Ausschreibung - Architekturwettbewerb.at

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Ausschreibung - Architekturwettbewerb.at
ARCHITEKTURWETTBEWERB
WOHNBEBAUUNG
GRÜNE MITTE LINZ
Ausgabe der Unterlagen ab :
Architektenhearing :
Abgabetermin :
Sitzung des Preisgerichtes :
(Areal Frachtenbahnhof Linz)
22.03.2013
08.04.2013
24.05.2013
10.06.2013
1
ÜBERSICHT
A
Allgemeiner Teil:
A.0
A.1
A.2
A.3
A.4
A.5
A.6
A.7
A.8
A.9
A.10
A.11
A.12
B
Besonderer Teil:
B.1
C
Grundlagen
Grundsätze
Ökologie - Niedrigstenergiebauweise
Barrierefreies Bauen / Sicherheit
Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:
D.1
D.2
D.3
D.4
D.5
D.6
D.7
D.8
D.9
D10
D11
D12
D13
E
Umfang der Leistungen
Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:
C.1
C.2
C.3
C.4
C.5
D
Bauherr
Abwickler
Ansprechpartner
Gegenstand des Wettbewerbes
Art des Wettbewerbes
Teilnahmeberechtigung
Rechtsgrundlagen
Termine
Formale Bedingungen und Kennzeichnung
Beurteilungskriterien
Preise und Aufwandsentschädigungen
Absichtserklärung, Beauftragung
Preisgericht und Vorprüfung
Projektinformation / Städtebaulicher Ansatz
Rahmenbedingungen
Beschreibung des Bauplatzes
Planungskriterien
Planungsziel
Konzeption der Wohneinheiten
Konzeption des Kindergartens und der Krabbelstube
Konzeption des Stadtteilbüros
Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage
Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung
Lärmsituation
Zu beachten
Status
Beilagen:
E1
E2
E3
E4
E5
E6
E7
E8
Vorentwurfsdatenblatt
Baukosten (Schätzkosten)
Bebauungsplan + zusätzliche Erläuterungen
Grundteilungsplan
Lage und Höhenplan
Projektplan-Aussenanlagen
Panorama-Aufnahme
Pflichtenheft GWG
2
Unterlagen zur Vorentwurfserstellung
Wettbewerbsordnung
A
Allgemeiner Teil:
A.0 Bauherr:
GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH.
4021 Linz – Eisenhandstraße 30 FAX 0732/7613-314 - Tel. 0732/7613-0 - eMail: [email protected]
A.1 Abwickler:
LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.
Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232,
Fax: 0732-9396-285, E-Mail: [email protected].
A.2
Ansprechpartner:
DI Lischka Horst 0732/9396-237 [email protected]
A.3 Gegenstand des Wettbewerbes:
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für eine
Wohnanlage mit einer GGF von ca. 5.800 m² mit einer aus einem städtebaulichen Wettbewerb vorgegebenen Struktur innerhalb des Gesamtprojektes
Wohnbebauung Grüne Mitte Linz (ehemals Frachtenbahnhof Linz)
A.4 Art des Wettbewerbes:
Geladener Architekturwettbewerb
3
Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur
einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss
sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.
Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung
besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen.
A 5.2 Mitarbeiter :
Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s.
Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder
Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.
A.5.3 Ausschließungsgründe :
Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß § 8 WOA, ferner gilt als
Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und formalen
Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß
Punkt B.1 durch die Teilnehmer.
A.5.4 Fragebeantwortung :
Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an
DI Lischka Horst
[email protected]
zu richten.
Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Grüne Mitte Linz" anzuführen.
Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem
Hearing einlangen, im Zuge des Hearings von der Jury beantwortet.
A.6 Rechtsgrundlagen:
Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsolenten (WOA), Stand
16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung
ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren
vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben
erwähnten Bestimmungen vor.
Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in
der Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis,
dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet.
Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg überprüft und mit
Schreiben vom 27.11.2012 die Kooperation bestätigt.
Gerichtsstand : Linz
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A.7
Termine :
A.7.1
Ein Hearing findet am 08.04.2013, 11.00 Uhr mit anschließender Grundstücksbesichtigung (sofern erforderlich), statt.
Treffpunkt:
GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH.
4021 Linz – Eisenhandstraße 30
A.7.2
Die Wettbewerbsbeiträge sind bis 24.05.2013, die Modell bis zum 03.06.2013
12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben:
GWG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH.
4021 Linz – Eisenhandstraße 30
Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung einzufordern.
Achtung!
Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin
eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat eigenverantwortlich für
diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese Zusendungen sind ebenfalls
anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen,
abzugeben.
Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen
sind jedenfalls unzulässig.
A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung:
Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.
Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen
Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts
oben anzubringen.
Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “Wohnbebauung Grüne Mitte Linz“ zu versehen.
Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie
ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher
außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des Teilnehmers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält.
Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen.
Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfasserblatt zu
kennzeichnen.
Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer des
Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.
Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere
Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung
Architektenwettbewerb “Wohnbebauung Grüne Mitte Linz“ zu
versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl
anzubringen.
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A.9 Beurteilungskriterien:
Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung gewählt.
Städtebauliche Lösung.
- Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume,
Ausbildung quartiersmäßiger Identitäten, Ausrichtung mit "Hängenden Gärten" zur "Grünen Mitte" hin.
- Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. (Aussagen zur
landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung)
Architektonische Lösung.
- Architektonische Qualität/ äußeres Erscheinungsbild
- Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende Gestaltung des Außenbereiches sowie der formale Aspekt des jeweiligen Quartiers, als integraler Bestandteil mit "Hängenden
Gärten/Vertikalem und Horizontalem Grün" versehen.
Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung.
- Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten.
- Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und
Nutzungskosten
Funktionelle Lösung.
- Der Wohnungsgrundrisse/des Raumprogramms
- Der Beziehung zum jeweils zugeordneten Außenraum
- Der inneren Erschließung
Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im
Preisgericht gleichwertig.
Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht berücksichtigt
werden. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der stimmberechtigten Preisrichter anwesend sind. Das Preisgericht kann sich aber durch
Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren Umfang auferlegen.
Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht.
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A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen:
Gesamtsumme exkl. MWSt.: € 40.000,--.
A.10.1.Der Betrag beträgt exkl. MWSt. € 40.000,-- und wird wie folgt aufgeteilt:
Erster Preis: € 12.500 exkl. MWSt.
Zweiter Preis: € 9.500 exkl. MWSt.
Dritter Preis: € 7.500 exkl. MWSt.
Darüber hinaus erhalten die Verfasser der nächst gereihten 3 Projekte jeweils einen Unkostenbeitrag von € 3.500,-- (exkl. MWSt.).
Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise
vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird.
Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner, Statiker,
Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren Aufwendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und Aufwandsentschädigungen abgegolten.
Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer und
Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbs- und Verhandlungsverfahrens.
A.11 Absichtserklärung, Beauftragung:
Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober den Verfasser
des mit dem ersten Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes mit den weiteren
Planungsleistungen auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten HOA Auflage
2004 zu beauftragen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein
Rechtsanspruch auf Beauftragung der genannten Planungsleistungen.
Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung erfolgt
im anschließenden Verhandlungsverfahren.
Vom Bauherrn aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Der Teilnehmer und dessen allfällige Rechtsnachfolger sind verpflichtet, derartige
Abweichungen von den Wettbewerbsarbeiten zu gestatten und umzusetzen.
Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines
tatsächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektsabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Bauherrn in einem für die
reibungslose Projektabwicklung ausreichenden Maß vor Ort und auch zu entsprechenden Besprechungen in Linz verfügbar ist und auch über ausreichendes
Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende Vorkehrungen zu treffen,
z.B.: Eröffnung eines Büros, Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Partner
oder sonst geeignete Maßnahmen.
Projekte, für welche weder Preise oder Unkostenbeiträge bezahlt wurden, können zwei Monate nach Verfahrensabschluss nach vorheriger Terminvereinbarung
abgeholt werden.
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Anrechnung des Preisbetrages:
Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung
des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte
Betrag auf das Honorar angerechnet. Es sei denn, dass der Vorentwurf aus
Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, grundlegend verändert
werden muss.
Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen:
Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung allfälliger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den Wettbewerbsteilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist.
Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen
geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes auf
den Bauherrn über. Alle übrigen eingereichten Wettbewerbsunterlagen können
von den Teilnehmern nach Abschluss des gesamten Verfahrens abgeholt werden. Der Ort der Übergabe wird allen Teilnehmern bekannt gegeben. Werden die
Wettbewerbsbeiträge nicht innerhalb des angekündigten Zeitraumes abgeholt,
gehen diese in das Eigentum des Bauherrn über.
A.12 Preisgericht und Vorprüfung:
Zusammensetzung des Preisgerichtes:
Fachpreisrichter:
SR DI Albrecht Wolf-Dieter
Univ.-Prof. Mag. Arch. M. Arch.
Ersatz:
DI Gunter Amesberger MAS, MSc
Carsten Roth
Arch. DI (Albert Wimmer)
Arch. DI …………………….
Arch DI ……………….…….
Arch. DI……………………..
Arch. DI ……………………..
Sachpreisrichter:
Vzbg. Klaus Luger
Ersatz:
(wird nachgenannt)
Dr. Erich Watzl
(wird nachgenannt)
Dir. Wolfgang Pfeil, MBA
Ing. Peter Mair
Dir. Hermann Friedl
Ing. Gerhard Knauder
Berater (ohne Stimmrecht)
Mag. Josef Kobler
alle Ersatzsachpreisrichter
Vorprüfung:
DI Lischka Horst
Projektmanagement Technik LAWOG
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A
Besonderer Teil:
B.1 Umfang der Leistungen:
•
Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der
Gebäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und Verkehrsflächen und Anbindungen).
•
Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit
Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie
unterschiedlicher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche.
•
Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar erkennbar ist.
•
Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des Entwurfes.
•
1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der Entwurfsidee
•
einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil
(Einsatzmodell) nicht transparent.
•
Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine
nachvollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls).
•
Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee und Stellungnahme zur beabsichtigten Energiekennzahl.
•
Material- und Farbkonzept.
•
Kostenschätzung.
Alle Pläne (max. 2 Stk. A0) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem
verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzugeben! Ein getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekennzeichnet beizulegen.
Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem pdf Format
mittels CD oder USB- Stick abzugeben.
Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden nach Beendigung des
Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur
Verfügung gestellt.
Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anders lautende
schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt wird.
10
C
Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:
C.1 Grundlagen
Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung,
OÖ Bauordnung
OÖ Bautechnikgesetz
OÖ Bautechnikverordnung
OÖ Wohnbauförderung
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBI. Nr. 450/1994
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980
im speziellen OÖ Neubauförderungs-Verordnung 2012 ! ACHTUNG NEU !!!
sowie einschlägige ÖNORMEN :
ÖNORM B1600, B 1601
ÖNORM B 8115, Teil 2
ÖNORM B 8110
ÖNORM B 1800
ÖNORM B 2607 (Spielplatz)
Flächenwidmungsplan
Bebauungsplan
Grundteilungsplan
Bezugsquellen :
Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at)
ÖNORMEN (www.on-norm.at)
C.2 Grundsätze
Die Wohnbebauung ist dazu bestimmt, Menschen, unabhängig ob alt oder jung
attraktive, dem Stand der Technik entsprechende Wohnungen, zur Verfügung
zu stellen.
Eine eigene Identität des Quartiers wird herauszuarbeiten sein, um
Orientierung zu geben, und den Bewohnern zu ermöglichen, sich mit Ihrem
Wohnumfeld zu identifizieren.
Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und –gliederung, die so
wohl die Errichtung in Niedrigstenergiebauweise als auch die Minimierung der
Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet.
Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung
als auch im Rahmen der oberösterreichischen Bauordnung bzw. des ggf.
zugrunde liegenden Bebauungsplans möglich sein.
Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen,
wirtschaftlichen, architektonisch und städtebaulich Lösung.
C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise
Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit im
Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. sowie der Planungsziele der GWG möglich, sind erwünscht.
Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigstenergiebauweise, baubiologische Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger Errichtungs- und
Folgekosten in die Planungsüberlegungen einbezogen werden.
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Der Niedrigstenergiestandard hat den Richtlinien der Wohnbauförderung des
Landes O.Ö. zu entsprechen. Es sind entsprechende Lüftungsanlagen zu berücksichtigen.
Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen!
Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe
Rücksicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten
verbindlich.
In Hinblick auf die Niedrigstenergiebausweise soll die Geschosshöhe der
Wohnungen unter 3.00m betragen.
Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu
berücksichtigen. (ggf. konstruktiver Sonnenschutz).
C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit
Die Wohnungen müssen barrierefrei gemäß den ÖNORMEN errichtet werden.
Bei der Errichtung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist darauf zu achten, dass diese im Erdgeschoss, alternativ im UG angeordnet, geräumig, sowie leicht und stufenlos erreichbar sind. Die Waschküchen müssen ebenfalls stufenlos erreichbar sein, können jedoch auch im Untergeschoss situiert
werden.
Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn
möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen
ist darauf zu achten, das die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar sind.
Von dunklen Nischen soll Abstand genommen werden.
Garagenanlagen/Autoabstellplätze sollten barrierefrei/kinderwagentauglich erreichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw. Übersichtlichkeit zu legen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den Benützer-Innen
möglich sein. Weiters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und es sind
breitere Parkplätze für Frauen (Einstieg mit Kleinkindern, Einkäufe) und Behindertenparkplätze vorzusehen.
C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung
der Freiflächen.
Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen.
Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der
Betriebs- und Instandhaltungskosten.
Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch
sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen.
Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit
und Wohnqualität erzielt werden.
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D
Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:
D.1 Projektinformationen / Städtebaulicher Ansatz
Mit Ende 2003 wurde die betriebliche Nutzung des Frachtenbahnhofs durch die
ÖBB eingestellt. Auf Basis eines Masterplanes wurde ein Ideenwettbewerb für
die folgende Nutzung des Areals mit nachstehenden Bedingungen
durchgeführt.
•
•
•
•
Schaffung eines neuen innerstädtischen Quartiers mit zeitgemäßer Wohnnutzung, Büro und Geschäftsverbauung.
Prämissen : Nachhaltigkeit, zukunftsbeständige Flächennutzung, Erhaltung der
ökologischen Vielfalt und sparsamer Umgang mit Ressourcen.
Zentrale Lage erfordert städtebaulich und verkehrlich innovative Lösungen, Berücksichtigung der Umwelteinflüsse.
Bedachtnahme auf das umgebende Stadtgefüge, Entwicklung von Beziehungen
zu den umliegenden Quartieren im Sinne einer städtebaulichen Vernetzung
(strukturell, räumlich und visuell)
Als Siegerprojekt wurde der Entwurf von Arch. Albert Blaumoser festgelegt.
Der Entwurf zeigt eine klare, robuste, gut proportionierte Grundstruktur, die
offen ist für weitere Entwicklungen.
Städtebaulich stellt das Projekt durch die hofartigen Gebäude, die sich zur
zentralen Grünfläche hin öffnen, eine klare Lösung dar.
Durch die geschlossene Bebauung ergibt sich eine gute Abschirmung gegen
die Bahn und die von dort ausgehenden Emissionen.
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Das Siegerprojekt wurde zum nachstehenden Leitprojekt weiterentwickelt.
Das Gesamtprojektziel ist die Errichtung von rund 712 Wohnungen,
50 betreubaren Wohnungen, 8 Gruppen Kindergärten und rund
10260m² Büroflächen, die einen öffentlichen Park umschließen.
Das Gesamtprojekt wird von 8 gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften
auf Basis der Architekturwettbewerbe realisiert. Jedes Baufeld soll eine eigenständige architektonische Lösung bieten.
Die Gestaltung des eingeschlossen Parks basiert auf einem eigenen Landschaftswettbewerb, bei welchem die Landschaftsplanerin Fr. DI Holzinger mit
ihrem Konzept überzeugen konnte. Ziel ist das das Gestaltungsprinzip in
Hinblick auf die Ausstattung (Lampen, Bänke, etc) im eigenen Baufeld aufgenommen und fortgeführt werden.
(Das Wettbewerbsprojekt ist als Beilage diesen Unterlagen angehängt)
14
D.2 Rahmenbedingungen:
•
•
•
•
Flächenwidmungsplan Linz, Teil Mitte und Süd Nr.2, Änderung Nr. 72
Bebauungsplan S 1432 01 00
Grundteilungsplan Nr. 4/2011
Lage und Höhenplan Nr. 13811/2011
D.3 Beschreibung des Bauplatzes:
Der Bauplatz der GWG ist ein Teil des ehemaligen Frachtenbahnhofes in Linz in
der KG Lustenau Gst Nr. 1308/85 und umfasst in Summe 5.005m².
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die nördlich an das Grundstück
angrenzende Erschließungsstraße.
Nördlich des Grundstückes wird ein Park errichtet. Das Areal südlich des Grundstückes wird in späterer Folge ebenfalls neu entwickelt. Es ist davon auszugehen, daß südlich des Bauplatzes ebenfalls Wohneinrichtungen bzw. ggf. Schulen
und kleinere Büroeinheiten errichtet werden.
D.4 Planungskriterien:
•
Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan Linz Teil Mitte und Süd Nr. 2,
Änderung Nr. 72 und der rechtswirksame Bebauungsplan
S 14 32 01 00 unter Zugrundelegung des Masterplanes - erstellt, legen
die baulichen Rahmenbedingungen fest und sind verbindlich einzuhalten.
•
Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen, soll unter anderem
durch die Minimierung der internen Wege ein funktionelles Konzept in einem kompakten Baukörper (gutes Verhältnis von Fassadenfläche zu Gebäudekubatur) entstehen.
D.5 Planungsziel:
Das Geviert/der einzelne Baublock ist Teil eines Gesamtkonzeptes, welches
Lärm von Außen abhält, so hohe Wohnqualität schafft und im Innern private
und öffentliche Ruhezonen vorsieht.
Jedes Geviert geht mit anderen im Anschlussbereich eine lärmtechnisch
einfache oder multifunktional ausbildbare bauliche Verbindung ein. Trotz der
Geschlossenheit nach Außen wird erwartet, dass sich in den lärmzugewandten
Fronten Innovation und kreative Gestaltungsvielfalt in Zusammenhang mit entsprechend ausgebildeten Grundrisslösungen widerspiegelt.
Konkrete lärmtechnische Festlegungen, wie z.B. zur Ausrichtung der
Grundrisse und der empfindlichen Nutzungen, sind im
Bebauungsplan S 14 32 01 00 zu finden.
Durch entsprechende Reaktion auf die Umgebungssituation sollten die daraus
entwickelten Gebäude robuste Typologien einer Strategie aufzeigen, welche
auch in schwierigen innerstädtischen Lagen Lebensqualität belegt.
In Zusammenhang damit stehend stellt auch die Umsetzung des Themas
"Hängende Gärten" eine gestalterische und technische Herausforderung dar.
15
Freiflächen im EG
Die Wohnanlage ist so zu planen, dass zu ebener Erde entsprechend
geeignete Freiflächen verbleiben. Einerseits für den Kindergarten und die
Krabbelstube, das Stadtteilbüro oder allfälligen Wohnungen mit zugeordneten
Wohnungsgärten, und befestigte Sitzplätze ( mind. 6 m² ), anderseits für allgemein
nutzbare Flächen und einen anteilig auf jedem der Bauplätze unter zubringenden
Kleinkinderspielplatz (mind. 150 m² groß). Der Kleinkinderspielplatz ist unabhängig
und getrennt von den erforderlichen Freiflächen des Kindergartens und der Krabbelstube zu konzipieren.
Der übrig bleibende Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzfläche
kann in der „Grünen Mitte“, dem Park der Gesamtanlage - gemeinsam in einer
großen, durchgehend gestalteten Fläche für alle Wohnbaugenossenschaften
nutzbar – untergebracht werden.
Auf einen qualitativ hohen Wert der Außengestaltung ist unbedingt Bedacht
zu nehmen.
Hängende Gärten / Freiflächen ab 1.OG:
Ausgehend vom Park, der „Grünen Mitte“ des Gesamtareals, ist die
Ausbreitung des Grüns in die privaten Bereiche zu ziehen. In Analogie zum
Typus eines Reihenhauses ist das Bestreben, die Vorteile des Eigengrüns
dieser Wohnform auf den Geschoßwohnungsbau zu übertragen.
Die horizontalen, wohnungszugeordneten Freiflächen (üblicherweise Balkon,
sowie die obersten Gebäudedecken sind in ein allumfassendes
Grünraumkonzept mit einzubeziehen.
Gleichfalls dazu gehört auch, in Abhängigkeit von Lage und Ausrichtung der
Fassadenfront umfangreich vertikales Grün zu schaffen, welches sich
entlang an vertikal verlaufenden Baustrukturen entwickelt, wurzelnd im eigenen,
dem Wohnbereich vorgelagerten Grün, dem Erdreich auf Erdgeschoßniveau
oder dem Dachgrün.
Jeder Wohnung sind ( begrünte und befestigte ) Freiflächen im Gesamtausmaß von
ca. 15 – 20% der Wohnnutzfläche zuzuordnen.
Jede dieser Freiflächen ist im Ausmaß von mind. 10 % der Wohnnutzfläche
begrünt auszuführen, der befestigte Anteil soll zusätzlich mind. 6 m² betragen.
Terrasse, Loggia)
In begründeten Ausnahmefällen können begrünte Freiflächen von mehreren
Wohnungen zusammen (dem jeweiligen Geschoß zugeordnet) ausgebildet werden.
Die Vegetationstragschicht für begrünte Terrassen, Loggien und Balkone hat
mind. 30 cm zu betragen.
Den obersten Abschluss bilden grasbewachsene, bepflanzte Dächer, auf
welchen der Hausgemeinschaft allgemein oder eventuell privat nutzbare
Grünflächen zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung der hängenden Gärten darf jedoch keine nachteilige
Auswirkung, auf die Erreichung von möglichst ökonomischen Errichtungsund Nutzungskosten zur Folge haben.
Eine mögliche thermische Trennung der hängenden Gärten wäre
wünschenswert. ( z.B. vorgestellte Loggien mit Grünfläche )
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Architektonische Vielfalt,
jedes Baufeld eine eigenständige architektonische Lösung:
Das Geviert/der Baublock ist mit starkem architektonischem Ausdruck
auszubilden, welcher sowohl die innovative Behandlung der speziellen Lage
überzeugend darstellt, als auch bzw. gerade deswegen, städtebaulich und
gestalterisch signifikante Identifikationsmerkmale als
Alleinstellungsmerkmal bietet.
Abgeleitet aus den generellen Prämissen sollen die Themen Lärmschutz und
Grüngestaltung „Hängende Gärten“ (über die Geschoße horizontal und vertikal
verlaufendes Grün) zu eigenständiger Formensprache (im besten Fall zu Typologien) auf
jedem Baufeld führen.
Ziel ist, dass durch die identitätsstiftende Behandlung jedes Baufeldes
differente Alleinstellungsmerkmale entstehen und so als Ergebnis eine
Vielfältigkeit in den Lösungsansätzen erreicht wird.
D.6 Konzeption der Wohneinheiten:
In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und
alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen
möglichst vielfältig nutzbar sein.
Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren Zimmern bestehen, so
dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden Lebenssituationen
entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belichten bzw. zu
belüften.
Da es sich um geförderte Mietwohnungen handeln soll, ist unbedingt im
Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu achten.
Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird gewünscht die maximal angegebene Gesamtgeschossfläche von 8.700m² zu erreichen, und ein
Maximum an Wohnungen unterzubringen sowie die Anzahl der Stiegenhäuser
und Lifte als auch die Gangflächen so gering als möglich zu halten.
Der Entwurf soll aus
1/3
2/3
2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen)
3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen)
bestehen.
Vereinzelt ist die Anordnung von Vier-Raum-Wohnungen (max. 85m²
WNFL) möglich
Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.
(Ausführung lt. Punkt D.5. Planungsziel)
17
2 Zimmer Wohnungen :
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorraum
Abstellraum
Bad
(Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für
Waschmaschine)
WC
(Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
dem Bad muss möglich sein.)
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Loggia oder Balkon oder Terrasse
3 Zimmer Wohnungen :
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorraum
Abstellraum
Bad
(Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für
Waschmaschine)
WC
(Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
dem Bad muss möglich sein.)
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Loggia oder Balkon oder Terrasse
4 Zimmer Wohnungen :
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorraum
Abstellraum
Bad
(Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für
Waschmaschine)
WC
(Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
dem Bad muss möglich sein.)
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Kinderzimmer
Loggia oder Balkon oder Terrasse
Bei der Planung der Wohnungen ist auf die Lärmentwicklung seitens der Westbahn Rücksicht zu nehmen.
Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der diesbezüglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten.
18
D.7
Konzeption des Kindergartens und der Krabbelstube:
Ergänzend zur Wohnbebauung soll am Bauareal ein aus 5 Gruppen bestehender
Kindergarten sowie eine 3 gruppige Krabbelstube, in Form einer 2-geschoßigen
barrierefreien Einrichtung mit interner Stiege errichtet werden. (ev. Mitbenützung des
allg. Personenliftes, Maßnahmen für Speisetransport,…) Der Kindergarten und die Krabbelstube
können durch den Wohnbau überbaut werden.
Prinzipielle Anforderungen :
Niedrigstenergiebauweise, daher mit kontrollierter Raumlüftung, ohne zusätzliche
Kühlung sommertauglich.
Aufteilung der Gruppen:
EG:
3 KR- und 1 KG-Gruppe;
OG:
4 KG-Gruppen
Auslegung der Gruppen:
KG-Gruppe für max. 23 Kinder;
KR-Gruppe für max. 10 Kinder (vorübergehend 12);
die KR-Gruppen sind so zu konzipieren, dass sie ohne Umbau auch als KG-Gruppe genutzt werden können.
•
•
1 Abstellbereich für Kinderwägen
8 Gruppenräume mit multifunktionaler Gliederung
13,0m²
60,0m²
13,0m²
480,0m²
4,0m²
32,0m²
10,0m²
80,0m²
8,0m²
64,0m²
60,0m²
8,0m²
18,0m²
120,0m²
8,0m²
18,0m²
42,0m²
42,0m²
5,0m²
5,0m²
6,0m²
7,0m²
6,0m²
7,0m²
40,0m²
20,0m²
40,0m²
20,0m²
30,0m²
30,0m²
15,0m²
12,0m²
xx,xm²
15,0m²
12,0m²
xx,xm²
(mit Kalt und Warmwasseranschluss im Haushaltsbereich); für die
Krabbelstubengruppen unterteilt in Gruppenraum - 42,0m2 und
durch öffenbare Glaskonstr. Getrennten Rückzugsraum - 18,0 m2 .
•
8 Abstellräume,
den Gruppenräumen direkt angeschlossen.
•
8 Garderoben,
nach Möglichkeit mit direktem Zugang ins Freie. Banklänge je Kind
30 cm, Mindestdistanz zw. gegnüberliegenden Bänken mind. 180 cm.
•
•
•
•
8 Sanitäranlagen
mit 2 kleinkindergerechten WC' s und 2 Waschbecken
(bzw. gleichwertige Waschrinne)
2 Ruhe- und Bewegungsräume (einer je Geschoß)
1 angeschlossener Abstellraum
1 LeiterInnenzimmer mit Waschbecken
und Isolierbereich für erkrankte Kinder
•
1 Personalraum und Garderobe mit Spinden
für ca. 20 Personen; räumliche/ optische Trennung
zwischen Aufenthalts- und Garderobenbereich, inkl.
angeschlossener Dusche (ca. 25m2 + 13 m2 + 4m2)
•
1 Multifunktions-WC mit Dusche
(bei Erfordernis auch zum Duschen von Kindern), als behindertengerechtes Personal-WC; bei Bedarf auch als Besucher-WC
1 Personal-WC mit Vorraum für das zweite Geschoß
•
•
1 Abstellraum mit Mehrzweckbecken
•
•
1 Aufwärmküche (Convenience-System) mit Anlieferung
1 Essbereich EG
für Haushalts- und Putzgeräte, mech. belüftet
in unmittelbarer Nähe der KR-Gruppen und der Aufwärmküche;
z.B. als Gangaufweitungen
•
1 Essbereich OG
in unmittelbarer Nähe des Speisentransportes; mit Anrichtpulten,
z.B. als Gangaufweitungen
•
•
•
1 Abstellraum
1 Müllraum
Haustechnikräume nach Erfordernis
Summe reine Nutzflächen Kinderbetreuungseinrichtung
ohne Eingangsbereich, Gänge, sonstige Aufschließungen und
ohne Haustechnikräume
992,0m²
Außenanlagen:
• Freifläche insg. ca.
2.900,0m²
Gestaltung im Einvernehmen mit dem Nutzer – mit Sandspielmulde,
Schaukeln und Nestschaukeln, Rutsche, Wasserspielplatz, Rollerwege, udgl.
• 1 Abstellraum Gartengeräte
19
18,0m²
18,0m²
D.8
Konzeption des Stadtteilbüros:
Das Stadtteilbüro mit eigenem Eingang mit einer Nutzfläche von 300m² dient
der………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………
20
D.9
Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage:
•
•
•
Für die Wohneinheiten sind die entsprechenden Stellplätze
in der Tiefgarage zu berücksichtigen.
Die Tiefgaragenein- bzw. Ausfahrten sind gemäß der Darstellung des
Leitprojektes zu konzipieren. (schwarze Pfeile) !
Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil vorzusehen.
Nebenräume lt. Bauordnung
Überdachter Fahrradabstellbereich (kann auch im UG sein)
•
•
•
Wäscheplatz
Müllplatz
Haustechnikraum, Fernwärmeübergabestelle
•
(1 Stellplatz pro Wohnung)
•
D.10
(Die Technikräume sollen an den jeweiligen Straßenseiten untergebracht werden.)
Verwaltungsraum
Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung:
•
•
•
•
D.11
Je angefangener 50m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen.
Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ),
Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen.
Für die Müllentsorgung sind entsprechende Müllsammelplätze
vorzusehen.
Kinderspielfläche f. Kindergarten u. Krabbelstube
im Ausmaß von ca. 3.100 m²
Kleinstkinderspielplatz (min 150m²)
Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein.
Die Begrünungen sind gemäß dem Bebauungsplan bzw. dem
Planungsziel Pkt. D5 zu berücksichtigen.
Lärmsituation :
Auf die Lärmentwicklung seitens der Westbahn ist beim Entwurf Rücksicht zu
nehmen. Die nachstehende Darstellung verdeutlicht die Gesamtschallbelastung
durch Strasse und Schiene.
A-bew. Beurteilungspegel bis
Beurteilungspegel Nacht; Summe umliegende Hauptstraße und Schiene
(Blick Richtung NO)
21
D12 Zu beachten:
•
Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige
ÖNORMEN (z.B. B 1600)
•
Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung
•
Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der
geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung
•
Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen
Mindeststandards. ( Niedrigstenergiebauweise )
•
ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung
22
D13 Status:
Aktuell sind 7 Architektenwettbewerbe abgeschlossen. Der aktuelle Lageplan mit
den eingearbeiteten Siegerprojekten sollen einen Überblick verschaffen.
23
Übersicht Modellfoto
Die Ost-West verlaufende ÖBB-Anschlussbahn soll eine seitliche Abgrenzung,
z.B. mittels dichter Eingrünung und seitlicher Baumpflanzung erhalten. Lichtsignalgesteuerte Übergänge entlang der definierten Verbindungsachsen sichern die
Querverbindungsmöglichkeit. Entlang der Verbindungsachsen sollten sich eventuell von einer platzartigen Gestaltung im Kreuzungsbereich
Raimundstraße/Gürtelstraße ausgehend - weiterführende, öffentlich nutzbare
Fuss-und Radwege entwickeln.
Südlich an die Bahntrasse anschließend begleitet bzw. erweitert ein öffentlich
zugänglicher Grünraum diesen Bereich. Die so ausgebildete Mittelzone soll baulichen Abstand definieren und für vielfältige Aktivitäten zur Verfügung stehen.
Die Höhenentwicklung kann (situationsangepasst und auf das Umfeld reagierend) im Durchschnitt bis zu 7 Geschoßen - punktuelle Höherentwicklung als
Zeichengebung möglich - angenommen werden.
24
E
Beilagen:
E1
Vorentwurfsdatenblatt
E2
Baukosten (Schätzkosten)
E3
Bebauungsplan+ zusätzliche Erläuterungen
E4
Grundteilungsplan
E5
Lage und Höhenplan
E6
Projektplan-Aussenanlagen
E7
Panorama-Aufnahme
E8
Pflichtenheft GWG
25
ARCHITEKTURWETTBEWERB - grüne Mitte Linz
BEILAGE E1
Vorentwurfsdatenblatt
Gesamte bebaute Fläche
Bebaute Grundstücksfläche in %
m²
%
Gesamtgeschossfläche (GGF) (oberirdisch ! )
m²
Bruttogeschossfläche des unterirdischen Baukörpers inkl. TG !
m²
Bruttogeschossfläche gesamt (BGF unterirdisch+GGF)
m²
Anzahl 2 Zimmer Wohnungen
Stk.
Wohnnutzfläche 2 Zimmerw ohnungen gesamt (ohne Loggia)
m²
Anzahl 3 Zimmer Wohnungen
Stk.
Wohnnutzfläche 3 Zimmerw ohnungen gesamt (ohne Loggia)
m²
Anzahl 4 Zimmer Wohnungen
Stk.
Wohnnutzfläche 4 Zimmerw ohnungen gesamt (ohne Loggia)
Anzahl Wohnungen gesamt
m²
Stk.
Wohnnutzfläche aller Wohnungen gesam t (ohne Loggia)
m²
Verhältnis : BGF/Wohnnutzfläche
%
zugeordnete Eigengärten (ohne Terrassen)
m²
Terrassen/Loggien/Balkone
m²
Hängende Gärten
Dachterrassen
m²
m²
zugeord. Freiflächen gesam t (zug.Eigengärt./Terr./Logg./Balk./Dachter.)
m²
Nutzfläche Laubengänge, Erschliessungsflächen, etc.
Nutzflächen Neben- bzw . Betriebsräume
m²
m²
Nutzflächen gesam t ( ohne Tiefgarage )
m²
Kindergarten Gruppe 1
m²
Kindergarten Gruppe 2
m²
Kindergarten Gruppe 3
m²
Kindergarten Gruppe 4
m²
Kindergarten Gruppe 5
Erschliessungsflächen Kindergarten
m²
m²
Kindergarten gesam t (inkl. Erschliessung)
m²
Krabbelstube Gruppe 1
m²
Krabbelstube Gruppe 2
m²
Krabbelstube Gruppe 3
Erschliessungsflächen Krabbelstube
m²
m²
Krabbelstube gesamt (inkl. Erschliessung)
m²
Stadtteilbüro
Erschliessungsflächen Stadteilbüro
m²
m²
Stadtteilbüro gesam t (inkl. Erschliessung)
m²
Anzahl Stellplätze in der Tiefgarage
Nutzfläche Tiefgarage (inkl. Rampe)
Stk.
m²
Anzahl Stellplätze Fahrräder (überdacht)
Nutzfläche Fahrradabstellfläche (überdacht)
Stk.
m²
Anzahl Kellerabteile (min. 1 Stk/Whg.)
Nutzfläche Kellerabteile (inkl. der erforderlichen Erschliessungsgänge)
Stk.
m²
Brutto-Rauminhalt ( BRI a) (inkl. Untergeschoss !)
m³
Brutto-Rauminhalt ( BRI b+c)
m³
Wichtige Anm erkungen :
Die Ermittlung der GGF hat gemäß den Erläuterungen der Beilage 3 zu erfolgen.
Der Nachw eis der zugeordneten Freiflächen ist mittels der Beilage 1.1 zu erbringen.
Der Ermittlung der Rauminhalte und Grundrissflächen ist durch entsprechend bemaßte Berechnungspläne und
nachvollziehbare Berechnungen zu dokumentieren.
Um die Vergleichbarkeit der Wettbew erbsprojekte in Hinblick auf die Kubatur sicherzustellen,
sind die Geschosshöhen bei der Berechnung mit 3,00m anzunehmen.
Die Aussenw ände w erden mit einer Bauteilbreite von 40cm inkl. Wäremdämmung vorgegeben.
26
ARCHITEKTURWETTBEWERB - grüne Mitte Linz
BEILAGE E1.1
Freiflächenachweis
WHG.
TOP
Nr.
Freiflächen EG
davon :
Freiflächen Geschosse
davon :
zugeordnete
Hängende Balk./Logg.
Grünflächen Terrassen Gärten (m²)
(m²)
(m²)
(m²)
begrünt
befestigt
27
Freiflächen Dach
davon :
Dachterr.
(m²) begrünt
Dachterr.
Freifläche
(m²) befestigt gesamt (m²)
ARCHITEKTURWETTBEWERB – grüne Mitte Linz
Gesamtkosten ( Schätzkosten )
BEILAGE E2
KOSTENBEREICHE
0 GRUND
1 AUFSCHLIESSUNG
Errichtungskosten
2 BAUWERK - ROHBAU
3 BAUWERK - TECHNIK
4 BAUWERK - AUSBAU
5 EINRICHTUNG
6 AUSSENANLAGEN
7 HONORARE
8 NEBENKOSTEN
9 RESERVE
SUMME GESAMTKOSTEN
Seitens der Wettbewerbsteilnehmer sind die Kostenbereiche 1-9 ( Errichtungskosten ) mit Ausnahme des Kostenbereiches 5 (Einrichtung) auszufüllen.
Zur Unterstützung werden für die nachstehenden Kostenbereiche Richtwerte in % der Baukosten
bekannt gegeben.
Kostenbereiche : 1 AUFSCHLIESSUNG 0,06%
7 HONORARE 12,46%
8 NEBENKOSTEN 4,39%
28
BEILAGE E3
29
ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB !
30
31
32
33
34
BEILAGE E3
zusätzliche Erläuterungen
Die GGF entspricht jener Fläche, die als Grundlage für die Berechnung der GFZ dient. (Zählerwert/ohne durch das Nettobauland geteilt zu sein!)
Die Grundlagen für die Heranziehung der einzubeziehenden Flächenausmaße ergeben sich
aus dem nachstehenden AV 8 der Stadt Linz.
Geschoßflächenzahl (GFZ) – Berechnungen;
Stand Juli 2011
1.
AV 8
Dachgeschoß, Dachraum, zurückgesetztes Geschoß:
Dachgeschoße sind auf die GFZ jedenfalls anzurechnen.
Zurückgesetzte Geschoße sind als echte Vollgeschoße jedenfalls auf die GFZ anzurechnen
2.
Emporen (-ebene/n):
Emporen sind balkonartige Ausbauten in der Regel eines Dachraums oder Dachgeschoßes. Ausgehend von
dieser Ausformung hat die Empore tatsächlich nach unten, also dem überbauten Dachraum oder Dachgeschoß, offen in Erscheinung zu treten. In dieser Ausformung sind sie nicht auf die GFZ anzurechnen. Diese
Voraussetzungen sowie die Festlegung eines Bebauungsplanes, einen max. 50 %igen Ausbau der sonst theoretischen Emporenebene zuzulassen, sind im Rahmen der Bauberatung und späteren Beurteilung restriktiv
auszulegen.
3.
Wintergärten:
Wintergärten sind generell, unabhängig von ihrer Bauart, auf die GFZ anzurechnen. Nur angebaute Glashäuser, ohne jede Verbindung zum Hauptgebäude, werden – als Nebengebäude - nach wie vor nicht eingerechnet.
4.
Stiegenhäuser und Aufzüge,
Stiegenhäuser sind geschoßweise bzw. split-level-bezogen anzurechnen. Das bedeutet, dass gleichsam pro
(über dem Gelände liegendem) Geschoß je eine „fiktive“ Geschoßdecke durchzuziehen und anzurechnen ist.
Bei Aufzügen ist alleine die davon bedeckte Grundfläche einmal auf die GFZ anzurechnen.
5.
Loggien, Laubengänge
Loggien sind jedenfalls voll anzurechnen.
Laubengänge sind nur insoweit nicht auf die GFZ anzurechnen, als sie über den Grundriss des Gebäudes
vorspringen. Wesentlich ist aber, das der eigentliche Charakter als Laubengang gewahrt bleibt. So wären
bspw. über alle Geschoße vorspringende „Laubengänge“, die gleichsam nur mehr eine vorgehängte „durchlöcherte“ (nach vorne nur mehr wenig offene) Fassade darstellen, auch auf die GFZ anzurechnen.
6.
Terrassen, Balkone:
Sind auf die GFZ nicht einzurechnen.
Sie müssen aber gestalterisch und definitorisch eindeutig als Terrassen und Balkone erkennbar sein.
Das ist dann der Fall, wenn es sich um offene auskragende Vorbauten (auch gedeckt) maximal mit seitlichen
Wandscheiben bzw. erforderlichen Absturzsicherungen, das sind Brüstungen, handelt.
7.
Vollwärmeschutz, hinterlüftete Fassaden:
Maßgeblich für die Berechnung der GFZ sind die Außenkanten des Gebäudes. Vollwärmeschutz, hinterlüftete
Fassaden oder Vergleichbares sind daher auf die GFZ anzurechnen.
8.
Gaupen im Zusammenhang mit einem ausgebauten Dachraum, Dachräume:
Sind nicht auf die GFZ anzurechnen
Grundsätzlich wird hinsichtlich der Ausführung von Gaupen festgestellt, dass sie definitiv nur als Dachaufbauten ausgeführt werden dürfen, d.h. die Dachhaut nur jeweils in der Dachgeschoß- oder Dachraumebene bzw.
der Emporenebene durchbrechen dürfen.
9.
Dachgeschoße, gaupenähnliche Konstruktionen über 8. hinaus:
Sind auf die GFZ anzurechnen;
35
10.
Keller- bzw. Hanggeschoße
In die GFZ sind die Flächen sämtlicher Räume von Kellergeschoßen einzurechnen, insoweit der Fußboden
dieser Räume über dem dargestellten zukünftigen Grundstücksniveau liegt.
Eine weitere Differenzierung, welchen (Verwendungs-)Zweck diese Gebäude- bzw. Geschoßteile dienen,
hat zu unterbleiben. Auch eine in das Gebäude integrierte Garage wäre daher, soweit sie in ihren Teilen zur
Gänze über dem angrenzenden Grundstücksniveau liegt, voll in die GFZ einzurechen.
11.
Freitreppen:
Sind – als echte Freitreppen ausgeführt - nicht auf die GFZ anzurechnen. Eine Anrechung erfolgt – dann
schon mangels definitorischer Erfassung - wenn sie eingehaust und/oder eingedeckt/überdacht würden.
Definition:
Freitreppen befinden sich im Freien, damit jedenfalls außerhalb des Gebäudes und können, aber müssen
nicht an das Gebäude angebaut sein und sind nicht überdeckt. Diese Treppen führen meist zu einem Gebäudezugang oder verbinden zwei Geländepunkte verschiedener Höhen miteinander.
Projektanten/Einreicher haben im Einreichplan (insbesondere durch Schnitte und Grundrissdarstellungen)
transparent zu machen, welche Geschossflächen infolge welcher Lage des/der Geschoße/s im umgebenden
Gelände in die GFZ einzuberechnen sind. Auch in der Baubeschreibung kann bzw. muss eine geschoßweise Ausweisung jener Flächen erfolgen, die in die GFZ einzuberechnen sind. Die Ausführungen zur GFZ
müssen so transparent sein, dass sie ohne Weiteres beurteilbar sind.
Gruppenbauweise oder geschlossene Bauweise
bei Gruppenbauweise oder geschlossener Bauweise kann KEIN Solitärbaukörper im Hofbereich situiert
werden. Gegebenenfalls kann aber etwas ähnliches mit einem allseits geschlossenen Verbindungsgang
an die straßenseitig situierte Hauptbebauung angeschlossen werden.
Anbauverbindlichkeit
Anbauverbindlich bedeutet, dass die Anbauverbindlichkeit an die Baufluchtlinie zumindest in einem
Geschoss zur Gänze zu erfüllen ist.
36
BEILAGE E4
GRUNDTEILUNGSPLAN
( AUSZUG aus 4/2011 )
ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB !
37
BEILAGE E5
LAGE - u. HÖHENPLAN
Als Höhenfixpunkt für das Strassen- und Wegenetz wird für den
Wettbewerb die Höhe 258,30m festgelegt.
ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB !
38
BEILAGE E6
PROJEKTPLAN-AUSSENANLAGEN (1)
39
ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB !
PROJEKTPLAN-AUSSENANLAGEN (2)
40
ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB !
PROJEKTPLAN-AUSSENANLAGEN (3)
41
ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB !
BEILAGE E7
PANORAMA-AUFNAHME
BEILAGE E8
Anmerkungen zur Beilage E8
Pflichtenheft GWG :
Das Pflichtenheft der GWG stellt ein standardisiertes Regelwerk dar, und wurde nicht spezifisch auf
die besonderen Anforderungen des Projektes „GML“ abgestimmt.
Bei Widersprüchen im Pflichtenheft der GWG zur Wettbewerbsauslobung oder dem Bebauungsplan
sind die Wettbewerbsvorgaben sowie der Bebauungsplan bindend. Das Pflichtenheft stellt somit
Großteils nur ergänzende Informationen dar.
42

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