Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2012

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Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2012
Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2012
Landsberg am Lech, im Mai 2012
Liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Abiturprüfung und zur Fachabiturprüfung. Die
wichtigsten Termine für die Abschlussprüfung können Sie unserer Homepage entnehmen.
1. Platzzuweisung:
Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen mit seinem Namen gekennzeichneten Platz.
2. Ausweispflicht:
Auf dem Arbeitsplatz muss während der Prüfung ein gültiger Ausweis (Schülerausweis, Personalausweis oder Reisepass) aufliegen.
3. Regularien der Prüfung:
Über die Bestimmungen zur Abschlussprüfung informiert Sie die Schulordnung vom 28.08.2008 (FOBOSO)in der Fassung vom 22. Juni 2011. Sie können diese Schulordnung im Internet unter
www.bayern-recht.de einsehen.
Bitte informieren Sie sich gründlich. Der Einwand, Sie hätten die Bestimmungen nicht gekannt, kann
nicht anerkannt werden. Beachten Sie besonders die Bestimmungen über die Verhinderung an der
Teilnahme (§ 70), über die Bereithaltung oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (§ 72), über die
mündliche Prüfung (§ 65) und über die Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
(§ 67).
4. Erkrankung, Versäumen einer Prüfung:
Prüfungsversäumnisse wegen Krankheit müssen sofort mit einem schulärztlichen Attest oder der Bescheinigung eines Krankenhauses gemeldet werden. Andere Versäumnisgründe (z.B. Unfall oder
Zugausfall) müssen durch amtliche Bestätigungen nachgewiesen werden. Die Nichtteilnahme an
einem Prüfungsteil, sofern nicht eine nachgewiesene Krankheit oder anerkennenswerte Gründe
vorliegen, führt zur Note 6 (0 Punkte) in diesem Fach. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen.
Hat der Prüfling eine Prüfung begonnen oder an ihr teilgenommen, so können gesundheitliche
Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht anerkannt werden (§ 70).
5. Pünktlichkeit:
Bitte kommen Sie pünktlich zu den Prüfungen. Bei den schriftlichen Prüfungen müssen Sie 20 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum anwesend sein. Zu spät kommende Schülerinnen
und Schüler werden nicht mehr eingelassen. Fahren Sie so frühzeitig von zu Hause weg, dass Sie
Verspätungen der Bahn oder Staus noch auffangen können.
6. Vorschriften für die Prüfungsräume:
Sie dürfen in die Prüfungsräume keine Taschen, keine Handys, keine Tablet-PCs oder ähnliche elektronische Geräte mitnehmen (Ausnahme: Zugelassener Taschenrechner). Die Bereithaltung solcher
Geräte gilt als Unterschleif. Brotzeit darf nur in Klarsichtbeuteln mitgeführt werden.
Bringen Sie Schreibzeug, genügend blaue Tinte oder blauen Kugelschreiber und Zeichengeräte wie
Lineal, Geodreieck, Zirkel usw. selbst mit. Die Verwendung roter oder grüner Tinte/Farbe ist nicht
erlaubt.
7. Erlaubte Hilfsmittel:
Mit Ausnahme von BwR, dürfen die im Folgenden genannten zugelassenen Hilfsmittel Hervorhebungen, jedoch keine Kommentare enthalten. Zusätzliche schriftliche Eintragungen führen in der
Regel zur Note 6 (0 Punkte). Sie tragen die volle Verantwortung, dass die Unterlagen diesen Vorschriften entsprechen. Schülerinnen und Schüler, die ohne ein eigenes zugelassenes Hilfsmittel (Duden, Wörterbuch, Formelsammlung usw.) antreten, verzichten damit auf dessen Verwendung. Um
unnötige Unruhe in den Prüfungsräumen zu vermeiden, ist es nicht möglich, während der Prüfung
Hilfsmittel zu entleihen.
Deutsch:
Im Fach Deutsch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen Rechtschreibwörterbuches erlaubt, das nach Erklärung des jeweiligen Verlags die Neuregelungen der
deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.
Englisch
Im Fach Englisch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen, einsprachigen Wörterbuchs erlaubt. Für die mündliche Gruppenprüfung sind zusätzlich allgemein-sprachliche
einsprachige und zweisprachige Wörterbücher zugelassen.
Mathematik, Physik und BwR
In diesen Fächern darf nur ein nicht programmierbarer und nicht graphikfähiger Taschenrechner
verwendet werden. Fragen Sie im Zweifel vor der Prüfung Ihren Mathematik- oder Physiklehrer, ob
Ihr Taschenrechner den Vorschriften entspricht. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Rechner einsatzfähig ist.
Ein Zweitrechner kann im Problemfall hilfreich sein. Gebrauchsanweisungen für den Taschenrechner
dürfen nicht benutzt werden.
Mathematik
In allen Ausbildungsrichtungen:
Taschenrechner nach obigen Vorgaben
Mathematische Formeln und Definitionen, Barth u. a., Bayerischer Schulbuchverlag / J. Lindauer Verlag, München
Zusätzlich in den nichttechnischen Fachrichtungen:
Stochastik-Tabellen, Barth u.a., Ehrenwirth Verlag, München oder
Tafelwerk zur Stochastik, Wörle/Mühlbauer, Bayerischer Schulbuchverlag, München
Physik:
Bringen Sie bitte zusätzlich zur oben erlaubten Mathematikformelsammlung und zum Taschenrechner eine der folgenden Formelsammlungen mit:
Physikalische Formeln und Tabellen, Hammer/Hammer, J. Lindauer Verlag, München oder
Physik Fachoberschule, Formen und Tabellen, Gerhart/Karsten, Verlag Handwerk und Technik, Hamburg
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:
Für die Prüfung im Fach BwR werden der Industriekontenrahmen (IKR) als Hilfsmittel gestellt. Bitte
nach der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Kontenrahmen sind nicht zugelassen.
Prüfungspapier:
Für alle Prüfungsteilnehmer wird Papier für Konzept und Reinschrift von der Schule bereitgestellt.
Bitte bringen Sie kein eigenes Papier mit. Alle Blätter, auch Konzeptblätter, müssen am Ende der
Prüfung in den Mantelbogen eingelegt und abgegeben werden. Die Angaben und möglicherweise vorhandene Hinweisblätter sind gesondert abzugeben. Denken Sie daran, jedes beschriebene Blatt mit Ihrem Namen und Ihrer Klasse zu beschriften.
8. Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben:
Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler werden durchgestrichen und die neue
Ausführung daneben geschrieben (Im Fach Deutsch durch Fußnoten). Es darf auch kein Rotstift,
Grünstift oder Bleistift (außer für die Erstellung von Graphen in Mathematik und Physik) verwendet
werden. Bedenken Sie, dass bei der Bewertung der Leistungen auch auf saubere und deutliche
Schrift sowie eine übersichtliche Darstellung geachtet wird.
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Wenn aus einer Vorlage Aufgaben auszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der
nicht zu bearbeitenden Aufgaben vor Beginn der Bearbeitung, gemeinsam und unter Anleitung
der Lehrkraft. Bitte beachten Sie diese Angaben genau. Falsch ausgewählte Aufgaben müssen mit
Note 6 (0 Punkte) bewertet werden.
9. Verlassen des Prüfungsraumes:
Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang zur Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Melden Sie sich bitte und warten Sie, bis Sie zum Verlassen des Platzes aufgefordert werden. Während der ersten halben und der letzten halben Stunde
der Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden!
Ergebnisse der Prüfung
10. Notenbekanntgabe:
Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftlichen Prüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumte
Meldung zur mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitgeteilt werden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorgelegen können.
11. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch):
Die Schulordnung enthält vor allem in den §§ 65 und 67 FOBOSO Bestimmungen zur mündlichen
Prüfung.
Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden
in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch)
und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres
(außer Französisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte),
weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze.
Beachten Sie die auf der Seite 4 genannten Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nicht
angenommen werden. Melden Sie sich schriftlich mit den im Sekretariat ausliegenden Formblättern
zu den jeweiligen mündlichen Prüfungen an.
Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Bedingungen (z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen.
Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt (siehe Terminplan auf S. 4).
Informieren Sie sich über Ihren Termin vor Ort, eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Allgemeinen 20 Minuten.
Prüfungsstoff ist der gesamte Stoff der 11. , 12. und ggf. 13. Jahrgangsstufe.
In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:
Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Leistungen in der schriftlichen Prüfung und in
der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet.
Das Gesamtergebnis in Fächern der Abschlussprüfung wird aus dem auf zwei Dezimalen
aufgerundeten Jahresfortgangsergebnis und aus der auf zwei Dezimalen aufgerundeten
Prüfungsnote ermittelt, die beide gleichwertig sind.
Bei der Bildung des Gesamtergebnisses in Fächern ohne schriftliche Abschlussprüfung wird
das Jahresfortgangsergebnis und die mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 gewertet.
Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden vom Ausschuss, der diese Prüfung abnimmt, bewertet. Die Prüfungs- und die Gesamtnote werden vom gesamten Prüfungsausschuss festgelegt. Daher kann ein Mitglied eines Unterausschusses keine Auskunft über die
Gesamtnote geben.
Bei Nichtantreten zu einer festgesetzten mündlichen Prüfung wird die Prüfung mit Note 6 (0 Punkte)
bewertet, außer Sie haben sich bei einer freiwilligen mündlichen Prüfung rechtzeitig vor Beginn, d.h.
mindestens eine Stunde vorher, schriftlich im Sekretariat abgemeldet.
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Terminplan für die Abiturprüfung/Fachabiturprüfung 2012
Bitte achten Sie sorgfältig auf die Einhaltung der genannten Termine!
Versäumnisse gehen zu Ihren Lasten!
Datum
Zeit
Fr,
11:30 Uhr
18. Mai
Mo, 21. Mai
Di, 22. Mai
DO, 24. Mai
Fr, 25. Mai
Mo, 21. Mai
Di, 22. Mai
Do, 24. Mai
Fr, 25. Mai
danach
08.00 bis 13.00
09.00 bis 12.00
09.00 bis 12.15
09.00 bis 12.00
09.00 bis 13.00
09.00 bis 12.00
09.00 bis 12.00
09.00 bis 12.00
Mi, 27. Juni
13.00
Do, 28. Juni
13.00
15.00
Mo, 2. Juli
Di, 3. Juli
Di, 10. Juli
Mi, 11. Juli
nach Plan
nach Plan
17.30
13.15
14.30
Inhalt
Notenbekanntgabe (JF) für die 12. und 13. Klassen der Beruflichen
Oberschule, Kenntnisnahme der Prüfungshinweise
Vorbereitung der Prüfungsräume (Schüler der Abschlussklassen)
AP Deutsch
AP BWR/Pädagogik-Psychologie
AP Englisch
AP Mathematik
FAP Deutsch
FAP BWR/Physik/ Pädagogik-Psychologie
FAP Englisch
FAP Mathematik
Notenbekanntgabe zu den schriftlichen (Fach)abiturprüfungen
Information über verpflichtende mündliche Prüfungen
Abgabe der Bücher (ansonsten keine Ausgabe des Zeugnisses)
Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungen (AP und FAP)
Letzte Meldung zu freiwilligen mündlichen Prüfungen
im Sekretariat
Aushang Termine zur den mündlichen Prüfungen am schwarzen
Brett der BO
Mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen
FOSBOS_13 Abschlussfeier / Zeugnisvergabe in der Aula der BSL
Gottesdienst in der Pauluskirche Kaufering
FOSBOS_12
Zeugnisvergabe im Sportzentrum Kaufering
Alle Termine, die durch Aushang veröffentlicht werden, finden Sie am Anschlagbrett der Fachoberschule in der Treppenhalle des Neubaus.
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Prüfung oder Ihren Leistungen Fragen haben, klären Sie diese
bitte mit Ihren Lehrern bzw. mit Ihrem Klassenleiter.
Die Berufliche Oberschule Landsberg wünscht Ihnen für Ihre Prüfungen Glück und Erfolg.
gez. Wolfgang Wiedemann
Stellvertretender Schulleiter
Berufliche Oberschule Landsberg
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