Neuorganisation der Altenpflege und -betreuung aus

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Neuorganisation der Altenpflege und -betreuung aus
Neuorganisation der Altenpflege und
-betreuung aus kommunaler Sicht
Grundlagenpapier zum Arbeitskreis I
Österreichischer Städtetag 2007
KDZ
Zentrum für Verwaltungsforschung
1110 Wien, Guglgasse 13
Tel.: +43 1 8923492, Fax: +43 1 8923492-20
E-Mail: [email protected], Internet: www.kdz.or.at
Wien, am 15. Mai 2007
Neuorganisation der Altenpflege und
-betreuung aus kommunaler Sicht
Grundlagenpapier zum Arbeitskreis I Entwurf
Österreichischer Städtetag 2007
Verfasst von
Mag. Peter Biwald
Mag. (FH) Bernadette Malz
Mag. (FH) Karoline Mitterer
Inhaltsverzeichnis
15.05.07
Inhaltsverzeichnis
Executive Summary ...............................................................................................................................4
Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung ...............................................................................7
1
Demografische Entwicklung ...............................................................................................7
2
Auswirkungen auf den Pflegebedarf...................................................................................9
Status der Pflege und Betreuung........................................................................................................10
1
Aufgaben, Kompetenzen und Organisation der Pflege in Österreich ...............................10
2
Finanzierung von Pflege und Betreuung ..........................................................................16
3
Leistungen in der Pflege und Betreuung ..........................................................................22
4
Ergebnisse der Befragung der Mitgliedsstädte des Sozial- und Gesundheitsausschusses25
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems..................28
1
Neuorganisation der Pflege – Beiträge in der aktuellen Diskussion .................................28
2
Einschätzungen der Reformvorschläge aus städtischer Sicht..........................................35
Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung .......................................................38
1
Funktionen der Städte im Bereich Pflege und Betreuung.................................................38
2
Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung ..........................................................39
3
Kommunale Aufgabenfelder im Bereich Pflege und Betreuung........................................40
4
Kurz- und mittelfristige Konsequenzen und Handlungsbedarfe für die Städte - Resümee41
Verzeichnisse .......................................................................................................................................43
1
Quellenverzeichnis ...........................................................................................................43
2
Tabellenverzeichnis..........................................................................................................44
3
Abbildungsverzeichnis......................................................................................................44
4
Abkürzungen ....................................................................................................................44
3
Executive Summary
15.05.07
Executive Summary
Die demografische Entwicklung rückt die Bereiche der Pflege und Betreuung älterer Personen in
den Mittelpunkt der politischen Diskussion. Die Rolle der Städte bei der angestrebten Vernetzung
aller Beteiligten im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich sowie eine Abstimmung der
Finanzierungsflüsse mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und leistbaren Versorgung bilden in
diesem Zusammenhang aktuelle Herausforderungen.
Steigender Pflegebedarf aufgrund gesellschaftlicher und demografischer Entwicklungen
Die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit ist von verschiedenen Entwicklungen geprägt: steigende
Lebenserwartung, Zunahme der Anzahl der Hochbetagten, gesellschaftliche Veränderungen –
wie Auflösen der Familienstrukturen, Rückgang der Angehörigenpflege –, sich ändernde Bedürfnisse der zu Pflegenden. Die Konsequenz daraus ist ein steigender, differenzierter Pflegebedarf
von Betreuung zu Hause, mobiler Pflege bis zu teilstationärer und stationärer Pflege. Unter
Fortschreibung des Status quo, dass etwa 60 Prozent aller über 80-Jährigen und etwa
10 Prozent aller 60-80-Jährigen pflege- und betreuungsbedürftig im Sinne der Pflegegeldeinstufung sind, wird ein Anstieg der Pflegebedürftigen bis 2050 von rund 400.000 auf über 800.000
Personen prognostiziert (More-Hollerweger, April 2007). Bis 2020 wird eine Steigerung von 25
Prozent auf rund 500.000 Personen erwartet.
Unterschiedliche Planungs-, Koordinations- und Finanzierungsstrukturen
Der Bereich der Sozialhilfe – und damit auch der Pflege – ist in Österreich unterschiedlich
organisiert. Sozialhilfeträger sind – abhängig vom jeweiligen Bundesland – das Land, die Sozialhilfeverbände, Sozialfonds und/oder die Gemeinden. Sozial- und Gesundheitssprengel übernehmen eine Koordinationsfunktion; allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Die Finanzierung ist
hinsichtlich der Anteile (35 bis 60 Prozent tragen die Gemeinden) und der Aufteilungsschlüssel
(Einwohnerzahl, Finanzkraft) unterschiedlich, was sich auch in den Netto-Belastungen der Gemeinden niederschlägt.
Komplexe Zahlungsströme im Pflegebereich
Die Finanzierung der Pflege und Betreuung erfolgt großteils über das Pflegegeld, die Sozialhilfe
sowie Eigenmittel der Pflegebedürftigen. 2006 gab es rund 380 Tsd. PflegegeldbezieherInnen
(rund 1,9 Mrd. Euro öffentlicher Zuschuss), der Aufwand für mobile und stationäre Pflege für die
Länder und Gemeinden belief sich 2005 auf rund 2 Mrd. Euro. Eine Entflechtung der vielfältigen
Transferbeziehungen wäre vor dem Ziel einer Transparenzsteigerung notwendig. Auch wird den
Gemeinden in den Bundesländern in sehr unterschiedlichem Ausmaß die Mitfinanzierung einer
Landesaufgabe aufgebürdet.
Regionale Unterschiede bei den Leistungsangeboten der Länder
In den letzten Jahren wurden die Angebote der sozialen Dienste deutlich ausgebaut. Die Anzahl
der Leistungsstunden der mobilen Dienste stieg von 2000 bis 2005 um 14 Prozent und die Zahl
der betreuten Personen in Alten- und Pflegeheimen um 10 Prozent. Es gibt jedoch deutliche
Entwicklungsunterschiede zwischen den Bundesländern. Unter Berücksichtigung der in den
Bedarfs- und Entwicklungsplänen definierten Soll-Werten besteht bis zum Jahr 2010 ein noch
nicht gedeckter Bedarf von rund 1.900 VZÄ im mobilen Bereich (d.s. sind rund 2,85 Mio. Leistungsstunden bzw. ein Plus von mehr als 20 Prozent); der aktuelle Stand an stationären Betreuungsplätzen entspricht bereits jetzt in etwa dem Plan-Wert von 2010.
4
Executive Summary
15.05.07
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
Aktuelle Reformvorschläge (z.B. Arbeitskreis „Zukunft denken“, WIFO-Weißbuch, 24-hBetreuung, Regierungsprogramm) zeigen unterschiedliche finanzielle und organisatorische Konsequenzen für Städte. Eine voraussichtlich große finanzielle Belastung ist durch die 24-hBetreuung zu erwarten – dies nicht nur hinsichtlich der erhöhten Finanzierungslast im Zuge der
Transferleistungen, sondern auch in Bezug der Auswirkungen auf das aktuelle Angebot an sozialen Diensten.
Durch den Ausbau des Leistungsangebotes (v.a. im teilstationären und mobilen Bereich) werden
zusätzliche Ausgaben erwartet, welche jedoch zu einer geringeren zusätzlichen Belastung im
stationären Bereich führen sollten. Geschätzte Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte
belaufen sich auf bis zu 340 Mio Euro bis 2010.
Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
Die Städte sehen sich in Zukunft als Mitwirkende an der Bedarfs- und Entwicklungsplanung, als
Auftraggeber (von der Beauftragung bis zum Controlling von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen), als Koordinator (z.B. Koordination des Pflege- und Betreuungsangebotes, Präventionsmaßnahmen, Case- und Care-Management), als Anbieter von Dienstleistungen (v.a. im stationären und teilstationären Bereich) sowie als Zahler mit Mitspracherecht (Verknüpfung der Transferzahlungen an das Land mit dem Recht zur Mitsprache).
Dabei erfüllen die Städte verschiedene Funktionen: eine Wohlfahrtsfunktion (z.B. Schutzfunktion
für SeniorInnen, Einrichtungen für Randgruppen), eine Aktivierungsfunktion (Unterstützung von
Freiwilligkeit, Selbsthilfe und Eigenverantwortlichkeit der SeniorInnen), eine Integrationsfunktion
(Zusammenleben verschiedener Generationen und Kulturen) sowie schließlich auch eine Wohlfühlfunktion (durch das Anbieten eines breiten Angebotes, seniorengerechter Infrastruktur sowie
Freizeitangebote und Kommunikationsmöglichkeiten).
Kurz- und mittelfristige Handlungsbedarfe aus städtischer Sicht ergeben sich bei den Organisations- und Koordinationsstrukturen, wobei hier insbesondere die Mitwirkung an der Bedarfsund Entwicklungsplanung zu stärken ist und die Koordinierung der Angebote noch stärker auf der
städtischen bzw. regionalen Ebene zu verankern ist. Beim Leistungsangebot steht die Weiterentwicklung des präventiven Bereichs sowie der mobilen Dienste im Mittelpunkt. Bei der Finanzierung bedarf es künftig mehr Transparenz sowie Verbindlichkeit über die erforderlichen Zuschüsse
durch die Gemeinden und eines Mitspracherechts bei der Planung und Mittelverwendung.
Im Mai 2007 wurde im Vorfeld des Städtetages eine Befragung der BürgermeisterInnen der
österreichischen Städte durchgeführt.1 Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse kurz
dargestellt:
• Bei der Frage, ob die steigende Zahl der älteren Personen vor allem ein Problem der größeren
Städte ist, gibt es keine eindeutige Einschätzung. Etwa die Hälfte stimmte eher zu, die andere
Hälfte nicht.
• Mehrheitlich sprechen sich die BürgermeisterInnen gegen eine verstärkte Konzentration der
Pflege in den Städten aus. Nur rund 30 Prozent sprachen sich dafür aus.
• Die meisten BürgermeisterInnen (rund 60%) gehen davon aus, dass auch zukünftig in der
Pflege ‚mobil vor stationär’ gehen wird.
1
Sämtliche Ergebnisse zur Bürgermeisterbefragung werden in einem gesonderten Papier dargestellt.
5
Executive Summary
15.05.07
• Fast einstimmig sehen die BürgermeisterInnen den Bedarf nach einer Intensivierung der
Zusammenarbeit und Koordination von Bund, Ländern und Gemeinden im Bereich der Pflege.
• Bei der letzten Einschätzung, ob die Gemeinden organisatorisch ausreichend auf die Herausforderungen bei der Pflege vorbereitet sind, zeigt sich ein sehr uneinheitliches Bild.
Abbildung 1: Ergebnisse der Bürgermeisterbefragung
AK1 - Einschätzungen zu Fragen der Pflege
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Die steigende Zahl an älteren Personen ist vor allem ein
Problem der größeren Städte
Die Pflege sollte verstärkt bei den Gemeinden konzentriert
werden.
Die erkennbare Entwicklung „mobil vor stationär“ wird auch
für die nächsten 10 Jahre fortbestehen
Die Zusammenarbeit und Koordination im Bereich der Pflege
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollte intensiviert
werden.
Die Gemeinde ist auf die Herausforderungen in der Pflege
aus organisatorischer Sicht ausreichend vorbereitet.
stimme zu
stimme eher zu
stimme erher nicht zu
stimme nicht zu
kann ich nicht beurteilen
Quelle: KDZ 2007
Für die Diskussion am Städtetag 2007 ergeben sich folgende Fragen:
• Neustrukturierung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung – Welche Rolle sollen bzw. können
dabei die Städte einnehmen?
• Schnittstelle Gesundheitswesen – Pflege und Betreuung – Wie kann diese aus kommunaler
Sicht besser gestaltet werden?
• Finanzierung der Pflege und Betreuung – Wie können die Zuschüsse transparent und nachvollziehbar vereinbart werden?
• Koordination der sozialen Dienste – Auf welcher Ebene ist diese künftig anzusiedeln?
• Qualitätsstandards – Wie weit ist eine bundesweite Vereinheitlichung anzustreben?
Wir bedanken uns beim Sozial- und Gesundheitsausschuss des Österreichischen Städtebundes
für die gute Zusammenarbeit.
6
Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung
15.05.07
Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung
Aktuelle demografische Entwicklungen stellen die Städte im Bereich der Pflege und Betreuung2
aufgrund des deutlichen Anstiegs des Pflege- und Betreuungsbedarfs vor Herausforderungen.
1
Demografische Entwicklung
Die Zahl und der Anteil der über 60-Jährigen ist – wie in der nachfolgenden Abbildung erkennbar
– in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Auch in Zukunft wird die Zahl der über 60Jährigen weiter zunehmen. Im Jahr 2005 waren rund 1,8 Mio. ÖsterreicherInnen über 60 Jahre
alt, im Jahr 2030 werden es 2,7 Mio. Personen sein. Allein bis zum Jahr 2010 beträgt der Zuwachs 6,6 Prozent, bis 2020 bereits 22,5 Prozent. Dabei sind vor allem die Altersgruppen von 85
Jahren und darüber von starken Zuwächsen geprägt – bis 2030 wird sich deren Zahl verdoppeln.
Abbildung 2: Entwicklung der über 60-Jährigen bis 2050
3.500
Bevölkerungsentwicklung der über 60-Jährigen
Bevölkerung in Tausend
3.000
95+
2.500
90-94
85-89
2.000
80-84
1.500
75-79
70-74
1.000
65-69
60-64
500
0
2005
2010
2015
2020
2025
2030
2035
2040
2050
Quelle: bearbeitet nach Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch 2004, Tab. 9.05.
Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen 1990-2030
Alter
60-64
65-69
70-74
75-79
80-84
85-89
90-94
95+
Insgesamt
1990
399.030
391.861
224.318
256.039
170.983
78.169
21.553
3.689
1.545.642
1995
365.580
368.305
345.783
182.544
179.042
93.531
27.583
5.660
1.568.028
2000
415.559
339.695
328.442
288.938
134.139
102.097
35.690
6.839
1.651.399
2005
468.852
392.995
308.447
279.809
219.608
82.443
42.081
9.131
1.803.366
2010
461.671
441.775
358.663
264.494
214.241
135.895
35.831
10.009
1.922.579
2015
475.315
437.352
404.600
312.463
206.197
135.679
60.194
9.609
2.041.409
2020
556.150
451.756
403.946
354.409
250.058
133.966
61.841
15.628
2.227.754
2025
2030
632.099
629.118
529.504
603.127
419.736
494.358
358.668
376.160
285.568
295.311
169.551
194.687
63.053
84.914
17.007
17.967
2.475.186 2.695.642
Quelle: bearbeitet nach Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch 2004, Tab. 9.05 und 8.03.
Eine Ursache für die starke Zunahme der Älteren ist die steigende Lebenserwartung, welche von
2005 auf 2050 von 76,7 auf 84,3 Jahre bei den Männern und von 82,5 auf 89 Jahre bei den
Frauen steigt. Gründe für das Ansteigen der durchschnittlichen Lebenserwartung für Menschen in
Österreich liegen vor allem in der besseren medizinischen Versorgung und in einem aktiven
Altern.
2
Die Begriffe Pflege und Betreuung werden nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Unter Pflege wird hierbei die medizinisch
basierte Pflege verstanden, welche durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt wird. Betreuung umfasst
vorwiegend die Hilfestellung für die Verrichtung des täglichen Lebens und fällt nicht in das Berufsfeld der diplomierten
Gesundheits- und KrankenpflegerInnen bzw. PflegehelferInnen.
7
Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung
15.05.07
Innerhalb der Bundesländer ist die Entwicklung unterschiedlich, wenngleich in sämtlichen
Bundesländern ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist. Insbesondere in Gebieten, in welchen in
der Vergangenheit – aber auch in der näheren Zukunft – starke Bevölkerungszunahmen
bestehen, kommt es in kurzer Zeit zu starken Zuwächsen der älteren Bevölkerung. In den
Regionen, welche schon bisher von Abwanderung und Bevölkerungsrückgang geprägt waren,
wird die Zahl der älteren Menschen nur mehr vergleichsweise schwach ansteigen.
Dies bedeutet besonders hohe Zunahmen für Salzburg sowie Tirol mit dem Index 166 im Jahr
2031 und Vorarlberg mit dem Index 170. Eine geringere Zunahme hingegen findet sich in Kärnten
(Index 149), der Steiermark (Index 144), im Burgenland (Index 146) und in Wien (Index 134). Im
Mittelfeld bewegen sich Oberösterreich (Index 157) und Niederösterreich mit dem Index 149.
Abbildung 3: Entwicklung der über 60-Jährigen nach Bundesländern – Indexwerte
Indexentwicklung der über 60-Jährigen
180
170
Vo rarlberg
Tiro l
160
Salzburg
150
Oberö sterreich
Niederö sterreich
140
Österreich
130
B urgenland
120
Kärnten
110
Steiermark
Wien
100
2005
2010
2015
2020
2025
2030
Quelle: bearbeitet nach Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch 2004, Tab. 9.06.
Nachfolgende Grafik zeigt, dass die Älteren insbesondere in den Stadt-Umlandregionen stark
zunehmen werden. Relativ hohe Zunahmen wird es bereits in relativ kurzer Zeit (bis 2015) in den
Regionen mit derzeit starker Binnen- und Außenzuwanderung geben – dies sind: PinzgauPongau, Bludenz-Bregenzer-Wald, Rheintal-Bodensee sowie Tiroler Oberland und Tiroler
Unterland mit zwischen 22 und 24 Prozent Zunahme. Weniger stark betroffen sind Regionen,
welche derzeit oder in den letzten Jahrzehnten von starker Abwanderung betroffen waren. Dies
sind beispielsweise die östliche Obersteiermark (plus 2 Prozent), das Waldviertel, das
Mittelburgenland (5 Prozent) und die westliche Obersteiermark (plus 7 Prozent).
Abbildung 4: Regionale Entwicklung der Altersgruppe der über 60-Jährigen 2004 – 2031
Quelle: bearbeitet nach ÖROK: ÖROK-Prognosen 2001-2031, 2006.
8
Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung
2
15.05.07
Auswirkungen auf den Pflegebedarf
Die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit ist von verschiedenen Entwicklungen geprägt. Die
steigende Lebenserwartung – in hohem Maße ein Ergebnis des medizinischen Fortschrittes –
führt zu einer Zunahme der Anzahl der Hochbetagten und zu einem stärkeren Pflegebedarf
wegen chronischer Krankheiten. Gesellschaftliche Veränderungen – die Auflösung von Familienverbänden, der Rückgang der Angehörigenpflege sowie sich ändernde Bedürfnisse der zu
Pflegenden – haben seit den 80er-Jahren zu einer Ausdifferenzierung des Leistungsangebots
geführt. Neben der stationären Pflege hat sich die ambulante Pflege und Betreuung etabliert.
Weiters ist in den letzten Jahren der Ausbau von Tagesbetreuungsstrukturen hinzugekommen.
Die demografische Entwicklung bestimmt die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Personen
wesentlich mit. So zeigen Zahlen für Deutschland3, dass die Pflegewahrscheinlichkeit bis zu
einem Alter von 70 Jahren unter 3 Prozent liegt, die 80-85-Jährigen mit einer Wahrscheinlichkeit
von 21 Prozent mit einer Pflegebedürftigkeit rechnen, in der Gruppe der 85-90-Jährigen sind dies
rund 38 Prozent, bei den über 90-Jährigen liegt dies bei 60 Prozent.
Unter Fortschreibung des Status quo, dass etwa 60 Prozent aller über 80-Jährigen und etwa
10 Prozent aller 60-80-Jährigen pflege- und betreuungsbedürftig im Sinne der Pflegegeldeinstufung sind, wird in Expertenkreisen für Österreich ein Anstieg der Pflegebedürftigen bis 2050
um etwa 117 Prozent bzw. von rund 400.000 auf über 800.000 Personen prognostiziert4. Bis
2020 wäre ein Anstieg von 25 Prozent auf ca. 500.000 Personen gegeben, die Zahl der
PflegegeldbezieherInnen würde bis dahin um 100 bis 125 Tsd. Personen zunehmen.5
Bei einer linearen Verteilung auf verschiedenen Pflegeformen würde bis 2020 folgender
zusätzlicher Bedarf gegeben sein:
• Mobile Dienste – zusätzliche 4 Mio. Leistungsstunden, was rund 2.700 zusätzliche Pflege- und
Betreuungskräfte (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) erfordert;
• Stationäre Dienste – zusätzliche 16.500 Plätze bzw. 140 neue Pflegeheime für je 120
BewohnerInnen;
• Die Entwicklung im teilstationären Bereich ist auf Basis der vorhandenen Daten nicht
einschätzbar.
In qualitativer Sicht ist der künftige Pflegebedarf von folgenden Faktoren geprägt:
• Veränderte Familienstrukturen führen zu einem abnehmenden informellen
Betreuungspotenzial. War dies bisher stärker im städtischen Raum feststellbar, so wird dies
künftig auch den ländlichen Raum stärker erfassen. Inwieweit dabei neue Familienstrukturen
in Form der Patchworkfamilie neue informelle Betreuungspotenziale schaffen, ist noch offen.
• Das Leistungsangebot wird sich künftig noch weiter ausdifferenzieren – ein Teil der Pflegebedürftigen kann qualitativ bessere Dienstleistungen aus eigenen Mitteln finanzieren, ein
Großteil wird noch stärker auf Zuschüsse angewiesen sein. Eine weitere Ausdifferenzierung
wird sich in der Pflegekette zeigen – die Bandbreite wird von der Betreuung zu Hause über
mobile Pflegedienste, teilstationäre Dienste und stationäre Vollzeitpflege bis zur
Übergangspflege nach der medizinischen Behandlung im Krankenhaus reichen.
3
More-Hollerweger: Szenarien der räumlichen/regionalen Entwicklung Österreichs – „Future Briefing“ zum Thema Gesellschaft
und Konsumgewohnheiten, Unterlage für den 3. Zukunftsworkshop am 18. April 2007, S. 12 f.
4
ebenda.
5
Vgl. Meyer: Eine Prognose zum zukünftigen Bedarf in der stationären Altenhilfe, Zeitschrift für Sozialreform 49/2003, S. 211.
9
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Status der Pflege und Betreuung
1
Aufgaben, Kompetenzen und Organisation der Pflege in Österreich
In Österreich fällt der Bereich der Pflege unter den gesetzlichen Begriff der Sozialhilfe bzw. der
Grundsicherung. Diese hat zum Ziel, denjenigen Personen die Führung eines menschenwürdigen
Lebens zu ermöglichen, welche dazu die Hilfe der Gesellschaft benötigen.
Hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz ist das österreichische System der sozialen Sicherung, welches u.a. auch die Sozialhilfe umfasst, durch zentrale und dezentrale Elemente gekennzeichnet, wobei die in die Kompetenz der zentralstaatlichen Ebene fallenden Leistungen überwiegen6. Die für die Analyse des Pflegebereiches in den Mittelpunkt tretende Sozialhilfe ist in
Österreich bereits seit 1971 durch neun Landes-Sozialhilfegesetze7 geregelt, wobei mittels der
1993 geschlossenen Pflegevereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen neben österreichweiten Mindeststandards der
anzubietenden Leistungen auch Grundsätze der Pflege sichergestellt werden8. Daraus abgeleitet
haben alle Sozialhilfegesetze prinzipiell idente Aufgaben und Ziele. So besteht die generelle
Aufgabe der Sozialhilfe in der Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für Personen,
die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen9. Weiters lässt sich das primäre Ziel im Leisten von
Hilfe zur Selbsthilfe erkennen.
1.1
Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze10
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Sozialhilfegesetze (SHG) kann man in Österreich
überblicksmäßig zwischen zwei Grundformen unterscheiden. So teilt sich die Sozialhilfe – wie die
nachfolgende Tabelle 2 verdeutlicht – in der Mehrzahl der Bundesländer in die drei Bereiche:
• Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes,
• Hilfe in besonderen Lebenslagen und
• Soziale Dienste.
In den anderen Bundesländern liegt im Prinzip eine Zweiteilung vor. So unterscheidet man in
Tirol und Vorarlberg zwischen den zwei Bereichen ausreichender Lebensunterhalt und Hilfe in
besonderen Lebenslagen. Das NÖ-SHG kennt die Bereiche Hilfe zur Sicherung des
Lebensbedarfes und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Oberösterreich differenziert hingegen
nach sozialen Notlagen (Unfähigkeit zur Deckung des Lebensunterhalts einerseits bzw.
besondere soziale Lagen andererseits). Wobei alle hier genannten zweigliedrigen SHG soziale
Dienste als mögliche Hilfeform kennen, wenngleich auch dieser Begriff nicht in allen SHG
ausdrücklich vorkommt.
Zu erwähnen ist weiters, dass Burgenland, Kärnten und Niederösterreich aufgrund von dort
fehlenden Behindertengesetzen die Bereiche „Hilfe für behinderte Menschen“ bzw. die „Hilfe für
Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ als Teil der Sozialhilfe in ihren SHG erfassen.
6
Vgl. BMSK (Hrsg.): Sozialschutz in Österreich, Wien, 2006, S. 13.
7
In Tirol wird das Sozialhilfegesetz als „Tiroler Grundsicherungsgesetz“ bezeichnet.
8
Vgl. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes
und der Länder für pflegebedürftige Personen 1993, BGBL. Nr. 866/1993.
9
Vgl. § 1 Abs 2 Vbg- sowie jeweils § 1 Abs 1 der anderen SHGe.
10
Vgl. Pfeil: Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichischen Bundesländer, 2000, S.38 ff.
10
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Inhaltlich sind die Unterschiede zwischen diesen Systemen nicht so groß, wie der erste Eindruck
vermuten lässt. So umfasst der für die Sozialhilfe wohl bedeutendste Bereich, die „Hilfe zur
Sicherung des Lebensbedarfes“, durchwegs auch den „Lebensunterhalt“, der im SHG von Tirol
und Vorarlberg gesondert benannt wird. Insoweit sind in allen Ländern praktisch dieselben
„Grundbedarfe“ erfasst, welch i.w.S. die Pflege, die Krankenhilfe, die Hilfe für werdende Mütter
und Wöchnerinnen sowie die Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung umfassen.
Tabelle 2: Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze in den verschiedenen Bundesländern
Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze
Bundesländer
Burgenland
Kärnten
NÖ**
OÖ**
Salzburg
Steiermark
Tirol**
Vorarlberg**
Wien
Hilfe zur Sicherung
des
Lebensbedarfes
ausreichender
Lebensunterhalt
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Hilfe in besonderen
Lebenslagen
Soziale Dienste
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Hilfe für behinderte
Menschen*
x
x
x
* bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen; ** Der Begriff "Soziale Dienste" wird nicht verwendet, die in den Gesetzen
ausgeführten Leistungen können jedoch als soziale Dienste interpretiert werden.
Quelle: eigene Darstellung
Die „Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes“ ist eine Pflichtleistung, auf welche Rechtsanspruch
besteht. Zu ihr zählt einheitlich in allen Bundesländern u.a. auch die Pflege, welche dadurch
erforderlich wird, dass Verrichtungen des täglichen Lebens aufgrund des körperlichen, geistigen
oder psychischen Zustandes nicht ohne fremde Hilfe zu besorgen sind. Diese Pflege hat laut der
Sozialhilfegesetze der Bundesländer sowohl ambulante, teilstationäre und stationäre Dienste zu
umfassen. Zusätzlich hat sie die in der Anlage der zwischen Bund und Ländern geschlossenen
Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige
Personen angeführten Leistungen und Qualitätskriterien zu entsprechen11. Hinsichtlich der Qualitätskriterien kennt die Art. 15a-Vereinbarung allgemeine und auch spezifische Kriterien für
Heime (z.B. Heim- und Zimmergröße, ärztliche Versorgung, Infrastruktur). Zusätzlich formulieren
die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten
und Wien in ihren Altenwohn- und Pflegeheimverordnungen bzw. -gesetzen bzw. der Sozialhilfeleistungsverordnung (in Kärnten) u.a. vertiefende Qualitätsstandards für (stationäre) Altenpflege
und -betreuung12.
Soziale Dienste umfassen beispielsweise Beratungsdienste, Haushaltshilfe, Familienhilfe, Erholungsmöglichkeiten alter Menschen oder eine pflegegerechte Ausstattung.
Die bereits mehrfach erwähnte Pflegevereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a
B-VG skizziert die Pflegeorganisation in der Form, dass sich die Länder verpflichten
11
Vgl. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes
und der Länder für pflegebedürftige Personen 1993, BGBL. Nr. 866/1993.
12
Vgl. Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 55/1998 idF LGBl. Nr. 32/2001; vgl. Kärntner
Pflegeheimgesetz, LGBl. Nr. 76/1993; vgl. NÖ Pflegeheim Verordnung, LGBl. Nr. 92/02; vgl. OÖ Altenund Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 29/1996 idF LGBl. Nr. 123/1996; vgl. Salzburger Pflegegesetz, LGBl. Nr. 52/2000;
vgl. Steiermärkisches Pflegeheimgesetz, LGBl. Nr. 77/2003 idF LGBl. Nr. 77/2005; vgl. Wiener Wohn- und Pflegegesetz,
LGBl. Nr. 15/2005 idF LGBl. Nr. 59/2006.
11
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
• die sozialen Dienste, aufbauend auf den bestehenden Strukturen, dezentral und
flächendeckend anzubieten sowie
• alle angebotenen ambulanten, teilstationären und stationären Dienste zu koordinieren und
Information und Beratung sicherzustellen.
Erbringen die Länder die dafür nötigen Maßnahmen nicht selbst, haben sie dafür zu sorgen, dass
diese von anderen Trägern (z.B. Gemeinden, Sozialhilfeverbänden, Sozialfonds) nach den
Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht werden. Aufgrund dieses
Ermessensspielraums ist die Pflege in den einzelnen Bundesländern Österreichs auch
unterschiedlich organisiert.
1.2
Sozialhilfeträger und ihre Aufgaben13
Im Unterschied zum österreichweit einheitlichen primären Ziel der Sozialhilfe, ist dessen
Organisation in den einzelnen Bundesländern Österreichs sehr divergent besorgt. Wurden mit
der Art. 15a Vereinbarung erste Vereinheitlichungsbemühungen gezeigt, bleibt der Bereich
Sozialhilfe jedoch weiters eine Landeskompetenz, die in den Bundesländern auch unterschiedlich
strukturiert und organisiert ist. Auch wenn manche Bundesländer, wie Kärnten und Steiermark
oder Salzburg und Tirol, hinsichtlich ihrer Trägerschaftsformation im Sozialhilfebereich
übereinstimmen, sind den einzelnen Trägern unterschiedliche Aufgaben zugeordnet, wie
Tabelle 3 verdeutlicht. In dieser Tabelle wird die Aufgabenverantwortung im Pflegebereich nur
dort detailliert angeführt, wo diese auf mehrere Träger aufgeteilt sind.
Grundsätzlich bestehen in Österreich vier verschiedene Sozialhilfeträger, nämlich das Land,
Sozialhilfeverbände, Sozialfonds und die Gemeinden. Das Land ist hierbei generell
Sozialhilfeträger und hat gleichzeitig die Gesetzgebungskompetenz. Der Landesregierung (als
zuständige Behörde) ist zumeist auch eine beratende Stelle, in Form von Sozialhilfebeiräten,
beigestellt.
Im Burgenland und in Niederösterreich ist das Land der einzige Träger. In anderen
Bundesländern wiederum sind auch zwei- oder dreiteilige Trägerstrukturen vorgesehen. Die
Gemeinden werden in fünf Bundesländern (Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg)
als Träger – vor allem für eigene Alten- und Pflegeheime – eingesetzt. Weiters sind ihnen, als die
am stärksten mit den BürgerInnen im Kontakt stehende Gebietskörperschaft, u.a. auch Aufgaben
wie die Entgegennahme von Anträgen, das Durchführen von Erhebungen oder die Umsetzung
von dezentralen Maßnahmen wie etwa solche zur Teilnahme am kulturellen Leben zugeteilt.
13
Detailinformationen sind dem Anhang, gemäß den jeweiligen Sozialhilfegesetzen, zu entnehmen.
12
Träger
Land
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Besorgung der in den Sozialhilfebereich
fallenden Aufgaben
• Errichtung & Betrieb von Pflegeheimen
• Beratungsdienste
• Erholung alter Menschen sowie für
Behinderte und Familien
• Hauskrankenpflege
• Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
• Schaffung von Einrichtungen zur
Durchführung von Krankentransporten
• Maßnahmen der Hilfe in besonderen
Lebenslagen
Besorgung der in den Sozialhilfebereich
fallenden Aufgaben
Vorsorge und Leistung für soziale Hilfe:
• in stationären Einrichtungen sowie in
Einrichtungen der Tagespflege und
Tagesstrukturierung für psychisch
Behinderte und Personen mit
psychosozialem Betreuungsbedarf
• durch spezifische Wohnformen gemäß der
persönlichen Hilfe, einschließlich der
erforderlichen Beratung und präventiven
Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit
Die erforderlichen Maßnahmen zur
Besorgung dieser Aufgaben hat das Land
entweder selbst zu schaffen und zu
betreiben oder durch andere Träger
sicherzustellen.
Salzburg
Besorgung bzw. Sicherstellung der
Aufgaben der Sozialhilfe
Sozialhilfeverbände inkl. Städte mit eigenem Statut
Sozialfonds
Gemeinden
Beratende Stelle
der LR
Sozialhilfebeirat
• Errichtung und Betrieb von Wohnheimen für
alte Menschen
• Errichten und Betreiben von Pflegeheimen
• Wirkungsbereich: Bezirk
Maßnahmen zur Hilfe alter Menschen
z.B. Einrichtungen zur Förderung geselliger
Kontakte oder der Teilnahme am kulturellen
Leben
Sozialfonds
• Vorsorge für soziale Hilfe und Bereitstellung
sowie Finanzierung von Leistungen sozialer
Hilfe, sofern dies nicht Aufgabe des Landes ist
• persönliche Hilfe durch Betreuung,
Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger
durch soziale Dienste (Mobile Altenhilfe,
Hauskrankenpflege, Familienhilfe,
Sozialberatung und Sozialplanung,...)
• Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und
Pflegeheime) - Unterbringung in eigenen
Senioren- und Pflegeheimen
• Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige
• Hilfe zur Arbeit
• Beiträge zur Behindertenhilfe, zum Pflegegeld,
etc.
Status der Pflege und Betreuung
Tabelle 3: Organisationsstruktur und Pflegeaufgabenstruktur der Sozialhilfeträger in Österreich
Beirat für
Sozialplanung
Unterbringung in eigenen Senioren- und
Seniorenpflegeheimen
Landes- und
BezirksSozialhilfebeirat
15.05.07
13
Steiermark
Tirol
• alleinige oder gemeinsame (mit den
Sozialhilfeverbänden und der Stadt Graz)
Leistungserbringung der Hilfe in
besonderen Lebenslagen
• alleinige oder gemeinsame (mit den
übrigen Sozialhilfeträgern)
Leistungserbringung sozialer Dienste
Gewährung der Hilfe für pflegebedürftige
Personen
Sozialhilfeverbände inkl. Städte mit eigenem Statut
Sozialfonds
Gemeinden
Beratende Stelle
der LR
• Sichern der Soforthilfe
• Gewährleisten folgender sozialer Dienste:
o Alten-, Familien- und Heimhilfe
o Gesundheits- und Krankenpflege, soweit
sie nicht in stationären Anstalten erbracht
wird, wie beispielsweise Hauskrankenpflege
o Essenszustelldienst
• Fördern und Unterstützen sozialer
Aktivitäten der Bevölkerung (z.B.
Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen)
• Maßnahmen zur Sicherung des
Lebensbedarfes
• alleinige oder gemeinsame (mit dem Land
Steiermark) Leistungserbringung der Hilfe in
besonderen Lebenslagen
Nähere inhaltliche Aufgabenstellungen werden
in einem Vertrag zwischen dem Land und dem
Sozialhilfeverband geregelt.
bezeichnet als Grundsicherungsfonds
• Durchführung der Hilfe zur Überbrückung
außergewöhnlicher Notstände
• ist von der Landesregierung zu verwalten
• Mitwirkung bei der Gewährung von
Leistungen der Grundsicherung
• Entgegennahme von Anträgen
• Durchführung von Erhebungen
• Anträge entgegennehmen
• Erhebungen durchführen
• bei der Gewährung der Sozialhilfeleistungen
mitwirken
• örtliche Planung von Maßnahmen zur
Vermeidung und Beseitigung von
Hilfsbedürftigkeit
Vorarlberg
Besorgung der in den Sozialhilfebereich
fallenden Aufgaben, sofern sie nicht den
Gemeinden oder Sozialfonds übertragen
sind
bezeichnet als Sozialfonds
• zur gemeinschaftlichen Finanzierung der
Kosten der Sozialhilfe durch das Land und
die Gemeinden sowie
• zur Steuerung der Entwicklung dieser
Kosten
Wien
Wien als Land obliegt die Errichtung und
Führung von Pflegeheimen
bezeichnet als Fonds Soziales Wien:
Hauskrankenpflege, Hilfe zur Weiterführung
des Haushaltes, allgemeine und spezielle
Beratungsdienste, Dienste zur Förderung
geselliger Kontakte und zur Förderung der
Teilnahme am kulturellen Leben, Erholung
für alte und behinderte Menschen,
Wohnheime, Gewährung von Unterkunft in
einem Haus für Obdachlose und von Pflege
Status der Pflege und Betreuung
Träger
Land
Grundsicherungsbeirat
Quelle: Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000 idF LGBl. Nr. 12/2006; Kärntner Sozialhilfegesetz 1996, LGBl. Nr. 30/1996 idF LGBl. Nr. 44/2006; NÖ Sozialhilfegesetz 2000,
9200-0 15/00 idF 9200-4 13/07; OÖ Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 82/1998 idF LGBl. Nr. 9/2006; Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 19/1975 idF LGBl. Nr. 20/2006; Steiermärkisches
Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 29/1998 idF LGBl. Nr. 103/2005; Tiroler Grundsicherungsgesetz 2006, LGBl. Nr. 20/2006 idF LGBl. Nr. 20/2006; [Vorarlberger] Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 1/1998
idF LGBl. Nr. 51/2006; Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 11/1973 idF LGBl. Nr. 58/2006.
15.05.07
14
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Zu den Sozialhilfeverbänden, welche in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark eine tragende Rolle spielen, ist anzumerken, dass diese Gemeindeverbände sind und ihr räumlicher Wirkungsbereich meist mit den Sozial- und Gesundheitssprengeln übereinstimmen. Weiters ist
festzuhalten, dass die inhaltliche Aufgabenstellung, die personellen Belange sowie der an das
Land zu leistende Kostenersatz für Personal- und Sachaufwand durch einen Vertrag zwischen
dem Land und dem Sozialhilfeverband zu regeln ist und die Aufsicht der Sozialhilfeverbände
durch das Land erfolgt. In Tirol, Vorarlberg und Wien sind u.a. auch Sozialfonds als Träger der
Sozialhilfe eingerichtet. Ihre Aufgabenbereiche unterscheiden sich innerhalb dieser drei
Bundesländer jedoch beachtlich.
1.3
Koordinationsstrukturen14
Um der in der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für
pflegebedürftige Personen festgehaltenen koordinierten Erbringung von mobilen, teilstationären
und stationären Diensten zu entsprechen, wurden von den einzelnen Bundesländern verschiedene Strategien zum Aufbau von dementsprechenden Koordinationsstrukturen entwickelt. Die
räumliche Teilung des Landes in Sozial- und Gesundheitssprengel wird in der Praxis überwiegend angewendet. Dabei sind deren Strukturen innerhalb Österreichs jedoch kaum vergleichbar.
So unterscheiden sich diese maßgeblich durch ihre Organisation (eigene neu geschaffene Organisationseinheiten versus Übernahme der Aufgaben von bestehenden Einheiten) und auch hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche (ausschließliche Koordinationsfunktion versus Dienstleistungsanbieter), wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht.
Tabelle 4: Koordinationsstrukturen der Sozialhilfe in Österreich
Bundesland
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
14
Koordinationsorganisation
• Sozial- und Gesundheitssprengel auf Ebene der Gemeinden
• ARGE Hauskrankenpflege auf Landesebene
Sozial- und Gesundheitssprengel:
• flächendeckende, räumliche Gliederung: nach Bezirken
• reine Koordinationsfunktion
• Keine eigene Organisationseinheit (MA d. Bezirksverw.behörde)
• Gremium: Fachbeirat
Sozial- und Gesundheitssprengel:
• flächendeckende, räumliche Gliederung: nach Bezirken
• reine Koordinationsfunktion
• Keine eigene Organisationseinheit (MA d. Bezirksverw.behörde)
• Gremium: Fachbeirat
Sozial- und Gesundheitssprengel:
• flächendeckende, räumliche Gliederung wird durch die regionalen Träger festgelegt
• reine Koordinationsfunktion
• sind eigene Organisationseinheit
• Gremium: Fachbeirat auf der Ebene der Sozialhilfeverbände
keine Sozial- und Gesundheitssprengel sondern nur flächendeckende
Übergangspflege
Sozial- und Gesundheitssprengel:
nennen sich in der Stmk ISGS (integrierte Sozial- und Gesundheitssprengel)
• flächendeckende, räumliche Gliederung durch regionalen Träger
• reine Koordinationsfunktion
• sind keine eigene Organisationseinheit
Vgl. ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich – Zwischenbilanz, 2004,
S. 65 ff.
15
Status der Pflege und Betreuung
Tirol
Vorarlberg
Wien
15.05.07
Sozial- und Gesundheitssprengel:
• flächendeckende räumliche Gliederung (ein oder mehrere Gemeinden)
• ist keine Koordinationseinrichtung sondern Anbieter von Dienstleistungen (mobile,
pflegerische und soziale Dienste & Beratungsleistungen)
• sind eigene Organisationseinheiten (Vereine)
Sozial- und Gesundheitssprengel:
• weitgehend flächendeckende räumliche Gliederung (ein oder mehrere Gemeinden)
• ist keine Koordinationseinrichtung sondern Anbieter von Dienstleistungen (mobile,
pflegerische und soziale Dienste & Beratungsleistungen)
• sind eigene Organisationseinheiten (Vereine)
Gesundheits- und Sozialzentren mit räumlicher und organisatorischer Integration von
Diensten und regionaler Versorgungsverantwortung (nahezu flächendeckend)
Quelle: eigene Darstellung.
Resümierend ist der gesamte Bereich der Pflege – aufgrund der Zuständigkeit der Länder –
innerhalb Österreichs verschiedenartig organisiert. Sowohl die Organisations- wie auch die Koordinationsstrukturen der Sozialhilfe sind von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich.
2
Finanzierung von Pflege und Betreuung
Die Finanzierung der Pflege und Betreuung erfolgt grundsätzlich über das Pflegegeld und Eigenleistungen der Pflegebedürftigen. Da nur ein Teil der tatsächlichen Kosten bzw. der vereinbarten
Tagsätze dadurch gedeckt ist, muss in der Praxis der Differenzbetrag durch die Sozialhilfeträger
finanziert werden. Im ambulanten Bereich erfolgt eine Mischung von Eigenmitteln (die sich am
Einkommen und/oder an der Höhe des Pflegegeldes orientieren) sowie Mitteln der Sozialhilfeträger. Im Bereich der medizinischen Hauskrankenpflege treten auch die Krankenversicherungen
als Financier auf. 15
Abbildung 5: Schematische Darstellung der Zahlungsströme im Pflegesystem
finanziert durch:
§1
3B
PF
GG
FGG
es
nd eld
Bu geg
e
pfl
§13 B P
Länder
Gemeinden
betreut
durch:
Pflegebedürftiger
sLande
geld
pflege
La
n
An des
m
In alog itte
La § l f
nd 13 ür
es BP Trä
ge F ge
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v
Pe .a.
ns
ion
Einkommen
Bund
Kostenbeiträge
Formelle
Pflege
Su
S
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ne
ne
t c.
Private
Versicherung
.
dzt utend
ede
b
n
u
Informelle
Pflege
Sonstige
Einnahmen
Quelle: Schneider et.al: Die Kosten der Pflege in Österreich, 2006, S. 5.
15
vgl. Österle u. Hammer (2004), S. 92 f.
16
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Pflegegeld
1993 wurde mit dem Bundespflegegeldgesetz16 ein abgestuftes, bedarfsorientiertes Pflegegeld
eingeführt, auf das unabhängig von Einkommen und Vermögen sowie der Ursache der Pflegebedürftigkeit ein Rechtsanspruch besteht. Der Zweck des Pflegegeldes liegt darin, in Form eines
Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert – abgestuft in sieben Pflegestufen –
abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und
Hilfe zu sichern. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Steuermitteln.
Ergänzend zum Bundespflegegeld sichert das Landespflegegeld der einzelnen Länder das Pflegegeld für Personen, welche keinen Anspruch auf Bundespflegegeld haben.17 Die Einführung
des Pflegegeldes im Jahr 1993 im Rahmen der Bundes- und Landespflegegeldgesetze sowie die
Pflege-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern haben die Pflege in Österreich neu strukturiert
und zu einer bedeutenden Verbesserung für die Betreuung und Pflege gegenüber der Situation
vor der Einführung dieser Regelung geführt.18
Die Finanzierungs- und Leistungsströme im Bereich der Altenwohn- und Pflegeheime sowie im
Bereich der sozialen Dienste sind sehr komplex und weisen je nach Bundesland deutliche
Unterschiede auf.
Ebenso wie die Zahl der SeniorInnen stieg auch die Zahl der PflegegeldbezieherInnen. Mit Ende
2006 gab es 324.919 EmpfängerInnen von Bundespflegegeld mit einem Gesamtaufwand von
1,621 Mrd. Euro für das Jahr 2006. Demgegenüber stehen 57.748 EmpfängerInnen des Landespflegegeldes im Jahr 2005 mit einem Gesamtaufwand von 291,6 Mio. Euro im Jahr 2005.19
Von den insgesamt rund 380 Tsd. PflegegeldempfängerInnen bezogen 56 Prozent Pflegegeld in
der Stufe I oder II. In der Pflegestufe VI und VII hingegen sind es nur 5 Prozent.20
Tabelle 5: BezieherInnen von Pflegegeld des Bundes und der Länder im Jahr 2005 in Personen
Bundespflegegeld
Landespflegegeld
Summe
I
70.437
11.710
82.147
II
112.150
18.124
130.274
III
52.865
11.042
63.907
Pflegestufen
IV
49.215
7.299
56.514
V
25.409
4.619
30.028
VI
8.052
3.158
11.210
VII
Gesamt
5.160
323.288
1.796
57.748
6.956
381.036
Quelle: modifiziert übernommen aus BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegefürsorge 2005, 2007.
Sozialhilfe
Gemäß den Sozialhilfegesetzen der Länder21 umfasst die Sozialhilfe nicht nur Leistungen für die
Pflege und Betreuung sondern auch darüber hinausgehende Leistungen, wie etwa Aufgaben im
16
Siehe dazu: Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993 idF BGBl. Nr. 89/2006
17
Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung, d.h. für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger
zuständig, der auch die Pension oder Rente auszahlt: d.h. Anspruch auf Bundespflegegeld haben z.B. jene Personen,
welche eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung bzw. einen Beamtenruhegenuss des Bundes erhalten.
Landespflegegeld erhalten berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausmann oder Hausfrau oder Kind),
BezieherInnen einer Sozialhilfe oder einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde.
18
Vgl. Österle u. Hammer: Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen, 2004, S. 90.
19
Vgl. BMSK: Pflegevorsorge / Foliensatz zur Präsentation im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 21. März. 2007, 2007.
20
Vgl. BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 35 f.
21
Vgl. verschiedene Sozialhilfegesetze/Grundsicherungsgesetz der Länder.
17
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Obdachlosenbereich oder die Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung. Der Großteil
der Aufgaben fällt jedoch im Bereich Pflege und Betreuung an.
Ende 2004 betrug die Zahl der Allein-, Haupt- und Mitunterstützten in der offenen Sozialhilfe
(Gewährung der Sozialhilfe an Personen in Privathaushalten) rund 114.216 Personen. 42.046
davon wurden als Dauerunterstützte gezählt. Die Zahl der SozialhilfebezieherInnen in Altenwohnund Pflegeheimen betrug 56.233 Personen. Somit erhielten – dauerhaft oder kurzzeitig –
insgesamt rund 170.500 Personen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes eine finanzielle
Unterstützung durch die Sozialhilfe.22
Hinsichtlich der Finanzierung der Sozialhilfe gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, sondern
je nach Bundesland eine unterschiedliche Aufteilung der Sozialhilfe zwischen Land und Gemeinden wie auch zwischen den Gemeinden, wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht:
Tabelle 6: Finanzierung der Sozialhilfe
Finanzierung der Sozialhilfe
Anteil der
Gemeinden
Bundesland
Burgenland
50%
Kärnten
Inhalte
Sozialhilfeausgaben ohne
Errichtung, Erweiterung,
Instandsetzung und Erhaltung von
Wohn-, Alten-, Pflegeheimen
Aufteilung
Abgezogen werden Einzelfallbeiträge, die nach der
Zahl der den Gemeinden jeweils zuordenbaren
Hilfebedürftigen verrechnet werden. Die
verbleibenden Beiträge werden nach der
Finanzkraft aufgeteilt.
60%
Ausgaben zur Unterbringung der
Hilfsbedürftigen sowie der
Maßnahmen zur Sicherung des
Lebensbedarfs
Die Aufteilung erfolgt zur Hälfte nach der Zahl der
Fälle und zur Hälfte nach der Einwohnerzahl.
Niederösterreich
50%
Ausgaben im Bereich der Hilfen zum
Lebensunterhalt, jedoch ohne
Unterbringung in stationären
Einrichtungen
Von den verbleibenden ordentlichen Ausgaben
tragen die Gemeinden 50 Prozent, von den
außerordentlichen Ausgaben 25 Prozent. Die
Verteilung erfolgt nach der Finanzkraft.
Oberösterreich
45% - durch
regionalen Träger
(Gemeindeverbände,
Statutarstädte)
Ausgaben der sozialen Hilfe
Die Aufteilung erfolgt zur Hälfte nach der
Einwohnerzahl der politischen Bezirke, zur anderen
Hälfte nach der Finanzkraft der regionalen Träger.
Salzburg
58%
anfallende Sozialhilfeausgaben im
Bezirk
Zuerst erfolgt eine Verteilung auf die Bezirke,
danach innerhalb der Bezirke mit dem abgestuften
Bevölkerungsschlüssel auf die Gemeinden.
Steiermark
40% durch
Sozialhilfeverbände
Sicherung des Lebensbedarfes
(Ausgaben der Hilfe in besonderen
Lebenslagen werden teils örtlich,
teils durch das Land abgedeckt)
Der nicht gedeckte Finanzbedarf der
Sozialhilfeverbände wird nach der Finanzkraft auf
die Gemeinden umgelegt.
Tirol
35%
Ausgaben des Landes
Zunächst erfolgt eine Aufteilung auf die Bezirke und
danach nach der Finanzkraft der Gemeinden.
Vorarlberg
40%
nicht gedeckte Ausgaben des
Sozialfonds
Der Gemeindeanteil wird auf die Gemeinden nach
deren Finanzkraft umgelegt.
Quelle: Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006, S. 139 ff.; verschiedene
Sozialhilfegesetze/Grundsicherungsgesetz der Länder
22
Vgl. URL: http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0346, 2. Mai 2007.
18
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Zusätzlich fallen auch Gemeindebeiträge zu den Ausgaben für das Landes-Pflegegeld an, von
welchen die Gemeinden zwischen 35 Prozent (Oberösterreich, Tirol) und 50 Prozent
(Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg) der Ausgaben übernehmen.
Insgesamt wurden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S.23 im Jahr 200124 Ausgaben in der Höhe von
624 Euro je EW (ohne Wien) getätigt. Nachfolgende Übersicht zeigt die Einnahmen und
Ausgaben der Länder, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) gemäß
einer Studie nach Bröthaler et.al. aus dem Jahr 2006. Dabei zeigen sich die Auswirkungen der
unterschiedlichen Organisationsformen der Sozialhilfe der Länder – so finden sich in
Niederösterreich und in Vorarlberg Landesfonds, in Kärnten, Oberösterreich und in der
Steiermark hingegen Gemeindeverbände. Im Burgenland, Salzburg und Tirol gibt es nur
Transferverflechtungen zwischen Land und Gemeinden.
Die Einnahmen und Ausgaben pro Kopf variieren hierbei sehr deutlich je nach Bundesland und
institutioneller Ausgestaltung. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Anteile der
Gemeinden und Gemeindeverbände an der Gesamtfinanzierung. So werden in Tirol lediglich
38,1 Prozent der Sozialhilfe-Ausgaben i.w.S. von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragen,
in Kärnten hingegen sind es 59,7 Prozent.
Tabelle 7: Einnahmen und Ausgaben der Länder, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) im Aufgabenbereich "Sozialhilfe im weiteren Sinn" nach Bundesländern im
Jahr 2001, in € / EW
€/EW
Bgld
Knt
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tirol
Vbg
Summe
(oW)
Einnahmen im Bereich "Sozialhilfe i.w.S.*"
Länder
145
209
368
99
215
101
234
16
193
Landesfonds
16
354
23
Gemeindeverbände
48
277
282
116
Gemeinden
2
8
11
41
79
80
71
48
43
Gesamt
147
265
395
417
294
463
305
418
375
Gesamt konsolidiert**
85
119
281
245
146
394
229
79
246
Ausgaben im Bereich "Sozialhilfe i.w.S.*"
Länder
211
310
474
223
335
256
390
205
320
Landesfonds
16
354
23
Gemeindeverbände
49
277
281
117
Gemeinden
67
157
113
184
250
187
167
192
164
Gesamt
278
516
603
684
585
724
557
751
624
Gesamt konsolidiert**
216
370
489
512
437
655
481
412
494
in Tsd. € / Leistungsbezieher
17
32
27
35
19
44
31
18
30
Einnahmen-Ausgaben-Saldo im Bereich "Sozialhilfe i.w.S.*"
Länder
-66
-101
-106
-124
-119
-155
-156
-189
-127
Landesfonds
0
0
0
Gemeindeverbände
-1
-1
0
0
Gemeinden
-65
-149
-102
-142
-171
-106
-96
-144
-121
Gesamt konsolidiert**
-131
-251
-208
-267
-290
-261
-252
-333
-248
in Mio. €
-36
-138
-306
-356
-140
-309
-160
-110
-1554
Anteil G+GV in %***
49,5
59,7
49,1
53,6
58,9
40,6
38,1
43,2
48,7
Quelle: Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006, S. 142.
* Bei Ländern und Gemeinden Einnahmen bzw. Ausgaben der Ansatz-Abschnitte 41 Allgemeine öffentliche Wohlfahrt, 42 Freie
Wohlfahrt und 43 Jugendwohlfahrt; ** Einnahmen (2.344 Mio. €) bzw. Ausgaben (3.898 Mio. €) bereinigt um Transfers zwischen
Ländern, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbänden (806 Mio. €); *** Anteil der aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu
finanzierenden Netto-Lasten der Gemeinden und Gemeindeverbände an den gesamten Netto-Lasten der Landes- und
Gemeindeebene in Prozent.
23
umfasst insbesondere die Ansätze 41 Allgemeine öffentliche Wohlfahrt, 42 Freie Wohlfahrt und 43 Jugendwohlfahrt
24
Hinsichtlich der Transferverflechtungen bestehen keine aktuelleren Daten; Vgl. Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im
Netz der finanziellen Transfers, 2006.
19
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Die Ausführungen zeigen, dass das derzeit praktizierte Transfersystem der Länder als
uneinheitlich, sehr komplex, vor allem aber auch als unwirtschaftlich einzuschätzen ist25:
• Mit Blick auf mehr Transparenz und eindeutige Ergebnis-/Kostenverantwortung wäre
jedenfalls zu wünschen, dass es zu einer Entflechtung des Systems kommt und – wenn die
Sozialhilfe schon primär eine Aufgabe der Länder ist – die Gemeinden jedenfalls aus der
Kofinanzierung herausgenommen werden. Damit könnte man dem Grundsatz der
Finanzverfassung, wonach jede staatliche Ebene für die Finanzierung ihrer Aufgaben
aufzukommen hat, besser nachkommen. Es würden sich durch den Verzicht auf
Gegenfinanzierungen26 zwischen Ländern und Gemeinden Einsparungen im
Verwaltungssystem realisieren lassen, die dann für Leistungen der Sozialhilfe zur Verfügung
stehen könnten.
• Ferner ist festzustellen, dass den Gemeinden in den Bundesländern in sehr unterschiedlichem
Ausmaß die Mitfinanzierung einer Landesaufgabe aufgebürdet wird. Neben den
unterschiedlich hohen Beiträgen zur Kofinanzierung sind auch die Umlagesysteme selbst
zwischen den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet; teilweise werden die Ausgaben nach
EinwohnerInnen aufgeteilt, teilweise kommt es zu einer Umverteilung zwischen
finanzschwächeren und finanzstärkeren Gemeinden (wobei auch die Finanzkraft sehr
unterschiedlich ermittelt wird).
• Für einen Verzicht auf eine Kofinanzierung der Gemeinden spricht ferner, dass das Verhältnis
zwischen Landesregierungen und Gemeinden sehr ungleichgewichtig ist, werden doch
Umfang oder Art der Leistungen im Gesetzes- bzw. Verordnungsweg vom jeweiligen Land
definiert, wohingegen den Gemeinden letztlich ‚nur’ die Kostentragung bleibt.
Kosten der Pflege
Schneider et.al. gehen in einer Studie davon aus, dass der Gesamtaufwand für die stationäre
Altenpflege im Jahr 2004 bei etwa 1,32 Mrd. Euro lag, wobei 35,9 Prozent von den BewohnerInnen selbst erbracht wurden. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz pro Monat liegen dabei je nach
Pflegebedarf, Personalstruktur und Ausstattung zwischen etwa 1.000 und 6.000 Euro27. Bedenkt
man, dass die Medianpension bei Frauen im Jahr 2004 bei 674,4 Euro und bei Männern bei
1.428,8 Euro lag, wird verständlich, dass etwa 82% der Betroffenen auf Sozialhilfe angewiesen
sind.
Im Bereich der mobilen Dienste wird von einem Gesamtaufwand im Jahr 2004 von 444,7 Mio.
Euro ausgegangen. Der durchschnittliche Kostenbeitrag der KundInnen beträgt rund 27 Prozent.
Die Kosten für eine Einsatzstunde variieren je nach Bundesland und Berufsgruppe zwischen
14,20 und 42,60 Euro.28
25
Vgl. hierzu etwa Bröhltaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006, S. 225.
26
Ertragsanteile und Transferleistungen fließen an die Gemeinden, Umlagen der Gemeinden fließen zurück an das Land; die
Finanzabwicklung erfolgt in der Regel in der Form saldierter Finanzflüsse.
27
1.000 Euro für reine Altenheime mit wenig Betreuung, 4.000 Euro für gut ausgestattete Pflegeheime und intensive Betreuung,
Seniorenresidenzen von 1.800 bis 6.000 Euro
28
Vgl. Schneider et.al.: Die Kosten der Pflege in Österreich, 2006, S. 8ff; Ausgangsbasis beinhaltet nur geriatrische
Langzeitpflege!
20
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Gemäß dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge im BMSK wurden von den Ländern im
Jahr 2005 im mobilen Bereich rund 360 Mio. Euro aufgewendet, im teilstationären Bereich rund
130 Mio. Euro und im stationären Bereich etwa 1,44 Mrd. Euro. Dieses Bild stimmt daher in etwa
mit den Einschätzungen von Schneider et.al. überein.
Den getätigten Aufwendungen stehen dabei Einnahmen (insbesondere Einnahmen durch
Kostenbeiträge, Mittel des Landesgesundheitsfonds und Transferzahlungen der Gemeinden)
gegenüber, welche im mobilen und stationären Bereich rund 40 Prozent und im teilstationären
Bereich rund 50 Prozent der Ausgaben decken.29
Tabelle 8: Aufwand und Einnahmen der Länder für mobile, teilstationäre und stationäre Dienste
– Einnahmen inkl. Gemeindebeiträge, 2005
mobile Dienste
teilstationäre Dienste
stationäre Dienste
Bundes- Aufwand
Einnahmen NettoAufwand
Einnahmen NettoAufwand
Einnahmen
land
in €
in €
aufwand in € in €
in €
aufwand in € in €
in €
Bgld
3.503.750
1.312.450
2.191.300
22.177.600
20.353.840
1.823.760
26.350.100
15.448.600
Knt
14.384.513
3.313.713
11.070.800
90.511.863
43.126.209
NÖ
93.865.777
69.337.344
24.528.433
321.094.648 165.245.064
OÖ
42.151.943
7.415.263
34.736.680
45.537.042
3.926.787
41.610.255 300.976.056 126.512.723
Sbg
11.370.158
3.426.401
7.943.757
726.435
726.435
0
81.848.204
24.117.253
Stmk
10.042.368
267.073.222 106.201.500
Tir
21.394.816
14.164.736
7.230.080
37.979
82.446.672
47.735.400
Vbg
24.504.195
508.357
23.995.838
12.662.240
840.753
11.821.487
74.258.536
36.718.224
Wien
139.546.439
37.803.415 101.743.024
52.477.659
43.115.597
9.362.062 200.274.155 125.302.606
Summe
360.763.959 147.324.047 213.439.912 133.580.976
68.925.433
64.655.543 1.444.833.456 690.407.579
40,8%
51,6%
Deckung des Aufwandes
Nettoaufwand in €
10.901.500
47.385.654
155.849.584
174.463.333
57.730.951
160.871.722
34.711.272
37.540.312
74.971.549
754.425.877
47,8%
Quelle: eigene Berechnungen auf Basis BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 62 ff.
Aufgrund der aktuellen demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen kommt es im
Bereich der Pflege und Betreuung zu einer sehr dynamischen Entwicklung der Ausgaben.
Gemäß einer Prognose von Streissler (2004) kann es je nach Prognoseszenarium zu einer
unterschiedlichen Entwicklung der Ausgaben im Bereich der geriatrischen Langzeitpflege30 bis
zum Jahr 2010 kommen:31
• Anstieg der Kosten um 3 Prozent – bei einem Rückgang der Pflegefälle um etwa 2,5 Prozent
aufgrund der besseren Gesundheit
• Anstieg der Kosten um 46 Prozent – bei Ausbau der ambulanten Pflege aufgrund eines
Rückgangs der informellen Pflege
• Anstieg der Kosten um 59 Prozent – bei einer angenommenen Vollversorgung im ambulanten
Bereich
• Anstieg der Kosten um 32 Prozent – bei einer Verteuerung des stationären Bereiches
(Erhöhung von 70 auf 95 Euro pro Tag)
29
Vgl. BMSK (2007/2), S. 62 ff.
30
Eine exakte Ausgangssumme wird in der vorliegenden Studie nicht genannt. Ausgangspunkt für Streisslers Analyse ist die
Anzahl von 300.000 PflegegeldbezieherInnen über 60 Jahre und die Kostenstruktur 2001 bzw. 2003. Von den 300.000
pflegebedürftigen Personen werden den Annahmen entsprechend 15% oder 45.000 Personen stationär betreut. Die
verbleibenden Personen werden zu etwa 6% durch formelle ambulante Dienste versorgt.
31
Vgl. Schneider et.al.: Die Kosten der Pflege in Österreich, 2006, S. 16 ff.
21
Status der Pflege und Betreuung
3
15.05.07
Leistungen in der Pflege und Betreuung
Als Leistungserbringer treten sowohl öffentliche als auch private Anbieter (gewinnorientierte
Anbieter und Nonprofit-Anbieter) auf. Während im Bereich der stationären Versorgung ein Übergewicht öffentlicher Träger besteht, sind im Bereich der mobilen Dienste vor allem NonprofitAnbieter aktiv. Wie die Struktur der Anbieter tatsächlich ausgestaltet ist unterscheidet sich je
nach Bundesland und je nach städtischen oder ländlichen Regionen.32
Im Bereich der stationären Einrichtungen wurden 2002 rund 55 Prozent der Einrichtungen von
der öffentlichen Hand betrieben, 21 Prozent entfielen auf gewerbliche, gewinnorientierte Heime
und 24 Prozent auf den Nonprofit Sektor.33
In der so genannten Pflege-Vereinbarung wird in Art. 3 festgehalten, dass die Länder für einen
Mindeststandard an ambulanten, teilstationären und stationären Diensten sorgen müssen. Die
Dienste müssen dezentral und flächendeckend angeboten werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass
das Angebot an sozialen Diensten je nach Region und Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet ist – insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Verfügbarkeit und preislichen Ausgestaltung
und bezogen auf qualitative Merkmale.34
Dies wird auch in den nachfolgenden Tabellen deutlich, in welchen die Anzahl der erbrachten
Leistungen im Bereich der mobilen, teilstationären und stationären Dienste dargestellt werden.
Insbesondere bei den mobilen und den teilstationären Diensten wird jedoch deutlich, dass Lücken in der Datenerhebung bestehen, welche erst in den letzten Jahren geschlossen werden
konnten.
Im Bereich der mobilen Dienste ist eine sehr starke Veränderung erkennbar. Selbst wenn man
nur die Werte von 2000 mit 2005 vergleicht, zeigt sich, dass sich die Leistungsstunden um 14
Prozent erhöht haben – dies ist ein Plus von rund 1,5 Mio. Leistungsstunden binnen fünf Jahren.
Die stärkste Steigerung an mobilen Diensten gab es in Tirol, in Vorarlberg und in Kärnten.
Tabelle 9: Anzahl der Leistungsstunden der Mobilen Dienste nach Bundesländern, 2000-2005
Mobile Dienste - in Stunden
Bundesland
Bgld
Knt
NÖ
OÖ
Sbg*
Stmk
Tir
Vbg
Wien
Gesamt
beinhaltete
Dienste
HH, HK
HH, HK, FH, DH
HH, HK, AH
HK, FH, MH
HH, HK
HH, HK, AH
HH, HK, AH
HH
HH, HK
2000
204.484
540.860
2.838.208
794.002
805.454
857.435
298.776
235.443
4.017.591
10.592.253
2001
224.044
532.520
2.706.365
856.812
735.917
k.A.
474.832
276.590
4.095.858
9.902.938
2002
238.178
656.589
2.848.159
898.390
680.268
887.778
488.422
308.849
4.181.925
11.188.558
2003
249.916
696.000
2.942.678
956.112
662.996
880.552
522.433
328.108
4.317.950
11.556.745
2004
260.300
765.600
3.057.771
1.230.071
638.639
866.875
551.627
363.475
4.228.119
11.962.477
2005
257.570
835.000
3.108.788
1.105.970
642.209
858.604
537.552
376.714
4.364.367
12.086.774
Veränderung Veränderung
2000-2005
2000-2005
absolut
in %
53.086
26,0%
294.140
54,4%
270.580
9,5%
311.968
39,3%
-163.245
-20,3%
1.169
0,1%
238.776
79,9%
141.271
60,0%
346.776
8,6%
1.494.521
14,1%
Quelle: eigene Berechnungen, BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 133.
Legende: HH=Heimhilfe, HK=Hauskrankenpflege, FH=Familienhilfe, AH=Altenhilfe, DH=Dorfhilfe, MH=mobile Hilfe
*) Der Rückgang der Gesamtstunden in Salzburg ab dem Jahr 2001 ist durch Tarifänderungen bedingt, die Wegzeitpauschalen und Eigenleistungsanteile neu regeln.
32
vgl. Österle u. Hammer (2004), S. 94.
33
vgl. Schneider et.al. (2006), S. 8.
34
vgl. Österle u. Hammer (2004), S. 100.
22
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Im Bereich der teilstationären Dienste bestehen Lücken bei der Datenerhebung und/oder beim
Leistungsangebot – so werden im Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge (2007) innerhalb
des Betrachtungszeitraums keine Daten von Kärnten, Salzburg und Burgenland ausgewiesen.
Innerhalb der Bundesländer kommt es jedoch zu deutlichen Steigerungen, welche von 7,6 bis
185 Prozent binnen 5 Jahren reichen. Ein besonders starker Anstieg findet sich in Oberösterreich
(plus 185 Prozent) sowie in Wien (plus 133 Prozent bei geriatrischen Tageszentren).
Tabelle 10: Anzahl der Leistungseinheiten der Teilstationären Dienste nach Bundesländern,
2000 -2005
Teilstationäre Dienste
Bundesland
Einheiten
Bgld
Knt
NÖ
Personen
OÖ
Plätze
Verpflegskostentage
Anmerkungen
k.A.
k.A.
Tagesheime (behinderte Menschen)
Tagesheimstätten +
tagesstrukturierende Maßnahmen
(behinderte Menschen)
Tagesheime für ältere Menschen
2000
2001
2002
2003
2004
2005
k.A.
k.A.
k.A.
2.800
k.A.
2.960
3.040
3.120
1.607
2.367
2.618
3.412
3.528
4.583
2.976
185,2%
30.550
35.235
45.653
46.670
16.120
52,8%
2.085
k.A.
k.A.
626
44.453
41.434
k.A.
k.A.
k.A.
597
570
k.A.
778
k.A.
941
36.865
22,9%
65.405
133,1%
244
7,6%
Sbg
Stmk
Tir
Personen
Tage
Tagesheime
Tagesseniorenzentrum
Vbg
Tage
Wien
Besuche
Tagesheime (behinderte Menschen) 161.100 165.000 175.000 183.000 187.000 197.965
geriatrische Tageszentren (alte
Menschen)
49.155
50.854
91.192 104.249 117.936 114.560
Beschäftigungstherapie (behinderte
Menschen)
3.199
3.183
3.215
3.284
3.412
3.443
Personen
Veränderung Veränderung
2000-2005
2000-2005
absolut
in %
Quelle: eigene Berechnungen, BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 134.
Zum Stichtag Ende 2005 gab es gemäß BMSK (2007) Österreichweit rund 66 Tsd. (inkl. Stmk.)
betreute Personen in Alten- und Pflegeheimen, wobei der größte Anteil mit 19 Tsd. Personen auf
Wien entfällt. Die Entwicklung der stationären Dienste verlief im Vergleich zu den mobilen und
teilstationären Diensten mit einem Anstieg zwischen 0,6 und 37 Prozent binnen fünf Jahren
deutlich langsamer. Die stärkste Entwicklung gab es mit 37 Prozent in Kärnten, die geringste
Entwicklung mit 0,6 Prozent in Oberösterreich.
Tabelle 11: Anzahl der betreuten Personen in Alten- und Pflegeheimen nach Bundesländern
zum Stichtag 31. Dez., 2000-2005
Bundesland
Bgld
Knt
NÖ
OÖ
Sbg**
Stmk
Tir
Vbg
Wien
Gesamt*
Veränderung Veränderung
Stationäre Dienste (Alten- und Pflegeheime) - in Personen
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2000-2005
2000-2005
1.297
k.A.
k.A.
1.373
1.494
1.554
257
19,8%
2.761
2.976
3.092
3.269
3.533
3.785
1.024
37,1%
9.589
9.630
10.843
10.317
10.974
10.468
879
9,2%
11.219
11.176
11.270
11.342
11.197
11.285
66
0,6%
2.501
2.911
2.860
2.928
3.049
3.199
698
27,9%
8.720
k.A.
4.800
4.660
4.761
4.624
4.733
4.873
73
1,5%
2.271
2.689
2.509
3.258
2.710
2.932
661
29,1%
17.653
16.210
20.696
17.629
17.137
19.316
1.663
9,4%
58.091
56.252
62.031
60.740
60.827
66.132
8.041
13,8%
* Gesamtsumme in den Jahren 2001 und 2002 exkl. Bgld
Aufgrund mangelnder Angaben in der Stmk wurden für die Berechnung der Gesamtsumme
in den Jahren 2000 bis 2004 6.000 Personen angenommen.
** Personen ohne Selbstzahler
Quelle: eigene Berechnungen, BMSK (2007), S. 135.
Gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Art. 15a B-VG über gemeinsame
Maßnahmen für pflegebedürftige Personen wurden von den Ländern Bedarfs- und Entwicklungspläne für die sozialen Dienste erstellt, in denen das bestehende Defizit an Dienstleistungen
festgestellt sowie eine Planung erarbeitet wurde, wie dieses Defizit schrittweise bis zum Jahr
2010 abgedeckt wird.
23
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Im Jahr 2003 erfolgte durch das BMSK in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Evaluierung der
Bedarfs- und Entwicklungspläne35. Demnach waren Ende 2002 7.810 Pflege- und Betreuungspersonen im mobilen Bereich tätig, wodurch eine Versorgungsdichte von 13,4 Personen pro
1.000 ab 75-Jährigen gegeben ist. Allerdings gibt es enorme Schwankungen der Versorgungsdichte von 21 Vollzeitpersonen auf 1.000 ab 75-Jährigen in Wien bis 6,1 Personen in Oberösterreich.
Gegenüber 1996 hat die Zahl an Vollzeitäquivalenten um 51 Prozent zugenommen. Gleichzeitig
konnte die Versorgungsdichte um 2,6 Personen pro 1.000 ab 75-Jährigen erhöht werden. Dennoch besteht bis zum Jahr 2010 ein noch nicht gedeckter Bedarf von 1.894 Vollzeitäquivalenten,
um die Versorgungsdichte noch weiter anzuheben.
Tabelle 12: Mobile Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands 2010
Stichtag
31.12.2002
2010
Differenz
2002 zu 2010
VZÄ
absolut
pro 1.000 EW 75+
absolut
pro 1.000 EW 75+
absolut
pro 1.000 EW 75+
Bgld
Pflege- und Betreuungspersonen gesamt
Knt
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Wien
Gesamt
187
401
1.926
569
540
791
374
329
2.695
7.811
8,4
9,5
17,0
6,1
16,7
8,6
9,1
17,5
21,0
13,4
265
492
2.488
1.081 1.130
982 6.438*
9,9
10,4
18,5
9,6 10,9
20,0 13,6*
78
91
562
512
339
608
1,5
0,9
1,5
3,5
2,3
10,9
Quelle: eigene Berechnungen, ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich –
Zwischenbilanz, 2004, S. 11 u. 22.
EW 75+ = Einwohner ab 75 Jahren; VZÄ = Vollzeitäquivalente (Basis: 40-Stunden-Beschäftigung); - = keine Angabe
* In den Summen sind Pflege- und Betreuungspersonen in Salzburg, Vorarlberg und Wien nicht enthalten.
Die teilstationären Dienste sind vorrangig in den Städten etabliert. Mit Ende 2002 wurden österreichweit rund 1.070 Plätze in der teilstationären Betreuung angeboten. Bis zum Jahr 2010 sollen
die teilstationären Dienste insbesondere im städtischen Bereich ausgebaut werden.
Gemäß der ÖBIG-Studie gab es mit Ende 2002 rund 67.600 Heimplätze, was einer Versorgungsdichte von 116 Plätzen pro 1.000 ab 75-Jährigen entspricht. Davon sind etwa 78 Prozent
Pflegeplätze, die restlichen 22 Prozent werden als Wohnplätze geführt. Auch hier bestehen
regional betrachtet deutliche Unterschiede – so schwankt die Versorgungsdichte zwischen 153
Heimplätzen je ab 75-Jährigen in Salzburg und 67 Heimplätzen im Burgenland. Seit 1995 erfolgte
ein geringer Ausbau an Heimplätzen insgesamt (plus 4,3 Prozent; 2.800 Heimplätze), wobei ein
massiver Abbau von Wohnplätzen zugunsten eines massiven Ausbaus an Pflegeplätzen erkennbar ist. Der Ist-Stand 2002 entspricht dem Sollstand von 2010 bereits weitgehend.
Tabelle 13: Stationäre Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands
2010, in Plätzen
Stichtag
31.12.2002
2010
Differenz
2002 zu 2010
VZÄ
absolut
pro 1.000 EW 75+
absolut
pro 1.000 EW 75+
absolut
Pflege- und Wohnheimplätze gesamt
Bgld
Knt
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Wien
Gesamt
1.495
3.410 10.785 11.660
4.948
9.084
4.761
1.962 19.522 67.627
67,1
80,5
95,0
125,2
153,3
99,2
116,4
104,4
152,2
116,0
2.223
4.370
8.310 14.042 6.259
2.148 37.352*
83,4
92,0
71,6
124,8 127,4
86,7 94,5*
728
960
-2.475
2.382
1.498
186
Quelle: eigene Berechnungen, ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich –
Zwischenbilanz, 2004, S. 35 u. 51.
EW 75+ = Einwohner ab 75 Jahren; VZÄ = Vollzeitäquivalente (Basis: 40-Stunden-Beschäftigung); - = keine Angabe
* In den Summen sind Pflege- und Betreuungspersonen in Salzburg, Vorarlberg und Wien nicht enthalten.
35
vgl. ÖBIG (2004), S. 1 ff.
24
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Die Erstellung der Bedarfs- und Entwicklungspläne obliegt grundsätzlich den Ländern, welche
diese Aufgabe jedoch in unterschiedlichem Ausmaß in Angriff genommen haben. Denn so zeigt,
sich, wie in der nachfolgenden Tabelle ablesbar, dass der Aktualitätsgehalt von Bedarfs- und
Entwicklungsplänen nur in sehr wenigen Bundesländern gegeben ist.
Tabelle 14: Aktualität / Transparenz der Bedarf- und Entwicklungspläne
Aktualität / Transparenz der Bedarf- und Entwicklungspläne
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Erscheinungsjahr des aktuellsten
Bedarfs- und Entwickl.plans
2003/04
2003 (2007 ist in Vorbereitung)
2007
2003 (2006/07 ist in Vorbereitung)
2005
1997 (2007 ist in Vorbereitung)
der aktuellste zugängige Bericht ist aus
1996
2001
1997
Zugänglichkeit
zum Downloaden verfügbar
ist nicht öffentlich zugänglich
ist nicht öffentlich zugänglich
über die LR zugänglich
über die LR zugänglich
über die LR zugänglich
ist nicht öffentlich zugänglich
Zum Downloaden verfügbar
über die LR zugänglich
Quelle: eigene Darstellung.
Neben den Bedarfs- und Entwicklungsplänen werden von den Ländern auch Sozialberichte
erstellt, welche sich jedoch hinsichtlich der dargestellten Inhalte und Informationstiefe deutlich
unterscheiden. Die Sozialberichte werden hierbei mit einer gewissen Zeitverzögerung erstellt,
wodurch die Aktualität nicht immer gegeben ist.
4
Ergebnisse der Befragung der Mitgliedsstädte des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Mitte bis Ende April erfolgte eine Online-Umfrage bei den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum aktuellen Stand von Pflege und Betreuung36. Nachfolgend werden die
wesentlichsten Ergebnisse dargestellt, wobei sich die detaillierten Auswertungsergebnisse der 11
(von 21) antwortenden Städte im gesonderten Anhangbericht wiederfinden.
Städte sind im Bereich Pflege und Betreuung sehr aktiv eingebunden. So betreiben 82 Prozent
der befragten Städte eigene Einrichtungen im Pflege- und Betreuungsbereich. Nur in zwei Städten werden die Pflege- und Betreuungsheime vollständig von externen Trägern geführt. Acht der
elf Städte übernehmen Koordinationstätigkeiten im Pflege- und Betreuungsbereich. Nur 45 Prozent der befragten Städte wirken beim Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes mit, vor allem
in Salzburg und in Kärnten ist eine intensivere Zusammenarbeit möglich (z.B. Klagenfurt ist in
Form einer ständigen Arbeitsgruppe des Fachtages des Sozial- und Gesundheitssprengels eingebunden). Bereits 55 Prozent der Städte haben eine eigene Planung für ihre Stadt verwirklicht.
36
Von den insgesamt 21 Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses haben 11 Städte an der Online-Befragung
teilgenommen. Es sind sämtliche Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) vertreten. 2 Städte befinden sich in der Größenklasse 10 - 20 Tsd. EW, 4 Städte in der Größenklasse 20 - 50 Tsd. EW und 5 Städte in der Größenklasse über 50.000 EW.
25
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Anteil mit Antwort "JA"
Abbildung 6: Von den Städten wahrgenommene Aufgaben
100%
W elche Aufgaben nimmt Ihre Stadt im Bereich Pflege und Betreuung w ahr?
80%
60%
40%
20%
0%
gemeindeeigene
M itwirken beim BedarfsKoordination von
Planung (Bedarfs- und
und Entwicklungsplan
Vereinen und anderen
Entwicklungsplan der
des Landes
privaten Trägern im
Gemeinde)
Pflegebereich (stationär,
teilstationär, ambulant)
Koordination von
Vereinen und anderen
privaten Trägern im
Betreuungsbereich
(mobil)
Betreiben eigener
Einrichtungen im Pflegeund Betreuungsbereich
Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007
Anmerkung: Mehrfachantworten waren möglich
Die Versorgungsquote mit Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist je nach Stadt sehr unterschiedlich. So schwankt diese bei stationären Pflegeeinrichtungen (z.B. Pflegeheime) zwischen
2,6 und 24,9 Plätzen pro EW, bei den stationären Betreuungseinrichtungen (z.B. betreutes Wohnen, Seniorenwohnheime) bis 9,8 Plätzen pro EW. Teilstationäre Einrichtungen werden derzeit
noch in geringem Maße betrieben. Rund zwei Drittel der Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen werden nicht von den Gemeinden selbst, sondern von Vereinen bzw. Privaten angeboten.
Teilstationäre Einrichtungen werden nur in drei der elf Städte selbst geführt.
Tabelle 15: Betreute Personen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen – städtische Einrichtungen und Einrichtungen von Privaten; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Personen
Betreute Personen in Pflege und Betreuungseinrichtungen - eigene Einrichtungen und Einrichtungen von Privaten
in stationären
in stationären
Pflegeeinrichtungen
Betreuungseinrichtungen
teilstationäre Einrichtungen
ausgewählte Werte
betreute Personen pro Tausend Einwohner
Minimum
2,6
0,9
0,07
Median
7,7
1,9
0,57
Maximum
24,9
9,8
2,83
Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007
Auch im Bereich der mobilen Dienste gibt es sehr unterschiedliche Angaben. So reichen die
Werte bei der Hauskrankenpflege von 0,3 bis 38,9 betreuten Personen innerhalb der Gemeinde.
Im Bereich von Essen auf Rädern sowie Heimhilfe werden bis 27 Personen betreut. Mobile
Dienste werden – mit Ausnahme von Essen auf Rädern – vorwiegend durch Vereine und sonstige Private angeboten.
Tabelle 16: Mobil betreute Personen innerhalb der Gemeinde – städtische und private Dienste;
Minimum- und Maximumwert sowie Median in Personen
Anzahl der mobil betreuten Personen innerhalb der Gemeinde - eigene und private Dienste
Hauskranken-pflege Heimhilfe
ausgewählte Werte
Minimum
Median
Maximum
0,3
15,3
38,9
Besuchsdienste
Essen auf Rädern
Sonstiges
betreute Personen pro Tausend Einwohner
0,2
0,3
0,1
10,5
2,9
7,1
26,9
13,2
27,2
1,3
5,3
14,6
Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007
Anmerkung: Minimum- und Maximumwerte sowie der Median beziehen sich nur auf die Städte, welche Werte beim jeweiligen
Dienst angegeben haben.
26
Status der Pflege und Betreuung
15.05.07
Auch beim tatsächlichen Kostensatz pro Pflegeheimplatz gibt es beträchtliche Differenzen, wobei
sich dieser meist nahe am von der Aufsichtsbehörde anerkannten Kostensatz orientiert.
Tabelle 17: Tatsächlicher Kostensatz pro Pflegeheimplatz und Tag; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Euro
Tatsächlicher Kostensatz pro Pflegeheimplatz in Euro
Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegestufe 4 Pflegestufe 5 Pflegestufe 6 Pflegestufe 7
41
51
56
63
71
81
94
63
67
75
86
92
100
112
153
206
260
313
366
419
419
Minimum
Median
Maximum
Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007
Die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde wird grundsätzlich als gut eingeschätzt, drei
der Städte schätzten die Zusammenarbeit jedoch als schlecht bzw. sehr schlecht ein.
Abbildung 7: Einschätzung zur Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde
Anteil der Nennungen
W ie schätzen Sie die Zusammenarbeit zw ischen Gemeinde und Land ein?
60%
40%
20%
0%
sehr gut
gut
schlecht
sehr schlecht
k.A.
Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007
Nach Meinung von 55 Prozent der befragten Städte erbringen die Gemeinden Leistungen, welche eigentlich vom Land wahrgenommen werden sollten. Dies sind beispielsweise:
• hinsichtlich Leistungskoordination die Koordination von Urlaubs- und Pflegebetten, Koordination des Übergangs vom Krankenhaus ins Pflegeheim;
• hinsichtlich Leistungserbringung die stationäre Pflege von jungen pflegebedürftigen Menschen, Betreuung psychisch chronisch kranker alter Menschen;
• hinsichtlich Leistungsfinanzierung die höhere Förderung bei mobilen Diensten, Einrichten von
Nachsorgebetten bzw. Finanzierung einer Intermediärstation, Erhöhung der gedeckelten Pflegesätze, höhere Kostenbeteiligung bei Tagesbetreuung sowie Pflege und Betreuung in Pflegeheimen und betreutem Wohnen, Physio- und Ergotherapie in den Heimen, psychosoziale
Betreuung.
Fünf Städte gaben an, dass sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen, welche über die
gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Dies sind z.B. Maßnahmen im Bereich der Fort- und
Weiterbildung oder die Installierung eines eigenen Qualitäts- oder Beschwerdemanagements.
Anteil der Nennungen
Abbildung 8: Ausmaß der zusätzlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung
60%
Gibt es in Ihre r Stadt Maßnahmen zur Qua litätssiche rung im Pflege - und auch im Betreuungsbe reich,
w elche über gesetzliche Vorschrifte n hinausge hen?
40%
20%
0%
ja
nein
k.A.
Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007
27
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
15.05.07
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
1
Neuorganisation der Pflege – Beiträge in der aktuellen Diskussion
1.1
Arbeitskreis „Zukunft denken“ – Pflege und Altenbetreuung
Ende Oktober 2006 wurde der Abschlussbericht des Arbeitskreises „Zukunft denken“ – Pflege
und Altenbetreuung37 abgeschlossen. Dieser Bericht enthält die Ergebnisse der Diskussion einer
nationalen Expertengruppe (Vertreter Ministerien, NGOs, Gebietskörperschaften, Berufs- und
Interessensgruppen, ExpertInnen) zu den Themen:
• Pflegevorsorge und Prävention
• Ausbildung, Weiterbildung und Berufsbild der Pflege- und Sozialberufe
• Qualitätssicherung, Entlassungsmanagement und Strukturfragen sowie länderübergreifende
Standards
• Ehrenamtliche und pflegende Angehörige
• Arbeits- und sozialrechtliche Bedingungen
• Finanzierung und Leistbarkeit für den Einzelnen, die Träger und die öffentliche Hand
Im Bereich der Pflegevorsorge und Prävention wird zwischen drei verschiedenen Arten von
Pflegeprävention unterschieden. Die primäre Pflegeprävention zielt darauf ab, Pflegebedürftigkeit
zu vermeiden (z.B. Gesundheitsvorsorge, seniorenfreundliche Wohnformen), die sekundäre
Pflegeprävention zielt darauf ab, die Dauer und das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Die tertiäre Pflegeprävention wird auch als geriatrische Rehabilitation bezeichnet und soll
schwere Krankheiten sowie eine bleibende Pflegebedürftigkeit verhindern.
Zusätzlich werden neue Modelle im Bereich der Ausbildung und Weiterbildung – wie beispielsweise das Anbieten von Fachhochschulstudiengängen oder das Stärken des 2. Bildungsweges –
dargestellt. Hinsichtlich Qualitätssicherung werden spezifizierte länderübergreifend einheitliche
Standards vorgeschlagen, weiters wird ein flächendeckendes System an Entlassungsmanagement gefordert. Zur Förderung der Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen wurden entsprechende Vorschläge angeführt.
Hinsichtlich der arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen finden sich derzeit sehr unterschiedliche Vertragsausgestaltungen, weshalb unterschiedliche Modelle dargestellt werden (Modell
Selbstständige/r, Modell Pflegegerechte Hausangestellten- und Hausgehilfengesetz, Modell
Arbeitskräfteüberlassung, Modell Beschäftigung bei Trägerorganisationen).
Besonders interessant für die vorliegenden Fragestellungen ist die Finanzierung und Leistbarkeit
für den Einzelnen, die Träger und die öffentliche Hand. Im Arbeitskreis wurde die Frage gestellt,
wie weit eine bundesweite Harmonisierung gehen soll und wie die Koordination zwischen Pflege
und Gesundheitssystem erfolgen kann. Grundsätzlich wird festgehalten, dass das System der
Sozialhilfe – auch aufgrund seiner historisch gewachsenen Aufgaben – nicht das geeignete
System ist, um die Finanzierung der Pflegeleistungen abzuwickeln, weshalb es zu einer Weiterentwicklung des Systems kommen sollte. Als Grundbedingung einer Weiterentwicklung wurden
genannt: Stärkung der Wahlfreiheit, Förderung von privater Vorsorge und Prävention, eine einheitliche Pflegeversicherung würde die Lohnnebenkosten im personalintensiven Pflege- und
Betreuungsbereich erhöhen, Selbstbehalte im Pflege- und Betreuungssystem sollten im Konnex
37
Arbeitskreis „Zukunft denken“ Pflege und Altenbetreuung; Abschlussbericht; vom 24.10.2006
28
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
15.05.07
zu den Selbstbehalten im Gesundheitssystem stehen, Planbarkeit der erwarteten Eigenleistungen der Patienten, bundesweit einheitliche Leistungen.
Da mit einer konstanten Steigerung der Kosten für Pflege und Betreuung zu rechnen ist, sollte
eine Neuaufteilung der Kosten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern vorgenommen werden.
Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, die Vielzahl an Finanziers zu minimieren. Ein möglicher Weg wäre die Schaffung eines dritten Finanzierungstopfes (neben Pflegegeld und Sozialhilfe) für Sachleistungszuschüsse im Bereich Pflege und Betreuung.
Hinsichtlich der privaten Verantwortung der Personen wird darauf hingewiesen, dass zur Deckung von Betreuungskosten das Vermögen (Erbmasse) des Einzelnen herangezogen werden
kann, wobei auf eine Gleichbehandlung des mobilen und stationären Bereiches geachtet werden
sollte. Die finanzielle Belangung von nachkommenden Generationen über die Erbschaftsmasse
hinaus scheint hingegen problematisch. Grundsätzlich sind Anreize zur Eigenvorsorge sowie
Anreize zur Pflegevorsorge im Steuersystem auszubauen.
1.2
WIFO-Vorschlag zur Neuorganisation der Pflege und Altenbetreuung
Die Expertin des Wirtschaftsforschungsinstitutes Margit Schratzenstaller spricht sich im Gemeindefinanzbericht 200638 für eine neue Rolle der Gemeinden im Pflege- und Altenbetreuungsbereich aus. Sie verweist darauf, dass die derzeitige Pflege- und Altenbetreuung durch eine weitgehende Zersplitterung der Kompetenzen geprägt ist, was insbesondere auf die drei Gebietskörperschaftsebenen Bund, Länder und Gemeinden zutrifft. Hinzu kommen jedoch noch andere Akteure, wie insbesondere NPO und gewinnorientierte Unternehmen. Schließlich kann der Bereich
Pflege und Betreuung als ein Querschnittsbereich zu den Politikbereichen Gesundheit und Soziales – sowie zusätzlich zu den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung – bezeichnet werden. Damit
geht eine komplexe Akteurs- und Aufgabenteilungsstruktur mit einer entsprechend komplexen
Ausgaben- und Finanzierungsbeziehung einher.
Basierend auf der derzeit sehr komplexen Basis für Pflege und Betreuung schlägt Schratzenstaller eine Neuorganisation von Pflege und Betreuung vor:
•
Zusammenführung der Pflege- und Altenbetreuungskompetenzen in einen eigenen Verantwortungsbereich
•
Klare Abgrenzung und Zuordnung der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften
•
Ansiedlung der Pflege- und Betreuungsaufgaben auf einer dezentralen (kommunalen)
Ebene zur Erhöhung der Struktureffizienz und zur Ausschöpfung des Innovationspotenzials;
aus Gründen der Kosteneffizienz dürfen die betrauten Einheiten jedoch nicht zu klein sein
Die kommunale Rolle sollte sich gemäß diesem Vorschlag in vier Bereichen konzentrieren:
Planung
• Miteinbeziehung der Gemeinden in die Konkretisierung und Umsetzung der von den Bundesländern erstellten Bedarfs- und Entwicklungsplänen
• Intensive Mitwirkung insbesondere hinsichtlich der Planung von kleineren, dezentralen und
in die Wohngemeinde integrierten Pflege- und Seniorenwohneinheiten
• Mitwirkung bei der Konzeption der Wohnbauförderung (Unterstützung von themenbezogenen Wohnbauprojekten, z.B.: Seniorenwohnungen)
38
Schratzenstaller: Die demographische Entwicklung und ihre Auswirkung auf die Gemeinden; in: Kommunalkredit und Österreichischer Gemeindebund (Hrsg.): Gemeindefinanzbericht 2006, 2006, S. 46-53.
29
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
15.05.07
• Erstellung eigener kommunaler Bedarfs- und Entwicklungspläne mit kurz-, mittel- und
langfristigen Maßnahmen unter verstärkter interkommunaler Koordination
Pflege- und Betreuungsangebote
• Verstärktes Engagement der Gemeinden hinsichtlich der Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich sowie in Bezug auf Zusatzdienste für pflegende Angehörige (Beratung und
Unterstützung)
• Teilnahme an einer Pflegeplattform (gemeinsam mit Sozialpartnern, gemeinnützigen Vereinen, weitere regionale und fachspezifische Akteure), welche zur Information und zur Zusammenstellung und Organisation passender Pflegepakete (im stationären und mobilen
Bereich) genutzt werden können.
• Ergänzendes Anbieten von Tageszentren zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
• Ausbau der bestehenden kommunalen Unterstützungsangebote (z.B. Stammtische für
pflegende Angehörige)
Altersgerechtes Wohnen
• Einbeziehung der Gemeinden beim Design und bei der Umsetzung innovativer Wohnkonzepte, die die spezifischen Bedarfe pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen und ihrer
Angehörigen berücksichtigen
• Integration neuer Kommunikations- und Pflegetechnologien in Wohnungen und Wohnungsverbünden
• Konzipierung von betreuten und betreubaren altersadäquaten Wohnformen
Infrastruktur
• Bereitstellen einer altersgerechten Infrastruktur – insbesondere im Bereich öffentlicher
Personennahverkehr, Gestaltung des öffentlichen Raums (barrierefreie Straße und öffentliche Gebäude), Versorgung mit grundlegenden Gütern und Dienstleistungen des täglichen
Bedarfs sowie medizinischen Dienstleistungen
• Verzahnung der kommunalen Pflege- und Altenbetreuungspolitik mit der kommunalen
Wirtschaftsförderung (Förderung der Ansiedlung von Nahversorgern und Dienstleistern)
Neben diesen vier kommunalen Aufgabenbereichen im Pflege- und Betreuungsbereich weist
Schratzenstaller auf die Notwendigkeit einer Ergänzung und Änderung im Finanzierungssystem
hin. Als mögliche Option zur Reform des Finanzierungssystems nennt sie die Ergänzung der
Krankenversicherung um eine verpflichtende gesetzliche Pflegeversicherung, ggf. ergänzt um
steuerliche Anreize für eine private Pflegevorsorge.
Durch eine verstärkte Einbeziehung der Kommunen in Pflege und Altenbetreuung bedarf es
jedoch auch einer entsprechenden Anpassung der föderalen Finanzierungssysteme bzw. Beziehungen. Dies kann folgende Optionen umfassen:
•
Entflechtung bzw. Abbau intragovernmentaler Transfers
•
Erhöhung von Transfers bzw. Kostenbeiträgen von Bund und Ländern an die Gemeinden
•
Anhebung der kommunalen Steuereinnahmen in Form höherer Ertragsanteile und/oder der
Erhöhung der kommunalen Steuerautonomie bzw. der stärkeren Ausschöpfung der kommunalen Steuern
•
Verstärkter Rückgriff auf Gebührenfinanzierung
30
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
1.3
15.05.07
Österle u. Hammer - Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen
Im Jahr 2004 wurde von Österle und Hammer eine Studie zur Organisation der zukünftigen
Betreuung und Pflege älterer Menschen im Auftrag der Caritas Österreich erstellt39. In dieser
wurden die aktuellen gesellschaftspolitischen, sozialen und ökonomischen Entwicklungen dargestellt. Für die vorliegende Betrachtung besonders interessant ist die Konzipierung einer inhaltichen Weiterentwicklung der Pflegevorsorge in Österreich, wobei insbesondere auch auf Optionen
für damit einhergehende Finanzierungsnotwendigkeiten aufgezeigt werden.
Österle und Hammer sprechen hierbei von einer „Weiterentwicklung eines integrierten Pflegevorsorgesystems, das die Schnittstellen von Geld- und Sachleistungsbereich, von informeller und
formeller Pflege, von stationärem und ambulantem Sektor so ausgestaltet, dass Pflege und
Betreuung nachhaltig gesichert werden.“40 Konkret werden folgende Reformoptionen angesprochen:
•
Teilweise Verknüpfung des aktuellen Geldleistungssystems der Pflegevorsorge mit einem
Sachleistungssystem
Dies bedeutet einen Rechtsanspruch auf spezifische Sachleistungen für pflegebedürftige
und pflegende Personen, wodurch die Wahlfreiheit erhöht wird. Andererseits bedeutet dies,
dass entsprechende Leistungen auch angeboten werden müssen – beispielsweise durch das
Anbieten eines Bündels an definierten Leistungen unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Personen und ihrer geografischen Verortung.
•
Unterstützung, Entlastung und Einbindung von informell Pflegenden
Durch die Unterstützung der informellen Pflege (insbesondere der familiären Pflege) durch
Themen wie Beratung, Entlastung, sozialrechtliche Absicherung und politische Einbindung
soll eine verstärkte Etablierung dieser Säule im Pflegevorsorgesystem erreicht werden.
Hinsichtlich neuer Finanzierungsoptionen stellen die Autoren die Vor- und Nachteile von steuerund sozialversicherungsbasierten Systemen dar. Bei der Einführung des Pflegegeldes wurden
die Beiträge der Krankenversicherung erhöht, sodass eine Verringerung der Zuweisung des
Bundes zur Deckung des Abgangs in der Pensionsversicherung erreicht werden konnte. Diese
Einsparungen im Budget konnten dann für das Pflegegeld verwendet werden – die Pflegevorsorge wird daher aus allgemeinen Steuermitteln getragen.
Argumente für die Beibehaltung einer Steuerfinanzierung sind, dass Pflege kein mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängendes Risiko darstellt und das Steuersystem grundsätzlich mehr Möglichkeiten der Ausgestaltung und der situationsadäquaten Anpassung bietet (z.B. Verschiebung
von einer arbeitsbezogenen auf eine konsumbezogene oder auf eine kapitalbezogene Basis). Die
Vorteile des Sozialversicherungssystems liegen in einer klareren Zuordnung von Beiträgen und
Leistungen, wodurch auch der Identifikationsgrad seitens der Versicherten erhöht wird. Weiters
besteht hier die Chance einer engeren Verknüpfung mit dem bisherigen Krankenversicherungssystem.
Eine weitere Belastung der Erwerbseinkommen ist jedoch aus wettbewerbspolitischen und
volkswirtschaftlichen Gründen problematisch. Hingegen wäre die Anhebung der Vermögensbe-
39
Vgl. Österle u. Hammer: Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen; Rahmenbedingungen – Politikansätze –
Entwicklungsperspektiven, 2004.
40
Vgl. Österle u. Hammer: Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen; Rahmenbedingungen – Politikansätze –
Entwicklungsperspektiven, 2004, S. 100.
31
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
15.05.07
steuerung als eine mögliche Alternative zu nennen, da das Vermögen in Österreich im internationalen Vergleich nur gering versteuert ist.
Schließlich sehen die Autoren auch die Möglichkeit einer Umverteilung innerhalb des Pflegesystems – beispielsweise durch eine Anhebung der Zugangsbedingungen zum Pflegegeld – was
jedoch von den Autoren sehr kritisch gesehen wird. Des Weiteren wird die Frage einer eventuellen Einkommensabhängigkeit des Pflegegeldes diskutiert, was jedoch ebenfalls von den Autoren
als nicht zweckmäßig erachtet wird, da das Pflegegeld vorwiegend unteren Einkommensschichten zugute kommt.
Bei den Überlegungen zu einer Reformierung des Finanzierungssystems im Bereich Pflege und
Betreuung weisen Österle und Hammer auf die Notwendigkeit der Miteinbeziehung von Effizienzüberlegungen, von Verteilungswirkungen und von Nachhaltigkeit hin.
1.4
24-Stunden-Betreuung – aktuelle Diskussion und Hausbetreuungsgesetz
Besonders aktuell ist derzeit die 24-Stunden-Betreuung. Die Vermittlung der 24-Stunden-Kräfte
aus der Tschechischen Republik und der Slowakei erfolgt hauptsächlich über Agenturen, wodurch den PflegerInnen ein mehr oder weniger legaler Rahmen gegeben wird. Andere Organisationen sind als Vereine organisiert, sodass sich Vereinsmitglieder gegenseitig „aushelfen“. Hinsichtlich der Anzahl der in Österreich tätigen 24-Stunden-Kräfte reichen die Schätzungen von
8.000 bis 60.000 Personen, in der aktuellen Diskussion wird vorwiegend von 40.000 Personen
ausgegangen. Die medizinische Ausbildung in den oben genannten beiden Ländern ist grundsätzlich als hoch einzustufen.
Die Pflegekräfte verdienen in der Regel zwischen 40 bis 60 Euro am Tag, für die Familie betragen die Kosten dieser Pflegeform 1.120 bis 1.680 Euro im Monat zzgl. Fahrtkosten. Im Vergleich
zu ihrem Heimatland verdienen die tschechischen PflegerInnen in Österreich fast das Doppelte,
wo eine diplomierte Krankenschwester in einem Krankenhaus bis zu 600 Euro brutto verdient. Als
problematisch hingegen ist einzustufen, dass die Pflegekräfte keine soziale Absicherung, keine
Krankenversicherung (außer der in ihrem Heimatland abgeschlossenen gewöhnlichen Reise-,
Kranken- und Unfallversicherung), keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auf Pension haben. Auch in Österreich werden weder Steuern noch Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt.41
Im Frühjahr 2007 wurde ein Entwurf für ein Hausbetreuungsgesetz (HBeG) veröffentlicht. Im
sogenannten „Bartensteinentwurf“ sollte eine Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-UhrBetreuung daheim unter Berücksichtigung der arbeits-, sozial- und berufsrechtlichen Vorschriften
geschaffen werden. Die wichtigsten Inhalte des Vorschlages sind:
•
„Betreuung von Personen, die Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) oder vergleichbaren Regelungen der Länder beziehen, wenn die vereinbarte
Arbeitszeit mindestens 75 % der Normalarbeitszeit beträgt, und Einbeziehung der Betreuung
von Personen niedriger Pflegestufen mit Demenzerkrankungen, deren Zustand dennoch eine
ständige Betreuung erfordert;
•
Klarstellung, dass Betreuungstätigkeit in Form von selbstständiger und unselbstständiger
Beschäftigung ausgeübt werden kann;
41
Vgl. Schmid u. Prochazkova: Pflege und Betreuung im Spannungsfeld zwischen Nötigem, Wünschenswertem und Finanzierbarem, in: Soziale Sicherheit, 2006f, S. 454 ff.
32
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
•
•
•
15.05.07
Schaffung neuer Arbeitszeitregelungen auf der Grundlage des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes mit besonderen Regelungen über die Bewertung bestimmter Zeiten der
Arbeitsbereitschaft;
Qualitätssicherungsmaßnahmen;
Präzisierung der Vorschriften über die Ausübung eines freien Gewerbes im Bereich der
Personenbetreuung mit einfachen Hilfstätigkeiten.“42
Am 13. April 2007 wurde vom Österreichischen Städtebund und vom Österreichischen Gemeindebund zum Hausbetreuungsgesetz der Konsultationsmechanismus ausgelöst. Die wesentlichsten Kritikpunkte am Gesetzesentwurf lauteten:43
• Die Aussage, wonach der Entwurf für die Gebietskörperschaften „an sich“ kostenneutral ist,
wird entschieden zurückgewiesen, da die vorgesehene Regelung für alle Gebietskörperschaften weitreichende Kosten verursachen wird.
• Es fehlen entsprechende Regelungen hinsichtlich Abwesenheit der Betreuungsperson wie
z.B. im Krankheitsfall bzw. im Rahmen der ihr zustehenden Freizeit oder Pausen.
• Aus dem bisherigen Entwurf ist nicht ersichtlich, ob es eine Mindestanforderung an die
Betreuungspersonen gibt.
• Die Begriffe Pflege und Betreuung werden nicht klar voneinander abgegrenzt. Pflege darf nur
auf höchstem medizinischen Niveau stattfinden und muss laufend kontrolliert werden. Dazu
bedarf es einer entsprechenden Ausbildung, welche im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Auch
über die Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards werden keine Aussagen getroffen.
Personen ab Pflegestufe 3 benötigen aber jedenfalls nicht nur Betreuung, sondern auch Pflege.
• Die angegebenen monatlichen Kosten von 2.000 bis 3.000 € werden als unrealistisch eingeschätzt. Vielmehr sollte von 4.000 bis 5.000 € ausgegangen werden.
• Neben der bewährten Pflege in öffentlichen Einrichtungen soll ein zweites Pflegesystem aufgebaut werden. Es ist zu befürchten, dass die bewährten stationären Angebote in den Ländern massiv unter Druck geraten werden, wenn die 24-h-Betreuung stärker gefördert wird als
der stationäre Bereich.
• Unklar ist die Abgrenzung der Subventionierung von Haushaltstätigkeiten für Angehörige
(putzen, kochen,…).
Ende April erschien der Entwurf zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes44, welcher als Ziel
hat, im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit der Gewährung der Zuwendung für die Finanzierung der 24-h-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung45 zu
schaffen. Im Entwurf wird von 4.000 bis 8.000 für eine Förderung in Betracht kommenden Personen ausgegangen. In den Bundesfinanzgesetzen sind Überschreitungsermächtigungen von 18,5
Mio. Euro im Jahr 2007 und von 34 Mio. Euro im Jahr 2008 getroffen.
Anspruchsberechtigt sind Personen ab der Pflegestufe 5. Nach 1,5 bis 2 Jahren soll das Fördermodell evaluiert werden. Um die nötige Qualität der Betreuung zu sichern, wird von einer theoretischen Ausbildung eines Heimhelfers/ einer Heimhelferin nach der Vereinbarung zwischen Bund
42
Vgl. BMSK: Entwurf des Hausbetreuungsgesetzes, 2007.
43
Vgl. Österreichischer Städtebund: Stellungnahme Hausbetreuungsgesetz, 2007.
44
Vgl. Bundeskanzleramt: Vorlage Bundespflegegeldgesetz, 2007.
45
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem
Unterstützungsfonds gewährt werden. Voraussetzungen: Ausgaben aufgrund einer Behinderung, soziale Notlage, die
behinderte Person ist nicht ein begünstigter behinderter Mensch (z.B. Kind oder PensionistIn). Der Unterstützungsfonds
hieß bis 1. Juli 2001 Nationalfonds.
33
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
15.05.07
und Ländern über Sozialbetreuungsberufe gesprochen. Die Förderung der 24-h-Betreuung durch
den Bund setzt voraus – so der Entwurf –, dass sich die übrigen Gebietskörperschaften an der
Finanzierung beteiligen.
Weiters erfolgte mit 4. Mai 2007 eine Stellungnahme des Städtebundes zur Regierungsvorlage
zum Bundespflegegeldgesetz:46
• Eine Förderung der 24-Stunden-Pflege sollte nur erfolgen, wenn die Betreuung nicht auf
andere Weise abgedeckt werden kann, wenn also in einem Pflegeheim oder einer anderen öffentlichen Einrichtung zur Betreuung, welche in einem örtlich zumutbaren Umgebungsbereich
der betreuten Person liegt, kein Platz zur Verfügung steht.
• Die Frage der Beteiligung anderer Gebietskörperschaften an den Kosten der 24-h-Pflege ist
nicht in jedem Einzelfall zu prüfen, sondern bedarf einer generellen Regelungen im Vorfeld
des Gesetzesbeschlusses.
• Der Gesetzesentwurf wird daher entschieden abgelehnt, weil die Frage der Finanzierung noch
unklar ist und eine weitere massive finanzielle Belastung der Kommunen zu befürchten ist.
1.5
Regierungsprogramm
Gemäß Regierungsprogramm soll im Bereich Pflege und Betreuung eine bundesweite Plattform
entstehen, welche die Koordination der Informations- und Präventionsmaßnahmen übernehmen
soll. Weiters soll das Angebot einfach verfügbarer und verständlicher Information hinsichtlich der
Zuerkennung des Bundes- und Landespflegegeldes durch eine verpflichtende Pflegeberatung
sichergestellt werden. Weiters wird im Regierungsprogramm betont, dass das rechtzeitige Erkennen von Betreuungsbedarf und eine gute medizinische und pflegerische Vorsorge ein wichtiger
Faktor ist. Bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit sind Maßnahmen der Rehabilitation und
Sekundärprävention sinnvoll.47
Im Bereich der Infrastruktur sollen insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
• „Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Betreuungs- und Pflegemodellen nach den Bedürfnissen von Betroffenen und Angehörigen, wie z.B. für die bis zu 24 h-Betreuung oder für spezifische Alterserkrankungen wie Demenz oder Alzheimer;
• Ausbau der mobilen Dienste und lebensraumnaher Betreuungsstätten und Wohnformen;
• Förderung barrierefreien und/oder generationenübergreifenden Wohnens;
• Ausbau von Begegnungsstätten und sozialen bzw. sozialmedizinischen Programmen für
Senioren (niederschwellige Prävention, Besuchs- und Begleitdienste, Tageszentren, Seniorenclubs in den Gemeinden);
• Nachbarschaftszentren zur Koordinierung und Lösung diverser sozialer Anliegen und Problemstellungen;
• Weiterer Ausbau der lebensraumnahen Hospiz- und Palliativversorgung in stationären, teilstationären und mobilen Angeboten;
• Schaffung einer Rechtsgrundlage für die rund um die Uhr-Betreuung zuhause“48
Weiteres Ziel ist die Neugestaltung der Pflege, um eine leistbare Pflege und Betreuung zu sichern, wozu eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von Bund, Ländern und Gemeinden einberufen wurde. Hierzu soll eine Überarbeitung der Art. 15a-Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern
46
Vgl. Österreichischer Städtebund: Stellungnahme Bundespflegegeldgesetz, 2007.
47
Vgl. Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode, 2007, S. 103.
48
Vgl. Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode, 2007, S. 104.
34
Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
15.05.07
mit dem Ziel der Harmonisierung der Planungsgrundlagen, der Regelungen über Zuzahlungen
sowie zum Eingriff in private Vermögenswerte erfolgen. Auch das Bildungswesen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich soll modernisiert werden.
2
Einschätzungen der Reformvorschläge aus städtischer Sicht
Die zuvor angeführten Reformvorschläge wirken sich auf die Gemeinden in verschiedener Art
und Weise aus. Hierzu wurden die einzelnen Reformvorschläge in einem Workshop im Vorfeld
des Österreichischen Städtetages mit Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses des
Österreichischen Städtebundes hinsichtlich der organisatorischen und finanziellen Konsequenzen
für die Gemeinden bewertet.
Das Hauptaugenmerk der nachfolgenden Ausführungen liegt auf den Auswirkungen einzelner
Reformvorschläge auf die Gemeinden, wobei insbesondere solche Maßnahmen dargestellt
werden, welche sich auf die Gemeinden deutlich auswirken würden. Die vollständige Bewertung
der einzelnen Reformmaßnahmen ist dem Anhang-Papier zu entnehmen.
Als die finanziell belastendste Maßnahme wird die Legalisierung der 24-h-Betreuung gesehen,
deren finanzielle Auswirkung auf hoch bis sehr hoch eingeschätzt wird. Die Ausgaben entstehen
einerseits für aliquote Zahlungen, andererseits durch höhere Aufwendungen für Kontrollen der
betreuenden und betreuten Personen. Eine 24 h-Betreuung für Personen ab der Pflegestufe 3
(bei Demenzerkrankten ab der Pflegestufe 1) ist aus der Sicht der professionellen Dienstleistungserbringer aufgrund der vorhandenen personellen Kapazitäten und dem damit verbundenen
finanziellen Mehraufwand nicht realisierbar.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass die aktuelle Regelung zur 24 hBetreuung („Bartenstein-Vorschlag“) nur für ein sehr kleines Segment der Pflegebedürftigen (nur
für „Reiche“) relevant ist, da sich die Ausgaben für die Pflegebedürftigen erhöhen werden und
entsprechende räumliche und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für das Pflegepersonal
geschaffen werden müssen. Auch wurde betont, dass es – je nach tatsächlicher Realisierung –
zu gravierenden Auswirkungen im derzeitigen stationären Bereich kommen kann. So kann einerseits ein erhöhter Bedarf an stationären Pflegeplätzen bestehen (z.B. teurer mobiler Platz, hohe
Zugangsbedingungen), andererseits können die Pflegeheimplätze weniger ausgelastet werden
(z.B. wenn die 24 h-Betreuung für die Betroffenen aufgrund der höheren öffentlichen Förderung
billiger ist als ein Pflegeplatz). Die Legalisierung der 24 h-Betreuung bedeutet weiters, dass die
öffentliche Hand Verantwortung für diese Pflege übernehmen muss.
Bei einer Pflegeplattform, wie sie im Sinne des WIFO-Vorschlages zu verstehen ist (z.B. Angebot
an Pflegedienstleistungen), wird davon ausgegangen, dass sich diese finanziell mittel bis hoch –
je nach Leistungsangebot – für die Gemeinden auswirkt. Dabei ist zu hinterfragen, ob es sich um
ein reines Koordinierungsinstrument handeln soll oder ob durch diese Plattform tatsächlich Leistungen angeboten werden. Entsprechende Koordinierungsinstrumente sind in einzelnen Bundesländern (z.B.: Oberösterreich) bereits vorhanden. Eine Pflegeplattform, über welche direkt Leistungen angeboten werden, sollte nach Einschätzung der ExpertInnen auf einer regionalen Ebene
(z.B. auf Ebene der Sozial- und Gesundheitssprengel) angesiedelt sein. Je nach Ausformung
zieht die Pflegeplattform organisatorische Konsequenzen nach sich.
Ein weiteres wichtiges Thema, welches auch mit finanziellen Konsequenzen verbunden ist, ist
der Ausbau des Leistungsangebotes. Hierunter fallen vor allem:
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Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
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• Ergänzendes Angebot an Tageszentren, Tageskliniken (Einrichtungen mit therap. Maßnahmen mit Verknüpfung mit der Akutgeriatrie) sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für demente
Personen
• Seniorengerechter bzw. barrierefreier Wohnungsumbau (z.B. Lifteinbau)
• Bereitstellen altersgerechter Infrastruktur (z.B.: ÖPNV, Nahversorgung, medizinische Versorgung, Essen auf Rädern)
• Ausbau mobiler Dienste
• Vorübergehende Unterstützung für 4-6 Wochen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
• Palliativ- und Hospiz-Betreuung
Bei den aufgezählten Leistungen kann es je nach aktuellem Ausbaubedarf der Gemeinde zu
geringen bis hohen finanziellen und auch organisatorischen Konsequenzen kommen. Besonders
hohe Ausgaben werden bei den Angeboten der teilstationären Betreuung erwartet. Gleichzeitig
muss jedoch auch betont werden, dass das dargestellte Leistungsangebot auch dazu beiträgt,
die stationäre Langzeitpflege finanziell zu entlasten.
Ein weiterer Punkt ist das Zurverfügungstellen von betreutem und/oder betreubarem Wohnen. Je
nach aktuellem Leistungsangebot der Stadt kann es hier zu mittleren bis hohen Kosten kommen.
Als sehr kritisch wurde der Vorschlag von Österle und Hammer gesehen, das aktuelle Geldleistungssystem der Pflegevorsorge mit einem Sachleistungssystem zu verknüpfen. Dies würde
bedeuten, dass die pflegebedürftigen Personen einen Rechtsanspruch auf spezifische Sachleistungen hätten. Bestehende Anreize für die Angehörigenpflege könnten dadurch verloren gehen
und damit die Nachfrage in mobilen, teilstationären und stationären Bereichen zunehmen. Dies
würde in den Städten jedoch zu einem Quantitätsproblem führen, da nicht ausreichend Personal
für die entsprechenden Leistungen vorhanden wäre. Gleichzeitig würde dies einen erhöhten
Koordinationsaufwand bedeuten. Je nach Angebotsspektrum würde dies daher geringe bis hohe
finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen.
In Bezug auf die aktuellen Diskussionen zur Aus- und Weiterbildung wurde vor allem die Stärkung des 2. Bildungsweges begrüßt. Kritisch hingegen wurde eine Ausbildung auf FH-Ebene
gesehen, da derzeit nicht der Bedarf für höherqualifiziertes Personal in der Pflege gesehen wird.
Weiters würde dies langfristig zu höheren Personalkosten und dadurch zu einer Verteuerung des
Systems kommen.
Als finanziell wenig bis mittel auswirkend wurden insbesondere folgende Maßnahmen genannt:
• Förderung der Prävention durch die Verstärkung der Beratungsangebote – dies hätte vor
allem organisatorische Konsequenzen, z.B. durch die Einrichtung eines Seniorenbüros
• Bundesweite Vereinheitlichung der Pflege- und Betreuungsstandards – hier käme es vor allem
bei Gemeinden mit Pflegeheimen zu Änderungen
• Flächendeckendes Entlassungsmanagement – je nach Ausführung können geringe bis mittlere Auswirkungen entstehen; vor allem ein Case- und Care-Management wird von den Expertinnen begrüßt
• Förderung, Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen – je nach Leistungsangebot
• Förderung von Ehrenamtlichen – Zurverfügungstellen der Struktur
• Verstärkter Einbezug in die Planung der Länder sowie die Erstellung eines eigenen kommunalen Bedarfs- und Entwicklungsplanes
Als entlastende Maßnahme wird eine einheitliche Pflegeversicherung gesehen. Dadurch könnte –
je nach Ausmaß der Pflegeversicherung – eine deutliche Entlastung des Sozialbudgets entste-
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Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems
15.05.07
hen. Auf der anderen Seite würden sich höhere Lohnnebenkosten jedoch im personalintensiven
Pflege- und Betreuungsbereich und in weiterer Folge auch bei sämtlichen MitarbeiterInnen der
Gemeinde auswirken.
Die finanziellen Auswirkungen der Förderung von privater Vorsorge und Prävention konnten
nicht eingeschätzt werden, da dies sehr stark von der Art der Förderung abhängt. Eine steuerliche Begünstigung von privater Vorsorge würde sich auf die Gemeinden nicht belastend, sondern
eher entlastend auswirken. Unter den Bereich der Prävention fallen hingegen auch Sachmittelzuschüsse (für z.B. einen barrierefreien Wohnungsumbau), wo je nach Fördergeber bei den Gemeinden oder beim Land die entsprechenden Ausgaben anfallen.
Als zusätzliche, in den bisher dargestellten Reformvorschlägen nicht genannte Maßnahmen
wurden von den ExpertInnen genannt:
• Finanzierung von Pflege nach Krankenhausaufenthalten über das Gesundheitssystem und
klare Abgrenzung von aus dem Pflegegeld und der Sozialhilfe finanzierten Pflege
• Verbesserte Koordination zwischen Gesundheits- und Sozialbereich – z.B. Remobilisation;
Finanzierung sollte im Sozialversicherungssystem erfolgen
• Einführung eines Facharztes der Geriatrie/Gerontopsychiatrie
• Hausbesuche durch Fachärzte
• Forcierung der Aktivierung von SeniorInnen – z.B. Beratung, Bewegung, Bewusstseinsbildung
• Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes
• Bessere Einstufung von Demenz in den Pflegestufen
• Nachweis der Verwendung des Pflegegeldes
• Planung sollte auf mehreren Ebenen erfolgen (z.B. national und regional); für kleine Gemeinden kann das Land die Planung übernehmen
• Einschätzung des Pflegebedarfs sollte auch die Frage umfassen, welche Sachleistungen in
Anspruch genommen werden sollen
• bei Änderungen im Pflege- und Betreuungssystem müssen die Folgewirkungen aus Sicht der
Gemeinden beachtet werden – z.B. Veränderungen beim Verhältnis zwischen stationärer und
mobiler Pflege
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Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
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Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
Wie bereits am Städtetag 2006 deutlich wurde, wird sich der Bereich der Pflege und Betreuung
aufgrund der demografischen Situation und gesellschaftlichen Entwicklungen in Zukunft verschärfen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Rolle und welche Aufgabenfelder die
Gemeinden im Bereich der Pflege und Betreuung in Zukunft übernehmen wollen und/oder sollen.
Zu diesem Zweck wurde ein Workshop mit kommunalen ExpertInnen im Vorfeld des Städtetages
abgehalten, dessen Ergebnisse nachfolgend dargestellt werden.
1
Funktionen der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
Gemeinden übernehmen im Bereich Pflege und Betreuung zahlreiche Funktionen, wie etwa die
Aktivierungs-, Integrations-, Wohlfahrts- und Wohlfühlfunktion.
Integrationsfunktion
Das Zusammenleben von verschiedenen Generationen und Kulturen ist vor allem in Städten ein
wichtiges Thema. Dementsprechend bedarf es entsprechender Integrationsprojekte (v.a. hinsichtlich pflegebedürftiger MigrantInnen) und generationenübergreifender Aktivitäten, um das Zusammenleben zu erleichtern.
Aktivierungsfunktion
Städte können Freiwilligkeit, Selbsthilfe und Eigenverantwortlichkeit der SeniorInnen unterstützen. Hierbei gilt es auch, vorhandene Grenzen neu zu setzen, indem vorhandene Denkmuster
durchbrochen und eine verstärkte Aktivierung der SeniorInnen erreicht wird.
Wohlfahrtsfunktion
Städte sorgen im Rahmen ihrer Wohlfahrtsfunktion für ein ausreichendes Angebot an Dienstleistungen im Bereich Pflege und Betreuung. Dies kann jedoch nur im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten erfolgen.
SeniorInnen dürfen hierbei nicht als Kunden am Markt gesehen werden, da diese zu einem
Spielball wirtschaftlicher Interessen ausgenutzt werden können. Vielmehr hat hier die öffentliche
Hand eine Schutzfunktion wahrzunehmen.
Auch bedarf es der Enttabuisierung von diversen Themen, welche derzeit politisch nur in einzelnen Fällen betrachtet werden. Hierunter fällt beispielsweise die Pflege von Obdachlosen, welche
idealerweise eigene Einrichtungen benötigt, da sich Obdachlose in einen normalen Pflegeheim
nicht einfügen können. Auch für junge Pflegebedürftige bedarf es eigener Einrichtungen. In beiden Fällen gilt, dass diese Personengruppen nicht in die Kompetenz der Gemeinden fallen. Da
diese Problembereiche jedoch nicht thematisiert werden, müssen diese Themen in den Gemeinden selbst gelöst werden.
Wohlfühlfunktion
Städte sehen sich dafür verantwortlich, dass sich die BürgerInnen in den Städten wohlfühlen. So
bedarf es eines entsprechend großen und breiten Angebotes, sodass die SeniorInnen ausreichende Wahlmöglichkeiten haben. Damit verbunden ist das Zurverfügungstellen von seniorenge-
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Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
15.05.07
rechter Infrastruktur, von ausreichenden Freizeitangeboten und Kommunikationsmöglichkeiten.
Auch das Thema Sicherheit ist vor allem für SeniorInnen wichtig.
2
Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
Damit die angeführten Funktionen durch die Städte auch wahrgenommen werden können, werden von den Städten verschiedene Aufgaben übernommen.
Tabelle 18: Funktionen und die zukünftige Rolle der Städte
Funktionen der Städte
Integrations-, Aktivierungs-, Wohlfahrts-,
Wohlfühlfunktion
Zukünftige Rolle der Städte
Planung
Auftraggeber
Koordinator
Anbieter von Dienstleistungen
Zahler mit Mitspracherecht
Quelle: KDZ
Das Rollenverständnis der Städte beruht hierbei auf folgenden Säulen, die von der Planung über
die Auftraggeber- und Koordinationsrolle bis zum Anbieter und Zahler mit Mitspracherecht reichen.
Planung
Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung wird verstärkt als zentrale Aufgabe der Städte gesehen.
Dies umfasst die Erhebung der Ist-Situation, die Bedarfseinschätzung sowie die regelmäßige
Evaluierung und Anpassung der Planungsgrundlagen. Dabei sollte eine enge Zusammenarbeit
mit den Ländern in Form eines Gegenstromverfahrens erfolgen. So sollte idealerweise der Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes (Grobplanung) auf die kommunale bzw. regionale Ebene heruntergebrochen werden können (konkrete Maßnahmenplanung und Umsetzung). Andererseits sollten die Kommunen bei der Bedarfserhebung und -einschätzung verstärkt miteinbezogen
werden.
Als Planungsebene wird grundsätzlich eine regionale Ebene vorgeschlagen, die Statutarstadt,
der Ballungsraum oder die Region mit ihren Stadt-Umlandbeziehungen sollen dabei eine gemeinsame Planung erstellen.
Auftraggeber
Städte sehen sich als Auftraggeber von Betreuungs- und Pflegeleistungen dafür verantwortlich,
dass den BürgerInnen ein den Bedürfnissen entsprechendes Leistungsangebot zur Verfügung
steht. Insofern sollte das Angebot an Pflege- und Betreuungsdienstleistungen auf Gemeindeebene (mit verpflichtenden gemeindeübergreifenden Kooperationen) konzentriert werden. Die Rolle
des Auftraggebers reicht von der Beauftragung über die laufende Steuerung bis zum Controlling
(inkl. Beschwerdemanagement). Dies kann beispielsweise bedeuten, dass die Stadt als Pilotprojektträger für zukünftige Betreuungsformen oder als Initiator von Diensten auftritt. Ein weiterer
Punkt ist hierbei die Ausschreibung der Leistungen – hier geht es um die Definition der Qualitätskriterien bereits bei der Mittelvergabe, um die Einhaltung der Ausschreibungskriterien, um die
Erstellung von Leistungsverträgen (anstelle der Verteilung von Subventionen), um die Kontrolle
der Einhaltung der Qualität sowie um die Bezahlung der bestellten Leistungen (als Mitzahler).
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Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
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Koordinator
Städte sehen sich als Koordinator, beispielsweise als Vermittler von Dienstleistungen innerhalb
des Stadtgebietes. Doch auch bei Präventionsmaßnahmen können Städte verstärkt auftreten,
indem sie Vorsorgeerhebungen durchführen und Vorsorgezentren einführen. Das Angebot an
Pflege- und Betreuungsdienstleistungen sollte auf Stadtebene konzentriert werden.
Sozialplanung sollte in jedem Fall interdisziplinär ausgerichtet sein und das gesamte System der
Gesundheitsdienstleistungen und sozialen Dienstleistungen mitberücksichtigen. In diesem Zusammenhang wäre ein Case-Management wünschenswert, welches neben dem Pflegebedarf
auch familiäre, soziale und psychische Parameter berücksichtigt. Das Case-Management sollte
im Sinne der individuellen Planung von Dienstleistungspaketen auf der städtischen Ebene angesiedelt werden.
Städte fordern einen verbindlichen Status der Stellungnahmen bei gesetzlichen Maßnahmen der
Länder und des Bundes. Auch können sie im Bereich von Standards eine vernetzende Funktion
übernehmen.
Anbieter von Dienstleistungen
Vor allem im stationären und teilstationären Bereich sehen sich Städte auch als Anbieter von
Dienstleistungen. Im mobilen Bereich hingegen übernehmen Städte vorwiegend die Auftraggeberfunktion. Das eigenständige Anbieten von Diensten wird auch in Zukunft nicht vollständig an
Private ausgelagert werden können, da die Eigenleistung auch markt- und vor allem preisregulierende Effekte nach sich ziehen kann. Es wird jedoch eine Konzentration auf diese Bereiche
erfolgen, wo die Dienstleistungserbringung durch die Stadt als notwendig erachtet wird.
Zahler mit Mitspracherecht
Zahlungen im Rahmen von Transferleistungen sollten mit einem entsprechenden Mitspracherecht
hinsichtlich der Qualität und Quantität der Pflege- und Betreuungsdienstleistungen verbunden
sein. Das Motto muss daher lauten: „Wer anschafft, der zahlt.“ Weiters muss in Zukunft verstärkt
darauf geachtet werden, dass ein nachhaltiger, verbindlicher Finanzrahmen bestehen muss,
damit die entsprechenden Transferleistungen durch die Städte geleistet werden können.
3
Kommunale Aufgabenfelder im Bereich Pflege und Betreuung
Im Rahmen des Expertenworkshops wurden folgende städtischen Aufgabenfelder festgehalten:
Dienstleistungen im Bereich Pflege und Betreuung
Gewährleistung der Pflege und Betreuung
• Implementierung einer adäquaten Betreuungskette
• Gesundheitsprävention (Durchführen diverser Projekte)
• Definition und Kontrolle von Qualitätsstandards
• Planung
Leistungsangebote
• Essensangebote (z.B. Essen auf Rädern)
• Mobile Dienste (z.B. Hauskrankenpflege, Altenbetreuung)
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Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
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• Teilstationäre Angebote (z.B. Tagesstätten, Tagesbetreuungseinrichtungen für Demente)
• Stationäre Angebote (z.B. Betreiben von Pflegeheimen; Langzeitbetreuung, Akutgeriatrie,
Palliativ, Hoszip)
Unterstützende Maßnahmen
• Unterstützung und Entlastung von Angehörigen (z.B. durch Kurzzeitpflege, Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Maßnahmen)
• Förderung privater Initiativen im Pflegebereich
• Maßnahmen für den Verbleib in der eigenen Wohnung
• Aufgreifen von tabuisierten Themen (z.B. Obdachlosen-Pflege)
• Kooperation mit der Wirtschaft hinsichtlich des Leistungsangebotes
Aktive BürgerInnen
• Einrichtung eines Seniorenbüros bzw. eines/r Seniorenbeauftragten
• Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige (z.B. Urlaubsangebote)
• Kurse und Fortbildung für SeniorInnen und pflegende Angehörige
• Stärken der Ehrenamtlichkeit
• Aktives Kulturangebot für SeniorInnen (z.B. Seniorentheater)
• Freizeitangebote
Wohnungspolitik
• Unterstützung von barrierefreiem Wohnen (z.B. Lifteinbauten, behindertengerechte Umbauten)
• Neue Wohnformen, welche nicht nur betreubar sind, sondern auch Pflege ermöglichen
• Spezifische Angebote für Randgruppen (z.B. Obdachlosen-Pflege, Pflege von jungen Menschen)
Infrastruktur
• Anbieten von eigenen Pflegeplätzen gemäß der Bedarfsplanung
• Nahversorgung, öffentlicher Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
• Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (z.B.: Seniorenzeitung mit Informationen zur Leistungspalette)
• Laufende Information der Politik
4
Kurz- und mittelfristige Konsequenzen und Handlungsbedarfe für die
Städte - Resümee
Der Bereich der Pflege und Betreuung ist aus Sicht der Gemeinden von folgenden Merkmalen
gekennzeichnet: Die Art 15a-Vereinbarung schafft einen kleinen gemeinsamen Nenner in den
Sozialhilfegesetzen. Im Detail gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern deutliche Unterschiede. Dies reicht von den Qualitätsstandards (z.B. Personalschlüssel) über die Organisation
der Sozialhilfe bis zu den unterschiedlichen Finanzierungsschlüsseln. In der Praxis zeigt sich ein
unterschiedliches Versorgungsniveau bei den sozialen Diensten in den Ländern.
Angesichts dieser Entwicklung ergibt sich aus städtischer Sicht in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:
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Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung
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Organisation, Strukturen und Koordination
Die Planungs- und Koordinationsstrukturen sind weiterzuentwickeln. Auf der Planungsebene
macht es Sinn ein Gegenstromverfahren zu realisieren, das die zentrale Planung auf der Landesebene mit dem Wissen und Know-how auf der Ebene der Städte bzw. Regionen verbindet.
Die Sozialhilfeverbände bzw. Sozial- und Gesundheitssprengel können dafür Anknüpfungspunkte
sein.
Die Koordination der sozialen Dienste ist stärker auf der städtischen bzw. regionalen Ebene zu
verankern und sollte die gesamte Pflegekette inkl. temporärer Pflege und Entlassung aus dem
Krankenhaus umfassen.
Leistungsangebot und -steuerung
Einige Bereiche sollten bei der Weiterentwicklung des Leistungsangebots Priorität haben. Dies
betrifft insbesondere ein ergänzendes Angebot an Tageszentren, Tageskliniken sowie Tagesbetreuungseinrichtungen wie auch mobile Dienste.
Auf der Ebene der Prävention sollte deren Förderung durch die Verstärkung der Beratungsangebote forciert werden. Kommunale Seniorenbüros können dabei eine wichtige Rolle spielen. Seniorengerechte Infrastruktur betrifft viele Bereiche – vom barrierefreien Wohnen (und dem damit
verbundenen Umbau des Wohnungsbestandes) über den ÖPNV bis zur Nahversorgung.
Die Förderung, Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen bedarf entsprechender Strukturen und eines Angebots (z.B. Pflegeurlaub).
Ein flächendeckendes Entlassungsmanagement ist für die Schnittstelle Krankenanstalt – Pflege
von Bedeutung, wobei die Verantwortung dafür dem Gesundheitssystem zuzuordnen ist.
Eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflege- und Betreuungsstandards könnte anstrebenswert
sein, kann jedoch bei einer Anpassung der Standards an die Höchstwerte für viele Städte finanzielle Konsequenzen haben.
Finanzierung
Mit Blick auf mehr Transparenz und eindeutige Ergebnis-/Kostenverantwortung wäre jedenfalls
zu wünschen, dass es zu einer Entflechtung des Systems kommt und – wenn die Sozialhilfe
schon primär eine Aufgabe der Länder ist – die Gemeinden jedenfalls aus der Kofinanzierung
herausgenommen werden. Sollte dies kurzfristig nicht realisierbar sein, ist jedenfalls eine
verbindliche Planung der Zuschussbedarfe aus Gemeindesicht erforderlich sowie ein
verpflichtendes Mitspracherecht der Gemeinden bei Landesregelungen sinnvoll.
In diesem Zusammenhang sind eine regelmäßige Valorisierung der Pflegegeldsätze sowie eine
höhere Kostenbeteiligung der Länder bei der Tagesbetreuung, bei mobilen Diensten sowie bei
Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen wichtige Eckpunkte.
42
Verzeichnisse
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Verzeichnisse
1
Quellenverzeichnis
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BMSK (Hrsg.): Sozialschutz in Österreich, Wien, 2006
BMSK(Hrsg.): Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, Wien, 2007
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2007
Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers: Steuerung, Förderung, Belastung;
Springer Verlag, Wien, New York, 2006
Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 55/1998, idF LGBl. Nr. 32/2001
Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000, idF LGBl. Nr. 12/2006
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Sozial-Landesrat Josef Ackerl am 23. Mai 2006, Linz, 2006
Meyer: Eine Prognose zum zukünftigen Bedarf in der stationären Altenhilfe, Zeitschrift für Sozialreform 49/2003
More-Hollerweger: Szenarien der räumlichen/regionalen Entwicklung Österreichs – „Future Briefing“ zum Thema
Gesellschaft und Konsumgewohnheiten, Unterlage für den 3. Zukunftsworkshop am 18. April 2007
NÖ Pflegeheim Verordnung, LGBl. Nr. 92/02
NÖ Sozialhilfegesetz 2000, 9200-0 15/00 idF 9200-4 13/07
ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für Pflegebedürftige Menschen in Österreich – Zwischenbilanz,
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OÖ Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 82/1998, idF LGBl. Nr. 9/2006
Österle u. Hammer (2004): Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen; Rahmenbedingungen –
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Österreichischer Städtebund: Stellungnahme zum Hausbetreuungsgesetz und Antrag auf Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultationsgremium, 11. April 2007
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Pfeil: Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichischen Bundesländer, 2000
Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode, 2007
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Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 19/1975, idF LGBl. Nr. 20/2006
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Schneider et.al.: Die Kosten der Pflege in Österreich – Ausgabenstrukturen und Finanzierung; Wirtschaftsuniversität Wien; Institut für Sozialpolitik, 2006
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Steiermärkisches Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 29/1998, idF LGBl. Nr. 103/2005
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URL: http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0346, 2. Mai 2007
43
Verzeichnisse
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Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen 1993, BGBL. Nr. 866/1993.
Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 11/1973, idF LGBl. Nr. 58/2006
Wiener Wohn- und Pflegegesetzt, LGBl. Nr. 15/2005, idF LGBl. Nr. 59/2006
2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen 1990-2030...................................................................... 7
Tabelle 2: Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze in den verschiedenen Bundesländern ............................... 11
Tabelle 3: Organisationsstruktur und Pflegeaufgabenstruktur der Sozialhilfeträger in Österreich ......................... 13
Tabelle 4: Koordinationsstrukturen der Sozialhilfe in Österreich............................................................................ 15
Tabelle 5: BezieherInnen von Pflegegeld des Bundes und der Länder im Jahr 2005 in Personen........................ 17
Tabelle 6: Finanzierung der Sozialhilfe .................................................................................................................. 18
Tabelle 7: Einnahmen und Ausgaben der Länder, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien)
im Aufgabenbereich "Sozialhilfe im weiteren Sinn" nach Bundesländern im Jahr 2001, in € / EW................ 19
Tabelle 8: Aufwand und Einnahmen der Länder für mobile, teilstationäre und stationäre Dienste – Einnahmen inkl.
Gemeindebeiträge, 2005 ............................................................................................................................... 21
Tabelle 9: Anzahl der Leistungsstunden der Mobilen Dienste nach Bundesländern, 2000-2005 .......................... 22
Tabelle 10: Anzahl der Leistungseinheiten der Teilstationären Dienste nach Bundesländern, 2000 -2005........... 23
Tabelle 11: Anzahl der betreuten Personen in Alten- und Pflegeheimen nach Bundesländern zum Stichtag 31.
Dez., 2000-2005 ............................................................................................................................................ 23
Tabelle 12: Mobile Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands 2010 ....................... 24
Tabelle 13: Stationäre Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands 2010, in Plätzen 24
Tabelle 14: Aktualität / Transparenz der Bedarf- und Entwicklungspläne .............................................................. 25
Tabelle 15: Betreute Personen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen – städtische Einrichtungen und
Einrichtungen von Privaten; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Personen ................................. 26
Tabelle 16: Mobil betreute Personen innerhalb der Gemeinde – städtische und private Dienste; Minimum- und
Maximumwert sowie Median in Personen ..................................................................................................... 26
Tabelle 17: Tatsächlicher Kostensatz pro Pflegeheimplatz und Tag; Minimum- und Maximumwert sowie Median in
Euro ............................................................................................................................................................... 27
Tabelle 18: Funktionen und die zukünftige Rolle der Städte.................................................................................. 39
3
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ergebnisse der Bürgermeisterbefragung ............................................................................................ 6
Abbildung 2: Entwicklung der über 60-Jährigen bis 2050 ........................................................................................ 7
Abbildung 3: Entwicklung der über 60-Jährigen nach Bundesländern – Indexwerte................................................ 8
Abbildung 4: Regionale Entwicklung der Altersgruppe der über 60-Jährigen 2004 – 2031 ..................................... 8
Abbildung 5: Schematische Darstellung der Zahlungsströme im Pflegesystem .................................................... 16
Abbildung 6: Von den Städten wahrgenommene Aufgaben .................................................................................. 26
Abbildung 7: Einschätzung zur Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde.................................................. 27
Abbildung 8: Ausmaß der zusätzlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung ........................................................ 27
4
Abkürzungen
AH – Altenhilfe; Bgld. – Burgenland; BMSK – Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz; DH –
Dorfhilfe; EW – Einwohner; FH – Familienhilfe; G – Gemeinde; GV – Gemeindeverbände; HH – Heimhilfe; HK –
Hauskrankenpflege; Knt. – Kärnten; LR – Landesregierung; MH – mobile Hilfe; NÖ – Niederösterreich; OÖ –
Oberösterreich; SH – Sozialhilfe; SHG – Sozialhilfegesetz; Stmk. – Steiermark; Tir – Tirol; Vbg. – Vorarlberg;
VZÄ - Vollzeitäquivalente
44

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