Handelsweg - New Zealand German Business Association

Transcrição

Handelsweg - New Zealand German Business Association
Handelsweg
Eine wirtschaftliche Informationsbroschüre über
Neuseeland
- Edition 2014 -
KIA ORA - Willkommen zu unserem Handelsweg Neuseeland
Neuseeland hat sich in den vergangen Jahren zu einer marktorientierten und international
wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft entwickelt. Die Wirtschaft ist auf den internationalen
Handel ausgerichtet. Ein Drittel des wirtschaftlichen Gesamtertrages rührt von dem Export
bestimmter Güter und Dienstleistungen. Stabile politische Verhältnisse und gut ausgebildete
Arbeitskräfte bilden die Grundlage eines gesunden wirtschaftlichen Klimas.
Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, unterzog sich das Land in den 80er und 90er
Jahren des letzten Jahrhunderts radikalen wirtschaftlichen Reformen. Dazu gehörten die
Abschaffung von Subventionen, die Neustrukturierung von Zöllen und Preiskontrollen, die
Flexibilisierung des Wechselkurses sowie die Privatisierung zahlreicher staatlicher
Unternehmen.
Als bilaterale Repräsentanz der deutschen Wirtschaft in Neuseeland verzeichneten wir in den
letzten Jahren einen deutlichen Anstieg deutscher und neuseeländischer Geschäftsanfragen
sowie eine zunehmende Beteiligung neuseeländischer Firmen an internationalen Messen in
Deutschland.
Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen über Neuseeland, gibt einen Überblick über
Visabestimmungen und enthält aktuelle, statistische Wirtschaftsdaten und -berichte. Diese
Informationen sollen Ihnen helfen, die Handelsbeziehungen zwischen Neuseeland und
Deutschland besser zu verstehen. Des Weiteren möchten wir Sie über unsere
Aufgabenbereiche und Dienstleistungen informieren und hoffen, dass Ihnen unser
“Handelsweg Neuseeland” die Perspektive zu Neuseeland eröffnet.
Monique Surges
CEO, New Zealand German Business Association
Handelsweg Neuseeland 2014
Inhaltsverzeichnis
1
VORSTELLUNG NZGBA .............................................................................................. 4
2
NEUSEELAND AUF EINEN BLICK ................................................................................. 5
2.1
2.2
3
Politik......................................................................................................................................................... 7
Die Regierung ............................................................................................................................................ 8
KLIMA UND LANDFLÄCHE ....................................................................................... 11
3.1
3.2
3.3
4
Klimazonen .............................................................................................................................................. 13
Vegetation und Flächennutzung ............................................................................................................. 15
,
Geothermie ............................................................................................................................................. 17
BEVÖLKERUNG UND VISABESTIMMUNGEN ............................................................. 19
4.1
Besiedlung ............................................................................................................................................... 19
,,
4.2
Bevölkerung ........................................................................................................................................... 19
4.3
Touristen und Immigrationsmöglichkeiten ............................................................................................. 20
4.3.1
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ..................................................................... 21
4.4
Visamöglichkeiten für deutsche Staatsbürger ........................................................................................ 22
4.4.1
Ferienarbeitsprogramm (Working Holiday Visa) ................................................................................ 22
4.4.2
Work Visum ........................................................................................................................................ 24
4.4.2.1
Temporary Work Visa ............................................................................................................... 24
4.4.2.2
Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgeber liegt vor ...................................................... 25
4.4.2.3
Projektarbeit (specific purpose / event) ................................................................................... 25
4.4.2.4
Joining your partner .................................................................................................................. 26
4.4.3
Skilled Migrants .................................................................................................................................. 26
4.4.4
Investor-Kategorie .............................................................................................................................. 26
4.4.4.1
Investor & Investor Plus Kategorie ........................................................................................... 27
4.4.4.2
Temporary Retirement Kategorie ............................................................................................. 27
4.4.4.3
Entrepreneur & Entrepreneur Plus Kategorie........................................................................... 27
5
WIRTSCHAFTSBERICHT ........................................................................................... 29
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.6.1
5.6.2
5.6.3
5.6.4
5.7
6
Wirtschaftsinformationen, Struktur und Entwicklung ............................................................................ 29
Budget ..................................................................................................................................................... 30
Wirtschaftslage 2013/2014 ..................................................................................................................... 32
Ausblick möglicher Wirtschaftsentwicklungen in den kommenden Jahren ........................................... 33
,
Freihandelsabkommen ........................................................................................................................... 34
Überblick Wirtschaftspolitik Neuseeland ................................................................................................ 37
Finanzpolitik ....................................................................................................................................... 37
Geldpolitik .......................................................................................................................................... 38
,,
Strukturpolitik .................................................................................................................................. 38
,
Außenwirtschaftspolitik .................................................................................................................... 40
Forschung & Entwicklung ....................................................................................................................... 42
INVESTIEREN IN NEUSEELAND, ............................................................................... 45
6.1
Investitionsmöglichkeiten ....................................................................................................................... 47
6.1.1
Saubere Umwelttechnologie .............................................................................................................. 47
1
Handelsweg Neuseeland 2014
6.1.2
Lebensmittel- und Getränkeindustrie ................................................................................................ 48
6.1.3
Hochwertiger Fertigungssektor (“High Value Manufacturing“) ......................................................... 49
6.1.4
Informations- und Kommunikationstechnologie ............................................................................... 50
6.1.5
Infrastruktur ....................................................................................................................................... 50
6.1.6
Biowissenschaften .............................................................................................................................. 51
6.1.7
Rohöl und Mineralien ......................................................................................................................... 52
6.1.8
Herstellungsressourcen ...................................................................................................................... 53
6.1.9
Unternehmens- und Privatanleger & Fundsinvestments ................................................................... 54
,,
6.2
Außenhandel ......................................................................................................................................... 55
6.3
Export ...................................................................................................................................................... 56
6.3.1
Exportgüter......................................................................................................................................... 59
6.3.2
Neuseelands Export Top 10-Handelspartner 2013............................................................................. 60
6.3.3
Top 10-Exportprodukte nach Deutschland ........................................................................................ 61
6.4
Importe.................................................................................................................................................... 62
6.4.1
Importgüter - allgemein ..................................................................................................................... 64
6.4.2
Importe Neuseeland: Top-10 Importe aus Deutschland 2013 ........................................................... 64
6.4.3
Importe Neuseeland: Top-10 Handelspartner 2013........................................................................... 65
7
RECHTS- UND STEUERBESTIMMUNGEN .................................................................. 66
7.1.1
Doppelbesteuerungsabkommen ........................................................................................................ 66
7.1.2
Waren- und DIenstleistungsteuer / Goods and Services Tax (GST) .................................................... 66
7.1.3
Einkommenssteuer ............................................................................................................................. 67
,
7.1.4
Lohnnebenleistungen ........................................................................................................................ 69
7.1.5
KiwiSaver ............................................................................................................................................ 70
7.1.6
Schenkungssteuer .............................................................................................................................. 71
7.2
Bilanzierungpraxis ................................................................................................................................... 71
,
7.3
Geschäftsbanken .................................................................................................................................... 72
7.4
Bonitätsauskünfte ................................................................................................................................... 74
,,
7.5
Neuseeländisches Rechtssystem ......................................................................................................... 76
7.5.1
Allgemeine Rechtsinformationen ....................................................................................................... 76
7.5.2
Gerichtsverfahren ............................................................................................................................... 76
7.5.3
Vertreterrecht .................................................................................................................................... 78
7.5.4
Patent-, Marken- und Musterrecht .................................................................................................... 78
7.5.4.1
Patente ...................................................................................................................................... 79
,
7.5.4.2
Marken und Muster ................................................................................................................. 80
7.5.4.3
Urheberrecht ............................................................................................................................ 80
7.5.4.4
Parallelimporte ......................................................................................................................... 81
,
7.5.5
Eigentumsvorbehalt .......................................................................................................................... 81
7.5.6
Insolvenzrecht .................................................................................................................................... 82
7.5.6.1
Einzelunternehmen & Insolvenzmöglichkeiten ........................................................................ 82
7.5.6.2
Partnerschaften & Insolvenzmöglichkeiten .............................................................................. 83
7.5.6.3
Limited Liability-Unternehmen & Insolvenzmöglichkeiten ....................................................... 84
7.5.7
Schiedsgerichtsbarkeit........................................................................................................................ 84
7.5.8
Anerkennung von Gerichtsurteilen .................................................................................................... 85
7.5.9
Wirtschaftsgesetzgebung ................................................................................................................... 85
8
8.1
8.2
8.3
NIEDERLASSUNG VON UNTERNEHMEN / FIRMENGRÜNDUNG VON AUSLÄNDERN .. 87
Anmeldung einer Zweigniederlassung .................................................................................................... 88
Gründung einer Tochtergesellschaft ....................................................................................................... 89
Erwerb einer in Neuseeland bereits eingetragenen Gesellschaft ........................................................... 89
2
Handelsweg Neuseeland 2014
8.3.1
Limited Liability Company (Ltd) .......................................................................................................... 89
8.3.2
Einzelunternehmen ............................................................................................................................ 90
8.3.3
Partnerschaft ...................................................................................................................................... 91
8.3.4
Joint Venture ...................................................................................................................................... 91
,
8.3.5
Trust ................................................................................................................................................... 92
8.4
Hilfreiche Links bezüglich Firmengründungen & Niederlassungen ......................................................... 93
9
INFORMATIONEN ZU ZOLL- UND QUARANTÄNEVORSCHRIFTEN .............................. 94
,,
9.1
Allgemeine Informationen zur Zollerhebung ........................................................................................ 94
9.1.1
Einfuhrklassifizierung und Deklarierung ............................................................................................. 95
9.1.2
Zollwert............................................................................................................................................... 95
9.1.3
Zollfreie Einfuhr von Gütern des persönlichen Gebrauchs ................................................................ 96
9.1.4
Zollfreie Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren .................................................................................. 97
9.1.5
Erwerb von Waren in Übersee ........................................................................................................... 97
9.1.6
Einfuhr von Bargeld ........................................................................................................................... 97
9.1.7
Weitere Regelungen ........................................................................................................................... 98
9.1.8
Muster ................................................................................................................................................ 98
9.1.9
Geschenke .......................................................................................................................................... 99
9.1.10 Begleitpapiere für den Warenversand ............................................................................................... 99
9.1.11 Postsendungen ................................................................................................................................ 100
9.1.12 Strengste Quarantänevorschriften und besondere Bestimmungen ................................................ 101
9.1.13 Absolute Einfuhrverbote bzw. Einfuhr unter Auflagen .................................................................... 103
9.1.14 Verpackungsvorschriften für Seecontainer ...................................................................................... 104
,
9.1.15 Markierung und Etikettierung ......................................................................................................... 105
,
9.1.16 Ursprungsbezeichnung bei Verbrauchsgütern ............................................................................... 106
9.2
Allgemeine Reiseinformationen ............................................................................................................ 109
9.3
Ankunft und Unterkunft ........................................................................................................................ 113
10 ALLGEMEINE TIPPS ............................................................................................... 114
10.1
10.2
10.3
10.4
Gesetzliche Feiertage ............................................................................................................................ 114
Messen in Neuseeland .......................................................................................................................... 116
Kontaktadressen und Links in Neuseeland............................................................................................ 117
Behörden für registrierungspflichtige Berufe in Neuseeland ............................................................... 120
11 WICHTIGER HINWEIS ............................................................................................ 124
3
Handelsweg Neuseeland 2014
1
Vorstellung NZGBA
Die New Zealand German Business Association (NZGBA) ist die neuseeländische
Repräsentanz des deutschen Handelskammer–Netzwerks und wurde 1983 zur
Unterstützung der Entwicklung des bilateralen Handels zwischen Neuseeland und
Deutschland gegründet.
Unsere Serviceleistungen sollen Ihnen die Möglichkeit geben, Handelsbeziehungen mit
neuseeländischen Unternehmen aufzubauen und zu vertiefen. Der ständige Kontakt mit
Regierungsstellen, Verbänden, Kammern, Presse, Unternehmen und Persönlichkeiten aus
der Wirtschaft bildet die Grundlage für die Ausweitung und Vertiefung der bilateralen
Zusammenarbeit.
Wir bieten unter u.a. Dienstleistungen an:







Firmenadressenrecherchen in Neuseeland
Geschäftspartnersuche
Marktanalysen und Branchenstudien
Delegationsbegleitung
Erteilung von Handelsauskünften
Persönliche Beratung
Geschäftspräsenz (Office-in-Office)
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung, Verhandlungen mit
zukünftigen Geschäftspartnern, und empfehlen kompetente Fachleute (Anwälte,
Steuerberater, etc.) aus unserer Mitgliedschaft.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite oder wenden sich direkt an
uns.
New Zealand German Business Association Inc.
Postalische Anschrift:
PO Box 95, Shortland Street, Auckland 1140, New Zealand
Büroanschrift:
PwC Tower, Level 14, 188 Quay Street, Auckland 1010, New Zealand
Email: [email protected]
Website: www.germantrade.co.nz
Tel.: +64 9 304 0120
Fax: +64 9 309 0209
4
Handelsweg Neuseeland 2014
2
Neuseeland auf einen Blick
Neuseeland besteht aus den zwei großen Inseln, der Nord- und der Südinsel, sowie aus
mehreren kleinen Inseln und ist ein geographisch isolierter Inselstaat im Südpazifik. Die
nächstgelegenen Staaten und Gebiete sind Australien im Westen, ca. 2.000 km entfernt,
Neukaledonien, Tonga, Fidschi im Norden und Antarktika im Süden. Die Gesamtfläche
beträgt 270.534 km² und entspricht etwa der Fläche der alten Bundesländer. Das Land
erstreckt sich von Nord nach Süd über eine Länge von 1.600 km.
Auf relativ engem Raum verfügt das Land mit seinen unterschiedlichsten klimatischen
Zonen neben Öl-, Gas- und Kohlevorkommen über eine Vielfalt erneuerbarer
Energieressourcen. Zu nennen sind eine hohe Anzahl von jährlichen Sonnenscheinstunden,
ein aktives geothermisches Plateau im Zentrum der Nordinsel, Windreichtum,
Waldreichtum, gute Ertragsbedingungen für Biomasse, Gezeiten- und Wellenenergie sowie
das hohe Wasserkraftpotential in den Alpengebieten der Südinsel.
Die allgemeinen Daten über Neuseeland sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Flagge
Staatsoberhaupt
Vertreterin des Generalgouverneurs
Regierungschef
Außenminister
Zusammensetzung des Parlaments
Wappen
Ihre Majestät Königin Elizabeth II., Königin von
Neuseeland, vertreten durch The Right Honourable
Sir Jerry Mateparae1, Generalgouverneur von
Neuseeland
Chief Justice Right Honourable Dame Sian Elias,
wenn nicht verfügbar, dann der älteste Richter des
Landes
Right Honourable John Key, National Party
Amtsantritt: November 2008, dritte Amtsperiode
Nächste Wahlen: 2017
Right Honourable Murray McCully
Amtsantritt: November 2008, dritte Amtsperiode
nach Wahlen im November 2014
Insgesamt aus 121 Sitzen bestehend
National Party
59
Labour Part
34
Green Party
14
New Zealand First
7
Maori Party
3
Andere
4
1
Seit August 2011, www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01Laender/Neuseeland.html
5
Handelsweg Neuseeland 2014
Verwaltungsstruktur
Offizielle Landessprachen
12 Regionalräte (mit Kommunalregierungen), 67
Stadt- und Bezirksräte; zusätzlich vier Regionen mit
jeweils einem zusammengefassten Regional-,
Bezirks- und Stadtrat
Englisch, Maori, Neuseeländische Gebärdensprache
Bevölkerung in Mio.
4,509
(Stichtag 30.06.2014)
Bevölkerung per km²
16/km² (Vergleich Deutschland 230/km²)
Nordinsel – 3.450.800
Südinsel – 1.058.500
Auckland
Wellington
City
Christchurch
379.100
Dunedin
119.100
1.418.000
203.100
Bruttoinlandsprodukt2
Real
Nominal
Gesamt in Mio. NZ$
154.285
226.551
pro Kopf in NZ$
34.368
50.466
Wachstum
3,1%
2,3%
(Stichtag 31.12.2012)
Inflation3
1,6%
(Stichtag: 30.06.2014)
Währung: Neuseeland Dollar / Euro
1,00 NZ$ = 0,61 Euro
(Stichtag: 30.09.2014)
Landfläche
270.534 km²
Geographischer Längen-/
Breitengrad
Länge von Nord nach Süd
166° - 178° Ost / 34° - 47° Süd
Niederschlagsmenge
640 - 1.500 mm
Durchschnittliche
Wintertemperaturen
Durchschnittliche
Sommertemperaturen
10°C - 20°C
1.600 km
20°C - 30°C
Tabelle 1: Neuseeland in Zahlen
2
www.business.newzealand.com/northamerica/en/invest-in-new-zealand/new-zealand-economy-facts-andfigures/
3
www.rbnz.govt.nz/statistics/0135595.html
6
Handelsweg Neuseeland 2014
2.1 Politik
Das Land entschied sich 1901 gegen einen Beitritt zum Commonwealth of Australia und
blieb bis 1907 eine Kolonie. Danach erhielt Neuseeland den Status einer Dominion und
wurde folglich fast unabhängig von Großbritannien. Über die gesamte Kolonialzeit bis in die
jüngere Gegenwart hinweg erwies sich das Land als besonders treuer Bündnispartner
Großbritanniens.
Neuseeland ist heute eine unabhängige parlamentarische Monarchie, die sich am britischen
Vorbild, dem Westminster System, orientiert, jedoch mit einem Einkammerparlament, es
gibt kein Oberhaus. Mit dem Constitution Act 1986 wurde die Judikative unabhängig von der
Exekutiven.
Der Monarch/die Monarchin von Großbritannien und Nordirland ist, in seinem Amt als
König bzw. Königin von Neuseeland, das Staatsoberhaupt. Ein Generalgouverneur
repräsentiert wie in jedem Commonwealth Realm das Staatsoberhaupt und wird von der
Königin/dem König, basierend auf einem Vorschlag des neuseeländischen Premierministers,
ernannt. Ein Generalgouverneur kann jedoch keine Macht auf das Parlament ausüben.
Regierungssitz und Sitz des Parlaments ist Wellington.
Das neuseeländische Gesetz basiert auf drei wichtigen Säulen: dem englischen Common
Law, sehr vielen im Vereinigten Königreich beschlossenen Gesetzen, wie z. B. der Bill of
Rights von 1689, sowie allen Beschlüssen des neuseeländischen Parlaments.
Der seit November 2008 amtierende Premierminister John Key von der National Party führt
in einer Opposition die Amtsgeschäfte des Landes und wurde im September 2014 in seine
dritte Amtsperiode gewählt. Die 51. Legislaturperiode des neuseeländischen Parlaments
besteht aus den sieben Parteien Green Party, Labour Party, National Party, New Zealand
First und Act Party und United Future.
Die größte Partei ist die National Party, mit der Labour Party und Green Party in der
Opposition.4
4
www.parliament.nz/en-NZ/MPP/Parties/
7
Handelsweg Neuseeland 2014
2.2 Die Regierung
Neuseelands europäisch konstitutionelle Geschichte begann am 6. Februar 1840 mit der
Unterzeichnung des Treaty of Waitangi zwischen Maori-Stämmen und dem englischen
Königshaus. Fortan basierte Neuseeland auf britischem Recht, während den Maori die
Herrschaft über ihr Land und ihre Kultur garantiert wurde. Der Vertrag wird als
Gründungsdokument Neuseelands betrachtet. Weitere Grundlagen für die Etablierung des
neuseeländischen Parlamentes bildeten der New Zealand Constitution Act (UK) of 18525,
sowie das allgemeine Wahlrecht, welches 1893 eingeführt worden ist.
Neuseeland war 1893 das erste Land der Welt, das das Frauenwahlrecht einführte und in
den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts den Weg für einen allgemeinen Sozialstaat bahnte.
1907 entwickelte sich Neuseeland von einer Kolonie zu einem Herrschaftsgebiet, die
vollständige Unabhängigkeit von Großbritannien erhielt es 1947 durch das Statute of
Westminister. Heute ist Neuseeland ein unabhängiger Staat im Commonwealth.
Das neuseeländische Verfassungsrecht, eine geschriebene Verfassung existiert nicht, beruht
auf der Habeas-Corpus-Akte von 1679, der Bill of Rights von 1689 und einer Anzahl
neuseeländischer Gesetze6. Hierin ist eindeutig das Verhältnis zwischen Legislative,
Exekutive und Judikative geregelt.
Die Exekutive liegt beim Exekutivrat, der aus dem Generalgouverneur, dem
Ministerpräsidenten und den Ministern besteht. Die Legislative liegt beim
Generalgouverneur und beim Repräsentantenhaus mit 97 Abgeordneten, die für drei Jahre
gewählt werden. Vier Parlamentssitze sind für Abgeordnete der Maori reserviert.
Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, Königin von Neuseeland, die von einem
Generalgouverneur offiziell vertreten wird. The Right Honourable Sir Jerry Mateparae hat
seit August 2011 das Amt als Generalgouverneur Neuseelands inne.
In Neuseeland galt bis 1996 das absolute Mehrheitswahlrecht, das in einer
Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen
am 12. Oktober 1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit Fünf-ProzentKlausel ersetzt wurde.
Das Mixed Member Proportional System (MMP) gleicht in wesentlichen Teilen dem
deutschen Wahlsystem der teilpersonalisierten Verhältniswahl7. Das MMP gibt den
Wählern, die sich aus allen neuseeländischen Staatsbürgern, sowie Ausländern mit
uneingeschränkter Aufenthaltsgenehmigung ab dem Alter von 18 Jahren zusammensetzen,
zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme spricht sich der Wähler für die Partei aus, durch die er
5
www.nzhistory.net.nz/proclamation-of-1852-constitution-act
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html
Mai 2011
7
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Neuseeland/Innenpolitik.html
6
8
Handelsweg Neuseeland 2014
sich im Parlament vertreten lassen möchte. Mit der zweiten Stimme werden Abgeordnete
eines Wahlkreises direkt in das Parlament gewählt. Bei diesem fast vollständigen
Verhältniswahlrecht ist es für eine einzige Partei schwierig, die absolute Mehrheit der
Parlamentssitze zu erringen und allein zu regieren. Koalitions- oder
Minderheitenregierungen sind daher die wahrscheinlichsten Regierungsformen. Das MMP
gibt darüber hinaus kleineren politischen Gruppierungen die Chance, im Parlament
vertreten zu sein. Eine Besonderheit stellen die 7 nur für Maoris reservierten Sitze dar,
deren Vertreter in speziellen Maori-Wahlkreisen bestimmt werden.
Mit dem neuen Wahlsystem erhöhte sich die Zahl der Parlamentarier auf 121. Die Nordinsel
ist in 45 und die Südinsel in 16 Wahlkreise eingeteilt. Zudem gibt es sechs MaoriWahlkreise. Wähler mit Maori-Abstammung können wählen, ob sie sich in die allgemeine
oder die Maori-Wählerliste eintragen.
Nationale Wahlen finden im dreijährigen Rhythmus statt, die letzten Wahlen fanden
im September 2014 fanden statt. Die 51. Legislaturperiode Neuseelands besteht aus der
National Party, Labour Party, Green Party und New Zealand First Party und wird bis
November 2017 im so fortbestehen.
John Key von der National Party ist weiterhin Premierminister des Landes, seit seiner Wahl
im November 2008, mit Bill English, ebenfalls National Party, als Finanzminister. Weitere
Ergebnisse der Wahl können folgender Tabelle entnommen werden8.
Partei
%
Gesamtzahl der Sitze im Parlament
National Party
47%
60
Labour Party
25%
32
Green Party
11%
14
New Zealand First National Party
9%
11
Maori Party
1,3%
2
ACT New Zealand
0,7%
1
Andere
6%
1
Derzeit9 amtierende Minister des Kabinetts sind wie folgt:
Name des Minister
Amt
John Key
Premierminister
(National Party)
Bill English
(National Party)
Gerry Brownlee
(National Party)
Steven Joyce
Vizepremierminister
Finanzminister
Ombudsmann
Verteidigungsminister
Wirtschaftsminister
(National Party)
8
9
www.electionresults.govt.nz/electionresults_2014/
http://www.dpmc.govt.nz/cabinet/portfolios/foreign-affairs /; Stand: Oktober 2014
9
Handelsweg Neuseeland 2014
Name des Minister
Amy Adams
Amt
Justizministerin
(National Party)
Dr. Jonathan Colemann
Gesundheitsminister
(National Party)
Murray McCully
Außenminister
(National Party)
Simon Bridges
Verkehrsminister
(National Party)
Anne Tolley
Ministerin für soziale Entwicklung
(National Party)
Dr. Nick Smith
Umweltminister
(National Party)
Hekia Parata
Bildungsministerin
(National Party)
Der Premierminister führt die Partei bzw. Koalition, welche die Mehrheit im Parlament
besitzt. Nur wenige Rechte des Premiers sind gesetzlich festgelegt, die meisten haben sich
im Laufe der Zeit entwickelt. So kann der Premierminister zum Beispiel den
Generalgouverneur auffordern, das Parlament vorzeitig aufzulösen, Staatsminister zu
ernennen oder zu entlassen und das Kabinett umzubilden.
Nach einer Wahl stellt der Premierminister aus den Parlamentsmitgliedern das Kabinett
zusammen. Die Minister sind die Entscheidungsträger der parlamentarischen Regierung. Sie
werden bei ihren Aufgaben von Staatssekretären außerhalb des Kabinetts unterstützt. Die
Kabinettsmitglieder gestalten die Regierungspolitik, bringen Gesetzesentwürfe der
Regierung ein, fällen Entscheidungen über die Ausgaben der Regierung und organisieren die
Verwaltung des Staates.
Fast alle Gesetze, die Geschäfte und Unternehmen in Neuseeland betreffen, werden vom
Parlament verabschiedet (Legislative) und von nationalen Regierungsbehörden (Executive)
ausgeführt.
10
Handelsweg Neuseeland 2014
3
Klima und Landfläche10
Neuseelands abwechslungsreiche Landschaft spiegelt sich in den klimatischen Verhältnissen
der einzelnen Regionen wider. In erster Linie bestimmen drei Faktoren das Klima:
 die geographische Lage in der Westwindzone,
 die quer zur Windrichtung verlaufenden Gebirge und
 die kontinentferne Insellage inmitten gewaltiger Wassermassen (Pazifischer Ozean).
Durch seine Lage südlich des Äquators, sind die Jahreszeiten in Neuseeland entgegengesetzt
zu denen der nördlichen Hemisphäre, die Sonne steht im Zenit im Norden, die
Temperaturen sind im Norden allgemein höher als im Süden.
Somit sind die wärmsten Monate des Jahres der Januar und
Februar.
Das Klima variiert von subtropisch im Norden des Landes
und kühleren Temperaturzonen im äußersten Süden des
Landes, mit extremen alpinen Bedingungen in und um die
Gebirgszüge der Südinsel.
Die Durchschnittstemperaturen unterscheiden sich ebenfalls
von der Nord- und Südinsel, mit einem Durchschnitt von
10°C für den Süden und 16°C für den Norden des Landes. Im
Allgemeinen nimmt die Durchschnittstemperatur vom
Norden bis zum Süden ab.
Zudem kann eine Temperaturveränderung von ca. 0,7°C pro
100m Höhenunterschied festgestellt werden.
Die historische Höchsttemperatur wurde im Februar 1973 in
Rangiora (Südinsel) mit 42,4°C gemessen, die historische
Tiefsttemperatur lag bei -25,6°C, welche in Ranfurly (Otago Region) im Juli 1903 gemessen
worden ist.11
Die durchschnittliche Sonnenscheindauer unterscheidet sich
auf den beiden Hauptinseln des Landes, wobei der
landesweite Durchschnitt bei mindestens 2.000 Stunden pro
Jahr liegt. Gebiete, die geschützt von den meteorologischen
Westströmungen liegen haben tendenziell einen höheren
Durchschnitt.
Die sonnenreichsten Städte Neuseelands sind Nelson auf der
Südinsel und Ortschaften entlang des East Cape und der Bay
of Plenty auf der Nordinsel.
10
11
www.niwa.co.nz/education-and-training/schools/resources/climate/overview
www.niwa.co.nz/education-and-training/schools/resources/climate/extreme
11
Handelsweg Neuseeland 2014
Die Westküste der Südinsel ist die regenreichste Region
Neuseelands und liegt nur 100km von der trockensten
Region des Landes entfernt, der Ostseite der Südalpen.
Im Großen und Ganzen verteilt sich die durchschnittliche
Niederschlagsmenge von 600-1.600mm auf einen
Zeitraum von 12 Monaten, mit trockeneren Perioden in
den Sommermonaten (November-März). Die
Besonderheit ist, dass die überwiegende
Niederschlagsmenge auf der Nordinsel in den
Wintermonaten fällt, wohingegen die Wintermonate auf
der Südinsel eine sehr geringe Niederschlagsmenge
verzeichnen.
Schnee wird hauptsächlich in den Gebirgsregionen der
beiden Inseln registriert und eher selten entlang der
Küstengebiete der Nordinsel und den westlichen
Küstengebieten der Südinsel. Frost hingegen ist in allen
Teilen des Landes möglich.
Durchschnittswerte pro Jahr
Sonnenscheindauer
Regenfall
mehr als 2.000 Stunden
Landesweit: 1.400mm
Regionsbezogen: 300-4.400mm
Landesweit 12,3°C
regionsbezogen: 10°C-16°C
Temperatur
Tabelle 2: Durchschnittswerte
12
12
http://www.niwa.co.nz/education-and-training/schools/resources/climate
12
Handelsweg Neuseeland 2014
3.1 Klimazonen13
Folgende Abbildung gibt die groben Klimazonen Neuseelands wider.
Abbildung 1: Klimazonen Neuseelands
Klimazone
Northern New Zealand
Sommer: 22°C-26°C
Winter: 12°C-17°C
Central North Island
Sommer: 21°C-26°C, selten mehr als 30°C
Winter: 10°C-14°C
Eastern North Island
Sommer: 20°C-27°C, gelegentlich mehr als
30°C
Winter: 10°C-16°C
South-West North Island
Sommer: 19°C-24°C, selten mehr als 30°C
Winter: 10°C-14°C
13
Charakteristikum
Subtropisch; feuchtwarme Sommermonate
und milde Wintermonate; mehr Regen im
Winter als im Sommer; tropische
Sturmausläufer in den Sommer- und
Herbstmonaten möglich, d.h. starker Regen
und Wind
Große Temperaturspanne mit warmen und
trockenen Sommermonaten; südwestliche
Winde sind dominant
Trockene und sonnige Klimaregion; häufig
Temperaturen über 30°C im Sommer,
verbunden mit starken Nordwest- und
Föhnwinden; milde Winter; westliche
Windströmungen
Geringe meteorologische Extreme; eher
windig aufgrund der Nähe zur Tasmansee;
milde Winter; vorrangig nordwestliche
Windströmungen
www.niwa.co.nz/education-and-training/schools/resources/climate/overview
13
Handelsweg Neuseeland 2014
Klimazone
Charakteristikum
Northern South Island
Sommer: 20°C-26°C, selten mehr als 30°C
Winter: 10°C-15°C
Sonnigste Region Neuseelands; warme,
trockene Sommer; moderate
Wintertemperaturen; durchschnittliche
Sonnenscheindauer pro Jahr mindestens
2.300 Stunden; Nord-NordwestWindströmungen
Warme Sommer mit Temperaturextremen;
kalte Winter mit Frost; nordwestliche
Windströmungen in den Küstengebieten und
südwestliche Winde in den Wintermonaten
Abhängig von den Wettersystemen der
Tasmansee und südlichen Alpen; hohe
Niederschlagsmenge, milde Sommer;
Eastern South Island
Sommer: 18°C-26°C, selten mehr als 30°C
Winter: 7°C-14°C
Western South Island
Sommer: 17°C-22°C, selten mehr als 25°C
Winter: 10°C-14°C
Inland South Island
Sommer: 20°C-26°C, selten mehr als 30°C
Winter: 3°C-11°C
Southern New Zealand
Sommer: 16°C-23°C, selten mehr als 30°C
Winter: 8°C-12°C
Abhängig von den südlichen Alpen; trockene
Föhnwinde im Sommer; kalte Winter mit
starkem Frost und gelegentlichem
Schneefall; Windströmung hängt von der
Höhenlage ab
Kühle Küstenwinde; nordwestliche
Bedingungen in den Sommermonaten; kalte
Winter mit gelegentlichem Schneefall;
hauptsächlich südwestliche Winde
Tabelle 3: Charakteristika der Klimazonen Neuseelands
14
Handelsweg Neuseeland 2014
3.2 Vegetation und Flächennutzung14
Neuseeland ist gekennzeichnet
durch abwechslungsreiche
Landschaften, geothermale und
vulkanische Aktivitäten, einem
ganzjährig gemäßigten Klima, sowie
einer reichhaltigen Pflanzen und
Tierwelt. Verschiedene
Landschaftszonen befinden sich alle
in relativ kurzer Distanz zueinander
und Gletscher, Fjorde, Gebirge,
subtropische Wälder und
Vulkanplateaus wechseln sich
gegenseitig ab. Aufgrund hoher
Niederschlagsmengen, gepaart mit
hohen Sonnenstunden, ist die
Pflanzenwelt Neuseelands
reichhaltig. 80% der Bäume, Farne
und Blütenpflanzen sind heimische
Pflanzen, mehr als 20% von
Neuseelands Fläche sind
mittlerweile Nationalparks, Wälder
oder Reservate.15
Fast die Hälfte von Neuseelands
Landfläche wird kommerziell
landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Mehr als 40% davon sind Weideund Ackerflächen, 7% exotische
Wälder und weniger als 2% der
Fläche sind Fruchtplantagen oder
Gartenbaubetriebe.
Quelle: http://www.mbie.govt.nz/image-library/what-wedo/business-growth-agenda/bga/bga-natural-resources-mapfull.png/image_view_fullscreen
Der verbleibende Anteil, d.h. der nicht landwirtschaftlich genutzten Landfläche wird
eingenommen von einheimischem Waldbestand und Buschland (33%), Tussock Grasland
(14%), Stadtfläche (1%), sowie alpinen Zonen, Küstensand und Sumpfgebieten.16
14
www.newzealand.com/travel/de/about-nz/nature/nature-home.cfm;
http://www.mfe.govt.nz/issues/climate/lucas/2008-landuse.html
15
www.newzealand.com/travel/de/about-nz/nature/nature-flora.cfm
16
www.teara.govt.nz/en/soils-and-regional-land-use/1
15
Handelsweg Neuseeland 2014
Im Folgenden ein Überblick der Bodennutzung und Charakteristika verschiedener Region
Neuseelands.17
Region
Nordland (Northland)
Auckland Region & Waikato
Coromandel & Bay of Plenty
Zentrale Region der Nordinsel
Taranki & King Country
Südliche Region der Nordinsel
Nelson & Golden Bay
Westküste
Canterbury
Zentrale & nördliche Otagoregion
Südliches Otago & Southland
Charakteristika
Überwiegend landwirtschaftliche Nutzung;
hoher Waldbestand; hügelig; lehmhaltiger
Boden
Ertragreichster Ackerboden Neuseelands;
gute natürliche Wasserzufuhr durch Regen;
genutzt für Getreide, Hortikultur,
Milchwirtschaft
90% der Fläche ist Waldbestand; Region ist
bekannt für den Kiwi- und AvocadoFruchtanbau
Vulkanisches Gebiet; hauptsächlich
Waldnutzung
Milchwirtschaftliche Nutzung; Weideland
Sandstein-, Kalk- & Grauwackzonen; SchafViehzucht, Milchwirtschaft, Getreideanbau,
Weinanbaugebiete, Fruchtplantagen,
Waldbestand
Bekannt für Kern- und Steinobst-,
Beerenfrucht-, Hopfen- und KiwiFruchtanbau
Einheimischer Waldbestand, Milchwirtschaft
Vielzahl natürlicher Wasserflüsse; alpine
Gebiete; Milchwirtschaft; Schaf- und
Viehzucht, Getreideanbau, Tussock Grasland
Gekennzeichnet durch Trockenheit;
Hauptanbaugebiet für Aprikosen und
Kirschen, Weinanbaugebiet; Milchwirtschaft
Überwiegend Milchwirtschaft, Weideland;
Schaf- und Viehhaltung
Tabelle 4: Bodennutzung verschiedener Regionen Neuseelands
17
www.teara.govt.nz/en/soils-and-regional-land-use/1
16
Handelsweg Neuseeland 2014
3.3
Geothermie18,19
Das Zentrum geothermaler Aktivitäten ist
Rotorua und die Region um Taupo, wo diese
Energie unter anderem zur
Elektrizitätsgewinnung und Beheizung genutzt
wird. Rund 13% von Neuseelands
Elektrizitätsbedarf wird durch geothermische
Quellen abgedeckt, wobei derzeit nur 6 Felder
zur geothermischen Elektrizitätserzeugung
genutzt werden. Der Großteil der GeothermieEnergiewerke befindet sich in der TaupoRegion mit einer Kapazität von 750MW.
Weitere „aktive geothermale“ Gebiete mit
heißen Quellen, befinden sich in Hamner
Springs (Südinsel), sowie an der Westküste der
Südinsel. Insgesamt sind in Neuseeland 129
geothermische Gebiete bekannt, von denen
 14 im Temperaturbereich 70°C -140°C
liegen;
 7 Gebiete erreichen Temperaturen
zwischen 140°C - 220°C, und
 15 Gebiete haben eine Temperatur von
mehr als 220°C.
Abbildung 2: Geothermische Gebiete in der Taupo Region,
Quelle: www.teara.govt.nz/en/map/5418/geothermal-fields-inthe-taupo-volcanic-zone
Viele weitere Gebiete befinden sich im sogenannten Niedrigtemperaturbereich, d.h. die
Quellen erreichen Temperaturen von bis zu 140°C, jedoch nicht mehr.20,21
Ein Teil der geothermalen Quellen ist teilweise extensiv genutzt worden und hat zu einer
verminderten Leistungsfähigkeit der erzeugbaren Energie geführt. Bislang konnte es jedoch
vermieden werden, dass das Potential einer vorhandenen Quelle zur vollständigen
Erschöpfung ausgenutzt worden ist.
Eine 2002 durchgeführte Studie schätzt das Potential der Geothermie aller in Neuseeland
vorhanden Quellen auf ca. 3.600MW unter der Voraussetzung, dass nur derzeit vorhandene
18
www.teara.govt.nz/en/geothermal-energy
www.teara.govt.nz/en/map/5418/geothermal-fields-in-the-taupo-volcanic-zone
20
www.nzgeothermal.org.nz/geo_systems.html
21
www.nzgeothermal.org.nz/nz_geo_fields.html
19
17
Handelsweg Neuseeland 2014
Technologien zur Elektrizitätserzeugung eingesetzt werden. Derzeit werden davon nur
ungefähr 15% der Höchsttemperaturquellen genutzt.22
Zum Zeitpunkt der Studie von 2002
gab es 7 Dampfkraftwerke in
Neuseeland, die ca. 7% der
Gesamtelektrizität Neuseeland
produziert haben. Das
Gesamtpotential an Geothermie im
Land ist im Vergleich sehr groß zu
anderen erneuerbaren
Energiequellen. Potentiell könnte
ein Drittel des gesamten
Strombedarfs durch Geothermie
abgedeckt werden.23
Abbildung 4: Geothermische Gebiete in Neuseeland;
Quelle: www.nzgeothermal.org.nz/nz_geo_fields.html#NZMap
22
23
www.nzgeothermal.org.nz/geo_potential.html
www.teara.govt.nz/en/geothermal-energy/page-3
18
Handelsweg Neuseeland 2014
4
Bevölkerung und Visabestimmungen
4.1 Besiedlung24
Neuseeland war von Beginn an ein Einwanderungsland. Von den Gesellschaftsinseln und
Cookinseln kommend besiedelten die polynesischen Maori Neuseeland ab dem 11.
Jahrhundert. Sie bildeten die Grundlage der neuseeländischen Maori-Kultur mit einem
Gesellschaftssystem, das auf Großfamilien und einer Häuptlingsaristokratie basierte.
Im Jahre 1642 entdeckte Abel Tasman als erster Europäer das Land, ankerte in der Golden
Bay (Südinsel), und nahm es unter dem Namen „Staten Landt“ für die holländische Krone in
Besitz. Heute ist ein Nationalpark im Norden der Südinsel, anschließend an die Golden Bay,
nach ihm benannt.
1769 kam James Cook, der das Land umrundete und kartographierte. Dies führte zu einer
beachtlichen europäischen Kolonisierung, so dass Neuseeland im Jahr 1840 britische
Kronkolonie wurde. 1947 erlangte Neuseeland die volle Souveränität.
Neben den Briten spielten nur die Franzosen als weiteres europäisches Volk in der
Kartographierung Neuseelands eine bedeutende Rolle, vor allem Jean François Marie de
Surville (1769) und Marc Joseph Marion du Fresne (1772), die hauptsächlich in der Bay of
Islands und in Doubtless Bay, an der Nord- und Nordwestküste liegend, unterwegs waren.
Neuseeland ist formell bis heute dem englischen Königshaus unterstellt und Mitglied im
Commonwealth.
4.2
Bevölkerung25,26,27
Neuseeland hat eine Bevölkerung von etwa 4,45 Mio. auf einer Fläche die etwa der alten
BRD entspricht. Dreiviertel der Gesamtbevölkerung befindet sich auf der Nordinsel (77,5%)
und der verbleibenden Anteil auf der Südinsel. Von den 3,45 Mio. Menschen, die die
Nordinsel bevölkern, leben ca. die Hälfte in und um Auckland. Die Großregion Auckland ist
eine der am schnellsten wachsenden Regionen Neuseelands und mittlerweile die
Heimatregion von mehr als einem Drittel der neuseeländischen Bevölkerung, gefolgt von
der Tasman Region und der Nelson Region, beide auf der Südinsel. Im Juni 2012 lebten
mehr als die Hälfte aller Neuseeländer in den Städten Auckland, Hamilton, Wellington und
Christchurch.
Den größten Teil der Bevölkerung (70%) machen Neuseeländer europäischer Abstammung
aus. Diese Volksgruppen stammen überwiegend von den Britischen Inseln, aber auch aus
Deutschland, Italien, Polen, den Niederlanden und zahlreichen weiteren europäischen
Staaten. Die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe bilden die polynesischstämmigen indigenen
Einwohner Neuseelands, die Maori, mit einem Anteil von etwa 14,1 % an der
Gesamtbevölkerung. Zwischen 1996 und 2013 stieg der Anteil der Asiaten in der
24
www.nzhistory.net.nz/culture/explorers/european-explorers
www.treasury.govt.nz/economy/overview
26
www.stats.govt.nz/
27
www.stats.govt.nz/Census/2013-census/profile-and-summary-reports/quickstats-culture-identity.aspx
25
19
Handelsweg Neuseeland 2014
Gesamtbevölkerung des Landes auf 11,12% an und bildet damit die drittgrößte ethnische
Gruppe. Dabei bilden Chinesen die Mehrheit mit einem Anteil von 3,84%, gefolgt von den
Indern mit einem Anteil von 3,38% an der asiatischen Bevölkerungsgruppe Neuseelands.
Neuseelands Amtssprachen sind Englisch und Maori. Das neuseeländische Englisch ist die
wichtigste Umgangssprache und wird von allen Bevölkerungsgruppen gesprochen.
4.3 Touristen und Immigrationsmöglichkeiten
Folgende Tabelle gibt einen Überblick aller ein- und ausreisenden Personen innerhalb der
letzten 10 Jahre. Die Informationen beruhen auf Statistiken von New Zealand Statistics, mit
Jahresstichtag 30.06.
Ein- & ausreisende Personen
Besucher mit einem Aufenthalt von
weniger als 12 Monaten und Besucher,
die Neuseeland nach einem Aufenthalt
von weniger als 12 Monaten wieder
verlassen
(Group: International Travel and Migration –
ITM; Total visitor arrivals/departures)
dauerhafte & Langzeit- Immigranten,
mit einem Aufenthalt von mehr als 12
Monaten und Neuseeländer, die nach
mehr als 12-monatiger Abwesenheit
zurückkehren oder mehr als 12 Monate
abwesend sein werden
(Group: International Travel and Migration –
ITM; Permanent & long-term migration by
EVERY country of residence and citizenship)
Jahr
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
Jahr
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
Ankunft
2.786.826
2.636.896
2.635.726
2.501.303
2.501.264
2.411.396
2.479.796
2.457.794
2.377.603
2.403.768
Abreise
2.839.951
2.655.934
2.648.286
2.527.812
2.513.574
2.419.784
2.485.389
2.452.669
2.402.284
2.404.223
Ankunft
100.784
88.235
84.402
84.016
82.305
88.251
85.239
82.700
80.076
79.139
Abreise
62.446
80.328
87.593
80.149
65.801
75.736
80.507
72.622
69.388
70.546
Tabelle 5: Gesamtzahl ein- und ausreisender Personen
20
Handelsweg Neuseeland 2014
80,000
70,000
60,000
50,000
40,000
30,000
20,000
10,000
0
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
Anzahl
Anzahl deutscher Touristen
Jahr
Abbildung 3: Anzahl ankommender deutscher Touristen in Neuseeland
4.3.1
28
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige29
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen Reisepass;
der Personalausweis reicht nicht aus. Alle Einreisedokumente müssen mindestens drei
Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Neuseeland hinaus gültig sein.
Generell müssen die Pässe bei der Einreise noch mindestens einen Monat über den
vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sind.
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Einreise möglich / Bedingungen
Ja
Ja
Nein
Nein
Reisedokumente Kinder/
Jugendliche
Kinderreisepass
Reisepass
Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Einreise möglich / Bedingungen
Ja
Ja
Nein
Nein
28
www.stats.govt.nz, Visitor arrivals by EVERY country of residence and purpose (Annual-Jun)
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00SiHi/NeuseelandSicherheit.html?nn=391588#doc391542bodyText2
29
21
Handelsweg Neuseeland 2014
Reisedokumente Kinder/
Jugendliche
Bereits vorhandener Eintrag in den
Reisepass eines Elternteils (seit dem
26.06.2012 benötigen Kinder einen
eigenen Reisepass, der zur Einreise
berechtigt)
Noch gültiger Kinderausweis nach
altem Muster (der Kinderausweis
wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr
ausgestellt)
Einreise möglich / Bedingungen
Nein
Ja
Tabelle 6: Notwendige Reisedokumente und Einreisebestimmungen
4.4 Visamöglichkeiten für deutsche Staatsbürger
Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches
vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland
beantragt werden muss – für Deutschland ist dies die neuseeländische Botschaft30 in Berlin.
Öffnungszeiten/Bürozeiten der neuseeländischen Botschaft sind Montag-Donnerstag von
9.00-13.00 Uhr und von 14.00-17.30 Uhr, Freitag von 9.00-16.30 Uhr.31
Die Sprechstunden der Visaabteilung sind montags-freitags 9.00-12.00 Uhr.
New Zealand Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Allgemeine Anfragen: +49 30 206210
Visa-Anfragen: +49 30 20653900
Fax: +49 30 20621114
Email: [email protected]
Webseite: www.nzembassy.com/germany
Zum einen gibt es die Möglichkeit zeitlich begrenzt in dem Land zu verweilen, z.B. im
Rahmen des Working Holiday Visa oder dauerhafter. Folgende weitere Visamöglichkeiten
bestehen für deutsche Staatsbürger.
4.4.1
Ferienarbeitsprogramm (Working Holiday Visa)32
Mit dem Working Holiday Visa ist es jungen Erwachsenen zwischen dem 18. und 30.
Lebensjahr möglich, d.h. der 31. Geburtstag darf noch nicht überschritten sein, für ein Jahr
30
www.nzembassy.com
www.nzembassy.com/de/deutschland/über-diese-botschaft/kontakt/botschaft-von-neuseeland-berlin
32
www.nzembassy.com/de/deutschland/reisen-nach-neuseeland/visa/deutsch-neuseel%C3%A4ndischesworking-holiday-scheme
31
22
Handelsweg Neuseeland 2014
nach Neuseeland zu kommen und in dem Land einen 12-monatigen Urlaub, mit der
Möglichkeit zu arbeiten, zu verbringen. Das Kontingent für die Vergabe dieser Visaoption ist
für Deutschland unbegrenzt.
Das Visum berechtigt zu einer Teilzeit-/ Gelegenheitstätigkeit beim gleichen oder mehreren
Arbeitgeber(n) bis zu einem Jahr.
Folgende Grundvoraussetzungen für die Beantragung des Visums müssen allerdings erfüllt
sein. Der Antragsteller muss / darf
 deutscher Staatsbürger sein;
 bei der Beantragung mindestens 18 Jahre alt sein und den 31. Geburtstag noch nicht
überschritten haben;
 einen deutschen Reisepass besitzen, der bei der Beantragung des Visums
mindestens folgende Gültigkeit besitzt: Ankunftsdatum in Neuseeland + 12 Monate
Aufenthalt in Neuseeland + 3 Monate, insgesamt also 15 Monate mindestens;
 keine Kinder nach Neuseeland mitbringen;
 bei der Einreise nach Neuseeland folgende Nachweise erbringen:
o mindestens 4.200,-- NZ$ (ungefähr EUR 2.400,--), um für die eigenen
Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von
Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief der Bank oder einen
Kontoauszug von der deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen
o im Besitz eines Ausreisetickets sein oder weitere finanzielle Mittel (zusätzlich
zu den oben erwähnten 4.200,-- NZ$ / EUR 2.400,--), um ein Rück- oder
Weiterreiseticket in Neuseeland kaufen zu können
o im Besitz einer umfassenden Krankenversicherung sein, die für den
Gesamtaufenthalt in Neuseeland gültig ist
Die neuseeländische Botschaft in Deutschland empfiehlt zudem folgende Punkte bei der
Antragstellung zu beachten33
 sämtliche Online-Angaben sollten ohne Fehler eingegeben werden. Dies gilt für die
genaue Eingabe aller Wörter, Namen und Zahlenangaben, beispielsweise der
Reisepass-Nummer;
 bei der deutschen Reisepass-Nummer die Ziffer 0 immer die Null ist und nicht der
Großbuchstabe “O“;
 auf gar keinen Fall sollte die Nummer des Personalausweises angegeben werden, da
dieses ein nicht gültiges Einreisedokument für Neuseeland ist;
 der deutsche Buchstabe “ß” muss in “ss” umgewandelt werden;
 analoges gilt für die Schreibweise von “ä“, “ü“ und “ö”, d.h. eine entsprechende
Umwandlung in “ae“, “ue“ und “oe”.
33
www.nzembassy.com/de/deutschland/reisen-nach-neuseeland/visa/deutsch-neuseel%C3%A4ndischesworking-holiday-scheme
23
Handelsweg Neuseeland 2014
Das Working Holiday Scheme (WHS) Visa kann nur ONLINE unter
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/workingholiday/ beantragt werden. Eine
automatische Benachrichtigung über eine erfolgreiche Erteilung des WHS-Visas erfolgt
nicht, sondern muss eigenständig verfolgt werden. Um zu überprüfen, ob das Visum erteilt
worden ist, muss sich erneut auf das Online-Konto, welches zu Beantragung automatisch
angelegt wird, eingeloggt werden.
Die Gebühr beträgt EUR 105,--34 und Bezahlung ist nur online per Kreditkarte (Visa oder
Master Card) möglich. Weitere Informationen zu den zu zahlenden Gebühren gibt es unter
folgendem Link
www.immigration.govt.nz/migrant/general/formsandfees/officeandfeescalculator/LinkAdm
inistration/ToolboxLinks/officeandfeescalculator.htm?level=1
4.4.2
Work Visum
Es gibt unterschiedliche Arten von Visa, um die sich Immigranten bemühen können:
 Aufenthaltsvisum (resident visa) – Für jene, die dauerhaft in Neuseeland leben
möchten;
 Langzeitgeschäftsvisum (long term business visa) – Für jene, die einen Betrieb in
Neuseeland besitzen und betreiben wollen. Dieses Visum gilt für drei Jahre und
eröffnet die Möglichkeit nach zwei Jahren ein Aufenthaltsvisum zu beantragen;
 Arbeitsvisum (work visa) – Für jene, die zeitlich begrenzt in Neuseeland arbeiten
wollen. Dieses Visum gilt für drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung;
 Besuchervisum (visitor’s visa) – Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne
Arbeitserlaubnis. Dieses Visum gilt für maximal neun Monate und kann um drei
Monate verlängert werden;
 Studentenvisum (student’s visa) – Für zeitlich begrenzte Studien. Dieses Visum wird
für die Dauer des Studiums ausgestellt, wenn dieses drei Monate übersteigt.
4.4.2.1
Temporary Work Visa
Um eine begrenzte Arbeitserlaubnis (=temporary work visa) zu bewerben können sich
Personen, die
 ein Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers haben;
 qualifiziert sind in einem Beruf, der derzeit stark nachgefragt ist und wo der Bedarf
nicht durch neuseeländische Arbeitskräfte in ausreichendem Umfang gedeckt
werden kann;
 aufgrund einer Projektbearbeitung nach Neuseeland kommen;
 derzeit Studenten sind und neben dem Studium arbeiten möchten oder ein
Praktikum als Teil ihres Studiums absolvieren müssen;
34
Stand: September 2013
24
Handelsweg Neuseeland 2014

einen Lebenspartner in Neuseeland haben und mit diesem in Neuseeland
zusammenziehen möchten.
Das zeitlich begrenzte Arbeitsvisum berechtigt zudem zu einem Studium, welches jedoch
nicht die Dauer von drei Monaten (pro Visum) überschreitet oder im Fall der Erteilung eines
Visums, welches für mehrere Jahre gültig ist, nicht mehr als drei Monate pro 12Monatszeitraum dauert. In allen anderen Fällen muss ein student visa beantragt werden.
4.4.2.2
Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgeber liegt vor35
Es handelt sich bei dieser Kategorie um die sogenannte Essential Skills Kategorie, welche auf
der Australian and New Zealand Standard Classification of Occupations (ANZSCO) beruht.
Die maximale Gültigkeit dieses Arbeitsvisum beträgt drei Jahre bis fünf Jahre, abhängig von
der Einstufung in der ANZSCO Liste.
Voraussetzungen für eine Bewerbung unter dieser Kategorie sind
 der Nachweis der entsprechenden Qualifizierung für einen Job und
 der Nachweis vorhandener Arbeitserfahrung in dem entsprechenden Feld.
Das Jobangebot selbst muss von einem neuseeländischen Arbeitgeber unterbreitet werden,
der u.a., aber nicht ausschließlich, nachweisen muss, dass die ausgeschriebene Stelle nicht
durch eine qualifizierte Person auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt besetzt werden
kann.
4.4.2.3
Projektarbeit (specific purpose / event)36
Grundsätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Qualifikation/ das Fachwissen zur
Ausübung einer der unten genannten Aktivitäten Neuseeland insgesamt zu Gute kommen.
Bewerben können sich u.a. Antragsteller in folgenden Kategorien
 Schiedsrichter,
 Jurymitglieder bei Ausstellungen und/oder Messeveranstaltungen,
 Sachverständige,
 Geschäftsinvestoren,
 Sportler,
 Entertainer, darstellende Künstler, Filmcrews,
 CEO multinationaler Unternehmen
 Tour Guides (von Reiseveranstaltern aus Übersee)
Die Voraussetzungen zur Bewerbung in dieser Kategorie sind mannigfaltig und behalten
auch den neuseeländischen Arbeitsmarkt im Auge, d.h. Immigration New Zealand
35
36
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/worktemporarily/requirements/essentialwork.htm
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/worktemporarily/requirements/specificpurpose/
25
Handelsweg Neuseeland 2014
überprüft, ob Nachteile für neuseeländische Arbeitskräfte in einem entsprechenden
Arbeitsfeld entstehen könnten.
4.4.2.4
Joining your partner37
Besteht die Absicht mit einen Lebenspartner in Neuseeland zusammenzuziehen, der
entweder neuseeländischer Staatsbürger ist oder New Zealand Resident, so besteht die
Möglichkeit einer Visum unter der Family Stream Kategorie zu beantragen. Alle
Antragsteller müssen generell ihren Gesundheitsstand, sowie einen guten Leumund
nachweisen. Des Weiteren hängt die Bewerbung davon ab,
 wie lange die Beziehung schon besteht,
 ob der Lebenspartner neuseeländischer Staatsbürger oder New Zealand Resident ist,
 welche Art von Visa der Partner hat, sollte dieser nicht Neuseeländer oder New
Zealand Resident sein,
 ob Kinder vorhanden sind.
4.4.3
Skilled Migrants38
Immigrationswillige mit Qualifikationen, bei denen in Neuseeland ein akuter oder
längerfristiger Bedarf besteht, haben die größten Chancen auf Bewilligung einer
unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Unter der so genannten Skilled Migrant - Kategorie
können Bewerber mit derartigen Qualifikationen ihr Immigrationsinteresse ausdrücken
(Expression of Interest39) und von der Immigrationsbehörde dazu „eingeladen“ werden, sich
um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu bewerben.
Dies ist mit Auflagen und Bedingungen verbunden, über die Immigration New Zealand
umfangreich auf seiner Internetseite informiert. Eine Alternative zur Eigenrecherche und –
bewerbung ist die Beauftragung eines Immigrationsberaters.
Bewerben unter der Skilled Migrant Category (SMC) kann sich jeder, der




4.4.4
unter 55 Jahre alt ist,
gesund ist,
ausreichende Englischkenntnisse besitzt, sowie
einen guten Leumund hat.
Investor-Kategorie40
In dieser Kategorie existieren mehrere Untergruppierungen, mit jeweils unterschiedlichen
Voraussetzungen. Ziel ist es durch die Vergabe dieser Art von Visa positiv zum Wachstum
Neuseelands beizutragen, sowie Geschäftsexpertise in das Land zu holen.
37
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/worktemporarily/requirements/Familystream.htm
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/skilledmigrant
39
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/skilledmigrant/LinkAdministration/FormsAndGuidesLinks/o
nlineeoiform.htm?level=1
40
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/
38
26
Handelsweg Neuseeland 2014
4.4.4.1
Investor & Investor Plus Kategorie
Unter anderem existieren die Investor und Investor Plus Kategorie, welche folgende
Bedingungen zugrunde legen, um sich im Rahmen der Invest Category bewerben zu können .
Grundvoraussetzung
Altershöchstgrenze
Berufserfahrung
Mindest –
Investmentfondshöhe
Höhe des Ausgleichsfond
Englischkenntnisse
Englischkenntnisse von
Familienangehörigen des
Investor
Mindestaufenthalt in
Neuseeland
Gesundheitsstand &
guter Leumund
Weitere Informationen
4.4.4.2
Investor
65 oder jünger
Mindestens drei Jahre
1,5 Mio. NZ$, die über einen
Zeitraum von vier Jahren in
Neuseeland investiert werden
1,0 Mio. NZ$
- Muttersprachler
- IELTS Testergebnis von 3
oder mehr
s. oben
Investor Plus
keine
Keine
10 Mio. NZ$, die über einen
Zeitraum von drei Jahren in
Neuseeland investiert werden
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
Jeweils 146 Tage in Neuseeland in
den letzten drei Jahren der
vierjährigen Investmentzeit
Siehe www.immigration.govt.nz
Jeweils 44 Tage in den letzten zwei
Jahren der dreijährigen
Investmentzeit
www.immigration.govt.nz/migrant
/stream/invest/investment/invest
or/requirements.htm
www.immigration.govt.nz/migrant
/stream/invest/investment/invest
orplus/requirements.htm
Temporary Retirement Kategorie41
Des Weiteren gibt es die sogenannte Temporary Retirement Kategorie, d.h. Antragsteller ab
dem 67. Lebensjahr können sich bewerben, müssen jedoch
 über einen Zeitraum von zwei Jahren 0,75 Mio. NZ$ in Neuseeland investieren,
 finanzielle Mittel von 0,5 Mio. NZ$ zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit
nachweisen und
 ein Jahreseinkommen von 60.000 NZ$ zum Zeitpunkt der Bewerbung aufweisen
können.
Hinzukommen weitere Voraussetzungen, die die Natur der finanziellen Mittel betreffen und
den Gesundheitszustand des Antragstellers.
4.4.4.3 Entrepreneur & Entrepreneur Plus Kategorie42
Wie bei den Investoren selbst, gibt es auch hier eine Differenzierung in unterschiedliche
Entrepreneur Unterkategorien.
41
42
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/temporaryretirementcategory/
www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/entrepreneur/
27
Handelsweg Neuseeland 2014
Grundvoraussetzung
Berufserfahrung
Mindest –
Investmentfondshöhe
Englischkenntnisse
Gesundheitsstand &
guter Leumund
Weitere Informationen
Entrepreneur Residence Category Entrepreneur Residence Category
– 2 Jahre
- 6 Monate
Erfahrung in dem geplanten Geschäftsvorhaben muss nachgewiesen
werden
Keine Mindesthöhe, jedoch muss Mindestens 0,5 Mio. NZ$ sowie ein
Startkapital in ausreichender Höhe
Long Term Business Visa, welches
nachgewiesen werden mindestens neun Monate gültig ist
IELTS 4
Siehe www.immigration.govt.nz
www.immigration.govt.nz/migrant
/stream/invest/entrepreneur/entr
epreneur/requirements.htm
Weitere Informationsquellen:
Organisation
Anschrift
Neuseeländische
Botschaft in Berlin
Friedrichstr. 60
10117 Berlin
Hamburg Visa
Application Centre (for
applicants in
Germany)
New Zealand Visa
Application Centre TT Visa Services Ltd
Immigration New
Zealand in
Großbritannien
Regus Business
Centre, Office no.
543
Stadthausbrücke 1 3
20355 Hamburg
Mezzanine Floor
NZ House
80 Haymarket
London
SW1Y 4TE
United Kingdom
www.immigration.govt.nz/migrant
/stream/invest/entrepreneur/entr
epreneurplus/requirements.htm
Weitere Kontaktmöglichkeit
Telefon: +49 30 2062 10
Fax: +49 30 2062 1114
Email: [email protected]
Web: www.nzembassy.com/germany
Telefon: + 49 408 740 8255
Email: [email protected]
Web: https://www.ttsnzvisa.com/
Telefon: +44 203 582 7499
Email: [email protected]
Web: www.ttsnzvisa.com
28
Handelsweg Neuseeland 2014
5
Wirtschaftsbericht
5.1 Wirtschaftsinformationen, Struktur und Entwicklung43
Das Land ist eine relativ kleine offene Volkswirtschaft, mit dem Hauptfokus auf dem Primärund Dienstleistungssektor. Die Makroökonomie ist generell auf den Prinzipien des freien
Marktes aufbaut und ist ein traditionelles Agrarland.
In den letzten 30 Jahren entwickelte Neuseelands Volkswirtschaft sich von der am höchsten
regulierten Makroökonomie der OECD Staaten zu der belastbarsten und flexibelsten
Volkswirtschaft der Staaten der OECD. Die beginnende Weltrezession in 2008 führte zu
einer negativen Entwicklung der BIP-Wachstumsrate, war jedoch im Vergleich mit den
weiteren 33 OECD-Staaten relativ gering. Neuseeland nahm den sechsten Platz von der
Rezession am wenigsten betroffenen 34 OECD Mitgliedsstaaten ein.
Der Aufschwung der Wirtschaft begann Mitte 2010 und wurde von einer starken Nachfrage
auf den Exportmärkten geführt, allen voran von Australien und der Volksrepublik China. Die
Stärke der Exporte geht hauptsächlich auf den Wirtschaftsboom in China zurück und hier
insbesondere die hohe Nachfrage nach Milch- und Milchprodukten sowie den Export von
Rundholz. 2011 stieg das BIP trotz des verheerenden Erdbebens in der Canterbury Region
auf 2,6%, was sich vor allem auf einen starken Primärsektor und einer Verbesserung im
Bereich der Dienstleistungstätigkeiten zurückführen lässt.
Das Wirtschaftswachstum 2013 war aufgrund der Dürre im Spätsommer gedämpft und
wirkte sich hauptsächlich auf das Wachstum in der Agrarproduktion aus, was lediglich 0,3%
bzw. 0,5% im ersten und zweiten Quartal 2013 betrug. Allerdings nahm das Wachstum im
Jahresverlauf wieder zu und konnte mit einer Wachstumsrate von 3,5% abschließen.
Hauptsächlich die [Wieder-] Aufbauarbeiten in Christchurch und der Canterbury-Region
allgemein werden die Wachstumsfaktoren in den kommenden 5-10 Jahren positiv
beeinflussen. Die Bautätigkeiten in der Region sind seit Mitte 2012 zunehmend und
Vorhersagen gehen davon aus, dass die Dynamik in 2014 weiterhin steigen wird, wobei
bislang keine genauen Angaben über die mittelfristige Geschwindigkeit der Bauarbeiten
gemacht werden können. Dieses ist zum Teil abhängig von Kapazitätsengpässen und wie
schnell Versicherungsansprüche bearbeitet und abgearbeitet werden.
Im Primärsektor sind hauptsächlich die Bereiche der Hortikultur, Forstwirtschaft, Fischerei
und des Bergbaus maßgebend, deren jeweilige Erzeugnisse einen Anteil von mehr als 50%
an den Gesamtexporten Neuseelands haben.
Insgesamt trägt die Primärindustrie 6% zum Bruttoinlandsprodukt bei. Die fünf
Hauptkategorien landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit einem Anteil von mehr als 80% an
den Gesamterzeugnissen der Landwirtschaft sind
 Milchwirtschaft (48%),
43
www.treasury.govt.nz/economy/overview/2014/nzefo-14.pdf
29
Handelsweg Neuseeland 2014



Obst und Gemüse (10% bzw. 5%)
Viehwirtschaft (10%), und
Schaffleisch (10%).
Der bereits erwähnte Dienstleistungssektors hat mittlerweile einem Anteil von mehr zwei
Drittel am BIP. Das größte Wachstum wurde in den Jahren von 2000-2007 registriert, mit
einer jährlichen Wachstumsrate von durchschnittlich 4,1%. Trotz der beginnenden
Rezession in 2008 und einem verringerten Wachstum in dem Jahr und den folgenden
Jahren, war der Wachstumsrückgang weniger stark als in anderen Industriesektoren. Im
Jahr 2013 hatte der Dienstleistungssektor bereits einen Anteil von 65% am
Bruttoinlandsprodukt, im Vergleich zu 62% in 2004. Allen voran sind exportbezogene
Dienstleistungen wie der Tourismus und die Primärindustrie die einflussreichsten
Wachstumsfaktoren.
Mit dem Tourismus werden etwa ein Drittel der gesamten Deviseneinnahmen
erwirtschaftet. Die Ausgaben der internationalen Touristen betrugen zum Jahresstichtag
März 2013 9,8 Mrd. NZ$ und verzeichneten ein Wachstum von 2,2% im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum. Die meisten Touristen kommen aus Australien (44,8%), gefolgt von
China (8,9%), den USA (7,2%) und dem Vereinigten Königreich (7,1%).
5.2 Budget
Die Budgetvorhersagen vom Mai 201444 gehen von einem durchschnittlichen jährlichen
Wachstum von 2,6% über die nächsten fünf Jahre aus. Zudem wird erwartet, dass die
Arbeitslosenquote aufgrund einer stärker werdenden Wirtschaft fallen wird. Der
Wiederaufbau Christchurchs trägt ca. 20% zum jährlich BIP bei, die Investitionskosten
werden derzeit auf ca. NZD 40 Mrd. geschätzt.
Wachsende Investitions- und Handelsbeziehungen mit Asien, allen voran China, und die
guten wirtschaftlichen Beziehungen zu Australien wirken sich ebenfalls positiv auf die
gesamtwirtschaftliche Lage aus.
Die Vorhersage des aktuellen Leistungsbilanzdefizits geht von einem Wert unter 5% des BIP
aus, wenn die Wiederaufbauarbeiten in der Canterbury-Region nicht mit eingerechnet
werden.
Ziel der Regierung ist es, langfristig zu einem positiven Saldo zurückzukehren und die
Nettoverschuldung insgesamt zu reduzieren. Die öffentliche Nettoverschuldung wird ihren
Höhepunkt vermutlich 2014/2015 mit einem Wert von 26,5% des BIP erreichen, sich dann
aber bis 2019/2020 auf 16,9% reduzieren.
44
www.treasury.govt.nz/budget/2014
30
Handelsweg Neuseeland 2014
Die vier Schwerpunkte der Regierung in Bezug auf die staatlichen Finanzen umfassen
 den verantwortlichen Umgang der Staatsfinanzen,
 den Aufbau einer produktiveren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft,
 die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und
 die Unterstützung des Wiederaufbaus von Christchurch.
Nachfolgend die wirtschaftlichen Vorhersagen, auf denen die aktuellen Budgetvorhersagen
beruhen:
Wachstum
Inflation
Arbeitslosenquote
Leistungsbilanz in
% vom BIP
Leistungsbilanz
ohne CanterburyWiederaufbau
2013 –
Ist
Werte
2014
Vorhersage
2015
Vorhersage
2016
Vorhersage
2017
Vorhersage
2018
Vorhersage
2,7%
0,9%
6,2%
-4,5%
2,7%
1,4%
5,8%
-4,2%
3,6%
2,4%
5,6%
-5,5%
2,7%
2,4%
5,4%
-6,3%
2,0%
2,3%
5,2%
-6,5%
2,2%
2,2%
4,7%
-6,4%
-3,8%
3,1%
-3,9%
-4,4%
-4,5%
-4,7%
Quelle: http://www.treasury.govt.nz/budget/2014/bps/02.htm
Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Institution
Anschrift
New Zealand Government
New Zealand Parliament
New Zealand Government
Executive
State Services Commission
Parliamant Buildings
Private Bag 18041
Wellington 6160
Reserve Bank Building,
Level 10
PO Box 329
Wellington 6140
Weitere Kontaktmöglichkeit
Email:
[email protected]
Web: www.govt.nz
Tel: +64 4 817 9999
Fax: +64 4 471 2551
Web: www.parliament.govt.nz
Web: www.executive.govt.nz
Tel: +64 4 495 6600
Fax: +64 4 495 6686
Email:
[email protected]
Web: www.ssc.govt.nz
31
Handelsweg Neuseeland 2014
5.3 Wirtschaftslage 2013/2014
Seit Januar 2014 wurde der Leitzins um jeweils 0,25 Prozentpunkte erhöht und liegt derzeit
bei 3,5% (Januar 2014: 2,5%). Es wird von einem wirtschaftlichen Jahreswachstum von 3,7%
ausgegangen, vor allem bedingt durch starkes Wachstum in der Baubranche.
Die Unsicherheit, ob die Eurozone in eine weitere Rezession geht, hat sich verringert und es
wird derzeit mit einem schwachen aber positiven Wachstum gerechnet, trotz schwacher
Wachstumsprognosen auf dem US-Markt und der leicht schwächelnden Wirtschaft in
Australien und China. Kurzfristig wird nicht von einem negativen Effekt auf die
Exportnachfrage ausgegangen, der größte Wachstumsfaktor/-treiber wird der
Wiederaufbau der Region Canterbury sein.
In den vergangenen Monaten sind die Preise für Milchprodukte und Holz gefallen, was das
Einkommen der Primärindustrie für 2014 reduzieren wird. Der Wechselkurs befindet sich
derzeit in einer Anpassungsphase an schwächelnde Handelspreise und ist so nicht tragbar,
es muss vermutlich von einem Sinken des Wechselkurses ausgegangen werden.
Die Inflation ist gemäßigt und wird im Durchschnitt bei 2% liegen.
Die Kundenzufriedenheit hat im Q1/2014 ein neun-Jahreshoch erreicht und die
Bevölkerung geht von einer positiven Entwicklung der Wirtschaft aus. Die Einstellung der
Bevölkerung zur eigenen finanziellen Situation und möglichen Konsumausgaben bleiben
allerdings relativ verhalten, +0,5% im Juli 2014. Die Konsumausgaben stiegen in den
Bereichen Konsumgüter, Verbrauchsgüter und Treibstoffe.
Die allgemeine Kurzzeitprognose für den Arbeitsmarkt für die kommenden drei Jahre geht
von einem konstanten Wachstum des Arbeitsmarktes aus, basierend auf einer starken
wirtschaftlichen Wachstumsprognose. Es wird mit einem Wachstum der Beschäftigungsrate
um 2,7% im Zeitraum von März 2014 bis März 2015 und weitere 2,6% bis März 2016
gerechnet. Zudem wird ein Abfall der ALO-Quote von derzeit 5,6% auf 5,0% bis März 2015
vorhergesagt, wobei die Wachstumsrate der Beschäftigung vermutlich in der Region
Auckland und Umland sowie der Canterbury-Region am höchsten sein wird.
32
Handelsweg Neuseeland 2014
Wirtschaftskennzahlen 2011 - 2014 Neuseeland45
Zahlenangaben in EURO
Reales Wachstum BIP
Inflation
Arbeitslosigkeit (Stichtag 31.07.)
Exporte in Mio. NZ$ (Stichtag 31.07.)
Importe in Mio. NZ$ (Stichtag 31.07.)
Leitzinssatz
Wechselkurs zum EUR (Stichtag 31.12.)
2014
-1,0%
6,2%
48.044
3,5%
--
2013
-1,6%
6,4%
45.511
47.199
2,5%
0,59
2012
-0,9%
6,8%
47.024
47.792
2,5%
0,62
2011
1,2%
1,8%
6,5%
46.226
44.938
2,5%
0,60
Tabelle 7: Wirtschaftskennzahlen Neuseeland
5.4 Ausblick möglicher Wirtschaftsentwicklungen in den kommenden Jahren 46
Es wird erwartet, dass Neuseelands Handelsbedingungen weiterhin auf einem hohen
Niveau operieren werden, mit einer jährlichen Wachstumsrate von 2,7% bis März 2014 bzw.
3,6% bis zum März 2015.
Wirtschaftliche Wachstumsgebiete sind vor allem in dem Wiederaufbau der durch
Erdbeben zerstörten Stadt Christchurch und dessen Umgebung und in der Ausweitung der
Handelsbeziehungen mit Australien und China zu sehen.
Für eine weiterhin positiv wachsende Wirtschaft in Neuseeland sprechen die steigenden
Rohstoffpreise insbesondere auch in der Industrie für Milcherzeugnisse und die wachsende
Nachfrage bei knappem Angebot in diesem Segment. Für den Export wird in Zukunft auch
die globale Biogas Produktion im Bereich Erneuerbare Energien eine wachsende Rolle
spielen.
Der Sektor Bioenergie / Biogas bietet in Neuseeland vielfältige Möglichkeiten, da zum einen
Grenzertragsböden zur Verfügung stehen, die nicht weiter genutzt werden können und von
daher als potentielle Anbaufläche für die Ausweitung der Nutzung von Bioenergie genutzt
werden könnten. Zum anderen ist der Ausbau in diesem Bereich denkbar, da durch die CO2Bindung eine Reduzierung der ausgestoßenen Treibhausgase erreicht werden kann, was
wiederum mit den Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls einhergeht. 2005 wurde die
Schätzung aufgestellt, dass 0,3% von Neuseelands Energiebedarf durch Biogas gedeckt
werden können, bei voller Ausschöpfung der Ressourcen. Derzeit ist allerdings die Nutzung
von Biogas weniger effizient als die Nutzung konventioneller Energiequellen wie Gas oder
Kohle.
45
www.oanda.com/currency/converter/; www.rbnz.govt.nz/monpol/statements/0090630.html;
www.statistics.govt.nz; www.rbnz.govt.nz/statistics/0135595.html; www.rbnz.govt.nz/keygraphs/Fig2.html;
http://www.treasury.govt.nz/economy/overview/2014/nzefo-14.pdf; www.tradingeconomics.com/newzealand/unemployment-rate
46
www.treasury.govt.nz/economy/overview/2014/nzefo-14.pdf
33
Handelsweg Neuseeland 2014
Die Milchwirtschaft kann die höchsten Exporterlöse der neuseeländischen Wirtschaft
verzeichnen und verbucht jährlich mehr als 13 Mrd. NZ$, was einem Anteil von mehr als
29% an den Gesamtexporterlösen entspricht; insgesamt werden 95% der Milch exportiert.
Die Hauptexportmärkte sind die Volksrepublik China, die USA, Japan, die EU, Malaysia,
Australien, die Philippinen, Singapur, Belgien, Venezuela und Saudi-Arabien. 47
5.5 Freihandelsabkommen48,49
Neuseeland bekennt sich uneingeschränkt zum Freihandel und seine Vorliebe für
Freihandelsabkommen signalisiert einen wichtigen Schritt hin zur wirtschaftlichen
Integration zwischen zwei oder mehr Ländern. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse
werden abgeschafft, was den Freihandel fördert. Es entstehen Vorteile in der
Güterverteilung, was eine Steigerung des Außenhandels zur Folge haben kann. Des
Weiteren können Wohlfahrtsgewinne für alle beteiligten Staaten erreicht werden. Aus
diesem Grund fördert die Welthandelsorganisation (WTO) den Abschluss von
Freihandelsabkommen und die Bildung von Freihandelszonen.
Mit seinem Engagement in Sachen Freihandel beweist Neuseeland ein hohes Maß an
Flexibilität und Weltoffenheit und gilt als attraktiver FTA-Vertragspartner, u.a. aufgrund der
umfassenden Erfahrung in der Verhandlung von qualitativ anspruchsvollen Abkommen,
sowie des Rufes als glaub- und kreditwürdiger Partner. Freihandelsabkommen sind
ebenfalls bekannt als Closer Economic Partnerships (CEP) oder Strategic Economic
Partnership (SEP). Insgesamt hat das Land derzeit vier bestehende Freihandelsabkommen,
vier weitere befinden sich in der Verhandlungsphase und eines befindet sich derzeit im
Verhandlungsstopp.
Mit der EU wird seit Juli 2012 ein sogenanntes formelles Framework Agreement50
verhandelt, das eine Reihe an Bestimmungen über ökonomischen und handelspolitischen
Beziehungen vorsieht. Die Europäische Union ist Neuseelands drittgrößter Handelspartner
nach China und Australien51 und der Gesamtwarenhandel erreicht einen Wert von ca. 7,2
Mrd. EUR, der Handel mit Dienstleistungen ca. 3,8 Mrd. EUR oder 32% des
Gesamthandelsvolumen zwischen der EU und Neuseeland. Bereits seit 1999 existiert ein
bilaterales Abkommen zur Reduzierung technischer Handelshemmnissen sowie
Bewertungsverfahren, das sich allerdings vorrangig auf Industrieprodukte bezieht. 2003 trat
47
www.dcanz.com/about-nz-dairy-industry/dairying-today
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-andAgreements/index.php#negotiation
49
www.mfat.govt.nz/downloads/trade/FTAart.pdf
50
http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/new-zealand/;
www.med.govt.nz/business/trade-tariffs/trade-environment/trade-agreements-and-partnerships/europeanunion-and-new-zealand-mutual-recognition-arrangement
51
Stand: 31.12.2013
48
34
Handelsweg Neuseeland 2014
ein ähnliches Abkommen in Kraft, was für Lebendtiere und Tierprodukte Anwendung findet,
unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.
Das in Neuseeland seit längstem bestehende Freihandelsabkommen wurde 1983 mit
Australien vereinbart und ist bekannt als das Australia-New Zealand Closer Economic
Relations Agreement (CER.) Dieses wurde von der WTO als das weltweit umfassendste,
effektivste und im höchsten gegenseitige Einvernehmen geschlossene
Freihandelsabkommen eingestuft.
Seit 2001 besteht die New Zealand and Singapore on a Closer Economic Partnership
Vereinbarung52 und zielt darauf ab, den Handel von Gütern, Dienstleistungen und
Investments/Investitionen zwischen den beiden Ländern zu verbessern.
2005 folgte die New Zealand-Thailand Closer Economic Partnership Vereinbarung53, welche
sich vorrangig auf den Arbeitsmarkt, sowie Zollvorschriften konzentriert.
Im Jahr 2008 ist ein Freihandelsabkommen mit China (New Zealand-China Free Trade
Agreement)54 in Kraft getreten, hauptsächlich auch deswegen, da China mittlerweile
Neuseelands größter Abnehmer für Milchprodukte und Wolle ist. Seit Bestehen dieses
Abkommens konnte der Export Neuseelands um 60% gesteigert werden und machte
Direktinvestitionen für China in Neuseeland interessant. Neuseeland war das erste Land der
westlichen Welt, welches im Dezember 2004 Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen mit China aufgenommen hat, nachdem es China vorher den Status
einer Marktwirtschaft zuerkannt hatte.
Anfang 2010 trat das neue Freihandelsabkommen zwischen Neuseeland und Australien mit
den 10 ASEAN-Ländern in Kraft. Die ASEAN-Staaten sind gemeinsam jeweils Neuseelands
fünftgrößter Exportmarkt und fünftgrößte Importquelle.
Seit Anfang 2011 besteht ein Freihandelsabkommen mit Hongkong und China, das New
Zealand-Hong Kong, China Closer Economic Partnership55. Es ergänzt Neuseelands
Freihandelsabkommen mit China und es wird antizipiert, dass die Wirtschaftsbeziehung mit
China dadurch weiter angekurbelt werden wird, da das wirtschaftlich selbstständige
Hongkong als Ausgangspunkt für den Handel mit China genutzt werden kann. Hongkong ist
Neuseelands elftgrößter Exportpartner mit einem derzeitigen Handelsvolumen von 912
52
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-andAgreements/Singapore/index.php
53
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-andAgreements/Thailand/index.php
54
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/China/index.php;
www.chinafta.govt.nz/
55
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/HongKong/index.php
35
Handelsweg Neuseeland 2014
Mio. NZ$ pro Jahr. Sehr interessant dabei ist, dass an das Abkommen rechtlich bindende
Nebenabsprachen zur Arbeit und Umwelt geknüpft sind, die Neuseelands Zielvorgaben zur
nachhaltigen Entwicklung garantieren sollen.
Des Weiteren hervorzuheben ist das noch nicht beschlossene, jedoch in Verhandlung
stehende New Zealand-India Free Trade Agreement. Die Exporte nach Indien haben von
2001 bis 2013 um 344% zugenommen und erreichten 2013 einen Wert von mehr als 1,1
Mrd. NZ$. Indien gilt als bevorzugter Handelspartner der Schwellenländer. Die im Oktober
2011 von Premierminister John Key eingeführte The NZ Inc India Strategy zielt u.a. auf den
Ausbau des Warenexports auf einen Wert von mehr als 2 Mrd. NZ$ im Jahr 2015 ab und ein
jährliches Wachstum des Dienstleistungsverkehrs um 20%.56
Außerdem ist ein Freihandelsabkommen mit Russland geplant, das sogenannte New
Zealand-Russia-Belarus-Kazakhstan Free Trade Agreement, welches deshalb so
erwähnenswert ist, weil Neuseeland das erste Land ist, das Verhandlungen mit Russland
aufgenommen hat. Der Fokus des Abkommens liegt u.a. auf Marktzugängen,
Ursprungsnachweise, Kooperationen in der zolltechnischen Abfertigung, technische
Handelshemmnisse, geistiges Eigentum, etc.57 Acht Verhandlungsrunden haben bereits
stattgefunden, die letzten im Juni 2012. Ein Abkommen mit einem der größten Länder der
Welt bedeutet für Neuseeland ein starkes Wachstumspotenzial, auch weil Russland
weltweit die zwölftgrößte Volkswirtschaft ist.
Ebenfalls zu erwähnen sind die Verhandlungen im Rahmen des sogenannten New ZealandKorea Free Trade Agreement welches im Zeitraum von 2007 bis 2030 potentiell einen Wert
von 4,5 Mrd. USD zum realen Wachstum des neuseeländischen BIP beitragen könnte.
Verhandlungen werden seit 2009 geführt.58
Neuseeland ist Mitglied der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD), der Welthandelsorganisation (WTO), des Internationalen
Währungsfonds (IWF), der Weltbank, der Asian Development Bank (ADB), der
Internationalen Atomenergieorganisation (IÄO) und der APEC (Asia-Pacific Economic
Cooperation) und hat das South Pacific Regional Trade and Economic Cooperation
Agreement (SPARTECA) unterzeichnet, sowie Ende 2002 das Pacific Agreement on Closer
Economic Relations (PACER).
56
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/India/index.php
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/Russia-BelarusKazakhstan/index.php
58
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/Korea/index.php
57
36
Handelsweg Neuseeland 2014
5.6
5.6.1
Überblick Wirtschaftspolitik Neuseeland
Finanzpolitik59
Neuseeland verfolgt eine vorausschauende Fiskalpolitik, die auf dem Public Finance Act
1989 beruht, welcher auch die Regulierungen und Vorschriften des aufgehobenen Fiscal
Responsibility Act 1994 beinhaltet. Die Hauptzielsetzung ist eine Reduzierung der
Staatsverschuldung, sowie der Schaffung eines Spielraums bei der Staatsverschuldung, um
auf gegenwärtige wirtschaftliche und fiskalische Schwankungen reagieren zu können.
Langfristig gesehen sind mittelfristige Erhöhungen der Staatsverschuldung möglich, um auf
wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Krisen zeitgerecht reagieren zu können. Trotz
dieser Vereinbarung muss gewährleistet sein, dass die wirtschaftsbedingte
Staatsverschuldung wieder korrigiert wird, so dass die Nettofinanzverbindlichkeiten
durchgängig unter 40% des BIP liegen und höchstens 30% des Bruttoinlandproduktes im
Jahre 2020 ausmachen. Die Vorhersage der Nettoverschuldung für 2014 geht von einem
Anteil von 28,4% am BIP aus.60
Die aktuelle fiskalpolitische Strategie von 2014 basiert auf einer Kombination von einer
Spar- und Einnahmeninitiative mit den vier Hauptprioritäten des verabschiedeten Budgets
auf
 dem verantwortlichen Umgang mit den Staatsfinanzen,
 dem Aufbau einer produktiveren und wettbewerbsfähigeren Volkswirtschaft,
 der Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen trotz eines engen finanziellen
Rahmens, sowie
 der Unterstützung beim Aufbau der Stadt Christchurch.
Der verantwortliche Umgang mit den Staatsfinanzen sieht langfristig die Erreichung eines
positiven Staatssaldos vor, die Beibehaltung eines effizienten und gerechten Steuersystems,
sowie die effektive Verwaltung der staatlichen Bilanz.
Eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen sieht
 eine optimierte Zusammenarbeit von Behörden vor,
 mehr Wettbewerbsfähigkeit in dem Angebot öffentlicher Dienstleistung und die
Nutzung alternativer Anbieter in diesem Bereich,
 die Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen mittels Nutzung
neuer Technologien und
 eine größere Reaktionsbereitschaft, die den Bedürfnissen und Erwartungen der
Bevölkerung mehr entgegenkommt.
59
60
www.treasury.govt.nz/budget/2014
http://www.treasury.govt.nz/budget/forecasts/befu2013/befu13-pt4of11.pdf
37
Handelsweg Neuseeland 2014
Langfristig gesehen sollen die Nettoverbindlichkeiten nicht mehr als 20% des
Bruttoinlandprodukts ausmachen, es sei denn einschneidende negativ wirtschaftliche
Entwicklungen verlangen eine Anpassung dieser Zielsetzung an gegenwärtige
Gegebenheiten. Ab 2017/2018 sollen die Zuwendungen in den sogenannten
Superannuation Fund wieder aufgenommen werden, welches dem fiskalischen Druck einer
alternden Bevölkerung entgegenwirken soll. Eine Aktualisierung und Anpassung der
Langzeitzielsetzung soll im Jahr 2015 erfolgen.
5.6.2
Geldpolitik61
Die Geld- und Währungsmarktpolitik Neuseelands liegt in den Händen der Reserve Bank of
New Zealand, welche die Preisstabilität, sowie ein sicheres und effizientes Finanzsystem des
Landes gewährleistet. Die Grundlagen sind in der Policy Targets Agreement festgehalten,
welche derzeit zum Ziel hat, die Inflation zwischen 1% und 3% im mittelfristigen
Durchschnitt zu halten. Die aktuelle Auflage dieser Vereinbarung wurde im September 2012
von der Reserve Bank of New Zealand und dem Finanzminister unterzeichnet und ist immer
noch in Kraft.
Kernansatzpunkt der Vorhersagen ist ein sogenanntes dynamisch stochastisches
Fließgleichgewicht, welches unter dem Namen Kiwi Inflation Targeting Technology (KITT)
läuft. Eingeführt wurde dieses Modell 2009 und hat das Forecasting and Policy System (FPS)
abgelöst.
Der neuseeländische Leitzinssatz liegt derzeit bei 3,5% und wurde zuletzt am 30. Oktober
2014 angepasst bzw. auf dem Niveau der Anpassung vom Juli 2014 gehalten. Die erste
Erhöhung von dem seit 2011 geltenden Leitzins von 2,5% auf 2,75% wurde am 13. März
2014 durchgeführt62.Insgesamt wird der Leitzinssatz achtmal pro Jahr von Experten
überprüft. Außerplanmäßige Anpassungen des Leitzinses finden sehr selten statt und dann
in direktem Zusammenhang mit unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen. Bislang ist
dieses einmal in der Geschichte Neuseelands geschehen, als Reaktion auf den Terrorangriff
auf das World Trade Centre im September 2001.
5.6.3
Strukturpolitik63, 64, 65
Unter Strukturpolitik sind die politischen Maßnahmen verschiedener staatlicher Ebenen
zusammengefasst, die das Ziel verfolgen, die existierende Wirtschaftsstruktur derart zu
beeinflussen, dass diese den wirtschaftliche und technischen Veränderungen, sowie dem
globalen Wettbewerb standhalten können. Unterschieden wird u.a. in mittel- und
langfristige Zielsetzungen, sowie sektorale und regionale strukturpolitische Maßnahmen66.
61
www.rbnz.govt.nz/monetary_policy/policy_targets_agreement/
www.rbnz.govt.nz/news/2013/5375374.html
63
www.treasury.govt.nz/publications/research-policy/wp/2011/11-03/
64
www.tec.govt.nz/Tertiary-Sector/Tertiary-Education-Strategy/
65
www.med.govt.nz/
66
www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/40384/strukturpolitik?p=all
62
38
Handelsweg Neuseeland 2014
Neuseelands Anpassungsfähigkeit bezüglich der Vorbeugung und dem Umgang mit
ökonomischen Veränderungen lässt sich der relativ transparenten und vorausschauenden
Fiskalpolitik zuschreiben; das Land hat eine unabhängige Geld- und Währungspolitik, sowie
einen gleitenden Wechselkurs.
Weitere Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Ausbildung, insbesondere auch im
tertiären / universitären Bereich, ab. Langfristig ist vorgesehen, dass gemäß Education Act
198967 der Zugang zu einem höheren Bildungsweg die Chancen auf dem Arbeitsmarkt
erhöht und einen positiven Einfluss auf das ökonomische Wachstum hat. Besondere
Anstrengungen werden im Bereich der Integration von Maori und anderen
Bevölkerungsgruppen in die Tertiärausbildung vorgenommen. Die Tertiary Education
Strategy 2014-201968 sieht in einem 10-Jahresplan vor, dass
 der Zugang zum Bildungssystem für alle Neuseeländer ungeachtet ihres sozialen
Hintergrundes gewährleistet ist,
 die Fähigkeiten und das Wissen der derzeitigen und zukünftigen Arbeitskräfte den
Marktanforderungen gerecht wird, und
 qualitativ hochwertige Forschung betrieben werden kann, um der wirtschaftlichen
Entwicklung dienlich zu sein und den sozialen und umweltlichen Herausforderungen
zu entsprechen.
Neuseeland hat zudem die sogenannte Business Growth Agenda69, die darauf abzielt, das
Wachstum neuseeländischer Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu schaffen und
den Lebensstandard der Neuseeländer weiter zu verbessern. Herbeigeführt werden sollen
diese Verbesserung durch innovative Initiativen und politische Reformen, die wiederum
dabei helfen sollen, eine produktivere und wettbewerbsfähigere Volkswirtschaft zu
schaffen. Der Agenda liegen sechs Hauptansatzpunkte zugrunde, von denen ausgegangen
wird, dass diese das Wachstum von Unternehmen am erfolgreichsten unterstützen. Dazu
gehören: Exportmärkte, Innovationen, Infrastruktur, natürliche Ressourcen, sichere und
fachgerechte Arbeitsplätze und Kapital.
67
www.legislation.govt.nz/act/public/1989/0080/latest/DLM175959.html
www.minedu.govt.nz/NZEducation/EducationPolicies/TertiaryEducation/PolicyAndStrategy/TertiaryEducatio
nStrategy2014-2019.aspx
69
www.mbie.govt.nz/what-we-do/business-growth-agenda; www.med.govt.nz/business/economicdevelopment/the-governments-business-strategy
68
39
Handelsweg Neuseeland 2014
Abbildung 4: Business Growth Agenda,
Quelle: www.mbie.govt.nz/what-we-do/business-growth-agenda






5.6.4
Exportmärkte: Erhöhung der Exporte neuseeländischer Unternehmen; Ziel ist es das
Verhältnis von Export zum BIP auf 40% bis zum Jahr 2025 zu steigern
Innovationen: Bestärkung und Ermöglichung von Investments in der F&E und
Steigerung des Wertes öffentlicher Investitionen in Wissenschaft und Forschung
Aufbau von Infrastruktur: Investitionen in Neuseeland Infrastruktur in dem Sinne,
dass bis 2030 eine widerstandsfähige und koordinierte Infrastruktur besteht, die
zum wirtschaftlichen Wachstum und erhöhter Lebensqualität beiträgt
Natürliche Ressourcen: Bessere Nutzung der vorhandenen natürlichen Ressource
Sichere und fachgerechte Arbeitsplätze: Einführung von Initiativen, die einen
produktiveren, innovativen und anpassungsfähigen Arbeitsmarkt ermöglichen, um in
einem dynamisch-globalen und komplexen Umfeld zu bestehen
Kapital: Wachstum der neuseeländischen Volkswirtschaft durch erhöhte
Investitionen und Kapitalfluss in den Exportsektor. Dadurch sollen die Kapitalkosten
für Unternehmen reduziert werden, und der Weg für mehr internationale
Investitionen geöffnet werden.
Außenwirtschaftspolitik70, 71
Um einer zunehmenden Globalisierung und einer stärkeren Vernetzung von Völkern,
Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Technologie, sowie eines wachsenden Wettbewerbs
um natürliche Ressourcen gerecht zu werden, muss dieser Fortschritt auch auf regionaler,
d.h. von Neuseelands Seite aus, Ebene durchgehalten werden.
70
71
www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/index.php
www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/1-Global-Issues/Environment/index.php
40
Handelsweg Neuseeland 2014
Unter anderem unternimmt Neuseeland Anstrengungen im Bereich der humanitären Hilfe
und der Entwicklungspolitik. Hier liegt der Fokus auf der Unterstützung nachhaltiger
wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme in sich entwickelnden Ländern, um dadurch die
Armut zu reduzieren. Der geografische Fokus Neuseelands liegt in der Pazifikregion, jedoch
werden auch Programme in Asien, Lateinamerika und Afrika unterstützt. Für 2011 wurden
insgesamt 525 Mio. NZ$ des Budgets für wirtschaftliche Entwicklungsprogramme
bereitgestellt.
Umweltpolitischen Anforderungen und der Verbesserung globaler Umweltbelange kommt
Neuseeland durch die Teilnahme/Mitgliedschaft in unterschiedlichen internationalen
Gremien nach. Das Land ist Mitglied des United Nations Environment Programmme (UNEP),
der OECD, der Welthandelsorganisation WTO der APEC72 und unterstützt finanziell die
Globale Umweltfazilität (GEF)73, ein internationaler Mechanismus zur Finanzierung von
Umweltschutzprojekten in Entwicklungsländern.74
Auf den internationalen Handel bezogen bedeutet dieses, dass Neuseeland es sich zum Ziel
gesetzt hat, „win-win-win“ Agenda zu entwickeln75, wodurch positive Effekte für den
Handel, die Umwelt und Entwicklungsziele erreicht werden sollen. Ein Beispiel dafür ist das
Interesse daran, handelsverzerrende Praktiken in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei
und Energie abzuschaffen. Zudem gibt es ein weiteres Projekt, eine einheitliche Definition
darüber zu finden, welche Güter und Dienstleistungen als ökologisch betrachtet werden
können. Dem Land ist viel daran gelegen Handelsbarrieren in Bezug auf ökologische Güter
und Dienstleistungen abzuschaffen, um dadurch wertvolle Vorteile für den Umweltbereich
zu erreichen. Fortschritte in diesem Bereich hängen derzeit von den parallel verlaufenden
Verhandlungen des WTO Gremiums für den Handel von Dienstleistungen76 und der WTO
Verhandlungsgruppe für den Marktzugang nicht-landwirtschaftlicher Natur77 ab.
Des Weiteren nimmt Neuseeland aktiv an internationalen Kampagnen gegen Terrorismus,
friedensunterstützenden Operationen und Initiativen zur Beseitigung von
Massenvernichtungswaffen teil.
Um Neuseelands Interessen in Übersee zu sichern werden Beziehungen mit internationalen
und regionalen Organisation gepflegt. Dazu gehören78
 APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation),
72
APEC = Asia-Pacific Economic Cooperation
GEF = Global Environmental Facility
74
www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/2-International-Organisations/index.php
75
www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/1-Global-Issues/Environment/5-Trade-and-Environment/index.php
76
WTO Council on Trade in Services
77
WTO Negotiation Group on Non-Agricultural Market Access
78
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/index.php
73
41
Handelsweg Neuseeland 2014




o Förderung engerer ökonomischer Beziehungen in der Asien-Pazifik-Region
zur Verbesserung des geschäftlichen Umfelds und zur Anhebung des
Lebensstandards der Mitglieder dieser Kooperation
Commonwealth,
OECD,
o Möglichkeit für öffentliche Bedienstete weitreichende kooperative
Netzwerke mit entsprechenden Kontakten in den weiteren OECD Staaten zu
bilden
United Nations und die
World Trade Organisation
o Durch Neuseelands Abhängigkeit vom multilateralen Handel profitiert das
Land von allgemein geltenden Regelungen im Handelsverkehr, welche
andernfalls mit den jeweiligen Handelspartnern individuell ausgehandelt
werden müssten. Dies würde zu einem wirtschaftlichen Nachteil vor allem im
Warenverkehr mit größeren Volkswirtschaften führen.
5.7 Forschung & Entwicklung 79
Im Forschungs- und Wissenschaftsbereich besteht zwischen Deutschland und Neuseeland
besteht u.a.
 die Gemeinsame Absichtserklärung zur bilateralen Forschungszusammenarbeit, und
 das Bilaterale Programm zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ).
Ersteres Abkommen zielt darauf ab, ein Informationsnetzwerk zwischen den beiden Ländern
zu etablieren und Austauschprogramme zwischen Bildungseinrichtungen zu ermöglichen.
Neuseeland setzt bei der Forschung den Schwerpunkt auf Biotechnologie,
Produktionstechnologie, Energie und Rohstoffe, und Umweltforschung. Die Ausgaben für
Forschung und Entwicklung im privaten Sektor belaufen sich auf ungefähr 40% der
Gesamtausgaben, liegen allerdings unter dem OECD-Durchschnitt von ca. 60%. Im
öffentlichen Sektor hingegen betrug die Forschungsförderung rund 41% und liegt damit
über dem OECD-Durchschnitt von 30%.
Indikator
Bildungsanteil am BIP: Tertiäre Bildung
Bildungsanteil am BIP: Gesamtbildung
% öffentl. Bildungsausgaben an
Gesamtausgaben
% tertiärer graduierter an der
Gesamtbevölkerung
Nationale F&E Ausgaben
79
Neuseeland
OECD
1,5%
7,5%
21,6%
Stand
1,6%
6,1%
12,9%
2011
2011
2011
87%
50%
2012
1.767 Mio.
1,107 Mrd.
2011
http://www.kooperation-international.de/buf/neuseeland.html
42
Handelsweg Neuseeland 2014
F &E Anteil am BIP
% der Wirtschaft an den F&E Ausgaben
% öffentl. Ausgaben an den F&E
US$
1,26%
40%
41,4%
US$
2,4%
59,9%
29,8%
2012
2011
2011
Quellen: http://www.kooperation-international.de/buf/neuseeland.html
Ein Informations- und Technologieaustausch wird durch unterschiedliche
Forschungsgruppen im Land sichergestellt und schließt sowohl staatliche, wie auch nicht
staatliche Forschungsorganisationen ein.
Insgesamt gibt es acht staatliche Forschungsinstitute, die sich jeweils auf einen
wirtschaftlich wichtigen Industriesektor fokussieren bzw. auf den Umgang natürlicher
Ressourcen. Diese Institute sind unter dem Sammelbegriff Crown Research Institutes (CRIs)
zusammengefasst und sind wie folgt:








AgResearch: Verbesserung und Erhöhung der Produktivität im Agrarsektor
Institute of Environmental Science Research (ESR): Forschung und Entwicklung im
Bereich des Gesundheitswesens, der Lebensmittelsicherheit, des Gerichtswesen
Institute of Geological and Nuclear Science (GNS): Geologisch basierte Energie- und
Mineraliensektor, welche die Entwicklung atomarer Wissenschaften vorantreiben
und den Widerstand zu Umweltkatastrophen erhöht, sowie dem Verständnis des
geologischen System beiträgt
Industrial Research Limited (IRL): Innovationen im Produktions- und
Dienstleistungsbereich zur Erhöhung der allgemeinen Wirtschaftlichkeit des
Industriesektors
Landcare Research: Forschung und Entwicklung in der erdgebundene Artenvielfalt
zur Verbesserung des Artenschutzes und der umweltlichen Bedingungen im
allgemeinen
National Institute of Water & Atmospheric Research (NIWA): Forschung im Bereich
wassergebundener Ressourcen und Lebensräume; Verbesserung des Verständnisses
klimatischer und atmosphärischer Bedingungen; Erhöhung der Widerstandsfähigkeit
zu wetter- und klimatechnischen Umweltkatastrophen
Plant & Food Research: Forschung in der Hortikultur, essbarer Meerestiere und der
Lebensmittel- und Getränkeindustrie im allgemeinen
Scion: Innovationen und Wachstum der forstwirtschaftlichen Industriezweige
Crown Research Institutes (CRIs) wurde 1992 gegründet und nimmt insgesamt eine
unterstützende Rolle bei der Innovation und dem wirtschaftlichen Wachstum in den zuvor
genannten Bereichen ein. Der Beteiligungsbesitz erfolgt durch das Ministry of Science and
Innovation, sowie das Ministry of Finance.
Neben den staatlichen Organisationen sind auch private Forschungseinrichtungen tätig, die
hauptsächlich durch die Industrie finanziert werden, jedoch manchmal zusätzlich staatliche
43
Handelsweg Neuseeland 2014
Mittel erhalten. Unter anderem können in der Industrie, der Medizin, dem Bau- und
Ingenieurwesen, der Astronomie und der Informations-& Kommunikationstechnologie
privat-finanzierte Forschungsorganisationen gefunden werden.
Ebenfalls sind Universitäten in der Forschung und Entwicklung tätig. Derzeit gibt es acht
Universitäten, die wissenschaftsbezogene Studiengänge anbieten und verschiedene
Technologieaspekte abdecken.
An die Unis angegliedert sind sogenannte Zentren für Forschungsexzellenz (CoREs) 80, die
Forschung in Bereichen betreiben, die zur ökonomischen Entwicklung Neuseelands
beitragen. Diese Zentren arbeiten eng mit der Industrie und vorrangig CRIs zusammen.
Folgende Forschungszentren81 sind in Neuseeland ansässig:
Name des Instituts
Forschungsgebiet
Gastgebende Universität
Maurice Wilkins Centre
University of Auckland
Nga Pae o Te Maramatanga
Web: www.maramatanga.ac.nz
National Research Centre for
Growth and Development
Allan Wilson Centre
Web:
www.allanwilsoncentre.ac.nz
Riddet Institute
Web: www.riddet.ac.nz
MacDiarmid Institute for
Advanced Materials and
Nanotechnology
Web: www.macdiarmidac.nz
Bio Protection
Web:
www.bioprotection.org.nz
80
81
Molekulare Biologische
Entdeckungen
Mathematik und ihre
Anwendungen
Entwicklung & Förderung der
Maori-Kultur
Wachstum & Entwicklung bei
Mensch und Tier
Molekulare Ökologie &
Evolution
Ernährungswissenschaften &
Gesundheit
Fortschrittliche Materialien &
Nanotechnologie
Hochentwickelte Technologien
für den Umweltschutz
Massey University
Victoria University of
Wellington
Lincoln University
CoREs = Centres of Research Excellence
www.acore.ac.nz/
44
Handelsweg Neuseeland 2014
6
Investieren in Neuseeland82, 83
Durch die Privatisierung von staatlichen Unternehmen wie Post und Bahn, etablierte sich
Neuseeland zu einer der effizientesten und wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften. Die
neuseeländische Regierung arbeitet pro-aktiv an der Verbesserung der
Rahmenbedingungen für internationale Investoren, um ein optimales Unternehmensumfeld
zu schaffen. Weltweit kommt Neuseeland 2013 auf den zweiten Platz, wenn es darum geht,
Gewerbe in Neuseeland zu betreiben und konnte somit seinen Platz aus dem Jahr 2011 um
einen Platz verbessern.84
Volkswirtschaftlich ist hervorzuheben, dass das Land darauf fokussiert ist, die
Nettofinanzverbindlichkeiten auf 20% des BIP innerhalb der nächsten Jahre zu reduzieren
und legislative Anforderungen zu implementieren, die die Staatsverschuldung auf einem
moderaten Niveau halten werden. Ebenfalls von Bedeutung sind die geringe Inflationsrate,
eine unabhängige Geldpolitik und der langfristige flexible Wechselkurs. Die allgemeine
Korruptionsfreiheit und ein übersichtliches Steuersystem sind weitere Aspekt mit welchem
Neuseeland Investoren anziehen kann, u.a. existieren keine Lohn-, Sozialversicherungs- und
Kapitalertragsteuern, die Körperschaftssteuer liegt bei 30%.
Der Reichtum an natürlichen Elementen, wie Wasser, landwirtschaftlicher Nutzfläche und
das gemäßigte Klima tragen zu einer nachhaltigen Nahrungsmittelgewinnung bei 75% des
landesweiten Energieverbrauches können und werden durch die Nutzung erneuerbarer
Energiequellen gedeckt, was insgesamt zu einer energiewirtschaftlichen
Unabhängigkeitsrate von 90% führt. Energiegewinnung durch Erdgas wird zunehmend
durch Hydroelektrik, Geothermie und Windfarmen ergänzt. Neuseeland ist eines der
wenigen Länder mit dem Potential 100% seiner Stromerzeugungskapazität auf Basis
regenerativer Energien zu generieren.
Durch den deregulierten Energie-Sektor und die natürlichen Ressourcen des Landes, fallen
für Gewerbetreibende derzeit nur geringe Elektrizitätskosten an. Des Weiteren profitieren
Unternehmen vom Wettbewerb zwischen diversen Telekommunikationsanbietern. Die
Hauptanbieter sind Spark New Zealand Ltd (vormals Telecom NZ Ltd) und Vodafone New
Zealand Ltd.
In Neuseeland zu investieren hat mehrere Vorteile und ist vergleichsweise einfach, da es
unter anderem keine Kapitalertragssteuer gibt und das Land weltweit an dritter Stelle
bezüglich der Gewerbefreit rangiert.
Zum Jahresstichtag 31.12.2013 betrugen die ausländischen Direktinvestitionen in
Neuseeland 102 Mrd. NZ$, was einer Steigerung von 2% im Vergleich zum Vorjahresstichtag
82
www.nzte.govt.nz/en/invest/
www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/new-zealand/
84
www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/new-zealand/
83
45
Handelsweg Neuseeland 2014
entspricht (2012: 99,2Mrd. NZ$). Die Direktinvestitionen aus Australien, Singapur und
Kanada haben sind angestiegen, während die Investitionen aus den USA gefallen sind.
Dabei hatte Australien den größten Anteil an Direktinvestitionen mit fast 55%; es ist zu
beachten, dass die Zahlen mancher Länder nicht veröffentlicht werden. Zu diesen Ländern
gehören unter anderem Norwegen, Österreich, China, Malaysia und die Niederländischen
Antillen.
2013
Prozentualer
2012
Anteil
Australien
64.044
63%
62.629
USA
9.123
9%
11.291
Vereinigtes Königreich
5.259
5%
5.309
Singapur
4.646
5%
3.593
Japan
3.219
3%
3.163
Hongkong
2.047
2%
1.588
Kanada
1.945
2%
1.185
China
859
0,84%
499
Niederlande
3.060
0,30%
3.091
Deutschland
-316
0
-564
Alle anderen Länder
GESAMTINVESTIONEN
11.313
102.445
Tabelle 8: Ausländische Direktinvestitionen in Neuseeland
11%
100%
19.994
100.411
85
Neuseelands Direktinvestitionen ins Ausland betrugen 22,5 Mrd. NZ$ am Jahresstichtag
31.03.2013, ein Rückgang von 673 Mio. NZD im Vorjahresvergleich. Der Hintergrund sind
gefallenen Investitionen in Australien, ein Minus von 573 Mio. NZ$.
85
Global New Zealand – International trade, investment, and travel profile: Year ended December 2013:
http://www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz-dec-13.aspx
46
Handelsweg Neuseeland 2014
2013
12.058
3.564
1.743
1.337
763
223
113
76
39
Australien
USA
Singapur
Vereinigtes Königreich
Hongkong
Niederlande
Kanada
China
Deutschland
Tabelle 9: Neuseelands Investitionen im Ausland
2012
12.571
3.816
1.706
1.127
856
365
59
182
-13
86
6.1 Investitionsmöglichkeiten87
Die Investitionsmöglichkeiten sind mannigfaltig und schließen folgende Industriesektoren
ein: Saubere Technologie, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, High Value Manufacturing,
Informations- und Kommunikationstechnologie, Infrastruktur, Biowissenschaften, Rohöl
und Mineralien, und Herstellungsressourcen.
6.1.1
Saubere Umwelttechnologie88
Wie bereits erwähnt, hat Neuseeland als eines der wenigen Länder das Potential die
Elektrizitätserzeugung zu 100% durch erneuerbare Energieträger zu decken. Die
Kerngebiete im Bereich der sauberen Umwelttechnologie sind wie folgt.
Industriebereich
Saubere Verkehrträger
Erneuerbare Energien
Saubere Landwirtschaft
Möglichkeiten/Entwicklungen
Neuseeland hat eine Vorreiterrolle in der Nutzung alternativer
Treibstoffe für Motorvehikel, wie z.B. LPG oder Erdgas
Das Land hat jahrzehntelange Erfahrung mit Wasserkraftwerken
und seit einiger Zeit ist der Fokus auf Fokus verstärkt auf
Windkraft. Ziel ist es bis zum Jahr 2025 90% der
Elektrizitätserzeugung durch erneuerbare Energieträger
abzudecken
Neuseeland ist führend in der Forschung zur Reduzierung von
Treibhausgasen in der Primärindustrie. Auch wird derzeit an
Reformen zum Gewässerschutz gearbeitet, um somit eine
durchgehend hohe Qualität und die Einstufung nach
Nutzungsart zu erleichtern.
86
www.stats.govt.nz, New Zealand's IIP Assets - Direct Investment by Country (Annual-Mar)
www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/;
88
www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/clean-technology/,
87
47
Handelsweg Neuseeland 2014
Industriebereich
Umwelttechnologie
Möglichkeiten/Entwicklungen
Neuseeland leistet Pionierarbeit bei der Nutzung von aus
biologischen Abfallprodukten gewonnener Bioenergie, wie z.B.
aus Abwasser, von Lebensmittelabfällen und Abfalldeponien
Energieeffiziente
Das Land wird in Zukunft die Smart-Meter-Technologie
Technologien
anwenden, um dadurch ein verbessertes Energiemanagement
im industriellen und kommerziellen Bereich herbeizuführen
Möglichkeiten im Bereich Geothermie wird als kosteneffiziente, zuverlässige, nachhaltige
der Geothermie
und umweltverträgliche Energiequelle gesehen. Eine in 2011
durchgeführte Studie89 geht davon aus, dass das derzeitige
Volumen der weltweit installierten Geothermiewerke sich über
die kommenden zehn Jahre verdoppeln wird. Das momentane
Volumen beträgt 11.000MW, an dem Neuseeland zwar nur
einen Anteil von 750MW hat, dafür aber mehr als 60 Jahre an
Erfahrung.
6.1.2
Lebensmittel- und Getränkeindustrie90
Neuseeland exportiert seit mehr als 125 Jahren Erzeugnisse und fast 80% der gesamten
Lebensmittelproduktion gehen ins Ausland, vorrangig auf asiatische Märkte, den nord- und
südamerikanischen Markt und die traditionellen Märkte auf dem europäischen Kontinent.
Das Exporteinkommen stieg von 6,96 Mrd. NZ$ im Jahr 1990 auf über 25 Mrd. NZ$ in 2012
mit wachsender Tendenz. Neuseeland bringt den Vorteil mit sich, bislang frei von den
meisten Krankheiten, wie z. B. BSE oder Maul- und Klauenseuche zu sein, was sich
grundsätzlich auf die strengen Quarantäne- und Importvorschriften zurückführen lässt.
Investitionsmöglichkeiten existieren in der Agrarwirtschaft, Aquakultur, Milchwirtschaft,
„Functional Foods“ Industrie, bei Fleisch- und Fleischprodukte, und in der Weinindustrie.
Industriebereich
Agrarwirtschaft
89
90
Möglichkeiten/Entwicklungen
Ein beachtlicher Anteil des Einkommens wird durch bzw. in der
Agrarwirtschaft erzeugt. Zu Neuseelands Stärken gehören die
kosteneffiziente und ethische Nahrungsmittelproduktion sowie
die vorhandenen wissenschaftlichen Kapazitäten, die dieses
ermöglichen
www1.eere.energy.gov/geothermal/news_detail.html?news_id=16778
www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/food-and-beverage/; September 2013
48
Handelsweg Neuseeland 2014
Industriebereich
Aquakultur
Milchwirtschaft
Functional Foods
Industrie
Fleisch- und
Fleischprodukte
Weinindustrie
6.1.3
Möglichkeiten/Entwicklungen
Die geografische Lage im Südpazifik zusammen mit
pathogenfreien Gewässern und der Abwesenheit anorganischer
Fremdstoffe bedeutet u.a., dass eine Reinigung von
Meeresfrüchten in Frischwasser als Vorstufe zur
Weiterverarbeitung nicht notwendig ist. Insgesamt ist der Sektor
seit 1995 um 5,7% gewachsen, die Exporte erreichen mehr als
350 Mio. NZ$
Neuseeland kontrolliert mehr als ein Drittel des weltweiten
Handels mit Milcherzeugnissen und ist führender Hersteller für
Produkte wie Milchpulver, Casein, Molke, Laktose und Vormilch
(„Kolostrum“). Stärken des Industriesektors sind die hohen
Produktionsmengen, international bekannte Marken sowie ein
hohes Forschungs- und Entwicklungspotenzial
Potential für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich
schließen Manukahonig, Grünlippmuscheln und
Milcherzeugnisse ein
Fleisch- und Fleischprodukte werden seit mehr als 130 Jahren
exportiert. Die Vorteile Neuseelands sind u.a. das ausgeglichene
und moderate Klima, umfangreiche Genomforschung, hohe
Biosicherheitsvorschriften und der seuchenfreie Status des
Landes, z.B. sind keine Fälle von BSE bekannt
Der Marktanteil auf weltweiten Schlüsselmärkten ist von 2% im
Jahr 1981 auf nun mehr 70% gestiegen. Regelmäßig werden
neuseeländische Weine mit internationalen Preisen versehen,
auf dem Decanter World Wine Awards 2012 wurden insgesamt
12 neuseeländische Weine mit einer Goldmedaille
ausgezeichnet. Zum Jahresstichtag 31.03.2014 betrug der Wert
der Weinexporte 1,32 Mrd. NZ$
Hochwertiger Fertigungssektor (“High Value Manufacturing“)91
Neuseeland birgt den Vorteil niedrigerer Lohnkosten gegenüber den meisten OECDLändern, vorteilhafte und einzigartige Handelsabkommen mit der Asiapazifik-Region,
erneuerbare Energiequellen, ein hohes Niveau im Patentschutz und erstklassige Forschungsund Entwicklungseinrichtungen, die auf einer Kollaboration zwischen
Forschungsinstitutionen, Universitäten und dem privaten Sektoren beruhen. Derzeitig sind
Investmentmöglichkeiten u.a. in folgenden Teilbereichen vorhanden: Luftfahrt, saubere
Energie, Lebensmittel- und Bioverfahren, Gesundheitsvorsorge, Marineindustrie und den
Sicherheitssektor ein.
91
www.business.newzealand.com/auspac/en/invest-in-new-zealand/manufacturing/
49
Handelsweg Neuseeland 2014
Industriebereich
Luftfahrt
Saubere Energie
Lebensmittel- und
Bioverfahren
Gesundheitsversorge
Sicherheitsindustrie
6.1.4
Möglichkeiten/Entwicklungen
Die Luftfahrt steuert 6,9% zum neuseeländischen BIP bei und
exportiert mehr als die Wein- und Gartenbauindustrie; die
Wachstumsrate über die nächsten fünf Jahre wird mit 30%
angegeben
Hier vor allem in der Hydro-, Geothermie- und Windenergie, bei
Biobrennstoffen, Hochtemperatursupraleitfähigkeit,
Hybridantrieben
Neuseeland ist führend im Design, der Entwicklung, Herstellung
und Instandhaltung von Edelstahlbehältern für die Milch-, Wein,
Brau-, Pharma, und Lebensmittel- und Getränkeindustrie
Medizintechnik generiert ca. 1,4 Mrd. NZ$ an Einkommen pro
Jahr, die Hälfte davon im Export; Neuseeland ist u.a. führend bei
Elektrorollstühlen, Elektrorollern, Atemluftbefeuchtern und
medizinischer Software sowie in der Biomedizintechnik
International verkauft werden u.a. EDV-Anwendungen für
Datamonitoring, Verschlüsselung, Cyber Network, GPS-basiertes
Verfolgungs- und Ortungsgeräte, Simulationssoftware
Informations- und Kommunikationstechnologie92
Neuseelands Stärke liegt in der Entwicklung von Software, was auch dadurch gezeigt wird,
dass diverse Weltunternehmen mittlerweile in Neuseeland ansässig sind, um hier ihre
Software [weiter-]zu entwickeln. Dazu gehören u.a. Gameloft und Fujitsu.
Vorteile des Landes sind die Kostenwettbewerbsfähigkeit, hochqualifizierte Arbeitskräfte,
innovative Designmöglichkeiten und die Lage in der Zeitzone. Ein Arbeitstag in Neuseeland
deckt den Nachmittag des Vortags an der Westküste der USA, den größten Teil des
Arbeitstags in asiatischen Ländern und den Start in den Tag in Europa ab.
6.1.5
Infrastruktur93
Die staatliche Finanzierung und Aufstockung des Budgets wurde durchgeführt, um dadurch
die wirtschaftliche Leistung des Landes weiter zu verbessern. Kerngebiete schließen
öffentlich-private Partnerschaften, den Technologiesektor, Filmindustrie, Gesundheits- und
Wellness, die Filmindustrie und Tourismus ein.
Infrastrukturbereich
Öffentlich-private
Partnerschaften (PPPs)
Möglichkeiten/Entwicklungen
Bietet Investoren eine große Bandbreite an Investmentoptionen
in einer stabilen und korruptionsfreien Volkswirtschaft
92
www.business.newzealand.com/auspac/en/invest-in-new-zealand/information-and-communicationstechnology/
93
www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/infrastructure/
50
Handelsweg Neuseeland 2014
Infrastrukturbereich
Technologie
Filmindustrie
Tourismus
Gesundheit & Wellness
Wiederaufbau der Stadt
Christchurch
National Infrastructure
Plan
6.1.6
Möglichkeiten/Entwicklungen
Investmentmöglichkeiten sind vorrangig in der Breitband-und
Mobiltelekommunikation sowie Glasfaserkabelindustrie
Geringere Produktionskosten, atemberaubende Landschaften,
vorteilhafte Wechselkurse und Zeitzonenvorteile im Vergleich zu
anderen Ländern; zu erfolgreichen Filmprojekten gehören „Der
Herr der Ringe“, „Avatar“, „Die Chroniken von Narnia“,
„Spartacus“
Neuseelands Aushängeschild ist ‚New Zealand 100% Pure‘ mit
dem Ziel die Angebote im Tourismus auszuweiten; der Fokus der
Ausweitung liegt auf Gesundheit- und Wellness,
Luxusunterkünfte und Konferenzzentren
Fokus liegt bei Wellness-Spas und Medizintourismus. Zudem
bietet das ganzjährig moderate Klima Raum für
Outdooraktivitäten wie Golfen, Tiefseeangeln, Segeln
Die Wiederaufbauarbeiten und Erschaffung neuer Gebäude
werden die kommenden Jahre in der Canterbury-Region und in
Christchurch bestimmend sein. Derzeit sind ca. 30 Mrd. NZ$ für
den Wiederaufbau veranschlagt. Trotz der verheerenden
Katastrophe sind die Ausfuhrgenehmigungen aus Christchurch
gestiegen, da sowohl der internationale Flughafen wie auch der
Hafen in Lyttleton voll funktionsfähig sind.
Der Plan wurde im Juli 2011 veröffentlicht, in dem die Absichten
der Regierung für infrastrukturelle Entwicklungen für die
kommenden 20 Jahre dargelegt werden. Durch die Transparenz
der Pläne/Absichten sollen Unsicherheiten für Unternehmen
reduziert werden.
Biowissenschaften
Neuseeland hat Zugang zu erstklassigen Rohmaterialien sowie strenge
Biosicherheitskontrollen, um somit Tierseuchen aus Land fernzuhalten. Zudem bietet das
Land Zugang zu Weltklasse landwirtschaftlichen wissenschaftlichen Forschungszentren und
Experten in diesem Bereich.
Infrastrukturbereich
Tiergesundheit
Möglichkeiten/Entwicklungen
Neuseelands Wettbewerbsvorteil in der landwirtschaftlichen
Biotechnologie beruhen auf dem seuchenfreien Status des
Landes. Investitionen in diesem Bereich sind von dem deutschen
Unternehmen BAYER vorgenommen worden, das ein
Innovationshub eingerichtet hat, und in das Unternehmen
BOMAC investiert hat.
51
Handelsweg Neuseeland 2014
Infrastrukturbereich
Gesundheitsvorsorge
6.1.7
Möglichkeiten/Entwicklungen
Neuseeland belegt Platz 1 im OECD Ranking für die Qualität der
Vorsorge und hat geringere Pro-Kopf-Kosten als z.B. Kanada,
Australien oder Großbritannien
Rohöl und Mineralien94
Dieser Industriezweig steuert jährlich ca. 2,5% zur neuseeländischen Wirtschaft bei. Die
Regierung steht Investments positiv gegenüber, vorausgesetzt umweltbewusste
Explorationspraktiken werden angewendet. Die neuseeländische Wirtschaftszone ist die
viertgrößte weltweit und umfasst einen Bereich von mehr als 4 Mio. km2. Obwohl die
Exploration sich noch im Anfangsstadium befindet werden Investmentmöglichkeiten u.a. in
den folgenden Bereichen gesehen:
 Schwefelwasserstoffen aus dem Meeresboden,
 Titanmagnotite,
 Phosphatknollen,
 Manganknollen, und
 Gold
Basierend auf Forschungen des GNS Science hat Neuseeland große Vorkommen an Erdgas
und Petroleum, vor allem im Great South Basin. Die Ölmagnaten Shell und OMV planen für
2014/2015 die ersten Tiefseebohrungen in diesem geographischen Bereich.
Infrastrukturbereich
Erdöl
Gold
Eisensand
Unkonventionelle
Energieträger
94
Möglichkeiten/Entwicklungen
Nur das Taranki-Basin wird derzeit für die Öl- und Gasproduktion
genutzt und ist zu diesem Zeitpunkt nicht voll ausgeschöpft, so
dass auch für die Zukunft noch ausreichend Potential vorhanden
ist.
Seit den 1850er wird Gold in Neuseeland abgebaut. Zwischen
1860 und 1960 wurde ca. 27 Mio. Unzen an Gold produziert und
derzeit mehr als 430.000 Unzen pro Jahr. Die Goldvorkommen
werden kommerziell abgebaut mit Abbaugebieten auf beiden
Hauptinseln.
Die Onshore-Vorkommen an Titanmagnotit werden auf 1,3 Mrd.
Tonnen geschätzt und weiteren geschätzten 39 Mrd. Tonnen in
Offshore-Gebieten
Methan-Hydrate und Kohlenflözmethan werden als
Energiequellen der Zukunft gesehen.
www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/petroleum-and-minerals/, September 2013
52
Handelsweg Neuseeland 2014
Infrastrukturbereich
Stein- und Braunkohle
Weitere Mineralien
6.1.8
Möglichkeiten/Entwicklungen
Ungefähr 5 Mio. Tonnen an Kohle werden pro Jahr in
Neuseeland abgebaut. Die Qualität der Ressource erlaubt
aufgrund der geringen Asche- und Schwefelgehalte die
Weiterverarbeitung für die Stahlerzeugung.
Hier sind zu nennen: Silber, Kalk/Kalkstein, Ton, Dolomitgestein,
Perl- und Bimsstein, Salz, Serpentinit, Zeolith sowie metallische
und nichtmetallische Mineralien aus der Platingruppenmetalle,
Phosphate und Kieselkreide
Herstellungsressourcen95
Aufgrund der wachsenden Nachfrage der Entwicklungsländer nach qualitativ hochwertigen
Ressourcen zur Weiterverarbeitung sieht Neuseeland Chancen in der Holzverarbeitung,
Stahlindustrie und beim Abbau von Sizilium.
Infrastrukturbereich
Holzverarbeitung
Sizilium
Stahl
95
Möglichkeiten/Entwicklungen
Kiefernwälder/-bestände machen ca. 89% der gesamten
Waldfläche Neuseelands aus. Aufgrund des vorteilhaften Klimas
ist eine ganzjährige Ernte möglich. Holzexporte brachten 2011
ein Exporteinkommen von 4,7 Mrd. NZ$ ein. Holz aus
Neuseeland wird vielseitig verwendet, u.a. in der Tischlerei und
Möbelindustrie, zur Innenausstattung, als vorgefertigte
Holzbauteile, etc. In einer Studie zur Verarbeitbarkeit der
neuseeländischen Kiefer im Vergleich zu 13 ähnlichen
nordamerikanischen Kiefernsorten belegte die NZ-Kiefernsorte
den ersten Platz.
Die hohe Qualität des neuseeländischen Siziliums erlaubt einen
Einsatz in der Elektronik- und Solarindustrie.
Investmentmöglichkeiten sind vorrangig bei der Umwandlung
des Rohstoffes selbst in Reinstsizilium (Polysilicon).
Eisensand an entlang der westlichen Küstenseite Neuseelands
bietet Investmentmöglichkeiten zur Umwandlung des
Rohstoffes in Eisen, Stahl und ähnliche Produkte.
www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/resource-manufacturing/, September 2013
53
Handelsweg Neuseeland 2014
6.1.9
Unternehmens- und Privatanleger & Fundsinvestments
Neuseelands Regierung begrüßt ausländische Investitionen, eine erstklassige Infrastruktur,
die Unternehmensaktivitäten unterstützt und gute Möglichkeiten für Unternehmens-, und
Privatanleger sowie Fondsinvestoren.
Investmenart
Unternehmensanleger
Privatanleger
Fondsinvestoren
Möglichkeiten/Entwicklungen
In Kooperation mit NZTE werden Investitionen in rasch
wachsende neuseeländische Unternehmen vereinfacht und
somit attraktiv für ausländische Investoren. Die
Unternehmenskosten sind verhältnismäßig gering und die
wirtschaftliche Lage ist stabil. Die geografische Lage des Landes
bietet Zugang zum australischen, südostasiatischen und
chinesischen Markt.
Das Land bietet ein erstklassiges Bildungssystem, ein einfaches
Steuersystem und hat u.a. keine Kapitalertragssteuer. Hinzu
kommt eine für Investoren flexible Einwanderungspolitik.
Neuseeland ist bekannt für seine Innovationen und den
Beteiligungskapital hat einen wachsenden Anteil; Neuseeland
belegt Platz 1 beim Ranking zum Schutz von Investoren,
Korruptionsfreiheit und bei der Aufnahme von
Geschäftstätigkeiten.
54
Handelsweg Neuseeland 2014
6.2 Außenhandel 96,97,98
Der Außenhandel, d.h. sowohl die Importe wie auch Exporte, konnten innerhalb der letzten
Jahre immer weiter ausgebaut werden und unterlagen den marktüblichen wirtschaftlichen
Schwankungen.
Da der nationale Markt in Neuseeland ist im Vergleich gesehen relativ klein, liegt ein
besonderer Fokus auf den Exportmärkten, sowohl im Dienstleistungs- als auch
Warenhandel.
Unterstützt werden potentielle Exporteure vom Ministry of Foreign Affairs & Trade
(MFAT)99, was für die Verhandlung mit anderen Volkswirtschaften und den dort
herrschenden Zugangs-/Einfuhrbestimmungen für neuseeländische Produkte zuständig ist.
Das Ministerium ist zudem Hauptberater der neuseeländischen Regierung bei kritischen
Sachverhalten, die den Außenhandel betreffen.
Neben MFAT gibt es noch New Zealand Trade and Enterprise (NZTE), welche im Gegensatz
zum Ministerium Beraterleistungen bei der Entwicklung des Exportgeschäfts und
Markteintritt anbietet.
Ein weiterer Punkt im Außenhandel ist die Nachhaltigkeit und der Einfluss auf die Umwelt
durch die Verfrachtung von Gütern auf internationale Märkte. Aufgrund des steigenden
Bewusstseins bei den Kunden, arbeitet die neuseeländische Regierung mit Exporteuren
zusammen, um den Einfluss auf die Umwelt zu reduzieren, d.h. unter anderem den CO2Fußabrduck zu minimieren. Eine Anzahl von Projekten zielt darauf ab, die Effekte und
Wichtigkeit von Treibhausgasen besser zu verstehen und um internationale Trends und
Entwicklungen kapitalisieren zu können. Folgende Projekte sind hier zu nennen:100
 The Sustainable Food Exports Group
 Market Intelligence
 New Zealand Trade and Enterprise
 NZ Greenhouse Gas Footprinting Strategy for Land-based primary Sectors
 Eco Verification
Ein Beispiel für den Dienstleistungshandel ist der Tourismussektor des Landes, welcher zum
Großteil auf internationale „Kundschaft“ angewiesen ist und gleichzeitig einer der
wichtigsten dienstleistungsbezogenen ökonomischen Aktivitäten des Landes widerspiegelt.
Weitere Schlüsselmärkte in diesem Bereich sind in der Lehre/Bildung und Forschung und
dem Ingenieurwesen zu sehen. Die Exporte im Dienstleistungssektor machen ca. 26% der
96
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/1-Market-access/Exporters.php
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/Trade-and-economic-analysis/0-first-evidence.php
98
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/NZ-and-the-WTO/Improving-access-to-markets/0-tradein-services.php
99
MFAT = Außenwirtschaftsministerium
100
www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/1-Market-access/0-Sustainable-exports.php
97
55
Handelsweg Neuseeland 2014
Gesamtexporte aus. Handelsbarrieren in diesem Sektor sind horizontaler Natur oder
sektoralspezifisch.
Zu den horizontalen Beschränkungen zählen u.a. Einwanderungsvoraussetzungen für
Dienstleister, Einschränkungen bezüglich der Geschäftsaktivitäten auf dem Überseemarkt,
die Nichtanerkennung von Qualifikationen oder Berufsbezeichnungen oder auch
obligatorische Mitgliedschaften in [Handels-]kammern.
Sektorale Barrieren sind z.B. in juristischen Berufen zu finden, wo rechtliche Auskünfte nur
in bestimmtem Maß erteilt werden dürfen.
6.3 Export
Zu den Exporten zählen alle materiellen Warenlieferungen, die Neuseeland an andere
Volkswirtschaften liefert. Alle nachfolgend genannten Zahlen beziehen sich auf den
Jahresstichtag 31.12.2013.
Eine Bewertung der Exporte kann mit dem „FOB“-Wert (free on board) oder mit dem „VFD“Wert (value for duty) erfolgen.
Der FOB-Wert umfasst den neuseeländischen Marktwert des Gutes am neuseeländischen
Ladehafen und alle Kosten, die durch den Transport der Waren entstehen. Nicht
eingeschlossen sind internationale Frachtkosten und damit verbundene Versicherungen.
Der VFD-Wert ist der eigentliche Zollwarenwert, welcher auch die internationalen
Frachtkosten und Versicherungskosten mit einschließt.
Neuseelands Exportwarenwert für Handelswaren betrug 2013 48,04 Mrd. NZ$ und lag
damit 4,2% über dem Jahresstichtagswert von 2012 (46,1 Mrd. NZ$). Die fünf
Haupthandelsgüter, welche einen Anteil von 54,1% an den Gesamtexporten haben, waren
Milch- und Milchprodukte, Fleisch, Holz, mineralische Brennstoffe und mechanische
Maschinen.
Haupthandelspartner ist mittlerweile China, mit einem Exportanteil von 21% oder 10 Mrd.
NZ$. Diese Spitzenposition wurde seit 1989 von Australien gehalten, was nun erstmalig auf
Platz 2 der Rangliste gerutscht ist. Der Anteil an den Gesamtexporten Neuseelands hat
betrug 2013 immerhin noch 19%, wobei auch das ein Verlust von 3% im Vorjahresvergleich
ist. Die Exporte nach Australien sind seit 2011 rückläufig, die Exporte nach China,
hauptsächlich bei Milch- und Milchprodukten, steigend.
In die Europäische Union wurden 2013 Waren im Wert von 4,7 Mrd. NZ$ (2012: 4,6 Mrd.
NZ$) geliefert, nach Deutschland allein Waren im Wert von 737 Mio. NZ$, ein leichter
Rückgang von 2 Mio. NZ$ im Vorjahresvergleich.
Im folgenden Diagramm ist ein Überblick der Entwicklung der Exporte und Re-Exporte der
letzten 10 Jahren dargestellt.
56
Handelsweg Neuseeland 2014
Gesamtexporte Neuseelands, 2003 - 2013
60
47.7
50
43.5
42.9
48.0
46.1
Wert in Mrd. NZ$
39.7
40
30
34.6
28.4
30.7
30.8
2004
2005
36.6
20
10
0
2003
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
101
Abbildung 1: Gesamtexporte Neuseelands in Mrd. NZ$
Ebenfalls zu den Exporten gehören sogenannte Re-Exporte. Hierbei handelt es sich um
Güter, die zuerst nach Neuseeland importiert und schließlich ohne großartige
Weiterverarbeitung wieder exportiert werden, nicht dazu gehören Umladegüter.
Re-Exporte sind generell wenigstens einmal in den Importstatistiken Neuseelands in
irgendeiner Weise aufgelistet. Eine Daumenregel für die Feststellung, ob es sich bei einem
Gut um einen Re-Export handelt, ist, dass der erreichte Profit beim Weiterverkauf nicht 50%
des Zollwarenwertes beim Import überschreitet.
Typische Re-Exporte sind beispielsweise Flugzeuge und schwere Maschinerie.
Im Folgenden ein Überblick, wie sich die Gesamtexporte aus den Exporten und Re-Exporten
zusammensetzen, sowie eine alleinstehende Grafik zu den Re-Exporten.
101
www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz-dec-12.aspx
57
Handelsweg Neuseeland 2014
Re-Exporte in Mrd. NZ$, 2003-2013
2.5
2.02
1.92
2
1.9
1.79
1.73
1.71
1.7
2012
2013
Wert in Mrd. NZ$
1.53
1.5
1.35
1.2
1.09
1
0.5
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
102
Abbildung 2: Wert der Re-Exporte in Mrd. NZ$ , die Punkte müssen durch Komma ersetzt werden!
Exporte und Re-Exporte in Mrd. NZ$, 2003-2013
Exporte
60
Re-Exporte
50
40
30
20
10
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Abbildung 3: Zusammensetzung der Gesamtexporte aus Exporten & Re-Exporten
102
www.stats.govt.nz/infoshare/ViewTable.aspx?pxID=0cbe4249-554f-4f72-a4f5-d875a59b8e67
58
Handelsweg Neuseeland 2014
Der Anteil der Europäischen Union am Gesamtexport Neuseelands hat sich seit dem
Höchstwert von 14% in 2008 auf derzeit 10,4% reduziert. Im Vergleich zum Vorjahr konnte
allerdings ein Anstieg von immerhin einem Prozent verzeichnet werden.
Analoges gilt für das Verhältnis der Exporte nach Deutschland, d. h. von einem Anteil von
2,1% im Jahr 2008 liegt der Anteil an den Gesamtexporten Neuseelands nun bei 1,5%
(2013).103
Gesamtexporte
EU
Deutschland
60
50
42.9
47.7
43.8
39.7
48
46.1
40
30
20
10
5.8
5.5
0.9
0.8
5.4
5.0
0.8
0.7
4.6
0.7
4.7
0.7
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Abbildung 5: Vergleich der Exporte in Mrd. NZ$, die Punkte müssen durch Komma ersetzt werden
6.3.1
Exportgüter
Die wichtigsten Exportgüter Neuseelands sind vorrangig land- und forstwirtschaftliche
Produkte und hier insbesondere Milchprodukte, gefolgt von Fleisch, Holz, mineralischen
Brennstoffe, Maschinen und Obst/Gemüse und Nüsse. 70% der Exportprodukte waren
Vorprodukte, 25% Fertigwaren.
12% der Exportwaren hatten einen Zielort in der Europäischen Union, der Wert steigum 108
Mio. NZ$ an. Zwar handelt es sich um Vergleich zum Vorjahr um einen prozentualen
Rückgang von einem Prozent, nur sollte beachtet werden, dass die Exporte allgemein
angestiegen sind und der Anteil der EU an den Gesamtexporten ist gefallen.
Hauptempfangsländer in der EU waren Belgien und die Niederlande.
Der Export Milchprodukten stieg insgesamt um 17,5% und wurde vor allem durch den
Export von Milchpulver nach China in die Höhe getrieben. Insgesamt hatte der Export von
Milch- und Milchprodukten einen Wert von 13,6 Mrd. NZ$, ein Drittel davon trug der
chinesische Exportmarkt bei.
103
www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx
59
Handelsweg Neuseeland 2014
In folgender Tabelle sind die Top 10-Handelsgüter Neuseelands mit ihrem jeweilig
erreichten Exportwarenwert in absteigender Reihenfolge (Stichtag 31.12.2013) dargestellt.
Die Reihenfolge der Produktgruppe ist in den vergangenen Jahren eher statisch gewesen
und unterlag keinen signifikanten Änderungen. Lediglich die Positionen „Getränke“ und
„Obst& Nüsse“ haben ihre Plätze im Vergleich zum Vorjahr getauscht.
Produktgruppe
Wert der Exporte für die wichtigsten Wirtschaftsgüter in Mrd. NZ$
2013
13,591
5,277
3,859
2012
11,561
5,166
3,162
Molkereiprodukte
Fleisch & Innereien
Holz & Holzprodukte
Mineralische Brennstoffe &
Öl
1,727
2,191
Mechanische Maschinen &
Maschinenausrüstung
1,528
1,716
Getränke
1,492
1,475
Obst & Nüsse
1,483
1,564
Fisch
1,328
1,379
Eiweißstoffe; modifizierte
Stärke; Klebstoffe
1,254
1,218
Elektrische Maschinen und
Ausrüstung
1,066
1,119
Gesamtexporte
48,044
46,064
6.3.2 Neuseelands Export Top 10-Handelspartner 2013104
2011
12,021
5,529
3,197
2010
10,414
5,089
2,949
2,523
2,068
1,823
1,360
1,593
1,361
1,722
1,312
1,471
1,307
1,042
917
1,109
47,702
1,029
43,532
Folgende Tabelle gibt einen Überblick der Top 10-Handelspartner Neuseelands in Bezug auf
den Export. Die von Statistics New Zealand zur Verfügung gestellten Zahlen basieren auf
dem Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Zollwarenwerte sind FOB-Werte (free
on board), und schließen Re-Exporte mit ein.
Deutschland konnte seine Position in den vergangenen drei Jahren halten, insgesamt betrug
der Anteil am Gesamtexportwert nach wie vor 1,5%.
Land
Volksrepublik China
Australien
USA
104
Wert der Re-Exporte und Exporte in Mrd. NZ$
2013
2012
2011
9,965
6,859
5,887
9,125
9,908
10,848
4,071
4,231
3,997
2010
4,826
10,025
3,759
http://www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx
60
Handelsweg Neuseeland 2014
Land
Japan
Republik Korea
Großbritannien
Singapur
Malaysia
Deutschland
Thailand
Gesamtexporte
6.3.3
Wert der Re-Exporte und Exporte in Mrd. NZ$
2013
2012
2011
2,829
3,211
3,441
1,633
1,555
1,675
1,397
1,395
1,545
1,021
845
813
911
888
874
737
739
775
703
626
731
2012
2011
48,044
9,908
10,848
2010
3,375
1,414
1,528
826
776
658
679
2010
10,025
Top 10-Exportprodukte nach Deutschland
Die wichtigsten Ausfuhrgüter Neuseelands nach Deutschland sind derzeit Schaffleisch,
Casein und Fleisch- und Fleischprodukte. Die Ausfuhr von Molke und modifizierte Stärke
(Zolltarifnummer 0404) stieg im Ausfuhrjahr 2013 um mehr als 50%. Auch Fischfilet und
Äpfel/Birnen/Quitte hatten jeweils eine Erhöhung ihrer Ausfuhrquote von mehr als 40% im
Vorjahresvergleich.
Am stärksten rückläufig war die Ausfuhr von gekühltem Rindfleisch, ein Minus von 26,5% im
Vergleich zum Vorjahr.
Neuseeland hat 2013 Wein im Wert von 1,254 Mrd. NZ$ ausgeführt. Deutschland nimmt
derzeit den 13. Platz bei den Weinausfuhren ein, wobei der Export von 2012 auf 2013 um
fast 23% gestiegen ist, monetär ausgedrückt ein Anstieg von 9,251 Mio. NZ$ auf 11,338
Mio. NZ$. Seit 2011 sind die Weinausfuhren nach Deutschland um 173% gestiegen.
Produkt
2013
Schaffleisch
Casein
Fleisch
Molke & Molkereiprodukte
Rohwolle
Massage Geräte
Fischfilet
Samen, Früchte und
Sporen, zur Aussaat
Äpfel, Birnen & Quitten
Wein
Exporte Gesamt nach DE
229
92
61
50
39
28
14
12
12
11
658
Wert in Mio. NZ$
2012
2011
263
314
107
63
63
68
33
42
43
42
26
25
10
13
10
8
10
658
6
9
7
775
2010
240
39
68
20
30
23
31
10
9
5
658
61
Handelsweg Neuseeland 2014
6.4 Importe
Zu den Importen zählen alle Güter, die nach Neuseeland geliefert werden.
Bewertet werden diese entweder mit dem sogenannten “CIF”- (cost, insurance and freight)
oder “VFD”- (value for duty) Wert.
Der “CIF”-Wert entspricht dem Marktwert des Gutes am jeweiligen Hafen, an dem die
Waren in Neuseeland entladen werden. Er umfasst weiterhin die Fracht und
Versicherungskosten.
Der “VFD”-Wert der Importgüter ist der Bemessungswert für die Zollabgaben in
Neuseeland.
Importe, die in Fremdwährungen bewertet sind, werden nach der Einfuhrdeklaration beim
Zoll in neuseeländische Dollar umgerechnet. Die zur Umrechnung verwendeten
Wechselkurse werden 14-tägig festgelegt.
Bei den Importen lässt sich insgesamt festhalten, dass der Warenhandel zum Jahresstichtag
31.12. um 1,1 Mrd. NZ$ gestiegen ist, der Dienstleistungshandel um 68 Mio. NZ$. Der
Anstieg wurde angeführt durch mineralische Brennstoffe und Öle, Motorvehikel und
elektrische Maschinen.
Auch bei den Importen hat China mittlerweile die Spitzenposition als wichtigster
Handelspartner Neuseelands mit einem Anteil von 16% an den Gesamtimporten inne.
Vorrangig wurden 2013 Federn, rohe Häute und Felle sowie Musikinstrumente aus dem
Land importiert. Australien folgt an zweiter Stelle und hat einen Anteil von 15% mit den drei
Hauptproduktgruppen Textilien, Federn und Rohhäute; dritter Haupthandelspartner sind
die USA mit einem Anteil an den Gesamtexporten von 13%. Japan und Deutschland
befinden sich auf Platz 4 und 5 dieser Rangliste.
Alle Angaben in den Statistiken und Grafiken nutzen den CIF- (cost, insurance & freight)
Wert als Bemessungsgrundlage.
62
Handelsweg Neuseeland 2014
105
Importe
Gesamtimporte Neuseeland in Mrd. NZ$
Punkte durch Komma ersetzen!
60
48.51
50
40
31.78
34.92
37.28
40.72
41.87
2006
2007
40.22
46.90
47.20
48.40
2011
2012
2013
42.36
30
20
10
0
2003
2004
2005
2008
2009
2010
Importe aus Deutschland (CIF) in Mrd. NZ$
Punkte durch Komma ersetzen!
2.5
2.076
2
1.683
1.817
1.803
1.739
1.684
2004
2005
2006
2007
1.994
1.684
1.739
2009
2010
2.098
2.229
1.5
1
0.5
0
2003
2008
2011
2012
2013
105
www.stats.govt.nz/infoshare/ViewTable.aspx?pxID=bea4fbe0-edad-4027-bddf-ad020a0e061d &
www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx
63
Handelsweg Neuseeland 2014
6.4.1
Importgüter - allgemein
Hauptsächlich werden mineralische Brennstoffe, Maschinen und Elektrogeräte, Fahrzeuge,
elektrische Geräte, sowie Kunststoffe nach Neuseeland importiert.
Produkt
Mineralische Brennstoffe & Öle
Maschinen
Fahrzeuge
Elektrische Maschinen und
Ausrüstung
Kunststoffe
optische, medizinische und
Messinstrumente, -apparate und geräte
Arzneimittel
Papierprodukte
Flugzeuge
Eisen- & Stahlwaren
Importe Gesamt
2013
8,182
6,058
5,831
CIF-Wert in Mrd. NZ$
2012
2011
8,345
8,074
6,059
5,654
5,186
4,359
2010
6,487
5,195
4,267
3,803
3,863
4,015
3,630
1,803
1,741
1,657
1,612
1,430
1,104
914
852
829
48,360
1,374
1,135
905
722
808
47,219
1,358
1,119
1,038
1,608
773
46,896
1,326
1,135
995
789
717
42,360
Abbildung 6: Hauptimportgüter allgemein 2010 - 2013
Insgesamt nahm Deutschland im Wirtschaftsjahr 2013, den 5. Platz als Hauptimporteur
nach China, Australien, den USA, und Japan ein. Vor allem werden Fahrzeuge, Maschinen
aller Art, medizinische und pharmazeutische Produkte sowie Fahrzeugersatzteile eingeführt.
Die Einfuhr von Produkten nahm leicht zu, ein Plus von 6% oder monetär ausgedrückt 132
Mio. NZ$.
6.4.2
Importe Neuseeland: Top-10 Importe aus Deutschland 2013106
Produkt
2013
Fahrzeuge
Dosierte Medikamente
Traktoren
LKW & Maschinen
Kraftfahrzeugteile & Zubehör
Humanblut, Tierblut, Impfstoffe &
Antiseren
Erntemaschinen
Apparate und Vorrichtungen, auch
elektrisch beheizt nichtelektrische
106
520
99
87
71
47
45
CIF - Wert in Mio. NZ$
2012
2011
453
408
87
77
95
58
50
52
29,5
32,03
30,4
29,01
39
49
35
35
10
15
2010
417
57
58
36
29,47
23,03
31
www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx
64
Handelsweg Neuseeland 2014
Durchlauferhitzer und
Heißwasserspeicher, Teile davon
Geschirrspülmaschinen
Human-, Zahn- &Tiermedizinische
Instrumente
Importe aus Deutschland Gesamt
35
32
29
36
44
32
33
2,229
2,098
1,994
1,739
Abbildung 7: Top-10 Importgüter aus Deutschland
Auffallend bei den Importen aus Deutschland ist der starke Anstieg von 253% in der
Zolltarifgruppe „Apparate und Vorrichtungen zum Behandeln von Stoffen durch auf einer
Temperaturänderung beruhende Vorgänge“ sowie in der Gruppe „Derrickkrane,
Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane“ mit einem Plus von mehr als
141%.
6.4.3 Importe Neuseeland: Top-10 Handelspartner 2013107
Land
Wer der Importe der Top 10 Handelspartner Neuseelands in Mrd.
NZ$
2013
2012
2011
2010
2009
Volksrepublik China
8,260
7,713
7,439
6,762
6,066
Australien
6,424
7,184
7,369
7,697
7,397
USA
4,527
4,386
5,026
4,393
4,328
Japan
3,087
3,053
2,921
3,107
2,961
Singapur
2,023
2,110
2,163
1,622
1,625
Deutschland
2,229
2,098
1,478
1,739
1,664
Malaysia
2,026
1,835
1,994
1,524
1,085
Republik Korea
1,962
1,809
1,454
1,387
1,357
Thailand
1,658
1,509
1,330
1,372
1,062
Großbritannien
1,228
1,261
1,267
955
937
Importe Gesamt
48,360
47,219
46,753
42,360
40,221
107
www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx
65
Handelsweg Neuseeland 2014
7
Rechts- und Steuerbestimmungen
Das neuseeländische Steuerjahr läuft vom 1. April bis 31. März.
Die neuseeländische Finanzbehörde Inland Revenue Department108 ist mit der Umsetzung
dreier Gesetze beauftragt
 Income Tax Act 1994 (Einkommenssteuergesetz)
 Tax Administration Act 1994 und
 Goods and Services Tax Act 1985 (Mehrwertsteuergesetz).
7.1.1
Doppelbesteuerungsabkommen109
Neuseeland verfügt derzeit über 39 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit
verschiedenen Ländern, u. a. ist ein Großteil der europäischen Länder eingeschlossen, sowie
Australien und China, weitere diverse asiatische Länder, Großbritannien und die USA.
Das Abkommen mit Deutschland besteht seit 1978 und ist in seiner bisherigen Fassung bis
auf weiteres gültig.
Drei weitere DBA sind bereits unterzeichnet, jedoch noch nicht in Kraft getreten und
weitere zehn Doppelbesteuerungsabkommen/-protokolle sind in der Verhandlungsphase.
Neben den Doppelbesteuerungsabkommen gibt es ein sogenanntes Tax information
exchange agreement, das den steuerlichen Informationsaustausch zwischen Neuseeland
und einer anderen Jurisdiktion erlaubt. Eingeschlossen in dieses Abkommen sind derzeit 18
Inseln, u. a. Samoa, die Marshall Inseln, die Cook Inseln und die Cayman Inseln.
7.1.2
Waren- und DIenstleistungsteuer / Goods and Services Tax (GST)110
Alle Waren und Dienstleistungen unterliegen einer Steuer von 15%, Goods and Services Tax
(GST) genannt, die im angegebenen Preis bereits enthalten ist.
Bis auf wenige Ausnahmen sind sämtliche Warenlieferungen, Dienstleistungen und
Importgüter mehrwertsteuerpflichtig. Wie in Deutschland stellen steuerpflichtige Personen
und Unternehmen auch bei Importen ihren Kunden die GST in Rechnung und erhalten eine
Mehrwertsteuergutschrift in Höhe der Mehrwertsteuer, die bereits vom Lieferanten bezahlt
wurde.111
Eine Mehrwertsteuererhebung entfällt für
 Finanzdienstleistungen
 Private Wohnungsmieten
 Geschäfte nicht-gewinnorientierter Körperschaften
 Edelmetalle
108
www.ird.govt.nz
www.taxpolicy.ird.govt.nz/tax-treaties
110
www.ird.govt.nz/gst/gst-registering/gst-about/
111
http://www.heskethhenry.co.nz/International/Doing+Business+in+New+Zealand.html, S. 19 ff.
109
66
Handelsweg Neuseeland 2014
Einem Mehrwertsteuersatz von 0% unterliegen u.a.112
 Exportgüter
 Exportdienstleistungen
 Manche Duty-Free Transaktionen
 Manche Finanzdienstleistungen
Der Unterschied zwischen einem Mehrwertsteuersatz von 0% und der Ausnahme mancher
Dienstleistungen ist im Grunde nur für Unternehmen wichtig, wenn die Steuererklärung
ausgefüllt wird.
Güter und Dienstleistungen, die mit einem Steuersatz von 0% belegt sind, müssen in der
Steuererklärung angegeben werden, wohingegen Güter und Dienstleistungen, die von der
Besteuerung ausgenommen sind, nicht in der Steuererklärung angegeben werden.113
Für bestimmte Güter fallen weitere Steuern an, wie z. B. für Kraftfahrzeuge, Alkohol und
Tabakwaren.
7.1.3
Einkommenssteuer114
Die Einkommenssteuer in Neuseeland nennt sich PAYE, „Pay-as-you-earn“, und ist abhängig
von der Höhe des bezogenen Einkommens. Dem Grundsatz nach wird bei in Neuseeland
ansässigen Personen das Welteinkommen, bei nicht Ansässigen nur dasjenige Einkommen
besteuert, welches aus neuseeländischen Quellen stammt. Die Grundlage für die
Besteuerung des Einkommens bildet der Tax Administration Act 1994 in Verbindung mit
dem Income Tax Act 2007. Anfallende Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen und vom
Arbeitgeber an die neuseeländische Steuerbehörde gezahlt.
Natürliche Personen gelten als in Neuseeland ansässig, wenn115:
 sie einen ständigen Wohnsitz in Neuseeland haben, unabhängig davon, ob sie einen
weiteren Wohnsitz außerhalb Neuseelands besitzen; oder
 sie sich innerhalb von 12 Monaten mindestens 183 Tage in Neuseeland aufhalten.
Das Einkommen wird stufenweise mit der Einkommenssteuer belegt und nur das die
Einkommensgrenze einer Steuerstufe übersteigende Einkommen unterliegt dem
nächsthöheren Steuersatz. Derzeit gelten für in Neuseeland ansässige Personen folgende
Steuersätze.
112
www.ird.govt.nz/gst/additional-calcs/calc-spec-supplies/calc-zero/
www.ird.govt.nz/gst/additional-calcs/calc-spec-supplies/calc-exempt/
114
http://www.heskethhenry.co.nz/International/Doing+Business+in+New+Zealand.html
115
www.ird.govt.nz/yoursituation-nonres/tax-residency/#03
113
67
Handelsweg Neuseeland 2014
Einkommensgruppe in NZ$
0 - 14.000
14.001 - 48.000
48.001 - 70.000
Einkommen ab 70.001 NZ$
Steuersatz
10,5%
17,5%
30%
33%
Beispielrechnung für ein Jahreseinkommen von 65.238 NZ$:
Einkommensgruppe in NZ$
Steuersatz
Berechnung
0 - 14.000
10,5% 14.000*10,5%
14.001 - 48.000
17,5% 33.999*17,5%
48.001 - 70.000
30%
17.238*30%
Gesamtsteuerlast
65.238
Steuer
1.470,00
5.949,83
5.171,10
12.590
Juristische Personen gelten als in Neuseeland ansässig, wenn116,117
 sie in Neuseeland gegründet wurden; oder
 sich das zentrale Management in Neuseeland befindet; oder
 sich ihre Hauptverwaltung in Neuseeland befindet; oder
 die Geschäftsleitung die Kontrolle über die Gesellschaft in Neuseeland ausübt,
unabhängig davon, ob deren Entscheidungsgewalt auf Neuseeland beschränkt ist.
Als Einkommen aus neuseeländischen Quellen wird betrachtet, wenn
 das Einkommen aus Geschäften stammt, die ganz oder zumindest teilweise in
Neuseeland getätigt wurden;
 das Einkommen aus Veräußerungen von Eigentum stammt, die in Neuseeland belegt
waren oder
 das Einkommen aus einem Vertrag herrührt, der zumindest teilweise in Neuseeland
erfüllt wurde.
Jegliches Einkommen für das Finanzjahr wird derzeit mit einem Satz von 28% berechnet und
ist unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Werden allerdings Verluste
eingefahren, so werden diese nicht besteuert und können sogar für das Folgejahr auf einen
Gewinn angerechnet werden, d. h. den erzielten Gewinn verringern und somit das zu
versteuernde Einkommen verringern, was automatisch zu einer niedrigeren zu zahlenden
Steuer führt.
Für erzieltes Einkommen in den Finanzjahren 2009-2011 musste immerhin noch ein
Steuersatz von 30% bezahlt werden, Einkommen was in und vor 2008 erwirtschaftet wurde,
war mit einem Satz von 33% belegt.
116
117
www.ird.govt.nz/yoursituation-nonres/tax-residency/#02
www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-companytax.html
68
Handelsweg Neuseeland 2014
Die Unternehmenssteuer Company Tax Rate (CTR) wird für fast alle Unternehmen
angewendet, die registriert sind. Ausnahmen bilden hier

Einzelunternehmen (Sole Trader): Besteuerung wie natürliche Personen.

Personenhandelsgesellschaften (Partnerships)118: Eine direkte Besteuerung findet
nicht statt. Das erziele Einkommen wird am Jahresende zwischen den Partnern
„aufgeteilt“, die dann jeweils besteuert werden wie natürliche Personen.

Nichtkommerzielle Unternehmen (Non-Profit Organisations)119: Je nachdem ob das
Unternehmen eingetragen ist oder nicht, werden entweder die Regeln der
Unternehmenssteuer oder die für natürliche Personen angewendet.

Trusts &Treuhänder (Trust & Trustees)120 : Trusts zahlen grundsätzlich einen
Steuersatz von 33% auf jegliches erzieltes Einkommen.
7.1.4
Lohnnebenleistungen121, 122
Zudem besteht eine Steuerpflicht für Lohnnebenleistungen, die sogenannte Fringe Benefit
Tax (FBT), bemessen nach der Höhe der Nebenleistungen, die der Arbeitgeber seinem
Arbeitnehmer gewährt. Die FBT ersetzt die übliche Lohnsteuer (PAYE123), die angesetzt
werden würde, wenn der Arbeitgeber die Nebenleistung als Bargeld auszahlen würde. Je
nachdem wie oft pro Jahr ein Fringe Benefit Tax Return (Steuerklärung für
Lohnnebenleistungen) ausgefüllt wird ändert sich die Steuerrate.
Die vier Hauptkategorien der Lohnnebenleistungen sind
 Firmenwagen,
 Dienstleistungen sowie Niedrigzinsdarlehen an Arbeitnehmer,
 kostenlose, subventionierte oder preisermäßigte Waren und
 Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung, Unfall- oder Sterbekasse, sowie
Alterszulagen.
Neben weiteren Lohnnebenleistungen unterliegen folgende nicht der FBT.
 Gehaltsanpassungen,
 Freie Unterkunft und Verpflegung,
 z. T. Entertainment,
 Privatnutzung von Firmenwerkzeugen, wenn der Wert 5.000,-- NZ$ nicht übersteigt
118
www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-partnershiptax.html
www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-non-profittax.html
120
www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-trusttax.html
121
www.ird.govt.nz/fbt/overview/fbt-what-is-fbt.html; www.ird.govt.nz/fbt/overview/fbt-fbtobligations.html
122
www.ird.govt.nz/fbt/fbtfaq-faq.html
123
PAYE = “Pay as you earn” = Quellenabzugsverfahren
119
69
Handelsweg Neuseeland 2014
Komplett ausgenommen von der Fringe Benefit Tax sind
 kostenlose, subventionierte oder preisermäßigte Waren sofern sie einen
Jahresbetrag von 1.200,-- NZ$ pro Arbeitnehmer nicht übersteigen oder
 der Jahresbetrag 22.500,-- NZ$ für alle in einem Unternehmen Beschäftigten beträgt.
7.1.5
KiwiSaver124
KiwiSaver ist eine Initiative der Regierung, welche Anbieter des KiwiSaver Programms,
Arbeitgeber und verschiedene Regierungsinstitutionen mit einschließt. Teilnehmen an
diesem Programm können grundsätzlich alle neuseeländischen Staatsbürger, sowie
Personen mit einem neuseeländischen Daueraufenthaltsrecht.
Anbieter des KiwiSaver Programms sind verantwortlich für die Verwaltung des Guthabens
ihrer Mitglieder und werden von der Finanzmarktaufsicht reguliert, welche die
Sicherstellung wettbewerbsfähiger KiwiSaver Programme, sowie das Handeln der
Programm-Anbieter im Interesse ihrer Mitglieder beaufsichtigt.
Arbeitgeber ziehen Leistungen zur Einzahlung in die Vorsorge direkt vom Gehalt ab, sofern
ein Arbeitnehmer sich für die Teilnahme an dem Programm entscheidet; die Regierung stellt
einen steuerfreien Grundstock von derzeit 1.000,-- NZ$ für neue Mitglieder bereit und die
Steuerbehörde stellt Informationen bereit und ist „Empfänger“/Verwalter der KiwiSaver
Einzahlungen. Die Bereitstellung eines Grundstocks seitens der Regierung ist allerdings nicht
verpflichtend und wird solange fortgesetzt, bis die dafür gebildeten Rücklagen aufgebraucht
sind.
Die Einzahlungen in den Vorsorgeplan sind vom Arbeitnehmer frei wählbar und betragen
3%, 4% oder 8% des Gehalts. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt zu dem Zeitpunkt,
wenn das Rentenalter von derzeit 65 Jahren erreicht wird.
Abhebungen können vorgenommen werden
 beim Erstkauf eines Eigenheimes,
 bei permanentem Wegzug aus Neuseeland nach Übersee,
 in Situationen signifikanter finanzieller Schwierigkeiten oder
 bei schwerer Krankheit.
124
www.kiwisaver.govt.nz/; www.kiwisaver.govt.nz/new/about/how/ks-works.html
70
Handelsweg Neuseeland 2014
7.1.6
Schenkungssteuer125
Im November 2010 kam es zu einer Gesetzesänderung, die die Abschaffung der
Schenkungssteuer vorsah und mit Wirkung vom 01. Oktober 2011 in Kraft getreten ist.
Geschenke, die am oder nach dem 01. Oktober 2011 gemacht wurden und werden,
unterliegen nicht mehr der Schenkungssteuer.126
7.2 Bilanzierungpraxis 127
Mit Ausnahme einiger vom Financial Reporting Act 1993128 befreiter Unternehmen, müssen
alle Unternehmen die in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllen.
Es obliegt den Unternehmen zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss
anzufertigen, der den Grundsätzen nach der ordnungsgemäßen Buchführung129, sowie
einem “true and fair”-Grundsatz entspricht. Jedes Unternehmen, das einen Jahresabschluss
erstellen muss, hat diesen innerhalb von fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag
einzureichen.
Der Financial Reporting Act 1993 unterscheidet zwischen “freigestellten
Unternehmen”(exempt entities) und “berichtenden Rechtsträgern”(reporting entities).
Freigestellt von der Erstellung eines Jahresabschlusses sind inländische Unternehmen, bei
denen mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind 130
 die Bilanz-Aktiva übersteigt nicht 1 Mio. NZ$,
 der Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. NZ$,
 zum Zeitpunkt der Bilanzstichtags waren weniger als 5 Vollzeitbeschäftigte im
Unternehmen tätig,
 das Unternehmen ist keine Zweigniederlassung,
 das Unternehmen hat keine Zweigniederlassungen.
Der Jahresabschluss muss folgende Angaben/Dokumente enthalten und von den Direktoren
eines Unternehmens unterzeichnet sein:
 Bilanzaufstellung,
 Gewinn- und Verlustrechnung, sowie ein
 Cash Flow - Statement (die liquiden Mittel des Unternehmens)
Gemäß Companies Act 1993 und Financial Reporting Act 1993 müssen sich
 Unternehmen mit mindestens 25-prozentiger ausländischer Stimmenbeteiligung,
125
www.ird.govt.nz/duties-levies/gift-duty/
www.nzherald.co.nz/business/news/article.cfm?c_id=3&objectid=10734693
127
www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html, S. 7ff;
www.legislation.govt.nz/act/public/1993/0106/latest/DLM324932.html
128
www.legislation.govt.nz/act/public/1993/0106/latest/DLM324804.html
129
GAPP = Generally Accepted Accounting Practice
130
www.legislation.govt.nz/act/public/1993/0106/latest/DLM324908.html
126
71
Handelsweg Neuseeland 2014


ausländische Unternehmen, und
Tochtergesellschaften von Unternehmen, die außerhalb Neuseelands registriert
sind,
einer Revision unterziehen und die Bilanz beim Companies Office131 vorlegen.
Die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen, wie z. B. Kassenbücher, Rechnungen,
Aufzeichnungen über Gewinne und Ausgaben, Kontoauszüge und alle anderen
Aufzeichnungen über die Geschäfte, beträgt sieben Jahre.
Die Aufzeichnungen müssen in Englisch verfasst werden, so dass die Steuerbehörde ohne
Schwierigkeiten das Einkommen und die Zulässigkeit der Abschreibungen überprüfen kann.
7.3 Geschäftsbanken132,133
Die Banken in Neuseeland werden von der Reserve Bank (“Landeszentralbank”) hinsichtlich
der Erhaltung eines sicheren und effizienten Finanzsystems kontrolliert. Des Weiteren
müssen alle Banken, die in Neuseeland operieren, bei der Landeszentralbank registriert
sein, welche gemäß Absatz 69 des Reserve Bank of New Zealand Act in einem öffentlich
zugänglichen Verzeichnis gelistet sein müssen.
Derzeit sind 22 Banken registriert, welche vierteljährlich einen Bericht hinsichtlich ihrer
finanziellen Situation veröffentlichen müssen.
Die Bonitätsbeurteilung bezieht sich auf langfristige nicht abgesicherte Verbindlichkeiten
(long-term unsecured obligations).134
Im Folgenden ein kurzer Überblick derzeitig registrierter Banken und deren
Bonitätsbeurteilungen.
Folgende Banken sind derzeit bei der Reserve Bank registriert
Name der
Bank
ANZ Banking
Group Ltd
ANZ National
Bank Ltd
ASB Bank Ltd
Anschrift
Kontaktmöglichkeit
W: www.anz.co.nz
T: +61 3 9683 9999
www.anz.co.nz
PO Box 35,
Shortland Street
Auckland 1140
W: www.asbbank.co.nz
T: +64 9 9 306 3000
Bonitätsbeurteilung135
Stand.
& Poors
AA-
Fitch
Moodys
AA-
Aa3
AA-
AA-
Aa3
AA-
AA-
Aa3
131
www.business.govt.nz/companies
www.rbnz.govt.nz/regulation_and_supervision/banks/register/
133
www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html
134
www.rbnz.govt.nz/regulation_and_supervision/banks/prudential_requirements/credit_ratings/
135
www.rbnz.govt.nz/finstab/banking/4560094.html
132
72
Handelsweg Neuseeland 2014
Name der
Bank
Anschrift
Bank of Baroda
(NZ) Ltd
PWC Towers,
Quay Street,
Auckland,
New Zealand
PWC Towers,
Quay Street,
Auckland
Bank of India
(NZ) Ltd
Bank of New
Zealand
China
Construction
Bank (New
Zealand Ltd)
Citibank N A
Vero Centre,
Level 16, 48
Shortland
Street, Auckland
PO Box 3429
Auckland 1140
Commonwealth
Bank of
Australia
Deutsche Bank
AG
PO Box 35
Shortland Street
Auckland 1140
PO Box 6900
Wellesley Street
Auckland 1141
Heartland Bank
Limited
PO Box 9919
Newmarket
Auckland 1149
PwC Tower,
Level 11, 188
Quay Street,
Auckland
Industrial and
Commercial
Bank of China
(NZ) Ltd
JPMorgan
Chase Bank NA
Kiwibank Ltd
Private Bag
39888
Wellington Mail
Centre
Lower Hutt
5045
Kookmin Bank
Rabobank
Nederland
Rabobank NZ
Ltd
PO Box 38396
Wellington Mail
Centre
Wellington
Bonitätsbeurteilung135
Kontaktmöglichkeit
Stand.
& Poors
-
Fitch
Moodys
BBB-
-
E: [email protected]
W: www.bankofindia.co.nz
BBB-
-
-
W: www.bnz.co.nz
T: +64 4 924 2424
W: www.ccb.com
T:+64 9 338 8298
AA-
AA-
Aa3
A
-
-
E: [email protected]
W: www.citi.co.nz
T:+64 9 307 1902
W:www.asb.co.nz
T: +64 9 374 7300
A
A
A2
AA-
AA-
Aa2
E: [email protected]
W: www.deutschebank.co.nz
T: +64 9 351 1000
A
A+
A2
E:
W: www.heartland.co.nz/
T: +64 9 927 9065
W: www.icbc.com.cn
BBB
BBB-
-
A
-
-
W: www.jpmorgan.com
A+
A+
Aa3
E: [email protected]
W:www.kiwibank.co.nz
A+
AA+
Aa3
A
AA-
AA
A1
Aa2
AA-
-
-
E: [email protected]
W: www.barodanzltd.co.nz
T: +64 9 632 1140
E: [email protected]
W: www.rabotransact.com
T: +31 30 712 1777
E: [email protected]
W: www.rabobank.co.nz
T:+64 4 819 2700
73
Handelsweg Neuseeland 2014
Name der
Bank
Anschrift
Southland
Building Society
SBS Bank
PO Box 835
Invercargill
9840
The Bank of
TokyoMitsubishi
The Cooperative Bank
Limited
The Hongkong
and Shanghai
Banking
Corporation
(HSBC)
TSB Bank Ltd
Westpac
Banking
Corporation
Westpac NZ Ltd
Bonitätsbeurteilung135
Kontaktmöglichkeit
Stand.
& Poors
-
Fitch
Moodys
BBB
-
W: www.mufg.jp
A+
A
Aa3
PO Box 54
Wellington
6140
PO Box 5947
Wellesley Street
Auckland
E: [email protected]
W: www.cooperativebank.co.nz
T: +64 4 495 7700
E: [email protected]
W: ww.hsbc.co.nz
T: +64 9 918 8350
-
BBB-
-
AA-
AA-
Aa2
PO Box 240
New Plymouth
4340
W: www.tsb.co.nz
T: +64 6 968 3700
BBB+
-
-
E:[email protected]
W: www.westpac.co.nz
T: +64 9 912 8000
E:[email protected]
W: www.westpac.co.nz
T: +64 9 912 8000
AA-
AA-
Aa2
AA-
AA-
Aa3
16 Takutai
Square
Auckland 1010
E: [email protected]
W: www.sbs.net.nz
T: +64 0800 502442
Zur Beurteilung der Bonitätsbeurteilung der Geschäftsbanken oder Banken im Allgemeinen
ein Überblick über die Bedeutung der Buchstabenvergabe.
Wahrscheinlichkeit
Bonitätsbeurteilung
Fähigkeit Verbindlichkeiten
Höchstwahrscheinlich
AAA
fristgerecht nachzukommen Sehr wahrscheinlich
AA
Wahrscheinlich
A
Zufriedenstellend
BBB
Anfälligkeit Verbindlichkeiten Gering
BB
nicht nachzukommen
Wahrscheinlich
B
Sehr wahrscheinlich
CCC
Höchstwahrscheinlich
CC
Nichtleistung
D
7.4 Bonitätsauskünfte
Aufgrund des neuen Privacy Act (Datenschutzgesetz), ist es nicht mehr möglich,
Bankauskünfte über neuseeländische Firmen einzuholen. Wird eine Bankauskunft mit
Angaben zu Kreditrahmen und Ausschöpfung des Rahmens benötigt, kann nur die
neuseeländische Firma selbst diese Auskunft bei ihrer Hausbank erhalten und weitergeben.
Erfahrungsgemäß sind diese in der Regel nicht sehr aussagefähig.
74
Handelsweg Neuseeland 2014
Auf der Webseite des Companies Office136 ist es möglich einige Basisdaten wie zum Beispiel
Firmenadressen, Aktienkapital, eingereichte Dokumente und Basisfinanzdaten vom
'Personal Property and Securities Register‘ zu erhalten. Darüber hinaus kann man sich an
sogenannte „Credit Check“ Agenturen wenden, um Auskünfte zu erhalten.
Name des
Unternehmens
Physikalische
Anschrift
Level 1, 12 Ngaire
Avenue
Epsom
Auckland 1051
Postalische Anschrift
Dun & Bradstreet
Level 1, 3 Queen
Street
Auckland 1010
PO Box 9589
Newmarket
Auckland 1149
Veda Advantage
CPO Level 1, 12
Queen Street
Auckland 1010
PO Box 912012
Victoria Street West
Auckland 1142
Credit Works
136
PO Box 74357
Greelane
Auckland 1546
Weitere
Kontaktmöglichkeit
Tel: +64 9 520 0626
Fax: +64 9 523 2645
Email:
[email protected]
Web:
www.creditworks.net.nz
Tel: +64 9 359 8000
Fax: +64 9 309 2050
Email: [email protected]
Web: www.dnb.co.nz
Tel: +64 0800 692 733
Fax: +64 9 367 62247
Email:
Web:
www.vedaadvantage.com
www.business.govt.nz, Companies Office = neuseeländisches Handelsregister
75
Handelsweg Neuseeland 2014
7.5
7.5.1
Neuseeländisches Rechtssystem 137, 138, 139
Allgemeine Rechtsinformationen
Das neuseeländische Rechtssystem basiert auf dem englischen System und ist auf zwei
Prinzipien aufgebaut - dem bürgerlichen Recht (Common Law) und dem kodifizierten Recht
(Statute Law).
Das bürgerliche Recht baut auf Gerichtsentscheidungen in Neuseeland sowie manchmal
auch auf Präzedenzfällen aus manchen anderen Ländern des Commonwealth auf. Das
kodifizierte Recht beruht auf Gesetzen des neuseeländischen Parlamentes. Hier zu nennen
sind das New Zealand’s Companies Act 1993 und Personal Property Securities Act 1999,
welche einen nordamerikanischen Einfluss erkennen lassenanlehnt, sowie der Fair Trading
Act 1996 und Commerce Act 1986, die an das australische Handelsrecht anlehnen und
aufbauen.
Kernelement des Zivil- und Handelsrechts in Neuseeland ist eine ausgeprägte
Vertragsrechtsstruktur. Dies bedeutet, dass Vertragsverpflichtungen zu erfüllen sind, und
bei Nichterfüllung Schadensersatzansprüche der anderen Partei geltend gemacht werden
können.
Durch die Unterzeichnung der UN-Übereinkunft über die “Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche” (The United Nations Convention on the Recognition and
Enforcement of Foreign Arbitral Awards 1958140) hat sich Neuseeland verpflichtet, dass die in
einem Mitgliedsstaat (der Übereinkunft) ergangenen Schiedssprüche wie inländisch
ergangene Schiedssprüche behandelt werden.
Des Weiteren hat Neuseeland die Konvention zum ICSID (Convention on the Settlement of
Investment Disputes between states141) unterzeichnet, was das Land dazu verpflichtet, sich den
internationalen Standards bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten anzupassen.
7.5.2
Gerichtsverfahren
Neuseeland hat eine Hierarchie der Gerichte, die mit dem Supreme Court als oberstes
Gericht beginnt, gefolgt vom Court of Appeal, dem High Court und an unterster Stelle dem
District Court. Das Arbeitsgericht, Umweltgericht, Gericht für Landgelegenheiten der
indigenen Bevölkerung (Maori) sind separate Fachgerichte.
Vor dem District Court werden die meisten Fälle des Straf- und Zivilrechts geführt, die einen
Streitwert von weniger als 200.000 NZ$ haben.
137
http://www.heskethhenry.co.nz/International/Doing+Business+in+New+Zealand.html
www.justice.govt.nz/publications/global-publications/t/the-new-zealand-legal-system
139
www.courtsofnz.govt.nz/district/district
140
www.uncitral.org/uncitral/en/uncitral_texts/arbitration/NYConvention.html
141
https://icsid.worldbank.org/ICSID/Index.jsp
138
76
Handelsweg Neuseeland 2014
Vor dem High Court werden Prozesse mit einem höheren Streitwert als 200.000,-- NZ$
geführt, sowie Fälle strafrechtlicher Schwerstkriminalität. Hinzu kommt die Überprüfung
von Verwaltungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit, Geeignetheit und
Unbefangenheit, sowie Entscheidungen vorgelagerter Verwaltungsgerichte.
Zudem ist das High Court die Berufungsinstanz des District Court; die Berufungsinstanz des
High Court ist das so genannte Court of Appeal.
Das jeweilige Gericht wird entweder durch einen Richter alleine oder von einem Richter in
Begleitung einer 12-köpfigen-Jury vertreten. Die Jury besteht aus 12 Personen, die nach
einem Zufallsprinzip aus dem Wählerverzeichnis ausgewählt werden. In den meisten Fällen
ist eine Jury nur bei strafrechtlichen Verfolgungen, in sehr seltenen Fällen in Zivilverfahren,
anwesend.
Neben den zuvor genannten Gerichten gibt es noch folgende Sondergerichte:
• Arbeitsgericht (Employment Court): Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
• Umweltgericht (Environment Court):142 Das Umweltgericht befasst sich mit Bau-, Planungsund Umweltangelegenheiten und wurde unter dem Resource Management Amendment Act
1996 konstituiert. Die Entscheidungen werden in der Regel unter Vorbehalt getroffen und
sind erst dann valide, wenn das Urteil in Schriftform vorliegt. Zu den weiteren
Aufgabengebieten gehört die Vergabe öffentlicher Projekte (z. B. Energieprojekte,
Krankenhäuser, Schulen,…), die Einordnung von Gewässern in definierte Gruppen,
Wassersparmaßnahmen,…
• Familiengericht (Family Court)
• Maori Land Court143: Streitigkeiten, die die traditionellen Land- und andere Rechte der
indigenen Bevölkerung der Maori betreffen. Dieses Gericht wird unter dem Te Ture Whenua
Maori Act 1993 fortgeführt, existiert aber bereits seit 1894.
• Jugendgericht (Youth Court)144: Vor dem Jugendgericht werden unter Ausschluss der
Öffentlichkeit Straftaten von Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren verhandelt.
Ausgenommen davon sind Verhandlungen, wenn die angeklagte Person sich für eine Jury
entscheidet; in dem Fall wird das Verfahren direkt vor dem District Court verhandelt.
142
www.justice.govt.nz/courts/environment-court
www.justice.govt.nz/courts/maori-land-court
144
www.justice.govt.nz/courts/youth/about-the-youth-court
143
77
Handelsweg Neuseeland 2014
• Tribunale (Disputes Tribunals)145: Vor einem Tribunal werden Bagatellsachen bis zu einem
Streitwert von 15.000 NZ$ verhandelt, wenn alle beteiligten Parteien zustimmen auch bis zu
einen Streitwert von 20.000 NZ$. Tribunale wurden nach dem Disputes Tribunal Act 1988146
etabliert.
7.5.3
Vertreterrecht
Es gibt keine besonderen rechtlichen Vorschriften zum Vertreterrecht oder für
Vertreterverträge. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Common Law.
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Bindend vorgeschriebene oder sonst allgemein
anwendbare Vertragsmuster gibt es nicht. Jeder Vertrag sollte auf die besonderen
Umstände des Einzelfalls und seiner Erfordernisse abgestimmt sein und individuell
formuliert werden.
Dafür empfiehlt es sich, einen neuseeländischen Rechtsanwalt einzuschalten. Vor
Eigenformulierungen, noch dazu in der auch bei guten Englischkenntnissen fremden
Rechtssprache, kann nicht genug gewarnt werden. Es empfiehlt sich nicht, einen
Gerichtsstand in Deutschland zu vereinbaren. Mangels Rechtshilfeabkommen sind Urteile in
Neuseeland nicht vollstreckbar.
7.5.4
Patent-, Marken- und Musterrecht147
Der Schutz geistigen Eigentums wird in Neuseeland vom Intellecutal Property Office of New
Zealand geregelt, eine staatliche Behörde, die für die Vergabe und Registrierung von
Patenten, Marken und Design zuständig ist. Die Behörde ist eine Einheit des Ministry of
Business, Innovation and Employment, kurz MBIE.
Neuseeland Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen
Eigentums148 (Paris Convention for the Protection of Industrial Property), und unterliegt als
Mitglied der Welthandelsorganisation dem TRIPS Agreement (Trade-related Aspects of
Intellectual Property Rights149), das sich mit handelsbezogenen Aspekten zum Schutz
geistigen Eigentums auseinandersetzt.
Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, ist ein
internationaler Vertrag auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und umfasst das
Patent-, Marken- und Musterrecht sowie die Unterdrückung des unlauteren Wettbewerbs.
Zudem sind einheitliche Regeln für Patente und Handelsmarken vereinbart. Des Weiteren
besagt diese Übereinkunft, dass ein in einem Mitgliedstaat angemeldetes Schutzrecht,
145
www.justice.govt.nz/tribunals/disputes-tribunal/about-the-tribunal/about-thetribunal/?searchterm=dispute tribunals
146
www.legislation.govt.nz/act/public/1988/0110/latest/DLM133282.html
147
www.iponz.govt.nz
148
www.wipo.int/treaties/en/ip/paris/trtdocs_wo020.html
149
www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/t_agm0_e.htm
78
Handelsweg Neuseeland 2014
innerhalb einer Frist von 12 Monaten bei Patenten und 6 Monaten bei Marken, in jedem
anderen Mitgliedstaat unter „Inanspruchnahme der Priorität der Erstanmeldung“
angemeldet werden kann.
7.5.4.1
Patente150
Die Anmeldung und Vergabe von Patenten wird durch den Patents Act 1953, den Patents
Act 2013, sowie die Patents Regulations 1954 und Patents Regulations 2014 reguliert. In
diesen Gesetzestexten sind die Befugnisse und Funktionen des Auftraggebers geregelt, die
Einrichtung und Erhaltung des Patentregisters, die Antragsprozedur, die Formulare und die
anfallenden Gebühren.
Seit dem 13. September 2014 gilt das neue Patentanmeldeverfahren und ist anwendbar für
alle Patentanmeldungen, die nach dem 12.09.2014 gestellt worden sind.
Patentanmeldungen die vor dem 12.09.2014 eingegangen sind werden wie bisher nach dem
Patent Act 1953 behandelt.
Erfüllt der Antrag alle Voraussetzungen und wird ein Patent gewährt, erfolgt die
Veröffentlichung in der Zeitschrift des Intellectual Property Office of New Zealand (IPONZ).
Damit wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, Einspruch gegen ein Patent
einzulegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist das Patent für die Dauer von 20 Jahren
geschützt. Die Einschaltung eines spezialisierten Patentanwalts zur Patentanmeldung ist
zwar keine Pflicht, aber empfehlenswert. Eine Liste mit Anwälten/Anwaltskanzleien, die sich
auf Patentrecht spezialisiert haben, kann ebenfalls auf der Website von IPONZ gefunden
werden: http://www.iponz.govt.nz/cms/iponz/patent-attorney-information/the-patentattorney-register
Für eine Patentanmeldung bzw. die Erneuerung von Patenten ist, neben weiteren Kosten,
mit folgenden Gebühren zu rechnen.151
Patentanmeldung
Vorläufige Patentschrift
Vollständige Patentschrift
100,-250,--
4. – 9. Jahr
10. – 14. Jahr
15. – 19. Jahr
100,-200,-350,--
Patenterneuerungen
150
151
www.iponz.govt.nz/cms/patents
http://www.iponz.govt.nz/cms/patents/fees?searchterm=fees
79
Handelsweg Neuseeland 2014
7.5.4.2
Marken und Muster152,153
Bei Trade Marks handelt es sich u. a. um Logos, die den Regelungen des Trade Marks Act
2002, sowie den Trade Marks Regulations 2003 unterliegen. Die Rechtsvorschriften
beinhalteten u. a. die Definition des Markenrechts, das Eintragungsverfahren Maßnahmen
zur Abschreckung von Raubkopien und Schutzmaßnahmen für eingetragene Marken.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung hat die Marke einen Bestand von 10 Jahren und kann im
Anschluss an diese 10 Jahre unbegrenzt jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden,
vorausgesetzt die Verlängerung erfolgt vor dem Ablaufdatum des Schutzes. Eine Eintragung
zum Schutz der Handelsmarke kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der derzeitigen Gültigkeit
verlängert werden und kostet grundsätzlich 350,-- NZ$.
Erfüllt der Antrag auf Eintragung einer Marke/eines Markennamens alle Voraussetzungen
und wird diese Eintragung gewährt, erfolgt die Veröffentlichung in der Zeitschrift des
Intellectual Property Office of New Zealand (IPONZ). Damit wird der Öffentlichkeit die
Möglichkeit gegeben, Einspruch gegen eine Eintragung innerhalb von drei Monaten nach
Veröffentlichung einzulegen. Eine Gegendarstellung zum Einspruch kann dann in einem
Zeitraum von zwei Monaten eingereicht werden oder die Bewerbung kann zurückgezogen
werden. Wird keine Gegenstellungnahme zum Einspruch innerhalb der Frist unterbreitet,
gilt der Antrag ebenfalls als zurückgezogen.154
Mit folgenden Gebühren ist bei einer Anmeldung einer Handelsmarke zu rechnen:
Dienstleistung
Gebühr in NZ$
Antrag auf Eintragung
Erneuerung einer Eintragung
7.5.4.3
100,-250,--
Urheberrecht155
Gesetzesgrundlagen für das Urheberrecht ist der sogenannte Copyright Act 1994, die
Copyright Regulations 1995, sowie der Copyright (New Technologies) Amendment Act 2008.
Außerdem hat Neuseeland die Berner Konvention (Berne Convention for the Protection of
Literary and Artistic Works156) unterzeichnet, was bedeutet, dass das Urheberrecht mit der
Schaffung des Werkes entsteht und somit eine Registrierung eines Werkes nicht zwingend
erforderlich ist. Die Dauer des Urheberrechts hängt von der Art des Gutes selbst ab.157
Art des Urheberrechts
Gültigkeit des Urheberrechts nach
neuseeländischem Recht
152
www.iponz.govt.nz/cms/trade-marks/maintain-a-trade-mark
www.iponz.govt.nz/cms/trade-marks
154
www.iponz.govt.nz/cms/trade-marks/the-trade-mark-process/opposing-registration-of-a-trade-mark
155
www.iponz.govt.nz/cms/copyright
156
www.wipo.int/treaties/en/ip/berne/trtdocs_wo001.html
157
www.iponz.govt.nz/cms/copyright/how-long-does-copyright-protection-last
153
80
Handelsweg Neuseeland 2014
Art des Urheberrechts
Literatur, Drama, Musik und
kommerzialisierte Kunst
Verlags-Copyright (Publisher’s copyright),
d.h. typografisches Layout einer
Veröffentlichung
Filme und Musik
Produktdesigns
Handwerkskunst
7.5.4.4
Gültigkeit des Urheberrechts nach
neuseeländischem Recht
50 Jahre nach dem Tod des Autors/Urhebers
25 Jahre ab Datum der Herausgabe
50 Jahre von dem Jahr in welchem die Arbeit
hergestellt wurde
16 Jahre
25 Jahre
Parallelimporte158
Der Copyright Act 1998 (Removal of Prohibition on Parallel Importing) hat das Markenrecht
dahingehen liberalisiert, dass Artikel, die im Ursprungsland legal hergestellt wurden,
importiert werden dürfen. Allerdings ist der Import gefälschter/unechter Ware verboten
und unterliegt hohen Strafen.
7.5.5
Eigentumsvorbehalt159, 160
Der Eigentumsvorbehalt in Neuseeland wird durch den Personal Property Securities Act
(PPSA) geregelt, welcher 1999 verabschiedet wurde und im Mai 2002 in Kraft trat. In dieser
Gesetzesgrundlage sind festgehalten
 allgemeine Rechtsregeln zur Etablierung von Sicherheitsinteressen persönlichen
Eigentums,
 Verfahrensregeln für die Erschaffung und Registrierung von Sicherheitsinteressen
persönlichen Eigentums und
 die Regelung für Eintragungen in das zentrale, elektronische Verzeichnis der
Personal Property Securities Register (PPSR) 161.
Beim Ratenkauf oder der Absicherung eines Darlehens durch Privateigentum hat der
Sicherungsnehmer die Möglichkeit, diesen Anspruch öffentlich im Personal Property
Securities Register zu registrieren. Sollte dieses geschehen, so muss die Registrierung durch
ein sogenanntes Verification Statement der anderen Partei mitgeteilt werden.
Sicherungsnehmer ist diejenige Seite, die einen (Raten-) Zahlungsanspruch geltend machen
kann.
Das PPSR ist ein elektronisches Verzeichnis, in dem die Sicherheitsinteressen über Eigentum
eingetragen werden können; zudem erlaubt es die Suche nach Einträgen, die allerdings
kostenpflichtig ist.
158
http://www.heskethhenry.co.nz/International/Doing+Business+in+New+Zealand.html
www.legislation.govt.nz/act/public/1999/0126/latest/DLM45900.html
160
http://www.heskethhenry.co.nz/International/Doing+Business+in+New+Zealand.html, S. 35
161
www.ppsr.govt.nz/cms
159
81
Handelsweg Neuseeland 2014
Vorteil der Nutzung ist unter anderem
 eine höhere Wahrscheinlichkeit Außenstände wieder einzubringen,
 die Regelung des Vorrangs und der Wirkung konkurrierender Sicherungsrechte an
demselben Eigentum, sowie
 die Risikoanalyse potentieller Kunden vor Vertragsabschluss.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen werden
sollten, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, da viele Unternehmen in Neuseeland von
dem Recht des Eigentumsvorbehalts Gebrauch machen. Sollte die “Schuldnerseite” sich
dazu entscheiden, Eigentum zu verkaufen, welches durch einen Sicherungsschein belastet
ist, so kann diese Veräußerung nur mit Zustimmung des Sicherungsnehmers geschehen.
Sobald Schulden/Raten beglichen sind, obliegt es dem Sicherungsnehmer innerhalb von 15
Arbeitstagen den Sicherungseintrag im Schuldnerverzeichnis löschen zu lassen.
7.5.6
Insolvenzrecht162
Der Insolvency and Trustee Service (ITS) ist zuständig für Fragen zu Insolvenz und
Liquidation von Unternehmen, das dem Ministry of Economic Development angegliedert ist.
Es wird zwischen Einzelunternehmern, Partnerschaften und Limited Liability (Ltd.)Unternehmen unterschieden.
7.5.6.1
Einzelunternehmen & Insolvenzmöglichkeiten
Einzelunternehmen sind im Falle von Verlusten mit ihrem persönlichen Vermögen für die
Schulden und Steuerzahlungen verantwortlich. Ist diese nicht möglich, so bestehen diverse
Optionen.
Ratenzahlungen (Summary Instalment Order (SIO)): 163
 Voraussetzungen: Ungesicherter Schuldenstand ist geringer als 40.000,-- NZ$; es sind
ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um regelmäßige Ratenzahlungen
durchzuführen
 Laufzeit: in der Regel drei Jahre, manchmal fünf Jahre
 Verpflichtungen: volle Kooperation mit den entsprechenden Behörden; fortlaufende
Ratenzahlungen die in dem Ratenplan gelistet sind; fortlaufende Ratenzahlungen aller
weiteren Schulden, die nicht in dem Ratenplan gelistet sind
 Einschränkungen: eine Aufnahme von Krediten, die die Summe von 1.000,-- NZ$
übersteigt muss dem künftigen Gläubiger schriftlich angezeigt werden, sowie die
Tatsache, dass derzeit ein SIO164 besteht
Verfahren ohne verwertbare Vermögensgegenstände (No Asset Procedure):165
162
www.insolvency.govt.nz
www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/personal/step3/summary-instalment-orders/an-overviewSIO
164
SIO = Summary Instalment Order
163
82
Handelsweg Neuseeland 2014




Voraussetzungen: Schuldenstand liegt zwischen 1.000,-- NZ$ und 40.000,-- NZ$; es
existieren keine verwertbaren Vermögensgegenstände; der Schuldner ist nicht in der
Lage die Schulden zurückzuzahlen; es ist das erste Insolvenzverfahren
Laufzeit: in der Regel 12 Monate
Verpflichtungen: volle Kooperation mit den entsprechenden Behörden; fortlaufende
Kommunikation und Mitteilungen von Änderungen (Namensänderungen,
Anschriften, Arbeitgeber, etc.); Einreichung von Steuererklärungen wie vorgesehen
Einschränkungen: eine Aufnahme von Krediten, die die Summe von 1.000,-- NZ$
übersteigt muss dem künftigen Gläubiger schriftlich angezeigt werden, sowie die
Tatsache, dass derzeit ein NAP166 besteht
Zahlungsunfähigkeit (Bankrupcty):167
 Voraussetzungen: Schuldenstand ist höher als 1.000,-- NZ$, keine Begrenzung nach
oben
 Laufzeit: in der Regel 3 Jahre, manchmal länger
 Verpflichtungen: volle Kooperation mit den entsprechenden Behörden; fortlaufende
Kommunikation und Mitteilungen von Änderungen (Namensänderungen,
Anschriften, Arbeitgeber, etc.); Einreichung von Steuererklärungen wie vorgesehen
 Einschränkungen: die Wahrnehmung der Rolle eines Unternehmensdirektors ist
nicht möglich während der Laufzeit; eine Aufnahme von Krediten, die die Summe
von 1.000,-- NZ$ übersteigt muss dem künftigen Gläubiger schriftlich angezeigt
werden, sowie die Tatsache, dass derzeit Zahlungsunfähigkeit besteht; sämtliches
vorhandenes Vermögen muss offen gelegt werden; Neuseeland darf nur mit
Zustimmung vorheriger Zustimmung des Insolvency and Trustee Service verlassen
werden; eine Tätigkeit in einer Managementrolle ist nicht möglich; die Anstellung
durch einen Verwandten, der ein Unternehmen besitzt oder führt ist nicht möglich
7.5.6.2
Partnerschaften & Insolvenzmöglichkeiten168
Jeder Partner ist mit seinem Privatvermögen für entstandene Schulden haftbar. Ist einer der
Partner nicht auffindbar oder zahlungsunfähig so ist der verbleibende oder sind die
verbleibenden Partner für dessen Schulden mitverantwortlich. Es bestehen dieselben
Insolvenzmöglichkeiten wie für Einzelunternehmen.
Ist ein Insolvenzverfahren gegen einen der Partner eröffnet worden, so wird die bestehende
Partnerschaft zum Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nur der/die
Partner, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, dürfen der geschäftlichen
Tätigkeit nachgehen.
165
www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/personal/step3/no-asset-procedure
NAP = No Asset Procedure
167
www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/personal/step3/bankruptcy/an-overview-bankruptcy
168
www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/business-debt/parnership
166
83
Handelsweg Neuseeland 2014
Wird das Verfahren gegen alle bestehenden Partner eröffnet, so wird die Partnerschaft
aufgelöst und alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten müssen an den
Konkursverwalten übergehen.
7.5.6.3
Limited Liability-Unternehmen & Insolvenzmöglichkeiten169
Das Unternehmen ist für die Begleichung sämtlicher Außenstände verantwortlich. Es ist
allerdings nicht ungewöhnlich, dass einer der Direktoren mit seinem Privatvermögen haftet
und in diesem Fall zur Verantwortung gezogen wird. Erwirtschaftet ein Unternehmen
Verluste, so wird unter Umständen ein Masseverwalter bestellt, der die weitere Abwicklung
vornimmt, in der Regel wird dann ein offizielles Insolvenzverfahren eröffnet.
7.5.7
Schiedsgerichtsbarkeit170
Die vertragliche Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel ist zu empfehlen, um einerseits
Dauer und Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu verkürzen, und andererseits
sicherzustellen, dass die Entscheidung durch fachlich kompetente, von den Parteien selbst
nominierte, Schiedsrichter getroffen wird.
Die in Neuseeland bekannteste Organisation zur Beilegung von Streitfällen ist das
sogenannte New Zealand Dispute Resolution Centre (NZDRC), die u.a. Schlichtungen,
Mediation und Schiedsgerichtsverfahren in ihrem Serviceangebot hat.
Bei der Schlichtung 171 unterscheidet man zwischen dem staatlichen Ansatz und nichtstaatlichen Ansätzen. Der staatliche Ansatz ist ein Gerichtsverfahren, welches langwierig,
kostspielig und nicht zwangsläufig zielführend ist.
Nicht-staatliche Ansätze (PDR/ADR) 172 schließen Verhandlungen, Mediation, objektive
Bewertung von Sachverhalten und Kombinierung verschiedener PDR/ADR etc. Sie sind
grundsätzlich abhängig von den zwischen den Konfliktparteien getroffenen Vereinbarungen.
Vorteile einer außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten sind u.a. eine größere
Flexibilität, Schnelligkeit und geringere Kosten als bei einem Gerichtsverfahren.
Detaillierte Informationen bezüglich außergerichtlicher Beilegungen von Konflikten können
vom NZDRC bezogen werden.
New Zealand Dispute Resolution Centre (NZDRC)
PO Box 911350
Victoria Street West
Auckland 1142
Neuseeland
169
www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/business-debt/limited-liability-company-ltd
www.nzdrc.co.nz
171
Englisch: Dispute Resolution, www.nzdrc.co.nz/DISPUTE+RESOLUTION.html
172
PDR = Private Dispute Resolution; ADR = Alternative Dispute Resolution
170
84
Handelsweg Neuseeland 2014
Telefon: +64 9 486 7153
Fax: +64 9 486 7144
E-Mail: [email protected]
Web: www.nzdrc.co.nz
7.5.8
Anerkennung von Gerichtsurteilen
Durch die Unterzeichnung der UN-Übereinkunft über die “Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche” (The United Nations Convention on the Recognition and
Enforcement of Foreign Arbitral Awards 1958173) hat sich Neuseeland verpflichtet, dass die in
einem Mitgliedsstaat (der Übereinkunft) ergangenen Schiedssprüche wie inländisch
ergangene Schiedssprüche behandelt werden.
Des Weiteren hat Neuseeland die Konvention zum ICSID (Convention on the Settlement of
Investment Disputes between states174) unterzeichnet, was das Land dazu verpflichtet, sich den
internationalen Standards bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten anzupassen.
7.5.9
Wirtschaftsgesetzgebung175
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über derzeit relevante Gesetzestexte im
kommerziellen Zusammenhang.
Englische Terminologie
Commercial Law
Übersetzung
Gewerberecht /
Handelsrecht
Company Law
Gesellschaftsrecht
Labor Law
Arbeitsrecht
Tax Law
Steuerrecht
Derzeit geltende Gesetze / Vorschriften
Commerce Act 1986; Commerce Amendment
Act 2001; Consumer Guarantees Act 1993;
Credit Contracts and Consumer Finance
Amendment Regulations 2004; Credit Contracts
and Consumer Finance Regulations 2004;
KiwiSaver Act 2006; Overseas Investment Act
2005 No 82 (as at 01 October 2008), Public Act
Companies Act 1993; Fair Trading Act 1986;
Insolvency Act 1967;Limited Partnerships Act
2008 No 1; Public Act; Limited Partnerships
Regulations 2008 (SR 2008/93)New Zealand
Trade and Enterprise Act 2004; The Takeovers
Act 1993
Employment Relations Act 2000; Minimum
Wage Act 1983; Minimum Wage Order 2008
(SR 2008/13)
Customs Act 1966; Customs and Excise
Regulations 1996; Goods and Services Tax Act
1985;
Income Tax (Deemed Rate of Return, 2005-06
Income Year) Regulations 2006 (SR 2006/199)
173
www.uncitral.org/uncitral/en/uncitral_texts/arbitration/NYConvention.html
https://icsid.worldbank.org/ICSID/Index.jsp
175
www.lexadin.nl/wlg/legis/nofr/oeur/lxwenzl.htm
174
85
Handelsweg Neuseeland 2014
Englische Terminologie
Intellectual Property Law
Banking Law
Arbitration Law
E-Commerce
Weitere Quellen für
Rechtsinformationen
Übersetzung
Derzeit geltende Gesetze / Vorschriften
(as at 28 July 2006); Income Tax (Minimum
Family Tax Credit) Order 2008 (SR 2008/384);
Income Tax (Payroll Subsidy) Regulations 2006
(SR 2006/159) (as at 04 September 2008);
Income Tax Act 2004; Income Tax Act 2007 No
97 (as at 15 December 2008), Public Act;
Taxation (Business Tax Measures) Act 2009 No
5, Public Act; Taxation (Limited Partnerships)
Act 2008 No 2, Public Act; Taxation (Urgent
Measures) Act 2005; The Customs and Excise
Act 1996
Immaterialgüterrecht
Amendment to 1987 PVR Act; Copyright Act
1994; Designs Act 1953; Layout Designs Act
1994; Patents Act 1953; Plant Variety Rights Act
1987; Trademarks Act 2002
Bankengesetz
Bank of New Zealand Act 1988; Banking Act
1982; Crown Entities Act 2004; Finance Act
1995; Financial Advisers Act 2008 No 91;
Financial Transactions Reporting Act 1996;
Insolvency (cross-border) Act 2006 No 57;
Insolvency Act 2006 No 55; Public Finance
Amendment Act 2004; Securities Act
Schiedsgerichtsbarkeit
Arbitration Act 1996
E-Commerce
Unsolicited Electronic Messages Act 2007 No 7
(as at 23 April 2008), Public Act
New Zealand Government NZ legislation; New Zealand Legislation; The
Knowledge Basket New Zealand legislation; Commerce Commission;
Department of Labour; Inland Revenue; Law Commission; Legal Services
Agency; Legislation Advisory Committee; Lexisnexis New Zealand; Ministry
of Agriculture and Forestry; Ministry of Consumer Affairs; Ministry of
Economic Development; New Zealand Food Safety Authority; New
Zealand Legal Information Institute (NZLII); New Zealand’s Custom
Service; Reserve Bank of New Zealand; Securities Commission; Takeovers
legislation
86
Handelsweg Neuseeland 2014
8
Niederlassung von Unternehmen / Firmengründung von Ausländern176
Eine Unternehmensgründung in Neuseeland ist relativ einfach und unkompliziert.
Grundsätzlich ist jeder berechtigt, auf eigenes Risiko und Verantwortung, ein Unternehmen
zu gründen. Investoren benötigen - mit Ausnahme in manchen Bereichen - keine
Genehmigung, wenn das Investitionsvolumen weniger als 50 Mio. NZ$ beträgt. Gesetzliche
Grundlage für neuseeländische Unternehmen bilden der Companies Act 1993, der Financial
Reporting Act 1993, sowie der Securities Act 1978.
Neuseeländische Unternehmen zahlen grundsätzlich nur Einkommenssteuer, basierend auf
dem Gewinn und den Kosten. Weitere Steuern, die im Laufe des Jahres bezahlt werden,
sind:
 Resident Withholding Tax177
 Portfolio Investment Entity Tax178
 Goods & Services Tax (GST)179
Zuständig für Investitionen aus dem Ausland ist das Overseas Investment Office180, welches
eine Aufsichtsbehörde der Regierung ist und für die Umsetzung und Anwendung der
Rechtsvorschriften von Auslandsinvestitionen zuständig ist.
Zu diesen Rechtsvorschriften gehören181
 der Overseas Investment Act 2005,
 die Overseas Investment Regulations 2005, sowie
 Abschnitt 56 und Abschnitt 57 des Fisheries Act 1996.
Des Weiteren nimmt und bearbeitet die Behörde Anträge auf Firmengründung von
Ausländern entgegen, stellt Informationen über Auslandsinvestitionen für Antragsteller und
die Öffentlichkeit zur Verfügung, sowie vollstreckt Urteile bei Verstößen gegen den
Overseas Investment Act, sowie die relevanten Abschnitte des Fisheries Act 1996.
Die Firmenregistrierung muss anschließend vom Inland Revenue Department und einer
Eintragung im Register of Companies (Handelsregister) bewilligt werden.
Ausländische Unternehmen, die in Neuseeland tätig werden möchten (carry on business),
müssen gemäß Companies Act 1993 bis spätestens 10 Tage vor der Geschäftsausübung
registriert werden und folgende Angaben zur Verfügung stellen
176
http://www.heskethhenry.co.nz/International/Doing+Business+in+New+Zealand.html
www.ird.govt.nz/rwt/
178
www.ird.govt.nz/technical-tax/legislation/2009/2009-63/2009-63-taxation-act-2009/2009-63-portfolioinvestment/
179
www.ird.govt.nz/gst/
180
www.linz.govt.nz/overseas-investment
181
http://www.linz.govt.nz/overseas-investment/about-oio/legislation-delegations
177
87
Handelsweg Neuseeland 2014






Firmenname,
Anschrift des Unternehmens in Neuseeland,
eine Bestätigung über die Bestellung des neuseeländischen Geschäftsführers durch
das Mutterunternehmen,
Name und die Anschrift der Geschäftsführers,
der Handelsregisterauszug der ausländischen Mutterfirma sowie
den Gesellschaftsvertrag.
Eine Registrierung für GST ist nur dann zwingend notwendig, wenn einer steuerpflichtigen
Tätigkeit nachgegangen wird und das jährliche Einkommen 60.000 NZ$ übersteigt. Wird eine
Steuerregistrierung vorgenommen, so muss zweimal jährlich eine Steuererklärung
abgegeben werden. Notwendige Informationen, die dafür benötigt werden sind die
Einnahmen und Ausgaben, die in der entstandenen Rechnungsperiode angefallen sind.
Sollte das Jahreseinkommen unter 60.000 NZ$ liegen, so muss dennoch eine GSTRegistrierung stattfinden, wenn auf Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Zu den steuerpflichtigen Einkommen zählen sämtliche Tätigkeiten, die kontinuierlich oder
regelmäßig von einem Unternehmen, Händler, Dienstleister, etc. ausgeführt werden.
Für ausländische Unternehmen bestehen drei Möglichkeiten sich in Neuseeland
niederzulassen
 durch die Anmeldung einer Zweigniederlassung (=branch),
 durch Gründung einer Tochtergesellschaft (=subsidiary) in Neuseeland oder
 durch den Erwerb einer in Neuseeland bereits eingetragenen Gesellschaft als
Tochtergesellschaft.
8.1 Anmeldung einer Zweigniederlassung182
Die Gesellschaft unterliegt nach wie vor der Jurisdiktion ihres “Heimatlandes”, nur die
Zweigniederlassung in Neuseeland wird durch die neuseeländischen Gesetze beeinflusst.
Um eine Zweigniederlassung in Neuseeland zu gründen, muss zunächst ein Eintrag beim
staatlichen Registrar of Companies erfolgen, gemäß Part XVIII Companies Act 1993,
Abschnitt 332 und 337. Anschließend müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig
eingereicht werden und folgende Daten enthalten183:
 Adresse des Unternehmens
 Email-Adresse des Unternehmens
 Kontakttelefonnummer
 Datum der Geschäftsaufnahme
 Jahresbilanz- und Rechnungslegungsmonat
 Gründungsurkunde
 Adressdetails des Direktors, was die Privatadresse einschließt
182
183
www.business.govt.nz/companies/learn-about/starting-a-company/register-an-overseas-company-other
www.business.govt.nz/companies/learn-about/starting-a-company
88
Handelsweg Neuseeland 2014

Unternehmenskonstitution – optional
8.2 Gründung einer Tochtergesellschaft184
Für die Gründung einer Tochtergesellschaft sind mindestens ein Gesellschafter und ein
Geschäftsführer notwendig, wobei diese nicht in Neuseeland ansässig sein müssen und in
einer Person vertreten sein können. Geschäftsanteilen in Neuseeland ist kein Nennwert
zugeordnet und die Verpflichtung einer Mindesteinlage besteht ebenfalls nicht. Die
Tochtergesellschaft kann zu 100% in neuseeländischem Besitz sein, wobei der komplette
Beteiligungssitz vom Mutterunternehmen gehalten wird.
Eine Gesellschaft muss einen Antrag auf Registrierung beim Registrar of Companies stellen
und neben der Genehmigung der Firmenbezeichnung zusätzliche Unterlagen wie
 die Zustimmung zur Eintragung der Gesellschaft,
 eine Kopie des Gesellschaftsvertrags,
 Name und Adresse der Gesellschafter und Geschäftsführer und
 eine Adresse und einen Firmensitz in Neuseeland.
8.3 Erwerb einer in Neuseeland bereits eingetragenen Gesellschaft185
Der Erwerb einer bereits in Neuseeland eingetragenen Gesellschaft bietet einem
ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, die Gesellschaft vom Ursprungsland nach
Neuseeland zu verlegen und sich als neuseeländisches Unternehmen registrieren zu lassen.
Gesetzlich festgehalten ist diese Vorgehensweise im Part XIX Overseas Investment Act,
sowie unter Part II Companies Act 1993, sections 344 to 349 and 11 to 15.
Folgende Unternehmensformen186 sind in Neuseeland vertreten.
8.3.1
Limited Liability Company (Ltd)187
Die Mehrheit der in Neuseeland gegründeten Firmen sind limited liability companies (in
etwa vergleichbar mit einer GmbH (Pty Ltd) oder AG (Ltd)). Die Gesellschafter haften bei
Unternehmensliquidation für Außenstände nur in Höhe ihrer Einlage. Bei einer Limited
liability company muss als letztes Wort des Firmennamens "limited" angeführt werden.
Bei dieser Unternehmensform handelt es sich um eine formale und legale Rechtseinheit, wo
Eigentümer und Anteilseigner separat betrachtet werden. Die Gründungszeit ist relativ kurz
und zu beachtende Schritte sind u. a. die Vorlage der Bewilligung durch den
Direktor/Anteilseigner, sowie Bürodetails und die Konstitution. Für bestimmte
Berufsgruppen ist die Gründung von limited liability companies allerdings ausgeschlossen,
beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberatungsunternehmen.
184
www.heskethhenry.co.nz/International/doing_business_in_nz.html
www.business.govt.nz/companies/learn-about/starting-a-company/register-an-overseas-company-other
186
www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/overview-of-structures
187
www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/focus-on-companies#tax-requirements
185
89
Handelsweg Neuseeland 2014
Alle Gewinne, die nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden, unterliegen einem
Steuersatz von 28%. An die Gesellschafter ausgezahlte Gewinne werden wie Einkommen
gehandhabt und unterliegen den Steuerregelungen für Einzelpersonen, d.h. ein
Gesellschafter wird gemäß seinem Gesamteinkommen besteuert. Verluste werden vom
Unternehmen getragen und können nicht auf die Gesellschafter umgelegt werden und
somit auch nicht mit weiteren Einkommensquellen eines Gesellschafters verrechnet
werden. Allerdings ist zu beachten, dass ein Gesellschafter, der gleichzeitig auch Direktor
des Unternehmens ist, unter bestimmten Umständen für mehr als seine Einlage haften
muss.
Die Kosten der Gründung fangen bei 150,-- NZ$ für die Registrierung an. Hinzu kommen
Anwaltskosten, die von der Komplexität des Unterfangens abhängig sind.
Vorteile einer dieser Unternehmensform sind z. B. eine höhere Kreditwürdigkeit am Markt,
das Unternehmen kann einfacher verkauft werden, sollte dieses gewünscht sein, sowie eine
begrenzte Haftung bei Verlusten. Zu den Nachteilen gehört, dass die Direktoren sich ihrer
Verantwortung bewusst sein müssen und hohe Auflagen bezüglich persönlicher Garantien
gegenüber Kreditoren erfüllt sein müssen.
8.3.2
Einzelunternehmen188
Dies sind Unternehmen in privater Hand (Sole Proprietorship). Diese Unternehmensform ist
schnell und kostengünstig, birgt jedoch das Risiko der uneingeschränkten Haftung für
Verbindlichkeiten bei Unternehmensliquidation. Das Geschäftsgebaren wird von der Person
übernommen, welche im Besitz der Firma ist, was somit bedeutet, dass die Geschäftsperson
die Verantwortung/Kontrolle übernimmt und Anspruch auf sämtliche Gewinne hat,
gleichzeitig aber auch für die Verluste haftet.
Einzelhändler (sole trader) können in der Regel ihr Geschäftsgebaren aufnehmen ohne
legalen oder formellen Prozessen zu folgen, müssen jedoch
 im Besitz einer Steuernummer sein, und
 die entsprechenden, berufstypischen Qualifikationen und Lizenzen/Zulassungen
besitzen.
Mitarbeiter können unter der Voraussetzung eingestellt werden, dass das
Einzelunternehmen sich bei der Steuerbehörde (Inland Revenue Department) als
Arbeitgeber registriert189. Typische Beispiele für Einzelunternehmen (sole traders) sind
Maler, Innenausstatter oder Elektriker.
Gewinne werden wie Einkommen gehandhabt und unterliegen den Steuerregelungen für
Einzelpersonen, d.h. der Eigentümer wird gemäß seinem Gesamteinkommen besteuert.
188
189
www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/focus-on-sole-traders
www.ird.govt.nz/payroll-employers/become-employer/register/
90
Handelsweg Neuseeland 2014
Viele Unternehmen haben als Einzelunternehmen gestartet haben, bevor sie sich zu einer
anderen Gesellschaftsform durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten weiterentwickelt
haben.
Zu den Vorteilen zählt der einfache Start in das Geschäftsleben, sowie die
Nichtnotwendigkeit einer Registrierung bei der zuständigen Behörde. Als Nachteile sind die
unbeschränkte Haftung, das mangelnd entgegengebrachte Vertrauen von anderen
Unternehmen/Unternehmern, als auch eventuelle Schwierigkeiten bei der Akquise von
Darlehen zu nennen.
Das Unternehmen wird aufgelöst sobald der Besitzer aus dem Leben scheidet.
8.3.3
Partnerschaft190
Eine Partnerschaft wird von zwei oder mehreren Unternehmen aufgebaut, bei der die
Verantwortlichkeiten/Verluste/Gewinne werden auf alle Geschäftspartner anteilsmäßig
verteilt. Die jeweiligen Partner tragen anteilsmäßig das Risiko und haften solidarisch. Diese
Unternehmensform ist keine eigenständige Rechtseinheit, sondern setzt sich aus mehreren
formalen Rechtseinheiten, d.h. zwei oder mehr Einzelpersonen/Unternehmen, zusammen.
Rechtsgrundlage bildet der Partnership Act 1908, der anzuwenden ist, sofern kein
Partnership-Agreement existiert. In den meisten Fällen bildet ein formeller
Partnerschaftsvertrag die Grundlage einer unternehmerischen Partnerschaft. Diese
Unternehmensform ist sehr verbreitet bei Jungunternehmern und Landwirten.
Einkommenssteuer für die Partnerschaft an sich wird nicht gezahlt, jeder Partner ist für die
Versteuerung seines anteilsmäßigen Einkommens verantwortlich, welches den
Steuerregelungen für Einzelpersonen unterliegt.
Zu den Vorteilen zählt, dass keine Registrierung notwendig ist und die Kosten einer
Gründung geteilt werden können. Die Höhe der Kosten hängt von der Beschaffenheit und
Komplexität der Partnerschaft ab.
Nachteilig wirkt sich diese Unternehmensform dann aus, wenn es zur Haftung bei Verlusten
kommt, die durch einen Partner verursacht worden sein können. Zudem unterliegen
persönliche Vermögenswerte dem Geschäftsrisiko.
8.3.4
Joint Venture
Joint Ventures sind Kooperationen von Gesellschaften, bei denen es zur Gründung einer
neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit kommt, an der beide
Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligt sind. Zudem bringen die
Gründungsgesellschaften meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie,
Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Knowhow und/oder Betriebsanlagen ein.
190
www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/focus-on-partnerships
91
Handelsweg Neuseeland 2014
Ein Joint Venture ist durch zwei Aspekte gekennzeichnet: Kooperation und Autonomie. Aus
wettbewerbsbezogener Sicht sind Joint Ventures vor allem deshalb wichtig, da
Branchenentwicklungen gesteuert werden können, Geschwindigkeitsvorteile gegenüber
Konkurrenten erzielt und somit meist schneller auf die zunehmende Globalisierung reagiert
werden kann. Als strategische Ziele werden die Schaffung und Nutzung von Synergien, der
Technologietransfer und die erweiterte Möglichkeit der Diversifikation gesehen.
In Neuseeland unterliegt nicht das Joint Venture selbst, sondern dessen Teilnehmer der
Steuerpflicht. Jeder Teilnehmer versteuert die Anteile aus dem Gewinn des Joint Ventures
mit seinem Unternehmensgewinn und kann auch anteilig Aufwendungen geltend machen.
Joint Ventures müssen bei der neuseeländischen Steuerbehörde Inland Revenue
Department zur GST registriert sein.
8.3.5
Trust191,192
Der Trust erlaubt die Trennung einer rechtmäßigen Eigentümerschaft oder eines
Nutzungsrechts von einer begünstigten Eigentümerschaft. Es erlaubt z.B. die rechtliche
Eigentümerschaft vom Grundbesitz zu trennen und die separate Übertragung einklagbarer
Rechte und Nutzungsrechte an diesem Grundbesitz.
Es sollte beachtet werden, dass die Unternehmensführung in Form eines Trusts die
komplizierteste Unternehmensführung ist und am besten in Zusammenarbeit mit einem
Rechtsanwalt und/oder Steuerberater durchgeführt werden sollte.
Die Besteuerung eines Unternehmens, welches in Treuhänderschaft geführt wird, erfolgt
nach zwei Grundprinzipien.
 Einkommen, welches von einem Treuhänder in einem Einkommensjahr abgeleitet
und an die Begünstigten ausgezahlt wird, unterliegt dem Grenzsteuersatz des/der
Begünstigten
 Einkommen, welches nicht auf die zuvor genannte Weise ausgezahlt wird unterliegt
einem derzeitigen Steuersatz von 33% und kann nach der Besteuerung an die
Begünstigten ausgezahlt werden, die keine weiteren Steuern zahlen müssen
Ein Verlust von in Treuhandschaft geführten Unternehmen kann übertragen werden, jedoch
können Verluste nicht auf Begünstigte übertragen werden.
191
www.ird.govt.nz/yoursituation-bus/bus-aust-nz/types-bus/tradingtrusts/
www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/understanding-businessstructures#trusts
192
92
Handelsweg Neuseeland 2014
8.4 Hilfreiche Links bezüglich Firmengründungen & Niederlassungen
Organisation
Anschrift
Weitere Kontaktmöglichkeit
Companies
Office
Firmenregister/
Firmenregistrier
ungen
Private Bag 92061
Victoria Street West
Auckland 1142
Telefon: +64 9 962 2602
Fax: +64 9 912 7787
Email:
Web: www.companies.govt.nz
Immigration
New Zealand
Overseas
Investment
Office
Land
Information
New Zealand
Inland Revenue
Department
Einwanderung
PO Box 3705
Wellington 6140
PO Box 5501
Lambton Quay
Wellington 6145
www.immigration.govt.nz
PO Box 39010
Wellington Mail Centre
Lower Hutt 5045
Web: www.ird.govt.nz
New Zealand
Overseas
Investment
Office
Steuerbehörde
Telefon: +64 4 462 4490
Fax: +64 4 460 0111
Email: [email protected]
Web: www.linz.govt.nz/overseasinvestment
93
Handelsweg Neuseeland 2014
9
Informationen zu Zoll- und Quarantänevorschriften
9.1 Allgemeine Informationen zur Zollerhebung193, 194, 195
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MED) und die neuseeländische
Zollbehörde stellen Informationen über Neuseelands Zollsystem, sowie die Anwendung
weiterer importbezogener Abgaben und grenzbezogener Kernfragen zur Verfügung.
Grundlage für die Anwendung der korrekten Zollsätze liefert das so genannte working tariff
document, in welchem die aktuellen Zolltarife festgehalten sind, sowie die Kriterien für
Ausnahmeregelungen oder Gebührenerlasse von Importwaren. Diese Vorschrift beruht auf
den legislativen Basisdokumenten des Tariff Act 1988 No 155 (as at 01 January 2011), Public
Act, des Tariff Amendment Act 2009 und der Customs and Excise Regulations 1996. 196
Derzeit betragen die Zollsätze für viele Importgüter 5%, mit der Ausnahme von Bekleidung,
Schuhwerk, Wohnmobile, Notarztwagen und Teppiche, wo ein Satz von 10% zur
Anwendung kommt; eine Neuverhandlung von Zolltarifen wird frühestens 2015 geschehen.
Viele weitere Einfuhrgüter können zollfrei eingeführt werden und unterliegen lediglich der
Mehrwertsteuer (GST).
Der Warenaustausch mit Australien ist aufgrund des CER-Abkommens zollfrei, außerdem
zollfrei ist die Einfuhr aus dem Ursprungsland Singapur, basierend auf dem CEP-Abkommen
(closer economic partnership). Der Warenverkehr mit ausgewählten weiteren Ländern
unterliegt Vorzugszöllen (preferential tariffs), d.h. Importeure zahlen für bestimmte Waren
eine geringere Zollabgabe. Vorzugszölle genießen unter anderem die Mitglieder der ASEAN
Länder (AANZFTA), China (NZCFTA), Malaysia (MNFTA) und Thailand (NZTCEPA); es
existieren entweder Freihandelsabkommen mit den zuvor genannten Ländern oder CERAbkommen (closer economic relations).
In Zukunft werden weitere Länder in den Genuss von Gebührenerlässen kommen. In der
Umsetzungsphase befindet sich zur Zeit das Auslaufen von Zöllen unter dem Thailand-New
Zealand-CEP und den Ländern Chile, Brunei, Daressalam und Singapur unter dem TransPacific-Strategic-Economic-Partnership bis zum Jahr 2015; die Aussetzung von Zöllen auf
Ware aus China bis zum Jahr 2016 (China-New Zealand-FTA), sowie die Nichtanwendung
von Zollsätzen bei Gütern aus Ländern unter dem ASEAN-Freihandelsabkommen bis 2020.
Eine Reihe von Faktoren wirkt auf die Höhe des zu zahlenden Zolltarifs bei Importen und
Exporten ein. Dazu zählen u.a.197
 Konzessionen,
193
www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx
www.customs.govt.nz/incommercial/tariffandconcessions/preferentialtariffs/Pages/default.aspx
195
www.customs.govt.nz/incommercial/tariffandconcessions/Pages/default.aspx
196
www.customs.govt.nz/news/resources/tariff/theworkingtariffdocument/Pages/default.aspx
197
www.customs.govt.nz/features/charges/feetypes/Pages/default.aspx
194
94
Handelsweg Neuseeland 2014




zollfreie Einfuhrmengen,
Mehrwertsteuer,
die Möglichkeit Abschreibungen geltend zu machen, für z. B. Hausrat oder Fahrzeuge
oder
zusätzlich zu zahlende Steuern/Abgaben für bestimmte Waren, die an andere
neuseeländische Behörden abgeführt werden müssen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bis auf bestimmte Ausnahmen die meisten Güter in
Neuseeland Zollabgaben, der Mehrwertsteuer, oder weiteren zusätzlichen Abgaben
unterliegen. Ein Teil dieser Abgaben wird allerdings nur vom neuseeländischen Zoll
erhoben, der diese dann an weitere Regierungsbehörden abführt. Weitere und
ausführlichere Informationen sind auf den Internetseiten des neuseeländischen Zolls zu
finden: www.customs.govt.nz/features/charges/fees/Pages/default.aspx
9.1.1
Einfuhrklassifizierung und Deklarierung198
Sämtliche Importgüter, gleich ob kommerzieller oder privater Natur, müssen bei der
Einreise nach Neuseeland deklariert und klassifiziert werden. Der neuseeländische Zoll
unterscheidet dabei in folgende Klassifizierungen:
 Standardeinfuhr (standard import entry) für Güter mit einem Wert von 1.000,-- NZ$
und mehr
 Zeitlich begrenzte Einfuhr (temporary import) für Güter, welche nicht mehr als 12
Monate im Land verbringen werden
 Vereinfachte Einfuhr (simplified import entry) bei einem Warenwert von weniger als
1.000,-- NZ$, wo jedoch Zollabgaben von mehr als 60,-- NZ$ anfallen
 Permit Entry bei Gütern, die sich eigentlich schon im Land befinden sollten und für
welche die Zollgebühren schon erhoben worden sind, es sich im Nachhinein jedoch
herausstellt, dass ein Teil der Lieferung nicht mitgeliefert worden ist
 Sight entry bei Lieferungen, wo nicht alle Details verfügbar sind, um eine genaue und
komplette Einfuhr durchzuführen
 Electronic Cargo Information bei einem Warenwert von weniger als 1.000,-- NZ$ und
Zollabgaben von weniger als 60,-- NZ$
9.1.2
Zollwert199
Der Zollwert auf dem der zu zahlende Tarif beruht, hängt in der Regel vom Transaktionswert
ab. Dieser Wert ist der Preis, der für die Ware gezahlt worden ist/zu bezahlen ist, zuzüglich
zu
 Kommissionen,
 Verpackungskosten,
 Lizenzgebühren, etc.
198
199
http://www.customs.govt.nz/incommercial/importprocedures/importprocess/Pages/default.aspx?s=11
www.customs.govt.nz/features/charges/feetypes/Pages/default.aspx
95
Handelsweg Neuseeland 2014
Mögliche Abzüge können für Fracht- und Versicherungskosten, die außerhalb Neuseelands
gezahlt worden sind, geltend gemacht werden.
Alternativ zu der üblichen Berechnung des Zollwerts können folgende weitere Methoden
zur Bestimmung des Zollwertes angewendet werden, sollte eine Bestimmung des
Warenwerts auf Basis der allgemein geltenden Berechnungsmethode nicht möglich sein.
 Zollwert identischer oder ähnlicher Güter, die in Neuseeland für den Export verkauft
wurden
 deduktive Methode, d. h. Verkaufspreis eines Gutes, angepasst um die zu zahlenden
Kosten nach der Verschiffung
 berechneter Wert, basierend auf Produktionskosten, Allgemeinkosten und
Gewinnen im Herkunftsland des importierten Gutes
 residuale Bewertungsgrundlage, welche vom Zoll bestimmt wird, basierend auf
flexiblen Interpretationen der zuvor genannten Methoden
Ausgeschlossen sind folgende Berechnungsmaßstäbe zur Ermittlung des Zollwerts:
 Der Preis ähnlicher Güter, die in Neuseeland produziert worden sind
 Der Preis dergleichen Güter, die für den Export in ein anderes Land verkauft worden
sind oder auf dem nationalen Markt des Exportlandes erhältlich sind
 Minimale Zollabgaben
 Eigenmächtige/willkürliche oder fiktive Werte
9.1.3
Zollfreie Einfuhr von Gütern des persönlichen Gebrauchs200
Bei der Einreise nach Neuseeland gilt für die zollfreie Einfuhr von Gütern, dass der
Gesamtwert aller im zollfreien Raum, in Übersee oder bereits in Neuseeland, erworbenen
Güter nicht den Maximalwert von 700,-- NZ$ übersteigt. Wird dieser Maximalwert
überschritten, so können Zollabgaben und GST erhoben werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Gegenstände des persönlichen Nutzens und
Bekleidung, sowie persönliche Schmuckstücke, auch wenn diese zollfrei erworben worden
sind.
Voraussetzung ist allerdings, dass
 die Waren sich “an der Person” befinden,
 für den persönlichen Gebrauch sind oder als Geschenk gedacht sind,
 die Waren nicht zum Verkauf angeboten oder als Naturalientausch eingesetzt
werden und
 die Güter nicht im Namen Dritter eingeführt werden.
Diese Regelung schließt jedoch kommerzielle Warenmengen aus und kann nicht kombiniert
werden mit der erlaubten Einfuhrmenge weiterer Mitreisender.
200
www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=17
96
Handelsweg Neuseeland 2014
9.1.4
Zollfreie Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren201
Bei der Einreise nach Neuseeland gelten folgende Bestimmungen für die Einfuhr von
Alkohol und Tabakwaren für Personen über 17 Jahre:
Die Waren
 müssen sich “an der Person” befinden und durch den Zoll gebracht werden,
 sind für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht,
 werden nicht zum Verkauf angeboten oder als Naturalientausch eingesetzt und
 werden nicht im Namen Dritter eingeführt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so dürfen folgende Mengen zollfrei mitgebracht werden
 4,5 Liter Wein oder Bier
 3 Flaschen oder vergleichbare Behälter an Spirituosen, Likör oder alkoholischen
Getränken, wobei die Behältnisse jeweils ein Fassungsvermögen von 1,125 Liter
nicht übersteigen dürfen.
Zusätzlich gilt für Tabakwaren, dass
 200 Zigaretten oder
 250g Tabak oder
 50 Zigarren oder
 eine Kombination der drei zuvor genannten Tabakwaren, solange 250g an Tabak
nicht überschritten werden,
zollfrei eingeführt werden können.
Die Menge an Alkohol und/oder Tabak, die diese Freigrenze überschreitet, unterliegt
Zollabgaben, sowie der in Neuseeland geltenden Mehrwertsteuer.
9.1.5
Erwerb von Waren in Übersee202
Werden Güter während des Aufenthalts außerhalb Neuseelands erworben und befinden
sich zum Zeitpunkt der Einreise nicht im persönlichen Besitz, da diese gesendet werden,
werden keine Zollabgaben erhoben, sofern ein Kaufbeleg vorgelegt werden kann, der in
einem zeitnahen Zeitraum ausgestellt worden ist und beweist, dass die erworbenen Güter
in die Kategorie “persönlicher Nutzen” fallen.
9.1.6
Einfuhr von Bargeld 203
Für die Einfuhr von Bargeld ist zu beachten, dass es keine Begrenzung gibt wie viel Geld mit
in das Land gebracht wird, allerdings muss bei der Einfuhr von mehr als 10.000,-- NZ$ oder
201
www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx
www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=17
203
www.customs.govt.nz/news/resources/forms/Documents/NZCS%20337.pdf
202
97
Handelsweg Neuseeland 2014
ein Betrag in äquivalenter Fremdwährung, ein so genannter border cash report204 ausgefüllt
werden, um mögliche Geldwäschegeschäfte und illegal geldwerte Transaktionen zu
unterbinden. Als Bargeld werden angesehen
 Schecks
 Schuldscheine/Solawechsel
 Inhaberschuldverschreibungen
 Reiseschecks
 Geldbriefe/Zahlungsanweisungen
Werden keine Angaben zum im Besitz befindlichen Bargeld gemacht und es stellt sich
heraus, dass der Betrag von 10.000,-- NZ$ überschritten worden ist, so ist mit Geldund/oder Inhaftierungsstrafen zu rechnen.
9.1.7
Weitere Regelungen205
Unter der Voraussetzung, dass die Waren bei der Ausreise wieder mitgenommen werden,
genießen Touristen zudem den Vorteil, folgende Güter zollfrei einzuführen:
 Kameras, Filmmaterial,
 Ferngläser,
 Tragbare Musikinstrumente, z. B. Gitarre,
 Tragbare Audiogeräte,
 Mobiltelefone,
 Kinderwagen,
 Rollstuhl,
 Sportausstattung, z. B. Golfschläger, Surfbrett.
Bestehen allerdings berechtigte Zweifel seitens des neuseeländischen Zolls, dass Waren
nicht wieder ausgeführt werden, so kann eine Kaution verlangt werden, welche die Höhe
der Zollabgaben und Mehrwertsteuer deckt. Die Kaution dient als Sicherheitsanlage und
wird rückerstattet, wenn die Waren aus Neuseeland wieder ausgeführt werden.
9.1.8
Muster206
Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Waren beim neuseeländischen Zoll bei der Einreise
deklariert werden müssen. Übersteigt der Warenwert 1.000,-- NZ$, so gelten zusätzliche
Bestimmungen, bei denen eine Kundennummer und eine Lieferantennummer benötigt
werden. Dieses gilt auch für Muster, die erhobenen Gebühren werden nach der gleichen
Vorlage berechnet, wie sonstige kommerzielle Importe.
204
Informationen zum border cash report:
www.customs.govt.nz/news/resources/forms/Documents/NZCS%20337.pdf
205
www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=17
206
www.customs.govt.nz/incommercial/preparingtoimport/Pages/default.aspx
98
Handelsweg Neuseeland 2014
Werden Waren zeitlich begrenzt eingeführt, wie z. B. Warenmuster, und verlassen das Land
innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr, so kann die Zollerklärung möglicherweise
durch eine sogenannte temporary import Erlaubnis erfolgen. In diesem Fall kann von der
Person, die die Güter importiert eine Sicherheitseinlage, z. B. in Form einer Kaution verlangt
werden, um eventuell anfallende Zollabgaben und/oder weitere Steuern zu decken, sollte
die Wiederausfuhr nicht erfolgen. Die Kaution wird allerdings rückerstattet, wenn der
Zeitrahmen von 12 Monaten eingehalten wird.
9.1.9
Geschenke207
Geschenke sind bis zu einem Wert von 110,-- NZ$ zollfrei, wenn sie als solche erkenntlich
sind und in nicht-kommerziellen Mengen eingeführt werden. Wird der Freibetrag
überschritten, so können Zollabgaben auf den Betrag anfallen, der 110,-- NZ$ übersteigt.
Wird ein Paket geschickt, welches Geschenke für mehrere Personen enthält und gleichzeitig
die Freigrenze von 110,-- NZ$ überschreitet, so wird dieser Betrag mit der Anzahl der
Empfänger multipliziert. Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist, dass jeder
Beschenkte eindeutig kenntlich gemacht ist.
Alkohol und Tabakwaren können ebenfalls unter diese Regelung für Geschenke fallen, wenn
der Empfänger des Geschenks nachweisen kann, dass es sich in der Tat um ein wahres
Präsent handelt und die Sendung nicht Teil einer sich wiederholenden Lieferung ist, um
dadurch die Zahlung von Zollabgaben und Mehrwertsteuer zu vermeiden.
9.1.10 Begleitpapiere für den Warenversand208
Alle nach Neuseeland eingeführten Güter, gleich ob kommerzieller oder privater Natur,
müssen deklariert werden.
Bei der kommerziellen Einfuhr von Gütern muss eine sogenannte electronic declaration
vorgenommen werden, d.h. Details der importierten Güter sowie die Zahlung von
Zolleinnahmen müssen angegeben werden. In der Regel wird die Zollabfertigung durch
Zollbroker oder die Spediteure vorgenommen und selten durch das Unternehmen selbst,
das die Güter nach Neuseeland exportiert.
Die elektronische Zollanmeldung erfolgt durch Nutzung der zolleigenen Software EDI209 oder
über das Internet (www.cusweb.co.nz), wobei neben den auszufüllenden Pflichtfeldern
weitere Dokumente seitens des Zolls angefordert werden können.
Die Nutzung der zuvor genannten Software EDI ist laut der Zollbehörde für Unternehmen
mit häufigen Zolleinfuhren rentabel. Zudem wird die Zollanmeldung über das Internet für
207
www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=13
www.customs.govt.nz/news/resources/factsheets/Documents/Fact%20Sheet%2007.pdf
209
EDI = Electronic Data Interchange
208
99
Handelsweg Neuseeland 2014
Unternehmen empfohlen, die ausreichend Wissen über die Zollvorschriften haben und
regelmäßig importieren.
Eine Einfuhranmeldung ist immer kostenpflichtig und beträgt derzeit 22,--NZ$, exkl. GST.
Zu den zusätzlichen Dokumenten, die neben der elektronischen Zollanmeldung angefordert
werden können zählen u.a.
 Lieferscheine / Stücklisten
 Rechnungen
 Packlisten
 Versicherungsbestätigungen
Um den Zollwert einer Lieferung berechnen zu können, müssen dem neuseeländischen Zoll
folgende Angaben vorliegen:
 Name und Anschrift des Verkäufers der Waren,
 Name und Anschrift des Käufers der Waren,
 Vollständige Beschreibung der Waren,
 Verkaufspreis der Waren an den Verkäufer sowie Lieferbedingungen,
 Arbeitskosten für das Verpacken der Waren in die äußere Verpackung,
 Wert der ggf. zu bezahlenden Lizenzgebühren (royalties),
 Einzelheiten, die den Verkaufspreis beeinflussen, wie z.B. Ermäßigungen &
Abgeltungen
 Summe aller zu zahlenden Kommissionen und Gebühren für die Zollabfertigung
 Transport – und Versicherungskosten
Rechnungen, die nicht in Neuseeland-Dollar ausgestellt sind, werden entsprechend
umgerechnet, wobei der Wechselkurs zugrunde gelegt wird, welcher am Tag der Vorlage
der Dokumente bei der neuseeländischen Zollbehörde galt.
9.1.11 Postsendungen 210
Sämtliche von Übersee in Neuseeland eintreffende Postsendungen müssen den
Vorschriften des Biosecurity Act 1993 entsprechen und werden bei deren Eintreffen
geröntgt und unter Einsatz von Spürhunden überprüft. Diese Maßnahmen sind erforderlich,
um festzustellen, ob sich in der Sendung eventuell Materialien befinden, bei deren Einfuhr
es sich um eine illegale Einfuhr handeln würde oder um Produkte, die sehr spezifische
Anforderungen erfüllen müssen, bevor diese an den Endempfänger weitergeleitet werden,
oder gegebenenfalls zerstört werden müssen.
Des Weiteren kommen die Vorschriften des CITES Act 1989211,212 und der Agricultural
Compounds and Veterinary Medicines Act 1997213 zur Anwendung.
210
211
www.biosecurity.govt.nz/enter/personal/mail
www.doc.govt.nz/about-doc/role/international/endangered-species/cites-in-nz/
100
Handelsweg Neuseeland 2014
Postpakete und größere Briefumschläge benötigen immer einen Zollerklärungsaufkleber,
welcher generell von der Deutschen Post bei Aufgabe der Sendung zum Ausfüllen
herausgegeben wird. Angegeben werden muss eine möglichst genaue Beschreibung des
Inhalts der Sendung, Gewicht und Wert.
Werden bei der Erstuntersuchung verbotenen Materialien entdeckt, so werden diese vom
MPI Officer 214 aus der Postsendung entfernt und einbehalten. Der Empfänger der Sendung
hat die Möglichkeit das entfernte Produkt entsprechend von einer autorisierten Behörde in
Neuseeland behandeln zu lassen oder an den Sender zurückschicken zu lassen; unabhängig
von der gewählten Methoden sind die Kosten vom Empfänger zu tragen. Alternativ kann
sich für eine Zerstörung der konfiszierten Güter entschieden werden, welche kostenfrei ist.
Folgende Produkte dürfen nicht als Verpackungsmaterial/Packmaterial in der Sendung
enthalten sein
 Pflanzen, Pflanzenprodukte, Saatgut
 Lebensmittel
 Produkte tierischer Herkunft
 Stroh- und Rattanprodukte
 Lebendtiere
 Bedrohte Spezies
9.1.12 Strengste Quarantänevorschriften und besondere Bestimmungen 215,216
Neuseeland unterliegt strikten Biosicherheits-Vorschriften, um somit die Einfuhr von
Schädlingen und Krankheiten für Tiere und Pflanzen zu vermeiden.
Bei der Einreise ist deswegen eine so genannte Passenger Arrival Card auszufüllen, welche
ein offizielles rechtliches Dokument ist und zur Strafverfolgung eingesetzt werden kann,
wenn fälschliche/inkorrekte Angaben gemacht werden. Die Strafverfolgung kann sich
monetär und/oder durch Freiheitsentzug äußern.
Die Unterlassung der Angabe von “Risikogütern” endet in Sofortstrafen und setzt bei einer
Höhe von 400,-- NZ$ an. Die Maximalgrenze ist 100.000,-- NZ$ und/oder 5 Jahre
Freiheitsentzug.
Zudem werden bei der Einreise Spürhunde eingesetzt, die darauf trainiert sind, die als
Risikogut klassifizierten Produkte zu erschnüffeln; jedes Gepäckstück wird zusätzlich noch
einmal geröntgt.
212
CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora
www.legislation.govt.nz/act/public/1997/0087/latest/DLM414577.html
214
MPI Officer = Beamter des Ministry of Primary Industries, vormals MAF (Ministry of Agriculture and
Fisheries)
215
www.biosecurity.govt.nz/enter/declare; www.biosecurity.govt.nz/enter/declare/fines
216
www.biosecurity.govt.nz/biosec
213
101
Handelsweg Neuseeland 2014
Als Risikogut sind derzeit eingestuft217,218
 Lebensmittel: Grundsätzlich sind alle Lebensmittel zu deklarieren bei der Einreise.
Besondere Vorsicht ist geboten bei
o Fleisch, Eiern, Molkereiprodukten, getrockneten Pilzen, Honig und
Honigprodukten
o Nüssen, Gewürzen, Kräutern, rohem Popcorn
o Getrocknetes, gekochtes oder konserviertes Obst und Gemüse
o Frisches Obst und Gemüse
217
218

Pflanzen und Pflanzenprodukte: Unter Umständen ist es möglich
Pflanzen/Pflanzenprodukte nach entsprechender Behandlung oder per
Einfuhrerlaubnis in das Land zu bringen. Andere Pflanzen hingegen dürfen
keineswegs eingeführt werden.
Immer deklariert werden müssen
o Trockenblumen
o Produkte aus Bambus, Rattan, Kokos, Stroh oder Schilf
o Produkte aus Holz, z. B. Trommeln, Schnitzereien, Masken,...
o Tannenzapfen
o Souvenirs aus Stroh
o Phytopharmaka, homöopathische Produkte

Produkte tierischen Ursprungs: Produkte dieser Kategorie werden immer inspiziert
und in den meisten Fällen auch in irgendeiner Weise behandelt und auch oft nicht
zur Einfuhr zugelassen. Zu Produkten tierischen Ursprungs zählen u. a.
o Muscheln
o Orientalische/chinesische Medizin
o Tierhäute
o Holzmasken mit Tierhaaren oder Tierfellen; Holztrommeln
o Federn; Eier
o Honig und Honigprodukte
o Elfenbein, Schildkrötenpanzer

Salz- und Süßwasserprodukte sowie generell Produkte, die mit Wasser in
Verbindung stehen
o Angelausrüstungen
o Seetang und Algen; Aquarienpflanzen
o Mikroorganismen

Nicht-biologische Produkte
www.biosecurity.govt.nz/enter/declare
www.biosecurity.govt.nz/files/regs/cont-carg/what-you-need-to-know.pdf
102
Handelsweg Neuseeland 2014

o Container und Cargo Gut
o Maschinen und Fahrzeuge
Sportgeräte und Campingausrüstung
o Zelte
o Wanderschuhe

Gefährdete Spezies
Weiterführende Informationen sind auf folgender Internetseite verfügbar:
www.biosecurity.govt.nz/files/regs/cont-carg/what-you-need-to-know.pdf
9.1.13 Absolute Einfuhrverbote bzw. Einfuhr unter Auflagen219
Auf Grundlage des United Nations Act 1946220 hat Neuseeland Beschränkungen für Importe
und/oder Exporte gegen manche Länder verhängt. Mit Ausnahme von Rohdiamanten sind
sämtliche Produkte, welche durch die zuvor genannte Sanktion abgedeckt sind, von der
Einfuhr nach Neuseeland ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine schriftliche
Ausnahmebescheinigung des Ministry of Foreign Affairs and Trade221 vor.
Der Spezialfall von Rohdiamanten ist folgendermaßen begründet: Die Einfuhr ist generell
ausgeschlossen, es sei denn, folgende Voraussetzungen sind erfüllt
 die Lieferung kommt aus einem Teilnehmerland des Kimberley Prozesses,
 der Importeur ist in Besitz eines Kimberley Process Zertifikats des exportierenden
Landes,
 das Original der Genehmigung kann dem neuseeländischen Zoll übergeben werden,
 die Rohdiamanten werden in einem Behältnis importiert, welcher
manipulationssicher ist.
Absolute Einfuhrverbote bestehen für
 Anrüchige Publikationen, dieses schließt Magazine, CDs, DVDs, Filme, etc. ein
 Cannabis Zubehör
 Antarktischer und Schwarzer Seehecht
 Kautabak
 Zubehör für Methamphetamine
 Folgende Hunderassen: Amerikanischer Pitbull-Terrier, Fila Brasileiro, Argentinische
Dogge, Japanischer Tosa, Dogo Canario
 Geklonte oder hybride menschliche Embryonen
 Wasser-, und Haschischpfeifen
219
www.customs.govt.nz/features/prohibited/imports/Pages/default.aspx
www.legislation.govt.nz/act/public/1946/0007/latest/DLM240502.html
221
Neuseeländisches Außenministerium
220
103
Handelsweg Neuseeland 2014
Die Einfuhr unter strengsten Auflagen und mit entsprechenden Einfuhrerlaubnissen
bestimmter neuseeländischer Behörden/Regierungsstellen ist u. a., jedoch nicht
ausschließlich, für folgende Waren unter Umständen möglich.
 Chemische Waffen oder Chemikalien, die zur Herstellung chemischer Waffen
genutzt werden können
o Eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Foreign Affairs and Trade ist notwendig

Waffen jeglicher Art
o Einfuhrerlaubnis der neuseeländischen Polizei muss vorliegen

Kontrollierte Drogen, z. B. Pseudoephedrin und Methadon
o Eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Health222 ist notwendig

Radioaktive Materialien
o Genehmigung des National Radiation Laboratory muss vorliegen

Neureifen
o Einverständnis der Minister of Commerce223 muss vorliegen
9.1.14 Verpackungsvorschriften für Seecontainer224
Jeder [volle] in Neuseeland eintreffende Seecontainer muss von einer in Deutschland
ausgefüllten Quarantänebescheinigung begleitet werden. Diese Bescheinigung attestiert die
Sauberkeit des Containers und gibt an, ob der Inhalt mit Verpackungsmaterialien aus Holz
verpackt ist oder ob andere Materialien zum Verpacken verwendet worden sind.
Eine Ausnahme dieser Regelung besteht für Importeure, die ihre Waren als Teilladung einer
Containerladung aufgegeben haben, auch bekannt als LCL225 oder FAK.226
Folgende Angaben müssen auf der Quarantänebescheinigung enthalten sein
 Anzahl der Container, wobei eine Bescheinigung für mehrere/alle Container einer
Ladung ausreichend ist
 Alle Fragen der Quarantänebescheinigung müssen beantwortet werden
 Name und Unterschrift der Person, die die Bescheinigung ausfüllt
 Datum
222
Ministry of Health - Gesundheitsministerium
Minister of Commerce- Handelsminister
224
www.biosecurity.govt.nz/enter/cont-carg#sendsea
225
LCL = Less than container load
226
FAK = Freight of all kinds
223
104
Handelsweg Neuseeland 2014
Das Formular ist in 19 Sprachen verfügbar und kann aus dem Internet heruntergeladen
werden, wobei dieses nur als Anschauungsmaterial anzusehen ist. Bei der Einfuhr nach
Neuseeland muss die Quarantänebescheinigung in englischer Sprache eingereicht werden!
Bei der Ankunft wird die Ladung zunächst in ein Übergangslager verfrachtet und dort von
Biosecurity New Zealand untersucht, bevor eine weitere Verladung zum Endabnehmer
möglich ist. Nach Erhalt der kompletten Einfuhr-Dokumentation wird ein sogenanntes
Risiko-Assessment durchgeführt, währenddessen ein Kontrolleur von Biosecurity New
Zealand die Deklarationsliste durchgeht und mit der Zollinhaltserklärung, sowie den
allgemein geltenden Gesundheitsvorschriften bei Importen nach Neuseelands, abgleicht.
Als Verpackungsmaterialien dürfen lediglich Holzwolle und andere Materialien, die für
Verpackungszwecke geeignet sind, verwendet werden.
Ausdrücklich nicht zu verwenden sind Holzverpackungen mit oder Resten von Stroh,
Strohhüllen, Häcksel, Heu, Flachs, Papierwolle sowie Hanf-, Jute- oder Flachssäcke, die
bereits einmal verwendet wurden. Importierte Holzverpackungen müssen frei von
Pestiziden, Insekten, Sporen und Pilzen sein und dürfen auch keine Spuren von Angriffen
dieser Schädlinge aufweisen. Hölzernes Verpackungsmaterial muss möglichst sauber und
entrindet sein. Der Importeur sollte sicherstellen, dass das Holz nach den Vorschriften des
MPI (Ministry of Primary Industries) beschaffen ist, da bei Ankunft eine Kontrolle seitens der
entsprechenden Behörde, d.h. dem MPI Cargo Clearance Services, durchgeführt wird.
Die Behörde handelt nach den Bestimmungen des Internationalen Pflanzen-SchutzAbkommens (IPPC)227 und nimmt Wärmebehandlungen und Ausräucherungen oder sonstige
gleichwertige Maßnahmen vor. Die jeweilig angewendete Methode wird auf der
Verpackung ausgewiesen.
Holzverpackungen, die nicht den ISPM15-Regelungen228 entsprechen, können vor dem
Export nach Neuseeland entweder begast oder hitzebehandelt werden. Die Behandlung
darf nicht länger als 21 Tage vor Verschiffung zurückliegen.
9.1.15 Markierung und Etikettierung229, 230
Bei der Einfuhr von Lebensmitteln sind bestimmte Voraussetzungen bei der Verpackung zu
erfüllen. Diese Normen werden von der New Zealand Food Safety Authority (NZFSA)
festgelegt und folgen der Gesetzgebung des Food Act 1981. Erste Anlaufstelle für die
Einfuhr von Lebensmitteln ist das Central Clearance House (CCH) welches die Inspektion und
Freigabe importierter Lebensmittel durchführt.
227
www.ippc.int
ISPM 15: Pflanzenexportzertifizierung
229
www.foodsafety.govt.nz/index.htm
230
www.foodsafety.govt.nz/elibrary/industry/Importing_Import-Describes_Food.pdf
228
105
Handelsweg Neuseeland 2014
Die Verantwortlichkeit der ordnungsgemäßen Markierung und Etikettierung von
Lebensmitteleinfuhren liegt beim Importeur. Die gesetzlichen Vorschriften, die
diesbezüglich gelten sind
 Food (prescribed foods) Standard 2007,
 Food (Importer Listing) Standard 2008,
 Food (Importer General Requirements) Standard 2008,
 Australia New Zealand Food Standards Code, und
 alle weiteren Food Standards.
Neben dem Food Act 1981 können die Import-Voraussetzungen folgender
neuseeländischen Behörden ebenfalls zum Tragen kommen231
 Biosecurity New Zealand
 New Zealand Customs (neuseeländische Zollbehörde)
 Commerce Commission (neuseeländische Handelskommission)
 Environmental Risk Management Authority (ERMA).
Entsprechend des Fair Trading Act 1986 dürfen keine falschen bzw. irreführenden
Produktbeschreibungen angebracht werden. Hinsichtlich Lebensmittel gelten spezielle
Kennzeichnungsvorschriften.
Darüber hinaus gibt es für Farben mit Bleigehalt, elektrische Geräte, Medikamente, Schuhe,
sowie Kosmetika detaillierte Kennzeichnungsvorschriften. Die Angabe der Nettogewichte
bei verpackten Produkten ist verpflichtend.
Packstücke mit einem Gewicht von über einer Tonne müssen eine mindestens 25 mm hohe
Gewichtsmarkierung aufweisen. Ferner ist die Größe für Packstücke zum Weitertransport
per Eisenbahn mit 1.970 mm Breite und 2.680 mm Länge limitiert.
Produkte mit einem Wollanteil ab 50% müssen in englischer Sprache den Prozentsatz des
Wollanteils sowie die Handelsbezeichnung des Gewebes aufweisen. Gewebe und Textilien
müssen in englischer Sprache mit Angaben über Materialzusammensetzung sowie
Pflegehinweisen gekennzeichnet sein. Ein Muster für ein Zertifikat für maul- und
klauenseuchefreie Produkte ist auf den Internetseiten von Biosecurity New Zealand zur
Verfügung gestellt.
9.1.16 Ursprungsbezeichnung bei Verbrauchsgütern232, 233
Die Kennzeichnung von Waren bezüglich ihres Ursprungslandes ist in den Consumer
Information Standards (Country of Origin (Clothing and Footwear) Labelling) Regulations
1992234 geregelt und sind Teil des Fair Trading Act 1986.
231
www.foodsafety.govt.nz/elibrary/industry/Importing_Import-Describes_Food.pdf
www.comcom.govt.nz/clothing-and-footwear-country-of-origin-labelling/
233
www.consumer.org.nz/reports/fair-trading-act/your-rights
232
106
Handelsweg Neuseeland 2014
Wird den Vorschriften nicht ordnungsgemäß nachgekommen, so handelt es sich dabei um
eine Straftat, die mit sehr hohen Geldstrafen belegt sind; für Unternehmen können
monetäre Strafen bis zu 600.000,-- NZ$ angesetzt werden, für einzelne Individuen bis zu
200.000,-- NZ$.
Verpflichtend ist eine Kennzeichnung nur für Bekleidung und Schuhwerk, jedoch nicht für
Lebensmittel oder andere Güter. Es gibt genaue Vorschriften über die Größe, das Aussehen
des Labels, sowie die zu verwendende Schriftgröße auf dem Etikett.
Bei Bekleidung ist zu beachten, dass das Label vorzugsweise im Halsausschnitt angebracht
ist, so dass es für den Käufer ersichtlich wird, wo das Kleidungsstück hergestellt worden ist.
Für Schuhwerk gelten ähnliche Regeln.
Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind folgende Produkte
 Secondhand Bekleidung und Schuhwerk
 Schmuck
 Taschentücher
 Handtaschen
 Perücken und Haarteile
 Korsetts, BHs, etc.
Neben den zuvor genannten Standards bezüglich der Etikettierung gelten weitere folgende
Standards:
 Consumer Information Standards (Fibre Content Labelling) Regulations 2000: Alle
Textilien, inklusive von Teppichen, müssen mit einem Etikett versehen werden,
welches den Rohfasergehalt angibt. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a.
gebrauchte Textilien.
234
235

Consumer Information Standards (Care Labelling) Regulations 2000: Beinhaltet die
Vorschriften zur Formulierung und Verwendung von Symbolen
bei den Pflegehinweisen von Kleidung.

Consumer Information Standards (used motor vehicles)
Regulations 2008: Beinhaltet die Vorschriften für Autohändlern,
welche Angaben gemacht werden müssen bei Autos, die zum
Verkauf stehen.

Consumer Information Standards (water efficiency) Regulations
2010235: Diese Regelung trat am 01. April 2010 in Kraft und
besagt, dass alle nach dem 1. April 2011 nach Neuseeland
www.legislation.govt.nz/regulation/public/1992/0360/latest/whole.html
www.mfe.govt.nz/issues/water/wels-scheme/index.html
107
Handelsweg Neuseeland 2014
exportierten oder hergestellten Güter, die Wasser verbrauchen, mit einem Label
versehen werden müssen, welches Angaben zum Wasserverbrauch macht.
Hintergrund ist, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, Produkte zu wählen, die
einen geringen Wasserverbrauch haben, gleichzeitig jedoch zufriedenstellende
Qualitäts- und Leistungsniveaus vorweisen. Weitere Informationen können vom
neuseeländischen
Umweltministerium
erfragt
werden:
Email:
Website: www.mfe.govt.nz/issues/water/wels-scheme/index.html
108
Handelsweg Neuseeland 2014
9.2 Allgemeine Reiseinformationen
Die wichtigsten Rufnummern, die Reisenden sich merken sollten, sind die der
Notrufdienste. Neuseeland hat den Vorteil, dass sämtliche Notrufe zentral angenommen
werden und dann die entsprechend benötigten Dienste ausgesandt werden.
Die Nummer ist: 111
Derzeit sind keinerlei Impfungen erforderlich. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem
Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer
Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes
empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen
Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung,
besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen
Sie sich hierbei von einem Reise-/ Tropenmediziner beraten.
Elektrizität236 wird in ganz Neuseeland mit 230 Volt, 50 Hertz Wechselstrom geliefert und ist
für Geräte ungeeignet, die mit Gleichstrom oder auf einer anderen Voltzahl laufen.
Auf den meisten Campingplätzen, in vielen Hotels und Motels, und einer Anzahl privater
Badezimmer findet man eine 110 Volt Steckdose, in die nur 3-polige, flache Stecker passen.
Notebooks und Laptops sind in der Regel für unterschiedliche Spannungsbreiten geeignet,
so dass es fast unerheblich ist, ob das Gerät an eine 230V oder 110V Steckdose
angeschlossen wird.
Grundsätzlich ist ein Reiseadapter zu empfehlen, wenn Geräte aus Deutschland
angeschlossen werden sollen.
Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht
notwendig. Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu
einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der
Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt
ist, muss stets eine öffentlich beglaubigte englische
Übersetzung mitgeführt werden. Anerkannte
Übersetzungsdienste sind in den Yellow Pages unter
Translation Services 237 aufgelistet, alternativ listet die
neuseeländische Straßenverkehrsbehörde NZTA eine Reihe
von Übersetzern für Führerscheine auf, die auch von der
NZTA anerkannt sind: http://www.nzta.govt.nz/licence/residents-visitors/translators.html
Sollten der Aufenthalt länger als ein Jahr sein, so ist der
Erwerb eines neuseeländischen Führerscheins notwendig.
Information sind unter folgendem Link zu finden:
236
237
www.new-zealand-nz.net/new_zealand_voltage.html
www.yellow.co.nz
109
Handelsweg Neuseeland 2014
www.nzta.govt.nz/resources/factsheets/58/full-licence-test.html.238
Verkehrsteilnehmer, besonders Fahrrad- und Motorradfahrer, werden zu erhöhter Vorsicht
im Straßenverkehr (Linksverkehr!) und zur Anpassung ihres Fahrverhaltens an die
neuseeländischen Straßenverhältnisse (kurvenreiche Landstraßen, kaum ausgewiesene
Radfahrwege, zunehmender Schwerlastverkehr, auch Touristen von schweren
Verkehrsunfällen betroffen) aufgerufen.
Während der Wintermonate (Juni bis August) ist das Klima kühl und regnerisch, während es
in den Sommermonaten Dezember bis März warm bis subtropisch ist.
Die Jahresdurchschnittstemperaturen und Niederschlagsmenge pro Jahr für die stark von
Touristen frequentierten Städte sind in folgender Tabelle dargestellt.
Ort
Temperatur
Niederschlag
Durchschnitt in °C
Durchschnitt in cm
Auckland
Wellington
Christchurch
Queenstown
Dunedin
Jan.
20°
17°
17°
15°
14°
April
16°
13°
12°
10°
11°
Juli
11°
8°
6°
3°
5°
Okt.
14°
11°
11°
10°
10°
Ø
15°
12°
11°
10°
10°
Jan.
7
7
5
8
8
April
9
9
5
7
7
Juli
13
13
6
5
7
Okt.
9
10
4
7
7
Jahr
115
122
64
81
93
Tabelle 10: Jahrestemperaturen und Niederschlagsmenge
Wegen der Umstellung auf Winterzeit in Europa und Sommerzeit in Neuseeland ergibt sich
von Ende Oktober/Anfang November bis Ende März ein Zeitunterschied von 12 Stunden.
Von Ende März bis Ende September beträgt der Unterschied 10 Stunden. Aufgrund der
unterschiedlichen Umstellungszeiträume (Sommerzeit - Winterzeit) beträgt der
Zeitunterschied im Oktober 11 Stunden.
Sommerzeit
Winterzeit
2013/2014
29.09.2013 –
06.04.2014
06.04.2014 –
28.09.2014
2014/2015
28.09.2014 –
05.04.2015
05.04.2015 –
27.09.2015
Tabelle 11: Winter- und Sommerzeit in Neuseeland 2013 – 2017
2015/2016
27.09.2015 –
03.04.2016
03.04.2016 –
25.09.2016
2016/2017
25.09.2016 –
02.04.2017
02.04.2017 –
24.09.2017
239
In Neuseeland wird in nahezu allen Unternehmen montags bis freitags 9 bis 17 Uhr
gearbeitet. Die meisten kleinen Geschäfte und Banken sind von Montag bis Freitag geöffnet.
Die Banköffnungszeiten sind von 9.30 bis 16.30 Montag bis Freitag und sind an Feiertagen
geschlossen, manche Banken öffnen einen Teil ihrer Branchen am Sonntag, wobei dieses
Ausnahmen sind.
In der Regel sind die Geschäfte in den größeren Städten an Samstagen und Sonntagen auch
geöffnet, die Öffnungszeiten können allerdings von denen während der Woche variieren
und sind meistens weniger lang. Supermärkte haben durchgehend von Montag bis Sonntag
238
239
Mai 2011
www.dia.govt.nz/Daylight-Saving-Dates
110
Handelsweg Neuseeland 2014
mit Öffnungszeiten bis in den späten Abend geöffnet, zum Teil 24 Stunden. Oftmals
schließen die meisten Lebensmittelmärkte allerdings um Mitternacht. Kleinere „Tante
Emma Läden“, sogenannte Dairies haben ein Basisangebot an Produkten, zu leicht höheren
Preise als im Supermarkt. Die Öffnungszeiten sind weniger ausgeweitet als in den
Supermärkten.
Zu den wichtigsten Tageszeitungen des Landes gehören
Name der Zeitung
Datum der
Tägliche
Erstausgabe Auflage
13.11.1863
169.555
Postalische Anschrift
08.02.1865
/
26.09.1907
80.590
PO Box 3740
Wellington 6140
Telefon: +64 4 474 0000
Website:
www.dompost.co.nz
25.05.1861
77.011
Private Bag 4722
Christchurch 8140
Otago Daily
Times (Dunedin)
Waikato Times
(Hamilton)
15.11.1861
38.639
02.05.1872
37.526
PO Box 517
Dunedin 9054
Hamilton
The Southland
Times
(Invercargill)
1862
27.426
Invercargill
Telefon: +64 3 379 0940
Website:
www.thepress.co.nz
Telefon: +64 3 379 0940
Website: www.odt.co.nz
Website:
www.stuff.co.nz/waikatotimes/
Website:
www.stuff.co.nz/southlandtimes
The New
Zealand Herald
(Auckland)
The Dominion
Post
(Wellington)240
The Press
(Christchurch)
PO Box 32
Shortland Street
Auckland 1150
Tabelle 12: Die wichtigsten Zeitungen in Neuseeland
Weitere
Kontaktmöglichkeit
Telefon: +64 9 379 5050
Website:
www.nzherald.co.nz
241
Internationale Luftpost ist 6-10 Arbeitstage nach Europa unterwegs und Seefracht bis zu 3
Monaten. Folgende Tabelle ist korrekt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Broschüre; die Post erhöht in der Regel jährlich zum 1. Juli das Porto.
Größe
Postkarten
Briefe Mittel (DLE)
Briefe Groß (C5)
Briefe Extra Groß
(C4)
Maximale Größe
120mm x 235mm
130mm x 235mm
230mm x 325mm
Maximales Gewicht
10g
200g
200g
Preise weltweit
2,00 NZ$
2,50 NZ$
3,00 NZ$
260mm x 385 mm
200g
3,60 NZ$
Tabelle 13: Portogebühren gültig seit dem 01.07.2014
240
The Dominion Post ist ein Zusammenschluss von zwei Zeitungen, angegeben ist jeweils das
Ersterscheinungsdatum der jeweiligen Zeitung.
241
http://newspaper.abc.org.nz/audit.html?org=npa&publicationid=%25&mode=embargo&npa_admin=1&public
ationtype=19&memberid=%25&type=%25
111
Handelsweg Neuseeland 2014
Von einer neuseeländischen Telefonzelle kostet das Gespräch nach Deutschland ca. 2,50
NZ$ /Minute, in der Nebenzeit (22-8 Uhr) 1,80 NZ$/Minute. Allerdings wird dazu eine
sogenannte Calling Card benötigt.
Zudem gibt es eine Vielzahl von Anbietern von diesen Telefonkarten, welche unter anderem
in sämtlichen Convenience Läden/Kiosken erworben werden kann. Die Kosten für ein
Gespräch nach Deutschland können dabei sehr variieren und ein Vergleich von Raten ist
angebracht. Beispiele für diese Calling Cards sind u.a.

Kia Ora  www.kiaoracard.co.nz
o Kosten für ein Gespräch nach Deutschland: 2,5c pro Minute
o Verbindungskosten pro Gespräch: keine
o Keine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenzeiten
o Kann auch verwendet werden für Gespräche in das deutsche Mobilfunknetz;
Kosten 29c pro Minute

Talk ’n’ Save  www.talknsave.co.nz
o Kosten für ein Gespräch nach Deutschland: 1,4c pro Minute
o Verbindungskosten pro Gespräch: 19c
o Keine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenzeiten
o Gespräche in das deutsche Mobilfunknetz: 49c pro Minute

GoCall  www.gocall.co.nz
o Kosten für ein Gespräch nach Deutschland: 1,4c pro Minute
o Verbindungskosten pro Gespräch: 25c
o Keine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenzeiten
o Gespräche in das deutsche Mobilfunknetz: 49c pro Minute
Alternativ dazu gibt es diverse PrePaid SIM-Karten zur Nutzung in Mobiltelefonen. Der
größte Mobilfunkanbieter in Neuseeland ist Vodafone242. Das Unternehmen hat
unterschiedliche PrePaid Pläne, die variierende Vor- und Nachteile haben. Für nähere
Information www.vodafone.co.nz/prepay/supa-prepay.jsp.
Weitere Anbieter sind Telecom243, und 2Degree.244
Besitzer eines deutschen D1 (T-Mobil) oder D2 (Vodafone) bzw. eines Mobiltelefons der
Mobilkom Austria, Max.Mobil oder Swisscom können ohne Probleme, sofern das
Mobiltelefon für Internationales Roaming freigeschaltet ist, in Neuseeland im Netz von
Vodafone telefonieren.
242
www.vodafone.co.nz.
www.telecom.co.nz
244
www.2degreesmobile.co.nz; www.2degreesmobile.co.nz/prepay
243
112
Handelsweg Neuseeland 2014
9.3 Ankunft und Unterkunft
An allen Flughafenterminals sind Taxen verfügbar, meist fahren auch –preiswertere - Busse
in die Stadt. Als Alternative zu Taxen gibt es einen “Door to Door” Shuttle Kleinbus mit dem
Namen Super Shuttle245 Der einfache Fahrtpreis im „Super Shuttle“ hängt davon ab, wo der
Zielort innerhalb Aucklands liegt und beginnt bei 35,-- NZ$ pro Person.
Eine weitere Alternative ist der sogenannten Airbus246, welcher einer festgelegten Route
folgt, über Aucklands Queen Street und Symonds Street. Die einfache Fahrt für
Einzelpersonen kostet 16,-- NZ$, ein Hin- und Rückfahrtticket kostet 28,-- NZ$;
Ermäßigungen für Kinder und Familien sind ebenfalls verfügbar.
Während der Werktage fährt der Bus alle 10 Minuten in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr und
alle 15 Minuten in der Zeit von 6 Uhr bis 19 Uhr an den Wochenenden und Feiertagen.247
Flughafen
Auckland
Wellington
Christchurch
Distanz zur Stadt
Ungefähre Fahrtzeit
23 km
20 - 45 Minuten
8 km
20 Minuten
11 km
20 Minuten
Unterkünfte gibt es in jeder Preislage. Für den preisbewussten Urlauber bieten Backpacker
ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Für Touristen und Geschäftsreisende stehen Motels,
Hotels und Lodges zur Verfügung. Weiterführende Informationen bezüglich Unterkünfte für
alle Preisklassen finden Sie auf folgender Internetseite
www.newzealand.com/travel/de/accommodation/accommodation-home.cfm.
245
www.supershuttle.co.nz
www.airbus.co.nz
247
www.airbus.co.nz
246
113
Handelsweg Neuseeland 2014
10
Allgemeine Tipps
Das Gesellschafts- und Geschäftsleben Neuseelands war ursprünglich von britischen
Traditionen geprägt, steht jedoch in den letzten Jahrzehnten zunehmend unter
kontinentaleuropäischem und nordamerikanischem Einfluss. Auch der asiatische Einfluss
macht sich seit Anfang der 1980er Jahre bemerkbar. Die Vielfalt der neuseeländischen
Küche ist enorm und Ausdruck der vielen Kulturen, die in diesem Land zusammenkommen.
Neuseeland ist von einer egalitären Gesellschaftsordnung geprägt. Der Kommunikationsstil
ist entspannt und unkompliziert. Auch im Geschäftsleben erfolgt die persönliche Anrede mit
dem Vornamen. Höflichkeit und Fairness haben einen hohen Stellenwert.
In Neuseeland herrscht allgemeines Rauchverbot in Büroräumlichkeiten, öffentlichen
Anlagen sowie in Restaurants und Bars.
10.1 Gesetzliche Feiertage248
Es ist zu beachten, dass Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Wochentag fallen, d.h. auf
einen Samstag oder Sonntag, werden in der Regel auf den nächsten regulären Arbeitstag
übertragen.
Feiertag
Neujahr
1. Tag nach
Neujahr
Waitangi Day
Karfreitag
Ostermontag
ANZAC Day
Queen‘s Birthday
Labour Day
Weihnachten
Boxing Day
Kalenderjahr
2014
Mittwoch, 1.
Januar
Kalenderjahr
2015
Donnerstag, 1.
Januar
Kalenderjahr
2016
Freitag, 1. Januar
Donnerstag, 2.
Januar
Donnerstag,
6.Februar
Freitag, 18. April
Montag, 21. April
Freitag, 25. April
Freitag, 2. Januar
Montag, 4. Januar
Freitag,
6.Februar
Freitag, 3. April
Montag, 6. April
Samstag, 25.
April
Montag, 1. Juni
Montag, 26.
Oktober
Freitag, 25.
Dezember
Montag, 28.
Dezember
Samstag,
6.Februar
Freitag, 25. März
Montag, 28. März
Montag, 25. April
Montag, 2. Juni
Montag, 27.
Oktober
Donnerstag, 25.
Dezember
Freitag, 26.
Dezember
Montag, 6. Juni
Montag, 24.
Oktober
Sonntag, 25.
Dezember
Montag, 26.
Dezember
Kalenderjahr
2017
Sonntag, 1.
Januar oder
Dienstag 3.
Januar
Dienstag, 2.
Januar
Montag, 6.
Februar
Freitag, 14. April
Montag, 17. April
Dienstag, 25.
April
Montag, 5. Juni
Montag, 23.
Oktober
Montag. 25
Dezember
Dienstag, 26.
Dezember
Tabelle 14: Gesetzliche Feiertage in Neuseeland 2014 bis 2017
248
www.dol.govt.nz/er/holidaysandleave/publicholidays/publicholidaydates/future-dates.asp
114
Handelsweg Neuseeland 2014
Neben den für ganz Neuseeland geltenden gesetzlichen Feiertagen, verfügt jede Region
zusätzlich über einen Gründungstag, der in der jeweiligen Region ebenfalls als Feiertag
zelebriert wird.
115
Handelsweg Neuseeland
10.2 Messen in Neuseeland249
Messe / Veranstaltung
Autumn Home Show
Big Boys Toys
Buildnz Designex
Canterbury Home Show
Craft & Quilt Fair - Hamilton
Craft & Quilt Fair – Palmerston North
Craft & Quilt Fair – Christchurch
Emex New Zealand
Fieldays
Fine Food New Zealand
Foodtech Packtech
HospitalityNZ
Materials Handling & Logistics
New Zealand Gift Fairs
New Zealand Jewellery Fair
South MACH
Speedshow
Spring Gift Fair
The Star Home Show
Winter Gift Fair
Yellow Auckland Home Show
Fachbereich
Immobilien & Einrichtung
Konsumgüterindustrie
Bauwirtschaft
Immobilien & Einrichtung
Konsumgüterindustrie
Konsumgüterindustrie
Konsumgüterindustrie
Maschinenbau
Agrarindustrie
Lebensmittel
Lebensmittel
Tourismus & Gastronomie
Logistik & Lagerhaltung
Konsumgüterindustrie
Konsumgüterindustrie
Maschinenbau
Automobil
Konsumgüterindustrie
Immobilien & Einrichtung
Konsumgüterindustrie
Immobilien & Einrichtung
Tabelle 15: Messen in Neuseeland
249
http://neuseeland.ahk.de/en/trade-fairs/trade-fairs-in-new-zealand/
Website
www.aucklandhomeshow.co.nz
www.bigboystoys.co.nz
www.buildnz.com
www.canterburyhomeshow.co.nz
www.craftfair.com.au
www.craftfair.com.au
http://www.craftfair.com.au/wp/Christchurch/#sthash.JDFJQfIl.dpbs
www.emex.co.nz
www.fieldays.co.nz
www.finefoodnz.co.nz
www.foodtechpacktech.co.nz
www.katrinagordon.co.nz
www.mhlshow.co.nz
www.giftfairs.co.nz
www.jewelleryshow.co.nz
www.southmach.co.nz
www.eventseye.com
www.giftfairs.co.nz
www.starhomeshow.co.nz
www.giftfairs.co.nz/
www.aucklandhomeshow.co.nz
Handelsweg Neuseeland 2014
10.3 Kontaktadressen und Links in Neuseeland
Unternehmen / Organisation
Physikalische Adresse
Postalische Anschrift
Kontaktmöglichkeiten
Auckland Chamber of Commerce
Level 3, 100 Mayoral Drive
Auckland 1010
PO Box 47
Shortland Street
Auckland 1140
Beef & Lamb New Zealand
Wellington Chambers
Level 4
154 Featherston Street
Wellington 6011
Hobson Street 90-92
Thorndon
Wellington 6011
ASB Centre
Level 18, 135 Albert Street
Auckland 1010
Customhouse
50 Anzac Avenue
Auckland 1010
PO Box 121
Wellington 6140
Department of International Affairs
46 Waring Taylor Street
Wellington 6011
PO Box 805
Wellington 6140
Employers and Manufacturers
Association
159 Khyber Pass Road
Grafton
Auckland 1023
Private Bag 92066
Victoria Street West
Auckland 1142
Telefon: +64 9 309 6100
Fax: +64 9 309 0081
Email: [email protected]
Website: www.chamber.co.nz
Telefon: +64 4 473 9150
Fax: +64 4 474 0800
Email: [email protected]
Website: www.beeflambnz.com
Telefon: +64 4 473 6063
Fax: +64 4 473 6069
Webseite: www.wellington.diplo.de
Telefon: +64 3 962 2602
Fax: +64 9 912 7787
Website: www.business.govt.nz/companies
Telefon: +64 9 300 5399
Fax: +64 9 359 6732
Email: [email protected]
Webseite: www.customs.govt.nz
Telefon: +64 4 495 7200
Fax: Informationen auf der Webseite
Email: [email protected]
Webseite: www.dia.govt.nz
Telefon: +64 9 367 0900
Fax: +64 9 367 0902
Email: [email protected]
Website: www.ema.co.nz
Telefon: +64 4 978 0779
Website: www.ird.govt.nz
Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland
Companies Offices
(Handelsregister)
Customs NZ
Inland Revenue Department
(Steuerbehörde)
PO Box 1687
Wellington 6140
Private Bag 92061
Victoria Street West
Auckland 1142
PO Box 39010
Wellington Mail Centre
Lower Hutt 5045
117
Handelsweg Neuseeland 2014
Unternehmen / Organisation
Physikalische Adresse
Postalische Anschrift
Marketing Association
Telefon: +64 0800 347 328
Website: www.marketing.org.nz
Ministry for the Environment
-Water Efficiency Labelling Scheme-
Environment House
23 Kate Sheppard Place
Thorndon
Wellington 6011
PO Box 10362
The Terrace
Wellington 6143
Ministry of Economic Development
NZ
33 Bowen Street
Wellington 6011
PO Box 1473
Wellington 6140
New Zealand Dispute Resolution
Centre (NZDRC)
9 Anzac Street
Takapuna
Auckland 0620
PO Box 911350
Victoria Street West
Auckland 1142
New Zealand Franchise Association
New Zealand German Business
Association Inc.
New Zealand Wine
NZ Business Directory
Kontaktmöglichkeiten
PO Box 300749
Albany
Auckland 0752
Level 11, 41 Shortland
Street
Auckland 1010
PO Box 95
Shortland Street
Auckland 1140
PO Box 90276
Victoria Street West
Auckland 1142
PO Box 11264
Ellerslie
Auckland 1142
Telefon: +64 4 439 7400
Fax: +64 4 439 7700
Email: [email protected]
Website: www.mfe.govt.nz/issues/water/welsscheme/index.html
Telefon: +64 4 472 0030
Fax: +64 4 473 4638
Email: [email protected]
Webseite: www.med.govt.nz
Telefon: +64 9 486 7153
Fax: +64 9 486 7144
E-Mail: [email protected]
Web: www.nzdrc.co.nz
Telefon: +64 9 473 4444
Fax: +64 9 473 3158
Email: [email protected]
Website: www.franchise.co.nz
Telefon: +64 9 304 0120
Fax: +64 9309 0209
Email: [email protected]
Webseite: www.germantrade.co.nz
Telefon: +64 9 303 3527
Website: www.nzwine.com
Telefon: +64 9 526 6300
Fax: +64 9 526 6313
Email: [email protected]
Webseite: www.ubd.co.nz
118
Handelsweg Neuseeland 2014
Unternehmen / Organisation
Physikalische Adresse
Postalische Anschrift
Kontaktmöglichkeiten
NZ Immigration Service
Level 4, 280 Queen Street
Auckland 1010
NZ Ministry of Foreign Affairs and
Trade
195 Lambton Quay
Wellington 6011
Private Bag
Wellesley Street
Auckland
Private Bag 18901
Parliament Buildings
Wellington 6160
NZ Trade & Enterprise
(New Zealand's Economic
Development Agency)
ANZ Centre, Level 11
23-29 Albert Street
Auckland 1010
PO Box 8680
Symonds Street
Auckland 1150
Statistics NZ
SAP Centre, Level 6-7
67 Symonds Street
Auckland 1010
Private Bag 92003
Victoria Street West
Auckland 1142
Tourism Industry New Zealand
Tourism & Travel House
Level 4, 79 Boulcott Street
Wellington 6011
PO Box 1697
Wellington 6140
Telefon: +64 9 914 4100
Fax:+64 9 914 4118
Webseite: www.immigration.govt.nz
Telefon: +64 4 439 8000
Fax: +64 4 439 8511
Email: [email protected]
Website: www.mfat.govt.nz
Telefon: +64 9 366 4768
Fax: +64 9 366 4767
Email: [email protected]
Webseite: www.tradenz.govt.nz
Telefon: +64 9 920 9100
Fax: +64 9 920 9395
Email: [email protected]
Webseite: www.stats.govt.nz
Telefon: +64 4 499 0104
Email: [email protected]
Website: www.tianz.org.nz
119
Handelsweg Neuseeland 2014
10.4 Behörden für registrierungspflichtige Berufe in Neuseeland
Behörde / Organisation
Chiropractic Board New Zealand
Beruf
Chiropraktiker
Anschrift
PO Box 10140
Wellington 6143
Dental Council of New Zealand
Zahnärzte & zahnmedizinisch
bezogene Berufe
PO Box 10448
Wellington 6143
Electrical Workers Registration
Board
Elektrische Berufe
PO Box 10156
Wellington 6143
Institution of Professional
Engineers New Zealand
Bauingenieure
PO Box 12241
Wellington 6144
Medical Council of New Zealand
Ärzte
PO Box 11649
Wellington 6142
Midwifery Council of New
Zealand
Hebammen
PO Box 24448
Wellington 6142
New Zealand Dietitians Board
Ernährungswissenschaftler &
Diätassistenten
PO Box 10140
Wellington 6143
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +64 4 474 0703
Fax: +64 4 474 0709
Email: [email protected]
Webseite: www.chiropracticboard.org.nz
Telefon: +64 4 499 4820
Fax: +64 4 499 1668
Email: [email protected]
Webseite: www.dcnz.org.nz
Telefon: +64 4 3 962 2610
Fax: +64 4 473 2395
Email: [email protected]
Webseite: www.ewrb.govt.nz
Telefon: +64 4 473 9444
Fax: +64 4 474 8933
Email: [email protected]
Webseite: www.ipenz.org.nz
Telefon: +64 4 384 7635
Fax: +64 4 385 8902
Email: [email protected]
Webseite: www.mcnz.org.nz
Telefon: +64 4 499 5040
Fax: +64 4 499 5045
Email: [email protected]
Webseite: www.midwiferycouncil.org.nz
Telefon: +64 4 474 0746
Fax: +64 4 474 0709
Email: [email protected]
Webseite: www.dietitiansboard.org.nz
120
Handelsweg Neuseeland 2014
Behörde / Organisation
New Zealand Institute of
Chartered Accountants
Beruf
Steuer – und
Wirtschaftsberater
Anschrift
PO Box 11342
Wellington 6142
New Zealand Institute of
Surveyors
Landvermesser /
Sachverständige
PO Box 831
Wellington 6140
New Zealand Law Society
Rechtsanwälte
PO Box 5041
Wellington 6145
New Zealand Medical Laboratory
Science Board
Medizin-wissenschaftliche
Laboranten
PO Box 11905
Wellington 6142
New Zealand Medical Radiation
Technologists Board
Medizinisch-technische
Röntgenassistenten
PO Box 11905
Wellington 6142
New Zealand Optometrist and
Dispensing Opticians Board
Augenoptiker
PO Box 10140
Wellington 6143
New Zealand Plumbers,
Gasfitters & Drainlayers Board
Klempner und
sanitäranlagenbezogene Berufe
PO Box 10655
Wellington 6143
New Zealand Podiatrists Board
Podologen
PO Box 10140
Wellington 6143
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +64 4 474 7840
Fax: +64 4 473 6303
Email: [email protected]
Webseite: www.nzica.com
Telefon: +64 4 471 1774
Fax: +64 4 471 0870
Email: [email protected]
Webseite: www.surveyors.org.nz
Telefon: +64 4 472 7837
Fax: +64 4 473 7909
Email: [email protected]
Webseite: www.nz-lawsoc.org.nz
Telefon: +64 4 801 6250
Fax: +64 4 381 0270
Email: [email protected]
Webseite: www.mltboard.org.nz
Telefon: +64 4 801 6250
Fax: +64 4 381 0270
Email: [email protected]
Webseite: www.mrtboard.org.nz
Telefon: +64 4 474 0704
Fax: +64 4 474 0709
Email: [email protected]
Webseite: www.dispensingopticiansboard.org.nz
Telefon: +64 4 494 2970
Fax: +64 4 494 2975
Email: [email protected]
Webseite: www.pgdb.co.nz
Telefon: +64 4 474 0706
Fax: +64 4 474 0709
Email: [email protected]
Webseite: www.podiatristboard.org.nz
121
Handelsweg Neuseeland 2014
Behörde / Organisation
New Zealand Psychologists
Board
Beruf
Psychologen
Anschrift
PO Box 10626
Wellington 6143
New Zealand Registered
Architects Board
Architekten
PO Box 11106
Wellington 6142
New Zealand Teachers Council
Lehrer
PO Box 5326
Wellington 6145
Nursing Council of New Zealand
Krankenschwestern
PO Box 9644
Wellington
Occupational Therapy Board of
New Zealand
Ergotherapeuten
PO Box 10202
Wellington 6143
Osteopathic Council of New
Zealand
Osteopathie
PO Box 10140
Wellington 6143
Pharmacy Council of New
Zealand
Apotheker
PO Box 25137
Wellington 6146
Real Estate Agents Licensing
Board
Immobilienmakler
PO Box 5663
Auckland 1141
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +64 4 471 4580
Fax: +64 4 471 4581
Email: [email protected]
Webseite: www.psychologistboard.org.nz
Telefon: +64 4 471 1336
Fax: +64 4 472 5352
Email: [email protected]
Webseite: www.nzrab.org.nz
Telefon: +64 4 471 0852
Fax: +64 4 471 0870
Email: [email protected]
Webseite: www.teacherscouncil.govt.nz
Telefon: +64 4 385 9589
Fax: +64 4 474 8502
Email: [email protected]
Webseite: www.nursingcouncil.org.nz
Telefon: +64 4 918 4740
Fax: +64 4 918 4746
Email: [email protected]
Webseite: www.otbaord.org.nz
Telefon: +64 4 474 0747
Fax: +64 4 474 0709
Email: [email protected]
Webseite: www.osteopathiccouncil.org.nz
Telefon: +64 4 495 0330
Fax: +64 4 495 0331
Email: [email protected]
Webseite: www.pharmacycouncil.org.nz
Telefon: +64 9 356 1755
Fax: +64 9 379 8471
Email: [email protected]
Webseite: www.reinz.co.nz
122
Handelsweg Neuseeland 2014
Behörde / Organisation
The Physiotherapy Board of New
Zealand
Beruf
Physiotherapeuten
Anschrift
PO Box 10734
Wellington 6143
Veterinary Council of New
Zealand
Veterinärmediziner
PO Box 10563
Wellington 6143
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +64 4 471 2610
Fax: +64 4 471 2613
Email: [email protected]
Webseite: www.physioboard.org.nz
Telefon: +64 4 473 9600
Fax: +64 4 473 8869
Email: [email protected]
Webseite: www.vetcouncil.org.nz
123
Handelsweg Neuseeland
11
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Auckland/Neuseeland, auf Grundlage der zum Erstellungszeitpunkt zur Verfügung
stehenden Daten und Informationen erstellt. Jeder Leser sollte jedoch erforderlichenfalls
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