Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im

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Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im
Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
im Rahmen von Erb- und Eheauseinandersetzungen
Referat im Rahmen der 31. SVK-Tagung – Taxation und Recht –
für Juristen, Sachverständige und Interessierte
in Künzell bei Fulda am 05.- 07. März 2013
Dr. Manfred Berndt, ö.b.v.-Gartenbau-Sachverständiger
Sachverständigenbüro Dr. Berndt
für den Produktionsgartenbau und den Mittelstand, Hannover
Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmens
ertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Die nachfolgende Ausarbeitung ist ganz eng an
angelehnt an:
Köhne, Manfred: Landwirtschaftliche Taxationslehre
Ulmer Verlag Stuttgart 2007, S. 741-891
Sachverständigenbüro Dr. Berndt
Hannover
Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von
Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013
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Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmens
ertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Anlässe für Unternehmensbewertungen
z.B.
• Kauf/Verkauf eines Unternehmens
• Eintritt neuer Gesellschafter in ein
Unternehmen
• Ausscheiden eines Gesellschafters
• Auflösung einer Gesellschaft
• Prüfung der Überschuldung
• Beleihung
• Erbauseinandersetzungen
• ehelicher Vermögensausgleich
Sachverständigenbüro Dr. Berndt
Hannover
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Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013
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Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmens
ertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Objektivierte Bewertung
Wert am Stichtag
sog. Wurzeltheorie, Wertaufhellungsproblematik
Umstrukturierungen, Wachstum nur soweit am Stichtag angelegt
Marktveränderungen nur soweit am Stichtag erkennbar
Branchenübliches Management
Gewinnthesaurierungen nur begrenzt
Einflüsse, die in der Person des Inhabers liegen, sind unbeachtlich
(Fähigkeiten, Kontakte, Baulichkeiten, Betriebsmittel)
• Typisierender Steuersatz
•
•
•
•
•
•
•
Subjektive Bewertung
• auch erst geplante Entwicklungsmöglichkeiten
• Anpassung der Eigenkapitalentwicklung
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Anlässe
Grundsätze
Unternehmens
ertragswert
Methoden
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung
• Klarlegung von
- Anlass
- Bewertungsaufgabe
- Funktion des Bewerters
• Rechtsgrundlagen klären
Ungewissheiten offenlegen
• Abgrenzung des Unternehmens / Bewertungsobjekt
- betriebsnotwendiges Vermögen
- nicht betriebsnotwendiges Vermögen
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Grundsätze
Methoden
Unternehmens
ertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung
• Taxationsmethodik
- Erläuterung
- Begründung, warum diese
- Begründung warum andere nicht
• Informationsquellen
- offenlegen, würdigen
- Annahmen, mit denen Datenlücken überbrückt werden offenlegen, begründen
• Kalkulationen und Wertschätzungen
- nachvollziehbar
- durchsichtig
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Grundsätze
Methoden
Unternehmens
ertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung
• Bei ertragsorientierter Bewertung
- Prognosen erforderlich
- sorgfältige Verankerung in der Analyse der jüngeren Vergangenheit
• Unternehmen nicht nur als Rechenwerk sehen
- qualitative Merkmale
- Personalführung
• Unternehmen nicht isoliert sehen
- Entwicklung der Bezugs- und Absatzmärkte
- Stellung des Unternehmens und seiner Produkte im Markt
- rechtliche u. politische Rahmenbedingungen
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Grundsätze
Methoden
Unternehmens
ertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Quelle: Petersen/Zwirner/Brösel:
Handbuch Unternehmensbewertung. Bundesanzeigerverlag, S. 25
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
– Zukunftserfolgswert -
Das Grundprinzip ist extrem einfach:
nachhaltig entnehmbarer /
ausschüttungsfähiger Überschuss
X
Kapitalisierungsfaktor
=
Unternehmensertragswert
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Unternehmensertragswert
- Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses
+ Gesamtleistung
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungsbedarf/Reinvestitionsrate
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Ertragssteuern des Unternehmens
- sonstige Steuern des Unternehmens
+ Finanzerträge
- (Finanzierungsaufwand)
= Ertragsüberschuss vor persönlichen Steuern
(~ Verzinsung des Gesamt-/Eigenkapitals)
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Unternehmensertragswert
- Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses
+ Gesamtleistung
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungsbedarf/Reinvestitionsrate
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Ertragssteuern des Unternehmens
- sonstige Steuern des Unternehmens
+ Finanzerträge
- Finanzierungsaufwand
= Ertragsüberschuss vor persönlichen Steuern
(~ Verzinsung des Gesamt-/Eigenkapitals)
-/+ Ergebnisthesaurierung oder Auflösung von Rücklagen
= Ausschüttungsfähiger Ertragsüberschuss vor Ertragssteuern
- typisierte oder persönliche Ertragssteuer
= Maximal ausschüttungsfähiger Ertragsüberschuss (Kapitalisierungsgröße)
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensertragswert
- Ableitung des entnehmbaren/ausschüttungsfähigen Überschusses
•
Zukunftsprognose,
aber feste Verankerung in den jüngeren Vergangenheitsdaten
•
Analyse der letzten (3-) bis 5 Jahresabschlüsse
•
Eliminierung der Aufwendungen/Erträge des
nicht betriebsnotwendigen Vermögens
•
Bereinigung um aperiodische Elemente
(Veräußerungsgewinne/-verluste, Investitionsabzugsbeträge /Ansparabschreibungen)
•
Bereinigung um außergewöhnliche Ereignisse
(z.B. Katastrophen)
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensertragswert
Betrachtungszeitraum
•
In der Regel wird unendliches Lebens des Unternehmens unterstellt
•
Aber auch zeitlich befristete Unternehmen
z.B. Kiesabbau, Tochtergesellschaft für eine bestimmte Aufgabe
Phasenmethode
•
Anstelle von Durchschnittsbetrachtung
•
zwei bis drei Phasen mit unterschiedlicher Datenqualität
oder veränderten Verhältnissen
•
erste Phase 2 bis 5 Jahre mit sehr differenzierten Daten
•
letzte Phase mit Durchschnittsbetrachtung
(Kapitalisierung auf Beginn der Phase und Abzinsung auf Stichtag)
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensertragswert
Latente Steuern
•
Auflösung stiller Reserven
•
Nach Vornahme erhöhter Abschreibungen
•
Sonderposten mit Rücklagenanteil
Zurechnung
• Handhabung anlassspezifisch
• bei Kauf-/Verkauf
mindert Wert
• bei Abfindung
ggf. als Verbindlichkeit ansetzen
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensertragswert
Substanzerhaltung
• Abschreibungen über die tatsächliche Nutzugsdauer im Betrieb
• aus ökonomischer Sicht immer überschussmindernd zu berücksichtigen
• nicht nur mengenmäßig, sondern auch qualitativ zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts
ertragsorientierte Substanzerhaltung
• Scheingewinn durch zu geringe Abschreibungen
Vermeidung durch Abschreibung vom Wiederbeschaffungspreis
Wachstum (intern oder extern)
• ist bei Unternehmen im Wettbewerbsmarkt unverzichtbar
aber je nach Rechtslage unterschiedlich zu berücksichtigen
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
noch: Unternehmensertragswert
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Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
- Kapitalisierungszinssatz -
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
noch: Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
- Kapitalisierungszinssatz -
Kalkulationszinssatz, Inflationsabschlag und Risikozu­schlag
+ Basiszinssatz“ [nicht der von der EZB!]
landesüblicher Zinssatz erst­klassiger Emittenten
anzusetzen. Üblicherweise die sog. Umlaufrendite.
- Inflationsabschlag
Kapitalmarktzins enthält Ausgleich für Inflation
Unternehmen können unterschiedlich auf Geldentwertung reagieren
+ Risikozuschlag
z.B. Vergleich Anlage in Bundesanleihen oder Aktien
= Kapitalisierungszinssatz
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensertragswert
Zeitraum, Kapitalisierungsfaktor, Multiplikator
Bei zeitlich begrenzten Unternehmenslebensdauern
Ableitung anhand der finanzmathematischen Regeln
Bei unterstelltem unendlichem Leben des Unternehmens
Formel der sog. ‚ewigen Rente‘
KF ¥ =
100
i
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KF = gesuchter Kapitalisierungsfaktor
i = Kalkulationszinsfuß
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensertragswert
Anwendung bei kleinen und mittleren Unternehmen
Grundsätzlich anwendbar, aber
•
•
•
•
besondere Verflechtung Betriebs- und Privatbereich,
oft keine oder nur geringe entnehmbare Überschüsse
über Unternehmerlohn hinaus
Oft passt der kapitalwirtschaftliche Ansatz nicht
Kleine Betriebe sind oft keine „austauschbare“ Kapitalanlage,
sie sind oft eher der eigene mehr oder minder gut bezahlte Arbeitsplatz
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensertragswert
Anwendung bei ertragsschwachen Unternehmen
•
•
•
•
vorübergehende oder dauernde Schwäche
Ursache der Ertragsschwäche herausfinden
Wenn möglich realisierbare Entwicklungsstrategie erarbeiten
Evtl. Auslaufstrategie
•
Liquidationswert als Wertuntergrenze
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft
Ertragswert in Form des kapitalisierten modifizierten Reinertrages
•
•
Erbabfindungen
ehelicher Zugewinnausgleich
Gesetzliche Vorgabe durch § 2049 BGB Abs. 2:
„Der Ertragswert bestimmt sich
• nach dem Reinertrage,
• den das Landgut
• nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung
• bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung
• nachhaltig gewähren kann“
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Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft
BGB § 2049 Abs. 2:
„Der Ertragswert bestimmt sich
• nach dem Reinertrage,
• den das Landgut
• nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung
• bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung
• nachhaltig gewähren kann“
In einigen Anerbengesetzen der Bundesländer finden sich ähnliche Formulierungen,
einige verweisen direkt darauf.
Das Grundstücksverkehrsgesetz § 16 verweist hinsichtlich des Zuweisungsverfahrens
unmittelbar darauf .
Bzgl. des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung verweist das BGB in § 1376 Abs. 4
auf den §§ 2049 Abs. 2
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Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013
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Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft
Reinertrag = Nettoüberschuss des Betriebes,
d.h. alle Betriebsausgaben und
alle Aufwendungen zur Substanzerhaltung sind in Abzug gebracht,
auch der Lohnanspruch des selbst wirtschaftenden Unternehmers
und seiner unentgeltlich oder nur teilentlohnt mitarbeitenden Familienglieder
wird kalkulatorisch berücksichtigt.
Reinertrag = betriebswirtschaftliche Größe der landwirtschaftlichen Betriebslehre,
ist in der gewerblichen Ökonomie kaum gebräuchlich
Reinertrag baut auf einer Fiktion auf,
Verhältnisse bei Entstehung des BGB um 1900
unterstellt einen schuldenfreien,
nur auf Eigentumsflächen und
nur mit entlohnten Arbeitskräften wirtschaftenden Betrieb.
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Grundsätze
Methoden
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Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
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Grundsätze
Methoden
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Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
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Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013
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Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Unternehmensbewertung in der Landwirtschaft
Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages
Drei gängige Quellen:
• Gewinn- und Verlustrechnungen
• Deckungsbeitragsrechnungen
• Anlehnung an Buchführungsstatistiken
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Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013
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Grundsätze
Anlässe
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages
Gewinn- und Verlustrechnungen
Bereinigung grundsätzlich wie vorher:
•
Zukunftsprognose,
aber feste Verankerung in den jüngeren Vergangenheitsdaten
•
Analyse der letzten (3-) bis 5 Jahresabschlüsse
•
Eliminierung der Aufwendungen/Erträge des
nicht betriebsnotwendigen Vermögens
•
Bereinigung um aperiodische Elemente
(Veräußerungsgewinne/-verluste, Investitionsabzugsbeträge /Ansparabschreibungen)
•
Bereinigung um außergewöhnliche Ereignisse
(z.B. Katastrophen)
•
ertragsorientierte Substanzerhaltung (Abschreibung an Wiederbeschaffungskosten)
•
Nutzungswert der Wohnung abzgl. damit verbundene Aufwendungen
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Reinertrag
aus
Deckungsbeitragsrechnung
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Grundsätze
Anlässe
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages
Anlehnung an Buchführungsstatistiken
o
o
o
o
Statistiken möglichst nicht allein zugrunde legen
in jedem Fall betriebsindividuell anpassen
gut zur Plausibilitätskontrolle
gut für Korrekturrechnungen, wenn Ordnungsmäßigkeit
der Bewirtschaftung in Frage zu stellen ist
•
Buchführungsstatistiken und Richtwert-Deckungsbeiträge
der Landwirtschaftskammern
Agrarbericht
Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau, Uni Hannover
•
•
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Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Gesetzliche
Kapitalisiefaktoren
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Anwendung der Phasenmethode
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Grundsätze
Anlässe
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages
Zeitlich begrenzt verfügbare Gebäude und Pachtflächen
Köhne schlägt die Anwendung der Phasenmethode vor:
•
•
bei relativ hoher Wahrscheinlichkeit, dass im Anschluss erneut
angemietet oder gepachtet werden kann
für den späteren Zeitraum höhere Nutzungsentgelte
wenn nur geringe Aussicht auf Verlängerung oder Erneuerung besteht,
ab dem Zeitpunkt Reduzierung bzw. Kosten für Umstrukturierung
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Ermittlung des voraussichtlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages
Berücksichtigung
öffentlicher
Zuwendungen
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Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Bewertung bei Erbauseinandersetzungen
Rechtliche Grundlagen
•
•
•
•
•
Letzter Wille des Erblassers
Nordwestdeutsche Höfeordnung
Anerbengesetze verschiedener Bundesländer
BGB §§ 2049, 1515, 2312
GrdstVG § 13 - 17
Wertansätze
Ø Hofeswert
Ø Ertragswert nach BGB
Ø Verkehrswert
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Bewertung bei Erbauseinandersetzungen
BGB § 2049 Abs. 1 u. 2
„Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben
das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut
zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das
Landgut zum Ertragswert angesetzt werden soll
Der Ertragswert bestimmt sich
• nach dem Reinertrage,
• den das Landgut
• nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung
• bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung
• nachhaltig gewähren kann“
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Bewertung bei Erbauseinandersetzungen
Hofesvermögen – hofesfreies Vermögen
Schutzwürdigkeit
Bisherige wirtschaftliche Bestimmung
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung
Nachhaltigkeit
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
Bewertung bei Eheauseinandersetzungen
Zugewinnausgleich
= Gütertrennung mit Ausgleichanspruch/-verpflichtung
des Zugewinns während der Ehe
BGB § 1373
Zugewinn ist der Betrag, den das Endvermögen
eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen
BGB § 1376 Abs. 4
„Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der bei der
Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens
zu berücksichtigen ist, ist mit dem Ertragswert anzusetzen,
wenn der Eigentümer nach § 13 78 Abs. 1 in Anspruch
genommen wird und eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen
Abkömmling erwartet werden kann;
§ 2049 Abs. 2 ist anzuwenden.“
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Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen
Während der Ehezeit ererbtes oder geschenktes Vermögen
wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen und dafür mit
dem Lebenhaltungskostenindex indiziert
Veränderung der Eigentumsflächen während der Ehezeit
Grundsatz:
Grundstücke, die während der Ehezeit verkauft wurden, werden dem
Anfangsvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen.
Grundstücke, die während der Ehezeit zugekauft wurden, werden dem
Endvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen.
Seltene Ausnahmen:
a) Zukauf war unverzichtbar, Ansatz aber mindestens in Höhe der noch
offenen Anschaffungskredite
b) Surrogationserwerb, aber Wertigkeit vergleichen
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Anlässe
Grundsätze
Methoden
Unternehmensertragswert
Unternehmensbewertung
in der Landwirtschaft
Erb- und Eheauseinandersetzungen
noch: Bewertung bei Eheauseinandersetzungen
Während der Ehezeit ererbtes oder geschenktes Vermögen
wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen und dafür mit
dem Lebenhaltungskostenindex indiziert
Veränderung der Eigentumsflächen während der Ehezeit
Grundsatz:
Grundstücke, die während der Ehezeit verkauft wurden, werden dem
Anfangsvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen.
Grundstücke, die während der Ehezeit zugekauft wurden, werden dem
Endvermögen mit dem Verkehrswert zugeschlagen.
Seltene Ausnahmen:
a) Zukauf war unverzichtbar, Ansatz aber mindestens in Höhe der noch
offenen Anschaffungskredite
b) Surrogationserwerb, aber Wertigkeit vergleichen
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Hannover
Bewertung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von
Erb- und Eheauseinandersetzungen, 31. SVK-Tagung - Taxation und Recht 05.03.2013
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