Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische
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Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische
AUSBILDUNG US U G GESTALTEN G S Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte Herausgeber: Verlag: Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Auf dem Esch 4 33619 Bielefeld www.bibb.de Vertrieb: Konzeption und Redaktion: Gisela Mettin Tel.: 02 28 | 1 07-23 31 E-Mail: [email protected] Arne Schambeck Tel.: 02 28 | 1 07-26 31 E-Mail: [email protected] In Zusammenarbeit mit: Karin Becker-Oevermann Gisela Roth Verband medizinischer Fachberufe e.V. Bissenkamp 12–16 44135 Dortmund Dr. Edith Zey Dr. Bernhard Reilmann Jürgen Brämer Bundeszahnärztekammer Chausseestraße 13 10115 Berlin Edeltraud Wienbreyer Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Dr.-Robert-Koch-Straße 40 99734 Nordhausen Uwe Neumann Eduard-Spranger-Berufskolleg Goldbergstraße 60 45894 Gelsenkirchen W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Postfach 100633 33506 Bielefeld Tel.: 05 21 | 9 11 01-11 Fax: 05 21 | 9 11 01-19 E-Mail: [email protected] Internet: wbv.de Lektorat: Sabine Schmidt Koordination: Alexander Ehresmann Layout und Satz: Hans-Jörg Jolli Christiane Zay, Bielefeld Umschlaggestaltung: Christiane Zay, Bielefeld Alle Rechte vorbehalten, Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet. © W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Bielefeld 1. überarbeitete Auflage 2011 ISBN 978-3-7639-4857-4 Bestell-Nr. E171 Erläuterungen und Praxishilfen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zur Zahnmedizinischen Fachangestellten Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung Der Präsident Vorwort Aufgabe von Ausbildern und Ausbilderinnen sowie Berufsschullehrern und Berufsschullehrerinnen ist es, den neuen Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte in die Praxis umzusetzen. Die Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ des Bundesinstituts für Berufsbildung unterstützt sie dabei. Die Ergebnisse der Neuordnung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe werden dargestellt und kommentiert. Empfehlungen für die Gestaltung sowie praktische Handlungshilfen zur Planung und Umsetzung der Ausbildung und der Prüfungen dienen allen an der Ausbildung Beteiligten. Die Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ soll zur Modernisierung und Qualitätssicherung der Berufsausbildung beitragen. Die neue Ausbildungsordnung Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus der Berufsbildungspraxis entwickelt. Auch die Umsetzungshilfen sind mit Unterstützung von Experten und Expertinnen aus der Berufsbildungspraxis erstellt worden. Ich wünsche mir, dass diese Umsetzungshilfe von möglichst vielen betrieblichen Ausbildern und Ausbilderinnen, Auszubildenden, Berufsschullehrern und Berufsschullehrerinnen sowie Prüfern und Prüferinnen als Basis für eine hochwertige Berufsausbildung genutzt wird. Manfred Kremer Präsident Bundesinstitut für Berufsbildung 5 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. 2. 3. 9 Intention der Neuordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Berufsbild und Tätigkeitsbereiche – Ausbildungsprofil (in deutscher, englischer und französischer Sprache). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Wegweiser durch die Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Teil I Erläuterungen zum allgemeinen Teil der Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Teil II Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1. 2. 3. Hinweise zur Umsetzung des Ausbildungsrahmenplanes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Erläuterungen und Hinweise zum Ausbildungsrahmenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Teil III Hinweise zur Ausbildungsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 1. 2. 3. 4. 5. Die Gestaltung der betrieblichen Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Handlungsorientierte Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtsheft/Ausbildungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abstimmung zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. . . . . . . . . . . . . . . . . 56 57 63 66 81 Teil IV Gestaltung der Prüfungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 1. 2. Hinweise zur Zwischenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Hinweise zur Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Teil V Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Aufstiegschancen durch berufliche Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Teil VI Rahmenlehrplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 1. 2. Literatur und Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Der Verordnungsgeber spricht generell vom Zahnmedizinischen Fachangestellten und von der Zahnmedizinischen Fachangestellten, denn dieser Lehrberuf kann von männlichen und weiblichen Auszubildenden erlernt werden. An dieser Stelle weist das Autorenteam der Broschüre daher ausdrücklich darauf hin, dass es aus rein redaktionellen Gründen und zur sprachlichen Vereinfachung entschieden hat, in seinen Kommentaren zu den Verordnungstexten sowie den Erläuterungen und Praxishinweisen nur die weibliche Form „Zahnmedizinische Fachangestellte“ und „die Auszubildende“ zu wählen. 7 Einführung 9 Einführung 1. Intention der Neuordnung 1. Intention der Neuordnung Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten gehört zu den klassischen, überwiegend mit Frauen besetzten, Assistenzberufen im Gesundheitswesen und kann auf eine lange geschichtliche Tradition zurückblicken. Historische Entwicklung: Seitdem es die „Behandlung von Zahnerkrankungen“ gibt, arbeiten Helfer und Helferinnen mit Zahnärzten zusammen. JHHIKPLZLYALP[OHSMLUILPKLYAHOUILOHUKS\UNKPLÉIHYTOLYaPNLU;JO[LY¸H\ZOOLYLU-HTPSPLU HSZLYZ[L)LY\MZILaLPJOU\UNI YNLY[LZPJOKHZÉ,TWMHUNZMYp\SLPUKLZAHOUHYa[LZ¸LPU KLY(USLYUILY\MÉ:WYLJOZ[\UKLUOLSMLYPUILPTAHOUHYa[VKLY+LU[PZ[LU¸^\YKLK\YJOKLU9LPJOZHYILP[ZTPUPZ[LYZ[HH[SPJO anerkannt. PUKLY)9+^\YKLUKLY(USLYUILY\MHSZa^LPQpOYPNLY3LOYILY\MÉAHOUpYa[SPJOL/LSMLYPU¸\UKKHZKHa\NLOYPNL)LY\MZIPSK geschaffen und staatlich anerkannt. <U[LYKLYNSLPJOLU)LY\MZILaLPJOU\UN\UKa\pOUSPJOLU)LKPUN\UNLU^\YKLKPL3LOYLPUKLY++9K\YJONLM OY[ [YP[[LPU\TMHUNYLPJOLY)LY\MZIPSK\UNZWSHUPU2YHM[0UKLULPUaLSULU)\UKLZSpUKLYUKLY)9+NHILZ\U[LYZJOPLKSPJOL3LOYaLP[LU von zwei oder drei Jahren. K\YJO0URYHM[[YL[LUKLZ)LY\MZIPSK\UNZNLZL[aLZ^PYKKPL(\ZIPSK\UNa\YÉAHOUpYa[SPJOLU/LSMLYPU¸PUKLY)9+PUKHZ „duale System“ überführt. PUKLY++9^\YKLH\ZKLY3LOYLa\YÉAHOUpYa[SPJOL/LSMLYPU¸LPULKYLPQpOYPNLTLKPaPUPZJOL-HJOZJO\SH\ZIPSK\UNKPLHI zu dem Abschluss „Stomatologische Schwester“ führte. [YH[PUKLY++9KPL(UVYKU\UN ILYKPLTLKPaPUPZJOL-HJOZJO\SHULYRLUU\UNPU2YHM[ [YP[[KPL(\ZIPSK\UNZ]LYVYKU\UNa\TAHOUHYa[OLSMLYa\YAHOUHYa[OLSMLYPUPU2YHM[+PL(\ZIPSK\UNZaLP[^PYKI\UKLZLPUOLP[SPJOH\M drei Jahre festgeschrieben. ZLP[KPLZLT1HOY^\YKLUH\JOPUKLUUL\LU)\UKLZSpUKLYUAHOUHYa[OLSMLYPUULU\UKAHOUHYa[OLSMLYUHJOKLY (\ZIPSK\UNZ]LYVYKU\UN]VU H\ZNLIPSKL[ KPL=LYVYKU\UNa\Y)LY\MZH\ZIPSK\UNKLYAHOUHYa[OLSMLYPUULU]VU ^PYKUL\NLVYKUL[\UKPZ[a\T(\N\Z[ PU2YHM[NL[YL[LU,ZRVTT[a\LPULYUL\LU)LY\MZILaLPJOU\UN!ÉAHOUTLKPaPUPZJOLY-HJOHUNLZ[LSS[LYAHOUTLKPaPUPZJOL Fachangestellte“. 10 1. Intention der Neuordnung Die neuen Ausbildungsinhalte der É=LYVYKU\UN ILYKPL)LY\MZH\ZIPSK\UN a\TAHOUTLKPaPUPZJOLU-HJOHUNLZ[LSS[LU zur Zahnmedizinischen Fachangestellten“ orientieren sich am medizinischen und wissenschaftlich - technischen Fortschritt in KLYAHOUTLKPaPUZV^PLHU=LYpUKLY\UNLU der gesamten Praxisstruktur und -organisation. Sie stellen die Ausbildung auf eine moderne Grundlage, die sowohl auf gegenwärtigen als auch auf künftigen 8\HSPÄRH[PVUZLYMVYKLYUPZZLUIHZPLY[ Insbesondere die Zahnheilkunde hat in den letzten Jahren eine grundsätzliche Neuorientierung erfahren, weg von der :Wp[\UK+LMLR[]LYZVYN\UNOPUa\WYpventiven Maßnahmen. In den zahnärztlichen 7YH_LUPZ[ZVTP[KPL7YVWO`SH_LHSZ]VYbeugende Maßnahme der Zahnheilkunde zu einem wesentlichen Handlungsgebiet hinsichtlich Beratung und Anwendung ge^VYKLU0UKLT4HL^PL=VYZVYNL a\T)LOHUKS\UNZRVUaLW[^PYKNL^PUU[ KPL8\HSPÄaPLY\UN]VUAHOUTLKPaPUPZJOLU Fachangestellten auf diesem Gebiet immer TLOYHU)LKL\[\UN\TTP[LU[ZWYLJOLUK ausgebildetem Personal ein adäquates 3LPZ[\UNZZWLR[Y\TPUKLU7YH_LUHUIPL[LU zu können. Die dazu notwendigen -LY[PNRLP[LU\UK2LUU[UPZZLPUZILZVUKLYL zu Themen der Individual- und .Y\WWLUWYVWO`SH_LZV^PLKLY.LZ\UK heitsförderung, sind verstärkt in die neue Ausbildungsordnung aufgenommen worKLU5LILUKLY7YVWO`SH_LILY JRZPJO[PN[ die Neuordnung auch die gewachsenen (UMVYKLY\UNLUHULPULWLYZVULUVYPLU[PLY[L situationsgerechte Betreuung und Information von Patienten. +LTLU[ZWYLJOLUK^LYKLUKPL(\Za\ IPSKLUKLU-LY[PNRLP[LU\UK2LUU[UPZZL zu Methoden und Techniken der 2VTT\UPRH[PVUa\Y7H[PLU[LUTV[P]H[PVU a\T(YILP[LUPT;LHTa\Y3Z\UN ]VU2VUÅPR[ZP[\H[PVULU\UKa\TLPNLUverantwortlichen Handeln erwerben. Um 7H[PLU[LU\UK7H[PLU[LUNY\WWLU]VY^pOrend und nach der Behandlung situationsgerecht zu betreuen und langfristig beim Aufbau einer Patientenbindung mitzuwirken, sind u.A. Einfühlungsvermögen, =LYHU[^VY[\UNZIL^\ZZ[ZLPU\UK-SL_PIPSP[p[ UV[^LUKPN+HTP[KLYILY\ÅPJOL(SS[HN WYVMLZZPVULSSNLTLPZ[LY[^LYKLURHUUPZ[ KLY,Y^LYI]VU/HUKS\UNZRVTWL[LUa HSZV-HJORVTWL[LUaPT=LYI\UKTP[ 4L[OVKLU\UK:VaPHSRVTWL[LUaLYRSpY[LZ Ausbildungsziel. Einführung \UK2VTT\UPRH[PVUZZ`Z[LTL\U[LY Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit haben stark an Bedeutung gewonnen. Insbesondere werden Auszubildende solche Fertigkeiten und 2LUU[UPZZLLY^LYILUKPLZPLILMpOPNLU 0UMVYTH[PVUZ\UK2VTT\UPRH[PVUZZ`Z[LTL zur Bearbeitung unterschiedlicher Praxisvorgänge, wie bei der Patientenaufnahme, der Patientenbetreuung, der Behandlungsassistenz, der Praxisorganisation und -verwaltung sowie der (IYLJOU\UN]VU3LPZ[\UNLULMÄaPLU[ anzuwenden. +PLUL\L(\ZIPSK\UNZVYKU\UNZWPLNLS[ nicht nur den Paradigmenwechsel in der Zahnmedizin wider, sondern trägt darüber hinaus den erheblich veränderten 9HOTLUILKPUN\UNLU\UK(YILP[ZPUOHS[LU im Bereich der Praxisorganisation und -ver^HS[\UN]LYZ[pYR[9LJOU\UN8\HSPÄRH[PVULU zur systematischen Planung von Arbeitsabläufen, zur Sicherung von Qualitätsstandards sowie zur Nutzung der Informations11