Kleine Anfrage

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Kleine Anfrage
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/7015
10.10.2014
Kleine Anfrage 2781
des Abgeordneten Kai Abruszat FDP
Leerstand der „Alten Regierung“ in Minden? Welche Informationen kann die Landesregierung geben?
Bis 1947 war die Stadt Minden Standort des Regierungspräsidenten, bevor im Zusammenhang mit der Eingliederung des Landes Lippe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen der
Sitz nach Detmold verlagert wurde. Seit 1947 wird das architektonisch repräsentative, im Stil
der Weserrenaissance errichtete besondere Gebäude durch die Deutsche Bahn in Anspruch
genommen. Zunächst hatte dort das Bundesbahn-Zentralamt seinen Sitz. Derzeit ist es im
Wege der Rechtsnachfolge die DB-Systemtechnik als eigenständige Ingenieurgesellschaft.
300 Dienstkräfte nutzen dieses Gebäude, welches über ca. 5.000m² Nutzfläche verfügen
soll. Das Gebäude ist historisch und stadtbildprägend in unmittelbarer Wesernähe. Zugleich
steht es unter besonderer Beobachtung des Denkmalschutzes.
Einem aktuellen Bericht des Mindener Tageblattes vom 9.10.2014 zu Folge droht dieser vom
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) für das Land verwalteten Immobilie ein Leerstand. Hintergrund ist offensichtlich die konkrete Überlegung der DBSystemtechnik, das Mietverhältnis mit dem Land aufzukündigen. Der Stadtverwaltung Minden sollen diese Überlegungen bereits „inoffiziell bekannt“ sein.
Vor dem Hintergrund, dass aus dem Gesichtspunkt einer effektiven Liegenschaftsverwaltung, nicht zuletzt wegen der angespannten Haushaltslage des Landes, ein etwaiger Leerstand unverantwortlich ist und zugleich die Stadt Minden, die zu den StärkungspaktKommunen zählt, eine städtebauliche Perspektive und Planungssicherheit benötigt, frage ich
daher die Landesregierung:
1.
Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis von den Überlegungen der DBSystemtechnik, das Gebäude der „Alten Regierung“ in Minden aufzugeben (bitte auch
detailliert darlegen, seit wann die Absicht der DB-Systemtechnik, das Mietverhältnis zu
beenden, bekannt ist)?
2.
Welche Kosten sind beim Land beziehungsweise beim BLB für die Unterhaltung dieser
Immobilie konkret angefallen (bitte für die Jahre 2011, 2012 und 2013 separat und detailliert auflisten)?
Datum des Originals: 09.10.2014/Ausgegeben: 10.10.2014
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7015
3.
Angesichts der Tatsache, dass ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes der Stadt Minden ausweislich des Berichts des Mindener Tageblattes vom 9.10.2014 die „ausbleibenden sichtbaren Erfolge des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW zur Vermarktung
solcher Immobilien“ gegenüber der Zeitung „sarkastisch kommentiert“ haben soll: Welche Anstrengungen unternimmt das Land konkret, um eine sinnvolle Folgenutzung und
der damit verbundenen, notwendigen Werterhaltung dieser besonderen Immobilie zu
ermöglichen?
4.
Welche Liegenschaften im Kreis Minden-Lübbecke befinden sich im Eigentum beziehungsweise in der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (bitte detailliert nach
Lage und derzeitiger aktueller Nutzung darstellen)?
5.
Welche Liegenschaften im Kreis Minden-Lübbecke, die sich im Eigentum beziehungsweise der Verwaltung des Landes befunden haben, sind in der Vergangenheit veräußert worden (bitte für die Jahre 2011, 2012 und 2013 separat und detailliert auch im
Hinblick auf die Veräußerungserlöse auflisten)?
Kai Abruszat
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