Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im
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Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen Referat im Rahmen der 31. SVK-Tagung – Taxation und Recht – für Juristen, Sachverständige und Interessierte in Künzell bei Fulda am 05.- 07. März 2013 Dr. Manfred Berndt, ö.b.v.-Gartenbau-Sachverständiger Sachverständigenbüro Dr. Berndt für den Produktionsgartenbau und den Mittelstand, Hannover Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmens ertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Die nachfolgende Ausarbeitung ist ganz eng an angelehnt an: Köhne, Manfred: Landwirtschaftliche Taxationslehre Ulmer Verlag Stuttgart 2007, S. 741-891 Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmens ertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Anlässe für Unternehmensbewertungen z.B. • Kauf/Verkauf eines Unternehmens • Eintritt neuer Gesellschafter in ein Unternehmen • Ausscheiden eines Gesellschafters • Auflösung einer Gesellschaft • Prüfung der Überschuldung • Beleihung • Erbauseinandersetzungen • ehelicher Vermögensausgleich Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmens ertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Objektivierte Bewertung Wert am Stichtag sog. Wurzeltheorie, Wertaufhellungsproblematik Umstrukturierungen, Wachstum nur soweit am Stichtag angelegt Marktveränderungen nur soweit am Stichtag erkennbar Branchenübliches Management Gewinnthesaurierungen nur begrenzt Einflüsse, die in der Person des Inhabers liegen, sind unbeachtlich (Fähigkeiten, Kontakte, Baulichkeiten, Betriebsmittel) • Typisierender Steuersatz • • • • • • • Subjektive Bewertung • auch erst geplante Entwicklungsmöglichkeiten • Anpassung der Eigenkapitalentwicklung Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von ‹Nr Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 .› Anlässe Grundsätze Unternehmens ertragswert Methoden Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung • Klarlegung von - Anlass - Bewertungsaufgabe - Funktion des Bewerters • Rechtsgrundlagen klären Ungewissheiten offenlegen • Abgrenzung des Unternehmens / Bewertungsobjekt - betriebsnotwendiges Vermögen - nicht betriebsnotwendiges Vermögen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von ‹Nr Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmens ertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung • Taxationsmethodik - Erläuterung - Begründung, warum diese - Begründung warum andere nicht • Informationsquellen - offenlegen, würdigen - Annahmen, mit denen Datenlücken überbrückt werden offenlegen, begründen • Kalkulationen und Wertschätzungen - nachvollziehbar - durchsichtig Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von ‹Nr Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmens ertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung • Bei ertragsorientierter Bewertung - Prognosen erforderlich - sorgfältige Verankerung in der Analyse der jüngeren Vergangenheit • Unternehmen nicht nur als Rechenwerk sehen - qualitative Merkmale - Personalführung • Unternehmen nicht isoliert sehen - Entwicklung der Bezugs- und Absatzmärkte - Stellung des Unternehmens und seiner Produkte im Markt - rechtliche u. politische Rahmenbedingungen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von ‹Nr Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmens ertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Quelle: Petersen/Zwirner/Brösel: Handbuch Unternehmensbewertung. Bundesanzeigerverlag, S. 25 Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von ‹Nr Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen – Zukunftserfolgswert - Das Grundprinzip ist extrem einfach: nachhaltig entnehmbarer / ausschüttungsfähiger Überschuss X Kapitalisierungsfaktor = Unternehmensertragswert Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Unternehmensertragswert - Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses + Gesamtleistung - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungsbedarf/Reinvestitionsrate - sonstige betriebliche Aufwendungen - Ertragssteuern des Unternehmens - sonstige Steuern des Unternehmens + Finanzerträge - (Finanzierungsaufwand) = Ertragsüberschuss vor persönlichen Steuern (~ Verzinsung des Gesamt-/Eigenkapitals) Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Unternehmensertragswert - Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses + Gesamtleistung - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungsbedarf/Reinvestitionsrate - sonstige betriebliche Aufwendungen - Ertragssteuern des Unternehmens - sonstige Steuern des Unternehmens + Finanzerträge - Finanzierungsaufwand = Ertragsüberschuss vor persönlichen Steuern (~ Verzinsung des Gesamt-/Eigenkapitals) -/+ Ergebnisthesaurierung oder Auflösung von Rücklagen = Ausschüttungsfähiger Ertragsüberschuss vor Ertragssteuern - typisierte oder persönliche Ertragssteuer = Maximal ausschüttungsfähiger Ertragsüberschuss (Kapitalisierungsgröße) Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensertragswert - Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses • Zukunftsprognose, aber feste Verankerung in den jüngeren Vergangenheitsdaten • Analyse der letzten (3-) bis 5 Jahresabschlüsse • Eliminierung der Aufwendungen/Erträge des nicht betriebsnotwendigen Vermögens • Bereinigung um aperiodische Elemente (Veräußerungsgewinne/-verluste, Investitionsabzugsbeträge /Ansparabschreibungen) • Bereinigung um außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Katastrophen) Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensertragswert Betrachtungszeitraum • In der Regel wird unendliches Lebens des Unternehmens unterstellt • Aber auch zeitlich befristete Unternehmen z.B. Kiesabbau, Tochtergesellschaft für eine bestimmte Aufgabe Phasenmethode • Anstelle von Durchschnittsbetrachtung • zwei bis drei Phasen mit unterschiedlicher Datenqualität oder veränderten Verhältnissen • erste Phase 2 bis 5 Jahre mit sehr differenzierten Daten • letzte Phase mit Durchschnittsbetrachtung (Kapitalisierung auf Beginn der Phase und Abzinsung auf Stichtag) Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensertragswert Latente Steuern • Auflösung stiller Reserven • Nach Vornahme erhöhter Abschreibungen • Sonderposten mit Rücklagenanteil Zurechnung • Handhabung anlassspezifisch • bei Kauf-/Verkauf mindert Wert • bei Abfindung ggf. als Verbindlichkeit ansetzen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensertragswert Substanzerhaltung • Abschreibungen über die tatsächliche Nutzugsdauer im Betrieb • aus ökonomischer Sicht immer überschussmindernd zu berücksichtigen • nicht nur mengenmäßig, sondern auch qualitativ zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts ertragsorientierte Substanzerhaltung • Scheingewinn durch zu geringe Abschreibungen Vermeidung durch Abschreibung vom Wiederbeschaffungspreis Wachstum (intern oder extern) • ist bei Unternehmen im Wettbewerbsmarkt unverzichtbar aber je nach Rechtslage unterschiedlich zu berücksichtigen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert noch: Unternehmensertragswert Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen - Kapitalisierungszinssatz - Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert noch: Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen - Kapitalisierungszinssatz - Kalkulationszinssatz, Inflationsabschlag und Risikozuschlag + Basiszinssatz“ [nicht der von der EZB!] landesüblicher Zinssatz erstklassiger Emittenten anzusetzen. Üblicherweise die sog. Umlaufrendite. - Inflationsabschlag Kapitalmarktzins enthält Ausgleich für Inflation Unternehmen können unterschiedlich auf Geldentwertung reagieren + Risikozuschlag z.B. Vergleich Anlage in Bundesanleihen oder Aktien = Kapitalisierungszinssatz Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensertragswert Zeitraum, Kapitalisierungsfaktor, Multiplikator Bei zeitlich begrenzten Unternehmenslebensdauern Ableitung anhand der finanzmathematischen Regeln Bei unterstelltem unendlichem Leben des Unternehmens Formel der sog. ‚ewigen Rente‘ KF ¥ = 100 i Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover KF = gesuchter Kapitalisierungsfaktor i = Kalkulationszinsfuß Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensertragswert Anwendung bei kleinen und mittleren Unternehmen Grundsätzlich anwendbar, aber • • • • besondere Verflechtung Betriebs- und Privatbereich, oft keine oder nur geringe entnehmbare Überschüsse über Unternehmerlohn hinaus Oft passt der kapitalwirtschaftliche Ansatz nicht Kleine Betriebe sind oft keine „austauschbare“ Kapitalanlage, sie sind oft eher der eigene mehr oder minder gut bezahlte Arbeitsplatz Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensertragswert Anwendung bei ertragsschwachen Unternehmen • • • • vorübergehende oder dauernde Schwäche Ursache der Ertragsschwäche herausfinden Wenn möglich realisierbare Entwicklungsstrategie erarbeiten Evtl. Auslaufstrategie • Liquidationswert als Wertuntergrenze Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Ertragswert in Form des kapitalisierten modifizierten Reinertrages • • Erbabfindungen ehelicher Zugewinnausgleich Gesetzliche Vorgabe durch § 2049 BGB Abs. 2: „Der Ertragswert bestimmt sich • nach dem Reinertrage, • den das Landgut • nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung • bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung • nachhaltig gewähren kann“ Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft BGB § 2049 Abs. 2: „Der Ertragswert bestimmt sich • nach dem Reinertrage, • den das Landgut • nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung • bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung • nachhaltig gewähren kann“ In einigen Anerbengesetzen der Bundesländer finden sich ähnliche Formulierungen, einige verweisen direkt darauf. Das Grundstücksverkehrsgesetz § 16 verweist hinsichtlich des Zuweisungsverfahrens unmittelbar darauf . Bzgl. des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung verweist das BGB in § 1376 Abs. 4 auf den §§ 2049 Abs. 2 Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Reinertrag = Nettoüberschuss des Betriebes, d.h. alle Betriebsausgaben und alle Aufwendungen zur Substanzerhaltung sind in Abzug gebracht, auch der Lohnanspruch des selbst wirtschaftenden Unternehmers und seiner unentgeltlich oder nur teilentlohnt mitarbeitenden Familienglieder wird kalkulatorisch berücksichtigt. Reinertrag = betriebswirtschaftliche Größe der landwirtschaftlichen Betriebslehre, ist in der gewerblichen Ökonomie kaum gebräuchlich Reinertrag baut auf einer Fiktion auf, Verhältnisse bei Entstehung des BGB um 1900 unterstellt einen schuldenfreien, nur auf Eigentumsflächen und nur mit entlohnten Arbeitskräften wirtschaftenden Betrieb. Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Drei gängige Quellen: • Gewinn- und Verlustrechnungen • Deckungsbeitragsrechnungen • Anlehnung an Buchführungsstatistiken Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Grundsätze Anlässe Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Gewinn- und Verlustrechnungen Bereinigung grundsätzlich wie vorher: • Zukunftsprognose, aber feste Verankerung in den jüngeren Vergangenheitsdaten • Analyse der letzten (3-) bis 5 Jahresabschlüsse • Eliminierung der Aufwendungen/Erträge des nicht betriebsnotwendigen Vermögens • Bereinigung um aperiodische Elemente (Veräußerungsgewinne/-verluste, Investitionsabzugsbeträge /Ansparabschreibungen) • Bereinigung um außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Katastrophen) • ertragsorientierte Substanzerhaltung (Abschreibung an Wiederbeschaffungskosten) • Nutzungswert der Wohnung abzgl. damit verbundene Aufwendungen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Reinertrag aus Deckungsbeitragsrechnung Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Grundsätze Anlässe Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Anlehnung an Buchführungsstatistiken o o o o Statistiken möglichst nicht allein zugrunde legen in jedem Fall betriebsindividuell anpassen gut zur Plausibilitätskontrolle gut für Korrekturrechnungen, wenn Ordnungsmäßigkeit der Bewirtschaftung in Frage zu stellen ist • Buchführungsstatistiken und Richtwert-Deckungsbeiträge der Landwirtschaftskammern Agrarbericht Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau, Uni Hannover • • Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Gesetzliche Kapitalisiefaktoren Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Anwendung der Phasenmethode Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Grundsätze Anlässe Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Zeitlich begrenzt verfügbare Gebäude und Pachtflächen Köhne schlägt die Anwendung der Phasenmethode vor: • • bei relativ hoher Wahrscheinlichkeit, dass im Anschluss erneut angemietet oder gepachtet werden kann für den späteren Zeitraum höhere Nutzungsentgelte wenn nur geringe Aussicht auf Verlängerung oder Erneuerung besteht, ab dem Zeitpunkt Reduzierung bzw. Kosten für Umstrukturierung Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages Berücksichtigung öffentlicher Zuwendungen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Bewertung bei Erbauseinandersetzungen Rechtliche Grundlagen • • • • • Letzter Wille des Erblassers Nordwestdeutsche Höfeordnung Anerbengesetze verschiedener Bundesländer BGB §§ 2049, 1515, 2312 GrdstVG § 13 - 17 Wertansätze Ø Hofeswert Ø Ertragswert nach BGB Ø Verkehrswert Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Bewertung bei Erbauseinandersetzungen BGB § 2049 Abs. 1 u. 2 „Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zum Ertragswert angesetzt werden soll Der Ertragswert bestimmt sich • nach dem Reinertrage, • den das Landgut • nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung • bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung • nachhaltig gewähren kann“ Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Bewertung bei Erbauseinandersetzungen Hofesvermögen – hofesfreies Vermögen Schutzwürdigkeit Bisherige wirtschaftliche Bestimmung Ordnungsgemäße Bewirtschaftung Nachhaltigkeit Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen Bewertung bei Eheauseinandersetzungen Zugewinnausgleich = Gütertrennung mit Ausgleichanspruch/-verpflichtung des Zugewinns während der Ehe BGB § 1373 Zugewinn ist der Betrag, den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen BGB § 1376 Abs. 4 „Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der bei der Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens zu berücksichtigen ist, ist mit dem Ertragswert anzusetzen, wenn der Eigentümer nach § 13 78 Abs. 1 in Anspruch genommen wird und eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann; § 2049 Abs. 2 ist anzuwenden.“ Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen Während der Ehezeit ererbtes oder geschenktes Vermögen wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen und dafür mit dem Lebenhaltungskostenindex indiziert Veränderung der Eigentumsflächen während der Ehezeit Grundsatz: Grundstücke, die während der Ehezeit verkauft wurden, werden dem Anfangsvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Grundstücke, die während der Ehezeit zugekauft wurden, werden dem Endvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Seltene Ausnahmen: a) Zukauf war unverzichtbar, Ansatz aber mindestens in Höhe der noch offenen Anschaffungskredite b) Surrogationserwerb, aber Wertigkeit vergleichen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013 ‹Nr .› Anlässe Grundsätze Methoden Unternehmensertragswert Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft Erb- und Eheauseinandersetzungen noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen Während der Ehezeit ererbtes oder geschenktes Vermögen wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen und dafür mit dem Lebenhaltungskostenindex indiziert Veränderung der Eigentumsflächen während der Ehezeit Grundsatz: Grundstücke, die während der Ehezeit verkauft wurden, werden dem Anfangsvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Grundstücke, die während der Ehezeit zugekauft wurden, werden dem Endvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen. Seltene Ausnahmen: a) Zukauf war unverzichtbar, Ansatz aber mindestens in Höhe der noch offenen Anschaffungskredite b) Surrogationserwerb, aber Wertigkeit vergleichen Sachverständigenbüro Dr. Berndt Hannover Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. 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