Studie zur Internationalen Politik 1_2 2013 - Helmut

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Studie zur Internationalen Politik 1_2 2013 - Helmut
Folgende
STUDIEN ZUR INTERNATIONALEN POLITIK
sind seit 2010 erschienen:
Heft 1 (2010)
Mark Baumert/Georg Merlin Franke: Strategie
– Die „Grand Strategies“ des Römischen
Reiches und der Vereinigten Staaten von
Amerika unter besonderer Berücksichtigung
der Strategietheorie von Edward N. Luttwack
STUDIEN ZUR
INTERNATIONALEN POLITIK
Hamburg, Heft 1/2 2013
Heft 2 (2010)
Marcin Lason: Voraussetzungen und Folgen der
Beteiligung Polens am Militäreinsatz und
Stabilisierungsprozess im Irak
Heft 1 (2011)
Laura Kumlehn: Die Entwicklung einer
effektiveren Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik und ihre Hürden. Zum
Einfluss von Identität und Nationalismus
dargestellt am Beispiel Tschechiens
Heft 2 (2011)
August Pradetto: Zivil-militärische
Zusammenarbeit und Comprehensive Approach im
Kontext post-bipolarer Weltordnungspolitik
Heft 1 (2012)
August Pradetto (Hrsg.): Demokratischer
Frieden, Responsibility to Protect und die
„humanitäre Intervention“ in Libyen
Konstantin Paar
The Drone Wars
Drohnenkriegsführung und ihre
Auswirkungen auf demokratische
Außenpolitik
STUDIEN ZUR
INTERNATIONALEN POLITIK
Hamburg, Heft 1/2 2013
Konstantin Paar
The Drone Wars
Drohnenkriegsführung und ihre
Auswirkungen auf demokratische
Außenpolitik
IMPRESSUM
Studien zur Internationalen Politik
ISSN 1431-3545
Preis 5 €
HERAUSGEBER
Prof. Dr. August Pradetto, Prof. Dr. Anette
Jünemann, Prof. Michael Staack (Institut für
Internationale Politik an der Helmut-SchmidtUniversität/Universität der Bundeswehr Hamburg)
REDAKTION
Prof. Dr. August Pradetto
Helmut-Schmidt-Universität
Universität der Bundeswehr Hamburg
Holstenhofweg 85
D-22043 Hamburg
Tel.: +49-40/ 65 41 - 34 25
Fax: +49 40/ 65 41 - 20 79
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Studien zur Internationalen Politik.
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die Meinung des Autors, nicht in allen Fällen die
der Herausgeber wieder.
EDITORIAL
Seit dem Ende der bipolaren Ordnung sind die internationalen Beziehungen zahlreichen Dynamiken
unterworfen, die ihre Grundlagen bzw. deren Wahrnehmung durch politische Akteure und die Wissenschaft tief greifend verändert haben. Neben die
anfänglichen Herausforderungen durch die Transformation post-kommunistischer Staaten sind zahlreiche weitere Prozesse getreten, die heute im Fokus
der IB-Forschung stehen. Die globale Machtarchitektur ist ebenso in Bewegung geraten wie regionale Strukturen und Kräftekonstellationen; die internen und externen Neuordnungen im Nahen und
Mittleren Osten sowie in Nordafrika sind ein ebenso signifikantes Beispiel wie der Aufstieg Chinas
in Asien. Teile dieser Veränderungen sind geprägt
von einem Trend zu mehr Frieden, Wohlstand und Demokratie. Diverse innerstaatliche und regionale
Machtverschiebungen sowie Versuche der Neuordnung
sind aber auch verbunden mit einer Eskalation von
Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Der Zerfall alter Strukturen und Systeme geht einher mit einer neuen Welle endogener Umwälzungen
und des Nation building. Neue Formen des internationalen Interventionismus und seiner Abwehr sind
zu beobachten. Teilweise wird das Primat staatlicher Souveränität in Frage gestellt, und neue –
oder als neu wahrgenommene – sicherheits- und entwicklungspolitische Herausforderungen wie der internationale Terrorismus oder das Phänomen scheiternder und zerfallender Staaten haben die Komplexität der internationalen Beziehungen zusätzlich
erhöht.
In den STUDIEN ZUR INTERNATIONALEN POLITIK werden
Aufsätze in deutscher und englischer Sprache publiziert, die derartige Veränderungsprozesse in
den internationalen Beziehungen analysieren. Neben
Beiträgen zur Außenpolitik westlicher Staaten und
der EU sowie den europäisch-transatlantischen Be-
5
ziehungen werden Untersuchungen zu Themen globaler
Sicherheitspolitik und zum System der Vereinten
Nationen veröffentlicht. Daneben publizieren die
STUDIEN ZUR INTERNATTIONALEN POLITIK grundlegende
theoretische und historische Untersuchungen im Bereich der internationalen Beziehungen.
In dieser Ausgabe der STUDIEN ZUR INTERNATIONALEN
POLITIK setzt sich Konstantin Paar mit einem aktuell brisanten Thema auseinander, nämlich der veränderten Kriegsführung und Kriegsführungstechnik
vor allem westlicher Staaten, die in den vergangenen zehn Jahren Platz gegriffen hat. Drohnen sind,
wie Paar schreibt, „vom taktischen Hilfsmittel zum
Instrument von strategischer Bedeutung“ geworden,
was eine ganze Reihe von Fragen aufwirft. Es geht
dabei um juristische und völkerrechtliche sowie
ethische Aspekte des gezielten Tötens, um die institutionelle Praxis diesbezüglicher Entscheidungen, die militärischen und politischen Konsequenzen dieser Einsatzpraxis in bewaffneten Konflikten, oder um Fragen der juristischen Zuordnung,
wenn etwa Geheimdienstmitarbeiter, die keinen völkerrechtlichen Kombattantenstatus besitzen, solche
Mittel einsetzen, und schließlich auch um die Verantwortung für Schädigungshandlungen.
Im Fokus der Betrachtung steht eine Problemstellung, die in der bisherigen Debatte über das Thema
eher unterbeleuchtet ist: die Frage nämlich, wie
sich die zunehmende Praxis der Drohnenkriegsführung auf die Außenpolitik demokratischer Länder,
die Hauptnutzer dieser Technik in bewaffneten Konflikten sind, auswirkt. Ein „besonderes Augenmerk“
will Paar darauf legen, „wie die Entscheidung über
die Anwendung militärischer Gewalt innerhalb demokratisch gefasster Staaten getroffen wird und welche Rolle dabei die demokratische Gesellschaft
spielt“, die letztlich militärische Einsätze legitimiert. Zwei Thesen leiten die Untersuchung: Erstens entspreche dem Wandel im Kriegs- und Konfliktbild und den Erfahrungen aus Interventionen
6
diese neue Form der Kriegsführung, bei der Risikominimierung eine besondere Rolle spiele. Und zweitens sei dies mit einer Entscheidungspraxis verbunden, die „keine res publica mehr“ darstelle,
sondern „mehr und mehr zum Exekutivgeschäft“ mutiere.
Paar geht in drei Schritten vor. Zuerst beleuchtet
er das veränderte Kriegsbild westlicher Demokratien, darauf aufbauend folgt eine Analyse ihres
Strategiewandels. Dann richtet er den Blick auf
die Instrumente der neuen Kriegsführung, die Drohnen, im Kontext der neuen Militärstrategien. Vor
diesem Hintergrund beschäftigt er sich schließlich
mit der zentralen Frage, nämlich wie Drohnenkriegsführung demokratische Außenpolitik beeinflusst.
Hamburg, November 2013
Die Herausgeber
7
8
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis .......................... 11
Abbildungsverzeichnis .......................... 12
1 Einleitung .................................. 13
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Hintergrund ..............................
Literaturüberblick .......................
Erkenntnisinteresse ......................
Fragestellung ............................
Thesen ...................................
Struktur und Vorgehen ....................
13
14
20
20
21
21
2 Der Wandel im konfliktiven Umfeld............ 22
2.1 Verändertes Kriegsbild ................... 23
2.1.1
2.1.2
2.1.3
„Neue Kriege“ .................... 23
Internationaler Terrorismus....... 25
Post-Global War on Terrorism...... 27
2.2 Der Strategiewandel westlicher
Demokratien .............................. 28
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Humanitäre Interventionen.........
„Shock and awe“ ..................
Counter Insurgency ...............
Risikotransfer ...................
29
31
32
33
2.3 Der Trend zu einer neuen Form der
Kriegsführung ............................ 33
2.3.1
Zurückhaltung und
Risikominimierung ................ 34
2.3.2
Menschenjagd und targeted
killing .......................... 37
3 Drohnen als „weapons of choice“.............. 38
3.1 Begriffsdefinition ....................... 39
3.2 Fähigkeiten von Drohnensystemen .......... 41
9
3.2.1
UAV/UCAV ......................... 41
3.2.1.1 RQ-4 Global Hawk .........
3.2.1.2 MQ-1B Predator ...........
3.1.2.3 MQ-9 Reaper ..............
3.1.2.4 Heron ....................
3.1.2.5 Kleinere Systeme .........
3.1.3 UGV ................................
41
42
44
45
46
47
3.2 Szenarien ................................ 48
3.2.1
3.2.2
Aufklärung .......................
Bekämpfung .......................
3.2.2.1 Hunter ...................
3.2.2.2 Killer ...................
Counter-IED ......................
48
49
49
50
51
3.3 Grenzen ..................................
3.4 Nutzerstaaten ............................
3.5 Die Praxis der westlichen Drohnenkriegsführung am Beispiel der USA ........
3.6 Ausblick ................................
51
53
3.2.3
55
58
4 Drohnen und demokratische Außenpolitik ....... 60
4.1 Vom demokratischen Frieden ............... 61
4.1.1
4.1.2
4.1.3
Grundannahmen .................... 61
Diskussion ....................... 64
Politische
Instrumentalisierung ............. 66
4.2 Die Rolle der Bevölkerung bei der
Entscheidung über Krieg und Frieden ...... 67
4.3 Drohnenkriege und die Gesellschaft ....... 70
5 Fazit ....................................... 75
10
Abkürzungsverzeichnis
CIA
Central Intelligence Agency (USAuslandsgeheimdienst)
COIN
Counter-Insurgency
EU
Europäische Union
GWoT
Global War on Terrorism
IED
Improvised Explosive Device
ISAF
International Security Assistance
Force
NATO
North Atlantic Treaty Organization
UAV
Unmanned Aerial Vehicle
UCAV
Unmanned Combat Aerial Vehicle
UGV
Unmanned Ground Vehicle
USV
Unmanned Surface Vessel
UUV
Unmanned Underwater Vehicle
VN
Vereinte Nationen
11
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
RQ-4 Global Hawk. Quelle: United States
Air Force Factsheet RQ-4 Global Hawk URL:
http://www.af.mil/shared/media/photodb/ph
otos/110526-F-YQ806-362.jpg
[Zugriff: 17.97.2013] .......................... 42
Abbildung 2
MQ-1B Predator. Quelle: United States Air
Force Media Gallery URL:
http://www.af.mil/shared/media/
photodb/photos/030813-F-8888W-006.jpg
[Zugriff: 17.07.2013] .......................... 43
Abbildung 3
MQ-9 Reaper. Quelle: United States Air
Force Media Gallery URL:
http://www.af.mil/shared/media/
photodb/photos/090127-F-7383P-001.JPG
[Zugriff: 17.07.2013] .......................... 44
Abbildung 4
IAI Heron-1. Quelle: Luftwaffe.de URL:
http://www.luftwaffe.de/potal/poc/luftwaf
fe?uri=ci%3Abw.lw.x.mediabild&de.conet.co
ntentintegrator.portlet.current.id=313538
2e33322e3135332e363130303030303030676f653
8383479782020202020 [Zugriff: 17.07.2013] ...... 46
Abbildung 5
Mikro-UAV MIKADO. Quelle:
DeutschesHeer.de URL:
http://www.deutschesheer.de/resource/reso
urce/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEz
MDMwMzAzMDMwMzAzMDY3Njc3ODM4NjY3NTc4MzUyM
DIwMjAyMDIw/Bild1_140px.jpg
[Zugriff: 17.07.2013] .......................... 47
12
Einleitung
1
Einleitung
1.1
Hintergrund
Mit dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama
verband sich innerhalb der US-amerikanischen Bevölkerung die Hoffnung, dass unter seiner Führung
die schmerzhaften Interventionen in Afghanistan
und dem Irak, die im Rahmen des „Global War on
Terrorism“ (GWoT)1 unter Obamas Vorgänger George
W. Bush begonnen worden waren, endlich zu einem
Ende kämen.
Die Bemühung der Obama-Administration, die eigenen
Truppen in diesen Krisengebieten zu reduzieren
oder gar gänzlich abzuziehen, ging einher mit der
Absicht, durch andere Formen militärischen Engagements einerseits eine Niederlage in den Interventionsländern abzuwenden sowie andererseits weiterhin weltweit aktiv gegen mögliche Bedrohungen vorgehen zu können.2
Dieses Bestreben mündete in dem, was in der kritischen Betrachtung - unter Rückgriff auf die Hauptakteure beziehungsweise Instrumente (Drohnen, Geheimdienste, Spezialkräfte) - bereits als „Schattenkrieg“, „Geheimkrieg“ oder „Drohnenkrieg“ bezeichnet wird. Tatsächlich stieg in der Zeit nach
dem Amtsantritt Obamas die Zahl der US-geführten
Angriffe mit bewaffneten Drohnen enorm an.3
1
Bush, George Walker (2001), in seiner Rede vor dem USKongreß am 20. September 2001.
2
Vgl. Schmitz, Gregor Peter (2010): Drohnen-Debatte in den
USA: Obama kämpft mit Drohnen-Dilemma, In: Spiegel Online,
unter:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/drohnendebatte-in-den-usa-obama-kaempft-mit-dem-drohnen-dilemmaa-680526.html [Zugriff: 17.07.2013].
3
Vgl. New America Foundation (2012): The Year of the
Drone.
Counterterrorism
Strategy
Initiative,
unter:
http://counterterrorism.newamerica.net/drones
[Zugriff:
25.06.2012].
13
Paar: The Drone Wars
Obwohl militärisch genutzte Drohnen täglich dazu
beitragen, das Leben eigener Truppen zu schützen,
ist ihr Einsatz nicht unumstritten. Insbesondere
die intensive, autarke Nutzung abseits der zu unterstützenden Bodentruppen beförderte die Drohnen
vom taktischen Hilfsmittel zum Instrument von
strategischer Bedeutung und machte sie so zum Politikum.
1.2
Literaturüberblick
Die zunehmende Praxis des Drohneneinsatzes lässt
sich nur schwer losgelöst von der Problematik gezielter Tötungen betrachten. In der aktuellen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema lassen
sich grob gesagt drei disziplinäre Zugänge ausmachen. Hierzu zählen zunächst Untersuchungen, die
primär völkerrechtliche Aspekte gezielter Tötungen
sowie unbemannter Drohnen als deren Instrument zum
Gegenstand ihrer Betrachtung machen. Zudem werden
ethische Aspekte des Tötens und gezielten Tötens
einzelner Personen problematisiert. Weiterhin finden sich technische Abhandlungen zu Leistungsfähigkeit, Geschichte und Zukunft unbemannter Militärtechnik. Ebenfalls gibt es eine Reihe von politikwissenschaftlichen Analysen, die nach Ursachen
für den regelrechten „Boom“ der neuen unbemannten
Kampfdrohnen fragen4, diese interpretieren und Ri-
McKelvey, Tara (2010): America’s Shadow Warriors: Legal
Dimensions of Special Forces and the Targeted Warfare,
Working Paper No. 10-007, Northwestern University, Buffett
Center for International and Comparative Studies: 2.
Rudolf, Peter/ Schaller, Christian (2012): „Targeted Killing“ - Zur völkerrechtlichen, ethischen und strategischen
Problematik gezielten Tötens in der Terrorismus- und
Aufstandsbekämpfung, SWP-Studie, Stiftung Wissenschaft und
Politik, Berlin: S1.
4
Müller, Harald/ Schörnig, Niklas (2010): Drohnenkrieg:
Die konsequente Fortsetzung der westlichen Revolution in
14
Einleitung
siken aufzeigen, die mittel- bis langfristig die
augenscheinlichen Vorteile dieser Systeme aufwiegen könnten. Viele Aufsätze und Werke zu diesem
Thema nutzen zwei oder alle drei Zugänge, um eine
möglichst umfassende Betrachtung anzustellen. Peter Rudolf und Christian Schaller argumentieren in
einer aktuellen Studie zum „Targeted Killing“
(2012) mit der völkerrechtlich essentiellen Unterscheidung zwischen gezielten Tötungshandlungen,
die als militärische Maßnahmen im Rahmen eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konfliktes durchgeführt werden, sowie Maßnahmen, die naturgemäß im Rahmen innerstaatlicher
oder internationaler Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erfolgen. Hieraus ergeben sich demzufolge
die Maßstäbe zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit.5
Weiterhin problematisieren Rudolf und Schaller aus
einer ethischen Perspektive und mit Fokus auf die
USA die fragwürdige institutionelle Praxis der
Entscheidung über gezielte Tötungen von Terrorverdächtigen oder Aufständischen (targeting), die
möglicherweise dazu führt, dass dauerhaft der Ausschaltung von Terroristen der Vorzug vor deren
Festnahme und Zuführung zur Strafgerichtsbarkeit
gegeben würde.6 Zuletzt führen Rudolf und Schaller
die von vielen Autoren vorgebrachte skeptische
Einschätzung zum strategischen Nutzen und Erfolg
an, das heißt, inwieweit die Praxis gezielter Tötungen von Taliban oder Al-Qaida-Mitgliedern zu
einer Verbesserung der Lage in Konfliktgebieten
wie dem Irak oder Afghanistan geführt habe.7
Weitere völkerrechtliche Betrachtungen, die gezielt das Instrument Kampfdrohne sowie die dazugeMilitary Affairs, Aus Politik und Zeitgeschichte
50/2010: S. 16-23, hier S. 21.
5
Vgl. Rudolf/ Schaller (2012): S. 11-22.
6
Vgl. Ebenda: S. 24-28.
7
Vgl. Ebenda: S. 29-32.
Vol.
15
Paar: The Drone Wars
hörige Einsatzpraxis in bewaffneten Konflikten
thematisieren, attestieren zumeist, dass unbemannte Systeme - sowohl bewaffnet als auch unbewaffnet - generell dazu geeignet seien, innerhalb
der geltenden Regeln des humanitären Völkerrechts
genutzt zu werden.8 Vielfach erscheinen Kampfhandlungen unter völkerrechtlichen Aspekten einzig mit
Drohnen möglich zu sein, da sie aufgrund ihrer
besseren Aufklärungsfähigkeiten erst wichtige Unterscheidungskriterien zu identifizieren fähig
sind und so den Schutz von Zivilpersonen gewährleisten können. Als juristisch fraglich erscheinen
jedoch regelmäßig Sachverhalte im Zusammenhang mit
der Einsatzpraxis dieser Systeme. So problematisiert Felix Boor (2011) an den Drohneneinsätzen in
Afghanistan und Pakistan insbesondere die Zuordnung von Taliban oder Al-Qaida-Verdächtigen zur
Gruppe völkerrechtlich legitimer Ziele für militärische Angriffe.9 Weiterhin sei mit Blick auf die
zunehmenden Drohnenangriffe auf pakistanischem
Staatsgebiet höchst unklar, wie diese zu bewerten
seien, da sie zwar einerseits gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen verstoßen könnten, jedoch viel dafür
spricht, dass Pakistans Führung die Angriffe insgeheim duldet und unterstützt. Damit einher geht
die Skepsis gegenüber der Beteiligung von Geheimdienstmitarbeitern der CIA (Central Intelligence
Agency) an Drohnenangriffen, die keinen völker8
Vgl. Frau, Robert (2011): Unbemannte Luftfahrzeuge im
internationalen bewaffneten Konflikt, In: Humanitäres Völkerrecht Informationsschriften 2/ 2011, Vol. 24: S. 60-72.
/ Richter, Wolfgang (2011): Kampfdrohnen versus Völkerrecht? Zum "Drohnenkrieg" in Afghanistan und Pakistan, In:
Humanitäres Völkerrecht Informationsschriften 2/ 2011,
Vol. 24: S. 105-112.
9
Vgl. Boor, Felix (2011): Der Drohnenkrieg in Afghanistan
und
Pakistan,
In:
Humanitäres
Völkerrecht
Informationsschriften 2/ 2011, Vol. 24: S. 97-104.
16
Einleitung
rechtlichen
Kombattantenstatus
besitzen.10
Mit
völkerrechtlichen Statusfragen beschäftigt sich
darüber hinaus Robert Frau (2011), der ebenfalls
der Rechtmäßigkeit einer Beteiligung von Nicht-Militärpersonal bei Drohneneinsätzen widerspricht.
Zudem sei bislang rechtlich unklar, ob unbeteiligte Drittstaaten durch die Beherbergung von
Kontrollstationen für Drohnen zur Konfliktpartei
werden bzw., wie Philipp Stroh (2011) argumentiert, dadurch eine territoriale Ausweitung des
Schnittmengen
bilden
Kriegsgeschehens
droht.11
sich unter den juristischen Autoren weitestgehend
dadurch, dass sie Drohnenkriegsführung als durch
das bestehende humanitäre Völkerrecht erfassbar
ansehen und damit u.a. dem ehemaligen britischen
Verteidigungsminister John Reid widersprechen, der
das geltende Völkerrecht als nicht mehr zeitgemäß
bezeichnete.12 Jedoch könnten zukünftige Entwicklungen, die unter anderem die Entscheidung über
Leben und Tod gänzlich der Software von unbemannten Fahrzeugen überließen, bezüglich der Abwägung von und Verantwortung für Schädigungshandlungen Grenzen völkerrechtlich überschreiten.13
Die Schlussfolgerungen aus der rechtlichen Betrachtung fallen daher unterschiedlich aus. Es
wird sowohl für zivilgesellschaftliche Initiativen
zu einem Verbot von Kampfdrohnen plädiert14 als
10
Vgl. Ebenda: S. 102f.
Frau (2011): S. 72. / Stroh, Philipp (2011): Der Einsatz
von Drohnen im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt.
In: Humanitäres Völkerrecht Informationsschriften 2/ 2011,
Vol. 24: S. 73-77, hier S. 76.
12
Vgl. Singer, Peter W. (2009): Wired For War - The Robotics Revolution and Conflict in the 21st Century, New York:
Penguin Books: S. 382.
13
Vgl. Ebenda: S. 382-412. / Richter (2011): S. 112. /
Boor (2011): S. 104.
14
Vgl. Boor (2011): S. 104.
11
17
Paar: The Drone Wars
auch auf ihre Vorteile bei der Unterscheidung von
Kombattanten und Zivilisten hingewiesen15 und eine
eventuelle Pflicht zum Vorrang von Drohneneinsätzen genannt16.
Einen auch für Gesellschaftswissenschaftler verständlichen Einblick in die derzeitige und zukünftige Leistungsfähigkeit sowie die möglichen Einsatzbereiche heutiger und in Entwicklung befindlicher Drohnensysteme widmet Peter W. Singer einen
großen Teil seiner diesbezüglichen Untersuchung
(2009). Dabei erläutert er in einer breit angelegten Studie den praktischen Nutzen, den unbemannte
Systeme im Militäreinsatz insbesondere bei der
Vermeidung eigener Opfer für Streitkräfte haben,
beleuchtet jedoch auch Aspekte des militärisch-industriellen Komplexes in den USA und stellt dabei
heraus, dass das US-Verteidigungsministerium die
treibende Kraft hinter der großen Mehrheit aller
Entwicklungsarbeit auf dem Feld unbemannter und
robotischer Technik sei. Mit Blick auf das Potenzial heutiger und zukünftiger Möglichkeiten, unbemannte Luft-, See- und Landfahrzeuge militärisch
einzusetzen, prophezeit er einen Wandel in der
Form des Kriegsgeschehens, der tiefgreifende Änderungen sowohl im militärischen, politischen sowie
sozialen Erleben von Konflikten mit sich bringen
werde.
Aus politikwissenschaftlicher Perspektive wird im
Zusammenhang mit der zunehmenden Drohnenkriegsführung insbesondere der Aspekt der Kostenreduzierung
für militärische Einsätze diskutiert. Die technischen Errungenschaften, die eigene Soldaten in
Einsätzen schützen sollen, sind sowohl in der Lage, (durch verminderte eigene Opferzahlen) die
personellen als auch (im Vergleich zu bemannten
15
16
Vgl. Frau (2011): S. 72. / Boor (2011): S. 104.
Vgl. Stroh (2011): S. 77.
18
Einleitung
Systemen) die materiellen Kosten zu senken. Zudem
können durch die geringere Gefährdung eigener Soldaten und die Annahmen geringer Kollateralschäden
durch hohe Waffenpräzision die politischen Kosten
insbesondere bei innergesellschaftlich umstrittenen Einsätzen verringert werden. Politikwissenschaftler wie Harald Müller (2010) und Niklas
Schörnig (2012) befürchten, dadurch werde die
Hemmschwelle für eine gewaltsame Konfliktlösung
zukünftig eher gesenkt und völkerrechtliche Verpflichtungen würden den neuen technologischen Fähigkeiten untergeordnet.17 Ebenso gehe mit der
forcierten Weiterentwicklung unbemannter Systeme
die Gefahr eines neuen Rüstungswettlaufs einher.18
Auch stellt sich hinsichtlich der Proliferation
dieser relativ günstigen Technologie die Frage,
was es für die globale Sicherheitsarchitektur bedeutet, wenn sich weitere, auch nicht-westliche
Staaten und nicht-staatliche Akteure mit unbemannten Systemen bewaffnen.19 Befürchtet wird, dass
17
Vgl. Müller/ Schörnig (2010): S. 21ff. / Schörnig,
Niklas (2010a): Robot Warriors - Why the Western investment into military robots might backfire, PRIF-Report No.
100, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung:
Frankfurt a.M.: S. 19.
18
Vgl. Schörnig, Niklas (2010b): Die Automatisierung des
Krieges - Der Vormarsch der Robotkrieger ist nicht mehr
aufzuhalten
und
wirft
einige
Probleme
auf,
HSFKStandpunkte 5/2010, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung: Frankfurt: 9. / Rötzer, Florian (2012):
Von Selbstmordanschlägen zu Angriffen mit bewaffneten
Drohnen, In: Marsiske, Hans-Arthur(Hrsg./2012): Kriegsmaschinen - Roboter im Militäreinsatz, Hannover: Heise,
S. 201-213, hier S. 207ff.
19
Vgl. Altmann, Jürgen (2012): Der Kriegsmaschine Grenzen
setzen - Rüstungsbegrenzung für bewaffnete unbemannte
Fahrzeuge, In: Marsiske, Hans-Arthur (Hrsg./2012): Kriegsmaschinen - Roboter im Militäreinsatz, Hannover: Heise, S.
215-229, hier S. 219f./ Singer (2009): S. 261-278. /
Schörnig (2010b): S. 19ff.
19
Paar: The Drone Wars
weit entfernt geglaubte Konflikte plötzlich auch
im eigenen Land ausgetragen werden könnten.20
1.3
Erkenntnisinteresse
Während die mittel- bis langfristig zu erwartenden
strategischen Folgen die aktuelle politikwissenschaftliche Diskussion zur Drohnenkriegsführung
prägen, finden die Auswirkungen, die diese neuartige Kriegspraxis auf die Außenpolitik westlicher
Demokratien hat, weitaus weniger Beachtung. Die
Gruppe der Staaten, die bewaffnete Drohnen einsetzen, ist derzeit weitestgehend auf die USA, Israel
und Großbritannien begrenzt. Umfassende, vergleichende Studien zu dieser recht neuen Entwicklung
sind zurzeit in Ermangelung ausreichender empirischer Grundlagen schwer möglich. Jedoch sind gewisse Trends in der Praxis der genannten Staaten
sowie derer, die nach einer Bewaffnung mit Kampfdrohnen streben, feststellbar. Diese lassen sich
sinnvoll entlang einem theoretischen Raster betrachten.
1.4
Fragestellung
Die dieser Arbeit zugrunde liegende Frage lautet
daher:
Wie wirkt sich die zunehmende Praxis der Drohnenkriegsführung auf die Außenpolitik der Demokratien
aus, die diese Waffen benutzen?
Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei darauf, wie
die Entscheidung über die Anwendung militärischer
Gewalt innerhalb demokratisch verfasster Staaten
getroffen wird und welche Rolle dabei die demokratische Gesellschaft spielt, die im Sinne der These
vom
demokratischen
Frieden
über
die
eigene
Involvierung in Kriege zu entscheiden hat.
20
Vgl. Schörnig (2010b): S. 20.
20
Einleitung
1.5
Thesen
Strukturiert
Thesen:
wird
die
Arbeit
entlang
folgender
1. Seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes sahen
sich die westlichen Demokratien mit einem
erheblichen Wandel im Kriegs- und Konfliktbild konfrontiert. Dieses konfliktive Umfeld sowie die Erfahrungen aus Interventionen haben aktuell eine neue Form der
Kriegsführung hervorgebracht, in der der
Einsatz unbemannter Militärfahrzeuge zur
Risikominimierung einen besonderen Stellenwert einnimmt.
2. Mit dieser neuen Form der Kriegsführung hat
sich bei der Entscheidung über derartige
Operationen eine Praxis etabliert, die
hauptsächlich nur den engsten Regierungskreis einbezieht. Die Entscheidung zu militärischer Intervention stellt demnach keine
res publica mehr dar, sondern wird mehr und
mehr zum Exekutivgeschäft.
1.6
Struktur und Vorgehen
Der Beantwortung der Fragestellung nähert sich die
Untersuchung in drei Schritten. Im ersten Abschnitt wird zunächst auf das veränderte konfliktive Umfeld eingegangen, dem sich westliche Demokratien seit Anfang der 1990er Jahre ausgesetzt
sehen. In diesem Rahmen wird sowohl die Veränderung im Kriegs- und Konfliktbild bis heute
dargestellt als auch die Veränderungen und Anpassungen westlicher Strategien bei der Bearbeitung
dieser Konflikte erläutert. Ziel ist hierbei, ein
aktuelles Bild vom Umfeld der Drohnenkriege sowie
den ihnen zugrunde liegenden Prämissen zu zeichnen.
Im zweiten Kapitel richtet sich der Blick auf die
Instrumente, die sich aktuell in der Militärstra21
Paar: The Drone Wars
tegie westlicher Demokratien als zentral etabliert
haben und weiter an Bedeutung gewinnen. Der häufig
unpräzisen und dämonisierenden Darstellung in vielen Medien und zum Teil auch wissenschaftlichen
Arbeiten wird hier soweit möglich eine realistische Darstellung von Typen, Fähigkeiten und Einsatzszenarien von unbemannten Militärfahrzeugen
gegenübergestellt. Ziel des zweiten Kapitels ist
es, ein realitätsnahes Bild von den Formen und der
Praxis der Drohnenkriegsführung zu gewinnen und
dabei sowohl die hohe Leistungsfähigkeit und die
damit verbundenen Vorteile zu betonen als auch darüber hinaus die Grenzen dieser Systeme aufzuzeigen und so möglicherweise einige Mythen über diese
zu entkräften.
Der dritte Abschnitt dient der Untersuchung, welche Rückwirkungen diese neuartige Form von Kriegsführung mit zunehmender Nutzung unbemannter Systeme auf die Entscheidungsprozesse in Demokratien
zeitigen können. Unter Zuhilfenahme der Theorie
vom demokratischen Frieden wird insbesondere die
Rolle der Bevölkerung bei der Entscheidung über
militärische Interventionen analysiert. Ziel dieses Kapitels ist die Einordnung der vorangegangen
Erkenntnisse in einen möglichst gewinnbringenden
Untersuchungsrahmen, um die Voraussetzungen für
die Beantwortung der zugrunde liegenden Fragestellung zu schaffen.
Im Rahmen des Fazits wird sodann die vorliegende
Untersuchung in ihren wesentlichen Erkenntnissen
resümiert und anhand der vorliegenden Ergebnisse
eine Antwort auf die Fragestellung angeboten.
2
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
Im Rahmen dieses Kapitels wird das gewandelte Umfeld von Konflikten und Kriegen seit dem Ende der
Ost-West-Konfrontation thematisiert, um sowohl
22
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
Veränderungen in den Bedingungen als auch in den
Erscheinungsformen heutiger Kriege zu veranschaulichen. Im Anschluss erfolgt ein Überblick über
den Wandel der strategischen Ausrichtung der an
Kriegen und Konflikten beteiligten Demokratien.
Darauf aufbauend werden die Merkmale, welche die
heutige Form demokratischer Kriegsführung charakterisieren, herausgearbeitet. Das dem Kapitel zugrunde liegende Argument lautet, dass sich resultierend aus dem veränderten Kriegsgeschehen und
den jeweiligen Formen westlichen Engagements eine
neuartige Praxis der Kriegsführung etabliert hat.
Innerhalb dieser Praxis nehmen Drohnenoperationen
eine tragende Funktion wahr, weshalb häufig von
Drohnenkriegen die Rede ist.
2.1
Verändertes Kriegsbild
2.1.1 „Neue Kriege“21
Mit dem Ende des Kalten Krieges erwuchsen neue
sicherheitspolitische Herausforderungen für die
internationale Staatengemeinschaft. Der Zerfall
der Sowjetunion und Fragen der nachfolgenden
staatlichen Ordnung brachten neuerliche Konflikte
und Kriege hervor. Ebenso traten Konflikte nun
deutlicher zu Tage, die unter der Wirkung der OstWest-Konfrontation unterdrückt worden waren. Vielfach handelte es sich auch um Konflikte und Spannungen, die bereits seit langem existierten, aber
unter dem Eindruck der größeren Bedrohung durch
21
So unter anderem bei: Kaldor, Mary (2000): Neue und alte
Kriege - Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung, Suhrkamp: Frankfurt a.M. / Münkler, Herfried (2010):
Der Wandel des Krieges - Von der Symmetrie zur Asymmetrie,
Weilerwist: Velbrück. / Pradetto, August (2006): Neue
Kriege,
In:
Gareis,
Sven
Bernhard
/
Klein,
Paul
(Hrsg./2006): Handbuch Militär und Sozialwissenschaften,
Wiesbaden: VS - Verlag für Sozialwissenschaften, S. 214225.
23
Paar: The Drone Wars
einen neuerlichen Weltkrieg keine Beachtung fanden. Umstritten ist, ob mit diesen „neuen Kriegen“
und Konflikten auch eine gänzlich neue Art kriegerischer Gewalt entstanden ist oder es sich hierbei
um die bereits zuvor bekannten Formen von Bürgerkriegen und innerstaatlichen Auseinandersetzungen
handelt, die lediglich vorher kaum die westliche
Öffentlichkeit erreichten.
Neu an dieser Ausprägung des Krieges waren für externe Beobachter Aspekte wie die Komplexität der
Zusammenhänge, die zum Ausbruch der Gewalt führten, sowie das hohe Maß an Gewalt und Verrohung
unter den Kriegsparteien. Die Bilder von Massengräbern und Berichte über ethnische Säuberungen
offenbarten schnell, dass sich die Gewalt innerhalb der „neuen Kriege“ nicht mehr nur auf die Angehörigen gegnerischer Streitkräfte begrenzte,
sondern dass insbesondere auch die Zivilbevölkerung mehr und mehr zum Ziel kriegerischer Gewalt
wurde.
Laut Herfried Münkler (2010/2012) besteht das wesentliche Merkmal der „neuen Kriege“ in der Entstaatlichung und Privatisierung von Gewalt. Kriegerische Gewalt dient insbesondere in Räumen
schwacher, fehlender oder in Frage gestellter
Staatlichkeit nicht mehr nur der Erlangung oder
Bewahrung von Macht, sondern dient vielfach der
Sicherung des Lebensunterhalts. In konfliktiven
Gesellschaften gelangt das Kriegsgeschehen durch
derartige
Ökonomisierung
und
Entstehung
von
Kriegswirtschaften sehr viel tiefer in die Gesellschaft hinein und wird für die betroffene Bevölkerung zu einer Art Normalität.22
22
Vgl.: Münkler (2010): S. 291-303. / Münkler, Herfried
(2012): Ende einer großen Illusion, In: loyal - Magazin
für Sicherheitspolitik, Juni 2012, S. 11-16, hier S. 14.
24
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
Unter dem Eindruck ethnischer Säuberungen und Genozide, wie sie insbesondere während der Kriege in
den ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken oder
in Zentralafrika zu Tage traten, wurden die „neuen
Kriege“ häufig als ethnische Kriege und Konflikte
bezeichnet, deren Ursachen kultureller Natur seien. Die Ergebnisse aktueller Kriegsursachenforschung deuten jedoch auf eine sehr viel diversere
Kausalität kriegerischer Gewalt hin. Ethnizität
scheint demnach eher eine Ausprägung oder ein psychologischer Katalysator als ein Auslöser von
Krieg zu sein.23
Trotz weitaus geringerer räumlicher Ausdehnung und
vergleichsweise rückständigem Kriegswaffenarsenal
sind die „neuen Kriege“ oftmals geprägt durch ein
sehr viel höheres Maß an Brutalität und Grausamkeit in der Kriegsführung. Insbesondere verschwimmt die im Kriegsvölkerrecht so wichtige Unterscheidung zwischen Zivilist und Kombattant beziehungsweise werden Angriffe ganz gezielt zur
Auslöschung von Zivilisten ausgeführt.24
2.1.2 Internationaler Terrorismus
Mit den Terroranschlägen des 11. September 2001
erfolgte ein gewichtiger Wandel in der Bedrohungswahrnehmung westlicher Staaten. Waren seit dem Ende des Kalten Krieges lediglich die Bevölkerungen
von Entwicklungs- und Schwellenländern den Gefahren „ihrer“25 Kriege ausgesetzt, fühlten sich
westliche Gesellschaften mit einem Schlag in einen
Kriegszustand versetzt mit einem Gegner, der
scheinbar ganz bewusst gegen sie und ihre Lebensweise vorging. Der durch den damaligen US-Präsi23
Bspw. Kaldor (2000): S. 110ff.
Vgl.: Münkler (2010): S. 292ff.
25
Zur Dichotomisierung Ihr/Unser Krieg: Gregory, Derek
(2012): Der Krieg in den Grenzgebieten, Erlanger Beiträge
zur Kulturgeografie, S. 1-10, hier S. 3.
24
25
Paar: The Drone Wars
denten George W. Bush propagierte Global War on
Terrorism mit den folgenden Interventionen in Afghanistan und im Irak war demnach auch kein fremder Krieg, in den man aus humanitären Gründen als
Ordnungsmacht eingriff. Vielmehr wurde er anfangs
als ein sehr eigener Verteidigungskrieg gegen einen Feind in Form des Al-Qaida-Netzwerkes geführt.
Wichtige Charakteristika dieses neuen Feindbildes
vom islamistischen Terror bildeten seine Exterritorialität und die netzwerkartige Organisation,
die es erlaubten, wie in New York, Washington,
London und Madrid dokumentiert, die Gewalt bis
tief in die westlichen Städte und Gesellschaften
zu tragen.26 Die Angst vor derartigen Anschlägen
führte innerhalb der westlichen Gesellschaften zu
einer extensiven Ausdehnung des Sicherheitsbegriffs. Nahezu alle Aspekte des öffentlichen Lebens wurden mit dem Thema Sicherheit in Verbindung
gebracht und zu Legitimationszwecken für innersowie außerstaatliche Programmatiken herangezogen.
Dieser Sekurisationsprozess schlägt sich bis heute
in dem erweiterten Sicherheitsbegriff in fast allen sicherheitspolitisch relevanten Publikationen
westlicher Regierungen nieder.27
Der islamistische Hintergrund der Attentäter vom
11. September 2001 und nachfolgender Anschläge
führte innerhalb westlicher Gesellschaften zu einer Verunsicherung in Bezug auf den Islam als Religion und die islamische Welt. Kulturalistische
Argumentationen bezeichnen gar den Islam an sich
26
Vgl. Gregory (2012): passim / Münkler (2010): S. 243ff.
Vgl. Daase, Christopher (2010): Wandel der Sicherheitskultur. Aus Politik und Zeitgeschichte 50/2010, S. 9-16. /
Zum Phänomen der Sekurisation: Waever, Ole (1995):
Securitization and Desecuritization, In: Lipschutz, Ronnie
D. (1995): On Security, New York: Columbia University
Press, S. 46-86.
27
26
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
als das eigentliche Feindbild, dem sich der Westen
zukünftig zu stellen habe.28
2.1.3 Post-Global War on Terrorism
Das Kriegs- und Konfliktbild am Ende beziehungsweise nach der Ära der großen Anti-Terrorkriege in
Afghanistan sowie dem Irak, wie es sich heute darstellt, ist sowohl geprägt durch neue Herausforderungen, wie sie beispielsweise seit Anfang des
Jahres 2011 der Umbruch in der arabischen Welt
hervorgebracht hat, als auch durch die Altlasten,
die aus den „neuen Kriegen“ und dem westlichen
Global War on Terrorism entstanden sind.
Der von den USA angeführte westliche Einmarsch in
Afghanistan 2001 sowie die anschließende Besetzung
haben kaum zu einer merklichen Verbesserung der
Lage geführt - insbesondere für die afghanische
Bevölkerung. Das Land befindet sich seither in einem chaotischen Zustand und es bleibt ungewiss, ob
die neuen afghanischen Sicherheitskräfte in der
Lage sind, nach Abzug des Großteils der westlichen
Truppen die zweifelhafte Sicherheit und politische
Ordnung weiterhin zu garantieren, oder ob es den
Aufständischen und Taliban-Kräften gelingen wird,
eine erneute Machtübernahme herbeizuführen.29
Ähnlich prekär stellte sich die Lage im Irak im
Anschluss an die 2003 erfolgte Invasion der Koalitionstruppen dar. Innerhalb kürzester Zeit sahen
sich die westlichen Truppen einer erbitterten
Aufstandsbewegung gegenüber, die die Koalition an
den Rand einer militärischen Niederlage führte.
Trotz scheinbar stabiler Lage und demokratischen
Wahlen bleibt ungewiss, wie friedlich die Verhält28
Vgl. Weyland, Petra (2004): Zur Konstruktion eines Feindes: Der Fall Islam, In: Schweitzer, Christine/ Aust,
Björn/ Schlotter, Peter (Hrsg./2004): Demokratien im
Krieg, Baden-Baden: Nomos, S. 145-160, hier S. 145.
29
Vgl. Münkler (2012): S. 11.
27
Paar: The Drone Wars
nisse zukünftig bleiben werden und ob die geschaffene politische Ordnung auf Dauer gestellt sein
wird.
Neben Afghanistan und dem Irak waren noch weitere
Staaten vom westlichen Krieg gegen den Terrorismus
betroffen. So weitete sich das Vorgehen gegen islamistische Terrornetzwerke und Aufstandsbewegungen auch in scheinbar unbeteiligten Drittstaaten
wie Pakistan, dem Jemen und Somalia auf Regionen
aus, in denen der jeweilige staatliche Einfluss
gering ist.30 Besonders im Jemen erstarken seither
Al-Qaida-Anhänger und versuchen neuerdings, dort
eine neue Basis herzustellen.31
Zu den alten Baustellen des Krieges gegen den Terrorismus traten nun - aufgeworfen durch die Ereignisse in der arabischen Welt sowie die NATO-Operation in Libyen - neue Herausforderungen, die in
ihrer Entwicklung sicher längst nicht abgeschlossen sind. Die Piraterie-Problematik am Horn von
Afrika führte jüngst dazu, dass das militärische
Engagement zu deren Eindämmung bereits auf das somalische Festland ausgedehnt wurde, was ebenfalls
westliche Streitkräfte tiefer in das konfliktive
Umfeld involviert.
2.2
Der Strategiewandel westlicher Demokratien
Im Zuge der beschriebenen Entwicklungen im Kriegsund Konfliktgeschehen veränderte sich ebenfalls
die Praxis westlicher Demokratien hinsichtlich ihres militärischen Engagements. Dieser Wandel hin
zur heutigen Form von demokratischer Kriegsführung
wird im Folgenden anhand von vier Phasen dargestellt.
30
Vgl. McKelvey (2010): S. 2.
Vgl. Müller, Harald (2012): Truppen nur noch bei Genozid
– Interview, In: loyal - Magazin für Sicherheitspolitik,
Juni 2012: S. 27.
31
28
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
2.2.1 Humanitäre Interventionen
Die aufkommende Relevanz der neuen Kriege zu Beginn der 1990er Jahre ließ in der westlichen Welt
schnell die Überzeugung heranreifen, man habe die
moralische Verpflichtung zu intervenieren, um die
häufig durch Gräueltaten und Massaker charakterisierten Konflikte zu stoppen, die eigenen Mindeststandards an Menschenrechten zu vermitteln und
weitere Gewalttaten zu verhindern sowie die nachhaltige Entwicklung und Demokratisierung der jeweiligen Gesellschaften zu bewirken.
Die ersten zaghaften Ansätze zur Konfliktbearbeitung scheiterten jedoch häufig an Uneinigkeit und
mühsamer Abstimmung zwischen den Staaten oder
mussten mangels Erfolgsaussichten oder aufgrund
von Rückschlägen abgebrochen werden. So wurde beispielsweise 1993 die VN-Friedensmission im ostafrikanischen
Somalia
abgebrochen,
nachdem
der
Haupttruppensteller USA seine Kräfte nach ersten
eigenen Verlusten abzog.32 Ebenso kam 1994 im Falle
der bürgerkriegsähnlichen Zustände in Ruanda, die
im Völkermord endeten, kein Entschluss zu einem
robusten Eingreifen zustande und bis auf die Evakuierung der eigenen im Lande befindlichen Staatsbürger kamen westliche Armeen nicht zum Einsatz.
In Ermangelung eines robusteren Mandates mussten
während des Bosnienkrieges 1995 niederländische
VN-Blauhelmsoldaten untätig mit ansehen, wie paramilitärische Verbände in der Ortschaft Srebrenica
ein Massaker anrichteten.33
32
Vgl. Vereinte Nationen (1997): UNOSOM I Mission
Backgrounder, Department of Public Information, unter:
http://www.un.org/Depts/
DPKO/Missions/unosomi.htm
[Zugriff: 17.07.2013]. Vereinte Nationen (1997): UNOSOM II
Mission Backgrounder. Department of Public Information,
unter: http://www.un.org/Depts/DPKO/Missions/unosom 2b.htm
[Zugriff am 29.07.2012].
33
Vgl. Wehrmann, Elisabeth (2005): Abwiegeln in Den Haag,
29
Paar: The Drone Wars
Erfahrungen wie diese führten zu einer sehr viel
offensiveren Gangart, als beispielsweise NATOStreitkräfte ohne vorherige VN-Resolution 1999
serbische Streitkräfte daran hinderten, in die
Provinz Kosovo einzumarschieren. Nach einer zunächst luftgestützten Anfangsphase schloss sich
der Einsatz von gepanzerten Bodentruppen an, die
im Rahmen einer Stabilisierungsoperation Konfliktparteien trennen und ein erneutes Ausbrechen der
Gewalt verhindern sollten.34
Die als Erfolg propagierte Intervention in den Kosovo-Konflikt ließ das Konzept der humanitären Intervention als Musterlösung erscheinen, um der
„neuen Kriege“ Herr zu werden. Einer schnellen Anfangsoperation zur Beendigung aktiver Kampfhandlungen (peace enforcement) sollte eine Entsendung
von Bodentruppen zur Wiederherstellung und Bewahrung der öffentlichen Sicherheit folgen (peace
keeping), die durch internationale Hilfsorganisation unterstützt den staatlichen und gesellschaftlichen Wiederaufbau gewährleisten würden (peace/
state building).
Diese „Interventionseuphorie“35 reichte so weit,
dass im Rahmen des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“36) eine generelle
Interventionspflicht westlicher Staaten diskutiert
wurde, jedoch aufgrund von Bedenken zu hoher Frequentierung sowie der Relativierung staatlicher
Souveränitätsaspekte bislang zu keiner innovativen
Operationalisierung gelangte.
In: Die Zeit, 07.07.2005.
34
Vgl. Münkler (2012): S. 15.
35
Vgl. Ebenda: S. 11.
36
Vgl. International Commission on Intervention and State
Sovereignty (ICISS) (2001): The Responsibility to Protect,
International Development Research Centre, Ottawa.
30
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
2.2.2 „Shock and awe“37
Mit der Operation Enduring Freedom erfolgte mit
dem Angriff der US-Streitkräfte auf Afghanistan im
Oktober 2001 die Antwort auf die Terrorangriffe
auf das World Trade Center und das Pentagon. Das
Ziel der Kampagne war das afghanische Taliban-Regime, das die Drahtzieher der Anschläge mutmaßlich
beherbergte.
Das Vertrauen in die eigene technische sowie strategische Überlegenheit, gegen die keine konventionelle Streitkraft ankommen könne, veranlasste die
US-Administration, den Angriff auf Afghanistan sowie im März 2003 auf den Irak im Sinne eines klassischen konventionellen Krieges zu führen. Die
Operationsplanung sah vor, dass die hochentwickelte Militärtechnik und der schnelle Erfolg potentielle Gegner einschüchtern und zur Aufgabe bewegen würden („shock and awe“) und man im Zuge
schneller Kampagnen Teile der islamischen Welt
„befreien“ und so demokratisieren könne. Trotz der
anfänglichen Erfolge in beiden Fällen (nach 41 Tagen erklärte US-Präsident Bush den Krieg gegen den
Irak als gewonnen) sahen sich die westlichen Truppen schnell einer feindlich gesinnten Umgebung
ausgesetzt, in der Aufstandsbewegungen und AlQaida-Anhänger aus aller Welt die High-TechStreitkräfte an den Rand einer Niederlage führten.38
Zudem stellte es sich als Trugschluss heraus, dass
sich nach einer erfolgreichen Niederwerfung von
Taliban- oder Baath-Regime auch die jeweilige Landesbevölkerung dem politischen Neuordnungswillen
37
Stelzenmüller, Constanze (2003): Schock und Entsetzen,
In: Die Zeit 13/2003.
38
Vgl. Bacevich, Andrew (2012): Der American Way of War Von der Befreiung über die Befriedung zur gezielten Tötung, In: Blätter für deutsche und internationale Politik,
Juni 2012, S. 91-96, hier S. 92. / Stelzenmüller (2003).
31
Paar: The Drone Wars
der Besatzer beugen werde. Die ambitionierte Zielsetzung, durch Regime-Change Afghanistan und den
Irak in demokratische Staaten nach westlichem Vorbild zu transformieren, erfuhr eine verlustreiche
Absage.39
2.2.3 Counter Insurgency
Die zunehmend verlustreichen Gefechte gegen Aufständische veranlassten die westlichen Truppen zunächst im Irak und später auch in Afghanistan dazu, ihre Strategie im Rahmen von COIN (CounterInsurgency) anzupassen und - statt auf überlegene
Militärtechnik und massive Feuerkraft zu setzen den Aufständischen den Rückhalt in der Bevölkerung
zu entziehen. Diese Strategie der Aufstandsbekämpfung erforderte ein erhöhtes Maß an boots on
the ground und führte zu einer abermaligen Aufstockung der Truppenstärke. Die Bemühungen, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen, sollten die
Motivation eliminieren, die Aufständischen zu unterstützen oder sich ihnen anzuschließen. Gegen
letztere wurde nunmehr in gezielten Aktionen im
kleinen Maßstab und unter größtmöglicher Schonung
der Zivilbevölkerung vorgegangen.40
Was im Irak ab 2006 zu einer Beruhigung der Lage
führte und so mit großer Anstrengung eine militärische Niederlage der USA verhindern konnte, erwies sich in Afghanistan als ungeeignet. Trotz eines ebenfalls aufgestockten Truppenanteils und um-
39
Vgl. Münkler (2012): S. 11.
Vgl. Kilcullen, David J. (2009): The Accidental Guerrilla: Fighting Small Wars in the Midst of a Big One, New
York: Oxford University Press, passim / Bacevich (2012):
S. 92ff.
40
32
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
fassender Counter-Insurgency-Operationen
die Erfolge gering.41
blieben
2.2.4 Risikotransfer
Die derzeitige Strategie, welche die westlichen
Demokratien in Afghanistan oder zuletzt während
der NATO-Operation in Libyen verfolgt haben, lässt
sich wohl treffend als Risiko-Transfer im Sinne
der von Martin Shaw (2004) dargestellten Form des
zukünftigen westlichen Krieges beschreiben. Dabei
wird ein größtmöglicher Teil von Risiken und Kosten der Einsätze durch die Übergabe an lokale
Partner externalisiert oder durch die Nutzung
überlegener
Rüstungstechnologie
vermieden.
So
steht die Ausrüstung und Ausbildung der lokalen
Partner beispielsweise in Form der neuen afghanischen Sicherheitskräfte oder libyscher Rebellen im
Vordergrund. Die eigene Kriegsführung wird zunehmend aus der Luft und mit Drohnen geführt, um
durch die scheinbare Effizienz bei der Ausschaltung von „Hochwertzielen“ den Anschein von Erfolgen zu erhalten und so den Abzug der eingesetzten
Truppen trotz nicht erreichter Ziele zu legitimieren oder ein Engagement mit Bodentruppen ganz zu
vermeiden.42
2.3
Der Trend zu einer neuen Form der Kriegsführung
Die Erfahrungen, die westliche Demokratien aus den
zurückliegenden 20 Jahren humanitärer Interventionen, Friedenseinsätzen, Anti-Terror-Kriegen und
Aufstandsbekämpfungen gewonnen haben, werden mit
41
Vgl. Ebenda: S. 92ff.
Vgl. Shaw, Martin (2005): Risk-transfer militarism and
the legitimacy of war after Iraq, In: Eden, Paul/
O’Donnell, Thérèse (eds./ 2005): 11. September 2001: A
Turning Point in International and Domestic Law?, New
York: Ardsley, S. 127-148. / Münkler (2012): S. 11f.
42
33
Paar: The Drone Wars
einiger Sicherheit Einfluss auf die Bereitschaft
zu zukünftigen Militäreinsätzen und deren Form
nehmen. Viele Hinweise sprechen bereits jetzt dafür, dass die begonnene Strategie des RisikoTransfer-Krieges, wie sie zuletzt durch die NATO
am Beispiel Libyen praktiziert wurde oder insgeheim durch US-Geheimdienste in Pakistan, Jemen und
Somalia stattfindet, zukünftig die bevorzugte Form
der Kriegsführung für westliche Demokratien darstellen wird.43
Insbesondere die langwierige Verstrickung in innerstaatliche Konflikte und Aufstände, wie zuletzt
im Irak und Afghanistan geschehen, führte innerhalb demokratischer Gesellschaften immer wieder zu
schwindendem Rückhalt für Einsätze. Zu hoch waren
die Kosten und Opfer und zu gering waren sowohl
die gefühlte Relevanz des Einsatzzwecks als auch
die teuer bezahlten Erfolge.
2.3.1 Zurückhaltung und Risikominimierung
Was die zukünftige Form der Kriegsführung westlicher Demokratien ausmachen wird, ist laut Herfried
Münkler (2012) und Harald Müller (2012) eine sehr
viel größere Zurückhaltung und Selektivität beim
Einsatz von Militär. Ähnlich dem Einsatz von NATOStreitkräften während der Libyen-Operation 2011
wird sich westliche Teilhabe an Militäraktionen
zukünftig wieder mehr auf luftgestützte Kampagnen
konzentrieren, in deren Rahmen lokale Partner, die
den Kampf am Boden führen, unterstützt werden. Eine gewichtige Rolle werden in diesem Rahmen mehr
und mehr unbemannte Flugzeuge einnehmen, die sowohl für luftgestützte Aufklärung als auch für aktive Kampfeinsätze genutzt werden. Neben den Drohnen werden zukünftig kleine Spezialkräfteeinheiten
die zweite Säule demokratischer Kriegsführung bil43
Vgl. Münkler (2012): S. 11f.
34
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
den. Aufgrund ihrer hohen Spezialisierung, Ausbildung und High-Tech-Ausrüstung können sie bei kalkulierbarem Risiko kosteneffizienter eingesetzt
werden als große Invasionsstreitkräfte. Neben der
Unterstützung lokaler Konfliktparteien werden auch
weiterhin insbesondere die USA weltweit als Bedrohung eingestufte Personen gezielt töten oder festnehmen. Wie bereits zuvor bei der Einführung neuartiger Militärtechnik, die eine vermeintliche
Überlegenheit garantieren sollte, ist auch der zunehmende Einsatz von Drohnen verbunden mit dem alten Wunsch nach einem möglichst unblutigen Krieg
ohne eigene Verluste und mit garantiertem Sieg.44
Eindeutige Anzeichen für eine derartige neue Doktrin innerhalb westlicher Staaten sind bereits zu
erkennen. So haben mit der Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland nahezu alle westlichen
Staaten den Schritt zu reinen Freiwilligenstreitkräften vollzogen, die einerseits kleiner (günstiger), besser ausgebildet und ausgerüstet werden
sollen, andererseits aufgrund der individuellen
Entscheidung für den Dienst auf weniger gesellschaftliche Widerstände stoßen, sollte es zu einem
Einsatz kommen.45
Allein der Einsatz im Irak kostete die USA zwischen 1,8 und 2,7 Billionen US-Dollar.46 Der noch
andauernde Einsatz von OEF und ISAF in Afghanistan
kostet Schätzungen zufolge etwa 143 Milliarden US-
44
Vgl. Schörnig, Niklas (2001): Demokratischer Frieden
durch überlegene Feuerkraft? - Zum ambivalenten Verhältnis
von Demokratie und moderner Rüstungstechnologie, HSFKStandpunkte 3/2001, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung: Frankfurt. / Seliger, Marco (2012): Die
Epoche der Spezialeinheiten. In: loyal - Magazin für
Sicherheitspolitik: S. 22-26, hier S. 24f.
45
Vgl. Münkler (2010): S. 251ff.
46
Vgl. Münkler (2012): S. 12.
35
Paar: The Drone Wars
Dollar jährlich.47 Diese immensen Ausgaben führten
bei der ohnehin angespannten Wirtschaftslage westlicher Demokratien zu Reformprogrammen, in denen
sowohl Streitkräftereduzierungen als auch gemeinsame Rüstungsvorhaben vorgesehen sind. Neuerliche
Interventionsvorhaben, die über lange Zeiträume
hinweg große Kosten verursachen, erscheinen zurzeit unwahrscheinlich und nicht realisierbar.
Insbesondere der bislang größte und wichtigste Akteur in diesem Zusammenhang, die USA, kündigte in
der Anfang 2012 vorgestellten strategischen Neuausrichtung eine drastische Reduzierung der konventionellen Streitkräfte um bis zu 100.000 Mann
an. Damit sollen in den nächsten Jahren bis zu 259
Milliarden US-Dollar des Verteidigungshaushalts
eingespart werden.48 Zugleich aber sollen die Mannstärken der US-Spezialkräfte zunehmen und die
Flotte an unbemannten Kampf- und Aufklärungsdrohnen bis 2013 um rund 30 Prozent beträchtlich anwachsen. Um diese im Rahmen von Operationen kleinen Maßstabs weltweit flexibel einsetzen zu können, sind zudem Errichtungen neuer, kleiner US-Basen insbesondere im Pazifikraum und Afrika angekündigt worden.49
Höchstwahrscheinlich sind es jedoch vor allem die
hohen Zahlen eigener Opfer - insbesondere während
47
Vgl. Afghanistan Study Group (2010): A New Way Foward Rethinking
U.S.
Strategy
in
Afghanistan,
unter:
http://www.afghanistanstudygroup.org/NewWayForward_report.pdf
[Zugriff:
17.07.2012], hier S. 5.
48
Vgl. o.V. (2012): Amerikanisches Pentagon: Das Militär
muss
sparen,
In:
Frankfurter
Allgemeine
Zeitung,
27.01.2012.
49
Vgl. U.S. Department of Defence (2012): Sustaining U.S.
Global Leadership: Priorities for 21st Century Defense: 2.
/ Geldner, Andreas: "Fokus auf Asien: US-Armee setzt auf
kleinere
Stützpunkte."
In:
Frankfurter
Rundschau,
27.01.2012.
36
Der Wandel im konfliktiven Umfeld
des Irakkrieges 2003 und dem sich anschließenden
Besatzungszeitraum (ca. 4.800 Koalitionssoldaten)
sowie in Afghanistan (bisher über 3.000 Soldaten
der ISAF und OEF) -, die den Strategiewandel herbeigeführt haben.50 Guerilla-Taktik und die berüchtigten Improvised Explosive Devices (IED) legen
die Ausrichtung auf die weitere Reduzierung von
Risiken für eigene Truppen nahe. Dabei sind insbesondere Spezialkräfte durch ihre punktuellen und
äußerst schnellen Einsätze nur sehr kurzfristig
einer Gefährdung ausgesetzt. Mittels unbemannter
Fahr- und Flugzeuge lässt sich das Risiko für eigene Kräfte sogar nahezu vollständig ausschließen.51
2.3.2
Menschenjagd und targeted killing
Die vermutlich größere Zurückhaltung, Kostenreduzierung sowie Risiko-Transfers in der Kriegsführung westlicher Staaten sind jedoch kein Indiz dafür, dass eine passive Sicherheitspolitik betrieben wird. Insbesondere die US-Streitkräfte wollen
zukünftig ihre globale Machtprojektionsfähigkeit
durch kleine Basen, von denen aus Special Forces
und Drohnen operieren können, erweitern.52
Der als „Hitlerisierung“53 bezeichnete Trend, der
sich bereits in den humanitären Interventionen
etabliert hat, kennzeichnet die Individualisierung
des Feindes durch Konzentration auf Führungspersonen, die entmachtet, gezielt bekämpft oder festgenommen werden. Diese Jagd nach Hintermännern,
50
Vgl. Münkler (2012): S. 12 und S. 16.
Vgl. Seliger (2012): S. 24.
52
Vgl. Graham, Stephen (2012): Sehende Kampfzonen - Urbane
Kriegsführung und US-Militärtechnologie, In: Marsiske,
Hans-Arthur (Hrsg./ 2012): Kriegsmaschinen - Roboter im
Militäreinsatz, Hannover: Heise, S. 55-79, hier S. 77.
53
Vgl. Müller, Harald (2001): Sind Demokratien wirklich
friedlich?, HSFK Standpunkte 2/2001: S. 4.
51
37
Paar: The Drone Wars
Drahtziehern und Machthabern, die sodann entweder
targeted killings zum Opfer fallen oder durch Spezialkräfte festgesetzt werden, lässt sich auch im
Zuge der Aufstandsbekämpfung und Jagd auf AlQaida-Verdächtige nachvollziehen.54 Im Falle des
gestürzten irakischen Machthabers Saddam Hussein
sowie des libyschen Ex-Diktators Muammar al-Gaddafi lässt sich das Muster anhand des Partnering
mit lokalen Verbündeten nachzeichnen, die mittels
Drohnen und Geheimdienstinformationen zu ihren jeweiligen Zielpersonen gelotst wurden.55
Es ist zu vermuten, dass diese gezielten Menschenjagden mit anschließendem targeted killing, Festnahme oder Auslieferung, die Gefechte und Schlachten des zukünftigen Krieges bestimmen werden.56
3
Drohnen als „weapons of choice“57
Welche Bezeichnung die Ära der Drohnen und Spezialeinheiten erhalten wird, ist bisher noch unklar.
Als „spätmodernen Krieg“58 bezeichnet Derek Gregory die verdeckten Operationen von Special Forces
und Kampfdrohnen in Pakistan. Von „expeditionary
operations“59 liest man in der aktuellen Fassung
der NATO-Strategie. Und auch unter dem Label Postoder Neo-Interventionismus60 findet die wissen-
54
Vgl. McKelvey (2010): S. 2.
Vgl. Singer, Peter W. (2012): Do Drones Undermine Democracy? In: The New York Times, 21.01.2012.
56
Vgl. McKelvey (2010): S. 7.
57
Vgl. Drew, Christopher (2009): Drones Are Weapons of
Choice in Fighting Qaeda, In: The New York Times,
16.03.2009.
58
Vgl. Gregory (2012): S. 2.
59
NATO (2010): Strategic Concept, Brüssel: S. 15.
60
Beispielsweise in Form von Konferenzen und Beiträgen
55
38
Drohnen als „weapons of choice“
schaftliche Debatte über die Zukunft des Krieges
statt.
Was bereits während der Interventionen auf dem
Balkan sein Debüt feierte61 und in wesentlich größerem Umfang an Bedeutung gewinnen wird, sind die
Instrumente dieser zukünftigen Form der Kriegsführung: unbemannte Luft-, Boden und Seefahrzeuge
oder - in ihrer populären Bezeichnung - „Drohnen“.
Im folgenden Abschnitt der Arbeit werden Informationen zusammengetragen, die einerseits einen
Überblick über aktuelle Drohnentechnik hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Grenzen sowie
möglicher Einsatzszenarien geben. Weiterhin werden
anhand der bereits im Besitz von Drohnentechnologie befindlichen Staaten und deren bisherigen
Drohnennutzung Aspekte der aktuellen Praxis beleuchtet, um den Begriff Drohnenkrieg beziehungsweise Drohnenkriegsführung genauer zu fassen.
3.1
Begriffsdefinition
Um zu einer geeigneten Definition in Bezug auf die
Drohnenkriegsführung zu kommen, ist es zunächst
sinnvoll, die Instrumente dieser Praxis, die Drohnen, genauer zu beschreiben, da der Begriff insbesondere in der Medienberichterstattung und auch in
wissenschaftlichen Aufsätzen häufig undifferenziert benutzt wird.
Für alle Formen von Drohnen gilt, dass es sich um
unbemannte Systeme handelt, die zu einem gewissen
Grad Roboter sind, also ihre Umwelt mit eigener
wie: Kümmel, Gerhard/ Giegerich, Bastian (eds./ 2013): The
Armed
Forces:
Towards
a
Post-Interventionist
Era?
(Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr) / Chandler, David: The Rise of Post-Intervention: Shifting Discourses of Global Political Community and the Construction
of the Human.
61
Vgl. Singer (2009): S. 58.
39
Paar: The Drone Wars
Sensorik wahrnehmen, die eingehenden Informationen
anhand vorhandener Datensets verarbeiten und die
sodann mittels Effektoren (bspw. Greifarmen/Ruder)
Einfluss auf die wahrgenommene Umwelt nehmen.62
Zu unterscheiden sind unbemannte Systeme hinsichtlich ihres Einsatzmediums. Fliegende Drohnen werden als unmanned aerial vehicle (UAV) bezeichnet.
Werden sie mit Waffen ausgerüstet spricht man von
unmanned combat aerial vehicle (UCAV). Ist in der
Berichterstattung oder Literatur von (Kampf-)
Drohnen die Rede, handelt es sich dabei zumeist um
UAV und UCAV. UAV und UCAV stellen jeweils eine
Systemkomponente dar, die zumeist durch dazugehörige Steuerelemente und Kontrollstationen ergänzt
wird. Im Verbund werden diese oft als unmanned aerial system (UAS) bezeichnet.63
Landgestützte unbemannte Fahrzeuge werden unter
dem Begriff unmanned ground vehicle (UGV) gefasst.
Diese können sowohl an ferngesteuerte Fahrzeuge
erinnern oder in ihrer Statur Lebewesen ähneln.
Auch UGV werden bereits in großer Zahl durch westliche Streitkräfte eingesetzt.64
Unbemannte Wasserfahrzeuge befinden sich zu einem
Großteil noch in der Entwicklung bzw. Erprobung
und nehmen bislang keine militärischen Tätigkeiten
wahr.
Unterschieden
werden
unmanned
surface
vessels (USV) für die Bewegung an der Wasseroberfläche sowie unmanned underwater vehicles (UUV)
als fernlenkbare Unterseeboote.65
Unterschiede zwischen verschiedenen Systemen ergeben sich weiterhin aufgrund des Autonomiegrades.
Viele kleine Systeme - sowohl UAV als auch UGV 62
63
64
65
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
40
Ebenda: S. 66ff.
Singer (2009): S. 116ff.
Ebenda: S. 110ff.
Ebenda: S. 114ff.
Drohnen als „weapons of choice“
werden noch sehr unmittelbar durch einen Bediener
gesteuert. Andere, größere UAV sind bereits in der
Lage, Flugmanöver über längere Zeit selbstständig
durchzuführen und sich an gegebene Situationen,
wie beispielsweise Wetteränderungen, anzupassen.
Ebenfalls sind sogar komplizierte Manöver wie
Start und Landung von UAV und UCAV bereits automatisiert möglich.66
3.2
Fähigkeiten von Drohnensystemen
3.2.1
UAV/UCAV
Das US-amerikanische Luftfahrtamt stellte im Jahr
2010 fest, dass heutige unbemannte Luftfahrzeuge
in Größenordnungen existieren, die von der Spannweite einer Boeing 737 bis hin zu weniger als einem herkömmlichen Modellflugzeug reichen. Weiterhin entwickelten und produzierten allein in den
USA ca. 50 Firmen und Institute über 155 verschiedene Typen unbemannter Flugzeuge.67
3.2.1.1 RQ-4 Global Hawk
Das größte UAV, das sich in militärischer Nutzung
befindet, stellt mit einer Spannweite von knapp 40
Metern die amerikanische RQ-4 Global Hawk dar. Die
Global Hawk dient in erster Linie als weitreichende Aufklärungsdrohne und ist in dieser Funktion mit elektro-optischen Kameras, Infrarot-Sensoren und Bodenradar zur Abtastung der Erdoberfläche auch durch die Wolkendecke hindurch ausgerüstet. Diese Sensorik erlaubt die Überwachung von
Regionen größer als Irland sowie Live-Bilder mit
Detailaufnahmen. Mit einer Reichweite von circa
66
Vgl. Müller/ Schörnig (2010): S. 20.
Vgl. U.S. Federal Aviation Administration (2010): Factsheet.
Unmanned
Aircraft
Systems
(UAS),
unter:
http://www.faa.gov/news/fact_sheets/news_story.cfm?newsid=
6287 [Zugriff 19.06.2012].
67
41
Paar: The Drone Wars
16.000 Kilometern und einer maximalen Einsatzhöhe
von knapp 20 Kilometern kann die Global Hawk bis
zu 35 Stunden in der Luft verbleiben. Mittels Satellitennavigation (GPS) und –Kommunikation ist
die Drohne in der Lage, selbstständig zu starten,
zu landen sowie während des gesamten Einsatzes die
Flugsteuerung zu kontrollieren. Der Stückpreis der
RQ-4 liegt inklusive aller Systemkomponenten bei
über 123 Millionen US-Dollar, das Fluggerät an
sich jedoch nur bei 35 Millionen. Die US-Air Force
verfügt über 20 dieser Drohnen. Die Bundeswehr
wird voraussichtlich bis 2014 fünf RQ-4 unter der
Bezeichnung Euro Hawk einführen.68
Abbildung 1: RQ-4 Global Hawk
3.2.1.2 MQ-1B Predator
Die UAV/UCAV Predator ist mit einer Spannweite von
knapp 17 Metern in etwa vergleichbar mit einem
einmotorigen Sportflugzeug. Herzstück der Predator
ist die am Bug angebrachte Sensorik-Kugel, die
über Infrarotsensor, Tag- und Nachtsichtkamera,
68
Vgl. U.S. Air Force (2012a): Fact Sheet: RQ-4 GLOBAL
HAWK, Official Site of the U.S. Air Force, unter:
http://www.af.mil/
infomation/factsheets/factsheet.asp?id
=13225 [Zugriff 27.01.2012] / Singer (2009): S. 36.
42
Drohnen als „weapons of choice“
Bodenabtastradar, Beleuchtungslaser und Laserzielmarkierer verfügt. Zudem kann die MQ-1B als UCAV
mit zwei lasergelenkten AGM-114 Hellfire-Panzerabwehrraketen ausgerüstet werden. Diese Ausstattung
erlaubt es sowohl Aufklärungsergebnisse in Echtzeit zu erzielen, Ziele für andere Kampfflugzeuge
mittels Laser zu markieren oder mit den mitgeführten Raketen selbst anzugreifen. Die Reichweite der
Predator liegt bei circa 1.250 Kilometern, bei einer Flughöhe von 7.600 Metern. Neben der Satellitensteuerung besteht die Möglichkeit, auch konventionelle Funkverbindung zur Kontrolle der Drohne
zu nutzen. Ebenso kann durch die moderne Funkausstattung die Drohne eine Relaisfunktion wahrnehmen
und Aufklärungs- sowie Funkdaten von oder an Bodentruppen weiterleiten. Ein System, bestehend aus
Bodenkontrolle,
Satellitenkommunikationsausstattung sowie vier Fluggeräten wird mit Anschaffungskosten von 20 Millionen US-Dollar veranschlagt.69
Abbildung 2: MQ-1B Predator
69
Vgl. U.S. Air Force (2012b): Fact Sheet: MQ-1B PREDATOR,
Official
Site
of
the
U.S.
Air
Force,
unter:
http://www.af.mil/ information/factsheets/factsheet.asp?id
=122 [Zugriff 27.02.2012] / Singer (2009): S. 32ff.
43
Paar: The Drone Wars
3.1.2.3 MQ-9 Reaper
War die Predator noch in erster Linie als Aufklärungsdrohne für mittlere Reichweite konzipiert und
eingeführt worden, nimmt ihr großer Bruder MQ-9
Reaper die offensive „hunter/killer“-Rolle wahr.
Die Reaper ist dabei lediglich wenige Meter größer
als die Predator und verfügt über die gleiche
Funk- und Aufklärungsausstattung, erreicht aber
aufgrund ihrer höheren Motorleistung Zugewinne an
Reichweite, Flughöhe und Nutzlast. So können laser- und GPS-gelenkte Präzisionsbomben GBU-12 und
GBU-38 in Verbindung mit lasergelenkten Panzerabwehrraketen AGM-114 Hellfire kombiniert werden um
die Reaper mit einem hocheffizienten Waffenmix
auszustatten. Mit einem Systempreis (vier Fluggeräte inklusive Kontrolleinrichtungen) von 53,5
Millionen US-Dollar kostet die Reaper etwa mehr
als das doppelte der Predator.70 Derzeit sind
Reaper und Predator noch die einzigen UCAV im Arsenal der US-Streitkräfte.
Abbildung 3: MQ-9 Reaper
70
Vgl. U.S. Air Force (2012c): Fact Sheet: MQ-9 REAPER,
Official
Site
of
the
U.S.
Air
Force,
unter:
http://www.af.mil/information/ factsheets/factsheet.asp?id
=6405 [Zugriff 05.01.2012]).
44
Drohnen als „weapons of choice“
3.1.2.4 Heron
Die israelische (auch durch die deutschen ISAFKräfte genutzte) UAV Heron-1 (in Israel unter der
Bezeichnung Machatz eingeführt) stellt hinsichtlich der Aufklärungsausstattung und Leistungsmerkmale eine der US-amerikanischen Predator vergleichbare Drohne dar. Eine Bewaffnung der Heron-1
ist derzeit nicht vorgesehen. Auch die Heron-1 ist
in der Lage, während Start und Landung die Flugkontrolle autonom zu übernehmen. Mittels der drei
zu einem Systemsatz gehörenden Fluggeräte können
die bis zu 27 Stunden reichenden Einzelflugzeiten
die kontinuierliche Aufklärung eines Gebietes im
Bereich von knapp 72 Stunden gewährleisten.71
Das Nachfolgemodell Heron TP stellt (ähnlich im
Falle von Predator und Reaper) eine modernisierte
und leistungsgesteigerte Version der Heron-1 dar.
Auffällig dabei ist neben der Einsatzdauer von 36
Stunden zudem das enorm gestiegene Zuladungsgewicht, das für die Heron TP nunmehr bei einer Tonne liegen soll und damit die Bewaffnung mit Panzerabwehrraketen erlaubt.72
71
Deutsche Bundeswehr(2012): Heron über Afghanistan,
unter:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/
NYzBCsIwEES_pT-QbUS0erMUxKso2l7KtllKME1KujEgfrzJwRmYy5sZ
6CDZ4ltPyNpZNPCEdtTHIYohKhL44kDG0CowrL2iuSdtV-QPPPIyNUZ
niXMyWdYpJ4_svFicZ5NJ8D4RoRW0p
WxquS__kt_q3p13t8320Fzqaz
40E7SKYJnnKp6K4gcDSwsc/ [Zugriff am 20.06.2012]. Deutsche
Luftwaffe (2011): Immer und überall gegenwärtig – der
Heron 1 im Einsatz, unter: http://www.luftwaffe.de /portal
/a/luftwaffe/!ut/p/c4/NYu7DsIwDEX_yHYYeG2gCgkGGEPZ3DS0EWlS
WW678PE0A_dIZzm6-MKVxHPoWENOHPGJtQvHZoG4AH90gsSuBxbXhxk2
ZAy8fY
O2_FoPLievxeqThtWdsGaBMYvGUiaRtUBosSZTnWlL_5nvvr
IHeyPaXe-XB47Dc PoBujBqZQ!! [Zugriff 20.06.2012].
72
Vgl. Ackerman, Spencer (2011): Will Israel Sell Russia
Its Prized Monster Drone?, unter: http://www.wired.com/
dangerroom/2011/01/will-israel-sell-russia-its-prizedmonster-drone [Zugriff 20.06.2012].
45
Paar: The Drone Wars
Abbildung 4: IAI Heron-1
3.1.2.5 Kleinere Systeme
Neben UAV und UCAV, die in ihrer Größe kleinen
Sport- und Passagierflugzeugen entsprechen, geht
ein weiterer Trend in Entwicklung und Einsatz von
UAV zu sehr viel kleineren Systemen für den Nahund Nächstbereich. Häufig gehören diese kleinen
UAV bereits zur festen Ausstattung bestimmter Aufklärungsfahrzeuge oder können man-portable oder
auf Fahrzeugen, durch Bodentruppen mitgeführt werden. Beispielhaft können hier die in der deutschen
Bundeswehr eingeführten UAV KZO (zukünftig HUSAR),
LUNA (zukünftig ULAN) oder ALADIN genannt werden.
Das Äquivalent auf US-amerikanischer Seite stellen
die RQ-7 Shadow, RQ-11 Raven und RQ-14 Dragon Eye
dar. Diese werden bei günstigen Bedingungen mehrere Stunden dauerhaft über einem Zielgebiet eingesetzt und haben Reichweiten von bis zu 100 Kilometern.
Insbesondere für das urbane Umfeld werden zunehmend Kleinst-UAV wie die deutsche MIKADO im Größenbereich von unter einem Meter genutzt, die Aufklärungsergebnisse im bebauten Nächstbereich erzielen können. Im Unterschied zu bereits genannten
46
Drohnen als „weapons of choice“
UAV ähneln diese Mikro-UAV häufig eher Modellhubschraubern als -flugzeugen. Die dadurch erreichte
Fähigkeit zum Schwebeflug ermöglicht den Einsatz
in Straßenzügen auch über mehrere Ebenen hinweg
sowie den Blick durch Fenster oder Türen.
Abbildung 5: Mikro-UAV MIKADO
3.1.3
UGV
Neben fliegenden Drohnen werden seit dem IrakKrieg 2003 vermehrt auch bodengebundene, unbemannte Fahrzeuge eingesetzt. Diese UGV werden bisher ausschließlich auf taktischer Ebene durch Bodentruppen im Nahbereich verwendet. Viele Typen,
wie die US-amerikanischen UGV Talon, PackBot oder
SWORDS,
basieren
auf
einer
kettengetriebenen
Plattform, für die unterschiedliche Rüstsätze zur
Verfügung stehen. Insbesondere zur Bekämpfung und
Entschärfung von Sprengfallen kommen diese UGV zur
Anwendung. Ebenfalls werden Rüstsätze durch die
US-Streitkräfte genutzt, die sowohl mittels Kameras und Infrarotsensoren Aufklärungsergebnisse
auch innerhalb von Gebäuden erzielen oder gar mit
Maschinengewehren oder Panzerabwehrraketen gegen
Hinterhalte und Heckenschützen vorgehen können.
UGV sind im Vergleich zu ihren fliegenden Pendants
noch nicht zu einem gleichen Grad an Autonomie be47
Paar: The Drone Wars
fähigt. Bisher werden sie weitgehend wie Modellautos mittels einer Videospiel ähnlichen Fernsteuerung betrieben und führen nur wenige Bewegungsmanöver eigenständig durch.
3.2
Szenarien
Die Aufgaben, für die Drohnen genutzt werden, werden häufig umrissen mit den drei Ds: dull, dirty
and dangerous. Gemeint ist, dass Drohnen jeweils
dann zum Einsatz kommen, wenn es um Aufgaben geht,
die entweder langweilig (dull), schmutzig (dirty)
oder besonders gefährlich sind (dangerous).73 Im
Folgenden werden heutige Einsatzszenarien, in denen Drohnen militärisch genutzt werden, dargestellt.
3.2.1
Aufklärung
Die ureigenste Aufgabe von UAV ist nach wie vor
die luftgestützte Aufklärung mittels optischer
Sensoren. Dabei erreichen die heutigen Systeme
durch ihren Sensorenmix und die Network-CentricWarfare genannte Vernetzung militärischer Führungs- und Kommunikationslinien die Fähigkeit,
wetter- und tageszeitunabhängig Live-Videomaterial
sowohl an Befehlsstände weltweit oder auch im Gefecht befindliche Bodentruppen zu versenden. Die
Kameraobjektive von UAV wie der Predator sind bereits in der Lage, die Nummernschilder von Fahrzeugen lesbar darzustellen.74
Im Gegensatz zu bemannten Aufklärungsflugzeugen,
die über eine weitaus geringere Flugzeit verfügen,
73
Vgl. Schörnig, Niklas (2011): Stell Dir vor, keiner geht
hin, und es ist trotzdem Krieg... - Gefahren der
Robotisierung der Streitkräfte, In: Johannsen, Margret/
Schoch, Bruno/ Hauswedell, Corinna/ Debiel, Tobias/ Fröhlich, Christiane (Hrsg./ 2011): Friedensgutachten 2011,
Berlin: LIT-Verlag, S. 355-366, hier S. 355.
74
Vgl. Singer (2009): S. 33.
48
Drohnen als „weapons of choice“
sind UAV befähigt, ein Ziel oder ein Zielgebiet
bis zu einem Tag lang zu beobachten. Bemannte Aufklärungsflüge erscheinen im Vergleich dazu eher
als Momentaufnahmen. Um ein Verhaltensmuster von
Personen zu identifizieren oder eine bestimmte Aktion abzuwarten, ist die Drohne selbst Satelliten
überlegen, da diese aus größerer Höhe aufklären,
während Drohnenaufnahmen sehr viel detaillierter
abbilden. Zudem wirkt sich bei UAV die Müdigkeit
oder Anspannung des Piloten nicht negativ aus, da
dieser bei längeren Missionen im Schichtbetrieb
eingesetzt werden kann.75
UGV sind in der Lage, durch Fenster oder Türen
verbracht, Gebäude Raum für Raum zu durchsuchen,
ohne dass sich Soldaten dabei der Gefahr von
Sprengfallen oder Hinterhalten aussetzen müssen.
Dabei können UGV zum Teil selbst Treppen hinaufsteigen und live ihre Videobilder aus dem gesamten
Gebäude senden. Für Infanteristen kann so die Gefahr häufig verlustreicher Orts- und Häuserkämpfe
minimiert werden.76
3.2.2 Bekämpfung
Im Bereich der Zielbekämpfung können UAV/UCAV wie
die US-amerikanische Predator oder Reaper zwei unterschiedliche Rollen einnehmen, im militärischen
Sprachgebrauch
als
hunter/killer
oder
sensor/shooter bezeichnet. Im deutschsprachigen Raum
sind die eher technischen Begriffe Sensor/Effektor
geläufig.77
3.2.2.1 Hunter
Mittels
der
Aufklärungsausstattung
sind
die
Predator und Reaper nicht nur in der Lage, Ziele
75
76
77
Vgl. Schörnig (2011): S. 357.
Vgl. Schörnig (2010b): S. 4.
Vgl. Ebenda: S. 3.
49
Paar: The Drone Wars
aufzuklären und zu identifizieren, sondern diese
ebenfalls mittels eines Laserzielmarkierers so zu
beleuchten, dass Kampfflugzeuge oder –hubschrauber
sie mit lasergelenkter Präzisionsmunition bekämpfen können. Weiterhin können unter Zuhilfenahme
eines zweiten Lasers im Infrarotbereich Ziele aus
der Luft beleuchtet werden, um Bodentruppen, die
mit Nachtsehgeräten arbeiten, deren genaue Position anzuzeigen. In Verbindung mit den Live-Bildern, die die Drohnen an die Bodentruppen senden,
können so beispielsweise Hinterhalte, Sprengfallen
oder Heckenschützen frühzeitig erkannt, umgangen
und/oder unschädlich gemacht werden.78
3.2.2.2 Killer
Ist die Unterstützung durch Kampfflugzeuge oder –
hubschrauber nicht verfügbar oder muss besonders
zeitnah gehandelt werden, kann auch die Drohne
selbst bei entsprechender Waffenzuladung in die
Situation eingreifen und dadurch entweder zeitkritische Luftnahunterstützung für im Gefecht befindliche Bodentruppen leisten oder auf sich gestellt,
ein identifiziertes Ziel im Hinterland bekämpfen.
Kritiker dieser Waffen wie Jutta Weber (2012)
sprechen insbesondere im Zusammenhang mit der USDrohnenpraxis in Pakistan von „Vorratsbomben“, die
im Himmel geparkt und auf Abruf für die gezielte
Ausschaltung von Terrorverdächtigen genutzt werden.79 Der „auf Dauer angelegte Hinterhalt“, wie
78
Vgl. Singer (2009): S. 32ff. / Schörnig (2010a): S. 2.
Vgl. Weber, Jutta (2012): Vorratsbomben im Himmel - Über
digitalen Terror, unsichtbare Opfer und die Rhetorik der
Präzision, In: Marsiske, Hans Arthur (2012): Kriegsmaschinen - Roboter im Militäreinsatz, S. 31-52. Hannover: Heise, S. 31.
79
50
Drohnen als „weapons of choice“
Florian Rötzer (2012) Kampfdrohnen sieht,
vielleicht die treffendste Bezeichnung.80
3.2.3
ist
Counter-IED
Die Hauptaufgabe für UGV besteht derzeit noch fast
ausschließlich im Bereich der Unschädlichmachung
von Sprengfallen. Bereits seit einigen Jahrzehnten
setzen insbesondere polizeiliche Kampfmittelräumer
beispielsweise in Deutschland, Großbritannien und
Israel zur kontrollierten Auslösung oder Sondierung von Bomben, ferngesteuerte Systeme ein. UGV
werden heute bevorzugt im Irak und in Afghanistan
genutzt.81
3.3
Grenzen
Trotz der vielen offensichtlichen Vorteile, die
unbemannte Systeme im militärischen Einsatz bieten, stoßen die derzeitig eingeführten Drohnen
noch an einige Grenzen. Die Vorstellung, dass unbemannte Systeme jeglicher Abwehr überlegen sind
und weltweit zu Spionagezwecken genutzt werden
können, ist zumindest noch Zukunftsmusik.82
UAV und UCAV beispielsweise sind aufgrund ihrer
geringen Geschwindigkeit und mangelnder Tarnkappeneigenschaften leichte Ziele selbst für einfachste
Flugabwehrsysteme.
Aufgrund
ihrer
Konstruktionsweise sind sie nicht imstande, gegnerischen Raketen oder Flugabwehrfeuer wirkungsvoll
auszuweichen. Voraussetzung für den Einsatz von
UAV/UCAV ist demnach die zuvor hergestellte Luft-
80
Vgl. Rötzer, Florian (2012): Von Selbstmordanschlägen zu
Angriffen mit bewaffneten Drohnen, In: Kriegsmaschinen Roboter im Militäreinsatz, Hannover: Heise, S. 201-213,
hier S. 205.
81
Vgl. Singer (2009): S. 19ff. / Schörnig (2010b): S. 4.
82
Vgl. Schörnig (2010a): S. 10f.
51
Paar: The Drone Wars
hoheit.83 Diese wird, wie zuletzt im Falle Libyens
zu sehen war, durch Marschflugkörper und bemannte
Kampfflugzeuge errungen. UAV und UCAV also über
Staaten einzusetzen, die über ein Mindestmaß an
Lufthoheit verfügen beziehungsweise rudimentäre
Flugabwehrwaffen einsetzen können, würde mit einiger Sicherheit zum Verlust des Fluggerätes führen.
Die eigentliche Stärke der UAV/UCAV, dass sie mittels Funk- oder Satellitenverbindung bedient werden, kann gleichsam zu einer Schwäche werden. Zwar
operieren diese Systeme zumeist sehr zuverlässig,
allerdings ist eine Verzögerung bei der Datenübertragung von etwa einer Sekunde durchaus normal.
Fälle, in denen das Signal gänzlich unterbrochen
ist, bedeuten für kleinere UAV häufig den kontrollierten Absturz. Größere UAV/UCAV kehren dann
selbstständig zur Heimatbasis zurück. Die Funkund Satellitenverbindung machen Drohnen zudem anfällig für Störmaßnahmen von feindlicher Seite.84
So konnte beispielsweise der Iran durch Hackerangriff bereits eine US-Drohne zur Landung auf iranischem Territorium zwingen.85
Für bodengebundene UGV stellt ihr Einsatzmedium
bisher mehr als bei UAV eine Hürde dar. Im Irak
83
Vgl. Müller / Schörnig (2010): S. 20. / Schörnig
(2010b): S. 4.
84
Vgl. Franceschi-Bicchierai, Lorenzo (2012): GPS Hijacking
Catches
Feds,
Drone
Makers
Off
Guard,
unter:
http://www.wired.com/
dangerroom/2012/07/drone-gps-spoof/
[Zugriff 21.07.2012] / Singer (2009): S. 199.
85
Vgl. Axe, David: Iran Probably Did Capture a Secret U.S.
Drone,
unter:
http://www.wired.com/dangerroom/2011/12/iran-did-capturea-secret-u-s-drone/ [Zugriff 17.07.2013] / o.V. (2011):
Unmanned aerial warfare: Flight of the drones. In: The
Economist, 08.10.2011. / o.V. (2011): Iran meldet Abschuss
von US-Drohne. In: Zeit Online, 04.12.20011. unter:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-12/iran-usa-drohne
[Zugriff 20.06.2012].
52
Drohnen als „weapons of choice“
legten beispielsweise Aufständische breite Gräben
an, die die UGV der US-Streitkräfte nicht überschreiten konnten.86 Insbesondere im urbanen Umfeld
werden Funksignale zudem häufig durch Gebäude gestört und reißen ab.
3.4
Nutzerstaaten
Neben den USA als größtem Drohnenentwickler und
Nutzer, dominiert auch Israel seit Jahren die
Drohnenentwicklung. Rund 50 Länder weltweit entwickeln und nutzen unbemannte Systeme. Mit wenigen
Ausnahmen sind es vorwiegend die USA sowie Großbritannien, die breit angelegt bewaffnete Drohnen
einsetzen. Allein die US-amerikanische Drohnenflotte besteht aus über 7.000 UAV/UCAV.87 Inwieweit
auch Israel den Schritt zu UCAVs bereits vollzogen
hat und mittels der Heron TP tatsächlich bewaffnete Drohnen einsetzt, ist unklar.88 Doch selbst
Deutschland erwägt, die eigene UAV-Fähigkeit durch
Kampfdrohnen auszuweiten, sei es durch die Ergänzung des bereits eingeführten Systems KZO um die
israelische Kamikazedrohne HAROP oder doch durch
die Anschaffung US-amerikanischer Predator-Systeme, die in den USA bald gänzlich durch Reaper
ersetzt werden sollen.89 An der Grenze zwischen
Nord- und Südkorea übernehmen darüber hinaus bereits UGV des südkoreanischen Herstellers Samsung
bewaffnete Patrouillenaufgaben, die im Ernstfall
86
Vgl. Singer (2009): S. 201.
Vgl. Singer (2009): S. 32.
88
Vgl. Altmann, Jürgen (2012): Der Kriegsmaschine Grenzen
setzen - Rüstungsbegrenzung für bewaffnete unbemannte
Fahrzeuge, In: Marsiske, Hans-Arthur (2012): Kriegsmaschinen - Roboter im Militäreinsatz, Hannover: Heise, S. 215229, hier S. 217 f.
89
Vgl. Hemicker, Lorenz (2012): Der Assassine, In: loyal –
Magazin für Sicherheitspolitik 01/2012, S. 22-25, hier S.
22f. / Weber (2012): S. 31.
87
53
Paar: The Drone Wars
auch zum ferngesteuerten
sein sollen.90
Waffeneinsatz
befähigt
Bisher sind es vornehmlich OECD-Staaten, die insbesondere größere und leistungsfähigere Drohnensysteme nutzen und weiterentwickeln. Den kostspieligen und technologisch anspruchsvollen Entwicklungsprozessen können westliche Demokratien aufgrund ihres technologischen und finanziellen Vorsprungs leichter begegnen als Staaten mit weniger
liberalem Markt.
Doch auch Staaten wie Russland und China werden in
den nächsten Jahren ihre Streitkräfte mit mehreren
Hundert Drohnen ausrüsten.91 Besonders der Iran
zeigt ein gesteigertes Interesse an der Entwicklung eigener UAV. So wurde im Libanonkrieg 2006
eine durch die Hisbollah-Miliz genutzte Drohne,
die vermutlich aus iranischer Fertigung stammte,
von israelischen Luftstreitkräften abgeschossen.92
Entgegen großspuriger Verlautbarungen aus Teheran
wird der tatsächliche Entwicklungsstand iranischer
Drohnen von Experten noch als gering eingeschätzt.93 Jedoch scheinen Drohnen mittlerweile
durchaus auch eine Art Prestige-Waffe darzustellen, wie es vormals Atomwaffen waren.
90
Vgl. Hornyak, Tim (2010): Korean machine-gun robots
start
DMZ
duty,
unter:
http://news.cnet.com/830117938_105-20010533-1.html [Zugriff am 21.07.2012].
91
Vgl. Schörnig, Niklas (2012): Die Verlockung des automatisierten Krieges - Warum westliche Demokratien ein besonderes Interesse an militärischen Robotern haben, In:
Marsiske, Hans-Arthur (Hrsg./2012): Kriegsmaschinen - Roboter im Militäreinsatz, Hannover: Heise, S. 189-199, hier
S. 189.
92
Vgl. Rötzer (2012): S. 209.
93
Vgl. Rawnsley, Adam (2011): Iran Running Drone Competitions
to
Upgrade
Unmanned
Air
Force,
unter:
http://www.wired.com/dangerroom/2011/09/iran-dronecompetition/ [Zugriff 20.06.2012].
54
Drohnen als „weapons of choice“
3.5
Die Praxis der westlichen Drohnenkriegsführung am Beispiel der USA
Den wesentlichen Entwickler und Nutzer des gesamten Spektrums unbemannter Drohnen stellen derzeit
die USA dar, weshalb es sich hier anbietet, einen
Einblick in die Drohnenkriegsführung am Beispiel
der derzeitigen US-Praxis zu unternehmen. Inwieweit andere Staaten diesem Beispiel letztendlich
folgen, bleibt abzuwarten. Dennoch beschreiten bereits jetzt andere westliche Länder einen ähnlichen Weg sowohl in technologischer als auch strategischer Hinsicht.
Einen mehrheitlich kritisierten Aspekt der US-amerikanischen Drohnenkriegsführung stellt die Arbeitsteilung zwischen Streitkräften und Auslandsgeheimdienst dar. Während die Streitkräfte Drohnenaufklärung und –angriffe auf den offiziellen
Kriegsschauplätzen wie Afghanistan, Irak oder Libyen durchführen und so beispielsweise lokale
Kräfte beim Schlag gegen Muammar al-Gaddafi zu
dessen Aufenthaltsort führten, gilt es als gesicherte Erkenntnis, dass die CIA Drohnen sowohl zur
Nachrichtengewinnung als auch für gezielte Angriffe auf Einzelpersonen nutzt. Dabei finden diese CIA-geführten Drohnenangriffe in Ländern wie
Pakistan, Somalia oder dem Jemen statt. Inwieweit
die jeweilige lokale Regierung diese Angriffe duldet oder nicht, ist nicht vollständig geklärt.
Insbesondere im Falle Pakistans werden US-Drohnenschläge seitens der Regierung in Islamabad zwar
kritisiert, jedoch wird vermutet, dass der pakistanische Geheimdienst ISI sowohl über anstehende
Angriffe informiert ist als auch im Vorfeld an der
Zielauswahl beteiligt wird. Ähnlich verhält es
sich im Jemen, wo erstmals 2002 Al-Qaida-Verdächtige einer Drohne zum Opfer fielen94 und 2011 das
94
Vgl. Müller/ Schörnig (2010): S. 20. / Rötzer (2012): S.
205.
55
Paar: The Drone Wars
US-amerikanische Al-Qaida-Mitglied Anwar al-Awlaki
getötet wurde.95
Allein im pakistanischen Stammesgebiet Waziristan,
das mit der umstrittenen Durand-Linie an Afghanistan grenzt und als Rückzugsgebiet der Taliban-Milizen gilt, sollen durch US-amerikanische Drohnenangriffe zwischen 1.870 bis 2.873 Menschen getötet
worden sein, wobei es sich nur bei circa 1.500 bis
2.300 Personen um Aufständische, also beabsichtigte Ziele, gehandelt haben soll.96
Während die US-Regierung mittlerweile offen über
Drohneneinsätze der Streitkräfte spricht, werden
die Drohnenangriffe der CIA, einem wichtigen Pfeiler der Drohnenkriege, weder öffentlich bekanntgegeben, noch unterliegen sie rechtsstaatlicher Kontrolle durch den US-Kongress. Über diesen Teil der
Drohnenkriegsführung wird die Öffentlichkeit lediglich durch Augenzeugenberichte oder Nachrichtenagenturen informiert.97
Ebenso intransparent wie die tatsächliche Ausführung der Drohnenangriffe auf Terrorverdächtige und
vermeintliche Aufständische ist der Prozess der
Zielauswahl oder des Targeting. Im Rahmen dieses
Prozesses, der sowohl geheimdienstliche Ermittlungen als auch tatsächliche Überwachung mit Drohnen
einschließt, wird eine Gefahreneinschätzung der
betreffenden Person abgegeben sowie über einen
eventuellen gezielten Schlag befunden.98 Personen,
die unschädlich gemacht werden sollen, werden in
einer assassination-Liste geführt, die vom US-Präsidenten abgesegnet wird. Die darauf befindlichen
Personen sollen mittels Spezialkräfteeinsatz fest95
Vgl. Rudolf/ Schaller (2012): S. 9. / Schmitz (2010).
Vgl. New America Foundation (2012) / Rudolf/ Schaller
(2012): S. 9.
97
Vgl. Schmitz (2010).
98
Vgl. Rudolf/ Schaller (2012): S. 8.
96
56
Drohnen als „weapons of choice“
gesetzt oder durch Drohnen getötet werden. Die
derzeitige US-Regierung macht in zunehmendem Maße
Gebrauch von der Drohnenoption.99
In einigen Fällen, wie im Falle al-Awlakis 2011,
soll das US-Justizministerium an der Entscheidung
über eine gezielte Tötung beteiligt gewesen sein.
Rechtsberater sollen bei allen Drohnenangriffen
und gezielten Tötungen im Entscheidungsprozess
konsultiert werden. Inwieweit dies jedoch rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verhängung eines
de-facto-Todesurteils genügt, ist umstritten.100
In Ergänzung zur Praxis gezielter Tötungen durch
US-Streitkräfte und CIA muss jedoch auch der Aspekt der regulären Nutzung innerhalb bewaffneter
Konflikte gesehen werden. Laut Singer (2009) verfügen die US-Streitkräfte über mehr als 7.000
UAV/UCAV und ein Arsenal an UGV, das die Zahl
12.000 übersteigt. In der überwiegenden Zahl der
Fälle dienen sie im Verbund mit am Boden befindlichen Truppen der Aufklärung und Unterstützung und
sind in dieser Funktion eine gefragte Ressource
mit enormer Auslastung.101 Durch die Möglichkeiten,
präzisere Aufklärung sowie Bekämpfung zu gewährleisten, sind Drohnen in der Lage, deutlich dazu
beizutragen, Kollateralschäden zu vermeiden, was
selbst seitens Menschenrechtsorganisationen bestätigt wird.102 UGV haben sowohl in Afghanistan und
dem Irak, wo sie erstmals in hoher Stückzahl eingesetzt wurden, erheblich dazu beigetragen, der
Bedrohung durch IED zu begegnen und das Leben der
dort eingesetzten Soldaten zu schützen.103
99
Vgl. McKelvey (2010): S. 6. / Schmitz (2010).
Vgl. Rudolf/ Schaller (2012): S. 10ff.
101
Vgl. Singer (2009): S. 32.
102
Vgl. Schörnig (2011): S. 359.
103
Vgl. Singer (2009): S. 146ff.
100
57
Paar: The Drone Wars
3.6
Ausblick
Der heutige Entwicklungsstand unbemannter Systeme
wird allgemein erst als der Anfang diesbezüglicher
Entwicklungen gesehen. In den nächsten Jahren wird
mit einem deutlichen Zuwachs an Fähigkeiten gerechnet. Gleichzeitig mit den derzeitigen Prognosen, nach denen die Zahl der Systeme drastisch zunehmen werde, lässt sich schlussfolgern, dass sich
auch die generelle Bedeutung der unbemannten Systeme für die Zukunft der Kriegsführung erhöhen
wird.104
Die kommende Generation von UAV und UGV steht dabei bereits in den Startlöchern. Diese sollen sowohl über Tarnkappeneigenschaften verfügen als
auch kleinere, noch präzisere Waffen einsetzen
können. Zudem sollen sie mittels Strahltriebwerken
sowohl schneller sein als ihre propellergetriebenen Vorgänger, als auch schwierigere Flugmanöver
durchführen können, was sie beispielsweise zum
Kampf gegen feindliche Luftstreitkräfte befähigen
solle oder es erlaubt, unerkannt über gegnerischem
Territorium zu operieren. Andere Typen sollen
durch die Nutzung von Solarenergie noch länger
über einem Zielgebiet verbleiben können.105
Der Trend bei tragbaren Aufklärungssystemen geht
ebenfalls in Richtung Miniaturisierung.106 So werden intensive Entwicklungsarbeiten an Drohnen in
Insektengröße unternommen, die unerkannt in Gebäuden Aufklärungsergebnisse erzielen können. Im Be104
Vgl. Ebenda: 94ff. / Schörnig (2012): S. 189.
Vgl. Singer (2009): 109ff. / Shachtman, Noah (2012):
Mini-Missile Promises to Shrink the Drone War, unter:
http://www.wired.
com/dangerroom/2011/12/mini-missiledrone-war/ [Zugriff 22.07.2012].
106
Vgl. Dutton, Judy (2012): Drones’ Future: Supersonic
Swarms
of
Robot
Bugs,
unter:
http://www.wired.com/
dangerroom/2012/06/ff_ futuredrones/ [Zugriff 22.07.2012].
105
58
Drohnen als „weapons of choice“
reich der bodengebundenen Systeme sollen zukünftig
UGV gemeinsam mit Bodentruppen einsetzbar sein und
beispielsweise Heckenschützen selbstständig orten
und ausschalten, während Soldaten in ihrer Deckung
verbleiben können.107
Neben technologischen Fortschritten und damit verbundenen Einflüssen auf die Gefechtsführung werden
die hinzugewonnenen Fähigkeiten auch einen strategischen Wandel mit sich bringen. Gerade die Möglichkeit, mittels Tarnkappendrohnen einen konventionellen Entwaffnungsschlag gegen gegnerische
Nuklearwaffen durchführen zu können, beunruhigt
insbesondere Russland und China. China beispielsweise unternimmt erste Schritte, dieser Bedrohung
zu begegnen, indem es im Rahmen der derzeitigen
Streitkräftemodernisierung zunehmend auf see- und
unterwassergestützte Atomwaffen setzt.108 In diesem
Zusammenhang warnen Beobachter zudem vor einem
neuerlichen Wettrüsten im Bereich der Militärdrohnen. Sowohl asiatische Staaten als auch Länder wie
der Iran unternehmen bereits große Anstrengungen,
die eigene Rüstung auf die Entwicklung und Produktion unbemannter Systeme auszurichten.109
Derzeit sind in dieser Hinsicht keine ernst zu
nehmenden Kontrollbestrebungen auf internationaler
Ebene erkennbar. Das International Committee for
Robot Arms Control (ICRAC) als Expertengremium erarbeitete 2010 Forderungen, die sowohl eine Beschränkung hinsichtlich Stückzahl als auch Fähigkeiten und Proliferation von Roboterwaffen und
Drohnen beinhalten. Doch auch Staaten wie Deutschland, die vormals aktiv in der Rüstungsbeschrän107
Vgl. Singer (2009): S. 110ff./ S. 132ff.
Vgl. Schörnig (2010b): S. 20.
109
Vgl. Beckhusen, Robert (2012): Iranian Missile Engineer
Oversees Chavez’s Drones, unter: http://www.wired.com
/dangerroom/ 2012/06/mystery-cargo/ [Zugriff 22.07.2012] /
Schörnig (2010b): S. 3 / Singer (2009): S. 235ff.
108
59
Paar: The Drone Wars
kung bemüht waren, scheinen bisher keine Bestrebungen hin zu einer Beschränkung von Drohnensystemen unternehmen zu wollen.110 Gefahren werden insbesondere darin gesehen, dass nichtstaatliche
Gruppen sich vermehrt Zugang zu den vergleichsweise günstigen Drohnen verschaffen und diese
letztendlich auch durch Terrornetzwerke und Kriminelle eingesetzt werden könnten.111
4
Drohnen und demokratische Außenpolitik
Risikominimierung, Kostenersparnis und Selektivität sind die Faktoren, die für die Neuausrichtung
westlicher Streitkräfte und Sicherheitspolitik den
maßgeblichen Rahmen setzen. Dass dabei der Einsatz
bewaffneter Drohnen in idealtypischer Weise diese
neuerliche Ausrichtung charakterisiert und welche
Auswirkungen sich damit für die Einsatzrealität
westlicher Streitkräfte ergeben, ist im vorangegangenen Teil dargestellt worden.
Im folgenden Abschnitt wird nun untersucht, welche
Rückwirkungen die Drohnenkriegsführung auf die demokratische Gesellschaft im jeweiligen Heimatland
mit sich bringt, was bisher in der Wissenschaft
weniger Beachtung fand. Möglicherweise mit gutem
Grund, da das Heraushalten der eigenen Bevölkerung
ja auch ein Ziel des Einsatzes unbemannter Drohnen
ist. Wohin die damit verbundene Exklusion der Bevölkerung führen kann und wie dies theoretisch
einzuordnen ist, wird in diesem Abschnitt unter
Zuhilfenahme der Theorie des demokratischen Friedens untersucht.
110
Vgl. Altmann (2012): S. 225f.
Vgl. Singer (2009): S. 261ff. / Schörnig (2010b): S.
19.
111
60
Drohnen und demokratische Außenpolitik
Die Annahmen des demokratischen Friedens erscheinen insofern zweckmäßig, als sie einerseits der
Mitwirkung der Bevölkerung an der Entscheidung zum
Streitkräfteeinsatz eine zentrale Rolle beimessen
und andererseits sowohl in Wissenschaft als auch
Politik eine gewichtige und Legitimität stiftende
Rolle bei der Begründung militärischer Maßnahmen
einnehmen.112
Um einen dementsprechenden Untersuchungsrahmen zu
schaffen, wird zunächst die Theorie des demokratischen Friedens in ihren grundlegenden Annahmen
dargestellt. Daran anschließend werden die Voraussetzungen und die Rolle der Mitwirkung der Bevölkerung an der Entscheidung über Krieg und Frieden
diskutiert, um anschließend anhand der aktuellen
Praxis der Drohnenkriegsführung zu bewerten und
darzustellen, inwieweit sich durch die Drohnenkriegsführung die Mitwirkung der demokratischen
Bevölkerung an solchen Entscheidungen verändert.
4.1
Vom demokratischen Frieden
4.1.1
Grundannahmen
Die Idee des demokratischen Friedens ist eines der
bedeutsamsten theoretischen Konstrukte der Politikwissenschaft. Im Kern beinhaltet es die These,
dass die Herrschaftsform eines Staates direkt sein
Verhalten gegenüber anderen Staaten determiniert.
Trotz des hohen Stellenwertes, den diese vergleichsweise simple These in der heutigen Wissenschaft genießt, ist die Idee nicht neu. Als Ursprung wird dabei häufig Immanuel Kants Schrift
„Vom Ewigen Frieden“ angegeben, obwohl ähnliche
112
Vgl. Geis, Anna (2001): Diagnose: Doppelbefund - Ursache: ungeklärt? Die Kontroversen um den "demokratischen
Frieden", In: Politische Vierteljahresschrift 42-2 2001,
S. 282-298, hier S. 282.
61
Paar: The Drone Wars
Ideen bereits in früheren
Schriften zu finden sind.113
staatsphilosophischen
Die große Anzahl von Untersuchungen und Schriften
zum demokratischen Frieden wird grob in zwei Theoriestränge geteilt. Man spricht von der monadischen sowie der dyadischen Theorievariante.114
Vertreter der monadischen Theorievariante argumentieren, dass Demokratien in ihren Außenbeziehungen
friedlicher sind als Nicht-Demokratien. Dieser Befund der per se-Friedfertigkeit demokratischer
Staaten ergibt sich der Theorie zufolge aus drei
Faktoren:
Erstens sind in Demokratien die Bürger zumindest
indirekt durch Repräsentanten an politischen Entscheidungen beteiligt. So auch über Entscheidungen
über die Ausgestaltung der Außenbeziehungen, die
in letzter Instanz den Unterschied zwischen Krieg
und Frieden ausmachen. Im Interesse der Bürger
liege es daher nicht, sich in Kriege zu manövrieren, da sie selbst die Leidtragenden wären. Im Gegensatz dazu stehen autoritäre Herrschaftsformen,
in denen Herrscher über Krieg und Frieden entscheiden und lediglich die Untertanen die Lasten
zu tragen haben. Die Kosten-Nutzen-Abwägung der
demokratischen Bevölkerung gilt als der rationalistisch-utilitaristische Erklärungsansatz des demokratischen Friedens und folgt der klassischen
Kant’schen Argumentation.115
113
Vgl. Ebenda: S. 282.
Vgl. Müller, Harald (2002): Antonomien des demokratischen Friedens, In: Politische Vierteljahresschrift 43-1
2002, S. 46-91, hier S. 46f.
115
Vgl. Risse-Kappen, Thomas (1995): Democratic Peace Warlike Democracies?: A Social Constructivist Interpretation of the Liberal Argument, In: European Journal of International Relations 1995, Vol. 1 (4): S. 491-517, hier
S. 497f. / Geis (2001): S. 286f.
114
62
Drohnen und demokratische Außenpolitik
Ein zweiter Faktor laut welchem Demokratien friedlicher seien als Nicht-Demokratien, ist die institutionelle Ausgestaltung demokratischer Staaten.
Der politische Prozess in demokratischen Staaten
ist langsamer und durch breite Beteiligung verschiedener Institutionen geprägt. Institutionelle
Checks and Balances erschweren Kriegstreiberei
durch Einzelpersonen oder Minderheiten und führen
zu kollektiver Vernunft.116
Der dritte Erklärungsansatz operiert mit einer
normativ-kulturellen Argumentation. Das innenpolitische Leben in Demokratien ist demnach geprägt
durch
Interessenausgleich,
Verhandlungslösungen
und Kompromissbereitschaft. Sind diese politischen
Praktiken eingeübt und in einer Bevölkerung verinnerlicht, werden sie auch auf außenpolitischer
Ebene verwendet und in zwischenstaatliche Beziehungen externalisiert. Die Überzeugung von der eigenen politischen Kultur zivilisiert dabei nahezu
beiläufig das Verhältnis zu anderen Staaten.117
Die dyadische Theorievariante arbeitet mit eben
diesen Erklärungsansätzen, weshalb sie, wie vielfach missverstanden wird, nicht losgelöst von der
monadischen verstanden werden kann. Beide Theorievarianten stehen nicht im Gegensatz zueinander
oder schließen einander aus. Vielmehr basiert die
dyadische Variante auf der monadischen, stellt jedoch weitergehende Voraussetzungen. Die dyadische
Theorie nämlich besagt, dass die friedensfördernden Mechanismen der monadischen Theorie lediglich
in der Interaktion von Demokratien mit ihresgleichen entstehen.
116
Vgl. Risse-Kappen (1995): S. 498f. / Geis (2001): S.
287f.
117
Vgl. Risse-Kappen (1995): S. 499ff. / Geis (2001): S.
289ff.
63
Paar: The Drone Wars
Für die Begründung dieser zusätzlichen Bedingung
wurden insbesondere konstruktivistische Argumente
angeführt.
Ausschlaggebend
für
das
Entstehen
friedlicher Beziehungen seien demnach Reziprozitätserwartungen über die Absichten des Gegenübers.
Anderen Demokratien wird dabei die gleiche Wertebasis unterstellt wie sie im eigenen Staat vorherrscht. Daher nimmt man von anderen Demokratien
ein gleichsam friedfertiges Verhalten an. NichtDemokratien sind dagegen weniger berechenbar und
verhindern daher, dass ihnen gegenüber die gleichen friedensstiftenden Mechanismen zur Wirkung
gelangen.118
4.1.2 Diskussion
Trotz der großen Popularität dieses Theoriegebildes wird insbesondere hinsichtlich seines empirischen Fundaments Kritik vorgebracht. Von besonderer Bedeutung für die Validität theoretischer Ansätze ist der sogenannte „empirische Doppelbefund“, der besagt, dass zwar Demokratien gegeneinander nahezu keine Kriege (im engeren Sinne) führen und insbesondere zur friedlichen Kooperation
tendieren, jedoch ebenso häufig in kriegerische
Auseinandersetzungen verwickelt sind wie NichtDemokratien. Eine generelle pazifizierende Wirkung
demokratischer Staaten wird damit verneint und zumindest
der
monadischen
Theorievariante
widersprochen. Kritiker des demokratischen Friedens
argumentieren damit, dass hierbei die mangelnde
Erklärungskraft und empirische Relevanz der Theorie zum Vorschein komme und der demokratische
Frieden weitestgehend einen Mythos darstelle. Untersuchungen, welche die dyadische Theorievariante
stützen, seien durch die gezielte Definition von
Begrifflichkeiten und angepasste Untersuchungsrah-
118
64
Vgl. Risse-Kappen (1995): passim.
Drohnen und demokratische Außenpolitik
men auf ein gewünschtes Ergebnis hin ausgerichtet.119
Dennoch können sowohl die monadische und in noch
größerem Umfang die dyadische Variante der Theorie
des demokratischen Friedens zahlreiche Befürworter
um sich scharen. Die besondere Bedeutung, welche
die fast ausschließliche Friedfertigkeit unter Demokratien erlangte, wird in der Feststellung verdeutlicht, hierin bestünde die einzige empirische
Gesetzmäßigkeit internationaler Beziehungen.120 Dabei scheint ein Ende der Ausgestaltung und Betrachtung der Theorie nicht absehbar. Zahlreich
sind weiterführende Fragen, die bisher nicht hinreichend theoretisch gefasst worden sind.
Beispielsweise bleibt die Frage offen, warum es
kein einheitliches Verhaltensmuster von Demokratien hinsichtlich ihrer Beteiligung an Kriegen und
Interventionen gibt und einige demokratische Staaten häufiger in bewaffnete Auseinandersetzungen
involviert sind als andere. Diese Frage ist eng
verknüpft mit der weiterhin nicht geklärten empirischen Tatsache, dass insbesondere Demokratien
zuweilen ein besonders feindseliges Verhalten gegenüber Autokratien und sogenannten Schurkenstaaten an den Tag legen.121
Darüber hinaus gilt als umstritten, inwieweit Demokratisierungsbestrebungen kurzfristig auf ein
friedliches Verhalten von Staaten hinwirken können. Dabei wird insbesondere argumentiert, dass
junge Demokratien oder sich in einer Phase der De119
Vgl. Geis (2001): S. 293ff.
Vgl. Ebenda: S. 282. / Levy, Jack (1988): Domestic Politics And War, In: Journal of Interdisciplinary History
18-4 1988: S. 653-673, hier S. 662.
121
Diesem thematischen Komplex versucht insbesondere die
Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
mit ihrem Forschungsprogramm „Antinomien des Demokratischen Friedens“ auf den Grund zu gehen.
120
65
Paar: The Drone Wars
mokratisierung befindliche Staaten erheblich konfliktgefährdet seien. Möglicherweise erforderten
friedensstiftende Mechanismen daher erst ein gewisses Maß an demokratischer Konsolidierung.122
Aber selbst in konsolidierten Demokratien werden
erklärungsbedürftige Sachverhalte identifiziert.
Beispielsweise bleibt zu betrachten, wie sich die
Loslösung politischer Sachverhalte von den Regelungskompetenzen des Nationalstaates auf die Annahmen des demokratischen Friedens auswirkt und ob
es hierbei zu einer Ent-Demokratisierung auch hinsichtlich des Außenverhaltens politischer Gebilde
wie beispielsweise der Europäischen Union (EU)
kommen kann.123
4.1.3
Politische Instrumentalisierung
Neben der Bedeutung, die der Theorie des demokratischen Friedens in der Politikwissenschaft zukommt, sind deren Annahmen auch in der internationalen Politik zu besonderer Geltung gekommen.
Der Zuspruch, welcher der Theorie von Seiten der
Politik und Gesellschaft zuteil wurde, rührt zum
einen daher, dass das positive Selbstbild demokratischer Staaten darin Bestätigung findet.124 Nicht
zuletzt im Anschluss an den Zerfall der sozialistischen Sowjetunion und dem vermeintlichen Triumph
der liberal-demokratischen Ideologie findet sich
in der Argumentation des demokratischen Friedens
reichlich Nahrung für den demokratisch-zivilisatorischen Überlegenheitsanspruch.
Insbesondere bei der Legitimation von externen Demokratisierungsbestrebungen durch westliche Demokratien spielt das Argument des demokratischen
122
123
124
66
Vgl. Geis (2001): S. 293f.
Vgl. Müller (2002): S. 47.
Vgl. Müller (2002): S. 47.
Drohnen und demokratische Außenpolitik
Friedens eine wichtige Rolle. Die USA, die sich
als Führungsnation der westlichen Welt verstehen,
leiteten daraus mitunter die Mission ab, den Aufbruch in ein demokratisches Zeitalter voranzutreiben. Nahezu alle militärischen Interventionen
westlicher Staaten seit dem Ende des Kalten Krieges wurden zumindest nachträglich um die Absicht
der Demokratieförderung im Einsatzland angereichert.125
4.2
Die Rolle der Bevölkerung bei der Entscheidung über Krieg und Frieden
Die wesentliche Voraussetzung für alle weiteren
Annahmen und Mechanismen des demokratischen Friedens bildet die direkte oder indirekte Partizipationsmöglichkeit der Bürger einer Demokratie an
der gewichtigen Entscheidung über Krieg und Frieden.126 Bereits Kant schloss den Rückgriff auf Gewalt in der Außenpolitik nicht kategorisch aus,
unterstellte jedoch, dass demokratische Gesellschaften angesichts von Kosten und Risiken, welche
sie sich aufbürden, dies genau überdenken würden.127 Lassen sich zudem die Kosten auf eine Minderheit abwälzen oder sind die zu erwartenden Kosten gewaltsamer Außenpolitik ohnehin gering, fällt
es umso leichter, demokratische Mehrheiten zu diesem Schritt zu bewegen.128
Die Partizipationsmöglichkeit der Bevölkerung an
der Entscheidung über Krieg und Frieden stellt da125
Vgl. Ebenda: S. 49.
Vgl. Ebenda: S. 51.
127
Vgl. Kant, Immanuel (1795): Zum ewigen Frieden - Ein
philosophischer Entwurf, Berlin: S. 100.
128
Vgl. Risse-Kappen, Thomas (1994): Demokratischer Frieden? Unfriedliche Demokratien?, In: Krell, Gerd/ Müller,
Harald (Hrsg./1994): Frieden und Konflikt in den internationalen Beziehungen, Frankfurt a.M.: Campus, S. 159-189,
hier S. 170.
126
67
Paar: The Drone Wars
bei Voraussetzungen an die institutionelle Ausgestaltung beziehungsweise die jeweilige Regierung.
Dabei kann festgehalten werden, dass dies die
gleichen Voraussetzungen sind, die zur Klassifizierung eines Staates als Demokratie heranzuziehen
sind. Dazu muss der institutionelle Rahmen innerhalb des Staates die direkte oder repräsentative
Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen und diesbezüglich einen angemessen Grad an Responsivität
aufweisen.129 Zudem muss sich diese Partizipationschance auch auf den Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik erstrecken und gewisse Formen gesellschaftlicher Kontrolle ermöglichen.
Eine weitere wichtige Voraussetzung, die eng mit
der Möglichkeit gesellschaftlicher Kontrolle verbunden ist, ist die Transparenz des Regierungshandelns sowie eine objektive Information der Bevölkerung. Nur wenn Informationen über Sachverhalte
hinreichend bekannt sind, verfügt eine Bevölkerung
über eine fundierte Entscheidungsgrundlage, auf
deren Basis überhaupt (außen-)politische Präferenzen gebildet werden können.
Neben den vielbeachteten Voraussetzungen an Institutionen und Regierung einer Demokratie für den
demokratischen Frieden, ergeben sich ebenfalls Voraussetzungen an eine demokratische Bevölkerung.
Hier entscheidet sich nämlich maßgeblich, ob eine
Bevölkerung lediglich über das Ertragen der
„Drangsale“130 des Krieges an der Außenpolitik partizipiert oder diese tatsächlich als nach außen
getragene eigene Präferenzen verstanden wird. Singer (2009) warnt in diesem Zusammenhang vor der
129
Dazu ausführlich unter Rückgriff auf den Politikbegriff
David Eastons: Czempiel, Ernst-Otto (1996): Kants Theorem
- Oder: Warum sind die Demokratien (noch immer) nicht
friedlich?, In: Zeitschrift für Internationale Beziehungen
3-1 1996: S. 79-101, hier S. 86f.
130
Vgl. Kant (1795): S. 100.
68
Drohnen und demokratische Außenpolitik
Tendenz in Demokratien, der Außen- und Sicherheitspolitik des eigenen Staates gleichgültig entgegenzutreten, gerade zu Zeiten, in denen Auswirkungen derselben weniger spürbar sind. Andernfalls
drohe auch gewaltsame Außenpolitik nicht mehr ein
Abbild moralischer Standards einer Gesellschaft zu
sein, sondern werde von dieser lediglich noch zur
Kenntnis genommen statt in einem ernsthaften Diskurs abgewogen.131
Als Konsequenz der Einschränkung in den genannten
Voraussetzungen
steht
eine
Außenpolitik
im
Leadership-Format, in der Politik zwar weitgehend
innerhalb der demokratischen Institutionenordnung
stattfindet, jedoch von Präferenzbildungsprozessen
der Bevölkerung gelöst wird. Politische Führungspersönlichkeiten werben um ihre personalisierte
Programmatik und gesellschaftliche Partizipation
beschränkt sich sodann auf die Teilnahme an Wahlen, in deren Rahmen die Regierungspolitik als
Package beurteilt und kontrolliert wird.132 Zwar
wird durch diese Abkehr von breiter und differenzierter Bürgerbeteiligung kein Rückschritt in
Richtung Diktatur vermutet, jedoch droht das Fundament des demokratischen Friedens geschmälert zu
werden.133 Dies ist umso bedenklicher im Rahmen von
außenpolitischen Entscheidungen, welche die Anwendung von Gewalt beinhalten.134
131
Vgl. Singer (2009): S. 323.
Exemplarisch für die Forschung zur Rückbesinnung auf
elitistische Demokratieformen: Ritzi, Claudia/ Schaal,
Gary S. (2010): Politische Führung in der "Postdemokratie“, In: Aus Politik und Zeitgeschichte 2-3/2010, S. 915: Passim.
133
Im Zusammenhang mit Entdemokratisierungstendenzen: Müller (2002): S. 47.
134
Vgl. Singer (2009): S. 323.
132
69
Paar: The Drone Wars
4.3
Drohnenkriege und die Gesellschaft
Anhand der zuvor herausgestellten Voraussetzungen,
die für die Annahmen des demokratischen Friedens
vorliegen müssen, lässt sich nun die Praxis der
Drohnenkriegsführung daraufhin beurteilen, ob diese neue Form militärischer Vorgehensweise mit dem
demokratischen
Frieden
als
legitimatorischem
Grundpfeiler demokratischer Außenpolitik in Einklang zu bringen ist. Dabei wird im Schwerpunkt
erneut die Drohnenkriegsführung der USA als Beispiel dienen.
Zunächst bilden die als Drohnenkriege bekannten
Konfliktszenarien eine Herausforderung an das bisherige Verständnis von Krieg im Rahmen der Theorie
des demokratischen Friedens. Bereits zuvor war umstritten, inwiefern gewaltsame Auseinandersetzungen, die nicht dem klassischen Verständnis von
Staatenkriegen entsprachen, in der Theorie zu betrachten seien. Definitionen, nach denen Kriege
gewisse Voraussetzungen hinsichtlich staatlicher
Akteure oder Mindestzahlen an Kriegsopfern aufbringen mussten, erwiesen sich als unzureichend,
da eine Vielzahl von Gewaltkonflikten außerhalb
des theoretisch greifbaren Bereichs verblieben.
Das Kriegsbild, das im Rahmen von Drohnen- und
Spezialkräftestrategien angestrebt wird, verdeutlicht sodann die Herausforderung an die Theorie
noch weiter, da mit ihnen insbesondere die heutigen Kriegsdefinitionen hinsichtlich Umfang und Intensität deutlich unterschritten werden können.
Besonders interessant erscheint die Betrachtung
der Anforderungen, welche der demokratische Frieden an Regierungen beziehungsweise institutionelle
Entscheidungsprozesse in Demokratien stellt. Für
den Fall der Drohnenkriegsführung sind hierbei
insbesondere die Aspekte der demokratischen Entscheidung über Kriege sowie die gesellschaftliche
Kontrolle von Regierungshandeln von Belang. Beide
70
Drohnen und demokratische Außenpolitik
Aspekte laufen Gefahr, durch die Praxis der Drohnenkriegsführung erheblich an Bedeutung einzubüßen.
Im Falle der demokratischen Entscheidung über
Krieg ist der Trend festzustellen, dass diese zukünftig zunehmend außerhalb der demokratischen
Entscheidungsorgane getroffen wird. Beispielhaft
können hierfür sowohl der Drohnenkrieg in Pakistan
als auch einzelne Drohnen und Spezialkräfteeinsätze im Jemen und Somalia veranschaulichen, wie
sich diese Praxis im Falle der USA etabliert. Im
pakistanischen Waziristan, der an Afghanistan
grenzenden Bergregion, wurden durch 310 US-amerikanische Drohnenangriffe im Zeitraum von 2004 bis
heute - wie oben erwähnt - zwischen 1.870 bis
2.873 Menschen getötet.135 Selbst die in einigen
Kriegsdefinitionen vorausgesetzte Opferzahl von
1.000 Kriegstoten ist hierbei bereits deutlich
überschritten. Eine legitimierende Parlamentsdebatte, geschweige denn ein Mandat für diesen Drohnenkrieg gibt es trotz seiner langen Dauer
nicht.136 Zwar regt sich durchaus Widerstand gegen
diese Form der verdeckten Kriegsführung, doch mangelt es insbesondere an ausreichender Transparenz
und Information seitens der US-Regierung, die sich
zu den Drohneneinsätzen in Pakistan lange Zeit
nicht äußerte.137 Der Umstand, dass nicht reguläre
Armeeangehörige, sondern Beamte des Geheimdienstes
CIA die Angriffe vorbereiten und durchführen,
macht den Drohnenkrieg sowohl völkerrechtlich
problematischer als auch noch intransparenter, da
135
Vgl. New America Foundation (2012).
Vgl. Singer (2012).
137
Vgl. Ackerman, Spencer (2012): Pentagon Chief Admits
U.S. Is at War in Pakistan, unter: http://www.wired.com/
dangerroom/2012/06/
drone-war-admission/
[Zugriff
22.07.2012].
136
71
Paar: The Drone Wars
die geheimdienstliche Arbeit
Vertraulichkeit unterliegt.138
noch
umfassenderer
Demokratische Kontrollmechanismen für Regierungshandeln stehen in Demokratien regelmäßig durch die
Möglichkeit der Abwahl offen. Jedoch haben sich
insbesondere institutionelle Verfahrensregeln herausgebildet, welche die Beteiligung des Parlaments
bei militärischen Einsätzen auferlegen. Was in der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Parlamentsvorbehaltsgesetzes verwirklicht wurde, liegt
in den USA mit der War Powers Resolution vor. Der
Präsident kann zur schnellen Krisenreaktion militärische Gewalt einsetzen, muss jedoch innerhalb
von zwei Tagen das Parlament darüber informieren
sowie nach spätestens 60 Tagen den Einsatz beenden, sofern er nicht die parlamentarische Zustimmung zur Weiterführung erhält. Während der NATOOperation Odyssey Dawn gegen den libyschen Machthaber Gaddafi erfuhr die War Powers Resolution jedoch eine denkwürdige Wertminderung. Nach der anfänglichen Phase der Kampfhandlungen gegen Gaddafis Militär, an dem die USA auf Weisung Präsident
Obamas mit Luft- und Seestreitkräften beteiligt
waren, wurden die bemannten US-Luftfahrzeuge aus
den direkten Kampfhandlungen abgezogen und das USamerikanische Militär nahm eine Unterstützerrolle
für die europäischen NATO-Partner ein. In Folge
dessen wurden allerdings US-Kampfdrohnen sowohl
zur Unterstützung als auch in direkten Gefechten
eingesetzt. Zuletzt war es eine US-Drohne, die libysche Rebellen zum Aufenthaltsort von Gaddafi
führte und somit seine Tötung ermöglichte. Der
Vorwurf, die Obama-Administration habe mit der
Überschreitung der 60-Tage-Grenze gegen die War
138
Vgl. Kravets, David (2012): CIA Refuses to Confirm or
Deny
Drone
Attacks
Obama
Brags
About,
unter:
http://www.wired.com/threatlevel/2012/06/cia-confirm-denydrones/#more-43308 [Zugriff 22.07.2012].
72
Drohnen und demokratische Außenpolitik
Powers Resolution verstoßen, wurde seitens der USRegierung mit dem Argument verworfen, die War Powers Resolution finde keine Anwendung, da die Operationen keine US-Militärangehörigen in direkte
Kampfhandlungen bringe und diese keiner Gefahr
ausgesetzt seien.139 Für das parlamentarische Kontrollinstrument, das mit der War Powers Resolution
geschaffen werden sollte, bedeutet dies hinsichtlich zukünftiger Konflikte weitreichende Konsequenzen, da Krieg in dieser Argumentation die Gefährdung eigener Soldaten voraussetzt. Einsätze
von Drohnen als Inbegriff der absoluten Asymmetrie
unterlaufen hierbei die parlamentarische Kontrolle
vieler westlicher Demokratien.
Dieser Trend scheint weniger in antidemokratischen
Tendenzen als in einer abnehmenden Opferbereitschaft westlicher Gesellschaften begründet zu liegen. Dies führt zu einer Betrachtung der Anforderungen an die aktiv partizipierende Bevölkerung im
demokratischen Frieden. Mit der schnellen und zugleich für die eigenen Truppen weitgehend unblutigen Intervention gegen das irakische Militär im
Golfkrieg 1991 wurde im Falle der USA ein neuer
Standard in der Vermeidung von eigenen Kriegsopfern gesetzt. Mittels weit überlegener Ausrüstung
und Strategie war es den US-geführten Koalitionstruppen möglich, innerhalb von sechs Wochen die
kampferprobte irakische Armee zu überwältigen und
dabei lediglich 214 bis 240 Gefallene beklagen zu
müssen. Vor dem Hintergrund der Gesamtzahl beteiligter Truppen erschien dies als verblüffend gering.140 Das Vertrauen in die eigene militärische
Überlegenheit führte zu der Überzeugung, diese
schnellen und einfachen Siege seien jederzeit und
gegen jeden Gegner möglich. Innerhalb der US-Bevölkerung sank damit einhergehend die Toleranz139
140
Vgl. Singer (2012).
Vgl. Schörnig (2001): S. 2.
73
Paar: The Drone Wars
grenze hinsichtlich eigener Opfer in derartigen
Interventionen. Waren im Vietnamkrieg noch circa
58.000 US-Soldaten gefallen, bevor der Einsatz beendet wurde, reichten im Falle der humanitären Intervention UNOSOM II in Somalia 1992-93 bereits 18
gefallene eigene Soldaten, um die öffentliche Zustimmung zu dem Einsatz zu kippen, woraufhin er
abgebrochen wurde. Während des Kosovo-Krieges 1999
wurde diese Toleranzschwelle erneut deutlich gesenkt, da in dessen Zuge kein NATO-Soldat fiel.
Dabei erstreckt sich diese gesunkene Opfertoleranz
keineswegs nur auf die USA. Staaten, die militärischer Gewaltanwendung skeptischer gegenüberstehen,
besitzen eine noch weitaus geringere Akzeptanz bezüglich eigener Gefallener. So argumentiert Niklas
Schörnig, dass im Falle des Kosovo-Krieges vermutlich ein einziger gefallener Bundeswehr-Soldat die
weitere Beteiligung Deutschlands an der Intervention ernsthaft in Frage gestellt hätte.141 Dass im
Falle
des
Afghanistan-(2001)
und
Irakkrieges
(2003) zunächst wiederum höhere Opferzahlen toleriert wurden, kann daraus resultieren, dass diese
Interventionen zunächst nicht als Wars of Choice142
deklariert wurden, sondern im Falle Afghanistans
als aufgezwungener Verteidigungskrieg und im Irak
als Abwehr eines unmittelbar zu erwartenden Angriffs legitimiert wurden. Doch mit zunehmenden
Opferzahlen, die gleichwohl weit unter denen des
Vietnamkrieges verblieben, sowie geringen Erfolgen
im Zuge der Interventionen, verloren auch diese
Einsätze viel ihrer einstigen Zustimmung innerhalb
der US-Bevölkerung. Einen Einsatz regulärer US-Bodentruppen - beispielsweise im libyschen Bürgerkrieg oder ähnlichen Szenarien - vor der US-ameri141
Vgl. Schörnig (2001).
Als Wars of Choice gelten selektive Kriege, die nicht
durch externe Aggression aufgezwungen wurden sondern die
aus eigener Erwägung heraus geführt werden.
142
74
Fazit
kanischen Bevölkerung rechtfertigen zu können,
scheint vor dem Hintergrund der jüngsten Interventionserfahrungen fraglich.
Diese geschwächte Opferbereitschaft innerhalb der
eigenen Bevölkerung überträgt sich auf die Strategiewahl von Regierung und militärischer Führung,
die daraus ihre Impulse erhalten, weitere Anstrengungen zur Vermeidung eigener Opfer zu unternehmen. Die Praxis der Drohnenkriegsführung erscheint
dabei als eine Möglichkeit, sehr flexibel, selektiv und dennoch mit einiger Schlagkraft und psychologischer Wirkung weltweit militärische Präsenz
zu erzeugen. Die relativ verhaltene Kritik innerhalb der US-Bevölkerung sowie die bisher fehlenden
kontroversen Parlamentsdebatten erwecken den Anschein, dass die opferscheue Bevölkerung stillschweigend ihre Zustimmung zu dieser neuen Art der
Kriegsführung erteilt, indem sie billigend zur
Kenntnis nimmt, wie ihr die Partizipationsmöglichkeit bei der Entscheidung über militärische Interventionen genommen wird.
Auf diesen Erkenntnissen aufbauend lässt sich
feststellen, dass das demokratische Fundament,
welches als Grundlage der Mechanismen des demokratischen Friedens dient, im Rahmen der heutigen
Praxis der Drohnenkriege an Substanz verliert. Militärische Interventionen, die durch westliche Demokratien vorgetragen werden, laufen Gefahr, nicht
mehr den Willen und die Überzeugung einer Gesellschaft zu repräsentieren, sondern sich vielmehr zu
einem außenpolitischen Verwaltungsakt ohne Rechtsbehelf für die Bevölkerung zu entwickeln.
5
Fazit
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, inwieweit die zunehmende Nutzung von Drohnen in der Kriegsführungspraxis westlicher Staa75
Paar: The Drone Wars
ten, Einfluss auf deren außenpolitisches Verhalten
nimmt. Nachdem vorangegangene Arbeiten mit einer
generellen Zunahme gewaltsamer Außenpolitik aufgrund gesunkener Kriegskosten rechnen, stand in
dieser Betrachtung im Fokus, wie sich die gesellschaftliche Entscheidung für militärische Interventionen durch diese neue Kriegsführungspraxis
wandelt.
Um sich dieser Erkenntnis zu nähern, wurde in einem ersten Schritt das konfliktive Umfeld, in dem
sich westliche Demokratien seit dem Ende des Kalten Krieges bewegen, evolutiv dargestellt und der
darauf aufbauende Strategiewandel bis zur heutigen
Form nachgezeichnet. Dabei konnte festgestellt
werden, dass im Zuge der späten Irak- und Afghanistaninterventionen bis heute eine neue Form der
westlichen Kriegsführung an Bedeutung gewann, die
geprägt ist von hoher Selektivität, geringstem Umfang und maximalen Anstrengungen zur Vermeidung
eigener Verluste und Kriegskosten. Zu diesem Zwecke werden statt langjähriger Stabilisierungseinsätze und großer Truppenkontingente, vermehrt lokale Konfliktparteien unterstützt und minimalinvasive Überfälle und Angriffe gegen Hochwertziele
ausgeführt.
In dieser neuartigen Kriegspraxis haben sich Drohnen innerhalb der operativen Instrumente als
Schwerpunktwaffen herauskristallisiert, die auch
in der Öffentlichkeit zunehmend Beachtung finden.
Der Einsatz von Kampfdrohnen - nach Bedarf ergänzt
um Spezialkräfte - kann als idealtypisch für die
Strategie der Opfervermeidung gelten, da hiermit
militärische Angriffe nahezu ohne Gefährdung eigener Truppen durchgeführt werden können. Häufig
wird in Wissenschaft und Medien jedoch ein unklares Bild von Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten
dieser Waffen gezeichnet, weshalb im zweiten Teil
der Untersuchung genauer auf unbemannte Militär76
Fazit
fahrzeuge eingegangen wurde. Neben einem möglichst
realistischen Überblick über existierende Systeme
und deren realer Leistungsfähigkeit, wurde sowohl
auf die Hauptnutzerstaaten sowie exemplarisch auf
die Praxis des wichtigsten Nutzerstaates USA beim
Einsatz von Drohnen eingegangen. Zuletzt konnte
die Tendenz festgehalten werden, dass Drohnen und
unbemannte Systeme zukünftig enorm an Bedeutung
gewinnen werden, in technischer Hinsicht auf einen
höheren Autonomiegrad zusteuern und zukünftig als
ein wesentlicher Träger westlicher Militärstrategie auftreten werden.
Im dritten Teil der Studie wurde die Theorie des
demokratischen Friedens herangezogen, um in einem
theoriegeleiteten Untersuchungsrahmen Rückschlüsse
zu gewinnen, inwieweit die Praxis der Drohnenkriegsführung, wie sie derzeit prototypisch im
Falle der USA zu erkennen ist, Rückwirkungen auf
die Außen- und Sicherheitspolitik demokratischer
Staaten zeitigt. Die Theorie des demokratischen
Friedens bietet aufgrund ihrer breiten Zustimmung
und hohen Relevanz bei der Betrachtung dieses
Sachverhalts die dafür geeigneten Grundlagen. Zudem sind die Grundannahmen inhärenter Friedfertigkeit von Demokratien fester Bestandteil des außenpolitischen Selbstverständnisses westlicher Demokratien und wurden vielfach zur Legitimierung auch
gewaltsamer außenpolitischer Entscheidungen instrumentalisiert. Nach einem Überblick über die
Grundannahmen und Ausprägungen des theoretischen
Gerüstes, wurden zwei Arten von Voraussetzungen
identifiziert, die bei der Entscheidungsfindung in
der Außenpolitik vorliegen müssen, damit die friedensstiftenden
Mechanismen
des
demokratischen
Friedens zur Wirkung gelangen können. Erstens wurden Anforderungen an die jeweilige Regierung beziehungsweise Institutionenordnung gestellt, die
demokratische Partizipationschancen auch auf den
Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik beziehen
77
Paar: The Drone Wars
sowie durch hinreichende Transparenz und Information eine Beteiligung und Kontrolle von Entscheidungen ermöglichen müssen. Zweitens stellen sich
Anforderungen an die jeweilige Bevölkerung. Diese
muss aktiv von den Partizipationsrechten Gebrauch
machen, statt diese bloß zur Kenntnis zu nehmen,
insbesondere in Zeiten, in denen die Auswirkungen
von außenpolitischen Entscheidungen nicht oder nur
geringfügig zu spüren sind. Anhand dieser Partizipation entscheidet sich daher, ob eine demokratische Gesellschaft tatsächlich lediglich über die
womöglich zu ertragenden Leiden und Kosten mit der
Außenpolitik ihres Staates verbunden ist oder Außenpolitik in Demokratien tatsächlich die Externalisierung innerer Werte- und Normvorstellungen
darstellt.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Praxis der
Drohnenkriegsführung wurde festgestellt, dass die
genannten theoretischen Voraussetzungen für die
friedensstiftenden Mechanismen des demokratischen
Friedens in diesem Falle nur noch in abgeschwächtem Maße vorliegen und möglicherweise einer weiteren Erosion ausgesetzt sind. Insbesondere durch
die Praxis der Entscheidung zu Drohnenangriffen,
die in vertraulichen Geheimdienst- und Regierungskreisen getroffen werden, werden Maßnahmen, die
klassischer Weise als kriegerisch zu bezeichnen
sind, als eine Form exekutiver Verwaltungsakte beschlossen. Die Geheimhaltung dieser Operationen
und Intransparenz der Verfahren, die zu Drohnenangriffen führen, erschweren zudem die konstruktive
Beteiligung demokratischer Institutionen im Rahmen
von Kontrollmechanismen. Zum Teil können diese unter Berufung auf Nichtgefährdung eigener Truppen
gänzlich ausgehebelt werden.
Insbesondere westliche Gesellschaften haben seit
dem Ende des Ost-West-Konfliktes eine ausgeprägte
Aversion gegen eigene Opfer in den sogenannten
78
Fazit
Wars of Choice entwickelt. Verbunden mit den hohen
finanziellen und gesellschaftlichen Kosten, die
die Interventionen im Irak und Afghanistan hervorgebracht haben, liegt hier vermutlich die wesentliche Triebfeder für die Entwicklung hin zur Drohnenkriegsführung. Doch geht mit dieser Risiko- und
Kostenvermeidung für die eigene Gesellschaft die
Gefahr einher, außen- und sicherheitspolitische
Belange schlichtweg passiv zur Kenntnis zu nehmen
und mit der Loslösung von den „Drangsalen“143 kriegerischer Außenpolitik in Form von Drohnennutzung
auch die Loslösung von der Entscheidung über diese
Maßnahmen zu vollenden. Hierbei ist es an der jeweiligen demokratischen Bevölkerung, ihren inneren
Wertekanon aktiv in der Außenpolitik umzusetzen.
Andernfalls drohen Ansätze wie universelle Menschenrechte zu Elitenprojekten zu werden oder seitens politischer Eliten zu anderen Zwecken instrumentalisiert zu werden.
In Bezug auf die eingangs formulierte Fragestellung, inwieweit durch die Praxis der Drohnenkriegsführung ein Einfluss auf demokratische Außenpolitik besteht, kann nun anhand der vorliegenden Erkenntnisse eine tendenzielle Antwort gegeben
werden. Der Rückgriff auf die theoretischen Annahmen zum demokratischen Frieden lässt dabei den
Schluss zu, dass durch eine zunehmende Drohnenkriegsführung in der Art und Weise, wie sie hier
dargestellt wurde, die Gefahr eines Demokratieschwundes bei der Entscheidung über die Anwendung
von Gewalt in den Außenbeziehungen erwächst. Die
in anderen Aufsätzen formulierte These, dass moderne Rüstungstechnologie allein aufgrund der reduzierten Kosten (an Mensch und Material) zu einem
Anstieg gewaltsamer Außenpolitik führe144, kann
sinnvoll um diese Mechanismen ergänzt werden. Dem143
144
Vgl. Kant (1795): S. 100.
Vgl. Müller/ Schörnig (2010): S. 21f.
79
Paar: The Drone Wars
nach ermöglicht erst die restriktive und geheime
Praxis des Einsatzes von Kampfdrohnen seitens einer jeweiligen Regierung in Verbindung mit einer
opferintoleranten und außenpolitisch eher passiven
Bevölkerung, die Verwirklichung derartiger Strategien. Dabei sind weniger antidemokratische Tendenzen in der politischen Elite als ausschlaggebender
Faktor zu vermuten als eine Opportunitätsentscheidung zwischen perzipiertem außenpolitischen Handlungsbedarf beziehungsweise Interessen und dem
nach innen vertretbaren Handeln. Freilich ist die
Frage zu stellen, inwiefern dieses Handeln nach
innen vertretbar wäre, wenn demokratische Partizipationsmöglichkeiten bestünden und wahrgenommen
würden.
Inwieweit die derzeitige Drohnenkriegsführung der
USA als Prototyp dient, den andere westliche Demokratien in ihrem außenpolitischen Handeln übernehmen werden, muss zukünftig untersucht werden. Allerdings weisen einige Entwicklungen darauf hin,
dass selbst Demokratien wie die Bundesrepublik
Deutschland, die eher einem Selbstbild als Zivilmacht folgen und umfangreiche Rückbindung militärischer Entscheidungen an demokratische Prozesse
pflegen, sich zumindest technisch wie prozedural
diesem Vorbild annähern. Die zuletzt veröffentlichten Meldungen, nach denen erneut das Interesse
der Bundesregierung am Kauf von US-amerikanischen
Predator-Drohnen zu erkennen war, in Verbindung
mit der kürzlich durch den deutschen Verteidigungsminister Thomas de Maizière angestoßene Debatte zur Reformierung des Parlamentsvorbehaltsgesetzes (in deren Rahmen der Einfluss des Bundestages geschmälert würde) weisen möglicherweise auch
auf einen anstehenden Strategiewandel hierzulande
hin.145
145
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