Neuorganisation der Altenpflege und -betreuung aus
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Neuorganisation der Altenpflege und -betreuung aus kommunaler Sicht Grundlagenpapier zum Arbeitskreis I Österreichischer Städtetag 2007 KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung 1110 Wien, Guglgasse 13 Tel.: +43 1 8923492, Fax: +43 1 8923492-20 E-Mail: [email protected], Internet: www.kdz.or.at Wien, am 15. Mai 2007 Neuorganisation der Altenpflege und -betreuung aus kommunaler Sicht Grundlagenpapier zum Arbeitskreis I Entwurf Österreichischer Städtetag 2007 Verfasst von Mag. Peter Biwald Mag. (FH) Bernadette Malz Mag. (FH) Karoline Mitterer Inhaltsverzeichnis 15.05.07 Inhaltsverzeichnis Executive Summary ...............................................................................................................................4 Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung ...............................................................................7 1 Demografische Entwicklung ...............................................................................................7 2 Auswirkungen auf den Pflegebedarf...................................................................................9 Status der Pflege und Betreuung........................................................................................................10 1 Aufgaben, Kompetenzen und Organisation der Pflege in Österreich ...............................10 2 Finanzierung von Pflege und Betreuung ..........................................................................16 3 Leistungen in der Pflege und Betreuung ..........................................................................22 4 Ergebnisse der Befragung der Mitgliedsstädte des Sozial- und Gesundheitsausschusses25 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems..................28 1 Neuorganisation der Pflege – Beiträge in der aktuellen Diskussion .................................28 2 Einschätzungen der Reformvorschläge aus städtischer Sicht..........................................35 Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung .......................................................38 1 Funktionen der Städte im Bereich Pflege und Betreuung.................................................38 2 Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung ..........................................................39 3 Kommunale Aufgabenfelder im Bereich Pflege und Betreuung........................................40 4 Kurz- und mittelfristige Konsequenzen und Handlungsbedarfe für die Städte - Resümee41 Verzeichnisse .......................................................................................................................................43 1 Quellenverzeichnis ...........................................................................................................43 2 Tabellenverzeichnis..........................................................................................................44 3 Abbildungsverzeichnis......................................................................................................44 4 Abkürzungen ....................................................................................................................44 3 Executive Summary 15.05.07 Executive Summary Die demografische Entwicklung rückt die Bereiche der Pflege und Betreuung älterer Personen in den Mittelpunkt der politischen Diskussion. Die Rolle der Städte bei der angestrebten Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich sowie eine Abstimmung der Finanzierungsflüsse mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und leistbaren Versorgung bilden in diesem Zusammenhang aktuelle Herausforderungen. Steigender Pflegebedarf aufgrund gesellschaftlicher und demografischer Entwicklungen Die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit ist von verschiedenen Entwicklungen geprägt: steigende Lebenserwartung, Zunahme der Anzahl der Hochbetagten, gesellschaftliche Veränderungen – wie Auflösen der Familienstrukturen, Rückgang der Angehörigenpflege –, sich ändernde Bedürfnisse der zu Pflegenden. Die Konsequenz daraus ist ein steigender, differenzierter Pflegebedarf von Betreuung zu Hause, mobiler Pflege bis zu teilstationärer und stationärer Pflege. Unter Fortschreibung des Status quo, dass etwa 60 Prozent aller über 80-Jährigen und etwa 10 Prozent aller 60-80-Jährigen pflege- und betreuungsbedürftig im Sinne der Pflegegeldeinstufung sind, wird ein Anstieg der Pflegebedürftigen bis 2050 von rund 400.000 auf über 800.000 Personen prognostiziert (More-Hollerweger, April 2007). Bis 2020 wird eine Steigerung von 25 Prozent auf rund 500.000 Personen erwartet. Unterschiedliche Planungs-, Koordinations- und Finanzierungsstrukturen Der Bereich der Sozialhilfe – und damit auch der Pflege – ist in Österreich unterschiedlich organisiert. Sozialhilfeträger sind – abhängig vom jeweiligen Bundesland – das Land, die Sozialhilfeverbände, Sozialfonds und/oder die Gemeinden. Sozial- und Gesundheitssprengel übernehmen eine Koordinationsfunktion; allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Die Finanzierung ist hinsichtlich der Anteile (35 bis 60 Prozent tragen die Gemeinden) und der Aufteilungsschlüssel (Einwohnerzahl, Finanzkraft) unterschiedlich, was sich auch in den Netto-Belastungen der Gemeinden niederschlägt. Komplexe Zahlungsströme im Pflegebereich Die Finanzierung der Pflege und Betreuung erfolgt großteils über das Pflegegeld, die Sozialhilfe sowie Eigenmittel der Pflegebedürftigen. 2006 gab es rund 380 Tsd. PflegegeldbezieherInnen (rund 1,9 Mrd. Euro öffentlicher Zuschuss), der Aufwand für mobile und stationäre Pflege für die Länder und Gemeinden belief sich 2005 auf rund 2 Mrd. Euro. Eine Entflechtung der vielfältigen Transferbeziehungen wäre vor dem Ziel einer Transparenzsteigerung notwendig. Auch wird den Gemeinden in den Bundesländern in sehr unterschiedlichem Ausmaß die Mitfinanzierung einer Landesaufgabe aufgebürdet. Regionale Unterschiede bei den Leistungsangeboten der Länder In den letzten Jahren wurden die Angebote der sozialen Dienste deutlich ausgebaut. Die Anzahl der Leistungsstunden der mobilen Dienste stieg von 2000 bis 2005 um 14 Prozent und die Zahl der betreuten Personen in Alten- und Pflegeheimen um 10 Prozent. Es gibt jedoch deutliche Entwicklungsunterschiede zwischen den Bundesländern. Unter Berücksichtigung der in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen definierten Soll-Werten besteht bis zum Jahr 2010 ein noch nicht gedeckter Bedarf von rund 1.900 VZÄ im mobilen Bereich (d.s. sind rund 2,85 Mio. Leistungsstunden bzw. ein Plus von mehr als 20 Prozent); der aktuelle Stand an stationären Betreuungsplätzen entspricht bereits jetzt in etwa dem Plan-Wert von 2010. 4 Executive Summary 15.05.07 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems Aktuelle Reformvorschläge (z.B. Arbeitskreis „Zukunft denken“, WIFO-Weißbuch, 24-hBetreuung, Regierungsprogramm) zeigen unterschiedliche finanzielle und organisatorische Konsequenzen für Städte. Eine voraussichtlich große finanzielle Belastung ist durch die 24-hBetreuung zu erwarten – dies nicht nur hinsichtlich der erhöhten Finanzierungslast im Zuge der Transferleistungen, sondern auch in Bezug der Auswirkungen auf das aktuelle Angebot an sozialen Diensten. Durch den Ausbau des Leistungsangebotes (v.a. im teilstationären und mobilen Bereich) werden zusätzliche Ausgaben erwartet, welche jedoch zu einer geringeren zusätzlichen Belastung im stationären Bereich führen sollten. Geschätzte Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte belaufen sich auf bis zu 340 Mio Euro bis 2010. Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung Die Städte sehen sich in Zukunft als Mitwirkende an der Bedarfs- und Entwicklungsplanung, als Auftraggeber (von der Beauftragung bis zum Controlling von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen), als Koordinator (z.B. Koordination des Pflege- und Betreuungsangebotes, Präventionsmaßnahmen, Case- und Care-Management), als Anbieter von Dienstleistungen (v.a. im stationären und teilstationären Bereich) sowie als Zahler mit Mitspracherecht (Verknüpfung der Transferzahlungen an das Land mit dem Recht zur Mitsprache). Dabei erfüllen die Städte verschiedene Funktionen: eine Wohlfahrtsfunktion (z.B. Schutzfunktion für SeniorInnen, Einrichtungen für Randgruppen), eine Aktivierungsfunktion (Unterstützung von Freiwilligkeit, Selbsthilfe und Eigenverantwortlichkeit der SeniorInnen), eine Integrationsfunktion (Zusammenleben verschiedener Generationen und Kulturen) sowie schließlich auch eine Wohlfühlfunktion (durch das Anbieten eines breiten Angebotes, seniorengerechter Infrastruktur sowie Freizeitangebote und Kommunikationsmöglichkeiten). Kurz- und mittelfristige Handlungsbedarfe aus städtischer Sicht ergeben sich bei den Organisations- und Koordinationsstrukturen, wobei hier insbesondere die Mitwirkung an der Bedarfsund Entwicklungsplanung zu stärken ist und die Koordinierung der Angebote noch stärker auf der städtischen bzw. regionalen Ebene zu verankern ist. Beim Leistungsangebot steht die Weiterentwicklung des präventiven Bereichs sowie der mobilen Dienste im Mittelpunkt. Bei der Finanzierung bedarf es künftig mehr Transparenz sowie Verbindlichkeit über die erforderlichen Zuschüsse durch die Gemeinden und eines Mitspracherechts bei der Planung und Mittelverwendung. Im Mai 2007 wurde im Vorfeld des Städtetages eine Befragung der BürgermeisterInnen der österreichischen Städte durchgeführt.1 Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse kurz dargestellt: • Bei der Frage, ob die steigende Zahl der älteren Personen vor allem ein Problem der größeren Städte ist, gibt es keine eindeutige Einschätzung. Etwa die Hälfte stimmte eher zu, die andere Hälfte nicht. • Mehrheitlich sprechen sich die BürgermeisterInnen gegen eine verstärkte Konzentration der Pflege in den Städten aus. Nur rund 30 Prozent sprachen sich dafür aus. • Die meisten BürgermeisterInnen (rund 60%) gehen davon aus, dass auch zukünftig in der Pflege ‚mobil vor stationär’ gehen wird. 1 Sämtliche Ergebnisse zur Bürgermeisterbefragung werden in einem gesonderten Papier dargestellt. 5 Executive Summary 15.05.07 • Fast einstimmig sehen die BürgermeisterInnen den Bedarf nach einer Intensivierung der Zusammenarbeit und Koordination von Bund, Ländern und Gemeinden im Bereich der Pflege. • Bei der letzten Einschätzung, ob die Gemeinden organisatorisch ausreichend auf die Herausforderungen bei der Pflege vorbereitet sind, zeigt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Abbildung 1: Ergebnisse der Bürgermeisterbefragung AK1 - Einschätzungen zu Fragen der Pflege 0% 20% 40% 60% 80% 100% Die steigende Zahl an älteren Personen ist vor allem ein Problem der größeren Städte Die Pflege sollte verstärkt bei den Gemeinden konzentriert werden. Die erkennbare Entwicklung „mobil vor stationär“ wird auch für die nächsten 10 Jahre fortbestehen Die Zusammenarbeit und Koordination im Bereich der Pflege zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollte intensiviert werden. Die Gemeinde ist auf die Herausforderungen in der Pflege aus organisatorischer Sicht ausreichend vorbereitet. stimme zu stimme eher zu stimme erher nicht zu stimme nicht zu kann ich nicht beurteilen Quelle: KDZ 2007 Für die Diskussion am Städtetag 2007 ergeben sich folgende Fragen: • Neustrukturierung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung – Welche Rolle sollen bzw. können dabei die Städte einnehmen? • Schnittstelle Gesundheitswesen – Pflege und Betreuung – Wie kann diese aus kommunaler Sicht besser gestaltet werden? • Finanzierung der Pflege und Betreuung – Wie können die Zuschüsse transparent und nachvollziehbar vereinbart werden? • Koordination der sozialen Dienste – Auf welcher Ebene ist diese künftig anzusiedeln? • Qualitätsstandards – Wie weit ist eine bundesweite Vereinheitlichung anzustreben? Wir bedanken uns beim Sozial- und Gesundheitsausschuss des Österreichischen Städtebundes für die gute Zusammenarbeit. 6 Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung 15.05.07 Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung Aktuelle demografische Entwicklungen stellen die Städte im Bereich der Pflege und Betreuung2 aufgrund des deutlichen Anstiegs des Pflege- und Betreuungsbedarfs vor Herausforderungen. 1 Demografische Entwicklung Die Zahl und der Anteil der über 60-Jährigen ist – wie in der nachfolgenden Abbildung erkennbar – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Auch in Zukunft wird die Zahl der über 60Jährigen weiter zunehmen. Im Jahr 2005 waren rund 1,8 Mio. ÖsterreicherInnen über 60 Jahre alt, im Jahr 2030 werden es 2,7 Mio. Personen sein. Allein bis zum Jahr 2010 beträgt der Zuwachs 6,6 Prozent, bis 2020 bereits 22,5 Prozent. Dabei sind vor allem die Altersgruppen von 85 Jahren und darüber von starken Zuwächsen geprägt – bis 2030 wird sich deren Zahl verdoppeln. Abbildung 2: Entwicklung der über 60-Jährigen bis 2050 3.500 Bevölkerungsentwicklung der über 60-Jährigen Bevölkerung in Tausend 3.000 95+ 2.500 90-94 85-89 2.000 80-84 1.500 75-79 70-74 1.000 65-69 60-64 500 0 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2050 Quelle: bearbeitet nach Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch 2004, Tab. 9.05. Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen 1990-2030 Alter 60-64 65-69 70-74 75-79 80-84 85-89 90-94 95+ Insgesamt 1990 399.030 391.861 224.318 256.039 170.983 78.169 21.553 3.689 1.545.642 1995 365.580 368.305 345.783 182.544 179.042 93.531 27.583 5.660 1.568.028 2000 415.559 339.695 328.442 288.938 134.139 102.097 35.690 6.839 1.651.399 2005 468.852 392.995 308.447 279.809 219.608 82.443 42.081 9.131 1.803.366 2010 461.671 441.775 358.663 264.494 214.241 135.895 35.831 10.009 1.922.579 2015 475.315 437.352 404.600 312.463 206.197 135.679 60.194 9.609 2.041.409 2020 556.150 451.756 403.946 354.409 250.058 133.966 61.841 15.628 2.227.754 2025 2030 632.099 629.118 529.504 603.127 419.736 494.358 358.668 376.160 285.568 295.311 169.551 194.687 63.053 84.914 17.007 17.967 2.475.186 2.695.642 Quelle: bearbeitet nach Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch 2004, Tab. 9.05 und 8.03. Eine Ursache für die starke Zunahme der Älteren ist die steigende Lebenserwartung, welche von 2005 auf 2050 von 76,7 auf 84,3 Jahre bei den Männern und von 82,5 auf 89 Jahre bei den Frauen steigt. Gründe für das Ansteigen der durchschnittlichen Lebenserwartung für Menschen in Österreich liegen vor allem in der besseren medizinischen Versorgung und in einem aktiven Altern. 2 Die Begriffe Pflege und Betreuung werden nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Unter Pflege wird hierbei die medizinisch basierte Pflege verstanden, welche durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt wird. Betreuung umfasst vorwiegend die Hilfestellung für die Verrichtung des täglichen Lebens und fällt nicht in das Berufsfeld der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen bzw. PflegehelferInnen. 7 Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung 15.05.07 Innerhalb der Bundesländer ist die Entwicklung unterschiedlich, wenngleich in sämtlichen Bundesländern ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist. Insbesondere in Gebieten, in welchen in der Vergangenheit – aber auch in der näheren Zukunft – starke Bevölkerungszunahmen bestehen, kommt es in kurzer Zeit zu starken Zuwächsen der älteren Bevölkerung. In den Regionen, welche schon bisher von Abwanderung und Bevölkerungsrückgang geprägt waren, wird die Zahl der älteren Menschen nur mehr vergleichsweise schwach ansteigen. Dies bedeutet besonders hohe Zunahmen für Salzburg sowie Tirol mit dem Index 166 im Jahr 2031 und Vorarlberg mit dem Index 170. Eine geringere Zunahme hingegen findet sich in Kärnten (Index 149), der Steiermark (Index 144), im Burgenland (Index 146) und in Wien (Index 134). Im Mittelfeld bewegen sich Oberösterreich (Index 157) und Niederösterreich mit dem Index 149. Abbildung 3: Entwicklung der über 60-Jährigen nach Bundesländern – Indexwerte Indexentwicklung der über 60-Jährigen 180 170 Vo rarlberg Tiro l 160 Salzburg 150 Oberö sterreich Niederö sterreich 140 Österreich 130 B urgenland 120 Kärnten 110 Steiermark Wien 100 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Quelle: bearbeitet nach Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch 2004, Tab. 9.06. Nachfolgende Grafik zeigt, dass die Älteren insbesondere in den Stadt-Umlandregionen stark zunehmen werden. Relativ hohe Zunahmen wird es bereits in relativ kurzer Zeit (bis 2015) in den Regionen mit derzeit starker Binnen- und Außenzuwanderung geben – dies sind: PinzgauPongau, Bludenz-Bregenzer-Wald, Rheintal-Bodensee sowie Tiroler Oberland und Tiroler Unterland mit zwischen 22 und 24 Prozent Zunahme. Weniger stark betroffen sind Regionen, welche derzeit oder in den letzten Jahrzehnten von starker Abwanderung betroffen waren. Dies sind beispielsweise die östliche Obersteiermark (plus 2 Prozent), das Waldviertel, das Mittelburgenland (5 Prozent) und die westliche Obersteiermark (plus 7 Prozent). Abbildung 4: Regionale Entwicklung der Altersgruppe der über 60-Jährigen 2004 – 2031 Quelle: bearbeitet nach ÖROK: ÖROK-Prognosen 2001-2031, 2006. 8 Rahmenbedingungen von Pflege und Betreuung 2 15.05.07 Auswirkungen auf den Pflegebedarf Die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit ist von verschiedenen Entwicklungen geprägt. Die steigende Lebenserwartung – in hohem Maße ein Ergebnis des medizinischen Fortschrittes – führt zu einer Zunahme der Anzahl der Hochbetagten und zu einem stärkeren Pflegebedarf wegen chronischer Krankheiten. Gesellschaftliche Veränderungen – die Auflösung von Familienverbänden, der Rückgang der Angehörigenpflege sowie sich ändernde Bedürfnisse der zu Pflegenden – haben seit den 80er-Jahren zu einer Ausdifferenzierung des Leistungsangebots geführt. Neben der stationären Pflege hat sich die ambulante Pflege und Betreuung etabliert. Weiters ist in den letzten Jahren der Ausbau von Tagesbetreuungsstrukturen hinzugekommen. Die demografische Entwicklung bestimmt die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Personen wesentlich mit. So zeigen Zahlen für Deutschland3, dass die Pflegewahrscheinlichkeit bis zu einem Alter von 70 Jahren unter 3 Prozent liegt, die 80-85-Jährigen mit einer Wahrscheinlichkeit von 21 Prozent mit einer Pflegebedürftigkeit rechnen, in der Gruppe der 85-90-Jährigen sind dies rund 38 Prozent, bei den über 90-Jährigen liegt dies bei 60 Prozent. Unter Fortschreibung des Status quo, dass etwa 60 Prozent aller über 80-Jährigen und etwa 10 Prozent aller 60-80-Jährigen pflege- und betreuungsbedürftig im Sinne der Pflegegeldeinstufung sind, wird in Expertenkreisen für Österreich ein Anstieg der Pflegebedürftigen bis 2050 um etwa 117 Prozent bzw. von rund 400.000 auf über 800.000 Personen prognostiziert4. Bis 2020 wäre ein Anstieg von 25 Prozent auf ca. 500.000 Personen gegeben, die Zahl der PflegegeldbezieherInnen würde bis dahin um 100 bis 125 Tsd. Personen zunehmen.5 Bei einer linearen Verteilung auf verschiedenen Pflegeformen würde bis 2020 folgender zusätzlicher Bedarf gegeben sein: • Mobile Dienste – zusätzliche 4 Mio. Leistungsstunden, was rund 2.700 zusätzliche Pflege- und Betreuungskräfte (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) erfordert; • Stationäre Dienste – zusätzliche 16.500 Plätze bzw. 140 neue Pflegeheime für je 120 BewohnerInnen; • Die Entwicklung im teilstationären Bereich ist auf Basis der vorhandenen Daten nicht einschätzbar. In qualitativer Sicht ist der künftige Pflegebedarf von folgenden Faktoren geprägt: • Veränderte Familienstrukturen führen zu einem abnehmenden informellen Betreuungspotenzial. War dies bisher stärker im städtischen Raum feststellbar, so wird dies künftig auch den ländlichen Raum stärker erfassen. Inwieweit dabei neue Familienstrukturen in Form der Patchworkfamilie neue informelle Betreuungspotenziale schaffen, ist noch offen. • Das Leistungsangebot wird sich künftig noch weiter ausdifferenzieren – ein Teil der Pflegebedürftigen kann qualitativ bessere Dienstleistungen aus eigenen Mitteln finanzieren, ein Großteil wird noch stärker auf Zuschüsse angewiesen sein. Eine weitere Ausdifferenzierung wird sich in der Pflegekette zeigen – die Bandbreite wird von der Betreuung zu Hause über mobile Pflegedienste, teilstationäre Dienste und stationäre Vollzeitpflege bis zur Übergangspflege nach der medizinischen Behandlung im Krankenhaus reichen. 3 More-Hollerweger: Szenarien der räumlichen/regionalen Entwicklung Österreichs – „Future Briefing“ zum Thema Gesellschaft und Konsumgewohnheiten, Unterlage für den 3. Zukunftsworkshop am 18. April 2007, S. 12 f. 4 ebenda. 5 Vgl. Meyer: Eine Prognose zum zukünftigen Bedarf in der stationären Altenhilfe, Zeitschrift für Sozialreform 49/2003, S. 211. 9 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Status der Pflege und Betreuung 1 Aufgaben, Kompetenzen und Organisation der Pflege in Österreich In Österreich fällt der Bereich der Pflege unter den gesetzlichen Begriff der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung. Diese hat zum Ziel, denjenigen Personen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen, welche dazu die Hilfe der Gesellschaft benötigen. Hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz ist das österreichische System der sozialen Sicherung, welches u.a. auch die Sozialhilfe umfasst, durch zentrale und dezentrale Elemente gekennzeichnet, wobei die in die Kompetenz der zentralstaatlichen Ebene fallenden Leistungen überwiegen6. Die für die Analyse des Pflegebereiches in den Mittelpunkt tretende Sozialhilfe ist in Österreich bereits seit 1971 durch neun Landes-Sozialhilfegesetze7 geregelt, wobei mittels der 1993 geschlossenen Pflegevereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen neben österreichweiten Mindeststandards der anzubietenden Leistungen auch Grundsätze der Pflege sichergestellt werden8. Daraus abgeleitet haben alle Sozialhilfegesetze prinzipiell idente Aufgaben und Ziele. So besteht die generelle Aufgabe der Sozialhilfe in der Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für Personen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen9. Weiters lässt sich das primäre Ziel im Leisten von Hilfe zur Selbsthilfe erkennen. 1.1 Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze10 Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Sozialhilfegesetze (SHG) kann man in Österreich überblicksmäßig zwischen zwei Grundformen unterscheiden. So teilt sich die Sozialhilfe – wie die nachfolgende Tabelle 2 verdeutlicht – in der Mehrzahl der Bundesländer in die drei Bereiche: • Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, • Hilfe in besonderen Lebenslagen und • Soziale Dienste. In den anderen Bundesländern liegt im Prinzip eine Zweiteilung vor. So unterscheidet man in Tirol und Vorarlberg zwischen den zwei Bereichen ausreichender Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Das NÖ-SHG kennt die Bereiche Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Oberösterreich differenziert hingegen nach sozialen Notlagen (Unfähigkeit zur Deckung des Lebensunterhalts einerseits bzw. besondere soziale Lagen andererseits). Wobei alle hier genannten zweigliedrigen SHG soziale Dienste als mögliche Hilfeform kennen, wenngleich auch dieser Begriff nicht in allen SHG ausdrücklich vorkommt. Zu erwähnen ist weiters, dass Burgenland, Kärnten und Niederösterreich aufgrund von dort fehlenden Behindertengesetzen die Bereiche „Hilfe für behinderte Menschen“ bzw. die „Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ als Teil der Sozialhilfe in ihren SHG erfassen. 6 Vgl. BMSK (Hrsg.): Sozialschutz in Österreich, Wien, 2006, S. 13. 7 In Tirol wird das Sozialhilfegesetz als „Tiroler Grundsicherungsgesetz“ bezeichnet. 8 Vgl. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen 1993, BGBL. Nr. 866/1993. 9 Vgl. § 1 Abs 2 Vbg- sowie jeweils § 1 Abs 1 der anderen SHGe. 10 Vgl. Pfeil: Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichischen Bundesländer, 2000, S.38 ff. 10 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Inhaltlich sind die Unterschiede zwischen diesen Systemen nicht so groß, wie der erste Eindruck vermuten lässt. So umfasst der für die Sozialhilfe wohl bedeutendste Bereich, die „Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes“, durchwegs auch den „Lebensunterhalt“, der im SHG von Tirol und Vorarlberg gesondert benannt wird. Insoweit sind in allen Ländern praktisch dieselben „Grundbedarfe“ erfasst, welch i.w.S. die Pflege, die Krankenhilfe, die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen sowie die Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung umfassen. Tabelle 2: Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze in den verschiedenen Bundesländern Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze Bundesländer Burgenland Kärnten NÖ** OÖ** Salzburg Steiermark Tirol** Vorarlberg** Wien Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes ausreichender Lebensunterhalt x x x x x x x x x Hilfe in besonderen Lebenslagen Soziale Dienste x x x x x x x x x x x x x x x x x x Hilfe für behinderte Menschen* x x x * bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen; ** Der Begriff "Soziale Dienste" wird nicht verwendet, die in den Gesetzen ausgeführten Leistungen können jedoch als soziale Dienste interpretiert werden. Quelle: eigene Darstellung Die „Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes“ ist eine Pflichtleistung, auf welche Rechtsanspruch besteht. Zu ihr zählt einheitlich in allen Bundesländern u.a. auch die Pflege, welche dadurch erforderlich wird, dass Verrichtungen des täglichen Lebens aufgrund des körperlichen, geistigen oder psychischen Zustandes nicht ohne fremde Hilfe zu besorgen sind. Diese Pflege hat laut der Sozialhilfegesetze der Bundesländer sowohl ambulante, teilstationäre und stationäre Dienste zu umfassen. Zusätzlich hat sie die in der Anlage der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen angeführten Leistungen und Qualitätskriterien zu entsprechen11. Hinsichtlich der Qualitätskriterien kennt die Art. 15a-Vereinbarung allgemeine und auch spezifische Kriterien für Heime (z.B. Heim- und Zimmergröße, ärztliche Versorgung, Infrastruktur). Zusätzlich formulieren die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten und Wien in ihren Altenwohn- und Pflegeheimverordnungen bzw. -gesetzen bzw. der Sozialhilfeleistungsverordnung (in Kärnten) u.a. vertiefende Qualitätsstandards für (stationäre) Altenpflege und -betreuung12. Soziale Dienste umfassen beispielsweise Beratungsdienste, Haushaltshilfe, Familienhilfe, Erholungsmöglichkeiten alter Menschen oder eine pflegegerechte Ausstattung. Die bereits mehrfach erwähnte Pflegevereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG skizziert die Pflegeorganisation in der Form, dass sich die Länder verpflichten 11 Vgl. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen 1993, BGBL. Nr. 866/1993. 12 Vgl. Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 55/1998 idF LGBl. Nr. 32/2001; vgl. Kärntner Pflegeheimgesetz, LGBl. Nr. 76/1993; vgl. NÖ Pflegeheim Verordnung, LGBl. Nr. 92/02; vgl. OÖ Altenund Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 29/1996 idF LGBl. Nr. 123/1996; vgl. Salzburger Pflegegesetz, LGBl. Nr. 52/2000; vgl. Steiermärkisches Pflegeheimgesetz, LGBl. Nr. 77/2003 idF LGBl. Nr. 77/2005; vgl. Wiener Wohn- und Pflegegesetz, LGBl. Nr. 15/2005 idF LGBl. Nr. 59/2006. 11 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 • die sozialen Dienste, aufbauend auf den bestehenden Strukturen, dezentral und flächendeckend anzubieten sowie • alle angebotenen ambulanten, teilstationären und stationären Dienste zu koordinieren und Information und Beratung sicherzustellen. Erbringen die Länder die dafür nötigen Maßnahmen nicht selbst, haben sie dafür zu sorgen, dass diese von anderen Trägern (z.B. Gemeinden, Sozialhilfeverbänden, Sozialfonds) nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht werden. Aufgrund dieses Ermessensspielraums ist die Pflege in den einzelnen Bundesländern Österreichs auch unterschiedlich organisiert. 1.2 Sozialhilfeträger und ihre Aufgaben13 Im Unterschied zum österreichweit einheitlichen primären Ziel der Sozialhilfe, ist dessen Organisation in den einzelnen Bundesländern Österreichs sehr divergent besorgt. Wurden mit der Art. 15a Vereinbarung erste Vereinheitlichungsbemühungen gezeigt, bleibt der Bereich Sozialhilfe jedoch weiters eine Landeskompetenz, die in den Bundesländern auch unterschiedlich strukturiert und organisiert ist. Auch wenn manche Bundesländer, wie Kärnten und Steiermark oder Salzburg und Tirol, hinsichtlich ihrer Trägerschaftsformation im Sozialhilfebereich übereinstimmen, sind den einzelnen Trägern unterschiedliche Aufgaben zugeordnet, wie Tabelle 3 verdeutlicht. In dieser Tabelle wird die Aufgabenverantwortung im Pflegebereich nur dort detailliert angeführt, wo diese auf mehrere Träger aufgeteilt sind. Grundsätzlich bestehen in Österreich vier verschiedene Sozialhilfeträger, nämlich das Land, Sozialhilfeverbände, Sozialfonds und die Gemeinden. Das Land ist hierbei generell Sozialhilfeträger und hat gleichzeitig die Gesetzgebungskompetenz. Der Landesregierung (als zuständige Behörde) ist zumeist auch eine beratende Stelle, in Form von Sozialhilfebeiräten, beigestellt. Im Burgenland und in Niederösterreich ist das Land der einzige Träger. In anderen Bundesländern wiederum sind auch zwei- oder dreiteilige Trägerstrukturen vorgesehen. Die Gemeinden werden in fünf Bundesländern (Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) als Träger – vor allem für eigene Alten- und Pflegeheime – eingesetzt. Weiters sind ihnen, als die am stärksten mit den BürgerInnen im Kontakt stehende Gebietskörperschaft, u.a. auch Aufgaben wie die Entgegennahme von Anträgen, das Durchführen von Erhebungen oder die Umsetzung von dezentralen Maßnahmen wie etwa solche zur Teilnahme am kulturellen Leben zugeteilt. 13 Detailinformationen sind dem Anhang, gemäß den jeweiligen Sozialhilfegesetzen, zu entnehmen. 12 Träger Land Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Besorgung der in den Sozialhilfebereich fallenden Aufgaben • Errichtung & Betrieb von Pflegeheimen • Beratungsdienste • Erholung alter Menschen sowie für Behinderte und Familien • Hauskrankenpflege • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes • Schaffung von Einrichtungen zur Durchführung von Krankentransporten • Maßnahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen Besorgung der in den Sozialhilfebereich fallenden Aufgaben Vorsorge und Leistung für soziale Hilfe: • in stationären Einrichtungen sowie in Einrichtungen der Tagespflege und Tagesstrukturierung für psychisch Behinderte und Personen mit psychosozialem Betreuungsbedarf • durch spezifische Wohnformen gemäß der persönlichen Hilfe, einschließlich der erforderlichen Beratung und präventiven Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit Die erforderlichen Maßnahmen zur Besorgung dieser Aufgaben hat das Land entweder selbst zu schaffen und zu betreiben oder durch andere Träger sicherzustellen. Salzburg Besorgung bzw. Sicherstellung der Aufgaben der Sozialhilfe Sozialhilfeverbände inkl. Städte mit eigenem Statut Sozialfonds Gemeinden Beratende Stelle der LR Sozialhilfebeirat • Errichtung und Betrieb von Wohnheimen für alte Menschen • Errichten und Betreiben von Pflegeheimen • Wirkungsbereich: Bezirk Maßnahmen zur Hilfe alter Menschen z.B. Einrichtungen zur Förderung geselliger Kontakte oder der Teilnahme am kulturellen Leben Sozialfonds • Vorsorge für soziale Hilfe und Bereitstellung sowie Finanzierung von Leistungen sozialer Hilfe, sofern dies nicht Aufgabe des Landes ist • persönliche Hilfe durch Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch soziale Dienste (Mobile Altenhilfe, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Sozialberatung und Sozialplanung,...) • Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime) - Unterbringung in eigenen Senioren- und Pflegeheimen • Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige • Hilfe zur Arbeit • Beiträge zur Behindertenhilfe, zum Pflegegeld, etc. Status der Pflege und Betreuung Tabelle 3: Organisationsstruktur und Pflegeaufgabenstruktur der Sozialhilfeträger in Österreich Beirat für Sozialplanung Unterbringung in eigenen Senioren- und Seniorenpflegeheimen Landes- und BezirksSozialhilfebeirat 15.05.07 13 Steiermark Tirol • alleinige oder gemeinsame (mit den Sozialhilfeverbänden und der Stadt Graz) Leistungserbringung der Hilfe in besonderen Lebenslagen • alleinige oder gemeinsame (mit den übrigen Sozialhilfeträgern) Leistungserbringung sozialer Dienste Gewährung der Hilfe für pflegebedürftige Personen Sozialhilfeverbände inkl. Städte mit eigenem Statut Sozialfonds Gemeinden Beratende Stelle der LR • Sichern der Soforthilfe • Gewährleisten folgender sozialer Dienste: o Alten-, Familien- und Heimhilfe o Gesundheits- und Krankenpflege, soweit sie nicht in stationären Anstalten erbracht wird, wie beispielsweise Hauskrankenpflege o Essenszustelldienst • Fördern und Unterstützen sozialer Aktivitäten der Bevölkerung (z.B. Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen) • Maßnahmen zur Sicherung des Lebensbedarfes • alleinige oder gemeinsame (mit dem Land Steiermark) Leistungserbringung der Hilfe in besonderen Lebenslagen Nähere inhaltliche Aufgabenstellungen werden in einem Vertrag zwischen dem Land und dem Sozialhilfeverband geregelt. bezeichnet als Grundsicherungsfonds • Durchführung der Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände • ist von der Landesregierung zu verwalten • Mitwirkung bei der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung • Entgegennahme von Anträgen • Durchführung von Erhebungen • Anträge entgegennehmen • Erhebungen durchführen • bei der Gewährung der Sozialhilfeleistungen mitwirken • örtliche Planung von Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Hilfsbedürftigkeit Vorarlberg Besorgung der in den Sozialhilfebereich fallenden Aufgaben, sofern sie nicht den Gemeinden oder Sozialfonds übertragen sind bezeichnet als Sozialfonds • zur gemeinschaftlichen Finanzierung der Kosten der Sozialhilfe durch das Land und die Gemeinden sowie • zur Steuerung der Entwicklung dieser Kosten Wien Wien als Land obliegt die Errichtung und Führung von Pflegeheimen bezeichnet als Fonds Soziales Wien: Hauskrankenpflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, allgemeine und spezielle Beratungsdienste, Dienste zur Förderung geselliger Kontakte und zur Förderung der Teilnahme am kulturellen Leben, Erholung für alte und behinderte Menschen, Wohnheime, Gewährung von Unterkunft in einem Haus für Obdachlose und von Pflege Status der Pflege und Betreuung Träger Land Grundsicherungsbeirat Quelle: Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000 idF LGBl. Nr. 12/2006; Kärntner Sozialhilfegesetz 1996, LGBl. Nr. 30/1996 idF LGBl. Nr. 44/2006; NÖ Sozialhilfegesetz 2000, 9200-0 15/00 idF 9200-4 13/07; OÖ Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 82/1998 idF LGBl. Nr. 9/2006; Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 19/1975 idF LGBl. Nr. 20/2006; Steiermärkisches Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 29/1998 idF LGBl. Nr. 103/2005; Tiroler Grundsicherungsgesetz 2006, LGBl. Nr. 20/2006 idF LGBl. Nr. 20/2006; [Vorarlberger] Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 1/1998 idF LGBl. Nr. 51/2006; Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 11/1973 idF LGBl. Nr. 58/2006. 15.05.07 14 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Zu den Sozialhilfeverbänden, welche in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark eine tragende Rolle spielen, ist anzumerken, dass diese Gemeindeverbände sind und ihr räumlicher Wirkungsbereich meist mit den Sozial- und Gesundheitssprengeln übereinstimmen. Weiters ist festzuhalten, dass die inhaltliche Aufgabenstellung, die personellen Belange sowie der an das Land zu leistende Kostenersatz für Personal- und Sachaufwand durch einen Vertrag zwischen dem Land und dem Sozialhilfeverband zu regeln ist und die Aufsicht der Sozialhilfeverbände durch das Land erfolgt. In Tirol, Vorarlberg und Wien sind u.a. auch Sozialfonds als Träger der Sozialhilfe eingerichtet. Ihre Aufgabenbereiche unterscheiden sich innerhalb dieser drei Bundesländer jedoch beachtlich. 1.3 Koordinationsstrukturen14 Um der in der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen festgehaltenen koordinierten Erbringung von mobilen, teilstationären und stationären Diensten zu entsprechen, wurden von den einzelnen Bundesländern verschiedene Strategien zum Aufbau von dementsprechenden Koordinationsstrukturen entwickelt. Die räumliche Teilung des Landes in Sozial- und Gesundheitssprengel wird in der Praxis überwiegend angewendet. Dabei sind deren Strukturen innerhalb Österreichs jedoch kaum vergleichbar. So unterscheiden sich diese maßgeblich durch ihre Organisation (eigene neu geschaffene Organisationseinheiten versus Übernahme der Aufgaben von bestehenden Einheiten) und auch hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche (ausschließliche Koordinationsfunktion versus Dienstleistungsanbieter), wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht. Tabelle 4: Koordinationsstrukturen der Sozialhilfe in Österreich Bundesland Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark 14 Koordinationsorganisation • Sozial- und Gesundheitssprengel auf Ebene der Gemeinden • ARGE Hauskrankenpflege auf Landesebene Sozial- und Gesundheitssprengel: • flächendeckende, räumliche Gliederung: nach Bezirken • reine Koordinationsfunktion • Keine eigene Organisationseinheit (MA d. Bezirksverw.behörde) • Gremium: Fachbeirat Sozial- und Gesundheitssprengel: • flächendeckende, räumliche Gliederung: nach Bezirken • reine Koordinationsfunktion • Keine eigene Organisationseinheit (MA d. Bezirksverw.behörde) • Gremium: Fachbeirat Sozial- und Gesundheitssprengel: • flächendeckende, räumliche Gliederung wird durch die regionalen Träger festgelegt • reine Koordinationsfunktion • sind eigene Organisationseinheit • Gremium: Fachbeirat auf der Ebene der Sozialhilfeverbände keine Sozial- und Gesundheitssprengel sondern nur flächendeckende Übergangspflege Sozial- und Gesundheitssprengel: nennen sich in der Stmk ISGS (integrierte Sozial- und Gesundheitssprengel) • flächendeckende, räumliche Gliederung durch regionalen Träger • reine Koordinationsfunktion • sind keine eigene Organisationseinheit Vgl. ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich – Zwischenbilanz, 2004, S. 65 ff. 15 Status der Pflege und Betreuung Tirol Vorarlberg Wien 15.05.07 Sozial- und Gesundheitssprengel: • flächendeckende räumliche Gliederung (ein oder mehrere Gemeinden) • ist keine Koordinationseinrichtung sondern Anbieter von Dienstleistungen (mobile, pflegerische und soziale Dienste & Beratungsleistungen) • sind eigene Organisationseinheiten (Vereine) Sozial- und Gesundheitssprengel: • weitgehend flächendeckende räumliche Gliederung (ein oder mehrere Gemeinden) • ist keine Koordinationseinrichtung sondern Anbieter von Dienstleistungen (mobile, pflegerische und soziale Dienste & Beratungsleistungen) • sind eigene Organisationseinheiten (Vereine) Gesundheits- und Sozialzentren mit räumlicher und organisatorischer Integration von Diensten und regionaler Versorgungsverantwortung (nahezu flächendeckend) Quelle: eigene Darstellung. Resümierend ist der gesamte Bereich der Pflege – aufgrund der Zuständigkeit der Länder – innerhalb Österreichs verschiedenartig organisiert. Sowohl die Organisations- wie auch die Koordinationsstrukturen der Sozialhilfe sind von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich. 2 Finanzierung von Pflege und Betreuung Die Finanzierung der Pflege und Betreuung erfolgt grundsätzlich über das Pflegegeld und Eigenleistungen der Pflegebedürftigen. Da nur ein Teil der tatsächlichen Kosten bzw. der vereinbarten Tagsätze dadurch gedeckt ist, muss in der Praxis der Differenzbetrag durch die Sozialhilfeträger finanziert werden. Im ambulanten Bereich erfolgt eine Mischung von Eigenmitteln (die sich am Einkommen und/oder an der Höhe des Pflegegeldes orientieren) sowie Mitteln der Sozialhilfeträger. Im Bereich der medizinischen Hauskrankenpflege treten auch die Krankenversicherungen als Financier auf. 15 Abbildung 5: Schematische Darstellung der Zahlungsströme im Pflegesystem finanziert durch: §1 3B PF GG FGG es nd eld Bu geg e pfl §13 B P Länder Gemeinden betreut durch: Pflegebedürftiger sLande geld pflege La n An des m In alog itte La § l f nd 13 ür es BP Trä ge F ge s e GG r tze n v Pe .a. ns ion Einkommen Bund Kostenbeiträge Formelle Pflege Su S bv pen en de ti o n ne ne t c. Private Versicherung . dzt utend ede b n u Informelle Pflege Sonstige Einnahmen Quelle: Schneider et.al: Die Kosten der Pflege in Österreich, 2006, S. 5. 15 vgl. Österle u. Hammer (2004), S. 92 f. 16 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Pflegegeld 1993 wurde mit dem Bundespflegegeldgesetz16 ein abgestuftes, bedarfsorientiertes Pflegegeld eingeführt, auf das unabhängig von Einkommen und Vermögen sowie der Ursache der Pflegebedürftigkeit ein Rechtsanspruch besteht. Der Zweck des Pflegegeldes liegt darin, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert – abgestuft in sieben Pflegestufen – abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Steuermitteln. Ergänzend zum Bundespflegegeld sichert das Landespflegegeld der einzelnen Länder das Pflegegeld für Personen, welche keinen Anspruch auf Bundespflegegeld haben.17 Die Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 im Rahmen der Bundes- und Landespflegegeldgesetze sowie die Pflege-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern haben die Pflege in Österreich neu strukturiert und zu einer bedeutenden Verbesserung für die Betreuung und Pflege gegenüber der Situation vor der Einführung dieser Regelung geführt.18 Die Finanzierungs- und Leistungsströme im Bereich der Altenwohn- und Pflegeheime sowie im Bereich der sozialen Dienste sind sehr komplex und weisen je nach Bundesland deutliche Unterschiede auf. Ebenso wie die Zahl der SeniorInnen stieg auch die Zahl der PflegegeldbezieherInnen. Mit Ende 2006 gab es 324.919 EmpfängerInnen von Bundespflegegeld mit einem Gesamtaufwand von 1,621 Mrd. Euro für das Jahr 2006. Demgegenüber stehen 57.748 EmpfängerInnen des Landespflegegeldes im Jahr 2005 mit einem Gesamtaufwand von 291,6 Mio. Euro im Jahr 2005.19 Von den insgesamt rund 380 Tsd. PflegegeldempfängerInnen bezogen 56 Prozent Pflegegeld in der Stufe I oder II. In der Pflegestufe VI und VII hingegen sind es nur 5 Prozent.20 Tabelle 5: BezieherInnen von Pflegegeld des Bundes und der Länder im Jahr 2005 in Personen Bundespflegegeld Landespflegegeld Summe I 70.437 11.710 82.147 II 112.150 18.124 130.274 III 52.865 11.042 63.907 Pflegestufen IV 49.215 7.299 56.514 V 25.409 4.619 30.028 VI 8.052 3.158 11.210 VII Gesamt 5.160 323.288 1.796 57.748 6.956 381.036 Quelle: modifiziert übernommen aus BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegefürsorge 2005, 2007. Sozialhilfe Gemäß den Sozialhilfegesetzen der Länder21 umfasst die Sozialhilfe nicht nur Leistungen für die Pflege und Betreuung sondern auch darüber hinausgehende Leistungen, wie etwa Aufgaben im 16 Siehe dazu: Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993 idF BGBl. Nr. 89/2006 17 Die Zuständigkeit für das Pflegegeld richtet sich nach der Grundleistung, d.h. für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente auszahlt: d.h. Anspruch auf Bundespflegegeld haben z.B. jene Personen, welche eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung bzw. einen Beamtenruhegenuss des Bundes erhalten. Landespflegegeld erhalten berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausmann oder Hausfrau oder Kind), BezieherInnen einer Sozialhilfe oder einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde. 18 Vgl. Österle u. Hammer: Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen, 2004, S. 90. 19 Vgl. BMSK: Pflegevorsorge / Foliensatz zur Präsentation im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 21. März. 2007, 2007. 20 Vgl. BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 35 f. 21 Vgl. verschiedene Sozialhilfegesetze/Grundsicherungsgesetz der Länder. 17 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Obdachlosenbereich oder die Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung. Der Großteil der Aufgaben fällt jedoch im Bereich Pflege und Betreuung an. Ende 2004 betrug die Zahl der Allein-, Haupt- und Mitunterstützten in der offenen Sozialhilfe (Gewährung der Sozialhilfe an Personen in Privathaushalten) rund 114.216 Personen. 42.046 davon wurden als Dauerunterstützte gezählt. Die Zahl der SozialhilfebezieherInnen in Altenwohnund Pflegeheimen betrug 56.233 Personen. Somit erhielten – dauerhaft oder kurzzeitig – insgesamt rund 170.500 Personen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes eine finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe.22 Hinsichtlich der Finanzierung der Sozialhilfe gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, sondern je nach Bundesland eine unterschiedliche Aufteilung der Sozialhilfe zwischen Land und Gemeinden wie auch zwischen den Gemeinden, wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht: Tabelle 6: Finanzierung der Sozialhilfe Finanzierung der Sozialhilfe Anteil der Gemeinden Bundesland Burgenland 50% Kärnten Inhalte Sozialhilfeausgaben ohne Errichtung, Erweiterung, Instandsetzung und Erhaltung von Wohn-, Alten-, Pflegeheimen Aufteilung Abgezogen werden Einzelfallbeiträge, die nach der Zahl der den Gemeinden jeweils zuordenbaren Hilfebedürftigen verrechnet werden. Die verbleibenden Beiträge werden nach der Finanzkraft aufgeteilt. 60% Ausgaben zur Unterbringung der Hilfsbedürftigen sowie der Maßnahmen zur Sicherung des Lebensbedarfs Die Aufteilung erfolgt zur Hälfte nach der Zahl der Fälle und zur Hälfte nach der Einwohnerzahl. Niederösterreich 50% Ausgaben im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt, jedoch ohne Unterbringung in stationären Einrichtungen Von den verbleibenden ordentlichen Ausgaben tragen die Gemeinden 50 Prozent, von den außerordentlichen Ausgaben 25 Prozent. Die Verteilung erfolgt nach der Finanzkraft. Oberösterreich 45% - durch regionalen Träger (Gemeindeverbände, Statutarstädte) Ausgaben der sozialen Hilfe Die Aufteilung erfolgt zur Hälfte nach der Einwohnerzahl der politischen Bezirke, zur anderen Hälfte nach der Finanzkraft der regionalen Träger. Salzburg 58% anfallende Sozialhilfeausgaben im Bezirk Zuerst erfolgt eine Verteilung auf die Bezirke, danach innerhalb der Bezirke mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel auf die Gemeinden. Steiermark 40% durch Sozialhilfeverbände Sicherung des Lebensbedarfes (Ausgaben der Hilfe in besonderen Lebenslagen werden teils örtlich, teils durch das Land abgedeckt) Der nicht gedeckte Finanzbedarf der Sozialhilfeverbände wird nach der Finanzkraft auf die Gemeinden umgelegt. Tirol 35% Ausgaben des Landes Zunächst erfolgt eine Aufteilung auf die Bezirke und danach nach der Finanzkraft der Gemeinden. Vorarlberg 40% nicht gedeckte Ausgaben des Sozialfonds Der Gemeindeanteil wird auf die Gemeinden nach deren Finanzkraft umgelegt. Quelle: Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006, S. 139 ff.; verschiedene Sozialhilfegesetze/Grundsicherungsgesetz der Länder 22 Vgl. URL: http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0346, 2. Mai 2007. 18 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Zusätzlich fallen auch Gemeindebeiträge zu den Ausgaben für das Landes-Pflegegeld an, von welchen die Gemeinden zwischen 35 Prozent (Oberösterreich, Tirol) und 50 Prozent (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg) der Ausgaben übernehmen. Insgesamt wurden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S.23 im Jahr 200124 Ausgaben in der Höhe von 624 Euro je EW (ohne Wien) getätigt. Nachfolgende Übersicht zeigt die Einnahmen und Ausgaben der Länder, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) gemäß einer Studie nach Bröthaler et.al. aus dem Jahr 2006. Dabei zeigen sich die Auswirkungen der unterschiedlichen Organisationsformen der Sozialhilfe der Länder – so finden sich in Niederösterreich und in Vorarlberg Landesfonds, in Kärnten, Oberösterreich und in der Steiermark hingegen Gemeindeverbände. Im Burgenland, Salzburg und Tirol gibt es nur Transferverflechtungen zwischen Land und Gemeinden. Die Einnahmen und Ausgaben pro Kopf variieren hierbei sehr deutlich je nach Bundesland und institutioneller Ausgestaltung. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Anteile der Gemeinden und Gemeindeverbände an der Gesamtfinanzierung. So werden in Tirol lediglich 38,1 Prozent der Sozialhilfe-Ausgaben i.w.S. von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragen, in Kärnten hingegen sind es 59,7 Prozent. Tabelle 7: Einnahmen und Ausgaben der Länder, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) im Aufgabenbereich "Sozialhilfe im weiteren Sinn" nach Bundesländern im Jahr 2001, in € / EW €/EW Bgld Knt NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vbg Summe (oW) Einnahmen im Bereich "Sozialhilfe i.w.S.*" Länder 145 209 368 99 215 101 234 16 193 Landesfonds 16 354 23 Gemeindeverbände 48 277 282 116 Gemeinden 2 8 11 41 79 80 71 48 43 Gesamt 147 265 395 417 294 463 305 418 375 Gesamt konsolidiert** 85 119 281 245 146 394 229 79 246 Ausgaben im Bereich "Sozialhilfe i.w.S.*" Länder 211 310 474 223 335 256 390 205 320 Landesfonds 16 354 23 Gemeindeverbände 49 277 281 117 Gemeinden 67 157 113 184 250 187 167 192 164 Gesamt 278 516 603 684 585 724 557 751 624 Gesamt konsolidiert** 216 370 489 512 437 655 481 412 494 in Tsd. € / Leistungsbezieher 17 32 27 35 19 44 31 18 30 Einnahmen-Ausgaben-Saldo im Bereich "Sozialhilfe i.w.S.*" Länder -66 -101 -106 -124 -119 -155 -156 -189 -127 Landesfonds 0 0 0 Gemeindeverbände -1 -1 0 0 Gemeinden -65 -149 -102 -142 -171 -106 -96 -144 -121 Gesamt konsolidiert** -131 -251 -208 -267 -290 -261 -252 -333 -248 in Mio. € -36 -138 -306 -356 -140 -309 -160 -110 -1554 Anteil G+GV in %*** 49,5 59,7 49,1 53,6 58,9 40,6 38,1 43,2 48,7 Quelle: Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006, S. 142. * Bei Ländern und Gemeinden Einnahmen bzw. Ausgaben der Ansatz-Abschnitte 41 Allgemeine öffentliche Wohlfahrt, 42 Freie Wohlfahrt und 43 Jugendwohlfahrt; ** Einnahmen (2.344 Mio. €) bzw. Ausgaben (3.898 Mio. €) bereinigt um Transfers zwischen Ländern, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbänden (806 Mio. €); *** Anteil der aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzierenden Netto-Lasten der Gemeinden und Gemeindeverbände an den gesamten Netto-Lasten der Landes- und Gemeindeebene in Prozent. 23 umfasst insbesondere die Ansätze 41 Allgemeine öffentliche Wohlfahrt, 42 Freie Wohlfahrt und 43 Jugendwohlfahrt 24 Hinsichtlich der Transferverflechtungen bestehen keine aktuelleren Daten; Vgl. Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006. 19 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Die Ausführungen zeigen, dass das derzeit praktizierte Transfersystem der Länder als uneinheitlich, sehr komplex, vor allem aber auch als unwirtschaftlich einzuschätzen ist25: • Mit Blick auf mehr Transparenz und eindeutige Ergebnis-/Kostenverantwortung wäre jedenfalls zu wünschen, dass es zu einer Entflechtung des Systems kommt und – wenn die Sozialhilfe schon primär eine Aufgabe der Länder ist – die Gemeinden jedenfalls aus der Kofinanzierung herausgenommen werden. Damit könnte man dem Grundsatz der Finanzverfassung, wonach jede staatliche Ebene für die Finanzierung ihrer Aufgaben aufzukommen hat, besser nachkommen. Es würden sich durch den Verzicht auf Gegenfinanzierungen26 zwischen Ländern und Gemeinden Einsparungen im Verwaltungssystem realisieren lassen, die dann für Leistungen der Sozialhilfe zur Verfügung stehen könnten. • Ferner ist festzustellen, dass den Gemeinden in den Bundesländern in sehr unterschiedlichem Ausmaß die Mitfinanzierung einer Landesaufgabe aufgebürdet wird. Neben den unterschiedlich hohen Beiträgen zur Kofinanzierung sind auch die Umlagesysteme selbst zwischen den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet; teilweise werden die Ausgaben nach EinwohnerInnen aufgeteilt, teilweise kommt es zu einer Umverteilung zwischen finanzschwächeren und finanzstärkeren Gemeinden (wobei auch die Finanzkraft sehr unterschiedlich ermittelt wird). • Für einen Verzicht auf eine Kofinanzierung der Gemeinden spricht ferner, dass das Verhältnis zwischen Landesregierungen und Gemeinden sehr ungleichgewichtig ist, werden doch Umfang oder Art der Leistungen im Gesetzes- bzw. Verordnungsweg vom jeweiligen Land definiert, wohingegen den Gemeinden letztlich ‚nur’ die Kostentragung bleibt. Kosten der Pflege Schneider et.al. gehen in einer Studie davon aus, dass der Gesamtaufwand für die stationäre Altenpflege im Jahr 2004 bei etwa 1,32 Mrd. Euro lag, wobei 35,9 Prozent von den BewohnerInnen selbst erbracht wurden. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz pro Monat liegen dabei je nach Pflegebedarf, Personalstruktur und Ausstattung zwischen etwa 1.000 und 6.000 Euro27. Bedenkt man, dass die Medianpension bei Frauen im Jahr 2004 bei 674,4 Euro und bei Männern bei 1.428,8 Euro lag, wird verständlich, dass etwa 82% der Betroffenen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Im Bereich der mobilen Dienste wird von einem Gesamtaufwand im Jahr 2004 von 444,7 Mio. Euro ausgegangen. Der durchschnittliche Kostenbeitrag der KundInnen beträgt rund 27 Prozent. Die Kosten für eine Einsatzstunde variieren je nach Bundesland und Berufsgruppe zwischen 14,20 und 42,60 Euro.28 25 Vgl. hierzu etwa Bröhltaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006, S. 225. 26 Ertragsanteile und Transferleistungen fließen an die Gemeinden, Umlagen der Gemeinden fließen zurück an das Land; die Finanzabwicklung erfolgt in der Regel in der Form saldierter Finanzflüsse. 27 1.000 Euro für reine Altenheime mit wenig Betreuung, 4.000 Euro für gut ausgestattete Pflegeheime und intensive Betreuung, Seniorenresidenzen von 1.800 bis 6.000 Euro 28 Vgl. Schneider et.al.: Die Kosten der Pflege in Österreich, 2006, S. 8ff; Ausgangsbasis beinhaltet nur geriatrische Langzeitpflege! 20 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Gemäß dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge im BMSK wurden von den Ländern im Jahr 2005 im mobilen Bereich rund 360 Mio. Euro aufgewendet, im teilstationären Bereich rund 130 Mio. Euro und im stationären Bereich etwa 1,44 Mrd. Euro. Dieses Bild stimmt daher in etwa mit den Einschätzungen von Schneider et.al. überein. Den getätigten Aufwendungen stehen dabei Einnahmen (insbesondere Einnahmen durch Kostenbeiträge, Mittel des Landesgesundheitsfonds und Transferzahlungen der Gemeinden) gegenüber, welche im mobilen und stationären Bereich rund 40 Prozent und im teilstationären Bereich rund 50 Prozent der Ausgaben decken.29 Tabelle 8: Aufwand und Einnahmen der Länder für mobile, teilstationäre und stationäre Dienste – Einnahmen inkl. Gemeindebeiträge, 2005 mobile Dienste teilstationäre Dienste stationäre Dienste Bundes- Aufwand Einnahmen NettoAufwand Einnahmen NettoAufwand Einnahmen land in € in € aufwand in € in € in € aufwand in € in € in € Bgld 3.503.750 1.312.450 2.191.300 22.177.600 20.353.840 1.823.760 26.350.100 15.448.600 Knt 14.384.513 3.313.713 11.070.800 90.511.863 43.126.209 NÖ 93.865.777 69.337.344 24.528.433 321.094.648 165.245.064 OÖ 42.151.943 7.415.263 34.736.680 45.537.042 3.926.787 41.610.255 300.976.056 126.512.723 Sbg 11.370.158 3.426.401 7.943.757 726.435 726.435 0 81.848.204 24.117.253 Stmk 10.042.368 267.073.222 106.201.500 Tir 21.394.816 14.164.736 7.230.080 37.979 82.446.672 47.735.400 Vbg 24.504.195 508.357 23.995.838 12.662.240 840.753 11.821.487 74.258.536 36.718.224 Wien 139.546.439 37.803.415 101.743.024 52.477.659 43.115.597 9.362.062 200.274.155 125.302.606 Summe 360.763.959 147.324.047 213.439.912 133.580.976 68.925.433 64.655.543 1.444.833.456 690.407.579 40,8% 51,6% Deckung des Aufwandes Nettoaufwand in € 10.901.500 47.385.654 155.849.584 174.463.333 57.730.951 160.871.722 34.711.272 37.540.312 74.971.549 754.425.877 47,8% Quelle: eigene Berechnungen auf Basis BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 62 ff. Aufgrund der aktuellen demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen kommt es im Bereich der Pflege und Betreuung zu einer sehr dynamischen Entwicklung der Ausgaben. Gemäß einer Prognose von Streissler (2004) kann es je nach Prognoseszenarium zu einer unterschiedlichen Entwicklung der Ausgaben im Bereich der geriatrischen Langzeitpflege30 bis zum Jahr 2010 kommen:31 • Anstieg der Kosten um 3 Prozent – bei einem Rückgang der Pflegefälle um etwa 2,5 Prozent aufgrund der besseren Gesundheit • Anstieg der Kosten um 46 Prozent – bei Ausbau der ambulanten Pflege aufgrund eines Rückgangs der informellen Pflege • Anstieg der Kosten um 59 Prozent – bei einer angenommenen Vollversorgung im ambulanten Bereich • Anstieg der Kosten um 32 Prozent – bei einer Verteuerung des stationären Bereiches (Erhöhung von 70 auf 95 Euro pro Tag) 29 Vgl. BMSK (2007/2), S. 62 ff. 30 Eine exakte Ausgangssumme wird in der vorliegenden Studie nicht genannt. Ausgangspunkt für Streisslers Analyse ist die Anzahl von 300.000 PflegegeldbezieherInnen über 60 Jahre und die Kostenstruktur 2001 bzw. 2003. Von den 300.000 pflegebedürftigen Personen werden den Annahmen entsprechend 15% oder 45.000 Personen stationär betreut. Die verbleibenden Personen werden zu etwa 6% durch formelle ambulante Dienste versorgt. 31 Vgl. Schneider et.al.: Die Kosten der Pflege in Österreich, 2006, S. 16 ff. 21 Status der Pflege und Betreuung 3 15.05.07 Leistungen in der Pflege und Betreuung Als Leistungserbringer treten sowohl öffentliche als auch private Anbieter (gewinnorientierte Anbieter und Nonprofit-Anbieter) auf. Während im Bereich der stationären Versorgung ein Übergewicht öffentlicher Träger besteht, sind im Bereich der mobilen Dienste vor allem NonprofitAnbieter aktiv. Wie die Struktur der Anbieter tatsächlich ausgestaltet ist unterscheidet sich je nach Bundesland und je nach städtischen oder ländlichen Regionen.32 Im Bereich der stationären Einrichtungen wurden 2002 rund 55 Prozent der Einrichtungen von der öffentlichen Hand betrieben, 21 Prozent entfielen auf gewerbliche, gewinnorientierte Heime und 24 Prozent auf den Nonprofit Sektor.33 In der so genannten Pflege-Vereinbarung wird in Art. 3 festgehalten, dass die Länder für einen Mindeststandard an ambulanten, teilstationären und stationären Diensten sorgen müssen. Die Dienste müssen dezentral und flächendeckend angeboten werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass das Angebot an sozialen Diensten je nach Region und Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet ist – insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Verfügbarkeit und preislichen Ausgestaltung und bezogen auf qualitative Merkmale.34 Dies wird auch in den nachfolgenden Tabellen deutlich, in welchen die Anzahl der erbrachten Leistungen im Bereich der mobilen, teilstationären und stationären Dienste dargestellt werden. Insbesondere bei den mobilen und den teilstationären Diensten wird jedoch deutlich, dass Lücken in der Datenerhebung bestehen, welche erst in den letzten Jahren geschlossen werden konnten. Im Bereich der mobilen Dienste ist eine sehr starke Veränderung erkennbar. Selbst wenn man nur die Werte von 2000 mit 2005 vergleicht, zeigt sich, dass sich die Leistungsstunden um 14 Prozent erhöht haben – dies ist ein Plus von rund 1,5 Mio. Leistungsstunden binnen fünf Jahren. Die stärkste Steigerung an mobilen Diensten gab es in Tirol, in Vorarlberg und in Kärnten. Tabelle 9: Anzahl der Leistungsstunden der Mobilen Dienste nach Bundesländern, 2000-2005 Mobile Dienste - in Stunden Bundesland Bgld Knt NÖ OÖ Sbg* Stmk Tir Vbg Wien Gesamt beinhaltete Dienste HH, HK HH, HK, FH, DH HH, HK, AH HK, FH, MH HH, HK HH, HK, AH HH, HK, AH HH HH, HK 2000 204.484 540.860 2.838.208 794.002 805.454 857.435 298.776 235.443 4.017.591 10.592.253 2001 224.044 532.520 2.706.365 856.812 735.917 k.A. 474.832 276.590 4.095.858 9.902.938 2002 238.178 656.589 2.848.159 898.390 680.268 887.778 488.422 308.849 4.181.925 11.188.558 2003 249.916 696.000 2.942.678 956.112 662.996 880.552 522.433 328.108 4.317.950 11.556.745 2004 260.300 765.600 3.057.771 1.230.071 638.639 866.875 551.627 363.475 4.228.119 11.962.477 2005 257.570 835.000 3.108.788 1.105.970 642.209 858.604 537.552 376.714 4.364.367 12.086.774 Veränderung Veränderung 2000-2005 2000-2005 absolut in % 53.086 26,0% 294.140 54,4% 270.580 9,5% 311.968 39,3% -163.245 -20,3% 1.169 0,1% 238.776 79,9% 141.271 60,0% 346.776 8,6% 1.494.521 14,1% Quelle: eigene Berechnungen, BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 133. Legende: HH=Heimhilfe, HK=Hauskrankenpflege, FH=Familienhilfe, AH=Altenhilfe, DH=Dorfhilfe, MH=mobile Hilfe *) Der Rückgang der Gesamtstunden in Salzburg ab dem Jahr 2001 ist durch Tarifänderungen bedingt, die Wegzeitpauschalen und Eigenleistungsanteile neu regeln. 32 vgl. Österle u. Hammer (2004), S. 94. 33 vgl. Schneider et.al. (2006), S. 8. 34 vgl. Österle u. Hammer (2004), S. 100. 22 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Im Bereich der teilstationären Dienste bestehen Lücken bei der Datenerhebung und/oder beim Leistungsangebot – so werden im Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge (2007) innerhalb des Betrachtungszeitraums keine Daten von Kärnten, Salzburg und Burgenland ausgewiesen. Innerhalb der Bundesländer kommt es jedoch zu deutlichen Steigerungen, welche von 7,6 bis 185 Prozent binnen 5 Jahren reichen. Ein besonders starker Anstieg findet sich in Oberösterreich (plus 185 Prozent) sowie in Wien (plus 133 Prozent bei geriatrischen Tageszentren). Tabelle 10: Anzahl der Leistungseinheiten der Teilstationären Dienste nach Bundesländern, 2000 -2005 Teilstationäre Dienste Bundesland Einheiten Bgld Knt NÖ Personen OÖ Plätze Verpflegskostentage Anmerkungen k.A. k.A. Tagesheime (behinderte Menschen) Tagesheimstätten + tagesstrukturierende Maßnahmen (behinderte Menschen) Tagesheime für ältere Menschen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 k.A. k.A. k.A. 2.800 k.A. 2.960 3.040 3.120 1.607 2.367 2.618 3.412 3.528 4.583 2.976 185,2% 30.550 35.235 45.653 46.670 16.120 52,8% 2.085 k.A. k.A. 626 44.453 41.434 k.A. k.A. k.A. 597 570 k.A. 778 k.A. 941 36.865 22,9% 65.405 133,1% 244 7,6% Sbg Stmk Tir Personen Tage Tagesheime Tagesseniorenzentrum Vbg Tage Wien Besuche Tagesheime (behinderte Menschen) 161.100 165.000 175.000 183.000 187.000 197.965 geriatrische Tageszentren (alte Menschen) 49.155 50.854 91.192 104.249 117.936 114.560 Beschäftigungstherapie (behinderte Menschen) 3.199 3.183 3.215 3.284 3.412 3.443 Personen Veränderung Veränderung 2000-2005 2000-2005 absolut in % Quelle: eigene Berechnungen, BMSK: Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, 2007, S. 134. Zum Stichtag Ende 2005 gab es gemäß BMSK (2007) Österreichweit rund 66 Tsd. (inkl. Stmk.) betreute Personen in Alten- und Pflegeheimen, wobei der größte Anteil mit 19 Tsd. Personen auf Wien entfällt. Die Entwicklung der stationären Dienste verlief im Vergleich zu den mobilen und teilstationären Diensten mit einem Anstieg zwischen 0,6 und 37 Prozent binnen fünf Jahren deutlich langsamer. Die stärkste Entwicklung gab es mit 37 Prozent in Kärnten, die geringste Entwicklung mit 0,6 Prozent in Oberösterreich. Tabelle 11: Anzahl der betreuten Personen in Alten- und Pflegeheimen nach Bundesländern zum Stichtag 31. Dez., 2000-2005 Bundesland Bgld Knt NÖ OÖ Sbg** Stmk Tir Vbg Wien Gesamt* Veränderung Veränderung Stationäre Dienste (Alten- und Pflegeheime) - in Personen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2000-2005 2000-2005 1.297 k.A. k.A. 1.373 1.494 1.554 257 19,8% 2.761 2.976 3.092 3.269 3.533 3.785 1.024 37,1% 9.589 9.630 10.843 10.317 10.974 10.468 879 9,2% 11.219 11.176 11.270 11.342 11.197 11.285 66 0,6% 2.501 2.911 2.860 2.928 3.049 3.199 698 27,9% 8.720 k.A. 4.800 4.660 4.761 4.624 4.733 4.873 73 1,5% 2.271 2.689 2.509 3.258 2.710 2.932 661 29,1% 17.653 16.210 20.696 17.629 17.137 19.316 1.663 9,4% 58.091 56.252 62.031 60.740 60.827 66.132 8.041 13,8% * Gesamtsumme in den Jahren 2001 und 2002 exkl. Bgld Aufgrund mangelnder Angaben in der Stmk wurden für die Berechnung der Gesamtsumme in den Jahren 2000 bis 2004 6.000 Personen angenommen. ** Personen ohne Selbstzahler Quelle: eigene Berechnungen, BMSK (2007), S. 135. Gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen wurden von den Ländern Bedarfs- und Entwicklungspläne für die sozialen Dienste erstellt, in denen das bestehende Defizit an Dienstleistungen festgestellt sowie eine Planung erarbeitet wurde, wie dieses Defizit schrittweise bis zum Jahr 2010 abgedeckt wird. 23 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Im Jahr 2003 erfolgte durch das BMSK in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Evaluierung der Bedarfs- und Entwicklungspläne35. Demnach waren Ende 2002 7.810 Pflege- und Betreuungspersonen im mobilen Bereich tätig, wodurch eine Versorgungsdichte von 13,4 Personen pro 1.000 ab 75-Jährigen gegeben ist. Allerdings gibt es enorme Schwankungen der Versorgungsdichte von 21 Vollzeitpersonen auf 1.000 ab 75-Jährigen in Wien bis 6,1 Personen in Oberösterreich. Gegenüber 1996 hat die Zahl an Vollzeitäquivalenten um 51 Prozent zugenommen. Gleichzeitig konnte die Versorgungsdichte um 2,6 Personen pro 1.000 ab 75-Jährigen erhöht werden. Dennoch besteht bis zum Jahr 2010 ein noch nicht gedeckter Bedarf von 1.894 Vollzeitäquivalenten, um die Versorgungsdichte noch weiter anzuheben. Tabelle 12: Mobile Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands 2010 Stichtag 31.12.2002 2010 Differenz 2002 zu 2010 VZÄ absolut pro 1.000 EW 75+ absolut pro 1.000 EW 75+ absolut pro 1.000 EW 75+ Bgld Pflege- und Betreuungspersonen gesamt Knt NÖ OÖ Sbg Stmk Tir Vbg Wien Gesamt 187 401 1.926 569 540 791 374 329 2.695 7.811 8,4 9,5 17,0 6,1 16,7 8,6 9,1 17,5 21,0 13,4 265 492 2.488 1.081 1.130 982 6.438* 9,9 10,4 18,5 9,6 10,9 20,0 13,6* 78 91 562 512 339 608 1,5 0,9 1,5 3,5 2,3 10,9 Quelle: eigene Berechnungen, ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich – Zwischenbilanz, 2004, S. 11 u. 22. EW 75+ = Einwohner ab 75 Jahren; VZÄ = Vollzeitäquivalente (Basis: 40-Stunden-Beschäftigung); - = keine Angabe * In den Summen sind Pflege- und Betreuungspersonen in Salzburg, Vorarlberg und Wien nicht enthalten. Die teilstationären Dienste sind vorrangig in den Städten etabliert. Mit Ende 2002 wurden österreichweit rund 1.070 Plätze in der teilstationären Betreuung angeboten. Bis zum Jahr 2010 sollen die teilstationären Dienste insbesondere im städtischen Bereich ausgebaut werden. Gemäß der ÖBIG-Studie gab es mit Ende 2002 rund 67.600 Heimplätze, was einer Versorgungsdichte von 116 Plätzen pro 1.000 ab 75-Jährigen entspricht. Davon sind etwa 78 Prozent Pflegeplätze, die restlichen 22 Prozent werden als Wohnplätze geführt. Auch hier bestehen regional betrachtet deutliche Unterschiede – so schwankt die Versorgungsdichte zwischen 153 Heimplätzen je ab 75-Jährigen in Salzburg und 67 Heimplätzen im Burgenland. Seit 1995 erfolgte ein geringer Ausbau an Heimplätzen insgesamt (plus 4,3 Prozent; 2.800 Heimplätze), wobei ein massiver Abbau von Wohnplätzen zugunsten eines massiven Ausbaus an Pflegeplätzen erkennbar ist. Der Ist-Stand 2002 entspricht dem Sollstand von 2010 bereits weitgehend. Tabelle 13: Stationäre Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands 2010, in Plätzen Stichtag 31.12.2002 2010 Differenz 2002 zu 2010 VZÄ absolut pro 1.000 EW 75+ absolut pro 1.000 EW 75+ absolut Pflege- und Wohnheimplätze gesamt Bgld Knt NÖ OÖ Sbg Stmk Tir Vbg Wien Gesamt 1.495 3.410 10.785 11.660 4.948 9.084 4.761 1.962 19.522 67.627 67,1 80,5 95,0 125,2 153,3 99,2 116,4 104,4 152,2 116,0 2.223 4.370 8.310 14.042 6.259 2.148 37.352* 83,4 92,0 71,6 124,8 127,4 86,7 94,5* 728 960 -2.475 2.382 1.498 186 Quelle: eigene Berechnungen, ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich – Zwischenbilanz, 2004, S. 35 u. 51. EW 75+ = Einwohner ab 75 Jahren; VZÄ = Vollzeitäquivalente (Basis: 40-Stunden-Beschäftigung); - = keine Angabe * In den Summen sind Pflege- und Betreuungspersonen in Salzburg, Vorarlberg und Wien nicht enthalten. 35 vgl. ÖBIG (2004), S. 1 ff. 24 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Die Erstellung der Bedarfs- und Entwicklungspläne obliegt grundsätzlich den Ländern, welche diese Aufgabe jedoch in unterschiedlichem Ausmaß in Angriff genommen haben. Denn so zeigt, sich, wie in der nachfolgenden Tabelle ablesbar, dass der Aktualitätsgehalt von Bedarfs- und Entwicklungsplänen nur in sehr wenigen Bundesländern gegeben ist. Tabelle 14: Aktualität / Transparenz der Bedarf- und Entwicklungspläne Aktualität / Transparenz der Bedarf- und Entwicklungspläne Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Erscheinungsjahr des aktuellsten Bedarfs- und Entwickl.plans 2003/04 2003 (2007 ist in Vorbereitung) 2007 2003 (2006/07 ist in Vorbereitung) 2005 1997 (2007 ist in Vorbereitung) der aktuellste zugängige Bericht ist aus 1996 2001 1997 Zugänglichkeit zum Downloaden verfügbar ist nicht öffentlich zugänglich ist nicht öffentlich zugänglich über die LR zugänglich über die LR zugänglich über die LR zugänglich ist nicht öffentlich zugänglich Zum Downloaden verfügbar über die LR zugänglich Quelle: eigene Darstellung. Neben den Bedarfs- und Entwicklungsplänen werden von den Ländern auch Sozialberichte erstellt, welche sich jedoch hinsichtlich der dargestellten Inhalte und Informationstiefe deutlich unterscheiden. Die Sozialberichte werden hierbei mit einer gewissen Zeitverzögerung erstellt, wodurch die Aktualität nicht immer gegeben ist. 4 Ergebnisse der Befragung der Mitgliedsstädte des Sozial- und Gesundheitsausschusses Mitte bis Ende April erfolgte eine Online-Umfrage bei den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum aktuellen Stand von Pflege und Betreuung36. Nachfolgend werden die wesentlichsten Ergebnisse dargestellt, wobei sich die detaillierten Auswertungsergebnisse der 11 (von 21) antwortenden Städte im gesonderten Anhangbericht wiederfinden. Städte sind im Bereich Pflege und Betreuung sehr aktiv eingebunden. So betreiben 82 Prozent der befragten Städte eigene Einrichtungen im Pflege- und Betreuungsbereich. Nur in zwei Städten werden die Pflege- und Betreuungsheime vollständig von externen Trägern geführt. Acht der elf Städte übernehmen Koordinationstätigkeiten im Pflege- und Betreuungsbereich. Nur 45 Prozent der befragten Städte wirken beim Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes mit, vor allem in Salzburg und in Kärnten ist eine intensivere Zusammenarbeit möglich (z.B. Klagenfurt ist in Form einer ständigen Arbeitsgruppe des Fachtages des Sozial- und Gesundheitssprengels eingebunden). Bereits 55 Prozent der Städte haben eine eigene Planung für ihre Stadt verwirklicht. 36 Von den insgesamt 21 Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses haben 11 Städte an der Online-Befragung teilgenommen. Es sind sämtliche Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) vertreten. 2 Städte befinden sich in der Größenklasse 10 - 20 Tsd. EW, 4 Städte in der Größenklasse 20 - 50 Tsd. EW und 5 Städte in der Größenklasse über 50.000 EW. 25 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Anteil mit Antwort "JA" Abbildung 6: Von den Städten wahrgenommene Aufgaben 100% W elche Aufgaben nimmt Ihre Stadt im Bereich Pflege und Betreuung w ahr? 80% 60% 40% 20% 0% gemeindeeigene M itwirken beim BedarfsKoordination von Planung (Bedarfs- und und Entwicklungsplan Vereinen und anderen Entwicklungsplan der des Landes privaten Trägern im Gemeinde) Pflegebereich (stationär, teilstationär, ambulant) Koordination von Vereinen und anderen privaten Trägern im Betreuungsbereich (mobil) Betreiben eigener Einrichtungen im Pflegeund Betreuungsbereich Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007 Anmerkung: Mehrfachantworten waren möglich Die Versorgungsquote mit Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist je nach Stadt sehr unterschiedlich. So schwankt diese bei stationären Pflegeeinrichtungen (z.B. Pflegeheime) zwischen 2,6 und 24,9 Plätzen pro EW, bei den stationären Betreuungseinrichtungen (z.B. betreutes Wohnen, Seniorenwohnheime) bis 9,8 Plätzen pro EW. Teilstationäre Einrichtungen werden derzeit noch in geringem Maße betrieben. Rund zwei Drittel der Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen werden nicht von den Gemeinden selbst, sondern von Vereinen bzw. Privaten angeboten. Teilstationäre Einrichtungen werden nur in drei der elf Städte selbst geführt. Tabelle 15: Betreute Personen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen – städtische Einrichtungen und Einrichtungen von Privaten; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Personen Betreute Personen in Pflege und Betreuungseinrichtungen - eigene Einrichtungen und Einrichtungen von Privaten in stationären in stationären Pflegeeinrichtungen Betreuungseinrichtungen teilstationäre Einrichtungen ausgewählte Werte betreute Personen pro Tausend Einwohner Minimum 2,6 0,9 0,07 Median 7,7 1,9 0,57 Maximum 24,9 9,8 2,83 Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007 Auch im Bereich der mobilen Dienste gibt es sehr unterschiedliche Angaben. So reichen die Werte bei der Hauskrankenpflege von 0,3 bis 38,9 betreuten Personen innerhalb der Gemeinde. Im Bereich von Essen auf Rädern sowie Heimhilfe werden bis 27 Personen betreut. Mobile Dienste werden – mit Ausnahme von Essen auf Rädern – vorwiegend durch Vereine und sonstige Private angeboten. Tabelle 16: Mobil betreute Personen innerhalb der Gemeinde – städtische und private Dienste; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Personen Anzahl der mobil betreuten Personen innerhalb der Gemeinde - eigene und private Dienste Hauskranken-pflege Heimhilfe ausgewählte Werte Minimum Median Maximum 0,3 15,3 38,9 Besuchsdienste Essen auf Rädern Sonstiges betreute Personen pro Tausend Einwohner 0,2 0,3 0,1 10,5 2,9 7,1 26,9 13,2 27,2 1,3 5,3 14,6 Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007 Anmerkung: Minimum- und Maximumwerte sowie der Median beziehen sich nur auf die Städte, welche Werte beim jeweiligen Dienst angegeben haben. 26 Status der Pflege und Betreuung 15.05.07 Auch beim tatsächlichen Kostensatz pro Pflegeheimplatz gibt es beträchtliche Differenzen, wobei sich dieser meist nahe am von der Aufsichtsbehörde anerkannten Kostensatz orientiert. Tabelle 17: Tatsächlicher Kostensatz pro Pflegeheimplatz und Tag; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Euro Tatsächlicher Kostensatz pro Pflegeheimplatz in Euro Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegestufe 4 Pflegestufe 5 Pflegestufe 6 Pflegestufe 7 41 51 56 63 71 81 94 63 67 75 86 92 100 112 153 206 260 313 366 419 419 Minimum Median Maximum Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007 Die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde wird grundsätzlich als gut eingeschätzt, drei der Städte schätzten die Zusammenarbeit jedoch als schlecht bzw. sehr schlecht ein. Abbildung 7: Einschätzung zur Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde Anteil der Nennungen W ie schätzen Sie die Zusammenarbeit zw ischen Gemeinde und Land ein? 60% 40% 20% 0% sehr gut gut schlecht sehr schlecht k.A. Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007 Nach Meinung von 55 Prozent der befragten Städte erbringen die Gemeinden Leistungen, welche eigentlich vom Land wahrgenommen werden sollten. Dies sind beispielsweise: • hinsichtlich Leistungskoordination die Koordination von Urlaubs- und Pflegebetten, Koordination des Übergangs vom Krankenhaus ins Pflegeheim; • hinsichtlich Leistungserbringung die stationäre Pflege von jungen pflegebedürftigen Menschen, Betreuung psychisch chronisch kranker alter Menschen; • hinsichtlich Leistungsfinanzierung die höhere Förderung bei mobilen Diensten, Einrichten von Nachsorgebetten bzw. Finanzierung einer Intermediärstation, Erhöhung der gedeckelten Pflegesätze, höhere Kostenbeteiligung bei Tagesbetreuung sowie Pflege und Betreuung in Pflegeheimen und betreutem Wohnen, Physio- und Ergotherapie in den Heimen, psychosoziale Betreuung. Fünf Städte gaben an, dass sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen, welche über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Dies sind z.B. Maßnahmen im Bereich der Fort- und Weiterbildung oder die Installierung eines eigenen Qualitäts- oder Beschwerdemanagements. Anteil der Nennungen Abbildung 8: Ausmaß der zusätzlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung 60% Gibt es in Ihre r Stadt Maßnahmen zur Qua litätssiche rung im Pflege - und auch im Betreuungsbe reich, w elche über gesetzliche Vorschrifte n hinausge hen? 40% 20% 0% ja nein k.A. Quelle: Befragungsergebnisse Online-Befragung April 2007 27 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 1 Neuorganisation der Pflege – Beiträge in der aktuellen Diskussion 1.1 Arbeitskreis „Zukunft denken“ – Pflege und Altenbetreuung Ende Oktober 2006 wurde der Abschlussbericht des Arbeitskreises „Zukunft denken“ – Pflege und Altenbetreuung37 abgeschlossen. Dieser Bericht enthält die Ergebnisse der Diskussion einer nationalen Expertengruppe (Vertreter Ministerien, NGOs, Gebietskörperschaften, Berufs- und Interessensgruppen, ExpertInnen) zu den Themen: • Pflegevorsorge und Prävention • Ausbildung, Weiterbildung und Berufsbild der Pflege- und Sozialberufe • Qualitätssicherung, Entlassungsmanagement und Strukturfragen sowie länderübergreifende Standards • Ehrenamtliche und pflegende Angehörige • Arbeits- und sozialrechtliche Bedingungen • Finanzierung und Leistbarkeit für den Einzelnen, die Träger und die öffentliche Hand Im Bereich der Pflegevorsorge und Prävention wird zwischen drei verschiedenen Arten von Pflegeprävention unterschieden. Die primäre Pflegeprävention zielt darauf ab, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden (z.B. Gesundheitsvorsorge, seniorenfreundliche Wohnformen), die sekundäre Pflegeprävention zielt darauf ab, die Dauer und das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Die tertiäre Pflegeprävention wird auch als geriatrische Rehabilitation bezeichnet und soll schwere Krankheiten sowie eine bleibende Pflegebedürftigkeit verhindern. Zusätzlich werden neue Modelle im Bereich der Ausbildung und Weiterbildung – wie beispielsweise das Anbieten von Fachhochschulstudiengängen oder das Stärken des 2. Bildungsweges – dargestellt. Hinsichtlich Qualitätssicherung werden spezifizierte länderübergreifend einheitliche Standards vorgeschlagen, weiters wird ein flächendeckendes System an Entlassungsmanagement gefordert. Zur Förderung der Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen wurden entsprechende Vorschläge angeführt. Hinsichtlich der arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen finden sich derzeit sehr unterschiedliche Vertragsausgestaltungen, weshalb unterschiedliche Modelle dargestellt werden (Modell Selbstständige/r, Modell Pflegegerechte Hausangestellten- und Hausgehilfengesetz, Modell Arbeitskräfteüberlassung, Modell Beschäftigung bei Trägerorganisationen). Besonders interessant für die vorliegenden Fragestellungen ist die Finanzierung und Leistbarkeit für den Einzelnen, die Träger und die öffentliche Hand. Im Arbeitskreis wurde die Frage gestellt, wie weit eine bundesweite Harmonisierung gehen soll und wie die Koordination zwischen Pflege und Gesundheitssystem erfolgen kann. Grundsätzlich wird festgehalten, dass das System der Sozialhilfe – auch aufgrund seiner historisch gewachsenen Aufgaben – nicht das geeignete System ist, um die Finanzierung der Pflegeleistungen abzuwickeln, weshalb es zu einer Weiterentwicklung des Systems kommen sollte. Als Grundbedingung einer Weiterentwicklung wurden genannt: Stärkung der Wahlfreiheit, Förderung von privater Vorsorge und Prävention, eine einheitliche Pflegeversicherung würde die Lohnnebenkosten im personalintensiven Pflege- und Betreuungsbereich erhöhen, Selbstbehalte im Pflege- und Betreuungssystem sollten im Konnex 37 Arbeitskreis „Zukunft denken“ Pflege und Altenbetreuung; Abschlussbericht; vom 24.10.2006 28 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 zu den Selbstbehalten im Gesundheitssystem stehen, Planbarkeit der erwarteten Eigenleistungen der Patienten, bundesweit einheitliche Leistungen. Da mit einer konstanten Steigerung der Kosten für Pflege und Betreuung zu rechnen ist, sollte eine Neuaufteilung der Kosten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern vorgenommen werden. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, die Vielzahl an Finanziers zu minimieren. Ein möglicher Weg wäre die Schaffung eines dritten Finanzierungstopfes (neben Pflegegeld und Sozialhilfe) für Sachleistungszuschüsse im Bereich Pflege und Betreuung. Hinsichtlich der privaten Verantwortung der Personen wird darauf hingewiesen, dass zur Deckung von Betreuungskosten das Vermögen (Erbmasse) des Einzelnen herangezogen werden kann, wobei auf eine Gleichbehandlung des mobilen und stationären Bereiches geachtet werden sollte. Die finanzielle Belangung von nachkommenden Generationen über die Erbschaftsmasse hinaus scheint hingegen problematisch. Grundsätzlich sind Anreize zur Eigenvorsorge sowie Anreize zur Pflegevorsorge im Steuersystem auszubauen. 1.2 WIFO-Vorschlag zur Neuorganisation der Pflege und Altenbetreuung Die Expertin des Wirtschaftsforschungsinstitutes Margit Schratzenstaller spricht sich im Gemeindefinanzbericht 200638 für eine neue Rolle der Gemeinden im Pflege- und Altenbetreuungsbereich aus. Sie verweist darauf, dass die derzeitige Pflege- und Altenbetreuung durch eine weitgehende Zersplitterung der Kompetenzen geprägt ist, was insbesondere auf die drei Gebietskörperschaftsebenen Bund, Länder und Gemeinden zutrifft. Hinzu kommen jedoch noch andere Akteure, wie insbesondere NPO und gewinnorientierte Unternehmen. Schließlich kann der Bereich Pflege und Betreuung als ein Querschnittsbereich zu den Politikbereichen Gesundheit und Soziales – sowie zusätzlich zu den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung – bezeichnet werden. Damit geht eine komplexe Akteurs- und Aufgabenteilungsstruktur mit einer entsprechend komplexen Ausgaben- und Finanzierungsbeziehung einher. Basierend auf der derzeit sehr komplexen Basis für Pflege und Betreuung schlägt Schratzenstaller eine Neuorganisation von Pflege und Betreuung vor: • Zusammenführung der Pflege- und Altenbetreuungskompetenzen in einen eigenen Verantwortungsbereich • Klare Abgrenzung und Zuordnung der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften • Ansiedlung der Pflege- und Betreuungsaufgaben auf einer dezentralen (kommunalen) Ebene zur Erhöhung der Struktureffizienz und zur Ausschöpfung des Innovationspotenzials; aus Gründen der Kosteneffizienz dürfen die betrauten Einheiten jedoch nicht zu klein sein Die kommunale Rolle sollte sich gemäß diesem Vorschlag in vier Bereichen konzentrieren: Planung • Miteinbeziehung der Gemeinden in die Konkretisierung und Umsetzung der von den Bundesländern erstellten Bedarfs- und Entwicklungsplänen • Intensive Mitwirkung insbesondere hinsichtlich der Planung von kleineren, dezentralen und in die Wohngemeinde integrierten Pflege- und Seniorenwohneinheiten • Mitwirkung bei der Konzeption der Wohnbauförderung (Unterstützung von themenbezogenen Wohnbauprojekten, z.B.: Seniorenwohnungen) 38 Schratzenstaller: Die demographische Entwicklung und ihre Auswirkung auf die Gemeinden; in: Kommunalkredit und Österreichischer Gemeindebund (Hrsg.): Gemeindefinanzbericht 2006, 2006, S. 46-53. 29 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 • Erstellung eigener kommunaler Bedarfs- und Entwicklungspläne mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen unter verstärkter interkommunaler Koordination Pflege- und Betreuungsangebote • Verstärktes Engagement der Gemeinden hinsichtlich der Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich sowie in Bezug auf Zusatzdienste für pflegende Angehörige (Beratung und Unterstützung) • Teilnahme an einer Pflegeplattform (gemeinsam mit Sozialpartnern, gemeinnützigen Vereinen, weitere regionale und fachspezifische Akteure), welche zur Information und zur Zusammenstellung und Organisation passender Pflegepakete (im stationären und mobilen Bereich) genutzt werden können. • Ergänzendes Anbieten von Tageszentren zur Entlastung der pflegenden Angehörigen • Ausbau der bestehenden kommunalen Unterstützungsangebote (z.B. Stammtische für pflegende Angehörige) Altersgerechtes Wohnen • Einbeziehung der Gemeinden beim Design und bei der Umsetzung innovativer Wohnkonzepte, die die spezifischen Bedarfe pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen berücksichtigen • Integration neuer Kommunikations- und Pflegetechnologien in Wohnungen und Wohnungsverbünden • Konzipierung von betreuten und betreubaren altersadäquaten Wohnformen Infrastruktur • Bereitstellen einer altersgerechten Infrastruktur – insbesondere im Bereich öffentlicher Personennahverkehr, Gestaltung des öffentlichen Raums (barrierefreie Straße und öffentliche Gebäude), Versorgung mit grundlegenden Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie medizinischen Dienstleistungen • Verzahnung der kommunalen Pflege- und Altenbetreuungspolitik mit der kommunalen Wirtschaftsförderung (Förderung der Ansiedlung von Nahversorgern und Dienstleistern) Neben diesen vier kommunalen Aufgabenbereichen im Pflege- und Betreuungsbereich weist Schratzenstaller auf die Notwendigkeit einer Ergänzung und Änderung im Finanzierungssystem hin. Als mögliche Option zur Reform des Finanzierungssystems nennt sie die Ergänzung der Krankenversicherung um eine verpflichtende gesetzliche Pflegeversicherung, ggf. ergänzt um steuerliche Anreize für eine private Pflegevorsorge. Durch eine verstärkte Einbeziehung der Kommunen in Pflege und Altenbetreuung bedarf es jedoch auch einer entsprechenden Anpassung der föderalen Finanzierungssysteme bzw. Beziehungen. Dies kann folgende Optionen umfassen: • Entflechtung bzw. Abbau intragovernmentaler Transfers • Erhöhung von Transfers bzw. Kostenbeiträgen von Bund und Ländern an die Gemeinden • Anhebung der kommunalen Steuereinnahmen in Form höherer Ertragsanteile und/oder der Erhöhung der kommunalen Steuerautonomie bzw. der stärkeren Ausschöpfung der kommunalen Steuern • Verstärkter Rückgriff auf Gebührenfinanzierung 30 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 1.3 15.05.07 Österle u. Hammer - Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen Im Jahr 2004 wurde von Österle und Hammer eine Studie zur Organisation der zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen im Auftrag der Caritas Österreich erstellt39. In dieser wurden die aktuellen gesellschaftspolitischen, sozialen und ökonomischen Entwicklungen dargestellt. Für die vorliegende Betrachtung besonders interessant ist die Konzipierung einer inhaltichen Weiterentwicklung der Pflegevorsorge in Österreich, wobei insbesondere auch auf Optionen für damit einhergehende Finanzierungsnotwendigkeiten aufgezeigt werden. Österle und Hammer sprechen hierbei von einer „Weiterentwicklung eines integrierten Pflegevorsorgesystems, das die Schnittstellen von Geld- und Sachleistungsbereich, von informeller und formeller Pflege, von stationärem und ambulantem Sektor so ausgestaltet, dass Pflege und Betreuung nachhaltig gesichert werden.“40 Konkret werden folgende Reformoptionen angesprochen: • Teilweise Verknüpfung des aktuellen Geldleistungssystems der Pflegevorsorge mit einem Sachleistungssystem Dies bedeutet einen Rechtsanspruch auf spezifische Sachleistungen für pflegebedürftige und pflegende Personen, wodurch die Wahlfreiheit erhöht wird. Andererseits bedeutet dies, dass entsprechende Leistungen auch angeboten werden müssen – beispielsweise durch das Anbieten eines Bündels an definierten Leistungen unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Personen und ihrer geografischen Verortung. • Unterstützung, Entlastung und Einbindung von informell Pflegenden Durch die Unterstützung der informellen Pflege (insbesondere der familiären Pflege) durch Themen wie Beratung, Entlastung, sozialrechtliche Absicherung und politische Einbindung soll eine verstärkte Etablierung dieser Säule im Pflegevorsorgesystem erreicht werden. Hinsichtlich neuer Finanzierungsoptionen stellen die Autoren die Vor- und Nachteile von steuerund sozialversicherungsbasierten Systemen dar. Bei der Einführung des Pflegegeldes wurden die Beiträge der Krankenversicherung erhöht, sodass eine Verringerung der Zuweisung des Bundes zur Deckung des Abgangs in der Pensionsversicherung erreicht werden konnte. Diese Einsparungen im Budget konnten dann für das Pflegegeld verwendet werden – die Pflegevorsorge wird daher aus allgemeinen Steuermitteln getragen. Argumente für die Beibehaltung einer Steuerfinanzierung sind, dass Pflege kein mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängendes Risiko darstellt und das Steuersystem grundsätzlich mehr Möglichkeiten der Ausgestaltung und der situationsadäquaten Anpassung bietet (z.B. Verschiebung von einer arbeitsbezogenen auf eine konsumbezogene oder auf eine kapitalbezogene Basis). Die Vorteile des Sozialversicherungssystems liegen in einer klareren Zuordnung von Beiträgen und Leistungen, wodurch auch der Identifikationsgrad seitens der Versicherten erhöht wird. Weiters besteht hier die Chance einer engeren Verknüpfung mit dem bisherigen Krankenversicherungssystem. Eine weitere Belastung der Erwerbseinkommen ist jedoch aus wettbewerbspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen problematisch. Hingegen wäre die Anhebung der Vermögensbe- 39 Vgl. Österle u. Hammer: Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen; Rahmenbedingungen – Politikansätze – Entwicklungsperspektiven, 2004. 40 Vgl. Österle u. Hammer: Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen; Rahmenbedingungen – Politikansätze – Entwicklungsperspektiven, 2004, S. 100. 31 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 steuerung als eine mögliche Alternative zu nennen, da das Vermögen in Österreich im internationalen Vergleich nur gering versteuert ist. Schließlich sehen die Autoren auch die Möglichkeit einer Umverteilung innerhalb des Pflegesystems – beispielsweise durch eine Anhebung der Zugangsbedingungen zum Pflegegeld – was jedoch von den Autoren sehr kritisch gesehen wird. Des Weiteren wird die Frage einer eventuellen Einkommensabhängigkeit des Pflegegeldes diskutiert, was jedoch ebenfalls von den Autoren als nicht zweckmäßig erachtet wird, da das Pflegegeld vorwiegend unteren Einkommensschichten zugute kommt. Bei den Überlegungen zu einer Reformierung des Finanzierungssystems im Bereich Pflege und Betreuung weisen Österle und Hammer auf die Notwendigkeit der Miteinbeziehung von Effizienzüberlegungen, von Verteilungswirkungen und von Nachhaltigkeit hin. 1.4 24-Stunden-Betreuung – aktuelle Diskussion und Hausbetreuungsgesetz Besonders aktuell ist derzeit die 24-Stunden-Betreuung. Die Vermittlung der 24-Stunden-Kräfte aus der Tschechischen Republik und der Slowakei erfolgt hauptsächlich über Agenturen, wodurch den PflegerInnen ein mehr oder weniger legaler Rahmen gegeben wird. Andere Organisationen sind als Vereine organisiert, sodass sich Vereinsmitglieder gegenseitig „aushelfen“. Hinsichtlich der Anzahl der in Österreich tätigen 24-Stunden-Kräfte reichen die Schätzungen von 8.000 bis 60.000 Personen, in der aktuellen Diskussion wird vorwiegend von 40.000 Personen ausgegangen. Die medizinische Ausbildung in den oben genannten beiden Ländern ist grundsätzlich als hoch einzustufen. Die Pflegekräfte verdienen in der Regel zwischen 40 bis 60 Euro am Tag, für die Familie betragen die Kosten dieser Pflegeform 1.120 bis 1.680 Euro im Monat zzgl. Fahrtkosten. Im Vergleich zu ihrem Heimatland verdienen die tschechischen PflegerInnen in Österreich fast das Doppelte, wo eine diplomierte Krankenschwester in einem Krankenhaus bis zu 600 Euro brutto verdient. Als problematisch hingegen ist einzustufen, dass die Pflegekräfte keine soziale Absicherung, keine Krankenversicherung (außer der in ihrem Heimatland abgeschlossenen gewöhnlichen Reise-, Kranken- und Unfallversicherung), keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auf Pension haben. Auch in Österreich werden weder Steuern noch Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt.41 Im Frühjahr 2007 wurde ein Entwurf für ein Hausbetreuungsgesetz (HBeG) veröffentlicht. Im sogenannten „Bartensteinentwurf“ sollte eine Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-UhrBetreuung daheim unter Berücksichtigung der arbeits-, sozial- und berufsrechtlichen Vorschriften geschaffen werden. Die wichtigsten Inhalte des Vorschlages sind: • „Betreuung von Personen, die Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) oder vergleichbaren Regelungen der Länder beziehen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit mindestens 75 % der Normalarbeitszeit beträgt, und Einbeziehung der Betreuung von Personen niedriger Pflegestufen mit Demenzerkrankungen, deren Zustand dennoch eine ständige Betreuung erfordert; • Klarstellung, dass Betreuungstätigkeit in Form von selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung ausgeübt werden kann; 41 Vgl. Schmid u. Prochazkova: Pflege und Betreuung im Spannungsfeld zwischen Nötigem, Wünschenswertem und Finanzierbarem, in: Soziale Sicherheit, 2006f, S. 454 ff. 32 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems • • • 15.05.07 Schaffung neuer Arbeitszeitregelungen auf der Grundlage des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes mit besonderen Regelungen über die Bewertung bestimmter Zeiten der Arbeitsbereitschaft; Qualitätssicherungsmaßnahmen; Präzisierung der Vorschriften über die Ausübung eines freien Gewerbes im Bereich der Personenbetreuung mit einfachen Hilfstätigkeiten.“42 Am 13. April 2007 wurde vom Österreichischen Städtebund und vom Österreichischen Gemeindebund zum Hausbetreuungsgesetz der Konsultationsmechanismus ausgelöst. Die wesentlichsten Kritikpunkte am Gesetzesentwurf lauteten:43 • Die Aussage, wonach der Entwurf für die Gebietskörperschaften „an sich“ kostenneutral ist, wird entschieden zurückgewiesen, da die vorgesehene Regelung für alle Gebietskörperschaften weitreichende Kosten verursachen wird. • Es fehlen entsprechende Regelungen hinsichtlich Abwesenheit der Betreuungsperson wie z.B. im Krankheitsfall bzw. im Rahmen der ihr zustehenden Freizeit oder Pausen. • Aus dem bisherigen Entwurf ist nicht ersichtlich, ob es eine Mindestanforderung an die Betreuungspersonen gibt. • Die Begriffe Pflege und Betreuung werden nicht klar voneinander abgegrenzt. Pflege darf nur auf höchstem medizinischen Niveau stattfinden und muss laufend kontrolliert werden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Ausbildung, welche im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Auch über die Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards werden keine Aussagen getroffen. Personen ab Pflegestufe 3 benötigen aber jedenfalls nicht nur Betreuung, sondern auch Pflege. • Die angegebenen monatlichen Kosten von 2.000 bis 3.000 € werden als unrealistisch eingeschätzt. Vielmehr sollte von 4.000 bis 5.000 € ausgegangen werden. • Neben der bewährten Pflege in öffentlichen Einrichtungen soll ein zweites Pflegesystem aufgebaut werden. Es ist zu befürchten, dass die bewährten stationären Angebote in den Ländern massiv unter Druck geraten werden, wenn die 24-h-Betreuung stärker gefördert wird als der stationäre Bereich. • Unklar ist die Abgrenzung der Subventionierung von Haushaltstätigkeiten für Angehörige (putzen, kochen,…). Ende April erschien der Entwurf zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes44, welcher als Ziel hat, im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit der Gewährung der Zuwendung für die Finanzierung der 24-h-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung45 zu schaffen. Im Entwurf wird von 4.000 bis 8.000 für eine Förderung in Betracht kommenden Personen ausgegangen. In den Bundesfinanzgesetzen sind Überschreitungsermächtigungen von 18,5 Mio. Euro im Jahr 2007 und von 34 Mio. Euro im Jahr 2008 getroffen. Anspruchsberechtigt sind Personen ab der Pflegestufe 5. Nach 1,5 bis 2 Jahren soll das Fördermodell evaluiert werden. Um die nötige Qualität der Betreuung zu sichern, wird von einer theoretischen Ausbildung eines Heimhelfers/ einer Heimhelferin nach der Vereinbarung zwischen Bund 42 Vgl. BMSK: Entwurf des Hausbetreuungsgesetzes, 2007. 43 Vgl. Österreichischer Städtebund: Stellungnahme Hausbetreuungsgesetz, 2007. 44 Vgl. Bundeskanzleramt: Vorlage Bundespflegegeldgesetz, 2007. 45 Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden. Voraussetzungen: Ausgaben aufgrund einer Behinderung, soziale Notlage, die behinderte Person ist nicht ein begünstigter behinderter Mensch (z.B. Kind oder PensionistIn). Der Unterstützungsfonds hieß bis 1. Juli 2001 Nationalfonds. 33 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 und Ländern über Sozialbetreuungsberufe gesprochen. Die Förderung der 24-h-Betreuung durch den Bund setzt voraus – so der Entwurf –, dass sich die übrigen Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen. Weiters erfolgte mit 4. Mai 2007 eine Stellungnahme des Städtebundes zur Regierungsvorlage zum Bundespflegegeldgesetz:46 • Eine Förderung der 24-Stunden-Pflege sollte nur erfolgen, wenn die Betreuung nicht auf andere Weise abgedeckt werden kann, wenn also in einem Pflegeheim oder einer anderen öffentlichen Einrichtung zur Betreuung, welche in einem örtlich zumutbaren Umgebungsbereich der betreuten Person liegt, kein Platz zur Verfügung steht. • Die Frage der Beteiligung anderer Gebietskörperschaften an den Kosten der 24-h-Pflege ist nicht in jedem Einzelfall zu prüfen, sondern bedarf einer generellen Regelungen im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses. • Der Gesetzesentwurf wird daher entschieden abgelehnt, weil die Frage der Finanzierung noch unklar ist und eine weitere massive finanzielle Belastung der Kommunen zu befürchten ist. 1.5 Regierungsprogramm Gemäß Regierungsprogramm soll im Bereich Pflege und Betreuung eine bundesweite Plattform entstehen, welche die Koordination der Informations- und Präventionsmaßnahmen übernehmen soll. Weiters soll das Angebot einfach verfügbarer und verständlicher Information hinsichtlich der Zuerkennung des Bundes- und Landespflegegeldes durch eine verpflichtende Pflegeberatung sichergestellt werden. Weiters wird im Regierungsprogramm betont, dass das rechtzeitige Erkennen von Betreuungsbedarf und eine gute medizinische und pflegerische Vorsorge ein wichtiger Faktor ist. Bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit sind Maßnahmen der Rehabilitation und Sekundärprävention sinnvoll.47 Im Bereich der Infrastruktur sollen insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden: • „Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Betreuungs- und Pflegemodellen nach den Bedürfnissen von Betroffenen und Angehörigen, wie z.B. für die bis zu 24 h-Betreuung oder für spezifische Alterserkrankungen wie Demenz oder Alzheimer; • Ausbau der mobilen Dienste und lebensraumnaher Betreuungsstätten und Wohnformen; • Förderung barrierefreien und/oder generationenübergreifenden Wohnens; • Ausbau von Begegnungsstätten und sozialen bzw. sozialmedizinischen Programmen für Senioren (niederschwellige Prävention, Besuchs- und Begleitdienste, Tageszentren, Seniorenclubs in den Gemeinden); • Nachbarschaftszentren zur Koordinierung und Lösung diverser sozialer Anliegen und Problemstellungen; • Weiterer Ausbau der lebensraumnahen Hospiz- und Palliativversorgung in stationären, teilstationären und mobilen Angeboten; • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die rund um die Uhr-Betreuung zuhause“48 Weiteres Ziel ist die Neugestaltung der Pflege, um eine leistbare Pflege und Betreuung zu sichern, wozu eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von Bund, Ländern und Gemeinden einberufen wurde. Hierzu soll eine Überarbeitung der Art. 15a-Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern 46 Vgl. Österreichischer Städtebund: Stellungnahme Bundespflegegeldgesetz, 2007. 47 Vgl. Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode, 2007, S. 103. 48 Vgl. Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode, 2007, S. 104. 34 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 mit dem Ziel der Harmonisierung der Planungsgrundlagen, der Regelungen über Zuzahlungen sowie zum Eingriff in private Vermögenswerte erfolgen. Auch das Bildungswesen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich soll modernisiert werden. 2 Einschätzungen der Reformvorschläge aus städtischer Sicht Die zuvor angeführten Reformvorschläge wirken sich auf die Gemeinden in verschiedener Art und Weise aus. Hierzu wurden die einzelnen Reformvorschläge in einem Workshop im Vorfeld des Österreichischen Städtetages mit Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Österreichischen Städtebundes hinsichtlich der organisatorischen und finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden bewertet. Das Hauptaugenmerk der nachfolgenden Ausführungen liegt auf den Auswirkungen einzelner Reformvorschläge auf die Gemeinden, wobei insbesondere solche Maßnahmen dargestellt werden, welche sich auf die Gemeinden deutlich auswirken würden. Die vollständige Bewertung der einzelnen Reformmaßnahmen ist dem Anhang-Papier zu entnehmen. Als die finanziell belastendste Maßnahme wird die Legalisierung der 24-h-Betreuung gesehen, deren finanzielle Auswirkung auf hoch bis sehr hoch eingeschätzt wird. Die Ausgaben entstehen einerseits für aliquote Zahlungen, andererseits durch höhere Aufwendungen für Kontrollen der betreuenden und betreuten Personen. Eine 24 h-Betreuung für Personen ab der Pflegestufe 3 (bei Demenzerkrankten ab der Pflegestufe 1) ist aus der Sicht der professionellen Dienstleistungserbringer aufgrund der vorhandenen personellen Kapazitäten und dem damit verbundenen finanziellen Mehraufwand nicht realisierbar. In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass die aktuelle Regelung zur 24 hBetreuung („Bartenstein-Vorschlag“) nur für ein sehr kleines Segment der Pflegebedürftigen (nur für „Reiche“) relevant ist, da sich die Ausgaben für die Pflegebedürftigen erhöhen werden und entsprechende räumliche und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für das Pflegepersonal geschaffen werden müssen. Auch wurde betont, dass es – je nach tatsächlicher Realisierung – zu gravierenden Auswirkungen im derzeitigen stationären Bereich kommen kann. So kann einerseits ein erhöhter Bedarf an stationären Pflegeplätzen bestehen (z.B. teurer mobiler Platz, hohe Zugangsbedingungen), andererseits können die Pflegeheimplätze weniger ausgelastet werden (z.B. wenn die 24 h-Betreuung für die Betroffenen aufgrund der höheren öffentlichen Förderung billiger ist als ein Pflegeplatz). Die Legalisierung der 24 h-Betreuung bedeutet weiters, dass die öffentliche Hand Verantwortung für diese Pflege übernehmen muss. Bei einer Pflegeplattform, wie sie im Sinne des WIFO-Vorschlages zu verstehen ist (z.B. Angebot an Pflegedienstleistungen), wird davon ausgegangen, dass sich diese finanziell mittel bis hoch – je nach Leistungsangebot – für die Gemeinden auswirkt. Dabei ist zu hinterfragen, ob es sich um ein reines Koordinierungsinstrument handeln soll oder ob durch diese Plattform tatsächlich Leistungen angeboten werden. Entsprechende Koordinierungsinstrumente sind in einzelnen Bundesländern (z.B.: Oberösterreich) bereits vorhanden. Eine Pflegeplattform, über welche direkt Leistungen angeboten werden, sollte nach Einschätzung der ExpertInnen auf einer regionalen Ebene (z.B. auf Ebene der Sozial- und Gesundheitssprengel) angesiedelt sein. Je nach Ausformung zieht die Pflegeplattform organisatorische Konsequenzen nach sich. Ein weiteres wichtiges Thema, welches auch mit finanziellen Konsequenzen verbunden ist, ist der Ausbau des Leistungsangebotes. Hierunter fallen vor allem: 35 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 • Ergänzendes Angebot an Tageszentren, Tageskliniken (Einrichtungen mit therap. Maßnahmen mit Verknüpfung mit der Akutgeriatrie) sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für demente Personen • Seniorengerechter bzw. barrierefreier Wohnungsumbau (z.B. Lifteinbau) • Bereitstellen altersgerechter Infrastruktur (z.B.: ÖPNV, Nahversorgung, medizinische Versorgung, Essen auf Rädern) • Ausbau mobiler Dienste • Vorübergehende Unterstützung für 4-6 Wochen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen • Palliativ- und Hospiz-Betreuung Bei den aufgezählten Leistungen kann es je nach aktuellem Ausbaubedarf der Gemeinde zu geringen bis hohen finanziellen und auch organisatorischen Konsequenzen kommen. Besonders hohe Ausgaben werden bei den Angeboten der teilstationären Betreuung erwartet. Gleichzeitig muss jedoch auch betont werden, dass das dargestellte Leistungsangebot auch dazu beiträgt, die stationäre Langzeitpflege finanziell zu entlasten. Ein weiterer Punkt ist das Zurverfügungstellen von betreutem und/oder betreubarem Wohnen. Je nach aktuellem Leistungsangebot der Stadt kann es hier zu mittleren bis hohen Kosten kommen. Als sehr kritisch wurde der Vorschlag von Österle und Hammer gesehen, das aktuelle Geldleistungssystem der Pflegevorsorge mit einem Sachleistungssystem zu verknüpfen. Dies würde bedeuten, dass die pflegebedürftigen Personen einen Rechtsanspruch auf spezifische Sachleistungen hätten. Bestehende Anreize für die Angehörigenpflege könnten dadurch verloren gehen und damit die Nachfrage in mobilen, teilstationären und stationären Bereichen zunehmen. Dies würde in den Städten jedoch zu einem Quantitätsproblem führen, da nicht ausreichend Personal für die entsprechenden Leistungen vorhanden wäre. Gleichzeitig würde dies einen erhöhten Koordinationsaufwand bedeuten. Je nach Angebotsspektrum würde dies daher geringe bis hohe finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. In Bezug auf die aktuellen Diskussionen zur Aus- und Weiterbildung wurde vor allem die Stärkung des 2. Bildungsweges begrüßt. Kritisch hingegen wurde eine Ausbildung auf FH-Ebene gesehen, da derzeit nicht der Bedarf für höherqualifiziertes Personal in der Pflege gesehen wird. Weiters würde dies langfristig zu höheren Personalkosten und dadurch zu einer Verteuerung des Systems kommen. Als finanziell wenig bis mittel auswirkend wurden insbesondere folgende Maßnahmen genannt: • Förderung der Prävention durch die Verstärkung der Beratungsangebote – dies hätte vor allem organisatorische Konsequenzen, z.B. durch die Einrichtung eines Seniorenbüros • Bundesweite Vereinheitlichung der Pflege- und Betreuungsstandards – hier käme es vor allem bei Gemeinden mit Pflegeheimen zu Änderungen • Flächendeckendes Entlassungsmanagement – je nach Ausführung können geringe bis mittlere Auswirkungen entstehen; vor allem ein Case- und Care-Management wird von den Expertinnen begrüßt • Förderung, Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen – je nach Leistungsangebot • Förderung von Ehrenamtlichen – Zurverfügungstellen der Struktur • Verstärkter Einbezug in die Planung der Länder sowie die Erstellung eines eigenen kommunalen Bedarfs- und Entwicklungsplanes Als entlastende Maßnahme wird eine einheitliche Pflegeversicherung gesehen. Dadurch könnte – je nach Ausmaß der Pflegeversicherung – eine deutliche Entlastung des Sozialbudgets entste- 36 Aktuelle Reformthemen zur Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungssystems 15.05.07 hen. Auf der anderen Seite würden sich höhere Lohnnebenkosten jedoch im personalintensiven Pflege- und Betreuungsbereich und in weiterer Folge auch bei sämtlichen MitarbeiterInnen der Gemeinde auswirken. Die finanziellen Auswirkungen der Förderung von privater Vorsorge und Prävention konnten nicht eingeschätzt werden, da dies sehr stark von der Art der Förderung abhängt. Eine steuerliche Begünstigung von privater Vorsorge würde sich auf die Gemeinden nicht belastend, sondern eher entlastend auswirken. Unter den Bereich der Prävention fallen hingegen auch Sachmittelzuschüsse (für z.B. einen barrierefreien Wohnungsumbau), wo je nach Fördergeber bei den Gemeinden oder beim Land die entsprechenden Ausgaben anfallen. Als zusätzliche, in den bisher dargestellten Reformvorschlägen nicht genannte Maßnahmen wurden von den ExpertInnen genannt: • Finanzierung von Pflege nach Krankenhausaufenthalten über das Gesundheitssystem und klare Abgrenzung von aus dem Pflegegeld und der Sozialhilfe finanzierten Pflege • Verbesserte Koordination zwischen Gesundheits- und Sozialbereich – z.B. Remobilisation; Finanzierung sollte im Sozialversicherungssystem erfolgen • Einführung eines Facharztes der Geriatrie/Gerontopsychiatrie • Hausbesuche durch Fachärzte • Forcierung der Aktivierung von SeniorInnen – z.B. Beratung, Bewegung, Bewusstseinsbildung • Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes • Bessere Einstufung von Demenz in den Pflegestufen • Nachweis der Verwendung des Pflegegeldes • Planung sollte auf mehreren Ebenen erfolgen (z.B. national und regional); für kleine Gemeinden kann das Land die Planung übernehmen • Einschätzung des Pflegebedarfs sollte auch die Frage umfassen, welche Sachleistungen in Anspruch genommen werden sollen • bei Änderungen im Pflege- und Betreuungssystem müssen die Folgewirkungen aus Sicht der Gemeinden beachtet werden – z.B. Veränderungen beim Verhältnis zwischen stationärer und mobiler Pflege 37 Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung 15.05.07 Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung Wie bereits am Städtetag 2006 deutlich wurde, wird sich der Bereich der Pflege und Betreuung aufgrund der demografischen Situation und gesellschaftlichen Entwicklungen in Zukunft verschärfen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Rolle und welche Aufgabenfelder die Gemeinden im Bereich der Pflege und Betreuung in Zukunft übernehmen wollen und/oder sollen. Zu diesem Zweck wurde ein Workshop mit kommunalen ExpertInnen im Vorfeld des Städtetages abgehalten, dessen Ergebnisse nachfolgend dargestellt werden. 1 Funktionen der Städte im Bereich Pflege und Betreuung Gemeinden übernehmen im Bereich Pflege und Betreuung zahlreiche Funktionen, wie etwa die Aktivierungs-, Integrations-, Wohlfahrts- und Wohlfühlfunktion. Integrationsfunktion Das Zusammenleben von verschiedenen Generationen und Kulturen ist vor allem in Städten ein wichtiges Thema. Dementsprechend bedarf es entsprechender Integrationsprojekte (v.a. hinsichtlich pflegebedürftiger MigrantInnen) und generationenübergreifender Aktivitäten, um das Zusammenleben zu erleichtern. Aktivierungsfunktion Städte können Freiwilligkeit, Selbsthilfe und Eigenverantwortlichkeit der SeniorInnen unterstützen. Hierbei gilt es auch, vorhandene Grenzen neu zu setzen, indem vorhandene Denkmuster durchbrochen und eine verstärkte Aktivierung der SeniorInnen erreicht wird. Wohlfahrtsfunktion Städte sorgen im Rahmen ihrer Wohlfahrtsfunktion für ein ausreichendes Angebot an Dienstleistungen im Bereich Pflege und Betreuung. Dies kann jedoch nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgen. SeniorInnen dürfen hierbei nicht als Kunden am Markt gesehen werden, da diese zu einem Spielball wirtschaftlicher Interessen ausgenutzt werden können. Vielmehr hat hier die öffentliche Hand eine Schutzfunktion wahrzunehmen. Auch bedarf es der Enttabuisierung von diversen Themen, welche derzeit politisch nur in einzelnen Fällen betrachtet werden. Hierunter fällt beispielsweise die Pflege von Obdachlosen, welche idealerweise eigene Einrichtungen benötigt, da sich Obdachlose in einen normalen Pflegeheim nicht einfügen können. Auch für junge Pflegebedürftige bedarf es eigener Einrichtungen. In beiden Fällen gilt, dass diese Personengruppen nicht in die Kompetenz der Gemeinden fallen. Da diese Problembereiche jedoch nicht thematisiert werden, müssen diese Themen in den Gemeinden selbst gelöst werden. Wohlfühlfunktion Städte sehen sich dafür verantwortlich, dass sich die BürgerInnen in den Städten wohlfühlen. So bedarf es eines entsprechend großen und breiten Angebotes, sodass die SeniorInnen ausreichende Wahlmöglichkeiten haben. Damit verbunden ist das Zurverfügungstellen von seniorenge- 38 Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung 15.05.07 rechter Infrastruktur, von ausreichenden Freizeitangeboten und Kommunikationsmöglichkeiten. Auch das Thema Sicherheit ist vor allem für SeniorInnen wichtig. 2 Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung Damit die angeführten Funktionen durch die Städte auch wahrgenommen werden können, werden von den Städten verschiedene Aufgaben übernommen. Tabelle 18: Funktionen und die zukünftige Rolle der Städte Funktionen der Städte Integrations-, Aktivierungs-, Wohlfahrts-, Wohlfühlfunktion Zukünftige Rolle der Städte Planung Auftraggeber Koordinator Anbieter von Dienstleistungen Zahler mit Mitspracherecht Quelle: KDZ Das Rollenverständnis der Städte beruht hierbei auf folgenden Säulen, die von der Planung über die Auftraggeber- und Koordinationsrolle bis zum Anbieter und Zahler mit Mitspracherecht reichen. Planung Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung wird verstärkt als zentrale Aufgabe der Städte gesehen. Dies umfasst die Erhebung der Ist-Situation, die Bedarfseinschätzung sowie die regelmäßige Evaluierung und Anpassung der Planungsgrundlagen. Dabei sollte eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern in Form eines Gegenstromverfahrens erfolgen. So sollte idealerweise der Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes (Grobplanung) auf die kommunale bzw. regionale Ebene heruntergebrochen werden können (konkrete Maßnahmenplanung und Umsetzung). Andererseits sollten die Kommunen bei der Bedarfserhebung und -einschätzung verstärkt miteinbezogen werden. Als Planungsebene wird grundsätzlich eine regionale Ebene vorgeschlagen, die Statutarstadt, der Ballungsraum oder die Region mit ihren Stadt-Umlandbeziehungen sollen dabei eine gemeinsame Planung erstellen. Auftraggeber Städte sehen sich als Auftraggeber von Betreuungs- und Pflegeleistungen dafür verantwortlich, dass den BürgerInnen ein den Bedürfnissen entsprechendes Leistungsangebot zur Verfügung steht. Insofern sollte das Angebot an Pflege- und Betreuungsdienstleistungen auf Gemeindeebene (mit verpflichtenden gemeindeübergreifenden Kooperationen) konzentriert werden. Die Rolle des Auftraggebers reicht von der Beauftragung über die laufende Steuerung bis zum Controlling (inkl. Beschwerdemanagement). Dies kann beispielsweise bedeuten, dass die Stadt als Pilotprojektträger für zukünftige Betreuungsformen oder als Initiator von Diensten auftritt. Ein weiterer Punkt ist hierbei die Ausschreibung der Leistungen – hier geht es um die Definition der Qualitätskriterien bereits bei der Mittelvergabe, um die Einhaltung der Ausschreibungskriterien, um die Erstellung von Leistungsverträgen (anstelle der Verteilung von Subventionen), um die Kontrolle der Einhaltung der Qualität sowie um die Bezahlung der bestellten Leistungen (als Mitzahler). 39 Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung 15.05.07 Koordinator Städte sehen sich als Koordinator, beispielsweise als Vermittler von Dienstleistungen innerhalb des Stadtgebietes. Doch auch bei Präventionsmaßnahmen können Städte verstärkt auftreten, indem sie Vorsorgeerhebungen durchführen und Vorsorgezentren einführen. Das Angebot an Pflege- und Betreuungsdienstleistungen sollte auf Stadtebene konzentriert werden. Sozialplanung sollte in jedem Fall interdisziplinär ausgerichtet sein und das gesamte System der Gesundheitsdienstleistungen und sozialen Dienstleistungen mitberücksichtigen. In diesem Zusammenhang wäre ein Case-Management wünschenswert, welches neben dem Pflegebedarf auch familiäre, soziale und psychische Parameter berücksichtigt. Das Case-Management sollte im Sinne der individuellen Planung von Dienstleistungspaketen auf der städtischen Ebene angesiedelt werden. Städte fordern einen verbindlichen Status der Stellungnahmen bei gesetzlichen Maßnahmen der Länder und des Bundes. Auch können sie im Bereich von Standards eine vernetzende Funktion übernehmen. Anbieter von Dienstleistungen Vor allem im stationären und teilstationären Bereich sehen sich Städte auch als Anbieter von Dienstleistungen. Im mobilen Bereich hingegen übernehmen Städte vorwiegend die Auftraggeberfunktion. Das eigenständige Anbieten von Diensten wird auch in Zukunft nicht vollständig an Private ausgelagert werden können, da die Eigenleistung auch markt- und vor allem preisregulierende Effekte nach sich ziehen kann. Es wird jedoch eine Konzentration auf diese Bereiche erfolgen, wo die Dienstleistungserbringung durch die Stadt als notwendig erachtet wird. Zahler mit Mitspracherecht Zahlungen im Rahmen von Transferleistungen sollten mit einem entsprechenden Mitspracherecht hinsichtlich der Qualität und Quantität der Pflege- und Betreuungsdienstleistungen verbunden sein. Das Motto muss daher lauten: „Wer anschafft, der zahlt.“ Weiters muss in Zukunft verstärkt darauf geachtet werden, dass ein nachhaltiger, verbindlicher Finanzrahmen bestehen muss, damit die entsprechenden Transferleistungen durch die Städte geleistet werden können. 3 Kommunale Aufgabenfelder im Bereich Pflege und Betreuung Im Rahmen des Expertenworkshops wurden folgende städtischen Aufgabenfelder festgehalten: Dienstleistungen im Bereich Pflege und Betreuung Gewährleistung der Pflege und Betreuung • Implementierung einer adäquaten Betreuungskette • Gesundheitsprävention (Durchführen diverser Projekte) • Definition und Kontrolle von Qualitätsstandards • Planung Leistungsangebote • Essensangebote (z.B. Essen auf Rädern) • Mobile Dienste (z.B. Hauskrankenpflege, Altenbetreuung) 40 Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung 15.05.07 • Teilstationäre Angebote (z.B. Tagesstätten, Tagesbetreuungseinrichtungen für Demente) • Stationäre Angebote (z.B. Betreiben von Pflegeheimen; Langzeitbetreuung, Akutgeriatrie, Palliativ, Hoszip) Unterstützende Maßnahmen • Unterstützung und Entlastung von Angehörigen (z.B. durch Kurzzeitpflege, Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Maßnahmen) • Förderung privater Initiativen im Pflegebereich • Maßnahmen für den Verbleib in der eigenen Wohnung • Aufgreifen von tabuisierten Themen (z.B. Obdachlosen-Pflege) • Kooperation mit der Wirtschaft hinsichtlich des Leistungsangebotes Aktive BürgerInnen • Einrichtung eines Seniorenbüros bzw. eines/r Seniorenbeauftragten • Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige (z.B. Urlaubsangebote) • Kurse und Fortbildung für SeniorInnen und pflegende Angehörige • Stärken der Ehrenamtlichkeit • Aktives Kulturangebot für SeniorInnen (z.B. Seniorentheater) • Freizeitangebote Wohnungspolitik • Unterstützung von barrierefreiem Wohnen (z.B. Lifteinbauten, behindertengerechte Umbauten) • Neue Wohnformen, welche nicht nur betreubar sind, sondern auch Pflege ermöglichen • Spezifische Angebote für Randgruppen (z.B. Obdachlosen-Pflege, Pflege von jungen Menschen) Infrastruktur • Anbieten von eigenen Pflegeplätzen gemäß der Bedarfsplanung • Nahversorgung, öffentlicher Verkehr Öffentlichkeitsarbeit • Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (z.B.: Seniorenzeitung mit Informationen zur Leistungspalette) • Laufende Information der Politik 4 Kurz- und mittelfristige Konsequenzen und Handlungsbedarfe für die Städte - Resümee Der Bereich der Pflege und Betreuung ist aus Sicht der Gemeinden von folgenden Merkmalen gekennzeichnet: Die Art 15a-Vereinbarung schafft einen kleinen gemeinsamen Nenner in den Sozialhilfegesetzen. Im Detail gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern deutliche Unterschiede. Dies reicht von den Qualitätsstandards (z.B. Personalschlüssel) über die Organisation der Sozialhilfe bis zu den unterschiedlichen Finanzierungsschlüsseln. In der Praxis zeigt sich ein unterschiedliches Versorgungsniveau bei den sozialen Diensten in den Ländern. Angesichts dieser Entwicklung ergibt sich aus städtischer Sicht in folgenden Bereichen Handlungsbedarf: 41 Zukünftige Rolle der Städte im Bereich Pflege und Betreuung 15.05.07 Organisation, Strukturen und Koordination Die Planungs- und Koordinationsstrukturen sind weiterzuentwickeln. Auf der Planungsebene macht es Sinn ein Gegenstromverfahren zu realisieren, das die zentrale Planung auf der Landesebene mit dem Wissen und Know-how auf der Ebene der Städte bzw. Regionen verbindet. Die Sozialhilfeverbände bzw. Sozial- und Gesundheitssprengel können dafür Anknüpfungspunkte sein. Die Koordination der sozialen Dienste ist stärker auf der städtischen bzw. regionalen Ebene zu verankern und sollte die gesamte Pflegekette inkl. temporärer Pflege und Entlassung aus dem Krankenhaus umfassen. Leistungsangebot und -steuerung Einige Bereiche sollten bei der Weiterentwicklung des Leistungsangebots Priorität haben. Dies betrifft insbesondere ein ergänzendes Angebot an Tageszentren, Tageskliniken sowie Tagesbetreuungseinrichtungen wie auch mobile Dienste. Auf der Ebene der Prävention sollte deren Förderung durch die Verstärkung der Beratungsangebote forciert werden. Kommunale Seniorenbüros können dabei eine wichtige Rolle spielen. Seniorengerechte Infrastruktur betrifft viele Bereiche – vom barrierefreien Wohnen (und dem damit verbundenen Umbau des Wohnungsbestandes) über den ÖPNV bis zur Nahversorgung. Die Förderung, Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen bedarf entsprechender Strukturen und eines Angebots (z.B. Pflegeurlaub). Ein flächendeckendes Entlassungsmanagement ist für die Schnittstelle Krankenanstalt – Pflege von Bedeutung, wobei die Verantwortung dafür dem Gesundheitssystem zuzuordnen ist. Eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflege- und Betreuungsstandards könnte anstrebenswert sein, kann jedoch bei einer Anpassung der Standards an die Höchstwerte für viele Städte finanzielle Konsequenzen haben. Finanzierung Mit Blick auf mehr Transparenz und eindeutige Ergebnis-/Kostenverantwortung wäre jedenfalls zu wünschen, dass es zu einer Entflechtung des Systems kommt und – wenn die Sozialhilfe schon primär eine Aufgabe der Länder ist – die Gemeinden jedenfalls aus der Kofinanzierung herausgenommen werden. Sollte dies kurzfristig nicht realisierbar sein, ist jedenfalls eine verbindliche Planung der Zuschussbedarfe aus Gemeindesicht erforderlich sowie ein verpflichtendes Mitspracherecht der Gemeinden bei Landesregelungen sinnvoll. In diesem Zusammenhang sind eine regelmäßige Valorisierung der Pflegegeldsätze sowie eine höhere Kostenbeteiligung der Länder bei der Tagesbetreuung, bei mobilen Diensten sowie bei Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen wichtige Eckpunkte. 42 Verzeichnisse 15.05.07 Verzeichnisse 1 Quellenverzeichnis [Vorarlberger] Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 1/1998, idF LGBl. Nr. 51/2006 Arbeitskreis „Zukunft denken“ Pflege und Altenbetreuung; Abschlussbericht; vom 24.10.2006 BKA: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, 27. April 2007 BMSG: Bericht über die soziale Lage 2003-2004, Ressortaktivitäten und Analysen, 2005 BMSK (Hrsg.): Sozialschutz in Österreich, Wien, 2006 BMSK(Hrsg.): Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005, Wien, 2007 BMSK(Hrsg.): Entwurf des Haushaltsbetreuungsgesetzes, Wien, 2007 BMSK: Pflegevorsorge; Foliensatz zur Präsentation im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 21. März 2007, 2007 Bröthaler et.al.: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers: Steuerung, Förderung, Belastung; Springer Verlag, Wien, New York, 2006 Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 55/1998, idF LGBl. Nr. 32/2001 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000, idF LGBl. Nr. 12/2006 Kärntner Pflegeheimgesetzt, LGBl. Nr. 76/1993 Kärntner Sozialhilfegesetz 1996, LGBl. Nr. 30/1996, idF LGBl. Nr. 44/2006 Land Oberösterreich: Neue Modelle für die Altenbetreuung und -pflege in Oberösterreich; Pressekonferenz mit Sozial-Landesrat Josef Ackerl am 23. Mai 2006, Linz, 2006 Meyer: Eine Prognose zum zukünftigen Bedarf in der stationären Altenhilfe, Zeitschrift für Sozialreform 49/2003 More-Hollerweger: Szenarien der räumlichen/regionalen Entwicklung Österreichs – „Future Briefing“ zum Thema Gesellschaft und Konsumgewohnheiten, Unterlage für den 3. Zukunftsworkshop am 18. April 2007 NÖ Pflegeheim Verordnung, LGBl. Nr. 92/02 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, 9200-0 15/00 idF 9200-4 13/07 ÖBIG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für Pflegebedürftige Menschen in Österreich – Zwischenbilanz, 2004 OÖ Alten- und Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 29/1996, idF LGBl. Nr. 123/1996 OÖ Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 82/1998, idF LGBl. Nr. 9/2006 Österle u. Hammer (2004): Zur zukünftigen Betreuung und Pflege älterer Menschen; Rahmenbedingungen – Politikansätze – Entwicklungsperspektiven. Österreichischer Städtebund: Stellungnahme zum Hausbetreuungsgesetz und Antrag auf Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultationsgremium, 11. April 2007 Österreichischer Städtebund: Stellungnahme zum Bundespflegegeldgesetz, 4. Mai 2007 Pfeil: Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichischen Bundesländer, 2000 Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode, 2007 Salzburger Pflegegesetz, LGBl. Nr. 52/2000 Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 19/1975, idF LGBl. Nr. 20/2006 Schmid / Prochazkova: Pflege und Betreuung im Spannungsfeld zwischen Nötigem, Wünschenswertem und Finanzierbarem; in: Soziale Sicherheit, November 2006, S. 454-464. Schneider et.al.: Die Kosten der Pflege in Österreich – Ausgabenstrukturen und Finanzierung; Wirtschaftsuniversität Wien; Institut für Sozialpolitik, 2006 Schratzenstaller, Margit: Die demographische Entwicklung und ihre Auswirkung auf die Gemeinden; in: Gemeindefinanzbericht 2006, Hrsg. Kommunalkredit und Österreichischer Gemeindebund, 2006, S. 46-53. Statistik Austria: Demographisches Jahrbuch, 2004 Steiermärkisches Pflegeheimgesetzt, LGBl. Nr. 77/2003, idF LGBl. Nr. 77/2005 Steiermärkisches Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 29/1998, idF LGBl. Nr. 103/2005 Tiroler Grundsicherungsgesetz 2006, LGBl. Nr. 20/2006, idF LGBl. Nr. 20/2006 URL: http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0346, 2. Mai 2007 43 Verzeichnisse 15.05.07 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen 1993, BGBL. Nr. 866/1993. Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 11/1973, idF LGBl. Nr. 58/2006 Wiener Wohn- und Pflegegesetzt, LGBl. Nr. 15/2005, idF LGBl. Nr. 59/2006 2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen 1990-2030...................................................................... 7 Tabelle 2: Regelungsbereiche der Sozialhilfegesetze in den verschiedenen Bundesländern ............................... 11 Tabelle 3: Organisationsstruktur und Pflegeaufgabenstruktur der Sozialhilfeträger in Österreich ......................... 13 Tabelle 4: Koordinationsstrukturen der Sozialhilfe in Österreich............................................................................ 15 Tabelle 5: BezieherInnen von Pflegegeld des Bundes und der Länder im Jahr 2005 in Personen........................ 17 Tabelle 6: Finanzierung der Sozialhilfe .................................................................................................................. 18 Tabelle 7: Einnahmen und Ausgaben der Länder, Landesfonds, Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) im Aufgabenbereich "Sozialhilfe im weiteren Sinn" nach Bundesländern im Jahr 2001, in € / EW................ 19 Tabelle 8: Aufwand und Einnahmen der Länder für mobile, teilstationäre und stationäre Dienste – Einnahmen inkl. Gemeindebeiträge, 2005 ............................................................................................................................... 21 Tabelle 9: Anzahl der Leistungsstunden der Mobilen Dienste nach Bundesländern, 2000-2005 .......................... 22 Tabelle 10: Anzahl der Leistungseinheiten der Teilstationären Dienste nach Bundesländern, 2000 -2005........... 23 Tabelle 11: Anzahl der betreuten Personen in Alten- und Pflegeheimen nach Bundesländern zum Stichtag 31. Dez., 2000-2005 ............................................................................................................................................ 23 Tabelle 12: Mobile Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands 2010 ....................... 24 Tabelle 13: Stationäre Dienste - Gegenüberstellung des Ist-Stands 2002 und des Plan-Stands 2010, in Plätzen 24 Tabelle 14: Aktualität / Transparenz der Bedarf- und Entwicklungspläne .............................................................. 25 Tabelle 15: Betreute Personen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen – städtische Einrichtungen und Einrichtungen von Privaten; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Personen ................................. 26 Tabelle 16: Mobil betreute Personen innerhalb der Gemeinde – städtische und private Dienste; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Personen ..................................................................................................... 26 Tabelle 17: Tatsächlicher Kostensatz pro Pflegeheimplatz und Tag; Minimum- und Maximumwert sowie Median in Euro ............................................................................................................................................................... 27 Tabelle 18: Funktionen und die zukünftige Rolle der Städte.................................................................................. 39 3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ergebnisse der Bürgermeisterbefragung ............................................................................................ 6 Abbildung 2: Entwicklung der über 60-Jährigen bis 2050 ........................................................................................ 7 Abbildung 3: Entwicklung der über 60-Jährigen nach Bundesländern – Indexwerte................................................ 8 Abbildung 4: Regionale Entwicklung der Altersgruppe der über 60-Jährigen 2004 – 2031 ..................................... 8 Abbildung 5: Schematische Darstellung der Zahlungsströme im Pflegesystem .................................................... 16 Abbildung 6: Von den Städten wahrgenommene Aufgaben .................................................................................. 26 Abbildung 7: Einschätzung zur Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinde.................................................. 27 Abbildung 8: Ausmaß der zusätzlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung ........................................................ 27 4 Abkürzungen AH – Altenhilfe; Bgld. – Burgenland; BMSK – Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz; DH – Dorfhilfe; EW – Einwohner; FH – Familienhilfe; G – Gemeinde; GV – Gemeindeverbände; HH – Heimhilfe; HK – Hauskrankenpflege; Knt. – Kärnten; LR – Landesregierung; MH – mobile Hilfe; NÖ – Niederösterreich; OÖ – Oberösterreich; SH – Sozialhilfe; SHG – Sozialhilfegesetz; Stmk. – Steiermark; Tir – Tirol; Vbg. – Vorarlberg; VZÄ - Vollzeitäquivalente 44