abs. 6 die Abflussrinnen bei Tauwetter nicht vom Schnee freihält, 7. entgegen § 9 Abs. 1 bei Schnee-und Eisglätte die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang nicht innerhalb der in § 8 Abs. 9 genannten Zeiten derart und so rechtzeitig bestreut, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können, 8. entgegen § 9 Abs. 2 bei Eisglätte die Gehwege nicht in der dort genannten Breite und Tiefe abstumpft, 9. entgegen § 9 Abs. 5 auftauendes Eis nicht ordnungsgemäß beseitigt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 52 Abs. 2 SächsStrG mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR geahndet werden. (3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 52 Abs. 3 Nr. 1 SächsStrG ist die Stadt Lauter-Bernsbach. § 12 Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) D i e s e S a t z u n g t r i t t a m Ta g n a c h i h r e r Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit dem gleichen Tage tritt die Satzung über die Ve r p f l i c h t u n g d e r S t r a ß e n a n l i e g e r z u m Straßenreinigen und Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Stadt Lauter-Bernsbach (Straßenreinigungssatzung – StrReinigungsS) vom 15.03.2013 außer Kraft. Lauter-Bernsbach, den 17.07.2015 Kunzmann Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, d i e u n t e r Ve r l e t z u n g v o n Ve r f a h r e n s - u n d Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Beschluss SR-2015/128 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die Annahme und Verwendung der in der Anlage zur Beschlussvorlage BV-15/160 aufgeführten Geld- und Sachspenden. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) d i e Ve r l e t z u n g d e r Ve r f a h r e n s - o d e r Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Beschluss SR-2015/129 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Festkomitee für das 325jährige Jubiläum des Ortsteiles Oberpfannenstiel einen Zuschuss in Höhe des Fehlbetrages des Festes, jedoch maximal 15.000,00 EUR, bereitzustellen. Die Mittel sind in entsprechender Höhe in den Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufzunehmen. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Beschluss SR-2015/130 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Lauter-Bernsbach für das Haushaltsjahr 2015. Die Haushaltssatzung ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 23.07.2015 bekannt zu machen. Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan ist für eine Woche im Verwaltungsgebäude II, Abteilung Finanzverwaltung, Straße der Einheit 5, 08315 Lauter-Bernsbach, während der Sprechzeiten niederzulegen. Die Niederlegungsfrist beginnt am 27.07.2015 und endet am 05.08.2015. Auf die Niederlegung ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Lauter-Bernsbach, 17.07.2015 Kunzmann Bürgermeister Die Stadtverwaltung teilt mit Im öffentlichen Teil der 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauter-Bernsbach am 16.07.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss SR-2015/131 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Straßenreinigen und Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung - StrRWiS) in der Fassung des Entwurfes vom 06.07.2015 einschließlich der in der Sitzung abgestimmten Änderungen. Ja/Nein/Enthaltungen: 14/1/2 Beschluss SR-2015/126 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach stimmt dem Wahlergebnis zur Wahl der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Lauter-Bernsbach, Ortswehr Lauter, entsprechend der Wahlniederschrift vom 26.06.2015 zu. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/132 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die Satzung der Stadt Lauter-Bernsbach zur Aufhebung der Satzung über die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Kernbebauung Lauter“ in der der Beschlussvorlage BV15/163 beigefügten Fassung vom 30.06.2015. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und das Grundbuchamt ist nach Inkrafttreten der Satzung mit der Löschung der Sanierungsvermerke zu beauftragen. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/127 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Mietvertrag zwischen der Stadt Lauter-Bernsbach und dem Volkssolidarität Aue-Schwarzenberg e.V. über die Doppelnutzung der Räumlichkeiten der Hugo-AmentGrundschule sowie der Turnhalle und des Außengeländes zuzustimmen. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/133 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zur Voranfrage „Bau eines Wochenend- bzw. Ferienhauses“ auf dem Flurstück 614/1 der Gemarkung Lauter, Grundstück Anton-Günther-Straße 16, vorbehaltlich der Klärung der Abwasserproblematik das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 7 Beschluss SR-2015/134 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, der Übernahme einer Brandbaulast auf das kommunale Flurstück 209/10 zugunsten eines geplanten Bauvorhabens auf dem Nachbarflurstück 209/7 (Kirchstraße 1) zuzustimmen. Der Übernahme der geplanten Abstandsflächenbaulast wird zugestimmt. Für die entstehende Wertminderung des kommunalen Flurstückes ist eine entsprechende Entschädigung vom Begünstigten zu zahlen. Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der noch vorzulegenden Planzeichnungen zum Gebäudeanbau. Ja/Nein/Enthaltungen: 13/2/2 Beschluss SR-2015/135 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das Flurstück 141/6 der Gemarkung Lauter, Grundstück an der Staatsstraße, gemäß Gebot des Antragstellers für 5.000,00 EUR zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt unter der Maßgabe, dass das Grundstück ausschließlich als Stellfläche genutzt wird. Wird die Fläche innerhalb von 10 Jahren mit einem Gebäude bebaut, so wird die Differenz zum vollen Kaufpreis von 14.300,00 EUR gemäß Wertermittlungsgutachten fällig. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/136 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 3 (Tischlerarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Krippenanbau KiTa ‚Kinderparadies' im OT Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Tischlerei René Jungnickel aus Schwarzenberg zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 38.731,17 EUR (brutto). Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/137 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 5 (Fassadenarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Krippenanbau KiTa ‚Kinderparadies' im OT Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Helmar Kunzmann aus Lauter-Bernsbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 24.896,86 EUR (brutto). Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/138 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 8 (Außenanlagen) im Rahmen der Baumaßnahme „Krippenanbau KiTa ‚Kinderparadies' im OT Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Zettl GmbH aus Aue zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 44.746,42 EUR (brutto). Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/139 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Technischen Ausschuss mit der Zuschlagserteilung für das Los 8 (Außenanlagen) im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Errichtung Anbau/Sanierung Turnhalle an der Heinrich-Heine-Oberschule im OT Lauter“ zu bevollmächtigen. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 8 Beschluss SR-2015/140 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 1 (Straßenbau) im Rahmen der Baumaßnahme „Straßen- und Stützmauerbau Lindenring im OT Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Pöhla Bau GmbH aus Schwarzenberg zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 85.219,25 EUR (brutto). Ja/Nein/Enthaltungen: 16/0/1 Beschluss SR-2015/141 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 2 (Stützmauerbau) im Rahmen der Baumaßnahme „Straßen- und Stützmauerbau Lindenring im OT Bernsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Pöhla Bau GmbH aus Schwarzenberg zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 70.316,90 EUR (brutto). Ja/Nein/Enthaltungen: 16/0/1 Beschluss SR-2015/142 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Zuschlag zum „Grundhaften Ausbau der Lößnitzer Straße im OT Bernsbach“ auf das Angebot der Firma GSG Baugesellschaft mbH mit Sitz in Lauter-Bernsbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 153.484,70 EUR (brutto). Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der Ergebnisse des noch durchzuführenden Verfahrens nach § 8 des Sächsischen Vergabegesetzes. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Beschluss SR-2015/143 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) vorgeschlagene Vorzugsvariante zum Umbau der B 101 im Bereich der Alten Auer Straße / Anton-Günther-Straße in der Ortsdurchfahrt zu bestätigen. Es erfolgt ein Umbau der spitzwinkligen Einmündung der Alten Auer Straße mit der zusätzlichen Einrichtung eines Linksabbiegestreifens auf der B 101 und die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Anton-Günther-Straße. Die Breite des Gehweges wird auf 2,5 m festgelegt (zuzüglich eines 0,5 m breiten Sicherheitsstreifens). Ja/Nein/Enthaltungen: 16/0/1 Beschluss SR-2015/144 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) vorgeschlagene Vorzugsvariante zum Umbau der B 101 im Bereich der K 9112 in der Ortsdurchfahrt zu bestätigen. Es erfolgt der Einbau einer Linksabbiegespur in der südlichen Zufahrt (aus Richtung Schwarzenberg) zur Steigerung der Verkehrsqualität. Die Kreuzung wird als vierarmige Kreuzung beibehalten. Die Breite des Gehweges wird auf 2,5 m festgelegt (zuzüglich eines 0,5 m breiten Sicherheitsstreifens). Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Erläuterungen zu den Beschlüssen SR-2015/143 bis 145 Infolge der Streichung einer Ortsumgehung der B 101 im OT Lauter versucht das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) durch punktuelle Änderungen an der Ortsdurchfahrt Unfallschwerpunkte zu beseitigen und damit Verbesserungen in der Ortslage Lauter zu erreichen. Ein Objekt dieser Maßnahmenreihe, der Umbau der Einmündung Antonthaler Straße, ist bereits realisiert. Jetzt wurden der Stadt Variantenuntersuchungen für den Umbau weiterer Kreuzungen vorgelegt. Die Stadt musste sich positionieren, ob sie die sich aus dieser Variantenuntersuchung ergebenden Vorzugsvarianten unterstützt. Der Stadtrat bestätigt mit den Beschlüssen zur Kreuzung Staatstraße/Bockauer Straße/ Sachsenstraße/Kirchstraße und Alte Auer Straße/Sachsenstraße/ Anton-Günther-Straße die Vorschläge des LASuVs. An diesen Stellen kann jetzt die Planung an der entsprechenden Vorzugsvariante weitergeführt werden. Nach Aussage des LaSuVs werden auch die entsprechenden Planfeststellungsverfahren begonnen. Damit ist aus heutiger Sicht 2017 zu rechnen. Der Baubeginn für einen ersten Abschnitt könnte 2018 erfolgen. Für die Einmündung Schwarzenberger Straße soll mit dem Beschluss SR-2015/145 die Bereitschaft der Stadt signalisiert werden, auch hier Veränderungen an der Einmündung und dem innerstädtischen Verkehrsfluss durchzuführen. Hier werden kurzfristig die Aufträge zur Bestandsvermessung durch das LASuV ausgelöst. Beschluss SR-2015/145 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zu bevollmächtigen, mit den Voruntersuchungen am Knoten Schwarzenberger Straße zu beginnen. Dazu werden kurzfristig die entsprechenden Vermessungsarbeiten durch das LASuV beauftragt. Die Stadt Lauter-Bernsbach verpflichtet sich unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Baulastträger der neuen Entlastungsstraße wird, die anteiligen Planungskosten in Höhe von 10 v.H. der Baukosten zu übernehmen. Ja/Nein/Enthaltungen: 17/0/0 Entsorgungskalender September OT Bernsbach Bioabfall: - wöchentlich Montag Gelbe Tonne: - am Dienstag, dem 08. und 22. Restabfälle: - am Donnerstag, dem 03. und 17. Papiertonne: - am Dienstag, dem 15. Entsorgungskalender September OT Lauter Bioabfall: - wöchentlich Montag Gelbe Tonne: - am Montag, dem 07. und 21. Restabfälle: - am Freitag, dem 04. und 18. Papiertonne: - am Mittwoch, dem 23. Sondertour: - am Dienstag, dem 22. Begrüßung unserer Jüngsten Dreizehn von zwanzig neugeborenen Lauter-Bernsbachern und ihre Eltern sowie Geschwisterkinder konnte der Bürgermeister zu Kaffee und Kuchen im Rathaus begrüßen. Das gemütliche Zusammensein am 24. Juni und 2. Juli 2015 wurde von den Eltern genutzt, um Kontakte zu knüpfen und Fragen zur Kinderbetreuung in Lauter-Bernsbach zu stellen. Der Bürgermeister gratulierte den Müttern und Vätern und wünschte den Neugeborenen alles Gute. Hinweis: Sachverhalte, Begründungen sowie Anlagen zu den jeweiligen Beschlüssen können in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, VG I – Rathausstraße 11, Zi. 09, eingesehen werden. Informationen aus dem Rathaus Voraussichtliche Sitzungstermine · des Stadtrates: Donnerstag, 10.09.2015, Aula Heinrich-Heine-Oberschule · des Technischen Ausschusses: Montag, 21.09.2015, Ratssaal Hermann-Uhlig-Platz 1 · des Verwaltungsausschusses: Mittwoch, 23.09.2015, Ratssaal Hermann-Uhlig-Platz 1 Als jüngste Lauter-Bernsbacher begrüßen wir: Paula Leonhardt, Hendrik Himmel, Oskar Johannes Opitz, Lucas Feig, Oliver Albert, Leni Dietrich, Nathaly Kastner, Philipp Kehrer, Sinja Seliger, Marleen Friedrich, Falk Philipp, Leon Paul Melich, Veit Gläser, Nadja Sarai Hellmich, Fabienne Lang, Stella Becker, Enny Zellmer, Iven Sven 9 Posern, Pauline Siegel, Konstantin Großer beabsichtigt noch in 2015 in folgenden Straßen Arbeiten an der Trinkwasserleitung bzw. am Abwassersystem durchzuführen: Am Brauhausberg, Schulstraße (zwischen der Ernst-Schneller-Straße und der Straße Am Sportplatz), Bahnhofstraße und Bockauer Straße (Kirchberg bis Jägerhäuser-Flügel). Der Bauanfang für die vorgenannten Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Kirmes in Bernsbach Das Ordnungsamt informiert: In der Zeit zwischen 19.06. und 17.07.2015 wurden folgende Fundgegenstände abgegeben: - 1 Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln und Armband (gefunden Straße des Friedens) und - 1 Fahrzeugschlüssel Typ Seat (D.-Bonhöffer-Str.) Die Fundsachen können im Rathaus in Lauter Zi. 04 abgeholt werden. Weiterhin wurde am 17.07.2015 gegen Abend an der Albert-Schweitzer-Str. 1 eine braun-schwarz getigerte Katze gefunden. Die Pfötchen und der Latz sind weiß. Die Kirmes im OT Bernsbach findet am 26. und 27. September auf dem Dorfplatz statt. Beginn ist Samstag 14.00 Uhr. Am Nachmittag führt eine Kindergruppe aus dem Kinderparadies ein kleines Programm auf, die Karodancers aus Bad Schlema gestalten ein buntes Showprogramm und die Band „Einklang“ (ehemals „Die Jungen“ Bernsbacher Musikanten) unterhalten uns mit ihrer Musik. Weiterhin gibt es eine Kinderanimation der Spielshow Kinderland mit „Atze & Biene“, Kinderbasteln, Kinderschminken, Spiele. Ab 20.00 Uhr spielt „Migma“ im Festzelt. Der Sonntag beginnt ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Ab 12:30 Uhr ist eine musikalische Unterhaltung im Festzelt, es spielt der Posaunenchor, ein Märchenspiel der Kirchgemeinde wird aufgeführt und die Bernsbacher Musikanten spielen auf. Auf und um den Dorfplatz gibt es buntes Kinderprogramm. Das genaue Programm entnehmen Sie bitte den üblichen Bekanntmachungen. Wer seinen Stubentiger vermisst, kann sich im Ordnungsamt (Tel.: 03771 703120) oder im Tierheim des Tierschutzvereines Aue/Schwarzenberg in Bockau melden. Dies gilt auch für Interessenten, die der kleinen Fellnase evtl. ein neues Zuhause geben möchten. Das Bau- und Liegenschaftsamt informiert Ende August beginnt die Deutsche Bahn mit dem Umbau des Bahnübergangs am Brethaus. Das vorhandene Sicherungssystem entspricht nicht mehr den Anforderungen, so dass eine Erneuerung notwendig ist. Diese Arbeiten werden planmäßig bis in den November andauern und führen zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr am Bahnübergang. Der Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge 10 Vugelbeerprinzessin Heike Siegel, Vugelbeermannel Siegfried Bergk und Vugelbeerkönigin Katrin Gundermann freuen sich auf viele Bewerbungen junger Erzgebirgerinnen ab 18 Jahren aus der Stadt LauterBernsbach. Foto: Dr. Schwochow) Allen jungen und junggebliebenen Erzgebirgerinnen aus Lauter-Bernsbach ein herzliches Hallo, die Anrede verrät es fast: Das 20. Lauterer Vugelbeerfast vom 2. bis 4. Oktober naht mit Riesenschritten und damit rückt die Wahl der 9. Lauterer Vugelbeerprinzessin in greifbare Nähe. Wie in jedem Jahr bereitet diese Wahl der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach und dem das Volksfest präsentierenden WochenSpiegel für das Erzgebirge einiges Kopfzerbrechen. Warum? Ein Blick in die Chronik dieses Festes zeigt, dass sich seit der Festpremiere im Jahre 1996 aus den Altlandkreisen Aue-Schwarzenberg, Stollberg, Annaberg-Buchholz und Marienberg 98 Erzgebirgerinnen - 18 von ihnen kamen aus Lauter und Bernsbach - für das Ehrenamt einer Vugelbeerkönigin und ab 2007 einer Vugelbeerprinzessin bewarben. Diana Schulz, Regina Barth, Katrin Lang, Andrea Kreisel, Claudia Lenk, Theresa Müller und Katrin Gundermann trugen bisher als Vertreterinnen der Gastgeberstadt die „Ebereschenkrone“ einer Vugelbeerkönigin. Wie wird die Wahl zur 9. Lauterer Vugelbeerprinzessin 2015 ausgehen? Nur eines steht fest: Katrin Gundermann als die amtierende „Hoheit“ übergibt Krone und Amtsschärpe an die Bernsbacherin Heike Siegel. Für sie wird nun eine Prinzessin gesucht. Dafür sind Bewerbungen bis zum 21. September 2015 unter folgender Anschrift möglich: WochenSpiegel für das Erzgebirge, 08280 Aue, Wettinerstraße 54, z.Hd. Dr. H.-J. Schwochow. Die schriftliche Bewerbung sollte neben persönlichen Angaben (Name, Vorname, Alter, Beruf, Hobby, Wohnanschrift, Telefon/Handy-Nummer, E-MailAnschrift, aktuelles Passbild (auch digital) eine kurze Begründung der Bewerbung enthalten. Die Bewerberinnen werden zu einer ausführlichen Information über den Ablauf der Vugelbeerfast-Tage und ihren Aufgaben gesondert eingeladen. Ob sich zum Jubiläumsfest auch 20 Bewerberinnen der Wahl stellen werden, bleibt abzuwarten. Aber mit einem bisschen Mut, einer tüchtigen Portion Heimatliebe und einem gesunden Selbstvertrauen müsste schon bald die Bewerbungsflut einsetzen. Schön wäre es! In diesem Sinne wünschen sich die Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach und der WochenSpiegel für das Erzgebirge viele Bewerbungen. Das Ordnungsamt informiert! Satzung Mit Erlass der neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung (abgedruckt in dieser Ausgabe) werden für das Stadtgebiet verbindlich die Anliegerpflichten geregelt. Hierzu möchten wir nachfolgende Hinweise geben: Die Anlieger sämtlicher Grundstücke, an welche eine öffentliche Straße mit einem Gehweg angrenzt, haben den Gehweg und das Schnittgerinne entlang dieser Grundstücke regelmäßig zu reinige (§§ 5-7). Ausgenommen hiervon sind lediglich die Grundstücke, welche an den in § 2 Abs. 3 genannten Straßen liegen, hier erstreckt sich die Reinigungspflicht ausschließlich auf den Bereich des Gehweges. Zur Reinigung zählen insbesondere das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und das Entfernen von Unkraut. Weiterhin wurde ein regelmäßiger Reinigungsturnus vorgegeben. Diese Empfehlung erhielten wir aus Gründen der Rechtssicherheit seitens unserer Aufsichtsbehörde. Demnach ist die Reinigungspflicht regelmäßig, d. h. monatlich zu den festgelegten Zeiten nachzukommen. Wir verstehen, dass dies in der Praxis oftmals nicht bzw. nur schwer umsetzbar ist. Aus diesem Grunde wird die Stadtverwaltung mit dem entsprechenden Weitblick diese Regelung handhaben. Besonderer Bedeutung kommen die Regelungen der §§ 8 und 9 zu. Hier ist festgelegt, dass in den Wintermonaten der Gehweg entlang des Grundstückes zu räumen ist. Dies gilt ausnahmslos für alle Grundstücke im Stadtgebiet. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Satzungsregelungen. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Frau Kreisl, Tel.Nr.: 03771/7031 20 und Herr Bauer, Tel.-Nr.: 03771/7031 23) gern zur Verfügung. Geschwindigkeitskontrollen Im 1. Halbjahr 2015 wurden im Stadtgebiet insgesamt 27 G e s c h w i n d i g ke i t s ko n t r o l l e n d e s L a n d k r e i s e s durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 631 Verwarnungsund Bußgelder festgestellt und geahndet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 105 km/h, festgestellt im Bereich der B 101. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um unbedingte Einhaltung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeiten, um die Sicherheit und das Leben der Verkehrsteilnehmer und unbeteiligter Dritter zu schützen! Tourismus-Zweckverband Spiegelwald Spiegelwald begrüßt Gipfelstürmer Von insgesamt sieben verschiedenen Startpunkten machten sich am 11. Juli 2015 Wanderer auf dem Weg zum Spiegelwald. Damit folgten sie der Einladung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald zur Teilnahme am 8. König-Albert-Wandertag. Die Veranstaltung existiert in dieser Form seit 2008 und jährlich werden es mehr Teilnehmer, die den Weg zum 728 m hohen Gipfelplateau in Angriff nehmen. Über 250 Wanderer waren es allein in diesem Jahr. Sie alle hatten das Ziel erreicht, als gegen 11 Uhr die begehrten Wanderwimpel ausgegeben wurden. Für einige Wanderfreunde war es bereits die achte Teilnahme am König-Albert-Wandertag. 11 Jessica Gnüchtel aus Lauter wurde als schnellste Läuferin geehrt. Auch 2015 wurden wieder die begehrten Wanderwimpel übergeben. Neben Wanderfreunden hatten sich auch Läufer und Radfahrer diesen Termin fest vorgemerkt. Parallel zum König-Albert-Wandertag erlebte die vom Läuferbund Schwarzenberg organisierte Veranstaltung „Run vs. Bike“ Premiere. Bei schweißtreibenden Temperaturen galt es d i e S t re c ke vo m B a h n ü b e rga n g L a u te r z u m Spiegelwaldplateau zu meistern; 2,9 km bergauf. Dabei galt es 304 m Höhenunterschied zu überwinden. Gestartet wurde in 8 Altersgruppen; 36 Radfahrer und 31 Läufer hatten sich in die Starterlisten eingetragen. Am Ende waren die Bikes auf der anspruchsvollen Bergstrecke vorn. Der schnellste Radfahrer brauchte für die Strecke knapp 12 min. Bereits im kommenden Jahr soll es eine Fortsetzung der gelungenen Veranstaltung geben. Teilnehmer jeden Alters stellten sich beim 1. „Run vs. Bike“ der sportlichen Herausforderung. Wir gratulieren ganz herzlich im Monat September Leider wurden im letzten Mitteilungsblatt einige Jubilare in Lauter vergessen. Wir möchten uns auf diesem Wege entschuldigen und Ihnen allen nachträglich gratulieren. 24.08. 26.08. 26.08. 28.08. 28.08. 28.08. 29.08. 29.08. 30.08. 31.08. So sehen Sieger aus – die besten Biker! Lothar Hübner Renate Altmann Alfred Hattwig Marga Ott Christa Schützer Gottfried Weißflog Ursula Blechschmidt Adolf Eska Joachim Riemer Käthe Schmiedel 80 Jahre 85 Jahre 81 Jahre 96 Jahre 81 Jahre 92 Jahre 80 Jahre 83 Jahre 83 Jahre 85 Jahre Ehejubiläum 06.08. Günter und Hella Espig 60 Jahre 14.08. Walter und Ursula Kaufmann 50 Jahre 12 19.08. Bernd und Christine Vodel 26.08. Gottfried und Isa Weißflog 50 Jahre 65 Jahre OT Bernsbach 02.09 03.09. 03.09. 04.09. 06.09. 07.09. 08.09. 09.09. 10.09. 12.09. 14.09. 15.09. 16.09. 18.09. 18.09. 20.09. 20.09. 21.09. 23.09. 23.09. 26.09. 27.09. 27.09. 28.09. 29.09. 30.09. 30.09. Lisa König Käte Bausch Alfred Künzel Hanna Kownatzki Anneliese Pursche Günther Albrecht Annemarie Ullmann Gerda Heymann Jutta Weißflog Rolf Vieweg Brigitte Ficker Hilde Mehlhorn Hildegard Gehlert Helga Barthel Erhard Seidel Irmgard Lang Egon Schönland Ruth Bachmann Magdalena Hauber Käthe Riedel Dr. Wolfgang Kirschner Christa Keil Hildegard Möckel Reinhard Ficker Christa Bruske Elfriede Siegel Manfred Tummler 82 Jahre 94 Jahre 85 Jahre 83 Jahre 81 Jahre 90 Jahre 84 Jahre 85 Jahre 87 Jahre 89 Jahre 87 Jahre 93 Jahre 92 Jahre 84 Jahre 85 Jahre 83 Jahre 85 Jahre 81 Jahre 88 Jahre 84 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 86 Jahre 84 Jahre 80 Jahre 86 Jahre 82 Jahre Ehejubiläum 17.09. Werner und Ester Beck 60 Jahre 18.09. Dieter und Brigitte Tenelsen 50 Jahre OT Lauter 01.09. 01.09. 02.09. 02.09. 02.09. 04.09. 04.09. 07.09. 07.09. 08.09. 08.09. 09.09. 12.09. 12.09. 12.09. 13.09. 18.09. 19.09. 19.09. 19.09. Maria Espig Annl Schneider Rudi Melzer Erich Rudolph Waltraud Wagner Charlotte Schmidt Gottfried Weber Hanna Hartmann Elfriede Rau Martin Domasch Manfred Ullmann Lotte Kern Lothar Ebersbach Ingeburg Götze Ursula Wendler Anna Fleckstein Helene Kintscher Siegfried Nestler Werner Sauer Käte Weiß 81 Jahre 91 Jahre 87 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 85 Jahre 81 Jahre 94 Jahre 82 Jahre 84 Jahre 83 Jahre 101 Jahre 81 Jahre 85 Jahre 83 Jahre 95 Jahre 87 Jahre 86 Jahre 84 Jahre 82 Jahre 20.09. 21.09. 22.09. 22.09. 23.09. 24.09. 24.09. 25.09. 26.09. 28.09. 29.09. 29.09. Rudolf Lang Gerlinde Fritzsch Rolf Hänel Jutta Schauer Elisabeth Teubner Käthe Blach Marianne Hänel Erika Köhler Marga Seidel Käthe Förster Siegfried Pecher Ruth Süß 91 Jahre 93 Jahre 80 Jahre 86 Jahre 96 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 89 Jahre 80 Jahre 93 Jahre 82 Jahre 81 Jahre Ehejubiläum 11.09. Klaus und Gisela Pohlheim 50 Jahre 16.09. Hans und Waltraut Kutter 65 Jahre 18.09. Günter und Brigitta Espig 50 Jahre Schulnachrichten Mittelalterprojekt Klasse 6a Geschichte muss nicht immer angestaubt und langweilig sein. Geschichte kann sogar Spaß machen! Das erlebte die Klasse 6a der Heinrich-Heine-Oberschule am Montag, dem 6.7.2015, hautnah. Die Johanniter-Unfallhilfe und „Junker Jörg" (alias Jörg Baumann, seines Zeichens Sozialpädagoge) brachten den Jungen und Mädchen theoretisch, aber auch sehr praktisch bei, wie man im Mittelalter so lebte. Dazu wurde von den Schülern und Schülerinnen Feuer gemacht, natürlich ohne moderne Hilfsmittel, ein Lager mit Zelt, Bänken, Stühlen und Tisch aufgebaut und ein s c h m a c k h a f t e r G e m ü s e e i n t o p f g e ko c h t , m i t einheimischen Zutaten vom Markt selbstverständlich. Am Ende waren alle zufrieden, erschöpft, gesättigt und um einige Erfahrungen reicher. Vielen Dank allen Beteiligten. Die Schüler und Schülerinnen der Klasse 6a Sozialer Tag in Sachsen Am 7.7.2015 war es wieder soweit. Die Schüler der Heinrich-Heine-Oberschule beteiligten sich auch in diesem Jahr am sozialen Tag. Das hieß auch für die Klassen 6 „Wir machen was Gemeinnütziges, was für alle". 13 Der Bauhof freute sich sehr über das Engagement der Schüler und leistete gute Unterstützung mit allerhand nützlichem Werkzeug. So ging es also um 8.00 Uhr los auf den Spielplätzen an der Bonhoeffer und der Mühlenstraße sowie an der Feuerwehr und am Jugendclub. Pflasterflächen wurden gereinigt, Sandkästen umgegraben, gekehrt, geharkt, geschnitten was das Zeug hält. Trotz stetig steigender Temperaturen wurde viel geschafft. Aber es bleibt auch weiter genug zu tun —für den nächsten sozialen Tag?! Vielleicht setzen die nächsten „Sechser" ja diese Arbeit fort. Die Klassen 6a/b Wir danken Frau Wenzel und Frau Ranger, die den Tag wieder prima organisierten und allen Eltern, die für uns Fahrgemeinschaften bildeten. Die Klasse 5b und die KL Frau Ficker Sozialer Projekttag, gegen Drogen und Gewalt Am 24.6.2015 fand an der Heinrich-Heine-Oberschule für die 7. Klassen ein sozialer Tag, gegen Gewalt und Drogen statt. Als erstes ging unsere Klasse zusammen mit Herrn Triebel in die Turnhalle, wo wir von ihm erfuhren, wie man sich richtig verhält, wenn jemand von einem aggressiven Menschen angegriffen oder bedrängt wird. Dazu führten wir auch einige Übungen durch, welche uns zeigten, wie man sich verteidigt. Viele der Kampfübungen hatten mit Konzentration zu tun. Es machte uns allen viel Spaß, und wir arbeiteten angespannt mit. Eine Exkursion nach Schneeberg Am 8.7.2015 besuchten wir, die Klasse 5b der HeinrichHeine-Oberschule in Lauter- Bernsbach, das Siebenschlehener Pochwerk (Technisches Museum) in Schneeberg/ Neustädtel - OT Lindenau. Wir lernten den weltgrößten Fundort für Kobalterze (vom 16.-19. Jh.) kennen. Mit einem herzlichen „Glück Auf" begrüßte uns Herr Tabel, der uns durch die Räumlichkeiten des Pochwerks führte und uns alles ganz genau erklärte. So erfuhren wir zum Beispiel, dass man meist keine reinen Erze fand und die geförderten Erze meist nur 1% bis max. 20% an nutzbaren Mineralien besaßen. Im Pochwerk wurde Erz vom sog. tauben Gestein getrennt. Wir lauschten nicht schlecht, als wir erfuhren, dass v.a. Kinder im Pochwerk arbeiteten. Nach so vielen Informationen mussten wir uns erst einmal abkühlen. Das taten wir bei einem Eis auf dem Schneeberger Markt. Anschließend ging es noch ins Schneeberger Planetarium. Nach einem interessanten Vortrag durften wir auch in die Sternwarte. Natürlich sahen wir keinen Sternenhimmel schließlich war es Mittagszeit. Aber die Sonne sahen wir durchs Fernrohr und uns sind sogar gute Fotos mit unseren Handys gelungen. Das war ein toller letzter Wander- und Exkursionstag in der letzten Schulwoche. 14 In den nächsten zwei Stunden sollte es darum gehen, wie man sich richtig verhält, wenn einem jemand Drogen, oder anderes Rauschgift anbieten sollte. Außerdem erfuhren wir, was für abscheuliche Zutaten in Drogen enthalten sind (wie zum Beispiel: Rohrreiniger, Rattengift, und Glassplitter). Dies besprachen wir alles mit Herr Englert, einem Kriminalpolizisten aus Aue. In diesen Stunden füllten wir unter anderem auch einen anonymen Fragebogen über eigene Erfahrungswerte mit Drogen aus. Und zum Schluss besuchten uns drei superfreundliche Studenten von der medizinischen Uni in Dresden, sie hießen Thomas, Richard und Moritz. Mit ihnen redeten wir darüber, was eine Zigarette am menschlichen Körper anrichten kann. Wir führten dazu sogar einen Test durch, der darin bestand, erst auf der Stelle zu rennen und dann schnell einen Strohhalm in den Mund zu nehmen. Daran merkten wir, dass es sehr schwer ist, nach körperlicher Anstrengung durch den Strohhalm zu atmen. Sie erklärten uns, dass es Kettenrauchern ständig so geht. Dass schockte uns sehr. Insgesamt, war es ein sehr aufregendes und vor allem lehrreiches Projekt, bei dem jeder etwas für sich dazu gelernt hat. Die aufregende Abschlussfeier der 4. Klassen Paul Ruprecht, Alec-Valentin Nestler Klasse 7b Heinrich Heine Oberschule Lauter-Bernsbach Schulabschluss der 10. Klassen Am 3. Juli 2015 erhielten die Klassen 10a und 10b der Heinrich-Heine-Oberschule unserer Stadt ihre Abschlusszeugnisse. Dazu hatte die Schule in das Kulturhaus im OT Lauter eingeladen. Einige sehr gute kulturelle Aufführungen aus dem aktuellen Sommerprogramm der Oberschule haben alle Anwesenden mit viel Beifall bedacht. Die Klassenlehrerinnen Frau Ambrosius und Frau Krolczik ließen in ihrem multimedialen Vortrag die 6 Jahre Schulzeit noch einmal Revue passieren. Wenn der Schulalltag sicher auch nicht immer lustig war, so sorgten doch einige Anekdoten aus den vergangenen Schuljahren für Belustigung. Die Elternsprecher der Klassen 10 möchten sich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei Frau Ambrosius und Frau Krolczik für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse unserer Kinder bedanken. Am Abend fand dann, ebenfalls im Kulturhaus, die von den Elternsprechern organisierte gemütliche Feier statt. Zahlreich war auch die Lehrerschaft vertreten und es war ein gelungener Abend. Den Restbetrag des für die Abschlussfeier eingesammelten Geldes in Höhe von 275,69 € spenden die Eltern der Schulabgänger dem Förderverein der Oberschule Heinrich Heine LauterBernsbach. Pünktlich 14.00 Uhr trafen wir uns im großen Garten der Kindereinrichtung „Kinderparadies“ Bernsbach. Zu Beginn versammelten wir uns zur Begrüßung und durften den großen Garten für Spiel und Spaß nutzen. Wir stärkten uns mit Eis, Erdbeeren, Muffins und Melone und gingen fröhlich, gemeinsam mit unserem Rettungsschwimmer Tobias, ins Bernsbacher Freibad, wo wir mit Wasserspielen unseren Nachmittag verlebten. Am Meisten staunten wir über Heike, die mit einem Kopfsprung ins Schwimmerbecken sprang und auch über Brigitte, die mit uns langsam und gechillt ins Wasserstieg. 20.00 Uhr gingen wir in die Kindereinrichtung zurück, wo wir ein Feuerchen anrichteten und darüber Stockbrot zubereiteten. Das war ganz schön heiß an den Beinen. Wir wurden von der Sängerin Sarah der Band „Einklang“ überrascht, mit der wir viel Schlagermusik sangen. Zwischendurch trauten sich auch einige Mädels solo zu singen, z.B. von Mark Forster „Flash mich“. Das Org.-Team der ehemaligen 10. Klassen, Frau Baumann, Frau Blechschmidt, Frau Göckeritz, Frau Wüst und Frau Zimmer Kinderparadies Bernsbach Eingewöhnung Kinderparadies Lauter-Bernsbach Der nächste Spiel- und Krabbelnachmittag findet am Dienstag, den 02.09.2015, zwischen 15:00 und 16:00 Uhr statt. Danach immer am ersten Dienstag im Monat, ebenfalls zwischen 15:00 und 16:00 Uhr. Beste Grüße das Kita-Team 22.00 Uhr gingen wir mit Taschenlampen in der Hand und total kaputt in die Schule, um dort gemeinsam zu schlafen. Am nächsten Tag erwartete uns dort ein großes tolles Frühstücksbüffet. Dieses wurde von den Muttis Daniela, Anett, Eva, Cornelia und Katja angerichtet, wofür wir uns 15 recht herzlich bedanken möchten. Vor dem Frühstück begrüßten wir einige Eltern mit dem Grußkanon und einem Tanz. Diese Abschlussfeier werden wir soooooooo schnell nicht vergessen. Wir danken noch einmal allen, die mit geholfen haben, dass es so schön wurde. Im Namen der 4. Klassen Julina Lenk und Cheyenne Blechschmidt Trotz Hitzewelle – Coole Zeit im Hort Pünktlich zum Schuljahresabschlussfest im Hort Bernsbach ehrte Petrus unser Fest mit herrlichen 30 Grad und Sonnenschein. Da war die Cocktailbar und eine eigens konzipierte Nonsens-Olympiade genau das passende zum Feiern. Höhepunkt des Festes waren jedoch die beiden Konzerte der Hortband und der Gruppe Einklang aus Bernsbach. Zuerst durften die Hortkinder mit ihrem Programm alle Gäste beeindrucken, um gleich danach den Profis die Bühne zu überlassen. Es wurde ausgiebig getanzt, gesungen und bis zum Sonnenuntergang gefeiert. Vielen Dank an alle Helfer und Unterstützer (Elternvertreter Hort, Manuel Ullmann, Bauhof LauterBernsbach). In „Bernsbacher-meteorologischer-Erwartung“ genossen alle diesen scheinbar seltenen sommerlich milden Abend. Es konnte sich niemand so richtig vorstellen, welches himmlische Sommerwetter für die Schulkinder in den nun beginnenden Ferien vorgesehen war. Die Ferienaktivitäten auf`s Wesentliche zusammengefasst: Baden, Wald und Schwitzen. Unsere Hauptwirkungsstätte in den Ferien war das wunderschöne Bernsbacher Freibad. Fast täglich öffnete uns Schwimmmeister Herr Hirsch die Pforten seines Bades, um den Kindern Wasserfreude pur zu garantieren. Zwischen den unzähligen Badbesuchen bekamen die Kinder die Möglichkeit an zwei mehrtägigen Workshops teilzunehmen. Beate Förster aus Zschorlau lud unsere Hortkinder zum Fotografieren ein und machte sich drei Tage mit Kamera und Laptop auf die Suche nach Motiven in Wald und Flur. Eine Ausstellung der besten Foto`s können ab September im Rahmen einer Ausstellung im Treppenhaus des Hortes bewundert werden. stimmung absolvierten alle Teilnehmer erfolgreich den „Schwammetest“. Viele Pilze fanden die Kinder aufgrund der Trockenheit allerdings nicht – machten jedoch aus dieser Not eine Tugend. Während einer Wanderaktion am alten Bahndamm in Bernsbach sammelte der Hort 10 große Beutel voller Müll und Unrat und entsorgten diesen ordnungsgemäß im Container. Für entgangene Tiersichtungen während der Waldspaziergänge entschädigte uns Opa (Siegfried) Halfter mit einer Kleintierschau in den Räumen des Hortes. Vielen Dank für diesen Besuch und die spannende Einführung in die Hasenzucht. Danke an Beate, Katja und Siegfried für Euer Engagement. Erholsame Ferien gehen nun zu Ende, viele kehren von den Urlaubsreisen aus aller Welt unbehelligt zurück ins Dorf und der Schulbeginn rückt näher. Wir bedanken uns bei Petrus und allen anderen Verantwortlichen, dass das Einzige, wovor wir „Flüchten“ mussten, die große Hitze war und wir mit dem Freibad einen Ort vorfanden, wo wir herzlich willkommen waren. In diesem Sinne wünschen wir allen Kindern und Kolleg(en)innen einen gelungenen Schulstart Das Hortteam Kirchliche Nachrichten Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Aue-Lauter informiert Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein: sonntags: donnerstags: von 9.30 bis ca.11.00 Uhr Gottesdienst (Kindergottesdienst und Kleinkindbetreuung während des Gottesdienstes) - 6.9. und 27.9.15 in Aue, E.-Bauch-Str. 10, - 13.9. und 20.9.15 in Lauter, Antonsthaler Str. 2 16.30 Uhr Bibelgespräch in Lauter Die Landeskirchliche Gemeinschaft Lauter informiert Wir laden zu folgenden Veranstaltungen in die DietrichBonhoeffer-Str.13 ein: Gemeinschaftsstunde und parallel dazu Kinderstunde sonntags, 17.00 Uhr Bibelstunde Dienstag, 08.+22.09.15, 19.00 Uhr Frauenstunde Dienstag, 15.09.15, 18.30 Uhr Jugendstunde freitags, 19.00 Uhr Während des zweiten Workshops besuchte uns Katja Fritzsch aus Lauter, um alle Kinder auf eine Prüfung zum „Schwammeführerschein“ vorzubereiten. Nach einer Woche Waldexkursion nebst Pilz-, Baum-, und Tierbe16 Am 06.09.15 feiern wir unser Kinder- und Gemeindefest ab 14.30 Uhr. Groß und Klein sind herzlich dazu eingeladen. Am 20.09.15 fällt die Gemeinschaftsstunde aus, da in Breitenbrunn Saitenspielgottesdienst ist. weitere Veranstaltungen: 26. September 2015, 17 Uhr, Kirchweihmusik - für Jung und Alt -selbstgemacht und buntgemischt in der Bernsbacher Kirche „Zur Ehre Gottes“ Evangelisch-methodistische Friedenskirche Lauter Sonntag, 30.08.2015 10.30 Uhr Gemeindegartenfest im Kirchgarten Lauter unter dem Motto „Zurück ins Paradies“ mit Familiengottesdienst, Brunch, Spielen, Pflanzenbasar und Kaffeetrinken. Wir laden am 27.09.15, um 17.00 Uhr, herzlich zu einer Missionsstunde mit der Karmelmission ein. Ein Mitarbeiter aus Jordanien wird uns zu aktuellen Themen berichten. Weitere Info's: www.lkg-lauter.de Senioren der Stadt Lauter-Bernsbach / OT Lauter Im Monat September unternehmen wir eine Ausfahrt am 16.09.2015 nach Freiberg mit Besichtigung des Freiberger Doms und Orgelkonzert. Der Bus fährt 12.00 Uhr ab Wartehalle und Markt. Kontaktadresse: Anneliese Scholz, Kirchberg 9, Tel. 03771/257128 Kirchliche Nachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bernsbach Gottesdienste Kirche "Zur Ehre Gottes", Bernsbach 30. August 2015 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst 6. September 2015 9.30Uhr Bläsergottesdienst mit Kindergottesdienst 13. September 2015 10.00 Uhr Familiengottesdienst, anschließend Brunch und Märchenspiel 20. September 2015 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 27. September 2015 (334. Kirchweihfest) 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst Martin-Luther-Kirche, Oberpfannenstiel 30. August 2015 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 20. September 2015 9.00 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst Dienstag, 01.09.2015 14.30 Uhr Seniorensommerfest Sonntag, 06.09.2015 09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Sonntag, 13.09.2015 09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Dienstag, 15.09.2015 14.30 Uhr Seniorenkreis Mittwoch, 16.09.2015 19.30 Uhr Bibelgespräch Sonntag, 20.09.2015 09.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Sonntag, 27.09.2015 10.00 Uhr Bezirkserntedankgottesdienst mit Einführung von Pastorin Stephanie Hallmann und Kindergottesdienst Dienstag, den 29.09.2015 15.00 Uhr Nachmittag in der Seniorenresidenz Freitag, 02.10.2015 20.00 Uhr Kino in der Kirche Dass Liebe durch den Magen geht, beweist der märchenhafte Film aus Indien. Das von Ila gekochte Essen wird, wie unzählige andere, von Lunchbox-Kurieren weitergeleitet. Ein erstaunliches System, das prächtig funktioniert. Nur diesmal nicht. Es landet nicht bei ihrem Mann, sondern bei einem Witwer. Bald tauschen sie sich mit dem Essen Briefe aus. Eine Freundschaft, von der man nicht weiß, wohin sie führt. Getränke und Knabbereien können mitgebracht werden. Sonntag, 04.10.2015 09.30 Uhr Allianzgottesdienst zum Vogelbeerfest im Zelt mit Wolfgang Tost und Ronny Neumann und Kindergottesdienst montags mittwochs 19.30 Uhr Chor 19.00 Uhr Jugend 17 freitags 18.15 Uhr Männerchor (14-tägig) 20.00 Uhr Posaunenchor Evangelisch-methodistische Kreuzkapelle Bernsbach Sonntag, 30.08.2015 10.30 Uhr Gemeindegartenfest im Kirchgarten Lauter unter dem Motto „Zurück ins Paradies“ mit Familiengottesdienst, Brunch, Spielen, Pflanzenbasar und Kaffeetrinken. Sonntag, 06.09.2015 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Dienstag, 08.09.2015 14.30 Uhr Frauenkreis Mittwoch, 09.09.2015 16.00 Uhr Kinderkreis Sonntag, 13.09.2015 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Mittwoch, 16.09.2015 16.00 Uhr Kinderkreis und kirchlicher Unterricht Sonntag, 20.09.2015 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Sonntag, 27.09.2015 10.00 Uhr Bezirkserntedankgottesdienst mit Einführung von Pastorin Stephanie Hallmann und Kindergottesdienst Mittwoch, 30.09.2015 16.00 Uhr Kinderkreis und kirchlicher Unterricht Sonntag, 04.10.2015 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst dienstags 27. September 9.30 Uhr Gottesdienst zum Kirchweihfest mit Taufe und Abendmahlsfeier, Kindergottesdienst dienstags 18.30 Uhr – Junge Gemeinde Herzliche Einladung zum Konzert am Samstag, den 26. September 2015, 17.00 Uhr in der Ev.-Luth. Kirche Lauter. Michael Schütz gibt ein Piano-Konzert, bei dem alle Freunde grooviger Tastenklänge mit Sicherheit auf ihre Kosten kommen. SOLA 2015 „Olympia – Bist du dabei?“ Das nun schon 6. SOLA in Lauter liegt hinter uns und wir können dankbar zurückblicken auf eine besondere Woche voller guter Erfahrungen! Insgesamt 5 Gruppen - die 5 Kontinente - traten gegeneinander an, um ihre Kräfte zu messen und sportliche Höchstleitungen zu vollbringen. Dieses Jahr zum ersten Mal dabei, waren Jugendliche im Alter von 14-15 Jahren, die als „Sola 2go!“ und Team Australien an den Start gingen. Spannende Wettkämpfe, Jubelschreie, Fangesänge, das „Aktuelle-Sola-Sport-Studio“ und Medaillenvergaben standen auf der Tagesordnung. Wie jedes Jahr wurden auch kreative Bauideen umgesetzt, mit denen das olympische Dorf verschönert wurde. Alles Trainieren, Anfeuern, Klatschen, Rufen, Tröten und auch das Hämmern und der Klang der Kreissäge machten unseren Lagerplatz zu einem ziemlich lauten Ort. Aber gerade auch die ruhigen Momente, die wir in den Gottesdiensten, beim Singen im Zelt und am Lagerfeuer und in den stillen Zeiten erleben konnten, waren für alle sehr wertvoll. Denn das waren die Momente, in denen wir für das Leben außerhalb des Sola trainierten. „Bist du dabei?“ - im TEAM JESUS? Diese Frage muss letzendlich jeder Teilnehmer für sich selbst beantworten... 19.30 Uhr Posaunenchor Die Ev.- Luth. Kirchgemeinde Lauter lädt zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: 6. September 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedächtnis und SOLA-Nachtreffen, SOLA-Band, anschl. Kirchenkaffee im Kirchgemeindehaus 12. September 16.00 Uhr Posaunenblasen zum 90 jährigen Posaunenchorjubiläum am Hotel Danelchristelgut 13. September 10.00 Uhr Bläserfestgottesdienst mit Landesposaunenpfarrer Christian Kollmar, Kindergottesdienst 20. September 9.30 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest 18 Und doch durften wir als Mitarbeiter erleben, dass ER selbst dabei war: Er bewahrte vor Krankheit und Unfällen, schenkte das richtige Wetter zur richtigen Zeit, ließ uns neue Kraft tanken und wir durften immer wieder seine Gegenwart spüren. Wir Mitarbeiter hoffen und beten, dass das Sola 2015 einen großen Zuwachs für das TEAM JESUS gebracht hat, dass wir Kinder und Jugendliche für IHN begeistern konnten und dass das, was in dieser einen Woche in sie hineingelegt wurde, irgendwann aufbricht! Und wir vertrauen darauf, dass das gelingt... denn Jesus ist Sieger!! Dass ein SOLA gelingt, liegt in erster Hinsicht in Gottes Hand, doch es sind auch all die Menschen unverzichtbar, die sich in irgendeiner Art und Weise eingebracht und mitgewirkt haben! Danke für alles Beten, Unterstützen, Helfen, Bauen, Fahren, Kochen, Backen, Kreativsein, Zeit investieren, Planen, Koordinieren, Mitdenken und Spenden! Danke an das beste Küchenteam der Welt unter der Leitung von Claudia Gläser! Ein ganz großer Dank gilt Familie Fischer vom Hotel „Danelchristelgut“ in Lauter, die uns wieder einmal den Platz zur Verfügung stellten, unseren Lärm duldeten und uns mit leckerem Mittagessen versorgten! Und bei allem Danken sollte natürlich der Dank an Gott nicht fehlen: ER befähigt uns, ER lenkt und leitet! Ohne IHN wäre ein SOLA in Lauter nicht möglich! Sabine Scholz Einen „SOLA – Nachschlag“ gibt es am 6. September 2015 um 10.00 Uhr in der Ev. - Luth. Kirche in Lauter mit dem SOLA - Nachtreffen. Herzliche Einladung! Vereinsmitteilungen Der Förderverein der Oberschule Heinrich Heine - Informationen über die Neuformierung und Aktivierung des Vereins - S t a n d p u n k t b i l d u n g z u r f r e i e n Wa h l d e r Bildungseinrichtung durch die Eltern der Fünftklässler unserer Stadt Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern der Schüler der beiden Bildungseinrichtungen unserer Stadt, am 24. Juni 2015 fand die planmäßig anberaumte Mitgliederversammlung des 65 Mitglieder umfassenden Vereins in der Aula der Oberschule statt. Die besondere Bedeutung dieser Zusammenkunft ergab sich aus der Tatsache, dass die sächsische Bildungsagentur sich der Zulassung einer zweiten fünften Klasse an der Schule für das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Nichterfüllung der Bedingungen verweigerte. Das Sächsische Kultusministerium verfügte bekanntlich als Folge der demografischen Entwicklung im Freistaat nur die Zulassung zweizügiger öffentlicher Schulen mit mindestens 40 Schülern pro Klassenstufe im ländlichen Raum. Mit 39 Anmeldungen fiel unsere Oberschule unter das Raster dieser Anforderungen. Auf unserer Mitgliederversammlung wurden die Konsequenzen erörtert, die sich aus dieser Entwicklung ergeben. Gleichzeitig wurde durch eine Wahl der Vereinsvorstand komplettiert. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern: - Mike Schneising, Vorsitzender des Vereins, - Jacqueline Porkert, stellv. Vorsitzende und Vertrauensperson des Vereins für die Kommunikation mit Schülern, Eltern und Lehrern an der Oberschule, - Sandra Eismann-Uhlir, Kassenwart, - Kathrin Dörffel, zuständig für Organisation und Sonstiges, - Kersten Petzold, Schulleiterin und damit wichtigste Kommunikationspartnerin der Schule und Bindegliedzwischen Verein und Schule, - Herbert Kragl, Schriftführer und Protokollant. Standpunktbildung zur freien Wahl der Bildungseinrichtungen Wie steht der Vereinsvorstand zur freien Entscheidung der Eltern der Viertklässler, entgegen der Festlegungen der Schulzweckvereinbarung zwischen Lauter und Bernsbach, ihre Kinder dort beschulen zu lassen, wo sie glauben, dafür die besten Bedingungen vorzufinden? Grundlage unserer Überlegungen bilden kritische Bemerkungen von Eltern zum Artikel im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt von J. Porkert und H. Kragl zum Thema: „Bedeutung unserer städtischen Oberschule und ihr Problem“. Die Kritiker behaupten, es sei unzulässig, mit solch einem Beitrag Druck auf eine freie Entscheidung auszuüben. Wir (Mike Schneising und Herbert Kragl) halten es in diesem Falle mit unserem Nationaldichter Johann Wolfgang von Goethe: „Freiheit ist nichts als die Möglichkeit, unter allen Bedingungen das Vernünftige zu tun“. Da wir alle nicht im luftleeren Raum existieren und nur in Kooperation mit unserer Umwelt unsere Entscheidungen und Handlungen treffen und vollziehen können, sollte ich die Interessen und Bedürfnisse meiner Freunde, der Familie, der Kommune und der Gesellschaft in meine Entscheidungsfindung einbeziehen. Ich sollte auch nach den Folgen fragen, die meine Entscheidung für die mit mir Existierenden haben könnten. So eine Haltung zu beweisen, wäre in unserem Sinne vernünftig. 19 Um im Klartext zu sprechen: Der Schüler oder die Schülerin, der oder die die Bildungsempfehlung zum Besuch eines Gymnasiums erhielt und später einen höheren Bildungsweg einschlagen möchte, sollte diese Bildungseinrichtung unbedingt besuchen. Allerdings besteht auch nach dem Abschluss der 10. Klasse die reale Möglichkeit, die mittlere Reife zu erwerben. Viele Absolventen dieser Einrichtung waren später (mit wachsender Reife und Erfahrung) sehr erfolgreich. Die Fünftklässler, die den oben aufgezeigten Bildungsweg nicht beschreiten, sollten grundsätzlich die heimische – die städtische Bildungseinrichtung – die Oberschule Heinrich Heine besuchen. Für das Schuljahr 2015/16, das nach den diesjährigen Sommerferien beginnt, meldete eine große Anzahl von Eltern ihre Kinder an einer stadtfremden Einrichtung an. Da stellt sich die Frage, ob man in diesem Falle diese Entscheidung unter dem Adjektiv „vernünftig“ einstufen kann, wenn dadurch eine zweite fünfte Klasse mit 39 angemeldeten Schülern nicht zugelassen wird. Die nun zu bildende Klasse hat 30 Schüler 9 Schülermüssen nun eine Einrichtung besuchen, in die sie nicht wollten. Im Gegenzug müssen ca. 45 Lauterer Grundschüler die Grundschule Bernsbach wegen der Einteilung in Schulbezirke besuchen. Alternativ und im kommunalen Interesse wäre es gewesen, unsere städtische Oberschule zu besuchen. Dort wird gemeinsam gelernt, entstehen Freundschaften. In dieser Einrichtung wird der Grundstock gelegt für den neuen Stadtbürger – den Lauter-Bernsbacher. Unbedingt erforderlich wäre auch, erkannte Unzulänglichkeiten – die sich im Lernprozess an der Schule herausstellen sollten – gemeinsam auszuräumen. Der Schulförderverein bietet sich dafür für Sie als ein verlässlicher Partner. Es ändert sich nichts an unserer Erkenntnis, dass die Oberschule trotz mancher Unkenrufe optimale Bedingungen als Lern- und Lebensort für unsere Kinder aus beiden Ortsteilen bietet (hochqualifizierte und pädagogisch engagierte Lehrer, ein sachliches und vertrauenswürdiges Lehrer-Schüler-Verhältnis). Die Verantwortungsträger der Stadt beschlossen in der jüngsten Vergangenheit eine ganze Reihe von Investitionen für unsere beiden städtischen Schulen. So wird die Turnhalle der Oberschule gegenwärtig allumfassend saniert und mit einem Neubau versehen. Der Sportplatz an der Ludwig-Jahn-Straße erhält ein Sozialgebäude, womit sich die Bedingungen für den Sportunterricht in den Sommermonaten wesentlich verbessern werden. Die Mitglieder unseres Vereins sind nicht blind und gehörlos, wenn Kritik über einzelne Erscheinungen an der Schule geübt wird. So stellte der Vereinsvorstand auf seiner ersten Sitzung im Juni fest, dass es an der Bereitschaft zur Kommunikation zwischen Schulleitung, Eltern und Verwaltung und an Informationswillen über Entwicklungen, Ereignisse, über Stimmungen und Meinungen an der Schule mangelt. Uns kam zu Ohren, dass Schüler und Eltern am „Tag der offenen Tür“ an der Oberschule durch eine Tür schritten, die nicht einladend wirkte und an der Farbreste abblätterten. Die Tür – wieauch das gesamte Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz. Ihre Grundsubstanz wird als sehr wertvoll 20 eingeschätzt. Wir werden dafür sorgen, dass diese schöne und wertvolle Tür bis Februar 2016 mit einem neuen Farbanstrich versehen wird. Wir freuen uns auf Ihre Bereitschaft, liebe Eltern, zur Kooperation auch mit uns und auf Euren Besuch, liebe Schüler, an unserer Oberschule. Der Schulförderverein wird im Verein mit allen Freunden und Förderern unserer Oberschule, mit den Stadträten, den Lehrern und Eltern die Anstrengungen verstärken, damit unsere Oberschule als ein kommunales Zentrum und Standortvorteil für künftige Generationen unserer gemeinsamem Stadt erhalten wird und für Schüler und Eltern attraktiv erscheint. Die Vereinsmitglieder verweisen nochmals darauf, dass die Schulzweckvereinbarung – einstmals abgeschlossen zwischen Lauter und Bernsbach – kein totes und wertloses Dokument darstellt. Es verpflichtet die Verantwortungsträger aller Ortsteile unserer Stadt (Verwaltungsangestellte, Stadträte, Erzieher/innen der beiden Kitas, die Lehrer/innen beider Schulen, die Kirchen unserer Stadt, die Elternvertretungen) für den Besuch unserer städtischen Oberschule durch unsere Kinder zu werben. Weitere Informationen zum Verein finden Sie auch unter: www.Sfv-Lauter.de Mike Schneising, Vorsitzender des Schulfördervereins und Herbert Kragl, Gründungsmitglied des Vereins Der EZV Lauter informiert 10 Jahre "De Spakörble" Liebe Einwohner von Lauter-Bernsbach, Der EZV sagt „Danke“ am 5. September 2005 hatten wir in Lauter, in der Berggaststätte "Morgenleither Turm", bei´m EZV Lauter unseren ersten Auftritt als Heimatgruppe "Lauterer Spakörble". Deshalb planen wir zum 10-jährigen Bestehen der Gruppe am 5. September 2015 eine "Geburtstagsfeier". Wir möchten aus diesem Anlass eine Benefizveranstaltung organisieren und laden dazu herzlich ein. Der Eintritt ist frei! Der Einlass wäre ab 14 Uhr, dabei besteht die Möglichkeit zum Erwerb von Imbiss und Getränken. Gegen 15 Uhr wollen wir dann mit unserem lockeren, bunt gemischten Programm beginnen. Wir haben uns auch musikalische Gäste eingeladen. Der Einsiedel, ein beliebter Aussichtspunkt zwischen Bernsbach und Grünhain, wurde über viele Jahre vom EZV Bernsbach gestaltet und gepflegt. Mehrere Einsiedelfeste mit tausenden Gästen waren ein Treffpunkt für Jung und Alt. Leider gab es auch immer wieder Zerstörungen durch hirnlose Vandalen. Besonders Heimatfreund Christoph Englert hat sich um die Pflege sehr verdient gemacht. Obwohl es eine eintrittsfreie Veranstaltung ist, möchten wir in diesem Zusammenhang um eine freiwillige Spende bitten, denn wir wollen zwei Vereine unterstützen, die selbst kurz zu Wort kommen und sich über jede Z u w e n d u n g f r e u e n w ü r d e n . Zum einen ist es der Verein "Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs Grünhain-Beierfeld" (die wir als unsere "Hebammen" bezeichnen) und zum anderen der Christliche Hilfsverein Hoffnungsfunken e.V. Lößnitz. Also wann und wo?: 5. September 2015 ab 14 Uhr im Kulturhaus der Stadt Lauter-Bernsbach OT Lauter, Hauptstraße (kurz gesaat "In dr Ax"). Obwohl wir im Juni unsere Gruppe kurzfristig "umbauen" mußten, haben wir gesagt: Wer zu "De Spakörble" dazugehören will, feiert auch Geburtstag! Jetzt erst recht! Natürlich gibt`s auch zur Feier des Tages unseren neuesten Titel "Bluus ka Heggdigg" zu hören. "Drim lost uns zesamm feiern un a ewos Gutes tu!“ Ein herzliches Glück Auf! De Spakörble Nachholtermin für das Fußballturnier um den Pokal des Rassegeflügelzuchtvereins Bernsbach Da das geplante Fußballturnier im Juni durch schlechtes Wetter buchstäblich ins Wasser fiel, holen wir dieses nun im September nach. Am Sonnabend, den 12.09.2015 findet das 9. Fußballturnier für Hobbymannschaften um den Pokal des Rassegeflügelzuchtvereins Bernsbach auf dem Waldsportplatz in Oberpfannenstiel statt. Das Turnier wird auf Kleinfeld mit den üblichen Spielregeln ausgetragen, Spielstärke 5:1. Die Staffeln werden am Freitag, 11.09.15 an gleicher Stelle ausgelost. Interessierte Mannschaften können sich bis zum 09.09.15 bei Fam. Andre Schieck, Tel.- Nr. 03771 554033 melden. Für das leibliche Wohl sorgt wie immer in bewährter Weise der Rassegeflügelzuchtverein Bernsbach. Die Organisatoren In der letzten Zeit hat ein Bernsbacher Heimatfreund das Hinweisschild zum Einsiedel und die „Panoramablickorientierungs-einrichtungstafel“ neu gestaltet und montiert, wofür der EZV Bernsbach ein ganz herzliches „Dankeschön“ sagt. Leider gibt es solche Heimatfreunde viel zu wenig, die ohne viel Rederei einfach eine Sache in Angriff nehmen. Hoffentlich bleibt die Tafel recht lange erhalten. EZV Bernsbach i.A. M. Herrmann Seniorenclub Bernsbach e.V. - Grillparty Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bernsbach hatten sich am Donnerstag, dem 16. Juli, auf einen ganz besonderen Einsatz vorbereitet. Heute galt es, keinen Brand zu löschen, sondern dafür zu sorgen, dass über 200 Bratwürste eine appetitliche Bräune erhielten. 21 ERSTES SOMMER- & FAMILIENFEST der Bernsbacher Musikanten An diesem Tag war das alljährliche Grillfest für die Seniorinnen und Senioren geplant. Diese waren in großer Anzahl „angerückt“ und freuten sich auf ein paar gemeinsame Stunden. Die Mitglieder des Vorstandes gaben in bewährter Weise ihr Bestes: Bier, Sekt oder Wasser - an alles war gedacht. Alleinunterhalter Michael brachte mit seiner Musik – zum Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen – alle in Schwung. Das Gefühl des Umsorgtseins lud zum Verweilen ein, die schön geschmückten Tische taten das Übrige. Auch an die Geburtstagskinder wurde wie immer gedacht. Der Dank der Teilnehmer gilt denen, die diesen schönen Tag möglich gemacht haben. Unser Sommer- & Familienfest findet am 29. August 2015 auf der Schulstraße direkt vor der Mehrzweckhalle statt. Wir wünschen uns gutes Wetter!! Sollte es die Witterung dennoch nicht erlauben im Freien zu feiern, wird unser Fest - IN - der Mehrzweckhalle stattfinden. ALLES RUND UM MUSIK .... unter diesem Thema steht der Nachmittag von 15.00 - 18.00 Uhr. W ir h a b en to lle Sp iele, Kin d ers c h m in ken , Bastelmöglichkeiten und Aktionen, rund um Musik, für die Kids vorbereitet. Für jeden ist etwas dabei. Natürlich gibt es dabei eine Menge Spaß sowie zahlreiche kleine und große Preise zu gewinnen. Selbstverständlich ist für Verpflegung bestens gesorgt. Für alle Blechbläser haben wir einen Instrumentenbaumeister vor Ort der Eure Instrumente in einem PROFICHECK- UP genau unters Auge nimmt und prüft. Dieser "Instrumenten-TÜV" ist natürlich kostenlos für Euch! Also bringt Eure "Kanneln" einfach mit. Wer Lust und Laune hat ist herzlich eingeladen mit uns gemeinsam zu musizieren. Das kann ein echtes Gaudi werden!! (Für alle tiefen Stimmen und 2. Stimmen stehen Noten "in C" / Klavierschreibweise zur Verfügung - Für alle 1.+ 2. Stimmen "in B" / Militärschreibweise - für Klarinetten "in B" und Querflöten "in C"). Unsere eigenen Instrumente, aus dem Blasorchester, könnt Ihr selbstverständlich anschauen und selbst einmal probieren. Von der Klarinette bis zu Tuba und Schlagzeug ist alles dabei. BÜHNE FÜR "JUNGE KÜNSTLER" Erstmalig wollen wir in unserer Stadt eine Bühne für "Junge Künstler" veranstalten. Es gibt viele Talente unter uns und es ist wirklich schade, würden sie nur im stillen Kämmerlein für sich selbst musizieren. Es geht uns dabei nicht um eine hoch angebundene “Superstar-Suche" a la DSDS oder ERZISTAR. Jeder darf bei uns auf die Bühne und sein "Ständchen" vortragen, allein oder in Gruppe, ganz egal. Uns geht es vielmehr um die Förderung und Aktivierung des musikalischen Nachwuchs hier in unserer Stadt und unserer unmittelbaren Umgebung. 22 Eurer Lust, Laune und Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es ist egal mit welchem Instrument Ihr auftreten möchtet und es spielt keine Rolle welches Genre Ihr mitbringt. Von Kinderliedern über Schlager und Klassik bis hin zu HeavyMetal ist bei uns alles erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Wir stellen für Euch eine Bühne, Mikrofon, Stromanschluß, Notenständer und ein Keyboard bereit. Eine Anmeldung ist nicht zwingend nötig. Gerne könnt Ihr Euch und Euren Beitrag aber zur besseren Planung bereits vorher an uns melden. Nutzt dazu einfach unser Kontaktformular auf der Internetseite (www.bernsbachermusikanten. de), schreibt uns oder ruft uns an, oder meldet Euch über Facebook bei uns. Auf jeden Fall warten tolle Überraschungen auf alle, die sich trauen!! Also - Zeig's uns! "EINKLANG" heißt die Gruppe, die sich aus den Kreisen unseres Blasorchesters im Sinne von "jungem Musizieren" und "musikalischem Nachwuchs" formiert hat. Für viele Hortkinder ist sie ja schon ein Begriff. Sie wird natürlich auch zu unserem Sommer- & Familienfest auftreten. Kommt vorbei - wir freuen uns auf Euch! Eure Bernsbacher Musikanten. Sturmlaterne aus Beierfeld sei bekannt in dr ganzen Walt. Se bringe Licht unn gaam, a Wärm in unner Labn. Unter diesem Motto lädt der EZV Bernsbach zusammen mit den Bergbrüdern vom IG Historischer Erzbergbau Lößnitz e.V. unter der Leitung von Jens Hahn zu einer großen Sturmlaternenausstellung in die Heimatstube Bernsbach recht herzlich ein. Über 300 Laternen, Bilder und Filme zur Geschichte der Herstellung werden gezeigt.Die Eröffnung findet am 19.09.2015, 14 Uhr statt. Gleichzeitig wird das von dem Bernsbacher Künstler Christian Friedrich Hecker, einen der bekanntesten deutschen Gemmenschneider in Rom, geschaffene Portrait des römischen Kaisers Caracalla an die Heimatstube als Dauerleihgabe übergeben. Die Ausstellung ist am 19. Und 20.9.15 von 14-20 Uhr, am 22.9 und 24.9.15 von 17-20 Uhr und am 26.09.15 von 1420 Uhr geöffnet. Es besteht die Möglichkeit eines Imbisses. Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Dorfplatz oder am Pflegeheim. Die Heimatstube befindet sich im Gewerbepark Bernsbach, Beierfelder Starße 14 (bitte der Ausschilderung folgen). Auf ein recht zahlreiches Kommen freut sich der EZV Bernsbach. Glück auf! i.A. M. Herrmann Spielplan Lauterer SV Viktoria 16.08. 23.08. 25.08. 29.08. 29.08. 29.08. 29.08. 30.08. 02.09. 02.09. 05.09. 05.09. 05.09. 05.09. 05.09. 08.09. 12.09. 12.09. 12.09. 12.09. 12.09. 13.09. 16.09. 16.09. 19.09. 19.09. 19.09. 19.09. 20.09. 22.09. 23.09. D F E D C F C F E D C A E F E D C A F C F E D C E D Lauter - Grünhain/Beierfeld Sosa - Lauter Bermsgrün - Lauter Mittweidatal - Lauter Lauter - Aue Mädchen Neustädtel - Lauter Eibenstock - Bermsgrün/Lauter Lauter - Auerhammer Zwönitz - Lauter Schlema - Bermsgrün/Lauter Lauter - Stützengrün Zwönitz - Lauter Lauter - Schneeberg Bermsgrün/Lauter - Schwarzenberg Erla/Grünstädtel Lauter/Auerhammer Neustädtel - Lauter Breitenbrunn - Lauter Grünhain/Beierfeld - Lauter Schlema - Lauter Bermsgrün/Lauter - Bernsbach Lauter/Auerhammer - Crottendorf Affalter - Lauter Lauter - Bernsbach Breitenbrunn - Bermsgrün/Lauter Lauter - Schwarzenberg Lauter - Bernsbach Lauter - Lößnitz 2 Bermsgrün/Lauter - Sosa/Bockau Mittweidatal - Lauter Bermsgrün - Lauter Lauter - Stützengrün 15.00 15.00 17.30 10.00 10.30 10.30 13.30 15.00 17.30 17.30 09.15 10.30 10.30 13.30 15.00 17.00 09.15 10.30 10.30 13.30 15.00 15.00 17.00 17.30 09.00 10.00 11.00 13.30 15.00 17.00 17.00 Orientierungsmeisterschaft in Lauter-Bernsbach Am 30.08.2015 findet in Lauter-Bernsbach und Umgebung ein Lauf zur Orientierungsmeisterschaft des ADAC BerlinBrandenburg statt. Ausrichter der Veranstaltung ist der MSC Stollberg e.V.. Die Teilnehmer müssen auf einer Fahrstrecke von ca. 120 km verschiedene Aufgabenstellungen mit Hilfe von Karte, Lineal und Kompass bewältigen. Dabei haben die Fahrer bis zu fünf Stunden Zeit. Es geht also eher gemütlich zu. Da die Fahrstrecke nicht bekannt ist, halten die Fahrzeuge auch öfter und kontrollieren ihre Lösungen, um genau die richtige Fahrstrecke zu finden. Die Strecke wird mittels Kontrollpunkten überprüft. Sieger ist, wer die wenigsten oder bestenfalls keinen Fehler macht. Aber nicht nur die Profis sind am Sonntag zu beobachten. Es gibt eine Einsteiger- bzw. Anfängerklasse, in der Jeder mitfahren kann. Als Hilfsmittel benötigt man nur 1-2 Stifte und eine Unterlage für die Karte bzw. zum Schreiben. Alles Weitere wird vom Veranstalter gestellt. Es wird um eine Voranmeldung gebeten. Interessenten können sich unter www.orie.de beim Termin direkt anmelden. Auch eine telefonische Meldung ist beim Fahrleiter Reinhard Weidauer unter 01772344567 möglich. 23 Der Start erfolgt im Lokal „Zum Bären“ im Ortsteil Bernsbach ab 12.11 Uhr. Kurzentschlossene sollten ca. 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr da sein. Die Nenngebühr beträgt für Anfänger 10 EUR (Kosten für Unterlagen, Karten und Siegerehrung). Wir wünschen Allen Teilnehmern eine gute Anreise und viel Spaß bei der Veranstaltung. Reinhard Weidauer Fahrleiter 11. Erzgebirgsori 2015 MSC Stollberg e.V. Mit einer Blutspende beim DRK auch in den Sommermonaten Leben retten – Dankeschön-Aktion „Armbanduhr“ Eine Blutspende beim DRK hat immer Saison - auch während der Sommermonate ist die Behandlung mit Präparaten aus Spenderblut für kranke Patienten unverzichtbar. Gerade in den Sommerferien waren viele Spender verreist oder setzen auch jetzt noch andere Prioritäten in der Freizeitgestaltung. Jede einzelne Spende wird aber dringend benötigt, um die Versorgung der regionalen Kliniken sicherzustellen und die Bestände an Blutkonserven aufrechtzuerhalten, denn Blut ist nicht künstlich herstellbar und auch nur begrenzt haltbar. Deshalb bedankt sich der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost in Sachsen noch bis zu den Herbstferien für jede Blutspende mit einer modischen Armbanduhr. Für den Spender ist das regelmäßige Blutspenden eine Kontrolle der eigenen Gesundheit, da vor jeder Spende der Arzt Blutdruck und Temperatur sowie HämoglobinWert des Blutes ermittelt und das Blut auf Infektionskrankheiten untersucht wird. Tipps für das Blutspenden bei sommerlichem Wetter: - Blutspendetermin in den Abendstunden wahrnehmen - reichlich Flüssigkeit zu sich nehmen (Wasser und ungesüßten Tee) - n a c h d e r B l u t s p e n d e g r o ß e kö r p e r l i c h e Anstrengungen vermeiden - keine Blutspende bei Kreislaufproblemen am Spendetag Ihr DRK-Blutspendedienst Der nächste Blutspendetermin findet statt am: Mittwoch, den 23. September 2015 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Oberschule, H.-Uhlig-Platz in Lauter. Verkaufen 1 – Familienhaus in Lauter 0151 – 22333635 10 2005 – 2015 Praxis für Podologie Doreen Herrmann Ich möchte mich ganz herzlich bei meinen Patienten und Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und würde mich freuen, Sie weiterhin in meiner Praxis begrüßen zu dürfen. Anlässlich meines 10jährigen Bestehens findet ein Tag der offenen Tür am 01. September 2015 von 10 bis 17 Uhr in der Rathausstraße 1, im OT Lauter statt. Tel.: 03771 /5655857 oder 01727046876 Wir möchten uns für all die schönen Geschenke und Glückwünsche anlässlich unserer Hochzeit am 15.08.2015 bedanken. Ein besonderer Dank gilt unseren Eltern & Familien und unseren Trauzeugen, die uns sehr in den Vorbereitungen unterstützt haben. Marcus, Stefanie & Sunny Lou Hofmann 2 1/2-Raumwohnung 77 m² 1.OG OT Lauter Unterdorf mit PKW Stellplätzen sehr viel Grünfläche, saniert, ruhig, optimal Tel.: 03771 246142 Handy 0172 1033360 GAS - WASSER - HEIZUNG - DACH - Arbeiten im Sanitär- und Heizungsbereich - Heizungsanlagen für feste Brennstoffe - Heizungswartung - alternative Energien - Renovierung von Bad und WC - Dachsanierung aller Dachbeläge SANITÄR und Dachklempnerei Wasser - Gas - Heizung Meisterbetrieb Frank Röder Tel.: 03771/554666 Fax.: 03771/565822 Funk: 0172/7709332 www.frank-roeder.de 24 Kirchstraße 2 in Lauter (gegenüber Mittelschule) 03771 / 246999 Von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V. als Qualifizierter Bestatter empfohlen. www.bestattungshaus-mueller.de Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Braun FRANK SCHUBERT Versicherungskaufmann (IHK) Bahnhofstraße 18 08280 Aue Tel. 03771-723519 Fax 03771-552205 Mobil 0172-7921573 Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht) allgemeines Zivilrecht Familien- und Erbrecht Vertragsrecht Betreuung Ihrer bestehenden -Versicherungsverträge. 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Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Industriestraße 12 – 08315 Lauter-Bernsbach Tel. 03771 55 25 70 – www.kanzlei-schoenherr.de Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach im Erzgebirge Herausgeber: Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach Tel.: 03771/7031-0 Fax: 03771/7031-21 NEU-E-Mail:[email protected] ([email protected]) www.lauter-bernsbach.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Lauter-Bernsbach, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Thomas Kunzmann Verantwortlich für den übrigen Text- und Anzeigenteil: Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Frau Mikolajetz Druck: Druckerei Hans Müller, Inh. Reinhard Müller, Rathausstr. 9, 08315 Lauter-Bernsbach Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 24.09.2015 Redaktionsschluss: 10.09.2015 Anzeigenschluss: 11.09.2015