Verfahrensverzeichnis nach § 7 LDSG - Kreis Rendsburg

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Verfahrensverzeichnis nach § 7 LDSG - Kreis Rendsburg
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Verfahrensverzeichnis nach § 7 LDSG
(Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein)
(Stand: 14.01.2015)
1. Name und Anschrift der Daten verarbeitenden Stelle
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstr. 8
24768 Rendsburg
Fachdienst soziale Sicherung
04331 202-0
2. Verfahren / Zweckbestimmung des Verfahrens
Verfahren zur Abrechnung der Schuldnerberatung mit den Beratungsstellen, sowie von
Darlehen im Zusammenhang mit der Schuldnerberatung
3. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
§§ 67 a ff. SGB X
4. Kreis der Betroffenen
Leistungsempfänger nach § 11 SGB XII
5. Kategorien der verarbeiteten Daten
Name, Vorname, Anrede, Anschrift, Bewilligungszeitpunkt, SGB II-Leistungen, Darlehen
6. Personen und Stellen, die Daten erhalten oder erhalten dürfen
Interne Liste, nicht zur Weitergabe vorgesehen
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7.Geplante Übermittlungen an Stellen außerhalb der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union:
Keine
8. Datenschutzrechtliche Beurteilung des behördlichen
Datenschutzbeauftragten:
liegt vor
9. Allgemeine Beschreibung der nach den §§ 5 und 6 LDSG zur
Einhaltung der Datensicherheit getroffenen Maßnahmen
Die für dieses Verfahren eingesetzte Technik ist in die Netzwerkinfrastruktur und in die
Sicherheitskonzeption der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde eingebunden. Zur
Sicherstellung der Datensicherheit und des Datenschutzes werden technische und
organisatorische Maßnahmen eingesetzt. Sie orientieren sich an den sechs
Datensicherheits- und Datenschutz-Schutzzielen, die nachfolgend mit den für dieses
Verfahren wichtigsten Maßnahmen aufgeführt werden.
Verfügbarkeit (es ist sichergestellt, dass Verfahren und Daten zeitgerecht zur
Verfügung stehen und ordnungsgemäß angewendet werden können (§ 5 Abs. 1 Satz 2
Nr. 1 LDSG)):
 Die Daten werden regelmäßig gemäß der Datensicherungskonzeption der
Kreisverwaltung gesichert.
 Die Verfahren werden auf einem Hochverfügbarkeits-Serversystem (VMWareFarm) betrieben.
Integrität (es ist sichergestellt, dass Daten unversehrt, vollständig, zurechenbar und
aktuell bleiben (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LDSG)):
 Innerhalb des Verfahrens haben nur die fachliche Administration dieses
Verfahrens und die Personen, die die Datenpflege betreiben, Zugriff auf die
Datenbestände (Schutz vor Veränderung durch unberechtigten Zugriff.)
Vertraulichkeit § 5 Abs. 1 Nr. 3 LDSG (es können nur die Personen auf die
entsprechenden Daten zugreifen, die auch die Berechtigungen dafür besitzen):
 Für das Verfahren gelten die allgemeinen Zutritts-, Zugangs- und
Zugriffsmaßnahmen der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde.
 Innerhalb des Verfahrens wird durch eine dokumentierte Berechtigungsvergabe
sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf die Datenbestände zugreifen
dürfen.
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



Berechtigungen werden nach einem schriftlich festgelegten Verfahren
(„Datenschutz bei IT unterstützten Verfahren“) erteilt.
Mitarbeitende haben nur auf die Datenbestände Zugriff, die zu ihrer
Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Ein Zugriff ist nur nach einer Anmeldung mit Benutzername und Passwort
möglich.
Eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte ist nicht möglich.
Transparenz (es ist sichergestellt, dass die Verarbeitung von personenbezogenen
Daten mit zumutbarem Aufwand nachvollzogen, überprüft und bewertet werden kann (§
5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LDSG)):
 Das Verfahren ist in einer Verfahrensakte LDSG- und DSVO-konform
dokumentiert.
Nicht-Verkettbarkeit (es ist sichergestellt, dass personenbezogene Daten nicht oder
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für einen anderen als den ausgewiesenen
Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden können (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
LDSG)):
 Auf die Daten kann nur über die entsprechenden Fachverfahren zugegriffen
werden.
Intervenierbarkeit (es ist sichergestellt, dass das Verfahren so gestaltet ist, dass es
den Betroffenen die Ausübung der ihnen zustehenden Rechte nach den §§ 26 bis 30
wirksam ermöglichen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LDSG)):

Die für die Datenpflege verantwortlichen Personen sind in der Verwendung des
Verfahrens geschult.