Kleine Anfrage
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7015 10.10.2014 Kleine Anfrage 2781 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Leerstand der „Alten Regierung“ in Minden? Welche Informationen kann die Landesregierung geben? Bis 1947 war die Stadt Minden Standort des Regierungspräsidenten, bevor im Zusammenhang mit der Eingliederung des Landes Lippe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen der Sitz nach Detmold verlagert wurde. Seit 1947 wird das architektonisch repräsentative, im Stil der Weserrenaissance errichtete besondere Gebäude durch die Deutsche Bahn in Anspruch genommen. Zunächst hatte dort das Bundesbahn-Zentralamt seinen Sitz. Derzeit ist es im Wege der Rechtsnachfolge die DB-Systemtechnik als eigenständige Ingenieurgesellschaft. 300 Dienstkräfte nutzen dieses Gebäude, welches über ca. 5.000m² Nutzfläche verfügen soll. Das Gebäude ist historisch und stadtbildprägend in unmittelbarer Wesernähe. Zugleich steht es unter besonderer Beobachtung des Denkmalschutzes. Einem aktuellen Bericht des Mindener Tageblattes vom 9.10.2014 zu Folge droht dieser vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) für das Land verwalteten Immobilie ein Leerstand. Hintergrund ist offensichtlich die konkrete Überlegung der DBSystemtechnik, das Mietverhältnis mit dem Land aufzukündigen. Der Stadtverwaltung Minden sollen diese Überlegungen bereits „inoffiziell bekannt“ sein. Vor dem Hintergrund, dass aus dem Gesichtspunkt einer effektiven Liegenschaftsverwaltung, nicht zuletzt wegen der angespannten Haushaltslage des Landes, ein etwaiger Leerstand unverantwortlich ist und zugleich die Stadt Minden, die zu den StärkungspaktKommunen zählt, eine städtebauliche Perspektive und Planungssicherheit benötigt, frage ich daher die Landesregierung: 1. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis von den Überlegungen der DBSystemtechnik, das Gebäude der „Alten Regierung“ in Minden aufzugeben (bitte auch detailliert darlegen, seit wann die Absicht der DB-Systemtechnik, das Mietverhältnis zu beenden, bekannt ist)? 2. Welche Kosten sind beim Land beziehungsweise beim BLB für die Unterhaltung dieser Immobilie konkret angefallen (bitte für die Jahre 2011, 2012 und 2013 separat und detailliert auflisten)? Datum des Originals: 09.10.2014/Ausgegeben: 10.10.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7015 3. Angesichts der Tatsache, dass ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes der Stadt Minden ausweislich des Berichts des Mindener Tageblattes vom 9.10.2014 die „ausbleibenden sichtbaren Erfolge des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW zur Vermarktung solcher Immobilien“ gegenüber der Zeitung „sarkastisch kommentiert“ haben soll: Welche Anstrengungen unternimmt das Land konkret, um eine sinnvolle Folgenutzung und der damit verbundenen, notwendigen Werterhaltung dieser besonderen Immobilie zu ermöglichen? 4. Welche Liegenschaften im Kreis Minden-Lübbecke befinden sich im Eigentum beziehungsweise in der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (bitte detailliert nach Lage und derzeitiger aktueller Nutzung darstellen)? 5. Welche Liegenschaften im Kreis Minden-Lübbecke, die sich im Eigentum beziehungsweise der Verwaltung des Landes befunden haben, sind in der Vergangenheit veräußert worden (bitte für die Jahre 2011, 2012 und 2013 separat und detailliert auch im Hinblick auf die Veräußerungserlöse auflisten)? Kai Abruszat 2