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AGB der Firma IBD, D – 84072 Hemhausen ( FS )
§1 Allgemeines - Geltungsbereich Stand Herbst 2010
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Gel tung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,sind in diesem Vert rag schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§2 Angebot - Angebotsunterlagen - Bestellung
(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern nicht anders gekennzeichnet.
(2) Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berücksichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben vorbehalten.
(3) Die vom Kunden eingegangene Bestellung ist ein bindender Auftrag, dies kann auch in telefonischer Form erfolgen.
(4) Verlangt der Kunde eine sofortige Repartur, ist eine Angebotserstellung nicht möglich. Dies trifft auch bei Reparaturen zu, bei denen die Ursache nicht sofort nachvollziehbar ist und wo der Kunde keine Unterlagen, Baupl äne bzw. eine Ansprechperson mit
vor Ort Kenntnissen besorgen oder zur Verfügung stellen kann.
(5) Wir sind berechtigt, diese Bestellung innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung/Email mit Lieferfrist zu bestätigen, oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
§3 Preise - Zahlungsbedingungen - Rechnungen
(1) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen zu erhöhen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Druckfehler und Irrtümer in der Preisgestaltung bleiben vorbehalten.
(2) Zur Zeit werden von IBD für Planungs- und Ingenieursleistungen netto € 21,50 pro Zeiteinheit ( 10 Minuten ) und für Installations-, Service- und Wartungsarbeiten netto € 13,73 berechnet; Sonderkonditionen mit netto € 11,07; Pauschalabrechnungen sind
nach Vereinbarung auch möglich. Eine Fahrtkostenpauschale ( hin und zurück ) beträgt im Normalfall netto € 47,00. Bei VIP-Kunden mit Sonderkonditionen fällt diese jedoch gänzlich weg.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %, ist im Rechnungsbetrag enthalten.
(4) Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme/Vorkasse, sofern keine anderen Vereinbarung getroffen wurden. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel aber von uns nicht als Zahlungsmittel hereingenommen.
(5) Ist eine andere Zahlungsvereinbarung als Belieferung gegen Nachnahme getroffen, ist der Kaufpreis, sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Email nichts anderes ergibt, ohne Abzug innerhalb von 3 0 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt
der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.A. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzu gsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt,
diesen geltend zu machen.
(6) Sonderkonditionen und Reparturen sind zahlbar sofort ohne Abzug. Bei Verzug s.o. Punkt 5.
(7) Sollte der Kunde zusätzliche Angaben ( genaue Arbeitsnachweise, Fahrtkosten, Material- und Teileabrechnung ) zur Auftragsausführung haben wollen, die den üblichen Rahmen als Position/Posten auf der Rechnung überschreiten, sind diese ausschließlich
in schriftlicher Form spätestens bei der Auftragsvergabe zu fordern. Spätere Forderungen, insbesondere bei Zeitangaben oder defekten Teilen wg. Entsorgung, können auf kei nen Fall berücksichtigt werden.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerk annt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Nach Vertragsschluss uns bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge.
(10) Die gelieferte Ware und unsere Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und können somit nur mit unserer Genehmigung vorab gänzlich oder teilweise genutzt werden. Planungen unterliegen dem Urheberschutzgesetz, daher
bleiben IBD alle Rechte vorbehalten, weitere Verwendung nur mit unserer schriftlichen Genehmigung.
§4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager Freising, solange der Vorrat reicht. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware von IBD an das transportausführende Unternehmen an den Kunden über. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen.
Alle Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes angegeben ist, per DPD oder Spedition.
(2) Der Mindestbestellwert beträgt 50 Euro netto Warenwert. Darunter wird ein Mindermengenzuschlag von 8,40 Euro netto berechnet, falls nicht anders vereinabart.
(3) Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit besteht.
(4) Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nicht erfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
(5) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. 2 und Abs. 3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(7) Im Falle eines von uns nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum , in dem dieses Leistungshindernis besteht.
(8) Transportschäden müssen umgehend DPD oder dem Spediteur gemeldet werden.
§5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" vereinbart.
(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt jedoch der Kunde.
§6 Rückgaben
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbei tung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 2O % des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei,in original Verpackung, sowie mit einer zusätzlichen Umverpackung und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen, Vorführ geräte und Gebrauchtgeräte sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform und diesseitiger Zustimmung.
§7 Mängelgewährleistung
(1) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der M angelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einen ander en Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(2) Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(3) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(4) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesichert en Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
(5) Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorher sehbaren Schaden begrenzt.
(6) Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung g eltend gemacht werden.
§8 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den §7 Abs. 3 bis Abs. 5 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Erfasst werden also auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht und sonstige gesetzliche Ansprüche, z.B. aus der Produzentenhaftung gem. §823 BGB.
(2) Die Regelung gem. Abs. gilt nicht für Ansprüche gemäß §§1,4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens und der Unmöglichkeit.
(3) Bei Installationen übernehmen wir für eine unzureichende Bausubstanz bzw. ungenügende Tragfähigkeit der Wände und Decken keine Haftung.
(4) Zeitverzögerungen bei der vereinbarten Fertigstellung eines erteilten Auftrags an IBD durch andere auch am Projekt beteiligten Gewerke sind grundsätzlich aus unserer Haftung völlig ausgeschlossen.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag einschließlich der Einlösung gegebener Schecks vor. Bei vertragswi drigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, dieses gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gem. §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunden für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Die nachfolgenden Abs. 5 bis 10 gelten nur für mit Kaufleuten abgeschlossene Verträge.
(5) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterver äußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
(6)Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung so lange nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf ein Insolvenz - oder
Vergleichsverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazuge hörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(7) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie die für die unten Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(8) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Ver mischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Mit eigentum für uns.
(9) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherheit unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(10) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicher heiten obliegt uns.
§10 Garantien
(1) Es gelten ausschließlich gesetzliche Garantien, falls nicht ausdrücklich, z.B. bei Sonderanfertigungen, anders vermerkt.
(2) Als Garantienachweis reicht eine IBD-Rechnung im Original, im Ausnahmefall eine Kopie. Wie die Garantie abgewickelt wird, entscheidet ausschließich IBD, bzw. der Lieferant/Hersteller. Anspruch auf kostenlose Leihgerät e hat der Kunden generell
keine, es sei denn, man hat andere Vereinbarungen, z.B. beim Verkauf, schriftlich getroffen. Das gilt auch für Abholung und Rücklieferung.
(3) Eine Garantie für Produkte, die IBD nicht geliefert oder installiert hat, kann nur im Sonderfall und nach Rücksparche mit dem Hersteller kostenlos abgewickelt werden.
§11 Gerichtsstand / Erfüllungsort
(1) Gerichtsstand ist Freising.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§12 Abschlußklausel
Diese AGB erhält der Kunde in der neuesten Form jeweils beim ersten Kontakt/Angebot und dann beigelegt bei der ersten Rechnung. Mit der Bestellu ng werden unsere AGB generell und ohne Ausnahme anerkannt. Die Beilegung zur ersten Rechnung dient nach
der Bezahlung als Nachweiß für das Erhalten der AGB. Der Kunde ist verpflichtet diese aufzuheben, um spätere Rechtsstreits zu vermeiden. Zusätzliche Exemplare können jederzeit angefordert werden.