Ausschreibung - Architekturwettbewerb.at
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Ausschreibung - Architekturwettbewerb.at
ARCHITEKTURWETTBEWERB WOHNBEBAUUNG GRÜNE MITTE LINZ Ausgabe der Unterlagen ab : Architektenhearing : Abgabetermin : Sitzung des Preisgerichtes : (Areal Frachtenbahnhof Linz) 22.03.2013 08.04.2013 24.05.2013 10.06.2013 1 ÜBERSICHT A Allgemeiner Teil: A.0 A.1 A.2 A.3 A.4 A.5 A.6 A.7 A.8 A.9 A.10 A.11 A.12 B Besonderer Teil: B.1 C Grundlagen Grundsätze Ökologie - Niedrigstenergiebauweise Barrierefreies Bauen / Sicherheit Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung: D.1 D.2 D.3 D.4 D.5 D.6 D.7 D.8 D.9 D10 D11 D12 D13 E Umfang der Leistungen Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung: C.1 C.2 C.3 C.4 C.5 D Bauherr Abwickler Ansprechpartner Gegenstand des Wettbewerbes Art des Wettbewerbes Teilnahmeberechtigung Rechtsgrundlagen Termine Formale Bedingungen und Kennzeichnung Beurteilungskriterien Preise und Aufwandsentschädigungen Absichtserklärung, Beauftragung Preisgericht und Vorprüfung Projektinformation / Städtebaulicher Ansatz Rahmenbedingungen Beschreibung des Bauplatzes Planungskriterien Planungsziel Konzeption der Wohneinheiten Konzeption des Kindergartens und der Krabbelstube Konzeption des Stadtteilbüros Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung Lärmsituation Zu beachten Status Beilagen: E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 Vorentwurfsdatenblatt Baukosten (Schätzkosten) Bebauungsplan + zusätzliche Erläuterungen Grundteilungsplan Lage und Höhenplan Projektplan-Aussenanlagen Panorama-Aufnahme Pflichtenheft GWG 2 Unterlagen zur Vorentwurfserstellung Wettbewerbsordnung A Allgemeiner Teil: A.0 Bauherr: GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH. 4021 Linz – Eisenhandstraße 30 FAX 0732/7613-314 - Tel. 0732/7613-0 - eMail: [email protected] A.1 Abwickler: LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr. Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232, Fax: 0732-9396-285, E-Mail: [email protected]. A.2 Ansprechpartner: DI Lischka Horst 0732/9396-237 [email protected] A.3 Gegenstand des Wettbewerbes: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für eine Wohnanlage mit einer GGF von ca. 5.800 m² mit einer aus einem städtebaulichen Wettbewerb vorgegebenen Struktur innerhalb des Gesamtprojektes Wohnbebauung Grüne Mitte Linz (ehemals Frachtenbahnhof Linz) A.4 Art des Wettbewerbes: Geladener Architekturwettbewerb 3 Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen. A 5.2 Mitarbeiter : Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. A.5.3 Ausschließungsgründe : Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß § 8 WOA, ferner gilt als Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und formalen Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß Punkt B.1 durch die Teilnehmer. A.5.4 Fragebeantwortung : Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an DI Lischka Horst [email protected] zu richten. Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Grüne Mitte Linz" anzuführen. Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem Hearing einlangen, im Zuge des Hearings von der Jury beantwortet. A.6 Rechtsgrundlagen: Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsolenten (WOA), Stand 16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben erwähnten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis, dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet. Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg überprüft und mit Schreiben vom 27.11.2012 die Kooperation bestätigt. Gerichtsstand : Linz 5 A.7 Termine : A.7.1 Ein Hearing findet am 08.04.2013, 11.00 Uhr mit anschließender Grundstücksbesichtigung (sofern erforderlich), statt. Treffpunkt: GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH. 4021 Linz – Eisenhandstraße 30 A.7.2 Die Wettbewerbsbeiträge sind bis 24.05.2013, die Modell bis zum 03.06.2013 12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben: GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH. 4021 Linz – Eisenhandstraße 30 Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung einzufordern. Achtung! Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat eigenverantwortlich für diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese Zusendungen sind ebenfalls anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen, abzugeben. Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen sind jedenfalls unzulässig. A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts oben anzubringen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “Wohnbebauung Grüne Mitte Linz“ zu versehen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des Teilnehmers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfasserblatt zu kennzeichnen. Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Architektenwettbewerb “Wohnbebauung Grüne Mitte Linz“ zu versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 6 A.9 Beurteilungskriterien: Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung gewählt. Städtebauliche Lösung. - Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Ausbildung quartiersmäßiger Identitäten, Ausrichtung mit "Hängenden Gärten" zur "Grünen Mitte" hin. - Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. (Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung) Architektonische Lösung. - Architektonische Qualität/ äußeres Erscheinungsbild - Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende Gestaltung des Außenbereiches sowie der formale Aspekt des jeweiligen Quartiers, als integraler Bestandteil mit "Hängenden Gärten/Vertikalem und Horizontalem Grün" versehen. Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung. - Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten. - Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und Nutzungskosten Funktionelle Lösung. - Der Wohnungsgrundrisse/des Raumprogramms - Der Beziehung zum jeweils zugeordneten Außenraum - Der inneren Erschließung Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgericht gleichwertig. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht berücksichtigt werden. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der stimmberechtigten Preisrichter anwesend sind. Das Preisgericht kann sich aber durch Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren Umfang auferlegen. Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht. 7 A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen: Gesamtsumme exkl. MWSt.: € 40.000,--. A.10.1.Der Betrag beträgt exkl. MWSt. € 40.000,-- und wird wie folgt aufgeteilt: Erster Preis: € 12.500 exkl. MWSt. Zweiter Preis: € 9.500 exkl. MWSt. Dritter Preis: € 7.500 exkl. MWSt. Darüber hinaus erhalten die Verfasser der nächst gereihten 3 Projekte jeweils einen Unkostenbeitrag von € 3.500,-- (exkl. MWSt.). Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird. Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner, Statiker, Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren Aufwendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und Aufwandsentschädigungen abgegolten. Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer und Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbs- und Verhandlungsverfahrens. A.11 Absichtserklärung, Beauftragung: Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober den Verfasser des mit dem ersten Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes mit den weiteren Planungsleistungen auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten HOA Auflage 2004 zu beauftragen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der genannten Planungsleistungen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung erfolgt im anschließenden Verhandlungsverfahren. Vom Bauherrn aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der Teilnehmer und dessen allfällige Rechtsnachfolger sind verpflichtet, derartige Abweichungen von den Wettbewerbsarbeiten zu gestatten und umzusetzen. Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines tatsächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektsabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Bauherrn in einem für die reibungslose Projektabwicklung ausreichenden Maß vor Ort und auch zu entsprechenden Besprechungen in Linz verfügbar ist und auch über ausreichendes Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende Vorkehrungen zu treffen, z.B.: Eröffnung eines Büros, Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Partner oder sonst geeignete Maßnahmen. Projekte, für welche weder Preise oder Unkostenbeiträge bezahlt wurden, können zwei Monate nach Verfahrensabschluss nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. 8 Anrechnung des Preisbetrages: Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte Betrag auf das Honorar angerechnet. Es sei denn, dass der Vorentwurf aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, grundlegend verändert werden muss. Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen: Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung allfälliger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den Wettbewerbsteilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes auf den Bauherrn über. Alle übrigen eingereichten Wettbewerbsunterlagen können von den Teilnehmern nach Abschluss des gesamten Verfahrens abgeholt werden. Der Ort der Übergabe wird allen Teilnehmern bekannt gegeben. Werden die Wettbewerbsbeiträge nicht innerhalb des angekündigten Zeitraumes abgeholt, gehen diese in das Eigentum des Bauherrn über. A.12 Preisgericht und Vorprüfung: Zusammensetzung des Preisgerichtes: Fachpreisrichter: SR DI Albrecht Wolf-Dieter Univ.-Prof. Mag. Arch. M. Arch. Ersatz: DI Gunter Amesberger MAS, MSc Carsten Roth Arch. DI (Albert Wimmer) Arch. DI ……………………. Arch DI ……………….……. Arch. DI…………………….. Arch. DI …………………….. Sachpreisrichter: Vzbg. Klaus Luger Ersatz: (wird nachgenannt) Dr. Erich Watzl (wird nachgenannt) Dir. Wolfgang Pfeil, MBA Ing. Peter Mair Dir. Hermann Friedl Ing. Gerhard Knauder Berater (ohne Stimmrecht) Mag. Josef Kobler alle Ersatzsachpreisrichter Vorprüfung: DI Lischka Horst Projektmanagement Technik LAWOG 9 A Besonderer Teil: B.1 Umfang der Leistungen: • Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und Verkehrsflächen und Anbindungen). • Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie unterschiedlicher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche. • Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar erkennbar ist. • Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des Entwurfes. • 1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der Entwurfsidee • einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil (Einsatzmodell) nicht transparent. • Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine nachvollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls). • Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee und Stellungnahme zur beabsichtigten Energiekennzahl. • Material- und Farbkonzept. • Kostenschätzung. Alle Pläne (max. 2 Stk. A0) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzugeben! Ein getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekennzeichnet beizulegen. Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem pdf Format mittels CD oder USB- Stick abzugeben. Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden nach Beendigung des Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anders lautende schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt wird. 10 C Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung: C.1 Grundlagen Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung, OÖ Bauordnung OÖ Bautechnikgesetz OÖ Bautechnikverordnung OÖ Wohnbauförderung ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBI. Nr. 450/1994 Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980 im speziellen OÖ Neubauförderungs-Verordnung 2012 ! ACHTUNG NEU !!! sowie einschlägige ÖNORMEN : ÖNORM B1600, B 1601 ÖNORM B 8115, Teil 2 ÖNORM B 8110 ÖNORM B 1800 ÖNORM B 2607 (Spielplatz) Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Grundteilungsplan Bezugsquellen : Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at) ÖNORMEN (www.on-norm.at) C.2 Grundsätze Die Wohnbebauung ist dazu bestimmt, Menschen, unabhängig ob alt oder jung attraktive, dem Stand der Technik entsprechende Wohnungen, zur Verfügung zu stellen. Eine eigene Identität des Quartiers wird herauszuarbeiten sein, um Orientierung zu geben, und den Bewohnern zu ermöglichen, sich mit Ihrem Wohnumfeld zu identifizieren. Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und –gliederung, die so wohl die Errichtung in Niedrigstenergiebauweise als auch die Minimierung der Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet. Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung als auch im Rahmen der oberösterreichischen Bauordnung bzw. des ggf. zugrunde liegenden Bebauungsplans möglich sein. Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen, wirtschaftlichen, architektonisch und städtebaulich Lösung. C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit im Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. sowie der Planungsziele der GWG möglich, sind erwünscht. Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigstenergiebauweise, baubiologische Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger Errichtungs- und Folgekosten in die Planungsüberlegungen einbezogen werden. 11 Der Niedrigstenergiestandard hat den Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. zu entsprechen. Es sind entsprechende Lüftungsanlagen zu berücksichtigen. Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen! Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe Rücksicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten verbindlich. In Hinblick auf die Niedrigstenergiebausweise soll die Geschosshöhe der Wohnungen unter 3.00m betragen. Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu berücksichtigen. (ggf. konstruktiver Sonnenschutz). C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit Die Wohnungen müssen barrierefrei gemäß den ÖNORMEN errichtet werden. Bei der Errichtung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist darauf zu achten, dass diese im Erdgeschoss, alternativ im UG angeordnet, geräumig, sowie leicht und stufenlos erreichbar sind. Die Waschküchen müssen ebenfalls stufenlos erreichbar sein, können jedoch auch im Untergeschoss situiert werden. Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist darauf zu achten, das die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar sind. Von dunklen Nischen soll Abstand genommen werden. Garagenanlagen/Autoabstellplätze sollten barrierefrei/kinderwagentauglich erreichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw. Übersichtlichkeit zu legen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den Benützer-Innen möglich sein. Weiters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und es sind breitere Parkplätze für Frauen (Einstieg mit Kleinkindern, Einkäufe) und Behindertenparkplätze vorzusehen. C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung der Freiflächen. Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen. Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der Betriebs- und Instandhaltungskosten. Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen. Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Wohnqualität erzielt werden. 12 D Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung: D.1 Projektinformationen / Städtebaulicher Ansatz Mit Ende 2003 wurde die betriebliche Nutzung des Frachtenbahnhofs durch die ÖBB eingestellt. Auf Basis eines Masterplanes wurde ein Ideenwettbewerb für die folgende Nutzung des Areals mit nachstehenden Bedingungen durchgeführt. • • • • Schaffung eines neuen innerstädtischen Quartiers mit zeitgemäßer Wohnnutzung, Büro und Geschäftsverbauung. Prämissen : Nachhaltigkeit, zukunftsbeständige Flächennutzung, Erhaltung der ökologischen Vielfalt und sparsamer Umgang mit Ressourcen. Zentrale Lage erfordert städtebaulich und verkehrlich innovative Lösungen, Berücksichtigung der Umwelteinflüsse. Bedachtnahme auf das umgebende Stadtgefüge, Entwicklung von Beziehungen zu den umliegenden Quartieren im Sinne einer städtebaulichen Vernetzung (strukturell, räumlich und visuell) Als Siegerprojekt wurde der Entwurf von Arch. Albert Blaumoser festgelegt. Der Entwurf zeigt eine klare, robuste, gut proportionierte Grundstruktur, die offen ist für weitere Entwicklungen. Städtebaulich stellt das Projekt durch die hofartigen Gebäude, die sich zur zentralen Grünfläche hin öffnen, eine klare Lösung dar. Durch die geschlossene Bebauung ergibt sich eine gute Abschirmung gegen die Bahn und die von dort ausgehenden Emissionen. 13 Das Siegerprojekt wurde zum nachstehenden Leitprojekt weiterentwickelt. Das Gesamtprojektziel ist die Errichtung von rund 712 Wohnungen, 50 betreubaren Wohnungen, 8 Gruppen Kindergärten und rund 10260m² Büroflächen, die einen öffentlichen Park umschließen. Das Gesamtprojekt wird von 8 gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften auf Basis der Architekturwettbewerbe realisiert. Jedes Baufeld soll eine eigenständige architektonische Lösung bieten. Die Gestaltung des eingeschlossen Parks basiert auf einem eigenen Landschaftswettbewerb, bei welchem die Landschaftsplanerin Fr. DI Holzinger mit ihrem Konzept überzeugen konnte. Ziel ist das das Gestaltungsprinzip in Hinblick auf die Ausstattung (Lampen, Bänke, etc) im eigenen Baufeld aufgenommen und fortgeführt werden. (Das Wettbewerbsprojekt ist als Beilage diesen Unterlagen angehängt) 14 D.2 Rahmenbedingungen: • • • • Flächenwidmungsplan Linz, Teil Mitte und Süd Nr.2, Änderung Nr. 72 Bebauungsplan S 1432 01 00 Grundteilungsplan Nr. 4/2011 Lage und Höhenplan Nr. 13811/2011 D.3 Beschreibung des Bauplatzes: Der Bauplatz der GWG ist ein Teil des ehemaligen Frachtenbahnhofes in Linz in der KG Lustenau Gst Nr. 1308/85 und umfasst in Summe 5.005m². Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die nördlich an das Grundstück angrenzende Erschließungsstraße. Nördlich des Grundstückes wird ein Park errichtet. Das Areal südlich des Grundstückes wird in späterer Folge ebenfalls neu entwickelt. Es ist davon auszugehen, daß südlich des Bauplatzes ebenfalls Wohneinrichtungen bzw. ggf. Schulen und kleinere Büroeinheiten errichtet werden. D.4 Planungskriterien: • Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan Linz Teil Mitte und Süd Nr. 2, Änderung Nr. 72 und der rechtswirksame Bebauungsplan S 14 32 01 00 unter Zugrundelegung des Masterplanes - erstellt, legen die baulichen Rahmenbedingungen fest und sind verbindlich einzuhalten. • Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen, soll unter anderem durch die Minimierung der internen Wege ein funktionelles Konzept in einem kompakten Baukörper (gutes Verhältnis von Fassadenfläche zu Gebäudekubatur) entstehen. D.5 Planungsziel: Das Geviert/der einzelne Baublock ist Teil eines Gesamtkonzeptes, welches Lärm von Außen abhält, so hohe Wohnqualität schafft und im Innern private und öffentliche Ruhezonen vorsieht. Jedes Geviert geht mit anderen im Anschlussbereich eine lärmtechnisch einfache oder multifunktional ausbildbare bauliche Verbindung ein. Trotz der Geschlossenheit nach Außen wird erwartet, dass sich in den lärmzugewandten Fronten Innovation und kreative Gestaltungsvielfalt in Zusammenhang mit entsprechend ausgebildeten Grundrisslösungen widerspiegelt. Konkrete lärmtechnische Festlegungen, wie z.B. zur Ausrichtung der Grundrisse und der empfindlichen Nutzungen, sind im Bebauungsplan S 14 32 01 00 zu finden. Durch entsprechende Reaktion auf die Umgebungssituation sollten die daraus entwickelten Gebäude robuste Typologien einer Strategie aufzeigen, welche auch in schwierigen innerstädtischen Lagen Lebensqualität belegt. In Zusammenhang damit stehend stellt auch die Umsetzung des Themas "Hängende Gärten" eine gestalterische und technische Herausforderung dar. 15 Freiflächen im EG Die Wohnanlage ist so zu planen, dass zu ebener Erde entsprechend geeignete Freiflächen verbleiben. Einerseits für den Kindergarten und die Krabbelstube, das Stadtteilbüro oder allfälligen Wohnungen mit zugeordneten Wohnungsgärten, und befestigte Sitzplätze ( mind. 6 m² ), anderseits für allgemein nutzbare Flächen und einen anteilig auf jedem der Bauplätze unter zubringenden Kleinkinderspielplatz (mind. 150 m² groß). Der Kleinkinderspielplatz ist unabhängig und getrennt von den erforderlichen Freiflächen des Kindergartens und der Krabbelstube zu konzipieren. Der übrig bleibende Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzfläche kann in der „Grünen Mitte“, dem Park der Gesamtanlage - gemeinsam in einer großen, durchgehend gestalteten Fläche für alle Wohnbaugenossenschaften nutzbar – untergebracht werden. Auf einen qualitativ hohen Wert der Außengestaltung ist unbedingt Bedacht zu nehmen. Hängende Gärten / Freiflächen ab 1.OG: Ausgehend vom Park, der „Grünen Mitte“ des Gesamtareals, ist die Ausbreitung des Grüns in die privaten Bereiche zu ziehen. In Analogie zum Typus eines Reihenhauses ist das Bestreben, die Vorteile des Eigengrüns dieser Wohnform auf den Geschoßwohnungsbau zu übertragen. Die horizontalen, wohnungszugeordneten Freiflächen (üblicherweise Balkon, sowie die obersten Gebäudedecken sind in ein allumfassendes Grünraumkonzept mit einzubeziehen. Gleichfalls dazu gehört auch, in Abhängigkeit von Lage und Ausrichtung der Fassadenfront umfangreich vertikales Grün zu schaffen, welches sich entlang an vertikal verlaufenden Baustrukturen entwickelt, wurzelnd im eigenen, dem Wohnbereich vorgelagerten Grün, dem Erdreich auf Erdgeschoßniveau oder dem Dachgrün. Jeder Wohnung sind ( begrünte und befestigte ) Freiflächen im Gesamtausmaß von ca. 15 – 20% der Wohnnutzfläche zuzuordnen. Jede dieser Freiflächen ist im Ausmaß von mind. 10 % der Wohnnutzfläche begrünt auszuführen, der befestigte Anteil soll zusätzlich mind. 6 m² betragen. Terrasse, Loggia) In begründeten Ausnahmefällen können begrünte Freiflächen von mehreren Wohnungen zusammen (dem jeweiligen Geschoß zugeordnet) ausgebildet werden. Die Vegetationstragschicht für begrünte Terrassen, Loggien und Balkone hat mind. 30 cm zu betragen. Den obersten Abschluss bilden grasbewachsene, bepflanzte Dächer, auf welchen der Hausgemeinschaft allgemein oder eventuell privat nutzbare Grünflächen zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der hängenden Gärten darf jedoch keine nachteilige Auswirkung, auf die Erreichung von möglichst ökonomischen Errichtungsund Nutzungskosten zur Folge haben. Eine mögliche thermische Trennung der hängenden Gärten wäre wünschenswert. ( z.B. vorgestellte Loggien mit Grünfläche ) 16 Architektonische Vielfalt, jedes Baufeld eine eigenständige architektonische Lösung: Das Geviert/der Baublock ist mit starkem architektonischem Ausdruck auszubilden, welcher sowohl die innovative Behandlung der speziellen Lage überzeugend darstellt, als auch bzw. gerade deswegen, städtebaulich und gestalterisch signifikante Identifikationsmerkmale als Alleinstellungsmerkmal bietet. Abgeleitet aus den generellen Prämissen sollen die Themen Lärmschutz und Grüngestaltung „Hängende Gärten“ (über die Geschoße horizontal und vertikal verlaufendes Grün) zu eigenständiger Formensprache (im besten Fall zu Typologien) auf jedem Baufeld führen. Ziel ist, dass durch die identitätsstiftende Behandlung jedes Baufeldes differente Alleinstellungsmerkmale entstehen und so als Ergebnis eine Vielfältigkeit in den Lösungsansätzen erreicht wird. D.6 Konzeption der Wohneinheiten: In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen möglichst vielfältig nutzbar sein. Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren Zimmern bestehen, so dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden Lebenssituationen entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belichten bzw. zu belüften. Da es sich um geförderte Mietwohnungen handeln soll, ist unbedingt im Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu achten. Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird gewünscht die maximal angegebene Gesamtgeschossfläche von 8.700m² zu erreichen, und ein Maximum an Wohnungen unterzubringen sowie die Anzahl der Stiegenhäuser und Lifte als auch die Gangflächen so gering als möglich zu halten. Der Entwurf soll aus 1/3 2/3 2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen) 3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen) bestehen. Vereinzelt ist die Anordnung von Vier-Raum-Wohnungen (max. 85m² WNFL) möglich Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen. (Ausführung lt. Punkt D.5. Planungsziel) 17 2 Zimmer Wohnungen : • • • • • • • • Vorraum Abstellraum Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad muss möglich sein.) Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) Wohnzimmer Schlafzimmer Loggia oder Balkon oder Terrasse 3 Zimmer Wohnungen : • • • • • • • • • Vorraum Abstellraum Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad muss möglich sein.) Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) Wohnzimmer Schlafzimmer Kinderzimmer Loggia oder Balkon oder Terrasse 4 Zimmer Wohnungen : • • • • • • • • • • Vorraum Abstellraum Bad (Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad muss möglich sein.) Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) Wohnzimmer Schlafzimmer Kinderzimmer Kinderzimmer Loggia oder Balkon oder Terrasse Bei der Planung der Wohnungen ist auf die Lärmentwicklung seitens der Westbahn Rücksicht zu nehmen. Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der diesbezüglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten. 18 D.7 Konzeption des Kindergartens und der Krabbelstube: Ergänzend zur Wohnbebauung soll am Bauareal ein aus 5 Gruppen bestehender Kindergarten sowie eine 3 gruppige Krabbelstube, in Form einer 2-geschoßigen barrierefreien Einrichtung mit interner Stiege errichtet werden. (ev. Mitbenützung des allg. Personenliftes, Maßnahmen für Speisetransport,…) Der Kindergarten und die Krabbelstube können durch den Wohnbau überbaut werden. Prinzipielle Anforderungen : Niedrigstenergiebauweise, daher mit kontrollierter Raumlüftung, ohne zusätzliche Kühlung sommertauglich. Aufteilung der Gruppen: EG: 3 KR- und 1 KG-Gruppe; OG: 4 KG-Gruppen Auslegung der Gruppen: KG-Gruppe für max. 23 Kinder; KR-Gruppe für max. 10 Kinder (vorübergehend 12); die KR-Gruppen sind so zu konzipieren, dass sie ohne Umbau auch als KG-Gruppe genutzt werden können. • • 1 Abstellbereich für Kinderwägen 8 Gruppenräume mit multifunktionaler Gliederung 13,0m² 60,0m² 13,0m² 480,0m² 4,0m² 32,0m² 10,0m² 80,0m² 8,0m² 64,0m² 60,0m² 8,0m² 18,0m² 120,0m² 8,0m² 18,0m² 42,0m² 42,0m² 5,0m² 5,0m² 6,0m² 7,0m² 6,0m² 7,0m² 40,0m² 20,0m² 40,0m² 20,0m² 30,0m² 30,0m² 15,0m² 12,0m² xx,xm² 15,0m² 12,0m² xx,xm² (mit Kalt und Warmwasseranschluss im Haushaltsbereich); für die Krabbelstubengruppen unterteilt in Gruppenraum - 42,0m2 und durch öffenbare Glaskonstr. Getrennten Rückzugsraum - 18,0 m2 . • 8 Abstellräume, den Gruppenräumen direkt angeschlossen. • 8 Garderoben, nach Möglichkeit mit direktem Zugang ins Freie. Banklänge je Kind 30 cm, Mindestdistanz zw. gegnüberliegenden Bänken mind. 180 cm. • • • • 8 Sanitäranlagen mit 2 kleinkindergerechten WC' s und 2 Waschbecken (bzw. gleichwertige Waschrinne) 2 Ruhe- und Bewegungsräume (einer je Geschoß) 1 angeschlossener Abstellraum 1 LeiterInnenzimmer mit Waschbecken und Isolierbereich für erkrankte Kinder • 1 Personalraum und Garderobe mit Spinden für ca. 20 Personen; räumliche/ optische Trennung zwischen Aufenthalts- und Garderobenbereich, inkl. angeschlossener Dusche (ca. 25m2 + 13 m2 + 4m2) • 1 Multifunktions-WC mit Dusche (bei Erfordernis auch zum Duschen von Kindern), als behindertengerechtes Personal-WC; bei Bedarf auch als Besucher-WC 1 Personal-WC mit Vorraum für das zweite Geschoß • • 1 Abstellraum mit Mehrzweckbecken • • 1 Aufwärmküche (Convenience-System) mit Anlieferung 1 Essbereich EG für Haushalts- und Putzgeräte, mech. belüftet in unmittelbarer Nähe der KR-Gruppen und der Aufwärmküche; z.B. als Gangaufweitungen • 1 Essbereich OG in unmittelbarer Nähe des Speisentransportes; mit Anrichtpulten, z.B. als Gangaufweitungen • • • 1 Abstellraum 1 Müllraum Haustechnikräume nach Erfordernis Summe reine Nutzflächen Kinderbetreuungseinrichtung ohne Eingangsbereich, Gänge, sonstige Aufschließungen und ohne Haustechnikräume 992,0m² Außenanlagen: • Freifläche insg. ca. 2.900,0m² Gestaltung im Einvernehmen mit dem Nutzer – mit Sandspielmulde, Schaukeln und Nestschaukeln, Rutsche, Wasserspielplatz, Rollerwege, udgl. • 1 Abstellraum Gartengeräte 19 18,0m² 18,0m² D.8 Konzeption des Stadtteilbüros: Das Stadtteilbüro mit eigenem Eingang mit einer Nutzfläche von 300m² dient der……………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………… …………………………………………………… 20 D.9 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage: • • • Für die Wohneinheiten sind die entsprechenden Stellplätze in der Tiefgarage zu berücksichtigen. Die Tiefgaragenein- bzw. Ausfahrten sind gemäß der Darstellung des Leitprojektes zu konzipieren. (schwarze Pfeile) ! Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil vorzusehen. Nebenräume lt. Bauordnung Überdachter Fahrradabstellbereich (kann auch im UG sein) • • • Wäscheplatz Müllplatz Haustechnikraum, Fernwärmeübergabestelle • (1 Stellplatz pro Wohnung) • D.10 (Die Technikräume sollen an den jeweiligen Straßenseiten untergebracht werden.) Verwaltungsraum Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung: • • • • D.11 Je angefangener 50m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen. Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ), Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen. Für die Müllentsorgung sind entsprechende Müllsammelplätze vorzusehen. Kinderspielfläche f. Kindergarten u. Krabbelstube im Ausmaß von ca. 3.100 m² Kleinstkinderspielplatz (min 150m²) Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein. Die Begrünungen sind gemäß dem Bebauungsplan bzw. dem Planungsziel Pkt. D5 zu berücksichtigen. Lärmsituation : Auf die Lärmentwicklung seitens der Westbahn ist beim Entwurf Rücksicht zu nehmen. Die nachstehende Darstellung verdeutlicht die Gesamtschallbelastung durch Strasse und Schiene. A-bew. Beurteilungspegel bis Beurteilungspegel Nacht; Summe umliegende Hauptstraße und Schiene (Blick Richtung NO) 21 D12 Zu beachten: • Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige ÖNORMEN (z.B. B 1600) • Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung • Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung • Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen Mindeststandards. ( Niedrigstenergiebauweise ) • ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung 22 D13 Status: Aktuell sind 7 Architektenwettbewerbe abgeschlossen. Der aktuelle Lageplan mit den eingearbeiteten Siegerprojekten sollen einen Überblick verschaffen. 23 Übersicht Modellfoto Die Ost-West verlaufende ÖBB-Anschlussbahn soll eine seitliche Abgrenzung, z.B. mittels dichter Eingrünung und seitlicher Baumpflanzung erhalten. Lichtsignalgesteuerte Übergänge entlang der definierten Verbindungsachsen sichern die Querverbindungsmöglichkeit. Entlang der Verbindungsachsen sollten sich eventuell von einer platzartigen Gestaltung im Kreuzungsbereich Raimundstraße/Gürtelstraße ausgehend - weiterführende, öffentlich nutzbare Fuss-und Radwege entwickeln. Südlich an die Bahntrasse anschließend begleitet bzw. erweitert ein öffentlich zugänglicher Grünraum diesen Bereich. Die so ausgebildete Mittelzone soll baulichen Abstand definieren und für vielfältige Aktivitäten zur Verfügung stehen. Die Höhenentwicklung kann (situationsangepasst und auf das Umfeld reagierend) im Durchschnitt bis zu 7 Geschoßen - punktuelle Höherentwicklung als Zeichengebung möglich - angenommen werden. 24 E Beilagen: E1 Vorentwurfsdatenblatt E2 Baukosten (Schätzkosten) E3 Bebauungsplan+ zusätzliche Erläuterungen E4 Grundteilungsplan E5 Lage und Höhenplan E6 Projektplan-Aussenanlagen E7 Panorama-Aufnahme E8 Pflichtenheft GWG 25 ARCHITEKTURWETTBEWERB - grüne Mitte Linz BEILAGE E1 Vorentwurfsdatenblatt Gesamte bebaute Fläche Bebaute Grundstücksfläche in % m² % Gesamtgeschossfläche (GGF) (oberirdisch ! ) m² Bruttogeschossfläche des unterirdischen Baukörpers inkl. TG ! m² Bruttogeschossfläche gesamt (BGF unterirdisch+GGF) m² Anzahl 2 Zimmer Wohnungen Stk. Wohnnutzfläche 2 Zimmerw ohnungen gesamt (ohne Loggia) m² Anzahl 3 Zimmer Wohnungen Stk. Wohnnutzfläche 3 Zimmerw ohnungen gesamt (ohne Loggia) m² Anzahl 4 Zimmer Wohnungen Stk. Wohnnutzfläche 4 Zimmerw ohnungen gesamt (ohne Loggia) Anzahl Wohnungen gesamt m² Stk. Wohnnutzfläche aller Wohnungen gesam t (ohne Loggia) m² Verhältnis : BGF/Wohnnutzfläche % zugeordnete Eigengärten (ohne Terrassen) m² Terrassen/Loggien/Balkone m² Hängende Gärten Dachterrassen m² m² zugeord. Freiflächen gesam t (zug.Eigengärt./Terr./Logg./Balk./Dachter.) m² Nutzfläche Laubengänge, Erschliessungsflächen, etc. Nutzflächen Neben- bzw . Betriebsräume m² m² Nutzflächen gesam t ( ohne Tiefgarage ) m² Kindergarten Gruppe 1 m² Kindergarten Gruppe 2 m² Kindergarten Gruppe 3 m² Kindergarten Gruppe 4 m² Kindergarten Gruppe 5 Erschliessungsflächen Kindergarten m² m² Kindergarten gesam t (inkl. Erschliessung) m² Krabbelstube Gruppe 1 m² Krabbelstube Gruppe 2 m² Krabbelstube Gruppe 3 Erschliessungsflächen Krabbelstube m² m² Krabbelstube gesamt (inkl. Erschliessung) m² Stadtteilbüro Erschliessungsflächen Stadteilbüro m² m² Stadtteilbüro gesam t (inkl. Erschliessung) m² Anzahl Stellplätze in der Tiefgarage Nutzfläche Tiefgarage (inkl. Rampe) Stk. m² Anzahl Stellplätze Fahrräder (überdacht) Nutzfläche Fahrradabstellfläche (überdacht) Stk. m² Anzahl Kellerabteile (min. 1 Stk/Whg.) Nutzfläche Kellerabteile (inkl. der erforderlichen Erschliessungsgänge) Stk. m² Brutto-Rauminhalt ( BRI a) (inkl. Untergeschoss !) m³ Brutto-Rauminhalt ( BRI b+c) m³ Wichtige Anm erkungen : Die Ermittlung der GGF hat gemäß den Erläuterungen der Beilage 3 zu erfolgen. Der Nachw eis der zugeordneten Freiflächen ist mittels der Beilage 1.1 zu erbringen. Der Ermittlung der Rauminhalte und Grundrissflächen ist durch entsprechend bemaßte Berechnungspläne und nachvollziehbare Berechnungen zu dokumentieren. Um die Vergleichbarkeit der Wettbew erbsprojekte in Hinblick auf die Kubatur sicherzustellen, sind die Geschosshöhen bei der Berechnung mit 3,00m anzunehmen. Die Aussenw ände w erden mit einer Bauteilbreite von 40cm inkl. Wäremdämmung vorgegeben. 26 ARCHITEKTURWETTBEWERB - grüne Mitte Linz BEILAGE E1.1 Freiflächenachweis WHG. TOP Nr. Freiflächen EG davon : Freiflächen Geschosse davon : zugeordnete Hängende Balk./Logg. Grünflächen Terrassen Gärten (m²) (m²) (m²) (m²) begrünt befestigt 27 Freiflächen Dach davon : Dachterr. (m²) begrünt Dachterr. Freifläche (m²) befestigt gesamt (m²) ARCHITEKTURWETTBEWERB – grüne Mitte Linz Gesamtkosten ( Schätzkosten ) BEILAGE E2 KOSTENBEREICHE 0 GRUND 1 AUFSCHLIESSUNG Errichtungskosten 2 BAUWERK - ROHBAU 3 BAUWERK - TECHNIK 4 BAUWERK - AUSBAU 5 EINRICHTUNG 6 AUSSENANLAGEN 7 HONORARE 8 NEBENKOSTEN 9 RESERVE SUMME GESAMTKOSTEN Seitens der Wettbewerbsteilnehmer sind die Kostenbereiche 1-9 ( Errichtungskosten ) mit Ausnahme des Kostenbereiches 5 (Einrichtung) auszufüllen. Zur Unterstützung werden für die nachstehenden Kostenbereiche Richtwerte in % der Baukosten bekannt gegeben. Kostenbereiche : 1 AUFSCHLIESSUNG 0,06% 7 HONORARE 12,46% 8 NEBENKOSTEN 4,39% 28 BEILAGE E3 29 ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB ! 30 31 32 33 34 BEILAGE E3 zusätzliche Erläuterungen Die GGF entspricht jener Fläche, die als Grundlage für die Berechnung der GFZ dient. (Zählerwert/ohne durch das Nettobauland geteilt zu sein!) Die Grundlagen für die Heranziehung der einzubeziehenden Flächenausmaße ergeben sich aus dem nachstehenden AV 8 der Stadt Linz. Geschoßflächenzahl (GFZ) – Berechnungen; Stand Juli 2011 1. AV 8 Dachgeschoß, Dachraum, zurückgesetztes Geschoß: Dachgeschoße sind auf die GFZ jedenfalls anzurechnen. Zurückgesetzte Geschoße sind als echte Vollgeschoße jedenfalls auf die GFZ anzurechnen 2. Emporen (-ebene/n): Emporen sind balkonartige Ausbauten in der Regel eines Dachraums oder Dachgeschoßes. Ausgehend von dieser Ausformung hat die Empore tatsächlich nach unten, also dem überbauten Dachraum oder Dachgeschoß, offen in Erscheinung zu treten. In dieser Ausformung sind sie nicht auf die GFZ anzurechnen. Diese Voraussetzungen sowie die Festlegung eines Bebauungsplanes, einen max. 50 %igen Ausbau der sonst theoretischen Emporenebene zuzulassen, sind im Rahmen der Bauberatung und späteren Beurteilung restriktiv auszulegen. 3. Wintergärten: Wintergärten sind generell, unabhängig von ihrer Bauart, auf die GFZ anzurechnen. Nur angebaute Glashäuser, ohne jede Verbindung zum Hauptgebäude, werden – als Nebengebäude - nach wie vor nicht eingerechnet. 4. Stiegenhäuser und Aufzüge, Stiegenhäuser sind geschoßweise bzw. split-level-bezogen anzurechnen. Das bedeutet, dass gleichsam pro (über dem Gelände liegendem) Geschoß je eine „fiktive“ Geschoßdecke durchzuziehen und anzurechnen ist. Bei Aufzügen ist alleine die davon bedeckte Grundfläche einmal auf die GFZ anzurechnen. 5. Loggien, Laubengänge Loggien sind jedenfalls voll anzurechnen. Laubengänge sind nur insoweit nicht auf die GFZ anzurechnen, als sie über den Grundriss des Gebäudes vorspringen. Wesentlich ist aber, das der eigentliche Charakter als Laubengang gewahrt bleibt. So wären bspw. über alle Geschoße vorspringende „Laubengänge“, die gleichsam nur mehr eine vorgehängte „durchlöcherte“ (nach vorne nur mehr wenig offene) Fassade darstellen, auch auf die GFZ anzurechnen. 6. Terrassen, Balkone: Sind auf die GFZ nicht einzurechnen. Sie müssen aber gestalterisch und definitorisch eindeutig als Terrassen und Balkone erkennbar sein. Das ist dann der Fall, wenn es sich um offene auskragende Vorbauten (auch gedeckt) maximal mit seitlichen Wandscheiben bzw. erforderlichen Absturzsicherungen, das sind Brüstungen, handelt. 7. Vollwärmeschutz, hinterlüftete Fassaden: Maßgeblich für die Berechnung der GFZ sind die Außenkanten des Gebäudes. Vollwärmeschutz, hinterlüftete Fassaden oder Vergleichbares sind daher auf die GFZ anzurechnen. 8. Gaupen im Zusammenhang mit einem ausgebauten Dachraum, Dachräume: Sind nicht auf die GFZ anzurechnen Grundsätzlich wird hinsichtlich der Ausführung von Gaupen festgestellt, dass sie definitiv nur als Dachaufbauten ausgeführt werden dürfen, d.h. die Dachhaut nur jeweils in der Dachgeschoß- oder Dachraumebene bzw. der Emporenebene durchbrechen dürfen. 9. Dachgeschoße, gaupenähnliche Konstruktionen über 8. hinaus: Sind auf die GFZ anzurechnen; 35 10. Keller- bzw. Hanggeschoße In die GFZ sind die Flächen sämtlicher Räume von Kellergeschoßen einzurechnen, insoweit der Fußboden dieser Räume über dem dargestellten zukünftigen Grundstücksniveau liegt. Eine weitere Differenzierung, welchen (Verwendungs-)Zweck diese Gebäude- bzw. Geschoßteile dienen, hat zu unterbleiben. Auch eine in das Gebäude integrierte Garage wäre daher, soweit sie in ihren Teilen zur Gänze über dem angrenzenden Grundstücksniveau liegt, voll in die GFZ einzurechen. 11. Freitreppen: Sind – als echte Freitreppen ausgeführt - nicht auf die GFZ anzurechnen. Eine Anrechung erfolgt – dann schon mangels definitorischer Erfassung - wenn sie eingehaust und/oder eingedeckt/überdacht würden. Definition: Freitreppen befinden sich im Freien, damit jedenfalls außerhalb des Gebäudes und können, aber müssen nicht an das Gebäude angebaut sein und sind nicht überdeckt. Diese Treppen führen meist zu einem Gebäudezugang oder verbinden zwei Geländepunkte verschiedener Höhen miteinander. Projektanten/Einreicher haben im Einreichplan (insbesondere durch Schnitte und Grundrissdarstellungen) transparent zu machen, welche Geschossflächen infolge welcher Lage des/der Geschoße/s im umgebenden Gelände in die GFZ einzuberechnen sind. Auch in der Baubeschreibung kann bzw. muss eine geschoßweise Ausweisung jener Flächen erfolgen, die in die GFZ einzuberechnen sind. Die Ausführungen zur GFZ müssen so transparent sein, dass sie ohne Weiteres beurteilbar sind. Gruppenbauweise oder geschlossene Bauweise bei Gruppenbauweise oder geschlossener Bauweise kann KEIN Solitärbaukörper im Hofbereich situiert werden. Gegebenenfalls kann aber etwas ähnliches mit einem allseits geschlossenen Verbindungsgang an die straßenseitig situierte Hauptbebauung angeschlossen werden. Anbauverbindlichkeit Anbauverbindlich bedeutet, dass die Anbauverbindlichkeit an die Baufluchtlinie zumindest in einem Geschoss zur Gänze zu erfüllen ist. 36 BEILAGE E4 GRUNDTEILUNGSPLAN ( AUSZUG aus 4/2011 ) ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB ! 37 BEILAGE E5 LAGE - u. HÖHENPLAN Als Höhenfixpunkt für das Strassen- und Wegenetz wird für den Wettbewerb die Höhe 258,30m festgelegt. ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB ! 38 BEILAGE E6 PROJEKTPLAN-AUSSENANLAGEN (1) 39 ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB ! PROJEKTPLAN-AUSSENANLAGEN (2) 40 ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB ! PROJEKTPLAN-AUSSENANLAGEN (3) 41 ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB ! BEILAGE E7 PANORAMA-AUFNAHME BEILAGE E8 Anmerkungen zur Beilage E8 Pflichtenheft GWG : Das Pflichtenheft der GWG stellt ein standardisiertes Regelwerk dar, und wurde nicht spezifisch auf die besonderen Anforderungen des Projektes „GML“ abgestimmt. Bei Widersprüchen im Pflichtenheft der GWG zur Wettbewerbsauslobung oder dem Bebauungsplan sind die Wettbewerbsvorgaben sowie der Bebauungsplan bindend. Das Pflichtenheft stellt somit Großteils nur ergänzende Informationen dar. 42