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SebCon Eventdokumentation • Sebastian Conrad • Am Galgenberg 10 • 21337 Lüneburg
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
[Diese AGB enthält vier einseitig bedruckte und nummerierte Seiten]
I.
Allgemeines
1.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von SebCon Eventdokumentation (Sebastian Conrad)
und/oder seine(n) Assistenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen
Aufträge der Auftraggeber.
3.
Ausschließlich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als
solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen bzw.
Videofilmer gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine
Anwendung.
5.
Definitionen:
a. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen
(hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form
auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia, Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial,
welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
b. „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Videografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter
fallen insbesondere Videomaterial in digitalisierter Form auf MiniDV, CD/DVD oder sonstigen
Speichermedien, SlideShows, Trailer und jedwedes Filmmaterial, welches mit der jeweils
verwendeten Video- bzw. Fotokamera produziert worden ist usw.).
c. Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.
d. Fotograf bzw. Videofilmer oder Videograf meint Sebastian Conrad und/oder seine(n) Assistenten
und/oder Mitarbeiter.
6.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen bzw. Videografen
gelieferten Fotos/Videos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff.
5 Urheberrechtsgesetz handelt.
7.
Der Fotograf bzw. Videofilmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Fotos bzw. Videos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung,
Schnitt, Filmeffekte, Ton und Musik sowie der künstlerisch, technischen Gestaltung frei.
Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Weisungen durch den Auftraggeber sind
vorweg schriftlich festzulegen.
8.
Die Fotos sowie Video-Daten werden auf DVD gebrannt. Die Prüfung der Kompatibilität zum
Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko.
II. Nutzungs und Urheberrecht
1.
Dem Fotograf bzw. Videofilmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des
jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos bzw. Videos zu.
2.
Der Fotograf bzw. Videofilmer als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am
Urheberrecht der Fotos/Videos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland
einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
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III. Übertragung von Nutzungsrechten
1.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bild- bzw. Videomaterial hochauflösend im
Format JPG bzw. im Format einer Video-DVD (meist VOB Format) oder Blu-ray Disc. Die Menge
richtet sich nach der Dauer der Veranstaltung und anderen Faktoren, auf die der Fotograf keinen
Einfluss hat. Die Vorauswahl trifft der Fotograf bzw. Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten,
digitalen Rohdaten (RAW, AVI) ist ausgeschlossen. Es kann eine Ausnahmeregelung getroffen
werden. Diese hat schriftlich zu erfolgen.
Die Aufbewahrung der digitalen Bild- und/oder Videodaten durch den Fotografen bzw. Videografen
ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen bzw. Videografen
erfolgt demnach ohne Gewähr.
2.
Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders schriftlich festgehalten, die folgenden Nutzungsrechte
a. Privatgebrauch (z.B. Hochzeitsfotos):
Nutzungsrecht von fünf Jahren
b. kommerzieller Gebrauch (z.B. Nutzung auf Homepage oder für Werbemittel):
Nutzungsrecht von zwei Jahren
3.
Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich nur für den Auftraggeber. Ohne schriftliche Genehmigung
dürfen keine Foto- und/oder Videoaufnahmen an Dritte weiter gegeben werden.
V. Rücktritt
1.
Die Auftraggeber haben das Recht, bis zu einem Monat vor dem o.a. Veranstaltungstermin nach
Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt
für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an
den Fotografen bzw. Videografen unter der o.a. Anschrift. Der guten Ordnung halber wird darauf
hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt:
a. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 8 Monate vor Buchungstermin: 20% des Preises des
jeweils gebuchten Veranstaltungspaketes;
b. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 5 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des
jeweils gebuchten Veranstaltungspaketes;
c. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 60 Tagen oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des
Preises des jeweils gebuchten Veranstaltungspaketes.
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VI. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1.
Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf bzw. Videograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2.
Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bild und/oder Videodaten haftet der
Fotograf bzw. Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des
jeweils gebuchten Veranstaltungspaketes.
3.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen bzw. Videografen sowie die
Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von
Umständen, die der Fotograf bzw. Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt,
plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf bzw.
Videograf nicht zu dem vereinbarten Foto- bzw. Videotermin erscheinen, können die Auftraggeber
keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend
machen. Der Fotograf bzw. Videograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete
Anzahlung den Auftraggebern zurück zu erstatten.
4.
Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des
Fotografen bzw. Videografen kommen, und sollte der Fotograf bzw. Videograf aufgrund dieser
Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht,
einen Ersatzfotografen bzw. Ersatzvideografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine
Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen bzw. -videografen wird hierdurch nicht
begründet.
5.
Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen bzw. -videografen oder
anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
VII. Webgalerie
1.
Die Bilder werden verkleinert und nicht in der Originalauflösung und -qualität dargestellt. Damit
verbunden ist ein Bilderbestellsystem, welches der Kunde nutzen kann, der eine Webgalerie
erhalten hat.
2.
Die Webgalerie ist nur über die Homepage von SebCon zu erreichen.
3.
Die Webgalerie ist für jeden einzelnen Kunden genau ein Jahr (365 Tage) freigeschaltet. Danach
kann der Zugang für den Kunden gesperrt oder gelöscht werden. Offene Bildergutschriften sind mit
der Sperrung erloschen.
4.
Für die Erreichbarkeit des Zugangs zur Webgalerie wird keine Garantie gegeben.
5.
Bei Zahlungsverzug oder nicht Einhalten der Zahlungen kann jederzeit der Zugang zur Webgalerie
gesperrt und/oder die Freiabzüge (die vertraglich festgehalten worden sind) auf Null gesetzt
werden.
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VIII. Videobooth
1.
Für den Aufbau und die Durchführung des Videobooth sind folgende Voraussetzungen bzw. Mittel
am Durchführungsort (im folgenden Ort genannt) vom Auftraggeber zu gewährleisten:
a) eine Steckdose muss im Umkreis von 5m Entfernung vorhanden sein
b) es muss mindestens eine Lichtquelle im Umkreise von 5m vorhanden sein
c) der Ort muss räumlich getrennt sein vom Ort der Feierlichkeiten (durch eine Tür oder
Vorhang)
d) der Ort darf nur den Gästen der Veranstaltung zugänglich gemacht werden
e) Musik oder sonstige laute Störgeräusche dürfen am Ort die Videoaufnahmen nicht
beeinträchtigen oder der Auftraggeber gibt sich damit zufrieden, dass die Störgeräusche
auf der Video-DVD mit enthalten sind.
2.
SebCon ist lediglich für den Auf- und Abbau zuständig. Der Auftraggeber hat selbst dafür zu sorgen,
dass die Gäste der Veranstaltung das Angebot des Videoobooth beanspruchen.
Die Gäste der Veranstaltung sind über den sachgemäßen Gebrauch des Videobooth vom
Auftraggeber aufzuklären. Wird das Angebot des Videobooth von den Veranstaltungsgästen nicht
für den Zweck genutzt, ist SebCon berechtigt, mit dem sofortigen Abbau zu starten.
3.
Ist SebCon vom Auftraggeber ebenfalls für Foto- und/oder Videoaufnahmen an diesem Tag gebucht,
dann kann SebCon die Zeit des Auf- und Abbau je nach Situation selbst bestimmen.
4.
Der Auf- und Abbau des Videobooth darf lediglich von SebCon oder einer seiner Assistenten selbst
durchgeführt werden.
5.
Das Angebot des Videobooth besteht solange wie SebCon selbst vor Ort ist (also nach der
Buchungszeit) oder nach individueller Absprache. Dieses ist schriftlich festzuhalten.
IX. Datenschutz und Schlussbestimmungen
1.
Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf bzw. Videograf verpflichtet sich, alle
ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei
allen Veröffentlichungen zu Werbezwecken werden ausschließlich die Vornamen des Brautpaares
publiziert.
2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3.
Gerichtsstand ist Lüneburg, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich
vorgeschrieben ist.
4.
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und
bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben
auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Stand: 9. Oktober 2015
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