Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern

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Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern
Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern
Umsatzsteuer international
Die steuerlichen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen innerhalb der EU sind vor rund zwei
Jahrzehnten gefallen. Für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zwischen Unternehmen besteht
seitdem eine umsatzsteuerliche Übergangsregelung. Grundsätzlich gilt: Waren werden erst im
Bestimmungsland mit der dort geltenden Umsatzsteuer belastet. Doch wie so oft liegen die Schwierigkeiten in
den Details...
Auf dieser Seite erhalten Sie daher Informationen zu:
Lieferungen an ausländische Unternehmen in der EU
Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen
Warenverkehr zwischen Unternehmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn ein deutsches Unternehmen umsatzsteuerbefreit ins
EU-Ausland liefern will? Welche Nachweise müssen erbracht werden? Antworten darauf gibt es im
Merkblatt.
Umsatzsteuerfreie Lieferungen (329 KB)
Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der Bundesrat hatte Ende 2011 eine Neufassung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung verabschiedet.
Die bisherigen Nachweise sollten demnach durch die so genannte "Gelangensbestätigung" ersetzt werden. Die
IHKs hatten sich im Namen ihrer Unternehmen dagegen gewehrt - mit Erfolg.
Nach massiven Protesten wird die Neuregelung nun erneut geändert. Die Änderungen der
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung werden am 1. Oktober 2013 in Kraft treten. Der Bundesrat hat die
Änderungen am 22. März 2013 beschlossen. Die Gelangensbestätigung sowie Alternativnachweise werden
Gültigkeit haben. Bis zum Inkraftreten der Neuregelung gilt die Nichtbeanstandungsregelung der bisherigen
Nachweise. Das Merkblatt stellt die aktuelle Lage dar.
Nachweis der Steuerfreiheit
(338 KB)
Gelangensbestätigung und Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (288 KB)
Rechnungshinweise in Landessprachen
Deutsche Unternehmen, die innerhalb der EU steuerfreie Lieferungen im Binnenmarkt tätigen, müssen nach
den geltenden Rechnungsvorschriften einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund auf die Rechnung
setzen. Da sich die Hinweispflicht nach deutschem Recht richtet, muss dieser Rechnungsvermerk nicht in die
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Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern
Landessprache des Empfängers übersetzt werden. Dennoch kann es für Unternehmern interessant sein, den
Hinweis zusätzlich auch in der Landessprache des Rechnungsempfängers beziehungsweise auf Englisch
aufzunehmen. Mit dem Merkblatt erhalten Sie daher Übersetzungen in die europäischen Landessprachen zum
Download.
Rechnungshinweise in Landessprachen (335 KB)
Fristen für Zusammenfassende Meldung
Der Unternehmer muss über seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen eine so
genannte "Zusammenfassende Meldung" an das Bundeszentralamt für Steuern richten. Dafür gelten
bestimmte Abgabefristen.
Fristen für Zusammenfassende Meldung (307 KB)
Dienstleistungen für ausländische Unternehmen in der EU
Rechnungsstellung für Dienstleistungen an ausländische
Unternehmenskunden
Seit 2010 gilt innerhalb der EU für Dienstleistungen dasselbe, wie zuvor schon für Waren: Leistungen
von Unternehmen zu Unternehmen werden dort besteuert, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen
Sitz hat - analog gilt das für den Sitz einer Betriebsstätte, wenn dort die Leistung erbracht wird. Das Merkblatt
liefert weitere Informationen dazu, wie Rechnungen für Dienstleistungen an Unternehmenskunden korrekt
gestellt werden.
Rechnungsstellung für Dienstleistungen an ausländische Unternehmenskunden (331 KB)
Steuerschuldumkehr beim Bezug von Leistungen und Werklieferungen
aus dem Ausland
Steuerschuldumkehr bedeutet: Nicht mehr der Leistungserbringer ist in der Pflicht, sondern der
Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Welche Fälle davon betroffen sind,
wie die Steuerschuldumkehr funktioniert und welche Meldepflichten beachtet werden müssen, erfahren Sie
zusammengefasst in einem Merkblatt.
Da Dienstleistungen an EU-Kunden in vielen Fällen der Steuerschuldumkehr unterliegen, erhalten Sie auch
einen Überblick über die Rechnungshinweise in den Landessprachen.
Steuerschuldumkehr
(354 KB)
Rechnungshinweise in Landessprachen (328 KB)
Fristen für Zusammenfassende Meldung
Der Unternehmer muss über seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen eine so
genannte "Zusammenfassende Meldung" an das Bundeszentralamt für Steuern richten. Dafür gelten
bestimmte Abgabefristen.
Fristen für Zusammenfassende Meldung (307 KB)
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Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern
Umsatzsteuervergütungsverfahren und Umsatzsteuersätze
Umsatzsteuervergütungsverfahren
Für viele Länder in der EU besteht die die Möglichkeit, die ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des so
genannten Umsatzsteuervergütungsverfahren erstattet zu bekommen. Welche Länder das sind und wie das
Verfahren funktioniert, erfahren Sie in einem Merkblatt.
Umsatzsteuervergütungsverfahren (325 KB)
Überblick Umsatzsteuersätze in der EU
Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz in England, Frankreich oder Tschechien? Die Europäische Union hat eine
Übersicht über die Steuersätze aller Mitgliedstaaten veröffentlicht. Sie finden hier die Übersicht der
Steuersätze sowie eine Zusammenstellung der Waren zum Download.
Überblick Umsatzsteuersätze (302 KB)
Besonderheiten und Unterschiede
Reihengeschäfte
Die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen
Lieferungen über die Grenze erbringen. Häufig werden dabei nicht nur zwischen zwei Vertragspartnern
Waren ausgetauscht, sondern es sind mehrere Unternehmer an einem Geschäft beteiligt. Typisch dafür sind
Fälle, in denen ein Unternehmer die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an den Kunden oder an
einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt. In solchen Fällen spricht man von "Reihengeschäften".
Was hier zu beachten ist, klärt ein Merkblatt.
Reihengeschäfte (721 KB)
Konsignationslager
In vielen Branchen werden so genannte Konsignationslager unterhalten. Dabei handelt es sich um
Warenbestände, die bereits vor Ort beim Kunden gelagert werden. Die Regelungen des Umsatzsteuerrechts
für den Betrieb von Konsignationslagern in Deutschland oder im EU-Ausland bergen jedoch einige Fallstricke
- das Merkblatt hilft dabei, diese zu vermeiden.
Konsignationslager (329 KB)
Länderunterschiede bei Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchssteuern
Je nach EU-Land gibt es einige territoriale Besonderheiten bei Umsatzsteuer und Co. - diese Unterschiede
finden Sie hier kompakt zusammengefasst zum Download.
Länderunterschiede bei Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchssteuern (306 KB)
Lieferungen an Privatpersonen in der EU
Wenn ein Unternehmen Waren an Privatpersonen innerhalb der EU liefert, gelten andere Regeln als bei
Lieferungen zwischen Unternehmen. Wie die Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen geregelt ist,
zeigt das Merkblatt.
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Lieferungen an Privatpersonen (328 KB)
Lieferungen außerhalb der EU
Steuerfreie Ausfuhren: Voraussetzungen und Nachweise
Unternehmen, die Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der EU exportieren, können diese als so
genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei abrechnen. Wie das funktioniert und welche Nachweise erforderlich
sind, können Sie in einem Merkblatt nachlesen.
Steuerfreie Ausfuhren: Voraussetzungen und Nachweise (336 KB)
Umsatzsteuerbefreiung im nicht-kommerziellen Reiseverkehr
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Einzelhandelsunternehmen an Reisende aus Staaten außerhalb
der EU umsatzsteuerfrei Waren verkaufen. Mehr darüber erfahren Sie im Merkblatt.
Umsatzsteuerbefreiung im nicht-kommerziellen Reiseverkehr (300 KB)
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