Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des

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Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des
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Prüfung des Gesamtabschlusses
zum 31. Dezember 2012
TS
und des Lageberichts
für das Haushaltsjahr 2012
C
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der
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Stadt Oer-Erkenschwick
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11. Februar 2016
Gütersloh
44187-GA / 26
Hannover-Laatzen
Leipzig
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C
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Inhalt
Seite
Prüfungsauftrag.................................................................................................................... 1
II.
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................ 2
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I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter ............................ 2
Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen ..................................................................... 4
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 5
IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................................. 8
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ...................................................................... 8
1.
Vorjahresgesamtabschluss ..................................................................................... 8
2.
Konsolidierungskreis und Konsolidierungsstichtag .................................................. 8
3.
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Jahresabschlüsse ................................................................................................... 9
4.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen......................................................... 9
5.
Gesamtabschluss ................................................................................................... 9
6.
Gesamtlagebericht................................................................................................ 10
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A.
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ..................................................................... 10
C.
Ertrags-, Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage .............................................. 12
TS
B.
1.
Ertragsgesamtlage................................................................................................ 12
2.
Vermögens- und Schuldengesamtlage .................................................................. 14
3.
Finanzgesamtlage ................................................................................................ 17
H
3.1 Gesamtliquidität und Deckungsverhältnisse .......................................................... 17
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und
Schlussbemerkung............................................................................................................. 19
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V.
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3.2 Gesamtkapitalflussrechnung ................................................................................. 18
44187-GA/12
-I-
Anlagen
Blatt
Gesamtergebnisrechnung 2012
1
Anlage 1b:
Gesamtbilanz 31.12.2012
Anlage 1c:
Anhang zum Gesamtabschluss zum 31.12.2012 nebst Anlagen
1 - 21
Anlage 2:
Lagebericht zum Gesamtabschluss 2012
1 - 34
Anlage 3:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Anlage 4:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2002
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Anlage 1a:
1-2
1
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1
- II -
44187-GA/12
Abkürzungsverzeichnis
Elektronische Datenverarbeitung
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Entwurf Prüfungsstandard
GemHVO NRW
Gemeindehaushaltsverordnung im Land Nordrhein-Westfalen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
IDW PS
Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e. V.
KAG
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
KStG
Körperschaftsteuergesetz
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NKFWG
Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NordrheinWestfalen
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EDV
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Bei der Darstellung von T€- und Prozentangaben können sich Rundungsdifferenzen ergeben, die
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sich jedoch nicht auf das Ergebnis der Prüfung auswirken.
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- III -
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I.
Prüfungsauftrag
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Oer-
Stadt Oer-Erkenschwick
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Erkenschwick beauftragte uns die Verwaltung der
(im Folgenden auch „Stadt“ genannt), den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 unter Einbeziehung
der zu Grunde liegenden Buchführung und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2012
gemäß §§ 49 ff GemHVO i. V. m. §§ 101 und 116 GO NRW zu prüfen.
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Die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts wurde von uns entsprechend
der Maßgabe des § 103 Abs. 5 GO NRW vorgenommen.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns gemäß § 101 GO NRW und § 317 HGB
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss sowie den Gesamtlagebericht abzugeben.
Form und Inhalt des Prüfungsberichts entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichter-
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stattung bei Abschlussprüfungen nach IDW PS 450. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich
an die Stadt Oer-Erkenschwick.
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Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwend-
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baren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten - auch im Verhältnis zu
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Dritten - die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2002.
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-1-
II.
Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter
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Aus dem von dem gesetzlichen Vertreter bestätigten Gesamtlagebericht und Gesamtabschluss
heben wir folgende Aspekte hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen
Gesamtlage der Stadt und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche von besonderer Bedeutung
sind.
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Gesamtwirtschaftliche Lage und Gesamtgeschäftsverlauf der Stadt
Das Jahr 2012 der Stadt einschließlich ihrer konsolidierten Unternehmen schließt mit einem
Jahresergebnis von - 26.314 T€. Der Verlust entfällt mit 26.353 T€ auf die Stadt. Ursächlich
hierfür sind vor allem die zu bildenden Drohverlustrückstellungen für Derivatverträge und die
Rückstellung für Währungsrisiken (Bereich Kassenkredite in Fremdwährungen).
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Im Haushaltsjahr wurden höhere Einnahmen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen
erzielt, während der Rückgang der Erlöse aus Kostenerstattungen und -umlagen weitgehend
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durch die Bestandsveränderungen kompensiert wurde.
In der Finanzlage zeigt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit einen Liquiditätsabfluss
von 8.518 T€. Aufgrund der Investitionstätigkeit ergab sich im Cashflow aus Investitionstätig-
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keit ein negativer Cashflow von 1.237 T€. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist geprägt
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von Tilgungsleistungen der langfristigen Darlehen von 8.753 T€.
Die Haushaltslage der Stadt einschließlich konsolidierter Unternehmen insgesamt hat sich in
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2012 weiterhin verschlechtert. Nachdem bereits im Haushaltsjahr 2011 das Eigenkapital der
Stadt vollständig aufgezehrt wurde, erhöhte sich im Haushaltsjahr 2012 der nicht durch Ei-
genkapital gedeckte Fehlbetrag auf 45.533 T€. Die Stadt gilt damit gemäß § 75 Abs. 7
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GO NRW als überschuldet. Die Teilnahme an der Konsolidierungshilfe ist gemäß
§ 3 Stärkungspaketgesetz für die Stadt verpflichtend. Die Finanzierung der laufenden Verwal-
tungstätigkeit kann nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten aufrecht erhalten
werden. Die Finanzierungsverhältnisse weisen auch im Haushaltsjahr 2012 eine erhebliche
Inkongruenz auf.
-2-
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Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
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Die Haushaltssanierungspläne 2012 und 1. Fortschreibung 2013 wurden von der zuständigen
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Kommunalaufsicht genehmigt.
Risiken der zukünftigen Verwaltungsführung ergeben sich hauptsächlich aus regelmäßig
zusätzlich zu kompensierenden Soziallasten, welche den Kommunalhaushalt auch der Stadt
Oer-Erkenschwick stark belasten.
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Aufgrund der hohen Inanspruchnahme von Kassenkrediten kann ein Ansteigen des Zins-
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niveaus für kommunale Liquiditätskredite zu weiteren Belastungen der Haushaltslage in der
Zukunft führen.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Gesamtlage der Stadt einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Gesamtlagebeurteilung durch den
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gesetzlichen Vertreter ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
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Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen
In entsprechender Anwendung unserer Berichtspflicht nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB weisen wir
insbesondere auf folgende Sachverhalte hin, die die Entwicklung der Stadt wesentlich beein-
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trächtigen können oder ihre Fähigkeit zur stetigen Aufgabenerfüllung gefährden.
Zum 31.12.2012 ist die Stadt Oer-Erkenschwick bilanziell deutlich überschuldet: Insolvenzrechtliche Konsequenzen hat dies aufgrund der Regelungen des § 12 Insolvenzordnung nicht zur Folge.
Da die Überschuldung einhergeht mit einer unzureichenden Liquiditätsausstattung, kann die Stadt
me von Kassenkrediten gewährleisten.
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derzeit die Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit nur durch die umfangreiche Inanspruchnah-
Die derzeitige Haushaltslage stellt eine Belastung der Handlungsfähigkeit der Stadt dar, die mit
zunehmender Überschuldung bzw. weiterem Anstieg der Verschuldung weiter eingeschränkt wird
und die Entwicklung der Stadt nachhaltig beeinträchtigt.
Vor dem Hintergrund dieser Sachlage ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt derzeit stark
eingeschränkt. Daher beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Stadt als deutlich entwicklungs-
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beeinträchtigt.
-4-
44187-GA/12
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
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Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den Vorschriften des NKF und NKFWG aufgestellte
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang (einschließlich Anlagen) - unter Einbeziehung der zugrunde liegenden
Buchführung sowie der Gesamtlagebericht.
Wir prüften die Einhaltung der landesrechtlichen Vorschriften der GO NRW und GemHVO NRW
und der sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstige kommunalrechtlichen Be-
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stimmungen. Gemäß § 50 GemHVO NRW finden die handelsrechtlichen Konzernrechnungsle-
gungsvorschriften (§§ 300 bis 309 sowie 311 und 312 HGB) und somit auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung in der Fassung vom 24. August 2002 auf den Gesamtabschluss Anwendung.
Die Verantwortung für die Gesamtrechnungslegung und die uns erteilten Angaben und Auskünfte
trägt der gesetzliche Vertreter der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prü-
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Art und Umfang der Prüfung
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fung zu beurteilen.
Grundlage unserer Prüfung waren die landesrechtlichen Vorschriften der §§ 49 ff GemHVO NRW
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i. V. m. §§ 101, 116 GO NRW, die sie ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 317
ff HGB) und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
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fung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermö-
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gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
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Gegenstand unseres Auftrags waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung und
Aufklärung außerhalb der Gesamtrechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungs-
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planung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Der gesetzliche Vertreter der Stadt ist für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwa-
chung obliegt dem Rat der Stadt, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kon-
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trollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Konzerneinheiten, der Abgrenzung
des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes.
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufi-
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gen Lageeinschätzung und einer Einschätzung der Wirksamkeit des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stadt zu Grunde. Hierbei haben wir unsere
Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
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siken berücksichtigt.
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Stadt Oer-Erkenschwick nebst ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche sowie mögliche Fehlerri-
Aus den bei der Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prü-
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Umfang und Angemessenheit des Konsolidierungskreises sowie
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fungsschwerpunkte:
Ordnungsmäßigkeit der angewandten Konsolidierungsschritte.
Ausgehend von unserer Beurteilung des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl analytische Prüfungshandlungen als auch
Einzelfallprüfungen wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Gesamtrechnungswesens in ausgewählten Stichproben
durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der
einzelnen Posten des Gesamtabschlusses Rechnung tragen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
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44187-GA/12
Bei der Prüfung des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir
keine Schwachstellen festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. eine Ände-
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rung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir vor allem im Rahmen eines Zeitreihenvergleichs ein-
zelner Posten der Gesamtbilanz sowie bei der Analyse der Gesamtvermögens-, Gesamtschulden-, Gesamtfinanz- und Gesamtertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in
Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt.
Zur Prüfung der Posten des Gesamtabschlusses haben wir uns im Wesentlichen auf die Prü-
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fungsergebnisse der einbezogenen Einzelabschlüsse gestützt.
Den Gesamtlagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Gesamtlage der Stadt Oer-Erkenschwick vermittelt und ob die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung im Gesamtlagebericht zutreffend dargestellt worden sind.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten September 2015 bis Februar 2016 in
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unseren Büroräumen in Gütersloh durchgeführt.
Aufklärungen und Nachweise im Sinne des § 320 HGB erteilten uns der gesetzliche Vertreter sowie die uns benannten Personen bereitwillig und im gewünschten Umfang. Die berufsübliche Voll-
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men.
H
ständigkeitserklärung des gesetzlichen Vertreters haben wir zu unseren Arbeitspapieren genom-
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IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Vorjahresgesamtabschluss
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A.
Der Gesamtabschluss zum 31.12.2011 wurde in der von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung (Bericht 44187-GA vom 17. Dezember
2014) vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick am 19. März 2015 bestätigt. Außerdem wurde dem
Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Mit Schreiben vom 1. April 2015 wurde der Gesamtabschluss dem Landrat des Kreises Recklinghausen sowie der Bezirksregierung Münster nebst
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Bestätigungsbeschluss und Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters übermittelt.
Die Veröffentlichung erfolgt im Bekanntmachungsblatt am 25. März 2015 (Nr. 06). Die Anzeige
des kommunalen Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2011 bestätigt der Landrat des Kreises
Recklinghausen mit Schreiben vom 25. Juni 2015.
2.
Konsolidierungskreis und Konsolidierungsstichtag
TS
Nach § 116 GO NRW ist die Stadt zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses verpflichtet, der die
verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt im Konsolidierungskreis einbezieht. Der Umfang
H
des Konsolidierungskreises wird im Gesamtanhang vollständig und richtig dargestellt.
Im Wege der Vollkonsolidierung gem. § 50 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300 bis 309 HGB hat die
Stadt die Gesellschaft für Stadtentwicklung, Wirtschafts- und Tourismusförderung mbH Oer-Erken-
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schwick (SEG) einbezogen.
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Folgende Beteiligungen werden mangels Wesentlichkeit, mangels Einfluss bzw. aufgrund des
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gesetzlichen Konsolidierungsverbotes nicht in den Gesamtabschluss der Stadt einbezogen:
· Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) Recklinghausen
· Sparkassenzweckverband der Sparkasse Vest Recklinghausen
· Fernwärmegesellschaft Oer-Erkenschwick mbH
Der Gesamtabschluss ist entsprechend § 116 Abs. 1 GO NRW auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Stadt (31.12.2012) aufgestellt worden. Der Bilanzstichtag der Jahresabschlüsse
aller in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche ist identisch mit
dem Bilanzstichtag der Stadt.
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3.
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 der Stadt Oer-Erkenschwick und der SEG, die im Wege
der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss eingehen, wurden gemäß § 21 EigVO NRW
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i. V. m. § 106 GO NRW und §§ 317 ff HGB von uns geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die zum 31.12.2012 in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einheitlich - unter Berücksichtigung des Aspekts der Wesentlichkeit - nach den
bei der Stadt Oer-Erkenschwick anwendbaren Ansatz- und Bewertungsmethoden gem.
§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 2 HGB bewertet. Die Nutzungsdauern und Ab-
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schreibungsmethoden wurden aus den Einzelabschlüssen der voll zu konsolidierenden Unternehmen unverändert in den Gesamtabschluss übernommen.
4.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Konzernbuchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernbuchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Infor-
nungsmäßig abgebildet.
Gesamtabschluss
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5.
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mationen sind in der Konzernbuchführung, im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht ord-
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Der von uns geprüfte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2012 ist
diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
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der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbuchführung (in der Fassung vom 24.08.2002).
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Gesamtbilanz und -ergebnisrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Konzernbuchführung und
den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Auf den Beständen der Gesamtbilanz zum
31.12.2011 wurde ordnungsmäßig aufgesetzt. Die für Gebietskörperschaften geltenden Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften nach dem NKF und dem NKFWG wurden beachtet.
Der Gesamtanhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und beinhaltet die sonstigen Pflichtangaben richtig und
vollständig.
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6.
Gesamtlagebericht
Der Gesamtlagebericht (Anlage 2 dieses Berichts) entspricht den gesetzlichen Vorschriften, steht
mit dem Gesamtabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
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Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Gesamtlage der Stadt. Die
wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend und vollständig
dargestellt.
B.
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
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Feststellungen zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass der Gesamtabschluss
im Zusammenwirken von Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -anhang, unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung, ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt vermittelt.
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Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend in dem als Anlage 1c
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beigefügten Gesamtanhang dargestellt.
Mit unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir auf die Sachverhalte ein, die unseres Er-
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achtens für die Beurteilung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage sowie in
ihrer Gesamtwirkung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen und Sachverhalten von we-
·
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sentlicher Bedeutung sind:
Die Stadt hat im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften der GO NRW die Pensions- und
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Beihilfeverpflichtungen nach dem sog. Teilwertverfahren unter Berücksichtigung biometri-
scher Daten entsprechend der Richttafeln 2005 G (sog. Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus
Heubeck) und einem Zinssatz von 5,0 % bewertet. Aufgrund nicht berücksichtigter zukünfti-
ger Gehalts- und Vergütungstrends sowie zu erwartender steigender Lebenserwartungen ist
mit signifikanten ergebniswirksamen Steigerungen des Rückstellungsbuchwerts in der Zukunft zu rechnen.
- 10 -
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·
Der gesetzliche Vertreter der Stadt Oer-Erkenschwick geht bei der Bilanzierung und Bewertung der von der Stadt abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumenten von Bewertungseinheiten unter Berücksichtigung des Erlasses des Innenministeriums des Landes NRW vom
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13.12.2010 (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/0101/10) aus. Danach ist eine Konnexität zwischen dem Grundgeschäft und dem Derivat insbe-
sondere dann gegeben, wenn eine Gleichartigkeit hinsichtlich der jeweiligen in Beziehung
gesetzten Risiken gegeben ist. Die Stadt hat in 2011 die Bewertung von Derivaten außerhalb
von Bewertungseinheiten dahingehend geändert, dass diese zum 31.12.2011 zum Marktwert
zum Bewertungsstichtag angesetzt werden. Die negativen Marktwerte werden somit vollständig als Drohverlustrückstellungen passiviert. Des Weiteren hat die Stadt die Bewertungsein-
heiten für 3 weitere in 2012 beklagte Optimierungsderivate, darunter 2 Geschäfte mit Kapital-
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tauschrecht in 2014 und 2017, zum Bilanzstichtag aufgegeben. Dementsprechend hat die
Stadt Drohverlustrückstellungen für negative Marktwerte aus Derivat-Geschäften, die nicht
Teil von Bewertungseinheiten sind, entsprechend der negativen Marktwerte in Höhe von ins-
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TS
gesamt 34.753 T€ (im Vorjahr: 24.467 T€) zum 31.12.2012 bilanziert.
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- 11 -
C.
Ertrags-, Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage
1.
Ertragsgesamtlage
wie folgt analysieren:
2012
T€
2011
%
T€
28,4
17.631
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
24.947
40,8
23.872
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und -umlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
-
29,0
T€
-
39,4
259
1.075
3.417
5,6
2.988
4,9
10.600
17,3
10.606
17,5
-
6
1.269
2,2
1.318
2,2
-
49
878
1,4
5.301
8,7
- 4.423
2.969
4,9
3.321
5,5
-
352
84
0,1
176
0,3
-
92
4.556 -
7,5
4.143
413 -
0,7
-
429
100,0
60.657
100,0
466
14.825
24,3
14.677
24,2
148
588
1,0
124
0,2
464
14.879
24,3
14.921
24,6
5.602
9,2
5.533
9,1
69
28.738
47,0
27.778
45,8
960
Sonstige ordentliche Aufwendungen
6.943
11,4
5.376
8,9
1.567
Ordentliche Gesamtaufwendungen
71.575
117,2
68.409
112,8
3.166
- 10.452 -
17,2
7.752 -
12,8
- 2.700
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
H
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
61.123
TS
Ordentliche Gesamterträge
änderung
EX
EM
17.372
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Ver-
%
Steuern und ähnliche Abgaben
Sonstige Transfererträge
PL
AR
Die Einzelposten der Gesamtergebnisrechnung lassen sich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien
Bilanzielle Abschreibungen
SI
C
Transferaufwendungen
Ordentliches Gesamtergebnis
Finanzerträge
-
-
153
0,3
154
0,3
16.003
26,2
19.524
32,2
- 3.521
Gesamtfinanzergebnis
- 15.850 -
25,9
- 19.370 -
31,9
3.520
Jahresergebnis
- 26.302 -
43,1
- 27.122 -
44,7
820
AN
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
davon: Anteil Minderheitsanteile
12
0,0
62
0,1
-
42
-
1
50
Die ordentlichen Aufwendungen konnten im Haushaltsjahr 2012 wie bereits im Vorjahr nicht durch
die ordentlichen Erträge gedeckt werden, sodass der Konzern mit einem defizitären Jahresergebnis in der oben genannten Höhe abschließt.
- 12 -
44187-GA/12
Im Einzelnen tragen die Konzerngesellschaften wie folgt zu dem Konzernergebnis bei:
2011
T€
PL
AR
2012
T€
Stadt Oer-Erkenschwick
- 26.352
- 27.379
SEG
+
+
50
- 26.302
- 27.122
0
0
Jahresergebnis
- 26.302
- 27.122
davon Anteil Minderheiten:
+
+
12
62
EX
EM
ergebnisrelevante Konsolidierungseffekte
257
Die Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Vergleich zum Vorjahr durch geringere Gewerbesteuereinnahmen (- 833 T€), höhere Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
(+ 625 T€) und geringere Erträge aus erhobener Grundsteuer B (- 82 T€) sowie höhere sonstige
Steuern und Abgaben (+ 31 T€) gesunken.
Die höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen resultieren aus höheren Schlüsselzuweisungen des Landes NRW (+ 801 T€) und höhere Zuweisungen für laufende Zwecke (+ 371 T€),
TS
während die Zuweisungen aus Mitteln des Konjunkturpaktes II gegenüber dem Vorjahr geringer
ausfielen (- 97 T€).
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen des Vorjahres waren geprägt von den Erträgen
H
aus Erschließungsmaßnahmen der SEG im Rahmen der Veräußerung von Grundstücken
C
(4.602 T€).
Die Bestandsveränderungen des Vorjahres waren insbesondere geprägt durch den Verkauf von
SI
Grundstücksflächen.
Die höheren Transferaufwendungen des aktuellen Haushaltsjahres sind geprägt durch die erst-
AN
malige Beteiligung der Stadt an den Kosten des SGB II als Optionskommune (+ 1.833 T€). Dem
standen geringere Aufwendungen aus der Kreisumlage gegenüber (- 641 T€).
Im Berichtsjahr waren aufgrund der aktuellen Entwicklung der von der Stadt gehaltenen DerivatGeschäfte geringere Finanzaufwendungen in Höhe von 4.644 T€ auszuweisen, gleichzeitig er-
höhte sich der Zinsaufwand der Derivat-Geschäfte um 869 T€.
44187-GA/12
- 13 -
2.
Vermögens- und Schuldengesamtlage
In der folgenden Übersicht haben wir die Aktiva und Passiva der Gesamtbilanz nach betriebswirt-
31.12.2012
31.12.2011
T€
%
T€
213.389
95,2
217.934
432
0,2
498
213.821
95,4
218.432
3.630
1,6
3.089
Immaterielle Vermögensgegenstände
Veränderung
%
T€
94,8
-
4.545
0,2
-
66
95,0
-
4.611
4.044
1,8
-
414
1,4
3.316
1,4
-
227
1.514
0,7
1.793
0,8
-
279
327
0,1
552
0,2
-
225
243
0,1
180
0,1
1.613
0,7
1.714
0,7
-
101
10.416
4,6
11.599
5,0
-
1.183
224.237
100,0
230.031
100,0
-
5.794
-45.533
-20,3
-19.367
-8,4
- 26.166
58.698
26,2
59.241
25,8
-
24.074
10,7
23.169
10,1
905
Langfristige Verbindlichkeiten
aus Krediten
105.979
47,2
47.840
20,8
58.139
Langfristiges Kapital
143.218
63,8
110.883
48,3
32.335
659
0,3
400
0,2
259
Kurzfristige Rückstellungen
41.738
18,6
30.606
13,3
11.132
Verbindlichkeiten aus kurzfristigen
Krediten und Krediten zur Liquiditätssicherung
31.822
14,2
81.344
35,3
- 49.522
1.543
0,7
1.320
0,6
223
Erhaltene Anzahlungen
350
0,2
1.030
0,4
-
680
Übrige Verbindlichkeiten
506
0,2
571
0,2
-
65
4.401
2,0
3.877
1,7
524
81.019
36,2
119.148
51,7
- 38.129
224.237
100,0
230.031
100,0
Finanzanlagen
Langfristiges Vermögen
Vorräte
Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Liquide Mittel
Sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen
Eigenkapital
H
Sonderposten aus
Zuwendungen und Beiträgen
TS
Kurzfristiges Vermögen
C
Langfristige Rückstellungen
AN
SI
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristiges Kapital
Gesamtkapital
- 14 -
EX
EM
und Sachanlagen
PL
AR
schaftlichen Kriterien zusammengefasst.
63
-
543
5.794
44187-GA/12
Das Anlagevermögen des Haushaltsjahres veränderte sich durch Zugänge von 1.302 T€, Abschreibungen von 5.602 T€ und Abgänge von 311 T€.
PL
AR
Die größten Zugänge ergaben sich im Bereich der Maschinen und technischen Anlagen von
639 T€, der Betriebs- und Geschäftsausstattung von 246 T€ und der im Bau befindlichen Anlagen
von 194 T€.
Die Abgänge betrafen hauptsächlich Veräußerungen von Grünflächen (69 T€) sowie von sonstigen unbebauten Grundstücken (168 T€) und Finanzanlagen (66 T€).
Das Vorratsvermögen der SEG verringerte sich im Haushaltsjahr im Wesentlichen durch Veräu-
bietes Brauckweg.
TS
Das Eigenkapital veränderte sich wie folgt:
EX
EM
ßerungen von 7 Baugrundstücken des Baugebietes Vossacker sowie ein Grundstück des Bauge-
Stand 01.01.:
erwirtschaftetes Konzernergebnis
2012
T€
- 19.367
- 26.302
H
ergebnisneutrale Verrechnung von
Anlagenabgängen
C
- Erträge aus der Veräußerung von
Grundstücken
192
- Erträge aus der Veräußerung von Fahrzeugen
SI
- Aufwendungen aus der Veräußerung von
Vermögensgegenständen
-
96
- 45.533
AN
Stand 31.12.:
40
44187-GA/12
- 15 -
Die langfristigen Rückstellungen betreffen nahezu vollständig die gebildeten Pensions- und
Beihilferückstellungen, welche im Berichtsjahr planmäßig entsprechend den Berechnungen eines
PL
AR
uns vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachtens angepasst wurden.
Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Krediten enthalten zum Bilanzstichtag 26 Darlehen für
Investitionen von insgesamt 44.149 T€, 6 Tranchen-Kredite von zusammen 2.735 T€ und
5 Darlehen aus Kassenkrediten von zusammen 59.095 T€, welche eine Laufzeit von über einem
Jahr haben. Im Berichtsjahr wurde zu Zuordnung entsprechend der Fristigkeit hinsichtlich der
Kassenkredite gegenüber dem Vorjahr verändert.
Die kurzfristigen Rückstellungen erhöhten sich insbesondere durch die Notwendigkeit einer
EX
EM
Anpassung der Rückstellungen zur Risikovorsorge anhand der negativen Marktwerte zum Bewertungsstichtag der fünf Derivat-Geschäfte um 11.000 T€, bei welchen eine Konnexität mit dem
Grundgeschäft nicht besteht.
Die Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Krediten und Krediten zur Liquiditätssicherung enthalten zum Bilanzstichtag zehn Kassenkredite, davon zwei Fremdwährungskredite auf Basis des
Schweizer Franken.
TS
Die erhaltenen Anzahlungen verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der im Haushaltsjahr
verwendeten Mittel aus dem Konjunkturpaket II von 724 T€. Diesen Verbräuchen standen Zugänge aus noch nicht verwendeten Pauschalen von 8 T€ sowie vereinnahmte Erlöse aus Erschlie-
AN
SI
C
H
ßungsmaßnahmen von 36 T€ gegenüber.
- 16 -
44187-GA/12
3.
Finanzgesamtlage
PL
AR
3.1 Gesamtliquidität und Deckungsverhältnisse
Die Liquiditätsgesamtlage zum 31.12.2012 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
31.12.2012
31.12.2011
Veränderung
T€
T€
T€
Flüssige Mittel
Liquidität I
kurzfristige Forderungen und andere
kurzfristige Aktiva
Liquidität II
Vorräte
Liquidität III
552
- 81.019
- 119.148
EX
EM
Kurzfristiges Kapital
327
- 80.692
- 118.596
4.846
5.289
- 75.846
- 113.307
3.630
4.044
- 72.216
- 109.263
-
225
38.129
37.904
-
443
37.461
-
414
37.047
TS
Die liquiden Mittel haben sich zum 31.12.2012 gegenüber dem Vorjahresbestand verringert und
reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Auch nach Hinzurechnung der
kurzfristigen Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Vorräte besteht eine deutliche
Unterdeckung von 72.216 T€. Die Liquiditätsgesamtlage ist damit im hohen Maße unausgegli-
H
chen.
C
Das Deckungsverhältnis der Finanzierung im langfristigen Bereich stellt sich an den Bilanzstich-
AN
SI
tagen wie folgt dar:
31.12.2012
31.12.2011
T€
T€
Veränderung
T€
Langfristiges Vermögen
213.821
218.432
Langfristiges Kapital
143.218
110.883
32.335
70.603
107.549
- 36.946
Unterdeckung
-
4.611
Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte fristenkongruente Finanzierung des langfristigen Vermögens durch langfristiges Kapital ist zum Bilanzstichtag nicht gegeben und zeigt damit die im
hohen Maße unausgeglichenen Finanzierungsverhältnisse an.
44187-GA/12
- 17 -
3.2 Gesamtkapitalflussrechnung
Die Stadt hat im Anhang des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 eine Gesamtkapitalflussrech-
lanzierung nach DRS 2 aufgestellt.
Zusammengefasst stellt sich die Kapitalflussrechnung wie folgt dar:
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelergebnis
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
2012
2011
T€
T€
EX
EM
Saldo aus laufender Geschäftstätigkeit
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
- 8.518
-
8.642
- 1.237
-
2.391
- 9.755
- 11.033
9.665
11.000
-
Wechselkurs- und
bewertungsbedingte Änderungen der Finanzmittel
Anfangsbestand an Finanzmitteln
TS
Liquide Mittel
PL
AR
nung nach der indirekten Methode entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernbi-
90
-
513
-
33
0
97
-
64
326
-
97
H
Bei dieser Darstellung haben wir die bestehenden Kassenkredite nicht mit dem Kassenbestand
und dem Guthaben bei Kreditinstituten verrechnet. Es wurden jedoch in Anspruch genommene
AN
SI
C
Kontokorrentkredite der SEG in Höhe von 1 T€ (im Vorjahr: 649 T€) berücksichtigt.
- 18 -
44187-GA/12
V.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung
Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung den Gesamt-
PL
AR
abschluss zum 31.12.2012 und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt
Oer-Erkenschwick mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„An die Stadt Oer-Erkenschwick:
Wir haben den von der Stadt Oer-Erkenschwick aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - und den Gesamtlagebericht für
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2012 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss
EX
EM
und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und
den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen
Vertreters der Stadt Oer-Erkenschwick. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 106 Abs. 6 GO NRW und § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deut-
TS
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
H
durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Fest-
C
legung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Oer-Erkenschwick sowie die Erwartungen über
SI
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prü-
AN
fung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
44187-GA/12
- 19 -
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen
und sonstigen kommunalrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsät-
PL
AR
ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Oer-Erkenschwick. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Oer-Erkenschwick und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Bericht einschließlich des im Prüfungsbericht wiedergegebenen Bestätigungs-
vermerks erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grund-
EX
EM
sätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts be-
darf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Gesamtabschlusses und/oder des Gesamtlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden
Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk
zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Gütersloh, am 11. Februar 2016
Lüke
Wirtschaftsprüfer
Robbers
Wirtschaftsprüfer
AN
SI
C
H
TS
WRG
Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- 20 -
44187-GA/12
H
C
SI
AN
PL
AR
EX
EM
TS
Anlagen
Stadt Oer-Erkenschwick
Gesamtergebnisrechnung
2012
EUR
PL
AR
für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2012
2011
EUR
EUR
1
Steuern und ähnliche Abgaben
17.371.681,05
17.630.905,19
2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
24.947.243,64
23.872.123,23
3
Sonstige Transfererträge
4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5
Privatrechtliche Leistungsentgelte
6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7
Sonstige ordentliche Erträge
8
Aktivierte Eigenleistungen
9
Bestandsveränderungen
1.268.963,99
1.317.750,11
878.028,46
5.300.625,49
2.969.226,04
3.321.691,34
83.955,09
176.093,52
EX
EM
-4.555.936,05
14.825.439,87
12 Versorgungsaufwendungen
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14 Bilanzielle Abschreibungen
15 Transferaufwendungen
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 Ordentliche Aufwendungen
20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
22 Ordentliches Ergebnis / Jahresergebnis
23 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
60.657.867,18
14.676.769,74
587.460,68
124.512,15
14.878.428,68
14.920.939,09
5.601.487,10
5.533.462,20
28.738.836,80
27.778.064,78
6.942.941,31
5.375.974,50
71.574.594,44
68.409.722,46
-10.451.932,15
-7.751.855,28
152.931,03
153.884,93
16.003.544,79
19.523.868,66
H
TS
18 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-15.850.613,76
-19.369.983,73
-26.302.545,91
-27.121.839,01
-12.037,92
-61.876,64
-26.314.583,83
-27.183.715,65
AN
SI
C
24 Konzernergebnis
10.606.355,60
61.122.662,29
11 Personalaufwendungen
21 Finanzergebnis
2.988.258,75
10.599.467,22
-413.427,10
10 Ordentliche Erträge
19 Finanzerträge
3.417.523,90
EUR
Anlage 1a
Gesamtbilanz der Stadt Oer-Erkenschwick zum 31.12.2012
213.821.852,77
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
Grundstücke mit Schulen
Grundstücke mit Wohnbauten
Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäftsund anderen Betriebsgebäuden
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
2.
84.741.947,13
27.302.351,56
1.340.996,47
2.846.447,99
2.262.425,81
333.569,95
432.228,82
2.1
2.1.1
2.1.2
Vorräte
unfertige Erzeugnisse/unfertige Leistungen
Waren / Grundstücke zur Vermarktung
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Liquide Mittel
4.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
55.903.965,13
2.794.310,11
659.082,99
86.929.373,31
22.878.888,81
125.573,18
35.191.765,22
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellung für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
24.004.285,00
70.000,00
15.253,00
0,00
41.723.357,69
28.733.146,10
1.408.306,79
2.644.871,99
2.554.439,51
803.882,69
4.
4.1
4.2
4.3
497.531,57
99.775,00
194.161,66
203.594,91
4.4
4.5
4.6
4.7
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
8.803.497,43
9.884.480,01
3.630.218,72
4.043.645,82
285.011,03
3.758.634,79
4.846.604,70
5.288.594,60
5.
31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
0,00
0,00
7.604.542,30
25.583,00
-27.183.715,65
186.256,47
19.367.333,88
59.357.358,23
59.640.902,40
56.337.457,11
2.903.429,49
400.015,80
65.812.895,69
53.775.468,01
23.099.105,00
70.000,00
15.253,16
0,00
30.591.109,85
140.199.541,45
46.883.989,19
90.917.077,78
132.104.111,49
47.839.450,90
81.344.319,89
716,52
1.542.759,46
283.893,97
221.201,82
349.902,71
1.562,49
1.320.179,02
339.848,96
229.143,00
1.029.607,23
8.046.114,46
25.583,00
-53.803.429,99
198.294,39
45.533.438,14
Passive Rechnungsabgrenzung
4.401.507,16
3.876.907,22
269.771.302,53
249.397.389,12
3.316.115,83
1.792.932,55
179.546,22
326.674,01
552.239,59
1.612.514,19
1.713.965,24
45.533.438,14
19.367.333,88
269.771.302,53
249.397.389,12
SI
Aktive Rechnungsabgrenzung
3.089.073,53
1.514.095,67
243.435,50
AN
3.
286.172,18
3.344.046,54
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
217.884.494,50
36.646.771,52
26.602.322,56
2.113.081,03
294.816,81
7.636.551,12
86.896.848,69
723.585,33
44.013.796,28
3.109.873,70
39.049.593,38
22.878.842,01
122.813,33
34.437.940,23
Umlaufvermögen
2.
2.1
2.2
2.3
213.352.352,28
36.380.749,79
85.446.215,14
99.775,00
194.161,66
138.292,16
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklage
erwirtschaftetes Konzernergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
49.583,92
707.790,80
43.613.477,17
3.085.203,53
38.039.743,64
EUR
Passiva
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
37.271,67
26.507.209,41
2.109.749,03
294.816,81
7.468.974,54
Finanzanlagen
Übrige Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
218.431.609,99
H
TS
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
31.12.2011
EUR
PL
AR
Anlagevermögen
C
1.
31.12.2012
EUR
EX
EM
EUR
Aktiva
Oer-Erkenschwick, den 19.01.2016
Aufgestellt:
Bestätigt
gez. Schnettger
Stadtkämmerer
gez. Wewers
Bürgermeister
Anlage 1b
Anhang des Gesamtabschlusses
der Stadt Oer-Erkenschwick zum 31.12.2012
A. Allgemeine Angaben
PL
AR
Gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Oer-Erkenschwick in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Der Gesamtabschluss ist gemäß § 49 Abs. 2
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) um einen Gesamtlagebericht und
einen Beteiligungsbericht zu ergänzen.
EX
EM
In Anlehnung an die Vorschriften über das kaufmännische Rechnungswesen enthält der
Gesamtanhang als Bestandteil des städtischen Gesamtabschlusses nach § 49 i. V. m. §
51 Abs. 2 und 3 GemHVO NRW insbesondere Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung. Diese Informationsfunktion des Gesamtanhanges soll dazu beitragen, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und
Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt.
Der Gesamtanhang soll neben einer Beschreibung auch eine Ergänzung und Entlastung
von Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung bezwecken und deren Interpretation
unterstützen. Der Gesamtanhang hat damit eine übergeordnete Aufgabenstellung.
H
TS
Durch den Gesamtanhang soll es ermöglicht werden, die wirtschaftliche Gesamtlage der
Gemeinde zutreffend beurteilen zu können. Alle Angaben im Gesamtanhang müssen
wahr, klar, übersichtlich sowie vollständig sein, so dass der Gesamtanhang die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt und der Gesamtabschluss das in § 116 GO NRW geforderte
Bild über die tatsächliche wirtschaftliche Gesamtlage der Gemeinde vermittelt.
C
B. Angaben zum Konsolidierungskreis
SI
Das zentrale Ziel dieses Gesamtabschlusses ist, die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und
Ertragslage des „Konzerns Stadt Oer-Erkenschwick“ umfassend darzustellen.
AN
Eine solche Darstellung ist nur möglich, wenn neben der Kernverwaltung alle städtischen
Betriebe berücksichtigt werden. Der Konsolidierungskreis legt hierzu fest, welche Betriebe
in welcher Form in den Gesamtabschluss der Stadt einzubeziehen sind.
Die wichtigste Voraussetzung für die Einbeziehung ist deren Konzernzugehörigkeit, die
sich aus verschiedenen Tatbeständen ergeben kann. Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal ist das Prinzip der maßgeblichen und beherrschenden Einflussnahme (Control – Prinzip / s. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 290 Abs. 2 HGB).
Nach diesem Prinzip werden in den Konsolidierungskreis nur solche städtischen Betriebe
einbezogen, die unmittelbar oder mittelbar unter beherrschendem oder maßgeblichem
Einfluss der Stadt stehen.
Ein beherrschender Einfluss wird stets angenommen, wenn die Stadt die Mehrheit der
Stimmrechte inne hat oder ihr das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und die Stadt
gleichzeitig Gesellschafterin ist. Auch durch entsprechende Unternehmensverträge und
Satzungsbestimmungen kann ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden.
Anlage 1c / - 1 -
PL
AR
Ein weiteres nach HGB normiertes Prinzip ist das der einheitlichen Leitung (s. auch § 50
Abs. 2 GemHVO NRW). Auf Grund dieses Prinzips ist ein Betrieb dann in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn er unter der unternehmenspolitischen Leitung der Stadt
steht. Dies ist stets der Fall, wenn die Stadt ihr obliegende und dem Betrieb übertragene
Aufgabenerfüllung mit diesem abstimmt und ihre Interessen im Zweifel durchsetzen kann
und diese Einflussnahme auch tatsächlich allein ausübt.
Die Stadt Oer-Erkenschwick hält mit 19.456 € 76 % des gezeichneten Kapitals der Stadtentwicklungsgesellschaft und übt damit den beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft
aus. 24 % der Anteile werden seitens der Sparkasse Vest Recklinghausen gehalten.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) ist damit in den Konsolidierungskreis aufzunehmen.
EX
EM
Dies trifft für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen (GKD Recklinghausen), die in Form eines Zweckverbandes geführt wird, nicht zu.
Mitglied des Zweckverbandes sind neben der Stadt Oer-Erkenschwick und dem Kreis
Recklinghausen die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See,
Recklinghausen und Waltrop.
Jede Stadt ist dabei mit einem Vertreter in der Verbandsversammlung vertreten. Dem
Verbandsrat gehören die Hauptverwaltungsbeamten aller Verbandsmitglieder an.
Der Zweckverband wird durch den Verbandsvorsteher vertreten. Dieser bedient sich bei
der Durchführung seiner Aufgaben des Geschäftsführers.
TS
Damit liegt die Einflussnahme bei 1/9 bzw. 11,11 %. Eine maßgebliche und beherrschende Einflussnahme wird daher ausgeschlossen.
H
In den Gesamtabschluss müssen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.
SI
C
Für die vorzunehmende Beurteilung können verschiedene Messgrößen in Betracht kommen. Die 5. Handreichung zum Kommunalen Finanzmanagement NRW nennt dazu beispielhaft die Bilanzsumme, den Wert des Anlagevermögens und den Umfang der Verbindlichkeiten. Die ermittelten Verhältniszahlen sollten sich zwischen 0 bis 3 % der Gesamtbilanzsumme der Gemeinde bewegen, um von der allgemeinen Gesamtlage her, von einer
untergeordneten Bedeutung ausgehen zu können.
AN
Das Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen der GKD in seiner Abschlussbilanz und
der Gesamtbilanzsumme der Stadt Oer-Erkenschwick liegt bei 0,81 %. Das Verhältnis der
Verbindlichkeiten der GKD liegt bei lediglich 0,11 %.
Daher wird die GKD, aufgrund der untergeordneten Bedeutung und der fehlenden maßgelblichen und beherrschenden Einflussnahme, nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen.
Eine weitere Beteiligung, deren Konsolidierung zu prüfen ist, ist die Beteiligung an dem
Sparkassenzweckverband (Sparkasse Vest Recklinghausen).
Diese Beteiligung stellt eine Besonderheit dar. Der Landesgesetzgeber hat erstmals im
Sparkassengesetz vom 18.11.2008 entschieden, dass die gemeindlichen Sparkassen
nicht im Jahresabschluss anzusetzen sind (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 Sparkassengesetz
Anlage 1c / - 2 -
NRW). In der Begründung zum Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Gesetz
vom 16.11.2004 ist dieser Wille des Landesgesetzgebers bereits zum Ausdruck gebracht
worden, dass die gemeindlichen Sparkassen nicht zu bilanzieren sind und daher auch
nicht in den gemeindlichen Gesamtabschluss einbezogen werden.
PL
AR
Grundsätzlich ist zwar ein Sparkassenzweckverband (wie die Sparkasse Vest Recklinghausen) in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Das Ansatzverbot bewirkt aber lediglich einen Ansatz des Zweckverbandes mit dem 1 € Erinnerungswert in der städtischen
Gesamtbilanz.
C. Grundlagen der angewandten Konzernbilanzierung
Für die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung wurden die Festlegungen des Runderlasses des Innenministeriums NRW vom 5. Juli 2010 angewendet.
EX
EM
Bei der Aufstellung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung sind der Ausweis,
der Ansatz und die Bewertung der aus den Einzelabschlüssen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich nach einheitlichen Kriterien im Sinne des §
308 Handelsgesetzbuch (HGB) vorzunehmen.
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Oer-Erkenschwick wurden die
Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung beachtet. Insbesondere wurden
die folgenden Grundsätze berücksichtigt:
H
Ø
Grundsatz der Einheitlichkeit von Stichtag, Ansatz, Bewertung und Ausweis
Grundsatz der Vollständigkeit des Konzernabschluss-Inhaltes und des Konsolidierungskreises
Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen und der Stetigkeit der
Konsolidierungsmethode sowie des Grundsatzes der Wesentlichkeit bei der Konsolidierung (Aufwendungen und Erträge aus Leistungsbeziehungen innerhalb des
Konsolidierungskreises wurden unter dem Aspekt der Wesentlichkeit berücksichtigt).
TS
Ø
Ø
C
Der aufgestellte Gesamtabschluss 2012 basiert auf der Fortführung der Gesamtbilanzwerte zum 31. Dezember 2011.
SI
D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
AN
Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden standen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei war zu beachten, dass Ansatz- und
Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur
festlegen, ob ein Aktivum oder Passivum dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert ihr Ansatz zu erfolgen
hat.
Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 32 bis 38 und die §§ 41 bis 43 und 47 GemHVO NRW Anwendung. Soweit
das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde gelegt worden.
Entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit wurden in der Gesamtbilanz sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Oer-Erkenschwick und der Stadtentwick-
Anlage 1c / - 3 -
lungsgesellschaft im Rahmen der durchgeführten Vollkonsolidierung wertmäßig dargestellt.
PL
AR
Die Stadt hat im Haushaltsjahr 2012 die Bewertungsanforderungen des fünften Abschnitts
der GemHVO NRW erfüllt. Die Vermögenszugänge des abgelaufenen Jahres erfolgten zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abgänge sind mit dem Restbuchwert unter Einbeziehung der ergebniswirksamen Auswirkungen berücksichtigt worden.
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind planmäßig linear abgeschrieben worden. Außerordentliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
EX
EM
Der Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen und somit auch der Bewertung lag die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die
Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen.
Für die beklagten Optimierungsderivate sind wegen der stichtagsbezogenen Betrachtung
zum 31.12.2012 weitere Drohverlustrückstellungen in Höhe von 10.287 T€ zu bilden.
Demnach erhöht sich der negative Barwert von bisher 24.466 T€ auf 34.753 T€. Sämtliche
Optimierungsderivate sind Gegenstand von Klageverfahren gegen die West LB bzw. deren Nachfolgerin EAA.
Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Optimierungsgeschäfte, bei denen keine Bewertungseinheit besteht bzw. bei denen die Bewertungseinheit in 2011 freiwillig aufgegeben wurde.
TS
Für einbehaltene Zinszahlungen aus den beklagten Geschäften, die in 2012 fällig waren,
wird eine weitere Rückstellung in Höhe von 714 T€ gebildet.
SI
C
H
Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen waren insbesondere
auch die Vorschriften des § 33 GemHVO NRW zu beachten. Dementsprechend sind in die
Bilanz nur Vermögensgegenstände aufgenommen worden, bei denen die Stadt und die
SEG das wirtschaftliche Eigentum innehaben und die selbstständig verwertbar sind. Wirtschaftliches Eigentum wurde stets dann angenommen, wenn seitens der Stadt oder der
SEG dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer Besitz, Gefahr, Nutzungen und
Lasten zustehen und wenn sie über das Verwertungsrecht verfügen und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt (Sachherrschaft) ausüben.
AN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände entsprechen den Nominalwerten; darin sind notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen eingeflossen. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe. Sonstige Rückstellungen sind entsprechend aufgegliedert und
erläutert, soweit es sich bei den einzelnen Rückstellungsarten um wesentliche Beträge
handelt. Rückstellungen wurden aufgelöst, soweit absehbar war, dass eine Inanspruchnahme nicht erfolgen wird und der Rückstellungsgrund damit entfallen ist.
Die Beteiligung an der „Fernwärme Oer-Erkenschwick GmbH“ wurde zu Anschaffungskosten bilanziert.
Ausleihungen der SEG an Gesellschafter (Einlage bei der Sparkasse Vest Recklinghausen in Form eines S-Renta-Plan-Kontos) wurden zum Nennwert bilanziert.
Anlage 1c / - 4 -
Die Vorräte der SEG (noch nicht abgeschlossene Erschließungsmaßnahmen und zum
Kauf bestimmte Grundstücke) wurden gem. §§ 253/255 HGB mit Anschaffungs- und Herstellkosten, analog zu den im Vorjahr ermittelten Einzel- und Gemeinkosten einschließlich
Finanzierungskosten gem. § 255 Abs. 3 HGB, angesetzt.
Aktiva
1.
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
PL
AR
Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. Zusätzliche Aufschlüsse geben die strukturierten Darstellungen in den einzelnen - dem Anhang beigefügten - Spiegeln.
37.271,67 €
EX
EM
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände wurde auf Grund von tatsächlichen Anschaffungskosten abzüglich der angefallenen Abschreibungen vorgenommen. Der ermittelte Wert setzt sich aus der von den einzelnen Fachbereichen
angeschafften Software und den zugehörigen Lizenzen zusammen.
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
36.380.749,79 €
TS
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren
Gebäude befinden (§ 72 Bewertungsgesetz). Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung
sind (z.B. Geräteschuppen auf einem Friedhof u. Ä.), kann das Grundstück als
unbebautes Grundstück bilanziert werden.
H
Unbebaute Grundstücke sind gem. § 41 Abs. 3 GemHVO NRW:
Ø Grünflächen
C
Ø Ackerland
Ø Wald, Forsten
AN
SI
Ø Sonstige unbebaute Grundstücke
Anlage 1c / - 5 -
26.507.209,41 €
1.2.1.1 Grünflächen
Aktuelles Jahr
€
2.022.116,62 €
1.770.945,05 €
208.369,01 €
12.944.943,12 €
1.872.245,08 €
5.590.695,00 €
124.987,75 €
1.342.905,00 €
31.789,67 €
352.872,31 €
127.404,80 €
117.936,00 €
EX
EM
Grund und Boden Grünflächen
Grund und Boden Spielplätze
Aufbauten Spielplätze
Grund und Boden Sportplätze
Aufbauten Sportplätze
Grund und Boden Friedhof
Aufbauten Friedhof
Grund und Boden Parkanlagen
Aufbauten Parkanlagen
Festwert Pflanzenfläche
Festwert Rasenfläche
Festwert Gehölz
PL
AR
Dazu zählen sämtliche Grundstücke, die als öffentliches Grün ausgewiesen sind,
sowie der Wert des Aufwuchses bzw. der Bepflanzung. Der Zweck der öffentlichen Grünflächen ist im Regelfall durch ökologische und soziale Funktionen geprägt. Die Werte stellen sich wie folgt dar::
Vorjahr
€
2.022.116,62 €
1.839.915,05 €
242.477,86 €
12.944.943,12 €
1.911.366,46 €
5.590.695,00 €
77.193,21 €
1.342.905,00 €
32.497,13 €
352.872,31 €
127.404,80 €
117.936,00 €
H
TS
Im Bereich der Grundstücke ergaben sich wesentliche Veränderungen bei dem
Grund und Boden für Spielplätze aus Veräußerungen (69 T€), bei den Aufbauten
der Spielplätze (- 34 T€) sowie dem Bau der Urnenwände auf dem Friedhof (+ 47
T€). Bei den Aufbauten sind zudem die jährlichen Abschreibungen und Anlagenabgänge zu berücksichtigen. Der Wert der Festwerte bleibt bestehen, da gemäß
§ 34 Abs. 2 GemHVO NRW eine Revision erst nach 20 Jahren vorgenommen
werden muss.
1.2.1.2 Ackerland
2.109.749,03 €
SI
C
Unter Ackerland werden die landwirtschaftlich genutzten Anbau- und Weideflächen der Kommune verstanden. Wertmindernd wirken sich hier Verkäufe sowie
die Abschreibung der Deponieabgasabsauganlage (Bachstr./Haydnstr.) aus.
AN
1.2.1.3 Wald, Forsten
294.816,81 €
Unter diese Bilanzposition fällt im kommunalen Besitz befindliches Wald- und
Forstvermögen.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
7.468.974,54 €
Die Bilanzposition „Sonstige unbebaute Grundstücke“ setzt sich zusammen aus
den Grundstücken, deren Nutzungsabschnitte nicht unter die anderen Bilanzpositionen fallen. Dazu gehören Freiflächen für Erholung sowie für öffentliche Zwecke, ungenutzte Freiflächen, Gräben, Teiche, Weiher, Betriebsflächen Abbauland, Betriebsflächen Halde, Schutzflächen, Bäche, Gebäude und Freiflächen zu
Versorgungsanlagen sowie Erbbaurechte.
Anlage 1c / - 6 -
1.2.2
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
85.446.215,14 €
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
PL
AR
Unter dieser Bilanzposition wird bebauter Grund und Boden, der im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Oer-Erkenschwick und der Gesellschaft für Stadtentwicklung steht, ausgewiesen. Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen
sich nutzbare Gebäude befinden, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber
der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 74 Bewertungsgesetz). Die Bilanzposition umfasst
den Bodenwert, den Gebäudewert unter Berücksichtigung der Abschreibungen
und den Wert der Außenanlagen (z.B. Umzäunungen, Wege- oder Platzbefestigungen).
707.790,80 €
1.2.2.2 Schulen
EX
EM
Die Verringerung des Wertes ergibt sich aus den jährlichen Abschreibungen.
43.613.477,17 €
Änderungen ergeben sich durch Fertigstellung der Baumaßnahmen an der
Haardschule und dem Anbau des Verwaltungstraktes am Willy-BrandtGymnasium sowie der jährlichen Abschreibungen.
1.2.2.3 Wohnbauten
3.085.203,53 €
TS
Die Änderung des Wertes im Bereich der Wohnbauten ergibt sich aus den Abschreibungen.
H
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. andere
Betriebsbauten
38.039.743,64 €
AN
SI
C
Neben den jährlichen Wertminderungen durch Abschreibungen gab es in 2012 u.
a. Zugänge durch den Neubau der Sanitäranlagen an der Tierauffangstation, eine
neue Garage der Feuerwehr Rapen sowie die Baumaßnahmen an den Umkleidekabinen des FC 26.
Daneben wird im Rahmen der Konsolidierung mit der Gesellschaft für Stadtentwicklung das an die "Vestische Arbeit" (Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung
und Förderung von Hartz – IV – Empfängern) vermietete Verwaltungsgebäude
unter den Geschäftsbauten ausgewiesen und planmäßig abgeschrieben.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
84.741.947,13 €
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
22.878.842,01 €
Unter diese Position fällt der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens von
Straßen, Wegen, Plätzen und Schulwegsicherungsmaßnahmen. Änderungen im
Anlage 1c / - 7 -
Vergleich zum Vorjahr ergeben sich durch fertig gestellte Baumaßnahmen, Abgänge durch Verkäufe sowie die entsprechenden Abschreibungen.
122.813,33 €
1.2.3.3
Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen
PL
AR
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
34.437.940,23 €
Unter diese Position fallen die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Oer-Erkenschwick. Änderungen ergeben sich durch die durchgeführten Baumaßnahmen im Jahr 2012 und deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der Abschreibungen.
EX
EM
1.2.3.4 Straßennetz
mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
27.302.351,56 €
Unter diese Position fallen Straßen, Wege, Plätze, Schulwegsicherungsmaßnahmen, Buswartehäuschen und Fußgängersignalanlagen. Die Änderung des Wertes ergibt sich durch fertig gestellte Baumaßnahmen und der Verbuchung von
Abgängen sowie den jährlichen anfallenden Werteverzehr.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.340.996,47 €
TS
Unter dieser Position werden die Gehwege an Kreisstraßen ausgewiesen. Die
Aufbauten befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt OerErkenschwick. Wirtschaftlicher Eigentümer des Grund und Bodens ist der Kreis
Recklinghausen.
H
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.846.447,99 €
AN
SI
C
Zu dieser Bilanzposition gehören u. a. die technischen Anlagen des "Maritimo",
die Betriebsvorrichtungen in den städtischen Gebäuden einschl. Schulen sowie
sämtliche städtische Fahrzeuge. Im Haushaltsjahr 2012 wurde u. a. eine Schneekehrmaschine angeschafft und eine Sirenenanlage an der Haardschule errichtet,
so dass sich unter Berücksichtigung der Abschreibungen eine Steigerung der Bilanzposition ergab.
1.2.6
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.262.425,81 €
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung der Stadt Oer-Erkenschwick gehören
sämtliche Einrichtungsgegenstände von Büros, Schulen und Werkstätten (Stühle,
Tische, Schränke, EDV-Hardware, Büromaschinen, Werkzeuge usw.), soweit sie
den Wert von 60 € netto pro Stück übersteigen. Des Weiteren werden hier auch
die geringwertigen Vermögensgegenstände, welche im Jahr der Anschaffung
aufgrund ihres geringen Wertes vollständig abgeschrieben werden, ausgewiesen.
Anlage 1c / - 8 -
Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
Ø
Ø
Ø
Ø
285 T €
20 T €
14 T €
14 T €
432.228,82 €
Finanzanlagen
EX
EM
1.3
Kanalsanierungsmaßnahmen
Außenbereichsentwicklung "Im Heitkamp"
Lichtsignalanlage Feuerwehr Oer
OGS Mensa Haardschule
PL
AR
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagenim Bau
333.569,95 €
Geleistete Anzahlungen sind Vorauszahlungen an einen Lieferanten oder Hersteller, ohne bereits in den Besitz des Vermögensgegenstandes oder der vereinbarten Leistung gekommen zu sein.
Bei Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände, die in mehreren
Arbeitsschritten hergestellt werden. Sie sind hierdurch über eine längere Zeit unfertig und noch nicht betriebsbereit.
Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens. Hier sind also nur solche
Geld- bzw. Kapitalanlagen auszuweisen, die dem Verwaltungsbetrieb auf Dauer
dienen sollen (§ 33 Abs. 1 S.2 GemHVO NRW). Eine kurzfristige Anlage von
überschüssiger Liquidität ist somit nicht unter den Finanzanlagen, sondern im
Umlaufvermögen auszuweisen. Bei Wertpapieren und Ausleihungen ist deren
„Fristigkeit“ ausschlaggebend.
TS
Zu den Finanzanlagen gehören:
1.3.1 Übrige Beteiligungen (at cost)
99.775,00 €
C
H
Beteiligungen sind Anteile der Kommune an Unternehmen und Einrichtungen, die
in der Absicht einer dauerhaften Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen gehalten werden. Es ist unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren, z.B.
Aktien, verbrieft sind oder nicht. Entscheidend ist die Beteiligungsabsicht und
nicht die Beteiligungshöhe.
SI
Im Rahmen einer gesetzlich zugrunde zu legenden Beteiligungsvermutung gilt
als Beteiligung im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr
als 20 % bei Kapitalgesellschaften.
AN
Anteile an Personengesellschaften sind immer Beteiligungen. Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist eine Beteiligung unter dieser Bezeichnung zu bilanzieren.
Unter dieser Bilanzposition sind die Beteiligung der Stadt Oer-Erkenschwick am
Zweckverband GKD sowie die Beteiligung am Sparkassenzweckverband der
Sparkasse Vest Recklinghausen aufgeführt.
Die Bewertung der Anteile an der GKD erfolgte mittels des anteiligen Wertes des
Eigenkapitals bzw. nach der Eigenkapitalspiegelmethode. Der Wert der Anteile
beträgt 97.275 €.
Der Wertansatz für die Beteiligung am Sparkassenzweckverband erfolgt lediglich
mit einem Erinnerungswert von 1 €.
Anlage 1c / - 9 -
Seit 2009 ist die Gesellschaft für Stadtentwicklung am Stammkapital der "Fernwärme Oer-Erkenschwick GmbH" mit Sitz in Datteln mit 2.500 € beteiligt
194.161,66 €
1.3.2 Wertpapiere des Anlagevermögens
PL
AR
Liegt kein Anteil an einem verbundenen Unternehmen, keine Beteiligung und
kein Sondervermögen vor, sind Anteile jedoch dazu bestimmt, dauernd der
Kommune zu dienen, handelt es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens.
Zu den Wertpapieren gehören neben den oben erwähnten Anteilen an Unternehmen z.B. auch Obligationen, Anleihen, Schatz- und Pfandbriefe sowie in
Wertpapieren angelegte Mittel im Sinne des Bundesbesoldungs- (BBesG) und
des Versorgungsgesetzes (EfoG NRW).
1.3.3 Ausleihungen
EX
EM
Hierunter ist der Versorgungsfonds der wvk erfasst. Der abgebildete Wert ist mit
den Anschaffungskosten bilanziert. Der tatsächlichen Wert zum 31.12.2012 beträgt 234.167,97 €.
138.292,16 €
Ausleihungen stellen langfristige Forderungen aus Geld- oder Finanzgeschäften
dar. Zu den Ausleihungen zählen vor allem Darlehen, Hypotheken-, Grund- und
Rentenschulden sowie stille Beteiligungen (soweit diese nicht am Verlust teilnehmen).
TS
Diese Position beinhaltet die noch laufenden Arbeitgeberdarlehen (28.738,10 €)
sowie ein Darlehen an die Brieftaubenliebhaber-Reisevereinigung (613,60 €).
H
Zudem hat Gesellschaft für Stadtentwicklung zur Sicherung gestundeter Kaufpreisverpflichtungen Mittel im Rahmen eines S-Renta-Plan-Kontos bei der Gesellschafterin Sparkasse Vest Recklinghausen in Höhe von 108.940,46 € angelegt.
Vorräte
SI
2.1
C
2. Umlaufvermögen
AN
2.1.1 Unfertige Leistungen
3.630.218,72 €
286.172,18 €
Unter den unfertigen Leistungen werden die Aufwendungen der noch nicht abgeschlossenen Erschließungsmaßnahmen ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurde die
Erschließung der bestehenden Baugebiete ohne neuen Flächenerwerb fortgesetzt.
Es ergaben sich die jeweils bis zum Bilanzstichtag vorgenommenen Erschließungskosten.
Longbentonstraße
Brauckweg
Engelskamp (abziehbare Vorsteuer)
31.12.2012
10.115,00 €
276.319,46 €
- 262,28 €
Anlage 1c / - 10 -
Die unfertigen Leistungen entsprechen den bislang angefallenen und analog zum
Vorjahr ermittelten Herstellungskosten der Erschließung von Baugebieten, die
erst nach endgültiger Fertigstellung der gesamten Erschließungsanlage erfolgswirksam werden.
3.344.046,54 €
PL
AR
2.1.2 Zum Kauf bestimmter Grundstücke
Hier werden die noch nicht veräußerten Grundstücke der SEG ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag ergaben sich die folgenden Flächen und Werte:
31.12.2012
1.686,00 m 2
307.504,13 €
2
1.792,50 m
228.624,03 €
1.417,00 m 2
303.534,16 €
34.005,00 m 2
1.405.494,73 €
8.502,50 m 2
1.098.889,49 €
47.403,00 m 2
3.344.046,54 €
EX
EM
Baugebiet
Longbentonstraße
Kiesenfeld - West
Brauckweg
Engelskamp
Vossacker
Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke haben sich im Berichtsjahr wie folgt
entwickelt:
2.2
TS
Stand 01.01.:
+ Umlage Kosten anschaffungsnaher Aufwand
+ Zugang durch Vermessungsdifferenzen
./. Abgänge durch Grundstücksveräußerungen
Stand 31.12.:
2
50.798,00 m
2
0,00 m
2
48,00 m
2
3.443,00 m
2
47.403,00 m
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3.758.634,79 €
63.798,82 €
0,00 €
478.387,07 €
3.344.046,54 €
4.846.604,70 €
SI
C
H
Diese Bilanzposition unterteilt sich in öffentlich-rechtliche Forderungen, privatrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Für die Bewertung der Forderungen wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden daher mit dem
Nennwert angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden entsprechend vorgenommen.
AN
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
3.089.073,53 €
Öffentlich–rechtliche Forderungen sind alle Forderungen, die auf Grund der Festsetzung einer Gebühr, eines Beitrages oder einer Steuer nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) oder einer anderen steuerrechtlichen Vorschrift entstehen.
Entsprechend der Jahresrechnung von 2012 werden folgende Werte ausgewiesen:
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
432.700,96 €
398.540,60 €
1.082.216,34 €
1.085.892,77 €
89.722,86 €
Anlage 1c / - 11 -
1.514.095,67 €
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
1.465.686,19 €
gegenüber dem privaten Bereich
EX
EM
Entschädigungen von Versicherungen
Mieten
Verpflegungskostenanteil Eltern
Heizkosten- und Nebenkostenersatz
Einnahmen aus der Vermietung von Räumen
Benutzungsentgelte Obdachlosenwohnungen
Nebenkosten-Ersatz DRK Kindergarten IV
Pachterträge Maritimo
Erstattungen von Sachversicherungen
Erstattungen Leistungen BBH
Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial
Gebühren für Sonderleistungen
Entgelte für Leichtstoffverpackungen
Entgelte für Öffentlichkeitsarbeit
Entgelte für die Reinigung der Containerstandorte
Gebühren Grabpflege
Erlöse aus dem Verkauf von Grabpflegematerial
Nebenkosten Kioske
Forderungen aus Grundstücksverkäufen SEG
TS
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
PL
AR
Die Forderungen gegenüber dem privaten Bereich setzen sich z. B. aus folgenden Positionen zusammen:
gegenüber dem öffentlichen Bereich
48.409,48 €
H
Unter dieser Position werden in erster Linie die Forderungen aus Personalkostenerstattungen gegenüber dem Jobcenter bilanziert.
243.435,50 €
C
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
AN
SI
Unter dieser Position werden in erster Linie die gezahlten Gehaltsvorschüsse, die
Forderungen aus Fremdersuchen, Forderungen aus dem Guthaben der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (wvk) für das Jahr 2012 sowie Forderungen
aus Vorsteuern bilanziert.
Im Rahmen der Konsolidierung werden aus der Bilanz der SEG Forderungen an
die Finanzbehörden aus laufenden Steuerzahlungen, Einbehaltung von Quellensteuern auf Zinserträge sowie weitere sonstige Forderungen in Höhe von 14 T€
ausgewiesen.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Forderungen ggü. Finanzamt
- Körperschaftssteuer / Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer
Summe:
2.204,95 €
11.890,57 €
14.095,52 €
Anlage 1c / - 12 -
326.674,01 €
2.4 Liquide Mittel
Hierbei handelt es sich um Geldmittel, die der Stadt zur Zahlungsbereitschaft zur
Verfügung stehen. Die liquiden Mittel beinhalten sämtliche Kassen- und Bankbestände zum Bilanzstichtag. Die einzelnen Kontostände sind durch Kontoauszüge,
die Kassenstände durch Aufnahmeprotolle nachgewiesen.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
PL
AR
In dem Betrag sind die Kassenbestände und die Guthaben bei der Sparkasse
Vest der SEG in Höhe von 55.108,88 € enthalten.
1.612.514,19 €
EX
EM
Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet vorübergehende Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Auszahlungen
führen, aber erst im folgenden Haushaltsjahr Aufwand darstellen.
Hierbei handelt im Wesentlichen um folgende Vorgänge:
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Anteilige Herstellungskosten Schule Oberwiese
Aufwandsentschädigung Ratsmitglieder
Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss
Besoldung Beamte 01.2013
Vorauszahlungen für KFZ-Steuern und Versicherungen
45.533.438,14 €
TS
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Passiva
H
Hinsichtlich dieses Postens verweisen wir auf die entsprechenden Erläuterungen
beim Eigenkapital.
0,00 €
C
1. Eigenkapital
AN
SI
Das kommunale Eigenkapital des Gesamtabschlusses untergliedert sich in folgende Posten:
Ø Allgemeine Rücklage
Davon zweckgebundene Deckungsrücklage für Ermächtigungsübertragungen
Ø Sonderrücklage
Ø erwirtschaftetes KonzernergebnisAusgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
Ø Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
1.1 Allgemeine Rücklage
8.046.114,46 €
Der Posten Allgemeine Rücklage stellt eine absolute Saldogröße dar. Der Bilanzausweis resultiert aus der Gegenüberstellung sämtlicher Aktivposten und sämtlicher Passivposten außer der allgemeinen Rücklage selbst.
Anlage 1c / - 13 -
Im Rahmen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wurde der § 43 Abs. 3 GemHVO dahin gehend verändert, dass Erträge und Aufwendungen dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit
der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind.
25.583,00 €
PL
AR
1.2 Sonderrücklage
Diese Position beinhaltet die Sonderrücklage für den Jugendhort.
1.3 erwirtschaftetes Konzernergebnis und Verlustvortrag
-53.803.429,99 €
Das Konzernergebnis des Berichtsjahres setzt sich wie folgt zusammen:
Verlustvorträge Vorjahre
EX
EM
Jahresfehlbetrag der Stadt
Jahresüberschuss der Stadtentwicklungsgesellschaft SEG
Anteiliger Jahresüberschuss
des Minderheitsgesellschafters der SEG
1.4 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
- 26.352.703,93 €
50.158,02 €
12.037,92 €
- 26.314.583,83 €
- 27.488.846,16 €
- 53.803.429,99 €
198.294,34 €
H
TS
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ermittelt sich aus dem Abschluss der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres. In der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird ein Fehlbetrag in der oben genannten Höhe ausgewiesen. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages wird eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage erfolgen.
Sonderposten
59.357.358,23 €
C
2.
SI
Gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für
Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen.
AN
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
55.903.965,13 €
Die Sonderposten für Zuwendungen setzen sich aus Zuweisungen und Zuschüssen zusammen. Zuwendungen sind z.B. investive Pauschalen (Investitionspauschale, Sportpauschale, Schulpauschale, Feuerschutzpauschale) nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Die Zuwendungen werden hauptsächlich für die Anschaffung und Herstellung von Gegenständen des Anlagevermögens gewährt. Die
Sonderposten werden über die Nutzungsdauer des zuwendungsfinanzierten Gegenstandes ertragswirksam aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW).
Auch für gespendete Gegenstände, die in das Eigentum der Kommune übergehen,
sind aufgrund des Bruttoprinzips auf der Passivseite Sonderposten einzustellen.
Anlage 1c / - 14 -
2.794.310,11 €
2.2 Sonderposten für Beiträge
Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
PL
AR
Beiträge sind nach § 8 Abs. 2 KAG Geldleistungen, die als Ersatz des Aufwandes
der Kommunen für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Für Beiträge gilt grundsätzlich das gleiche Ansatzverfahren wie bei den investitionsbezogenen Zuwendungen. Das heißt,
es ist zwingend erforderlich, dass eine Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes erfolgt, für dessen Finanzierung der Beitrag vorgesehen ist.
1.002.851,92 €
1.791.458,19 €
Ø KAG Beiträge
Ø Erschließungsbeiträge
EX
EM
Änderungen der Beträge ergeben sich zum einen aufgrund der Fertigstellung von
Baumaßnahmen und deren Abrechnungen. Des Weiteren werden die Sonderposten über die Nutzungsdauer der beitragsfinanzierten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
659.082,99 €
142.897,73 €
TS
Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende des Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 KAG in den drei folgenden Jahren ausgeglichen werden müssen, sind nach § 43 Abs. 6 GemHVO NRW als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen.
Diese entstehen nach § 6 Abs. 2 KAG dadurch, dass auf Grundlage des Kostendeckungsprinzips Kostenüberdeckungen für Benutzungsgebühren am Ende des
Kalkulationszeitraums ermittelt wurden.
H
Diese Bilanzposition setzt sich zusammen aus:
Rückstellungen
AN
SI
3.
C
Ø Abfallbeseitigung
Ø Entwässerungsgebühren
Ø Straßenreinigung
228.389,82 €
303.805,00 €
126.888,17 €
65.812.895,69 €
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten und Aufwendungen, die dem Grunde und /
oder der Höhe nach ungewiss sind. Durch die Rückstellungsbildung sollen später
zu leistende Auszahlungen aufwandsmäßig den Haushaltsjahren ihrer Verursachung zugerechnet werden.
Der § 36 GemHVO NRW sieht folgende Rückstellungen vor:
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Anlage 1c / - 15 -
24.004.285,00 €
3.1 Pensionsrückstellungen
PL
AR
Gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Dazu gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Werte ergeben sich
aus den jährlichen Berechnungen der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse
mit einem Rechnungszins von 5 % auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck.
Aufgrund der Berechnung der Versorgungskasse ergeben sich folgende Veränderungen:
Bilanzwerte
Versorgungsempfänger
Pension
Beihilfe
31.12.2011
31.12.2012
12.485.474 €
3.580.561 €
12.593.417 €
3.738.112 €
107.943 €
157.551 €
5.371.764 €
1.661.306 €
5.927.790 €
1.744.966 €
556.026 €
83.660 €
EX
EM
Aktive Beamte
Pension
Beihilfe
TS
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Entwicklung
70.000,00 €
SI
C
H
Gem. § 36 Abs. 2 GemHVO NRW sind für die Rekultivierung und Nachsorge von
Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen. Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten.
Unter dieser Position wird demzufolge die Rückstellung für die Sanierung der Altlast an der Schachtstraße in Höhe von 70.000,00 € ausgewiesen.
Der Betrag wurde auf Grundlage eines Gutachtens und einer daraus resultierenden Maßnahmenempfehlung geschätzt.
AN
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
15.253,00 €
Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW sind für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden
musste. Die Rückstellung wurde für den Ausbau der Klein-Erkenschwicker-Str.
(K19) gebildet.
3.5 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4
und 5 GemHVO NRW
41.723.357,69 €
Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grunde und
der Höhe nach zum Abschlussstichtag nicht genau bekannt sind, Rückstellungen
zu bilden.
Anlage 1c / - 16 -
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
4.
PL
AR
Ø
Ø
Ø
Ø
Überstundenrückstellungen
130.880,15 €
Rückstellungen für Urlaub
492.264,15 €
Rückstellungen für Altersteilzeit
181.361,75 €
Abrisskosten Hallenbad
473.620,00 €
Rückstellung GTK
24.781,00 €
Betriebskosten Sonderschulen
183.047,66 €
Überstundenrückstellung Feuerwehr Vorjahre
86.164,00 €
Jahresabschluss WRG Stadt und Gesamtabschluss
34.582,60 €
Offene Rechnungen RWE
22.077,36 €
Offene Rechnungen Stimberg- u. Stadthallen GmbH
83.284,91 €
Rückstellung Mängel Maritimo
3.109.071,09 €
Risikovorsorge für Derivatgeschäfte
34.753.031,30 €
Klage West LB (jetzt EAA)
1.416.257,82 €
Rückstellung einbehaltener Zinszahlungen
714.033,90 €
Jahresabschluss WRG Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG)
18.900,00 €
Verbindlichkeiten
EX
EM
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
140.199.541,45 €
TS
Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde,
der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Bei den Verbindlichkeiten unterscheidet man Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen,
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Diese sind nach § 47 Abs. 2 GemHVO NRW in einem Verbindlichkeitenspiegel in
Verbindlichkeiten
mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr,
-
mit Restlaufzeiten von einem bis zu fünf Jahren
-
mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren
C
H
-
SI
aufzuteilen. Verbindlichkeiten (= Schulden), die dem Grunde, der Höhe und der
Fälligkeit nach feststehen, sind zum Abschlussstichtag zu passivieren.
AN
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten
Kreditmarkt (incl. Zinsabgrenzungen) setzen sich
zusammen aus:
- Kredite (Darlehen) Stadt
- Kredite (Darlehen) SEG
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
46.883.989,19 €
42.837.184,47 €
4.046.804,72 €
90.917.077,78 €
§ 86 GO NRW regelt grundsätzlich, dass Kredite nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen werden dürfen. § 89 GO NRW sieht vor, dass die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch angemessene Liquiditätsplanung sicherzu-
Anlage 1c / - 17 -
stellen hat. § 89 GO NRW sieht im Rahmen dieser Zielsetzung als Ausnahme des
§ 86 GO NRW vor, dass die Gemeinde zwecks rechtzeitiger Leistung der Auszahlungen auch Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten aus Fremdwährungskrediten (CHF)
Verbindlichkeiten aus sonstigen Liquiditätskrediten
Kontokorrent-Verbindlichkeiten SEG
18.630.454,58 €
72.285.988,75 €
634,45 €
PL
AR
·
·
·
Die Verbindlichkeiten aus Fremdwährungskrediten betreffen zwei Kredite in Gesamthöhe von 22.500.000,00 CHF. Diese wurden mit dem zum Bilanzstichtag
31.12.2012 geltenden Kurs des von 1,2077 CHF/€ bewertet.
EX
EM
4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
716,52 €
Hierunter werden Verbindlichkeiten aus Leasinggeschäften bilanziert.
4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.542.759,46 €
Es handelt sich um zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichene Aufwendungen
des Jahres 2012. Die mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzten Verbindlichkeiten
setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
TS
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
Verbindlichkeiten aus einer Rentenverpflichtung
Verbindlichkeiten ggü. dem privaten Bereich
Verbindlichkeiten ggü. dem öffentlichen Bereich
Übrige Verbindlichkeiten (Fremdersuchen u.a.)
H
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
283.893,97 €
C
4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.499,13 €
142.694,27 €
586.459,19 €
695.600,56 €
113.506,31 €
SI
Hauptsächlich werden noch nicht weiter geleitete Zahlungen aus Vollstreckungsersuchen anderer Behörden u. ähnlicher Einrichtungen an dieser Stelle bilanziert.
AN
4.6 Sonstige Verbindlichkeiten
221.201,82 €
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden im Berichtsjahr die Restverbindlichkeiten aus dem Kauf des Objektes "An der Feuerwache" (35.000 €), Verbindlichkeiten aus Steuern und Sozialabgaben ausgewiesen.
4.7 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
349.902,71 €
Hierunter fallen der Kunstrasen RW Erkenschwick (125.000 €) und die noch nicht
verwendete Investitionspauschale 2012 (15.875,56 €). Zudem wurden die anteiligen Erschließungskosten der Veräußerung eines Grundstücks des Baugebietes
Brauckweg in Höhe von 209.027,15 € den erhaltenen Anzahlungen zugeführt.
Anlage 1c / - 18 -
5.
4.401.507,16 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
PL
AR
Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet transitorische Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Einnahmen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Ertrag darstellen (z. B. Pachtzahlungen). Neben dieser üblichen Rechnungsabgrenzung ist im kommunalen Bereich
von besonderer Bedeutung der Ansatz von passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus der Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstellen, die sich auf bis zu 40
Jahre erstrecken. Die Erträge sind über die vereinbarte Nutzungsdauer abzugrenzen.
Oer-Erkenschwick, 19.01.2016
Bestätigt:
gez. Wewers
Bürgermeister
AN
SI
C
H
gez. Schnettger
Stadtkämmerer
TS
Aufgestellt:
EX
EM
Im Rahmen der Gesamtkonsolidierung wird unter dieser Position zudem eine Mietsonderzahlung der Agentur für Arbeit Recklinghausen an die SEG von ehemals 86
T€ für den Zeitraum von 01. November 2006 bis 31. Oktober 2016 ausgewiesen,
die abgegrenzt wurde und entsprechend ratierlich ertragswirksam aufgelöst wird.
Anlage 1c / - 19 -
Gesamtabschluss-Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Oer-Erkenschwick zum 31.12.2012
46.883.989,19
4.758.022,92
0,00
46.883.989,19
0,00
4.758.022,92
2.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
90.917.077,78
90.917.077,78
3.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
716,52
(1)
8.138.671,62
(2)
47.839.450,90
0,00
8.138.671,62
33.987.294,65
0,00
33.987.294,65
0,00
0,00
81.344.319,89
716,52
0,00
0,00
1.562,49
1.542.759,46
1.542.759,46
0,00
0,00
1.320.179,02
EX
EM
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
1.1 vom öffentlichen Bereich
1.2 vom privaten Kreditmarkt
Gesamtbetrag
des Vorjahres
1.163,14
47.838.287,76
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
283.893,97
283.893,97
0,00
0,00
339.848,96
6.
Sonstige Verbindlichkeiten
221.201,82
221.201,82
0,00
0,00
229.143,00
7.
Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
349.902,71
349.902,71
0,00
0,00
1.029.607,23
140.199.541,45
98.073.575,18
8.138.671,62
33.987.294,65
132.104.111,49
AN
SI
C
4.
H
TS
1.
bis zu 1 Jahr
Mit einer Restlaufzeit von
1 bis 5 Jahren
mehr als 5 Jahren
PL
AR
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres
Anlage 1c / - 20 -
Stadt Oer-Erkenschwick
Konzernabschluss zum 31.12.2012
Kapitalflussrechnung nach DRS 2
2012
2011
TEUR
TEUR
-26.314
5.601
-1.307
12.037
0
245
-27.184
5.534
-1.884
16.889
0
-110
957
2.432
263
0
-4.319
0
-8.518
-8.642
0
-1.296
0
-6
65
0
0
0
0
0
1.141
-3.575
0
-25
0
59
0
0
9
0
-1.237
-2.391
136
0
12
765
-1
18.018
-9.265
62
1.954
-6
18.403
-9.413
9.665
11.000
Zahlungswirksame Änderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 10, 21 und 28)
29.
30. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
31. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
-90
513
-97
-33
0
-64
30. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 29 bis 31)
326
-97
Zusammensetzung Finanzmittelfonds
326
-97
Wertpapiere UV
Kassenbestände, Guthaben KI
Kontokorrentverbindlichkeiten KI
0
327
-1
0
552
-649
Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern) vor außerordentlichen Posten
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
Zuschreibung/Auflösung Sonderposten
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
8. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
9. +/- Aus-/Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
+/+/+/+/+/+/-
10. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
+
+
+
+
+
-
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
EX
EM
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
(Summe aus 1 bis 9)
PL
AR
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
21. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 11 bis 20)
H
TS
22. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile etc.)
23. - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden, Erwerb eigener Anteile,
Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen)
24. + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen
25. - Rückzahlungen von Investitionszuschüssen
26. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten
27. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten
AN
SI
C
28. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 22 bis 27)
Anlage 1c / - 21 -
Lagebericht
zum Gesamtabschluss 2012
1. Rechtsgrundlagen
PL
AR
Gemäß § 116 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) hat die Gemeinde für
den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen
Gesamtlagebericht zu ergänzen.
TS
EX
EM
Gemäß § 51 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist durch den Gesamtlagebericht das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der
Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die
Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Stadt unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Stadt
zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen
nach § 12 GemHVO , soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme
auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf
die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
2. Allgemeines
C
H
Der Jahresabschluss wurde gem. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt
und durch den Bürgermeister bestätigt. Dabei wurde die gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2
GO NRW vorgesehene Frist für die Zuleitung an den Rat von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres überschritten.
SI
In Folge der oben genannten Fristüberschreitung konnte auch die Frist zur Beratung
und Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat bis spätestens zum
31.12.2013 gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW nicht eingehalten werden.
AN
Der Feststellung durch den Rat geht die Prüfung des Jahresabschlusses durch den
Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW voraus.
Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Ausschuss des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes sowie der Unterstützung eines externen Wirtschaftsprüfers
gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW.
Anlage 2 / - 1 -
3. Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses
Der Gesamtabschluss 2012 enthält folgende Festsetzungen:
2012
Beschreibung
Konzern
€
PL
AR
In der Ergebnisrechnung
2011
Konzern
€
17.371.681,05
24.947.243,64
3.417.523,90
10.599.467,22
1.268.963,99
878.028,46
2.969.226,04
83.955,09
-413.427,10
61.122.662,29
14.825.439,87
587.460,68
14.878.428,68
5.601.487,10
28.738.836,80
6.942.941,31
71.574.594,44
17.630.905,19
23.872.123,23
2.988.258,75
10.606.355,60
1.317.750,11
5.300.625,49
3.321.691,34
176.093,52
-4.555.936,05
60.657.867,18
14.676.769,74
124.512,15
14.920.939,09
5.533.462,20
27.778.064,78
5.375.974,50
68.409.722,46
-10.451.932,15
-7.751.855,28
152.931,03
16.003.544,79
-15.850.613,76
153.884,93
19.523.868,66
-19.369.983,73
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
- anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
+ Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis
-26.302.545,91
-12.037,92
0,00
0,00
0,00
-27.121.839,01
-61.876,64
0,00
0,00
0,00
= Jahresergebnis
-26.314.583,83
-27.183.715,65
H
= Ordentliches Ergebnis
TS
EX
EM
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
AN
SI
C
+ Finanzerträge
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
= Finanzergebnis
Anlage 2 / - 2 -
3.1 Überblick Geschäftsverlauf der Konzerneinheit Stadt
Das Haushaltsjahr schließt mit einem Jahresdefizit von 26.315 T€. Dies bedeutet
gegenüber der Ursprungsplanung eine Verschlechterung um 12.995 T€.
Der „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ erhöht sich damit auf 45.757 T€.
PL
AR
Verantwortlich für die Verschlechterung sind insbesondere weitere Drohverlustrückstellungen für die beklagten Optimierungsderivate wegen der stichtagsbezogenen
Betrachtung zum 31.12.2012 in Höhe von 10.287 €. Sämtliche Optimierungsderivate
sind Gegenstand von Klageverfahren gegen die West LB/EAA.
EX
EM
Hier handelt es sich um insgesamt fünf Optimierungsderivate, bei denen keine Bewertungseinheit besteht bzw. bei denen die Bewertungseinheit in 2011 freiwillig aufgegeben wurde. Diese sind in der Schlussbilanz zum 31.12.2011 mit einem Wert von
24.466 T€ abgebildet. Die Rückstellung beläuft sich damit zum 31.12.2012 auf voraussichtlich 34.753 T€.
Für einbehaltene Zahlungen aus den beklagten Geschäften, die in 2012 fällig waren,
wird eine weitere Rückstellung in Höhe von 714 T€ gebildet.
Die Entwicklung der einzelnen wesentlichen Erträge und Aufwendungen werden
nachfolgend erläutert.
3.2 Überblick Geschäftsverlauf SEG
TS
Im Geschäftsjahr 2012 wurde der Verkauf der erschlossenen Grundstücke des Baugebietes „Vossacker“ fortgesetzt. Es wurden Grundstücke mit einer Gesamtfläche
von 3.443 qm verkauft, davon entfielen auf das Baugebiet „Brauckweg“ 395 qm und
auf das Baugebiet Vossacker 3.048 qm.
C
H
Unter Berücksichtigung der angefallenen Erschließungskosten, der Personalkostenerstattungen an die Stadt Oer-Erkenschwick für die Geschäftsführung sowie die Zinsen eines langfristigen Darlehens ergab sich ein Jahresüberschuss von 50 T€.
SI
4. Die Gesamtergebnisrechnung 2012 im Einzelnen
AN
Ordentliche Erträge
Ertragsarten
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öff.-rechtl. Leistungsentgelte
Privatrechtl. Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und –umlagen
Sonst. ordentl. Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Ergebnis Konzern
(in T €)
17.372
24.947
3.418
10.599
1.269
878
2.969
84
-413
61.123
Anlage 2 / - 3 -
Steuern und ähnliche Abgaben
Im Einzelnen setzt sich die Position „Steuern und ähnlichen Abgaben“ wie folgt zusammen:
Gemeindeanteil an der Einkommens- u. Umsatzsteuer
Grundsteuer A und B
Gewerbesteuer
Hundesteuer und Vergnügungssteuer
Ergebnis
2012
9.571 T€
3.378 T€
3.960 T€
463 T€
PL
AR
Die Erträge aus der Einkommens- und Umsatzsteuer sind im Vergleich zum Ansatz
um 85 T€ höher ausgefallen. Dagegen konnten die Vorjahresergebnisse aus der
Grundsteuer A und B nicht erreicht werden (- 81 T€).
Ergebnis
2011
8.929 T€
3.459 T€
4.793 T€
450 T€
EX
EM
Im Rahmen der Konsolidierung wurden die Grundsteuerzahlungen der SEG gegen
die Erträge der Stadt aufgerechnet. Dem zufolge sinken die Erträge aus Grundsteuer
A und B gegenüber dem städtischen Jahresabschluss um 7 T€.
Der geplante Ansatz der Gewerbesteuer konnte nicht erreicht werden und blieb 240
T€ unter den Erwartungen zurück. Teilweise aufgefangen werden konnten die Mindererträge durch Mehrerträge der Hunde- und Vergnügungsteuer.
TS
Die zulässige prozentuale Versteuerung der Glücksspielgeräte nach dem eingespielten Rohgewinn brachte wie bereits in 2011 einen zusätzlichen Ertrag von 153 T€.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
C
H
Unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind folgende wesentliche Erträge verbucht:
AN
SI
Schlüsselzuweisungen vom Land
Familienleistungsausgleich
Landeszuweisung Stärkungspaket
Feuerwehrpauschale
Sportpauschale konsumtiv
Schulpauschale konsumtiv
Zuweisungen für die Kindergärten
Investitionskostenzuschüsse für Kindergärten
Landesmittel für die Offenen Ganztagsgrund- und Förderschulen
Landesmittel „Geld oder Stelle“
Auflösung von Sonderposten
Landesmittel für Unterhaltsvorschussleistungen
Landesmittel für das Weiterbildungsangebot der
VHS
Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket II
Zuweisung für das „Integrierte Klimaschutzprojekt“
Sonstige Zuweisungen vom Land
Ergebnis
2012
16.590 T€
1.040 T€
782 T€
14 T€
82 T€
707 T€
2.446 T€
419 T€
439 T€
Ergebnis
2011
15.789 T€
1.163 T€
788 T€
0 T€
44 T€
420 T€
2.077 T€
709 T€
323 T€
122 T€
1.914 T€
166 T€
134 T€
182 T€
1.780 T€
169 T€
133 T€
0 T€
29 T€
56 T€
98 T€
7 T€
197 T€
Anlage 2 / - 4 -
Die erhaltenen Schlüsselzuweisungen entsprachen der Ansatzplanung, dagegen
wurden 84 T€ zusätzlich aus den Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich vereinnahmt.
PL
AR
Mit Bescheid vom 06.12.2011 wurde die pflichtige Teilnahme der Stadt OerErkenschwick am Stärkungspakt festgestellt. Am 19.07.2013 wurde der Haushaltssanierungsplan 2012 und 2013 seitens der Bezirksregierung bedingt genehmigt.
Daraufhin erfolgte mit Bescheid vom 30.09.2013 die Auszahlung der Konsolidierungshilfe 2012 in Höhe von 785 T€. Die Höhe der Konsolidierungshilfe basiert nach
Auffassung der Stadt Oer-Erkenschwick, genau wie in 2011, auf einer fehlerhaften
Berechnungsgrundlage. Die Stadt Oer-Erkenschwick hat gegen den Bescheid 2011
Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Das Verfahren ruht
derzeit.
EX
EM
Am 12.12.2012 wurde Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht Münster
erhoben.
Der Bescheid 2012 enthielt keine Rechtsbehelfsbelehrung, die Klagefrist beträgt somit ein Jahr. Bevor Klage gegen den Bescheid 2012 eingereicht wird, soll zunächst
die Erwiderung des Landes zur Verfassungsbeschwerde abgewartet werden.
Entgegen der ursprünglichen Planung wurden 14 T€ der Feuerwehrpauschale nicht
investiv sondern konsumtiv, für laufende Aufwendungen wie Unterhaltung von Fahrzeugen und Geräten etc. verwendet.
TS
Ähnlich verhält es sich mit der Schulpauschale. Hier wurden abweichend von der
ursprünglichen Planung 248 T€ zusätzlich konsumtiv verwendet.
C
H
419 T€ (+315 T€) konnten aus Landes- und Bundesmitteln für den U3 – Ausbau vereinnahmt werden. Davon wurden in 2012 81 T€ an den evangelischen Kindergarten
Fr.v. Bodelschwingh, 80 T€ an St. Marien, 54 T€ an St. Peter und Paul und 40 T€ an
den Kindergarten St. Josef weitergeleitet. Die übrigen 164 T€ konnten 2012 noch
nicht weitergeleitet werden.
SI
Die in 2012 erstmalig gezahlten Landesmittel „Geld oder Stelle“ wurden an die weiterführenden Schulen weitergeleitet (s. sonstige ordentliche Aufwendungen). Die Mittel werden für die pädagogische Übermittagsbetreuung der weiterführenden Schulen
eingesetzt.
AN
Die Auflösung der Sonderposten liegt 2012 mit 1.914 T€ um 323 T€ über der Ansatzplanung. Die weitere Fertigstellung investiv geförderter Maßnahmen führt erneut
zu einem Anstieg der Sonderposten. Die Ansatzplanung orientierte sich im wesentlichen an den Erkenntnissen aus dem Jahresergebnis 2010, da zum Zeitpunkt der
Haushaltsplanung keine konkreteren Daten vorlagen.
Unter den sonstigen Zuweisungen vom Land sind 26 T€ für die Sanierung der Wege
der Dauerkleingartenanlage, 10 T€ für Fortbildungen der Lehrer, 4 T€ zur Unterhaltung der Kriegsgräber und 16 T€ für Beratung und Information im Bereich Pflege.
Anlage 2 / - 5 -
Sonstige Transfererträge
Die Sonstigen Transfererträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Gesamteinnahmen der Unterhaltszahlungen von
Unterhaltsverpflichteten
Kostenerstattung Schulsozialarbeit
Erstattungen Sozialausgaben
Ergebnis
2011
481 T€
415 T€
54 T€
49 T€
132 T€
2.016 T€
PL
AR
Kostenbeiträge und Erstattungen für Fremdunterbringungen
Kostenbeiträge und Erstattungen für Pflegekinder
Ergebnis
2012
706 T€
509 T€
0 T€
1.927 T€
EX
EM
Die Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Erstattungen für die Fremdunterbringung
(+156 T€) von Kindern und für Pflegekinder (+209 T€) konnten durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch durch verstärkten personellen Einsatz
verbessert werden. Die Ausgaben beliefen sich dagegen in etwa auf Vorjahresniveau
(s. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen).
Seit 2012 erhält die Stadt Oer-Erkenschwick zum Ausbau der Schulsozialarbeit zusätzliche Projektmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Aus den Mitteln werden
derzeit drei Schulsozialarbeiter an den Grundschulen im Stadtgebiet beschäftigt.
AN
SI
C
H
TS
Träger der Sozialhilfe ist der Kreis Recklinghausen. Die Sachbearbeitung und damit
auch die Gewährung der Leistungen aus SGB XII, Grundsicherung und dem Bildungs- und Teilhabepakt führt die Stadt Oer-Erkenschwick im Auftrag der Kreisverwaltung Recklinghausen durch. Deshalb werden die Auszahlungen durch die Kreiskasse erstattet. Da städtische Bankkonten durch die Auszahlung belastet werden,
wird die Sozialhilfe in einer Nebenbuchhaltung geführt und in der Gesamtergebnisrechnung mit ausgewiesen.
Die Ansätze der Nebenbuchhaltung werden nicht beplant, da sie sich in Ertrag und
Aufwand (s. Transferaufwendungen) decken müssen. Differenzen ergeben sich lediglich durch jahresübergreifende Abrechnungen.
Anlage 2 / - 6 -
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die Erträge aus öffentlich–rechtlichen Leistungsentgelten setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen:
PL
AR
400 T€
Ergebnis
2011
5.310 T€
2.176 T€
284 T€
452 T€
596 T€
258 T€
76 T€
210 T€
241 T€
576 T€
EX
EM
Entwässerungsgebühren
Abfallbeseitigungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Krankentransport- und Rettungsdienstgebühren
Kindergartenbeiträge
Friedhofsgebühren
Bauaufsichtsgebühren
Sonstige Verwaltungsgebühren
Elternbeiträge/Verpflegungskosten für die Offenen Ganztagsschulen
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich
Benutzungsgebühren (Sondernutzungserlaubnisse Ordnungsamt, Friedhofseinrichtungen etc.)
Teilnehmergebühren der VHS – und Stadtranderholung
Ertragswirksame Auflösung von Erschließungsbeiträgen
Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
Standesamtsgebühren
Marktstandgelder
Ertragswirksame Auflösung von KAG – Beiträgen
Ergebnis
2012
5.096 T€
2.123 T€
380 T€
759 T€
491 T€
262 T€
130 T€
192 T€
305 T€
162 T€
153 T€
3 T€
86 T€
20 T€
13 T€
15 T€
24 T€
96 T€
86 T€
20 T€
14 T€
14 T€
24 T€
TS
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten entsprechen nahezu den geplanten
Ansätzen auf Grundlage der Gebührenkalkulation.
H
Deutliche Mehrerträge konnten, aufgrund verstärkter Bautätigkeit im Stadtgebiet, bei
den Bauaufsichtgebühren (+ 70 T€) erzielt werden.
SI
C
Behoben wurden mittlerweile die technischen Probleme bei der Erhebung der Krankentransportgebühren. Abgerechnet werden können nur tatsächlich erfolgte Einsätze. Die Erträge liegen 2012 145 T€ unter dem geplanten Ansatz.
2012 wurden die Kostenüberdeckungen aus 2011 wie folgt Gebühren mindernd berücksichtigt und verbucht.
AN
Abfallentsorgung
Entwässerung
Straßenreinigung
126 T€
263 T€
11 T€
Die seitens der SEG gezahlten Grundbesitzabgaben wurden gegen die Erträge der
Stadt aufgerechnet.
Anlage 2 / - 7 -
Privatrechtliche Leistungsentgelte
An privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten im Wesentlichen folgende Erträge
verbucht werden:
Ergebnis
2011
480 T€
13 T€
447 T€
275 T€
0 T€
SEG
Erträge aus Vermietung und Verpachtung
103 T€
100 T€
EX
EM
PL
AR
Erträge aus Vermietung und Verpachtung
Erbbauzinsen
Erträge aus privatrechtlichen Verkäufen
sonstige privatrechtliche Entgelte
Vermarktung OE - Erleben
Ergebnis
2012
495 T€
13 T€
405 T€
253 T€
0 T€
Die Erträge aus Vermietung und Verpachtung fielen um 51 T€ niedriger aus als ursprünglich geplant. Die Ursachen liegen zum einen in den mit dem neuen Stadthallenpächter vertraglich vereinbarten Pachterlass für 2012 (- 40 T€) und in der durch
die Veräußerung von landwirtschaftlichem Grundbesitz bedingten rückläufigen Pacht
( - 6 T€).
TS
Des Weiteren können Erträge aus der Vermietung von Räumlichkeiten der
Stimbergschule (z.B. an ReInit) aufgrund deren Schließung ebenfalls nicht mehr erzielt werden (- 5 T€).
C
H
Unter sonstigen privatrechtlichen Entgelten sind Werbeeinnahmen aus der Vermarktung des Stadtmagazins „Oer-Erkenschwick erleben“ in Höhe von 67 T€ geplant
worden. Es wurde vertraglich geregelt, dass die Werbeeinnahmen direkt an die Mediengruppe Welke GmbH gezahlt werden, um den abzurechnenden Aufwand zu
senken. Aufgrund der Kündigung des Vertrages und Einstellung des Stadtmagazins
konnten lediglich 22 T€ an Werbeeinnahmen erzielt werden. Damit belief sich der
abzurechnende Netto - Aufwand auf 57 T€ (s. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / Planung 84 T€).
AN
SI
Aus Kooperationen u.a. mit der Stadt Recklinghausen (Kanal TV – Untersuchungen)
und den Entgelten für die Leichtstoffverpackungen (DSD) konnten in Summe zusätzliche Mittel in Höhe von 16 T€ generiert werden (sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte).
Unter den Pachterträgen der SEG werden die Erträge aus der Verpachtung des von
der Gesellschaft errichteten Bürogebäudes an die Arbeitsgemeinschaft „Vestische
Arbeit“ in Höhe von 89 T€ sowie sonstige Grundstückspachterträge in Höhe von
14 T€ ausgewiesen.
Anlage 2 / - 8 -
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen:
443 T€
177 T€
110 T€
0 T€
Ergebnis
2011
79 T€
PL
AR
Erstattungen vom Land (Asylbewerberheime, TOT – Heime,
Wahlkostenerstattungen)
Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
Erstattungen von privaten Unternehmen und sonstigen Bereichen
Versicherungserstattungen und sonstige Erstattungen für
Schadensfälle
Erlöse Erschließung SEG
Ergebnis
2012
148 T€
376 T€
111 T€
133 T€
4.602 T€
EX
EM
Aufgrund der leicht gestiegenen Anzahl der Asylbewerber (+6 Personen) und der
höheren Leistungssätze (Beschluss OVG vom 18.07.12) stiegen die Transferaufwendungen gegenüber 2011 um 66 T€. Gleichzeitig erhöhten sich die Erstattungen
des Landes um 52 T€.
16 T€ hat die Stadt Oer-Erkenschwick vom Land für die Durchführung der Landtagswahlen erstattet bekommen (Aufwendungen = 32 T€). Des Weiteren 16 T€ für
die offene Kinder- und Jugendarbeit und 2 T€ für Ausbildungskosten.
TS
409 T€ erstattete der Kreis Recklinghausen für städtische Aufwendungen aus dem
Betrieb des Jobcenters (Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich). Des Weiteren erhielt die Stadt 34 T€ für die Durchführung von Integrationskursen bei der
VHS.
SI
C
H
Die Personalkostenerstattungen der Stadtentwicklungsgesellschaft erfolgten nach
konkret ermittelten Leistungsstunden städtischer Mitarbeiter. Für 2012 wurden der
SEG Personlaufwendungen in Höhe von 35 T€ in Rechnung gestellt. Aufgrund einer
Rechnungskorrektur aus dem bereits abgeschlossenen Haushaltsjahr 2010 mussten
aber 29 T€ vom Ertrag abgesetzt werden, so dass lediglich 6 T€ in der Ergebnisrechnung ausgewiesen wurden. Diese werden im Rahmen der Gesamtkonsolidierung mit den entsprechenden Aufwendungen der SEG verrechnet.
AN
In 2011 hat die Stadt zusätzlich zu der ursprünglichen bilanziellen Rückstellung für
die Beseitigung von Gewährleistungsmängeln im Freizeit- und Erlebnisbad
„Maritimo“ in Höhe von 3,3 Mio €, einen Sanierungsaufwand i.H.v. 2,0 Mio € eingeplant.
Die Stadt geht aber davon aus, dass rund 40 % der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen von 5,3 Mio €, d.h. rund 2,0 Mio €, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dritte abgewälzt werden können. Im Übrigen muss der Abschluss des Beweissicherungsverfahrens abgewartet werden.
Höher als erwartet (132 T€ / Vorjahr 53 T€) fielen in 2012 die Erstattungen von den
Versorgungsträgern (Gas) aus. Ursache dafür ist ein niedrigerer Gasverbrauch im
Abrechnungszeitraum.
Des Weiteren wurden 54 T€ seitens der Maritimo Oer-Erkenschwick Freizeitbad
GmbH & Co. KG für die städtische Personalgestellung erstattet.
Anlage 2 / - 9 -
Sonstige ordentliche Erträge
PL
AR
Die Versicherungserstattungen können nicht vorausgeplant werden. Mit 110 T€ decken sie die auf der Aufwandsseite eingetretenen Versicherungsschäden, z.B. durch
Vandalismus.
Die sonstigen ordentlichen Erträge enthalten im Wesentlichen folgende Posten:
Ergebnis
2011
1.548 T€
73 T€
51 T€
125 T€
46 T€
46 T€
9 T€
162 T€
28 T€
34 T€
492 T€
EX
EM
Konzessionsabgaben
Verzinsung von Gewerbesteuer
Ordnungsrechtliche Erträge (Verwarn- und Bußgeldverfahren)
Säumniszuschlägen und Mahngebühren der Stadtkasse
Ausschüttung Bilanzgewinn GKD
Sonstige Erträgen aus Vorjahren
Wertkorrekturen und Auflösung bzw. Herabsetzung von
Rückstellungen
Ergebnis
2012
1.532 T€
72 T€
99 T€
63 T€
740 T€
26 T€
159 T€
302 T€
578 T€
17 T€
15 T€
TS
SEG
Verkauf Grundstücksflächen
Erlöse Grundstücksverkauf inklusive Erschließung
Sonstige Umsatzerlöse
Übrige betriebliche Erträge
Die Mindererträge bei den Konzessionsabgaben ergeben sich aus Korrekturen für
das Vorjahr.
C
H
Der für 2012 ganzjährig geplante Einsatz eines eigenen Radarwagens wurde erst im
August 2012 wirksam. Damit konnten lediglich Erträge i.H.v. 44 T€ erzielt werden.
Gleichzeitig wurden die geplanten Aufwendungen um 38 T€ unterschritten.
SI
Die SEG hat im Berichtsjahr Flächen von 395 m2 des Baugebietes Brauckweg und
Erlösen von 63 T€ veräußert.
AN
Unter den Erlösen aus Grundstücksverkauf inklusive Erschließung werden die Verkäufe im Baugebiet Vossacker von 3.048 m2 und Gesamterlösen von 740 T€ ausgewiesen.
Die übrigen betrieblichen Erträge setzen sich aus Zuschüssen und Erstattungen in
Höhe von 50 T€ sowie periodenfremden Erträgen in Höhe von 109 T€ zusammen.
Anlage 2 / - 10 -
Aktivierte Eigenleistungen
In der kaufmännischen Buchführung können Eigenleistungen der städtischen Mitarbeiter aktiviert werden. Das heißt, diese Leistungen werden dem selbst hergestellten
Vermögensgegenstand bilanziell hinzugerechnet und teilen sich wie folgt auf:
Kanalbau
Aufbauten auf Spielplätze
Sportplätze
Waldfriedhof
Ergebnis
2011
127 T€
7 T€
13 T€
28 T€
PL
AR
Ergebnis
2012
0 T€
84 T€
0 T€
0 T€
EX
EM
Bei den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 84 T€ (Vorjahr: 176 T€) handelt es
sich um Eigenleistungen des Baubetriebshofes.
Die Leistungen für die Herstellung und Errichtung von Spielgeräten auf Spielplätzen
wurden erfasst und aktiviert.
Bestandsveränderungen
TS
Die Ingeniere aus dem Bereich Kanalbau leisteten 2012 ausschließlich Arbeiten im
Bereich Kanalunterhaltung. Investive Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wurden
2012 nicht durchgeführt. Daher können in diesem Bereich keine Eigenleistungen zusätzlich aktiviert werden.
Auch auf dem Waldfriedhof und den Sportplätzen wurden keine investiven Neubaumaßnahmen durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes durchgeführt.
H
Im Berichtsjahr ergeben sich die folgenden Veränderungen am Bestand der fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
2012
1 T€
-415 T€
2011
152 T€
- 440 T€
0 T€
- 4.268 T€
SI
C
SEG
Erhöhung der unfertigen Leistungen
Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmter
Grundstücke
Verminderung des Bestandes an Erschließungsanlagen
AN
Die bilanziellen Bestandsveränderungen betreffen die SEG und stehen im Zusammenhang mit den veräußerten Grundstücken, einschließlich anteilig aktivierter Erschließungen.
Anlage 2 / - 11 -
Aufwandsarten
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentl. Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis Konzern
(in T €)
14.826
588
14.878
5.601
28.739
6.943
71.575
EX
EM
Personalaufwendungen
PL
AR
Ordentliche Aufwendungen
Die Personalaufwendungen enthalten folgende Positionen:
TS
Beamtenbezüge
Vergütungen der tariflich Beschäftigen
Beiträge zur Versorgungskasse der tariflich Beschäftigten
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung tariflich Beschäftigter
Beihilfen / Zuführungen zu den Beihilferückstellungen und
sonstigen Unterstützungsleistungen für aktive Beamte
Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven
Beamten
Ergebnis
2011
2.823 T€
7.900 T€
707 T€
1.568 T€
495 T€
535 T€
891 T€
1.132 T€
11 T€
12 T€
H
SEG
Löhne und Gehälter
Ergebnis
2012
2.869 T€
8.168 T€
740 T€
1.652 T€
C
In der Ansatzplanung sind die Tarif- und Besoldungserhöhungen bereits mit berücksichtigt worden.
AN
SI
Die Tariferhöhungen der tariflich Beschäftigten in Höhe von 3,5 % ab März 2012
wurden in der Ansatzplanung berücksichtigt. Die darauf entfallenden Beiträge zur
Versorgungskasse (+ 20 T€) und zur gesetzlichen Sozialversicherung (+ 5 T€) wurden zu gering veranschlagt.
Beihilfen für aktive Beamte und Beschäftigte wurden in Höhe von 194 T€ geleistet.
301 T€ mussten auf Grundlage der Berechnung der Heubeck AG der Beihilferückstellung zugeführt werden. Die gleiche Berechnungsgrundlage begründet die Zuführung zur Pensionsrückstellung für die aktiven Beamten.
Anlage 2 / - 12 -
Versorgungsaufwendungen
Die Versorgungsaufwendungen enthalten folgende Positionen:
SEG
Soziale Abgaben und Aufwendungen f. Altersversorgung und
Unterstützung
2 T€
Ergebnis
2011
0 T€
123 T€
PL
AR
Zuführung zur Rückstellung für Versorgungsempfänger
Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger
Ergebnis
2012
479 T€
107 T€
2 T€
EX
EM
Da die Stadt Oer-Erkenschwick der Westfälischen Versorgungskasse (WVK) angeschlossen ist, ergibt sich die Berechnung der Versorgungsrückstellung aus der jährlichen Abrechnung mit der WVK (Umlageverfahren).
AN
SI
C
H
TS
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger erfolgt aus der dafür vorgesehenen
Rückstellung.
Die tatsächlichen Auszahlungen an die Versorgungsempfänger betragen 2012 insgesamt 650 T€. Zusätzlich wurden Beihilfen i.H.v. 136 T€ an die Versorgungsempfänger geleistet.
Anlage 2 / - 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Unter Sach- und Dienstleistungen werden folgende wesentliche Positionen geführt:
1.160 T€
505 T€
118 T€
163 T€
207 T€
124 T€
368 T€
114 T€
13 T€
3.990 T€
PL
AR
9 T€
0 T€
58 T€
474 T€
367 T€
505 T€
Ergebnis
2011
91 T€
643 T€
572 T€
98 T€
28 T€
48 T€
505 T€
436 T€
610 T€
1.165 T€
406 T€
160 T€
136 T€
162 T€
127 T€
390 T€
114 T€
11 T€
3.934 T€
C
H
TS
EX
EM
Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke
Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude
Aufwendungen für die Unterhaltung der Infrastruktur (Straßen und Kanäle)
Aufwendungen aus dem Konjunkturpaket II
Behebung von Gewährleistungsmängeln Maritimo
Aufwendungen für Wasser
Aufwendungen für Gas
Aufwendungen für Strom
Sonstige Betriebskosten (Straßenbeleuchtungsanlagen,
Obdachlosenheim, Schule Oberwiese)
Abfuhr- und Deponiekosten
Steuern- und Abgaben
Unterhaltung der Fahrzeuge
Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen
Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Schülerbeförderungskosten
GKD – Umlage
Anschaffung von Personalausweisen und Reisepässen
Kulturelle Veranstaltungen
Kostenerstattungen für die Fremdunterbringung von Kindern
und Jugendlichen
Kostenerstattungen für Pflegekinder
Kostenerstattung Vestische Arbeit (KFA – Anteil)
(Kostenerstattung) Stimberg- und Stadthalle
Lippeverbandsbeitrag
Nutzungsentgelte für das Schul- und Vereinsschwimmen
Aufwendungen für OE Erleben
Anteilige Krankentransportkosten
Abriss Stimbergschule
Ingenieurleistungen
Ergebnis
2012
12 T€
435 T€
404 T€
782 T€
325 T€
52 T€
2.861 T€
124 T€
0 T€
246 T€
0 T€
0 T€
261 T€
8 T€
48 T€
19 T€
262 T€
56 T€
86 T€
16 T€
AN
SI
SEG
Erschließungsarbeiten
Garten- und Landschaftsbau
Vermessungsgebühren und sonst. Fremdleistungen
Abschluss- und Prüfungskosten
714 T€
361 T€
247 T€
2.947 T€
124 T€
57 T€
240 T€
0 T€
8 T€
Die in 2012 verhängte Haushaltssperre, die bis zur Verabschiedung des Sanierungsplans aufrecht erhalten worden ist, führte dazu, dass zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen erst recht spät in Auftrag gegeben werden konnten. Folglich wurden zahlreiche Mittel per Ermächtigungsübertragung nach 2013 übertragen.
Zum Beispiel wurden 258 T€ entgegen der Ansatzplanung für die Unterhaltung der
Gebäude in 2012 zunächst nicht verbraucht. 50 T€ davon mussten dennoch als Ermächtigung für bereits in 2012 erteilte, aber noch nicht fertig gestellte Aufträge ins
Jahr 2013 übertragen werden.
Anlage 2 / - 14 -
Ähnlich verhält es sich bei geplanten Maßnahmen zur Unterhaltung der Infrastruktur.179 T€ werden für Kanal- und 238 T€ für Straßensanierungsmaßnahmen per Ermächtigungsübertragung nach 2013 übertragen.
PL
AR
Aus den Mitteln des Konjunkturpakets II wurde die Straßenbeleuchtungsanlage der
Stimbergstraße energiesparend umgerüstet.
Die Gewährleistungsmängel am Freizeitbad „Maritimo“ konnten auch in 2012 nicht
behoben werden (s. Erläuterung Kostenerstattungen und Kostenumlagen).
EX
EM
Aus den sonstigen Betriebskosten wurden zunächst 240 T€ nicht aufgewendet.
Davon konnten 98 T€ für den Stromverbrauch und die Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen real eingespart werden. Des Weiteren wurden die anteiligen Betriebskosten an der Schule Oberwiese 2012 (ca. 118 T€) seitens der Stadt Waltrop noch
nicht abgerechnet. Dafür wurde bereits in den Vorjahren eine ausreichende Rückstellung gebildet.
Entgegen der ursprünglichen Planung sind die Kostenerstattungen für die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen nicht gestiegen, sondern entsprechen
nahezu dem Vorjahresergebnis. Das spiegeln auch die Fallzahlen wider. 2011 lag
die Fallzahl bei ca. zehn Unterbringungen, 2012 bei durchschnittlich neun. Die Kostenerstattungen für Pflegekinder sind wie auch die Fallzahlen im Jahresvergleich von
782 T€ (durchschnittlich 80 Fälle) auf 714 T€ (durchschnittlich 72 Fälle) gesunken.
Lediglich gestiegen sind die Kosten und die Fallzahlen der ambulanten Hilfen (s.
Transferaufwendungen)
H
TS
Die Kündigung der Pachtverträge mit der Stimberg- und Stadthallen GmbH führte
dazu, dass Kostenerstattungen in Höhe von 200 T€ in 2011 nicht aufgewendet werden mussten. Davon wurden 67 T€ per Ermächtigungsübertragung nach 2012 übertragen und für den Sanierungsaufwand in beiden Hallen verausgabt.
SI
C
Aufgrund der vertraglichen Regelung, dass die Werbeeinnahmen des Stadtmagazins
direkt an die Mediengruppe Welke GmbH gezahlt werden, um diese mit dem anfallenden Aufwand zu verrechnen, mussten netto lediglich 57 T€ für die Erstellung des
Stadtmagazins aufgewendet werden. Die Kündigung des Vertrages erfolgte in 2012.
AN
Die anteiligen Krankentransportkosten sind der ab 2011 vollständigen Übernahme
der Krankentransporte und der erweiterten Unterstützung im Rettungsdienst durch
das Deutsche Rote Kreuz (DRK) geschuldet. Die Abrechnung mit dem DRK erfolgt
auf Grundlage tatsächlich erbrachter Einsätze und wird durch die Vereinnahmung
der Krankentransportgebühren, die in erster Linie mit den Krankenkassen abgerechnet werden, finanziert. Die erweiterte Kooperation führte im Feuerwehrbereich zu
dringend erforderlichen Personalentlastungen ohne Neueinstellungen.
Der eingeplante Abriss der Stimbergschule mit 300 T€ wurde eingespart. Zurzeit
werden Vermarktungskonzepte erarbeitet, die als Grundlage für das weitere Vorgehen, auch im Hinblick auf den Abriss, dienen sollen.
Die Aufwendungen der SEG für Erschließungsarbeiten sind im Wesentlichen im
Baugebiet Vossacker entstanden.
Anlage 2 / - 15 -
Die Kostenerstattungen für Leistungen der SEG in Höhe von 60 T€ wurden im Rahmen der Konsolidierung verrechnet.
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Die wesentlichen Positionen der Transferaufwendungen sind:
Ergebnis
2011
16.199 T€
0 T€
552 T€
297 T€
297 T€
334 T€
4.994 T€
949 T€
832 T€
302 T€
363 T€
76 T€
2 T€
115 T€
241 T€
2.165 T€
131 T€
115 T€
175 T€
2.034 T€
H
TS
EX
EM
Kreisumlage
Finanzierungsbeteiligung SGB II
ÖPNV – Umlage
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
Krankenhausumlage
Zuschüsse an Kindergärten
Investitionskostenzuschüsse Kindergärten
Aufwendungen für ambulante Hilfen zur Erziehung
Aufwendungen für die Tagespflege
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Zuschüsse zu Sozialen Einrichtungen für Senioren und andere
Zuschüsse an auswärtige Förderschulen
Zuschüsse an Vereine und Verbände
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Aufwendungen für Sozialleistungen (Sozialhilfe, Grundsicherung, Pflegegeld, Krankenhilfe etc.)
Ergebnis
2012
15.558 T€
1.833 T€
576 T€
316 T€
319 T€
333 T€
5.311 T€
96 T€
936 T€
306 T€
384 T€
77 T€
PL
AR
Die einzelnen Positionen der Abschreibungen sind den Anlagespiegeln der einzelnen
Jahresabschlüsse zu entnehmen. Weder die Gemeindeordnung noch die Gemeindehaushaltsverordnung sieht die Aufstellung eines Gesamtanlagespiegels vor. Daher
wurde auf die Aufstellung verzichtet.
SI
C
Die Planung der Kreisumlage erfolgte auf Grundlage der Entwurfsfassung des Kreishaushaltes. Der endgültige Bescheid aus Dezember 2012 lag 345 T€ unter der Ansatzplanung.
AN
Neu hinzu kommt in 2012 erstmals die direkte Beteiligung an den Kosten des SGB II
im Rahmen der Optionskommune (Ergebnis 1.833 T€). Nach der Beteiligungssatzung beträgt dieser 40 % in 2012 und 50 % ab 2013 an den Nettokosten. Für die
Stadt Oer-Erkenschwick wurde auf Basis des vom Kreis Recklinghausen erstellten
vorläufigen Zahlenmaterials mit einem Verteilungsschlüssel von 4,30 % gerechnet.
Die Zuschüsse für die laufenden Betriebskosten der Kindergärten blieben zwar 104
T€ unter den Erwartungen zurück, lagen aber durch höhere Betriebskosten aus der
bereits ausgebauten U 3 – Betreuung und der generell gestiegenen Anzahl an zu
betreuenden Kindern (Geburtenstarke Jahrgänge) 317 T€ über dem Vorjahresergebnis.
96 T€ wurden für den U – 3 - Ausbau an den Kindergarten St. Josef weitergeleitet.
Die weiteren bereits unter der Position „Zuwendungen und Allgemeine Umlagen“ erwähnten Zuschüsse wurden aus einer in 2011 gebildeten Rückstellung gezahlt.
Anlage 2 / - 16 -
Deutlich gestiegen (+ 104 T€ gegenüber Vorjahr) sind die Aufwendungen für ambulante Hilfen zur Erziehung. Das spiegeln auch die Fallzahlen wider. 2011 wurden
durchschnittlich 124 Kinder, 2012 135 Kinder betreut.
PL
AR
Ebenfalls deutlich gestiegen (+ 66 T€ gegenüber Vorjahr) sind die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Anstieg ist bereits unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ erläutert.
Aufgrund nicht erfolgter Abrechnungen seitens der Stadt Waltrop wurden in 2012
keine Zuschüsse zum Betrieb der Förderschulen Paul – Dohrmann – Schule und der
Schule Oberwiese an die Stadt Waltrop gezahlt. Für die nachträgliche Abrechnung in
2013 wurden bereits in 2011 ausreichende Mittel unter den sonstigen Rückstellungen
bereitgestellt.
AN
SI
C
H
TS
EX
EM
Die tatsächlichen Aufwendungen für die Sozialleistungen sind in 2012 um 131 T€
gestiegen. Die Leistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung, Bildungs- und Teilhabegesetz werden nicht beplant und in einer Nebenbuchhaltung geführt, da sie seitens
des Kreises Recklinghausen erstattet (s. sonstige Transfererträge) und im Rahmen
der Solidargemeinschaft der Städte des Kreises Recklinghausen mit der Kreisumlage
abgerechnet werden.
Anlage 2 / - 17 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen folgende Positionen:
192 T€
41 T€
142 T€
98 T€
116 T€
1.526 T€
7 T€
42 T€
238 T€
8 T€
16 T€
36 T€
207 T€
PL
AR
622 T€
Ergebnis
2011
241 T€
639 T€
199 T€
50 T€
148 T€
99 T€
114 T€
58 T€
6 T€
64 T€
281 T€
2 T€
4 T€
36 T€
247 T€
SI
C
H
TS
EX
EM
Personalnebenaufwendungen (Aus- und Fortbildungskosten,
Dienst- und Schutzkleidung, Untersuchungskosten etc.)
Versicherungsbeiträge(Unfall-, Gebäude-, KFZVersicherungen)
Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder
Fraktionszuwendungen und Mittel für die Geschäftsführung
der Fraktionen
Leasingaufwendungen
Mietkosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung (EDV –
Hardware und Kopierer )
Honorarkosten und sonst. Aufwendungen für Kurse der VHS
Sachverständigen-, Gutachter- und Gerichtskosten
Beraterkosten Haushaltskonsolidierung
Kommunaler Ordnungsdienst
Budgetmittel der Schulen
Präventive Maßnahmen der Jugendhilfe
Kosten Ausschreibung Kirmesplatzverkauf
Aufwendungen für Reinigungsmaterialien
Geschäftsaufwendungen (Büromaterial, Telefon, etc.) der lfd.
Verwaltung
Portokosten
Sach- und Verpflegungskosten der Ganztagsgrund- und Förderschulen
Sach- und Verpflegungskosten Weiterführende Schulen
Kraftfahrzeugsteuer, Benzinkosten und sonstige
Unterhaltungsaufwendungen für Fahrzeuge
Kostenbeteiligung an der Kreisleitstelle
Zuführung zu den Sonderposten zum Gebührenausgleich aus
den Überschüssen der Gebührenkalkulation
Einzelwertberichtigungen von Forderungen
Pauschalwertberichtigungen
Werteveränderungen bei Sachanlagen (Vermögensabgänge
aus dem Anlagevermögen z.B. Grundstücke etc.)
Kosten mobile Geschwindigkeitsüberwachung
Schadensersatzleistungen Feuerwehr
Integriertes Klimaschutzprojekt
Ergebnis
2012
247 T€
AN
SEG
Grundstückskäufe / Beträge gem. notarieller Verträge incl.
Grunderwerbssteuer und sonstige Erwerbsnebenkosten
Versicherungen
Buchführungskosten
Werbungskosten
Veranstaltungs- und Messekosten
Sonstige ordentliche Aufwendungen
77 T€
885 T€
41 T€
737 T€
190 T€
262 T€
189 T€
243 T€
70 T€
659 T€
66 T€
400 T€
76 T€
205 T€
96 T€
613 T€
161 T€
131 T€
2 T€
360 T€
41 T€
0 T€
0 T€
0 T€
3 T€
118 T€
9 T€
9 T€
11 T€
41 T€
24 T€
10 T€
9 T€
7 T€
63 T€
11 T€
Aufgrund der Klageerhebung gegen die WestLB/EAA wurden mit Ratsbeschluss vom
17.12.2012 1.492 T€ überplanmäßig für Anwalts- und Gerichtskosten (s. Sachverständigen-, Gutachter- und Gerichtskosten) bereitgestellt. Davon wurden bereits in
2012 76 T€ aufgewendet. Die weiteren 1.416 T€ wurden mit Ratsbeschluss vom
Anlage 2 / - 18 -
28.02.2013 den sonstigen Rückstellungen zugeführt. Weitere 34 T€ wurden für sonstige Gerichtsverfahren (z.B. Stadthallen GmbH etc.) verwendet.
PL
AR
Der Kommunale Ordnungsdienst konnte erst im August gekündigt werden (geplant
Juli). Daher mussten 7 T€ zusätzlich bereitgestellt werden.
Im Rahmen der Nachkalkulation der einzelnen Gebührenhaushalte wurden erwirtschaftete Überschüsse ermittelt. Diese Überschüsse werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zunächst dem „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ zugeführt und für die Gebührenkalkulation 2013 Gebühren entlastend verwendet.
Die erzielten Überschüsse setzen sich wie folgt zusammen:
304 T€ Entwässerung
127 T€ Straßenreinigung / Winterdienst
228 T€ Abfallentsorgung
EX
EM
·
·
·
Forderungen in Höhe von 76 T€ wurden in 2012 niedergeschlagen (einzelwertberichtigt). Dabei summieren sich einzelne Niederschlagungen aus Hunde- aber insbesondere Gewerbesteuer auf 52 T€. Ferner mussten aufgrund der Neuberechnung der
seitens der SEG zu erstattenden Personalaufwendungen 13 T€ an offenen Forderungen einzelwertberichtigt werden, des Weiteren 8 T€ aus Säumniszuschlägen und
Mahngebühren sowie 3 T€ an sonstigen Forderungen.
TS
Zudem mussten Pauschalwertberichtigungen von Forderungen in Höhe von 205 T€
für eine größere Zahl von Erträgen gebucht werden, die erfahrungsgemäß nicht realisiert, aber für die Einzelwertberichtigung in Form von Niederschlagungen noch nicht
ausgesprochen werden können.
C
H
Das Fahrzeug zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung konnte erst ab August
eingesetzt werden. Da sich zwei weitere Städte das Fahrzeug mit der Stadt OerErkenschwick teilen, fielen tatsächlichen Aufwendungen (2 T€) für 2012 deutlich
niedriger aus als ursprünglich geplant.
AN
SI
Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung mussten an die Hauptamtlichen Feuerwehrleute 360 T€ an Schadensersatzleistungen für geleistete Überstunden im Zeitraum 2002 bis 2006 ausgezahlt werden. Der Rat stimmte dem überplanmäßigen
Aufwand mit Dringlichkeitsentscheidung vom 13.12.2012 zu.
Per Ermächtigungsübertragung wurden Mittel in 2012 für das durchgeführte Klimaschutzprojekt bereitgestellt.
Anlage 2 / - 19 -
Finanzergebnis
Ergebnis Konzern
(in T €)
153 T€
-
16.004 T€
15.851 T€
Finanzerträge
SEG
Sonstige Zinsen und ordentliche Erträge
Ergebnis
2011
138 T€
11 T€
EX
EM
Zinserträge aus Derivat-Geschäften
Stundungs- und Aussetzungszinsen, sonstige Guthabenzinsen
Ergebnis
2012
145 T€
4 T€
PL
AR
Ertrags- und
Aufwandsarten
+ Finanzerträge
- Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
4 T€
5 T€
145 T€ vereinnahmte die Stadt Oer-Erkenschwick an Zinsen aus Derivatgeschäften.
Das geplante Ergebnis wurde um 105 T€ übertroffen.
Für Bankguthaben erhielt die Stadt 2 T€ Guthabenzinsen. Stundungs- und Aussetzungszinsen wurden in Höhe von 2 T€ gezahlt.
TS
Die Zinserträge der SEG ergeben sich aus der Verzinsung der unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Einlage bei der Sparkasse Vest Recklinghausen.
H
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
SI
C
Zinsaufwendungen und Nebenkosten für Kommunalkredite
und Kassenkredite
Risikovorsorge Derivatgeschäfte
Verzinsung Gewerbesteuer
Aufwendungen aus Währungsverlusten Devisengeschäfte
AN
SEG
Zinsaufwand Tranchenkredite
Zinsen für langfristige Darlehn
Zinsen im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leibrente
Sonstige kurzfristige Zinsaufwendungen
Ergebnis
2012
4.362 T€
Ergebnis
2011
3.568 T€
11.000 T€
33 T€
513 T€
15.645 T€
54 T€
110 T€
31 T€
58 T€
5 T€
2 T€
53 T€
55 T€
7 T€
31 T€
Die Zinsaufwendungen belasten das Jahresergebnis 2012 mit 4,4 Mio €.
Weitere Rückstellungen für die Derivatgeschäfte, bei denen auf freiwilliger Basis die
Bewertungseinheiten zu den Grundgeschäften aufgehoben worden sind, belaufen
sich auf 10,3 Mio €. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt auf Grundlage
stichtagsbezogener Marktwerte. Die zu bildende Drohverlustrückstellung zum
31.12.2012 beläuft sich in Summe auf 34.753 T€.
Zusätzlich wird aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für einbehaltene Zinszahlungen gegenüber der WestLB / EAA in Höhe von 714 T€ gebildet.
Anlage 2 / - 20 -
Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte zum 31.12.2011 22,5 Mio CHF in ihrem Kassenkreditbestand. Dieser musste zum stichtagsbezogenen Umrechnungskurs in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten ausgewiesen werden.
Außerordentliches Ergebnis
HH-Ansatz
(in T €)
7.820
Außerordentliche
Erträge
Außerordentliche
Aufwendungen
Außerordentliches
Ergebnis
0
0
Abweichung
(in T €)
- 7.820
+ 5.328
EX
EM
5.328
Ergebnis
(in T €)
PL
AR
Der Umrechnungskurs ist vom 31.12.2011 (1,2419 CHF) zum 31.12.2012 auf 1,2077
CHF gesunken. Die Verbindlichkeit aus Kassenkrediten muss daher um 513 T€
(Aufwendungen aus Währungsverlusten Devisengeschäfte) erhöht werden.
2.492
0
- 2.492
TS
Die Veräußerung des Grundstücks
„Kirmesplatz“ und die Veräußerung der
Stimbergschule bzw. der dortigen Grundstücksflächen konnte in 2012 nicht realisiert
werden. Damit konnte das geplante außerordentliche Ergebnis nicht erzielt werden
und führte zu einer negativen Belastung des Jahresergebnisses von insgesamt 2.492
T€.
5. Analyse der Ertragslage
5.1 Lage der Stadt
C
H
Nach den Zeiten in der Haushaltssicherung seit 1996 und im Nothaushaltsrecht seit
2002 erreichte die Haushaltssituation mit dem Rechnungsabschluss 2011 die letzte
Eskalationsstufe: die bilanzielle Überschuldung.
AN
SI
Erstmalig wurde durch die Aufzehrung des Eigenkapitals ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von 19.554 T€ ausgewiesen. Die Stadt Oer-Erkenschwick
gilt seit dem gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW als überschuldet.
Daraus resultierte für die Stadt Oer-Erkenschwick eine verpflichtende Teilnahme am
Stärkungspaktgesetz. Mit dem Jahresabschluss 2012 erhöht sich der „nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf 45.757 T€.
Bereits durch eine am 13.12.2011 in Kraft getretene Dienstanweisung wurden die
Mitarbeiter der Stadt Oer-Erkenschwick erneut auf die restriktiven Bestimmungen
des § 82 GO NRW hingewiesen, nach denen die Gemeinde lediglich Aufwendungen
entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu denen sie
·
·
rechtlich bzw. vertraglich verpflichtet ist oder
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Des Weiteren mussten für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 alle investiven Maßnahmen ab einem Betrag von 60 € über den Weg der Einzelbeantragung
Anlage 2 / - 21 -
der Bezirksregierung Münster über die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies galt sowohl für die Ansätze 2012 als
auch für die Inanspruchnahme von Ermächtigungsübertragungen aus den Vorjahren.
PL
AR
Des Weiteren verhängte der Kämmerer eine Haushaltswirtschaftliche Sperre (mit
Verfügung vom 04.01.2012 gem. § 24 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) in Höhe von 50 % sämtlicher Aufwandspositionen des Haushaltsentwurfes 2012.
Für die Erstellung des nach dem Stärkungspaktgesetz vorgesehenen Haushaltssanierungsplanes war dieser Schritt erforderlich, um ggf. noch in 2012 entsprechende
Sparpotentiale realisieren zu können.
Lediglich in begründeten Einzelfällen wurden nach Beantragung zusätzliche Mittel
bereitgestellt.
EX
EM
Die generelle Sperre wurde bis zum Beschluss des Sanierungsplans am 28.06.2012
aufrechterhalten.
Dieser Plan wies in allen Jahren bis 2021 negative Jahresergebnisse aus und war
daher formell nicht genehmigungsfähig. Eine förmliche Ablehnung mit der Konsequenz eines bestellten Beauftragten ist jedoch nicht ergangen.
TS
Weiterhin strittig waren die Berechnungen zur Festsetzung der Konsolidierungshilfen
des Landes. Wie bereits vor Verabschiedung des Gesetztes dem MIK mitgeteilt wurde, sind im Zusammenhang mit der Umstellung von der Kameralistik zur kaufmännischen Buchführung Konvertierungsfehler aufgetreten. So wurde für die Stadt OerErkenschwick im Referenzzeitraum ein durchschnittlicher jährlicher Haushaltsüberschuss in Höhe von 2,9 Mio € ausgewiesen. In der Folge wurde für 2011 lediglich ein
Betrag von 784.777,68 € ausgezahlt. Hiergegen hat die Stadt Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben und Verfassungsbeschwerde eingelegt.
SI
C
H
Das Land hatte im April 2012 eine Überprüfung der Datengrundlagen eingeleitet. Das
Ergebnis wurde im Dezember 2012 vorgestellt. Danach errechnet sich für die Stadt
Oer-Erkenschwick eine Konsolidierungshilfe in Höhe von 3.676.767,34 €.
Das bedeutet gegenüber der für 2011 ausgezahlten Konsolidierungshilfe in Höhe von
784.777,68 € eine Veränderung um + 2.891.989,66 € oder + 368,51 %. Die Ergebnisse der Neuberechnung wurden zwischenzeitlich durch den Landtag gesetzlich
umgesetzt.
AN
Der Sanierungsplan wurde nunmehr auf Grundlage der aktuellen Daten zum Haushalt 2013 und zur Finanzplanung 2014-2016 bis zum Jahr 2021 fortgeschrieben
und der Bezirksregierung vorgelegt.
Mit der Vorlage des Haushaltssanierungsplanes 2012 zum 30.06.2012 konnte die
Stadt Oer-Erkenschwick nicht nachweisen, dass die Zielsetzungen des Stärkungspaktgesetzes (Struktureller Haushaltsausgleich 2016 mit und 2021 ohne Konsolidierungshilfe) erreicht werden.
In einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Münster, der
Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen sowie der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW (GPA NRW) am 29.11.2012 räumte die Bezirksregierung Münster der Stadt
Oer-Erkenschwick eine Nachbesserungsfrist bis Mitte Januar 2013 ein. Eine Be-
Anlage 2 / - 22 -
richterstattung an das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) sollte zum
31.01.2013 erfolgen.
PL
AR
Auf ausdrücklichen Wunsch der Bezirksregierung wurden Mitarbeiter der Kommunalaufsichten des Kreises und der Bezirksregierung an allen Beratungsgesprächen zwischen der GPA NRW und der Stadt beteiligt. Die Auftaktveranstaltung hierzu fand
am 03.12.2012 in Oer-Erkenschwick statt. Hier wurden in einer gemeinsamen Projektplanung Themen bzw. Beratungsfelder festgelegt, die in die ergänzende Sanierungsberatung einfließen sollten. Als Planungsgrundlage für die Fortschreibung der
Konsolidierungsmaßnahmen wurde einvernehmlich die Finanzplanung 2013 zugrunde gelegt.
EX
EM
Ausweislich der Ergebnisdokumentation der Sanierungsberatung war ein Haushaltsausgleich auch mit der Konsolidierungshilfe in 2016 nicht darstellbar.
Trotz der zusätzlich erschlossenen Konsolidierungsbeiträge verblieb in 2016 eine
Deckungslücke in Höhe von 4.984.782 €. Hiernach wäre ein struktureller Ausgleich
frühestens 2021 zu erreichen gewesen.
Selbst unter der Annahme einer Genehmigungsfiktion auf der Basis der ursprünglich festgesetzten Konsolidierungshilfe (785.000 €) verblieb für 2016
ebenfalls eine Deckungslücke in Höhe von 4.133.057 €. Der erstmalige Ausgleich
würde 2020 eintreten.
TS
Erst unter Annahme einer Genehmigungsfiktion auf der Basis der neuberechneten Konsolidierungshilfe (3.676.767 €) und der daraus resultierenden Zinsentlastung wäre ein erstmaliger Ausgleich mit Konsolidierungshilfe in 2018 (Überschuss
2.285.408 €) und ohne Konsolidierungshilfe in 2021 (Überschuss 1.485.881 €)
und darüber hinaus darstellbar.
SI
C
H
Für das im Stärkungspaktgesetz erstgenannte Zieljahr 2016 war trotz aller Anstrengungen kein Haushaltsausgleich möglich (Deckungslücke 1.053.325 €). Weitere
Konsolidierungspotentiale, zumindest in der vorgenannten Größenordnung, konnten
von den Teilnehmern der Projektplanung nicht mehr ausgemacht werden. Aus Sicht
der Stadt Oer-Erkenschwick lag somit ein Sachstand vor, der eine Regelabweichung
von § 6 Absatz 2 Ziffer 1 des Stärkungspaktgesetzes rechtfertigte.
AN
Danach soll der Haushaltsausgleich bei pflichtig teilnehmenden Gemeinden unter
Einbeziehung der Konsolidierungshilfe in der Regel spätestens ab dem Jahr 2016
erreicht werden.
Insofern beantragte die Stadt Oer-Erkenschwick mit Bericht vom 29.01.2013 an die
Bezirksregierung, abweichend von der Regel, eine Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2012 auf der Basis der vorgelegten Fortschreibung 2013.
Hierbei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ergänzenden Konsolidierungsbeiträge unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Oer-Erkenschwick stehen. Zudem wurde deutlich gemacht, dass eine Vielzahl von
Maßnahmen bereits durch den Rat beschlossen worden ist, unter anderem umfangreiche Steigerungen bei der Grundsteuer A auf 400 %, bei der Grundsteuer B auf
825 %, bei der Gewerbesteuer auf 490 %.
Anlage 2 / - 23 -
PL
AR
Mit Verfügung vom 27.05.2013 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass bei der
Prüfung des Haushaltssanierungsplans 2012 in der Fassung der ersten Fortschreibung, wie sie vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick am 28.02.2013 beschlossen
worden ist, in der Planung noch verschiedene Risiken lägen, die einen für 2021
zwingend vorgeschriebenen Haushaltsausgleich durchaus gefährden könnten. In
einem Besprechungstermin am 11.06.2013 wurden diese Risiken gemeinsam erörtert.
Letztendlich wurden für folgende Bereiche Veränderungen herausgearbeitet und
verbindlich vereinbart:
·
Transferaufwendungen (Wachstumsraten und Festschreibung)
Personalaufwand (Korrektur)
Einbeziehung der neuberechneten Konsolidierungshilfe ab 2013 incl. der
daraus resultierenden Zinsersparnis
Geänderte Darstellung der Kapitaltauschrechte aus Derivatgeschäften in 2014
und 2017 (Bildung einer Rückstellung in 2011 statt außerordentlicher
Ertrag/Aufwand)
EX
EM
·
·
·
Auch unter Berücksichtigung der Änderungen konnte für das Jahr 2016 immer noch
nicht der geforderte Haushaltausgleich dargestellt werden (- 1.050.561 €), jedoch
war rechnerisch der erstmalige Ausgleich mit Konsolidierungshilfe in 2017 (+
278.286 €) und ohne Konsolidierungshilfe in 2021 (+ 1.161.033 €) darstellbar.
TS
Auf Grundlage dieser Neuberechnung hat die Bezirksregierung dann mit Bescheid
vom 19.07.2013 den Haushaltssanierungsplan 2012 und dessen Fortschreibung
2013 mit der Maßgabe genehmigt, dass mit der Fortschreibung des HSP 2014
der Haushaltsausgleich ab 2016 dargestellt werden kann. Nach der Planung für
2014 weist der HSP – Entwurf für 2016 einen Überschuss i.H.v. 524 T€ aus.
SI
C
H
Der Rat hat in einer Sitzung am 28.08.2013 den zur Wirksamkeit des Bescheides
erforderlichen Beitrittsbeschluss gefasst und über die Haushaltssatzung 2013 mit
ihren Anlagen und der 1. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021
unter Berücksichtigung der sich aus dem Beitrittsbeschluss ergebenden Änderungen
entschieden.
5.2 Lage der SEG
AN
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist gekennzeichnet durch langfristiges Vermögen von 1.673 T€ und kurzfristiges Vermögen von 2.784 T€.
Unter dem langfristigen Vermögen werden Sachanlagen von 1.561 T€ und Finanzanlagen von 112 T€ ausgewiesen.
Das kurzfristige Vermögen setzt sich aus den saldierten Erschließungskosten und
erhaltenen Anzahlungen aus Erschließungsarbeiten von 197 T€, den zur Veräußerung bestimmten Grundstücken von 2.344 T€, liquiden Mitteln von 55 T€ und sonstigen Vermögensgegenständen von 14 T€ zusammen. Es verbleibt aufgrund der Jahresfehlbeträge der letzten Jahre ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
von 174 T€. In den zum Verkauf bestimmten Grundstücken sind stille Reserven vorhanden, die die bilanzielle Überschuldung aufheben und die Fortführung der Gesell-
Anlage 2 / - 24 -
schaft sicherstellen. Unter den langfristigen Mitteln wurden vier Darlehen von insgesamt 1.312 T€, eine Rentenverpflichtung im Rahmen eines erworbenen Grundstücks
von 136 T€ sowie eine langfristige gestundete Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes von 35 T€ ausgewiesen.
PL
AR
Die kurzfristigen Mittel sind gekennzeichnet durch Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern von 176 T€, Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen von 5
T€, Rückstellungen von 19 T€ sowie sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungen von zusammen 38 T€. Des Weiteren enthalten die kurzfristigen
Mittel Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten von insgesamt 2.736 T€.
EX
EM
Die Finanzlage der Stadtentwicklungsgesellschaft hat sich hinsichtlich der langfristigen Unternehmensfinanzierung gegenüber dem Vorjahr verbessert, weist zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres jedoch immer noch eine Unterdeckung aus der
langfristigen Unternehmensfinanzierung von 190 T€ (im Vorjahr: 203 T€) aus. Die
Bemühungen und die Erfüllung einer fristkongruenten Unternehmensfinanzierung
werden weiter vorangetrieben.
TS
Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. An Erlösen aus
Grundstücksverkäufen wurden im Geschäftsjahr 817 T€ (im Vorjahr: 891 T€) durch
den Verkauf von 8 Grundstücksflächen (im Vorjahr: 13 Flächen) erzielt. Aus der langfristigen Verpachtung eines Bürogebäudes an die Arbeitsgemeinschaft „Vestische
Arbeit“ sowie sonstige Mieten und Pachten wurden Erlöse von 102 T€ erzielt. Insgesamt ergab sich unter Berücksichtigung der Abschreibung des Bürogebäudes sowie
der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ein positives Jahresergebnis
von 50 T€ (im Vorjahr: 258 T€).
5.3 Gesamtlage
H
5.3.1 Ertrags- und Aufwandssituation
C
Der Gesamtabschluss schließt mit einem Fehlbetrag von 26.315 T€ ab. Damit verbessert sich das Jahresergebnis des „Konzern Kommune“ im Vergleich zum reinen
städtischen Jahresabschluss um 38 T€.
SI
5.3.2 Finanzlage
AN
Die für den städtischen Konzern erstellte Kapitalflussrechnung gibt Auskunft über die
einzelnen Zahlungsströme und somit über die Liquiditätsentwicklung innerhalb der
abgelaufenen Rechnungsperiode.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt einen Geldabfluss in Höhe von
– 8.518 T€. Dieser ergibt sich nach Bereinigung des (außer-)ordentlichen Gesamtergebnisses um die zahlungsunwirksamen Veränderungen und der Berücksichtigung
von Ab- und Zunahmen bei Aktiv- oder Passivposten, sofern diese nicht den beiden
nachfolgenden Zahlungsströmen zuzuordnen sind. Letztere führten dem Konzern
Liquidität i.H.v. insgesamt 957 (Vorjahr 2.432 T€) zu. Die weitere Zusammensetzung
dieses Liquiditätsbereiches erklärt sich nahezu vollständig mit der Bereinigung des
ordentlichen Gesamtergebnisses um die Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens in Höhe von 5.601 T€ (Vorjahr 5.534 T€), der Zunahme der
Rückstellungen in Höhe von 12.037 T€ (Vorjahr 16.889 T€), abzüglich der sonstigen
Anlage 2 / - 25 -
zahlungsunwirksamen Sachverhalte der Gesamtergebnisrechnung i.H.v. per Saldo
1.237 T€ (Vorjahr 2.391 T€).
PL
AR
Vor allem durch die im Vergleich zur Tilgung um 8.753 T€ (Vorjahr 8.990 T€) höhere
Neuaufnahme von Finanzkrediten ergibt sich für 2012 ein Zufluss von Finanzmitteln
mit einem positiven Cashflow i.H.v. 9.665 T€ (Vorjahr 11.000 T€).
Alle zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Bewegungen innerhalb der Gesamtergebnisrechnung und Gesamtbilanz führten daher zusammengefasst zu einer
Verringerung des Finanzmittelfonds i.H.v. insgesamt 90 T€ (Vorjahr 33 T€).
EX
EM
In dem Finanzmittelbestand zum Gesamtabschlussstichtag werden die liquiden Mittel
des „Konzern Stadt Oer-Erkenschwick“ ausgewiesen. Diese betragen lt. Gesamtbilanz zum 31.12.2012 abzüglich der Kontokorrentverbindlichkeiten 326 T€
(Vorjahr – 97 T€).
6.Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
Zur Analyse des Jahresabschlusses 2012 werden Kennzahlen aus dem Kennzahlenset des Innenministeriums Nordrhein – Westfalen herangezogen.
TS
Das folgende Kennzahlenset wurde in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden
der Gemeinden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) erarbeitet, um eine
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen sowie eine Bewertung des
Haushalts nach einheitlichen Kriterien zu ermöglichen.
Kennzahlen
H
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Ordentliche Erträge x 100
Aufwandsdeckungsgrad
C
Ordentliche Aufwendungen
SI
Eigenkapitalquote 1
Bilanzsumme
(Eigenkapital + SopoZuwendungen/Beiträge) x
100
Bilanzsumme
2012
88,67 %
85,40 %
0%
0%
23,74 %
21,74
AN
Eigenkapitalquote 2
Eigenkapital x 100
2011
Der „Aufwandsdeckungsgrad“ zeigt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen
aus ordentlichen Erträgen gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht
kann dabei nur über eine vollständige Deckung der ordentlichen Aufwendungen
durch die ordentlichen Erträge erzielt werden.
Die Kennzahl „Eigenkapital 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Die Kennzahl „Eigenkapital 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“
am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommuna-
Anlage 2 / - 26 -
len Bilanz. Da die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen
Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Kennzahlen zur Vermögenslage
Infrastrukturvermögen x 100
Infrastrukturquote
Abschreibungsintensität
Bilanzsumme
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Erträge aus der Auflösung von Sopo´s x 100
Drittfinanzierungsquote
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
Bruttoinvestitionen x 100
Investitionsquote
2012
34,83 %
31,39 %
8,09 %
7,83 %
44,57
43,28
60,28
22,26
EX
EM
Abgänge des AV + Abschreibungen AV
2011
PL
AR
Kennzahlen
Die Infrastrukturquote stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und
dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber,
ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
der Stadt entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße
der Stadt oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu
berücksichtigen. Dazu sollten Vergleiche mit Städten gleicher Größenordnung herangezogen werden.
TS
Über die Abschreibungsintensität wird gezeigt, in welchem Maße die Stadt durch
die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
C
H
Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit soll die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich werden.
AN
SI
Die Investitionsquote gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.
Anlage 2 / - 27 -
Kennzahlen zur Finanzlage
(Eigenkapital + SopoZuwendungen/Beiträge + LangAnlagendeckungsgrad
fristiges Fremdkapital) x 100
2
Anlagevermögen
Effektivverschuldung
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liquidität 2. Grades
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Bilanzsumme
Finanzaufwendungen x 100
Zinslastquote
2012
47,70 %
54,61 %
- 16,78
- 17,01
6,24 %
5,27 %
35,47 %
36,32 %
28,54 %
22,36 %
EX
EM
Ordentliche Aufwendungen
2011
PL
AR
Kennzahlen
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
C
H
TS
Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil
sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine
zeitraumbezogene Größe enthält. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu
tilgen. Das Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt
werden könnten. Ist das Saldo negativ, steigt die Verschuldung und wird unwahrscheinlicher, je näher der Wert an die 0 herankommt. Der Wert für 2008 lag bei 23,54, der Wert für 2012 bei – 17,01.
AN
SI
Stichtagsbezogene Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde gibt die
Kennzahl „Liquidität 2. Grades“. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen
Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können.
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Die „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Anlage 2 / - 28 -
Kennzahlen zur Ertragslage
Kennzahlen
Steuererträge - GewSt.UmlageFinanzierungsb.FondsDt.Einheit x 100
Netto - Steuerquote
2011
2012
28,09 %
27,38 %
Erträge aus Zuwendungen x 100
Zuwendungsquote
Personalintensität 1
Sach- und Dienstleistungsintensität
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x
100
ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen x 100
ordentliche Aufwendungen
39,36 %
40,82 %
21,45 %
20,71 %
21,81 %
20,79 %
40,61 %
40,15 %
EX
EM
Transferaufwandsquote
PL
AR
ordentliche Erträge
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchen Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am
Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen.
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
TS
Welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen
ausmachen, gibt die „Personalintensität“ an.
H
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem
Ausmaß sich die Stadt Oer-Erkenschwick für die Inanspruchnahme von Leistungen
Dritter entschieden hat.
SI
C
Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt den Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen dar und verdeutlich dadurch,
wie hoch der Anteil der städtischen Zuweisungen und Zuschüssen an den ordentlichen Aufwendungen ist.
AN
7. Chancen und Risiken
Die Haushaltssanierungspläne 2012 und die 1. Fortschreibung 2013 wurden von der
zuständigen Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Münster) mit Verfügung von
19.07.2013 genehmigt.
Zum auslaufenden Jahr 2013 kann festgestellt werden, dass nach derzeitigem Stand
die vom Rat beschlossenen HSP – Maßnahmen als umgesetzt betrachtet werden
können. Sie sind bereits in den Jahren 2014 ff. fortgeschrieben.
Anlage 2 / - 29 -
Chancen
Eine Chance zur Haushaltsverbesserung bzw. ein Potential zur Kompensation eventueller Risiken (z.B. Nachforderung Einheitslastenabrechnungsgesetz – ELAG) besteht noch im Bereich der Zinsaufwendungen.
PL
AR
Gemäß Beitrittsbeschluss des Rates vom 28.08.2013 werden nunmehr sämtliche
aus den beklagten Derivaten zu erwartende Aufwendungen als stichtagsbezogene
Marktwerte bilanziell abgebildet.
Damit werden alle Aufwendungen (Zinsen und Kapitaltausch), die sich aus den beklagten Zinsoptimierungsderivaten ergeben könnten, ausnahmslos aus den im Jahresabschluss 2011 gebildeten Rückstellungen beglichen. Insofern entfallen sowohl in
2013 als auch zukünftig die bislang in der Finanzplanung dafür ausgewiesenen Zinsaufwendungen.
EX
EM
Eine Chance zur Entwicklung von Potentialen bieten auch noch die bisher nicht umgesetzten HSP Maßnahmen. Derzeit werden seitens der Stadt diverse Bereiche
(Reinigung, Zinsmanagement, Jugendhilfe) gemeinsam mit der GPA auf weitere
Konsolidierungspotentiale hin untersucht und deren Höhe beziffert. Möglicherweise
werden hier noch weitere Konsolidierungsmöglichkeiten generiert.
Risiken
TS
Neben den allgemeinen Risiken der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung könnte die
Haushaltssanierungsplanung der Stadt Oer-Erkenschwick insbesondere von folgenden Faktoren nachhaltig beeinflusst werden:
C
H
1. Die Stadt Oer–Erkenschwick hat stets darauf hingewiesen, dass die geforderte
Anwendung der Orientierungsdaten und Wachstumsprognosen eine eher optimistische Einschätzung darstellt. Dies trifft insbesondere auf die eigenen Steuereinnahmen (Gewerbe- und Grundsteuern) zu.
AN
SI
2. Die regelmäßig zusätzlich zu kompensierenden Soziallasten, die über die LWLbzw. Kreisumlage die kommunalen Haushalte überproportional belasten, werden
dauerhaft dazu führen, dass zukünftig die Haushalts – Ausgleiche stark gefährdet
sind. Falls der Gesetzgeber dieser Entwicklung nicht Einhalt gebieten kann oder
will, wird die Zielsetzung der Haushaltssanierungsplanung in Frage stehen.
3. Ein weiteres erhebliches Risiko liegt in einem eventuellen Zinsanstieg, der über
den derzeit angenommenen Steigerungsraten läge.
Anlage 2 / - 30 -
8. Verantwortlichkeiten für das haushaltswirtschaftliche Handeln der Gemeinde
Gemäß § 95 Abs. 2 GO sind am Schluss des Lageberichts für die Mitglieder des
Verwaltungsvorstandes sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im
Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben:
PL
AR
1. der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
2. der ausgeübte Beruf,
3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125
Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
EX
EM
Die Angaben sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
Verzeichnis
der Mitglieder des Rates der Stadt Oer-Erkenschwick
01. Duscha, Peter
SPD
Maschinentechniker
02. Falk, Ulrich
SPD
Bankkaufmann
03. Guttmann, Bärbel
SPD
Friseurin
(ab 26.06.2014 stellv. FV)
TS
Beirat Stadtentwicklungsgesellschaft ab 26.06.2014
Schöffin beim Sozialgericht GE
C
H
04. Hamann, Herbert (1. stellv.BM) SPD
05. Höntzsch, Wolfgang
Rentner
Vertreter für die Beiratssitzungen
ChemSite ab 26.06.2014
Delegierter für die
Verbandsversammlung des Lippeverbandes ab 26.06.2014
Mitglied des Kuratoriums der Israel-Stiftung des Kreises
Recklinghausen ab 26.06.2014
SPD
Rentner (Ratsmitglied bis 26.06.2014)
SPD
Dipl.-Ing. im Bergbau RAG
SPD
Hausfrau
SI
Ratsmitglied bis 26.06.2014
06. Kemper, Johannes
(ab 26.06.2014 FV)
AN
07. Kohl, Brigitte
(bis 26.06.14 stellv. FV)
Mitglied im Polizeibeirat Recklinghausen
Stellv. Mitglied Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher –
Lippe
08. Marnitz, Wolfgang
SPD
Fördermaschinist
09. Nilius, Werner
SPD
Rentner
10. Reddemann, Bernd
SPD
Rentner
Beirat Stadtentwicklungsgesellschaft ab 26.06.2014
Stellv. Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen ab
26.06.2014
Anlage 2 / - 31 -
11. Schild, Klaus
SPD
Finanzbeamter
SPD
Kaufmännische Angestellte
( bis 26.06. 2014 FV)
Ratsmitglied bis 26.06.2014
12. Wojtkowski, Gabriele
Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen ab 26.06.2014
Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014
PL
AR
Mitglied im Verwaltungsrat Sparkasse Vest
SPD
Bankkauffrau, Immobilienbranche: Verw., An- und Verkauf
Nazir, Shoaiub
SPD
Bankkaufmann
Straub, Gerti
SPD
Hausfrau
Vahle, Monika
SPD
Rentnerin
Zühlsdorf, Justin
SPD
Polizeibeamter
13. Biernacki, Annegret
CDU
Verkäuferin
CDU
Kaufm. Angestellte / Dipl. – Ing. Gartenbau / Garten- und Landschaftsbau
Ratsmitglied bis 26.06.2014
14. Cornelius, Ulrike
Ratsmitglied bis 26.06.2014
EX
EM
Czaykowski, Heike
UC / Vermittlungsgeschäft
Schöffin beim Landgericht Bochum
15. Ehm, Lars (FV)
CDU
Volljurist / Referent (bis 31.08.2013)
Beigeordneter der Stadt Dorsten (ab 01.09.2013)
Vorstand Israelstiftung
Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen
Verwaltungsrat Sparkasse Vest
TS
Verbandsversammlung EKO City
Verbandsrat EKO City
16. Eißing, Martina (stellv. FV)
CDU
Verwaltungsangestellte
Kleingewerbe mob. Nageldesign
H
Beirat Stadtentwicklungsgesellschaft ab 26.06.2014
17. Gutbier, Marlis
CDU
Rentnerin
CDU
Verwaltungsangestellter
Ratsmitglied bis 26.06.2014
C
18. Heymink, Heinrich
Ratsmitglied bis 26.06.2014
SI
19. Jurgeleit-Höflich, Christiane
20. Kersting, Elke
Landwirt
CDU
Senioren- und Pflegeberatung
CDU
Hausfrau
CDU
Musikpädagoge
CDU
Schlossermeister
Ratsmitglied bis 26.06.2014
AN
21. Schlosser-Rötger, Guido
Ratsmitglied bis 26.06.2014
22. Schroer, Harry
Stellv. Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband „Gemeinsame
kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ ab 26.06.2014
CDU
Dipl. – Wirtschaftsjurist / Beamter im Verwaltungsdienst
Colloff, Dominic
CDU
Kaufmännischer Angestellter
Corzilius, Irina
CDU
MTLA
23. Wewers, Carsten
(2. stellv.BM ab 26.06.2014)
Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014
Anlage 2 / - 32 -
Heymink, Karin
CDU
Hausfrau
Delegierte für die
Verbandsversammlung des Lippeverbandes ab 26.06.2014
CDU
Immobilien-Kauffrau / Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro
24.
Grüne
Versorgungsempfängerin
Grüne
Unternehmensberaterin
Breidung, Anneliese
Ratsmitglied bis 26.06.2014
25. Krieg, Silke
(2. stellv.BM bis 26.06.2014)
Mitglied Aufsichtsrat Vestische
26. Ziesmann, Armin (FV)
Grüne
Unternehmensberater
PL
AR
Hinz, Christina
Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband „Geimeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ ab 26.06.2014
Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014
Grüne
Diplom – Kaufmann, Mitglied Gesellschafterversammlung SEG
27. Henzel, Waltraud
LINKE
Erzieherin
LINKE
Diplom-Sozialpädagoge
Ratsmitglied bis 26.06.2014
28. Oeinck, Josef (FV)
EX
EM
Christian Wegner
Gesellschafterversammlung WIN-Emscher-Lippe GmbH ab 26.06.2014
29. Zorg-Klingler, Stephanie
LINKE
Schneiderin
30. Heuschneider, Peter
BOE
Freier Journalist
31. Rusche, Karl-Heinz (FV)
BOE
Landtagsabgeordneter i.R.
32. Drögehoff, Thomas
BOE
Vertriebsleiter, Key Account Manager
Ratsmitglied bis 26.06.2014
Honnerlage, Silvia
Hausfrau
Ratsmitglied bis 26.06.2014
34.
Lotz, Heinz Werner
Rentner
H
Ratsmitglied bis 26.06.2014
35. Fechner, Peter
TS
33.
FDP
Polizeibeamter
FDP
Rentner
Ratsmitglied bis 26.06.2014
C
36. Witthus, Manfred (FV)
SI
Ab 26.06.2014 CDU
AN
37. Lenk, Helmut (FV)
38. Weissenbacher, Ursula
Stellv. Gesellschafterversammlung WIN-Emscher-Lippe GmbH
UWG
Studienrat
Stellv. Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen ab
26.06.2014
UWG
Hausfrau
Beirat SEG Oer-Erkenschwick
Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014
Mathwig, Klaus-Dieter
UBP
Einrichtungsberater
Ranz, Andreas (FV)
UBP
Mediaberater / Außendienstmitarbeiter
Anlage 2 / - 33 -
Verzeichnis
der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes der Stadt Oer-Erkenschwick
(Stand 2015)
EX
EM
PL
AR
Menge, Johannes-Joachim
Bürgermeister
Rechtsanwalt und Notar
bis 28.10.2015
Ab 29.10.2015
Wirtschaftsjurist
Wewers, Carsten
· Mitglied der Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse
Vest Recklinghausen
· Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Vest Recklinghausen
· Mitglied im Beirat der Stadtentwicklungsgesellschaft
· Mitglied im Beirat der Gelsenwasser AG
· Mitglied im Beirat der GVV – Kommunalversicherung VVaG
· Mitglied im Aufsichtsrat der WiN – Emscher - Lippe
Schlechter, Alfred bis
Erste/-r Beigeordnete/-r
Wahlbeamter
30.09.2015
Ab 01.10.2015
Langemeier-Conrad, Gabriele
· Stellvertretendes Mitglied der Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes
der Sparkasse Vest Recklinghausen
TS
Immohr, Bernd
Techn. Beigeordneter
· Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft
Schnettger, Heinz
Kämmerer
Wahlbeamter
Kommunalbeamter
Oer-Erkenschwick, 19.01.2016
C
H
Aufgestellt:
gez. Wewers
Bürgermeister
AN
SI
gez. Schnettger
Stadtkämmerer
Bestätigt:
Anlage 2 / - 34 -
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
PL
AR
An die Stadt Oer-Erkenschwick:
Wir haben den von der Stadt Oer-Erkenschwick aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - und den Gesamtlagebericht für
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2012 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss
und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und
den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen
Vertreters der Stadt Oer-Erkenschwick. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
EX
EM
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 106 Abs. 6 GO NRW und § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
TS
durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Oer-Erkenschwick sowie die Erwartungen über
H
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamt-
C
abschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen
SI
Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlagebe-
AN
richts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
44187-GA/12
Anlage 3 / - 1 -
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen
und sonstigen kommunalrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsät-
PL
AR
ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Oer-Erkenschwick. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Oer-Erkenschwick und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gütersloh, am 11. Februar 2016
EX
EM
WRG
Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Robbers
Wirtschaftsprüfer
AN
SI
C
H
TS
Lüke
Wirtschaftsprüfer
44187-GA/12
Anlage 3 / - 2 -
WRG
®
Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Gütersloh
Berlin
Hannover
Leipzig

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