Versicherteninformation / Teilnahmebedingungen zum AOK

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Versicherteninformation / Teilnahmebedingungen zum AOK
Versicherteninformation /
Teilnahmebedingungen zum
AOK-Prämienprogramm
Teilnahme
eingereicht, wird die Teilnahme am Prämienprogramm automatisch
Teilnahmeberechtigt am AOK-Prämienprogramm sind alle Mitglie-
beendet. Wird die Versicherung eines Teilnehmers bei der AOK been-
der der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland, nachfolgend AOK genannt
det, endet damit gleichzeitig die Teilnahme am AOKPrämienprogramm
und ihre mitversicherten Angehörigen wie Ehegatten und Kinder ab
mit dem letzten Tag der Versicherung.
vollendetem 15. Lebensjahr. Mitversicherte Kinder unter 15 Jahren
können mittels eines eigenen Scheckhefts für das Stammmitglied
Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
Punkte sammeln. Ein Anspruch auf Übertragung von Punkten nach
Die AOK behält sich u. a. aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen,
Vollendung des 15. Lebensjahres auf das (dann eigene) Punktekonto
Verwaltungsratsentscheid bzw. Änderungen der Ausführungsbestim-
des Kindes besteht nicht. Kinder, die einen eigenen Versicherungs-
mungen vor, Änderungen der Teilnahmebedingungen im Verlauf des
schutz haben, nehmen eigenständig am AOK-Prämien-programm teil
Prämienprogramms vorzunehmen oder das AOK Prämienprogramm zu
und sammeln mit ihrem eigenen Scheckheft Punkte. Zur Erklärung
beenden. Über die Änderungen werden die Teilnehmer durch die AOK
der Teilnahme unterschreiben die teilnahmeberechtigten Versicherten
informiert.
den Teilnahme-Coupon, der von der AOK zur Verfügung gestellt wird.
Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Teilnahmecoupons bei der
Datenschutz
AOK wird den Teilnehmern ein Scheckheft zur Verfügung gestellt. Die
Zur Durchführung des AOK-Prämienprogramms ist die Erhebung,
Teilnahme beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Scheckhefts.
Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten notwendig: Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, ggf.
Punkte sammeln
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kassen- und
Jeder Teilnehmer am Prämienprogramm erhält ein eigenes, personali-
Krankenversichertennummer, Teilnehmer-ID, Beginn der Teilnahme,
siertes Scheckheft. Dort sind für alle unten beschriebenen Maßnahmen
eingereichte Leistungen / Schecks mit Scheckdatum, Höhe der Punkte,
Schecks enthalten, die bei einer entsprechenden Teilnahme jeweils
Termine zur Prämiengewährung, Prämie. Diese Daten werden auch für
von dem Veranstalter bzw. dem Leistungserbringer abgestempelt
die mitversicherten Kinder gespeichert, für die die Teilnahme erklärt
und / oder unterschrieben werden (Ausnahme Online-Angebote). Unter
wurde. Die Angaben zu personenbezogenen Daten sind grundsätzlich
Vorlage eines entsprechenden Nachweises kann die Durchführung der
freiwillig. Die AOK benötigt sie jedoch, um die im AOK-Prämienpro-
Maßnahme auch von einem AOK-Kundenberater auf dem Scheck be-
gramm beschriebenen Aufgaben durchzuführen. Die Durchführung
stätigt werden. Eventuell für eine Bestätigung der Teilnahme entstan-
des AOK-Prämienprogramms erfolgt durch einen Dienstleister im
dene Kosten werden nicht erstattet. Die Teilnehmer sollen die Schecks
Auftrag der AOK. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt
bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei der AOK einreichen.
und nicht an andere Stellen weitergegeben. Sie werden ausschließlich
Zum Jahreswechsel stellt die AOK den Teilnehmern automatisch ein für
zum Zwecke der Durchführung des AOK-Prämienprogramms genutzt.
das nächste Kalenderjahr gültiges, neues Scheckheft zur Verfügung.
Daten der Teilnehmer werden bis zum Ende der Teilnahme am AOK-
Das Scheckheft ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.
Prämienprogramm gespeichert, darüber hinaus nur, wenn gesetzliche
Aufbewahrungsfristen oder aufsichtsrechtliche Bestimmungen dies
Punkte einlösen
erfordern.
Durch Einreichen der Schecks – postalisch an „AOK-Prämienprogramm,
Postfach 2123, 26414 Schortens“ oder durch Abgabe in einem beliebi-
Bürgerentlastungsgesetz
gen Kundencenter der AOK – (auch im laufenden Jahr) sammeln die
Seit dem 01.01.2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegever-
Teilnehmer automatisch Punkte, die auf ihrem Punktekonto gutge-
sicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Die gezahlten Bei-
schrieben werden. Bereits ab 800 Punkten können Punkte gegen eine
träge werden als Vorsorgeaufwendungen von dem zu versteuernden
Sachprämie eingelöst werden. Nach 3 Jahren verfallen die angesam-
Einkommen abgezogen und verringern die Steuerlast. Die Übermitt-
melten Punkte, sofern sie nicht eingelöst wurden.
lung der Angaben zu den Beiträgen erfolgt auf Basis der steuerlichen
Beendigung der Teilnahme
Eingelöste Prämien aus dem Prämienprogramm gelten als Beitrags-
Die Teilnahme am AOK-Prämienprogramm kann vom Teilnehmer jeder-
erstattung und reduzieren somit die Vorsorgeaufwendungen. Für
zeit beendet werden. Die AOK bestätigt dem Teilnehmer schriftlich die
Teilnehmer, die bei der AOK familienversichert sind, werden einge-
Beendigung der Teilnahme am AOK-Prämienprogramm. Sind die Be-
löste Prämien aus dem Prämienprogramm als Beitragserstattung dem
dingungen für die Einlösung einer Prämie erfüllt, kann diese zeitgleich
Mitglied zugerechnet. Zur Übermittlung der Daten an die zuständige
mit der Kündigung, aber nicht mehr danach, beantragt werden. Hat
Finanzbehörde sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet.
der Teilnehmer innerhalb von drei Jahren keine Schecks zur Gutschrift
511_2017_PP
Identifikationsnummer (Steuer-ID) an die zuständige Finanzbehörde.
Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen werden wie dargestellt bonifiziert. Bitte beachten Sie, dass pro
Jahr max. 800 Punkte pro Teilnehmer im Familienverbund angerechnet werden können.
Beschreibung der Maßnahme
Aktiv im Sportverein – Teilnehmer, die sich nachweislich aktiv sportlich im Sportverein
betätigen, erhalten die Bestätigung von ihrem Verein auf dem dafür vorgesehenen Scheck.
Punkte
200
Fitnesstest oder Sportabzeichen – Das Erringen eines deutschen Sportabzeichens z. B.
ein allgemeines-, ein Schwimm- oder ein Laufen- / Walkenabzeichen berechtigt zum Erhalt
der Prämie. Erwachsene können um die Punkte zu erhalten auch einen Fitnesstest im
Fitnessstudio oder Verein absolvieren.
400
Regelmäßig aktiv im Fitnessstudio – Teilnehmer die sich nachweislich regelmäßig
gesundheitssportlich im Fitnessstudio betätigen. Diese erhalten die Bestätigung von ihrem
Trainer / Verantwortlichen im Fitnessstudio auf dem dafür vorgesehenen Scheck.
200
Impfungen für Erwachsene, die im AOK- Prämienprogramm vorgesehen sind, sind:
Grippeschutzimpfung – ab 60. Lebensjahr bzw. bestimmte Risikogruppen aufgrund von
Vorerkrankungen, jährlich
Auffrischung Diphtherie – alle 10 Jahre
Auffrischung Tetanus – alle 10 Jahre
Auffrischung Poliomyelitis (Kinderlähmung) – zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr
Auffrischung Pertussis (Keuchhusten) – zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr
Pneumokokken – ab 60. Lebensjahr; alle 6 Jahre
Hinweise
alle Teilnehmer;
1 x pro Jahr
alle Teilnehmer;
Fitnesstest ab 15 Jahren;
Bonifizierung eines Abzeichens, Tests nur 1 x pro Jahr
ab 15 Jahre;
1 x pro Jahr
ab 15 Jahre;
1 x pro Impfung und Jahr
100
Impfungen für Kinder, die im AOK-Prämienprogramm enthalten sind, sind:
Ab Alter von 2 Monaten bis zum 14. Monat – Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten),
Tetanus (Wundstarrkrampf), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ b,
Hepatitis B (Gelbsucht)
11. bis 14. Lebensmonat – Masern, Mumps, Röteln, Windpocken
15. bis 23. Lebensmonat – Auffrischung Masern, Mumps, Röteln
Ab Beginn 5. Lebensjahr – Auffrischung Tetanus, Diphtherie
Im Alter von 9 – 17 Jahren – Auffrischung Diphtherie (alle 10 Jahre), Pertussis (einmalig),
Tetanus (alle 10 Jahre), Poliomyelitis (einmalig)
100
Check-up 35 ist eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten.
Die Bestätigung erfolgt durch den Arzt.
300
ab 35 Jahre;
1 x alle 2 Jahre
300
Frauen ab 19 Jahren,
Männer ab 44 Jahren;
1 x pro Jahr
Hautkrebs-Screening ist eine Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung.
Die Bestätigung erfolgt durch den durchführenden Arzt.
300
ab 35 Jahre;
1 x alle 2 Jahre
Mutterschaftsvorsorge – Um die Punkte zu erhalten, müssen sämtliche im Mutterpass
vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Eine Bestätigung erfolgt
durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck.
300
Frauen ab 15 Jahren;
1 x pro vollständigem Untersuchungs-Komplex
Geburtsvorbereitungskurs / Rückbildungsgymnastik – Die Punkte bekommen Teilnehmerinnen, die während der Schwangerschaft einen Kurs zu Geburtsvorbereitung oder nach
der Entbindung einen Kurs zur Rückengymnastik besucht haben.
200
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Abstand von mind. 12 Monaten und Individualprophylaktische
Leistungen.
300
Zahnvorsorge – Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2 x jährlich, danach 1 x jährlich.
Die Durchführung dieser Untersuchungen wird mit maximal 200 Punkten jährlich bonifiziert.
200
Die Krebsfrüherkennung ist eine Vorsorgeuntersuchung zum Erkennen von
Krebserkrankungen. Die Bestätigung erfolgt durch den durchführenden Arzt.
Präventionskurse sind Gesundheitskurse und Beratungsangebote zur Ernährung, Bewegung und Entspannung. Bonifiziert werden AOK-eigene Kurse oder Kooperationskurse.
Um die Punkte für einen Kurs zu erhalten muss der Teilnehmer an mind. ¾ der angesetzten Termine mitwirken.
Erste-Hilfe-Kurs – Punkte bekommen Teilnehmer an einem qualitätsgesicherten Erste-Hilfe-Kurs (auch: Verhütung von Kinderunfällen / Erste Hilfe am Kind) oder einem Kurs zu
Lebens-rettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort unter Zugrundelegung der Standards
der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH).
300
300
bis 14 Jahre;
Unabhängig von der Anzahl
der Impfungen können pro
Jahr nur 100 Punkte gesammelt werden.
Frauen ab 15 Jahren;
1 x pro Entbindung
30. bis 72. Lebensmonat;
5 bis 14 Jahren;
1 x pro Jahr
alle Teilnehmer;
1 x pro Jahr
alle Teilnehmer;
2 Kurse pro Jahr können mit
je 300 Punkten angerechnet
werden.
ab 15 Jahre;
1 x für einen Kurs pro Jahr
Maßnahmen
Beschreibung der Maßnahme
Punkte
Online-Angebote – Dabei handelt es sich um AOK-Kurse, an denen man über das
Internet teilnehmen kann. Angeboten werden: Abnehmen mit Genuss, Laufend in Form,
Ich werde Nichtraucher. Die Bestätigung erfolgt durch den Teilnehmer auf dem dafür
vorgesehenen Scheck, mit der Teilnehmernummer und einer Unterschrift zur Bestätigung
der vollständigen Teilnahme.
200
Fahrsicherheitstraining – Punkte bekommen Teilnehmer, die vollständig und nachweislich an einem Fahrsicherheitstraining (Kraftfahrzeuge) unter Zugrundelegung der Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates teilgenommen haben.
300
Hinweise
ab 15 Jahre;
1 x jährlich pro Segment
(Ernährung / Bewegung /
Nichtrauchen)
15 bis 25 Jahre;
1 x pro Jahr
Kindervorsorge U1 bis U6 sind Kinderfrüherkennungsuntersuchungen innerhalb des
ersten Lebensjahres. Eine Dokumentation erfolgt über das Untersuchungsheft. Die Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck. Die Untersuchungen
sind in folgenden Lebensabschnitten durchzuführen:
U1 – direkt nach der Geburt; U2 – 3. bis 10. Lebenstag
U3 – 4. bis 6. Lebenswoche; U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
U5 – 6. bis 7. Lebensmonat; U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
200
Kindervorsorgeuntersuchung U7 –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck.
200
21. bis 24. Lebensmonat;
1 x pro Untersuchung
Kindervorsorgeuntersuchung U7a –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck.
200
34. bis 36. Lebensmonat;
1 x pro Untersuchung
Kindervorsorgeuntersuchung U8 –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck.
200
46. bis 48. Lebensmonat;
1 x pro Untersuchung
Kindervorsorgeuntersuchung U9 –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck
200
60. bis 64. Lebensmonat;
1 x pro Untersuchung
Kindervorsorgeuntersuchung U 10 –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem entsprechenden Scheck
200
7 bis 8 Jahre;
1 x pro Untersuchung
Kindervorsorgeuntersuchung U 11 –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem entsprechenden Scheck
200
9 bis 10 Jahre;
1 x pro Untersuchung
Jugendvorsorgeuntersuchung J1 –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck.
200
12 bis 14 Jahre;
1 x pro Untersuchung
Jugendvorsorgeuntersuchung J2 –
Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem entsprechenden Scheck
200
16 bis 17 Jahre;
1 x pro Untersuchung
Bundesjugendspiele – Teilnehmer sind Punkteberechtigt durch die erfolgreiche Teilnahme (Sieger- oder Ehrenurkunde) an Bundesjugendspielen. Die Bestätigung erfolgt durch
den zuständigen Lehrer. Durchgeführt werden die Bundesjugendspiele in den Grundsportarten Geräteturnen, Leichtathletik und Schwimmen.
200
Hochschulsport oder Bundesjugendspiele – Studenten, die regelmäßig an Sportkursen
der Hochschule teilnehmen, oder die erfolgreiche Teilnahme (Sieger- oder Ehrenurkunde)
an Bundesjugendspielen, berechtigen zu den Prämienpunkten. Die Bestätigung erfolgt
durch den Trainer / Lehrer.
bis 1 Jahr,
1 x pro vollständigem Untersuchungs-Komplex
200
Regionaler Punktescheck – Die AOK veranstaltet bzw. fördert regelmäßig Veranstaltungen zur Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensweise. Die Teilnahme an solchen
Maßnahmen kann mit je 100 Punkten durch die AOK prämiert werden. Die Veranstaltungen werden entsprechend gekennzeichnet.
100
AOK Versicherten, die sich im Rahmen von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen unmittelbar in den AOK-Kinderbonus einschreiben, können einmalig bis zu 800 Prämienpunkte
gutgeschrieben werden.
max. 800
Schüler / Schülerinnen;
1 x pro Jahr
15 bis 26 Jahre;
1 x pro Jahr
alle Teilnehmer;
maximal 800 Punkte pro Jahr
Nur für den Kontoinhaber;
Einmalig bei Einschreibung