Beamer - Miete Sony VPL HS50 und Benq PB6200

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Beamer - Miete Sony VPL HS50 und Benq PB6200
KAMERA KLUB LANDECK
Dr. Wilfried Siegele – Perfuchsberg 64 – 6500 LANDECK; Tel. 05442-68418; [email protected]
LEIHGEBÜHREN LAUT AUSSCHUSSBESCHLUSS
vom November 2008
Lieber Fotofreunde und Mitglieder!
Der Klub hat 2 Beamer angeschafft. Der Sonybeamer ist besonders für Film- und Fotovorführungen geeignet.
Verleih an Mitglieder und Nichtmitglieder ist hier geregelt. Diese 2 Geräte werden vom Sektionsleiter für Filmund Video verwaltet:
Alfred Pöll – Josef Stapfstraße 28 – 6500 Landeck (Tel. 05442-67390; E-Mail: [email protected]).
Er hebt auch die Kaution und Leihgebühren für die Hauptkassa ein, welche wie folgt beschlossen wurden:
SONY BEAMER VPL HS50 – VERLEIH:
Der BEAMER des KKL wird nur an Klubmitglieder verliehen. Dazu gilt es nachfolgende Bedingungen lt. Ausschussbeschluss zu beachten:
1.) Die Kaution von 100,00 € verfällt, wenn das Gerät beschädigt zurück gegeben wird, bzw. wenn
Zubehör (Kabel) nicht retourniert wird. Bei Schäden welche über die Kautionshöhe hinaus gehen,
ist der Differenzbetrag nachzuzahlen. Sollten die Reparaturkosten geringer sein, als die Kaution,
wird nach Abzug aller Auslagen der Restbetrag retourniert.
2.) Schadenbehebung: Das Mitglied kann einen evtl. Schaden beim Hersteller auch selbst beheben
lassen. In diesem Fall ist jedoch unser Mitglied Alfred Pöll zu verständigen, da die Ausleihdauer
für die Zeit der Reparatur unterbrochen wird und Alfred Pöll wird anweisen, wo das Gerät zur Reparatur abzugeben ist! Die Reparatur kann aber auch durch den Klub veranlasst werden. Dabei
werden zusätzliche Aufwendungen wie z.B. Versand- und Abholkosten etc. in Rechnung gestellt.
3.) Die Leihgebühr wird ab Abholtag und je Tag verrechnet, wobei der Rückgabetag nicht mitgerechnet wird. Es gelten nachfolgende Regelungen:
1. KKL – Mitglieder, welche nur Leistungen des Klubs in Anspruch nehmen und keine
sonstige Leistungen für den Klub erbringen;
15€ je 3 Tage
2. KKL – Mitglieder, welche eine Funktion im Ausschuss einer Sektion oder im
Gesamtausschuss ausüben, haben keine Leihgebühr für die ersten 3 Tage zu zahlen.
Danach gilt Regle nach Punkt 1.
3. KKL – Mitglieder, welche sich für den Klub anderwärtig einbringen, wie z.B. Mitarbeit
als Kursreferent, oder bei Klubinvestitionen sich durch Geldspenden oder eigene Arbeitskraft einbringen, haben im jeweiligen Jahr, oder im Folgejahr in jedem Fall keine
Gebühr zu zahlen. Wer sich entsprechend verdient machte, bei der Neuerrichtung des
Klublokals, dem stehen nach einschlägigem Tabellenwerk diverse Gratisnutzungen in
Summe zur Verfügung.
4. Der Gebrauch des Beamers innerhalb von Klubveranstaltungen ist für jedes Mitglied
gratis, auch wenn Vorführungen außerhalb des Klublokals stattfinden.
Die Leihgebühr wird von der Kaution in Abzug gebracht, sofern das Gerät unbeschädigt und komplett retourniert wurde. Der sich ergebende Rest zur Kaution wird sofort ausbezahlt. Bei Beschädigung des Geräts sind angefallene Leihgebühren mit dessen Rückgabe unabhängig von der Kaution sofort zu begleichen.
4.) Gebrauchsunterweisung: Die Ausleiher müssen sich in den Gebrauch des Beamers von Alfred
Pöll unterweisen lassen. Vor allem dürfen die gespeicherten Useranwendungen für Filmer und
Fotografen nicht verändert werden. Die Ansprüche sind entsprechend der vorzuführenden Medien
unterschiedlich und daher sind diese Daten entsprechend gespeichert, damit eine optimale Vorführung gewährleistet ist. Vor allem darf der Beamer nicht frühzeitig abgeschaltet werden! Beachtet auch die Bedienungsanleitung welche im Regiekasten der Fotosektion sich befindet.
BENQ PB6200 – VERLEIH:
Dieser BEAMER des KKL (im Medienraum) wird nicht nur an Klubmitglieder verliehen, sondern
kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden. Dazu gilt es nachfolgende Bedingungen lt. Ausschussbeschluss zu beachten:
1.) Kaution von 100,00 €: siehe dazu Punkt 1 unter SONY- Beamer!
2.) Schadenbehebung: siehe dazu Punkt 2 unter SONY- Beamer!
3.) Leihgebühr: siehe dazu Punkt 3 unter SONY- Beamer und die jeweiligen Unterkapitel 1 – 4! Der
Verleih an Nichtmitglieder wird mit nachfolgendem 5. Punkt wie folgt geregelt:
5. Nichtmitglieder können das Gerät ausleihen, sofern es in einer Zeit benötigt und ausgeliehen
wird, in welcher der Klub dieses Gerät auf Grund des Klub- oder Workshop- Programms beider Sektionen nicht benötigt. Die Miete wird berechnet ab Abholtag und bis zum Rückgabetag.
10€ je Tag
5.) Gebrauchsunterweisung: Die Ausleiher müssen sich in den Gebrauch des Beamers von Alfred
Pöll unterweisen lassen. Das Handbuch ist im Medienraum aufliegend und darf mit genommen
werden und ist wieder zu retournieren. Da dieses Handbuch auch in digitalisierter Form (PDFDatei) beim Sektionsleiter für Fotografie aufliegt, kann dieses auch per Mail angefordert werden.
Landeck, November 2008
Mit herzlichen Grüßen und gut Licht
(Klubobm.- Stv. Ing. Günter Kramarcsik)

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