beschlussvorlage
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Vorlagen-Nr 70/2011 Stadt Ratingen Der Bürgermeister Technisch-planerisches Projektmanagement IV-1/AL 25/Dez. Tel.-Nr.: 1012/2500/1010 Freigabe am: 21.03.2011 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich: Ja - mit nichtöffentlichen Anlagen Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Rat Betreff: Rathaus – Teilsanierung /Teilneubau Finanzielle Auswirkungen: Ja -siehe nächste Seite- Gremium: Sitzung am: Einstimmig: Dafür: Dagegen: Enthaltung: lt. Beschlussvorschlag: laut den gelben Seiten: Seite 1 von 9 Vorlage 70/2011 2. Finanzielle Auswirkungen gemäß NKF A: Ergebnisrechnung / Finanzrechnung konsumtiv: Gesamtaufwand der Maßnahme Gesamterträge der Maßnahme € davon: Zuschussbedarf der Maßnahme € im Teilergebnisplan der Produktgruppe davon: 1. Betriebsaufwand * Mittel stehen zur Verfügung Ja € Nein 1. Betriebserträge * € 2. Nicht zahlungswirksamer Aufwand (z.B. Abschreibungen, Erhöhung Pensionsrückstellungen) € 2. Nicht zahlungswirksame Erträge (z.B. Sonderposten) des / der Jahre: Planungsstelle/n € € 3. Durchschnittliche Fremdkapitalzinsen € Einmalig Lfd. p.a. Einmalig Lfd. p.a. Einmalig Lfd. p.a. * Betriebsaufwand / -erträge entsprechen in gleicher Höhe Betriebsauszahlungen / -einzahlungen B: Teilfinanzrechnung (Investitionsmaßnahmen): B: Gesamtfinanzrechnung (Rückstellungsabwicklung): Gesamtauszahlung der Maßnahme Investitionszuschüsse € davon: Finanzierungseigenanteil € Mittel stehen zur Verfügung Ja € Nein im Teilfinanzplan der Produktgruppe: davon: Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € Jahr € Seite 2 von 9 Planungsstelle/n Vorlage 70/2011 Beschlussvorschlag: Grundsatzbeschluss : 1. Der Zentralstandort Minoritenstrasse 2 – 6 für das Rathaus bleibt erhalten und wird, soweit möglich und wirtschaftlich, zum Teil saniert und im Übrigen erneuert. Dazu gehört : - der Umbau des Westflügels mit Ratsnutzung, - Info- Point und Bürgerbüro, - der Neubau des Hauptgebäudes unter Erhaltung von Keller und Tiefgarage, - der Abriss des Ostflügels und Neubau des dort geplanten KantinenCafes/Bistros. 2. a) b) c) Umgehend ist mit externer Unterstützung ein neues Raumkonzept zu erarbeiten. Die Flächen der Fremdnutzer sind für eigene Zwecke zu nutzen. Die Fremdnutzer sollen hierüber informiert werden. PCB- Schwerpunkte haben Vorrang in der Gebäudefreistellung / Personalauslagerung. 3. Die mögliche Tiefgaragenerweiterung um ca. 50 Stellplätze mit veränderter Zufahrt ist separat darzustellen. 4. Die Bauhof 2-Planung Sandstraße und die EDV-/ Telefonie- Verlagerung zur Feuerwehr ist zu forcieren. Sachverhalt: 1. Verfahrensstand Die Verwaltung hat im Februar 2010 die Vorlage 393/2009 zur Sanierung des Rathauses vorgestellt. In dieser Vorlage wurde die vom Rat am 27.11.2008 beauftragte Sanierungsplanung mit allen Daten und Fakten aufbereitet und mit einer fiktiven Neubauplanung verglichen. Der relativ geringe Kostenunterschied zwischen 30 und 33 Mio. € incl. aller Umzugs-, EDV- und Mietkosten führte in einer Wirtschaftlichkeitsvergleichsrechnung zu dem Ergebnis, dass ein Neubau langfristig günstiger ist, weil damit eine längere Nutzungsdauer und eine längere Abschreibungszeit verbunden sind. Der mit diesem Projekt beauftragte Controller ASSMANN aus Dortmund hat sich ebenfalls detailliert mit dem Projekt auseinandergesetzt und ebenfalls einen Neubau empfohlen. Zu einem Beschluss ist es aber nicht gekommen, weil die Erforderlichkeit und die Tiefe der Maßnahmen noch einmal vor dem Hintergrund aktueller Messwerte überprüft werden sollte. Insofern wurde die Durchführung einer öffentlich begleiteten erneuten PCB- Messreihe beschlossen. Die Ergebnisse der im Spätsommer 2010 durchgeführten Messreihe haben aber gezeigt, dass im Vergleich zu den bis dahin in 10 Jahren erhobenen Daten keine Entspannung der Situation eingetreten ist und nach wie vor Handlungsbedarf nach den verbindlichen Vorgaben der PCB- Richtlinie NRW besteht. Seite 3 von 9 Vorlage 70/2011 Der Handlungsbedarf besteht allerdings nicht nur aufgrund der PCB-Belastung; diese macht bei der Sanierungskostenberechnung nur einen relativ geringen Anteil der Gesamtkosten aus. Vielmehr sind die energetischen, brandschutztechnischen und funktionalen Mängel dieses Gebäudes so eklatant, dass hier deutliche Verbesserungspotentiale genutzt werden müssen, um eine verbesserte Wirtschaftlichkeit, auch natürlich bezogen auf die Energiekosten, erreichen zu können. 2. Neuer Handlungsansatz Die Erörterungen der verschiedenen Möglichkeiten, in der inneren Innenstadt einen Verwaltungskomplex zu errichten, der alle Dienststellen aufnehmen kann, erschienen bei den verfügbaren Grundstücken nicht zielführend. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass - wie bisher durch die Verwaltungsstandorte an der Minoritenstraße und am Stadionring vorgegeben - nur eine Splitlösung mit Standorten an möglichst wenigen Stellen in der Innenstadt realistisch umsetzbar erscheint. Weitere Aspekte dieser Überlegung sind die fachspezifische Zusammenlegung von Verwaltungsfunktionen (Soziales Rathaus, Technisches Rathaus, Sitzungssäle/Fraktionsräume) und die Frage, welche Dienststellen den meisten Bürgerkontakt haben und damit eine hohe Zentralität und gute Verkehrsanbindung erfordern. Diese Überlegungen führten dazu, dass ein Kompromiss zwischen den bisher widerstreitenden Erwägungen angestrebt wird, der nun wie folgt dargestellt werden kann : Die Verwaltungsdienststellen werden auf 2 Standorte konzentriert : a) b) Minoritenstraße und Stadionring. Um dem Ziel einer möglichst sparsamen und effizienten Lösung näher zu kommen ist es erforderlich, die vorhandenen eigenen städt. Raumressourcen optimal zu nutzen. Dies bedeutet, dass alle Fremdvermietungen entfallen und diese Räume dann den eigenen Dienstkräften zur Verfügung stehen sollen. Darüber hinaus werden für eine Zwischenzeit auch Räume wieder aktiviert, die künftig einen Neubauprojekt weichen sollen. Dazu soll die alte Feuer- und Rettungswache mit ihrem Bürotrakt während der Bauphase genutzt werden; ggfls. werden auf der Innenhoffläche Büro-Container aufgestellt, falls der Unterbringungsbedarf während der Bauphase durch (zu) teure Kurzzeitmietkonditionen unwirtschaftlich sein sollte. Ziel ist es, für Zwischenmietzeiten den Aufwand möglichst gering zu halten. Im Ergebnis wird die Vorlaufzeit für das Wohnprojekt ALTE FEUERWEHR dadurch etwas verlängert. Zum Rathaus selbst wurden die bisher vorgestellten Pläne überarbeitet und im Hinblick auf die Ziele - Funktionalität, Beseitigung städtebaulicher Mängel und Risikominimierung - neu konzipiert. Die neuen Lösungen wurden im Arbeitskreis Rathaus umfänglich dargestellt und erörtert : Seite 4 von 9 Vorlage 70/2011 - Der Osttrakt des Rathauses, in dem z.Zt. das Kulturamt und das Sozialamt untergebracht sind, soll abgerissen werden. Damit wird das dahinter liegende ehemaliges Minoritenkloster freigestellt. Von dort aus wird es eine Fußwegverbindung in Richtung Trinsenturm geben. Der dadurch neu entstehende Platz vor bzw. neben dem Rathaushauptgebäude und dem ehemaligen Minoritenkloster wird neu gestaltet mit einem Bistro/Café das sowohl dem der Bürgerschaft als auch dem Personal als Kantine zur Verfügung stehen soll. - Das Rathaushauptgebäude wird abgerissen, weil die Schottenbauweise mit zu geringem Raster, den zu geringen Raumhöhen (Geschosshöhe nur 2,90 m, EG 4,20) und der schlechten Nutzungskonstellation mit den unverhältnismäßig hohen Verkehrsflächenanteilen sowohl nutzungskonzeptionell als auch energetisch gegen eine Erhaltung spricht. Das Gebäude wird durch einen thermisch/energetisch optimierten Neubau in 5-geschossiger Bauweise ersetzt. Dadurch lässt sich die bisherige 7-stöckige Bebauung, die gegenüber der Umgebungsbebauung nach heutiger Anschauung übermäßig wuchtig erscheint, auf ca. 18,50 Meter Gebäudehöhe begrenzen (neue Geschosshöhe 3,50 m, EG 4,50 m). - Die Tiefgarage mit 110 Stellplätzen wird saniert und auch der Keller unter dem Neubau wird erhalten, wenn das Statikraster dies zulässt. Eine Erweiterung der Tiefgarage um ca. 50 Plätze nach Norden wird im Weiteren angestrebt und im Einzelnen genauer untersucht. Dazu gehört sowohl der Durchstich durch das Kellergeschoss wie auch die Möglichkeit, eine neue Zufahrt von der Grabenstraße zu schaffen als Ersatz für die heute unbefriedigende Situation an der Minoritenstraße (dunkles Abfahrtsloch). - Der Westflügel des Rathauses (Ratstrakt) wird umgebaut und erweitert, der Ratssaal wird durch Zuschauerbereiche nach hinten ergänzt. Das wegfallende kleine Beratungszimmer wird durch neue Sitzungsräume im Obergeschoss ersetzt. Die hier wegfallenden Fraktionsräume können auf der anderen Straßenseite in unmittelbarer Nähe angeboten werden. - Im Erdgeschoss wird insgesamt das Bürgerbüro mit Info- point eingerichtet und durch einen Glasvorbau, der sich in den Platz hineinentwickelt, ergänzt. Seite 5 von 9 Vorlage 70/2011 Im Bereich des Treppenhauses soll an der Stelle, an welcher zur Zeit noch zwei über Treppenstufen verbundene Gebäudeniveaus ein eklatantes Hindernis für Gehbehinderte darstellen, ein Aufzug angebaut werden, über den durch eine anfahrbare Zwischenstufe beide Gebäudeebenen künftig behindertengerecht erreichbar werden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass damit ein großer Teil der angestrebten Ziele erreicht wird, die zentralen Funktionen des Verwaltungshandelns im Zentrum der Stadt befriedigt werden und auch dem Gebot der Sparsamkeit hier in weitem Maße Rechnung getragen wird. Zur planerischen Darstellung wird auf die Anlagen verwiesen. 3. Kostenentwicklung: Der Kostenrahmen des veränderten Konzeptes wird im Folgenden zwar zum Zweck der Entscheidungsfindung überschlägig grob geschätzt, stellt jedoch ausdrücklich noch keine Kostenermittlung nach DIN 276 dar (Vorkalkulation brutto; jedoch nur überschlägig auf Mio. € bzw. HT € grob gerundet u. geschätzt): 3.1 Ausgangskosten Büro RKW/Assmann Neubau 33,33 Mio. € für 9.055 m² BGF Büro und 4.465 m² TG mit Keller (inkl. „sonstige Kosten“). Vergleichsgröße Büro RKW/Assmann für Neubau mit reduziertem Bauvolumen entsprechend den neuen Konzeptüberlegungen: Neubau ca. 30 Mio.€ für 7.452 m² BGF Büro und 4.465 m² TG mit Keller (inkl. „sonstige Kosten“). Kalkulationsvergleich Kostenansatz Büro Assmann (2012) = 2.068,- €/m² BGF Kostenansatz der neuen Konzeptstudie = 2.100,- €/m² BGF. Die Kostenanpassung beinhaltet die neuen Anforderungen der ENEV 2012. 3.2 Neue Konzeptüberlegungen: 1. Sanierung Westflügel, 1.087 m² BGF, mit Umbau Ratssaal, neue Sitzungssäle und Bürgerbüro Neubau Info-Point und Glasgalerie 2,84 Mio. € 0,66 Mio. € (Mehrkosten bei Abbruch und Neubau ca. 1,0 – 1,5 Mio. €) Ausstattung, Mobiliar, Medientechnik 2. 0,50 Mio. € Neubau Haupthaus auf vorhandenem Keller, 5.646 m² BGF, 5 Vollgeschosse für ca. 200-225 AP Sanierung des vorh. Kellers 14,00 Mio. € 1,00 Mio. € (Sanierung Altbestand, 5 Geschosse, ca. überschlägig ½ Mio. günstiger, jedoch erheblich risikobehaftet). Ausstattung/Mobiliar 3. 0,40 Mio. € Abbruch Ostflügel, ehemaliges Minoritenkloster freigestellt, Café/Bistro mit (zeitlich gesonderter?) Mitnutzung als Kantine für das Verwaltungspersonal, Durchgang Richtung Trinsenturm Seite 6 von 9 Vorlage 70/2011 Ausstattung Mobiliar 1,50 Mio. € 0,60 Mio. € Vorplatzgestaltung, Abbruch der Aufbauten, Abdichtung, Terrassen, Entwässerung, Stufenanlage, Brunnen 0,60 Mio, € Sanierung Tiefgarage. 110 St., Aufzug/Treppe Rat, Zugänge Rat behindertengerecht 1,20 Mio. € (davon Abbruch ca. 300.000,-€) 4. 5. (Mehrkosten bei Gesamtabriss/Neubau ca. 2,5-3,0 Mio. €) Summe Baukosten (überschlägig geschätzt s.o.): 6. Sonstige Kosten EDV- und TK-Verlagerung zur Feuerwehr ca. Umzugskosten (tlw. 2x) ca. Mietkosten (ca. 1000 – 1500 m² für 24 Monate) ca. Ausstattung/Mobiliar, Küche, Medientechnik Schließanlage, Transponder (el. Schließsystem) ist in der Grundkalkulation enthalten Gesamtkosten überschlägig geschätzt! (s.o.): 3.3 21,80 Mio. € 1,50 Mio. € 1,20 Mio. € 0,50 Mio. € 1,50 Mio. € 4,70 Mio € 26,50 Mio. € Bewertung: Durch die Kombination von substanzerhaltender Sanierung (Tiefgarage; Ratstrakt; Rathausplatz, Rathausuntergeschoss), Abriss und baumassenreduziertem Ersatzneubau (Rathaushauptgebäude mit Reduzierung auf 5 Vollgeschosse mit substanzerhaltender Sanierung des Untergeschosses) und Abriss des Ostflügels (vor dem ehemaligen Minoritenkloster) mit Neubau eines Café/Bistros (Mitnutzung als Kantine) und neu gestalteter Bistroterrasse sowie neu gestaltetem Rathausplatz und neuem Bürgerbüro mit Infopoint lassen sich nutzungskonzeptionell und gebäudeenergetisch erhebliche zukunftsweisende Vorteile erzielen. Mit dieser Kombination soll der bewährte zentrale Standort des Rathaushauptgebäudes mit Bürgerbüro und Ratstrakt in Marktplatznähe erhalten und zugleich durch Baumassenreduzierung und zum Teil – soweit bautechnisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – substanzerhaltende Sanierung eine deutliche Reduzierung der Sanierungs- bzw. Herstellungskosten erreicht werden. Da mit dieser Vorlage erst der Stand einer Vorstudie erreicht wird, können die überschlägig grob geschätzten Kosten zunächst nur als Anhaltewerte heran gezogen werden, die noch der weiteren planerischen und kalkulatorischen Konkretisierung bedürfen. Deshalb können die überschlägig geschätzten Kostenminderungspotenziale zwar noch nicht als abschließende Kostenermittlung (nach DIN) interpretiert werden; gleichwohl ist diese Kostenschätzung aus Sicht der Verwaltung eine hinreichend geeignete Grundlage für eine Grundsatzentscheidung über das vorgelegte Teilsanierungs- und Ersatz-Neubaukonzept. - Durch den vorgeschlagenen Erhalt und die Sanierung der Tiefgarage kann die Investitionssumme um ca. 2 ½ bis 3 Mio. € reduziert werden. Seite 7 von 9 Vorlage 70/2011 - Dem entsprechend soll durch Erhalt und Sanierung des Rathausuntergeschosses (Keller) gegenüber der Alternative Abriss und Neubau eine weitere Einsparung in der Größenordnung von etwa 300.000 € bis 400.000 € erreicht werden. - Indem der Westflügel („Ratstrakt“) auch nicht abgerissen und neugebaut, sondern teilsaniert (Ratssaal und neue Konferenzräume im 1. OG) und teilerneuert (Aufzug, Bürgerbüro mit EG-Erweiterung und Infopoint) werden soll, kann der Investitionsbedarf (im Vergleich zu Abriss und Neubau) um weitere ca. 1 bis 1 ½ Mio. € reduziert werden. - Last not least lässt sich durch die vorgeschlagene Baumassenreduzierung (Begrenzung des neuen Rathausgebäudes auf 5 Vollgeschosse) eine Verminderung der Investitionssumme um gut 3 Mio. € erzielen. Gleichzeitig können (nur !) durch den insoweit vorgeschlagenen Abriss und Neubau flexible Bürogestaltungskonzepte (ohne die gravierenden Restriktionen, die mit dem bestehenden engen Gebäuderaster verbunden sind) und die in modernen Bürogebäuden unbedingt notwendigen größeren Geschosshöhen (3,50 m je OG statt bisher 2,90 m je OG) sowie die zukunftsweisenden Anforderungen an eine gebäudeenergetische Neukonzeptionierung (mit gravierendem Energiesparpotenzial) erreicht werden. Insgesamt sollen somit durch die vorgeschlagene „Kombinationslösung“ verschiedene Kostenreduzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, die in der Größenordnung von ca. 6 Mio. bis 8 Mio. € taxiert werden. Aus Sicht der Verwaltung müssten auch die vor gut einem Jahr von ASSMANN vorgelegten Berechnungen aktualisiert werden, um die Baukostenerhöhungen in den nächsten Jahren bis zur Realisierung zu berücksichtigen und den immer weiter steigenden Anforderungen an die modernste Gebäudeenergetik gerecht zu werden, so dass im Hinblick auf die Betriebskosten ein zukunftsweisendes Rathausgebäude geplant und gebaut werden kann. 4. Zeitablauf Wenn der Rat dem dargestellten Konzept folgt, kann unmittelbar danach mit den Umsetzungsarbeiten begonnen werden. Es ist vorgesehen, dass durch einen externen Berater das Raumprogramm überprüft wird und im Hinblick auf die zukünftige Planungssituation ein aufgabenorientiertes neues Arbeitsplatzkonzept entwickelt wird. Das Sparkonzept soll mit einem generellen Flächenverzicht von 10 % der heutigen Bürofläche als Vorgabe geplant werden, was dazu führt, dass in verschiedenen Bereichen Dichterbelegungen und neue Arbeitsplatzkonzeptionen entwickelt werden müssen. Diese neuen Konstellationen sollen zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet und dann zielführend in Bürokonzepten umgesetzt werden. Als Sofortmaßnahme und wesentliche Voraussetzung für die Gesamtveränderung ist die Auslagerung der EDV und die spätere Wiedervernetzung zu planen und umzusetzen. Bei der Gelegenheit wird auch die Telefonie auf neueste Technik und den Standort Feuerwehr umgestellt. – Auch diese jetzt neu vorgeschlagene Lösung soll zu einer weiteren Kostenreduzierung (> ca. ½ Mio. €) führen. Seite 8 von 9 Vorlage 70/2011 Die Baumaßnahmen selbst sind nach dem bisher erstellten Zeitplan für Mitte 2013 bis 2015 vorgesehen. Eine angestrebte Beschleunigung ließe sich nicht in der Bauphase, sondern allenfalls in der Vorlaufzeit bei der Ermittlung des optimierten Flächenbedarfs und der Flächenbedarfsgrundlagen sowie der Planungsvergabe an einen Generalplaner (erneute europaweite Ausschreibung) erreichen. Während der Bauphase wird trotz der Nutzung aller städtischen Büroflächen für eigene Zwecke der Verwaltung (- also nach Kündigung und frei werden der zurzeit noch vermieteten Büroflächen -) die zwischenzeitliche Anmietung von Büroraum erforderlich sein. Um diesen Anmietungsbedarf so weit wie möglich noch weiter zu reduzieren, sollen auch derzeit nicht (mehr) genutzte Ressourcen (ehem. Feuerwehrgebäude, Lintorfer Straße, aber auch verfügbare Räume im Medienzentrum und benachbarten Museum) für die Dauer von etwa gut zwei Jahren aktiviert werden. Die potenzielle Nutzbarkeit des ehem. Feuerwehrgeländes an der Lintorfer Straße, das sich auch für die Aufstellung von Bürocontainern eignen würde, verbessert die Verhandlungsposition der Verwaltung gegenüber potenziellen Bürovermietern spürbar. – Insgesamt soll auch dieser Lösungsansatz zu einer erheblichen Reduzierung der „sonstigen Kosten“ (Zwischenmietkosten; Umzugskosten) beitragen. Die Fragen der Finanzierung und des Vergabeverfahrens (PPP; Mietkauf; Eigenprojekt , finanziert durch Kommunalkredit) sind erst nach dem Grundsatzbeschluss und den nachfolgenden Entscheidungen über die ganz konkreten Planungen (Rathaushauptgebäude, Ratstrakt mit Bürgerbüro, Kantine/Cafe/Bistro, Vorplatz, Tiefgarage ) zu klären und festzulegen. Anlagen: Unterlagen aus dem AK Rathaus Seite 9 von 9 Vorlage 70/2011