Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des
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Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des
PL AR EX EM Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2012 TS und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2012 C H der SI Stadt Oer-Erkenschwick AN 11. Februar 2016 Gütersloh 44187-GA / 26 Hannover-Laatzen Leipzig H C SI AN PL AR EX EM TS Inhalt Seite Prüfungsauftrag.................................................................................................................... 1 II. Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................ 2 PL AR I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter ............................ 2 Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen ..................................................................... 4 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 5 IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................................. 8 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ...................................................................... 8 1. Vorjahresgesamtabschluss ..................................................................................... 8 2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsstichtag .................................................. 8 3. Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse ................................................................................................... 9 4. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen......................................................... 9 5. Gesamtabschluss ................................................................................................... 9 6. Gesamtlagebericht................................................................................................ 10 EX EM A. Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ..................................................................... 10 C. Ertrags-, Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage .............................................. 12 TS B. 1. Ertragsgesamtlage................................................................................................ 12 2. Vermögens- und Schuldengesamtlage .................................................................. 14 3. Finanzgesamtlage ................................................................................................ 17 H 3.1 Gesamtliquidität und Deckungsverhältnisse .......................................................... 17 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung............................................................................................................. 19 AN SI V. C 3.2 Gesamtkapitalflussrechnung ................................................................................. 18 44187-GA/12 -I- Anlagen Blatt Gesamtergebnisrechnung 2012 1 Anlage 1b: Gesamtbilanz 31.12.2012 Anlage 1c: Anhang zum Gesamtabschluss zum 31.12.2012 nebst Anlagen 1 - 21 Anlage 2: Lagebericht zum Gesamtabschluss 2012 1 - 34 Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage 4: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2002 PL AR Anlage 1a: 1-2 1 AN SI C H TS EX EM 1 - II - 44187-GA/12 Abkürzungsverzeichnis Elektronische Datenverarbeitung EPS Entwurf Prüfungsstandard GemHVO NRW Gemeindehaushaltsverordnung im Land Nordrhein-Westfalen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf IDW PS Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen KStG Körperschaftsteuergesetz NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKFWG Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NordrheinWestfalen TS EX EM PL AR EDV H Bei der Darstellung von T€- und Prozentangaben können sich Rundungsdifferenzen ergeben, die AN SI C sich jedoch nicht auf das Ergebnis der Prüfung auswirken. 44187-GA/12 - III - H C SI AN PL AR EX EM TS I. Prüfungsauftrag Auf der Grundlage des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Oer- Stadt Oer-Erkenschwick PL AR Erkenschwick beauftragte uns die Verwaltung der (im Folgenden auch „Stadt“ genannt), den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2012 gemäß §§ 49 ff GemHVO i. V. m. §§ 101 und 116 GO NRW zu prüfen. EX EM Die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts wurde von uns entsprechend der Maßgabe des § 103 Abs. 5 GO NRW vorgenommen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns gemäß § 101 GO NRW und § 317 HGB durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss sowie den Gesamtlagebericht abzugeben. Form und Inhalt des Prüfungsberichts entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichter- TS stattung bei Abschlussprüfungen nach IDW PS 450. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Stadt Oer-Erkenschwick. H Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwend- C baren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten - auch im Verhältnis zu SI Dritten - die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und AN Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2002. 44187-GA/12 -1- II. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter PL AR Aus dem von dem gesetzlichen Vertreter bestätigten Gesamtlagebericht und Gesamtabschluss heben wir folgende Aspekte hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche von besonderer Bedeutung sind. · EX EM Gesamtwirtschaftliche Lage und Gesamtgeschäftsverlauf der Stadt Das Jahr 2012 der Stadt einschließlich ihrer konsolidierten Unternehmen schließt mit einem Jahresergebnis von - 26.314 T€. Der Verlust entfällt mit 26.353 T€ auf die Stadt. Ursächlich hierfür sind vor allem die zu bildenden Drohverlustrückstellungen für Derivatverträge und die Rückstellung für Währungsrisiken (Bereich Kassenkredite in Fremdwährungen). · Im Haushaltsjahr wurden höhere Einnahmen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erzielt, während der Rückgang der Erlöse aus Kostenerstattungen und -umlagen weitgehend · TS durch die Bestandsveränderungen kompensiert wurde. In der Finanzlage zeigt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit einen Liquiditätsabfluss von 8.518 T€. Aufgrund der Investitionstätigkeit ergab sich im Cashflow aus Investitionstätig- H keit ein negativer Cashflow von 1.237 T€. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist geprägt · C von Tilgungsleistungen der langfristigen Darlehen von 8.753 T€. Die Haushaltslage der Stadt einschließlich konsolidierter Unternehmen insgesamt hat sich in SI 2012 weiterhin verschlechtert. Nachdem bereits im Haushaltsjahr 2011 das Eigenkapital der Stadt vollständig aufgezehrt wurde, erhöhte sich im Haushaltsjahr 2012 der nicht durch Ei- genkapital gedeckte Fehlbetrag auf 45.533 T€. Die Stadt gilt damit gemäß § 75 Abs. 7 AN GO NRW als überschuldet. Die Teilnahme an der Konsolidierungshilfe ist gemäß § 3 Stärkungspaketgesetz für die Stadt verpflichtend. Die Finanzierung der laufenden Verwal- tungstätigkeit kann nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten aufrecht erhalten werden. Die Finanzierungsverhältnisse weisen auch im Haushaltsjahr 2012 eine erhebliche Inkongruenz auf. -2- 44187-GA/12 Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken · Die Haushaltssanierungspläne 2012 und 1. Fortschreibung 2013 wurden von der zuständigen · PL AR Kommunalaufsicht genehmigt. Risiken der zukünftigen Verwaltungsführung ergeben sich hauptsächlich aus regelmäßig zusätzlich zu kompensierenden Soziallasten, welche den Kommunalhaushalt auch der Stadt Oer-Erkenschwick stark belasten. · Aufgrund der hohen Inanspruchnahme von Kassenkrediten kann ein Ansteigen des Zins- EX EM niveaus für kommunale Liquiditätskredite zu weiteren Belastungen der Haushaltslage in der Zukunft führen. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Gesamtlage der Stadt einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Gesamtlagebeurteilung durch den AN SI C H TS gesetzlichen Vertreter ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. 44187-GA/12 -3- Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen In entsprechender Anwendung unserer Berichtspflicht nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB weisen wir insbesondere auf folgende Sachverhalte hin, die die Entwicklung der Stadt wesentlich beein- PL AR trächtigen können oder ihre Fähigkeit zur stetigen Aufgabenerfüllung gefährden. Zum 31.12.2012 ist die Stadt Oer-Erkenschwick bilanziell deutlich überschuldet: Insolvenzrechtliche Konsequenzen hat dies aufgrund der Regelungen des § 12 Insolvenzordnung nicht zur Folge. Da die Überschuldung einhergeht mit einer unzureichenden Liquiditätsausstattung, kann die Stadt me von Kassenkrediten gewährleisten. EX EM derzeit die Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit nur durch die umfangreiche Inanspruchnah- Die derzeitige Haushaltslage stellt eine Belastung der Handlungsfähigkeit der Stadt dar, die mit zunehmender Überschuldung bzw. weiterem Anstieg der Verschuldung weiter eingeschränkt wird und die Entwicklung der Stadt nachhaltig beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund dieser Sachlage ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt derzeit stark eingeschränkt. Daher beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Stadt als deutlich entwicklungs- AN SI C H TS beeinträchtigt. -4- 44187-GA/12 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung PL AR Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den Vorschriften des NKF und NKFWG aufgestellte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang (einschließlich Anlagen) - unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung sowie der Gesamtlagebericht. Wir prüften die Einhaltung der landesrechtlichen Vorschriften der GO NRW und GemHVO NRW und der sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstige kommunalrechtlichen Be- EX EM stimmungen. Gemäß § 50 GemHVO NRW finden die handelsrechtlichen Konzernrechnungsle- gungsvorschriften (§§ 300 bis 309 sowie 311 und 312 HGB) und somit auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung in der Fassung vom 24. August 2002 auf den Gesamtabschluss Anwendung. Die Verantwortung für die Gesamtrechnungslegung und die uns erteilten Angaben und Auskünfte trägt der gesetzliche Vertreter der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prü- H Art und Umfang der Prüfung TS fung zu beurteilen. Grundlage unserer Prüfung waren die landesrechtlichen Vorschriften der §§ 49 ff GemHVO NRW C i. V. m. §§ 101, 116 GO NRW, die sie ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 317 ff HGB) und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- SI fung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermö- AN gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. 44187-GA/12 -5- Gegenstand unseres Auftrags waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung und Aufklärung außerhalb der Gesamtrechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungs- PL AR planung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Der gesetzliche Vertreter der Stadt ist für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwa- chung obliegt dem Rat der Stadt, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kon- EX EM trollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Konzerneinheiten, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes. Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufi- TS gen Lageeinschätzung und einer Einschätzung der Wirksamkeit des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stadt zu Grunde. Hierbei haben wir unsere Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der C siken berücksichtigt. H Stadt Oer-Erkenschwick nebst ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche sowie mögliche Fehlerri- Aus den bei der Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prü- · Umfang und Angemessenheit des Konsolidierungskreises sowie AN · SI fungsschwerpunkte: Ordnungsmäßigkeit der angewandten Konsolidierungsschritte. Ausgehend von unserer Beurteilung des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl analytische Prüfungshandlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Gesamtrechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Gesamtabschlusses Rechnung tragen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. -6- 44187-GA/12 Bei der Prüfung des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir keine Schwachstellen festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. eine Ände- PL AR rung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich. Analytische Prüfungshandlungen haben wir vor allem im Rahmen eines Zeitreihenvergleichs ein- zelner Posten der Gesamtbilanz sowie bei der Analyse der Gesamtvermögens-, Gesamtschulden-, Gesamtfinanz- und Gesamtertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt. Zur Prüfung der Posten des Gesamtabschlusses haben wir uns im Wesentlichen auf die Prü- EX EM fungsergebnisse der einbezogenen Einzelabschlüsse gestützt. Den Gesamtlagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Gesamtlage der Stadt Oer-Erkenschwick vermittelt und ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Gesamtlagebericht zutreffend dargestellt worden sind. Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten September 2015 bis Februar 2016 in TS unseren Büroräumen in Gütersloh durchgeführt. Aufklärungen und Nachweise im Sinne des § 320 HGB erteilten uns der gesetzliche Vertreter sowie die uns benannten Personen bereitwillig und im gewünschten Umfang. Die berufsübliche Voll- AN SI C men. H ständigkeitserklärung des gesetzlichen Vertreters haben wir zu unseren Arbeitspapieren genom- 44187-GA/12 -7- IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresgesamtabschluss PL AR A. Der Gesamtabschluss zum 31.12.2011 wurde in der von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung (Bericht 44187-GA vom 17. Dezember 2014) vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick am 19. März 2015 bestätigt. Außerdem wurde dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Mit Schreiben vom 1. April 2015 wurde der Gesamtabschluss dem Landrat des Kreises Recklinghausen sowie der Bezirksregierung Münster nebst EX EM Bestätigungsbeschluss und Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt im Bekanntmachungsblatt am 25. März 2015 (Nr. 06). Die Anzeige des kommunalen Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2011 bestätigt der Landrat des Kreises Recklinghausen mit Schreiben vom 25. Juni 2015. 2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsstichtag TS Nach § 116 GO NRW ist die Stadt zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses verpflichtet, der die verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt im Konsolidierungskreis einbezieht. Der Umfang H des Konsolidierungskreises wird im Gesamtanhang vollständig und richtig dargestellt. Im Wege der Vollkonsolidierung gem. § 50 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300 bis 309 HGB hat die Stadt die Gesellschaft für Stadtentwicklung, Wirtschafts- und Tourismusförderung mbH Oer-Erken- C schwick (SEG) einbezogen. SI Folgende Beteiligungen werden mangels Wesentlichkeit, mangels Einfluss bzw. aufgrund des AN gesetzlichen Konsolidierungsverbotes nicht in den Gesamtabschluss der Stadt einbezogen: · Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) Recklinghausen · Sparkassenzweckverband der Sparkasse Vest Recklinghausen · Fernwärmegesellschaft Oer-Erkenschwick mbH Der Gesamtabschluss ist entsprechend § 116 Abs. 1 GO NRW auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Stadt (31.12.2012) aufgestellt worden. Der Bilanzstichtag der Jahresabschlüsse aller in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche ist identisch mit dem Bilanzstichtag der Stadt. -8- 44187-GA/12 3. Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 der Stadt Oer-Erkenschwick und der SEG, die im Wege der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss eingehen, wurden gemäß § 21 EigVO NRW PL AR i. V. m. § 106 GO NRW und §§ 317 ff HGB von uns geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die zum 31.12.2012 in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einheitlich - unter Berücksichtigung des Aspekts der Wesentlichkeit - nach den bei der Stadt Oer-Erkenschwick anwendbaren Ansatz- und Bewertungsmethoden gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 2 HGB bewertet. Die Nutzungsdauern und Ab- EX EM schreibungsmethoden wurden aus den Einzelabschlüssen der voll zu konsolidierenden Unternehmen unverändert in den Gesamtabschluss übernommen. 4. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Konzernbuchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernbuchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Infor- nungsmäßig abgebildet. Gesamtabschluss H 5. TS mationen sind in der Konzernbuchführung, im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht ord- C Der von uns geprüfte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2012 ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei SI der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbuchführung (in der Fassung vom 24.08.2002). AN Gesamtbilanz und -ergebnisrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Konzernbuchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Auf den Beständen der Gesamtbilanz zum 31.12.2011 wurde ordnungsmäßig aufgesetzt. Die für Gebietskörperschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften nach dem NKF und dem NKFWG wurden beachtet. Der Gesamtanhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und beinhaltet die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig. 44187-GA/12 -9- 6. Gesamtlagebericht Der Gesamtlagebericht (Anlage 2 dieses Berichts) entspricht den gesetzlichen Vorschriften, steht mit dem Gesamtabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in PL AR Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Gesamtlage der Stadt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend und vollständig dargestellt. B. Gesamtaussage des Gesamtabschlusses EX EM Feststellungen zur Gesamtaussage des Gesamtabschlusses Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass der Gesamtabschluss im Zusammenwirken von Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt vermittelt. TS Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend in dem als Anlage 1c H beigefügten Gesamtanhang dargestellt. Mit unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir auf die Sachverhalte ein, die unseres Er- C achtens für die Beurteilung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage sowie in ihrer Gesamtwirkung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen und Sachverhalten von we- · SI sentlicher Bedeutung sind: Die Stadt hat im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften der GO NRW die Pensions- und AN Beihilfeverpflichtungen nach dem sog. Teilwertverfahren unter Berücksichtigung biometri- scher Daten entsprechend der Richttafeln 2005 G (sog. Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck) und einem Zinssatz von 5,0 % bewertet. Aufgrund nicht berücksichtigter zukünfti- ger Gehalts- und Vergütungstrends sowie zu erwartender steigender Lebenserwartungen ist mit signifikanten ergebniswirksamen Steigerungen des Rückstellungsbuchwerts in der Zukunft zu rechnen. - 10 - 44187-GA/12 · Der gesetzliche Vertreter der Stadt Oer-Erkenschwick geht bei der Bilanzierung und Bewertung der von der Stadt abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumenten von Bewertungseinheiten unter Berücksichtigung des Erlasses des Innenministeriums des Landes NRW vom PL AR 13.12.2010 (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/0101/10) aus. Danach ist eine Konnexität zwischen dem Grundgeschäft und dem Derivat insbe- sondere dann gegeben, wenn eine Gleichartigkeit hinsichtlich der jeweiligen in Beziehung gesetzten Risiken gegeben ist. Die Stadt hat in 2011 die Bewertung von Derivaten außerhalb von Bewertungseinheiten dahingehend geändert, dass diese zum 31.12.2011 zum Marktwert zum Bewertungsstichtag angesetzt werden. Die negativen Marktwerte werden somit vollständig als Drohverlustrückstellungen passiviert. Des Weiteren hat die Stadt die Bewertungsein- heiten für 3 weitere in 2012 beklagte Optimierungsderivate, darunter 2 Geschäfte mit Kapital- EX EM tauschrecht in 2014 und 2017, zum Bilanzstichtag aufgegeben. Dementsprechend hat die Stadt Drohverlustrückstellungen für negative Marktwerte aus Derivat-Geschäften, die nicht Teil von Bewertungseinheiten sind, entsprechend der negativen Marktwerte in Höhe von ins- AN SI C H TS gesamt 34.753 T€ (im Vorjahr: 24.467 T€) zum 31.12.2012 bilanziert. 44187-GA/12 - 11 - C. Ertrags-, Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage 1. Ertragsgesamtlage wie folgt analysieren: 2012 T€ 2011 % T€ 28,4 17.631 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 24.947 40,8 23.872 Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen - 29,0 T€ - 39,4 259 1.075 3.417 5,6 2.988 4,9 10.600 17,3 10.606 17,5 - 6 1.269 2,2 1.318 2,2 - 49 878 1,4 5.301 8,7 - 4.423 2.969 4,9 3.321 5,5 - 352 84 0,1 176 0,3 - 92 4.556 - 7,5 4.143 413 - 0,7 - 429 100,0 60.657 100,0 466 14.825 24,3 14.677 24,2 148 588 1,0 124 0,2 464 14.879 24,3 14.921 24,6 5.602 9,2 5.533 9,1 69 28.738 47,0 27.778 45,8 960 Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.943 11,4 5.376 8,9 1.567 Ordentliche Gesamtaufwendungen 71.575 117,2 68.409 112,8 3.166 - 10.452 - 17,2 7.752 - 12,8 - 2.700 Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen H Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 61.123 TS Ordentliche Gesamterträge änderung EX EM 17.372 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Ver- % Steuern und ähnliche Abgaben Sonstige Transfererträge PL AR Die Einzelposten der Gesamtergebnisrechnung lassen sich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien Bilanzielle Abschreibungen SI C Transferaufwendungen Ordentliches Gesamtergebnis Finanzerträge - - 153 0,3 154 0,3 16.003 26,2 19.524 32,2 - 3.521 Gesamtfinanzergebnis - 15.850 - 25,9 - 19.370 - 31,9 3.520 Jahresergebnis - 26.302 - 43,1 - 27.122 - 44,7 820 AN Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen davon: Anteil Minderheitsanteile 12 0,0 62 0,1 - 42 - 1 50 Die ordentlichen Aufwendungen konnten im Haushaltsjahr 2012 wie bereits im Vorjahr nicht durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden, sodass der Konzern mit einem defizitären Jahresergebnis in der oben genannten Höhe abschließt. - 12 - 44187-GA/12 Im Einzelnen tragen die Konzerngesellschaften wie folgt zu dem Konzernergebnis bei: 2011 T€ PL AR 2012 T€ Stadt Oer-Erkenschwick - 26.352 - 27.379 SEG + + 50 - 26.302 - 27.122 0 0 Jahresergebnis - 26.302 - 27.122 davon Anteil Minderheiten: + + 12 62 EX EM ergebnisrelevante Konsolidierungseffekte 257 Die Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Vergleich zum Vorjahr durch geringere Gewerbesteuereinnahmen (- 833 T€), höhere Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 625 T€) und geringere Erträge aus erhobener Grundsteuer B (- 82 T€) sowie höhere sonstige Steuern und Abgaben (+ 31 T€) gesunken. Die höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen resultieren aus höheren Schlüsselzuweisungen des Landes NRW (+ 801 T€) und höhere Zuweisungen für laufende Zwecke (+ 371 T€), TS während die Zuweisungen aus Mitteln des Konjunkturpaktes II gegenüber dem Vorjahr geringer ausfielen (- 97 T€). Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen des Vorjahres waren geprägt von den Erträgen H aus Erschließungsmaßnahmen der SEG im Rahmen der Veräußerung von Grundstücken C (4.602 T€). Die Bestandsveränderungen des Vorjahres waren insbesondere geprägt durch den Verkauf von SI Grundstücksflächen. Die höheren Transferaufwendungen des aktuellen Haushaltsjahres sind geprägt durch die erst- AN malige Beteiligung der Stadt an den Kosten des SGB II als Optionskommune (+ 1.833 T€). Dem standen geringere Aufwendungen aus der Kreisumlage gegenüber (- 641 T€). Im Berichtsjahr waren aufgrund der aktuellen Entwicklung der von der Stadt gehaltenen DerivatGeschäfte geringere Finanzaufwendungen in Höhe von 4.644 T€ auszuweisen, gleichzeitig er- höhte sich der Zinsaufwand der Derivat-Geschäfte um 869 T€. 44187-GA/12 - 13 - 2. Vermögens- und Schuldengesamtlage In der folgenden Übersicht haben wir die Aktiva und Passiva der Gesamtbilanz nach betriebswirt- 31.12.2012 31.12.2011 T€ % T€ 213.389 95,2 217.934 432 0,2 498 213.821 95,4 218.432 3.630 1,6 3.089 Immaterielle Vermögensgegenstände Veränderung % T€ 94,8 - 4.545 0,2 - 66 95,0 - 4.611 4.044 1,8 - 414 1,4 3.316 1,4 - 227 1.514 0,7 1.793 0,8 - 279 327 0,1 552 0,2 - 225 243 0,1 180 0,1 1.613 0,7 1.714 0,7 - 101 10.416 4,6 11.599 5,0 - 1.183 224.237 100,0 230.031 100,0 - 5.794 -45.533 -20,3 -19.367 -8,4 - 26.166 58.698 26,2 59.241 25,8 - 24.074 10,7 23.169 10,1 905 Langfristige Verbindlichkeiten aus Krediten 105.979 47,2 47.840 20,8 58.139 Langfristiges Kapital 143.218 63,8 110.883 48,3 32.335 659 0,3 400 0,2 259 Kurzfristige Rückstellungen 41.738 18,6 30.606 13,3 11.132 Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Krediten und Krediten zur Liquiditätssicherung 31.822 14,2 81.344 35,3 - 49.522 1.543 0,7 1.320 0,6 223 Erhaltene Anzahlungen 350 0,2 1.030 0,4 - 680 Übrige Verbindlichkeiten 506 0,2 571 0,2 - 65 4.401 2,0 3.877 1,7 524 81.019 36,2 119.148 51,7 - 38.129 224.237 100,0 230.031 100,0 Finanzanlagen Langfristiges Vermögen Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen Liquide Mittel Sonstige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtvermögen Eigenkapital H Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen TS Kurzfristiges Vermögen C Langfristige Rückstellungen AN SI Sonderposten für den Gebührenausgleich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristiges Kapital Gesamtkapital - 14 - EX EM und Sachanlagen PL AR schaftlichen Kriterien zusammengefasst. 63 - 543 5.794 44187-GA/12 Das Anlagevermögen des Haushaltsjahres veränderte sich durch Zugänge von 1.302 T€, Abschreibungen von 5.602 T€ und Abgänge von 311 T€. PL AR Die größten Zugänge ergaben sich im Bereich der Maschinen und technischen Anlagen von 639 T€, der Betriebs- und Geschäftsausstattung von 246 T€ und der im Bau befindlichen Anlagen von 194 T€. Die Abgänge betrafen hauptsächlich Veräußerungen von Grünflächen (69 T€) sowie von sonstigen unbebauten Grundstücken (168 T€) und Finanzanlagen (66 T€). Das Vorratsvermögen der SEG verringerte sich im Haushaltsjahr im Wesentlichen durch Veräu- bietes Brauckweg. TS Das Eigenkapital veränderte sich wie folgt: EX EM ßerungen von 7 Baugrundstücken des Baugebietes Vossacker sowie ein Grundstück des Bauge- Stand 01.01.: erwirtschaftetes Konzernergebnis 2012 T€ - 19.367 - 26.302 H ergebnisneutrale Verrechnung von Anlagenabgängen C - Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken 192 - Erträge aus der Veräußerung von Fahrzeugen SI - Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen - 96 - 45.533 AN Stand 31.12.: 40 44187-GA/12 - 15 - Die langfristigen Rückstellungen betreffen nahezu vollständig die gebildeten Pensions- und Beihilferückstellungen, welche im Berichtsjahr planmäßig entsprechend den Berechnungen eines PL AR uns vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachtens angepasst wurden. Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Krediten enthalten zum Bilanzstichtag 26 Darlehen für Investitionen von insgesamt 44.149 T€, 6 Tranchen-Kredite von zusammen 2.735 T€ und 5 Darlehen aus Kassenkrediten von zusammen 59.095 T€, welche eine Laufzeit von über einem Jahr haben. Im Berichtsjahr wurde zu Zuordnung entsprechend der Fristigkeit hinsichtlich der Kassenkredite gegenüber dem Vorjahr verändert. Die kurzfristigen Rückstellungen erhöhten sich insbesondere durch die Notwendigkeit einer EX EM Anpassung der Rückstellungen zur Risikovorsorge anhand der negativen Marktwerte zum Bewertungsstichtag der fünf Derivat-Geschäfte um 11.000 T€, bei welchen eine Konnexität mit dem Grundgeschäft nicht besteht. Die Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Krediten und Krediten zur Liquiditätssicherung enthalten zum Bilanzstichtag zehn Kassenkredite, davon zwei Fremdwährungskredite auf Basis des Schweizer Franken. TS Die erhaltenen Anzahlungen verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der im Haushaltsjahr verwendeten Mittel aus dem Konjunkturpaket II von 724 T€. Diesen Verbräuchen standen Zugänge aus noch nicht verwendeten Pauschalen von 8 T€ sowie vereinnahmte Erlöse aus Erschlie- AN SI C H ßungsmaßnahmen von 36 T€ gegenüber. - 16 - 44187-GA/12 3. Finanzgesamtlage PL AR 3.1 Gesamtliquidität und Deckungsverhältnisse Die Liquiditätsgesamtlage zum 31.12.2012 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: 31.12.2012 31.12.2011 Veränderung T€ T€ T€ Flüssige Mittel Liquidität I kurzfristige Forderungen und andere kurzfristige Aktiva Liquidität II Vorräte Liquidität III 552 - 81.019 - 119.148 EX EM Kurzfristiges Kapital 327 - 80.692 - 118.596 4.846 5.289 - 75.846 - 113.307 3.630 4.044 - 72.216 - 109.263 - 225 38.129 37.904 - 443 37.461 - 414 37.047 TS Die liquiden Mittel haben sich zum 31.12.2012 gegenüber dem Vorjahresbestand verringert und reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Auch nach Hinzurechnung der kurzfristigen Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Vorräte besteht eine deutliche Unterdeckung von 72.216 T€. Die Liquiditätsgesamtlage ist damit im hohen Maße unausgegli- H chen. C Das Deckungsverhältnis der Finanzierung im langfristigen Bereich stellt sich an den Bilanzstich- AN SI tagen wie folgt dar: 31.12.2012 31.12.2011 T€ T€ Veränderung T€ Langfristiges Vermögen 213.821 218.432 Langfristiges Kapital 143.218 110.883 32.335 70.603 107.549 - 36.946 Unterdeckung - 4.611 Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte fristenkongruente Finanzierung des langfristigen Vermögens durch langfristiges Kapital ist zum Bilanzstichtag nicht gegeben und zeigt damit die im hohen Maße unausgeglichenen Finanzierungsverhältnisse an. 44187-GA/12 - 17 - 3.2 Gesamtkapitalflussrechnung Die Stadt hat im Anhang des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 eine Gesamtkapitalflussrech- lanzierung nach DRS 2 aufgestellt. Zusammengefasst stellt sich die Kapitalflussrechnung wie folgt dar: Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelergebnis Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2012 2011 T€ T€ EX EM Saldo aus laufender Geschäftstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln - 8.518 - 8.642 - 1.237 - 2.391 - 9.755 - 11.033 9.665 11.000 - Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen der Finanzmittel Anfangsbestand an Finanzmitteln TS Liquide Mittel PL AR nung nach der indirekten Methode entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernbi- 90 - 513 - 33 0 97 - 64 326 - 97 H Bei dieser Darstellung haben wir die bestehenden Kassenkredite nicht mit dem Kassenbestand und dem Guthaben bei Kreditinstituten verrechnet. Es wurden jedoch in Anspruch genommene AN SI C Kontokorrentkredite der SEG in Höhe von 1 T€ (im Vorjahr: 649 T€) berücksichtigt. - 18 - 44187-GA/12 V. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und Schlussbemerkung Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung den Gesamt- PL AR abschluss zum 31.12.2012 und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Oer-Erkenschwick mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „An die Stadt Oer-Erkenschwick: Wir haben den von der Stadt Oer-Erkenschwick aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2012 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss EX EM und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Stadt Oer-Erkenschwick. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 106 Abs. 6 GO NRW und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deut- TS schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und H durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Fest- C legung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Oer-Erkenschwick sowie die Erwartungen über SI mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prü- AN fung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 44187-GA/12 - 19 - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen kommunalrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsät- PL AR ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Oer-Erkenschwick. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Oer-Erkenschwick und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Den vorstehenden Bericht einschließlich des im Prüfungsbericht wiedergegebenen Bestätigungs- vermerks erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grund- EX EM sätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts be- darf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Gesamtabschlusses und/oder des Gesamtlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Gütersloh, am 11. Februar 2016 Lüke Wirtschaftsprüfer Robbers Wirtschaftsprüfer AN SI C H TS WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 20 - 44187-GA/12 H C SI AN PL AR EX EM TS Anlagen Stadt Oer-Erkenschwick Gesamtergebnisrechnung 2012 EUR PL AR für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2012 2011 EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben 17.371.681,05 17.630.905,19 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 24.947.243,64 23.872.123,23 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 1.268.963,99 1.317.750,11 878.028,46 5.300.625,49 2.969.226,04 3.321.691,34 83.955,09 176.093,52 EX EM -4.555.936,05 14.825.439,87 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 22 Ordentliches Ergebnis / Jahresergebnis 23 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 60.657.867,18 14.676.769,74 587.460,68 124.512,15 14.878.428,68 14.920.939,09 5.601.487,10 5.533.462,20 28.738.836,80 27.778.064,78 6.942.941,31 5.375.974,50 71.574.594,44 68.409.722,46 -10.451.932,15 -7.751.855,28 152.931,03 153.884,93 16.003.544,79 19.523.868,66 H TS 18 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -15.850.613,76 -19.369.983,73 -26.302.545,91 -27.121.839,01 -12.037,92 -61.876,64 -26.314.583,83 -27.183.715,65 AN SI C 24 Konzernergebnis 10.606.355,60 61.122.662,29 11 Personalaufwendungen 21 Finanzergebnis 2.988.258,75 10.599.467,22 -413.427,10 10 Ordentliche Erträge 19 Finanzerträge 3.417.523,90 EUR Anlage 1a Gesamtbilanz der Stadt Oer-Erkenschwick zum 31.12.2012 213.821.852,77 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen Grundstücke mit Schulen Grundstücke mit Wohnbauten Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäftsund anderen Betriebsgebäuden Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bauten auf fremdem Grund und Boden Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 2. 84.741.947,13 27.302.351,56 1.340.996,47 2.846.447,99 2.262.425,81 333.569,95 432.228,82 2.1 2.1.1 2.1.2 Vorräte unfertige Erzeugnisse/unfertige Leistungen Waren / Grundstücke zur Vermarktung 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Liquide Mittel 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 55.903.965,13 2.794.310,11 659.082,99 86.929.373,31 22.878.888,81 125.573,18 35.191.765,22 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellung für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 24.004.285,00 70.000,00 15.253,00 0,00 41.723.357,69 28.733.146,10 1.408.306,79 2.644.871,99 2.554.439,51 803.882,69 4. 4.1 4.2 4.3 497.531,57 99.775,00 194.161,66 203.594,91 4.4 4.5 4.6 4.7 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 8.803.497,43 9.884.480,01 3.630.218,72 4.043.645,82 285.011,03 3.758.634,79 4.846.604,70 5.288.594,60 5. 31.12.2012 EUR 31.12.2011 EUR 0,00 0,00 7.604.542,30 25.583,00 -27.183.715,65 186.256,47 19.367.333,88 59.357.358,23 59.640.902,40 56.337.457,11 2.903.429,49 400.015,80 65.812.895,69 53.775.468,01 23.099.105,00 70.000,00 15.253,16 0,00 30.591.109,85 140.199.541,45 46.883.989,19 90.917.077,78 132.104.111,49 47.839.450,90 81.344.319,89 716,52 1.542.759,46 283.893,97 221.201,82 349.902,71 1.562,49 1.320.179,02 339.848,96 229.143,00 1.029.607,23 8.046.114,46 25.583,00 -53.803.429,99 198.294,39 45.533.438,14 Passive Rechnungsabgrenzung 4.401.507,16 3.876.907,22 269.771.302,53 249.397.389,12 3.316.115,83 1.792.932,55 179.546,22 326.674,01 552.239,59 1.612.514,19 1.713.965,24 45.533.438,14 19.367.333,88 269.771.302,53 249.397.389,12 SI Aktive Rechnungsabgrenzung 3.089.073,53 1.514.095,67 243.435,50 AN 3. 286.172,18 3.344.046,54 Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich 217.884.494,50 36.646.771,52 26.602.322,56 2.113.081,03 294.816,81 7.636.551,12 86.896.848,69 723.585,33 44.013.796,28 3.109.873,70 39.049.593,38 22.878.842,01 122.813,33 34.437.940,23 Umlaufvermögen 2. 2.1 2.2 2.3 213.352.352,28 36.380.749,79 85.446.215,14 99.775,00 194.161,66 138.292,16 Eigenkapital Allgemeine Rücklage Sonderrücklage erwirtschaftetes Konzernergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 49.583,92 707.790,80 43.613.477,17 3.085.203,53 38.039.743,64 EUR Passiva 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 37.271,67 26.507.209,41 2.109.749,03 294.816,81 7.468.974,54 Finanzanlagen Übrige Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 218.431.609,99 H TS 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 31.12.2011 EUR PL AR Anlagevermögen C 1. 31.12.2012 EUR EX EM EUR Aktiva Oer-Erkenschwick, den 19.01.2016 Aufgestellt: Bestätigt gez. Schnettger Stadtkämmerer gez. Wewers Bürgermeister Anlage 1b Anhang des Gesamtabschlusses der Stadt Oer-Erkenschwick zum 31.12.2012 A. Allgemeine Angaben PL AR Gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Oer-Erkenschwick in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Der Gesamtabschluss ist gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) um einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht zu ergänzen. EX EM In Anlehnung an die Vorschriften über das kaufmännische Rechnungswesen enthält der Gesamtanhang als Bestandteil des städtischen Gesamtabschlusses nach § 49 i. V. m. § 51 Abs. 2 und 3 GemHVO NRW insbesondere Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung. Diese Informationsfunktion des Gesamtanhanges soll dazu beitragen, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Der Gesamtanhang soll neben einer Beschreibung auch eine Ergänzung und Entlastung von Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung bezwecken und deren Interpretation unterstützen. Der Gesamtanhang hat damit eine übergeordnete Aufgabenstellung. H TS Durch den Gesamtanhang soll es ermöglicht werden, die wirtschaftliche Gesamtlage der Gemeinde zutreffend beurteilen zu können. Alle Angaben im Gesamtanhang müssen wahr, klar, übersichtlich sowie vollständig sein, so dass der Gesamtanhang die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt und der Gesamtabschluss das in § 116 GO NRW geforderte Bild über die tatsächliche wirtschaftliche Gesamtlage der Gemeinde vermittelt. C B. Angaben zum Konsolidierungskreis SI Das zentrale Ziel dieses Gesamtabschlusses ist, die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Stadt Oer-Erkenschwick“ umfassend darzustellen. AN Eine solche Darstellung ist nur möglich, wenn neben der Kernverwaltung alle städtischen Betriebe berücksichtigt werden. Der Konsolidierungskreis legt hierzu fest, welche Betriebe in welcher Form in den Gesamtabschluss der Stadt einzubeziehen sind. Die wichtigste Voraussetzung für die Einbeziehung ist deren Konzernzugehörigkeit, die sich aus verschiedenen Tatbeständen ergeben kann. Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal ist das Prinzip der maßgeblichen und beherrschenden Einflussnahme (Control – Prinzip / s. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 290 Abs. 2 HGB). Nach diesem Prinzip werden in den Konsolidierungskreis nur solche städtischen Betriebe einbezogen, die unmittelbar oder mittelbar unter beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss der Stadt stehen. Ein beherrschender Einfluss wird stets angenommen, wenn die Stadt die Mehrheit der Stimmrechte inne hat oder ihr das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und die Stadt gleichzeitig Gesellschafterin ist. Auch durch entsprechende Unternehmensverträge und Satzungsbestimmungen kann ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden. Anlage 1c / - 1 - PL AR Ein weiteres nach HGB normiertes Prinzip ist das der einheitlichen Leitung (s. auch § 50 Abs. 2 GemHVO NRW). Auf Grund dieses Prinzips ist ein Betrieb dann in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn er unter der unternehmenspolitischen Leitung der Stadt steht. Dies ist stets der Fall, wenn die Stadt ihr obliegende und dem Betrieb übertragene Aufgabenerfüllung mit diesem abstimmt und ihre Interessen im Zweifel durchsetzen kann und diese Einflussnahme auch tatsächlich allein ausübt. Die Stadt Oer-Erkenschwick hält mit 19.456 € 76 % des gezeichneten Kapitals der Stadtentwicklungsgesellschaft und übt damit den beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft aus. 24 % der Anteile werden seitens der Sparkasse Vest Recklinghausen gehalten. Die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) ist damit in den Konsolidierungskreis aufzunehmen. EX EM Dies trifft für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen (GKD Recklinghausen), die in Form eines Zweckverbandes geführt wird, nicht zu. Mitglied des Zweckverbandes sind neben der Stadt Oer-Erkenschwick und dem Kreis Recklinghausen die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Recklinghausen und Waltrop. Jede Stadt ist dabei mit einem Vertreter in der Verbandsversammlung vertreten. Dem Verbandsrat gehören die Hauptverwaltungsbeamten aller Verbandsmitglieder an. Der Zweckverband wird durch den Verbandsvorsteher vertreten. Dieser bedient sich bei der Durchführung seiner Aufgaben des Geschäftsführers. TS Damit liegt die Einflussnahme bei 1/9 bzw. 11,11 %. Eine maßgebliche und beherrschende Einflussnahme wird daher ausgeschlossen. H In den Gesamtabschluss müssen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. SI C Für die vorzunehmende Beurteilung können verschiedene Messgrößen in Betracht kommen. Die 5. Handreichung zum Kommunalen Finanzmanagement NRW nennt dazu beispielhaft die Bilanzsumme, den Wert des Anlagevermögens und den Umfang der Verbindlichkeiten. Die ermittelten Verhältniszahlen sollten sich zwischen 0 bis 3 % der Gesamtbilanzsumme der Gemeinde bewegen, um von der allgemeinen Gesamtlage her, von einer untergeordneten Bedeutung ausgehen zu können. AN Das Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen der GKD in seiner Abschlussbilanz und der Gesamtbilanzsumme der Stadt Oer-Erkenschwick liegt bei 0,81 %. Das Verhältnis der Verbindlichkeiten der GKD liegt bei lediglich 0,11 %. Daher wird die GKD, aufgrund der untergeordneten Bedeutung und der fehlenden maßgelblichen und beherrschenden Einflussnahme, nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Eine weitere Beteiligung, deren Konsolidierung zu prüfen ist, ist die Beteiligung an dem Sparkassenzweckverband (Sparkasse Vest Recklinghausen). Diese Beteiligung stellt eine Besonderheit dar. Der Landesgesetzgeber hat erstmals im Sparkassengesetz vom 18.11.2008 entschieden, dass die gemeindlichen Sparkassen nicht im Jahresabschluss anzusetzen sind (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 Sparkassengesetz Anlage 1c / - 2 - NRW). In der Begründung zum Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Gesetz vom 16.11.2004 ist dieser Wille des Landesgesetzgebers bereits zum Ausdruck gebracht worden, dass die gemeindlichen Sparkassen nicht zu bilanzieren sind und daher auch nicht in den gemeindlichen Gesamtabschluss einbezogen werden. PL AR Grundsätzlich ist zwar ein Sparkassenzweckverband (wie die Sparkasse Vest Recklinghausen) in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Das Ansatzverbot bewirkt aber lediglich einen Ansatz des Zweckverbandes mit dem 1 € Erinnerungswert in der städtischen Gesamtbilanz. C. Grundlagen der angewandten Konzernbilanzierung Für die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung wurden die Festlegungen des Runderlasses des Innenministeriums NRW vom 5. Juli 2010 angewendet. EX EM Bei der Aufstellung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung sind der Ausweis, der Ansatz und die Bewertung der aus den Einzelabschlüssen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich nach einheitlichen Kriterien im Sinne des § 308 Handelsgesetzbuch (HGB) vorzunehmen. Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Oer-Erkenschwick wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung beachtet. Insbesondere wurden die folgenden Grundsätze berücksichtigt: H Ø Grundsatz der Einheitlichkeit von Stichtag, Ansatz, Bewertung und Ausweis Grundsatz der Vollständigkeit des Konzernabschluss-Inhaltes und des Konsolidierungskreises Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen und der Stetigkeit der Konsolidierungsmethode sowie des Grundsatzes der Wesentlichkeit bei der Konsolidierung (Aufwendungen und Erträge aus Leistungsbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises wurden unter dem Aspekt der Wesentlichkeit berücksichtigt). TS Ø Ø C Der aufgestellte Gesamtabschluss 2012 basiert auf der Fortführung der Gesamtbilanzwerte zum 31. Dezember 2011. SI D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AN Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden standen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei war zu beachten, dass Ansatz- und Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur festlegen, ob ein Aktivum oder Passivum dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert ihr Ansatz zu erfolgen hat. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 32 bis 38 und die §§ 41 bis 43 und 47 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde gelegt worden. Entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit wurden in der Gesamtbilanz sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Oer-Erkenschwick und der Stadtentwick- Anlage 1c / - 3 - lungsgesellschaft im Rahmen der durchgeführten Vollkonsolidierung wertmäßig dargestellt. PL AR Die Stadt hat im Haushaltsjahr 2012 die Bewertungsanforderungen des fünften Abschnitts der GemHVO NRW erfüllt. Die Vermögenszugänge des abgelaufenen Jahres erfolgten zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abgänge sind mit dem Restbuchwert unter Einbeziehung der ergebniswirksamen Auswirkungen berücksichtigt worden. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind planmäßig linear abgeschrieben worden. Außerordentliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. EX EM Der Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen und somit auch der Bewertung lag die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen. Für die beklagten Optimierungsderivate sind wegen der stichtagsbezogenen Betrachtung zum 31.12.2012 weitere Drohverlustrückstellungen in Höhe von 10.287 T€ zu bilden. Demnach erhöht sich der negative Barwert von bisher 24.466 T€ auf 34.753 T€. Sämtliche Optimierungsderivate sind Gegenstand von Klageverfahren gegen die West LB bzw. deren Nachfolgerin EAA. Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Optimierungsgeschäfte, bei denen keine Bewertungseinheit besteht bzw. bei denen die Bewertungseinheit in 2011 freiwillig aufgegeben wurde. TS Für einbehaltene Zinszahlungen aus den beklagten Geschäften, die in 2012 fällig waren, wird eine weitere Rückstellung in Höhe von 714 T€ gebildet. SI C H Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen waren insbesondere auch die Vorschriften des § 33 GemHVO NRW zu beachten. Dementsprechend sind in die Bilanz nur Vermögensgegenstände aufgenommen worden, bei denen die Stadt und die SEG das wirtschaftliche Eigentum innehaben und die selbstständig verwertbar sind. Wirtschaftliches Eigentum wurde stets dann angenommen, wenn seitens der Stadt oder der SEG dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen und wenn sie über das Verwertungsrecht verfügen und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt (Sachherrschaft) ausüben. AN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände entsprechen den Nominalwerten; darin sind notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen eingeflossen. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe. Sonstige Rückstellungen sind entsprechend aufgegliedert und erläutert, soweit es sich bei den einzelnen Rückstellungsarten um wesentliche Beträge handelt. Rückstellungen wurden aufgelöst, soweit absehbar war, dass eine Inanspruchnahme nicht erfolgen wird und der Rückstellungsgrund damit entfallen ist. Die Beteiligung an der „Fernwärme Oer-Erkenschwick GmbH“ wurde zu Anschaffungskosten bilanziert. Ausleihungen der SEG an Gesellschafter (Einlage bei der Sparkasse Vest Recklinghausen in Form eines S-Renta-Plan-Kontos) wurden zum Nennwert bilanziert. Anlage 1c / - 4 - Die Vorräte der SEG (noch nicht abgeschlossene Erschließungsmaßnahmen und zum Kauf bestimmte Grundstücke) wurden gem. §§ 253/255 HGB mit Anschaffungs- und Herstellkosten, analog zu den im Vorjahr ermittelten Einzel- und Gemeinkosten einschließlich Finanzierungskosten gem. § 255 Abs. 3 HGB, angesetzt. Aktiva 1. 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände PL AR Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. Zusätzliche Aufschlüsse geben die strukturierten Darstellungen in den einzelnen - dem Anhang beigefügten - Spiegeln. 37.271,67 € EX EM Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände wurde auf Grund von tatsächlichen Anschaffungskosten abzüglich der angefallenen Abschreibungen vorgenommen. Der ermittelte Wert setzt sich aus der von den einzelnen Fachbereichen angeschafften Software und den zugehörigen Lizenzen zusammen. 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 36.380.749,79 € TS Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden (§ 72 Bewertungsgesetz). Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (z.B. Geräteschuppen auf einem Friedhof u. Ä.), kann das Grundstück als unbebautes Grundstück bilanziert werden. H Unbebaute Grundstücke sind gem. § 41 Abs. 3 GemHVO NRW: Ø Grünflächen C Ø Ackerland Ø Wald, Forsten AN SI Ø Sonstige unbebaute Grundstücke Anlage 1c / - 5 - 26.507.209,41 € 1.2.1.1 Grünflächen Aktuelles Jahr € 2.022.116,62 € 1.770.945,05 € 208.369,01 € 12.944.943,12 € 1.872.245,08 € 5.590.695,00 € 124.987,75 € 1.342.905,00 € 31.789,67 € 352.872,31 € 127.404,80 € 117.936,00 € EX EM Grund und Boden Grünflächen Grund und Boden Spielplätze Aufbauten Spielplätze Grund und Boden Sportplätze Aufbauten Sportplätze Grund und Boden Friedhof Aufbauten Friedhof Grund und Boden Parkanlagen Aufbauten Parkanlagen Festwert Pflanzenfläche Festwert Rasenfläche Festwert Gehölz PL AR Dazu zählen sämtliche Grundstücke, die als öffentliches Grün ausgewiesen sind, sowie der Wert des Aufwuchses bzw. der Bepflanzung. Der Zweck der öffentlichen Grünflächen ist im Regelfall durch ökologische und soziale Funktionen geprägt. Die Werte stellen sich wie folgt dar:: Vorjahr € 2.022.116,62 € 1.839.915,05 € 242.477,86 € 12.944.943,12 € 1.911.366,46 € 5.590.695,00 € 77.193,21 € 1.342.905,00 € 32.497,13 € 352.872,31 € 127.404,80 € 117.936,00 € H TS Im Bereich der Grundstücke ergaben sich wesentliche Veränderungen bei dem Grund und Boden für Spielplätze aus Veräußerungen (69 T€), bei den Aufbauten der Spielplätze (- 34 T€) sowie dem Bau der Urnenwände auf dem Friedhof (+ 47 T€). Bei den Aufbauten sind zudem die jährlichen Abschreibungen und Anlagenabgänge zu berücksichtigen. Der Wert der Festwerte bleibt bestehen, da gemäß § 34 Abs. 2 GemHVO NRW eine Revision erst nach 20 Jahren vorgenommen werden muss. 1.2.1.2 Ackerland 2.109.749,03 € SI C Unter Ackerland werden die landwirtschaftlich genutzten Anbau- und Weideflächen der Kommune verstanden. Wertmindernd wirken sich hier Verkäufe sowie die Abschreibung der Deponieabgasabsauganlage (Bachstr./Haydnstr.) aus. AN 1.2.1.3 Wald, Forsten 294.816,81 € Unter diese Bilanzposition fällt im kommunalen Besitz befindliches Wald- und Forstvermögen. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 7.468.974,54 € Die Bilanzposition „Sonstige unbebaute Grundstücke“ setzt sich zusammen aus den Grundstücken, deren Nutzungsabschnitte nicht unter die anderen Bilanzpositionen fallen. Dazu gehören Freiflächen für Erholung sowie für öffentliche Zwecke, ungenutzte Freiflächen, Gräben, Teiche, Weiher, Betriebsflächen Abbauland, Betriebsflächen Halde, Schutzflächen, Bäche, Gebäude und Freiflächen zu Versorgungsanlagen sowie Erbbaurechte. Anlage 1c / - 6 - 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 85.446.215,14 € 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen PL AR Unter dieser Bilanzposition wird bebauter Grund und Boden, der im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Oer-Erkenschwick und der Gesellschaft für Stadtentwicklung steht, ausgewiesen. Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich nutzbare Gebäude befinden, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 74 Bewertungsgesetz). Die Bilanzposition umfasst den Bodenwert, den Gebäudewert unter Berücksichtigung der Abschreibungen und den Wert der Außenanlagen (z.B. Umzäunungen, Wege- oder Platzbefestigungen). 707.790,80 € 1.2.2.2 Schulen EX EM Die Verringerung des Wertes ergibt sich aus den jährlichen Abschreibungen. 43.613.477,17 € Änderungen ergeben sich durch Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Haardschule und dem Anbau des Verwaltungstraktes am Willy-BrandtGymnasium sowie der jährlichen Abschreibungen. 1.2.2.3 Wohnbauten 3.085.203,53 € TS Die Änderung des Wertes im Bereich der Wohnbauten ergibt sich aus den Abschreibungen. H 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- u. andere Betriebsbauten 38.039.743,64 € AN SI C Neben den jährlichen Wertminderungen durch Abschreibungen gab es in 2012 u. a. Zugänge durch den Neubau der Sanitäranlagen an der Tierauffangstation, eine neue Garage der Feuerwehr Rapen sowie die Baumaßnahmen an den Umkleidekabinen des FC 26. Daneben wird im Rahmen der Konsolidierung mit der Gesellschaft für Stadtentwicklung das an die "Vestische Arbeit" (Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung und Förderung von Hartz – IV – Empfängern) vermietete Verwaltungsgebäude unter den Geschäftsbauten ausgewiesen und planmäßig abgeschrieben. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 84.741.947,13 € 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 22.878.842,01 € Unter diese Position fällt der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens von Straßen, Wegen, Plätzen und Schulwegsicherungsmaßnahmen. Änderungen im Anlage 1c / - 7 - Vergleich zum Vorjahr ergeben sich durch fertig gestellte Baumaßnahmen, Abgänge durch Verkäufe sowie die entsprechenden Abschreibungen. 122.813,33 € 1.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen PL AR 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 34.437.940,23 € Unter diese Position fallen die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Oer-Erkenschwick. Änderungen ergeben sich durch die durchgeführten Baumaßnahmen im Jahr 2012 und deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der Abschreibungen. EX EM 1.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 27.302.351,56 € Unter diese Position fallen Straßen, Wege, Plätze, Schulwegsicherungsmaßnahmen, Buswartehäuschen und Fußgängersignalanlagen. Die Änderung des Wertes ergibt sich durch fertig gestellte Baumaßnahmen und der Verbuchung von Abgängen sowie den jährlichen anfallenden Werteverzehr. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.340.996,47 € TS Unter dieser Position werden die Gehwege an Kreisstraßen ausgewiesen. Die Aufbauten befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt OerErkenschwick. Wirtschaftlicher Eigentümer des Grund und Bodens ist der Kreis Recklinghausen. H 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.846.447,99 € AN SI C Zu dieser Bilanzposition gehören u. a. die technischen Anlagen des "Maritimo", die Betriebsvorrichtungen in den städtischen Gebäuden einschl. Schulen sowie sämtliche städtische Fahrzeuge. Im Haushaltsjahr 2012 wurde u. a. eine Schneekehrmaschine angeschafft und eine Sirenenanlage an der Haardschule errichtet, so dass sich unter Berücksichtigung der Abschreibungen eine Steigerung der Bilanzposition ergab. 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.262.425,81 € Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung der Stadt Oer-Erkenschwick gehören sämtliche Einrichtungsgegenstände von Büros, Schulen und Werkstätten (Stühle, Tische, Schränke, EDV-Hardware, Büromaschinen, Werkzeuge usw.), soweit sie den Wert von 60 € netto pro Stück übersteigen. Des Weiteren werden hier auch die geringwertigen Vermögensgegenstände, welche im Jahr der Anschaffung aufgrund ihres geringen Wertes vollständig abgeschrieben werden, ausgewiesen. Anlage 1c / - 8 - Diese Position setzt sich wie folgt zusammen: Ø Ø Ø Ø 285 T € 20 T € 14 T € 14 T € 432.228,82 € Finanzanlagen EX EM 1.3 Kanalsanierungsmaßnahmen Außenbereichsentwicklung "Im Heitkamp" Lichtsignalanlage Feuerwehr Oer OGS Mensa Haardschule PL AR 1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagenim Bau 333.569,95 € Geleistete Anzahlungen sind Vorauszahlungen an einen Lieferanten oder Hersteller, ohne bereits in den Besitz des Vermögensgegenstandes oder der vereinbarten Leistung gekommen zu sein. Bei Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände, die in mehreren Arbeitsschritten hergestellt werden. Sie sind hierdurch über eine längere Zeit unfertig und noch nicht betriebsbereit. Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens. Hier sind also nur solche Geld- bzw. Kapitalanlagen auszuweisen, die dem Verwaltungsbetrieb auf Dauer dienen sollen (§ 33 Abs. 1 S.2 GemHVO NRW). Eine kurzfristige Anlage von überschüssiger Liquidität ist somit nicht unter den Finanzanlagen, sondern im Umlaufvermögen auszuweisen. Bei Wertpapieren und Ausleihungen ist deren „Fristigkeit“ ausschlaggebend. TS Zu den Finanzanlagen gehören: 1.3.1 Übrige Beteiligungen (at cost) 99.775,00 € C H Beteiligungen sind Anteile der Kommune an Unternehmen und Einrichtungen, die in der Absicht einer dauerhaften Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen gehalten werden. Es ist unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren, z.B. Aktien, verbrieft sind oder nicht. Entscheidend ist die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe. SI Im Rahmen einer gesetzlich zugrunde zu legenden Beteiligungsvermutung gilt als Beteiligung im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20 % bei Kapitalgesellschaften. AN Anteile an Personengesellschaften sind immer Beteiligungen. Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist eine Beteiligung unter dieser Bezeichnung zu bilanzieren. Unter dieser Bilanzposition sind die Beteiligung der Stadt Oer-Erkenschwick am Zweckverband GKD sowie die Beteiligung am Sparkassenzweckverband der Sparkasse Vest Recklinghausen aufgeführt. Die Bewertung der Anteile an der GKD erfolgte mittels des anteiligen Wertes des Eigenkapitals bzw. nach der Eigenkapitalspiegelmethode. Der Wert der Anteile beträgt 97.275 €. Der Wertansatz für die Beteiligung am Sparkassenzweckverband erfolgt lediglich mit einem Erinnerungswert von 1 €. Anlage 1c / - 9 - Seit 2009 ist die Gesellschaft für Stadtentwicklung am Stammkapital der "Fernwärme Oer-Erkenschwick GmbH" mit Sitz in Datteln mit 2.500 € beteiligt 194.161,66 € 1.3.2 Wertpapiere des Anlagevermögens PL AR Liegt kein Anteil an einem verbundenen Unternehmen, keine Beteiligung und kein Sondervermögen vor, sind Anteile jedoch dazu bestimmt, dauernd der Kommune zu dienen, handelt es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens. Zu den Wertpapieren gehören neben den oben erwähnten Anteilen an Unternehmen z.B. auch Obligationen, Anleihen, Schatz- und Pfandbriefe sowie in Wertpapieren angelegte Mittel im Sinne des Bundesbesoldungs- (BBesG) und des Versorgungsgesetzes (EfoG NRW). 1.3.3 Ausleihungen EX EM Hierunter ist der Versorgungsfonds der wvk erfasst. Der abgebildete Wert ist mit den Anschaffungskosten bilanziert. Der tatsächlichen Wert zum 31.12.2012 beträgt 234.167,97 €. 138.292,16 € Ausleihungen stellen langfristige Forderungen aus Geld- oder Finanzgeschäften dar. Zu den Ausleihungen zählen vor allem Darlehen, Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden sowie stille Beteiligungen (soweit diese nicht am Verlust teilnehmen). TS Diese Position beinhaltet die noch laufenden Arbeitgeberdarlehen (28.738,10 €) sowie ein Darlehen an die Brieftaubenliebhaber-Reisevereinigung (613,60 €). H Zudem hat Gesellschaft für Stadtentwicklung zur Sicherung gestundeter Kaufpreisverpflichtungen Mittel im Rahmen eines S-Renta-Plan-Kontos bei der Gesellschafterin Sparkasse Vest Recklinghausen in Höhe von 108.940,46 € angelegt. Vorräte SI 2.1 C 2. Umlaufvermögen AN 2.1.1 Unfertige Leistungen 3.630.218,72 € 286.172,18 € Unter den unfertigen Leistungen werden die Aufwendungen der noch nicht abgeschlossenen Erschließungsmaßnahmen ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurde die Erschließung der bestehenden Baugebiete ohne neuen Flächenerwerb fortgesetzt. Es ergaben sich die jeweils bis zum Bilanzstichtag vorgenommenen Erschließungskosten. Longbentonstraße Brauckweg Engelskamp (abziehbare Vorsteuer) 31.12.2012 10.115,00 € 276.319,46 € - 262,28 € Anlage 1c / - 10 - Die unfertigen Leistungen entsprechen den bislang angefallenen und analog zum Vorjahr ermittelten Herstellungskosten der Erschließung von Baugebieten, die erst nach endgültiger Fertigstellung der gesamten Erschließungsanlage erfolgswirksam werden. 3.344.046,54 € PL AR 2.1.2 Zum Kauf bestimmter Grundstücke Hier werden die noch nicht veräußerten Grundstücke der SEG ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag ergaben sich die folgenden Flächen und Werte: 31.12.2012 1.686,00 m 2 307.504,13 € 2 1.792,50 m 228.624,03 € 1.417,00 m 2 303.534,16 € 34.005,00 m 2 1.405.494,73 € 8.502,50 m 2 1.098.889,49 € 47.403,00 m 2 3.344.046,54 € EX EM Baugebiet Longbentonstraße Kiesenfeld - West Brauckweg Engelskamp Vossacker Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 2.2 TS Stand 01.01.: + Umlage Kosten anschaffungsnaher Aufwand + Zugang durch Vermessungsdifferenzen ./. Abgänge durch Grundstücksveräußerungen Stand 31.12.: 2 50.798,00 m 2 0,00 m 2 48,00 m 2 3.443,00 m 2 47.403,00 m Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.758.634,79 € 63.798,82 € 0,00 € 478.387,07 € 3.344.046,54 € 4.846.604,70 € SI C H Diese Bilanzposition unterteilt sich in öffentlich-rechtliche Forderungen, privatrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Für die Bewertung der Forderungen wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden daher mit dem Nennwert angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden entsprechend vorgenommen. AN 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 3.089.073,53 € Öffentlich–rechtliche Forderungen sind alle Forderungen, die auf Grund der Festsetzung einer Gebühr, eines Beitrages oder einer Steuer nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) oder einer anderen steuerrechtlichen Vorschrift entstehen. Entsprechend der Jahresrechnung von 2012 werden folgende Werte ausgewiesen: Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 432.700,96 € 398.540,60 € 1.082.216,34 € 1.085.892,77 € 89.722,86 € Anlage 1c / - 11 - 1.514.095,67 € 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 1.465.686,19 € gegenüber dem privaten Bereich EX EM Entschädigungen von Versicherungen Mieten Verpflegungskostenanteil Eltern Heizkosten- und Nebenkostenersatz Einnahmen aus der Vermietung von Räumen Benutzungsentgelte Obdachlosenwohnungen Nebenkosten-Ersatz DRK Kindergarten IV Pachterträge Maritimo Erstattungen von Sachversicherungen Erstattungen Leistungen BBH Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial Gebühren für Sonderleistungen Entgelte für Leichtstoffverpackungen Entgelte für Öffentlichkeitsarbeit Entgelte für die Reinigung der Containerstandorte Gebühren Grabpflege Erlöse aus dem Verkauf von Grabpflegematerial Nebenkosten Kioske Forderungen aus Grundstücksverkäufen SEG TS Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø PL AR Die Forderungen gegenüber dem privaten Bereich setzen sich z. B. aus folgenden Positionen zusammen: gegenüber dem öffentlichen Bereich 48.409,48 € H Unter dieser Position werden in erster Linie die Forderungen aus Personalkostenerstattungen gegenüber dem Jobcenter bilanziert. 243.435,50 € C 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände AN SI Unter dieser Position werden in erster Linie die gezahlten Gehaltsvorschüsse, die Forderungen aus Fremdersuchen, Forderungen aus dem Guthaben der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (wvk) für das Jahr 2012 sowie Forderungen aus Vorsteuern bilanziert. Im Rahmen der Konsolidierung werden aus der Bilanz der SEG Forderungen an die Finanzbehörden aus laufenden Steuerzahlungen, Einbehaltung von Quellensteuern auf Zinserträge sowie weitere sonstige Forderungen in Höhe von 14 T€ ausgewiesen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Forderungen ggü. Finanzamt - Körperschaftssteuer / Solidaritätszuschlag - Umsatzsteuer Summe: 2.204,95 € 11.890,57 € 14.095,52 € Anlage 1c / - 12 - 326.674,01 € 2.4 Liquide Mittel Hierbei handelt es sich um Geldmittel, die der Stadt zur Zahlungsbereitschaft zur Verfügung stehen. Die liquiden Mittel beinhalten sämtliche Kassen- und Bankbestände zum Bilanzstichtag. Die einzelnen Kontostände sind durch Kontoauszüge, die Kassenstände durch Aufnahmeprotolle nachgewiesen. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung PL AR In dem Betrag sind die Kassenbestände und die Guthaben bei der Sparkasse Vest der SEG in Höhe von 55.108,88 € enthalten. 1.612.514,19 € EX EM Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet vorübergehende Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Auszahlungen führen, aber erst im folgenden Haushaltsjahr Aufwand darstellen. Hierbei handelt im Wesentlichen um folgende Vorgänge: Ø Ø Ø Ø Ø Anteilige Herstellungskosten Schule Oberwiese Aufwandsentschädigung Ratsmitglieder Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss Besoldung Beamte 01.2013 Vorauszahlungen für KFZ-Steuern und Versicherungen 45.533.438,14 € TS 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Passiva H Hinsichtlich dieses Postens verweisen wir auf die entsprechenden Erläuterungen beim Eigenkapital. 0,00 € C 1. Eigenkapital AN SI Das kommunale Eigenkapital des Gesamtabschlusses untergliedert sich in folgende Posten: Ø Allgemeine Rücklage Davon zweckgebundene Deckungsrücklage für Ermächtigungsübertragungen Ø Sonderrücklage Ø erwirtschaftetes KonzernergebnisAusgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Ø Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.1 Allgemeine Rücklage 8.046.114,46 € Der Posten Allgemeine Rücklage stellt eine absolute Saldogröße dar. Der Bilanzausweis resultiert aus der Gegenüberstellung sämtlicher Aktivposten und sämtlicher Passivposten außer der allgemeinen Rücklage selbst. Anlage 1c / - 13 - Im Rahmen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wurde der § 43 Abs. 3 GemHVO dahin gehend verändert, dass Erträge und Aufwendungen dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind. 25.583,00 € PL AR 1.2 Sonderrücklage Diese Position beinhaltet die Sonderrücklage für den Jugendhort. 1.3 erwirtschaftetes Konzernergebnis und Verlustvortrag -53.803.429,99 € Das Konzernergebnis des Berichtsjahres setzt sich wie folgt zusammen: Verlustvorträge Vorjahre EX EM Jahresfehlbetrag der Stadt Jahresüberschuss der Stadtentwicklungsgesellschaft SEG Anteiliger Jahresüberschuss des Minderheitsgesellschafters der SEG 1.4 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter - 26.352.703,93 € 50.158,02 € 12.037,92 € - 26.314.583,83 € - 27.488.846,16 € - 53.803.429,99 € 198.294,34 € H TS Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ermittelt sich aus dem Abschluss der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres. In der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird ein Fehlbetrag in der oben genannten Höhe ausgewiesen. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages wird eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage erfolgen. Sonderposten 59.357.358,23 € C 2. SI Gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. AN 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 55.903.965,13 € Die Sonderposten für Zuwendungen setzen sich aus Zuweisungen und Zuschüssen zusammen. Zuwendungen sind z.B. investive Pauschalen (Investitionspauschale, Sportpauschale, Schulpauschale, Feuerschutzpauschale) nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Die Zuwendungen werden hauptsächlich für die Anschaffung und Herstellung von Gegenständen des Anlagevermögens gewährt. Die Sonderposten werden über die Nutzungsdauer des zuwendungsfinanzierten Gegenstandes ertragswirksam aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Auch für gespendete Gegenstände, die in das Eigentum der Kommune übergehen, sind aufgrund des Bruttoprinzips auf der Passivseite Sonderposten einzustellen. Anlage 1c / - 14 - 2.794.310,11 € 2.2 Sonderposten für Beiträge Diese Position setzt sich wie folgt zusammen: PL AR Beiträge sind nach § 8 Abs. 2 KAG Geldleistungen, die als Ersatz des Aufwandes der Kommunen für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Für Beiträge gilt grundsätzlich das gleiche Ansatzverfahren wie bei den investitionsbezogenen Zuwendungen. Das heißt, es ist zwingend erforderlich, dass eine Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes erfolgt, für dessen Finanzierung der Beitrag vorgesehen ist. 1.002.851,92 € 1.791.458,19 € Ø KAG Beiträge Ø Erschließungsbeiträge EX EM Änderungen der Beträge ergeben sich zum einen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und deren Abrechnungen. Des Weiteren werden die Sonderposten über die Nutzungsdauer der beitragsfinanzierten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 659.082,99 € 142.897,73 € TS Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende des Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 KAG in den drei folgenden Jahren ausgeglichen werden müssen, sind nach § 43 Abs. 6 GemHVO NRW als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Diese entstehen nach § 6 Abs. 2 KAG dadurch, dass auf Grundlage des Kostendeckungsprinzips Kostenüberdeckungen für Benutzungsgebühren am Ende des Kalkulationszeitraums ermittelt wurden. H Diese Bilanzposition setzt sich zusammen aus: Rückstellungen AN SI 3. C Ø Abfallbeseitigung Ø Entwässerungsgebühren Ø Straßenreinigung 228.389,82 € 303.805,00 € 126.888,17 € 65.812.895,69 € Rückstellungen sind Verbindlichkeiten und Aufwendungen, die dem Grunde und / oder der Höhe nach ungewiss sind. Durch die Rückstellungsbildung sollen später zu leistende Auszahlungen aufwandsmäßig den Haushaltsjahren ihrer Verursachung zugerechnet werden. Der § 36 GemHVO NRW sieht folgende Rückstellungen vor: Ø Ø Ø Ø Ø Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Anlage 1c / - 15 - 24.004.285,00 € 3.1 Pensionsrückstellungen PL AR Gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Dazu gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Werte ergeben sich aus den jährlichen Berechnungen der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse mit einem Rechnungszins von 5 % auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Aufgrund der Berechnung der Versorgungskasse ergeben sich folgende Veränderungen: Bilanzwerte Versorgungsempfänger Pension Beihilfe 31.12.2011 31.12.2012 12.485.474 € 3.580.561 € 12.593.417 € 3.738.112 € 107.943 € 157.551 € 5.371.764 € 1.661.306 € 5.927.790 € 1.744.966 € 556.026 € 83.660 € EX EM Aktive Beamte Pension Beihilfe TS 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Entwicklung 70.000,00 € SI C H Gem. § 36 Abs. 2 GemHVO NRW sind für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen. Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten. Unter dieser Position wird demzufolge die Rückstellung für die Sanierung der Altlast an der Schachtstraße in Höhe von 70.000,00 € ausgewiesen. Der Betrag wurde auf Grundlage eines Gutachtens und einer daraus resultierenden Maßnahmenempfehlung geschätzt. AN 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 15.253,00 € Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW sind für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden musste. Die Rückstellung wurde für den Ausbau der Klein-Erkenschwicker-Str. (K19) gebildet. 3.5 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW 41.723.357,69 € Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag nicht genau bekannt sind, Rückstellungen zu bilden. Anlage 1c / - 16 - Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: 4. PL AR Ø Ø Ø Ø Überstundenrückstellungen 130.880,15 € Rückstellungen für Urlaub 492.264,15 € Rückstellungen für Altersteilzeit 181.361,75 € Abrisskosten Hallenbad 473.620,00 € Rückstellung GTK 24.781,00 € Betriebskosten Sonderschulen 183.047,66 € Überstundenrückstellung Feuerwehr Vorjahre 86.164,00 € Jahresabschluss WRG Stadt und Gesamtabschluss 34.582,60 € Offene Rechnungen RWE 22.077,36 € Offene Rechnungen Stimberg- u. Stadthallen GmbH 83.284,91 € Rückstellung Mängel Maritimo 3.109.071,09 € Risikovorsorge für Derivatgeschäfte 34.753.031,30 € Klage West LB (jetzt EAA) 1.416.257,82 € Rückstellung einbehaltener Zinszahlungen 714.033,90 € Jahresabschluss WRG Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) 18.900,00 € Verbindlichkeiten EX EM Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø 140.199.541,45 € TS Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Bei den Verbindlichkeiten unterscheidet man Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung, Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Diese sind nach § 47 Abs. 2 GemHVO NRW in einem Verbindlichkeitenspiegel in Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, - mit Restlaufzeiten von einem bis zu fünf Jahren - mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren C H - SI aufzuteilen. Verbindlichkeiten (= Schulden), die dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen, sind zum Abschlussstichtag zu passivieren. AN 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten Kreditmarkt (incl. Zinsabgrenzungen) setzen sich zusammen aus: - Kredite (Darlehen) Stadt - Kredite (Darlehen) SEG 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 46.883.989,19 € 42.837.184,47 € 4.046.804,72 € 90.917.077,78 € § 86 GO NRW regelt grundsätzlich, dass Kredite nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen werden dürfen. § 89 GO NRW sieht vor, dass die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch angemessene Liquiditätsplanung sicherzu- Anlage 1c / - 17 - stellen hat. § 89 GO NRW sieht im Rahmen dieser Zielsetzung als Ausnahme des § 86 GO NRW vor, dass die Gemeinde zwecks rechtzeitiger Leistung der Auszahlungen auch Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten aus Fremdwährungskrediten (CHF) Verbindlichkeiten aus sonstigen Liquiditätskrediten Kontokorrent-Verbindlichkeiten SEG 18.630.454,58 € 72.285.988,75 € 634,45 € PL AR · · · Die Verbindlichkeiten aus Fremdwährungskrediten betreffen zwei Kredite in Gesamthöhe von 22.500.000,00 CHF. Diese wurden mit dem zum Bilanzstichtag 31.12.2012 geltenden Kurs des von 1,2077 CHF/€ bewertet. EX EM 4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 716,52 € Hierunter werden Verbindlichkeiten aus Leasinggeschäften bilanziert. 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.542.759,46 € Es handelt sich um zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichene Aufwendungen des Jahres 2012. Die mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzten Verbindlichkeiten setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: TS Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen Verbindlichkeiten aus einer Rentenverpflichtung Verbindlichkeiten ggü. dem privaten Bereich Verbindlichkeiten ggü. dem öffentlichen Bereich Übrige Verbindlichkeiten (Fremdersuchen u.a.) H Ø Ø Ø Ø Ø 283.893,97 € C 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.499,13 € 142.694,27 € 586.459,19 € 695.600,56 € 113.506,31 € SI Hauptsächlich werden noch nicht weiter geleitete Zahlungen aus Vollstreckungsersuchen anderer Behörden u. ähnlicher Einrichtungen an dieser Stelle bilanziert. AN 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 221.201,82 € Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden im Berichtsjahr die Restverbindlichkeiten aus dem Kauf des Objektes "An der Feuerwache" (35.000 €), Verbindlichkeiten aus Steuern und Sozialabgaben ausgewiesen. 4.7 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 349.902,71 € Hierunter fallen der Kunstrasen RW Erkenschwick (125.000 €) und die noch nicht verwendete Investitionspauschale 2012 (15.875,56 €). Zudem wurden die anteiligen Erschließungskosten der Veräußerung eines Grundstücks des Baugebietes Brauckweg in Höhe von 209.027,15 € den erhaltenen Anzahlungen zugeführt. Anlage 1c / - 18 - 5. 4.401.507,16 € Passive Rechnungsabgrenzungsposten PL AR Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet transitorische Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Einnahmen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Ertrag darstellen (z. B. Pachtzahlungen). Neben dieser üblichen Rechnungsabgrenzung ist im kommunalen Bereich von besonderer Bedeutung der Ansatz von passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus der Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstellen, die sich auf bis zu 40 Jahre erstrecken. Die Erträge sind über die vereinbarte Nutzungsdauer abzugrenzen. Oer-Erkenschwick, 19.01.2016 Bestätigt: gez. Wewers Bürgermeister AN SI C H gez. Schnettger Stadtkämmerer TS Aufgestellt: EX EM Im Rahmen der Gesamtkonsolidierung wird unter dieser Position zudem eine Mietsonderzahlung der Agentur für Arbeit Recklinghausen an die SEG von ehemals 86 T€ für den Zeitraum von 01. November 2006 bis 31. Oktober 2016 ausgewiesen, die abgegrenzt wurde und entsprechend ratierlich ertragswirksam aufgelöst wird. Anlage 1c / - 19 - Gesamtabschluss-Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Oer-Erkenschwick zum 31.12.2012 46.883.989,19 4.758.022,92 0,00 46.883.989,19 0,00 4.758.022,92 2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 90.917.077,78 90.917.077,78 3. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 716,52 (1) 8.138.671,62 (2) 47.839.450,90 0,00 8.138.671,62 33.987.294,65 0,00 33.987.294,65 0,00 0,00 81.344.319,89 716,52 0,00 0,00 1.562,49 1.542.759,46 1.542.759,46 0,00 0,00 1.320.179,02 EX EM Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.1 vom öffentlichen Bereich 1.2 vom privaten Kreditmarkt Gesamtbetrag des Vorjahres 1.163,14 47.838.287,76 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 283.893,97 283.893,97 0,00 0,00 339.848,96 6. Sonstige Verbindlichkeiten 221.201,82 221.201,82 0,00 0,00 229.143,00 7. Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 349.902,71 349.902,71 0,00 0,00 1.029.607,23 140.199.541,45 98.073.575,18 8.138.671,62 33.987.294,65 132.104.111,49 AN SI C 4. H TS 1. bis zu 1 Jahr Mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren PL AR Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Anlage 1c / - 20 - Stadt Oer-Erkenschwick Konzernabschluss zum 31.12.2012 Kapitalflussrechnung nach DRS 2 2012 2011 TEUR TEUR -26.314 5.601 -1.307 12.037 0 245 -27.184 5.534 -1.884 16.889 0 -110 957 2.432 263 0 -4.319 0 -8.518 -8.642 0 -1.296 0 -6 65 0 0 0 0 0 1.141 -3.575 0 -25 0 59 0 0 9 0 -1.237 -2.391 136 0 12 765 -1 18.018 -9.265 62 1.954 -6 18.403 -9.413 9.665 11.000 Zahlungswirksame Änderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 10, 21 und 28) 29. 30. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 31. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -90 513 -97 -33 0 -64 30. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 29 bis 31) 326 -97 Zusammensetzung Finanzmittelfonds 326 -97 Wertpapiere UV Kassenbestände, Guthaben KI Kontokorrentverbindlichkeiten KI 0 327 -1 0 552 -649 Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern) vor außerordentlichen Posten Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Zuschreibung/Auflösung Sonderposten Zunahme/Abnahme der Rückstellungen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 9. +/- Aus-/Einzahlungen aus außerordentlichen Posten +/+/+/+/+/+/- 10. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit + + + + + - Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition EX EM 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. (Summe aus 1 bis 9) PL AR 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 21. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 11 bis 20) H TS 22. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile etc.) 23. - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden, Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen) 24. + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 25. - Rückzahlungen von Investitionszuschüssen 26. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 27. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten AN SI C 28. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 22 bis 27) Anlage 1c / - 21 - Lagebericht zum Gesamtabschluss 2012 1. Rechtsgrundlagen PL AR Gemäß § 116 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) hat die Gemeinde für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. TS EX EM Gemäß § 51 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist durch den Gesamtlagebericht das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Stadt unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Stadt zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO , soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 2. Allgemeines C H Der Jahresabschluss wurde gem. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Dabei wurde die gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW vorgesehene Frist für die Zuleitung an den Rat von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres überschritten. SI In Folge der oben genannten Fristüberschreitung konnte auch die Frist zur Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat bis spätestens zum 31.12.2013 gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW nicht eingehalten werden. AN Der Feststellung durch den Rat geht die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW voraus. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Ausschuss des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes sowie der Unterstützung eines externen Wirtschaftsprüfers gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW. Anlage 2 / - 1 - 3. Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses Der Gesamtabschluss 2012 enthält folgende Festsetzungen: 2012 Beschreibung Konzern € PL AR In der Ergebnisrechnung 2011 Konzern € 17.371.681,05 24.947.243,64 3.417.523,90 10.599.467,22 1.268.963,99 878.028,46 2.969.226,04 83.955,09 -413.427,10 61.122.662,29 14.825.439,87 587.460,68 14.878.428,68 5.601.487,10 28.738.836,80 6.942.941,31 71.574.594,44 17.630.905,19 23.872.123,23 2.988.258,75 10.606.355,60 1.317.750,11 5.300.625,49 3.321.691,34 176.093,52 -4.555.936,05 60.657.867,18 14.676.769,74 124.512,15 14.920.939,09 5.533.462,20 27.778.064,78 5.375.974,50 68.409.722,46 -10.451.932,15 -7.751.855,28 152.931,03 16.003.544,79 -15.850.613,76 153.884,93 19.523.868,66 -19.369.983,73 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit - anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis -26.302.545,91 -12.037,92 0,00 0,00 0,00 -27.121.839,01 -61.876,64 0,00 0,00 0,00 = Jahresergebnis -26.314.583,83 -27.183.715,65 H = Ordentliches Ergebnis TS EX EM Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen AN SI C + Finanzerträge - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis Anlage 2 / - 2 - 3.1 Überblick Geschäftsverlauf der Konzerneinheit Stadt Das Haushaltsjahr schließt mit einem Jahresdefizit von 26.315 T€. Dies bedeutet gegenüber der Ursprungsplanung eine Verschlechterung um 12.995 T€. Der „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ erhöht sich damit auf 45.757 T€. PL AR Verantwortlich für die Verschlechterung sind insbesondere weitere Drohverlustrückstellungen für die beklagten Optimierungsderivate wegen der stichtagsbezogenen Betrachtung zum 31.12.2012 in Höhe von 10.287 €. Sämtliche Optimierungsderivate sind Gegenstand von Klageverfahren gegen die West LB/EAA. EX EM Hier handelt es sich um insgesamt fünf Optimierungsderivate, bei denen keine Bewertungseinheit besteht bzw. bei denen die Bewertungseinheit in 2011 freiwillig aufgegeben wurde. Diese sind in der Schlussbilanz zum 31.12.2011 mit einem Wert von 24.466 T€ abgebildet. Die Rückstellung beläuft sich damit zum 31.12.2012 auf voraussichtlich 34.753 T€. Für einbehaltene Zahlungen aus den beklagten Geschäften, die in 2012 fällig waren, wird eine weitere Rückstellung in Höhe von 714 T€ gebildet. Die Entwicklung der einzelnen wesentlichen Erträge und Aufwendungen werden nachfolgend erläutert. 3.2 Überblick Geschäftsverlauf SEG TS Im Geschäftsjahr 2012 wurde der Verkauf der erschlossenen Grundstücke des Baugebietes „Vossacker“ fortgesetzt. Es wurden Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 3.443 qm verkauft, davon entfielen auf das Baugebiet „Brauckweg“ 395 qm und auf das Baugebiet Vossacker 3.048 qm. C H Unter Berücksichtigung der angefallenen Erschließungskosten, der Personalkostenerstattungen an die Stadt Oer-Erkenschwick für die Geschäftsführung sowie die Zinsen eines langfristigen Darlehens ergab sich ein Jahresüberschuss von 50 T€. SI 4. Die Gesamtergebnisrechnung 2012 im Einzelnen AN Ordentliche Erträge Ertragsarten Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfererträge Öff.-rechtl. Leistungsentgelte Privatrechtl. Leistungsentgelte Kostenerstattungen und –umlagen Sonst. ordentl. Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Ergebnis Konzern (in T €) 17.372 24.947 3.418 10.599 1.269 878 2.969 84 -413 61.123 Anlage 2 / - 3 - Steuern und ähnliche Abgaben Im Einzelnen setzt sich die Position „Steuern und ähnlichen Abgaben“ wie folgt zusammen: Gemeindeanteil an der Einkommens- u. Umsatzsteuer Grundsteuer A und B Gewerbesteuer Hundesteuer und Vergnügungssteuer Ergebnis 2012 9.571 T€ 3.378 T€ 3.960 T€ 463 T€ PL AR Die Erträge aus der Einkommens- und Umsatzsteuer sind im Vergleich zum Ansatz um 85 T€ höher ausgefallen. Dagegen konnten die Vorjahresergebnisse aus der Grundsteuer A und B nicht erreicht werden (- 81 T€). Ergebnis 2011 8.929 T€ 3.459 T€ 4.793 T€ 450 T€ EX EM Im Rahmen der Konsolidierung wurden die Grundsteuerzahlungen der SEG gegen die Erträge der Stadt aufgerechnet. Dem zufolge sinken die Erträge aus Grundsteuer A und B gegenüber dem städtischen Jahresabschluss um 7 T€. Der geplante Ansatz der Gewerbesteuer konnte nicht erreicht werden und blieb 240 T€ unter den Erwartungen zurück. Teilweise aufgefangen werden konnten die Mindererträge durch Mehrerträge der Hunde- und Vergnügungsteuer. TS Die zulässige prozentuale Versteuerung der Glücksspielgeräte nach dem eingespielten Rohgewinn brachte wie bereits in 2011 einen zusätzlichen Ertrag von 153 T€. Zuwendungen und allgemeine Umlagen C H Unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind folgende wesentliche Erträge verbucht: AN SI Schlüsselzuweisungen vom Land Familienleistungsausgleich Landeszuweisung Stärkungspaket Feuerwehrpauschale Sportpauschale konsumtiv Schulpauschale konsumtiv Zuweisungen für die Kindergärten Investitionskostenzuschüsse für Kindergärten Landesmittel für die Offenen Ganztagsgrund- und Förderschulen Landesmittel „Geld oder Stelle“ Auflösung von Sonderposten Landesmittel für Unterhaltsvorschussleistungen Landesmittel für das Weiterbildungsangebot der VHS Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket II Zuweisung für das „Integrierte Klimaschutzprojekt“ Sonstige Zuweisungen vom Land Ergebnis 2012 16.590 T€ 1.040 T€ 782 T€ 14 T€ 82 T€ 707 T€ 2.446 T€ 419 T€ 439 T€ Ergebnis 2011 15.789 T€ 1.163 T€ 788 T€ 0 T€ 44 T€ 420 T€ 2.077 T€ 709 T€ 323 T€ 122 T€ 1.914 T€ 166 T€ 134 T€ 182 T€ 1.780 T€ 169 T€ 133 T€ 0 T€ 29 T€ 56 T€ 98 T€ 7 T€ 197 T€ Anlage 2 / - 4 - Die erhaltenen Schlüsselzuweisungen entsprachen der Ansatzplanung, dagegen wurden 84 T€ zusätzlich aus den Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich vereinnahmt. PL AR Mit Bescheid vom 06.12.2011 wurde die pflichtige Teilnahme der Stadt OerErkenschwick am Stärkungspakt festgestellt. Am 19.07.2013 wurde der Haushaltssanierungsplan 2012 und 2013 seitens der Bezirksregierung bedingt genehmigt. Daraufhin erfolgte mit Bescheid vom 30.09.2013 die Auszahlung der Konsolidierungshilfe 2012 in Höhe von 785 T€. Die Höhe der Konsolidierungshilfe basiert nach Auffassung der Stadt Oer-Erkenschwick, genau wie in 2011, auf einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage. Die Stadt Oer-Erkenschwick hat gegen den Bescheid 2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Das Verfahren ruht derzeit. EX EM Am 12.12.2012 wurde Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht Münster erhoben. Der Bescheid 2012 enthielt keine Rechtsbehelfsbelehrung, die Klagefrist beträgt somit ein Jahr. Bevor Klage gegen den Bescheid 2012 eingereicht wird, soll zunächst die Erwiderung des Landes zur Verfassungsbeschwerde abgewartet werden. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden 14 T€ der Feuerwehrpauschale nicht investiv sondern konsumtiv, für laufende Aufwendungen wie Unterhaltung von Fahrzeugen und Geräten etc. verwendet. TS Ähnlich verhält es sich mit der Schulpauschale. Hier wurden abweichend von der ursprünglichen Planung 248 T€ zusätzlich konsumtiv verwendet. C H 419 T€ (+315 T€) konnten aus Landes- und Bundesmitteln für den U3 – Ausbau vereinnahmt werden. Davon wurden in 2012 81 T€ an den evangelischen Kindergarten Fr.v. Bodelschwingh, 80 T€ an St. Marien, 54 T€ an St. Peter und Paul und 40 T€ an den Kindergarten St. Josef weitergeleitet. Die übrigen 164 T€ konnten 2012 noch nicht weitergeleitet werden. SI Die in 2012 erstmalig gezahlten Landesmittel „Geld oder Stelle“ wurden an die weiterführenden Schulen weitergeleitet (s. sonstige ordentliche Aufwendungen). Die Mittel werden für die pädagogische Übermittagsbetreuung der weiterführenden Schulen eingesetzt. AN Die Auflösung der Sonderposten liegt 2012 mit 1.914 T€ um 323 T€ über der Ansatzplanung. Die weitere Fertigstellung investiv geförderter Maßnahmen führt erneut zu einem Anstieg der Sonderposten. Die Ansatzplanung orientierte sich im wesentlichen an den Erkenntnissen aus dem Jahresergebnis 2010, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung keine konkreteren Daten vorlagen. Unter den sonstigen Zuweisungen vom Land sind 26 T€ für die Sanierung der Wege der Dauerkleingartenanlage, 10 T€ für Fortbildungen der Lehrer, 4 T€ zur Unterhaltung der Kriegsgräber und 16 T€ für Beratung und Information im Bereich Pflege. Anlage 2 / - 5 - Sonstige Transfererträge Die Sonstigen Transfererträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Gesamteinnahmen der Unterhaltszahlungen von Unterhaltsverpflichteten Kostenerstattung Schulsozialarbeit Erstattungen Sozialausgaben Ergebnis 2011 481 T€ 415 T€ 54 T€ 49 T€ 132 T€ 2.016 T€ PL AR Kostenbeiträge und Erstattungen für Fremdunterbringungen Kostenbeiträge und Erstattungen für Pflegekinder Ergebnis 2012 706 T€ 509 T€ 0 T€ 1.927 T€ EX EM Die Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Erstattungen für die Fremdunterbringung (+156 T€) von Kindern und für Pflegekinder (+209 T€) konnten durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch durch verstärkten personellen Einsatz verbessert werden. Die Ausgaben beliefen sich dagegen in etwa auf Vorjahresniveau (s. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Seit 2012 erhält die Stadt Oer-Erkenschwick zum Ausbau der Schulsozialarbeit zusätzliche Projektmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Aus den Mitteln werden derzeit drei Schulsozialarbeiter an den Grundschulen im Stadtgebiet beschäftigt. AN SI C H TS Träger der Sozialhilfe ist der Kreis Recklinghausen. Die Sachbearbeitung und damit auch die Gewährung der Leistungen aus SGB XII, Grundsicherung und dem Bildungs- und Teilhabepakt führt die Stadt Oer-Erkenschwick im Auftrag der Kreisverwaltung Recklinghausen durch. Deshalb werden die Auszahlungen durch die Kreiskasse erstattet. Da städtische Bankkonten durch die Auszahlung belastet werden, wird die Sozialhilfe in einer Nebenbuchhaltung geführt und in der Gesamtergebnisrechnung mit ausgewiesen. Die Ansätze der Nebenbuchhaltung werden nicht beplant, da sie sich in Ertrag und Aufwand (s. Transferaufwendungen) decken müssen. Differenzen ergeben sich lediglich durch jahresübergreifende Abrechnungen. Anlage 2 / - 6 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die Erträge aus öffentlich–rechtlichen Leistungsentgelten setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen: PL AR 400 T€ Ergebnis 2011 5.310 T€ 2.176 T€ 284 T€ 452 T€ 596 T€ 258 T€ 76 T€ 210 T€ 241 T€ 576 T€ EX EM Entwässerungsgebühren Abfallbeseitigungsgebühren Straßenreinigungsgebühren Krankentransport- und Rettungsdienstgebühren Kindergartenbeiträge Friedhofsgebühren Bauaufsichtsgebühren Sonstige Verwaltungsgebühren Elternbeiträge/Verpflegungskosten für die Offenen Ganztagsschulen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Benutzungsgebühren (Sondernutzungserlaubnisse Ordnungsamt, Friedhofseinrichtungen etc.) Teilnehmergebühren der VHS – und Stadtranderholung Ertragswirksame Auflösung von Erschließungsbeiträgen Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Standesamtsgebühren Marktstandgelder Ertragswirksame Auflösung von KAG – Beiträgen Ergebnis 2012 5.096 T€ 2.123 T€ 380 T€ 759 T€ 491 T€ 262 T€ 130 T€ 192 T€ 305 T€ 162 T€ 153 T€ 3 T€ 86 T€ 20 T€ 13 T€ 15 T€ 24 T€ 96 T€ 86 T€ 20 T€ 14 T€ 14 T€ 24 T€ TS Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten entsprechen nahezu den geplanten Ansätzen auf Grundlage der Gebührenkalkulation. H Deutliche Mehrerträge konnten, aufgrund verstärkter Bautätigkeit im Stadtgebiet, bei den Bauaufsichtgebühren (+ 70 T€) erzielt werden. SI C Behoben wurden mittlerweile die technischen Probleme bei der Erhebung der Krankentransportgebühren. Abgerechnet werden können nur tatsächlich erfolgte Einsätze. Die Erträge liegen 2012 145 T€ unter dem geplanten Ansatz. 2012 wurden die Kostenüberdeckungen aus 2011 wie folgt Gebühren mindernd berücksichtigt und verbucht. AN Abfallentsorgung Entwässerung Straßenreinigung 126 T€ 263 T€ 11 T€ Die seitens der SEG gezahlten Grundbesitzabgaben wurden gegen die Erträge der Stadt aufgerechnet. Anlage 2 / - 7 - Privatrechtliche Leistungsentgelte An privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten im Wesentlichen folgende Erträge verbucht werden: Ergebnis 2011 480 T€ 13 T€ 447 T€ 275 T€ 0 T€ SEG Erträge aus Vermietung und Verpachtung 103 T€ 100 T€ EX EM PL AR Erträge aus Vermietung und Verpachtung Erbbauzinsen Erträge aus privatrechtlichen Verkäufen sonstige privatrechtliche Entgelte Vermarktung OE - Erleben Ergebnis 2012 495 T€ 13 T€ 405 T€ 253 T€ 0 T€ Die Erträge aus Vermietung und Verpachtung fielen um 51 T€ niedriger aus als ursprünglich geplant. Die Ursachen liegen zum einen in den mit dem neuen Stadthallenpächter vertraglich vereinbarten Pachterlass für 2012 (- 40 T€) und in der durch die Veräußerung von landwirtschaftlichem Grundbesitz bedingten rückläufigen Pacht ( - 6 T€). TS Des Weiteren können Erträge aus der Vermietung von Räumlichkeiten der Stimbergschule (z.B. an ReInit) aufgrund deren Schließung ebenfalls nicht mehr erzielt werden (- 5 T€). C H Unter sonstigen privatrechtlichen Entgelten sind Werbeeinnahmen aus der Vermarktung des Stadtmagazins „Oer-Erkenschwick erleben“ in Höhe von 67 T€ geplant worden. Es wurde vertraglich geregelt, dass die Werbeeinnahmen direkt an die Mediengruppe Welke GmbH gezahlt werden, um den abzurechnenden Aufwand zu senken. Aufgrund der Kündigung des Vertrages und Einstellung des Stadtmagazins konnten lediglich 22 T€ an Werbeeinnahmen erzielt werden. Damit belief sich der abzurechnende Netto - Aufwand auf 57 T€ (s. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / Planung 84 T€). AN SI Aus Kooperationen u.a. mit der Stadt Recklinghausen (Kanal TV – Untersuchungen) und den Entgelten für die Leichtstoffverpackungen (DSD) konnten in Summe zusätzliche Mittel in Höhe von 16 T€ generiert werden (sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte). Unter den Pachterträgen der SEG werden die Erträge aus der Verpachtung des von der Gesellschaft errichteten Bürogebäudes an die Arbeitsgemeinschaft „Vestische Arbeit“ in Höhe von 89 T€ sowie sonstige Grundstückspachterträge in Höhe von 14 T€ ausgewiesen. Anlage 2 / - 8 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen: 443 T€ 177 T€ 110 T€ 0 T€ Ergebnis 2011 79 T€ PL AR Erstattungen vom Land (Asylbewerberheime, TOT – Heime, Wahlkostenerstattungen) Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Erstattungen von privaten Unternehmen und sonstigen Bereichen Versicherungserstattungen und sonstige Erstattungen für Schadensfälle Erlöse Erschließung SEG Ergebnis 2012 148 T€ 376 T€ 111 T€ 133 T€ 4.602 T€ EX EM Aufgrund der leicht gestiegenen Anzahl der Asylbewerber (+6 Personen) und der höheren Leistungssätze (Beschluss OVG vom 18.07.12) stiegen die Transferaufwendungen gegenüber 2011 um 66 T€. Gleichzeitig erhöhten sich die Erstattungen des Landes um 52 T€. 16 T€ hat die Stadt Oer-Erkenschwick vom Land für die Durchführung der Landtagswahlen erstattet bekommen (Aufwendungen = 32 T€). Des Weiteren 16 T€ für die offene Kinder- und Jugendarbeit und 2 T€ für Ausbildungskosten. TS 409 T€ erstattete der Kreis Recklinghausen für städtische Aufwendungen aus dem Betrieb des Jobcenters (Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich). Des Weiteren erhielt die Stadt 34 T€ für die Durchführung von Integrationskursen bei der VHS. SI C H Die Personalkostenerstattungen der Stadtentwicklungsgesellschaft erfolgten nach konkret ermittelten Leistungsstunden städtischer Mitarbeiter. Für 2012 wurden der SEG Personlaufwendungen in Höhe von 35 T€ in Rechnung gestellt. Aufgrund einer Rechnungskorrektur aus dem bereits abgeschlossenen Haushaltsjahr 2010 mussten aber 29 T€ vom Ertrag abgesetzt werden, so dass lediglich 6 T€ in der Ergebnisrechnung ausgewiesen wurden. Diese werden im Rahmen der Gesamtkonsolidierung mit den entsprechenden Aufwendungen der SEG verrechnet. AN In 2011 hat die Stadt zusätzlich zu der ursprünglichen bilanziellen Rückstellung für die Beseitigung von Gewährleistungsmängeln im Freizeit- und Erlebnisbad „Maritimo“ in Höhe von 3,3 Mio €, einen Sanierungsaufwand i.H.v. 2,0 Mio € eingeplant. Die Stadt geht aber davon aus, dass rund 40 % der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen von 5,3 Mio €, d.h. rund 2,0 Mio €, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dritte abgewälzt werden können. Im Übrigen muss der Abschluss des Beweissicherungsverfahrens abgewartet werden. Höher als erwartet (132 T€ / Vorjahr 53 T€) fielen in 2012 die Erstattungen von den Versorgungsträgern (Gas) aus. Ursache dafür ist ein niedrigerer Gasverbrauch im Abrechnungszeitraum. Des Weiteren wurden 54 T€ seitens der Maritimo Oer-Erkenschwick Freizeitbad GmbH & Co. KG für die städtische Personalgestellung erstattet. Anlage 2 / - 9 - Sonstige ordentliche Erträge PL AR Die Versicherungserstattungen können nicht vorausgeplant werden. Mit 110 T€ decken sie die auf der Aufwandsseite eingetretenen Versicherungsschäden, z.B. durch Vandalismus. Die sonstigen ordentlichen Erträge enthalten im Wesentlichen folgende Posten: Ergebnis 2011 1.548 T€ 73 T€ 51 T€ 125 T€ 46 T€ 46 T€ 9 T€ 162 T€ 28 T€ 34 T€ 492 T€ EX EM Konzessionsabgaben Verzinsung von Gewerbesteuer Ordnungsrechtliche Erträge (Verwarn- und Bußgeldverfahren) Säumniszuschlägen und Mahngebühren der Stadtkasse Ausschüttung Bilanzgewinn GKD Sonstige Erträgen aus Vorjahren Wertkorrekturen und Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen Ergebnis 2012 1.532 T€ 72 T€ 99 T€ 63 T€ 740 T€ 26 T€ 159 T€ 302 T€ 578 T€ 17 T€ 15 T€ TS SEG Verkauf Grundstücksflächen Erlöse Grundstücksverkauf inklusive Erschließung Sonstige Umsatzerlöse Übrige betriebliche Erträge Die Mindererträge bei den Konzessionsabgaben ergeben sich aus Korrekturen für das Vorjahr. C H Der für 2012 ganzjährig geplante Einsatz eines eigenen Radarwagens wurde erst im August 2012 wirksam. Damit konnten lediglich Erträge i.H.v. 44 T€ erzielt werden. Gleichzeitig wurden die geplanten Aufwendungen um 38 T€ unterschritten. SI Die SEG hat im Berichtsjahr Flächen von 395 m2 des Baugebietes Brauckweg und Erlösen von 63 T€ veräußert. AN Unter den Erlösen aus Grundstücksverkauf inklusive Erschließung werden die Verkäufe im Baugebiet Vossacker von 3.048 m2 und Gesamterlösen von 740 T€ ausgewiesen. Die übrigen betrieblichen Erträge setzen sich aus Zuschüssen und Erstattungen in Höhe von 50 T€ sowie periodenfremden Erträgen in Höhe von 109 T€ zusammen. Anlage 2 / - 10 - Aktivierte Eigenleistungen In der kaufmännischen Buchführung können Eigenleistungen der städtischen Mitarbeiter aktiviert werden. Das heißt, diese Leistungen werden dem selbst hergestellten Vermögensgegenstand bilanziell hinzugerechnet und teilen sich wie folgt auf: Kanalbau Aufbauten auf Spielplätze Sportplätze Waldfriedhof Ergebnis 2011 127 T€ 7 T€ 13 T€ 28 T€ PL AR Ergebnis 2012 0 T€ 84 T€ 0 T€ 0 T€ EX EM Bei den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 84 T€ (Vorjahr: 176 T€) handelt es sich um Eigenleistungen des Baubetriebshofes. Die Leistungen für die Herstellung und Errichtung von Spielgeräten auf Spielplätzen wurden erfasst und aktiviert. Bestandsveränderungen TS Die Ingeniere aus dem Bereich Kanalbau leisteten 2012 ausschließlich Arbeiten im Bereich Kanalunterhaltung. Investive Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wurden 2012 nicht durchgeführt. Daher können in diesem Bereich keine Eigenleistungen zusätzlich aktiviert werden. Auch auf dem Waldfriedhof und den Sportplätzen wurden keine investiven Neubaumaßnahmen durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes durchgeführt. H Im Berichtsjahr ergeben sich die folgenden Veränderungen am Bestand der fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2012 1 T€ -415 T€ 2011 152 T€ - 440 T€ 0 T€ - 4.268 T€ SI C SEG Erhöhung der unfertigen Leistungen Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmter Grundstücke Verminderung des Bestandes an Erschließungsanlagen AN Die bilanziellen Bestandsveränderungen betreffen die SEG und stehen im Zusammenhang mit den veräußerten Grundstücken, einschließlich anteilig aktivierter Erschließungen. Anlage 2 / - 11 - Aufwandsarten Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufw. für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentl. Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis Konzern (in T €) 14.826 588 14.878 5.601 28.739 6.943 71.575 EX EM Personalaufwendungen PL AR Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen enthalten folgende Positionen: TS Beamtenbezüge Vergütungen der tariflich Beschäftigen Beiträge zur Versorgungskasse der tariflich Beschäftigten Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung tariflich Beschäftigter Beihilfen / Zuführungen zu den Beihilferückstellungen und sonstigen Unterstützungsleistungen für aktive Beamte Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten Ergebnis 2011 2.823 T€ 7.900 T€ 707 T€ 1.568 T€ 495 T€ 535 T€ 891 T€ 1.132 T€ 11 T€ 12 T€ H SEG Löhne und Gehälter Ergebnis 2012 2.869 T€ 8.168 T€ 740 T€ 1.652 T€ C In der Ansatzplanung sind die Tarif- und Besoldungserhöhungen bereits mit berücksichtigt worden. AN SI Die Tariferhöhungen der tariflich Beschäftigten in Höhe von 3,5 % ab März 2012 wurden in der Ansatzplanung berücksichtigt. Die darauf entfallenden Beiträge zur Versorgungskasse (+ 20 T€) und zur gesetzlichen Sozialversicherung (+ 5 T€) wurden zu gering veranschlagt. Beihilfen für aktive Beamte und Beschäftigte wurden in Höhe von 194 T€ geleistet. 301 T€ mussten auf Grundlage der Berechnung der Heubeck AG der Beihilferückstellung zugeführt werden. Die gleiche Berechnungsgrundlage begründet die Zuführung zur Pensionsrückstellung für die aktiven Beamten. Anlage 2 / - 12 - Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen enthalten folgende Positionen: SEG Soziale Abgaben und Aufwendungen f. Altersversorgung und Unterstützung 2 T€ Ergebnis 2011 0 T€ 123 T€ PL AR Zuführung zur Rückstellung für Versorgungsempfänger Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger Ergebnis 2012 479 T€ 107 T€ 2 T€ EX EM Da die Stadt Oer-Erkenschwick der Westfälischen Versorgungskasse (WVK) angeschlossen ist, ergibt sich die Berechnung der Versorgungsrückstellung aus der jährlichen Abrechnung mit der WVK (Umlageverfahren). AN SI C H TS Die Zahlung an die Versorgungsempfänger erfolgt aus der dafür vorgesehenen Rückstellung. Die tatsächlichen Auszahlungen an die Versorgungsempfänger betragen 2012 insgesamt 650 T€. Zusätzlich wurden Beihilfen i.H.v. 136 T€ an die Versorgungsempfänger geleistet. Anlage 2 / - 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Unter Sach- und Dienstleistungen werden folgende wesentliche Positionen geführt: 1.160 T€ 505 T€ 118 T€ 163 T€ 207 T€ 124 T€ 368 T€ 114 T€ 13 T€ 3.990 T€ PL AR 9 T€ 0 T€ 58 T€ 474 T€ 367 T€ 505 T€ Ergebnis 2011 91 T€ 643 T€ 572 T€ 98 T€ 28 T€ 48 T€ 505 T€ 436 T€ 610 T€ 1.165 T€ 406 T€ 160 T€ 136 T€ 162 T€ 127 T€ 390 T€ 114 T€ 11 T€ 3.934 T€ C H TS EX EM Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude Aufwendungen für die Unterhaltung der Infrastruktur (Straßen und Kanäle) Aufwendungen aus dem Konjunkturpaket II Behebung von Gewährleistungsmängeln Maritimo Aufwendungen für Wasser Aufwendungen für Gas Aufwendungen für Strom Sonstige Betriebskosten (Straßenbeleuchtungsanlagen, Obdachlosenheim, Schule Oberwiese) Abfuhr- und Deponiekosten Steuern- und Abgaben Unterhaltung der Fahrzeuge Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung Schülerbeförderungskosten GKD – Umlage Anschaffung von Personalausweisen und Reisepässen Kulturelle Veranstaltungen Kostenerstattungen für die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen Kostenerstattungen für Pflegekinder Kostenerstattung Vestische Arbeit (KFA – Anteil) (Kostenerstattung) Stimberg- und Stadthalle Lippeverbandsbeitrag Nutzungsentgelte für das Schul- und Vereinsschwimmen Aufwendungen für OE Erleben Anteilige Krankentransportkosten Abriss Stimbergschule Ingenieurleistungen Ergebnis 2012 12 T€ 435 T€ 404 T€ 782 T€ 325 T€ 52 T€ 2.861 T€ 124 T€ 0 T€ 246 T€ 0 T€ 0 T€ 261 T€ 8 T€ 48 T€ 19 T€ 262 T€ 56 T€ 86 T€ 16 T€ AN SI SEG Erschließungsarbeiten Garten- und Landschaftsbau Vermessungsgebühren und sonst. Fremdleistungen Abschluss- und Prüfungskosten 714 T€ 361 T€ 247 T€ 2.947 T€ 124 T€ 57 T€ 240 T€ 0 T€ 8 T€ Die in 2012 verhängte Haushaltssperre, die bis zur Verabschiedung des Sanierungsplans aufrecht erhalten worden ist, führte dazu, dass zahlreiche Unterhaltungsmaßnahmen erst recht spät in Auftrag gegeben werden konnten. Folglich wurden zahlreiche Mittel per Ermächtigungsübertragung nach 2013 übertragen. Zum Beispiel wurden 258 T€ entgegen der Ansatzplanung für die Unterhaltung der Gebäude in 2012 zunächst nicht verbraucht. 50 T€ davon mussten dennoch als Ermächtigung für bereits in 2012 erteilte, aber noch nicht fertig gestellte Aufträge ins Jahr 2013 übertragen werden. Anlage 2 / - 14 - Ähnlich verhält es sich bei geplanten Maßnahmen zur Unterhaltung der Infrastruktur.179 T€ werden für Kanal- und 238 T€ für Straßensanierungsmaßnahmen per Ermächtigungsübertragung nach 2013 übertragen. PL AR Aus den Mitteln des Konjunkturpakets II wurde die Straßenbeleuchtungsanlage der Stimbergstraße energiesparend umgerüstet. Die Gewährleistungsmängel am Freizeitbad „Maritimo“ konnten auch in 2012 nicht behoben werden (s. Erläuterung Kostenerstattungen und Kostenumlagen). EX EM Aus den sonstigen Betriebskosten wurden zunächst 240 T€ nicht aufgewendet. Davon konnten 98 T€ für den Stromverbrauch und die Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen real eingespart werden. Des Weiteren wurden die anteiligen Betriebskosten an der Schule Oberwiese 2012 (ca. 118 T€) seitens der Stadt Waltrop noch nicht abgerechnet. Dafür wurde bereits in den Vorjahren eine ausreichende Rückstellung gebildet. Entgegen der ursprünglichen Planung sind die Kostenerstattungen für die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen nicht gestiegen, sondern entsprechen nahezu dem Vorjahresergebnis. Das spiegeln auch die Fallzahlen wider. 2011 lag die Fallzahl bei ca. zehn Unterbringungen, 2012 bei durchschnittlich neun. Die Kostenerstattungen für Pflegekinder sind wie auch die Fallzahlen im Jahresvergleich von 782 T€ (durchschnittlich 80 Fälle) auf 714 T€ (durchschnittlich 72 Fälle) gesunken. Lediglich gestiegen sind die Kosten und die Fallzahlen der ambulanten Hilfen (s. Transferaufwendungen) H TS Die Kündigung der Pachtverträge mit der Stimberg- und Stadthallen GmbH führte dazu, dass Kostenerstattungen in Höhe von 200 T€ in 2011 nicht aufgewendet werden mussten. Davon wurden 67 T€ per Ermächtigungsübertragung nach 2012 übertragen und für den Sanierungsaufwand in beiden Hallen verausgabt. SI C Aufgrund der vertraglichen Regelung, dass die Werbeeinnahmen des Stadtmagazins direkt an die Mediengruppe Welke GmbH gezahlt werden, um diese mit dem anfallenden Aufwand zu verrechnen, mussten netto lediglich 57 T€ für die Erstellung des Stadtmagazins aufgewendet werden. Die Kündigung des Vertrages erfolgte in 2012. AN Die anteiligen Krankentransportkosten sind der ab 2011 vollständigen Übernahme der Krankentransporte und der erweiterten Unterstützung im Rettungsdienst durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) geschuldet. Die Abrechnung mit dem DRK erfolgt auf Grundlage tatsächlich erbrachter Einsätze und wird durch die Vereinnahmung der Krankentransportgebühren, die in erster Linie mit den Krankenkassen abgerechnet werden, finanziert. Die erweiterte Kooperation führte im Feuerwehrbereich zu dringend erforderlichen Personalentlastungen ohne Neueinstellungen. Der eingeplante Abriss der Stimbergschule mit 300 T€ wurde eingespart. Zurzeit werden Vermarktungskonzepte erarbeitet, die als Grundlage für das weitere Vorgehen, auch im Hinblick auf den Abriss, dienen sollen. Die Aufwendungen der SEG für Erschließungsarbeiten sind im Wesentlichen im Baugebiet Vossacker entstanden. Anlage 2 / - 15 - Die Kostenerstattungen für Leistungen der SEG in Höhe von 60 T€ wurden im Rahmen der Konsolidierung verrechnet. Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Die wesentlichen Positionen der Transferaufwendungen sind: Ergebnis 2011 16.199 T€ 0 T€ 552 T€ 297 T€ 297 T€ 334 T€ 4.994 T€ 949 T€ 832 T€ 302 T€ 363 T€ 76 T€ 2 T€ 115 T€ 241 T€ 2.165 T€ 131 T€ 115 T€ 175 T€ 2.034 T€ H TS EX EM Kreisumlage Finanzierungsbeteiligung SGB II ÖPNV – Umlage Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Krankenhausumlage Zuschüsse an Kindergärten Investitionskostenzuschüsse Kindergärten Aufwendungen für ambulante Hilfen zur Erziehung Aufwendungen für die Tagespflege Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Zuschüsse zu Sozialen Einrichtungen für Senioren und andere Zuschüsse an auswärtige Förderschulen Zuschüsse an Vereine und Verbände Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwendungen für Sozialleistungen (Sozialhilfe, Grundsicherung, Pflegegeld, Krankenhilfe etc.) Ergebnis 2012 15.558 T€ 1.833 T€ 576 T€ 316 T€ 319 T€ 333 T€ 5.311 T€ 96 T€ 936 T€ 306 T€ 384 T€ 77 T€ PL AR Die einzelnen Positionen der Abschreibungen sind den Anlagespiegeln der einzelnen Jahresabschlüsse zu entnehmen. Weder die Gemeindeordnung noch die Gemeindehaushaltsverordnung sieht die Aufstellung eines Gesamtanlagespiegels vor. Daher wurde auf die Aufstellung verzichtet. SI C Die Planung der Kreisumlage erfolgte auf Grundlage der Entwurfsfassung des Kreishaushaltes. Der endgültige Bescheid aus Dezember 2012 lag 345 T€ unter der Ansatzplanung. AN Neu hinzu kommt in 2012 erstmals die direkte Beteiligung an den Kosten des SGB II im Rahmen der Optionskommune (Ergebnis 1.833 T€). Nach der Beteiligungssatzung beträgt dieser 40 % in 2012 und 50 % ab 2013 an den Nettokosten. Für die Stadt Oer-Erkenschwick wurde auf Basis des vom Kreis Recklinghausen erstellten vorläufigen Zahlenmaterials mit einem Verteilungsschlüssel von 4,30 % gerechnet. Die Zuschüsse für die laufenden Betriebskosten der Kindergärten blieben zwar 104 T€ unter den Erwartungen zurück, lagen aber durch höhere Betriebskosten aus der bereits ausgebauten U 3 – Betreuung und der generell gestiegenen Anzahl an zu betreuenden Kindern (Geburtenstarke Jahrgänge) 317 T€ über dem Vorjahresergebnis. 96 T€ wurden für den U – 3 - Ausbau an den Kindergarten St. Josef weitergeleitet. Die weiteren bereits unter der Position „Zuwendungen und Allgemeine Umlagen“ erwähnten Zuschüsse wurden aus einer in 2011 gebildeten Rückstellung gezahlt. Anlage 2 / - 16 - Deutlich gestiegen (+ 104 T€ gegenüber Vorjahr) sind die Aufwendungen für ambulante Hilfen zur Erziehung. Das spiegeln auch die Fallzahlen wider. 2011 wurden durchschnittlich 124 Kinder, 2012 135 Kinder betreut. PL AR Ebenfalls deutlich gestiegen (+ 66 T€ gegenüber Vorjahr) sind die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Anstieg ist bereits unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ erläutert. Aufgrund nicht erfolgter Abrechnungen seitens der Stadt Waltrop wurden in 2012 keine Zuschüsse zum Betrieb der Förderschulen Paul – Dohrmann – Schule und der Schule Oberwiese an die Stadt Waltrop gezahlt. Für die nachträgliche Abrechnung in 2013 wurden bereits in 2011 ausreichende Mittel unter den sonstigen Rückstellungen bereitgestellt. AN SI C H TS EX EM Die tatsächlichen Aufwendungen für die Sozialleistungen sind in 2012 um 131 T€ gestiegen. Die Leistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung, Bildungs- und Teilhabegesetz werden nicht beplant und in einer Nebenbuchhaltung geführt, da sie seitens des Kreises Recklinghausen erstattet (s. sonstige Transfererträge) und im Rahmen der Solidargemeinschaft der Städte des Kreises Recklinghausen mit der Kreisumlage abgerechnet werden. Anlage 2 / - 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen folgende Positionen: 192 T€ 41 T€ 142 T€ 98 T€ 116 T€ 1.526 T€ 7 T€ 42 T€ 238 T€ 8 T€ 16 T€ 36 T€ 207 T€ PL AR 622 T€ Ergebnis 2011 241 T€ 639 T€ 199 T€ 50 T€ 148 T€ 99 T€ 114 T€ 58 T€ 6 T€ 64 T€ 281 T€ 2 T€ 4 T€ 36 T€ 247 T€ SI C H TS EX EM Personalnebenaufwendungen (Aus- und Fortbildungskosten, Dienst- und Schutzkleidung, Untersuchungskosten etc.) Versicherungsbeiträge(Unfall-, Gebäude-, KFZVersicherungen) Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder Fraktionszuwendungen und Mittel für die Geschäftsführung der Fraktionen Leasingaufwendungen Mietkosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung (EDV – Hardware und Kopierer ) Honorarkosten und sonst. Aufwendungen für Kurse der VHS Sachverständigen-, Gutachter- und Gerichtskosten Beraterkosten Haushaltskonsolidierung Kommunaler Ordnungsdienst Budgetmittel der Schulen Präventive Maßnahmen der Jugendhilfe Kosten Ausschreibung Kirmesplatzverkauf Aufwendungen für Reinigungsmaterialien Geschäftsaufwendungen (Büromaterial, Telefon, etc.) der lfd. Verwaltung Portokosten Sach- und Verpflegungskosten der Ganztagsgrund- und Förderschulen Sach- und Verpflegungskosten Weiterführende Schulen Kraftfahrzeugsteuer, Benzinkosten und sonstige Unterhaltungsaufwendungen für Fahrzeuge Kostenbeteiligung an der Kreisleitstelle Zuführung zu den Sonderposten zum Gebührenausgleich aus den Überschüssen der Gebührenkalkulation Einzelwertberichtigungen von Forderungen Pauschalwertberichtigungen Werteveränderungen bei Sachanlagen (Vermögensabgänge aus dem Anlagevermögen z.B. Grundstücke etc.) Kosten mobile Geschwindigkeitsüberwachung Schadensersatzleistungen Feuerwehr Integriertes Klimaschutzprojekt Ergebnis 2012 247 T€ AN SEG Grundstückskäufe / Beträge gem. notarieller Verträge incl. Grunderwerbssteuer und sonstige Erwerbsnebenkosten Versicherungen Buchführungskosten Werbungskosten Veranstaltungs- und Messekosten Sonstige ordentliche Aufwendungen 77 T€ 885 T€ 41 T€ 737 T€ 190 T€ 262 T€ 189 T€ 243 T€ 70 T€ 659 T€ 66 T€ 400 T€ 76 T€ 205 T€ 96 T€ 613 T€ 161 T€ 131 T€ 2 T€ 360 T€ 41 T€ 0 T€ 0 T€ 0 T€ 3 T€ 118 T€ 9 T€ 9 T€ 11 T€ 41 T€ 24 T€ 10 T€ 9 T€ 7 T€ 63 T€ 11 T€ Aufgrund der Klageerhebung gegen die WestLB/EAA wurden mit Ratsbeschluss vom 17.12.2012 1.492 T€ überplanmäßig für Anwalts- und Gerichtskosten (s. Sachverständigen-, Gutachter- und Gerichtskosten) bereitgestellt. Davon wurden bereits in 2012 76 T€ aufgewendet. Die weiteren 1.416 T€ wurden mit Ratsbeschluss vom Anlage 2 / - 18 - 28.02.2013 den sonstigen Rückstellungen zugeführt. Weitere 34 T€ wurden für sonstige Gerichtsverfahren (z.B. Stadthallen GmbH etc.) verwendet. PL AR Der Kommunale Ordnungsdienst konnte erst im August gekündigt werden (geplant Juli). Daher mussten 7 T€ zusätzlich bereitgestellt werden. Im Rahmen der Nachkalkulation der einzelnen Gebührenhaushalte wurden erwirtschaftete Überschüsse ermittelt. Diese Überschüsse werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zunächst dem „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ zugeführt und für die Gebührenkalkulation 2013 Gebühren entlastend verwendet. Die erzielten Überschüsse setzen sich wie folgt zusammen: 304 T€ Entwässerung 127 T€ Straßenreinigung / Winterdienst 228 T€ Abfallentsorgung EX EM · · · Forderungen in Höhe von 76 T€ wurden in 2012 niedergeschlagen (einzelwertberichtigt). Dabei summieren sich einzelne Niederschlagungen aus Hunde- aber insbesondere Gewerbesteuer auf 52 T€. Ferner mussten aufgrund der Neuberechnung der seitens der SEG zu erstattenden Personalaufwendungen 13 T€ an offenen Forderungen einzelwertberichtigt werden, des Weiteren 8 T€ aus Säumniszuschlägen und Mahngebühren sowie 3 T€ an sonstigen Forderungen. TS Zudem mussten Pauschalwertberichtigungen von Forderungen in Höhe von 205 T€ für eine größere Zahl von Erträgen gebucht werden, die erfahrungsgemäß nicht realisiert, aber für die Einzelwertberichtigung in Form von Niederschlagungen noch nicht ausgesprochen werden können. C H Das Fahrzeug zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung konnte erst ab August eingesetzt werden. Da sich zwei weitere Städte das Fahrzeug mit der Stadt OerErkenschwick teilen, fielen tatsächlichen Aufwendungen (2 T€) für 2012 deutlich niedriger aus als ursprünglich geplant. AN SI Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung mussten an die Hauptamtlichen Feuerwehrleute 360 T€ an Schadensersatzleistungen für geleistete Überstunden im Zeitraum 2002 bis 2006 ausgezahlt werden. Der Rat stimmte dem überplanmäßigen Aufwand mit Dringlichkeitsentscheidung vom 13.12.2012 zu. Per Ermächtigungsübertragung wurden Mittel in 2012 für das durchgeführte Klimaschutzprojekt bereitgestellt. Anlage 2 / - 19 - Finanzergebnis Ergebnis Konzern (in T €) 153 T€ - 16.004 T€ 15.851 T€ Finanzerträge SEG Sonstige Zinsen und ordentliche Erträge Ergebnis 2011 138 T€ 11 T€ EX EM Zinserträge aus Derivat-Geschäften Stundungs- und Aussetzungszinsen, sonstige Guthabenzinsen Ergebnis 2012 145 T€ 4 T€ PL AR Ertrags- und Aufwandsarten + Finanzerträge - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis 4 T€ 5 T€ 145 T€ vereinnahmte die Stadt Oer-Erkenschwick an Zinsen aus Derivatgeschäften. Das geplante Ergebnis wurde um 105 T€ übertroffen. Für Bankguthaben erhielt die Stadt 2 T€ Guthabenzinsen. Stundungs- und Aussetzungszinsen wurden in Höhe von 2 T€ gezahlt. TS Die Zinserträge der SEG ergeben sich aus der Verzinsung der unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Einlage bei der Sparkasse Vest Recklinghausen. H Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen SI C Zinsaufwendungen und Nebenkosten für Kommunalkredite und Kassenkredite Risikovorsorge Derivatgeschäfte Verzinsung Gewerbesteuer Aufwendungen aus Währungsverlusten Devisengeschäfte AN SEG Zinsaufwand Tranchenkredite Zinsen für langfristige Darlehn Zinsen im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leibrente Sonstige kurzfristige Zinsaufwendungen Ergebnis 2012 4.362 T€ Ergebnis 2011 3.568 T€ 11.000 T€ 33 T€ 513 T€ 15.645 T€ 54 T€ 110 T€ 31 T€ 58 T€ 5 T€ 2 T€ 53 T€ 55 T€ 7 T€ 31 T€ Die Zinsaufwendungen belasten das Jahresergebnis 2012 mit 4,4 Mio €. Weitere Rückstellungen für die Derivatgeschäfte, bei denen auf freiwilliger Basis die Bewertungseinheiten zu den Grundgeschäften aufgehoben worden sind, belaufen sich auf 10,3 Mio €. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt auf Grundlage stichtagsbezogener Marktwerte. Die zu bildende Drohverlustrückstellung zum 31.12.2012 beläuft sich in Summe auf 34.753 T€. Zusätzlich wird aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für einbehaltene Zinszahlungen gegenüber der WestLB / EAA in Höhe von 714 T€ gebildet. Anlage 2 / - 20 - Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte zum 31.12.2011 22,5 Mio CHF in ihrem Kassenkreditbestand. Dieser musste zum stichtagsbezogenen Umrechnungskurs in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten ausgewiesen werden. Außerordentliches Ergebnis HH-Ansatz (in T €) 7.820 Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 0 0 Abweichung (in T €) - 7.820 + 5.328 EX EM 5.328 Ergebnis (in T €) PL AR Der Umrechnungskurs ist vom 31.12.2011 (1,2419 CHF) zum 31.12.2012 auf 1,2077 CHF gesunken. Die Verbindlichkeit aus Kassenkrediten muss daher um 513 T€ (Aufwendungen aus Währungsverlusten Devisengeschäfte) erhöht werden. 2.492 0 - 2.492 TS Die Veräußerung des Grundstücks „Kirmesplatz“ und die Veräußerung der Stimbergschule bzw. der dortigen Grundstücksflächen konnte in 2012 nicht realisiert werden. Damit konnte das geplante außerordentliche Ergebnis nicht erzielt werden und führte zu einer negativen Belastung des Jahresergebnisses von insgesamt 2.492 T€. 5. Analyse der Ertragslage 5.1 Lage der Stadt C H Nach den Zeiten in der Haushaltssicherung seit 1996 und im Nothaushaltsrecht seit 2002 erreichte die Haushaltssituation mit dem Rechnungsabschluss 2011 die letzte Eskalationsstufe: die bilanzielle Überschuldung. AN SI Erstmalig wurde durch die Aufzehrung des Eigenkapitals ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von 19.554 T€ ausgewiesen. Die Stadt Oer-Erkenschwick gilt seit dem gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW als überschuldet. Daraus resultierte für die Stadt Oer-Erkenschwick eine verpflichtende Teilnahme am Stärkungspaktgesetz. Mit dem Jahresabschluss 2012 erhöht sich der „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf 45.757 T€. Bereits durch eine am 13.12.2011 in Kraft getretene Dienstanweisung wurden die Mitarbeiter der Stadt Oer-Erkenschwick erneut auf die restriktiven Bestimmungen des § 82 GO NRW hingewiesen, nach denen die Gemeinde lediglich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu denen sie · · rechtlich bzw. vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Des Weiteren mussten für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 alle investiven Maßnahmen ab einem Betrag von 60 € über den Weg der Einzelbeantragung Anlage 2 / - 21 - der Bezirksregierung Münster über die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies galt sowohl für die Ansätze 2012 als auch für die Inanspruchnahme von Ermächtigungsübertragungen aus den Vorjahren. PL AR Des Weiteren verhängte der Kämmerer eine Haushaltswirtschaftliche Sperre (mit Verfügung vom 04.01.2012 gem. § 24 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in Höhe von 50 % sämtlicher Aufwandspositionen des Haushaltsentwurfes 2012. Für die Erstellung des nach dem Stärkungspaktgesetz vorgesehenen Haushaltssanierungsplanes war dieser Schritt erforderlich, um ggf. noch in 2012 entsprechende Sparpotentiale realisieren zu können. Lediglich in begründeten Einzelfällen wurden nach Beantragung zusätzliche Mittel bereitgestellt. EX EM Die generelle Sperre wurde bis zum Beschluss des Sanierungsplans am 28.06.2012 aufrechterhalten. Dieser Plan wies in allen Jahren bis 2021 negative Jahresergebnisse aus und war daher formell nicht genehmigungsfähig. Eine förmliche Ablehnung mit der Konsequenz eines bestellten Beauftragten ist jedoch nicht ergangen. TS Weiterhin strittig waren die Berechnungen zur Festsetzung der Konsolidierungshilfen des Landes. Wie bereits vor Verabschiedung des Gesetztes dem MIK mitgeteilt wurde, sind im Zusammenhang mit der Umstellung von der Kameralistik zur kaufmännischen Buchführung Konvertierungsfehler aufgetreten. So wurde für die Stadt OerErkenschwick im Referenzzeitraum ein durchschnittlicher jährlicher Haushaltsüberschuss in Höhe von 2,9 Mio € ausgewiesen. In der Folge wurde für 2011 lediglich ein Betrag von 784.777,68 € ausgezahlt. Hiergegen hat die Stadt Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben und Verfassungsbeschwerde eingelegt. SI C H Das Land hatte im April 2012 eine Überprüfung der Datengrundlagen eingeleitet. Das Ergebnis wurde im Dezember 2012 vorgestellt. Danach errechnet sich für die Stadt Oer-Erkenschwick eine Konsolidierungshilfe in Höhe von 3.676.767,34 €. Das bedeutet gegenüber der für 2011 ausgezahlten Konsolidierungshilfe in Höhe von 784.777,68 € eine Veränderung um + 2.891.989,66 € oder + 368,51 %. Die Ergebnisse der Neuberechnung wurden zwischenzeitlich durch den Landtag gesetzlich umgesetzt. AN Der Sanierungsplan wurde nunmehr auf Grundlage der aktuellen Daten zum Haushalt 2013 und zur Finanzplanung 2014-2016 bis zum Jahr 2021 fortgeschrieben und der Bezirksregierung vorgelegt. Mit der Vorlage des Haushaltssanierungsplanes 2012 zum 30.06.2012 konnte die Stadt Oer-Erkenschwick nicht nachweisen, dass die Zielsetzungen des Stärkungspaktgesetzes (Struktureller Haushaltsausgleich 2016 mit und 2021 ohne Konsolidierungshilfe) erreicht werden. In einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der Bezirksregierung Münster, der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen sowie der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) am 29.11.2012 räumte die Bezirksregierung Münster der Stadt Oer-Erkenschwick eine Nachbesserungsfrist bis Mitte Januar 2013 ein. Eine Be- Anlage 2 / - 22 - richterstattung an das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) sollte zum 31.01.2013 erfolgen. PL AR Auf ausdrücklichen Wunsch der Bezirksregierung wurden Mitarbeiter der Kommunalaufsichten des Kreises und der Bezirksregierung an allen Beratungsgesprächen zwischen der GPA NRW und der Stadt beteiligt. Die Auftaktveranstaltung hierzu fand am 03.12.2012 in Oer-Erkenschwick statt. Hier wurden in einer gemeinsamen Projektplanung Themen bzw. Beratungsfelder festgelegt, die in die ergänzende Sanierungsberatung einfließen sollten. Als Planungsgrundlage für die Fortschreibung der Konsolidierungsmaßnahmen wurde einvernehmlich die Finanzplanung 2013 zugrunde gelegt. EX EM Ausweislich der Ergebnisdokumentation der Sanierungsberatung war ein Haushaltsausgleich auch mit der Konsolidierungshilfe in 2016 nicht darstellbar. Trotz der zusätzlich erschlossenen Konsolidierungsbeiträge verblieb in 2016 eine Deckungslücke in Höhe von 4.984.782 €. Hiernach wäre ein struktureller Ausgleich frühestens 2021 zu erreichen gewesen. Selbst unter der Annahme einer Genehmigungsfiktion auf der Basis der ursprünglich festgesetzten Konsolidierungshilfe (785.000 €) verblieb für 2016 ebenfalls eine Deckungslücke in Höhe von 4.133.057 €. Der erstmalige Ausgleich würde 2020 eintreten. TS Erst unter Annahme einer Genehmigungsfiktion auf der Basis der neuberechneten Konsolidierungshilfe (3.676.767 €) und der daraus resultierenden Zinsentlastung wäre ein erstmaliger Ausgleich mit Konsolidierungshilfe in 2018 (Überschuss 2.285.408 €) und ohne Konsolidierungshilfe in 2021 (Überschuss 1.485.881 €) und darüber hinaus darstellbar. SI C H Für das im Stärkungspaktgesetz erstgenannte Zieljahr 2016 war trotz aller Anstrengungen kein Haushaltsausgleich möglich (Deckungslücke 1.053.325 €). Weitere Konsolidierungspotentiale, zumindest in der vorgenannten Größenordnung, konnten von den Teilnehmern der Projektplanung nicht mehr ausgemacht werden. Aus Sicht der Stadt Oer-Erkenschwick lag somit ein Sachstand vor, der eine Regelabweichung von § 6 Absatz 2 Ziffer 1 des Stärkungspaktgesetzes rechtfertigte. AN Danach soll der Haushaltsausgleich bei pflichtig teilnehmenden Gemeinden unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe in der Regel spätestens ab dem Jahr 2016 erreicht werden. Insofern beantragte die Stadt Oer-Erkenschwick mit Bericht vom 29.01.2013 an die Bezirksregierung, abweichend von der Regel, eine Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2012 auf der Basis der vorgelegten Fortschreibung 2013. Hierbei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ergänzenden Konsolidierungsbeiträge unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oer-Erkenschwick stehen. Zudem wurde deutlich gemacht, dass eine Vielzahl von Maßnahmen bereits durch den Rat beschlossen worden ist, unter anderem umfangreiche Steigerungen bei der Grundsteuer A auf 400 %, bei der Grundsteuer B auf 825 %, bei der Gewerbesteuer auf 490 %. Anlage 2 / - 23 - PL AR Mit Verfügung vom 27.05.2013 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass bei der Prüfung des Haushaltssanierungsplans 2012 in der Fassung der ersten Fortschreibung, wie sie vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick am 28.02.2013 beschlossen worden ist, in der Planung noch verschiedene Risiken lägen, die einen für 2021 zwingend vorgeschriebenen Haushaltsausgleich durchaus gefährden könnten. In einem Besprechungstermin am 11.06.2013 wurden diese Risiken gemeinsam erörtert. Letztendlich wurden für folgende Bereiche Veränderungen herausgearbeitet und verbindlich vereinbart: · Transferaufwendungen (Wachstumsraten und Festschreibung) Personalaufwand (Korrektur) Einbeziehung der neuberechneten Konsolidierungshilfe ab 2013 incl. der daraus resultierenden Zinsersparnis Geänderte Darstellung der Kapitaltauschrechte aus Derivatgeschäften in 2014 und 2017 (Bildung einer Rückstellung in 2011 statt außerordentlicher Ertrag/Aufwand) EX EM · · · Auch unter Berücksichtigung der Änderungen konnte für das Jahr 2016 immer noch nicht der geforderte Haushaltausgleich dargestellt werden (- 1.050.561 €), jedoch war rechnerisch der erstmalige Ausgleich mit Konsolidierungshilfe in 2017 (+ 278.286 €) und ohne Konsolidierungshilfe in 2021 (+ 1.161.033 €) darstellbar. TS Auf Grundlage dieser Neuberechnung hat die Bezirksregierung dann mit Bescheid vom 19.07.2013 den Haushaltssanierungsplan 2012 und dessen Fortschreibung 2013 mit der Maßgabe genehmigt, dass mit der Fortschreibung des HSP 2014 der Haushaltsausgleich ab 2016 dargestellt werden kann. Nach der Planung für 2014 weist der HSP – Entwurf für 2016 einen Überschuss i.H.v. 524 T€ aus. SI C H Der Rat hat in einer Sitzung am 28.08.2013 den zur Wirksamkeit des Bescheides erforderlichen Beitrittsbeschluss gefasst und über die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen und der 1. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 unter Berücksichtigung der sich aus dem Beitrittsbeschluss ergebenden Änderungen entschieden. 5.2 Lage der SEG AN Die Vermögenslage der Gesellschaft ist gekennzeichnet durch langfristiges Vermögen von 1.673 T€ und kurzfristiges Vermögen von 2.784 T€. Unter dem langfristigen Vermögen werden Sachanlagen von 1.561 T€ und Finanzanlagen von 112 T€ ausgewiesen. Das kurzfristige Vermögen setzt sich aus den saldierten Erschließungskosten und erhaltenen Anzahlungen aus Erschließungsarbeiten von 197 T€, den zur Veräußerung bestimmten Grundstücken von 2.344 T€, liquiden Mitteln von 55 T€ und sonstigen Vermögensgegenständen von 14 T€ zusammen. Es verbleibt aufgrund der Jahresfehlbeträge der letzten Jahre ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 174 T€. In den zum Verkauf bestimmten Grundstücken sind stille Reserven vorhanden, die die bilanzielle Überschuldung aufheben und die Fortführung der Gesell- Anlage 2 / - 24 - schaft sicherstellen. Unter den langfristigen Mitteln wurden vier Darlehen von insgesamt 1.312 T€, eine Rentenverpflichtung im Rahmen eines erworbenen Grundstücks von 136 T€ sowie eine langfristige gestundete Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes von 35 T€ ausgewiesen. PL AR Die kurzfristigen Mittel sind gekennzeichnet durch Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von 176 T€, Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen von 5 T€, Rückstellungen von 19 T€ sowie sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungen von zusammen 38 T€. Des Weiteren enthalten die kurzfristigen Mittel Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten von insgesamt 2.736 T€. EX EM Die Finanzlage der Stadtentwicklungsgesellschaft hat sich hinsichtlich der langfristigen Unternehmensfinanzierung gegenüber dem Vorjahr verbessert, weist zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres jedoch immer noch eine Unterdeckung aus der langfristigen Unternehmensfinanzierung von 190 T€ (im Vorjahr: 203 T€) aus. Die Bemühungen und die Erfüllung einer fristkongruenten Unternehmensfinanzierung werden weiter vorangetrieben. TS Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. An Erlösen aus Grundstücksverkäufen wurden im Geschäftsjahr 817 T€ (im Vorjahr: 891 T€) durch den Verkauf von 8 Grundstücksflächen (im Vorjahr: 13 Flächen) erzielt. Aus der langfristigen Verpachtung eines Bürogebäudes an die Arbeitsgemeinschaft „Vestische Arbeit“ sowie sonstige Mieten und Pachten wurden Erlöse von 102 T€ erzielt. Insgesamt ergab sich unter Berücksichtigung der Abschreibung des Bürogebäudes sowie der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ein positives Jahresergebnis von 50 T€ (im Vorjahr: 258 T€). 5.3 Gesamtlage H 5.3.1 Ertrags- und Aufwandssituation C Der Gesamtabschluss schließt mit einem Fehlbetrag von 26.315 T€ ab. Damit verbessert sich das Jahresergebnis des „Konzern Kommune“ im Vergleich zum reinen städtischen Jahresabschluss um 38 T€. SI 5.3.2 Finanzlage AN Die für den städtischen Konzern erstellte Kapitalflussrechnung gibt Auskunft über die einzelnen Zahlungsströme und somit über die Liquiditätsentwicklung innerhalb der abgelaufenen Rechnungsperiode. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt einen Geldabfluss in Höhe von – 8.518 T€. Dieser ergibt sich nach Bereinigung des (außer-)ordentlichen Gesamtergebnisses um die zahlungsunwirksamen Veränderungen und der Berücksichtigung von Ab- und Zunahmen bei Aktiv- oder Passivposten, sofern diese nicht den beiden nachfolgenden Zahlungsströmen zuzuordnen sind. Letztere führten dem Konzern Liquidität i.H.v. insgesamt 957 (Vorjahr 2.432 T€) zu. Die weitere Zusammensetzung dieses Liquiditätsbereiches erklärt sich nahezu vollständig mit der Bereinigung des ordentlichen Gesamtergebnisses um die Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 5.601 T€ (Vorjahr 5.534 T€), der Zunahme der Rückstellungen in Höhe von 12.037 T€ (Vorjahr 16.889 T€), abzüglich der sonstigen Anlage 2 / - 25 - zahlungsunwirksamen Sachverhalte der Gesamtergebnisrechnung i.H.v. per Saldo 1.237 T€ (Vorjahr 2.391 T€). PL AR Vor allem durch die im Vergleich zur Tilgung um 8.753 T€ (Vorjahr 8.990 T€) höhere Neuaufnahme von Finanzkrediten ergibt sich für 2012 ein Zufluss von Finanzmitteln mit einem positiven Cashflow i.H.v. 9.665 T€ (Vorjahr 11.000 T€). Alle zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Bewegungen innerhalb der Gesamtergebnisrechnung und Gesamtbilanz führten daher zusammengefasst zu einer Verringerung des Finanzmittelfonds i.H.v. insgesamt 90 T€ (Vorjahr 33 T€). EX EM In dem Finanzmittelbestand zum Gesamtabschlussstichtag werden die liquiden Mittel des „Konzern Stadt Oer-Erkenschwick“ ausgewiesen. Diese betragen lt. Gesamtbilanz zum 31.12.2012 abzüglich der Kontokorrentverbindlichkeiten 326 T€ (Vorjahr – 97 T€). 6.Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Zur Analyse des Jahresabschlusses 2012 werden Kennzahlen aus dem Kennzahlenset des Innenministeriums Nordrhein – Westfalen herangezogen. TS Das folgende Kennzahlenset wurde in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) erarbeitet, um eine Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen sowie eine Bewertung des Haushalts nach einheitlichen Kriterien zu ermöglichen. Kennzahlen H Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Ordentliche Erträge x 100 Aufwandsdeckungsgrad C Ordentliche Aufwendungen SI Eigenkapitalquote 1 Bilanzsumme (Eigenkapital + SopoZuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme 2012 88,67 % 85,40 % 0% 0% 23,74 % 21,74 AN Eigenkapitalquote 2 Eigenkapital x 100 2011 Der „Aufwandsdeckungsgrad“ zeigt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen aus ordentlichen Erträgen gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann dabei nur über eine vollständige Deckung der ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erzielt werden. Die Kennzahl „Eigenkapital 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl „Eigenkapital 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommuna- Anlage 2 / - 26 - len Bilanz. Da die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Kennzahlen zur Vermögenslage Infrastrukturvermögen x 100 Infrastrukturquote Abschreibungsintensität Bilanzsumme Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 Ordentliche Aufwendungen Erträge aus der Auflösung von Sopo´s x 100 Drittfinanzierungsquote Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen Bruttoinvestitionen x 100 Investitionsquote 2012 34,83 % 31,39 % 8,09 % 7,83 % 44,57 43,28 60,28 22,26 EX EM Abgänge des AV + Abschreibungen AV 2011 PL AR Kennzahlen Die Infrastrukturquote stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Stadt oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Dazu sollten Vergleiche mit Städten gleicher Größenordnung herangezogen werden. TS Über die Abschreibungsintensität wird gezeigt, in welchem Maße die Stadt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. C H Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit soll die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich werden. AN SI Die Investitionsquote gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Anlage 2 / - 27 - Kennzahlen zur Finanzlage (Eigenkapital + SopoZuwendungen/Beiträge + LangAnlagendeckungsgrad fristiges Fremdkapital) x 100 2 Anlagevermögen Effektivverschuldung Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität 2. Grades Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Bilanzsumme Finanzaufwendungen x 100 Zinslastquote 2012 47,70 % 54,61 % - 16,78 - 17,01 6,24 % 5,27 % 35,47 % 36,32 % 28,54 % 22,36 % EX EM Ordentliche Aufwendungen 2011 PL AR Kennzahlen Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. C H TS Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen. Das Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Ist das Saldo negativ, steigt die Verschuldung und wird unwahrscheinlicher, je näher der Wert an die 0 herankommt. Der Wert für 2008 lag bei 23,54, der Wert für 2012 bei – 17,01. AN SI Stichtagsbezogene Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde gibt die Kennzahl „Liquidität 2. Grades“. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Die „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Anlage 2 / - 28 - Kennzahlen zur Ertragslage Kennzahlen Steuererträge - GewSt.UmlageFinanzierungsb.FondsDt.Einheit x 100 Netto - Steuerquote 2011 2012 28,09 % 27,38 % Erträge aus Zuwendungen x 100 Zuwendungsquote Personalintensität 1 Sach- und Dienstleistungsintensität Ordentliche Erträge Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 ordentliche Aufwendungen Transferaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 39,36 % 40,82 % 21,45 % 20,71 % 21,81 % 20,79 % 40,61 % 40,15 % EX EM Transferaufwandsquote PL AR ordentliche Erträge Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchen Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. TS Welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen, gibt die „Personalintensität“ an. H Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich die Stadt Oer-Erkenschwick für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. SI C Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt den Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen dar und verdeutlich dadurch, wie hoch der Anteil der städtischen Zuweisungen und Zuschüssen an den ordentlichen Aufwendungen ist. AN 7. Chancen und Risiken Die Haushaltssanierungspläne 2012 und die 1. Fortschreibung 2013 wurden von der zuständigen Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Münster) mit Verfügung von 19.07.2013 genehmigt. Zum auslaufenden Jahr 2013 kann festgestellt werden, dass nach derzeitigem Stand die vom Rat beschlossenen HSP – Maßnahmen als umgesetzt betrachtet werden können. Sie sind bereits in den Jahren 2014 ff. fortgeschrieben. Anlage 2 / - 29 - Chancen Eine Chance zur Haushaltsverbesserung bzw. ein Potential zur Kompensation eventueller Risiken (z.B. Nachforderung Einheitslastenabrechnungsgesetz – ELAG) besteht noch im Bereich der Zinsaufwendungen. PL AR Gemäß Beitrittsbeschluss des Rates vom 28.08.2013 werden nunmehr sämtliche aus den beklagten Derivaten zu erwartende Aufwendungen als stichtagsbezogene Marktwerte bilanziell abgebildet. Damit werden alle Aufwendungen (Zinsen und Kapitaltausch), die sich aus den beklagten Zinsoptimierungsderivaten ergeben könnten, ausnahmslos aus den im Jahresabschluss 2011 gebildeten Rückstellungen beglichen. Insofern entfallen sowohl in 2013 als auch zukünftig die bislang in der Finanzplanung dafür ausgewiesenen Zinsaufwendungen. EX EM Eine Chance zur Entwicklung von Potentialen bieten auch noch die bisher nicht umgesetzten HSP Maßnahmen. Derzeit werden seitens der Stadt diverse Bereiche (Reinigung, Zinsmanagement, Jugendhilfe) gemeinsam mit der GPA auf weitere Konsolidierungspotentiale hin untersucht und deren Höhe beziffert. Möglicherweise werden hier noch weitere Konsolidierungsmöglichkeiten generiert. Risiken TS Neben den allgemeinen Risiken der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung könnte die Haushaltssanierungsplanung der Stadt Oer-Erkenschwick insbesondere von folgenden Faktoren nachhaltig beeinflusst werden: C H 1. Die Stadt Oer–Erkenschwick hat stets darauf hingewiesen, dass die geforderte Anwendung der Orientierungsdaten und Wachstumsprognosen eine eher optimistische Einschätzung darstellt. Dies trifft insbesondere auf die eigenen Steuereinnahmen (Gewerbe- und Grundsteuern) zu. AN SI 2. Die regelmäßig zusätzlich zu kompensierenden Soziallasten, die über die LWLbzw. Kreisumlage die kommunalen Haushalte überproportional belasten, werden dauerhaft dazu führen, dass zukünftig die Haushalts – Ausgleiche stark gefährdet sind. Falls der Gesetzgeber dieser Entwicklung nicht Einhalt gebieten kann oder will, wird die Zielsetzung der Haushaltssanierungsplanung in Frage stehen. 3. Ein weiteres erhebliches Risiko liegt in einem eventuellen Zinsanstieg, der über den derzeit angenommenen Steigerungsraten läge. Anlage 2 / - 30 - 8. Verantwortlichkeiten für das haushaltswirtschaftliche Handeln der Gemeinde Gemäß § 95 Abs. 2 GO sind am Schluss des Lageberichts für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben: PL AR 1. der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, 2. der ausgeübte Beruf, 3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes, 4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen. EX EM Die Angaben sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Verzeichnis der Mitglieder des Rates der Stadt Oer-Erkenschwick 01. Duscha, Peter SPD Maschinentechniker 02. Falk, Ulrich SPD Bankkaufmann 03. Guttmann, Bärbel SPD Friseurin (ab 26.06.2014 stellv. FV) TS Beirat Stadtentwicklungsgesellschaft ab 26.06.2014 Schöffin beim Sozialgericht GE C H 04. Hamann, Herbert (1. stellv.BM) SPD 05. Höntzsch, Wolfgang Rentner Vertreter für die Beiratssitzungen ChemSite ab 26.06.2014 Delegierter für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes ab 26.06.2014 Mitglied des Kuratoriums der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen ab 26.06.2014 SPD Rentner (Ratsmitglied bis 26.06.2014) SPD Dipl.-Ing. im Bergbau RAG SPD Hausfrau SI Ratsmitglied bis 26.06.2014 06. Kemper, Johannes (ab 26.06.2014 FV) AN 07. Kohl, Brigitte (bis 26.06.14 stellv. FV) Mitglied im Polizeibeirat Recklinghausen Stellv. Mitglied Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher – Lippe 08. Marnitz, Wolfgang SPD Fördermaschinist 09. Nilius, Werner SPD Rentner 10. Reddemann, Bernd SPD Rentner Beirat Stadtentwicklungsgesellschaft ab 26.06.2014 Stellv. Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen ab 26.06.2014 Anlage 2 / - 31 - 11. Schild, Klaus SPD Finanzbeamter SPD Kaufmännische Angestellte ( bis 26.06. 2014 FV) Ratsmitglied bis 26.06.2014 12. Wojtkowski, Gabriele Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen ab 26.06.2014 Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014 PL AR Mitglied im Verwaltungsrat Sparkasse Vest SPD Bankkauffrau, Immobilienbranche: Verw., An- und Verkauf Nazir, Shoaiub SPD Bankkaufmann Straub, Gerti SPD Hausfrau Vahle, Monika SPD Rentnerin Zühlsdorf, Justin SPD Polizeibeamter 13. Biernacki, Annegret CDU Verkäuferin CDU Kaufm. Angestellte / Dipl. – Ing. Gartenbau / Garten- und Landschaftsbau Ratsmitglied bis 26.06.2014 14. Cornelius, Ulrike Ratsmitglied bis 26.06.2014 EX EM Czaykowski, Heike UC / Vermittlungsgeschäft Schöffin beim Landgericht Bochum 15. Ehm, Lars (FV) CDU Volljurist / Referent (bis 31.08.2013) Beigeordneter der Stadt Dorsten (ab 01.09.2013) Vorstand Israelstiftung Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen Verwaltungsrat Sparkasse Vest TS Verbandsversammlung EKO City Verbandsrat EKO City 16. Eißing, Martina (stellv. FV) CDU Verwaltungsangestellte Kleingewerbe mob. Nageldesign H Beirat Stadtentwicklungsgesellschaft ab 26.06.2014 17. Gutbier, Marlis CDU Rentnerin CDU Verwaltungsangestellter Ratsmitglied bis 26.06.2014 C 18. Heymink, Heinrich Ratsmitglied bis 26.06.2014 SI 19. Jurgeleit-Höflich, Christiane 20. Kersting, Elke Landwirt CDU Senioren- und Pflegeberatung CDU Hausfrau CDU Musikpädagoge CDU Schlossermeister Ratsmitglied bis 26.06.2014 AN 21. Schlosser-Rötger, Guido Ratsmitglied bis 26.06.2014 22. Schroer, Harry Stellv. Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband „Gemeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ ab 26.06.2014 CDU Dipl. – Wirtschaftsjurist / Beamter im Verwaltungsdienst Colloff, Dominic CDU Kaufmännischer Angestellter Corzilius, Irina CDU MTLA 23. Wewers, Carsten (2. stellv.BM ab 26.06.2014) Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014 Anlage 2 / - 32 - Heymink, Karin CDU Hausfrau Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes ab 26.06.2014 CDU Immobilien-Kauffrau / Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro 24. Grüne Versorgungsempfängerin Grüne Unternehmensberaterin Breidung, Anneliese Ratsmitglied bis 26.06.2014 25. Krieg, Silke (2. stellv.BM bis 26.06.2014) Mitglied Aufsichtsrat Vestische 26. Ziesmann, Armin (FV) Grüne Unternehmensberater PL AR Hinz, Christina Mitglied Verbandsversammlung Zweckverband „Geimeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ ab 26.06.2014 Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014 Grüne Diplom – Kaufmann, Mitglied Gesellschafterversammlung SEG 27. Henzel, Waltraud LINKE Erzieherin LINKE Diplom-Sozialpädagoge Ratsmitglied bis 26.06.2014 28. Oeinck, Josef (FV) EX EM Christian Wegner Gesellschafterversammlung WIN-Emscher-Lippe GmbH ab 26.06.2014 29. Zorg-Klingler, Stephanie LINKE Schneiderin 30. Heuschneider, Peter BOE Freier Journalist 31. Rusche, Karl-Heinz (FV) BOE Landtagsabgeordneter i.R. 32. Drögehoff, Thomas BOE Vertriebsleiter, Key Account Manager Ratsmitglied bis 26.06.2014 Honnerlage, Silvia Hausfrau Ratsmitglied bis 26.06.2014 34. Lotz, Heinz Werner Rentner H Ratsmitglied bis 26.06.2014 35. Fechner, Peter TS 33. FDP Polizeibeamter FDP Rentner Ratsmitglied bis 26.06.2014 C 36. Witthus, Manfred (FV) SI Ab 26.06.2014 CDU AN 37. Lenk, Helmut (FV) 38. Weissenbacher, Ursula Stellv. Gesellschafterversammlung WIN-Emscher-Lippe GmbH UWG Studienrat Stellv. Verbandsversammlung Sparkasse Vest Recklinghausen ab 26.06.2014 UWG Hausfrau Beirat SEG Oer-Erkenschwick Neue Ratsmitglieder ab 26.06.2014 Mathwig, Klaus-Dieter UBP Einrichtungsberater Ranz, Andreas (FV) UBP Mediaberater / Außendienstmitarbeiter Anlage 2 / - 33 - Verzeichnis der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes der Stadt Oer-Erkenschwick (Stand 2015) EX EM PL AR Menge, Johannes-Joachim Bürgermeister Rechtsanwalt und Notar bis 28.10.2015 Ab 29.10.2015 Wirtschaftsjurist Wewers, Carsten · Mitglied der Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen · Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Vest Recklinghausen · Mitglied im Beirat der Stadtentwicklungsgesellschaft · Mitglied im Beirat der Gelsenwasser AG · Mitglied im Beirat der GVV – Kommunalversicherung VVaG · Mitglied im Aufsichtsrat der WiN – Emscher - Lippe Schlechter, Alfred bis Erste/-r Beigeordnete/-r Wahlbeamter 30.09.2015 Ab 01.10.2015 Langemeier-Conrad, Gabriele · Stellvertretendes Mitglied der Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen TS Immohr, Bernd Techn. Beigeordneter · Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft Schnettger, Heinz Kämmerer Wahlbeamter Kommunalbeamter Oer-Erkenschwick, 19.01.2016 C H Aufgestellt: gez. Wewers Bürgermeister AN SI gez. Schnettger Stadtkämmerer Bestätigt: Anlage 2 / - 34 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers PL AR An die Stadt Oer-Erkenschwick: Wir haben den von der Stadt Oer-Erkenschwick aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang - und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2012 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Stadt Oer-Erkenschwick. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns EX EM durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 106 Abs. 6 GO NRW und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und TS durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Oer-Erkenschwick sowie die Erwartungen über H mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamt- C abschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen SI Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlagebe- AN richts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 44187-GA/12 Anlage 3 / - 1 - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen kommunalrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsät- PL AR ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Oer-Erkenschwick. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Oer-Erkenschwick und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gütersloh, am 11. Februar 2016 EX EM WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Robbers Wirtschaftsprüfer AN SI C H TS Lüke Wirtschaftsprüfer 44187-GA/12 Anlage 3 / - 2 - WRG ® Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Gütersloh Berlin Hannover Leipzig