Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische

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Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische
AUSBILDUNG
US
U G GESTALTEN
G S
Zahnmedizinischer
Fachangestellter/
Zahnmedizinische
Fachangestellte
Herausgeber:
Verlag:
Bundesinstitut für Berufsbildung
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG
Auf dem Esch 4
33619 Bielefeld
www.bibb.de
Vertrieb:
Konzeption und Redaktion:
Gisela Mettin
Tel.: 02 28 | 1 07-23 31
E-Mail: [email protected]
Arne Schambeck
Tel.: 02 28 | 1 07-26 31
E-Mail: [email protected]
In Zusammenarbeit mit:
Karin Becker-Oevermann
Gisela Roth
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Bissenkamp 12–16
44135 Dortmund
Dr. Edith Zey
Dr. Bernhard Reilmann
Jürgen Brämer
Bundeszahnärztekammer
Chausseestraße 13
10115 Berlin
Edeltraud Wienbreyer
Staatliche Berufsbildende Schule
für Gesundheit und Soziales
Dr.-Robert-Koch-Straße 40
99734 Nordhausen
Uwe Neumann
Eduard-Spranger-Berufskolleg
Goldbergstraße 60
45894 Gelsenkirchen
W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG
Postfach 100633
33506 Bielefeld
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Internet: wbv.de
Lektorat:
Sabine Schmidt
Koordination:
Alexander Ehresmann
Layout und Satz:
Hans-Jörg Jolli
Christiane Zay, Bielefeld
Umschlaggestaltung:
Christiane Zay, Bielefeld
Alle Rechte vorbehalten, Nachdruck –
auch auszugsweise – nicht gestattet.
© W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG
Bielefeld
1. überarbeitete Auflage 2011
ISBN 978-3-7639-4857-4
Bestell-Nr. E171
Erläuterungen und Praxishilfen
zur Verordnung
über die Berufsausbildung
zum Zahnmedizinischen
Fachangestellten/
zur Zahnmedizinischen
Fachangestellten
Herausgeber:
Bundesinstitut für Berufsbildung
Der Präsident
Vorwort
Aufgabe von Ausbildern und Ausbilderinnen sowie Berufsschullehrern und Berufsschullehrerinnen ist es, den neuen Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/
Zahnmedizinische Fachangestellte in die Praxis umzusetzen. Die Reihe „AUSBILDUNG
GESTALTEN“ des Bundesinstituts für Berufsbildung unterstützt sie dabei. Die Ergebnisse der
Neuordnung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe werden dargestellt und kommentiert. Empfehlungen für die Gestaltung sowie praktische Handlungshilfen zur Planung und
Umsetzung der Ausbildung und der Prüfungen dienen allen an der Ausbildung Beteiligten.
Die Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ soll zur Modernisierung und Qualitätssicherung der
Berufsausbildung beitragen.
Die neue Ausbildungsordnung Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus der Berufsbildungspraxis entwickelt. Auch die Umsetzungshilfen sind mit
Unterstützung von Experten und Expertinnen aus der Berufsbildungspraxis erstellt worden.
Ich wünsche mir, dass diese Umsetzungshilfe von möglichst vielen betrieblichen Ausbildern
und Ausbilderinnen, Auszubildenden, Berufsschullehrern und Berufsschullehrerinnen sowie
Prüfern und Prüferinnen als Basis für eine hochwertige Berufsausbildung genutzt wird.
Manfred Kremer
Präsident
Bundesinstitut für Berufsbildung
5
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.
2.
3.
9
Intention der Neuordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Berufsbild und Tätigkeitsbereiche – Ausbildungsprofil (in deutscher, englischer
und französischer Sprache). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Wegweiser durch die Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Teil I
Erläuterungen zum allgemeinen Teil der Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Teil II Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
1.
2.
3.
Hinweise zur Umsetzung des Ausbildungsrahmenplanes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Erläuterungen und Hinweise zum Ausbildungsrahmenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Teil III Hinweise zur Ausbildungsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
1.
2.
3.
4.
5.
Die Gestaltung der betrieblichen Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsorientierte Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berichtsheft/Ausbildungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abstimmung zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. . . . . . . . . . . . . . . . .
56
57
63
66
81
Teil IV Gestaltung der Prüfungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
1.
2.
Hinweise zur Zwischenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Hinweise zur Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Teil V Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Aufstiegschancen durch berufliche Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Teil VI Rahmenlehrplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
1.
2.
Literatur und Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Der Verordnungsgeber spricht generell vom Zahnmedizinischen Fachangestellten und von der
Zahnmedizinischen Fachangestellten, denn dieser Lehrberuf kann von männlichen und weiblichen
Auszubildenden erlernt werden. An dieser Stelle weist das Autorenteam der Broschüre daher
ausdrücklich darauf hin, dass es aus rein redaktionellen Gründen und zur sprachlichen Vereinfachung
entschieden hat, in seinen Kommentaren zu den Verordnungstexten sowie den Erläuterungen und
Praxishinweisen nur die weibliche Form „Zahnmedizinische Fachangestellte“ und „die Auszubildende“
zu wählen.
7
Einführung
9
Einführung
1. Intention der Neuordnung
1. Intention der Neuordnung
Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten gehört zu den klassischen, überwiegend mit Frauen besetzten, Assistenzberufen im
Gesundheitswesen und kann auf eine lange geschichtliche Tradition zurückblicken.
Historische Entwicklung:
Seitdem es die „Behandlung von Zahnerkrankungen“ gibt, arbeiten Helfer und Helferinnen mit Zahnärzten zusammen.
‹ JHHIKPLZLYALP[OHSMLUILPKLYAHOUILOHUKS\UNKPLÉIHYTOLYaPNLU;€JO[LY¸H\ZO€OLYLU-HTPSPLU
‹ HSZLYZ[L)LY\MZILaLPJOU\UNI…YNLY[LZPJOKHZÉ,TWMHUNZMYp\SLPUKLZAHOUHYa[LZ¸LPU
‹ KLY(USLYUILY\MÉ:WYLJOZ[\UKLUOLSMLYPUILPTAHOUHYa[VKLY+LU[PZ[LU¸^\YKLK\YJOKLU9LPJOZHYILP[ZTPUPZ[LYZ[HH[SPJO
anerkannt.
‹ PUKLY)9+^\YKLUKLY(USLYUILY\MHSZa^LPQpOYPNLY3LOYILY\MÉAHOUpYa[SPJOL/LSMLYPU¸\UKKHZKHa\NLO€YPNL)LY\MZIPSK
geschaffen und staatlich anerkannt.
<U[LYKLYNSLPJOLU)LY\MZILaLPJOU\UN\UKa\pOUSPJOLU)LKPUN\UNLU^\YKLKPL3LOYLPUKLY++9K\YJONLM…OY[
‹ [YP[[LPU\TMHUNYLPJOLY)LY\MZIPSK\UNZWSHUPU2YHM[0UKLULPUaLSULU)\UKLZSpUKLYUKLY)9+NHILZ\U[LYZJOPLKSPJOL3LOYaLP[LU
von zwei oder drei Jahren.
‹ K\YJO0URYHM[[YL[LUKLZ)LY\MZIPSK\UNZNLZL[aLZ^PYKKPL(\ZIPSK\UNa\YÉAHOUpYa[SPJOLU/LSMLYPU¸PUKLY)9+PUKHZ
„duale System“ überführt.
‹ PUKLY++9^\YKLH\ZKLY3LOYLa\YÉAHOUpYa[SPJOL/LSMLYPU¸LPULKYLPQpOYPNLTLKPaPUPZJOL-HJOZJO\SH\ZIPSK\UNKPLHI zu dem Abschluss „Stomatologische Schwester“ führte.
‹ [YH[PUKLY++9KPL(UVYKU\UN…ILYKPLTLKPaPUPZJOL-HJOZJO\SHULYRLUU\UNPU2YHM[
‹ [YP[[KPL(\ZIPSK\UNZ]LYVYKU\UNa\TAHOUHYa[OLSMLYa\YAHOUHYa[OLSMLYPUPU2YHM[+PL(\ZIPSK\UNZaLP[^PYKI\UKLZLPUOLP[SPJOH\M
drei Jahre festgeschrieben.
‹
ZLP[KPLZLT1HOY^\YKLUH\JOPUKLUUL\LU)\UKLZSpUKLYUAHOUHYa[OLSMLYPUULU\UKAHOUHYa[OLSMLYUHJOKLY
(\ZIPSK\UNZ]LYVYKU\UN]VU H\ZNLIPSKL[
‹ KPL=LYVYKU\UNa\Y)LY\MZH\ZIPSK\UNKLYAHOUHYa[OLSMLYPUULU]VU ^PYKUL\NLVYKUL[\UKPZ[a\T(\N\Z[
PU2YHM[NL[YL[LU,ZRVTT[a\LPULYUL\LU)LY\MZILaLPJOU\UN!ÉAHOUTLKPaPUPZJOLY-HJOHUNLZ[LSS[LYAHOUTLKPaPUPZJOL
Fachangestellte“.
10
1. Intention der Neuordnung
Die neuen Ausbildungsinhalte der
É=LYVYKU\UN…ILYKPL)LY\MZH\ZIPSK\UN
a\TAHOUTLKPaPUPZJOLU-HJOHUNLZ[LSS[LU
zur Zahnmedizinischen Fachangestellten“
orientieren sich am medizinischen und wissenschaftlich - technischen Fortschritt in
KLYAHOUTLKPaPUZV^PLHU=LYpUKLY\UNLU
der gesamten Praxisstruktur und -organisation. Sie stellen die Ausbildung auf
eine moderne Grundlage, die sowohl auf
gegenwärtigen als auch auf künftigen
8\HSPÄRH[PVUZLYMVYKLYUPZZLUIHZPLY[
Insbesondere die Zahnheilkunde hat in
den letzten Jahren eine grundsätzliche
Neuorientierung erfahren, weg von der
:Wp[\UK+LMLR[]LYZVYN\UNOPUa\WYpventiven Maßnahmen. In den zahnärztlichen
7YH_LUPZ[ZVTP[KPL7YVWO`SH_LHSZ]VYbeugende Maßnahme der Zahnheilkunde
zu einem wesentlichen Handlungsgebiet
hinsichtlich Beratung und Anwendung ge^VYKLU0UKLT4HL^PL=VYZVYNL
a\T)LOHUKS\UNZRVUaLW[^PYKNL^PUU[
KPL8\HSPÄaPLY\UN]VUAHOUTLKPaPUPZJOLU
Fachangestellten auf diesem Gebiet immer
TLOYHU)LKL\[\UN\TTP[LU[ZWYLJOLUK
ausgebildetem Personal ein adäquates
3LPZ[\UNZZWLR[Y\TPUKLU7YH_LUHUIPL[LU
zu können. Die dazu notwendigen
-LY[PNRLP[LU\UK2LUU[UPZZLPUZILZVUKLYL
zu Themen der Individual- und
.Y\WWLUWYVWO`SH_LZV^PLKLY.LZ\UK
heitsförderung, sind verstärkt in die neue
Ausbildungsordnung aufgenommen worKLU5LILUKLY7YVWO`SH_LILY…JRZPJO[PN[
die Neuordnung auch die gewachsenen
(UMVYKLY\UNLUHULPULWLYZVULUVYPLU[PLY[L
situationsgerechte Betreuung und
Information von Patienten.
+LTLU[ZWYLJOLUK^LYKLUKPL(\Za\
IPSKLUKLU-LY[PNRLP[LU\UK2LUU[UPZZL
zu Methoden und Techniken der
2VTT\UPRH[PVUa\Y7H[PLU[LUTV[P]H[PVU
a\T(YILP[LUPT;LHTa\Y3€Z\UN
]VU2VUÅPR[ZP[\H[PVULU\UKa\TLPNLUverantwortlichen Handeln erwerben. Um
7H[PLU[LU\UK7H[PLU[LUNY\WWLU]VY^pOrend und nach der Behandlung situationsgerecht zu betreuen und langfristig
beim Aufbau einer Patientenbindung mitzuwirken, sind u.A. Einfühlungsvermögen,
=LYHU[^VY[\UNZIL^\ZZ[ZLPU\UK-SL_PIPSP[p[
UV[^LUKPN+HTP[KLYILY\ÅPJOL(SS[HN
WYVMLZZPVULSSNLTLPZ[LY[^LYKLURHUUPZ[
KLY,Y^LYI]VU/HUKS\UNZRVTWL[LUa
HSZV-HJORVTWL[LUaPT=LYI\UKTP[
4L[OVKLU\UK:VaPHSRVTWL[LUaLYRSpY[LZ
Ausbildungsziel.
Einführung
\UK2VTT\UPRH[PVUZZ`Z[LTL\U[LY
Beachtung von Datenschutz und
Datensicherheit haben stark an Bedeutung
gewonnen. Insbesondere werden
Auszubildende solche Fertigkeiten und
2LUU[UPZZLLY^LYILUKPLZPLILMpOPNLU
0UMVYTH[PVUZ\UK2VTT\UPRH[PVUZZ`Z[LTL
zur Bearbeitung unterschiedlicher
Praxisvorgänge, wie bei der Patientenaufnahme, der Patientenbetreuung, der
Behandlungsassistenz, der Praxisorganisation und -verwaltung sowie der
(IYLJOU\UN]VU3LPZ[\UNLULMÄaPLU[
anzuwenden.
+PLUL\L(\ZIPSK\UNZVYKU\UNZWPLNLS[
nicht nur den Paradigmenwechsel in
der Zahnmedizin wider, sondern trägt darüber hinaus den erheblich veränderten
9HOTLUILKPUN\UNLU\UK(YILP[ZPUOHS[LU
im Bereich der Praxisorganisation und -ver^HS[\UN]LYZ[pYR[9LJOU\UN8\HSPÄRH[PVULU
zur systematischen Planung von Arbeitsabläufen, zur Sicherung von Qualitätsstandards sowie zur Nutzung der Informations11