aprilia sr 125 mc29
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aprilia sr 125 mc29
Industrial Rubber Products and Tyres Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen Das Reifenwerk Savatech d.o.o./Slowenien bescheinigt hiermit, dass gegen die Verwendung nachstehender Reifenkombinationen keinerlei technische Bedenken bestehen. Bei sachgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern gemäß § 19 (2) StVZO nicht zu erwarten. Fahrzeughersteller: Handelsbezeichnung: Fahrzeugtyp: Aprilia SR 125 / Serienbereifung: vorn: 130/60-13 53L hinten: 130/60-13 60L Sava- Alternativbereifung vorn: Sava 130/60-13 60P MC29 hinten: Sava 130/60-13 60P MC29 Bemerkung: Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten! Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Originalunterschrift gültig. Diese Bescheinigung ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO ist nicht erforderlich. Die aufgeführten Bereifungen dürfen nur paarweise (gleiches Fabrikat) in den oben genannten Originalgrößen auf den Originalfelgen verwendet werden. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des § 29 (2) der StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt sind. Alle oben genannten Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE Nr. 75 bzw. EG- 97/24/EG. Leiter R&D: Rupar Bojan Kranj, 22.10.2008 Savatech D.O.O., Škofjeloška c. 6, 4502 Kranj, Slovenia, Tel. +386/4/2065965, Fax. +386/4/2066402